Glasfaser-Hausanschlüsse für Monsheim
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Der Verbandsgemeinde Monsheim Mit den Ortsgemeinden: Flörsheim-Dalsheim, Hohen-Sülzen, Mölsheim, Mörstadt, Monsheim, Offstein und Wachenheim 48. Jahrgang / Ausgabe Nr. 12 Freitag, den 26. März 2021 Glasfaser-Hausanschlüsse für Monsheim Ausbau soll bis Ende Mai 2021 abgeschlossen sein MONSHEIM – Als in der Ver- bandsgemeinde Monsheim zwi- schen 2011 und 2013 die erste Stufe des DSL-Ausbaus erfolgte und der Internet-Zugang für viele Bürgerin- nen und Bürger erheblich verbes- sert werden konnte, blieb das Grundzentrum Monsheim (mit Ausnahme des Ortsteils Kriegs- heim) außen vor. Da sich in Mons- heim der Hauptverteiler der Tele- kom befindet, schützte ein Gesetz den ehemaligen Monopolisten hier vor einer Erschließung durch ande- re Unternehmen. Nun profitieren die Monsheimerin- nen und Monsheimer von genau dieser Situation, denn durch den fehlenden Ausbau gilt Monsheim im Rahmen der Förderprogramme des Bundes als „unterversorgtes Ge- biet“ mit weniger als 30 Mbit/s. Da- her ist der Glasfaserausbau des Ge- meindegebietes (wiederum mit Ausnahme von Kriegsheim) neben den Schulen in Flörsheim-Dalsheim In Monsheim werden derzeit in zahlreichen Straßen Glasfaser-Hausanschlüsse hergestellt. (Foto: Stefan Radmacher) und Offstein sowie dem Gewerbe- gebiet Monsheim nun Bestandteil Straßen jeder Eigentümer auf An- Abschluss eines mehrjährigen Ver- Baukostenzuschuss übernimmt. einer kreisweit angelegten Ausbau- trag einen kostenlosen Glasfaser- trages mit dem Provider INEXIO. Alle weiteren Kosten werden durch Initiative, welche aus Mitteln des Hausanschluss erhalten, auch wenn Bereits fertiggestellt sind die Aus- die Fördermittel gedeckt. Bundes und des Landes Rheinland- er zunächst keine vertragliche Bin- bauarbeiten im Bereich der Schulen Nach Abschluss der Arbeiten ist Pfalz mit rund 90 % gefördert wird. dung für dessen tatsächliche Nut- in Offstein und Flörsheim-Dals- Monsheim als erste Gemeinde flä- Nachdem sich alle Verbandsge- zung eingeht. Wer den Hausan- heim, wo der Glasfaseranschluss chendeckend mit Glasfaser-Haus- meinden und die Stadt Alzey für schluss jedoch nicht rechtzeitig die Voraussetzung für die Teilnah- anschlüssen versorgt. „Unser Ziel eine gemeinsame Bewerbung um beantragt hat, kann dies nun nicht me am Förderprogramm „Digital- ist es, dass schnellstmöglich alle die Fördermittel unter Federfüh- mehr nachholen, weil die Ausbau- pakt Schule“ darstellt. Auch im Ge- Bürgerinnen und Bürger in der VG rung des Landkreises entschieden planung abgeschlossen ist. Später werbegebiet „Am Bockenheimer einen Glasfaser-Hausanschluss er- hatten, erfolgte im Jahr 2016 ein beantragte Hausanschlüsse sind Weg“ sind nur noch einige Ver- halten“, betont Bürgermeister Ralph Markterkundungsverfahren. Bei möglich, aber kostenpflichtig. Ab- knüpfungspunkte herzustellen. Bothe. „Daher prüfen wir perma- der anschließenden Ausschreibung seits der Haupttrasse gelegene Für die aktuellen Ausbaumaßnah- nent die Möglichkeit, weitere För- erhielt die Firma INEXIO aus Saar- Grundstücke können bei rechtzei men entstehen insgesamt Kosten in derprogramme für den Glasfaser- louis als günstigster Bieter den Zu- tiger Antragstellung ebenfalls kos- Höhe von 867.000 Euro, wovon die Ausbau in Anspruch zu nehmen. schlag, bedient sich für die Ausbau- tenfrei angeschlossen werden, aller- AöR „Energieprojekte Monsheim“ Die nächsten Maßnahmen sind be- maßnahmen jedoch zahlreicher dings nur bei gleichzeitigem einen Anteil von 82.000 Euro als reits in Vorbereitung.“ Subunternehmer. Da der Glasfaser-Ausbau in den Gemeindestraßen westlich der Kriegsheimer Straße bereits im Corona-Schnelltestzentrum Monsheim – mehr Sicherheit für Alle Zuge der Erdverkabelung durch die Das Corona-Schnelltestzentrum in der Schulsport- Umfeldes bei. Nutzen Sie dieses Angebot, um einen EWR Netz GmbH vor ca. zwei Jah- halle Monsheim (Moltkestraße 1) bietet allen Bür- persönlichen Beitrag zur Eindämmung der Corona- ren erfolgt war, werden zurzeit nur gerinnen und Bürgern (nicht nur aus der Verbands- Pandemie zu leisten! noch die Hausanschlüsse in den gemeinde Monsheim) die Möglichkeit, ohne östlichen Gemeindestraßen herge- besonderen Anlass mindestens einmal pro Woche stellt. Diese Arbeiten sollen plan- Öffnungszeiten: einen kostenlosen Corona-Schnelltest durchzufüh- mäßig bis Ende Mai 2021 abge- ren. Auch wenn der Test nur eine Momentaufnah- Montag bis Freitag von 17:00 – 19:00 Uhr schlossen sein. Nach den me ist, gibt er der getesteten Person Sicherheit und und Samstag von 10:00 – 12:00 Uhr Richtlinien der Bundesförderung trägt zum Schutz des familiären und beruflichen (Karfreitag und Ostermontag geschlossen) kann in den zu erschließenden
Amtsblatt VG Monsheim –2– Freitag, 26. März 2021 BÜRGERSERVICE Öffnungs- und Sprechzeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Polizei Mo. – Fr. von 8.15 bis 12 Uhr, Mo. 14 bis 18 Uhr, Do. 14 bis 16 Uhr, Tel. (0 62 43)18 09-0 Bezirks- und Ermittlungsdienst, Außenstelle Worms-Pfeddersheim Um unnötige Risiken für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu vermeiden sollte Polizeikommissar Frank Wagner die Verwaltung durch die Bürgerinnen und Bürger ab sofort nur in dringenden F ällen Schloßstraße 48, 67551 Worms-Pfeddersheim................................................ 0 62 47 / 870 und möglichst nach telefonischer Anmeldung aufgesucht werden. Fax: 0 62 47 / 89 0 Es ist damit zu rechnen, dass es bei unangemeldeten Besuchen zu längeren Wartezeiten Gleichstellungsbeauftragte der Verbandsgemeinde Monsheim vor der Eingangstür kommen kann, da Besucher nur noch einzeln in das Verwaltungs- Frau Andrea Möws................................................................................................. 0 62 43 / 87 04 gebäude eingelassen werden. Bitte nutzen Sie – wenn möglich – andere Pflegestützpunkt – Beratungsbereich: Kommunikationswege wie Telefon, E-Mail oder die Internet-Angebote. Verbandsgemeinde Eich, Wonnegau, VG Monsheim Sprechzeiten der Ortsbürgermeister Kostenlose und trägerneutrale Beratung für hilfe- und pflegebedürftige Menschen Flörsheim-Dalsheim – Ortsbürgermeister: Tobias Rohrwick, und deren Angehörige – derzeit nur telefonisch, Fax 0 62 42 / 9 90 76 32 0170 - 8 01 02 16, tobias.rohrwick@floersheimdalsheim.de Pflegestützpunkt Osthofen Hohen-Sülzen – Ortsbürgermeister: Andreas Thon, Iris Umbehr ������������������������������������������������������������������������������������������� Tel. 0 62 42 / 9 90 76 31 0151 - 70 86 51 99, thon.a@gmx.de iris.umbehr@pflegestuetzpunkte-rlp.de Irena Markheim������������������������������������������������������������������������������������ Tel. 0 62 42 / 9 90 76 30 Mölsheim – Ortsbürgermeister: Sascha Wötzel, irena.markheim@pflegestuetzpunkte-rlp.de 0176 - 23 17 08 25 oder per E-Mail: buergermeister@mölsheim.de Mörstadt – Ortsbürgermeister: Stephan Hammer, Jugendscout Justyna Ewa Gladosch �������������������������������������������� Mobil 0172 / 74 86 828 0177 - 2 43 86 27, buergermeister@moerstadt.de Telefonische Beratung dienstags nach Vereinbarung, �������������������������������������������������������������������������������� E-Mail: gladosch.justyna@alzey.worms.de Monsheim – Ortsbürgermeister: Kevin Zakostelny, 0176 - 84 55 58 11, kevin.zakostelny@monsheim.de Lebenshilfe (Hilfe für Menschen mit Behinderung).............................. 