AMTSBLATT Baubeginn am Rappenberg Der Großen Kreisstadt Grimma

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AMTSBLATT Baubeginn am Rappenberg Der Großen Kreisstadt Grimma
www.grimma.de                                       06/2020 | 20. Juni 2020 · 25. Jahrgang

    AMTSBLATT
    Der Großen Kreisstadt Grimma
    Baubeginn am Rappenberg

    Grimma. Keine 08/15-Wohnsiedlung, viel Grün,        ein besonderes Wohngebiet zu erarbeiten. Die La-      und auch den Kleingartenbesitzern, die uns bei der
    Platz für Kinder und vor allem eine aufgelockerte   ge am Hang, der üppige erhaltenswerte Baumbe-         Umwandlung von Gartenland in Bauland unkom-
    Bauweise: Das war die Aufgabenstellung, ein zeit-   stand und die Frischluftschneise sorgen für viel      pliziert geholfen haben“, betont Oberbürgermeis-
    gemäßes Wohngebiet am Rappenberg zu gestal-         natürlichen Raum und neuen Herausforderungen.         ter Matthias Berger.
    ten. Aus einer 16 Hektar umfassenden Fläche ent-    Durch die Siedlung zieht sich ein 1,2 Hektar großer   Zahlreiche Bauwillige bewarben sich bei der Grim-
    wickelte die Stadt Grimma gemeinsam mit der         öffentlicher Grünstreifen.                            maer Wohnungs- und Baugesellschaft (GWB), um
    Grimmaer Wohnungs- und Baugesellschaft und          „Wir erschaffen hier für Grimma ein einzigartiges     einen freien Bauplatz zu ergattern. „Wir profitie-
    dem Planungsbüro Knoblich in mehreren Ab-           Bauland, das für die städtebauliche Entwicklung       ren unglaublich stark von der wachsenden Leipzi-
    schnitten ein fünf Hektar großes Bauland, vorran-   Grimmas von enormer Bedeutung ist. Die ersten         ger Region“, so das Stadtoberhaupt. In Grimma
    gig für den Bau von Einfamilienhäusern. Dabei       Grundstücke hätten wir durchaus mehrfach ver-         sind so gut wie alle Grundstücke weg. „Die Er-
    galt von Beginn an der Anspruch, ökologisch und     kaufen können – so groß war und ist die Nachfra-      schließung neuer Flächen ist nötig, um den vielen
    auch im Hinblick auf den Wohnwert hochwertig        ge. Mein Dank gilt insbesondere den Anwohnern         Anfragen gerecht zu werden“.

      n Markttreiben an zwei Standorten – heute, 20. Juni
      Grimma. Eier und Käse, Wurst- und Fleischprodukte, Obst und Gemüse, Marmelade und
      Honig, Kaffee und Schokolade, Blumen und Pflanzen – am Sonnabend, 20. Juni, von 8.00
      bis 12.00 Uhr ist in Grimma wieder Frischemarkttag.

      Damit genügend Abstand gewährleistet wird, verteilen sich die Stände auf dem Markt und
      in der Klosterkirche.

      Wer seine Bonuskarte stempeln lässt, kann einen prallgefüllten Frischemarkt-Korb gewin-
      nen. Am 15. Mai zog die Losfee die Karte von Sonja Kühn. Weiterhin wird darum gebeten,
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      die aktuellen Hygienebestimmungen zu beachten.
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AMTSBLATT Baubeginn am Rappenberg Der Großen Kreisstadt Grimma
Seite 2                                                          Amtsblatt der Großen Kreisstadt                                 Ausgabe 06 | 20. Juni 2020

                                                                                                                                       Stadthausjournal

  AUS DEM INHALT …                                                n Breitbandausbau in Grimma
➜ Stadthausjournal . . . . . . . . . . . . . . . . 2–5
➜ Amtliche Bekanntmachungen . . . . . 6-20                        Nachdem die Aufträge für die Planung und die Betreibung
                                                                  des Breitbandnetzes im Gemeindegebiet Grimma Ende April
➜ Kindertagesstätten, Schulen | Jugend . 21-22
                                                                  vergeben wurden, trafen sich die Akteure im Mai zu einem
➜ Senioren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .22      ersten Auftakt-Gespräch. Mit dabei waren auch Vertreter
➜ Soziales . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .22–24         aus den im Verlauf des Verfahrens notwendigen Behörden.
➜ Sport und Freizeit . . . . . . . . . . . . . 24-27              Das Vorhaben ist gewaltig – mehr als 6.000 Haushalte sollen
                                                                  in den kommenden drei Jahren angeschlossen werden, da-
➜ Kunst und Kultur . . . . . . . . . . . . . . 27-34
                                                                  mit Grimma mit einem nachhaltigen, flächendeckenden
➜ Kirchliche Nachrichten . . . . . . . . . 35-36                  Breitbandnetz zukunftsfähig aufgestellt ist.
➜ Herzlichen Glückwunsch . . . . . . . . . . . 37                 Dabei gilt es viel Hürden zu nehmen. Angefangen bei den
                                                                  baubedingten Schwierigkeiten hinsichtlich der Rohrverle-
 Das nächste Amtsblatt:                                           gung und Trassenführung, über Belange des Umwelt- und
 ➜ Herausgabe: 18. Juli 2020                                      Naturschutzes bis hin zu den sehr unterschiedlichen bauli-
 ➜ Redaktionsschluss: 6. Juli 2020                                chen Gegebenheiten bei den Endkunden. Aktuell befindet
                                                                  sich das geförderte Projekt in der Entwurfsplanung. Regel-
Impressum: Stadtverwaltung Grimma, Markt 17 |                     mäßige Abstimmungsrunden sollen dafür sorgen, dass sich
04668 Grimma, Redaktion Amtsblatt Email: amts-
                                                                                                                                  Foto: unsplash
                                                                  das ambitionierte Vorhaben nicht unnötig in die Länge
blatt@grimma.de. Marlen Sandmann, Tel.: 03437/                    zieht. Dabei sind auch die Gespräche mit den einzubindenden Behörden undInstitutionen wie Land-
98 58 106, Sebastian Bachran, Tel.: 03437/ 98 58                  ratsamt, Landestalsperrenverwaltung, Deutsche Bahn und Sächsisches Landesamt für Straßenbau
215. Satz, Druck, Anzeigenannahme, Vertrieb: Riedel               und Verkehr notwendig.
GmbH & Co. KG – Verlag für Kommunal- und Bürger-                  Nach Rücksprache mit dem Fördermittelgeber, Planer und Betreiber plant die Stadt Grimma auch
zeitungen Mitteldeutschland, G.-Schenker-Str. 1, 09244            das Ausbaugebiet Mutzschen, Roda, Wetteritz, Göttwitz, Prösitz und Gastewitz nunmehr im geför-
Lichtenau, Tel.: 037208/876100.                                   derten Breitbandausbau zu erschließen. Für diese Ortschaften wurde im Jahr 2018 von der Firma
                                                                  Web&Phone GmbH ein eigenwirtschaftlicher Breitbandausbau angemeldet, dem bis heute jedoch
Kostenlose Verteilung an die frei zugängigen Haushalte. Bitte
                                                                  keine verbindliche Ausbauerklärung folgte. „Da diese nach mehrmaligen Gesprächen auch nicht in
beachten Sie, dass sich die Redaktion Veränderungen und An-
                                                                  absehbarer Zeit eingereicht wird, werden wir Mutzschen und die dazugehörigen Ortsteile weiterhin
                                                                  in unseren Planungen berücksichtigen. Unser Ziel ist es, dass ganz Grimma in spätestens drei Jahren
passungen vorbehält. Es gilt die Anzeigenpreisliste 2019.
                                                                  mit Breitbandanschlüssen versorgt ist, denn dies ist heutzutage ein entscheidender Standortvor-
                                                                  teil“, erklärt Oberbürgermeister Matthias Berger.
  n Warum die Altkleider-
    container derzeit nicht                                     n Bürgergespräch mit dem Ministerpräsidenten
    geleert werden
                                                                Grimma. 50 Bürgerinnen und Bürger aus dem gesamten Kreisgebiet kamen Anfang Juni in den Rathaus-
                                                                saal. Anlass war ein Dialog, zu dem Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer, Grimmas Oberbür-
  Grimma. Es ist ein unschönes Bild. Die Alt-
                                                                germeister Matthias Berger und Henry Graichen, Landrat des Landkreises Leipzig, eingeladen hatten. Kri-
  kleidercontainer sind bis oben vollgestopft,
                                                                tisch und dennoch respektvoll verlief der Austausch zwischen Teilnehmern und Politikern - das Ge-
  die Säcke mit Kleidung stehen aufgerissen                     sprächs- und Informationsbedürfnis war groß. Neben Corona-Themen wurde zu folgenden Inhalten dis-
  daneben. Verschiedene Firmen stellten im                      kutiert: Schulsanierungen, Ausbau A14, Verständnis von Demokratie, Straßenbaubeiträge und die
  Gemeindegebiet die Container auf. Doch                        S-Bahn-Anbindung nach Grimma.
  derzeit gibt es auf Grund der Corona-Pan-
  demie Probleme mit der Verwertungskette
  und somit auch mit der Leerung. Das Tief-
  bauamt der Stadtverwaltung Grimma steht
  mit den Anbietern in Kontakt. Eine Lösung
  lässt noch auf sich warten. Bürgerinnen
  und Bürger werden bis dahin gebeten, die
  Kleiderspenden noch einige Wochen zurück
  zu halten. Das Ablegen von gefüllten Sä-
  cken neben dem Container kommt einer il-
  legalen Entsorgung gleich und wird geahn-
  det. Wer seine nicht mehr getragene Klei-
  dung dennoch in gute Hände geben möch-
  te, der sollte eine von den beiden Kleider-
  kammern in der Bahnhofstraße 5 in Grim-                       Oberbürgermeister Matthias Berger, Ministerpräsident Michael Kretschmer und Landrat Henry Graichen
  ma-Süd aufsuchen.                                             (v.l.) stellten sich am Dienstag nach Pfingsten den Fragen der Bürgerinnen und Bürger des Landkreises.         C
                                                                                                                                                                               M
                                                                                                                                                                               Y
                                                                Foto: LKL                                                                                                      K
AMTSBLATT Baubeginn am Rappenberg Der Großen Kreisstadt Grimma
Ausgabe 06 | 20. Juni 2020                                Amtsblatt der Großen Kreisstadt Grimma                                       Seite 3

