AMTSBLATT Der Großen Kreisstadt Grimma - nHaushaltsplan für 2018 beschlossen
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www.grimma.de 02/2018 | 17. Februar 2018 · 23. Jahrgang AMTSBLATT Der Großen Kreisstadt Grimma nHaushaltsplan für 2018 beschlossen Grimma. Der Haushaltplan der Großen „Perspektivisch wird es der Stadt Grim- desebene der Haushaltsplan und die da- Kreisstadt Grimma für das Jahr 2018 ist ma gelingen, die Haushaltkonsolidie- rin festgelegten Investitionen, nur einen verabschiedet worden. Mit großer rung zu beenden und trotz der unzurei- sehr groben Ausblick geben können. „Ich Mehrheit stimmten die Grimmaer Stadt- chenden Finanzausstattung durch das gehe stark davon aus, dass sich die finan- rätinnen und Stadträte der Haushaltsat- Land Grimma weiter zu entwickeln“, un- ziellen Spielräume der Kommunen in den zung in der Januarsitzung zu. Der Etat terstreicht Kämmerin Grit Naujoks. Ab- nächsten Jahren verbessern werden. Wir umfasst rund 50 Millionen Euro. Die schließend verwies Matthias Berger da- warten ab, ob die Politiker auf Bundes- Umstellung auf das neue kommunale rauf, dass aufgrund der politisch turbu- und Landesebene ihre Versprechen wahr- Haushalts- und Rechnungswesen "dop- lenten Situation auf Bundes- und Lan- machen“, so das Stadtoberhaupt. pelte Buchführung in Konten (Doppik)" wird in den kommenden Jahren eine He- rausforderung für die Verwaltung. Zu- dem befindet sich die Stadt Grimma nach wie vor in der Haushaltskonsoli- dierung, doch trotz knapper Kassen wur- den in den nächsten drei Jahren Investi- tionen von insgesamt 26 Millionen Euro verankert. Der Wiederaufbau der Roggenmühle, der Ersatzneubau der Kindertagesstätte Foto: Detlef Rohde Parthenzwerge oder der Stadionneubau sind große Vorhaben, die die Spitze der rund 500 geplanten Maßnahmen anfüh- ren. Straßensanierung, die Neugestal- tung von Schulhöfen und Investitionen in die soziale Infrastruktur sind im Etat- plan integriert. Jährlich sinkt der Schul- denstand der Stadt. Die Verschuldung wird, auch wie in den vergangenen Jah- ren, mit einer jährlichen Tilgungsrate von etwa 1,3 Millionen abgebaut. „Ende des Jahres 2018“, so der Oberbürger- Foto: Ingenieurbüro Kupsch und Schmutzler GbR meister, „liegen wir bei einer Pro-Kopf- verschuldung von 424 Euro pro Einwoh- In die einstige Roggenmühle unweit des Muldeufers werden dreieinhalb Millionen Euro investiert und das instandgesetzte Gebäude soll zukünftig den Seesportverein Grimma C ner. M Y beherbergen. K
Seite 2 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Grimma Ausgabe 02 | 17. Februar 2018 Stadthausjournal AUS DEM INHALT … Grimmaer Heimatforscher stirbt mit 94 Jahren ➜ Stadthausjournal . . . . . . . . . . . . . . . .2-5 Grimma. Der Grimmaer Heimatforscher ➜ Amtliche Bekanntmachungen . . . . . .6-11 Gerhardt Gimpel verstarb im Alter von 94 ➜ Kindertagesstätten, Schulen | Jugend . 12-14 Jahren. Sein enger Freund Manfred Müller ➜ Senioren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 ➜ Soziales . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 schrieb über ihn: „Schülerinnen und Schüler ➜ Sport und Freizeit . . . . . . . . . . . . . 17-22 sowie das gesamte Lehrerkollegium an der ➜ Kunst und Kultur . . . . . . . . . . . . . . 23-29 Schule am Wallgraben erlebten Gerhardt ➜ Kirchliche Nachrichten . . . . . . . . . 32-33 Gimpel als einen respektvollen und klugen ➜ Herzlichen Glückwunsch . . . . . . . . 35-36 Menschen, der dieses Amt nicht als bloße Foto: Frank Schmidt Tätigkeit, sondern mit Engagement und Das nächste Amtsblatt: Herzblut ausführte. Ein Lehrer eben, wie man ihn sich wünscht.“ ➜ Herausgabe: 17.03.2018 Die Anfänge waren für Gerhardt Gimpel nicht leicht. Die Nazis hatten den gerade mal 18- ➜ Redaktionsschluss: 05.03.2018 Jährigen an die Front geschickt. Schwer verwundet erlebte er das Kriegsende. Er verlor einen Arm. Später wurde er in seiner Geburtsstadt Leipzig Neulehrer. Gerhardt Gimpel spürte, dass Impressum: Stadtverwaltung Grimma, er das pädagogische Geschick im Umgang mit seinen Schülern besaß. Auf dem Lande fehlten Markt 17 | 04668 Grimma, Lehrer. Er fand in der winzigen Sermuther Dorfschule 1950 eine neue Arbeitsstätte und zog nach Grimma. Und dort blieb er bis zum Schluss. Inzwischen hatte er auch seine Familie ge- gründet, die ihm, dann auch zu dritt, ein beglückendes Leben brachte. Mehr und mehr inte- Redaktion Amtsblatt ressierte ihn die Heimatgeschichte. Was lag also näher, als mit dem Rundblick, der damaligen Email: amtsblatt@grimma.de Heimatschrift, ins Gespräch zu kommen und mit Wort und Bild aktiv an der Gestaltung der Hefte mitzuwirken. Das waren seine Worte: „Im Unterschied zur allgemeinen Historie ist Hei- Michaela Wächter, Tel.: 03437/ 98 58 106 matgeschichte weitgehend konkret und nachvollziehbar“. Akribisch und gründlich betrieb er Sebastian Bachran, Tel.: 03437/ 98 58 215 seine Forschungen, suchte engen Kontakt zum Museum. Seine Themen befassten sich unter anderem mit den Juden in Grimma, später erschienen dazu aussagekräftige Bücher (beide Bän- Satz, Druck, Anzeigenannahme, Vertrieb: Riedel KG, G.- de in der Stadtinformation erhältlich). „Nicht einfach abschreiben, sondern intensive Forschun- Schenker-Str. 1, 09244 Lichtenau, Tel.: 037208/876100. Ko- gen, das war sein Prinzip. In all den Jahren vertiefte sich unsere Freundschaft. Die Gespräche stenlose Verteilung an die frei zugängigen Haushalte. Bitte zur kleinen und großen Politik, zu den kleinen und großen Dingen des Lebens überhaupt, brach- beachten Sie, dass sich die Redaktion Veränderungen und An- ten für beide einen Gewinn. Ich hatte in ihm eine grundehrliche Haut gefunden, die sich nicht passungen vorbehält. Es gilt die Anzeigenpreisliste 2017. verbiegt, die kritisch und zugleich tolerant die Ereignisse betrachtet, auch mal einen Wider- spruch erzeugt, doch mit ihrem gesunden Menschenverstand der Wahrheit ziemlich nahe kommt. Ich bleibe ihm dankbar verbunden, weil ich seine Freundschaft erleben durfte, die mein n Mit dem Bus von Bahren Leben bereicherte. Das seinige hat sich vollendet“, so Manfred Müller, dem langjährigen He- nach Grimma und zurück rausgeber, Chefredakteur und Autor der Heimatschrift „Rundblick“. „Mit Gerhardt Gimpel ist ein gelehrter und engagierter Bürger von uns gegangen, den wir in Grimma sehr vermissen wer- Ab dem 26. Februar verbindet eine Buslinie Bah- den,“ so Oberbürgermeister Matthias Berger. ren und Grimma. Immer dienstags und donners- tags, auch in den Ferien, hält der Bus in der Kame- runer Straße und