AMTSBLATT der Gemeinde Klipphausen
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AMTSBLATT der Gemeinde Klipphausen www.klipphausen.de Ausgabe 05/2022 · 2. Mai 2022 · 10. Jahrgang Unzählige „Bierkästen“ für Groitzsch Die Baumaßnahmen für die anspruchsvolle Erweiterung der Regenentwässerung im Gewerbegebiet Groitzsch schreiten immer weiter voran Die Gemeinde Klipphausen verwirklicht damit ein umfangrei- ches Vorhaben im Ortsteil Groitzsch. Das Gewerbegebiet mit den Unternehmen Bäko Ost eG, der Bäcker und Konditoren- genossenschaft Sachsen-Brandenburg, und der Agro GmbH Burkhardswalde, sowie ferner auch Grundstücke an den Stra- ßen Talweg und Perne sollen künftig eine stabile und sichere Entsorgung des anfallenden Oberflächenwassers erhalten. Die gesamte Baumaßnahme lässt sich hier gut in 3 grundle- gende Bauabschnitte einteilen. 1. Die Errichtung eines neuen Regenwasserkanals, 2. Die Errichtung eines unterirdischen Regenrückhaltebeckens und 3. Die Errichtung einer Sedimen- tationsanlage. n Neuer Regenwasserkanal So entsteht im ersten Bauabschnitt als Ersatzneubau ein Regenwasserkanal von der Bäko und dann im Verlauf der Straßen Perne und Talweg bis zur Einleitung des Wassers in den Groitzscher Dorfbach in Höhe des Grundstücks Nr. 10. Die Einleitung des Wassers erfolgt im offenen Verlauf des Baches Dieser Bauabschnitt befindet sich auf der Zielgeraden. Die nach dem Ende der Bebauung. Somit wird auch die Gefahren- Herstellung des Regenrohres ist in Arbeit und sollte bis Ende situation in dieser Ortslage bei Starkregen entschärft. Mai vollständig hergestellt werden. Der nächste Schritt wird Der bestehende alte Regenwasserkanal, der verschlissen ist, sein, die Verbindung zum Regenrückhaltebecken herzustellen. wird entweder verdämmt, zurückgebaut oder zum Teil auf Privatgrundstücken von den Eigentümern weiter genutzt. n Unterirdisches Rückhaltebecken In diesem ersten Bauabschnitt des Gesamtvorhabens zur Der zweite Bauabschnitt, welcher parallel ausgeführt wird für Regenentwässerung entsteht zugleich eine Schmutzwasser- diese Gesamtinvestition, betrifft die innere Erschließung des Regenwasser-Kanalnetzes im Bereich des Gewerbegebietes druckleitung vom Abwasserpumpwerk bis zur Höhe Einleit- sowie den Bau eines Regenwasserrückhaltebeckens mit einer stelle des Regenwasserkanals in den Dorfbach, die in dem Sedimentationsanlage. Graben mit verlegt wird. Das Regenrückhaltebecken wurde unterirdisch angelegt und entsteht zum Teil unter dem Parkplatz der Firma Bäko. Dafür wurde, im Bereich des vorhandenen Betriebsparkplatzes der Bäko eine Grube ausgehoben und mit einer Betonsauber- keitsschicht versehen. Diese Schicht ist für das sogenannte „Bierkasten-System“ von großer Bedeutung. Hierbei handelt es sich fachsprachlich gesehen um Rigolen der Firma Rehau. Die Rigolen sorgen dafür, das eingeleitete Regenwasser aufzuneh- men und zurückzuhalten um die Gegend vor Überflutungen zu schützen. Vom Aufbau her ist eine Rigole nichts anderes als eine Box mit den Abmaßen (80 x 80 x 66 Zentimetern). Vier- oder drei- lagig wurden 2190 Stück bereits auf dem gesamten Areal ange- bracht, so dass sich eine maximale Höhe von über zwei Metern ergibt. Zusammen wird ein Stauvolumen innerhalb des Regen- rückhaltebeckens von 1480 m³ erreicht. … Fortsetzung auf Seite 34
Seite 2 Amtsblatt der Gemeinde Klipphausen Ausgabe 05/2022 Amtliche Bekanntmachungen n Bereitschaftsdienst n Öffnungszeiten der der Gemeinde Klipphausen Gemeindeverwaltung Klipphausen mit den Ortsteilen Weistropp, Hühndorf, Kleinschön- berg, Sachsdorf, Klipphausen, Sora, Lampersdorf, Montag 09.00 bis 12.00 Uhr Lotzen, Röhrsdorf, Pinkowitz, Gauernitz, Constappel Dienstag 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr und Wildberg Mittwoch geschlossen 035204/21 70 Donnerstag 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr Trinkwasser: 0151/14 828 280 oder 0151/14 828 281 Freitag 07.00 bis 12.00 Uhr Abwasser: 0151/14 828 282 oder 0151/14 828 283 Straßenbeleuchtung: 035204/ 21755 jeweils zu den Dienstzeiten n Außenstelle Burkhardswalde Havariedienst Trinkwasser/Abwasser: 0171/7114183 Das Bürgerbüro in Burkhardswalde ist telefonisch dienstags von außerhalb der Dienstzeiten 14.00 bis 18.00 Uhr und donnerstags von 14.00 bis 16.00 Uhr zu n Bereitschaftsdienst für den Bereich Scharfenberg erreichen. Telefon: 035204/2170 zu den Dienstzeiten n Rufnummern Gemeindeverwaltung während der Havariedienst: Öffnungszeiten: Trinkwasser: 0173/5 74 88 92 Gemeindeverwaltung Klipphausen: 035204 2170 Kommunalservice Brockwitz-Rödern Außenstelle Bürgerbüro Burkhardswalde: 035245 729001 (werktags zw. 15:30–6:45 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen) Einwohnermeldeamt Klipphausen: 035204 21720 o. 21721 Abwasser: 0171/7 11 41 83 Gemeinde Klipphausen Internet: www.klipphausen.de E-Mail: gemeindeverwaltung@klipphausen.de n Bereitschaftsdienst für den Bereich Triebischtal Trinkwasser: 03523/774120 Außerhalb der Dienstzeiten sowie n Sprechzeiten Friedensrichterin Frau Fiebiger sonn- und feiertags: 0173/5748892 Friedensrichter Herr Richter Abwasser: 0172/3533470 Dienstag, den 17. Mai 2022, in der Zeit von 17.00 bis Abwasser Taubenheim und Ullendorf: 03521/760512 18.00 Uhr in den Vereinsräumen in Klipphausen, Talstraße 3. n Technischer Bereitschaftsdienst Tyczka Totalgaz E-Mail: friedensrichter@klipphausen.net Telefon: 0800/2566611 n Fäkalienabfuhr Klipphausen Enno Fischer 0351/8 30 26 62 info@ennofischer.de Die Gemeinde Klipphausen begrüßt n Fäkalienabfuhr ehemals Triebischtal Abfuhr und Entsorgung OHG 03521/733849 folgenden neuen Erdenbürger: info@ae-meissen.de n Bereitschaftsdienst der SachsenEnergie AG Vivien Schellenberger 05. 03. 2022 Munzig Gas: 0351 50178880 Strom: 0351 50178881 Julian Schmidt 10. 03. 2022 Seeligstadt Service-Telefon: 0800 0320010 (kostenfrei) E-Mail: service@SachsenEnergie.de Henry Rösler 16. 03. 2022 Klipphausen Hendrik Wagner 20. 03. 2022 Robschütz n NOTRUFE Polizei 110 Emilia Gasse 31. 03. 2022 Hühndorf Notruf 112 Arne Schmidt 31. 03. 