Abfallwirtschafts-konzept 2020 - Für den Zweckverband Entsorgungsregion West - DIE OMMUNALEN ABFALLENTSORGER - ZEW Entsorgung
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DIE OMMUNALEN ABFALLENTSORGER IN DER REGION. Abfallwirtschafts- konzept 2020 Für den Zweckverband Entsorgungsregion West Erstellt durch den ZEW und die AWA Entsorgung GmbH
Inhaltsverzeichnis 4 1 Einleitung 6 1.1 ZEW, AWA Entsorgung GmbH und AWA Service GmbH, Materis GmbH, MVA Weisweiler GmbH & Co.KG 8 1.2 Verbandsgebiet ZEW 10 1.3 ZEW Verbandsmitglieder, Städte und Gemeinden des ZEW Verbandsgebietes, Zweckverband RegioEntsorgung 12 2 Rechtliche Grundlagen 14 2.1 § 5a LAbfG – kommunale Abfallwirtschaftskonzepte 14 2.2 Weitere Rechtsgrundlagen 16 3 Abfallvermeidung, Abfallberatung und Öffentlichkeitsarbeit 18 . . . 3.1 Öffentlichkeitsarbeit 19 . . . 3.1.1 Informationskanäle 21 . . . 3.1.2 Aktionen 22 . . . 3.2 ReUse – Wiederverwendung 24 4 Wertstoff- und Abfallmengenentwicklung 27 4.1 Wertstoff- und Abfallmengen 2014 – 2018 36 4.2 Gesamtabfallmengen 2014 – 2018 37 4.3 Wertstoff- und Abfallmengenprognosen für die Jahre 2025 und 2030 38 5 Entsorgungs-, Verwertungs- und Vorbehandlungsanlagen 40 5.1 Standort Eschweiler 41 5.2 Standort Neu-Lohn 42 5.3 Standort Entsorgungszentrum Warden 43 5.4 Standort Entsorgungszentrum Horm 44 5.5 Standort Entsorgungszentrum Süd 45 5.6 Standort Entsorgungszentrum Rurbenden 46 5.7 Standort Würselen 47 5.8 Standort Aachen-Brand 48 5.9 Standort Eilendorf 49 5.10 Mobile Schadstoffsammlung 50 6 Ziele und Maßnahmen 52 6.1 Empfehlungen zur Erfassung von Sperrmüll 52 6.2 Getrennte Erfassung und Verwertung von Bio- und Grünabfällen 53 6.3 Umsetzung ElektroG 54 6.4 Umsetzung VerpackG 54 6.5 Erfassung von Dispersionsfarben 55 6.6 Schadstoffsammlung 55 6.7 Fortführung der Maßnahmen zur Abfallvermeidung und Wiederverwendung 55 6.8 Bürgernahes Wertstoffhof-Netz 56 6.9 Entsorgungszentrum Warden 56 6.10 MVA Weisweiler 56 6.11 Rostascheaufbereitung 56 7 Nachweis der Entsorgungssicherheit 60 7.1 Behandlungskapazitäten 60 7.2 Ablagerungskapazitäten 63 Anlage 2
Abbildungsverzeichnis 4 Abb. 1: AWA Verwaltung 7 Abb. 2: Beteiligungsverhältnisse/gesellschaftsrechtliche Verflechtungen 8 Abb. 3: Bevölkerungsentwicklung im ZEW-Gebiet 8 Abb. 4: Bevölkerungsprognosen im ZEW-Gebiet 9 Abb. 5: Verbandsgebiet ZEW 2019 11 Abb. 6: Beteiligte Institutionen 11 Abb. 7: Abfallbilanz 2017 18 Abb. 8: Abfallhierarchie 19 Abb. 9: Abfallberatung via AWA-Abfallfon 19 Abb. 10: Printmedien: Geschäftsbericht, Sortierhilfen und Flyer 20 Abb. 11: Abfallapp 20 Abb. 12: verschmutzte Bioabfälle 21 Abb. 13: Ausstellung Lebensmittelverschwendung 21 Abb. 14: Plakat zum Spielzeug-Tausch-Tag 21 Abb. 15: Plastiktütentauschaktion 22 Abb. 16: Mülltonnenrennen 22 Abb. 17: Wunderkiste 23 Abb. 18: Ömmesönzladen 23 Abb. 19: Repair Café 23 Abb. 20: Internetseite „tauschen und verschenken“ 27 Abb. 21: Hausmüllmengen 2014 – 2018 27 Abb. 22: Sperrmüllmengen 2014 – 2018 28 Abb. 23: Bioabfallmengen 2014 – 2018 28 Abb. 24: Grünabfallmengen 2014 – 2018 29 Abb. 25: PPK-Mengen 2014 – 2018 29 Abb. 26: Glasmengen 2014 – 2018 30 Abb. 27: LVP-Mengen 2014 – 2018 30 Abb. 28: Metallmengen 2014 – 2018 31 Abb. 29: Holzmengen 2014 – 2018 31 Abb. 30: Sonstige Wertstoffmengen 2014 – 2018 32 Abb. 31: Schadstoffmengen 2014 – 2018 32 Abb. 32: Dispersionsfarbenmengen 2014 – 2018 33 Abb. 33: Infrastrukturabfallmengen 2014 – 2018 33 Abb. 34: Mineralische Abfallmengen 2014 – 2018 34 Abb. 35: Gewerbeabfallmengen 2014 – 2018 34 Abb. 36: Dämmmaterialien und Asbestmengen 2014 – 2018 35 Abb. 37: Elektro- und Elektronikmengen 2014 – 2018 35 Abb. 38: Abfälle aus dem Gesundheitsdienst 2014 – 2018 Tabellenverzeichnis 36 Tab. 1: Abfallmengen im ZEW-Verbandsgebiet 2014 – 2018 37 Tab. 2: Abfallmengenprognosen für das ZEW-Verbandsgebiet 54 Tab. 3: Sammelgruppen und Gerätearten 3
1 Einleitung Das vorliegende Abfallwirtschaftskonzept (AWK) des ZEW ist • Angaben über Art, Menge, Verbleib und Entwicklung eine Fortschreibung des Konzepts aus dem Jahre 2008, das der im Entsorgungsgebiet anfallenden und dem ZEW in 2013 für den Teilbereich der Altkleidersammlung und überlassenen Abfälle und Wertstoffe, -verwertung aktualisiert wurde. • die Darstellung der Entsorgungs-, Verwertungs- und Nunmehr sind wesentliche Entscheidungen, wie zum Weiter- Behandlungsanlagen, betrieb der Müllverbrennungsanlage Weisweiler, dem Neubau • die Darstellung der Zusammenarbeit/Kooperationen einer Grünabfallkompostierungsanlage oder zur Errichtung mit anderen öffentlich-rechtlichen von weiteren Entsorgungszentren im Verbandsgebiet ab- Entsorgungsträgern, schließend getroffen worden. Die Weichen für die Sicherung und Weiterentwicklung der Abfallwirtschaft im Verbands- • den Nachweis der zehnjährigen Entsorgungssicherheit gebiet des ZEW sind somit neu gestellt. im ZEW Verbandsgebiet. Das vorliegende AWK gibt eine Übersicht über den Stand der Die Fortschreibung erfolgt durch den ZEW und seine Abfallentsorgung im Verbandsgebiet des ZEW sowie über die beauftragte Dritte, die AWA Entsorgung GmbH. Ziele und geplanten Maßnahmen. Die Vorgaben der EU-Abfallrahmenrichtlinie sowie des Es enthält insbesondere Kreislaufwirtschaftsgesetzes im Hinblick auf die Beachtung und Umsetzung der 5-stufigen Abfallhierarchie sowie die • die Darstellung der getroffenen und geplanten Ziele Festlegungen des Landesabfallgesetzes Nordrhein-West- und Maßnahmen zur Vermeidung und Verwertung der falen und des Abfallwirtschaftsplans für das Land überlassenen Abfälle, verbunden mit der hierfür erfor- Nordrhein-Westfalen (AWP) werden hier besonders derlichen Öffentlichkeitsarbeit und Abfallberatung, berücksichtigt. 5
