AMTSBLATT der Gemeinde Klipphausen

 
WEITER LESEN
AMTSBLATT der Gemeinde Klipphausen
AMTSBLATT
der Gemeinde Klipphausen
www.klipphausen.de                       Ausgabe 05/2022 · 2. Mai 2022 · 10. Jahrgang

Unzählige „Bierkästen“ für Groitzsch
Die Baumaßnahmen für die anspruchsvolle Erweiterung der Regenentwässerung
im Gewerbegebiet Groitzsch schreiten immer weiter voran

Die Gemeinde Klipphausen verwirklicht damit ein umfangrei-
ches Vorhaben im Ortsteil Groitzsch. Das Gewerbegebiet mit
den Unternehmen Bäko Ost eG, der Bäcker und Konditoren-
genossenschaft Sachsen-Brandenburg, und der Agro GmbH
Burkhardswalde, sowie ferner auch Grundstücke an den Stra-
ßen Talweg und Perne sollen künftig eine stabile und sichere
Entsorgung des anfallenden Oberflächenwassers erhalten.
Die gesamte Baumaßnahme lässt sich hier gut in 3 grundle-
gende Bauabschnitte einteilen. 1. Die Errichtung eines neuen
Regenwasserkanals, 2. Die Errichtung eines unterirdischen
Regenrückhaltebeckens und 3. Die Errichtung einer Sedimen-
tationsanlage.

n Neuer Regenwasserkanal
So entsteht im ersten Bauabschnitt als Ersatzneubau ein
Regenwasserkanal von der Bäko und dann im Verlauf der
Straßen Perne und Talweg bis zur Einleitung des Wassers in
den Groitzscher Dorfbach in Höhe des Grundstücks Nr. 10. Die
Einleitung des Wassers erfolgt im offenen Verlauf des Baches   Dieser Bauabschnitt befindet sich auf der Zielgeraden. Die
nach dem Ende der Bebauung. Somit wird auch die Gefahren-      Herstellung des Regenrohres ist in Arbeit und sollte bis Ende
situation in dieser Ortslage bei Starkregen entschärft.        Mai vollständig hergestellt werden. Der nächste Schritt wird
Der bestehende alte Regenwasserkanal, der verschlissen ist,    sein, die Verbindung zum Regenrückhaltebecken herzustellen.
wird entweder verdämmt, zurückgebaut oder zum Teil auf
Privatgrundstücken von den Eigentümern weiter genutzt.         n Unterirdisches Rückhaltebecken
In diesem ersten Bauabschnitt des Gesamtvorhabens zur          Der zweite Bauabschnitt, welcher parallel ausgeführt wird für
Regenentwässerung entsteht zugleich eine Schmutzwasser-        diese Gesamtinvestition, betrifft die innere Erschließung des
                                                               Regenwasser-Kanalnetzes im Bereich des Gewerbegebietes
druckleitung vom Abwasserpumpwerk bis zur Höhe Einleit-
                                                               sowie den Bau eines Regenwasserrückhaltebeckens mit einer
stelle des Regenwasserkanals in den Dorfbach, die in dem
                                                               Sedimentationsanlage.
Graben mit verlegt wird.
                                                               Das Regenrückhaltebecken wurde unterirdisch angelegt und
                                                               entsteht zum Teil unter dem Parkplatz der Firma Bäko.
                                                               Dafür wurde, im Bereich des vorhandenen Betriebsparkplatzes
                                                               der Bäko eine Grube ausgehoben und mit einer Betonsauber-
                                                               keitsschicht versehen. Diese Schicht ist für das sogenannte
                                                               „Bierkasten-System“ von großer Bedeutung. Hierbei handelt es
                                                               sich fachsprachlich gesehen um Rigolen der Firma Rehau. Die
                                                               Rigolen sorgen dafür, das eingeleitete Regenwasser aufzuneh-
                                                               men und zurückzuhalten um die Gegend vor Überflutungen zu
                                                               schützen. Vom Aufbau her ist eine Rigole nichts anderes als eine
                                                               Box mit den Abmaßen (80 x 80 x 66 Zentimetern). Vier- oder drei-
                                                               lagig wurden 2190 Stück bereits auf dem gesamten Areal ange-
                                                               bracht, so dass sich eine maximale Höhe von über zwei Metern
                                                               ergibt. Zusammen wird ein Stauvolumen innerhalb des Regen-
                                                               rückhaltebeckens von 1480 m³ erreicht.

                                                                                                   … Fortsetzung auf Seite 34
AMTSBLATT der Gemeinde Klipphausen
Seite 2                                       Amtsblatt der Gemeinde Klipphausen                                                   Ausgabe 05/2022

                                                                                        Amtliche Bekanntmachungen

n Bereitschaftsdienst                                                  n Öffnungszeiten der
  der Gemeinde Klipphausen                                               Gemeindeverwaltung Klipphausen
   mit den Ortsteilen Weistropp, Hühndorf, Kleinschön-
   berg, Sachsdorf, Klipphausen, Sora, Lampersdorf,                    Montag                  09.00 bis 12.00 Uhr
   Lotzen, Röhrsdorf, Pinkowitz, Gauernitz, Constappel                 Dienstag                09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
   und Wildberg
                                                                       Mittwoch                geschlossen
                                           035204/21 70                Donnerstag              09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
   Trinkwasser: 0151/14 828 280 oder 0151/14 828 281                   Freitag                 07.00 bis 12.00 Uhr
   Abwasser:        0151/14 828 282 oder 0151/14 828 283
   Straßenbeleuchtung:                    035204/ 21755
                             jeweils zu den Dienstzeiten               n Außenstelle Burkhardswalde
   Havariedienst Trinkwasser/Abwasser: 0171/7114183                    Das Bürgerbüro in Burkhardswalde ist telefonisch dienstags von
                             außerhalb der Dienstzeiten                14.00 bis 18.00 Uhr und donnerstags von 14.00 bis 16.00 Uhr zu
n Bereitschaftsdienst für den Bereich Scharfenberg                     erreichen.
  Telefon:                                  035204/2170
                                     zu den Dienstzeiten               n Rufnummern Gemeindeverwaltung während der
  Havariedienst:                                                           Öffnungszeiten:
  Trinkwasser:                           0173/5 74 88 92               Gemeindeverwaltung Klipphausen:            035204 2170
  Kommunalservice Brockwitz-Rödern
                                                                       Außenstelle Bürgerbüro Burkhardswalde: 035245 729001
  (werktags zw. 15:30–6:45 Uhr sowie an Sonn- und
  Feiertagen)                                                          Einwohnermeldeamt Klipphausen: 035204 21720 o. 21721
  Abwasser:       0171/7 11 41 83 Gemeinde Klipphausen                 Internet: www.klipphausen.de
                                                                       E-Mail:   gemeindeverwaltung@klipphausen.de
n Bereitschaftsdienst für den Bereich Triebischtal
  Trinkwasser:                             03523/774120
  Außerhalb der Dienstzeiten sowie                                     n Sprechzeiten Friedensrichterin Frau Fiebiger
  sonn- und feiertags:                     0173/5748892                   Friedensrichter Herr Richter
  Abwasser:                                0172/3533470                Dienstag, den 17. Mai 2022, in der Zeit von 17.00 bis
  Abwasser Taubenheim und Ullendorf:       03521/760512                18.00 Uhr in den Vereinsräumen in Klipphausen, Talstraße 3.
n Technischer Bereitschaftsdienst Tyczka Totalgaz                      E-Mail: friedensrichter@klipphausen.net
  Telefon:                               0800/2566611
n Fäkalienabfuhr Klipphausen
  Enno Fischer                               0351/8 30 26 62
                                         info@ennofischer.de
                                                                         Die Gemeinde Klipphausen begrüßt
n Fäkalienabfuhr ehemals Triebischtal
  Abfuhr und Entsorgung OHG              03521/733849                       folgenden neuen Erdenbürger:
                                    info@ae-meissen.de
n Bereitschaftsdienst der SachsenEnergie AG
                                                                        Vivien Schellenberger            05. 03. 2022             Munzig
  Gas:                      0351 50178880
  Strom:                    0351 50178881                               Julian Schmidt                   10. 03. 2022             Seeligstadt
  Service-Telefon:          0800 0320010 (kostenfrei)
  E-Mail:                   service@SachsenEnergie.de                   Henry Rösler                     16. 03. 2022             Klipphausen
                                                                        Hendrik Wagner                   20. 03. 2022             Robschütz
n NOTRUFE
  Polizei                                              110              Emilia Gasse                     31. 03. 2022             Hühndorf
  Notruf                                               112
                                                                        Arne Schmidt                     31. 03. 2022             Klipphausen
  Regionalleitstelle Dresden                  0351/501210
  Leitstellenruf priorisiert                   0351/19296
  Krankentransport                             0351/19222
  Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst             116 117
  Polizeirevier Meißen                         03521/4720
                                                                       Herausgeber: Gemeindeverwaltung Klipphausen • Talstraße 3 • 01665 Klipphausen
  Faxeingang Gehörlose                       0351/8155130
                                                                       • Tel.: 035204 2170, Fax: 035204 21729 • www. Klipphausen.de,
n Sammeltermine:                                                       Gemeindeverwaltung@Klipphausen.de • Verantwortlich: für den amtlichen Teil:
  Restmüll              03., 17. und 31.05.2022                        Bürgermeister Mirko Knöfel • für den nichtamtlichen Teil: die jeweiligen Unterzeich-
  Gelbe Tonne           03., 17. und 31.05.2022                        ner, bzw. Vereine und sonstige Gemeinschaften Gesamtherstellung,
  Blaue Tonne (240 l)   25.05.2022                                     Anzeigen und Vertrieb: RiEDEL GmbH & Co. KG – Verlag für Kommunal- und Bürgerzei-
  Bioabfall             03., 10., 17., 24. und 31.05.2022              tungen Mitteldeutschland • Gottfried-Schenker-Straße 1, 09244 Lichtenau, OT Ottendorf,
                                                                       Telefon: 037208/876-100, Fax: 037208/876299,
   Alle Informationen zu Sammelterminen entnehmen Sie                  E-Mail: info@riedel-verlag.de. Es gilt die Anzeigenpreisliste 2022.
                                                                                                                                                                C
   bitte dem Abfallkalender.                                           Erscheinungsweise: Das Amtsblatt erscheint monatlich, kostenlos zur Selbstabholung.      M
                                                                                                                                                                Y
                                                                       Auflage: 5.000 Exemplare                                                                 K
AMTSBLATT der Gemeinde Klipphausen
Ausgabe 05/2022                             Amtsblatt der Gemeinde Klipphausen                                             Seite 3