0 67 31 / 49 63 01 Offstein – Ortsbürgermeister: Andreas Böll, Offene telefonische ärztliche SPDI-Sprechstunde 0171 - 4 93 64 08, bgm@Offstein.de (Sozialpsychiatrischer Dienst des Gesundheitsamtes Alzey-Worms) Wachenheim – Ortsbürgermeister: Dieter Heinz, ohne Voranmeldung, montags 10 bis 12 Uhr unter ������������������ Tel. 0 67 31 / 4 08-70 79 06243 - 74 38, Buergermeister@wachenheim-zellertal.com Beratung und Betreuung von psychisch kranken Menschen und deren Feuerwehren Kontaktpersonen ����������������������������������������������������������� Tel. 0 67 31 / 4 08-70 38 und -70 39 Wehrleiter Eike Milch...................................................................................... 0177 / 5 92 95 16 Weißer Ring Außenstelle Worms / Landkreis Alzey – Worms���� Tel. 0151 / 5127 8604 Flörsheim-Dalsheim: Wehrführer, Alexander Schäfer............................ 0163 / 48 28 84 3 oder Bundesweites Opfer-Telefon ................................................................................116 006 Hohen-Sülzen: Wehrführer, Daniel Obenauer.......................................... 0 62 43 / 90 05 51 Mölsheim: Wehrführer, Sascha Wötzel....................................................... 0 62 43 / 90 05 69 Wertstoffhof Monsheim, An den Mühlen Mörstadt: Wehrführer, Andreas Boicenco ................................................. 0173 / 1 57 17 57 Öffnungszeiten: Di. u. Do. von 16.00 bis 18.00 Uhr; Sa. von 8.00 bis 12.00 Uhr Monsheim: Wehrführer, Karl Hermann Milch................................................... 0 62 43 / 3 37 Wertstoffhof Framersheim (ehemalige Kreismülldeponie), An der K 30 Offstein: Wehrführer, Mathias Schmitt............................................................. 0 62 43 / 54 43 Öffnungszeiten: M o. – Fr. 8.30 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.30 Uhr; Wachenheim: Wehrführer, Florian Berger................................................... 0160 / 80 80 702 Sa. 8.30 – 12.30 Uhr Notrufnummern Störungs- und Bereitschaftsdienste Polizei...................................................................................................................1 10 Wasserversorgung für alle Ortsgemeinden Feuer, Unfall, Notarzt/Rettungsdienst..................................................................... 112 Wasserwerk Zweckverband für das Seebachgebiet, Osthofen Krankentransporte.................................................................................................. 19 222 Störungsdienst...................................................................................... 0 62 42 / 50 05-40 Allgemeine Hotline der Landesregierung bei medizinischen Fragen Abwasserbeseitigung (außerhalb der Ortslagen) zum Corona-Virus (Mo. – Fr. 8 – 18 Uhr, Sa. + So. 10 – 15 Uhr)��������� 0800 575 81 00 Kläranlage Monsheim (Rufbereitschaft)......................................... 0 62 43 / 90 62-40 Ärztlicher Bereitschaftspraxis Worms........... 116 117 (ohne Vorwahl, kostenfrei) am Klinikum Worms (Haupteingang), 67550 Worms, Gabriel-v.-Seidel-Str. 81 Abwasserbeseitigung (innerhalb der Ortslagen) Öffnungszeiten: Mo. 19 Uhr – Di. 7 Uhr | Di. 19 Uhr – Mi. 7 Uhr | Verbandsgemeindewerke Monsheim............................................. 01 72 / 3 52 16 45 Mi. 14 Uhr – Do. 7 Uhr | Do. 19 Uhr – Fr. 7 Uhr | Fr. 16 Uhr – Mo. 7 Uhr | an Feiertagen: vom Vorabend 18 Uhr bis zum Folgetag 7 Uhr Bei akuten lebensbedrohlichen Notfällen, wie starken Herzbeschwerden, Elektro-Notdienst................................................................................. 01 72 / 741 55 74 Bewusstlosigkeit oder schweren Verbrennungen, muss direkt der Täglich von 18 bis 6 Uhr (Wochenende von Freitag, 18 bis Montag, 6 Uhr) Rettungsdienst unter der Nummer 112 angefordert werden. Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst................................................0 18 05 / 66 68 76 Erdgasversorgung / Stromversorgung EWR Netz GmbH, Alzey Krankenhaus (während der üblichen Geschäftszeiten):�������������������������������������������06241 848-300 Klinikum Worms, 67550 Worms, Gabriel-von-Seidl-Str. 81.............. 0 62 41 / 50 10 bei Störfällen (rund um die Uhr)........................................................... 0800 184 8800 Giftinformationszentrale.................................................................... 0 61 31 / 1 92 40 Telefon Apotheken Notdienst DSL/Telefonie über INEXIO (Geschäftskunden): Notdienstnummern aus allen Netzen für die Ortsgemeinden ..........................................................................E-Mail: info@inexio.net, 0 68 31 / 50 30-0 DSL/Telefonie über QUIX (Privatkunden): Flörsheim-Dalsheim................................................................ 0 18 05 / 25 88 25-6 75 92 Hohen-Sülzen, Mölsheim, Mörstadt, ........................................................................ E-Mail: info@myquix.de, 0800 / 78 49 375 Offstein, Wachenheim ........................................................... 0 18 05 / 25 88 25-6 75 91 Monsheim................................................................................. 0 18 05 / 25 88 25-6 75 90 Deutsche Telekom Informationen über Notdienste auch auf der Internetseite der Kundenservice.......................................................................................... 0800 / 33 01 000 Landesapothekerkammer unter www.lak-rlp.de Bauherren-Beratung................................................................................ 0800 / 33 01 903 Impressum Herausgeber: Redaktionelle Beiträge sind mit Namen des Verfassers gezeichnet und stellen nicht Verbandsgemeindeverwaltung Monsheim, unbedingt die Meinung der Redaktion dar. Nicht gezeichnete Berichte und Mitteilun- Alzeyer Str. 15 (Anhäuser Mühle), 67590 Monsheim gen können nicht veröffentlicht werden. Längere Berichte, Leserbriefe, Kommentare Tel. 0 62 43 / 18 09 - 0, Fax: 0 62 43 / 18 09 - 66 und weltanschauliche Darlegungen sind ebenso unzulässig wie das Austragen politi- E-Mail: amtsblatt@vg-monsheim.de scher Meinungsverschiedenheiten. Hierbei unterscheidet sich das Amtsblatt als amtl. Verantwortlich für den amtlichen Teil: Bekanntmachungsorgan von der Tagespresse und anderen Zeitungen. Verbandsgemeindeverwaltungsrat Stephan Beer Redaktionsschluss ist montags um 17 Uhr. Verantwortlich für den übrigen Teil und für Anzeigen gem. § 9. Abs. 4 Landesmediengesetz: Anzeigenschluss ist dienstags um 17 Uhr. Simone Scheurer, ScheurerMedien Werbeagentur und Verlag Später eingehende Vorlagen müssen nicht berücksichtigt werden. Am Heckel 3, 67591 Mölsheim. Tel. 0 62 43 / 903 143, Fax 0 62 43 / 903 144 E-Mail: info@vg-amtsblatt.de Redaktionelle Beiträge bitte an: amtsblatt@vg-monsheim.de Druck: reiff Print GmbH & Co. KG, Offenburg Vertrieb: Kostenpflichtige Inserate bitte an: Anzeigen@vg-amtsblatt.de - Erscheinung wöchentlich freitags. Tel. 0 62 43 / 90 31 43 - Kostenlose Zustellung an alle Haushaltungen im Verbandsgemeindegebiet. Fax 0 62 43 / 90 31 44 - Einzelausgaben gegen Portokostenersatz bei der Verbandsgemeindeverwaltung. Es gilt die Preisliste 2021.
