Mittwoch, 04. August 2021

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Mittwoch, 04. August 2021
Ausgabe
31/2021

          Mittwoch,
          04. August 2021

                                                                              Live

          Sonntag, 8. August 2021
          Beginn: 18:00 Uhr | Eintritt: 12,- EUR
          Vereinsgartengelände des CVJM Weissach
          Ermäßigt, Kinder und Jugendliche 6,- EUR | Bei Regenwetter fällt das Konzert aus!
          Veranstaltungsadresse: Vereinsgartengelände des CVJM Weissach · Jahnstraße 1 · 71287 Weissach
          Veranstalter: Evangelische Kirche Weissach · www.gemeinde.weissach.elk-wue.de

                         www.seforanelson.com
Mittwoch, 04. August 2021
I. AMTLICHER TEIL

50 Jahre Zusammenschluss
Weissach & Flacht

Goldener Hochzeitspfad im Strudelbachtal

Datum: seit Dienstag, 27.07.2021
Kosten: kostenlos
Ort: Strudelbachtal
Veranstalter: Samariterstiftung mit Rosa-Körner-Stift und Otto-
Mörike-Stift

Seit dem 27. Juli erwartet Sie eine besondere Strecke im
Strudelbachtal als Mitmachaktion. Einzelne Stationen wurden von
und mit den Bewohnern des Rosa-Körner-Stifts und des Otto-
Mörike-Stifts vorbereitet: es geht um Geschicklichkeit und
Handarbeit. Wer mehr wissen möchte, darf gerne das Strudelbachtal
zwischen der Flachter Mühle und Weissach entlanglaufen und
staunen.

    Nähere Informationen zu den Veranstaltungen finden Sie auf unserer
 Homepage unter www.weissach.de > Leben & Wohnen > 50-jähriges Jubiläum.

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Mittwoch, 04. August 2021
I. AMTLICHER TEIL

   Amtliche Nachrichten

Öffentliche Bekanntmachung der Benutzungs- und Gebührensatzung
über den Besuch der Kindertageseinrichtungen und der Schulkindbetreuung der Gemeinde Weissach
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württem-            Betriebsformen von Kindergärten, Tageseinrichtungen mit Al-
berg (GemO) in Verbindung mit §§ 2, 13 und 19 des Kommunal-        tersmischung und integrativen Einrichtungen sind insbeson-
abgabengesetzes (KAG) sowie in Verbindung mit §§ 22, 24, 90        dere:
und 97a des Sozialgesetzbuches Achtes Buch (SGB VIII) und in           - Halbtagsgruppen,
Verbindung mit §§ 1 und 6 des Gesetzes über die Betreuung und          - Regelgruppen (vor- und nachmittags geöffnet),
Förderung von Kindern in Kindergärten, anderen Tagesein-               - Gruppen mit verlängerten Öffnungszeiten (VÖ), dies ent-
richtungen und der Kindertagespflege (Kindertagesbetreu-                  spricht einer ununterbrochenen Betreuung von sechs bis
                                                                          sieben Stunden täglich,
ungsgesetz – KiTaG) hat der Gemeinderat, in seiner Sitzung am
                                                                       - Ganztagesgruppen (GT), ab 40 Stunden wöchentlicher
26.07.2021 die Neufassung der folgenden Satzung beschlossen:
                                                                          Betreuung.
     § 1 Zweckbestimmung und Aufgabe der Einrichtung                                    § 2 Betreuungsangebote
(1)	Die Gemeinde Weissach ist Träger der Kindertageseinrich-      In den Kindertageseinrichtungen werden die Kinder in ver-
     tungen und der Schulkindbetreuung und betreibt diese          schiedenen Betreuungsangeboten zu bestimmten Zeiten ihrem
     nach §§ 22 und 24 SGB VIII sowie § 1 KiTaG als öffentliche    Alter entsprechend betreut. Die Buchung der Betreuungszeiten
     Einrichtung. Diese dienen der Bildung, Erziehung und Be-      umfasst eine wöchentliche Betreuung. Folgende Betreuungs-
     treuung von Kindern im Alter ab dem ersten Geburtstag bis     modelle werden angeboten:
     zum Ende des Besuchs der Grundschule. Die pädagogischen       a) Betreuung unter drei Jahren (Kinderkrippe)
     Fachkräfte arbeiten nach den Richtlinien des Orientie-           Betreuungsumfang bis 30 Stunden (VÖ) in U3-Krippe
     rungsplanes von Baden-Württemberg. Sie fördern die Ent-          Betreuungsumfang bis 35 Stunden (VÖ) in Ganztageskrippe
     wicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und           Betreuungsumfang bis 40 Stunden (GT) in Ganztageskrippe
     gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Die Einrichtungen           Betreuungsumfang bis 50 Stunden (GT) in Ganztageskrippe
     haben die Aufgabe, die Erziehung in der Familie zu ergänzen   b) B
                                                                       etreuung von drei Jahren bis zum Schuleintritt
     und zu unterstützen. Durch Bildungs- und Erziehungsan-           (Kindergarten)
     gebote fördern sie die körperliche, geistige und seelische       Betreuungsumfang bis 30 Stunden (VÖ)
     Entwicklung des Kindes. Die Kinder lernen dort frühzeitig        Betreuungsumfang bis 35 Stunden (VÖ)
     den gruppenbezogenen Umgang miteinander und werden               Betreuungsumfang bis 40 Stunden (GT)
                                                                      Betreuungsumfang bis 50 Stunden (GT)
     zu partnerschaftlichem Verhalten angeleitet. Die Erzie-
     hung in der Einrichtung nimmt auf die durch die Herkunft      c) Kindertagespflege
     der Kinder bedingten unterschiedlichen sozialen, weltan-      	Die Betreuung des Kindes im Rahmen der Kindertages-
     schaulichen und religiösen Gegebenheiten Rücksicht.              pflege ist im Alter von einem bis zur Vollendung des dritten
                                                                      Lebensjahres möglich. Der Umfang der Betreuung wird in-
(2)	Die Arbeit in den Kindertageseinrichtungen richtet sich          dividuell festgelegt. Unter Vorgabe der Gemeinde Weissach
     nach dieser Satzung und den geltenden gesetzlichen Be-           ist entweder die Betreuung in einer Kinderkrippe oder in der
     stimmungen mit den hierzu erlassenen staatlichen und             Tagespflege möglich.
     kirchlichen Richtlinien in ihrer jeweils gültigen Fassung.    d) Schulkindbetreuung
(3)	
    Kindertageseinrichtungen sind nach dem Kinder- und             	Die Gemeinde Weissach bietet Hort,- Kernzeit sowie Feri-
    Jugendhilfegesetz (KJHG) Kindergärten, Kinderkrippen,             enbetreuung für Schulkinder an. Die Buchungsmöglichkei-
    Horte und andere Einrichtungen. Die Leistungen der Kin-           ten sind der Anlage 1 zu entnehmen.
    dertageseinrichtungen umfassen Bildung, Förderung und                 § 3 Benutzerkreis und Grundsätze für die Aufnahme
    Betreuung. In der Gemeinde Weissach werden folgende            (1)	In den Kindertageseinrichtungen, abhängig von der jewei-
    Einrichtungsformen angeboten:                                       ligen Betriebserlaubnis, können Kinder ab der Vollendung
    - Kindergärten (Kinder im Alter von drei Jahren bis zum            des ersten Lebensjahres und in der Schulkindbetreuung bis
       Schuleintritt),                                                  zum Ende der Grundschulzeit aufgenommen werden.
    - Kindertageseinrichtungen mit altersgemischten Gruppen       (2)	Die Schulkindbetreuung kann nur Kinder berücksichtigen,
       (bspw. für Kinder im Alter von einem Jahr bis zum Schu-          welche die der Einrichtung zugeordnete Schule besuchen.
       leintritt oder bis zum Ende der Grundschulzeit),
                                                                   (3)	Die Eltern haben ihren Bedarf ggf. durch einen Nachweis der
    - Integrative Einrichtungen, in denen auch Kinder mit Be-
                                                                        Berufstätigkeit beider Elternteile anzuzeigen. Der Träger
       hinderungen betreut werden können,                               kann weitere Kriterien, wie alleinerziehende Eltern oder sozi-
    - Einrichtungen der Kleinkindbetreuung, mit Kindern im             ale und familiäre Aspekte, bei der Platzvergabe einbeziehen.
       Alter von einem bis unter drei Jahren (Kinderkrippen),      (4)	Der Betreuungsbedarf ist dem Träger durch eine rechtzeiti-
    - Hortgruppen für die Schulkindbetreuung,                           ge Voranmeldung, mindestens sechs Monate vor dem Auf-
    - Betreuung von Schülern im Rahmen der Kernzeit,                    nahmezeitpunkt, bei Krippenplätzen unter Wahrung einer
    - Betreuung von Kindern im Alter von einem bis drei Jahren         noch früheren, angemessenen Frist, anzuzeigen. Diese Vor-
       im Rahmen der Kindertagespflege (TAKKI).                         anmeldung ist für beide Parteien unverbindlich.

