Wir wünschen allen Einwohnerinnen und Einwohnern unserer Gemeinde sowie allen Gästen ein friedliches, gesundes, glückliches und erfolgreiches Jahr ...
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
mit den Ortsteilen: Beerwalde, Borlas, Colmnitz,
Friedersdorf, Höckendorf, Klingenberg, Obercunnersdorf,
Paulshain, Pretzschendorf, Röthenbach und Ruppendorf
Ausgabe 01/2018 | erscheint am 05.01.2018 www.gemeinde-klingenberg.de
Wir wünschen allen Einwohnerinnen und Einwohnern
unserer Gemeinde sowie allen Gästen
ein friedliches, gesundes, glückliches
und erfolgreiches Jahr 2018!
C
M
Y
K
Foto: Familie SchützeAmtsblatt der Gemeinde Klingenberg Seite 2 05. Januar 2018
GEMEINDEVERWALTUNG Ärzte
KLINGENBERG
Bürgermeister/Hauptverwaltung/ Bereitschaftsdienst für Notfälle - Rufnummer 116 117
Finanzverwaltung
Schulweg 1, OT Höckendorf FA für Allgemeinmedizin
Telefon: 035055 680-0
Fax: 035055 680-99 n Colmnitz
post@gemeinde-klingenberg.de Frau Dr. med. H. Börrnert Tel.-Nr.: 035202 50800
www.gemeinde-klingenberg.de
n Höckendorf
Bauamt Herr Dr. med. van Treek Tel.-Nr.: 035055 61278
Bachstraße 6a, OT Pretzschendorf
Telefon: 035055 680-0
n Klingenberg
Fax: 035055 680-98
Frau Dr. med. T. Albrecht Tel.-Nr.: 035202 52069
Bürgerbüro
Bachstraße 6a, OT Pretzschendorf n Pretzschendorf
Telefon: 035055 680-24 Frau Behnisch, FA Tel.-Nr.: 035058 324007
Fax: 035055 680-96
Öffnungszeiten n Ruppendorf
Montag 09.00 - 12.00 Uhr Herr Dr. med. Balaz Tel.-Nr.: 035055 61311
Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und
13.00 - 18.00 Uhr Zahnärzte
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und n Höckendorf
13.00 - 16.00 Uhr Frau B. Krüger Tel.-Nr.: 035055 61339
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr
n Klingenberg
Amtsblatt: Frau Dr. I. Plischke Tel.-Nr.: 035202 4280
amtsblatt@gemeinde-klingenberg.de
n Pretzschendorf
Notrufe Herr Dipl. Stom. A. Baumgart Tel.-Nr.: 035058 41240
Notrufe n Ruppendorf
(Brände, Not- und Unfälle) . . . . .112 Frau Dipl. Stom. M. Starke Tel.-Nr.: 035055 61411
Gehörlosenfax . . . . . .0351 8155 130
Anmeldung Kranken- n Zahnärztlicher Notdienst: www.zahnarzt-notdienst.de
transport . . . . . . . . . . . . .0351 19222
Tierärzte
Bereitschaftsarzt . . . . . . . . . .116117
Leitstelle allgemein . . . .0351 501210 n Hartmannsdorf
Frau Ch. Hänel und Frau N. Herklotz Tel.-Nr.: 037326 9186
Giftnotruf Erfurt . . . . . .0361 730730 n Höckendorf
Becker Umweltdienste GmbH Herr K. Wenzel Tel.-Nr.: 035055 62062
. . . . . . . . . . . . . . . . . . .0351 64400-0 n Pretzschendorf
Service-Hotline . . . . . . .0800 3304516 Frau U. Menzer Tel.-Nr.: 035058 41262
Zweckverband Abfallwirtschaft oder 0175 2323285
Oberes Elbtal . . . . . . . .0351 4040450
EnviaM . . . . . . . . . . . . .0800 2040506 Apothekenbereitschaft
MITNETZ STROM
Entstörung . . . . .0800 2305070 Die Notdienstapotheke in Ihrer Nähe können Sie als Service der Bundesverei-
nigung Deutscher Apothekerverbände ABDA bundesweit wie folgt erfragen:
ENSO
0800 0022833 (kostenlos aus dem deutschen Festnetz)
Gasstörung . . . . . . . . 0351 50178880
Stromstörung . . . . . . . 0351 50178881 Flora-Apotheke Klingenberg: 8. – 14. Januar - 18.00 Uhr - 8.00 Uhr
Wasserversorgung – Wasserwerk
Klingenberg . . . . . . . 035202 510421 Fundtiere
AZV „Muldental“ (nur Dienstzeit)
. . . . . . . . . . . . . . . . . . 03731 2030090 n Zu den üblichen Öffnungszeiten im Ordnungsamt 035055 680-22
Kanalbetriebsführer WZF Freiberg n Außerhalb der Öffnungszeiten können Fundtiere von 0351 6413222
– Havarien in Abwasserkanalisation Bürgern der Gemeinde Klingenberg im Tierheim Freital C
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 03731 7840 nach vorheriger telefonischer Absprache und eingehender M
Y
K
Fäkalienentsorgung . . . 034324 23319 Klärung der Auffindsituation abgegeben werden.05. Januar 2018 Seite 3 Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg
Kindertagesstätten
n Kneipp®-Kindergarten Pretzschendorf Essenversorgung unserer Kita’s
Leiterin der Einrichtung, Frau Schaeffer-Göllrich,
Tel. 035058 41283, Mobil 0151 18044417, und Schulen
i.goellrich@grundschule-pretzschendorf.de
n Kindergarten „Sonnenblume“ Colmnitz n „Küche für Jedermann“ Höckendorf
Leiterin der Einrichtung, Frau Weckbrodt, Tel. 035202 4382, Tel. 035055 179823
Mobil 0151 18044415, info@pretzschendorfer-kitas.de n „Kochtopf UG“ Colmnitz
n Naturkindergarten Klingenberg Tel. 035202 50134
Leiterin der Einrichtung, Frau Weckbrodt,
Tel. 035202 4301, Mobil 0151 18044416, Fax 035202 52160
info@pretzschendorfer-kitas.de
n Hort „Regenbogen“ Pretzschendorf Gemeinderatssitzung
Leiterin der Einrichtung, Frau Schaeffer-Göllrich,
Tel. 035058 46024, Mobil 0151 18044414
i.goellrich@grundschule-pretzschendorf.de Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Dienstag,
n „Storchennest“ Höckendorf dem 09. Januar 2018 um 19:00 Uhr im Beratungsraum der
Leiterin der Einrichtungen , Frau Fuchs,
Ofw Pretzschendorf, Bachstraße 6a im OT Pretzschendorf
Tel. 035055 61237, Fax 035055 69896, Mobil 0176 14331599,
post@kita-hoeckendorf.de statt. Hierzu wird freundlichst eingeladen. Die Tagesordnung
n „Villa Kunterbunt“ Ruppendorf entnehmen Sie bitte unseren Bekanntmachungstafeln.
Leiterin der Einrichtung, Frau Zimmermann,
Tel. 035055 63039, Mobil 0151 29201956
kinderhaus-ruppendorf@t-online.de Friedensrichter/Schiedsstelle
n Hort Ruppendorf n für die Gemeinde Klingenberg und
Leiterin der Einrichtung, Frau Zimmermann,
die Gemeinde Hartmannsdorf-Reichenau
Tel. 035055 694099, Mobil 0151 29201969
kinderhaus-ruppendorf@t-online.de in der Verwaltungsgemeinschaft
Friedensrichter: Thomas Schumann
Stellv. Friedensrichter: Daniel Hoffmann
Tagesmütter Die Sprechstunde findet nach telefonischer Vereinbarung
n OT Borlas statt.
