HEIKENDORFER ANZEIGER - Amtliches Bekanntmachungsblatt des Ostseebades Heikendorf mit den Ortsteilen Altheikendorf, Neuheikendorf, Möltenort ...
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HEIKENDORFER ANZEIGER Foto: Simone Kanieß Amtliches Bekanntmachungsblatt des Ostseebades Heikendorf mit den Ortsteilen Altheikendorf, Neuheikendorf, Möltenort, 11/2021 Kitzeberg und Schrevenborn und Amtliches Bekanntmachungsblatt Amt Schrevenborn
STIFTUNG U-BOOT-EHRENMAL MÖLTENORT Sitz Heikendorf E-Mail: info@ubootehrenmal.de Internet: www.ubootehrenmal.de Facebook: www.facebook.com/Ubootehrenmal Gedenkstunde zum Volkstrauertag 2021 am U-Boot-Ehrenmal in Möltenort Die Stiftung U-Boot-Ehrenmal Möltenort, der und der Leitende katholische Militärdekan Mon- Verband Deutscher Ubootfahrer e.V. (VDU) und signore Rainer Schadt sprechen. Das Totenge- die Ubootkameradschaft Kiel e.V. richten zu- denken wird eine Soldatin oder ein Soldat des 1. sammen mit dem Volksbund Deutsche Kriegs- Ubootgeschwader vortragen. gräberfürsorge e.V. (VDK) und der Gemeinde Nach den Kranzniederlegungen endet die Ge- Heikendorf am Samstag, dem 13. November denkstunde gegen 15:00 Uhr mit einem Rund- 2021, um 14:00 Uhr, am U-Boot-Ehrenmal in gang durch das Ehrenmal. Für geladene Gäste Möltenort eine Gedenkstunde mit Kranznie- wird anschließend im "Cafe Röhrskroog" in Möl- derlegung für alle auf See gebliebenen tenort eine Kaffeetafel gedeckt sein. Ubootfahrer und alle Toten beider Weltkriege Die Veranstaltung wird unter Beachtung der ak- aus. Die Gedenkstunde wird vom 1. Ubootge- tuell gültigen COVID-19-Beschränkungen durch- schwader aus Eckernförde unterstützt. Musika- geführt (z.B. 3G-Regel). Falls aufgrund lisch untermalt wird die Veranstaltung von einer behördlicher Vorgaben erforderlich, werden die Abordnung des Marinemusikkorps Kiel. Veranstalter rechtzeitig ein Hygiene-Konzept er- Die Begrüßungsansprache wird der Vorsitzende arbeiten und darüber informieren. des Stiftungsrates der Stiftung U-Boot- Ehrenmal Möltenort, Kapitän zur See a.D. Rupert Bischoff, hal- ten. Die Gedenkrede hält in diesem Jahr der Kommandeur des 1. Ubootge- schwader, Fregat- tenkapitän Frederic Strauch. Das ökume- nische Gebet werden der evangelische Mi- litärpfarrer Gerrit Schulte-Degenhardt Foto: Karl Schmeink, VDU Gottesdienst am Volkstrauertag: Kranzniederlegungen an der ev.-luth. Kirche Zum Volkstrauertag am Sonntag, 14. November, Gemeinde Heikendorf alle Einwohnerinnen und 10 Uhr, findet in der Kirche am Neuheikendorfer Einwohner sowie Vertreter von Vereinen und Ver- Weg ein Gottesdienst mit anschließender Kranz- bänden ein. niederlegung am Gedenkstein auf dem Kirchen- Den Gottesdienst gestaltet Pastor Joachim vorplatz statt. Dazu laden die evangelisch-luthe- Thieme-Hachmann. rische Kirchengemeinde Heikendorf und die
Amt Schrevenborn Inhaltsverzeichnis Bekanntmachungen, Mitteilungen und Berichte des Amtes Schrevenborn 3- 6 Tourismus 7 Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn für die Gemeinde 8 - 13 Mitteilungen und Berichte aus der Gemeinde 14 - 24 Kulturelles 24 - 29 Kindergärten 30 - 36 Schulen 37 - 38 Kirchengemeinden 45 - 49 Vereine & Verbände Berichte 50 - 66 Service: Veranstaltungskalender, Öffnungszeiten, Telefonliste und Ansprechpartner 67 - 78 Impressum 76 Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn Die amtlichen Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn erfolgen durch Abdruck in den gemeindlichen Be- kanntmachungsblättern „Schönkirchener Nachrichten“, „Nachrichten aus Mönkeberg“ und „Heikendorfer Anzei- ger“, die in der Regel monatlich bis zum 5. Tag des Monats erscheinen. In besonderen Veröffentlichungsfällen können zusätzliche Ausgaben herausgegeben werden. Ist der 5. Tag ein Sonnabend, Sonntag, Feiertag oder sonst arbeitsfreier Tag, tritt an seine Stelle der nächste nicht arbeitsfreie Werktag. Die gemeindlichen Bekannt- machungsblätter werden gemeindeweise kostenlos an alle Haushalte verteilt und sind ferner in der Amtsverwal- tung sowie in den Gemeindebüros in Mönkeberg und Schönkirchen erhältlich; bei Versand wird das anfallende Porto erhoben. Ausgenommen sind die Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung einer Sitzung des Amtsausschusses und amtliche Wahlbekanntmachungen, die im Internet erfolgen. Mitteilungen des Amtes Schrevenborn Das Amt Schrevenborn unterrichtet an dieser Stelle u.a. über die Sitzungstermine des Amtsausschusses und der öffentlichen Ausschusssitzungen. Die örtliche Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung einer Sitzung des Amtsausschusses erfolgt durch die Bereitstellung im Internet unter: www.amt-schrevenborn.de/Verwaltung-Politik/Amtliche-Bekanntmachungen Öffentliche Sitzungen / Sitzungstermine Vorbehaltlich von Änderungen werden folgende Termine mitgeteilt: Tag Datum Uhrzeit Sitzung Donnerstag 11.11.2021 19:00 Uhr Haupt-, Finanz- und Werkausschusses Montag 29.11.2021 19:00 Uhr 18. Sitzung des Amtsausschusses Sitzungsort: Mensa der offenen Ganztagsschule, Schulredder 3a, Heikendorf. Die Tagesordnung(en) der Sitzungen(en) können im Rathaus oder Internet eingesehen werden. 3
Amt Schrevenborn Die amtlich festgestellten Ergebnisse der Wahlen zum 20. Deutschen Bundes- tag vom 26. September 2021 aus dem Amt Schrevenborn in der Gesamt- und Einzelübersicht aus der jeweiligen Gemeinde: !"#$%&'()&*(+,-(.-/01231/2/4-5-6.'-78+9%:%#;"-"BE 4FGD?>=BFG"? HB="CI,GJ !"#$ % & ' ( ) * & ' ( & ' ( ) *+, *+- ./0+& ./0+' 123 45. !"#!$ %&'()*+*,'-./-* "012$ "0345 "06"1 "03$$ "0$76 "0"14 "0$$4 431 "0242 "0"73 475 "0"35 88$ 367 2 2 2 2 "608$" 9 %:'(*+ 856 5$$ 755 711 52$ 842 885 164 657 85" 64$ 884 356 $17 588 "0$28 "0228 "032" "30"45 51;14 < =>/?(-./*@A+B-B-.CC*> $ "$ "4 5 8 1 "2 8 3 "2 "2 4 5 7 8 5 8 "" "16 ";"2 D E?(-./*@A+B-B-.CC*> 853 5"2 772 738 748 858 865 163 651 87" 65$ 882 377 $12 582 "0"45 "0222 "0$42 "30261 45;4" b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a>J*)*+/ K,'a>J.+,'*> 9+.*W`&'( %9 %9 %9 %9 %9 %9 %9 %9 %9 %9 %9 %9 %9 %9 %9 %9 E*B0 ^ " $ 3 1 6 " $ 3 " $ 3 1 6@& 6@) " $ A =>/?(-./*@_`*.-B-.CC*> $ 5 4 7 1 3 7 1 3 "" 3 6 1 5 3 1 $ 6 4$ 2;72 O E?(-./*@_`*.-B-.CC*> 853 5"1 752 737 745 857 88" 166 651 872 654 881 35" $34 583 "0$2$ "0221 "0$48 "30"27 44;3" bU>@V*>@/?(-./*>@_`*.-B-.CC*>@*>-W&((*>@&MW 6& !"# &78 '9( &:9 &;) &:: &)' &': &98 &'; &)7 &(* &): 7( 7( '(8 ('' '*( ':' ($&9& '(
