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AMTLICHES BULLETIN – BULLETIN OFFICIEL
                  Nationalrat • Sondersession Mai 2001 • Dritte Sitzung • 08.05.01 • 15h00 • 00.014
             Conseil national • Session spéciale mai 2001 • Troisième séance • 08.05.01 • 15h00 • 00.014

 00.014

11. AHV-Revision

11e révision de l'AVS
Fortsetzung – Suite

CHRONOLOGIE

NATIONALRAT/CONSEIL NATIONAL 07.05.01 (ERSTRAT - PREMIER CONSEIL)
NATIONALRAT/CONSEIL NATIONAL 08.05.01 (FORTSETZUNG - SUITE)
NATIONALRAT/CONSEIL NATIONAL 08.05.01 (FORTSETZUNG - SUITE)
NATIONALRAT/CONSEIL NATIONAL 08.05.01 (FORTSETZUNG - SUITE)
NATIONALRAT/CONSEIL NATIONAL 08.05.01 (FORTSETZUNG - SUITE)
NATIONALRAT/CONSEIL NATIONAL 09.05.01 (FORTSETZUNG - SUITE)
NATIONALRAT/CONSEIL NATIONAL 13.12.01 (FORTSETZUNG - SUITE)
STÄNDERAT/CONSEIL DES ETATS 25.09.02 (ZWEITRAT - DEUXIÈME CONSEIL)
STÄNDERAT/CONSEIL DES ETATS 26.09.02 (FORTSETZUNG - SUITE)
NATIONALRAT/CONSEIL NATIONAL 02.10.02 (DIFFERENZEN - DIVERGENCES)
STÄNDERAT/CONSEIL DES ETATS 04.10.02 (SCHLUSSABSTIMMUNG - VOTE FINAL)
NATIONALRAT/CONSEIL NATIONAL 04.10.02 (SCHLUSSABSTIMMUNG - VOTE FINAL)
STÄNDERAT/CONSEIL DES ETATS 27.11.02 (FORTSETZUNG - SUITE)
STÄNDERAT/CONSEIL DES ETATS 28.11.02 (FORTSETZUNG - SUITE)
NATIONALRAT/CONSEIL NATIONAL 04.03.03 (DIFFERENZEN - DIVERGENCES)
STÄNDERAT/CONSEIL DES ETATS 10.03.03 (DIFFERENZEN - DIVERGENCES)
NATIONALRAT/CONSEIL NATIONAL 06.05.03 (DIFFERENZEN - DIVERGENCES)
NATIONALRAT/CONSEIL NATIONAL 06.05.03 (FORTSETZUNG - SUITE)
STÄNDERAT/CONSEIL DES ETATS 04.06.03 (DIFFERENZEN - DIVERGENCES)
STÄNDERAT/CONSEIL DES ETATS 04.06.03 (FORTSETZUNG - SUITE)
NATIONALRAT/CONSEIL NATIONAL 17.09.03 (DIFFERENZEN - DIVERGENCES)
STÄNDERAT/CONSEIL DES ETATS 18.09.03 (ORDNUNGSANTRAG - MOTION D’ORDRE)
STÄNDERAT/CONSEIL DES ETATS 18.09.03 (DIFFERENZEN - DIVERGENCES)
NATIONALRAT/CONSEIL NATIONAL 25.09.03 (DIFFERENZEN - DIVERGENCES)
STÄNDERAT/CONSEIL DES ETATS 25.09.03 (DIFFERENZEN - DIVERGENCES)
STÄNDERAT/CONSEIL DES ETATS 03.10.03 (SCHLUSSABSTIMMUNG - VOTE FINAL)
NATIONALRAT/CONSEIL NATIONAL 03.10.03 (SCHLUSSABSTIMMUNG - VOTE FINAL)

2. Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung
2. Loi fédérale sur l'assurance-vieillesse et survivants

Art. 33ter Abs. 1, 4
Antrag der Kommission
Mehrheit
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Minderheit I
(Rechsteiner-Basel, Baumann Stephanie, Fasel, Goll, Gross Jost, Maury Pasquier, Rechsteiner Paul, Robbia-
ni, Rossini)
Unverändert

Minderheit II
(Triponez, Bortoluzzi, Stahl)
Abs. 1
.... alle vier Jahre ....

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Abs. 4
.... mehr als 6 Prozent ....

Art. 33ter al. 1, 4
Proposition de la commission
Majorité
Adhérer au projet du Conseil fédéral

Minorité I
(Rechsteiner-Basel, Baumann Stephanie, Fasel, Goll, Gross Jost, Maury Pasquier, Rechsteiner Paul, Robbia-
ni, Rossini)
Inchangé

Minorité II
(Triponez, Bortoluzzi, Stahl)
Al. 1
.... tous les quatre ans ....
Al. 4
.... de plus de 6 pour cent ....

Rechsteiner Rudolf (S, BS): Es geht nun um den Teuerungsausgleich auf den Altersrenten. Gemäss Bundes-
rat und Antrag der Kommissionsmehrheit sollen die Rentnerinnen und Rentner nur noch alle drei Jahre die
Anpassung der Renten an die Lohn- und Preisentwicklung erhalten; sie erhalten sie auch dann noch auto-
matisch, wenn der Index um mehr als 4 Prozent ansteigt. Herr Triponez von der FDP-Fraktion will den Teue-
rungsausgleich sogar nur noch alle vier Jahre gewähren. Während man zurzeit also in der WAK daran geht,
ein Steuerpaket zu schnüren, welches für reiche Ehepaare und die Unternehmen Steuererleichterungen von
zwei Milliarden Franken vorsieht, sollen bei der AHV, wo es um die kleinen Leute geht, die Altersrentner Opfer
von Sparmassnahmen werden – die Opfersymmetrie stimmt hier ganz offensichtlich nicht. Deshalb lehnen
wir diese Kürzungen beim Teuerungsausgleich ab und beantragen Ihnen, die bisherige Praxis weiterzuführen;
dies aus verschiedenen Gründen, aus sozialen und volkswirtschaftlichen.
Die Untersuchungen von Professor Leu zeigen, dass die AHV für die grosse Mehrheit der Bevölkerung mit
Abstand die wichtigste Einkommensquelle ist. Wenn Sie hier bei der Teuerung sparen, ist es natürlich so, dass
die kleinen Einkommen darunter am meisten leiden, denn bei ihnen ist die AHV die grosse, massgebliche Ein-
kommensquelle. Die AHV ist heute die einzige Altersversicherung, die einen garantierten Teuerungsausgleich
mit einer Anpassung an die Lohnentwicklung kennt.
Wir haben schon heute eine starke Verschiebung der Vorsorge in Richtung zweiter Säule. Vor 25 Jahren war
die AHV noch fast eineinhalb Mal so gross wie die zweite Säule. Heute sind die Verhältnisse umgekehrt. Sicher
ist es so, dass in den letzten Jahren bei der zweiten Säule sehr gute Renditen erzielt wurden. Trotzdem kennt
die zweite Säule keinen garantierten Teuerungsausgleich, selbst wenn die Mittel in den Kassen vorhanden
sind. Es ist deshalb heute völlig unklar, wie die Leute bei der zweiten Säule zu einem Teuerungsausgleich
kommen sollen. Es ist ja im Gegenteil noch geplant, den Rentenumwandlungssatz zu kürzen, was die Renten
auch bei der zweiten Säule um 8 Prozent schmälern würde.
Wir wissen heute, dass die grossen Verdiener bei der zweiten Säule die Vermögensverwalter, die Anlagebera-
ter, die Aktienhändler und die Funktionäre der Beteiligungsgesellschaften sind. Wir wissen nicht, wie viel Geld
bei der zweiten Säule tatsächlich unten bei den Versicherten ankommt. Obschon es vorgeschrieben wäre,
die Verwaltungskosten bei der beruflichen Vorsorge auszuweisen, ist die Praxis heute leider so, dass diese
hohen Kosten verschwiegen werden. Demgegenüber haben wir in der AHV eine sehr effiziente Versicherung
mit tiefen Verwaltungskosten.
Sie schüren grosse Ängste in der Bevölkerung, wenn Sie hier heute den Besitzstand der Altersrentner schmä-
lern. Diese Übung ist unnötig. Die AHV hat genug Geld, und die Bereitschaft ist da, diese Versicherung nach
dem Umlageverfahren bei Bedarf mit mehr Einnahmen zu finanzieren. Zwingen Sie die Leute nicht, immer
mehr Geld auf die hohe Kante zu legen! Die Schweiz überspart in grossem Mass. Es ist zu viel Geld da; man
weiss nicht, wohin damit. Das treibt nur die Börsenkurse in die Höhe und führt zu spekulativen Exzessen. Spa-
ren ist sinnvoll, wenn das Geld investiert werden kann. In der zweiten Säule sind wir heute weit weg davon. Es
ist wie im Kino: Wenn einer nichts sieht, und er steht auf den Stuhl, um besser zu sehen, dann verbessert er
seine Sicht, und das macht Sinn. Wenn aber nachher alle auf den Stuhl stehen, dann wird die ganze Sache

