Amtsberger Anzeiger - in der Gemeinde Amtsberg

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Amtsberger Anzeiger - in der Gemeinde Amtsberg
Amtsberger
                                            Anzeiger
                                                 Mitteilungsblatt der Gemeinde Amtsberg
                                  für die Ortschaften Dittersdorf, Weißbach, Schlößchen und Wilischthal

    Jahrgang 2020                     Montag, den 9. November 2020             Ausgabe November 2020

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      Redaktionsschluss Dezember-Ausgabe: 27.11.2020 • Erscheinungstermin Dezember-Ausgabe: 07.12.2020
Amtsberger Anzeiger - in der Gemeinde Amtsberg
2 Amtsberger Anzeiger                                                                                                                      9. November 2020

Informationen des                                                                   Informationen des Bürgermeisters
Bürgermeisters . . . . . . . . . . . . . 2–4
                                                                                Sehr verehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,
Informationen der
Gemeindeverwaltung . . . . . . . . 4–12
                                                      seit Montag, dem 02.11.2020 gilt für den Freistaat Sachsen eine neue Corona-Schutzverordnung. Diese
                                                      bringt erhebliche Einschränkungen im privaten und im geschäftlichen Bereich mit sich.
Aus den Kindertagesstätten
                                                      Ziel ist, die Kontakte untereinander auf ein absolut notwendiges Minimum zu reduzieren, den Gesund-
und Grundschule . . . . . . . . . . 13–15
                                                      heitsämtern wieder eine wirksamere Kontaktnachverfolgung zu ermöglichen und unser Gesundheits-
Vereinsnachrichten . . . . . . . . 16–19              system in den nächsten Wochen nicht zu überlasten.
                                                      Dabei werden vorwiegend im Gastronomie-, Freizeit- und Kulturbereich, sowie bei privaten Kontakten
Geburtstage . . . . . . . . . . . . . . . . . 19      Einschränkungen angeordnet. Die Bereiche Wirtschaft, Schule und Kindertagesbetreuung sollen mög-
                                                      lichst ohne Einschnitte weiter aufrechterhalten werden.
Was sonst noch                                        Wir haben die Verordnung auf den nachfolgenden Seiten abgedruckt, sie gilt bis einschließlich
interresiert . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19   30.11.2020.

Kirchennachrichten . . . . . . . . . . . 20           Gestatten Sie mir einige persönliche Bemerkungen.
                                                      Die Maßnahmen sind einschneidend und greifen in unsere Freiheit und Grundrechte ein. Freiheit gilt aber
                                                      nicht nur für Junge und Gesunde, nein auch für Alte und Hilfsbedürftige. Diese und das für die Hilfe nö-
Öffnungszeiten                                        tige Personal gilt es in dieser besonderen Lage zu schützen.
der Gemeinde                                          Nun kann man sich über die einzelnen Maßnahmen trefflich streiten, jeder wird diese aus seinem Blick-
                                                      winkel und persönlicher Betroffenheit beurteilen.
                                                      Es darf auch darüber gestritten werden, ob und in welchem Umfang die Maßnahmen notwendig sind.
Poststraße 30:
                                                      Die Maßnahmen haben ein Problem. Haben sie Erfolg und die Infektionszahlen sinken, gibt es keinen
Montag:     09.00 – 12.00 Uhr
                                                      Beweis, was ohne die Maßnahmen eingetreten wäre. Bei Ausbleiben des Erfolges wird man die Frage
Dienstag: 09.00 – 12.00 Uhr
                                                      stellen, ob die Maßnahmen hinreichend waren.
            14.00 – 18.00 Uhr
                                                      Die Entscheidungen heute zu treffen, bedeutet für die Verantwortlichen auf dem Wissen von heute in die
Mittwoch: geschlossen
                                                      Zukunft zu schauen und zu beurteilen, wie stark kann unser Gesundheitssystem z.B. in 4 Wochen be-
Donnerstag: 09.00 – 12.00 Uhr                         troffen sein. Sind z.B. noch genügend Krankenhaus- und Intensivplätze vorhanden, steht noch genü-
            14.00 – 16.00 Uhr                         gend Personal zur Verfügung. Oder gehe ich bewusst den Weg, eine Überlastung des Systems zu riskie-
Freitag:    09.00 – 12.00 Uhr                         ren. Das schließt ein, das Ärzte entscheiden müssen, wer ein freies Krankenhausbett bekommt, unab-
Aufgrund der Corona-Schutzver-                        hängig ob es ein Corona Patient oder ein Unfallopfer ist.
ordnung bitten wir um vorherige
Terminvereinbarung.                                   Ich bin selbst begeistertes Sportvereinsmitglied und es tut weh zu sehen, wie alle Anstrengungen der
                                                      letzten Monate durch Vereine und ihre Mitglieder ab 02.11.2020 nicht mehr greifen, Kinder und Erwach-
Sprechstunde des Bürgermeisters:                      sene nicht mehr ihrem Hobby nachgehen können. Aber ist das wirklich so lebenswichtig, wenn es zur
in der Gemeindeverwaltung,                            Reduzierung der Kontakte und somit hoffentlich zur Reduzierung der Ansteckungen beiträgt?
Poststraße 30 oder                                    Die Gastronomie, von deren Existenz viele Arbeitsplätze abhängen, trifft es mit voller Härte. Hier habe
nach Vereinbarung                                     ich mit der Schließung ein erheblich größeres Problem, weil ein ganzer Wirtschaftszweig, die Inhaber
                                                      und Arbeitnehmer direkt betroffen sind. Aber mir fehlt die Alternative. Wenn in großen Teilen der Bevöl-
Tel.-Nr.:                                             kerung unstrittig ist, dass Schulen, Kindertagesstätten, als auch Handel und Gewerbe/Industrie aus gu-
der Gemeindeverwaltung Amtsberg                       ten Gründen offenbleiben, dann muss man an anderen Stellen Kontakte mindern. Dann geht es nicht da-
Zentrale:              037209/6790                    rum den Gastwirt verantwortlich zu machen. Dieser hat in den letzten Monaten ebenfalls enorme An-
Fax:                  037209/67917                    strengungen unternommen, um mit Hygienekonzepten seine Gaststätte oder sein Hotel wieder betrei-
Sekretariat:          037209/67910                    ben zu können. Es geht allein um die spürbare Minimierung der Kontakte, in diesem Fall der Gäste.
Ordnungsamt/                                          Auch unser Gesundheitsamt im Landkreis ist an der Belastungsgrenze oder schon darüber. Eine Vielzahl
Straßenrecht:         037209/67912                    von Infektionen können in der Bundesrepublik auf Grund der exponentiell gestiegenen Fälle nicht mehr
Meldewesen:           037209/67915                    nachvollzogen werden.
Pers./Kita:           037209/67914                    Wie will ich aber Risikobereiche und deren Personal in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder auch kriti-
Bauamt:               037209/67922                    sche Infrastruktur (Energie-, Wasserversorgung, …) schützen, wenn nur noch ein Bruchteil der mögli-
Gemeindekasse/                                        chen Virusträger (vor allem Symptomfreie) festgestellt werden. Wir können das in diesen Bereichen be-
Steuern:           037209/67930/32                    schäftigte Personal nicht isolieren. Die Arbeitnehmer haben Familien, Angehörige, dasselbe Recht auf
                                                      Freiheit wie wir alle.
Liegensch./Beiträge: 037209/67933

                                                      Werte Mitbürgerinnen, werte Mitbürger,
Friedensrichter
                                                      versuchen wir gemeinsam diese schwierige Situation zu meistern und auch zu gestalten. Dazu gehört
Schiedsstelle Zschopau
                                                      auch eine kritische Diskussion zu angeordneten Maßnahmen, deren Wirkung und die Suche nach dem
Friedensrichter, Herr Maik Grammdorf
                                                      richtigen Weg. Bitte aber mit dem nötigen Respekt vor dem Anderen.
Termin nach Vereinbarung
Kontakt über Stadtverwaltung
Zschopau:                                                                     Antrag auf Errichtung von Windkraftanlagen
Tel.: 03725/287132 bzw. 2070
                                                      Wie mehrfach berichtet, beabsichtigt die Firma Sabowind auf der Kuppe an der Gelenauer Straße Ge-
                                                      markung Weißbach die Errichtung von 4 Windkraftanlagen (3x Nabenhöhe 169 m + Rotor 150 m Durch-
Sprechzeiten der Ortsvorsteher
                                                      messer, 1x Nabenhöhe 166m + Rotor 120m).
nach Vereinbarung
                                                      Der Antrag ist am 28.08.2020 im Landratsamt eingegangen und liegt der Gemeinde nun seit 19.10.2020
                                                      zur Stellungnahme und Einholung des gemeindlichen Einvernehmens vor.
Kontoverbindung:
                                                      Neben dem Bauamt haben wir eine Anwaltskanzlei und einen Gutachter, insbesondere zur Beurteilung
Erzgebirgssparkasse
                                                      der Naturschutzbelange, in die Erarbeitung der Stellungnahme eingebunden. Diese muss dem Land-             C
IBAN: DE04 8705 4000 3216 0000 78                                                                                                                                M
                                                      ratsamt bis 21.12.2020 zugeleitet werden. Wir planen bezüglich der Stellungnahme zum gemeindlichen         Y
BIC: WELADED1STB                                      Einvernehmen spätestens in der Sitzung des Gemeinderates am 14.12.2020 Beschluss zu fassen. Bitte
                                                                                                                                                                 K
Amtsberger Anzeiger - in der Gemeinde Amtsberg
9. November 2020                                                                                                         Amtsberger Anzeiger 3

