Amtliche Mitteilungen - Berliner Fußball-Verband e. V - Berliner Fußball ...
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Amtliche Mitteilungen Berliner Fußball-Verband e. V. Gegründet 1897 Mitglied im Deutschen Fußball-Bund e.V. Saison 2021/2022 | Nr. 17 | 21. Oktober 2021 Inhalt DER BFV 2 Spielbetrieb 3 Qualifizierung 9 Talentförderung 11 Soziales 12 Veranstaltungen 13 Service 14 Partner & Förderer 14 Anhänge 14 Impressum Herausgeber Berliner Fußball-Verband e. V. Geschäftsstelle: Humboldtstraße 8a, 14193 Berlin (Grunewald) Postfach 33 03 62, 14173 Berlin Tel.: (030) 89 69 94 – 0, Fax: (030) 89 69 94 – 101 Öffnungszeiten: Montag geschlossen, Dienstag 9:00 – 16:00 Uhr, Mittwoch geschlossen, Donnerstag 9:00 – 16:00, Freitag 8:00 – 17:00 Uhr, Mittagspause 12:30 – 13:00 Uhr Internet: www.berliner-fussball.de E-Mail: info@berliner-fussball.de Bankverbindung: Commerzbank AG, BLZ: 100 800 00, Konto-Nr.: 57 2010 200, IBAN: DE73 1008 0000 0572 0102 00, BIC: DRESDEFF100 Geschäftsführer (ha.): Kevin Langner Verantwortlich für den Inhalt: Kevin Langner
DER BFV Finanzausschuss: Verwendungsnachweise DKLB-Zuwendungen Folgende Vereine haben Zuwendungen aus DKLB-Mitteln erhalten und dem Finanzausschuss noch keinen Verwendungsnachweis zur Überprüfung eingereicht. Stichtag hierfür war der 30. September 2021. Die restlichen 20% der jeweiligen Zuwendung werden erst nach korrektem Verwendungsnach- weis auf das Vereinskonto überwiesen. Fehlender Verwendungsnachweis (1. Aufforderung) 013 FC Brandenburg 03 302 Club Italia Berlin AdW 051 NSF Gropiusstadt 304 VSG Altglienicke 120 SV Tasmania Berlin 307 SV Bau-Union 162 Hellersdorfer FC 350 BSV Victoria 1990 Friedrichshain 178 FC Friedrichshagener Wölfe 362 SG Blau-Weiß Buch Die Bewilligung wird widerrufen, wenn der Zuwendungsempfänger trotz Aufforderung den ord- nungsgemäßen Verwendungsnachweis nicht vorlegt. Sie kann widerrufen werden, wenn die Vor- lage nicht termingerecht erfolgt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Sascha Komischke Tel.: 030/89 69 94 – 133 E-Mail: sascha.komischke@berlinerfv.de Corona-Richtlinien angepasst Das Präsidium des Berliner Fußball-Verbandes hat mit Beschluss vom 29. September 2021 die Corona- Richtlinien für den Spielbetrieb und die Pokalwettbewerbe der Saison 2021/2022 geändert. Diese treten in ihrer angepassten Form am 29. Oktober 2021 in Kraft. Zur Vorversion sind folgende Regelungen neu: • Es wird klargestellt, dass die Vereine verpflichtet sind Sorge zu tragen, dass es auf den von ihnen genutzten Sportanlagen im Training und bei Spielen nicht zu Verstößen gegen die SARS- CoV-2-InfektionsschutzVO, das Schutz- und Hygienekonzept der Berliner Spielsportverbände sowie das eigene Vereins-Hygienekonzept in der jeweils aktuellen Fassung kommt. • Anträge auf Spielumlegung wegen eines Coronaverdachts werden nur dann von den spiellei- tenden Stellen bearbeitet, wenn das BFV-Formblatt über die Internetadresse https://form.jot- form.com/BFV/Coronameldung vollständig ausgefüllt abgeschickt wurde. Sonstige Mitteilungen oder Anträge auf Spielumlegungen wegen eines Coronaverdachts, beispielsweise fernmünd- lich, oder E-Mail oder BFV-Mail werden von den spielleitenden Stellen nicht berücksichtigt und der Antrag auf Spielumlegung gilt dann als nicht gestellt. Bei Nichtantritt der Mannschaft ohne Online-Meldung wird das Spiel für den Gegner gewertet. • Darüber hinaus sind die betroffenen Spieler:innen der Mannschaft verpflichtet, auf eigene Kos- ten oder Kosten des Vereins innerhalb von 2 Tagen nach der Übersendung des BFV-Formblatts einen PCR-Test durch ein Labor durchzuführen. Nicht zulässig sind PCR-Schnelltests, Antigen- tests, Corona-Selbsttests oder Antikörpertests. Die betroffenen Spieler:innen der Mannschaft sind dann verpflichtet, dem Verein innerhalb von 3 Tagen nach Meldung beim BFV nachzuwei- sen, dass ein PCR-Test durchgeführt wurde. Das Testergebnis ist nicht nachzuweisen. Erfolgt der Nachweis nicht oder nicht rechtzeitig, wird dem Antrag auf Spielumlegung nicht stattgege- ben und das Spiel wird zugunsten des Gegners gewertet. Maßgeblich für den Inhalt sind die SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung des Landes Berlin sowie das Schutz- und Hygienekonzept der Berliner Spielsportverbände. Die ausführlichen Corona-Richtlinien Amtliche Mitteilungen Nr. 17 • 2021/2022 • 21. Oktober 2021 2
des BFV, die ab dem 29. Oktober 2021 gelten, sind im Anhang sowie unter folgendem Link nachzulesen: BFV-Corona-Richtlinien für die Saison 2021/2022 (Stand 29.09.2021). Der BFV behält sich weitere Anpassungen der Richtlinien vor, sofern behördliche Anordnungen oder sonstige Ereignisse mit Auswirkungen für den Spielbetrieb diese notwendig machen. Weitere Informa- tionen sowie die Hygienekonzepte der Vereine sind unter berliner-fussball.de/coronavirus/ zu finden. Spielbetrieb Allgemeine Informationen Hinweise des Sportgerichts Aus aktuellem Anlass erteilt das Sportgericht die folgenden Hinweise: 1. Nach § 45 Nr. 4 RVO sind bei einem Spielabbruch beide Vereine verpflichtet, innerhalb von fünf Tagen eine Darstellung der Vorkommnisse bei der BFV-Geschäftsstelle einzureichen. Die nicht fristge- rechte Einreichung führt zu einer Ordnungsstrafe. 2. Gerade im Jugendbereich kommt es häufig vor, dass für ein Spiel kein Schiedsrichter angesetzt werden konnte und die Vereine sich dann darauf einigen, dass beide Trainer das Spiel von der Seite aus leiten. Ein solches Vorgehen entspricht nicht § 23 SpO. Dort ist festgelegt, dass ab E-Junioren alle Spiele einen Schiedsrichter haben müssen. Wie ein Schiedsrichter bestimmt wird, ist in § 23 Nr. 8 SpO im Einzelnen erläutert. Das Sportgericht weist darauf hin, dass die Spielleitung durch zwei gleichbe- rechtigte Personen in der Spielordnung nicht vorgesehen ist und die Spiele als Austragung ohne Schiedsrichter zu werten sind. 3. Immer wieder erreichen Schreiben das Sportgericht nicht, weil sie falsch adressiert wurden. Das Sportgericht ist ausschließlich unter folgender Mail-Anschrift zu erreichen: bfv.sportgericht@berliner- fussball.evpost.de. Vertragsspieler ab 01.07.2021 Als Anlage veröffentlichen wir die Vertragsspieler, die seit dem 01.07.2021 einen neuen Vertrags- spielervertrag unterzeichnet haben. gez. Udo Verch (Referent Meldewesen) Herren Allgemeine Informationen Vertretungshinweis Ralf Nowack, Staffelleiter Ü40 7er, ist vom 8. bis 31.Oktober 2021 nicht erreichbar. Die Vertretung übernimmt Detlef Köhler (detlef.koehler@berlinerfv.de). Amtliche Mitteilungen Nr. 17 • 2021/2022 • 21. Oktober 2021 3