Woche 31
Mittwoch, 04. August 2021                                                                                                        3
Mittwoch, 04. August 2021
I. AMTLICHER TEIL

(5)	Es besteht kein Anspruch auf Aufnahme in eine bestimm-            werden von der Einrichtungsleitung in Absprache mit dem
     te Einrichtung. Sofern bereits ein Kind einer Familie in ei-      Träger festgelegt. Für Schulanfänger endet das Betreu-
     ner Einrichtung betreut wird, so wird das Geschwisterkind         ungsverhältnis mit dem Schuleintritt, in der Regel Mitte
     nach Möglichkeit vorrangig in derselben Einrichtung auf-          September.
     genommen. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht. Die        (2)	Im Interesse des Kindes und der Gruppe soll die Einrichtung
     Benennung einer Wunscheinrichtung hat mindestens bis                regelmäßig besucht werden.
     sechs Monate vor der Aufnahme zu erfolgen. Ein Wechsel
                                                                    (3)	Die Kinder können keinesfalls vor der Öffnung der Einrich-
     der Wunscheinrichtung zu einem späteren Termin kann nur
                                                                         tung gebracht werden und sind pünktlich mit Ende der Bu-
     unter dem Nachweis besonderer Begleitumstände und bei
                                                                         chungszeiten abzuholen. Bis wann die Kinder spätestens
     Verfügbarkeit von Betreuungsplätzen berücksichtigt wer-
                                                                         in der Einrichtung sein sollen, bestimmen die jeweiligen
     den. Eine verbindliche Zusage für die Krippe wird in der Re-
                                                                         pädagogischen Fachkräfte in den Einrichtungen. Wird ein
     gel sechs Monate vor der Aufnahme mitgeteilt, im Kinder-
                                                                         Kind innerhalb von drei Monaten mehrfach zu spät ab-
     garten wird die Zusage drei Monate vor Aufnahme gegeben.
                                                                         geholt oder zu früh in die Einrichtung gebracht, so erfolgt
(6)	Bevorzugt für die Aufnahme in eine Ganztageskrippenein-             beim ersten Verstoß eine mündliche Ermahnung durch das
     richtung werden Kinder, die mindestens an vier ganzen Ta-           Personal der Einrichtung und beim zweiten Verstoß eine
     gen pro Woche mit einem Betreuungsumfang von 35 Stun-               schriftliche Benachrichtigung. Bei einem wiederholten Ver-
     den betreut werden.                                                 stoß behält sich der Träger vor, die Betreuungszeit ggf. in
(7)	Kinder mit und ohne Behinderungen werden – soweit mög-              das nächsthöhere Buchungsmodell umzubuchen oder den
     lich – gemeinsam betreut. Es muss jedoch gewährleistet              Betreuungsplatz zu kündigen. Für Kinder in der Eingewöh-
     sein, dass sowohl den besonderen Bedürfnissen der behin-            nungszeit können besondere, ggf. abweichende, Abspra-
     derten als auch der nicht behinderten Kinder Rechnung ge-           chen getroffen werden.
     tragen werden kann. Im Zweifelsfall liegt die Entscheidung     (4)	Fehlt ein Kind, ist die Einrichtung am ersten Tag des Fehlens
     beim Träger der Einrichtung.                                        bis 9 Uhr zu benachrichtigen.
(8)	Grundsätzlich werden nur Kinder aufgenommen, die ihren         (5)	Die Personensorgeberechtigten verpflichten sich, Ände-
     Hauptwohnsitz in der Gemeinde Weissach haben. Auswär-               rungen in der Personensorge sowie Änderungen der An-
     tige Kinder können in die Einrichtung aufgenommen wer-              schrift und der privaten und geschäftlichen Telefonnummer
     den, so lange freie Plätze zur Verfügung stehen und dies            der Einrichtungsleitung sowie dem Träger der Einrichtung
     organisatorisch ohne Beeinträchtigungen des Trägers um-             unverzüglich mitzuteilen, um bei plötzlicher Krankheit des
     setzbar ist.                                                        Kindes oder anderen Notfällen erreichbar zu sein.
(9)	Jedes Kind unter sechs Jahren muss vor der Aufnahme in die     (6)	Die Einrichtung ist regelmäßig von Montag bis Freitag, mit
     Kindertageseinrichtung im Rahmen der ärztlichen Unter-              Ausnahme der gesetzlichen Feiertage, der Schließzeiten,
     suchung nach § 4 KiTaG eine ärztliche Bescheinigung vor-            pädagogischen Tage und dem eintägigen Betriebsausflug
     weisen. Die Untersuchungen „U3“ bis „U6“ betreffen Ein-             der Gemeinde geöffnet. Die Schließtage sowie die päda-
     richtungen mit Betreuung von Kindern unter drei Jahren.             gogischen Tage werden vom Träger der Einrichtung nach
     Die Untersuchungen „U7a“ bis „U9“ betreffen Einrichtun-             Anhörung des Elternbeirates festgelegt. Die regelmäßigen,
     gen mit Betreuung von Kindern über drei Jahren. Die ärzt-           täglichen Öffnungszeiten sind bei der Gemeindeverwal-
     liche Untersuchung darf nicht länger als zwölf Monate vor           tung, in den Einrichtungen oder auf der Internetseite der
     Aufnahme in die Einrichtung zurückliegen.                           Gemeinde Weissach abrufbar. Änderungen der Öffnungs-
(10)	Vor der Aufnahme des Kindes in die Einrichtung wird emp-           zeiten bleiben nach Anhörung des Elternbeirates dem Trä-
    fohlen, die üblichen Schutzimpfungen (gegen Diphterie,               ger vorbehalten.
    Wundstarrkrampf, Kinderlähmung, Röteln, Mumps, Keuch-           (7)	Sofern die Einrichtung oder eine Gruppe aus besonde-
    husten, Masern, Scharlach und Windpocken) vornehmen zu               rem Anlass (bspw. wegen Erkrankung, Fachkräftemangel,
    lassen. Mit Inkrafttreten des Masernschutzgesetzes am 1.             Streik, behördlicher Anordnungen, Fortbildung, Pandemie,
    März 2020 ist vor Besuch einer Betreuungseinrichtung die             betrieblichen Gründen oder dienstlicher Verhinderung) ge-
    von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen                 schlossen bleibt, werden die Personensorgeberechtigten
    Masernimpfungen vorzuweisen. Der Impfstatus muss vor                 hiervon schnellstmöglich unterrichtet.
    Aufnahme in die Gemeinschaftseinrichtung nachgewiesen
                                                                                § 5 Erhebungsgrundsatz und Gebühren
    werden, ansonsten wird der Zutritt in die Einrichtung ver-
    wehrt.                                                          (1)	Die Gemeinde erhebt für die Inanspruchnahme eines Be-
                                                                         treuungsplatzes in den Einrichtungen nach § 1 Abs. 3 Be-
(11)	Die Aufnahme des Kindes erfolgt nach Vorlage der Beschei-
                                                                         treuungsgebühren sowie für das Verpflegungsangebot
      nigung über die ärztliche Untersuchung und nach Unter-
                                                                         eine Verpflegungskostenpauschale nach Maßgabe dieser
      zeichnung des Aufnahmebogens und des Aufnahmevertra-
                                                                         Satzung. Die Gebühren werden je Kind erhoben, das einen
      ges. Der Aufnahmevertrag muss mindestens zwei Wochen
                                                                         Betreuungsplatz innehat. Die Betreuungsgebühren werden
      vor Beginn der Aufnahme in eine Einrichtung dem Träger
                                                                         abhängig von Art und Umfang des Betreuungsangebots
      vorliegen. Mit der Unterzeichnung des Aufnahmevertrages
                                                                         bemessen. Die Verpflegungskostenpauschale bemisst sich
      werden die Bedingungen dieser Satzung anerkannt.
                                                                         nach dem Verpflegungsangebot im Betreuungsangebot.
§ 4 Besuch der Einrichtung, Öffnungszeiten und Schließtage          (2)	Die Gebühren sind eine Beteiligung an den gesamten Be-
(1)	
    Das Kindergartenjahr dauert vom Ende der Sommer-                     triebskosten der Betreuungseinrichtung und deshalb auch
    schließzeit in der jeweiligen Einrichtung bis zum Beginn der         bei vorübergehender Schließung von weniger als einem
    folgenden Sommerschließzeit. Die jeweiligen Schließzeiten            Monat, bei andauerndem Fehlen des Kindes und bis zur

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Mittwoch, 04. August 2021
I. AMTLICHER TEIL

