Glasfaser-Hausanschlüsse für Monsheim

Die Seite wird erstellt Denise Falk
 
WEITER LESEN
Glasfaser-Hausanschlüsse für Monsheim
Der Verbandsgemeinde Monsheim
         Mit den Ortsgemeinden: Flörsheim-Dalsheim, Hohen-Sülzen, Mölsheim, Mörstadt, Monsheim, Offstein und Wachenheim

         48. Jahrgang / Ausgabe Nr. 12                                                                                                Freitag, den 26. März 2021

Glasfaser-Hausanschlüsse für Monsheim
Ausbau soll bis Ende Mai 2021 abgeschlossen sein
MONSHEIM – Als in der Ver-
bandsgemeinde Monsheim zwi-
schen 2011 und 2013 die erste Stufe
des DSL-Ausbaus erfolgte und der
Internet-Zugang für viele Bürgerin-
nen und Bürger erheblich verbes-
sert werden konnte, blieb das
Grundzentrum Monsheim (mit
Ausnahme des Ortsteils Kriegs-
heim) außen vor. Da sich in Mons-
heim der Hauptverteiler der Tele-
kom befindet, schützte ein Gesetz
den ehemaligen Monopolisten hier
vor einer Erschließung durch ande-
re Unternehmen.
Nun profitieren die Monsheimerin-
nen und Monsheimer von genau
dieser Situation, denn durch den
fehlenden Ausbau gilt Monsheim
im Rahmen der Förderprogramme
des Bundes als „unterversorgtes Ge-
biet“ mit weniger als 30 Mbit/s. Da-
her ist der Glasfaserausbau des Ge-
meindegebietes (wiederum mit
Ausnahme von Kriegsheim) neben
den Schulen in Flörsheim-Dalsheim        In Monsheim werden derzeit in zahlreichen Straßen Glasfaser-Hausanschlüsse hergestellt. (Foto: Stefan Radmacher)
und Offstein sowie dem Gewerbe-
gebiet Monsheim nun Bestandteil          Straßen jeder Eigentümer auf An-        Abschluss eines mehrjährigen Ver-        Baukostenzuschuss       übernimmt.
einer kreisweit angelegten Ausbau-       trag einen kostenlosen Glasfaser-       trages mit dem Provider INEXIO.          Alle weiteren Kosten werden durch
Initiative, welche aus Mitteln des       Hausanschluss erhalten, auch wenn       Bereits fertiggestellt sind die Aus-     die Fördermittel gedeckt.
Bundes und des Landes Rheinland-         er zunächst keine vertragliche Bin-     bauarbeiten im Bereich der Schulen       Nach Abschluss der Arbeiten ist
Pfalz mit rund 90 % gefördert wird.      dung für dessen tatsächliche Nut-       in Offstein und Flörsheim-Dals-          Monsheim als erste Gemeinde flä-
Nachdem sich alle Verbandsge-            zung eingeht. Wer den Hausan-           heim, wo der Glasfaseranschluss          chendeckend mit Glasfaser-Haus-
meinden und die Stadt Alzey für          schluss jedoch nicht rechtzeitig        die Voraussetzung für die Teilnah-       anschlüssen versorgt. „Unser Ziel
eine gemeinsame Bewerbung um             beantragt hat, kann dies nun nicht      me am Förderprogramm „Digital-           ist es, dass schnellstmöglich alle
die Fördermittel unter Federfüh-         mehr nachholen, weil die Ausbau-        pakt Schule“ darstellt. Auch im Ge-      Bürgerinnen und Bürger in der VG
rung des Landkreises entschieden         planung abgeschlossen ist. Später       werbegebiet „Am Bockenheimer             einen Glasfaser-Hausanschluss er-
hatten, erfolgte im Jahr 2016 ein        beantragte Hausanschlüsse sind          Weg“ sind nur noch einige Ver-           halten“, betont Bürgermeister Ralph
Markterkundungsverfahren.        Bei     möglich, aber kostenpflichtig. Ab-      knüpfungspunkte herzustellen.            Bothe. „Daher prüfen wir perma-
der anschließenden Ausschreibung         seits der Haupttrasse gelegene          Für die aktuellen Ausbaumaßnah-          nent die Möglichkeit, weitere För-
erhielt die Firma INEXIO aus Saar-       Grundstücke können bei rechtzei­        men entstehen insgesamt Kosten in        derprogramme für den Glasfaser-
louis als günstigster Bieter den Zu-     tiger Antragstellung ebenfalls kos-     Höhe von 867.000 Euro, wovon die         Ausbau in Anspruch zu nehmen.
schlag, bedient sich für die Ausbau-     tenfrei angeschlossen werden, aller-    AöR „Energieprojekte Monsheim“           Die nächsten Maßnahmen sind be-
maßnahmen jedoch zahlreicher             dings nur bei gleichzeitigem            einen Anteil von 82.000 Euro als         reits in Vorbereitung.“
Subunternehmer.
Da der Glasfaser-Ausbau in den
Gemeindestraßen westlich der
Kriegsheimer Straße bereits im                 Corona-Schnelltestzentrum Monsheim – mehr Sicherheit für Alle
Zuge der Erdverkabelung durch die          Das Corona-Schnelltestzentrum in der Schulsport-           Umfeldes bei. Nutzen Sie dieses Angebot, um einen
EWR Netz GmbH vor ca. zwei Jah-            halle Monsheim (Moltkestraße 1) bietet allen Bür-          persönlichen Beitrag zur Eindämmung der Corona-
ren erfolgt war, werden zurzeit nur        gerinnen und Bürgern (nicht nur aus der Verbands-          Pandemie zu leisten!
noch die Hausanschlüsse in den             gemeinde Monsheim) die Möglichkeit, ohne
östlichen Gemeindestraßen herge-           besonderen Anlass mindestens einmal pro Woche
stellt. Diese Arbeiten sollen plan-                                                                        Öffnungszeiten:
                                           einen kostenlosen Corona-Schnelltest durchzufüh-
mäßig bis Ende Mai 2021 abge-              ren. Auch wenn der Test nur eine Momentaufnah-                  Montag bis Freitag von 17:00 – 19:00 Uhr
schlossen      sein.   Nach      den       me ist, gibt er der getesteten Person Sicherheit und            und Samstag         von 10:00 – 12:00 Uhr
Richtlinien der Bundesförderung            trägt zum Schutz des familiären und beruflichen                 (Karfreitag und Ostermontag geschlossen)
kann in den zu erschließenden
Glasfaser-Hausanschlüsse für Monsheim
Amtsblatt VG Monsheim                                                                                                             –2–                                                                                                  Freitag, 26. März 2021

