AMTSBLATT DER LANDKREIS - Landkreis Gotha
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Amtlicher Teil DER LANDKREIS Sitzungstermine der Ausschüsse des Kreistages S. 2 Allgemeinverfügungen zur Bekämpfung der Geflügelpest S. 2 Haushaltssatzungen des Zweckverbands Apfelstädt-Ohra S. 7 AMTSBLATT Nichtamtlicher Teil Stellenausschreibungen S. 9 Neues Feuerwehrfahrzeug für Waltershausen S. 11 Ausgabe vom 9. Februar 2017 | 26. Jahrgang | Nr. 2 Bürgersprechstunde: Zur nächsten Bürgersprechstunde lädt Landrat Konrad Gießmann am Mittwoch, 22. Februar, ein. Von 13 bis 17 Uhr steht er im Landrats- amt Gotha, Raum 208, für Fragen der Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung. Eine Anmeldung ist kein Muss, aber empfehlenswert: Wer Wartezeiten ver- meiden möchte, sollte vorab Inge Da- niel kontaktieren (03621 214-287 oder blr@kreis-gth.de). Bildung satt: Die Kreisvolkshochschu- le startet am 27. Februar ins Frühjahrs- semester. Die Programmhefte mit den Kursangeboten liegen derzeit kreisweit zum Mitnehmen aus. Interessenten kön- nen sich bis zum 17. Februar anmelden – | Manfred Wendler (l.) nahm die Ehrung von Landrat Konrad Gießmann entgegen. entweder vor Ort oder online unter www. vhs-gotha.de. De r To b i ash a m mer a l s L eb e n sau fgabe Manfred Wendler erhält Arnoldi-Medaille für seine Arbeit Ohrdruf | Der Tobiashammer als heutiges Öffentlichkeit zugänglich gemacht und um technisches Denkmal und alljährlicher Publikumsmagnete wie zwei Dampfmaschi- Austragungsort der Schmiedesymposi- nen erweitert wurde. en wäre nicht vorstellbar ohne seinen Parallel dazu rief Wendler die alljährlichen Einsatz. Manfred Wendler aus Luisenthal Schmiedesymposien ins Leben. Bis heute hat nun für dieses langjährige Engagement ziehen sie Kunstschmiede aus aller Herren die Arnoldi-Medaille erhalten. Sie wurde Länder ans Ohraufer, die dort in wenigen von Landrat Konrad Gießmann gestiftet Tagen mithilfe der historischen Technik und ist außergewöhnlichem Wirken für die neue Werke aus Eisen schaffen. Die Mot- Zeremonie: Rund 200 Unteroffizier- Allgemeinheit gewidmet. Manfred Wendler tos wechseln über die Jahre; bleibend aber und Feldwebelanwärter, die derzeit im ist der dritte Geehrte. Die Medaille aus Sil- ist ein hochkarätiges internationales Teil- Gothaer Aufklärungsbataillon 13 in Aus- ber ziert ein Zitat des Gründers des Versi- nehmerfeld. „Für 2018 hoffen wir, einen bildung sind, werden am 15. Februar im cherungswesens, Carl Wilhelm Arnoldi. Ihm Schmied aus China begrüßen zu können“, Schlosshof des Friedensteins feierlich wird der treffende Satz zugeschrieben: „Du kündigt Wendler an, der als umtriebiger vereidigt. Die Zeremonie ist öffentlich lebst für Dich, wenn Du für andere lebst!“ (Un-)Ruheständler nach wie vor aktiv an der und beginnt um 17.30 Uhr. Wer mag, Der Landrat führte aus: „Ich möchte sie ei- Organisation der Treffen beteiligt ist. kann zuvor einem Fackelzug der Solda- nem Mann widmen, ohne dessen Engage- Viele der Skulpturen und Plastiken, können tinnen und Soldaten zusehen, der 16.45 ment Ihre Stadt heute um ein Wahrzeichen heute im Park des Anwesens bestaunt wer- Uhr an der Wasserkunst beginnt. Das ärmer wäre“. Der zu Ehrende habe sich be- den. Auch Schulklassen haben mittlerweile Luftwaffenmusikkorps aus Erfurt um- reits zu DDR-Zeiten dafür eingesetzt, ein his- das Symposium für sich entdeckt und er- rahmt den Akt musikalisch. Die Anwärter torisches Erbe für die Nachwelt zu erhalten; halten einen Einblick in die beschwerliche entstammen aus unterschiedlichen Ver- der erste Schritt dazu sei der Ankauf des Schmiedearbeit am historischen Hammer. bänden der der 10. Panzerdivision und Tobiashammers 1972 durch einen volksei- Zuvor hatten Anke Kumpf aus Gräfentonna werden zentral in Gotha ausgebildet. genen Betrieb gewesen. Danach habe man im Jahr 2014 und Dr. Egon Stötzer aus Tam- fleißig instand gesetzt, aber auch dafür bach-Dietharz 2015 die Arnoldi-Medaille www.landkreis-gotha.de gesorgt, dass das industrielle Denkmal der erhalten.
2 Amtlicher Teil | 9 . Fe b r u a r 2 0 1 7 Bekämpfu n g d er Geflü gelpes t Bek anntm achu ng en Be k a n n t m a c h u n g Anordnung von Maßnahmen gemäß § 13 d e r Si t z u n g s t er mi n e Geflügelpest-Verordnung i. V. m. § 38 Abs. 11 und der Ausschüsse des Kreistages Gotha Februar 2017 § 6 Abs. 1 Nr. 11 a Tiergesundheitsgesetz Nach Prüfung erlässt das Veterinär- und Lebensmittelüberwa- Kreisausschuss chungsamt (VLÜA) des Landkreises Gotha folgende Termin: 13.02.2017 Ort: Landratsamt Gotha, 18.-März-Str. 50, Allgemeinverfügung zur Festlegung der Aufstallung Raum Waltershausen von Geflügel Beginn: 16:00 Uhr 1. Alle Tierhalter (private oder gewerbliche), die Geflügel in dem im Anhang aufgeführten Gebieten halten,haben das Geflügel Tagesordnung: aufzustallen. 1. Genehmigung der Niederschriften über die Sitzungen des 2. Die Aufstallung erfolgt in geschlossenen Ställen oder unter ei- Kreisausschusses vom 07.11.2016 sowie vom 28.11.2016 ner Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben ge- 2. Informationen zum ÖPNV gen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen 3. Änderung der Geschäftsordnung das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung Antrag 48/2016 der Fraktion SPD-Bündnis 90/Die Grünen bestehen muss. 4. Durchführung von Ergänzungswahlen für den Verwal- 3. Für alle Geflügelhaltungen, die in dem in Nr. 1 genannten Ge- tungsrat der Kreissparkasse Gotha biet gelegen sind, gelten folgende Biosicherheitsmaßnahmen: 5. Änderungssatzung zur Hauptsatzung des Landkreises Gotha 3.1. Die Eingänge zu den Geflügelhaltungen sind mit geeigneten 6. Informationen Einrichtungen zur Schuhdesinfektion zu versehen (Desinfek- 6.1 über die Vergabe von Hoch- und Tiefbauleistungen tionswannen oder -matten). IV/2016 und über die Zusammenfassung der Vergaben im 3.2. Der Zukauf von Geflügel über Geflügelmärkte, Geflügelbörsen Jahr 2016 oder mobile Geflügelhändler ist verboten. 6.2 zur Stundung von Forderungen entsprechend § 10 Abs. 3 4. Alle Geflügelhalter im Landkreis Gotha, die ihrer Pflicht zur der Hauptsatzung Meldung des gehaltenen Geflügels bisher noch nicht nach- 7. Verschiedenes gekommen sind, haben die Haltung von Geflügel unverzüg- lich beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Seniorenbeirat Landkreises Gotha anzuzeigen. Termin: 17.02.2017 5. Die sofortige Vollziehung der in den Nummern 1 bis 4 der All- Ort: Landratsamt Gotha, 18.-März-Str. 50, gemeinverfügung getroffenen Regelungen wird gemäß § 80 Raum Waltershausen Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angeordnet. Beginn: 14:00 Uhr 6. Gleichzeitig werden die Allgemeinverfügungen zur Aufstal- lung in bestimmten Restriktionsgebieten vom 14.11.2016 und Tagesordnung: nichtöffentlich vom 21.11.2016 aufgehoben. 