Willkommensmappe Handbuch für Schülerinnen und Schüler der ersten Jahrgänge und Klassen 2018/2019 - HTL Ottakring
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Wir begeistern Menschen für Technik lezekglasner – Foltolia.com Willkommensmappe Handbuch für Schülerinnen und Schüler der ersten Jahrgänge und Klassen 2018/2019 HTL Ottakring Thaliastraße 125 1160 Wien Tel: +43 1 49 111-113 Fax: +43 1 49 111-199 E-Mail: direktion@htl-ottakring.at www.htl-ottakring.at
Wir begeistern Menschen für Technik w w w. h t l - o t t a k r i n g . a t science photo – Fotolia.com Vorwort Liebe Schülerinnen und Schüler! Wir begrüßen euch herzlich in der neuen Schule und freuen uns, dass ihr euch für die Laufbahn als zukünftige Technikerinnen und Techniker entschieden habt. Da der Umstieg von eurer vorherigen Schule in die HTL sicher nicht ganz leicht ist, möchten wir euch und euren Eltern mit diesem Handbuch den Einstieg erleichtern. Es enthält alles, was im ersten Schuljahr besonders zu beachten ist. Das Inhaltsverzeichnis hilft euch, schnell an die nötigen Informationen zu kommen. Das Handbuch steht auch auf unserer Schulhomepage zum Download zur Verfügung. Sollte es dennoch Schwierigkeiten geben, wendet euch bitte an eure Klassenvorständin oder euren Klassenvorstand. Wir wünschen euch viel Freude und Erfolg in der neuen Schule! DI Peter Johannes Bachmair Jahrgangs-/Klassenvorständin Direktor Jahrgangs-/Klassenvorstand
Wir begeistern Menschen für Technik w w w. h t l - o t t a k r i n g . a t industrieblick – Fotolia.com INHALT Kontakte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Unterrichtszeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Wichtige Termine im Schuljahr 2018/19 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Das elektronische Klassenbuch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 Fernbleiben vom Unterricht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 Information zum Arbeitsmittelbeitrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 Information zum Sportangebot . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Erklärung zur Datenverwendung (BITTE UNTERSCHREIBEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 Bibliothek . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 Bibliotheksordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Information zur SchülerInnenfreifahrt – Wiener Linien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Elternverein . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Hausordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Hausordnung – Anlage 1 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Hausordnung – Anlage 2 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 Hausordnung – Anlage 3 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Werkstättenordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 Sicherheitsvorschriften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 Safety Rules . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Bestätigung der Kenntnisnahme der Werkstätten- und Hausordnung durch Schülerinnen/Schüler und Erziehungsberechtigte (BITTE UNTERSCHREIBEN) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Sport und Abenteuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
Wir begeistern Menschen für Technik w w w. h t l - o t t a k r i n g . a t Kontakte n HTL Ottakring Höhere Technische Bundeslehranstalt 1160 Wien Thaliastraße – Hettenkofergasse 15, Eingang Thaliastraße 125 www.htl-ottakring.at Hier findet ihr alles Wissenswerte: Terminkalender, Sprechstunden, ... Dir. DI BACHMAIR Peter Johannes Tel. 01/49111-113 Fax: 01/49 111-199 E-Mail: direktion@htl-ottakring.at n Höhere Lehranstalt für Informationstechnologie Ausbildungsschwerpunkt Netzwerktechnik Ausbildungsschwerpunkt Medientechnik AV Mag. ANGERER Thomas Tel.: 01/49 111-610 Fax: 01/49 111-699 E-Mail: abteilung.ite@htl-ottakring.at n Fachschule für Computertechnik AV Mag. ANGERER Thomas Tel.: 01/49 111-510 Fax: 01/49 111-599 E-Mail: abteilung.ite@htl-ottakring.at n Höhere Lehranstalt für Maschinenbau Ausbildungsschwerpunkt Anlagentechnik OStR Prof. DI Maier Christian Tel.: 01/49 111-510 Fax: 01/49 111-599 E-Mail: christian.maier@htl-ottakring.at n Fachschule für Mechatronik OStR Prof. DI Maier Christian Tel.: 01/49 111-510 Fax: 01/49 111-599 E-Mail: christian.maier@htl-ottakring.at n Höhere Lehranstalt für Elektrotechnik AV OStR DI PRASKY Friedrich Tel.: 01/49 111-410 Fax: 01/49 111-499 E-Mail: abteilung.e@htl-ottakring.at n Höhere Lehranstalt für Elektronik und Technische Informatik AV OStR DI PRASKY Friedrich Tel.: 01/49 111-410 Fax: 01/49 111-499 E-Mail: abteilung.e@htl-ottakring.at Handbuch für Schülerinnen und Schüler der ersten Jahrgänge und Klassen 2018/2019 4
Wir begeistern Menschen für Technik w w w. h t l - o t t a k r i n g . a t Unterrichtszeiten 7:50 E M IT 8:40 1 7:50 8:40 1 7:50 8:40 1 7:50 8:40 9:30 2 8:40 9:30 2 8:40 9:30 2 8:40 9:30 9:40 10:20 3 9:40 10:30 3 9:40 10:30 3 9:30 10:20 10:30 11:20 4 10:30 11:20 4 10:30 11:20 4 10:30 11:20 12:10 5 11:20 12:10 5 11:20 12:10 5 11:20 12:10 13:00 6 12:10 13:00 6 12:10 13:00 6 12:10 13:00 13:50 7 13:00 13:50 7 13:00 13:50 7 13:00 13:50 14:40 8 13:50 14:40 8 13:50 14:40 8 13:50 14:40 BEI 14:50 9 14:50 15:40 9 14:50 15:40 9 14:50 15:40 11 11 11 15:40 16:30 16:30 16:30 16:30 10 15:40 17:20 16:30 10 15:40 17:20 16:30 10 15:40 17:20 16:30 BM 17:20 11 16:30 17:20 11 16:30 17:20 11 16:30 17:20 0 16:45 17:30 16:45 1 17:30 17:30 18:15 2 18:15 18:15 19:00 19:00 3 19:15 19:15 20:00 20:00 4 20:00 20:45 20:45 5 20:45 21:30 21:30 ■ E: Elektronik und Technische Informatik, Elektrotechnik ■ M: Maschinenbau, Mechatronik ■ IT: Informationstechnologie, Informationstechnik ■ BEI, BM: Elektrotechnik, Informatik - Systemtechnik, Maschineningenieurswesen Handbuch für Schülerinnen und Schüler der ersten Jahrgänge und Klassen 2018/2019 5