• Susann Hallas – Hauptstraße 63, Tel. 035055 61728, Thomas Schumann: 0162 5210070,
Mobil: 0152 53392566, www.käferland.com, Daniel Hoffmann: 0174 4916134
susiskaeferkinderland@yahoo.de
• Heidi Brandt – Hauptstraße 53; Tel. 035055 69062, E-Mail: schiedsstelle@gemeinde-klingenberg.de
Mobil: 0152 37973462, h.brandt@rocketmail.com Postanschrift:
n OT Höckendorf OT Colmnitz, Untere Hauptstraße 8, 01774 Klingenberg
• Marina Flechsig – Dippoldiswalder Straße 11a,
Tel. 035055 61190, m-knoepfchen@arcor.de
Öffnungszeiten der Büchereien:
• Anne Hofmann – Schenkberg 3c, Tel. 035055 69592
www.schenkbergwichtel.de, anne@schenkbergwichtel.de
• Sandra Uhlemann – Dippoldiswalder Straße 32, Tel. 035055 n Bücherei OT Höckendorf | Schulweg 6
169633, Mobil: 0152 56065930, ule.uhlemann@googlemail.com Donnerstag, 15:00 bis 17:30 Uhr
n OT Pretzschendorf
n Bücherei OT Borlas | Hauptstraße 54 a
• Heike Friebel-Lange – Bachstraße 10, Tel. 035058 42177
• Brita Jordan – Erich-Weinert-Straße 54, Tel. 035058 424833, jeden 1. und 3. Mittwoch, 16:00–18:00 Uhr
maikbrita@gmx.de n Bücherei OT Beerwalde | Mühlenstraße 52
n OT Colmnitz
jeden 1. und 3. Mittwoch 16:00 bis 18:00 Uhr
• Marie Bormann – Untere Hauptstraße 37, Tel. 0162 3366016
www.tagesmutter-colmnitz.de; die-marienkaeferchen@web.de n Bücherei OT Ruppendorf | Freiberger Straße 18
n OT Klingenberg Dienstag, 14:00–16:30 Uhr
• Steffi Vogel – An der Schäferei 5, Tel. 035202 4174
tagesmutti.vogelnest@web.de n Bücherei OT Pretzschendorf | Erich-Weinert-Straße 9
• Sylvia Albrecht – Straße des Friedens 6, Tel. 035202 50172 Mittwoch, 15:00–17:30 Uhr
• Claudia Albrecht – Siedlungsweg 12, Tel. 035202 559349,
0172 8814020, claudia.albrecht.klgb@googlemail.com n Bücherei OT Klingenberg | Bahnhofstraße 5 a
n OT Ruppendorf (Oberschule)
• Kathrin Buhl – Freiberger Straße 51 f, Tel. 035055 69997, Donnerstag, 14:00–16:00 Uhr
0151 52562229, sonnenkaefer-5@web.de
n Bücherei OT Friedersdorf | Zur alten Schule 2
jeden 1. Mittwoch, 14:15–15:45 Uhr
Schulen
n Oberschule „Hans Poelzig“ Klingenberg: Tel. 035202 2003,
Fax 035202 50782, kontakt@oberschule-klingenberg.de; Nächster Erscheinungstermin ist der
schulleitung@oberschule-klingenberg.de
n Grundschule Pretzschendorf: Tel. 035058 4600,
1. Februar 2018
C
M
Fax 035058 46025, sekretariat@grundschule-pretzschendorf.de Redaktionsschluss ist der
n Grundschule Ruppendorf: Tel. 035055 61337,
Y
K
Fax 035055 62280, grundschule-ruppendorf@t-online.de
19. Januar 2018Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg Seite 4 05. Januar 2018
Amtliche Bekanntmachungen
Beschlüsse aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung
vom 5. Dezember 2017
Beschluss-Nr.: 163/2017 Der Gemeinderat der Gemeinde Klingenberg beschließt:
Bestellung einer ehrenamtlichen Bibliotheksbetreuerin 1. Der Kalkulation der Schmutzwassergebühr mit zentraler
für den Ortsteil Höckendorf Klärung für den Zeitraum 2017 bis 2021 inklusive der
Der Gemeinderat der Gemeinde Klingenberg bestellt Frau Nachkalkulation für den Zeitraum 2012 bis 2016 der Al-
Renate Werner ab dem 01.01.2018 zur ehrenamtlichen Bi- levo Kommunalberatung vom 7. November 2017 wird zu-
bliotheksbetreuerin für den Ortsteil Höckendorf. gestimmt. Sie hat dem Gemeinderat bei der
Gleichzeitig erfolgt der Widerruf der Bestellung von Frau Beschlussfassung über die Gebührensätze vorgelegen.
Dagmar Schöne. 2. Die Gemeinde erhebt für ihre öffentliche Einrichtung der
- einstimmig beschlossen - Schmutzwasserentsorgung im Gebiet der ehemaligen
Gemeinde Höckendorf weiterhin einheitliche Schmutz-
Beschluss-Nr.: 164/2017 wassergebühren mit zentraler Klärung.
Änderung der Entgeltordnung 3. Die Gemeinde wählt weiterhin als Gebührenmaßstab den
Der Gemeinderat der Gemeinde Klingenberg beschließt, die Frischwassermaßstab.
Entgeltordnung vom 14.04.2015 um einen Punkt 3.5 mit folgen- 4. Die Gemeinde wählt als Verzinsungsmethode weiterhin
dem Wortlaut zu erweitern: „Der Bürgermeister kann in begrün- die Restwertmethode.
deten Ausnahmefällen Einzelfallentscheidungen zur Festlegung 5. Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Abschrei-
der entsprechenden Nutzungsgebühr treffen. Der Gemeinderat bungssätzen, Zinssätzen sowie der Abschreibungsme-
ist über die Einzelfallentscheidung zu informieren.“ thode wird zugestimmt.
- einstimmig beschlossen - 6. Den Prognosen und Schätzungen in der Gebührenkalku-
lation wird zugestimmt.
Beschluss-Nr.: 165/2017 7. Im Ergebnis der vorliegenden Nachkalkulation für den
Finanzierung der Maßnahme „Beschaffung eines LF 10 Zeitraum 2012 bis 2016 sowie der Vorauskalkulation für
Allrad (DIN 14530 Teil 5)“ für die Ortsfeuerwehr Pretz- den Zeitraum 2017 bis 2021 stellt der Gemeinderat fol-
schendorf gende kostendeckende Gebührensätze fest:
Der Gemeinderat der Gemeinde Klingenberg beschließt in Schmutzwassergebühr mit zentraler Klärung mit Kosten-
Erweiterung des ursprünglichen Beschlusses Nr. 82/2017, überdeckungsausgleich für den Zeitraum 2017 bis
dass für die Maßnahme „Beschaffung eines LF 10 Allrad (DIN 2021 2017: 2,78 €/m³, 2018: 2,68 €/m³, 2019:
14530 Teil 5)“ für die Ortsfeuerwehr Pretzschendorf (Invest- 2,74 €/m³, 2020: 2,45 €/m³, 2021: 2,35 €/m³
Nr. 1260010016202) neben den im Haushaltsplan für das 8. Die Gemeinde wählt als Gebühr die durchschnittliche Ge-
Jahr 2017 und den im Finanzplan für das Jahr 2018 einge- bühr für den Zeitraum 2017 bis 2021. Die haushaltsrecht-
stellten Eigenmitteln in Höhe von 174.000,00 EUR (Einzah- lichen Auswirkungen der durchschnittlichen Gebühr auf
lung von 126.000,00 EUR unter 12600100.681190, den Haushalt der einzelnen Jahre wurden diskutiert und
Auszahlungen von 300.000,00 EUR unter 12600100.783200) sind dem Gemeinderat bekannt.
weitere Eigenmittel im Jahr 2018 in Höhe von 26.260,00 9. Auf der Grundlage dieser Gebührenkalkulation und der
EUR, mithin insgesamt 200.260,00 EUR an Eigenmitteln, zur Entscheidung zum Beschlusspunkt 8 werden die
Durchführung der Maßnahme vorgesehen werden. Die Fi- Schmutzwassergebühren für den Zeitraum 2017 bis 2021
nanzierung erfolgt durch Mittel aus der Liquiditätsreserve. wie folgt festgesetzt: 2017 bis 2021: 2,60 €/m³
- mehrstimmig beschlossen - - einstimmig beschlossen -
Beschluss-Nr.: 166/2017 Beschluss-Nr.: 168/2017
Beratung und Beschlussfassung zur Vergabe der Liefe- Satzung zur 3. Änderung der Satzung über die öffentliche
rung eines Löschgruppenfahrzeuges LF10 gem. DIN Abwasser-beseitigung
14530-5 für die Ortsfeuerwehr Pretzschendorf Der Gemeinderat der Gemeinde Klingenberg beschließt die
Der Gemeinderat der Gemeinde Klingenberg beschließt die Satzung zur 3. Änderung der Satzung über die öffentliche
Annahme des Angebotes der Firma Albert Ziegler GmbH aus Abwasserbeseitigung.