1.1 ZEW, AWA Entsorgung GmbH und AWA Service GmbH, Materis GmbH, MVA Weisweiler GmbH & Co. KG Die Verbandsmitglieder StädteRegion Aachen, Stadt Aachen Die AWA als eine kommunale Entsorgungsgesellschaft mit und Kreis Düren haben im Jahr 2003 den Zweckverband den operativen Tätigkeitsschwerpunkten Entsorgungsregion West (ZEW) gegründet, der in seiner • Anlagenbetrieb, Rechtsform eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist. Der ZEW ist ein öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger, auf • Anlagenplanung, welchen seine Mitglieder ganz oder teilweise ihre Aufgaben • Umweltcontrolling, übertragen haben. Der Umfang der ihm übertragenen Aufgaben bestimmt sich nach den Anlagen 1 – 3 der • Abfallberatung, Verbandssatzung des ZEW. • Öffentlichkeitsarbeit und Die Erstellung bzw. Fortschreibung des AWK stellt eine dieser nimmt als Hauptaufgaben übertragenen Aufgaben auf den ZEW dar. • die flächendeckende Abfallentsorgung von behand- Die Entsorgungsaufgaben, die die Stadt Aachen in eigener lungsbedürftigen Abfällen zur Beseitigung durch den Zuständigkeit wahrnimmt, werden einvernehmlich mit der Betrieb einer Müllverbrennungsanlage, Stadt Aachen auch hier dargestellt. • den Betrieb von Biovergärungs- und Kompostierungs- Nach der Verbandssatzung bestimmen sich ferner die Ange- anlagen zur Verwertung von Bio- und Grünabfällen, legenheiten, über die die Verbandsversammlung als Organ des ZEW beschließt. Weiteres Organ des ZEW ist die/der Ver- • die Vermarktung von Altpapier und Altholz, bandsvorsteher/-in. Im Übrigen gibt es die Funktion der/des • die Sammlung und Beseitigung von Schadstoffen, Vorsitzenden der Verbandsversammlung sowie der Geschäfts- • den Betrieb von vier Entsorgungszentren im leitung (Geschäftsführer/-in). Verbandsgebiet, Der ZEW hat folgende Aufgaben und Zuständigkeiten: • die Rekultivierung, Sanierung und Nachsorge von • Maßnahmen zur Vermeidung von Abfällen und zur Altdeponien wahr. Vorbereitung einer Wiederverwendung Die AWA Entsorgung GmbH als Muttergesellschaft hat zum • Verwertung von Bio- und Grünabfällen Stichtag 1. Januar 2019 eine Optimierung ihrer Organisa- • Verwertung von weiteren Abfallfraktionen wie Holz, tionsstruktur vorgenommen. Im Rahmen dieses Prozesses Papier etc. wurde das operative Geschäft der AWA Service GmbH ein- schließlich Teilen der Betriebsmittel und des beschäftigten • Thermische Behandlung von Abfällen in der Müll- Personals auf die AWA Entsorgung GmbH übertragen verbrennungsanlage Weisweiler (Betriebsübergang nach § 613a BGB). • Einsammlung und weitere Entsorgung von Schad- Die AWA Service GmbH agiert zukünftig nur noch als stoffen aus Haushaltungen vermögensverwaltende Gesellschaft. • Abfallberatung Im Dezember 2018 wurde die Materis GmbH auf Beschluss • Erstellung und Fortschreibung des der Verbandsversammlung des ZEW als 100%iges Tochter- Abfallwirtschaftskonzeptes unternehmen gegründet. Die Materis GmbH hat von der AWA Entsorgung GmbH die Aufgabe übernommen, die MVA • Erstellung und Änderung der Abfall-, Gebühren-, Weisweiler mit Abfallmengen zu beliefern, die nicht der Verbandssatzung etc. Beseitigung bzw. der Überlassungspflicht unterliegen, soweit Der ZEW kann sich gem. § 22 Kreislaufwirtschaftsgesetz dies zur Auslastung der Anlage und zur Entlastung der (KrWG) ganz oder teilweise Dritter bedienen. Konkret Abfallgebühren notwendig ist. bedient er sich zur Erledigung seiner Aufgaben der AWA Die MVA Weisweiler GmbH & Co. KG (MVA KG) ist zu je Entsorgung GmbH (AWA), die für Teilaufgaben Fremdfirmen 50 % eine Tochtergesellschaft der AWA Entsorgung GmbH beauftragt hat. und der Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH (EGN). Mit 93,75 % ist der ZEW Hauptgesellschafter der AWA Ent- Die MVA KG ist verpflichtet, die im ZEW-Verbandsgebiet sorgung GmbH. Auf die StädteRegion und die Stadt Aachen anfallenden Restabfälle anzunehmen und in der Anlage zu entfallen jeweils 3,125 %. verbrennen. Anfang 2017 wurde mit der MVA die thermische Behandlung der dem ZEW überlassenen Beseitigungsabfälle Seit 1999 ist die AWA Entsorgung GmbH anerkannter vereinbart. Entsorgungsfachbetrieb. 6
Beteiligungsverhältnisse StädteRegion Kreis Düren Stadt Aachen Aachen ZEW 100 % Materis GmbH 3,125 % 93,75% 3,125 % AWA Entsorgungs 100 % AWA Service GmbH GmbH 50 % 50 % MVA Weisweiler Per.h. MVA Weisweiler Verwaltungs GmbH Ges GmbH & Co. KG 50 % 50 % EGN 100 % Stadtwerke 100 % Stadt Krefeld Krefeld Abb. 2: Beteiligungsverhältnisse/gesellschaftsrechtliche Verflechtungen 7
1.2 Verbandsgebiet ZEW Das Verbandsgebiet umfasst die Gebiete der dem ZEW angehörigen Gebietskörperschaften Stadt Aachen, Städte- Region Aachen und Kreis Düren. Die Gesamtfläche des Gebiets beträgt ca. 1.648 km2 (Stand 2019). Das Gebiet grenzt an die Niederlande und Belgien, sowie an den Kreis Heinsberg, den Rhein-Erft-Kreis und den Kreis Euskirchen. Alle Angaben zur Bevölkerungsentwicklung basieren auf Daten der Landesdatenbank NRW. Die Bevölkerung betrug im Jahr 2018 816.954 Einwohner. Nach einem kontinuierlichen Bevölkerungsanstieg bis 2015 ist die Einwohnerzahl inzwischen weitgehend konstant. Die Landesdatenbank NRW informiert dazu detailliert auf ihrer Internetseite. Niederlande Die Bevölkerungsprognose des Landes NRW weist für die Jahre 2025 und 2030 einen Bevölkerungsanstieg aus. 830.323 826.722 816.750 816.957 816.954 814.544 806.734 2014 2015 2016 2017 2018 2025 2030 Abb. 3: Bevölkerungsentwicklung im ZEW-Gebiet Abb. 4: Bevölkerungsprognosen im ZEW-Gebiet 8
Kreis Heinsberg Titz Linnich Jülich Rhein-Erft Kreis Baesweiler Aldenhoven Herzo- Niederzier gen- Alsdorf rath Inden StädteRegion Aachen Merzenich Würselen Eschweiler Düren Langerwehe Nörvenich Kreis Düren Stadt Aachen Stolberg Kreuzau Vettweiß Hürtgenwald Nideggen Belgien Roetgen Heimbach ZEW Gebiet 496 E/km2 Simmerath (816.954 E) Monschau Kreis Euskirchen – 250 E/km2 250 – 1.000 E/km2 1.000 – 2.000 E/km2 Abb. 5: Verbandsgebiet ZEW 2019 9
1.3 ZEW Verbandsmitglieder, Städte und Gemeinden des ZEW Verbandsgebietes, Zweckverband RegioEntsorgung Die Stadt Aachen (kreisfreie Stadt) ist nach § 5 Abs. 1 und arbeit für Aachener Bürger sowie für Gewerbebetriebe. 6 Abfallgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landes- Die StädteRegion Aachen hat vollumfänglich alle Aufgaben abfallgesetz, LAbfG) als öffentlich-rechtlicher Entsorgungs- als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger auf den ZEW träger für die Einsammlung und den Transport der in ihrem übertragen. Gebiet anfallenden und ihr zu überlassenden Abfälle sowie deren Entsorgung zuständig (sog. „Doppelzuständigkeit“). Die Pflichten des Kreises Düren als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger wurden ab dem 1. Januar 2005 voll- Teilweise wurden Aufgaben, die der Stadt Aachen als öffent- umfänglich auf den ZEW übertragen. Ausgenommen hiervon lich-rechtlicher Entsorgungsträger obliegen, auf den ZEW und damit beim Kreis Düren verbleibend, ist die Zuständig- übertragen. Im Einzelnen weist die Anlage 2 zur Verbands- keit für den Betrieb, die Rekultivierung und die Nachsorge satzung des ZEW diese Aufgaben derzeit wie folgt aus: der Deponien Horm, Inden und Stetternich. 