                                                         Informationen des Bürgermeisters
    sehen Sie mir nach, dass ich im laufenden Verfahren zu möglichen               Bebauungsplan Weißbacher Straße – Erzgebirgsblick
    Inhalten und Ansätzen an dieser Stelle keine Ausführungen mache.
                                                                                  Der Gemeinderat hat im Oktober 2020 den Aufstellungsbeschluss
    Parallel haben wir in Abstimmung mit unserer beauftragten Anwalts-            für einen Bebauungsplan an der Weißbacher Straße (zw. August-Be-
    kanzlei die in die Planungshoheit der Gemeinde fallenden Themen               bel Siedlung und Gärten am Eltwerk) gefasst. Inkl. des beräumten
    aufgegriffen. So haben wir aufbauend auf den im Juni 2020 gefass-             Lagerplatzes soll dort eine Bebauung mit mehreren Häusern ermög-
    ten Beschluss zur Aufstellung einer Klarstellungs- und Ergänzungs-            licht werden. Hierzu wird mit einem Erschließungsträger ein städte-
    satzung für den Bereich Wiesenweg bereits einen Beschluss zur                 baulicher Vertrag geschlossen.
    Aufstellung eines Bebauungsplanes gefasst, der diesen Bereich er-
    weitert. In der Sitzung des Gemeinderates Oktober haben wir uns
    darauf verständigt, den Geltungsbereich bis an die Hauptstraße und
    Gelenauer Straße auszudehnen. Hier gibt es mehrere Flächen, die
    einer Beurteilung und Festlegung durch den Bebauungsplan zu ei-
    ner geordneten Siedlungsentwicklung unterzogen werden können
    und müssen.
    Des Weiteren hat sich der Gemeinderat in der Oktobersitzung darauf
    verständigt, die Flächen zwischen Gelenauer Straße, Kemtauer
    Weg, Waldgrenze
    und        Gemar-
    kungsgrenze Ge-
    lenau einer Be-
    bauungsplanung
    mit einer Fläche
    von ca. 150 ha zu
    unterziehen.                                                                                     Bebauung Am Rittergut
    Dabei beabsich-
    tigt die Gemein-                                                              Der Erschließungsträger hat die Erschließung der 5 Baugrundstücke
    de mit dem Be-                                                                abgeschlossen. Mehrere Bauanträge sind bereits positiv beschie-
    bauungsplan ihre                                                              den, so dass mit der Bebauung zeitnah begonnen werden kann.
    angestrebte
    Siedlungsent-
    wicklung im an-
    grenzenden Ge-
    biet durch den
    Erhalt der immis-
    sionsarmen na-
    türlichen Umge-
    bung und ländli-
    chen Idylle abzu-
    sichern, wie auch
    die Kulturland-
    schaft, die Natur
    als auch die na-
    turnahe Land-
    wirtschaft      zu
    schützen.
                                                                                                   Bebauung Am Frenzelberg
    Zu beiden Aufstellungsbeschlüssen soll der Gemeinderat im No-
    vember nochmals beraten und beschließen. Eine zu beiden Gebie-                Der Erschließungsträger hat mit der Erschließung des Baugebietes
    ten beabsichtigte Veränderungssperre steht ebenfalls für die Tage-            begonnen, ein Anschluss der Medien an die Hauptstränge in der
    ordnung zur Diskussion und zum Beschluss.                                     Dittersdorfer Straße musste kurzfristig verschoben werden und wird
                                                                                  wohl erst im Frühjahr 2021 erfolgen. Auch in diesem Gebiet entste-
                                                                                  hen 5 Bauplätze zu Errichtung von Eigenheimen.

                        Sichtbeziehung regional bedeutsamer Aussichtspunkt Dit-
                        tersdorfer Höhe – Richtung Fichtelberg/Erzegebirgskamm
C
M                       Standort und Höhe der WKA können abweichen, ungefäh-
Y
K                       re Einordnung durch Gemeinde
Amtsberger Anzeiger - in der Gemeinde Amtsberg
4 Amtsberger Anzeiger                                                                                                                                 9. November 2020

                                                           Informationen des Bürgermeisters
                                               Sparkassenfiliale Dittersdorf Erzgebirgssparkasse
Mit Bedauern musste die Gemeinde Ende Oktober 2020 zur Kennt-                           Zschopau befinden. So wie uns zur Kenntnis gelangt, wird die Filiale
nis nehmen, dass die Sparkassenfiliale Dittersdorf Anfang Januar                        Gornau ebenfalls geschlossen und durch einen CashCube in der
2021 geschlossen werden soll. Die Sparkasse plant zum selben                            Nähe Kaufland ersetzt werden. Die Filialen Gelenau und Burkhardts-
Zeitpunkt im Bereich des Netto-Parkplatzes die Errichtung eines                         dorf erhalten jeweils ein SB-Terminal. Die Filialen werden aber nicht
CashCube, der einen Geldautomaten und einen Kontoauszugsdru-                            mit Personal besetzt.
cker beinhalten soll. Die Gemeinde war in die Entscheidung zur
Schließung der Filiale nicht einbezogen. Die Ausstattung des
CashCube ist m.E. nicht ausreichend, dies habe ich dem Vorstand
der Erzgebirgssparkasse mitgeteilt. Es sollte eine Möglichkeit der
Überweisung als auch der Geldeinzahlung geben. Eine Antwort
steht aus. Leider steht auch keine adäquate Alternative zur Verfü-                      Sylvio Krause
gung. Die einzige mit Personal besetzte Geschäftsstelle wird sich in                    Bürgermeister

                                                       Informationen der Gemeindeverwaltung
Beratung und Beschluss zur Aufstellung einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung nach                                Beratung und Beschluss zur Aufstellung ei-
§ 34 Abs. 4 Nr. 1 und Nr. 3 BauGB zur Einbeziehung des Flurstücks 134/7 der Gemarkung                                 nes Bebauungsplanes Weißbacher Str. –
Weißbach in die im Zusammenhang bebauten                                                                              Erzgebirgsblick
Der Gemeinderat der Gemeinde Amtsberg beschließt in seiner Sitzung am 28.09.2020 mit dem                              Der Gemeinderat der Gemeinde Amtsberg be-
Ziel einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung die Aufstellung einer Klarstellungs- und Er-                      schließt in seiner Sitzung am 26.10.2020 die
gänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB für das Flurstücks 134/7 der Gemarkung                             Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung ei-
Weißbach.                                                                                                             nes Bebauungsplanes „Weißbacher Straße -
                                                                                                                      Erzgebirgsblick“ nach § 8 BauGB. Die Fläche
Beratung und Beschluss zur Feststellung des Jahresabschlusses für die Gemeinde Amts-                                  des Bebauungsplanes umfasst die Teilflächen
berg für das Haushaltsjahr 2013                                                                                       mit den entsprechenden Flurstücksnummern
1. Der Gemeinderat der Gemeinde Amtsberg nimmt in seiner Sitzung am 28.09.2020 den Be-                                635/8 und 635/25. Dieser Aufstellungsbe-
   schluss mit Nummer 148/06/2020 vom 22.06.2020 zurück.                                                              schluss ist nach § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich
2. Der Gemeinderat der Gemeinde Amtsberg stellt in seiner Sitzung am 28.09.2020 den Jahres-                           bekannt zu machen.
   abschluss 2013 der Gemeinde Amtsberg mit folgenden Werten fest:
                                                                                                                      Krause
                                                                                                                      Bürgermeister

                                                                                                                                Zusteller für den
                                                                                                                           Amtsberger Anzeiger gesucht
                                                                                                                         Für den OT Weißbach/Niederdorf wird ab
                                                                                                                         sofort ein/e zuverlässige/r Zusteller/-in
                                                                                                                         gesucht. Interessenten melden sich bitte
                                                                                                                         bei Frau Walter, Tel. 037209/67915 oder
                                                                                                                         E-Mail: manuela.walter@amtsberg.eu.

Krause                                                                                                                   Walter, Meldeamt
Bürgermeister

                                        Amtsberger Seniorenweihnachtsfeier
  Aufgrund der derzeitigen Situation "Corona" bedauern wir Ihnen mitteilen zu müssen, dass die diesjährige Amts-
  berger Seniorenweihnachtsfeier in der Sport- und Freizeithalle im OT Weißbach nicht stattfindet. Bitte haben Sie
  Verständnis dafür. Wir wünschen Ihnen alles Gute und bleiben Sie gesund.