Punktspielbetrieb Spielwertung durch Staffelleiter (gem. §18 Ziffer 6 SpO) Bereich Spielklasse Datum Spielpaarung Wertung für Herren Kreisliga A, St..2 17.10.21 SG Eichkamp-Rupenhorn 1.FC Novi Pazar 95 II Spielwertung durch Staffelleiter (gem. § 17 Ziffer 8 SpO) Bereich Spielklasse Datum Wertung mit 2:0 für Nichtantritt 7er Herren Kreisliga C 16.10.21 NFC RW Berlin Oranje 7 er Herren Kreisliga C 17.10.21 WFC Corso Vineta III SF Kladow Sportgerichtsurteile Bereich Spielklasse, St. Datum Spielpaarung Wertung für Herren Kreisliga B St.2 03.10.21 SV Treptow 46 - FCK Frohnau II FCK Frohnau II Wertung bei Abbruch durch Unterzahl 7er Herren, Kreisliga C St.2, das Spiel vom 17.10.21, zwischen FC Treptow II und dem New Team wird wegen Abbruch (§ 16 Ziffer 1 SpO), gem. § 21 SpO dem FC Treptow II mit 3:0 als gewonnen ge- wertet. gez. Wilfried Reichert (Staffelleiter) Pokal AOK-Landespokal der Herren ausgelost Am Freitagabend, den 15. Oktober 2021 wurden im Haus des Fußballs die Achtelfinals im AOK-Lan- despokal der 1. und 2. Herren sowie die Viertelfinal-Paarungen der Unteren und 7er Herren ausgelost. Spieltermin wird der 13./14. November 2021 sein. Die gelosten Begegnungen in der Übersicht: 1. Herren – Achtelfinale 2. Herren – Achtelfinale Untere Herren – Viertelfinale 7er Herren – Viertelfinale defendo-Pokal der Senioren und Altliga Die nächsten Pokalspiele der Senioren und der Altliga werden am Freitag, den 22. Oktober 2021 ab 17:30 Uhr in der BFV-Geschäftsstelle ausgelost. Zuschauer:innen sind aufgrund der momentanen Hy- gienevorschriften nicht zugelassen. Amtliche Mitteilungen Nr. 17 • 2021/2022 • 21. Oktober 2021 4
Ausschuss für Frauen- & Mädchenfußball (AFM) Allgemeine Informationen Podiumstalk zum Thema „Gleichstellung von Frauen* im Sport?!“ Der Landessportbund Berlin (LSB) lädt alle Interessierten am Dienstag, den 9. November 2021, von 18:30 bis 20:00 Uhr zu einem Podiumstalk unter dem Titel „Gleichstellung von Frauen* im Sport?! - wie weit sind wir wirklich, wenn Klischees und Sexismus weiterhin zum sportlichen Alltag gehören?“ ein. Im Rahmen der Veranstaltung sprechen Doppelolympiasiegerin Britta Steffen und die Vizepräsidentin für Frauen und Gleichstellung des Deutschen Olympischen Sportbunds (DOSB), Petra Tzschoppe, mit weiteren Menschen aus dem organisierten Sport über eigene Erfahrungen mit Diskriminierung, Un- gleichbehandlung und Sexismus. Sie diskutieren über vorhandene Missstände und hinterfragen die Ver- antwortung der Sportverbände oder der medialen Berichterstattung. Welche Rolle spielen die Körper- lichkeit des Sports und stereotypisierte Weiblichkeit als mögliche Ursachen? Und wieso sind Frauen* in Führungspositionen oder als Trainerinnen bis heute eher eine Minderheit im System? Die hybride Veranstaltung findet nach aktuellen Corona-Vorschriften vor Ort im Coubertinsaal des LSB statt (Jesse-Owens-Allee 2, 14053 Berlin) statt und wird gleichzeitig über einen Youtube-Livestream digital übertragen. Weitere Informationen sind dem Flyer im Anhang dieser Amtlichen Mitteilungen zu entnehmen. Punktspielbetrieb Keine aktuellen Informationen. Jugend Allgemeine Informationen Nachwuchs für den Jugend-Spielausschuss Der Jugend-Spielausschuss sucht für sein neues Team weitere ehrenamtliche Staffelleiter:innen für den Groß- und Kleinfeldbereich, die nach entsprechender Einarbeitung durch erfahrene Staffelleiter:innen den Spielbetrieb unterstützen wollen. Für Rückfragen zu den Aufgaben sowie bei Interesse an einer Mitarbeit steht Uwe Blaschke per Mail (uwe.blaschke@berlinerfv.de) oder Telefon (0173 6846064) gerne zur Verfügung. Ergänzung Staffelleiter Ab sofort sind folgende Staffelleiter im Jugend-Spielausschuss tätig: Untere E-Jugend I Kreisklasse C + Kreisliga A Birol Kaya I Tel.: 0176 37242888 I birol.kaya@berlinerfv.de 1. F-Jugend I Landesklasse Michael Slowik I Tel.: 0159 06158098 I michael.slowik@berlinerfv.de 3. F-Jugend I Kreisklasse B untere F-Jugend I Kreisklasse C Noah Rebal El-Hajj I Tel.: 0173 1655405 I noah.rebal_el-hajj@berlinerfv.de Amtliche Mitteilungen Nr. 17 • 2021/2022 • 21. Oktober 2021 5
Punktspielbetrieb Nachmeldung (§ 16 Ziffer 1 Jugendordnung) Bereich Spielklasse Datum Verein Staffelleitung SG Rotation Prenzlauer B-Junioren 8er Kreisklasse 14.10.21 M. Hartmann Berg II B-Junioren 8er Kreisklasse 19.10.21 NSC Marathon 02 M. Hartmann Zurückziehungen (§ 16 Ziffer 2 Jugendordnung) Bereich Spielklasse Datum Verein Staffelleitung SG Rotation Prenzlauer B-Junioren Kreisliga St. 2 14.10.21 M. Hartmann Berg II B-Junioren Kreisliga St.5 19.10.21 NSC Marathon 02 M. Hartmann 2. D-Jugend Kreisklasse A 28.09.21 Nordberliner SC F. Burkhardt Pokal Pokalauslosung Nike Youth Cup A- bis D-Junioren Die Auslosung des Nike Youth Cups findet am Dienstag, den 26.10.2021 ab 17:00 Uhr statt. Auf Grund der Pandemiesituation wird die Auslosung unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden und die An- setzungen im Anschluss auf der Homepage des BFV veröffentlicht. Die zweite Spielrunde der C-, B- & A-Junioren ist am Sonntag, der 14.11.2021. Für die D-Junioren findet die dritte Runde am Samstag, den 13.11.2021 statt. gez. René Pannier (Pokalansetzer A- bis D-Junioren) Spielwertung durch Staffelleitung (§ 18 Ziffer 6 Spielordnung) Bereich Spielklasse Datum Wertung mit 2:0 für Nichtantritt Pokal SV Chemie Ad- Runde 1 09.10.21 Berliner Athletik Klub A-Junioren lershof Pokal Runde 1 10.10.21 Berliner SC BFC Germania A-Junioren Pokal Runde 1 09.10.21 SV Tasmania Berlin Adlershofer BC B-Junioren Pokal BW Mahls- Runde 1 09.10.21 TSV Mariendorf 1897 B-Junioren dorf/Waldesruh Pokal BSV Victoria Runde 1 09.10.21 BFC Südring B-Junioren Friedrichshain Pokal BSV GW Neu- Runde 1 10.10.21 Friedenauer TSC B-Junioren kölln Pokal Runde 1 10.10.21 BSV Eintracht Mahlsdorf SV Karow 96 B-Junioren Pokal Runde 1 09.10.21 BSC Kickers RFC Liberta C-Junioren Pokal Runde 1 10.10.21 FC Tecnico BSV Hürtürkel C-Junioren Pokal SG Prenzlauer Runde 1 10.10.21 CFC Hertha 06 C-Junioren Berg Gegen diese Wertung ist Einspruch beim Sportgericht möglich. Amtliche Mitteilungen Nr. 17 • 2021/2022 • 21. Oktober 2021 6