Wir begeistern Menschen für Technik w w w. h t l - o t t a k r i n g . a t Wichtige Termine im Schuljahr 2018/19 n Donnerstag, 06.09.18 Fotoaktion für alle 1. Klassen und Jahrgänge (Das Foto wird für den Schülerausweis verwendet.) Elternabende der ersten Jahrgänge und Klassen: n Donnerstag, 13.09.18 18:00 Uhr Abteilung Maschinenbau n Donnerstag, 13.09.18 18:00 Uhr Abteilung Mechatronik (FS) n Dienstag, 18.09.18 18:30 Uhr Abteilung Informationstechnik (FS) n Dienstag, 18.09.18 18:30 Uhr Abteilung Informationstechnologie n Mittwoch, 19.09.18 18:30 Uhr Abteilung Elektronik/Elektrotechnik n Dienstag, 25.09.18 Sportfest (Marswiese) n Montag, 01.10.18 Schul-, Abteilungs- und Klassensprecherwahl n Dienstag, 02.10.18 Schul-, Abteilungs- und Klassensprecherwahl n Freitag, 26.10.18 Nationalfeiertag schulfrei n Donnerstag, 01.11.18 Allerheiligen schulfrei n Freitag, 02.11.18 Allerseelen schulfrei n Freitag, 09.11.18 Tag der offenen Tür 13:30 – 17:30 Uhr n Samstag, 10.11.18 Tag der offenen Tür 09:00 – 13:00 Uhr n Montag, 12.11.18 laut Beschluss des SGA schulfrei n Donnerstag, 15.11.18 Hl. Leopold schulfrei n Freitag, 16.11.18 laut Beschluss des SGA schulfrei n Freitag, 23.11.18 Elternsprechtag 15:00 – 19:00 Uhr n Samstag, 22.12.18 bis Sonntag, 06.01.19 Weihnachtsferien n Freitag, 18.01.19 Tag der offenen Tür 13:30 – 17:30 Uhr n Freitag, 1.02.19 Verteilung der Schulnachrichten n Samstag, 02.02.19 bis Sonntag, 10.02.19 Semesterferien n Samstag, 13.04.19 bis Dienstag, 23.04.19 Osterferien n Mittwoch, 24.04.19 laut Beschluss des SGA schulfrei n Donnerstag, 25.04.19 laut Beschluss des SGA schulfrei n Freitag, 26.04.19 laut Beschluss des SGA schulfrei n Mittwoch, 01.05.19 Staatsfeiertag schulfrei n Donnerstag, 02.05.19 Christi Himmelfahrt schulfrei n Samstag, 08.06.19 bis Dienstag, 11.06.19 Pfingstferien n Donnerstag, 20.06.19 Fronleichnam schulfrei n Freitag, 28.06.19 Verteilung der Jahreszeugnisse n Samstag, 29.06.19 bis Sonntag, 01.09.19 Sommerferien n Montag, 02.09.19 Schulbeginn Schuljahr 2019/20 n Montag, 02.09.19 Wiederholungsprüfungen n Dienstag, 03.09.19 Wiederholungsprüfungen verwendete Abkürzungen: FS = Fachschule, SGA = Schulgemeinschaftsausschuss Diese und alle weiteren Termine – Änderungen – Ergänzungen finden Sie auf unserer Homepage www.htl-ottakring.at Handbuch für Schülerinnen und Schüler der ersten Jahrgänge und Klassen 2018/2019 6
Wir begeistern Menschen für Technik w w w. h t l - o t t a k r i n g . a t Das elektronische Klassenbuch Liebe Eltern! In der HTL Wien 16 wird in allen Abteilungen das elektronische Klassenbuch verwendet. Ihr Sohn/Ihre Tochter erhält in den nächsten Tagen einen eigenen Benutzernamen und ein Passwort. Es wird empfohlen dieses Passwort zu ändern. Sie gelangen über einen Link auf der Schulhomepage (linke Seite: Service/ Elektronisches Klassenbuch) zum Klassenbuch. Sie können dann den aktuellen Stundenplan, Supplierungen, Stundenentfall, Schularbeitstermine, sowie die Fehlzeiten Ihres Sohnes/Ihrer Tochter und deren Status (entschuldigt/unentschuldigt) überprüfen. Es steht auch ein Entschuldigungsformular mit den aktuellen Fehlzeiten zur Verfügung, das ausgedruckt, ausgefüllt und von Ihnen unterschrieben an den Klassenvorstand/die Klassenvorständin abgegeben werden kann. Handbuch für Schülerinnen und Schüler der ersten Jahrgänge und Klassen 2018/2019 7
Wir begeistern Menschen für Technik w w w. h t l - o t t a k r i n g . a t Fernbleiben vom Unterricht Wir weisen nachdrücklich darauf hin, dass während der Unterrichtszeit Anwesenheitspflicht in der Schule besteht. Nach § 45 Schulunterrichtsgesetz sind Gründe für berechtigtes Fernbleiben: • Krankheit • Krankheit der Eltern oder anderer Angehöriger, wenn die Hilfe des Schülers unbedingt erforderlich ist • Amts- und Behördenwege • Außergewöhnliche familiäre Ereignisse (z.B. Hochzeit) In allen anderen Fällen hat der Schüler Anwesenheitspflicht. Dies gilt auch für Schulveranstaltungen. Soll- ten Sie voraussehen können, dass längeres oder häufigeres Fehlen zu erwarten ist, setzen Sie sich bitte sofort mit der Klassenvorständin/ dem Klassenvorstand in Verbindung. Eine Krankmeldung hat am ersten Tag des Fernbleibens vom Unterricht verpflichtend durch die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten oder durch den volljährigen Schüler vor 7:50 Uhr im Sekretariat oder bei der Klassenvorständin/ beim Klassenvorstand zu erfolgen. Für jedes Fernbleiben vom Unterricht ist unverzüglich eine von den Erziehungsberechtigten unterschrie- bene Entschuldigung zu bringen. § 45 Schulunterrichtsgesetz (3) Der Schüler hat den Klassenvorstand oder den Schulleiter von jeder Verhinderung ohne Aufschub mündlich oder schriftlich unter Angabe des Grundes zu benachrichtigen. Auf Verlangen des Klassenvorstandes oder des Schulleiters hat die Benachrichtigung jedenfalls schriftlich zu erfolgen. Bei einer länger als eine Woche dauernden Erkrankung oder Erholungsbedürftigkeit oder bei häufigerem krankheitsbedingtem kürzerem Fernbleiben kann der Klassenvor- stand oder der Schulleiter die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen, sofern Zweifel darüber bestehen, ob eine Krankheit oder Erholungsbedürftigkeit gegeben war. (4) Auf Ansuchen des Schülers kann für einzelne Stunden bis zu einem Tag der Klassenvorstand, darüber hinaus der Schulleiter (der Abteilungsvorstand) die Erlaubnis zum Fernbleiben aus wichtigen Gründen erteilen. Als wichtige Gründe sind jedenfalls Tätigkeiten im Rahmen der Schülervertretung zu verstehen. (5) Wenn ein Schüler einer mittleren oder höheren Schule länger als eine Woche dem Unterricht fernbleibt, ohne das Fernbleiben zu rechtfertigen (Abs. 3) und auch auf schriftliche Aufforderung hin eine Mitteilung binnen einer weiteren Woche nicht eintrifft, so gilt der Schüler als vom Schulbesuch abgemeldet (§ 33 Abs. 2 lit. c). Die Wiederaufnahme des Schülers ist nur mit Bewilligung des Schulleiters zulässig, die nur dann zu erteilen ist, wenn das Fernbleiben nachträglich gerechtfertigt wird und die Unterlassung der Mitteilung an die Schule aus rücksichtswürdigen Gründen unterblieben ist. Handbuch für Schülerinnen und Schüler der ersten Jahrgänge und Klassen 2018/2019 8
Wir begeistern Menschen für Technik w w w. h t l - o t t a k r i n g . a t Information zum Arbeitsmittelbeitrag Liebe Eltern! Wie Sie wissen, besteht in Österreich laut §5 SchOrgG Schulgeldfreiheit, es können jedoch bei Bedarf Lern- und Arbeitsmittelbeiträge eingehoben werden. Da das Schulbudget sehr knapp ist, wurde an allen berufsbildenden Schulen mittels SGA-Beschluss ein Arbeitsmittelbeitrag eingeführt, um den laufenden Schulbetrieb aufrechterhalten zu können. An unserer Schule beträgt der Beitrag je nach Schulstufe von EUR 20,– bis 40,– pro Schuljahr und wird im Laufe des 1. Semesters per Zahlschein eingehoben. Er wird im Wesentlichen verwendet für • Bauteile für Labors • Material für die Werkstätte, die EDV und CAD Räume • Druckerpapier und Druckerpatronen • einen Teil der Kosten für Jahres- und Maturaprojekte • einen Teil der Kopien als Unterrichtsbehelfe Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung. DI Peter Johannes Bachmair Direktor Handbuch für Schülerinnen und Schüler der ersten Jahrgänge und Klassen 2018/2019 9
