AMTSBLATT DER LANDKREIS - Landkreis Gotha

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AMTSBLATT DER LANDKREIS - Landkreis Gotha
Amtlicher Teil
                                 DER LANDKREIS                                                  Sitzungstermine der Ausschüsse
                                                                                                des Kreistages                   S. 2
                                                                                                Allgemeinverfügungen zur Bekämpfung
                                                                                                der Geflügelpest                 S. 2
                                                                                                Haushaltssatzungen des Zweckverbands
                                                                                                Apfelstädt-Ohra                  S. 7

                               AMTSBLATT                                                        Nichtamtlicher Teil

                                                                                                Stellenausschreibungen           S. 9
                                                                                                Neues Feuerwehrfahrzeug
                                                                                                für Waltershausen               S. 11

                    Ausgabe vom 9. Februar 2017 | 26. Jahrgang | Nr. 2

                                                                                                Bürgersprechstunde: Zur nächsten
                                                                                                Bürgersprechstunde lädt Landrat Konrad
                                                                                                Gießmann am Mittwoch, 22. Februar, ein.
                                                                                                Von 13 bis 17 Uhr steht er im Landrats-
                                                                                                amt Gotha, Raum 208, für Fragen der
                                                                                                Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung.
                                                                                                Eine Anmeldung ist kein Muss, aber
                                                                                                empfehlenswert: Wer Wartezeiten ver-
                                                                                                meiden möchte, sollte vorab Inge Da-
                                                                                                niel kontaktieren (03621 214-287 oder
                                                                                                blr@kreis-gth.de).

                                                                                                Bildung satt: Die Kreisvolkshochschu-
                                                                                                le startet am 27. Februar ins Frühjahrs-
                                                                                                semester. Die Programmhefte mit den
                                                                                                Kursangeboten liegen derzeit kreisweit
                                                                                                zum Mitnehmen aus. Interessenten kön-
                                                                                                nen sich bis zum 17. Februar anmelden –
| Manfred Wendler (l.) nahm die Ehrung von Landrat Konrad Gießmann entgegen.
                                                                                                entweder vor Ort oder online unter www.
                                                                                                vhs-gotha.de.

De r To b i ash a m mer a l s L eb e n sau fgabe
Manfred Wendler erhält Arnoldi-Medaille für seine Arbeit
Ohrdruf | Der Tobiashammer als heutiges          Öffentlichkeit zugänglich gemacht und um
technisches Denkmal und alljährlicher            Publikumsmagnete wie zwei Dampfmaschi-
Austragungsort der Schmiedesymposi-              nen erweitert wurde.
en wäre nicht vorstellbar ohne seinen            Parallel dazu rief Wendler die alljährlichen
Einsatz. Manfred Wendler aus Luisenthal          Schmiedesymposien ins Leben. Bis heute
hat nun für dieses langjährige Engagement        ziehen sie Kunstschmiede aus aller Herren
die Arnoldi-Medaille erhalten. Sie wurde         Länder ans Ohraufer, die dort in wenigen
von Landrat Konrad Gießmann gestiftet            Tagen mithilfe der historischen Technik
und ist außergewöhnlichem Wirken für die         neue Werke aus Eisen schaffen. Die Mot-        Zeremonie: Rund 200 Unteroffizier-
Allgemeinheit gewidmet. Manfred Wendler          tos wechseln über die Jahre; bleibend aber     und Feldwebelanwärter, die derzeit im
ist der dritte Geehrte. Die Medaille aus Sil-    ist ein hochkarätiges internationales Teil-    Gothaer Aufklärungsbataillon 13 in Aus-
ber ziert ein Zitat des Gründers des Versi-      nehmerfeld. „Für 2018 hoffen wir, einen        bildung sind, werden am 15. Februar im
cherungswesens, Carl Wilhelm Arnoldi. Ihm        Schmied aus China begrüßen zu können“,         Schlosshof des Friedensteins feierlich
wird der treffende Satz zugeschrieben: „Du       kündigt Wendler an, der als umtriebiger        vereidigt. Die Zeremonie ist öffentlich
lebst für Dich, wenn Du für andere lebst!“       (Un-)Ruheständler nach wie vor aktiv an der    und beginnt um 17.30 Uhr. Wer mag,
Der Landrat führte aus: „Ich möchte sie ei-      Organisation der Treffen beteiligt ist.        kann zuvor einem Fackelzug der Solda-
nem Mann widmen, ohne dessen Engage-             Viele der Skulpturen und Plastiken, können     tinnen und Soldaten zusehen, der 16.45
ment Ihre Stadt heute um ein Wahrzeichen         heute im Park des Anwesens bestaunt wer-       Uhr an der Wasserkunst beginnt. Das
ärmer wäre“. Der zu Ehrende habe sich be-        den. Auch Schulklassen haben mittlerweile      Luftwaffenmusikkorps aus Erfurt um-
reits zu DDR-Zeiten dafür eingesetzt, ein his-   das Symposium für sich entdeckt und er-        rahmt den Akt musikalisch. Die Anwärter
torisches Erbe für die Nachwelt zu erhalten;     halten einen Einblick in die beschwerliche     entstammen aus unterschiedlichen Ver-
der erste Schritt dazu sei der Ankauf des        Schmiedearbeit am historischen Hammer.         bänden der der 10. Panzerdivision und
Tobiashammers 1972 durch einen volksei-          Zuvor hatten Anke Kumpf aus Gräfentonna        werden zentral in Gotha ausgebildet.
genen Betrieb gewesen. Danach habe man           im Jahr 2014 und Dr. Egon Stötzer aus Tam-
fleißig instand gesetzt, aber auch dafür         bach-Dietharz 2015 die Arnoldi-Medaille
                                                                                                     www.landkreis-gotha.de
gesorgt, dass das industrielle Denkmal der       erhalten.
AMTSBLATT DER LANDKREIS - Landkreis Gotha
2                                                                                    Amtlicher Teil |                  9 . Fe b r u a r 2 0 1 7