    Wirksamkeit einer Kündigung zu entrichten. Betreuungs-                Der Nachweis hierüber ist vor der Inanspruchnahme der
    gebühren für die vorübergehende Schließung aus Gründen                Leistungen unaufgefordert vorzulegen. Rückwirkende
    nach § 4 Abs. 7 werden nicht erstattet.                               Anträge werden nicht anerkannt. Änderungen, welche die
(3)	Die Gebührenpflicht besteht ab Beginn des Monats, bzw.               Gebührenbemessungen hinsichtlich der genannten Punkte
     in der Ferienbetreuung mit Beginn der Woche, in dem das              betreffen, sind dem Träger unverzüglich und unaufgefor-
     Kind in die Kindertageseinrichtung aufgenommen wird. Die             dert anzuzeigen.
     Gebührenpflicht endet mit Ablauf des Monats, bzw. in der          (11)	In Ganztageseinrichtungen ist die Teilnahme am Mittages-
     Ferienbetreuung mit Ablauf der Woche für den, bzw. für die             sen in der Einrichtung an den Tagen verpflichtend, an denen
     das Kind von der Kindertageseinrichtung abgemeldet oder                die Betreuung bis 14:00 Uhr oder länger gebucht wird. Eine
     die Zulassung widerrufen wird. Bei dem beantragten Ver-                Umbuchung der Modelle 1 bis 3 und der Modelle 4 bis 5 bei
     pflegungsangebot endet die Gebührenpflicht mit Ablauf                  einem Betreuungsumfang von 35 Stunden entsprechend der
     des Monats bzw. in der Ferienbetreuung mit Ablauf der Wo-              Anlage 1 zu dieser Satzung ist nur unter Einhaltung der Kün-
     che, in welchem bzw. in welcher das Angebot nicht mehr in              digungsfrist von vier Wochen zum Quartalsende möglich.
     Anspruch genommen wird. Während der Schließtage ent-              (12)	Die Verpflegungskostenpauschale orientiert sich am ge-
     fällt die Gebührenpflicht nicht.                                      buchten Modell der Ganztagesbetreuung. Die aktuell gül-
(4)	Die Festsetzung der regelmäßigen monatlichen Gebühren                 tige Verpflegungskostenpauschale wird entsprechend der
     erfolgt durch Bescheid vorbehaltlich der Änderung der Ge-             Anlage 1 zu dieser Satzung erhoben. Bei Buchungsmodellen
     bührensätze einmalig für die Dauer des Nutzungsverhält-               mit weniger Wochentagen reduziert sich dieser Betrag ent-
     nisses. Die Gebühren sind in der jeweils festgesetzten Höhe           sprechend. Bei einer entschuldigten Fehl- bzw. Schließzeit
     im Voraus bis zum 1. des Monats zu entrichten, in dem das             von mindestens zwei zusammenhängenden Betreuungs-
     Kind in die Einrichtung aufgenommen wird. Die Anpassung               wochen (inkl. Feiertage) werden die Beiträge für das Mit-
     der Gebühren bei Änderung der Anzahl der zu berücksichti-             tagessen anteilig im darauffolgenden Monat vom Träger
     genden Kinder erfolgt immer ab dem 1. des Monats, in den              zurückerstattet.
     das maßgebliche Ereignis fällt. Ebenso wird ab dem Monat,         (13)	Die Snack- und Getränkekostenpauschale wird für ein täg-
     in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, die ermä-             liches, ergänzendes Ernährungs- und Getränkeangebot er-
     ßigte Kindergartengebühr erhoben. Bei einer Neuaufnah-                 hoben. Dieses ersetzt nicht die regelmäßigen Mahlzeiten.
     me eines Kindes in die Einrichtung ab dem 15. des jeweiligen           Die jeweilige Einrichtungsleitung entscheidet selbstständig
     Monats wird die halbe Monatsgebühr in Rechnung gestellt.               über das Angebot und den Umfang. Diese orientiert sich an
(5)	Die Benutzungsgebühr sowie die Snack- und Getränkepau-                 einer vom Träger festgelegten Mindestvorgabe. Die Snack-
     schale werden für zwölf Monate im Jahr erhoben.                        und Getränkekostenpauschale wird für die gesamte Dauer
(6)	Die Ferienbetreuung ist grundsätzlich nur wochenweise                  der Anmeldung des Kindes in der Kindertageseinrichtung
     und mit einer regulären Buchung in der Schulkindbetreu-                erhoben, unabhängig der Schließzeiten, der Fehltage des
     ung möglich. Der Wechsel zwischen den Modulen, Hort und                Kindes oder der Schließung der Einrichtung.
     Kernzeit, ist jeweils nur zum Schuljahreshalbjahr möglich.                             § 6 Teilhabe-Modell
(7)	Bei Abmeldung eines Kindes sind die Betreuungsgebühren,           (1)	Eine Ermäßigung der Betreuungsgebühren im Rahmen des
     die Snack- und Getränkekostenpauschale sowie die Ver-                  Teilhabe-Modells erfolgt durch Vorlage eines Transferleis-
     pflegungskostenpauschale bis zum Ende des Monats zu                    tungsbescheides gemäß Abs. 4.
     entrichten, in dem das Kind abgemeldet wird.                      (2)	Der Antragsteller hat den Anspruch durch Vorlage eines Be-
(8)	Gebührenschuldner sind die sorgeberechtigten Personen,                 scheides gemäß Abs. 4 nachzuweisen. Zusätzlich ist durch
     in deren Haushalt das Kind lebt, das den Betreuungsplatz               Erklärung nachzuweisen, dass durch keine andere Stelle ein
     und das Verpflegungsangebot in Anspruch nimmt. Als sor-                Anspruch auf Ermäßigung oder Kostenübernahme der Be-
     geberechtigte Personen im Sinne dieser Satzung gelten                  treuungsgebühren besteht.
     auch Pflegeeltern. Gebührenschuldner ist ebenfalls, wer           (3)	Die Ermäßigung bezieht sich auf die jeweilige Betreuungs-
     die Inanspruchnahme eines Betreuungsplatzes oder ein                   gebühr entsprechend dem gebuchten Betreuungsumfang
     Verpflegungsangebot beantragt hat. Mehrere Gebühren-                   sowie der familienbezogenen Staffelung gemäß Anlage 1
     schuldner haften als Gesamtschuldner.                                  und reduziert sich auf 50 v.H. Die Verpflegungs- sowie die
(9)	Besuchen mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig eine Be-            Getränke- und Snackpauschale sind davon ausgenommen.
     treuungseinrichtung im Sinne dieser Satzung, wird für jedes       (4)	Anspruch nach dem Teilhabe-Modell kann geltend ge-
     Kind die jeweils gültige Betreuungsgebühr erhoben. Soweit sich         macht werden, für folgende Transferleistungen:
     die Benutzungsgebühren nach der Anzahl der Kinder in der Fa-           - Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz
     milie bemessen, definiert sich die Anzahl der Kinder in der Fa-        - Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz
     milie durch die Anzahl der im Haushalt des Gebührenschuldners          -Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Arbeitslosen-
     nach § 5 Abs. 8 lebenden Kinder. Leben die Gebührenschuldner             geld II)
     in verschiedenen Haushalten, werden bei der Gebührenbemes-             - Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (Grundsiche-
     sung nur die Kinder des Haushalts berücksichtigt, dem das an-             rung im Alter und bei voller Erwerbsminderung, Hilfe zum
     gemeldete Kind mit Hauptwohnsitz angehört.                                Lebensunterhalt)
(10)	Kinder, die das 18. Lebensjahrvollendet haben, werden bei der         - Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (sie-
     Bemessung der Gebühren berücksichtigt, wenn sie die Vo-                   he § 1 Abs. 1 AsylbLG)
     raussetzungen der für das Kindergeldrecht geltenden Vor-          (5)	Die Ermäßigung erfolgt ab Antragsdatum unter Vorlage der
     schriftendes§32Abs.1bis4Einkommensteuergesetzerfüllen.                 Unterlagen nach Abs. 2. Rückrechnungen sind im Ausnah-

Woche 31
Mittwoch, 04. August 2021                                                                                                          5
Mittwoch, 04. August 2021
I. AMTLICHER TEIL

   mefall bis maximal drei Monate vor Antragsdatum mög-               (4)	Eine frühere Aufnahme in dem entsprechenden Zeitraum
   lich. Über Ausnahmen entscheidet der Bürgermeister. Die                 kann bei Nichterfüllung nach Abs. 3 und durch die Einrich-
   bewilligte Dauer der Ermäßigung richtet sich nach dem Be-               tung bspw. bei Krankheit des Personals, Urlaub o.ä. unter-
   scheiddatum.                                                            brochen oder kurzfristig abgesagt werden.
(6)	Die Gebührenschuldner sind verpflichtet, Veränderungen,          (5)	In Ausnahmefällen behält sich die Gemeinde Weissach als
     die sich auf die ermäßigte Betreuungsgebühr auswirken                 Trägerin der kommunalen Einrichtungen vor, eine entspre-
     können, unverzüglich schriftlich oder mündlich zur Nieder-            chende frühere Aufnahme zu gewähren. Diese Ausnahmen
     schrift beim Sachgebiet Kinder, Jugend & Familie mitzutei-            beziehen sich insbesondere auf einrichtungsinterne Gege-
     len.                                                                  benheiten sowie auf Vorgaben der Verwaltung.
(7)	Bei verspäteter Mitteilung über Veränderungen, insbeson-         (6)	Es besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf eine
     dere hinsichtlich des maßgeblichen Transferleistungsbe-              Aufnahme vor dem 3. Lebensjahr in einen Kindergarten. Es
     scheides oder der Familienverhältnisse, ist die Verwaltung           handelt sich lediglich um ein freiwilliges zusätzliches Ange-
     zur Nachveranlagung ab dem Zeitpunkt der Änderung be-                bot der Gemeinde Weissach
     rechtigt.
                                                                                      § 9 Kündigung und Abmeldung
(8)	Die Verwaltung behält sich unterjährige weitere Prüfungen
                                                                      (1)	Die Abmeldung kann nur zum Ende eines Monats erfol-
     vor.
                                                                           gen. Sie ist mindestens vier Wochen vorher schriftlich bei
               § 7 Modellprojekt Zubuchoption                              der Gemeindeverwaltung einzureichen. Soll der Besuch der
(1)	Das Modellprojekt wird ab dem 01.09.2021 im Kindergarten              Schulanfänger vorzeitig mit dem Ende der Kindergartenfe-
     Wehrkirchbereich umgesetzt und endet voraussichtlich am               rien der Einrichtung beendet werden (Übertritt in die Schu-
     31.08.2022. Das Modellprojekt findet nicht statt oder wird            le), ist eine schriftliche Kündigung bis 31.05. des betreffen-
     unterbrochen, sollte der Betrieb unter Pandemiebedingun-              den Kindergartenjahres notwendig. Die Kündigungsfrist
     gen gestellt sein.                                                    läuft ab dem Tag des Eingangs bei der Gemeindeverwal-
                                                                           tung.
(2)	Die Zubuchoption besteht bei einem Betreuungsumfang
     von 35 Stunden sowie 40 Stunden pro Woche. Die Zu-               (2)	Für Kinder, die in die Schule aufgenommen werden und bis
     buchoptionen sind auf der Webseite des Kindergartens                  zum Ende des Kindergartenjahres die Einrichtung besu-
     Wehrkirchbereichs abrufbar (www.kitasweissach.de). Das                chen, bedarf es keiner Kündigung.
     Zubuchen ist montags in der Vorwoche bei der Einrich-            (3)	Für Krippenkinder endet die Betreuungsvereinbarung mit
     tungsleitung anzumelden. Eine Abmeldung im Nachgang                   dem Tag der Vollendung des dritten Lebensjahres. Es bedarf
     ist nicht möglich und wird mit der gebuchten Zubuchgebühr             keiner gesonderten Kündigung. Je nach Platzkapazität der
     berechnet.                                                            Einrichtungen kann das Kind in Ausnahmefällen zu einem
(3)	Die Zubuchoption ist maximal vier Mal pro Monat möglich,              späteren Zeitpunkt in den Kindergarten aufgenommen
     unabhängig des jeweiligen gebuchten Betreuungsumfang.                 werden. Hierfür ist frühzeitig ein entsprechender Antrag
(4)	Es besteht kein Anspruch auf die Gewährung einer Zubu-                beim Träger zu stellen.
     chung und kann grundsätzlich nur im Rahmen der verfüg-           (4)	Für Schulkinder endet die Betreuungsvereinbarung mit
     baren Personalkapazitäten erfolgen.                                  dem Ende der Grundschulzeit. Eine Kündigung ist in diesem
(5)	Das Zubuchen wird mit einer Gebühr gemäß Anlage 1 Abs. 7             Fall nicht erforderlich.
     im darauffolgenden Monat berechnet.                                                       § 10 Ausschluss
(6)	Die Gemeinde Weissach als Träger der Kindertageseinrich-         (1)	Der Träger kann das Vertragsverhältnis mit einer Frist von
     tung behält sich vor, das Modellprojekt vorzeitig zu been-            vier Wochen zum Monatsende unter Angabe des Grundes
     den bzw. zu verlängern.                                               schriftlich kündigen. Kündigungsgründe sind beispielswei-
           § 8 Aufnahme ab 2 Jahren und 9 Monaten                          se:
                                                                           - das unentschuldigte Fehlen eines Kindes über einen zu-
(1)	Die frühere Aufnahme in einen kommunalen Kindergarten
                                                                              sammenhängenden Zeitraum von mehr als vier Wochen,
     kann ab 2 Jahren und 9 Monaten erfolgen.
                                                                           - die wiederholte Nichtbeachtung der in dieser Satzung
(2)	Die Betreuungsgebühren gemäß dem Gebührenverzeich-                       aufgeführten Pflichten der Personensorgeberechtigten
     nis in Anlage 1 werden in diesem Zeitraum analog mit dem                 trotz schriftlicher Abmahnung,
     zweifachen Satz der monatlichen Benutzungsgebühren                    - ein Zahlungsrückstand der Betreuungsgebühr, der Ver-
     für Kindergärten berechnet. Ab dem 3. Geburtstag wird die                pflegungskostenpauschale oder der Snackund Geträn-
     einfache monatliche Benutzungsgebühr für Kindergärten                    kekostenpauschale von zwei Monaten trotz schriftlicher
     stichtags-genau berechnet.                                               Mahnung,
(3)	Eine Aufnahme kann nur dann erfolgen, wenn eine Arbeitsbe-            - nicht ausgeräumte, erhebliche Differenzen zwischen Er-
     scheinigung des Arbeitgebers vorliegt, die bestätigt, dass der           ziehungsberechtigten und der Einrichtung über das Er-
     betroffene Arbeitnehmer / die betroffene Arbeitnehmerin ab               ziehungskonzept und / oder eine dem Kind nicht ange-
     dem 3. Geburtstag des Kindes wieder arbeiten muss und die                messene Förderung trotz eines vom Träger anberaumten
     Umsetzung der rechtlichen Voraussetzungen des Kommu-                     Einigungsgespräches (mangelnde Mitwirkung),
     nalverbands für Jugend Soziales (KVJS) und der Unfallkasse            - nicht ausgeräumte, erhebliche Differenzen zwischen Er-
     Baden-Württemberg (UKBW) eingehalten wird (Kriterienka-                  ziehungsberechtigten und der Einrichtung über die Rege-
     talog). Bei Nichterfüllung der Voraussetzungen ist eine Auf-             lung im Hinblick auf die selbstständige Bewältigung des
     nahme ab 2 Jahren und 9 Monaten ausgeschlossen.                          Weges zwischen der Einrichtung und zu Hause.