  Walter, Sachbearbeiterin

  Impressum:
  Herausgeber: für den amtlichen Teil: Gemeinde Amtsberg, Bürgermeister Sylvio Krause; Telefon: 037209 / 6790, für den nicht amtlichen Teil: Leiter der publizierenden Ein-
  richtungen, Vereine, Verbände u.ä. Für Übermittlungs- oder Druckfehler wird keine Haftung übernommen. Anzeigen: Riedel GmbH & Co. KG – Verlag für Kommunal- und Bür-
  gerzeitungen Mitteldeutschland, Inh.: Hannes Riedel, 09244 Lichtenau/OT Ottendorf, Gottfried-Schenker-Straße 1, Tellefon: 037208/876100. Es gilt die Anzeigenpreisliste     C
                                                                                                                                                                              M
  2020. Gesamtherstellung: Riedel GmbH & Co. KG, 09244 Lichtenau/OT Ottendorf, Gottfried-Schenker-Straße 1, Telefon: 037208/876100, Mail: info@riedel-verlag.de               Y
                                                                                                                                                                              K
Amtsberger Anzeiger - in der Gemeinde Amtsberg
9. November 2020                                                                                                          Amtsberger Anzeiger 5

                                                    Informationen der Gemeindeverwaltung

            Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
                               zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19
                             (Sächsische Corona-Schutz-Verordnung – SächsCoronaSchVO)
                                                                 Vom 30. Oktober 2020

    Auf Grund des § 32 Satz 1 in Verbindung mit § 28 Absatz 1 Satz                   vom 11. September 2012 (BGBl. I S. 2022), das zuletzt durch Artikel
    1 und 2 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S.               3 Absatz 5 des Gesetzes vom 9. Oktober 2020 (BGBl. I S. 2075) ge-
    1045), von denen § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 durch Artikel 1 Nummer 6             ändert worden ist. Der Mindestabstand oder alternative Schutzmaß-
    des Gesetzes vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 587) neu gefasst worden               nahmen können durch die Allgemeinverfügung des Staatsministeri-
    ist, in Verbindung mit § 7 der Verordnung der Sächsischen Staatsregie-           ums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Rege-
    rung und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesell-             lung des Betriebs von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung, von
    schaftlichen Zusammenhalt zur Regelung der Zuständigkeiten nach                  Schulen und Schulinternaten im Zusammenhang mit der Bekämp-
    dem Infektionsschutzgesetz und für die Kostenerstattung für Impfungen            fung der SARS-CoV-2-Pandemie bestimmt werden. Satz 1 gilt ent-
    und andere Maßnahmen der Prophylaxe vom 9. Januar 2019                           sprechend für Aus- und Fortbildungseinrichtungen die der berufs-
    (SächsGVBl. S. 83), der durch die Verordnung vom 13. März 2020                   bezogenen, schulischen oder akademischen Ausbildung dienen.
    (SächsGVBl. S. 82) geändert worden ist, verordnet das Sächsische             (4) Absatz 1 gilt nicht für Zusammenkünfte in Kirchen und Räumen von
    Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt:              Religionsgemeinschaften zum Zwecke der Religionsausübung so-
                                                                                     wie für Beisetzungen.
                                      §1                                         (5) Absatz 1 gilt nicht für Zusammenkünfte des Landtages, der Staats-
                                  Grundsätze                                         regierung und der kommunalen Vertretungskörperschaften sowie
                                                                                     der Behörden, Gerichte, Staatsanwaltschaften oder anderer Stellen,
    (1) Jeder wird anlässlich der Corona-Pandemie angehalten, die phy-               die öffentliche Aufgaben wahrnehmen, und Maßnahmen, die der
        sisch-sozialen Kontakte zu anderen Menschen außer den Angehöri-              Versorgung oder der Gesundheitsfürsorge der Bevölkerung dienen,
        gen des eigenen Hausstandes auf das absolut nötige Minimum zu                sowie Zusammenkünfte von kommunalen Räten und von deren
        reduzieren. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zu anderen              Ausschüssen und Organen sowie Nominierungsveranstaltungen
        Personen von 1,5 Metern einzuhalten und sind weitere Maßnahmen               von Parteien und Wählervereinigungen und notwendige Gremiensit-
        zur Ansteckungsvermeidung zu beachten (Kontaktbeschränkung).                 zungen von juristischen Personen des privaten und öffentlichen
        Diese Grundsätze gelten für alle Lebensbereiche, einschließlich Ar-          Rechts, Betriebsversammlungen und Veranstaltungen der Tarifpart-
        beitsstätten.                                                                ner.
    (2) Es wird über die Regelungen in § 3 hinaus dringend empfohlen, bei
        Kontakten im öffentlichen Raum eine Mund-Nasenbedeckung zu                                             §3
        tragen, um für sich und andere das Risiko von Infektionen zu redu-                             Mund-Nasenbedeckung
        zieren. Dazu gehören auch regelmäßige Händehygiene und die Ver-
        meidung des Hand-Gesichts-Kontaktes. Eltern und Sorgeberech-             (1) Eine Mund-Nasenbedeckung ist zu tragen:
        tigte sollen dafür Sorge tragen, dass ihre Kinder oder Schutzbefoh-
        lenen diese Empfehlungen einhalten, sofern diese dazu in der Lage           1. bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel zur Personenbe-
        sind. Menschen mit Behinderung und solche mit gesundheitlichen                 förderung, einschließlich Taxis, oder regelmäßiger Fahrdienste
        Einschränkungen können, sofern sie nicht dazu in der Lage sind, auf            zum Zweck der Beförderung zwischen dem Wohnort/der Wohn-
        das Tragen der Mund- Nasenbedeckung verzichten. Es ist zulässig,               stätte und Einrichtungen von Menschen mit Behinderungen,
        im Kontakt mit hörgeschädigten Menschen, die auf das Lesen von                 pflegebedürftigen Menschen oder Patienten zu deren Behand-
        Lippenbewegungen angewiesen sind, zeitweilig auf die Mund- Na-                 lung,
        senbedeckung zu verzichten. In geschlossenen Räumlichkeiten                 2. beim Aufenthalt in Groß- und Einzelhandelsgeschäften sowie
        sollte regelmäßig gelüftet werden. Zur Verbesserung der Kontakt-               Läden,
        nachverfolgung zu infizierten Personen wird die Nutzung der Coro-           3. beim Aufenthalt in Gesundheitseinrichtungen nach § 23 Absatz
        na-Warn App des Bundes dringend empfohlen.                                     3 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes sowie durch Beschäftigte
    (3) Es wird dringend empfohlen, generell auf private Reisen und Besu-              ambulanter Pflegedienste bei der Ausübung der Pflege. Ausge-
        che – auch von Verwandten außer aus triftigen Gründen – zu ver-                nommen sind die konkreten Behandlungsräume sowie die sta-
        zichten. Dies gilt auch im Inland und für überregionale touristische           tionär aufgenommenen Patienten am Sitzplatz zur Aufnahme
        Ausflüge.                                                                      von Speisen und Getränken und in ihren Zimmern;
                                                                                    4. beim Besuch in Einrichtungen nach § 36 Absatz 1 Nummer 2
                                  §2                                                   des Infektionsschutzgesetzes,
                 Kontaktbeschränkung, Abstandsregelung                              5. beim Aufenthalt in allen für die Öffentlichkeit zugänglichen
                                                                                       Räumlichkeiten mit regelmäßigem Publikumsverkehr:
    (1) Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist nur mit Angehörigen des eige-
        nen und eines weiteren Hausstandes bis insgesamt maximal zehn                   a) in Einkaufszentren, Beherbergungsbetrieben (Verkehrs- und
        Personen gestattet. Private Ansammlungen, Zusammenkünfte, Ver-                     Gemeinschaftsflächen, Speiseräume bis zum Erreichen des
        anstaltungen sowie Feiern in eigener Häuslichkeit sind mit Angehö-                 Platzes) und öffentlichen Verwaltungen,
        rigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes bis insgesamt                  b) in Banken, Sparkassen und Versicherungen,
        maximal zehn Personen oder mit insgesamt maximal fünf Personen                  c) in allen gastronomischen Einrichtungen einschließlich Im-
        gestattet.                                                                         biss- und Caféangeboten zur und bei Lieferung und Abho-
    (2) In Einrichtungen und bei Angeboten nach § 5 ist der Mindestab-                     lung von mitnahmefähigen Speisen und Getränken,
        stand von 1,5 Metern einzuhalten.                                               d) in Kirchen und Räumen von Religionsgemeinschaften mit
    (3) Der Mindestabstand von 1,5 Metern sowie Absatz 1 gilt nicht in Ein-                Ausnahme der rituellen Aufnahme von Speisen und Geträn-
        richtungen der Kindertagesbetreuung, in Schulgebäuden und auf                      ken,
C       dem Gelände von Schulen, bei schulischen Veranstaltungen sowie                  e) in Aus- und Fortbildungseinrichtungen, die der berufsbezo-
M
Y
K
        bei Angeboten nach § 32 Achtes Buch Sozialgesetzbuch – Kinder-                     genen, schulischen oder akademischen Ausbildung dienen
        und Jugendhilfe - (SGB VIII) in der Fassung der Bekanntmachung                     sowie auf deren Gelände, mit Ausnahme des Unterrichts in
Amtsberger Anzeiger - in der Gemeinde Amtsberg
6 Amtsberger Anzeiger                                                                                                             9. November 2020