                                                                                                 Bekämpfu n g d er Geflü gelpes t
Bek anntm achu ng en

                       Be k a n n t m a c h u n g
                                                                                                 Anordnung von Maßnahmen gemäß § 13
                       d e r Si t z u n g s t er mi n e                                          Geflügelpest-Verordnung i. V. m. § 38 Abs. 11 und
                       der Ausschüsse des Kreistages Gotha Februar 2017                          § 6 Abs. 1 Nr. 11 a Tiergesundheitsgesetz
                                                                                                 Nach Prüfung erlässt das Veterinär- und Lebensmittelüberwa-
                       Kreisausschuss
                                                                                                 chungsamt (VLÜA) des Landkreises Gotha folgende
                       Termin:      13.02.2017
                       Ort:         Landratsamt Gotha, 18.-März-Str. 50,
                                                                                                      Allgemeinverfügung zur Festlegung der Aufstallung
                                    Raum Waltershausen
                                                                                                                             von Geflügel
                       Beginn:      16:00 Uhr
                                                                                                 1.   Alle Tierhalter (private oder gewerbliche), die Geflügel in dem
                                                                                                      im Anhang aufgeführten Gebieten halten,haben das Geflügel
                       Tagesordnung:
                                                                                                      aufzustallen.
                       1.  Genehmigung der Niederschriften über die Sitzungen des
                                                                                                 2.   Die Aufstallung erfolgt in geschlossenen Ställen oder unter ei-
                           Kreisausschusses vom 07.11.2016 sowie vom 28.11.2016
                                                                                                      ner Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben ge-
                       2.  Informationen zum ÖPNV
                                                                                                      gen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen
                       3.  Änderung der Geschäftsordnung
                                                                                                      das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung
                           Antrag 48/2016 der Fraktion SPD-Bündnis 90/Die Grünen
                                                                                                      bestehen muss.
                       4.  Durchführung von Ergänzungswahlen für den Verwal-
                                                                                                 3.   Für alle Geflügelhaltungen, die in dem in Nr. 1 genannten Ge-
                           tungsrat der Kreissparkasse Gotha
                                                                                                      biet gelegen sind, gelten folgende Biosicherheitsmaßnahmen:
                       5.  Änderungssatzung zur Hauptsatzung des Landkreises Gotha
                                                                                                 3.1. Die Eingänge zu den Geflügelhaltungen sind mit geeigneten
                       6.  Informationen
                                                                                                      Einrichtungen zur Schuhdesinfektion zu versehen (Desinfek-
                       6.1 über die Vergabe von Hoch- und Tiefbauleistungen
                                                                                                      tionswannen oder -matten).
                           IV/2016 und über die Zusammenfassung der Vergaben im
                                                                                                 3.2. Der Zukauf von Geflügel über Geflügelmärkte, Geflügelbörsen
                           Jahr 2016
                                                                                                      oder mobile Geflügelhändler ist verboten.
                       6.2 zur Stundung von Forderungen entsprechend § 10 Abs. 3
                                                                                                 4.   Alle Geflügelhalter im Landkreis Gotha, die ihrer Pflicht zur
                           der Hauptsatzung
                                                                                                      Meldung des gehaltenen Geflügels bisher noch nicht nach-
                       7.  Verschiedenes
                                                                                                      gekommen sind, haben die Haltung von Geflügel unverzüg-
                                                                                                      lich beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des
                       Seniorenbeirat
                                                                                                      Landkreises Gotha anzuzeigen.
                       Termin:       17.02.2017
                                                                                                 5.   Die sofortige Vollziehung der in den Nummern 1 bis 4 der All-
                       Ort:          Landratsamt Gotha, 18.-März-Str. 50,
                                                                                                      gemeinverfügung getroffenen Regelungen wird gemäß § 80
                                     Raum Waltershausen
                                                                                                      Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angeordnet.
                       Beginn:       14:00 Uhr
                                                                                                 6.   Gleichzeitig werden die Allgemeinverfügungen zur Aufstal-
                                                                                                      lung in bestimmten Restriktionsgebieten vom 14.11.2016 und
                       Tagesordnung: nichtöffentlich
                                                                                                      vom 21.11.2016 aufgehoben.
                                                                                                 7.   Die Allgemeinverfügung gilt am Tag nach ihrer Veröffentli-
                       Werkausschuss Kommunaler Abfallservice
                                                                                                      chung als bekanntgegeben und wird an diesem Tag wirksam.
                       Termin:     21.02.2017
                                                                                                 8.   Diese Verfügung ergeht verwaltungskostenfrei.
                       Ort:        Landratsamt Gotha, 18.-März-Str. 50,
                                   Raum Waltershausen
                                                                                                 Begründung
                       Beginn:     16:00 Uhr
                                                                                                                                     I.
                                                                                                 Seit dem 28.10.2016 wurde bei tot aufgefundenen Wildvögeln in
                       Tagesordnung:
                                                                                                 ganz Deutschland das hochpathogene aviäre Influenzavirus des
                       1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des
                                                                                                 Subtyps H5N8 (HPAI H5N8) bei zahlreich verendeten Wildvögeln
                          Werkausschusses vom 25.10.2016
                                                                                                 festgestellt. Somit liegt in all diesen Fällen Geflügelpest bei Wild-
                       2. Bericht der Werkleitung entsprechend § 4 Abs. 4
                                                                                                 vögeln vor.
                          der Betriebssatzung KAS
                                                                                                 Im Landkreis Gotha wurde das Virus bei Schwänen nachgewiesen.
                       3. Verschiedenes
                                                                                                 Der Verdacht des Ausbruchs der Wildvogelgeflügelpest wurde am
                                                                                                 30.01.2017 für zwei Gebiete im Landkreis Gotha amtlich festge-
                       gez. Gießmann                                    Gotha, 03.02.2017
                                                                                                 stellt.
                       Landrat
                                                                                                 Im Landkreis Greiz ist ein Hausgeflügelbestand an Geflügelpest er-
                                                                                                 krankt.
                                                                                                 Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat eine Risikoeinschätzung zum
                       Impressum:
                                                                                                 Auftreten von HPAIV H5N8 in Deutschland veröffentlicht. In dieser
                       Herausgeber: Landkreis Gotha | Verantwortlich für den amtli-
                                                                                                 Risikobewertung wird das Risiko des Eintrags von Geflügelpest des
                       chen und nichtamtlichen Teil: Landrat Konrad Gießmann | Redak-
                                                                                                 Subtyps H5N8 in Hausgeflügelbeständen über Wildvögel bundes-
                       tion: Andrea Jäschke, Landratsamt Gotha, Pressestelle, 18.-März-
                                                                                                 weit als hoch eingeschätzt. Das FLI empfiehlt in seiner Risikoein-
                       Straße 50, 99867 Gotha, Tel. 03621/214172, Fax 03621/214400,
                                                                                                 schätzung u. a. die Umsetzung strenger Biosicherheitsmaßnahmen
                       E-Mail: pressestelle@kreis-gth.de | Fotos: Vera Steinbrenner, Man-
                                                                                                 in Geflügelbetrieben sowie die risikobasierte Einschränkung der
                       fred Ständer (S. 12), LRA | Gesamtproduktion: Verlag und Druck:
                                                                                                 Freilandhaltung (Aufstallung) von Geflügel.
                       LINUS WITTICH Medien KG, In den Folgen 43, 98704 Langewiesen,
                                                                                                 Mit dem Nachweis von HPAI H5N8 im Landkreis Gotha ist eine
                       info@wittich-langewiesen.de, www.wittich.de, Tel. 0 36 77 / 20 50
                                                                                                 weitere Ausbreitung des gefährlichen HPAI H5N8 über Wildvögel
                       - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21 / Verlagsleiter: Mirko Reise | Kostenlose
                                                                                                 zu befürchten. Damit ist die Gefahr der Einschleppung der Infekti-
                       Verteilung an alle Haushalte des Landkreises. Der Abonnement-
                                                                                                 on in Hausgeflügelbestände über Kontakt mit Wildvögeln deutlich
                       preis beträgt bei Postversand 2,56 € inkl. Porto. Einzelbezug 0,51 €
                                                                                                 gestiegen. Aus diesem Grund ist als Schutzmaßnahme für Haus-
                        bei Abholung. Das nächste Amtsblatt des Landkreises Gotha
                                                                                                 geflügelbestände eine Aufstallung zur Haltung des Geflügels in
                       erscheint voraussichtlich am 23. Februar 2017.
                                                                                                 geschlossenen Ställen bzw. unter einer Vorrichtung, die aus einer
AMTSBLATT DER LANDKREIS - Landkreis Gotha
9 . Fe b r u a r 2 0 1 7   | Amtlicher Teil                                                                                            3
überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten            tel und Einstreu bei im Auslauf gehaltenem Geflügel mit Influenza-