fährt nach Grimma und zurück. Fahrscheine sind beim Busfahrer erhältlich. Mutzschen trauert um Dietmar Günther Fahrzeiten: Hinfahrt kommt als Linie 653 und Grimma/Mutzschen. Dietmar Günther verstarb am 8. Ja- wird zur Linie 694 nuar 2018 im Alter von 73 Jahren. „Ob in der Feuerwehr, im • ab Bahren, Sportverein bei den Fußballern, als Lehrer an der Mutzsche- Kameruner Straße 8:38 Uhr; 12:38 Uhr ner Schule oder kompetenter Ansprechpartner in der Ar- • an Grimma, beitsgruppe Abwasser - er war Mutzschener mit Leib und Nicolaiplatz 8:57 Uhr; 12:57 Uhr Seele, für viele ein guter Freund und ein Herzensmensch. • an Grimma, Wir bedauern sehr, dass er schon so früh von uns gegangen Oberer Bahnhof 9:02 Uhr; 13:02 Uhr ist“, unterstrich Oberbürgermeister Matthias Berger. Über 60 Jahre lang engagierte er sich im Spielmannszug Mutz- Foto: privat Rückfahrt kommt als Linie 694 und schen. Mehrere Jahrzehnte hatte er das Amt des musikali- wird zur Linie 653 schen Leiters inne. Unter seiner Führung entwickelte sich der Spielmannszug stetig und mit • an Grimma, großen Erfolgen weiter. Sein jahrzehntelanges Wirken und Können sowie seine Erfahrungen Oberer Bahnhof 8:16 Uhr; 12:16 Uhr und seine Kameradschaftlichkeit prägten in den vielen Jahren maßgeblich das Leben vieler • an Grimma, Spielleute. Über die Grenzen des Mutzschener Zuges hinaus, engagierte sich Dietmar Günther Nicolaiplatz 8:21 Uhr; 12:21 Uhr aktiv in der Spielmannsbewegung der DDR sowie nach 1990 in den Neuen Bundesländern. • ab Bahren, Und auch nach Beendigung seiner aktiven Zeit stand er den Spielleuten immer mit Rat und Kameruner Straße 8:38 Uhr; 12:38 Uhr Tat zur Seite. „Wir sagen Dank für die Zeit, in der er unser Leben bereicherte. Diese Erinnerun- gen werden uns stets unvergessen bleiben“, fasst Maja Griesinger vom Spielmannszug Mutz- C M Informationen zum Fahrplan auf www.regional- schen zusammen. Y K busleipzig.de oder Tel.: 03425/ 89 89 89
Ausgabe 02 | 17. Februar 2018 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Grimma Seite 3 Stadthausjournal n Friederike hinterließ ihre Spuren Grimma. Orkantief „Friederike“ wütete Mitte Ja- nuar auch über Grimma. Die Feuerwehren im Dauereinsatz, zerstörte Zäune, abgedeckte Dä- cher und umgeknickte Bäume – die erste Sturm- bilanz vermeldete Schäden in Höhe von rund 300.000 Euro an 38 kommunalen Gebäuden. Die Grundschulen in Zschoppach, Großbothen, Mutz- schen, die Oberschulen in Grimma und Böhlen so- wie das Stammhaus des Gymnasiums St. Augus- tin verloren Dachziegel. Die Kindertagesstätten in Grimma-West, am Pulverturm und in Cannewitz büßten Außenspielgeräte ein. Ebenso meldeten zahlreiche Feuerwehren, Dorfgemeinschaftshäu- ser, die Bibliothek, Rathaus, Turnhallen, verschie- dene Bauhoflager und die Klosterkirche Schäden am Dach oder an der Fassade. Zäune am Freibad Kleinbothen, am Jagdhaus Kössern oder an der Grundschule Zschoppach wurden durch umge- stürzte Bäume in Mitleidenschaft gezogen. Einige Orte waren stundenlang ohne Strom. Alle Freiwilligen Feuerwehren und weitere Ein- satzkräfte im gesamten Gemeindegebiet Grim- ma sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kommunalen Bauhöfe waren auf den Beinen. Am Tag des Sturmes und dem darauffolgenden Tag vermeldeten die Grimmaer Wehren über ein- Die Straße durch den Thümmlitzwald ist von umgefallenen Bäumen bedeckt. Foto: Felix Koslowski hundert Einsätze. Geholfen wurde an jeder Ecke. Ursachen waren überwiegend umgefallene Bäu- me auf Straßen und privaten Häusern. Oberbür- Dank aus. Die Wälder der Region traf es hart. gleich gemacht. Im Stadtwald hielten etwa 30 germeister Matthias Berger sprach allen Kamera- Noch immer wird gewarnt, den Wald zu betreten. Bäume die orkanartigen Winde nicht aus. Alle dinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuer- Im Thümmlitzwald knickten die Fichten wie Wanderwege waren durch umgefallene Bäume wehren und allen, die an den Einsätzen rund um Streichhölzer um. Rund acht Prozent des 1.500 und abgebrochene Äste versperrt. den Sturm beteiligt waren, seinen herzlichen Hektar großen Waldes wurden dem Erdboden n Standplatz zum Autofrühling sichern n Helfen Sie mit: Frühjahrputz Grimma. Der Frühling naht. Der Gewerbeverein Grimma und regionale Autohändler, Auto- werkstätten sowie Dienstleister rund ums Gefährt begrüßen die wärmenden Sonnenstrah- Grimma. Für alteingesessene Grimmaer ist er schon zur len mit einer Automesse und einem langen Einkaufstag am Sonnabend, 28. April von 13 Tradition geworden: Der „Subbotnik“. Alljährlich an ei- bis 19 Uhr in der Altstadt. Auf dem Markt wird eine Bühne aufgebaut. Naschereien, Ge- nem Sonnabendvormittag im Frühjahr sieht man zahl- grilltes und Getränke sowie ein Kinderkarussell laden zum Verweilen ein. Händler und Ge- reiche Menschen mit Gummistiefeln und Müllsäcken werbetreibende, die sich am Autofrühling beteiligen wollen, können sich unter info@ge- durch Stadt und Dörfer ziehen. werbeverein-grimma.de oder telefonisch unter 03437/ 91 97 95 anmelden. Der Termin für die nächste Frühjahrsputzaktion ist der 24. März. Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, ih- n Werden Sie Aussteller auf der Immobilienmesse ren Ort nach dem Winterschlaf „fit“ für den Frühling zu Grimma machen. Möglichkeiten zum Mitputzen gibt es viele: Melden Sie uns Ihre Treffpunkte für eine Gesamtüber- Grimma. Wenn am 28. April die dritte Auflage der Grimmaer Immobilienmesse im Rathaus- sicht. Hinweise nimmt Steffi Tröger vom Büro des Ober- saal die Themen Bauen, Wohnen, Grundstückskauf, Modernisieren, Finanzieren und energeti- bürgermeisters unter der Telefonnummer 03437/ 98 58 sche Optimierung in den Fokus stellt, sollten ortsansässige Firmen, die sich mit den Themen 103 gern entgegen. Persönlich können Sie eine „Dreckecke“ beschäftigen, unbedingt dabei sein. Von 9.00 bis 14.00 Uhr ist das Rathaus geöffnet. Tische auch in den Bürgerbüros vor Ort melden oder im Stadthaus, und Stühle werden gestellt. Für die Vorbewerbung der Messe wird eine Werbeumlage erhoben. Weitere Informationen erhalten interessierte Aussteller im Stadthaus, Presse- und Öffentlich- Markt 17, Zimmer 1.03. keitsarbeit, Sebastian Bachran, Markt 17 in Grimma, telefonisch unter 03437/ 98 58 215 oder C per E-Mail: info@grimma.de. Ein Anmeldeformular ist auf der Webseite www.grimma.de hin- Gern können Sie auch eine E-Mail an M Y K terlegt. Für Privatpersonen, die Immobilien oder Grundstücke in Grimma und deren Ortsteilen troeger.steffi@grimma.de schicken. anbieten möchten, wird es einen „Marktplatz“ geben.