         Stadthausjournal

    n Neues Leben zieht ins Mutzschener Amtsschösserhaus
    Mutzschen. Das Amtsschösserhaus am Marktplatz
                                                                                                                   Abschied
    Mutzschen wird derzeit saniert. Für den Ausbau er-
                                                                                                                   Die Kameradinnen und Kameraden
    hielt Bauherr, Marco Lätzsch, Denkmalpflegeför-
                                                                                                                   der Freiwilligen Feuer wehr Zschop-
    dermittel in Höhe von 200.000 Euro vom Freistaat
                                                                                                                   pach trauern um einen Freund, einen
    Sachsen. Es entstehen barrierefreie Mietwohnun-
                                                                                                                   zuverlässigen Kameraden und lang-
    gen. Im Erdgeschoss soll eine Physiotherapie ein-
                                                                                                                   jährigen Weggefährten.
    ziehen. Das Haus erhält einen Aufzug. Der barocke
    Charakter des Denkmals wird erhalten und sofern
                                                                                                                   Am 15.05.2020 verstarb nach langer
    erforderlich wieder herausgearbeitet.
                                                                                                                   Krankheit im Alter von 69 Jahren un-
    Das "Wappler-Haus" genannte Gebäude wurde von
                                                                                                                   ser Kamerad
    der gleichnamigen Kaufmannsfamilie seit dem En-
                                                         Foto: LKL
    de des 19. Jahrhunderts als Wohn- und Geschäfts-
                                                                                                                           Reinhard Busch
    haus genutzt. In stadtbildprägender Lage am Marktplatz bildete das Barockhaus seit rund 30 Jahren ei-
    nen unerfreulichen Anblick und stellte dazu eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit dar. Weitere In-
    formationen: www.grimma.de/Wapplerhaus

    n Sieben Storchenhorste in Grimma besetzt
                                                         Grimma. Die Storchenhorste in Beiersdorf, in Groß-
                                                         bardau, in Nerchau, in Kleinbothen, in Göttwitz so-
                                                         wie in Mutzschen sind mit Brutpaaren besetzt. Da-
                                                         mit sich Meister Adebar auch weiterhin wohlfühlen
                                                         kann, ist jede Störung im Umkreis von einem Kilome-

                                                                                                                                                             Foto: privat
                                                         ter vom Nest unerwünscht. Nach geltendem Natur-
                                                         schutzrecht ist es sogar verboten, wildlebende Tiere
                                                         mutwillig und ohne vernünftigen Grund zu beunru-
                                                         higen. Im Rahmen der Fortschreibung des sächsi-           Er war über 53 Jahre aktives Mitglied
                                                         schen Artenschutzprogrammes „Weißstorch“ haben            der Freiwilligen Feuerwehr.
                                                         sich die Naturschutzbehörden darauf verständigt,          Sein Ableben hat eine schmerzliche
    Foto: Klaus-Peter Wolf/ pixelio.de
                                                         dass Feuerwerke zu untersagen sind. Schon allein aus      Lücke in unseren Reihen hinterlas-
    dem Grund, dass Störche in der regionalen Kultur eine große Rolle spielen, sollte alles getan werden, diese    sen und uns tief erschüttert. Wir erin-
    Vögel zu schützen und auf das Abbrennen von Feuerwerken in der Nähe von Storchenhorsten während der            nern uns an ihn mit hoher Anerken-
    Brutzeit und Aufzuchtzeit der Jungen zu verzichten. Von Seiten des Sächsischen Umweltministeriums wird         nung und in Dankbarkeit für seinen
    darauf hingewiesen, dass eine erhebliche Störung von Weißstörchen während der Brutzeit eine Ordnungs-          treuen Dienst und werden sein An-
    widrigkeit darstellt und mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann. Die genauen           denken stets in Ehren bewahren.
    Standorte und Umgebungskarten finden Sie unter www.grimma.de/storch2020.
                                                                                                                   Unsere tief empfundene Anteilnah-
    n Antworten auf Fragen zum Thema Wald                                                                          me und unser aufrichtiges Mitgefühl
                                                                                                                   gelten seiner Familie, allen Angehöri-
                                                                                                                   gen und Freunden.
    Dresden. Internetnutzer erhalten nun blitzschnell per Maus-Klick Antworten zu den meistgestellten Fra-
    gen (FAQ) rund um das Thema Wald und Forstwirtschaft in Sachsen. Wo kann ich einen Motorsägen-
                                                                                                                   Oberbürgermeister Matthias Berger
    schein machen? Wem gehört der Wald? Warum werden Bäume gefällt? Darf ich im Wald zelten? Diese
                                                                                                                   im Namen der
    und weitere Fragen werden nun direkt und unkompliziert beantwortet. Die FAQs sind unter dem Link zu
                                                                                                                   Kameradinnen und Kameraden der
    finden: https://www.sbs.sachsen.de/sachsenforst-faq.html.
                                                                                                                   Freiwilligen Feuerwehr Zschoppach

    n Grimma und Trebsen betreiben eine gemeinsame Schiedsstelle
    Trebsen. Die Stadt Grimma und die Stadt Trebsen schlossen eine Zweckvereinbarung zur gemeinsamen              n Neuer Traktor
    Betreibung einer Schiedsstelle. Sobald der Landkreis dieser Vereinbarung zugestimmt hat, ist der Trebse-
    ner Friedensrichter, Markus Praprotnick, auch Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger der Ge-
                                                                                                                    für den Bauhof
    meinde Grimma. Künftig befindet sich die Schiedsstelle im Rathaus Trebsen. Die Terminvergabe erfolgt
    individuell über die Stadtverwaltung Trebsen, Telefon: 034383/ 60413.                                         Grimma. Für den kommunalen Bauhof
    Sachlich zuständig ist die Schiedsperson im Strafrecht bei nachfolgend im Strafgesetzbuch (StGB) auf-         musste ein neuer Schmalspurtraktor für
    geführten Vergehen: Hausfriedensbruch (§ 188 StGB), Beleidigung (§§ 185 und 189 StGB), Verletzung des         64.855 Euro angeschafft werden.
    Briefgeheimnisses (§ 202 StGB), Körperverletzung (§§ 223 und 229 StGB), Bedrohung (§ 241 StGB), Sach-         Das Vorgängermodell aus dem Jahr 1997
    beschädigung (§ 303 StGB), vorausgesetzt, dass kein öffentliches Interesse (staatsanwaltliche Ermittlun-      war verschlissen und nicht mehr funktions-
    gen) gegeben ist. Im bürgerlichen Recht ist die Schiedsperson zuständig bei Streitigkeiten über vermö-        tüchtig. Die Ersatzanschaffung wurde aus-
C
M
    gensrechtliche Ansprüche. Darüber hinaus in vielen anderen Bereichen des bürgerlichen Rechts zum Bei-         geschrieben.
Y
K   spiel im Vertrags- und Mietrecht sowie im gesamten sächsischen Nachbarrecht.
AMTSBLATT Baubeginn am Rappenberg Der Großen Kreisstadt Grimma
Seite 4                                                   Amtsblatt der Großen Kreisstadt                                 Ausgabe 06 | 20. Juni 2020

