Abfallkalender 2022 Erledigen Sie Anmeldungen für Sperrmüll, Elektro-großgeräte und Grünabfall - Zweckverband für ...

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Abfallkalender 2022 Erledigen Sie Anmeldungen für Sperrmüll, Elektro-großgeräte und Grünabfall - Zweckverband für ...
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                Anmeldu
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Abfallkalender 2022
            Iserlohn
Abfallkalender 2022 Erledigen Sie Anmeldungen für Sperrmüll, Elektro-großgeräte und Grünabfall - Zweckverband für ...
Abfallkalender 2022 Erledigen Sie Anmeldungen für Sperrmüll, Elektro-großgeräte und Grünabfall - Zweckverband für ...
Inhalt (alphabetisch sortiert)
Abfall ABC.......................................................................................................44-52
Abfallgebühren..................................................................................................... 14
Altglas................................................................................................................... 17
Altkleider............................................................................................................... 22
Altpapier .............................................................................................................. 16
Behälteranforderung............................................................................................. 13
Bioabfall................................................................................................................ 12
Blaue Altpapiertonne.......................................................................................10-11
Bringhof...........................................................................................................38-40
Bringhöfe in Iserlohn............................................................................................ 41
Bringhof Menden.................................................................................................. 42
CDs/DVDs............................................................................................................ 24
Containerstandorte Altkleider..........................................................................64-65
Containerstandorte Glas / Papier....................................................................60-63
Elektroaltgeräte...............................................................................................28-31
Elektrogroßgeräte- und Sperrmüll-Termine.......................................................... 55
Gelbe Wertstofftonne...........................................................................................8-9
Graue Restmülltonne..........................................................................................6-7
Grünabfall........................................................................................................18-19
Grünabfallabfuhr................................................................................................... 56
Grünabfallcontainerstandorte..........................................................................58-59
Illegale Abfallablagerung...................................................................................... 15
Internet................................................................................................................. 43

                                                                                                                                Welche Information finde ich wo?
Kompostierung..................................................................................................... 20
Kontakte..............................................................................................................3-4
Kork...................................................................................................................... 23
Leerungstermine 770 / 1.100 l Restmüll............................................................... 89
Leerungstermine Blaue Altpapiertonne................................................................ 88
Leerungstermine Gelbe Wertstofftonne...........................................................86-87
Leerungstermine Graue Restmülltonne..........................................................84-85
Meine Leerungstermine...................................................................................90-91
Regeln für einen guten Kompost.......................................................................... 21
Reparatur-Café..................................................................................................... 33
Schadstoffe......................................................................................................35-37
Schadstoffmobil, Elektrokleingerätesammlung..................................................... 53
Schadstoffmobil, Termine..................................................................................... 54
So finden Sie Ihre Abfuhrtermine......................................................................... 66
Sperrmüll.........................................................................................................25-27
Straßenliste.....................................................................................................67-83
Tausch- und Verschenkmarkt.............................................................................. 32
Tipps rund um den Abfall....................................................................................... 5
Vorwort................................................................................................................... 2
Was tun, wenn...................................................................................................... 34
Weihnachtsbäume, Abfuhrtermine ...................................................................... 57

                                                                                                                          1
Abfallkalender 2022 Erledigen Sie Anmeldungen für Sperrmüll, Elektro-großgeräte und Grünabfall - Zweckverband für ...
Vorwort
                                        Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger!

                                        Die Stadt Iserlohn und der Zweckverband für Ab-
                                        fallbeseitigung (ZfA) überreichen Ihnen heute den
                                        neuen Abfall- und Wertstoffkalender.

                                    In diesem finden Sie wie gewohnt das breite An-
                                    gebot der Abfallbeseitigung in Ihrer Stadt. Leider
                                    kommt es immer wieder vor, dass Abfälle dort
                                    landen, wo sie nicht hingehören: auf der Straße, im
                                    Wald oder Park. „Littering“ wird dies genannt. „Lit-
                                    tering“ ist nicht nur ärgerlich für das Auge. Die Be-
                                    seitigung dieser illegal entsorgten Abfälle bedeutet
                                    auch zeitlichen und finanziellen Aufwand. Und es
                                    hat auch Folgen für die Natur. Abfälle sind für Tiere
          eine Gefahr, wenn sie sich darin verheddern oder sie fressen. Schadstoffe
          können ins Erdreich oder Grundwasser gelangen. Also im Sinne Ihrer Mit-
          menschen und Umwelt: Nutzen Sie öffentliche Mülleimer oder entsorgen Sie
          Abfälle über Ihre Tonnen zu Hause.

          Neben der grauen Restmülltonne stehen Ihnen wie gewohnt die gelbe Wert-
          stoff- und die blaue Altpapiertonne zur Verfügung. Auch Sperrmüll, Elektro-
          großgeräte und Grünabfälle werden auf Wunsch weiterhin ohne zusätzliche
          Gebühren direkt am Grundstück abgeholt. Des Weiteren können Abfälle auch
Vorwort

          an den Bringhöfen ordnungsgemäß entsorgt werden. Für alle noch brauch-
          baren Dinge gibt es den Tausch- und Verschenkmarkt im Internet, den Sie
          gern noch häufiger als bisher schon nutzen können.

          Die sehr komfortable und moderne Abfallentsorgung in unserer Stadt funk-
          tioniert gut, wenn Sie die Sammelsysteme richtig nutzen. Alle Online-Servi-
          ceangebote finden Sie unter www.zfa-iserlohn.de. Auch mit mobilen Geräten
          können Sie die wichtigsten Dienste nutzen.

          Iserlohn, Dezember 2021

          Michael Joithe
          Bürgermeister der Stadt Iserlohn
          und Verbandsvorsteher des ZfA

          2
Kontakte
Zweckverband für Abfallbeseitigung (ZfA)
Corunnastraße 50; 58636 Iserlohn
Internet:                                www.zfa-iserlohn.de
Telefon:                                 02371 / 9669-0
Fax:                                     02371 / 9669-66
Abfallberatung:                          02371 / 9669-35
Bringhof-Infonummer:                     0800 / BRINGHOF
                                         0800 / 27464463
Bringhof Iserlohn                        Mo geschlossen
Corunnastraße 50                         Di - Fr 10.00 - 18.00 Uhr
58636 Iserlohn                           Sa 10.00 - 16.00
Bringhof Letmathe                        Mo + Di 10.00 - 18.00 Uhr
Untergrüner Straße 18                    Mi geschlossen
58644 Iserlohn                           Do + Fr 10.00 - 18.00 Uhr
                                         Sa 10.00 - 16.00 Uhr

                                                                         Kontakte
Stadt Iserlohn
Abteilung Umwelt- und Klimaschutz        Werner-Jacobi-Platz 12,
Abteilungsleitung: Frau Badziura         Iserlohn
                                         02371 / 217-2925
Abfallberatung/Öffentlichkeitsarbeit:
N. N.                                    02371 / 217-2941
Frau Wietzorek                           02371 / 217-2948
Frau Püschel                             02371 / 217-2942
Fax:                                     02371 / 217-2949
E-Mail:                                  abfall@iserlohn.de
Bereich Steuern und Gebühren             Schillerplatz 7, Iserlohn
Behälterbestellung/Volumenänderung:
Iserlohn (Straßen A-Be)                  02371 / 217-1513
Iserlohn (Straßen Bi-Z)                  02371 / 217-1512
Letmathe, Lössel                         02371 / 217-1515
Rheinen, Hennen, Drüpplingsen, Kalthof   02371 / 217-1513
Dröschede, Sümmern, Griesenbrauck        02371 / 217-1513
Kesbern                                  02371 / 217-1513
Fax:                                     02371 / 217-4220
E-Mail:                                  steuern@iserlohn.de         3
Kontakte
            Abfall- und Umweltberatung der Verbraucherzentrale NRW
            Theodor-Heuss-Ring 5, 58636 Iserlohn
            Herr Oberle                      02371 / 2194107