Giengen vom 13.11.2017 zum Vorhaben „Beschaffung LF10 - einstimmig beschlossen -
Löschgruppenfahrzeug gemäß DIN 14530-5 Freiwillige Feuer-
wehr Klingenberg Ortsfeuerwehr Pretzschendorf“. Der Bürger- Beschluss-Nr.: 169/2017
meister wird beauftragt, den Auftrag an die Firma zu erteilen Entwurfsbilligung und Auslegung der 2. Änderung des
und die weiteren Abstimmungen zur Maßnahme vorzunehmen. Bebauungsplanes „Am Pfarrbusch“ im Ortsteil Colmnitz
- einstimmig beschlossen - gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Absatz 2 und 2 Abs. 2 BauGB im ver-
einfachten Verfahren nach § 13 BauGB
Beschluss-Nr.: 167/2017 Der Gemeinderat der Gemeinde Klingenberg billigt den Ent-
Kalkulation der zentralen Schmutzwassergebühr im Ge- wurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Am Pfarr- C
biet der ehemaligen Gemeinde Höckendorf für den Zeit- busch“ Ortsteil Colmnitz, bestehend aus dem Rechtsplan M
Y
K
raum 2017 bis 2021 und der Begründung sowie dem Städtebaulichen Konzept,05. Januar 2018 Seite 5 Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg
Amtliche Bekanntmachungen
in der Fassung vom 30.11.2017. Beschluss-Nr.: 171/2017
Der Bürgermeister wird beauftragt, das Verfahren nach § 3 Vergabe von Ingenieurleistungen für die Maßnahme: „Er-
Abs. 2 BauGB, § 4 Abs. 2 BauGB, § 2 Abs. 2 BauGB durch- stellung eines integrierten städtebaulichen Entwick-
zuführen, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB lungskonzeptes für die Gemeinde Klingenberg“
ortsüblich bekanntzumachen und die weiteren Abstimmungen Der Gemeinderat der Gemeinde Klingenberg beschließt die
zur Maßnahme vorzunehmen. Vergabe der Ingenieurleistungen für die Maßnahme: „Erstellung
- einstimmig beschlossen - eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für
die Gemeinde Klingenberg“ in Höhe von 31.987,20 EUR auf
Beschluss-Nr.: 170/2017 das Angebot der Agentur für nachhaltige Projekte aus Tha-
Ausführungsplanung der Investitionsmaßnahme: Sanie- randt vom 30.08.2017.
rung des Mietgebäudes „Am Sachsenhof“ Haus 7 a bis c Der Bürgermeister wird beauftragt, den Auftrag an die Agen-
Der Gemeinderat beschließt die Ausführungsplanung der In- tur zu erteilen und die weiteren Abstimmungen zur Maß-
vestitionsmaßnahme: Sanierung des Mietgebäudes „Am nahme vorzunehmen.
Sachsenhof“ Haus 7 a bis c. - einstimmig beschlossen -
Der Bürgermeister wird beauftragt die weiteren Abstimmungen
zur Maßnahme vorzunehmen.
- mehrstimmig beschlossen -
Beschlüsse aus den öffentlichen Ausschuss-Sitzungen
n Verwaltungsausschuss am 21. November 2017 Beschluss-Nr.: 33/2017
Unentgeltliche Übertragung des Flurstückes 351 der Ge-
Beschluss-Nr.: 29/2017 markung Höckendorf (Teil vom Heideweg) durch Über-
Höhe des Nutzungsentgeltes für Tanzveranstaltungen in lassungsvertrag
der Turnhalle Beerwalde Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Klingenberg be-
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Klingenberg be- schließt der unentgeltliche Übertragung des Flurstückes 351
schließt für die Tanzveranstaltungen in der Turnhalle Beerwalde der Gemarkung Höckendorf (Teil vom Heideweg) durch
ab 01.01.2018 ein Nutzungsentgelt in Höhe von 8,50 €/Stunde Überlassungsvertrag und der Eintragung der Dienstbarkeiten
bzw. 85,00 €/Tag zu erheben. für den Gemeinschaftsbrunnen und die Geh- und Fahrt-
– mehrstimmig beschlossen – rechte zugunsten der anliegenden Grundstückseigentümer
zuzustimmen.
Beschluss-Nr.: 30/2017 – einstimmig beschlossen –
Überplanmäßiger Aufwand im Haushaltsjahr 2017 für die
Gewerbesteuerumlage n Technischer Ausschuss am 24. Oktober 2017
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Klingenberg be-
stätigt einen überplanmäßigen Aufwand im Haushaltsjahr Beschluss-Nr.: 30/2017
2017 in Höhe von 22.230 EUR im Produktkonto 61100100. Bauvoranfrage: Neubau einer Leichtbauhalle zur Zwi-
434100 für die abzuführende Gewerbesteuerumlage. schenlagerung von Material als Fertigteilhalle der Firma
– einstimmig beschlossen – Kroftmann vom Typ 709 H mit den Abmessungen L 987
cm x B 737 cm, Traufhöhe 371 cm und Firsthöhe 469 cm,
Beschluss-Nr.: 31/2017 Flurstück 107/1 der Gemarkung Borlas, Hauptstraße 77,
Überplanmäßiger Aufwand im Haushaltsjahr 2017 für die 01774 Klingenberg
laufende Unterhaltung der Kläranlage Höckendorf Der Technische Ausschuss der Gemeinde Klingenberg be-
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Klingenberg be- schließt, der Bauvoranfrage nach § 75 SächsBO Neubau
stätigt einen überplanmäßigen Aufwand im Haushaltsjahr einer Leichtbauhalle zur Zwischenlagerung von Material als
2017 in Höhe von 10.570 EUR im Produktkonto 53800400. Fertigteilhalle der Firma Kroftmann vom Typ 709 H mit den
421100 für die laufende Unterhaltung der Kläranlage Höcken- Abmessungen L 987 cm x B 737 cm, Traufhöhe 371 cm und
dorf. Firsthöhe 469 cm, Flurstück 107/1 der Gemarkung Borlas,
– einstimmig beschlossen – Hauptstraße 77, 01774 Klingenberg, das Einvernehmen der
Gemeinde nach § 36 Abs. 1 BauGB i.V. mit § 69 Absatz 1
Beschluss-Nr.: 32/2017 SächsBO zu erteilen.
Überplanmäßiger Aufwand im Haushaltsjahr 2017 für die – mehrstimmig beschlossen –
Aus- und Fortbildung im Bauhof
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Klingenberg be- (Beschlüsse Nr. 31 – 36 wurden bereits im Amtsblatt Dezem-
stätigt einen überplanmäßigen Aufwand im Haushaltsjahr ber 2017 veröffentlicht)
C
2017 in Höhe von 7.349,01 EUR im Produktkonto 11161400.
M
Y 426102 für die Aus- und Fortbildung im Bauhof.
K
– mehrstimmig beschlossen –Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg Seite 6 05. Januar 2018
Amtliche Bekanntmachungen
n Technischer Ausschuss am 28. November 2017 Beschluss-Nr.: 39/2017
Bauantrag und Anträge auf Abweichungen: Umbau und
Beschluss-Nr.: 37/2017 denkmalgerechte Sanierung des Dreiseithofes Dippol-
Bauantrag: Balkonanbau an ein vorhandenes Gebäude, diswalder Straße 62 in Höckendorf/Nordwestflügel
Flurstück 8a der Gemarkung Ruppendorf, Freiberger (Wohn-Stallhaus), Teil des Flurstückes 453/3 der Gemar-
Straße 19 in 01774 Klingenberg kung Höckendorf, Dippoldiswalder Straße 62 in 01774
Der Technische Ausschuss der Gemeinde Klingenberg be- Klingenberg
schließt, dem Bauantrag nach § 36 Abs. 1 BauGB i.V. mit Der Technische Ausschuss der Gemeinde Klingenberg be-
§ 69 Abs. 1 SächsBO Balkonanbau an ein vorhandenes Ge- schließt, dem Bauantrag und den Anträgen auf Abweichung
bäude, Flurstück 8a der Gemarkung Ruppendorf, Freiberger nach § 36 Abs. 1 BauGB i.V. mit § 69 Abs. 1 Umbau und
Straße 19 in 01774 Klingenberg, das Einvernehmen der Ge- denkmalgerechte Sanierung des Dreiseithofes Dippoldiswal-
meinde zu erteilen. der Straße 62 in Höckendorf/Nordwestflügel (Wohn-Stall-
– einstimmig beschlossen – haus), Teil des Flurstückes 453/3 der Gemarkung
Höckendorf, Dippoldiswalder Straße 62 in 01774 Klingen-
Beschluss-Nr.: 38/2017 berg, das Einvernehmen der Gemeinde zu erteilen.