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Amt Schrevenborn Amtsverwaltung ist wieder an allen Tagen geöffnet - außer mittwochs Die Amtsverwaltung Schrevenborn ist jetzt wieder zu den regulären Öffnungszeiten für den Besu- cherverkehr geöffnet - ohne Terminvergabe. Der Mittwoch bleibt geschlossen. Terminvergaben sind im Einzelfall möglich. Im Rathaus Heikendorf wird auch weiterhin eine Eingangskontrolle stattfinden. In den Gemeindebüros in Mönkeberg und Schönkirchen kann aufgrund der örtlichen Gegebenheiten darauf verzichtet wer- den. Eine Maskenpflicht im Gebäude besteht nach wie vor. Die Öffnungszeiten auf einen Blick: Montag 09-12 Uhr Dienstag 09-12 Uhr und 14-16 Uhr Mittwoch geschlossen Nutzen Sie auch die 115 Behör- Donnerstag 09-12 Uhr und 14-18 Uhr den-Rufnummer: Montag bis Frei- Freitag 09-12 Uhr tag von 8 bis 18 Uhr (zum Ortstarif). Berichte aus dem Amt Schrevenborn Veranstaltungsreihe online Frauengesundheit 1. Vortrag Tanz der Hormone Die Wechseljahre Referentin: Anna Danisger Heilpraktikerin Dienstag 02.11.2021 18.00-20.00 Uhr Kostenfrei Online über Jitsi In gemütlicher (online-) Runde sprechen wir über die Wechseljahre der Frau. Was passiert im Körper der Frau während der Wechseljahre? Wann und wie lange dauern sie an? Welche Veränderungen sorgen für körperliche und psychische Beschwerden? Welche Beschwerden können den Wechseljahren zugeordnet werden? Was bietet die Schulmedizin und was die Naturheilkunde zur Abhilfe? Hormone, ja oder nein? Diese und weitere Fragen klärt die Referentin im Vortrag und in der Gesprächsrunde. Ein Gedankenaustausch mit vielen nützlichen Informationen und Tipps! Eine Kooperation der Gleichstellungsbeauftragten: Amt Schrevenborn Amt Lütjenbürg Stadt Schwentinental/ Amt Selent-Schlesen Anmeldung und weitere Informationen: Stefanie Ulbrich Gleichstellungsbeauftragte Amt Schrevenborn (0431) 2409-143 stefanie.ulbrich@amt-schrevenborn.de 6
Tourismus TOURISMUS Neuigkeiten aus der Urlaubsregion Neue Broschüre für Gastgeber*innen gibt Rat Benötige ich für meine Ferienwohnung eine Baugenehmigung, wie ermittele ich meine Preise und wie stelle ich mich in Marketing und Vertrieb auf, um eine möglichst hohe Auslas- tung zu erzielen? Diese und andere Fragen be- handelt die neue Vermieterbroschüre „Mein Weg zum/zur guten Gastgeber*in“ des Amtes Schrevenborn. Auf 16 Seiten informiert das Printprodukt kom- pakt und übersichtlich über die Dos and Don´ts des Vermietungsgeschäftes und dient damit als Leitfaden für angehende, aber auch etablierte Gastgebende. Erhältlich ist die Infobroschüre im Heikendorfer Rathaus, in den Gemeindebüros von Heiken- dorf und Mönkeberg sowie in der Tourist-In- formation am Heikendorfer/Möltenorter Hafen. Einweihungsfeier für 2. Promenadenabschnitt Der 2. Abschnitt der Möltenorter Promenade zwischen U-Boot-Ehrenmal und Hafen wird voraus- sichtlich in der ersten Novemberhälfte fertiggestellt und mit einer Einweihungsfeier freigegeben. Mit einer sechsmonatigen Bauphase konnte das Projekt damit im vorgesehenen Zeit- und Kostenplan realisiert werden. Gäste und Ein- heimische können sich künftig auf einen Bereich mit gesteigerter Aufenthaltsqualität freuen: Sand- farbenes Pflaster, ansprechende Möblierung, ausreichend Fahr- radständer, ein barrierearmer Strandzugang, eine Naturstein- mauer mit Sitzbänken sowie ein zentraler Aufenthaltsplatz mit der illuminierten Statue „Gerettet“ laden zum Flanieren und Verweilen ein. Den Termin für die Einweihungs- feier finden Sie in unserem Veran- staltungskalender unter www.amt-schrevenborn.de. Für weitergehende Informationen wenden Sie sich bitte an: das Team der Tourist-Info am Heikendorfer Hafen (Tel. 0431-6791030, info@kiel-sailing-city.de) oder Kristin Reischke/Amt Schrevenborn (Tel. 0431-2409 140, kristin.reischke@amt-schrevenborn.de) 7
Gemeinde Heikendorf Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn für die Gemeinde Heikendorf Die amtlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Heikendorf erfolgen durch Abdruck in dem gemeindlichen Bekanntmachungsblatt „Heikendorfer Anzeiger“, der in der Regel monatlich bis zum 5. Tag des Monats erscheint. In besonderen Veröffentlichungsfällen können zusätzliche Ausgaben herausgegeben werden. Ist der 5. Tag ein Sonnabend, Sonntag, Feiertag oder sonst arbeitsfreier Tag, tritt an seine Stelle der nächste nicht arbeitsfreie Werktag. Die gemeindliche Bekanntmachungsblatt wird kostenlos an alle Haushalte verteilt und sind ferner in der Amtsverwaltung, Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf, erhältlich; bei Versand wird das anfallende Porto erhoben. Ausgenommen sind die Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung einer Sitzung der Gemeindevertretung und amtliche Wahlbekanntmachungen, die im Internet erfolgen. Bekanntmachung über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 92 "Wohn- u. Geschäftshaus Am Schmiedeplatz" Die Gemeindevertretung der Gemeinde Heikendorf hat in ihrer Sitzung am 18.08.2021 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 92 "Wohn- u. Geschäftshaus Am Schmiedeplatz" der Gemeinde Heikendorf für den Bereich der Grundstücke Dorfstraße 2, der Flurstücke 110/17 (teil- weise), 111/6 (teilweise) und 108/24, der Gemarkung Altheikendorf, Flur 5, der Gemeinde Heikendorf aufzustellen. Planungsziel der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungs- planes ist die bauplanungsrechtli- chen Voraussetzungen für die Umsetzung des Vorhabens zum Bau eines Wohn- u. Geschäfts- hauses mit der damit verbundenen Herstellung der erforderlichen An- zahl von Parkplätzen zu schaffen. Der Geltungsbereich ist aus dem nachstehend abgedruckten Plan- auszug ersichtlich. Dieser Beschluss wird hiermit be- kannt gemacht. Heikendorf, den 07.10.2021 Amt Schrevenborn Die Amtsdirektorin im Auftrag gez. Böttcher Satzung über die Erhebung einer Stellplatzsteuer in der Gemeinde Heikendorf (Stellplatzsteuersatzung) Aufgrund des § 4 Abs. 1 S. 1 der Gemeindeordnung S. 1 und Abs. 8, 18 des Kommunalabgabengesetzes für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekannt- des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der Fas- machung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schleswig-Hol- sung der Bekanntmachung vom 10.01.2005 (GVOBl. stein 2003, S. 57) in der z. Zt. gültigen Fassung und Schleswig- Holstein 2005, S. 27) in der z. Zt. gültigen der §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2, 3 Abs. 1 Fassung, wird nach Beschlussfassung durch die 8