Wir begeistern Menschen für Technik w w w. h t l - o t t a k r i n g . a t Information zum Sportangebot Pflichtfach Bewegung und Sport Für den Sportunterricht stehen in der HTL-Ottakring eine große (44m x 22m), teilbare Halle, ein Fitness- raum (Rudergeräte, Fahrradergometer, Kombikraftgerät,...), ein Tischtennisraum und ein Basketballplatz im Schulhof zur Verfügung. Beim Sportunterricht bitte unbedingt Sportkleidung und abriebfeste Sportschuhe tragen! Sollte eine Schülerin, ein Schüler eine längere Erkrankung bzw. Verletzung haben, so ist so rasch als mög- lich eine Befreiung für den Sportunterricht einzuholen. Diese kann nur der Schularzt ausstellen. Sportwochen Für die zweiten und dritten Jahrgänge gibt es das Angebot von Wintersportwochen, die vierten Jahrgänge fahren üblicherweise auf Sommersportwoche. Weitere Aktivitäten Weitere, fast schon traditionell jährlich wiederkehrende Veranstaltungen sind: • Schulsportfest auf der Marswiese • Fußballturnier, Basketballturnier, Volleyballturnier, Handballturnier • Schi und Snowboardtag • Wandertage einzelner Klassen • Orientierungslauf in Venedig • Teilnahme an Schulwettkämpfen ( z.B. Badminton, Basketball, Volleyball, Fußball) Freifächer Angebotene Freifächer: • Volleyball (Prof. Aschberger) • Basketball (Prof. Kremser) • Badminton (Prof. Prchal) Handbuch für Schülerinnen und Schüler der ersten Jahrgänge und Klassen 2018/2019 10
Wir begeistern Menschen für Technik w w w. h t l - o t t a k r i n g . a t Erklärung zur Datenverwendung (BITTE Ausfüllen und UNTERSCHREIBEN!) Vor- und Nachname der/des Erziehungsberechtigten E-Mail-Adresse der/des Erziehungsberechtigten Vor- und Nachname der Schülerin/des Schülers Klasse Sehr geehrte Eltern, Erziehungs- und Obsorgeberechtigte! Damit wir unser Service für Sie auf hohem Niveau halten können, ist es notwendig, bestimmte Daten zu erfassen und nur für den internen Zweck "Schule + Elternverein" zu verwenden. Dies ist ein Grundbedürfnis, damit die Schülerin/der Schüler an unserer Schule sein kann! Wir nehmen den Schutz der persönlichen Daten sehr ernst und halten uns strikt an die Regeln der EU-Datenschutz- Grundverordnung und des österreichischen Datenschutzgesetzes. Personenbezogene Daten werden nur im notwendigen Umfang erhoben! Auf keinen Fall werden die erhobenen Daten ohne gesondertes Einverständnis an Dritte weitergegeben! Bereich Elternverein: Die Daten werden ausschließlich nur zu Informationszwecken des Elternvereins für Sie verwendet. Die Einsicht der Daten hat nur der Obmann/die Obfrau bzw. der Kassier/die Kassiererin - beide sind zur Verschwiegenheit über die Daten und der sicheren Verwahrung auf die Dauer des Schulbesuches lhres Kindes an unserer Schule verpflichtet! Nach Beendigung der Schulzeit bzw. vorzeitigem Austritt sind die Daten unverzüglich zu löschen. n Ich stimme zu, dass Schule und Elternverein meine Daten für folgende Zwecke verwenden: Informationen vom Elternverein (Einladungen zu Versammlungen, Informationsmaterial zu diversen Themen), zur Zusendung des Erlagscheines für den EV- Mitgliedsbeitrag und zur individuellen Kontaktaufnahme. Meine Daten dürfen nur intern verwendet werden und aus dieser Zustimmungserklärung heraus NICHT an Dritte weitergegeben werden. n Ich stimme der Datenverwendung zu und kann diese Zustimmung jederzeit mit einem E-Mail an obmann@htl-ottakring-elternverein.at widerrufen. Datum/Unterschrift Mit Ihrem zusätzlichen Einverständnis, darf ausschließlich die E-Mail Adresse zusätzlich als Klassenliste für die Kom- munikation der Eltern untereinander im Klassenverband und mit dem Klassenvorstand in Form einer Klassenliste geführt werden. Nach Beendigung der Schulzeit, bzw. vorzeitigem Austritt sind die Daten unverzüglich zu löschen. n Ich stimme zusätzlich zu, dass meine E-Mail Adresse auf der Klassenliste im Klassenverband angeführt wird. Diese Zustimmung kann jederzeit mit einem E-Mail an obmann@htl-ottakring-elternverein.at widerrufen werden. Datum/Unterschrift Handbuch für Schülerinnen und Schüler der ersten Jahrgänge und Klassen 2018/2019 11
Wir begeistern Menschen für Technik w w w. h t l - o t t a k r i n g . a t Bibliothek Die Schulbibliothek der HTL Ottakring ist eine klassische Freihandbibliothek, d.h., die Bücherregale in der Bibliothek sind frei zugänglich und man kann sich die Bücher oder andere Medien selbst aus dem Regal nehmen. Wer ein Buch oder eine DVD ausleihen will, muss dies bei der zuständigen Bibliothekarin oder bei einem Bibliothekar durchführen. Im Internet findet sich der Link zur Bibliothek auf unserer Homepage unter „Service“: „Bibliothek“. Wer wissen will, was wir in unserer Bibliothek haben, ohne die Bibliothek aufzusuchen, klickt „Online stöbern in unserer Bibliothek“ an und die Suche kann beginnen. Außerdem ist unsere Bibliothek als offenes Lernzentrum konzipiert, das heißt, die Bibliothek ist Montag bis Donnerstag ab 12:10 Uhr durchgehend geöffnet, worauf wir sehr stolz sind. Wir bieten sechs fixe PC- Arbeitsplätze, wo man auch das Internet nutzen kann, sowie Lerninseln zum gemeinsam Lernen, an Pro- jekten arbeiten oder einfach zum Lesen oder Hausübungen machen. Zwei absolut coole, knallrote Original- Enzis (die bekannten Sitz-, Liege- und Lümmelbänke aus dem Museumsquartier) laden zum Relaxen. Für den Aufenthalt in der Bibliothek gilt die Bibliotheksordnung, in der auch die Entlehnungsbedingungen nachzulesen sind. Und das sind die zuständigen Bibliothekar/-innen: • Dr. Mag. Albert Schuch • Mag. Sigrid Gruber • Mag. Sabine Leutgeb Handbuch für Schülerinnen und Schüler der ersten Jahrgänge und Klassen 2018/2019 12