                                                                                                                                               Bek anntm achu ng en
Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln ge-            viren, die für das Geflügel pathogen sind, kontaminieren. Die in Nr.
sicherten Seitenbegrenzung besteht, im ganzen Landkreis Gotha          2 genannten Aufstallungsarten sind geeignet, das Risiko derartiger
zwingend geboten.                                                      Übertragungswege zu minimieren.
Mit Erlass vom 30.01.2017 wurde die Aufstallung von Hausgeflügel
vom zuständigen Ministerium für ganz Thüringen festgelegt.             Zu Nr. 3 dieser Allgemeinverfügung
                                                                       Da die Übertragung von Influenzaviren bei Geflügel vor allem durch
                                 II.                                   direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder durch Kontakt mit Kot
Gemäß § 1 Absatz 2 Thüringer Ausführungsgesetz zum Tiergesund-         und anderweitig viruskontaminierten Materialien wie etwa Ein-
heitsgesetz (Thüringer Tiergesundheitsgesetz - ThürTierGesG) i.V.m.    streu, Gerätschaften, Schuhwerk oder Schutzkleidung erfolgt, ist
§ 3 Abs. 1 Nr. 4 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwV-       es erforderlich, die Geflügelhaltungen in dem in Nr. 1 der Allge-
fG) ist das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Gotha zu-       meinverfügung genannten Gebiet zu schützen und den Eintrag des
ständige Behörde für den Erlass dieser Allgemeinverfügung.             Virus in die Nutzgeflügelbestände zu vermeiden. Die Anordnung
                                                                       der unter Nr. 3 der Allgemeinverfügung genannten Maßnahmen,
Zu Nr. 1 dieser Allgemeinverfügung                                     wie das Vorhalten von Einrichtungen zur Schuhdesinfektion, die
Die Anordnung der Aufstallung des Geflügels unter Nr. 1 des Te-        Verwendung von Schutzkleidung und die Durchführung von Desin-
nors erfolgt auf Grundlage des § 13 Abs. 1 Geflügelpest-Verordnung     fektionsmaßnahmen sind geeignet, das Risiko des Eintrags von Ge-
i.V.m. § 38 Abs. 11 und § 6 Abs. 1 Nr. 11a Tiergesundheitsgesetz       flügelpestvirus in Geflügelhaltungen zu vermindern. Aufgrund der
vom 22. Mai 2013 (BGBl. IS. 1324).                                     Gefahr der unkontrollierten Verschleppung von Geflügelpestvirus
Die Aufstallung ist auf der Grundlage einer nach § 13 Abs. 2 Geflü-    über Geflügelmärkte, Geflügelbörsen und mobile Geflügelhändler
gelpest-Verordnung erfolgten Risikobewertung zur Vermeidung der        ist aufgrund der Gefährdungslage das Verbot des Geflügelhandels
Einschleppung oder Verschleppung der Geflügelpest durch Wildvö-        über diese Handelswege erforderlich.
gel erforderlich. In dieser Risikobewertung sind die örtlichen Ge-
gebenheiten einschließlich der Nähe zu einem Gebiet, in dem sich       Zu Nr. 4 dieser Allgemeinverfügung
wildlebende Wat- und Wasservögel sammeln, rasten oder brüten           Gemäß § 26 Abs. 1 der Viehverkehrsverordnung in der Fassung der
sowie weitere Tatsachen zu berücksichtigen, soweit diese für eine      Bekanntmachung vom 3. März 2010 (BGBl. I S. 203), zuletzt geän-
hinreichende Abschätzung der Gefährdungslage erforderlich sind.        dert durch Verordnung vom 17. April 2014 (BGBl. I S. 388) i.V.m.
Die demgemäß vorzunehmende Risikobewertung hat für Thüringen           § 2 Abs. 1 Geflügelpest-Verordnung, hat jeder, der Hühner, Enten,
ergeben, dass aktuell für alle Landkreis die Aufstallung des Geflü-    Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wach-
gels präventiv zur Vermeidung der Einschleppung der Geflügelpest       teln oder Laufvögel hält, dies der zuständigen Behörde vor Beginn
durch Wildvögel erforderlich ist.                                      der Tätigkeit unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und der
Nicht zuletzt sind in die Risikoeinschätzung Überlegungen zum          Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere,
Schutz des gehaltenen Geflügels gegen eventuelle Tötungen, die         ihrer Nutzungsart und ihres Standortes bezogen auf die jeweilige
mit der Festlegung eines Sperrbezirkes im Radius von 3 km um           Tierart mitzuteilen. Die Anordnung der Maßnahme in Nr. 4 der All-
den Ausbruchsbestand bei Ausbruch der Geflügelpest notwendig           gemeinverfügung, dass eine noch nicht erfolgte Meldung unver-
werden könnten, eingeflossen.                                          züglich nachzuholen ist, beruht auf §§ 38 Abs. 11, 6 Abs. 1 Nr. 11 a
In dem o.g. genannten Gutachten des Friedrich-Loeffler-Instituts       Tiergesundheitsgesetz. Danach hat die zuständige Behörde die Be-
wird das Risiko des Eintrags von Geflügelpest des Subtyps H5N8         fugnis weitergehende Maßnahmen anzuordnen, soweit diese zur
durch Wildvögel in Hausgeflügelbeständen bundesweit als hoch           Tierseuchenbekämpfung erforderlich sind. Die behördliche Kennt-
eingeschätzt und neben der konsequenten Durchsetzung von Vor-          nis aller Tierhalter sowie der von ihnen gehaltenen Tiere ist im Rah-
sorgemaßnahmen (insbesondere der Biosicherheit) empfohlen, Ge-         men der Bekämpfung hochansteckender Erkrankungen notwendig.
flügel aufzustallen. Aufgrund des genannten Gutachtens sowie der
festgestellten Ausbrüche der Geflügelpest bei zahlreichen Wildvö-      Zu Nr. 5 dieser Allgemeinverfügung
geln in ganz Deutschland hat die Risikobewertung zu dem Ergeb-         Die sofortige Vollziehung der Maßnahmen in den Nrn. 1 bis 4 des
nis geführt, dass es erforderlich ist, Geflügel im Landkreis Gotha     Tenors wird angeordnet, da es sich bei der Geflügelpest um eine
aufzustallen.                                                          hochansteckende und leicht übertragbare Tierseuche handelt,
Die Maßnahme ist geeignet, den Zweck, die Verhinderung einer In-       deren Ausbruch mit hohen wirtschaftlichen Schäden und weitrei-
fektion von Hausgeflügel mit H5N8 zu erreichen. Die Aufstallung ist    chenden Handelsrestriktionen einhergeht. Die Maßnahmen zum
erforderlich, da kein anderes, milderes Mittel zur Verfügung steht,    Schutz vor der Verschleppung der Seuche müssen daher sofort
welches zur Zweckerreichung gleichermaßen geeignet ist. Die An-        und ohne eine zeitliche Verzögerung greifen. Es kann nicht abge-
ordnung ist auch angemessen, da die wirtschaftlichen Nachteile,        wartet werden, bis die Rechtmäßigkeit der amtlichen Feststellung
welche die betroffenen Tierhalter durch die Aufstallung erleiden, im   der Seuche gerichtlich festgestellt wird. Insofern überwiegt das
Vergleich zum gesamtwirtschaftlichen Schaden, der durch einen          öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung ein entgegen-
einzigen Geflügelpestausbruch für die gesamte Geflügelhaltung          stehendes privates Interesse an der aufschiebenden Wirkung eines
und Lebensmittelwirtschaft in Thüringen entstehen kann, nachran-       eventuellen Widerspruchs.
gig sind. Insofern überwiegt das öffentliche Interesse an der Auf-
stallung die privaten Interessen der betroffenen Tierhalter.           Zu Nr. 6 dieser Allgemeinverfügung
                                                                       Die genannten Allgemeinverfügungen waren aufzuheben, da die
Zu Nr. 2 dieser Allgemeinverfügung                                     mit ihnen getroffenen Regelungen mit dieser Allgemeinverfügung
Die in Nr. 2 genannten Arten der Aufstallung ergeben sich aus          weiter gelten und auf den gesamten Landkreis Gotha ausgeweitet
§ 13 Abs. 1 Nr. 1 und 2 der Geflügelpest-Verordnung. Die Übertra-      werden.
gung von Influenzaviren bei Geflügel erfolgt vor allem durch direk-
ten Kontakt mit infizierten Tieren oder durch Kontakt mit Kot und      Zu Nr. 7 dieser Allgemeinverfügung
anderweitig viruskontaminierten Materialien wie etwa Einstreu,         Entsprechend § 41 Abs. 4 Sätze 3 und 4 ThürVwVfG gilt die All-
Gerätschaften, Schuhwerk oder Schutzkleidung. Unter der Vielzahl       gemeinverfügung zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntma-
von in Betracht kommenden Faktoren sind auch Wildvögel als Ein-        chung als bekanntgegeben. In einer Allgemeinverfügung kann ein
tragsquelle zu berücksichtigen. Virushaltige Ausscheidungen von        hiervon abweichender Tag, jedoch frühestens der auf die Bekannt-
Wildvögeln können jederzeit z. B. Oberflächengewässer, Futtermit-      machung folgende Tag, bestimmt werden. Von dieser Ermächtigung
AMTSBLATT DER LANDKREIS - Landkreis Gotha
4                                                                                 Amtlicher Teil |                9 . Fe b r u a r 2 0 1 7
                       wurde Gebrauch gemacht, da die tierseuchenrechtliche Anordnung                Gemeinde Emleben
Bek anntm achu ng en