                                                                                                                             Stadthausjournal

n Ideenwettbewerb                                     n Nächster Halt „Dorf der Sinne“
  „MACHEN!2020“
                                                      Grimma. Die touristi-
Berlin. Bürgerschaftliches Engagement in Ost-         sche Rundlinie 638
deutschland soll sichtbarer gemacht und finan-        fährt bis Oktober mehr-
ziell unterstützt werden. Engagierte Bürger, Verei-   fach jeden Sonnabend,
ne und Initiativen können sich mit ihren Ideen zu     Sonntag und feiertags
gemeinwohlorientierten Projekten oder Projekt-        vom Oberen Bahnhof
ideen in drei Wettbewerbskategorien bis zum           Grimma durch das lieb-
31. Juli 2020 beteiligen. Insgesamt sollen            liche Muldental. Das
50 Preisträger mit Geldern bis zu jeweils 15.000      bekannte Hop-On-Hop-
Euro ausgezeichnet werden. Alle Informationen         Off-Prinzip ermöglicht
unter www.machen2020.de.                              den Fahrgästen an den
                                                      Haltestellen auszustei-
                                                      gen, und sich eine indi-
   n Pöhsig bekommt eine                              viduelle Tour zusam-
                                                      menzustellen. Nur we-
   Feuerlöschzisterne                                 nige Minuten nachdem
                                                      der Regionalzug den
   Pöhsig. Der Pachtvertrag für das Grund-            Oberen          Bahnhof
   stück in Pöhsig, auf dem sich der Feuer-           (stündlich) in Grimma
   löschteich befindet, läuft Ende des Jahres         erreicht hat, startet die
                                                      Linie. Der Bus hält in
   aus. Der Teich wird zurückgebaut. In unmit-
                                                      Grimmas Altstadt. Wei-
   telbarer Nähe befindet sich ein kommunales
                                                      tere Haltepunkte sind
   Grundstück, welches sich dafür eignet, eine        die Hospitalkapelle mit
   Feuerlöschzisterne zu errichten. Die Ge-           Zugang zum Stadtwald,
   samtkosten wurden auf 100.000 Euro ge-             das „Dorf der Sinne“
   schätzt. Die Hydranten im Wohnumfeld               Höfgen mit Schiff- und
   können nicht zur Löschwasserentnahme ge-           Wassermühle        sowie
                                                      dem Jutta-Park, Först-
   nutzt werden, da diese die vorgegebene
                                                      gen mit Zugang zum
   Leistung nicht erbringen.
                                                      Ferienpark Thümmlitz-
                                                      see, das „Dorf der Bau-
                                                      meister“ Kössern mit Jagdhaus und Rittergut sowie das Freibad in Kleinbothen. Ab Schaddel lohnt sich
n Sächsische Mitmach-Fonds:                           ein Spaziergang durch die Freilichtkunstgalerie bis zum Kloster Nimbschen. Es gelten die üblichen Tarif-
  Sechs Preisträger aus Grimma                        bestimmungen und Beförderungsbedingungen des Mitteldeutschen Verkehrsverbundes. Den Fahrplan
                                                      gibt es im Internet unter www.grimma.de/Saisonlinie638 beziehungsweise in der Tourist-Information
Grimma. Knapp 2.000 Projektideen aus dem Mit-         am Markt 23.
teldeutschen und dem Lausitzer Revier erreichten
den Ideenwettbewerb »Sächsische Mitmach-
Fonds«. Insgesamt 560 Projekte mit einem Volu-
men von 3,2 Millionen aus dem Mitteldeutschen           n Bürgerbeteiligung:
und Lausitzer Revier erhielten ein Preisgeld. Da-
runter sechs Vorhaben aus Grimma.                         Gestaltung der Freifläche „Neumanns Gut“
Für die Maßnahme „COME IN & COOK – Kindern
ein Dach über dem Herd“ erhielt das Kinder- und         Großbardau. Mit Abriss des maroden Gutes
Jugendhaus am Nicolaiplatz eine Förderung. Der          an der Kreuzung Parthenstraße/Großbardauer
Geopark Porphyrland. Steinreich in Sachsen e. V.        Hauptstraße entstand eine ca. 1.540 Quadrat-
kann sich über eine Unterstützung für die Projekte      meter große Freifläche. Die Bürgerinnen und
„Junior-Ranger-Gruppe“ und „Nachhaltigkeit –            Bürger wurden gefragt, wie man die prägnan-
Thema für Grundschüler im Geopark“ freuen. Der          te Insel in der Mitte des Dorfes gestalten kön-
Freundeskreis Buchkinder e.V. kann durch die Pro-       ne. Zahlreiche Vorschläge gingen ein. Am
jektmittel die Kinderkulturwerkstatt im Grimmaer        Dienstag, 7. Juli, werden die Anregungen im
Stadtgut ausbauen. Auch der „Garten der Stille“ im      Dorfgemeinschaftshaus „Weintraube“, Par-
Mutzschener Raum erhielt eine Finanzspritze. Zu         thenstraße 14 in Großbardau, den Bürgerin-
guter Letzt kann mit dem Geld die Gästeführung          nen und Bürgern vorgestellt. Die Ortschafts-
„Sagenhaftes Grimma“ konzipiert werden.                 ratsitzung beginnt 18.30 Uhr. Die Entwürfe
Eine Übersicht der ausgezeichneten Projekte, der        sind unter www.grimma.de/Neumannsgut
Ideengeber und dem Ort der Umsetzung ist auf der        einsehbar.
Internetseite der »Sächsischen Mitmach-Fonds«           © ARCHITEKTUR- & STATIKBÜRO André Beyer
unter www.mitmachfonds-sachsen.de/preistrae-            und Marco Lätzsch GbR                                                                                        C
                                                                                                                                                                     M
                                                                                                                                                                     Y
ger2020 abrufbar.                                                                                                                                                    K
AMTSBLATT Baubeginn am Rappenberg Der Großen Kreisstadt Grimma
Ausgabe 06 | 20. Juni 2020                               Amtsblatt der Großen Kreisstadt Grimma                                       Seite 5

         Stadthausjournal

    n Sommertipp: Wasserwandern auf der Mulde
                                                                                                               n Lieblingsplätze für alle:
                                                          Grimma. Wer mit dem Boot auf der Mulde unter-          Fördermittel für
                                                          wegs ist, kann die Umgebung aus einer ganz neuen
                                                          Perspektive entdecken. Der Blick streift über die      barrierefreies Bauen
                                                          Wasseroberfläche. Links und rechts weite Land-
                                                                                                               Grimma. Der Freistaat Sachsen stellt Förder-
                                                          schaften, kleine Dörfer, Schlösser oder Mühlen.
                                                                                                               mittel für Baumaßnahmen im Zuge der Bar-
                                                          Gleich zwei Routen auf der Freiberger bzw. Zwick-
                                                                                                               rierefreiheit zur Verfügung. So können bei-
                                                          auer Mulde laden zum Wasserwandervergnügen
                                                                                                               spielsweise rollstuhlgerechte Zugänge in
                                                          ein. Beide Flussarme bilden kurz vor der Gemeinde-
                                                                                                               Arztpraxen, Begegnungsstätten und kom-
                                                          grenze Grimmas die Vereinigte Mulde, die dann bei    munalen Einrichtungen, Badestege für Roll-
                                                          Dessau in die Elbe mündet. Die Touren auf dem        stuhlfahrer, Schwimmbadlifte in Freibädern
                                                          Fluss kann man nach Begehren, Erfahrung und Zeit-    für Rollstuhlfahrer, behindertengerechte
    dauer gestalten. Eine der schönsten Abschnitte ist die Tour zwischen Podelwitz und Grimma. Wasserwan-      WC-Anlagen gefördert werden. Antragstel-
    derkarten sind in der Tourist-Information Grimma und Kössern erhältlich. Die Kontaktdaten zu den           ler können im Kreissozialamt des Landrats-
    Bootsvermietern, Vereinen und zur Wassersportschule sowie Tourenanregungen finden Sie auf der Web-         amtes bis spätestens 17.08.2020 (Postein-
    site: www.grimma.de/wasserwandern                                                                          gang) einen Antrag stellen. Die Fördermittel-
                                                                                                               höchstgrenze liegt je Einzelmaßnahme bei
                                                                                                               25.000 Euro. Es können bis zu 100% der Kos-
    n Neue Trinkwasserleitungen in der Bröhsener Straße                                                        ten gefördert werden (ggf. sind geringe Ei-
                                                                                                               genmittel notwendig). Empfänger der Zu-
    Golzern. Durch den Austausch der Trink- und Mischwasserleitungen in der Bröhsener Straße in Golzern        wendung sind Betreiber - auch Mieter und
    bleibt die Straße bis 7. Juli gesperrt. Der Anwohnerverkehr wird weitgehendsten gewährleistetet.           Pächter - von öffentlich zugänglichen Ein-
                                                                                                               richtungen, die Angebote für Menschen mit
                                                                                                               Behinderung vorhalten, verbessern oder ein-

    n Studenten starten Fachkräftekampagne                                                                     richten wollen. Es können beispielsweise
                                                                                                               Baumaßnahmen in Seniorenbegegnungs-
                                                                                                               stätten, Bibliotheken, Museen, Sportstätten
    Grimma. Die Imagekampagne „Vom LKL gesucht“ porträtiert Un-                                                des Freizeit- und Breitensports, Freibädern
    ternehmen im Landkreis Leipzig. Studierende erkunden die Regi-                                             und Arztpraxen gefördert werden.
    on als Wirtschaftsstandort mit Branchenvielfalt, jede Menge Le-                                            www.grimma.de/Foerdermittel
    bensqualität und noch mehr Natur. Sie treffen dabei auf Unter-
    nehmen und Menschen, deren Geschichten sie der Welt erzählen.
    15 Unternehmen wurden bereits portraitiert. Und es geht in die
    nächste Runde. Kleine oder mittelständische Unternehmen mit                                                n Kfz-Zulassungsbehörde
    Hauptsitz im Landkreis Leipzig, mit wenig Kapazitäten für Marke-
    ting und PR, auf der Suche nach Fachkräften auf Augenhöhe, kön-
                                                                                                                 setzt auf
    nen sich noch für die Teilnahme an der Imagekampagne melden.                                                 Online-Terminvergabe
    Einfach per Mail an: Pomplitz@zarof-gmbh.de. Die Imagekampa-
    gne dient der Sichtbarmachung von Unternehmen und Institutionen im Landkreis Leipzig, sie bietet Unter-    Grimma. Ab sofort können Termine für die
    nehmen die Gelegenheit, sich potentiellen Fachkräften als attraktive Arbeitgeber*innen zu präsentieren.    Kfz-Zulassungsstelle des Landratsamtes in
                                                                                                               Grimma (Gabelsbergerstraße 2) bequem und
                                                                                                               unkompliziert von zu Hause aus online ge-