Amtsblatt VG Monsheim –3– Freitag, 26. März 2021 Amtlicher Teil Öffentliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde und der Ortsgemeinden Verbandsgemeinde Monsheim Unterrichtung über Art und Umfang der innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes durch Herrn Bürgermeister Ralph Bothe ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämter sowie über die Höhe der dadurch erzielten Vergütungen im Kalenderjahr 2020 gem. § 119 Abs. 3 Landesbeamtengesetz RLP. Vergütung 2020 Vergütung 2020 1) Anstalt öffentlichen Rechts „Energieprojekte Monsheim“ 12) Rheinhessen-Standortmarketing GmbH - Vorsitzender des Verwaltungsrates 0,00 € - stv. Mitglied der Gesellschafterversammlung 0,00 € 2) Wirtschaftsförderungsgesellschaft Südlicher Wonnegau mbH 13) Verkehrsverbund Rhein-Neckar - Vorsitzender des Aufsichtsrates 0,00 € - Mitglied der Verbandsversammlung 0,00 € - Vorsitzender der Gesellschafter 0,00 € 14) Rheinhessenwein e.V. versammlung - Mitglied des Gesamtvorstandes 50,00 € 3) Wohnungsbau- und Immobilienverwaltungsgesellschaft mbH 15) Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe WIM - Mitglied des Regionalvorstandes 50,00 € - Vorsitzender des Aufsichtsrates 0,00 € - Mitglied der Regionalvertretung 50,00 € - Vorsitzender der Gesellschafter 0,00 € - Mitglied des Ausschusses für Umwelt und 100,00 € versammlung Klimaschutz 4) Abwasserzweckverband Grailsbach 16) Wirtschaftförderungs GmbH des Landkreises Alzey-Worms - Verbandsvorsteher 1.320,00 € - Mitglied der Gesellschafterversammlung 0,00 € - Vorsitzender der Verbandsversammlung 0,00 € - Mitglied des Aufsichtsrates 24,50 € 5) Abwasserzweckverband „Mittleres Pfrimmtal“ 17) Jobcenter für Arbeitsmarktintegration Alzey-Worms - 2. stv. Verbandsvorsteher 0,00 € - Mitglied des Beirates 0,00 € - Mitglied des Werksausschusses 19,20 € 18) Verkehrsverein Südlicher Wonnegau e.V. - Mitglied der Verbandsversammlung 0,00 € - Beisitzer im Vorstand 0,00 € 6) Gewässerunterhaltungsverband Eisbach 19) Verkehrsverein „Zellertal aktiv“ - Mitglied der Verbandsversammlung 0,00 € - Kassenprüfer 0,00 € 7) Zweckverband Wasserversorgung für das 20) SGK-Sozialdemokratische Gemeinschaft für Kommunalpolitik Seebachgebiet, Osthofen Regionalverband Alzey-Worms - 1. stv. Verbandsvorsteher 388,78 € - Geschäftsführer/Kassenwart 0,00 € - Mitglied des Weksausschusses 99,80 € 21) LEADER-Region „Rhein-Haardt“ - Mitglied der Verbandsversammlung 0,00 € - Vorsitzender 0,00 € 8) Kreistag Alzey-Worms 22) Schiedsamtsbezirk Monsheim - Mitglied des Kreistags 1.304,00 € - Schiedsmann 84,00 € - Mitglied des Kreisausschusses 284,00 € 23) Gemeinde- und Städtebund Rheinland Pfalz (GStB) - M itglied des Werksausschusses 106,50 € - s tv. Vorsitzender der Kreisgruppe 0,00 € Abfallwirtschaftsbetrieb Alzey-Worms - M itglied des Ausschuss für Wirtschaft, 35,50 € - Mitglied des Ausschusses für Verfassung, 35,00 € Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Verwaltung und Europa - M itglied des Ausschusses für Bauen 106,50 € - s tv. Mitglied des Ausschusses für 0,00 € und Gebäudemanagement Raumordnung, Demografischen Wandel, Städtebau, Infrastruktur - M itglied des Ausschusses für Nachhaltigkeit, 101,95 € Umwelt und Klimaschutz 24) Beauftragter für Naturschutz 0,00 € gem. §29 LNatSchG für die Gemeinde - Mitglied des Kreis-Sportstättenbeirates 35,50 € Flörsheim-Dalsheim - M itglied des 35,50 € 25) Bio-Kompostverband Alzey-Worms Rechnungsprüfungsausschusses - stv. Mitglied des Verbandsausschusses 0,00 € - Mitglied des Sportausschusses 0,00 € 26) Mitglied des Kuratorium der 0,00 € - Mitglied des Fachbeirates für Naturschutz 0,00 € ev. Sozialstation Osthofen 9) SPD-Kreistagsfraktion (Kreistag AZ WO) 27) Mehrgenerationenhaus Monsheim - stv. Vorsitzender 0,00 € - Mitglied des Lenkungsausschusses 0,00 € 10) Rheinhessen-Touristik GmbH 28) SPD-Unterbezirk Alzey-Worms - Mitglied der Gesellschafterversammlung 0,00 € - Beisitzer im Vorstand 0,00 € 11) Regionaltag Rheinhessen 29) SPD-Ortsverein Flörsheim-Dalsheim - Mitglied des Regionaltages 0,00 € - Beisitzer im Vorstand 0,00 €
Amtsblatt VG Monsheim –4– Freitag, 26. März 2021 6. Abweichend von § 10 Abs. 1 der 18 CoBeLVO ist die sportliche Betäti- gung im Amateur- und Freizeitsport in Einzelsportarten auf und in allen Kreisverwaltung Alzey-Worms öffentlichen und privaten Sportanlagen nur im Freien und nur mit maxi- mal fünf Personen aus zwei Hausständen zulässig. Im Übrigen gilt das Allgemeinverfügung des Landkreises Abstandsgebot nach § 1 Abs. 2 Satz 1 der 18. CoBeLVO während der ge- Alzey-Worms vom 22.03.2021 samten sportlichen Betätigung. Kontaktfreies Training ist in Gruppen zur Anordnung notwendiger, weiterer Schutzmaßnahmen aufgrund von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre und einer Trainerin oder der wieder steigenden SARS-CoV-2-Infektionen im Landkreis Alzey- einem Trainer im Außenbereich und auf öffentlichen und privaten Au- Worms ßensportanlagen zulässig. Hierbei gilt das Abstandsgebot nach § 1 Abs. 2 Satz 1 der 18. CoBeLVO während des gesamten Trainings. Die Kreisverwaltung Alzey-Worms erlässt gemäß § 28 Abs. 1 Satz 1 in Verbin- 7. Entgegen § 15 Abs. 2 17. CoBeLVO ist der Proben- und Auftrittsbetrieb dung mit § 28a Abs. 1, 2, 3 und 6 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli der Breiten- und Laienkultur untersagt. 