Gemeinde Heikendorf Gemeindevertretung vom 29.09.2021 folgende Sat- 3. die Kinder des nicht getrennt lebenden Ehe- zung erlassen: gatten des Inhabers. §1 [8] Mietwert ist die im Kalenderjahr zu zahlende Einleitende Bestimmungen Standplatzmiete zuzüglich Nebenkostenpau- schale. Sofern im Standplatzmietvertrag ledig- Die Gemeinde Heikendorf erhebt eine Stellplatz- lich eine Standplatzmiete bzw. eine steuer als örtliche Aufwandsteuer im Sinne des Ar- Standplatzmiete inklusive Nebenkostenpau- tikels 105 Abs. 2 a des Grundgesetzes. schale ausgewiesen wird, gilt diese als Mietwert. [9] Erhebungszeitraum ist ein Kalenderjahr. §2 Begriffsbestimmungen §3 [1] Campingeinrichtungen sind Wohnwagen (insbe- Steuergegenstand (steuerpflichtiger Stellplatz) sondere Wohnwagen, Wohnmobile und Mobil- [1] Gegenstand der Steuer ist das Innehaben eines heime) und Campinghäuser im Sinne des § 1 der steuerpflichtigen Stellplatzes im Gebiet der Ge- Camping- und Wochenendplatzverordnung. meinde Heikendorf. [2] Stellplatz ist ein eigenes oder fremdes Grund- [2] Steuerpflichtig ist der Stellplatz, wenn dieser stück auf einem Camping- oder Wochenend- zum Abstellen einer Campingeinrichtung für platz im Sinne des Landesnaturschutzgesetzes einen nicht nur vorübergehenden Zeitraum für oder der Landesbauordnung. Satz 1 gilt für Teile Zwecke der persönlichen Lebensführung des In- eines Grundstückes entsprechend. habers oder seiner Angehörigen vorgehalten [3] Innehaben ist die objektive Möglichkeit, rechtlich wird (Vorhalten zur Einkommensverwendung). und tatsächlich über einen Stellplatz verfügen zu Nicht steuerpflichtig ist ein Stellplatz, wenn die- können. Die tatsächliche Ausübung der Verfü- ser als reine Kapitalanlage vorgehalten wird gungsgewalt (insbesondere durch eine Nutzung) (Vorhalten zur Einkommenserzielung). Eine reine ist nicht erforderlich. Kapitalanlage liegt nur vor, wenn der Stellplatz [4] Nicht nur vorübergehend ist ein Zeitraum, bei ausschließlich zur Erzielung von Einkünften aus dem im Kalenderjahr die Summe von 49 Kalen- Gewerbetretrieb oder von Einkünften aus Ver- dertagen überschritten wird. Die Kalendertage mietung und Verpachtung im Sinne der ertrags- müssen keinen zusammenhängenden Zeitraum steuerlichen Vorschriften vorgehalten wird. Bei bilden. der Beurteilung der Frage, ob ein Stellplatz als [5] Angehörige sind reine Kapitalanlage vorgehalten wird, ist die Ge- 1. die im § 15 der Abgabenordnung genannten meinde nicht an die Feststellungen und Festset- Personen, zungen der Finanzbehörden gebunden. 2. der Partner einer Verantwortungs- und Ein- standsgemeinschaft (§ 7 Abs. 3 Nr. 2 Buch- §4 stabe c und Abs. 3 a des Zweiten Buches Steuerbefreiung Sozialgesetzbuch) und Das Innehaben eines steuerpflichtigen Stellplatzes 3. der nicht dauernd getrennt lebende Lebens- unterliegt nach Maßgabe des Beschlusses des Bun- partner (§ 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Ein- desverfassungsgerichtes vom 11.10.2005 (BGBl. I getragene Lebenspartnerschaft). 2005, S. 3387) nicht der Besteuerung, solange und [6] Inhaber ist eine natürliche Person, der ohne soweit Rücksicht auf den Rechtsgrund eine rechtliche 1. der Inhaber des steuerpflichtigen Stellplatzes ver- und tatsächliche Verfügungsgewalt über einen heiratet ist und Stellplatz zusteht. Zu den in Satz 1 bezeichneten 2. von seinem Ehegatten nicht dauernd getrennt lebt Personen gehören insbesondere die und 1. Eigentümer, 3. im Gebiet der Gemeinde Heikendorf eine Neben- 2. Mieter, wohnung im Sinne § 21 Abs. 3 Bundesmeldege- 3. Pächter setz innehat, die einen steuerpflichtigen Stellplatz eines Stellplatzes. darstellt und [7] Familienmitglieder des Inhabers sind 4. die Nebenwohnung wegen der Bestimmungen 1. der nicht getrennt lebende Ehegatte des Inha- des § 22 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes nicht bers, als seine Hauptwohnung deklarieren kann und 2. die Kinder des Inhabers und 5. der nicht getrennt lebende Ehegatte des Inhabers 9
Gemeinde Heikendorf des steuerpflichtigen Stellplatzes an einem ande- § 10 ren Ort außerhalb des Gebietes der Gemeinde Entstehen der Steuer Heikendorf in der ehelichen Wohnung im Sinne Die Stellplatzsteuer entsteht, soweit es sich nicht des § 22 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes lebt um Vorauszahlungen handelt, mit Ablauf des Erhe- und bungszeitraumes, für den die Festsetzung vorge- 6. der steuerpflichtige Stellplatz vom Inhaber aus- nommen wird. schließlich deshalb vorgehalten wird, um von ihr aus seiner beruflichen Tätigkeit nachzugehen. § 11 Satz 1 gilt nur, wenn die berufliche Tätigkeit im Festsetzung der Steuer Sinne des Satzes 1 Nr. 6 erforderlich und geeignet Die Steuer wird, soweit es sich nicht um Vorauszah- ist, um den Lebensunterhalt der Familienmitglieder lungen handelt, nach Ablauf des Erhebungszeitrau- des Inhabers zu sichern. mes durch Steuerbescheid festgesetzt. Die Steuer wird als Jahressteuer festgesetzt. §5 Vermutungsregelung § 12 Zu Gunsten der Gemeinde Heikendorf wird wider- Vorauszahlungen legbar vermutet, dass der Inhaber eines Stellplatzes Der Steuerschuldner hat innerhalb eines Monats diesen als