        Amtliche Bekanntmachungen

    n Einladung Sitzung Gemeinderat Klipphausen                             n Sprachkurs
       Die Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, dem 10. Mai
                                                                              für ukrainische Flüchtlinge startet
       2022, um 19.00 Uhr im Groitzscher Hof statt.
                                                                            Unsere Arbeitsgruppe „Sprache“ bietet seit dem 25. April immer
                                                                            montags und mittwochs Deutschunterricht für die ukrainischen
    Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte den Aushängen der
                                                                            Flüchtlinge an. Beginn ist 17:30 Uhr bzw. 16:30 Uhr. Wir treffen uns
    Bekanntmachungstafeln oder dem Sitzungskalender im Internet
                                                                            vor der Evangelischen Oberschule Klipphausen. Am Mittwoch Alle
    unter www.klipphausen.de.
                                                                            Flüchtlinge sind herzlich eingeladen dabei zu sein. Um die Schule zu
                                                                            erreichen kann gern die Gruppe „Fahrdienste“ kontaktiert werden.

    n Einladung Sitzung Technischer Ausschuss                               Bei Fragen wenden Sie sich an:
                                                                            n Sprachkurs:
       Die Sitzung des Technischen Ausschusses findet am Diens-             Ina Vieweg Sprache-a@netzwerk-klipphausen.de und
       tag, dem 24. Mai 2022, um 19.00 Uhr in der Gemeindever-              Diana Langenhan Sprache-b@netzwerk-klipphausen.de
       waltung Klipphausen statt.
                                                                            n Fahrdienst:
                                                                            Hans-Jürgen Richter fahrdienst-a@netzwerk-klipphausen.de
                                                                            Michael Mäthger fahrdienst-b@netzwerk-klipphausen.de
    n Einladung Sitzung Ortschaftsrat Klipphausen                           Für die Unterrichtsmaterialien freuen wir uns über Spenden, um die
                                                                            Arbeit des Netzwerk Klipphausen und die hier ankommenden

       Die Sitzung des Ortschaftsrates Klipphausen findet am                n Flüchtlinge unterstützen:
       Montag, dem 02. Mai 2022, um 19.00 Uhr im Vereinszen-                Kontoinhaber: Gemeinde Klipphausen
                                                                            IBAN: DE26 1203 0000 0011 2404 13
       trum Weistropp statt.
                                                                            BIC:    BYLADEM1001
                                                                            Verwendungszweck: Flüchtlingsnetzwerk

    n Einladung Sitzung Ortschaftsrat Miltitz                               Wir freuen uns über rege Teilnahme am Sprachkurs!

                                                                            Netzwerk Klipphausen
       Die Sitzung des Ortschaftsrates Miltitz findet am Donners-
       tag, dem 05. Mai 2022, um 19.00 Uhr in der Mehrzweckhalle
       Robschütz statt.
                                                                                                   Wir gratulieren

    n Einladung                                                                      Wir gratulieren allen Jubilaren zum
      Sitzung Ortschaftsrat Scharfenberg                                                Geburtstag und wünschen Ihnen
                                                                                     alles erdenklich Gute, Gesundheit und
       Die Sitzung des Ortschaftsrates Scharfenberg findet am
       Montag, dem 09. Mai 2022, um 19.00 Uhr im Sportlerheim                         einen schönen Verlauf Ihres Festes.
       Scharfenberg statt.
                                                                               06.05.    Karin Weber           Hühndorf         75. Geburtstag
                                                                               06.05.    Heiko Wördemann       Röhrsdorf        75. Geburtstag
                                                                               10.05.    Helga Bruchholz       Röhrsdorf        85. Geburtstag
    n Einladung Sitzung Ortschaftsrat Gauernitz                                10.05.    Erna Weichelt         Weistropp        84. Geburtstag
                                                                               16.05.    Annelies Stange       Perne            83. Geburtstag
       Die Sitzung des Ortschaftsrates Gauernitz findet am                     17.05.    Gert Silbermann       Taubenheim       75. Geburtstag
       Donnerstag, dem 12. Mai 2022, um 19.00 Uhr im Landhotel                 22.05.    Margarete Ehlert      Roitzschen       93. Geburtstag
       Gut Wildberg statt.
                                                                               23.05.    Siegfried Woye        Klipphausen      84. Geburtstag
                                                                               25.05.    Sieglinde Reiprich    Scharfenberg     80. Geburtstag
                                                                               25.05.    Margitta Zimmermann   Weistropp        73. Geburtstag
    n Einladung Sitzung Ortschaftsrat Taubenheim                               26.05.    Werner Eulitzer       Rothschönberg    93. Geburtstag
                                                                               26.05.    Joachim Dachsel       Taubenheim       76. Geburtstag
       Die Sitzung des Ortschaftsrates Taubenheim findet am Mitt-              27.05.    Ingrid Richter        Taubenheim       83. Geburtstag
       woch, dem 18. Mai 2022, um 19.00 Uhr im Feuerwehrgerä-                  27.05.    Bernd Weber           Hühndorf         78. Geburtstag
       tehaus Taubenheim statt.                                                30.05.    Renate Jurack         Scharfenberg     85. Geburtstag

      Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte den Aushängen der                                       Das nächste Amtsblatt
C
      Bekanntmachungstafeln oder dem Sitzungskalender im Inter-                      der Gemeinde Klipphausen erscheint am 1. Juni 2022.
M
Y
      net unter www.klipphausen.de.                                                        Redaktionsschluss ist am 17. Mai 2022.
K
AMTSBLATT der Gemeinde Klipphausen
Seite 4                                         Amtsblatt der Gemeinde Klipphausen                                 Ausgabe 05/2022

