ANHANG ZUR MUSEUMSSTRATEGIE - Kulturpolitische und rechtliche Grundlagen SEITE 2 Megatrends SEITE 20 Stakeholderanalyse SEITE 30 ...

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ANHANG ZUR
 MUSEUMSSTRATEGIE
Kulturpolitische und rechtliche Grundlagen   SEITE 2

Megatrends   SEITE 20

Stakeholderanalyse      SEITE 30

Zielgruppenprofile   SEITE 39

SWOT-Analyse    SEITE 42

                        Juli 2021
Anhang 1

KULTURPOLITISCHE
 UND RECHTLICHE
  GRUNDLAGEN

    Museumsstrategie
Kulturpolitische und rechtliche Grundlagen
Zusammenstellung von Auszügen für den Strategieprozess des BHM
Version: 12.10.2020

Inhalt

A. Kantonales Kulturförderungsgesetz 2012 (KKFG)
B. Kulturstrategie 2018 des Kantons Bern
C. Städtische Kulturförderung: Vierjahres-Planung (2020 – 2023)
D. Kulturstrategie der Stadt Bern (2017 – 2028)
E. Stiftungsurkunde (2014)
F. Leistungsvertrag (2020 – 2023)
G. Leitbild (2011)

A. Kantonales Kulturförderungsgesetz (Auszug)
12. Juni 2012

Art. 2: Ziele der Kulturförderung

1   Die Kulturförderung hat zum Ziel,

      a. die kulturelle Vielfalt zu stärken,
      b. die Bevölkerung am kulturellen Leben teilhaben zu lassen,
      c. das kulturelle Erbe zu erhalten und zeitgenössisches Kulturschaffen zu erleichtern,
      d. den Kanton Bern als zweisprachigen Lebensraum zu stärken,
      e. die Attraktivität des Kantons zu steigern.

B. Kulturstrategie 2018 des Kantons Bern (Auszüge)
Das Kulturförderungsgesetz (KKFG) 2012 gibt fünf allgemein formulierte Aufträge für die
Förderung der Kultur im Kanton Bern vor. Es lässt aber den notwendigen Handlungsspiel-
raum, die Förderregeln und die Förderpraxis von Zeit zu Zeit den sich ändernden Umstän-
den anzupassen. Den fünf Gesetzesaufträgen sind in der Kulturstrategie 2018 Leitsätze zu-
geordnet, welche die allgemeine Orientierung der Kulturförderung beschreiben. Die nach-
geordneten Ziele umreissen die konkreten, überprüfbaren Handlungsfelder des Kantons.

Helvetiaplatz 5, Postfach 149, CH-3000 Bern 6, Telefon +41 31 350 77 11, info@bhm.ch, www.bhm.ch
1. Auftrag: Stärkung der kulturellen Vielfalt
KKFG Art. 2 Bst. a

In allen Regionen
Der Kanton Bern unterstützt die Kultur nach den spezifischen Bedürfnissen in allen Regio-
nen und fördert den Austausch unter diesen.

   >   Der Kanton trägt den besonderen Bedingungen der Kulturförderung sowohl im städ-
       tischen wie im ländlichen Raum Rechnung.

   >   Der Kanton trägt zusammen mit den Gemeinden zur Erhaltung und Entwicklung der
       kulturpolitisch bedeutenden Institutionen in den Regionen bei.

   >   Der Kanton fördert Vorhaben, welche die Grenzen der Regionen überschreiten und
       das Verständnis zwischen ihnen stärken.

In allen Ausdrucksformen
Der Kanton Bern ermöglicht die Vielfalt von kulturellen Ausdrucksformen.

   >   Der Kanton unterstützt mit seiner Kulturförderung die verschiedenen Sparten und ist
       offen für neue, auch digitale und spartenübergreifende Formen der künstlerischen
       Tätigkeit.

   >   Der Kanton schafft Anreize, damit sich Kulturinstitutionen und Kulturprojekte für die
       zunehmende Vielfalt der Gesellschaft öffnen.

2. Auftrag: Die Bevölkerung am kulturellen Leben teilhaben lassen
KKFG Art. 2 Bst. b

Alle Bevölkerungskreise
Der Kanton Bern erleichtert den Zugang aller Bevölkerungskreise zu kulturellen Institutio-
nen und Produktionen und fördert eine breite aktive Teilhabe am Kulturschaffen.