            Märkischer Kreis, Abfallberatung für Gewerbebetriebe
            Heedfelder Straße 45, 58509 Lüdenscheid
            Herr Bartsch                     02351 / 966-6371

            Lobbe Entsorgung West GmbH & Co. KG
            Hegestück 20, 58640 Iserlohn
            Zentrale                         02371 / 434-0
            Anlieferung Grünabfall:          Mo - Fr 6.00 - 18.00 Uhr
                                             Sa 7.00 - 13.00 Uhr

            Müllheizkraftwerk Iserlohn (AMK mbH)
            Giesestraße 10, 58636 Iserlohn
Kontakte

            Telefon:                         02371 / 4301-0
            Öffnungszeiten:                  Mo. - Fr. 7.00 - 16.30 Uhr
                                             Samstagstermine nach Anfrage
                                             www.amk-entsorgung.de

            Deponie Lüdenscheid-Lösenbach
            AEL - Abfallentsorgungsanlage Lösenbach GmbH
            Lösenbacher Landstraße 141, 58509 Lüdenscheid
            (Steinbruch Lösenbach)
            Telefon:                         02351 / 79166
            Öffnungszeiten:                  Mo - Fr 7.00 - 16.00 Uhr

           Empfehlung: Erkundigen Sie sich über die Öffnungszeiten vor
           einer Anlieferung nochmals telefonisch bei o.g. Einrichtungen, da
           nach dem Druck Veränderungen erfolgen können.

           4
Tipps rund um den Abfall
Abfallvermeidung ist ökologisch sinnvoll und Sie sparen
Gebühren. Was können Sie tun?

      Inserieren Sie gut erhaltene Dinge kostenlos im Tausch- und
      Verschenkmarkt unter www.zfa-iserlohn.de anstatt sie beim
      Sperrmüll zu entsorgen.

      Verzichten Sie auf überflüssige Verpackungen.

      Nutzen Sie Mehrweg- und Pfandsysteme.

      Machen Sie von Nachfüllpacks Gebrauch.

      Verwenden Sie Einkaufstaschen für den Heimtransport.

      Benutzen Sie Frischhalteboxen und Trinkflaschen.

      Kaufen Sie langlebige u. reparaturfreundliche Produkte.

      Nutzen Sie Akkus statt Batterien. Akkus sind bis zu 1000

                                                                     Tipps rund um den Abfall
      mal wieder aufladbar.

      Verzichten Sie bei Feiern und Festen auf Einweggeschirr
      z. B. Geschirr u. Besteck beim Partyservice leihen.

      Geben Sie Umverpackungen, Altöl, Altbatterien und Akkus
      beim Handel zurück.

      Unerwünschte Werbung im Briefkasten? Aufkleber „Bitte
      keine Werbung einwerfen!“ anbringen. Gegen Werbe- u.
      Reklamesendungen durch die Post kann man sich durch
      eine Eintragung in die „Robinson-Liste“ schützen:

      www.robinsonliste.de		 DDV Robinsonliste
      				Postfach 1401
      				71243 Ditzingen

                                                                 5
Graue Restmülltonne
                      Für alle nicht verwertbaren Abfälle stellt Ihnen der ZfA Graue Rest-
                      müllbehälter zur Verfügung.

                      Nach Vorgabe des Märkischen Kreises werden die im ZfA-Gebiet
                      gesammelten Restabfälle beim Müllheizkraftwerk Iserlohn angelie-
                      fert.

                      Dort erfolgt die Verbrennung der Abfälle, verbunden mit einer Nut-
                      zung der freiwerdenden Energie als Fernwärme und Strom.

                      In die Graue Restmülltonne gehören z. B.:

                       Asche (kalt)               Glühlampen, Spiegel
                       Zigarettenkippen           ausgehärtete Dispersionsfarben
                       Hygieneartikel             Staubsaugerbeutel
                       noch volle Verpackungen    alte unbrauchbare Bekleidung
                       Porzellan, Steingut        verschmutzte Papiere, Tapeten
Graue Restmülltonne

                       Töpfe, Spielzeug, etc.

                              Nicht in die Graue Restmülltonne gehören:

                              • Wertstoffe

                              • Schadstoffe

                              • Bauschutt

                      6
Graue Restmülltonne
Hinweise

Befüllen Sie die Behälter nur so weit, dass sich der Deckel schlie-
ßen lässt. Neben den Behältern stehende Abfälle werden nicht mit-
genommen. Die Behälter bis 240 Liter werden von den Müllwerkern
zur Leerung an die Straße gestellt, wenn der Standort nicht weiter
als 15 m von der Straße entfernt ist, der Zugang befestigt, einen
Meter breit, eben und stufenlos ist.

Am Leerungstag müssen die Behälter den Müllwerkern ab 7.00
Uhr zugänglich sein. Für das unverzügliche Zurückstellen der
geleerten Tonnen hat jeder Grundstückseigentümer selbst Sor-
ge zu tragen.

Die Behälter ab 360 l Volumen sollten so aufgestellt werden, dass
sie vom Sammelfahrzeug direkt aufgenommen werden können.
Ist der Ort der Leerung nicht der normale Standort des Behälters,
muss der Grundstückseigentümer dafür sorgen, dass die Behälter
zur Leerung an geeigneter Stelle bereit stehen.

                                                                        Graue Restmülltonne
Leerung

Die Leerung der Behälter erfolgt in der Regel immer am gleichen
Wochentag. Die Grauen Restmüllbehälter (60 l - 360 l) werden
14-täglich geleert, ab 770 l wöchentlich. Verschiebungen bei Feier-
tagen sind in den Termintabellen bereits berücksichtigt!

Sie haben Fragen im Zusammenhang mit Ihrem Abfallbehälter?

Kein Problem. Die Antworten auf die häufigsten Fragen finden Sie
auf Seite 34 in der Rubrik „Was tun, wenn...“.

 Leerungstermine entnehmen Sie bitte der Tabelle ab Seite 84.

                                                                    7
Gelbe Wertstofftonne
                                                     In die Gelbe Wertstofftonne gehören
                                                     grundsätzlich nur restentleerte Verpa-
                                                    ckungsmaterialien aus Kunststoffen,
                                                    Verbundstoffen und Metallen.

                                                   Hier einige Beispiele:

                                                  Verpackungen aus Kunststoffen…
                                                  wie z. B. Spül-, Wasch– u. Pflegemit-
                                                 telflaschen, Joghurt-, Margarine– u.
                                                Quarkbecher, Tragetaschen, Beutel, Ein-
                                                wickelfolien, geschäumte Verpackungen
                                               (z. B. Styropor)

                                               Verpackungen aus Verbundstoffen…
                                       wie z. B. Saft- u. Milchkartons, Vakuumverpa-
                              ckungen, beschichtete Kartons von Tiefkühlkost
Gelbe Wertstofftonne

                       Verpackung aus Metallen…
                       wie z. B. Aluminiumfolien u. - schalen, Konserven- und Getränke-
                       dosen, Schraubverschlüsse und Kronkorken

                       Nicht in die Gelbe Wertstofftonne gehören z. B.:

                                               Restmüll         Papier und Pappe
                                               Windeln          Elektrogeräte
                                               Tapeten          Bodenbeläge
                                               Glas		           Spielzeug

                       8
Gelbe Wertstofftonne
Bitte beachten Sie:

       Stapeln Sie unterschiedliche
       Verpackungen nicht ineinander.

       Lösen Sie Aluminiumdeckel vom
       Rest der Verpackung und werfen
       Sie beides ein.

       Füllen Sie nur restentleerte Verpackungen (löffelrein) ein.

       Bitte denken Sie daran: Einwegglas und Papierverpack-
       ungen gehören nicht in die Gelbe Tonne, sondern in die
       Altglas– bzw. Altpapierbehälter.

       Leider befindet sich in den Gelben Tonnen bis zu 50%
       Restmüll. Dieser stört bei der Sortierung ganz erheblich.

