AMTSBLATT DER LANDKREIS - Landkreis Gotha

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AMTSBLATT DER LANDKREIS - Landkreis Gotha
Amtlicher Teil
                                 DER LANDKREIS                                                    Bekanntmachungen des Wahlleiters
                                                                                                  zur Landratswahl                  S. 2
                                                                                                  Sitzungstermine des Kreistages
                                                                                                  und der Ausschüsse             ab S. 4

                                                                                                  Nichtamtlicher Teil
                                                                                                  Stellenausschreibungen            S. 16

                               AMTSBLATT                                                          Kreisstraßennetz verkleinert
                                                                                                  Neujahrsbabys
                                                                                                                                    S. 26
                                                                                                                                    S. 28

                    Ausgabe vom 18. Januar 2018 | 27. Jahrgang | Nr. 1

                                                                                                  Skulpturenfest: Im Rahmen des in-
                                                                                                  ternationalen Skulpturenfestes „start‘18“
                                                                                                  können sich am 28. Januar ab 11 Uhr Be-
                                                                                                  sucher des KunstForums Gotha mit Künst-
                                                                                                  lern, Kuratoren, Galeristen, Kritikern und
                                                                                                  Architekten zum Thema „Skulptur und
                                                                                                  Architektur“ austauschen. Neben der ak-
                                                                                                  tuellen Ausstellung „Skulpturen der Sehn-
                                                                                                  süchte und Hoffnung“ von Rüdiger Wilfroth
                                                                                                  haben Besucher die Möglichkeit, spannen-
                                                                                                  de Vorträge zum Thema „Kunst und Ener-
                                                                                                  gie“ zu erleben. Der Eintritt ist kostenfrei.
                                                                                                  Mehr Informationen unter
                                                                                                  www.KunstForum-Gotha.de.

                                                                                                  Lutherweg: In Reinhardsbrunn eröffnet
                                                                                                  am 18. Januar das Thüringer Lutherweg-
                                                                                                  Informationszentrum. Pilger und Touristen
| Gemeinsam mit Oberbürgermeister Knut Kreuch und Oberstleutnant Wolfgang Gabriel stößt Landrat   können sich dort über die Reformation
Konrad Gießmann auf das neue Jahr an.                                                             und den einstigen Mönch und Theologie-
                                                                                                  professor Luther und seine Wege durch
                                                                                                  Thüringen informieren. Eine weitere Aus-
Gemeinsame Begrüßung des neuen Jahres                                                             stellung widmet sich den Täufern, die am
                                                                                                  18. Januar 1530 in Reinhardsbrunn hinge-
Aufklärungsbataillon, Stadt und Landkreis Gotha feiern gemeinsam                                  richtet wurden und als Märtyrer der Re-
Gotha | Bereits zum zwölften Mal luden           in Hörselgau wird die Aufstockung im Früh-       formation in Thüringen gelten.
das Aufklärungsbataillon 13, die Stadt           jahr 2018 beendet sein.
und der Landkreis Gotha zum traditio-            Oberbürgermeister Knut Kreuch ging in sei-       Glanzlichter 2017: Das Museum der
nellen Neujahrsempfang ein. Über 400             nem Jahresrückblick insbesondere auf den         Natur Gotha auf Schloss Friedenstein
Gäste nutzten die Einladung, um mitein-          für ihn gelungenen Weihnachtsmarkt in der        zeigt vom 21. Januar bis 18. März mit
ander ins Gespräch zu kommen, das ver-           Residenzstadt ein. Auch die zahlreichen          preisgekrönten Naturfotografien aus aller
gangene Jahr Revue passieren zu lassen           Bauprojekte und Kulturprojekte prägten das       Welt die Ausstellung „Glanzlichter 2017“.
und neue Projekte zu besprechen.                 Jahr 2017 für die Stadt Gotha. Oberstleut-       Der internationale Fotowettbewerb jährt
In seiner Neujahrsansprache hob Landrat          nant Wolfgang Gabriel erinnerte an die 234       sich nun schon zum 19. Mal. In zehn ver-
Konrad Gießmann vor allem die bauliche           Soldatinnen und Soldaten des Aufklärungs-        schiedenen Kategorien werden faszinie-
Entwicklung im vergangenen Jahr zwischen         bataillons 13, die das ganze Jahr hinweg in      rende Landschaftsstudien und Tierport-
Fahner’scher Höhe und Rennsteig hervor.          Mali, Litauen und im Kosovo unter Einsatz        räts ausgezeichnet. 2017 wurden 20.162
So schreitet die 2017 begonnene Komplex-         ihres Lebens ihren Dienst leisten. In der        Bilder aus 35 Ländern eingereicht.
sanierung des Gymnasiums Ernestinum              zweiten Jahreshälfte diesen Jahres stehen
sichtbar voran. Investiert hat der Landkreis     darüber hinaus weitere Auslandseinsät-
Gotha auch und insbesondere in der Fläche:       ze für etwa 180 Soldatinnen und Soldaten
So nimmt der Neubau der Schulsporthalle          der Friedenstein-Kaserne an. Dabei war es
am Gymnasium Neudietendorf bereits deut-         für Oberstleutnant Wolfgang Garbriel der
liche Konturen an. Zum Schuljahr 2018/19         letzte Neujahrsempfang als Kommandeur
soll die Anderthalbfeldhalle für rund 3,5 Mil-   des Aufklärungsbataillons 13. Am 22. März
lionen Euro dann für Unterricht und Vereine      wechselt er an einen anderen Standort.
zur Verfügung stehen. Ein weiteres Beispiel      Sein Nachfolger wird Matthias Weber sein.
ist die Grundschule Ohrdruf, wo ein Ersatz-      Für den musikalischen Höhenpunkt des
neubau im Wert von 3,5 Millionen Euro ent-       Abends sorgte die Bigband der Kreismusik-
steht, der im Frühjahr 2019 abgeschlossen        schule „Louis Spohr“ mit beschwingten und
                                                                                                       www.landkreis-gotha.de
werden soll. Und auch an der Grundschule         rhythmischen Klängen.
AMTSBLATT DER LANDKREIS - Landkreis Gotha
2                                                                                  Amtlicher Teil |                   18. Januar 2018

                       E r st e Be k a n n t ma c h u n g                                      Jede Partei, jede Wählergruppe oder jeder Einzelbewerber kann nur
Bek anntm achu ng en