7. Die Allgemeinverfügung gilt am Tag nach ihrer Veröffentli- Werkausschuss Kommunaler Abfallservice chung als bekanntgegeben und wird an diesem Tag wirksam. Termin: 21.02.2017 8. Diese Verfügung ergeht verwaltungskostenfrei. Ort: Landratsamt Gotha, 18.-März-Str. 50, Raum Waltershausen Begründung Beginn: 16:00 Uhr I. Seit dem 28.10.2016 wurde bei tot aufgefundenen Wildvögeln in Tagesordnung: ganz Deutschland das hochpathogene aviäre Influenzavirus des 1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Subtyps H5N8 (HPAI H5N8) bei zahlreich verendeten Wildvögeln Werkausschusses vom 25.10.2016 festgestellt. Somit liegt in all diesen Fällen Geflügelpest bei Wild- 2. Bericht der Werkleitung entsprechend § 4 Abs. 4 vögeln vor. der Betriebssatzung KAS Im Landkreis Gotha wurde das Virus bei Schwänen nachgewiesen. 3. Verschiedenes Der Verdacht des Ausbruchs der Wildvogelgeflügelpest wurde am 30.01.2017 für zwei Gebiete im Landkreis Gotha amtlich festge- gez. Gießmann Gotha, 03.02.2017 stellt. Landrat Im Landkreis Greiz ist ein Hausgeflügelbestand an Geflügelpest er- krankt. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat eine Risikoeinschätzung zum Impressum: Auftreten von HPAIV H5N8 in Deutschland veröffentlicht. In dieser Herausgeber: Landkreis Gotha | Verantwortlich für den amtli- Risikobewertung wird das Risiko des Eintrags von Geflügelpest des chen und nichtamtlichen Teil: Landrat Konrad Gießmann | Redak- Subtyps H5N8 in Hausgeflügelbeständen über Wildvögel bundes- tion: Andrea Jäschke, Landratsamt Gotha, Pressestelle, 18.-März- weit als hoch eingeschätzt. Das FLI empfiehlt in seiner Risikoein- Straße 50, 99867 Gotha, Tel. 03621/214172, Fax 03621/214400, schätzung u. a. die Umsetzung strenger Biosicherheitsmaßnahmen E-Mail: pressestelle@kreis-gth.de | Fotos: Vera Steinbrenner, Man- in Geflügelbetrieben sowie die risikobasierte Einschränkung der fred Ständer (S. 12), LRA | Gesamtproduktion: Verlag und Druck: Freilandhaltung (Aufstallung) von Geflügel. LINUS WITTICH Medien KG, In den Folgen 43, 98704 Langewiesen, Mit dem Nachweis von HPAI H5N8 im Landkreis Gotha ist eine info@wittich-langewiesen.de, www.wittich.de, Tel. 0 36 77 / 20 50 weitere Ausbreitung des gefährlichen HPAI H5N8 über Wildvögel - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21 / Verlagsleiter: Mirko Reise | Kostenlose zu befürchten. Damit ist die Gefahr der Einschleppung der Infekti- Verteilung an alle Haushalte des Landkreises. Der Abonnement- on in Hausgeflügelbestände über Kontakt mit Wildvögeln deutlich preis beträgt bei Postversand 2,56 € inkl. Porto. Einzelbezug 0,51 € gestiegen. Aus diesem Grund ist als Schutzmaßnahme für Haus- bei Abholung. Das nächste Amtsblatt des Landkreises Gotha geflügelbestände eine Aufstallung zur Haltung des Geflügels in erscheint voraussichtlich am 23. Februar 2017. geschlossenen Ställen bzw. unter einer Vorrichtung, die aus einer
9 . Fe b r u a r 2 0 1 7 | Amtlicher Teil 3 überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten tel und Einstreu bei im Auslauf gehaltenem Geflügel mit Influenza- Bek anntm achu ng en Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln ge- viren, die für das Geflügel pathogen sind, kontaminieren. Die in Nr. sicherten Seitenbegrenzung besteht, im ganzen Landkreis Gotha 2 genannten Aufstallungsarten sind geeignet, das Risiko derartiger zwingend geboten. Übertragungswege zu minimieren. Mit Erlass vom 30.01.2017 wurde die Aufstallung von Hausgeflügel vom zuständigen Ministerium für ganz Thüringen festgelegt. Zu Nr. 3 dieser Allgemeinverfügung Da die Übertragung von Influenzaviren bei Geflügel vor allem durch II. direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder durch Kontakt mit Kot Gemäß § 1 Absatz 2 Thüringer Ausführungsgesetz zum Tiergesund- und anderweitig viruskontaminierten Materialien wie etwa Ein- heitsgesetz (Thüringer Tiergesundheitsgesetz - ThürTierGesG) i.V.m. streu, Gerätschaften, Schuhwerk oder Schutzkleidung erfolgt, ist § 3 Abs. 1 Nr. 4 Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwV- es erforderlich, die Geflügelhaltungen in dem in Nr. 1 der Allge- fG) ist das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Gotha zu- meinverfügung genannten Gebiet zu schützen und den Eintrag des ständige Behörde für den Erlass dieser Allgemeinverfügung. Virus in die Nutzgeflügelbestände zu vermeiden. Die Anordnung der unter Nr. 3 der Allgemeinverfügung genannten Maßnahmen, Zu Nr. 1 dieser Allgemeinverfügung wie das Vorhalten von Einrichtungen zur Schuhdesinfektion, die Die Anordnung der Aufstallung des Geflügels unter Nr. 1 des Te- Verwendung von Schutzkleidung und die Durchführung von Desin- nors erfolgt auf Grundlage des § 13 Abs. 1 Geflügelpest-Verordnung fektionsmaßnahmen sind geeignet, das Risiko des Eintrags von Ge- i.V.m. § 38 Abs. 11 und § 6 Abs. 1 Nr. 11a Tiergesundheitsgesetz flügelpestvirus in Geflügelhaltungen zu vermindern. Aufgrund der vom 22. Mai 2013 (BGBl. IS. 1324). Gefahr der unkontrollierten Verschleppung von Geflügelpestvirus Die Aufstallung ist auf der Grundlage einer nach § 13 Abs. 2 Geflü- über Geflügelmärkte, Geflügelbörsen und mobile Geflügelhändler gelpest-Verordnung erfolgten Risikobewertung zur Vermeidung der ist aufgrund der Gefährdungslage das Verbot des Geflügelhandels Einschleppung oder Verschleppung der Geflügelpest durch Wildvö- über diese Handelswege erforderlich. gel erforderlich. In dieser Risikobewertung sind die örtlichen Ge- gebenheiten einschließlich der Nähe zu einem Gebiet, in dem sich Zu Nr. 4 dieser Allgemeinverfügung wildlebende Wat- und Wasservögel sammeln, rasten oder brüten Gemäß § 26 Abs. 1 der Viehverkehrsverordnung in der Fassung der sowie weitere Tatsachen zu berücksichtigen, soweit diese für eine Bekanntmachung vom 3. März 2010 (BGBl. I S. 203), zuletzt geän- hinreichende Abschätzung der Gefährdungslage erforderlich sind. dert durch Verordnung vom 17. April 2014 (BGBl. I S. 388) i.V.m. Die demgemäß vorzunehmende Risikobewertung hat für Thüringen § 2 Abs. 1 Geflügelpest-Verordnung, hat jeder, der Hühner, Enten, ergeben, dass aktuell für alle Landkreis die Aufstallung des Geflü- Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wach- gels präventiv zur Vermeidung der Einschleppung der Geflügelpest teln oder Laufvögel hält, dies der zuständigen Behörde vor Beginn durch Wildvögel erforderlich ist. der Tätigkeit unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und der Nicht zuletzt sind in die Risikoeinschätzung Überlegungen zum Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere, Schutz des gehaltenen Geflügels gegen eventuelle Tötungen, die ihrer Nutzungsart und