    n Wohnen am Markt                                                                                          bucht werden.
                                                                                                               Die Online-Terminvergabe war zwar bisher
                                                                                                               auch möglich, der Vorgang wurde allerdings
                                             Grimma. Im Renaissance-Prachtbau (Standesamt) am Markt 15
                                                                                                               noch einmal optimiert und einfacher gestal-
                                             stehen derzeit zwei Wohnungen frei.
                                                                                                               tet. So wird zunächst das Anliegen ausge-
                                             Im 1. Obergeschoss ist eine Dreiraumwohnung zu vermieten. Die
                                                                                                               wählt. Dann erscheint ein Kalender mit den
                                             entgeltliche Wohnfläche beträgt 109,22 Quadratmeter. Die
                                                                                                               freien Terminen. Reserviert werden kann bis
                                             Wohnung hat ein Tageslichtbad mit Badewanne und ein separa-
                                                                                                               zu zwei Wochen im Voraus. Die Terminreser-
                                             tes WC. Im Wohn- und Schlafbereich befindet sich Parkettfußbo-
                                                                                                               vierung ist unter www.landkreisleipzig.de 
                                             den sowie historische Wandverkleidungen und Anbauten. In der
                                                                                                               Behördenwegweiser  Kfz Online zu finden.
                                             Küche ist ein Belag aus Linoleum sowie eine Einbauküche. Im
    Flurbereich sind gleichfalls historische Wandverkleidungen. Die wohnungseigene Heizungsanlage befin-
    det sich auf dem Dachboden. Die Netto-Kaltmiete beträgt 491,49 Euro. Für die Betriebskosten werden
    160,00 Euro veranschlagt.
    Im 2. Obergeschoss ist eine 77,31 Quadratmeter große Zweiraumwohnung frei. Wohn- und Schlafzim-
    mer sind mit Holzfußboden ausgestattet. Im Flurbereich ist ein großer historischer Wandschrank inte-
    griert. Das Bad punktet mit Tageslicht und einer Badewanne. Die Netto-Kaltmiete beträgt 347,90 Euro.
    Für die Betriebskosten werden 110,00 Euro veranschlagt.
    Ihre Mietangebote mit einer Vorvermietererklärung richten Sie bitte an die Stadtverwaltung Grimma,
C
M
    Sachgebiet Gebäude und Liegenschaften, z.H. Frau Hesse, Markt 17, 04668 Grimma oder via E-Mail: hes-       Foto: Pixabay
Y
K   se.anke@grimma.de. Weitere Bilder finden Sie im Internet unter www.grimma.de/Markt15
AMTSBLATT Baubeginn am Rappenberg Der Großen Kreisstadt Grimma
Seite 6                                                     Amtsblatt der Großen Kreisstadt                               Ausgabe 06 | 20. Juni 2020

                                                                                                          Amtliche Bekanntmachungen

                                                                                                           n Aufteilung der Schulbezirke
n Grundschulanmeldung                                                                                        in der Stadt Grimma
                                                                                                              ab Schuljahr 2020/2021
Liebe Eltern, bald steht die Einschulung Ihres Kindes bevor. Alle Kinder, die vom 01. Juli 2014 bis
30. Juni 2015 geboren sind, werden mit Beginn des Schuljahres 2021/2022 schulpflichtig. Kinder,            Grundschule „Bücherwurm“ in Grimma-West:
die nach diesem Zeitraum geboren sind, aber bis spätestens 30. September 2021 das 6. Lebensjahr            n Adolf-Damaschke-Straße n Am Hohen Stein n
vollenden, können ebenfalls zur Schule angemeldet werden.                                                  Am Kalkberg n Am Münchteich n Am Rumberg n
                                                                                                           Am Schomerberg n Am Thostgrund n Am Wolfs-
Die Anmeldung Ihres Kindes hat immer an einer kommunalen Grundschule innerhalb des für Sie zu-             graben n August-Bebel-Straße n Baderplan n
ständigen Schulbezirkes zu erfolgen. Auch wenn Sie es wünschen, dass Ihr Kind eine kommunale               Beiersdorfer Straße n Birkenwäldchen n Blumen-
Grundschule außerhalb Ihres Schulbezirkes oder eine Schule in Freier Trägerschaft besucht.                 straße n Bonhoefferstraße n Broner Ring n Brü-
                                                                                                           ckenstraße n Clara-Zetkin-Straße n Döbener Weg
Auf Besonderheiten des Kindes sollten die Sorgeberechtigten schon früh aufmerksam machen, auch wenn
                                                                                                           n Dornaer Weg n Fichteweg n Frauenkirchhof n
Sie nicht dazu verpflichtet sind. Zu erklären ist außerdem, ob ein Migrationshintergrund vorliegt. Die
                                                                                                           Frauenstraße n Friedrich-Oettler-Straße n Füll-
Schulanmeldung ist bitte von beiden Sorgeberechtigten zu unterschreiben bzw. eine Vollmacht vorzule-
                                                                                                           krußstraße n Gerbergasse n Gerhardt-Haupt-
gen.
                                                                                                           mann-Ring n Gerichtsring n Gerichtsweg n Ge-
                                                                                                           richtswiesen n Goethestraße n Gorkistraße n
n Hort: Die Schulanmeldung stellt keine gleichzeitige Hortanmeldung dar. Diese ist getrennt vor-
                                                                                                           Grimmaer Wiesenstraße n Harthweg n Hegel-
  zunehmen. Informationen rund um das Thema Hortanmeldung erhalten Sie durch die Grund-
                                                                                                           straße n Heinrich-Heine-Straße n Heinrich-Zille-
  schulsekretärinnen.
                                                                                                           Straße n Herderweg n Hohe Straße n Hohnstäd-
n Zur Schulanmeldung sind bitte in Kopie mitzubringen:
                                                                                                           ter Straße n Husarenstraße n Im Steingarten n
  • Personalausweis des anmeldenden Sorgerechtsinhabers, ggf. Nachweis über alleiniges Sor-                Kantstraße n Käthe-Kollwitz-Straße n Kleiststra-
      gerecht (Bestätigung des Jugendamtes)                                                                ße n Klosterstraße n Kreuzstraße n Lange Straße
  • Geburtsurkunde des Kindes                                                                              n Leibnizweg n Leisniger Straße n Lessingstraße
  • Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz durch Impfausweis oder Impfbescheinigung                n Lorenzstraße n Luise-Urbaniak-Straße n Malz-
      oder                                                                                                 hausgasse n Malzmühlstraße n Markt n Markt-
  • ärztliche Bescheinigung über erfolgte Masernschutzimpfungen (Es muss ersichtlich sein,                 gasse n Mühlstraße n Nerchauer Straße n Nico-
      dass zwei Impfungen durchgeführt wurden.) oder                                                       laigasse n Nicolaiplatz n Nicolaistraße n Pap-
  • ärztliches Zeugnis über Immunität gegen Masern oder                                                    pershainer Weg n Pappisches Tor n Paul-Ger-
  • ärztliche Bescheinigung, dass eine Masernschutzimpfung aus medizinischen Gründen dau-                  hardt-Straße n Paul-Gey-Straße n Poststraße n
      erhaft oder vorübergehend nicht möglich ist oder                                                     Pufendorfstraße n Robert-Koch-Straße n Rönt-
  • Bestätigung einer staatlichen Stelle oder Leitung einer Einrichtung (z.B. Kita, dass einer der         genweg n Schloßgasse n Schloßgraben n
      vorgenannten Nachweise bereits vorgelegt wurde.)                                                     Schmidtstraße n Schreberstraße n Schulstraße n
                                                                                                           Siedlerstraße n Stollegasse n Straße der Jugend
n Ethik oder Religion: Bitte entscheiden Sie sich ebenfalls, ob Ihr Kind in Ethik oder Religion un-        n Straße des Aufbaus n Straße des Friedens n
  terrichtet werden soll.                                                                                  Tuchmachergasse n Ulrich-Mühe-Straße n Vor-
                                                                                                           werkstraße n Waldweg n Wallgraben n Weber-
n Zeiten: Die Anmeldung erfolgt in den Sekretariaten der Grundschulen am Dienstag, 08. Sep-                straße n Westring n Wolfshöhe n Ziegelweg
  tember 2020, in der Zeit von 09.00 Uhr – 18.00 Uhr.
  • Grundschule Bücherwurm: Vorwerkstraße 34, 04668 Grimma                                                 Grundschule Hohnstädt: n Ahornweg n Alte
      Schulleiterin: Frau Kerstin Willhelm, Sekretärin: Frau Petra Lehmann, Tel.: 03437/ 76 22 59          Bergstraße n Am Anger n Am Hang n Am Rap-
  • Grundschule Großbothen: Wilhelm-Ostwald-Straße 6, 04668 Grimma-Großbothen                              penberg n Am Rinderkombinat n Am Wall n An
      Schulleiterin: Frau Kerstin Arnold, Sekretärin: Frau Andrea Döring, Tel.: 034384/ 712 25             der Gartenmühle n Bahrener Straße n Beiersdorf
  • Grundschule Hohnstädt: Schillerstraße 6, 04668 Grimma                                                  n Brauereiweg n Döben n Dorna n Elfackerweg
      Schulleiterin: Frau Ricarda Geidelt, Sekretärin: Frau Nadine Kurtzemann, Tel.: 03437/ 91 11 17       n Erlenweg n Fährstraße n Florian-Geyer-Straße
  • Grundschule Mutzschen, Dr.-Robert-Koch-Straße 6, 04668 Grimma-Mutzschen                                n Fünfhäuserweg n Gänseberg n Grechwitz n
      Schulleiterin: Frau Diana Zwieger, Sekretärin: Frau Bärbel Lingslebe, Tel.: 034385/ 512 80           Grenzstraße n Grundmühlenweg n Hengstberg-
  • Grundschule Nerchau, Beamtenschulstraße 1, 04668 Grimma-Nerchau                                        straße n Hopfenberg n Kastanienweg n Kiefern-
      Schulleiterin: Frau Kerstin Lohrmann, Sekretärin: Frau Astrid Schöpke, Tel.: 034382/ 415 52
                                                                                                           weg n Krautteichweg n Kurze Straße n Mittel-
  • Grundschule Wilhelm Ostwald, Platz der Einheit 7, 04668 Grimma
                                                                                                           straße n Muldenstraße n Neubauernmark n Neu-
      Schulleiterin: Frau Steffi Schröter, Sekretärin: Frau Cornelia Rahmlow, Tel.: 03437/ 94 57 63
                                                                                                           nitz n Nordstraße n Oberwerder n Oststraße n
  • Grundschule Zschoppach, Zur Kirche 13, 04668 Grimma-Zschoppach
                                                                                                           Paul-Nikusch-Straße n Querstraße n Rappen-
      Schulleiterin: Frau Dagmar Teschner, Sekretärin: Frau Petra Zimmermann,
                                                                                                           bergring n Robert-Blum-Straße n Rosa-Luxem-
      Tel.: 034386/ 412 72
                                                                                                           burg-Straße n Schillerstraße n Seelingstädter
                                                                                                           Straße n Seumeparkweg n Seumestraße n Tem-
                                                                                                           pelbergstraße n Thomas-Müntzer-Straße n
                                                                                                           Turmstraße n Wasserturmstraße n Wedniger
Jana Kutscher
Amtsleiterin für Schulen, Soziales und Kultur                                                              Straße n Weinbergstraße n Wielandstraße n
                                                                                                           Windmühlenweg n Winzerweg n Wurzener Stra-
Tel.: 03437/ 9858230, E-Mail: kutscher.jana@grimma.de                      Grimma, den 29.05.2020          ße komplett n Neu: Fliederweg und Holunder-             C
                                                                                                                                                                   M
                                                                                                           weg                                                     Y
                                                                                                                                                                   K
AMTSBLATT Baubeginn am Rappenberg Der Großen Kreisstadt Grimma
Ausgabe 06 | 20. Juni 2020                                Amtsblatt der Großen Kreisstadt Grimma                                                     Seite 7