steuerpflichtigen Stellplatz innehat. Es nach Empfang des schriftlichen Steuerbescheides obliegt dem Inhaber des Stellplatzes diese Vermu- eine Vorauszahlung in Höhe der zu erwartenden tung zu widerlegen und nachzuweisen, dass er den Steuer für den Erhebungszeitraum zu entrichten. Stellplatz nicht als steuerpflichtigen Stellplatz inne- Die Vorauszahlungen auf die Steuer werden zu Be- hat. ginn des Erhebungszeitraumes durch Steuerbe- §6 scheid festgesetzt. Entsteht die Steuerpflicht im Steuerschuldner Laufe des Erhebungszeitraumes, werden die Vo- [1] Schuldner der Stellplatzsteuer ist der Inhaber rauszahlungen nach der Begründung der Steuer- des steuerpflichtigen Stellplatzes. pflicht durch Steuerbescheid festgesetzt. [2] Sind mehrere Personen gemeinschaftlich Inha- ber eines steuerpflichtigen Stellplatzes, sind sie Gesamtschuldner. § 13 Entstehen der Vorauszahlungen §7 Die Vorauszahlungen auf die Stellplatzsteuer ent- Besteuerungsgrundlagen stehen mit Beginn des Kalenderjahres, in dem die Grundlage der Besteuerung ist der Mietwert des Vorauszahlungen zu entrichten sind, oder, wenn die steuerpflichtigen Stellplatzes. Steuerpflicht erst im Laufe des Kalenderjahres be- gründet wird, mit der Begründung der Steuerpflicht. §8 Steuertarif § 14 Die Steuer beträgt 8% des Mietwertes. Abrechnung über die Vorauszahlungen Die für einen Erhebungszeitraum entrichteten Vo- §9 rauszahlungen werden auf die Steuerschuld für die- Steuerpflichtiger Zeitraum sen Erhebungszeitraum angerechnet. [1] Der steuerpflichtige Zeitraum fängt mit dem Be- ginn des Kalendermonats an, in das der Beginn § 15 des Innehabens des steuerpflichtigen Stellplat- Fälligkeit zes fällt. Für die folgenden Erhebungszeiträume [1] Die Steuer ist, soweit es sich nicht um Voraus- beginnt der steuerpflichtige Zeitraum jeweils am zahlungen handelt, innerhalb eines Monats nach 01.01. des Erhebungszeitraumes. Bekanntgabe des Steuerbescheides fällig. [2] Der steuerpflichtige Zeitraum endet mit Ablauf [2] Hatte der Steuerschuldner bis zur Bekanntgabe des Kalenderjahres, in dem der Inhaber des Bescheides über die Festsetzung von Vo- 1. den Stellplatz nicht mehr als steuerpflichtigen rauszahlungen bisher keine oder geringere Vo- Stellplatz innehat und rauszahlungen für den Erhebungszeitraum zu 2. diese Änderung der Gemeinde Heikendorf an- entrichten, werden die Vorauszahlungen, die gezeigt hat. sich nach dem bekannt gegebenen Vorauszah- 10
Gemeinde Heikendorf lungsbescheid für die vergangenen Fälligkeits- § 18 tage ergeben, innerhalb eines Monats nach Be- Datenverarbeitung kanntgabe des Steuerbescheides fällig. Die Gemeinde Heikendorf verarbeitet nach den Vor- [3] Ist die Steuerschuld größer als die Summe der schriften des Landesdatenschutzgesetzes perso- anzurechnenden Vorauszahlungen, so ist der nenbezogene und grundstücksbezogene Daten, Unterschiedsbetrag, soweit er den im Erhe- soweit dies zur Durchführung dieser Satzung erfor- bungszeitraum fällig gewordenen, aber nicht derlich ist. entrichteten Vorauszahlungen entspricht, sofort, § 19 im Übrigen innerhalb eines Monats nach Be- Dynamische Verweisung kanntgabe des Steuerbescheids zu entrichten Soweit in dieser Satzung bundes- und landesrecht- (Abschlusszahlung). liche Vorschriften in Bezug genommen werden, sind [4] Ist die Steuerschuld kleiner als die Summe der diese in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden. anzurechnenden Vorauszahlungen, so wird der Unterschiedsbetrag nach Bekanntgabe des § 20 Steuerbescheids durch Erstattung ausgeglichen. Ordnungswidrigkeiten [1] Ordnungswidrig handelt, wer eine leichtfertige § 16 Abgabenverkürzung (§ 18 Abs. 1 KAG) oder Ab- Anzeige- und Mitwirkungspflichten gabengefährdung (§ 18 Abs. 2 KAG) vornimmt. [1] Der Beginn des Innehabens eines steuerpflich- [2] Ordnungswidrig im Sinne des § 18 Abs. 2 Nr. 2 tigen Stellplatzes ist innerhalb eines Monats bei KAG handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig der Gemeinde Heikendorf anzuzeigen. 1. entgegen § 16 Abs. 1 den Beginn des Inneha- [2] Die §§ 149 bis 153 der Abgabenordnung sind bens eines steuerpflichtigen Stellplatzes nicht entsprechend anzuwenden. oder nicht rechtzeitig bei der Gemeinde Heiken- dorf anzeigt, § 17 2. entgegen § 17 Abs. 1 die geforderten Auskünfte Mitwirkungspflichten Dritter nicht, nicht rechtzeitig, nicht vollständig oder [1] Die Betreiber von Camping- und Wochenend- unzutreffend erteilt, plätzen haben der Gemeinde Heikendorf auf 3. entgegen § 17 Abs. 2 die geforderten Auskünfte Verlangen Auskunft über die Inhaber der Stell- nicht in elektronischer Form übermittelt. plätze sowie über weitere im Zusammenhang mit der Festsetzung der Steuer erforderliche § 21 Daten zu erteilen. Die Verpflichtung zur Aus- Inkrafttreten kunftserteilung umfasst insbesondere die Über- [1] Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.07.2019 mittlung folgender Daten der Inhaber der in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Er- Stellplätze hebung einer Stellplatzsteuer in der Gemeinde Heikendorf vom 18.06.2020 außer Kraft. 1. Vornamen [2] Die Steuerpflichtigen dürfen aufgrund dieser 2. Familiennamen Satzung gem. § 2 Absatz 2 Satz 3 KAG für die 3. akademische Grade Veranlagungszeiträume vom 01.07.2019 bis zum 4. Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, 31.12.2019, vom 01.01.2020 bis zum Wohnort) 31.12.2020 und vom 01.01.2021 bis zum 5. Beginn und Ende des Innehabens des Stell- 31.12.2021 nicht ungünstiger gestellt werden als platzes nach den bisherigen Satzungsregelungen. 6. Größe des Stellplatzes Heikendorf, 30.09.2021 7. Höhe der geschuldeten Vergütung für die Überlassung des Stellplatzes. Gemeinde Heikendorf [2] Auf Verlangen der Gemeinde Heikendorf sind die Der Bürgermeister Daten nach Abs. 1 in elektronischer Form zu gez. Peetz übermitteln. Heikendorf, 01.10.2021 Amt Schrevenborn [3] Auskunfts- und Mitwirkungspflichten nach an- Die Amtsdirektorin deren Rechtsvorschriften bleiben unberührt. Im Auftrag gez. Christiansen 11