                                                                                               einen Wahlvorschlag einreichen, der nur einen Bewerber enthalten
                       d e s Wa h l l ei t er s                                                darf und dem eine Erklärung des Bewerbers nach § 28 Abs. 2 Satz
                                                                                               1 i. V. m. § 24 Abs. 3 Satz 3 ThürKWG beizufügen ist. Der Bewerber
                       d e s La n d k r ei s es G ot h a                                       darf nur in einem Wahlvorschlag aufgestellt werden; er muss hierzu
                       f ür d i e Wa h l d es L a n d r a tes                                  seine Zustimmung schriftlich erteilen, sofern er Bewerber im Wahl-
                                                                                               vorschlag einer Partei oder Wählergruppe ist.
                       im Lan d k r ei s G ot h a
                       a m 1 5 . A p r i l 2018                                                Der Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe muss den Na-
                                                                                               men und ggf. die Kurzbezeichnung der Partei oder der Wähler-
                       Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen                        gruppe als Kennwort tragen; dem Kennwort kann eine weitere
                       1.                                                                      Bezeichnung hinzugefügt werden, wenn das zur deutlichen Un-
                       In dem Landkreis Gotha wird am 15. April 2018 ein Landrat ge-           terscheidung der Wahlvorschläge erforderlich ist. Gemeinsame
                       wählt.                                                                  Wahlvorschläge müssen die Namen sämtlicher daran beteiligter
                                                                                               Parteien oder Wählergruppen tragen. Die Wahlvorschläge von
                       Zum Landrat, der als Beamter auf Zeit auf die Dauer von sechs           Parteien und Wählergruppen müssen die Unterschriften von zehn
                       Jahren gewählt wird, ist jeder Wahlberechtigte im Sinne der §§ 1        Wahlberechtigten tragen, die nicht Bewerber des Wahlvorschlags
                       und 2 Thüringer Kommunalwahlgesetz (ThürKWG) wählbar, der am            sind. Jede Person darf nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Bei
                       Wahltag das 21. Lebensjahr vollendet hat. Personen, die die Staats-     Mehrfachunterzeichnungen erklärt der Wahlausschuss die Unter-
                       angehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen            zeichnung für ungültig.
                       Union besitzen, sind unter denselben Bedingungen wahlberechtigt
                       und wählbar wie Deutsche. Nicht wählbar ist, wer am Wahltag das         In jedem Wahlvorschlag sind ein Beauftragter und ein Stellvertre-
                       65. Lebensjahr vollendet hat. Zum Landrat kann auch ein Bewerber        ter zu bezeichnen. Der Beauftragte und sein Stellvertreter müs-
                       gewählt werden, der zur Zeit der Wahl seinen Aufenthalt nicht im        sen wahlberechtigt sein. Fehlt eine Bezeichnung, so gilt der erste
                       Landkreis hat.                                                          Unterzeichner des Wahlvorschlags als Beauftragter, der zweite als
                                                                                               sein Stellvertreter. Ist nur ein Beauftragter und nicht auch der Stell-
                       Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind neben der Bundesre-         vertreter bezeichnet, dann ist der erste Unterzeichner des Wahl-
                       publik Deutschland:                                                     vorschlags der Stellvertreter. Soweit im ThürKWG nichts anderes
                                                                                               bestimmt ist, sind nur der Beauftragte und bei seiner Verhinderung
                       Königreich Belgien, Republik Bulgarien, Königreich Dänemark, Re-        sein Stellvertreter berechtigt, verbindliche Erklärungen zum Wahl-
                       publik Estland, Republik Finnland, Französische Republik, Helleni-      vorschlag abzugeben und entgegenzunehmen. Im Zweifelsfall gilt
                       sche Republik (Griechenland), Irland, Italienische Republik, Repu-      die Erklärung des Beauftragten. Der Beauftragte und sein Stellver-
                       blik Kroatien, Republik Lettland, Republik Litauen, Großherzogtum       treter können durch schriftliche Erklärung der Mehrheit der Unter-
                       Luxemburg, Republik Malta, Königreich der Niederlande, Republik         zeichner des Wahlvorschlags gegenüber dem Wahlleiter des Land-
                       Österreich, Republik Polen, Portugiesische Republik, Rumänien,          kreises abberufen und durch andere ersetzt werden.
                       Königreich Schweden, Republik Slowenien, Slowakische Republik,
                       Königreich Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes          1.2
                       Königreich Großbritannien und Nordirland sowie Republik Zypern.         Der Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe muss nach
                                                                                               dem Muster der Anlage 5 zur Thüringer Kommunalwahlordnung
                       Nicht wählbar ist, wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder      (ThürKWO) enthalten:
                       die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder
                       sich zum Zeitpunkt der Wahl wegen einer vorsätzlichen Straftat in       a) das Kennwort der einreichenden Partei oder Wählergruppe,
                       Strafhaft oder in Sicherungsverwahrung befindet.                        b) Nachnamen, Vornamen, Geburtsdatum, Beruf und Anschrift
                                                                                                  des Bewerbers,
                       Zum Landrat kann außerdem nicht gewählt werden, wer nicht die           c) die Bezeichnung des Beauftragten und seines Stellvertreters,
                       Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die freiheitliche demokra-   d) die Unterschriften von zehn Wahlberechtigten unter Angabe
                       tische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landes-             ihres Vor- und Nachnamens, ihres Geburtsdatums und ihrer An-
                       verfassung eintritt. Darüber hinaus ist zum Landrat nicht wählbar,         schrift.
                       wer im Übrigen die persönliche Eignung für eine Berufung in ein
                       Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Landes geltenden Be-          Dem Wahlvorschlag der Partei oder Wählergruppe sind als Anlage
                       stimmungen nicht besitzt. Jeder Bewerber für das Amt des Landra-        beizufügen:
                       tes hat für die Zulassung zur Wahl gegenüber dem Wahlleiter des         a) die Erklärungen des Bewerbers nach dem Muster der Anlage
                       Landkreises eine schriftliche Erklärung abzugeben, ob er wissent-           6a zur ThürKWO, dass er seiner Aufnahme als Bewerber in den
                       lich als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter mit dem Minis-       Wahlvorschlag zustimmt, nicht für dieselbe Wahl in einem an-
                       terium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder          deren Wahlvorschlag aufgestellt ist, ob er mit dem Ministerium
                       Beauftragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet hat; er                für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Be-
                       muss ferner erklären, dass er mit der Einholung der erforderlichen          auftragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet hat, dass
                       Auskünfte insbesondere beim Landesamt für Verfassungsschutz                 er mit der Einholung der erforderlichen Auskünfte einverstan-
                       sowie beim Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssi-              den ist sowie dass ihm die Eignung für eine Berufung in ein
                       cherheitsdienstes der ehemaligen DDR einverstanden ist und ihm              Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Landes geltenden
                       die Eignung für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis nach den             Bestimmungen nicht fehlt,
                       für Beamte des Landes geltenden Bestimmungen nicht fehlt.               b) eine Ausfertigung der Niederschrift nach § 15 Abs. 3 Satz 1
                                                                                                   ThürKWG über die nach § 15 Abs. 1 ThürKWG von der Partei
                       1.1                                                                         oder Wählergruppe durchzuführende Versammlung,
                       Wahlvorschläge für die Wahl des Landrates können von Parteien           c) Versicherungen an Eides statt des Versammlungsleiters und
                       im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes, Wählergruppen und               zwei weiterer Teilnehmer der Versammlung nach § 15 Abs. 3
                       Einzelbewerbern eingereicht werden.                                         Satz 2 ThürKWG,
                       Zur Einreichung von Wahlvorschlägen wird hiermit aufgefor-              d) Bescheinigung der Gemeinde über die Wählbarkeit des Bewer-
                       dert.                                                                       bers nach dem Muster der Anlage 23 zur ThürKWO,
AMTSBLATT DER LANDKREIS - Landkreis Gotha
18. Januar 2018         | Amtlicher Teil                                                                                           3
e) Bescheinigung der Gemeinde über die Wahlberechtigung der           Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Thüringer Landtag oder im