Wir begeistern Menschen für Technik w w w. h t l - o t t a k r i n g . a t Bibliotheksordnung 1. Allgemeines • Bei Überziehung einer Entlehnfrist ist ein Pönale von • Die vorliegende Bibliotheksordnung gilt für alle 50 Cent pro Woche fällig, bei CDs, DVDs und Videos Schulangehörigen gleichermaßen. eines von 2 Euro. • Die Bibliothek ist eine Freihandbibliothek und das • Bei Verlust oder Beschädigung eines Mediums Lern- und Informationszentrum der Schule, in dem wird es auf Kosten des Entlehners/der Entlehnerin alle vorhandenen Medien benützt werden können. ersetzt oder es wird, wenn eine Wiederbeschaffung • Die Medien können von allen Schulangehörigen kos- nicht möglich ist, der geschätzte Wiederbeschaf- tenlos entliehen werden. fungswert verrechnet. Ist bis zur Bekanntgabe des • Die Räumlichkeiten der Bibliothek können während Verlustes oder der Beschädigung bereits ein Pönale der Öffnungszeiten von allen Schulangehörigen fällig, so ist dies zusätzlich zu bezahlen. genützt werden. • Bei Außenständen – Buch, CD, DVD, Video oder Geld- • Der kleine Raum neben dem großen Bibliotheks- beträge – erhält der/die Schüler/-in kein Semester- raum kann auch speziell für Gruppenarbeiten oder oder Jahreszeugnis. Besprechungen genützt werden. • Eine Entlehnung für die Dauer der Sommerferien ist möglich, allerdings nur gegen Hinterlegung einer 2. Öffnungszeiten Kaution. • Die jeweils für ein Schuljahr geltenden Öffnungszei- ten werden durch Aushang an der Bibliothekstür, im 4. Verhalten in den Bibliotheksräumen Schaukasten neben der Direktion, in den Abteilun- • Die Räumlichkeiten der Bibliothek sind als Arbeits- gen sowie auf der Schulhomepage bekannt gemacht. räume gewidmet und dienen keinesfalls als Raum für körperliche Freizeitbetätigungen. 3. Entlehnungsbedingungen • Der Aufenthalt und das Arbeiten in der Bibliothek ist • Entlehnungen sind für SchülerInnen und LehrerIn- nur zu den angegebenen Öffnungszeiten möglich, nen sowie andere Schulangehörige nur während der unabhängig davon, ob gerade eine Aufsichtsperson Öffnungszeiten und nur bei einem Bibliothekar/einer in der Bibliothek anwesend ist oder nicht. Bibliothekarin möglich. Die Rückgabe erfolgt eben- • Rauchen, Essen und Trinken sowie laute Gespräche falls ausschließlich bei einem/einer Bibliothekar/in. (auch am Handy) und lautes Musikhören oder das • Entlehnte Medien dürfen nicht an Dritte weitergege- Spielen von PC-Spielen sind in der Bibliothek nicht ben werden. In jedem Fall ist der/die Entlehner/in für gestattet. die ordnungsgemäße Behandlung und Rückgabe der • Taschen, Überbekleidung (Mäntel, Jacken, Sturz- entliehenen Medien selbst verantwortlich. helme u.ä.) sind in den Garderobefächern abzulegen. • Entlehnung und Rückgabe erfolgt nur mit gültigem • Wer grobe oder/und dauernde Verstöße gegen Schülerausweis oder Lichtbildausweis. die Bibliotheksordnung begeht, wird als Leser/in • Die Ausleihfrist beträgt 14 Tage. Eine Verlängerung gesperrt und ist damit für eine bestimmte Zeit von innerhalb dieses Zeitraumes ist nur unter Vorweis der Benützung der Bibliothek ausgeschlossen. des Mediums möglich. Die Entlehnfrist kann noch- mals um 14 Tage verlängert werden, wenn das Jeder/jede Bibliotheksbenützer/in erkennt mit der Medium nicht vorgemerkt ist. Benützung der Bibliothek diese Ordnung an. • Für CDs, DVDs und Videos beträgt die Entlehndauer eine Woche und kann nicht verlängert werden. Es können maximal zwei Stück aus dieser Kategorie Der Schulleiter entlehnt werden. Die Schulbiliothekar/innen Handbuch für Schülerinnen und Schüler der ersten Jahrgänge und Klassen 2018/2019 13
Wir begeistern Menschen für Technik w w w. h t l - o t t a k r i n g . a t Information zur SchülerInnenfreifahrt – Wiener Linien Alle Schüler und Schülerinnen können nunmehr in Wien mit dem von der jeweiligen Schule zu beziehenden Schülerausweis und in Niederösterreich und Burgenland mit den Schülertickets des Verbundes in Verbin- dung mit einer Aufzahlungskarte entweder 1. die als Basisleistung bekannte Freifahrt zwischen der Wohnung und der Schule um den Betrag in der Höhe von EUR 19,60 das „Jugendticket“ (entspricht dem bisherigen SchülerInnenfreifahrtsticket) in Anspruch nehmen oder 2. um den Betrag in der Höhe von EUR 60,– das „Top-Jugendticket“ für ein ganzes Schuljahr inklusive Ferien und schulfreien Tagen alle öffentlichen Verkehrsmittel des „VOR-NEU“ nutzen. Die Tickets sind an allen Wiener-Linien-Automaten, in Vorverkaufsstellen, Trafiken und im Online- Ticketshop mit wenigen Klicks erhältlich. Handbuch für Schülerinnen und Schüler der ersten Jahrgänge und Klassen 2018/2019 14
Wir begeistern Menschen für Technik w w w. h t l - o t t a k r i n g . a t ELTERNVEREIN der HTL-Ottakring 1160 Wien, Thaliastraße 125 Elternverein ZVR-Zahl: 581124953 Mail: obmann@htl-ottakring-elternverein.at Web: www.htl-ottakring-elternverein.at Tel: 0664 618 95 78 Kontonr. IBAN: AT24 2011 1283 4898 1500 Die Vorstandsmitglieder des Elternvereins der Kostenübernahme zusätzlicher Betreuer/innen bei HTL-Ottakring verstehen sich als Teil des Dreiecks Sportwochen durch den Elternverein, sodass klei- der Schulpartnerschaft, die aus Schülern, Lehrern nere Gruppen möglich und Spaß und Erfolg größer und Eltern besteht. werden. Dementsprechend unterstützt der Elternverein aktiv das Schulleben. Elternvertreter sind wichtige … ist Gesprächspartner bei Konflikten – unter- Gesprächspartner von Pädagogen. Zugleich sind stützt lösungsorientierte Handlungsweisen Elternvertreter oftmals erste Ansprechpartner von Bei Meinungsverschiedenheiten, Konflikten und Eltern und Schülern. Problemen im Schulleben steht der Elternverein Der Elternverein fördert und unterstützt jene Akti- als neutraler Vermittler mit Rat und Tat zur Ver- vitäten, die seitens der Schule aus rechtlichen und/ fügung. Kleine Probleme rechtzeitig erkannt und oder finanziellen Gründen nicht oder nur ungenü- geklärt, ersparen große Probleme und heftige Auf- gend unterstützt werden können. regungen. Regelmäßige Gesprächstermine („Jour fixe") zum Der Elternverein … Meinungsaustausch mit Herrn Direktor DI. J. P. Bachmair und den Abteilungsvorständen sind … unterstützt sozialen Ausgleich Garant für lösungsorientierte Vorgangsweisen. Für den Lernerfolg ist eine gute Klassengemein- schaft sehr wichtig. Gemeinschaftsfördernde … wirkt im Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) mit Veranstaltungen, wie Sportwochen, Projekt- Im Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) haben die tage, Exkursionen oder Ähnliches, fördern diesen vom Elternverein nominierten Vertreter Sitz und Zusammenhalt. Damit möglichst alle Schüler/ Stimme bei Entscheidungen, die die innere Ord- innen an derartigen Aktivitäten teilnehmen kön- nung der Schule betreffen. Derzeit pro Abteilung nen, unterstützt der Elternverein sozial bedürf- zwei Vertreter. tige Schüler/innen. In besonderen Fällen hat der Zugleich verfügt der Obmann über Sitz und Stimme Elternverein die gesamten Kurskosten übernom- im Kuratorium der HTL-Ottakring, das sich erfolg- men. Einerseits waren diese Schüler/innen beson- reich um materielle Förderungen bemüht. ders bedürftig. Andererseits haben Lehrer/innen erhebliche Beiträge geleistet. Das