                                                                                          Amtliche Bekanntmachungen

n Bericht der Gemeinderatsitzung vom 05. April 2022
1. Haushaltssatzung 2022                                                 erweitert werden. Das geplante Bauvorhaben befindet sich im
Der Entwurf des Haushaltsplanes hat vom 08.03.2022 bis zum 16.           Innenbereich und soll eine Nachverdichtung der Innenentwicklung
03. 2022 ausgelegen und bis zum 25. 03. 2022 konnten Einwendun-          der Ortschaft umsetzen, so dass das Aufstellen eines Bebauungs-
gen und Hinweise eingereicht werden. Daraufhin sind 8 Einwände           planes zum Sichern der Baurechte erforderlich wird.
eingegangen, aus denen 28 Beschlussvorlagen hervor gegangen              In den Geltungsbereich werden die Flurstücke 12/7 und 13/12 der
sind. Der Gemeinderat hat mehrheitlich alle acht Einwände (beste-        Gemarkung Weistropp einbezogen. Als Ergänzung zur bereits
hend aus den 28 Beschlussvorlagen) abgelehnt. Demnach werden             erfolgten Beschlussfassung Stand 07.September 2021 wird der
diese Einwände nicht mit für die Haushaltsplanung berücksichtigt.        Geltungsbereich um eine Teilfläche der Flurstücke 12/6 und 13/14
Gemäß Sächsischer Gemeindeordnung ist die Haushaltssatzung               erweitert. Damit umfasst der Geltungsbereich von vorerst 2.804 m²
vom Gemeinderat öffentlich zu beraten und zu beschließen.                nun eine Fläche von 4.730 m².
Der Gemeinderat beschloss in seiner Sitzung am 05.04.2022 mehr-          Die Wohnbebauung wird vom Eigentümer der Grundstücksfläche
heitlich die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit seinen           nach Abschluss des Bauleitplanverfahrens umgesetzt. Die Planstu-
sämtlichen Anlagen für das Haushaltsjahr 2022.                           dio Dresden GmbH hat im Auftrag des Grundstückseigentümers am
Aktuell liegt der Haushaltsplan zur örtlichen Prüfung bei der Rechts-    20.08.2021 einen Antrag auf Einleitung des Bebauungsplanverfah-
aufsichtsbehörde.                                                        rens eingereicht.
                                                                         Der Gemeinderat Klipphausen beschloss mehrheitlich die Erweite-
2. Kommunale Bauleitplanung                                              rung des Bebauungsplans „Generationenwohnen im Martinsgut“ in
2.1 Bebauungsplans „Gewerbegebiet ehemaliger Bahnhof                     Weistropp aufzustellen.
     Ullendorf/Röhrsdorf                                                 Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Schaffung der
2.1.1 Abwägungsbeschluss                                                 planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von ca. 27
Der Vorentwurf des Bebauungsplans „Gewerbegebiet ehemaliger              Wohneinheiten für Senioren. Der Bebauungsplan wird im beschleu-
Bahnhof Ullendorf/Röhrsdorf“ lag in der Zeit vom 07.05.2021 bis          nigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufge-
05.06.2021 öffentlich aus. Die von der Planung berührten Behörden        stellt. Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt. Für die
im Rahmen der Öffentlichkeits- sowie der Träger- und Behördenbe-         2.2.2 Billigungs- und Auslegungsbeschluss
teiligung eingegangen Stellungnahmen hat das Planungsbüro                Die Planstudio Dresden GmbH hat den Entwurf des Bebauungs-
Schubert in Abstimmung mit der Gemeindeverwaltung die Abwä-              plans erarbeitet. Eine Beratung zum Planentwurf ist im Ortschaftsrat
gungsvorschläge erarbeitet.                                              Klipphausen am 07.03.2022 erfolgt. Die vom Ortschaftsrat vorge-
Daraufhin beschloss der Gemeinderat Klipphausen mehrheitlich,            schlagenen Planänderungen bezüglich Verringerung der Trauf- und
dass die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen            Firsthöhe, Präzisierung des obersten Vollgeschosses als ausgebau-
Träger öffentlicher Belange sowie der öffentlichen Auslegung zum         tes Dachgeschoss mit Gauben und der Festsetzung der Stellplätze
Vorentwurf des Bebauungsplans „Gewerbegebiet ehemaliger Bahn-            wurden in den nun vorliegenden Entwurf vom 18.03.2022 eingear-
hof Ullendorf/Röhrsdorf“ eingegangenen Hinweise, Anregungen              beitet. Der Gemeinderat Klipphausen billigte mehrheitlich den
und Bedenken berücksichtigt bzw. zurückgewiesen werden.                  Entwurf des Bebauungsplans „Generationenwohnen im Martinsgut“
                                                                         in Weistropp einschließlich seiner Begründung und aller Planteile.
2.1.2 Billigungs- und Auslegungsbeschluss                                Der Entwurf des Bebauungsplans „Generationenwohnen im
Am Gewerbegebiet Röhrsdorf sollen auf der westlichen Seite der           Martinsgut“ in Weistropp wird einschließlich seiner Begründung
Staatsstraße S 177 weitere Gewerbeflächen ausgewiesen und eine           öffentlich ausgelegt. Die betroffenen Träger öffentlicher Belange und
Nachnutzung der Gebäude der Interimsunterkunft der ev. Ober-             die Nachbargemeinden sind zu beteiligen und der Beschluss orts-
schule Klipphausen ermöglicht werden. Um auf der Fläche Gewer-           üblich bekanntzumachen.
beansiedlungen zu ermöglichen, sind ein Bebauungsplan und eine
Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Die Änderung             2.3 2. Entwurf der Ergänzungssatzung „Pinnenweg Flurstück
des Flächennutzungsplans wurde im Gemeinderat am 01.03.2022                  103/1 Gemarkung Reppnitz, Klipphausen OT Scharfenberg
beschlossen.                                                             2.3.1 Abwägungsbeschluss
Der Aufstellungsbeschluss zum B-Plan „Gewerbegebiet ehemaliger           Der 2. Entwurf der Ergänzungssatzung „Pinnenweg Flurstück 103/1
Bahnhof Ullendorf/Röhrsdorf“ wurde am 03.11.2020 gefasst. Eine           Gemarkung Reppnitz, OT Scharfenberg“, hat in der Zeit vom
Beteiligung zum Vorentwurf des B-Plans ist 2021 erfolgt. Die einge-      08.03.2022 bis 23.03.2022 öffentlich ausgelegen. Die von der geän-
gangenen Stellungnahmen wurden entsprechend der Abwägungs-               derten Planung berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange
entscheidung berücksichtigt bzw. zurückgewiesen. Im Ergebnis             wurden beteiligt. Für die im Rahmen der Öffentlichkeits- sowie der
dessen hat das Planungsbüro Schubert den Entwurf des Bebau-              Träger- und Behördenbeteiligung eingegangen Stellungnahmen hat
ungsplans „Gewerbegebiet ehemaliger Bahnhof Ullendorf/Röhrs-             das Büro art+craft architekturbüro in Abstimmung mit der Gemein-
dorf“ erstellt.                                                          deverwaltung die Abwägungsvorschläge erarbeitet.
Der Gemeinderat Klipphausen billigte mehrheitlich den Entwurf des        Der Gemeinderat Klipphausen beschloss mehrheitlich, dass die im
Bebauungsplans „Gewerbegebiet ehemaliger Bahnhof Ullendorf/              Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffent-
Röhrsdorf“. Der Entwurf des Bebauungsplans wird für die Dauer            licher Belange sowie der öffentlichen Auslegung zum 2. Entwurf der
eines Monats öffentlich ausgelegt. Die Behörden und Träger öffentli-     Ergänzungssatzung „Pinnenweg Flurstück 103/1 Gemarkung Repp-
cher Belange werden von der Auslegung unterrichtet und um Stel-          nitz, OT Scharfenberg“ eingegangenen Hinweise, Anregungen und
lungnahme gebeten.                                                       Bedenken berücksichtigt bzw. zurückgewiesen werden.