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ungemütlich; was aus individueller Sicht produktiv aussieht, verliert kollektiv gesehen seine Logik. Behalten
wir deshalb die gute Umlageversicherung der AHV! Lassen Sie den Index intakt, nehmen Sie den alten Leuten
ihr Geld nicht weg! Das sind Garantien, die abgegeben wurden und die wir heute einhalten müssen.

Triponez Pierre (R, BE): Die Minderheit II schlägt Ihnen bei Absatz 1 vor, den Rhythmus der automatischen
Teuerungsanpassung, die der Bundesrat gemäss seinem Entwurf in der Regel alle drei Jahre vornehmen wird,
auf vier Jahre festzusetzen.
Allein schon der Begriff "in der Regel" zeigt, dass das der Fall sein dürfte, wenn sich die Preisentwicklung bzw.
die Teuerung während längerer Zeit in vernünftigem bzw. relativ kleinem Rahmen bewegt. Es ist ganz klar und
dazu steht die Minderheit II, dass diese vierjährige Regelanpassung
                                         AB 2001 N 444 / BO 2001 N 444
eine Sparmassnahme im Rahmen unserer Bestrebungen darstellt, die AHV mittel- und längerfristig finanziell
zu sichern.
Wir haben im Verlaufe der bisherigen Debatte gegenüber dem bundesrätlichen Entwurf schon einige Einspa-
rungen nicht vorgenommen, und das wird das Gesamtbild des finanziellen Gleichgewichtes natürlich nicht
verbessern. Es kommt auch ein bisschen darauf an, wie wir den Mischindex bei der ganzen Operation aus-
rechnen; hier hoffen wir natürlich auch noch auf eine sparsame Lösung.
Herr Rechsteiner Rudolf hat ein etwas schwarzes Bild von der Problematik und den Schwierigkeiten gemalt,
die sich aus dieser vierjährigen Anpassung ergeben könnten.
Nochmals: Wenn sich die Teuerung beispielsweise in dem Ausmass weiterentwickelt, wie sie dies in den letzten
Jahren getan hat – es sieht heute so aus –, wäre eine solche vierjährige Regelzeit als Anpassung durchaus
tragbar und verkraftbar. Man muss ja auch sehen, dass eine kurzfristigere Anpassung möglich ist, wenn – je
nach Entscheidung, die wir treffen werden – die Teuerung über einen bestimmten Faktor hinausgeht.
In diesem Sinne denken wir, dass wir mit unserem Minderheitsantrag einen weiteren Beitrag zur sparsamen
Ausgestaltung der AHV leisten. Wir bitten Sie, der Minderheit II zu folgen.

Hess Peter (C, ZG): Herr Triponez, haben Sie gleichzeitig auch Ihren Minderheitsantrag zu Absatz 4 begrün-
det?

Triponez Pierre (R, BE): Nein, das habe ich nicht getan. Sie haben mich nur aufgefordert, zu dieser Vierjah-
resregel zu sprechen.
Es ist tatsächlich so, dass sich die Frist von vier Jahren verkürzen würde, wenn die Teuerung höher als 6
Prozent ausfiele. Diese 6 Prozent sind im Rat auch nicht unbestritten; es gibt dazu ja noch verschiedene
Anträge. Die Minderheit II ist tatsächlich die gleiche, die dann auch beantragt, die Anpassung vor Ablauf von
vier Jahren vorzunehmen, wenn 6 Prozent überschritten würden. Das würde bedeuten, dass eine kürzere Frist
zum Zuge käme, wenn die Teuerung relativ rasch anstiege; das kann man ja nicht ausschliessen.
Zusammenfassend, damit ich das jetzt sauber sage: Es ist eigentlich eine doppelte Barriere. Auf der einen
Seite stehen die vier Jahre als Regelfall. Wenn aber auf der anderen Seite die Teuerungsentwicklung so sein
würde, dass 6 Prozent in kürzerer Zeit erreicht oder sogar überschritten würden, dann wäre die Anpassung
natürlich automatisch schon in einer kürzeren Zeit richtig und notwendig.

Goll Christine (S, ZH): Die SP-Fraktion lehnt die verzögerte Rentenanpassung ab, die künftig nur noch alle drei
statt wie bisher alle zwei Jahre stattfinden soll. Ich fordere Sie auch auf, den Antrag der Minderheit II (Triponez)
bei Absatz 4 abzulehnen. Es ist so, dass der Bundesrat vorgesehen hat, eine raschere Rentenanpassung
vorzunehmen, wenn die Teuerung im Vergleich zur letzten Anpassung 4 Prozent übersteigt. Das würde also wie
bisher bedeuten: alle zwei Jahre, im Extremfall sogar jedes Jahr. Herr Triponez möchte diesen Indexstand bei
6 Prozent festschreiben. Das ist für uns nicht akzeptabel. Bei diesen Rentenanpassungen geht es auch darum,
die Kaufkraft der Rentnerinnen und Rentner zu erhalten, das heisst konkret: Jeder AHV-Franken ist auch ein
Kaufkraftfranken. Die Rentnerinnen und Rentner werden bereits heute nur zur Hälfte am Produktionsfortschritt
beteiligt, das heisst: Seit diese Rentenanpassung und der Mischindex eingeführt wurden, wurden die Renten
bereits entwertet.
Zusätzlich, das werden wir in der nächsten Runde beraten, folgt mit Anträgen von rechts auch ein Angriff auf
den Mischindex. Sie werden das bei Absatz 2 sehen; eine Arroganz sondergleichen, die ebenso zu Renten-
kürzungen für die Rentnerinnen und Rentner führen wird.
Ich kann Ihnen garantieren, dass die Rentnerinnen- und Rentnerorganisationen sich dies nicht gefallen lassen
werden. Ich zitiere hier aus der offiziellen Stellungsnahme der Dachorganisation Vasos mit rund 150 000