entsprechende Wir laden Sie ein, diese Aktivitäten des Eltern- Formular das Elternvereins finden Sie unter: vereins durch Bezahlen des Mitgliedsbeitrags zu http://www.htl-ottakring-elternverein.at/foer- unterstützen, damit im Falle des Falles auch Ihr derrichtlinien.html Kind unterstützt werden kann! Spenden werden dankend angenommen! … fördert die Ausbildung Der Ausbildung dienliche Investitionen, die über die „normale" lehrplanmäßige Ausbildung hinaus Wir freuen uns über Ihre Unterstützung und hof- gehen, jedoch aus dem regulären Budget nicht fen Sie als aktiven Elternvertreter alsbald begrü- finanziert werden können, werden vom Elternver- ßen zu dürfen ein unterstützt. Exemplarisch sei hier der Erwerb eines Plasmaschneidegeräts angeführt. Sabine Mozgovicz Finanzielle Unterstützung für Zusatzausbildungen Obfrau Elternverein der HTL Ottakring wie Staplerkurs, Kranschein, Schweißkurs oder European Business Competence Licence, (EBCL) Christian Schneider werden vom Elternverein geleistet. Obann Stellvertreter Handbuch für Schülerinnen und Schüler der ersten Jahrgänge und Klassen 2018/2019 15
Wir begeistern Menschen für Technik w w w. h t l - o t t a k r i n g . a t Hausordnung Verordnung des Schulgemeinschaftsausschusses der (2) Im Pausenraum vor der Direktion ist die Ein- Höheren Technischen Bundeslehranstalt Wien 16 – nahme von Speisen und Getränken untersagt. Ottakring vom 30.1.2017: Aufgrund des § 44 Abs.1 SchUG, BGBl. 1986/472 in der (3) Im Pausenraum vor der Abteilung Maschinen- jeweils geltenden Fassung, wird verordnet: ingenieurwesen ist die Einnahme von Speisen und Getränken erlaubt. Der Platz ist jedoch sauber und Unterrichts- und Arbeitsmittel ordentlich zu verlassen. §1 (1) Die Schülerinnen und Schüler haben sowohl im Theorie- als auch im praktischen Unterricht die (4) Abendschule: Das Schulgebäude ist nach Unter- notwendigen Unterrichtsmittel mitzubringen und in richtsende (21.30 Uhr) bis spätestens 21:45 Uhr zu einem zweckentsprechenden Zustand zu erhalten verlassen. (§4 Abs.2 SchulordnungsVO) Rauchen (2) Die Schülerinnen und Schüler haben sämtliche §6 Im Schulgebäude gilt prinzipiell Rauchverbot. Einrichtungen und Anlagen der Schule einschließ- lich der zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel scho- Parken nend zu behandeln (§4 Abs.3 der SchulordnungsVO). §7 Schülerinnen und Schülern ist das Parken jeglicher Bereitgestellte Werkzeuge, Geräte und Materialien Fahrzeuge im Bereich der Schulliegenschaft verboten. sind nach Gebrauch fristgerecht in mängelfreiem und gereinigtem Zustand zurückzugeben. Spiele §8 Nachlauf-, Ball- und Wurfspiele jeglicher Art sind Aufsicht (gilt nicht für Abendschule) im Bereich der Schulliegenschaft - ausgenommen §2 Vor Beginn des Unterrichts, der Schulveranstaltun- im Turnunterricht – untersagt. gen und schulbezogenen Veranstaltungen sowie während der Unterrichtspausen findet keine Beauf- Müllseparation sichtigung der Schülerinnen und Schüler statt (§2 §9 (1) In den Unterrichtsräumen angefallene und Abs.1 und 6 SchulordnungsVO). separierte Abfälle aus Papier, Glas und Metall sind von Schülerinnen und Schülern (Kontrolle jeweilige §3 1) Während des Vormittags- bzw. Nachmittagsun- KlassenordnerInnen) in die hierfür bereitgestellten terrichts darf eine Schülerin bzw. ein Schüler nur Sammelbehälter zu deponieren. mit Genehmigung der unterrichtenden Lehrerin bzw. des unterrichtenden Lehrers die Schulliegen- (2) Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, schaft verlassen (§2 Abs.4 SchulordnungsVO). Sondermüll wie Batterien udgl. an den zentralen Sammelstellen zu deponieren. (2) Während der Pausen ist den Schülerinnen und Schülern das Verlassen der Schulliegenschaft Elektrogeräte gestattet. §10 (1) Die Inbetriebnahme mitgebrachter Elektroge- räte wie Kaffeemaschine, Toaster udgl. ist in den §4 Bei Lehrerinnen- bzw. Lehrerabsenz können auch Klassenräumen untersagt. in Jahrgängen/Klassen mit schulpflichtigen Schü- lerinnen und Schülern Randstunden entfallen. (2) Während des Unterrichts ist das Anschließen von Elektrogeräten an das Stromnetz wie Laptop, Aufenthalt Taschenrechner, Tablet, Mobiltelefon, Smartphone §5 (1) Klassenräume mit Unterrichtsbeginn in der ers- nur nach Bewilligung durch die Lehrerin bzw. den ten Unterrichtseinheit werden um 7.30 Uhr aufge- Lehrer gestattet. sperrt. Während der Öffnungszeiten des Schulge- bäudes ist den Schülerinnen und Schülern bis 7.30 (3) Während des Unterrichts ist die Verwendung von Uhr bzw. vor Unterrichtsbeginn und nach Unterricht- Mobiltelefonen, Smartphones u.ä. nicht gestattet. sende der Aufenthalt im Schulgebäude an folgenden Ausnahme: Orten gestattet (§2 Abs.5 SchulordnungsVO): linker • Abendschule in begründeten Fällen (z.B. Bereit- Hof(Hettenkofergasse), Aula, Gänge im Klassentrakt, schaftsdienst in Firma) Mensa, Pausenräume im Hauptgebäude. • Mit ausdrücklicher Zustimmung der Lehrperso- Handbuch für Schülerinnen und Schüler der ersten Jahrgänge und Klassen 2018/2019 16
Wir begeistern Menschen für Technik w w w. h t l - o t t a k r i n g . a t nen für den unterrichtsspezifischen Einsatz (z.B. (2) Während des Unterrichts erlittene Unfälle sind Recherchen, Dokumentationen, Terminplanung) der unterrichtenden Lehrerin bzw. dem unterrich- tenden Lehrer unverzüglich zu melden. Sonstige (4) Bei Nichtbefolgung der Punkte (2) und (3) sind Schülerunfälle sind in der Direktionskanzlei unver- die unerlaubt benutzten Geräte im abgeschalteten züglich anzuzeigen (Unfallformular)! Zustand für die Dauer des Unterrichts sichtbar z.B. am Lehrertisch, Fensterbank zu deponieren. Haftungen §16 (1) Eine Haftung des Bundes für Verlust oder Reinhaltung Beschädigung einer Sache, die von einer Schülerin §11 (1) Am Ende des Unterrichtstages sind die in den bzw. einem Schüler in die Schule mitgebracht wurde, Unterrichtsräumen vorhandenen Sessel in das dafür liegt nur dann vor, wenn die Sache einem Schulorgan vorgesehene Fach in den Tischen zu stellen und die ausdrücklich zur Verwahrung übergeben worden ist. Fenster zu schließen. Die jeweiligen Klassenordne- rInnen haben dafür zu sorgen, dass die Unterrichts- (2) In Garderoben wird nur für übliche Sachen wie räume besenrein verlassen werden. Die Lehrerin gewöhnliche Kleidungsstücke und Schulutensilien, bzw. der Lehrer hat die Klasse zu versperren. nicht aber für Wertsachen wie kostbare Kleidungs- stücke, Schmuck oder höhere Geldbeträge gehaftet. (2) Verschmutzungen jeder Art sind im gesamten Gebäude