                                                Informationen der Gemeindeverwaltung
            den Musik- und Tanzhochschulen oder wenn der Mindestab-                schen Sportbundes oder dem Spitzenkader des Deutschen Be-
            stand von 1,5 Metern eingehalten wird,                                 hindertensportverbandes angehören oder die Kader in einem
                                                                                   Nachwuchsleistungszentrum im Freistaat Sachsen;
   6. beim Aufenthalt in Schulgebäuden, auf dem Gelände von Schu-              7. Freizeit-, Vergnügungsparks, botanische und zoologische Gär-
      len sowie bei schulischen Veranstaltungen; dies gilt nicht,                  ten, Tierparks, Angeboten von Freizeitaktivitäten,
                                                                               8. Volksfesten, Jahrmärkten, Weihnachtsmärkten,
       a) wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird,             9. Diskotheken, Tanzlustbarkeiten,
       b) für die Primarstufe,                                                 10. Messen, Tagungen und Kongressen,
       c) für Horte,                                                           11. Museen, Musikschulen, Kinos, Theatern, Opernhäusern, Kon-
       d) im Unterricht für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstu-              zerthäusern, Konzertveranstaltungsorten Musiktheatern, Clubs
          fe I,                                                                    und Musikclubs und entsprechenden Einrichtungen für Publi-
       e) im Unterricht an Förderschulen der Sekundarstufe I auch für              kum,
          Lehrkräfte und sonstiges im Unterricht eingesetztes Perso-           12. Bibliotheken, mit Ausnahme der Medienausleihe sowie mit Aus-
          nal,                                                                     nahme von Fachbibliotheken und Bibliotheken an den Hoch-
       f) im Unterricht der Werkstufe der Förderschulen mit dem För-               schulen, der Sächsischen Landes- und Universitätsbibliothek
          derschwerpunkt geistige Entwicklung,                                     und der Deutschen Nationalbibliothek,
       g) im inklusiven Unterricht für die Förderschwerpunkte Hören            13. Angebote der Kinder- und Jugendhilfe ohne sozialpädagogische
          und Sprache sowie                                                        Betreuung, Einrichtungen und Angeboten der Kinder- und Ju-
       h) zur Aufnahme von Speisen und Getränken im Schulgebäude                   genderholung,
          und                                                                  14. Zirkussen,
                                                                               15. Prostitutionsstätten, Prostitutionsveranstaltungen,
   7. beim Aufenthalt an Haltestellen, in Bahnhöfen, in Fußgängerzo-               Prostitutionsvermittlungen, Prostitutionsfahrzeugen,
      nen, auf dem Sport und Spiel gewidmeten Flächen (ausgenom-               16. Busreisen und Übernachtungsangeboten für touristische Zwe-
      men Kinder bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres), auf                 cke sowie Schulfahrten,
      Wochenmärkten und an Außenverkaufsständen. Dies gilt von                 17. Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen,
      6.00 Uhr bis 24.00 Uhr. Ausgenommen sind die Fortbewegung                18. Gastronomiebetrieben sowie Bars, Kneipen und ähnlichen Ein-
      ohne Verweilen mit Fortbewegungsmitteln und die sportliche                   richtungen. Ausgenommen ist die Lieferung und Abholung von
      Betätigung.                                                                  mitnahmefähigen Speisen und Getränken sowie der Betrieb von
                                                                                   Kantinen und Mensen;
(2) Ausgenommen von der Pflicht nach Absatz 1 sind Kinder bis zur              19. Betriebe im Bereich der körpernahen Dienstleistung, mit Aus-
    Vollendung des sechsten Lebensjahres. Absatz 1 gilt nicht für das              nahme medizinisch notwendiger Behandlungen und von Friseu-
    Personal, soweit andere Schutzmaßnahmen ergriffen wurden oder                  ren,
    kein Kundenkontakt besteht. § 1 Absatz 2 Satz 4 und 5 gilt entspre-        20. alle sonstigen Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeit-
    chend. Zur Glaubhaftmachung einer Befreiung von der Pflicht nach               gestaltung dienen.
    Absatz 1 genügt die Gewährung der Einsichtnahme in einen
    Schwerbehindertenausweis oder in ein ärztliches Attest. Insoweit        (2) Von dem Verbot nach Absatz 1 sind das Betreten und Arbeiten durch
    kann aus infektionsschutzrechtlichen Gründen die Benutzung und              Betreiber und Beschäftigte nicht erfasst.
    der Aufenthalt nach Absatz 1 nicht versagt werden. Personen, die
    entgegen der nach Absatz 1 bestehenden Pflicht keine Mund-Na-                                          §5
    senbedeckung tragen, ohne dass eine Ausnahme nach den Sätzen              Einrichtungen, Betriebe und Angebote mit Hygienekonzept und
    2 bis 4 vorliegt, ist die Benutzung nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1                             Kontaktdatenerhebung
    Alternative 1 sowie der Aufenthalt nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2
    bis 7 untersagt.                                                         (1) Die nicht nach § 4 Absatz 1 verbotenen Einrichtungen, Betriebe und
                                                                                 Angebote sind unter Einhaltung der Hygieneregelungen nach den
                                 §4                                              Absätzen 2 bis 4 sowie der Kontaktdatenerhebung nach Absatz 6
            Schließung von Einrichtungen und Angeboten                           zulässig.
                                                                            (2) In Groß- und Einzelhandelsgeschäften sowie Läden darf sich nicht
(1) Verboten sind die Öffnung und das Betreiben mit Ausnahme zulässi-            mehr als ein Kunde pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche aufhal-
    ger Onlineangebote von:                                                      ten.
                                                                            (3) Der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des Bundesministeriums
   1. Aus- und Fortbildungseinrichtungen, die nicht der berufsbezo-              für Arbeit und Soziales, die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel sowie
      genen, schulischen oder akademischen Ausbildung dienen,                    vorhandene branchenspezifische Konkretisierungen der Unfallversi-
   2. Freibädern,Hallenbädern, Kurbädern, Thermen soweit es sich                 cherungsträger beziehungsweise der Aufsichtsbehörde und die ein-
      nicht um Rehabilitationseinrichtungen handelt                              schlägigen Empfehlungen des Robert Koch-Institutes zum Infekti-
   3. Dampfbädern, Dampfsaunen und Saunen,                                       onsschutz in ihrer jeweiligen Fassung oder Konzepte und Empfeh-
   4. Fitnessstudios und ähnlichen Einrichtungen, soweit sie nicht               lungen der Fachverbände sind zu berücksichtigen. Weitere Schutz-
      medizinisch notwendiger Behandlungen dienen,                               vorschriften sind gemäß der Allgemeinverfügung des Staatsministe-
   5. Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnlichen                 riums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Anord-
      Einrichtungen,                                                             nung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des
   6. Anlagen und Einrichtungen des Freizeit- und Amateursportbe-                Corona-Virus und der Allgemeinverfügung des Staatsministeriums
      triebs mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder             für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Regelung
      mit dem eigenen Hausstand und des Schulsports. Dies gilt nicht             des Betriebs von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung, von
      für das für Individualsportarten organisierte Training sowie deren         Schulen und Schulinternaten im Zusammenhang mit der Bekämp-
      Sportwettkämpfe ohne Publikum sowie für Sportlerinnen und                  fung der SARS-CoV-2-Pandemie einzuhalten.
      Sportler,                                                             (4) Auf der Grundlage der in Absatz 3 genannten Empfehlungen und
      a) für die ein Arbeitsvertrag besteht, der sie zu einer sportlichen        Vorschriften ist ein eigenes schriftliches Hygienekonzept zu erstellen
      Leistung gegen ein Entgelt verpflichtet und dieses überwiegend             und umzusetzen. Dieses muss insbesondere die Abstandsregelung
      zur Sicherung des Lebensunterhalts dient, oder                             zu anderen Personen sowie weitere Hygienemaßnahmen beinhal-              C
                                                                                                                                                          M
      b)die dem Bundeskader (Olympiakader, Perspektivkader, Nach-                ten. Das Hygienekonzept benennt einen verantwortlichen Ansprech-         Y
                                                                                                                                                          K
      wuchskader 1) und Nachwuchskader 2 des Deutschen Olympi-                   partner vor Ort für die Einhaltung und Umsetzung des Hygienekon-
Amtsberger Anzeiger - in der Gemeinde Amtsberg
9. November 2020                                                                                                          Amtsberger Anzeiger 7