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angeschlossenen Rentnerinnen und Rentnern:
"Für die heutige Rentnergeneration ist vorab der Teuerungsausgleich von grosser Bedeutung. Auch beim heute
geltenden Mischindex, der je zur Hälfte die Teuerung und den Lohnanstieg berücksichtigt, tritt eine allmähliche
Entwertung der Renten ein. Deshalb sind Verschlechterungen des Mischindexes, wie sie in einzelnen Anträgen
verlangt werden, kategorisch zurückzuweisen. Auch die Absicht, den Teuerungsausgleich für AHV-Renten von
zwei auf drei Jahre zu erstrecken, ist ein Relikt aus früheren Sparmassnahmen im Bundeshaushalt. Die Vasos
ist der Meinung, dass eine solche Massnahme nicht aufrecht erhalten werden kann in einer Zeit, in der massive
Steuergeschenke an die Reicheren zur Diskussion stehen."
Die Konsequenz dieser verzögerten Rentenanpassung wäre, dass den Rentnerinnen und Rentnern jährlich
150 Millionen Franken weggenommen werden. Sie wissen aber genauso gut wie wir, dass die AHV-Renten
für die allermeisten Haushalte eine existenzielle Lebensgrundlage sind. Wir wissen aus der Statistik, dass der
grösste Teil der Haushalte von Rentnerinnen und Rentnern auf die AHV als hauptsächliche Einnahmequelle
angewiesen sind.
Die Rentenkürzungen, die hier vorgenommen werden sollen, werden mit der Finanzlage der AHV begründet.
Es ist aber bezeichnend, dass wir über die Finanzen erst am Schluss der materiellen Beratung zu den AHV-
Leistungen entscheiden werden.
Ich bitte Sie, nicht zu vergessen, dass der Einschnitt, der bei Artikel 33ter vorgenommen werden soll, auch
viele IV-Rentner und Rentnerinnen treffen wird. Es sind gerade Menschen mit Behinderungen, die heute klei-
ne Renten haben. Sie hätten das Nachsehen. Zahlreiche Menschen mit Behinderungen sind nur teilweise
erwerbsfähig, was sich natürlich auch auf die Berechnung der Rente auswirkt. Es geht in diesem Bereich auch
um Geburtsbehinderte und um Menschen, die im Jugendalter eine dauerhafte Behinderung erleiden. Diese
erhalten so oder so nie mehr als die so genannte ausserordentliche Rente, welche 133 Prozent der minimalen
Rente ausmacht. Gerade bei diesen kleinen Renten spielt jeder Franken eine grosse Rolle. Das bedeutet,
dass ein dreijähriger Anpassungsrhythmus gerade bei Menschen mit Behinderungen zu massiven Einbussen
führen würde.

Hess Peter (C, ZG): Die CVP-Fraktion lässt mitteilen, dass sie die Mehrheit unterstützt. Die SVP-Fraktion wird
der Minderheit II (Triponez) zustimmen.

Egerszegi-Obrist Christine (R, AG): Die 10. AHV-Revision hat ganz gezielt Verbesserungen für niedere Ein-
kommen und für die Frauen gebracht. Man gab aber damals den Auftrag weiter, dass die 11. AHV-Revision
dann eine Konsolidierung dieses Sozialwerkes bringen müsse.
Wir können dieses Sozialwerk nicht konsolidieren, wenn sich alle Interessengruppen darauf berufen, bei ihnen
solle man nicht sparen. Wir müssen darauf achten, dort, wo es möglich ist, wo es sozialverträglich ist, auch
einmal etwas einsparen zu können.
Die FDP-Fraktion bittet Sie, hier der Mehrheit zu folgen und die Anträge der beiden Minderheiten, die zu weit
nach oben bzw. nach unten gehen, abzulehnen.
Die Freisinnigen haben sich bereits im Rahmen der Gespräche am "runden Tisch" dafür eingesetzt, dass man
den Zustand der Rentenanpassung wieder so herstellt, wie er vor 1994 war, nämlich alle drei Jahre, ausser
wenn die Teuerung ein Niveau von 4 Prozent überschreitet. Das ist zumutbar.
Frau Goll, Sie haben zitiert, dass sich die betroffenen Kreise das nicht gefallen lassen. Wir haben gestern ge-
nau dasselbe von den Selbstständigerwerbenden gehört. So können wir dieses Sozialwerk nicht auf gesunde
Füsse stellen. Wir werden Sparmassnahmen auf die nächste Generation verschieben müssen, und die wird
es umso schwerer haben.
                                         AB 2001 N 445 / BO 2001 N 445
Bei der AHV haben wir, wenn wir diese Teuerung auch später angleichen, immer das bewährte Netz der
Ergänzungsleistungen. Ergänzungsleistungen sind keine Almosen – sie sind ein Anspruch, den man hat, um
das Notwendige, das fehlt, zu ergänzen. Deshalb ist es umso wichtiger, dass wir dieses Instrument endlich in
der Verfassung festschreiben.
Ich bitte Sie im Namen der FDP-Fraktion, hier weder nach oben noch nach unten zu weit zu gehen und der
Mehrheit der Kommission zu folgen.

Le président (Hess Peter, président): Le groupe libéral déclare qu'il va soutenir la majorité.

Fasel Hugo (G, FR): Wenn es um die Anpassung der Renten geht, braucht man sich nur ein konkretes Bild vor
Augen zu halten, dann sieht man, dass hier kein Spielraum gegeben ist. Es ist in diesem Land nicht so, dass

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alle Leute eine zweite Säule haben, wenn sie ins Rentenalter eintreten. Mehr als die Hälfte der Rentnerinnen
und Rentner hat bis heute keine zweite Säule, und wir wissen auch, dass es deshalb immer noch viele – auch
Leute mit Kleineinkommen – gibt, die auf eine gute AHV angewiesen sind.
Ich erinnere auch daran, dass die erste Säule gemäss Verfassungsauftrag die Existenzsicherung als Ziel
hat. Darauf ist auch bei der Rentenanpassung zu achten. Wenn wir jetzt eine kleine Rente nehmen, eine
Minimalrente von heute 1000 Franken, dann kann man sich sehr leicht ein Bild davon machen, was es für diese
Leute bedeutet, wenn Rentenanpassungen verzögert werden. Herr Triponez, der in seinem Antrag gerne noch
etwas weiter gehen möchte, würde immerhin eine vorübergehende Rentenkürzung von 6 Prozent zulassen.
Das zeigt doch, dass bei kleinen Renten ein solcher Abbau – Einsparungen kann man da nicht sagen, sondern
da muss man doch von einem bedeutsamen Abbau reden –, nicht verträglich ist, weil diese Leute Tag für Tag
jeden Rappen im Portemonnaie umdrehen müssen, bevor sie ihn in den Konsum geben können. Es gibt Leute
in diesem Land, die so rechnen müssen, und sie sollten wir jetzt im Auge behalten.
Ein zweiter Punkt: Ein Kennzeichen der AHV ist die Sicherheit der Renten und deshalb auch der Rentenanpas-
sung. Es ist eine zentrale Stärke dieser ersten Säule, dass jene, die einmal eine Rente bekommen, auch die
Garantie haben, dass sich diese Rente kontinuierlich den Lebenshaltungskosten und dem Lohnindex anpasst.
Ich erinnere auch daran, dass die Verschlechterung, die bei der seinerzeitigen Lösung vollzogen wurde, am
"runden Tisch" beschlossen wurde, in einer Zeit also, als wir in diesem Lande noch darauf angewiesen waren,
mit Notmassnahmen die Bundesfinanzen zu sanieren. Da sich die Situation heute grundlegend verändert hat,
ist es entsprechend notwendig, mit diesen Notmassnahmen aufzuhören und deshalb konsequenterweise dem
Antrag der Minderheit I zuzustimmen.
Eben wurde hier am Rednerpult noch gesagt, dass wir sozialverträglich sparen sollten. Wenn wir schon sozi-
alverträglich sein wollen, dann sollten wir immer die ganze Alterssicherung im Auge behalten, also auch die
zweite und dritte Säule. Wenn schon bei der Alterssicherung gespart werden muss, dann eben nicht bei der
ersten Säule, welche die Existenzsicherung garantieren soll, sondern meinetwegen bei der Säule 3a. Doch
gerade in diesem Luxusbereich stellen wir fest, dass bereits Ausbaumassnahmen vorgeschlagen werden.
Demzufolge ist das, was hier die Minderheit I beantragt, nur konsequent: Den Verfassungsauftrag umzusetzen
und alles dafür zu tun, dass die Existenzsicherung für kleine Renten garantiert bleibt.