Gemeinde Heikendorf 1. Änderung der Ordnung und Entgeltordnung für die Vermietung von Strandkörben am Hauptstrand der Gemeinde Heikendorf (Strandkorbordnung) Aufgrund der §§ 27 Abs. 1 Satz 2 und 28 Ziffer 13 a.) Tageskarte 8,00 Euro der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in b.) Tageskarte bis 14.00 Uhr 4,00 Euro der Fassung vom 28. Februar 2003 (GVOBl. 2003, c.) Tageskarte ab 14.00 Uhr 4,00 Euro S. 57) zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Mai d.) Wochenkarte 40,00 Euro 2021 (GVOBl. S. 566) wird nach Beschlussfassung e.) Saisonkarte durch die Gemein-devertretung vom 29.09.2021 (01.05. bis 30.09.) 240,00 Euro folgende 1. Änderung der Ordnung und Entgeltord- nung für die Vermietung von Strandkörben am II. Hauptstrand der Gemeinde Heikendorf erlassen: Diese 1. Änderung der Ordnung und Entgeltord- I. nung für die Vermietung von Strandkörben am Die Ordnung und Entgeltordnung für die Vermie- Hauptstrand der Gemeinde Heikendorf tritt zum tung von Strandkörben am Hauptstrand der Ge- 01.01.2022 in Kraft. meinde Heikendorf (Strandkorbordnung) vom Heikendorf, 30.09.2021 14.03.2019 wird wie folgt geändert: Gemeinde Heikendorf Der Bürgermeister §3 gez. Peetz Bemessung und Höhe Entgelte, Verlängerung der Mietzeit Heikendorf, 01.10.2021 (2) Für die Vermietung von Strandkörben am Amt Schrevenborn Hauptstrand in Möltenort werden die Entgelte Die Amtsdirektorin einschließlich Mehrwertsteuer wie folgt festge- Im Auftrag setzt: gez. Christiansen Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe in der Gemeinde Heikendorf (Tourismusabgabesatzung) Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeord- men gedeckt wird, wird durch die Tourismus- nung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom abgabe zu 70 v. H. finanziert. Die Gemeinde 28. Februar 2003 (GVOBl. 2003, S. 57) zuletzt ge- Heikendorf trägt 30 v. H. des nicht aus ande- ändert durch Gesetz vom 25. Mai 2021 (GVOBl. S. ren Einnahmen gedeckten Aufwandes für die 566) und der §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 Satz 1 und 10 Tourismuswerbung. Abs. 6 - 9 des Kommunalabga-bengesetztes des §4 Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der Abgabesatz und Abgabenhöhe Bekanntmachung vom 10. Januar 2005 (GVOBl. (1) Der Abgabesatz wird dadurch ermittelt, dass 2005, S. 27), zuletzt geändert durch Gesetz vom der zu deckende Aufwand im Sinne des § 1 25. Mai 2021 (GVOBl. S. 566) wird nach Be- Abs. 2 und 3 dieser Satzung durch die Summe schlussfassung durch die Gemeindevertretung aller Maßstabseinheiten dividiert wird. Der Ab- vom 29.09.2021 folgende Satzung erlassen: gabesatz beträgt 2,12 v. H. I. Die Satzung über die Erhebung einer Tourismus- II. abgabe in der Gemeinde Heikendorf (Tou-rismus- Diese Satzung tritt zum 01.01.2022 in Kraft. abgabesatzung) vom 12.11.2020 in der Fassung Heikendorf, 30.09.2021 vom 06.05.2021 wird wie folgt geän-dert: Gemeinde Heikendorf §1 Der Bürgermeister Allgemeine Erhebungsvoraussetzungen Gez. Peetz (3) Der gemeindliche Aufwand für die Tourismus- werbung, soweit er nicht aus anderen Einnah- Heikendorf, 01.10.2021 12
Gemeinde Heikendorf Amt Schrevenborn Die Amtsdirektorin Im Auftrag gez. Christiansen Satzung zur 2. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe in der Gemeinde Heikendorf (Kurabgabesatzung) Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeord- §1 nung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom Allgemeine Erhebungsvoraussetzungen 28. Februar 2003 (GVOBl. 2003, S. 57) zuletzt ge- (2) Der gemeindliche Aufwand für die Herstellung, ändert durch Gesetz vom 25. Mai 2021 (GVOBl. Verwaltung und Unterhaltung der zu Kur- und S. 566) und der §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 Satz 1 und Erholungszwecken bereitgestellten öffentli- 10 Abs. 1 – 4 des Kommunalabga-bengesetztes chen Einrichtungen wird durch die Kurabgabe des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung zu 40 v. H. gedeckt. der Bekanntmachung vom 10. Januar 2005 II. (GVOBl. 2005, S. 27), zuletzt geändert durch Ge- Diese Satzung tritt zum 01.01.2022 in Kraft. setz vom 25. Mai 2021 (GVOBl. S. 566) wird nach Heikendorf, 30.09.2021 Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Gemeinde Heikendorf vom 29.09.2021 folgende Satzung erlassen: Der Bürgermeister gez. Peetz I. Die Satzung über die Erhebung einer Kurabgabe Heikendorf, 01.10.2021 in der Gemeinde Heikendorf vom 22.11.2018 in Amt Schrevenborn der Fassung vom 13.02.2020 wird wie folgt geän- Die Amtsdirektorin dert: Im Auftrag gez. Christiansen Satzung zur 3. Änderung der Satzung über die Erhebung von Strandbenutzungsgebühren und Strandkurabgabe in der Gemeinde Heikendorf (Strandgebührensatzung) Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeord- (2) Der gemeindliche Aufwand für die Herstellung, nung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom Verwaltung und Unterhaltung der zu Kur- und 28. Februar 2003 (GVOBl. 2003, S. 57) zuletzt ge- Erholungszwecken bereitgestellten öffentli- ändert durch Gesetz vom 25. Mai 2021 (GVOBl. chen Einrichtungen wird durch die Strandbe- S. 566) und der §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 Satz 1, 6 nutzungsgebühren und die Strandkurabgabe Abs. 1 – 4 und 10 Abs. 1 – 4 des Kommunalabga- zu 40 v. H. gedeckt. bengesetztes des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekannt-machung vom 10. Ja- II. nuar 2005 (GVOBl. 2005, S. 27), zuletzt geändert Diese Satzung tritt zum 01.01.2022 in Kraft. durch Gesetz vom 25. Mai 2021 (GVOBl. S. 566) Heikendorf, 30.09.2021 wird nach Beschlussfassung durch die Gemein- Gemeinde Heikendorf devertretung vom 29.09.2021 folgende Satzung Der Bürgermeister erlassen: gez. Peetz I. Die Satzung über die Erhebung von Strandbenut- Heikendorf, 01.10.2021 zungsgebühren und Strandkurabgabe in der Ge- meinde Heikendorf vom 14.03.2019 in der Amt Schrevenborn Fassung vom 12.11.2020 wird wie folgt geän-dert: Die Amtsdirektorin §1 Im Auftrag Allgemeine Erhebungsvoraussetzungen gez. Christiansen 13
