HEIKENDORFER ANZEIGER - Amtliches Bekanntmachungsblatt des Ostseebades Heikendorf mit den Ortsteilen Altheikendorf, Neuheikendorf, Möltenort ...

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HEIKENDORFER
                  ANZEIGER

                                                               Foto: Simone Kanieß

Amtliches Bekanntmachungsblatt des Ostseebades Heikendorf
mit den Ortsteilen Altheikendorf, Neuheikendorf, Möltenort,

                                                              11/2021
Kitzeberg und Schrevenborn
und Amtliches Bekanntmachungsblatt Amt Schrevenborn
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STIFTUNG U-BOOT-EHRENMAL MÖLTENORT
               Sitz Heikendorf                          E-Mail: info@ubootehrenmal.de
                                                        Internet: www.ubootehrenmal.de
                                                        Facebook: www.facebook.com/Ubootehrenmal

                   Gedenkstunde zum Volkstrauertag 2021
                     am U-Boot-Ehrenmal in Möltenort
Die Stiftung U-Boot-Ehrenmal Möltenort, der         und der Leitende katholische Militärdekan Mon-
Verband Deutscher Ubootfahrer e.V. (VDU) und        signore Rainer Schadt sprechen. Das Totenge-
die Ubootkameradschaft Kiel e.V. richten zu-        denken wird eine Soldatin oder ein Soldat des 1.
sammen mit dem Volksbund Deutsche Kriegs-           Ubootgeschwader vortragen.
gräberfürsorge e.V. (VDK) und der Gemeinde          Nach den Kranzniederlegungen endet die Ge-
Heikendorf am Samstag, dem 13. November             denkstunde gegen 15:00 Uhr mit einem Rund-
2021, um 14:00 Uhr, am U-Boot-Ehrenmal in           gang durch das Ehrenmal. Für geladene Gäste
Möltenort eine Gedenkstunde mit Kranznie-           wird anschließend im "Cafe Röhrskroog" in Möl-
derlegung für alle auf See gebliebenen              tenort eine Kaffeetafel gedeckt sein.
Ubootfahrer und alle Toten beider Weltkriege        Die Veranstaltung wird unter Beachtung der ak-
aus. Die Gedenkstunde wird vom 1. Ubootge-          tuell gültigen COVID-19-Beschränkungen durch-
schwader aus Eckernförde unterstützt. Musika-       geführt (z.B. 3G-Regel). Falls aufgrund
lisch untermalt wird die Veranstaltung von einer    behördlicher Vorgaben erforderlich, werden die
Abordnung des Marinemusikkorps Kiel.                Veranstalter rechtzeitig ein Hygiene-Konzept er-
Die Begrüßungsansprache wird der Vorsitzende        arbeiten und darüber informieren.
des Stiftungsrates
der Stiftung U-Boot-
Ehrenmal Möltenort,
Kapitän zur See a.D.
Rupert Bischoff, hal-
ten. Die Gedenkrede
hält in diesem Jahr
der     Kommandeur
des 1. Ubootge-
schwader, Fregat-
tenkapitän Frederic
Strauch. Das ökume-
nische Gebet werden
der evangelische Mi-
litärpfarrer    Gerrit
Schulte-Degenhardt                                                           Foto: Karl Schmeink, VDU

            Gottesdienst am Volkstrauertag: Kranzniederlegungen
                           an der ev.-luth. Kirche
Zum Volkstrauertag am Sonntag, 14. November,        Gemeinde Heikendorf alle Einwohnerinnen und
10 Uhr, findet in der Kirche am Neuheikendorfer     Einwohner sowie Vertreter von Vereinen und Ver-
Weg ein Gottesdienst mit anschließender Kranz-      bänden ein.
niederlegung am Gedenkstein auf dem Kirchen-        Den Gottesdienst gestaltet Pastor Joachim
vorplatz statt. Dazu laden die evangelisch-luthe-   Thieme-Hachmann.
rische Kirchengemeinde Heikendorf und die
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Amt Schrevenborn
Inhaltsverzeichnis
Bekanntmachungen, Mitteilungen und Berichte des Amtes Schrevenborn                                           3- 6
Tourismus                                                                                                        7
Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn für die Gemeinde                                                     8 - 13
Mitteilungen und Berichte aus der Gemeinde                                                                 14 - 24
Kulturelles                                                                                                24 - 29
Kindergärten                                                                                               30 - 36
Schulen                                                                                                    37 - 38
Kirchengemeinden                                                                                           45 - 49
Vereine & Verbände Berichte                                                                                50 - 66
Service: Veranstaltungskalender, Öffnungszeiten, Telefonliste und Ansprechpartner                          67 - 78
Impressum                                                                                                       76

          Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn
 Die amtlichen Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn erfolgen durch Abdruck in den gemeindlichen Be-
 kanntmachungsblättern „Schönkirchener Nachrichten“, „Nachrichten aus Mönkeberg“ und „Heikendorfer Anzei-
 ger“, die in der Regel monatlich bis zum 5. Tag des Monats erscheinen. In besonderen Veröffentlichungsfällen
 können zusätzliche Ausgaben herausgegeben werden. Ist der 5. Tag ein Sonnabend, Sonntag, Feiertag oder
 sonst arbeitsfreier Tag, tritt an seine Stelle der nächste nicht arbeitsfreie Werktag. Die gemeindlichen Bekannt-
 machungsblätter werden gemeindeweise kostenlos an alle Haushalte verteilt und sind ferner in der Amtsverwal-
 tung sowie in den Gemeindebüros in Mönkeberg und Schönkirchen erhältlich; bei Versand wird das anfallende
 Porto erhoben. Ausgenommen sind die Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung einer Sitzung des
 Amtsausschusses und amtliche Wahlbekanntmachungen, die im Internet erfolgen.

               Mitteilungen des Amtes Schrevenborn
 Das Amt Schrevenborn unterrichtet an dieser Stelle u.a. über die Sitzungstermine des Amtsausschusses und der
 öffentlichen Ausschusssitzungen. Die örtliche Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung einer Sitzung
 des Amtsausschusses erfolgt durch die Bereitstellung im Internet unter:
 www.amt-schrevenborn.de/Verwaltung-Politik/Amtliche-Bekanntmachungen

                             Öffentliche Sitzungen / Sitzungstermine

 Vorbehaltlich von Änderungen werden folgende Termine mitgeteilt:

              Tag                Datum             Uhrzeit         Sitzung
              Donnerstag         11.11.2021        19:00 Uhr       Haupt-, Finanz- und Werkausschusses
              Montag             29.11.2021        19:00 Uhr       18. Sitzung des Amtsausschusses

 Sitzungsort: Mensa der offenen Ganztagsschule, Schulredder 3a, Heikendorf.
 Die Tagesordnung(en) der Sitzungen(en) können im Rathaus oder Internet eingesehen werden.