Seite 4 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Grimma Ausgabe 02 | 17. Februar 2018 Stadthausjournal n Grimmaerin feiert n Noch anmelden für die 102. Geburtstag „Offene Gartenpforte Muldental“ Ruth Fabian feierte am 29. Januar Grimma. Garten, Leidenschaft, Leben und Besinnung - ein schöner Garten ihren 102. Geburtstag. Die Ner- schenkt seinen Besitzern Ruhe, Kraft und das besondere Lebensgefühl. Der chauerin liegt damit auf Platz 3 der Blick in fremde Gärten ist reizvoll: Die „Offene Gartenpforte Muldental“ lädt ältesten Grimmaerinnen. Unter die am Sonnabend, dem 16. Juni ein, auch die Besitzer der Gärten kennenzu- zahlreichen Geburtstagsgäste lernen und sich auszutauschen. Dabei präsentieren sich Gärten aus Grimma mischte sich auch Oberbürgermeis- und Umgebung von 10.00 bis 17.00 Uhr in ihrer Vielfalt und in ihrer indivi- ter Matthias Berger, der auf das duellen Einzigartigkeit von Kräutergärten bis hin zum Rosengarten in voller Herzlichste gratulierte. In Grimma Pracht. Bis zum 28. Februar können sich Interessierte, die ihre Gärten vor- haben fünf Seniorinnen und Senio- stellen möchten, unter angraeske@gmail.com oder unter der Telefonnum- ren das dreistellige Alter erreicht mer 03437/ 91 55 97 anmelden. Die Initiatorin, Annett Antonia Gräske, ko- und somit leben hier die meisten ordiniert die Teilnehmer der „Offenen Gartenpforte Muldental“. Unter dem über Hundertjährigen des Landkrei- Motto: "Grünes Sachsen - entlang der Mulde, Parthe und Lober" präsentie- ses Leipzig. ren sich drei Initiativen im Verbund mit der Stadt Delitzsch, der Initiative „Offene Gartenpforte Muldental“ und dem Zweckverband Parthenaue. Ein Programmheft dazu folgt Anfang April. Weitere Informationen unter n Eiserne Hochzeit in Schmorditz www.offene-gartenpforte-muldental.de. Am 7. Februar feierten Margarita und Wilfried Kunath aus Schmorditz ihren 65. Hochzeitstag. Thomas Glaser, Ortsvorsteher von Nerchau überbrachte im Namen von Oberbürgermeister Matthias Berger sowie den Stadträten herzli- che Glückwünsche. Es kam zu einer angeregten Unterhaltung in deren Verlauf Thomas Glaser viele lustige Episoden aus dem Leben der Familie Kunath erfuhr. Aber auch Nachdenkliches, gerade über die Kriegswirren und die Nachkriegs- zeit, gab es zu erzählen. Zum Schluss gaben sie dem Ortsvorsteher mit auf den Weg „Dass uns die Lebenskraft erhalten bleibt und dass unsere Kinder, Enkel, Ur-Enkel und ihresgleichen in Frieden leben können“. Der Brunnengarten auf der Westseite des Rittergutes in Kössern ist gerade fertig und kann zum Tag der offenen Gartenpforte bestaunt werden. Über 1.200 Tonnen Erdreich wurden bewegt und somit der alte Barockbrunnen wieder ans Tageslicht geholt. Noch ist der Barockgarten etwas karg, doch die Pflanzen freuen sich auf das bevorstehende Frühlingswunder. Foto: Jörn-Heinrich Tobaben, Rittergut Kössern GbR Eine Öffentliche Verkehrsteilnehmerschulung des Motorsport- club Grimma e.V. im ADMV findet am 2. März, 18.00 Uhr in der Gaststätte "Zur Treve" in der Leipziger Str. 9 in Grethen statt. Der Unkostenbeitrag beträgt 3 Euro. Die Themen sind neue gesetzliche Foto: Thomas Glaser Regelungen 2017/2018 und Schwerpunkte im Sommerfahrverkehr. n Beschäftigung Schwerbehinderter melden n Straßenverkehrsamt des Landkreises Alle Unternehmen mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind verpflichtet die am 15. und 16. März geschlossen Beschäftigung von schwerbehinderten Arbeitnehmern jährlich bis 31. März digital oder in Papierform der örtlichen Arbeitsagentur anzuzeigen. Für tele- Grimma. Aus technischen Gründen bleibt das Straßenverkehrsamt des Land- fonische Anfragen rund um das Anzeigeverfahren und die Beschäftigungs- kreises Leipzig am 15. und 16. März in der Gabelsbergerstraße in Grimma C M pflicht schwerbehinderter Arbeitnehmer ist die Arbeitsagentur unter der geschlossen. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Dienststelle Y K kostenlosen Service-Hotline für Arbeitgeber: 0800 4 5555 20 erreichbar. in 04552 Borna Stauffenbergstraße 4, Haus 6.
Ausgabe 02 | 17. Februar 2018 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Grimma Seite 5 Stadthausjournal n Wechsel an der Feuerwehrspitze in Fremdiswalde n Ortsjubiläum: Grimma/Fremdiswalde. Es war schon ein erheben- Großbardauer bauen der Augenblick, als in der Jahreshauptversammlung auf helfende Hände der Freiwilligen Feuerwehr Fremdiswalde Maik Hammer nach 18 Jahren als Wehrleiter seine Funkti- Großbardau. Im Jahre 1218 wandte sich der on an den jüngeren Thomas Karich weiter gab. Maik sächsische Markgraf Dietrich der Bedrängte Hammer ist seit 38 Jahren Feuerwehrkamerad. „Für mit einem Bittschreiben an die Kirche von mich ist es ein Zeichen für Weitsicht und zeugt für „Parde“. 2018 ist es nun 800 Jahre her, als das ein hohes Verantwortungsgefühl und Mut, seine Dorf Großbardau erstmals auf einem Schrift- reichhaltigen Erfahrungen an den jüngeren Kamera- stück auftauchte. Vom 2. bis 10. Juni 2018 den schon jetzt weiter zu geben. Ab jetzt sitzt er im wird groß gefeiert. Die Vorbereitungen können Einsatzwagen sicher ungewohnt nicht mehr vorn nur reibungslos laufen, wenn viele Menschen links Maik Hammer, rechts Thomas Karich rechts als Chef der Feuerwehr, sondern hinten im im Ort mitziehen und die Jubiläumssause un- (Foto: Steffen Richter) Kofferraum“, so der Nerchauer Ortschaftsrat Steffen terstützen. Aktuell sammeln die Mitstreiterin- Richter in seiner Laudatio. nen der Arbeitsgruppe Kultur Preise für eine Der relativ kleine Ort Fremdiswalde besitzt eine gut funktionierende und hilfsbereite Wehr. Eine treue Tombola am 9. Juni. Die Organisatoren wenden Alters- und Ehrenabteilung, welche alle Berichte mit Stolz verfolgte. Die Kinder- und Jugendabteilun- sich an alle Unternehmen und Menschen, die gen arbeiten vorbildlich, holen viele Preise und die weit über 40 Kameradinnen und Kameraden im ak- Tombola mit Gutscheinen, Sach- und Geld- tiven Dienst sichern die ständige Einsatzbereitschaft. Viele Tausend Stunden Freizeit stehen dahinter, spenden zu unterstützen. Bis 20. April können egal in welcher Feuerwehr: modernstes Gerät und die Ausrüstung, welche die Stadt Grimma zur Verfü- die Preise bei den Mitgliedern des Heimatver- gung stellt, müssen auch im Schlaf beherrscht werden. Viele Lehrgänge, oft an den Wochenenden, dann eines Großbardau in der Bücherei (Parthen- die Übungsstunden, stellen oft auch das Familienleben auf die Probe. „Meinen