Amtsberger Anzeiger - in der Gemeinde Amtsberg
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Amtsberger Anzeiger Mitteilungsblatt der Gemeinde Amtsberg für die Ortschaften Dittersdorf, Weißbach, Schlößchen und Wilischthal Jahrgang 2020 Montag, den 9. November 2020 Ausgabe November 2020 C M Y K Redaktionsschluss Dezember-Ausgabe: 27.11.2020 • Erscheinungstermin Dezember-Ausgabe: 07.12.2020
2 Amtsberger Anzeiger 9. November 2020 Informationen des Informationen des Bürgermeisters Bürgermeisters . . . . . . . . . . . . . 2–4 Sehr verehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger, Informationen der Gemeindeverwaltung . . . . . . . . 4–12 seit Montag, dem 02.11.2020 gilt für den Freistaat Sachsen eine neue Corona-Schutzverordnung. Diese bringt erhebliche Einschränkungen im privaten und im geschäftlichen Bereich mit sich. Aus den Kindertagesstätten Ziel ist, die Kontakte untereinander auf ein absolut notwendiges Minimum zu reduzieren, den Gesund- und Grundschule . . . . . . . . . . 13–15 heitsämtern wieder eine wirksamere Kontaktnachverfolgung zu ermöglichen und unser Gesundheits- Vereinsnachrichten . . . . . . . . 16–19 system in den nächsten Wochen nicht zu überlasten. Dabei werden vorwiegend im Gastronomie-, Freizeit- und Kulturbereich, sowie bei privaten Kontakten Geburtstage . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 Einschränkungen angeordnet. Die Bereiche Wirtschaft, Schule und Kindertagesbetreuung sollen mög- lichst ohne Einschnitte weiter aufrechterhalten werden. Was sonst noch Wir haben die Verordnung auf den nachfolgenden Seiten abgedruckt, sie gilt bis einschließlich interresiert . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 30.11.2020. Kirchennachrichten . . . . . . . . . . . 20 Gestatten Sie mir einige persönliche Bemerkungen. Die Maßnahmen sind einschneidend und greifen in unsere Freiheit und Grundrechte ein. Freiheit gilt aber nicht nur für Junge und Gesunde, nein auch für Alte und Hilfsbedürftige. Diese und das für die Hilfe nö- Öffnungszeiten tige Personal gilt es in dieser besonderen Lage zu schützen. der Gemeinde Nun kann man sich über die einzelnen Maßnahmen trefflich streiten, jeder wird diese aus seinem Blick- winkel und persönlicher Betroffenheit beurteilen. Es darf auch darüber gestritten werden, ob und in welchem Umfang die Maßnahmen notwendig sind. Poststraße 30: Die Maßnahmen haben ein Problem. Haben sie Erfolg und die Infektionszahlen sinken, gibt es keinen Montag: 09.00 – 12.00 Uhr Beweis, was ohne die Maßnahmen eingetreten wäre. Bei Ausbleiben des Erfolges wird man die Frage Dienstag: 09.00 – 12.00 Uhr stellen, ob die Maßnahmen hinreichend waren. 14.00 – 18.00 Uhr Die Entscheidungen heute zu treffen, bedeutet für die Verantwortlichen auf dem Wissen von heute in die Mittwoch: geschlossen Zukunft zu schauen und zu beurteilen, wie stark kann unser Gesundheitssystem z.B. in 4 Wochen be- Donnerstag: 09.00 – 12.00 Uhr troffen sein. Sind z.B. noch genügend Krankenhaus- und Intensivplätze vorhanden, steht noch genü- 14.00 – 16.00 Uhr gend Personal zur Verfügung. Oder gehe ich bewusst den Weg, eine Überlastung des Systems zu riskie- Freitag: 09.00 – 12.00 Uhr ren. Das schließt ein, das Ärzte entscheiden müssen, wer ein freies Krankenhausbett bekommt, unab- Aufgrund der Corona-Schutzver- hängig ob es ein Corona Patient oder ein Unfallopfer ist. ordnung bitten wir um vorherige Terminvereinbarung. Ich bin selbst begeistertes Sportvereinsmitglied und es tut weh zu sehen, wie alle Anstrengungen der letzten Monate durch Vereine und ihre Mitglieder ab 02.11.2020 nicht mehr greifen, Kinder und Erwach- Sprechstunde des Bürgermeisters: sene nicht mehr ihrem Hobby nachgehen können. Aber ist das wirklich so lebenswichtig, wenn es zur in der Gemeindeverwaltung, Reduzierung der Kontakte und somit hoffentlich zur Reduzierung der Ansteckungen beiträgt? Poststraße 30 oder Die Gastronomie, von deren Existenz viele Arbeitsplätze abhängen, trifft es mit voller Härte. Hier habe nach Vereinbarung ich mit der Schließung ein erheblich größeres Problem, weil ein ganzer Wirtschaftszweig, die Inhaber und Arbeitnehmer direkt betroffen sind. Aber mir fehlt die Alternative. Wenn in großen Teilen der Bevöl- Tel.-Nr.: kerung unstrittig ist, dass Schulen, Kindertagesstätten, als auch Handel und Gewerbe/Industrie aus gu- der Gemeindeverwaltung Amtsberg ten Gründen offenbleiben, dann muss man an anderen Stellen Kontakte mindern. Dann geht es nicht da- Zentrale: 037209/6790 rum den Gastwirt verantwortlich zu machen. Dieser hat in den letzten Monaten ebenfalls enorme An- Fax: 037209/67917 strengungen unternommen, um mit Hygienekonzepten seine Gaststätte oder sein Hotel wieder betrei- Sekretariat: 037209/67910 ben zu können. Es geht allein um die spürbare Minimierung der Kontakte, in diesem Fall der Gäste. Ordnungsamt/ Auch unser Gesundheitsamt im Landkreis ist an der Belastungsgrenze oder schon darüber. Eine Vielzahl Straßenrecht: 037209/67912 von Infektionen können in der Bundesrepublik auf Grund der exponentiell gestiegenen Fälle nicht mehr Meldewesen: 037209/67915 nachvollzogen werden. Pers./Kita: 037209/67914 Wie will ich aber Risikobereiche und deren Personal in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder auch kriti- Bauamt: 037209/67922 sche Infrastruktur (Energie-, Wasserversorgung, …) schützen, wenn nur noch ein Bruchteil der mögli- Gemeindekasse/ chen Virusträger (vor allem Symptomfreie) festgestellt werden. Wir können das in diesen Bereichen be- Steuern: 037209/67930/32 schäftigte Personal nicht isolieren. Die Arbeitnehmer haben Familien, Angehörige, dasselbe Recht auf Freiheit wie wir alle. Liegensch./Beiträge: 037209/67933 Werte Mitbürgerinnen, werte Mitbürger, Friedensrichter versuchen wir gemeinsam diese schwierige Situation zu meistern und auch zu gestalten. Dazu gehört Schiedsstelle Zschopau auch eine kritische Diskussion zu angeordneten Maßnahmen, deren Wirkung und die Suche nach dem Friedensrichter, Herr Maik Grammdorf richtigen Weg. Bitte aber mit dem nötigen Respekt vor dem Anderen. Termin nach Vereinbarung Kontakt über Stadtverwaltung Zschopau: Antrag auf Errichtung von Windkraftanlagen Tel.: 03725/287132 bzw. 2070 Wie mehrfach berichtet, beabsichtigt die Firma Sabowind auf der Kuppe an der Gelenauer Straße Ge- markung Weißbach die Errichtung von 4 Windkraftanlagen (3x Nabenhöhe 169 m + Rotor 150 m Durch- Sprechzeiten der Ortsvorsteher messer, 1x Nabenhöhe 166m + Rotor 120m). nach Vereinbarung Der Antrag ist am 28.08.2020 im Landratsamt eingegangen und liegt der Gemeinde nun seit 19.10.2020 zur Stellungnahme und Einholung des gemeindlichen Einvernehmens vor. Kontoverbindung: Neben dem Bauamt haben wir eine Anwaltskanzlei und einen Gutachter, insbesondere zur Beurteilung Erzgebirgssparkasse der Naturschutzbelange, in die Erarbeitung der Stellungnahme eingebunden. Diese muss dem Land- C IBAN: DE04 8705 4000 3216 0000 78 M ratsamt bis 21.12.2020 zugeleitet werden. Wir planen bezüglich der Stellungnahme zum gemeindlichen Y BIC: WELADED1STB Einvernehmen spätestens in der Sitzung des Gemeinderates am 14.12.2020 Beschluss zu fassen. Bitte K