                                                                         Gelbe Wertstofftonne
       Deshalb gilt: Falsch befüllte Gelbe Tonnen werden vom
       Entsorger nicht geleert und müssen nachsortiert werden.
       Mehrfach falsch befüllte Tonnen können abgezogen wer-
       den. Der ZfA wird ggf. veranlassen, dass weitere Restmüll-
       behälter kostenpflichtig aufgestellt werden müssen.

Sie haben Fragen im Zusammenhang mit Ihrem Abfallbehälter?

Kein Problem. Die Antworten auf die häufigsten Fragen finden Sie
auf Seite 34 in der Rubrik „Was tun, wenn...“.

 Leerungstermine entnehmen Sie bitte der Tabelle ab Seite 86.

                                                                     9
Blaue Altpapiertonne
                       Die Blaue Tonne ist besonders für Mitbürgerinnen und Mitbürger inter-
                       essant, die aus gesundheitlichen Gründen die Wege zum Papiercontai-
                       ner nicht mehr gehen können oder wollen. Sie soll eine flächendecken-
                       de Erfassung von Altpapier auch bei sinkenden Verwertungspreisen
                       sicherstellen. Da die Bestellung und Nutzung der Blauen Papiertonne
                       freiwillig ist und aus der Bereitstellung keine zusätzlichen Kosten ent-
                       stehen, werden Sie auch nicht mit zusätzlichen Gebühren belastet.

                       Die Blaue Altpapiertonne ist in 2 Größen erhältlich: 240 l, für ca. 6
                       Personen, und 1.100 l für größere Wohnanlagen ab ca. 30 Personen.
                       Die Standardgröße von 240 l ist die Mindestausstattung, da kleinere
                       Behälter bei einer 4-wöchentlichen Abfuhr nicht sinnvoll sind. Die
                       genauen Leerungstermine für Ihre Straße entnehmen Sie bitte der
                       Tabelle auf Seite 88.

                       Bestellung der Blauen Altpapiertonne
                       Bestellen kann nur der Grundstückseigentümer bzw. ein von ihm
                       Bevollmächtigter (z. B. Hausverwalter). Wenden Sie sich also ggf. an
                       Ihren Vermieter, wenn Sie eine Blaue Tonne erhalten möchten. Neube-
Blaue Altpapiertonne

                       stellungen und Änderungen sind ganzjährig möglich, werden jedoch
                       immer erst zum Quartalswechsel ausgeführt. Das ist aufgrund der er-
                       forderlichen Abfuhrplanung nicht anders möglich. Die Bestellunterlagen
                       können Sie beim ZfA unter der Rufnummer 02371/9669-31 anfordern.

                       Alternative Entsorgungsmöglichkeiten?
                       Nach wie vor haben Sie die Möglichkeit, das Altpapier bei unseren
                       Bringhöfen abzugeben. Sie können Ihr Altpapier auch weiterhin karitati-
                       ven Sammlungen überlassen oder wie bisher zu den Papiercontainern
                       bringen.

                       Besondere Anforderungen
                       Der Aufstellungsort für den 240-l-Behälter muss folgende Kriterien erfül-
                       len: Entfernung zur Straße max. 15 Meter, ebenerdig, keine Stufen und
                       Steigungen. Zugang und Standplatz müssen befestigt sein, kein loser
                       Kies. Die 1.100-l-Behälter müssen mit dem Entsorgungsfahrzeug direkt
                       anfahrbar sein. Ausnahmen sind aufgrund des hohen Gewichts von
                       vollen Papiertonnen nicht möglich.

                       10
Blaue Altpapiertonne

Papierbündel oder Kartons dürfen zur Abholung nicht neben die Papier-
tonne gestellt werden. Sie werden grundsätzlich nicht
mitgenommen! Für größere Mengen oder sperrige
Kartonagen stehen Ihnen wie gewohnt unsere
Bringhöfe sowie die öffentlichen Papiercontainer zur
Verfügung.

Am Tag der Leerung müssen die Abfallbehälter den
Müllwerkern ab 7:00 Uhr zugänglich sein. Für das Zurückstellen der ge-
leerten Tonne auf das Grundstück hat jeder Eigentümer selbst Sorge zu
tragen. Dies wird nicht von den Müllwerkern übernommen.

In den Altpapiercontainer bzw. die Blaue Altpapiertonne gehören:

                   Zeitungen, Zeitschriften, Kataloge, Bücher
                   Schreibpapier, Briefumschläge
                   Kartonagen und Wellpappe
                   Verpackungen aus Papier oder Pappe

                                                                              Blaue Altpapiertonne
Nicht in den Altpapiercontainer bzw. die Blaue Altpapiertonne gehören:

                    Verbundverpackungen (z. B. Tetra-Packs)
                    gebrauchtes Hygienepapier
                    Aktenordner
                    Dachpappe, Tapeten
                    Foto-, Thermo- und Durchschlagpapiere
                    Pergament– oder Butterbrotpapier

Sie haben Fragen im Zusammenhang mit Ihrem Abfallbehälter?

Kein Problem. Die Antworten auf die häufigsten Fragen finden Sie
auf Seite 34 in der Rubrik „Was tun, wenn...“.

Leerungstermine entnehmen Sie bitte der Tabelle auf Seite 88.

                                                                         11
Bioabfall
            Auf den Bringhöfen im Verbandsgebiet findet eine getrennte Samm-
            lung von Bioabfällen statt. Bürgerinnen und Bürger können ihre Bio-
            abfälle dort kostenfrei abgeben.

            Zu Bioabfällen gehören z. B.:

                              Salat-, Gemüse- und Obstreste
                              Überlagerte Nahrungsmittel
                              Feste Speisereste
                              Kaffee- und Teesatz (mit Filter)
                              Eierschalen

            Nicht in den Bioabfall gehören z. B.:

                              * Windeln und Hygieneartikel
                              * Staubsaugerbeutel
                              * Asche
                              * Zigarettenkippen
Bioabfall

                              * Plastiktüten
                              * Kleintierstreu

            12
Behälteranforderung
Restabfallbehälter und Gelbe Wertstofftonnen müssen schriftlich
vom Grundstückseigentümer oder Grundstücksverwalter beim Be-
reich Steuern und Gebühren der Stadt Iserlohn angefordert werden.

Für Wohngrundstücke schreibt die Satzung ein Restmüllvolumen
von 20 l pro Person und Woche vor. Fällt im Einzelfall erheblich we-
niger Abfall an, kann auf ausführlich begründeten Antrag ein gerin-
geres Volumen aufgestellt werden, wobei aber 10 l pro Person und
Woche nicht unterschritten werden dürfen.

Bei gewerblich oder gemischt genutzten Grundstücken ist zu
beachten, dass auch die Abfälle zur Beseitigung aus Gewerbebe-
trieben dem Anschluss- und Benutzungszwang unterliegen. Das
hierfür benötigte Volumen ist ebenfalls vom Grundstückseigentümer
anzufordern.

Die Bemessung richtet sich nach den Vorgaben der Satzung über
die Abfallentsorgung des ZfA. Für Abfälle zur Verwertung müssen
sich Gewerbebetriebe einer privatrechtlichen Entsorgung bedienen.

                                                                       Behälteranforderung
Änderungen des Restmüllvolumens sind im Laufe des Jahres auf
schriftlichen Antrag hin möglich. Ist der Antrag begründet, veran-
lasst der Bereich Steuern und Gebühren den Austausch der Be-
hälter und passt die Gebühr satzungsgemäß zum 1. des folgenden
Quartals an.

Auf Antrag wird die Gebühr für einen 60-l-Behälter ermäßigt, sofern
der Gebührenpflichtige für das abgelaufene Jahr nachweist, dass
auf dem Grundstück während des Jahres nur eine Person gewohnt
hat. Der Antrag ist bis spätestens zum 31. März des Folgejahres zu
stellen.