             BÜRGERSERVICE
 Öffnungs- und Sprechzeiten der Verbandsgemeindeverwaltung                                                                              Polizei
 Mo. – Fr. von 8.15 bis 12 Uhr, Mo. 14 bis 18 Uhr, Do. 14 bis 16 Uhr, Tel. (0 62 43)18 09-0                                             Bezirks- und Ermittlungsdienst, Außenstelle Worms-Pfeddersheim
 Um unnötige Risiken für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu vermeiden sollte                                                       Polizeikommissar Frank Wagner
 die Verwaltung durch die Bürgerinnen und Bürger ab sofort nur in dringenden F­ ällen                                                   Schloßstraße 48, 67551 Worms-Pfeddersheim................................................ 0 62 47 / 870
 und möglichst nach telefonischer Anmeldung aufgesucht werden.                                                                          Fax: 0 62 47 / 89 0
 Es ist damit zu rechnen, dass es bei unangemeldeten Besuchen zu längeren Wartezeiten                                                   Gleichstellungsbeauftragte der Verbandsgemeinde Monsheim
 vor der Eingangstür kommen kann, da Besucher nur noch einzeln in das Verwaltungs­-                                                     Frau Andrea Möws................................................................................................. 0 62 43 / 87 04
 ge­bäude eingelassen werden. Bitte nutzen Sie – wenn möglich – andere
                                                                                                                                        Pflegestützpunkt – Beratungsbereich:
 Kommunika­tionswege wie Telefon, E-Mail oder die Internet-Angebote.
                                                                                                                                        Verbandsgemeinde Eich, Wonnegau, VG Monsheim
 Sprechzeiten der Ortsbürgermeister                                                                                                     Kostenlose und trägerneutrale Beratung für hilfe- und pflegebedürftige Menschen
 Flörsheim-Dalsheim – Ortsbürgermeister: Tobias Rohrwick,                                                                               und deren Angehörige – derzeit nur telefonisch, Fax 0 62 42 / 9 90 76 32
 0170 - 8 01 02 16, tobias.rohrwick@floersheimdalsheim.de                                                                               Pflegestützpunkt Osthofen
 Hohen-Sülzen – Ortsbürgermeister: Andreas Thon,                                                                                        Iris Umbehr ������������������������������������������������������������������������������������������� Tel. 0 62 42 / 9 90 76 31
 0151 - 70 86 51 99, thon.a@gmx.de                                                                                                      iris.umbehr@pflegestuetzpunkte-rlp.de
                                                                                                                                        Irena Markheim������������������������������������������������������������������������������������ Tel. 0 62 42 / 9 90 76 30
 Mölsheim – Ortsbürgermeister: Sascha Wötzel,                                                                                           irena.markheim@pflegestuetzpunkte-rlp.de
 0176 - 23 17 08 25 oder per E-Mail: buergermeister@mölsheim.de
 Mörstadt – Ortsbürgermeister: Stephan Hammer,                                                                                          Jugendscout Justyna Ewa Gladosch �������������������������������������������� Mobil 0172 / 74 86 828
 0177 - 2 43 86 27, buergermeister@moerstadt.de                                                                                         Telefonische Beratung dienstags nach Vereinbarung,
                                                                                                                                        �������������������������������������������������������������������������������� E-Mail: gladosch.justyna@alzey.worms.de
 Monsheim – Ortsbürgermeister: Kevin Zakostelny,
 0176 - 84 55 58 11, kevin.zakostelny@monsheim.de                                                                                       Lebenshilfe (Hilfe für Menschen mit Behinderung).............................. 0 67 31 / 49 63 01
 Offstein – Ortsbürgermeister: Andreas Böll,                                                                                            Offene telefonische ärztliche SPDI-Sprechstunde
 0171 - 4 93 64 08, bgm@Offstein.de                                                                                                     (Sozialpsychiatrischer Dienst des Gesundheitsamtes Alzey-Worms)
 Wachenheim – Ortsbürgermeister: Dieter Heinz,                                                                                          ohne Voranmeldung, montags 10 bis 12 Uhr unter ������������������ Tel. 0 67 31 / 4 08-70 79
 06243 - 74 38, Buergermeister@wachenheim-zellertal.com                                                                                 Beratung und Betreuung von psychisch kranken Menschen und deren
 Feuerwehren                                                                                                                            Kontakt­personen ����������������������������������������������������������� Tel. 0 67 31 / 4 08-70 38 und -70 39
 Wehrleiter Eike Milch...................................................................................... 0177 / 5 92 95 16          Weißer Ring Außenstelle Worms / Landkreis Alzey – Worms���� Tel. 0151 / 5127 8604
 Flörsheim-Dalsheim: Wehrführer, Alexander Schäfer............................ 0163 / 48 28 84 3                                        oder Bundesweites Opfer-Telefon ................................................................................116 006
 Hohen-Sülzen: Wehrführer, Daniel Obenauer.......................................... 0 62 43 / 90 05 51
 Mölsheim: Wehrführer, Sascha Wötzel....................................................... 0 62 43 / 90 05 69                          Wertstoffhof Monsheim, An den Mühlen
 Mörstadt: Wehrführer, Andreas Boicenco ................................................. 0173 / 1 57 17 57                             Öffnungszeiten: Di. u. Do. von 16.00 bis 18.00 Uhr; Sa. von 8.00 bis 12.00 Uhr
 Monsheim: Wehrführer, Karl Hermann Milch................................................... 0 62 43 / 3 37                             Wertstoffhof Framersheim (ehemalige Kreismülldeponie), An der K 30
 Offstein: Wehrführer, Mathias Schmitt............................................................. 0 62 43 / 54 43                     Öffnungszeiten: M
                                                                                                                                                         o. – Fr. 8.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.30 Uhr;
 Wachenheim: Wehrführer, Florian Berger................................................... 0160 / 80 80 702                                             Sa. 8.30 – 12.30 Uhr

           Notrufnummern                                                                                                                Störungs- und Bereitschaftsdienste
 Polizei...................................................................................................................1 10         Wasserversorgung für alle Ortsgemeinden
 Feuer, Unfall, Notarzt/Rettungsdienst..................................................................... 112                         Wasserwerk Zweckverband für das Seebachgebiet, Osthofen
 Krankentransporte.................................................................................................. 19 222             Störungsdienst...................................................................................... 0 62 42 / 50 05-40
 Allgemeine Hotline der Landesregierung bei medizinischen Fragen                                                                        Abwasserbeseitigung (außerhalb der Ortslagen)
 zum Corona-Virus (Mo. – Fr. 8 – 18 Uhr, Sa. + So. 10 – 15 Uhr)��������� 0800 575 81 00
                                                                                                                                        Kläranlage Monsheim (Rufbereitschaft)......................................... 0 62 43 / 90 62-40
 Ärztlicher Bereitschaftspraxis Worms........... 116 117 (ohne Vorwahl, kostenfrei)
 am Klinikum Worms (Haupteingang), 67550 Worms, Gabriel-v.-Seidel-Str. 81                                                               Abwasserbeseitigung (innerhalb der Ortslagen)
 Öffnungszeiten: Mo. 19 Uhr – Di. 7 Uhr | Di. 19 Uhr – Mi. 7 Uhr |
                                                                                                                                        Verbandsgemeindewerke Monsheim............................................. 01 72 / 3 52 16 45
 Mi. 14 Uhr – Do. 7 Uhr | Do. 19 Uhr – Fr. 7 Uhr | Fr. 16 Uhr – Mo. 7 Uhr |
 an Feiertagen: vom Vorabend 18 Uhr bis zum Folgetag 7 Uhr
 Bei akuten lebensbedrohlichen Notfällen, wie starken Herzbeschwerden,                                                                  Elektro-Notdienst................................................................................. 01 72 / 741 55 74
 Bewusstlosigkeit oder schweren Verbrennungen, muss direkt der                                                                          Täglich von 18 bis 6 Uhr (Wochenende von Freitag, 18 bis Montag, 6 Uhr)
 Rettungs­dienst unter der Nummer 112 angefordert werden.
 Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst................................................0 18 05 / 66 68 76                                   Erdgasversorgung / Stromversorgung
                                                                                                                                        EWR Netz GmbH, Alzey
 Krankenhaus
                                                                                                                                        (während der üblichen Geschäftszeiten):�������������������������������������������06241 848-300
 Klinikum Worms, 67550 Worms, Gabriel-von-Seidl-Str. 81.............. 0 62 41 / 50 10
                                                                                                                                        bei Störfällen (rund um die Uhr)........................................................... 0800 184 8800
 Giftinformationszentrale.................................................................... 0 61 31 / 1 92 40
                                                                                                                                        Telefon
           Apotheken Notdienst                                                                                                          DSL/Telefonie über INEXIO (Geschäftskunden):
 Notdienstnummern aus allen Netzen für die Ortsgemeinden                                                                                ..........................................................................E-Mail: info@inexio.net, 0 68 31 / 50 30-0
                                                                                                                                        DSL/Telefonie über QUIX (Privatkunden):
 Flörsheim-Dalsheim................................................................ 0 18 05 / 25 88 25-6 75 92
 Hohen-Sülzen, Mölsheim, Mörstadt,                                                                                                      ........................................................................ E-Mail: info@myquix.de, 0800 / 78 49 375
 Offstein, Wachenheim ........................................................... 0 18 05 / 25 88 25-6 75 91
 Monsheim................................................................................. 0 18 05 / 25 88 25-6 75 90                   Deutsche Telekom
 Informationen über Notdienste auch auf der Internetseite der                                                                           Kundenservice.......................................................................................... 0800 / 33 01 000
 Landesapothekerkammer unter www.lak-rlp.de                                                                                             Bauherren-Beratung................................................................................ 0800 / 33 01 903

 Impressum
 Herausgeber:                                                                                                                       Redaktionelle Beiträge sind mit Namen des Verfassers gezeichnet und stellen nicht
 Verbandsgemeindeverwaltung Monsheim,                                                                                               ­unbedingt die Meinung der Redaktion dar. Nicht gezeichnete Berichte und Mitteilun-
 Alzeyer Str. 15 (Anhäuser Mühle), 67590 Monsheim                                                                                    gen können nicht veröffentlicht werden. Längere Berichte, Leserbriefe, Kommentare
 Tel. 0 62 43 / 18 09 - 0, Fax: 0 62 43 / 18 09 - 66                                                                                 und weltanschauliche Darlegungen sind ebenso unzulässig wie das Austragen politi-
 E-Mail: amtsblatt@vg-monsheim.de                                                                                                    scher Meinungsverschiedenheiten. Hierbei unterscheidet sich das Amtsblatt als amtl.
 Verantwortlich für den amtlichen Teil:                                                                                              Bekanntmachungsorgan von der Tagespresse und anderen Zeitungen.
 Verbandsgemeindeverwaltungsrat Stephan Beer
                                                                                                                                    Redaktionsschluss ist montags um 17 Uhr.
 Verantwortlich für den übrigen Teil und für Anzeigen gem. § 9. Abs. 4 Landesmediengesetz:
                                                                                                                                    Anzeigenschluss ist dienstags um 17 Uhr.
 Simone Scheurer, ScheurerMedien Werbeagentur und Verlag
                                                                                                                                    Später eingehende Vorlagen müssen nicht berücksichtigt werden.
 Am Heckel 3, 67591 Mölsheim. Tel. 0 62 43 / 903 143, Fax 0 62 43 / 903 144
 E-Mail: info@vg-amtsblatt.de                                                                                                       Redaktionelle Beiträge bitte an:                                          amtsblatt@vg-monsheim.de
 Druck: reiff Print GmbH & Co. KG, Offenburg
 Vertrieb:                                                                                                                          Kostenpflichtige Inserate bitte an: Anzeigen@vg-amtsblatt.de
 - Erscheinung wöchentlich freitags.                                                                                                				                                Tel. 0 62 43 / 90 31 43
 - Kostenlose Zustellung an alle Haushaltungen im Verbandsgemeindegebiet.                                                           				                                Fax 0 62 43 / 90 31 44
 - Einzelausgaben gegen Portokostenersatz bei der Verbandsgemeindeverwaltung.                                                       				Es gilt die Preisliste 2021.
Glasfaser-Hausanschlüsse für Monsheim
Amtsblatt VG Monsheim                                                      –3–                                                       Freitag, 26. März 2021

