AMTSBLATT der Gemeinde Klipphausen
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AMTSBLATT der Gemeinde Klipphausen www.klipphausen.de Ausgabe 07/2020 · 1. Juli 2020 · 8. Jahrgang Eine harte Zeit für Gaststätten Keine Gäste, keine Einnahmen – die Gastwirte hoffen, dass es nun wieder aufwärts geht. „Wir haben wahnsinnige Einbußen“, sagt Ira Robitzsch, Managerin im Groitzscher Hof. Es hätte Absagen über Absa- gen gegeben: Familienfeiern, Hochzeiten, Vereinstreffen. Besonders hart war es, dass auch Veranstaltungen im großen Saal wegfielen wie Tagungen von Unternehmen und Organi- sationen. „Aktuell sind es eine Seniorenveranstaltung eines Vereins am 9. Juli mit 230 Personen oder zwei Abiturbälle mit je 250 Gästen am 10. und 11. Juli. Das schmerzt schon sehr. Unsere Verluste steigen an“, bemerkt die 44-jährige Groitz- scherin. Auch beim Mittagessen für Kindertagestätten und Schulen wurden angesichts der Notbetreuung zeitweise nur wenige Portionen geliefert. Die Kantine des Landgasthofs war seit Ende März bis Mitte Mai zu. „Unsere Mitarbeiter sind in Kurz- arbeit. Wir hoffen, Entlassungen vermeiden zu können“, sagt Ira Robitzsch. Mit dem Abo-Essen außer Haus an Bürger und Gut besucht: der historische Gasthof „Alma Kasper“ in Burk- Betriebe und mit der Kantine, die seit 18. Mai wieder offen ist, hardswalde. konnten die Umsatzeinbußen wenigstens etwas gemildert werden. „Es gibt wieder Buchungen für den Herbst, Leute kelhaus wird umsäumt von schönen Sträuchern, Pflanzen fragen an. Das macht uns froh, dass es wieder aufwärts und originellem Ambiente. Nicht weit vom „Meissner Blick“ geht“, so die Managerin. entfernt befindet sich die Baeyerhöhe, mit 321 Metern die Die strengen Hygieneauflagen würden aber dem Groitzscher höchste Erhebung im Meißner Land. Eigentlich gute Voraus- Hof sehr zu schaffen machen. „Wir haben einen enormen setzungen für diesen Landgasthof in reizvoller Natur. personellen Aufwand, das alles zu bewerkstelligen“, meint Ira Robitzsch. Die Einnahmen würden dazu in keinem Verhältnis Lesen Sie bitte weiter auf Seite 19 stehen. Die Managerin: „Der große Saal ist für 400 Gäste ausgelegt. Jetzt können wir dort durch die Abstandsregelung maximal 80 Gäste bewirten.“ Auch ein Büfett sei nicht möglich, die Speisen müssen von den Servierkräften mit Mundschutzmasken serviert werden. Das alles würde den Ablauf erschweren. Auch seien die Bürger bei der Buchung von Familienfeiern und der Nennung der Gästezahl sehr zurückhaltend. „Denn viele sind verunsichert, ob zum Beispiel die eingeladenen Gäste aus anderen Bundesländern auch kommen können“, sagt Ira Robitzsch. Eine Silvesterver- anstaltung soll es aber im Groitzscher Hof geben, wenn es die Verordnungen zulassen. n Kaum Mitarbeiter mehr Es grünt und blüht am Landgasthof „Meissner Blick“ in Seeligstadt. Eine Augenweide. Im Hochbeet wetteifern Estra- gon, Thymian, Fenchel, Rosmarin, Basilikum und weitere Kräuter um den besten Wuchs. Wirtin Angelika Kießling verfeinert damit ihre kulinarischen Spezialitäten. Das Spekta- An der Neudeckmühle: Rast auf der Wanderung.
Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Klipphausen Ausgabe 07/2020 Amtliche Bekanntmachungen n Bereitschaftsdienst n Öffnungszeiten der der Gemeinde Klipphausen Gemeindeverwaltung Klipphausen mit den Ortsteilen Weistropp, Hühndorf, Kleinschön- Montag 09.00 bis 12.00 Uhr berg, Sachsdorf, Klipphausen, Sora, Lampersdorf, Dienstag 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr Lotzen, Röhrsdorf, Pinkowitz, Gauernitz, Constappel und Wildberg Mittwoch geschlossen Donnerstag 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr 035204/21 70 Freitag 07.00 bis 12.00 Uhr Trinkwasser: 0151/14 828 280 oder 0151/14 828 281 Abwasser: 0151/14 828 282 oder 0151/14 828 283 Straßenbeleuchtung: 035204/ 21753 n Außenstelle Burkhardswalde jeweils zu den Dienstzeiten Dienstag 14.00 bis 18.00 Uhr Havariedienst Trinkwasser/Abwasser: 0171/7114183 Donnerstag 14.00 bis 16.00 Uhr außerhalb der Dienstzeiten n Bereitschaftsdienst für den Bereich Scharfenberg n Rufnummern Gemeindeverwaltung Telefon: 035204/2170 Gemeindeverwaltung Klipphausen: 035204 2170 zu den Dienstzeiten Außenstelle Bürgerbüro Burkhardswalde: 035245 729001 Havariedienst: Einwohnermeldeamt Klipphausen: 035204 21720 o. 21721 Trinkwasser: 0173/5 74 88 92 Internet: www.klipphausen.de Kommunalservice Brockwitz-Rödern e-Mail: gemeindeverwaltung@klipphausen.de (werktags zw. 15:30–6:45 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen) Abwasser: 0171/7 11 41 83 Gemeinde Klipphausen n Sprechzeiten Friedensrichterin Frau Fiebiger n Bereitschaftsdienst für den Bereich Triebischtal Friedensrichter Herr Richter Trinkwasser: 03523/774120 Dienstag, den 21. Juli 2020, in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr Außerhalb der Dienstzeiten sowie sonn- und feiertags: 0173/5748892 in den Vereinsräumen in Klipphausen, Talstraße 3. Abwasser: 0172/3533470 e-Mail: friedensrichter@klipphausen.net Abwasser Taubenheim und Ullendorf: 03521/760512 n Technischer Bereitschaftsdienst Tyczka Totalgaz Telefon: 0800/2566611 Die Gemeinde Klipphausen begrüßt n Fäkalienabfuhr Klipphausen Enno Fischer 0351/8 30 26 62 folgende neue Erdenbürger: info@ennofischer.de n Fäkalienabfuhr ehemals Triebischtal Moritz Arnds 09. 05. 2020 Miltitz Abfuhr und Entsorgung OHG 03521/733849 info@ae-meissen.de Josef Albert Rothenbücher 10. 05. 2020 Garsebach n Bereitschaftsdienst der ENSO Energie Selma Veit 10. 05. 2020 Klipphausen Sachsen Ost GmbH Störungsnummer: Erna Umbreit 11. 05. 2020 Klipphausen Gas: 0351 50178880 Strom: 0351 50178881 Hanna Singer 27. 05. 2020 Weistropp Servicenummer: 0800 0320010 (kostenfrei) e-Mail:service-netz@enso.de n NOTRUFE Polizei 110 Notruf 112 Das nächste Amtsblatt der Gemeinde Regionalleitstelle Dresden 0351/501210 Leitstellenruf priorisiert 0351/19296 Klipphausen erscheint am 31. Juli 2020. Krankentransport 0351/19222 Redaktionsschluss ist am 20. Juli 2020. Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117 Polizeirevier Meißen: 03521/4720 Faxeingang Gehörlose 0351/8155130 n Sammeltermine: Herausgeber: Gemeindeverwaltung Klipphausen • Talstraße 3 • 01665 Klipphausen • Tel.: 035204 2170, Fax: 035204 21729 • www. Klipphausen.de, Restmüll 14. und 28.07.2020 Gemeindeverwaltung@Klipphausen.de • Verantwortlich: für den amtlichen Teil: Gelber Sack 14. und 28.07.2020 Bürgermeister Mirko Knöfel • für den nichtamtlichen Teil: die jeweiligen Unterzeich- Blaue Tonne (240 l) 22.07.2020 Bioabfall 07., 14., 21. und 28.07.2020 ner, bzw. Vereine und sonstige Gemeinschaften Gesamtherstellung, Alle Informationen zu Sammelterminen entnehmen Sie Anzeigen und Vertrieb: RiEDEL GmbH & Co. KG – Verlag für Kommunal- und Bürgerzei- bitte dem Abfallkalender. Die Wertstoffsäcke bitte tungen Mitteldeutschland • Gottfried-Schenker-Straße 1, 09244 Lichtenau, OT Ottendorf, frühestens erst am Vortag ab 18.00 Uhr bereitstellen. Telefon: 037208/876-100, Fax: 037208/876299, E-Mail: info@riedel-verlag.de. Es gilt die Anzeigenpreisliste 2019. Der Gelbe Sack ist kein Restmüllbehälter. C Erscheinungsweise: Das Amtsblatt erscheint monatlich, kostenlos zur Selbstabholung. M Y BITTE UNBEDINGT BEACHTEN! Auflage: 5.000 Exemplare K