9. November 2020 Amtsberger Anzeiger 3 Informationen des Bürgermeisters sehen Sie mir nach, dass ich im laufenden Verfahren zu möglichen Bebauungsplan Weißbacher Straße – Erzgebirgsblick Inhalten und Ansätzen an dieser Stelle keine Ausführungen mache. Der Gemeinderat hat im Oktober 2020 den Aufstellungsbeschluss Parallel haben wir in Abstimmung mit unserer beauftragten Anwalts- für einen Bebauungsplan an der Weißbacher Straße (zw. August-Be- kanzlei die in die Planungshoheit der Gemeinde fallenden Themen bel Siedlung und Gärten am Eltwerk) gefasst. Inkl. des beräumten aufgegriffen. So haben wir aufbauend auf den im Juni 2020 gefass- Lagerplatzes soll dort eine Bebauung mit mehreren Häusern ermög- ten Beschluss zur Aufstellung einer Klarstellungs- und Ergänzungs- licht werden. Hierzu wird mit einem Erschließungsträger ein städte- satzung für den Bereich Wiesenweg bereits einen Beschluss zur baulicher Vertrag geschlossen. Aufstellung eines Bebauungsplanes gefasst, der diesen Bereich er- weitert. In der Sitzung des Gemeinderates Oktober haben wir uns darauf verständigt, den Geltungsbereich bis an die Hauptstraße und Gelenauer Straße auszudehnen. Hier gibt es mehrere Flächen, die einer Beurteilung und Festlegung durch den Bebauungsplan zu ei- ner geordneten Siedlungsentwicklung unterzogen werden können und müssen. Des Weiteren hat sich der Gemeinderat in der Oktobersitzung darauf verständigt, die Flächen zwischen Gelenauer Straße, Kemtauer Weg, Waldgrenze und Gemar- kungsgrenze Ge- lenau einer Be- bauungsplanung mit einer Fläche von ca. 150 ha zu unterziehen. Bebauung Am Rittergut Dabei beabsich- tigt die Gemein- Der Erschließungsträger hat die Erschließung der 5 Baugrundstücke de mit dem Be- abgeschlossen. Mehrere Bauanträge sind bereits positiv beschie- bauungsplan ihre den, so dass mit der Bebauung zeitnah begonnen werden kann. angestrebte Siedlungsent- wicklung im an- grenzenden Ge- biet durch den Erhalt der immis- sionsarmen na- türlichen Umge- bung und ländli- chen Idylle abzu- sichern, wie auch die Kulturland- schaft, die Natur als auch die na- turnahe Land- wirtschaft zu schützen. Bebauung Am Frenzelberg Zu beiden Aufstellungsbeschlüssen soll der Gemeinderat im No- vember nochmals beraten und beschließen. Eine zu beiden Gebie- Der Erschließungsträger hat mit der Erschließung des Baugebietes ten beabsichtigte Veränderungssperre steht ebenfalls für die Tage- begonnen, ein Anschluss der Medien an die Hauptstränge in der ordnung zur Diskussion und zum Beschluss. Dittersdorfer Straße musste kurzfristig verschoben werden und wird wohl erst im Frühjahr 2021 erfolgen. Auch in diesem Gebiet entste- hen 5 Bauplätze zu Errichtung von Eigenheimen. Sichtbeziehung regional bedeutsamer Aussichtspunkt Dit- tersdorfer Höhe – Richtung Fichtelberg/Erzegebirgskamm C M Standort und Höhe der WKA können abweichen, ungefäh- Y K re Einordnung durch Gemeinde
4 Amtsberger Anzeiger 9. November 2020 Informationen des Bürgermeisters Sparkassenfiliale Dittersdorf Erzgebirgssparkasse Mit Bedauern musste die Gemeinde Ende Oktober 2020 zur Kennt- Zschopau befinden. So wie uns zur Kenntnis gelangt, wird die Filiale nis nehmen, dass die Sparkassenfiliale Dittersdorf Anfang Januar Gornau ebenfalls geschlossen und durch einen CashCube in der 2021 geschlossen werden soll. Die Sparkasse plant zum selben Nähe Kaufland ersetzt werden. Die Filialen Gelenau und Burkhardts- Zeitpunkt im Bereich des Netto-Parkplatzes die Errichtung eines dorf erhalten jeweils ein SB-Terminal. Die Filialen werden aber nicht CashCube, der einen Geldautomaten und einen Kontoauszugsdru- mit Personal besetzt. cker beinhalten soll. Die Gemeinde war in die Entscheidung zur Schließung der Filiale nicht einbezogen. Die Ausstattung des CashCube ist m.E. nicht ausreichend, dies habe ich dem Vorstand der Erzgebirgssparkasse mitgeteilt. Es sollte eine Möglichkeit der Überweisung als auch der Geldeinzahlung geben. Eine Antwort steht aus. Leider steht auch keine adäquate Alternative zur Verfü- Sylvio Krause gung. Die einzige mit Personal besetzte Geschäftsstelle wird sich in Bürgermeister Informationen der Gemeindeverwaltung Beratung und Beschluss zur Aufstellung einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung nach Beratung und Beschluss zur Aufstellung ei- § 34 Abs. 4 Nr. 1 und Nr. 3 BauGB zur Einbeziehung des Flurstücks 134/7 der Gemarkung nes Bebauungsplanes Weißbacher Str. – Weißbach in die im Zusammenhang bebauten Erzgebirgsblick Der Gemeinderat der Gemeinde Amtsberg beschließt in seiner Sitzung am 28.09.2020 mit dem Der Gemeinderat der Gemeinde Amtsberg be- Ziel einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung die Aufstellung einer Klarstellungs- und Er- schließt in seiner Sitzung am 26.10.2020 die gänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1 und 3 BauGB für das Flurstücks 134/7 der Gemarkung Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung ei- Weißbach. nes Bebauungsplanes „Weißbacher Straße - Erzgebirgsblick“ nach § 8 BauGB. Die Fläche Beratung und Beschluss zur Feststellung des Jahresabschlusses für die Gemeinde Amts- des Bebauungsplanes umfasst die Teilflächen berg für das Haushaltsjahr 2013 mit den entsprechenden Flurstücksnummern 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Amtsberg nimmt in seiner Sitzung am 28.09.2020 den Be- 635/8 und 635/25. Dieser Aufstellungsbe- schluss mit Nummer 148/06/2020 vom 22.06.2020 zurück. schluss ist nach § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich 2. Der Gemeinderat der Gemeinde Amtsberg stellt in seiner Sitzung am 28.09.2020 den Jahres- bekannt zu machen. abschluss 2013 der Gemeinde Amtsberg mit folgenden Werten fest: Krause Bürgermeister Zusteller für den Amtsberger Anzeiger gesucht Für den OT Weißbach/Niederdorf wird ab sofort ein/e zuverlässige/r Zusteller/-in gesucht. Interessenten melden sich bitte bei Frau Walter, Tel. 037209/67915 oder E-Mail: manuela.walter@amtsberg.eu. Krause Walter, Meldeamt Bürgermeister Amtsberger Seniorenweihnachtsfeier Aufgrund der derzeitigen Situation "Corona" bedauern wir Ihnen mitteilen zu müssen, dass die diesjährige Amts- berger Seniorenweihnachtsfeier in der Sport- und Freizeithalle im OT Weißbach nicht stattfindet. Bitte haben Sie Verständnis dafür. Wir wünschen Ihnen alles Gute und bleiben Sie gesund. Walter, Sachbearbeiterin Impressum: Herausgeber: für den amtlichen Teil: Gemeinde Amtsberg, Bürgermeister Sylvio Krause; Telefon: 037209 / 6790, für den nicht amtlichen Teil: Leiter der publizierenden Ein- richtungen, Vereine, Verbände u.ä. Für Übermittlungs- oder Druckfehler wird keine Haftung übernommen. Anzeigen: Riedel GmbH & Co. KG – Verlag für Kommunal- und Bür- gerzeitungen Mitteldeutschland, Inh.: Hannes Riedel, 09244 Lichtenau/OT Ottendorf, Gottfried-Schenker-Straße 1, Tellefon: 037208/876100. Es gilt die Anzeigenpreisliste C M 2020. Gesamtherstellung: Riedel GmbH & Co. KG, 09244 Lichtenau/OT Ottendorf, Gottfried-Schenker-Straße 1, Telefon: 037208/876100, Mail: info@riedel-verlag.de Y K
