AmtsblAtt WIR FREUEN UNS SEHR- der Tourismus in unserer Verbandsgemeinde kommt langsam wieder ins Rollen - Verbandsgemeinde Schweich
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AmtsblAt t und mitteilungen der Verbandsgemeinde schweich Freitag, den 12. Juni 2020 Ausgabe 24/2020 Jahrgang 48 w w w. s c h w e i c h . d e WIR FREUEN UNS SEHR – der Tourismus in unserer Verbandsgemeinde kommt langsam wieder ins Rollen. Foto: Yannick Pouivet
Schweich -2- Ausgabe 24/2020 Notdienste 1. Ärztliche Bereitschaftsdienst 7. Apothekendienste 1.1 Der Bereitschaftsdienst umfasst alle Ortschaften der Ver- Notdienstbereitschaft der Apotheken bandsgemeinde Schweich. (Der Notdienst ist jeweils bereit bis zum nachfolgenden Tag 08.30 1.2 Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale Trier Uhr) c/o Klinikum Mutterhaus der Borromäerinnen, Feldstraße Tel.: 01805-258825-PLZ 16, 54290 Trier, Telefon: 116 117 Nach der Wahl der Notdienstnummer und direkter Eingabe der 1.3 Öffnungszeiten: Postleitzahl des aktuellen Standortes über die Telefontastatur - Montag ab 19.00 Uhr bis Dienstag 07.00 Uhr, werden Ihnen drei dienstbereite Apotheken in der Umgebung des - Dienstag ab 19.00 Uhr bis Mittwoch 07.00 Uhr, Standortes mit vollständiger Adresse und Telefonnummer ange- - Mittwoch ab 14.00 Uhr bis Donnerstag 07.00 Uhr, sagt und zweimal wiederholt. - Donnerstag ab 19.00 Uhr bis Freitag 07.00 Uhr, Des Weiteren ist der Notdienstplan auf der Internetseite www.lak- - Freitag ab 16.00 Uhr bis Montag 07.00 Uhr, rlp.de für jedermann verfügbar. Hier bekommen Sie nach Einga- - an Feiertagen vom07.00 Uhr. be der Postleitzahl des Standortes die umliegenden dienstberei- Zentraler Anlaufpunkt außerhalb der Praxisöffnungszeiten ten Apotheken angezeigt. Die Bereitschaftsdienstzentrale ist der zentrale Anlaufpunkt für Patienten außerhalb der regulären Öffnungszeiten der Arztpra- 8. Hilfezentren xen. 8.1 Pflegestützpunkt in der Verbandsgemeinde Schweich Beratungsstelle für alte, kranke und behinderte Menschen 2. Kinderärztlicher Notdienst und ihre Angehörigen) (Samstag, Sonntag, Feiertag: 09.00 - 12.00 Uhr; Hiltrud Thommes�������������������������������������06502-99 78 6 02 15.00 - 18.00 Uhr; Mittwochnachmittag: 15.00 - 18.00 Uhr) hiltrud.thommes@pflegestuetzpunkte.rlp.de Tel. 01805-767 54 634 8.2 Caritas Sozialstation (AHZ) (Frau Falk) ���������������������������������������������� Tel. 06502/93570 3. Zahnärztlicher Notdienst 8.3 Gemeindepsychiatrisches Betreuungszentrum des Inanspruchnahme nur nach telefonischer Vereinbarung Schönfelder Hofes, Schweich Notdiensttelefon: 01805/065100 (Herr Rohr) ������������������������������������������� Tel. 06502/995006 (14ct/min a. d. dt. Festnetz, Mobilfunkmax. 42ct/min) 9. Trinkwasserversorgung 4. Augenärztlicher Notdienst Ihr Wasserwerk ist während der üblichen Dienstzeit (Mo. - Mi. Krankenhaus der Barmherzigen Brüder Tel. 0651/2082244 08.00-12.00 Uhr und 14.00-16:00 Uhr; Do. 08.00-12.00 Uhr und Da nicht rund um die Uhr ein Arzt anwesend ist, bitten wir vorab 14.00-18:00 Uhr und Fr. 08.00-12.00 Uhr) unter der Telefonnum- um telefonische Voranmeldung, damit für Sie unnötige Wartezei- mer 06502-407704 erreichbar. ten vermieden werden können. Darüber hinaus auch nach gesonderter Terminvereinbarung. Nordallee 1, 54292 Trier Bei Störungen an den Versorgungsanlagen erreichen Sie den Mo. 19:00 Uhr - Di. 07:00 Uhr Bereitschaftsdienst außerhalb der üblichen Dienstzeiten unter: Di. 19:00 Uhr - Mi. 07:00 Uhr 0171-8555 956. Mi. 14:00 Uhr - Do. 07:00 Uhr Verbandsgemeindewerke Schweich, Wasserwerk, Brückenstraße Do. 19:00 Uhr - Fr. 07:00 Uhr 26, 54338 Schweich Fr. 16:00 Uhr - Mo. 07:00 Uhr Feiertag durchgehend geöffnet vom Vortag 18:00 Uhr bis nach 10. Abwasserentsorgung dem Feiertag 07:00 Uhr Ihr Abwasserwerk ist während der üblichen Dienstzeit (Mo. - Mi. 08.00-12.00 Uhr und 14.00-16:00 Uhr; Do. 08.00-12.00 Uhr 5. Notaufnahmen der Krankenhäuser und 14.00-18:00 Uhr und Fr. 08.00-12.00 Uhr) unter der Telefon- Ständige (Not)-Aufnahmebereitschaft: nummer 06502-407704 erreichbar. 5.1 Krankenhaus der Barmherzigen Brüder Darüber hinaus auch nach gesonderter Terminvereinbarung. Chirurgie und Innere 0651/208-0 Bei Störungen an den Abwasseranlagen erreichen Sie den Be- Schlaganfall 0651/208-2535 reitschaftsdienst außerhalb der üblichen Dienstzeiten unter: 5.2 Klinikum Mutterhaus der Borromäerinnen, 0171-8555 957. Pädiatrie, Psychiatrie, Chirurgie, Innere 0651/947-0 Verbandsgemeindewerke Schweich, Abwasserwerk, Brücken- 5.3 Klinikum Mutterhaus der Borromäerinnen Nord straße 26, 54338 Schweich (ehem. Elisabethkrankenhaus) Chirurgie und Innere 0651/6830 11. Erdgasversorgung 5.4 Klinikum Mutterhaus der Borromäerinnen Ehrang, Für das Stadtgebiet Schweich, den Stadtteil Issel und den IRT (ehem. Marienkrankenhaus Ehrang) Föhren ist im Falle von Störungen an der Erdgasversorgung das Chirurgie und Innere 0651/6830 Servicetelefon der Stadtwerke Trier erreichbar: 0651 - 7172 599. Stadtwerke Trier, SWT - AöR, Ostallee 7 - 13, 54290 Trier 6. Rettungsdienst und Krankentransport Deutsches Rotes Kreuz Schweich 12. Stromversorgung (Tag- und Nachtdienst) ����������������������������������������������������� Tel. 112 Störung Strom Westnetz GmbH���������������������Tel. 0800 - 4112244 h Notrufe Alarmierung der Feuerwehren Polizei Notruf �������������������������������������������������������������������������������� Tel. 110 Notruf �������������������������������������������������������������������������������� Tel. 112 Polizei Schweich �����������������������������������������������Tel. 06502/91570 Leitstelle Trier (Berufsfeuerwehr) ���������������������Tel. 0651/82496-0 Autobahnpolizei Schweich ��������������������������������Tel. 06502/91650
Schweich -3- Ausgabe 24/2020 CORONA-VORSORGE Für Notfälle ist die Erreichbarkeit der Verwaltung für Besucher wie folgt gewährleistet: VERWALTUNG: Montag bis Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr BÜRGERBÜRO: Montag bis Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Montag und Dienstag: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag: 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr SOZIALVERWALTUNG: Mo., Die., Do., Fr.: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr Wir bitten zwingend um telefonische Voranmeldung unter der Telefonnummer 06502-407 0. Bitte überlegen Sie sich, ob ein Besuch in der Verwaltung tatsächlich erforderlich ist. Wir werden nur dringende Fälle bearbeiten können. Die allermeisten Anliegen können Sie telefonisch oder per Mail erledigen. Die Kontaktdaten zu einzelnen Dienstleistungen sind auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Schweich www.schweich.de unter der Rubrik Verwaltung zu finden. Diese Seite werden wir ständig aktualisieren. Zusätzlich hat die Verwaltung während der sonst üblichen Öffnungszeiten Service- Telefonnummern eingerichtet, an die sich die Bürgerinnen und Bürger wenden können: Fachbereiche/Sachgebiete: Standesamt: Tel. 06502-407 208, neri.a@schweich.de Bürgerbüro: Tel. 06502-407 206, buergerbuero@schweich.de VG-Werke: Tel. 06502-407 707, guggenmos.h@schweich.de Zentrale: Tel. 06502-407 0, info@schweich.de Die Verwaltung dankt für Ihr Verständnis.