                                                                                                                                           Bek anntm achu ng en
   Unterzeichner des Wahlvorschlags, des Beauftragten und seines      Kreistag des Landkreises Gotha vertreten sind, müssen neben den
   Stellvertreters nach dem Muster der Anlage 24 zur ThürKWO.         Unterschriften von zehn Wahlberechtigten, die der Wahlvorschlag
                                                                      jeder Partei oder Wählergruppe zu tragen hat, zusätzlich von vier-
1.3                                                                   mal so vielen Wahlberechtigten unterstützt werden wie Kreistags-
Der Wahlvorschlag des Einzelbewerbers muss nach dem Muster            mitglieder zu wählen sind (insgesamt 200 Unterschriften).
der Anlagen 7 und 7a zur ThürKWO den Nachnamen des Bewerbers
als Kennwort, den Vornamen, das Geburtsdatum, den Beruf und die       3.1
Anschrift des Bewerbers sowie unter Angabe des Vor- und Nach-         Eine Partei oder Wählergruppe, die nur als Wahlvorschlagsträger
namens, des Geburtsdatums und der Anschrift die Unterschriften        eines gemeinsamen Wahlvorschlags im Kreistag vertreten ist, be-
von mindestens fünfmal so vielen Wahlberechtigten tragen, wie         nötigt bei Einreichung eines eigenen einzelnen Wahlvorschlags
Kreistagsmitglieder zu wählen sind (insgesamt 250 Unterschriften).    neben den Unterschriften von zehn Wahlberechtigten, die der
Bewirbt sich der bisherige Landrat als Einzelbewerber, sind keine     Wahlvorschlag jeder Partei oder Wählergruppe zu tragen hat, zu-
Unterstützungsunterschriften erforderlich.                            sätzliche Unterstützungsunterschriften von viermal so vielen
                                                                      Wahlberechtigten wie Kreistagsmitglieder zu wählen sind (insge-
Dem Wahlvorschlag des Einzelbewerbers sind als Anlage beizufü-        samt 200 Unterschriften). Ein gemeinsamer Wahlvorschlag bedarf
gen:                                                                  keiner zusätzlichen Unterstützungsunterschriften, wenn dessen
                                                                      Wahlvorschlagsträger seit der letzten Wahl in ihrer Gesamtheit im
a) die Erklärungen des Bewerbers nach dem Muster der Anlage           Kreistag aufgrund desselben gemeinsamen Wahlvorschlags unun-
   6a zur ThürKWO, dass er seiner Aufnahme als Bewerber in den        terbrochen vertreten sind oder wenn einer der beteiligten Wahlvor-
   Wahlvorschlag zustimmt, nicht für dieselbe Wahl in einem an-       schlagsträger mit einem eigenen einzelnen Wahlvorschlag keiner
   deren Wahlvorschlag aufgestellt ist, ob er mit dem Ministerium     Unterstützungsunterschriften bedürfte, weil der Wahlvorschlags-
   für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Be-    träger seit der letzten Wahl ununterbrochen im Bundestag, im Thü-
   auftragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet hat, dass       ringer Landtag oder im Kreistag des Landkreises Gotha vertreten
   er mit der Einholung der erforderlichen Auskünfte einverstan-      ist.
   den ist sowie dass ihm die Eignung für eine Berufung in ein
   Beamtenverhältnis nach den für Beamte des Landes geltenden         3.2
   Bestimmungen nicht fehlt,                                          Unterstützungsunterschriften sind stets erforderlich, wenn eine
b) Bescheinigung der Gemeinde über die Wählbarkeit des Bewer-         Partei oder Wählergruppe mit einem geänderten oder neuen Na-
   bers nach dem Muster der Anlage 23 zur ThürKWO,                    men einen Wahlvorschlag einreicht, es sei denn, dass die Mehrheit
c) Bescheinigung der Gemeinde über die Wahlberechtigung der           der Unterzeichner des Wahlvorschlags bereits Bewerber oder Un-
   Unterzeichner des Wahlvorschlags nach dem Muster der Anla-         terzeichner des früheren Wahlvorschlags war.
   ge 24 zur ThürKWO.
                                                                      3.3
2.                                                                    Die Wahlberechtigten haben sich zur Leistung von Unterstützungs-
Der von einer Partei oder einer Wählergruppe aufgestellte Be-         unterschriften persönlich nach der Einreichung des Wahlvorschlags
werber muss in einer zu diesem Zweck einberufenen Versamm-            in eine vom Wahlleiter des Landkreises Gotha beim Landratsamt
lung von den wahlberechtigten Mitgliedern der Partei oder den         Gotha bis zum 12. März 2018 bis 18.00 Uhr ausgelegten Liste un-
wahlberechtigten Angehörigen der Wählergruppe in geheimer             ter Angabe ihres Vor- und Nachnamens, ihrer Anschrift und ihres
Abstimmung gewählt werden. Jeder stimmberechtigte Teilneh-            Geburtsdatums einzutragen und eine eigenhändige Unterschrift
mer der Versammlung ist vorschlagsberechtigt. Den Bewerbern           zu leisten. Die Liste zur Leistung von Unterstützungsunterschrif-
ist Gelegenheit zu geben, sich und ihre Ziele der Versammlung in      ten wird vom Wahlleiter des Landkreises mit dem Wahlvorschlag
angemessener Zeit vorzustellen. Zur Aufstellung eines gemeinsa-       verbunden und unverzüglich nach Einreichung des Wahlvorschlags
men Wahlvorschlags ist eine gemeinsame Versammlung aller be-          während der üblichen Dienstzeiten des Landratsamtes Gotha von
teiligten Wahlvorschlagsträger durchzuführen. Der Bewerber kann
auch durch eine Versammlung von Delegierten, die von den wahl-        Montag       09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
berechtigten Mitgliedern der Partei oder den wahlberechtigten         Dienstag     13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Angehörigen der Wählergruppe aus der Mitte einer vorgenannten         Mittwoch     09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mitgliederversammlung zu diesem Zweck gewählt worden sind, in         Donnerstag   09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
geheimer Abstimmung gewählt werden.                                                13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
                                                                      Freitag      09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Eine Ausfertigung der Niederschrift über die Wahl des Bewerbers,
Ort und Zeit der Versammlung, die Form der Einladung sowie die        im Landratsamt Gotha, 18.-März-Str. 50, Zimmer 168 ausgelegt.
Zahl der Anwesenden ist mit dem Wahlvorschlag einzureichen.
Hierbei haben der Versammlungsleiter und zwei weitere Teilneh-        Der Wahlleiter des Landkreises legt die Liste zur Leistung von Un-
mer der Versammlung gegenüber dem Wahlleiter des Landkreises          terstützungsunterschriften außerdem auch bei allen Gemeinde-
an Eides statt zu versichern, dass die Wahl in geheimer Abstim-       verwaltungen innerhalb des Wahlgebiets unverzüglich nach Einrei-
mung erfolgt ist, dass jeder stimmberechtigte Teilnehmer der Ver-     chung des Wahlvorschlags aus. Gemeindeverwaltungen sind auch
sammlung vorschlagsberechtigt war und den Bewerbern Gele-             die Verwaltungsgemeinschaft und die erfüllende Gemeinde für
genheit gegeben wurde, sich und ihre Ziele der Versammlung in         ihre Mitgliedsgemeinden. Bei der Leistung von Unterstützungsun-
angemessener Zeit vorzustellen. Der Wahlleiter des Landkreises        terschriften sind Bescheinigungen der Gemeindeverwaltung über
ist zur Abnahme einer solchen Versicherung an Eides statt zustän-     die Wahlberechtigung des Unterzeichners nach dem Muster der
dig; er gilt insoweit als zuständige Behörde im Sinne des § 156 des   Anlage 24 zur ThürKWO vorzulegen, es sei denn, dass die Unter-
Strafgesetzbuches.                                                    stützungsunterschrift vom Wahlberechtigten bei der Gemeindever-
                                                                      waltung seiner Hauptwohnung geleistet wird.
3.
Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen, die nicht auf-         Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie wegen Krankheit
grund eines eigenen einzelnen Wahlvorschlags seit der letzten         oder einer körperlichen Beeinträchtigung nicht oder nur unter un-
AMTSBLATT DER LANDKREIS - Landkreis Gotha
4                                                                                 Amtlicher Teil |                 18. Januar 2018
                       zumutbaren Schwierigkeiten in der Lage sind, einen Eintragungs-         7.
Bek anntm achu ng en

                       raum bei dem Landratsamt oder den Gemeindeverwaltungen der              Die im ThürKWG oder in der ThürKWO vorgesehenen Fristen und
                       kreisangehörigen Gemeinden aufzusuchen, erhalten auf Antrag             Termine verlängern oder ändern sich nicht dadurch, dass der letzte
                       einen Eintragungsschein. Die Eintragung kann in diesem Fall da-         Tag der Frist oder ein Termin auf einen Sonnabend, einen Sonntag,
                       durch bewirkt werden, dass die wahlberechtigte Person auf dem           einen gesetzlichen oder staatlich geschützten Feiertag fällt; eine
                       Eintragungsschein ihre Unterstützung eines bestimmten Wahlvor-          Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand ist ausgeschlossen.
                       schlags erklärt und eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung im
                       Eintragungsraum für sie vorzunehmen; die wahlberechtigte Person         8.
                       hat auf dem Eintragungsschein an Eides statt zu versichern, dass        Auskunft über Fragen, welche die Einreichung von Wahlvorschlägen
                       die Voraussetzungen für die Erteilung eines Eintragungsscheins          betreffen, erteilt das Büro des Wahlleiters des Landkreises Gotha.
                       vorliegen.                                                              Dort sind auch die amtlich vorgeschriebenen Anlagen 5, 6a, 7, 7a,
                                                                                               23 und 24 zur ThürKWO für die Einreichung von Wahlvorschlägen
                       Von der Leistung von Unterstützungsunterschriften ausgeschlos-          kostenfrei erhältlich. Diese Anlagen sind auch im Internetangebot
                       sen sind Bewerber von Wahlvorschlägen für dieselbe Wahl sowie           des Landeswahlleiters unter www.wahlen.thueringen.de abrufbar.
                       Wahlberechtigte, die sich für dieselbe Wahl bereits in eine andere
                       Unterstützungsliste eingetragen haben oder einen Wahlvorschlag          9.
                       für dieselbe Wahl unterzeichnet haben. Geleistete Unterschriften        Der Zugang rechtsverbindlicher elektronischer Kommunikation im
                       können nicht zurückgenommen werden.                                     Sinne des § 3a Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG)
                                                                                               ist nicht eröffnet. In dem Zusammenhang wird auf die Internetseite
                       3.4                                                                     des Landkreises Gotha zur elektronischen Kommunikation unter
                       Trägt der Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers noch nicht die erfor-     www.landkreis-gotha.de verwiesen.
                       derliche Zahl an Unterschriften, so wird dieser Wahlvorschlag eben-
                       falls vom Wahlleiter des Landkreises mit einer Liste zur Leistung der   10.
                       noch erforderlichen Unterschriften (Anlage 7a zur ThürKWO) ver-         Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in männlicher
                       bunden und unverzüglich nach Einreichung des Wahlvorschlages            und weiblicher Form.
                       ausgelegt. Die Ausführungen unter 3.3 gelten entsprechend.
                                                                                               Erreichbarkeit des Wahlleiters des Landkreises Gotha:
                       4.                                                                      Wahlleiter des Landkreises Gotha
                       Wahlvorschläge dürfen frühestens nach der Bekanntmachung der            Herr Rainer Schulz
                       Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen eingereicht            Landratsamt Gotha
                       werden.                                                                 18.-März-Straße 50 (Wahlbüro-Dienstzimmer 168)
                                                                                               99867 Gotha
                                                                                               Telefon: 03621/214444
                                  Die Wahlvorschläge sind beim Wahlleiter                      Telefax: 03621/214411
                                     des Landkreises Gotha spätestens                          Kreiswahlleiter@kreis-gth.de
                                                                                               Internet: www.landkreis-gotha.de
                                       am 02. März 2018 bis 18.00 Uhr
                                                                                               Gotha, 18.01.2018
                                                 einzureichen.
                                                                                               gez. Rainer Schulz
                       Eingereichte Wahlvorschläge können nur bis zum 02. März 2018            Wahlleiter des Landkreises Gotha
                       bis 18.00 Uhr durch gemeinsame schriftliche Erklärung des Beauf-
                       tragten des Wahlvorschlags und der Mehrheit der übrigen Unter-
                       zeichner des Wahlvorschlags oder durch schriftliche Erklärung des
                       Einzelbewerbers zurückgenommen werden.
                                                                                               Amt lic h e Bekann t mac h ung
                       Die zur Entgegennahme von Wahlvorschlägen zuständige Dienst-            Die 26. Sitzung des Kreistages Gotha der Wahlperiode 2014 - 2019
                       stelle des Wahlleiters des Landkreises befindet sich im Wahlbüro        findet am 23.01.2018 im Louis-Spohr-Saal, 99867 Gotha, Rein-
                       des Landratsamtes Gotha, 99867 Gotha, 18.-März-Straße 50, Zim-          hardsbrunner Str. 23 statt.
                       mer 168.                                                                Die Sitzung ist öffentlich und beginnt um 18:00 Uhr.