1. die thermische Behandlung und Beseitigung von Die Pflichten als Untere Abfallwirtschaftsbehörde nach § überlassungspflichtigen/überlassenen Siedlungsabfällen 34 Abs. 1 LAbfG verbleiben bei der Stadt Aachen bzw. der zur Beseitigung aus privaten Haushaltungen und StädteRegion Aachen bzw. dem Kreis Düren selbst. anderen Herkunftsbereichen; Für die 9 kreisangehörigen Städte und Gemeinden der 2. den Betrieb der ZMD Alsdorf-Warden einschließlich StädteRegion Aachen sowie die 15 kreisangehörigen der dort befindlichen Kompostierungsanlage sowie die Städte und Gemeinden des Kreises Düren besteht ent- Rekultivierung, Nachsorge und Sanierung des Depo- sprechend der ZEW Abfallsatzung die Pflicht, mindestens die niegeländes der ZMD einschließlich der dortigen Abfallfraktionen Restabfälle, Bio-/Grünabfälle, Altpapier, Kompostierungsanlage; Elektro- und Elektronikgeräte sowie Altkleider getrennt zu 3. den Betrieb der Müllverbrennungsanlage Weisweiler; erfassen und entsprechende Systeme anzubieten. 4. Planung, Bau und Betrieb der Zentraldeponie Kreis Im Weiteren sind die Kommunen nach § 5 Abs. 6 LAbfG nicht Aachen II (Umsetzung und Fortentwicklung des nur für die Einsammlung, sondern auch für den Transport der Zwischennutzungskonzeptes); ihnen überlassenen Abfälle zu den vom ZEW zur Verfügung gestellten Entsorgungsanlagen oder Umladestationen 5. die Entsorgung von Bio- und Grünabfällen aus dem zuständig. Sie führen die Transporte entweder selbst durch Stadtgebiet Aachen einschließlich des Betriebes des (Eigenbetriebe oder eigenbetriebsähnliche Einrichtungen) Kompostplatzes Aachen-Brand. Ausgenommen ist die oder sie beauftragen Dritte damit. Einsammlung der Bio- und Grünabfälle; Die Schadstoffsammlung wird durch den ZEW bzw. dessen 6. die Entsorgung schadstoffhaltiger Abfälle aus dem beauftragten Dritten AWA durchgeführt, soweit hier eine Stadtgebiet Aachen, bestehend aus der mobilen Schad- öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt/ stoffsammlung, der Vorhaltung einer stationären Gemeinde und dem ZEW zur Übertragung dieser Aufgabe Annahmestelle im Stadtgebiet und der Bedarfsent- abgeschlossen wurde. sorgung in städtischen Verwaltungsgebäuden, Schulen und Kindergärten; Für Einsammlung und Transport von Verkaufsverpackungen aus Glas, Papier und Pappe (PPK) sowie Leichtstoffen (LVP) 7. die Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes sind nicht die Städte und Gemeinden, sondern die Betreiber betreffend die nach den Ziffern 1. bis 6. übertragenen zugelassener dualer Sammelsysteme zuständig. Es besteht Aufgaben. die Pflicht zum Abschluss von schriftlichen Abstimmungs- Die Stadt Aachen hat seit dem 1. April 2018 die Aufgabe der vereinbarungen und die Möglichkeit des Erlasses von Nachsorge des Betriebs des Sickerwasser- und Gaserfassungs- Rahmenvorgaben. Das zum 1. Januar 2019 in Kraft getretene systems und der ggf. erforderlichen Sanierung der Deponie VerpackG gibt hier konkrete umfangreiche Vorgaben zur Maria-Theresia mandatierend auf den ZEW übertragen. Ausgestaltung, die durch alle Beteiligten gesetzeskonform zu Alle getrennt erfassten verwertbaren Abfälle, außer den Bio- beachten und umfassend umzusetzen sind. und Grünabfällen, werden durch die Stadt Aachen oder durch Darüber hinaus liegen die Planung, Einrichtung und der beauftragte Dritte einer Verwertung zugeführt. Betrieb sonstiger Erfassungssysteme für verwertbare Abfälle Im Zuständigkeitsbereich der Stadt Aachen liegen unter (Hol- und Bringsysteme sowie Recyclinghöfe) im Zuständig- anderem auch die Planung, Errichtung und der Betrieb von keitsbereich der kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Recyclinghöfen sowie die Abfallberatung und Öffentlichkeits- 10
Die wesentlichen Festlegungen werden im Rahmen von kommunalen Satzungen getroffen. Die Städte und Gemeinden haben ihrerseits die Abfall- und Gebührensatzung des ZEW zu beachten. In der jährlich zu erstellenden Abfallbilanz des ZEW werden sämtliche Informationen über die in einer Stadt/Gemeinde anfallenden Abfallarten, deren Mengen sowie die Erfassungs- und Sammelstrukturen dargestellt, so dass im AWK keine weiteren Ausführungen hierzu erfolgen. www.zew-entsorgung.de/publikationen/ abfallbilanzen/ Der Entsorgungszweckverband RegioEntsorgung wurde im Jahr 2005 gegründet und aktuell gehören ihm 16 Städte und Gemeinden aus dem Kreisgebiet Düren und dem Städte- Regionsgebiet Aachen an. Die Mitgliedskommunen haben ihre Aufgaben als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger für die Einsammlung und den Transport von im Stadt- oder Gemeindegebiet anfallenden Abfällen auf den Zweckverband ganz oder teilweise übertragen (s. Anlage). Das gegründete Kommunalunternehmen RegioEntsorgung AöR verfügt über einen eigenen Fahrzeugpark und kann bei Bedarf Aufgaben an Dritte übertragen. Die Gebührenfestsetzung und -erhebung verbleibt in der Zuständigkeit der Mitgliedskommunen der RegioEntsorgung. Abb. 7: Abfallbilanz 2017 Oberste Abfallwirtschaftsbehörde » hier: MKULNV NRW Obere Abfallwirtschaftsbehörde » hier: Bezirksregierung Köln Untere Abfallwirtschaftsbehörde » hier: Kreise und kreisfreie Städte Zweckverbände » hier: ZEW Kreisangehörige Städte und Gemeinden Zweckverband RegioEntsorgung Abb. 6: Beteiligte Institutionen 11
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2 Rechtliche Grundlagen Der ZEW ist öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger im Der ZEW berichtet zudem dem Landesamt für Natur, Umwelt, Sinne des KrWG und des LAbfG und ist verpflichtet, der Verbraucherschutz NRW (LANUV) jährlich die Daten zur Bezirksregierung Köln ein in Abstimmung mit den Verbands- Abfallbilanz. Zusätzlich erstellt der ZEW jährlich eine Abfall- mitgliedern sowie den Städten und Gemeinden erarbeitetes bilanz, die der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt wird. Abfallwirtschaftskonzept vorzulegen. In § 21 des KrWG ist vorgegeben, dass die öffentlich-rechtlichen Entsorgungs- träger im Sinne des § 20 KrWG Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen über die Verwertung, insbesondere der Vorbereitung zur Wiederverwendung und des Recyclings und die Beseitigung der in ihrem Gebiet anfallenden und ihnen zu überlassenden Abfälle zu erstellen haben. Die Anforder- ungen daran richten sich nach Landesrecht. In Nordrhein- Westfalen sind die Anforderungen an ein kommunales Abfallwirtschaftskonzept im § 5 a des LAbfG geregelt. Diese werden im vorliegenden AWK beachtet. 13
