AMTSBLATT Baubeginn am Rappenberg Der Großen Kreisstadt Grimma
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www.grimma.de 06/2020 | 20. Juni 2020 · 25. Jahrgang AMTSBLATT Der Großen Kreisstadt Grimma Baubeginn am Rappenberg Grimma. Keine 08/15-Wohnsiedlung, viel Grün, ein besonderes Wohngebiet zu erarbeiten. Die La- und auch den Kleingartenbesitzern, die uns bei der Platz für Kinder und vor allem eine aufgelockerte ge am Hang, der üppige erhaltenswerte Baumbe- Umwandlung von Gartenland in Bauland unkom- Bauweise: Das war die Aufgabenstellung, ein zeit- stand und die Frischluftschneise sorgen für viel pliziert geholfen haben“, betont Oberbürgermeis- gemäßes Wohngebiet am Rappenberg zu gestal- natürlichen Raum und neuen Herausforderungen. ter Matthias Berger. ten. Aus einer 16 Hektar umfassenden Fläche ent- Durch die Siedlung zieht sich ein 1,2 Hektar großer Zahlreiche Bauwillige bewarben sich bei der Grim- wickelte die Stadt Grimma gemeinsam mit der öffentlicher Grünstreifen. maer Wohnungs- und Baugesellschaft (GWB), um Grimmaer Wohnungs- und Baugesellschaft und „Wir erschaffen hier für Grimma ein einzigartiges einen freien Bauplatz zu ergattern. „Wir profitie- dem Planungsbüro Knoblich in mehreren Ab- Bauland, das für die städtebauliche Entwicklung ren unglaublich stark von der wachsenden Leipzi- schnitten ein fünf Hektar großes Bauland, vorran- Grimmas von enormer Bedeutung ist. Die ersten ger Region“, so das Stadtoberhaupt. In Grimma gig für den Bau von Einfamilienhäusern. Dabei Grundstücke hätten wir durchaus mehrfach ver- sind so gut wie alle Grundstücke weg. „Die Er- galt von Beginn an der Anspruch, ökologisch und kaufen können – so groß war und ist die Nachfra- schließung neuer Flächen ist nötig, um den vielen auch im Hinblick auf den Wohnwert hochwertig ge. Mein Dank gilt insbesondere den Anwohnern Anfragen gerecht zu werden“. n Markttreiben an zwei Standorten – heute, 20. Juni Grimma. Eier und Käse, Wurst- und Fleischprodukte, Obst und Gemüse, Marmelade und Honig, Kaffee und Schokolade, Blumen und Pflanzen – am Sonnabend, 20. Juni, von 8.00 bis 12.00 Uhr ist in Grimma wieder Frischemarkttag. Damit genügend Abstand gewährleistet wird, verteilen sich die Stände auf dem Markt und in der Klosterkirche. Wer seine Bonuskarte stempeln lässt, kann einen prallgefüllten Frischemarkt-Korb gewin- nen. Am 15. Mai zog die Losfee die Karte von Sonja Kühn. Weiterhin wird darum gebeten, C M die aktuellen Hygienebestimmungen zu beachten. Y K
Seite 2 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Ausgabe 06 | 20. Juni 2020 Stadthausjournal AUS DEM INHALT … n Breitbandausbau in Grimma ➜ Stadthausjournal . . . . . . . . . . . . . . . . 2–5 ➜ Amtliche Bekanntmachungen . . . . . 6-20 Nachdem die Aufträge für die Planung und die Betreibung des Breitbandnetzes im Gemeindegebiet Grimma Ende April ➜ Kindertagesstätten, Schulen | Jugend . 21-22 vergeben wurden, trafen sich die Akteure im Mai zu einem ➜ Senioren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .22 ersten Auftakt-Gespräch. Mit dabei waren auch Vertreter ➜ Soziales . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .22–24 aus den im Verlauf des Verfahrens notwendigen Behörden. ➜ Sport und Freizeit . . . . . . . . . . . . . 24-27 Das Vorhaben ist gewaltig – mehr als 6.000 Haushalte sollen in den kommenden drei Jahren angeschlossen werden, da- ➜ Kunst und Kultur . . . . . . . . . . . . . . 27-34 mit Grimma mit einem nachhaltigen, flächendeckenden ➜ Kirchliche Nachrichten . . . . . . . . . 35-36 Breitbandnetz zukunftsfähig aufgestellt ist. ➜ Herzlichen Glückwunsch . . . . . . . . . . . 37 Dabei gilt es viel Hürden zu nehmen. Angefangen bei den baubedingten Schwierigkeiten hinsichtlich der Rohrverle- Das nächste Amtsblatt: gung und Trassenführung, über Belange des Umwelt- und ➜ Herausgabe: 18. Juli 2020 Naturschutzes bis hin zu den sehr unterschiedlichen bauli- ➜ Redaktionsschluss: 6. Juli 2020 chen Gegebenheiten bei den Endkunden. Aktuell befindet sich das geförderte Projekt in der Entwurfsplanung. Regel- Impressum: Stadtverwaltung Grimma, Markt 17 | mäßige Abstimmungsrunden sollen dafür sorgen, dass sich 04668 Grimma, Redaktion Amtsblatt Email: amts- Foto: unsplash das ambitionierte Vorhaben nicht unnötig in die Länge blatt@grimma.de. Marlen Sandmann, Tel.: 03437/ zieht. Dabei sind auch die Gespräche mit den einzubindenden Behörden undInstitutionen wie Land- 98 58 106, Sebastian Bachran, Tel.: 03437/ 98 58 ratsamt, Landestalsperrenverwaltung, Deutsche Bahn und Sächsisches Landesamt für Straßenbau 215. Satz, Druck, Anzeigenannahme, Vertrieb: Riedel und Verkehr notwendig. GmbH & Co. KG – Verlag für Kommunal- und Bürger- Nach Rücksprache mit dem Fördermittelgeber, Planer und Betreiber plant die Stadt Grimma auch zeitungen Mitteldeutschland, G.-Schenker-Str. 1, 09244 das Ausbaugebiet Mutzschen, Roda, Wetteritz, Göttwitz, Prösitz und Gastewitz nunmehr im geför- Lichtenau, Tel.: 037208/876100. derten Breitbandausbau zu erschließen. Für diese Ortschaften wurde im Jahr 2018 von der Firma Web&Phone GmbH ein eigenwirtschaftlicher Breitbandausbau angemeldet, dem bis heute jedoch Kostenlose Verteilung an die frei zugängigen Haushalte. Bitte keine verbindliche Ausbauerklärung folgte. „Da diese nach mehrmaligen Gesprächen auch nicht in beachten Sie, dass sich die Redaktion Veränderungen und An- absehbarer Zeit eingereicht wird, werden wir Mutzschen und die dazugehörigen Ortsteile weiterhin in unseren Planungen berücksichtigen. Unser Ziel ist es, dass ganz Grimma in spätestens drei Jahren passungen vorbehält. Es gilt die Anzeigenpreisliste 2019. mit Breitbandanschlüssen versorgt ist, denn dies ist heutzutage ein entscheidender Standortvor- teil“, erklärt Oberbürgermeister Matthias Berger. n Warum die Altkleider- container derzeit nicht n Bürgergespräch mit dem Ministerpräsidenten geleert werden Grimma. 