ihres Standortes bezogen auf die jeweilige mit der Festlegung eines Sperrbezirkes im Radius von 3 km um Tierart mitzuteilen. Die Anordnung der Maßnahme in Nr. 4 der All- den Ausbruchsbestand bei Ausbruch der Geflügelpest notwendig gemeinverfügung, dass eine noch nicht erfolgte Meldung unver- werden könnten, eingeflossen. züglich nachzuholen ist, beruht auf §§ 38 Abs. 11, 6 Abs. 1 Nr. 11 a In dem o.g. genannten Gutachten des Friedrich-Loeffler-Instituts Tiergesundheitsgesetz. Danach hat die zuständige Behörde die Be- wird das Risiko des Eintrags von Geflügelpest des Subtyps H5N8 fugnis weitergehende Maßnahmen anzuordnen, soweit diese zur durch Wildvögel in Hausgeflügelbeständen bundesweit als hoch Tierseuchenbekämpfung erforderlich sind. Die behördliche Kennt- eingeschätzt und neben der konsequenten Durchsetzung von Vor- nis aller Tierhalter sowie der von ihnen gehaltenen Tiere ist im Rah- sorgemaßnahmen (insbesondere der Biosicherheit) empfohlen, Ge- men der Bekämpfung hochansteckender Erkrankungen notwendig. flügel aufzustallen. Aufgrund des genannten Gutachtens sowie der festgestellten Ausbrüche der Geflügelpest bei zahlreichen Wildvö- Zu Nr. 5 dieser Allgemeinverfügung geln in ganz Deutschland hat die Risikobewertung zu dem Ergeb- Die sofortige Vollziehung der Maßnahmen in den Nrn. 1 bis 4 des nis geführt, dass es erforderlich ist, Geflügel im Landkreis Gotha Tenors wird angeordnet, da es sich bei der Geflügelpest um eine aufzustallen. hochansteckende und leicht übertragbare Tierseuche handelt, Die Maßnahme ist geeignet, den Zweck, die Verhinderung einer In- deren Ausbruch mit hohen wirtschaftlichen Schäden und weitrei- fektion von Hausgeflügel mit H5N8 zu erreichen. Die Aufstallung ist chenden Handelsrestriktionen einhergeht. Die Maßnahmen zum erforderlich, da kein anderes, milderes Mittel zur Verfügung steht, Schutz vor der Verschleppung der Seuche müssen daher sofort welches zur Zweckerreichung gleichermaßen geeignet ist. Die An- und ohne eine zeitliche Verzögerung greifen. Es kann nicht abge- ordnung ist auch angemessen, da die wirtschaftlichen Nachteile, wartet werden, bis die Rechtmäßigkeit der amtlichen Feststellung welche die betroffenen Tierhalter durch die Aufstallung erleiden, im der Seuche gerichtlich festgestellt wird. Insofern überwiegt das Vergleich zum gesamtwirtschaftlichen Schaden, der durch einen öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung ein entgegen- einzigen Geflügelpestausbruch für die gesamte Geflügelhaltung stehendes privates Interesse an der aufschiebenden Wirkung eines und Lebensmittelwirtschaft in Thüringen entstehen kann, nachran- eventuellen Widerspruchs. gig sind. Insofern überwiegt das öffentliche Interesse an der Auf- stallung die privaten Interessen der betroffenen Tierhalter. Zu Nr. 6 dieser Allgemeinverfügung Die genannten Allgemeinverfügungen waren aufzuheben, da die Zu Nr. 2 dieser Allgemeinverfügung mit ihnen getroffenen Regelungen mit dieser Allgemeinverfügung Die in Nr. 2 genannten Arten der Aufstallung ergeben sich aus weiter gelten und auf den gesamten Landkreis Gotha ausgeweitet § 13 Abs. 1 Nr. 1 und 2 der Geflügelpest-Verordnung. Die Übertra- werden. gung von Influenzaviren bei Geflügel erfolgt vor allem durch direk- ten Kontakt mit infizierten Tieren oder durch Kontakt mit Kot und Zu Nr. 7 dieser Allgemeinverfügung anderweitig viruskontaminierten Materialien wie etwa Einstreu, Entsprechend § 41 Abs. 4 Sätze 3 und 4 ThürVwVfG gilt die All- Gerätschaften, Schuhwerk oder Schutzkleidung. Unter der Vielzahl gemeinverfügung zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntma- von in Betracht kommenden Faktoren sind auch Wildvögel als Ein- chung als bekanntgegeben. In einer Allgemeinverfügung kann ein tragsquelle zu berücksichtigen. Virushaltige Ausscheidungen von hiervon abweichender Tag, jedoch frühestens der auf die Bekannt- Wildvögeln können jederzeit z. B. Oberflächengewässer, Futtermit- machung folgende Tag, bestimmt werden. Von dieser Ermächtigung
4 Amtlicher Teil | 9 . Fe b r u a r 2 0 1 7 wurde Gebrauch gemacht, da die tierseuchenrechtliche Anordnung Gemeinde Emleben Bek anntm achu ng en keinen Aufschub duldet. Gemeinde Leinatal Ortsteil Schönau vor dem Walde Diese Allgemeinverfügung wird auf der Grundlage des § 41 Abs. Gemeinde Leinatal Ortsteil Altenbergen 3 Satz 2 ThürVwVfG öffentlich bekanntgegeben. Dabei war zu be- Gemeinde Leinatal Ortsteil Catterfeld rücksichtigen, dass der Adressatenkreis so groß ist, dass er, bezo- Gemeinde Georgenthal Ortsteil Nauendorf gen auf Zeit und Zweck der Regelung, vernünftigerweise nicht in Gemeinde Herrenhof Form einer Einzelbekanntgabe angesprochen werden kann. 4. Für den Sperrbezirk werden für die Dauer von 21 Tagen fol- Von einer Anhörung wurde gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 4 ThürVwVfG ab- gende Maßnahmen angeordnet: gesehen. Im Rahmen der Ermessensentscheidung war zu berück- 4.1. Gehaltene Vögel und Bruteier dürfen nicht aus einem Be- sichtigen, dass bei der vorliegenden Sachlage die Anhörung der stand verbracht werden. Betroffenen nicht zu einer anderen Beurteilung der Dinge geführt 4.2. Frisches Fleisch, Hackfleisch oder Separatorenfleisch, Flei- hätte. scherzeugnisse, Fleischzubereitungen, das oder die von ge- haltenen Vögeln oder von Federwild aus dem Sperrbezirk Zu Nr. 8 dieser Allgemeinverfügung gewonnen worden ist oder sind, dürfen nicht verbracht wer- Die Kostenentscheidung ergeht nach § 28 Nr. 1 ThürTierGesG. den. 4.3. Tierische Nebenprodukte (z. B. Mist oder verendete Tiere) Rechtsbehelfsbelehrung von gehaltenen Vögeln dürfen nicht ohne Genehmigung des Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes (VLÜA) aus Bekanntgabe Widerspruch er-hoben werden. Der Widerspruch ist einem Bestand verbracht werden. schriftlich oder zur Niederschrift beim 4.4. Jeder Tierhalter hat sicherzustellen, dass an den Ein- und Ausgängen der Ställe oder sonstigen Standorten, in denen Landratsamt Gotha Geflügel gehalten wird, Matten oder sonstige saugfähige 18.-März-Straße 50 Bodenauflagen ausgelegt werden und diese mit einem wirk- 99867 Gotha samen Desinfektionsmittel getränkt und stets damit feucht gehalten werden. einzulegen. 4.5. Gehaltene Vögel dürfen nicht zur Aufstockung des Wildvo- gelbestands freigelassen werden. Hinweise 4.6. Die Jagd auf Federwild ist verboten. Widerspruch und Anfechtungsklage haben keine aufschiebende 4.7. Geflügel darf nur im Durchgangsverkehr auf Straßen des Wirkung. Dies bedeutet, dass die Anordnungen befolgt werden Fernverkehrs befördert werden und nur, soweit das Fahr- müssen, auch wenn Rechtsmittel eingelegt werden. zeug nicht anhält und Geflügel nicht entladen wird. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnungen stellen Ordnungs- 4.8. Ein innerhalb eines Sperrbezirks gelegener Stall oder sons- widrigkeiten im Sinne von § 32 Abs. 2 Nr. 3 des TierGesG dar. Diese tiger Standort, in dem Vögel gehalten werden, darf von be- können mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 30.000 € geahndet triebsfremden Personen nicht betreten werden. Dies gilt werden. nicht für den betreuenden Tierarzt, dessen jeweilige Hilfs- personen sowie die mit der Tierseuchenbekämpfung beauf- gez. Gießmann 30.01.2017 tragten Personen der zuständigen Behörde. 4.9. Wer im Sperrbezirk Geflügel hält, hat das Geflügel in ge- Anhang schlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus Aufstellung der gemäß Nummer 1 der Allgemeinverfügung betrof- einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicher- fenen Gemeinden: ten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von alle Gemeinden des Landkreises Gotha Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss, zu halten. 4.10. Das im Sperrbezirk zu Erwerbszwecken gehaltene Geflügel ist nach näherer Anweisung der Amtstierärzte regelmäßig Bekämpfung der Geflügelpest klinisch und soweit Belange der Tierseuchenbekämpfung dies erfordern, virologisch untersuchen zu lassen. Festlegung von Sperrbezirk und Beobachtungs- 4.11. Wildvögel, insbesondere Wasservögel und kranke oder ver- gebiet gemäß § 55 Geflügelpest-Verordnung i.V. endet aufgefundene Wildvögel sind auf hochpathogenes avi- mit § 38 Abs. 11 und § 6 Abs. 1 Nr. 11 a Tierge- äres Influenzavirus untersuchen zu lassen. sundheitsgesetz 4.12. Nach Ablauf von mindestens 21 Tagen gelten für den Sperr- Nach Prüfung erlässt das Veterinär- und Lebensmittelüberwa- bezirk die Anforderungen an ein Beobachtungsgebiet nach chungsamt (VLÜA) des Landkreises Gotha folgende Allgemeinverfü- Nummer 5 entsprechend. gung zur Festlegung von Sperrbezirken und Beobachtungsgebieten: 4.13. Wer einen Hund oder eine Katze hält, hat sicherzustellen, 1. Der Verdacht des Ausbruchs der Geflügelpest bei Wildvö- dass diese im Sperrbezirk nicht frei umherlaufen. geln wurde am 30.01.2017 festgestellt. 5. Im Beobachtungsgebiet werden folgende Maßnahmen an- 2. Aufgrund des am 30.01.2017 amtlich festgestellten Ver- geordnet: dachtes der Geflügelpest bei Wildvögeln werden Sperrbezir- 5.1. Für die Dauer von mindestens 15 Tagen nach Festlegung ke festgelegt, die folgende Gebiete umfassen: des Beobachtungsgebietes dürfen gehaltene Vögel aus dem Gemeinde Schwabhausen Beobachtungsgebiet nicht verbracht werden. Ortsteil Wechmar der Gemeinde Güntersleben-Wech- 5.2. Für die Dauer von mindestens 30 Tagen nach Festlegung mar südlich der Autobahn A4 des Beobachtungsgebietes dürfen gehaltene Vögel nicht zur Gemeinde Georgenthal. Aufstockung des Wildvogelbestandes freigelassen werden. 3. Aufgrund des am 30.01.2017 amtlich festgestellten Ver- 5.3. Federwild darf nur mit Genehmigung oder auf Anordnung dachtes der Geflügelpest werden Beobachtungsgebiete der zuständigen Behörde gejagt werden. festgelegt, welche folgende Gebiete umfassen: 5.4. Wer im Beobachtungsgebiet Geflügel hält, hat das Geflügel Gemeinde Güntersleben-Wechmar nördlich der Autobahn in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die A4 aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesi-
9 . Fe b r u a r 2 0 1 7 | Amtlicher Teil 5 cherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen Hierbei berücksichtigt sie das Vorhandensein eines Sperrbezirks Bek anntm achu ng en von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen nach § 21 Abs. 1 GeflPestV, eines Beobachtungsgebiets nach muss, zu halten. § 27 Abs. 1 GeflPestV oder einer Kontrollzone nach § 30 Abs. 1 6. Die sofortige Vollziehung der in den Nummern 1 bis 5 GeflPestV, die Strukturen des Handels und der örtlichen Gegeben- dieser Allgemeinverfügung getroffenen Regelungen wird heiten, natürliche Grenzen, epidemiologische Erkenntnisse, öko- gemäß § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung logische Gegebenheiten, Überwachungsmöglichkeiten sowie das (VwGO) angeordnet. Vorhandensein von zugelassenen Schlachtstätten und Verarbei- 7. Die Bestimmungen der Allgemeinverfügungen vom tungsbetrieben für Material der Kategorie 1 und 2. 14.11.2016 und 20.12.2016 bleiben von dieser Allgemein- Die Anordnungen unter Nr. 4 und 5 basieren auf § 56 Abs. i. V. m. verfügung unberührt. § 21 Abs. 2 GeflPestV. 8. Diese Allgemeinverfügung tritt am Mittwoch, dem Die Geflügelpest ist eine hoch ansteckende und verlustreiche, an- 01.02.2017 in Kraft. zeigepflichtige Viruserkrankung bei Wirtschaftsgeflügel und zahl- 9. Die Verfügung ergeht verwaltungskostenfrei. reichen Wildvögeln. Durch die Geflügelpest werden neben hohen Tierverlusten erhebliche wirtschaftliche Einbußen durch Handels- Hinweise restriktionen der betroffenen Betriebe, bei anderen Betrieben der Alle Geflügelhalter im Gebiet des Landkreises Gotha sind zur Anzei- Geflügelhaltung und der Geflügelwirtschaft verursacht. ge des gehaltenen Geflügels verpflichtet. Sind Sie dem bisher nicht Das Virus kann durch Geflügel, andere Tierkontakte, durch von Ge- nachgekommen, haben Sie die Geflügelhaltung unverzüglich beim flügel stammenden Erzeugnissen, Rohprodukten, Ausscheidungen, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Gotha anzuzeigen. über die Luft sowie durch Personen und Gegenstände verbreitet werden. Begründung Um ein Verbreiten dieser Krankheit wirksam zu verhindern, war es Am 24.01.2017 wurde am Hammerteich der Gemeinde Geor- erforderlich, den Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet in der in genthal ein verendeter Schwan und am 26.01.2017 wurden in der den Ziffern 1 und 2 dieser Verfügung genannten Größe festzulegen. Kiesgrube Schwabhausen drei verendete Schwäne aufgefunden. Die Festlegung eines kleineren Sperrbezirkes bzw. Beobachtungs- Die Tiere wurden am 26.01.2017 zur Untersuchung an das Thürin- gebietes kam im Interesse einer wirkungsvollen Seuchenbekämp- ger Landesamt für Verbraucherschutz in Bad Langensalza zur Un- fung nicht in Betracht. tersuchung übergeben. Um eine mögliche Ausbreitung der Erkrankung wirksam zu unter- binden, ist es erforderlich, den Sperrbezirk und das Beobachtungs- Am 30.01.2017 wurde im Ergebnis der Untersuchung der Influenza- gebiet in benanntem Umfang festzulegen sowie den Verkehr mit A-Virus mit einer positiven Differenzierung für H5 nachgewiesen. Geflügel und potenziell infektionsfähigen Material einzuschränken. Der Verdacht der Geflügelpest war damit am 30.01.2017 amtlich Die angeordneten Maßnahmen sind daher im öffentlichen Inter- festzustellen. esse einer effektiven Tierseuchenbekämpfung zwingend geboten. Um eine Verbreitung der Geflügelpest durch Tiere, Menschen oder