                                                                                                                     3
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Amt Schrevenborn
 Die amtlich festgestellten Ergebnisse der Wahlen zum 20. Deutschen Bundes-
 tag vom 26. September 2021 aus dem Amt Schrevenborn in der Gesamt- und
                 Einzelübersicht aus der jeweiligen Gemeinde:
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HEIKENDORFER ANZEIGER - Amtliches Bekanntmachungsblatt des Ostseebades Heikendorf mit den Ortsteilen Altheikendorf, Neuheikendorf, Möltenort ...
Amt Schrevenborn

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HEIKENDORFER ANZEIGER - Amtliches Bekanntmachungsblatt des Ostseebades Heikendorf mit den Ortsteilen Altheikendorf, Neuheikendorf, Möltenort ...
Amt Schrevenborn
    Amtsverwaltung ist wieder an allen Tagen geöffnet - außer mittwochs

Die Amtsverwaltung Schrevenborn ist jetzt wieder zu den regulären Öffnungszeiten für den Besu-
cherverkehr geöffnet - ohne Terminvergabe. Der Mittwoch bleibt geschlossen. Terminvergaben sind
im Einzelfall möglich.
Im Rathaus Heikendorf wird auch weiterhin eine Eingangskontrolle stattfinden. In den Gemeindebüros
in Mönkeberg und Schönkirchen kann aufgrund der örtlichen Gegebenheiten darauf verzichtet wer-
den. Eine Maskenpflicht im Gebäude besteht nach wie vor.
Die Öffnungszeiten auf einen Blick:

Montag       09-12 Uhr
Dienstag     09-12 Uhr und 14-16 Uhr
Mittwoch     geschlossen                                     Nutzen Sie auch die 115 Behör-
Donnerstag   09-12 Uhr und 14-18 Uhr                         den-Rufnummer: Montag bis Frei-
Freitag      09-12 Uhr                                       tag von 8 bis 18 Uhr (zum Ortstarif).

              Berichte aus dem Amt Schrevenborn

                 Veranstaltungsreihe online
                 Frauengesundheit 1. Vortrag

                 Tanz der Hormone Die Wechseljahre

                 Referentin: Anna Danisger Heilpraktikerin

                 Dienstag 02.11.2021 18.00-20.00 Uhr
                 Kostenfrei
                 Online über Jitsi

In gemütlicher (online-) Runde sprechen wir über die Wechseljahre der Frau.
Was passiert im Körper der Frau während der Wechseljahre?
Wann und wie lange dauern sie an? Welche Veränderungen sorgen für körperliche und psychische
Beschwerden?
Welche Beschwerden können den Wechseljahren zugeordnet werden?
Was bietet die Schulmedizin und was die Naturheilkunde zur Abhilfe?
Hormone, ja oder nein?
Diese und weitere Fragen klärt die Referentin im Vortrag und in der Gesprächsrunde.
Ein Gedankenaustausch mit vielen nützlichen Informationen und Tipps!
Eine Kooperation der Gleichstellungsbeauftragten:
Amt Schrevenborn
Amt Lütjenbürg
Stadt Schwentinental/ Amt Selent-Schlesen

Anmeldung und weitere Informationen:
Stefanie Ulbrich
Gleichstellungsbeauftragte Amt Schrevenborn (0431) 2409-143
stefanie.ulbrich@amt-schrevenborn.de

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HEIKENDORFER ANZEIGER - Amtliches Bekanntmachungsblatt des Ostseebades Heikendorf mit den Ortsteilen Altheikendorf, Neuheikendorf, Möltenort ...
Tourismus

TOURISMUS
Neuigkeiten aus der Urlaubsregion

Neue Broschüre für Gastgeber*innen gibt Rat

                                                     Benötige ich für meine Ferienwohnung eine
                                                     Baugenehmigung, wie ermittele ich meine
                                                     Preise und wie stelle ich mich in Marketing und
                                                     Vertrieb auf, um eine möglichst hohe Auslas-
                                                     tung zu erzielen? Diese und andere Fragen be-
                                                     handelt die neue Vermieterbroschüre „Mein
                                                     Weg zum/zur guten Gastgeber*in“ des Amtes
                                                     Schrevenborn.
                                                     Auf 16 Seiten informiert das Printprodukt kom-
                                                     pakt und übersichtlich über die Dos and
                                                     Don´ts des Vermietungsgeschäftes und dient
                                                     damit als Leitfaden für angehende, aber auch
                                                     etablierte Gastgebende.
                                                     Erhältlich ist die Infobroschüre im Heikendorfer
                                                     Rathaus, in den Gemeindebüros von Heiken-
                                                     dorf und Mönkeberg sowie in der Tourist-In-
                                                     formation am Heikendorfer/Möltenorter Hafen.

Einweihungsfeier für 2. Promenadenabschnitt

Der 2. Abschnitt der Möltenorter Promenade zwischen U-Boot-Ehrenmal und Hafen wird voraus-
sichtlich in der ersten Novemberhälfte fertiggestellt und mit einer Einweihungsfeier freigegeben.
Mit einer sechsmonatigen Bauphase konnte das Projekt damit im vorgesehenen Zeit- und Kostenplan
realisiert werden. Gäste und Ein-
heimische können sich künftig auf
einen Bereich mit gesteigerter
Aufenthaltsqualität freuen: Sand-
farbenes Pflaster, ansprechende
Möblierung, ausreichend Fahr-
radständer, ein barrierearmer
Strandzugang, eine Naturstein-
mauer mit Sitzbänken sowie ein
zentraler Aufenthaltsplatz mit der
illuminierten Statue
„Gerettet“ laden zum Flanieren
und Verweilen ein.
Den Termin für die Einweihungs-
feier finden Sie in unserem Veran-
staltungskalender unter
www.amt-schrevenborn.de.

Für weitergehende Informationen wenden Sie sich bitte an:
das Team der Tourist-Info am Heikendorfer Hafen (Tel. 0431-6791030, info@kiel-sailing-city.de) oder
Kristin Reischke/Amt Schrevenborn (Tel. 0431-2409 140, kristin.reischke@amt-schrevenborn.de)

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HEIKENDORFER ANZEIGER - Amtliches Bekanntmachungsblatt des Ostseebades Heikendorf mit den Ortsteilen Altheikendorf, Neuheikendorf, Möltenort ...
Gemeinde Heikendorf

               Bekanntmachungen des Amtes
          Schrevenborn für die Gemeinde Heikendorf
    Die amtlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Heikendorf erfolgen durch Abdruck in dem gemeindlichen
    Bekanntmachungsblatt „Heikendorfer Anzeiger“, der in der Regel monatlich bis zum 5. Tag des Monats erscheint.
    In besonderen Veröffentlichungsfällen können zusätzliche Ausgaben herausgegeben werden. Ist der 5. Tag ein
    Sonnabend, Sonntag, Feiertag oder sonst arbeitsfreier Tag, tritt an seine Stelle der nächste nicht arbeitsfreie
    Werktag. Die gemeindliche Bekanntmachungsblatt wird kostenlos an alle Haushalte verteilt und sind ferner in der
    Amtsverwaltung, Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf, erhältlich; bei Versand wird das anfallende Porto erhoben.
    Ausgenommen sind die Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung einer Sitzung der Gemeindevertretung
    und amtliche Wahlbekanntmachungen, die im Internet erfolgen.

                                     Bekanntmachung
            über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 92
                       "Wohn- u. Geschäftshaus Am Schmiedeplatz"

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heikendorf hat in ihrer Sitzung am 18.08.2021 beschlossen,
den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 92 "Wohn- u. Geschäftshaus Am Schmiedeplatz" der
Gemeinde Heikendorf für den Bereich der Grundstücke Dorfstraße 2, der Flurstücke 110/17 (teil-
weise), 111/6 (teilweise) und 108/24, der Gemarkung Altheikendorf, Flur 5, der Gemeinde Heikendorf
aufzustellen.
Planungsziel der Aufstellung des
vorhabenbezogenen Bebauungs-
planes ist die bauplanungsrechtli-
chen Voraussetzungen für die
Umsetzung des Vorhabens zum
Bau eines Wohn- u. Geschäfts-
hauses mit der damit verbundenen
Herstellung der erforderlichen An-
zahl von Parkplätzen zu schaffen.
Der Geltungsbereich ist aus dem
nachstehend abgedruckten Plan-
auszug ersichtlich.

Dieser Beschluss wird hiermit be-
kannt gemacht.