           Amtliche Bekanntmachungen
    Grundschule „Wilhelm Ostwald" in Grimma-               Tops n Töpferstraße n Vogelberg n Waldwinkel n                Gemeinsamer Schulbezirk Grundschule Ner-
    Süd: n Am Hirschberg n Am Holzwinkel n Am              Wasserwerksweg n Weingartener Straße                          chau/ Grundschule Mutzschen: n Bahren n
    Lerchenberg n Am Pulverturm n Am Wespengrund                                                                         Cannewitz n Deditz n Denkwitz n Golzern n
    n An der Fähre n An der Holzecke n An der Kö-          Grundschule Großbothen: n Förstgen n Großbo-                  Gornewitz n Grottewitz n Löbschütz n Nerchau
    nigsnase n Bahnhofstraße n Bockenberg n Bu-            then n Kleinbothen n Kössern n Schaddel n                     n Schmorditz n Serka n Thümmlitz n Wür-
    chenweg n Colditzer Straße n Colditzer Weg n           Schkortitz n Kaditzsch n Höfgen n Naundorf                    schwitz n Fremdiswalde n Gastewitz n Gau-
    Forststraße n Gabelsbergerstraße n Georg-Hen-                                                                        dichsroda n Göttwitz n Jeesewitz n Köllmichen
    ning-Straße n Göschenstraße n Großmühle n              Grundschule Zschoppach: n Böhlen n Bröhsen                    n Mutzschen n Prösitz n Roda n Wagelwitz n
    Karl-Marx-Straße n Katharina-von-Bora-Straße n         n Draschwitz n Dürrweitzschen n Frauendorf n                  Wetteritz
    Kellerhäuser n Köhlerstraße n Lausicker Straße n       Haubitz n Keiselwitz n Kuckeland n Leipnitz n
    Leipziger Platz n Leipziger Straße n Neschwitzweg      Motterwitz n Muschau n Nauberg n Ostrau n                     Grundschule Otterwisch insbesondere: n Groß-
    n Nimbschener Landstraße n Platz der Einheit n         Papsdorf n Poischwitz n Pöhsig n Ragewitz n                   bardau n Kleinbardau n Bernbruch n Waldbar-
    Prophetenberg n Stecknadelallee n Südstraße n          Seidewitz n Zaschwitz n Zeunitz n Zschoppach                  dau

    n Bekanntmachung nach § 14 Abs. 2 SächsKitaG der Gemeinde
      Große Kreisstadt Grimma für das Jahr 2019
    1. Kindertageseinrichtungen                                                           2. Kindertagespflege nach § 3 Abs. 3 SächsKitaG
    1.1.  Erforderliche Personal- und Sachkosten je Platz und Monat                       2.1.  laufende Geldleistung für die Kindertagespflege je Platz und
          (Jahresdurchschnitt)                                                                  Monat (Jahresdurchschnitt)

                                         Krippe         Kindergarten        Hort                                                                      Kindertagespflege
                                        9 h in €          9 h in €        6 h in €                                                                        9 h in €
                                                                                            Erstattung angemessener Kosten für den
      erforderliche Personalkosten      989,51            412,30           222,65              Sachaufwand (§ 23 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII)                    474,17
      erforderliche Sachkosten          242,23            100,93            54,50           Betrag zur Anerkennung der Förderleistung
      erforderliche Personal- und                                                              (§ 23 Abs. 2 Nr. 2 SGB VIII) einschließlich
         Sachkosten                     1.231,74          513,23           277,15              seit 1.6.2019 Finanzierung für mittelbare
                                                                                               pädagogische Tätigkeiten                                    156,04
                                                                                            durchschnittliche Erstattungsbeträge für Beiträge
    Geringeren Betreuungszeiten entsprechen jeweils anteilige Personal- und                    zur Unfallversicherung (§ 23 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII),
    Sachkosten (z.B. 6 h-Betreuung im Kindergarten = 2/3 der erforderlichen Per-               Alterssicherung (§ 23 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII)
    sonal- und Sachkosten für 9 h).                                                            sowie zur Kranken- und Pflegeversicherung
                                                                                               (§ 23 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII)                                 76,21
                                                                                            = laufende Geldleistung                                        706,42

    1.2.      Deckung der Personal- und Sachkosten je Platz und Monat                       freiwillige Angabe: weitere Kosten für die
              (Jahresdurchschnitt)                                                          Kindertagespflege (z.B. für Ersatzbetreuung,
                                                                                            Ersatzbeschaffung, Fortbildung, Fachberatung
                                         Krippe        Kindergarten         Hort            durch freie Träger)
                                        9 h in €         9 h in €         6 h in €          = Kosten für die Kindertagespflege insgesamt                   706,42
                                                   vor SVJ*    im SVJ*

      Landeszuschuss                    224,35           224,35            149,56         2.2.         Deckung der laufenden Geldleistung bzw. – sofern relevant –
      Elternbeitrag (ungekürzt)         170,00     107,00     107,00       64,00
      Gemeinde (inkl. Eigenanteil                                                                      der Kosten Kindertagespflege insgesamt je Platz und Monat
         freier Träger)                 837,39     181,88       181,88      63,59                      (Jahresdurchschnitt)
      * SVJ-Schulvorbereitungsjahr
                                                                                                                                                      Kindertagespflege
                                                                                                                                                          9 h in €
                                                                                            Landeszuschuss                                                 244,76
    1.3.   Aufwendungen für Abschreibungen, Zinsen, Miete                                   Elternbeitrag (ungekürzt)                                      168,51
    1.3.1. Aufwendungen für alle Einrichtungen gesamt je Monat                              Gemeinde                                                       293,15

                                                               Aufwendungen
                                                                    in €
      Abschreibungen                                                0,00
                                                                                          Grimma, den 29.05.2020
      Zinsen                                                        0,00
      Miete                                                       5.393,12
      Gesamt                                                      5.393,12
                                                                                          Matthias Berger
                                                                                          Oberbürgermeister
    1.3.2. Aufwendungen je Platz und Monat (Jahresdurchschnitt)

                                         Krippe         Kindergarten        Hort
                                        9 h in €          9 h in €        6 h in €
C
      Gesamtaufwendungen
M
Y
      je Platz und Monat                  6,13              2,56            1,38
K
AMTSBLATT Baubeginn am Rappenberg Der Großen Kreisstadt Grimma
Seite 8                                                                                Amtsblatt der Großen Kreisstadt                                                                  Ausgabe 06 | 20. Juni 2020

                                                                                                                                                             Amtliche Bekanntmachungen

n Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Großen Kreisstadt Grimma
  für das Haushaltsjahr 2020
Aufgrund von § 74 der Sächsischen Gemeindeordnung, in der jeweils geltenden Fassung hat der Stadtrat in der Sitzung am 26.03.2020 folgende Haushaltssat-
zung erlassen:

n §1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden
Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird

im Ergebnishaushalt mit dem
- Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .56.569.072 Euro
- Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .63.094.697 Euro
- Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .-6.525.625 Euro

-     Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .51.000 Euro
-     Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .25.000 Euro
-     Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .26.000 Euro

-     Gesamtergebnis auf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .-6.499.625 Euro