Dormann Rosmarie (C, LU), für die Kommission: In Artikel 33ter müssen die Absätze 1 und 4 gemeinsam an-
geschaut werden. Es handelt sich hier um den Anpassungsrhythmus der Renten. Bis 1994 galt in der AHV die
dreijährliche Anpassung. Seither werden die Renten in der Regel alle zwei Jahre zu Beginn des Kalenderjah-
res der Lohn- und Preisentwicklung angepasst. Nach der heutigen Bestimmung wird der Zweijahresrhythmus
unterbrochen, wenn die Teuerung innerhalb eines Jahres um mehr als 4 Prozent angestiegen ist. Diese Re-
gelung geht also davon aus, dass es den Rentnerinnen und Rentnern nicht zuzumuten ist, bei einer Teuerung
von mehr als 4 Prozent auf eine Rentenanpassung zu verzichten.
Der Bundesrat schlägt nun in Absatz 1 vor, die Renten wieder im Dreijahresrhythmus der Teuerung anzupas-
sen, allerdings mit der Klausel in Absatz 4, dass die Anpassung früher erfolgt, wenn die aufgelaufene Teuerung
4 Prozent überschreitet.
Die Mehrheit der Kommission folgt bei den Absätzen 1 und 4 dem Entwurf des Bundesrates. Da die AHV-Re-
vision eine Konsolidierung der Finanzen bringen soll, ist die dreijährliche Anpassung der Renten an die Lohn-
 und Preisentwicklung der so genannte Sparbeitrag der heutigen Rentnergeneration. Nur wenn die Teuerung
über ein Mass von 4 Prozent seit der letzten Rentenanpassung ansteigt, passt der Bundesrat die ordentlichen
Renten früher an.
Der Antrag Rechsteiner-Basel, bei der zweijährlichen Anpassungsfrist zu bleiben, unterlag in der Kommission
mit 9 zu 13 Stimmen bei einer Enthaltung. Der Antrag Triponez, die Renten alle vier Jahre anzupassen und
dadurch in der AHV statt 150 Millionen pro Jahr 230 Millionen Franken einzusparen, unterlag in der Kommission
mit 5 zu 8 Stimmen. Wir müssen uns bewusst sein, dass mit einer späteren Anpassung der Renten an die
Lohn- und Preisentwicklung für die Rentenbezüger und -bezügerinnen die Renten auf ihrer aktuellen Höhe
blockiert bleiben, auch wenn die Lebenshaltungskosten angestiegen sind.
Der Antrag der Minderheit Triponez zu Absatz 4 in Artikel 33ter, die ordentlichen Renten nur dann früher
anzupassen, wenn der Landesindex seit der letzten Rentenanpassung um mehr als 6 Prozent angestiegen ist,
unterlag in der Kommission deutlich mit 4 zu 18 Stimmen.
Ich bitte Sie folglich klar, in Artikel 33ter Absätze 1 und 4 dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen.

Guisan Yves (R, VD), pour la commission: De l'avis du Conseil fédéral, la consolidation de l'AVS exige l'en-
gagement de l'ensemble de la population, y compris les rentiers. Passer d'une adaptation bisannuelle à une

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adaptation trisannuelle permet une économie de 150 millions de francs. Cette modification repose sur les
discussions de la "table ronde" de 1998. Toutefois, il y a un certain nombre de garde-fous sociaux. Dès que
le renchérissement dépasse 4 pour cent, il y a adaptation; celle-ci pourrait même avoir lieu chaque année si
l'évolution de la situation y obligeait. Par ailleurs, les prestations complémentaires restent toujours à disposition
en cas de nécessité.
Le renoncement des rentiers à ces 150 millions de francs paraît admissible aux yeux de la majorité de la
commission, puisque le dispositif social n'est pas mis en danger par cette mesure. Par contre, il n'en va pas
de même de la proposition de minorité II (Triponez) qui aboutirait, certes, à une économie de 230 millions de
francs, et même de 270 millions de francs si l'on suit son intention de n'adapter les rentes au renchérissement
que si l'indice suisse des prix à la consommation augmente de 6 pour cent. Cette proposition drastique a
été repoussée, par 8 voix contre 5. A l'autre extrémité, la minorité I (Rechsteiner-Basel) ne veut rien changer
du tout au système actuel qui prévoit une adaptation tous les deux ans avec un taux de renchérissement
déclenchant de 4 pour cent.
La majorité de la commission ne partage pas cet avis. Elle estime, par 13 voix contre 9 et avec 1 abstention,
que l'on peut quand même raisonnablement demander également aux rentiers de consentir un petit effort
selon le principe de la symétrie des sacrifices, conformément au projet du Conseil fédéral.

Dreifuss Ruth (, ): A l'origine, cette réflexion sur le taux d'adaptation a été liée à la "table ronde" et aux me-
sures d'économie. Heureusement, je dirai, cette
                                         AB 2001 N 446 / BO 2001 N 446
mesure n'a pas été nécessaire. En particulier, la recherche de l'équilibre de ces mesures d'économie a justifié
qu'on ne maintienne pas ce taux dans ce paquet.
Nous sommes aujourd'hui dans une procédure tout à fait ordinaire où nous devons nous poser la question de
savoir comment garantir à moyen et à long terme l'équilibre de l'AVS. Parmi les mesures envisageables, il y a
celle-ci. Dans le cadre d'un équilibre entre les sacrifices que l'on demande aux uns et aux autres, cette mesure
semble acceptable. Il ne s'agit donc plus d'une mesure d'urgence, il s'agit d'une procédure tout à fait ordinaire
sur laquelle nous avons la possibilité de nous pencher, de réfléchir quant aux conséquences et de voir si cela
est acceptable. Aux yeux du Conseil fédéral, ça l'est, mais ça l'est uniquement à condition que l'on maintienne
les 4 pour cent de renchérissement comme le seuil qui permet d'adapter les rentes, à l'intérieur d'une période
de trois ans.
Les propositions qui nous sont soumises, en particulier celles qui consisteraient à choisir à la fois un rythme de
quatre ans et le seuil de 6 pour cent, conduiraient à demander un effort additionnel aux personnes retraitées
de 270 millions de francs, par exemple si on prend l'année 2003. La perte subie par la lenteur de l'adaptation
serait, en une seule année, de ce montant.
Nous nous contentons de demander un sacrifice de 150 millions de francs. Il est lourd, mais il nous paraît
acceptable. Encore une fois, avec la proposition de minorité II (Triponez), c'est, dans ce cas de figure, 420
millions de francs qui devraient être demandés et qui appauvriraient d'autant ceux qui reçoivent les rentes.
Cela est absolument exagéré, d'autant plus, j'aimerais quand même le rappeler, que quatre ans, c'est long
pour une personne âgée. C'est long, quand on s'approche du terme de la vie, pour savoir si l'on peut maintenir
le pouvoir d'achat auquel on s'est habitué. En général, on s'est adapté à la baisse en essayant tout simplement
de faire face aux dépenses à l'aide d'une rente et des revenus qui restent pour cette tranche de vie.
En d'autres termes, j'aimerais vous demander, comme d'autres l'ont fait, de rejeter à la fois la proposition de
minorité I et la proposition de minorité II en ce qui concerne le premier point, la proposition de minorité II en ce
qui concerne le taux-seuil pour l'adaptation, et de suivre la majorité de la commission et le Conseil fédéral.