                       keinen Aufschub duldet.                                                       Gemeinde Leinatal Ortsteil Schönau vor dem Walde
                       Diese Allgemeinverfügung wird auf der Grundlage des § 41 Abs.                 Gemeinde Leinatal Ortsteil Altenbergen
                       3 Satz 2 ThürVwVfG öffentlich bekanntgegeben. Dabei war zu be-                Gemeinde Leinatal Ortsteil Catterfeld
                       rücksichtigen, dass der Adressatenkreis so groß ist, dass er, bezo-           Gemeinde Georgenthal Ortsteil Nauendorf
                       gen auf Zeit und Zweck der Regelung, vernünftigerweise nicht in               Gemeinde Herrenhof
                       Form einer Einzelbekanntgabe angesprochen werden kann.                4.      Für den Sperrbezirk werden für die Dauer von 21 Tagen fol-
                       Von einer Anhörung wurde gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 4 ThürVwVfG ab-                gende Maßnahmen angeordnet:
                       gesehen. Im Rahmen der Ermessensentscheidung war zu berück-           4.1.    Gehaltene Vögel und Bruteier dürfen nicht aus einem Be-
                       sichtigen, dass bei der vorliegenden Sachlage die Anhörung der                stand verbracht werden.
                       Betroffenen nicht zu einer anderen Beurteilung der Dinge geführt      4.2.    Frisches Fleisch, Hackfleisch oder Separatorenfleisch, Flei-
                       hätte.                                                                        scherzeugnisse, Fleischzubereitungen, das oder die von ge-
                                                                                                     haltenen Vögeln oder von Federwild aus dem Sperrbezirk
                       Zu Nr. 8 dieser Allgemeinverfügung                                            gewonnen worden ist oder sind, dürfen nicht verbracht wer-
                       Die Kostenentscheidung ergeht nach § 28 Nr. 1 ThürTierGesG.                   den.
                                                                                             4.3.    Tierische Nebenprodukte (z. B. Mist oder verendete Tiere)
                       Rechtsbehelfsbelehrung                                                        von gehaltenen Vögeln dürfen nicht ohne Genehmigung des
                       Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner                 Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes (VLÜA) aus
                       Bekanntgabe Widerspruch er-hoben werden. Der Widerspruch ist                  einem Bestand verbracht werden.
                       schriftlich oder zur Niederschrift beim                               4.4.    Jeder Tierhalter hat sicherzustellen, dass an den Ein- und
                                                                                                     Ausgängen der Ställe oder sonstigen Standorten, in denen
                                     Landratsamt Gotha                                               Geflügel gehalten wird, Matten oder sonstige saugfähige
                                     18.-März-Straße 50                                              Bodenauflagen ausgelegt werden und diese mit einem wirk-
                                     99867 Gotha                                                     samen Desinfektionsmittel getränkt und stets damit feucht
                                                                                                     gehalten werden.
                       einzulegen.                                                           4.5.    Gehaltene Vögel dürfen nicht zur Aufstockung des Wildvo-
                                                                                                     gelbestands freigelassen werden.
                       Hinweise                                                              4.6.    Die Jagd auf Federwild ist verboten.
                       Widerspruch und Anfechtungsklage haben keine aufschiebende            4.7.    Geflügel darf nur im Durchgangsverkehr auf Straßen des
                       Wirkung. Dies bedeutet, dass die Anordnungen befolgt werden                   Fernverkehrs befördert werden und nur, soweit das Fahr-
                       müssen, auch wenn Rechtsmittel eingelegt werden.                              zeug nicht anhält und Geflügel nicht entladen wird.
                       Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnungen stellen Ordnungs-           4.8.    Ein innerhalb eines Sperrbezirks gelegener Stall oder sons-
                       widrigkeiten im Sinne von § 32 Abs. 2 Nr. 3 des TierGesG dar. Diese           tiger Standort, in dem Vögel gehalten werden, darf von be-
                       können mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 30.000 € geahndet                 triebsfremden Personen nicht betreten werden. Dies gilt
                       werden.                                                                       nicht für den betreuenden Tierarzt, dessen jeweilige Hilfs-
                                                                                                     personen sowie die mit der Tierseuchenbekämpfung beauf-
                       gez. Gießmann                                         30.01.2017             tragten Personen der zuständigen Behörde.
                                                                                             4.9.    Wer im Sperrbezirk Geflügel hält, hat das Geflügel in ge-
                       Anhang                                                                        schlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus
                       Aufstellung der gemäß Nummer 1 der Allgemeinverfügung betrof-
                                                                                                     einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicher-
                       fenen Gemeinden:
                                                                                                     ten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von
                       alle Gemeinden des Landkreises Gotha
                                                                                                     Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss,
                                                                                                     zu halten.
                                                                                             4.10.   Das im Sperrbezirk zu Erwerbszwecken gehaltene Geflügel
                                                                                                     ist nach näherer Anweisung der Amtstierärzte regelmäßig
                       Bekämpfung der Geflügelpest                                                   klinisch und soweit Belange der Tierseuchenbekämpfung
                                                                                                     dies erfordern, virologisch untersuchen zu lassen.
                       Festlegung von Sperrbezirk und Beobachtungs-
                                                                                             4.11.   Wildvögel, insbesondere Wasservögel und kranke oder ver-
                       gebiet gemäß § 55 Geflügelpest-Verordnung i.V.                                endet aufgefundene Wildvögel sind auf hochpathogenes avi-
                       mit § 38 Abs. 11 und § 6 Abs. 1 Nr. 11 a Tierge-                              äres Influenzavirus untersuchen zu lassen.
                       sundheitsgesetz                                                       4.12.   Nach Ablauf von mindestens 21 Tagen gelten für den Sperr-
                       Nach Prüfung erlässt das Veterinär- und Lebensmittelüberwa-                   bezirk die Anforderungen an ein Beobachtungsgebiet nach
                       chungsamt (VLÜA) des Landkreises Gotha folgende Allgemeinverfü-               Nummer 5 entsprechend.
                       gung zur Festlegung von Sperrbezirken und Beobachtungsgebieten:       4.13.   Wer einen Hund oder eine Katze hält, hat sicherzustellen,
                       1.    Der Verdacht des Ausbruchs der Geflügelpest bei Wildvö-                 dass diese im Sperrbezirk nicht frei umherlaufen.
                             geln wurde am 30.01.2017 festgestellt.                          5.      Im Beobachtungsgebiet werden folgende Maßnahmen an-
                       2.    Aufgrund des am 30.01.2017 amtlich festgestellten Ver-                  geordnet:
                             dachtes der Geflügelpest bei Wildvögeln werden Sperrbezir-      5.1.    Für die Dauer von mindestens 15 Tagen nach Festlegung
                             ke festgelegt, die folgende Gebiete umfassen:                           des Beobachtungsgebietes dürfen gehaltene Vögel aus dem
                             Gemeinde Schwabhausen                                                   Beobachtungsgebiet nicht verbracht werden.
                             Ortsteil Wechmar der Gemeinde Güntersleben-Wech-                5.2.    Für die Dauer von mindestens 30 Tagen nach Festlegung
                             mar südlich der Autobahn A4                                             des Beobachtungsgebietes dürfen gehaltene Vögel nicht zur
                             Gemeinde Georgenthal.                                                   Aufstockung des Wildvogelbestandes freigelassen werden.
                       3.    Aufgrund des am 30.01.2017 amtlich festgestellten Ver-          5.3.    Federwild darf nur mit Genehmigung oder auf Anordnung
                             dachtes der Geflügelpest werden Beobachtungsgebiete                     der zuständigen Behörde gejagt werden.
                             festgelegt, welche folgende Gebiete umfassen:                   5.4.    Wer im Beobachtungsgebiet Geflügel hält, hat das Geflügel
                             Gemeinde Güntersleben-Wechmar nördlich der Autobahn                     in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die
                             A4                                                                      aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesi-
AMTSBLATT DER LANDKREIS - Landkreis Gotha
9 . Fe b r u a r 2 0 1 7   | Amtlicher Teil                                                                                         5
       cherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen       Hierbei berücksichtigt sie das Vorhandensein eines Sperrbezirks