2022 Klipphausen Regionalleitstelle Dresden 0351/501210 Leitstellenruf priorisiert 0351/19296 Krankentransport 0351/19222 Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst 116 117 Polizeirevier Meißen 03521/4720 Herausgeber: Gemeindeverwaltung Klipphausen • Talstraße 3 • 01665 Klipphausen Faxeingang Gehörlose 0351/8155130 • Tel.: 035204 2170, Fax: 035204 21729 • www. Klipphausen.de, n Sammeltermine: Gemeindeverwaltung@Klipphausen.de • Verantwortlich: für den amtlichen Teil: Restmüll 03., 17. und 31.05.2022 Bürgermeister Mirko Knöfel • für den nichtamtlichen Teil: die jeweiligen Unterzeich- Gelbe Tonne 03., 17. und 31.05.2022 ner, bzw. Vereine und sonstige Gemeinschaften Gesamtherstellung, Blaue Tonne (240 l) 25.05.2022 Anzeigen und Vertrieb: RiEDEL GmbH & Co. KG – Verlag für Kommunal- und Bürgerzei- Bioabfall 03., 10., 17., 24. und 31.05.2022 tungen Mitteldeutschland • Gottfried-Schenker-Straße 1, 09244 Lichtenau, OT Ottendorf, Telefon: 037208/876-100, Fax: 037208/876299, Alle Informationen zu Sammelterminen entnehmen Sie E-Mail: info@riedel-verlag.de. Es gilt die Anzeigenpreisliste 2022. C bitte dem Abfallkalender. Erscheinungsweise: Das Amtsblatt erscheint monatlich, kostenlos zur Selbstabholung. M Y Auflage: 5.000 Exemplare K
Ausgabe 05/2022 Amtsblatt der Gemeinde Klipphausen Seite 3 Amtliche Bekanntmachungen n Einladung Sitzung Gemeinderat Klipphausen n Sprachkurs Die Gemeinderatssitzung findet am Dienstag, dem 10. Mai für ukrainische Flüchtlinge startet 2022, um 19.00 Uhr im Groitzscher Hof statt. Unsere Arbeitsgruppe „Sprache“ bietet seit dem 25. April immer montags und mittwochs Deutschunterricht für die ukrainischen Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte den Aushängen der Flüchtlinge an. Beginn ist 17:30 Uhr bzw. 16:30 Uhr. Wir treffen uns Bekanntmachungstafeln oder dem Sitzungskalender im Internet vor der Evangelischen Oberschule Klipphausen. Am Mittwoch Alle unter www.klipphausen.de. Flüchtlinge sind herzlich eingeladen dabei zu sein. Um die Schule zu erreichen kann gern die Gruppe „Fahrdienste“ kontaktiert werden. n Einladung Sitzung Technischer Ausschuss Bei Fragen wenden Sie sich an: n Sprachkurs: Die Sitzung des Technischen Ausschusses findet am Diens- Ina Vieweg Sprache-a@netzwerk-klipphausen.de und tag, dem 24. Mai 2022, um 19.00 Uhr in der Gemeindever- Diana Langenhan Sprache-b@netzwerk-klipphausen.de waltung Klipphausen statt. n Fahrdienst: Hans-Jürgen Richter fahrdienst-a@netzwerk-klipphausen.de Michael Mäthger fahrdienst-b@netzwerk-klipphausen.de n Einladung Sitzung Ortschaftsrat Klipphausen Für die Unterrichtsmaterialien freuen wir uns über Spenden, um die Arbeit des Netzwerk Klipphausen und die hier ankommenden Die Sitzung des Ortschaftsrates Klipphausen findet am n Flüchtlinge unterstützen: Montag, dem 02. Mai 2022, um 19.00 Uhr im Vereinszen- Kontoinhaber: Gemeinde Klipphausen IBAN: DE26 1203 0000 0011 2404 13 trum Weistropp statt. BIC: BYLADEM1001 Verwendungszweck: Flüchtlingsnetzwerk n Einladung Sitzung Ortschaftsrat Miltitz Wir freuen uns über rege Teilnahme am Sprachkurs! Netzwerk Klipphausen Die Sitzung des Ortschaftsrates Miltitz findet am Donners- tag, dem 05. Mai 2022, um 19.00 Uhr in der Mehrzweckhalle Robschütz statt. Wir gratulieren n Einladung Wir gratulieren allen Jubilaren zum Sitzung Ortschaftsrat Scharfenberg Geburtstag und wünschen Ihnen alles erdenklich Gute, Gesundheit und Die Sitzung des Ortschaftsrates Scharfenberg findet am Montag, dem 09. Mai 2022, um 19.00 Uhr im Sportlerheim einen schönen Verlauf Ihres Festes. Scharfenberg statt. 06.05. Karin Weber Hühndorf 75. Geburtstag 06.05. Heiko Wördemann Röhrsdorf 75. Geburtstag 10.05. Helga Bruchholz Röhrsdorf 85. Geburtstag n Einladung Sitzung Ortschaftsrat Gauernitz 10.05. Erna Weichelt Weistropp 84. Geburtstag 16.05. Annelies Stange Perne 83. Geburtstag Die Sitzung des Ortschaftsrates Gauernitz findet am 17.05. Gert Silbermann Taubenheim 75. Geburtstag Donnerstag, dem 12. Mai 2022, um 19.00 Uhr im Landhotel 22.05. Margarete Ehlert Roitzschen 93. Geburtstag Gut Wildberg statt. 23.05. Siegfried Woye Klipphausen 84. Geburtstag 25.05. Sieglinde Reiprich Scharfenberg 80. Geburtstag 25.05. Margitta Zimmermann Weistropp 73. Geburtstag n Einladung Sitzung Ortschaftsrat Taubenheim 26.05. Werner Eulitzer Rothschönberg 93. Geburtstag 26.05. Joachim Dachsel Taubenheim 76. Geburtstag Die Sitzung des Ortschaftsrates Taubenheim findet am Mitt- 27.05. Ingrid Richter Taubenheim 83. Geburtstag woch, dem 18. Mai 2022, um 19.00 Uhr im Feuerwehrgerä- 27.05. Bernd Weber Hühndorf 78. Geburtstag tehaus Taubenheim statt. 30.05. Renate Jurack Scharfenberg 85. Geburtstag Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte den Aushängen der Das nächste Amtsblatt C Bekanntmachungstafeln oder dem Sitzungskalender im Inter- der Gemeinde Klipphausen erscheint am 1. Juni 2022. M Y net unter www.klipphausen.de. Redaktionsschluss ist am 17. Mai 2022. K
Seite 4 Amtsblatt der Gemeinde Klipphausen Ausgabe 05/2022 Amtliche Bekanntmachungen n Bericht der Gemeinderatsitzung vom 05. April 2022 1. Haushaltssatzung 2022 erweitert werden. Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Der Entwurf des Haushaltsplanes hat vom 08.03.2022 bis zum 16. Innenbereich und soll eine Nachverdichtung der Innenentwicklung 03. 2022 ausgelegen und bis zum 25. 03. 