untersagt. (3) Eine Haftung ist jedenfalls ausgeschlossen, wenn die Sache (3) Mutwillige Beschädigungen haben neben dem Scha- 1. in einer der Schülerin bzw. dem Schüler zur denersatz gegebenenfalls auch disziplinäre Folgen. Verfügung gestellten, jedoch individuell ver- sperrbaren Einrichtung (Spind, Garderobe- Erkrankungen einer Schülerin bzw. eines Schülers schrank) aufbewahrt, während der Unterrichtszeit (gilt nicht für Abendschule) 2. einem Schulorgan übergeben, jedoch ohne §12 Erkrankt eine Schülerin bzw. ein Schüler während dessen Verschulden (Zufall oder höhere Gewalt) der Unterrichtszeit, so ist über die Direktion Kontakt in Verlust geraten oder beschädigt, oder mit der oder dem Erziehungsberechtigten aufzuneh- 3. während des Unterrichts in einem Sonder- men und mit diesen die weitere Vorgangsweise abzu- unterrichtsraum im unversperrt gebliebenen sprechen (Notfalltelefonnummern und –adressen im Klassenzimmer zurückgelassen worden ist. Standesblatt). Bei Gefahr im Verzug ist sogleich die Rettung unter der Rufnummer 144 zu verständigen. (4) Sofern eine Schadenersatzpflicht seitens des Bundes vermutet wird, ist ein Schadensfall ehest LehrerInnenabsenz möglich einem Schulorgan zu melden. §13 Sollte zehn Minuten nach dem vorgesehenen Beginn einer Unterrichtsstunde die/der planmäßig Sonderunterrichtsräume eingeteilte LehrerIn noch abwesend sein, ist dies §17 Für Sonderunterrichtsräume gelten die in den von der Jahrgangs-/Klassensprecherin bzw. dem Anlagen 1 und 2 angeführten ergänzenden Spezial- Jahrgangs-/Klassensprecher oder ihrer Stellver- bestimmungen. treterin bzw. seinem Stellvertreter der Abteilungs- bzw. Werkstättenleitung zu melden. Brandschutzordnung §18 Anlage 3. Fundgegenstände §14 Fundgegenstände werden mindestens drei Monate Inkrafttreten lang in der Schule aufbewahrt und sodann an das §19 Diese Verordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Fundamt weitergeleitet. Aufbewahrungsort: Porti- Kraft. erloge. Meldepflichten §15 (1) Die Schülerinnen und Schüler sind verpflich- tet, am Schulgebäude, an Schuleinrichtungen und -geräten wahrgenommene Schäden unverzüglich einer Lehrerin bzw. einem Lehrer oder Schulwart zu melden. Dies gilt sinngemäß auch für Notaus- DI Peter Johannes Bachmair gänge und Panikverschlüsse. Direktor Handbuch für Schülerinnen und Schüler der ersten Jahrgänge und Klassen 2018/2019 17
Wir begeistern Menschen für Technik w w w. h t l - o t t a k r i n g . a t Hausordnung – Anlage 1 Hausordnung – Anlage 2 Werkstätten- und Werkstättenlaboratoriumsordnung Allgemeine Funktionsraumordnung 1. Kleidung 1. Geltungsbereich 1.1. Die Schülerinnen und Schüler haben am Werkstät- Die allgemeine Funktionsraumordnung gilt für alle ten- und Werkstättenlaboratoriumsunterricht in Unterrichtsräume, ausgenommen Klassenräume, Werk- entsprechender Arbeitskleidung teilzunehmen (§4 stätten- und Werkstättenlaboratorien. Abs.1 SchulordnungsVO). 1.2. Sicherheitsgefährdende Gegenstände wie Ringe, 2. Kleidung, Schuhe, Brillen Armbänder, Halsketten, Armbanduhren udgl. dür- 2.1. In allen Laboratorien, in denen Chemikalien zum fen nicht getragen werden. Diesbezügliche Weisun- Einsatz kommen (z.B. Chemielaboratorium) haben gen erteilt die Werkstättenlehrerin bzw. der Werk- Schüler einen Arbeitsmantel zu tragen. stättenlehrer. 2.2. In den Turnsälen sind Sportschuhe mit abriebfes- 1.3 Bei Bedarf werden den Schülerinnen und Schülern ten Sohlen zu tragen. Schutzausrüstungen (z.B. Schutzbrillen usw.) zur 2.3. Brillenträgerinnen bzw. Brillenträgern wird emp- Verfügung gestellt. fohlen, während des Turnunterrichtes und bei Sportveranstaltungen eine splitterfreie Brille 2. Arbeiten am Computer (Sportbrille) zu tragen. An computergestützten Arbeitsplätzen ist 2.1. das Installieren mitgebrachter Programme, 3. Arbeiten am Computer 2.2. die Anfertigung von Kopien, An computergestützten Arbeitsplätzen ist 2.3. eine Uminstallation von Hard- und/oder Software 3.1. das Installieren mitgebrachter Programme, nur nach Rücksprache mit der unterrichtenden 3.2. die Anfertigung von Kopien, Lehrkraft zulässig. 3.3. eine Uminstallation von Hard- und/oder Software 2.4. Die Benutzung der Netzwerkinfrastruktur hat aus- nur nach Rücksprache mit der unterrichtenden schließlich unterrichtsbezogen zu erfolgen. Lehrkraft zulässig. 3.4. Die Benutzung der Netzwerkinfrastruktur hat aus- 3. Arbeiten an Maschinen und Einrichtungen schließlich unterrichtsbezogen zu erfolgen. 3.1. Das Arbeiten (Einstellen, Inbetriebnahme, Reini- gen) an Maschinen und Einrichtungen darf nur mit 4. Speisen und Getränke Bewilligung der unterrichtenden Lehrkraft und in In den Funktionsräumen ist die Einnahme von Speisen Kenntnis der relevanten Sicherheitsmaßnahmen und Getränke untersagt. erfolgen. 3.2. Vorhandene Schutzvorrichtungen dürfen weder 5. Reinigung entfernt noch außer Wirkung gebracht werden. Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, spä- testens am Ende des stundenplanmäßigen Unterrichts 4. Speisen und Getränke ihren Arbeitsplatz sowie allfällig zur Verfügung gestellte Im Werkstättenbereich ist die Einnahme von Speisen Geräte in gereinigtem Zustand zurückzugeben. Der und Getränke untersagt. Raum ist ordnungsgemäß zu verlassen. 5. Reinigung Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, spä- testens am Ende des stundenplanmäßigen Unterrichts ihren Arbeitsplatz sowie allfällig benützte Maschinen und Geräte zu reinigen. Der Raum ist ordnungsgemäß zu verlassen Handbuch für Schülerinnen und Schüler der ersten Jahrgänge und Klassen 2018/2019 18