                                                                 13
Abfallgebühren
                 Zum Redaktionsschluss lagen die Abfallgebühren noch nicht vor.
                 Notieren Sie sich die Gebührensätze bei Bedarf auf dieser Seite:

                 Gebühr je Abfallbehälter bei 14-täglicher Leerung

                   60 l Behälter

                   80 l Behälter

                  120 l Behälter

                  240 l Behälter

                  360 l Behälter

                 Gebühr je Abfallbehälter bei wöchentlicher Leerung
Abfallgebühren

                   770 l Behälter

                  1.100 l Behälter

                  2.500 l Behälter

                  5.000 l Behälter

                 Zu Gebührenfragen berät die Stadt Iserlohn unter den Rufnummern
                 des Bereichs Steuern und Gebühren (siehe Seite 3) . Nach Ver-
                 fügbarkeit finden Sie die Gebührensätze auch unter
                                                             www.zfa-iserlohn.de.

                 14
Illegale Abfallablagerung
Müll ablagern ist verboten!
Das Ablagern von Abfällen und Wertstoffen außerhalb der zuge-
lassenen Abfallbehälter, z. B. neben den Depotcontainern, auf der
Straße, in Grünanlagen oder der freien Landschaft, ist nach der Ab-
fallsatzung des ZfA eine Ordnungswidrigkeit! Der ZfA verfolgt Ord-
nungswidrigkeiten konsequent und verhängt Bußgelder, denn nur
wenn die Spielregeln eingehalten werden, funktioniert das System.

Müll ablagern kann teuer werden!
Die Bandbreite reicht von einer Verwarnung mit einem „Umwelt-
Knöllchen“ von 20,- € für die Ablagerung eines Sackes Grünabfall
neben dem Container bis hin zu Bußgeldern von bis zu 1.000 €, z.
B. wenn größere Mengen an Müll abgelagert werden oder wenn
Container beschädigt werden. Grundsätzlich kann ein Bußgeld bis
50.000 € verhängt werden.
Illegale Entsorgung wird auf keinen Fall akzeptiert!

Ihre Hilfe ist erwünscht!
Wenn Sie eine illegale Ablagerung von Abfällen beobachten, egal

                                                                       Illegale Abfallablagerung
wo, scheuen Sie sich nicht, dies zu melden. Notieren Sie sich so
viele Fakten wie möglich, dann ist die Chance groß, einen Übeltäter
auch zu überführen. Melden Sie solche Fälle bei der Stadtverwal-
tung (02371/217-2948) oder direkt beim ZfA (02371/9669-31). Müll-
ablagerungen jeglicher Form sind kein Kavaliersdelikt. Sie kosten
uns alle viel Geld für die Beseitigung und in manchen Fällen sind es
echte Gefahrenquellen.

So machen Sie alles richtig:
  Befüllen Sie die Container nur werktags von 7.00 - 20.00 Uhr.
  Schalten Sie den Motor aus (Lärmvermeidung).
  Füllen Sie nur die vorgesehenen Wertstoffe ein.
  Nehmen Sie Tragehilfen wieder mit nach Hause.
   Bei vollem Container einen anderen Standort oder Bringhof
   nutzen.
  Informieren Sie uns über illegale Müllablagerungen.

Die Standorte der Container entnehmen Sie bitte der Tabelle ab
Seite 58.                                                         15
Altpapier
            Druckerzeugnisse wie Zeitungen und Illustrierte, aber auch Verpa-
            ckungen aus Papier, wie z. B. Kartons, werden über die Altpapier-
            container oder die Blaue Altpapiertonne eingesammelt.

            In den Altpapiercontainer bzw. die Blaue Altpapiertonne
            gehören:

                              Zeitungen, Zeitschriften, Kataloge, Bücher
                              Schreibpapier, Briefumschläge
                              Kartonagen und Wellpappe
                              Verpackungen aus Papier oder Pappe

            Nicht in den Altpapiercontainer bzw. die Blaue Altpapiertonne ge-
            hören:
                               Verbundverpackungen (z. B. Tetra-Packs)
                               gebrauchtes Hygienepapier
                               Aktenordner
                               Dachpappe, Tapeten
                               Foto-, Thermo- und Durchschlagpapiere
Altpapier

                               Pergament– oder Butterbrotpapier

            WICHTIG: Verpackungen aus Papier, Pappe oder Kartonagen
                    gehören nicht in die Gelbe Tonne, sondern in den Pa-
                    piercontainer oder die Blaue Altpapiertonne. Bitte geben
                    Sie nur die Pappe (z. B. Pralinenschachteln) in den
                    Papiercontainer
                    oder die Blaue
                    Altpapiertonne.
                    Kunststoffteile der
                    Verpackung gehö-
                    ren in die Gelbe
                    Tonne. Nutzen Sie
                    auch die vielerorts
                    angebotenen Bün-
                    delsammlungen für
                    Papier.

            16
Altglas
Auf der Grundlage des Verpackungsgesetzes wird Altglas flächen-
deckend getrennt erfasst. Verpackungen aus Glas müssen in die
entsprechenden Depotcontainer entsorgt werden. Glas wird nach
Farben getrennt gesammelt (weiß, grün, braun).
Tipp: Geben Sie blaues Glas mit in den Grünglascontainer.

Der Abtransport erfolgt selbstverständlich auch nach Farben ge-
trennt. Vor der eigentlichen Verwertung wird das Glas zunächst
in einer Sortieranlage von Störstoffen befreit. Vor allem Keramik,
Steingut und Porzellan sind äußerst problematisch, deshalb nichts
davon in die Container. Anschließend werden die Scherben zu
neuen Flaschen und Gläsern verarbeitet.

In die Altglascontainer gehören ausschließlich Glasverpa-
ckungen, also:

          Flaschen
          Konserven- und Marmeladengläser
          sonstige im Einzelhandel gebräuchliche Verpackungen

                                                                      Altglas
          aus Glas

Nicht in den Altglascontainer gehören:

                  ! ! ! Keramik, Steingut, Porzellan ! ! !
                  Flachglas (Spiegel-, Fenster-, Autoglas)
                  Neonröhren, Glühlampen, Energiesparlampen
                  optische, feuerfeste oder bleihaltige Gläser

WICHTIG: Schraubverschlüsse und Kronkorken aus Metall oder
        Kunststoff gehören nicht auf die Container, sondern mit
        in die Glascontainer oder in die Gelbe Wertstofftonne.
        Glas auf keinen Fall in die Gelbe Wertstofftonne geben!
        Bitte halten Sie sich an die Einwurfzeiten: werktags von
        7.00 bis 20.00 Uhr!

                                                                 17
Grünabfall
             Grünabfälle sind Baum-, Strauch-, und Grasschnitt sowie Laub und
             andere verrottbare Grünteile aus dem Gartenbereich. Im gesamten
             Stadtgebiet stehen Ihnen Grünabfallcontainer zur Verfügung.
             Diese werden mindestens zweimal pro Woche und zusätzlich nach
             Bedarf geleert. Falls ein Container dennoch voll sein sollte, be-
             nutzen Sie bitte einen anderen Standort. Sind die Container stark
             überfüllt, so können Sie dies bei Ihrer Stadtverwaltung melden:
             02371 / 217-2948. Das Ablagern von Grünabfällen jeglicher Art und
             sonstigem Müll neben dem Container wird als Ordnungswidrigkeit
             verfolgt und mit einer Geldbuße geahndet. Grundsätzlich ist die
             öffentliche Entsorgung nur für private Haushalte vorgesehen.