                                                                                                                                            Bek anntm achu ng en
       von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen           nach § 21 Abs. 1 GeflPestV, eines Beobachtungsgebiets nach
       muss, zu halten.                                               § 27 Abs. 1 GeflPestV oder einer Kontrollzone nach § 30 Abs. 1
6.     Die sofortige Vollziehung der in den Nummern 1 bis 5           GeflPestV, die Strukturen des Handels und der örtlichen Gegeben-
       dieser Allgemeinverfügung getroffenen Regelungen wird          heiten, natürliche Grenzen, epidemiologische Erkenntnisse, öko-
       gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung             logische Gegebenheiten, Überwachungsmöglichkeiten sowie das
       (VwGO) angeordnet.                                             Vorhandensein von zugelassenen Schlachtstätten und Verarbei-
7.     Die Bestimmungen der Allgemeinverfügungen vom                  tungsbetrieben für Material der Kategorie 1 und 2.
       14.11.2016 und 20.12.2016 bleiben von dieser Allgemein-        Die Anordnungen unter Nr. 4 und 5 basieren auf § 56 Abs. i. V. m.
       verfügung unberührt.                                           § 21 Abs. 2 GeflPestV.
8.     Diese Allgemeinverfügung tritt am Mittwoch, dem                Die Geflügelpest ist eine hoch ansteckende und verlustreiche, an-
       01.02.2017 in Kraft.                                           zeigepflichtige Viruserkrankung bei Wirtschaftsgeflügel und zahl-
9.     Die Verfügung ergeht verwaltungskostenfrei.                    reichen Wildvögeln. Durch die Geflügelpest werden neben hohen
                                                                      Tierverlusten erhebliche wirtschaftliche Einbußen durch Handels-
Hinweise                                                              restriktionen der betroffenen Betriebe, bei anderen Betrieben der
Alle Geflügelhalter im Gebiet des Landkreises Gotha sind zur Anzei-   Geflügelhaltung und der Geflügelwirtschaft verursacht.
ge des gehaltenen Geflügels verpflichtet. Sind Sie dem bisher nicht   Das Virus kann durch Geflügel, andere Tierkontakte, durch von Ge-
nachgekommen, haben Sie die Geflügelhaltung unverzüglich beim         flügel stammenden Erzeugnissen, Rohprodukten, Ausscheidungen,
Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Gotha anzuzeigen.          über die Luft sowie durch Personen und Gegenstände verbreitet
                                                                      werden.
Begründung                                                            Um ein Verbreiten dieser Krankheit wirksam zu verhindern, war es
Am 24.01.2017 wurde am Hammerteich der Gemeinde Geor-                 erforderlich, den Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet in der in
genthal ein verendeter Schwan und am 26.01.2017 wurden in der         den Ziffern 1 und 2 dieser Verfügung genannten Größe festzulegen.
Kiesgrube Schwabhausen drei verendete Schwäne aufgefunden.            Die Festlegung eines kleineren Sperrbezirkes bzw. Beobachtungs-
Die Tiere wurden am 26.01.2017 zur Untersuchung an das Thürin-        gebietes kam im Interesse einer wirkungsvollen Seuchenbekämp-
ger Landesamt für Verbraucherschutz in Bad Langensalza zur Un-        fung nicht in Betracht.
tersuchung übergeben.                                                 Um eine mögliche Ausbreitung der Erkrankung wirksam zu unter-
                                                                      binden, ist es erforderlich, den Sperrbezirk und das Beobachtungs-
Am 30.01.2017 wurde im Ergebnis der Untersuchung der Influenza-
                                                                      gebiet in benanntem Umfang festzulegen sowie den Verkehr mit
A-Virus mit einer positiven Differenzierung für H5 nachgewiesen.
                                                                      Geflügel und potenziell infektionsfähigen Material einzuschränken.
Der Verdacht der Geflügelpest war damit am 30.01.2017 amtlich
                                                                      Die angeordneten Maßnahmen sind daher im öffentlichen Inter-
festzustellen.
                                                                      esse einer effektiven Tierseuchenbekämpfung zwingend geboten.
Um eine Verbreitung der Geflügelpest durch Tiere, Menschen oder
                                                                      Demgegenüber müssen die privaten und wirtschaftlichen Interes-
Fahrzeuge zu verhindern, war mit sofortiger Wirkung um den Seu-
                                                                      sen Einzelner zurückstehen.
chenherd als wirkungsvolle Barriere mit einem Radius von einem
                                                                      Da der Verdacht der Geflügelpest am 30.01.2017 bei Wildvögeln
Kilometer ein Sperrbezirk zu bilden. Darüber hinaus war um den
                                                                      amtlich festgestellt wurde, waren die Anordnungen Nr. 1 bis 5 er-
Fundort umgebenden Sperrbezirk ein Beobachtungsgebiet festzu-
                                                                      forderlich.
legen. Der Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet umfassen die
                                                                      Gemäß § 56 Abs. 3 GeflPestV haben Halter von Hunden und Katzen
unter Nummer 2 und 3 festgelegten Orte bzw. Ortslagen.
                                                                      sicherzustellen, dass diese Tiere nicht frei im Sperrbezirk oder im
Der Verdacht der Geflügelpest wurde amtlich festgestellt. Die An-
                                                                      Beobachtungsgebiet umherlaufen.
ordnung ist daher mit sofortiger Vollziehung als Allgemeinverfü-
                                                                      Unter Abwägung der tierseuchenrechtlichen Belange und im Inte-
gung entsprechend § 41 des Thüringer Verwaltungsverfahrensge-
                                                                      resse der Tierhalter war das freie Umherlaufen von Hunden oder
setzes (ThürVwVfG) ortsüblich öffentlich bekannt zu geben und ab
                                                                      Katzen nur für den Sperrbezirk zu untersagen.
sofort umzusetzen.
Gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 Thüringer Ausführungsgesetz
                                                                      Zu Nr. 6 dieser Allgemeinverfügung
zum Tiergesundheitsgesetz (Thüringer Tiergesundheitsgesetz -
                                                                      Die sofortige Vollziehung der Maßnahmen in den Nummern 1 bis
ThürTierGesG) i. V. m. § 3 Abs. 1 Nr. 4 ThürVwVfG ist das Veteri-
                                                                      5 des Tenors wird angeordnet, da es sich bei der Geflügelpest um
när- und Lebensmittelüberwachungsamt Gotha, 18.-März-Straße
                                                                      eine hochansteckende und leicht übertragbare Tierseuche handelt,
50, 99867 Gotha zuständige Behörde für den Erlass dieser Allge-
                                                                      deren Ausbruch mit hohen wirtschaftlichen Schäden und weitrei-
meinverfügung.                                                        chenden Handelsrestriktionen einhergeht. Die Maßnahmen zum
                                                                      Schutz vor der Verschleppung der Seuche müssen daher sofort
Zu Nr. 1 bis 5 dieser Allgemeinverfügung                              und ohne eine zeitliche Verzögerung greifen. Es kann nicht abge-
Ist der Verdacht auf Geflügelpest bei einem Wildvogel amtlich fest-   wartet werden, bis die Rechtmäßigkeit der amtlichen Feststellung
gestellt, so legt die zuständige Behörde gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 1      der Seuche gerichtlich festgestellt wird. Insofern überwiegt das
i. V. m. Abs. 3 Nr.1 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa der Verord-       öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung ein entgegen-
nung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung       stehendes privates Interesse an der aufschiebenden Wirkung eines
- GeflPestV) das Gebiet um den Fundort des erlegten oder tot auf-     eventuellen Widerspruchs.
gefundenen Wildvogels mit einem Radius von mindestens ei-nem          Das öffentliche Interesse sowie das Interesse der Betroffen an der
Kilometer als Sperrbezirk fest.                                       sofortigen Vollziehung der Anordnung ist hier somit gegeben. Denn
Gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 2 GeflPestV legt die zuständige Behörde um      die Gefahr der Weiterverbreitung der Geflügelpest und die damit
den Fundort des erlegten oder tot aufgefundenen Wildvogels wei-       verbundene Beeinträchtigungen der Geflügelhaltungen und der ge-
terhin ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von mindestens         samten Geflügelwirtschaft wären nicht unerheblich
drei Kilometern fest.
Die zuständige Behörde kann auf der Grundlage einer von ihr           Zu Nr. 7 dieser Allgemeinverfügung
durchgeführten Risikobewertung, die das Vorkommen und das Ver-        Die rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten, die zu den bis-
halten der Vogelart, der der befallene Wildvogel zugehört, sowie      herigen Allgemeinverfügungen geführt haben, haben sich durch
die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigt von Abs. 1 Satz 1 Nr. 1    den Verdacht des Ausbruchs der Geflügelpest bei Wildvögeln nicht
abweichen (§ 55 Abs. 3 GeflPestV).                                    geändert.
AMTSBLATT DER LANDKREIS - Landkreis Gotha
6                                                                                Amtlicher Teil |                 9 . Fe b r u a r 2 0 1 7

                       Zu Nr. 8 dieser Allgemeinverfügung
                                                                                             Regelung zum Übertritt in das
Bek anntm achu ng en

                       Entsprechend § 41 Abs. 4 Sätze 3 und 4 ThürVwVfG gilt die All-
                       gemeinverfügung zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntma-          allgemeinbildende Gymnasium,
                       chung als bekannt gegeben. In einer Allgemeinverfügung kann ein
                       hiervon abweichender Tag, jedoch frühestens der auf die Bekannt-
                                                                                             das Spezialgymnasium für Sprachen, die Koopera-
                       machung folgende Tag, bestimmt werden. Von dieser Ermächtigung        tive Gesamtschule und das berufliche Gymnasium
                       wurde Gebrauch gemacht, da die tierseuchenrechtliche Anordnung        für den Landkreis Gotha zum Schuljahr 2017/2018
                       keinen Aufschub duldet.                                               Für das Schuljahr 2017/2018 ist im Thüringer Schulgesetz und der
                       Diese Allgemeinverfügung wird auf der Grundlage des § 41 Abs. 3       Thüringer Schulordnung der Übertritt an die allgemeinbildenden
                       Satz 2 ThürVwVfG öffentlich bekannt gegeben. Dabei war zu be-         Gymnasien, Spezialgymnasien, Gesamtschulen sowie in das beruf-
                       rücksichtigen, dass der Adressatenkreis so groß ist, dass er, bezo-   liche Gymnasium geregelt.
                       gen auf Zeit und Zweck der Regelung, vernünftigerweise nicht in
                       Form einer Einzelbekanntgabe angesprochen werden kann.                Danach können Schülerinnen und Schüler, wenn die geforderten
                       Von einer Anhörung wurde gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 4 ThürVwVfG ab-        Voraussetzungen erfüllt sind, nach der
                       gesehen. Im Rahmen der Ermessensentscheidung war zu berück-           • Klassenstufe 4 der Grundschule,
                       sichtigen, dass bei der vorliegenden Sachlage die Anhörung der        • nach den Klassenstufen 5, 6 und 10 der Regelschule bzw.
                       Betroffenen nicht zu einer anderen Beurteilung der Dinge geführt          Förderschule mit Regelschulteil,
                       hätte.                                                                • nach den Klassenstufen 4 bis 8 der Thüringer Gemeinschafts-
                                                                                                 schule
                       Zu Nr. 9 dieser Allgemeinverfügung                                    in das allgemeinbildende, nach Klassenstufe 10 auch ins berufliche
                       Die Kostenentscheidung ergeht nach § 28 Nr. 1 ThürTierGesG.           Gymnasium und die Gesamtschule übertreten.