                       5.                                                                      Tagesordnung
                       Wird nur ein gültiger oder überhaupt kein Wahlvorschlag einge-          1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Kreistages
                       reicht, so wird die Wahl ohne Bindung an einen vorgeschlagenen             vom 06.12.2017
                       Bewerber durchgeführt.                                                  2. Informationen des Landrates und Anfragen gemäß § 14 der Ge-
                                                                                                  schäftsordnung des Kreistages
                       6.                                                                      3. 3. Lesung zum Haushaltsplanentwurf des Landkreises Gotha
                       Die eingereichten Wahlvorschläge werden vom Wahlleiter des                 für das Jahr 2018 Beschlussfassung zur Haushaltssatzung 2018
                       Landkreises unverzüglich auf Mängel überprüft und die Beauftrag-           sowie zum Finanzplan für die Jahre 2017 bis 2021
                       ten oder die Einzelbewerber aufgefordert, festgestellte Mängel zu          Vorlage: 27/2017 einschließlich Änderungen
                       beseitigen. Mängel der Wahlvorschläge müssen spätestens am 12.             Vorlage: 28/2017 einschließlich Änderungen
                       März 2018 bis 18.00 Uhr behoben sein. Am 13. März 2018 tritt der        4. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Go-
                       Wahlausschuss des Landkreises zusammen und beschließt, ob die              tha Vorlage: 01/2018
                       eingereichten Wahlvorschläge den durch das ThürKWG und der              5. Umbesetzung von Gremien Vorlage: Antrag 02/2018 der Frakti-
                       ThürKWO gestellten Anforderungen entsprechen und als gültig zu-            on SPD-Bündnis 90/Die Grünen
                       zulassen sind. Stirbt ein Bewerber oder verliert er die Wählbarkeit
                       nach der Zulassung des Wahlvorschlages, aber vor der Wahl, so fin-      gez. Gießmann                                 Gotha, 12.01.2018
                       det die Wahl nicht statt.                                               Landrat
AMTSBLATT DER LANDKREIS - Landkreis Gotha
18. Januar 2018         | Amtlicher Teil                                                                                          5
Amtl i c h e Be k a n n t ma c h u n g                              Der Kreistag Gotha beschließt:

                                                                                                                                          Bek anntm achu ng en
                                                                    001    Zum Wahlleiter für die Wahl des Landrates im Jahr 2018
der Sitzungstermine der Ausschüsse                                         wird Herr Rainer Schulz, Bediensteter des Landratsamtes
des Kreistages Gotha im Januar 2018                                        Gotha, gemäß § 28 i. V. m. § 4 ThürKWG berufen.
                                                                    002    Zur stellvertretenden Wahlleiterin für die Wahl des Landra-
Werkausschuss Kommunaler Abfallservice
                                                                           tes im Jahr 2018 wird Frau Sabine Parade, Bedienstete des
Termin:    30.01.2018
                                                                           Landratsamtes Gotha, gemäß § 28 i. V. m. § 4 ThürKWG be-
Ort:       Landratsamt Gotha,
                                                                           rufen.
           18.-März-Str. 50, Raum Waltershausen
Beginn:    16:00 Uhr

                                                                    Beschluss Nr. 32/2017
Tagesordnung:
                                                                    Die Kreisvolkshochschule erhält den Ehrennamen „Friedrich
1. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Werkaus-
                                                                    Myconius“
   schusses KAS vom 24.10.2017
                                                                    Vorlage: A 11/2017 der Fraktion SPD-Bündnis 90/Die Grünen in
2. Bericht der Werkleitung entsprechend § 4 Abs. 4 der Betriebs-
                                                                    der Fassung des Änderungsantrages
   satzung für den KAS
                                                                    Der Kreistag Gotha beschließt:
3. Verschiedenes
                                                                    001    Der Kreisvolkshochschule wird der Ehrenname „Friedrich
                                                                           Myconius“ mit dem Umzug der Verwaltung der Kreisvolks-
gez. Gießmann                                 Gotha, 12.01.2018
                                                                           hochschule in das Gebäude der Friedrich Myconius Schule
Landrat
                                                                           verliehen.

                                                                    Beschluss Nr. 33/2017
                                                                    Umbesetzung von Gremien
                                                                    Vorlage: A 24/2017 der Fraktion CDU/FDP
Bekan n t m a c h u n g                                             Der Kreistag Gotha beschließt:
de r Be sc h l üs s e,                                              001    Frau Jaqueline Wettstein scheidet als stellvertretendes Mit-
                                                                           glied aus dem Ausschuss für Soziales, Gleichstellung und
die in der Sitzung des Kreistages Gotha                                    Integration aus.
am 27.09.2017 gefasst wurden                                               Neues stellvertretendes Mitglied wird Herr Dr. Gerhard Pä-
                                                                           selt.
Die Anlagen zu den nachstehenden Beschlüssen können während
                                                                    002    Herr Thomas Kratsch scheidet als Mitglied aus dem Aus-
der üblichen Sprechzeiten im Büro des Landrates eingesehen wer-
                                                                           schuss für Bildung, Kultur und Sport aus.
den.
                                                                           Neues Mitglied wird Herr Werner Kukulenz. Neues stellver-
                                                                           tretendes Mitglied für Herrn Werner Kukulenz wird Herr Jür-
Beschluss Nr. 29/2017                                                      gen Beese.
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Kreis-           003    Herr Thomas Kratsch scheidet als stellvertretendes Mit-
tages vom 28.06.2017 und der Ergänzungen zu den Nieder-                    glied aus dem Seniorenbeirat aus. Neues stellvertretendes
schriften der Sitzungen des Kreistages am 25.05.2016 sowie                 Mitglied wird Herr Dr. Gerhard Päselt.
am 30.11.2016
Der Kreistag Gotha beschließt:
001     Die Niederschrift über die Sitzung des Kreistages vom       Beschluss Nr. 34/2017
        28.06.2017 wird in der vorliegenden Fassung genehmigt.      Umbesetzung von Gremien
002     Die Ergänzung zur Niederschrift über die Sitzung des        Vorlage: A 30/2017 der Fraktion Freie Wähler/BI
        Kreistages vom 25.05.2016 wird in der vorliegenden Fas-     Der Kreistag Gotha beschließt:
        sung genehmigt.                                             001    Frau Anja Rödiger-Erdmann wird als sachkundige Bürgerin
003     Die Ergänzung zur Niederschrift über die Sitzung des               in den Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport berufen.
        Kreistages vom 30.11.2016 wird in der vorliegenden Fas-            Frau Katrin Henze scheidet als sachkundige Bürgerin aus
        sung genehmigt.                                                    dem Ausschuss aus.

Beschluss Nr. 30/2017
                                                                    Beschluss Nr. 35/2017
Zweckvereinbarung zwischen dem Landkreis Gotha und dem
                                                                    Umbesetzung von Gremien
Ilmkreis für ein gemeinsames Regionalmanagement und Re-
                                                                    Vorlage: A 31/2017 der Fraktion Die Linke.
gionalbudget
                                                                    Der Kreistag Gotha beschließt:
Vorlage: 29/2017
                                                                    001    Frau Christine Brand scheidet aus dem Ausschuss für Sozi-
Der Kreistag Gotha beschließt:
                                                                           ales, Gleichstellung und Integration als sachkundige Bürge-
001    Der Landrat des Landkreises Gotha wird beauftragt, mit
                                                                           rin aus.
       dem Ilm-Kreis die in der Anlage 1 enthaltene Zweckver-
                                                                           Herr Veit Bodenstab wird sachkundiger Bürger im Aus-
       einbarung für ein gemeinsames Regionalmanagement und
                                                                           schuss für Soziales, Gleichstellung und Integration.
       Regionalbudget abzuschließen. Die finanziellen Mittel sind
                                                                    002    Herr Sebastian Kraußer scheidet aus dem Ausschuss für
       in die Haushaltspläne der entsprechenden Jahre einzuord-
                                                                           Wirtschaftsförderung, Bau und Umwelt aus.
       nen.
                                                                           Herr Sascha Thein wird sachkundiger Bürger im Ausschuss
                                                                           für Wirtschaftsförderung, Bau und Umwelt.
Beschluss Nr. 31/2017
Berufung des Wahlleiters und der stellvertretenden Wahlleite-
rin für die Wahl des Landrates im Jahr 2018                         gez. Gießmann                                  Gotha, 20.12.2017
Vorlage: 26/2017                                                    Landrat
AMTSBLATT DER LANDKREIS - Landkreis Gotha
6                                                                              Amtlicher Teil |                  18. Januar 2018

                       Bekanntmachung                                                          Zuschuss zur Beschaffung an den Verein Zukunftsfähiges Thü-
Bek anntm achu ng en