50 Bürgerinnen und Bürger aus dem gesamten Kreisgebiet kamen Anfang Juni in den Rathaus- saal. Anlass war ein Dialog, zu dem Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer, Grimmas Oberbür- Grimma. Es ist ein unschönes Bild. Die Alt- germeister Matthias Berger und Henry Graichen, Landrat des Landkreises Leipzig, eingeladen hatten. Kri- kleidercontainer sind bis oben vollgestopft, tisch und dennoch respektvoll verlief der Austausch zwischen Teilnehmern und Politikern - das Ge- die Säcke mit Kleidung stehen aufgerissen sprächs- und Informationsbedürfnis war groß. Neben Corona-Themen wurde zu folgenden Inhalten dis- daneben. Verschiedene Firmen stellten im kutiert: Schulsanierungen, Ausbau A14, Verständnis von Demokratie, Straßenbaubeiträge und die Gemeindegebiet die Container auf. Doch S-Bahn-Anbindung nach Grimma. derzeit gibt es auf Grund der Corona-Pan- demie Probleme mit der Verwertungskette und somit auch mit der Leerung. Das Tief- bauamt der Stadtverwaltung Grimma steht mit den Anbietern in Kontakt. Eine Lösung lässt noch auf sich warten. Bürgerinnen und Bürger werden bis dahin gebeten, die Kleiderspenden noch einige Wochen zurück zu halten. Das Ablegen von gefüllten Sä- cken neben dem Container kommt einer il- legalen Entsorgung gleich und wird geahn- det. Wer seine nicht mehr getragene Klei- dung dennoch in gute Hände geben möch- te, der sollte eine von den beiden Kleider- kammern in der Bahnhofstraße 5 in Grim- Oberbürgermeister Matthias Berger, Ministerpräsident Michael Kretschmer und Landrat Henry Graichen ma-Süd aufsuchen. (v.l.) stellten sich am Dienstag nach Pfingsten den Fragen der Bürgerinnen und Bürger des Landkreises. C M Y Foto: LKL K
Ausgabe 06 | 20. Juni 2020 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Grimma Seite 3 Stadthausjournal n Neues Leben zieht ins Mutzschener Amtsschösserhaus Mutzschen. Das Amtsschösserhaus am Marktplatz Abschied Mutzschen wird derzeit saniert. Für den Ausbau er- Die Kameradinnen und Kameraden hielt Bauherr, Marco Lätzsch, Denkmalpflegeför- der Freiwilligen Feuer wehr Zschop- dermittel in Höhe von 200.000 Euro vom Freistaat pach trauern um einen Freund, einen Sachsen. Es entstehen barrierefreie Mietwohnun- zuverlässigen Kameraden und lang- gen. Im Erdgeschoss soll eine Physiotherapie ein- jährigen Weggefährten. ziehen. Das Haus erhält einen Aufzug. Der barocke Charakter des Denkmals wird erhalten und sofern Am 15.05.2020 verstarb nach langer erforderlich wieder herausgearbeitet. Krankheit im Alter von 69 Jahren un- Das "Wappler-Haus" genannte Gebäude wurde von ser Kamerad der gleichnamigen Kaufmannsfamilie seit dem En- Foto: LKL de des 19. Jahrhunderts als Wohn- und Geschäfts- Reinhard Busch haus genutzt. In stadtbildprägender Lage am Marktplatz bildete das Barockhaus seit rund 30 Jahren ei- nen unerfreulichen Anblick und stellte dazu eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit dar. Weitere In- formationen: www.grimma.de/Wapplerhaus n Sieben Storchenhorste in Grimma besetzt Grimma. Die Storchenhorste in Beiersdorf, in Groß- bardau, in Nerchau, in Kleinbothen, in Göttwitz so- wie in Mutzschen sind mit Brutpaaren besetzt. Da- mit sich Meister Adebar auch weiterhin wohlfühlen kann, ist jede Störung im Umkreis von einem Kilome- Foto: privat ter vom Nest unerwünscht. Nach geltendem Natur- schutzrecht ist es sogar verboten, wildlebende Tiere mutwillig und ohne vernünftigen Grund zu beunru- higen. Im Rahmen der Fortschreibung des sächsi- Er war über 53 Jahre aktives Mitglied schen Artenschutzprogrammes „Weißstorch“ haben der Freiwilligen Feuerwehr. sich die Naturschutzbehörden darauf verständigt, Sein Ableben hat eine schmerzliche Foto: Klaus-Peter Wolf/ pixelio.de dass Feuerwerke zu untersagen sind. Schon allein aus Lücke in unseren Reihen hinterlas- dem Grund, dass Störche in der regionalen Kultur eine große Rolle spielen, sollte alles getan werden, diese sen und uns tief erschüttert. Wir erin- Vögel zu schützen und auf das Abbrennen von Feuerwerken in der Nähe von Storchenhorsten während der nern uns an ihn mit hoher Anerken- Brutzeit und Aufzuchtzeit der Jungen zu verzichten. Von Seiten des Sächsischen Umweltministeriums wird nung und in Dankbarkeit für seinen darauf hingewiesen, dass eine erhebliche Störung von Weißstörchen während der Brutzeit eine Ordnungs- treuen Dienst und werden sein An- widrigkeit darstellt und mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann. Die genauen denken stets in Ehren bewahren. Standorte und Umgebungskarten finden Sie unter www.grimma.de/storch2020. Unsere tief empfundene Anteilnah- n Antworten auf Fragen zum Thema Wald me und unser aufrichtiges Mitgefühl gelten seiner Familie, allen Angehöri- gen und Freunden. Dresden. Internetnutzer erhalten nun blitzschnell per Maus-Klick Antworten zu den meistgestellten Fra- gen (FAQ) rund um das Thema Wald und Forstwirtschaft in Sachsen. Wo kann ich einen Motorsägen- Oberbürgermeister Matthias Berger schein machen? Wem gehört der Wald? Warum werden Bäume gefällt? Darf ich im Wald zelten? Diese im Namen der und weitere Fragen werden nun direkt und unkompliziert beantwortet. Die FAQs sind unter dem Link zu Kameradinnen und Kameraden der finden: https://www.sbs.sachsen.de/sachsenforst-faq.html. Freiwilligen Feuerwehr Zschoppach n Grimma und Trebsen betreiben eine gemeinsame Schiedsstelle Trebsen. Die Stadt Grimma und die Stadt Trebsen schlossen eine Zweckvereinbarung zur gemeinsamen n Neuer Traktor Betreibung einer Schiedsstelle. Sobald der Landkreis dieser Vereinbarung zugestimmt hat, ist der Trebse- ner Friedensrichter, Markus Praprotnick, auch Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger der Ge- für den Bauhof meinde Grimma. Künftig befindet sich die Schiedsstelle im Rathaus Trebsen. Die Terminvergabe erfolgt individuell über die Stadtverwaltung Trebsen, Telefon: 034383/ 60413. Grimma. Für den kommunalen Bauhof Sachlich zuständig ist die Schiedsperson im Strafrecht bei nachfolgend im Strafgesetzbuch (StGB) auf- musste ein neuer Schmalspurtraktor für geführten Vergehen: Hausfriedensbruch (§ 188 StGB), Beleidigung (§§ 185 und 189 StGB), Verletzung des 64.855 Euro angeschafft werden. Briefgeheimnisses (§ 202 StGB), Körperverletzung (§§ 223 und 229 StGB), Bedrohung (§ 241 StGB), Sach- Das Vorgängermodell aus dem Jahr 1997 beschädigung (§ 303 StGB), vorausgesetzt, dass kein öffentliches Interesse (staatsanwaltliche Ermittlun- war verschlissen und nicht mehr funktions- gen) gegeben ist. Im bürgerlichen Recht ist die Schiedsperson zuständig bei Streitigkeiten über vermö- tüchtig. Die Ersatzanschaffung wurde aus- C M gensrechtliche Ansprüche. Darüber hinaus in vielen anderen Bereichen des bürgerlichen Rechts zum Bei- geschrieben. Y K spiel im Vertrags- und Mietrecht sowie im gesamten sächsischen Nachbarrecht.