9. November 2020 Amtsberger Anzeiger 5 Informationen der Gemeindeverwaltung Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 (Sächsische Corona-Schutz-Verordnung – SächsCoronaSchVO) Vom 30. Oktober 2020 Auf Grund des § 32 Satz 1 in Verbindung mit § 28 Absatz 1 Satz vom 11. September 2012 (BGBl. I S. 2022), das zuletzt durch Artikel 1 und 2 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 3 Absatz 5 des Gesetzes vom 9. Oktober 2020 (BGBl. I S. 2075) ge- 1045), von denen § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 durch Artikel 1 Nummer 6 ändert worden ist. Der Mindestabstand oder alternative Schutzmaß- des Gesetzes vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 587) neu gefasst worden nahmen können durch die Allgemeinverfügung des Staatsministeri- ist, in Verbindung mit § 7 der Verordnung der Sächsischen Staatsregie- ums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Rege- rung und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesell- lung des Betriebs von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung, von schaftlichen Zusammenhalt zur Regelung der Zuständigkeiten nach Schulen und Schulinternaten im Zusammenhang mit der Bekämp- dem Infektionsschutzgesetz und für die Kostenerstattung für Impfungen fung der SARS-CoV-2-Pandemie bestimmt werden. Satz 1 gilt ent- und andere Maßnahmen der Prophylaxe vom 9. Januar 2019 sprechend für Aus- und Fortbildungseinrichtungen die der berufs- (SächsGVBl. S. 83), der durch die Verordnung vom 13. März 2020 bezogenen, schulischen oder akademischen Ausbildung dienen. (SächsGVBl. S. 82) geändert worden ist, verordnet das Sächsische (4) Absatz 1 gilt nicht für Zusammenkünfte in Kirchen und Räumen von Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt: Religionsgemeinschaften zum Zwecke der Religionsausübung so- wie für Beisetzungen. §1 (5) Absatz 1 gilt nicht für Zusammenkünfte des Landtages, der Staats- Grundsätze regierung und der kommunalen Vertretungskörperschaften sowie der Behörden, Gerichte, Staatsanwaltschaften oder anderer Stellen, (1) Jeder wird anlässlich der Corona-Pandemie angehalten, die phy- die öffentliche Aufgaben wahrnehmen, und Maßnahmen, die der sisch-sozialen Kontakte zu anderen Menschen außer den Angehöri- Versorgung oder der Gesundheitsfürsorge der Bevölkerung dienen, gen des eigenen Hausstandes auf das absolut nötige Minimum zu sowie Zusammenkünfte von kommunalen Räten und von deren reduzieren. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zu anderen Ausschüssen und Organen sowie Nominierungsveranstaltungen Personen von 1,5 Metern einzuhalten und sind weitere Maßnahmen von Parteien und Wählervereinigungen und notwendige Gremiensit- zur Ansteckungsvermeidung zu beachten (Kontaktbeschränkung). zungen von juristischen Personen des privaten und öffentlichen Diese Grundsätze gelten für alle Lebensbereiche, einschließlich Ar- Rechts, Betriebsversammlungen und Veranstaltungen der Tarifpart- beitsstätten. ner. (2) Es wird über die Regelungen in § 3 hinaus dringend empfohlen, bei Kontakten im öffentlichen Raum eine Mund-Nasenbedeckung zu §3 tragen, um für sich und andere das Risiko von Infektionen zu redu- Mund-Nasenbedeckung zieren. Dazu gehören auch regelmäßige Händehygiene und die Ver- meidung des Hand-Gesichts-Kontaktes. Eltern und Sorgeberech- (1) Eine Mund-Nasenbedeckung ist zu tragen: tigte sollen dafür Sorge tragen, dass ihre Kinder oder Schutzbefoh- lenen diese Empfehlungen einhalten, sofern diese dazu in der Lage 1. bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel zur Personenbe- sind. Menschen mit Behinderung und solche mit gesundheitlichen förderung, einschließlich Taxis, oder regelmäßiger Fahrdienste Einschränkungen können, sofern sie nicht dazu in der Lage sind, auf zum Zweck der Beförderung zwischen dem Wohnort/der Wohn- das Tragen der Mund- Nasenbedeckung verzichten. Es ist zulässig, stätte und Einrichtungen von Menschen mit Behinderungen, im Kontakt mit hörgeschädigten Menschen, die auf das Lesen von pflegebedürftigen Menschen oder Patienten zu deren Behand- Lippenbewegungen angewiesen sind, zeitweilig auf die Mund- Na- lung, senbedeckung zu verzichten. In geschlossenen Räumlichkeiten 2. beim Aufenthalt in Groß- und Einzelhandelsgeschäften sowie sollte regelmäßig gelüftet werden. Zur Verbesserung der Kontakt- Läden, nachverfolgung zu infizierten Personen wird die Nutzung der Coro- 3. beim Aufenthalt in Gesundheitseinrichtungen nach § 23 Absatz na-Warn App des Bundes dringend empfohlen. 3 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes sowie durch Beschäftigte (3) Es wird dringend empfohlen, generell auf private Reisen und Besu- ambulanter Pflegedienste bei der Ausübung der Pflege. Ausge- che – auch von Verwandten außer aus triftigen Gründen – zu ver- nommen sind die konkreten Behandlungsräume sowie die sta- zichten. Dies gilt auch im Inland und für überregionale touristische tionär aufgenommenen Patienten am Sitzplatz zur Aufnahme Ausflüge. von Speisen und Getränken und in ihren Zimmern; 4. beim Besuch in Einrichtungen nach § 36 Absatz 1 Nummer 2 §2 des Infektionsschutzgesetzes, Kontaktbeschränkung, Abstandsregelung 5. beim Aufenthalt in allen für die Öffentlichkeit zugänglichen Räumlichkeiten mit regelmäßigem Publikumsverkehr: (1) Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist nur mit Angehörigen des eige- nen und eines weiteren Hausstandes bis insgesamt maximal zehn a) in Einkaufszentren, Beherbergungsbetrieben (Verkehrs- und Personen gestattet. Private Ansammlungen, Zusammenkünfte, Ver- Gemeinschaftsflächen, Speiseräume bis zum Erreichen des anstaltungen sowie Feiern in eigener Häuslichkeit sind mit Angehö- Platzes) und öffentlichen Verwaltungen, rigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes bis insgesamt b) in Banken, Sparkassen und Versicherungen, maximal zehn Personen oder mit insgesamt maximal fünf Personen c) in allen gastronomischen Einrichtungen einschließlich Im- gestattet. biss- und Caféangeboten zur und bei Lieferung und Abho- (2) In Einrichtungen und bei Angeboten nach § 5 ist der Mindestab- lung von mitnahmefähigen Speisen und Getränken, stand von 1,5 Metern einzuhalten. d) in Kirchen und Räumen von Religionsgemeinschaften mit (3) Der Mindestabstand von 1,5 Metern sowie Absatz 1 gilt nicht in Ein- Ausnahme der rituellen Aufnahme von Speisen und Geträn- richtungen der Kindertagesbetreuung, in Schulgebäuden und auf ken, C dem Gelände von Schulen, bei schulischen Veranstaltungen sowie e) in Aus- und Fortbildungseinrichtungen, die der berufsbezo- M Y K bei Angeboten nach § 32 Achtes Buch Sozialgesetzbuch – Kinder- genen, schulischen oder akademischen Ausbildung dienen und Jugendhilfe - (SGB VIII) in der Fassung der Bekanntmachung sowie auf deren Gelände, mit Ausnahme des Unterrichts in
