AMTSBLATT DER LANDKREIS - Landkreis Gotha
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Amtlicher Teil DER LANDKREIS Bekanntmachungen des Wahlleiters zur Landratswahl S. 2 Sitzungstermine des Kreistages und der Ausschüsse ab S. 4 Nichtamtlicher Teil Stellenausschreibungen S. 16 AMTSBLATT Kreisstraßennetz verkleinert Neujahrsbabys S. 26 S. 28 Ausgabe vom 18. Januar 2018 | 27. Jahrgang | Nr. 1 Skulpturenfest: Im Rahmen des in- ternationalen Skulpturenfestes „start‘18“ können sich am 28. Januar ab 11 Uhr Be- sucher des KunstForums Gotha mit Künst- lern, Kuratoren, Galeristen, Kritikern und Architekten zum Thema „Skulptur und Architektur“ austauschen. Neben der ak- tuellen Ausstellung „Skulpturen der Sehn- süchte und Hoffnung“ von Rüdiger Wilfroth haben Besucher die Möglichkeit, spannen- de Vorträge zum Thema „Kunst und Ener- gie“ zu erleben. Der Eintritt ist kostenfrei. Mehr Informationen unter www.KunstForum-Gotha.de. Lutherweg: In Reinhardsbrunn eröffnet am 18. Januar das Thüringer Lutherweg- Informationszentrum. Pilger und Touristen | Gemeinsam mit Oberbürgermeister Knut Kreuch und Oberstleutnant Wolfgang Gabriel stößt Landrat können sich dort über die Reformation Konrad Gießmann auf das neue Jahr an. und den einstigen Mönch und Theologie- professor Luther und seine Wege durch Thüringen informieren. Eine weitere Aus- Gemeinsame Begrüßung des neuen Jahres stellung widmet sich den Täufern, die am 18. Januar 1530 in Reinhardsbrunn hinge- Aufklärungsbataillon, Stadt und Landkreis Gotha feiern gemeinsam richtet wurden und als Märtyrer der Re- Gotha | Bereits zum zwölften Mal luden in Hörselgau wird die Aufstockung im Früh- formation in Thüringen gelten. das Aufklärungsbataillon 13, die Stadt jahr 2018 beendet sein. und der Landkreis Gotha zum traditio- Oberbürgermeister Knut Kreuch ging in sei- Glanzlichter 2017: Das Museum der nellen Neujahrsempfang ein. Über 400 nem Jahresrückblick insbesondere auf den Natur Gotha auf Schloss Friedenstein Gäste nutzten die Einladung, um mitein- für ihn gelungenen Weihnachtsmarkt in der zeigt vom 21. Januar bis 18. März mit ander ins Gespräch zu kommen, das ver- Residenzstadt ein. Auch die zahlreichen preisgekrönten Naturfotografien aus aller gangene Jahr Revue passieren zu lassen Bauprojekte und Kulturprojekte prägten das Welt die Ausstellung „Glanzlichter 2017“. und neue Projekte zu besprechen. Jahr 2017 für die Stadt Gotha. Oberstleut- Der internationale Fotowettbewerb jährt In seiner Neujahrsansprache hob Landrat nant Wolfgang Gabriel erinnerte an die 234 sich nun schon zum 19. Mal. In zehn ver- Konrad Gießmann vor allem die bauliche Soldatinnen und Soldaten des Aufklärungs- schiedenen Kategorien werden faszinie- Entwicklung im vergangenen Jahr zwischen bataillons 13, die das ganze Jahr hinweg in rende Landschaftsstudien und Tierport- Fahner’scher Höhe und Rennsteig hervor. Mali, Litauen und im Kosovo unter Einsatz räts ausgezeichnet. 2017 wurden 20.162 So schreitet die 2017 begonnene Komplex- ihres Lebens ihren Dienst leisten. In der Bilder aus 35 Ländern eingereicht. sanierung des Gymnasiums Ernestinum zweiten Jahreshälfte diesen Jahres stehen sichtbar voran. Investiert hat der Landkreis darüber hinaus weitere Auslandseinsät- Gotha auch und insbesondere in der Fläche: ze für etwa 180 Soldatinnen und Soldaten So nimmt der Neubau der Schulsporthalle der Friedenstein-Kaserne an. Dabei war es am Gymnasium Neudietendorf bereits deut- für Oberstleutnant Wolfgang Garbriel der liche Konturen an. Zum Schuljahr 2018/19 letzte Neujahrsempfang als Kommandeur soll die Anderthalbfeldhalle für rund 3,5 Mil- des Aufklärungsbataillons 13. Am 22. März lionen Euro dann für Unterricht und Vereine wechselt er an einen anderen Standort. zur Verfügung stehen. Ein weiteres Beispiel Sein Nachfolger wird Matthias Weber sein. ist die Grundschule Ohrdruf, wo ein Ersatz- Für den musikalischen Höhenpunkt des neubau im Wert von 3,5 Millionen Euro ent- Abends sorgte die Bigband der Kreismusik- steht, der im Frühjahr 2019 abgeschlossen schule „Louis Spohr“ mit beschwingten und www.landkreis-gotha.de werden soll. Und auch an der Grundschule rhythmischen Klängen.
2 Amtlicher Teil | 18. Januar 2018 E r st e Be k a n n t ma c h u n g Jede Partei, jede Wählergruppe oder jeder Einzelbewerber kann nur Bek anntm achu ng en einen Wahlvorschlag einreichen, der nur einen Bewerber enthalten d e s Wa h l l ei t er s darf und dem eine Erklärung des Bewerbers nach § 28 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. § 24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG beizufügen ist. Der Bewerber d e s La n d k r ei s es G ot h a darf nur in einem Wahlvorschlag aufgestellt werden; er muss hierzu f ür d i e Wa h l d es L a n d r a tes seine Zustimmung schriftlich erteilen, sofern er Bewerber im Wahl- vorschlag einer Partei oder Wählergruppe ist. im Lan d k r ei s G ot h a a m 1 5 . A p r i l 2018 Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe muss den Na- men und ggf. die Kurzbezeichnung der Partei oder der Wähler- Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen gruppe als Kennwort tragen; dem Kennwort kann eine weitere 1. Bezeichnung hinzugefügt werden, wenn das zur deutlichen Un- In dem Landkreis Gotha wird am 15. April 2018 ein Landrat ge- terscheidung der Wahlvorschläge erforderlich ist. Gemeinsame wählt. Wahlvorschläge müssen die Namen sämtlicher daran beteiligter Parteien oder Wählergruppen tragen. Die Wahlvorschläge von Zum Landrat, der als Beamter auf Zeit auf die Dauer von sechs Parteien und Wählergruppen müssen die Unterschriften von zehn Jahren gewählt wird, ist jeder Wahlberechtigte im Sinne der §§ 1 Wahlberechtigten tragen, die nicht Bewerber des Wahlvorschlags und 2 Thüringer Kommunalwahlgesetz (ThürKWG) wählbar, der am sind. Jede Person darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Bei Wahltag das 21. Lebensjahr vollendet hat. Personen, die die Staats- Mehrfachunterzeichnungen erklärt der Wahlausschuss die Unter- angehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen zeichnung für ungültig. Union besitzen, sind unter denselben Bedingungen wahlberechtigt und wählbar wie Deutsche. Nicht wählbar ist, wer am Wahltag das In jedem Wahlvorschlag sind ein Beauftragter und ein Stellvertre- 65. Lebensjahr vollendet hat. Zum Landrat kann auch ein Bewerber ter zu bezeichnen. Der Beauftragte und sein Stellvertreter müs- gewählt werden, der zur Zeit der Wahl seinen Aufenthalt nicht im sen wahlberechtigt sein. Fehlt eine Bezeichnung, so gilt der erste Landkreis hat. Unterzeichner des Wahlvorschlags als Beauftragter, der zweite als sein Stellvertreter. Ist nur ein Beauftragter und nicht auch der Stell- Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind neben der Bundesre- vertreter bezeichnet, dann ist der erste Unterzeichner des Wahl- publik Deutschland: vorschlags der Stellvertreter. Soweit im ThürKWG nichts anderes bestimmt ist, sind nur der Beauftragte und bei seiner Verhinderung Königreich Belgien, Republik