Schweich -4- Ausgabe 24/2020 Stellenangebote Stellenausschreibung des Besucherbergwerks in der Ortsgemeinde Fell Aufsichtspersonen (m/w/d) gesucht: Das Besucherbergwerk Barbara-Hoffnung zwischen Fell und Thomm besteht aus zwei übereinander liegenden typischen Dachschiefergruben (Bergwerken) aus der Jahrhundertwende. Seit der Öffnung am 01. Mai 1997 sind mehr als 330.00 Besucher ins Bergwerk eingefahren. Ab sofort möchten wir unser Team verstärken: Ihre Aufgaben: Wegen Corona bedingter Auflagen suchen wir für unser Team dringend Ver- stärkung. Ihre Aufgabe besteht darin, die Besucher in Empfang zu nehmen und ihnen die besonderen Gegebenheiten zu erklären. Ihr Profil: Sie sind aufgeschlossen, teamfähig, mögen den Umgang mit Menschen und sind mindestens 18 Jahre alt. Wir bieten: • eine qualifizierte Einarbeitung durch unser Team • (keine Vorkenntnisse erforderlich) • flexible Arbeitszeit und Einsätze nur in Absprache mit Ihnen. Die Tätigkeit soll im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung ausgeübt werden. Kontakt: Haben wir Ihr Interesse geweckt? Einfach anrufen oder Email schreiben. Tel.: 06502 99 40 19 Handy: 0151 575 608 13 Email: info@bergwerk-fell.de Ansprechpartner: Besuchsbergwerk Fell Betriebsleiterin Tanja Jägen Kirchstraße 43 54341 Fell
Schweich -5- Ausgabe 24/2020 Verbandsgemeinde Verbandsgemeinde Schweich Schweich an der Römischen Weinstraße an der Römischen Weinstraße Die Verbandsgemeinde Schweich an der Römischen Weinstraße als Trägerin des Die Verbandsgemeinde Betreuungsangebots sucht für das Schweich an derfürRömischen Schuljahr 2020/2021 Weinstraße das Betreuungsangebot an der als Trägerin des Betreuungsan- gebots sucht Grundschule für das Schuljahr 2020/2021 für das Betreuungsangebot an der Grundschule Föhren Föhren eine Betreuungskraft (m/w/d) eine Betreuungskraft (m/w/d) zunächst befristet bis zum 31.07.2021. zunächst befristet bis zum 31.07.2021. Die Betreuung ist von Dienstag bis Donnerstag in der Zeit von 11.45 Uhr bis 13:00 Uhr Die Betreuung ist von Dienstag bis Donnerstag in der Zeit von 11.45 durchzuführen. Uhr bis 13:00 Uhr durchzu- führen. Wir erwarten Erfahrung in der Kinderbetreuung und eine enge Zusammenarbeit mit der Wir erwarten Schulleitung Erfahrung sowie im in der Kinderbetreuung und eine enge Zusammenarbeit Team der Betreuungskräfte. mit der Schullei- tung sowie im Team der Betreuungskräfte. Das Das Arbeitsverhältnis, Arbeitsverhältnis, das alsentlohnte das als geringfügig geringfügig entlohnte Beschäftigung Beschäftigung (Minijob) vereinbart werden (Minijob) vereinbart werden soll, soll, bestimmt sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-V). bestimmt sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-V). Ihre Ihre aussagekräftige aussagekräftige Bewerbung Bewerbung senden senden Sie bitte Sie bitteanbis bis zum 26.06.2020 diezum 26.06.2020 an die Verbandsgemeindeverwaltung Verbandsgemeindeverwaltung Schweich Schweich an der Römischen Weinstraße Fachbereichan der Römischen Weinstraße 1/Personal Fachbereich Brückenstraße 26, 54338 Schweich 1/Personal Brückenstraße oder per E-Mail an 26, 54338 Schweich oder per E-Mail an: bewerbung@schweich.de bewerbung@schweich.de Bewerbungen per E-Mail sind als PDF-Datei (möglichst in einer Datei) zu übersenden. Bewerbungen Andere per E-Mail Dateiformate werden sind als PDF-Datei (möglichst in einer nicht akzeptiert. Datei) zu übersenden. Andere Dateiformate werden nicht akzeptiert. Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeinde 9. Grundschule Föhren, Auftragsvergaben Rissesanierung Mitteilungen der Verbandsgemeinde 10. Temporäre Sporthalle, Vergabe mobile Sportgeräte 11. DigitalPakt Schule Bekanntmachung 12. Sozialpädagogische Beratung an Grundschulen im Land- kreis Trier-Saarburg Am Dienstag, 16.06.2020 findet um 18:00 Uhr im Bürgersaal des 13. Beratung und Verabschiedung der 2. Nachtragshaushalts- Bürgerzentrums Schweich, Stefan-Andres-Straße 1b in Sch- satzung und des 1. Nachtragshaushaltsplanes für das Haus- weich eine Sitzung des Verbandsgemeinderates Schweich statt. haltsjahr 2020 14. Zustimmung zur Neufassung der Verbandsordnung des Tagesordnung: Zweckverbandes Industriepark Region Trier öffentlich 15. Beschluss über die etwaige Eröffnung der Freibäder 1. Bestellung der ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten 16. Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkun- 2. Mitteilungen gen und ähnlichen Zuwendungen 3. Mitteilung Eilentscheidungen 17. Verschiedenes 3.1. Renaturierung des Fellerbaches; Abstimmung des Entwurfs nicht öffentlich vor Beantragung der Genehmigung 1. Mitteilungen 3.2. 17. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Darstellung 2. Personalangelegenheiten einer Gewerbefläche in Mehring 3. Personalangelegenheiten 3.3. 18. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Darstellung 4. Vertragsangelegenheit einer Sonderbaufläche Ferienhausgebiet im Wald in Leiwen 5. Verschiedenes 3.4. 20. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Darstellung Die Ratssitzung ist grundsätzlich öffentlich, sofern nicht gem. einer Sonderbaufläche für großflächigen Einzelhandel in § 35 Abs. I GemO aufgrund einer gesetzlichen Vorgabe, aus Schweich Gründen des Gemeinwohls oder wegen schutzwürdiger Inte- 4. 11. Änderung des Flächennutzungsplanes, sachlicher Teilflä- chennutzungsplan Windkraft, Beschluss zur Genehmigung ressen Einzelner die Nichtöffentlichkeit vorgesehen ist. Aus 5. 17. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Darstellung Gründen des Gesundheitsschutzes können jedoch aufgrund einer Gewerbefläche in Mehring der aktuellen Corona-Pandemie-Situation nur begrenzte Kapa- 6. 19. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Darstellung zitäten der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Um von Wohnbauflächen die notwendigen Abstände zwischen den Teilnehmern gewähr- 7. Breitbandversorgung Sonderaufruf Gewerbegebiete - leisten zu können, ist die Besucherzahl daher auf 18 Personen Aufgabenübertragung an den Kreis begrenzt. 8. Erweiterung Grundschule Mehring, Vergabe der Architekten- Schweich, 04.06.2020 und Fachplanungsleistungen Christiane Horsch, Bürgermeisterin