                                                                                               ringen e. V.
                       d e r Be sc h l ü s s e,                                                001 Der in der Haushaltsstelle 01.02400.57300 unter der Be-
                                                                                                    zeichnung „Sonstige Öffentlichkeitsarbeit“ enthaltene Betrag
                       die in der Sitzung des Kreistages Gotha                                      von 5.000 Euro wird um 1.500 Euro auf 6.500 Euro erhöht.
                       am 06.12.2017 gefasst wurden                                            002 Als Deckungsquelle wird der in der Haushaltsstelle
                       Die Anlagen zu den nachstehenden Beschlüssen können während der              01.91000.85000 „Deckungsreserve gemäß § 11 ThürGem-
                       üblichen Sprechzeiten im Büro des Landrates eingesehen werden.               HV“ veranschlagte Betrag um 1.500 Euro verringert.
                                                                                                    Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt
                       Beschluss Nr. 36/2017                                              5.   Änderungsantrag Nr. 2 der Fraktion SPD-Bündnis 90/Die
                       Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Kreista-             Grünen
                       ges vom 27.09.2017                                                      Unterstützung des Projektes Lokaler Aktionsplan Landkreis Go-
                       Der Kreistag Gotha beschließt:                                          tha im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben“
                       001    Die Niederschrift über die Sitzung des Kreistages vom            001 Unter der Haushaltsstelle 01.45160.76920 „Projekt Lokaler
                              27.09.2017 wird in der vorliegenden Fassung genehmigt.                Aktionsplan Landkreis Gotha, Demokratie leben“ werden
                                                                                                    4.000 Euro veranschlagt.
                       Beschluss Nr. 37/2017                                                   002 Der in der Haushaltsstelle 01.09100.47010 unter der Be-
                       Beitritt des Landkreises Gotha zum Landschaftspflegever-                     zeichnung „Abzugsbetrag Personalausgaben“ vorgesehe-
                       band Thüringer Wald e. V.                                                    ne negative Haushaltsansatz wird um 4.000 Euro erhöht.
                       Vorlage: A 37/2017 der Fraktion CDU/FDP                            6.   Änderungsantrag Nr. 3 der Fraktion SPD-Bündnis 90/Die
                       Der Kreistag Gotha beschließt:                                          Grünen
                       001     Der Landkreis Gotha tritt dem Landschaftspflegeverband          Zuwendungen für den Tourismusverband Thüringer Wald/Go-
                               Thüringer Wald e. V. bei.                                       thaer Land e. V. erhöhen
                       002     Der Landrat wird ermächtigt, den Beitritt zu beantragen         001 Die in der Haushaltsstelle 01.79000.71800 „Zuweisungen
                               und die hierfür notwendigen Schritte zu vollziehen.                  und Zuschüsse an übrige Bereiche“ für die Förderung des
                       003     Der jährliche Mitgliedsbeitrag in Höhe von derzeit 1.500             Tourismus im Landkreis Gotha veranschlagten Mittel wer-
                               Euro ist im jeweiligen Haushaltsplan zu veranschlagen.               den um 13.500 Euro auf 100.000 Euro erhöht.
                                                                                               002 Die Deckung der Mehrausgaben unter 001 erfolgt durch
                       Beschluss Nr. 38/2017                                                        eine Reduzierung des Haushaltsansatzes in der Haushalts-
                       Änderungen zum Entwurf des Haushaltsplanes des Landkrei-                     stelle 01.45410.77140 „Hilfen in Kindertageseinrichtungen
                       ses Gotha 2018                                                               in Höhe von 13.500 Euro. Die Minderausgaben an dieser
                       Änderungsantrag der Verwaltung sowie Änderungsanträge der                    Stelle ergeben sich für den Kreis durch das beitragsfreie
                       Fraktionen zur BV 27/2017                                                    Kita-Jahr.
                       Haushaltssatzung 2018                                              7.   Änderungsantrag Nr. 4 der Fraktion SPD-Bündnis 90/Die
                       Der Kreistag Gotha beschließt:                                          Grünen
                       1. Änderungsantrag der Verwaltung zur BV 27/2017                        Fahrzeuganschaffung bei der Bergwacht Tambach-Dietharz un-
                           Änderungen zum Entwurf des Haushaltsplanes 2018                     terstützen
                           001 Die beiliegenden Änderungen der Verwaltung zum Entwurf          001 In der Haushaltsstelle 02.13030.98800 „Zuweisungen und
                                des Verwaltungshaushalts 2018 nach Anlage 1 werden be-              Zuschüsse an übrige Bereiche“ werden für 2018 Mittel in
                                schlossen.                                                          Höhe von 20.000 Euro veranschlagt.
                           002 Die beiliegenden Änderungen der Verwaltung zum Entwurf          002 Die Deckung der Mehrausgaben unter 001 erfolgt durch
                                des Vermögenshaushalts 2018 nach Anlage 2 werden be-                eine Reduzierung des Haushaltsansatzes in der Haushalts-
                                schlossen.                                                          stelle 01.45410.77140 „Hilfen in Kinder- Tageseinrichtun-
                           003 Die beiliegenden Änderungen der Verwaltung zu den Haus-              gen“ in Höhe von 20.000 Euro. Die Minderausgaben an
                                haltsvermerken 2018 nach Anlage 3 werden beschlossen.               dieser Stelle ergeben sich für den Kreis durch das beitrags-
                       2. Änderungsantrag Nr. 1 der Fraktion CDU/FDP                                freie Kita-Jahr.
                           Erfahrungsaustausch mit dem Landkreis Aichach-Friedberg             003 Die Zuführung vom Vermögens- in den Verwaltungshaus-
                           - kommunalpolitische Reise des Kreistages                                halt wird um 20.000 Euro reduziert.
                           001 Der in der Haushaltsstelle 01.00200.61200 unter der Be-    8.   Änderungsantrag Nr. 5 der Fraktion SPD-Bündnis 90/Die
                                zeichnung „Sonstige Ausgaben für Partnerschaften“ ent-         Grünen (Neufassung)
                                haltene Betrag von 1.500 Euro wird um 2.000 Euro auf           Erarbeitung eines Konzeptes zur Entwicklung einer innovati-
                                3.500 Euro erhöht.                                             ven, integrierten und ganzheitlichen IT-Strategie für die Schulen
                           002 Als Deckungsquelle wird der in der Haushaltsstelle              im Landkreis Gotha
                                01.55000.71300 veranschlagte Betrag „Umlage Zweckver-          001 Für die Erarbeitung eines Konzeptes zur Entwicklung einer
                                band Stadion Gotha“ von 110.000 Euro um 2.000 Euro auf              innovativen, integrierten und ganzheitlichen IT-Strategie
                                108.000 Euro reduziert.                                             für die Schulen im Landkreis Gotha wird im Vermögens-
                       3. Änderungsantrag Nr. 2 der Fraktion CDU/FDP                                haushalt im Unterabschnitt „Medienzentrum“ für das Jahr
                           Mitgliedsbeitrag für den Landschaftspflegeverband Thüringer              2019 eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 25.000
                           Wald e. V.                                                               Euro veranschlagt.
                           001 Der in der Haushaltsstelle 01.12000.66100 unter der Be-    9.   Änderungsantrag Nr. 6 der Fraktion SPD-Bündnis 90/Die
                                zeichnung „Mitgliedsbeiträge“ enthaltene Betrag von 500        Grünen (Neufassung)
                                Euro wird um 1.500 Euro auf 2.000 Euro erhöht.                 Kurze Wege für kurze Beine - gestiegenen Schülerzahlen in
                           002 Als Deckungsquelle wird der in der Haushaltsstelle              Tambach-Dietharz durch Aufstellung eines Schulcontainers be-
                                01.91000.85000 „Deckungsreserve gemäß § 11 ThürGem-            gegnen
                                HV“ veranschlagte Betrag von 50.000 Euro um 1.500 Euro         001 Für die Grundschule Tambach-Dietharz wird ein Schulcon-
                                auf 48.500 Euro reduziert.                                          tainer errichtet, um den gestiegenen Schülerzahlen Rech-
                       4. Änderungsantrag Nr. 3 der Fraktion CDU/FDP                                nung zu tragen. Dafür wird im Haushaltsplan die entspre-
                           Möhrchenheft - Ein Hausaufgabenheft für Grundschüler -                   chende neue Haushaltsstelle geschaffen und es werden
18. Januar 2018         | Amtlicher Teil                                                                                         7
         60.000 Euro eingestellt.                                    13. Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen CDU/FDP,