                       Rechtsbehelfsbelehrung                                                Weiterhin können Schülerinnen und Schüler nach Klassenstufe 4
                       Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner         und erfolgreicher Teilnahme der Aufnahmeprüfung an das Staat-
                       Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist           liche Spezialgymnasium für Sprachen Salzmannschule in Schnep-
                       schriftlich oder zur Niederschrift beim                               fenthal übertreten.
                                                                                             Für Schüler der 10. Klassen der Regelschule mit Realschulabschluss
                                     Landratsamt Gotha                                       können an Gymnasien gesonderte Klassen eingerichtet werden,
                                     18.-März-Straße 50                                      um einen unterschiedlichen Leistungsstand auszugleichen. Diese
                                     99867 Gotha                                             Klassen (11 S) werden nach einer gesonderten Stundentafel unter-
                                                                                             richtet. Aufgrund der guten Erfahrungen in den letzten Schuljah-
                       einzulegen.                                                           ren ist im Landkreis Gotha auch für das Schuljahr 2017/2018 die
                                                                                             Einrichtung einer solchen Klasse 11 S am Staatlichen Gymnasium
                       gez. Gießmann                                         30.01.2017     „Gustav Freytag“ in Gotha vorgesehen. Somit erfolgt die Anmel-
                                                                                             dung von Schülern, welche nach der 10. Klasse der Regelschule
                       Weitere Hinweise:                                                     ans Gymnasium übertreten wollen, in der Regel am Gymnasium
                       Widerspruch und Anfechtungsklage haben gemäß § 80 Abs. 2 Nr.          „Gustav Freytag“ in Gotha.
                       4 VwGO keine aufschiebende Wirkung. Dies bedeutet, dass die An-
                       ordnungen befolgt werden müssen, auch wenn ein Rechtsbehelf           Das Übertrittsverfahren wird für den Landkreis Gotha wie folgt fest-
                       eingelegt wird.                                                       gelegt:
                       Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnungen stellen Ordnungs-           1. Die Anmeldung für das Gymnasium/berufliche Gymnasium,
                       widrigkeiten im Sinne von § 32 Abs. 2 Nr. 4 Buchstabe a des Geset-        die Kooperative Gesamtschule in Gotha (Regelschulzweig und
                       zes zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (Tierge-            Gymnasialzweig) und für die Aufnahmeprüfung (Probeunter-
                       sundheitsgesetz - TierGesG) dar. Diese können mit einem Bußgeld           richt) erfolgt nur in der Woche
                       in Höhe von bis zu 30.000 Euro geahndet werden.
                       Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Falle der Nicht-                   vom 6. März bis 11. März 2017
                       befolgung der Anordnungen diese mit Zwangsmitteln nach dem                      Montag bis Freitag 14:00 bis17:00 Uhr
                       Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (Thür-        und Samstag nach vorheriger telefonischer Anmeldung
                       VwZVG) durchgesetzt werden können.
                       Wegen eines eventuellen Entschädigungsanspruches wird auf die         Folgende Gymnasien/ KGS nehmen Anmeldungen entgegen:
                       §§ 15 bis 22 TierGesG verwiesen. Demnach kann vorbehaltlich der       • Staatliches Gymnasium „Ernestinum“ Gotha
                       dort bezeichneten Ausnahmen eine Entschädigung in Geld unter              99867 Gotha, Bergallee 8                Tel.: 03621 / 408033
                       anderem für Tiere, die auf behördliche Anordnung getötet wurden,      • Staatliches Gymnasium „Gustav Freytag“ Gotha
                       geleistet werden.                                                         99867 Gotha, Clara-Zetkin-Straße 58     Tel.: 03621 / 406650
                                                                                             • Staatliches Gymnasium „Arnoldischule“ Gotha
                                                                                                 99867 Gotha, Eisenacher Straße 5        Tel.: 03621 / 757000
                                                                                             • Staatliches Gymnasium „von-Bülow“ Neudietendorf
                                                                                                 99192 Nesse-Apfelstädt-Gemeinde/OT Neudietendorf,
                                                                                                 Zinzendorfstraße 19                       Tel.: 036202 / 2900
                                                                                             • Staatliches Gymnasium „Gleichense“ Ohrdruf
                                                                                                 99885 Ohrdruf, Trinitatisstraße 2       Tel.: 03624 / 402337
                                                                                             • Staatliches Perthes-Gymnasium Friedrichroda
                                                                                                 99894 Friedrichroda, Engelsbacher Weg 13 Tel.: 03623/ 304563
                        Der Landkreis bei Facebook                                           • Staatliche Kooperative Gesamtschule „Herzog Ernst“ Gotha
                        Aktuelle Nachrichten aus dem Landkreis können Sie auch via               99867 Gotha, Reinhardsbrunner Straße 19 Tel.: 03621 / 708087
                        Facebook erhalten:                                                   • Berufliches Gymnasium Gotha, Staatliches Berufsschul-
                        https://www.facebook.com/Landkreis.Gotha                                 zentrum „Gotha West“
                                                                                                 99867 Gotha, Inselsbergstraße 59        Tel.: 03621 / 701949
9 . Fe b r u a r 2 0 1 7   | Amtlicher Teil                                                                                           7
2. Die Anmeldung für das                                               Wasser- und Abwasserzweckverband

                                                                                                                                              Bek anntm achu ng en
                                                                       Apfelstädt-Ohra
•   Staatliche Spezialgymnasium für Sprachen
    Salzmannschule Schnepfenthal
                                                                       I. Hau sh alt ssat zu ng d es
    99880 Schnepfenthal, Klostermühlenweg 2 - 8 Tel.: 03622-9130      Wasser- u nd Ab w asser zw ec k-
erfolgt schriftlich mit dem Anmeldeformular im Zeitraum
                                                                       v er band es Apfelst ädt -Oh r a
                 vom 13. Februar bis 4. März 2017.                     Betriebszweig Wasserversorgung für das
                                                                       Haushaltsjahr 2017
Das Anmeldeformular erhält man in allen Grundschulen, direkt
                                                                       Aufgrund des § 36 Abs. 1 des Gesetzes über die Kommunale Ge-
über die Salzmannschule Schnepfenthal bzw. im Internet unter:
                                                                       meinschaftsarbeit (ThürKGG; GVBl. 1992 Nr. 14, S. 232), in der Fas-
                                                                       sung der Neubekanntmachung vom 10.10.2001 (GVBl. 2001 Nr. 8,
    http://www.salzmannschule.de/index.php/home/aufnahme
                                                                       S. 290), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes zur Ände-
                                                                       rung der Thüringer Kommunalordnung und anderer Gesetze vom
Bewerber für das Staatliche Spezialgymnasium für Sprachen wer-
                                                                       23.07.2013 (GVBl. 2013, Nr. 7 S. 194, 201) i.V.m. den §§ 53 ff. der
den in den Grundschulen über ihre Schulleitungen bzw. Beratungs-
                                                                       Thüringer Kommunalordnung (ThürKO), in der Fassung der Neube-
lehrer/innen informiert. Informationen findet man auch im Internet
                                                                       kanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. 2003, Nr. 2 S. 41), zuletzt ge-
unter:
                                                                       ändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 07.10.2016 (GVBl. S. 506,
                  http://www.salzmannschule.de
                                                                       513) und der §§ 13 ff. der Thüringer Eigenbetriebsverordnung (Thü-
                                                                       rEBV) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 06.09.2014
An der Salzmannschule Schnepfenthal liegt der Aufnahme ein Aus-
                                                                       (GVBl. 2014, Nr. 9, S. 642) hat der Wasser- und Abwasserzweck-
wahlverfahren zugrunde. Dies wird am 18. März 2017 stattfinden.
                                                                       verband Apfelstädt-Ohra mit Beschluss Nr. 11/2016 in seiner Ver-
Eine zusätzliche Anmeldung an einem allgemeinbildenden Gymna-
                                                                       bandsversammlung am 15.11.2016 folgende Haushaltssatzung
sium im oben genannten Zeitraum ist deshalb zu empfehlen.
                                                                       beschlossen:
3. Bei der Anmeldung sind von den Sorgeberechtigten folgende
    Unterlagen vorzulegen:
                                                                                                       §1
    • das Halbjahreszeugnis des laufenden Schuljahres im Original,
                                                                       Der in der Anlage* beigefügte Wirtschaftsplan für das Haushalts-
    • die Schullaufbahnempfehlung im Original (soweit erforder-
                                                                       jahr 2017 wird hiermit festgesetzt:
         lich) und
                                                                       er schließt
    • bei getrennt lebenden, geschiedenen und nicht verheirate-
                                                                       im Erfolgsplan      mit Erträgen in Höhe von        2.960.184 €
         ten Eltern ist die Vollmacht des sorgeberechtigten Eltern-
                                                                                           mit Aufwendungen in Höhe von 2.802.239 €
         teils, das nicht zur Anmeldung anwesend ist, vorzulegen.
                                                                                           mit einem Jahresgewinn
         Bei alleiniger Sorge muss ein entsprechender Nachweis
                                                                                           in Höhe von                       157.945 €
         vorgelegt werden.
                                                                       und
4. Sollten weder die Notenvoraussetzungen für den Übertritt
                                                                       im Vermögensplan mit Einnahmen in Höhe von          2.970.413 €
    noch eine Empfehlung für den Bildungsweg des Gymnasiums
                                                                                           mit Ausgaben in Höhe von        2.970.413 €
    vorliegen, so muss ein Antrag auf eine Aufnahmeprüfung (Pro-
                                                                       ab.
    beunterricht) am Gymnasium ihrer Wahl gestellt werden. Die
                                                                                                       §2
    Aufnahmeprüfung findet an 3 Tagen in der Zeit vom 3. April
                                                                       Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr
    bis 7. April 2017 für Schüler des Landkreises Gotha zentral an
                                                                       zur rechtzeitigen Leistung von investiven Ausgaben in Anspruch
    ausgewählten Schulen des Schulamtsbereiches Westthüringen
                                                                       genommen werden darf, wird auf 2.000.000 € festgesetzt.
    statt. Die Schulen und weitere Informationen werden den be-
    treffenden Eltern bei der Anmeldung bekannt gegeben.                                              §3
5. Schüler aus Schulen in freier Trägerschaft, die keine staatliche    Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung wird auf
    Anerkennung haben, müssen auch bei eventuell vorhandener           1.168.000 € festgesetzt.
    Notenvoraussetzung am Probeunterricht teilnehmen.                                                 §4
6. Bei der Anmeldung und der Auswahl der Gymnasien empfehlen           Der Höchstbetrag des Kassenkredites zur kurzfristigen Finan-
    wir den Sorgeberechtigten, die bevorzugten Einzugsbereiche         zierung von Ausgaben im Erfolgs- oder Vermögensplan wird auf
    des Schulträgers und die Beförderungslinien des ÖPNV zu be-        400.000 € festgesetzt.
    rücksichtigen. Diese Empfehlung trifft nicht für das berufliche                                   §5
    Gymnasium sowie die Klasse 11 S zu.                                Diese Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2017 in Kraft.
7. Von der Anmeldung ist kein verbindlicher Rechtsanspruch auf
    ein bestimmtes Gymnasium abzuleiten. Aus Kapazitätsgründen
    sind nachträgliche Umsetzungen möglich und zulässig. Die Auf-      Ohrdruf, den 31.01.2017
    nahmekapazität der einzelnen Schulen ist durch die Festlegung      gez. Jobst
    der Schulträger im gültigen Schulnetzplan bestimmt.                Verbandsvorsitzender                                     - Siegel -
8. Das berufliche Gymnasium des Staatlichen Berufsschulzen-
    trums „Gotha-West“ bietet Fachrichtungen mit den Schwer-
                                                                       II. Beschluss- und Genehmigungsvermerk
    punkten Wirtschaft und Technik an. Schüler, die den Schwer-
                                                                       Mit Beschluss-Nr.: 11/2016 hat die Verbandsversammlung des Was-
    punkt Technik wählen können sich zwischen Metalltechnik und
                                                                       ser- und Abwasserzweckverbandes Apfelstädt-Ohra am 15.11.2016
    Elektrotechnik entscheiden. Abschluss ist in beiden Fachrich-
                                                                       die Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2017 - Betriebszweig
    tungen die allgemeine Hochschulreife (Abitur). Nähere Informati-
                                                                       Wasserversorgung beschlossen.
    onen zur Bewerbung erhalten Sie direkt über das berufliche Gym-
                                                                       Mit Schreiben vom 11.01.2017 hat der Landrat des Landkreises Go-
    nasium bzw. im Internet unter http://www.sbz-gotha-west.de.
                                                                       tha gemäß § 36 Abs. 1 ThürKGG i.V.m. § 57 Abs. 3, § 59 Abs. 4, § 63
                                                                       Abs. 2 ThürKO folgenden Bescheid erlassen:
gez. Seiring                                    Gotha, 11.01.2017     Der in § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 fest-
Amtsleiter                                                             gesetzte Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und
Amt für Bildung, Schulen, Sport und Kultur                             Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 2.000.000 € wird
8                                                                                Amtlicher Teil |                9 . Fe b r u a r 2 0 1 7