2.2 Aufstellung des Bebauungsplans „Generationswohnen im                 2.3.2 Satzungsbeschluss
    Martinsgut“ in Weistropp                                             Die Ergänzungssatzung „Pinnenweg Flurstück 103/1 Gemarkung
2.2.1 Aufstellungsbeschluss                                              Reppnitz, Klipphausen OT Scharfenberg“ in der Fassung vom
Mit der Erweiterung der Aufstellung des Bebauungsplanes „Genera-         25.03.2022 liegt zur Beratung und Beschlussfassung vor. Die zum 2.      C
                                                                                                                                                 M
tionenwohnen im Martinsgut“ in Weistropp soll in der Ortschaft die       Entwurf der Ergänzungssatzung vorgebrachten Einwände und                Y
                                                                                                                                                 K
bestehende Wohnbebauung um ca.27 Wohneinheiten für Senioren              Bedenken wurden abgewogen.
AMTSBLATT der Gemeinde Klipphausen
Ausgabe 05/2022                               Amtsblatt der Gemeinde Klipphausen                                            Seite 5

        Amtliche Bekanntmachungen
    Der Gemeinderat der Gemeinde Klipphausen beschloss mehrheit-              dig. Auf Grund der Breitbandleerrohrdichte musste die Straßenseite
    lich die Ergänzungssatzung „Pinnenweg Flurstück 103/1 Gemar-              gewechselt werden. Da dort ein massiver Baumbestand vorzufin-
    kung Reppnitz, Klipphausen OT Scharfenberg“. Gleichzeitig wird            den ist, wurde ein Termin mit der Unteren Naturschutzbehörde
    die Begründung zur Satzung gebilligt.                                     vereinbart. Dieses Treffen ergab, dass Beschädigungen der flach
    Der Beschluss der Ergänzungssatzung „Pinnenweg Flurstück 103/1            liegenden Wurzeln vom Baumbestand zum Eingehen der Bäume
    Gemarkung Reppnitz, Klipphausen OT Scharfenberg“ ist ortsüblich           bzw. zur Beeinträchtigung der Standsicherheit führen würden.
    bekannt zu machen. Die Ergänzungssatzung tritt mit der Bekannt-           Daher werden diese nachträglichen Leistungen erforderlich.
    machung in Kraft.                                                         Die Beauftragung des Nachtrages 13 hatten wir zurückgehalten, da
                                                                              wir den finalen Fördermittelbescheid abwarten und dann den Nach-
    2.4 Bebauungsplan „Windenergienutzung WI02 Baeyerhöhe“                    trag in einen Änderungsantrag einfließen lassen wollten. Die
    Der Gemeinderat der Gemeinde Klipphausen bestätigte den                   Möglichkeit bestand, da der Landkreis seit letztem Jahr einen
    Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Windenergienutzung               Durchlass unter Vollsperrung des Ortsteils Seeligstadt saniert, diese
    WI02 Baeyerhöhe“ bekannt gemacht u. a. im Amtsblatt der Gemein-           Maßnahme wird aber in 3 bis 4 Wochen abgeschlossen sein. Der
    de Klipphausen, Ausgabe 03/2021, und beschloss den Übersichts-            Landkreis fordert nun den Abschluss der Verlegearbeiten bezüglich
    plan. Der Bürgermeister wurde beauftragt, den Beschluss ortsüblich        Breitbandausbau. Weiterhin ist dies die Versorgungstrasse für
    bekannt zu machen.                                                        mehrere Ortsteile in Klipphausen vom POP in Seeligstadt und die
                                                                              Backboneleitung zum 2. Übergabeschacht der Signalleitung von
    2.4.1 ergänzendes Verfahren                                               Vodafone. Dieses Signal wird für die Breitstellung der Redundanz
    Der Gemeinderat der Gemeinde Klipphausen beschloss mehrheit-              des Breitbandnetzes in der gesamten Gemeinde Klipphausen benö-
    lich, die Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbe-         tigt und vom Netzbetreiber Vodafone gefordert. Aus diesen Gründen
    reich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Windener-          und wegen des Baufortschritts forderte die Baufirma dringend eine
    gienutzung WI02 Baeyerhöhe“. Mit dem Beschluss wird die Satzung           Entscheidung zum Nachtrag. Um einen Baustillstand und weitere
    rückwirkend zum 01. April 2021 in Kraft gesetzt und die vom Gericht       Mehrkosten zu vermeiden wurde der Nachtrag dem Grunde nach
    angemahnten Formfehler geheilt. Der Bürgermeister wird beauf-             beauftragt. Der Nachtrag ist nicht Bestandteil des finalen Förderan-
    tragt, die Satzung gemäß § 4 Ab. 3 Satz 1 Sächs-GemO auszuferti-          trags und muss nach Vorliegen des endgültigen Bescheids im
    gen und öffentlich bekannt zu machen.                                     Rahmen eines Änderungsantrags durch den Fördergeber geneh-
                                                                              migt werden. Da der Nachtrag aufgrund unerwarteter Tatsachen
    2.4.2 Billigung des Vorentwurfs zum Bebauungsplan                         entstanden ist, gehen wir von der Förderfähigkeit des Nachtrags
    Im Rahmen der öffentlichen Beteiligung zum Vorentwurf des Bebau-          aus. Der Nachtrag wurde der atene Kom gegenüber bereits ange-
    ungsplanes gingen unter anderem Hinweise zur Teilfläche B ein.            zeigt und zur Kenntnis genommen. Somit erhöht sich die Auftrags-
    Insbesondere die Hinweise über die Festsetzung von Grünstreifen           summe inklusive aller beauftragter Nachträge auf circa 9.300,00 €
    wurden in den B-Plan eingearbeitet und der B-Plan damit fortge-           brutto. Die Kosten liegen im kalkulierten Budget des endgültigen
    schrieben.                                                                Förderantrages, da hier bereits Mehrkosten durch unvorhergesehe-
    Der Gemeinderat der Gemeinde Klipphausen billigte mehrheitlich            ne Änderungen oder Mengenmehrungen einkalkuliert wurden.
    den fortgeschriebenen Vorentwurf der Planzeichnung zum Bebau-             Der Gemeinderat Klipphausen beschloss mehrheitlich, den
    ungsplan „Windenergienutzung WI02 Baeyerhöhe“.                            13. Nachtrag zum Breitbandausbau – Tiefbau Los 3 Cluster Seelig-
                                                                              stadt der ARGE Breitbandnetz 3+4 Coswiger Tief- und Rohrlei-
    2.4.3 Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in                   tungsbau GmbH/Teichmann Bau GmbH zu erteilen.
    Aufstellung befindlichen Bebauungsplans „Windenergienut-
    zung WI02 Baeyerhöhe“                                                     4. Annahme von Spenden
    Zur Sicherung der Planung hat der Gemeinderat am 5. Mai 2020 die          Die Gemeinde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schen-
    Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung             kungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder
    befindlichen Bebauungsplans „Windenergienutzung WI02 Baeyer-              an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben beteili-
    höhe“ als Satzung beschlossen. Die Satzung wurde im Amtsblatt             gen. Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich die Annahme von
    Ausgabe 06/2020 bekannt gemacht. In seiner Sitzung am 2. Februar          insgesamt vier Spenden.
    2021 hat der Gemeinderat die Veränderungssperre für den
    Geltungsbereich des ergänzten in Aufstellung befindlichen Bebau-          5. Vorkaufsrechte
    ungsplans „Windenergienutzung WI02 Baeyerhöhe“ als Satzung                Der Gemeinderat Klipphausen beschloss mehrheitlich, auf das
    beschlossen. Das Bauleitplanverfahren ist noch nicht abgeschlos-          gesetzliche Vorkaufsrecht für nachstehend aufgeführte Flurstücke
    sen, weshalb die Verlängerung der Veränderungssperre zur Siche-           zu verzichten:
    rung des Bauleitplanverfahrens notwendig ist. Die Verlängerung            1. Gemarkung:             Weistropp
    erfolgt um ein Jahr. Der Gemeinderat der Gemeinde Klipphausen                 Flurstück:            MEA 372/4
    beschloss mehrheitlich, die Satzung über die Veränderungssperre               Nutzungsart:          Wohngrundstück
    für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebau-            2. Gemarkung:             Weistropp
    ungsplanes „Windenergienutzung WI02 Baeyerhöhe“.                              Flurstücke:           3 und 3a
    Der Bürgermeister wurde beauftragt, die Satzung auszufertigen und             Nutzungsart:          Baugrundstück, Grünland
    öffentlich bekannt zu machen.                                             3. Gemarkung:             Röhrsdorf
                                                                                  Flurstücke:           225/1 und 225/3
    3. Vergabe von Bauleistungen                                                  Nutzungsart:          Landwirtschaftsfläche
    Mit Gemeinderatsbeschluss April 2021 erfolgte die Vergabe des             4. Gemarkung:             Röhrsdorf
    Cluster Seeligstadt an die ARGE Breitbandnetz 3+4 Coswiger Tief-              Flurstück:            225/2
    und Rohrleitungsbau GmbH/Teichmann Bau GmbH.                                  Nutzungsart:          Wohngrundstück
    Am 14.03.2022 übergab die s&p Beratungs- und Planungsgesell-              5. Gemarkung:             Weistropp
    schaft mbH das geprüfte 13. Nachtragsangebot, welches die Verle-              Flurstück:            324
    gung der Trasse in den Radweg in Seeligstadt enthält, in Höhe von             Nutzungsart:          Gewässer, Grünland
C   ca. 60.000,00 € netto. Die ursprüngliche Trasse sollte auf der            6. Gemarkung:             Garsebach
M
Y
K
    gegenüberliegenden Straßenseite im Gehweg verlaufen. Die                      Flurstück:            130/5
    Bestandsunterlagen der vorhandenen Medien waren nicht vollstän-               Nutzungsart:          Grünland
AMTSBLATT der Gemeinde Klipphausen
Seite 6                                     Amtsblatt der Gemeinde Klipphausen                                   Ausgabe 05/2022

