Wir wünschen allen Einwohnerinnen und Einwohnern unserer Gemeinde sowie allen Gästen ein friedliches, gesundes, glückliches und erfolgreiches Jahr ...
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mit den Ortsteilen: Beerwalde, Borlas, Colmnitz, Friedersdorf, Höckendorf, Klingenberg, Obercunnersdorf, Paulshain, Pretzschendorf, Röthenbach und Ruppendorf Ausgabe 01/2018 | erscheint am 05.01.2018 www.gemeinde-klingenberg.de Wir wünschen allen Einwohnerinnen und Einwohnern unserer Gemeinde sowie allen Gästen ein friedliches, gesundes, glückliches und erfolgreiches Jahr 2018! C M Y K Foto: Familie Schütze
Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg Seite 2 05. Januar 2018 GEMEINDEVERWALTUNG Ärzte KLINGENBERG Bürgermeister/Hauptverwaltung/ Bereitschaftsdienst für Notfälle - Rufnummer 116 117 Finanzverwaltung Schulweg 1, OT Höckendorf FA für Allgemeinmedizin Telefon: 035055 680-0 Fax: 035055 680-99 n Colmnitz post@gemeinde-klingenberg.de Frau Dr. med. H. Börrnert Tel.-Nr.: 035202 50800 www.gemeinde-klingenberg.de n Höckendorf Bauamt Herr Dr. med. van Treek Tel.-Nr.: 035055 61278 Bachstraße 6a, OT Pretzschendorf Telefon: 035055 680-0 n Klingenberg Fax: 035055 680-98 Frau Dr. med. T. Albrecht Tel.-Nr.: 035202 52069 Bürgerbüro Bachstraße 6a, OT Pretzschendorf n Pretzschendorf Telefon: 035055 680-24 Frau Behnisch, FA Tel.-Nr.: 035058 324007 Fax: 035055 680-96 Öffnungszeiten n Ruppendorf Montag 09.00 - 12.00 Uhr Herr Dr. med. Balaz Tel.-Nr.: 035055 61311 Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr Zahnärzte Mittwoch geschlossen Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und n Höckendorf 13.00 - 16.00 Uhr Frau B. Krüger Tel.-Nr.: 035055 61339 Freitag 09.00 - 12.00 Uhr n Klingenberg Amtsblatt: Frau Dr. I. Plischke Tel.-Nr.: 035202 4280 amtsblatt@gemeinde-klingenberg.de n Pretzschendorf Notrufe Herr Dipl. Stom. A. Baumgart Tel.-Nr.: 035058 41240 Notrufe n Ruppendorf (Brände, Not- und Unfälle) . . . . .112 Frau Dipl. Stom. M. Starke Tel.-Nr.: 035055 61411 Gehörlosenfax . . . . . .0351 8155 130 Anmeldung Kranken- n Zahnärztlicher Notdienst: www.zahnarzt-notdienst.de transport . . . . . . . . . . . . .0351 19222 Tierärzte Bereitschaftsarzt . . . . . . . . . .116117 Leitstelle allgemein . . . .0351 501210 n Hartmannsdorf Frau Ch. Hänel und Frau N. Herklotz Tel.-Nr.: 037326 9186 Giftnotruf Erfurt . . . . . .0361 730730 n Höckendorf Becker Umweltdienste GmbH Herr K. Wenzel Tel.-Nr.: 035055 62062 . . . . . . . . . . . . . . . . . . .0351 64400-0 n Pretzschendorf Service-Hotline . . . . . . .0800 3304516 Frau U. Menzer Tel.-Nr.: 035058 41262 Zweckverband Abfallwirtschaft oder 0175 2323285 Oberes Elbtal . . . . . . . .0351 4040450 EnviaM . . . . . . . . . . . . .0800 2040506 Apothekenbereitschaft MITNETZ STROM Entstörung . . . . .0800 2305070 Die Notdienstapotheke in Ihrer Nähe können Sie als Service der Bundesverei- nigung Deutscher Apothekerverbände ABDA bundesweit wie folgt erfragen: ENSO 0800 0022833 (kostenlos aus dem deutschen Festnetz) Gasstörung . . . . . . . . 0351 50178880 Stromstörung . . . . . . . 0351 50178881 Flora-Apotheke Klingenberg: 8. – 14. Januar - 18.00 Uhr - 8.00 Uhr Wasserversorgung – Wasserwerk Klingenberg . . . . . . . 035202 510421 Fundtiere AZV „Muldental“ (nur Dienstzeit) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 03731 2030090 n Zu den üblichen Öffnungszeiten im Ordnungsamt 035055 680-22 Kanalbetriebsführer WZF Freiberg n Außerhalb der Öffnungszeiten können Fundtiere von 0351 6413222 – Havarien in Abwasserkanalisation Bürgern der Gemeinde Klingenberg im Tierheim Freital C . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 03731 7840 nach vorheriger telefonischer Absprache und eingehender M Y K Fäkalienentsorgung . . . 034324 23319 Klärung der Auffindsituation abgegeben werden.
05. Januar 2018 Seite 3 Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg Kindertagesstätten n Kneipp®-Kindergarten Pretzschendorf Essenversorgung unserer Kita’s Leiterin der Einrichtung, Frau Schaeffer-Göllrich, Tel. 035058 41283, Mobil 0151 18044417, und Schulen i.goellrich@grundschule-pretzschendorf.de n Kindergarten „Sonnenblume“ Colmnitz n „Küche für Jedermann“ Höckendorf Leiterin der Einrichtung, Frau Weckbrodt, Tel. 035202 4382, Tel. 035055 179823 Mobil 0151 18044415, info@pretzschendorfer-kitas.de n „Kochtopf UG“ Colmnitz n Naturkindergarten Klingenberg Tel. 035202 50134 Leiterin der Einrichtung, Frau Weckbrodt, Tel. 035202 4301, Mobil 0151 18044416, Fax 035202 52160 info@pretzschendorfer-kitas.de n Hort „Regenbogen“ Pretzschendorf Gemeinderatssitzung Leiterin der Einrichtung, Frau Schaeffer-Göllrich, Tel. 035058 46024, Mobil 0151 18044414 i.goellrich@grundschule-pretzschendorf.de Die nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Dienstag, n „Storchennest“ Höckendorf dem 09. Januar 2018 um 19:00 Uhr im Beratungsraum der Leiterin der Einrichtungen , Frau Fuchs, Ofw Pretzschendorf, Bachstraße 6a im OT Pretzschendorf Tel. 035055 61237, Fax 035055 69896, Mobil 0176 14331599, post@kita-hoeckendorf.de statt. Hierzu wird freundlichst eingeladen. Die Tagesordnung n „Villa Kunterbunt“ Ruppendorf entnehmen Sie bitte unseren Bekanntmachungstafeln. Leiterin der Einrichtung, Frau Zimmermann, Tel. 035055 63039, Mobil 0151 29201956 kinderhaus-ruppendorf@t-online.de Friedensrichter/Schiedsstelle n Hort Ruppendorf n für die Gemeinde Klingenberg und Leiterin der Einrichtung, Frau Zimmermann, die Gemeinde Hartmannsdorf-Reichenau Tel. 035055 694099, Mobil 0151 29201969 kinderhaus-ruppendorf@t-online.de in der Verwaltungsgemeinschaft Friedensrichter: Thomas Schumann Stellv. Friedensrichter: Daniel Hoffmann Tagesmütter Die Sprechstunde findet nach telefonischer Vereinbarung n OT Borlas statt. • Susann Hallas – Hauptstraße 63, Tel. 035055 61728, Thomas Schumann: 0162 5210070, Mobil: 0152 53392566, www.käferland.com, Daniel Hoffmann: 0174 4916134 susiskaeferkinderland@yahoo.de • Heidi Brandt – Hauptstraße 53; Tel. 035055 69062, E-Mail: schiedsstelle@gemeinde-klingenberg.de Mobil: 0152 37973462, h.brandt@rocketmail.com Postanschrift: n OT Höckendorf OT Colmnitz, Untere Hauptstraße 8, 01774 Klingenberg • Marina Flechsig – Dippoldiswalder Straße 11a, Tel. 035055 61190, m-knoepfchen@arcor.de Öffnungszeiten der Büchereien: • Anne Hofmann – Schenkberg 3c, Tel. 035055 69592 www.schenkbergwichtel.de, anne@schenkbergwichtel.de • Sandra Uhlemann – Dippoldiswalder Straße 32, Tel. 035055 n Bücherei OT Höckendorf | Schulweg 6 169633, Mobil: 0152 56065930, ule.uhlemann@googlemail.com Donnerstag, 15:00 bis 17:30 Uhr n OT Pretzschendorf n Bücherei OT Borlas | Hauptstraße 54 a • Heike Friebel-Lange – Bachstraße 10, Tel. 035058 42177 • Brita Jordan – Erich-Weinert-Straße 54, Tel. 035058 424833, jeden 1. und 3. Mittwoch, 16:00–18:00 Uhr maikbrita@gmx.de n Bücherei OT Beerwalde | Mühlenstraße 52 n OT Colmnitz jeden 1. und 3. Mittwoch 16:00 bis 18:00 Uhr • Marie Bormann – Untere Hauptstraße 37, Tel. 0162 3366016 www.tagesmutter-colmnitz.de; die-marienkaeferchen@web.de n Bücherei OT Ruppendorf | Freiberger Straße 18 n OT Klingenberg Dienstag, 14:00–16:30 Uhr • Steffi Vogel – An der Schäferei 5, Tel. 035202 4174 tagesmutti.vogelnest@web.de n Bücherei OT Pretzschendorf | Erich-Weinert-Straße 9 • Sylvia Albrecht – Straße des Friedens 6, Tel. 035202 50172 Mittwoch, 15:00–17:30 Uhr • Claudia Albrecht – Siedlungsweg 12, Tel. 035202 559349, 0172 8814020, claudia.albrecht.klgb@googlemail.com n Bücherei OT Klingenberg | Bahnhofstraße 5 a n OT Ruppendorf (Oberschule) • Kathrin Buhl – Freiberger Straße 51 f, Tel. 035055 69997, Donnerstag, 14:00–16:00 Uhr 0151 52562229, sonnenkaefer-5@web.de n Bücherei OT Friedersdorf | Zur alten Schule 2 jeden 1. Mittwoch, 14:15–15:45 Uhr Schulen n Oberschule „Hans Poelzig“ Klingenberg: Tel. 035202 2003, Fax 035202 50782, kontakt@oberschule-klingenberg.de; Nächster Erscheinungstermin ist der schulleitung@oberschule-klingenberg.de n Grundschule Pretzschendorf: Tel. 035058 4600, 1. Februar 2018 C M Fax 035058 46025, sekretariat@grundschule-pretzschendorf.de Redaktionsschluss ist der n Grundschule Ruppendorf: Tel. 035055 61337, Y K Fax 035055 62280, grundschule-ruppendorf@t-online.de 19. Januar 2018
Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg Seite 4 05. Januar 2018 Amtliche Bekanntmachungen Beschlüsse aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 5. Dezember 2017 Beschluss-Nr.: 163/2017 Der Gemeinderat der Gemeinde Klingenberg beschließt: Bestellung einer ehrenamtlichen Bibliotheksbetreuerin 1. Der Kalkulation der Schmutzwassergebühr mit zentraler für den Ortsteil Höckendorf Klärung für den Zeitraum 2017 bis 2021 inklusive der Der Gemeinderat der Gemeinde Klingenberg bestellt Frau Nachkalkulation für den Zeitraum 2012 bis 2016 der Al- Renate Werner ab dem 01.01.2018 zur ehrenamtlichen Bi- levo Kommunalberatung vom 7. November 2017 wird zu- bliotheksbetreuerin für den Ortsteil Höckendorf. gestimmt. Sie hat dem Gemeinderat bei der Gleichzeitig erfolgt der Widerruf der Bestellung von Frau Beschlussfassung über die Gebührensätze vorgelegen. Dagmar Schöne. 2. Die Gemeinde erhebt für ihre öffentliche Einrichtung der - einstimmig beschlossen - Schmutzwasserentsorgung im Gebiet der ehemaligen Gemeinde Höckendorf weiterhin einheitliche Schmutz- Beschluss-Nr.: 164/2017 wassergebühren mit zentraler Klärung. Änderung der Entgeltordnung 3. Die Gemeinde wählt weiterhin als Gebührenmaßstab den Der Gemeinderat der Gemeinde Klingenberg beschließt, die Frischwassermaßstab. Entgeltordnung vom 14.04.2015 um einen Punkt 3.5 mit folgen- 4. Die Gemeinde wählt als Verzinsungsmethode weiterhin dem Wortlaut zu erweitern: „Der Bürgermeister kann in begrün- die Restwertmethode. deten Ausnahmefällen Einzelfallentscheidungen zur Festlegung 5. Den in der Gebührenkalkulation enthaltenen Abschrei- der entsprechenden Nutzungsgebühr treffen. Der Gemeinderat bungssätzen, Zinssätzen sowie der Abschreibungsme- ist über die Einzelfallentscheidung zu informieren.“ thode wird zugestimmt. - einstimmig beschlossen - 6. Den Prognosen und Schätzungen in der Gebührenkalku- lation wird zugestimmt. Beschluss-Nr.: 165/2017 7. Im Ergebnis der vorliegenden Nachkalkulation für den Finanzierung der Maßnahme „Beschaffung eines LF 10 Zeitraum 2012 bis 2016 sowie der Vorauskalkulation für Allrad (DIN 14530 Teil 5)“ für die Ortsfeuerwehr Pretz- den Zeitraum 2017 bis 2021 stellt der Gemeinderat fol- schendorf gende kostendeckende Gebührensätze fest: Der Gemeinderat der Gemeinde Klingenberg beschließt in Schmutzwassergebühr mit zentraler Klärung mit Kosten- Erweiterung des ursprünglichen Beschlusses Nr. 82/2017, überdeckungsausgleich für den Zeitraum 2017 bis dass für die Maßnahme „Beschaffung eines LF 10 Allrad (DIN 2021 2017: 2,78 €/m³, 2018: 2,68 €/m³, 2019: 14530 Teil 5)“ für die Ortsfeuerwehr Pretzschendorf (Invest- 2,74 €/m³, 2020: 2,45 €/m³, 2021: 2,35 €/m³ Nr. 1260010016202) neben den im Haushaltsplan für das 8. Die Gemeinde wählt als Gebühr die durchschnittliche Ge- Jahr 2017 und den im Finanzplan für das Jahr 2018 einge- bühr für den Zeitraum 2017 bis 2021. Die haushaltsrecht- stellten Eigenmitteln in Höhe von 174.000,00 EUR (Einzah- lichen Auswirkungen der durchschnittlichen Gebühr auf lung von 126.000,00 EUR unter 12600100.681190, den Haushalt der einzelnen Jahre wurden diskutiert und Auszahlungen von 300.000,00 EUR unter 12600100.783200) sind dem Gemeinderat bekannt. weitere Eigenmittel im Jahr 2018 in Höhe von 26.260,00 9. Auf der Grundlage dieser Gebührenkalkulation und der EUR, mithin insgesamt 200.260,00 EUR an Eigenmitteln, zur Entscheidung zum Beschlusspunkt 8 werden die Durchführung der Maßnahme vorgesehen werden. Die Fi- Schmutzwassergebühren für den Zeitraum 2017 bis 2021 nanzierung erfolgt durch Mittel aus der Liquiditätsreserve. wie folgt festgesetzt: 2017 bis 2021: 2,60 €/m³ - mehrstimmig beschlossen - - einstimmig beschlossen - Beschluss-Nr.: 166/2017 Beschluss-Nr.: 168/2017 Beratung und Beschlussfassung zur Vergabe der Liefe- Satzung zur 3. Änderung der Satzung über die öffentliche rung eines Löschgruppenfahrzeuges LF10 gem. DIN Abwasser-beseitigung 14530-5 für die Ortsfeuerwehr Pretzschendorf Der Gemeinderat der Gemeinde Klingenberg beschließt die Der Gemeinderat der Gemeinde Klingenberg beschließt die Satzung zur 3. Änderung der Satzung über die öffentliche Annahme des Angebotes der Firma Albert Ziegler GmbH aus Abwasserbeseitigung. Giengen vom 13.11.2017 zum Vorhaben „Beschaffung LF10 - einstimmig beschlossen - Löschgruppenfahrzeug gemäß DIN 14530-5 Freiwillige Feuer- wehr Klingenberg Ortsfeuerwehr Pretzschendorf“. Der Bürger- Beschluss-Nr.: 169/2017 meister wird beauftragt, den Auftrag an die Firma zu erteilen Entwurfsbilligung und Auslegung der 2. Änderung des und die weiteren Abstimmungen zur Maßnahme vorzunehmen. Bebauungsplanes „Am Pfarrbusch“ im Ortsteil Colmnitz - einstimmig beschlossen - gem. §§ 3 Abs. 2, 4 Absatz 2 und 2 Abs. 2 BauGB im ver- einfachten Verfahren nach § 13 BauGB Beschluss-Nr.: 167/2017 Der Gemeinderat der Gemeinde Klingenberg billigt den Ent- Kalkulation der zentralen Schmutzwassergebühr im Ge- wurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Am Pfarr- C biet der ehemaligen Gemeinde Höckendorf für den Zeit- busch“ Ortsteil Colmnitz, bestehend aus dem Rechtsplan M Y K raum 2017 bis 2021 und der Begründung sowie dem Städtebaulichen Konzept,