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Mittwoch, 04. August 2021
I. AMTLICHER TEIL

(2)	Das Recht zur Kündigung aus wichtigen Gründen (außeror-            lich. Der Antrag ist schriftlich beim Träger innerhalb dieses
     dentliche Kündigung) bleibt hiervon unberührt.                     Zeitraumes einzureichen. Bei Änderungen nach diesem
                                                                        Zeitraum gelten Abs. 1 und Abs. 3 entsprechend.
               § 11 Regelung in Krankheitsfällen
(1)	Für Regelungen in Krankheitsfällen, insbesondere zur Mel-                                § 13 Aufsicht
     depflicht, zum Besuchsverbot bzw. bei der Wiederaufnah-         (1)	Während der Dauer des Besuchs der Einrichtung wird die
     me des Kindes in die Einrichtung nach Krankheit, ist das             Aufsichtspflicht der Personensorgeberechtigten auf die
     Infektionsschutzgesetz (IfSG) maßgebend.                             Kindertageseinrichtung übertragen.
(2)	Über die Regelungen des IfSG sind die Eltern und sonstige       (2)	Auf dem Weg von und zur Einrichtung obliegt die Auf-
     Sorgeberechtigten gemäß § 34 Abs. 5 Satz 2 IfSG zu belehren.         sichtspflicht allein den Personensorgeberechtigten. Dem
     Die Belehrung erfolgt durch die schriftliche Bestätigung der         ordnungsgemäßen Übergang in den jeweils anderen Auf-
     Kenntnisnahme des Merkblattes zum Infektionsschutzge-                sichtspflichtbereich ist besondere Aufmerksamkeit zu
     setz vor der Aufnahme des Kindes in die Einrichtung.                 widmen. Insbesondere tragen die Personensorgeberech-
(3)	Bei einer Erkrankung des Kindes oder eines Familienmit-              tigten Sorge dafür, dass ihr Kind ordnungsgemäß von der
     gliedes an einer ansteckenden Krankheit muss die Einrich-            Einrichtung abgeholt wird. Sie entscheiden durch eine
     tungsleitung sofort informiert werden. Der Besuch der Ein-           schriftliche Erklärung gegenüber dem Träger, ob das Kind
     richtung ist in diesem Fall ausgeschlossen.                          allein nach Hause gehen darf. Das Alleine-Nachhause-ge-
(4)	Bei fiebrigen Erkältungskrankheiten, Erbrechen, Durchfall            hen ist frühestens ab dem vollendeten fünften Lebensjahr
     oder Fieber u.ä. ist die Betreuung der Kinder in der Einrich-        möglich. Diese Entscheidung kann nur in Absprache mit der
     tung nicht möglich. Das Personal der Kindertageseinrich-             Einrichtungsleitung umgesetzt werden. Geschwisterkinder
     tungen ist berechtigt und angehalten, Kinder mit eindeuti-           können ab dem Alter von zwölf Jahren als Begleitpersonen
     gen Krankheitssymptomen abholen zu lassen.                           eingesetzt werden. Sollte das Kind nicht von einem Perso-
(5)	Zur Wiederaufnahme des Kindes kann der Träger eine Be-               nensorgeberechtigten bzw. einer Begleitperson abgeholt
     scheinigung des Arztes verlangen, in der gemäß § 34 Abs. 1           werden, ist eine gesonderte Benachrichtigung an die Ein-
     IfSG bestätigt wird, dass nach ärztlichem Urteil eine Weiter-        richtung erforderlich.
     verbreitung der Erkrankung nicht mehr zu befürchten ist.        (3)	Die Erziehungsberechtigten können nur gemeinsam und
(6)	In besonderen Fällen werden nach Vorlage einer ärztlichen            durch schriftliche Erklärung gegenüber der Einrichtung
     Anordnung Medikamente, deren Einnahme in der Einrich-                entscheiden, ob das Kind allein nach Hause gehen oder von
     tung während der Betreuungszeit unvermeidbar sind, nur               einer nicht erziehungsberechtigten Person abgeholt wer-
     nach schriftlicher Vereinbarung zwischen Personensorge-              den darf. Diese Erklärungen können ebenfalls nur gemein-
     berechtigten und dem pädagogischen Personal verabreicht.             sam durch alle Erziehungsberechtigten widerrufen oder
               § 12 Änderung der Betreuungsform                           geändert werden. Hat ein Erziehungsberechtigter schrift-
                   und Wechsel der Einrichtung                            lich erklärt, dass sein Kind allein nach Hause gehen darf,
                                                                          beginnt die Aufsichtspflicht der Erziehungsberechtigten
(1)	Der Wechsel in einen anderen Betreuungsumfang innerhalb
                                                                          mit der Entlassung des Kindes aus den Räumen der Einrich-
     einer Einrichtung ist nur nach vorheriger Abstimmung mit
                                                                          tung.
     der Einrichtungsleitung zum Ende eines Quartals mit einer
     vierwöchigen Kündigungsfrist möglich. Nach positiver Ab-        (4)	Bei gemeinsamen Veranstaltungen für Eltern und Kinder
     stimmung ist der gewünschte Wechsel dem Träger schrift-              (bspw. Feste, Ausflüge, etc.) sind die Personensorgebe-
     lich mitzuteilen. In besonders begründeten Härtefällen               rechtigten aufsichtspflichtig, sofern vorher keine andere
     ist ein Wechsel zum Monatsende möglich. Voraussetzung                Absprache über die Wahrnehmung der Aufsicht getroffen
     dafür sind vorhandene Platzkapazitäten in der jeweiligen             wurde.
     Einrichtung.                                                    (5)	Für Schulkinder erstreckt sich die Aufsichtspflicht auf die
(2)	Wechsel zwischen Einrichtungen (ausgenommen sind hier                Zeit des Aufenthaltes in der Einrichtung während der Be-
     Übergänge in andere Betreuungsformen, bspw. von der                  treuungszeiten. Für den Weg von und zur Einrichtung sind
     Krippe in den Kindergarten) sind grundsätzlich nur zum               die Personensorgeberechtigten verantwortlich, ebenso für
     Anfang des nächsten Kindergartenjahres durchführbar.                 die Teilnahme an Veranstaltungen außerhalb der Einrich-
     Ausnahmen davon sind nur aus wichtigem Grund mög-                    tung, welche die Kinder mit dem erklärten Einverständnis
     lich (bspw. bei beruflichen Veränderungen der Eltern). Der           der Personensorgeberechtigten besuchen.
     Wechsel kann nur nach vorheriger Abstimmung mit den be-
     troffenen pädagogischen Fachkräften erfolgen und ist dem                        § 14 Versicherung und Haftung
     Träger frühzeitig mitzuteilen.                                  (1)	Die Kinder sind gemäß den Bestimmungen des SGB VII in der
(3)	Der Wechsel zwischen Kernzeit und Hortbetreuung kann                 jeweils gültigen Fassung gesetzlich gegen Unfall versichert.
     nur zum Schulhalbjahr oder in besonders begründeten                  - auf dem direkten Weg zur und von der Einrichtung,
     Ausnahmefällen zum Monatsende erfolgen. Ob ein beson-                - während des Aufenthalts in der Einrichtung,
     ders begründeter Ausnahmefall vorliegt, entscheidet der              - während aller Veranstaltungen in und außerhalb der Ein-
     Träger.                                                                 richtung (Spaziergang, Feste usw.).
(4)	Innerhalb der ersten beiden Wochen nach Beginn des neuen        (2)	Alle Unfälle, die auf dem Weg von und zur Einrichtung ein-
     Schuljahres ist ein kurzfristiger Wechsel in einen anderen           treten und eine ärztliche Behandlung zur Folge haben, sind
     Betreuungsumfang der Kernzeit und Hortbetreuung oder                 der Einrichtungsleitung unverzüglich zu melden, damit die
     eine Anmeldung für die Kernzeit und Hortbetreuung mög-               Schadensregulierung ein-geleitet werden kann.