Respekt an alle, vor al- straße 14) und in der Stadtinformation Grim- lem den Frauen und Kindern“, sagt Steffen Richter. Rettungseinsätze „fragen“ nicht danach, ob es Tag ma am Markt 23 abgegeben werden. Der Ab- oder Nacht ist. Hochwasserschutz und Absicherung von Großveranstaltungen kommen dazu. „Den Ar- lauf des Festumzuges am 10. Juni steht. Ge- beitgebern gilt unser Dank für das Verständnis, wenn ihre Arbeitskräfte schnell einmal los rennen, weil rechnet wird mit 300 Darstellern. Noch werden die Sirene heult“, bedankt sich der Ortschaftsrat. Manchmal sind die Kameraden auch die halbe Nacht Mitwirkende und Unterstützer gesucht. „Bis auf den Beinen und früh klingelt wieder der Wecker. Das Gerätehaus in Fremdiswalde wird dieses Jahr Anfang Mai muss alles klar sein“, so Festum- zehn Jahre alt. Der zugsverantwortlicher Andreas Wittig. Auch die Fuhrpark in Fremdis- finanziellen Mittel müssen dann aufgetrieben walde ist relativ mo- sein, die man nicht aus dem Etat nehmen will, dern. Die 15 aktiven sondern mit Sponsorenhilfe zusammen brin- Feuerwehren der Stadt gen möchte. Wer Fragen zum Festumzug hat, Grimma mit weit über kann sich bei Andreas Wittig unter der Telefon- 500 Feuerwehrfrauen nummer 0152/ 285 46767 melden. Für das be- und -männern, benöti- gleitende Marktreiben werden noch Kunst- gen ständig neue Fahr- handwerker, regionale Händler und Hand- zeuge und Ausrüstung. werksfirmen, die sich bei der Jubiläumsfeier Auch dafür setzte sich präsentieren möchten, gesucht. Entlang des Maik Hammer lautstark Sportplatzweges soll es am Sonnabend, 9. Juni und mit Nachdruck ein. und Sonntag, 10. Juni eine Händler- und Hand- Nicht zuletzt in seiner werkerstraße geben. Alle, die mitmachen Funktion als stellvertre- möchten, können sich bei Steffen Knoll unter tender Gemeindewehr- der Telefonnummer 0177/ 36 27 722 oder per leiter, die er nun weiterhin mit etwas mehr Zeit verfolgt und das gute Verhältnis mit den Verantwortlichen E-Mail unter Firma.Knoll@t-online.de melden. der Stadtverwaltung pflegt und mit auf sachliche Füße stellt. „Die Fußstapfen von Maik Hammer sind Die Mitglieder des Festkomitees müssen dabei groß: Ein gestandener Mann, mit breitem Wissen, der die Fähigkeit besitzt viele Menschen mitzureißen, zu mit einem recht schmalen Budget auskommen begeistern und immer neu zu motivieren. Beispielhaft immer voranzulaufen, der sein Leben in den Dienst und freuen sich deshalb über die zahlreichen stellt, anderen zu helfen, Leben zu retten, der verantwortlich dafür ist, dass alle Frauen und Männer der Spenden. Die Bankverbindung lautet IBAN: Wehr vom Einsatz gesund zurückkommen, dem kullern verlegen die Tränen über das Gesicht, wenn er DE53 8609 5484 5000 1961 28 - BIC: geehrt und gelobt wird. Danke Maik, für alles was du für die Gesellschaft, also für uns alle getan hast“, GEN0DEF1GMV - VR-Bank Muldental Grimma. fasst Steffen Richter zusammen. Weitere Informationen auf www.grossbardau.de n Reparatur der Brandschutztüren in der Oberschule Grimma. Die Brandschutztüren in der Oberschule Grimma wurden repariert. In den letzten acht Mona- ten wurden die gesamten Türen der Schule unter die Lupe genommen. Defekte Türen erfuhren einen Austausch oder konnten repariert werden. Fördermittel vom Freistaat aus dem Programm „Brücken in C M Y die Zukunft bauen“ machten die Investition über 19.500 Euro möglich. Die Stadt Grimma beteiligte K Floßtauziehen sich mit knapp 5.000 Euro Eigenmitteln an der notwendigen Modernisierung.
Seite 6 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Grimma Ausgabe 02 | 17. Februar 2018 Amtliche Bekanntmachungen SITZUNGSTERMINE Stellenausschreibungen n Beigeordnete/r n Sitzung des Stadtrates Donnerstag, 1.3., 17.00 Uhr, Bei der Großen Kreisstadt Grimma ist zum 01.10.2018 die Stelle einer/eines Beigeordneten, zugleich all- Rathaussaal, Markt 27 gemeine Vertretung des Oberbürgermeisters, neu zu besetzen. Die/Der Beigeordnete wird für die Dauer n Sitzung des Technischen Ausschusses von sieben Jahren vom Stadtrat der Großen Kreisstadt Grimma gewählt. Für die Dauer der Amtszeit er- Montag, 5.3., 17.00 Uhr, folgt die Ernennung zur Beamtin/zum Beamten auf Zeit. Die Stelle ist mit der Besoldungsgruppe A16 Sitzungszimmer des Stadthauses, Markt 17 bewertet. Der Geschäftsbereich der/des Beigeordneten umfasst die Aufgabengebiete der Allgemeinen n Sitzung des Verwaltungsausschusses Verwaltung, Bürgerservice und Ordnungsamt mit allen in diesem Zusammenhang anfallenden Kernauf- Montag, 12.3., 17.00 Uhr, gaben. Eine Änderung oder Erweiterung des Geschäftsbereichs bleibt vorbehalten. Bitte schicken Sie Ih- Sitzungszimmer des Stadthauses, Markt 17 re vollständigen aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bis zum 3. April 2018 an den Oberbürger- meister der Großen Kreisstadt Grimma, Herrn Matthias Berger - persönlich -, Markt 16/17, 04668 Grim- ma. Die gesamte Ausschreibung finden Sie unter www.grimma.de. SITZUNGEN DER ORTSCHAFTSRÄTE: n Ausbildung Verwaltungsfachangestellte/r n Beiersdorf: 8.3., 19.00 Uhr, Die Stadtverwaltung Grimma sucht zum 01.09.2018 drei Auszubildende (m/w) zum Verwaltungsfach- Dorfgemeinschaftshaus „Villa Beiersdorf“, angestellten, Fachrichtung: Landes- und Kommunalverwaltung. Das erwartet Sie u.a.: Verwaltungsar- Neue Grimmaer Straße 28 beit und Umgang mit Bürger/innen und Mitarbeiter/innen sowie anderen Auszubildenden, vielfältiger n Böhlen: 5.3., 19.30 Uhr, Einblick in die Arbeitsabläufe der verschiedenen Ämter unter Anwendung des Allgemeinen Verwal- Feuerwehrraum Böhlen, Am Rodelberg 7 tungsrechts auch Rechtsanwendungen in Arbeitsbereichen, wie z.B.: Personal-, Finanz-, Sozialwesen n Döben: 22.2., 19.30 Uhr, und Gewerberecht. Geboten wird eine 3- jährige Ausbildung mit Chance zur Übernahme, eine attraktive Begegnungsstätte Döben, Kirchberg 19 Ausbildungsvergütung nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes, Angebote im 15.3., 19.00 Uhr, Grundstück Gaitzsch, Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements. Bitte schicken Sie Ihre aussagekräftigen Bewer- Nerchauer Landstraße 28, Dorna bungsunterlagen bis zum 22. Februar 2018 an die Stadtverwaltung Grimma, Haupt- und Personalamt, n Dürrweitzschen: 28.2., 19.00 Uhr, Markt 16/17, 04668 Grimma. Die gesamte Ausschreibung finden Sie unter www.grimma.de. Bürgerbüro Dürrweitzschen, Obstland-Straße 30 n Großbardau: 20.2., 18.30 Uhr, n Logopäde (m/w) in der Kindertagesstätte Grimma-West FFW