Bulgarien, Königreich Dänemark, Re- sein Stellvertreter berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahl- publik Estland, Republik Finnland, Französische Republik, Helleni- vorschlag abzugeben und entgegenzunehmen. Im Zweifelsfall gilt sche Republik (Griechenland), Irland, Italienische Republik, Repu- die Erklärung des Beauftragten. Der Beauftragte und sein Stellver- blik Kroatien, Republik Lettland, Republik Litauen, Großherzogtum treter können durch schriftliche Erklärung der Mehrheit der Unter- Luxemburg, Republik Malta, Königreich der Niederlande, Republik zeichner des Wahlvorschlags gegenüber dem Wahlleiter des Land- Österreich, Republik Polen, Portugiesische Republik, Rumänien, kreises abberufen und durch andere ersetzt werden. Königreich Schweden, Republik Slowenien, Slowakische Republik, Königreich Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes 1.2 Königreich Großbritannien und Nordirland sowie Republik Zypern. Der Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe muss nach dem Muster der Anlage 5 zur Thüringer Kommunalwahlordnung Nicht wählbar ist, wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder (ThürKWO) enthalten: die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder sich zum Zeitpunkt der Wahl wegen einer vorsätzlichen Straftat in a) das Kennwort der einreichenden Partei oder Wählergruppe, Strafhaft oder in Sicherungsverwahrung befindet. b) Nachnamen, Vornamen, Geburtsdatum, Beruf und Anschrift des Bewerbers, Zum Landrat kann außerdem nicht gewählt werden, wer nicht die c) die Bezeichnung des Beauftragten und seines Stellvertreters, Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokra- d) die Unterschriften von zehn Wahlberechtigten unter Angabe tische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landes- ihres Vor- und Nachnamens, ihres Geburtsdatums und ihrer An- verfassung eintritt. Darüber hinaus ist zum Landrat nicht wählbar, schrift. wer im Übrigen die persönliche Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Landes geltenden Be- Dem Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe sind als Anlage stimmungen nicht besitzt. Jeder Bewerber für das Amt des Landra- beizufügen: tes hat für die Zulassung zur Wahl gegenüber dem Wahlleiter des a) die Erklärungen des Bewerbers nach dem Muster der Anlage Landkreises eine schriftliche Erklärung abzugeben, ob er wissent- 6a zur ThürKWO, dass er seiner Aufnahme als Bewerber in den lich als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter mit dem Minis- Wahlvorschlag zustimmt, nicht für dieselbe Wahl in einem an- terium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder deren Wahlvorschlag aufgestellt ist, ob er mit dem Ministerium Beauftragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet hat; er für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Be- muss ferner erklären, dass er mit der Einholung der erforderlichen auftragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet hat, dass Auskünfte insbesondere beim Landesamt für Verfassungsschutz er mit der Einholung der erforderlichen Auskünfte einverstan- sowie beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssi- den ist sowie dass ihm die Eignung für eine Berufung in ein cherheitsdienstes der ehemaligen DDR einverstanden ist und ihm Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Landes geltenden die Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach den Bestimmungen nicht fehlt, für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht fehlt. b) eine Ausfertigung der Niederschrift nach § 15 Abs. 3 Satz 1 ThürKWG über die nach § 15 Abs. 1 ThürKWG von der Partei 1.1 oder Wählergruppe durchzuführende Versammlung, Wahlvorschläge für die Wahl des Landrates können von Parteien c) Versicherungen an Eides statt des Versammlungsleiters und im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, Wählergruppen und zwei weiterer Teilnehmer der Versammlung nach § 15 Abs. 3 Einzelbewerbern eingereicht werden. Satz 2 ThürKWG, Zur Einreichung von Wahlvorschlägen wird hiermit aufgefor- d) Bescheinigung der Gemeinde über die Wählbarkeit des Bewer- dert. bers nach dem Muster der Anlage 23 zur ThürKWO,
18. Januar 2018 | Amtlicher Teil 3 e) Bescheinigung der Gemeinde über die Wahlberechtigung der Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Thüringer Landtag oder im Bek anntm achu ng en Unterzeichner des Wahlvorschlags, des Beauftragten und seines Kreistag des Landkreises Gotha vertreten sind, müssen neben den Stellvertreters nach dem Muster der Anlage 24 zur ThürKWO. Unterschriften von zehn Wahlberechtigten, die der Wahlvorschlag jeder Partei oder Wählergruppe zu tragen hat, zusätzlich von vier- 1.3 mal so vielen Wahlberechtigten unterstützt werden wie Kreistags- Der Wahlvorschlag des Einzelbewerbers muss nach dem Muster mitglieder zu wählen sind (insgesamt 200 Unterschriften). der Anlagen 7 und 7a zur ThürKWO den Nachnamen des Bewerbers als Kennwort, den Vornamen, das Geburtsdatum, den Beruf und die 3.1 Anschrift des Bewerbers sowie unter Angabe des Vor- und Nach- Eine Partei oder Wählergruppe, die nur als Wahlvorschlagsträger namens, des Geburtsdatums und der Anschrift die Unterschriften eines gemeinsamen Wahlvorschlags im Kreistag vertreten ist, be- von mindestens fünfmal so vielen Wahlberechtigten tragen, wie nötigt bei Einreichung eines eigenen einzelnen Wahlvorschlags Kreistagsmitglieder zu wählen sind (insgesamt 250 Unterschriften). neben den Unterschriften von zehn Wahlberechtigten, die der Bewirbt sich der bisherige Landrat als Einzelbewerber, sind keine Wahlvorschlag jeder Partei oder Wählergruppe zu tragen hat, zu- Unterstützungsunterschriften erforderlich. sätzliche Unterstützungsunterschriften von viermal so vielen Wahlberechtigten wie Kreistagsmitglieder zu wählen sind (insge- Dem Wahlvorschlag des Einzelbewerbers sind als Anlage beizufü- samt 200 Unterschriften). Ein gemeinsamer Wahlvorschlag bedarf gen: keiner zusätzlichen Unterstützungsunterschriften, wenn dessen Wahlvorschlagsträger seit der letzten Wahl in ihrer Gesamtheit im a) die Erklärungen des Bewerbers nach dem Muster der Anlage Kreistag aufgrund desselben gemeinsamen Wahlvorschlags unun- 6a zur ThürKWO, dass er seiner Aufnahme als Bewerber in den terbrochen vertreten sind oder wenn einer der beteiligten Wahlvor- Wahlvorschlag zustimmt, nicht für dieselbe Wahl in einem an- schlagsträger mit einem eigenen einzelnen Wahlvorschlag keiner deren Wahlvorschlag aufgestellt ist, ob er mit dem Ministerium Unterstützungsunterschriften bedürfte, weil der Wahlvorschlags- für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Be- träger seit der letzten Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Thü- auftragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet hat, dass ringer Landtag oder im Kreistag des Landkreises Gotha vertreten er mit der Einholung der erforderlichen Auskünfte einverstan- ist. den ist sowie dass ihm die Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Landes geltenden 3.2 Bestimmungen nicht fehlt, Unterstützungsunterschriften sind stets erforderlich, wenn eine b) Bescheinigung der Gemeinde über die Wählbarkeit des Bewer- Partei oder Wählergruppe mit einem geänderten oder neuen Na- bers nach dem Muster der Anlage 23 zur ThürKWO, men einen Wahlvorschlag einreicht, es sei denn, dass die Mehrheit c) Bescheinigung der Gemeinde über die Wahlberechtigung der der Unterzeichner des Wahlvorschlags bereits Bewerber oder Un- Unterzeichner des Wahlvorschlags nach dem Muster der Anla- terzeichner des früheren Wahlvorschlags war. ge 24 zur ThürKWO. 