2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt durch Artikel 4a des Gesetzes vom 21. Dezem- 8. Auf die Bußgeldvorschrift des § 73 Abs. 1a Nr. 6 IfSG sowie die Strafvor- ber 2020 (BGBl. I S. 3136), in Verbindung mit § 2 der Landesverordnung zur schrift des § 74 IfSG wird hingewiesen; ebenso auf den § 24 der 15. Co- Durchführung des Infektionsschutzgesetzes vom 10. März 2010 (GVBl. S. 55), BeLVO. zuletzt geändert durch § 7 des Gesetzes vom 15. Oktober 2012 (GVBl. S. 341), 9. Die Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung als BS 2126-10, in Verbindung mit § 23 Abs. 3 der Achtzehnten Corona-Bekämp- bekannt gegeben (§ 1 Absatz 1 Landesverwaltungsverfahrensgesetz – fungsverordnung Rheinland-Pfalz (18. CoBeLVO) vom 20. März 2021 (GVBl. S. LVwVfG – in Verbindung mit § 41 Absatz 4 Satz 4 Verwaltungsverfahrens- BS 2126-13) in der jeweils geltenden Fassung folgende gesetz – VwVfG) und tritt am 24.03.2021 um 0:00 Uhr in Kraft. 10. Die Allgemeinverfügung gilt bis zum Ablauf des 11.04.2021. Allgemeinverfügung 11. Die Regelungen dieser Allgemeinverfügung können jederzeit ganz oder 1. Die nachfolgenden Vorschriften ergänzen oder ändern die Regelungen teilweise aufgehoben und/oder widerrufen bzw. mit weiteren Nebenbe- der 18. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (18. CoBeLVO), stimmungen versehen werden. da im Landkreis Alzey-Worms die 7-Tages-Inzidenz an drei Tagen in Folge 12. Diese Verfügung und ihre Begründung können bei der Kreisverwaltung den Wert von 50 überstiegen hat. Alzey-Worms, Ernst-Ludwig-Straße 36 während der üblichen Geschäfts- 2. Abweichend von § 5 der 18. CoBeLVO sind gewerbliche Einrichtungen, zeiten nach vorheriger Terminabsprache eingesehen werden. soweit in dieser Allgemeinverfügung nichts Abweichendes bestimmt ist, für den Kundenverkehr geschlossen. Sie dürfen nur öffnen, wenn nach Rechtsbehelfsbelehrung vorheriger Vereinbarung Einzeltermine vergeben werden, bei denen pro Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Be- angefangene 40 qm Verkaufsfläche einer Kundin oder einem Kunden zeit- kanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich gleich Zutritt zu der Einrichtung gewährt wird. Die Terminvereinbarung oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Alzey-Worms, Postanschrift: kann neben den Möglichkeiten per Telefon oder online auch ad hoc am Postfach 13 60, 55221 Alzey, Hausanschrift: Ernst-Ludwig-Straße 36, 55232 Eingang erfolgen, wenn die Einrichtung noch freie Kapazitäten aufweist. Alzey, oder durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an: Bei den Einzelterminen gilt die Maskenpflicht nach § 1 Abs. 3 Satz 4 der signatur@alzey-worms.de einzulegen. 18. CoBeLVO mit der Maßgabe, dass eine medizinische Gesichtsmaske Die Frist wird auch durch Einlegung des Widerspruchs beim Kreisrechtsaus- (OP-Maske) oder eine Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2 oder ei- schuss des Landkreises Alzey-Worms gewahrt. nes vergleichbaren Standards zu tragen ist, und die Pflicht zur Kontakter- Alzey, den 22.03.2021 gez. Heiko Sippel, Landrat fassung nach § 1 Abs. 8 Satz 1 der 18. CoBeLVO. Die Termine sind so zu vergeben, dass sichergestellt ist, dass Ansammlungen von Personen in oder vor den Einrichtungen vermieden werden. Zwischen den Terminen sind die Räumlichkeiten regelmäßig zu lüften. Diese Vorgaben gelten auch für Büchereien und Archive. Abhol-, Liefer- und Bringdienste ge- Flörsheim-Dalsheim werblicher Einrichtungen sind nach vorheriger Bestellung unter Beach- tung der allgemeinen Schutzmaßnahmen zulässig. „Osterbrunnen“ auf dem Weedenplatz 3. Von der Schließung nach Nummer 2 ausgenommen sind lediglich Auch in diesem Jahr haben unsere Landfrauen den Brunnen auf dem a) Einzelhandelsbetriebe für Lebensmittel, Direktvermarkter von Lebens- Weedenplatz zum anstehenden Osterfest in Szene gesetzt und schön ge- mitteln, Getränkemärkte, Drogerien, Babyfachmärkte, schmückt. b) Verkaufsstände auf Wochenmärkten, deren Warenangebot den zuläs- Mein Dank gilt daher im Namen der Ortsgemeinde den Flörsheim-Dalshei- sigen Einzelhandelsbetrieben entspricht, mer Landfrauen, die mit dieser Aktion die schöne Tradition der geschmück- c) Apotheken, Sanitätshäuser, Reformhäuser, ten Osterbrunnen aufrechterhalten. Ich hoffe sehr, dass im kommenden Jahr d) Tankstellen, 2022 wieder eine Eröffnungsfeier vor Ort stattfinden kann. e) Banken und Sparkassen, Poststellen, f ) Reinigungen, Waschsalons, g) Zeitungs- und Zeitschriftenverkauf, Buchhandlungen, h) Baumärkte, Tierbedarfsmärkte und Futtermittelmärkte, i) Großhandel, j) Blumenfachgeschäfte, k) Gärtnereien, Gartenbaubetriebe, Gartenbaumärkte. 4. Bietet eine Einrichtung neben den in Nummer 3 genannten Waren oder Dienstleistungen weitere Waren oder Dienstleistungen an, ist dies zuläs- sig, soweit in dieser Verordnung nichts Abweichendes bestimmt ist und das weitere Waren- oder Dienstleistungsangebot nicht den Schwerpunkt des Verkaufssortiments oder Angebots bildet. 5. In den Einrichtungen nach Nummer 3 gelten sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Freien, insbesondere in Wartesituationen, das Ab- standsgebot nach § 1 Abs. 2 Satz 1 der 18. CoBeLVO, die Maskenpflicht nach § 1 Abs. 3 der 18. CoBeLVO mit der Maßgabe, dass eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) oder eine Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2 oder eines vergleichbaren Standards zu tragen ist, und die Per- sonenbegrenzung nach § 1 Abs. 7 der 18. CoBeLVO. Die Maskenpflicht nach § 1 Abs. 3 Satz 4 der 18. CoBeLVO gilt auch im unmittelbaren Umfeld der Einrichtung und auf Parkplätzen. Die Personenbegrenzung nach § 1 Abs. 7 18. Der CoBeLVO gilt nicht 1. auf Wochenmärkten gemäß Nummer 3 Buchst. b sowie 2. in persönlichen Beratungsgesprächen, wenn sich ausschließlich Personen, die höchstens zwei Hausständen angehören, in einem Raum aufhalten.
