AMTSBLATT Der Großen Kreisstadt Grimma - nHaushaltsplan für 2018 beschlossen

Die Seite wird erstellt Santiago-Stefan Popp
 
WEITER LESEN
AMTSBLATT Der Großen Kreisstadt Grimma - nHaushaltsplan für 2018 beschlossen
www.grimma.de                             02/2018 | 17. Februar 2018 · 23. Jahrgang

    AMTSBLATT
    Der Großen Kreisstadt Grimma

     nHaushaltsplan für 2018 beschlossen

     Grimma. Der Haushaltplan der Großen          „Perspektivisch wird es der Stadt Grim-      desebene der Haushaltsplan und die da-
     Kreisstadt Grimma für das Jahr 2018 ist      ma gelingen, die Haushaltkonsolidie-         rin festgelegten Investitionen, nur einen
     verabschiedet worden. Mit großer             rung zu beenden und trotz der unzurei-       sehr groben Ausblick geben können. „Ich
     Mehrheit stimmten die Grimmaer Stadt-        chenden Finanzausstattung durch das          gehe stark davon aus, dass sich die finan-
     rätinnen und Stadträte der Haushaltsat-      Land Grimma weiter zu entwickeln“, un-       ziellen Spielräume der Kommunen in den
     zung in der Januarsitzung zu. Der Etat       terstreicht Kämmerin Grit Naujoks. Ab-       nächsten Jahren verbessern werden. Wir
     umfasst rund 50 Millionen Euro. Die          schließend verwies Matthias Berger da-       warten ab, ob die Politiker auf Bundes-
     Umstellung auf das neue kommunale            rauf, dass aufgrund der politisch turbu-     und Landesebene ihre Versprechen wahr-
     Haushalts- und Rechnungswesen "dop-          lenten Situation auf Bundes- und Lan-        machen“, so das Stadtoberhaupt.
     pelte Buchführung in Konten (Doppik)"
     wird in den kommenden Jahren eine He-
     rausforderung für die Verwaltung. Zu-
     dem befindet sich die Stadt Grimma
     nach wie vor in der Haushaltskonsoli-
     dierung, doch trotz knapper Kassen wur-
     den in den nächsten drei Jahren Investi-
     tionen von insgesamt 26 Millionen Euro
     verankert.

     Der Wiederaufbau der Roggenmühle,
     der Ersatzneubau der Kindertagesstätte                                                                             Foto: Detlef Rohde
     Parthenzwerge oder der Stadionneubau
     sind große Vorhaben, die die Spitze der
     rund 500 geplanten Maßnahmen anfüh-
     ren. Straßensanierung, die Neugestal-
     tung von Schulhöfen und Investitionen
     in die soziale Infrastruktur sind im Etat-
     plan integriert. Jährlich sinkt der Schul-
     denstand der Stadt. Die Verschuldung
     wird, auch wie in den vergangenen Jah-
     ren, mit einer jährlichen Tilgungsrate
     von etwa 1,3 Millionen abgebaut. „Ende
     des Jahres 2018“, so der Oberbürger-
                                                                                             Foto: Ingenieurbüro Kupsch und Schmutzler GbR
     meister, „liegen wir bei einer Pro-Kopf-
     verschuldung von 424 Euro pro Einwoh-        In die einstige Roggenmühle unweit des Muldeufers werden dreieinhalb Millionen Euro
                                                  investiert und das instandgesetzte Gebäude soll zukünftig den Seesportverein Grimma
C
     ner.
M
Y                                                 beherbergen.
K
AMTSBLATT Der Großen Kreisstadt Grimma - nHaushaltsplan für 2018 beschlossen
Seite 2                                               Amtsblatt der Großen Kreisstadt Grimma                                   Ausgabe 02 | 17. Februar 2018

                                                                                                                                        Stadthausjournal

   AUS DEM INHALT …                                                  Grimmaer Heimatforscher stirbt mit 94 Jahren
  ➜    Stadthausjournal . . . . . . . . . . . . . . . .2-5           Grimma. Der Grimmaer Heimatforscher
  ➜    Amtliche Bekanntmachungen . . . . . .6-11                     Gerhardt Gimpel verstarb im Alter von 94
  ➜    Kindertagesstätten, Schulen | Jugend . 12-14
                                                                     Jahren. Sein enger Freund Manfred Müller
  ➜    Senioren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
  ➜    Soziales . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
                                                                     schrieb über ihn: „Schülerinnen und Schüler
  ➜    Sport und Freizeit . . . . . . . . . . . . . 17-22            sowie das gesamte Lehrerkollegium an der
  ➜    Kunst und Kultur . . . . . . . . . . . . . . 23-29            Schule am Wallgraben erlebten Gerhardt
  ➜    Kirchliche Nachrichten . . . . . . . . . 32-33                Gimpel als einen respektvollen und klugen
  ➜    Herzlichen Glückwunsch . . . . . . . . 35-36                  Menschen, der dieses Amt nicht als bloße Foto: Frank Schmidt
                                                                     Tätigkeit, sondern mit Engagement und
   Das nächste Amtsblatt:                                            Herzblut ausführte. Ein Lehrer eben, wie man ihn sich wünscht.“
   ➜ Herausgabe: 17.03.2018                                          Die Anfänge waren für Gerhardt Gimpel nicht leicht. Die Nazis hatten den gerade mal 18-
   ➜ Redaktionsschluss: 05.03.2018                                   Jährigen an die Front geschickt. Schwer verwundet erlebte er das Kriegsende. Er verlor einen
                                                                     Arm. Später wurde er in seiner Geburtsstadt Leipzig Neulehrer. Gerhardt Gimpel spürte, dass
  Impressum: Stadtverwaltung Grimma,                                 er das pädagogische Geschick im Umgang mit seinen Schülern besaß. Auf dem Lande fehlten
  Markt 17 | 04668 Grimma,
                                                                     Lehrer. Er fand in der winzigen Sermuther Dorfschule 1950 eine neue Arbeitsstätte und zog
                                                                     nach Grimma. Und dort blieb er bis zum Schluss. Inzwischen hatte er auch seine Familie ge-
                                                                     gründet, die ihm, dann auch zu dritt, ein beglückendes Leben brachte. Mehr und mehr inte-
  Redaktion Amtsblatt
                                                                     ressierte ihn die Heimatgeschichte. Was lag also näher, als mit dem Rundblick, der damaligen
  Email:     amtsblatt@grimma.de
                                                                     Heimatschrift, ins Gespräch zu kommen und mit Wort und Bild aktiv an der Gestaltung der
                                                                     Hefte mitzuwirken. Das waren seine Worte: „Im Unterschied zur allgemeinen Historie ist Hei-
  Michaela Wächter, Tel.: 03437/ 98 58 106
                                                                     matgeschichte weitgehend konkret und nachvollziehbar“. Akribisch und gründlich betrieb er
  Sebastian Bachran, Tel.: 03437/ 98 58 215                          seine Forschungen, suchte engen Kontakt zum Museum. Seine Themen befassten sich unter
                                                                     anderem mit den Juden in Grimma, später erschienen dazu aussagekräftige Bücher (beide Bän-
  Satz, Druck, Anzeigenannahme, Vertrieb: Riedel KG, G.-             de in der Stadtinformation erhältlich). „Nicht einfach abschreiben, sondern intensive Forschun-
  Schenker-Str. 1, 09244 Lichtenau, Tel.: 037208/876100. Ko-         gen, das war sein Prinzip. In all den Jahren vertiefte sich unsere Freundschaft. Die Gespräche
  stenlose Verteilung an die frei zugängigen Haushalte. Bitte        zur kleinen und großen Politik, zu den kleinen und großen Dingen des Lebens überhaupt, brach-
  beachten Sie, dass sich die Redaktion Veränderungen und An-        ten für beide einen Gewinn. Ich hatte in ihm eine grundehrliche Haut gefunden, die sich nicht
  passungen vorbehält. Es gilt die Anzeigenpreisliste 2017.          verbiegt, die kritisch und zugleich tolerant die Ereignisse betrachtet, auch mal einen Wider-
                                                                     spruch erzeugt, doch mit ihrem gesunden Menschenverstand der Wahrheit ziemlich nahe
                                                                     kommt. Ich bleibe ihm dankbar verbunden, weil ich seine Freundschaft erleben durfte, die mein
n Mit dem Bus von Bahren                                             Leben bereicherte. Das seinige hat sich vollendet“, so Manfred Müller, dem langjährigen He-
  nach Grimma und zurück                                             rausgeber, Chefredakteur und Autor der Heimatschrift „Rundblick“. „Mit Gerhardt Gimpel ist ein
                                                                     gelehrter und engagierter Bürger von uns gegangen, den wir in Grimma sehr vermissen wer-
Ab dem 26. Februar verbindet eine Buslinie Bah-                      den,“ so Oberbürgermeister Matthias Berger.
ren und Grimma. Immer dienstags und donners-
tags, auch in den Ferien, hält der Bus in der Kame-
runer Straße und fährt nach Grimma und zurück.
Fahrscheine sind beim Busfahrer erhältlich.
                                                                     Mutzschen trauert um Dietmar Günther
 Fahrzeiten:
 Hinfahrt kommt als Linie 653 und                                    Grimma/Mutzschen. Dietmar Günther verstarb am 8. Ja-
 wird zur Linie 694                                                  nuar 2018 im Alter von 73 Jahren. „Ob in der Feuerwehr, im
 • ab Bahren,                                                        Sportverein bei den Fußballern, als Lehrer an der Mutzsche-
   Kameruner Straße 8:38 Uhr; 12:38 Uhr                              ner Schule oder kompetenter Ansprechpartner in der Ar-
 • an Grimma,                                                        beitsgruppe Abwasser - er war Mutzschener mit Leib und
   Nicolaiplatz        8:57 Uhr; 12:57 Uhr                           Seele, für viele ein guter Freund und ein Herzensmensch.
 • an Grimma,                                                        Wir bedauern sehr, dass er schon so früh von uns gegangen
   Oberer Bahnhof      9:02 Uhr; 13:02 Uhr                           ist“, unterstrich Oberbürgermeister Matthias Berger. Über
                                                                     60 Jahre lang engagierte er sich im Spielmannszug Mutz- Foto: privat
 Rückfahrt kommt als Linie 694 und                                   schen. Mehrere Jahrzehnte hatte er das Amt des musikali-
 wird zur Linie 653                                                  schen Leiters inne. Unter seiner Führung entwickelte sich der Spielmannszug stetig und mit
 • an Grimma,                                                        großen Erfolgen weiter. Sein jahrzehntelanges Wirken und Können sowie seine Erfahrungen
   Oberer Bahnhof      8:16 Uhr; 12:16 Uhr                           und seine Kameradschaftlichkeit prägten in den vielen Jahren maßgeblich das Leben vieler
 • an Grimma,                                                        Spielleute. Über die Grenzen des Mutzschener Zuges hinaus, engagierte sich Dietmar Günther
   Nicolaiplatz        8:21 Uhr; 12:21 Uhr                           aktiv in der Spielmannsbewegung der DDR sowie nach 1990 in den Neuen Bundesländern.
 • ab Bahren,                                                        Und auch nach Beendigung seiner aktiven Zeit stand er den Spielleuten immer mit Rat und
   Kameruner Straße 8:38 Uhr; 12:38 Uhr                              Tat zur Seite. „Wir sagen Dank für die Zeit, in der er unser Leben bereicherte. Diese Erinnerun-
                                                                     gen werden uns stets unvergessen bleiben“, fasst Maja Griesinger vom Spielmannszug Mutz-                    C
                                                                                                                                                                                 M
Informationen zum Fahrplan auf www.regional-                         schen zusammen.                                                                                             Y
                                                                                                                                                                                 K