Bauantrag und Antrag auf Abweichung: Umbau, Sanie- – einstimmig beschlossen –
rung und Dachgeschossausbau eines denkmalgeschütz-
ten Wohngebäudes, Flurstück 111a der Gemarkung Beschluss-Nr.: 40/2017
Klingenberg, Zum Weißeritztal 53 in 01774 Klingenberg Beteiligung der Behörden/Träger öffentlicher Belange
Der Technische Ausschuss der Gemeinde Klingenberg be- gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, Entwurf F15064 Flächennut-
schließt, dem Bauantrag und dem Antrag auf Abweichung zungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Verwal-
nach § 36 Abs. 1 BauGB i.V. mit § 69 Abs. 1 Umbau, Sanie- tungsgemeinschaft Tharandt
rung und Dachgeschossausbau eines denkmalgeschützten Der Technische Ausschuss der Gemeinde Klingenberg be-
Wohngebäudes, Flurstück 111a der Gemarkung Klingen- schließt, dem Entwurf F15064 Flächennutzungsplan mit in-
berg, Zum Weißeritztal 53 in 01774 Klingenberg, das Einver- tegriertem Landschaftsplan der Verwaltungsgemeinschaft
nehmen der Gemeinde zu erteilen. Tharandt in der 2. Fassung vom 15.09.2017, das Einverneh-
– einstimmig beschlossen – men der Gemeinde zu erteilen.
– einstimmig beschlossen –
Gemeinde Klingenberg (14 628 205) | Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
SATZUNG zur 3. Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung
(Abwassersatzung vom 11. Januar 2011) vom 6. Dezember 2017
Auf der Grundlage von § 50 des Sächsischen Wassergeset- Klingenberg, den 6. Dezember 2017
zes (SächsWG) und der §§ 4, 14 und 124 der Gemeindeord-
nung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in Verbindung
mit den §§ 2, 9, 17 und 33 des Sächsischen Kommunalab-
gabengesetzes (SächsKAG) in jeweils gültiger Fassung hat Schreckenbach (Siegel)
der Gemeinderat der Gemeinde Klingenberg in seiner öffent- Bürgermeister
lichen Sitzung am 5. Dezember 2017 folgende Satzung zur
3. Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbe- Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den
seitigung beschlossen: Freistaat Sachsen (SächsGemO):
Nach § 4 Abs. 4 SächsGemO gelten Satzungen, die unter
Artikel 1 Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der
§ 47 Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst: „Für die Teilleistung SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer
Schmutzwasserentsorgung gemäß § 41 beträgt die Gebühr Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekom-
für Abwasser, das in öffentliche Kanäle eingeleitet und durch men. Dies gilt nicht, wenn
ein Klärwerk gereinigt wird, 2,60 EUR je m³ Abwasser.“ 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt
ist,
Artikel 2 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Ge-
Die Satzung zur 3. Änderung der Satzung über die öffentliche nehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung ver-
Abwasserbeseitigung tritt rückwirkend zum 1. Juli 2017 in letzt worden sind,
Kraft. Zum selben Zeitpunkt treten alle dieser Satzung ent- 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2
gegenstehenden Regelungen der bisherigen Satzung über SächsGemO wegen Gesetzeswidrigkeit widersprochen
die öffentliche Abwasserbeseitigung vom 11. Januar 2011 hat, C
außer Kraft. 4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genann- M
Y
K
ten Frist05. Januar 2018 Seite 7 Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg
Amtliche Bekanntmachungen
a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstan-
det hat oder
b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift ge-
Einladung an die Kleinkläranlagen-
genüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sach- besitzer im Einzugsgebiet des
verhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich
geltend gemacht worden ist. Abwasserzweckverbandes Muldental
Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend ge- Wir möchten alle Grundstückseigentümer, die zur Ab-
macht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 wasserentsorgung eine eigene Kleinkläranlage, speziell
Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verlet- im Ortsteil Klingenberg betreiben, ganz herzlich
zung geltend machen.
am Donnerstag, dem 11.01.2018 um 18:00 Uhr,
Klingenberg, den 6. Dezember 2017 in das Hotel „Neue Höhe“, Neuklingenberg
zu einem Informationsabend über die Erhebung von Ge-
Schreckenbach bühren nach Abwassersatzung im Einzugsgebiet des
Bürgermeister Abwasserzweckverbands Muldental einladen.
Mit freundlichen Grüßen
Ortsentwicklungskonzept T. Schreckenbach K. Schwarz
Bürgermeister Geschäftsführer AZV Muldental
SEHR GEEHRTE BÜRGERINNEN UND BÜRGER!
In der Gemeinderatssitzung vom 5. Dezember 2017 wurde
der Auftrag zur Erarbeitung des Ortsentwicklungskonzeptes Bücherei Höckendorf
für alle Ortsteile an das Planungsbüro agenturFNP mit Sitz
in Kurort Hartha vergeben.
Zum 31.12.2017 beendet Frau Dagmar Schöne altershalber
ihre langjährige Tätigkeit als Bibliotheksbetreuerin im Ortsteil
Das zu erarbeitende Strategiepapier soll den langfristigen Höckendorf. Wir bedanken uns ganz herzlich für ihr ehren-
Orientierungsrahmen für die zukünftige Entwicklung unserer amtliches Engagement und wünschen ihr viel Gesundheit,
Gemeinde bilden, der strategischen und konzeptionellen Glück und Energie.
Vorbereitung von mittel- und langfristigen Vorhaben der kom-
munalen Entwicklung dienen und Grundlage für Entschei- Zum 01.01.2018 übernimmt Frau Renate Werner die Betreu-
dungen zu bedeutenden Investitionsvorhaben sein. ung der Bücherei in Höckendorf.
Bei der Erarbeitung des Konzeptes sind die Nachhaltigkeit Neue Öffnungszeiten ab 01.01.2018
der geplanten Vorhaben und die breite Akzeptanz besonders
wichtig. Donnerstags von 15.00 bis 17.30 Uhr
Deshalb sind Sie, sehr verehrte Einwohnerinnen und Einwoh-
ner, zu aktiver Mitwirkung aufgerufen, Ihre Ideen, Vorschläge Schulweg 6, 01774 Klingenberg OT Höckendorf
und Ihre Kenntnisse in die Erarbeitung einzubringen.
Wir laden Sie herzlich zu unseren beiden Informationsaben-
den jeweils 18 Uhr ein:
• Pretzschendorf, Kulturhaus, am 18. Januar 2018
• Höckendorf, der Termin wird im Amtsblatt Februar
bekannt gegeben
Daran anschließend wird eine Lenkungsgruppe aus verschie-
denen Akteuren unserer Gemeinde den Prozess der Erarbei-
tung des Konzeptes aktiv begleiten und Sie in
Arbeitsgruppen bzw. Workshops in diese Arbeit einbeziehen.
Wir werden Sie kontinuierlich über den aktuellen Stand im
Amtsblatt und auf unserer Internetseite informieren.
C
M
Y Torsten Schreckenbach
K
BürgermeisterAmtsblatt der Gemeinde Klingenberg Seite 8 05. Januar 2018
Amtliche Bekanntmachungen
Gemeinde Klingenberg | Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Entgeltordnung für die Nutzung von Sporteinrichtungen der Gemeinde Klingenberg
(Entgeltordnung) vom 14. April 2015, zuletzt geändert mit Beschluss Nr. 164/2017
vom 5.12.2017
Nachstehende Entgeltordnung gilt für die Nutzung der be- Berechnungsgrundlage maßgebend. Ein Rechtsanspruch
zeichneten Sporteinrichtungen der Gemeinde Klingenberg. auf Überlassung der beantragten Sporteinrichtung besteht
nicht. Nicht genehmigte Nutzungen können von der Gemein-
Sporthalle Beerwalde deverwaltung Klingenberg mit einem Hallenverbot und einer
Vereinssporthalle Mühlenstraße 8b Geldstrafe in Höhe von 100,00 EUR zzgl. der Nutzungsge-
Sporthalle Borlas bühren geahndet werden.