Seite 4 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Ausgabe 06 | 20. Juni 2020 Stadthausjournal n Ideenwettbewerb n Nächster Halt „Dorf der Sinne“ „MACHEN!2020“ Grimma. Die touristi- Berlin. Bürgerschaftliches Engagement in Ost- sche Rundlinie 638 deutschland soll sichtbarer gemacht und finan- fährt bis Oktober mehr- ziell unterstützt werden. Engagierte Bürger, Verei- fach jeden Sonnabend, ne und Initiativen können sich mit ihren Ideen zu Sonntag und feiertags gemeinwohlorientierten Projekten oder Projekt- vom Oberen Bahnhof ideen in drei Wettbewerbskategorien bis zum Grimma durch das lieb- 31. Juli 2020 beteiligen. Insgesamt sollen liche Muldental. Das 50 Preisträger mit Geldern bis zu jeweils 15.000 bekannte Hop-On-Hop- Euro ausgezeichnet werden. Alle Informationen Off-Prinzip ermöglicht unter www.machen2020.de. den Fahrgästen an den Haltestellen auszustei- gen, und sich eine indi- n Pöhsig bekommt eine viduelle Tour zusam- menzustellen. Nur we- Feuerlöschzisterne nige Minuten nachdem der Regionalzug den Pöhsig. Der Pachtvertrag für das Grund- Oberen Bahnhof stück in Pöhsig, auf dem sich der Feuer- (stündlich) in Grimma löschteich befindet, läuft Ende des Jahres erreicht hat, startet die Linie. Der Bus hält in aus. Der Teich wird zurückgebaut. In unmit- Grimmas Altstadt. Wei- telbarer Nähe befindet sich ein kommunales tere Haltepunkte sind Grundstück, welches sich dafür eignet, eine die Hospitalkapelle mit Feuerlöschzisterne zu errichten. Die Ge- Zugang zum Stadtwald, samtkosten wurden auf 100.000 Euro ge- das „Dorf der Sinne“ schätzt. Die Hydranten im Wohnumfeld Höfgen mit Schiff- und können nicht zur Löschwasserentnahme ge- Wassermühle sowie dem Jutta-Park, Först- nutzt werden, da diese die vorgegebene gen mit Zugang zum Leistung nicht erbringen. Ferienpark Thümmlitz- see, das „Dorf der Bau- meister“ Kössern mit Jagdhaus und Rittergut sowie das Freibad in Kleinbothen. Ab Schaddel lohnt sich n Sächsische Mitmach-Fonds: ein Spaziergang durch die Freilichtkunstgalerie bis zum Kloster Nimbschen. Es gelten die üblichen Tarif- Sechs Preisträger aus Grimma bestimmungen und Beförderungsbedingungen des Mitteldeutschen Verkehrsverbundes. Den Fahrplan gibt es im Internet unter www.grimma.de/Saisonlinie638 beziehungsweise in der Tourist-Information Grimma. Knapp 2.000 Projektideen aus dem Mit- am Markt 23. teldeutschen und dem Lausitzer Revier erreichten den Ideenwettbewerb »Sächsische Mitmach- Fonds«. Insgesamt 560 Projekte mit einem Volu- men von 3,2 Millionen aus dem Mitteldeutschen n Bürgerbeteiligung: und Lausitzer Revier erhielten ein Preisgeld. Da- runter sechs Vorhaben aus Grimma. Gestaltung der Freifläche „Neumanns Gut“ Für die Maßnahme „COME IN & COOK – Kindern ein Dach über dem Herd“ erhielt das Kinder- und Großbardau. Mit Abriss des maroden Gutes Jugendhaus am Nicolaiplatz eine Förderung. Der an der Kreuzung Parthenstraße/Großbardauer Geopark Porphyrland. Steinreich in Sachsen e. V. Hauptstraße entstand eine ca. 1.540 Quadrat- kann sich über eine Unterstützung für die Projekte meter große Freifläche. Die Bürgerinnen und „Junior-Ranger-Gruppe“ und „Nachhaltigkeit – Bürger wurden gefragt, wie man die prägnan- Thema für Grundschüler im Geopark“ freuen. Der te Insel in der Mitte des Dorfes gestalten kön- Freundeskreis Buchkinder e.V. kann durch die Pro- ne. Zahlreiche Vorschläge gingen ein. Am jektmittel die Kinderkulturwerkstatt im Grimmaer Dienstag, 7. Juli, werden die Anregungen im Stadtgut ausbauen. Auch der „Garten der Stille“ im Dorfgemeinschaftshaus „Weintraube“, Par- Mutzschener Raum erhielt eine Finanzspritze. Zu thenstraße 14 in Großbardau, den Bürgerin- guter Letzt kann mit dem Geld die Gästeführung nen und Bürgern vorgestellt. Die Ortschafts- „Sagenhaftes Grimma“ konzipiert werden. ratsitzung beginnt 18.30 Uhr. Die Entwürfe Eine Übersicht der ausgezeichneten Projekte, der sind unter www.grimma.de/Neumannsgut Ideengeber und dem Ort der Umsetzung ist auf der einsehbar. Internetseite der »Sächsischen Mitmach-Fonds« © ARCHITEKTUR- & STATIKBÜRO André Beyer unter www.mitmachfonds-sachsen.de/preistrae- und Marco Lätzsch GbR C M Y ger2020 abrufbar. K
Ausgabe 06 | 20. Juni 2020 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Grimma Seite 5 Stadthausjournal n Sommertipp: Wasserwandern auf der Mulde n Lieblingsplätze für alle: Grimma. Wer mit dem Boot auf der Mulde unter- Fördermittel für wegs ist, kann die Umgebung aus einer ganz neuen Perspektive entdecken. Der Blick streift über die barrierefreies Bauen Wasseroberfläche. Links und rechts weite Land- Grimma. Der Freistaat Sachsen stellt Förder- schaften, kleine Dörfer, Schlösser oder Mühlen. mittel für Baumaßnahmen im Zuge der Bar- Gleich zwei Routen auf der Freiberger bzw. Zwick- rierefreiheit zur Verfügung. So können bei- auer Mulde laden zum Wasserwandervergnügen spielsweise rollstuhlgerechte Zugänge in ein. Beide Flussarme bilden kurz vor der Gemeinde- Arztpraxen, Begegnungsstätten und kom- grenze Grimmas die Vereinigte Mulde, die dann bei munalen Einrichtungen, Badestege für Roll- Dessau in die Elbe mündet. Die Touren auf dem stuhlfahrer, Schwimmbadlifte in Freibädern Fluss kann man nach Begehren, Erfahrung und Zeit- für Rollstuhlfahrer, behindertengerechte dauer gestalten. Eine der schönsten Abschnitte ist die Tour zwischen Podelwitz und Grimma. Wasserwan- WC-Anlagen gefördert werden. Antragstel- derkarten sind in der Tourist-Information Grimma und Kössern erhältlich. Die Kontaktdaten zu den ler können im Kreissozialamt des Landrats- Bootsvermietern, Vereinen und zur Wassersportschule sowie Tourenanregungen finden Sie auf der Web- amtes bis spätestens 17.08.2020 (Postein- site: www.grimma.de/wasserwandern gang) einen Antrag stellen. Die Fördermittel- höchstgrenze liegt je Einzelmaßnahme bei 25.000 Euro. Es können bis zu 100% der Kos- n Neue Trinkwasserleitungen in der Bröhsener Straße ten gefördert werden (ggf. sind geringe Ei- genmittel notwendig). Empfänger der Zu- Golzern. Durch den Austausch der Trink- und Mischwasserleitungen in der Bröhsener Straße in Golzern wendung sind Betreiber - auch Mieter und bleibt die Straße bis 7. Juli gesperrt. Der Anwohnerverkehr wird weitgehendsten gewährleistetet. Pächter - von öffentlich zugänglichen Ein- richtungen, die Angebote für Menschen mit Behinderung vorhalten, verbessern oder ein- n Studenten starten Fachkräftekampagne richten wollen. Es können beispielsweise Baumaßnahmen in Seniorenbegegnungs- stätten, Bibliotheken, Museen, Sportstätten Grimma. Die Imagekampagne „Vom LKL gesucht“ porträtiert Un- des Freizeit- und Breitensports, Freibädern ternehmen im Landkreis Leipzig. Studierende erkunden die Regi- und Arztpraxen gefördert werden. on als Wirtschaftsstandort mit Branchenvielfalt, jede Menge Le- www.grimma.de/Foerdermittel bensqualität und noch mehr Natur. Sie treffen dabei auf Unter- nehmen und Menschen, deren Geschichten sie der Welt erzählen. 