             Vom Frühjahr bis in den Herbst gibt es an festgelegten Terminen
             eine zusätzliche Grünabfallabfuhr am Grundstück. Die Anmeldung
             nehmen Sie am besten per Internet vor: www.zfa-iserlohn.de.
             Haben Sie diese Möglichkeit nicht, können Sie die grünen Anmel-
             depostkarten nutzen. Diese finden Sie hier im Abfallkalender und im
             Rathaus. Um die Abfuhr zum gewünschten Termin zu ermöglichen,
             muss die Karte spätestens am Mittwoch der Woche vor dem Abfuhr-
Grünabfall

             termin vorliegen, die Online-Anmeldung muss für alle Reviere späte-
             stens am Mittwoch der Woche vor dem Abfuhrtermin vorliegen.
             Die Grünabfälle müssen ab 7.00 Uhr gebündelt bzw. in Papiersä-
             cken am Straßenrand stehen. Die Säcke erhalten Sie im Rathaus
             und an den Bringhöfen. Die Säcke (max. 10 Stück) werden nur
             bei Abgabe bzw. Vorlage der Anmeldung ausgegeben.
             Für die Container und für die lose Sammlung gilt: Die Baum-
             und Strauchteile sollten eine Länge von 1 m und einen ma-
             ximalen Durchmesser von 20 cm nicht überschreiten. Die
             Standorte der Grünabfallcontainer und die Termine der Abfuhr
             entnehmen Sie bitte den Tabellen ab Seite 56.

             Zum Grünabfall gehören:         Nicht in den Grünabfall gehören:
                  Baum- und Strauchschnitt   Kunststoff- und Papiersäcke
                  Rosenschnitt und Laub      Speisereste, Obst und Gemüse
                  sonstige verrottbare       Textilien, Altpapier
                  Grünteile                  Holzabfälle (z. B. Bretter, Sägemehl)
                                             Kleintierstreu und sonstiger Stallmist
             18
Grünabfall
Bitte beachten Sie:
Die Grünabfallsäcke sind ausschließlich für die lose Abfuhr am
Grundstück gedacht und nicht zum Einfüllen von Grünabfällen in die
Depotcontainer! Bitte befüllen Sie die Container nur werktags
von 7.00 bis 20.00 Uhr. Das Ablagern von Abfällen neben den
Containern ist verboten!

Abfuhr der Weihnachtsbäume
Ihre Weihnachtsbäume (ohne jeglichen Baumschmuck) werden wie
gewohnt kostenlos abgeholt. Die Bäume müssen am Abholtag bis
7.00 Uhr gut sichtbar an der Straße bereitgestellt sein. Eine An-
forderungskarte, wie bei der Grünabfuhr, ist nicht erforderlich. Die
Abfuhrtermine stehen auf Seite 57.
Zusätzlich zu diesen Abfuhrterminen besteht die Möglichkeit, die
Weihnachtsbäume über die öffentlichen Grünabfallcontainer und an
den Bringhöfen zu entsorgen. Bitte geben Sie Weihnachtsbäume
nur zerkleinert in die Grünabfallcontainer.

Annahme in Iserlohn-Sümmern

                                                                        Grünabfall
Zusätzlich zu den Grüncontainern und den Sammlungen besteht
die Möglichkeit, Grünabfälle in Iserlohn-Sümmern auf dem Gelände
der Lobbe Entsorgung West GmbH & Co. KG, Hegestück 20 (Ge-
werbegebiet Rombrock) selbst anzuliefern.

Annahmezeiten: Mo. - Fr.: 6.00 - 18.00 Uhr und Sa.: 7.00 - 13.00 Uhr

Privatanlieferer: bis 500 kg kostenlos,
darüber hinaus 7,75 € pro 100 kg inkl. MwSt.

Landschaftsgärtner und gewerbliche Anlieferer: keine
Freimenge; 65,00 € pro Tonne zzgl. MwSt.

Für Fragen steht Herr Markus Hallmann (Telefon 02331 7888378)
von der Lobbe Entsorgung West GmbH & Co. KG zur Verfügung.

                                                                   19
Kompostierung
                Innerhalb eines Jahres kann aus unterschiedlichen organischen
                Abfällen aus Haus und Garten mit Hilfe eines Komposters oder
                Komposthaufens eine nährstoffreiche Erde (Humus) entstehen. Mit
                der Herstellung von Kompost leisten Sie einen praktischen Beitrag
                zum Umweltschutz. Wertvolle Rohstoffe bleiben im Garten. Der
                eigene Kompost erfüllt dabei im Zier- und Nutzgarten bei normalen
                Bodenverhältnissen alle Ansprüche der Pflanzen und des Bodens
                in nahezu idealer Weise.

                Hinweis:
                Um Streit mit den Nachbarn zu vermeiden, sollte der Kompost min-
                destens einen halben Meter von der Grundstücksgrenze entfernt
                angelegt werden.

                Auf den Kompost gehören:

                             Gartenabfälle
                               - Laub, Rinde, Fallobst
                               - Erde aus Blumentöpfen und Garten
Kompostierung

                               - Rasen-, Baum- und Heckenschnitt

                             Küchenabfälle
                               - Gemüseabfälle aller Art
                               - Obstabfälle
                               - Eierschalen
                               - Kaffeefilter und Teebeutel

                Nicht auf den Kompost gehören:

                              Asche aus Holz und Kohle
                              Chemikalien
                              Zigarettenkippen und -asche
                              Inhalt von Staubsaugerbeuteln
                              Tierkadaver, Fäkalien
                              Stoffe, Textilien
                              gekochte Speisereste

                20
Regeln für einen guten Kompost
Das Material für den Kompost nicht in eine Mulde legen.
Wichtig ist eine gute Luftversorgung, damit keine Ge-
ruchsbelästigung entsteht.

Um vielfältige Kleinstlebewesen im Komposter zu haben,
muss ein Bodenschluss gewährleistet sein. Kaffee- und
Teesatz und Zwiebelschalen sind ideal zum Anlocken.

Als unterste Schicht grobes Material aufstocken. Danach
mit feineren Stoffen schichtweise oder vermischt aufset-
zen. Grasschnitt nur ganz dünn einstreuen, sonst Fäulnis-
gefahr!

Abfälle, die Ungeziefer anlocken (z. B. Speisereste) ge-
ben Sie besser in die Restmülltonne.

Kleinstlebewesen brauchen Feuchtigkeit. Den Kompost-

                                                             Regeln für einen guten Kompost
haufen im Schatten anlegen und stets feucht halten.

Der fertige Haufen sollte abgedeckt werden, um die Wär-
meentwicklung zu fördern sowie die Feuchtigkeitsverluste
zu vermeiden.

Den Komposthaufen mindestens einmal „umsetzen“.

Fertiger Kompost sollte nicht länger als ein Jahr gelagert
werden. Je älter der Kompost, desto geringer ist sein
biologischer Wert.

                                                        21
Altkleider
                                        Altkleider sind Textilien, vornehmlich
                                        Bekleidung, die zwar schon benutzt sind,
                                        sich aber noch in einem guten Zustand
                                        befinden. Diese gehören in die Altklei-
                                        dersammlung. Sammelcontainer für
                                        Altkleider finden Sie an den Bringhöfen
                                        sowie im gesamten Stadtgebiet.

                                        Wenn Sie mit Ihren Altkleidern karitative
                                        Zwecke unterstützen möchten, nutzen
                                        Sie Sammelcontainer mit dem Logo des
             Märkischen Kreises und der Aufschrift „Diese Sammlung ist garan-
             tiert für einen guten Zweck!“
Altkleider

             Die Containerstandorte für die Altkleidersammlung finden Sie auf
             Seite 64.

             22
Kork
Was ist Kork?
Kork wird aus der mehrere Zentimeter dicken Borke der immer-
grünen Korkeiche gewonnen. Die Haupterzeugerländer sind Por-
tugal und Spanien. Der Baum kann das erste Mal nach 25 Jahren
geschält werden. Danach in Abständen von 7 bis 10 Jahren.

Märkischer Kork ist eine Initiative der Abfall– und Umweltberatung
der Verbraucherzentrale NRW und der Abfallberatung des Mär-
kischen Kreises, um im Kreisgebiet eine flächendeckende Kork-
sammlung aufzubauen.

Warum Kork sammeln?
Kork ist ein wertvoller Rohstoff und zu schade für den Müll! Er lässt
sich gut granulieren und als Dämmstoff weiterverwenden.

In die Korksammlung gehören Flaschenkorken, Pinnwände und
Untersetzer aus Kork.