-     Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .0                                                     Euro
-     Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren auf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .0                                                Euro
-     Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf . .6.399.736                                                                                  Euro
-     Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im Sonderergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf . . . . . . . . .-26.000                                                                             Euro

-     veranschlagtes Gesamtergebnis auf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .-125.889 Euro

im Finanzhaushalt mit dem
- Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .50.733.151 Euro
- Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .50.636.685 Euro
- Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und
    Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .96.466 Euro

-     Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .27.551.343 Euro
-     Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .35.466.492 Euro
-     Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .-7.915.149 Euro

-     Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus Zahlungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit
      und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .-7.818.683 Euro

-     Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .7.700.362 Euro
-     Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .3.240.543 Euro
-     Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .4.459.819 Euro

- Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr auf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .-3.358.864 Euro

festgesetzt.

n §2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 6.057.917 Euro festgesetzt.

n §3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

n §4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden darf, wird auf 5.000.000 Euro festgesetzt.

n §5
Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt:
    für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .300 Prozent
    für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .405 Prozent                 C
                                                                                                                                                                                                                                               M
    Gewerbesteuer auf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .400 Prozent   Y
                                                                                                                                                                                                                                               K
AMTSBLATT Baubeginn am Rappenberg Der Großen Kreisstadt Grimma
Ausgabe 06 | 20. Juni 2020                               Amtsblatt der Großen Kreisstadt Grimma                                              Seite 9

         Amtliche Bekanntmachungen
    n §6                                                                                 2020 bestätigt. Die in § 2 der Haushaltssatzung vorgesehene Kreditaufnahme
    Zu den Deckungs- und Übertragbarkeitsvermerken (Haushaltsvermerke) wir               wurde in voller Höhe genehmigt.
    auf Punkt II. 2 der Erläuterungen zum Haushaltsplan 2020 verwiesen.
                                                                                         n Bekanntmachungsanordnung: Die vorstehende Öffentliche Bekanntma-
    Grimma, den 27.03.2020                                                               chung der Haushaltssatzung der Großen Kreisstadt Grimma für das Haus-
                                                                                         haltsjahr 2020 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Gemäß § 4 Abs. 4
                                                                                         Satz 1 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) gelten Satzungen ein
    Matthias Berger                                                                      Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekom-
    Oberbürgermeister                                                                    men. Dies gilt nicht, wenn
                                                                                         1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
    Nach § 4 (4) der Bekanntmachungssatzung vom 22.11.2018, nach der Be-                 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder
    schlussfassung des Stadtrats vom 22.11.2018, erfolgte die ortsübliche Be-                Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
    kanntgabe über die Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung 2020 im              3. der Oberbürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO we-
    Amtsblatt der Stadt Grimma vom 15.02.2020. Die Auslegung erfolgte in der                 gen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
    Zeit vom 17.02.2020 bis einschließlich 27.02.2020 an 7 Wochenarbeitsta-              4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist
    gen. Einwohner und Abgabepflichtige konnten vom 17.02.2020 bis ein-                      a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
    schließlich 10.03.2020 Einwendungen erheben. Sofern vorhanden, wurde                     b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der
    über diese in der Sitzung des Stadtrates am 26.03.2020 abgestimmt.                           Stadt unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung be-
    Die Auslegung der beschlossenen Haushaltssatzung mit den dazugehörigen                       gründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
    Anlagen erfolgt in der Zeit vom 22.06.2020 bis einschließlich 28.06.2020             Grimma, den 27.03.2020
    in elektronischer Form auf der Website der Stadt Grimma (www.grimma.de)
    unter Amtliche Bekanntmachungen. Mit Bescheid des Landratsamtes Land-
    kreis Leipzig vom 30.04.2020, hat die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde die          Matthias Berger
    Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für den Haushalt              Oberbürgermeister

    n Feuerwehrsatzung der Großen Kreisstadt Grimma
    Der Stadtrat Grimma hat in seiner Sitzung am 30. April 2020 auf der Grundlage des § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)
    in der jeweils gültigen Fassung und auf Grund des Gesetzes zur Neuordnung des Brandschutzes, Rettungsdienstes und Katastrophenschutzes im Frei-
    staat Sachsen (SächsBRKG) in der jeweils gültigen Fassung die nachfolgende Satzung beschlossen:

    n §1                                                   n §2                                                    (1) Voraussetzungen für die Aufnahme in die Feu-
        Begriff, Gliederung und Leitung der Feuerwehr          Aufgaben der Feuerwehr                                  erwehr sind:
    (1) Die Feuerwehr der Großen Kreisstadt Grimma         (1) Die Feuerwehr hat die Aufgaben                          - die Vollendung des 16. Lebensjahres,
        ist als Einrichtung der Gemeinde eine öffentli-        - Menschen, Tiere und Sachwerte vor Brän-               - im Ergebnis der arbeitsmedizinischen Vor-
        che Feuerwehr ohne eigene Rechtspersönlich-                den zu schützen,                                        sorgeuntersuchungen die gesundheitli-
        keit. Sie besteht aus der Freiwilligen Feuerwehr       - bei der Rettung von Menschen und Tieren                   chen Anforderungen an den Feuerwehr-
        mit den Ortsfeuerwehren nach Brandschutzbe-                aus lebensbedrohlichen Lagen sowie bei                  dienst erfüllen,
        darfsplan der Großen Kreisstadt Grimma.                    der Beseitigung von Umweltgefahren                  - die charakterliche Eignung,
    (2) Die Feuerwehr führt den Namen Freiwillige Feu-             technische Hilfe zu leisten und                     - die Bereitschaft zur Teilnahme an der
        erwehr Grimma. Das Ärmelabzeichen beinhaltet           - Aufgaben des vorbeugenden Brandschut-                     Mindestausbildung,
        das Wappen der Großen Kreisstadt Grimma.                   zes wahrzunehmen.                                   - die Bereitschaft, an der Aus- und Weiter-
    (3) Die Leitung der Gemeindefeuerwehr obliegt          (2) Aufgrund landesrechtlicher Bestimmungen                     bildung teilzunehmen,
        der örtlichen Brandschutzbehörde und der Ge-           nimmt die Feuerwehr Aufgaben im Katastro-               - die Satzung der Feuerwehr Grimma anzu-
        meindewehrleitung; in den Ortsfeuerwehren              phenschutz war.                                             erkennen.
        den Ortwehrleitern und ihren Stellvertreten.       (3) Der Oberbürgermeister oder sein Beauftragter            Die Bewerber dürfen nicht ungeeignet im Sin-
    (4) Die örtliche Brandschutzbehörde wird durch             kann die Feuerwehr zu Hilfeleistungen bei der           ne von § 18 Abs. 3 SächsBRKG sein. Bei Min-
        den Oberbürgermeister oder der Beigeordneten           Bewältigung besonderer Notlagen heranziehen.            derjährigen muss die Zustimmung der Erzie-
        vertreten. Zur örtlichen Brandschutzbehörde                                                                    hungsberechtigten vorliegen.
        zählt das Sachgebiet Brandschutz, welches          n §3                                                    (2) Die Bewerber müssen in der Gemeinde wohn-
        dem Ordnungsamt zugeordnet ist (Anlage 1).             Ausstattung, personelle Stärken                         haft sein und sollten in keiner anderen Hilfs-
    (5) Zur Sicherung des Nachwuchses und Förde-               der Feuerwehr Grimma                                    organisation tätig sein. Die örtliche Brand-
        rung der Jugendarbeit besteht eine Gemein-         (1) Die personelle Stärke, Standorte sowie die              schutzbehörde kann in Absprache mit der Ge-
        dejugendfeuerwehr. In jeder Ortsfeuerwehr              Ausstattung und Ausrüstung der Freiwilligen             meindewehrleitung Ausnahmen zulassen.
        kann eine Jugendgruppe gebildet werden.                Feuerwehr Grimma werden gemäß § 6 Abs. 1            (3) Aufnahmegesuche sind schriftlich an den
    (6) Die Ortsfeuerwehren können in ihrer Ortswehr           Ziff.1 SächsBRKG entsprechend den Erforder-             Ortswehrleiter zu richten. Über die Aufnahme
        eine Kinderfeuerwehr für Kinder ab 6 Jahren            nissen der Großen Kreisstadt Grimma in einem            entscheidet der Ortswehrleiter nach Anhörung
        entwickeln.                                            durch den Stadtrat beschlossenen Brand-                 des Ortsfeuerwehrausschusses und Absolvie-
    (7) In den Ortsfeuerwehren können bei Bedarf Al-           schutzbedarfsplan festgelegt.                           rung einer sechsmonatigen Probezeit. Neu
        ters- und Ehrenabteilungen gebildet werden.                                                                    aufgenommene Angehörige der Feuerwehr
C
M
    (8) Die Gemeindefeuerwehr Grimma unterhält ei-         n §4                                                        werden vom Ortswehrleiter durch Handschlag
Y
K       nen Musikzug.                                        Aufnahme in die Feuerwehr                                 verpflichtet.
AMTSBLATT Baubeginn am Rappenberg Der Großen Kreisstadt Grimma
Seite 10                                                  Amtsblatt der Großen Kreisstadt                                   Ausgabe 06 | 20. Juni 2020