Abstimmung – Vote

Eventuell – A titre préliminaire
Für den Antrag der Mehrheit .... 129 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit II .... 45 Stimmen

Definitiv – Définitivement
(namentlich – nominatif; 00.014/1210)
Für den Antrag der Mehrheit .... 104 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit I .... 70 Stimmen

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             Conseil national • Session spéciale mai 2001 • Troisième séance • 08.05.01 • 15h00 • 00.014

Art. 33ter Abs. 2
Antrag der Kommission
Mehrheit
Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates

Minderheit I
(Heberlein, Borer, Bortoluzzi, Dunant, Egerszegi, Fattebert, Gutzwiller, Hassler, Stahl, Suter, Triponez)
Der Rentenindex setzt sich zusammen aus einem Drittel des Nominallohnindexes und zwei Dritteln des Lan-
desindexes der Konsumentenpreise, welche vom Bundesamt für Statistik ermittelt werden.

Minderheit II
(Rechsteiner-Basel, Baumann Stephanie, Fasel, Goll, Gross Jost, Maury Pasquier, Rechsteiner Paul, Rossini)
Der Rentenindex setzt sich zusammen aus zwei Dritteln des Nominallohnindexes und einem Drittel des Lan-
desindexes der Konsumentenpreise, welche vom Bundesamt für Statistik ermittelt werden.

Art. 33ter al. 2
Proposition de la commission
Majorité
Adhérer au projet du Conseil fédéral

Minorité I
(Heberlein, Borer, Bortoluzzi, Dunant, Egerszegi, Fattebert, Gutzwiller, Hassler, Stahl, Suter, Triponez)
L'indice de rente se compose pour un tiers de l'indice du salaire nominal et pour deux tiers de l'indice national
des prix à la consommation, fournis par l'Office fédéral de la statistique.

Minorité II
(Rechsteiner-Basel, Baumann Stephanie, Fasel, Goll, Gross Jost, Maury Pasquier, Rechsteiner Paul, Rossini)
L'indice de rente se compose pour deux tiers de l'indice du salaire nominal et pour un tiers de l'indice national
des prix à la consommation, fournis par l'Office fédéral de la statistique.

Heberlein Trix (R, ZH): Der Mischindex, wie er heute besteht, wurde 1980 eingeführt. Die Minimalrente betrug
damals 550 Franken. Heute liegt sie dank dieser Anpassung bei 1005 Franken minimal, und die Maximalrenten
sind im Zeitraum von 20 Jahren um rund 83 Prozent gestiegen. Würde nur eine Preisanpassung berücksichtigt,
läge die Rente bei 955 Franken, würde die volle Lohnentwicklung mit einbezogen, läge sie bei 1055 Franken.
Die Ersatzquote, also das Verhältnis zwischen Rente und früherem Einkommen, ist durch die 50 Prozent
Lohn- und 50 Prozent Preisbasis des heutigen Rechtes kleiner geworden, ohne dass dies für die Rentner zu
einschneidenden Konsequenzen führte. Denn die Minimalrente wurde, Sie haben es gehört, auf 1005 Franken
erhöht.
Mit meinem Antrag möchte ich nicht das "système génial", wie Frau Bundesrätin Dreifuss den Mischindex in
der Kommission genannt hat, abschaffen. Im Gegenteil, wir stehen zum Mischindex. Aber auch ein "systè-
me génial" müsste den Verhältnissen der Zeit angepasst werden – wir wollen lediglich den anteilmässigen
Einbezug von Lohn und Preisindex verändern. Das Verhältnis von zwei Dritteln Preisindex und einem Drittel
Nominallohnindex, wie ich es in meinem Antrag vorschlage, hätte längerfristig einen höheren Spareffekt zur
Folge. Die einzelnen Rentner werden im Rahmen des etablierten BVG-Systems in zehn bis zwanzig Jahren
diese Einbusse kaum zur Kenntnis nehmen. Wir wollen aus diesem Grund die zweite Säule auch für kleine
Einkommen stärken, wie dies in der Subkommission BVG im Moment vorbereitet wird. Die Beitragszahler, die
jungen Familien, hätten aber eine Erleichterung im Bereich der direkten und indirekten Steuern.
Wir haben hier die Aufgabe, für die AHV langfristige Finanzierungsmöglichkeiten zu suchen, damit nicht die
Generation der Aktiven, die immer kleiner wird, unverhältnismässig belastet wird. Dabei sind sämtliche Leistun-
gen in unserem Dreisäulensystem mit einzubeziehen, und es ist nicht ein selektives Wunschdenken zu pflegen.
Eine Opfersymmetrie, welche sich auf das Rentenalter der Frau und die Witwenrente beschränkt und nicht alle
zukünftigen Rentner in die Massnahmen mit einbezieht, ist für uns inakzeptabel. Nach zehn Ausbaurevisionen
haben wir zur Kenntnis zu nehmen, dass in Zukunft nicht mehr eine wachsende Zahl Beitragszahler existiert,
welche dies zu finanzieren hat, und dass die abnehmende Zahl der Aktiven nicht zu Beitragserhöhungen und
zusätzlichen Mehrwertsteuerprozenten bereit sein wird.

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Der Antrag der Minderheit II (Rechsteiner-Basel) wird bei gleich bleibender Lohnentwicklung zu erheblichen
Mehrkosten führen. Er ist wohl auch politisch nicht ganz seriös gemeint, sondern als Gegenantrag zum Antrag
der Minderheit I.
Im Lauf der Jahre wirken sich die Einsparungen kumulativ aus, Stichwort Anzahl Rentner. Bei einem Prozent
Produktivitätswachstum ergeben sich nach zehn Jahren rund
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650 Millionen Franken Einsparungen pro Jahr, nach zwanzig Jahren gar 1400 Millionen Franken, ohne dass
dies mit neuen Beiträgen ausgeglichen werden müsste.
Die Kommission hat den Antrag der Minderheit I mit 13 zu 11 Stimmen – also ganz knapp – abgelehnt. Ich
ersuche Sie, ihm nun hier zuzustimmen.
Wir haben bei der Witwenrente auch erhebliche Mehrausgaben gegenüber der Vorlage des Bundesrates vor-
genommen. Diese sind nicht durch zusätzliche Mehrwertsteuerprozente oder Lohnprozente, sondern durch
eine langfristige Sanierung hereinzuholen.