busleipzig.de oder Tel.: 03425/ 89 89 89
AMTSBLATT Der Großen Kreisstadt Grimma - nHaushaltsplan für 2018 beschlossen
Ausgabe 02 | 17. Februar 2018                                  Amtsblatt der Großen Kreisstadt Grimma                                          Seite 3

         Stadthausjournal

    n Friederike hinterließ ihre Spuren
    Grimma. Orkantief „Friederike“ wütete Mitte Ja-
    nuar auch über Grimma. Die Feuerwehren im
    Dauereinsatz, zerstörte Zäune, abgedeckte Dä-
    cher und umgeknickte Bäume – die erste Sturm-
    bilanz vermeldete Schäden in Höhe von rund
    300.000 Euro an 38 kommunalen Gebäuden. Die
    Grundschulen in Zschoppach, Großbothen, Mutz-
    schen, die Oberschulen in Grimma und Böhlen so-
    wie das Stammhaus des Gymnasiums St. Augus-
    tin verloren Dachziegel. Die Kindertagesstätten in
    Grimma-West, am Pulverturm und in Cannewitz
    büßten Außenspielgeräte ein. Ebenso meldeten
    zahlreiche Feuerwehren, Dorfgemeinschaftshäu-
    ser, die Bibliothek, Rathaus, Turnhallen, verschie-
    dene Bauhoflager und die Klosterkirche Schäden
    am Dach oder an der Fassade. Zäune am Freibad
    Kleinbothen, am Jagdhaus Kössern oder an der
    Grundschule Zschoppach wurden durch umge-
    stürzte Bäume in Mitleidenschaft gezogen. Einige
    Orte waren stundenlang ohne Strom.
    Alle Freiwilligen Feuerwehren und weitere Ein-
    satzkräfte im gesamten Gemeindegebiet Grim-
    ma sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
    der kommunalen Bauhöfe waren auf den Beinen.
    Am Tag des Sturmes und dem darauffolgenden
    Tag vermeldeten die Grimmaer Wehren über ein-         Die Straße durch den Thümmlitzwald ist von umgefallenen Bäumen bedeckt.                  Foto: Felix Koslowski
    hundert Einsätze. Geholfen wurde an jeder Ecke.
    Ursachen waren überwiegend umgefallene Bäu-
    me auf Straßen und privaten Häusern. Oberbür-          Dank aus. Die Wälder der Region traf es hart.             gleich gemacht. Im Stadtwald hielten etwa 30
    germeister Matthias Berger sprach allen Kamera-        Noch immer wird gewarnt, den Wald zu betreten.            Bäume die orkanartigen Winde nicht aus. Alle
    dinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuer-           Im Thümmlitzwald knickten die Fichten wie                 Wanderwege waren durch umgefallene Bäume
    wehren und allen, die an den Einsätzen rund um         Streichhölzer um. Rund acht Prozent des 1.500             und abgebrochene Äste versperrt.
    den Sturm beteiligt waren, seinen herzlichen           Hektar großen Waldes wurden dem Erdboden

    n Standplatz zum Autofrühling sichern
                                                                                                            n Helfen Sie mit: Frühjahrputz
    Grimma. Der Frühling naht. Der Gewerbeverein Grimma und regionale Autohändler, Auto-
    werkstätten sowie Dienstleister rund ums Gefährt begrüßen die wärmenden Sonnenstrah-                    Grimma. Für alteingesessene Grimmaer ist er schon zur
    len mit einer Automesse und einem langen Einkaufstag am Sonnabend, 28. April von 13                     Tradition geworden: Der „Subbotnik“. Alljährlich an ei-
    bis 19 Uhr in der Altstadt. Auf dem Markt wird eine Bühne aufgebaut. Naschereien, Ge-                   nem Sonnabendvormittag im Frühjahr sieht man zahl-
    grilltes und Getränke sowie ein Kinderkarussell laden zum Verweilen ein. Händler und Ge-                reiche Menschen mit Gummistiefeln und Müllsäcken
    werbetreibende, die sich am Autofrühling beteiligen wollen, können sich unter info@ge-                  durch Stadt und Dörfer ziehen.
    werbeverein-grimma.de oder telefonisch unter 03437/ 91 97 95 anmelden.
                                                                                                            Der Termin für die nächste Frühjahrsputzaktion ist der
                                                                                                            24. März. Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, ih-
    n Werden Sie Aussteller auf der Immobilienmesse                                                         ren Ort nach dem Winterschlaf „fit“ für den Frühling zu
      Grimma                                                                                                machen. Möglichkeiten zum Mitputzen gibt es viele:
                                                                                                            Melden Sie uns Ihre Treffpunkte für eine Gesamtüber-
    Grimma. Wenn am 28. April die dritte Auflage der Grimmaer Immobilienmesse im Rathaus-                   sicht. Hinweise nimmt Steffi Tröger vom Büro des Ober-
    saal die Themen Bauen, Wohnen, Grundstückskauf, Modernisieren, Finanzieren und energeti-
                                                                                                            bürgermeisters unter der Telefonnummer 03437/ 98 58
    sche Optimierung in den Fokus stellt, sollten ortsansässige Firmen, die sich mit den Themen
                                                                                                            103 gern entgegen. Persönlich können Sie eine „Dreckecke“
    beschäftigen, unbedingt dabei sein. Von 9.00 bis 14.00 Uhr ist das Rathaus geöffnet. Tische
                                                                                                            auch in den Bürgerbüros vor Ort melden oder im Stadthaus,
    und Stühle werden gestellt. Für die Vorbewerbung der Messe wird eine Werbeumlage erhoben.
    Weitere Informationen erhalten interessierte Aussteller im Stadthaus, Presse- und Öffentlich-           Markt 17, Zimmer 1.03.
    keitsarbeit, Sebastian Bachran, Markt 17 in Grimma, telefonisch unter 03437/ 98 58 215 oder
C   per E-Mail: info@grimma.de. Ein Anmeldeformular ist auf der Webseite www.grimma.de hin-                 Gern können Sie auch eine E-Mail an
M
Y
K
    terlegt. Für Privatpersonen, die Immobilien oder Grundstücke in Grimma und deren Ortsteilen             troeger.steffi@grimma.de schicken.
    anbieten möchten, wird es einen „Marktplatz“ geben.
AMTSBLATT Der Großen Kreisstadt Grimma - nHaushaltsplan für 2018 beschlossen
Seite 4                                         Amtsblatt der Großen Kreisstadt Grimma                                    Ausgabe 02 | 17. Februar 2018