Nicht mit in die Korksammlung gehören verschmutzter Kork,

                                                                        Kork
Kork mit Anhaftungen von Holz, Kunststoffen, Kleber sowie Wein-
flaschenverschlüsse aus Kunststoff („Kunststoffkorken“). Auch
Renovierungsabfälle wie Korkplatten und -tapete gehören nicht in
die Sammlung.

Was passiert mit dem gesammelten Kork?
Der Kork wird gesäubert, verarbeitet und zumeist als Dämmstoff
weiterverwendet.

Wo kann der Kork abgegeben werden?
In allen Bringhöfen des ZfA, im Rathaus, in den Bürgerbüros
Letmathe und Hennen sowie bei der Verbraucher-Zentrale.

                                                                  23
CDs/DVDs
           Millionenfach werden CDs und DVDs auf den Markt geworfen und
           landen früher oder später im Hausmüll. CDs bestehen aus einem
           Verbundwerkstoff aus Kunststoff, aus Aluminium und Lack. Beim
           Recycling wird nicht nur die Polycarbonatschicht der CDs wieder
           gewonnen, sondern auch die abgetragene Aluminiumschicht. Die
           Automobilindustrie setzt diese Werkstofffraktion für Metalliclacke
           ein. Das Kunststoffrecyklat wird in der Medizintechnik, in der Haus-
           haltswarenindustrie und in der Automobilindustrie eingesetzt.

           Tipp: CDs mit persönlichem Inhalt können Sie gegen unbefugtes
           Lesen durch Dritte schützen, indem Sie mit tiefen und breiten
           Kratzern die Oberseite (also die bedruckte Seite!) beschädigen und
           damit die Daten unlesbar machen.

           Annahmestellen für CDs in Iserlohn:

           A.        Bringhof Iserlohn
                     Corunnastraße 50
CDs/DVDs

           B.        Bringhof Letmathe
                     Untergrüner Straße 18

            24
Sperrmüll
Sperrmüll ist definiert als Ihr privater Hausrat, der aufgrund seiner
Größe nicht in die normalen Restmüllbehälter passt. Dies bedeutet
im Umkehrschluss: Abfälle, die in Säcke passen, sind niemals
Sperrmüll!
Hier einige Beispiele für Spermüll:
            Möbel, Polstermöbel
            Betten, Matratzen
            Wäscheständer, Koffer etc.
            Fahrräder
            Teppiche (außer Verlegeware)

Nicht mit abgefahren werden:
            in Säcken verpackte Abfälle
            lose, aber nicht sperrige Abfälle in Kartons, Kisten etc.
            Abbruchmaterial und Gebäudeteile z. B.: Paneele,
            Bretter, Balken, Fenster, Türen, Zargen, Badewannen,
            Badkeramik, Elektrospeicheröfen, Heizungsanlagen,

                                                                        Sperrmüll
            Tapetenreste
            Bodenbeläge (Laminat, Teppichverlegeware, PVC)
            Wertstoffe, Fahrzeugteile, Reifen
            Restabfälle (in jeglichen Behältnissen)
            Kartonagen

Bitte beachten Sie, dass Sie für alles verantwortlich sind, was mit
Ihrem Sperrmüll bis zur Verladung geschieht. Das heißt: Durchwühl-
te und zerstreute Abfälle müssen von Ihnen zusammen gesucht
werden!

                                                                   25
Sperrmüll

            Von Anderen dazu gestellter Abfall ist von Ihnen auf eigene Ko-
            sten zu entsorgen, wenn es sich nicht um Sperrmüll handelt!
            Stellen Sie deshalb den Sperrmüll nicht vor dem Abfuhrtag an die
            Straße! Außerdem gilt: Wer Sperrmüll vorzeitig an die Straße stellt,
            handelt ordnungswidrig und kann mit einem Bußgeld bestraft werden.
            Wo Sie die Abfälle entsorgen können, die nicht zur Sperrmüllsamm-
            lung gehören, erfahren Sie im Abfall-ABC.
Sperrmüll

            26
Sperrmüll
Anmeldeverfahren der Sperrmüllabfuhr

per Internet
Nutzen Sie für die Anmeldung von Sperrmüll (auch Elektrogroßge-
räte und Grünabfall) vorrangig die Möglichkeit auf unserer Internet-
seite www.zfa-iserlohn.de.

per Postkarte
Haben Sie die Möglichkeit nicht, können Sie die Anmeldepostkarten
nutzen. Diese finden Sie hier im Abfallkalender und im Rathaus.

Rechtzeitig anmelden
Um die Abfuhr zum gewünschten Termin zu ermöglichen, muss
Ihre Sperrmüllkarte spätestens vier Tage vor dem Abfuhrtermin im
Rathaus vorliegen. Online-Anmeldungen müssen vier Tage vorher
abgeschickt werden.

Am Abfuhrtag muss der Sperrmüll ab 7:00 Uhr zur Abholung

                                                                       Sperrmüll
bereit stehen. Bitte beachten Sie, dass der Sperrmüll nur von
einer öffentlichen Fläche, z. B. vom Bürgersteig oder vom Stra-
ßenrand, abgeholt wird. Private Grundstücke dürfen von den Müll-
werkern oder Müllfahrzeugen nicht betreten bzw. befahren werden!

Bitte achten Sie darauf, dass parkende Fahrzeuge den Zugang zum
Sperrmüll nicht behindern. Der Sperrmüll kann von den Müllwerkern
nicht über Autos hinweg oder zwischen Autos hindurch verladen
werden. Bitte stellen Sie Ihren Sperrmüll so an die Straße, dass
der Verkehr nicht behindert oder gefährdet wird.

Die Termine der Abfuhr entnehmen Sie bitte der Tabelle auf Seite
55. Bei Rückfragen zu Ihrer Sperrmüllanmeldung wenden Sie
sich bitte an Ihre Stadtverwaltung (02371/217-2948).

                                                                 27
Elektroaltgeräte
                   Ausgediente Elektro- und Elektronikgeräte müssen separat von
                   anderen Abfällen entsorgt werden. Auf neueren Geräte finden Sie
                   daher das Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne. Gleichzeitig
                   sind die Hersteller von Elektrogeräten verpflichtet, für die Verwer-
                   tung bzw. Beseitigung dieser Geräte zu sorgen. Damit soll zum
                   einen sichergestellt werden, dass Schadstoffe aus den Geräten
                   gezielt beseitigt und verwertbare Anteile recycelt werden können.

                   Der Zweckverband für Abfallbeseitigung stellt Ihnen mehrere Mög-
                   lichkeiten zur Verfügung, um alte Elektrogeräte zurückzugeben.
                   Unterschieden wird hier zwischen Elektroklein- und Elektrogroßge-
                   räten. Keines dieser Geräte darf über den normalen Hausmüll – we-
                   der in der Gelben noch in der Grauen Tonne – entsorgt werden.

                   Das illegale Entsorgen von Elektrogeräten – vor allem die illegale
                   Ausfuhr ins Ausland – kann die Umwelt schädigen. Denn Elektro-
                   geräte enthalten oft Schadstoffe, die gesondert entsorgt werden
                   müssen. Achten Sie daher auch darauf, dass Geräte beim Entsor-
                   gen nicht zu Bruch gehen. Personenbezogene Daten auf Geräten
Elektroaltgeräte

                   wie Smartphones und Computern sollten Sie vor der Entsorgung
                   löschen.

                   Zu den Elektrokleingeräten zählen unter anderem:
                            Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren
                            Haartrockner, Rasierer
                            Toaster, Kaffeemaschine
                            Mobilfunkgeräte wie Smartphones
                            IT-Geräte wie Computer
                            Staubsauger, Bügeleisen
                            Unterhaltungselektronik wie CD- und DVD-Spieler, Radio
                            Bohrmaschine

                   Batterien und Akkus, die problemlos aus Elektrogeräten entnom-
                   men werden können, müssen vor dem Entsorgen entnommen
                   werden. Alle fest verbauten Batterien und Akkus verbleiben in den
                   Geräten und werden später fachkundig entfernt.