Rechsteiner Rudolf (S, BS): Frau Heberlein will die Renten von der Lohnentwicklung abkoppeln. Das hätte in
der Tat dramatische Folgen für die AHV. Sie schütteln den Kopf, Frau Heberlein – natürlich wollen Sie die Ren-
ten von den Löhnen abkoppeln; Sie machen es einfach in Etappen, jetzt kommt die erste Kürzung. Sie haben
gesagt, wie viel Geld das ausmacht: 650 Millionen Franken nach zehn Jahren. Wir schlagen Ihnen im Gegen-
satz dazu vor, die Renten vermehrt wieder an die Lohnentwicklung anzupassen. Denn wir stellen fest, dass die
AHV, gemessen an den Löhnen für Neurentner, wegen dem Mischindex ständig an Wert verliert. Die Erosion
macht seit Einführung des Mischindexes mehr als fünf Prozent aus und geht bei hoher Lohnentwicklung, wie
wir sie jetzt haben, verstärkt weiter.
Was hat es für Folgen, wenn Sie den Mischindex abschaffen? Natürlich, die Leute wollen eine gute Alterssi-
cherung, sie bringen mehr Geld in die zweite Säule. Das Vermögen der zweiten Säule ist seit 1975 von 50 auf
500 Milliarden Franken gestiegen; es hat sich verzehnfacht. Wie ich schon gesagt habe, werden fünf Prozent
des Bruttosozialproduktes als Kapitalexport ins Ausland exportiert; man weiss nicht, wohin mit dem Geld.
Der Währungsfonds schrieb dazu, dass sich der Kapitalbestand als eigentliche Fehlinvestition erweise: "Wenn
in einer dynamisch-effizienten Wirtschaft die Investitionen die Gewinne stets übersteigen, wenn mehr in den
Kapitalsektor eingezahlt wird, als daraus zurückfliesst, dann wird er zur Nettobelastung für die Volkswirtschaft."
Sie sehen, es hat volkswirtschaftlich kontraproduktive Folgen, immer mehr Geld in die zweite Säule zu stecken.
Es ist klar, woher der Antrag der Minderheit I (Heberlein) kommt, er trägt die Handschrift der Banken und der
Versicherungen.
Empirisch gesehen, rückblickend, ist es nicht so, dass das Umlageverfahren schlechter rentiert hat als die
Kapitaldeckung, auch wenn die Börsenkurse in den letzten Jahren stark gestiegen sind. Es scheint mir fast,
dass die Köpfe gewisser Leute durch die dort gemachten Gewinne etwas umnebelt sind.
Wenn wir nämlich die Börsenentwicklung ins Verhältnis zur volkswirtschaftlichen Substanz setzen, stellen wir
fest, dass die hohen Bewertungen in den Bilanzen der Pensionskassen eigentlich Überbewertungen sind. Das
Kurs-Gewinn-Verhältnis hat sich bei den Aktien von zehn auf dreissig erhöht. Das heisst, Aktien sind heute im
Mittel dreimal höher bewertet als in den Siebzigerjahren. Es droht hier das Gleiche wie bei den Immobilien:
Wenn Sie immer mehr Geld in die zweite Säule stecken, kommt es periodisch zu Kurseinbrüchen, zu grossen
Wertverminderungen, zu Kapitalvernichtung.
Die Kurseinbrüche der letzten zwölf Monate haben manchem Vermögensverwalter bereits die Augen geöffnet
und schmerzhaft in Erinnerung gerufen, dass die Bäume eben nicht in den Himmel wachsen. Was uns dann
in der zweiten Säule droht, ist Folgendes: Der Mindestzins wird heruntergesetzt, wenn keine Rendite mehr
erwirtschaftet wird, und die Leute verlieren ihr Geld und ihre Rentenansprüche. Deshalb ist es wichtig, dass
die Arbeitsteilung zwischen AHV und zweiter Säule so weitergeführt wird, dass die AHV nicht erodiert.
Sie argumentieren stets mit der Demographie, aber so und so viele Prognosen haben sich als falsch heraus-
gestellt. Ich zitiere aus der Vergangenheit, aus den Berichten des Bundesamtes für Sozialversicherung: 1978
hat das Bundesamt für das Jahr 1990 einen Milliardenverlust prognostiziert. Die AHV machte dann 1990 zwei
Milliarden Franken Überschüsse.
Der IDA-Fiso-Bericht rechnete mit einer Dauerkrise ab dem Jahr 2005. Jetzt hat das Bundesamt für Statistik
diese Prognose aus dem Jahre 1995 bereits revidiert und die Dauerkrise um zehn Jahre hinausgeschoben.
In der Botschaft des Bundesrates zur 11. AHV-Revision steht, wir müssten im Jahr 2003 zusätzliche Mehr-
wertsteuerprozente einführen. Noch während der Beratungen musste diese Zahl zweimal nach oben korrigiert
werden. Jetzt sind wir beim Jahr 2007, in dem die ersten Mehrwertsteuerprozente fällig sind, und dabei ist das

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Gold der Nationalbank noch nicht einmal eingerechnet. Deshalb können wir damit rechnen, dass die AHV in
diesem Jahrzehnt mit grosser Wahrscheinlichkeit einen ausgeglichenen Haushalt aufweist. Solche Zwangs-
massnahmen, wie sie hier vorgeschlagen werden, die der AHV ans Leder gehen, sind unnötig, und sie sind
unsozial.
Lehnen Sie den Antrag der Minderheit I ab, und stimmen Sie dem Antrag der Minderheit II zu.