15 Unternehmen wurden bereits portraitiert. Und es geht in die nächste Runde. Kleine oder mittelständische Unternehmen mit n Kfz-Zulassungsbehörde Hauptsitz im Landkreis Leipzig, mit wenig Kapazitäten für Marke- ting und PR, auf der Suche nach Fachkräften auf Augenhöhe, kön- setzt auf nen sich noch für die Teilnahme an der Imagekampagne melden. Online-Terminvergabe Einfach per Mail an: Pomplitz@zarof-gmbh.de. Die Imagekampa- gne dient der Sichtbarmachung von Unternehmen und Institutionen im Landkreis Leipzig, sie bietet Unter- Grimma. Ab sofort können Termine für die nehmen die Gelegenheit, sich potentiellen Fachkräften als attraktive Arbeitgeber*innen zu präsentieren. Kfz-Zulassungsstelle des Landratsamtes in Grimma (Gabelsbergerstraße 2) bequem und unkompliziert von zu Hause aus online ge- n Wohnen am Markt bucht werden. Die Online-Terminvergabe war zwar bisher auch möglich, der Vorgang wurde allerdings Grimma. Im Renaissance-Prachtbau (Standesamt) am Markt 15 noch einmal optimiert und einfacher gestal- stehen derzeit zwei Wohnungen frei. tet. So wird zunächst das Anliegen ausge- Im 1. Obergeschoss ist eine Dreiraumwohnung zu vermieten. Die wählt. Dann erscheint ein Kalender mit den entgeltliche Wohnfläche beträgt 109,22 Quadratmeter. Die freien Terminen. Reserviert werden kann bis Wohnung hat ein Tageslichtbad mit Badewanne und ein separa- zu zwei Wochen im Voraus. Die Terminreser- tes WC. Im Wohn- und Schlafbereich befindet sich Parkettfußbo- vierung ist unter www.landkreisleipzig.de den sowie historische Wandverkleidungen und Anbauten. In der Behördenwegweiser Kfz Online zu finden. Küche ist ein Belag aus Linoleum sowie eine Einbauküche. Im Flurbereich sind gleichfalls historische Wandverkleidungen. Die wohnungseigene Heizungsanlage befin- det sich auf dem Dachboden. Die Netto-Kaltmiete beträgt 491,49 Euro. Für die Betriebskosten werden 160,00 Euro veranschlagt. Im 2. Obergeschoss ist eine 77,31 Quadratmeter große Zweiraumwohnung frei. Wohn- und Schlafzim- mer sind mit Holzfußboden ausgestattet. Im Flurbereich ist ein großer historischer Wandschrank inte- griert. Das Bad punktet mit Tageslicht und einer Badewanne. Die Netto-Kaltmiete beträgt 347,90 Euro. Für die Betriebskosten werden 110,00 Euro veranschlagt. Ihre Mietangebote mit einer Vorvermietererklärung richten Sie bitte an die Stadtverwaltung Grimma, C M Sachgebiet Gebäude und Liegenschaften, z.H. Frau Hesse, Markt 17, 04668 Grimma oder via E-Mail: hes- Foto: Pixabay Y K se.anke@grimma.de. Weitere Bilder finden Sie im Internet unter www.grimma.de/Markt15
Seite 6 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Ausgabe 06 | 20. Juni 2020 Amtliche Bekanntmachungen n Aufteilung der Schulbezirke n Grundschulanmeldung in der Stadt Grimma ab Schuljahr 2020/2021 Liebe Eltern, bald steht die Einschulung Ihres Kindes bevor. Alle Kinder, die vom 01. Juli 2014 bis 30. Juni 2015 geboren sind, werden mit Beginn des Schuljahres 2021/2022 schulpflichtig. Kinder, Grundschule „Bücherwurm“ in Grimma-West: die nach diesem Zeitraum geboren sind, aber bis spätestens 30. September 2021 das 6. Lebensjahr n Adolf-Damaschke-Straße n Am Hohen Stein n vollenden, können ebenfalls zur Schule angemeldet werden. Am Kalkberg n Am Münchteich n Am Rumberg n Am Schomerberg n Am Thostgrund n Am Wolfs- Die Anmeldung Ihres Kindes hat immer an einer kommunalen Grundschule innerhalb des für Sie zu- graben n August-Bebel-Straße n Baderplan n ständigen Schulbezirkes zu erfolgen. Auch wenn Sie es wünschen, dass Ihr Kind eine kommunale Beiersdorfer Straße n Birkenwäldchen n Blumen- Grundschule außerhalb Ihres Schulbezirkes oder eine Schule in Freier Trägerschaft besucht. straße n Bonhoefferstraße n Broner Ring n Brü- ckenstraße n Clara-Zetkin-Straße n Döbener Weg Auf Besonderheiten des Kindes sollten die Sorgeberechtigten schon früh aufmerksam machen, auch wenn n Dornaer Weg n Fichteweg n Frauenkirchhof n Sie nicht dazu verpflichtet sind. Zu erklären ist außerdem, ob ein Migrationshintergrund vorliegt. Die Frauenstraße n Friedrich-Oettler-Straße n Füll- Schulanmeldung ist bitte von beiden Sorgeberechtigten zu unterschreiben bzw. eine Vollmacht vorzule- krußstraße n Gerbergasse n Gerhardt-Haupt- gen. mann-Ring n Gerichtsring n Gerichtsweg n Ge- richtswiesen n Goethestraße n Gorkistraße n n Hort: Die Schulanmeldung stellt keine gleichzeitige Hortanmeldung dar. Diese ist getrennt vor- Grimmaer Wiesenstraße n Harthweg n Hegel- zunehmen. Informationen rund um das Thema Hortanmeldung erhalten Sie durch die Grund- straße n Heinrich-Heine-Straße n Heinrich-Zille- schulsekretärinnen. Straße n Herderweg n Hohe Straße n Hohnstäd- n Zur Schulanmeldung sind bitte in Kopie mitzubringen: ter Straße n Husarenstraße n Im Steingarten n • Personalausweis des anmeldenden Sorgerechtsinhabers, ggf. Nachweis über alleiniges Sor- Kantstraße n Käthe-Kollwitz-Straße n Kleiststra- gerecht (Bestätigung des Jugendamtes) ße n Klosterstraße n Kreuzstraße n Lange Straße • Geburtsurkunde des Kindes n Leibnizweg n Leisniger Straße n Lessingstraße • Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz durch Impfausweis oder Impfbescheinigung n Lorenzstraße n Luise-Urbaniak-Straße n Malz- oder hausgasse n Malzmühlstraße n Markt n Markt- • ärztliche Bescheinigung über erfolgte Masernschutzimpfungen (Es muss ersichtlich sein, gasse n Mühlstraße n Nerchauer Straße n Nico- dass zwei Impfungen durchgeführt wurden.) oder laigasse n Nicolaiplatz n Nicolaistraße n Pap- • ärztliches Zeugnis über Immunität gegen Masern oder pershainer Weg n Pappisches Tor n Paul-Ger- • ärztliche Bescheinigung, dass eine Masernschutzimpfung aus medizinischen Gründen dau- hardt-Straße n Paul-Gey-Straße n Poststraße n erhaft oder vorübergehend nicht möglich ist oder Pufendorfstraße n Robert-Koch-Straße n Rönt- • Bestätigung einer staatlichen Stelle oder Leitung einer Einrichtung (z.B. Kita, dass einer der genweg n Schloßgasse n Schloßgraben n vorgenannten Nachweise bereits vorgelegt wurde.) Schmidtstraße n Schreberstraße n Schulstraße n Siedlerstraße n Stollegasse n Straße der Jugend n Ethik oder Religion: Bitte entscheiden Sie sich ebenfalls, ob Ihr Kind in Ethik oder Religion un- n Straße des Aufbaus n Straße des Friedens n terrichtet werden soll. Tuchmachergasse n Ulrich-Mühe-Straße n Vor- werkstraße n Waldweg n Wallgraben n Weber- n Zeiten: Die Anmeldung erfolgt in den Sekretariaten der Grundschulen am Dienstag, 08. Sep- straße n Westring n Wolfshöhe n Ziegelweg tember 2020, in der Zeit von 09.00 Uhr – 18.00 Uhr. • Grundschule Bücherwurm: Vorwerkstraße 34, 04668 Grimma Grundschule Hohnstädt: n Ahornweg n Alte Schulleiterin: Frau Kerstin Willhelm, Sekretärin: Frau Petra Lehmann, Tel.: 03437/ 76 22 59 Bergstraße n Am Anger n Am Hang n Am Rap- • Grundschule Großbothen: Wilhelm-Ostwald-Straße 6, 04668 Grimma-Großbothen penberg n Am Rinderkombinat n Am Wall n An Schulleiterin: Frau Kerstin Arnold, Sekretärin: Frau Andrea Döring, Tel.: 034384/ 712 25 der Gartenmühle n Bahrener Straße n Beiersdorf • Grundschule Hohnstädt: Schillerstraße 6, 04668 Grimma n Brauereiweg n Döben n Dorna n Elfackerweg Schulleiterin: Frau Ricarda Geidelt, Sekretärin: Frau Nadine Kurtzemann, Tel.: 03437/ 91 11 17 n Erlenweg n Fährstraße n Florian-Geyer-Straße • Grundschule Mutzschen, Dr.-Robert-Koch-Straße 6, 04668 Grimma-Mutzschen n Fünfhäuserweg n Gänseberg n Grechwitz n Schulleiterin: Frau Diana Zwieger, Sekretärin: Frau Bärbel Lingslebe, Tel.: 034385/ 512 80 Grenzstraße n Grundmühlenweg n Hengstberg- • Grundschule Nerchau, Beamtenschulstraße 1, 04668 Grimma-Nerchau straße n Hopfenberg n Kastanienweg n Kiefern- Schulleiterin: Frau Kerstin Lohrmann, Sekretärin: Frau Astrid Schöpke, Tel.: 034382/ 415 52 weg n Krautteichweg n Kurze Straße n Mittel- • Grundschule Wilhelm Ostwald, Platz der Einheit 7, 04668 Grimma straße n Muldenstraße n Neubauernmark n Neu- Schulleiterin: Frau Steffi Schröter, Sekretärin: Frau Cornelia Rahmlow, Tel.: 03437/ 94 57 63 nitz n Nordstraße n Oberwerder n Oststraße n • Grundschule Zschoppach, Zur Kirche 13, 04668 Grimma-Zschoppach Paul-Nikusch-Straße n Querstraße n Rappen- Schulleiterin: Frau Dagmar Teschner, Sekretärin: Frau Petra Zimmermann, bergring n Robert-Blum-Straße n Rosa-Luxem- Tel.: 034386/ 412 72 burg-Straße n Schillerstraße n Seelingstädter Straße n Seumeparkweg n Seumestraße n Tem- pelbergstraße n Thomas-Müntzer-Straße n Turmstraße n Wasserturmstraße n Wedniger Jana Kutscher Amtsleiterin für Schulen, Soziales und Kultur Straße n Weinbergstraße n Wielandstraße n Windmühlenweg n Winzerweg n Wurzener Stra- Tel.: 03437/ 9858230, E-Mail: kutscher.jana@grimma.de Grimma, den 29.05.2020 ße komplett n Neu: Fliederweg und Holunder- C M weg Y K