                                                                                      Amtliche Bekanntmachungen
7. Gemarkung:              Taubenheim                                11. Gemarkung:              Pinkowitz
    Flurstück:             229/1                                         Flurstück:              MEA 1
    Nutzungsart:           Wohngrundstück                                Nutzungsart:            Wohnung und Gartenland
8. Gemarkung:              Garsebach                                 12. Gemarkung:              Sora
    Flurstück:             130/4                                         Flurstück:              39/4
    Nutzungsart:           Grünland                                      Nutzungsart:            Parkplatz, Straße
9. Gemarkung:              Gauernitz und Constappel                  13. Gemarkung:              Batzdorf
    Flurstücke:            175; 32 und 53                                Flurstück:              TF 24
    Nutzungsart:           Wohngrundstück                                Nutzungsart:            Wohngrundstück
10. Gemarkung:             Taubenheim                                14. Gemarkung:              Batzdorf
    Flurstück:             TF aus 363/2                                  Flurstück:              TF 24
    Nutzungsart:           Grünland                                      Nutzungsart:            Grünland

                                                                      werden die gleichen Inhalte vermittelt. Es wird um Anmeldung unter
                                                                      www.vlnsachsen.de/120011/anmeldung oder telefonisch unter
                                                                      (03 51) 4 88 40 98 bis Freitag, 13. Mai 2022 gebeten, da die Platzzahl
                                                                      begrenzt ist.
                                      Teilnehmergemeinschaft
                                      HWS Dresden-Gohlis              n Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:
                                      Der Vorstandsvorsitzende        1. Bericht über den aktuellen Stand des Verfahrens
                                                                      2. Informationen zu den bevorstehenden Wunschterminen zur
                                                                         Neuordnung der Grundstücke in der Feld-lage
n Unternehmensverfahren Hochwasserschutz                              3. Weitere Verfahrensschritte
                                                                      4. Sonstiges
  (HWS) Dresden-Gohlis
                                                                      Bitte beachten Sie die zum Zeitpunkt der Teilnehmerversammlung
Verfahrensnummer: 120011                                              gültigen Hygienevorschriften (z.B. 3G-Nachweis, Mund-Nasen-
Gemeinde: Kreisfreie Stadt Dresden                                    Bedeckung).
Gemarkungen: Cossebaude, Kemnitz, Niedergohlis, Niederwartha,
Obergohlis, Stetzsch                                                  Dresden, den 30. März 2022
Aktenzeichen: 6258.120011/8461.31                                     gez. Zurell
                                                                      Vorstandsvorsitzender
Öffentliche Bekanntmachung und Einladung
der Teilnehmergemeinschaft HWS Dresden-Gohlis                         n Hinweise zum Datenschutz:
Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft des Unternehmensver-          Datenschutzrechtliche Hinweise zur Verarbeitung personenbezoge-
fahrens Hochwasserschutz (HWS) Dresden-Gohlis lädt hiermit die        ner Daten natürlicher Personen im Rahmen des Unternehmensver-
Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten im Flurbereini-          fahrens Hochwasserschutz (HWS) Dresden-Gohlis können im Inter-
gungsgebiet, zu einer                                                 net unter folgendem Link abgerufen werden:
                                                                      https://www.vlnsachsen.de/datenschutzerklaerung. Alternativ sind
                   Teilnehmerversammlung                              die Informationen auch bei der Landeshauptstadt Dresden, Amt für
           am Montag, dem 16. Mai 2022 um 18 Uhr                      Geodaten und Kataster, Abteilung Bodenordnung, Ammonst-raße
        oder am Mittwoch, den 18. Mai 2022 um 18 Uhr                  74, 01067 Dresden erhältlich. Die personenbezogenen Daten
            in der Verwaltungsstelle Cossebaude,                      werden über den Zweck der obigen Datenschutzerklärung hinaus
       Dresdner Straße 3 (Bürgersaal), in 01156 Dresden               auch für die Rückverfolgung der Infektionsgeschehnisse benötigt.
                                                                      Bei Bedarf werden die personenbezogenen Daten zur Eindämmung
ein. Es werden zwei Termine angeboten, um möglichst vielen Teil-      der Ausbreitung des Corona-Virus an das Gesundheitsamt der Lan-
nehmern die Anwesenheit zu ermöglichen. In beiden Terminen            deshauptstadt Dresden übermittelt.

    In eigener Sache

   So kommt das               Amtsblatt Klipphausen
                       zusätzlich in Ihren elektronischen Briefkasten …

   Bestellen Sie Ihre elektronische Ausgabe kostenfrei
   per e-Mail unter newsletter@riedel-verlag.de                                                                                                C
                                                                                                                                               M
                                                                                                                                               Y
                                                                                                                                               K
AMTSBLATT der Gemeinde Klipphausen
Ausgabe 05/2022                               Amtsblatt der Gemeinde Klipphausen                                         Seite 7

        Amtliche Bekanntmachungen

    n Aufstellungsbeschluss und
      Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
      zum Bebauungsplan „Generationswohnen im Martinsgut“ in Weistropp
    Der Gemeinderat der Gemeinde Klipphausen hat in seiner Sitzung
    am 07.09.2021 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans
    „Generationswohnen im Martinsgut“ in Weistropp gefasst. Mit
    Gemeinderatsbeschluss vom 05.04.2022 wurde der Geltungsbe-
    reich für den Bebauungsplan erweitert. Der Bebauungsplan wird im
    beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung
    einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
    Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke
    12/7, 13/12 und jeweils einen Teil der Flurstücke 12/6 und 13/14 der
    Gemarkung Weistropp und ist in dem in der Anlage beigefügten
    Lageplan dargestellt. Ursprünglich waren die Flurstücke 12/6 und
    12/7 in der Niederwarthaer Straße 1 als Flurstück 12/3 geführt. Im
    Rahmen der Abgrenzung der Bauabschnitte wurden diese geteilt.
    Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Schaffung der
    planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Wohn-
    einheiten für Senioren.