Schweich -6- Ausgabe 24/2020 Bekanntmachung takt aufzunehmen um einen geeichten Wassermesser einzubauen, sofern die vorgenannten Voraussetzungen dies zulassen. Nutzung von Gartenwasserzählern Die Kosten für den erstmaligen Einbau sowie für das Auswechseln Vor dem Hintergrund einer Ermäßigung bei der Schmutzwasser- nach Ablauf der Eichfrist (alle 6 Jahre) werden Ihnen dann in Rech- gebühr besteht nach der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung die nung gestellt. Möglichkeit, einen geeichten Wasserzähler für die Gartenbewäs- Der Gartenwassermesser wird in unser Zählerverzeichnis aufge- serung zu installieren. nommen und am Jahresende mit dem Hauptzähler von uns abge- Nach § 20 der Entgeltssatzung Abwasserbeseitigung der Ver- lesen. bandsgemeinde Schweich vom 19.12.2019 müssen Wasserzähler Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter der Tel.-Nr. 06502/407704 den Bestimmungen des Eichgesetzes entsprechen, sofern Sie der zur Verfügung. Verbrauchsermittlung dienen. Wasserwerk der Verbandsgemeinde Schweich Nach den Vorschriften des Mess- und Eichgesetzes (MessEG) vom Brückenstraße 26, 54338 Schweich 25.07.2013 (BGBl. I S. 2722, zuletzt geändert durch Artikel 1 G vom 11.04.2016 (GVBl. I S. 718) in Verbindung mit § 34 der Mess- und Gefunden/Verloren Eichverordnung vom 11.04.2014, Anlage 7, Ordnungs-Nr. 5.5.1 sind Wasserzähler nach 6 Jahren wegen Ablauf der Eichfrist aus- Gefunden: zuwechseln. In Schweich wurde eine Lesebrille gefunden (63/2020). Das MessEG enthält in seinem § 37 Abs. 1 eine klare Regelung, In Fell-Fastrau wurden 2 Broschen gefunden (64/2020). dass ungeeichte Wasserzähler, und als ungeeicht gelten auch sol- In Schweich wurde eine Lesebrille gefunden (65/2020). che Zähler, deren Eichgültigkeit abgelaufen ist, nicht verwendet In Schweich wurde ein einzelner Schlüssel (65/2020). werden dürfen. Weiterhin untersagt § 33 MessEG die Verwendung In Schweich wurde eine Herrenbrille gefunden (56/2020). von Messwerten nicht bestimmungsgemäß verwendeter Messge- Verloren: räte. Eine bestimmungsgemäße Verwendung eines Wasserzählers In Longuich wurde ein Karabiner mit 2 Schlüsseln und einem Chip setzt aber gerade dessen Eichgültigkeit voraus. verloren. Da wir als Wasserversorger gleichermaßen für die Einhaltung der In Kenn (Real Markt) wurde eine Gleitsichtbrille verloren. Vorschriften nach dem Mess- und Eichgesetz verantwortlich sind, Fundbüro der Verbandsgemeindeverwaltung Schweich kann ein Abzug auf der Grundlage des Gartenwassermessers nur Brückenstraße 26, 54338 Schweich dann erfolgen, wenn ein geeichter Wasserzähler eingebaut ist, über Zimmer 1; Tel. 06502-407-203 den ausschließlich Wasser zur Gartenbewässerung bezogen wird. In diesem Zusammenhang bitten wir bei der Betrachtung der Wirt- schaftlichkeit eines Gartenwasserzählers folgendes zu berücksich- Umweltinfos / Umweltangebote tigen: Bevor Sie sich für einen Betrieb eines Gartenwassermessers ent- scheiden, prüfen Sie bitte, welche Wassermengen jährlich in ihrem Fahrgemeinschaftsbörse der Haushalt verbraucht werden. Zur Berücksichtigung nicht in die Kanalisation eingeleiteter Wasser- Römischen Weinstraße mengen werden für jeden Kunden bereits ohne besonderen Nach- Als kostenlose Serviceleistung unserer Verbandsgemeinde bieten weis 10 % der bezogenen Frischwassermenge, u.a. auch für die wir die Nutzung der „Fahrgemeinschaftsbörse Römische Weinstra- Gartenbewässerung, abgezogen. ße“ an. Zu diesem Zweck haben wir einen Antwortcoupon erstellt, An folgendem Beispiel wollen wir Ihnen dies veranschaulichen: den Sie bitte ausgefüllt an die Verbandsgemeindeverwaltung Sch- Frischwasserbezug 4-Personenhaushalt/Jahr: →→ 140 cbm weich zurücksenden. Wir werden dann Ihr Angebot über eine Fahr- ./. Pauschalabzug 10 % →→→→→ 14 cbm gemeinschaft oder Ihren Wunsch nach einer Mitfahrgelegenheit Menge für Berechnung Schmutzwassergebühr →→ 126 cbm kostenlos im Amtsblatt unter Angabe Ihrer Telefonnummer veröf- Sofern Sie weniger als 14 cbm für die Gartenbewässerung benö- fentlichen. Wir hoffen, mit dieser Aktion einen Beitrag zum Umwelt- tigen, erfolgt kein zusätzlicher Abzug für die Gartenbewässerung. schutz sowie zur Verminderung des Straßenverkehrsaufkommens Sollten Sie 20 cbm für die Gartenbewässerung benötigen, beträgt zu leisten und wünschen uns, dass diese Serviceleistung einen der Abzug lediglich weitere 6 cbm. regen Zuspruch findet. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Bei 20 cbm Gartenwasserverbrauch beträgt die eingesparte Kanal- die Verbandsgemeindeverwaltung Schweich, Tel.: 06502/407-111. benutzungsgebühr somit 6 cbm x 2,33 € = 13,98 €/Jahr. Verbandsgemeindeverwaltung Schweich Weiterhin zu berücksichtigen sind die jeweiligen Anschaffungs- und an der Römischen Weinstraße Montagekosten für den zusätzlichen Zähler und die alle 6 Jahre an- fallenden Austauschkosten nach den eichrechtlichen Vorschriften. Mit folgenden Kosten ist in diesem Zusammenhang zu rechnen: ✂ Erstmalige Installation eines geeichten Wasserzählers ca. 300,00 € Kostenlose Fahrgemeinschaftsbörse einschl. technische Vorrichtungen für künftige Zählerwechsel (Wasserzählerbügel) Name, Vorname:......................................................................... Zähleraustausch im 6-Jahresryhtmus ca. 60,00 € Straße:......................................................................................... Bei der Installation eines sog. Gartenwasserzählers ist zudem fol- gendes zu beachten: Wohnort:...................................................................................... · Es dürfen hinter dem Gartenwasserzähler keine Geräte und An- lagen (z.B. Schwimmbäder, Whirlpools, Waschmaschinen, Hoch- Telefon:........................................................................................ druckreiniger usw.) installiert oder gespeist werden, von denen Ab- wasser in die öffentliche Kanalisation gelangen kann. Suche ( ) bzw. biete ( ) Fahrgelegenheit · Ortsveränderbare (anschraubbare) Wasserzähler werden nicht (bitte Zutreffendes ankreuzen!) akzeptiert. von:.............................................................................................. · Gartenwasserzähler müssen frostsicher im Gebäude montiert nach:............................................................................................ werden, da ansonsten die Gefahr der Zerstörung bei Frost besteht. · Die Gartenwasserleitung muss sichtbar auf Putz angebracht werden. (Fahrtstrecke) · Der Gartenwasserzähler muss verplombt sein. Abfahrtszeit:.......................................................................... Uhr Wichtig ist dabei der Hinweis, dass Wasser, das nach Nutzung als Schwimmbadwasser anfällt, Abwasser im Sinne des § 57 Rückfahrtszeit:....................................................................... Uhr ff Landeswassergesetz i.V. mit § 54 Wasserhaushaltsgesetz ist. Das Schwimmbadwasser unterliegt somit der kommunalen Wochentage:............................................................................... Abwasserbeseitigungspflicht und ist in die Kanalisation ein- Fahrgemeinschaft könnte ab....................................... beginnen. zuleiten. Sofern der Einbau eines geeichten Wasserzählers zur Gartenbe- Bitte diesen Antwortcoupon ausgefüllt zurücksenden an die wässerung für Sie in Frage kommt, ist ein entsprechender Einbau- Verbandsgemeindeverwaltung Schweich antrag an uns zu richten. Brückenstraße 26, 54338 Schweich Wir werden dann nach Überprüfung der Örtlichkeit unser Vertrags- unternehmen, die Firma Lange damit beauftragen, mit Ihnen Kon- ✂