                                                                                                                               Stadthausjournal

n Grimmaerin feiert                                                                n Noch anmelden für die
  102. Geburtstag                                                                    „Offene Gartenpforte Muldental“
Ruth Fabian feierte am 29. Januar                                                  Grimma. Garten, Leidenschaft, Leben und Besinnung - ein schöner Garten
ihren 102. Geburtstag. Die Ner-                                                    schenkt seinen Besitzern Ruhe, Kraft und das besondere Lebensgefühl. Der
chauerin liegt damit auf Platz 3 der                                               Blick in fremde Gärten ist reizvoll: Die „Offene Gartenpforte Muldental“ lädt
ältesten Grimmaerinnen. Unter die                                                  am Sonnabend, dem 16. Juni ein, auch die Besitzer der Gärten kennenzu-
zahlreichen      Geburtstagsgäste                                                  lernen und sich auszutauschen. Dabei präsentieren sich Gärten aus Grimma
mischte sich auch Oberbürgermeis-                                                  und Umgebung von 10.00 bis 17.00 Uhr in ihrer Vielfalt und in ihrer indivi-
ter Matthias Berger, der auf das                                                   duellen Einzigartigkeit von Kräutergärten bis hin zum Rosengarten in voller
Herzlichste gratulierte. In Grimma                                                 Pracht. Bis zum 28. Februar können sich Interessierte, die ihre Gärten vor-
haben fünf Seniorinnen und Senio-                                                  stellen möchten, unter angraeske@gmail.com oder unter der Telefonnum-
ren das dreistellige Alter erreicht                                                mer 03437/ 91 55 97 anmelden. Die Initiatorin, Annett Antonia Gräske, ko-
und somit leben hier die meisten                                                   ordiniert die Teilnehmer der „Offenen Gartenpforte Muldental“. Unter dem
über Hundertjährigen des Landkrei-                                                 Motto: "Grünes Sachsen - entlang der Mulde, Parthe und Lober" präsentie-
ses Leipzig.                                                                       ren sich drei Initiativen im Verbund mit der Stadt Delitzsch, der Initiative
                                                                                   „Offene Gartenpforte Muldental“ und dem Zweckverband Parthenaue. Ein
                                                                                   Programmheft dazu folgt Anfang April. Weitere Informationen unter
n Eiserne Hochzeit in Schmorditz                                                   www.offene-gartenpforte-muldental.de.

Am 7. Februar feierten Margarita und Wilfried Kunath aus Schmorditz ihren
65. Hochzeitstag. Thomas Glaser, Ortsvorsteher von Nerchau überbrachte im
Namen von Oberbürgermeister Matthias Berger sowie den Stadträten herzli-
che Glückwünsche. Es kam zu einer angeregten Unterhaltung in deren Verlauf
Thomas Glaser viele lustige Episoden aus dem Leben der Familie Kunath erfuhr.
Aber auch Nachdenkliches, gerade über die Kriegswirren und die Nachkriegs-
zeit, gab es zu erzählen. Zum Schluss gaben sie dem Ortsvorsteher mit auf den
Weg „Dass uns die Lebenskraft erhalten bleibt und dass unsere Kinder, Enkel,
Ur-Enkel und ihresgleichen in Frieden leben können“.

                                                                                   Der Brunnengarten auf der Westseite des Rittergutes in Kössern ist gerade
                                                                                   fertig und kann zum Tag der offenen Gartenpforte bestaunt werden. Über
                                                                                   1.200 Tonnen Erdreich wurden bewegt und somit der alte Barockbrunnen
                                                                                   wieder ans Tageslicht geholt. Noch ist der Barockgarten etwas karg, doch die
                                                                                   Pflanzen freuen sich auf das bevorstehende Frühlingswunder.

                                                                                   Foto: Jörn-Heinrich Tobaben, Rittergut Kössern GbR

                                                                                        Eine Öffentliche Verkehrsteilnehmerschulung des Motorsport-
                                                                                        club Grimma e.V. im ADMV findet am 2. März, 18.00 Uhr in der
                                                                                        Gaststätte "Zur Treve" in der Leipziger Str. 9 in Grethen statt. Der
                                                                                        Unkostenbeitrag beträgt 3 Euro. Die Themen sind neue gesetzliche
Foto: Thomas Glaser
                                                                                        Regelungen 2017/2018 und Schwerpunkte im Sommerfahrverkehr.

n Beschäftigung Schwerbehinderter melden
                                                                                   n Straßenverkehrsamt des Landkreises
Alle Unternehmen mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind verpflichtet die              am 15. und 16. März geschlossen
Beschäftigung von schwerbehinderten Arbeitnehmern jährlich bis 31. März
digital oder in Papierform der örtlichen Arbeitsagentur anzuzeigen. Für tele-      Grimma. Aus technischen Gründen bleibt das Straßenverkehrsamt des Land-
fonische Anfragen rund um das Anzeigeverfahren und die Beschäftigungs-             kreises Leipzig am 15. und 16. März in der Gabelsbergerstraße in Grimma              C
                                                                                                                                                                        M
pflicht schwerbehinderter Arbeitnehmer ist die Arbeitsagentur unter der            geschlossen. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an die Dienststelle          Y
                                                                                                                                                                        K

kostenlosen Service-Hotline für Arbeitgeber: 0800 4 5555 20 erreichbar.            in 04552 Borna Stauffenbergstraße 4, Haus 6.
AMTSBLATT Der Großen Kreisstadt Grimma - nHaushaltsplan für 2018 beschlossen
Ausgabe 02 | 17. Februar 2018                                    Amtsblatt der Großen Kreisstadt Grimma                                    Seite 5

         Stadthausjournal

    n Wechsel an der Feuerwehrspitze in Fremdiswalde
                                                                                                                   n Ortsjubiläum:
                                                           Grimma/Fremdiswalde. Es war schon ein erheben-            Großbardauer bauen
                                                           der Augenblick, als in der Jahreshauptversammlung         auf helfende Hände
                                                           der Freiwilligen Feuerwehr Fremdiswalde Maik
                                                           Hammer nach 18 Jahren als Wehrleiter seine Funkti-      Großbardau. Im Jahre 1218 wandte sich der
                                                           on an den jüngeren Thomas Karich weiter gab. Maik       sächsische Markgraf Dietrich der Bedrängte
                                                           Hammer ist seit 38 Jahren Feuerwehrkamerad. „Für        mit einem Bittschreiben an die Kirche von
                                                           mich ist es ein Zeichen für Weitsicht und zeugt für     „Parde“. 2018 ist es nun 800 Jahre her, als das
                                                           ein hohes Verantwortungsgefühl und Mut, seine           Dorf Großbardau erstmals auf einem Schrift-
                                                           reichhaltigen Erfahrungen an den jüngeren Kamera-       stück auftauchte. Vom 2. bis 10. Juni 2018
                                                           den schon jetzt weiter zu geben. Ab jetzt sitzt er im   wird groß gefeiert. Die Vorbereitungen können
                                                           Einsatzwagen sicher ungewohnt nicht mehr vorn           nur reibungslos laufen, wenn viele Menschen
    links Maik Hammer, rechts Thomas Karich                rechts als Chef der Feuerwehr, sondern hinten im        im Ort mitziehen und die Jubiläumssause un-
    (Foto: Steffen Richter)                                Kofferraum“,   so der Nerchauer Ortschaftsrat Steffen   terstützen. Aktuell sammeln die Mitstreiterin-
                                                           Richter in seiner Laudatio.                             nen der Arbeitsgruppe Kultur Preise für eine
    Der relativ kleine Ort Fremdiswalde besitzt eine gut funktionierende und hilfsbereite Wehr. Eine treue         Tombola am 9. Juni. Die Organisatoren wenden
    Alters- und Ehrenabteilung, welche alle Berichte mit Stolz verfolgte. Die Kinder- und Jugendabteilun-          sich an alle Unternehmen und Menschen, die
    gen arbeiten vorbildlich, holen viele Preise und die weit über 40 Kameradinnen und Kameraden im ak-            Tombola mit Gutscheinen, Sach- und Geld-
    tiven Dienst sichern die ständige Einsatzbereitschaft. Viele Tausend Stunden Freizeit stehen dahinter,         spenden zu unterstützen. Bis 20. April können
    egal in welcher Feuerwehr: modernstes Gerät und die Ausrüstung, welche die Stadt Grimma zur Verfü-             die Preise bei den Mitgliedern des Heimatver-
    gung stellt, müssen auch im Schlaf beherrscht werden. Viele Lehrgänge, oft an den Wochenenden, dann            eines Großbardau in der Bücherei (Parthen-
    die Übungsstunden, stellen oft auch das Familienleben auf die Probe. „Meinen Respekt an alle, vor al-          straße 14) und in der Stadtinformation Grim-
    lem den Frauen und Kindern“, sagt Steffen Richter. Rettungseinsätze „fragen“ nicht danach, ob es Tag           ma am Markt 23 abgegeben werden. Der Ab-
    oder Nacht ist. Hochwasserschutz und Absicherung von Großveranstaltungen kommen dazu. „Den Ar-                 lauf des Festumzuges am 10. Juni steht. Ge-
    beitgebern gilt unser Dank für das Verständnis, wenn ihre Arbeitskräfte schnell einmal los rennen, weil        rechnet wird mit 300 Darstellern. Noch werden
    die Sirene heult“, bedankt sich der Ortschaftsrat. Manchmal sind die Kameraden auch die halbe Nacht            Mitwirkende und Unterstützer gesucht. „Bis
    auf den Beinen und früh klingelt wieder der Wecker. Das Gerätehaus in Fremdiswalde wird dieses Jahr            Anfang Mai muss alles klar sein“, so Festum-
    zehn Jahre alt. Der                                                                                            zugsverantwortlicher Andreas Wittig. Auch die
    Fuhrpark in Fremdis-                                                                                           finanziellen Mittel müssen dann aufgetrieben
    walde ist relativ mo-                                                                                          sein, die man nicht aus dem Etat nehmen will,
    dern. Die 15 aktiven                                                                                           sondern mit Sponsorenhilfe zusammen brin-
    Feuerwehren der Stadt                                                                                          gen möchte. Wer Fragen zum Festumzug hat,
    Grimma mit weit über                                                                                           kann sich bei Andreas Wittig unter der Telefon-
    500 Feuerwehrfrauen                                                                                            nummer 0152/ 285 46767 melden. Für das be-
    und -männern, benöti-                                                                                          gleitende Marktreiben werden noch Kunst-
    gen ständig neue Fahr-                                                                                         handwerker, regionale Händler und Hand-
    zeuge und Ausrüstung.                                                                                          werksfirmen, die sich bei der Jubiläumsfeier
    Auch dafür setzte sich                                                                                         präsentieren möchten, gesucht. Entlang des
    Maik Hammer lautstark                                                                                          Sportplatzweges soll es am Sonnabend, 9. Juni
    und mit Nachdruck ein.                                                                                         und Sonntag, 10. Juni eine Händler- und Hand-
    Nicht zuletzt in seiner                                                                                        werkerstraße geben. Alle, die mitmachen
    Funktion als stellvertre-                                                                                      möchten, können sich bei Steffen Knoll unter
    tender Gemeindewehr-                                                                                           der Telefonnummer 0177/ 36 27 722 oder per
    leiter, die er nun weiterhin mit etwas mehr Zeit verfolgt und das gute Verhältnis mit den Verantwortlichen     E-Mail unter Firma.Knoll@t-online.de melden.
    der Stadtverwaltung pflegt und mit auf sachliche Füße stellt. „Die Fußstapfen von Maik Hammer sind             Die Mitglieder des Festkomitees müssen dabei
    groß: Ein gestandener Mann, mit breitem Wissen, der die Fähigkeit besitzt viele Menschen mitzureißen, zu       mit einem recht schmalen Budget auskommen
    begeistern und immer neu zu motivieren. Beispielhaft immer voranzulaufen, der sein Leben in den Dienst         und freuen sich deshalb über die zahlreichen
    stellt, anderen zu helfen, Leben zu retten, der verantwortlich dafür ist, dass alle Frauen und Männer der      Spenden. Die Bankverbindung lautet IBAN:
    Wehr vom Einsatz gesund zurückkommen, dem kullern verlegen die Tränen über das Gesicht, wenn er                DE53 8609 5484 5000 1961 28 - BIC:
    geehrt und gelobt wird. Danke Maik, für alles was du für die Gesellschaft, also für uns alle getan hast“,      GEN0DEF1GMV - VR-Bank Muldental Grimma.
    fasst Steffen Richter zusammen.                                                                                Weitere Informationen auf www.grossbardau.de