                                                                                                                                         Bek anntm achu ng en
    002 Die Deckung der Mehrausgaben unter 001 erfolgt                   SPD-Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke. und Freie Wähler/BI
         durch Entnahme aus der Rücklage in der Haushaltstelle           Erweiterung Grundschule Goldbach
         02.91000.31000 in Höhe von 60.000 Euro.                         001 Für den Erweiterungsbau der Grundschule Goldbach
10. Änderungsantrag Nr. 7 der Fraktion SPD-Bündnis 90/Die                    ist im Vermögenshaushalt unter der Haushaltsstelle
    Grünen                                                                   02.21105.94070 eine Verpflichtungsermächtigung für 2019
    Michaelisschule in Ohrdruf sichern - Ursachenforschung für               in Höhe von 200.000 Euro aufzunehmen.
    Setzungserscheinungen am Gebäude betreiben
                                                                     Beschluss Nr. 39/2017
    001 Für die Regelschule „Michaelisschule“ in Ohrdruf werden
                                                                     Änderungen zum Entwurf der Finanzplanung für die Jahres
         im Vermögenshaushalt 2018 insgesamt 50.000 Euro ver-
                                                                     2019 bis 2021
         anschlagt, um den Ursachen für die Setzungserscheinun-
                                                                     Änderungsantrag der Verwaltung sowie Änderungsanträge der
         gen am Gebäude fundiert auf den Grund zu gehen, um die      Fraktionen zur BV 28/2017
         Kosten von Gegen- und Sanierungsmaßnahmen zu ermit-         Finanzplan für die Jahre 2017 bis 2021
         teln und um gegebenenfalls erste Sicherungsmaßnahmen        Der Kreistag Gotha beschließt:
         einzuleiten.                                                1. Änderungsantrag der Verwaltung zur BV 28/2017
    002 Die Deckung der Mehrausgaben unter 001 erfolgt durch             Änderungen zum Entwurf der Finanzplanung für die Jahre 2019
         eine Reduzierung des Haushaltsansatzes in der Haushalts-        bis 2021
         stelle 01.45410.77140 „Hilfen in Kindertageseinrichtungen       001 Die beiliegenden Änderungen der Verwaltung zum Entwurf
         in Höhe von 50.000 Euro. Die Minderausgaben an dieser                der Finanzplanung für die Jahre 2019 bis 2021 im Teil 2
         Stelle ergeben sich für den Kreis durch das beitragsfreie            Investitionen werden beschlossen.
         Kita-Jahr.                                                      002 Die beiliegenden Änderungen der Verwaltung zum Entwurf
    003 Die Zuführung vom Vermögens- in den Verwaltungshaus-                  der Finanzplanung für die Jahre 2019 bis 2021 im Teil 1
                                                                              Einnahmen und Ausgaben nach Arten werden
         halt wird um 50.000 Euro reduziert.
                                                                              beschlossen.
11. Änderungsantrag Nr. 10 der Fraktion SPD-Bündnis 90/Die
                                                                     2. Änderungsantrag Nr. 2 der Fraktion Die Linke.
    Grünen (Neufassung)
                                                                         (Neufassung)
    Inanspruchnahme von Fördermitteln nach der Richtlinie des
                                                                         Weiterentwicklung der Schulstandorte Kooperative Gesamt-
    Landes Thüringen für Klimaschutzmaßnahmen in Kommunen
                                                                         schule Herzog Ernst Gotha und Perthes-Gymnasium Fried-
    „Klima Invest“                                                       richroda
    001 Das Land fördert in einem „Einstiegspaket“ für Kommunen          001 Die Freisportanlage für das Perthes-Gymnasium Fried-
         externe Leistungen zur Vorbereitung und Durchführung                 richroda wird in den Finanzplan 2019 und 2020 aufgenom-
         von Einstiegsberatungen sowie Vergabeverfahren zum                   men mit je 350.000 Euro.
         Klimaschutz im Rahmen einer 100-Prozent-Förderung mit           002 Die Freisportanlage für die Kooperative Gesamtschule
         7.500 Euro. Zur Nutzung dieser Förderung werden im Ver-              wird in den Finanzplan 2019 mit 200.000 Euro und 2020
         waltungshaushalt im Unterabschnitt 7910 „Wirtschaftsför-             mit 250.000 Euro aufgenommen.
         derung“ jeweils ein entsprechender Einnahmetitel „Zuwei-    3. Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen CDU/FDP,
         sungen vom Land“ mit einem Ansatz von 7.500 Euro und            SPD-Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke. und Freie Wähler/BI
         ein korrespondierender Ausgabetitel mit dem Ansatz von          Erweiterung Grundschule Goldbach
         7.500 Euro veranschlagt.                                        002 Der Erweiterungsbau der Grundschule Goldbach wird in
                                                                              das Investitionsprogramm 2017 bis 2021 aufgenommen.
    002 Für die Erneuerung der Beleuchtungsanlagen in Berufs-
                                                                         003 Unter der Haushaltsstelle 02.21105.94070 werden im In-
         schulen unter Nutzung des Förderprogramms „Klima In-
                                                                              vestitionsprogramm folgende Beträge vorgesehen:
         vest“ werden im Vermögenshaushalt im Unterabschnitt
                                                                              2019: 1.000.000 Euro
         2400 „Berufsschulen“ in einem neuen Einnahmetitel
                                                                              2020: 2.500.000 Euro
         13.300 Euro für „Zuweisungen für Investitionen vom Land“             2021: 2.000.000 Euro
         sowie in einem neuen korrespondierenden Ausgabetitel
         33.300 Euro für „Beleuchtung“ veranschlagt.                 Beschluss Nr. 40/2017
    003 Die Deckung der nicht durch Fördermittel des Landes ge-      Fortschreibung Schulnetzplan Förderzentren des Landkreises
         deckten Mehrausgaben unter 002 erfolgt durch Entnahme       Gotha
         aus der Rücklage in der Haushaltstelle 02.91000.31000 in    Vorlage: 25/2017
         Höhe von 20.000 Euro.                                       Der Kreistag Gotha beschließt:
12. Änderungsantrag Nr. 2 der Fraktion Die Linke.                    001    Der Schulnetzplan Förderzentren des Landkreises Gotha
    (Neufassung)                                                            wird in der vorliegenden Form beschlossen.
    Weiterentwicklung der Schulstandorte Kooperative Gesamt-
    schule Herzog Ernst Gotha und Perthes-Gymnasium Fried-           Beschluss Nr. 41/2017
    richroda                                                         Beschluss über die Betrauung des Regionalverbundes Thü-
                                                                     ringer Wald e. V. und der gemeinnützigen Infrastrukturgesell-
    003 Zur Erarbeitung von HH-Unterlagen entsprechend § 10
                                                                     schaft Rennsteig mbH mit Dienstleistungen von allgemeinem
         GemHV werden im Vermögenshaushalt 2018 Planungs-
                                                                     wirtschaftlichen Interesse zur Herstellung der EU-beihilfe-
         leistungen aufgenommen:
                                                                     rechtlichen Konformität der Mitgliedsbeiträge aus öffentli-
         02.23050.9400         30.000 Euro
                                                                     chen Kassen
    		                         Perthes-Gymnasium Friedrichroda       Vorlage: 32/2017
         02.28100.94110        30.000 Euro                           Der Kreistag Gotha beschließt:
    		                         Herzog-Ernst-Gesamtschule Gotha       001     Der Kreistag des Landkreises Gotha betraut den Regional-
    004 Die Mittel werden aus der Haushaltsstelle 02.91000.31000             verbund Thüringer Wald e. V. und dessen gemeinnützige
         „Entnahme aus der allgemeinen Rücklage“ zur Verfügung               Infrastrukturgesellschaft Rennsteig mbH für die Dauer von
         gestellt.                                                           10 Jahren nach Maßgabe des als Anlage 1 beigefügten Be-
8                                                                               Amtlicher Teil |                18. Januar 2018
                              trauungsaktes mit der Durchführung von Dienstleistungen,      Beschluss Nr. 44/2017
Bek anntm achu ng en

                              welche für den Landkreis Gotha von allgemeinem wirt-          Bewilligung von Mehrausgaben gemäß § 58 Thüringer Kom-
                              schaftlichen Interesse sind.                                  munalordnung
                       002    Der Kreistag des Landkreises Gotha beauftragt den jeweili-    Vorlage: 35/2017
                              gen Vertreter in der Mitgliederversammlung des Regional-      Der Kreistag Gotha beschließt:
                              verbundes Thüringer Wald e. V. und in der Gesellschafter-     001    Für die Haushaltsstelle 01.40001.71100 - Rückzahlung von
                              versammlung der gemeinnützigen Infrastrukturgesellschaft             Fördermitteln zur Integration von Flüchtlingen aus Vor-
                              Rennsteig mbH                                                        jahren - werden außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von
                               a) auf die Einhaltung des Sicherstellungsauftrages nach §           900.073,90 € bewilligt.
                                   2 des Betrauungsaktes und
                               b) auf die Erbringung der in § 3 des Betrauungsaktes auf-    Beschluss Nr. 45/2017
                                   geführten Dienstleistungen hinzuwirken.                  Änderung der Hauptsatzung des Landkreises Gotha
                       003    Der Landrat wird beauftragt, auf eine Umsetzung des Be-       Vorlage: A 38/2017 der Fraktion Freie Wähler/BI
                              trauungsaktes durch Änderung der Satzung des Regi-            Der Kreistag Gotha beschließt:
                              onalverbundes Thüringer Wald e. V. und Änderung des           001    Die Hauptsatzung des Landkreises Gotha wird im § 9, Abs.
                              Gesellschaftsvertrages der gemeinnützigen Infrastrukturge-           7, wie folgt geändert:
                              sellschaft Rennsteig mbH bis spätestens 31.12.2017 hinzu-            § 9 Entschädigung
                              wirken. Der Landrat ist zudem beauftragt, auf die Erteilung          (7) Für die Wahrnehmung besonderer Funktionen und die
                              einer Weisung an die jeweilige Geschäftsführung zur Beach-           hierdurch entstehenden besonderen Belastungen und
                              tung der sich aus dem Betrauungsakt ergebenden Verpflich-            Aufwendungen erhalten eine zusätzliche Entschädigung
                              tungen sowie zur Änderung der Satzung hinzuwirken.                   der Vorsitzende des Kreistages        125,00 € monatlich
                       004    Der Landrat wird ermächtigt, den Betrauungsakt als Ver-              der Vorsitzende einer Fraktion        185,00 € monatlich
                              waltungsakt an den Regionalverbund Thüringer Wald e. V.              der Vorsitzende eines
                              zu erlassen und bekannt zu geben.                                    permanenten Ausschusses               185,00 € monatlich
                       005    Der Landrat trägt dafür Sorge, dass der Betrauungsakt fort-          Der Vorsitzende eines zeitweiligen Ausschusses erhält
                              laufend und rechtzeitig entsprechend den dort festgeleg-             50,00 € pro geleitete Sitzung.
                              ten Voraussetzungen aktualisiert wird. Er wird ermächtigt,
                              redaktionelle Änderungen der kommunalen Betrauung,            gez. Gießmann                                   Gotha, 20.12.2017
                              insbesondere ihrer Anlagen, Anpassungen und Verände-          Landrat
                              rungen, die keine Angelegenheiten von grundsätzlicher
                              Bedeutung darstellen sowie Anpassungen an zwingende
                              Vorgaben des europäischen oder nationalen Rechts vorzu-