Heikendorf, den 07.10.2021
Amt Schrevenborn
Die Amtsdirektorin
im Auftrag
gez. Böttcher

                                      Satzung
                       über die Erhebung einer Stellplatzsteuer
                in der Gemeinde Heikendorf (Stellplatzsteuersatzung)

Aufgrund des § 4 Abs. 1 S. 1 der Gemeindeordnung             S. 1 und Abs. 8, 18 des Kommunalabgabengesetzes
für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekannt-           des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der Fas-
machung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schleswig-Hol-                sung der Bekanntmachung vom 10.01.2005 (GVOBl.
stein 2003, S. 57) in der z. Zt. gültigen Fassung und        Schleswig- Holstein 2005, S. 27) in der z. Zt. gültigen
der §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2, 3 Abs. 1          Fassung, wird nach Beschlussfassung durch die

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HEIKENDORFER ANZEIGER - Amtliches Bekanntmachungsblatt des Ostseebades Heikendorf mit den Ortsteilen Altheikendorf, Neuheikendorf, Möltenort ...
Gemeinde Heikendorf
Gemeindevertretung vom 29.09.2021 folgende Sat-             3. die Kinder des nicht getrennt lebenden Ehe-
zung erlassen:                                                 gatten des Inhabers.
                       §1                                [8] Mietwert ist die im Kalenderjahr zu zahlende
           Einleitende Bestimmungen                          Standplatzmiete zuzüglich Nebenkostenpau-
                                                             schale. Sofern im Standplatzmietvertrag ledig-
Die Gemeinde Heikendorf erhebt eine Stellplatz-              lich eine Standplatzmiete bzw. eine
steuer als örtliche Aufwandsteuer im Sinne des Ar-           Standplatzmiete inklusive Nebenkostenpau-
tikels 105 Abs. 2 a des Grundgesetzes.                       schale ausgewiesen wird, gilt diese als Mietwert.
                                                         [9] Erhebungszeitraum ist ein Kalenderjahr.
                           §2
               Begriffsbestimmungen                                               §3
[1] Campingeinrichtungen sind Wohnwagen (insbe-           Steuergegenstand (steuerpflichtiger Stellplatz)
    sondere Wohnwagen, Wohnmobile und Mobil-             [1] Gegenstand der Steuer ist das Innehaben eines
    heime) und Campinghäuser im Sinne des § 1 der            steuerpflichtigen Stellplatzes im Gebiet der Ge-
    Camping- und Wochenendplatzverordnung.                   meinde Heikendorf.
[2] Stellplatz ist ein eigenes oder fremdes Grund-       [2] Steuerpflichtig ist der Stellplatz, wenn dieser
    stück auf einem Camping- oder Wochenend-                 zum Abstellen einer Campingeinrichtung für
    platz im Sinne des Landesnaturschutzgesetzes             einen nicht nur vorübergehenden Zeitraum für
    oder der Landesbauordnung. Satz 1 gilt für Teile         Zwecke der persönlichen Lebensführung des In-
    eines Grundstückes entsprechend.                         habers oder seiner Angehörigen vorgehalten
[3] Innehaben ist die objektive Möglichkeit, rechtlich       wird (Vorhalten zur Einkommensverwendung).
    und tatsächlich über einen Stellplatz verfügen zu        Nicht steuerpflichtig ist ein Stellplatz, wenn die-
    können. Die tatsächliche Ausübung der Verfü-             ser als reine Kapitalanlage vorgehalten wird
    gungsgewalt (insbesondere durch eine Nutzung)            (Vorhalten zur Einkommenserzielung). Eine reine
    ist nicht erforderlich.                                  Kapitalanlage liegt nur vor, wenn der Stellplatz
[4] Nicht nur vorübergehend ist ein Zeitraum, bei            ausschließlich zur Erzielung von Einkünften aus
    dem im Kalenderjahr die Summe von 49 Kalen-              Gewerbetretrieb oder von Einkünften aus Ver-
    dertagen überschritten wird. Die Kalendertage            mietung und Verpachtung im Sinne der ertrags-
    müssen keinen zusammenhängenden Zeitraum                 steuerlichen Vorschriften vorgehalten wird. Bei
    bilden.                                                  der Beurteilung der Frage, ob ein Stellplatz als
[5] Angehörige sind                                          reine Kapitalanlage vorgehalten wird, ist die Ge-
   1. die im § 15 der Abgabenordnung genannten               meinde nicht an die Feststellungen und Festset-
      Personen,                                              zungen der Finanzbehörden gebunden.
   2. der Partner einer Verantwortungs- und Ein-
      standsgemeinschaft (§ 7 Abs. 3 Nr. 2 Buch-                                   §4
      stabe c und Abs. 3 a des Zweiten Buches                               Steuerbefreiung
      Sozialgesetzbuch) und                              Das Innehaben eines steuerpflichtigen Stellplatzes
   3. der nicht dauernd getrennt lebende Lebens-         unterliegt nach Maßgabe des Beschlusses des Bun-
      partner (§ 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Ein-     desverfassungsgerichtes vom 11.10.2005 (BGBl. I
      getragene Lebenspartnerschaft).                    2005, S. 3387) nicht der Besteuerung, solange und
[6] Inhaber ist eine natürliche Person, der ohne         soweit
    Rücksicht auf den Rechtsgrund eine rechtliche        1. der Inhaber des steuerpflichtigen Stellplatzes ver-
    und tatsächliche Verfügungsgewalt über einen            heiratet ist und
    Stellplatz zusteht. Zu den in Satz 1 bezeichneten    2. von seinem Ehegatten nicht dauernd getrennt lebt
    Personen gehören insbesondere die                       und
   1. Eigentümer,                                        3. im Gebiet der Gemeinde Heikendorf eine Neben-
   2. Mieter,                                               wohnung im Sinne § 21 Abs. 3 Bundesmeldege-
   3. Pächter                                               setz innehat, die einen steuerpflichtigen Stellplatz
   eines Stellplatzes.                                      darstellt und
[7] Familienmitglieder des Inhabers sind                 4. die Nebenwohnung wegen der Bestimmungen
   1. der nicht getrennt lebende Ehegatte des Inha-         des § 22 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes nicht
      bers,                                                 als seine Hauptwohnung deklarieren kann und
   2. die Kinder des Inhabers und                        5. der nicht getrennt lebende Ehegatte des Inhabers