Woche 31
Mittwoch, 04. August 2021                                                                                                        7
Mittwoch, 04. August 2021
I. AMTLICHER TEIL

(3)	Für den Verlust, die Beschädigung und die Verwechslung der      (2)	Eine Datenübermittlung an Personen oder Stellen außer-
     Garderobe und anderer persönlicher Gegenstände des Kin-              halb der Einrichtung ist nur zulässig, wenn eine gesetzliche
     des wird keine Haftung übernommen. Es wird empfohlen,                Übermittlungsbefugnis oder eine freiwillige schriftliche
     die Sachen mit dem Namen des Kindes zu kennzeichnen.                 und zweckbestimmte Einwilligungserklärung der Erzie-
(4)	Für Schäden, die ein Kind einem Dritten zufügt, haften die           hungsberechtigten vorliegt.
     Personensorgeberechtigten. Es wird deshalb empfohlen,           (3)	Eine Veröffentlichung von Fotos des Kindes in Druckmedien
     für Kinder ab dem vollendeten siebten Lebensjahr, eine pri-          und / oder im Internet erfolgt nur mit schriftlicher Einwilli-
     vate Haftpflichtversicherung abzuschließen.                          gung durch die Erziehungsberechtigten.
(5)	Die Haftung der Gemeinde, ihrer Organe und ihrer Bediens-                               § 17 Inkrafttreten
     teten wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.     (1) Diese Satzung tritt am 01.09.2021 in Kraft.
     Eine Haftung der Gemeinde für Schäden, die von Personen
                                                                     (2)	Gleichzeitig tritt die Satzung über den Besuch der Kinder-
     verursacht werden, welche nicht in ihrem Dienst stehen,
                                                                          tageseinrichtungen und der Schulkindbetreuung der Ge-
     wird in jedem Fall ausgeschlossen.
                                                                          meinde Weissach vom 01.04.2019 außer Kraft.

                       § 15 Elternbeirat                             Weissach, den 27.07.2021
(1)	Die Eltern werden durch einen jährlich zu wählendem El-         gez. T ö p f e r
     ternbeirat an der Arbeit der Kindertageseinrichtung betei-      Bürgermeister
     ligt (entsprechend den Richtlinien über die Bildung und die
                                                                    Hinweis nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung:
     Aufgaben der Elternbeiräte nach § 5 KiTaG).
                                                                    Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschrif-
(2)	Die Elternbeiräte unterstützen die Erziehungsarbeit und        ten der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg (GemO) oder
     stellen den Kontakt zum Elternhaus her.                        von aufgrund der GemO erlassenen Verfahrensvorschriften
                                                                    beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4
                       § 16 Datenschutz                             GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines
(1)	Personenbezogene Angaben, die im Zusammenhang mit              Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der
     der Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes in der         Gemeinde Weissach geltend gemacht worden ist. Der Sachver-
     Einrichtung erhoben und verwendet werden, unterliegen          halt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies
     den Bestimmungen des Datenschutzes. Der Träger ge-             gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sit-
     währleistet die Einhaltung der datenschutzrechtlichen          zung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung
     Vorschriften.                                                  verletzt worden sind.
       Anlage 1 zur Benutzungs- und Gebührensatzung über           den Besuch der Kindertageseinrichtungen und der
      Schulkindbetreuung der Gemeinde Weissach ab 01.09.2021

Anlage 1 zur Benutzungs- und Gebührensatzung über den Besuch der Kindertageseinrichtungen
     Gebührenverzeichnis
und der Schulkindbetreuung der Gemeinde Weissach ab 01.09.2021

      (1) Monatliche Benutzungsgebühren für Kinderkrippen (Kinder im Alter von einem bis zum vollendeten
Gebührenverzeichnis
          dritten Lebensjahr)
(1) Monatliche Benutzungsgebühren für Kinderkrippen (Kinder im Alter von einem bis zum vollendeten dritten Lebensjahr)

                                                      Für das Kind       Für ein Kind aus   Für ein Kind aus   Für ein Kind aus
                                                      aus einer          einer Familie      einer Familie      einer Familie
            Betreuungsumfang
                                                      Familie mit        mit zwei           mit drei           mit vier & mehr
                                                      einem Kind *       Kindern *          Kindern *          Kindern *
               bis 30 Stunden
                                      ab 01.09.2021      344,00 €            257,00 €          173,00 €            70,00 €
                in U3-Krippe
               bis 35 Stunden
                                      ab 01.09.2021      411,00 €           306,00 €           206,00 €           80,00 €
            in Ganztageskrippe
               bis 40 Stunden
                                      ab 01.09.2021      459,00 €           354,00 €           234,00 €            93,00 €
            in Ganztageskrippe
               bis 50 Stunden
                                      ab 01.09.2021      502,00 €            378,00 €          254,00 €           113,00 €
            in Ganztageskrippe

      (2) Monatliche Benutzungsgebühren für Kindergärten (Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt)

                                                      Für das Kind       Für ein Kind aus   Für ein Kind aus   Für ein Kind aus
                                                      aus einer          einer Familie      einer Familie      einer Familie
            Betreuungsumfang
                                                      Familie mit        mit zwei           mit drei           mit vier & mehr
                                                      einem Kind *       Kindern *          Kindern *          Kindern *        Woche 31
  8                                                                                                              Mittwoch, 04. August 2021
               bis 30 Stunden         ab 01.09.2021      116,00 €            90,00 €            59,00 €           20,00 €
Mittwoch, 04. August 2021
in Ganztageskrippe
                bis50
               bis  50Stunden
                       Stunden
                                       ab01.09.2021
                                      ab  01.09.2021       502,00€€
                                                          502,00              378,00€€
                                                                             378,00             254,00€€
                                                                                               254,00           113,00€€
                                                                                                               113,00
             in Ganztageskrippe
            in Ganztageskrippe                      I. AMTLICHER TEIL
      (2)Monatliche
     (2)  MonatlicheBenutzungsgebühren
                     Benutzungsgebührenfür
                                         fürKindergärten
                                             Kindergärten(Kinder
                                                            (Kinder imAlter
                                                                       Alter vondrei
                                                                                  drei Jahrenbis
                                                                                               biszum
                                                                                                   zumSchuleintritt)
                                                                                                        Schuleintritt)
(2) Monatliche Benutzungsgebühren für Kindergärten (Kinder im Alterim
                                                                    von drei von
                                                                             Jahren bisJahren
                                                                                         zum Schuleintritt)

                                                        Fürdas
                                                       Für  dasKind
                                                                Kind       Fürein
                                                                          Für  einKind
                                                                                   Kindaus
                                                                                        ausFür
                                                                                            Fürein
                                                                                                einKind
                                                                                                    Kindaus
                                                                                                         ausFür
                                                                                                             Fürein
                                                                                                                 einKind
                                                                                                                     Kindaus
                                                                                                                          aus
                                                        auseiner
                                                       aus  einer          einerFamilie
                                                                          einer  Familie einer
                                                                                            einerFamilie
                                                                                                  Familie einer
                                                                                                             einerFamilie
                                                                                                                   Familie
             Betreuungsumfang
            Betreuungsumfang                            Familiemit
                                                       Familie  mit        mitzwei
                                                                          mit   zwei        mitdrei
                                                                                           mit  drei         mitvier
                                                                                                            mit  vier&&mehr
                                                                                                                        mehr
                                                       einem Kind * *
                                                        einem  Kind        Kindern
                                                                          Kindern *  *      Kindern
                                                                                           Kindern * *       Kindern
                                                                                                            Kindern * *

                bis30
               bis  30Stunden
                       Stunden         ab01.09.2021
                                      ab  01.09.2021       116,00€€
                                                          116,00              90,00€€
                                                                             90,00               59,00€€
                                                                                                59,00           20,00€€
                                                                                                               20,00

                bis35
               bis  35Stunden
                       Stunden         ab01.09.2021
                                      ab  01.09.2021       146,00€€
                                                          146,00              112,00€€
                                                                             112,00              73,00€€
                                                                                                73,00           24,00€€
                                                                                                               24,00

                bis40
               bis  40Stunden
                       Stunden         ab01.09.2021
                                      ab  01.09.2021       294,00€€
                                                          294,00              244,00€€
                                                                             244,00             198,00€€
                                                                                               198,00            37,00€€
                                                                                                                37,00

                bis50
               bis  50Stunden
                       Stunden         ab01.09.2021
                                      ab  01.09.2021       382,00€€
                                                          382,00              313,00€€
                                                                             313,00             253,00€€
                                                                                               253,00           65,00€€
                                                                                                               65,00