2022 konnten Einwendun- der Ortschaft umsetzen, so dass das Aufstellen eines Bebauungs- gen und Hinweise eingereicht werden. Daraufhin sind 8 Einwände planes zum Sichern der Baurechte erforderlich wird. eingegangen, aus denen 28 Beschlussvorlagen hervor gegangen In den Geltungsbereich werden die Flurstücke 12/7 und 13/12 der sind. Der Gemeinderat hat mehrheitlich alle acht Einwände (beste- Gemarkung Weistropp einbezogen. Als Ergänzung zur bereits hend aus den 28 Beschlussvorlagen) abgelehnt. Demnach werden erfolgten Beschlussfassung Stand 07.September 2021 wird der diese Einwände nicht mit für die Haushaltsplanung berücksichtigt. Geltungsbereich um eine Teilfläche der Flurstücke 12/6 und 13/14 Gemäß Sächsischer Gemeindeordnung ist die Haushaltssatzung erweitert. Damit umfasst der Geltungsbereich von vorerst 2.804 m² vom Gemeinderat öffentlich zu beraten und zu beschließen. nun eine Fläche von 4.730 m². Der Gemeinderat beschloss in seiner Sitzung am 05.04.2022 mehr- Die Wohnbebauung wird vom Eigentümer der Grundstücksfläche heitlich die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit seinen nach Abschluss des Bauleitplanverfahrens umgesetzt. Die Planstu- sämtlichen Anlagen für das Haushaltsjahr 2022. dio Dresden GmbH hat im Auftrag des Grundstückseigentümers am Aktuell liegt der Haushaltsplan zur örtlichen Prüfung bei der Rechts- 20.08.2021 einen Antrag auf Einleitung des Bebauungsplanverfah- aufsichtsbehörde. rens eingereicht. Der Gemeinderat Klipphausen beschloss mehrheitlich die Erweite- 2. Kommunale Bauleitplanung rung des Bebauungsplans „Generationenwohnen im Martinsgut“ in 2.1 Bebauungsplans „Gewerbegebiet ehemaliger Bahnhof Weistropp aufzustellen. Ullendorf/Röhrsdorf Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Schaffung der 2.1.1 Abwägungsbeschluss planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von ca. 27 Der Vorentwurf des Bebauungsplans „Gewerbegebiet ehemaliger Wohneinheiten für Senioren. Der Bebauungsplan wird im beschleu- Bahnhof Ullendorf/Röhrsdorf“ lag in der Zeit vom 07.05.2021 bis nigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufge- 05.06.2021 öffentlich aus. Die von der Planung berührten Behörden stellt. Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen. und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt. Für die im Rahmen der Öffentlichkeits- sowie der Träger- und Behördenbe- 2.2.2 Billigungs- und Auslegungsbeschluss teiligung eingegangen Stellungnahmen hat das Planungsbüro Die Planstudio Dresden GmbH hat den Entwurf des Bebauungs- Schubert in Abstimmung mit der Gemeindeverwaltung die Abwä- plans erarbeitet. Eine Beratung zum Planentwurf ist im Ortschaftsrat gungsvorschläge erarbeitet. Klipphausen am 07.03.2022 erfolgt. Die vom Ortschaftsrat vorge- Daraufhin beschloss der Gemeinderat Klipphausen mehrheitlich, schlagenen Planänderungen bezüglich Verringerung der Trauf- und dass die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Firsthöhe, Präzisierung des obersten Vollgeschosses als ausgebau- Träger öffentlicher Belange sowie der öffentlichen Auslegung zum tes Dachgeschoss mit Gauben und der Festsetzung der Stellplätze Vorentwurf des Bebauungsplans „Gewerbegebiet ehemaliger Bahn- wurden in den nun vorliegenden Entwurf vom 18.03.2022 eingear- hof Ullendorf/Röhrsdorf“ eingegangenen Hinweise, Anregungen beitet. Der Gemeinderat Klipphausen billigte mehrheitlich den und Bedenken berücksichtigt bzw. zurückgewiesen werden. Entwurf des Bebauungsplans „Generationenwohnen im Martinsgut“ in Weistropp einschließlich seiner Begründung und aller Planteile. 2.1.2 Billigungs- und Auslegungsbeschluss Der Entwurf des Bebauungsplans „Generationenwohnen im Am Gewerbegebiet Röhrsdorf sollen auf der westlichen Seite der Martinsgut“ in Weistropp wird einschließlich seiner Begründung Staatsstraße S 177 weitere Gewerbeflächen ausgewiesen und eine öffentlich ausgelegt. Die betroffenen Träger öffentlicher Belange und Nachnutzung der Gebäude der Interimsunterkunft der ev. Ober- die Nachbargemeinden sind zu beteiligen und der Beschluss orts- schule Klipphausen ermöglicht werden. Um auf der Fläche Gewer- üblich bekanntzumachen. beansiedlungen zu ermöglichen, sind ein Bebauungsplan und eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich. Die Änderung 2.3 2. Entwurf der Ergänzungssatzung „Pinnenweg Flurstück des Flächennutzungsplans wurde im Gemeinderat am 01.03.2022 103/1 Gemarkung Reppnitz, Klipphausen OT Scharfenberg beschlossen. 2.3.1 Abwägungsbeschluss Der Aufstellungsbeschluss zum B-Plan „Gewerbegebiet ehemaliger Der 2. Entwurf der Ergänzungssatzung „Pinnenweg Flurstück 103/1 Bahnhof Ullendorf/Röhrsdorf“ wurde am 03.11.2020 gefasst. Eine Gemarkung Reppnitz, OT Scharfenberg“, hat in der Zeit vom Beteiligung zum Vorentwurf des B-Plans ist 2021 erfolgt. Die einge- 08.03.2022 bis 23.03.2022 öffentlich ausgelegen. Die von der geän- gangenen Stellungnahmen wurden entsprechend der Abwägungs- derten Planung berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange entscheidung berücksichtigt bzw. zurückgewiesen. Im Ergebnis wurden beteiligt. Für die im Rahmen der Öffentlichkeits- sowie der dessen hat das Planungsbüro Schubert den Entwurf des Bebau- Träger- und Behördenbeteiligung eingegangen Stellungnahmen hat ungsplans „Gewerbegebiet ehemaliger Bahnhof Ullendorf/Röhrs- das Büro art+craft architekturbüro in Abstimmung mit der Gemein- dorf“ erstellt. deverwaltung die Abwägungsvorschläge erarbeitet. Der Gemeinderat Klipphausen billigte mehrheitlich den Entwurf des Der Gemeinderat Klipphausen beschloss mehrheitlich, dass die im Bebauungsplans „Gewerbegebiet ehemaliger Bahnhof Ullendorf/ Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffent- Röhrsdorf“. Der Entwurf des Bebauungsplans wird für die Dauer licher Belange sowie der öffentlichen Auslegung zum 2. Entwurf der eines Monats öffentlich ausgelegt. Die Behörden und Träger öffentli- Ergänzungssatzung „Pinnenweg Flurstück 103/1 Gemarkung Repp- cher Belange werden von der Auslegung unterrichtet und um Stel- nitz, OT Scharfenberg“ eingegangenen Hinweise, Anregungen und lungnahme gebeten. Bedenken berücksichtigt bzw. zurückgewiesen werden. 2.2 Aufstellung des Bebauungsplans „Generationswohnen im 2.3.2 Satzungsbeschluss Martinsgut“ in Weistropp Die Ergänzungssatzung „Pinnenweg Flurstück 103/1 Gemarkung 2.2.1 Aufstellungsbeschluss Reppnitz, Klipphausen OT Scharfenberg“ in der Fassung vom Mit der Erweiterung der Aufstellung des Bebauungsplanes „Genera- 25.03.2022 liegt zur Beratung und Beschlussfassung vor. Die zum 2. C M tionenwohnen im Martinsgut“ in Weistropp soll in der Ortschaft die Entwurf der Ergänzungssatzung vorgebrachten Einwände und Y K bestehende Wohnbebauung um ca.27 Wohneinheiten für Senioren Bedenken wurden abgewogen.