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Gemeinde Heikendorf
   des steuerpflichtigen Stellplatzes an einem ande-                             § 10
   ren Ort außerhalb des Gebietes der Gemeinde                           Entstehen der Steuer
   Heikendorf in der ehelichen Wohnung im Sinne           Die Stellplatzsteuer entsteht, soweit es sich nicht
   des § 22 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes lebt           um Vorauszahlungen handelt, mit Ablauf des Erhe-
   und                                                    bungszeitraumes, für den die Festsetzung vorge-
6. der steuerpflichtige Stellplatz vom Inhaber aus-       nommen wird.
   schließlich deshalb vorgehalten wird, um von ihr
   aus seiner beruflichen Tätigkeit nachzugehen.                                  § 11
Satz 1 gilt nur, wenn die berufliche Tätigkeit im                      Festsetzung der Steuer
Sinne des Satzes 1 Nr. 6 erforderlich und geeignet        Die Steuer wird, soweit es sich nicht um Vorauszah-
ist, um den Lebensunterhalt der Familienmitglieder        lungen handelt, nach Ablauf des Erhebungszeitrau-
des Inhabers zu sichern.                                  mes durch Steuerbescheid festgesetzt. Die Steuer
                                                          wird als Jahressteuer festgesetzt.
                          §5
               Vermutungsregelung                                                § 12
Zu Gunsten der Gemeinde Heikendorf wird wider-                             Vorauszahlungen
legbar vermutet, dass der Inhaber eines Stellplatzes      Der Steuerschuldner hat innerhalb eines Monats
diesen als steuerpflichtigen Stellplatz innehat. Es       nach Empfang des schriftlichen Steuerbescheides
obliegt dem Inhaber des Stellplatzes diese Vermu-         eine Vorauszahlung in Höhe der zu erwartenden
tung zu widerlegen und nachzuweisen, dass er den          Steuer für den Erhebungszeitraum zu entrichten.
Stellplatz nicht als steuerpflichtigen Stellplatz inne-   Die Vorauszahlungen auf die Steuer werden zu Be-
hat.                                                      ginn des Erhebungszeitraumes durch Steuerbe-
                          §6                              scheid festgesetzt. Entsteht die Steuerpflicht im
                  Steuerschuldner                         Laufe des Erhebungszeitraumes, werden die Vo-
[1] Schuldner der Stellplatzsteuer ist der Inhaber        rauszahlungen nach der Begründung der Steuer-
    des steuerpflichtigen Stellplatzes.                   pflicht durch Steuerbescheid festgesetzt.
[2] Sind mehrere Personen gemeinschaftlich Inha-
    ber eines steuerpflichtigen Stellplatzes, sind sie
    Gesamtschuldner.                                                              § 13
                                                                  Entstehen der Vorauszahlungen
                         §7                               Die Vorauszahlungen auf die Stellplatzsteuer ent-
            Besteuerungsgrundlagen                        stehen mit Beginn des Kalenderjahres, in dem die
Grundlage der Besteuerung ist der Mietwert des            Vorauszahlungen zu entrichten sind, oder, wenn die
steuerpflichtigen Stellplatzes.                           Steuerpflicht erst im Laufe des Kalenderjahres be-
                                                          gründet wird, mit der Begründung der Steuerpflicht.
                       §8
                    Steuertarif                                                 § 14
Die Steuer beträgt 8% des Mietwertes.                          Abrechnung über die Vorauszahlungen
                                                          Die für einen Erhebungszeitraum entrichteten Vo-
                             §9                           rauszahlungen werden auf die Steuerschuld für die-
               Steuerpflichtiger Zeitraum                  sen Erhebungszeitraum angerechnet.
[1]   Der steuerpflichtige Zeitraum fängt mit dem Be-
      ginn des Kalendermonats an, in das der Beginn                               § 15
      des Innehabens des steuerpflichtigen Stellplat-                           Fälligkeit
      zes fällt. Für die folgenden Erhebungszeiträume     [1] Die Steuer ist, soweit es sich nicht um Voraus-
      beginnt der steuerpflichtige Zeitraum jeweils am        zahlungen handelt, innerhalb eines Monats nach
      01.01. des Erhebungszeitraumes.                         Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig.
[2]   Der steuerpflichtige Zeitraum endet mit Ablauf      [2] Hatte der Steuerschuldner bis zur Bekanntgabe
      des Kalenderjahres, in dem der Inhaber                  des Bescheides über die Festsetzung von Vo-
1.    den Stellplatz nicht mehr als steuerpflichtigen         rauszahlungen bisher keine oder geringere Vo-
      Stellplatz innehat und                                  rauszahlungen für den Erhebungszeitraum zu
2.    diese Änderung der Gemeinde Heikendorf an-              entrichten, werden die Vorauszahlungen, die
      gezeigt hat.                                            sich nach dem bekannt gegebenen Vorauszah-

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Gemeinde Heikendorf
    lungsbescheid für die vergangenen Fälligkeits-                                § 18
    tage ergeben, innerhalb eines Monats nach Be-                        Datenverarbeitung
    kanntgabe des Steuerbescheides fällig.              Die Gemeinde Heikendorf verarbeitet nach den Vor-
[3] Ist die Steuerschuld größer als die Summe der       schriften des Landesdatenschutzgesetzes perso-
    anzurechnenden Vorauszahlungen, so ist der          nenbezogene und grundstücksbezogene Daten,
    Unterschiedsbetrag, soweit er den im Erhe-          soweit dies zur Durchführung dieser Satzung erfor-
    bungszeitraum fällig gewordenen, aber nicht         derlich ist.
    entrichteten Vorauszahlungen entspricht, sofort,                              § 19
    im Übrigen innerhalb eines Monats nach Be-                        Dynamische Verweisung
    kanntgabe des Steuerbescheids zu entrichten         Soweit in dieser Satzung bundes- und landesrecht-
    (Abschlusszahlung).                                 liche Vorschriften in Bezug genommen werden, sind
[4] Ist die Steuerschuld kleiner als die Summe der      diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
    anzurechnenden Vorauszahlungen, so wird der
    Unterschiedsbetrag nach Bekanntgabe des                                       § 20
    Steuerbescheids durch Erstattung ausgeglichen.                      Ordnungswidrigkeiten
                                                        [1] Ordnungswidrig handelt, wer eine leichtfertige
                          § 16                               Abgabenverkürzung (§ 18 Abs. 1 KAG) oder Ab-
        Anzeige- und Mitwirkungspflichten                     gabengefährdung (§ 18 Abs. 2 KAG) vornimmt.
[1] Der Beginn des Innehabens eines steuerpflich-       [2] Ordnungswidrig im Sinne des § 18 Abs. 2 Nr. 2
    tigen Stellplatzes ist innerhalb eines Monats bei        KAG handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
    der Gemeinde Heikendorf anzuzeigen.                    1. entgegen § 16 Abs. 1 den Beginn des Inneha-
[2] Die §§ 149 bis 153 der Abgabenordnung sind                bens eines steuerpflichtigen Stellplatzes nicht
    entsprechend anzuwenden.                                  oder nicht rechtzeitig bei der Gemeinde Heiken-
                                                              dorf anzeigt,
                       § 17                                2. entgegen § 17 Abs. 1 die geforderten Auskünfte
            Mitwirkungspflichten Dritter                       nicht, nicht rechtzeitig, nicht vollständig oder
[1] Die Betreiber von Camping- und Wochenend-                 unzutreffend erteilt,
    plätzen haben der Gemeinde Heikendorf auf              3. entgegen § 17 Abs. 2 die geforderten Auskünfte
    Verlangen Auskunft über die Inhaber der Stell-            nicht in elektronischer Form übermittelt.
    plätze sowie über weitere im Zusammenhang
    mit der Festsetzung der Steuer erforderliche                                  § 21
    Daten zu erteilen. Die Verpflichtung zur Aus-                            Inkrafttreten
    kunftserteilung umfasst insbesondere die Über-      [1] Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.07.2019
    mittlung folgender Daten der Inhaber der                in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Er-
    Stellplätze                                             hebung einer Stellplatzsteuer in der Gemeinde
                                                            Heikendorf vom 18.06.2020 außer Kraft.
   1. Vornamen                                          [2] Die Steuerpflichtigen dürfen aufgrund dieser
   2. Familiennamen                                         Satzung gem. § 2 Absatz 2 Satz 3 KAG für die
   3. akademische Grade                                     Veranlagungszeiträume vom 01.07.2019 bis zum
   4. Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl,          31.12.2019, vom 01.01.2020 bis zum
      Wohnort)                                              31.12.2020 und vom 01.01.2021 bis zum
   5. Beginn und Ende des Innehabens des Stell-             31.12.2021 nicht ungünstiger gestellt werden als
      platzes                                               nach den bisherigen Satzungsregelungen.
   6. Größe des Stellplatzes                            Heikendorf, 30.09.2021
   7. Höhe der geschuldeten Vergütung für die
      Überlassung des Stellplatzes.                     Gemeinde Heikendorf
[2] Auf Verlangen der Gemeinde Heikendorf sind die      Der Bürgermeister
    Daten nach Abs. 1 in elektronischer Form zu         gez. Peetz
    übermitteln.                                        Heikendorf, 01.10.2021
                                                        Amt Schrevenborn
[3] Auskunfts- und Mitwirkungspflichten nach an-        Die Amtsdirektorin
    deren Rechtsvorschriften bleiben unberührt.         Im Auftrag
                                                        gez. Christiansen