Schweich -7- Ausgabe 24/2020 Kostenlose Altgerätebörse Ziel dieser Altgerätebörse ist es, Gegenstände zu vermitteln, die ansonsten vielfach im Sperrmüll landen, weil sie für den Besitzer Diese Woche in den Kreis-Nachrichten nutzlos sind. Für andere haben diese Gegenstände jedoch noch vielfach Gebrauchs- oder Sammelwert. Zur Vermeidung unnötiger • Stadtradeln: Mitmachen und Kilometer sammeln Müllbeseitigung haben Sie im Rahmen der Altgerätebörse deshalb • Außenstellen der Kfz-Zulassung öffnen wieder die Möglichkeit, die kostenlose Abgabe solcher gebrauchsfähigen Gegenstände oder Sammlerstücke mit einer kurzen Beschreibung und unter Angabe der Telefonnummer und/oder E-Mail Adresse im Die Kreis-Nachrichten finden sich im Anschluss an Amtsblatt anzubieten. den redaktionellen Teil des Amtsblattes. Wenn Sie also solche Gegenstände kostenlos abgeben möchten, bitten wir, den nachstehend abgedruckten Antwortcoupon ausge- füllt an die Verbandsgemeindeverwaltung Schweich zurückzusen- den. Wir werden dann Ihre Meldung mit einer kurzen Beschreibung sich bitte bei der Wehrführung ab. des abzugebenden Gegenstandes und Ihrer Telefonnummer bzw. Am Mittwoch, 17.06.2020 findet um 19:30 Uhr eine Übung für E-Mail Adresse kostenfrei veröffentlichen. Interessenten können den 2. Zug, Gruppe a) statt. Teilnehmer: M. Schmitt, M. Bläsius, L. sich dann direkt an die Anbieter wenden. Die Anzeige wird in zwei Hansjosten, M. Heinen, U. Heinen, C. Jung, J. Junges, M. Koch, K. aufeinanderfolgenden Amtsblättern veröffentlicht. Lieser. Um vollzähliges Erscheinen wird gebeten. Das Tauschen Sollte eine zweite Veröffentlichung nicht gewünscht werden, bitten untereinander ist wegen der internen Bestimmungen zur Corona- wir um telefonische Mitteilung unter der Telefon-Nr. 06502/407-111 Pandemie nicht möglich. Wer nicht kommen kann, meldet sich bitte bei der Verbandsgemeindeverwaltung Schweich. bei der Wehrführung ab. ✂ Mitteilungen der Römischen Weinstraße Kostenlose Altgerätebörse Name, Vorname:...................................................................... Öffnungszeiten Tourist-Information Straße:...................................................................................... Römische Weinstraße Schweich Wohnort:................................................................................... Wir sind für Sie da: Telefon:..................................................................................... 01.05. - 31.10. Montag - Freitag E-Mail:...................................................................................... 09:00 - 12:30 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr Kurze Beschreibung des kostenlos Samstag abzugebenden Gegenstandes: 09:00 - 12:00 Uhr ................................................................................................. 01.11. - 30.04. ................................................................................................. Montag - Freitag Bitte diesen Antwortcoupon ausgefüllt zurücksenden an die 09:00 - 12:30 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr Verbandsgemeindeverwaltung Schweich, Brückenstraße 26, 54338 Schweich ✂ 18/20 Regenwassertank in 06502/20993, Gitterbox auf Holzpalette heiserhans@gmx.de 19/20 Espressomaschine 065029386362, queisser25@gmail.com „Kleine-Hilfe-Börse“ des Familienbündnisses Römische Weinstraße Das Familienbündnis Römische Weinstraße hat es sich u. a. zum Feuerwehren Ziel gesetzt, die Lebensbedingungen von Kindern, Jugendlichen, Familien und älteren Menschen positiv zu gestalten und das Zu- sammenleben der Generationen zu verbessern. Hierzu gehört es Freiwillige Feuerwehr Longuich auch, sich gegenseitig im Alltag, z.B. bei der Betreuung von Fami- Am Montag, 15.06.2020 findet um 19:30 Uhr eine Übung für den 1. lienmitgliedern, beim Einkaufen, für Behördengänge, bei der Gar- Zug, Gruppe a) statt. Teilnehmer: J. Sonntag, M. Born, M. Brandt, tenarbeit, bei der Versorgung von Haustieren etc. zu unterstützen. F.-R. Geiben, M. Göbel, J. Hansjosten, R. Heimfarth, M. Kramer, Mit der „Kleine-Hilfe-Börse“ werden zum einen Leute gesucht, die K. Heimfarth-Burg. Um vollzähliges Erscheinen wird gebeten. Das ehrenamtlich was für andere tun wollen, Ihre Interessen und Fä- Tauschen untereinander ist wegen der internen Bestimmungen zur higkeiten zur Verfügung stellen können, um zu helfen und einen Corona-Pandemie nicht möglich. Wer nicht kommen kann, meldet sinnvollen Beitrag zu leisten. Amtsblatt und Mitteilungen für die Verbandsgemeinde Schweich an der Roemischen Weinstrasse für die Stadt Schweich und die Ortsgemeinden Bekond, Detzem, Ensch, Fell, Föhren, Kenn, Klüsserath, Kö- Impressum werich, Leiwen, Longen, Longuich, Mehring, Naurath/Eifel, Pölich, Riol, Schleich, Thörnich, Trittenheim und Kreisnachrichten - Mitteilungen, Informationen und amtliche Bekanntmachungen der Kreisverwaltung Trier-Saarburg Herausgeber und verantwortlich für den amtlichen Teil: Wolfgang Deutsch, Brückenstraße 26, 54338 Schweich, Tel. 06502/4070, Fax 06502/407180 Herausgeber der Kreisnachrichten: Kreisverwaltung Trier-Saarburg, 54290 Trier, Tel. 0651/7150 Druck und Verlag: LINUS WITTICH Medien KG, 54343 Föhren, Europaallee 2, Tel. 06502/9147-0, Telefax 06502/9147-250, Internet: www.wittich.de Postanschrift: 54343 Föhren, Postfach 1154
Schweich -8- Ausgabe 24/2020 Zum anderen bieten wir denjenigen, die im Alltag Unterstützung brauchen, die Möglichkeit, jemanden zu finden, der Ihnen ehren- amtlich Hilfe bietet. Ihr Angebot bzw. Ihr Wunsch nach einer „Klei- A Jugend-Info nen-Hilfe“ wird im Amtsblatt unter Angabe des Ortes und der Tele- fonnummer / Email-Adresse (ohne Namen) veröffentlicht. Die Interessenten können dann direkt Kontakt miteinander aufneh- men. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir bei dieser Ser- viceleistung keinerlei Erfolgsgarantie geben können und jegliche Haftung ausschließen. Bei Rückfragen können Sie sich gerne mit uns unter Tel. 06502/407- 203 in Verbindung setzen. ✂ Kleine-Hilfe-Börse Name, Vorname:...................................................................... Straße: ..................................................................................... Wohnort: .................................................................................. Telefon/E-mail: ......................................................................... (bitte Zutreffendes ankreuzen!) Suche bzw. biete „Kleine Hilfe“ Tätigkeit: .................................................................................. Zeitumfang: ............................................................................. Beginn: .................................................................................... Diesen Antwortcoupon ausgefüllt zurücksenden an das Familienbündnis Römische Weinstraße Brückenstraße 26, 54338 Schweich ✂ Gleichstellungsbeauftragte / Seniorenbeauftragte Ehrenamtliche Seniorenbeauftragte für die Verbandsgemeinde Schweich Frau Heike Frechen Telefonische Sprechzeit: montags von 17.00 - 19.00 Uhr Termine nach Vereinbarung. Tel.: 06502/5064561, Email: senioren@schweich.de Ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte im kommunalen Bereich Verbandsgemeinde Schweich Frau Susanne Christmann Tel. 06502/407-302 E-Mail: gleichstellung@schweich.de Verbandsgemeindeverwaltung Schweich, Zimmer 10 Termine nach Vereinbarung