                                                   Informationen der Gemeindeverwaltung
        zepts, der geltenden Kontaktbeschränkungen und Abstandsrege-              1. Alten- und Pflegeheime,
        lungen sowie zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung. Die zu-                2. Einrichtungen nach § 2 Absatz 1 des Sächsischen Betreuungs-
        ständige Behörde kann das Hygienekonzept und seine Einhaltung                und Wohnqualitätsgesetzes vom 12. Juli 2012 (SächsGVBl. S.
        überprüfen.                                                                  397), das zuletzt durch das Gesetz vom 6. Juni 2019
    (5) Für in Aufnahmeeinrichtungen oder Gemeinschaftsunterkünften für              (SächsGVBl. S. 466) geändert worden ist, und ambulant betreu-
        Flüchtlinge untergebrachte oder tätige Personen treffen die Unter-           ten Wohngemeinschaften sowie Wohngruppen mit Menschen
        bringungsbehörden einrichtungs- und objektabhängige Regelungen               mit Behinderungen nach § 2 Absatz 2 und 3 des Sächsischen
        in Abstimmung mit den zuständigen Behörden.                                  Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetzes, soweit für diese der
    (6) Personenbezogene Daten zur Nachverfolgung von Infektionen sind               Teil 2 des Sächsischen Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetzes
        durch Veranstalter und Betreiber von Einrichtungen, Angeboten und            Anwendung findet,
        Betrieben die nicht nach § 4 Absatz 1 verboten sind, zu erheben;          3. Krankenhäuser sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtun-
        ausgenommen ist der Bereich von Groß- und Einzelhandelsgeschäf-              gen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizini-
        ten, Läden und Verkaufsständen sowie bei Lieferung und Abholung              sche Versorgung erfolgt (Einrichtungen nach § 23 Absatz 3 Satz
        von mitnahmefähigen Speisen und Getränken. Zu diesem Zweck                   1 Nummer 1 und 3 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli
        sind folgende personenbezogene Daten zu verarbeiten: Name, Tele-             2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes
        fonnummer oder E- Mail-Adresse und Postleitzahl der Besucher so-             vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1385) geändert worden ist) und
        wie Zeitraum des Besuchs. Diese Daten sind, geschützt vor Ein-            4. genehmigungspflichtige stationäre Einrichtungen der Kinder-
        sichtnahme durch Dritte, zu erheben und für die Dauer eines Monats           und Jugendhilfe gemäß § 13 Absatz 3 Satz 1, § 19 Absatz 1 Satz
        nach Ende des Besuchs für die zuständigen Behörden vorzuhalten.              1, § 34 Satz 1, § 35, § 35a Absatz 2 Nummer 3 und 4, § 42 Absatz
        Auf Anforderung sind sie an diese zu übermitteln; eine Verarbeitung          1 Satz 2 sowie § 42a Absatz 1 des Achten Buches Sozialgesetz-
        zu anderen Zwecken ist unzulässig, soweit sich aus bundesrechtli-            buch sowie Wohnstätten, in denen Leistungen der Eingliede-
        chen Vorschriften nichts anderes ergibt. Die Daten sind unverzüglich         rungshilfe an Kinder und Jugendliche erbracht werden.
        nach Ablauf der Frist zu löschen oder zu vernichten.
    (7) Wird eine digitale Erhebung von Kontaktdaten nach Absatz 6 vorge-      (2) Die Einrichtungen nach Absatz 1 sind zur Aufrechterhaltung der Be-
        sehen, ist zusätzlich                                                      suchsmöglichkeiten verpflichtet. Im Rahmen eines Hygieneplans
                                                                                   nach § 36 Absatz 1 Nummer 1 und 2 oder § 23 Absatz 5 des Infekti-
       1. eine analoge Erhebung von Kontaktdaten der Besucherin oder               onsschutzgesetzes oder eines eigenständigen Konzepts ist durch
          des Besuchers und                                                        Regelungen zum Besuch und nach Bedarf zum Verlassen und Betre-
       2. eine barrierefreie Datenerhebung zu ermöglichen.                         ten der Einrichtungen durch die Bewohnerinnen und Bewohner si-
                                                                                   cherzustellen, dass die Regelungen nicht zu einer vollständigen so-
                                    §6                                             zialen Isolation der Betroffenen führen (einrichtungsbezogenes, be-
                             Saisonarbeitskräfte                                   wohnerorientiertes Besuchskonzept). Die Regelungen haben insbe-
                                                                                   sondere Bestimmungen zu einzuhaltenden Hygienemaßnahmen,
       Wer Personen beschäftigt, die                                               zur Anzahl der Besucherinnen und Besucher, zur Nachverfolgbarkeit
                                                                                   eventueller Infektionsketten und zur Sicherstellung der fortlaufenden
       1. zum Zweck einer turnusgemäßen oder zu einer bestimmten Zeit              praktischen Ausbildung in den Gesundheits- und Pflegefachberufen
          innerhalb eines Jahres mindestens dreiwöchigen Arbeitsaufnah-            zu enthalten. § 5 Absatz 6 und 7 gilt entsprechend. Die Besuchs-
          me vorübergehend aus dem Ausland in das Gebiet des Freistaa-             und Betretungsregelungen sind an die aktuelle regionale Infektions-
          tes Sachsen einreisen (Saisonarbeitskräfte),                             lage anzupassen und müssen in einem angemessenen Verhältnis
       2. in Gemeinschaftsunterkünften wohnen und                                  zwischen dem Schutz der versorgten Personen und deren Persön-
       3. in Betrieben arbeiten, in denen gleichzeitig mehr als zehn Be-           lichkeits- und Freiheitsrechten stehen.
          schäftigte einschließlich Leiharbeitskräften, Beschäftigten eines    (3) Werkstätten für behinderte Menschen und Angebote anderer Lei-
          Werkunternehmens und sonstige Personen tätig sind,                       stungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
                                                                                   vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), das zuletzt durch Artikel 8
       muss sicherstellen, dass diese bei Beginn der Beschäftigung über            des Gesetzes vom 14. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2789) geändert
       einen ärztlichen Befund in deutscher oder englischer Sprache verfü-         worden ist, müssen über ein Arbeitsschutz- und Hygienekonzept
       gen, aus dem sich ergibt, dass eine molekularbiologische Testung            verfügen, das die in § 5 Absatz 3 und 4 genannten Empfehlungen
       keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coro-         und Vorschriften berücksichtigt. Bei Beschäftigten, die in Einrichtun-
       navirus SARS-CoV-2 ergeben hat. Die Testung darf höchstens 48               gen nach Absatz 1 Ziffer 2 wohnen, ist das Arbeitsschutz- und Hy-
       Stunden vor der Anreise vorgenommen worden sein. Personen, wel-             gienekonzept mit der jeweiligen Leitung der Wohneinrichtung der
       che nicht über den ärztlichen Befund nach Satz 1 verfügen, dürfen           Werkstattbeschäftigten abzustimmen. Dabei sind Regelungen im
       nicht beschäftigt werden. Der Betriebsinhaber, der Saisonarbeits-           Zusammenhang mit der Rückkehr in die Einrichtung, insbesondere
       kräfte beschäftigt, ist verpflichtet, die Arbeitsaufnahme der Saison-       zu Beförderung und Arbeitsorganisation zu treffen. Die Sätze 1 bis 3
       arbeitskräfte jeweils grundsätzlich 14 Tage vor ihrem Beginn der zu-        gelten sinngemäß für andere tagesstrukturierende Angebote für
       ständigen Behörde anzuzeigen. Eine spätere Anzeige ist nur ausrei-          Menschen mit Behinderungen, wobei an Stelle des Arbeitsschutz-
       chend, wenn der Betriebsinhaber glaubhaft macht, dass eine frühe-           und Hygienekonzepts das Hygienekonzept nach § 5 Absatz 4 tritt.
       re Anzeige aus zwingenden betrieblichen oder sonstigen Gründen          (4) Richterliche Anhörungen dürfen in allen Einrichtungen nach Absatz
       nicht möglich war. Die Anzeige hat die Namen der Saisonarbeitskräf-         1 stattfinden. Das schließt das Anwesenheitsrecht von Verfahrens-
       te, deren Unterbringungsort, Art und Zeitraum der Tätigkeit sowie           beiständen, Verfahrenspflegerinnen und Verfahrenspflegern sowie
       die Kontaktdaten des Betriebsinhabers zu enthalten. Die Anzeige-            sonstigen Verfahrensbeteiligten ein.
       pflicht besteht auch, wenn die Saisonarbeitskräfte während ihres        (5) Erlaubt sind auch Vor-Ort-Kontakte durch Mitarbeiterinnen und Mit-
       Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland den Betrieb oder              arbeiter des Sozial- und Jugendamtes, Vormünder, Rechtsanwältin-
       den Arbeitgeber wechseln.                                                   nen und Rechtsanwälte, Notarinnen und Notare, Verfahrenspflege-
                                                                                   rinnen und Verfahrenspfleger und von rechtlichen Betreuerinnen und
                                  §7                                               Betreuern sowie durch Sorgeberechtigte, soweit Angelegenheiten
      Besuchs- und Betretungsregelungen für Einrichtungen des Ge-                  der Personensorge zu besorgen sind, und Eltern mit Besuchs- und
                     sundheits- und Sozialwesens                                   Umgangsrecht. Daneben sind Besuche zu seelsorgerischen Zwek-
C                                                                                  ken zugelassen. Der Besuch ist mit der Einrichtungsleitung im Vor-
M
Y
K
    (1) Der Besuch folgender Einrichtungen ist unter den Voraussetzungen           feld abzustimmen; diese kann den Zutritt von Auflagen abhängig
        des Absatzes 2 zulässig:                                                   machen. Bei Verdachtsfällen ist entsprechend den Vorgaben des
Amtsberger Anzeiger - in der Gemeinde Amtsberg
8 Amtsberger Anzeiger                                                                                                       9. November 2020