                                                                                                              11
Gemeinde Heikendorf
  1. Änderung der Ordnung und Entgeltordnung für die Vermietung von
                   Strandkörben am Hauptstrand der
              Gemeinde Heikendorf (Strandkorbordnung)

Aufgrund der §§ 27 Abs. 1 Satz 2 und 28 Ziffer 13        a.) Tageskarte                       8,00 Euro
der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in            b.) Tageskarte bis 14.00 Uhr         4,00 Euro
der Fassung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. 2003,           c.) Tageskarte ab 14.00 Uhr          4,00 Euro
S. 57) zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Mai         d.) Wochenkarte                     40,00 Euro
2021 (GVOBl. S. 566) wird nach Beschlussfassung          e.) Saisonkarte
durch die Gemein-devertretung vom 29.09.2021                 (01.05. bis 30.09.)            240,00 Euro
folgende 1. Änderung der Ordnung und Entgeltord-
nung für die Vermietung von Strandkörben am                                  II.
Hauptstrand der Gemeinde Heikendorf erlassen:         Diese 1. Änderung der Ordnung und Entgeltord-
                         I.                           nung für die Vermietung von Strandkörben am
Die Ordnung und Entgeltordnung für die Vermie-        Hauptstrand der Gemeinde Heikendorf tritt zum
tung von Strandkörben am Hauptstrand der Ge-          01.01.2022 in Kraft.
meinde Heikendorf (Strandkorbordnung) vom             Heikendorf, 30.09.2021
14.03.2019 wird wie folgt geändert:                   Gemeinde Heikendorf
                                                      Der Bürgermeister
                       §3                             gez. Peetz
 Bemessung und Höhe Entgelte, Verlängerung
                   der Mietzeit                       Heikendorf, 01.10.2021
(2) Für die Vermietung von Strandkörben am            Amt Schrevenborn
    Hauptstrand in Möltenort werden die Entgelte      Die Amtsdirektorin
    einschließlich Mehrwertsteuer wie folgt festge-   Im Auftrag
    setzt:                                            gez. Christiansen

       Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die Erhebung einer
              Tourismusabgabe in der Gemeinde Heikendorf
                        (Tourismusabgabesatzung)

Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeord-           men gedeckt wird, wird durch die Tourismus-
nung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom            abgabe zu 70 v. H. finanziert. Die Gemeinde
28. Februar 2003 (GVOBl. 2003, S. 57) zuletzt ge-         Heikendorf trägt 30 v. H. des nicht aus ande-
ändert durch Gesetz vom 25. Mai 2021 (GVOBl. S.           ren Einnahmen gedeckten Aufwandes für die
566) und der §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 Satz 1 und 10          Tourismuswerbung.
Abs. 6 - 9 des Kommunalabga-bengesetztes des                                  §4
Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der                    Abgabesatz und Abgabenhöhe
Bekanntmachung vom 10. Januar 2005 (GVOBl.            (1) Der Abgabesatz wird dadurch ermittelt, dass
2005, S. 27), zuletzt geändert durch Gesetz vom           der zu deckende Aufwand im Sinne des § 1
25. Mai 2021 (GVOBl. S. 566) wird nach Be-                Abs. 2 und 3 dieser Satzung durch die Summe
schlussfassung durch die Gemeindevertretung               aller Maßstabseinheiten dividiert wird. Der Ab-
vom 29.09.2021 folgende Satzung erlassen:                 gabesatz beträgt 2,12 v. H.
                        I.
Die Satzung über die Erhebung einer Tourismus-                                II.
abgabe in der Gemeinde Heikendorf (Tou-rismus-        Diese Satzung tritt zum 01.01.2022 in Kraft.
abgabesatzung) vom 12.11.2020 in der Fassung          Heikendorf, 30.09.2021
vom 06.05.2021 wird wie folgt geän-dert:              Gemeinde Heikendorf
                        §1                            Der Bürgermeister
    Allgemeine Erhebungsvoraussetzungen               Gez. Peetz
(3) Der gemeindliche Aufwand für die Tourismus-
    werbung, soweit er nicht aus anderen Einnah-      Heikendorf, 01.10.2021

12
Gemeinde Heikendorf
Amt Schrevenborn
Die Amtsdirektorin
Im Auftrag
gez. Christiansen

      Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die Erhebung einer
       Kurabgabe in der Gemeinde Heikendorf (Kurabgabesatzung)

Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeord-                            §1
nung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom          Allgemeine Erhebungsvoraussetzungen
28. Februar 2003 (GVOBl. 2003, S. 57) zuletzt ge-   (2) Der gemeindliche Aufwand für die Herstellung,
ändert durch Gesetz vom 25. Mai 2021 (GVOBl.            Verwaltung und Unterhaltung der zu Kur- und
S. 566) und der §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 Satz 1 und        Erholungszwecken bereitgestellten öffentli-
10 Abs. 1 – 4 des Kommunalabga-bengesetztes             chen Einrichtungen wird durch die Kurabgabe
des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung            zu 40 v. H. gedeckt.
der Bekanntmachung vom 10. Januar 2005                                      II.
(GVOBl. 2005, S. 27), zuletzt geändert durch Ge-    Diese Satzung tritt zum 01.01.2022 in Kraft.
setz vom 25. Mai 2021 (GVOBl. S. 566) wird nach     Heikendorf, 30.09.2021
Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung       Gemeinde Heikendorf
vom 29.09.2021 folgende Satzung erlassen:           Der Bürgermeister
                                                    gez. Peetz
                       I.
Die Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe       Heikendorf, 01.10.2021
in der Gemeinde Heikendorf vom 22.11.2018 in        Amt Schrevenborn
der Fassung vom 13.02.2020 wird wie folgt geän-     Die Amtsdirektorin
dert:                                               Im Auftrag
                                                    gez. Christiansen

       Satzung zur 3. Änderung der Satzung über die Erhebung von
         Strandbenutzungsgebühren und Strandkurabgabe in der
             Gemeinde Heikendorf (Strandgebührensatzung)

Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeord-     (2) Der gemeindliche Aufwand für die Herstellung,
nung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom          Verwaltung und Unterhaltung der zu Kur- und
28. Februar 2003 (GVOBl. 2003, S. 57) zuletzt ge-       Erholungszwecken bereitgestellten öffentli-
ändert durch Gesetz vom 25. Mai 2021 (GVOBl.            chen Einrichtungen wird durch die Strandbe-
S. 566) und der §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 Satz 1, 6         nutzungsgebühren und die Strandkurabgabe
Abs. 1 – 4 und 10 Abs. 1 – 4 des Kommunalabga-          zu 40 v. H. gedeckt.
bengesetztes des Landes Schleswig-Holstein in
der Fassung der Bekannt-machung vom 10. Ja-                                II.
nuar 2005 (GVOBl. 2005, S. 27), zuletzt geändert    Diese Satzung tritt zum 01.01.2022 in Kraft.
durch Gesetz vom 25. Mai 2021 (GVOBl. S. 566)       Heikendorf, 30.09.2021
wird nach Beschlussfassung durch die Gemein-        Gemeinde Heikendorf
devertretung vom 29.09.2021 folgende Satzung        Der Bürgermeister
erlassen:                                           gez. Peetz
                        I.
Die Satzung über die Erhebung von Strandbenut-      Heikendorf, 01.10.2021
zungsgebühren und Strandkurabgabe in der Ge-
meinde Heikendorf vom 14.03.2019 in der             Amt Schrevenborn
Fassung vom 12.11.2020 wird wie folgt geän-dert:    Die Amtsdirektorin
                       §1                           Im Auftrag
    Allgemeine Erhebungsvoraussetzungen             gez. Christiansen