                                                                                                             Amtliche Bekanntmachungen
(4) Auf Anforderung muss der Antragsteller der Orts-            vorsätzlich begangenen Straftat zu einer          wehr erwachsenden Aufgaben gewissenhaft
    wehrleitung ein gültiges Führungszeugnis, wel-              Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr,        zu erfüllen.
    ches nicht älter als drei Monate ist, vorlegen.        - Tätlichkeiten oder Beleidigungen während             Sie sind insbesondere verpflichtet:
(5) Einer Aufnahme in die Ortsfeuerwehr steht                   des Einsatz-, Übungs- oder Ausbildungs-           - am Dienst sowie an Aus- und Fortbil-
    insbesondere die Mitgliedschaft, der Beitritt               dienstes sowie sonstiger Veranstaltungen              dungsmaßnahmen regelmäßig und
    oder die Zugehörigkeit zu einer für verfas-                 der Feuerwehr,                                        pünktlich teilzunehmen,
    sungswidrig erklärten Partei oder sonstigen            - dreimaliges unentschuldigtes Fehlen (im              - sich bei Alarm unverzüglich am Feuerwehr-
    Vereinigung entgegen.                                       laufenden Kalenderjahr) vom Übungs-                   gerätehaus ihrer Ortswehr einzufinden,
(6) Bei dem Antrag eines Bewerbers, der nach-                   oder Ausbildungsdienst,                           - den dienstlichen Weisungen und Befehlen
    weislich bereits Angehöriger einer Freiwilligen        - bei Feuerwehranwärtern das Nichtbeste-                   des Dienstvorgesetzten Folge zu leisten,
    Feuerwehr außerhalb der Großen Kreisstadt                   hen der Wiederholungsprüfung des                  - im Dienst und außerhalb des Dienstes ein
    Grimma war, wird dieser mit dem bereits er-                 Grundlehrgangs,                                       vorbildliches Verhalten zu zeigen sowie
    worbenen Dienstgrad und der bisher geleiste-           - auf Beschluss der Hauptversammlung der                   die freiheitliche demokratische Grundord-
    ten Dienstzeit übernommen. Erfolgreich ab-                  Ortswehr mit einfacher Mehrheit bei be-               nung zu achten und
    solvierte Lehrgänge werden bei Gleichwertig-                sonders schwerwiegenden Gründen.                  - sich den anderen Angehörigen der Feuer-
    keit anerkannt. Es sind jeweils die entspre-       (5) Der Oberbürgermeister entscheidet über die                 wehr gegenüber kameradschaftlich zu
    chenden Nachweise im Original oder einer be-           Entlassung oder den Ausschluss und stellt die              verhalten,
    glaubigten Kopie zu erbringen. Diese sind Vo-          Beendigung des Feuerwehrdienstes unter An-             - die Feuerwehrdienstvorschriften und Un-
    raussetzung für die Anerkennung.                       gabe der Gründe schriftlich fest. Ausgeschie-              fallverhütungsvorschriften für den Feuer-
(7) Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht                dene Feuerwehrangehörige können auf Antrag                 wehrdienst zu beachten und
    nicht. Die Gründe für eine Ablehnung des Auf-          eine Bescheinigung über die Dauer der Zuge-            - die ihnen übergebenen Ausrüstungsgegen-
    nahmegesuches sind dem Bewerber schriftlich            hörigkeit zur Gemeindefeuerwehr Grimma,                    stände, Dienstbekleidung, Einsatzbeklei-
    mitzuteilen.                                           den letzten Dienstgrad und die zuletzt ausge-              dung, Geräte und Einrichtungen gewissen-
(8) Jeder Angehörige der Feuerwehr erhält einen            übte Funktion erhalten.                                    haft zu pflegen und sie nur zu dienstlichen
    Dienstausweis.                                     (6) Bei Beendigung des Feuerwehrdienstes ist der               Zwecken zu benutzen. Bei vorsätzlicher
                                                           Feuerwehrangehörige verpflichtet, Bekleidung               und grobfahrlässiger Beschädigung von
n §5                                                       und Ausrüstungsgegenstände, seinen Dienst-                 Bekleidungs- und Ausrüstungsgegenstän-
    Beendigung des ehrenamtlichen                          ausweis sowie andere Dokumente, welche in                  den sowie Geräten hat der Verursacher den
    Feuerwehrdienstes                                      Zusammenhang mit der Mitgliedschaft in der                 entstandenen Schaden zu ersetzen.
(1) Der aktive Feuerwehrdienst endet, wenn der             Feuerwehr stehen, unverzüglich an den Orts-            Die für den Feuerwehrdienst festgelegten Re-
    Angehörige der Feuerwehr                               wehrleiter auszuhändigen. Wird der Dienst-             gelungen und Dienstanweisungen des Dienst-
    - aus gesundheitlichen Gründen zur Erfül-              ausweis dem Feuerwehrmitglied überlassen,              vorgesetzten sind für alle Angehörigen der
        lung seiner Dienstpflichten dauernd unfä-          so ist dieser durch die örtliche Brandschutzbe-        Feuerwehr bindend.
        hig ist,                                           hörde der Stadtverwaltung Grimma allseitig         (6) Aktive Angehörige der Feuerwehr haben eine
    - ungeeignet zum Feuerwehrdienst ent-                  ungültig zu stempeln.                                  Ortsabwesenheit von länger als zwei Wochen
        sprechend § 18 Abs. 3 SächsBRKG wird                                                                      dem Ortswehrleiter oder seinem Stellvertreter
        oder                                           n §6                                                       rechtzeitig anzuzeigen und eine Dienstverhin-
    - entlassen oder ausgeschlossen wird.                  Rechte und Pflichten der Angehörigen                   derung, sofern möglich, rechtzeitig zu melden.
(2) Ein Feuerwehrangehöriger ist auf seinen An-            der Feuerwehr                                      (7) Ein Angehöriger der Feuerwehr kann vor dem
    trag zu entlassen, wenn der Dienst in der Feu-     (1) Die Delegierten der Ortsfeuerwehren und der            Ortsfeuerwehrausschuss aus begründetem
    erwehr für ihn aus persönlichen oder berufli-          Ortswehrleiter haben das Recht, den Gemein-            Anlass das Ruhen der Mitgliedschaft beantra-
    chen Gründen eine besondere Härte bedeutet.            dewehrleiter und seine Stellvertreter zu wäh-          gen. Der Zeitraum der ruhenden Mitglied-
    Nach 25 Dienstjahren kann auf den Nachweis             len. In den Ortsfeuerwehren wählen die akti-           schaft wird auf die Dienstjahre nicht ange-
    einer besonderen Härte verzichtet werden.              ven Angehörigen der Ortsfeuerwehr die Orts-            rechnet. Während dieser Zeit besitzt dieser
(3) Ein Feuerwehrangehöriger hat die Verlegung             wehrleitung und die Mitglieder des Ortsfeuer-          kein Stimm- bzw. Wahlrecht.
    seines ständigen Wohnsitzes in eine andere             wehrausschusses.                                   (8) Verletzt ein Angehöriger der Feuerwehr vor-
    Gemeinde unverzüglich dem Ortswehrleiter           (2) Die Angehörigen der Feuerwehr sind für die             sätzlich die ihm obliegenden Dienstpflichten,
    schriftlich anzuzeigen. Er ist auf schriftlichen       Teilnahme an Einsätzen, Einsatzübungen und             so kann die Gemeindewehrleitung auf Antrag
    Antrag aus dem Feuerwehrdienst zu entlassen.           für die Aus- und Fortbildung nach Maßgabe des          des Ortswehrleiters und Rücksprache mit dem
    Eine Entlassung ist auch ohne Antrag möglich.          § 61 SächsBRKG von der Arbeit freizustellen.           Ortsfeuerwehrausschuss:
(4) Ein Feuerwehrangehöriger kann bei fortge-          (3) Funktionsträger und andere Angehörige der              - einen mündlichen oder schriftlichen Ver-
    setzter Nachlässigkeit im Dienst oder bei              Feuerwehr, die regelmäßig über das übliche                 weis erteilen,
    schweren Verstößen gegen die Dienstpflicht             Maß Feuerwehrdienst leisten, erhalten eine             - die Androhung des Ausschlusses ausspre-
    nach Anhörung des Ortsfeuerwehrausschus-               Aufwandsentschädigung in Höhe der in der                   chen oder
    ses aus der Feuerwehr ausgeschlossen werden.           Feuerwehrentschädigungssatzung festgelegten            - den Ausschluss beim Oberbürgermeister
    Ausschlussgründe sind u.a.:                            Beträge.                                                   beantragen.
    - wiederholte Verstöße gegen Dienstpflich-         (4) Angehörige der Feuerwehr, welche außerhalb             Dem Angehörigen der Feuerwehr ist Gelegen-
        ten begeht (insbesondere gegen Dienst-             der Arbeitszeit Feuerwehrdienst leisten, erhal-        heit zu geben, sich zu den gegen ihn vorge-
        vorschriften, Dienstanweisungen, gelten-           ten eine Aufwandsentschädigung. Die Höhe               brachten Vorwürfen zu äußern.
        de Vorschriften für den Feuerwehrdienst,           der Aufwandsentschädigung wird in der Feu-
        die Satzung der Gemeindefeuerwehr                  erwehrentschädigungssatzung geregelt.              n §7
        Grimma oder gesetzliche Bestimmungen),         (5) Die aktiven Angehörigen der Feuerwehr haben            Jugendfeuerwehr                                       C
                                                                                                                                                                        M
                                                                                                                                                                        Y
    - eine rechtskräftige Verurteilung wegen einer         die ihnen aus der Mitgliedschaft in der Feuer-     (1) In die Jugendfeuerwehr können Kinder und              K
Ausgabe 06 | 20. Juni 2020                                     Amtsblatt der Großen Kreisstadt Grimma                                            Seite 11