Amtsblatt VG Monsheim –5– Freitag, 26. März 2021 ABSAGE der Osterferienspiele in Flörsheim-Dalsheim – Die Markierung erfolgt im ersten Schritt zwischen dem 15. und 27. März Leider können aufgrund der aktuellen Situation die Osterferienspiele der 2021 in provisorischer Form. Ein abschließendes Aufbrennen der Einzeich- Ortsgemeinde Flörsheim-Dalsheim in diesem Jahr nicht stattfinden. Wir be- nungen erfolgt voraussichtlich ab Montag, dem 12. April 2021 und soll bis dauern dies und bitten dennoch um Ihr Verständnis. zum 30. April 2021 abgeschlossen sein. Diese Vorgehensweise bietet allen Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit sicherheitsrelevante Bedenken Ich wünsche Ihnen im Namen der Ortsgemeinde ein frohes Osterfest! per Mail an das Ordnungsamt der VG oder an die Ortsgemeinde zu richten. Bleiben Sie gesund! Alle Einwände und Anmerkungen müssen bis Freitag, den 09. April 2021 Mit freundlichen Grüßen Ihr Ortsbürgermeister Tobias Rohrwick bei den jeweiligen Ansprechpartnern eingegangen sein. Ansprechpartner Ordnungsamt: Herr Boris Hetzel – boris.hetzel@vg-monsheim.de Ansprechpartner Gemeinde: Herr Andreas Thon – thon.a@gmx.de Hohen-Sülzen Anfragen: – Durch ein Ratsmitglied wird nach dem aktuellen Stand einer Fahrradpiste Kurzprotokoll für die Jugendlichen der Ortsgemeinde gefragt. Der Vorsitzende erklärt über die 13. öffentlich / nicht öffentliche Sitzung des Ortsgemeinderates hierzu, dass er aktuell Gespräche mit Landwirten der Ortsgemeinde führt, Hohen-Sülzen am Donnerstag, 11.03.2021, Videokonferenz. welche ggf. einen Bereich ihrer Grundstücke für eine solche Fahrradpiste zur Verfügung stellen möchten. Konkrete Pläne sollen in der kommenden Tagesordnung Bauausschusssitzung vorgestellt werden. Die Haftungsfragen sollen nach TOP 1 Gebäudereinigung Vorstellung der Pläne geklärt werden. Dorfgemeinschaftshaus Hohen-Sülzen – Unterhaltsreinigung – Weiter wird das fehlende Straßenschild der Bergstraße angesprochen. Hier Der Ortsgemeinderat Hohen-Sülzen ermächtigt Herrn Ortsbürgermeister soll schnellst möglich ein Ersatz angeschafft und montiert werden. Thon mit der Beauftragung der Reinigungsleistung für das Dorfgemein- – Auf die Frage nach den Schildern des Spielplatzes, erklärt der Vorsitzende, schaftshaus Hohen-Sülzen an den fachkundigsten, leistungsfähigsten, zu- dass diese nicht mehr aufgetaucht sind. Über die Verwaltung wurden verlässigsten sowie wirtschaftlichsten Bieter. neue Schilder bestellt, welche durch den Bauhof Diebstahlsicher, durch Verschweißen, in der kommenden Woche montiert werden sollen. TOP 2 Erneuerung der Einfriedung am Spielplatz Bahnhofstraße – Zuletzt wird betreffend der Parksituation der LKW´s am Ortseingang ge- Beauftragung und Durchführung der Maßnahmen fragt. Hier erklärt Verbandsbürgermeister Bothe, dass diese Angelegen- Der Ortsgemeinderat Hohen-Sülzen beauftragt einstimmig die Firma Zaun- heit aktuelle bei der Kreisverwaltung als zuständige Bauaufsichtsbehörde bau Rosche GmbH mit der Erneuerung und Erweiterung der Einfriedung des liegt, da der Umzugsservice als störendes Gewerbe nicht in einem allge- Spielplatzes in der Bahnhofstraße. Als Einfriedung wurde ein pulverbe- meinen Wohngebiet tätig sein darf. schichteter Doppelstabmattenzaun in der Farbe Anthrazit gewählt. TOP 6 Einwohnerfragen TOP 3.1 Sanierung der Aussegnungshalle – Ein Bürger und Mitglied des Turn- und Sportvereins teilt dem Gremium Dachsanierung; Vorstellung der möglichen Dachformen inkl. deren mit, dass der Verein gerne die Rasenfläche hinter dem DGH als Fläche für Vor- und Nachteile; Sportangebote nutzen möchte. Hierzu müsste die Fläche begradigt wer- Beschluss über die Festlegung der Form für die Vorbereitung der Aus- den und der Rasen erneuert werden. Der Verein würde dies gerne in Ei- schreibungsunterlagen genleistung durchführen und hofft hierbei auf die Beteiligung und Unter- Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig zur Vorbereitung der Ausschrei- stützung der Ortsgemeinde. Der Vorsitzende möchte diesen Vorschlag in bungsunterlagen für die Sanierung des Daches, sich auf die Variante des der kommenden Bauausschusssitzung vorstellen und das Gremium darü- Flachdaches mit Gefälledämmung festzulegen. Die Verwaltung wird mit der ber beraten lassen. Der Verein würde sodann Rückmeldung erhalten. Erstellung der Ausschreibungsunterlagen beauftragt. – Weiter wird noch einmal auf das Thema des Radsportes in der Ortgemein- de angesprochen. Gerne möchte der Verein hier Verantwortung überneh- TOP 3.2 Sanierung der Aussegnungshalle men und sich mit entsprechenden Kursangeboten beteiligen. Der Verein Beton-/Fassadensanierung; Vorstellung der möglichen Varianten der hört sich ebenfalls nach möglichen Grundstücken und Flächen um. In der Sanierung; kommenden Bauausschusssitzung soll ein Plan vorgestellt werden. Der Beschluss über die Festlegung der Form für die Vorbereitung der Aus- Verein wird über diesen so dann informiert. schreibungsunterlagen Der Ortsgemeinderat beschließt einstimmig mit einer Enthaltung zur Vorbe- TOP 7 Baugebiet „An der Pfarrwiese, 2. Bauabschnitt“ reitung der Ausschreibungsunterlagen zur Beton- und Fassadensanierung Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die Grenzfeststellung zu beauf- der Trauerhalle die Oberflächen zu verputzen und die Attika zu egalisieren. tragen und danach die betroffenen Anlieger aufzufordern, den Grenzab- Die Verwaltung wird mit der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen be- stand einzuhalten und die notwendigen Rückbaumaßnahmen durchzufüh- auftragt. ren. Hierzu wird eine Frist von 6 Monaten erteilt. TOP 4 Bauangelegenheiten TOP 8 Mitteilungen und Anfragen Bauantrag zur Erweiterung eines Kelterhauses Es wurden Mitteilungen gemacht und Anfragen gestellt. Dem Bauantrag zur Erweiterung eines Kelterhauses in der Wormser Straße wird seitens des Ortsgemeinderates einstimmig mit zwei Enthaltungen das Hinweis: Im Internet unter https://monsheim.more-rubin1.de können Einvernehmen, vorbehaltlich des Gutachtens bezüglich der Erschütterun- alle bereits veröffentlichten Protokolle jederzeit gelesen wer- gen, erteilt. den. Sie finden das Protokoll über die Recherche-Funktion. Sophia Schanno, Schriftführer TOP 5 Mitteilungen und Anfragen Mitteilungen: – Für die energetische Sanierung der Fenster und Türen im DGH wir das Ge- bäude in der Zeit vom 15.03. – 30.03 gesperrt. Die Vereine, die das DGH regelmäßig nutzen wurden bereits darüber informiert. Monsheim – Die