    n Reparatur der Brandschutztüren in der Oberschule
    Grimma. Die Brandschutztüren in der Oberschule Grimma wurden repariert. In den letzten acht Mona-
    ten wurden die gesamten Türen der Schule unter die Lupe genommen. Defekte Türen erfuhren einen
    Austausch oder konnten repariert werden. Fördermittel vom Freistaat aus dem Programm „Brücken in
C
M
Y   die Zukunft bauen“ machten die Investition über 19.500 Euro möglich. Die Stadt Grimma beteiligte
K                                                                                                                  Floßtauziehen
    sich mit knapp 5.000 Euro Eigenmitteln an der notwendigen Modernisierung.
AMTSBLATT Der Großen Kreisstadt Grimma - nHaushaltsplan für 2018 beschlossen
Seite 6                                     Amtsblatt der Großen Kreisstadt Grimma                                Ausgabe 02 | 17. Februar 2018

                                                                                                 Amtliche Bekanntmachungen

SITZUNGSTERMINE                                 Stellenausschreibungen
                                                n Beigeordnete/r
n Sitzung des Stadtrates
  Donnerstag, 1.3., 17.00 Uhr,                  Bei der Großen Kreisstadt Grimma ist zum 01.10.2018 die Stelle einer/eines Beigeordneten, zugleich all-
  Rathaussaal, Markt 27                         gemeine Vertretung des Oberbürgermeisters, neu zu besetzen. Die/Der Beigeordnete wird für die Dauer
n Sitzung des Technischen Ausschusses           von sieben Jahren vom Stadtrat der Großen Kreisstadt Grimma gewählt. Für die Dauer der Amtszeit er-
  Montag, 5.3., 17.00 Uhr,                      folgt die Ernennung zur Beamtin/zum Beamten auf Zeit. Die Stelle ist mit der Besoldungsgruppe A16
  Sitzungszimmer des Stadthauses, Markt 17      bewertet. Der Geschäftsbereich der/des Beigeordneten umfasst die Aufgabengebiete der Allgemeinen
n Sitzung des Verwaltungsausschusses            Verwaltung, Bürgerservice und Ordnungsamt mit allen in diesem Zusammenhang anfallenden Kernauf-
  Montag, 12.3., 17.00 Uhr,                     gaben. Eine Änderung oder Erweiterung des Geschäftsbereichs bleibt vorbehalten. Bitte schicken Sie Ih-
  Sitzungszimmer des Stadthauses, Markt 17      re vollständigen aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen bis zum 3. April 2018 an den Oberbürger-
                                                meister der Großen Kreisstadt Grimma, Herrn Matthias Berger - persönlich -, Markt 16/17, 04668 Grim-
                                                ma. Die gesamte Ausschreibung finden Sie unter www.grimma.de.
SITZUNGEN DER
ORTSCHAFTSRÄTE:
                                                n Ausbildung Verwaltungsfachangestellte/r
n Beiersdorf: 8.3., 19.00 Uhr,
                                                Die Stadtverwaltung Grimma sucht zum 01.09.2018 drei Auszubildende (m/w) zum Verwaltungsfach-
   Dorfgemeinschaftshaus „Villa Beiersdorf“,    angestellten, Fachrichtung: Landes- und Kommunalverwaltung. Das erwartet Sie u.a.: Verwaltungsar-
   Neue Grimmaer Straße 28                      beit und Umgang mit Bürger/innen und Mitarbeiter/innen sowie anderen Auszubildenden, vielfältiger
n Böhlen: 5.3., 19.30 Uhr,                      Einblick in die Arbeitsabläufe der verschiedenen Ämter unter Anwendung des Allgemeinen Verwal-
   Feuerwehrraum Böhlen, Am Rodelberg 7         tungsrechts auch Rechtsanwendungen in Arbeitsbereichen, wie z.B.: Personal-, Finanz-, Sozialwesen
n Döben: 22.2., 19.30 Uhr,                      und Gewerberecht. Geboten wird eine 3- jährige Ausbildung mit Chance zur Übernahme, eine attraktive
   Begegnungsstätte Döben, Kirchberg 19         Ausbildungsvergütung nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes, Angebote im
   15.3., 19.00 Uhr, Grundstück Gaitzsch,       Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements. Bitte schicken Sie Ihre aussagekräftigen Bewer-
   Nerchauer Landstraße 28, Dorna               bungsunterlagen bis zum 22. Februar 2018 an die Stadtverwaltung Grimma, Haupt- und Personalamt,
n Dürrweitzschen: 28.2., 19.00 Uhr,             Markt 16/17, 04668 Grimma. Die gesamte Ausschreibung finden Sie unter www.grimma.de.
   Bürgerbüro Dürrweitzschen,
   Obstland-Straße 30
n Großbardau: 20.2., 18.30 Uhr,                 n Logopäde (m/w) in der Kindertagesstätte Grimma-West
   FFW Großbardau, Parthenstraße 2A
                                                Ab dem 01.06.2018 ist eine Stelle als Logopäde (m/w) für die Kindertagesstätte „Zwergenland“ befristet
n Großbothen: 27.2., 19.30 Uhr,
                                                bis zum 31.12.2018 für 20 Std / Woche zu besetzen. Das Aufgabengebiet umfasst u.a. die Beratung, Be-
   Bürgerbüro Großbothen, Colditzer
                                                gleitung und fachliche Unterstützung des Teams und der Einrichtung, die direkte Zusammenarbeit mit
   Landstraße 1
                                                der Kita-Leitung an der Weiterentwicklung der Einrichtungskonzeption, Aufnahme- und Entwicklungs-
n Höfgen: 7.3., 19.00 Uhr,
                                                gespräche und Elternabende, sprachpädagogische Arbeit mit Kindern auf Basis von Beobachtung, Doku-
   Versammlungsraum Schkortitz,
                                                mentation, Analyse und Reflexion sowie sprachpädagogische Unterstützung bei der Eingewöhnung.
   Naundorfer Str. 2
                                                Bitte schicken Sie Ihre Bewerbungsunterlagen bis zum 28. Februar 2018 an die Stadtverwaltung Grim-
n Kössern: 5.3., 19.00 Uhr,
                                                ma, Haupt- und Personalamt, Markt 16/17, 04668 Grimma. Die vollständige Ausschreibung finden Sie
   Jagdhaus Kössern, Kösserner Dorfstraße 1
                                                unter www.grimma.de.
n Leipnitz: 14.3., 19.30 Uhr,
   Gasthof "Zur Linde" Leipnitz,
   Leipnitzer Hauptstraße 9                     n Alleingeschäftsführer (m/w) Stadtwerke Grimma GmbH
n Mutzschen: 22.2., 19.00 Uhr,
   Bürgerbüro Mutzschen,                        Ab dem 1.8.2018 ist die Stelle des Alleingeschäftsführers der Stadtwerke Grimma GmbH vakant. Die im
   Untere Hauptstraße 9                         Jahr 2013 errichtete Stadtwerke Grimma GmbH ist eine 100 prozentige Tochter der Großen Kreisstadt
n Nerchau: 28.2., 18.30 Uhr,                    Grimma und selbst mit 51 Prozent an der Netzgesellschaft Grimma GmbH & Co.KG beteiligt. Die verblei-
   Bürgerzentrum Nerchau,                       benden 49 Prozent an der Netzgesellschaft hält die enviaM. Das erwartet Sie: Sie tragen Verantwortung
                                                für alle Geschäftsbereiche des im Aufbau befindlichen kommunalen Unternehmens, insbesondere die
   Nerchauer Hauptstraße 18
                                                Strom-, Gas- und Nahwärmeversorgung. Dabei werden Sie von einem kleinen, kompetenten Team von
n Ragewitz: 27.2., 18.30 Uhr,
                                                Mitarbeitern unterstützt. Sie sind Mitgeschäftsführer im Beteiligungsunternehmen. Sie entwickeln und
   Feuerwehrraum Ragewitz,
                                                koordinieren Projekte im Bereich erneuerbare Energien, Wärmeversorgung und Wärmecontracting. Sie
   Ragewitzer Straße 13
                                                erschließen weitere Geschäftsfelder im Bereich der Daseinsvorsorge für das Unternehmen. Bei Interesse
n Zschoppach: 6.3., 19.30 Uhr,
                                                bewerben Sie sich bis zum 28. Februar 2018 mit Ihren aussagekräftigen Unterlagen, Ihrer persönlichen
   Feuerwehrraum Zschoppach,
                                                Gehaltsvorstellung und dem möglichen Eintrittsdatum postalisch bei: Stadtwerke Grimma GmbH, Vor-
   Dorfteichstraße 1
                                                sitzender des Aufsichtsrates persönlich, Lange Straße 17, 04668 Grimma. Die vollständige Ausschrei-
Änderungen vorbehalten!
                                                bung finden Sie unter www.stadtwerke-grimma.de.