Egerszegi-Obrist Christine (R, AG): Im Namen der FDP-Fraktion bitte ich Sie, den Antrag der Minderheit I
(Heberlein) zu unterstützen.
Gehen wir das Problem doch einmal auf einer sachlicheren Ebene an. Der Mischindex hat zwei Komponenten:
Erstens legt er die Erstrente fest, zweitens passt er die laufenden Renten der Teuerung an. Der Mischindex
wurde seinerzeit von Bundesrat Tschudi willkürlich festgelegt. Er wird zur einen Hälfte über den Index der
Konsumentenpreise, zur anderen Hälfte über den Index der Lohnentwicklung berechnet. Damit nehmen die
Erstrentner je zur Hälfte Anteil an der Produktivität und an der Teuerung. Aber auch die Bezüger der laufenden
Renten erhalten, nachdem sie aus dem aktiven Berufsleben, aus dem Wirtschaftsprozess ausgeschieden sind,
immer noch die Hälfte des laufenden Wirtschaftswachstums ausgeglichen. Das hat in den Neunzigerjahren
dazu geführt, dass die Löhne der aktiven Erwerbstätigen real stagnierten oder sogar zurückgingen, während
die AHV-Renten real erhöht wurden.
Die Wirkung einer Korrektur hier ist nicht zu unterschätzen. Würden die Erstrenten nach dem geltenden Mi-
schindex festgelegt und die laufenden Renten der Teuerung angepasst, so könnte die Finanzierung der AHV
laut wissenschaftlichen Berechnungen der Konjunkturforschungsstelle der ETH Zürich ohne Weiteres bis über
das Jahr 2015 hinaus gesichert werden.
Aber es gäbe bei den Rentnern unterschiedliche Eintrittsgenerationen. Damit erhielte jede Generation ihren
Anteil am Wirtschaftswachstum – nicht mehr, aber auch nicht weniger. Aber die laufenden Renten erhielten
jedes Jahr die Teuerung ausgeglichen. Die Kaufkraft der Renten bliebe erhalten. Der Effekt auf den Finanz-
haushalt der AHV ist deshalb so ausgeprägt, weil die kommende Rentnergeneration der Babyboomer nur noch
das erhält, was sie einmal als Wirtschaftswachstum selber erarbeitet hat. Auf die Einzelrenten selber sind die
Auswirkungen klein. Sie haben es von Frau Heberlein gehört. Es sind nicht einmal fünf Franken pro Rente. Die
Auswirkungen wachsen aber mit den Jahren, mit den Zinsen und Zinseszinsen, die anders anfallen.
Die FDP-Fraktion beantragt Ihnen, den Antrag der Minderheit I (Heberlein) zu unterstützen. Er sieht keine
direkte Zweiteilung des Mischindexes vor. Er möchte die Lohnentwicklung zu einem Drittel und dafür die Teue-
rung zu zwei Dritteln berücksichtigen. Das liegt im Interesse der Rentnerinnen und Rentner. Wie wir aus der
Demographie wissen, nimmt die Zahl der Erwerbstätigen ab, und die Zahl der über 65-Jährigen nimmt zu.
Damit werden die Löhne steigen, weil weniger Arbeitskräfte zur Verfügung stehen werden, als man eigent-
lich bräuchte. Während die Belastung der Aktiven zunehmen würde – sie hätten mit ihren Lohnbeiträgen die
Sozialversicherungen für mehr Empfänger zu stützen –, könnten die Rentner von dieser Lohnentwicklung über
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Gebühr profitieren. Dabei geht es beim Mischindex primär darum, die laufenden Renten der Teuerung anzu-
passen.
Mit diesem Vorschlag von einem Drittel Lohnentwicklung und zwei Dritteln Preisentwicklung wird den Rentnern
also nichts weggenommen. Die Kaufkraft der Renten bleibt erhalten, aber die Aktiven werden weniger stark
belastet.
Der Mischindex scheint bei der SP-Fraktion absolut sakrosankt. Die Wirkung des Mischindexes in seiner heuti-
gen Zusammensetzung wurde aber nie wissenschaftlich geprüft. Vor etwa dreissig Jahren wurde hier beschlos-
sen, dass Bundesrat Tschudi Professor Würgler einen entsprechenden Auftrag geben solle. Tschudi machte
aber schliesslich kein Geld dafür locker, und der Auftrag verlief im Sand. Also könnte der Mischindex statt 50 zu
50 genauso fundiert aus einem Drittel Lohnentwicklung und zwei Dritteln Preisentwicklung zusammengesetzt
sein.
Es ist absolut unverständlich, warum Rudolf Rechsteiner uns vorwirft, wir wollten mit einer Korrektur den Mi-
schindex abschaffen. Mit seiner Korrektur will er ihn ja auch nicht abschaffen. Gerade bei den Rentnern ist
es doch wichtig, dass sie die Teuerung bei den Mieten, bei den Gesundheitskosten vergütet erhalten, um den
täglichen Lebensunterhalt bestreiten zu können. Von dramatischer Wirkung keine Spur!
Mit diesem Antrag tragen wir zu einer nachhaltigen finanziellen Sicherung der AHV bei. Er schafft keine Här-
tefälle und nimmt niemandem etwas weg. Deshalb bitte ich Sie im Namen der Freisinnigen, den Antrag der
Minderheit I (Heberlein) zu unterstützen.

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Bortoluzzi Toni (V, ZH): Der Mischindex ist hier im Saal immer wieder ein Diskussionspunkt. Ich war schon
mehrere Male dabei. Es dürfte vor allem daran liegen, dass der Einbezug der Lohnentwicklung schlicht und
einfach unbefriedigend ist, weil er, wie Frau Egerszegi schon gesagt hat, eine Willkür darstellt. Ich hätte an
sich nichts gegen einen sauberen Mischindex, der den für die Rentner wichtigen Warenkorb enthält und eine
Lohnentwicklung mit einbezieht, welche für eine Berechnung der Entwicklung auch richtig ist. Wenn die ganze
SVP-Fraktion dem Antrag der Minderheit I (Heberlein) zustimmt, dann vor allem deshalb, weil der Lohnindex,
der heute zur Hälfte einbezogen ist, eben nicht dem immer wieder zitierten verfügbaren Lohn der Arbeitneh-
merinnen und Arbeitnehmer entspricht.
Dort liegt meines Erachtens das Problem: Für die Berechnung des Lohnindexes für die Renten wird der Brutto-
lohn der Arbeitnehmer einbezogen. Das ist ein Lohngefüge, welches mit den Interessen der Rentner eigentlich
nichts mehr zu tun hat. Wenn beispielsweise die Sozialabgaben steigen, stehen dem Arbeitnehmer weniger
Mittel zur Verfügung; für den Rentenindex aber können dann allfällige Lohnkorrekturen wirksam werden, ob-
wohl der Arbeitnehmer weniger oder gleich viel Geld zur Verfügung hat. Das ist doch nicht die Idee eines
Lohnindexes. Das ist verfehlt.
In den Neunzigerjahren war genau dies der Fall, und viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hatten weni-
ger Mittel zur Verfügung, weil die Kosten für die Sozialversicherungen anstiegen. Aber beim Rentenindex hatte
das überhaupt keine Auswirkungen. Kleinste Bruttolohnkorrekturen führten dann noch dazu, dass trotzdem
eine Teuerung auf den Löhnen ausgewiesen wurde. Hierin liegt der grosse Mangel dieses Mischindexes. Man
müsste – ich habe das in der Kommission schon gesagt – diese Frage unbedingt einmal umfassend angehen.
Hier bei dieser Revision ist es nicht möglich; man war darauf auch nicht vorbereitet. Aber es rechtfertigt sich
aufgrund dieser speziellen Situation, den Lohneinbezug von der Hälfte – wie er heute gilt – auf einen Drittel zu
korrigieren, wie es die Minderheit I vorschlägt. Damit wird dieses Zerrbild wenigstens etwas gemildert.
Das allein wäre ein Grund, dem Antrag der Minderheit I (Heberlein) zuzustimmen. Ich bitte Sie darum.