Schweich -9- Ausgabe 24/2020 Für ein Jahr arbeiten die Freiwilligen an einer Ganztagsschu- Soziale Dienste le mit, unterstützen die Lehrer/innen im Unterricht und bei der Aufsicht, betreuen die Kinder beim Mittagessen oder bei den Hausaufgaben, begleiten das Nachmittagsangebot und können Suchtberatung „Die Tür“ eine eigene AG anbieten. Als Freiwillige/r erhält man ein monat- Die Suchtberatungsstelle Trier „Die Tür“ bietet in Schweich wö- liches Taschengeld, Verpflegungsgeld, ist sozialversichert und chentliche Sprechstunden an. Um Voranmeldung wird gebeten. nimmt an insgesamt 25 Bildungstagen teil, in denen notwendi- Ort: Jugendbüro der Verbandsgemeinde Schweich, Brückenstraße ges Wissen und Kompetenzen für die Arbeit mit Kindern und 46, 54338 Schweich Jugendlichen vermittelt werden. Interessierte informieren und Zeit: immer dienstags von 12:00 Uhr bis 14:00 Uhr bewerben sich bitte umgehend bei der Grundschule Leiwen, Voranmeldung: Herr Eßling, Tel. 06507/3763, gs.leiwen@web.de oder online über die Suchtberatung Trier e.V. in Trier, Tel. 0651 170360 beim Kulturbüro Rheinland-Pfalz – Träger des FSJ – unter www. Ansprechperson: fsj-ganztagsschule.de . Bettina Löchel, Diplom-Pädagogin, Sozialtherapeutin Sucht Förderverein der EUTB- ergänzende, Grundschule Longuich-Riol e.V. unabhängige Teilhabe- Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung beratung Der Vorstand lädt alle Vereinsmitglieder zur diesjährigen ordentli- Im Landkreis Trier-Saarburg gibt es seit die- chen Mitgliederversammlung recht herzlich ein am Donnerstag, sem Jahr eine neue Beratungsstelle, welche dem 18.06.2020 um 19:00 Uhr in der Grundschule Longuich-Riol, durch das Bundesministerium für Arbeit und Maximinstraße 2, Longuich. Soziales auf der Grundlage des SGB IX ge- Tagesordung: fördert wird. Diese Beratungsstellen nennen 1. Eröffnung und Begrüßung sich bundesweit EUTB-Stellen für ergänzende, 2. Feststellung der Stimm- und Anwesenheitsberechtigung unabhängige Teilhabeberatung. Hier findet eine kostenfreie, nied- 3. Ergänzung zur Tagesordnung (soweit vorhanden) rigschwellige, zu den bestehenden Leistungen ergänzende Bera- 4. Bericht der Schulleiterin Frau Guillaume tung für Menschen mit Behinderung, für von Behinderung bedrohte 5. a) Bericht des Schatzmeisters Menschen und für deren Angehörigen statt. Es gibt keine Voraus- b) Bericht der Kassenprüfer setzungen für eine Beratung, weshalb sich jeder, der mit seinem 6. Aussprache Problem, welches er durch Behinderung, Krankheit oder Unfall hat, 7. Entlastung des Vorstands telefonisch, per Mail oder persönlich an die Fachberatungsstelle 8. Wahl von zwei Kassenprüfern für ein Jahr wenden kann. Nach Vereinbarung können bereits jetzt schon Bera- 9. Verschiedenes tungstermine gemacht werden, telefonisch: 0651-97859-122 oder per Mail eutb-tr@clubaktiv.de. Anträge zur Ergänzung der Tagesordnung bittet der Vorstand bis Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per Mail einen Termin spätestens eine Woche vor der Mitgliederversammlung schriftlich für folgende Beratungsangebote vor Ort: einzureichen (Vors. Evelyn Schmitt, Maiwiese 35, 54340 Longuich) in Hermeskeil, Saarstrasse 95, 54411 Hermeskeil oder an gslonguich@web.de. in Trier, Schützenstrasse 20, Trier Die vorstehende Einladung steht unter dem Vorbehalt, dass die in Leiwen, Am Pfarrgarten 4, 54340 Leiwen dann gültige Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (CoBeLVO) eine solche Versammlung zulässt. Gegebenenfalls muss die Versammlung auf einen späteren Zeitpunkt verschoben SozialRaumZentrum Schweich werden. Familientelefon - Telefonische Unterstützung für Kinder, Jugendliche und Erziehungspersonen Bekanntmachungen In der aktuellen Zeit steht so einiges „Kopf“ und die Herausforderun- anderer Behörden und Stellen gen für Familien bündeln sich: Belastungen aufgrund der Arbeits- situation, Betreuung der Kinder nach Schließungen von Schulen Jobcenter Trier-Saarburg und Kitas, Homeschooling, begrenzte Kontakte zu Freunden und Bezugspersonen, Stillstand des öffentlichen Lebens und fehlen- Kundeninformation Coronavirus der Freizeitgestaltung. Wenn der Alltag sich so plötzlich verändert, Das Jobcenter Trier-Saarburg ist für Sie geöffnet, sofern Sie kann das schon mal zu schwierigen und stressigen Situationen eine schriftliche Einladung am Eingang vorweisen können. führen. Dann kann es hilfreich sein, sich von neutraler Seite Bera- Sie haben folgende Kontaktmöglichkeiten: tung, Unterstützung oder Tipps einzuholen. Die Sozialarbeiter des Telefonisch: 0651/ 205 -7200 (Mo. - Fr. 08.00 – 18.00 Uhr) SozialRaumZentrums Schweich stehen bei Beratungsbedarf zum Per Fax: 0651/ 205- 910 7500 Zusammenleben in der Familie, zu Erziehungsfragen, Konflikten Per Email: Jobcenter-trier-saarburg@jobcenter-ge.de oder emotionalen Problemen zur Verfügung. Über Internet: www.jobcenter-trier-saarburg.de Erreichbarkeit: www.jobcenter-digital.de Unter der 06502– 9356727 bietet das SozialRaumZentrum Schweich Per Post: Jobcenter Trier-Saarburg, Dasbachstrasse 9, 54290 montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr (anonym u. kostenlos) telefo- Trier nische Beratung an. Hinweise für eine erstmalige Antragstellung: Sie können Ihren Antrag formlos stellen, also vorab auch in ein- facher schriftlicher Form oder ggf. telefonisch. Wir setzen uns dann mit Ihnen – in aller Regel - telefonisch in Verbindung. Schulen Abgabe von Unterlagen: Jegliche Dokumente (z.B. Weiterbewilligungsanträge – incl. Kontoauszüge, Lohnnachweise usw.) können in den Briefkas- Grundschule Leiwen ten des Jobcenters eingeworfen werden oder per Post an das Jobcenter gesandt werden. Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) Wichtig! an der Grundschule Leiwen Bitte geben Sie Ihre aktuelle Telefonnummer – für evtl. erforder- Junge engagierte Menschen zwischen 16 und 26 Jahren (vor- liche Rückfragen – an und sorgen Sie dafür, dass Sie tagsüber zugsweise ab 18 Jahre) können sich an der Grundschule Lei- erreichbar sind. Bitte beachten Sie die notwendigen Hygien- wen beginnend zum neuen Schuljahr, für ein Freiwilliges Sozia- emaßnahmen in der aktuellen Pandemie in Ihrem Sinne aber les Jahr (FSJ) an einer Ganztagsschule bewerben. auch im Sinne Ihrer Mitmenschen!