Fehlende Spielberichte BFV (auf §18 Ziff.6 JO wird hingewiesen) Bereich Spielklasse Datum Heim Gast Pokal Runde 1 10.10.21 FSV Fortuna Pankow SV Lichtenberg A-Junioren Pokal Runde 1 09.10.21 Berolina Mitte BFC Preussen C-Junioren Pokal Runde 2 06.10.21 SV Nord Wedding Köpenicker FC D-Junioren Pokal SG Rotation Prenzlauer Runde 2 06.10.21 SV Buchholz D-Junioren Berg eFootball Keine aktuellen Informationen Schule Keine aktuellen Informationen. Freizeitfußball Allgemeine Informationen Neue Spielstätte Hulk City / BW Friedrichshain Mit sofortiger Wirkung werden die Heimspiele von Hulk City / BW Friedrichshain im Großfeld Ver- bandsliga auf dem Sportplatz Lobeckstraße ausgetragen. Spielwertungen Spiel-da- 3 Punkte / St. Spiel Spielpaarung Begründung tum 6:0 Tore für FC Horrido 78 - GF LL1 004 16.10.2021 FC Horrido 78 §16 SpO SC Union 06 / FZ BSG Dvs - KF KL1 043 09.10.2021 BSG Dvs RA 33/21 CTS / GOP-FZ BSG KANOLD - Ü30 LL2 023 11.10.2021 BSG KANOLD §16 SpO BSG SAVO Pumpen-Center Punktabzug St. Mannschaft Spieldaten Pkt Begründung KF KL1 CTS / GOP-FZ #043, 09.10.2021 vs BSG Dvs 6 RA 33/21 Amtliche Mitteilungen Nr. 17 • 2021/2022 • 21. Oktober 2021 7
Futsal Keine aktuellen Informationen. Beachsoccer Keine aktuellen Informationen. Schiedsrichterausschuss Allgemeine Informationen Neuzugang Folgende Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter haben den Anfängerlehrgang 199 mit der Ab- schlussprüfung am 15. Oktober 2021 erfolgreich absolviert: Nachname Vorname Verein Vereins-Nummer: Alagrawi Mustafa Zuhair Sport Club Westend 1901 e.V. 083 Bischoff Thomas Robert SSC Teutonia 1899 077 Schwartzkopff Stephan Ernst FC Hertha 03 Zehlendorf 035 Shahmirzadi Nowin Berliner SC 008 Zechlin Brian Jason Luca BSC Marzahn e.V. 352 Bubel Niclas-Dean FC Hertha 03 Zehlendorf 035 Wehler Benedikt FC Hertha 03 Zehlendorf 035 Hüfner Sophia Sport-Club Staaken 1919 071 Sohr Levy Lou Steglitzer FC Stern 1900 073 Wagner Georg SV Blau Weiss Berolina Mitte 49 314 Änderung El Kassem, Luay (alt: BSV Hürtürkel - neu: FC Internationale) ab 2. Oktober 2021 Ohleyer, Eduard (alt: VFB Berlin-Friedrichshain - neu: 1. FC Union Berlin) ab 18. Oktober 2021 Amtliche Mitteilungen Nr. 17 • 2021/2022 • 21. Oktober 2021 8
Qualifizierung Qualifizierungsendspurt 2021: Zusätzliche Lehrgänge Im Rahmen der laufenden Qualifizierungsoffensive 2022 bietet der BFV kurzfristig Lehrgänge zum Er- werb der C-Lizenz oder für die Verlängerung der C- und B-Lizenz an. Digitaler Grundlehrgang Am 1. November 2021 startet ein weiterer digitaler Grundlehrgang als Einstieg in die Lizenzausbildung. Interessierte Personen können sich direkt online anmelden und die erforderlichen Unterlagen zum Lehr- gangsstart im Lernzentrum hinterlegen. Der Kurs ermöglicht bei individueller Zeiteinteilung die Bearbeitung aller Aufgaben im Lernzentrum des BFV innerhalb eines Monats bei regelmäßigem individuellem Feedback der Kursleitung. Die Teilnahmegebühr beträgt 50 Euro. Kursleiterin: Lea Cranz (lea.cranz@berlinerfv.de) Zur Anmeldung Kompakter C-Lizenz-Profil-Lehrgang (Kinder und Jugend) Den nächsten Schritt zur C-Lizenz ermöglicht der Sonderlehrgang zu den Profilen Kinder und Jugend im Blended-Learning-Format. Der kombinierte Kurs startet am 26. November 2021 um 20:00 Uhr mit einer Videokonferenz, an die eine Onlinephase im Lernzentrum bis zum 5. Dezember anschließt. Die Präsenztermine finden dann vom 11. bis 15. Dezember 2021 in der Sportschule Wannsee statt und beinhalten die Prüfungen für beide Profile. Voraussetzung für die Teilnahme ist ein absolvierter Grund- lehrgang oder DFB-Junior-Coach. Die Teilnahmegebühr beträgt 240 Euro. Die Lizenzausstellungsgebühr entfällt. Kursleiter: Martin Meyer (martin.meyer@berlinerfv.de) Zur Anmeldung Fortbildungen für C- und B-Lizenz-Inhaber:innen Ergänzend bietet der Bereich Qualifizierung Fortbildungstermine in der Sportschule Wannsee an: • 5. Dezember 2021: "Tatort Coaching-Zone – Wann ist es zu viel?": Zur Anmeldung • 9./10. Dezember 2021: "Differenzielles Techniktraining": Zur Anmeldung Jetzt zu Regeländerungen schulen lassen Für alle Trainer:innen, aber auch für interessierte Vereinsoffizielle, Spielführer:innen sowie Spieler:innen bietet der Berliner Fußball-Verband nach den ersten Terminen zu Saisonbeginn nun erneut Regelän- derungsschulungen an. Anders als noch im Sommer werden die bevorstehenden Qualifizierungsmaß- nahmen als Präsenzveranstaltungen im Haus des Fußballs (Humboldtstr. 8a, 14193 Berlin) durchge- führt. Als Termine sind Mittwoch, der 10. und Freitag, der 12. November 2021, jeweils um 18:00 Uhr vorgesehen. Die angebotenen Termine richten sich generell an jede:n Trainer:in, unabhängig der Liga und der Mann- schaft, die trainiert wird. Da die betroffenen DFB- und IFAB-Regeländerungen allerdings keine Anpas- sungen für das Kleinfeld beinhalten, liegt der Fokus auf dem Großfeldbereich. Trotzdem sind alle inte- Amtliche Mitteilungen Nr. 17 • 2021/2022 • 21. Oktober 2021 9
ressieren Personen eingeladen, die Chance zum Austausch, zur Vernetzung und zum Klären von Re- gelfragen (Klein- und Großfeld) zu nutzen. Als Referenten fungieren wie auch im Sommer die BFV- Schiedsrichter Björn Lahn und Kevin Sonder. Sollte trotz bestehendem Interesse keine Teilnahme an einem der beiden Terminen möglich sein, kann über Theresa Hoffmann, Wissenschaftliche Referentin Schiedsrichterwesen (theresa.hoffmann@berli- nerfv.de, Tel.: (030) 896994-153), eine aufgezeichnete, digitale Version der Schulung angefordert wer- den. Zudem besteht für interessierte Vereine die Möglichkeit, eine solche Schulung nach Absprache bei sich vor Ort durchführen zu lassen. Regeländerungsschulungen • Datum: 10. und 12. November 2021 • Uhrzeit: jeweils ab 18:00 Uhr • Ort: Haus des Fußballs (Humboldtstr. 