Gemeinde Heikendorf Mitteilungen der Gemeinde Heikendorf Die Gemeinde Heikendorf unterrichtet an dieser Stelle u.a. über die Sitzungstermine der Gemeindevertretung und der öffentlichen Ausschusssitzungen. Die örtliche Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung einer Sitzung der Gemeindevertretung erfolgt durch die Bereitstellung im Internet unter: www.amt-schrevenborn.de/Gemeinden/Heikendorf/Amtliche-Bekanntmachungen Öffentliche Sitzungen / Sitzungstermine Vorbehaltlich von Änderungen werden folgende Termine mitgeteilt: Tag Datum Uhrzeit Sitzung Mittwoch 10.11.2021 19:00 Uhr Bau- und Umweltausschuss Dienstag 16.11.2021 19:00 Uhr Wirtschafts- und Verkehrsausschuss Montag 22.11.2021 19:00 Uhr Bildungs- und Sozialausschuss Samstag 27.11.2021 10:00 Uhr 29. Sitzung der Gemeindevertretung Sitzungsort: Mensa der offenen Ganztagsschule, Schulredder 3a, Heikendorf. Die Tagesordnung(en) der Sitzungen(en) können im Rathaus oder Internet eingesehen werden. Sozialstation der Gemeinde Heikendorf Kostenlose und unabhängige Informations-/ Beratungsstelle Wir begleiten schwerkranke, bei Krankheit und Pflegebedarf sterbende und trauernde Menschen ehrenamtlich. Anprechpartnerin Öffnungszeiten Marion Marx Di. + Fr. 9.00-12.00 Uhr Ansprechpartnerinnen: 0431 / 23988275 Do. 14.00-18.00 Uhr Petra Bleicken, 1. Vorsitzende, Tel. 0431-2 49 53 Ortrun Lohsen, 2. Vorsitzende, Tel. 0431-2 48 39 21 Seniorenzentrum Rehmgarten · Langer Rehm 16 14
Gemeinde Heikendorf Nächste Schadstoffsammlung in Heikendorf am 12. November 2021, Ort: Parkplatz Schulredder, Freitag, 13:30 Uhr – 15:00 Uhr Weihnachtshilfswerk 2021 Liebe Heikendorferinnen und Heikendorfer, gen, wird automatisch eine Spendenbescheini- gung ausgestellt. auch in diesem Jahr möchten wir wieder auf das Das Spendenaufkommen wird selbstverständ- bereits zur Tradition gewordene Weihnachts- lich ausschließlich den Heikendorfer Einwohne- hilfswerk hinweisen, das es sich zur Aufgabe ge- rinnen und Einwohnern zugutekommen. macht hat, zum Weihnachtsfest allen Heikendorfer Mitbürgerinnen und Mitbürgern Bitte helfen Sie auch in diesem Jahr durch eine kleine Freude zu bereiten, die infolge von Ihre Spende!! Krankheit, Alter, Einsamkeit, Trauer, Flucht oder wirtschaftlicher Not der gemeinschaftlichen Zu- Achtung – eine wichtige Mitteilung an alle wendung und Hilfe bedürfen. ALG II-Bezieher/innen: Wer Leistungen vom Jobcenter Kreis Plön nach Deshalb bitten wir um Ihre Spende! dem Sozialgesetzbuch II, das so genannte „Ar- Spenden können Sie auf folgende Konten der beitslosengeld II“, erhält und seinen Hauptwohn- Amtskasse des Amtes Schrevenborn einzahlen: sitz in Heikendorf hat, gehört zu dem Personenkreis, der aus dem Weihnachtshilfs- HypoVereinsbank IBAN: werk bedacht werden kann. DE 33 2003 0000 0613 6245 35 Da dieser Personenkreis der Gemeindeverwal- Förde Sparkasse IBAN: tung mangels Zuständigkeit für diese Leistungs- DE 38 2105 0170 0100 2144 44 art nicht bekannt ist, möge sich jede/r Kieler Volksbank eG IBAN: Betreffende/r, die/der eine Spende aus dem DE 59 2109 0007 0059 9000 08 Hilfswerk erhalten möchte, unter Vorlage des gültigen Arbeitslosengeld II-Bescheides schrift- Die Überweisungen sind - wie immer - gebüh- lich oder persönlich bei Frau Schaarschmidt in renfrei. Zimmer 1.18 im I. Obergeschoss des Rathauses Für Spenden, die den Betrag von 200 € überstei- melden. Unser geschätzter ehemaliger Kollege Peter Haack ist am 15.08.2021 im Alter von 82 Jahren verstorben. Er war vom 01.09.1980 bis 31.05.2000 als Gemeindearbeiter/Gärtner auf dem Bauhof der Gemeinde Heikendorf tätig. Durch diese Tätigkeit war er auch vielen Bürgerinnen und Bürgern mit seiner stets freundlichen und hilfsbereiten Art gut bekannt. Die Gemeindevertretung und die Kollegenschaft nehmen große Anteilnahme und drücken seiner Familie ihr tiefes Mitgefühl aus. Für die Gemeinde Heikendorf Für die Mitarbeiter*innen Tade Peetz Reinhard Stahl Bürgermeister Personalrat 15
Gemeinde Heikendorf Unsere geschätzte ehemalige Gemeindevertreterin Elisabeth Scharafat ist am 15.09.2021 im Alter von 83 Jahren verstorben. Sie war von 2008 bis 2013 als Gemeinde- vertreterin im Wirtschafts- und Verkehrsausschuss, Wahlprüfungsausschuss und Bildungs- und Sozialausschuss aktiv tätig und hat die Belange der Gemeinde Heikendorf maßgeblich mitge- staltet. Außerdem war Elisabeth Scharafat von 2006 bis 2013 die 3. stellvertretende Bürgermeis- terin. Die Gemeindevertretung Heikendorf nimmt große Anteilnahme und drückt ihrer Familie ihr tiefes Mitgefühl aus. Gemeinde Heikendorf Tade Peetz Bürgermeister Berichte aus der Gemeinde Wohnquartier Krischansbarg: Gemeindevertretung fasst Beschluss zur Aufstellung des B-Plans Nr. 82 - auch Geschosswohnungsbau und Sozialwohnungen geplant Heikendorfs Gemeindevertretung hat jetzt die eine Pflegeeinrichtung sowie die Ausweisung planungsrechtlichen Voraussetzungen (12. Än- von Gewerbeflächen („kleines Gewerbegebiet“). derung des Flächennutzungsplans/Aufstellung Mit dem Aufstellungsbeschluss und dem festge- des Bebauungsplans Nr. 82) für ein größeres legten Rahmen steht die Gemeinde ganz am An- Neubaugebiet am Krischansbarg geschaffen. Als fang der Planung. Im weiteren Verfahren, so gemeindliche Vorgaben für den Investor, die erläuterte Bauausschuss-Vorsitzender Hans- LEG Entwicklung GmbH, sind in dem gemisch- Herbert Pohl den Zuhörern, werde „die noch ten Wohngebiet neben Einzel-, Doppel- und Rei- weiße Fläche auf dem Plan in vielfältiger Weise henhäusern auch Geschosswohnungen mit mit Ideen gefüllt“, geht es dann auch um Detail- einem Anteil förderfähiger Sozialwohnungen vor- fragen, die konkretisiert werden. Das gilt bei- gesehen. Weitere Planungsziele sind Betreu- spielsweise auch für das Thema Energie- ungsangebote für pflegebedürftigen Personen in versorgung. Form von Wohngruppen etwa oder alternativ Geplante Gründung einer Wohnungsbaugenossenschaft Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen wollten trag der SPD-Fraktion die angestrebte Gründung