Großbardau, Parthenstraße 2A Ab dem 01.06.2018 ist eine Stelle als Logopäde (m/w) für die Kindertagesstätte „Zwergenland“ befristet n Großbothen: 27.2., 19.30 Uhr, bis zum 31.12.2018 für 20 Std / Woche zu besetzen. Das Aufgabengebiet umfasst u.a. die Beratung, Be- Bürgerbüro Großbothen, Colditzer gleitung und fachliche Unterstützung des Teams und der Einrichtung, die direkte Zusammenarbeit mit Landstraße 1 der Kita-Leitung an der Weiterentwicklung der Einrichtungskonzeption, Aufnahme- und Entwicklungs- n Höfgen: 7.3., 19.00 Uhr, gespräche und Elternabende, sprachpädagogische Arbeit mit Kindern auf Basis von Beobachtung, Doku- Versammlungsraum Schkortitz, mentation, Analyse und Reflexion sowie sprachpädagogische Unterstützung bei der Eingewöhnung. Naundorfer Str. 2 Bitte schicken Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bis zum 28. Februar 2018 an die Stadtverwaltung Grim- n Kössern: 5.3., 19.00 Uhr, ma, Haupt- und Personalamt, Markt 16/17, 04668 Grimma. Die vollständige Ausschreibung finden Sie Jagdhaus Kössern, Kösserner Dorfstraße 1 unter www.grimma.de. n Leipnitz: 14.3., 19.30 Uhr, Gasthof "Zur Linde" Leipnitz, Leipnitzer Hauptstraße 9 n Alleingeschäftsführer (m/w) Stadtwerke Grimma GmbH n Mutzschen: 22.2., 19.00 Uhr, Bürgerbüro Mutzschen, Ab dem 1.8.2018 ist die Stelle des Alleingeschäftsführers der Stadtwerke Grimma GmbH vakant. Die im Untere Hauptstraße 9 Jahr 2013 errichtete Stadtwerke Grimma GmbH ist eine 100 prozentige Tochter der Großen Kreisstadt n Nerchau: 28.2., 18.30 Uhr, Grimma und selbst mit 51 Prozent an der Netzgesellschaft Grimma GmbH & Co.KG beteiligt. Die verblei- Bürgerzentrum Nerchau, benden 49 Prozent an der Netzgesellschaft hält die enviaM. Das erwartet Sie: Sie tragen Verantwortung für alle Geschäftsbereiche des im Aufbau befindlichen kommunalen Unternehmens, insbesondere die Nerchauer Hauptstraße 18 Strom-, Gas- und Nahwärmeversorgung. Dabei werden Sie von einem kleinen, kompetenten Team von n Ragewitz: 27.2., 18.30 Uhr, Mitarbeitern unterstützt. Sie sind Mitgeschäftsführer im Beteiligungsunternehmen. Sie entwickeln und Feuerwehrraum Ragewitz, koordinieren Projekte im Bereich erneuerbare Energien, Wärmeversorgung und Wärmecontracting. Sie Ragewitzer Straße 13 erschließen weitere Geschäftsfelder im Bereich der Daseinsvorsorge für das Unternehmen. Bei Interesse n Zschoppach: 6.3., 19.30 Uhr, bewerben Sie sich bis zum 28. Februar 2018 mit Ihren aussagekräftigen Unterlagen, Ihrer persönlichen Feuerwehrraum Zschoppach, Gehaltsvorstellung und dem möglichen Eintrittsdatum postalisch bei: Stadtwerke Grimma GmbH, Vor- Dorfteichstraße 1 sitzender des Aufsichtsrates persönlich, Lange Straße 17, 04668 Grimma. Die vollständige Ausschrei- Änderungen vorbehalten! bung finden Sie unter www.stadtwerke-grimma.de. Öffentliche Ausschreibungen der Stadt Grimma in der Übersicht Ersatzneubau Kita „Parthenzwerge": • Erd- und Kanalarbeiten • Bauleistung Rohbau • Bauleistung Trockenbau C Aktuelle Ausschreibungen mit vollständigem Wortlaut der Bekanntmachungen werden auf der Webseite M Y der Stadt Grimma unter http://www.grimma.de/buerger_rathaus_ausschreibungen/ veröffentlicht. K
Ausgabe 02 | 17. Februar 2018 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Grimma Seite 7 Amtliche Bekanntmachungen n Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Regionalplans Leipzig-Westsachsen Vom 29.01. bis zum 29.03.2018 können Stellungnahmen zur Gesamtfort- ausdrücklich gewünschte Online-Beteiligung (https://buergerbeteiligung. schreibung des Regionalplans Westsachsen 2008 beim Regionalen Pla- sachsen.de/portal/rpv-westsachsen/beteiligung/aktuelle-themen/1005487) nungsverband Leipzig-Westsachsen abgegeben werden. Alle Bürger in der abzugeben. Bei Fragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte an die Verbands- kreisfreien Stadt Leipzig und den Landkreisen Leipzig sowie Nordsachsen de- geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes Leipzig-Westsachsen tele- ren Belange durch den Regionalplanentwurf betroffen sind, werden gebeten fonisch unter 0341/33741610 oder post@rpv-westsachsen.de. Das Stadtent- Hinweise, Anregungen und Bedenken bei den ausgelegten Stellen in der Lan- wicklungsamt Grimma steht Ihnen bei Nachfragen oder Anregungen gern un- desdirektion Sachsen in Leipzig, im Landratsamt Landkreis Leipzig in Borna ter 03437/ 98 58-410 oder wolff.janine@grimma.de zur Verfügung. und beim Regionalen Planungsverband Westsachsen in Leipzig oder über die n Verfügung: Einziehung öffentlicher Straßen Die Wege Rodelbahn und Schlangengrund in Grimma werden eingezogen. Die Verfügung wird am 17.03.2018 wirksam. Die Gründe für die Einziehung wurden laut Beschluss im Stadtrat der Großen Kreisstadt Grimma vom 23.11.2017 dargelegt. Die Verfügung kann während der Dienstzeiten (Mon- tag und Donnerstag 09.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr, Dienstag 09.00- 12.00 und 13.00-18.00 Uhr, Freitag 09.00-12.00 Uhr) in der Stadtverwal- tung Grimma, Hochbauamt, Sachgebiet Gebäude und Liegenschaften, Markt 16/17, 04668 Grimma eingesehen werden. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntga- be Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Grimma, Hochbauamt SG Gebäude und Liegenschaften, Markt 16/17, 04668 Grimma, einzulegen. Matthias Berger Siegel Oberbürgermeister n Öffentliche Ankündigung der Vermessungsarbeiten zur Katastervermessung und Abmarkung für Flurstücke der Gemarkungen Kössern und Förstgen Auf Grund eines Antrages auf Katastervermessung des Landkreises Leipzig Landratsamt, Straßen- und Hochbauamt werden im Zuge des Straßenaus- baus der Kreisstraße 8330 in Kössern und Förstgen für die Flurstücke 276, 276a und 399 der Gemarkung Kössern und für die Flurstücke 44/1, 287/2 und 276 der Gemarkung Förstgen zum Zweck der Grenzfeststellung und späteren Flurstücksbildung in der Zeit von Februar 2018 bis zum Abschluss der Bau- arbeiten Vermessungsarbeiten durch den öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Dipl.- Ing. Andreas Löcher durchgeführt. Dazu wird es notwendig werden, die anliegenden Grundstücke ab Förstgener Straße 11 und 12 in Kössern bis Schkortitzer Straße 23 in Förstgen zu betreten. C Für weitere Informationen wenden sich die betroffenen Eigentümer bitte an das Vermessungsbüro Dipl. Ing. Andreas Löcher, Clara-Zetkin-Straße 2 in M Y K Grimma, Tel.: 03437/ 913500, Email: info@vb-loecher.de. Ansprechpartner ist Herr Jörg Jersemann.