Vereinssporthalle Hauptstraße 54 a
Sporthalle Colmnitz 2. Nutzungszeiten
Vereinssporthalle Am Dorfplatz 5 Die Sporteinrichtungen stehen
Sporthalle Höckendorf montags bis freitags 7:00 Uhr bis 22:30 Uhr und
Vereinssporthalle Kirchweg 9 samstags und sonntags 8:00 Uhr bis 22:00 Uhr zur Verfü-
Sporthalle Klingenberg gung. Den Schulen stehen die Schulsporteinrichtungen vor-
Schulsporthalle Bahnhofstraße 5a rangig wochentags (außer Ferien) bis 17:00 Uhr zur
Sporthalle Pretzschendorf Verfügung.
Schulsporthalle Dresdner Straße 64a
Sporthalle Ruppendorf Für die Nutzung ist möglichst folgende Rang- und Reihen-
Schulsporthalle Beerwalder Straße 5a folge einzuhalten:
• eingetragene Sportvereine mit Nachwuchsförderung
1. Grundlage für die Nutzung • eingetragene Sportvereine im Wettkampfbetrieb
Die Überlassung der Sporteinrichtungen an die jeweiligen • allgemeiner Vereinssport
Nutzer erfolgt auf der Grundlage einer privatrechtlichen Nut- • Freizeitsport
zungsvereinbarung. Die Entgelterhebung erfolgt unabhängig • allgemeine Nutzung
von der tatsächlichen Inanspruchnahme auf der Basis eines
vom Nutzer angemeldeten und von der Gemeinde Klingen- 3. Entgelte für die Nutzung von Sporthallen
berg bestätigten Bedarfes. Die Entgelte zur Nutzung der kommunalen Sporteinrichtun-
Für den Fall der Einzelterminvergabe sind die auf der jewei- gen für sportliche Zwecke werden für folgende Nutzungs-
ligen Antragsbestätigung festgelegten Nutzungszeiten als gruppen festgelegt:
3.1 Gemeinnützige Vereine der Gemeinde Klingenberg
Sporteinrichtung Nutzungsentgelt maximales Nutzungsentgelt maximales
pro Stunde Tagesentgelt pro Stunde Tagesentgelt
ohne Hallennutzung ohne Hallennutzung
Sporthalle Beerwalde 8,50 EUR 85,00 EUR 3,00 EUR 30,00 EUR
Sporthalle Borlas 8,50 EUR 85,00 EUR 3,00 EUR 30,00 EUR
Sporthalle Colmnitz 8,50 EUR 85,00 EUR 3,00 EUR 30,00 EUR
Sporthalle Höckendorf 8,50 EUR 85,00 EUR 3,00 EUR 30,00 EUR
Sporthalle Klingenberg 8,50 EUR 85,00 EUR 3,00 EUR 30,00 EUR
Sporthalle Pretzschendorf 8,50 EUR 85,00 EUR 3,00 EUR 30,00 EUR
Sporthalle Ruppendorf 8,50 EUR 85,00 EUR 3,00 EUR 30,00 EUR
3.2 Fremdnutzer
Sporteinrichtung Nutzungsentgelt maximales Nutzungsentgelt maximales
pro Stunde Tagesentgelt pro Stunde Tagesentgelt
ohne Hallennutzung ohne Hallennutzung
Sporthalle Beerwalde 21,00 EUR 210,00 EUR 6,50 EUR 65,00 EUR
Sporthalle Borlas 21,00 EUR 210,00 EUR 6,50 EUR 65,00 EUR
Sporthalle Colmnitz 21,00 EUR 210,00 EUR 6,50 EUR 65,00 EUR
Sporthalle Höckendorf 21,00 EUR 210,00 EUR 6,50 EUR 65,00 EUR
Sporthalle Klingenberg 21,00 EUR 210,00 EUR 6,50 EUR 65,00 EUR C
M
Sporthalle Pretzschendorf 21,00 EUR 210,00 EUR 6,50 EUR 65,00 EUR Y
K
Sporthalle Ruppendorf 21,00 EUR 210,00 EUR 6,50 EUR 65,00 EUR05. Januar 2018 Seite 9 Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg
Amtliche Bekanntmachungen
3.3 Nutzungsentgeltregelung für die Benutzung der Entgelte für Einzelnutzungen sind innerhalb von 10 Tagen
Sporthalle Ruppendorf durch den Modellsportclub nach der Nutzung der Sporteinrichtung zur Zahlung fällig.
Höckendorf Die Nutzung der Sporteinrichtungen durch Schulen und Kin-
Für die Bereitstellung der Toilettennutzung in der Turnhalle dereinrichtungen die sich in kommunaler Trägerschaft der
Ruppendorf wird vom Modellsportclub Höckendorf ein Nutz- Gemeinde Klingenberg befinden ist kostenfrei.
ungsentgelt in Höhe von 1,00 EUR/Tag erhoben. Bei Veran-
staltungen erfolgt die Entgelterhebung entsprechend 3.1. 5. Benutzungsordnungen
Für die Einhaltung der Benutzungsordnung der jeweiligen
3.4 Freistellung von der Nutzungsentgelterhebung Sporteinrichtung sind die Nutzer verantwortlich. Die Benut-
Die Nutzung der Sporteinrichtungen für nicht kommerzielle zungsordnung ist als Anlage dem Nutzungsvertrag beigefügt.
Zwecke ist kostenfrei für:
die Schuleinrichtungen der Gemeinde Klingenberg, 6. Inkrafttreten
die Feuerwehren der Gemeinde Klingenberg zur Erfüllung Die Entgeltordnung für die Nutzung der kommunalen Sport-
dienstlicher Aufgaben, einschließlich Jugendfeuerwehren einrichtungen tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.
die Kindereinrichtungen die sich in kommunaler Träger- Gleichzeitig tritt die Entgeltordnung vom 14. April 2015 außer
schaft der Gemeinde Klingenberg befinden einschl. Ta- Kraft.
gespflege
3.5 Einzelfallentscheidungen Klingenberg den 13.12.2017
Der Bürgermeister kann in begründeten Ausnahmefällen Ein-
zelfallentscheidungen zur Festlegung der entsprechenden
Nutzungsgebühr treffen. Der Gemeinderat ist über die Ein-
zelfallentscheidung zu informieren.
Schreckenbach Siegel
4. Entgelterhebung Bürgermeister
Die Entgelterhebung für die Dauernutzung im 1. Quartal
eines Jahres erfolgt durch Rechnungslegung im Mai und für
das 2. und 3. Quartal im November des laufenden Jahres.
Für das 4. Quartal werden die Entgelte bis zum 31.03. des
Folgejahres berechnet.
Bekanntmachung der Gemeinde Klingenberg
Bebauungsplan „Am Pfarrbusch“ Colmnitz, 2. Änderung
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Klingenberg hat in seiner Schulweg 1, 01774 Klingenberg zu jedermanns Einsicht
Sitzung am 05.12.2017 den Entwurf des Bebauungsplanes während der folgenden Zeiten öffentlich ausgelegt:
“Am Pfarrbusch“ Colmnitz, 2. Änderung in der Fassung vom
30.11.2017 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung be- Montag 9:00 - 12:00 Uhr
stimmt. Dienstag 9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Da durch die 2. Änderung des Bebauungsplanes die Grund- Donnerstag 9:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
züge der Planung nicht berührt werden, was auch für die Freitag 9:00 - 12:00 Uhr.
Substanz der grünordnerischen Festsetzungen gilt, wird das
vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB angewandt. Gemäß Die planungsrelevanten Unterlagen können während des
§ 13 Abs. 3 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung oben genannten Auslegungszeitraumes nach § 4a Abs. 4
und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie BauGB auch über das Zentrale Landesportal Bauleitplanung
von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen
BauGB abgesehen. werden.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des Bebauungs- Während der Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit
planes „Am Pfarrbusch“ Colmnitz, 2. Änderung mit Begrün- über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung infor-
dung in der Zeit mieren. Stellungnahmen können zur Niederschrift vorge-
bracht oder schriftlich bei der Gemeindeverwaltung
C
vom 12.01.2018 bis einschließlich 11.02.2018 Klingenberg eingereicht werden. Sie können auch per E-Mail
M
Y an folgende Adresse: post@gemeinde-klingenberg.de einge-
K
in der Gemeindeverwaltung Klingenberg Ortsteil Höckendorf, reicht werden.Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg Seite 10 05. Januar 2018
Amtliche Bekanntmachungen
Stellungnahmen, die nicht während der Beteiligungsfrist ab-
gegeben werden, können bei der Beschlussfassung über
den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 2078/2 bis
2111/1, 2113 und 2117 bis 2128 der Gemarkung Colmnitz.
Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ergibt sich
aus dem Übersichtsplan. Maßgebend ist die zeichnerische
Darstellung im Maßstab 1 : 1.000.
Klingenberg, 18.12.2017
Torsten Schreckenbach
Bürgermeister Geltungsbereich – Übersichtsplan
Jagdgenossenschaft und (k)ein Ende?
Für den 4. Dezember hatte der Vorstand der Jagdgenossen- wählt werden. Das ist sehr bedauerlich, der jetzige Vorstand
schaft Klingenberg/Colmnitz zu einer Vollversammlung ein- hat beschlossen, bis Ende März 2018 die Geschäfte weiter-
geladen. Ziel war keine Weihnachtsfeier, sondern die Wahl zuführen und bittet die Flächeneigentümer eindringlich um
eines neuen Vorstandes. Der jetzige Vorstand arbeitet seit die Findung eines neuen Vorstandes.
der Gründung der Jagdgenossenschaft im Jahr 1992 in fast
unveränderter Zusammensetzung. Dazu wird im März zu einer neuerlichen Versammlung der
Flächeneigentümer eingeladen. Hier soll die Satzung der
Die Vorstandsmitglieder kümmern sich ehrenamtlich um die Jagdgenossenschaft geändert (weniger Personen im Vor-
Belange der Flächeneigentümer, auf deren Flächen die Jagd stand) und schließlich ein neuer Vorstand berufen werden.
ausgeübt wird. Was sind das für Aufgaben, wird sich manch Sollte wiederum kein neuer Vorstand gewählt werden kön-
einer fragen. Nun, es sind: nen, tritt automatisch bei Rücktritt des alten Vorstandes die
Gemeindeverwaltung als Notvorstand für die Belange der
Die Führung einer Flächenübersicht (Jagdkataster), die Aus- Flächeneigentümer ein. Herr Torsten Schreckenbach, unser
zahlung der Jagdpacht in bewährter Zusammenarbeit mit Bürgermeister, war zur Versammlung anwesend. Ja, die Ge-
der CAG, die Begleitung bei Wildschadensmeldungen sowie meinde kann das schon machen, aber es wird nicht kosten-
die Auszahlung von berechtigten Ansprüchen und nicht zu- frei gehen, da die Mitarbeiter in der Verwaltung ja eigentlich
letzt soll der Vorstand die Interessen der Flächeneigentümer für andere Arbeiten gebunden sind. Die Kosten müssen dann
beachten und vertreten. auf die Flächeneigentümer umgelegt werden (Verursacher-
prinzip), wie viel das wird, kann er bisher nicht einschätzen.
Nun ist der Vorstand doch um einige Jahre älter geworden, Herr Schreckenbach rät dazu, dass die Flächeneigentümer
der Vorsitzende hat aus gesundheitlichen Gründen sein Amt doch einen Vorstand im Ehrenamt finden, um wie bisher Um-
in die Hände des Stellvertreters gelegt und es wird Zeit, den lagen auf die Flächeneigentümer zu vermeiden.
Vorstand personell aufzufrischen. Nur waren am 4. Dezem-
ber leider kaum Flächeneigentümer anwesend und die po- Nun liegt es an Ihnen, liebe Flächeneigentümer, zu prüfen,
tentiellen Kandidaten für ein Amt im Vorstand sehr dünn ob Sie in der Lage und bereit sind, die Jagdgenossenschaft
gesät. An der Information kann es kaum gelegen haben, die mit Rat und Tat zu unterstützen und im Vorstand mitzuarbei-
Einladung erfolgte im Amtsblatt der Gemeinde. Aber viel- ten. Für die Versammlung im März werden wir wiederum
leicht war der Termin so kurz vor Weihnachten nicht ganz über das Mitteilungsblatt der Gemeinde einladen und wür-
passend? den uns über eine zahlreiche Teilnahme freuen.
Auf Grund der geringen Teilnahme und fehlender Kandidaten Heidrun Gärtner
für die Vorstandsaufgaben konnte kein neuer Vorstand ge- Schriftführer/ Kassenwart
C
www.gemeinde-klingenberg.de M
Y
K05. Januar 2018 Seite 11 Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg
Amtliche Bekanntmachungen
Neue Ortsvorsteherin für den Ortschaftsrat Colmnitz
Der Ortschaftsrat Colmnitz hat in seiner öffentlichen Sitzung
am 23.11.2017 Frau Christina Seewald zur neuen Ortsvor-
steherin gewählt. Die Wahl war notwendig geworden, da Herr
Thomas Schumann aufgrund seines Wegzugs aus der Ort-
schafts Colmnitz aus dem Ortschaftsrat ausgeschieden ist.
Frau Seewald war bereits langjähriges Mitglied des Ort-
schaftsrates und hatte zuletzt das Amt des Stellvertreters für
den Ortsvorsteher inne. Bürgermeister Torsten Schrecken-
bach beglückwünschte sie am 05.12.2017 zur Übernahme
des Amtes und überreichte ihr die Ernennungsurkunde.
In ihre Fußstapfen folgt nun Frau Claudia Fischer, die eben-
falls in der Sitzung am 23.11. zur Stellvertreterin gewählt
wurde.
Heike Neuber, Hauptamtsleiterin
Informationen des Landkreises und der Gemeindefeuerwehr
Tierbestandsmeldung 2018
Bekanntmachung der Sächsischen Tierseuchenkasse (TSK)
- Anstalt des öffentlichen Rechts -
Sehr geehrte Tierhalter, Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 23 Abs. 5
bitte beachten Sie, dass Sie als Tierhal- des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Tiergesund-
ter von Pferden, Rindern, Schweinen, heitsgesetz (SächsAGTierGesG) in Verbindung mit der
Schafen, Ziegen, Geflügel, Süßwasser- Beitragssatzung der Sächsischen Tierseuchenkasse.
fischen und Bienen zur Meldung und
Beitragszahlung bei der Sächsischen Tierseuchenkasse ge- Es ist nicht wichtig, Ob Sie die Tiere im landwirtschaftlichen
setzlich verpflichtet sind. Bereich oder zu privaten Zwecken halten, spielt dabei keine
Rolle.
Die Meldung und Beitragszahlung für Ihren Tierbestand ist
Voraussetzung für: Unabhängig von der Meldepflicht an die Tierseuchenkasse
- eine Entschädigung im Tierseuchenfall, ist die Tierhaltung bei dem für Sie zuständigen Veterinäramt
- für die Beteiligung der Tierseuchenkasse an den Kosten anzuzeigen.
für die Tierkörperbeseitigung
- für Beihilfen im Falle der Teilnahme an Tiergesundheits- Bitte unbedingt beachten:
programmen. Auf unserer Internetseite erhalten Sie weitere Informationen
zur Melde- und Beitragspflicht, zu Beihilfen der Tierseuchen-
Die Meldebögen bzw. E-Mail-Benachrichtigungen werden kasse, sowie über die einzelnen Tiergesundheitsdienste.
Ende Dezember 2017 an die uns bekannten Tierhalter ver- Zudem können Sie, als gemeldeter Tierbesitzer u.a., Ihr Bei-
sandt. Sollten Sie bis Mitte Januar 2018 keinen Meldebogen tragskonto (gemeldeter Tierbestand der letzten 3 Jahre), er-
erhalten haben, melden Sie sich bitte bei der Tierseuchen- haltene Beihilfen, Befunde sowie eine Übersicht Ihrer
kasse. entsorgten Tiere einsehen.