    Der Gemeinderat der Gemeinde Klipphausen hat am 05.04.2022
    den Entwurf des Bebauungsplanes „Generationswohnen im
    Martinsgut“ einschließlich Begründung in der Fassung vom
    18.03.2022 gebilligt und zur Offenlage bestimmt.                          Anlage: Lageplan

    Mit dem Bebauungsplan in Weistropp soll in der Ortschaft die beste-
    hende Wohnbebauung um ca.27 Wohneinheiten für Senioren erwei-             Gemeinde Klipphausen, Talstraße 3, 01665 Klipphausen abgegeben
    tert werden. Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Innenbe-           werden.
    reich und soll eine Nachverdichtung der Innenentwicklung der
    Ortschaft umsetzen, so dass das Aufstellen eines Bebauungsplanes          Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen im Rahmen der
    nach §13a BauGB zum Sichern der Baurechte erforderlich wird.              Beteiligung können bei der Beschlussfassung über den Bebauungs-
    In den Geltungsbereich werden die Flurstücke 12/7 und 13/12,              plan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben.
    sowie Teilflächen der Flurstücke 12/6 und 13/14 der Gemarkung
    Weistropp einbezogen. Damit umfasst der Geltungsbereich eine              Entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen,
    Fläche von 4.730 m².                                                      dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
                                                                              unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht
    Der Entwurf des Bebauungsplanes „Generationswohnen im                     wurden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder
    Martinsgut“ bestehend aus zeichnerischen und textlichen Festset-          verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht
    zungen und der Begründung, wird nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit         werden können.
    vom 09. Mai 2022 bis einschließlich 08. Juni 2022 im Bauamt der
    Gemeinde Klipphausen, Talstraße 3, 01665 Klipphausen ausgelegt.           n Hinweis:
                                                                              Muss die Gemeindeverwaltung, während der Offenlage aufgrund
    Zu den Zeiten:                                                            der Corona-Pandemie für den Besucherverkehr geschlossen blei-
    Montag            07.00 bis 12.00 Uhr                                     ben, gilt gemäß dem Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer
    Dienstag          07.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr             Planungs- und Genehmigungsverfahren, während der COVID-19-
    Mittwoch          07.00 bis 12.00 Uhr                                     Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG), folgende
    Donnerstag        07.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr             Regelung: Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist
    Freitag           07.00 bis 12.00 Uhr
                                                                              nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035204 2170
                                                                              oder per E-Mail an gemeindeverwaltung@klipphausen.de möglich.
    Parallel dazu kann auf der Internetseite der Gemeinde Klipphausen
                                                                              Für Erklärungen zur Niederschrift ist eine vorherige telefonische
    unter www.klipphausen.de und im zentralen Landesportal Bauleit-
                                                                              Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035204 2170 erforderlich.
    planung unter www.lsnq.de/bauleitplanung der Entwurf des Bebau-
    ungsplans „Generationswohnen im Martinsgut“ eingesehen wer-
    den.                                                                      Die Stellungnahmen können auch in elektronischer Form unter der
                                                                              E-Mail-Adresse gemeindeverwaltung@klipphausen.de abgegeben
    Die Aufstellung des Bebauungsplans wird im vereinfachten Verfah-          werden. Name, Vorname und Anschrift der Einwenderin bzw. des
    ren nach § 13 BauGB durchgeführt. Auf eine Umweltprüfung nach             Einwenders müssen lesbar enthalten sein.
    § 2 Abs. 4 BauGB einschließlich Umweltbericht nach § 2a BauGB
    und zusammenfassende Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB wird                Klipphausen, 25.04.2022
    gemäß § 13 Abs. 3 BauGB verzichtet. Von der frühzeitigen Öffent-
    lichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB
    sieht die Gemeinde Klipphausen ab.
C
M
Y
K
    Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans können bis zum              Mirko Knöfel
    08. Juni 2022 mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift bei der        Bürgermeister
AMTSBLATT der Gemeinde Klipphausen
Seite 8                                           Amtsblatt der Gemeinde Klipphausen                                 Ausgabe 05/2022

                                                                                            Amtliche Bekanntmachungen

n Bebauungsplan „Gewerbegebiet ehemaliger Bahnhof Ullendorf/Röhrsdorf“
  Öffentliche Auslegung des Planentwurfs
Der Gemeinderat Klipphausen hat in seiner Sitzung am 05.04.2022            Neuausweisungen, insbesondere durch Versiegelung und Über-
den Entwurf des Bebauungsplans „Gewerbegebiet ehemaliger                   bauung von ca. 1,6 ha bisher landwirtschaftlich genutzter Böden
Bahnhof Ullendorf/Röhrsdorf“ in der Fassung vom 03.03.2022                 und dem Verlust von ca. 0,3 ha Gehölzbeständen.
bestehend aus Planzeichnung (Teil A), textlichen Festsetzungen (Teil       Es wurde festgestellt, dass durch den Bebauungsplan zulässige
B) und Begründung und Umweltbericht (Teil C) gebilligt und zur             Vorhaben bei Durchführung der genannten Vermeidungs- und Mini-
Offenlage bestimmt.                                                        mierungsmaßnahmen sowie die zur Kompensation vorgesehenen
Der Entwurf des Bebauungsplans „Gewerbegebiet ehemaliger                   Maßnahmen keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen
Bahnhof Ullendorf/Röhrsdorf“ in der Fassung vom 03.03.2022 wird            auf die Schutzgüter nach § 3c des UVPG verursachen.
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB einschließlich der Begründung und den
nachfolgend genannten umweltbezogenen Informationen sowie mit              –   Bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen zum
den nach Einschätzung der Gemeinde Klipphausen wesentlichen,                   Bebauungsplan „Gewerbegebiet ehemaliger Bahnhof
bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die                    Ullendorf/Röhrsdorf“
Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt, und zwar vom 09.05.2022           •   Landesdirektion Sachsen, Referat Raumordnung, Stellungnah-
bis einschließlich 08.06.2022 im Bauamt der Gemeinde Klipphau-                 me vom 21.05.2021
sen, Talstraße 3, 01665 Klipphausen.                                       •   Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal / Osterzgebirge,
                                                                               Stellungnahme vom 18.05.2021
Zu den Zeiten:                                                             •   Landratsamt Meißen, Stellungnahme vom 10.06.2021
Montag                07.00 bis 12.00 Uhr                                  •   Landesamt für Archäologie, Stellungnahme vom 20.05.2021
Dienstag              07.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr          •   Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Stellung-
Mittwoch              07.00 bis 12.00 Uhr                                      nahme vom 03.06.2021
Donnerstag            07.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr          •   Ortschaftsrat Klipphausen, Stellungnahme zu den Themen
Freitag               07.00 bis 12.00 Uhr                                      Ausgleichsmaßnahme und Regenwasser
                                                                           •   Bürgerstellungnahme zum Thema Flächenverbrauch Ackerflächen
Parallel dazu kann auf der Internetseite der Gemeinde Klipphausen
unter www.klipphausen.de und im zentralen Landesportal Bauleit-            n Hinweis:
planung unter www.lsnq.de/bauleitplanung der Entwurf des Bebau-            Muss die Gemeindeverwaltung während der Offenlage aufgrund der
ungsplans „Gewerbegebiet ehemaliger Bahnhof Ullendorf/Röhrs-               Corona-Pandemie für den Besucherverkehr geschlossen bleiben,
dorf“ eingesehen werden.                                                   gilt gemäß des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken               Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-
und Anregungen zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei          Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG), folgende
der Gemeinde Klipphausen vorgebracht werden.                               Regelung: Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist
Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können entspre-               nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035204 2170
chend § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB bei der Beschlussfassung zum                 oder per E-Mail an gemeindeverwaltung@klipphausen.de möglich.
Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.                                    Für Erklärungen zur Niederschrift ist eine vorherige telefonische
                                                                           Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035204 2170 erforderlich. Die
n Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:                     Stellungnahmen können auch in elektronischer Form unter der E-
– Umweltbericht zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet                           Mail-Adresse gemeindeverwaltung@klipphausen.de abgegeben
    ehemaliger Bahnhof Ullendorf / Röhrsdorf“                              werden. Name, Vorname und Anschrift der Einwenderin bzw. des
Dem Umweltbericht zum Entwurf des Bebauungsplans „Gewerbe-                 Einwenders müssen lesbar enthalten sein.
gebiet ehemaliger Bahnhof Ullendorf/Röhrsdorf“ können Informa-
tionen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter           Klipphausen, 25.04.2022
Menschen, Tiere und Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft/Klima,
Landschaft, Kultur- und Sachgüter entnommen werden.
Im Mittelpunkt des vorliegenden Umweltberichtes steht die Prüfung
potenzieller, erheblicher Umweltauswirkungen der planerischen              Mirko Knöfel, Bürgermeister