                                               Informationen der Gemeindeverwaltung
    Robert Koch-Institutes der Zutritt grundsätzlich zu verweigern.              Vollzug der Arbeitsschutzvorschriften gemäß der Sächsischen
(6) Erlaubt ist auch das Betreten durch Mitarbeiter von Aufsichtsbehör-          Arbeitsschutzzuständigkeitsverordnung vom 6. Juli 2008
    den, der Heimaufsicht sowie der Medizinischen Dienste der gesetz-            (SächsGVBl. S. 416), die zuletzt durch die Verordnung vom 8.
    lichen und privaten Krankenversicherung sowie zur medizinischen              Oktober 2019 (SächsGVBl. S. 706) geändert worden ist, bleiben
    und therapeutischen Versorgung.                                              unberührt.
(7) Das Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusam-
    menhalt kann durch Allgemeinverfügung weitere Regelungen und          (2) Ordnungswidrig im Sinne des § 73 Absatz 1a Nummer 24 des Infek-
    Hygienevorschriften erlassen. Ausnahmen können durch die zustän-          tionsschutzgesetzes handelt, wer
    digen kommunalen Behörden im Einzelfall zugelassen werden, so-
    weit dies infektionsschutzrechtlich notwendig oder vertretbar ist.       1. vorsätzlich
                                   §8
        Maßnahmen der zuständigen kommunalen Behörden                            a) entgegen § 2 Absatz 1 Satz 1 sich in der Öffentlichkeit mit
                                                                                    mehr als zwei Hausständen bis insgesamt maximal zehn
(1) Die zuständigen kommunalen Behörden können abhängig von der                     Personen aufhält,
    aktuellen regionalen Infektionslage verschärfende Maßnahmen er-              b) entgegen § 2 Absatz 1 Satz 2 an einer privaten Ansammlung,
    greifen, die der Eindämmung des Infektionsgeschehens dienen. Da-                Zusammenkünften, Veranstaltungen sowie Feiern in eigener
    zu gehört insbesondere die Anordnung der Pflicht zum Tragen einer               Häuslichkeit mit mehr als zwei Hausständen bis insgesamt
    Mund-Nasenbedeckung im öffentlichen Raum an Orten, an denen                     maximal zehn Personen oder mit mehr als insgesamt maxi-
    Menschen dichter oder länger zusammenkommen. Die Maßnahmen                      mal fünf Personen teilnimmt.
    sind ortsüblich bekanntzugeben. Ergriffene Maßnahmen sind durch              c) entgegen § 2 Absatz 2 den Mindestabstand von 1,5 Metern
    die zuständigen kommunalen Behörden hinsichtlich ihrer weiteren                 nicht einhält,
    Aufrechterhaltung zu überprüfen.                                             d) entgegen § 4 Absatz 1 Einrichtungen, Betriebe oder Veran-
(2) Für den Fall eines konkreten räumlich begrenzten Anstiegs der In-               staltungen öffnet, betreibt, durchführt, besucht oder nutzt
    fektionszahlen (Hotspot) sind entsprechend begrenzte Maßnahmen                  und keine Ausnahme nach Absatz 1 Nummern 2, 4, 6, 8, 13,
    zu treffen.                                                                     19 oder 20 oder Absatz 2 oder 3 vorliegt,
                                  §9
                           Versammlungen                                     2. fahrlässig oder vorsätzlich

(1) Das Versammlungsrecht im Sinne des Sächsischen Versammlungs-                 a) entgegen § 3 Absatz 1 Nummer 1 bis 5 oder 7 oder § 9 Ab-
    gesetzes vom 25. Januar 2012 (SächsGVBl. S. 54), das zuletzt durch              satz 2 Satz 1 oder Satz 2 keine Mund-Nasenbedeckung trägt
    Artikel 7 des Gesetzes vom 11. Mai 2019 (SächsGVBl. S. 358) geän-               und keine Ausnahme nach § 3 Absatz 1 Nummer 3, Nummer
    dert worden ist, bleibt unberührt.                                              5 Buchstabe c oder d, Nummer 7 oder Absatz 2 oder § 9 Ab-
(2) Bei Versammlungen im Sinne des Absatz 1 ist das Tragen einer                    satz 2 Satz 3 vorliegt,
    Mund- Nasenbedeckung verpflichtend für alle Versammlungsteil-                b) entgegen § 5 Absatz 4 Satz 1 Einrichtungen, Betriebe und
    nehmer. Dies gilt auch für den Versammlungsleiter und Ordner. Unter             Angebote ohne Hygienekonzept öffnet, betreibt oder durch-
    freiem Himmel sind ausschließlich ortsfeste Versammlungen zuläs-                führt oder das Hygienekonzept nicht einhält,
    sig. § 2 Absatz 2 und § 3 Absatz 2 Satz 1, 3 und 4 gelten entspre-           c) entgegen § 5 Absatz 4 Satz 3 keinen Ansprechpartner vor
    chend.                                                                          Ort festlegt,
                                                                                 d) entgegen § 5 Absatz 4 Satz 3 die Kontaktbeschränkungen,
                               § 10                                                 Abstandsregelungen oder die Pflicht zum Tragen einer
            Vollstreckungshilfe, Ordnungswidrigkeiten                               Mund-Nasenbedeckung nicht durchsetzt,
                                                                                 e) entgegen § 5 Absatz 6 personenbezogene Daten nicht er-
(1) Die nach § 1 Absatz 1 Satz 1 der Verordnung der Sächsischen                     hebt und keine Ausnahme nach § 5 Absatz 6 Satz 1, Halb-
    Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums für Sozia-               satz 2 vorliegt,
    les und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Regelung der Zustän-             f) entgegen § 6 Satz 1 eine Person ohne einen Nachweis be-
    digkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz und für die Kostener-                 schäftigt oder die Anzeige nach § 6 Satz 4 nicht oder nicht
    stattung für Impfungen und andere Maßnahmen der Prophylaxe zu-                  rechtzeitig vornimmt und keine Ausnahme nach § 6 Satz 5
    ständigen Behörden haben                                                        vorliegt,
                                                                                 g) entgegen § 7 Absatz 2 kein eigenständiges Konzept zum Be-
   1. die Bestimmungen dieser Verordnung,                                           such, Betreten und Verlassen der Einrichtung erstellt.
   2. die von der obersten Landesgesundheitsbehörde gemäß § 1 Ab-
      satz 1 Satz 3 der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung                                          § 11
      und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Ge-                             Inkrafttreten, Außerkrafttreten
      sellschaftlichen Zusammenhalt zur Regelung der Zuständigkei-
      ten nach dem Infektionsschutzgesetz und für die Kostenerstat-       (1) Diese Verordnung tritt am 2. November 2020 in Kraft. Gleichzeitig
      tung für Impfungen und andere Maßnahmen der Prophylaxe in               tritt die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 21. Oktober
      Eilfällen wahrgenommenen Aufgaben und Befugnisse und                    2020 (SächsGVBl. S. 546), außer Kraft.
   3. die von der obersten Landesgesundheitsbehörde gemäß § 1 Ab-         (2) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 30. November 2020 außer
      satz 2 der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des           Kraft.
      Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftli-
      chen Zusammenhalt zur Regelung der Zuständigkeiten nach
      dem Infektionsschutzgesetz und für die Kostenerstattung für         Dresden, den 30. Oktober 2020
      Impfungen und andere Maßnahmen der Prophylaxe getroffenen
      Maßnahmen umzusetzen. Dabei ist der Grundsatz der Verhält-                                                                                  C
                                                                                                                                                  M
      nismäßigkeit zu wahren. Sie können dabei die Ortspolizeibehör-      Die Staatsministerin für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt   Y
                                                                                                                                                  K
      den um Vollstreckungshilfe ersuchen. Die Zuständigkeiten zum        Petra Köpping
Amtsberger Anzeiger - in der Gemeinde Amtsberg
9. November 2020                                                                                                        Amtsberger Anzeiger 9

                                                      Informationen der Gemeindeverwaltung
                                            Private Abfall wiedermal in öffentlichen Mülleimern
    Die Gemeinde Amtsberg leert wöchentlich die
    öffentlichen Abfallbehälter. Es wurde wieder
    an der Bushaltstelle „Gasthof Zur Linde“ fest-
    gestellt, dass der Behälter für die Entsorgung
    des Hausmülls genutzt wurde. Zu diesem
    Zweck wurden diese aber nicht angebracht.
    Die damit anfallenden Zusatzarbeiten des
    Bauhofs behindern unnötig die täglichen Auf-
    gaben der Mitarbeiter. Somit ein unsoziales
    Verhalten der Allgemeinheit gegenüber.

    Daher noch einmal zur Information:
    Es ist nicht erlaubt, privaten Hausmüll in öf-
    fentlichen Müllbehältern zu entsorgen. Neben
    dem allgemeinen Restmüll gilt dies auch für
    Altpapier und -glas, Elektroschrott sowie Bio-,
    Sperr- und Sondermüll. Das Entsorgen von
    Hausmüll in öffentlichen Abfalleimern gilt als
    Ordnungswidrigkeit und kann ein Bußgeld
    nach sich ziehen. Für die Entsorgung des im
    Haushalt angefallenen Abfalls ist das angebo-
    tene Entsorgungssystem zu nutzen.
    Für sachdienliche Hinweise aufmerksamer
    Bürger sind wir sehr dankbar.