Seite 8 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Grimma Ausgabe 02 | 17. Februar 2018 Amtliche Bekanntmachungen n Rechtsverordnung der Großen Kreisstadt Grimma über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen im Jahr 2018 Aufgrund von § 53 Abs. 3 i.V.m. § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat n §4 Sachsen (SächsGemO) in der jeweils gültigen Fassung und § 8 Abs. 1 und Ordnungswidrigkeiten Abs. 2 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten im Freistaat Sachsen und Wer als Inhaber einer Verkaufsstelle, als Gewerbetreibender oder als verant- zur Änderung des Gesetzes über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen wortliche Person vorsätzlich oder fahrlässig gegen diese Rechtsverordnung (SächsLadÖffG) in der jeweils gültigen Fassung hat der Stadtrat der Großen verstößt, handelt ordnungswidrig im Sinne des § 11 Abs. 1 SächsLadÖffG. Kreisstadt Grimma in seiner öffentlichen Sitzung am 25.01.2018 die nach- Ordnungswidrigkeiten können gem. § 11 Abs. 2 SächsLadÖffG mit einer folgende Rechtsverordnung beschlossen. Geldbuße bis zu 5.000 EUR geahndet werden. n §1 n §5 Verkaufsoffene Sonntage nach § 8 Abs. 1 SächsLadÖffG Inkrafttreten Die Verkaufsstellen im Gebiet der Großen Kreisstadt Grimma dürfen an den Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. nachfolgenden aufgeführten vier Sonntagen jeweils in der Zeit zwischen 12 Grimma, 29.01.2018 und 18 Uhr geöffnet sein: 25. März 2018 (Bunte Osterzeit in der Stadt und auf dem Land) Matthias Berger Siegel 08. April 2018 (Frühlingserwachen in der Perle des Muldentales) Oberbürgermeister 04. November 2018 (Produktschau) 16. Dezember 2018 (Weihnachtszauber im Muldental) Bekanntmachungsanordnung – Die vorstehende Rechtsverordnung der Großen Kreisstadt Grimma über das Offenhalten von Verkaufsstellen an n §2 Sonntagen im Jahr 2018 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Gemäß § Verkaufsoffene Sonntage nach § 8 Abs. 2 SächsLadÖffG aus Anlass 4 Abs. 4 Satz 1 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) gelten Sat- besonderer regionaler Ereignisse zungen ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu- Die Verkaufsstellen in den nachfolgend bezeichneten Gebieten der Großen stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn Kreisstadt Grimma dürfen zusätzlich anlässlich der benannten regionalen 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, Ereignisse / Feste an den nachfolgend aufgeführten Sonntagen jeweils in der 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung Zeit zwischen 12 und 18 Uhr geöffnet sein: oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen 06. Mai 2018 (Sommerblumenfest in Hohnstädt) Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 13. Mai 2018 (traditionelles Blütenfest in Dürrweitzschen) 4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist 30. September 2018 (28. Stadtfest in der Großen Kreisstadt Grimma) a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder 02. Dezember 2018 (Grimmaer Weihnachtsmarkt) b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Stadt unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung be- n §3 gründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Arbeitnehmerschutz Aus dieser Rechtsverordnung ergibt sich keine Verpflichtung für die Arbeit- Grimma, den 29.1.2018 nehmer des Einzelhandels, während der gesetzlichen Ladenschlusszeiten tä- tig zu werden. Bei Inanspruchnahme der erweiterten Ladenöffnungszeiten sind durch die Gewerbetreibenden die geltenden Arbeitnehmerschutzvor- Matthias Berger Siegel schriften des § 10 Abs. 1 und 2 des SächsLadÖffG einzuhalten. Oberbürgermeister n Öffentliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Grimma „Klarstellungssatzung Ostrau“ nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Der Stadtrat der Stadt Grimma hat in seiner Sitzung am 26.10.2017 mit Be- schluss Nr. SR 10.17 - V 520 die Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB Montag 9.00 – 16.00 Uhr - „Klarstellungssatzung Ostrau“ beschlossen. Die Grenzen für den im Zusam- Dienstag 9.00 – 18.00 Uhr menhang bebauten Ortsteil Ostrau werden gemäß den in der beigefügten Donnerstag 9.00 – 16.00 Uhr Karte ersichtlichen Darstellungen festgelegt. Die beigefügte Planzeichnung Freitag 9.00 – 12.00 Uhr vom 06.07.2017 ist Bestandteil der Satzung. einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Auf die Voraussetzungen Die „Klarstellungssatzung Ostrau“ tritt am Tage ihrer Bekanntmachung für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschrif- in Kraft. ten und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Jedermann kann die Klarstellungssatzung in der Stadtverwaltung Grimma, Unbeachtlich werden demnach C Stadtentwicklungsamt, Markt 17, Zimmer 2.03, 04668 Grimma, während der (1) eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung M Y Dienststunden der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, (2) eine unter K
Ausgabe 02 | 17. Februar 2018 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Grimma Seite 9 Amtliche Bekanntmachungen Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächen- Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, nutzungsplanes (3) nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel 4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist des Abwägungsvorganges wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Be- a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder kanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt geltend ge- b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der macht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Man- Stadt unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung be- gel begründet, ist darzulegen. gründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Sätze 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Demnach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach Grimma, den 6.2.2018 den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht inner- halb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögens- nachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Matthias Berger Siegel Oberbürgermeister Grimma, den 06.02.2018 Matthias Berger Siegel Oberbürgermeister Bekanntmachungsanordnung – Die vorstehende Öffentliche Bekanntma- chung der Großen Kreisstadt Grimma „Klarstellungssatzung Ostrau“ nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit öffentlich be- kannt gemacht. Gemäß § 4 Abs. 4 Satz 1 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) gelten Satzungen ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, n Öffentliche Bekanntmachung der Satzung zur Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Kernstadt Mutzschen“ Der Stadtrat der Stadt Grimma hat in seiner Sitzung am 26.10.2017 mit Beschluss n §1 Nr. SR 10.17 - V 519 die Satzung nach § 162 Abs. 2 BauGB sowie § 4 der Ge- Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets „Kernstadt“ meindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) - zur Aufhebung der Die vom Stadtrat am 20.11.2007 beschlossene Satzung über die förmliche Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Kernstadt“ Mutz- Festlegung des Sanierungsgebiets „Kernstadt“, ortsüblich bekanntgemacht schen beschlossen. Die Abgrenzung des förmlich festgelegten Sanierungsge- und in Kraft getreten am 19.12.2007, sowie die Änderung der Satzung über bietes wird gemäß der beigefügten Karte festgelegt. Die beigefügte Planzeich- die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets, vom Stadtrat am nung vom 28.08.2017 ist Bestandteil der Satzung. 22.09.2009 beschlossen und am 02.10.2009 öffentlich bekanntgemacht und in Kraft getreten, wird aufgehoben. n §2 Gebiet der aufgehobenen Sanierung Das Gebiet, das hiernach nicht mehr der Sanierung unterliegt, ist im Lage- plan der STEG Stadtentwicklung GmbH vom 23.08.2017 mit einem Umfas- sungsband gekennzeichnet. n §3 In-Kraft-Treten (1) Die Satzung tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft. (2) Das Grundbuchamt ist zu ersuchen, bei den Grundstücken den Sanie- rungsvermerk zu löschen. Grimma, den 27.10.2017 Matthias Berger Siegel Oberbürgermeister C M Y Kernstadt Mutzschen; Abgrenzung des förmlich K festgelegten Sanierungsgebietes (Fläche ca. 2,2 ha)