Ausgabe 07/2020 Amtsblatt der Gemeinde Klipphausen Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen n Einladung Gemeinderatssitzung n Einladung Sitzung Ortschaftsrat Scharfenberg Die Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, dem 7. Juli 2020, um 19.00 Uhr, im Vereinshaus Constappel, Langer Die Sitzung des Ortschaftsrates Scharfenberg findet am Weg 23, 01665 Klipphausen, statt. Dienstag, dem 14. Juli 2020, um 19.00 Uhr, im Schloss Batzdorf statt. n TAGESORDNUNG: 1. Eröffnung der Gemeinderatssitzung und Feststellung der Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte den Aushängen der Beschlussfähigkeit durch den Bürgermeister Bekanntmachungstafeln oder dem Sitzungskalender im Internet 2. Protokollkontrolle unter www.klipphausen.de. 3. Bürgerfragestunde 4. Anfragen und Informationen Es wird darauf hingewiesen, dass aus Gründen des 5. Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der Ergän- Gesundheitsschutzes nur begrenzte Kapazitäten für die zungssatzung Scharfenberg „Teil von Flurstück 103/2 Gemar- Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. kung Reppnitz“ (Aufstellungsbeschluss) 6. Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung der Ergän- zungssatzung „Flurstück 105/2 Gemarkung Taubenheim“ (Aufstellungsbeschluss) Wir gratulieren 7. Beratung und Beschlussfassung zur Vergabe von Bauleistungen für die Hochwassermaßnahme 2013 ID 628 Wiederherstellung Gewässerlauf Krebsbach, Ortslage Tanneberg 8. Allgemeine Bauangelegenheiten 9. Beratung und Beschlussfassung zur Umflurung des Flurstücks 565/2 der Gemarkung Rothschönberg nach Nossen, Mergenthal Alles Gute mit Entwurf einer öffentlich rechtlichen Vereinbarung 10. Beratung und Beschlussfassung zur Verzichtserklärung Vorkaufsrechte Wir gratulieren allen Jubilaren zum Geburtstag und wünschen Ihnen n Einladung Gemeinderatssitzung und Sitzung alles erdenklich Gute, Gesundheit und Technischer Ausschuss einen schönen Verlauf Ihres Festes. Die Gemeinderatssitzung und Sitzung des Technischen Ausschusses findet am Dienstag, dem 21. Juli 2020, um 05.07. Elfriede Kiesling Kleinschönberg 77 18.00 Uhr, im Vereinshaus Constappel, Langer Weg 23, 05.07. Gerhard Körner Munzig 85 01665 Klipphausen, statt. 10.07. Christine Gräfe Seeligstadt 79 11.07. Christel Winkler Weistropp 79 15.07. Gerda Müller Polenz 84 n Einladung 15.07. Angelika Lichner Bockwen 75 15 07. Margit Pietzsch Wildberg 71 Sitzung Ortschaftsrat Taubenheim 18.07. Reinhard Maul Weistropp 78 18.07. Anneliese Patzig Constappel 75 Die Sitzung des Ortschaftsrates Taubenheim findet am Mitt- woch, dem 8. Juli 2020, um 19.00 Uhr, im Feuerwehrgeräte- 22.07. Dorothea Hahn Miltitz 88 haus Taubenheim statt. 22.07. Barbara Kuhn Lampersdorf 70 23.07. Rosita Opitz Wildberg 77 23.07. Bernd Geckert Röhrsdorf 74 24.07. Dieter Müller Munzig 77 n Einladung 24.07. Dieter Zimmer Naustadt 73 Sitzung Ortschaftsrat Gauernitz 25.07. Erna Hentschel Gauernitz 85 25.07. Klaus Winkler Rothschönberg 82 Die Sitzung des Ortschaftsrates Gauernitz findet am 25.07. Ingeborg Pietzsch Röhrsdorf 81 C Donnerstag, dem 9. Juli 2020, um 19.00 Uhr, im Feuer- 26.07. Anneli Hentzschel Gauernitz 77 M Y wehrgerätehaus Gauernitz statt. K
Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Klipphausen Ausgabe 07/2020 Amtliche Bekanntmachungen n Bericht über die Sitzung des Gemeinderates am 2. Juni 2020 Gemäß § 110 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) HTB Schmidtgen GmbH aus Lommatzsch zum Gesamtbruttopreis werden durch den Gemeinderat folgende Beschlüsse gefasst: von 35.515,24 € zu erteilen. 1. Die Gemeinderäte beschließen die Feststellung des Jahresab- Beschluss Nr.: 06-153/2020 schlusses 2019 der Kommunalentwicklungsgesellschaft Klipp- hausen mbH i. L. entsprechend des Punktes 1 der Anlage. Der Gemeinderat Klipphausen stimmt der Annahme der Spende zu. 2. Die Gemeinderäte beschließen, den Jahresüberschuss (ausge- Beschluss Nr.: 06-157/2020 wiesen in der Anlage) in die neue Rechnung vorzutragen. Der Liquidator der KEG Klipphausen mbH wird entlastet. Der Gemeinderat Klipphausen beschließt, auf das gesetzliche Beschluss Nr.: 06-147/2020 Vorkaufsrecht gem. § 24 BauGB ff, § 17 SächsDSchG, § 27 Sächs- WaldG sowie SächsNatschG für nachstehend aufgeführte Flurstü- Der Gemeinderat Klipphausen beschließt, nach § 88b SächsGemO cke zu verzichten: auf die Aufstellung von Gesamtabschlüssen für die Jahre 2019 und 1. Gemarkung: Munzig 2020 zu verzichten. Für die Folgejahre wird jeweils mit Beschluss zur Flurstücke: 32 und 36/8 Haushaltssatzung vom Gemeinderat separat ein Beschluss gefasst, Nutzungsart: Grünland ob für das jeweilige Haushaltsjahr ein Gesamtabschluss aufgestellt UR-Nr.: 195/2020 wird. 2. Gemarkung: Tanneberg Beschluss Nr.: 06-148/2020 Flurstücke: 292/1 und 292/2 Nutzungsart: Grünland, Unland Der Gemeinderat Klipphausen beschließt, die unter dem Sachkonto UR-Nr.: 672/2020 099021 Maßnahme BGWG5701 im Produkt 57.10.01.01 in Höhe 3. Gemarkung: Kleinschönberg von 50.000,00 € veranschlagten Mittel für die Erweiterung der Stra- Flurstücke: 167, 194/2, 194/3, 195, 248, 249, 264, 280 ße „An der Novisol“ im Gewerbegebiet Klipphausen einzusetzen. Nutzungsart: Wohngrundstück, Landwirtschafts- und Beschluss Nr.: 06-149/2020 Waldfläche UR-Nr.: 691/2020 Der Gemeinderat Klipphausen beschließt, die pauschale Zuweisung 4. Gemarkung: Klipphausen Straßen 2020 in Höhe von 259.012,18 € für folgende Vorhaben Flurstück: 611/1 einzusetzen: Nutzungsart: GI-Fläche GWG Klipphausen – Straßenbau Zwuschwitzer Dorfbach UR-Nr.: 730/2020 26.413,12 € – Straßenbau Ullendorf 5. Gemarkung: Munzig 16.500,00 € Flurstück: 22 – Rest für Straßen- und Radwegbau im Zusammenhang mit der Nutzungsart: Wohngrundstück Breitbanderschließung. UR-Nr.: 759/2020 Beschluss Nr.: 06-150/2020 6. Gemarkung: Klipphausen Flurstück: 706/33 Der Gemeinderat Klipphausen beschließt, die Gewässerunterstüt- Nutzungsart: Wohngrundstück zungspauschale 2020 in Höhe von 66.982,03 € für die Sanierung UR-Nr.: 777/2020 der Scharre im Ortsteil Taubenheim einzusetzen. 