    Walter
    stellv. Ordnungsamt

                   Pyramidenanschieben in Dittersdorf                               Pyramidenanschieben im Ortsteil Schlößchen

        Das Pyramidenanschieben im Ortsteil Dittersdorf am 25.11.2020            Das Pyramidenanschieben am 27.11.2020 in Schlößchen wird auf-
                                                                                 grund der aktuellen Corona-Schutzverordnung abgesagt. Wenn es
        wird aufgrund der aktuellen Corona-Verordnung abgesagt.
                                                                                 die Gegebenheiten erlauben, wird der Kulturvereins Schlößchen e.V.
                                                                                 eine Alternative in der Adventszeit möglich machen.
        E. Haase
        Ortsvorsteher Dittersdorf                                                E. Kempe, Ortsvorsteherin Schlößchen

                     In der Gemeindeverwaltung Amtsberg bei Frau Walter sind unter anderem noch erhältlich:
    •   Buch Amtsberg                                               5,00 €   und
    •   Buch Weißbach                                               8,00 €   • neue Schwibbogen von Weißbach                                110,00 €
    •   Buch Dittersdorf                                           10,00 €
    •   Schwibbögen von Amtsberg                                  110,00 €

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M                                                                            65 cm mit 11 Birnchen
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K

                                                                             •    Fließe mit Motiv der Kirche Weißbach                        5,00 €
Amtsberger Anzeiger - in der Gemeinde Amtsberg
10 Amtsberger Anzeiger                                                                                                    9. November 2020

                                              Informationen der Gemeindeverwaltung
                                                         Amtsberger Feuerkorb

Neben dem „Weißbacher“ Feuerkorb ist nun auch ein „Amtsberger“           Dunkelheit, zudem spendet er obendrein auch noch Wärme.
Feuerkorb entstanden. Außer dem Amtsberger Wappen sind die Kirchen       Bestellungen können bei Frau Walter im Rathaus der Gemeinde Amts-
von Dittersdorf und Weißbach sowie die Kapelle von Schlößchen als        berg aufgeben werden. Der Kaufpreis beträgt 120,00 Euro.
Motiv eingearbeitet. Der Feuerkorb (40 x 45 cm) lädt zu einem gemütli-
chen Lagerfeuer ein. Er bietet Wärme und Licht. Die spezielle Form des   Walter
Feuerkorbs zeigt ein aufregendes Spiel aus Licht und Schatten in der     Meldeamt

         Adventslieder singen/ Weihnachtsmarkt                                              News zur Gelben Tonne

  Das Adventslieder singen und der Weihnachtsmarkt am                      In Amtsberg wurden die gelben Tonnen ab der KW 45 bereitge-
  28.11.2020 in Sport- und Freizeithalle Weißbach wird aufgrund der        stellt.
                                                                           Wer ab Mitte Dezember noch keine Tonne hat, wendet sich bit-
  aktuellen Corona-Schutzverordnung abgesagt.
                                                                           te direkt an die Firma Kreislaufwirtschaft Grübler (03733/5030).

  G. Müller
                                                                           Aufträge zur Volumenanpassung werden erst ab Januar 2021 und
  Ortsvorsteher Weißbach
                                                                           nur in schriftlicher Form entgegen genommen.
                                                                           Mit den Vermietern der Großwohnanlagen erfolgt eine individuelle
                                                                           Abstimmung zu den Terminen der Auslieferung der 1100-Liter-Be-
                                                                           hälter.
                           Krippenweg
                                                                           Gewerbe

  Der Krippenweg findet wie geplant statt.                                 Gewerbetreibende in der Gemeinde Amtsberg melden sich bitte
                                                                           schriftlich bei der Kreislaufwirtschaft Grübler GmbH & Co. KG
  Neue Teilnehmer/Aussteller für den Krippenweg melden sich bitte
                                                                           aus Thermalbad Wiesenbad unter Angabe Ihrer Kontaktdaten,
  bis 15.11.2020 bei Herrn Günter Müller unter 03725-371939.
                                                                           der Gewerbeart und der gewünschten Tonnengröße.

  G. Müller
                                                                           E-Mail: kwg@kuehl-gruppe.de
  Ortsvorsteher Weißbach                                                   Post:     Kreislaufwirtschaft Grübler GmbH & Co. KG
                                                                                     Gewerbepark 1-5
                                                                                     09488 Thermalbad Wiesenbad / OT Wiesa
                                                                           Fax       +49 (0) 3733.503-222
                         Volkstrauertag
                                                                           Weitere Information zur Verpackungsentsorgung können Sie
                                                                           unter
  Eine Kranzniederlegung zum Volkstrauertag wird am 15.11.2020
                                                                           folgenden Links nachlesen:
  nach dem Gottesdienst in der
                                                                           https://www.kuehl-entsorgung.de/kuehl-gruppe/standorte
  Ev.-Luth Kirche Weißbach am Mahnmal in Weißbach unter gege-
                                                                           www.za-sws.de
  benen Corona-Schutzmaßnahmen (Mund-Nasen-Bedeckung und
                                                                           www.muelltrennung-wirkt.de
  Abstandsregeln) stattfinden.
                                                                           Freundliche Grüße
  G. Müller                                                                Kreislaufwirtschaft Grübler GmbH & Co. KG                          C
                                                                                                                                              M
  Ortsvorsteher Weißbach                                                                                                                      Y
                                                                                                                                              K
9. November 2020                                                                                                        Amtsberger Anzeiger 11

                                                   Informationen der Gemeindeverwaltung
                                Umstellung auf die Gelbe Tonne: Die häufigsten Fragen und Antworten
    n Kostet die Gelbe Tonne was?                                              - Verbundverpackungen aus Materialmix
    Nein. Die Sammlung, Sortierung und Verwertung der Verkaufsverpa-             z. B. Getränkekartons, Vakuumverpackungen, Blister,
    ckungen wird bundesweit durch die Dualen Systeme (sogenannte Sys-          - Verpackungen aus Metall
    tembetreiber) organisiert und über den Hersteller und Handel finanziert.     z. B. Konserven- und Getränkedosen ohne Pfand, Kronen- und
    Das bedeutet, der Bürger bezahlt beim Kauf einer Verpackung, z. B. ei-       Schraubverschlüsse, Schalen, Deckel, leere Spraydosen,
    nes Joghurtbechers, bereits dessen Entsorgung mit. Die Umstellung der      - sonstige Verkaufsverpackungen
    Sammlung auf Tonnen hat somit auch keinen Einfluss auf die Abfallge-         z. B. geschäumte Verpackungen, Obst- und Gemüsenetze, Holzver-
    bühren des Zweckverbandes.                                                   packung beim Käse.
                                                                               Mehr dazu hier: www.muelltrennung-wirkt.de
    n Wie bekomme ich die Gelbe Tonne?
    Für die Aufstellung der Gelben Tonnen ist der von den Systembetreibern     n Wohin mit kurzzeitigen Mehrmengen?
    beauftragte Entsorger zuständig, nicht der Zweckverband.                   Gelegentlich anfallende Mehrmengen können in jedem handelsüblichen
    Wenn die Tonnen an den Grundstücken bereitgestellt werden, sind diese      durchsichtigen Sack am Leerungstag neben der Gelben Tonne bereit-
    schnellstmöglich auf das jeweilige Grundstück zu holen, welches auf        gestellt werden. Hierfür können auch die bereits vorhandenen Gelben
    dem Aufkleber am oberen Behälterrand ausgewiesen ist.                      Säcke aufgebraucht werden.
    Die Tonnen können gleich genutzt und zum nächsten Leerungster-
    min bereitgestellt werden.                                                 n Was ist, wenn die Gelbe Tonne nicht geleert wurde?
    Die konkreten Infos zur Erstausstellung (Wer? Wann? Wie?) werden vom       Bitte prüfen, ob der Behälter mit dem Hinweis „fehlbefüllt“ versehen
    Entsorger und unterstützend von den Städten und Gemeinden und dem          wurde. Dann hat der Entsorger festgestellt, dass der Behälter Abfälle
    ZAS rechtzeitig veröffentlicht. Für andere vergleichbare Anfallstellen     enthält, die nicht über die Gelbe Tonne entsorgt werden dürfen. Der Be-
    (Gewerbe, Schulen etc.) gelten besondere Bedingungen. Die Gestellung       hälter ist vom Nutzer nach zu sortieren und fehlbefüllte Abfälle sind zu
    ist daher direkt mit dem Entsorger abzustimmen.                            entfernen. Die Gelbe Tonne wird zum nächsten Abfuhrtermin wieder ge-
                                                                               leert. Ist kein Hinweis vorhanden, dann direkt mit dem beauftragten Ent-
    Beauftragter Entsorger:                                                    sorger Kontakt aufnehmen. Die Kontaktdaten sind im gedruckten Ab-
    Kreislaufwirtschaft Grübler GmbH & Co. KG (Kühl-Gruppe)                    fallkalender und auf der Internetseite des ZAS veröffentlicht.
    Gewerbepark 1 – 5                                                          Abfallkalender: https://www.za-sws.de/abfallkalender.cfm
    09488 Thermalbad Wiesenbad OT Wiesa
    Rufnummer 03733 50 30 oder 0800 402 00 40                                  n Gibt es nach Einführung der Gelben Tonne noch Gelbe Säcke?
                                                                               Nein, ab dem 1. Januar 2021 werden in den Gebieten mit Gelber Tonne
    Gewerbetreibende können sich unter dieser Rufnummer informieren, ob        keine Gelben Säcke mehr ausgegeben.
    sie als vergleichbare Anfallstelle gelten.
                                                                               n Wohin kann ich mich bei Fragen zur Gestellung der Gelben Ton-
    n Welche Formen und Größen gibt es?                                            ne wenden?
    Die Behälter haben einen grauen Korpus und einen gelben Deckel.            Anfragen sind an den von den Systembetreibern beauftragten Entsor-
    Die Anzahl der Tonnen je Grundstück legt zunächst der Entsorger an-        ger zu richten:
    hand der dort wohnenden Personen fest. Als Standardbehälter werden
                                                                               Beauftragter Entsorger:
    Zweiradbehälter gestellt.
                                                                               Kreislaufwirtschaft Grübler GmbH & Co. KG (Kühl-Gruppe)
    Für Grundstücke, auf denen bis zu 2 Personen gemeldet sind, wird eine
                                                                               Gewerbepark 1 – 5
    Tonne mit 120 Liter Behältervolumen bereit gestellt, für alle anderen
                                                                               09488 Thermalbad Wiesenbad OT Wiesa
    Wohngrundstücke werden unter Berücksichtigung der Personenzahl
                                                                               Rufnummer: 03733 50 30 oder 0800 402 00 40
    Tonnen mit 240 Liter Behältervolumen gestellt.
                                                                               eMail: kwg@kuehl-gruppe.de
    Die Abmaße betragen beim
                                                                               für die Veröffentlichung verantwortlich:
    120 Liter Behälter      circa 555 x 505 x 1.005 mm (T x B x H)
                                                                               Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen
    240 Liter Behälter      circa 740 x 583 x 1.100 mm (T x B x H).
                                                                               Kreislaufwirtschaft Grübler GmbH & Co. KG (Kühl-Gruppe)
                                                                               Schlachthofstraße 12, Gewerbepark 1 – 5
    Für größere Wohnanlagen, die bereits vierrädrige Restabfalltonnen nut-
                                                                               09366 Stollberg, 09488 Thermalbad Wiesenbad OT Wiesa
    zen, werden Behälter mit einem Behältervolumen von 1.100 Liter ge-
    stellt. Dies stimmt der Entsorger jeweils mit den Verwaltungen ab.
                                                                               im Auftrag der
                                                                               BellandVision GmbH, Bahnhofstraße 9, 91257 Pegnitz
    n Kann man auch eine weitere Gelbe Tonne bekommen?
    Das entscheidet jeweils der Entsorger im Einzelfall.                       Stollberg/Wiesa, 05.10.2020
    n Wie oft wird die Gelbe Tonne entleert?                                       Anzeige(n)
    Die Zweiradbehälter werden – wie bislang die Gelben Säcke – in einem
    14-täglichen Rhythmus geleert. Dafür ist der Behälter zum Leerungster-
    min am Straßenrand gut sichtbar bis 6:00 Uhr bereitzustellen.
    Die 1.100-Liter-Behälter werden wöchentlich geleert.