6 Amtsberger Anzeiger 9. November 2020 Informationen der Gemeindeverwaltung den Musik- und Tanzhochschulen oder wenn der Mindestab- schen Sportbundes oder dem Spitzenkader des Deutschen Be- stand von 1,5 Metern eingehalten wird, hindertensportverbandes angehören oder die Kader in einem Nachwuchsleistungszentrum im Freistaat Sachsen; 6. beim Aufenthalt in Schulgebäuden, auf dem Gelände von Schu- 7. Freizeit-, Vergnügungsparks, botanische und zoologische Gär- len sowie bei schulischen Veranstaltungen; dies gilt nicht, ten, Tierparks, Angeboten von Freizeitaktivitäten, 8. Volksfesten, Jahrmärkten, Weihnachtsmärkten, a) wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird, 9. Diskotheken, Tanzlustbarkeiten, b) für die Primarstufe, 10. Messen, Tagungen und Kongressen, c) für Horte, 11. Museen, Musikschulen, Kinos, Theatern, Opernhäusern, Kon- d) im Unterricht für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstu- zerthäusern, Konzertveranstaltungsorten Musiktheatern, Clubs fe I, und Musikclubs und entsprechenden Einrichtungen für Publi- e) im Unterricht an Förderschulen der Sekundarstufe I auch für kum, Lehrkräfte und sonstiges im Unterricht eingesetztes Perso- 12. Bibliotheken, mit Ausnahme der Medienausleihe sowie mit Aus- nal, nahme von Fachbibliotheken und Bibliotheken an den Hoch- f) im Unterricht der Werkstufe der Förderschulen mit dem För- schulen, der Sächsischen Landes- und Universitätsbibliothek derschwerpunkt geistige Entwicklung, und der Deutschen Nationalbibliothek, g) im inklusiven Unterricht für die Förderschwerpunkte Hören 13. Angebote der Kinder- und Jugendhilfe ohne sozialpädagogische und Sprache sowie Betreuung, Einrichtungen und Angeboten der Kinder- und Ju- h) zur Aufnahme von Speisen und Getränken im Schulgebäude genderholung, und 14. Zirkussen, 15. Prostitutionsstätten, Prostitutionsveranstaltungen, 7. beim Aufenthalt an Haltestellen, in Bahnhöfen, in Fußgängerzo- Prostitutionsvermittlungen, Prostitutionsfahrzeugen, nen, auf dem Sport und Spiel gewidmeten Flächen (ausgenom- 16. Busreisen und Übernachtungsangeboten für touristische Zwe- men Kinder bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres), auf cke sowie Schulfahrten, Wochenmärkten und an Außenverkaufsständen. Dies gilt von 17. Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, 6.00 Uhr bis 24.00 Uhr. Ausgenommen sind die Fortbewegung 18. Gastronomiebetrieben sowie Bars, Kneipen und ähnlichen Ein- ohne Verweilen mit Fortbewegungsmitteln und die sportliche richtungen. Ausgenommen ist die Lieferung und Abholung von Betätigung. mitnahmefähigen Speisen und Getränken sowie der Betrieb von Kantinen und Mensen; (2) Ausgenommen von der Pflicht nach Absatz 1 sind Kinder bis zur 19. Betriebe im Bereich der körpernahen Dienstleistung, mit Aus- Vollendung des sechsten Lebensjahres. Absatz 1 gilt nicht für das nahme medizinisch notwendiger Behandlungen und von Friseu- Personal, soweit andere Schutzmaßnahmen ergriffen wurden oder ren, kein Kundenkontakt besteht. § 1 Absatz 2 Satz 4 und 5 gilt entspre- 20. alle sonstigen Institutionen und Einrichtungen, die der Freizeit- chend. Zur Glaubhaftmachung einer Befreiung von der Pflicht nach gestaltung dienen. Absatz 1 genügt die Gewährung der Einsichtnahme in einen Schwerbehindertenausweis oder in ein ärztliches Attest. Insoweit (2) Von dem Verbot nach Absatz 1 sind das Betreten und Arbeiten durch kann aus infektionsschutzrechtlichen Gründen die Benutzung und Betreiber und Beschäftigte nicht erfasst. der Aufenthalt nach Absatz 1 nicht versagt werden. Personen, die entgegen der nach Absatz 1 bestehenden Pflicht keine Mund-Na- §5 senbedeckung tragen, ohne dass eine Ausnahme nach den Sätzen Einrichtungen, Betriebe und Angebote mit Hygienekonzept und 2 bis 4 vorliegt, ist die Benutzung nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Kontaktdatenerhebung Alternative 1 sowie der Aufenthalt nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bis 7 untersagt. (1) Die nicht nach § 4 Absatz 1 verbotenen Einrichtungen, Betriebe und Angebote sind unter Einhaltung der Hygieneregelungen nach den §4 Absätzen 2 bis 4 sowie der Kontaktdatenerhebung nach Absatz 6 Schließung von Einrichtungen und Angeboten zulässig. (2) In Groß- und Einzelhandelsgeschäften sowie Läden darf sich nicht (1) Verboten sind die Öffnung und das Betreiben mit Ausnahme zulässi- mehr als ein Kunde pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche aufhal- ger Onlineangebote von: ten. (3) Der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des Bundesministeriums 1. Aus- und Fortbildungseinrichtungen, die nicht der berufsbezo- für Arbeit und Soziales, die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel sowie genen, schulischen oder akademischen Ausbildung dienen, vorhandene branchenspezifische Konkretisierungen der Unfallversi- 2. Freibädern,Hallenbädern, Kurbädern, Thermen soweit es sich cherungsträger beziehungsweise der Aufsichtsbehörde und die ein- nicht um Rehabilitationseinrichtungen handelt schlägigen Empfehlungen des Robert Koch-Institutes zum Infekti- 3. Dampfbädern, Dampfsaunen und Saunen, onsschutz in ihrer jeweiligen Fassung oder Konzepte und Empfeh- 4. Fitnessstudios und ähnlichen Einrichtungen, soweit sie nicht lungen der Fachverbände sind zu berücksichtigen. Weitere Schutz- medizinisch notwendiger Behandlungen dienen, vorschriften sind gemäß der Allgemeinverfügung des Staatsministe- 5. Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnlichen riums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Anord- Einrichtungen, nung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des 6. Anlagen und Einrichtungen des Freizeit- und Amateursportbe- Corona-Virus und der Allgemeinverfügung des Staatsministeriums triebs mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Regelung mit dem eigenen Hausstand und des Schulsports. Dies gilt nicht des Betriebs von Einrichtungen der Kindertagesbetreuung, von für das für Individualsportarten organisierte Training sowie deren Schulen und Schulinternaten im Zusammenhang mit der Bekämp- Sportwettkämpfe ohne Publikum sowie für Sportlerinnen und fung der SARS-CoV-2-Pandemie einzuhalten. Sportler, (4) Auf der Grundlage der in Absatz 3 genannten Empfehlungen und a) für die ein Arbeitsvertrag besteht, der sie zu einer sportlichen Vorschriften ist ein eigenes schriftliches Hygienekonzept zu erstellen Leistung gegen ein Entgelt verpflichtet und dieses überwiegend und umzusetzen. Dieses muss insbesondere die Abstandsregelung zur Sicherung des Lebensunterhalts dient, oder zu anderen Personen sowie weitere Hygienemaßnahmen beinhal- C M b)die dem Bundeskader (Olympiakader, Perspektivkader, Nach- ten. Das Hygienekonzept benennt einen verantwortlichen Ansprech- Y K wuchskader 1) und Nachwuchskader 2 des Deutschen Olympi- partner vor Ort für die Einhaltung und Umsetzung des Hygienekon-