 Amtlicher Teil                      Öffentliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde und der Ortsgemeinden

                                                 Verbandsgemeinde Monsheim

 Unterrichtung über Art und Umfang der innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes durch
 Herrn Bürgermeister Ralph Bothe ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämter sowie über die Höhe
 der dadurch erzielten Vergütungen im Kalenderjahr 2020 gem. § 119 Abs. 3 Landesbeamtengesetz RLP.
                                                       Vergütung 2020                                                                 Vergütung 2020
    1)	Anstalt öffentlichen Rechts „Energieprojekte Monsheim“                   12) Rheinhessen-Standortmarketing GmbH
  		 - Vorsitzender des Verwaltungsrates                          0,00 €         		 - stv. Mitglied der Gesellschafterversammlung               0,00 €
    2)	Wirtschaftsförderungsgesellschaft Südlicher Wonnegau mbH                 13) Verkehrsverbund Rhein-Neckar
  		 - Vorsitzender des Aufsichtsrates                            0,00 €         		 - Mitglied der Verbandsversammlung                           0,00 €
  		 - Vorsitzender der Gesellschafter­                          0,00 €         14) Rheinhessenwein e.V.
        versammlung                                                              		 - Mitglied des Gesamtvorstandes                             50,00 €
    3)	Wohnungsbau- und Immobilienverwaltungsgesellschaft mbH                   15) Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe
        WIM
                                                                                 		 - Mitglied des Regionalvorstandes                           50,00 €
  		 - Vorsitzender des Aufsichtsrates                            0,00 €
                                                                                 		 - Mitglied der Regionalvertretung                           50,00 €
  		 - Vorsitzender der Gesellschafter­                          0,00 €
                                                                                 		 - Mitglied des Ausschusses für Umwelt und                 100,00 €
        versammlung
                                                                                       Klimaschutz
    4) Abwasserzweckverband Grailsbach
                                                                                 16)	Wirtschaftförderungs GmbH des Landkreises Alzey-Worms
  		 - Verbandsvorsteher                                    1.320,00 €           		 - Mitglied der Gesellschafterversammlung                     0,00 €
  		 - Vorsitzender der Verbandsversammlung                       0,00 €         		 - Mitglied des Aufsichtsrates                               24,50 €
    5) Abwasserzweckverband „Mittleres Pfrimmtal“                                17) Jobcenter für Arbeitsmarktintegration Alzey-Worms
  		 - 2. stv. Verbandsvorsteher                                  0,00 €         		 - Mitglied des Beirates                                      0,00 €
  		 - Mitglied des Werksausschusses                             19,20 €         18) Verkehrsverein Südlicher Wonnegau e.V.
  		 - Mitglied der Verbandsversammlung                           0,00 €         		 - Beisitzer im Vorstand                                      0,00 €
    6) Gewässerunterhaltungsverband Eisbach                                      19) Verkehrsverein „Zellertal aktiv“
  		 - Mitglied der Verbandsversammlung                           0,00 €         		 - Kassenprüfer                                               0,00 €
    7)	Zweckverband Wasserversorgung für das                                    20)	SGK-Sozialdemokratische Gemeinschaft für Kommunalpolitik
        Seebachgebiet, Osthofen                                                       Regionalverband Alzey-Worms
  		 - 1. stv. Verbandsvorsteher                             388,78 €            		 - Geschäftsführer/Kassenwart                                 0,00 €
  		 - Mitglied des Weksausschusses                              99,80 €         21) LEADER-Region „Rhein-Haardt“
  		 - Mitglied der Verbandsversammlung                           0,00 €         		 - Vorsitzender                                               0,00 €
    8) Kreistag Alzey-Worms                                                      22) Schiedsamtsbezirk Monsheim
  		 - Mitglied des Kreistags                               1.304,00 €           		 - Schiedsmann                                               84,00 €
  		 - Mitglied des Kreisausschusses                         284,00 €            23) Gemeinde- und Städtebund Rheinland Pfalz (GStB)
  		 - M
        itglied des Werksausschusses                        106,50 €            		 - s tv. Vorsitzender der Kreisgruppe                        0,00 €
       Abfallwirtschaftsbetrieb                                                       Alzey-Worms
  		 - M
        itglied des Ausschuss für Wirtschaft,                   35,50 €         		 - Mitglied des Ausschusses für Verfassung,                 35,00 €
       Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau                                             Verwaltung und Europa
  		 - M
        itglied des Ausschusses für Bauen                   106,50 €            		 - s tv. Mitglied des Ausschusses für                        0,00 €
       und Gebäudemanagement                                                          Raumordnung, Demografischen Wandel,
                                                                                      Städtebau, Infrastruktur
  		 - M
        itglied des Ausschusses für Nachhaltigkeit,         101,95 €
       Umwelt und Klimaschutz                                                    24)	Beauftragter für Naturschutz                               0,00 €
                                                                                      gem. §29 LNatSchG für die Gemeinde
  		 - Mitglied des Kreis-Sportstättenbeirates                   35,50 €              Flörsheim-Dalsheim
  		 - M
        itglied des                                             35,50 €         25) Bio-Kompostverband Alzey-Worms
       Rechnungsprüfungsausschusses
                                                                                 		 - stv. Mitglied des Verbandsausschusses                      0,00 €
  		 - Mitglied des Sportausschusses                              0,00 €
                                                                                 26)	Mitglied des Kuratorium der                                0,00 €
  		 - Mitglied des Fachbeirates für Naturschutz                  0,00 €              ev. Sozialstation Osthofen
    9) SPD-Kreistagsfraktion (Kreistag AZ WO)                                    27) Mehrgenerationenhaus Monsheim
  		 - stv. Vorsitzender                                          0,00 €         		 - Mitglied des Lenkungsausschusses                           0,00 €
   10) Rheinhessen-Touristik GmbH                                                28) SPD-Unterbezirk Alzey-Worms
  		 - Mitglied der Gesellschafterversammlung                     0,00 €         		 - Beisitzer im Vorstand                                      0,00 €
   11) Regionaltag Rheinhessen                                                   29)		 SPD-Ortsverein Flörsheim-Dalsheim
  		 - Mitglied des Regionaltages                                 0,00 €         		 - Beisitzer im Vorstand                                      0,00 €
Glasfaser-Hausanschlüsse für Monsheim
Amtsblatt VG Monsheim                                                        –4–                                                          Freitag, 26. März 2021