Seite 10 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Grimma Ausgabe 02 | 17. Februar 2018 Amtliche Bekanntmachungen Bekanntmachungsanordnung – Die vorstehende Satzung zur Aufhebung 4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Kern- a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder stadt“ Mutzschen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Gemäß § 4 Abs. b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der 4 Satz 1 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) gelten Satzungen Stadt unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung be- ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande ge- gründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. kommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, Grimma, den 27.10.2017 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Matthias Berger Siegel Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, Oberbürgermeister Der Technische Ausschuss fasste Beschluss: TA 12.17 – V 325 Der Verwaltungsausschuss fasste in seiner Sitzung am 27.11.2017 Verzicht auf das gesetzliche Vorkaufsrecht. Der in seiner Sitzung am 04.12.2017 nachfolgende Beschlüsse: Technische Ausschuss beschließt den Verzicht auf nachfolgende Beschlüsse: das gesetzliche Vorkaufsrecht für die UR-Nr. 2411/2017 vom 24.10.2017, Notar Winfried Beschluss: TA 12.17 – V 321 Schmitt, GrundstückFlurstück 1295 der Gemar- Beschluss: VA 12.17 – V 120 Antrag auf Befreiung nach § 31 Absatz 2 des kung Grimma gem. § 28 BauGB vorbehaltlich der Annahme von Spenden für die Feuerwehr der Baugesetzbuches von den Festsetzungen des Übersendung der Vorkaufsrechtsabwendung. Großen Kreisstadt Grimma. Der Verwaltungs- Bebauungsplanes Nr. 78 "Waldwinkel" der ausschuss beschließt die Annahme von Spenden Stadt Grimma. Der Technische Ausschuss be- Beschluss: TA 12.17 – V 326 in Höhe von 1.350 Euro. schließt für das Flurstück 1394/8 der Gemarkung Genehmigung nach § 144 BauGB. Der Techni- Grimma, Waldwinkel 12c und Waldwinkel 12d sche Ausschuss beschließt die Zustimmung bzgl. Beschluss: VA 12.17 – V 121 folgende Befreiung von den Festsetzungen des der UR-Nr. 2505/2017 vom 06.11.2017, Notar Annahme von Zuwendungen im Amt für Schu- Bebauungsplanes Nr. 78 „Waldwinkel“: Zulässig- Schmitt Grundstück Weberstr. 12, 04668 Grim- len, Soziales, Kultur. Der Verwaltungsausschuss keit einer Überschreitung der festgesetzten ma, Flurstück 482 der Gemarkung gem. § 144 beschließt die Annahme von zweckgebundenen Grundflächenzahl (GRZ) von 0,2 um 45% auf eine BauGB - Kaufvertrag. Zuwendungen in Höhe von insgesamt 877,10 Euro geplante GRZ von 0,29. sowie Sachspenden im Gesamtwert von 400 Euro. Beschluss: TA 12.17 – V 327 Genehmigung nach § 144 BauGB. Der Techni- Beschluss: TA 12.17 – V 322 Beschluss: VA 12.17 – V 122 sche Ausschuss beschließt die Zustimmung bzgl. Vergabe von Bauleistungen - Objekt: Instand- Annahme von Spenden für den Weihnachts- der UR-Nr. 2506/2017 vom 06.11.2017, Notar setzung der Historischen Stadtmauer Grimma markt Grimma. Der Verwaltungsausschuss be- Schmitt, Grundstück Weberstr. 12, 04668 Grimma, nach Hochwasser 2013 2. Bauabschnitt Paul- schließt die Annahme von zweckgebundenen Flurstück 482 der Gemarkung Grimma gem. § 144 Gerhardt-Straße 31 - 35, 04668 Grimma, TO: Spenden sowie einer Sachspende in Höhe von BauGB – Belastung mit einem Grundpfandrecht. Mauerwerk - SVA 486/17, Kostenermittlung insgesamt 18.558,68 Euro. von IB Schneider: 70.086,60 Euro brutto. Der Beschluss: TA 12.17 – V 328 Technische Ausschuss beschließt die Vergabe der Beschluss: VA 12.17 – V 123 Genehmigung nach § 144 BauGB. Der Techni- Bauleistung unter dem Vorbehalt des wider- Antrag auf überplanmäßige Mittelbereitstel- sche Ausschuss beschließt die Zustimmung bzgl. spruchslosen Fristablaufs gem. § 8 SächsVerga- lung, Objekt: Grundschule Großbothen, Wil- der UR-Nr. 2411/2017 vom 24.10.2017, Notar beG an die Firma: Baugenossenschaft Grimma helm-Ostwald-Str. 6, 04668 Grimma, TO: Winfried Schmitt, Grundstück Flurstück 1295 der e.G., Wallgraben 18, 04668 Grimma, Auftrags- Gemarkung Grimma gem. § 144 BauGB - Kauf- Nichtöffentliche Erschließung von Schmutz- summe: 94.237,41 Euro brutto. vertrag. und Regenwasser. Der Verwaltungsausschuss beschließt für die Grundschule Großbothen eine Beschluss: TA 12.17 – V 323 Beschluss: TA 12.17 – V 329 überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von Ankauf des Grundstücks nahe ehem. Sport- Genehmigung nach § 144 BauGB. Der Techni- 30.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt aus Mehr- platz Am Waltherturm, Gemarkung Grimma, sche Ausschuss beschließt die Zustimmung bzgl. einzahlung aus Grundstücksverkäufen. Flurstück 1027/30. Der Technische Ausschuss der UR-Nr. 1153/2017 vom 26.10.2017, Notarin beschließt den Erwerb des Grundstücks Gemar- Doberenz, Leipzig - Teilung in vier Wohneinhei- Beschluss: VA 12.17 – V 124 kung Grimma, Flurstück 1027/30 mit einer Größe ten, Grundstück Schulstr. 32, 04668 Grimma, Antrag auf überplanmäßige Mittelbereitstel- von 332 qm zum Zwecke der Weiterverpachtung Flurstück 254 Gemarkung Grimma gem. § 144 lung, Objekt: Kita "Sonnenschein" Cannewitz, zu einem Kaufpreis von 6.308 Euro. BauGB - Teilungsantrag in vier Wohneinheiten. Fischerplatz 1 in 04668 Grimma, TO: Rückbau Kleinkläranlage und Anbindung der Schmutz- Beschluss: TA 12.17 – V 324 Beschluss: TA 12.17 – V 330 u. Regenwasserleitung an neuen Schmutzwas- Verzicht auf das gesetzliche Vorkaufsrecht. Der Genehmigung nach § 144 BauGB. Der Technische serkanal der KWW. Der Verwaltungsausschuss Technische Ausschuss beschließt den Verzicht auf Ausschuss beschließt die Zustimmung bzgl. der UR- beschließt für die Kita „Sonnenschein“ in Canne- das Vorkaufsrecht für die UR-Nr. 2505/2017 vom Nr. 973/2017 vom 21.09.2017, Notar Tilo Richter witz eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in 06.11.2017, Notar Schmitt, Grundstück Weberstr. Grundstück: Brückenstr. 37, 04668 Grimma, Flur- Höhe von 22.000 Euro. Die Finanzierung der Mit- C M 12, 04668 Grimma, Flurstück 482 der Gemarkung stück 55 der Gemarkung Grimma gem. § 144 BauGB tel erfolgt aus Bauvorhaben, in denen die veran- Y K gem. § 28 BauGB. - Nießbrauchrecht (Jahreswert 15.000 Euro). schlagten Gesamtkosten nicht erreicht wurden.