7. Gemarkung: Röhrsdorf Beschluss Nr.: 06-151/2020 Flurstück: 135 Nutzungsart: Wohngrundstück Der Gemeinderat Klipphausen stimmt der überplanmäßigen Ausga- UR-Nr.: 793/2020 be Vorhaben Straßenbau Obermunzig in Höhe von 13.958,58 € im Beschluss Nr.: 06-158/2020 Jahr 2020 zu. Die Mehrkosten werden über die im Plan eingestellten Mittel für das Vorhaben Erschließung Abwasser Obermunzig abge- Der Gemeinderat Klipphausen beschließt, den Auftrag für die Hoch- deckt. wassermaßnahme 2013 ID 535 Instandsetzung Landwirtschafts- Beschluss Nr.: 06-152/2020 und Wanderweg Tanneberg der Fa. Nitsche Bauunternehmung GmbH, Ossietzkystraße 37 a, 01662 Meißen, zum Bruttopreis von Der Gemeinderat Klipphausen beschließt, den 6. Nachtrag zum 205.320,42 € zu erteilen. Bauvorhaben Ausbau der Straße Obermunzig im OT Munzig der Fa. Beschluss Nr.: 06-160/2020 n Bericht über die Sitzung des Gemeinderates am 16. Juni 2020 Der Gemeinderat Klipphausen stimmt der überplanmäßigen Ausga- Robschütz – Teil 2018 nördl. Bahn bis Neurobschützer Weg der Fa. be Erschließung Trinkwasser Robschütz in Höhe von 63.902,64 € im Landschaftsgestaltung Straßen-, Tief und Wasserbau GmbH, Jahr 2020 zu. Die Mehrkosten werden über die im Haushalt einge- Dresdner Straße 27a, 09599 Freiberg, zum Bruttopreis von stellten Mittel für die Erschließung Abwasser Robschütz abgedeckt. 687.767,02 € zu erteilen. Die für die Erschließung Robschütz noch benötigten Mittel werden Beschluss Nr.: 07-167/2020 in den Haushalt 2021 neu eingestellt. Beschluss Nr.: 07-166/2020 Der Gemeinderat Klipphausen bestätigt die vorliegende Betriebs- kostenabrechnung und deren öffentliche Bekanntmachung. C M Der Gemeinderat Klipphausen beschließt, den Auftrag für die Auf der Grundlage der vorliegenden Betriebskostenabrechnung für Y K Erschließung mit Abwasser, Trinkwasser und Breitband im OT das Jahr 2019 beschließt der Gemeinderat ab dem 01. August 2020
Ausgabe 07/2020 Amtsblatt der Gemeinde Klipphausen Seite 5 Amtliche Bekanntmachungen folgende Elternbeiträge: Vorhaben soll über entsprechende Kreditaufnahmen abgedeckt – Krippe 9 Std. 263,08 € werden. – Kita 9 Std. 142,98 € Beschluss Nr.: 07-170/2020 – Hort 6 Std. 77,21 €. Beschluss Nr.: 07-168/2020 Der Gemeinderat Klipphausen beschließt, den Auflösungsbetrag 2020 in Höhe von 31.752,04 € vom kommunalen Vorsorgevermö- Der Gemeinderat Klipphausen beschließt die 10. Änderung der gen für die Anschaffung eines neuen Fahrzeuges für den Bauhof Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und sonstigen (Hausmeister) und für die Neugestaltung der Außenanlagen Kinder- Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtun- tagesstätte Scharfenberg einzusetzen. gen der Gemeinde Klipphausen und in Tagespflege (Satzung Eltern- Beschluss Nr.: 07-171/2020 beiträge) vom 06. August 2013 in der vorliegenden Fassung. Beschluss Nr.: 07-169/2020 Der Gemeinderat Klipphausen stimmt der überplanmäßigen Ausga- be Beratungsleistungen für die Durchführung der Ausschreibung Der Gemeinderat Klipphausen fasst den Grundsatzbeschluss, im der Bauleistungen für den Breitbandausbau in Höhe von Zusammenhang mit dem Breitbandausbau zusätzliche Leistungen 20.531,78 € im Jahr 2020 zu. für die Trinkwassererschließung (1.144.658,44 €) und für die Errich- Die Kosten werden über die im Haushalt eingestellten Mittel für die tung von Straßenbeleuchtung (351.395,40) und für die Mitverlegung Erschließung Abwasser Robschütz abgedeckt. Die für die Erschlie- von Stromkabel (17.422,50 €) zu erbringen. ßung Robschütz noch benötigten Mittel werden in den Haushalt Die entsprechenden Haushaltsmittel sind in den Haushalt 2020 bzw. 2021 neu eingestellt. in den Finanzplan aufzunehmen. Die Finanzierung der zusätzlichen Beschluss Nr.: 07-172/2020 n Beschlüsse Technischer Ausschuss am 16. Juni 2020 Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag auf Teilumnutzung Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag zur Errichtung eines UG des Wohnhauses in Büro und Lager, Erweiterung Bürobereich Außenschornsteins auf dem Flurstück 84 Gemarkung Reppnitz zu. mit Terrassendecke und Anbau Garagen-/Lagergebäude und den Beschluss Nr. 19-03/2020 Anträgen auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Plans „Am Flachsgrund“ auf dem Flurstück 694 Gemarkung Klipphausen zu. Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag zur Errichtung eines Beschluss Nr.: 15-03/2020 Gartenschuppens mit Anbau auf dem Flurstück 706/62 Gemarkung Klipphausen zu. Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag auf Errichtung von 4 Beschluss Nr. 20-03/2020 Balkonanlagen auf dem Flurstück 84/2 Gemarkung Weitzschen zu. Beschluss Nr. 16-03/2020 Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag auf Nutzungsände- rung der Garage in einen Hobby- und Abstellraum auf dem Flurstück Der Technische Ausschuss stimmt dem Nachtrag zur Baugenehmi- 133/2 Gemarkung Schmiedewalde zu. gung zum Um- und Ausbau von Scheune und Wohnhaus auf dem Beschluss Nr.: 21-03/2020 Flurstücke 164/1 Gemarkung Batzdorf zu. Beschluss Nr.: 17-03/2020 Der Technische Ausschuss stimmt dem Antrag auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Stellplätzen auf dem Flurstück 135/2 Der Technische Ausschuss stimmt der Voranfrage zum Neubau von Gemarkung Röhrsdorf zu. 2 Mehrfamilienwohnhäusern auf dem Flurstück 42i Gemarkung Beschluss Nr.: 22-03/2020 Hühndorf mit Auflagen zu. Beschluss Nr.: 18-03/2020 n Abwassererschließung Robschütz 2. Bauabschnitt Ab 13.07.2020 wird der 2. Bauabschnitt der Abwassererschließung in Robschütz durchgeführt. Der Bauabschnitt umfasst die Bereiche Bahnquerung der S 83 an der Fleischerei Thiele bis zum Schenkberg sowie den Neurobschützer Weg bis hin zur Kläranlage Neue Sied- lung (siehe Bild). Mit der Ausführung der Bauleistung ist die Firma Landschaftsgestal- tung, Straßen-, Tief- und Wasserbau GmbH aus Freiberg beauftragt. Im Zeitraum 20.07.2020 bis 28.08.2020 wird der Bereich Bahnque- rung unter VOLLSPERRUNG der S 83 gebaut. Bei idealem Bauablauf wird sich der Zeitraum der Vollsperrung auf die Sommerferien beschränken. Alle weiteren Arbeiten werden unter halbseitiger Verkehrsregelung der S 83 durchgeführt. Für die Bereiche Neurobschützer Weg, Neue Siedlung und Zufahrt Schenkberg sind aufgrund der geringen Straßenbreiten teilweise ebenfalls Vollsperrungen der Nebenstraßen notwendig. Zeitweise wird es zu geänderten Verkehrsführungen kommen. Die Umlei- tungsstrecken werden entsprechend ausgewiesen. Alle Gewerbe- C M treibenden sind während der Bauzeit über die ausgeschilderten Y K Umleitungen zu erreichen. Die fußläufige Zugänglichkeit zu den Wir bitten hinsichtlich der bevorstehenden Einschränkungen um Ihr Grundstücken sowie zu den Unternehmen wird gewährleistet. Verständnis.
Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Klipphausen Ausgabe 07/2020 Amtliche Bekanntmachungen n Bekanntmachung nach § 14 Abs. 2 SächsKitaG der Gemeinde Klipphausen für das Jahr 2019 1. Kindertageseinrichtungen 1.3.2. Aufwendungen je Platz und Monat (Jahresdurchschnitt) 1.1. Erforderliche Personal- und Sachkosten je Platz und Monat (Jahresdurchschnitt) Krippe 9 h Kindergarten 9 h Hort 6 h in € in € in € Krippe 9 h Kindergarten 9 h Hort 6 h Gesamtaufwendungen in € in € in € je Platz und Monat 64,15 28,46 15,37 erforderliche Personalkosten 1.028,87 11428,70 231,50 2. Kindertagespflege nach § 3 Abs. 3 SächsKitaG erforderliche 2.1. laufende Geldleistung für die Kindertagespflege je Sachkosten 1.147,70 1161,54 133,23 Platz und Monat (Jahresdurchschnitt) erforderliche Personal- Kindertagespflege 9 h in € und Sachkosten 1.176,57 11490,24 264,73 Erstattung angemessener Kosten Geringeren Betreuungszeiten entsprechen jeweils anteilige Perso- für den Sachaufwand nal- und Sachkosten (z.B. 6 h-Betreuung im Kindergarten = 2/3 der (§ 23 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII) 95,00 erforderlichen Personal- und Sachkosten für 9 h). Betrag zur Anerkennung der Förderleistung (§ 23 Abs. 2 Nr. 2 SGB VIII) einschließlich 1.2. Deckung der Personal- und Sachkosten je Platz und seit 1.6.2019 Finanzierung für mittelbare Monat (Jahresdurchschnitt) pädagogische Tätigkeiten 576,62 Krippe 9 h Kindergarten 9 h Hort 6 h durchschnittliche Erstattungsbeträge für Beiträge in € vor SVJ* im SVJ* in € zur Unfallversicherung (§ 23 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII), Landeszuschuss 224,35 224,35 149,56 Alterssicherung (§ 23 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII) sowie zur Kranken- und Pflegeversicherung Elternbeitrag (§ 23 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII) 61,80 (ungekürzt) 225,59 137,53 137,53 74,29 = laufende Geldleistung 733,42 Gemeinde (inkl. Eigenanteil freiwillige Angabe: freier Träger) 726,63 128,36 128,36 40,88 weitere Kosten für die Kindertagespflege (z.B. für Ersatzbetreuung, Ersatzbeschaffung, * SVJ-Schulvorbereitungsjahr Fortbildung, Fachberatung durch freie Träger) = Kosten für die Kindertagespflege insgesamt 733,42 1.3. Aufwendungen für Abschreibungen, Zinsen, Miete 2.2. Deckung der laufenden Geldleistung bzw. – sofern rele- 1.3.1. Aufwendungen für alle Einrichtungen gesamt je Monat vant – der Kosten Kindertagespflege insgesamt je Platz und Monat (Jahresdurchschnitt) Aufwendungen in € Abschreibungen 14.986,22 Kindertagespflege 9 h in € Zinsen 4.915,53 Landeszuschuss 244,76 Miete 9.538,87 Elternbeitrag (ungekürzt) 225,59 Gesamt 29.440,62 Gemeinde 263,07 n Aufgabe von Punkten des amtlichen Raumbezugsfestpunktfeldes des Freistaates Sachsen Der Staatsbetrieb Geobasisinfor- Dabei haben Mitarbeiter des GeoSN von folgenden Liegenschaften mation und Vermessung Sach- Punkte dauerhaft entfernt: sen (GeoSN) bearbeitet auf der – vom Flurstück 118/4 der Gemarkung Burkhardswalde, Grundlage des Gesetzes über – vom Flurstück 124 der Gemarkung Groitzsch, das amtliche Vermessungswe- – vom Flurstück 476h der Gemarkung Miltitz, sen und das Liegenschaftska- – vom Flurstück 109 der Gemarkung Seeligstadt, taster im Freistaat Sachsen – vom Flurstück 74 der Gemarkung Tanneberg, (Sächsisches Vermessungs- und – vom Flurstück 361/1 der Gemarkung Tanneberg. Katastergesetz – SächsVerm- KatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. S. 138, 148), zuletzt geän- Die Pflichten, die für die Eigentümer der Flurstücke und für dert durch Gesetz vom 24. Mai 2019 (SächsGVBl. S. 431), das amtli- Nutzungsberechtigte mit der Duldung der Festpunkte verbunden che Raumbezugsfestpunktfeld (ehemals Trigonometrisches Fest- waren, sind damit entfallen. punktfeld). In diesem Zusammenhang sind auf dem Gebiet der Gemeinde Dresden, den 27. April 2020 C M Klipphausen Raumbezugsfestpunkte (RBP, ehemals Trigonometri- Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen Y K sche Punkte) überprüft worden. (GeoSN)
Ausgabe 07/2020 Amtsblatt der Gemeinde Klipphausen Seite 7 Amtliche Bekanntmachungen n 10. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen und sonstigen Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Klipphausen und in Tagespflege (Satzung Elternbeiträge) vom 06. August 2013. Die Anlage 1 zur Beitragssatzung erhält folgende neue Fassung: bis 4,5 Stunden: 1. Kind 71,49 € 67,74 € 2. Kind 57,49 € 53,49 € Anlage 1 zur Elternbeitragssatzung 3. u. weitere Kinder 0,00 € 0,00 € n I. Krippe: n III. Hort verheiratet/eheähnl. allein- Gemeinschaft erziehend verheiratet/eheähnl. allein- Gemeinschaft erziehend bis 11 Stunden: 1. Kind 321,54 € 306,87 € bis 2 Stunden: 1. Kind 25,74 € 24,24 € 2. Kind 266,54 € 248,21 € 2. Kind 20,41 € 18,74 € 3. u. weitere Kinder 0,00 € 0,00 € 3. u. weitere Kinder 0,00 € 0,00 € bis 10 Stunden 1. Kind 292,31 € 278,98 € bis 5 Stunden 1. Kind 64,34 € 60,59 € 2. Kind 242,31 € 225,64 € 2. Kind 51,01 € 46,84 € 3. u. weitere Kinder 0,00 € 0,00 € 3. u. weitere Kinder 0,00 € 0,00 € bis 9 Stunden: 1. Kind 263,08 € 251,08 € bis 6 Stunden: 1. Kind 77,21 € 72,71 € 2. Kind 218,08 € 203,08 € 2. Kind 61,21 € 56,21 € 3. u. weitere Kinder 0,00 € 0,00 € 3. u. weitere Kinder 0,00 € 0,00 € bis 7,5 Stunden: 1. Kind 219,23 € 209,23 € 2. Kind 181,73 € 169,23 € n In-Kraft-Treten 3. u. weitere Kinder 0,00 € 0,00 € Diese Satzung tritt am 01. August 2020 in Kraft. bis 6 Stunden: 1. Kind 175,39 € 167,39 € 2. Kind 145,39 € 135,39 € Klipphausen, 17. 06. 2020 3. u. weitere Kinder 0,00 € 0,00 € bis 4,5 Stunden: 1. Kind 131,54 € 125,54 € Mirko Knöfel 2. Kind 109,04 € 101,54 € Bürgermeister 3. u. weitere Kinder 0,00 € 0,00 € n II. Kindergarten: n Hinweis nach § 4 Abs. 4 SächsGemO: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvor- verheiratet/eheähnl. allein- schriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach ihrer Gemeinschaft erziehend Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. bis 11 Stunden: 1. Kind 174,75 € 165,58 € Dies gilt nicht, wenn 2. Kind 140,53 € 130,75 € 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 3. u. weitere Kinder 0,00 € 0,00 € 2. Vorschriften über Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, bis 10 Stunden 1. Kind 158,87 € 150,54 € 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 wegen 2. Kind 127,76 € 118,87 € Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 3. u. weitere Kinder 0,00 € 0,00 € 4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder bis 9 Stunden: 1. Kind 142,98 € 135,48 € b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegen- 2. Kind 114,98 € 106,98 € über der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, 3. u. weitere Kinder 0,00 € 0,00 € der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. bis 7,5 Stunden: 1. Kind 119,15 € 112,90 € Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 3 oder 4 geltend gemacht 2. Kind 95,82 € 89,15 € worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist 3. u. weitere Kinder 0,00 € 0,00 € jedermann diese Verletzung geltend machen. Sätze 1 bis 3 sind nur anzuwenden, wenn bei der Bekanntmachung der Satzung auf die bis 6 Stunden: 1. Kind 95,32 € 90,32 € Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von 2. Kind 76,65 € 71,32 € Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hingewie- C 3. u. weitere Kinder 0,00 € 0,00 € sen worden ist. M Y K
Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Klipphausen Ausgabe 07/2020 Amtliche Bekanntmachungen n Breitbandprojekt „Glasfaser für Klipphausen“ n Bericht über die Sitzung des Ortschaftsrates Endlich ist es soweit. Der Breitbandausbau im Gemeindegebiet Scharfenberg vom 9. Juni 2020 schreitet voran. Dazu informieren wir Sie hier und auf unserer Home- page www.klipphausen.de regelmäßig über den aktuellen Stand. Nach der Begrüßung und der Protokollkontrolle gab es zu folgenden Themen Informationen und Rückmeldungen aus der Gemeindever- n Aktuelle Maßnahmen: waltung: • In Obermunzig wurde im Zuge des Straßenbaus eine Breitband- • Die Ausbesserungen am Verbindungsweg Zechenfeld wurden mitverlegung durchgeführt. Diese Maßnahme ist im Juni fertig- durch die Baufirma des Funkturmes ausgeführt. gestellt worden. • Die Bank an der „Alten Linde“ wurde durch den Bauhof ersetzt. • Auf der B6 zwischen Meißen und Niederwartha wird durch das • Für den neuen Funkturm am Zechenfeld sollen 8 Bäume Landesamt für Straßenbau und Verkehr eine Deckenlagensanie- gepflanzt werden. Die Bestätigung durch die Bauaufsicht soll rung durchgeführt. Um später den Verkehr auf dieser vielbefah- nach der Durchführung an den Ortschaftsrat übermittelt werden. renen Straße kaum einzuschränken, werden hier Leerrohre • Eine mögliche Höhenbegrenzung für den LKW Verkehr in Polenz vorverlegt. wird im Rahmen der nächsten Verkehrsschau mit thematisiert. • Derzeit wird in Miltitz Zwuschwitz eine Hochwassermaßnahme durchgeführt. Auch hier erfolgt eine Breitbandmitverlegung, Der Ortschaftsrat soll eine Stellungnahme zu einer geplanten damit die neu gebaute Straße später nicht wieder aufgebrochen Bebauung Gemarkung Reppnitz abgeben. werden muss. Der Ortschaftsrat Scharfenberg befürwortet eine Bebauung gemäß der Zeichnung, die dem Ortschaftsrat aktuell vorlag. Auch bei Ände- rungen ist die Nähe zum Grundstück 103/3 bevorzugt. Des Weiteren sind die Einwände des Bergbauamtes zu beachten. Die anstehen- den Ausgleichsmaßnahmen sollten wenn möglich auf dem Grund- stück stattfinden, beziehungsweise sollen so viele alte Bäume wie möglich stehenbleiben. n Sonstiges: • Bepflanzungsplan: Der vorgeschlagene Bepflanzungsplan soll im Vorfeld der nächsten Ortschaftsratssitzung beraten werden. Der erstellte Plan soll den Umweltausschuss unterstützen, Flächen für Ausgleichsmaßnahmen in der Gemeinde zu finden. • Es wurden Vorschläge und Ideen besprochen, im Rahmen der geplanten Breitbandverlegung auch neue Kabel für weitere Stra- ßenlampen zu verlegen. Die Vorschläge sollen in die laufende Planung mit einfließen. • Die Gemeindeverwaltung befindet sich derzeit in der Planung des kombinierten Sport- und Spielbereiches. Im Vorfeld wurde bereits mit dem Schulleiter der GS Naustadt ein Plan erarbeitet. Der vordere Bereich des Sportplatzes Scharfenberg ist für dieses Vorhaben vorgesehen. n Maßnahmen in Vorbereitung: • Die europaweite Ausschreibung für die Bauleistungen zum Breit- • Die Alternativen für den Wanderweg im Müllergründchen sollen bandausbau wurden zum 29. Juni 2020 veröffentlicht. weiter durch den Ortschaftsrat verfolgt werden. • Ebenso wird auch das alljährliche Baumpflanzfest wieder einge- • Zum Abschluss der Bauvorbereitungen werden die betroffenen plant. Grundstückseigentümer per Post gebeten, dem baulichen Vorhaben zuzustimmen. Zunächst werden wir Anfang Juli die Der Ortschaftsrat ist unter der folgenden Emailadresse zu erreichen: Zustimmungserklärungen für die Breitbandhaupttrassen in OR.Scharfenberg@klipphausen.net. privaten Grundstücken, Gestattungsvertrag genannt, versen- Die nächste Sitzung ist am 14. Juli 2020 im Schloss Batzdorf den. Im August werden die Zustimmungserklärungen für die Hausanschlüsse versendet. Marcus Lorenz Robert Horn Ortsvorsteher Ortschaftsrat In eigener Sache: So kommt das Amtsblatt Klipphausen zusätzlich in Ihren elektronischen Briefkasten … Das Vorhaben wird gefördert nach der Richtlinie „Digitale Offensive Sachsen“ Bestellen Sie Ihre elektronische Ausgabe kostenfrei per e-Mail C M unter newsletter@riedel-verlag.de Y K
Ausgabe 07/2020 Amtsblatt der Gemeinde Klipphausen Seite 9 Amtliche Bekanntmachungen n Bericht über die Sitzung des Ortschaftsrates Taubenheim vom 20. Mai 2020 Zu dieser Sitzung waren alle 4 Mitglieder des Rates sowie vier Gäste Die Sirene auf dem alten Gasthof in Taubenheim gibt seit länge- anwesend. Leider war kein Gemeindevertreter anwesend. rem keinen Ton mehr von sich. • Ist die Sirene defekt oder wurde diese ausgeschalten? n Antworten auf Fragen der letzten Sitzung • Wie sieht der Plan aus, um die Feuerwehr und die Einwohner Auf Grund der derzeitigen Lage konnte die Gemeinde keine Antwor- wieder mit einem Sirenensignal zu alarmieren? ten auf die noch offenen Fragen aus der letzten Ortschaftsratssit- Den Besitzern des Flurstücks 105/1 der Gemarkung Taubenheim zung vom 22.01.2020 bereitstellen. wurde Unterstützung bei der Schaffung des Baurechts auf dem Grundstück zugesichert. n Fragen von Bürgern aus dieser Sitzung • Wie ist der aktuelle Stand zur Schaffung des Baurechts? Das Grundstück der ehemaligen Trocknung/alte Ziegelei in Tauben- Auf dem Bauplatz alter Sportplatz/Hortensienweg Taubenheim heim, Flurstücksnummer 140/8, ist nicht das schönste. Es wurde stehen weniger Bäume als im Bebauungsplan eingezeichnet. jahrelang dem Verfall preisgegeben. • Entspricht die Reduzierung den Bau- und Umweltgenehmigun- • Ist es möglich, dass die Gemeinde dem Kreis oder Land das gen? Grundstück als Ausgleichsmaßnahme schmackhaft macht? • Wer veranlasst die Nachpflanzung? Es wird die Bank Am Birkenwald in Taubenheim vermisst. • Wurde die Nachpflanzung schon angewiesen? • Hat die Gemeinde diese umgestellt? • Ist die Bank woanders aufgetaucht? n Anmerkungen A uf dem Flurstück 87/44 der Gemarkung Taubenheim, Naherho- Das Kirchgässchen, Flurstück 329 der Gemarkung Taubenheim lung, stehen mehrere Bäume (Pappeln) die augenscheinlich vom (zwischen Friedhof und der kleinen Triebisch), soll wieder nutzbar