                   28
Elektroaltgeräte
Besondere Vorsicht ist bei Lithium-Ionen-Akkus geboten. Diese be-
finden sich häufig in Kommunikations- und Unterhaltungselektronik
und können bei nicht ordnungsgemäßem Umgang Kurzschlüsse im
Gerät verursachen. Bei nicht defekten Geräten kann davon ausge-
gangen werden, dass keine Gefahr droht. Im Zweifel – bei Beschä-
digungen des Gerätes – sollten die Pole von Lithium-Ionen-Akkus
vor der Entsorgung abgeklebt werden.

Elektrokleingeräte werden in allen vier Bringhöfen im Verbands-
gebiet kostenfrei entgegengenommen. Diese befinden sich in
Iserlohn, Letmathe, Menden und Werdohl. Die Anschriften und
Öffnungszeiten können Sie dem Abfallkalender sowie der Website
des Zweckverbandes entnehmen.

Außerdem können Elektrokleingeräte über das Schadstoffmobil des
Märkischen Kreises entsorgt werden. Das Schadstoffmobil fährt re-
gelmäßig durch das Verbandsgebiet und hält an festen Haltepunk-
ten, an denen es über ein weiteres Sammelfahrzeug die genannten
Elektrokleingeräte entgegennimmt. Die Haltepunkte und Zeiten sind

                                                                     Elektroaltgeräte
im Abfallkalender auf Seite „Schadstoffmobil, Termine“ ab Seite
54 und auf der Website des Zweckverbandes zu erfahren.

Elektrogroßgeräte werden ebenfalls von den Bringhöfen entgegen-
genommen. Dazu zählen:
          Kühl- und Gefrierschränke
          Waschmaschinen, Spülmaschinen, Trockner
          Elektroherde und Mikrowellen
          elektrische Heiz- und mobile Klimageräte
          elektrische Rasenmäher/Bügelmaschinen
          Fernseher und Monitore
          Ölradiatoren (Öl im Gerät lassen!)
          Dunstabzugshauben/Sonnenbänke (ohne Röhren)

Alternativ zu den Bringhöfen steht den Bürgerinnen und Bürgern die
Elektrogroßgeräteabfuhr zur Verfügung. Zu festen Terminen werden
solche Geräte direkt am Wohnort abgeholt.

                                                               29
Elektroaltgeräte
 Dazu ist eine Anmeldung per weißer Anforderungskarte aus dem
 Abfallkalender oder über die Website des Zweckverbandes notwen-
 dig. Beachten Sie, dass die Geräte am Abholtag ab 07:00 Uhr an
 der Straße zur Abholung bereitgestellt werden müssen, damit diese
 mitgenommen werden.

 Lassen Sie vor allem Kühlgeräte nie von Schrotthändlern oder
 anderen Personen mitnehmen! Diese trennen oft nur die werthal-
 tigen Metallteile heraus. Dabei treten stark klimaschädliche Stoffe
 aus, was unbedingt vermieden werden muss.

                                        Alle großen Elektronikge-
                                        schäfte sind im Übrigen
                                        verpflichtet, Elektroaltge-
                                        räte kostenlos zurückzu-
                                        nehmen. Kleine Elektroge-
                                        räte mit einer Kantenlänge
                                        von höchstens 25 Zentime-
                                        tern müssen grundsätzlich
                                        vom Großhandel und den
                                        Fachgeschäften mit einer
 Verkaufsfläche von über 400 m² entgegengenommen werden – un-
 abhängig davon, ob die Geräte dort gekauft wurden. Bei Elektroge-
 räten mit einer Kantenlänge von mehr als 25 Zentimetern ist eine
 kostenlose Entgegennahme nur dann verpflichtend, wenn auch ein
 neues Elektrogroßgerät gekauft wird. Kleine Händler sind von der
 Regelung ausgenommen. Wenn Sie also sicher gehen wollen, dass
 Ihr Gerät angenommen wird, bringen Sie es am besten zu einem
 Bringhof in Ihrer Nähe.

 Seit August 2018 zählt im Übrigen alles zu den Elektrogeräten,
 was fest verbaute elektronische Teile besitzt. Das kann ein
 Schuh mit Beleuchtung sein, aber auch ein elektronisch verstell-
 barer Fernsehsessel. Auch diese neuen „Elektrogeräte“ können
 über den Handel oder an den Bringhöfen entsorgt werden.

 30
Elektroaltgeräte
Nachtspeicherheizgeräte

Nachtspeicherheizgeräte zählen zu den Elektrogeräten. Sie können
diese also wie andere Elektrogeräte kostenfrei an den Bringhöfen
abgeben. Da viele Nachtspeicherheizungen jedoch Schadstoffe
wie Asbest, PCB, Chrom(VI)-haltige Speichersteine oder künstliche
Mineralfasern enthalten, können wir diese nur unter bestimmten
Voraussetzungen annehmen.

Mit Schadstoffen belastete Geräte können wir nur dann annehmen,
wenn sie von einem Fachbetrieb ausgebaut, verpackt und ange-
liefert werden. Aufgrund der erheblichen Umwelt- und Gesund-
heitsgefahren raten wir dringend davon ab, Nachtspeicherhei-
zungen selbst auszubauen und anzuliefern. An den Bringhöfen
nehmen wir diese dann nicht an! Durch das Einatmen von
Asbestfasern steigt das Lungenkrebsrisiko; auch Chrom(VI)-
Verbindungen gelten als krebserregend. PCB kann unter anderem
zu Schädigungen der Leber und des Immunsystems führen. Beim
Ausbau können sich Asbestfasern in Ihrer Wohnung verteilen.

                                                                     Elektroaltgeräte
Nur Nachtspeicherheizungen, die zweifelsfrei schadstofffrei sind,
können Sie gefahrlos selbst ausbauen und unverpackt anliefern.
Hierzu ist jedoch ein Nachweis notwendig, dass das Gerät tatsäch-
lich frei von Asbest und anderen Schadstoffen ist. Diesen Nachweis
können Sie vom Hersteller anfordern. Ohne Nachweis müssen wir
davon ausgehen, dass eine Schadstoffbelastung vorliegt.

Wir nehmen an den Bringhöfen Nachtspeicherheizgeräte aus pri-
vaten Haushalten an. Solche aus anderer Herkunft werden an den
Bringhöfen nicht angenommen; diese müssen Sie über einen pri-
vaten Entsorger wie zum Beispiel der Firma Lobbe beseitigen. Eine
Abholung von Nachtspeicherheizungen über die Elektrogroßgerä-
teabfuhr ist grundsätzlich nicht möglich.

Weitere Informationen zur Entsorgung von Nachtspeicherheizungen
finden Sie auf unserer Internetseite: www.zfa-iserlohn.de/e5b3

                                                               31
Tausch- und Verschenkmarkt
                             „Das ist doch viel zu schade für den Müll“ hat wohl jeder schon
                             einmal gedacht, wenn Spielgeräte, Möbel oder sonstige Dinge im
                             Wege standen. Was für den einen ein Platzverschwender ist, ist für
                             den anderen vielleicht das lang gesuchte Liebhaberstück. Schade
                             nur, dass oft der eine vom anderen nichts weiß. Mit dem Tausch-
                             und Verschenkmarkt bringen wir Sie zusammen.

                             Handeln Sie nachhaltig, fördern Sie die möglichst lange Nutzung
                             brauchbarer Dinge. Dazu haben wir in unserem Internetangebot für
                             Sie den kostenlosen Tausch- und Verschenkmarkt eingerichtet.

                             Unter www.zfa-iserlohn.de können Sie Angebote und Gesuche
                             eintragen, ohne dass Ihre persönlichen Daten sichtbar sind. Zu Ihrem
                             Beitrag können Sie bis zu drei Fotos hinterlegen.