Schweich - 10 - Ausgabe 24/2020 Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden es zu keinen größeren Behinderungen kommen. In Abhängigkeit Bekond des gewählten Bauverfahrens kann es vorkommen, dass bis in die frühen Abendstunden gearbeitet werden muss. In Bekond ist die n Andreas Müller n Sprechstunde Kirchstraße und die Pfarrer-Alten-Straße betroffen. Mit der örtlichen n Gemeindebüro 06502 931130 Mo. 18:00 - 19:00 Uhr n buergermeister@bekond.de Bauleitung ist das Ingenieurbüro igr, Schweich, beauftragt. Verbandsgemeindewerke Schweich, - Abwasserwerk - Bekanntmachung Brückenstraße 24, 54338 Schweich, Am Mittwoch, 17.06.2020 findet um 19:00 Uhr im Bürgerhaus T: 06502-407707 - Bürgersaal, Eingang Schulstraße in Bekond eine Sitzung des info@wasser-schweich.de, Ortsgemeinderates Bekond statt. www.wasser-schweich.de Tagesordnung: öffentlich Öffentliche Bekanntmachung 1. Mitteilungen 2. Kindertagesstätte Bekond; Betreuungskonzept im Alltag mit Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Ensch Corona Flurbereinigungsbeschluss 3. Kindertagesstätte Bekond; Nachträgliche Beschlussfassung Auf die Bekanntmachung unter Ensch wird hingewiesen. zur Mängelbeseitigung im Obergeschoss 4. Wahl Beauftragte/r für die Grillhütte 5. Anpassung der Nutzungsgebühren für die Grillhütte Detzem und das Bürgerhaus n Albin merten n sprechzeiten 6. Zustimmung zur Neufassung der Verbandsordnung n 06507 802725 mo. 18:30 - 20:00 Uhr des Zweckverbandes Industriepark Region Trier n buergermeister@detzem.de 7. Vorstellung des Gremieninformationssystems n www.detzem.de der VG Schweich 8. Friedhofsgestaltung; Bildung einer Arbeitsgruppe Kanalsanierungsarbeiten 9. Müllablagerungen bei den Glascontainern; Beratung über die weitere Vorgehensweise in der Ortsgemeinde Detzem 10. Antrag an die VG Schweich; Prüfung der Möglichkeiten zur Mit der Durchführung der Straßenbauarbeiten werden am Kanal- Radweganbindung der Ortsgemeinde Bekond an den Mosel- netz auch die Erneuerungen vorgenommen, die nur in „offener“, radweg konventioneller Bauweise zu erledigen sind. Die Hauptkanäle 11. Ausbau Schlossstraße/ Umgestaltung „Brenn“ können regelmäßig erhalten werden. Nunmehr werden diese im zur Bushaltestelle; Beauftragung eines Ingenieurbüros „geschlossenen“ Bauverfahren saniert, indem ein so genannter 12. Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen Schlauchliner eingebaut wird. Diese Arbeiten geschehen ohne er- und ähnlichen Zuwendungen neute Tiefbauarbeiten über die vorhandenen Kanalschächte. Die 13. Bauanträge nach Eingang Arbeiten wurden in zwei Bauabschnitte unterteilt. Der erste Ab- 14. Verschiedenes schnitt wurde in 2018/19 abgebarbeitet. Mit den Arbeiten des zwei- nicht öffentlich ten Bauabschnitts ist das Fachunternehmen Hubert Wax GmbH, 1. Mitteilungen Saarlouis, beauftragt worden. Die Arbeiten werden ab der 25. Ka- 2. Vertrags- und Grundstücksangelegenheiten lenderwoche (15.06.2020) starten und abschnittsweise durchge- 3. Personalangelegenheiten führt werden. Geplant ist, diese in der 44. Kalenderwoche abschlie- 4. Verschiedenes ßen zu können. Infolge der Arbeiten wird es zu keinen größeren öffentlich Behinderungen kommen. In Abhängigkeit des gewählten Bauver- 15. Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Be- fahrens kann es vorkommen, dass bis in die frühen Abendstunden schlüsse gearbeitet werden muss. In Detzem sind folgende Straßenzüge Die Ratssitzung ist grundsätzlich öffentlich, sofern nicht gem. betroffen: Bahnhofstraße, Donatusstraße, Peter-Arens-Straße, § 35 Abs. I GemO aufgrund einer gesetzlichen Vorgabe, aus Neugartenstraße, Raiffeisenstraße, Trevererstraße, Bahnhofstra- Gründen des Gemeinwohls oder wegen schutzwürdiger Inte- ße, Neugartenstraße und Keltenstraße. Mit der örtlichen Bauleitung ressen Einzelner die Nichtöffentlichkeit vorgesehen ist. Aus ist das Ingenieurbüro igr, Schweich, beauftragt. Gründen des Gesundheitsschutzes können jedoch aufgrund Verbandsgemeindewerke Schweich, der aktuellen Corona-Pandemie-Situation nur begrenzte Kapa- - Abwasserwerk - zitäten der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Um Brückenstraße 24, 54338 Schweich, die notwendigen Abstände zwischen den Teilnehmern gewähr- T: 06502-407707 leisten zu können, ist die Besucherzahl daher auf 20 Personen info@wasser-schweich.de, begrenzt. www.wasser-schweich.de Bekond, 04.06.2020 Andreas Müller, Ortsbürgermeister Öffentliche Bekanntmachung Kanalsanierungsarbeiten Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Ensch Flurbereinigungsbeschluss in der Ortsgemeinde Bekond Auf die Bekanntmachung unter Ensch wird hingewiesen. Mit der Durchführung der Straßenbauarbeiten werden am Kanal- netz auch die Erneuerungen vorgenommen, die nur in „offener“, konventioneller Bauweise zu erledigen sind. Die Hauptkanäle Hinweis: Corona-Krise können regelmäßig erhalten werden. Diese werden nunmehr im „geschlossenen“ Bauverfahren saniert, indem ein so genannter Für den Fall, dass Ihr Mitteilungsblatt wegen des Corona-Virus´ Schlauchliner eingebaut wird. Diese Arbeiten geschehen ohne er- nicht oder nur eingeschränkt hergestellt oder verteilt werden neute Tiefbauarbeiten über die vorhandenen Kanalschächte. Mit kann, haben wir alle Inhalte online freigeschaltet. den Arbeiten des zweiten Bauabschnitts ist das Fachunternehmen Hubert Wax GmbH, Saarlouis, beauftragt worden. Die Arbeiten Das Team der LINUS WITTICH Medien KG werden ab der 25. Kalenderwoche (15.06.2020) starten und ab- schnittsweise durchgeführt werden. Geplant ist, diese in der 44. Kalenderwoche abschließen zu können. Infolge der Arbeiten wird Nutzen Sie die Möglichkeit unter: ol.wittich.de
Schweich - 11 - Ausgabe 24/2020 3. Teilnehmergemeinschaft Ensch Die Eigentümer sowie die den Eigentümern gleichstehenden Erbbau- berechtigten der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstü- n matthias Otto n sprechzeiten cke (Teilnehmer) bilden die Teilnehmergemeinschaft. Die Teilnehmer- n 06507 3334 mo. 19:00 - 20:00 Uhr gemeinschaft entsteht mit diesem Flurbereinigungsbeschluss. n buergermeister@ensch.de Die Teilnehmergemeinschaft führt den Namen: n www.ensch.de “Teilnehmergemeinschaft der Vereinfachten Flurbereinigung Ensch”. Öffentliche Bekanntmachung Ihr Sitz ist in Ensch, Landkreis Trier-Saarburg. Dienstleistungszentrum 54295 Trier, 4. Zeitweilige Einschränkungen der Grundstücksnutzung Ländlicher Raum den 02.06.2020 Ungeachtet anderer gesetzlicher Bestimmungen gelten von der Be- DLR Mosel Tessenowstr. 