                                                                                                   13
Gemeinde Heikendorf

                Mitteilungen der Gemeinde Heikendorf
 Die Gemeinde Heikendorf unterrichtet an dieser Stelle u.a. über die Sitzungstermine der Gemeindevertretung und
 der öffentlichen Ausschusssitzungen. Die örtliche Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung einer Sitzung
 der Gemeindevertretung erfolgt durch die Bereitstellung im Internet unter:
 www.amt-schrevenborn.de/Gemeinden/Heikendorf/Amtliche-Bekanntmachungen

                                Öffentliche Sitzungen / Sitzungstermine
              Vorbehaltlich von Änderungen werden folgende Termine mitgeteilt:

              Tag                  Datum                   Uhrzeit      Sitzung
              Mittwoch             10.11.2021              19:00 Uhr    Bau- und Umweltausschuss
              Dienstag             16.11.2021              19:00 Uhr    Wirtschafts- und Verkehrsausschuss
              Montag               22.11.2021              19:00 Uhr    Bildungs- und Sozialausschuss
              Samstag              27.11.2021              10:00 Uhr    29. Sitzung der Gemeindevertretung

 Sitzungsort: Mensa der offenen Ganztagsschule, Schulredder 3a, Heikendorf.
 Die Tagesordnung(en) der Sitzungen(en) können im Rathaus oder Internet eingesehen werden.

                                                                  Sozialstation
                                                                  der Gemeinde Heikendorf
                                                                  Kostenlose und unabhängige
                                                                  Informations-/ Beratungsstelle
         Wir begleiten schwerkranke,                              bei Krankheit und Pflegebedarf
          sterbende und trauernde
          Menschen ehrenamtlich.                                  Anprechpartnerin              Öffnungszeiten
                                                                  Marion Marx         Di. + Fr. 9.00-12.00 Uhr
                  Ansprechpartnerinnen:
                                                                  0431 / 23988275          Do. 14.00-18.00 Uhr
      Petra Bleicken, 1. Vorsitzende, Tel. 0431-2 49 53
     Ortrun Lohsen, 2. Vorsitzende, Tel. 0431-2 48 39 21          Seniorenzentrum Rehmgarten · Langer Rehm 16

14
Gemeinde Heikendorf

  Nächste Schadstoffsammlung in Heikendorf
  am 12. November 2021, Ort: Parkplatz Schulredder,
  Freitag, 13:30 Uhr – 15:00 Uhr

                            Weihnachtshilfswerk 2021
Liebe Heikendorferinnen und Heikendorfer,           gen, wird automatisch eine Spendenbescheini-
                                                    gung ausgestellt.
auch in diesem Jahr möchten wir wieder auf das      Das Spendenaufkommen wird selbstverständ-
bereits zur Tradition gewordene Weihnachts-         lich ausschließlich den Heikendorfer Einwohne-
hilfswerk hinweisen, das es sich zur Aufgabe ge-    rinnen und Einwohnern zugutekommen.
macht hat, zum Weihnachtsfest allen
Heikendorfer Mitbürgerinnen und Mitbürgern          Bitte helfen Sie auch in diesem Jahr durch
eine kleine Freude zu bereiten, die infolge von     Ihre Spende!!
Krankheit, Alter, Einsamkeit, Trauer, Flucht oder
wirtschaftlicher Not der gemeinschaftlichen Zu-     Achtung – eine wichtige Mitteilung an alle
wendung und Hilfe bedürfen.                         ALG II-Bezieher/innen:
                                                    Wer Leistungen vom Jobcenter Kreis Plön nach
Deshalb bitten wir um Ihre Spende!                  dem Sozialgesetzbuch II, das so genannte „Ar-
Spenden können Sie auf folgende Konten der          beitslosengeld II“, erhält und seinen Hauptwohn-
Amtskasse des Amtes Schrevenborn einzahlen:         sitz in Heikendorf hat, gehört zu dem
                                                    Personenkreis, der aus dem Weihnachtshilfs-
HypoVereinsbank IBAN:                               werk bedacht werden kann.
DE 33 2003 0000 0613 6245 35                        Da dieser Personenkreis der Gemeindeverwal-
Förde Sparkasse IBAN:                               tung mangels Zuständigkeit für diese Leistungs-
DE 38 2105 0170 0100 2144 44                        art nicht bekannt ist, möge sich jede/r
Kieler Volksbank eG IBAN:                           Betreffende/r, die/der eine Spende aus dem
DE 59 2109 0007 0059 9000 08                        Hilfswerk erhalten möchte, unter Vorlage des
                                                    gültigen Arbeitslosengeld II-Bescheides schrift-
Die Überweisungen sind - wie immer - gebüh-         lich oder persönlich bei Frau Schaarschmidt in
renfrei.                                            Zimmer 1.18 im I. Obergeschoss des Rathauses
Für Spenden, die den Betrag von 200 € überstei-     melden.

 Unser geschätzter ehemaliger Kollege

                                         Peter Haack
 ist am 15.08.2021 im Alter von 82 Jahren verstorben. Er war vom 01.09.1980 bis 31.05.2000 als
 Gemeindearbeiter/Gärtner auf dem Bauhof der Gemeinde Heikendorf tätig. Durch diese Tätigkeit
 war er auch vielen Bürgerinnen und Bürgern mit seiner stets freundlichen und hilfsbereiten Art
 gut bekannt.
 Die Gemeindevertretung und die Kollegenschaft nehmen große Anteilnahme und drücken seiner
 Familie ihr tiefes Mitgefühl aus.

   Für die Gemeinde Heikendorf                                Für die Mitarbeiter*innen
            Tade Peetz                                             Reinhard Stahl
           Bürgermeister                                             Personalrat

                                                                                                  15
Gemeinde Heikendorf

     Unsere geschätzte ehemalige Gemeindevertreterin

                                      Elisabeth Scharafat

     ist am 15.09.2021 im Alter von 83 Jahren verstorben. Sie war von 2008 bis 2013 als Gemeinde-
     vertreterin im Wirtschafts- und Verkehrsausschuss, Wahlprüfungsausschuss und Bildungs- und
     Sozialausschuss aktiv tätig und hat die Belange der Gemeinde Heikendorf maßgeblich mitge-
     staltet. Außerdem war Elisabeth Scharafat von 2006 bis 2013 die 3. stellvertretende Bürgermeis-
     terin. Die Gemeindevertretung Heikendorf nimmt große Anteilnahme und drückt ihrer Familie ihr
     tiefes Mitgefühl aus.
            Gemeinde Heikendorf
                 Tade Peetz
                Bürgermeister

                           Berichte aus der Gemeinde
     Wohnquartier Krischansbarg: Gemeindevertretung fasst Beschluss zur Aufstellung des
        B-Plans Nr. 82 - auch Geschosswohnungsbau und Sozialwohnungen geplant