Ausgabe 05/2022 Amtsblatt der Gemeinde Klipphausen Seite 5 Amtliche Bekanntmachungen Der Gemeinderat der Gemeinde Klipphausen beschloss mehrheit- dig. Auf Grund der Breitbandleerrohrdichte musste die Straßenseite lich die Ergänzungssatzung „Pinnenweg Flurstück 103/1 Gemar- gewechselt werden. Da dort ein massiver Baumbestand vorzufin- kung Reppnitz, Klipphausen OT Scharfenberg“. Gleichzeitig wird den ist, wurde ein Termin mit der Unteren Naturschutzbehörde die Begründung zur Satzung gebilligt. vereinbart. Dieses Treffen ergab, dass Beschädigungen der flach Der Beschluss der Ergänzungssatzung „Pinnenweg Flurstück 103/1 liegenden Wurzeln vom Baumbestand zum Eingehen der Bäume Gemarkung Reppnitz, Klipphausen OT Scharfenberg“ ist ortsüblich bzw. zur Beeinträchtigung der Standsicherheit führen würden. bekannt zu machen. Die Ergänzungssatzung tritt mit der Bekannt- Daher werden diese nachträglichen Leistungen erforderlich. machung in Kraft. Die Beauftragung des Nachtrages 13 hatten wir zurückgehalten, da wir den finalen Fördermittelbescheid abwarten und dann den Nach- 2.4 Bebauungsplan „Windenergienutzung WI02 Baeyerhöhe“ trag in einen Änderungsantrag einfließen lassen wollten. Die Der Gemeinderat der Gemeinde Klipphausen bestätigte den Möglichkeit bestand, da der Landkreis seit letztem Jahr einen Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Windenergienutzung Durchlass unter Vollsperrung des Ortsteils Seeligstadt saniert, diese WI02 Baeyerhöhe“ bekannt gemacht u. a. im Amtsblatt der Gemein- Maßnahme wird aber in 3 bis 4 Wochen abgeschlossen sein. Der de Klipphausen, Ausgabe 03/2021, und beschloss den Übersichts- Landkreis fordert nun den Abschluss der Verlegearbeiten bezüglich plan. Der Bürgermeister wurde beauftragt, den Beschluss ortsüblich Breitbandausbau. Weiterhin ist dies die Versorgungstrasse für bekannt zu machen. mehrere Ortsteile in Klipphausen vom POP in Seeligstadt und die Backboneleitung zum 2. Übergabeschacht der Signalleitung von 2.4.1 ergänzendes Verfahren Vodafone. Dieses Signal wird für die Breitstellung der Redundanz Der Gemeinderat der Gemeinde Klipphausen beschloss mehrheit- des Breitbandnetzes in der gesamten Gemeinde Klipphausen benö- lich, die Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbe- tigt und vom Netzbetreiber Vodafone gefordert. Aus diesen Gründen reich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Windener- und wegen des Baufortschritts forderte die Baufirma dringend eine gienutzung WI02 Baeyerhöhe“. Mit dem Beschluss wird die Satzung Entscheidung zum Nachtrag. Um einen Baustillstand und weitere rückwirkend zum 01. April 2021 in Kraft gesetzt und die vom Gericht Mehrkosten zu vermeiden wurde der Nachtrag dem Grunde nach angemahnten Formfehler geheilt. Der Bürgermeister wird beauf- beauftragt. Der Nachtrag ist nicht Bestandteil des finalen Förderan- tragt, die Satzung gemäß § 4 Ab. 3 Satz 1 Sächs-GemO auszuferti- trags und muss nach Vorliegen des endgültigen Bescheids im gen und öffentlich bekannt zu machen. Rahmen eines Änderungsantrags durch den Fördergeber geneh- migt werden. Da der Nachtrag aufgrund unerwarteter Tatsachen 2.4.2 Billigung des Vorentwurfs zum Bebauungsplan entstanden ist, gehen wir von der Förderfähigkeit des Nachtrags Im Rahmen der öffentlichen Beteiligung zum Vorentwurf des Bebau- aus. Der Nachtrag wurde der atene Kom gegenüber bereits ange- ungsplanes gingen unter anderem Hinweise zur Teilfläche B ein. zeigt und zur Kenntnis genommen. Somit erhöht sich die Auftrags- Insbesondere die Hinweise über die Festsetzung von Grünstreifen summe inklusive aller beauftragter Nachträge auf circa 9.300,00 € wurden in den B-Plan eingearbeitet und der B-Plan damit fortge- brutto. Die Kosten liegen im kalkulierten Budget des endgültigen schrieben. Förderantrages, da hier bereits Mehrkosten durch unvorhergesehe- Der Gemeinderat der Gemeinde Klipphausen billigte mehrheitlich ne Änderungen oder Mengenmehrungen einkalkuliert wurden. den fortgeschriebenen Vorentwurf der Planzeichnung zum Bebau- Der Gemeinderat Klipphausen beschloss mehrheitlich, den ungsplan „Windenergienutzung WI02 Baeyerhöhe“. 13. Nachtrag zum Breitbandausbau – Tiefbau Los 3 Cluster Seelig- stadt der ARGE Breitbandnetz 3+4 Coswiger Tief- und Rohrlei- 2.4.3 Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in tungsbau GmbH/Teichmann Bau GmbH zu erteilen. Aufstellung befindlichen Bebauungsplans „Windenergienut- zung WI02 Baeyerhöhe“ 4. Annahme von Spenden Zur Sicherung der Planung hat der Gemeinderat am 5. Mai 2020 die Die Gemeinde darf zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schen- Veränderungssperre für den Geltungsbereich des in Aufstellung kungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder befindlichen Bebauungsplans „Windenergienutzung WI02 Baeyer- an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben beteili- höhe“ als Satzung beschlossen. Die Satzung wurde im Amtsblatt gen. Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich die Annahme von Ausgabe 06/2020 bekannt gemacht. In seiner Sitzung am 2. Februar insgesamt vier Spenden. 2021 hat der Gemeinderat die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des ergänzten in Aufstellung befindlichen Bebau- 5. Vorkaufsrechte ungsplans „Windenergienutzung WI02 Baeyerhöhe“ als Satzung Der Gemeinderat Klipphausen beschloss mehrheitlich, auf das beschlossen. Das Bauleitplanverfahren ist noch nicht abgeschlos- gesetzliche Vorkaufsrecht für nachstehend aufgeführte Flurstücke sen, weshalb die Verlängerung der Veränderungssperre zur Siche- zu verzichten: rung des Bauleitplanverfahrens notwendig ist. Die Verlängerung 1. Gemarkung: Weistropp erfolgt um ein Jahr. Der Gemeinderat der Gemeinde Klipphausen Flurstück: MEA 372/4 beschloss mehrheitlich, die Satzung über die Veränderungssperre Nutzungsart: Wohngrundstück für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebau- 2. Gemarkung: Weistropp ungsplanes „Windenergienutzung WI02 Baeyerhöhe“. Flurstücke: 3 und 3a Der Bürgermeister wurde beauftragt, die Satzung auszufertigen und Nutzungsart: Baugrundstück, Grünland öffentlich bekannt zu machen. 3. Gemarkung: Röhrsdorf Flurstücke: 225/1 und 225/3 3. Vergabe von Bauleistungen Nutzungsart: Landwirtschaftsfläche Mit Gemeinderatsbeschluss April 2021 erfolgte die Vergabe des 4. Gemarkung: Röhrsdorf Cluster Seeligstadt an die ARGE Breitbandnetz 3+4 Coswiger Tief- Flurstück: 225/2 und Rohrleitungsbau GmbH/Teichmann Bau GmbH. Nutzungsart: Wohngrundstück Am 14.03.2022 übergab die s&p Beratungs- und Planungsgesell- 5. Gemarkung: Weistropp schaft mbH das geprüfte 13. Nachtragsangebot, welches die Verle- Flurstück: 324 gung der Trasse in den Radweg in Seeligstadt enthält, in Höhe von Nutzungsart: Gewässer, Grünland C ca. 60.000,00 € netto. Die ursprüngliche Trasse sollte auf der 6. Gemarkung: Garsebach M Y K gegenüberliegenden Straßenseite im Gehweg verlaufen. Die Flurstück: 130/5 Bestandsunterlagen der vorhandenen Medien waren nicht vollstän- Nutzungsart: Grünland