                      Öffentliche Ausschreibungen der Stadt Grimma in der Übersicht
             Ersatzneubau Kita „Parthenzwerge": • Erd- und Kanalarbeiten • Bauleistung Rohbau • Bauleistung Trockenbau
                                                                                                                                                              C
                       Aktuelle Ausschreibungen mit vollständigem Wortlaut der Bekanntmachungen werden auf der Webseite                                       M
                                                                                                                                                              Y
                        der Stadt Grimma unter http://www.grimma.de/buerger_rathaus_ausschreibungen/ veröffentlicht.                                          K
AMTSBLATT Der Großen Kreisstadt Grimma - nHaushaltsplan für 2018 beschlossen
Ausgabe 02 | 17. Februar 2018                                Amtsblatt der Großen Kreisstadt Grimma                                     Seite 7

         Amtliche Bekanntmachungen

    n Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Regionalplans Leipzig-Westsachsen
    Vom 29.01. bis zum 29.03.2018 können Stellungnahmen zur Gesamtfort-               ausdrücklich gewünschte Online-Beteiligung (https://buergerbeteiligung.
    schreibung des Regionalplans Westsachsen 2008 beim Regionalen Pla-                sachsen.de/portal/rpv-westsachsen/beteiligung/aktuelle-themen/1005487)
    nungsverband Leipzig-Westsachsen abgegeben werden. Alle Bürger in der             abzugeben. Bei Fragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte an die Verbands-
    kreisfreien Stadt Leipzig und den Landkreisen Leipzig sowie Nordsachsen de-       geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes Leipzig-Westsachsen tele-
    ren Belange durch den Regionalplanentwurf betroffen sind, werden gebeten          fonisch unter 0341/33741610 oder post@rpv-westsachsen.de. Das Stadtent-
    Hinweise, Anregungen und Bedenken bei den ausgelegten Stellen in der Lan-         wicklungsamt Grimma steht Ihnen bei Nachfragen oder Anregungen gern un-
    desdirektion Sachsen in Leipzig, im Landratsamt Landkreis Leipzig in Borna        ter 03437/ 98 58-410 oder wolff.janine@grimma.de zur Verfügung.
    und beim Regionalen Planungsverband Westsachsen in Leipzig oder über die

    n Verfügung: Einziehung öffentlicher Straßen
    Die Wege Rodelbahn und Schlangengrund in Grimma werden eingezogen.
    Die Verfügung wird am 17.03.2018 wirksam. Die Gründe für die Einziehung
    wurden laut Beschluss im Stadtrat der Großen Kreisstadt Grimma vom
    23.11.2017 dargelegt. Die Verfügung kann während der Dienstzeiten (Mon-
    tag und Donnerstag 09.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr, Dienstag 09.00-
    12.00 und 13.00-18.00 Uhr, Freitag 09.00-12.00 Uhr) in der Stadtverwal-
    tung Grimma, Hochbauamt, Sachgebiet Gebäude und Liegenschaften, Markt
    16/17, 04668 Grimma eingesehen werden.
    Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntga-
    be Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur
    Niederschrift bei der Stadtverwaltung Grimma, Hochbauamt SG Gebäude
    und Liegenschaften, Markt 16/17, 04668 Grimma, einzulegen.

    Matthias Berger                              Siegel
    Oberbürgermeister

    n Öffentliche Ankündigung der Vermessungsarbeiten zur Katastervermessung und
      Abmarkung für Flurstücke der Gemarkungen Kössern und Förstgen

       Auf Grund eines Antrages auf Katastervermessung des Landkreises Leipzig Landratsamt, Straßen- und Hochbauamt werden im Zuge des Straßenaus-
       baus der Kreisstraße 8330 in Kössern und Förstgen für die Flurstücke 276, 276a und 399 der Gemarkung Kössern und für die Flurstücke 44/1, 287/2 und
       276 der Gemarkung Förstgen zum Zweck der Grenzfeststellung und späteren Flurstücksbildung in der Zeit von Februar 2018 bis zum Abschluss der Bau-
       arbeiten Vermessungsarbeiten durch den öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Dipl.- Ing. Andreas Löcher durchgeführt. Dazu wird es notwendig
       werden, die anliegenden Grundstücke ab Förstgener Straße 11 und 12 in Kössern bis Schkortitzer Straße 23 in Förstgen zu betreten.

C      Für weitere Informationen wenden sich die betroffenen Eigentümer bitte an das Vermessungsbüro Dipl. Ing. Andreas Löcher, Clara-Zetkin-Straße 2 in
M
Y
K
       Grimma, Tel.: 03437/ 913500, Email: info@vb-loecher.de. Ansprechpartner ist Herr Jörg Jersemann.
AMTSBLATT Der Großen Kreisstadt Grimma - nHaushaltsplan für 2018 beschlossen
Seite 8                                         Amtsblatt der Großen Kreisstadt Grimma                                    Ausgabe 02 | 17. Februar 2018

                                                                                                          Amtliche Bekanntmachungen

n Rechtsverordnung der Großen Kreisstadt Grimma
  über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen im Jahr 2018
Aufgrund von § 53 Abs. 3 i.V.m. § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat          n §4
Sachsen (SächsGemO) in der jeweils gültigen Fassung und § 8 Abs. 1 und                 Ordnungswidrigkeiten
Abs. 2 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten im Freistaat Sachsen und          Wer als Inhaber einer Verkaufsstelle, als Gewerbetreibender oder als verant-
zur Änderung des Gesetzes über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen            wortliche Person vorsätzlich oder fahrlässig gegen diese Rechtsverordnung
(SächsLadÖffG) in der jeweils gültigen Fassung hat der Stadtrat der Großen         verstößt, handelt ordnungswidrig im Sinne des § 11 Abs. 1 SächsLadÖffG.
Kreisstadt Grimma in seiner öffentlichen Sitzung am 25.01.2018 die nach-           Ordnungswidrigkeiten können gem. § 11 Abs. 2 SächsLadÖffG mit einer
folgende Rechtsverordnung beschlossen.                                             Geldbuße bis zu 5.000 EUR geahndet werden.