Wir begeistern Menschen für Technik w w w. h t l - o t t a k r i n g . a t Hausordnung – Anlage 3 Brandschutzordnung – Verhalten im Brandfall 1. Auftretender Rauchgeruch und Brandverdacht ist 10. Die Aufsichtsperson hat sich zu überzeugen, ob unverzüglich der Direktion, einer Abteilung oder niemand zurückgeblieben ist. Beim Verlassen des einem Schulwart zu melden. Raumes sind Fenster und Türen zu schließen. 2. Ruhe und Besonnenheit bewahren. 11. Ist eine Benützung der Fluchtwege durch Verqual- mung nicht mehr möglich, dann die Schülerinnen 3. Feuerwehr nach Brandmeldung so rasch wie mög- und Schüler in der Klasse belassen, Türen schlie- lich über Notruf verständigen und Räumungsalarm ßen, Fenster öffnen und sich durch Zuruf den Ein- auslösen. satzkräften bemerkbar machen. 4. Das Alarmsignal muss so lange ertönen, bis alle 12. Mit Hilfe des Klassenbuches ist die Vollständigkeit Personen in Sicherheit sind. der Schülerinnen und Schüler auf den Sammelstel- len festzustellen. 5. In allen Funktionsräumen, in denen eine Notaus- taste vorhanden ist, ist diese zu betätigen. 13. Nach Feststellung der Vollzähligkeit sind die Sam- melstellen zu verlassen. 6. Die Lifte sind im Brandfall NICHT zu benutzen. 14. Einsatzkräfte erwarten und einweisen sowie der 7. Die Lehrerin bzw. der Lehrer schaut in die benach- Einsatzleiterin bzw. dem Einsatzleiter bekannt barten Unterrichtsräume, ob eine Aufsichtsperson geben, ob Personen vermisst werden. anwesend ist. 8. Ist eine Klasse ohne Aufsichtsperson, so ist diese Wien, am 01.04.2003 Klasse mitzunehmen. 9.Das Schulgebäude ist klassenweise (ev. mit Nach- barklasse, wenn keine Aufsichtsperson vorhanden ist) unter Aufsicht der Lehrperson in Richtung Sam- melstelle zu verlassen. Das Klassenbuch (ev. auch der Nachbarklasse) ist unbedingt mitzunehmen. Sammelstelle: - Platz zwischen Schule und Thaliastraße DI Peter Johannes Bachmair - Platz zwischen Schule und Paltaufgasse Direktor Handbuch für Schülerinnen und Schüler der ersten Jahrgänge und Klassen 2018/2019 19
Wir begeistern Menschen für Technik w w w. h t l - o t t a k r i n g . a t Werkstättenordnung 01. Allgemeines mung der Unterrichtsführung in den anderen Werkstätten, ist federführend hinsichtlich Beur- Die Werkstättenordnung enthält allgemeine Verhaltens- teilung und Fehlstundenerfassung und vertritt maßregeln, um einen günstigen Unterrichts- und Erzie- den Jahrgang bzw. die Klasse bei Konferenzen. hungserfolg zu erzielen, Ordnung und Reinlichkeit in den Werkstätten zu gewährleisten, das Werkstättenin- 0303. Wünsche und Beschwerden sind der jeweiligen ventar zu schonen, Werk- und Hilfsstoffe sparsam zu Fachlehrerin bzw. dem jeweiligen Fachlehrer ( verwenden und Unfälle zu vermeiden. Die im Folgenden Klassenleiterin bzw. Klassenleiter ) vorzutragen. verwendeten Begriffe wie "Werkstätte" als Unterrichts- Kann kein Einvernehmen hergestellt werden, gegenstand und "Werkstättenunterricht" stehen sinn- so hat die Schülerin bzw. der Schüler oder ihre gemäß auch für "Werkstättenlabor" und "Werkstätten- gewählte Vertreterin bzw. sein gewählter Ver- laborunterricht". treter das Recht, sich an die Werkstättenleiterin bzw. den Werkstättenleiter zu wenden. Wird auch hier ihr bzw. sein Anliegen negativ entschieden, 02. Das Lehrziel so kann sie bzw. er sich an die Abteilungsvor- ständin bzw. den Abteilungsvorstand wenden. 0201. Im Rahmen des Werkstättenunterrichts werden den Schülerinnen und Schülern Fertigkeiten und Kenntnisse vermittelt, die den facheinschlägigen 04. Aufenthalt in den Werkstätten Berufen entsprechen. 0401. Das Betreten einer Werkstätte ist erlaubt : 0202. Der Werkstättenunterricht ist ein wichtiger Teil – Den Werkstättenlehrerinnen und Werkstätten- der Ausbildung an berufsbildenden technischen lehrern, Schulen. Die in der Werkstätte gewonnenen Erfah- – den in dieser Werkstätte beschäftigten Schüle- rungen sind für das Verstehen der in den theoreti- rinnen und Schülern(anderen Schülerinnen und schen Fächern vermittelten Lehrinhalte nötig. Schülern während ihre Werkstättenunterrichts nur mit Erlaubnis der zuständigen FachlehrerIn- 0203. Mit der Reifeprüfung an den Höheren Abteilun- nen), gen bzw. an den Kollegs Tages-u. Abendschulen – den zum Stand der Werkstätte gehörenden sowie der Abschlußprüfung an den Fachschulen Bediensteten, sind außerdem Erleichterungen bei der Ablegung – den Führungspersonen der Schule und der der Prüfung für konzessionierte Gewerbe ver- Schulaufsicht. Allen anderen Personen ist das bunden bzw. ist der Nachweis der Erlernung der Betreten einer Werkstätte nur mit Bewilligung entsprechenden Gewerbe erbracht. der Werkstättenleitung gestattet. 0402. Das Verlassen der Werkstätte durch die Schüle- 03. Leitung des Werkstättenunterrichts rin bzw. den Schüler während und am Ende des Unterrichts ist nur mit Zustimmung der unter- 0301. Die Leitung des Werkstättenunterrichts unter- richtenden Lehrerin bzw. des unterrichtenden liegt der Werkstättenleiterin bzw. dem Werk- Lehrers erlaubt. Erfolgt das Verlassen einer stättenleiter, bei deren bzw. dessen Abwesenheit Werkstätte zum Zwecke einer Erledigung, so hat ihrer Stellvertreterin bzw. seinem Stellvertreter. die Schülerin bzw. der Schüler diese auf kürzes- tem Wege durchzuführen, um möglichst rasch 0302. Die Führung eines Jahrganges bzw. einer Klasse wieder an ihrem bzw. seinem Arbeitsplatz zu sein. im Werkstättenunterricht übernimmt die Klas- senleiterin bzw. der Klassenleiter. Diese Fach- 0403. In den Pausen dürfen nur die Pausenräumlich- lehrerin bzw. dieser Fachlehrer, die bzw. der keiten und der Schulhof aufgesucht werden. selbst einen Teil des Werkstättenunterrichts des Während der Pausen ist den Schülerinnen und betreffenden Jahrganges bzw. der betreffenden Schülern das Verlassen der Schulliegenschaft Klasse bestreitet, sorgt für die zeitliche Abstim- gestattet. (§3 Abs2 Hausordnung) Handbuch für Schülerinnen und Schüler der ersten Jahrgänge und Klassen 2018/2019 20
Wir begeistern Menschen für Technik w w w. h t l - o t t a k r i n g . a t 05. Arbeitskleidung und persönlicher Schutz das Platzwerkzeug einschließlich der eventuell vorhandenen Werkzeugmarken auf seine Voll- 0501. Während des Werkstättenunterrichts sind die ständigkeit und seinen Zustand zu prüfen. Jeder Schülerinnen und Schüler verpflichtet eine der erkannte Schaden oder Verlust ist sofort der jeweiligen Werkstätte angepasste Kleidung zu Fachlehrerin bzw. dem Fachlehrer zu melden. tragen. Diese wird den Schülerinnen und Schü- lern von der Klassenleiterin bzw. vom Klassen- 0603. In gleicher Weise ist am Ende des Werkstätten- leiter mitgeteilt. Weiters haben die Schülerinnen unterrichts bei der Übergabe des Arbeitsplatzes und Schüler Ansteck-Namenskarten anzuschaf- an die Fachlehrerin bzw. den Fachlehrer zu ver- fen, die während des gesamten Werkstättenun- fahren. terrichtes zu tragen sind. 0604. Die Werkzeugmarken dienen zum Entlehnen von 0502. Die Schülerinnen und Schüler haben ihre Stra- Sonderwerkzeugen. Sie sind platzgebunden und ßenkleidung während des Werkstättenunter- dürfen weder an andere Schülerinnen bzw. Schü- richtes in der ihnen zugewiesenen Garderobe ler weitergegeben noch ausgetauscht werden. aufzubewahren. Werden dafür Garderobekästen verwendet, so sind diese durch die Schülerin bzw. 0605. Die Schülerin bzw. der Schüler darf die ihr bzw. den Schüler mit einem mitgebrachten Vorhän- ihm zur Verfügung gestellten Werkzeuge weder geschloss zu versperren. Die Garderobekästen an andere Schülerinnen bzw. Schüler weiter- sind im eigenem Interesse sauber zu halten und geben noch austauschen. Sie bzw. er ist für die schonend zu behandeln, nach Beendigung des ihr bzw. ihm anvertrauten Werkzeuge und deren Werkstättenunterrichts frei zu machen und die Instandhaltung verantwortlich. Türen unversperrt zu schließen. Bleibt ein Gar- derobekasten versperrt, muss durch Aufschnei- 0606. Die zur Arbeitsdurchführung nötigen Maschinen, den des Vorhängeschlosses der Kasten geöffnet Vorrichtungen und sonstigen Einrichtungen sind werden, damit die nächste Schülerin bzw. der schonend zu behandeln. Schäden an diesen sind nächste Schüler ihre bzw. seine Straßenkleidung sofort zu melden. deponieren kann. Der hierdurch am Schloss ent- standene Schaden wird der Schülerin bzw. dem Schüler nicht ersetzt. 