2.1 § 5a LAbfG – kommunale Abfallwirtschaftskonzepte (1) Die Kreise und kreisfreien Städte stellen in ihrem Gebiet Abs. 4 KrWG (Verwertbarkeit, Verwertung und wirtschaft- Abfallwirtschaftskonzepte unter Beachtung der Ziele des liche Zumutbarkeit) über die Umsetzung. Bei der Darstel- § 1 auf. Besteht für das Gebiet des öffentlich-rechtlichen lung der getroffenen und geplanten Maßnahmen für Entsorgungsträgers ein Abfallwirtschaftsplan, so sind flächendeckende Angebote zur getrennten Erfassung und dessen Festlegungen zu beachten. Verwertung von biogenen Abfällen sind die Entschei- dungskriterien der Kommunen über die Bestimmung der (2) Das Abfallwirtschaftskonzept gibt eine Übersicht über Sammelgebiete und Sammelsysteme der Bioabfaller- den Stand der öffentlichen Abfallentsorgung. Es enthält fassung bezogen auf die siedlungsstrukturspezifischen mindestens Gegebenheiten darzustellen. 1. Angaben über Art, Menge und Verbleib der in dem Das Abfallwirtschaftskonzept der Kreise enthält auch Entsorgungsgebiet anfallenden Abfälle und der dem die erforderlichen Festlegungen für die Maßnahmen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu über- der kreisangehörigen Gemeinden; diese Festlegungen lassenden Abfälle, wobei das Aufkommen bzw. die werden in Form einer Satzung erlassen. Vor Erlass des Entsorgung von Hausmüll, Sperrmüll und Gewerbe- Abfallwirtschaftskonzeptes der Kreise sind die kreis- abfällen jeweils getrennt darzustellen sind, angehörigen Gemeinden zu hören. Das Ergebnis der Prüfung vorgebrachter Bedenken und Anregungen ist 2. Darstellungen der getroffenen und geplanten den Gemeinden mitzuteilen. Das Abfallwirtschafts- Maßnahmen zur Vermeidung und Verwertung der konzept ist fortzuschreiben und der zuständigen dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu über- Behörde im Abstand von fünf Jahren und bei wesent- lassenden Abfälle insbesondere für flächendeckende lichen Änderungen erneut vorzulegen. Angebote zur getrennten Erfassung und Verwertung von biogenen Abfällen, (3) Das Ministerium bestimmt durch Verwaltungsvorschrift, in welchem Umfang und in welcher Form Angaben nach 3. die begründete Festlegung der Abfälle, die Absatz 2 in das Abfallwirtschaftskonzept aufzunehmen durch Satzung von der Entsorgungspflicht und darzustellen sind. Soweit die bisher erstellten ausgeschlossen sind, Abfallwirtschaftskonzepte einer Aktualisierung bedürfen, 4. den Nachweis einer zehnjährigen sind sie in aktualisierter Form spätestens 6 Monate nach Entsorgungssicherheit, In-Kraft-Treten dieses Gesetzes der nach Absatz 2 Satz 8 zuständigen Behörde vorzulegen. 5. Angaben über die zeitliche Abfolge und die geschätz- ten Bau- und Betriebskosten der zur Entsorgung des (4) Die nach Absatz 2 Satz 8 zuständige Behörde kann zur Gebietes notwendigen Abfallentsorgungsanlagen, Durchführung einzelner Maßnahmen angemessene Fristen setzen, wenn solche Maßnahmen im Abfallwirtschafts- 6. die Darstellung der über das eigene Gebiet hinaus konzept nicht oder erst nach Ablauf unangemessen notwendigen Zusammenarbeit mit anderen öffent- langer Zeiträume vorgesehen sind oder wenn der öffent- lich-rechtlichen Entsorgungsträgern und der dazu lich-rechtlichen Entsorgungsträger ohne zwingenden notwendigen Maßnahmen sowie ihrer zeitlichen Grund die Durchführung von im Abfallwirtschaftskonzept Abfolge (Kooperationen), vorgesehenen Maßnahmen verzögert. 7. eine zusammenfassende Darstellung der Angaben, (5) Das kommunale Abfallwirtschaftskonzept ist in geeig- Darstellungen und Festlegungen nach Nr. 1 bis 6. neter Weise der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger entscheiden Jeder Bürger hat das Recht, in das Abfallwirtschafts- dabei im Rahmen der Gesetze, insbesondere gemäß § 7 konzept Einsicht zu nehmen. 2.2 Weitere Rechtsgrundlagen Alle Beteiligten müssen bei der Erstellung oder Fortschreibung und Umsetzung des AWK die geltenden Rechtsgrundlagen und sonstigen Grundlagen beachten: 14
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) Aufbereitungsanlagen. Sowohl Erzeuger und Besitzer der Abfälle als auch Betreiber der Behandlungsanlagen haben entsprechende Nachweis- und Dokumentationspflichten Mit In-Kraft-Treten des KrWG erfolgte die Umsetzung der zu erfüllen. Abfallrahmenrichtlinie (2008/98/EG) der Europäischen Union. Ziel des KrWG ist eine nachhaltige Verbesserung des Das vorliegende AWK bezieht sich auf die kommunalen Umwelt- und Klimaschutzes sowie der Ressourceneffizienz in Abfälle aus privaten Haushaltungen. der Abfallwirtschaft. Mit der Aufstellung des KrWG erfolgte die Harmonisierung der Begriffsbestimmungen, die Einfüh- rung der fünfstufigen Abfallhierarchie mit Bevorzugung der Elektro- und Elektronikgerätegesetz Vorbereitung zur Wiederverwendung von Gebrauchsgegen- (ElektroG) ständen und dem Recycling vor der energetischen Verwer- tung. Außerdem wurde eine Rechtsgrundlage für Abfall- Ziel des ElektroG ist die Förderung der Vorbereitung zur Wie- vermeidungsprogramme geschaffen. derverwendung und des Recyclings von Elektro- und Elektro- Die Erzeuger oder Besitzer von Abfällen sind gemäß KrWG nikgeräten. Dadurch soll die Effizienz der Ressourcennutzung zur Verwertung ihrer Abfälle verpflichtet. Abfälle sind verbessert werden. getrennt zu halten und zu behandeln, soweit dies zur Erfül- Es werden folgende Sammelgruppen (G) unterschieden: lung der Verwertungspflicht erforderlich ist. Zur Förderung • G 1: Wärmeüberträger des Recyclings sind Bioabfälle, Papier-, Metall-, Kunststoff- und Glasabfälle spätestens seit dem 1. Januar 2015 getrennt • G 2: Bildschirme, Monitore und Geräte, die zu sammeln. Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 cm² enthalten Verpackungsgesetz (VerpackG) • G 3: Lampen • G 4: Großgeräte Ziel des VerpackG ist eine Weiterentwicklung der Verpa- • G 5: Kleingeräte und kleine Geräte der Informations- ckungsentsorgung u. a. durch höhere Recyclingquoten für und Telekommunikationstechnik Verpackungen. • G 6: Photovoltaikmodule Die Zuständigkeiten für die Verpackungen liegen weiterhin bei den dualen Systemen und nicht bei den öffentlich-recht- Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (kreisange- lichen Entsorgungsträgern. Schnittstellen ergeben sich nur hörige Kommunen) sind für die Einrichtung der Sammel- bei einer gemeinsamen Nutzung von Erfassungssystemen, stellen und Übergabestellen zuständig. wie z.B. durch die Mitbenutzung der kommunalen Altpapier- systeme durch die dualen Systeme. Landesabfallgesetz (LAbfG) und Zudem sind die Abstimmungsvereinbarungen mit den dualen Systemen neu zu erstellen. Diese enthalten u. a. die System- Abfallwirtschaftsplan NRW beschreibungen für die Erfassungssysteme sowie die Mitbe- nutzungsregelungen und müssen künftig auch die Regelun- Im LAbfG sind u.a. die Anforderungen an kommunale Abfall- gen für das Altpapier-System beinhalten. In NRW sind die wirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen sowie deren Mindest- für die Sammlung zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsor- inhalte, die Verpflichtung der kreisfreien Städte und Kreise gungsträger (kreisangehörigen Kommunen) für die Erstellung zur Abfallberatung sowie die Anforderungen an kommunale der Abstimmungsvereinbarung zuständig. Abfallsatzungen geregelt. Zusätzlich werden die abfallwirt- schaftlichen Aufgaben der öffentlich-rechtliche Entsorgungs- träger definiert. Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) Das LAbfG wird derzeit novelliert. Gemäß des Entwurfs sollen künftig stärker als bisher Anreize zur Abfallvermeidung und Mit der GewAbfV wird insbesondere das Ziel verfolgt, mög- Abfallverwertung geschaffen werden. lichst viele der getrennt anfallenden Wertstoffströme in Gewerbebetrieben auch getrennt und sortenrein zu erfassen, Der landesweite AWP konkretisiert die im LAbfG und KrWG als Voraussetzung für die anschließende Vorbereitung zur genannten Anforderungen bezüglich der Entsorgung der Wiederverwendung oder stoffliche Verwertung. Mit der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und setzt Rahmen- GewAbfV wird auch für die gewerblichen Abfälle die fünf- bedingungen für die abfallwirtschaftlichen Planungen. Zur stufige Abfallhierarchie umgesetzt. Intensivierung und Optimierung der getrennten Sammlung und Verwertung von Bio- und Grünabfällen werden Verwer- Die GewAbfV gilt für Erzeuger und Besitzer gewerblicher tungswege empfohlen und Leit- und Zielwerte auf der Ebene Siedlungsabfälle sowie Betreiber von Vorbehandlungs- und der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger genannt. 15
6,7 Mio. t Lebensmittel landen 82 kg durchschnittlich in Lebensmittel (aus Deutschland privat Haushalten) im Müll pro Person In privaten Haushalten wird jedes 8. Lebensmittel in den Müll geworfen. ca. 150 Teller Eine durchschnittliche Mahlzeit wiegt ca. 550 g. 16
3 Abfallvermeidung, Abfallberatung und Öffentlichkeitsarbeit Wichtiger Bestandteil der abfallwirtschaftlichen Aktivitäten Die Abfallberatungen informieren die Bürger1 auf verschiede- im ZEW Verbandsgebiet sind Maßnahmen der Abfallvermei- nen Informationskanälen über die Möglichkeiten zur Ver- dung, Vorbereitung zur Wiederverwendung und des Recy- meidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, separaten clings, so wie es die europäische Abfallgesetzgebung, das Erfassung und ordnungsgemäßen Entsorgung der Abfälle und KrWG, das Abfallvermeidungskonzept des Bundes und auch Wertstoffe im ZEW Verbandsgebiet. Nach § 18 des ElektroG der AWP des Landes NRW vorgeben. werden die privaten Haushalte ebenfalls über die Abgabe- möglichkeiten der Geräte zur Wiederverwendung und zur Gemäß der Abfallberatungspflicht für öffentlich-rechtliche Rückgabe oder Sammlung informiert. Entsorgungsträger nach § 46 KrWG haben der Aachener Stadtbetrieb für das Gebiet der Stadt Aachen sowie die AWA Außerdem klärt die Abfallberatung über mögliche Beein- Entsorgung GmbH für das übrige ZEW-Gebiet eine Abfall- trächtigungen der Umwelt durch nicht ordnungsgemäße beratung eingerichtet, soweit die Abfallberatung privater Entsorgung und über unzulässige Entsorgungsangebote auf. Haushalte nicht auf die Stadt/Gemeinde übertragen wurde. 1 Im folgenden wird aus Gründen des besseren Lesbarkeit die männliche Form genutzt, wobei alle Geschlechter gleichberechtigt einbezogen sind. 17
AWA-Abfallberatung, Abfallbera- tung Aachener Stadtbetrieb, Ömmesönz-Laden, Wunderkiste, Tauschen und verschenken, Repair Cafés, Möbelinitiativen Abfallvermeidung Kostenfreie Annahme von Wertstoffen auf den Wertstoffhöfen und den EZ des ZEW sowie auf den Recyclinghö- fen der Stadt Aachen, Zentrale Vermarktung und Verwertung von verschiedenen Elektrogeräten und Vorbereitung zur großen Teilen des Altpapiers aus dem ZEW-Gebiet, Verarbeitung von Wiederverwendung allen Bio- und Grünabfällen aus dem Verbandsgebiet des ZEW, Steuerung der Vermarktung des hergestellten Qualitätskompostes über einen Dienstleister Recycling Aufbereitung der Asche aus der MVA und Gewinnung von Eisen und Nicht-Eisen-Metallen, Vermarktung der Wertstoffe Sonstige Verwertung Betrieb der Müllverbrennungsanlage Weisweiler, Nachsorge für die alten Beseitigung Deponien Abb. 8: Abfallhierarchie 3.1 Öffentlichkeitsarbeit Die Umsetzung der Initiativen und Maßnahmen der ersten • Da sich Abfälle aber nicht ganz vermeiden lassen, beiden Stufen der abfallwirtschaftlichen Zielhierarchie liegt sollen die Bürger des Verbandsgebiets über sämtliche in der Zuständigkeit der Abfallberatung, die über entspre- abfallrelevante Fragestellungen grundlegend infor- chende personelle Ressourcen verfügt. miert werden, um sicherzustellen, dass die Abfälle auch den richtigen Verwertungs- und Entsorgungs- Die Öffentlichkeitsarbeit ist auf zwei wesentliche Ziele wegen zugeführt werden können. Nur eine sortenreine ausgerichtet: Getrennterfassung schon im Haushalt gewährleistet, • Es sollen alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, dass die Anlagen im Verbandsgebiet entsprechend dass Abfälle gar nicht erst entstehen. Dieses Wissen hohe Verwertungsquoten erzielen. um abfallvermeidende Verhaltensweisen und Maßnah- Deshalb sind besondere Anstrengungen im Rahmen der men zur Wiederverwendung gilt es anhand von Öffentlichkeitsarbeit notwendig, um die Vermeidung von praktischen Tipps zu vermitteln und die Bürger zu Abfällen und den richtigen Umgang mit Abfällen immer motivieren, es auch im täglichen Leben anzuwenden. wieder in den Fokus der Bürger zu bringen. 18