8a, 14193 Berlin) • Anmeldung: Online-Formular Fortbildung für Trainer:innen zum Umgang mit Schiedsrichter:innen Der Berliner Fußball-Verband bietet eine neue Fortbildung für Trainer:innen mit C- und B-Lizenz am Sonntag, den 5. Dezember 2021, von 9:00 bis 17:00 Uhr in der Sportschule Wannsee an. Die teilnehmenden Übungsleiter:innen sollen durch einen Perspektivwechsel die Rolle der Schiedsrich- ter:innen genauer kennenlernen und reflektieren können. Ziel soll es sein, den Umgang zwischen Schiedsrichter:innen und Trainier:innen vor, während und nach dem Spiel zu verbessern. Die Fortbildung kann mit 10 LE für die Verlängerung der Lizenz angerechnet werden. Zum Termin sind Sportausrüstung und -Schuhe für die Halle mitzubringen. B-/C-Lizenz-Fortbildung: Tatort Coachingzone - Wann ist es zu viel? Datum: 5. Dezember 2021 Uhrzeit: 9:00 bis 17:00 Uhr Ort: Sportschule Wannsee (Am Kleinen Wannsee 14, 14109 Berlin) Weitere Informationen und Anmeldung Jetzt anmelden: Digitale und praktische Fortbildungen Die digitalen Kurzschulungen sind weiterhin integraler Bestandteil der neuen Fortbildungsreihe, die ab dem 24. August 2021 startet. Das Programm umfasst neben den beliebten Kurzschulungen auch wie- der eine Vielzahl an neuen Themen, die vom Referierenden-Team des Berliner Fußball-Verbandes zu- sammengestellt wurden. Die Videokonferenzen werden in regelmäßigen Abständen verschiedenste Inhalte rund um den Fuß- ballplatz für Trainer:innen, Vereinsvertreter:innen, Eltern und andere Interessierte thematisieren. Auch zwei digitale Kurzschulungen speziell für B-Lizenz-Inhaber:innen sind wieder im Angebot enthalten. In den Videokonferenzen steht der Austausch zwischen den Teilnehmenden im Mittelpunkt. Für die Teilnahme ist ein mobiles Endgerät mit Kamera und Mikrofon notwendig. Darüber hinaus werden die dezentralen Kurzschulungen wieder in das Angebot des Berliner Fußball- Verbandes aufgenommen und sollen direkt bei den Vereinen vor Ort stattfinden. An einer Ausrichtung interessierte Vereine benötigen einen geeigneten Schulungsraum, mindestens 10 Teilnehmende so- wie je nach Thema und Absprache auch einen Platzzugang. Anfragen können an kurzschulungen@berlinerfv.de gerichtet werden. Die noch bevorstehenden Termine der Kurzschulungen vor Ort in der Übersicht: Amtliche Mitteilungen Nr. 17 • 2021/2022 • 21. Oktober 2021 10
Donnerstag, 11. November 2021, 18:00 bis 19:30 Uhr Mentalität ins Training bringen Dienstag, 16. November 2021, 18:00 bis 19:30 Uhr Gruppentaktische Grundlagen Donnerstag, 2. Dezember 2021, 18:00 bis 19:30 Uhr Lernen aus anderen Sportarten Dienstag, 7. Dezember 2021, 18:00 bis 19:30 Uhr Elternabende vorbereiten und umsetzen Samstag, 18. Dezember 2021, 10:00 bis 14:00 Uhr Immer eine Lösung parat? Taktisch flexibel als Team agieren (auch B-Lizenz) Für Nachfragen, Themenwünsche und Anregungen steht Sven Paprotny, Referent Qualifizierung, un- ter sven.paprotny@berlinerfv.de zur Verfügung. Talentförderung Jetzt für DFB-Trainer:innen-Dialog anmelden Deutschlandweit veranstalten die DFB-Stützpunkte zweimal jährlich einen Infoabend, bei dem eine theoretische Einführung und eine Demo-Trainingseinheit durchgeführt werden. Eingeladen sind die Vereinstrainer:innen der E-, D-, und C-Jugend sowie alle Personen, die sich für das DFB- Talentförderprogramm interessieren. Der nächste Termin an den Berliner DFB-Stützpunkten ist der 25. Oktober 2021. Eine Anmeldung ist bis zum 22. Oktober 2021 möglich. Die Teilnahme am Infoabend ist kostenfrei. C-Lizenz-Inhaber:innen bekommen für diese Fortbildung 4 LE gutgeschrieben. Die Termine im Überblick Datum: Montag, der 25. Oktober 2021 Uhrzeit: jeweils ab 17:00 Uhr Orte: • Sportforum Berlin (Weißenseer Weg 53, 13053 Berlin): Anmeldung • Sportanlage Hämmerlingstr. (Hämmerlingstr. 88, 12555 Berlin): Anmeldung • Sporthalle Monumentenstr. (Monumentenstr. 13c, 10829 Berlin): Anmeldung • Sportanlage Rohrdamm (Buolstr. 14, 13629 Berlin): Anmeldung • Stadion Wannsee (Chausseestr. 29-31, 14109 Berlin): Anmeldung • Stadion Wittenau (Göschenstr. 9-28, 13437 Berlin): Anmeldung Für Rückfragen steht DFB-Stützpunktkoordinator Christian Metke (christian.metke@dfb.de) zur Verfügung. Jetzt für Eliteschulsichtungen anmelden Das Land Berlin verfügt über zwei Eliteschulen für Mädchen: die Flatow-Oberschule (Eliteschule des Fußballs) und das Schul- und Leistungssportzentrum Berlin (SLZB – Eliteschule des Sports). Um an einer dieser beiden Schulen aufgenommen zu werden, bedarf es einer sportlichen Eignung. Diese wird Amtliche Mitteilungen Nr. 17 • 2021/2022 • 21. Oktober 2021 11
vom Berliner Fußball-Verband in einem Sichtungsprozess erteilt, der aus zwei Terminen sowie einem Einschulungslehrgang besteht. Die erste gemeinsame Sichtung für beide Schulen findet am Dienstag, den 2. November 2021 um 17:00 Uhr im Landesleistungszentrum „Richard Genthe“ (Am kleinen Wannsee 14, 14109 Berlin) statt. An den Sichtungen können lediglich Mädchen teilnehmen, die aktuell die sechste Klasse besuchen und zum nächsten Schuljahr auf eine weiterführende Schule wechseln. Zudem erfordert die Teilnahme eine aktive Vereinsmitgliedschaft. Bei Interesse ist das entsprechende Online-Formular bis spätestens zum 30. Oktober 2021, um 10:00 Uhr vollständig auszufüllen: Anmelde-Formular zur Eliteschulsichtung Zum Sichtungstermin sind neben witterungsadäquater Sportkleidung sowie Rasen- und Hallenschuhen auch die letzten drei Schulzeugnisse mitzubringen. Diese sind in Kopie zudem per E-Mail an andrina.braumann@berlinerfv.de zu senden. Für Rückfragen steht BFV-Verbandssportlehrerin Andrina Braumann zur Verfügung (andrina.braumann@berlinerfv.de, Tel.: 0161 2160627). Soziales Freistoßdummies für Berliner Fußballvereine Berliner Vereine können sich ab sofort Freistoßdummies, die dem BFV durch die Gewerkschaft der Polizei zur Verfügung gestellt wurden, für ihre Trainingsarbeit sichern. Diese sind für Natur- und Kunst- stoffrasen geeignet. Um die insgesamt 100 Freistoßdummies effizient zu verteilen, werden je vier Stück pro Verein ausgegeben. Interessierte Vereine sind bis spätestens zum 5. November 2021 dazu auf- gerufen, das folgende Formular auszufüllen: Freistoßdummies für Berliner Fußballvereine. Die Dummies sind komplett kostenfrei. Die Abholung erfolgt eigenständig durch die Vereine beim Sitz der GdP in der Stromstraße 4, 10555 Berlin. Genauere Informationen dazu können dem Anmelde-For- mular entnommen werden. Für Rückfragen steht Florian Schäfer, BFV-Mitarbeiter Sportinfrastruktur & Vereinsberatung (florian.schaefer@berlinerfv.de, Tel.: (030) 89 69 94-177), zur Verfügung. Zweiteiliger Workshop zur Suchtprävention im Verein Der Berliner Fußball-Verband hat es sich zur Aufgabe gemacht, vor allem junge Menschen im Berliner Sport für den verantwortungsvollen Umgang mit legalen Drogen, digitalen Medien und Glücksspiel zu sensibilisieren. Durch Kampagnen, Seminare und Workshops soll dazu angeregt werden, sich mit Kon- sumverhalten und den Folgen auseinanderzusetzen, diese zu reflektieren und eine Enttabuisierung der Thematiken zu schaffen. Gemeinsam mit der Fachstelle für Suchtprävention Berlin bietet der BFV-Vereinsservice am 26. Oktober und 2. November 2021 einen zweiteiligen Online-Workshop unter dem Titel „Gesundes Miteinander für Groß und Klein“ an. Die Workshops werden wie folgt aufgebaut sein: Erster Teil: • Thema: „Gesundes Miteinander für Groß und Klein – Was ist riskantes Konsumverhalten und wie erkennt man es?“ • Datum: Dienstag, 26. Oktober 2021 Amtliche Mitteilungen Nr. 17 • 2021/2022 • 21. Oktober 2021 12