          Amtliche Bekanntmachungen
          Jugendliche zwischen dem 8. und dem vollen-               nahmeantrag muss die schriftliche Zustimmung           Musikzug ohne eigene Rechtspersönlichkeit
          deten 16. Lebensjahr aufgenommen werden.                  der Erziehungsberechtigten beigefügt sein.             unterhalten, welcher den Namen „Musikzug
          Dem Aufnahmeantrag muss die schriftliche           (2)    Über die Aufnahme entscheiden der Kinder-              Gemeindefeuerwehr Grimma“ trägt. Dieser ist
          Zustimmung der Erziehungsberechtigten bei-                feuerwehrwart und der Jugendfeuerwehrwart              einer Ortsfeuerwehr angegliedert und unter-
          gefügt sein.                                              der Ortswehr im Einvernehmen mit dem Orts-             steht der örtlichen Brandschutzbehörde.
    (2)   Über die Aufnahme entscheidet der Jugend-                 wehrleiter.                                      (2)   Der Musikzug wird von dem Kapellenleiter ge-
          feuerwehrwart der Ortswehr im Einvernehmen         (3)    Die Leitung der Kinderfeuerwehr obliegt dem            leitet, welcher über die für diese Funktion not-
          mit dem Ortswehrleiter. Im Übrigen gelten die             Kinderfeuerwehrwart und seinen Stellvertre-            wendigen Kenntnisse und Erfahrungen verfügt.
          Festlegungen des § 4.                                     tern. Die Leitung sollte durch Personen erfol-   (3)   Funktionsbezeichnungen, Ausbildungsvoraus-
    (3)   Die Zugehörigkeit zur Jugendfeuerwehr endet,              gen, die pädagogisch geschult sind oder fach-          setzungen und Funktionsabzeichen für Feuer-
          wenn der Angehörige:                                      lich im Umgang mit Kindern qualifiziert sind.          wehrmusiker erfolgen nach der Richtlinie des
          - in die aktive Abteilung aufgenommen wird,               Die Zugehörigkeit zur Einsatzabteilung ist             Landesfeuerwehrverbandes Sachsen e.V. in
          - aus der Jugendfeuerwehr austritt,                       nicht erforderlich.                                    der jeweils gültigen Fassung.
          - den körperlichen Anforderungen nicht             (4)    Die Zugehörigkeit zur Kinderfeuerwehr endet,     (4)   Die Mitgliedschaft im Musikzug der Gemeinde-
              mehr gewachsen ist,                                   wenn der Angehörige:                                   feuerwehr Grimma ist nicht an die Mitglied-
          - wiederholte Verstöße gegen Dienstpflich-                - in die Jugendfeuerwehr aufgenommen wird,             schaft in der aktiven Einsatzabteilung gebun-
              ten begeht (insbesondere gegen Dienst-                - aus der Kinderfeuerwehr austritt, entlas-            den. Mitglied kann jede Bewerberin/jeder Be-
              vorschriften, Dienstanweisungen, gelten-                   sen oder ausgeschlossen wird,                     werber werden, welche/r über die entsprechen-
              de Vorschriften für den Feuerwehrdienst,              - den körperlichen Anforderungen nicht                 den notwendigen Voraussetzungen verfügt.
              die Satzung der Gemeindefeuerwehr                          mehr gewachsen ist,                               Mitglied kann auch werden, wer nicht im Ge-
              Grimma oder gesetzliche Bestimmungen),                - Tätlichkeiten oder Beleidigungen während             meindegebiet der Großen Kreisstadt Grimma
          - rechtskräftig verurteilt wird wegen einer vor-               des Einsatz-, Übungs- oder Ausbildungs-           wohnhaft ist. Aufnahmegesuche sind schriftlich
              sätzlich begangenen Straftat zu einer Frei-                dienstes sowie sonstiger Veranstaltungen          an den Kapellenleiter zu richten. Über die Auf-
              heitsstrafe von mindestens einem Jahr,                     der Feuerwehr verübt oder                         nahme entscheidet der Kapellenleiter in Abspra-
          - Tätlichkeiten oder Beleidigungen während                - wenn die Erziehungsberechtigten ihre Zu-             che mit der örtlichen Brandschutzbehörde.
              des Einsatz-, Übungs- oder Ausbildungs-                    stimmung nach Absatz 1 schriftlich zu-            Neue Mitglieder des Musikzuges werden vom
              dienstes sowie sonstiger Veranstaltungen                   rücknehmen.                                       Kapellenleiter durch Handschlag aufgenommen.
              der Feuerwehr verübt,                          (5)    Ausbildung des Kinderfeuerwehrwartes, Tätig-     (5)   Der Kappellenleiter, welcher über das übliche
          - aus der Jugendfeuerwehr entlassen oder                  keit in der Kinderfeuerwehr und besondere              Maß hinaus Kapellendienst leistet, erhält eine
              ausgeschlossen wird oder                              Grundsätze für die Tätigkeit in der Kinderfeu-         Aufwandsentschädigung in Höhe des in der
          - wenn die Erziehungsberechtigten ihre Zu-                erwehr werden durch den Erlass des SMI zur             Feuerwehrentschädigungssatzung der Großen
              stimmung nach Absatz 1 schriftlich zu-                Abgrenzung zwischen Kinder- und Jugendfeu-             Kreisstadt Grimma festgelegten Betrages.
              rücknehmen.                                           erwehren im Freistaat Sachsen in der jeweili-          Werden die Aufgaben des Kapellenleiters län-
    (4)   Die Leitung der Ortsjugendfeuerwehr obliegt               gen gültigen Fassung geregelt.                         ger als vier Wochen durch den Stellvertreter
          dem Jugendwart der Ortswehr und seinen                                                                           wahrgenommen, erhält dieser die Aufwands-
          Stellvertretern. Der Jugendfeuerwehrwart ist       n §9                                                          entschädigung.
          Angehöriger der aktiven Abteilung der Feuer-           Alters- und Ehrenabteilung                          (6)   Die durch den Einsatz des Musikzuges entste-
          wehr und muss neben feuerwehrspezifischen          (1) In die Alters- und Ehrenabteilung können An-              henden Kosten werden nach der Satzung über
          Kenntnissen über ausreichende Erfahrung im             gehörige der Feuerwehr bei Überlassung der                Leistungen der Gemeindefeuerwehr der Gro-
          Umgang mit Jugendlichen verfügen. Er vertritt          Dienstbekleidung übernommen werden, wenn                  ßen Kreisstadt Grimma berechnet. Verträge
          die Belange der Jugendfeuerwehr gegenüber              sie die nach § 5 Abs.1 und 2 geforderten Vo-              zum Einsatz des Musikzuges der Gemeinde-
          der Ortswehrleitung. Sollte er noch nicht die          raussetzungen erfüllen.                                   feuerwehr Grimma werden zwischen dem In-
          Qualifikation als Jugendwart mit der Juleica-      (2) Der Ortsfeuerwehrausschuss kann auf Antrag                anspruchnehmenden und der Großen Kreis-
          Ausbildung Stufe G erworben haben, hat er              Angehörige der Feuerwehr, welche 25 Dienstjah-            stadt Grimma geschlossen. Der Musikzug
          diese spätestens innerhalb von zwei Jahren zu          re vollendet haben, aus der aktiven Abteilung in          nimmt im Gemeindegebiet an drei Veranstal-
          erbringen und gegenüber dem Ortswehrleiter             die Alters- und Ehrenabteilung übernehmen.                tungen der Großen Kreisstadt Grimma pro Ka-
          nachzuweisen. Ein polizeiliches Führungs-          (3) Die Leitung der Alters- und Ehrenabteilung                lenderjahr unentgeltlich teil.
          zeugnis kann von jeweiligen Ortswehrleiter             der Ortswehren obliegt dem Leiter der Alters-
          verlangt werden.                                       und Ehrenabteilung.                                 n § 12
    (5)   Die Angehörigen der Jugendfeuerwehr können                                                                     Organe der Freiwilligen Feuerwehr
          jährlich aus ihren Reihen einen Sprecher wäh-      n § 10                                                  (1) Organe der Freiwilligen Feuerwehr sind:
          len, der die Interessen der Angehörigen ge-            Ehrenmitglieder                                         Hauptversammlung / Ortsfeuerwehrversamm-
          genüber dem Jugendwart vertritt.                   (1) Der Oberbürgermeister kann auf Vorschlag der            lung
    (6)   Die Leitung der Gemeindejugendfeuerwehr                Gemeindewehrleitung verdiente ehrenamtli-               Gemeindefeuerwehrausschuss / Ortsfeuer-
          und der Kinderfeuerwehren obliegen dem Ge-             che Angehörige der Gemeindefeuerwehr oder               wehrausschuss
          meindejugendwart und seinen Stellvertretern.           Personen, die sich um das Feuerwehrwesen                Örtliche Brandschutzbehörde / Gemeinde-
    (7)   Die Gemeindejugendfeuerwehr trägt den Namen            oder den Brandschutz besonders verdient ge-             wehrleitung / Ortswehrleitung
          Jugendfeuerwehr Große Kreisstadt Grimma.               macht haben, zu Ehrenmitgliedern der Feuer-
                                                                 wehr ernennen.                                      n § 13
    n §8                                                                                                                 Hauptversammlung
        Kinderfeuerwehr                                      n § 11                                                  (1) Unter dem Vorsitz des Sachgebietsleiters der
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    (1) In die Kinderfeuerwehr können Kinder von 6               Musikzug                                                örtlichen Brandschutzbehörde Grimma ist
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K       bis 8 Jahren aufgenommen werden. Dem Auf-            (1) In der Gemeindefeuerwehr Grimma wird ein                jährlich eine ordentliche Hauptversammlung
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