3.3 2. Die Wahlberechtigten haben sich zur Leistung von Unterstützungs- Der von einer Partei oder einer Wählergruppe aufgestellte Be- unterschriften persönlich nach der Einreichung des Wahlvorschlags werber muss in einer zu diesem Zweck einberufenen Versamm- in eine vom Wahlleiter des Landkreises Gotha beim Landratsamt lung von den wahlberechtigten Mitgliedern der Partei oder den Gotha bis zum 12. März 2018 bis 18.00 Uhr ausgelegten Liste un- wahlberechtigten Angehörigen der Wählergruppe in geheimer ter Angabe ihres Vor- und Nachnamens, ihrer Anschrift und ihres Abstimmung gewählt werden. Jeder stimmberechtigte Teilneh- Geburtsdatums einzutragen und eine eigenhändige Unterschrift mer der Versammlung ist vorschlagsberechtigt. Den Bewerbern zu leisten. Die Liste zur Leistung von Unterstützungsunterschrif- ist Gelegenheit zu geben, sich und ihre Ziele der Versammlung in ten wird vom Wahlleiter des Landkreises mit dem Wahlvorschlag angemessener Zeit vorzustellen. Zur Aufstellung eines gemeinsa- verbunden und unverzüglich nach Einreichung des Wahlvorschlags men Wahlvorschlags ist eine gemeinsame Versammlung aller be- während der üblichen Dienstzeiten des Landratsamtes Gotha von teiligten Wahlvorschlagsträger durchzuführen. Der Bewerber kann auch durch eine Versammlung von Delegierten, die von den wahl- Montag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr berechtigten Mitgliedern der Partei oder den wahlberechtigten Dienstag 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr Angehörigen der Wählergruppe aus der Mitte einer vorgenannten Mittwoch 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Mitgliederversammlung zu diesem Zweck gewählt worden sind, in Donnerstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und geheimer Abstimmung gewählt werden. 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Eine Ausfertigung der Niederschrift über die Wahl des Bewerbers, Ort und Zeit der Versammlung, die Form der Einladung sowie die im Landratsamt Gotha, 18.-März-Str. 50, Zimmer 168 ausgelegt. Zahl der Anwesenden ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen. Hierbei haben der Versammlungsleiter und zwei weitere Teilneh- Der Wahlleiter des Landkreises legt die Liste zur Leistung von Un- mer der Versammlung gegenüber dem Wahlleiter des Landkreises terstützungsunterschriften außerdem auch bei allen Gemeinde- an Eides statt zu versichern, dass die Wahl in geheimer Abstim- verwaltungen innerhalb des Wahlgebiets unverzüglich nach Einrei- mung erfolgt ist, dass jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Ver- chung des Wahlvorschlags aus. Gemeindeverwaltungen sind auch sammlung vorschlagsberechtigt war und den Bewerbern Gele- die Verwaltungsgemeinschaft und die erfüllende Gemeinde für genheit gegeben wurde, sich und ihre Ziele der Versammlung in ihre Mitgliedsgemeinden. Bei der Leistung von Unterstützungsun- angemessener Zeit vorzustellen. Der Wahlleiter des Landkreises terschriften sind Bescheinigungen der Gemeindeverwaltung über ist zur Abnahme einer solchen Versicherung an Eides statt zustän- die Wahlberechtigung des Unterzeichners nach dem Muster der dig; er gilt insoweit als zuständige Behörde im Sinne des § 156 des Anlage 24 zur ThürKWO vorzulegen, es sei denn, dass die Unter- Strafgesetzbuches. stützungsunterschrift vom Wahlberechtigten bei der Gemeindever- waltung seiner Hauptwohnung geleistet wird. 3. Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen, die nicht auf- Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie wegen Krankheit grund eines eigenen einzelnen Wahlvorschlags seit der letzten oder einer körperlichen Beeinträchtigung nicht oder nur unter un-
4 Amtlicher Teil | 18. Januar 2018 zumutbaren Schwierigkeiten in der Lage sind, einen Eintragungs- 7. Bek anntm achu ng en raum bei dem Landratsamt oder den Gemeindeverwaltungen der Die im ThürKWG oder in der ThürKWO vorgesehenen Fristen und kreisangehörigen Gemeinden aufzusuchen, erhalten auf Antrag Termine verlängern oder ändern sich nicht dadurch, dass der letzte einen Eintragungsschein. Die Eintragung kann in diesem Fall da- Tag der Frist oder ein Termin auf einen Sonnabend, einen Sonntag, durch bewirkt werden, dass die wahlberechtigte Person auf dem einen gesetzlichen oder staatlich geschützten Feiertag fällt; eine Eintragungsschein ihre Unterstützung eines bestimmten Wahlvor- Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand ist ausgeschlossen. schlags erklärt und eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung im Eintragungsraum für sie vorzunehmen; die wahlberechtigte Person 8. hat auf dem Eintragungsschein an Eides statt zu versichern, dass Auskunft über Fragen, welche die Einreichung von Wahlvorschlägen die Voraussetzungen für die Erteilung eines Eintragungsscheins betreffen, erteilt das Büro des Wahlleiters des Landkreises Gotha. vorliegen. Dort sind auch die amtlich vorgeschriebenen Anlagen 5, 6a, 7, 7a, 23 und 24 zur ThürKWO für die Einreichung von Wahlvorschlägen Von der Leistung von Unterstützungsunterschriften ausgeschlos- kostenfrei erhältlich. Diese Anlagen sind auch im Internetangebot sen sind Bewerber von Wahlvorschlägen für dieselbe Wahl sowie des Landeswahlleiters unter www.wahlen.thueringen.de abrufbar. Wahlberechtigte, die sich für dieselbe Wahl bereits in eine andere Unterstützungsliste eingetragen haben oder einen Wahlvorschlag 9. für dieselbe Wahl unterzeichnet haben. Geleistete Unterschriften Der Zugang rechtsverbindlicher elektronischer Kommunikation im können nicht zurückgenommen werden. Sinne des § 3a Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) ist nicht eröffnet. In dem Zusammenhang wird auf die Internetseite 3.4 des Landkreises Gotha zur elektronischen Kommunikation unter Trägt der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers noch nicht die erfor- www.landkreis-gotha.de verwiesen. derliche Zahl an Unterschriften, so wird dieser Wahlvorschlag eben- falls vom Wahlleiter des Landkreises mit einer Liste zur Leistung der 10. noch erforderlichen Unterschriften (Anlage 7a zur ThürKWO) ver- Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in männlicher bunden und unverzüglich nach Einreichung des Wahlvorschlages und weiblicher Form. ausgelegt. Die Ausführungen unter 3.3 gelten entsprechend. Erreichbarkeit des Wahlleiters des Landkreises Gotha: 4. Wahlleiter des Landkreises Gotha Wahlvorschläge dürfen frühestens nach der Bekanntmachung der Herr Rainer Schulz Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen eingereicht Landratsamt Gotha werden. 