n §1                                                                               n §5
    Verkaufsoffene Sonntage nach § 8 Abs. 1 SächsLadÖffG                               Inkrafttreten
Die Verkaufsstellen im Gebiet der Großen Kreisstadt Grimma dürfen an den           Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
nachfolgenden aufgeführten vier Sonntagen jeweils in der Zeit zwischen 12
                                                                                   Grimma, 29.01.2018
und 18 Uhr geöffnet sein:

    25. März 2018           (Bunte Osterzeit in der Stadt und auf dem Land)
                                                                                   Matthias Berger                           Siegel
    08. April 2018          (Frühlingserwachen in der Perle des Muldentales)
                                                                                   Oberbürgermeister
    04. November 2018       (Produktschau)
    16. Dezember 2018       (Weihnachtszauber im Muldental)
                                                                                   Bekanntmachungsanordnung – Die vorstehende Rechtsverordnung der
                                                                                   Großen Kreisstadt Grimma über das Offenhalten von Verkaufsstellen an
n §2
                                                                                   Sonntagen im Jahr 2018 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Gemäß §
    Verkaufsoffene Sonntage nach § 8 Abs. 2 SächsLadÖffG aus Anlass
                                                                                   4 Abs. 4 Satz 1 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) gelten Sat-
    besonderer regionaler Ereignisse
                                                                                   zungen ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu-
Die Verkaufsstellen in den nachfolgend bezeichneten Gebieten der Großen
                                                                                   stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
Kreisstadt Grimma dürfen zusätzlich anlässlich der benannten regionalen
                                                                                   1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
Ereignisse / Feste an den nachfolgend aufgeführten Sonntagen jeweils in der
                                                                                   2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung
Zeit zwischen 12 und 18 Uhr geöffnet sein:
                                                                                       oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
                                                                                   3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen
    06. Mai 2018            (Sommerblumenfest in Hohnstädt)
                                                                                       Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
    13. Mai 2018            (traditionelles Blütenfest in Dürrweitzschen)
                                                                                   4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist
    30. September 2018      (28. Stadtfest in der Großen Kreisstadt Grimma)
                                                                                       a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
    02. Dezember 2018       (Grimmaer Weihnachtsmarkt)
                                                                                       b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der
                                                                                           Stadt unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung be-
n §3
                                                                                           gründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
    Arbeitnehmerschutz
Aus dieser Rechtsverordnung ergibt sich keine Verpflichtung für die Arbeit-        Grimma, den 29.1.2018
nehmer des Einzelhandels, während der gesetzlichen Ladenschlusszeiten tä-
tig zu werden. Bei Inanspruchnahme der erweiterten Ladenöffnungszeiten
sind durch die Gewerbetreibenden die geltenden Arbeitnehmerschutzvor-              Matthias Berger                           Siegel
schriften des § 10 Abs. 1 und 2 des SächsLadÖffG einzuhalten.                      Oberbürgermeister

n Öffentliche Bekanntmachung der Großen Kreisstadt Grimma
  „Klarstellungssatzung Ostrau“ nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtrat der Stadt Grimma hat in seiner Sitzung am 26.10.2017 mit Be-
schluss Nr. SR 10.17 - V 520 die Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB            Montag          9.00 – 16.00 Uhr
- „Klarstellungssatzung Ostrau“ beschlossen. Die Grenzen für den im Zusam-              Dienstag        9.00 – 18.00 Uhr
menhang bebauten Ortsteil Ostrau werden gemäß den in der beigefügten                    Donnerstag      9.00 – 16.00 Uhr
Karte ersichtlichen Darstellungen festgelegt. Die beigefügte Planzeichnung              Freitag         9.00 – 12.00 Uhr
vom 06.07.2017 ist Bestandteil der Satzung.
                                                                                   einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Auf die Voraussetzungen
Die „Klarstellungssatzung Ostrau“ tritt am Tage ihrer Bekanntmachung               für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschrif-
in Kraft.                                                                          ten und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1
                                                                                   BauGB wird hingewiesen.
Jedermann kann die Klarstellungssatzung in der Stadtverwaltung Grimma,             Unbeachtlich werden demnach
                                                                                                                                                                        C
Stadtentwicklungsamt, Markt 17, Zimmer 2.03, 04668 Grimma, während der             (1) eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung           M
                                                                                                                                                                        Y
Dienststunden                                                                           der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, (2) eine unter          K
AMTSBLATT Der Großen Kreisstadt Grimma - nHaushaltsplan für 2018 beschlossen
Ausgabe 02 | 17. Februar 2018                                   Amtsblatt der Großen Kreisstadt Grimma                                     Seite 9

         Amtliche Bekanntmachungen
        Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der               3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen
        Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächen-               Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
        nutzungsplanes (3) nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel             4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist
        des Abwägungsvorganges wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Be-               a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
        kanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt geltend ge-                b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der
        macht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Man-                    Stadt unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung be-
        gel begründet, ist darzulegen.                                                          gründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
    Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Sätze 1 und 2 sowie Abs.
    4 BauGB hingewiesen. Demnach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach              Grimma, den 6.2.2018
    den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht inner-
    halb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögens-
    nachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.         Matthias Berger                          Siegel
                                                                                         Oberbürgermeister
    Grimma, den 06.02.2018

    Matthias Berger                           Siegel
    Oberbürgermeister

    Bekanntmachungsanordnung – Die vorstehende Öffentliche Bekanntma-
    chung der Großen Kreisstadt Grimma „Klarstellungssatzung Ostrau“ nach §
    34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit öffentlich be-
    kannt gemacht. Gemäß § 4 Abs. 4 Satz 1 der Sächsischen Gemeindeordnung
    (SächsGemO) gelten Satzungen ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von
    Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
    1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
    2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung
        oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

    n Öffentliche Bekanntmachung der Satzung zur Aufhebung der förmlichen Festlegung
      des Sanierungsgebietes „Kernstadt Mutzschen“
    Der Stadtrat der Stadt Grimma hat in seiner Sitzung am 26.10.2017 mit Beschluss      n §1
    Nr. SR 10.17 - V 519 die Satzung nach § 162 Abs. 2 BauGB sowie § 4 der Ge-             Aufhebung der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebiets „Kernstadt“
    meindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) - zur Aufhebung der
                                                                                         Die vom Stadtrat am 20.11.2007 beschlossene Satzung über die förmliche
    Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Kernstadt“ Mutz-
                                                                                         Festlegung des Sanierungsgebiets „Kernstadt“, ortsüblich bekanntgemacht
    schen beschlossen. Die Abgrenzung des förmlich festgelegten Sanierungsge-
                                                                                         und in Kraft getreten am 19.12.2007, sowie die Änderung der Satzung über
    bietes wird gemäß der beigefügten Karte festgelegt. Die beigefügte Planzeich-
                                                                                         die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets, vom Stadtrat am
    nung vom 28.08.2017 ist Bestandteil der Satzung.
                                                                                         22.09.2009 beschlossen und am 02.10.2009 öffentlich bekanntgemacht und
                                                                                         in Kraft getreten, wird aufgehoben.

                                                                                         n §2
                                                                                           Gebiet der aufgehobenen Sanierung
                                                                                         Das Gebiet, das hiernach nicht mehr der Sanierung unterliegt, ist im Lage-
                                                                                         plan der STEG Stadtentwicklung GmbH vom 23.08.2017 mit einem Umfas-
                                                                                         sungsband gekennzeichnet.

                                                                                         n §3
                                                                                           In-Kraft-Treten
                                                                                         (1) Die Satzung tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft.
                                                                                         (2) Das Grundbuchamt ist zu ersuchen, bei den Grundstücken den Sanie-
                                                                                             rungsvermerk zu löschen.
                                                                                         Grimma, den 27.10.2017

                                                                                         Matthias Berger                          Siegel
                                                                                         Oberbürgermeister
C
M
Y
                                                                                         Kernstadt Mutzschen; Abgrenzung des förmlich
K
                                                                                         festgelegten Sanierungsgebietes (Fläche ca. 2,2 ha)
AMTSBLATT Der Großen Kreisstadt Grimma - nHaushaltsplan für 2018 beschlossen
Seite 10                                      Amtsblatt der Großen Kreisstadt Grimma                                Ausgabe 02 | 17. Februar 2018

                                                                                                       Amtliche Bekanntmachungen
Bekanntmachungsanordnung – Die vorstehende Satzung zur Aufhebung                4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist
der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Kern-             a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
stadt“ Mutzschen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Gemäß § 4 Abs.           b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der
4 Satz 1 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) gelten Satzungen                  Stadt unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung be-
ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande ge-               gründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.
kommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,              Grimma, den 27.10.2017
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung
    oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen             Matthias Berger                        Siegel
    Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,                                         Oberbürgermeister