Auf dem Meldebogen oder per Internet melden Sie bitte die Sächsische Tierseuchenkasse
am Stichtag 1. Januar 2018 vorhandenen Tiere. Sie erhalten Anstalt des öffentlichen Rechts
daraufhin Ende Februar 2018 den Beitragsbescheid, auf des- Löwenstr. 7a,
sen Grundlage Sie dann Ihren Beitrag an die Tierseuchen- 01099 Dresden
kasse überweisen. Tel: 0351 / 80608-0, Fax: 0351 / 80608-35
E-Mail: info@tsk-sachsen.de Internet: www.tsk-sachsen.de
C
M
Y
K
www.gemeinde-klingenberg.deAmtsblatt der Gemeinde Klingenberg Seite 12 05. Januar 2018
Informationen des Landkreises und der Gemeindefeuerwehr
Jugendring würdigt junge Menschen
am Internationalen Tag des Ehrenamtes
Ehrenamt hat viele Gesichter
Was wären Vereine, Initiativen, Jugendclubs oder Kirchge-
meinden ohne den Einsatz ehrenamtlich Engagierter? Oft ist
dieses freiwillige Engagement nicht wegzudenken und leistet
einen entscheidenden Beitrag für die Arbeit und das Beste-
hen der Organisationen. Anlässlich des Internationalen Tag
des Ehrenamtes am 5. Dezember würdigt der Jugendring
Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e.V. bereits seit mehr als
10 Jahren besonders das Engagement junger Menschen im
Landkreis. Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre
können für diese Würdigung nominiert werden – und auch in
diesem Jahr sind wieder zahlreiche Nominierungen beim Ju-
gendring eingegangen. Vorgeschlagen wurden junge Ehren-
amtliche für ihre Arbeit in Sportvereinen, Jugendfeuerwehren
oder kirchlicher Jugendarbeit, für die Unterstützung von Fe-
rienfreizeiten, das Mitwirken in Theatergruppen und Jugend-
clubs oder auch für ihr Engagement in der Flüchtlingshilfe,
in jugendpolitischen Gremien, im Schülerrat oder Initiativen,
die jugendkulturelle Evens organisieren. Und so folgten über
100 Gäste, Jugendliche sowie Vertreter von Landkreis, Kom-
munen und Vereinen, der Einladung des Jugendrings zur
diesjährigen Galaveranstaltung am 5. Dezember 2017 ins
Kulturhaus der MEDIAN Klinik in Bad Gottleuba.
Willkommen geheißen wurden die jungen Menschen vom
gastgebenden Bürgermeister Herrn Thomas Mutze, der sei-
nen Dank in einem Grußwort an die Ehrenamtlichen richtete.
Im Anschluss erwartete die Gäste ein abwechslungsreiches
Einsatzticker November
Programm mit großartiger Musik unserer Pianistin Ina Jäkel,
Einsatz I: Zu einem Fahrzeug-
unserem Musiker-Duo Ricky und Willi von der 2 Klang Dis-
brand im Grillenburger Wald
kothek Pirna und einer Tanzeinlage der Tanzschule
wurde die Ortsfeuerwehr Klin-
Pötschke-Nebl. Als besonderes Highlight wurde in diesem
genberg am Nachmittag des 9.
Jahr unter allen Nominierten ein Gutschein für einen Kurzur-
November gerufen. Bei einem
laub für zwei Personen nach Tropical Islands verlost. Die
mit Splitt beladenem LKW waren
Würdigung galt jedoch allen Ehrenamtlichen gleichermaßen,
die Bremsen heiß gelaufen und in
die zum Dank für ihren Einsatz diesen Abend bei gutem
Brand geraten. Durch ein falsches Alarmstichwort wurden
Essen und einem bunten Programm genießen durften. Als
neben den Feuerwehren aus Grillenburg, Hartha, Tharandt
besonderes Dankeschön durften alle Ehrenamtlichen den
und Freital auch zahlreiche Fahrzeuge des Rettungsdienstes
leuchtenden Ehrenamtspokal in Empfang nehmen. Verbun-
in Marsch gesetzt. Nach Ankunft der ersten Kräfte konnte
den mit dem Wunsch, dass junge Menschen auch weiterhin
jedoch schnell Entwarnung gegeben werden und die mei-
mit so viel Begeisterung ehrenamtlich aktiv bleiben, bedan-
sten Helfer konnten wieder einrücken.
ken wir uns an dieser Stelle noch einmal für deren Engage-
ment und freuen uns schon jetzt auf viele neue sowie
bekannte Gesichter des Ehrenamts im Jahr 2018. Einsatz II: Am 15. November kam es in Colmnitz zu einem
Eine Ehrenamtsgala kann es aber 2018 nur geben, wenn die Verkehrsunfall, bei dem ein PKW gegen einen Laternenmast
durch den Landkreis angekündigten Kürzungen für unsere fuhr und dieser dann gegen ein Haus stürzte. Die Ortsfeuer-
Arbeit im Jahr 2018 nicht zum Tragen kommen. Mit Förder- wehr Colmnitz wurde alarmiert, um die Einsatzstelle abzusi-
mitteln, welche um 30% gekürzt, können wir weder unser chern. Nach Ankunft der Polizei und eines Elektrikers
Fachpersonal weiter an uns binden, noch unsere Aufgaben konnten die Blauröcke wieder einrücken.
und Ziele umsetzen. C
M
Y
K
V.i.S.d.P.: Jugendring Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e.V. Rico Menzer05. Januar 2018 Seite 13 Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg
Informationen
Veranstaltungsübersicht Januar 2018 Der Jahresveranstaltungsplan kann leider noch
nicht veröffentlicht werden, da von einer Mehrzahl
n 07.01. der Veranstalter keine Meldung ihrer Veranstaltun-
Tamiya Euro-Cup (Qualifikationslauf) MSC Höckendorf gen abgegeben wurde.
n 11.01.
FRM Wintergrillen an der Parkbaude Pretzschendorf Aufruf an alle Vereine und Veranstalter von kulturel-
len, sportlichen u.a. Veranstaltungen
n 13.01.
Kickerturnier, Parkbaude Pretzschendorf Um Terminüberschneidungen zu vermeiden und zur Be-
n 18.01. kanntgabe Ihrer Termine (nicht nur im Amtsblatt und auf
Stammtisch Kulturring Höckendorf (Klause) unserer Homepage) bitten wir Sie:
n 19.–21.01.
Rassegeflügelausstellung – Veranstaltungen für 2018
Kreisschau Ausstellungshalle Colmnitz
n 27.01. an amtsblatt@gemeinde-klingenberg.de ,Tel: 035055
Neujahrsfeier-Winterfeuer Ortsfeuerwehr 68012 oder Fax: 035055 68099 zu melden, Meldebogen
Pretzschendorf im Amtsblatt November und Dezember 2017.
zum Nachbarn geschaut:
n 21.01.
Gaudibiathlon in Kleinbobritzsch, Sportplatz
Veranstaltungsübersicht Februar 2018
n 03.02.
1. Faschingsveranstaltung - Elferrat Ruppendorf
n 03.02.
1. Faschingsveranstaltung – Erbgericht Höckendorf
n 10.02.
2. Faschingsveranstaltung – Erbgericht Höckendorf
n 04.02.
FCP – Faschingsumzug in Freital
n 09.02.
Skatturnier im Jugendclub Colmnitz
n 09.02.
2. Faschingsveranstaltung - Elferrat Ruppendorf
n 10.02.
3. Faschingsveranstaltung - Elferrat Ruppendorf
n 10.02.
Faschingsveranstaltung FCP im Kulturhaus
Pretzschendorf
n 11.02.
Kinderfasching im Kulturhaus Pretzschendorf
n 13.02.
4. Faschingsveranstaltung - Elferrat Ruppendorf mit
Kinderfasching und Faschingsdienstagsparty
n 13.02.
Kinderfasching im Erbgericht Höckendorf
Anzeige(n)
Anzeigen, Werbebeilagen und
n 17.02.
„Dischdsch heeß“ Fete, Jugendlub Colmnitz sonstige Druckanfragen:
037208/876200
n 24.02.