beauftragte Fachfirma wird in der kommenden Woche mit den Aus- gleichspflanzungen in der Ortgemeinde beginnen. Um die Arbeiten Postfiliale mit neuem Betreiber und schnell durchzuführen und das Anwachsen der Bepflanzung gewährleis- erweiterten Öffnungszeiten ten zu können, wird der Spielplatz in der Pfarrwiese ab dem 22.03. für circa Ab dem 01.04.2021 wird die Postfiliale in den Räumlichkeiten der Sparkasse 6 Wochen gesperrt. von Frau Angelika Tanner betrieben. Neben einer erweiterten Produktpalet- – Die bereits im vergangenen Jahr begonnene Realisierung des Parkraum- te werden auch längere Öffnungszeiten angeboten. Diese sind konzeptes 1 wird in den kommenden Wochen weitergeführt. Die Umset- Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag von 9.00 – 12.30 Uhr und zung erfolgt gemäß des Gemeinderatsbeschlusses Nr. 2020/0282 und be- 15.00 – 18.00 Uhr trifft die neu abgestimmten Parkflä-chen entlang der Hauptstraße und der Donnerstag und Samstag von 9.00 – 12.30 Uhr unteren Bahnhofstraße bis zum Spielplatz. (nachmittags geschlossen)
Amtsblatt VG Monsheim –6– Freitag, 26. März 2021 Da die Sparkasse Worms-Alzey-Ried kurz- bis mittelfristig eine anderweitige TOP 7 Mitteilungen und Anfragen Nutzung des gesamten Areals plant, werden für die Postfiliale andere geeig- Spielplatz „Hinter der Schule“ nete Räumlichkeiten gesucht. Leider gestaltet sich die Suche aus verschie- Es wurden Mitteilungen im Hinblick auf den Spielplatz „Hinter der Schule“ denen Gründen bislang schwierig, weshalb die Ortsgemeinde die neuen gemacht. Betreiber gerne unterstützen möchte. Wer also über nutzbare Räumlichkei- ten in Monsheim oder Kriegsheim, idealerweise mit Parkmöglichkeiten, ver- Südwestumgehung fügt oder einen guten Vorschlag unterbreiten kann, darf sich gerne bei Frau Es wurde mitgeteilt, dass die Einsprüche gegen die Planfeststellung abgear- Tanner oder der Ortsgemeinde melden. beitet wurden. Ihr Kevin Zakostelny, Ortsbürgermeister Es liegt aktuell jedoch eine Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss vor. Grundstück Wormser-Straße Es wurden Bautätigkeiten auf einem Grundstück in der Wormser-Straße an- gesprochen. Offstein Im nördlichen Bereich des Grundstückes wurden an der dortigen Mauer Stützarbeiten durchgeführt. Ein Gutachten wurde angefordert. Kurzprotokoll Parksituation in der Ortsgemeinde über die 11. öffentlich / nicht öffentliche Sitzung des Ortsgemeinderats Weitere Ratsmitglieder monierten die Parksituation in der Wormser Straße. Offstein am Montag, 15.03.2021, Videokonferenz. Dies sollte sobald wie möglich durch das Ordnungsamt der VG Monsheim kontrolliert werden. Tagesordnung Das Ordnungsamt Monsheim soll Vorschläge machen, diese müssen dann TOP 1 Einwohnerfragen mit dem Landesbetrieb Mobilität besprochen werde. Es wurden an diesem Punkt keine Anfragen gestellt. Weg hinter dem Grillplatz TOP 2 Antrag der Liste unabhängiger Kandidaten (LuK); Es wurde angefragt, wann der genannte Weg aufgeschottert wird. Dies soll - Antrag zur Sicherung, Instandsetzung und Verschönerung des Platzes in einem Gespräch mit dem Bauernverein nochmals erörtert werden. vor der katholischen Kirche und Baumersatz Neuoffsteiner Straße Der Ortsgemeinderat stimmte einstimmig dem Antrag der LuK-Fraktion in Friedhof der vorgelegten Form zu. Hiernach soll der Platz vor der katholischen Kirche Es wurde angefragt, wann die Erdberge hinter dem Friedhof abgefahren im Gesamten beurteilt und im nächsten Jahr, ggf. mit Mitteln aus dem werden. Leader-Programm, saniert werden. Weiterhin sollen verschiedene Baum- Dies soll alsbald geklärt werden. scheiben und Pflanzinseln in der Ortsgemeinde begutachtet werden. Evtl. sind hier auch weitere Sanierungen bzw. Neupflanzungen von Nöten. TOP 8 Unterhaltung von landw. Wirtschaftswegen Der Ortsgemeinderat stimmte hier einem Antrag zu einer Wegenutzung zu. TOP 3.1 Bauangelegenheiten Bauantrag mit Antrag auf Abweichung für die Errichtung eines TOP 9 Personalangelegenheiten Einfamilienhauses mit Doppelgarage in der Heinrich-Ordenstein-Straße In einer Personalangelegenheit wurde ein Beschluss gefasst. Der Ortsgemeinderat erteilte dem Bauvorhaben sowie den geplanten Ab- weichungen vom Bebauungsplan einstimmig das Einvernehmen. Hinweis: Im Internet unter https://monsheim.more-rubin1.de können alle bereits veröffentlichten Protokolle jederzeit gelesen wer- TOP 3.2 Bauangelegenheiten den. Sie finden das Protokoll über die Recherche-Funktion. Jens Kovacevic, Schriftführer Bauantrag zum Neubau eines Verkaufsraumes und Nutzungsänderung Der Ortsgemeinderat erteilte dem Bauantrag einstimmig das Einverneh- men. TOP 3.3 Bauangelegenheiten Wachenheim Antrag auf Abweichung Höhe Einfriedung Der Antrag wurde einstimmig abgelehnt. Danke Für weitere Ergänzungen der Bepflanzung im Insektengarten ist eine Spen- TOP 4 Bebauungsplan „An der Lindesheimer Hohl“; de in Höhe von 200,00 € der Firma Knobloch aus Wachenheim eingegangen. Aufstellungsbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes Herzlichen Dank!! Die Aufhebung des bestehenden Bebauungsplanes wurde vom Rat einstim- So langsam können wir uns schon auf die ersten Frühblüher in einer gelun- mig beschlossen. genen Anlage freuen. Dieter Heinz, Ortsbürgermeister TOP 5 Mitteilungen und Anfragen Ortsbürgermeister Böll teilte mit, dass der 9 Jahre alte Aufsitzrasenmäher der Gemeinde einer Reparatur bedurfte. Die Kosten hierfür betragen ca. 1.300 €. Ein Neukauf eines solchen Gerätes würde etwa 6.000 € kosten. Des- halb hat man sich hier für eine Reparatur entschieden Aktuelle Informationen TOP 6 Einwohnerfragen auch unter www.vg-monsheim.de Platz vor der katholischen Kirche Es wurde angefragt, ob die Maßnahmen an dem Platz vor der katholischen Kirche nicht schon zeitnah begonnen werden können um zumindest die Er- hebungen im Boden auszugleichen, damit hier keine Stolperfallen bestehen bleiben. Seitens des Rates wurde hier weiterhin auf eine Lösung im Rahmen eines Gesamtkonzeptes bestanden. Rodungen im Wingertsbereich Der Rat wurde informiert, dass im Bereich einer Wingertsfläche verschiede- ne Hecken stark zurückgeschnitten oder teilweise ganz gerodet wurden. Da es hier naturschutzrechtliche Bedenken gibt, soll mit Herrn Prinz als Natur- schutzbeauftragtem Kontakt aufgenommen werden. Ebenso soll die Kreis- verwaltung Alzey-Worms über diesen Sachstand informiert werden. Ebenso wird gebeten in dem Bereich die Feldmarkierungen zu kontrollieren, da hier einige Ackerflächen sehr weit umgezackert wurden.