05. Januar 2018 Seite 5 Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg Amtliche Bekanntmachungen in der Fassung vom 30.11.2017. Beschluss-Nr.: 171/2017 Der Bürgermeister wird beauftragt, das Verfahren nach § 3 Vergabe von Ingenieurleistungen für die Maßnahme: „Er- Abs. 2 BauGB, § 4 Abs. 2 BauGB, § 2 Abs. 2 BauGB durch- stellung eines integrierten städtebaulichen Entwick- zuführen, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB lungskonzeptes für die Gemeinde Klingenberg“ ortsüblich bekanntzumachen und die weiteren Abstimmungen Der Gemeinderat der Gemeinde Klingenberg beschließt die zur Maßnahme vorzunehmen. Vergabe der Ingenieurleistungen für die Maßnahme: „Erstellung - einstimmig beschlossen - eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für die Gemeinde Klingenberg“ in Höhe von 31.987,20 EUR auf Beschluss-Nr.: 170/2017 das Angebot der Agentur für nachhaltige Projekte aus Tha- Ausführungsplanung der Investitionsmaßnahme: Sanie- randt vom 30.08.2017. rung des Mietgebäudes „Am Sachsenhof“ Haus 7 a bis c Der Bürgermeister wird beauftragt, den Auftrag an die Agen- Der Gemeinderat beschließt die Ausführungsplanung der In- tur zu erteilen und die weiteren Abstimmungen zur Maß- vestitionsmaßnahme: Sanierung des Mietgebäudes „Am nahme vorzunehmen. Sachsenhof“ Haus 7 a bis c. - einstimmig beschlossen - Der Bürgermeister wird beauftragt die weiteren Abstimmungen zur Maßnahme vorzunehmen. - mehrstimmig beschlossen - Beschlüsse aus den öffentlichen Ausschuss-Sitzungen n Verwaltungsausschuss am 21. November 2017 Beschluss-Nr.: 33/2017 Unentgeltliche Übertragung des Flurstückes 351 der Ge- Beschluss-Nr.: 29/2017 markung Höckendorf (Teil vom Heideweg) durch Über- Höhe des Nutzungsentgeltes für Tanzveranstaltungen in lassungsvertrag der Turnhalle Beerwalde Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Klingenberg be- Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Klingenberg be- schließt der unentgeltliche Übertragung des Flurstückes 351 schließt für die Tanzveranstaltungen in der Turnhalle Beerwalde der Gemarkung Höckendorf (Teil vom Heideweg) durch ab 01.01.2018 ein Nutzungsentgelt in Höhe von 8,50 €/Stunde Überlassungsvertrag und der Eintragung der Dienstbarkeiten bzw. 85,00 €/Tag zu erheben. für den Gemeinschaftsbrunnen und die Geh- und Fahrt- – mehrstimmig beschlossen – rechte zugunsten der anliegenden Grundstückseigentümer zuzustimmen. Beschluss-Nr.: 30/2017 – einstimmig beschlossen – Überplanmäßiger Aufwand im Haushaltsjahr 2017 für die Gewerbesteuerumlage n Technischer Ausschuss am 24. Oktober 2017 Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Klingenberg be- stätigt einen überplanmäßigen Aufwand im Haushaltsjahr Beschluss-Nr.: 30/2017 2017 in Höhe von 22.230 EUR im Produktkonto 61100100. Bauvoranfrage: Neubau einer Leichtbauhalle zur Zwi- 434100 für die abzuführende Gewerbesteuerumlage. schenlagerung von Material als Fertigteilhalle der Firma – einstimmig beschlossen – Kroftmann vom Typ 709 H mit den Abmessungen L 987 cm x B 737 cm, Traufhöhe 371 cm und Firsthöhe 469 cm, Beschluss-Nr.: 31/2017 Flurstück 107/1 der Gemarkung Borlas, Hauptstraße 77, Überplanmäßiger Aufwand im Haushaltsjahr 2017 für die 01774 Klingenberg laufende Unterhaltung der Kläranlage Höckendorf Der Technische Ausschuss der Gemeinde Klingenberg be- Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Klingenberg be- schließt, der Bauvoranfrage nach § 75 SächsBO Neubau stätigt einen überplanmäßigen Aufwand im Haushaltsjahr einer Leichtbauhalle zur Zwischenlagerung von Material als 2017 in Höhe von 10.570 EUR im Produktkonto 53800400. Fertigteilhalle der Firma Kroftmann vom Typ 709 H mit den 421100 für die laufende Unterhaltung der Kläranlage Höcken- Abmessungen L 987 cm x B 737 cm, Traufhöhe 371 cm und dorf. Firsthöhe 469 cm, Flurstück 107/1 der Gemarkung Borlas, – einstimmig beschlossen – Hauptstraße 77, 01774 Klingenberg, das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Abs. 1 BauGB i.V. mit § 69 Absatz 1 Beschluss-Nr.: 32/2017 SächsBO zu erteilen. Überplanmäßiger Aufwand im Haushaltsjahr 2017 für die – mehrstimmig beschlossen – Aus- und Fortbildung im Bauhof Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Klingenberg be- (Beschlüsse Nr. 31 – 36 wurden bereits im Amtsblatt Dezem- stätigt einen überplanmäßigen Aufwand im Haushaltsjahr ber 2017 veröffentlicht) C 2017 in Höhe von 7.349,01 EUR im Produktkonto 11161400. M Y 426102 für die Aus- und Fortbildung im Bauhof. K – mehrstimmig beschlossen –
Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg Seite 6 05. Januar 2018 Amtliche Bekanntmachungen n Technischer Ausschuss am 28. November 2017 Beschluss-Nr.: 39/2017 Bauantrag und Anträge auf Abweichungen: Umbau und Beschluss-Nr.: 37/2017 denkmalgerechte Sanierung des Dreiseithofes Dippol- Bauantrag: Balkonanbau an ein vorhandenes Gebäude, diswalder Straße 62 in Höckendorf/Nordwestflügel Flurstück 8a der Gemarkung Ruppendorf, Freiberger (Wohn-Stallhaus), Teil des Flurstückes 453/3 der Gemar- Straße 19 in 01774 Klingenberg kung Höckendorf, Dippoldiswalder Straße 62 in 01774 Der Technische Ausschuss der Gemeinde Klingenberg be- Klingenberg schließt, dem Bauantrag nach § 36 Abs. 1 BauGB i.V. mit Der Technische Ausschuss der Gemeinde Klingenberg be- § 69 Abs. 1 SächsBO Balkonanbau an ein vorhandenes Ge- schließt, dem Bauantrag und den Anträgen auf Abweichung bäude, Flurstück 8a der Gemarkung Ruppendorf, Freiberger nach § 36 Abs. 1 BauGB i.V. mit § 69 Abs. 1 Umbau und Straße 19 in 01774 Klingenberg, das Einvernehmen der Ge- denkmalgerechte Sanierung des Dreiseithofes Dippoldiswal- meinde zu erteilen. der Straße 62 in Höckendorf/Nordwestflügel (Wohn-Stall- – einstimmig beschlossen – haus), Teil des Flurstückes 453/3 der Gemarkung Höckendorf, Dippoldiswalder Straße 62 in 01774 Klingen- Beschluss-Nr.: 38/2017 berg, das Einvernehmen der Gemeinde zu erteilen. Bauantrag und Antrag auf Abweichung: Umbau, Sanie- – einstimmig beschlossen – rung und Dachgeschossausbau eines denkmalgeschütz- ten Wohngebäudes, Flurstück 111a der Gemarkung Beschluss-Nr.: 40/2017 Klingenberg, Zum Weißeritztal 53 in 01774 Klingenberg Beteiligung der Behörden/Träger öffentlicher Belange Der Technische Ausschuss der Gemeinde Klingenberg be- gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, Entwurf F15064 Flächennut- schließt, dem Bauantrag und dem Antrag auf Abweichung zungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Verwal- nach § 36 Abs. 1 BauGB i.V. mit § 69 Abs. 1 Umbau, Sanie- tungsgemeinschaft Tharandt rung und Dachgeschossausbau eines denkmalgeschützten Der Technische Ausschuss der Gemeinde Klingenberg be- Wohngebäudes, Flurstück 111a der Gemarkung Klingen- schließt, dem Entwurf F15064 Flächennutzungsplan mit in- berg, Zum Weißeritztal 53 in 01774 Klingenberg, das Einver- tegriertem Landschaftsplan der Verwaltungsgemeinschaft nehmen der Gemeinde zu erteilen. Tharandt in der 2. Fassung vom 15.09.2017, das Einverneh- – einstimmig beschlossen – men der Gemeinde zu erteilen. – einstimmig beschlossen – Gemeinde Klingenberg (14 628 205) | Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge SATZUNG zur 3. Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung vom 11. Januar 2011) vom 6. Dezember 2017 Auf der Grundlage von § 50 des Sächsischen Wassergeset- Klingenberg, den 6. Dezember 2017 zes (SächsWG) und der §§ 4, 14 und 124 der Gemeindeord- nung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in Verbindung mit den §§ 2, 9, 17 und 33 des Sächsischen Kommunalab- gabengesetzes (SächsKAG) in jeweils gültiger Fassung hat Schreckenbach (Siegel) der Gemeinderat der Gemeinde Klingenberg in seiner öffent- Bürgermeister lichen Sitzung am 5. Dezember 2017 folgende Satzung zur 3. Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbe- Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den seitigung beschlossen: Freistaat Sachsen (SächsGemO): Nach § 4 Abs. 4 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Artikel 1 Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der § 47 Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst: „Für die Teilleistung SächsGemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Schmutzwasserentsorgung gemäß § 41 beträgt die Gebühr Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekom- für Abwasser, das in öffentliche Kanäle eingeleitet und durch men. Dies gilt nicht, wenn ein Klärwerk gereinigt wird, 2,60 EUR je m³ Abwasser.“ 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, Artikel 2 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Ge- Die Satzung zur 3. Änderung der Satzung über die öffentliche nehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung ver- Abwasserbeseitigung tritt rückwirkend zum 1. Juli 2017 in letzt worden sind, Kraft. Zum selben Zeitpunkt treten alle dieser Satzung ent- 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 gegenstehenden Regelungen der bisherigen Satzung über SächsGemO wegen Gesetzeswidrigkeit widersprochen die öffentliche Abwasserbeseitigung vom 11. Januar 2011 hat, C außer Kraft. 4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genann- M Y K ten Frist
05. Januar 2018 Seite 7 Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg Amtliche Bekanntmachungen a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstan- det hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift ge- Einladung an die Kleinkläranlagen- genüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sach- besitzer im Einzugsgebiet des verhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Abwasserzweckverbandes Muldental Ist eine Verletzung nach den Ziffern 3 oder 4 geltend ge- Wir möchten alle Grundstückseigentümer, die zur Ab- macht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 wasserentsorgung eine eigene Kleinkläranlage, speziell Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verlet- im Ortsteil Klingenberg betreiben, ganz herzlich zung geltend machen. am Donnerstag, dem 11.01.2018 um 18:00 Uhr, Klingenberg, den 6. Dezember 2017 in das Hotel „Neue Höhe“, Neuklingenberg zu einem Informationsabend über die Erhebung von Ge- Schreckenbach bühren nach Abwassersatzung im Einzugsgebiet des Bürgermeister Abwasserzweckverbands Muldental einladen. Mit freundlichen Grüßen Ortsentwicklungskonzept T. Schreckenbach K. Schwarz Bürgermeister Geschäftsführer AZV Muldental SEHR GEEHRTE BÜRGERINNEN UND BÜRGER! In der Gemeinderatssitzung vom 5. Dezember 2017 wurde der Auftrag zur Erarbeitung des Ortsentwicklungskonzeptes Bücherei Höckendorf für alle Ortsteile an das Planungsbüro agenturFNP mit Sitz in Kurort Hartha vergeben. Zum 31.12.2017 beendet Frau Dagmar Schöne altershalber ihre langjährige Tätigkeit als Bibliotheksbetreuerin im Ortsteil Das zu erarbeitende Strategiepapier soll den langfristigen Höckendorf. Wir bedanken uns ganz herzlich für ihr ehren- Orientierungsrahmen für die zukünftige Entwicklung unserer amtliches Engagement und wünschen ihr viel Gesundheit, Gemeinde bilden, der strategischen und konzeptionellen Glück und Energie. Vorbereitung von mittel- und langfristigen Vorhaben der kom- munalen Entwicklung dienen und Grundlage für Entschei- Zum 01.01.2018 übernimmt Frau Renate Werner die Betreu- dungen zu bedeutenden Investitionsvorhaben sein. ung der Bücherei in Höckendorf. Bei der Erarbeitung des Konzeptes sind die Nachhaltigkeit Neue Öffnungszeiten ab 01.01.2018 der geplanten Vorhaben und die breite Akzeptanz besonders wichtig. Donnerstags von 15.00 bis 17.30 Uhr Deshalb sind Sie, sehr verehrte Einwohnerinnen und Einwoh- ner, zu aktiver Mitwirkung aufgerufen, Ihre Ideen, Vorschläge Schulweg 6, 01774 Klingenberg OT Höckendorf und Ihre Kenntnisse in die Erarbeitung einzubringen. Wir laden Sie herzlich zu unseren beiden Informationsaben- den jeweils 18 Uhr ein: • Pretzschendorf, Kulturhaus, am 18. Januar 2018 • Höckendorf, der Termin wird im Amtsblatt Februar bekannt gegeben Daran anschließend wird eine Lenkungsgruppe aus verschie- denen Akteuren unserer Gemeinde den Prozess der Erarbei- tung des Konzeptes aktiv begleiten und Sie in Arbeitsgruppen bzw. Workshops in diese Arbeit einbeziehen. Wir werden Sie kontinuierlich über den aktuellen Stand im Amtsblatt und auf unserer Internetseite informieren. C M Y Torsten Schreckenbach K Bürgermeister
Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg Seite 8 05. Januar 2018 Amtliche Bekanntmachungen Gemeinde Klingenberg | Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Entgeltordnung für die Nutzung von Sporteinrichtungen der Gemeinde Klingenberg (Entgeltordnung) vom 14. April 2015, zuletzt geändert mit Beschluss Nr. 164/2017 vom 5.12.2017 Nachstehende Entgeltordnung gilt für die Nutzung der be- Berechnungsgrundlage maßgebend. Ein Rechtsanspruch zeichneten Sporteinrichtungen der Gemeinde Klingenberg. auf Überlassung der beantragten Sporteinrichtung besteht nicht. Nicht genehmigte Nutzungen können von der Gemein- Sporthalle Beerwalde deverwaltung Klingenberg mit einem Hallenverbot und einer Vereinssporthalle Mühlenstraße 8b Geldstrafe in Höhe von 100,00 EUR zzgl. der Nutzungsge- Sporthalle Borlas bühren geahndet werden. Vereinssporthalle Hauptstraße 54 a Sporthalle Colmnitz 2. Nutzungszeiten Vereinssporthalle Am Dorfplatz 5 Die Sporteinrichtungen stehen Sporthalle Höckendorf montags bis freitags 7:00 Uhr bis 22:30 Uhr und Vereinssporthalle Kirchweg 9 samstags und sonntags 8:00 Uhr bis 22:00 Uhr zur Verfü- Sporthalle Klingenberg gung. Den Schulen stehen die Schulsporteinrichtungen vor- Schulsporthalle Bahnhofstraße 5a rangig wochentags (außer Ferien) bis 17:00 Uhr zur Sporthalle Pretzschendorf Verfügung. Schulsporthalle Dresdner Straße 64a Sporthalle Ruppendorf Für die Nutzung ist möglichst folgende Rang- und Reihen- Schulsporthalle Beerwalder Straße 5a folge einzuhalten: • eingetragene Sportvereine mit Nachwuchsförderung 1. Grundlage für die Nutzung • eingetragene Sportvereine im Wettkampfbetrieb Die Überlassung der Sporteinrichtungen an die jeweiligen • allgemeiner Vereinssport Nutzer erfolgt auf der Grundlage einer privatrechtlichen Nut- • Freizeitsport zungsvereinbarung. Die Entgelterhebung erfolgt unabhängig • allgemeine Nutzung von der tatsächlichen Inanspruchnahme auf der Basis eines vom Nutzer angemeldeten und von der Gemeinde Klingen- 3. Entgelte für die Nutzung von Sporthallen berg bestätigten Bedarfes. Die Entgelte zur Nutzung der kommunalen Sporteinrichtun- Für den Fall der Einzelterminvergabe sind die auf der jewei- gen für sportliche Zwecke werden für folgende Nutzungs- ligen Antragsbestätigung festgelegten Nutzungszeiten als gruppen festgelegt: 3.1 Gemeinnützige Vereine der Gemeinde Klingenberg Sporteinrichtung Nutzungsentgelt maximales Nutzungsentgelt maximales pro Stunde Tagesentgelt pro Stunde Tagesentgelt ohne Hallennutzung ohne Hallennutzung Sporthalle Beerwalde 8,50 EUR 85,00 EUR 3,00 EUR 30,00 EUR Sporthalle Borlas 8,50 EUR 85,00 EUR 3,00 EUR 30,00 EUR Sporthalle Colmnitz 8,50 EUR 85,00 EUR 3,00 EUR 30,00 EUR Sporthalle Höckendorf 8,50 EUR 85,00 EUR 3,00 EUR 30,00 EUR Sporthalle Klingenberg 8,50 EUR 85,00 EUR 3,00 EUR 30,00 EUR Sporthalle Pretzschendorf 8,50 EUR 85,00 EUR 3,00 EUR 30,00 EUR Sporthalle Ruppendorf 8,50 EUR 85,00 EUR 3,00 EUR 30,00 EUR 3.2 Fremdnutzer Sporteinrichtung Nutzungsentgelt maximales Nutzungsentgelt maximales pro Stunde Tagesentgelt pro Stunde Tagesentgelt ohne Hallennutzung ohne Hallennutzung Sporthalle Beerwalde 21,00 EUR 210,00 EUR 6,50 EUR 65,00 EUR Sporthalle Borlas 21,00 EUR 210,00 EUR 6,50 EUR 65,00 EUR Sporthalle Colmnitz 21,00 EUR 210,00 EUR 6,50 EUR 65,00 EUR Sporthalle Höckendorf 21,00 EUR 210,00 EUR 6,50 EUR 65,00 EUR Sporthalle Klingenberg 21,00 EUR 210,00 EUR 6,50 EUR 65,00 EUR C M Sporthalle Pretzschendorf 21,00 EUR 210,00 EUR 6,50 EUR 65,00 EUR Y K Sporthalle Ruppendorf 21,00 EUR 210,00 EUR 6,50 EUR 65,00 EUR
05. Januar 2018 Seite 9 Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg Amtliche Bekanntmachungen 3.3 Nutzungsentgeltregelung für die Benutzung der Entgelte für Einzelnutzungen sind innerhalb von 10 Tagen Sporthalle Ruppendorf durch den Modellsportclub nach der Nutzung der Sporteinrichtung zur Zahlung fällig. Höckendorf Die Nutzung der Sporteinrichtungen durch Schulen und Kin- Für die Bereitstellung der Toilettennutzung in der Turnhalle dereinrichtungen die sich in kommunaler Trägerschaft der Ruppendorf wird vom Modellsportclub Höckendorf ein Nutz- Gemeinde Klingenberg befinden ist kostenfrei. ungsentgelt in Höhe von 1,00 EUR/Tag erhoben. Bei Veran- staltungen erfolgt die Entgelterhebung entsprechend 3.1. 5. Benutzungsordnungen Für die Einhaltung der Benutzungsordnung der jeweiligen 3.4 Freistellung von der Nutzungsentgelterhebung Sporteinrichtung sind die Nutzer verantwortlich. Die Benut- Die Nutzung der Sporteinrichtungen für nicht kommerzielle zungsordnung ist als Anlage dem Nutzungsvertrag beigefügt. Zwecke ist kostenfrei für: die Schuleinrichtungen der Gemeinde Klingenberg, 6. Inkrafttreten die Feuerwehren der Gemeinde Klingenberg zur Erfüllung Die Entgeltordnung für die Nutzung der kommunalen Sport- dienstlicher Aufgaben, einschließlich Jugendfeuerwehren einrichtungen tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. die Kindereinrichtungen die sich in kommunaler Träger- Gleichzeitig tritt die Entgeltordnung vom 14. April 2015 außer schaft der Gemeinde Klingenberg befinden einschl. Ta- Kraft. gespflege 3.5 Einzelfallentscheidungen Klingenberg den 13.12.2017 Der Bürgermeister kann in begründeten Ausnahmefällen Ein- zelfallentscheidungen zur Festlegung der entsprechenden Nutzungsgebühr treffen. Der Gemeinderat ist über die Ein- zelfallentscheidung zu informieren. Schreckenbach Siegel 4. Entgelterhebung Bürgermeister Die Entgelterhebung für die Dauernutzung im 1. Quartal eines Jahres erfolgt durch Rechnungslegung im Mai und für das 2. und 3. Quartal im November des laufenden Jahres. Für das 4. Quartal werden die Entgelte bis zum 31.03. des Folgejahres berechnet. Bekanntmachung der Gemeinde Klingenberg Bebauungsplan „Am Pfarrbusch“ Colmnitz, 2. Änderung Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Der Gemeinderat der Gemeinde Klingenberg hat in seiner Schulweg 1, 01774 Klingenberg zu jedermanns Einsicht Sitzung am 05.12.2017 den Entwurf des Bebauungsplanes während der folgenden Zeiten öffentlich ausgelegt: “Am Pfarrbusch“ Colmnitz, 2. Änderung in der Fassung vom 30.11.2017 gebilligt und zur öffentlichen Auslegung be- Montag 9:00 - 12:00 Uhr stimmt. Dienstag 9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Da durch die 2. Änderung des Bebauungsplanes die Grund- Donnerstag 9:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr züge der Planung nicht berührt werden, was auch für die Freitag 9:00 - 12:00 Uhr. Substanz der grünordnerischen Festsetzungen gilt, wird das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB angewandt. Gemäß Die planungsrelevanten Unterlagen können während des § 13 Abs. 3 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung oben genannten Auslegungszeitraumes nach § 4a Abs. 4 und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie BauGB auch über das Zentrale Landesportal Bauleitplanung von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de eingesehen BauGB abgesehen. werden. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des Bebauungs- Während der Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit planes „Am Pfarrbusch“ Colmnitz, 2. Änderung mit Begrün- über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung infor- dung in der Zeit mieren. Stellungnahmen können zur Niederschrift vorge- bracht oder schriftlich bei der Gemeindeverwaltung C vom 12.01.2018 bis einschließlich 11.02.2018 Klingenberg eingereicht werden. Sie können auch per E-Mail M Y an folgende Adresse: post@gemeinde-klingenberg.de einge- K in der Gemeindeverwaltung Klingenberg Ortsteil Höckendorf, reicht werden.
Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg Seite 10 05. Januar 2018 Amtliche Bekanntmachungen Stellungnahmen, die nicht während der Beteiligungsfrist ab- gegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 2078/2 bis 2111/1, 2113 und 2117 bis 2128 der Gemarkung Colmnitz. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ergibt sich aus dem Übersichtsplan. Maßgebend ist die zeichnerische Darstellung im Maßstab 1 : 1.000. Klingenberg, 18.12.2017 Torsten Schreckenbach Bürgermeister Geltungsbereich – Übersichtsplan Jagdgenossenschaft und (k)ein Ende? Für den 4. Dezember hatte der Vorstand der Jagdgenossen- wählt werden. Das ist sehr bedauerlich, der jetzige Vorstand schaft Klingenberg/Colmnitz zu einer Vollversammlung ein- hat beschlossen, bis Ende März 2018 die Geschäfte weiter- geladen. Ziel war keine Weihnachtsfeier, sondern die Wahl zuführen und bittet die Flächeneigentümer eindringlich um eines neuen Vorstandes. Der jetzige Vorstand arbeitet seit die Findung eines neuen Vorstandes. der Gründung der Jagdgenossenschaft im Jahr 1992 in fast unveränderter Zusammensetzung. Dazu wird im März zu einer neuerlichen Versammlung der Flächeneigentümer eingeladen. Hier soll die Satzung der Die Vorstandsmitglieder kümmern sich ehrenamtlich um die Jagdgenossenschaft geändert (weniger Personen im Vor- Belange der Flächeneigentümer, auf deren Flächen die Jagd stand) und schließlich ein neuer Vorstand berufen werden. ausgeübt wird. Was sind das für Aufgaben, wird sich manch Sollte wiederum kein neuer Vorstand gewählt werden kön- einer fragen. Nun, es sind: nen, tritt automatisch bei Rücktritt des alten Vorstandes die Gemeindeverwaltung als Notvorstand für die Belange der Die Führung einer Flächenübersicht (Jagdkataster), die Aus- Flächeneigentümer ein. Herr Torsten Schreckenbach, unser zahlung der Jagdpacht in bewährter Zusammenarbeit mit Bürgermeister, war zur Versammlung anwesend. Ja, die Ge- der CAG, die Begleitung bei Wildschadensmeldungen sowie meinde kann das schon machen, aber es wird nicht kosten- die Auszahlung von berechtigten Ansprüchen und nicht zu- frei gehen, da die Mitarbeiter in der Verwaltung ja eigentlich letzt soll der Vorstand die Interessen der Flächeneigentümer für andere Arbeiten gebunden sind. Die Kosten müssen dann beachten und vertreten. auf die Flächeneigentümer umgelegt werden (Verursacher- prinzip), wie viel das wird, kann er bisher nicht einschätzen. Nun ist der Vorstand doch um einige Jahre älter geworden, Herr Schreckenbach rät dazu, dass die Flächeneigentümer der Vorsitzende hat aus gesundheitlichen Gründen sein Amt doch einen Vorstand im Ehrenamt finden, um wie bisher Um- in die Hände des Stellvertreters gelegt und es wird Zeit, den lagen auf die Flächeneigentümer zu vermeiden. Vorstand personell aufzufrischen. Nur waren am 4. Dezem- ber leider kaum Flächeneigentümer anwesend und die po- Nun liegt es an Ihnen, liebe Flächeneigentümer, zu prüfen, tentiellen Kandidaten für ein Amt im Vorstand sehr dünn ob Sie in der Lage und bereit sind, die Jagdgenossenschaft gesät. An der Information kann es kaum gelegen haben, die mit Rat und Tat zu unterstützen und im Vorstand mitzuarbei- Einladung erfolgte im Amtsblatt der Gemeinde. Aber viel- ten. Für die Versammlung im März werden wir wiederum leicht war der Termin so kurz vor Weihnachten nicht ganz über das Mitteilungsblatt der Gemeinde einladen und wür- passend? den uns über eine zahlreiche Teilnahme freuen. Auf Grund der geringen Teilnahme und fehlender Kandidaten Heidrun Gärtner für die Vorstandsaufgaben konnte kein neuer Vorstand ge- Schriftführer/ Kassenwart C www.gemeinde-klingenberg.de M Y K
05. Januar 2018 Seite 11 Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg Amtliche Bekanntmachungen Neue Ortsvorsteherin für den Ortschaftsrat Colmnitz Der Ortschaftsrat Colmnitz hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.11.2017 Frau Christina Seewald zur neuen Ortsvor- steherin gewählt. Die Wahl war notwendig geworden, da Herr Thomas Schumann aufgrund seines Wegzugs aus der Ort- schafts Colmnitz aus dem Ortschaftsrat ausgeschieden ist. Frau Seewald war bereits langjähriges Mitglied des Ort- schaftsrates und hatte zuletzt das Amt des Stellvertreters für den Ortsvorsteher inne. Bürgermeister Torsten Schrecken- bach beglückwünschte sie am 05.12.2017 zur Übernahme des Amtes und überreichte ihr die Ernennungsurkunde. In ihre Fußstapfen folgt nun Frau Claudia Fischer, die eben- falls in der Sitzung am 23.11. zur Stellvertreterin gewählt wurde. Heike Neuber, Hauptamtsleiterin Informationen des Landkreises und der Gemeindefeuerwehr Tierbestandsmeldung 2018 Bekanntmachung der Sächsischen Tierseuchenkasse (TSK) - Anstalt des öffentlichen Rechts - Sehr geehrte Tierhalter, Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 23 Abs. 5 bitte beachten Sie, dass Sie als Tierhal- des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Tiergesund- ter von Pferden, Rindern, Schweinen, heitsgesetz (SächsAGTierGesG) in Verbindung mit der Schafen, Ziegen, Geflügel, Süßwasser- Beitragssatzung der Sächsischen Tierseuchenkasse. fischen und Bienen zur Meldung und Beitragszahlung bei der Sächsischen Tierseuchenkasse ge- Es ist nicht wichtig, Ob Sie die Tiere im landwirtschaftlichen setzlich verpflichtet sind. Bereich oder zu privaten Zwecken halten, spielt dabei keine Rolle. Die Meldung und Beitragszahlung für Ihren Tierbestand ist Voraussetzung für: Unabhängig von der Meldepflicht an die Tierseuchenkasse - eine Entschädigung im Tierseuchenfall, ist die Tierhaltung bei dem für Sie zuständigen Veterinäramt - für die Beteiligung der Tierseuchenkasse an den Kosten anzuzeigen. für die Tierkörperbeseitigung - für Beihilfen im Falle der Teilnahme an Tiergesundheits- Bitte unbedingt beachten: programmen. Auf unserer Internetseite erhalten Sie weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht, zu Beihilfen der Tierseuchen- Die Meldebögen bzw. E-Mail-Benachrichtigungen werden kasse, sowie über die einzelnen Tiergesundheitsdienste. Ende Dezember 2017 an die uns bekannten Tierhalter ver- Zudem können Sie, als gemeldeter Tierbesitzer u.a., Ihr Bei- sandt. Sollten Sie bis Mitte Januar 2018 keinen Meldebogen tragskonto (gemeldeter Tierbestand der letzten 3 Jahre), er- erhalten haben, melden Sie sich bitte bei der Tierseuchen- haltene Beihilfen, Befunde sowie eine Übersicht Ihrer kasse. entsorgten Tiere einsehen. Auf dem Meldebogen oder per Internet melden Sie bitte die Sächsische Tierseuchenkasse am Stichtag 1. Januar 2018 vorhandenen Tiere. Sie erhalten Anstalt des öffentlichen Rechts daraufhin Ende Februar 2018 den Beitragsbescheid, auf des- Löwenstr. 7a, sen Grundlage Sie dann Ihren Beitrag an die Tierseuchen- 01099 Dresden kasse überweisen. Tel: 0351 / 80608-0, Fax: 0351 / 80608-35 E-Mail: info@tsk-sachsen.de Internet: www.tsk-sachsen.de C M Y K www.gemeinde-klingenberg.de
Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg Seite 12 05. Januar 2018 Informationen des Landkreises und der Gemeindefeuerwehr Jugendring würdigt junge Menschen am Internationalen Tag des Ehrenamtes Ehrenamt hat viele Gesichter Was wären Vereine, Initiativen, Jugendclubs oder Kirchge- meinden ohne den Einsatz ehrenamtlich Engagierter? Oft ist dieses freiwillige Engagement nicht wegzudenken und leistet einen entscheidenden Beitrag für die Arbeit und das Beste- hen der Organisationen. Anlässlich des Internationalen Tag des Ehrenamtes am 5. Dezember würdigt der Jugendring Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e.V. bereits seit mehr als 10 Jahren besonders das Engagement junger Menschen im Landkreis. Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre können für diese Würdigung nominiert werden – und auch in diesem Jahr sind wieder zahlreiche Nominierungen beim Ju- gendring eingegangen. Vorgeschlagen wurden junge Ehren- amtliche für ihre Arbeit in Sportvereinen, Jugendfeuerwehren oder kirchlicher Jugendarbeit, für die Unterstützung von Fe- rienfreizeiten, das Mitwirken in Theatergruppen und Jugend- clubs oder auch für ihr Engagement in der Flüchtlingshilfe, in jugendpolitischen Gremien, im Schülerrat oder Initiativen, die jugendkulturelle Evens organisieren. Und so folgten über 100 Gäste, Jugendliche sowie Vertreter von Landkreis, Kom- munen und Vereinen, der Einladung des Jugendrings zur diesjährigen Galaveranstaltung am 5. Dezember 2017 ins Kulturhaus der MEDIAN Klinik in Bad Gottleuba. Willkommen geheißen wurden die jungen Menschen vom gastgebenden Bürgermeister Herrn Thomas Mutze, der sei- nen Dank in einem Grußwort an die Ehrenamtlichen richtete. Im Anschluss erwartete die Gäste ein abwechslungsreiches Einsatzticker November Programm mit großartiger Musik unserer Pianistin Ina Jäkel, Einsatz I: Zu einem Fahrzeug- unserem Musiker-Duo Ricky und Willi von der 2 Klang Dis- brand im Grillenburger Wald kothek Pirna und einer Tanzeinlage der Tanzschule wurde die Ortsfeuerwehr Klin- Pötschke-Nebl. Als besonderes Highlight wurde in diesem genberg am Nachmittag des 9. Jahr unter allen Nominierten ein Gutschein für einen Kurzur- November gerufen. Bei einem laub für zwei Personen nach Tropical Islands verlost. Die mit Splitt beladenem LKW waren Würdigung galt jedoch allen Ehrenamtlichen gleichermaßen, die Bremsen heiß gelaufen und in die zum Dank für ihren Einsatz diesen Abend bei gutem Brand geraten. Durch ein falsches Alarmstichwort wurden Essen und einem bunten Programm genießen durften. Als neben den Feuerwehren aus Grillenburg, Hartha, Tharandt besonderes Dankeschön durften alle Ehrenamtlichen den und Freital auch zahlreiche Fahrzeuge des Rettungsdienstes leuchtenden Ehrenamtspokal in Empfang nehmen. Verbun- in Marsch gesetzt. Nach Ankunft der ersten Kräfte konnte den mit dem Wunsch, dass junge Menschen auch weiterhin jedoch schnell Entwarnung gegeben werden und die mei- mit so viel Begeisterung ehrenamtlich aktiv bleiben, bedan- sten Helfer konnten wieder einrücken. ken wir uns an dieser Stelle noch einmal für deren Engage- ment und freuen uns schon jetzt auf viele neue sowie bekannte Gesichter des Ehrenamts im Jahr 2018. Einsatz II: Am 15. November kam es in Colmnitz zu einem Eine Ehrenamtsgala kann es aber 2018 nur geben, wenn die Verkehrsunfall, bei dem ein PKW gegen einen Laternenmast durch den Landkreis angekündigten Kürzungen für unsere fuhr und dieser dann gegen ein Haus stürzte. Die Ortsfeuer- Arbeit im Jahr 2018 nicht zum Tragen kommen. Mit Förder- wehr Colmnitz wurde alarmiert, um die Einsatzstelle abzusi- mitteln, welche um 30% gekürzt, können wir weder unser chern. Nach Ankunft der Polizei und eines Elektrikers Fachpersonal weiter an uns binden, noch unsere Aufgaben konnten die Blauröcke wieder einrücken. und Ziele umsetzen. C M Y K V.i.S.d.P.: Jugendring Sächsische Schweiz-Osterzgebirge e.V. Rico Menzer
05. Januar 2018 Seite 13 Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg Informationen Veranstaltungsübersicht Januar 2018 Der Jahresveranstaltungsplan kann leider noch nicht veröffentlicht werden, da von einer Mehrzahl n 07.01. der Veranstalter keine Meldung ihrer Veranstaltun- Tamiya Euro-Cup (Qualifikationslauf) MSC Höckendorf gen abgegeben wurde. n 11.01. FRM Wintergrillen an der Parkbaude Pretzschendorf Aufruf an alle Vereine und Veranstalter von kulturel- len, sportlichen u.a. Veranstaltungen n 13.01. Kickerturnier, Parkbaude Pretzschendorf Um Terminüberschneidungen zu vermeiden und zur Be- n 18.01. kanntgabe Ihrer Termine (nicht nur im Amtsblatt und auf Stammtisch Kulturring Höckendorf (Klause) unserer Homepage) bitten wir Sie: n 19.–21.01. Rassegeflügelausstellung – Veranstaltungen für 2018 Kreisschau Ausstellungshalle Colmnitz n 27.01. an amtsblatt@gemeinde-klingenberg.de ,Tel: 035055 Neujahrsfeier-Winterfeuer Ortsfeuerwehr 68012 oder Fax: 035055 68099 zu melden, Meldebogen Pretzschendorf im Amtsblatt November und Dezember 2017. zum Nachbarn geschaut: n 21.01. Gaudibiathlon in Kleinbobritzsch, Sportplatz Veranstaltungsübersicht Februar 2018 n 03.02. 1. Faschingsveranstaltung - Elferrat Ruppendorf n 03.02. 1. Faschingsveranstaltung – Erbgericht Höckendorf n 10.02. 2. Faschingsveranstaltung – Erbgericht Höckendorf n 04.02. FCP – Faschingsumzug in Freital n 09.02. Skatturnier im Jugendclub Colmnitz n 09.02. 2. Faschingsveranstaltung - Elferrat Ruppendorf n 10.02. 3. Faschingsveranstaltung - Elferrat Ruppendorf n 10.02. Faschingsveranstaltung FCP im Kulturhaus Pretzschendorf n 11.02. Kinderfasching im Kulturhaus Pretzschendorf n 13.02. 4. Faschingsveranstaltung - Elferrat Ruppendorf mit Kinderfasching und Faschingsdienstagsparty n 13.02. Kinderfasching im Erbgericht Höckendorf Anzeige(n) Anzeigen, Werbebeilagen und n 17.02. „Dischdsch heeß“ Fete, Jugendlub Colmnitz sonstige Druckanfragen: 037208/876200 n 24.02. C M Konzert mit den FIREBIRDS im Kulturhaus info@riedel-verlag.de Verlag & Druck KG Y K Pretzschendorf
Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg Seite 14 05. Januar 2018 C M Y K
05. Januar 2018 Seite 15 Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg C M Y K
Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg Seite 16 05. Januar 2018 Informationen DRK-Blutspendedienst Nord-Ost KASTANIENHOF-Reichenau verlost Schiffsreise: Reinhardt Schuchart & Silke Führich Obere Dorfstraße 39 Spender können 01762 Reichenau Kanaren-Kreuzfahrt gewinnen Tel. 037326899641 Gleich zu Jahresbeginn wird den DRK- Blutspendern in Sachsen mit einer Verlosungsaktion ein erstes High- light geboten: wer seine Blut- spende im Zeitraum vom 2. Januar 2018 bis 31. März 2018 leistet, kann an der Verlosung einer 7-tägi- gen Kreuzfahrt für zwei Personen zu WELTREISEVORTRAG den Kanarischen Inseln im November 2018 teilnehmen! Dafür gibt der Blutspender am Tag seiner Spende ein Teilnahme-Los vollständig ausgefüllt und unter- “5 Monate - 4 Kontinente - 7 Länder“ schrieben bei einem DRK-Blutspendetermin ab. Unterwegs zwischen Gletschern, Wüsten Bedingt durch die zurückliegende Reihe von Feiertagen, an und tropischen Regenwald denen Spendetermine nicht im gewohnten Umfang stattfin- den können, ist das Auffüllen der Bestände an Blutpräpara- ten zu Jahresbeginn dringend erforderlich. Das DRK hofft auf Ein Reisebericht mit Christoph Baron das Engagement möglichst vieler Blutspender, um die Ver- in der Reihe sorgung von Patienten jederzeit sicherstellen zu können. Die wahren Gewinner der Aktion bleiben aber die Patienten, "AUF und DAVON" die zum Überleben oftmals dringend auf die Blutpräparate der Spender angewiesen sind. am Samstag, den 27.1.2018 von 17:00 - 19:00 Uhr Alle DRK-Blutspendetermine unter www.blutspende.de (bitte auf dem Kastanienhof in Reichenau das entsprechende Bundesland anklicken) oder über das Servicetelefon 0800 11 949 11 (kostenlos erreichbar aus dem Unkostenbeitrag 5 € (Kinder 6 - 12 Jahre 2,50 €) Dt. Festnetz). Bitte zur Blutspende den Personalausweis mitbringen! Christoph Baron erfasste nach seinem Studium Werden Sie mit Ihrer Blutspende zum Gewinner! das Fernweh, sodass er sich ent-schloss zu reisen. Wir begleiten Christoph durch die Vulkanland- Die nächste Möglichkeit zur Blutspende besteht: schaften Islands, den Indian Summer in Ontario in Kanada und bei Wanderungen durch den tropi- am Mittwoch, den 10.01.2018 schen Regenwald auf Borneo. Fahren fast 4300 km zwischen 15:00 und 19:00 Uhr mit im Geländewagen durch Namibia, begeg-nen in der Schule Klingenberg, Bahnhofstr. 5a Elefantenherden im Etosha-Nationalpark und ge- nießen den Ausblick vom Tafelberg in Kapstadt. oder Wir freuen uns auf dieses besondere Ereignis auf am Mittwoch, den 31.01.2018 dem Kastanienhof zwischen 14:30 Uhr und 19:30 Uhr in der Grundschule Pretzschendorf, Erich-Weinert-Str. 9 Reinhardt Schuchart & Silke Führich Anzeige(n) FARB -Anzeigen fallen auf … Verlag & Druck KG C M Anzeigentelefon: (037208) 876200 Y K
05. Januar 2018 Seite 17 Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg Informationen aus den Kirchgemeinden SCHWESTERNKIRCHGEMEINDEN HÖCKENDORF & PRETZSCHENDORF-HARTMANNSDORF Manche Erwartungen und Hoffnungen, viel- Fahrt mit dem Auto: Deine Zeit, deine (Zeit-)Reise steht in leicht aber auch Besorgnisse und Befürch- Gottes Händen. Rettung bedeutet in der Bibel mehr, als sein tungen kommen uns in den Sinn zu Anfang Leben irgendwie über die Bühne zu bringen. Rettung bedeu- eines neuen Jahres. Dabei fragen wir uns, tet, dass jeder von uns auf Gottes Zu- und Anspruch, dass auf welche Weise kann ein rechter Beginn wir einer auf den anderen angewiesen sind, dass wir das Netz gestaltet werden, der auch gegenüber Ent- aus Erbarmen und Zuwendung nicht zerreißen lassen. Denken täuschungen Stand hält? Und wie lässt sich von diesem An- wir daran: Wir haben eine Ewigkeit vor uns, aber nur kurze fang her die Richtung bestimmen, die der Lauf des neuen Zeit, um sie vorzubereiten. In Gottes Namen sei es 2018 wie- Jahres nehmen möchte? Zur hilfreichen Orientierung kann der begonnen, der die Einladung ausspricht: „Wendet euch uns ein Vers aus dem Buch des Propheten Jesaja werden, zu mir, so werdet ihr gerettet...“. Diese Zusage gilt allen in dem Gott dazu aufrufen lässt: Menschen. Und das Versprechen macht nicht irgendeiner, dem kaum zu glauben und schwerlich zu vertrauen ist, son- „Wendet euch zu mir, so werdet ihr gerettet, aller Welt dern der ewige Gott selbst, der uns durch Jesus Christus so Enden; denn ich bin Gott, und sonst keiner mehr.“ unverdient nahe gekommen ist. Gott ruft uns unter sein Wort. (Jesaja 45,22) Er ist und bleibt stets der Einladende. So wollen wir uns ein- laden lassen und auch im Jahr 2018 darauf vertrauen, was Ein Geleitwort, das anzeigen will, worauf es an allen Tagen uns zum Segen werden soll, was Gott uns in seiner Güte und dieses Jahres ankommt. Denn wie jedes Jahr so wird auch Barmherzigkeit schenken will. Mögen wir immer wieder an dieses ein Jahr des Herrn sein. Es war wohl Zufall: Als ich dieses Versprechen Gottes denken, damit wir es nicht aus un- beim Kauf meines Autos vom Händler gefragt wurde, welche seren Gedanken verlieren und uns Lebensermutigung und Le- Buchstabenkombination ich mir auf dem Nummernschild bensweisung bleibt auch für das neue Jahr, das noch wünschte, sagte ich, dass mir das egal sei. Ich bekam dann unbekannt vor uns liegt. Das wünsche ich uns allen. das Kennzeichen „DW-AD ….“. „AD“ steht für „Anno domini“ – „im Jahr des Herrn“, also eine schöne Erinnerung bei jeder Ihre Pfarrerin Sabine Münch Unsere Gottesdienste C M Y K
Amtsblatt der Gemeinde Klingenberg Seite 18 05. Januar 2018 Informationen aus den Kirchgemeinden n Krabbelkreis in Höckendorf n Länderabend Tansania Das ist ein Angebot für Kleinkinder, die von einem Elternteil André Näcke und sein Wanderfreund Holm waren im Februar begleitet werden. Eingeladen wird zum Austausch, Kennen- 2010 in Tansania (Afrika). Sie unternahmen in sieben Tagen lernen und gemeinsamen Spielen am 1. und 3. Dienstag im eine Kilimandscharo-Besteigung über die Machame-Route. Monat jeweils ab 9.30 Uhr. Ansprechpartnerin ist Frau I. Mi- Nach einer siebentägigen Camp-Safari erholten sie sich auf chael (Pfarramt Höckendorf). der Gewürzinsel Sansibar. Zum Bericht über diese land- schaftlich schöne Tour möchten wir Sie am Dienstag, den n Reden über Gott und die Welt in Ruppendorf 16.01.2018, ab 19.30 Uhr in das Gemeindehaus Colmnitz Wer über Themen, die bewegen, miteinander ins Gespräch einladen. kommen will und dabei auch die Kirche sucht, sei eingeladen an jedem 2. Donnerstag im Monat, 19:45 Uhr ins Pfarrhaus Ruppendorf. Ansprechpartner ist Herr Hans-Ulrich Tews. Pfarrerin Sabine Münch Pretzschendorf Telefon 035058 / 41263 Pfarrer Michael Heinemann Höckendorf Telefon 035055 / 61282 Pfarrer Jan Herfen Dorfhain Telefon 035055 / 61338 Weitere Informationen über Angebote der Kirchgemeinden finden Sie in unseren Gemeindebriefen. Wenn Sie diesen beziehen möchten, wenden Sie sich bitte an die betreffenden Pfarrämter. Besuchen Sie uns im Internet auf www.kirchgemeinde-hoeckendorf.de. C M Y K
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