      (3)Benutzungsgebühren
     (3)  Benutzungsgebührenim
                             imRahmen
                                Rahmender
                                        derKindertagespflege
                                            Kindertagespflege(TAKKI)
                                                               (TAKKI)pro
                                                                        proBetreuungsstunde
                                                                            Betreuungsstunde
(3) Benutzungsgebühren im Rahmen der Kindertagespflege (TAKKI) pro Betreuungsstunde

                             Fürdas
                            Für  dasKind
                                     Kind     Fürein
                                             Für  einKind
                                                      Kind       Fürein
                                                                Für  einKind
                                                                         Kind       Fürein
                                                                                   Für  einKind
                                                                                            Kind
                             auseiner
                            aus  einer        auseiner
                                             aus  einer          auseiner
                                                                aus   einer         auseiner
                                                                                   aus   einer
                             Familiemit
                            Familie  mit      Familiemit
                                             Familie  mit        Familiemit
                                                                Familie   mit       Familiemit
                                                                                   Familie   mit
                            einem Kind * *
                             einem  Kind     zwei Kindern * *
                                              zwei Kindern      drei Kindern * *
                                                                 drei Kindern      vier Kindern * *
                                                                                    vier Kindern

             ab01.09.2021
         (4)ab  01.09.2021
             Snack-            2,80€€        2,10€
                     und Getränkekostenpauschale
                              2,80          2,10  € Kindertageseinrichtungen
                                                 der        1,40€€
                                                           1,40           0,50€€
                                                                         0,50
         (4) Snack- und Getränkekostenpauschale der Kindertageseinrichtungen
            Betreuungsumfang                                    Beitrag pro Kind pro Monat
        (4)
(4) Snack-  Snack-
        (4)und      und Getränkekostenpauschale
                Getränkekostenpauschale
            Snack-  und                          der  Kindertageseinrichtungen
                                        der Kindertageseinrichtungen
                        Getränkekostenpauschale   der Kindertageseinrichtungen
            Betreuungsumfang
            30 Stunden wöchentlicher Betreuungsumfang           Beitrag pro Kind
                                                                            3 € pro Monat
            30 35
            ab  Stunden wöchentlicher
                  Stunden             Betreuungsumfang
                          wöchentlichem   Betreuungsumfang                  35 €
            Betreuungsumfang
            Betreuungsumfang                                   Beitrag
                                                               Beitragpro
                                                                        proKind
                                                                           Kindpro
                                                                                 proMonat
                                                                                    Monat                         1414
            ab 35 Stunden wöchentlichem Betreuungsumfang                    5€
            30 Stunden  wöchentlicher Betreuungsumfang                     3  €
         (5)30  Stunden wöchentlicher
             Monatliche               Betreuungsumfang
                         Verpflegungspauschale  der Kindertageseinrichtungen3 €
           ab  35 Stunden wöchentlichem  Betreuungsumfang                  5€
         (5)ab 35 StundenVerpflegungspauschale
             Monatliche   wöchentlichem Betreuungsumfang
                                                der Kindertageseinrichtungen5 €
           Verpflegungspauschale                               Beitrag pro Kind pro Monat
       (5) Monatliche  Verpflegungspauschale
       (5)Verpflegungspauschale
           Monatliche  Verpflegungspauschale  der
                                               der Kindertageseinrichtungen
                                                   Kindertageseinrichtungen
(5) Monatliche Verpflegungspauschale der Kindertageseinrichtungen
                                                               Beitrag pro 60
                                                                           Kind
           Krippe & Kindergarten                                              € pro Monat
           Krippe & Kindergarten
           Verpflegungspauschale                                        Beitrag    60 € pro Monat
           Verpflegungspauschale                                        Beitragpro
                                                                                proKind
                                                                                   Kind pro Monat
         (6)Krippe &
                   & Kindergarten
             Zubuchoption
            Krippe                                                        60
                                                                          60€€
                           bei 35 und 40 Stunden Betreuungsumfang für Kinderkrippen
                      Kindergarten
             (aktuell nur Modellprojekt
         (6) Zubuchoption  bei 35 und 40gemäß § 7)Betreuungsumfang für Kinderkrippen
                                         Stunden
              (aktuell nur Modellprojekt gemäß § 7)
(6) Zubuchoption
        (6)          bei 35 und 4035Stunden  Betreuungsumfang    für Kinderkrippen   (aktuell nur Modellprojekt gemäß § 7)
        (6) Zubuchoption
              Zubuchoption beibei 35 und
                                      und 40
                                          40 Stunden
                                              Stunden Betreuungsumfang
                                                         Betreuungsumfang   für
                                                                             fürKinderkrippen
                                                                        Beitrag  Kinderkrippen
                                                                                 pro Kind pro halbe
             Zubuchoption
             (aktuell
              (aktuell nur
                       nur Modellprojekt
                            Modellprojektgemäß
                                             gemäß §§ 7)
                                                       7)               Beitrag proStunde
                                                                                      Kind pro halbe
             Zubuchoption
             bei 35 Stunden wöchentlicher Betreuungsumfang                         Stunde
             (VÖ)35 Stunden wöchentlicher Betreuungsumfang Beitrag pro Kind pro halbe
             bei
            Zubuchoption                                                Beitrag pro5,50
                                                                                      Kind
                                                                                         € pro halbe
             Zubuchoption
            bei
             (VÖ)40 Stunden wöchentlichem Betreuungsumfang                        Stunde
                                                                                   Stunde
                                                                                    5,50 €
            (GT)40
            bei
             bei 35
            bei  35 Stunden
                    Stunden wöchentlicher
                              wöchentlicher Betreuungsumfang
                              wöchentlichem     Betreuungsumfang
                                               Betreuungsumfang
            (VÖ)
            (GT)
             (VÖ)                                                                   5,50
                                                                                    5,50€€
         (7)bei 40
                40 Stunden
                    Stunden wöchentlichem
              Zubuchoption
            bei                                 Betreuungsumfang
                              bei 35 und 40 Stunden
                              wöchentlichem              Betreuungsumfang für Kindergärten
                                                Betreuungsumfang
           (GT)
              (aktuell
         (7)(GT)
(7) Zubuchoption    beinur
              Zubuchoption   Modellprojekt
                              bei
                         35 und 4035  und 40gemäß
                                   Stunden    Stunden§ 7)Betreuungsumfang
                                             Betreuungsumfang                für Kindergärten
                                                                 für Kindergärten  (aktuell nur Modellprojekt gemäß § 7)
              (aktuell nur Modellprojekt gemäß § 7)
        (7)
        (7) Zubuchoption
              Zubuchoption beibei 35
                                  35 und
                                      und 40
                                          40 Stunden
                                              Stunden Betreuungsumfang
                                                         Betreuungsumfang   für
                                                                             fürKindergärten
                                                                                 Kindergärten
                                                                        Beitrag  pro Kind pro halbe
             Zubuchoption
             (aktuell  nur  Modellprojekt   gemäß   § 7)
              (aktuell nur Modellprojekt gemäß § 7)                     Beitrag proStunde
                                                                                      Kind pro halbe
             Zubuchoption
             bei 35 Stunden wöchentlicher Betreuungsumfang                         Stunde
             (VÖ)35 Stunden wöchentlicher Betreuungsumfang Beitrag pro Kind pro halbe
             bei
            Zubuchoption                                                Beitrag pro3,50
                                                                                      Kind
                                                                                         € pro halbe
             Zubuchoption
            bei
             (VÖ)40 Stunden wöchentlichem Betreuungsumfang                        Stunde
                                                                                   Stunde
                                                                                    3,50 €
            (GT)40
            bei
             bei 35
            bei  35 Stunden
                    Stunden wöchentlicher
                              wöchentlicher Betreuungsumfang
                              wöchentlichem     Betreuungsumfang
                                               Betreuungsumfang
            (VÖ)
            (GT)
             (VÖ)                                                                   3,50
                                                                                    3,50€€
           bei
            bei 40
* Berücksichtigt    Stunden
                40werden
                    Stunden   wöchentlichem
                            nur                 Betreuungsumfang
                                Kinder, die im gleichen
                              wöchentlichem              Haushalt wohnen und unter 18 Jahre alt sind.
                                                Betreuungsumfang
           (GT)
            (GT)
Woche 31
Mittwoch, 04. August 2021                                                                                                       9
         * Berücksichtigt werden nur Kinder, die im gleichen Haushalt wohnen und unter 18 Jahre alt sind.
Mittwoch, 04. August 2021
I. AMTLICHER TEIL