Ausgabe 06 | 20. Juni 2020 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Grimma Seite 7 Amtliche Bekanntmachungen Grundschule „Wilhelm Ostwald" in Grimma- Tops n Töpferstraße n Vogelberg n Waldwinkel n Gemeinsamer Schulbezirk Grundschule Ner- Süd: n Am Hirschberg n Am Holzwinkel n Am Wasserwerksweg n Weingartener Straße chau/ Grundschule Mutzschen: n Bahren n Lerchenberg n Am Pulverturm n Am Wespengrund Cannewitz n Deditz n Denkwitz n Golzern n n An der Fähre n An der Holzecke n An der Kö- Grundschule Großbothen: n Förstgen n Großbo- Gornewitz n Grottewitz n Löbschütz n Nerchau nigsnase n Bahnhofstraße n Bockenberg n Bu- then n Kleinbothen n Kössern n Schaddel n n Schmorditz n Serka n Thümmlitz n Wür- chenweg n Colditzer Straße n Colditzer Weg n Schkortitz n Kaditzsch n Höfgen n Naundorf schwitz n Fremdiswalde n Gastewitz n Gau- Forststraße n Gabelsbergerstraße n Georg-Hen- dichsroda n Göttwitz n Jeesewitz n Köllmichen ning-Straße n Göschenstraße n Großmühle n Grundschule Zschoppach: n Böhlen n Bröhsen n Mutzschen n Prösitz n Roda n Wagelwitz n Karl-Marx-Straße n Katharina-von-Bora-Straße n n Draschwitz n Dürrweitzschen n Frauendorf n Wetteritz Kellerhäuser n Köhlerstraße n Lausicker Straße n Haubitz n Keiselwitz n Kuckeland n Leipnitz n Leipziger Platz n Leipziger Straße n Neschwitzweg Motterwitz n Muschau n Nauberg n Ostrau n Grundschule Otterwisch insbesondere: n Groß- n Nimbschener Landstraße n Platz der Einheit n Papsdorf n Poischwitz n Pöhsig n Ragewitz n bardau n Kleinbardau n Bernbruch n Waldbar- Prophetenberg n Stecknadelallee n Südstraße n Seidewitz n Zaschwitz n Zeunitz n Zschoppach dau n Bekanntmachung nach § 14 Abs. 2 SächsKitaG der Gemeinde Große Kreisstadt Grimma für das Jahr 2019 1. Kindertageseinrichtungen 2. Kindertagespflege nach § 3 Abs. 3 SächsKitaG 1.1. Erforderliche Personal- und Sachkosten je Platz und Monat 2.1. laufende Geldleistung für die Kindertagespflege je Platz und (Jahresdurchschnitt) Monat (Jahresdurchschnitt) Krippe Kindergarten Hort Kindertagespflege 9 h in € 9 h in € 6 h in € 9 h in € Erstattung angemessener Kosten für den erforderliche Personalkosten 989,51 412,30 222,65 Sachaufwand (§ 23 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII) 474,17 erforderliche Sachkosten 242,23 100,93 54,50 Betrag zur Anerkennung der Förderleistung erforderliche Personal- und (§ 23 Abs. 2 Nr. 2 SGB VIII) einschließlich Sachkosten 1.231,74 513,23 277,15 seit 1.6.2019 Finanzierung für mittelbare pädagogische Tätigkeiten 156,04 durchschnittliche Erstattungsbeträge für Beiträge Geringeren Betreuungszeiten entsprechen jeweils anteilige Personal- und zur Unfallversicherung (§ 23 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII), Sachkosten (z.B. 6 h-Betreuung im Kindergarten = 2/3 der erforderlichen Per- Alterssicherung (§ 23 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII) sonal- und Sachkosten für 9 h). sowie zur Kranken- und Pflegeversicherung (§ 23 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII) 76,21 = laufende Geldleistung 706,42 1.2. Deckung der Personal- und Sachkosten je Platz und Monat freiwillige Angabe: weitere Kosten für die (Jahresdurchschnitt) Kindertagespflege (z.B. für Ersatzbetreuung, Ersatzbeschaffung, Fortbildung, Fachberatung Krippe Kindergarten Hort durch freie Träger) 9 h in € 9 h in € 6 h in € = Kosten für die Kindertagespflege insgesamt 706,42 vor SVJ* im SVJ* Landeszuschuss 224,35 224,35 149,56 2.2. Deckung der laufenden Geldleistung bzw. – sofern relevant – Elternbeitrag (ungekürzt) 170,00 107,00 107,00 64,00 Gemeinde (inkl. Eigenanteil der Kosten Kindertagespflege insgesamt je Platz und Monat freier Träger) 837,39 181,88 181,88 63,59 (Jahresdurchschnitt) * SVJ-Schulvorbereitungsjahr Kindertagespflege 9 h in € Landeszuschuss 244,76 1.3. Aufwendungen für Abschreibungen, Zinsen, Miete Elternbeitrag (ungekürzt) 168,51 1.3.1. Aufwendungen für alle Einrichtungen gesamt je Monat Gemeinde 293,15 Aufwendungen in € Abschreibungen 0,00 Grimma, den 29.05.2020 Zinsen 0,00 Miete 5.393,12 Gesamt 5.393,12 Matthias Berger Oberbürgermeister 1.3.2. Aufwendungen je Platz und Monat (Jahresdurchschnitt) Krippe Kindergarten Hort 9 h in € 9 h in € 6 h in € C Gesamtaufwendungen M Y je Platz und Monat 6,13 2,56 1,38 K
Seite 8 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Ausgabe 06 | 20. Juni 2020 Amtliche Bekanntmachungen n Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Großen Kreisstadt Grimma für das Haushaltsjahr 2020 Aufgrund von § 74 der Sächsischen Gemeindeordnung, in der jeweils geltenden Fassung hat der Stadtrat in der Sitzung am 26.03.2020 folgende Haushaltssat- zung erlassen: n §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird im Ergebnishaushalt mit dem - Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .56.569.072 Euro - Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .63.094.697 Euro - Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .-6.525.625 Euro - Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .51.000 Euro - Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .25.000 Euro - Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .26.000 Euro - Gesamtergebnis auf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .-6.499.625 Euro - Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .0 Euro - Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren auf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .0 Euro - Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf . .6.399.736 Euro - Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im Sonderergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf . . . . . . . . .-26.000 Euro - veranschlagtes Gesamtergebnis auf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .-125.889 Euro im Finanzhaushalt mit dem - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .50.733.151 Euro - Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .50.636.685 Euro - Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .96.466 Euro - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .27.551.343 Euro - Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .35.466.492 Euro - Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .-7.915.149 Euro - Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .-7.818.683 Euro - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .7.700.362 Euro - Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .3.240.543 Euro - Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .4.459.819 Euro - Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr auf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .-3.358.864 Euro festgesetzt. n §2 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 6.057.917 Euro festgesetzt. n §3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. n §4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf 5.000.000 Euro festgesetzt. n §5 Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt: für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .300 Prozent für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .405 Prozent C M Gewerbesteuer auf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .400 Prozent Y K