9. November 2020 Amtsberger Anzeiger 7 Informationen der Gemeindeverwaltung zepts, der geltenden Kontaktbeschränkungen und Abstandsrege- 1. Alten- und Pflegeheime, lungen sowie zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung. Die zu- 2. Einrichtungen nach § 2 Absatz 1 des Sächsischen Betreuungs- ständige Behörde kann das Hygienekonzept und seine Einhaltung und Wohnqualitätsgesetzes vom 12. Juli 2012 (SächsGVBl. S. überprüfen. 397), das zuletzt durch das Gesetz vom 6. Juni 2019 (5) Für in Aufnahmeeinrichtungen oder Gemeinschaftsunterkünften für (SächsGVBl. S. 466) geändert worden ist, und ambulant betreu- Flüchtlinge untergebrachte oder tätige Personen treffen die Unter- ten Wohngemeinschaften sowie Wohngruppen mit Menschen bringungsbehörden einrichtungs- und objektabhängige Regelungen mit Behinderungen nach § 2 Absatz 2 und 3 des Sächsischen in Abstimmung mit den zuständigen Behörden. Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetzes, soweit für diese der (6) Personenbezogene Daten zur Nachverfolgung von Infektionen sind Teil 2 des Sächsischen Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetzes durch Veranstalter und Betreiber von Einrichtungen, Angeboten und Anwendung findet, Betrieben die nicht nach § 4 Absatz 1 verboten sind, zu erheben; 3. Krankenhäuser sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtun- ausgenommen ist der Bereich von Groß- und Einzelhandelsgeschäf- gen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizini- ten, Läden und Verkaufsständen sowie bei Lieferung und Abholung sche Versorgung erfolgt (Einrichtungen nach § 23 Absatz 3 Satz von mitnahmefähigen Speisen und Getränken. Zu diesem Zweck 1 Nummer 1 und 3 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli sind folgende personenbezogene Daten zu verarbeiten: Name, Tele- 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes fonnummer oder E- Mail-Adresse und Postleitzahl der Besucher so- vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1385) geändert worden ist) und wie Zeitraum des Besuchs. Diese Daten sind, geschützt vor Ein- 4. genehmigungspflichtige stationäre Einrichtungen der Kinder- sichtnahme durch Dritte, zu erheben und für die Dauer eines Monats und Jugendhilfe gemäß § 13 Absatz 3 Satz 1, § 19 Absatz 1 Satz nach Ende des Besuchs für die zuständigen Behörden vorzuhalten. 1, § 34 Satz 1, § 35, § 35a Absatz 2 Nummer 3 und 4, § 42 Absatz Auf Anforderung sind sie an diese zu übermitteln; eine Verarbeitung 1 Satz 2 sowie § 42a Absatz 1 des Achten Buches Sozialgesetz- zu anderen Zwecken ist unzulässig, soweit sich aus bundesrechtli- buch sowie Wohnstätten, in denen Leistungen der Eingliede- chen Vorschriften nichts anderes ergibt. Die Daten sind unverzüglich rungshilfe an Kinder und Jugendliche erbracht werden. nach Ablauf der Frist zu löschen oder zu vernichten. (7) Wird eine digitale Erhebung von Kontaktdaten nach Absatz 6 vorge- (2) Die Einrichtungen nach Absatz 1 sind zur Aufrechterhaltung der Be- sehen, ist zusätzlich suchsmöglichkeiten verpflichtet. Im Rahmen eines Hygieneplans nach § 36 Absatz 1 Nummer 1 und 2 oder § 23 Absatz 5 des Infekti- 1. eine analoge Erhebung von Kontaktdaten der Besucherin oder onsschutzgesetzes oder eines eigenständigen Konzepts ist durch des Besuchers und Regelungen zum Besuch und nach Bedarf zum Verlassen und Betre- 2. eine barrierefreie Datenerhebung zu ermöglichen. ten der Einrichtungen durch die Bewohnerinnen und Bewohner si- cherzustellen, dass die Regelungen nicht zu einer vollständigen so- §6 zialen Isolation der Betroffenen führen (einrichtungsbezogenes, be- Saisonarbeitskräfte wohnerorientiertes Besuchskonzept). Die Regelungen haben insbe- sondere Bestimmungen zu einzuhaltenden Hygienemaßnahmen, Wer Personen beschäftigt, die zur Anzahl der Besucherinnen und Besucher, zur Nachverfolgbarkeit eventueller Infektionsketten und zur Sicherstellung der fortlaufenden 1. zum Zweck einer turnusgemäßen oder zu einer bestimmten Zeit praktischen Ausbildung in den Gesundheits- und Pflegefachberufen innerhalb eines Jahres mindestens dreiwöchigen Arbeitsaufnah- zu enthalten. § 5 Absatz 6 und 7 gilt entsprechend. Die Besuchs- me vorübergehend aus dem Ausland in das Gebiet des Freistaa- und Betretungsregelungen sind an die aktuelle regionale Infektions- tes Sachsen einreisen (Saisonarbeitskräfte), lage anzupassen und müssen in einem angemessenen Verhältnis 2. in Gemeinschaftsunterkünften wohnen und zwischen dem Schutz der versorgten Personen und deren Persön- 3. in Betrieben arbeiten, in denen gleichzeitig mehr als zehn Be- lichkeits- und Freiheitsrechten stehen. schäftigte einschließlich Leiharbeitskräften, Beschäftigten eines (3) Werkstätten für behinderte Menschen und Angebote anderer Lei- Werkunternehmens und sonstige Personen tätig sind, stungsanbieter nach § 60 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), das zuletzt durch Artikel 8 muss sicherstellen, dass diese bei Beginn der Beschäftigung über des Gesetzes vom 14. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2789) geändert einen ärztlichen Befund in deutscher oder englischer Sprache verfü- worden ist, müssen über ein Arbeitsschutz- und Hygienekonzept gen, aus dem sich ergibt, dass eine molekularbiologische Testung verfügen, das die in § 5 Absatz 3 und 4 genannten Empfehlungen keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coro- und Vorschriften berücksichtigt. Bei Beschäftigten, die in Einrichtun- navirus SARS-CoV-2 ergeben hat. Die Testung darf höchstens 48 gen nach Absatz 1 Ziffer 2 wohnen, ist das Arbeitsschutz- und Hy- Stunden vor der Anreise vorgenommen worden sein. Personen, wel- gienekonzept mit der jeweiligen Leitung der Wohneinrichtung der che nicht über den ärztlichen Befund nach Satz 1 verfügen, dürfen Werkstattbeschäftigten abzustimmen. Dabei sind Regelungen im nicht beschäftigt werden. Der Betriebsinhaber, der Saisonarbeits- Zusammenhang mit der Rückkehr in die Einrichtung, insbesondere kräfte beschäftigt, ist verpflichtet, die Arbeitsaufnahme der Saison- zu Beförderung und Arbeitsorganisation zu treffen. Die Sätze 1 bis 3 arbeitskräfte jeweils grundsätzlich 14 Tage vor ihrem Beginn der zu- gelten sinngemäß für andere tagesstrukturierende Angebote für ständigen Behörde anzuzeigen. Eine spätere Anzeige ist nur ausrei- Menschen mit Behinderungen, wobei an Stelle des Arbeitsschutz- chend, wenn der Betriebsinhaber glaubhaft macht, dass eine frühe- und Hygienekonzepts das Hygienekonzept nach § 5 Absatz 4 tritt. re Anzeige aus zwingenden betrieblichen oder sonstigen Gründen (4) Richterliche Anhörungen dürfen in allen Einrichtungen nach Absatz nicht möglich war. Die Anzeige hat die Namen der Saisonarbeitskräf- 1 stattfinden. Das schließt das Anwesenheitsrecht von Verfahrens- te, deren Unterbringungsort, Art und Zeitraum der Tätigkeit sowie beiständen, Verfahrenspflegerinnen und Verfahrenspflegern sowie die Kontaktdaten des Betriebsinhabers zu enthalten. Die Anzeige- sonstigen Verfahrensbeteiligten ein. pflicht besteht auch, wenn die Saisonarbeitskräfte während ihres (5) Erlaubt sind auch Vor-Ort-Kontakte durch Mitarbeiterinnen und Mit- Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland den Betrieb oder arbeiter des Sozial- und Jugendamtes, Vormünder, Rechtsanwältin- den Arbeitgeber wechseln. nen und Rechtsanwälte, Notarinnen und Notare, Verfahrenspflege- rinnen und Verfahrenspfleger und von rechtlichen Betreuerinnen und §7 Betreuern sowie durch Sorgeberechtigte, soweit Angelegenheiten Besuchs- und Betretungsregelungen für Einrichtungen des Ge- der Personensorge zu besorgen sind, und Eltern mit Besuchs- und sundheits- und Sozialwesens Umgangsrecht. Daneben sind Besuche zu seelsorgerischen Zwek- C ken zugelassen. Der Besuch ist mit der Einrichtungsleitung im Vor- M Y K (1) Der Besuch folgender Einrichtungen ist unter den Voraussetzungen feld abzustimmen; diese kann den Zutritt von Auflagen abhängig des Absatzes 2 zulässig: machen. Bei Verdachtsfällen ist entsprechend den Vorgaben des