schon jetzt im frühen Planungsstadium „ein Sig- einer Baugenossenschaft. Hintergrund: In Hei- nal setzen“ und hatten beantragt, fossile Brenn- kendorf ist das Angebot an Sozialwohnungen stoffe im Wohnquartier Krischansbarg grund- und bezahlbarem Wohnraum unzureichend. Eine sätzlich auszuschließen. Nach längerer Diskus- Baugenossenschaft soll hier Abhilfe schaffen. sion, in der sich alle einig waren was eine klima- Diese könnte mit Unterstützung der Gemeinde neutrale Ausrichtung in dem Neubaugebiet für ein Kontingent an Sozialwohnungen und frei betrifft, setzt man nun zunächst auf die Expertise finanzierten Wohnungen für Senioren, Familien von Fachleuten und verwies das Thema zur wei- und Einzelpersonen sorgen (siehe dazu auch teren Beratung in den Fachausschuss. den ausführlichen Bericht auf Seite 23). Ebenfalls einstimmig beschlossen wurde auf An- Fördekooperation, 1. Nachtragshaushalt 2021, neuer Kinder- und Jugendbeirat Die seit 2018 bestehenden Kooperation zwischen der Landeshauptstadt Kiel und aktuell 74 Gemein- den rund um die Kieler Förde wird fortgesetzt. 16
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Gemeinde Heikendorf Heikendorf stimmte der neuen Kooperations- Fehlbetrag von rund 2,8 Millionen Euro gegen- vereinbarung für die Förderegion Kiel und Um- über den ursprünglich veranschlagten 3,1 Millio- land zu. Die Fortschreibung läuft auf unbe- nen Euro aus. stimmte Zeit, kann jedoch mit einer Frist von Nach dem Rückzug von Regina Bothur aus der sechs Monaten jährlich zum Jahresende gekün- Gemeindevertretung wurde Thure Spitz auf Vor- digt werden. Inhaltliche Schwerpunkte sind schlag der UWH-Fraktion zum neuen 3. stellver- neben tagesaktuellen Themen insbesondere die tretenden Bürgermeister gewählt. Den Sitz im Bereiche Wohnbau- und Wirtschaftsentwick- Verwaltungsrat der Gemeindewerke Heikendorf lung, regionale Verkehrs- bzw. Mobilitätspro- übernimmt Christiane Enders (Stellvertretung: jekte, Kooperationen bei Kinderbetreuungs- und Dr. Ulrich Goll). In die Fachausschüsse rücken Schulangeboten. Wegen ihrer weiter Thure Spitz (Finanz- und Lenkungsausschuss/ zunehmenden Bedeutung bilden die Themen Kli- Vertretung: Dr. Ulrich Goll), Dr. Manfred Ducha- maschutz und Klimaanpassung weitere teau (Bau- und Umweltausschuss/Stellvertre- Arbeitsschwerpunkte ebenso wie die Digitalisie- tung: Christiane Enders) nach. Im rung und der Breitbandausbau. Der jährlich Bei- Amtsausschuss ist jetzt Bianca Thode für die trag Heikendorfs beläuft sich auf knapp 900 UWH vertreten (Stellvertretung: Dr. Manfred Du- Euro. chateau). Das Neubauprojekt Wohn- und Geschäftshaus Der neue Kinder- und Jugendbeirat hat sich Dorfstraße 12 (früherer Fischladen bzw. zuletzt nach seiner Wahl konstituiert und Oke Groth Flüchtlingstreff) in der Heikendorfer Ortsmitte zum neuen 1. Vorsitzenden gewählt. 2. Vorsit- wird den Bauausschuss nochmals beschäftigen. zender ist Arthur Kars. Den Vorstand komplettie- Nach derzeitigem Planungsstand sollen ein ren Lina Peill (1. Sprecherin) Mareike von Fischgeschäft im Erdgeschoss sowie vier Miet- Oldenburg (2. Sprecherin) und Marie Eschen- wohnungen in zwei Obergeschossen entstehen. bach (Schriftführerin). Der Investor möchte sein Projekt nun um ein Zu Beginn der Sitzung wurde der im Alter von 83 Staffelgeschoss erweitern. Jahren verstorbenen ehemaligen Gemeindever- Das Defizit des Gemeindehaushaltes 2021 wird treterin Elisabeth Scharafat gedacht, die von gemäß 1. Nachtragshaushalt nicht ganz so 2008 bis 2013 in verschiedenen Fachausschüs- hoch ausfallen wie noch zu Jahresbeginn ge- sen aktiv tätig und von 2006 bis 2013 stellvertre- plant. Das Zahlenwerk weist nunmehr einen tende Bürgermeisterin war. (ck) Einheitsbuddeln auf dem Heidberg in Heikendorf – Pflanzaktion als Beitrag zum Klimaschutz Auf dem Heikendorfer Heidberg wurde am Tag der deutschen Einheit zehn weitere „Klimabäume“ (gegen Trockenheit resistente Laubbäume) ge- pflanzt. Bei der Ge- meinschaftsaktion griffen Vertreter*innen der drei Gilden, des Naturschutzvereins VEFPU, von HGV und Ortshandwerkerschaft sowie aller Parteien in der Gemeindevertre- tung zum Spaten. Für die notwendigen Vor- Foto: RB arbeiten hatte der 19
Gemeinde Heikendorf Amtsbetriebshof Schrevenborn gesorgt. Seit- fen worden war, wurden auf dem Heidberg mitt- dem das Einheitsbuddeln bei den zentralen Fei- lerweile rund 30 Bäume gepflanzt. Ein beschrif- erlichkeiten zur Einheit 2019 in Schles- teter Findling erinnert an den Einheitstag wig-Holstein als Mitmachaktion ins Leben geru- Baustellen im Neuheikendorfer Weg und Schulredder - Einschränkungen für alle Verkehrsteilnehmer Bis voraussichtlich Ende Februar 2022 kann es der Sportanlage im Bereich der Bushaltestelle für alle Verkehrsteilnehmer wegen Bauarbeiten am Grasweg Teile von Parkflächen für die Abla- im Neuheikendorfer Weg zwischen den Straßen gerung von Baumaterial reserviert werden. Dreangel und Grasweg zu vorübergehenden Ein- Auch im Schulredder sollten sich bis aller Vo- schränkungen kommen. Grund ist eine Erneue- raussicht nach 17. Dezember vor allem Schul- rung der Trinkwasserleitung im Auftrag der kinder auf Beeinträchtigungen bei ab- Gemeindewerke Heikendorf. Für die Baumaß- schließenden Leitungs- und Hausanschlussar- nahme, die in Teilabschnitten von 50- 60 Metern beiten im Zuge der Gasnetz-Erweiterung der Länge erfolgt, müssen am Neuheikendorfer Weg Kieler Stadtwerke einstellen. in Höhe Schule und auf dem vorderen Parkplatz Ehrung und Beförderungen bei der Feuerwehr Altheikendorf Die Jahreshauptversammlung der Ortsfeuerwehr und André Michalk (alle 40 Jahre) sowie Jürgen Altheikendorf stand ganz im Zeichen von Ehrun- Zuleger (50 Jahre). Hartmut Sellke wurde in die gen und Beförderungen. Für 25 Jahre aktiven Ehrenabteilung aufgenommen. Dienst wurde Jan Benk von Bürgermeister Tade Auf der Beförderungsliste standen Karsten Wal- Peetz mit dem Brandschutzehrenzeichen in Sil- lath, der vom stellvertretenden Kreiswehrführer ber ausgezeichnet. Olaf Meier-Lürsdorf zum Hauptbrandmeister be- Kreisjugendfeuerwehrwart Jürgen Ohrt verlieh fördert wurde, Nils Büchner und Sven Martensen Nils Büchner für seine Leistungen beim Aufbau, (beide jetzt Oberlöschmeister). Außerdem beför- der Ausbildung und der Förderung der Jugend- dert wurden von Gemeindewehrführer Jens Will- feuerwehr die Leistungsspange in Silber. Orts- rodt Peter Lühr (jetzt Oberfeuerwehrmann), Majid wehrführer Karsten Wallath dankte den beiden Zare, der sein Probejahr absolviert hat und jetzt ehemaligen Jugendfeuerwehrwarten Nils Büch- Feuerwehrmann ist, sowie Jugendfeuerwehrwart ner und Björn Wellm für ihr langjähriges Engage- Daniel Braatz (Hauptfeuerwehrmann/3 Sterne). ment in dieser Funktion von 2009 bis 2021. Für (CK) runde Feuerwehrdienstjahre geehrt wurden au- ßerdem Joris Taube (seit 10 Jahren dabei), Jan Benk (30 Jahre), Klaus Ahrens, Michael Holst Fotos: Feuerwehr 20