Demgegenüber müssen die privaten und wirtschaftlichen Interes- Fahrzeuge zu verhindern, war mit sofortiger Wirkung um den Seu- sen Einzelner zurückstehen. chenherd als wirkungsvolle Barriere mit einem Radius von einem Da der Verdacht der Geflügelpest am 30.01.2017 bei Wildvögeln Kilometer ein Sperrbezirk zu bilden. Darüber hinaus war um den amtlich festgestellt wurde, waren die Anordnungen Nr. 1 bis 5 er- Fundort umgebenden Sperrbezirk ein Beobachtungsgebiet festzu- forderlich. legen. Der Sperrbezirk und das Beobachtungsgebiet umfassen die Gemäß § 56 Abs. 3 GeflPestV haben Halter von Hunden und Katzen unter Nummer 2 und 3 festgelegten Orte bzw. Ortslagen. sicherzustellen, dass diese Tiere nicht frei im Sperrbezirk oder im Der Verdacht der Geflügelpest wurde amtlich festgestellt. Die An- Beobachtungsgebiet umherlaufen. ordnung ist daher mit sofortiger Vollziehung als Allgemeinverfü- Unter Abwägung der tierseuchenrechtlichen Belange und im Inte- gung entsprechend § 41 des Thüringer Verwaltungsverfahrensge- resse der Tierhalter war das freie Umherlaufen von Hunden oder setzes (ThürVwVfG) ortsüblich öffentlich bekannt zu geben und ab Katzen nur für den Sperrbezirk zu untersagen. sofort umzusetzen. Gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 Thüringer Ausführungsgesetz Zu Nr. 6 dieser Allgemeinverfügung zum Tiergesundheitsgesetz (Thüringer Tiergesundheitsgesetz - Die sofortige Vollziehung der Maßnahmen in den Nummern 1 bis ThürTierGesG) i. V. m. § 3 Abs. 1 Nr. 4 ThürVwVfG ist das Veteri- 5 des Tenors wird angeordnet, da es sich bei der Geflügelpest um när- und Lebensmittelüberwachungsamt Gotha, 18.-März-Straße eine hochansteckende und leicht übertragbare Tierseuche handelt, 50, 99867 Gotha zuständige Behörde für den Erlass dieser Allge- deren Ausbruch mit hohen wirtschaftlichen Schäden und weitrei- meinverfügung. chenden Handelsrestriktionen einhergeht. Die Maßnahmen zum Schutz vor der Verschleppung der Seuche müssen daher sofort Zu Nr. 1 bis 5 dieser Allgemeinverfügung und ohne eine zeitliche Verzögerung greifen. Es kann nicht abge- Ist der Verdacht auf Geflügelpest bei einem Wildvogel amtlich fest- wartet werden, bis die Rechtmäßigkeit der amtlichen Feststellung gestellt, so legt die zuständige Behörde gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 1 der Seuche gerichtlich festgestellt wird. Insofern überwiegt das i. V. m. Abs. 3 Nr.1 Buchstabe b Doppelbuchstabe aa der Verord- öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung ein entgegen- nung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung stehendes privates Interesse an der aufschiebenden Wirkung eines - GeflPestV) das Gebiet um den Fundort des erlegten oder tot auf- eventuellen Widerspruchs. gefundenen Wildvogels mit einem Radius von mindestens ei-nem Das öffentliche Interesse sowie das Interesse der Betroffen an der Kilometer als Sperrbezirk fest. sofortigen Vollziehung der Anordnung ist hier somit gegeben. Denn Gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 2 GeflPestV legt die zuständige Behörde um die Gefahr der Weiterverbreitung der Geflügelpest und die damit den Fundort des erlegten oder tot aufgefundenen Wildvogels wei- verbundene Beeinträchtigungen der Geflügelhaltungen und der ge- terhin ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von mindestens samten Geflügelwirtschaft wären nicht unerheblich drei Kilometern fest. Die zuständige Behörde kann auf der Grundlage einer von ihr Zu Nr. 7 dieser Allgemeinverfügung durchgeführten Risikobewertung, die das Vorkommen und das Ver- Die rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten, die zu den bis- halten der Vogelart, der der befallene Wildvogel zugehört, sowie herigen Allgemeinverfügungen geführt haben, haben sich durch die örtlichen Gegebenheiten berücksichtigt von Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 den Verdacht des Ausbruchs der Geflügelpest bei Wildvögeln nicht abweichen (§ 55 Abs. 3 GeflPestV). geändert.
6 Amtlicher Teil | 9 . Fe b r u a r 2 0 1 7 Zu Nr. 8 dieser Allgemeinverfügung Regelung zum Übertritt in das Bek anntm achu ng en Entsprechend § 41 Abs. 4 Sätze 3 und 4 ThürVwVfG gilt die All- gemeinverfügung zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntma- allgemeinbildende Gymnasium, chung als bekannt gegeben. In einer Allgemeinverfügung kann ein hiervon abweichender Tag, jedoch frühestens der auf die Bekannt- das Spezialgymnasium für Sprachen, die Koopera- machung folgende Tag, bestimmt werden. Von dieser Ermächtigung tive Gesamtschule und das berufliche Gymnasium wurde Gebrauch gemacht, da die tierseuchenrechtliche Anordnung für den Landkreis Gotha zum Schuljahr 2017/2018 keinen Aufschub duldet. Für das Schuljahr 2017/2018 ist im Thüringer Schulgesetz und der Diese Allgemeinverfügung wird auf der Grundlage des § 41 Abs. 3 Thüringer Schulordnung der Übertritt an die allgemeinbildenden Satz 2 ThürVwVfG öffentlich bekannt gegeben. Dabei war zu be- Gymnasien, Spezialgymnasien, Gesamtschulen sowie in das beruf- rücksichtigen, dass der Adressatenkreis so groß ist, dass er, bezo- liche Gymnasium geregelt. gen auf Zeit und Zweck der Regelung, vernünftigerweise nicht in Form einer Einzelbekanntgabe angesprochen werden kann. Danach können Schülerinnen und Schüler, wenn die geforderten Von einer Anhörung wurde gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 4 ThürVwVfG ab- Voraussetzungen erfüllt sind, nach der gesehen. Im Rahmen der Ermessensentscheidung war zu berück- • Klassenstufe 4 der Grundschule, sichtigen, dass bei der vorliegenden Sachlage die Anhörung der • nach den Klassenstufen 5, 6 und 10 der Regelschule bzw. Betroffenen nicht zu einer anderen Beurteilung der Dinge geführt Förderschule mit Regelschulteil, hätte. • nach den Klassenstufen 4 bis 8 der Thüringer Gemeinschafts- schule Zu Nr. 9 dieser Allgemeinverfügung in das allgemeinbildende, nach Klassenstufe 10 auch ins berufliche Die Kostenentscheidung ergeht nach § 28 Nr. 1 ThürTierGesG. Gymnasium und die Gesamtschule übertreten. Rechtsbehelfsbelehrung Weiterhin können Schülerinnen und Schüler nach Klassenstufe 4 Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner und erfolgreicher Teilnahme der Aufnahmeprüfung an das Staat- Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist liche Spezialgymnasium für Sprachen Salzmannschule in Schnep- schriftlich oder zur Niederschrift beim fenthal übertreten. Für Schüler der 10. Klassen der Regelschule mit Realschulabschluss Landratsamt Gotha können an Gymnasien gesonderte Klassen eingerichtet werden, 18.