                       006
                              nehmen.
                              Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass die Land-
                                                                                            Bekanntmachung
                              kreise Ilm-Kreis, Saale-Orla-Kreis, Wartburgkreis, Land-      der Beschlüsse
                              kreis Hildburghausen, Landkreis Sonneberg, Landkreis
                              Saalfeld-Rudolstadt, Landkreis Schmalkalden-Meiningen         aus dem öffentlichen Teil der Sitzungen des Kreis-
                              sowie die Städte und Gemeinden Stadt Eisenach, Stadt          ausschusses sowie aus dem nichtöffentlichen Teil
                              Suhl, Stadt Gräfenthal, Stadt Hildburghausen, Stadt Ilmen-    nach Aufhebung des Nichtöffentlichkeitscharakters
                              au, Stadt Oberhof, Stadt Ruhla, Stadt Schmalkalden, Stadt     Die Anlagen zu den nachstehenden Beschlüssen können während
                              Steinbach-Hallenberg, Stadt Tambach-Dietharz, Stadt Zella-    der üblichen Sprechzeiten im Büro des Landrates eingesehen wer-
                              Mehlis, Stadt Brotterode-Trusetal, Gemeinde Bad Tabarz,       den.
                              Fröbelstadt Oberweißbach, Stadt Steinach, Stadt Neu-
                              haus am Rennweg, Gemeinde Crawinkel, Gemeinde Floh-           Kreisausschuss am 14.08.2017
                              Seligenthal, Gemeinde Frauenwald, Gemeinde Gehlberg,
                                                                                            Beschluss Nr. KA 15-2017
                              Gemeinde Lichte, Gemeinde Masserberg, Gemeinde Ober-
                                                                                            Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der
                              schönau, Gemeinde Schmiedefeld, Gemeinde Stützerbach,
                                                                                            Sitzung des Kreisausschusses vom 26.06.2017
                              Gemeinde Neustadt a. R., Gemeinde Blankenstein, Gemein-
                                                                                            Der Kreisausschuss beschließt:
                              de Schleusegrund, Gemeinde Frankenblick gleichlautende
                                                                                            001    Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung des
                              Beschlüsse fassen.
                                                                                                   Kreisausschusses vom 26.06.2017 wird in der vorliegenden
                                                                                                   Fassung genehmigt.
                       Beschluss Nr. 42/2017
                       Jahresrechnung 2016 - Feststellung
                                                                                            Beschluss Nr. KA 16-2017
                       Vorlage: 33/2017
                                                                                            Anmietung von Räumen im Gebäude Gotha, Juri-Gagarin-Str. 6,
                       Der Kreistag Gotha beschließt:
                                                                                            der Baugesellschaft Gotha mbH
                       001    Aufgrund des § 114 in Verbindung mit § 80 Abs. 3 der Thü-
                                                                                            Vorlage: KA 08-2017
                              ringer Kommunalordnung (ThürKO) wird die geprüfte Jah-
                                                                                            Der Kreisausschuss beschließt:
                              resrechnung des Landkreises Gotha für das Jahr 2016 fest-
                                                                                            001    Der Landrat wird legitimiert, den in der Anlage beigefüg-
                              gestellt.
                                                                                                   ten Mietvertrag zur Anmietung von Räumen im Gebäude
                       Beschluss Nr. 43/2017                                                       Gotha, Juri-Gagarin-Straße 6, mit der Baugesellschaft Gotha
                       Jahresrechnung 2016 - Entlastung                                            mbH zur Nutzung als Internat für Jugendliche und junge Er-
                       Vorlage: 34/2017                                                            wachsene und Berufsschüler, die ihre Berufsausbildung im
                       Der Kreistag Gotha beschließt:                                              Kreisgebiet absolvieren, mit einer Festmietzeit von 6 Jahren
                       001    Für die festgestellte Jahresrechnung 2016 wird, auf der              abzuschließen.
                              Grundlage des Schlussberichts, dem Landrat und den Bei-       Beschluss Nr. KA 17-2017
                              geordneten, soweit diese einen eigenen Geschäftsbereich       Bewilligung von Mehrausgaben gemäß § 58 Thüringer Kom-
                              leiten oder den Landrat zu vertreten haben, die Entlastung    munalordnung
                              nach § 80 Abs. 3 ThürKO erteilt.                              Vorlage: KA 09-2017
18. Januar 2018         | Amtlicher Teil                                                                                            9
Der Kreisausschuss beschließt:                                        Beschluss Nr. KA 26-2017

                                                                                                                                            Bek anntm achu ng en
001    Für die Haushaltsstelle 02.21108.94000 - Container Grund-      Stromliefervertrag Vergabenummer 01 / 33501 / 2017
       schule Mechterstädt - werden überplanmäßige Ausgaben           über die Lieferung Strom an alle Mittel- und Niederspannungsan-
       in Höhe von 60.000,00 € bewilligt.                             lagen mit und ohne Leistungsmessung des Landkreises Gotha im
                                                                      Zeitraum vom 01.01.2018 bis 31.12.2019
Beschluss Nr. KA 19-2017                                              Erteilung des Zuschlages im europaweiten offenen Ausschrei-
Vergabe von Bauleistungen für den Ersatzneubau der Grund-             bungsverfahren
schule „Carl Eduard Meinung“ Ohrdruf, Südstraße 28, 99885             Vorlage: KA 13-2017 NÖ
Ohrdruf                                                               Der Kreisausschuss beschließt:
Vorlage: KA 10-2017 NÖ                                                001     Der Auftrag „Lieferung von elektrischer Energie für Liegen-
Der Kreisausschuss beschließt:                                                schaften des Landkreises Gotha“ wird an folgenden Bieter
001    Der Zuschlag für die Durchführung der Rohbauarbeiten Los 1             vergeben:
       wird auf das Angebot der Firma Förster- Bau, Gewerbege-                Stadtwerke Gotha GmbH, Pfullendorfer Straße 83, 99867
       biet, Nägelstedter Weg 7 99958 Gräfentonna zu einem An-                Gotha
       gebotspreis von 611.737,33 EUR brutto erteilt.                 002     Dieser Beschluss ist nach erfolgter Zuschlagserteilung be-
002    Dieser Beschluss ist nach erteilter Zuschlagserteilung be-             kannt zu machen.
       kannt zu machen.
                                                                      Beschluss Nr. KA 27-2017
Kreisausschuss am 25.09.2017                                          Erteilung des Zuschlags zur Sozialen Betreuung für Asylbe-
Beschluss Nr. KA 20-2017                                              werber und ausländischen Flüchtlinge im Landkreis Gotha
Genehmigung der Niederschrift über den öffentlichen Teil der          Vorlage: KA 15-2017 NÖ
Sitzung des Kreisausschusses vom 14.08.2017                           Der Kreisausschuss beschließt:
Der Kreisausschuss beschließt:                                        001     Die Soziale Betreuung für Asylbewerber und ausländische
001    Die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung des           Flüchtlinge im Landkreis Gotha wird an folgenden Bieter
       Kreisausschusses vom 14.08.2017 wird in der vorliegenden               vergeben:
       Fassung genehmigt.                                                     Zukunftsorientierte Förderung e.V., Albert-Hahn-Str. 25,
                                                                              47269 Duisburg
Beschluss Nr. KA 21-2017                                              002     Die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden
Bewilligung von Mehrausgaben gemäß § 58 Thüringer Kom-                        sollen, wurden nach § 19 Abs. 1 Thüringer Vergabegesetz
munalordnung                                                                  über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenom-
Vorlage: KA 11-2017                                                           men werden soll und über die Gründe der vorgesehenen
Der Kreisausschuss beschließt:                                                Nichtberücksichtigung ihres Angebotes mit Schreiben vom
001    Für die Haushaltsstelle 01.29000.63940 - Freigestellte                 27.10 2017 informiert.
       Schülerbeförderung, Gymnasien und Förderschulen - wer-                 Der Kreisausschuss beauftragt den Landrat, den Zuschlag
       den überplanmäßige Ausgaben in Höhe von 60.000,00 €                    an den im Punkt 001 genannten Bieter zu erteilen und die
       bewilligt.                                                             entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen abzuschlie-
                                                                              ßen
Beschluss Nr. KA 22-2017                                              003     Dieser Beschluss ist nach erfolgter Zuschlagserteilung be-
Bewilligung von Mehrausgaben gemäß § 58 Thüringer Kom-                        kannt zu machen.
munalordnung
Vorlage: KA 12-2017                                                   gez. Gießmann                                  Gotha, 21.12.2017
Der Kreisausschuss beschließt:                                        Landrat
001    Für die Haushaltsstelle 02.21107.94210 - Grundschule Hör-
       selgau, bauzeitliche Auslagerung - werden überplanmäßige
       Ausgaben in Höhe von 80.000,00 € bewilligt.
                                                                      Öffent lic he Bekann t mac h u ng
                                                                      1. Mit Beschluss Nr. 42/2017 hat der Kreistag Gotha am 06.12.2017
Kreisausschuss am 06.11.2017                                             die geprüfte Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2016 in öf-
Beschluss Nr. KA 23-2017                                                 fentlicher Sitzung festgestellt.
Genehmigung der Niederschriften über die Sitzungen des                2. Mit Beschluss Nr. 43/2017 hat der Kreistag Gotha in derselben
Kreisausschusses vom 25.09.2017 sowie vom 16.10.2017                     Sitzung dem Landrat und den Beigeordneten, soweit diese ei-
Der Kreisausschuss beschließt:                                           nen eigenen Geschäftsbereich leiten oder den Landrat zu ver-
001    Die Niederschrift über die Sitzung des Kreisausschusses           treten haben, auf der Grundlage des Schlussberichtes für die
       vom 25.09.2017 wird in der vorliegenden Fassung geneh-            festgestellte Jahresrechnung die Entlastung erteilt.
       migt.
002    Die Niederschrift über die Sitzung des Kreisausschusses        Die festgestellte Jahresrechnung mit ihren Anlagen sowie der
       vom 16.10.2017 wird in der vorliegenden Fassung geneh-         Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes liegen in der Zeit
       migt.                                                                           vom 22.01.2018 bis 04.02.2018
                                                                      während der üblichen Dienststunden im Landratsamt Gotha,
Beschluss Nr. KA 24-2017                                              18.-März-Str. 50, an der Infothek öffentlich aus.
Bewilligung von Mehrausgaben gemäß § 58 Thüringer Kom-                Darüber hinaus besteht bis zur Feststellung der Jahresrechnung
munalordnung                                                          2017 in der Kämmerei des Landratsamtes Gotha, 18.-März-Str. 50,
Vorlage: KA 14-2017                                                   während der üblichen Dienststunden die Möglichkeit zur Einsicht-
Der Kreisausschuss beschließt:                                        nahme in die Jahresrechnung 2016 sowie in den Schlussbericht des
001    Für die Haushaltsstelle 01.48100.78800 - Leistungen nach       Rechnungsprüfungsamtes.
       dem UVG - werden überplanmäßige Ausgaben in Höhe von
       250.000,00 Euro bewilligt.                                     gez. Gießmann                                  Gotha, 14.12.2017
                                                                      Landrat
10                                                                              Amtlicher Teil |                18. Januar 2018