Seite 6 Amtsblatt der Gemeinde Klipphausen Ausgabe 05/2022 Amtliche Bekanntmachungen 7. Gemarkung: Taubenheim 11. Gemarkung: Pinkowitz Flurstück: 229/1 Flurstück: MEA 1 Nutzungsart: Wohngrundstück Nutzungsart: Wohnung und Gartenland 8. Gemarkung: Garsebach 12. Gemarkung: Sora Flurstück: 130/4 Flurstück: 39/4 Nutzungsart: Grünland Nutzungsart: Parkplatz, Straße 9. Gemarkung: Gauernitz und Constappel 13. Gemarkung: Batzdorf Flurstücke: 175; 32 und 53 Flurstück: TF 24 Nutzungsart: Wohngrundstück Nutzungsart: Wohngrundstück 10. Gemarkung: Taubenheim 14. Gemarkung: Batzdorf Flurstück: TF aus 363/2 Flurstück: TF 24 Nutzungsart: Grünland Nutzungsart: Grünland werden die gleichen Inhalte vermittelt. Es wird um Anmeldung unter www.vlnsachsen.de/120011/anmeldung oder telefonisch unter (03 51) 4 88 40 98 bis Freitag, 13. Mai 2022 gebeten, da die Platzzahl begrenzt ist. Teilnehmergemeinschaft HWS Dresden-Gohlis n Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: Der Vorstandsvorsitzende 1. Bericht über den aktuellen Stand des Verfahrens 2. Informationen zu den bevorstehenden Wunschterminen zur Neuordnung der Grundstücke in der Feld-lage n Unternehmensverfahren Hochwasserschutz 3. Weitere Verfahrensschritte 4. Sonstiges (HWS) Dresden-Gohlis Bitte beachten Sie die zum Zeitpunkt der Teilnehmerversammlung Verfahrensnummer: 120011 gültigen Hygienevorschriften (z.B. 3G-Nachweis, Mund-Nasen- Gemeinde: Kreisfreie Stadt Dresden Bedeckung). Gemarkungen: Cossebaude, Kemnitz, Niedergohlis, Niederwartha, Obergohlis, Stetzsch Dresden, den 30. März 2022 Aktenzeichen: 6258.120011/8461.31 gez. Zurell Vorstandsvorsitzender Öffentliche Bekanntmachung und Einladung der Teilnehmergemeinschaft HWS Dresden-Gohlis n Hinweise zum Datenschutz: Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft des Unternehmensver- Datenschutzrechtliche Hinweise zur Verarbeitung personenbezoge- fahrens Hochwasserschutz (HWS) Dresden-Gohlis lädt hiermit die ner Daten natürlicher Personen im Rahmen des Unternehmensver- Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten im Flurbereini- fahrens Hochwasserschutz (HWS) Dresden-Gohlis können im Inter- gungsgebiet, zu einer net unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.vlnsachsen.de/datenschutzerklaerung. Alternativ sind Teilnehmerversammlung die Informationen auch bei der Landeshauptstadt Dresden, Amt für am Montag, dem 16. Mai 2022 um 18 Uhr Geodaten und Kataster, Abteilung Bodenordnung, Ammonst-raße oder am Mittwoch, den 18. Mai 2022 um 18 Uhr 74, 01067 Dresden erhältlich. Die personenbezogenen Daten in der Verwaltungsstelle Cossebaude, werden über den Zweck der obigen Datenschutzerklärung hinaus Dresdner Straße 3 (Bürgersaal), in 01156 Dresden auch für die Rückverfolgung der Infektionsgeschehnisse benötigt. Bei Bedarf werden die personenbezogenen Daten zur Eindämmung ein. Es werden zwei Termine angeboten, um möglichst vielen Teil- der Ausbreitung des Corona-Virus an das Gesundheitsamt der Lan- nehmern die Anwesenheit zu ermöglichen. In beiden Terminen deshauptstadt Dresden übermittelt. In eigener Sache So kommt das Amtsblatt Klipphausen zusätzlich in Ihren elektronischen Briefkasten … Bestellen Sie Ihre elektronische Ausgabe kostenfrei per e-Mail unter newsletter@riedel-verlag.de C M Y K
Ausgabe 05/2022 Amtsblatt der Gemeinde Klipphausen Seite 7 Amtliche Bekanntmachungen n Aufstellungsbeschluss und Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zum Bebauungsplan „Generationswohnen im Martinsgut“ in Weistropp Der Gemeinderat der Gemeinde Klipphausen hat in seiner Sitzung am 07.09.2021 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Generationswohnen im Martinsgut“ in Weistropp gefasst. Mit Gemeinderatsbeschluss vom 05.04.2022 wurde der Geltungsbe- reich für den Bebauungsplan erweitert. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke 12/7, 13/12 und jeweils einen Teil der Flurstücke 12/6 und 13/14 der Gemarkung Weistropp und ist in dem in der Anlage beigefügten Lageplan dargestellt. Ursprünglich waren die Flurstücke 12/6 und 12/7 in der Niederwarthaer Straße 1 als Flurstück 12/3 geführt. Im Rahmen der Abgrenzung der Bauabschnitte wurden diese geteilt. Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Wohn- einheiten für Senioren. Der Gemeinderat der Gemeinde Klipphausen hat am 05.04.2022 den Entwurf des Bebauungsplanes „Generationswohnen im Martinsgut“ einschließlich Begründung in der Fassung vom 18.03.2022 gebilligt und zur Offenlage bestimmt. Anlage: Lageplan Mit dem Bebauungsplan in Weistropp soll in der Ortschaft die beste- hende Wohnbebauung um ca.27 Wohneinheiten für Senioren erwei- Gemeinde Klipphausen, Talstraße 3, 01665 Klipphausen abgegeben tert werden. Das geplante Bauvorhaben befindet sich im Innenbe- werden. reich und soll eine Nachverdichtung der Innenentwicklung der Ortschaft umsetzen, so dass das Aufstellen eines Bebauungsplanes Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen im Rahmen der nach §13a BauGB zum Sichern der Baurechte erforderlich wird. Beteiligung können bei der Beschlussfassung über den Bebauungs- In den Geltungsbereich werden die Flurstücke 12/7 und 13/12, plan gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben. sowie Teilflächen der Flurstücke 12/6 und 13/14 der Gemarkung Weistropp einbezogen. Damit umfasst der Geltungsbereich eine Entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, Fläche von 4.730 m². dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht Der Entwurf des Bebauungsplanes „Generationswohnen im wurden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder Martinsgut“ bestehend aus zeichnerischen und textlichen Festset- verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht zungen und der Begründung, wird nach § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit werden können. vom 09. Mai 2022 bis einschließlich 08. Juni 2022 im Bauamt der Gemeinde Klipphausen, Talstraße 3, 01665 Klipphausen ausgelegt. n Hinweis: Muss die Gemeindeverwaltung, während der Offenlage aufgrund Zu den Zeiten: der Corona-Pandemie für den Besucherverkehr geschlossen blei- Montag 07.00 bis 12.00 Uhr ben, gilt gemäß dem Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Dienstag 07.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr Planungs- und Genehmigungsverfahren, während der COVID-19- Mittwoch 07.00 bis 12.00 Uhr Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG), folgende Donnerstag 07.