   >   Der Kanton fördert die Kulturvermittlung, gibt Impulse für deren Weiterentwicklung
       in Richtung Teilhabe und unterstützt Vorhaben, die einen besonderen Fokus auf
       Begegnung und Austausch legen.

   >   Der Kanton stärkt das nicht professionelle Kulturschaffen, in erster Linie indem er
       Dachverbände unterstützt und Impulse für die Zusammenarbeit mit professionellen
       Kulturschaffenden gibt.

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Junge Menschen
Der Kanton Bern stärkt die Kreativität junger Menschen.

   >   Der Kanton fördert die aktive Beteiligung junger Menschen am kulturellen Leben.

   >   Der Kanton fördert die Auseinandersetzung mit Kultur in der Schule.

3. Auftrag: Das kulturelle Erbe erhalten und zeitgenössisches Kulturschaffen erleichtern
KKFG Art. 2 Bst. c

Bewahren und Zugänge schaffen
Der Kanton Bern engagiert sich für den Erhalt und den Zugang zum kulturellen Erbe.

   >   Der Kanton unterstützt Gedächtnisinstitutionen und Vereinigungen beim Erhalt des
       kulturellen Erbes und bei dessen Vermittlung an die Bevölkerung.

       Die finanziell gewichtigsten Aktivitäten der kantonalen Kulturförderung in diesem Bereich sind Be-
       triebsbeiträge an Museen und andere Institutionen, welche Sammlungen aufbewahren, bewirtschaften
       und sie in Ausstellungen vermitteln. Das können sowohl grosse, städtische Kunstmuseen als auch
       kleine, dezentral gelegene Volkskundemuseen sein. Im Berner Jura ist dies insbesondere die Institu-
       tion Mémoires d'Ici. Insgesamt sind in den vergangenen Jahrzehnten die Sammlungen stark gewach-
       sen. Sowohl deren Erhalt als auch das Zugänglichmachen, zum Beispiel durch digitale Findmittel oder
       Onlinepräsentationen, bindet ebenso stetig wachsende Ressourcen. Umso mehr muss es als Grund-
       voraussetzung für kantonale Beiträge gelten, dass Sammlungsschwerpunkte definiert und Doppelspu-
       rigkeiten vermieden werden. Kooperationen sind sowohl vorauszusetzen als auch zu fördern.

   >   Der Kanton fördert die Vernetzung und Koordination zwischen Institutionen, Verei-
       nen und Verbänden, welche das kulturelle Erbe erhalten und zugänglich machen.

       Der Kanton initiiert und unterstützt kooperative Vorhaben, die nachhaltig zum Erhalt und zur Vermitt-
       lung des kulturellen Erbes beitragen. Gerade im Bereich der elektronischen Erfassung, Verwaltung
       und Vermittlung von Sammlungen bieten sich – insbesondere für kleinere und mittlere Gedächtnisinsti-
       tutionen – gemeinsame und dadurch kostengünstigere Lösungen z. B. über den Verein der Museen im
       Kanton Bern (mmBE) an. Je mehr die Professionalisierung im Kulturbereich zunimmt und die Erwar-
       tungen des potenziellen Publikums steigen, umso stärker ist Koordination, Vernetzung und Koopera-
       tion zwischen den verschiedenen Akteuren und deren Ressourcen (Wissen, Sammlungsgut, Finanzen)
       vonnöten.

   >   Der Kanton trägt zum Erhalt und zur Vermittlung der lebendigen Traditionen bei.

Gute Rahmenbedingungen
Der Kanton Bern schafft günstige Rahmenbedingungen für zeitgenössisches Kulturschaf-
fen.

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>   Der Kanton hat bei der Kulturförderung den gesamten Schaffensprozess im Blick.

   >   Der Kanton fördert die praktischen Voraussetzungen für die Produktion, Koordina-
       tion und Präsentation kultureller Vorhaben, z. B. durch mobile Infrastruktur, Ateliers
       und Zwischennutzungen.