n Bekanntmachung der Ergänzungssatzung „Pinnenweg Flurstück 103/1 Gemarkung Reppnitz,
  Klipphausen OT Scharfenberg“
Die Ergänzungssatzung „Pinnenweg Flurstück 103/1 Gemarkung                 Planzeichnung und textlichen Festsetzungen einschließlich Begrün-
Reppnitz, Klipphausen OT Scharfenberg“ der Gemeinde Klipphau-              dung im Bauamt der Gemeinde Klipphausen, Talstraße 3, 01665
sen bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen in            Klipphausen ab diesem Tag während der Dienststunden:
der Fassung vom 25.03.2022 wurde in der öffentlichen Gemeinde-             Montag           09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
ratssitzung am 05.04.2022 als Satzung beschlossen.                         Dienstag         09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB orts-           Donnerstag       09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
üblich bekannt gemacht.                                                    Freitag          09.00 bis 12.00 Uhr
Mit dieser Bekanntmachung tritt die Ergänzungssatzung „Pinnen-             einsehen und über dessen Inhalt Auskunft erhalten.
weg Flurstück 103/1 Gemarkung Reppnitz, Klipphausen OT Schar-
fenberg“ in Kraft.                                                         Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und § 214 Abs.   C
                                                                                                                                                   M
Jedermann kann die Ergänzungssatzung „Pinnenweg Flurstück                  2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften beim              Y
                                                                                                                                                   K

103/1 Gemarkung Reppnitz, Klipphausen OT Scharfenberg“ mit                 Zustandekommen der Satzung ist nach § 215 Abs. 1 Nr. 1 bis 3
AMTSBLATT der Gemeinde Klipphausen
Ausgabe 05/2022                               Amtsblatt der Gemeinde Klipphausen                                           Seite 9

        Amtliche Bekanntmachungen
    BauGB unbeachtlich, wenn die Verletzung nicht innerhalb von               3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO
    einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der               wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat und
    Gemeinde geltend gemacht worden ist. Bei der Geltendmachung ist           4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist,
    der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, darzulegen.               a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat
                                                                                     oder
    Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie § 44 Abs. 4           b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegen-
    BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädi-                    über der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes,
    gungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch              der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend
    die Ergänzungssatzung und über das Erlöschen von Entschädi-                      gemacht worden ist.
    gungsansprüchen wird hingewiesen.                                         Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht
                                                                              worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 Sächs-
    n Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den                     GemO genannte Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
        Freistaat Sachsen (SächsGemO):
    Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter
    Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO             Klipphausen, den 25.04.2022
    zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als
    von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
    1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
    2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmi-
        gung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden              Mirko Knöfel
        sind,                                                                 Bürgermeister

    n Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des sich in Aufstellung
      befindlichen Bebauungsplans „Windenergienutzung WI02 Baeyerhöhe"
      der Gemeinde Klipphausen

                                  Präambel                                    •   Festsetzungen zu den Flächen für die Landwirtschaft,
    Die Gemeinde Klipphausen erlässt auf Grundlage der §§ 14, 16 und          •   Festsetzungen zu den mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten
    17 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 3. November                 zugunsten der Allgemeinheit, eines Erschließungsträgers oder
    2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch                                eines beschränkten Personenkreises zu belastenden Flächen,
    Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147, in        •   Festsetzungen für einzelne Flächen oder für ein Bebauungsplan-
    Verbindung mit § 4 Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO)                    gebiet oder für Teile davon mit Ausnahme der für landwirtschaft-
    in der Fassung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), zuletzt geän-             liche Nutzungen oder Wald festgesetzten Flächen das Anpflan-
    dert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 9. Februar 2022 (SächsGVBl.             zen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen,
    S. 134), nach Beschlussfassung durch den Gemeinderat vom 05.              •   Festsetzungen zu Flächen und Maßnahmen zum Ausgleich im
    April 2022 folgende Veränderungssperre für den in Aufstellung                 Sinne des § 1 a Abs. 3 BauGB.
    befindlichen Bebauungsplan „Windenergie WI02 Baeyerhöhe“:
                                                                                                      § 2 Geltungsbereich
                                                                              (1) Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre besteht
                        § 1 Zu sichernde Planung                                  aus zwei Teilflächen und umfasst folgende Flurstücke:
    Der Gemeinderat der Gemeinde Klipphausen hat einen Aufstel-
    lungsbeschluss zum Bebauungsplan „Windenergienutzung WI02                 Teilbereich A:
    Baeyerhöhe“ gefasst und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung        Flurstücke 38/4, 39/19, 145, 147, 151, 152/c, 160, 160/a, 161/a,
    gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Die Veränderungssperre               162/a, 163, 166/a, 166/1, 166/2, 166/3, 166/4, 166/5, 171/a, 171/b,
    dient der Sicherung der planerischen Zielsetzung, die die Gemeinde        171/d, 171/e, 171/f, 171/g, 171/h, 171/i, 172, 175, 189/a, 190, 193,
    Klipphausen mit dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan             194, 195 und Teile von den Flurstücken 14/15, 21/11, 38/2, 38/3,
    verfolgt und damit der Sicherung der städtebaulichen Ordnung              38/10 in der Gemarkung Lampersdorf; Flurstücke 147, 148, 149,
    sowie der geordneten weiteren städtebaulichen Entwicklung. Dies           150, 151, 152, 153, 154, 155, 156, 157, 158 und Teile von den Flur-
    soll für den Bereich des zu erstellenden Bebauungsplanes „Wind-           stücken 120, 146, 159 in der Gemarkung Seeligstadt;
    energienutzung WI02 Baeyerhöhe“ insbesondere durch folgende               Flurstücke 86, 90 und Teile des Flurstücks 264 in der Gemarkung
    Planungsziele und Regelungsinstrumente gewährleistet werden:              Schmiedewalde;

    •   Festsetzungen zu der Art und dem Maß der baulichen Nutzung,           Teilbereich B:
    •   Festsetzungen zu den überbaubaren und die nicht überbauba-            Flurstücke 97/3, 97/4, 97/5 und 97/7 und Teile des Flurstücks 263 in
        ren Grundstücksflächen sowie die Stellung der baulichen Anla-         der Gemarkung Schmiedewalde.
        gen,                                                                  (2) Die genaue Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches
    •   ggf. Festsetzungen zu vom Bauordnungsrecht abweichenden                   dieser Satzung ist in dem amtlichen Lageplan im Maßstab
        Maßen der Tiefe der Abstandsflächen,                                      1:5000 durch schwarz gestrichelte Linie dargestellt. Maßgeblich
    •   ggf. Festsetzungen zu örtlichen Bauvorschriften (Gestaltung von           ist der innere Rand der Linie. Der Lageplan ist als Anlage zur
        Baukörpern),                                                              Veränderungssperre Teil der Satzung.
    •   ggf. Festsetzungen zu Flächen, die von der Bebauung freizuhal-
C
M
        ten sind,                                                                        § 3 Rechtswirkung der Veränderungssperre
Y
K
    •   Festsetzungen zu den Verkehrsflächen sowie dem Anschluss              (1) Im räumlichen Geltungsbereich dieser Veränderungssperre
        anderer Flächen an die Verkehrsflächen,                                   dürfen
AMTSBLATT der Gemeinde Klipphausen
Seite 10                                        Amtsblatt der Gemeinde Klipphausen                                Ausgabe 05/2022

                                                                                          Amtliche Bekanntmachungen
    a. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder
        bauliche Anlagen beseitigt werden,
    b. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen
        von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Verände-
        rungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeige-
        pflichtig sind, nicht vorgenommen werden.
(2) Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen,
    kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen
    werden. Die Entscheidung über Ausnahmen trifft die Baugeneh-
    migungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde.
(3) Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre
    baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen die
    Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis
    erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der
    Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie
    Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausge-
    übten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht
    berührt.