Amtsblatt VG Monsheim –7– Freitag, 26. März 2021 Sonstige öffentliche oder Pflanzenverkauf typische Angebot beschränkt. Die Umsetzung der vor- geschriebenen Hygieneregeln muss auch hier gewährleistet sein. Bekanntmachungen und Mitteilungen Auch das weitgehende Verbot von sportlicher Betätigung in geschlossenen Räumen und die Beschränkung auf einen eng begrenzten Personenkreis dienen dem Ziel, Kontakte auf ein absolut zwingendes Mindestmaß zu be- grenzen. Der gemeinsame Sport im Amateur- und Freizeitbereich ist daher nur im Freien und nur noch mit maximal fünf Personen aus zwei Hausstän- Kreisverwaltung Alzey-Worms den erlaubt. Kontaktfreies Training ist in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahren und einer Trainerin oder einem Trainer im Außenbe- Corona: Nach Test direkt absondern reich und auf öffentlichen und privaten Außensportanlagen zulässig. Es gilt Das Gesundheitsamt Alzey-Worms weist darauf hin, dass sich Bürgerinnen das Abstandsgebot. und Bürger, die einen Corona-Test durchgeführt haben, direkt nach dem Test Der Proben- und Auftrittsbetrieb der Breiten- und Laienkultur ist untersagt. in Absonderung (Quarantäne) begeben müssen. Nicht erlaubt sei es, im Der vollständige Text der Allgemeinverfügung des Landkreises Alzey-Worms Zeitraum zwischen der Testung und dem Erhalt des Ergebnisses z.B. Super- vom 22. März 2021 zur Anordnung notwendiger weiterer Schutzmaßnah- märkte aufzusuchen, um Einkäufe zu erledigen. „Ein solches Verhalten ge- men aufgrund steigender SARS-CoV-2-Infektionen im Landkreis Alzey- fährdet andere Personen, die infiziert werden könnten“, betont die Leiterin Worms ist auf der Homepage der Kreisverwaltung unter www.kreis-alzey- des Gesundheitsamtes Alzey-Worms, Berit Kohlhase-Griebel. worms.eu unter „Aktuelles“ eingestellt. Die gelte auch für für die Hausstands-Angehörigen der getesteten Person. „Richtig verhält man sich, wenn man gemeinsam das Testergebnis zu Hause abwartet und man sich bereits so gut wie möglich voneinander separiert. AWB: Müllabfuhr rund um die Osterfeiertage Denn wenn ein PCR-Test veranlasst wurde, besteht in aller Regel der konkre- Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Alzey-Worms (AWB) teilt mit, te Verdacht auf eine Infektion mit dem Virus“, so Kohlhase-Griebel. dass sich – wie im Umweltkalender bereits veröffentlicht – wegen der Oster- Auch nach einem positiven Schnelltest sei es selbstverständlich notwendig, feiertage mehrere Abfuhrtermine verschieben. In der Karwoche werden wie sich direkt in Quarantäne zu begeben. jedes Jahr die Abfuhrtage vorverlegt. Dies ist im Umweltkalender terminge- nau veröffentlicht und auch auf www.kreis-alzey-worms.de unter der Rubrik Abfallwirtschaft nachzulesen. Die regelmäßigen Abfuhren von Einzelhandel auf Terminshopping umgestellt Montag (29. März) verschieben sich also auf den vorherigen Samstag (27. Infektionszahlen stark angestiegen: Schutzmaßnahmen notwendig März), alle anderen Abfuhren werden einen Wochentag vorher durchgeführt. Vor dem Hintergrund der wieder stark angestiegenen Infektionszahlen mit Die Abfuhren in der Woche nach Ostern werden jeweils auf den darauffol- dem Coronavirus im Landkreis Alzey-Worms und einer immer noch starken genden Wochentag verschoben. Zum Beispiel wird die Abfuhr vom Freitag, Belastung des Gesundheitssystems, hat die Kreisverwaltung Alzey-Worms 9. April, am Samstag, 10. April, nachgeholt. Auch dies ist im Umweltkalender eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese regelt die weiteren Schutzmaß- nachzulesen. nahmen für die Bevölkerung. Die Neuregelungen gelten ab Mittwoch, 24. März, 0.00 Uhr, zunächst bis zum 11. April 2021. Notwendig wurde die Allge- meinverfügung, nachdem die 7-Tage-Inzidenz an drei Tagen in Folge den AWB: Wertstoffhöfe Ostersamstag geschlossen Wert von 50 überschritten hatte und zuletzt rasant angestiegen ist. „Nach Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Alzey-Worms (AWB) teilt mit, dem Beschluss von Bund und Ländern müssen wir jetzt weitere Schutzmaß- dass der Wertstoffhof auf der Kreismülldeponie Framersheim sowie die übri- nahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie im Landkreis Alzey-Worms gen Wertstoffhöfe im Landkreis am Ostersamstag, 3. April, geschlossen sind. umsetzen und nach der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes die Weitere Fragen beantwortet gerne die Abfallberatung unter der Telefon- Allgemeinverfügung erlassen. Uns bleibt keine andere Wahl“, informiert nummer 06731 / 408 28 28. Landrat Heiko Sippel. Um Begegnungen von Menschen und daraus resultierende neue Infektio- nen effektiv zu vermeiden und somit auch das immer noch am Limit agie- Landkreis: Strukturen für die Zukunft schaffen rende Gesundheitssystem zu entlasten, muss der Einzelhandel wieder ge- 350.000 Euro für Kreisentwicklung vom Land schlossen bleiben. Terminshopping ist aber weiterhin möglich. Zentrales Innenminister Roger Lewentz hat einen Förderbescheid in Höhe von 350.000 Ziel der Maßnahme ist es, Warteschlangen vor den Geschäften zu vermeiden Euro für ein Kreisentwicklungskonzept und den Zukunfts-Check Dorf im und aufgrund der strengeren Quadratmetervorschriften auch die Anzahl der Landkreis Alzey-Worms an Landrat Heiko Sippel überreicht. Kundinnen und Kunden, die sich im Geschäft aufhalten dürfen, zu reduzie- „Leistungsfähige Strukturen sind wichtig, um die Lebensqualität im Land- ren, um potenzielle Kontakte zwischen Personen zu minimieren. kreis Alzey-Worms auch für die Zukunft zu erhalten. Kreisentwicklungskon- Dabei ist es zulässig, neben den Möglichkeiten per Telefon oder Internet, z.B. zept und der Zukunfts-Check Dorf bieten gute Möglichkeiten für den Kreis über einen QR-Code, also tatsächlich vor dem Aufsuchen des Geschäfts, insgesamt und die einzelnen Dörfer, um neue Themen ausfindig zu machen auch ad hoc am Eingang einen Termin zu vereinbaren, wenn die Einrichtung und Lösungsansätze zu entwickeln“, sagte Lewentz im Rahmen der Be- noch freie Kapazitäten aufweist. Hierbei darf es aber nicht zu Ansammlun- scheidübergabe. gen und Warteschlangen vor dem jeweiligen Geschäft kommen. Auch müs- „Ich freue mich sehr, dass der Landkreis Alzey-Worms einmal mehr von der sen die Betreiberinnen und Betreiber sicherstellen, dass das Geschäft nicht Förderung des Landes profitiert. Die Umsetzung des Kreisentwicklungskon- eigenmächtig betreten wird und somit auch die notwendige Kontaktda- zeptes in Verbindung mit dem Zukunftscheck Dorf eröffnet uns die Möglich- tenerfassung erfolgen kann. Auch der Einhaltung der Maskenpflicht, sowohl in den Geschäften als auch in Wartebereichen, kommt hierbei eine große Bedeutung zu. „Ich hoffe sehr, dass wir es schaffen, durch die leider notwen- digen Maßnahmen die Virusausbreitung einzudämmen und die Fallzahlen möglichst schnell wieder zu reduzieren“, betont Sippel. Das sogenannte „Private Shopping“ – pro 40-Quardatmeter Verkaufsfläche ist ein Kunde bzw. eine Kundin zulässig – ermögliche Gewerbetreibenden die Öffnung ihres Geschäftes mit gleichzeitiger Kontakt-Begrenzung. Beim Einkauf müssen medizinische Masken oder FFP2-Masken bzw. Masken des Standards KN95/N95 getragen und die weiteren bisher gültigen Hygiene- maßnahmen wie regelmäßiges Lüften und die Vermeidung von Ansamm- lungen von Personen umgesetzt werden. Geschäfte, die dem Angebot der Daseinsvorsorge und der Deckung des täg- lichen Lebensbedarfs dienen wie unter anderem Lebensmittelgeschäfte, Drogerien, Verkaufsstände auf Wochenmärkten, deren Warenangebot den zulässigen Einzelhandelsbetrieben entspricht, Apotheken, Sanitätshäuser, Reformhäuser, Tankstellen, Banken, und Sparkassen, Reinigungen, Waschsa- lons, Zeitungs- und Zeitschriftenverkauf, Buchhandlungen sowie Verkaufs- stellen für Blumen und Pflanzen dürfen weiterhin geöffnet bleiben. Glei- Innenminister Roger Lewentz (r.) überreichte den Förderbescheid an ches gilt für Gärtnereien, Gartenbaubetrieben, Gartenbaumärkten und Landrat Heiko Sippel. Mit dabei die Leiterin des Kreisbauamtes Alzey- ähnlichen Einrichtungen, soweit sich der Verkauf auf das für den Gartenbau Worms, Jana Hempel.