                                                                                 6.	Abweichend von § 10 Abs. 1 der 18 CoBeLVO ist die sportliche Betäti-
                                                                                      gung im Amateur- und Freizeitsport in Einzelsportarten auf und in allen
Kreisverwaltung Alzey-Worms                                                           öffentlichen und privaten Sportanlagen nur im Freien und nur mit maxi-
                                                                                      mal fünf Personen aus zwei Hausständen zulässig. Im Übrigen gilt das
Allgemeinverfügung des Landkreises                                                    Abstandsgebot nach § 1 Abs. 2 Satz 1 der 18. CoBeLVO während der ge-
Alzey-Worms vom 22.03.2021                                                            samten sportlichen Betätigung. Kontaktfreies Training ist in Gruppen
zur Anordnung notwendiger, weiterer Schutzmaßnahmen aufgrund                          von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre und einer Trainerin oder
der wieder steigenden SARS-CoV-2-Infektionen im Landkreis Alzey-                      einem Trainer im Außenbereich und auf öffentlichen und privaten Au-
Worms                                                                                 ßensportanlagen zulässig. Hierbei gilt das Abstandsgebot nach § 1 Abs.
                                                                                      2 Satz 1 der 18. CoBeLVO während des gesamten Trainings.
Die Kreisverwaltung Alzey-Worms erlässt gemäß § 28 Abs. 1 Satz 1 in Verbin-      7.	Entgegen § 15 Abs. 2 17. CoBeLVO ist der Proben- und Auftrittsbetrieb
dung mit § 28a Abs. 1, 2, 3 und 6 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli           der Breiten- und Laienkultur untersagt.
2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt durch Artikel 4a des Gesetzes vom 21. Dezem-     8.	Auf die Bußgeldvorschrift des § 73 Abs. 1a Nr. 6 IfSG sowie die Strafvor-
ber 2020 (BGBl. I S. 3136), in Verbindung mit § 2 der Landesverordnung zur            schrift des § 74 IfSG wird hingewiesen; ebenso auf den § 24 der 15. Co-
Durchführung des Infektionsschutzgesetzes vom 10. März 2010 (GVBl. S. 55),            BeLVO.
zuletzt geändert durch § 7 des Gesetzes vom 15. Oktober 2012 (GVBl. S. 341),     9.	Die Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung als
BS 2126-10, in Verbindung mit § 23 Abs. 3 der Achtzehnten Corona-Bekämp-              bekannt gegeben (§ 1 Absatz 1 Landesverwaltungsverfahrensgesetz –
fungsverordnung Rheinland-Pfalz (18. CoBeLVO) vom 20. März 2021 (GVBl. S.             LVwVfG – in Verbindung mit § 41 Absatz 4 Satz 4 Verwaltungsverfahrens-
BS 2126-13) in der jeweils geltenden Fassung folgende                                 gesetz – VwVfG) und tritt am 24.03.2021 um 0:00 Uhr in Kraft.
                                                                                 10. Die Allgemeinverfügung gilt bis zum Ablauf des 11.04.2021.
                             Allgemeinverfügung                                  11.	Die Regelungen dieser Allgemeinverfügung können jederzeit ganz oder
1.	Die nachfolgenden Vorschriften ergänzen oder ändern die Regelungen                teilweise aufgehoben und/oder widerrufen bzw. mit weiteren Nebenbe-
    der 18. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (18. CoBeLVO),               stimmungen versehen werden.
    da im Landkreis Alzey-Worms die 7-Tages-Inzidenz an drei Tagen in Folge      12.	Diese Verfügung und ihre Begründung können bei der Kreisverwaltung
    den Wert von 50 überstiegen hat.                                                  Alzey-Worms, Ernst-Ludwig-Straße 36 während der üblichen Geschäfts-
2.	Abweichend von § 5 der 18. CoBeLVO sind gewerbliche Einrichtungen,                zeiten nach vorheriger Terminabsprache eingesehen werden.
    soweit in dieser Allgemeinverfügung nichts Abweichendes bestimmt ist,
    für den Kundenverkehr geschlossen. Sie dürfen nur öffnen, wenn nach          Rechtsbehelfsbelehrung
    vorheriger Vereinbarung Einzeltermine vergeben werden, bei denen pro         Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Be-
    angefangene 40 qm Verkaufsfläche einer Kundin oder einem Kunden zeit-        kanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich
    gleich Zutritt zu der Einrichtung gewährt wird. Die Terminvereinbarung       oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms, Postanschrift:
    kann neben den Möglichkeiten per Telefon oder online auch ad hoc am          Postfach 13 60, 55221 Alzey, Hausanschrift: Ernst-Ludwig-Straße 36, 55232
    Eingang erfolgen, wenn die Einrichtung noch freie Kapazitäten aufweist.      Alzey, oder durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an:
    Bei den Einzelterminen gilt die Maskenpflicht nach § 1 Abs. 3 Satz 4 der     signatur@alzey-worms.de einzulegen.
    18. CoBeLVO mit der Maßgabe, dass eine medizinische Gesichtsmaske            Die Frist wird auch durch Einlegung des Widerspruchs beim Kreisrechtsaus-
    (OP-Maske) oder eine Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2 oder ei-         schuss des Landkreises Alzey-Worms gewahrt.
    nes vergleichbaren Standards zu tragen ist, und die Pflicht zur Kontakter-   Alzey, den 22.03.2021                              gez. Heiko Sippel, Landrat
    fassung nach § 1 Abs. 8 Satz 1 der 18. CoBeLVO. Die Termine sind so zu
    vergeben, dass sichergestellt ist, dass Ansammlungen von Personen in
    oder vor den Einrichtungen vermieden werden. Zwischen den Terminen
    sind die Räumlichkeiten regelmäßig zu lüften. Diese Vorgaben gelten
    auch für Büchereien und Archive. Abhol-, Liefer- und Bringdienste ge-
                                                                                                   Flörsheim-Dalsheim
    werblicher Einrichtungen sind nach vorheriger Bestellung unter Beach-
    tung der allgemeinen Schutzmaßnahmen zulässig.                               „Osterbrunnen“ auf dem Weedenplatz
3.	Von der Schließung nach Nummer 2 ausgenommen sind lediglich                  Auch in diesem Jahr haben unsere Landfrauen den Brunnen auf dem
    a)	Einzelhandelsbetriebe für Lebensmittel, Direktvermarkter von Lebens-     Weedenplatz zum anstehenden Osterfest in Szene gesetzt und schön ge-
        mitteln, Getränkemärkte, Drogerien, Babyfachmärkte,                      schmückt.
    b)	Verkaufsstände auf Wochenmärkten, deren Warenangebot den zuläs-          Mein Dank gilt daher im Namen der Ortsgemeinde den Flörsheim-Dalshei-
        sigen Einzelhandelsbetrieben entspricht,                                 mer Landfrauen, die mit dieser Aktion die schöne Tradition der geschmück-
    c) Apotheken, Sanitätshäuser, Reformhäuser,                                  ten Osterbrunnen aufrechterhalten. Ich hoffe sehr, dass im kommenden Jahr
    d) Tankstellen,                                                              2022 wieder eine Eröffnungsfeier vor Ort stattfinden kann.
    e) Banken und Sparkassen, Poststellen,
    f ) Reinigungen, Waschsalons,
    g) Zeitungs- und Zeitschriftenverkauf, Buchhandlungen,
    h) Baumärkte, Tierbedarfsmärkte und Futtermittelmärkte,
    i) Großhandel,
    j) Blumenfachgeschäfte,
    k) Gärtnereien, Gartenbaubetriebe, Gartenbaumärkte.
4.	Bietet eine Einrichtung neben den in Nummer 3 genannten Waren oder
    Dienstleistungen weitere Waren oder Dienstleistungen an, ist dies zuläs-
    sig, soweit in dieser Verordnung nichts Abweichendes bestimmt ist und
    das weitere Waren- oder Dienstleistungsangebot nicht den Schwerpunkt
    des Verkaufssortiments oder Angebots bildet.
5.	In den Einrichtungen nach Nummer 3 gelten sowohl in geschlossenen
    Räumen als auch im Freien, insbesondere in Wartesituationen, das Ab-
    standsgebot nach § 1 Abs. 2 Satz 1 der 18. CoBeLVO, die Maskenpflicht
    nach § 1 Abs. 3 der 18. CoBeLVO mit der Maßgabe, dass eine medizinische
    Gesichtsmaske (OP-Maske) oder eine Maske der Standards KN95/N95
    oder FFP2 oder eines vergleichbaren Standards zu tragen ist, und die Per-
    sonenbegrenzung nach § 1 Abs. 7 der 18. CoBeLVO. Die Maskenpflicht
    nach § 1 Abs. 3 Satz 4 der 18. CoBeLVO gilt auch im unmittelbaren Umfeld
    der Einrichtung und auf Parkplätzen. Die Personenbegrenzung nach § 1
    Abs. 7 18. Der CoBeLVO gilt nicht
       1. auf Wochenmärkten gemäß Nummer 3 Buchst. b sowie
       2.	
          in persönlichen Beratungsgesprächen, wenn sich ausschließlich
          ­Personen, die höchstens zwei Hausständen angehören, in einem
           Raum aufhalten.
Glasfaser-Hausanschlüsse für Monsheim
Amtsblatt VG Monsheim                                                         –5–                                                         Freitag, 26. März 2021