Heikendorfs Gemeindevertretung hat jetzt die          eine Pflegeeinrichtung sowie die Ausweisung
planungsrechtlichen Voraussetzungen (12. Än-          von Gewerbeflächen („kleines Gewerbegebiet“).
derung des Flächennutzungsplans/Aufstellung           Mit dem Aufstellungsbeschluss und dem festge-
des Bebauungsplans Nr. 82) für ein größeres           legten Rahmen steht die Gemeinde ganz am An-
Neubaugebiet am Krischansbarg geschaffen. Als         fang der Planung. Im weiteren Verfahren, so
gemeindliche Vorgaben für den Investor, die           erläuterte Bauausschuss-Vorsitzender Hans-
LEG Entwicklung GmbH, sind in dem gemisch-            Herbert Pohl den Zuhörern, werde „die noch
ten Wohngebiet neben Einzel-, Doppel- und Rei-        weiße Fläche auf dem Plan in vielfältiger Weise
henhäusern auch Geschosswohnungen mit                 mit Ideen gefüllt“, geht es dann auch um Detail-
einem Anteil förderfähiger Sozialwohnungen vor-       fragen, die konkretisiert werden. Das gilt bei-
gesehen. Weitere Planungsziele sind Betreu-           spielsweise auch für das Thema Energie-
ungsangebote für pflegebedürftigen Personen in        versorgung.
Form von Wohngruppen etwa oder alternativ

                      Geplante Gründung einer Wohnungsbaugenossenschaft

Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen wollten        trag der SPD-Fraktion die angestrebte Gründung
schon jetzt im frühen Planungsstadium „ein Sig-       einer Baugenossenschaft. Hintergrund: In Hei-
nal setzen“ und hatten beantragt, fossile Brenn-      kendorf ist das Angebot an Sozialwohnungen
stoffe im Wohnquartier Krischansbarg grund-           und bezahlbarem Wohnraum unzureichend. Eine
sätzlich auszuschließen. Nach längerer Diskus-        Baugenossenschaft soll hier Abhilfe schaffen.
sion, in der sich alle einig waren was eine klima-    Diese könnte mit Unterstützung der Gemeinde
neutrale Ausrichtung in dem Neubaugebiet              für ein Kontingent an Sozialwohnungen und frei
betrifft, setzt man nun zunächst auf die Expertise    finanzierten Wohnungen für Senioren, Familien
von Fachleuten und verwies das Thema zur wei-         und Einzelpersonen sorgen (siehe dazu auch
teren Beratung in den Fachausschuss.                  den ausführlichen Bericht auf Seite 23).
Ebenfalls einstimmig beschlossen wurde auf An-

          Fördekooperation, 1. Nachtragshaushalt 2021, neuer Kinder- und Jugendbeirat

Die seit 2018 bestehenden Kooperation zwischen der Landeshauptstadt Kiel und aktuell 74 Gemein-
den rund um die Kieler Förde wird fortgesetzt.

16
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18
Gemeinde Heikendorf
Heikendorf stimmte der neuen Kooperations-        Fehlbetrag von rund 2,8 Millionen Euro gegen-
vereinbarung für die Förderegion Kiel und Um-     über den ursprünglich veranschlagten 3,1 Millio-
land zu. Die Fortschreibung läuft auf unbe-       nen Euro aus.
stimmte Zeit, kann jedoch mit einer Frist von     Nach dem Rückzug von Regina Bothur aus der
sechs Monaten jährlich zum Jahresende gekün-      Gemeindevertretung wurde Thure Spitz auf Vor-
digt werden. Inhaltliche Schwerpunkte sind        schlag der UWH-Fraktion zum neuen 3. stellver-
neben tagesaktuellen Themen insbesondere die      tretenden Bürgermeister gewählt. Den Sitz im
Bereiche Wohnbau- und Wirtschaftsentwick-         Verwaltungsrat der Gemeindewerke Heikendorf
lung, regionale Verkehrs- bzw. Mobilitätspro-     übernimmt Christiane Enders (Stellvertretung:
jekte, Kooperationen bei Kinderbetreuungs- und    Dr. Ulrich Goll). In die Fachausschüsse rücken
Schulangeboten. Wegen ihrer weiter                Thure Spitz (Finanz- und Lenkungsausschuss/
zunehmenden Bedeutung bilden die Themen Kli-      Vertretung: Dr. Ulrich Goll), Dr. Manfred Ducha-
maschutz und Klimaanpassung weitere               teau (Bau- und Umweltausschuss/Stellvertre-
Arbeitsschwerpunkte ebenso wie die Digitalisie-   tung:     Christiane     Enders)     nach.     Im
rung und der Breitbandausbau. Der jährlich Bei-   Amtsausschuss ist jetzt Bianca Thode für die
trag Heikendorfs beläuft sich auf knapp 900       UWH vertreten (Stellvertretung: Dr. Manfred Du-
Euro.                                             chateau).
Das Neubauprojekt Wohn- und Geschäftshaus         Der neue Kinder- und Jugendbeirat hat sich
Dorfstraße 12 (früherer Fischladen bzw. zuletzt   nach seiner Wahl konstituiert und Oke Groth
Flüchtlingstreff) in der Heikendorfer Ortsmitte   zum neuen 1. Vorsitzenden gewählt. 2. Vorsit-
wird den Bauausschuss nochmals beschäftigen.      zender ist Arthur Kars. Den Vorstand komplettie-
Nach derzeitigem Planungsstand sollen ein         ren Lina Peill (1. Sprecherin) Mareike von
Fischgeschäft im Erdgeschoss sowie vier Miet-     Oldenburg (2. Sprecherin) und Marie Eschen-
wohnungen in zwei Obergeschossen entstehen.       bach (Schriftführerin).
Der Investor möchte sein Projekt nun um ein       Zu Beginn der Sitzung wurde der im Alter von 83
Staffelgeschoss erweitern.                        Jahren verstorbenen ehemaligen Gemeindever-
Das Defizit des Gemeindehaushaltes 2021 wird      treterin Elisabeth Scharafat gedacht, die von
gemäß 1. Nachtragshaushalt nicht ganz so          2008 bis 2013 in verschiedenen Fachausschüs-
hoch ausfallen wie noch zu Jahresbeginn ge-       sen aktiv tätig und von 2006 bis 2013 stellvertre-
plant. Das Zahlenwerk weist nunmehr einen         tende Bürgermeisterin war. (ck)

Einheitsbuddeln auf dem Heidberg in Heikendorf – Pflanzaktion als Beitrag zum Klimaschutz

Auf dem Heikendorfer
Heidberg wurde am
Tag der deutschen
Einheit zehn weitere
„Klimabäume“ (gegen
Trockenheit resistente
Laubbäume)          ge-
pflanzt. Bei der Ge-
meinschaftsaktion
griffen Vertreter*innen
der drei Gilden, des
Naturschutzvereins
VEFPU, von HGV und
Ortshandwerkerschaft
sowie aller Parteien in
der Gemeindevertre-
tung zum Spaten. Für
die notwendigen Vor-                                                                     Foto: RB
arbeiten hatte der

                                                                                                 19
Gemeinde Heikendorf
Amtsbetriebshof Schrevenborn gesorgt. Seit-        fen worden war, wurden auf dem Heidberg mitt-
dem das Einheitsbuddeln bei den zentralen Fei-     lerweile rund 30 Bäume gepflanzt. Ein beschrif-
erlichkeiten zur Einheit 2019 in Schles-           teter Findling erinnert an den Einheitstag
wig-Holstein als Mitmachaktion ins Leben geru-

        Baustellen im Neuheikendorfer Weg und Schulredder - Einschränkungen für
                                alle Verkehrsteilnehmer