                       gemäß § 36 Abs. 1 ThürKGG i.V.m. § 63 Abs. 2 ThürKO rechtsauf-                                       §2
Bek anntm achu ng en

                       sichtlich genehmigt.                                                  Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr
                       Der in § 3 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 festge-    zur rechtzeitigen Leistung von investiven Ausgaben in Anspruch
                       setzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leis-        genommen werden darf, wird auf 5.000.000 € festgesetzt.
                       tung von Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungs-                                      §3
                       maßnahmen in künftigen Jahren in Höhe von 1.168.000 € wird            Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung wird auf
                       gemäß § 36 Abs. 1 ThürKGG i.V.m. § 59 Abs. 4 ThürKO rechtsauf-        2.511.000 € festgesetzt.
                       sichtlich genehmigt.                                                                                 §4
                       Weitere genehmigungspflichtige Bestandteile enthält die Haus-         Der Höchstbetrag des Kassenkredites zur kurzfristigen Finan-
                       haltssatzung 2017 nicht.                                              zierung von Ausgaben im Erfolgs- oder Vermögensplan wird auf
                                                                                             800.000 € festgesetzt.
                       III. Auslegungshinweise
                                                                                                                            §5
                       Die Haushaltssatzung des Wasser- und Abwasserzweckverban-
                                                                                             Der Anteil der Mitgliedsgemeinden an den Betriebskosten für die
                       des Apfelstädt-Ohra für das Haushaltsjahr 2017 - Betriebszweig
                                                                                             Straßenoberflächenentwässerung beträgt 208.738 €. Die verbands-
                       Wasserversorgung liegt in der Zeit vom 10.02.2017 bis 10.03.2017
                                                                                             angehörigen Gemeinden haben in Anlehnung an § 18 Abs. 2 der
                       während der üblichen Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle des
                                                                                             Verbandssatzung vierteljährlich eine anteilige Zahlung von den
                       Wasser- und Abwasserzweckverbandes Apfelstädt-Ohra in 99885
                                                                                             Betriebskosten für die Straßenoberflächenentwässerung an den
                       Ohrdruf, Westfalenstraße 9 aus.
                                                                                             Zweckverband zu leisten.
                       Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrech-
                                                                                                                            §6
                       nung des Haushaltsjahres 2017 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO
                                                                                             Diese Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2017 in Kraft.
                       wird die Haushaltssatzung zu den üblichen Geschäftszeiten in der
                       Geschäftsstelle des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Apfel-
                                                                                             Ohrdruf, den 31.01.2017
                       städt-Ohra in 99885 Ohrdruf, Westfalenstraße 9 zur Einsichtnahme
                       zur Verfügung gestellt.                                               gez. Jobst                                               - Siegel -
                                                                                             Verbandsvorsitzender
                       *) hier nicht abgedruckt