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr Regelung: Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist Freitag 07.00 bis 12.00 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035204 2170 oder per E-Mail an gemeindeverwaltung@klipphausen.de möglich. Parallel dazu kann auf der Internetseite der Gemeinde Klipphausen Für Erklärungen zur Niederschrift ist eine vorherige telefonische unter www.klipphausen.de und im zentralen Landesportal Bauleit- Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035204 2170 erforderlich. planung unter www.lsnq.de/bauleitplanung der Entwurf des Bebau- ungsplans „Generationswohnen im Martinsgut“ eingesehen wer- den. Die Stellungnahmen können auch in elektronischer Form unter der E-Mail-Adresse gemeindeverwaltung@klipphausen.de abgegeben Die Aufstellung des Bebauungsplans wird im vereinfachten Verfah- werden. Name, Vorname und Anschrift der Einwenderin bzw. des ren nach § 13 BauGB durchgeführt. Auf eine Umweltprüfung nach Einwenders müssen lesbar enthalten sein. § 2 Abs. 4 BauGB einschließlich Umweltbericht nach § 2a BauGB und zusammenfassende Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB wird Klipphausen, 25.04.2022 gemäß § 13 Abs. 3 BauGB verzichtet. Von der frühzeitigen Öffent- lichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 (1), 4 (1) BauGB sieht die Gemeinde Klipphausen ab. C M Y K Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans können bis zum Mirko Knöfel 08. Juni 2022 mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Bürgermeister
Seite 8 Amtsblatt der Gemeinde Klipphausen Ausgabe 05/2022 Amtliche Bekanntmachungen n Bebauungsplan „Gewerbegebiet ehemaliger Bahnhof Ullendorf/Röhrsdorf“ Öffentliche Auslegung des Planentwurfs Der Gemeinderat Klipphausen hat in seiner Sitzung am 05.04.2022 Neuausweisungen, insbesondere durch Versiegelung und Über- den Entwurf des Bebauungsplans „Gewerbegebiet ehemaliger bauung von ca. 1,6 ha bisher landwirtschaftlich genutzter Böden Bahnhof Ullendorf/Röhrsdorf“ in der Fassung vom 03.03.2022 und dem Verlust von ca. 0,3 ha Gehölzbeständen. bestehend aus Planzeichnung (Teil A), textlichen Festsetzungen (Teil Es wurde festgestellt, dass durch den Bebauungsplan zulässige B) und Begründung und Umweltbericht (Teil C) gebilligt und zur Vorhaben bei Durchführung der genannten Vermeidungs- und Mini- Offenlage bestimmt. mierungsmaßnahmen sowie die zur Kompensation vorgesehenen Der Entwurf des Bebauungsplans „Gewerbegebiet ehemaliger Maßnahmen keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen Bahnhof Ullendorf/Röhrsdorf“ in der Fassung vom 03.03.2022 wird auf die Schutzgüter nach § 3c des UVPG verursachen. gemäß § 3 Abs. 2 BauGB einschließlich der Begründung und den nachfolgend genannten umweltbezogenen Informationen sowie mit – Bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen zum den nach Einschätzung der Gemeinde Klipphausen wesentlichen, Bebauungsplan „Gewerbegebiet ehemaliger Bahnhof bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Ullendorf/Röhrsdorf“ Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt, und zwar vom 09.05.2022 • Landesdirektion Sachsen, Referat Raumordnung, Stellungnah- bis einschließlich 08.06.2022 im Bauamt der Gemeinde Klipphau- me vom 21.05.2021 sen, Talstraße 3, 01665 Klipphausen. • Regionaler Planungsverband Oberes Elbtal / Osterzgebirge, Stellungnahme vom 18.05.2021 Zu den Zeiten: • Landratsamt Meißen, Stellungnahme vom 10.06.2021 Montag 07.00 bis 12.00 Uhr • Landesamt für Archäologie, Stellungnahme vom 20.05.2021 Dienstag 07.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr • Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Stellung- Mittwoch 07.00 bis 12.00 Uhr nahme vom 03.06.2021 Donnerstag 07.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr • Ortschaftsrat Klipphausen, Stellungnahme zu den Themen Freitag 07.00 bis 12.00 Uhr Ausgleichsmaßnahme und Regenwasser • Bürgerstellungnahme zum Thema Flächenverbrauch Ackerflächen Parallel dazu kann auf der Internetseite der Gemeinde Klipphausen unter www.klipphausen.de und im zentralen Landesportal Bauleit- n Hinweis: planung unter www.lsnq.de/bauleitplanung der Entwurf des Bebau- Muss die Gemeindeverwaltung während der Offenlage aufgrund der ungsplans „Gewerbegebiet ehemaliger Bahnhof Ullendorf/Röhrs- Corona-Pandemie für den Besucherverkehr geschlossen bleiben, dorf“ eingesehen werden. gilt gemäß des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19- und Anregungen zum Entwurf schriftlich oder zur Niederschrift bei Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG), folgende der Gemeinde Klipphausen vorgebracht werden. Regelung: Die Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen ist Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können entspre- nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035204 2170 chend § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB bei der Beschlussfassung zum oder per E-Mail an gemeindeverwaltung@klipphausen.de möglich. Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Für Erklärungen zur Niederschrift ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 035204 2170 erforderlich. Die n Es liegen folgende umweltbezogene Informationen vor: Stellungnahmen können auch in elektronischer Form unter der E- – Umweltbericht zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Mail-Adresse gemeindeverwaltung@klipphausen.de abgegeben ehemaliger Bahnhof Ullendorf / Röhrsdorf“ werden. Name, Vorname und Anschrift der Einwenderin bzw. des Dem Umweltbericht zum Entwurf des Bebauungsplans „Gewerbe- Einwenders müssen lesbar enthalten sein. gebiet ehemaliger Bahnhof Ullendorf/Röhrsdorf“ können Informa- tionen zu möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Klipphausen, 25.04.2022 Menschen, Tiere und Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter entnommen werden. Im Mittelpunkt des vorliegenden Umweltberichtes steht die Prüfung potenzieller, erheblicher Umweltauswirkungen der planerischen Mirko Knöfel, Bürgermeister n Bekanntmachung der Ergänzungssatzung „Pinnenweg Flurstück 103/1 Gemarkung Reppnitz, Klipphausen OT Scharfenberg“ Die Ergänzungssatzung „Pinnenweg Flurstück 103/1 Gemarkung Planzeichnung und textlichen Festsetzungen einschließlich Begrün- Reppnitz, Klipphausen OT Scharfenberg“ der Gemeinde Klipphau- dung im Bauamt der Gemeinde Klipphausen, Talstraße 3, 01665 sen bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen in Klipphausen ab diesem Tag während der Dienststunden: der Fassung vom 25.03.2022 wurde in der öffentlichen Gemeinde- Montag 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr ratssitzung am 05.04.2022 als Satzung beschlossen. Dienstag 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB orts- Donnerstag 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr üblich bekannt gemacht. Freitag 09.00 bis 12.00 Uhr Mit dieser Bekanntmachung tritt die Ergänzungssatzung „Pinnen- einsehen und über dessen Inhalt Auskunft erhalten. weg Flurstück 103/1 Gemarkung Reppnitz, Klipphausen OT Schar- fenberg“ in Kraft. Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und § 214 Abs. C M Jedermann kann die Ergänzungssatzung „Pinnenweg Flurstück 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften beim Y K 103/1 Gemarkung Reppnitz, Klipphausen OT Scharfenberg“ mit Zustandekommen der Satzung ist nach § 215 Abs. 1 Nr. 1 bis 3