• Uhrzeit: 17:30 bis 20:00 Uhr • Teilnahme: online über die Plattform „Zoom“ Fußball und Alkohol gehören für viele Fußballfreund:innen zusammen. Auch Rauchen, Medikamente oder Sportwetten können im Verein Thema sein. Im ersten Teil des Workshops richtet sich der Blick auf die unterschiedlichen Substanzen und Verhaltensweisen und welche Relevanz sie im Vereinsalltag ha- ben. Konkret geht es um die Frage: Ab wann spricht man von riskantem Konsum und welche Auswir- kungen kann es auf das Miteinander haben? Dabei sollen auch konkrete Situationen aus dem Vereins- alltag der Teilnehmer:innen besprochen und Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt werden. Zweiter Teil: • Thema: „Gesundes Miteinander für Groß und Klein – mit Suchtprävention mehr Vereinsquali- tät!“ • Datum: Dienstag, 2. November 2021 • Uhrzeit: 17:30 bis 20:00 Uhr • Teilnahme: online über die Plattform „Zoom“ Der zweite Teil des Workshops gibt die Möglichkeit, über das zu sprechen, was in Bezug auf den Um- gang mit legalen Drogen, Glücksspiel oder der Nutzung von digitalen Medien im Verein umgesetzt wer- den kann. Behandelt werden soll dabei die Kernfrage: Welche (Aus-)Wirkungen kann es haben, wenn Eltern scheinbar gedankenlos am Spielfeldrand ihr Bier trinken und in der Jugendmannschaft bei jeder Gelegenheit gezockt wird? Dazu sollen Beispiele vorgestellt und unter den Teilnehmer:innen diskutiert werden. Abschließend werden die unterschiedlichen Unterstützungsmöglichkeiten für Vereine vorge- stellt. Jetzt anmelden! Für den zweiteiligen Online-Workshop kann sich derzeit über folgenden Link angemeldet werden: „Ge- sundes Miteinander für Groß und Klein“. Anmeldeschluss ist der 24. Oktober 2021. Bei Rückfragen steht Florian Schäfer, hauptamtlicher Mitarbeiter für Vereinsberatung & Sportinfrastruk- tur (E-Mail: florian.schaefer@berlinerfv.de, Tel.: (030) 89 69 94 – 177) zur Verfügung. Veranstaltungen Keine aktuellen Informationen. Amtliche Mitteilungen Nr. 17 • 2021/2022 • 21. Oktober 2021 13
Service Informationen der Vereine: Blau-Weiß Friedrichshain / THC Franziskaner Sehr geehrte Vereinsvertreter:innen, wir möchten Sie darauf hinweisen, dass aufgrund von betriebsinternen Vorgaben der Metro Deutsch- land GmbH auf dem Sportplatz Metro - Fußballhimmel (METRO Berlin-Friedrichshain, An der Ostbahn 5, 10243 Berlin) zurzeit immer noch gesonderte und verschärfte Hygienevorschriften gelten. Aus die- sem Grund stehen seit 15 Monaten und noch immer für die Vereine keine Kabinen und Duschen zur Verfügung. Lediglich der:die Schiedsrichter:in darf eine Kabine benutzen. Für Spieler:innen stehen überdachte (aber bei schlechter Witterung nicht optimale) Umziehmöglichkeiten zur Verfügung. Wir empfehlen eine Anreise möglichst in Sportkleidung. Es sind ebenfalls keine Zuschauer:innen erlaubt. Wir bitten alle Gästeteams, die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen. Wir arbeiten an einer Lösung. Bitte wendet euch im Vorfeld der jeweiligen Partien an die Teamverantwortlichen, um die Gegebenhei- ten vor Ort zu klären. gez. Marcus Conrad (Vorsitzender Blau-Weiß Friedrichshain) Christoph Bohne (Vorsitzender THC Franziskaner) Partner & Förderer Keine aktuellen Informationen. Anhänge Amtliche Mitteilungen Nr. 17 • 2021/2022 • 21. Oktober 2021 14
Corona-Richtlinien für Jugend, Frauen- und Mädchen, Herren und Senioren für die Saison 2021/2022 Stand 29.09.2021 Das Präsidium des Berliner Fußball-Verbandes e.V. (BFV) hat die am 30.06.2021 erlassene Richtlinien für den Spielbetrieb und die Pokalwettbewerbe 2021/22 mit Präsidiumsbeschluss vom 29.09.2021 mit Wirkung ab dem 29.10.2021 wie folgt geändert: Einleitung Aus der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung des Landes Berlin in ihrer jeweils gültigen Fassung ergeben sich besondere Erlaubnisse oder Verbote sowie Beschrän- kungen/Einschränkungen für den Wettkampfbetrieb und Trainingsbetrieb im Amateur- sport. Zudem gelten auch im Sport die allgemeinen Vorschriften der SARS-CoV-2- InfektionsschutzVO, d.h. Abstandsregelungen, Schutz- und Hygienekonzept, Anwe- senheitsdokumentation und Mund-Nasen-Bedeckung. Darüber hinaus ist das Schutz- und Hygienekonzept der Berliner Spielsportverbände zu beachten. Die jeweils gültigen Fassungen der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung und das Schutz- und Hygi- enekonzept der Berliner Spielsportverbände sind im Internet unter https://www.ber- lin.de/corona/massnahmen/verordnung/ und auf der Website des BFV unter https://berliner-fussball.de/coronavirus/ einsehbar. Die Hygienekonzepte der Vereine des BFV können unter https://berliner-fuss- ball.de/coronavirus/ abgerufen werden. Grundsätzlich sind die Sportorganisationen (Vereine), die die Sportanlage nutzen, für die Einhaltung der Vorgaben der SARS-CoV-2-InfektionsschutzVO und des Schutz- und Hygienekonzeptes der Berliner Spielsportverbände verantwortlich. Die Vergabe- stelle ist berechtigt, unangemeldet durch Stichproben die Einhaltung der Regeln zu prüfen. Bei Verstößen erfolgen in minder schweren Fällen eine Ermahnung, in schwe- ren Fällen bzw. in Wiederholungsfällen ein Entzug der Nutzungszeit und die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens durch die Stellung einer Anzeige. Verstöße ge- gen die SARS-CoV-2-InfektionsschutzVO können zudem auch strafbewehrt sein. Es muss deutlich darauf hingewiesen werden, dass die Vereine verpflichtet sind, dafür Sorge zu tragen, dass es auf den von ihnen genutzten Sportanlagen im Training und bei Spielen nicht zu Verstößen gegen die SARS-CoV-2-InfektionsschutzVO, das Schutz- und Hygienekonzept der Berliner Spielsportverbände sowie das eigene Hygi- enekonzept in der jeweils aktuellen Fassung kommt. Die Vereine, die als Gastmannschaften an Spielen teilnehmen, und Zuschauer sind gleichermaßen dazu verpflichtet, die Vorgaben der SARS-CoV-2-InfektionsschutzVO, des Schutz- und Hygienekonzeptes der Berliner Spielsportverbände sowie des Hygie- nekonzepts des gastgebenden Vereins einzuhalten.