(8) Hort                                                Modul H B                                                     Modul H C
                                                        Monatlich / ab 12:00 bis 17:00 Uhr zzgl.                      monatlich nur bei Hortbetreuung möglich /
Modul H / Hortbetreuung                                 verbindliches Mittagessen                                     Frühbetreuung vor der Schule in Weissach 7:00 Uhr
Modul H A                                                                                                             bis 8:30 / 8:40 Uhr
monatlich / ab 12:00 bis 15:00 Uhr zzgl.                                         Anzahl Tage
verbindliches Mittagessen                                                              3 Tage                                                  Anzahl Tage
                                                             1 Kind in der Familie *                      73 €                   3 Tage                            15 €
                      Anzahl Tage                            2 Kinder in der Familie *                   64 €                    5 Tage                         26 €
                            3 Tage                           3 Kinder in der Familie *                    56 €
  1 Kind in der Familie *                     64 €           4 Kinder in der Familie und mehr *          45 €
  2 Kinder in der Familie *                   55 €                                                                    (9) Kernzeit
                                                             Mittagessen Flacht mtl. 36 €
  3 Kinder in der Familie *                   39 €           Abrechnung Mittagessen direkt durch Caterer
  4 Kinder in der Familie und mehr *          28 €                                                                    Modul K / Kernzeit
                                                                                                                      Modul K A
  Mittagessen Flacht mtl. 36 €                                                   Anzahl Tage
                                                                                                                      monatlich / Kernzeitbetreuung vor der Schule 7:00
  Abrechnung Mittagessen direkt durch Caterer                                          5 Tage
                                                                                                                      Uhr bis 8:30 / 8:40 Uhr
                                                             1 Kind in der Familie *                     123 €
                      Anzahl Tage                            2 Kinder in der Familie *                   107 €                                 Anzahl Tage
                            5 Tage                           3 Kinder in der Familie *                    93 €                       3 Tage                        15 €
  1 Kind in der Familie *                     102 €          4 Kinder in der Familie und mehr *           76 €                       5 Tage                        26 €
  2 Kinder in der Familie *                   88 €           Mittagessen Flacht mtl. 60 €
  3 Kinder in der Familie *                   62 €           Abrechnung Mittagessen direkt durch Caterer              Modul K B
  4 Kinder in der Familie und mehr *          45 €                                                                    monatlich / Kernzeitbetreuung nach der Schule
  Mittagessen Flacht mtl. 60 €                                                                                        12:00 / 12:15 Uhr bis 13:30 Uhr ohne Mittagessen
  Abrechnung Mittagessen direkt durch Caterer
                                                                                                                                               Anzahl Tage
                                                                                                                                 3 Tage                            19 €
                                                                                                                                 5 Tage                            31 €

                                                                                                                                       16

(10) Ferienbetreuung Hort und Kernzeit                                                   Modul F B „Kernzeit“ ab 07:00 Uhr bis 13:30 Uhr
                                                                                         ohne Mittagessen in Weissach
Modul F 3 / Ferienbetreuung
Modul F A „Hort“ ab 07:00 Uhr bis 13:30 Uhr oder 17:00 Uhr                               Hinweis: Die Gebühren sind pro gebuchte Woche zu entrichten und nur mit
zzgl. verbindliches Mittagessen in Weissach                                              Modul K buchbar. Ein Wechsel von 5 auf 3 Tagen kann stattfinden.

Hinweis: Die Gebühren sind pro gebuchte Woche zu entrichten und nur mit                                      Anzahl Tage
Modul H buchbar. Ein Wechsel von 5 auf 3 Tagen kann stattfinden.                                                 3 Tage
                                                                                                  Gebühr                     24 €
                     Anzahl Tage                             Uhrzeit
                                   3 Tage
  1 Kind in der Familie *                     24 €                                                           Anzahl Tage
  2 Kinder in der Familie *                   20 €                                                               5 Tage
                                                             bis 13:30
  3 Kinder in der Familie *                   15 €                                                 Gebühr                    40 €
  4 Kinder in der Familie und mehr *          10 €
  1 Kind in der Familie *                     29 €
  2 Kinder in der Familie *                   24 €                                       (11) Snack- und Getränkekostenpauschale der Kindertageseinrichtungen &
                                                             bis 17:00
  3 Kinder in der Familie *                   19 €                                       Hort an der Schule
  4 Kinder in der Familie und mehr *          13 €
                                                                                           Betreuungsumfang                                        Beitrag pro Kind pro Monat
                     Anzahl Tage                             Uhrzeit
                                                                                           Kernzeit vor der Schule                                             -
                                     5 Tage
                                                                                           Hort und Kernzeit 3 Tage                                           3€
  1 Kind in der Familie *                     40 €
  2 Kinder in der Familie *                   33 €                                         Hort und Kernzeit 5 Tage                                           5€
                                                             bis 13:30
  3 Kinder in der Familie *                   25 €
  4 Kinder in der Familie und mehr *          16 €                                       * Berücksichtigt werden nur Kinder, die im gleichen Haushalt wohnen und
                                                                                         unter 18 Jahre alt sind.
  1 Kind in der Familie *                     48 €
  2 Kinder in der Familie *                   40 €
                                                             bis 17:00
  3 Kinder in der Familie *                   31 €
  4 Kinder in der Familie und mehr *          22 €

                                                                                                                                17
                                                                                                                                                            Woche 31
           10                                                                                                                               Mittwoch, 04. August 2021
I. AMTLICHER TEIL

                                                                                                   Not- / Bereitschaftsdienste

Ärztlicher Bereitschaftsdienst               HNO-Dienst                                   Tierärztlicher Bereitschaftsdienst
Allgemeiner Notfalldienst                    Zentrale Notfallpraxis an der Uniklinik      Telefonische Anmeldung erforderlich
Kreiskliniken Böblingen - Krankenhaus        Tübingen, Elfriede-Aulhorn-Str. 5,           07./08.08.2021, Praxis Hahmann,
Leonberg, Rutesheimer Straße 50, 71229       72076 Tübingen                               Tel.: 07033/33698
Leonberg                                     Öffnungszeiten:                              Bereitschaftsdienst der Apotheken
Öffnungszeiten:                              Sa., So. und Feiertag: 8 - 20 Uhr            Der Dienst beginnt morgens ab 8:30 Uhr
Mo., Di., Do.: 		 18 - 22 Uhr
                                             Zentrale Rufnummer:                          und endet um 8:30 Uhr des Folgetages
Mi.:					14 - 24 Uhr
                                             116117 (Anruf ist kostenlos)                 Mittwoch, 04.08.
Fr.: 					 16 - 24 Uhr
Sa., So., Feiertage: 8 - 22 Uhr                                                           Schwaben Apotheke Renningen,
                                             Ärzte
                                                                                          71272 Renningen, Lange Str. 18,
Patienten können ohne telefonische           Dr. Stadler, Flacht, Tel.: 4943060           Tel.: 07159 - 25 88
Voranmeldung in die Notfallpraxis kom-
                                             Dr. Schittenhelm / Dr. Gäfgen, Weissach,
men. Nach 22 Uhr bzw. nach 24 Uhr am                                                      Donnerstag, 05.08.
                                             Tel.: 901850                                 Graf-Ulrich-Apotheke Leonberg,
Mittwoch und Freitag erfolgt die Ver-
                                             Zahnarzt Dr. Alexander Boeck, MOM,           71229 Leonberg, Graf-Ulrich-Str. 6,
sorgung von Notfallpatienten durch die
                                             Flacht, Tel.: 31880                          Tel.: 07152 - 2 44 22
Notfallambulanz des Krankenhauses.
                                             Zahnarzt Kabel, Flacht, Tel.: 909001
Hausbesuche werden weiterhin von der                                                      Freitag, 06.08.
                                             Zahnärzte Dr. Zingg-Meyer, Dr. Meyer,
Notfallpraxis durchgeführt. Achtung:                                                      Apotheke Butz Heimsheim,
Neue Rufnummer für den ärztlichen            Tel.: 33500
                                                                                          71296 Heimsheim, Mönsheimer Str. 50,
Bereitschaftsdienst außerhalb der Öff-       Dr. Opatowski, Weissach                      Tel.: 07033 - 46 95 30
nungszeiten der Notfallpraxis und für                                                     Engel-Apotheke Magstadt,
                                             Giftzentrale Baden-Württemberg
medizinisch notwenige Hausbesuche                                                         71106 Magstadt, Alte Stuttgarter Str. 2,
des Bereitschaftsdienstes: kostenfreie       Folgende Informationsstellen sind TAG        Tel.: 07159 - 94 98 11
Rufnummer 116117                             und NACHT bereit. Auskünfte über Ge-
                                                                                          Samstag, 07.08.
                                             genmaßnahmen bei Vergiftungsunfällen
                                                                                          Central-Apotheke international,
Kinder- und jugendärztlicher                 aller Art erteilen:                          71229 Leonberg, Leonberger Str. 108,
Bereitschaftsdienst
                                             Universitäts-Kinderklinik in Freiburg        Tel.: 07152 - 4 30 86
Kinder- und jugendärztliche Notfall-         Tel. 0761 192-40,                            Sonntag, 08.08.
praxis am Klinikum Böblingen,                Informationszentrale für Vergiftungen,       Arkaden-Apotheke Heimerdingen,
Bunsenstraße 120, 71032 Böblingen            79106 Freiburg, Mathildenstr. 1              71254 Ditzingen (Heimerdingen), Karlstr. 6,
Öffnungszeiten:                              Giftnotruf München                           Tel.: 07152 - 5 88 77
Mo. - Fr.: 			 19:30 - 23:30 Uhr             Tel. 089 19240, Fax: 089 41402467            Stadt-Apotheke am Narrenbrunnen,
Sa. und Feiertage: 9:00 - 22:30 Uhr                                                       71263 Weil der Stadt, Stuttgarter Str. 17,
So.: 				          9:00 - 22 Uhr             Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen             Tel.: 07033 - 5 27 60
Zentrale Rufnummer:                          Tel.: 08000 116 016                          Montag, 09.08.
07031 668-22600 oder 112                                                                  Apotheke Neue Stadtmitte,
Kinder- und jugendärztliche Notfall-         Augenärztlicher Notdienst                    71229 Leonberg (Eltingen), Brennerstr. 1,
praxis am Klinikum Ludwigsburg,              Zentrale Notfallrufnummer, Augenärzt-        Tel.: 07152 - 4 33 43
Posilipostr. 4, 71640 Ludwigsburg            licher Notdienst, Kreis Böblingen,           Dienstag, 10.08.
Öffnungszeiten:                              Tel. 0711 2624557                            Rathaus-Apotheke Rutesheim,
Mo. - Fr.: 			 18 - 22 Uhr                                                                71277 Rutesheim, Flachter Str. 4,
Sa., So., Feiertag: 8 - 22 Uhr               Frauenärztlicher Notdienst                   Tel.: 07152 - 99 78 16
Zentrale Rufnummer:                          zu erfragen unter Telefon 07152 397870       Folgende Rufnummern
116117 (Anruf ist kostenlos)                                                              über Apothekennotdienste stehen
                                             Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst
                                                                                          zuverlässig zur Verfügung:
Augenärztlicher Notdienst                    Den zahnärztlichen Bereitschaftsdienst       Festnetz: 0800 00 22 8 33 - kostenfrei
Zentrale Rufnummer:                          können Sie unter der Rufnummer 0711          Handy: 22 8 33 – max. 0,69 €/Min.
116117 (Anruf ist kostenlos)                 7877722 erfragen.                            von jedem Handy ohne Vorwahl.