18.-März-Straße 50 (Wahlbüro-Dienstzimmer 168) 99867 Gotha Telefon: 03621/214444 Die Wahlvorschläge sind beim Wahlleiter Telefax: 03621/214411 des Landkreises Gotha spätestens Kreiswahlleiter@kreis-gth.de Internet: www.landkreis-gotha.de am 02. März 2018 bis 18.00 Uhr Gotha, 18.01.2018 einzureichen. gez. Rainer Schulz Eingereichte Wahlvorschläge können nur bis zum 02. März 2018 Wahlleiter des Landkreises Gotha bis 18.00 Uhr durch gemeinsame schriftliche Erklärung des Beauf- tragten des Wahlvorschlags und der Mehrheit der übrigen Unter- zeichner des Wahlvorschlags oder durch schriftliche Erklärung des Einzelbewerbers zurückgenommen werden. Amt lic h e Bekann t mac h ung Die zur Entgegennahme von Wahlvorschlägen zuständige Dienst- Die 26. Sitzung des Kreistages Gotha der Wahlperiode 2014 - 2019 stelle des Wahlleiters des Landkreises befindet sich im Wahlbüro findet am 23.01.2018 im Louis-Spohr-Saal, 99867 Gotha, Rein- des Landratsamtes Gotha, 99867 Gotha, 18.-März-Straße 50, Zim- hardsbrunner Str. 23 statt. mer 168. Die Sitzung ist öffentlich und beginnt um 18:00 Uhr. 5. Tagesordnung Wird nur ein gültiger oder überhaupt kein Wahlvorschlag einge- 1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Kreistages reicht, so wird die Wahl ohne Bindung an einen vorgeschlagenen vom 06.12.2017 Bewerber durchgeführt. 2. Informationen des Landrates und Anfragen gemäß § 14 der Ge- schäftsordnung des Kreistages 6. 3. 3. Lesung zum Haushaltsplanentwurf des Landkreises Gotha Die eingereichten Wahlvorschläge werden vom Wahlleiter des für das Jahr 2018 Beschlussfassung zur Haushaltssatzung 2018 Landkreises unverzüglich auf Mängel überprüft und die Beauftrag- sowie zum Finanzplan für die Jahre 2017 bis 2021 ten oder die Einzelbewerber aufgefordert, festgestellte Mängel zu Vorlage: 27/2017 einschließlich Änderungen beseitigen. Mängel der Wahlvorschläge müssen spätestens am 12. Vorlage: 28/2017 einschließlich Änderungen März 2018 bis 18.00 Uhr behoben sein. Am 13. März 2018 tritt der 4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Go- Wahlausschuss des Landkreises zusammen und beschließt, ob die tha Vorlage: 01/2018 eingereichten Wahlvorschläge den durch das ThürKWG und der 5. Umbesetzung von Gremien Vorlage: Antrag 02/2018 der Frakti- ThürKWO gestellten Anforderungen entsprechen und als gültig zu- on SPD-Bündnis 90/Die Grünen zulassen sind. Stirbt ein Bewerber oder verliert er die Wählbarkeit nach der Zulassung des Wahlvorschlages, aber vor der Wahl, so fin- gez. Gießmann Gotha, 12.01.2018 det die Wahl nicht statt. Landrat
18. Januar 2018 | Amtlicher Teil 5 Amtl i c h e Be k a n n t ma c h u n g Der Kreistag Gotha beschließt: Bek anntm achu ng en 001 Zum Wahlleiter für die Wahl des Landrates im Jahr 2018 der Sitzungstermine der Ausschüsse wird Herr Rainer Schulz, Bediensteter des Landratsamtes des Kreistages Gotha im Januar 2018 Gotha, gemäß § 28 i. V. m. § 4 ThürKWG berufen. 002 Zur stellvertretenden Wahlleiterin für die Wahl des Landra- Werkausschuss Kommunaler Abfallservice tes im Jahr 2018 wird Frau Sabine Parade, Bedienstete des Termin: 30.01.2018 Landratsamtes Gotha, gemäß § 28 i. V. m. § 4 ThürKWG be- Ort: Landratsamt Gotha, rufen. 18.-März-Str. 50, Raum Waltershausen Beginn: 16:00 Uhr Beschluss Nr. 32/2017 Tagesordnung: Die Kreisvolkshochschule erhält den Ehrennamen „Friedrich 1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Werkaus- Myconius“ schusses KAS vom 24.10.2017 Vorlage: A 11/2017 der Fraktion SPD-Bündnis 90/Die Grünen in 2. Bericht der Werkleitung entsprechend § 4 Abs. 4 der Betriebs- der Fassung des Änderungsantrages satzung für den KAS Der Kreistag Gotha beschließt: 3. Verschiedenes 001 Der Kreisvolkshochschule wird der Ehrenname „Friedrich Myconius“ mit dem Umzug der Verwaltung der Kreisvolks- gez. Gießmann Gotha, 12.01.2018 hochschule in das Gebäude der Friedrich Myconius Schule Landrat verliehen. Beschluss Nr. 33/2017 Umbesetzung von Gremien Vorlage: A 24/2017 der Fraktion CDU/FDP Bekan n t m a c h u n g Der Kreistag Gotha beschließt: de r Be sc h l üs s e, 001 Frau Jaqueline Wettstein scheidet als stellvertretendes Mit- glied aus dem Ausschuss für Soziales, Gleichstellung und die in der Sitzung des Kreistages Gotha Integration aus. am 27.09.2017 gefasst wurden Neues stellvertretendes Mitglied wird Herr Dr. Gerhard Pä- selt. Die Anlagen zu den nachstehenden Beschlüssen können während 002 Herr Thomas Kratsch scheidet als Mitglied aus dem Aus- der üblichen Sprechzeiten im Büro des Landrates eingesehen wer- schuss für Bildung, Kultur und Sport aus. den. Neues Mitglied wird Herr Werner Kukulenz. Neues stellver- tretendes Mitglied für Herrn Werner Kukulenz wird Herr Jür- Beschluss Nr. 29/2017 gen Beese. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Kreis- 003 Herr Thomas Kratsch scheidet als stellvertretendes Mit- tages vom 28.06.2017 und der Ergänzungen zu den Nieder- glied aus dem Seniorenbeirat aus. Neues stellvertretendes schriften der Sitzungen des Kreistages am 25.05.2016 sowie Mitglied wird Herr Dr. Gerhard Päselt. am 30.11.2016 Der Kreistag Gotha beschließt: 001 Die Niederschrift über die Sitzung des Kreistages vom Beschluss Nr. 34/2017 28.06.2017 wird in der vorliegenden Fassung genehmigt. Umbesetzung von Gremien 002 Die Ergänzung zur Niederschrift über die Sitzung des Vorlage: A 30/2017 der Fraktion Freie Wähler/BI Kreistages vom 25.05.2016 wird in der vorliegenden Fas- Der Kreistag Gotha beschließt: sung genehmigt. 001 Frau Anja Rödiger-Erdmann wird als sachkundige Bürgerin 003 Die Ergänzung zur Niederschrift über die Sitzung des in den Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport berufen. Kreistages vom 30.11.2016 wird in der vorliegenden Fas- Frau Katrin Henze scheidet als sachkundige Bürgerin aus sung genehmigt. dem Ausschuss aus. Beschluss Nr. 30/2017 Beschluss Nr. 35/2017 Zweckvereinbarung zwischen dem Landkreis Gotha und dem Umbesetzung von Gremien Ilmkreis für ein gemeinsames Regionalmanagement und Re- Vorlage: A 31/2017 der Fraktion Die Linke. gionalbudget Der Kreistag Gotha beschließt: Vorlage: 29/2017 001 Frau Christine Brand scheidet aus dem Ausschuss für Sozi- Der Kreistag Gotha beschließt: ales, Gleichstellung und Integration als sachkundige Bürge- 001 Der Landrat des Landkreises Gotha wird beauftragt, mit rin aus. dem Ilm-Kreis die in der Anlage 1 enthaltene Zweckver- Herr Veit Bodenstab wird sachkundiger Bürger im Aus- einbarung für ein gemeinsames Regionalmanagement und schuss für Soziales, Gleichstellung und Integration. Regionalbudget abzuschließen. Die finanziellen Mittel sind 002 Herr Sebastian Kraußer scheidet aus dem Ausschuss für in die Haushaltspläne der entsprechenden Jahre einzuord- Wirtschaftsförderung, Bau und Umwelt aus. nen. Herr Sascha Thein wird sachkundiger Bürger im Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Bau und Umwelt. Beschluss Nr. 31/2017 Berufung des Wahlleiters und der stellvertretenden Wahlleite- rin für die Wahl des Landrates im Jahr 2018 gez. Gießmann Gotha, 20.12.2017 Vorlage: 26/2017 Landrat