8 Amtsberger Anzeiger 9. November 2020 Informationen der Gemeindeverwaltung Robert Koch-Institutes der Zutritt grundsätzlich zu verweigern. Vollzug der Arbeitsschutzvorschriften gemäß der Sächsischen (6) Erlaubt ist auch das Betreten durch Mitarbeiter von Aufsichtsbehör- Arbeitsschutzzuständigkeitsverordnung vom 6. Juli 2008 den, der Heimaufsicht sowie der Medizinischen Dienste der gesetz- (SächsGVBl. S. 416), die zuletzt durch die Verordnung vom 8. lichen und privaten Krankenversicherung sowie zur medizinischen Oktober 2019 (SächsGVBl. S. 706) geändert worden ist, bleiben und therapeutischen Versorgung. unberührt. (7) Das Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusam- menhalt kann durch Allgemeinverfügung weitere Regelungen und (2) Ordnungswidrig im Sinne des § 73 Absatz 1a Nummer 24 des Infek- Hygienevorschriften erlassen. Ausnahmen können durch die zustän- tionsschutzgesetzes handelt, wer digen kommunalen Behörden im Einzelfall zugelassen werden, so- weit dies infektionsschutzrechtlich notwendig oder vertretbar ist. 1. vorsätzlich §8 Maßnahmen der zuständigen kommunalen Behörden a) entgegen § 2 Absatz 1 Satz 1 sich in der Öffentlichkeit mit mehr als zwei Hausständen bis insgesamt maximal zehn (1) Die zuständigen kommunalen Behörden können abhängig von der Personen aufhält, aktuellen regionalen Infektionslage verschärfende Maßnahmen er- b) entgegen § 2 Absatz 1 Satz 2 an einer privaten Ansammlung, greifen, die der Eindämmung des Infektionsgeschehens dienen. Da- Zusammenkünften, Veranstaltungen sowie Feiern in eigener zu gehört insbesondere die Anordnung der Pflicht zum Tragen einer Häuslichkeit mit mehr als zwei Hausständen bis insgesamt Mund-Nasenbedeckung im öffentlichen Raum an Orten, an denen maximal zehn Personen oder mit mehr als insgesamt maxi- Menschen dichter oder länger zusammenkommen. Die Maßnahmen mal fünf Personen teilnimmt. sind ortsüblich bekanntzugeben. Ergriffene Maßnahmen sind durch c) entgegen § 2 Absatz 2 den Mindestabstand von 1,5 Metern die zuständigen kommunalen Behörden hinsichtlich ihrer weiteren nicht einhält, Aufrechterhaltung zu überprüfen. d) entgegen § 4 Absatz 1 Einrichtungen, Betriebe oder Veran- (2) Für den Fall eines konkreten räumlich begrenzten Anstiegs der In- staltungen öffnet, betreibt, durchführt, besucht oder nutzt fektionszahlen (Hotspot) sind entsprechend begrenzte Maßnahmen und keine Ausnahme nach Absatz 1 Nummern 2, 4, 6, 8, 13, zu treffen. 19 oder 20 oder Absatz 2 oder 3 vorliegt, §9 Versammlungen 2. fahrlässig oder vorsätzlich (1) Das Versammlungsrecht im Sinne des Sächsischen Versammlungs- a) entgegen § 3 Absatz 1 Nummer 1 bis 5 oder 7 oder § 9 Ab- gesetzes vom 25. Januar 2012 (SächsGVBl. S. 54), das zuletzt durch satz 2 Satz 1 oder Satz 2 keine Mund-Nasenbedeckung trägt Artikel 7 des Gesetzes vom 11. Mai 2019 (SächsGVBl. S. 358) geän- und keine Ausnahme nach § 3 Absatz 1 Nummer 3, Nummer dert worden ist, bleibt unberührt. 5 Buchstabe c oder d, Nummer 7 oder Absatz 2 oder § 9 Ab- (2) Bei Versammlungen im Sinne des Absatz 1 ist das Tragen einer satz 2 Satz 3 vorliegt, Mund- Nasenbedeckung verpflichtend für alle Versammlungsteil- b) entgegen § 5 Absatz 4 Satz 1 Einrichtungen, Betriebe und nehmer. Dies gilt auch für den Versammlungsleiter und Ordner. Unter Angebote ohne Hygienekonzept öffnet, betreibt oder durch- freiem Himmel sind ausschließlich ortsfeste Versammlungen zuläs- führt oder das Hygienekonzept nicht einhält, sig. § 2 Absatz 2 und § 3 Absatz 2 Satz 1, 3 und 4 gelten entspre- c) entgegen § 5 Absatz 4 Satz 3 keinen Ansprechpartner vor chend. Ort festlegt, d) entgegen § 5 Absatz 4 Satz 3 die Kontaktbeschränkungen, § 10 Abstandsregelungen oder die Pflicht zum Tragen einer Vollstreckungshilfe, Ordnungswidrigkeiten Mund-Nasenbedeckung nicht durchsetzt, e) entgegen § 5 Absatz 6 personenbezogene Daten nicht er- (1) Die nach § 1 Absatz 1 Satz 1 der Verordnung der Sächsischen hebt und keine Ausnahme nach § 5 Absatz 6 Satz 1, Halb- Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums für Sozia- satz 2 vorliegt, les und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Regelung der Zustän- f) entgegen § 6 Satz 1 eine Person ohne einen Nachweis be- digkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz und für die Kostener- schäftigt oder die Anzeige nach § 6 Satz 4 nicht oder nicht stattung für Impfungen und andere Maßnahmen der Prophylaxe zu- rechtzeitig vornimmt und keine Ausnahme nach § 6 Satz 5 ständigen Behörden haben vorliegt, g) entgegen § 7 Absatz 2 kein eigenständiges Konzept zum Be- 1. die Bestimmungen dieser Verordnung, such, Betreten und Verlassen der Einrichtung erstellt. 2. die von der obersten Landesgesundheitsbehörde gemäß § 1 Ab- satz 1 Satz 3 der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung § 11 und des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Ge- Inkrafttreten, Außerkrafttreten sellschaftlichen Zusammenhalt zur Regelung der Zuständigkei- ten nach dem Infektionsschutzgesetz und für die Kostenerstat- (1) Diese Verordnung tritt am 2. November 2020 in Kraft. Gleichzeitig tung für Impfungen und andere Maßnahmen der Prophylaxe in tritt die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 21. Oktober Eilfällen wahrgenommenen Aufgaben und Befugnisse und 2020 (SächsGVBl. S. 546), außer Kraft. 3. die von der obersten Landesgesundheitsbehörde gemäß § 1 Ab- (2) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 30. November 2020 außer satz 2 der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des Kraft. Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftli- chen Zusammenhalt zur Regelung der Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz und für die Kostenerstattung für Dresden, den 30. Oktober 2020 Impfungen und andere Maßnahmen der Prophylaxe getroffenen Maßnahmen umzusetzen. Dabei ist der Grundsatz der Verhält- C M nismäßigkeit zu wahren. Sie können dabei die Ortspolizeibehör- Die Staatsministerin für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt Y K den um Vollstreckungshilfe ersuchen. Die Zuständigkeiten zum Petra Köpping