Die Einhaltung aller gesetzlichen und behördlichen Vorgaben ist wesentlich für die Aufrechterhaltung des Trainings- und Spielebetriebs im Amateurfußball in Berlin. Ver- stöße hiergegen können dazu führen, dass dadurch Sportanlagen nicht mehr genutzt werden dürfen. Dies gefährdet den Trainings- und Spielbetrieb im Amateurfußball in Berlin. 1. Einzuhaltende öffentlich-rechtliche Vorgaben und Hygienekonzepte 1.1. Die Vereine und ihre Mitglieder/Mitarbeiter wie insbesondere Spieler, Trainer, Übungsleiter, Betreuer, Funktionsträger sowie Schiedsrichter, für den BFV tä- tige ehrenamtliche und hauptamtliche Personen und Zuschauer sind verpflich- tet, die SARS-CoV-2-InfektionsschutzVO, das Schutz- und Hygienekon- zept der Berliner Spielsportverbände und sonstige behördliche Anordnungen zur Sicherstellung des Infektionsschutzes (insbesondere Verwaltungsakte auch in Form von Allgemeinverfügungen) in ihrer jeweils gültigen Fassung einzuhal- ten. 1.2. Jeder Verein hat für seine Trainings- und Heimspielstätten ein eigenes, den be- hördlichen Vorgaben entsprechendes Hygienekonzept vorzuweisen und dieses Hygienekonzept bis spätestens zum 30.09.2021 bei der Corona-Meldestelle des BFV in digitaler Form einzureichen. Sofern dies bis zum 30.09.2021 nicht erfolgt ist, wird der BFV den jeweiligen Verein einmalig schriftlich auffordern, innerhalb von 7 Tagen nachzuweisen, dass ein Hygienekonzept vorgehalten wird, sowie dieses Hygienekonzept beim BFV einzureichen. 1.3. Sofern der Verein dieser Aufforderung nicht nachkommt oder nur ein offensicht- lich unzureichendes Hygienekonzept nachweist, behält sich das Präsidium des BFV oder der zuständige Ausschuss für den jeweiligen Spielbetrieb des BFV vor, das zuständige Bezirksamt darüber zu informieren, den Verein vom Spiel- betrieb (vorübergehend) auszuschließen und/oder gegen den Verein einen An- trag wegen Verstoßes gegen Ziff. 1.2. dieser Richtlinie in Verbindung mit § 38 Nr. 1 Buchstabe p RVO bei dem Sportgericht des BFV zu stellen. 1.4. Der BFV wird die Hygienekonzepte der Vereine auf der Website des BFV zur Information der Gastvereine und der sonstigen in Ziff. 1.1. genannten Personen veröffentlichen. 1.5. Die in 1.1. bezeichneten Personen sind verpflichtet, das Hygienekonzept des (Heim-) Vereins einzuhalten, der das Training und die Spiele (unabhängig da- von ob es sich um ein Meisterschafts-, Pokal-, Freundschafts- oder Trainings- spiel handelt) ausrichtet. 2. Verantwortlichkeit des Vereins 2.1. In erster Linie hat grundsätzlich der (Heim-) Verein als Veranstalter seines Trai- ningsbetriebes und seiner Fußballspiele für die Einhaltung der Vorgaben des Infektionsschutzes aus den behördlichen Anordnungen gem. Ziff. 1.1. (Gesetze, Verordnungen, Verwaltungsakte) und seines eigenen Hygienekonzeptes zu sorgen. Er hat geeignete Maßnahmen zu treffen, damit es bei seinem Trainings- betrieb und allen seinen Veranstaltungen (Spielen) nicht zu Verstößen gegen die in Ziff. 1.1. genannten behördlichen Anordnungen und seines eigenen Hygi- enekonzepts kommt. 2.2. Die Verantwortung wird in der Regel durch die Übungsleitenden oder Verant- wortlichen für den Spielbetrieb des Vereins ausgeübt. Abweichend davon kann
die Verantwortung auch durch den von dem Verein benannten Hygienebeauf- tragten wahrgenommen werden. Die Vereine haben dafür Sorge zu tragen, dass einer der vorgenannten Verantwortlichen beim Training oder der Durchführung von Spielen anwesend ist. 2.3. Als Hausrechtsausübender kann der Verein gegen die in Ziff. 1.1. genannten Personen ein Hausverbot aussprechen, wenn er dies für die Einhaltung von Hy- gienebestimmungen für zwingend erforderlich hält. Ein Hausverbot muss in ei- nem angemessenen Verhältnis zum Grad des Verstoßes gegen die in Ziff.1.1. genannten behördlichen Anordnungen und des eigenen Hygienekonzeptes ste- hen. Das Hausverbot darf nicht willkürlich und nicht ohne ausreichend doku- mentierte Tatsachen (wie beispielsweise Zeugenaussagen) ausgesprochen werden. Sofern von dem Hausverbot ein Mitglied einer Mannschaft betroffen ist, die des- wegen nicht an einem darauffolgenden Meisterschafts-, Pokal-, Freundschafts- oder Trainingsspiel oder nicht mehr an einem bereits laufenden Spiel teilneh- men kann, ist das Hausverbot der spielleitenden Stelle des BFV mittels des elektronischen Postfaches unter Darlegung aller Tatsachen und Beweise un- aufgefordert binnen 3 Tagen zur Kenntnis zu bringen. 2.4. Sofern ein Verein missbräuchlich von seinem Hausrecht Gebrauch macht und dadurch insbesondere Gastmannschaften in ihrer Spielstärke schwächt, behält sich das Präsidium des BFV oder der zuständige Ausschuss für den jeweiligen Spielbetrieb des BFV vor, gegen den Verein einen Antrag wegen Verstoßes ge- gen Ziff. 2.3. dieser Richtlinie in Verbindung mit § 38 Nr. 1 Buchstabe p RVO bei dem Sportgericht des BFV zu stellen und/oder unter Berücksichtigung der Schwere des Verstoßes und der Folgen des Hausverbotes für die Gastmann- schaft und die betroffene Person, den Verein vom Spielbetrieb auszuschließen. 2.5. Ein Spielabbruch ist nur nach Maßgabe des § 17 der Spielordnung zulässig. Verstöße gegen die in Ziff. 1.1. genannten behördlichen Anordnungen, das Hy- gienekonzept des gastgebenden Vereins und/oder die Bestimmungen dieser Richtlinie berechtigen nicht zum eigenmächtigen Spielabbruch. Auf § 38 Nr. 1 Buchstabe i RVO wird hingewiesen. 3. Vorübergehende Einschränkungen der Spielordnung und Jugendspielor- dnung durch behördliche Anordnungen 3.1. Umkleidekabinen nach § 12 Ziffer 1 Spielordnung (Pflichten der Heimver- eine) müssen nur im behördlich vorgegebenen Umfang angeboten werden. Ein Recht auf eine einwandfreie Gelegenheit zum Umkleiden für den Heim- und Gastverein und die Schiedsrichter besteht in der Saison 2021/22 nicht. Wenn nur einzelne Kabinen zur Verfügung stehen, sollten der Gastverein und die Schiedsrichter aus Gründen des Fair Play Gedankens die offenen Kabinen auch zum Umziehen nutzen dürfen. Der Heimverein hat eine Ungleichbehand- lung der Mannschaften und des Schiedsrichters zu vermeiden. Die Belegung der offenen Kabinen ist mit dem Gastverein und den Schiedsrichtern spätestens am Tag vor dem Spiel abzustimmen. Dem Gastverein und dem Schiedsrichter sind abschließbare Räume zum Aufbewahren ihrer persönlichen Gegenstände zur Verfügung zu stellen. 3.2. Der Schiedsrichter ist gemäß § 15 Ziffer 6 Spielordnung verpflichtet, bis spätes- tens 18 Uhr, oder wenn das Spielende nach 17 Uhr ist, eine Stunde nach Spielschluss alle notwendigen Eintragungen im Spielbericht freizugeben.
3.3. Pflichtspiele des Erwachsenenspielbetriebes können wegen der Herausforde- rung der Corona-Pandemie grundsätzlich freitags ab 18:30 Uhr, samstags und sonntags zwischen 9 und 16 Uhr durchgeführt werden (vgl. § 18 Ziffer 10 Spiel- ordnung). 3.4. Für etwaige Zeiten, die die Sportstätte zwischen zwei Spielen freigehalten wer- den muss, sind die jeweils aktuellen landesbehördlichen Vorgaben, bzw. Vor- gaben des für den spielausrichtenden Verein (Heimverein) zuständigen Bezirk- samtes (Sportamt) maßgebend. Dieses gilt auch für die Verweilzeiten der Mann- schaften vor und nach den jeweiligen Spielen. Davon kann bei Spielansetzungen auf den Sportanlagen eines Vereins nach schriftlicher Genehmigung oder Vorgabe des für den spielausrichtenden Verein (Heimverein) zuständigen Bezirksamtes (Sportamt) abgewichen werden. 3.5. Die spielleitende Stelle kann eine andere Platzanlage bestimmen, falls aufgrund behördlicher Entscheidung im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie der eigene Platz für ein Spiel nicht zur Verfügung steht. 3.6. Die Spiele eines Spieltags einer Spielklasse können über mehrere Wochen ver- teilt werden. 3.7. Im Jugendbereich können Relegationsspiele angesetzt werden. Der Jugend- ausschuss entscheidet hierüber rechtzeitig vor Beendigung der Spielrunde. 3.8. Ziffer 1.1. Buchstabe f. in den Durchführungsbestimmungen Jugend Saison 2021 / 2022 bleibt unberührt. 4. Ergänzende Bestimmungen für Spielumlegungen 4.1. Ergänzend zu den Bestimmungen zur Spielumlegung in der Spielordnung (§ 18), der Jugendordnung (§ 19) und den Durchführungsbestimmungen Jugend Saison 2021 / 2022 gilt bei Spielumlegungen aufgrund von positiv auf Covid-19- SARS-Cov-2 getesteten Spielern einer Mannschaft oder sich einer in Quaran- täne befindlichen Mannschaft und/oder bei einem begründeten Krankheitsver- dachtsfall auf Covid-19 oder einer Erkrankung aufgrund von Covid-19 folgen- des: 4.1.1. Keine behördliche Anordnung. Liegt ein Krankheitsverdacht auf Covid-19 o- der eine Erkrankung aufgrund von Covid-19 eines Spielers vor, der zum Zeit- punkt des Eintritts dieses Ereignisses in der bestätigten Spielberechtigungsliste geführt wird, ohne dass eine behördliche Anordnung in Bezug auf die anderen Spieler der Mannschaft erlassen werden kann, ist das kommende Pflichtspiel auf Antrag des betroffenen Vereins von dem zuständigen Staffelleiter abzuset- zen. Neben einem möglichen Antrag auf Spielumlegung im elektronischen Umle- gungssystem ist in jedem Fall der Corona-Meldestelle des BFV der Antrag auf Spielverlegung unter Angabe der Anzahl der positiv auf Covid-19-SARS-Cov-2 getesteten oder sich in behördlich angeordneter Quarantäne befindlichen Spie- lern und/oder die Anzahl der Verdachts- oder Erkrankungsfälle in dem dafür vor- gesehenen BFV-Formblatt über die Internetadresse https://form.jot- form.com/BFV/Coronameldung online zu übersenden.