  Der Technische Ausschuss fasste                  Beschluss:     TA 12.17 – V 325                         Der Verwaltungsausschuss fasste
  in seiner Sitzung am 27.11.2017                  Verzicht auf das gesetzliche Vorkaufsrecht. Der         in seiner Sitzung am 04.12.2017
  nachfolgende Beschlüsse:                         Technische Ausschuss beschließt den Verzicht auf        nachfolgende Beschlüsse:
                                                   das gesetzliche Vorkaufsrecht für die UR-Nr.
                                                   2411/2017 vom 24.10.2017, Notar Winfried
Beschluss:       TA 12.17 – V 321                  Schmitt, GrundstückFlurstück 1295 der Gemar-          Beschluss:     VA 12.17 – V 120
Antrag auf Befreiung nach § 31 Absatz 2 des        kung Grimma gem. § 28 BauGB vorbehaltlich der         Annahme von Spenden für die Feuerwehr der
Baugesetzbuches von den Festsetzungen des          Übersendung der Vorkaufsrechtsabwendung.              Großen Kreisstadt Grimma. Der Verwaltungs-
Bebauungsplanes Nr. 78 "Waldwinkel" der                                                                  ausschuss beschließt die Annahme von Spenden
Stadt Grimma. Der Technische Ausschuss be-         Beschluss:     TA 12.17 – V 326                       in Höhe von 1.350 Euro.
schließt für das Flurstück 1394/8 der Gemarkung    Genehmigung nach § 144 BauGB. Der Techni-
Grimma, Waldwinkel 12c und Waldwinkel 12d          sche Ausschuss beschließt die Zustimmung bzgl.        Beschluss:      VA 12.17 – V 121
folgende Befreiung von den Festsetzungen des       der UR-Nr. 2505/2017 vom 06.11.2017, Notar            Annahme von Zuwendungen im Amt für Schu-
Bebauungsplanes Nr. 78 „Waldwinkel“: Zulässig-     Schmitt Grundstück Weberstr. 12, 04668 Grim-          len, Soziales, Kultur. Der Verwaltungsausschuss
keit einer Überschreitung der festgesetzten        ma, Flurstück 482 der Gemarkung gem. § 144            beschließt die Annahme von zweckgebundenen
Grundflächenzahl (GRZ) von 0,2 um 45% auf eine     BauGB - Kaufvertrag.                                  Zuwendungen in Höhe von insgesamt 877,10 Euro
geplante GRZ von 0,29.                                                                                   sowie Sachspenden im Gesamtwert von 400 Euro.
                                                   Beschluss:      TA 12.17 – V 327
                                                   Genehmigung nach § 144 BauGB. Der Techni-
Beschluss:      TA 12.17 – V 322                                                                         Beschluss:     VA 12.17 – V 122
                                                   sche Ausschuss beschließt die Zustimmung bzgl.
Vergabe von Bauleistungen - Objekt: Instand-                                                             Annahme von Spenden für den Weihnachts-
                                                   der UR-Nr. 2506/2017 vom 06.11.2017, Notar
setzung der Historischen Stadtmauer Grimma                                                               markt Grimma. Der Verwaltungsausschuss be-
                                                   Schmitt, Grundstück Weberstr. 12, 04668 Grimma,
nach Hochwasser 2013 2. Bauabschnitt Paul-                                                               schließt die Annahme von zweckgebundenen
                                                   Flurstück 482 der Gemarkung Grimma gem. § 144
Gerhardt-Straße 31 - 35, 04668 Grimma, TO:                                                               Spenden sowie einer Sachspende in Höhe von
                                                   BauGB – Belastung mit einem Grundpfandrecht.
Mauerwerk - SVA 486/17, Kostenermittlung                                                                 insgesamt 18.558,68 Euro.
von IB Schneider: 70.086,60 Euro brutto. Der
                                                   Beschluss:     TA 12.17 – V 328
Technische Ausschuss beschließt die Vergabe der                                                          Beschluss:      VA 12.17 – V 123
                                                   Genehmigung nach § 144 BauGB. Der Techni-
Bauleistung unter dem Vorbehalt des wider-                                                               Antrag auf überplanmäßige Mittelbereitstel-
                                                   sche Ausschuss beschließt die Zustimmung bzgl.
spruchslosen Fristablaufs gem. § 8 SächsVerga-                                                           lung, Objekt: Grundschule Großbothen, Wil-
                                                   der UR-Nr. 2411/2017 vom 24.10.2017, Notar
beG an die Firma: Baugenossenschaft Grimma                                                               helm-Ostwald-Str. 6, 04668 Grimma, TO:
                                                   Winfried Schmitt, Grundstück Flurstück 1295 der
e.G., Wallgraben 18, 04668 Grimma, Auftrags-       Gemarkung Grimma gem. § 144 BauGB - Kauf-             Nichtöffentliche Erschließung von Schmutz-
summe: 94.237,41 Euro brutto.                      vertrag.                                              und Regenwasser. Der Verwaltungsausschuss
                                                                                                         beschließt für die Grundschule Großbothen eine
Beschluss:     TA 12.17 – V 323                    Beschluss:     TA 12.17 – V 329                       überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von
Ankauf des Grundstücks nahe ehem. Sport-           Genehmigung nach § 144 BauGB. Der Techni-             30.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt aus Mehr-
platz Am Waltherturm, Gemarkung Grimma,            sche Ausschuss beschließt die Zustimmung bzgl.        einzahlung aus Grundstücksverkäufen.
Flurstück 1027/30. Der Technische Ausschuss        der UR-Nr. 1153/2017 vom 26.10.2017, Notarin
beschließt den Erwerb des Grundstücks Gemar-       Doberenz, Leipzig - Teilung in vier Wohneinhei-       Beschluss:       VA 12.17 – V 124
kung Grimma, Flurstück 1027/30 mit einer Größe     ten, Grundstück Schulstr. 32, 04668 Grimma,           Antrag auf überplanmäßige Mittelbereitstel-
von 332 qm zum Zwecke der Weiterverpachtung        Flurstück 254 Gemarkung Grimma gem. § 144             lung, Objekt: Kita "Sonnenschein" Cannewitz,
zu einem Kaufpreis von 6.308 Euro.                 BauGB - Teilungsantrag in vier Wohneinheiten.         Fischerplatz 1 in 04668 Grimma, TO: Rückbau
                                                                                                         Kleinkläranlage und Anbindung der Schmutz-
Beschluss:     TA 12.17 – V 324                    Beschluss:      TA 12.17 – V 330                      u. Regenwasserleitung an neuen Schmutzwas-
Verzicht auf das gesetzliche Vorkaufsrecht. Der    Genehmigung nach § 144 BauGB. Der Technische          serkanal der KWW. Der Verwaltungsausschuss
Technische Ausschuss beschließt den Verzicht auf   Ausschuss beschließt die Zustimmung bzgl. der UR-     beschließt für die Kita „Sonnenschein“ in Canne-
das Vorkaufsrecht für die UR-Nr. 2505/2017 vom     Nr. 973/2017 vom 21.09.2017, Notar Tilo Richter       witz eine überplanmäßige Mittelbereitstellung in
06.11.2017, Notar Schmitt, Grundstück Weberstr.    Grundstück: Brückenstr. 37, 04668 Grimma, Flur-       Höhe von 22.000 Euro. Die Finanzierung der Mit-         C
                                                                                                                                                                 M
12, 04668 Grimma, Flurstück 482 der Gemarkung      stück 55 der Gemarkung Grimma gem. § 144 BauGB        tel erfolgt aus Bauvorhaben, in denen die veran-        Y
                                                                                                                                                                 K
gem. § 28 BauGB.                                   - Nießbrauchrecht (Jahreswert 15.000 Euro).           schlagten Gesamtkosten nicht erreicht wurden.
Ausgabe 02 | 17. Februar 2018                                  Amtsblatt der Großen Kreisstadt Grimma                                        Seite 11