Amtsblatt VG Monsheim –8– Freitag, 26. März 2021 keit, unsere Heimat im Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern nachhaltig virus erhalten. 346 Personen wurden zum zweiten Mal geimpft. Alle in der weiterzuentwickeln. Dabei ist es das Ziel, zukunftsfähige Strukturen zu zurückliegenden Woche injizierten Erst- und Zweitimpfungen erfolgten bei schaffen, die gesellschaftliche Veränderungen wie die Altersstruktur der Be- impfberechtigten Personen direkt im Impfzentrum Alzey. völkerung oder innerörtlichen Gebäudeleerstand einbeziehen“, betont Landrat Heiko Sippel. Bereits erfolgte Impfungen (Stand: Sonntag, 21. März 2021): Nach einer intensiven Vorbereitungsphase kann der Landkreis nun in die Impfungen Erstimpfung Zweitimpfung Gesamt Konzeptions- und Umsetzungsphase starten. Der Landkreis Alzey-Worms mit seiner Anbindung an das Rhein-Main-Gebiet und die Metropolregion Gesamtzahl 11.061 4.340 15.401 Rhein-Neckar ist ein attraktiver Standort mit großen Potenzialen. „Im Rah- men des Kreisentwicklungsprozesses sollen diese Potenziale weiter gestärkt Einrichtungen 1.786 1.491 3.277 und optimal genutzt werden“, so der Minister. Impfzentrum Alzey 9.275 2.849 12.124 Mit dem Landkreis Alzey-Worms werden inzwischen sieben Landkreise bei ihrer Kreisentwicklung unterstützt. Insgesamt wurden seit 2014 die Kreis- entwicklungskonzepte und der Zukunfts-Check Dorf in den Kreisen mit über Eine Impfung ist nur nach vorheriger Terminvergabe möglich. Impfberech- 2,3 Millionen Euro gefördert. tigte erhalten den Termin für die erste und zweite Impfung über die zentral eingerichtete Terminvergabestelle des Landes Rheinland-Pfalz. Vielseitiges Angebot für Kinder und Jugendliche www.impftermin.rlp.de, Tel. 0800 / 57 58 100 Sommerfreizeiten der Kreisjugendförderung Alzey-Worms Freizeiten gehören zum Sommer wie Sonne und Eis, wobei die aktuelle Lage Bei Menschen, die zu einer der priorisierten Gruppen zählen und in einer in der Corona-Pandemie auch in diesem Jahr wieder viel Flexibilität und Ver- Einrichtung leben, erfolgt die Terminvergabe für die aufsuchende Impfung antwortung erfordert. Die Kreisjugendförderung hofft darauf, dass es im des mobilen Impfteams über die jeweilige Einrichtung. Sommer möglich sein wird, die begehrten Angebote für Kinder und Jugend- Luise Hussung, Kreisverwaltung Alzey-Worms liche der freien und kommunalen Träger sowie der Vereine durchführen zu können. Und auch das beliebte Zeltlager sowie eine Jugendfreizeit der Kreis- jugendförderung sind geplant. „Wir hoffen sehr, dass unsere Vorbereitungen nicht umsonst sein werden, aber natürlich müssen wir die aktuelle Lage ab- warten und flexibel sein. Sollten wir im schlimmsten Fall die Freizeiten doch absagen müssen, dann wird dies ohne einen finanziellen Nachteil für die Schulen Familien geschehen und bereits geleistete Beiträge im vollen Umfang zu- rückerstattet“, betont Kreisjugendpflegerin Christine Hassemer. Realschule plus Folgende Freizeiten bietet die Kreisjugendförderung im Sommer an: Flomborn/Flörsheim-Dalsheim Zeltlager Nieder-Wiesen Nachdem im letzten Jahr das Zeltlager leider ausfallen musste, bietet die Erfolgreiche Teilnahme am Planspiel Börse Kreisjugendförderung des Landkreises Alzey-Worms dieses Jahr wieder ein Im Rahmen des Faches Wirtschaft und Verwaltung vielversprechendes Ferienprogramm für Sieben- bis Zwölfjährige auf dem nahm die Wirtschaftsgruppe der Klasse 10a der RS+ Zeltplatz in Nieder-Wiesen an. Es besteht die Möglichkeit, bei einer der bei- Flomborn/Flörsheim-Dalsheim am Planspiel Börse der den Wochen dabei zu sein. Vom 18. bis 24. Juli oder vom 25. bis 31. Juli erle- Sparkassen teil. Das Planspiel Börse ist ein spannender Online-Wettbewerb, ben die Kinder hier unter dem Motto „Nieder-Wiesel und die leuchtende bei dem die Schülerinnen und Schüler zehn Wochen Zeit haben, ihr virtuel- Unterwasserwelt“ Spiel, Spaß und Gemeinschaft. Das genaue Programm les Startkapital von 50.000 Euro zu vermehren und am Ende möglichst er- bleibt geheim, Abwechslung und Spannung sind jedoch garantiert. Die Kos- folgreich zu sein. Gehandelt wird mit den Kursen realer Aktien. Es gilt also, ten für eine Woche Zeltlager betragen 140 Euro. zum richtigen Zeitpunkt auf das richtige Wertpapier zu setzen. Die Anmeldephase hat bereits begonnen. Die Gruppe „B-Ready“ mit Etienne Balz und Philip Rissel (beide Klasse 10a) Jugendfreizeit Harlingen/Niederlande gewann den 2. Platz im Börsenspiel der Sparkasse Worms-Alzey-Ried, an Die Freizeit für Jungen und Mädchen im Alter zwischen zwölf und 15 Jahren dem sie im Rahmen des Wirtschaftsunterrichts teilgenommen haben. Ihr findet vom 8. bis 20. August in Harlingen/Niederlande statt. Auch dieses Jahr Depotschlussbestand lag bei rund 58.731,91 Euro – nur knapp 410 Euro hin- können die Jugendlichen das Programm wieder maßgeblich selbst mitge- ter dem Erstplatzierten. Die Beiden konnten sich über eine Urkunde und stalten. Als Gruppe entscheiden sie beim Vortreffen unter anderem über Aus- eine Siegprämie in Höhe von 350 Euro freuen. flüge und Aktionen wie eine Städtetour nach Amsterdam, Museumsbesuch, Robbentour, Wattwanderung, Segeltörn. Die traditionellen Freizeitaktivitä- ten, wie beispielsweise Nachtwanderung und Lagerfeuer, dürfen natürlich nicht fehlen. Die Teilnahmegebühr liegt bei 490 Euro. Für Geschwisterkinder ist ein vergünstigter Beitrag in Höhe von 440 Euro zu zahlen. Anmeldungen sind wie in den vergangenen Jahren wieder ausschließlich online möglich. Anmeldeschluss für beide Freizeiten ist der 19. April 2021. Für einkommensschwache Familien besteht zudem noch die Möglichkeit, einen Antrag auf Teilnahmebeitragsvergünstigung (TBV) für alle Freizeiten (sowohl Zeltlager als auch Niederlande) zu stellen. Informationen bei Anja Neder neder.anja@alzey-worms.de oder Tel. (06731) 408-5021. Anmeldeformulare, Ausschreibungen sowie weitere Informationen sind auf der Internetseite der Kreisverwaltung Alzey-Worms unter www.kreis-alzey- worms.de zu finden. Infos auch bei: Kreisjugendförderung Alzey-Worms, Christine Hassemer, Tel. (06731) 408-5011, Telefax: 06731/408-84444 e-mail: hassemer.christine@alzey-worms.de Postfach 13 60, Ernst-Ludwig-Straße 36, 55232 Alzey Simone Stier, Kreisverwaltung Alzey-Worms Foto: v.l. Etienne Balz (10a), Wirtschaftslehrer Andreas Lingenfelder, Philip Impfungen: Bereits 15.401 Impfungen insgesamt im Rissel (10a) mit Ihrer Urkunde. (Foto: M.L.) Landkreis Alzey- Worms Wie das Koordinatoren-Team des Impfzentrums in Alzey mitteilt, haben seit Ebenfalls erfolgreich war auch ihr Fachlehrer Herr Andreas Lingenfelder, der dem letzten Impfbericht am Montag, 15. März, weitere 1.525 Bürgerinnen den ersten Platz im „Lehrerwettbewerb“ auf regionaler Ebene erreicht hat. und Bürger im Landkreis Alzey- Worms ihre Erstimpfung gegen das Corona- Eine tolle Leistung der drei Teilnehmer! Mischa Lott, Schulleitung
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