C
M
Konzert mit den FIREBIRDS im Kulturhaus info@riedel-verlag.de Verlag & Druck KG
Y
K PretzschendorfAmtsblatt der Gemeinde Klingenberg Seite 14 05. Januar 2018
C
M
Y
K05. Januar 2018 Seite 15 Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg C M Y K
Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg Seite 16 05. Januar 2018
Informationen
DRK-Blutspendedienst Nord-Ost KASTANIENHOF-Reichenau
verlost Schiffsreise: Reinhardt Schuchart & Silke Führich
Obere Dorfstraße 39
Spender können 01762 Reichenau
Kanaren-Kreuzfahrt gewinnen Tel. 037326899641
Gleich zu Jahresbeginn wird den DRK-
Blutspendern in Sachsen mit einer
Verlosungsaktion ein erstes High-
light geboten: wer seine Blut-
spende im Zeitraum vom 2. Januar
2018 bis 31. März 2018 leistet,
kann an der Verlosung einer 7-tägi-
gen Kreuzfahrt für zwei Personen zu WELTREISEVORTRAG
den Kanarischen Inseln im November
2018 teilnehmen! Dafür gibt der Blutspender am Tag seiner
Spende ein Teilnahme-Los vollständig ausgefüllt und unter- “5 Monate - 4 Kontinente - 7 Länder“
schrieben bei einem DRK-Blutspendetermin ab. Unterwegs zwischen Gletschern, Wüsten
Bedingt durch die zurückliegende Reihe von Feiertagen, an und tropischen Regenwald
denen Spendetermine nicht im gewohnten Umfang stattfin-
den können, ist das Auffüllen der Bestände an Blutpräpara-
ten zu Jahresbeginn dringend erforderlich. Das DRK hofft auf
Ein Reisebericht mit Christoph Baron
das Engagement möglichst vieler Blutspender, um die Ver- in der Reihe
sorgung von Patienten jederzeit sicherstellen zu können.
Die wahren Gewinner der Aktion bleiben aber die Patienten, "AUF und DAVON"
die zum Überleben oftmals dringend auf die Blutpräparate
der Spender angewiesen sind. am Samstag, den 27.1.2018 von 17:00 - 19:00 Uhr
Alle DRK-Blutspendetermine unter www.blutspende.de (bitte auf dem Kastanienhof in Reichenau
das entsprechende Bundesland anklicken) oder über das
Servicetelefon 0800 11 949 11 (kostenlos erreichbar aus dem Unkostenbeitrag 5 € (Kinder 6 - 12 Jahre 2,50 €)
Dt. Festnetz).
Bitte zur Blutspende den Personalausweis mitbringen!
Christoph Baron erfasste nach seinem Studium
Werden Sie mit Ihrer Blutspende zum Gewinner!
das Fernweh, sodass er sich ent-schloss zu reisen.
Wir begleiten Christoph durch die Vulkanland-
Die nächste Möglichkeit zur Blutspende besteht:
schaften Islands, den Indian Summer in Ontario in
Kanada und bei Wanderungen durch den tropi-
am Mittwoch, den 10.01.2018
schen Regenwald auf Borneo. Fahren fast 4300 km
zwischen 15:00 und 19:00 Uhr mit im Geländewagen durch Namibia, begeg-nen
in der Schule Klingenberg, Bahnhofstr. 5a Elefantenherden im Etosha-Nationalpark und ge-
nießen den Ausblick vom Tafelberg in Kapstadt.
oder
Wir freuen uns auf dieses besondere Ereignis auf
am Mittwoch, den 31.01.2018 dem Kastanienhof
zwischen 14:30 Uhr und 19:30 Uhr
in der Grundschule Pretzschendorf, Erich-Weinert-Str. 9 Reinhardt Schuchart & Silke Führich
Anzeige(n)
FARB
-Anzeigen fallen auf …
Verlag & Druck KG C
M
Anzeigentelefon: (037208) 876200 Y
K05. Januar 2018 Seite 17 Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg
Informationen aus den Kirchgemeinden
SCHWESTERNKIRCHGEMEINDEN HÖCKENDORF & PRETZSCHENDORF-HARTMANNSDORF
Manche Erwartungen und Hoffnungen, viel- Fahrt mit dem Auto: Deine Zeit, deine (Zeit-)Reise steht in
leicht aber auch Besorgnisse und Befürch- Gottes Händen. Rettung bedeutet in der Bibel mehr, als sein
tungen kommen uns in den Sinn zu Anfang Leben irgendwie über die Bühne zu bringen. Rettung bedeu-
eines neuen Jahres. Dabei fragen wir uns, tet, dass jeder von uns auf Gottes Zu- und Anspruch, dass
auf welche Weise kann ein rechter Beginn wir einer auf den anderen angewiesen sind, dass wir das Netz
gestaltet werden, der auch gegenüber Ent- aus Erbarmen und Zuwendung nicht zerreißen lassen. Denken
täuschungen Stand hält? Und wie lässt sich von diesem An- wir daran: Wir haben eine Ewigkeit vor uns, aber nur kurze
fang her die Richtung bestimmen, die der Lauf des neuen Zeit, um sie vorzubereiten. In Gottes Namen sei es 2018 wie-
Jahres nehmen möchte? Zur hilfreichen Orientierung kann der begonnen, der die Einladung ausspricht: „Wendet euch
uns ein Vers aus dem Buch des Propheten Jesaja werden, zu mir, so werdet ihr gerettet...“. Diese Zusage gilt allen
in dem Gott dazu aufrufen lässt: Menschen. Und das Versprechen macht nicht irgendeiner,
dem kaum zu glauben und schwerlich zu vertrauen ist, son-
„Wendet euch zu mir, so werdet ihr gerettet, aller Welt dern der ewige Gott selbst, der uns durch Jesus Christus so
Enden; denn ich bin Gott, und sonst keiner mehr.“ unverdient nahe gekommen ist. Gott ruft uns unter sein Wort.
(Jesaja 45,22) Er ist und bleibt stets der Einladende. So wollen wir uns ein-
laden lassen und auch im Jahr 2018 darauf vertrauen, was
Ein Geleitwort, das anzeigen will, worauf es an allen Tagen uns zum Segen werden soll, was Gott uns in seiner Güte und
dieses Jahres ankommt. Denn wie jedes Jahr so wird auch Barmherzigkeit schenken will. Mögen wir immer wieder an
dieses ein Jahr des Herrn sein. Es war wohl Zufall: Als ich dieses Versprechen Gottes denken, damit wir es nicht aus un-
beim Kauf meines Autos vom Händler gefragt wurde, welche seren Gedanken verlieren und uns Lebensermutigung und Le-
Buchstabenkombination ich mir auf dem Nummernschild bensweisung bleibt auch für das neue Jahr, das noch
wünschte, sagte ich, dass mir das egal sei. Ich bekam dann unbekannt vor uns liegt. Das wünsche ich uns allen.
das Kennzeichen „DW-AD ….“. „AD“ steht für „Anno domini“
– „im Jahr des Herrn“, also eine schöne Erinnerung bei jeder Ihre Pfarrerin Sabine Münch
Unsere Gottesdienste
C
M
Y
KAmtsblatt der Gemeinde Klingenberg Seite 18 05. Januar 2018
Informationen aus den Kirchgemeinden
n Krabbelkreis in Höckendorf n Länderabend Tansania
Das ist ein Angebot für Kleinkinder, die von einem Elternteil André Näcke und sein Wanderfreund Holm waren im Februar
begleitet werden. Eingeladen wird zum Austausch, Kennen- 2010 in Tansania (Afrika). Sie unternahmen in sieben Tagen
lernen und gemeinsamen Spielen am 1. und 3. Dienstag im eine Kilimandscharo-Besteigung über die Machame-Route.
Monat jeweils ab 9.30 Uhr. Ansprechpartnerin ist Frau I. Mi- Nach einer siebentägigen Camp-Safari erholten sie sich auf
chael (Pfarramt Höckendorf). der Gewürzinsel Sansibar. Zum Bericht über diese land-
schaftlich schöne Tour möchten wir Sie am Dienstag, den
n Reden über Gott und die Welt in Ruppendorf 16.01.2018, ab 19.30 Uhr in das Gemeindehaus Colmnitz
Wer über Themen, die bewegen, miteinander ins Gespräch einladen.
kommen will und dabei auch die Kirche sucht, sei eingeladen
an jedem 2. Donnerstag im Monat, 19:45 Uhr ins Pfarrhaus
Ruppendorf. Ansprechpartner ist Herr Hans-Ulrich Tews.
Pfarrerin Sabine Münch Pretzschendorf Telefon 035058 / 41263
Pfarrer Michael Heinemann Höckendorf Telefon 035055 / 61282
Pfarrer Jan Herfen Dorfhain Telefon 035055 / 61338
Weitere Informationen über Angebote der Kirchgemeinden finden Sie in unseren Gemeindebriefen. Wenn Sie diesen beziehen
möchten, wenden Sie sich bitte an die betreffenden Pfarrämter.
Besuchen Sie uns im Internet auf www.kirchgemeinde-hoeckendorf.de.
C
M
Y
KSie können auch lesen