9. November 2020 Amtsberger Anzeiger 9 Informationen der Gemeindeverwaltung Private Abfall wiedermal in öffentlichen Mülleimern Die Gemeinde Amtsberg leert wöchentlich die öffentlichen Abfallbehälter. Es wurde wieder an der Bushaltstelle „Gasthof Zur Linde“ fest- gestellt, dass der Behälter für die Entsorgung des Hausmülls genutzt wurde. Zu diesem Zweck wurden diese aber nicht angebracht. Die damit anfallenden Zusatzarbeiten des Bauhofs behindern unnötig die täglichen Auf- gaben der Mitarbeiter. Somit ein unsoziales Verhalten der Allgemeinheit gegenüber. Daher noch einmal zur Information: Es ist nicht erlaubt, privaten Hausmüll in öf- fentlichen Müllbehältern zu entsorgen. Neben dem allgemeinen Restmüll gilt dies auch für Altpapier und -glas, Elektroschrott sowie Bio-, Sperr- und Sondermüll. Das Entsorgen von Hausmüll in öffentlichen Abfalleimern gilt als Ordnungswidrigkeit und kann ein Bußgeld nach sich ziehen. Für die Entsorgung des im Haushalt angefallenen Abfalls ist das angebo- tene Entsorgungssystem zu nutzen. Für sachdienliche Hinweise aufmerksamer Bürger sind wir sehr dankbar. Walter stellv. Ordnungsamt Pyramidenanschieben in Dittersdorf Pyramidenanschieben im Ortsteil Schlößchen Das Pyramidenanschieben im Ortsteil Dittersdorf am 25.11.2020 Das Pyramidenanschieben am 27.11.2020 in Schlößchen wird auf- grund der aktuellen Corona-Schutzverordnung abgesagt. Wenn es wird aufgrund der aktuellen Corona-Verordnung abgesagt. die Gegebenheiten erlauben, wird der Kulturvereins Schlößchen e.V. eine Alternative in der Adventszeit möglich machen. E. Haase Ortsvorsteher Dittersdorf E. Kempe, Ortsvorsteherin Schlößchen In der Gemeindeverwaltung Amtsberg bei Frau Walter sind unter anderem noch erhältlich: • Buch Amtsberg 5,00 € und • Buch Weißbach 8,00 € • neue Schwibbogen von Weißbach 110,00 € • Buch Dittersdorf 10,00 € • Schwibbögen von Amtsberg 110,00 € C M 65 cm mit 11 Birnchen Y K • Fließe mit Motiv der Kirche Weißbach 5,00 €
10 Amtsberger Anzeiger 9. November 2020 Informationen der Gemeindeverwaltung Amtsberger Feuerkorb Neben dem „Weißbacher“ Feuerkorb ist nun auch ein „Amtsberger“ Dunkelheit, zudem spendet er obendrein auch noch Wärme. Feuerkorb entstanden. Außer dem Amtsberger Wappen sind die Kirchen Bestellungen können bei Frau Walter im Rathaus der Gemeinde Amts- von Dittersdorf und Weißbach sowie die Kapelle von Schlößchen als berg aufgeben werden. Der Kaufpreis beträgt 120,00 Euro. Motiv eingearbeitet. Der Feuerkorb (40 x 45 cm) lädt zu einem gemütli- chen Lagerfeuer ein. Er bietet Wärme und Licht. Die spezielle Form des Walter Feuerkorbs zeigt ein aufregendes Spiel aus Licht und Schatten in der Meldeamt Adventslieder singen/ Weihnachtsmarkt News zur Gelben Tonne Das Adventslieder singen und der Weihnachtsmarkt am In Amtsberg wurden die gelben Tonnen ab der KW 45 bereitge- 28.11.2020 in Sport- und Freizeithalle Weißbach wird aufgrund der stellt. Wer ab Mitte Dezember noch keine Tonne hat, wendet sich bit- aktuellen Corona-Schutzverordnung abgesagt. te direkt an die Firma Kreislaufwirtschaft Grübler (03733/5030). G. Müller Aufträge zur Volumenanpassung werden erst ab Januar 2021 und Ortsvorsteher Weißbach nur in schriftlicher Form entgegen genommen. Mit den Vermietern der Großwohnanlagen erfolgt eine individuelle Abstimmung zu den Terminen der Auslieferung der 1100-Liter-Be- hälter. Krippenweg Gewerbe Der Krippenweg findet wie geplant statt. Gewerbetreibende in der Gemeinde Amtsberg melden sich bitte schriftlich bei der Kreislaufwirtschaft Grübler GmbH & Co. KG Neue Teilnehmer/Aussteller für den Krippenweg melden sich bitte aus Thermalbad Wiesenbad unter Angabe Ihrer Kontaktdaten, bis 15.11.2020 bei Herrn Günter Müller unter 03725-371939. der Gewerbeart und der gewünschten Tonnengröße. G. Müller E-Mail: kwg@kuehl-gruppe.de Ortsvorsteher Weißbach Post: Kreislaufwirtschaft Grübler GmbH & Co. KG Gewerbepark 1-5 09488 Thermalbad Wiesenbad / OT Wiesa Fax +49 (0) 3733.503-222 Volkstrauertag Weitere Information zur Verpackungsentsorgung können Sie unter Eine Kranzniederlegung zum Volkstrauertag wird am 15.11.2020 folgenden Links nachlesen: nach dem Gottesdienst in der https://www.kuehl-entsorgung.de/kuehl-gruppe/standorte Ev.-Luth Kirche Weißbach am Mahnmal in Weißbach unter gege- www.za-sws.de benen Corona-Schutzmaßnahmen (Mund-Nasen-Bedeckung und www.muelltrennung-wirkt.de Abstandsregeln) stattfinden. Freundliche Grüße G. Müller Kreislaufwirtschaft Grübler GmbH & Co. KG C M Ortsvorsteher Weißbach Y K
9. November 2020 Amtsberger Anzeiger 11 Informationen der Gemeindeverwaltung Umstellung auf die Gelbe Tonne: Die häufigsten Fragen und Antworten n Kostet die Gelbe Tonne was? - Verbundverpackungen aus Materialmix Nein. Die Sammlung, Sortierung und Verwertung der Verkaufsverpa- z. B. Getränkekartons, Vakuumverpackungen, Blister, ckungen wird bundesweit durch die Dualen Systeme (sogenannte Sys- - Verpackungen aus Metall tembetreiber) organisiert und über den Hersteller und Handel finanziert. z. B. Konserven- und Getränkedosen ohne Pfand, Kronen- und Das bedeutet, der Bürger bezahlt beim Kauf einer Verpackung, z. B. ei- Schraubverschlüsse, Schalen, Deckel, leere Spraydosen, nes Joghurtbechers, bereits dessen Entsorgung mit. Die Umstellung der - sonstige Verkaufsverpackungen Sammlung auf Tonnen hat somit auch keinen Einfluss auf die Abfallge- z. B. geschäumte Verpackungen, Obst- und Gemüsenetze, Holzver- bühren des Zweckverbandes. packung beim Käse. Mehr dazu hier: www.muelltrennung-wirkt.de n Wie bekomme ich die Gelbe Tonne? Für die Aufstellung der Gelben Tonnen ist der von den Systembetreibern n Wohin mit kurzzeitigen Mehrmengen? beauftragte Entsorger zuständig, nicht der Zweckverband. Gelegentlich anfallende Mehrmengen können in jedem handelsüblichen Wenn die Tonnen an den Grundstücken bereitgestellt werden, sind diese durchsichtigen Sack am Leerungstag neben der Gelben Tonne bereit- schnellstmöglich auf das jeweilige Grundstück zu holen, welches auf gestellt werden. Hierfür können auch die bereits vorhandenen Gelben dem Aufkleber am oberen Behälterrand ausgewiesen ist. Säcke aufgebraucht werden. Die Tonnen können gleich genutzt und zum nächsten Leerungster- min bereitgestellt werden. n Was ist, wenn die Gelbe Tonne nicht geleert wurde? Die konkreten Infos zur Erstausstellung (Wer? Wann? Wie?) werden vom Bitte prüfen, ob der Behälter mit dem Hinweis „fehlbefüllt“ versehen Entsorger und unterstützend von den Städten und Gemeinden und dem wurde. Dann hat der Entsorger festgestellt, dass der Behälter Abfälle ZAS rechtzeitig veröffentlicht. Für andere vergleichbare Anfallstellen enthält, die nicht über die Gelbe Tonne entsorgt werden dürfen. Der Be- (Gewerbe, Schulen etc.) gelten besondere Bedingungen. Die Gestellung hälter ist vom Nutzer nach zu sortieren und fehlbefüllte Abfälle sind zu ist daher direkt mit dem Entsorger abzustimmen. entfernen. Die Gelbe Tonne wird zum nächsten Abfuhrtermin wieder ge- leert. Ist kein Hinweis vorhanden, dann direkt mit dem beauftragten Ent- Beauftragter Entsorger: sorger Kontakt aufnehmen. Die Kontaktdaten sind im gedruckten Ab- Kreislaufwirtschaft Grübler GmbH & Co. KG (Kühl-Gruppe) fallkalender und auf der Internetseite des ZAS veröffentlicht. Gewerbepark 1 – 5 Abfallkalender: https://www.za-sws.de/abfallkalender.cfm 09488 Thermalbad Wiesenbad OT Wiesa Rufnummer 03733 50 30 oder 0800 402 00 40 n Gibt es nach Einführung der Gelben Tonne noch Gelbe Säcke? Nein, ab dem 1. Januar 2021 werden in den Gebieten mit Gelber Tonne Gewerbetreibende können sich unter dieser Rufnummer informieren, ob keine Gelben Säcke mehr ausgegeben. sie als vergleichbare Anfallstelle gelten. n Wohin kann ich mich bei Fragen zur Gestellung der Gelben Ton- n Welche Formen und Größen