07. Unterrichtsführung 0503. Die Schülerinnen und Schüler werden ersucht, 0701. Die Schülerinnen und die Schüler haben sich zum Werkstättenunterricht keine wertvollen pünktlich im vorgesehenen Verleseraum zur Gegenstände bzw. keine höheren Geldbeträge Feststellung der Anwesenheit und Gruppenzu- mitzunehmen. Die Schulleitung übernimmt für weisung einzufinden. Danach begeben sie sich solche Gegenstände keine Haftung. (§16 Schul- mit ihrer Fachlehrerin bzw. ihrem Fachlehrer in ordnung) die Werkstätte, in der der Unterricht stattfindet und wo jeder Schülerin bzw. jedem Schüler ein 0504. Als einfacher Haarschutz sind Kappen zu ver- Arbeitsplatz zugewiesen wird. wenden. Sie sollen innen mit dem Namen der Schülerinnen und Schüler versehen sein. 0702. Die auszuführenden Arbeiten werden den Schü- lerinnen und Schülern von ihrer Fachlehrerin bzw. ihrem Fachlehrer zugewiesen; die Werk- 06. Werkstattmäßige Ausrüstung der Schülerin bzw. stoffe und Werkzeuge werden von der Lehran- des Schülers stalt beigestellt. 0601. Jede Schülerin bzw. jeder Schüler hat in den 0703. Die Werkstücke und Betriebsmittel sind auf dem Werkstättenunterricht eine geeignete mit ihrem Arbeitsplatz geordnet und übersichtlich zu pla- bzw. seinem Namen versehene Schiebelehre zieren. mitzubringen. 0704. Die zur Verfügung gestellten Zeichnungen und 0602. Bei Übergabe eines Arbeitsplatzes durch die Pläne sind für eine wiederkehrende Verwendung Fachlehrerin bzw. den Fachlehrer an die Schüle- bestimmt. Sie sind schonend zu behandeln und rin bzw. den Schüler ist an Hand der Inventarliste dürfen nur mit Genehmigung der Fachlehrerin Handbuch für Schülerinnen und Schüler der ersten Jahrgänge und Klassen 2018/2019 21
Wir begeistern Menschen für Technik w w w. h t l - o t t a k r i n g . a t bzw. des Fachlehrers nach Hause genommen 09. Verhütung von Unfällen werden. 0705. Jede Schülerin und jeder Schüler hat beim Ver- 0901. Zur Verhütung von Unfällen sind die Sicher- brauch von Werkstoffen, Hilfsstoffen und Ener- heitsvorschriften unbedingt zu beachten, die auf gie sowie bei der Benutzung von Werkzeugen einem eigenen Blatt dieser Werkstättenordnung auf Wirtschaftlichkeit und Sorgfalt zu achten. beigelegt sind. Mutwillig verbrauchte Stoffe und Energie und durch Unachtsamkeit unbrauchbar gewordene 0902. Im Falle besonderer Gefahr ( Brand, Gebrechen, Betriebsmittel sind zu ersetzen. In schwerwie- usw.) sind die entsprechenden Weisungen der genden Fällen der Pflichtverletzung können Dis- Schulorgane zu befolgen. ziplinarmaßnahmen ergriffen werden. 0706. Die Leistungsbeurteilung der Schülerin bzw. des 10. Richtlinien für die Führung des Werkstätten(labor) Schülers aus Werkstätte erfolgt aufgrund ihrer berichtes bzw. seiner ausgeführten Arbeiten, ihrer bzw. seiner Mitarbeit und des geführten Werkstätten- 1001. Die Führung des Werkstättenheftes ist ein Teil heftes. Die Beurteilung der Arbeiten erfolgt nach der Werkstättenausbildung. Qualität und der benötigten Arbeitszeit; die des Werkstättenheftes nach der sachlichen Richtig- 1002. Zweck des Werkstättenheftes : keit und der Form der Eintragungen. – Die Schülerinnen und Schüler im technisch einwandfreien Beschreiben von Arbeitsaufgaben auszubilden. 08. Ordnung und Reinlichkeit – Eine Übersicht über die von der Schülerin bzw. vom Schüler durchgeführten Arbeitsaufgaben 0801. Arbeitsplatz, Maschinen, Vorrichtungen und und die hiefür benötigten Zeiten zu geben. sonstige Einrichtungen sind nach Benützung – Der Schülerin bzw. dem Schüler bei der Durch- sofort zu reinigen. Alle nicht mehr benötigten führung neuer Arbeitsaufgaben als Nachschlag- Arbeitsbehelfe müssen an den dafür vorgesehe- behelf zu dienen. nen Plätzen deponiert werden. – Der Schülerin bzw. dem Schüler, den Lehrerin- nen bzw. den Lehrern und den Kontrollorganen 0802. Am Schluss des Unterrichts, zu dem von der einen Überblick über die Einteilung des Werk- Fachlehrerin bzw. vom Fachlehrer bestimmten stättenunterrichts zu geben, speziell in Hinblick Zeitpunkt, hat jede Schülerin bzw. jeder Schü- auf die zeitliche Aufteilung der einzelnen Werk- ler die entliehenen Betriebsmittel gereinigt, im stätten. Rücktausch gegen die Werkzeugmarke, zurück- zugeben. Das Platzwerkzeug ist sorgfältig zu 1003. Während der gesamten Ausbildung in der Werk- verwahren. Die Einrichtungen sowie der Boden stätte soll dasselbe Heft verwendet werden. der Werkstätte sind zu säubern und die Abfälle sortengetrennt zu entsorgen. 1004. Das Werkstättenheft hat während des Werkstät- tenunterrichts immer zur Einsicht aufzuliegen. 0803. Die Fenster in den Werkstätten dürfen nur mit Genehmigung der Fachlehrerin bzw. des Fach- 1005. Das Werkstättenheft ist bis zur Reifeprüfung lehrers geöffnet werden. aufzubewahren und auf Verlangen der Reifeprü- fungskommission vorzulegen. 0804. Werkstättenräume und deren Einrichtungen sind in den letzten Stunden des Werkstättenunter- 1006. Das Werkstättenheft besteht aus : richts vor den Ferien durch die Schülerinnen und – Der RINGMAPPE. Schüler gründlich zu reinigen. Soweit nötig, sind – Dem Deckblatt "WERKSTÄTTENHEFT/LABOR- Betriebsmittel vor Verrostung zu schützen. BERICHTE"; dieses ist bei Schuleintritt auf Anweisung der Werkstättenleiterin bzw. des 0805. In den Toilette- und Waschräumen ist besondere Werkstättenklassenleiters auszufüllen. Reinlichkeit geboten. Die sanitären Einrichtun- – Dem "W-KLASSENBLATT"; dieses ist zu Beginn gen sind besonders schonend zu behandeln. eines jeden Schuljahres unter Anweisung der Handbuch für Schülerinnen und Schüler der ersten Jahrgänge und Klassen 2018/2019 22
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