ABSAGE der Osterferienspiele in Flörsheim-Dalsheim                                –	Die Markierung erfolgt im ersten Schritt zwischen dem 15. und 27. März
Leider können aufgrund der aktuellen Situation die Osterferienspiele der             2021 in provisorischer Form. Ein abschließendes Aufbrennen der Einzeich-
Ortsgemeinde Flörsheim-Dalsheim in diesem Jahr nicht stattfinden. Wir be-            nungen erfolgt voraussichtlich ab Montag, dem 12. April 2021 und soll bis
dauern dies und bitten dennoch um Ihr Verständnis.                                   zum 30. April 2021 abgeschlossen sein. Diese Vorgehensweise bietet allen
                                                                                     Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit sicherheitsrelevante Bedenken
Ich wünsche Ihnen im Namen der Ortsgemeinde ein frohes Osterfest!                    per Mail an das Ordnungsamt der VG oder an die Ortsgemeinde zu richten.
Bleiben Sie gesund!                                                                  Alle Einwände und Anmerkungen müssen bis Freitag, den 09. April 2021
Mit freundlichen Grüßen        Ihr Ortsbürgermeister Tobias Rohrwick                bei den jeweiligen Ansprechpartnern eingegangen sein.
                                                                                     Ansprechpartner Ordnungsamt:
                                                                                     Herr Boris Hetzel – boris.hetzel@vg-monsheim.de
                                                                                     Ansprechpartner Gemeinde:
                                                                                     Herr Andreas Thon – thon.a@gmx.de
                        Hohen-Sülzen
                                                                                  Anfragen:
                                                                                  –	Durch ein Ratsmitglied wird nach dem aktuellen Stand einer Fahrradpiste
Kurzprotokoll                                                                        für die Jugendlichen der Ortsgemeinde gefragt. Der Vorsitzende erklärt
über die 13. öffentlich / nicht öffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates            hierzu, dass er aktuell Gespräche mit Landwirten der Ortsgemeinde führt,
Hohen-Sülzen am Donnerstag, 11.03.2021, Videokonferenz.                              welche ggf. einen Bereich ihrer Grundstücke für eine solche Fahrradpiste
                                                                                     zur Verfügung stellen möchten. Konkrete Pläne sollen in der kommenden
Tagesordnung                                                                         Bauausschusssitzung vorgestellt werden. Die Haftungsfragen sollen nach
TOP 1	Gebäudereinigung                                                              Vorstellung der Pläne geklärt werden.
Dorfgemeinschaftshaus Hohen-Sülzen – Unterhaltsreinigung                          –	Weiter wird das fehlende Straßenschild der Bergstraße angesprochen. Hier
Der Ortsgemeinderat Hohen-Sülzen ermächtigt Herrn Ortsbürgermeister                  soll schnellst möglich ein Ersatz angeschafft und montiert werden.
Thon mit der Beauftragung der Reinigungsleistung für das Dorfgemein-              –	Auf die Frage nach den Schildern des Spielplatzes, erklärt der Vorsitzende,
schaftshaus Hohen-Sülzen an den fachkundigsten, leistungsfähigsten, zu-              dass diese nicht mehr aufgetaucht sind. Über die Verwaltung wurden
verlässigsten sowie wirtschaftlichsten Bieter.                                       neue Schilder bestellt, welche durch den Bauhof Diebstahlsicher, durch
                                                                                     Verschweißen, in der kommenden Woche montiert werden sollen.
TOP 2	Erneuerung der Einfriedung am Spielplatz Bahnhofstraße                     –	Zuletzt wird betreffend der Parksituation der LKW´s am Ortseingang ge-
Beauftragung und Durchführung der Maßnahmen                                          fragt. Hier erklärt Verbandsbürgermeister Bothe, dass diese Angelegen-
Der Ortsgemeinderat Hohen-Sülzen beauftragt einstimmig die Firma Zaun-               heit aktuelle bei der Kreisverwaltung als zuständige Bauaufsichtsbehörde
bau Rosche GmbH mit der Erneuerung und Erweiterung der Einfriedung des               liegt, da der Umzugsservice als störendes Gewerbe nicht in einem allge-
Spielplatzes in der Bahnhofstraße. Als Einfriedung wurde ein pulverbe-               meinen Wohngebiet tätig sein darf.
schichteter Doppelstabmattenzaun in der Farbe Anthrazit gewählt.
                                                                                  TOP 6 Einwohnerfragen
TOP 3.1	Sanierung der Aussegnungshalle                                           –	Ein Bürger und Mitglied des Turn- und Sportvereins teilt dem Gremium
Dachsanierung; Vorstellung der möglichen Dachformen inkl. deren                      mit, dass der Verein gerne die Rasenfläche hinter dem DGH als Fläche für
Vor- und Nachteile;                                                                  Sportangebote nutzen möchte. Hierzu müsste die Fläche begradigt wer-
Beschluss über die Festlegung der Form für die Vorbereitung der Aus-                 den und der Rasen erneuert werden. Der Verein würde dies gerne in Ei-
schreibungsunterlagen                                                                genleistung durchführen und hofft hierbei auf die Beteiligung und Unter-
Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig zur Vorbereitung der Ausschrei-            stützung der Ortsgemeinde. Der Vorsitzende möchte diesen Vorschlag in
bungsunterlagen für die Sanierung des Daches, sich auf die Variante des              der kommenden Bauausschusssitzung vorstellen und das Gremium darü-
Flachdaches mit Gefälledämmung festzulegen. Die Verwaltung wird mit der              ber beraten lassen. Der Verein würde sodann Rückmeldung erhalten.
Erstellung der Ausschreibungsunterlagen beauftragt.                               –	Weiter wird noch einmal auf das Thema des Radsportes in der Ortgemein-
                                                                                     de angesprochen. Gerne möchte der Verein hier Verantwortung überneh-
TOP 3.2	Sanierung der Aussegnungshalle                                              men und sich mit entsprechenden Kursangeboten beteiligen. Der Verein
Beton-/Fassadensanierung; Vorstellung der möglichen Varianten der                    hört sich ebenfalls nach möglichen Grundstücken und Flächen um. In der
Sanierung;                                                                           kommenden Bauausschusssitzung soll ein Plan vorgestellt werden. Der
Beschluss über die Festlegung der Form für die Vorbereitung der Aus-                 Verein wird über diesen so dann informiert.
schreibungsunterlagen
Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig mit einer Enthaltung zur Vorbe-         TOP 7 Baugebiet „An der Pfarrwiese, 2. Bauabschnitt“
reitung der Ausschreibungsunterlagen zur Beton- und Fassadensanierung             Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die Grenzfeststellung zu beauf-
der Trauerhalle die Oberflächen zu verputzen und die Attika zu egalisieren.       tragen und danach die betroffenen Anlieger aufzufordern, den Grenzab-
Die Verwaltung wird mit der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen be-           stand einzuhalten und die notwendigen Rückbaumaßnahmen durchzufüh-
auftragt.                                                                         ren. Hierzu wird eine Frist von 6 Monaten erteilt.

TOP 4	Bauangelegenheiten                                                         TOP 8 Mitteilungen und Anfragen
Bauantrag zur Erweiterung eines Kelterhauses                                      Es wurden Mitteilungen gemacht und Anfragen gestellt.
Dem Bauantrag zur Erweiterung eines Kelterhauses in der Wormser Straße
wird seitens des Ortsgemeinderates einstimmig mit zwei Enthaltungen das           Hinweis:	
                                                                                           Im Internet unter https://monsheim.more-rubin1.de können
Einvernehmen, vorbehaltlich des Gutachtens bezüglich der Erschütterun-                     alle bereits veröffentlichten Protokolle jederzeit gelesen wer-
gen, erteilt.                                                                              den. Sie finden das Protokoll über die Recherche-Funktion.
                                                                                                                            Sophia Schanno, Schriftführer
TOP 5 Mitteilungen und Anfragen
Mitteilungen:
–	Für die energetische Sanierung der Fenster und Türen im DGH wir das Ge-
   bäude in der Zeit vom 15.03. – 30.03 gesperrt. Die Vereine, die das DGH
   regelmäßig nutzen wurden bereits darüber informiert.
                                                                                                               Monsheim
–	Die beauftragte Fachfirma wird in der kommenden Woche mit den Aus-
   gleichspflanzungen in der Ortgemeinde beginnen. Um die Arbeiten                Postfiliale mit neuem Betreiber und
   schnell durchzuführen und das Anwachsen der Bepflanzung gewährleis-            erweiterten Öffnungszeiten
   ten zu können, wird der Spielplatz in der Pfarrwiese ab dem 22.03. für circa   Ab dem 01.04.2021 wird die Postfiliale in den Räumlichkeiten der Sparkasse
   6 Wochen gesperrt.                                                             von Frau Angelika Tanner betrieben. Neben einer erweiterten Produktpalet-
–	Die bereits im vergangenen Jahr begonnene Realisierung des Parkraum-           te werden auch längere Öffnungszeiten angeboten. Diese sind
   konzeptes 1 wird in den kommenden Wochen weitergeführt. Die Umset-             Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag	von 9.00 – 12.30 Uhr und
   zung erfolgt gemäß des Gemeinderatsbeschlusses Nr. 2020/0282 und be-                                                     15.00 – 18.00 Uhr
   trifft die neu abgestimmten Parkflä-chen entlang der Hauptstraße und der       Donnerstag und Samstag	von 9.00 – 12.30 Uhr
   unteren Bahnhofstraße bis zum Spielplatz.                                                                            (nachmittags geschlossen)         
Glasfaser-Hausanschlüsse für Monsheim
Amtsblatt VG Monsheim                                                      –6–                                                       Freitag, 26. März 2021