Bis voraussichtlich Ende Februar 2022 kann es      der Sportanlage im Bereich der Bushaltestelle
für alle Verkehrsteilnehmer wegen Bauarbeiten      am Grasweg Teile von Parkflächen für die Abla-
im Neuheikendorfer Weg zwischen den Straßen        gerung von Baumaterial reserviert werden.
Dreangel und Grasweg zu vorübergehenden Ein-       Auch im Schulredder sollten sich bis aller Vo-
schränkungen kommen. Grund ist eine Erneue-        raussicht nach 17. Dezember vor allem Schul-
rung der Trinkwasserleitung im Auftrag der         kinder auf Beeinträchtigungen bei ab-
Gemeindewerke Heikendorf. Für die Baumaß-          schließenden Leitungs- und Hausanschlussar-
nahme, die in Teilabschnitten von 50- 60 Metern    beiten im Zuge der Gasnetz-Erweiterung der
Länge erfolgt, müssen am Neuheikendorfer Weg       Kieler Stadtwerke einstellen.
in Höhe Schule und auf dem vorderen Parkplatz

                 Ehrung und Beförderungen bei der Feuerwehr Altheikendorf

Die Jahreshauptversammlung der Ortsfeuerwehr       und André Michalk (alle 40 Jahre) sowie Jürgen
Altheikendorf stand ganz im Zeichen von Ehrun-     Zuleger (50 Jahre). Hartmut Sellke wurde in die
gen und Beförderungen. Für 25 Jahre aktiven        Ehrenabteilung aufgenommen.
Dienst wurde Jan Benk von Bürgermeister Tade       Auf der Beförderungsliste standen Karsten Wal-
Peetz mit dem Brandschutzehrenzeichen in Sil-      lath, der vom stellvertretenden Kreiswehrführer
ber ausgezeichnet.                                 Olaf Meier-Lürsdorf zum Hauptbrandmeister be-
Kreisjugendfeuerwehrwart Jürgen Ohrt verlieh       fördert wurde, Nils Büchner und Sven Martensen
Nils Büchner für seine Leistungen beim Aufbau,     (beide jetzt Oberlöschmeister). Außerdem beför-
der Ausbildung und der Förderung der Jugend-       dert wurden von Gemeindewehrführer Jens Will-
feuerwehr die Leistungsspange in Silber. Orts-     rodt Peter Lühr (jetzt Oberfeuerwehrmann), Majid
wehrführer Karsten Wallath dankte den beiden       Zare, der sein Probejahr absolviert hat und jetzt
ehemaligen Jugendfeuerwehrwarten Nils Büch-        Feuerwehrmann ist, sowie Jugendfeuerwehrwart
ner und Björn Wellm für ihr langjähriges Engage-   Daniel Braatz (Hauptfeuerwehrmann/3 Sterne).
ment in dieser Funktion von 2009 bis 2021. Für     (CK)
runde Feuerwehrdienstjahre geehrt wurden au-
ßerdem Joris Taube (seit 10 Jahren dabei), Jan
Benk (30 Jahre), Klaus Ahrens, Michael Holst

                                                                                  Fotos: Feuerwehr

20
21
seit 1888
                                                            seit

                       Holz-Dahlinger
                       Holz-Dahlinger
                       Sägewerk
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Gemeinde Heikendorf
                        Eine Baugenossenschaft für Heikendorf

In Heikendorf herrscht erheblicher Mangel an be-       •   bis zu 2.792 € für drei Personen
zahlbarem Wohnraum insbesondere im Bereich             •   bis zu 3.300 € für vier Personen
der Miet-/Geschosswohnungen.                           •   bis zu 3.858 € für fünf Personen
Frei finanzierter Wohnraum hat mittlerweile Miet-
preise von deutlich über 12,00 €/m2 und Kauf-        Sollte das Einkommen bis zu 20% höher sein, so
preise von 4.000 €/m2 und mehr erreicht. Werte,      besteht immer noch ein Anspruch auf eine nach
die für "Normalverdiener" fast unerschwinglich       dem 2. Förderweg geförderte Wohnung. Diese
sind.                                                Wohnungen könnte eine Genossenschaft nach
Ebenso ist Heikendorf mit seiner deutlich älteren    derzeitigem Stand für 7,80 €/m2 anbieten.
Einwohnerschaft im Bereich Betreuung und             Ohne Einkommensgrenze wären frei finanzierte
Pflege stark unterversorgt. Die Zahl der Hei-        Wohnungen, die nach derzeitigem Stand 10,00
ken¬dorfer und vor allem Heikendorferin¬nen          €/m2 kosten werden.
über 80 Jahre ist seit 2015 um 500 auf fast 1.200
Menschen angewachsen. Weitere 1.200
Perso¬nen sind älter als 70 und noch einmal
1.200 älter als 60 Jahre.
Viele dieser Menschen wohnen in Häusern, die
einmal für eine größere Familie geplant wurden.
Sie würden sich gerne verändern, so dass in
ihren Häusern auch jüngere Familien eine Bleibe
finden könnten. Es fehlt aber an geeigneten Al-
ternativen. Sowohl an Wohnungen in einem Um-
feld der kurzen Wege, also möglichst in der
Ortsmitte, wie auch an der Betreuung. Heute          Hier könnten bezahlbare Wohnungen entstehen
vielleicht nur durch Hilfe im Haushalt, morgen
oder übermorgen durch unterstützende Pflege in       Ähnlich wären die Mieten für Appartements an-
den eigenen vier Wänden.                             zusetzen, die für Betreuung und Pflege vorgese-
Aber auch jüngere Menschen sind auf der Suche        hen sind und zusätzlich zum etwas kleineren
nach bezahlbarem Wohnraum. Sei es, dass sie          Wohnraum Gemeinschaftsflächen erhalten.
das Elternhaus verlassen wollen, um auf eigenen      Allen Mieten wäre zu eigen, dass sie im Laufe
Beinen zu stehen, sei es, weil sie einen Arbeits-    der Jahre nur sehr moderat angehoben wer¬den
platz in Heikendorf haben, zu dem sie mangels        müssen, da den Löwenanteil der Kosten die
erschwinglicher Mieten pendeln müssen. Und           Fi¬nanzierung ausmacht, die über viele Jahre mit
nicht zuletzt sind Wohnungen für Familien mit        konstanten Zins- und Tilgungsleistungen zu
mehr als einem Kind in Heikendorf absolute           Buche schlägt.
Mangelware.                                          Alle Wohnungen wären altersgerecht ausgestat-
Hier kann und will eine Baugenossenschaft Ab-        tet, also barrierearm, mit Aufzug und Balkonen
hilfe schaffen.                                      oder kleinen Terrassen.
Mit Hilfe der öffentlichen Fördermöglichkeiten ist   Warum also nicht machen?
es auch heute noch möglich, Wohnraum aber            Die Gemeindevertretung hat auf Ihrer Sitzung am
auch Pflegemöglichkeiten zu schaffen, die zu         29.09. einstimmig beschlossen, die Gründung
Recht als "bezahlbar" bezeichnet werden kön-         einer solchen Genossenschaft zu unterstützen.
nen.                                                 Dies sowohl mit einer Anschubfinanzierung, wie
Nach den derzeitigen Richtlinien ist das für Per-    auch bei der Suche bzw. Bereitstellung geeigne-
sonen oder Familien, die Anrecht auf einen           ter Grundstücke.
Wohnberechtigungsschein haben eine Kaltmiete         Ein solches Grundstück wäre z.B. die Fläche der
von 6,10 € / m2.                                     ehemaligen Grund- und Hauptschule. Hier, mit-
Die monatlichen Nettoeinkommensgrenzen lie-          ten im Ort gelegen, wären etwa. 5.000 m2 Wohn-
gen hier bei (Quelle Arge eV - IB.SH)                fläche so unterzubringen, dass der schöne
   • bis zu 1.700 € für Alleinstehende               Baumbestand weitgehend erhalten bleiben
   • bis zu 2.400 € für zwei Personen                könnte.

                                                                                                  23
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