        Redaktionsschluss beachten
        Bitte denken Sie an die rechtzeitige Übermittlung Ihrer Bild- und Textbeiträge.

Woche 31
Mittwoch, 04. August 2021                                                                                                       11
I. AMTLICHER TEIL

Beraten & Beschlossen

In dieser Kategorie informieren wir Sie über die in den kommu-      aus der Hausbewirtschaftung sind auf 573.464,79 € (Vorjahr:
nalen Gremien gefassten Beschlüsse. Wir freuen uns auf Ihre         343.289,46 €) angestiegen. Dies resultiert im Wesentlichen aus
Rückmeldungen und Anregungen.                                       den zusätzlichen 44 Wohneinheiten. Bei den Umsatzerlösen
                                                                    aus anderen Lieferungen und Leistungen werden die Strom-
            Gemeinderat (GR) am 26.07.2021
                                                                    einspeisevergütungen der Photovoltaikanlagen sowie die Ener-
Wechsel im Gemeinderat: Christina Wiggenhauser scheidet             gielieferung aus dem Holzhackschnitzelkraftwerk dargestellt.
aus und Dr. Angelika Brümmer rückt für BÜNDNIS 90/                  Diese betrugen im Geschäftsjahr insgesamt 170.143,12 € (Vor-
Die Grünen nach                                                     jahr: 167.769,28 €). Der Bilanzverlust 2020 i.H.v. 8.089.626,65 €
Als Kind der Gemeinde ist Christina Wiggenhauser in Flacht auf-     (Vorjahr: 8.027.234,57 €) soll vorgetragen werden. Die Bilanz-
gewachsen, hat den Kindergarten besucht und ist auch hier zur       summe der Gesellschaft hat sich von 8.688.939,70 € im Vor-
Schule gegangen. Mit nur 22 Jahren wurde Frau Wiggenhauser          jahr auf nun 13.596.084,61 € erhöht. Das Eigenkapital ist im
als jüngstes Mitglied des Gemeinderates 2019 mit einem Lis-         Wesentlichen aufgrund der Zuführung zur Kapitalrücklage
tenplatz von „Bündnis 90/Die Grünen“ erstmals in den GR ge-         um 3.510.151,92 € auf 11.252.917,35 € gestiegen. Die Eigenkapi-
wählt. Das Motto Ihrer Fraktion „die Umwelt im Kopf, die Welt       talquote beträgt 82,77 % und bewegt sich weiterhin auf hohem
im Blick, die Freiheit im Herzen und Gerechtigkeit im Sinn“ lebte   Niveau (Vorjahr: 89,11 %).
Frau Wiggenhauser zwei Jahre lang mit vollem Engagement. Im         Für den Neubau des Sechsfamilienhauses in der Talstraße 23
Juli hatte Frau Wiggenhauser den Antrag gestellt, sie von ihrem     sowie für die Zwischenfinanzierung des 14-Familien-Wohn-
Ehrenamt zu entbinden, da sie sich im Rahmen ihres Studiums         hauses in der Flachter Straße 5 wurden im Jahr 2020 Fremdka-
für längere Zeit im Ausland aufhalten wird. Bei Vorliegen eines     pital i.H.v. 1.273.420,00 € aufgenommen. Dem Jahresabschluss
wichtigen Grundes kann das Ausscheiden verlangt werden, was         zum 31.12.2020, den Bilanzverlust für das Geschäftsjahr 2020
der GR bei Frau Wiggenhauser einstimmig feststellte. Bürger-        i.H.v. 8.089.626,65 € vorzutragen und dem Lagebericht zum
meister Daniel Töpfer sowie die Fraktionsvorsitzenden würdig-       Geschäftsjahr 2020 hat der GR ebenfalls bei einer Enthaltung
ten das Engagement von Frau Wiggenhauser im Rahmen der              zugestimmt. Der GR nahm darüber hinaus den Bericht des Auf-
letzten GR-Sitzung.                                                 sichtsrates zum Geschäftsjahr 2020 zur Kenntnis und erteilte
Anschließend stellte der Gemeinderat fest, dass bei Linda Her-      der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat nach § 7 Abs. 5
ter, welche als nächste Ersatzbewerberin des Wahlvorschlags         e) des Gesellschaftsvertrages bei einer Enthaltung, sonst Ja-
„Bündnis 90/Die Grünen für die ausgeschiedene Gemeinderätin         Stimmen, die Entlastung.
Christina Wiggenhauser nachrücken würde, ein wichtiger Grund        Gemeindewahlausschuss für den Bürgerentscheid gegen
für das Ablehnen des Ehrenamtes vorliegt. Auch Linda Herter hat     den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan
aufgrund eines im Rahmen ihres Studiums geplanten Auslands-         des Wohngebiets „Am Graben“ am 26.09.2021 gebildet
aufenthaltes die Ablehnung des Ehrenamtes beantragt. Der GR         Der GR hat den Verwaltungsvorschlag zur Besetzung des Ge-
hat diesem Antrag einstimmig entsprochen. Als nächste Ersatz-       meindewahlausschusses (GWA) zur Durchführung des Bürge-
bewerberin des Wahlvorschlags „Bündnis 90/Die Grünen“ hat           rentscheides einstimmig gebilligt. Der GWA ist als zentrales
der GR einstimmig Frau Dr. Angelika Brümmer bestätigt. Frau Dr.     Leitungsorgan auf Gemeindeebene für die Durchführung des
Brümmer wurde durch Ablegen des Eids von Bürgermeister Da-          Bürgerentscheides und für die Feststellung des Abstimmungs-
niel Töpfer offiziell in ihr neues Amt verpflichtet.                ergebnisses zuständig. Vorsitzender ist Kraft Amtes der Bür-
Abschluss des Geschäftsjahres 2020                                  germeister. Die weiteren zwei Beisitzer sowie Stellvertreter in
der Wohnbau Weissach GmbH                                           gleicher Zahl werden vom GR gewählt. Weiter hat der GR die
Der GR ist bei einer Enthaltung einstimmig der Empfehlung des       Information für die Bevölkerung festgelegt. Mit der Durchfüh-
Aufsichtsrates der Wohnbau Weissach GmbH (WWG) gefolgt,             rung eines Bürgerentscheides geht die Verantwortung für die
aufgrund des Prüfungsberichts der Wirtschaftsprüfungsge-            Sachentscheidung auf die Bürgerschaft über. Da diese Verant-
sellschaft HABITAT Revisions- und Treuhandgesellschaft mbH          wortung nur getragen werden kann, wenn die Bürgerschaft die
für das Geschäftsjahr 2020 keine besonderen Maßnahmen zu            für die Entscheidung maßgebenden, sich aus der Gesamtsi-
treffen. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat im Zeitraum        tuation ergebenden Gesichtspunkte kennt, muss den Bürgern
vom 10.05.2021 bis 21.05.2021 die gesetzliche Prüfung der WWG       sowohl die Pro- als auch die Contra-Seite innerhalb der Ge-
durchgeführt und im Ergebnis mit einem uneingeschränkten            meindeorgane dargelegt werden. Dies erfolgt im Rahmen einer
Bestätigungsvermerk versehen.                                       Sonderveröffentlichung im Amtsblatt der Gemeinde Weissach
Das Geschäftsjahr 2020 schloss mit einem Jahresfehlbetrag           in der KW 35 mit Erscheinungsdatum 01.09.2021. Im Rahmen
i.H.v. 62.392,08 € (Vorjahr: Jahresfehlbetrag i.H.v. 53.119,67 €)   dieser Sonderveröffentlichung bekommen die Gemeindeorga-
ab. Der ursprünglich geplante Jahresfehlbetrag i.H.v. 64.000 €      ne (Bürgermeister und jede Fraktion) sowie die Vertrauensper-
                                                                    sonen jeweils eine Seite zur Darlegung der jeweiligen Sichtwei-
konnte geringfügig unterschritten werden. Durch den Kauf der
                                                                    sen und Argumente zum Neubaugebiet „Am Graben“.
44 Wohneinheiten von der Gemeinde Weissach haben sich die
Umsatzerlöse aus der Hausbewirtschaftung erhöht. Dadurch            Vergaben im Rahmen der Erweiterung
erhöhten sich jedoch auch die Aufwendungen für Hausbewirt-          der Kläranlage Weissach beschlossen
schaftung wie auch die Abschreibung für Wohnbauten. Auch            Einstimmig hat der GR die Vergaben i.H.v. 964.171 € für Erd- und
die Umsatzerlöse aus Lieferungen und Leistungen wie auch die        Rohbauarbeiten an die Firma Bramm Bau GmbH, i.H.v. 67.007 €
sonstigen betrieblichen Erträge verliefen positiver als geplant.    für Estrich und Fliesenarbeiten an die Firma Von Au- Gehrung
Jedoch erhöhten sich auch der Personalaufwand wie auch die          Fliesen GmbH und i.H.v. 466.296 € für die Elektrotechnische
sonstigen betrieblichen Aufwendungen. Die Umsatzerlöse              Ausrüstung an die Firma Wittinger GmbH vergeben. Die Verga-

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