Fasel Hugo (G, FR): Ich möchte dort weiterfahren, wo Herr Bortoluzzi aufgehört hat, weil sein Votum einen
ganz grundlegenden Denkfehler enthält. Wir reden immer wieder vom Mischindex, vom Index überhaupt, und
zwar als Massstab zur Anpassung der Renten. Das ist nur ein kleiner Teil der Wahrheit.
Der Mischindex wird für zwei Dinge gebraucht. Nicht nur für die Anpassung der Renten, die jemand bezieht,
wenn er 65 und älter ist, sondern der Mischindex – das ist weit wichtiger – wird bei der Entstehung der Renten
eingesetzt. Es geht um folgende Frage: Wie werden meine Einzahlungen nach und nach bis zum Rentenalter
65 hochgerechnet, wenn ich ab dem zwanzigsten Altersjahr Beiträge zahle? In diesem Bereich ist der Index
wesentlich wichtiger, sogar wichtiger als anschliessend für die Rentenanpassungen bei jenen, die schon eine
Rente beziehen. Dieser Teil wird immer wieder ausgeblendet, und nur deshalb kann man zu Aussagen kom-
men, wie Herr Bortoluzzi sie macht, wonach die Lohnentwicklung für die Rentnerinnen und Rentner, die heute
eine Rente beziehen, eigentlich keine Rolle spielen sollte.
Wenn man sieht, dass der Mischindex für die Entstehung der Renten entscheidend ist, wird man ganz anders
argumentieren müssen. Insofern hat dann auch Frau Egerszegi Recht, wenn sie sagt, dass dieser Teil für uns
etwas Sakrosanktes hat.
Noch ein zweites Argument: Warum hängen wir am Mischindex und finden es grundlegend wichtig, dass er
erhalten bleibt? Es geht einfach um die Sicherheit der AHV und der Personen, die von der AHV leben müssen.
Es ist das entscheidende Argument und der entscheidende Vorteil gegenüber der zweiten Säule, dass wir dort
einen klaren Anpassungsmechanismus haben. Alle, die einmal AHV bekommen, wissen, was sie erwartet.
Diese minimalen Sicherheiten in diesem Lande sollten wir nicht antasten. Die Leute sollten wissen, was eine
AHV-Rente dann in ihrer Fortentwicklung auch wert sein wird.
Ich habe in den letzten Jahren öfter Inserate von Lebensversicherungen zur Seite gelegt. Schon jetzt, heute,
da der Ausgleich der Teuerung und teilweise die Anpassung an die Lohnentwicklung garantiert sind, wird in
diesen Inseraten immer wieder gesagt, die AHV sei nicht mehr sicher, sie würde ja in Schwierigkeiten gera-
ten, schreibe rote Zahlen, man solle doch bitte selber noch etwas ansparen, solle eine Lebensversicherung
abschliessen usw.
Stellen Sie sich vor, welcher Inserateschwall uns an dem Tag erwarten wird, an dem die gleichen Marketing-
experten dann auch noch sagen können, die AHV-Renten würden ja nicht mehr wie in der Vergangenheit
garantiert angepasst, man müsse diese Unsicherheiten auf jeden Fall durch ein Lebensversicherungsprodukt
abdecken! Das ist nicht die Lösung, die wir wollen. Wir wollen, wie gesagt, sichere Renten für jene, die künftig
Renten beziehen, und für solche, die sie bereits haben.
Wir stimmen deshalb dem Antrag der Minderheit II zu. Wir haben aber auch Verständnis dafür, dass einige nicht
über den historischen Kompromiss hinausgehen möchten und deshalb dem Antrag der Mehrheit zustimmen.

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Rossini Stéphane (S, VS): Au nom du groupe socialiste, je vous propose de soutenir la proposition de minorité
II (Rechsteiner-Basel) et de vous opposer à la proposition de minorité I (Heberlein). En effet, sous des airs de
principe technique, vous l'avez remarqué dans le débat jusqu'ici, la question d'indice mixte relève en fait d'un
enjeu politique fondamental. Elle touche l'essence même du revenu de substitution qui sous-tend la mise sur
pied de l'AVS et ses effets économiques, non seulement en termes de redistribution, mais aussi en termes de
capacité de consommation des rentiers. Cet effet de revenu de substitution est essentiel.
Dans notre pays, malgré la constitution, alors que les rentes AVS sont loin d'atteindre les objectifs que nous
avons définis démocratiquement – c'est aussi une question sur laquelle nous devrions peut-être un jour nous
pencher sérieusement – d'autre part, alors que les prestations complémentaires sont extrêmement inégales
selon les cantons et que leur accès est plus ou moins difficile, ou facile diront certains, dans ce domaine on
doit quand même observer qu'entre un
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quart et un tiers des ayants droit n'en bénéficient pas, ce qui doit nous interpeller. Nous devons impérativement
tenir compte de l'évolution du coût de la vie et assurer un niveau de rente qui soit suffisamment élevé pour se
rapprocher un tant soit peu de l'objectif constitutionnel. C'est là tout le principe qui sous-tend notamment cette
question du renchérissement.
Pour la gauche et les syndicats, nous le réclamons avec vigueur pour les salaires. Si nous faisons une analogie
avec les rentiers, nous ne devons plus parler de revendication, mais plus simplement de nécessité. C'est un
minimum que l'on doit exiger. Le renchérissement est pour nous une composante essentielle de la solidarité.
Reste à lui donner un minimum de substance.
En privilégiant l'évolution des prix et non celle des salaires, tel que le fait la proposition de minorité I, on opte
pour le choix de pénaliser cette adaptation en l'affaiblissant. Pour que celle-ci ne soit pas ralentie, le consensus
qui est trouvé de très longue date par la moyenne arithmétique en vigueur dans la loi, ce consensus devrait
pour le moins être maintenu. Malheureusement, dans le cadre du débat actuel, les velléités d'économie et
de réduction du premier pilier sont telles que l'on doit privilégier un mouvement inverse. C'est le sens de la
proposition de minorité II que nous devons soutenir.
La réalité du niveau des rentes dans ce pays et son décalage par rapport aux objectifs constitutionnels sont
tels que l'adaptation doit être substantielle.
C'est donc en dénonçant les dangers de symétrie des sacrifices additionnels, parce qu'on additionne des sa-
crifices aujourd'hui et que ces sacrifices deviennent la règle, qu'au nom du groupe socialiste, je vous demande
de soutenir la proposition de minorité II (Rechsteiner-Basel).

Dormann Rosmarie (C, LU), für die Kommission: Ich spreche zur dritten Pièce de résistance in dieser Vorlage,
nämlich zum Mischindex. Es ist sehr wichtig und sehr bedeutungsvoll, was wir heute in Artikel 33ter Absatz 2
betreffend Teuerung bestimmen und entscheiden.
Dieser Mischindex ist das arithmetische Mittel zwischen Lohn- und Preisindex. Diese Anpassungsmethode
bezweckt die Erhaltung der Kaufkraft und die Partizipation am Produktivitätsfortschritt. Bereits laufende Renten
und Neurenten werden gleich behandelt. Dadurch wird verhindert, dass für jeden Rentnerjahrgang ein anderes
Rentensystem mit unterschiedlichen Minimal- und Maximalrenten entsteht.
Diese Anpassungsmethode besteht seit der 9. AHV-Revision und hat sich in den vergangenen zwanzig Jahren
bewährt. Der Mischindex ist ein zentraler Punkt in der Altersversicherung, welcher auf die Rentenmenge einen
sehr bedeutungsvollen Einfluss hat. Der Mischindex wirkt bei der Berechnung der Neurente – Sie haben es
vorhin von Herrn Fasel erklärt bekommen –, bei der Aufwertung der Einkommen, bei Rentenformeln sowie bei
der Anpassung der laufenden Rente.
Stellen Sie sich vor, die ganze Million Rentner und Rentnerinnen würden vor dem Bundeshaus stehen und mit
der Glocke läuten; es geht um ihre Rentensumme in der Zukunft.
In Artikel 30 schlägt der Bundesrat, wie vorhin erwähnt, vor, die Erwerbseinkommen jahresweise entsprechend
dem Rentenindex aufzuwerten. Da wo eigentlich der letzte aktuelle Lohn stehen müsste, steht der Renten-
index. Hinkt nun der Rentenindex dem Lohnindex immer hintennach, wird automatisch das rentenbildende
Einkommen Jahr für Jahr etwas weniger stark bewertet.
Die Minderheit I (Heberlein) möchte nun aus Spargründen in Zukunft einen anderen Rentenindex, der sich aus
einem Drittel des Nominallohnes und aus zwei Dritteln des Landesindexes der Konsumentenpreise zusam-
mensetzt.
Die Minderheit II (Rechsteiner-Basel) möchte einen Rentenindex, zusammengesetzt aus zwei Dritteln Nomi-
nallohnindex und einem Drittel Landesindex für Konsumentenpreise.

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