Ausgabe 05/2022 Amtsblatt der Gemeinde Klipphausen Seite 9 Amtliche Bekanntmachungen BauGB unbeachtlich, wenn die Verletzung nicht innerhalb von 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat und Gemeinde geltend gemacht worden ist. Bei der Geltendmachung ist 4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist, der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, darzulegen. a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie § 44 Abs. 4 b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegen- BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädi- über der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, gungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend die Ergänzungssatzung und über das Erlöschen von Entschädi- gemacht worden ist. gungsansprüchen wird hingewiesen. Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 Sächs- n Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den GemO genannte Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Freistaat Sachsen (SächsGemO): Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO Klipphausen, den 25.04.2022 zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmi- gung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden Mirko Knöfel sind, Bürgermeister n Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans „Windenergienutzung WI02 Baeyerhöhe" der Gemeinde Klipphausen Präambel • Festsetzungen zu den Flächen für die Landwirtschaft, Die Gemeinde Klipphausen erlässt auf Grundlage der §§ 14, 16 und • Festsetzungen zu den mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten 17 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 3. November zugunsten der Allgemeinheit, eines Erschließungsträgers oder 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch eines beschränkten Personenkreises zu belastenden Flächen, Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147, in • Festsetzungen für einzelne Flächen oder für ein Bebauungsplan- Verbindung mit § 4 Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) gebiet oder für Teile davon mit Ausnahme der für landwirtschaft- in der Fassung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), zuletzt geän- liche Nutzungen oder Wald festgesetzten Flächen das Anpflan- dert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 9. Februar 2022 (SächsGVBl. zen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen, S. 134), nach Beschlussfassung durch den Gemeinderat vom 05. • Festsetzungen zu Flächen und Maßnahmen zum Ausgleich im April 2022 folgende Veränderungssperre für den in Aufstellung Sinne des § 1 a Abs. 3 BauGB. befindlichen Bebauungsplan „Windenergie WI02 Baeyerhöhe“: § 2 Geltungsbereich (1) Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre besteht § 1 Zu sichernde Planung aus zwei Teilflächen und umfasst folgende Flurstücke: Der Gemeinderat der Gemeinde Klipphausen hat einen Aufstel- lungsbeschluss zum Bebauungsplan „Windenergienutzung WI02 Teilbereich A: Baeyerhöhe“ gefasst und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung Flurstücke 38/4, 39/19, 145, 147, 151, 152/c, 160, 160/a, 161/a, gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Die Veränderungssperre 162/a, 163, 166/a, 166/1, 166/2, 166/3, 166/4, 166/5, 171/a, 171/b, dient der Sicherung der planerischen Zielsetzung, die die Gemeinde 171/d, 171/e, 171/f, 171/g, 171/h, 171/i, 172, 175, 189/a, 190, 193, Klipphausen mit dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan 194, 195 und Teile von den Flurstücken 14/15, 21/11, 38/2, 38/3, verfolgt und damit der Sicherung der städtebaulichen Ordnung 38/10 in der Gemarkung Lampersdorf; Flurstücke 147, 148, 149, sowie der geordneten weiteren städtebaulichen Entwicklung. Dies 150, 151, 152, 153, 154, 155, 156, 157, 158 und Teile von den Flur- soll für den Bereich des zu erstellenden Bebauungsplanes „Wind- stücken 120, 146, 159 in der Gemarkung Seeligstadt; energienutzung WI02 Baeyerhöhe“ insbesondere durch folgende Flurstücke 86, 90 und Teile des Flurstücks 264 in der Gemarkung Planungsziele und Regelungsinstrumente gewährleistet werden: Schmiedewalde; • Festsetzungen zu der Art und dem Maß der baulichen Nutzung, Teilbereich B: • Festsetzungen zu den überbaubaren und die nicht überbauba- Flurstücke 97/3, 97/4, 97/5 und 97/7 und Teile des Flurstücks 263 in ren Grundstücksflächen sowie die Stellung der baulichen Anla- der Gemarkung Schmiedewalde. gen, (2) Die genaue Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches • ggf. Festsetzungen zu vom Bauordnungsrecht abweichenden dieser Satzung ist in dem amtlichen Lageplan im Maßstab Maßen der Tiefe der Abstandsflächen, 1:5000 durch schwarz gestrichelte Linie dargestellt. Maßgeblich • ggf. Festsetzungen zu örtlichen Bauvorschriften (Gestaltung von ist der innere Rand der Linie. Der Lageplan ist als Anlage zur Baukörpern), Veränderungssperre Teil der Satzung. • ggf. Festsetzungen zu Flächen, die von der Bebauung freizuhal- C M ten sind, § 3 Rechtswirkung der Veränderungssperre Y K • Festsetzungen zu den Verkehrsflächen sowie dem Anschluss (1) Im räumlichen Geltungsbereich dieser Veränderungssperre anderer Flächen an die Verkehrsflächen, dürfen
Seite 10 Amtsblatt der Gemeinde Klipphausen Ausgabe 05/2022 Amtliche Bekanntmachungen a. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen beseitigt werden, b. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Verände- rungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeige- pflichtig sind, nicht vorgenommen werden. (2) Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden. Die Entscheidung über Ausnahmen trifft die Baugeneh- migungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde. (3) Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausge- übten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt. § 4 Inkrafttreten der Satzung Die Satzung tritt gemäß § 214 Abs. 4 BauGB rückwirkend zum 1. April 2021 in Kraft. Ausgefertigt am: 25.04.2022 Mirko Knöfel, Bürgermeister Anlage zu § 2 der Satzung: Geltungsbereich der Veränderungssperre (mit separatem Ausferti- gungsvermerk) n Hinweise Die in § 2 bezeichnete Anlage zur Satzung, die den Geltungsbereich der Veränderungssperre zeichnerisch darstellt, wird gemäß § 8 der Kommunalbekanntmachungsverordnung (KomBekVO) vom 17. Dezember 2015 i. V. m. § 3 der Bekanntmachungssatzung der Gemeinde Klipphausen vom 5. März 2019 hiermit im Wege der [Übersichtsplan als Anlage zu den Hinweisen, nicht verbindlich] Ersatzbekanntmachung öffentlich bekannt gemacht. Die