   >   Der Kanton legt bei der Förderung ein besonderes Gewicht auf die Bereiche Kunst­
       handwerk/Design und Film.

4. Auftrag: Den Kanton Bern als zweisprachigen Lebensraum stärken
KKFG Art. 2 Bst. d

Eigenständigkeit und Austausch
Der Kanton Bern sichert die kulturelle Eigenständigkeit der französischsprachigen Bevölke-
rung und fördert den Austausch des Kulturlebens zwischen den beiden Sprachräumen.

   >   Der Kanton pflegt in der Kulturförderung die Zusammenarbeit mit Institutionen und
       Vereinigungen, welche die Interessen der Frankofonie vertreten, und baut diese
       aus.

   >   Der Kanton arbeitet in der Kulturförderung mit anderen frankofonen und zweispra-
       chigen Kantonen zusammen.

   >   Der Kanton stärkt den Austausch zwischen den Sprachräumen unter anderem
       durch die Förderung zweisprachiger oder Sprachgrenzen übergreifender Vorhaben.

5. Auftrag: Die Attraktivität des Kantons steigern
KKFG Art. 2 Bst. E

Wahrnehmung
Der Kanton Bern wird dank hervorragenden kulturellen Angeboten national und internatio-
nal wahrgenommen.

   >   Der Kanton ermöglicht den Erhalt und die Entwicklung bedeutender Kulturinstitutio-
       nen.

   >   Der Kanton fördert herausragendes Kulturschaffen durch die gezielte Unterstützung
       von Personen und Projekten.

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Potenzial
Der Kanton Bern trägt mit seiner Kulturförderung zur Stärkung der Kreativität und seines
Ressourcenpotenzials bei.

   >   Der Kanton anerkennt die Bedeutung der Kreativwirtschaft und pflegt den Aus-
       tausch mit anderen Förderstellen sowie mit Akteuren der Kreativwirtschaft.

   >   Der Kanton anerkennt die Kultur als wichtiges Element des touristischen Angebots.

C. Städtische Kulturförderung: Vierjahres-Planung 2020–2023 (Auszüge)

Kap. 4: Kulturpolitische Grundsätze und Schwerpunkte

4.1 Gesellschaftlicher Nutzen der Kulturförderung
Kulturförderung bedeutet Förderung des kulturellen Lebens. Die Kulturförderung der Stadt
Bern versteht sich weder als Sozialhilfe für bedürftige Künstlerinnen und Künstler, noch als
Finanzhilfe für schwache Branchen, und auch nicht als protektionistische Massnahme zur
geistigen Stadtverteidigung. Die Stadt Bern fördert das kulturelle Schaffen, weil sie sich ei-
nen gesellschaftlichen Nutzen daraus verspricht. Gesellschaftlicher Nutzen heisst, dass die
gesamte Gesellschaft direkt oder indirekt, materiell oder ideell von der Kulturförderung pro-
fitieren kann. Das reiche Kulturleben der Stadt Bern fördert die Attraktivität der Region als
Wohn- und Arbeitsplatzzentrum, stimuliert die wirtschaftliche und gesellschaftliche Innova-
tion und kann einen Beitrag zur gesellschaftlichen Integration leisten. Das erfordert, dass
die städtische Kulturförderung bestrebt sein muss, in ihrer Tätigkeit das gesamte Bild und
die gesamte Wirkung des kulturellen Lebens vor Augen zu haben. (…)

(…)

4.3 Schwerpunkt Digitalisierung
Die Digitalisierung durchdringt und verändert alle Kunstsparten und alle Bereiche, von der
Produktion über die Verbreitung bis zur Rezeption.
In der Produktion sorgen neue technologische Möglichkeiten für künstlerische Innovation,
sei es, indem klassische Produktionsweisen digitalisiert werden, sei es, indem die Digitali-
sierung neue Produktionsweisen überhaupt ermöglicht. Zum Beispiel verändert die digitale
Klangerzeugung und -steuerung die Musikproduktion. Multimediale Installationen verän-
dern die Kunstproduktion auf Bühnen und in Kunsthäusern. Dass zwei oder mehr Men-
schen dank digitaler Austauschplattformen zeit- und ortsversetzt zusammenarbeiten kön-
nen, verändert die Produktionsrealitäten in allen möglichen Disziplinen.
(…) Besonderes Augenmerk der Kulturförderung gilt den neuen Möglichkeiten zur Teilhabe
des Publikums am Kulturleben: Die neuen Medien ermutigen und ermächtigen zu direkter

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Beteiligung. Sie erlauben auch eine besucherspezifische Ansprache in der Kulturvermitt-
lung.