                       Bekanntmachung                                                       Wasser- und Abwasserzweckverband
Bek anntm achu ng en

                                                                                            Gotha und Landkreisgemeinden
                       d e r Be sc h l ü s s e                                              Amt lic h e Bekann t mac h ung
                       aus dem öffentlichen Teil der Sitzungen                              1. Die nachstehend abgedruckte 8. Änderungssatzung zur Neu-
                       des Werkausschusses Kommunaler Abfallservice                            fassung der Verbandssatzung des Wasser- und Abwasser-
                       Landkreis Gotha sowie aus                                               zweckverbandes Gotha und Landkreisgemeinden wurde
                       dem nichtöffentlichen Teil nach Aufhebung des                           mit Beschluss Nr. 41/2017 der Verbandsversammlung vom
                       Nichtöffentlichkeitscharakters                                          05.12.2017 beschlossen.
                                                                                            2. Die Eingangsbestätigung der Rechtsaufsichtsbehörde wurde
                                                                                               gemäß § 42 Abs. 2 Gesetz über die Kommunale Gemeinschafts-
                       Werkausschuss KAS am 29.08.2017                                         arbeit (ThürKGG) am 13.12.2017 erteilt.
                       Beschluss WA KAS 04-2017                                             3. Die vorgenannte Satzungsänderung wird entsprechend § 42
                       Genehmigung der Niederschriften über die Sitzungen des                  Abs. 3 ThürKGG hiermit amtlich bekanntgemacht.
                       Werkausschusses vom 13.06.2017 sowie vom 26.06.2017
                       Der Werkausschuss beschließt:                                        gez. Gießmann                                  Gotha, 02.01.2018
                       001    Die Niederschrift über die Sitzung des Werkausschusses        Landrat
                              vom 13.06.2017 wird in der vorliegenden Fassung geneh-
                              migt.
                       002    Die Niederschrift über die Sitzung des Werkausschusses
                              vom 26.06.2017 wird in der vorliegenden Fassung geneh-
                              migt.
                                                                                            Änd er u n gssat zu n g
                                                                                            zur Neufassung der Verbandssatzung
                       Werkausschuss KAS am 24.10.2017                                      des Wasser- und Abwasserzweckverbandes
                       Beschluss WA KAS 05-2017                                             Gotha und Landkreisgemeinden
                       Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Werk-             Aufgrund des § 19 (1) Satz 1 der Thüringer Gemeinde- und Land-
                       ausschusses vom 29.08.2017                                           kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fas-
                       Der Werkausschuss beschließt:                                        sung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt
                       001    Die Niederschrift über die Sitzung des Werkausschusses        geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 24. April 2017 (GVBl. S.
                              vom 29.08.2017 wird in der vorliegenden Fassung geneh-        91, 95) und der §§ 17 und 20 (2) des Gesetzes über die Kommuna-
                              migt.                                                         le Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG; GVBl. 1992 Nr. 14, S. 232) in der
                                                                                            Fassung der Neubekanntmachung vom 10.10.2001 (GVBl. 2001 Nr.
                       Beschluss WA KAS 07-2017                                             8, S. 290), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes zur Ände-
                       Gestellung von Abrollcontainern auf den Wertstoffhöfen und           rung der Thüringer Kommunalordnung und anderer Gesetze vom
                       im Kleinanlieferbereich der Kreisrestmülldeponie des Land-           23.07.2013 (GVBl. 2013 Nr. 7, S. 194) sowie der §§ 2, 7, 7b, 12, 14
                       kreises Gotha sowie Transport der befüllten Container zu den         und 21a (4) des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG)
                       zugewiesenen Entladestellen                                          in der Fassung der Neubekanntmachung vom 19.09.2000 (GVBl. S.
                       Der Werkausschuss KAS beschließt:                                    61), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Juni 2017 (GVBl. S. 150)
                       001    Der Auftrag „Gestellung von Abrollcontainern auf den Wert-    hat die Verbandsversammlung des Wasser- und Abwasserzweck-
                              stoffhöfen und im Kleinanlieferbereich der Kreisrestmüllde-   verbandes Gotha und Landkreisgemeinden am 05.12.2017 folgen-
                              ponie des Landkreises Gotha sowie Transport der befüllten     de Satzungsänderung beschlossen:
                              Container zu den zugewiesenen Entladestellen“ wird an
                              folgenden Bieter vergeben:                                                                  §1
                              REMONDIS GmbH & Co. KG                                                           Änderung einer Satzung
                              Betriebsstätte Arnstadt                                       Die Verbandssatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes
                              Hammerecke 4                                                  Gotha und Landkreisgemeinden vom 14.01.2009, veröffentlicht im
                              99310 Arnstadt                                                Amtsblatt des Landkreises Gotha vom 22.01.2009, zuletzt geändert
                       002    Für den Fall, dass bis zum Ende der Informations- und War-    durch die 7. Änderungssatzung zur Neufassung der Verbandssat-
                              tepflicht gemäß § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbs-         zung vom 01.10.2014, veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises
                              beschränkungen (GWB) von dem nicht berücksichtigten Be-       Gotha vom 27.11.2014, wird wie folgt geändert:
                              werber keine Einwände gegen diese Absicht vorgebracht
                              werden, beauftragt der Werkausschuss den Werkleiter, den      § 21 wird wie folgt ergänzt:
                              Zuschlag an den im Punkt 001 genannten Bieter - unter Be-
                              achtung der Zuschlags- und Bindefrist - zu erteilen und die   Weitere Bekanntmachungen (öffentliche Zustellungen) werden in
                              entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen abzuschlie-       dem im Eingangsbereich des Verwaltungsgebäudes des Wasser-
                              ßen.                                                          und Abwasserzweckverbandes Gotha und Landkreisgemeinden,
                       003    Dieser Beschluss ist nach erfolgter Zuschlagserteilung be-    Kindleber Straße 188 in 99867 Gotha befindlichen Schaukasten
                              kannt zu machen.                                              ausgehangen. Die Mindestdauer des Aushanges beträgt 14 Tage,
                                                                                            soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
                       gez. Gießmann                                 Gotha, 21.12.2017
                       Landrat                                                                                            §2
                                                                                                                     Inkrafttreten
                                                                                            Die Satzungsänderung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in
                                                                                            Kraft.

                                                                                            Gotha, 19.12.2017
                                                                                            gez. Hartmut Brand                                       - Siegel -
                                                                                            Verbandsvorsitzender
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