Ausgabe 06 | 20. Juni 2020 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Grimma Seite 9 Amtliche Bekanntmachungen n §6 2020 bestätigt. Die in § 2 der Haushaltssatzung vorgesehene Kreditaufnahme Zu den Deckungs- und Übertragbarkeitsvermerken (Haushaltsvermerke) wir wurde in voller Höhe genehmigt. auf Punkt II. 2 der Erläuterungen zum Haushaltsplan 2020 verwiesen. n Bekanntmachungsanordnung: Die vorstehende Öffentliche Bekanntma- Grimma, den 27.03.2020 chung der Haushaltssatzung der Großen Kreisstadt Grimma für das Haus- haltsjahr 2020 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Gemäß § 4 Abs. 4 Satz 1 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) gelten Satzungen ein Matthias Berger Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekom- Oberbürgermeister men. Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, Nach § 4 (4) der Bekanntmachungssatzung vom 22.11.2018, nach der Be- 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder schlussfassung des Stadtrats vom 22.11.2018, erfolgte die ortsübliche Be- Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, kanntgabe über die Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung 2020 im 3. der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO we- Amtsblatt der Stadt Grimma vom 15.02.2020. Die Auslegung erfolgte in der gen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, Zeit vom 17.02.2020 bis einschließlich 27.02.2020 an 7 Wochenarbeitsta- 4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist gen. Einwohner und Abgabepflichtige konnten vom 17.02.2020 bis ein- a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder schließlich 10.03.2020 Einwendungen erheben. Sofern vorhanden, wurde b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der über diese in der Sitzung des Stadtrates am 26.03.2020 abgestimmt. Stadt unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung be- Die Auslegung der beschlossenen Haushaltssatzung mit den dazugehörigen gründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Anlagen erfolgt in der Zeit vom 22.06.2020 bis einschließlich 28.06.2020 Grimma, den 27.03.2020 in elektronischer Form auf der Website der Stadt Grimma (www.grimma.de) unter Amtliche Bekanntmachungen. Mit Bescheid des Landratsamtes Land- kreis Leipzig vom 30.04.2020, hat die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde die Matthias Berger Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für den Haushalt Oberbürgermeister n Feuerwehrsatzung der Großen Kreisstadt Grimma Der Stadtrat Grimma hat in seiner Sitzung am 30. April 2020 auf der Grundlage des § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der jeweils gültigen Fassung und auf Grund des Gesetzes zur Neuordnung des Brandschutzes, Rettungsdienstes und Katastrophenschutzes im Frei- staat Sachsen (SächsBRKG) in der jeweils gültigen Fassung die nachfolgende Satzung beschlossen: n §1 n §2 (1) Voraussetzungen für die Aufnahme in die Feu- Begriff, Gliederung und Leitung der Feuerwehr Aufgaben der Feuerwehr erwehr sind: (1) Die Feuerwehr der Großen Kreisstadt Grimma (1) Die Feuerwehr hat die Aufgaben - die Vollendung des 16. Lebensjahres, ist als Einrichtung der Gemeinde eine öffentli- - Menschen, Tiere und Sachwerte vor Brän- - im Ergebnis der arbeitsmedizinischen Vor- che Feuerwehr ohne eigene Rechtspersönlich- den zu schützen, sorgeuntersuchungen die gesundheitli- keit. Sie besteht aus der Freiwilligen Feuerwehr - bei der Rettung von Menschen und Tieren chen Anforderungen an den Feuerwehr- mit den Ortsfeuerwehren nach Brandschutzbe- aus lebensbedrohlichen Lagen sowie bei dienst erfüllen, darfsplan der Großen Kreisstadt Grimma. der Beseitigung von Umweltgefahren - die charakterliche Eignung, (2) Die Feuerwehr führt den Namen Freiwillige Feu- technische Hilfe zu leisten und - die Bereitschaft zur Teilnahme an der erwehr Grimma. Das Ärmelabzeichen beinhaltet - Aufgaben des vorbeugenden Brandschut- Mindestausbildung, das Wappen der Großen Kreisstadt Grimma. zes wahrzunehmen. - die Bereitschaft, an der Aus- und Weiter- (3) Die Leitung der Gemeindefeuerwehr obliegt (2) Aufgrund landesrechtlicher Bestimmungen bildung teilzunehmen, der örtlichen Brandschutzbehörde und der Ge- nimmt die Feuerwehr Aufgaben im Katastro- - die Satzung der Feuerwehr Grimma anzu- meindewehrleitung; in den Ortsfeuerwehren phenschutz war. erkennen. den Ortwehrleitern und ihren Stellvertreten. (3) Der Oberbürgermeister oder sein Beauftragter Die Bewerber dürfen nicht ungeeignet im Sin- (4) Die örtliche Brandschutzbehörde wird durch kann die Feuerwehr zu Hilfeleistungen bei der ne von § 18 Abs. 3 SächsBRKG sein. Bei Min- den Oberbürgermeister oder der Beigeordneten Bewältigung besonderer Notlagen heranziehen. derjährigen muss die Zustimmung der Erzie- vertreten. Zur örtlichen Brandschutzbehörde hungsberechtigten vorliegen. zählt das Sachgebiet Brandschutz, welches n §3 (2) Die Bewerber müssen in der Gemeinde wohn- dem Ordnungsamt zugeordnet ist (Anlage 1). Ausstattung, personelle Stärken haft sein und sollten in keiner anderen Hilfs- (5) Zur Sicherung des Nachwuchses und Förde- der Feuerwehr Grimma organisation tätig sein. Die örtliche Brand- rung der Jugendarbeit besteht eine Gemein- (1) Die personelle Stärke, Standorte sowie die schutzbehörde kann in Absprache mit der Ge- dejugendfeuerwehr. In jeder Ortsfeuerwehr Ausstattung und Ausrüstung der Freiwilligen meindewehrleitung Ausnahmen zulassen. kann eine Jugendgruppe gebildet werden. Feuerwehr Grimma werden gemäß § 6 Abs. 1 (3) Aufnahmegesuche sind schriftlich an den (6) Die Ortsfeuerwehren können in ihrer Ortswehr Ziff.1 SächsBRKG entsprechend den Erforder- Ortswehrleiter zu richten. Über die Aufnahme eine Kinderfeuerwehr für Kinder ab 6 Jahren nissen der Großen Kreisstadt Grimma in einem entscheidet der Ortswehrleiter nach Anhörung entwickeln. durch den Stadtrat beschlossenen Brand- des Ortsfeuerwehrausschusses und Absolvie- (7) In den Ortsfeuerwehren können bei Bedarf Al- schutzbedarfsplan festgelegt. rung einer sechsmonatigen Probezeit. Neu ters- und Ehrenabteilungen gebildet werden. aufgenommene Angehörige der Feuerwehr C M (8) Die Gemeindefeuerwehr Grimma unterhält ei- n §4 werden vom Ortswehrleiter durch Handschlag Y K nen Musikzug. Aufnahme in die Feuerwehr verpflichtet.