Totholz befreit werden müssen. Die Bäume befinden sich an gemacht werden. einem Querverbindungsweg in unmittelbarer Nähe eines Garten- Der OR Taubenheim nimmt Kontakt mit Nachbarn, Bürgern und der häuschens. Gemeinde auf, um Lösungen der Nutzbarmachung abzuwägen. • Wie bewertet die Gemeinde hier den Zustand? • Muss der Pächter oder der Verpächter für die Verkehrssicherheit Für die nächste Sitzung des Ortschaftsrates sind insbesondere die sorgen? Bürger/-innen der Ortsteile Sönitz, Piskowitz, Kettewitz und Auf demselben Grundstück, Flurstück 87/44 der Gemarkung Kobitzsch recht herzlich eingeladen. An diesem Abend möchten wir Taubenheim, sind zwei Teiche, alte Tongruben. mit Ihnen Ideen für die Zukunft unserer Dörfer sammeln, um diese in • Wer ist für die Pflege und die Verkehrssicherheit der zwei Teiche den nächsten Jahren anzuschieben. verantwortlich? Die Anregungen für die Zukunft der Ortsteile Weitzschen und Seelig- • Wie lautet die aktuelle Sicherheits- und Umweltbegutachtung? stadt sowie Taubenheim und Ullendorf werden in den jeweiligen Des Weiteren befindet sich auf dem Flurstück 79 der Gemarkung darauffolgenden OR-Sitzungen besprochen. Ullendorf ebenfalls ein Teich, ebenso eine alte Tongrube. Unabhängig von den Sitzungen können Anregungen, Vorschläge, • Wer ist für die Pflege und die Verkehrssicherheit dieses Teiches Hinweise o. vgl. an den OR Taubenheim or.taubenheim@klipphau- verantwortlich? sen.net oder die Gemeindeverwaltung gemeindeverwaltung@klipp- • Wie lautet die aktuelle Sicherheits- und Umweltbegutachtung? hausen.de gesendet werden. An der Hauptstraße Taubenheim hing die Geschwindigkeitsan- Der Ortschaftsrat Taubenheim bedankt sich bei allen und lädt zur zeigetafel „Smiley“ mit Verkehrszähleinrichtung. nächsten Sitzung am 08.07.2020 um 19:00 Uhr im Feuerwehrgerä- • Wann wird die Auswertung mit den Daten dem Ortschaftsrat tehaus Taubenheim ein. übergeben? • Ist eine Präsentation Verkehrsdaten im Amtsblatt vorgesehen? Roland Butter Hans-Jürgen Richter • Wann ist geplant, die Tafel in Sönitz aufzustellen? Ortsvorsteher stellv. Ortsvorsteher n Bericht über die Sitzung des Ortschaftsrates Klipphausen am 8. Juni 2020 n Protokollkontrolle: stellten ihre Aufgaben im Rahmen ihrer Funktion als Wanderwe- Zum Protokoll der letzten Sitzung gibt es keine Anmerkungen bzw. gewarte dar: Erneuerung, Pflege, Reparatur der Wegweiser und Einwände. OV Prof. Dr. Thoralf Münch stellt den Bearbeitungstand Informationstafeln für die Wanderwege, Kontrolle der Wander- der in den OR-Sitzungen vom 13.01.2020 dargestellten Probleme wege bezüglich Behinderungen durch umgestürzte Bäume, Frei- und Anregungen seitens der Gemeindeverwaltung vor. OV Prof. Dr. scheiden der Wanderwege (Entfernen von Zweigen) sowie Thoralf Münch sowie OR Falk Winkler berichten über das Ergebnis gemeindeübergreifende Abstimmung von Wanderouten. der Verkehrsschau Schäferstraße – Klipphausen sowie Alte Straße – Röhrsdorf. • Folgende Bitten wurden von den Wanderwegewarten an die Bericht aus dem Gemeinderat: Klipphausener Bürger herangetragen: OV Prof. Dr. Thoralf Münch berichtet kurz über die in den letzten – Übernahme von Patenschaften zur Säuberung/Pflege von Gemeinderatssitzungen behandelten Themen, welche den Zustän- Schilder – Kreuzungen digkeitsbereich des OR Klipphausen betreffen. – Unterstützung bei der graphischen Aufarbeitung von vorlie- genden neuen Wanderwegerouten in der Gemeinde Klipp- n Bürgerfragen: hausen (Fotos, Beschreibungen). • Keine Anfragen von Bürgern. • Es wurde vorgeschlagen, dass auf der Website der Gemeinde n Vorstellung der Wanderwegewarte und Absprache über die E-Mail-Adressen veröffentlicht werden, über welche die C M zukünftige Zusammenarbeit: Bürger bei Problemen/Anregungen direkt Kontakt zu den Y K • Die Wanderwegewarte für den Bereich Klipphausen/Gauernitz/ Wanderwegewarten in den jeweiligen Bereichen aufnehmen Scharfenberg, Herr Manfred Wendel sowie Herr Rainer Passek können.
Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Klipphausen Ausgabe 07/2020 Amtliche Bekanntmachungen n Sonstiges: Hinsichtlich der von Seiten des BM/der GV vorgelegten Pläne • Herr Faber (ISV ProjektHaus GmbH, Dresden) stellte einen bezüglich Mitverlegung von Beleuchtungskabeln (Straßenbe- Vorentwurf für die Erschließung und Grundstückaufteilung für leuchtung) wurden von den Ortschaftsräten für einzelne Ortsteil Einfamilienhäuser der im Flächennutzungsplan ausgewiesenen entsprechende Ergänzungen vorgetragen. Wohnbaufläche W 1 (zwischen Soraer Str. und Bahnhofsweg) in Klipphausen vor. Seitens des Ortschaftsrates bestehen keine Die nächste Sitzung des Ortschaftsrates Klipphausen findet am grundsätzlichen Bedenken gegen diesen Vorentwurf für die Montag, 7. September 2020, um 19:00 Uhr in der Gaststätte wohnbauliche Nutzung dieser Fläche mit Einfamilienhäusern. Neudeckmühle, Klipphausen, Neudeckmühlenweg 13, statt. (Sofern • BM Knöfel stellte den aktuellen Verfahrenstand des Bebauungs- nach Coronavirus - Allgemeinverfügung möglich, ansonsten wird planes „Wohnbebauung Siedlerstraße“ vor. rechtzeitig ein alternativer Sitzungsort bekanntgegeben.) • Für die Ortsteile Hühndorf, Kleinschönberg, Weistropp wurden Der Ortschaftsrat Klipphausen ist unter folgender Email-Adresse Ansprechpartner für den Umweltausschuss der Gemeinde erreichbar: or.klipphausen@klipphausen.net benannt (Siehe Liste – Anhang). • Im Zuge des Breitbandausbaus in unserer Gemeinde ist die Prof. Dr. Thoralf Münch Mitverlegung von Kabeln für die Straßenbeleuchtung geplant. Ortsvorsteher Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur Dipl.-Ing. (FH) H. Hänsel, Rauhentalstraße 105, 01662 Meißen Geschäftszeichen 2020025 (bei Rückfragen bitte stets angeben) n Öffentliche Ankündigung eines Grenztermins Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur Dipl.-Ing.