                       Ohrdruf, den 31.01.2017                                               II. Beschluss- und Genehmigungsvermerk
                                                                                             Mit Beschluss-Nr.: 13/2016 hat die Verbandsversammlung des Was-
                       gez. Jobst                                                            ser- und Abwasserzweckverbandes Apfelstädt-Ohra am 15.11.2016
                       Verbandsvorsitzender                                                  die Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2017 - Betriebszweig
                                                                                             Abwasserbeseitigung beschlossen.
                                                                                             Mit Schreiben vom 16.01.2017 hat der Landrat des Landkreises Go-
                                                                                             tha gemäß § 36 Abs. 1 ThürKGG i.V.m. § 57 Abs. 3, § 59 Abs. 4, § 63
                       Wasser- und Abwasserzweckverband                                      Abs. 2 ThürKO folgenden Bescheid erlassen:
                       Apfelstädt-Ohra                                                       Der in § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 fest-
                       I. Haushaltssatzung des                                               gesetzte Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und
                                                                                             Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 5.000.000 € wird
                       Wasser- und Abwasserzweck-                                            gemäß § 36 Abs. 1 ThürKGG i.V.m. § 63 Abs. 2 ThürKO rechtsauf-
                       verbandes Apfelstädt-Ohra                                             sichtlich genehmigt.
                                                                                             Der in § 3 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 festge-
                       Betriebszweig Abwasserbeseitigung für das                             setzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leis-
                       Haushaltsjahr 2017                                                    tung von Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungs-
                       Aufgrund des § 36 Abs. 1 des Gesetzes über die Kommunale Ge-          maßnahmen in künftigen Jahren in Höhe von 2.511.000 € wird
                       meinschaftsarbeit (ThürKGG; GVBl. 1992 Nr. 14, S. 232), in der Fas-   gemäß § 36 Abs. 1 ThürKGG i.V.m. § 59 Abs. 4 ThürKO rechtsauf-
                       sung der Neubekanntmachung vom 10.10.2001 (GVBl. 2001 Nr. 8,          sichtlich genehmigt.
                       S. 290), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes zur Ände-      Weitere genehmigungspflichtige Bestandteile enthält die Haus-
                       rung der Thüringer Kommunalordnung und anderer Gesetze vom            haltssatzung 2017 nicht.
                       23.07.2013 (GVBl. 2013, Nr. 7 S. 194, 201) i.V.m. den §§ 53 ff. der
                       Thüringer Kommunalordnung (ThürKO), in der Fassung der Neube-         III. Auslegungshinweise
                       kanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. 2003, Nr. 2 S. 41), zuletzt ge-    Die Haushaltssatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes
                       ändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 07.10.2016 (GVBl. 2016, S.    Apfelstädt-Ohra für das Haushaltsjahr 2017 - Betriebszweig Ab-
                       506, 513) und der §§ 13 ff. der Thüringer Eigenbetriebsverordnung     wasserbeseitigung liegt in der Zeit vom 10.02.2017 bis 10.03.2017
                       (ThürEBV) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 06.09.2014         während der üblichen Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle des
                       (GVBl. 2014, Nr. 9, S. 642) hat der Wasser- und Abwasserzweckver-     Wasser- und Abwasserzweckverbandes Apfelstädt-Ohra in 99885
                       band mit Beschluss Nr. 13/2016 in seiner Verbandsversammlung          Ohrdruf, Westfalenstraße 9 aus.
                       am 15.11.2016 folgende Haushaltssatzung beschlossen:                  Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrech-
                                                                                             nung des Haushaltsjahres 2017 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO
                                                       §1                                    wird die Haushaltssatzung zu den üblichen Geschäftszeiten in der
                       Der in der Anlage* beigefügte Wirtschaftsplan für das Haushalts-      Geschäftsstelle des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Apfel-
                       jahr 2017 wird hiermit festgesetzt:                                   städt-Ohra in 99885 Ohrdruf, Westfalenstraße 9 zur Einsichtnahme
                       er schließt                                                           zur Verfügung gestellt.
                       im Erfolgsplan       mit Erträgen in Höhe von       4.975.023 €
                                                                                             *) hier nicht abgedruckt
                                            mit Aufwendungen in Höhe von 5.366.648 €
                                            mit einem Jahresverlust in                       Ohrdruf, den 31.01.2017
                                            Höhe von                         391.625 €
                       und                                                                   gez. Jobst
                       im Vermögensplan mit Einnahmen in Höhe von          8.234.994 €       Verbandsvorsitzender
                                            mit Ausgaben in Höhe von       8.234.994 €
                       ab.                                                                                                         ­– Ende des Amtlichen Teils –
9 . Fe b r u a r 2 0 1 7   | Nichtamtlicher Teil                                                                                        9
Landratsamt Gotha                                                       Landratsamt Gotha

                                                                                                                                                A u sschrei bu ng en
Stel l e n aussc h r ei b u n g                                         S t ellenau ssc h r eib u ng
Das Landratsamt Gotha schreibt zur alsbaldigen Besetzung nach-          Das Landratsamt Gotha schreibt zur alsbaldigen Besetzung nach-
folgende Stelle aus:                                                    folgende Stelle aus:

„Hausarbeiter/Hausarbeiterin“                                           „Hausmeister/Hausmeisterin“
im Amt für Gebäude- und Straßenmanagement,                              im Amt für Gebäude- und Straßenmanagement,
Arbeitsbereich Schulobjekte                                             Arbeitsbereich Schulobjekte
- Gymnasium Ernestinum/                                                 - Gymnasium Ernestinum/
Standort Myconiusschule Gotha                                           Standort Myconiusschule Gotha
Die Tätigkeit umfasst die                                               Die Tätigkeit umfasst die
• Mitwirkung bei der Wartung und Reinigung sowie Pflege der             • Hausmeisterliche Betreuung des Schulobjektes entsprechend
    Gebäude am Schulstandort;                                               der Dienstanweisung für Schulhausmeister;
• Durchführung von Kleinstreparaturen entsprechend Anwei-               • Überwachung des baulichen Zustandes und Koordinierung von
    sung des Hausmeisters/der Hausmeisterin;                                objektbezogenen Baumaßnahmen
• Pflege und Reinigung der objektbezogenen Außenanlagen;                • Wartung, Instandhaltung und Pflege des Gebäudes sowie der
• Bedienung einfacher technischer Werkzeuge;                                technischen Anlagen;
• Mithilfe bei Malerarbeiten;                                           • Pflege der objektbezogenen Außenanlagen;
• Mitwirkung bei der Überwachung von zu erbringenden Fremd-             • Bedienung und Steuerung der Haustechnikanlagen;
    leistungen;                                                         • Überwachung und Koordinierung von jeglichen Dienst-/Fremd-
• Mitwirkung bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Gewähr-                    leistungen;
    leistung der Sicherheit und Ordnung;                                • Gewährleistung von Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Zu-
• Mitarbeit bei Transport-, Umzugs- und Umräumungsarbeiten in-              ständigkeitsbereich;
    nerhalb des Schulobjektes und entsprechend der Weisung der          • Hilfeleistung bei der Absicherung des Schulbetriebes;
    Gebäudeverwaltung an anderen Schulen;                               • Energie- und Verbrauchsmaterialkontrollen.
• Hilfeleistung bei der Absicherung des Schulbetriebes und Wahr-
    nehmung von Vertretungstätigkeiten des Schulhausmeisters;           Von dem Bewerber/der Bewerberin werden erwartet:
• Mitwirkung bei Verbrauchsmaterialbereitstellung im Verant-            • Abgeschlossene handwerkliche oder technische einschlägige
    wortungsbereich der Hausbewirtschaftung.                               Berufsausbildung;
                                                                        • Kenntnisse im Bereich Haustechnik;
                                                                        • Wünschenswert sind berufspraktische Erfahrungen in der Be-
Von dem Bewerber/der Bewerberin werden erwartet:                           wirtschaftung von Objekten/Einrichtungen;
• Wünschenswert wären berufspraktische Erfahrungen in der               • PC-Grundkenntnisse;
   Bewirtschaftung von Objekten/Einrichtungen;                          • Einfühlungsvermögen und positive Einstellung zu Kindern und
• Hohes Maß an persönlicher Einsatzbereitschaft und Teamfähig-             Jugendlichen;
   keit;                                                                • Flexible Arbeitszeiteinteilung;
• Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B und grundsätzliche Bereit-          • Hohes Maß an persönlicher Einsatzbereitschaft, selbständige
   schaft zur dienstlichen Nutzung des privaten Kraftfahrzeuges.           Aufgabenwahrnehmung und Teamfähigkeit;
                                                                        • Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B und Bereitschaft zur dienstli-
                                                                           chen Nutzung des privaten Kraftfahrzeuges.
Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des TVöD.
                                                                        Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des TVöD.

Wir bitten um Vorlage aussagekräftiger Bewerbungsunterlagen, in-        Wir bitten um Vorlage aussagekräftiger Bewerbungsunterlagen, in-
klusive einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse. Die Bewer-       klusive einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse. Die Bewer-
bungsunterlagen sind bis einschließlich 23.02.2017 zu richten an        bungsunterlagen sind bis einschließlich 23.02.2017 zu richten an
das                                                                     das

              Landratsamt Gotha                                                       Landratsamt Gotha
              Rechts-/Personalamt                                                     Rechts-/Personalamt
              18.-März-Straße 50                                                      18.-März-Straße 50
              99867 Gotha.                                                            99867 Gotha.

Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Reisekosten und sonstige        Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Reisekosten und sonstige
Bewerbungskosten vom Landratsamt Gotha nicht übernommen                 Bewerbungskosten vom Landratsamt Gotha nicht übernommen
werden können und dass wir nur Bewerbungsunterlagen zurück-             werden können und dass wir nur Bewerbungsunterlagen zurück-
senden, die einen ausreichend frankierten DIN-A4-Rückumschlag           senden, die einen ausreichend frankierten DIN-A4-Rückumschlag
enthalten. Ansonsten gehen wir davon aus, dass Sie auf eine Rück-       enthalten. Ansonsten gehen wir davon aus, dass Sie auf eine Rück-
gabe Ihrer Unterlagen verzichten und werden nach Abschluss des          gabe Ihrer Unterlagen verzichten und werden nach Abschluss des
Auswahlverfahrens die Unterlagen ordnungsgemäß vernichten.              Auswahlverfahrens die Unterlagen ordnungsgemäß vernichten.
Gemäß den Bestimmungen des § 31 Bundeszentralregistergesetz             Gemäß den Bestimmungen des § 31 Bundeszentralregistergesetz
(BZRG) i. V. mit § 30 a BZRG wird im Einstellungsfall die Vorlage ei-   (BZRG) i. V. mit § 30 a BZRG wird im Einstellungsfall die Vorlage ei-
nes erweiterten Führungszeugnisses gefordert.                           nes erweiterten Führungszeugnisses gefordert.

gez. Gießmann                               Gotha, den 31.01.2017      gez. Gießmann                               Gotha, den 31.01.2017
Landrat                                                                 Landrat
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