-März-Straße 50 um einen unterschiedlichen Leistungsstand auszugleichen. Diese 99867 Gotha Klassen (11 S) werden nach einer gesonderten Stundentafel unter- richtet. Aufgrund der guten Erfahrungen in den letzten Schuljah- einzulegen. ren ist im Landkreis Gotha auch für das Schuljahr 2017/2018 die Einrichtung einer solchen Klasse 11 S am Staatlichen Gymnasium gez. Gießmann 30.01.2017 „Gustav Freytag“ in Gotha vorgesehen. Somit erfolgt die Anmel- dung von Schülern, welche nach der 10. Klasse der Regelschule Weitere Hinweise: ans Gymnasium übertreten wollen, in der Regel am Gymnasium Widerspruch und Anfechtungsklage haben gemäß § 80 Abs. 2 Nr. „Gustav Freytag“ in Gotha. 4 VwGO keine aufschiebende Wirkung. Dies bedeutet, dass die An- ordnungen befolgt werden müssen, auch wenn ein Rechtsbehelf Das Übertrittsverfahren wird für den Landkreis Gotha wie folgt fest- eingelegt wird. gelegt: Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnungen stellen Ordnungs- 1. Die Anmeldung für das Gymnasium/berufliche Gymnasium, widrigkeiten im Sinne von § 32 Abs. 2 Nr. 4 Buchstabe a des Geset- die Kooperative Gesamtschule in Gotha (Regelschulzweig und zes zur Vorbeugung vor und Bekämpfung von Tierseuchen (Tierge- Gymnasialzweig) und für die Aufnahmeprüfung (Probeunter- sundheitsgesetz - TierGesG) dar. Diese können mit einem Bußgeld richt) erfolgt nur in der Woche in Höhe von bis zu 30.000 Euro geahndet werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Falle der Nicht- vom 6. März bis 11. März 2017 befolgung der Anordnungen diese mit Zwangsmitteln nach dem Montag bis Freitag 14:00 bis17:00 Uhr Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz (Thür- und Samstag nach vorheriger telefonischer Anmeldung VwZVG) durchgesetzt werden können. Wegen eines eventuellen Entschädigungsanspruches wird auf die Folgende Gymnasien/ KGS nehmen Anmeldungen entgegen: §§ 15 bis 22 TierGesG verwiesen. Demnach kann vorbehaltlich der • Staatliches Gymnasium „Ernestinum“ Gotha dort bezeichneten Ausnahmen eine Entschädigung in Geld unter 99867 Gotha, Bergallee 8 Tel.: 03621 / 408033 anderem für Tiere, die auf behördliche Anordnung getötet wurden, • Staatliches Gymnasium „Gustav Freytag“ Gotha geleistet werden. 99867 Gotha, Clara-Zetkin-Straße 58 Tel.: 03621 / 406650 • Staatliches Gymnasium „Arnoldischule“ Gotha 99867 Gotha, Eisenacher Straße 5 Tel.: 03621 / 757000 • Staatliches Gymnasium „von-Bülow“ Neudietendorf 99192 Nesse-Apfelstädt-Gemeinde/OT Neudietendorf, Zinzendorfstraße 19 Tel.: 036202 / 2900 • Staatliches Gymnasium „Gleichense“ Ohrdruf 99885 Ohrdruf, Trinitatisstraße 2 Tel.: 03624 / 402337 • Staatliches Perthes-Gymnasium Friedrichroda 99894 Friedrichroda, Engelsbacher Weg 13 Tel.: 03623/ 304563 Der Landkreis bei Facebook • Staatliche Kooperative Gesamtschule „Herzog Ernst“ Gotha Aktuelle Nachrichten aus dem Landkreis können Sie auch via 99867 Gotha, Reinhardsbrunner Straße 19 Tel.: 03621 / 708087 Facebook erhalten: • Berufliches Gymnasium Gotha, Staatliches Berufsschul- https://www.facebook.com/Landkreis.Gotha zentrum „Gotha West“ 99867 Gotha, Inselsbergstraße 59 Tel.: 03621 / 701949
9 . Fe b r u a r 2 0 1 7 | Amtlicher Teil 7 2. Die Anmeldung für das Wasser- und Abwasserzweckverband Bek anntm achu ng en Apfelstädt-Ohra • Staatliche Spezialgymnasium für Sprachen Salzmannschule Schnepfenthal I. Hau sh alt ssat zu ng d es 99880 Schnepfenthal, Klostermühlenweg 2 - 8 Tel.: 03622-9130 Wasser- u nd Ab w asser zw ec k- erfolgt schriftlich mit dem Anmeldeformular im Zeitraum v er band es Apfelst ädt -Oh r a vom 13. Februar bis 4. März 2017. Betriebszweig Wasserversorgung für das Haushaltsjahr 2017 Das Anmeldeformular erhält man in allen Grundschulen, direkt Aufgrund des § 36 Abs. 1 des Gesetzes über die Kommunale Ge- über die Salzmannschule Schnepfenthal bzw. im Internet unter: meinschaftsarbeit (ThürKGG; GVBl. 1992 Nr. 14, S. 232), in der Fas- sung der Neubekanntmachung vom 10.10.2001 (GVBl. 2001 Nr. 8, http://www.salzmannschule.de/index.php/home/aufnahme S. 290), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes zur Ände- rung der Thüringer Kommunalordnung und anderer Gesetze vom Bewerber für das Staatliche Spezialgymnasium für Sprachen wer- 23.07.2013 (GVBl. 2013, Nr. 7 S. 194, 201) i.V.m. den §§ 53 ff. der den in den Grundschulen über ihre Schulleitungen bzw. Beratungs- Thüringer Kommunalordnung (ThürKO), in der Fassung der Neube- lehrer/innen informiert. Informationen findet man auch im Internet kanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. 2003, Nr. 2 S. 41), zuletzt ge- unter: ändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 07.10.2016 (GVBl. S. 506, http://www.salzmannschule.de 513) und der §§ 13 ff. der Thüringer Eigenbetriebsverordnung (Thü- rEBV) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 06.09.2014 An der Salzmannschule Schnepfenthal liegt der Aufnahme ein Aus- (GVBl. 2014, Nr. 9, S. 642) hat der Wasser- und Abwasserzweck- wahlverfahren zugrunde. Dies wird am 18. März 2017 stattfinden. verband Apfelstädt-Ohra mit Beschluss Nr. 11/2016 in seiner Ver- Eine zusätzliche Anmeldung an einem allgemeinbildenden Gymna- bandsversammlung am 15.11.2016 folgende Haushaltssatzung sium im oben genannten Zeitraum ist deshalb zu empfehlen. beschlossen: 3. Bei der Anmeldung sind von den Sorgeberechtigten folgende Unterlagen vorzulegen: §1 • das Halbjahreszeugnis des laufenden Schuljahres im Original, Der in der Anlage* beigefügte Wirtschaftsplan für das Haushalts- • die Schullaufbahnempfehlung im Original (soweit erforder- jahr 2017 wird hiermit festgesetzt: lich) und er schließt • bei getrennt lebenden, geschiedenen und nicht verheirate- im Erfolgsplan mit Erträgen in Höhe von 2.960.184 € ten Eltern ist die Vollmacht des sorgeberechtigten Eltern- mit Aufwendungen in Höhe von 2.802.239 € teils, das nicht zur Anmeldung anwesend ist, vorzulegen. mit einem Jahresgewinn Bei alleiniger Sorge muss ein entsprechender Nachweis in Höhe von 157.945 € vorgelegt werden. und 4. Sollten weder die Notenvoraussetzungen für den Übertritt im Vermögensplan mit Einnahmen in Höhe von 2.970.413 € noch eine Empfehlung für den Bildungsweg des Gymnasiums mit Ausgaben in Höhe von 2.970.413 € vorliegen, so muss ein Antrag auf eine Aufnahmeprüfung (Pro- ab. beunterricht) am Gymnasium ihrer Wahl gestellt werden. Die §2 Aufnahmeprüfung findet an 3 Tagen in der Zeit vom 3. April Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr bis 7. April 2017 für Schüler des Landkreises Gotha zentral an zur rechtzeitigen Leistung von investiven Ausgaben in Anspruch ausgewählten Schulen des Schulamtsbereiches Westthüringen genommen werden darf, wird auf 2.000.000 € festgesetzt. statt. Die Schulen und weitere Informationen werden den be- treffenden Eltern bei der Anmeldung bekannt gegeben. §3 5. Schüler aus Schulen in freier Trägerschaft, die keine staatliche Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung wird auf Anerkennung haben, müssen auch bei eventuell vorhandener 1.168.000 € festgesetzt. Notenvoraussetzung am Probeunterricht teilnehmen. §4 6. Bei der Anmeldung und der Auswahl der Gymnasien empfehlen Der Höchstbetrag des Kassenkredites zur kurzfristigen Finan- wir den Sorgeberechtigten, die bevorzugten Einzugsbereiche zierung von Ausgaben im Erfolgs- oder Vermögensplan wird auf des Schulträgers und die Beförderungslinien des ÖPNV zu be- 400.000 € festgesetzt. rücksichtigen. Diese Empfehlung trifft nicht für das berufliche §5 Gymnasium sowie die Klasse 11 S zu. Diese Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2017 in Kraft. 