gibt es? ne wenden? Die Behälter haben einen grauen Korpus und einen gelben Deckel. Anfragen sind an den von den Systembetreibern beauftragten Entsor- Die Anzahl der Tonnen je Grundstück legt zunächst der Entsorger an- ger zu richten: hand der dort wohnenden Personen fest. Als Standardbehälter werden Beauftragter Entsorger: Zweiradbehälter gestellt. Kreislaufwirtschaft Grübler GmbH & Co. KG (Kühl-Gruppe) Für Grundstücke, auf denen bis zu 2 Personen gemeldet sind, wird eine Gewerbepark 1 – 5 Tonne mit 120 Liter Behältervolumen bereit gestellt, für alle anderen 09488 Thermalbad Wiesenbad OT Wiesa Wohngrundstücke werden unter Berücksichtigung der Personenzahl Rufnummer: 03733 50 30 oder 0800 402 00 40 Tonnen mit 240 Liter Behältervolumen gestellt. eMail: kwg@kuehl-gruppe.de Die Abmaße betragen beim für die Veröffentlichung verantwortlich: 120 Liter Behälter circa 555 x 505 x 1.005 mm (T x B x H) Zweckverband Abfallwirtschaft Südwestsachsen 240 Liter Behälter circa 740 x 583 x 1.100 mm (T x B x H). Kreislaufwirtschaft Grübler GmbH & Co. KG (Kühl-Gruppe) Schlachthofstraße 12, Gewerbepark 1 – 5 Für größere Wohnanlagen, die bereits vierrädrige Restabfalltonnen nut- 09366 Stollberg, 09488 Thermalbad Wiesenbad OT Wiesa zen, werden Behälter mit einem Behältervolumen von 1.100 Liter ge- stellt. Dies stimmt der Entsorger jeweils mit den Verwaltungen ab. im Auftrag der BellandVision GmbH, Bahnhofstraße 9, 91257 Pegnitz n Kann man auch eine weitere Gelbe Tonne bekommen? Das entscheidet jeweils der Entsorger im Einzelfall. Stollberg/Wiesa, 05.10.2020 n Wie oft wird die Gelbe Tonne entleert? Anzeige(n) Die Zweiradbehälter werden – wie bislang die Gelben Säcke – in einem 14-täglichen Rhythmus geleert. Dafür ist der Behälter zum Leerungster- min am Straßenrand gut sichtbar bis 6:00 Uhr bereitzustellen. Die 1.100-Liter-Behälter werden wöchentlich geleert. n Wann wird die Gelbe Tonne entleert? Die Abfuhrtermine sind im gedruckten Abfallkalender und auf der Inter- netseite des ZAS veröffentlicht. Abfallkalender: https://www.za-sws.de/abfallkalender.cfm n Was darf in die Gelbe Tonne? Alle Verpackungen, die nicht aus Papier, Pappe oder Glas bestehen: C M - Verpackungen aus Kunststoff Y K z. B. Folien, Flaschen, Becher, Styroporverpackungen, Tuben, leere Farbeimer,
12 Amtsberger Anzeiger 9. November 2020 Informationen der Gemeindeverwaltung Haus- und Straßensammlung 2020 – Gemeinsam für den Frieden seit 1919 Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V., Landesverband In Sachsen wurden 2019 ca. 20.000 Euro gesammelt – von Schülern, Sachsen, führt vom 19. Oktober bis 22. November 2020 seine traditio- Soldaten, Reservisten und Bürgern verschiedenster Berufsgruppen in nelle Haus- und Straßensammlung im Freistaat durch. Diese steht in Stadt und Land. Jeder kann für den Volks- bund sammeln oder uns mit diesem Jahr im Schatten von „Corona“, womit das Sammeln in der Öf- einer Spende helfen, um die Erinnerung an die zahlreichen Kriegstoten fentlichkeit zu einer Herausforde- rung wird, die nur unter strikter Einhal- wachzuhalten, die Gräber dauerhaft zu bewahren und junge Generatio- tung der behördlichen Hygiene- und Abstandsregeln erfolgreich zu nen an diese Orte heranzuführen. meistern ist. Zusätzlich wurde vom Volksbund ein Hygienekonzept er- stellt. Der Volksbund finanziert seine Arbeit zu rund 70 Prozent durch Ich bitte Sie herzlich um Ihre Unterstützung bei unserer diesjährigen Spenden, Sammlungen, Nachlässe und die Beiträge der ca. Haus- und Straßen- sammlung. Eine Sammelliste oder Sammeldose er- 350.000 Förderer und Mitglieder. Die Bundesrepublik Deutschland trägt halten Sie in Ihrer Kommunalverwaltung oder direkt bei der Landesge- die übrigen 30 Prozent, da die Kriegsgräberpflege eine hoheitliche Auf- schäftsstelle des Volksbundes. Spenden richten Sie bitte an fol- gendes gabe ist. Konto: Seit nunmehr 100 Jahren errichtet, pflegt und betreut der Volksbund im Kontoinhaber: Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V., Auf- trag des deutschen Staates Kriegsgräberstätten überwiegend im LV Sachsen Ausland. IBAN: DE95 8505 0300 3120 1044 68 Etwa 2,8 Millionen Gräbern auf rund 830 Anlagen widmet sich der Ver- BIC-/SWIFT-Code: OSDDDE81XXX band in Europa, Nordafrika und weltweit. Seit 1990 liegt der Schwer- Verwendungszweck: Spende Haus- und Straßensammlung LV Sachsen punkt der Arbeit im östlichen Mitteleuropa und den Nachfolgestaaten der Sowjetunion. Bis zu Ihre 25.000 deutsche Kriegstote – zumeist Soldaten – werden jährlich exhu- Andrea Dombois MdL miert und umgebettet. Etwa jeder Dritte davon kann noch identifiziert werden – trotz der langen Liegezeit. Tausende Familien erhalten damit n Kurzinformation zum Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsor- noch heute – 75 Jahre nach Kriegsende – letzte Gewissheit über das ge e. V.: Schicksal Ihrer Angehöri- gen. Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. ist eine gemeinnüt- zige, humanitäre Or- ganisation, die im staatlichen Auftrag Kriegsgrä- Im Inland berät der Volksbund die Friedhofsträger bei der Kriegsgräber- berstätten überwiegend im europäischen Ausland anlegt, pflegt und so- pflege. Allein in Sachsen existieren etwa 1000 Kriegsgräberstätten, vom mit als Mahnmale gegen den Krieg und das Vergessen erhält. Als aner- Einzelgrab bis zu den großen Anlagen in Zeithain mit 37.000 Toten, die kannter Träger der politischen Bildung und der freien Jugendhilfe fördert im dortigen Kriegsgefangenenlager kläglich verstarben. Träger der er die Friedenserziehung Jugendlicher unter dem Motto "Versöhnung Friedhöfe sind in Sach- sen zumeist die Kommunen oder Kirchgemein- über den Gräbern – Arbeit für den Frieden" und unterstützt die interna- den. tionale Zusammenarbeit auf diesem Gebiet. Hierzu organisiert er als einziger Kriegsgräberdienst weltweit eine eige- Zudem ist der Volksbund anerkannter Träger der freien Jugendhilfe und ne schulische und au- ßerschulische Jugend- und Bildungsarbeit. der politischen Erwachsenenbildung. Zentraler Bestandteil der Jugend- arbeit sind internationale Projekte, bei denen mit jungen Menschen ver- Für weitere Informationen: https://sachsen.volksbund.de sowie schiedenster Herkunft unter dem Leitgedanken „Gemeinsam für den www.volksbund.de Frieden“ aktive Völ- kerverständigung betrieben wird. Diese finden in Form von binationalen Schülerbegegnungen statt. Außerdem werden im Informationen im Überblick: Sommer auch internatio- nale Workcamps angeboten. Darüber hinaus Was? Haus- und Straßensammlung hat sich der Landesverband Sachsen zu einem wichtigen Partner für Wann? 19.10.2020 bis 22.11.2020 Schulen und weitere Bildungsträger im Bereich der Gedenkstättenpä- Wo? gesamter Freistaat Sachsen (bundesweit beteiligen sich im dagogik und Erinnerungskultur entwickelt und führt mit diesen zahlrei- Herbst alle Lan- desverbände des Volksbundes an der Haus- che kleinere und größere Projekte vor Ort durch. und Straßensammlung) In eigener Sache So kommt der Amtsberger Anzeiger in Ihren elektronischen Briefkasten … C M Y K
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