Seite 10 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Ausgabe 06 | 20. Juni 2020 Amtliche Bekanntmachungen (4) Auf Anforderung muss der Antragsteller der Orts- vorsätzlich begangenen Straftat zu einer wehr erwachsenden Aufgaben gewissenhaft wehrleitung ein gültiges Führungszeugnis, wel- Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr, zu erfüllen. ches nicht älter als drei Monate ist, vorlegen. - Tätlichkeiten oder Beleidigungen während Sie sind insbesondere verpflichtet: (5) Einer Aufnahme in die Ortsfeuerwehr steht des Einsatz-, Übungs- oder Ausbildungs- - am Dienst sowie an Aus- und Fortbil- insbesondere die Mitgliedschaft, der Beitritt dienstes sowie sonstiger Veranstaltungen dungsmaßnahmen regelmäßig und oder die Zugehörigkeit zu einer für verfas- der Feuerwehr, pünktlich teilzunehmen, sungswidrig erklärten Partei oder sonstigen - dreimaliges unentschuldigtes Fehlen (im - sich bei Alarm unverzüglich am Feuerwehr- Vereinigung entgegen. laufenden Kalenderjahr) vom Übungs- gerätehaus ihrer Ortswehr einzufinden, (6) Bei dem Antrag eines Bewerbers, der nach- oder Ausbildungsdienst, - den dienstlichen Weisungen und Befehlen weislich bereits Angehöriger einer Freiwilligen - bei Feuerwehranwärtern das Nichtbeste- des Dienstvorgesetzten Folge zu leisten, Feuerwehr außerhalb der Großen Kreisstadt hen der Wiederholungsprüfung des - im Dienst und außerhalb des Dienstes ein Grimma war, wird dieser mit dem bereits er- Grundlehrgangs, vorbildliches Verhalten zu zeigen sowie worbenen Dienstgrad und der bisher geleiste- - auf Beschluss der Hauptversammlung der die freiheitliche demokratische Grundord- ten Dienstzeit übernommen. Erfolgreich ab- Ortswehr mit einfacher Mehrheit bei be- nung zu achten und solvierte Lehrgänge werden bei Gleichwertig- sonders schwerwiegenden Gründen. - sich den anderen Angehörigen der Feuer- keit anerkannt. Es sind jeweils die entspre- (5) Der Oberbürgermeister entscheidet über die wehr gegenüber kameradschaftlich zu chenden Nachweise im Original oder einer be- Entlassung oder den Ausschluss und stellt die verhalten, glaubigten Kopie zu erbringen. Diese sind Vo- Beendigung des Feuerwehrdienstes unter An- - die Feuerwehrdienstvorschriften und Un- raussetzung für die Anerkennung. gabe der Gründe schriftlich fest. Ausgeschie- fallverhütungsvorschriften für den Feuer- (7) Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht dene Feuerwehrangehörige können auf Antrag wehrdienst zu beachten und nicht. Die Gründe für eine Ablehnung des Auf- eine Bescheinigung über die Dauer der Zuge- - die ihnen übergebenen Ausrüstungsgegen- nahmegesuches sind dem Bewerber schriftlich hörigkeit zur Gemeindefeuerwehr Grimma, stände, Dienstbekleidung, Einsatzbeklei- mitzuteilen. den letzten Dienstgrad und die zuletzt ausge- dung, Geräte und Einrichtungen gewissen- (8) Jeder Angehörige der Feuerwehr erhält einen übte Funktion erhalten. haft zu pflegen und sie nur zu dienstlichen Dienstausweis. (6) Bei Beendigung des Feuerwehrdienstes ist der Zwecken zu benutzen. Bei vorsätzlicher Feuerwehrangehörige verpflichtet, Bekleidung und grobfahrlässiger Beschädigung von n §5 und Ausrüstungsgegenstände, seinen Dienst- Bekleidungs- und Ausrüstungsgegenstän- Beendigung des ehrenamtlichen ausweis sowie andere Dokumente, welche in den sowie Geräten hat der Verursacher den Feuerwehrdienstes Zusammenhang mit der Mitgliedschaft in der entstandenen Schaden zu ersetzen. (1) Der aktive Feuerwehrdienst endet, wenn der Feuerwehr stehen, unverzüglich an den Orts- Die für den Feuerwehrdienst festgelegten Re- Angehörige der Feuerwehr wehrleiter auszuhändigen. Wird der Dienst- gelungen und Dienstanweisungen des Dienst- - aus gesundheitlichen Gründen zur Erfül- ausweis dem Feuerwehrmitglied überlassen, vorgesetzten sind für alle Angehörigen der lung seiner Dienstpflichten dauernd unfä- so ist dieser durch die örtliche Brandschutzbe- Feuerwehr bindend. hig ist, hörde der Stadtverwaltung Grimma allseitig (6) Aktive Angehörige der Feuerwehr haben eine - ungeeignet zum Feuerwehrdienst ent- ungültig zu stempeln. Ortsabwesenheit von länger als zwei Wochen sprechend § 18 Abs. 3 SächsBRKG wird dem Ortswehrleiter oder seinem Stellvertreter oder n §6 rechtzeitig anzuzeigen und eine Dienstverhin- - entlassen oder ausgeschlossen wird. Rechte und Pflichten der Angehörigen derung, sofern möglich, rechtzeitig zu melden. (2) Ein Feuerwehrangehöriger ist auf seinen An- der Feuerwehr (7) Ein Angehöriger der Feuerwehr kann vor dem trag zu entlassen, wenn der Dienst in der Feu- (1) Die Delegierten der Ortsfeuerwehren und der Ortsfeuerwehrausschuss aus begründetem erwehr für ihn aus persönlichen oder berufli- Ortswehrleiter haben das Recht, den Gemein- Anlass das Ruhen der Mitgliedschaft beantra- chen Gründen eine besondere Härte bedeutet. dewehrleiter und seine Stellvertreter zu wäh- gen. Der Zeitraum der ruhenden Mitglied- Nach 25 Dienstjahren kann auf den Nachweis len. In den Ortsfeuerwehren wählen die akti- schaft wird auf die Dienstjahre nicht ange- einer besonderen Härte verzichtet werden. ven Angehörigen der Ortsfeuerwehr die Orts- rechnet. Während dieser Zeit besitzt dieser (3) Ein Feuerwehrangehöriger hat die Verlegung wehrleitung und die Mitglieder des Ortsfeuer- kein Stimm- bzw. Wahlrecht. seines ständigen Wohnsitzes in eine andere wehrausschusses. (8) Verletzt ein Angehöriger der Feuerwehr vor- Gemeinde unverzüglich dem Ortswehrleiter (2) Die Angehörigen der Feuerwehr sind für die sätzlich die ihm obliegenden Dienstpflichten, schriftlich anzuzeigen. Er ist auf schriftlichen Teilnahme an Einsätzen, Einsatzübungen und so kann die Gemeindewehrleitung auf Antrag Antrag aus dem Feuerwehrdienst zu entlassen. für die Aus- und Fortbildung nach Maßgabe des des Ortswehrleiters und Rücksprache mit dem Eine Entlassung ist auch ohne Antrag möglich. § 61 SächsBRKG von der Arbeit freizustellen. Ortsfeuerwehrausschuss: (4) Ein Feuerwehrangehöriger kann bei fortge- (3) Funktionsträger und andere Angehörige der - einen mündlichen oder schriftlichen Ver- setzter Nachlässigkeit im Dienst oder bei Feuerwehr, die regelmäßig über das übliche weis erteilen, schweren Verstößen gegen die Dienstpflicht Maß Feuerwehrdienst leisten, erhalten eine - die Androhung des Ausschlusses ausspre- nach Anhörung des Ortsfeuerwehrausschus- Aufwandsentschädigung in Höhe der in der chen oder ses aus der Feuerwehr ausgeschlossen werden. Feuerwehrentschädigungssatzung festgelegten - den Ausschluss beim Oberbürgermeister Ausschlussgründe sind u.a.: Beträge. beantragen. - wiederholte Verstöße gegen Dienstpflich- (4) Angehörige der Feuerwehr, welche außerhalb Dem Angehörigen der Feuerwehr ist Gelegen- ten begeht (insbesondere gegen Dienst- der Arbeitszeit Feuerwehrdienst leisten, erhal- heit zu geben, sich zu den gegen ihn vorge- vorschriften, Dienstanweisungen, gelten- ten eine Aufwandsentschädigung. Die Höhe brachten Vorwürfen zu äußern. de Vorschriften für den Feuerwehrdienst, der Aufwandsentschädigung wird in der Feu- die Satzung der Gemeindefeuerwehr erwehrentschädigungssatzung geregelt. n §7 Grimma oder gesetzliche Bestimmungen), (5) Die aktiven Angehörigen der Feuerwehr haben Jugendfeuerwehr C M Y - eine rechtskräftige Verurteilung wegen einer die ihnen aus der Mitgliedschaft in der Feuer- (1) In die Jugendfeuerwehr können Kinder und K