                             Zugelassen sind nur
                             Angebote von Objekten, die
                             verschenkt oder getauscht
                             werden sollen. Sobald Sie
Tausch- und Verschenkmarkt

                             den entsprechenden Artikel
                             verschenkt oder gefunden
                             haben, löschen Sie als
                             Inserent einfach den Eintrag.
                             Die „vergessenen“ Einträge
                             werden nach einer Laufzeit
                             von 30 Tagen automatisch
                             deaktiviert.

                             Der Tausch- und
                             Verschenkmarkt hat für Sie
                             viele Vorteile: Er schafft schnell Platz, spart den Gang zum Bringhof
                             oder die Anmeldung zur Abholung, somit Zeit und Geld. Außerdem
                             leisten Sie einen wertvollen Beitrag zum Schutz unserer Ressourcen.
                             Je länger ein Artikel verwendet wird, umso mehr hat sich der zur
                             Produktion erforderliche Energie- und Rohstoffeinsatz gelohnt.

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Reparatur-Café
Seit 2018 gibt es das Reparatur-Café. Hierher können interessierte
Bürger defekte Gegenstände wie Toaster, Computer, Fahräder,
Uhren u.a. hinbringen, kostenfrei instandsetzen lassen und dabei ggf.
auch aktiv mitwirken. Für Kaffee und Kuchen ist ebenfalls gesorgt.

Das Reparatur-Café im Bürgerraum der IGW am Fritz-Kühn-Platz
(Am Bilstein 17 / unterer Eingang) ist an jedem 2. und 4. Donnerstag
im Monat in der Zeit von 15 – 18 Uhr geöffnet. Eine Anmeldung ist
nicht erforderlich. Ein Zutritt ist derzeit aber nur unter Beachtung der
„3 G-Regel“ möglich, d.h. geimpft, genesen oder getestet.

                                                                           Reparatur-Café

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Was tun, wenn...
                   ...ich einen Abfallbehälter beantragen, abbestellen oder die
                      Behältergröße ändern möchte?
                     Als Grundstückseigentümer, Vermieter oder Hausverwaltung
                     sprechen Sie für die Graue Restmüll- und die Gelbe
                     Wertstofftonne die Stadtverwaltung an (siehe Seite 3).
                     Beide Tonnenarten können auch über die Internet-Präsenz der
                     Stadt Iserlohn online beantragt oder abbestellt werden. Zu dem
                     erforderlichen Online- Formular gelangen sie über „Ihr Anliegen
                     von A-Z“. Die Blaue Altpapiertonne kann direkt über den ZfA
                     bestellt werden: 02371 / 9669 - 31. Sind Sie Mieter, wenden Sie
                     sich in jedem Fall an den Grundstückseigentümer bzw. Ihren
                     Vermieter oder die Hausverwaltung.

                   ...mein Abfallbehälter nicht geleert wurde?
                     Melden Sie sich bei der Abfallberatung des ZfA.
                     Kostenlose Service-Rufnummer: 0800 / 27464463
                     oder bei der Stadtverwaltung: 02371 / 217-2948
Was tun, wenn...

                     ...mein Abfallbehälter beschädigt oder verschwunden ist?
                     Melden Sie sich in diesem Fall bei Ihrer Stadtverwaltung:
                     Rufnummer: 02371 / 217-2948

                   ...meine angemeldete Sperrmüll-, Elektrogroßgeräte- oder
                      Grünabfallabfuhr nicht erfolgt ist?
                     Melden Sie sich in diesem Fall bei Ihrer Stadtverwaltung:
                     Rufnummer: 02371 / 217-2948

                   ...der öffentliche Container überfüllt ist?
                     Nutzen Sie alternativ den nächst gelegenen Container oder
                     einen der Bringhöfe im Verbandsgebiet. Wo sich der nächste
                     Standort befindet, sehen Sie ab Seite 58 und in unserem
                     Internetangebot: www.zfa-iserlohn.de

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Schadstoffe
Wir alle verwenden in unseren Haushalten Produkte, die umweltge-
fährdende Stoffe enthalten. Nicht verbrauchte Reste werden häufig
gedankenlos in den Mülleimer oder in die Toilette gegeben. Durch
dieses Verhalten wird unsere Umwelt gefährdet.

Jeder kann einen persönlichen Beitrag leisten, indem problema-
tische Stoffe möglichst gemieden werden. Gibt es keine umwelt-
freundlichen Alternativen, müssen die schädlichen Stoffe gesondert
gesammelt werden. Einige Stoffe nimmt der Handel zurück. Zusätz-
lich steht für vieles das Schadstoffmobil zur Verfügung.

Helfen Sie mit:

    Kaufen Sie Produkte, die Schadstoffe enthalten, immer nur in
    den Mengen, die Sie wirklich brauchen. Zudem gibt es viel-
    fach alternative Produkte, die vergleichsweise umweltfreund-
    licher sind.

    Entgiften Sie Ihren Hausmüll, sammeln Sie Giftmüll separat.

                                                                     Schadstoffe
    Niemals Abfälle an den Haltestellen des Schadstoffmobils
    ablagern! Sie schaffen so, fahrlässig oder vorsätzlich,
    eine Gefährdung, für die Sie haftbar gemacht werden
    können. Denken Sie vor allem an spielende Kinder.

Schadstoffe aus privaten Haushalten können kostenlos am Schad-
stoffmobil abgegeben werden. Standorte und Termine finden Sie ab
Seite 53.

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Schadstoffe
              Was sind Schadstoffe und wo fallen sie an?

              Haushalt:
              Lacke, Lösemittel, Chemikalien, Haushaltsreiniger, Kosmetikartikel,
              Batterien (vorrangig zurück zum Handel)

              Auto:
              Bremsflüssigkeit, Lacke, Kaltreiniger, Ölfilter, Pflegemittel,
              Rostschutzmittel, verunreinigte Putzlappen
              Starterbatterien und Altöl (vorrangig zurück zum Handel)

              Garten:
              Pflanzenschutz- u. Schädlingsbekämpfungsmittel,
              Holzschutzfarben, Unkrautvernichter, Kunstdünger

              Hobbybereich:
              Farben, Beizmittel, Fotochemikalien, Holzschutzmittel, Klebstoffe
Schadstoffe

              Von der Annahme ausgeschlossen sind:

                                  Reifen
                                  Munition und Kampfstoffe
                                  radioaktive Abfälle
                                  Dispersionsfarben

              TIPP: Lösungsmittelfreie Wand- und Deckenfarben gehören in
                    ausgehärtetem Zustand in die Restmülltonne! Leere Farbei-
                    mer können in die Gelbe Tonne gegeben werden. Eimer mit
                    flüssiger Farbe können kostenpflichtig am Bringhof abgege-
                    ben werden, jedoch nicht am Schadstoffmobil.

              36
Schadstoffe
Wenn möglich - zurück zum Handel:
Geräte- und Autobatterien werden aufgrund des Batteriegesetzes
durch den Handel kostenlos zurückgenommen.
Auch Altöle werden vom Handel kostenlos zurückgenommen.
Nutzen Sie diese Möglichkeiten immer vorrangig!

Hier einige Tipps für die richtige Entsorgung:
Bitte geben Sie Ihre Schadstoffe möglichst in der Originalverpa-
ckung und in geschlossenen Behältern ab. Eine Vermischung
verschiedener Substanzen muss unbedingt vermieden werden, da
hierdurch chemische Reaktionen ausgelöst werden können und
eine Wiederverwertung unmöglich wird. Eine gute Hilfe, problema-
tische Stoffe zu erkennen, sind die Gefahrenhinweise oder die Ge-
fahrensymbole, die Sie auf vielen Verpackungen finden:

                                                                      Schadstoffe
hautätzend,                     akut toxisch, hautreizend,
augenschädigend,                augenreizend, die
korrosiv ggü. Metallen          Ozonschicht schädigend

entzündbar, selbstzersetzend,    gewässergefährdend
selbsterhitzungsfähig

                                 krebserzeugend,
akute Toxizität                  reproduktionstoxisch,
                                 Sensibilisierung der Atemwege
                                                                 37
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