3.1.1 Informationskanäle Die Abfallberatung bedient zielgruppenorientiert verschiedenste Informationskanäle: Abfallberatung/Abfallfon Abfallvermeidungstipps, Veranstaltungshinweise sind dort online abrufbar. Die telefonische Abfallberatung als traditioneller Kommuni- Die klassischen Printmedien, z.B. Anlagenbroschüren, Flyer kationskanal ist trotz der Bedeutungssteigerung der mit Abfallvermeidungstipps und richtigen Entsorgungs- E-Mail-Anfragen und der Nutzung der Internetpräsenz sowie hinweisen werden weiterhin über etablierte Verbreitungs- der Abfallapp weiterhin sehr wichtig. Hier tragen die wege eingesetzt. Ebenso werden die lokalen Medien mit Anstrengungen durch eine intelligente Telefonsoftware Presseartikeln, Hörfunkbeiträgen, etc. zu den verschiedens- Früchte, dass möglichst keine Anrufe „verloren“ gehen. ten Abfallthemen und Veranstaltungen bedient. ALL MEIN BIOA IST WERTSTOBFALL ompost , Metall, Plast immer mehr ik und Rest müll in der FF Bio- g aussor- elangen NUR SAUBER GETRENNTER BIOABFALL NUTZT UNS ahrungs- ALLEN enge NTE NEUE HORIZO DENKEN all schon in der Biotonne erti- ÜBER GREN ZE N HT 2015 SCHAFTSBERIC DER AWA GESELL MUNALEN DIE OM SORGER ABFALLENT ION. IN DER REG PLAVA KANTA PAPIR GRAY CONTAINE R NON-RECYCLABLE WAST E ЖЕЛТАЯ УРНА / ЛЕГКАЯ ЖЕЛТЫЙ УПАКОВ МЕШОК КА OVO SMIJE UNUTRA! ČIST PAPIR Primjerice: novine, časopisi, katalozi, THIS MAY GO IN! papir za pisanje, pisma i omotnice, WASTE THAT CANNOT papir za poklone i za zamatanje, BE RECYCLED knjige For example: Abb. 9: Abfallberatung via AWA-Abfallfon Dust, vacuum cleaner bags, AMBALAŽA OD PAPIRA I KARTONA: ashes, cigarette butts, bandages, diapers, Primjerice: paper handkerchi paper towels, ЭТО МО kutije od žitarica, vreće od brašna ЖН СЮДА КЛА О efs and paper napkins HOUSEHOLD OBJECTS ПУСТАЯ СТЬ! For example: УПАКОВКА Porcelain, toys, (необоротн ДЛЯ ПРОД toothbrushes, ая) АЖИ OVO OSTAJE VANI! pens, cleaning rags, ИЗ ПЛАС ТМАССЫ wallpaper, Например ONEČIŠĆEN PAPIR protective foils, carpet scraps бутыл : ки и Primjerice: стаканчикитюбики; jednokratni pribor za jelo od kartona, упаковка и ванночки; из пластиковы пенопласта papirnate maramice, salvete, THIS MUST STAY е пакет и пленк и; jednokratni ručnici OUT! ИЗ МЕТА ы RECYCLABLE WASTE ЛЛА VIŠESLOJNA AMBALAŽA Например For example: консервны : Primjerice: Paper, packaging, е банки waste glass, , кроненпро tetrapak od pića old clothes, kitchen ИЗ СМЕШ бки,, крыш and garden waste АННЫХ ки Например МАТЕРИАЛ ОВ коробки : TAPETE HAZARDOUS MATERIALS из-под For example: молока и напит Disposable and rechargeab ЭТО СЮ ков ДА КЛА le batteries, paint, Internetpräsenz: spray cans, chemicals УПАКОВКА СТЬ НЕЛ varnish, Više o pravilnom из ДЛЯ ЬЗЯ! ПРОДАЖИ L APPLIANCEбума odvajanju otpada: SMALL ELECTRICA S ги и стекла 02403/8766353 For example: ПРЕДМЕТЫ Hair dryers, mixers ПОЛЬЗОВА ЕЖЕДНЕВН PON - PET 8.00 – 16.00 sati НИЯ ИЗ ОГО Например ПЛАСТМАС abfallberatung@awa-gmbh.de : СЫ For more informatio зубные www.awa-gmbh.de n щетки,, on proper waste игрушки sorting: СТРО 02403/8766353 ИТЕЛЬНЫЕ Например МАТЕРИАЛ Mo - Fr 8.00 am : Ы – 16.00 укры pm вная пленк abfallberatung@awa- пенопласто а,, gmbh.de вая изоля www.awa-gmbh.de ция Подробна правильноя информац й сорти ия о 02403/87 ровке мусо 66353 ра: Пн—Пт www.zew-entsorgung.de 8:00—16:00 abfallberat lberatung@ ung@awa-g www.awa-g mbh.de mbh. mbh.d dee 02403/ 876635 16.00 3 abfallbe 8.00 ratung@ www.aw awa-gm a-gm bh.de bh.de www.awa-entsorgung.de Abb. 10: Printmedien: Geschäftsbericht, Sortierhilfen und Flyer www.aachener-stadtbetrieb.de Über diese Seiten erhalten die Bürger alle verfügbaren Informationen zu den Entsorgungsterminen inkl. E-Mail- Erinnerungsservice und kommunale Abgabemöglichkeiten in allen 25 verschiedenen Verbandskommunen. Ein auf die jeweilige Stadt oder Gemeinde zugeschnittener Abfallrat- www.awa-gmbh.de/abfallberatung/ sortierhilfen/ geber komplettiert diese Basisinformationen. Alle Informa- tionsmaterialien von der Abfallbilanz bis zu den abfallpädagogischen Angeboten, Filmen, Sortierhilfen, www.zew-entsorgung.de www.awa-entsorgung.de 19
beraten. Mit diesen Aktionen werden auch die Anlagen des ZEW in den Blickpunkt der Bürger als Standorte der ordnungs- gemäßen Verwertung und Entsorgung gerückt. Führungen Führungen durch die Müllverbrennungsanlage, Biover- gärungsanlage oder auf dem Entsorgungszentrum Warden tragen dazu bei, sich ein realistisches Bild über die alltäg- liche Praxis der Abfallwirtschaft zu machen. Sie verdeut- lichen die Wichtigkeit der sauberen Trennung und tragen zur Akzeptanz der abfallwirtschaftlichen Maßnahmen in der Bevölkerung bei. Kampagnen Stetige Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit bildet die Grundlage für eine erfolgreiche Kreislaufwirtschaft, die mit einer sauberen Trennung der verschiedenen Abfallfraktionen an der Anfallstelle beginnt. Ein Beispiel dafür liefert hier der derzeit überall zunehmende Verschmutzungsgrad der Bioabfälle. Abb. 11: Abfallapp www.awa-gmbh.de/die-abfall-app Abfallapp: Mit der Abfallapp wird das Informationsangebot über die Abfallentsorgungsangebote, aktuellen Hinweisen und Vermeidungstipps im Verbandsgebiet für mobile Geräte abgerundet. www.awa-gmbh.de/die-abfall-app serviceportal.aachen.de/abfallnavi Informationsstände Informationsstände auf Wochenmärkten, in Rathäusern und an den Recyclinghöfen, usw. als mobile Anlaufstationen wer- den weiterhin als Gelegenheit genutzt, um im direkten per- sönlichen Gespräch Abfallthemen zu behandeln. So werden Informationsstände z.B. über die Problematik durch wilden Müll und Einwegprodukte sowie die richtige Entsorgung von Abb. 12: verschmutzte Bioabfälle Elektronikgeräten, Batterien usw. in den Verbandskommunen angeboten. Die Qualitätssteigerung der Bioabfälle ist gerade deshalb Veranstaltungen eine herausragende Aufgabe der Abfallberatung für die nächste Periode. In einigen Verbandsgemeinden ist die Qua- litätsoffensive Biotonne schon durchgeführt worden und die Mit der Teilnahme an regionalen Veranstaltungen, wie der hier gewonnenen Erkenntnisse fließen in der Fortsetzung der Euregio Wirtschaftsschau oder dem Monschauer Wirtschaftstag Kampagne in anderen Kommunen ein. Zielsetzung dieses wird eine breite Öffentlichkeit aus dem gesamten Zweckver- Projektes, das wissenschaftlich begleitet wurde, war es durch bandsgebiet erreicht. Hier wird zu abfallrelevanten Themen verstärkte Aufklärungsarbeit in den privaten Haushalten den 20