7. Von der Anmeldung ist kein verbindlicher Rechtsanspruch auf ein bestimmtes Gymnasium abzuleiten. Aus Kapazitätsgründen sind nachträgliche Umsetzungen möglich und zulässig. Die Auf- Ohrdruf, den 31.01.2017 nahmekapazität der einzelnen Schulen ist durch die Festlegung gez. Jobst der Schulträger im gültigen Schulnetzplan bestimmt. Verbandsvorsitzender - Siegel - 8. Das berufliche Gymnasium des Staatlichen Berufsschulzen- trums „Gotha-West“ bietet Fachrichtungen mit den Schwer- II. Beschluss- und Genehmigungsvermerk punkten Wirtschaft und Technik an. Schüler, die den Schwer- Mit Beschluss-Nr.: 11/2016 hat die Verbandsversammlung des Was- punkt Technik wählen können sich zwischen Metalltechnik und ser- und Abwasserzweckverbandes Apfelstädt-Ohra am 15.11.2016 Elektrotechnik entscheiden. Abschluss ist in beiden Fachrich- die Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2017 - Betriebszweig tungen die allgemeine Hochschulreife (Abitur). Nähere Informati- Wasserversorgung beschlossen. onen zur Bewerbung erhalten Sie direkt über das berufliche Gym- Mit Schreiben vom 11.01.2017 hat der Landrat des Landkreises Go- nasium bzw. im Internet unter http://www.sbz-gotha-west.de. tha gemäß § 36 Abs. 1 ThürKGG i.V.m. § 57 Abs. 3, § 59 Abs. 4, § 63 Abs. 2 ThürKO folgenden Bescheid erlassen: gez. Seiring Gotha, 11.01.2017 Der in § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 fest- Amtsleiter gesetzte Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Amt für Bildung, Schulen, Sport und Kultur Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 2.000.000 € wird
8 Amtlicher Teil | 9 . Fe b r u a r 2 0 1 7 gemäß § 36 Abs. 1 ThürKGG i.V.m. § 63 Abs. 2 ThürKO rechtsauf- §2 Bek anntm achu ng en sichtlich genehmigt. Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Wirtschaftsjahr Der in § 3 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 festge- zur rechtzeitigen Leistung von investiven Ausgaben in Anspruch setzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leis- genommen werden darf, wird auf 5.000.000 € festgesetzt. tung von Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungs- §3 maßnahmen in künftigen Jahren in Höhe von 1.168.000 € wird Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung wird auf gemäß § 36 Abs. 1 ThürKGG i.V.m. § 59 Abs. 4 ThürKO rechtsauf- 2.511.000 € festgesetzt. sichtlich genehmigt. §4 Weitere genehmigungspflichtige Bestandteile enthält die Haus- Der Höchstbetrag des Kassenkredites zur kurzfristigen Finan- haltssatzung 2017 nicht. zierung von Ausgaben im Erfolgs- oder Vermögensplan wird auf 800.000 € festgesetzt. III. Auslegungshinweise §5 Die Haushaltssatzung des Wasser- und Abwasserzweckverban- Der Anteil der Mitgliedsgemeinden an den Betriebskosten für die des Apfelstädt-Ohra für das Haushaltsjahr 2017 - Betriebszweig Straßenoberflächenentwässerung beträgt 208.738 €. Die verbands- Wasserversorgung liegt in der Zeit vom 10.02.2017 bis 10.03.2017 angehörigen Gemeinden haben in Anlehnung an § 18 Abs. 2 der während der üblichen Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle des Verbandssatzung vierteljährlich eine anteilige Zahlung von den Wasser- und Abwasserzweckverbandes Apfelstädt-Ohra in 99885 Betriebskosten für die Straßenoberflächenentwässerung an den Ohrdruf, Westfalenstraße 9 aus. Zweckverband zu leisten. Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrech- §6 nung des Haushaltsjahres 2017 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO Diese Haushaltssatzung tritt zum 01. Januar 2017 in Kraft. wird die Haushaltssatzung zu den üblichen Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Apfel- Ohrdruf, den 31.01.2017 städt-Ohra in 99885 Ohrdruf, Westfalenstraße 9 zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. gez. Jobst - Siegel - Verbandsvorsitzender *) hier nicht abgedruckt Ohrdruf, den 31.01.2017 II. Beschluss- und Genehmigungsvermerk Mit Beschluss-Nr.: 13/2016 hat die Verbandsversammlung des Was- gez. Jobst ser- und Abwasserzweckverbandes Apfelstädt-Ohra am 15.11.2016 Verbandsvorsitzender die Haushaltssatzung für das Wirtschaftsjahr 2017 - Betriebszweig Abwasserbeseitigung beschlossen. Mit Schreiben vom 16.01.2017 hat der Landrat des Landkreises Go- tha gemäß § 36 Abs. 1 ThürKGG i.V.m. § 57 Abs. 3, § 59 Abs. 4, § 63 Wasser- und Abwasserzweckverband Abs. 2 ThürKO folgenden Bescheid erlassen: Apfelstädt-Ohra Der in § 2 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 fest- I. Haushaltssatzung des gesetzte Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 5.000.000 € wird Wasser- und Abwasserzweck- gemäß § 36 Abs. 1 ThürKGG i.V.m. § 63 Abs. 2 ThürKO rechtsauf- verbandes Apfelstädt-Ohra sichtlich genehmigt. Der in § 3 der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 festge- Betriebszweig Abwasserbeseitigung für das setzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leis- Haushaltsjahr 2017 tung von Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungs- Aufgrund des § 36 Abs. 1 des Gesetzes über die Kommunale Ge- maßnahmen in künftigen Jahren in Höhe von 2.511.000 € wird meinschaftsarbeit (ThürKGG; GVBl. 1992 Nr. 14, S. 232), in der Fas- gemäß § 36 Abs. 1 ThürKGG i.V.m. § 59 Abs. 4 ThürKO rechtsauf- sung der Neubekanntmachung vom 10.10.2001 (GVBl. 2001 Nr. 8, sichtlich genehmigt. S. 290), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes zur Ände- Weitere genehmigungspflichtige Bestandteile enthält die Haus- rung der Thüringer Kommunalordnung und anderer Gesetze vom haltssatzung 2017 nicht. 23.07.2013 (GVBl. 2013, Nr. 7 S. 194, 201) i.V.m. den §§ 53 ff. der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO), in der Fassung der Neube- III. Auslegungshinweise kanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. 