         Amtliche Bekanntmachungen | Bürgerservice
                                                           Beschluss:        SR 12.17 – V 536                     Beschluss:         SR 12.17 – V 539
      Der Stadtrat fasste in seiner                        1. Ergänzung zum Baubeschluss vom 19.03.2015           Billigung und Offenlage des Bebauungsplanes Nr.
      Sitzung am 14.12.2017 nachfolgende                   (SR 138/2015) und Finanzierungsbeschluss nach          84 "Erweiterung Gewerbegebiet Obstland Dürr-
      Beschlüsse:                                          Zuwendung gem. Projektantrag - Vorhaben: Er-           weitzschen" in der Fassung vom 14.12.2017. Der
                                                           satzneubau Seesportvereinsgebäude "A. Köbis"           Stadtrat billigt den Entwurf des Bebauungsplanes Nr.
    Beschluss:      SR 12.17 – V 533                       e.V. an anderer Stelle, einschl. Abbruch; Städte-      84 „Erweiterung Gewerbegebiet Obstland Dürr-
    Gesellschaftsvertrag der Grimmaer Wohnungs-            bauliches Denkmalschutzprogramm "Östliche              weitzschen“ in der Fassung vom 14.12.2017 samt
    und Baugesellschaft mbH. Der Stadtrat Grimma           Altstadt Grimma" Sanierung des Gebäudes Groß-          Begründung und Umweltbericht gemäß § 2 Abs. 4
    beschließt den neuen Gesellschaftsvertrag der          mühle 4, ehem. Roggenmühle, 04668 Grimma.              BauGB und bestimmt diese und die nach Ein-
    Grimmaer Wohnungs- und Baugesellschaft mbH.            Der Stadtrat beschließt die gemäß Projektantrag        schätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorlie-
                                                           konkretisierte Planunterlage und Finanzierung zur      genden umweltbezogenen Stellungnahmen ge-
    Beschluss:      SR 12.17 – V 534                       Realisierung der Maßnahme.                             mäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Offenlage. Gleichzeitig
    Auflösung der Fürstenschüler Stiftung. Der                                                                    wird die Beteiligung der Behörden und der Träger
    Stadtrat beschließt:                                   Beschluss:      SR 12.17 – V 537                       öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sowie
    1. Die Auflösung der Fürstenschüler Stiftung           Antrag auf außerplanmäßige Mittelbereitstel-           die Abstimmung mit den Nachbargemeinden (§ 3
        zum 31.12.2017.                                    lung, Objekt: Bürgerbüro, Bürgertreff Dürr-            Abs. 2 BauGB) durchgeführt. Die nach Einschät-
    2. Die Zuwendung der nach Auflösung erhalte-           weitzschen, Obstland-Straße 35, 04668 Grim-            zung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegen-
        nen Vermögenswerte an die Augustiner Stif-         ma, TO: Bauliche Herstellung in Folge Nut-             den umweltbezogenen Stellungnahmen sind fol-
        tung.                                              zungsänderung zum Bürgerbüro, Bürgertreff in           gende: Landratsamt Nordsachsen, Landesdirekti-
                                                           Dürrweitzschen. Der Stadtrat beschließt für die        on Sachsen, Regionaler Planungsverband Leipzig-
    Beschluss:       SR 12.17 – V 535                      bauliche Herstellung in Folge Nutzungsänderung         Westsachsen, Sächsisches Landesamt für Um-
    Außerplanmäßige Mittelbereitstellung für die           zum Bürgerbüro und Bürgertreff in Dürrweitz-           welt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), Lan-
    Neuanschaffung eines Transporters im Bereich           schen eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung        desamt für Archäologie, Industrie- und Handels-
    Bauhof. Der Stadtrat beschließt die außerplan-         in Höhe von 45.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt      kammer zu Leipzig, Ökolöwe, Grüne Liga Sachsen
    mäßige Mittelbereitstellung für die Neuanschaf-        aus Mehreinnahmen der Grundstücksverkäufe.             e.V., Landesverein Sächsischer Heimatschutz. Die
    fung eines Transporters in Höhe von 44.000 Euro                                                               Verwaltung wird beauftragt, den Offenlegungs-
    im Bereich Bauhof. Die Finanzierung erfolgt aus        Beschluss:      SR 12.17 – V 538                       zeitraum zu bestimmen, diesen rechtzeitig orts-
    Mehrerlösen bei der Überwachung des fließenden         Beschluss zur Entsorgung Erdmassen Fa. ESA             üblich bekanntzumachen, gleichzeitig die Nach-
    Verkehrs, der Gewerbesteuer und aus dem Ver-           GmbH, Broner Ring in 04668 Grimma. Der                 bargemeinden, Behörden und Träger öffentlicher
    kaufserlös eines Dienstfahrzeugs.                      Stadtrat beschließt die Maßnahme zur Entsor-           Belange zu benachrichtigen und um die Abgabe
                                                           gung von Erdmassen.                                    einer Stellungnahme zu bitten.

       n Stadthaus, Markt 17: Mo. 9.00-16.00 Uhr • Di.     14.00-18.00 Uhr • Do. 14.00-16.00 Uhr • Tel.:         n Stadtarchiv, August-Bebel-Straße 10: Mo.
       9.00-18.00 Uhr • Mi. geschlossen • Do. 9.00-16.00   034384/ 91 910 • Fax: 034384/ 91928 • An-             13.00-16.00 Uhr • Di. 9.00-12.00 und 13.00-
       Uhr • Fr. 9.00-12.00 Uhr • Tel.: 03437/ 98 58 0 •   sprechpartnerin: Andrea Döring • E-Mail: buer-        18.00 Uhr • Do. 9.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr
       Fax: 03437/ 98 58 226 • E-Mail: info@grimma.de      gerbuero.grossbothen@t-online.de – Am 19. und         • sowie nach Vereinbarung , Tel.: 03437/ 98 58
                                                           22. Februar geschlossen.                              217 • Fax: 03437/ 98 58 226 • E-Mail: stadtar-
       n Bürgerbüro Grimma, Markt 17 – Pass- und                                                                 chiv@grimma.de
       Meldewesen: Mo. 9.00-16.00 Uhr • Di. 9.00-          n Wohngeldbehörde, Markt 17: Mo. 9.00-
       18.00 Uhr • Mi. geschlossen • Do. 9.00-16.00 Uhr    16.00 Uhr • Di. 9.00-18.00 Uhr • Mi. geschlossen      n Mieterverein Meißen und Umgebung e.V.
       • Fr. 9.00-12.00 Uhr • Sa. 9.00-12.00 Uhr • Tel.:   • Do. 9.00-16.00 Uhr • Fr. 9.00-12.00 Uhr • Tel.:     Beratungsstelle Grimma, Markt 22: jeden 2., 3.
       03437/ 98 58 258 • Fax: 03437/ 98 58 226 • E-       03437/ 98 58 -481 /-482 • Fax: 03437/ 98 58 480       und 4. Donnerstag, ab 14.00 Uhr, nach vorheriger
       Mail: buergerbuero@grimma.de. Fundbüro: Er-         • E-Mail: info@grimma.de                              Terminvereinbarung (Tel.: 03521/ 45 36 02 oder E-
       reichbar ist das Fundbüro zu den üblichen Sprech-                                                         Mail: sekretariat@mieterverein-meisen.de)
       zeiten des Bürgerbüros oder telefonisch unter der   n Standesamt, Sachgebiet Steuern, Sachge-
       Rufnummer 03437/ 98 58 272.                         biet Vollstreckung im Bürgerzentrum Nerchau,          n Deutsche Rentenversicherung, Beratungsstelle
                                                           Nerchauer Hauptstraße 18: Mo. 9.00-12.00 Uhr •        Grimma, Markt 15 (Hintereingang über Nicolaiplatz):
       n Bürgerbüro Nerchau, Nerchauer Hauptstraße         Di. 9.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr • Mi. ge-      montags, dienstags und donnerstags, Terminverein-
       18, Pass- und Meldewesen: Di. 9.00-12.00 Uhr        schlossen • Do. 9.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00        barung unter Tel.: 0341/ 550-55 oder per E-Mail un-
       und 13.00-18.00 Uhr • Tel.: 03437/ 98 58 134 •      Uhr • Fr. 9.00-12.00 Uhr • Tel.: 03437/ 98 58 265     ter leipzig-aub@drv-md.de. Allgemeine Auskunfts-
       Fax: 03437/ 98 58 227                               (Standesamt), 03437/ 98 58 311 (Steuern) • Fax:       und Beratungsstelle | Georg-Schumann-Straße 146 |
                                                           03437/ 98 58 227 • E-Mail: info@grimma.de             04159 Leipzig | Tel.: 0341/ 550-55 | Öffnungszeiten:
       n Bürgerbüro Mutzschen, Untere Hauptstra-                                                                 Mo. 8.00-15.00 Uhr; Di., Do. 8.00-18.00 Uhr; Mi.
       ße 9, Pass- und Meldewesen: Do. 9.00-12.00 Uhr      n Amt für Schulen, Soziales und Kultur, Nico-         8.00-13.00 Uhr; Fr. 8.00-12.00 Uhr
       und 13.00-18.00 Uhr • Tel.: 034385/ 807 0 • Fax:    laiplatz 13: Öffnungszeiten wie Stadthaus, Tel.:
       034385/ 807 22                                      03437/ 98 58 230 • Fax.: 03437/ 98 58 226 • E-        n Schiedsstelle, Markt 15, Hofeingang: jeden 1.
                                                           Mail: info@grimma.de                                  und 3. Mittwoch im Monat jeweils von 16.00-18.00
       n Bürgerbüro Dürrweitzschen, Obstland-                                                                    Uhr. Friedensrichter: Dirk Langner, stellvertretende
       Straße 30, Pass- und Meldewesen: Mo. 9.00-          n Ordnungsamt mit Gewerbeamt, Marktgasse 2            Friedensrichterin: Eva-Luise Müller. Terminreservie-
       12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr • Tel.: 034386/ 50    Mo. 9.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr • Di.          rung unter Tel.: 03437/ 98 58 250. Zudem sind die
       921 • Fax. 034386/ 50 923                           9.00-12.00 Uhr und 13.00-18.00 Uhr • Mi. ge-          Schlichter zu den genannten Zeiten unter der Tele-
                                                           schlossen • Do. 9.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00        fonnummer 03437/ 98 58 165 erreichbar.
C      n Bürgerbüro Großbothen, Colditzer Land-            Uhr • Fr. 9.00-12.00 Uhr • Tel.: 03437/ 98 58 250 •
M
Y      straße 1 (Kein Pass- und Meldewesen): Mo.           Fax: 03437/ 98 58 226 • E-Mail: info@grimma.de
K
Sie können auch lesen