Störstoffanteil der Bioabfälle zu reduzieren. Hier kamen fol- Neben der Beratung über die Sinnhaftigkeit der Getrennt- gende Instrumente der Abfallberatung/Öffentlichkeitsarbeit sammlung der Bio- und Grünabfälle mit der Zielsetzung zum Einsatz: Anschreiben an die Haushalte, dreimalige visu- möglichst sortenreines Material zur Verwertung in den Anla- elle Kontrolle der Biotonnen am Abfuhrtag mit entsprechen- gen zu erhalten, wird auch über die Möglichkeiten zur den Konsequenzen bei zu hohem Störstoffanteil (Aufforde- Eigenkompostierung informiert. rung zur Nachsortierung), Tonnenanhänger mit Befüllungshinweisen, begleitende Pressearbeit, Hauswurf- sendungen zur richtigen Befüllung der Biotonne. Die Erfah- Gewerbeabfallberatung rung zeigt, dass gerade im Bereich der Bioabfallerfassung eine stetige begleitende Öffentlichkeitsarbeit dringend Eine eigene Zielgruppe im Beratungsangebot stellen die notwendig ist, um den Verschmutzungsgrad einzudämmen Gewerbebetriebe dar. Die bisherigen Erfahrungen aus und einen qualitativ hochwertigen Kompost erzeugen zu Betriebsberatungen haben ergeben, dass in den Betrieben können. In Zusammenarbeit mit den Kommunen wird neben hinsichtlich der Getrennterfassung der einzelnen Wert- der breit angelegten Öffentlichkeitsarbeit ein System ent- stofffraktionen zum Teil erhebliche Defizite vorhanden sind. wickelt, um die Kosten, welche die Verunreinigungen der Mit den weitergehenden Trenn- und Dokumentationspflich- Bioabfälle verursachen, abzudecken. ten der novellierten Gewerbeabfallverordnung (August 2017) ist der Beratungsbedarf in diesem Bereich gestiegen. 3.1.2 Aktionen Im Rahmen verschiedener Einzelprojekte werden jeweils vermittelt werden. Besonders erfolgreich wird die Wander- spezielle Themengebiete aufbereitet, die mit konkreten ausstellung an den Berufskollegs im Verbandsgebiet Hilfestellungen für die Bürger zu abfallvermeidenden Ver- eingesetzt. haltensweisen anleiten. Beispielhaft sind hier folgende Projekte aufgeführt: Tauschbörsen Ein Beitrag zur Nutzungsverlän- gerung von Gegenständen und damit aktiver Beitrag zur Abfall- vermeidung bzw. Wiederverwen- dung ist das Angebot von Tausch- börsen. Die Abfallberatung organisiert solche Tauschbörsen z.B. für Spielzeug. Ein weiteres Beispiel ist die 2016 vom Aachener Stadtbetrieb durchgeführte Plastiktüten- tauschaktion. Dabei konnten fünf alte Plastiktüten gegen einen Jutebeutel ausgetauscht Abb. 14: Plakat zum Spielzeug-Tausch-Tag werden. Abb. 13: Ausstellung Lebensmittelverschwendung Abb. 15: Plastiktütentauschaktion Ausstellung gegen Lebensmittelverschwendung Die Ausstellung gegen „Lebens(mittel)verschwendung Wertschätzen statt wegwerfen!“ ist eine interaktive Wander- ausstellung mit mehreren Stationen an denen Basisinfor- mationen zur Lebensmittelverschwendung in Zahlen und hilfreiche Tipps zur Vermeidung durch richtige Vorratshal- tung, Einkaufs- und Essenplanung sowie zum Restekochen 21
Europäische Woche der Grundschulen ist eine eigene Plakatserie mit einer umfassen- den Lehrerhandreichung erarbeitet und umgesetzt worden. Abfallvermeidung Außerdem bietet der Aachener Stadtbetrieb Führungen „Ein Besuch bei Tonne Berta“ für Vor- und Grundschulkinder auf Die Abfallberatung beteiligt sich seit 2012 durchgehend an dem Betriebsgelände des Aachener Stadtbetriebes an. Dabei der Europäischen Woche der Abfallvermeidung und bringt mit lernen die Kinder spielerisch die richtige Abfalltrennung ausgewählten Abfallvermeidungsprojekten (z.B. Mehrweg durch Abfallsortier-/Abfalltrennspiele. Anschließend dürfen gegen Einweg Kampagne, Taschen Tauschtag, werbeträchti- die Kinder sich ein Abfallsammelfahrzeug von Nahem anse- ges Restkochen in der Fußgängerzone, Filmvorführung im hen und wer sich traut, darf sich auch einmal auf den Fah- Kino mit Diskussionsforum, usw.) das Thema Abfallvermei- rersitz setzen. Weiterführende Schulen und Berufskollegs dung und Wiederverwendung in den Focus der Öffentlichkeit. nutzen vorwiegend Angebote wie z.B. Handyrecycling, Aus- stellung zur Lebensmittelverschwendung, Anlagenführungen. Abfallpädagogik Auf Grundlage dieser Erfahrungen werden zukünftig Multipli- katoren-Schulungen für Kindergarten- und Lehrpersonal ent- Grundlegendes Basiswissen zu einem ökologischen Umgang wickelt und angeboten. mit Abfällen muss frühzeitig vermittelt werden. Deshalb nimmt die Abfallpädagogik einen hohen Stellenwert in der Beratungsarbeit im Verbandsgebiet ein. Schon im Kindergar- ten werden Mülltrennspiele oder auch Wettbewerbe wie bei- spielsweise „Wer züchtet den größten Kürbis?“ angeboten. Die Abfallberatung der AWA und des Aachener Stadtbetriebs verteilen an jede und jeden Erstklässler Brotdosen verbunden mit einem spielerisch gestalteten Programm zur Bedeutung der Abfallvermeidung für unsere Umwelt. Für Grundschulen sind verschiedene altersgerechte Unterrichtsangebote erar- beitet worden. Den Fragen, „Warum trennen wir Müll?“, „Wohin geht unser Restmüll?“, „Was wird aus unserem Bio- abfall?“ wird in eigenen Unterrichtsstunden nachgegangen. Papierschöpfen, eine simulierte Sortierstraße für Verpa- ckungsabfälle, Einführung in die Kompostierung von Küchen- abfällen sowie die Ausbildung zum Müllexperten sind weitere Abb. 16: Mülltonnenrennen Aktionen für Grundschüler. Für den Einsatz in den 3.2 ReUse – Wiederverwendung Zur Umsetzung der im § 6 KrWG geforderten Maßnahmen zur Wiederverwendung und Weiternutzung werden folgende bestehende Initiativen im Verbandsgebiet fortgesetzt und weiterentwickelt: „Wunderkisten“ und „Ömmesönzladen“ Bei den „Wunderkisten“ handelt es sich um kleine Holzhäus- chen, die an öffentlich zugänglichen zentralen Plätzen auf- gestellt sind. Dort können gut erhaltene, gebrauchsfähige Gegenstände (von Büchern über Spielzeug bis hin zu Klei- dung) eingestellt werden und von denjenigen, die sie weiter nutzen wollen, mitgenommen werden, ähnlich dem Prinzip der Bücherschränke. Im “Ömmesönzladen“ in Eschweiler wer- den gebrauchte, funktionstüchtige Gegenstände als Spende angenommen und derzeit kostenlos an Interessierte abgege- ben. Beide Projekte werden in Zusammenarbeit mit gemein- Abb. 17: Wunderkiste nützigen Organisationen, die auch in der Beschäftigungsför- derung engagiert sind, betrieben. 22