Anträge auf Spielumlegung wegen eines Coronaverdachts werden nur dann von den spielleitenden Stellen bearbeitet, wenn zumindest das BFV-Form- blatt über die Internetadresse https://form.jotform.com/BFV/Coronameldung vollständig ausgefüllt online übersandt wurde. Sonstige Mitteilungen oder An- träge auf Spielumlegungen wegen eines Coronaverdachts, beispielsweise fern- mündlich, oder per E-Mail oder BFV-Mail werden von den spielleitenden Stellen nicht berücksichtigt und der Antrag auf Spielumlegung gilt dann als nicht ge- stellt. Bei Nichtantritt der Mannschaft ohne Online-Übersendung des BFV-Form- blatts über die Internetadresse https://form.jotform.com/BFV/Coronameldung online wird das Spiel für den Gegner gewertet. Darüber hinaus sind die betroffenen Spieler der Mannschaft verpflichtet, auf ei- gene Kosten oder Kosten des Vereins innerhalb von 2 Tagen nach der Über- sendung des BFV-Formblatts einen PCR-Test durch ein Labor durchzuführen. Nicht zulässig sind PCR-Schnelltests, Antigentests, Corona-Selbsttests oder Antikörpertests. Die betroffenen Spieler der Mannschaft sind dann verpflichtet, dem Verein innerhalb von 3 Tagen nach der Übersendung des BFV-Form- blatts nachzuweisen, dass ein PCR-Test durchgeführt wurde. Das Testergebnis ist nicht nachzuweisen. Innerhalb von 4 Tagen nach Übersendung des BFV-Formblatts hat der Verein der zuständigen spielleitenden Stelle ausschließlich über BFV-Mail zu versi- chern, dass die betroffenen Spieler die Durchführung eines PCR-Tests nach- gewiesen haben. Erfolgt der Nachweis nicht oder nicht rechtzeitig, wird dem Antrag auf Spielum- legung nicht stattgegeben und das Spiel wird zugunsten des Gegners gewer- tet. Die Angabe der Namen oder sonstiger personenbezogener Daten der betroffe- nen Spieler (wie Nachweis über die gemeldeten Krankheitsverdachtsfälle oder die Erkrankungen) ist nicht erforderlich. 4.1.2. Behördliche Anordnung. Im Falle von positiv auf Covid-19-SARS-Cov-2 ge- testeten und/oder sich in behördlich angeordneter Quarantäne befindlichen Spieler gilt ergänzend folgendes: Dem Antrag auf Spielumlegung wird stattge- geben, wenn mehr als 4 Spieler auf dem Großfeld bzw. mehr als 2 Spieler auf dem Kleinfeld gleichzeitig in einer Mannschaft positiv auf Covid-19-SARS-Cov- 2 getestet worden sind oder sich in behördlich angeordneter Quarantäne befin- den. 4.1.3. Auf § 38 Ziff. 1 Buchstabe h der RVO (lügnerisches Verhalten und unwahre Angaben) wird hingewiesen. 4.2. Eine Zustimmung des Spielpartners ist nicht erforderlich. 4.3. Das Pflichtspiel wird frühestens 2 Tage vor dem geplanten Spieltermin abge- setzt, um mögliche Anordnungen der zuständigen Behörde berücksichtigen zu können. 4.4. Eine Verwaltungsgebühr wegen Spielumlegung fällt nicht an. 4.5. Die Verpflichtungen gemäß §18 Ziffer 13 Spielordnung bleiben bestehen (z.B. Benachrichtigung Gegner, Schiedsrichter usw.).
4.6. Abgesetzte Spiele werden frühestens 3 Wochen nach ihrem ursprünglichen Spieltermin wieder angesetzt. 4.7. Nach einer behördlichen Anordnung einer Quarantäne, die zu Spielabsetzun- gen geführt hat, hat der Verein nach Auslaufen der Quarantäne einen Anspruch auf 3 Tage Vorbereitungszeit vor dem nächsten Pflichtspiel. Die Vorbereitungs- zeit verlängert sich bei einer mehr als zweiwöchigen angeordneten Quarantäne auf 10 Tage und bei einer mehr als vierwöchigen angeordneten Quarantäne auf 14 Tage. 5. Anwesenheitsdokumentation 5.1. Eine Anwesenheitsdokumentation ist unter Beachtung datenschutzrechtlicher Vorgaben zu führen. Die Anwesenheitsdokumentation darf ausschließlich zur infektionsschutzrechtlichen Kontaktnachverfolgung genutzt werden und muss die folgenden Angaben enthalten: 1. Vor- und Familienname, 2. Telefonnummer, 3. vollständige Anschrift oder E-Mail-Adresse, 4. Anwesenheitszeit Die Anwesenheitsdokumentation ist für die Dauer von vier Wochen nach Ende der Veranstaltung oder Inanspruchnahme einer Dienstleistung geschützt vor Einsichtnahme durch Dritte aufzubewahren oder zu speichern und der zustän- digen Behörde auf Verlangen auszuhändigen, wenn festgestellt wird, dass eine Person zum Zeitpunkt der Veranstaltung, des Besuchs oder der Inanspruch- nahme der Dienstleistung krank, krankheitsverdächtig, ansteckungsverdächtig oder Ausscheider im Sinne des Infektionsschutzgesetzes war. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ist die Anwesenheitsdokumentation im Sinne der DSGVO zu löschen oder zu vernichten. Vorlagen zur Anwesenheitsdokumentation finden sich unter https://berliner- fussball.de/coronavirus/ Bei Fragestellungen zu den Möglichkeiten der Durch- führung einer Anwesenheitsdokumentation steht der BFV über die E-Mail corona@berlinerfv.de beratend zur Verfügung. 5.2. Die unberechtigte Nutzung der in der Anwesenheitsdokumentation enthaltenen personenbezogenen Daten, wie insbesondere das Abfotografieren von Spieler- listen, ist untersagt. Die Nutzung ist ausschließlich den zuständigen Personen des verantwortlichen Vereins zur Sicherstellung der infektionsschutzrechtlichen Kontaktnachverfolgung erlaubt. 5.3. Im Falle eines Verstoßes gegen Ziff. 5.2. behält sich das Präsidium des BFV oder der zuständige Ausschuss für den jeweiligen Spielbetrieb des BFV vor, gegen das betreffende Vereinsmitglied und/oder den Verein des Mitglieds einen Antrag wegen Verstoßes gegen Ziff. 5.2. dieser Richtlinie in Verbindung mit § 38 Nr. 1 Buchstabe p RVO zu stellen. 6. Geltungsbereich und Änderungen 6.1. Diese Richtlinie gilt für alle durch den BFV ausgerichteten Spiele. 6.2. Sofern behördliche Anordnungen oder sonstige Ereignisse mit Auswirkungen für den Spielbetrieb Änderungen der Richtlinien für Jugend, Frauen- und Mädchen, Herren und Senioren für die Saison 2020/2021 erforderlich machen, behält sich
der BFV bzw. die spielleitenden Stellen eine Änderung dieser Richtlinie vor. Ge- änderte Richtlinien werden den Vereinen unverzüglich über die amtlichen Mittei- lungen mitgeteilt und - insoweit aber zu rein informatorischer Zwecken - auf der BFV-Website veröffentlicht. Berlin, 29. September 2021