                    § 4 Inkrafttreten der Satzung
Die Satzung tritt gemäß § 214 Abs. 4 BauGB rückwirkend zum
1. April 2021 in Kraft.

Ausgefertigt am: 25.04.2022

Mirko Knöfel, Bürgermeister

Anlage zu § 2 der Satzung:
Geltungsbereich der Veränderungssperre (mit separatem Ausferti-
gungsvermerk)

n Hinweise
Die in § 2 bezeichnete Anlage zur Satzung, die den Geltungsbereich
der Veränderungssperre zeichnerisch darstellt, wird gemäß § 8 der
Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) vom 17.
Dezember 2015 i. V. m. § 3 der Bekanntmachungssatzung der
Gemeinde Klipphausen vom 5. März 2019 hiermit im Wege der                [Übersichtsplan als Anlage zu den Hinweisen, nicht verbindlich]
Ersatzbekanntmachung öffentlich bekannt gemacht.

Die Satzung über die Veränderungssperre einschließlich der in § 2        Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvor-
bezeichneten Anlage wird im Bauamt der Gemeinde Klipphausen,
                                                                         schriften zustande gekommen sind, gelten gem. § 4 Abs. 4 Satz 1
Talstraße 3, 01665 Klipphausen zur kostenlosen Einsichtnahme für
jedermann während der üblichen Dienstzeiten bereit gehalten. Über        SächsGemO ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang
den Inhalt der Satzung wird dort auf Verlangen Auskunft gegeben.         an gültig zustande gekommen.

Der Geltungsbereich der Satzung über die Veränderungssperre              Dies gilt nicht, wenn
kann den Angaben in § 2 und dem nachfolgenden zur Information            1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
abgedruckten unmaßstäblichen Übersichtsplan entnommen                    2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmi-
werden. Rechtsverbindlich ist die zeichnerische Darstellung des             gung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden
Geltungsbereiches in der zur Satzung gehörenden Anlage (Maßstab             sind,
1:5000), die im Bauamt der Gemeinde Klipphausen, Talstraße 3,
                                                                         3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Absatz 2 SächsGe-
01665 Klipphausen, eingesehen werden kann.
                                                                            mO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
Etwaige Mängel der Abwägung beim Zustandekommen dieser                   4. vor Ablauf der in § 4 Absatz 4 Satz 1 SächsGemO genannten
Satzung sind nach § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht           Frist
schriftlich innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung               a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat
gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind. Der Sachver-                    oder
halt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzule-       b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegen-
gen.                                                                             über der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes,
                                                                                 der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend
Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB über die
                                                                                 gemacht worden ist.
fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche
für entstandene Vermögensnachteile durch diese Satzung nach § 18
und des § 18 Abs. 3 BauGB über das Erlöschen von Entschädi-              Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nummer 3 oder 4 geltend gemacht        C
                                                                                                                                                M
gungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird               worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist         Y
                                                                                                                                                K
hingewiesen.                                                             jedermann diese Verletzung geltend machen.
Ausgabe 05/2022                               Amtsblatt der Gemeinde Klipphausen                                          Seite 11

        Amtliche Bekanntmachungen

    n Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des sich in Aufstellung
      befindlichen Bebauungsplans „Windenergienutzung WI02 Baeyerhöhe" (1. Verlängerung)
      der Gemeinde Klipphausen

                                  Präambel
    Die Gemeinde Klipphausen erlässt auf Grundlage der §§ 14, 16 und
    17 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 3. November
    2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch
    Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147, in
    Verbindung mit § 4 Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO)
    in der Fassung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), zuletzt geän-
    dert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 9. Februar 2022 (SächsGVBl.
    S. 134), nach Beschlussfassung durch den Gemeinderat vom 05.
    April 2022 folgende Veränderungssperre für den in Aufstellung
    befindlichen Bebauungsplan „Windenergie WI02 Baeyerhöhe“
    (1. Verlängerung):

                         § 1 Zu sichernde Planung
    Der Gemeinderat der Gemeinde Klipphausen hat einen Aufstel-
    lungsbeschluss zum Bebauungsplan „Windenergienutzung WI02
    Baeyerhöhe“ gefasst und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
    gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Die Veränderungssperre
    dient der Sicherung der planerischen Zielsetzung, die die Gemeinde
    Klipphausen mit dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan
    verfolgt und damit der Sicherung der städtebaulichen Ordnung
    sowie der geordneten weiteren städtebaulichen Entwicklung. Dies
    soll für den Bereich des zu erstellenden Bebauungsplanes „Wind-
    energienutzung WI02 Baeyerhöhe“ insbesondere durch folgende
    Planungsziele und Regelungsinstrumente gewährleistet werden:
    • Festsetzungen zu der Art und dem Maß der baulichen Nutzung,
    • Festsetzungen zu den überbaubaren und die nicht überbauba-
        ren Grundstücksflächen sowie die Stellung der baulichen Anla-
        gen,
    • ggf. Festsetzungen zu vom Bauordnungsrecht abweichenden
        Maßen der Tiefe der Abstandsflächen,
    • ggf. Festsetzungen zu örtlichen Bauvorschriften (Gestaltung von
        Baukörpern),
    • ggf. Festsetzungen zu Flächen, die von der Bebauung freizuhal-
        ten sind,
    • Festsetzungen zu den Verkehrsflächen sowie dem Anschluss
        anderer Flächen an die Verkehrsflächen,
    • Festsetzungen zu den Flächen für die Landwirtschaft,
    • Festsetzungen zu den mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten                [Übersichtsplan als Anlage zu den Hinweisen, nicht verbindlich]
        zugunsten der Allgemeinheit, eines Erschließungsträgers oder
        eines beschränkten Personenkreises zu belastenden Flächen,            Teilbereich B:
    • Festsetzungen für einzelne Flächen oder für ein Bebauungsplan-          Flurstücke 97/3, 97/4, 97/5 und 97/7 und Teile des Flurstücks 263 in
        gebiet oder für Teile davon mit Ausnahme der für landwirtschaft-      der Gemarkung Schmiedewalde.
        liche Nutzungen oder Wald festgesetzten Flächen das Anpflan-          (2) Die genaue Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches
        zen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen,                   dieser Satzung ist in dem amtlichen Lageplan im Maßstab
    • Festsetzungen zu Flächen und Maßnahmen zum Ausgleich im                     1:5000 durch schwarz gestrichelte Linie dargestellt. Maßgeblich
        Sinne des § 1 a Abs. 3 BauGB.                                             ist der innere Rand der Linie. Der Lageplan ist als Anlage zur
                                                                                  Veränderungssperre Teil der Satzung.
                            § 2 Geltungsbereich
    (1) Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre besteht                     § 3 Rechtswirkung der Veränderungssperre
        aus zwei Teilflächen und umfasst folgende Flurstücke:                 (1) Im räumlichen Geltungsbereich dieser Veränderungssperre
                                                                                  dürfen
    Teilbereich A:                                                                a. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder
    Flurstücke 38/4, 39/19, 145, 147, 151, 152/c, 160, 160/a, 161/a,                 bauliche Anlagen beseitigt werden,
    162/a, 163, 166/a, 166/1, 166/2, 166/3, 166/4, 166/5, 171/a, 171/b,           b. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen
    171/d, 171/e, 171/f, 171/g, 171/h, 171/i, 172, 175, 189/a, 190, 193,             von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Verände-
    194, 195 und Teile von den Flurstücken 14/15, 21/11, 38/2, 38/3,                 rungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeige-
    38/10 in der Gemarkung Lampersdorf;                                              pflichtig sind, nicht vorgenommen werden.
    Flurstücke 147, 148, 149, 150, 151, 152, 153, 154, 155, 156, 157,         (2) Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen,
C   158 und Teile von den Flurstücken 120, 146, 159 in der Gemarkung              kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen
M
Y
K
    Seeligstadt; Flurstücke 86, 90 und Teile des Flurstücks 264 in der            werden. Die Entscheidung über Ausnahmen trifft die Baugeneh-
    Gemarkung Schmiedewalde;                                                      migungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde.
Sie können auch lesen