6 kanntgabe des Flurbereinigungsbeschlusses bis zur Unanfechtbar- Abteilung Landentwicklung Telefon: keit des Flurbereinigungsplanes die folgenden Einschränkungen: und Ländliche Bodenordnung 0651-9776248 4.1 In der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Zustimmung Vereinfachtes FlurbereinigungsverfahrenTelefax: der Flurbereinigungsbehörde nur Änderungen vorgenommen wer- Ensch 0651-9776330 den, wenn sie zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbetrieb gehören. Aktenzeichen: 71114-HA2.3. Internet: www.dlr.rlp. Der Umbruch von Dauergrünland und Grünlandflächen sowie die de Neueinsaat von Dauergrünland unterliegen der Veränderungssper- re nach § 34 FlurbG. Der Umbruch von Grünlandflächen bedarf der Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Ensch schriftlichen Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde und setzt Flurbereinigungsbeschluss die Genehmigung der zuständigen Kreisverwaltung voraus. Auch I. Anordnung die Rodung von Rebland und Neuanpflanzung von Rebstöcken be- 1. Anordnung der Vereinfachten Flurbereinigung (§ 86 Abs. 1 dürfen der Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde. Nr. 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)) 4.2 Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen Hiermit wird für die nachstehend näher bezeichneten Teile der Ge- und ähnliche Anlagen dürfen nur mit Zustimmung der Flurbereini- gungsbehörde errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder be- markung Ensch das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Ensch seitigt werden. angeordnet, um Maßnahmen der Landentwicklung in Verbindung 4.3 Baumgruppen, einzelne Bäume, Feld- und Ufergehölze, Hecken, mit Maßnahmen der Agrarstrukturverbesserung, zum Erhalt des Obstbäume, Rebstöcke und Beerensträucher dürfen nur in Ausnah- Weinbaus und der Kulturlandschaft, des Naturschutzes und der mefällen, soweit landeskulturelle Belange, insbesondere des Natur- Landschaftspflege zu ermöglichen und durchzuführen. schutzes und der Landschaftspflege, nicht beeinträchtigt werden, mit 2. Feststellung des Flurbereinigungsgebietes Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde beseitigt werden. Das Flurbereinigungsgebiet, dem die nachstehend aufgeführten 4.4 Holzeinschläge, die den Rahmen einer ordnungsgemäßen Be- Flurstücke unterliegen, wird hiermit festgestellt. wirtschaftung übersteigen, bedürfen der Zustimmung der Flurbe- Gemarkung Ensch reinigungsbehörde. Die Zustimmung darf nur im Einvernehmen mit Flur 1 Flurst.-Nrn. 139, 159, 160, 161, 163/1, 164 - 168, 169/1, der Forstaufsichtsbehörde erteilt werden. 171/1, 172 – 184, 185/1, 187 - 193, 194/1, 196 - 226 II. Anordnung der sofortigen Vollziehung Flur 2 Flurst.-Nrn. 1/1, 2 - 7, 8/1, 10 - 17, 18/1, 18/2, 19 - 28, 30/1, Die sofortige Vollziehung dieses Verwaltungsaktes (Nr. I, 1 bis 4) 31 – 47, 49/1, 50 – 66, 67/1 - 67/7, 68/1 - 68/7, 69, 70, 71/1, 73 – nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung 97, 98/1, 104 – 113, 114/1 – 114/5, 114/8, 115/1 - 115/12, 116/1, (VwGO) in der Fassung vom 19.03.1991 (BGBl. I S. 686), zuletzt 117/1 – 117/4, 118/1 – 118/4, 119/1, 119/2, 119/3, 120 - 131, 133, geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 15.08.2019 (BGBl. I 134, 135/1, 135/2, 136 - 140, 142 – 156, 157/1, 158/1, 159 – 181, S. 1294), mittelbare Änderung durch Art.154a Nr. 3 Buchst.a des 183 - 192, 193/1, 193/2, 193/3, 194 - 199, 212 - 215, 216/1, 217/1, Gesetzes vom 20.11.2019 I S. 1626 (Nr.41), wird angeordnet mit 218, 219, 220/1, 220/2, 221 – 228, 230 - 238, 239/1, 239/2, 240/1, der Folge, dass Rechtsbehelfe gegen ihn keine aufschiebende Wir- 242, 243/1, 243/2, 244 – 247, 248/1, 248/2, 249 - 252, 254/1, 256, kung haben. 271/3, 272/1, 272/2, 272/3, 273/2, 274 - 277, 278/1, 278/2, 279 - III. Hinweise: 282, 285/1, 285/3, 286, 287/2, 288, 289/3, 289/4, 292, 293, 294/2, 1. Ordnungswidrigkeiten 295 Sind entgegen den Vorschriften zu Nrn. I 4.1 und I 4.2 Änderungen Flur 3 Flurst.-Nrn. 1/2, 2 - 13, 14/2, 14/3, 15/2, 16, 17/2, 18/2, 19/2, vorgenommen oder Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so 19/3, 20/2, 21/1, 21/3, 23/1, 24/1, 25/1, 26/1, 27/1, 28/3, 30/1, 31/7, können sie im Flurbereinigungsverfahren unberücksichtigt bleiben. 32/1, 33/1, 50/2, 51/2, 52/2, 53, 54, 55, 57/1, 60 - 82, 84 - 92, 93/1, Die Flurbereinigungsbehörde kann den früheren Zustand nach § 93/2, 94 – 120, 121/1, 121/2, 121/3, 122, 125/2, 126, 127, 128/1, 137 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekannt- 128/2, 129, 130, 132/3, 133, 134/2, 135, 136/4, 136/8, 136/10, machung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), zuletzt geändert 136/12, 136/14, 136/16, 136/19, 136/21, 136/23, 136/25 - 136/31, durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I Seite 2794) 136/33, 136/35 - 136/39, 136/41, 136/43, 136/82, 136/85, 136/86, wieder herstellen lassen, wenn dies der Vereinfachten Flurbereini- 136/87, 136/89, 136/92, 136/93, 136/99, 136/100, 136/101 - gung dienlich ist. 136/104, 136/109 - 136/135, 136/139 - 136/143, 136/146, 136/147, Sind Eingriffe entgegen der Vorschrift zu Nr. I 4.3 vorgenommen 136/150, 136/151 - 136/157, 136/167, 136/169, 136/173, 136/178 worden, so muss die Flurbereinigungsbehörde Ersatzpflanzungen - 136/183, 136/188, 145/1, 151, 152, 154/1, 161/2, 163/1, 164 anordnen. Flur 5 Flurst.-Nrn. 211/8, 220, 221, 222, 223/1, 223/2, 224 - 230, Sind Holzeinschläge entgegen der Vorschrift zu Nr. I 4.4 vorgenom- men worden, so kann die Flurbereinigungsbehörde anordnen, dass 231/9, 232 - 235, 241/2, 242 - 247, 264 – 275, 276/1, 277/1, 278, derjenige, der das Holz gefällt hat, die abgeholzte und verlichtete 279/1, 280 - 292, 293/1, 293/2, 294, 295/1, 295/2, 298, 299, 312, Fläche nach den Weisungen der Forstaufsichtsbehörde wieder ord- 313, 314/1, 314/2, 315 – 333 nungsgemäß in Bestand zu bringen hat. Flur 7 Flurst.-Nrn. 3/1, 35, 36, 37 Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften zu Nrn. I 4.2 bis I 4.4 Flur 8 Flurst.-Nrn. 1/2, 8/1, 9/1, 9/2, 10 – 78, 79/1, 79/2, 80, 81, 82, sind Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbußen geahndet werden 84 – 131, 132/1, 132/2, 133 – 140, 141/1, 141/2, 142 – 163, 169 – können. 178, 179/4, 180 – 200 2. Betretungsrecht Flur 10 Flurst.-Nrn. 100/2 - 100/28, 100/34, 100/35, 100/39, 100/41, Die Beauftragten der Flurbereinigungsbehörde sind berechtigt, zur 100/44 - 100/48, 100/52, 100/54, 100/58, 100/59, 100/63 - 100/76, Vorbereitung und zur Durchführung der Vereinfachten Flurbereini- 103/10, 103/17 - 103/45, 103/52 - 103/87, 103/131, 957/11 - 957/19, gung Grundstücke zu betreten und die nach ihrem Ermessen erfor- 957/78 - 957/88, 957/90 - 957/97, 957/121, 957/144, 957/146, derlichen Arbeiten auf ihnen vorzunehmen. 957/149, 957/150, 957/151, 957/153, 957/155, 957/157 3. Anmeldung unbekannter Rechte Flur 16 Flurst.-Nrn. 1/2, 48, 50, 73/1, 73/2 Innerhalb von drei Monaten ab der Bekanntmachung dieses Be- Flur 17 Flurst.-Nr. 80 schlusses sind Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich Flur 18 Flurst.-Nrn. 1/5, 1/6, 2 - 7 sind, aber zur Beteiligung am Vereinfachten Flurbereinigungsver- Flur 19 Flurst.-Nrn. 1, 2 fahren berechtigen, bei der Flurbereinigungsbehörde, dem Flur 20 Flurst.-Nrn. 1, 2, 3, 4/1, 4/2, 5, 6, 7, 8, 9/1, 9/2, 10 – 23, Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Mosel, 26 - 30, 49, 53/1 Tessenowstraße 6, 54295 Trier Flur 21 Flurst.-Nrn. 164, 167. anzumelden.