6 Amtlicher Teil | 18. Januar 2018 Bekanntmachung Zuschuss zur Beschaffung an den Verein Zukunftsfähiges Thü- Bek anntm achu ng en ringen e. V. d e r Be sc h l ü s s e, 001 Der in der Haushaltsstelle 01.02400.57300 unter der Be- zeichnung „Sonstige Öffentlichkeitsarbeit“ enthaltene Betrag die in der Sitzung des Kreistages Gotha von 5.000 Euro wird um 1.500 Euro auf 6.500 Euro erhöht. am 06.12.2017 gefasst wurden 002 Als Deckungsquelle wird der in der Haushaltsstelle Die Anlagen zu den nachstehenden Beschlüssen können während der 01.91000.85000 „Deckungsreserve gemäß § 11 ThürGem- üblichen Sprechzeiten im Büro des Landrates eingesehen werden. HV“ veranschlagte Betrag um 1.500 Euro verringert. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt Beschluss Nr. 36/2017 5. Änderungsantrag Nr. 2 der Fraktion SPD-Bündnis 90/Die Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Kreista- Grünen ges vom 27.09.2017 Unterstützung des Projektes Lokaler Aktionsplan Landkreis Go- Der Kreistag Gotha beschließt: tha im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben“ 001 Die Niederschrift über die Sitzung des Kreistages vom 001 Unter der Haushaltsstelle 01.45160.76920 „Projekt Lokaler 27.09.2017 wird in der vorliegenden Fassung genehmigt. Aktionsplan Landkreis Gotha, Demokratie leben“ werden 4.000 Euro veranschlagt. Beschluss Nr. 37/2017 002 Der in der Haushaltsstelle 01.09100.47010 unter der Be- Beitritt des Landkreises Gotha zum Landschaftspflegever- zeichnung „Abzugsbetrag Personalausgaben“ vorgesehe- band Thüringer Wald e. V. ne negative Haushaltsansatz wird um 4.000 Euro erhöht. Vorlage: A 37/2017 der Fraktion CDU/FDP 6. Änderungsantrag Nr. 3 der Fraktion SPD-Bündnis 90/Die Der Kreistag Gotha beschließt: Grünen 001 Der Landkreis Gotha tritt dem Landschaftspflegeverband Zuwendungen für den Tourismusverband Thüringer Wald/Go- Thüringer Wald e. V. bei. thaer Land e. V. erhöhen 002 Der Landrat wird ermächtigt, den Beitritt zu beantragen 001 Die in der Haushaltsstelle 01.79000.71800 „Zuweisungen und die hierfür notwendigen Schritte zu vollziehen. und Zuschüsse an übrige Bereiche“ für die Förderung des 003 Der jährliche Mitgliedsbeitrag in Höhe von derzeit 1.500 Tourismus im Landkreis Gotha veranschlagten Mittel wer- Euro ist im jeweiligen Haushaltsplan zu veranschlagen. den um 13.500 Euro auf 100.000 Euro erhöht. 002 Die Deckung der Mehrausgaben unter 001 erfolgt durch Beschluss Nr. 38/2017 eine Reduzierung des Haushaltsansatzes in der Haushalts- Änderungen zum Entwurf des Haushaltsplanes des Landkrei- stelle 01.45410.77140 „Hilfen in Kindertageseinrichtungen ses Gotha 2018 in Höhe von 13.500 Euro. Die Minderausgaben an dieser Änderungsantrag der Verwaltung sowie Änderungsanträge der Stelle ergeben sich für den Kreis durch das beitragsfreie Fraktionen zur BV 27/2017 Kita-Jahr. Haushaltssatzung 2018 7. Änderungsantrag Nr. 4 der Fraktion SPD-Bündnis 90/Die Der Kreistag Gotha beschließt: Grünen 1. Änderungsantrag der Verwaltung zur BV 27/2017 Fahrzeuganschaffung bei der Bergwacht Tambach-Dietharz un- Änderungen zum Entwurf des Haushaltsplanes 2018 terstützen 001 Die beiliegenden Änderungen der Verwaltung zum Entwurf 001 In der Haushaltsstelle 02.13030.98800 „Zuweisungen und des Verwaltungshaushalts 2018 nach Anlage 1 werden be- Zuschüsse an übrige Bereiche“ werden für 2018 Mittel in schlossen. Höhe von 20.000 Euro veranschlagt. 002 Die beiliegenden Änderungen der Verwaltung zum Entwurf 002 Die Deckung der Mehrausgaben unter 001 erfolgt durch des Vermögenshaushalts 2018 nach Anlage 2 werden be- eine Reduzierung des Haushaltsansatzes in der Haushalts- schlossen. stelle 01.45410.77140 „Hilfen in Kinder- Tageseinrichtun- 003 Die beiliegenden Änderungen der Verwaltung zu den Haus- gen“ in Höhe von 20.000 Euro. Die Minderausgaben an haltsvermerken 2018 nach Anlage 3 werden beschlossen. dieser Stelle ergeben sich für den Kreis durch das beitrags- 2. Änderungsantrag Nr. 1 der Fraktion CDU/FDP freie Kita-Jahr. Erfahrungsaustausch mit dem Landkreis Aichach-Friedberg 003 Die Zuführung vom Vermögens- in den Verwaltungshaus- - kommunalpolitische Reise des Kreistages halt wird um 20.000 Euro reduziert. 001 Der in der Haushaltsstelle 01.00200.61200 unter der Be- 8. Änderungsantrag Nr. 5 der Fraktion SPD-Bündnis 90/Die zeichnung „Sonstige Ausgaben für Partnerschaften“ ent- Grünen (Neufassung) haltene Betrag von 1.500 Euro wird um 2.000 Euro auf Erarbeitung eines Konzeptes zur Entwicklung einer innovati- 3.500 Euro erhöht. ven, integrierten und ganzheitlichen IT-Strategie für die Schulen 002 Als Deckungsquelle wird der in der Haushaltsstelle im Landkreis Gotha 01.55000.71300 veranschlagte Betrag „Umlage Zweckver- 001 Für die Erarbeitung eines Konzeptes zur Entwicklung einer band Stadion Gotha“ von 110.000 Euro um 2.000 Euro auf innovativen, integrierten und ganzheitlichen IT-Strategie 108.000 Euro reduziert. für die Schulen im Landkreis Gotha wird im Vermögens- 3. Änderungsantrag Nr. 2 der Fraktion CDU/FDP haushalt im Unterabschnitt „Medienzentrum“ für das Jahr Mitgliedsbeitrag für den Landschaftspflegeverband Thüringer 2019 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 25.000 Wald e. V. Euro veranschlagt. 001 Der in der Haushaltsstelle 01.12000.66100 unter der Be- 9. Änderungsantrag Nr. 6 der Fraktion SPD-Bündnis 90/Die zeichnung „Mitgliedsbeiträge“ enthaltene Betrag von 500 Grünen (Neufassung) Euro wird um 1.500 Euro auf 2.000 Euro erhöht. Kurze Wege für kurze Beine - gestiegenen Schülerzahlen in 002 Als Deckungsquelle wird der in der Haushaltsstelle Tambach-Dietharz durch Aufstellung eines Schulcontainers be- 01.91000.85000 „Deckungsreserve gemäß § 11 ThürGem- gegnen HV“ veranschlagte Betrag von 50.000 Euro um 1.500 Euro 001 Für die Grundschule Tambach-Dietharz wird ein Schulcon- auf 48.500 Euro reduziert. tainer errichtet, um den gestiegenen Schülerzahlen Rech- 4. Änderungsantrag Nr. 3 der Fraktion CDU/FDP nung zu tragen. Dafür wird im Haushaltsplan die entspre- Möhrchenheft - Ein Hausaufgabenheft für Grundschüler - chende neue Haushaltsstelle geschaffen und es werden