(FH) Heiner Auszug aus dem Hänsel kündigt einen durchzuführenden Grenztermin öffentlich an. Gesetz über das amtliche Vermessungswesen und das Liegen- Grenzen der Flurstücke ( genaue Aufzählung unter Treffpunkt(e)) der schaftskataster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermes- Gemeinde Klipphausen betreffend die Gemarkung(en) Semmels- sungs- und Katastergesetz – SächsVermKatG) vom 29. Januar berg sollen durch eine Katastervermessung nach § 16 des Gesetzes 2008 (SächsGVBl. S. 138, 148), das zuletzt durch das Gesetz über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftska- vom 24. Mai 2019 (SächsGVBl. S. 431) geändert worden ist taster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katas- tergesetz – SächsVermKatG) vom 29. Januar 2008 (SächsGVBl. § 16 S. 138), das zuletzt durch das Gesetz vom 24. Mai 2019 Grenzbestimmung (SächsGVBl. S. 431) geändert worden ist, bestimmt werden. Die (1) Flurstücksgrenzen werden bestimmt durch Katastervermessun- Grenzbestimmung ist ein Verwaltungsverfahren im Sinne des gen zur erstmaligen Festlegung einer Flurstücksgrenze im Verwaltungsverfahrensgesetzes. Flurstückseigentümer, Erbbaube- Liegenschaftskataster (Grenzfeststellung) oder durch Kataster- rechtigte sowie Nutzungsberechtigte sind Beteiligte des Verwal- vermessungen zur Übertragung einer im Liegenschaftskataster tungsverfahrens. Der Grenztermin ist die im § 28 des Verwaltungs- festgelegten Flurstücksgrenze in die Örtlichkeit (Grenzwieder- verfahrensgesetzes vorgesehene Anhörung Beteiligter zu den herstellung) oder durch Ergebnisse öffentlich-rechtlicher Boden- entscheidungserheblichen Tatsachen. Dabei wird Ihnen der ermit- ordnungsverfahren. telte Grenzverlauf an Ort und Stelle erläutert und vorgewiesen. Im (2) Soweit nichts anderes bestimmt ist, werden Katastervermes- Anschluss erhalten Sie im Rahmen des § 16 Abs. 3 des Gesetzes sungen auf Antrag vorgenommen. Antragsberechtigt sind Flur- über das amtliche Vermessungswesen und das Liegenschaftska- stückseigentümer sowie Behörden im Rahmen ihrer Aufgaben. taster im Freistaat Sachsen (Sächsisches Vermessungs- und Katas- (3) Zur Anhörung der Beteiligten bei einer Grenzbestimmung ist ein tergesetz – SächsVermKatG) Gelegenheit, sich zum Grenzverlauf zu Grenztermin durchzuführen. Den Beteiligten sind Zeitpunktpunkt äußern. Anlass der Grenzbestimmung ist eine beantragte Kataster- und Ort rechtzeitig anzukündigen und die für die Grenzbestim- vermessung am Flurstück 10. mung maßgebenden Tatsachen mitzuteilen. Dabei sind sie Mit der Katastervermessung sollen Flurstücksgrenzen aus dem darauf hinzuweisen, dass auch ohne ihre Anwesenheit Grenzen Liegenschaftskataster in die Örtlichkeit übertragen bzw. Flurstücks- bestimmt werden können. Über den Grenztermin ist eine Nieder- grenzen erstmalig im Liegenschaftskataster festgelegt werden. schrift zu fertigen. Beteiligter ist auch derjenige, dessen Flur- Der Grenztermin findet am Montag, dem 20.07.2020 statt. stück vom Ergebnis der Grenzbestimmung berührt ist. Bei einer Sonderung ist kein Grenztermin erforderlich. n Folgende Treffpunkte und Zeiten werden vereinbart: (4) Lässt sich eine Flurstücksgrenze nach dem Liegenschaftskata- – Treffpunkt: Semmelsberg, Polenzer Straße 4, um 07:30 Uhr ster nicht wiederherstellen, erfolgt die Grenzbestimmung auf der betreffend Gemarkung: Semmelsberg die Flurstücke: 10, 10b, Grundlage einer Vereinbarung der beteiligten Grundstücksei- 14, 72/2, 82/6 gentümer aufgrund einer Grenzverhandlung. Die Verhandlung Ich bitte Sie, zum Grenztermin ihren Personalausweis mitzubringen. über den Grenzverlauf ist von dem die Katastervermessung Sie können sich auch durch einen Bevollmächtigten vertreten durchführenden Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur zu lassen. Dieser muss seinen Personalausweis und eine von Ihnen führen, im Übrigen vom Leiter der zuständigen Vermessungsbe- unterschriebene Vollmacht (siehe unten) vorlegen. hörde oder von einem von diesem beauftragten Mitarbeiter der Auch zur Vertretung eines Miteigentümers (auch Ehegatten) ist eine Behörde. Vollmacht erforderlich! (5) Erfolgt im Fall des Absatzes 4 keine Einigung über den Grenzver- Ich weise Sie vorsorglich daraufhin, dass auch ohne Ihre Anwesen- lauf mit den beteiligten Grundstückseigentümern, ist die Grenze heit oder der Anwesenheit eines von Ihnen Bevollmächtigten Ihre im Liegenschaftskataster besonders zu kennzeichnen. Flurstücksgrenzen bestimmt werden können. (6) Für das Flurstück, für das eine Katastervermessung und Abmar- Meißen, den 10.06.2020 kung beantragt wurde, sind von Amts wegen alle im Liegen- schaftskataster zu führenden Daten zu erfassen. C M gez. Dipl.-Ing.(FH) Heiner Hänsel Y K Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur § 7 bleibt unberührt.
Ausgabe 07/2020 Amtsblatt der Gemeinde Klipphausen Seite 11 Amtliche Bekanntmachungen | Neues von der Feuerwehr VOLLMACHT Geschäftszeichen: 2020025 Gemarkung: Semmelsberg | Fortführungsriß-Nr.: 82 Ich, , bevollmächtige , mich bei dem Grenztermin am 20.07.2020 zu vertreten. Ort, Datum Unterschrift / Stempel (Eigentümer, Beteiligter) FFW-Dienstplan n Ortswehr Burkhardswalde n Ortswehr Klipphausen n Ortswehr Sora ➜ Freitag, den 03.07.2020 ➜ Dienstag, den 14.07.2020 ➜ Dienstag, den 14.07.2020 19.30 Uhr Gerätehaus 18.30 Uhr Gerätehaus 19.00 Uhr Gerätehaus Aufbau Wasserversorgung über lange Technische Hilfeleistung VU Atemschutzübung mit Röhrsdorf Wegstrecke ➜ Dienstag, den 21.07.2020 ➜ Donnerstag, den 30.07.2020 ➜ Freitag, den 17.07.2020 18.30 Uhr Gerätehaus 19.00 Uhr Gerätehaus 19.30 Uhr Gerätehaus Personensuche Personenrettung TH-Pkw ➜ Freitag, den 31.07.2020 n Ortswehr Miltitz n Ortswehr Tanneberg 19.30 Uhr Gerätehaus ➜ Montag, den 06.07.2020 ➜ Donnerstag, den 09.07.2020 Anstauen fließendes Gewässer 19.00 Uhr Gerätehaus 19.30 Uhr Gerätehaus Dienst mit der FFw Taubenheim Wasserentnahme Hydrant, n Jugendfeuerwehr Burkhardswalde Arbeiten mit Spreize und Schere Löschangriff aus Fahrzeugtank ➜ Sonnabend, den 04.07.2020 ➜ Montag, den 20.07.2020 ➜ Donnerstag, den 16.07.2020 09.00 Uhr Gerätehaus 19.00 Uhr Gerätehaus 19.30 Uhr Gerätehaus Knoten Umgang mit unserer Technik, Einsatzübung Brand Pflege und Wartung, Ordnung im n Ortswehr Garsebach Gerätehaus n Ortswehr Taubenheim ➜ Montag, den 06.07.2020 ➜ Donnerstag, den 02.07.2020 19.00 Uhr Gerätehaus n Ortswehr Röhrsdorf 19.00 Uhr Gerätehaus Möglichkeiten Türöffnung ➜ Dienstag, den 14.07.2020 Ausbildung Atemschutz ➜ Montag, den 20.07.2020 19.00 Uhr Gerätehaus ➜ Donnerstag, den 16.07.2020 19.00 Uhr Gerätehaus Atemschutzübung 19.00 Uhr Gerätehaus Funkausbildung ➜ Dienstag, den 28.07.2020 Kettensägenausbildung 19.00 Uhr Gerätehaus n Ortswehr Gauernitz Retten, Selbstretten, Knoten n Jugendfeuerwehr Taubenheim ➜ Donnerstag, den 02.07.2020 ➜ Sonnabend, den 11.07.2020 19.00 Uhr Gerätehaus n Ortswehr Rothschönberg 09.30 Uhr Gerätehaus Funkausbildung ➜ Montag, den 06.07.2020 Erste Hilfe ➜ Donnerstag, den 16.07.2020 19.00 Uhr Gerätehaus 9.00 Uhr Gerätehaus Einsatzübung Schaumangriff Wasserentnahme offenes Gewässer n Ortswehr Scharfenberg Der Dienstplan ist für n Ortswehr Hühndorf ➜ Donnerstag, den 02.07.2020 jeden Kameraden ➜ Montag, den 13.07.2020 19.00 Uhr Gerätehaus verbindlich 18.00 Uhr Gerätehaus Wasserentnahme offenes Gewässer Lange Wegstrecke ➜ Donnerstag, den 16.07.2020 und gilt gleichzeitig als 19.00 Uhr Gerätehaus Einladung zum Dienst. C M Grundübung Triebisch Y K