Da die Sparkasse Worms-Alzey-Ried kurz- bis mittelfristig eine anderweitige    TOP 7 Mitteilungen und Anfragen
Nutzung des gesamten Areals plant, werden für die Postfiliale andere geeig-    Spielplatz „Hinter der Schule“
nete Räumlichkeiten gesucht. Leider gestaltet sich die Suche aus verschie-     Es wurden Mitteilungen im Hinblick auf den Spielplatz „Hinter der Schule“
denen Gründen bislang schwierig, weshalb die Ortsgemeinde die neuen            gemacht.
Betreiber gerne unterstützen möchte. Wer also über nutzbare Räumlichkei-
ten in Monsheim oder Kriegsheim, idealerweise mit Parkmöglichkeiten, ver-      Südwestumgehung
fügt oder einen guten Vorschlag unterbreiten kann, darf sich gerne bei Frau    Es wurde mitgeteilt, dass die Einsprüche gegen die Planfeststellung abgear-
Tanner oder der Ortsgemeinde melden.                                           beitet wurden.
                                  Ihr Kevin Zakostelny, Ortsbürgermeister     Es liegt aktuell jedoch eine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss vor.

                                                                               Grundstück Wormser-Straße
                                                                               Es wurden Bautätigkeiten auf einem Grundstück in der Wormser-Straße an-
                                                                               gesprochen.
                             Offstein                                          Im nördlichen Bereich des Grundstückes wurden an der dortigen Mauer
                                                                               Stützarbeiten durchgeführt. Ein Gutachten wurde angefordert.

Kurzprotokoll                                                                  Parksituation in der Ortsgemeinde
über die 11. öffentlich / nicht öffentliche Sitzung des Ortsgemeinderats       Weitere Ratsmitglieder monierten die Parksituation in der Wormser Straße.
Offstein am Montag, 15.03.2021, Videokonferenz.                                Dies sollte sobald wie möglich durch das Ordnungsamt der VG Monsheim
                                                                               kontrolliert werden.
Tagesordnung                                                                   Das Ordnungsamt Monsheim soll Vorschläge machen, diese müssen dann
TOP 1 Einwohnerfragen                                                          mit dem Landesbetrieb Mobilität besprochen werde.
Es wurden an diesem Punkt keine Anfragen gestellt.
                                                                               Weg hinter dem Grillplatz
TOP 2 Antrag der Liste unabhängiger Kandidaten (LuK);                          Es wurde angefragt, wann der genannte Weg aufgeschottert wird. Dies soll
- Antrag zur Sicherung, Instandsetzung und Verschönerung des Platzes          in einem Gespräch mit dem Bauernverein nochmals erörtert werden.
   vor der katholischen Kirche und Baumersatz Neuoffsteiner Straße
Der Ortsgemeinderat stimmte einstimmig dem Antrag der LuK-Fraktion in          Friedhof
der vorgelegten Form zu. Hiernach soll der Platz vor der katholischen Kirche   Es wurde angefragt, wann die Erdberge hinter dem Friedhof abgefahren
im Gesamten beurteilt und im nächsten Jahr, ggf. mit Mitteln aus dem           werden.
­Leader-Programm, saniert werden. Weiterhin sollen verschiedene Baum-          Dies soll alsbald geklärt werden.
 scheiben und Pflanzinseln in der Ortsgemeinde begutachtet werden. Evtl.
 sind hier auch weitere Sanierungen bzw. Neupflanzungen von Nöten.             TOP 8 Unterhaltung von landw. Wirtschaftswegen
                                                                               Der Ortsgemeinderat stimmte hier einem Antrag zu einer Wegenutzung zu.
TOP 3.1 Bauangelegenheiten
Bauantrag mit Antrag auf Abweichung für die Errichtung eines                   TOP 9 Personalangelegenheiten
Einfamilienhauses mit Doppelgarage in der Heinrich-Ordenstein-Straße           In einer Personalangelegenheit wurde ein Beschluss gefasst.
Der Ortsgemeinderat erteilte dem Bauvorhaben sowie den geplanten Ab-
weichungen vom Bebauungsplan einstimmig das Einvernehmen.                      Hinweis:	
                                                                                        Im Internet unter https://monsheim.more-rubin1.de können
                                                                                        alle bereits veröffentlichten Protokolle jederzeit gelesen wer-
TOP 3.2 Bauangelegenheiten                                                              den. Sie finden das Protokoll über die Recherche-Funktion.
                                                                                                                           Jens Kovacevic, Schriftführer
Bauantrag zum Neubau eines Verkaufsraumes und Nutzungsänderung
Der Ortsgemeinderat erteilte dem Bauantrag einstimmig das Einverneh-
men.

TOP 3.3 Bauangelegenheiten                                                                              Wachenheim
Antrag auf Abweichung Höhe Einfriedung
Der Antrag wurde einstimmig abgelehnt.
                                                                               Danke
                                                                               Für weitere Ergänzungen der Bepflanzung im Insektengarten ist eine Spen-
TOP 4 Bebauungsplan „An der Lindesheimer Hohl“;
                                                                               de in Höhe von 200,00 € der Firma Knobloch aus Wachenheim eingegangen.
Aufstellungsbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes
                                                                               Herzlichen Dank!!
Die Aufhebung des bestehenden Bebauungsplanes wurde vom Rat einstim-           So langsam können wir uns schon auf die ersten Frühblüher in einer gelun-
mig beschlossen.                                                               genen Anlage freuen.                     Dieter Heinz, Ortsbürgermeister
TOP 5 Mitteilungen und Anfragen
Ortsbürgermeister Böll teilte mit, dass der 9 Jahre alte Aufsitzrasenmäher
der Gemeinde einer Reparatur bedurfte. Die Kosten hierfür betragen ca.
1.300 €. Ein Neukauf eines solchen Gerätes würde etwa 6.000 € kosten. Des-
halb hat man sich hier für eine Reparatur entschieden
                                                                                  Aktuelle Informationen
TOP 6 Einwohnerfragen
                                                                                  auch unter www.vg-monsheim.de
Platz vor der katholischen Kirche
Es wurde angefragt, ob die Maßnahmen an dem Platz vor der katholischen
Kirche nicht schon zeitnah begonnen werden können um zumindest die Er-
hebungen im Boden auszugleichen, damit hier keine Stolperfallen bestehen
bleiben. Seitens des Rates wurde hier weiterhin auf eine Lösung im Rahmen
eines Gesamtkonzeptes bestanden.

Rodungen im Wingertsbereich
Der Rat wurde informiert, dass im Bereich einer Wingertsfläche verschiede-
ne Hecken stark zurückgeschnitten oder teilweise ganz gerodet wurden. Da
es hier naturschutzrechtliche Bedenken gibt, soll mit Herrn Prinz als Natur-
schutzbeauftragtem Kontakt aufgenommen werden. Ebenso soll die Kreis-
verwaltung Alzey-Worms über diesen Sachstand informiert werden.
Ebenso wird gebeten in dem Bereich die Feldmarkierungen zu kontrollieren,
da hier einige Ackerflächen sehr weit umgezackert wurden.
Glasfaser-Hausanschlüsse für Monsheim
Amtsblatt VG Monsheim                                                        –7–                                                        Freitag, 26. März 2021