Übersicht über die neu gemeldeten Vertragsspieler Saison 21/22 ab 01.07.2021 V._Nr Verein_Name Passnr. Nachname Vorname Geburtsdatum Beginn Status 66011013 FC Brandenburg 0201-2425 Sefa Tufan 05.06.2000 24.08.2021 aktuell 66011013 FC Brandenburg Zemaitis Vytautas 24.01.1996 28.09.2021 aktuell 66011014 FC Viktoria 1889 Berlin 0608-4428 Benyamina Soufian 02.03.1990 21.07.2021 aktuell 66011014 FC Viktoria 1889 Berlin 0603-8096 Beyreuther Deji-Ousman 06.09.1999 01.07.2021 aktuell 66011014 FC Viktoria 1889 Berlin 0544-5567 Cigerci Tolcay 24.01.1995 01.07.2021 aktuell 66011014 FC Viktoria 1889 Berlin 0147-8247 Cvjetinovic Mladen 18.09.2003 01.07.2021 aktuell 66011014 FC Viktoria 1889 Berlin 0603-8250 Hahn Alexander 20.01.1993 01.07.2021 aktuell 66011014 FC Viktoria 1889 Berlin 0180-2503 Heimur Yazid 18.11.2002 01.07.2021 aktuell 66011014 FC Viktoria 1889 Berlin 0610-3327 Kayo Bryang 27.07.2002 01.08.2021 aktuell 66011014 FC Viktoria 1889 Berlin 0605-6434 Krahl Julian 22.01.2000 01.07.2021 aktuell 66011014 FC Viktoria 1889 Berlin 0603-8256 Pinckert Lukas Finn 22.01.2000 01.07.2021 aktuell 66011014 FC Viktoria 1889 Berlin 0604-6387 Verkamp Pasqual 13.10.1997 01.07.2021 aktuell 66011031 Berlin Türkspor e. V. 0251-2652 Bakal Emir 26.08.2000 20.08.2021 aktuell 66011031 Berlin Türkspor e. V. 0569-9681 Civa Karem Abdul 28.07.1999 06.08.2021 aktuell 66011031 Berlin Türkspor e. V. 0535-2733 Gehring Stefan 15.02.1994 03.08.2021 aktuell 66011031 Berlin Türkspor e. V. 0254-3069 Salantur Burak 07.06.1989 31.08.2021 aktuell 66011031 Berlin Türkspor e. V. 0468-6883 Yesiltepe Deniz 22.02.1992 03.08.2021 aktuell 66011034 CFC Hertha 06 e.V. 0606-8072 Cubukcu Bilal 16.05.1987 01.07.2021 aktuell 66011034 CFC Hertha 06 e.V. 0469-0322 Gelici Rifat 02.04.1991 30.08.2021 aktuell 66011034 CFC Hertha 06 e.V. 0562-6824 Gerlach Justin 02.02.1990 01.08.2021 aktuell 66011034 CFC Hertha 06 e.V. 0613-5024 Okoronkwo Solomon Ndubuisi 02.03.1987 26.08.2021 aktuell 66011034 CFC Hertha 06 e.V. 0234-4162 Sennur Talha 26.05.2000 31.08.2021 aktuell 66011035 FC Hertha 03 Zehlendorf 0609-7187 Citlak Deniz 07.06.1997 01.07.2021 aktuell 66011035 FC Hertha 03 Zehlendorf 0209-9735 Grabow Tim 05.11.1999 01.07.2021 aktuell 66011035 FC Hertha 03 Zehlendorf 0437-3896 Hartwig Romario 21.02.1997 01.07.2021 aktuell 66011035 FC Hertha 03 Zehlendorf 0147-8298 Jonas Nils 10.04.2002 01.07.2021 aktuell 66011035 FC Hertha 03 Zehlendorf 0604-6184 Köster Tom 03.02.2002 01.07.2021 aktuell 66011035 FC Hertha 03 Zehlendorf 0240-6692 Langhammer Arthur 23.12.1998 01.07.2021 aktuell 66011035 FC Hertha 03 Zehlendorf 0506-7084 Razeek Mushakir 19.02.1999 01.07.2021 aktuell 66011036 Türkiyemspor Berlin 1978 e.V. 0355-7755 Bonsu Josephine 20.08.1999 01.07.2021 aktuell 66011058 Füchse Berlin Reinickendorf 0385-4923 Haubitz Maik 06.08.1992 01.07.2021 aktuell
66011058 Füchse Berlin Reinickendorf 0608-4542 Oberschmidt Max 25.01.1995 01.07.2021 aktuell 66011058 Füchse Berlin Reinickendorf 0581-4496 Yilmaz Ugurcan 19.04.1995 01.07.2021 aktuell 66011071 Sport-Club Staaken 1919 0604-9779 Adewumi Kevin 31.03.1996 15.07.2021 aktuell 66011071 Sport-Club Staaken 1919 0141-8212 Barcic Denis 19.11.1991 15.07.2021 aktuell 66011071 Sport-Club Staaken 1919 0608-6580 Epale Otto Patrice Donald 26.03.1998 15.07.2021 aktuell 66011071 Sport-Club Staaken 1919 0314-1623 Freiwald Ferris 19.10.2000 15.07.2021 aktuell 66011076 Tennis Borussia Berlin e. V. 0267-0635 Albers Karl 08.08.2002 01.07.2021 aktuell 66011076 Tennis Borussia Berlin e. V. 0586-3657 Bilbija Aleksandar 25.05.1998 01.09.2021 aktuell 66011076 Tennis Borussia Berlin e. V. 0566-1689 Czosnyka Linus Josef 08.06.2002 01.07.2021 aktuell 66011076 Tennis Borussia Berlin e. V. 0477-2248 Figueiredo Soares Travassos Ruben Alexandre 28.05.2002 01.07.2021 aktuell 66011076 Tennis Borussia Berlin e. V. 0397-6551 Gabrielides Jannis 26.07.1990 01.07.2021 aktuell 66011076 Tennis Borussia Berlin e. V. 0604-3339 Gladrow Rico 14.04.1991 01.07.2021 aktuell 66011076 Tennis Borussia Berlin e. V. 0387-4659 Huke Sebastian 11.08.1989 01.07.2021 aktuell 66011076 Tennis Borussia Berlin e. V. 0604-3358 Junge-Abiol Benyas Solomon 17.06.1999 01.07.2021 aktuell 66011076 Tennis Borussia Berlin e. V. 0436-5340 Mattmüller Jeronimo 07.11.2002 01.07.2021 aktuell 66011076 Tennis Borussia Berlin e. V. 0611-5931 Mema Lirim 23.01.1998 01.07.2021 aktuell 66011076 Tennis Borussia Berlin e. V. 0604-3348 Montcheu Fabrice 21.04.1998 01.07.2021 aktuell 66011076 Tennis Borussia Berlin e. V. 0605-4374 Mvondo Mvondo Cedrik Stefan Synclair 24.12.1997 01.07.2021 aktuell 66011076 Tennis Borussia Berlin e. V. 0604-3324 Pasagic Omar 11.10.1997 01.07.2021 aktuell 66011076 Tennis Borussia Berlin e. V. 0580-8293 Sakran Youssef 13.11.1998 01.07.2021 aktuell 66011076 Tennis Borussia Berlin e. V. 0532-8472 Siakam Will Anderson 01.11.1995 01.07.2021 aktuell 66011076 Tennis Borussia Berlin e. V. 0589-1355 Wagner Louis 09.09.2002 01.07.2021 aktuell 66011076 Tennis Borussia Berlin e. V. 0239-0054 Yilmaz Kubillay 11.04.2002 01.07.2021 aktuell 66011094 Berliner Athletik Klub 07 e.V. 0605-2129 Emghames Yousef 19.01.1998 01.07.2021 aktuell 66011094 Berliner Athletik Klub 07 e.V. 0227-4189 Ernesto de Angelo Panzu 03.04.1999 25.07.2021 aktuell 66011094 Berliner Athletik Klub 07 e.V. 0107-7235 Ertürkler Tamer-Emre 26.05.2001 11.08.2021 aktuell 66011094 Berliner Athletik Klub 07 e.V. 0623-4394 Gjasula Jürgen 05.12.1985 23.09.2021 aktuell 66011094 Berliner Athletik Klub 07 e.V. 0112-3221 Hajjaj Omar 13.03.2003 01.07.2021 aktuell 66011094 Berliner Athletik Klub 07 e.V. 0606-9689 Harant Philipp 20.02.1999 01.07.2021 aktuell 66011094 Berliner Athletik Klub 07 e.V. 0607-0498 Kargbo Abu Bakarr 21.12.1992 14.07.2021 aktuell 66011094 Berliner Athletik Klub 07 e.V. 0617-7328 Lisnic Filip 17.02.1999 10.09.2021 aktuell 66011094 Berliner Athletik Klub 07 e.V. 0299-8965 Mantatu Rogero Jamal 06.08.2003 01.08.2021 aktuell 66011094 Berliner Athletik Klub 07 e.V. 0617-5689 Olczyk Michael Carsten 08.03.1997 01.07.2021 aktuell
Sie können auch lesen