Seite 12 Amtsblatt der Gemeinde Klipphausen Ausgabe 07/2020 Aus den Kindereinrichtungen Kindertagesstätte Taubenheim Nun sind alle Kinder wieder in der Einrichtung. Die größeren Kinder fragen untereinander „Was hast du Zuhause alles gemacht?“, „Warst du mit Mama oder Papa Zuhause?“. Viele Fragen gab es. Als Antwort von einigen Kindern kam dann: „Wir waren im Kindergarten. Es war komisch, mit so wenigen Kindern zu spielen, aber auch schön, unsere Erzieher/-in alleine zu haben.“ Oder: „Unsere neu entstandenen Zimmer konnte ich fast ganz alleine für mich nutzen, das war cool.“ Und: „Alles wurde sauber gemacht, nur warum?“ Durch Corona wird nun noch mehr auf die Hygiene geachtet. Einige Kinder sehen sich nach der schönen, individuellen Zeit zurück. In der Notbetreuung waren pro Gruppe nur 5 Kinder und dazu jeweils ein Erzieher/-in. Die Gruppenräume waren dadurch alle belegt. „So sahen wir unsere anderen Freunde aus den anderen Gruppen gar nicht mehr. Auch die anderen Erzieher/-in sahen wir nur von Weiten. Einige habe ich leider gar nicht in der Notbetreuung gesehen.“ „Waren diese im Urlaub?“ Als Antwort bekam ich, dass Menschen mit Vorerkrankungen wie z.B. ein Kind aus unserer Gruppe Zuhause bleiben und auch Menschen über 60 (bis 60 kann ich noch nicht zählen!) Zuhause bleiben durften. „Bleiben da noch Erzieher/-innen übrig, wenn alle Zuhause bleiben dürfen?“ Natürlich, da müssen die Nach einem Arbeitstag fanden sich alle Fachkräfte der Einrichtung anderen Erzieher mehr arbeiten. „Aber ich freute mich, wenn ab und noch einmal zusammen. Der geplante Pädagogische Tag am zu am Zaun ein Freund vorbeilief und mir winkte oder fragte, warum 26.05.2020 ist infolge der langen Schließung durch Corona leider ich hier bin.“ „Meine Erzieherin erzählte mir ab und zu, dass eine ausgefallen. Aber wir machten das Beste aus dem langen Tag am andere Mama oder ein anderer Papa von Kindern aus meiner Grup- 02.06.2020, um uns weiter zu bilden. Das große Thema dieser pe angerufen haben und fragte, wie es uns so geht und ihr bzw. sein Weiterbildung war das Spiel. Können Kinder durch den großen Kind den Kindergarten vermisst.“ So ging die Zeit schnell vorbei. Medieneinfluss noch spielen? Wie kann ich Kindern das Spiel In Anlehnung der Aussage eines Kindes vermitteln, ohne eine Reizüberflutung zu bekommen? Uns wurde noch einmal bestätigt, dass das Spiel die wichtigste Grundlage für Der Kindertag konnte in diesem Jahr Zuhause gefeiert werden, da das spätere Leben ist. Alle Säugetiere durchleben die Phase des dieser am Pfingstmontag war. Dieser sollte jedoch auch im Kinder- Spiels. Nur beim Menschen ist es die längste, er braucht die meiste garten nicht ausfallen. Durch Corona konnte leider der geplante Zeit dafür. Es ist wichtig, je nach Alter die entsprechenden Spielma- Liedermacher nicht in die Einrichtung kommen, um den Tag noch terialien bereit zu stellen, so dass sie nicht über- oder unterfordert ein bisschen schöner zu gestalten. Die Kinder hatten ihren Spaß bei sind und dem Kind nicht zu viel vorzugeben. Das Kind muss selber den verschiedenen Attraktionen in der jeweiligen Gruppe. den Weg des Lernens gehen. Wir sind die Unterstützer, nicht die Danke an alle Eltern, dass sie an diesem Tag unseren Pädagogi- Lehrer wie in der Schule. Der Lebensabschnitt Schule bedeutet schen Tag mit ermöglicht haben und ihre Kinder etwas früher die dann lernen. Da ist kaum Zeit für das Spiel da. Spiel braucht viel Zeit Einrichtung verlassen durften. und eine gute Umgebung, die man dem Kind geben muss. C M Y K
Ausgabe 07/2020 Amtsblatt der Gemeinde Klipphausen Seite 13 Aus den Kindereinrichtungen Kindertagesstätte Wildberg n Ein Kunterbuntes Kindergartenjahr – oder auch: Eine kunterbunte Kindergartenwoche Auch in der Coronazeit lassen wir uns die schönen Augenblicke im Kindergarten nicht verderben. Zwar können wir dieses Jahr kein Zuckertütenfest wie all die anderen Jahre feiern, aber dafür gab es eine ganze Festwoche! Alternativ haben sich also die Kinder der Teddygruppe mit ihrer Erzieherin Sonja Gedanken gemacht, was sie alles gemeinsam unternehmen wollen. Los ging es am Montag, dem 15.06.2020. Wenn es Zuckertüten geben soll, muss zunächst erst einmal ein Baum gepflanzt werden. Dieses übernahm die Baumschule Schäfer und brachte uns einen schönen großen Zuckertütenbaum. Der Verein Lebensraum Scharfenberg e.V. finanzierte uns den Baum. Ganz lieben Dank dafür. Wir bedanken uns auch ganz herzlich bei der Baumschule Schäfer, Frau und Herr Schä- Donnerstag fuhren die Kinder in die Biblio- Rahmen auf der Bühne rundete das fer und bei Frau Eisbein, die als Vertreterin thek nach Cossebaude. Dort konnten sie Programm noch ab. Ja aber die Zuckertüten des Vereins bei der Pflanzung dabei waren. einem Bilderbuchvortrag „Mission Schul- waren leider noch nicht zu sehen. Die Am Dienstag, 16.06.2020 brachen die start“ lauschen. Anschließend tobten sie Teddykinder kennen aber das Buch vom Kinder nach dem Frühstück zu einer sich noch auf einem Spielplatz aus und Zuckertütenbaum. Und darin bringen die Wanderung in den Eichhörnchengrund auf. genossen ein leckeres Eis vom Bäcker. Zwerge die Zuckertüten. Also müssen sie Sie besichtigten die Schulzemühle und Freitag war der Höhepunkt der Woche. Die gerufen werden. Und siehe da – 2 Zwerge nahmen an einer Wassermühlenführung Teddykinder führten ihr Zuckertütenpro- kamen mit dem Pony Molle schwer bepackt teil. Vielen Dank an die Familie Hebelt, die gramm vor. Zuschauer waren die Kindergar- und geschafft aus dem Zwergenwald. Jedes unsere Kinder so lieb empfangen, durch die tenkinder aus unserem Haus. Auch die Schulanfängerkind konnte sich über eine Mühle geführt und bewirtet hat. Sie konnten wenigen Zuschauer taten der Stimmung Zuckertüte freuen. selbstgebackenen Kuchen und Kinder- keinen Abbruch, im Gegenteil. Die Kinder in Die Festwoche wird den Kindern noch lang bowle genießen. Anschließend lud der Wald den Zuschauerreihen jubelten und applau- in Erinnerung bleiben. Wir bedanken uns bei zum Picknicken und toben ein. dierten. Denn es war ein tolles, kunterbun- allen, die uns in dieser Woche unterstützt Am Mittwoch wanderten unsere Schulan- tes Programm, welches uns die 22 Schulan- und den Kindern eine unvergessliche Zeit fänger von Niederwartha durch den fänger gezeigt haben. Lieder, Gedichte, ermöglicht haben. Vielen Dank auch an alle Tännichtgrund nach Oberwartha. Mit einem Geschichten – alles kunterbunt durch das Sponsoren, die mit ihren Sachspenden für Fußbad im Bach, Picknickpausen und Kindergartenjahr – wurde eindrucksvoll mit volle Tüten gesorgt haben. intensiven Waldbaden kamen sie auf dem tollen Kostümen und passend ausgesuch- Das Erzieherteam Spielplatz am Fünf Brüder Weg an. ten Liedern vorgetragen. Der dekorative des Wildberger Kinderlandes C M Y K
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