Ausgabe 06 | 20. Juni 2020 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Grimma Seite 11 Amtliche Bekanntmachungen Jugendliche zwischen dem 8. und dem vollen- nahmeantrag muss die schriftliche Zustimmung Musikzug ohne eigene Rechtspersönlichkeit deten 16. Lebensjahr aufgenommen werden. der Erziehungsberechtigten beigefügt sein. unterhalten, welcher den Namen „Musikzug Dem Aufnahmeantrag muss die schriftliche (2) Über die Aufnahme entscheiden der Kinder- Gemeindefeuerwehr Grimma“ trägt. Dieser ist Zustimmung der Erziehungsberechtigten bei- feuerwehrwart und der Jugendfeuerwehrwart einer Ortsfeuerwehr angegliedert und unter- gefügt sein. der Ortswehr im Einvernehmen mit dem Orts- steht der örtlichen Brandschutzbehörde. (2) Über die Aufnahme entscheidet der Jugend- wehrleiter. (2) Der Musikzug wird von dem Kapellenleiter ge- feuerwehrwart der Ortswehr im Einvernehmen (3) Die Leitung der Kinderfeuerwehr obliegt dem leitet, welcher über die für diese Funktion not- mit dem Ortswehrleiter. Im Übrigen gelten die Kinderfeuerwehrwart und seinen Stellvertre- wendigen Kenntnisse und Erfahrungen verfügt. Festlegungen des § 4. tern. Die Leitung sollte durch Personen erfol- (3) Funktionsbezeichnungen, Ausbildungsvoraus- (3) Die Zugehörigkeit zur Jugendfeuerwehr endet, gen, die pädagogisch geschult sind oder fach- setzungen und Funktionsabzeichen für Feuer- wenn der Angehörige: lich im Umgang mit Kindern qualifiziert sind. wehrmusiker erfolgen nach der Richtlinie des - in die aktive Abteilung aufgenommen wird, Die Zugehörigkeit zur Einsatzabteilung ist Landesfeuerwehrverbandes Sachsen e.V. in - aus der Jugendfeuerwehr austritt, nicht erforderlich. der jeweils gültigen Fassung. - den körperlichen Anforderungen nicht (4) Die Zugehörigkeit zur Kinderfeuerwehr endet, (4) Die Mitgliedschaft im Musikzug der Gemeinde- mehr gewachsen ist, wenn der Angehörige: feuerwehr Grimma ist nicht an die Mitglied- - wiederholte Verstöße gegen Dienstpflich- - in die Jugendfeuerwehr aufgenommen wird, schaft in der aktiven Einsatzabteilung gebun- ten begeht (insbesondere gegen Dienst- - aus der Kinderfeuerwehr austritt, entlas- den. Mitglied kann jede Bewerberin/jeder Be- vorschriften, Dienstanweisungen, gelten- sen oder ausgeschlossen wird, werber werden, welche/r über die entsprechen- de Vorschriften für den Feuerwehrdienst, - den körperlichen Anforderungen nicht den notwendigen Voraussetzungen verfügt. die Satzung der Gemeindefeuerwehr mehr gewachsen ist, Mitglied kann auch werden, wer nicht im Ge- Grimma oder gesetzliche Bestimmungen), - Tätlichkeiten oder Beleidigungen während meindegebiet der Großen Kreisstadt Grimma - rechtskräftig verurteilt wird wegen einer vor- des Einsatz-, Übungs- oder Ausbildungs- wohnhaft ist. Aufnahmegesuche sind schriftlich sätzlich begangenen Straftat zu einer Frei- dienstes sowie sonstiger Veranstaltungen an den Kapellenleiter zu richten. Über die Auf- heitsstrafe von mindestens einem Jahr, der Feuerwehr verübt oder nahme entscheidet der Kapellenleiter in Abspra- - Tätlichkeiten oder Beleidigungen während - wenn die Erziehungsberechtigten ihre Zu- che mit der örtlichen Brandschutzbehörde. des Einsatz-, Übungs- oder Ausbildungs- stimmung nach Absatz 1 schriftlich zu- Neue Mitglieder des Musikzuges werden vom dienstes sowie sonstiger Veranstaltungen rücknehmen. Kapellenleiter durch Handschlag aufgenommen. der Feuerwehr verübt, (5) Ausbildung des Kinderfeuerwehrwartes, Tätig- (5) Der Kappellenleiter, welcher über das übliche - aus der Jugendfeuerwehr entlassen oder keit in der Kinderfeuerwehr und besondere Maß hinaus Kapellendienst leistet, erhält eine ausgeschlossen wird oder Grundsätze für die Tätigkeit in der Kinderfeu- Aufwandsentschädigung in Höhe des in der - wenn die Erziehungsberechtigten ihre Zu- erwehr werden durch den Erlass des SMI zur Feuerwehrentschädigungssatzung der Großen stimmung nach Absatz 1 schriftlich zu- Abgrenzung zwischen Kinder- und Jugendfeu- Kreisstadt Grimma festgelegten Betrages. rücknehmen. erwehren im Freistaat Sachsen in der jeweili- Werden die Aufgaben des Kapellenleiters län- (4) Die Leitung der Ortsjugendfeuerwehr obliegt gen gültigen Fassung geregelt. ger als vier Wochen durch den Stellvertreter dem Jugendwart der Ortswehr und seinen wahrgenommen, erhält dieser die Aufwands- Stellvertretern. Der Jugendfeuerwehrwart ist n §9 entschädigung. Angehöriger der aktiven Abteilung der Feuer- Alters- und Ehrenabteilung (6) Die durch den Einsatz des Musikzuges entste- wehr und muss neben feuerwehrspezifischen (1) In die Alters- und Ehrenabteilung können An- henden Kosten werden nach der Satzung über Kenntnissen über ausreichende Erfahrung im gehörige der Feuerwehr bei Überlassung der Leistungen der Gemeindefeuerwehr der Gro- Umgang mit Jugendlichen verfügen. Er vertritt Dienstbekleidung übernommen werden, wenn ßen Kreisstadt Grimma berechnet. Verträge die Belange der Jugendfeuerwehr gegenüber sie die nach § 5 Abs.1 und 2 geforderten Vo- zum Einsatz des Musikzuges der Gemeinde- der Ortswehrleitung. Sollte er noch nicht die raussetzungen erfüllen. feuerwehr Grimma werden zwischen dem In- Qualifikation als Jugendwart mit der Juleica- (2) Der Ortsfeuerwehrausschuss kann auf Antrag anspruchnehmenden und der Großen Kreis- Ausbildung Stufe G erworben haben, hat er Angehörige der Feuerwehr, welche 25 Dienstjah- stadt Grimma geschlossen. Der Musikzug diese spätestens innerhalb von zwei Jahren zu re vollendet haben, aus der aktiven Abteilung in nimmt im Gemeindegebiet an drei Veranstal- erbringen und gegenüber dem Ortswehrleiter die Alters- und Ehrenabteilung übernehmen. tungen der Großen Kreisstadt Grimma pro Ka- nachzuweisen. Ein polizeiliches Führungs- (3) Die Leitung der Alters- und Ehrenabteilung lenderjahr unentgeltlich teil. zeugnis kann von jeweiligen Ortswehrleiter der Ortswehren obliegt dem Leiter der Alters- verlangt werden. und Ehrenabteilung. n § 12 (5) Die Angehörigen der Jugendfeuerwehr können Organe der Freiwilligen Feuerwehr jährlich aus ihren Reihen einen Sprecher wäh- n § 10 (1) Organe der Freiwilligen Feuerwehr sind: len, der die Interessen der Angehörigen ge- Ehrenmitglieder Hauptversammlung / Ortsfeuerwehrversamm- genüber dem Jugendwart vertritt. (1) Der Oberbürgermeister kann auf Vorschlag der lung (6) Die Leitung der Gemeindejugendfeuerwehr Gemeindewehrleitung verdiente ehrenamtli- Gemeindefeuerwehrausschuss / Ortsfeuer- und der Kinderfeuerwehren obliegen dem Ge- che Angehörige der Gemeindefeuerwehr oder wehrausschuss meindejugendwart und seinen Stellvertretern. Personen, die sich um das Feuerwehrwesen Örtliche Brandschutzbehörde / Gemeinde- (7) Die Gemeindejugendfeuerwehr trägt den Namen oder den Brandschutz besonders verdient ge- wehrleitung / Ortswehrleitung Jugendfeuerwehr Große Kreisstadt Grimma. macht haben, zu Ehrenmitgliedern der Feuer- wehr ernennen. n § 13 n §8 Hauptversammlung Kinderfeuerwehr n § 11 (1) Unter dem Vorsitz des Sachgebietsleiters der C M (1) In die Kinderfeuerwehr können Kinder von 6 Musikzug örtlichen Brandschutzbehörde Grimma ist Y K bis 8 Jahren aufgenommen werden. Dem Auf- (1) In der Gemeindefeuerwehr Grimma wird ein jährlich eine ordentliche Hauptversammlung
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