Schweich - 12 - Ausgabe 24/2020 Werden Rechte erst nach Ablauf dieser Frist angemeldet, so kann stark von dieser Entwicklung betroffen, aber auch in den flacheren die Flurbereinigungsbehörde die bisherigen Verhandlungen und Bereichen ist diese Tendenz bereits zu beobachten. Festsetzungen gelten lassen. Zur Verbesserung dieser Situation wurde 2010 das Moselpro- Der Inhaber eines vorgenannten Rechts muss die Wirkung eines gramm ins Leben gerufen. Hierbei handelt es sich um eine Initiative vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufs ebenso gegen sich mit dem Ziel, den Weinbaugemeinden und den Weinbau treibenden gelten lassen, wie der Beteiligte, demgegenüber diese Frist durch Betrieben eine wirtschaftliche Zukunftsperspektive zur Verbesse- Bekanntgabe des Verwaltungsaktes (Flurbereinigungsbeschlus- rung der Wettbewerbsfähigkeit zu schaffen. Flankierend soll durch ses) zuerst in Lauf gesetzt worden ist. Bodenordnungsverfahren, speziell Weinbergzweitbereinigungen, 4. Auslegung des Beschlusses mit Gründen und Gebietskarte eine Unterstützung der Betriebe erfolgen. Eine Ausfertigung dieses Flurbereinigungsbeschlusses mit den Die projektbezogene Untersuchung in der Gemeinde Ensch kommt Beschlussgründen sowie eine Gebietskarte können nach telefo- zu dem Ergebnis, dass mithilfe eines ländlichen Bodenordnungs- nischer Rücksprache zwischen dem 15.06.2020 und 26.06.2020 verfahrens nach dem Flurbereinigungsgesetz durch Entflechtung beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Mosel, Dienstsitz der Besitzverhältnisse und einer gleichzeitigen Arrondierung der Trier, Tessenowstr. 6, 54295 Trier, Zimmer-Nr. 103 eingesehen wer- Grundstücke die Voraussetzungen dafür geschaffen werden kön- den. Bitte beachten Sie die am Eingang ausgelegten Hygienevor- nen, dem Strukturwandel, wie er an der gesamten Mosel zu erken- schriften und tragen Sie einen Mund-Nasen-Schutz. nen ist, entgegenzuwirken. Somit können Flurstücke, die wegen Die Grenze des Flurbereinigungsgebietes ist nachrichtlich in einer Betriebsaufgabe nicht mehr weiter bewirtschaftet werden oder we- Gebietskarte im Maßstab 1:2500 dargestellt. Der Beschluss und die Gebietskarte können ebenfalls im Internet gen ihrer geringen Flächengröße wirtschaftlich nicht mehr interes- unter http://www.dlr-mosel.rlp.de (rechts unter „Direkt zu“: Boden- sant sind, in der weinbaulichen Nutzung gehalten und den weiter ordnungsverfahren -> Ensch -> 4. Bekanntmachungen -> Flur- bewirtschaftungswilligen Betrieben zur Verfügung gestellt werden. bereinigungsbeschluss.pdf bzw. unter 5. Karten -> Gebietskarte Dazu sollen die Bewirtschaftungsflächen durch Zusammenlegung Einleitungsbeschluss.pdf; mit der rechten Maustaste auf die Karte möglichst ganzer Flurstücke vergrößert werden. klicken -> Link in neuem Fenster öffnen) eingesehen werden. Das vorhandene landwirtschaftliche Wegenetz muss für die Er- 5. Informationspflicht zur Datenschutz-Grundverordnung schließung der Weinbauflächen teilweise optimiert werden. Da- Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist nach Art. 6 Abs. durch sowie durch zusätzlich nötige bauliche Maßnahmen (z.B. 1 Satz 1 lit. e und Abs. 3 Satz 1 lit. b Datenschutz-Grundverordnung Wegfall von Mauern - soweit möglich -, Abflachung vorhandener (DS-GVO) i.V.m § 3 Landesdatenschutzgesetz (LDSG) zur Wahr- Bordsteine, Wiederherstellung defekter Stützmauern) soll die nehmung der Aufgaben des Dienstleistungszentrums Ländlicher Bewirtschaftung des landschaftsbildprägenden Weinbergareals Raum (DLR), die im öffentlichen Interesse liegen oder in Ausübung langfristig sichergestellt und somit der Weinbau und der damit ver- öffentlicher Gewalt erfolgen, erforderlich. Hinsichtlich der Informa- bundene Tourismus nachhaltig gestärkt werden. Dies liefert einen tionspflichten nach Art. 13 und 14 DS-GVO sowie der Betroffenen- wesentlichen Beitrag zum Erhalt der Kulturlandschaft. rechte nach Art. 15 ff. DS-GVO weisen wir auf die Datenschutzer- Die Erhaltung ökologisch wertvoller Lebensräume hat in der Wein- klärung auf unserer Homepage www.dlr.rlp.de (Datenschutz) hin. kulturlandschaft besondere Bedeutung. Die prägenden Biotope Begründung innerhalb der Weinbergslagen sind daher zu erhalten und mitein- 1. Sachverhalt: ander zu vernetzen. Hier haben insbesondere lineare Landschafts- Das Flurbereinigungsgebiet hat eine Fläche von ca. 91 ha und strukturen eine hohe Bedeutung für die Vernetzung von Lebens- umfasst hauptsächlich die weinbaulich genutzten Bereiche der räumen. Sie sind mit der weinbaulichen Nutzung in Einklang zu Gemarkung Ensch mit der Weinlage „Enscher Mühlenberg“. Das bringen. Eigenartprägende Landschaftselemente tragen zudem Verfahrensgebiet wird im Westen durch Waldflächen und im Osten wesentlich zur Erhaltung und Verbesserung des Erscheinungsbil- durch die Ortslage, die Bundesstraße B53 und die Mosel begrenzt. des der Weinkulturlandschaft bei und sind wichtig für den Touris- Für die Ortsgemeinde Ensch ist der aktuelle Flächennutzungsplan mus und die Identifikation der Bevölkerung mit dem Moseltal. der Verbandsgemeinde Schweich an der Römischen Weinstraße Im vereinfachten Flurbereinigungsverfahren kann auch die Aktion mit dem dazugehörigen Landschaftsplan verbindlich. „Mehr Grün durch Flurbereinigung“ durchgeführt werden. Die Ortsgemeinde Ensch hat aufgrund des Gemeinderatsbeschlus- Mit dem ländlichen Bodenordnungsverfahren werden insbesondere ses vom 07.10.2019 die Durchführung einer Bodenordnung nach folgende Ziele verfolgt: dem Flurbereinigungsgesetz beim DLR Mosel beantragt. Die landwirtschaftliche Berufsvertretung und die anderen fachlich . die Senkung der Produktionskosten durch betroffenen Stellen wurden zum Verfahren gehört und haben sich - die Verbesserung der Bewirtschaftungsstrukturen in den Wein- für die Durchführung eines Verfahrens ausgesprochen. bergsflächen unter der Berücksichtigung der Pachtverhältnisse Die am Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren voraussichtlich durch Arrondierung, beteiligten Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigten wur- - Herrichtung der neuen Flächen für die maschinelle Bewirtschaf- den vom DLR Mosel am 07.11.2019 in einer Aufklärungsversamm- tung, z.B. durch Beseitigung von Wirtschaftserschwernissen lung in Ensch eingehend über das geplante Vereinfachte Flurberei- sowie nigungsverfahren einschließlich der voraussichtlich entstehenden - Erhalt der weinbaulichen Kernlagen, Kosten aufgeklärt. · die Anpassung des landwirtschaftlichen Wegenetzes an die 2. Gründe heutigen Gegebenheiten, 2.1 Formelle Gründe · die Förderung und Arrondierung wertvoller Lebensräume für Dieser Beschluss wird vom Dienstleistungszentrum Ländlicher standorttypische Pflanzen und Tiere der Weinberge und deren Raum (DLR) Mosel als zuständige Flurbereinigungsbehörde erlas- Randlagen (z.B. Felsen und Felsfluren, Wälder und Gehölze sen. trockener Standorte, artenreiche Offenlandbiotope), Rechtsgrundlage für den Beschluss ist § 86 Abs. 1 Nr. 1 Flurberei- · die Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von ver- nigungsgesetz (FlurbG) in der zurzeit gültigen Fassung. netzten Biotopsystemen (z.B. artenreiche Saumstrukturen ent- Die formellen Voraussetzungen für die Durchführung eines Verein- lang von Mauern, Wegen, Rebflächen, Trittsteinbiotope), fachten Flurbereinigungsverfahrens nach § 86 Abs. 1 Nr. 1 Flurbe- · die Berücksichtigung der Belange des Artenschutzes (z.B. für reinigungsgesetz Reptilien), · Anhörung der zu beteiligenden Behörden und Stellen und · die Erhaltung einer vielfältigen und charakteristischen Wein- · Aufklärung der voraussichtlich beteiligten Teilnehmer des Ver- kulturlandschaft und fahrens sind erfüllt. · die Unterstützung touristischer Maßnahmen durch Verbesse- 2.2 Materielle Gründe rung und Aufwertung des Wanderwegenetzes, z.B. durch ge- Der Weinbau an der Mosel, der ältesten Weinregion Deutschlands, stalterische Maßnahmen. erlebt seit mehr als zwei Jahrzehnten einen dramatischen Struk- Der Umfang der Wegebaumaßnahmen sowie der landespflegeri- turwandel mit der Folge, dass die Zahl der weinbautreibenden schen Maßnahmen umfasst eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen, Betriebe stetig abnimmt und die bestockte Rebfläche mehr als in von denen ein großer Kreis an Trägern öffentlicher Belange betrof- anderen Weinanbaugebieten des Landes zurückgeht. Die aufge- fen ist. Um allen Belangen gerecht zu werden bzw. um einen ob- gebenen Flächen verbuschen, erschweren die Bewirtschaftung an- jektiven Interessenausgleich herbeiführen zu können, ist im verein- grenzender Weinberge und stören das traditionelle Landschaftsbild fachten Flurbereinigungsverfahren ein Wege- und Gewässerplan in einer vom Tourismus stark geprägten Region. Insbesondere die mit landschaftspflegerischem Begleitplan nach § 41 FlurbG aufzu- Steillagen mit ihrer arbeitsaufwändigen Bewirtschaftung sind sehr stellen.
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