18. Januar 2018 | Amtlicher Teil 7 60.000 Euro eingestellt. 13. Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen CDU/FDP, Bek anntm achu ng en 002 Die Deckung der Mehrausgaben unter 001 erfolgt SPD-Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke. und Freie Wähler/BI durch Entnahme aus der Rücklage in der Haushaltstelle Erweiterung Grundschule Goldbach 02.91000.31000 in Höhe von 60.000 Euro. 001 Für den Erweiterungsbau der Grundschule Goldbach 10. Änderungsantrag Nr. 7 der Fraktion SPD-Bündnis 90/Die ist im Vermögenshaushalt unter der Haushaltsstelle Grünen 02.21105.94070 eine Verpflichtungsermächtigung für 2019 Michaelisschule in Ohrdruf sichern - Ursachenforschung für in Höhe von 200.000 Euro aufzunehmen. Setzungserscheinungen am Gebäude betreiben Beschluss Nr. 39/2017 001 Für die Regelschule „Michaelisschule“ in Ohrdruf werden Änderungen zum Entwurf der Finanzplanung für die Jahres im Vermögenshaushalt 2018 insgesamt 50.000 Euro ver- 2019 bis 2021 anschlagt, um den Ursachen für die Setzungserscheinun- Änderungsantrag der Verwaltung sowie Änderungsanträge der gen am Gebäude fundiert auf den Grund zu gehen, um die Fraktionen zur BV 28/2017 Kosten von Gegen- und Sanierungsmaßnahmen zu ermit- Finanzplan für die Jahre 2017 bis 2021 teln und um gegebenenfalls erste Sicherungsmaßnahmen Der Kreistag Gotha beschließt: einzuleiten. 1. Änderungsantrag der Verwaltung zur BV 28/2017 002 Die Deckung der Mehrausgaben unter 001 erfolgt durch Änderungen zum Entwurf der Finanzplanung für die Jahre 2019 eine Reduzierung des Haushaltsansatzes in der Haushalts- bis 2021 stelle 01.45410.77140 „Hilfen in Kindertageseinrichtungen 001 Die beiliegenden Änderungen der Verwaltung zum Entwurf in Höhe von 50.000 Euro. Die Minderausgaben an dieser der Finanzplanung für die Jahre 2019 bis 2021 im Teil 2 Stelle ergeben sich für den Kreis durch das beitragsfreie Investitionen werden beschlossen. Kita-Jahr. 002 Die beiliegenden Änderungen der Verwaltung zum Entwurf 003 Die Zuführung vom Vermögens- in den Verwaltungshaus- der Finanzplanung für die Jahre 2019 bis 2021 im Teil 1 Einnahmen und Ausgaben nach Arten werden halt wird um 50.000 Euro reduziert. beschlossen. 11. Änderungsantrag Nr. 10 der Fraktion SPD-Bündnis 90/Die 2. Änderungsantrag Nr. 2 der Fraktion Die Linke. Grünen (Neufassung) (Neufassung) Inanspruchnahme von Fördermitteln nach der Richtlinie des Weiterentwicklung der Schulstandorte Kooperative Gesamt- Landes Thüringen für Klimaschutzmaßnahmen in Kommunen schule Herzog Ernst Gotha und Perthes-Gymnasium Fried- „Klima Invest“ richroda 001 Das Land fördert in einem „Einstiegspaket“ für Kommunen 001 Die Freisportanlage für das Perthes-Gymnasium Fried- externe Leistungen zur Vorbereitung und Durchführung richroda wird in den Finanzplan 2019 und 2020 aufgenom- von Einstiegsberatungen sowie Vergabeverfahren zum men mit je 350.000 Euro. Klimaschutz im Rahmen einer 100-Prozent-Förderung mit 002 Die Freisportanlage für die Kooperative Gesamtschule 7.500 Euro. Zur Nutzung dieser Förderung werden im Ver- wird in den Finanzplan 2019 mit 200.000 Euro und 2020 waltungshaushalt im Unterabschnitt 7910 „Wirtschaftsför- mit 250.000 Euro aufgenommen. derung“ jeweils ein entsprechender Einnahmetitel „Zuwei- 3. Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen CDU/FDP, sungen vom Land“ mit einem Ansatz von 7.500 Euro und SPD-Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke. und Freie Wähler/BI ein korrespondierender Ausgabetitel mit dem Ansatz von Erweiterung Grundschule Goldbach 7.500 Euro veranschlagt. 002 Der Erweiterungsbau der Grundschule Goldbach wird in das Investitionsprogramm 2017 bis 2021 aufgenommen. 002 Für die Erneuerung der Beleuchtungsanlagen in Berufs- 003 Unter der Haushaltsstelle 02.21105.94070 werden im In- schulen unter Nutzung des Förderprogramms „Klima In- vestitionsprogramm folgende Beträge vorgesehen: vest“ werden im Vermögenshaushalt im Unterabschnitt 2019: 1.000.000 Euro 2400 „Berufsschulen“ in einem neuen Einnahmetitel 2020: 2.500.000 Euro 13.300 Euro für „Zuweisungen für Investitionen vom Land“ 2021: 2.000.000 Euro sowie in einem neuen korrespondierenden Ausgabetitel 33.300 Euro für „Beleuchtung“ veranschlagt. Beschluss Nr. 40/2017 003 Die Deckung der nicht durch Fördermittel des Landes ge- Fortschreibung Schulnetzplan Förderzentren des Landkreises deckten Mehrausgaben unter 002 erfolgt durch Entnahme Gotha aus der Rücklage in der Haushaltstelle 02.91000.31000 in Vorlage: 25/2017 Höhe von 20.000 Euro. Der Kreistag Gotha beschließt: 12. Änderungsantrag Nr. 2 der Fraktion Die Linke. 001 Der Schulnetzplan Förderzentren des Landkreises Gotha (Neufassung) wird in der vorliegenden Form beschlossen. Weiterentwicklung der Schulstandorte Kooperative Gesamt- schule Herzog Ernst Gotha und Perthes-Gymnasium Fried- Beschluss Nr. 41/2017 richroda Beschluss über die Betrauung des Regionalverbundes Thü- ringer Wald e. V. und der gemeinnützigen Infrastrukturgesell- 003 Zur Erarbeitung von HH-Unterlagen entsprechend § 10 schaft Rennsteig mbH mit Dienstleistungen von allgemeinem GemHV werden im Vermögenshaushalt 2018 Planungs- wirtschaftlichen Interesse zur Herstellung der EU-beihilfe- leistungen aufgenommen: rechtlichen Konformität der Mitgliedsbeiträge aus öffentli- 02.23050.9400 30.000 Euro chen Kassen Perthes-Gymnasium Friedrichroda Vorlage: 32/2017 02.28100.94110 30.000 Euro Der Kreistag Gotha beschließt: Herzog-Ernst-Gesamtschule Gotha 001 Der Kreistag des Landkreises Gotha betraut den Regional- 004 Die Mittel werden aus der Haushaltsstelle 02.91000.31000 verbund Thüringer Wald e. V. und dessen gemeinnützige „Entnahme aus der allgemeinen Rücklage“ zur Verfügung Infrastrukturgesellschaft Rennsteig mbH für die Dauer von gestellt. 10 Jahren nach Maßgabe des als Anlage 1 beigefügten Be-
8 Amtlicher Teil | 18. Januar 2018 trauungsaktes mit der Durchführung von Dienstleistungen, Beschluss Nr. 44/2017 Bek anntm achu ng en welche für den Landkreis Gotha von allgemeinem wirt- Bewilligung von Mehrausgaben gemäß § 58 Thüringer Kom- schaftlichen Interesse sind. munalordnung 002 Der Kreistag des Landkreises Gotha beauftragt den jeweili- Vorlage: 35/2017 gen Vertreter in der Mitgliederversammlung des Regional- Der Kreistag Gotha beschließt: verbundes Thüringer Wald e. V. und in der Gesellschafter- 001 Für die Haushaltsstelle 01.40001.71100 - Rückzahlung von versammlung der gemeinnützigen Infrastrukturgesellschaft Fördermitteln zur Integration von Flüchtlingen aus Vor- Rennsteig mbH jahren - werden außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von a) auf die Einhaltung des Sicherstellungsauftrages nach § 900.073,90 € bewilligt. 2 des Betrauungsaktes und b) auf die Erbringung der in § 3 des Betrauungsaktes auf- Beschluss Nr. 45/2017 geführten Dienstleistungen hinzuwirken. Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Gotha 003 Der Landrat wird beauftragt, auf eine Umsetzung des Be- Vorlage: A 38/2017 der Fraktion Freie Wähler/BI trauungsaktes durch Änderung der Satzung des Regi- Der Kreistag Gotha beschließt: onalverbundes Thüringer Wald e. V. und Änderung des 001 Die Hauptsatzung des Landkreises Gotha wird im § 9, Abs. Gesellschaftsvertrages der gemeinnützigen Infrastrukturge- 7, wie folgt geändert: sellschaft Rennsteig mbH bis spätestens 31.12.2017 hinzu- § 9 Entschädigung wirken. Der Landrat ist zudem beauftragt, auf die Erteilung (7) Für die Wahrnehmung besonderer Funktionen und die einer Weisung an die jeweilige Geschäftsführung zur Beach- hierdurch entstehenden besonderen Belastungen und tung der sich aus dem Betrauungsakt ergebenden Verpflich- Aufwendungen erhalten eine zusätzliche Entschädigung tungen sowie zur Änderung der Satzung hinzuwirken. der Vorsitzende des Kreistages 125,00 € monatlich 004 Der Landrat wird ermächtigt, den Betrauungsakt als Ver- der Vorsitzende einer Fraktion 185,00 € monatlich waltungsakt an den Regionalverbund Thüringer Wald e. V. der Vorsitzende eines zu erlassen und bekannt zu geben. permanenten Ausschusses 185,00 € monatlich 005 Der Landrat trägt dafür Sorge, dass der Betrauungsakt fort- Der Vorsitzende eines zeitweiligen Ausschusses erhält laufend und rechtzeitig entsprechend den dort festgeleg- 50,00 € pro geleitete Sitzung. ten Voraussetzungen aktualisiert wird. Er wird ermächtigt, redaktionelle Änderungen der kommunalen Betrauung, gez. Gießmann Gotha, 20.12.2017 insbesondere ihrer Anlagen, Anpassungen und Verände- Landrat rungen, die keine Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung darstellen sowie Anpassungen an zwingende Vorgaben des europäischen oder nationalen Rechts vorzu- 006 nehmen. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass die Land- Bekanntmachung kreise Ilm-Kreis, Saale-Orla-Kreis, Wartburgkreis, Land- der Beschlüsse kreis Hildburghausen, Landkreis Sonneberg, Landkreis Saalfeld-Rudolstadt, Landkreis Schmalkalden-Meiningen aus dem öffentlichen Teil der Sitzungen des Kreis- sowie die Städte und Gemeinden Stadt Eisenach, Stadt ausschusses sowie aus dem nichtöffentlichen Teil Suhl, Stadt Gräfenthal, Stadt Hildburghausen, Stadt Ilmen- nach Aufhebung des Nichtöffentlichkeitscharakters au, Stadt Oberhof, Stadt Ruhla, Stadt Schmalkalden, Stadt Die Anlagen zu den nachstehenden Beschlüssen können während Steinbach-Hallenberg, Stadt Tambach-Dietharz, Stadt Zella- der üblichen Sprechzeiten im Büro des Landrates eingesehen wer- Mehlis, Stadt Brotterode-Trusetal, Gemeinde Bad Tabarz, den. Fröbelstadt Oberweißbach, Stadt Steinach, Stadt Neu- haus am Rennweg, Gemeinde Crawinkel, Gemeinde Floh- Kreisausschuss am 14.08.2017 Seligenthal, Gemeinde Frauenwald, Gemeinde Gehlberg, Beschluss Nr. KA 15-2017 Gemeinde Lichte, Gemeinde Masserberg, Gemeinde Ober- Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der schönau, Gemeinde Schmiedefeld, Gemeinde Stützerbach, Sitzung des Kreisausschusses vom 26.06.2017 Gemeinde Neustadt a. R., Gemeinde Blankenstein, Gemein- Der Kreisausschuss beschließt: de Schleusegrund, Gemeinde Frankenblick gleichlautende 001 Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung des Beschlüsse fassen. Kreisausschusses vom 26.06.2017 wird in der vorliegenden Fassung genehmigt. Beschluss Nr. 42/2017 Jahresrechnung 2016 - Feststellung Beschluss Nr. KA 16-2017 Vorlage: 33/2017 Anmietung von Räumen im Gebäude Gotha, Juri-Gagarin-Str. 6, Der Kreistag Gotha beschließt: der Baugesellschaft Gotha mbH 001 Aufgrund des § 114 in Verbindung mit § 80 Abs. 3 der Thü- Vorlage: KA 08-2017 ringer Kommunalordnung (ThürKO) wird die geprüfte Jah- Der Kreisausschuss beschließt: resrechnung des Landkreises Gotha für das Jahr 2016 fest- 001 Der Landrat wird legitimiert, den in der Anlage beigefüg- gestellt. ten Mietvertrag zur Anmietung von Räumen im Gebäude Beschluss Nr. 43/2017 Gotha, Juri-Gagarin-Straße 6, mit der Baugesellschaft Gotha Jahresrechnung 2016 - Entlastung mbH zur Nutzung als Internat für Jugendliche und junge Er- Vorlage: 34/2017 wachsene und Berufsschüler, die ihre Berufsausbildung im Der Kreistag Gotha beschließt: Kreisgebiet absolvieren, mit einer Festmietzeit von 6 Jahren 001 Für die festgestellte Jahresrechnung 2016 wird, auf der abzuschließen. Grundlage des Schlussberichts, dem Landrat und den Bei- Beschluss Nr. KA 17-2017 geordneten, soweit diese einen eigenen Geschäftsbereich Bewilligung von Mehrausgaben gemäß § 58 Thüringer Kom- leiten oder den Landrat zu vertreten haben, die Entlastung munalordnung nach § 80 Abs. 3 ThürKO erteilt. Vorlage: KA 09-2017
18. Januar 2018 | Amtlicher Teil 9 Der Kreisausschuss beschließt: Beschluss Nr. KA 26-2017 Bek anntm achu ng en 001 Für die Haushaltsstelle 02.21108.94000 - Container Grund- Stromliefervertrag Vergabenummer 01 / 33501 / 2017 schule Mechterstädt - werden überplanmäßige Ausgaben über die Lieferung Strom an alle Mittel- und Niederspannungsan- in Höhe von 60.000,00 € bewilligt. lagen mit und ohne Leistungsmessung des Landkreises Gotha im Zeitraum vom 01.01.2018 bis 31.12.2019 Beschluss Nr. KA 19-2017 Erteilung des Zuschlages im europaweiten offenen Ausschrei- Vergabe von Bauleistungen für den Ersatzneubau der Grund- bungsverfahren schule „Carl Eduard Meinung“ Ohrdruf, Südstraße 28, 99885 Vorlage: KA 13-2017 NÖ Ohrdruf Der Kreisausschuss beschließt: Vorlage: KA 10-2017 NÖ 001 Der Auftrag „Lieferung von elektrischer Energie für Liegen- Der Kreisausschuss beschließt: schaften des Landkreises Gotha“ wird an folgenden Bieter 001 Der Zuschlag für die Durchführung der Rohbauarbeiten Los 1 vergeben: wird auf das Angebot der Firma Förster- Bau, Gewerbege- Stadtwerke Gotha GmbH, Pfullendorfer Straße 83, 99867 biet, Nägelstedter Weg 7 99958 Gräfentonna zu einem An- Gotha gebotspreis von 611.737,33 EUR brutto erteilt. 002 Dieser Beschluss ist nach erfolgter Zuschlagserteilung be- 002 Dieser Beschluss ist nach erteilter Zuschlagserteilung be- kannt zu machen. kannt zu machen. Beschluss Nr. KA 27-2017 Kreisausschuss am 25.09.2017 Erteilung des Zuschlags zur Sozialen Betreuung für Asylbe- Beschluss Nr. KA 20-2017 werber und ausländischen Flüchtlinge im Landkreis Gotha Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der Vorlage: KA 15-2017 NÖ Sitzung des Kreisausschusses vom 14.08.2017 Der Kreisausschuss beschließt: Der Kreisausschuss beschließt: 001 Die Soziale Betreuung für Asylbewerber und ausländische 001 Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung des Flüchtlinge im Landkreis Gotha wird an folgenden Bieter Kreisausschusses vom 14.08.2017 wird in der vorliegenden vergeben: Fassung genehmigt. Zukunftsorientierte Förderung e.V., Albert-Hahn-Str. 25, 47269 Duisburg Beschluss Nr. KA 21-2017 002 Die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden Bewilligung von Mehrausgaben gemäß § 58 Thüringer Kom- sollen, wurden nach § 19 Abs. 1 Thüringer Vergabegesetz munalordnung über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenom- Vorlage: KA 11-2017 men werden soll und über die Gründe der vorgesehenen Der Kreisausschuss beschließt: Nichtberücksichtigung ihres Angebotes mit Schreiben vom 001 Für die Haushaltsstelle 01.29000.63940 - Freigestellte 27.10 2017 informiert. Schülerbeförderung, Gymnasien und Förderschulen - wer- Der Kreisausschuss beauftragt den Landrat, den Zuschlag den überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 60.000,00 € an den im Punkt 001 genannten Bieter zu erteilen und die bewilligt. entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen abzuschlie- ßen Beschluss Nr. KA 22-2017 003 Dieser Beschluss ist nach erfolgter Zuschlagserteilung be- Bewilligung von Mehrausgaben gemäß § 58 Thüringer Kom- kannt zu machen. munalordnung Vorlage: KA 12-2017 gez. Gießmann Gotha, 21.12.2017 Der Kreisausschuss beschließt: Landrat 001 Für die Haushaltsstelle 02.21107.94210 - Grundschule Hör- selgau, bauzeitliche Auslagerung - werden überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 80.000,00 € bewilligt. Öffent lic he Bekann t mac h u ng 1. Mit Beschluss Nr. 42/2017 hat der Kreistag Gotha am 06.12.2017 Kreisausschuss am 06.11.2017 die geprüfte Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2016 in öf- Beschluss Nr. KA 23-2017 fentlicher Sitzung festgestellt. Genehmigung der Niederschriften über die Sitzungen des 2. Mit Beschluss Nr. 43/2017 hat der Kreistag Gotha in derselben Kreisausschusses vom 25.09.2017 sowie vom 16.10.2017 Sitzung dem Landrat und den Beigeordneten, soweit diese ei- Der Kreisausschuss beschließt: nen eigenen Geschäftsbereich leiten oder den Landrat zu ver- 001 Die Niederschrift über die Sitzung des Kreisausschusses treten haben, auf der Grundlage des Schlussberichtes für die vom 25.09.2017 wird in der vorliegenden Fassung geneh- festgestellte Jahresrechnung die Entlastung erteilt. migt. 002 Die Niederschrift über die Sitzung des Kreisausschusses Die festgestellte Jahresrechnung mit ihren Anlagen sowie der vom 16.10.2017 wird in der vorliegenden Fassung geneh- Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes liegen in der Zeit migt. vom 22.01.2018 bis 04.02.2018 während der üblichen Dienststunden im Landratsamt Gotha, Beschluss Nr. KA 24-2017 18.-März-Str. 50, an der Infothek öffentlich aus. Bewilligung von Mehrausgaben gemäß § 58 Thüringer Kom- Darüber hinaus besteht bis zur Feststellung der Jahresrechnung munalordnung 2017 in der Kämmerei des Landratsamtes Gotha, 18.-März-Str. 50, Vorlage: KA 14-2017 während der üblichen Dienststunden die Möglichkeit zur Einsicht- Der Kreisausschuss beschließt: nahme in die Jahresrechnung 2016 sowie in den Schlussbericht des 001 Für die Haushaltsstelle 01.48100.78800 - Leistungen nach Rechnungsprüfungsamtes. dem UVG - werden überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 250.000,00 Euro bewilligt. gez. Gießmann Gotha, 14.12.2017 Landrat
10 Amtlicher Teil | 18. Januar 2018 Bekanntmachung Wasser- und Abwasserzweckverband Bek anntm achu ng en Gotha und Landkreisgemeinden d e r Be sc h l ü s s e Amt lic h e Bekann t mac h ung aus dem öffentlichen Teil der Sitzungen 1. Die nachstehend abgedruckte 8. Änderungssatzung zur Neu- des Werkausschusses Kommunaler Abfallservice fassung der Verbandssatzung des Wasser- und Abwasser- Landkreis Gotha sowie aus zweckverbandes Gotha und Landkreisgemeinden wurde dem nichtöffentlichen Teil nach Aufhebung des mit Beschluss Nr. 41/2017 der Verbandsversammlung vom Nichtöffentlichkeitscharakters 05.12.2017 beschlossen. 2. Die Eingangsbestätigung der Rechtsaufsichtsbehörde wurde gemäß § 42 Abs. 2 Gesetz über die Kommunale Gemeinschafts- Werkausschuss KAS am 29.08.2017 arbeit (ThürKGG) am 13.12.2017 erteilt. Beschluss WA KAS 04-2017 3. Die vorgenannte Satzungsänderung wird entsprechend § 42 Genehmigung der Niederschriften über die Sitzungen des Abs. 3 ThürKGG hiermit amtlich bekanntgemacht. Werkausschusses vom 13.06.2017 sowie vom 26.06.2017 Der Werkausschuss beschließt: gez. Gießmann Gotha, 02.01.2018 001 Die Niederschrift über die Sitzung des Werkausschusses Landrat vom 13.06.2017 wird in der vorliegenden Fassung geneh- migt. 002 Die Niederschrift über die Sitzung des Werkausschusses vom 26.06.2017 wird in der vorliegenden Fassung geneh- migt. Änd er u n gssat zu n g zur Neufassung der Verbandssatzung Werkausschuss KAS am 24.10.2017 des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Beschluss WA KAS 05-2017 Gotha und Landkreisgemeinden Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Werk- Aufgrund des § 19 (1) Satz 1 der Thüringer Gemeinde- und Land- ausschusses vom 29.08.2017 kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fas- Der Werkausschuss beschließt: sung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt 001 Die Niederschrift über die Sitzung des Werkausschusses geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 24. April 2017 (GVBl. S. vom 29.08.2017 wird in der vorliegenden Fassung geneh- 91, 95) und der §§ 17 und 20 (2) des Gesetzes über die Kommuna- migt. le Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG; GVBl. 1992 Nr. 14, S. 232) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 10.10.2001 (GVBl. 2001 Nr. Beschluss WA KAS 07-2017 8, S. 290), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes zur Ände- Gestellung von Abrollcontainern auf den Wertstoffhöfen und rung der Thüringer Kommunalordnung und anderer Gesetze vom im Kleinanlieferbereich der Kreisrestmülldeponie des Land- 23.07.2013 (GVBl. 2013 Nr. 7, S. 194) sowie der §§ 2, 7, 7b, 12, 14 kreises Gotha sowie Transport der befüllten Container zu den und 21a (4) des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) zugewiesenen Entladestellen in der Fassung der Neubekanntmachung vom 19.09.2000 (GVBl. S. Der Werkausschuss KAS beschließt: 61), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Juni 2017 (GVBl. S. 150) 001 Der Auftrag „Gestellung von Abrollcontainern auf den Wert- hat die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweck- stoffhöfen und im Kleinanlieferbereich der Kreisrestmüllde- verbandes Gotha und Landkreisgemeinden am 05.12.2017 folgen- ponie des Landkreises Gotha sowie Transport der befüllten de Satzungsänderung beschlossen: Container zu den zugewiesenen Entladestellen“ wird an folgenden Bieter vergeben: §1 REMONDIS GmbH & Co. KG Änderung einer Satzung Betriebsstätte Arnstadt Die Verbandssatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Hammerecke 4 Gotha und Landkreisgemeinden vom 14.01.2009, veröffentlicht im 99310 Arnstadt Amtsblatt des Landkreises Gotha vom 22.01.2009, zuletzt geändert 002 Für den Fall, dass bis zum Ende der Informations- und War- durch die 7. Änderungssatzung zur Neufassung der Verbandssat- tepflicht gemäß § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbs- zung vom 01.10.2014, veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises beschränkungen (GWB) von dem nicht berücksichtigten Be- Gotha vom 27.11.2014, wird wie folgt geändert: werber keine Einwände gegen diese Absicht vorgebracht werden, beauftragt der Werkausschuss den Werkleiter, den § 21 wird wie folgt ergänzt: Zuschlag an den im Punkt 001 genannten Bieter - unter Be- achtung der Zuschlags- und Bindefrist - zu erteilen und die Weitere Bekanntmachungen (öffentliche Zustellungen) werden in entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen abzuschlie- dem im Eingangsbereich des Verwaltungsgebäudes des Wasser- ßen. und Abwasserzweckverbandes Gotha und Landkreisgemeinden, 003 Dieser Beschluss ist nach erfolgter Zuschlagserteilung be- Kindleber Straße 188 in 99867 Gotha befindlichen Schaukasten kannt zu machen. ausgehangen. Die Mindestdauer des Aushanges beträgt 14 Tage, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. gez. Gießmann Gotha, 21.12.2017 Landrat §2 Inkrafttreten Die Satzungsänderung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gotha, 19.12.2017 gez. Hartmut Brand - Siegel - Verbandsvorsitzender
Sie können auch lesen