        Sonstige öffentliche                                                     oder Pflanzenverkauf typische Angebot beschränkt. Die Umsetzung der vor-
                                                                                 geschriebenen Hygieneregeln muss auch hier gewährleistet sein.
 Bekanntmachungen und Mitteilungen                                               Auch das weitgehende Verbot von sportlicher Betätigung in geschlossenen
                                                                                 Räumen und die Beschränkung auf einen eng begrenzten Personenkreis
                                                                                 dienen dem Ziel, Kontakte auf ein absolut zwingendes Mindestmaß zu be-
                                                                                 grenzen. Der gemeinsame Sport im Amateur- und Freizeitbereich ist daher
                                                                                 nur im Freien und nur noch mit maximal fünf Personen aus zwei Hausstän-
Kreisverwaltung Alzey-Worms
                                                                                 den erlaubt. Kontaktfreies Training ist in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis
                                                                                 einschließlich 14 Jahren und einer Trainerin oder einem Trainer im Außenbe-
Corona: Nach Test direkt absondern                                               reich und auf öffentlichen und privaten Außensportanlagen zulässig. Es gilt
Das Gesundheitsamt Alzey-Worms weist darauf hin, dass sich Bürgerinnen           das Abstandsgebot.
und Bürger, die einen Corona-Test durchgeführt haben, direkt nach dem Test       Der Proben- und Auftrittsbetrieb der Breiten- und Laienkultur ist untersagt.
in Absonderung (Quarantäne) begeben müssen. Nicht erlaubt sei es, im             Der vollständige Text der Allgemeinverfügung des Landkreises Alzey-Worms
Zeitraum zwischen der Testung und dem Erhalt des Ergebnisses z.B. Super-         vom 22. März 2021 zur Anordnung notwendiger weiterer Schutzmaßnah-
märkte aufzusuchen, um Einkäufe zu erledigen. „Ein solches Verhalten ge-         men aufgrund steigender SARS-CoV-2-Infektionen im Landkreis Alzey-
fährdet andere Personen, die infiziert werden könnten“, betont die Leiterin      Worms ist auf der Homepage der Kreisverwaltung unter www.kreis-alzey-
des Gesundheitsamtes Alzey-Worms, Berit Kohlhase-Griebel.                        worms.eu unter „Aktuelles“ eingestellt.
Die gelte auch für für die Hausstands-Angehörigen der getesteten Person.
„Richtig verhält man sich, wenn man gemeinsam das Testergebnis zu Hause
abwartet und man sich bereits so gut wie möglich voneinander separiert.          AWB: Müllabfuhr rund um die Osterfeiertage
Denn wenn ein PCR-Test veranlasst wurde, besteht in aller Regel der konkre-      Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Alzey-Worms (AWB) teilt mit,
te Verdacht auf eine Infektion mit dem Virus“, so Kohlhase-Griebel.              dass sich – wie im Umweltkalender bereits veröffentlicht – wegen der Oster-
Auch nach einem positiven Schnelltest sei es selbstverständlich notwendig,       feiertage mehrere Abfuhrtermine verschieben. In der Karwoche werden wie
sich direkt in Quarantäne zu begeben.                                            jedes Jahr die Abfuhrtage vorverlegt. Dies ist im Umweltkalender terminge-
                                                                                 nau veröffentlicht und auch auf www.kreis-alzey-worms.de unter der
                                                                                 Rubrik Abfallwirtschaft nachzulesen. Die regelmäßigen Abfuhren von
Einzelhandel auf Terminshopping umgestellt                                       Montag (29. März) verschieben sich also auf den vorherigen Samstag (27.
Infektionszahlen stark angestiegen: Schutzmaßnahmen notwendig                    März), alle anderen Abfuhren werden einen Wochentag vorher durchgeführt.
Vor dem Hintergrund der wieder stark angestiegenen Infektionszahlen mit          Die Abfuhren in der Woche nach Ostern werden jeweils auf den darauffol-
dem Coronavirus im Landkreis Alzey-Worms und einer immer noch starken            genden Wochentag verschoben. Zum Beispiel wird die Abfuhr vom Freitag,
Belastung des Gesundheitssystems, hat die Kreisverwaltung Alzey-Worms            9. April, am Samstag, 10. April, nachgeholt. Auch dies ist im Umweltkalender
eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese regelt die weiteren Schutzmaß-           nachzulesen.
nahmen für die Bevölkerung. Die Neuregelungen gelten ab Mittwoch, 24.
März, 0.00 Uhr, zunächst bis zum 11. April 2021. Notwendig wurde die Allge-
meinverfügung, nachdem die 7-Tage-Inzidenz an drei Tagen in Folge den            AWB: Wertstoffhöfe Ostersamstag geschlossen
Wert von 50 überschritten hatte und zuletzt rasant angestiegen ist. „Nach        Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Alzey-Worms (AWB) teilt mit,
dem Beschluss von Bund und Ländern müssen wir jetzt weitere Schutzmaß-           dass der Wertstoffhof auf der Kreismülldeponie Framersheim sowie die übri-
nahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie im Landkreis Alzey-Worms               gen Wertstoffhöfe im Landkreis am Ostersamstag, 3. April, geschlossen sind.
umsetzen und nach der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes die                Weitere Fragen beantwortet gerne die Abfallberatung unter der Telefon-
Allgemeinverfügung erlassen. Uns bleibt keine andere Wahl“, informiert           nummer 06731 / 408 28 28.
Landrat Heiko Sippel.
Um Begegnungen von Menschen und daraus resultierende neue Infektio-
nen effektiv zu vermeiden und somit auch das immer noch am Limit agie-           Landkreis: Strukturen für die Zukunft schaffen
rende Gesundheitssystem zu entlasten, muss der Einzelhandel wieder ge-           350.000 Euro für Kreisentwicklung vom Land
schlossen bleiben. Terminshopping ist aber weiterhin möglich. Zentrales          Innenminister Roger Lewentz hat einen Förderbescheid in Höhe von 350.000
Ziel der Maßnahme ist es, Warteschlangen vor den Geschäften zu vermeiden         Euro für ein Kreisentwicklungskonzept und den Zukunfts-Check Dorf im
und aufgrund der strengeren Quadratmetervorschriften auch die Anzahl der         Landkreis Alzey-Worms an Landrat Heiko Sippel überreicht.
Kundinnen und Kunden, die sich im Geschäft aufhalten dürfen, zu reduzie-         „Leistungsfähige Strukturen sind wichtig, um die Lebensqualität im Land-
ren, um potenzielle Kontakte zwischen Personen zu minimieren.                    kreis Alzey-Worms auch für die Zukunft zu erhalten. Kreisentwicklungskon-
Dabei ist es zulässig, neben den Möglichkeiten per Telefon oder Internet, z.B.   zept und der Zukunfts-Check Dorf bieten gute Möglichkeiten für den Kreis
über einen QR-Code, also tatsächlich vor dem Aufsuchen des Geschäfts,            insgesamt und die einzelnen Dörfer, um neue Themen ausfindig zu machen
auch ad hoc am Eingang einen Termin zu vereinbaren, wenn die Einrichtung         und Lösungsansätze zu entwickeln“, sagte Lewentz im Rahmen der Be-
noch freie Kapazitäten aufweist. Hierbei darf es aber nicht zu Ansammlun-        scheidübergabe.
gen und Warteschlangen vor dem jeweiligen Geschäft kommen. Auch müs-             „Ich freue mich sehr, dass der Landkreis Alzey-Worms einmal mehr von der
sen die Betreiberinnen und Betreiber sicherstellen, dass das Geschäft nicht      Förderung des Landes profitiert. Die Umsetzung des Kreisentwicklungskon-
eigenmächtig betreten wird und somit auch die notwendige Kontaktda-              zeptes in Verbindung mit dem Zukunftscheck Dorf eröffnet uns die Möglich-
tenerfassung erfolgen kann. Auch der Einhaltung der Maskenpflicht, sowohl
in den Geschäften als auch in Wartebereichen, kommt hierbei eine große
Bedeutung zu. „Ich hoffe sehr, dass wir es schaffen, durch die leider notwen-
digen Maßnahmen die Virusausbreitung einzudämmen und die Fallzahlen
möglichst schnell wieder zu reduzieren“, betont Sippel.
Das sogenannte „Private Shopping“ – pro 40-Quardatmeter Verkaufsfläche
ist ein Kunde bzw. eine Kundin zulässig – ermögliche Gewerbetreibenden
die Öffnung ihres Geschäftes mit gleichzeitiger Kontakt-Begrenzung. Beim
Einkauf müssen medizinische Masken oder FFP2-Masken bzw. Masken des
Standards KN95/N95 getragen und die weiteren bisher gültigen Hygiene-
maßnahmen wie regelmäßiges Lüften und die Vermeidung von Ansamm-
lungen von Personen umgesetzt werden.
Geschäfte, die dem Angebot der Daseinsvorsorge und der Deckung des täg-
lichen Lebensbedarfs dienen wie unter anderem Lebensmittelgeschäfte,
Drogerien, Verkaufsstände auf Wochenmärkten, deren Warenangebot den
zulässigen Einzelhandelsbetrieben entspricht, Apotheken, Sanitätshäuser,
Reformhäuser, Tankstellen, Banken, und Sparkassen, Reinigungen, Waschsa-
lons, Zeitungs- und Zeitschriftenverkauf, Buchhandlungen sowie Verkaufs-
stellen für Blumen und Pflanzen dürfen weiterhin geöffnet bleiben. Glei-         Innenminister Roger Lewentz (r.) überreichte den Förderbescheid an
ches gilt für Gärtnereien, Gartenbaubetrieben, Gartenbaumärkten und              ­Landrat Heiko Sippel. Mit dabei die Leiterin des Kreisbauamtes Alzey-
ähnlichen Einrichtungen, soweit sich der Verkauf auf das für den Gartenbau        Worms, Jana Hempel.
Glasfaser-Hausanschlüsse für Monsheim
Amtsblatt VG Monsheim                                                        –8–                                                          Freitag, 26. März 2021