Abb. 18: Ömmesönzladen Abb. 19: Repair Café Repair Café im “Ömmesönzladen“ Finanzielle Unterstützung von Möbelinitiativen Im „Ömmesönz Laden“ ist ein Repair Café für defekte Elek- trogeräte eingerichtet, welches durch ehrenamtlich arbei- Im Verbandsgebiet erhalten gemeinnützige Organisationen, tende Fachkräfte betrieben wird. Aufgrund der großen die gebrauchte Möbel aufbereiten und dem Markt wieder zur Akzeptanz ist im März 2019 in Alsdorf ein weiteres Repair Verfügung stellen, finanzielle Unterstützung. Café auf ehrenamtlicher Basis eröffnet worden. Hier wird geprüft, ob die Unterstützung von Repair Café Initiativen ausgeweitet werden kann. Internettauschbörse „tauschen und verschenken“ Die onlinebasierte Tauschbörse bildet eine sehr akzeptierte, pflegeleichte Plattform zum Tauschen sämtlicher weiter nutzbarer Gegenstände und findet einen großen Nutzerkreis. Abb. 20: Internetseite „tauschen und verschenken“ www.tauschen-und-verschenken.de 1.275 Personen haben etwas gespendet 6 ehrenamtliche Mitarbeiter 90 m2 Ladenlokal 6.799 = Idee bereits in 50 Personen Pro Person dürfen 3 Teile deutschen Städten etabliert haben etwas mitgenommen werden. bekommen Zahlen beziehen sich auf das Jahr 2018 23
132.229 t/a Hausmüll und Restsperrmüll 96.814 t/a 56.466 t/a Bio- und Grünabfälle Altpapier 894 t/a Schadstoffhaltige Abfälle inklusive Dispersionsfarben 37 % 63 % Entsorgung in der Recyclingquote MVA Weisweiler und externen Entsorgungsanlagen 361.885 t/a Haushaltsabfälle 2018 im ZEW-Gebiet 24
49.357 t/a 4.075 t/a 21.670 t/a 381 t/a Textilien und Glas und LVP Metall und Sperrmüll und Holz sonstige Elektrogeräte Wertstoffe 4 Wertstoff- und Abfallmengen Erzeuger und Besitzer von Abfällen aus privaten Haushaltun- Abfälle aus privaten Haushaltungen, die nicht im Rahmen gen sind verpflichtet, Abfälle in den durch die Stadt/ der üblichen und regelmäßigen privaten Lebensführung Gemeinde oder Dualen Systeme zur Verfügung gestellten anfallen, wie z.B. die im Folgenden aufgeführten minerali- Behältnissen getrennt zu sammeln. Dies gilt mindestens für schen Abfälle, werden als sog. „Gewerbeabfälle“ behandelt. die Abfallfraktionen Restabfall, Bio- und Grünabfall, Altpa- Sie unterliegen keiner Überlassungspflicht. Dennoch bietet pier, Glas, Leichtstoffverpackungen, Altkleider sowie Elektro- der ZEW hier Abgabemöglichkeiten für Kleinmengen an fast und Elektronikgeräte. Abfälle zur Verwertung und zur Besei- allen seinen Entsorgungszentren an. tigung aus privaten Haushaltungen sind überlassungspflichtig an den öffentlich-rechtlichen Entsor- gungsträger (Kommune, im weiteren ZEW). Es sei denn, es ist eine Verwertung auf dem von ihnen im Rahmen der priva- ten Lebensführung genutzten Grundstück von Bio- und Grün- abfällen möglich (Eigenkompostierung). 25
Grundsätzlich sollten auch alle Gewerbeabfälle an der Anfall- stelle unmittelbar getrennt gehalten werden. Eine Überlas- sungspflicht gilt nur für die Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen. Eine sog. „Pflichtrestmüll- tonne“ ist in ausreichender Dimensionierung durch jeden Gewerbebetrieb vorzuhalten und zu nutzen. Jedem Gewerbe- betrieb steht es frei, Abfälle zur Verwertung ebenfalls dem ZEW zu überlassen. Weiteres, wie z.B. die Pflicht zur Vorbe- handlung, zu den Recyclingquoten und zu Nachweispflichten regelt die Gewerbeabfallverordnung. Mit dem Kreislaufwirtschaftsgesetz vom 24. Februar 2012 traten auch neue Tatbestände zu den sog. „gewerblichen und gemeinnützigen Sammlungen“ in Kraft. Eine solche Samm- lung muss die Merkmale Dauerhaftigkeit, Regelmäßigkeit, Flächendeckung und eine Zusammentragung von Abfällen erfüllen, um als gewerbliche/gemeinnützige Sammlung ein- gestuft zu werden. Mit Vorlage aussagekräftiger Unterlagen, dem Nachweis einer ordnungsgemäßen Verwertung und Zuverlässigkeit, ist es einem Sammler mit Erhalt des Anzei- gebescheides durch die Untere Abfallwirtschaftsbehörde erlaubt, Abfälle zur Verwertung aus privaten Haushaltungen (z.B. Altkleider, Altmetalle, Altholz) im Bring- oder Holsys- tem gewerblich oder gemeinnützig zu sammeln. Die Gebüh- renstabilität des öffentlich-rechtlichen Entsorgers darf nach- weislich nicht durch eine solche Sammlung gefährdet sein. Die Sammlung von gemischten Abfällen aus privaten Haushaltungen ist einer gewerblichen Sammlung nicht zugänglich. Gleiches gilt für gefährliche Abfälle. Hier sind insbesondere Elektro- und Elektronikgeräte zu nennen. Die Abfallsatzung des ZEW erlaubt es den Städten und Gemeinden, sich bei der Erfassung von Altkleidern ganz oder teilweise ordnungsgemäß angezeigter und zugelassener gewerblicher oder gemeinnütziger Sammler zu bedienen. Für das Zweckverbandsgebiet der RegioEntsorgung besteht ein öffentlich-rechtliches Sammelsystem im Bringsystem über Depotcontainer und Wertstoffhöfe. Vor diesem Hintergrund wird die Wertstoff- und Abfall- mengenentwicklung der verschiedenen Abfallarten in folgenden Abbildungen dargestellt: 26
4.1 Wertstoff- und Abfallmengen 2014 – 2018 Hausmüll Sperrmüll 110.906 t 110.926 t 111.419 t 110.166 t 112.261 t 27.620 t 24.068 t 21.630 t 22.063 t 21.454 t 137,5 135,8 136,8 134,8 137,4 33,8 kg/E kg/E kg/E kg/E kg/E kg/E 29,5 26,8 26,3 27,1 kg/E kg/E kg/E kg/E 2014 2015 2016 2017 2018 2014 2015 2016 2017 2018 Abb. 21: Hausmüllmengen 2014 – 2018 Abb. 22: Sperrmüllmengen 2014 – 2018 Als Hausmüll werden Abfälle zur Beseitigung aus privaten Sperrmüll (ASN 20 03 07) ist eine Sammelbezeichnung für Haushaltungen mit der Abfallschlüsselnummer (ASN 20 03 feste Siedlungsabfälle, die wegen ihrer Sperrigkeit nicht in 01) nach der Abfallverzeichnis-Verordnung bezeichnet, die die durch die Abfallsatzung der Kommune festgelegten Müll- über die zugelassenen Restmüllbehälter gesammelt, sammelbehälter passen und getrennt vom Hausmüll gesam- transportiert und anschließend entsorgt werden. melt und zu den Entsorgungsanlagen transportiert werden oder direkt dorthin geliefert werden. Erfassungssystem Erfassungssystem Behältersammlung, teilweise mit Ident- und Wiegesystem Holsystem als separate Abfuhr an festen Terminen oder nach Entsorgungsweg Terminvereinbarung, teilweise kostenpflichtig und begrenzt, teilweise getrennte Erfassung von Altholz und Restsperrmüll; Müllverbrennungsanlage Weisweiler Bringsystem an Wertstoffhöfen und Entsorgungszentren Entsorgungsweg Müllverbrennungsanlage Weisweiler, Externe Verwertung von Altholz, Restsperrmüll in MVA, Holz in externe Verwertung, gemischter Sperrmüll in eigene und externe Sperrmüllaufbereitung 27
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