Ausgabe 02 | 17. Februar 2018 Amtsblatt der Großen Kreisstadt Grimma Seite 11 Amtliche Bekanntmachungen | Bürgerservice Beschluss: SR 12.17 – V 536 Beschluss: SR 12.17 – V 539 Der Stadtrat fasste in seiner 1. Ergänzung zum Baubeschluss vom 19.03.2015 Billigung und Offenlage des Bebauungsplanes Nr. Sitzung am 14.12.2017 nachfolgende (SR 138/2015) und Finanzierungsbeschluss nach 84 "Erweiterung Gewerbegebiet Obstland Dürr- Beschlüsse: Zuwendung gem. Projektantrag - Vorhaben: Er- weitzschen" in der Fassung vom 14.12.2017. Der satzneubau Seesportvereinsgebäude "A. Köbis" Stadtrat billigt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. Beschluss: SR 12.17 – V 533 e.V. an anderer Stelle, einschl. Abbruch; Städte- 84 „Erweiterung Gewerbegebiet Obstland Dürr- Gesellschaftsvertrag der Grimmaer Wohnungs- bauliches Denkmalschutzprogramm "Östliche weitzschen“ in der Fassung vom 14.12.2017 samt und Baugesellschaft mbH. Der Stadtrat Grimma Altstadt Grimma" Sanierung des Gebäudes Groß- Begründung und Umweltbericht gemäß § 2 Abs. 4 beschließt den neuen Gesellschaftsvertrag der mühle 4, ehem. Roggenmühle, 04668 Grimma. BauGB und bestimmt diese und die nach Ein- Grimmaer Wohnungs- und Baugesellschaft mbH. Der Stadtrat beschließt die gemäß Projektantrag schätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorlie- konkretisierte Planunterlage und Finanzierung zur genden umweltbezogenen Stellungnahmen ge- Beschluss: SR 12.17 – V 534 Realisierung der Maßnahme. mäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Offenlage. Gleichzeitig Auflösung der Fürstenschüler Stiftung. Der wird die Beteiligung der Behörden und der Träger Stadtrat beschließt: Beschluss: SR 12.17 – V 537 öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie 1. Die Auflösung der Fürstenschüler Stiftung Antrag auf außerplanmäßige Mittelbereitstel- die Abstimmung mit den Nachbargemeinden (§ 3 zum 31.12.2017. lung, Objekt: Bürgerbüro, Bürgertreff Dürr- Abs. 2 BauGB) durchgeführt. Die nach Einschät- 2. Die Zuwendung der nach Auflösung erhalte- weitzschen, Obstland-Straße 35, 04668 Grim- zung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegen- nen Vermögenswerte an die Augustiner Stif- ma, TO: Bauliche Herstellung in Folge Nut- den umweltbezogenen Stellungnahmen sind fol- tung. zungsänderung zum Bürgerbüro, Bürgertreff in gende: Landratsamt Nordsachsen, Landesdirekti- Dürrweitzschen. Der Stadtrat beschließt für die on Sachsen, Regionaler Planungsverband Leipzig- Beschluss: SR 12.17 – V 535 bauliche Herstellung in Folge Nutzungsänderung Westsachsen, Sächsisches Landesamt für Um- Außerplanmäßige Mittelbereitstellung für die zum Bürgerbüro und Bürgertreff in Dürrweitz- welt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), Lan- Neuanschaffung eines Transporters im Bereich schen eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung desamt für Archäologie, Industrie- und Handels- Bauhof. Der Stadtrat beschließt die außerplan- in Höhe von 45.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt kammer zu Leipzig, Ökolöwe, Grüne Liga Sachsen mäßige Mittelbereitstellung für die Neuanschaf- aus Mehreinnahmen der Grundstücksverkäufe. e.V., Landesverein Sächsischer Heimatschutz. Die fung eines Transporters in Höhe von 44.000 Euro Verwaltung wird beauftragt, den Offenlegungs- im Bereich Bauhof. Die Finanzierung erfolgt aus Beschluss: SR 12.17 – V 538 zeitraum zu bestimmen, diesen rechtzeitig orts- Mehrerlösen bei der Überwachung des fließenden Beschluss zur Entsorgung Erdmassen Fa. ESA üblich bekanntzumachen, gleichzeitig die Nach- Verkehrs, der Gewerbesteuer und aus dem Ver- GmbH, Broner Ring in 04668 Grimma. Der bargemeinden, Behörden und Träger öffentlicher kaufserlös eines Dienstfahrzeugs. Stadtrat beschließt die Maßnahme zur Entsor- Belange zu benachrichtigen und um die Abgabe gung von Erdmassen. einer Stellungnahme zu bitten. n Stadthaus, Markt 17: Mo. 9.00-16.00 Uhr • Di. 14.00-18.00 Uhr • Do. 14.00-16.00 Uhr • Tel.: n Stadtarchiv, August-Bebel-Straße 10: Mo. 9.00-18.00 Uhr • Mi. geschlossen • Do. 9.00-16.00 034384/ 91 910 • Fax: 034384/ 91928 • An- 13.00-16.00 Uhr • Di. 9.00-12.00 und 13.00- Uhr • Fr. 9.00-12.00 Uhr • Tel.: 03437/ 98 58 0 • sprechpartnerin: Andrea Döring • E-Mail: buer- 18.00 Uhr • Do. 9.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr Fax: 03437/ 98 58 226 • E-Mail: info@grimma.de gerbuero.grossbothen@t-online.de – Am 19. und • sowie nach Vereinbarung , Tel.: 03437/ 98 58 22. Februar geschlossen. 217 • Fax: 03437/ 98 58 226 • E-Mail: stadtar- n Bürgerbüro Grimma, Markt 17 – Pass- und chiv@grimma.de Meldewesen: Mo. 9.00-16.00 Uhr • Di. 9.00- n Wohngeldbehörde, Markt 17: Mo. 9.00- 18.00 Uhr • Mi. geschlossen • Do. 9.00-16.00 Uhr 16.00 Uhr • Di. 9.00-18.00 Uhr • Mi. geschlossen n Mieterverein Meißen und Umgebung e.V. • Fr. 9.00-12.00 Uhr • Sa. 9.00-12.00 Uhr • Tel.: • Do. 9.00-16.00 Uhr • Fr. 9.00-12.00 Uhr • Tel.: Beratungsstelle Grimma, Markt 22: jeden 2., 3. 03437/ 98 58 258 • Fax: 03437/ 98 58 226 • E- 03437/ 98 58 -481 /-482 • Fax: 03437/ 98 58 480 und 4. Donnerstag, ab 14.00 Uhr, nach vorheriger Mail: buergerbuero@grimma.de. Fundbüro: Er- • E-Mail: info@grimma.de Terminvereinbarung (Tel.: 03521/ 45 36 02 oder E- reichbar ist das Fundbüro zu den üblichen Sprech- Mail: sekretariat@mieterverein-meisen.de) zeiten des Bürgerbüros oder telefonisch unter der n Standesamt, Sachgebiet Steuern, Sachge- Rufnummer 03437/ 98 58 272. biet Vollstreckung im Bürgerzentrum Nerchau, n Deutsche Rentenversicherung, Beratungsstelle Nerchauer Hauptstraße 18: Mo. 9.00-12.00 Uhr • Grimma, Markt 15 (Hintereingang über Nicolaiplatz): n Bürgerbüro Nerchau, Nerchauer Hauptstraße Di. 9.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr • Mi. ge- montags, dienstags und donnerstags, Terminverein- 18, Pass- und Meldewesen: Di. 9.00-12.00 Uhr schlossen • Do. 9.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 barung unter Tel.: 0341/ 550-55 oder per E-Mail un- und 13.00-18.00 Uhr • Tel.: 03437/ 98 58 134 • Uhr • Fr. 9.00-12.00 Uhr • Tel.: 03437/ 98 58 265 ter leipzig-aub@drv-md.de. Allgemeine Auskunfts- Fax: 03437/ 98 58 227 (Standesamt), 03437/ 98 58 311 (Steuern) • Fax: und Beratungsstelle | Georg-Schumann-Straße 146 | 03437/ 98 58 227 • E-Mail: info@grimma.de 04159 Leipzig | Tel.: 0341/ 550-55 | Öffnungszeiten: n Bürgerbüro Mutzschen, Untere Hauptstra- Mo. 8.00-15.00 Uhr; Di., Do. 8.00-18.00 Uhr; Mi. ße 9, Pass- und Meldewesen: Do. 9.00-12.00 Uhr n Amt für Schulen, Soziales und Kultur, Nico- 8.00-13.00 Uhr; Fr. 8.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr • Tel.: 034385/ 807 0 • Fax: laiplatz 13: Öffnungszeiten wie Stadthaus, Tel.: 034385/ 807 22 03437/ 98 58 230 • Fax.: 03437/ 98 58 226 • E- n Schiedsstelle, Markt 15, Hofeingang: jeden 1. Mail: info@grimma.de und 3. Mittwoch im Monat jeweils von 16.00-18.00 n Bürgerbüro Dürrweitzschen, Obstland- Uhr. Friedensrichter: Dirk Langner, stellvertretende Straße 30, Pass- und Meldewesen: Mo. 9.00- n Ordnungsamt mit Gewerbeamt, Marktgasse 2 Friedensrichterin: Eva-Luise Müller. Terminreservie- 12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr • Tel.: 034386/ 50 Mo. 9.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr • Di. rung unter Tel.: 03437/ 98 58 250. Zudem sind die 921 • Fax. 034386/ 50 923 9.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr • Mi. ge- Schlichter zu den genannten Zeiten unter der Tele- schlossen • Do. 9.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 fonnummer 03437/ 98 58 165 erreichbar. C n Bürgerbüro Großbothen, Colditzer Land- Uhr • Fr. 9.00-12.00 Uhr • Tel.: 03437/ 98 58 250 • M Y straße 1 (Kein Pass- und Meldewesen): Mo. Fax: 03437/ 98 58 226 • E-Mail: info@grimma.de K
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