    n Wann wird die Gelbe Tonne entleert?
    Die Abfuhrtermine sind im gedruckten Abfallkalender und auf der Inter-
    netseite des ZAS veröffentlicht.
    Abfallkalender: https://www.za-sws.de/abfallkalender.cfm

    n Was darf in die Gelbe Tonne?
    Alle Verpackungen, die nicht aus Papier, Pappe oder Glas bestehen:
C
M
    - Verpackungen aus Kunststoff
Y
K
        z. B. Folien, Flaschen, Becher, Styroporverpackungen, Tuben, leere
        Farbeimer,
12 Amtsberger Anzeiger                                                                                                             9. November 2020

                                                  Informationen der Gemeindeverwaltung
                           Haus- und Straßensammlung 2020 – Gemeinsam für den Frieden seit 1919

Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V., Landesverband               In Sachsen wurden 2019 ca. 20.000 Euro gesammelt – von Schülern,
Sachsen, führt vom 19. Oktober bis 22. November 2020 seine traditio-           Soldaten, Reservisten und Bürgern verschiedenster Berufsgruppen in
nelle Haus- und Straßensammlung im Freistaat durch. Diese steht in             Stadt und Land. Jeder kann für den Volks- bund sammeln oder uns mit
diesem Jahr im Schatten von „Corona“, womit das Sammeln in der Öf-             einer Spende helfen, um die Erinnerung an die zahlreichen Kriegstoten
fentlichkeit zu einer Herausforde- rung wird, die nur unter strikter Einhal-   wachzuhalten, die Gräber dauerhaft zu bewahren und junge Generatio-
tung der behördlichen Hygiene- und Abstandsregeln erfolgreich zu               nen an diese Orte heranzuführen.
meistern ist. Zusätzlich wurde vom Volksbund ein Hygienekonzept er-
stellt. Der Volksbund finanziert seine Arbeit zu rund 70 Prozent durch         Ich bitte Sie herzlich um Ihre Unterstützung bei unserer diesjährigen
Spenden, Sammlungen, Nachlässe und die Beiträge der ca.                        Haus- und Straßen- sammlung. Eine Sammelliste oder Sammeldose er-
350.000 Förderer und Mitglieder. Die Bundesrepublik Deutschland trägt          halten Sie in Ihrer Kommunalverwaltung oder direkt bei der Landesge-
die übrigen 30 Prozent, da die Kriegsgräberpflege eine hoheitliche Auf-        schäftsstelle des Volksbundes. Spenden richten Sie bitte an fol- gendes
gabe ist.                                                                      Konto:

Seit nunmehr 100 Jahren errichtet, pflegt und betreut der Volksbund im         Kontoinhaber:            Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V.,
Auf- trag des deutschen Staates Kriegsgräberstätten überwiegend im                                      LV Sachsen
Ausland.                                                                       IBAN:                    DE95 8505 0300 3120 1044 68
Etwa 2,8 Millionen Gräbern auf rund 830 Anlagen widmet sich der Ver-           BIC-/SWIFT-Code:         OSDDDE81XXX
band in Europa, Nordafrika und weltweit. Seit 1990 liegt der Schwer-           Verwendungszweck:        Spende Haus- und Straßensammlung
                                                                                                        LV Sachsen
punkt der Arbeit im östlichen Mitteleuropa und den Nachfolgestaaten
der Sowjetunion. Bis zu
                                                                               Ihre
25.000 deutsche Kriegstote – zumeist Soldaten – werden jährlich exhu-
                                                                               Andrea Dombois MdL
miert und umgebettet. Etwa jeder Dritte davon kann noch identifiziert
werden – trotz der langen Liegezeit. Tausende Familien erhalten damit
                                                                               n Kurzinformation zum Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsor-
noch heute – 75 Jahre nach Kriegsende – letzte Gewissheit über das
                                                                                   ge e. V.:
Schicksal Ihrer Angehöri- gen.
                                                                               Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. ist eine gemeinnüt-
                                                                               zige, humanitäre Or- ganisation, die im staatlichen Auftrag Kriegsgrä-
Im Inland berät der Volksbund die Friedhofsträger bei der Kriegsgräber-        berstätten überwiegend im europäischen Ausland anlegt, pflegt und so-
pflege. Allein in Sachsen existieren etwa 1000 Kriegsgräberstätten, vom        mit als Mahnmale gegen den Krieg und das Vergessen erhält. Als aner-
Einzelgrab bis zu den großen Anlagen in Zeithain mit 37.000 Toten, die         kannter Träger der politischen Bildung und der freien Jugendhilfe fördert
im dortigen Kriegsgefangenenlager kläglich verstarben. Träger der              er die Friedenserziehung Jugendlicher unter dem Motto "Versöhnung
Friedhöfe sind in Sach- sen zumeist die Kommunen oder Kirchgemein-             über den Gräbern – Arbeit für den Frieden" und unterstützt die interna-
den.                                                                           tionale Zusammenarbeit auf diesem Gebiet.
                                                                               Hierzu organisiert er als einziger Kriegsgräberdienst weltweit eine eige-
Zudem ist der Volksbund anerkannter Träger der freien Jugendhilfe und          ne schulische und au- ßerschulische Jugend- und Bildungsarbeit.
der politischen Erwachsenenbildung. Zentraler Bestandteil der Jugend-
arbeit sind internationale Projekte, bei denen mit jungen Menschen ver-        Für weitere Informationen: https://sachsen.volksbund.de sowie
schiedenster Herkunft unter dem Leitgedanken „Gemeinsam für den                www.volksbund.de
Frieden“ aktive Völ- kerverständigung betrieben wird. Diese finden in
Form von binationalen Schülerbegegnungen statt. Außerdem werden im             Informationen im Überblick:
Sommer auch internatio- nale Workcamps angeboten. Darüber hinaus               Was?     Haus- und Straßensammlung
hat sich der Landesverband Sachsen zu einem wichtigen Partner für              Wann? 19.10.2020 bis 22.11.2020
Schulen und weitere Bildungsträger im Bereich der Gedenkstättenpä-             Wo?      gesamter Freistaat Sachsen (bundesweit beteiligen sich im
dagogik und Erinnerungskultur entwickelt und führt mit diesen zahlrei-                  Herbst alle Lan- desverbände des Volksbundes an der Haus-
che kleinere und größere Projekte vor Ort durch.                                        und Straßensammlung)

                                                                  In eigener Sache

    So kommt der                  Amtsberger Anzeiger
                                            in Ihren elektronischen Briefkasten …

                                                                                                                                                           C
                                                                                                                                                           M
                                                                                                                                                           Y
                                                                                                                                                           K
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