keit, unsere Heimat im Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern nachhaltig         virus erhalten. 346 Personen wurden zum zweiten Mal geimpft. Alle in der
weiterzuentwickeln. Dabei ist es das Ziel, zukunftsfähige Strukturen zu          zurückliegenden Woche injizierten Erst- und Zweitimpfungen erfolgten bei
schaffen, die gesellschaftliche Veränderungen wie die Altersstruktur der Be-     impfberechtigten Personen direkt im Impfzentrum Alzey.
völkerung oder innerörtlichen Gebäudeleerstand einbeziehen“, betont
Landrat Heiko Sippel.                                                            Bereits erfolgte Impfungen (Stand: Sonntag, 21. März 2021):
Nach einer intensiven Vorbereitungsphase kann der Landkreis nun in die
                                                                                      Impfungen           Erstimpfung      Zweitimpfung          Gesamt
Konzeptions- und Umsetzungsphase starten. Der Landkreis Alzey-Worms
mit seiner Anbindung an das Rhein-Main-Gebiet und die Metropolregion               Gesamtzahl                11.061             4.340             15.401
Rhein-Neckar ist ein attraktiver Standort mit großen Potenzialen. „Im Rah-
men des Kreisentwicklungsprozesses sollen diese Potenziale weiter gestärkt         Einrichtungen              1.786             1.491              3.277
und optimal genutzt werden“, so der Minister.
                                                                                   Impfzentrum Alzey          9.275             2.849             12.124
Mit dem Landkreis Alzey-Worms werden inzwischen sieben Landkreise bei
ihrer Kreisentwicklung unterstützt. Insgesamt wurden seit 2014 die Kreis-
entwicklungskonzepte und der Zukunfts-Check Dorf in den Kreisen mit über         Eine Impfung ist nur nach vorheriger Terminvergabe möglich. Impfberech-
2,3 Millionen Euro gefördert.                                                    tigte erhalten den Termin für die erste und zweite Impfung über die zentral
                                                                                 eingerichtete Terminvergabestelle des Landes Rheinland-Pfalz.

Vielseitiges Angebot für Kinder und Jugendliche                                  www.impftermin.rlp.de, Tel. 0800 / 57 58 100
Sommerfreizeiten der Kreisjugendförderung Alzey-Worms
Freizeiten gehören zum Sommer wie Sonne und Eis, wobei die aktuelle Lage         Bei Menschen, die zu einer der priorisierten Gruppen zählen und in einer
in der Corona-Pandemie auch in diesem Jahr wieder viel Flexibilität und Ver-     Einrichtung leben, erfolgt die Terminvergabe für die aufsuchende Impfung
antwortung erfordert. Die Kreisjugendförderung hofft darauf, dass es im          des mobilen Impfteams über die jeweilige Einrichtung.
Sommer möglich sein wird, die begehrten Angebote für Kinder und Jugend-                                        Luise Hussung, Kreisverwaltung Alzey-Worms
liche der freien und kommunalen Träger sowie der Vereine durchführen zu
können. Und auch das beliebte Zeltlager sowie eine Jugendfreizeit der Kreis-
jugendförderung sind geplant. „Wir hoffen sehr, dass unsere Vorbereitungen
nicht umsonst sein werden, aber natürlich müssen wir die aktuelle Lage ab-
warten und flexibel sein. Sollten wir im schlimmsten Fall die Freizeiten doch
absagen müssen, dann wird dies ohne einen finanziellen Nachteil für die
                                                                                                               Schulen
Familien geschehen und bereits geleistete Beiträge im vollen Umfang zu-
rückerstattet“, betont Kreisjugendpflegerin Christine Hassemer.                  Realschule plus
Folgende Freizeiten bietet die Kreisjugendförderung im Sommer an:                Flomborn/Flörsheim-Dalsheim
Zeltlager Nieder-Wiesen
Nachdem im letzten Jahr das Zeltlager leider ausfallen musste, bietet die
                                                                                 Erfolgreiche Teilnahme am Planspiel Börse
Kreisjugendförderung des Landkreises Alzey-Worms dieses Jahr wieder ein
                                                                                 Im Rahmen des Faches Wirtschaft und Verwaltung
vielversprechendes Ferienprogramm für Sieben- bis Zwölfjährige auf dem
                                                                                 nahm die Wirtschaftsgruppe der Klasse 10a der RS+
Zeltplatz in Nieder-Wiesen an. Es besteht die Möglichkeit, bei einer der bei-
                                                                                 Flomborn/Flörsheim-Dalsheim am Planspiel Börse der
den Wochen dabei zu sein. Vom 18. bis 24. Juli oder vom 25. bis 31. Juli erle-
                                                                                 Sparkassen teil. Das Planspiel Börse ist ein spannender Online-Wettbewerb,
ben die Kinder hier unter dem Motto „Nieder-Wiesel und die leuchtende
                                                                                 bei dem die Schülerinnen und Schüler zehn Wochen Zeit haben, ihr virtuel-
Unterwasserwelt“ Spiel, Spaß und Gemeinschaft. Das genaue Programm
                                                                                 les Startkapital von 50.000 Euro zu vermehren und am Ende möglichst er-
bleibt geheim, Abwechslung und Spannung sind jedoch garantiert. Die Kos-
                                                                                 folgreich zu sein. Gehandelt wird mit den Kursen realer Aktien. Es gilt also,
ten für eine Woche Zeltlager betragen 140 Euro.
                                                                                 zum richtigen Zeitpunkt auf das richtige Wertpapier zu setzen.
Die Anmeldephase hat bereits begonnen.
                                                                                 Die Gruppe „B-Ready“ mit Etienne Balz und Philip Rissel (beide Klasse 10a)
Jugendfreizeit Harlingen/Niederlande                                             gewann den 2. Platz im Börsenspiel der Sparkasse Worms-Alzey-Ried, an
Die Freizeit für Jungen und Mädchen im Alter zwischen zwölf und 15 Jahren        dem sie im Rahmen des Wirtschaftsunterrichts teilgenommen haben. Ihr
findet vom 8. bis 20. August in Harlingen/Niederlande statt. Auch dieses Jahr    Depotschlussbestand lag bei rund 58.731,91 Euro – nur knapp 410 Euro hin-
können die Jugendlichen das Programm wieder maßgeblich selbst mitge-             ter dem Erstplatzierten. Die Beiden konnten sich über eine Urkunde und
stalten. Als Gruppe entscheiden sie beim Vortreffen unter anderem über Aus-      eine Siegprämie in Höhe von 350 Euro freuen.
flüge und Aktionen wie eine Städtetour nach Amsterdam, Museumsbesuch,
Robbentour, Wattwanderung, Segeltörn. Die traditionellen Freizeitaktivitä-
ten, wie beispielsweise Nachtwanderung und Lagerfeuer, dürfen natürlich
nicht fehlen. Die Teilnahmegebühr liegt bei 490 Euro. Für Geschwisterkinder
ist ein vergünstigter Beitrag in Höhe von 440 Euro zu zahlen.
Anmeldungen sind wie in den vergangenen Jahren wieder ausschließlich
online möglich. Anmeldeschluss für beide Freizeiten ist der 19. April 2021.
Für einkommensschwache Familien besteht zudem noch die Möglichkeit,
einen Antrag auf Teilnahmebeitragsvergünstigung (TBV) für alle Freizeiten
(sowohl Zeltlager als auch Niederlande) zu stellen. Informationen bei Anja
Neder neder.anja@alzey-worms.de oder Tel. (06731) 408-5021.
Anmeldeformulare, Ausschreibungen sowie weitere Informationen sind auf
der Internetseite der Kreisverwaltung Alzey-Worms unter www.kreis-alzey-
worms.de zu finden.
Infos auch bei: Kreisjugendförderung Alzey-Worms,
Christine Hassemer, Tel. (06731) 408-5011, Telefax: 06731/408-84444
e-mail: hassemer.christine@alzey-worms.de
Postfach 13 60, Ernst-Ludwig-Straße 36, 55232 Alzey
                                Simone Stier, Kreisverwaltung Alzey-Worms

                                                                                 Foto: v.l. Etienne Balz (10a), Wirtschaftslehrer Andreas Lingenfelder, Philip
Impfungen: Bereits 15.401 Impfungen insgesamt im                                 Rissel (10a) mit Ihrer Urkunde. (Foto: M.L.)
Landkreis Alzey- Worms
Wie das Koordinatoren-Team des Impfzentrums in Alzey mitteilt, haben seit        Ebenfalls erfolgreich war auch ihr Fachlehrer Herr Andreas Lingenfelder, der
dem letzten Impfbericht am Montag, 15. März, weitere 1.525 Bürgerinnen           den ersten Platz im „Lehrerwettbewerb“ auf regionaler Ebene erreicht hat.
und Bürger im Landkreis Alzey- Worms ihre Erstimpfung gegen das Corona-          Eine tolle Leistung der drei Teilnehmer!         Mischa Lott, Schulleitung
Glasfaser-Hausanschlüsse für Monsheim Glasfaser-Hausanschlüsse für Monsheim
Sie können auch lesen