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seit 1888 seit Holz-Dahlinger Holz-Dahlinger Sägewerk Sägewerk - Holzhandel - Fachmarkt JEDER PRIVATKUNDE ist herzlichst willkommen. Liebe Kunden, wir haben unser Lagersortiment für den Innenbereich auf die schöne Herbst- und Winterzeit vorbereitet und an- gepasst, so dass Sie auch in den kälteren Monaten werkeln und sich ein gemütliches zu Hause schaffen können. Ob Sie vom Fußboden, Massivholztisch, der Küche, dem Esstisch, dem Schlafzimmer, über zum Dachboden bis hin zur Sauna arbeiten wollen, bei uns finden Sie für jeden Bereich das passende Holz in unterschiedlichen Holz- arten. Sollten wir die passende Ware nicht am Lager haben, können wir diese, durch unsere Holzhandelspartner, kurz- fristig für Sie beschaffen. Unser vielfältiges Sortiment umfasst: • Massivholzdielen & Parkett • Massivholzplatten • Fichten - KVH & Leimbinder • OSB-, Sperrholz-, Multiplexplatten • Fichten - Profilbretter, mit N+F • Rustikale Bohlenware, mit Baumkante, naturbelassen in diversen Stärken & Holzarten „Jedes Stück ein Unikat“. Unser Holz - Dahlinger- Team freut sich sehr auf Sie. Kiel - Schönkirchen · Söhren 58, (direkt an der B502) Tel.: 0 43 48 - 91 90-30 www.holz-dahlinger.de JKDFI@EC>'AIK ;J0HFEJIGC@?G BEEAI B9J BEEAI B9J KJ7JKDFI 1BAGDFIIKGA@JKDFI ?EG ?J9=KJ 5KJ?KFJ@3G5GAJKDFI BEEAI B9J 5KJ?KFJ@JKDFI BEFJKJAE:7CG@JKDFI EAI B9J BE
Gemeinde Heikendorf Eine Baugenossenschaft für Heikendorf In Heikendorf herrscht erheblicher Mangel an be- • bis zu 2.792 € für drei Personen zahlbarem Wohnraum insbesondere im Bereich • bis zu 3.300 € für vier Personen der Miet-/Geschosswohnungen. • bis zu 3.858 € für fünf Personen Frei finanzierter Wohnraum hat mittlerweile Miet- preise von deutlich über 12,00 €/m2 und Kauf- Sollte das Einkommen bis zu 20% höher sein, so preise von 4.000 €/m2 und mehr erreicht. Werte, besteht immer noch ein Anspruch auf eine nach die für "Normalverdiener" fast unerschwinglich dem 2. Förderweg geförderte Wohnung. Diese sind. Wohnungen könnte eine Genossenschaft nach Ebenso ist Heikendorf mit seiner deutlich älteren derzeitigem Stand für 7,80 €/m2 anbieten. Einwohnerschaft im Bereich Betreuung und Ohne Einkommensgrenze wären frei finanzierte Pflege stark unterversorgt. Die Zahl der Hei- Wohnungen, die nach derzeitigem Stand 10,00 ken¬dorfer und vor allem Heikendorferin¬nen €/m2 kosten werden. über 80 Jahre ist seit 2015 um 500 auf fast 1.200 Menschen angewachsen. Weitere 1.200 Perso¬nen sind älter als 70 und noch einmal 1.200 älter als 60 Jahre. Viele dieser Menschen wohnen in Häusern, die einmal für eine größere Familie geplant wurden. Sie würden sich gerne verändern, so dass in ihren Häusern auch jüngere Familien eine Bleibe finden könnten. Es fehlt aber an geeigneten Al- ternativen. Sowohl an Wohnungen in einem Um- feld der kurzen Wege, also möglichst in der Ortsmitte, wie auch an der Betreuung. Heute Hier könnten bezahlbare Wohnungen entstehen vielleicht nur durch Hilfe im Haushalt, morgen oder übermorgen durch unterstützende Pflege in Ähnlich wären die Mieten für Appartements an- den eigenen vier Wänden. zusetzen, die für Betreuung und Pflege vorgese- Aber auch jüngere Menschen sind auf der Suche hen sind und zusätzlich zum etwas kleineren nach bezahlbarem Wohnraum. Sei es, dass sie Wohnraum Gemeinschaftsflächen erhalten. das Elternhaus verlassen wollen, um auf eigenen Allen Mieten wäre zu eigen, dass sie im Laufe Beinen zu stehen, sei es, weil sie einen Arbeits- der Jahre nur sehr moderat angehoben wer¬den platz in Heikendorf haben, zu dem sie mangels müssen, da den Löwenanteil der Kosten die erschwinglicher Mieten pendeln müssen. Und Fi¬nanzierung ausmacht, die über viele Jahre mit nicht zuletzt sind Wohnungen für Familien mit konstanten Zins- und Tilgungsleistungen zu mehr als einem Kind in Heikendorf absolute Buche schlägt. Mangelware. Alle Wohnungen wären altersgerecht ausgestat- Hier kann und will eine Baugenossenschaft Ab- tet, also barrierearm, mit Aufzug und Balkonen hilfe schaffen. oder kleinen Terrassen. Mit Hilfe der öffentlichen Fördermöglichkeiten ist Warum also nicht machen? es auch heute noch möglich, Wohnraum aber Die Gemeindevertretung hat auf Ihrer Sitzung am auch Pflegemöglichkeiten zu schaffen, die zu 29.09. einstimmig beschlossen, die Gründung Recht als "bezahlbar" bezeichnet werden kön- einer solchen Genossenschaft zu unterstützen. nen. Dies sowohl mit einer Anschubfinanzierung, wie Nach den derzeitigen Richtlinien ist das für Per- auch bei der Suche bzw. Bereitstellung geeigne- sonen oder Familien, die Anrecht auf einen ter Grundstücke. Wohnberechtigungsschein haben eine Kaltmiete Ein solches Grundstück wäre z.B. die Fläche der von 6,10 € / m2. ehemaligen Grund- und Hauptschule. Hier, mit- Die monatlichen Nettoeinkommensgrenzen lie- ten im Ort gelegen, wären etwa. 5.000 m2 Wohn- gen hier bei (Quelle Arge eV - IB.SH) fläche so unterzubringen, dass der schöne • bis zu 1.700 € für Alleinstehende Baumbestand weitgehend erhalten bleiben • bis zu 2.400 € für zwei Personen könnte. 23
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