2003, Nr. 2 S. 41), zuletzt ge- Die Haushaltssatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes ändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 07.10.2016 (GVBl. 2016, S. Apfelstädt-Ohra für das Haushaltsjahr 2017 - Betriebszweig Ab- 506, 513) und der §§ 13 ff. der Thüringer Eigenbetriebsverordnung wasserbeseitigung liegt in der Zeit vom 10.02.2017 bis 10.03.2017 (ThürEBV) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 06.09.2014 während der üblichen Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle des (GVBl. 2014, Nr. 9, S. 642) hat der Wasser- und Abwasserzweckver- Wasser- und Abwasserzweckverbandes Apfelstädt-Ohra in 99885 band mit Beschluss Nr. 13/2016 in seiner Verbandsversammlung Ohrdruf, Westfalenstraße 9 aus. am 15.11.2016 folgende Haushaltssatzung beschlossen: Bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrech- nung des Haushaltsjahres 2017 nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO §1 wird die Haushaltssatzung zu den üblichen Geschäftszeiten in der Der in der Anlage* beigefügte Wirtschaftsplan für das Haushalts- Geschäftsstelle des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Apfel- jahr 2017 wird hiermit festgesetzt: städt-Ohra in 99885 Ohrdruf, Westfalenstraße 9 zur Einsichtnahme er schließt zur Verfügung gestellt. im Erfolgsplan mit Erträgen in Höhe von 4.975.023 € *) hier nicht abgedruckt mit Aufwendungen in Höhe von 5.366.648 € mit einem Jahresverlust in Ohrdruf, den 31.01.2017 Höhe von 391.625 € und gez. Jobst im Vermögensplan mit Einnahmen in Höhe von 8.234.994 € Verbandsvorsitzender mit Ausgaben in Höhe von 8.234.994 € ab. – Ende des Amtlichen Teils –
9 . Fe b r u a r 2 0 1 7 | Nichtamtlicher Teil 9 Landratsamt Gotha Landratsamt Gotha A u sschrei bu ng en Stel l e n aussc h r ei b u n g S t ellenau ssc h r eib u ng Das Landratsamt Gotha schreibt zur alsbaldigen Besetzung nach- Das Landratsamt Gotha schreibt zur alsbaldigen Besetzung nach- folgende Stelle aus: folgende Stelle aus: „Hausarbeiter/Hausarbeiterin“ „Hausmeister/Hausmeisterin“ im Amt für Gebäude- und Straßenmanagement, im Amt für Gebäude- und Straßenmanagement, Arbeitsbereich Schulobjekte Arbeitsbereich Schulobjekte - Gymnasium Ernestinum/ - Gymnasium Ernestinum/ Standort Myconiusschule Gotha Standort Myconiusschule Gotha Die Tätigkeit umfasst die Die Tätigkeit umfasst die • Mitwirkung bei der Wartung und Reinigung sowie Pflege der • Hausmeisterliche Betreuung des Schulobjektes entsprechend Gebäude am Schulstandort; der Dienstanweisung für Schulhausmeister; • Durchführung von Kleinstreparaturen entsprechend Anwei- • Überwachung des baulichen Zustandes und Koordinierung von sung des Hausmeisters/der Hausmeisterin; objektbezogenen Baumaßnahmen • Pflege und Reinigung der objektbezogenen Außenanlagen; • Wartung, Instandhaltung und Pflege des Gebäudes sowie der • Bedienung einfacher technischer Werkzeuge; technischen Anlagen; • Mithilfe bei Malerarbeiten; • Pflege der objektbezogenen Außenanlagen; • Mitwirkung bei der Überwachung von zu erbringenden Fremd- • Bedienung und Steuerung der Haustechnikanlagen; leistungen; • Überwachung und Koordinierung von jeglichen Dienst-/Fremd- • Mitwirkung bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Gewähr- leistungen; leistung der Sicherheit und Ordnung; • Gewährleistung von Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Zu- • Mitarbeit bei Transport-, Umzugs- und Umräumungsarbeiten in- ständigkeitsbereich; nerhalb des Schulobjektes und entsprechend der Weisung der • Hilfeleistung bei der Absicherung des Schulbetriebes; Gebäudeverwaltung an anderen Schulen; • Energie- und Verbrauchsmaterialkontrollen. • Hilfeleistung bei der Absicherung des Schulbetriebes und Wahr- nehmung von Vertretungstätigkeiten des Schulhausmeisters; Von dem Bewerber/der Bewerberin werden erwartet: • Mitwirkung bei Verbrauchsmaterialbereitstellung im Verant- • Abgeschlossene handwerkliche oder technische einschlägige wortungsbereich der Hausbewirtschaftung. Berufsausbildung; • Kenntnisse im Bereich Haustechnik; • Wünschenswert sind berufspraktische Erfahrungen in der Be- Von dem Bewerber/der Bewerberin werden erwartet: wirtschaftung von Objekten/Einrichtungen; • Wünschenswert wären berufspraktische Erfahrungen in der • PC-Grundkenntnisse; Bewirtschaftung von Objekten/Einrichtungen; • Einfühlungsvermögen und positive Einstellung zu Kindern und • Hohes Maß an persönlicher Einsatzbereitschaft und Teamfähig- Jugendlichen; keit; • Flexible Arbeitszeiteinteilung; • Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B und grundsätzliche Bereit- • Hohes Maß an persönlicher Einsatzbereitschaft, selbständige schaft zur dienstlichen Nutzung des privaten Kraftfahrzeuges. Aufgabenwahrnehmung und Teamfähigkeit; • Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B und Bereitschaft zur dienstli- chen Nutzung des privaten Kraftfahrzeuges. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des TVöD. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des TVöD. Wir bitten um Vorlage aussagekräftiger Bewerbungsunterlagen, in- Wir bitten um Vorlage aussagekräftiger Bewerbungsunterlagen, in- klusive einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse. Die Bewer- klusive einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse. Die Bewer- bungsunterlagen sind bis einschließlich 23.02.2017 zu richten an bungsunterlagen sind bis einschließlich 23.02.2017 zu richten an das das Landratsamt Gotha Landratsamt Gotha Rechts-/Personalamt Rechts-/Personalamt 18.-März-Straße 50 18.-März-Straße 50 99867 Gotha. 99867 Gotha. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Reisekosten und sonstige Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Reisekosten und sonstige Bewerbungskosten vom Landratsamt Gotha nicht übernommen Bewerbungskosten vom Landratsamt Gotha nicht übernommen werden können und dass wir nur Bewerbungsunterlagen zurück- werden können und dass wir nur Bewerbungsunterlagen zurück- senden, die einen ausreichend frankierten DIN-A4-Rückumschlag senden, die einen ausreichend frankierten DIN-A4-Rückumschlag enthalten. Ansonsten gehen wir davon aus, dass Sie auf eine Rück- enthalten. Ansonsten gehen wir davon aus, dass Sie auf eine Rück- gabe Ihrer Unterlagen verzichten und werden nach Abschluss des gabe Ihrer Unterlagen verzichten und werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens die Unterlagen ordnungsgemäß vernichten. Auswahlverfahrens die Unterlagen ordnungsgemäß vernichten. Gemäß den Bestimmungen des § 31 Bundeszentralregistergesetz Gemäß den Bestimmungen des § 31 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) i. V. mit § 30 a BZRG wird im Einstellungsfall die Vorlage ei- (BZRG) i. V. mit § 30 a BZRG wird im Einstellungsfall die Vorlage ei- nes erweiterten Führungszeugnisses gefordert. nes erweiterten Führungszeugnisses gefordert. gez. Gießmann Gotha, den 31.01.2017 gez. Gießmann Gotha, den 31.01.2017 Landrat Landrat
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