Satzung über die Veränderungssperre einschließlich der in § 2 Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvor- bezeichneten Anlage wird im Bauamt der Gemeinde Klipphausen, schriften zustande gekommen sind, gelten gem. § 4 Abs. 4 Satz 1 Talstraße 3, 01665 Klipphausen zur kostenlosen Einsichtnahme für jedermann während der üblichen Dienstzeiten bereit gehalten. Über SächsGemO ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang den Inhalt der Satzung wird dort auf Verlangen Auskunft gegeben. an gültig zustande gekommen. Der Geltungsbereich der Satzung über die Veränderungssperre Dies gilt nicht, wenn kann den Angaben in § 2 und dem nachfolgenden zur Information 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, abgedruckten unmaßstäblichen Übersichtsplan entnommen 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmi- werden. Rechtsverbindlich ist die zeichnerische Darstellung des gung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden Geltungsbereiches in der zur Satzung gehörenden Anlage (Maßstab sind, 1:5000), die im Bauamt der Gemeinde Klipphausen, Talstraße 3, 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Absatz 2 SächsGe- 01665 Klipphausen, eingesehen werden kann. mO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, Etwaige Mängel der Abwägung beim Zustandekommen dieser 4. vor Ablauf der in § 4 Absatz 4 Satz 1 SächsGemO genannten Satzung sind nach § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht Frist schriftlich innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind. Der Sachver- oder halt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzule- b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegen- gen. über der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend Auf die Vorschriften des § 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB über die gemacht worden ist. fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für entstandene Vermögensnachteile durch diese Satzung nach § 18 und des § 18 Abs. 3 BauGB über das Erlöschen von Entschädi- Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nummer 3 oder 4 geltend gemacht C M gungsansprüchen bei nicht fristgemäßer Geltendmachung wird worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist Y K hingewiesen. jedermann diese Verletzung geltend machen.
Ausgabe 05/2022 Amtsblatt der Gemeinde Klipphausen Seite 11 Amtliche Bekanntmachungen n Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans „Windenergienutzung WI02 Baeyerhöhe" (1. Verlängerung) der Gemeinde Klipphausen Präambel Die Gemeinde Klipphausen erlässt auf Grundlage der §§ 14, 16 und 17 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147, in Verbindung mit § 4 Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) in der Fassung vom 9. März 2018 (SächsGVBl. S. 62), zuletzt geän- dert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 9. Februar 2022 (SächsGVBl. S. 134), nach Beschlussfassung durch den Gemeinderat vom 05. April 2022 folgende Veränderungssperre für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan „Windenergie WI02 Baeyerhöhe“ (1. Verlängerung): § 1 Zu sichernde Planung Der Gemeinderat der Gemeinde Klipphausen hat einen Aufstel- lungsbeschluss zum Bebauungsplan „Windenergienutzung WI02 Baeyerhöhe“ gefasst und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Die Veränderungssperre dient der Sicherung der planerischen Zielsetzung, die die Gemeinde Klipphausen mit dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan verfolgt und damit der Sicherung der städtebaulichen Ordnung sowie der geordneten weiteren städtebaulichen Entwicklung. Dies soll für den Bereich des zu erstellenden Bebauungsplanes „Wind- energienutzung WI02 Baeyerhöhe“ insbesondere durch folgende Planungsziele und Regelungsinstrumente gewährleistet werden: • Festsetzungen zu der Art und dem Maß der baulichen Nutzung, • Festsetzungen zu den überbaubaren und die nicht überbauba- ren Grundstücksflächen sowie die Stellung der baulichen Anla- gen, • ggf. Festsetzungen zu vom Bauordnungsrecht abweichenden Maßen der Tiefe der Abstandsflächen, • ggf. Festsetzungen zu örtlichen Bauvorschriften (Gestaltung von Baukörpern), • ggf. Festsetzungen zu Flächen, die von der Bebauung freizuhal- ten sind, • Festsetzungen zu den Verkehrsflächen sowie dem Anschluss anderer Flächen an die Verkehrsflächen, • Festsetzungen zu den Flächen für die Landwirtschaft, • Festsetzungen zu den mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten [Übersichtsplan als Anlage zu den Hinweisen, nicht verbindlich] zugunsten der Allgemeinheit, eines Erschließungsträgers oder eines beschränkten Personenkreises zu belastenden Flächen, Teilbereich B: • Festsetzungen für einzelne Flächen oder für ein Bebauungsplan- Flurstücke 97/3, 97/4, 97/5 und 97/7 und Teile des Flurstücks 263 in gebiet oder für Teile davon mit Ausnahme der für landwirtschaft- der Gemarkung Schmiedewalde. liche Nutzungen oder Wald festgesetzten Flächen das Anpflan- (2) Die genaue Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches zen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen, dieser Satzung ist in dem amtlichen Lageplan im Maßstab • Festsetzungen zu Flächen und Maßnahmen zum Ausgleich im 1:5000 durch schwarz gestrichelte Linie dargestellt. Maßgeblich Sinne des § 1 a Abs. 3 BauGB. ist der innere Rand der Linie. Der Lageplan ist als Anlage zur Veränderungssperre Teil der Satzung. § 2 Geltungsbereich (1) Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre besteht § 3 Rechtswirkung der Veränderungssperre aus zwei Teilflächen und umfasst folgende Flurstücke: (1) Im räumlichen Geltungsbereich dieser Veränderungssperre dürfen Teilbereich A: a. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder Flurstücke 38/4, 39/19, 145, 147, 151, 152/c, 160, 160/a, 161/a, bauliche Anlagen beseitigt werden, 162/a, 163, 166/a, 166/1, 166/2, 166/3, 166/4, 166/5, 171/a, 171/b, b. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen 171/d, 171/e, 171/f, 171/g, 171/h, 171/i, 172, 175, 189/a, 190, 193, von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Verände- 194, 195 und Teile von den Flurstücken 14/15, 21/11, 38/2, 38/3, rungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeige- 38/10 in der Gemarkung Lampersdorf; pflichtig sind, nicht vorgenommen werden. Flurstücke 147, 148, 149, 150, 151, 152, 153, 154, 155, 156, 157, (2) Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, C 158 und Teile von den Flurstücken 120, 146, 159 in der Gemarkung kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen M Y K Seeligstadt; Flurstücke 86, 90 und Teile des Flurstücks 264 in der werden. Die Entscheidung über Ausnahmen trifft die Baugeneh- Gemarkung Schmiedewalde; migungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde.
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