4.4 Schwerpunkt Kulturelle Teilhabe

Der Begriff Kulturelle Teilhabe
Dieser Schwerpunkt trägt zwar noch denselben Titel wie in der letzten Vierjahres-Planung.
Doch das Verständnis von Kultureller Teilhabe hat sich in der Zwischenzeit weiterentwi-
ckelt. Kulturelle Teilhabe ist heute ein Begriff mit verschiedenen Unterbegriffen. Es macht
Sinn, einige davon hier zu klären und voneinander abzugrenzen. Grundsätzlich meint Teil-
habe die Beteiligung, Mitwirkung und Mitverantwortung der Bevölkerung am öffentlichen
Leben. Kulturpolitik heute strebt in der Regel eine möglichst starke und breite Teilhabe der
gesamten Bevölkerung am kulturellen Leben an.
Kulturelle Teilhabe kann vieles bedeuten. Der Besuch einer Kulturveranstaltung ist ein Bei-
spiel für kulturelle Teilhabe im engsten Sinne. Am anderen Ende der Teilhabe-Skala steht
die selbständige künstlerische Praxis. Dazwischen gibt es viele weitere Formen der Teil-
habe, wie zum Beispiel kulturelle Bildung an den Schulen, Vermittlungsangebote im Rah-
men von Veranstaltungen, kuratorische Mitgestaltung, Laien- und Volkskultur. (Quelle: Bun-
desamt für Kultur, «Kulturelle Teilhabe: Positionspapier der Arbeitsgruppe Kulturelle Teil-
habe des Nationalen Kulturdialogs»)

Eine wichtige Voraussetzung, die kulturelle Teilhabe überhaupt erst möglich macht, ist die
Barrierefreiheit. Barrierefreiheit heisst, dass Angebote für alle ohne zusätzliche Hilfe zu-
gänglich sind. Die Zugänglichkeit kann baulich sein (barrierefreie Gebäude z. B. dank Roll-
stuhlrampe), technisch (z. B. barrierefreie Websites, Induktionsanlagen, Untertitel) oder
auch inhaltlich-sprachlich (z.B. barrierefreie Programmhefte in einfacher Sprache).

Barrierefreiheit ist auch Voraussetzung für Inklusion, die ein Ziel von kultureller Teilhabe
ist. Inklusion ist das Gegenteil von Exklusion (Ausschluss) und heisst, dass alle Menschen
an der Kultur sollen teilhaben können, insbesondere auch Menschen mit Behinderungen.
Inklusion ist mehr als reine Barrierefreiheit, denn es geht auch darum, dass alle Menschen
künstlerisch tätig sein können sollen, auch Menschen mit Behinderungen, auch auf profes-
sionellem Niveau. Hierbei stehen die künstlerischen Ausbildungsstätten in einer besonde-
ren Verantwortung.

Eine weitere Form von kultureller Teilhabe ist die Partizipation. In der Kultur bedeutet Par-
tizipation, dass das Publikum an einer Aufführung oder an einem Kunstwerk mitwirkt. Hier
geht es um die Auflösung der Grenzen zwischen Bühne und Saal, zwischen Kulturschaf-
fenden und Publikum.

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Stadt der Beteiligung: Kulturelle Teilhabe in der Stadt Bern
Der Gemeinderat hat Bern als «Stadt der Beteiligung» bezeichnet (s. Legislaturrichtlinien).
Kulturelle Teilhabe ist Beteiligung. Barrierefreiheit als Voraussetzung und Inklusion als
wichtiger Aspekt der kulturellen Teilhabe sind deshalb heute für die städtische Kulturförde-
rung eine Selbstverständlichkeit. Inklusions-Massnahmen sind zum Beispiel Teil der Leis-
tungsverträge mit den Institutionen. (…)

Um die Kulturelle Teilhabe insgesamt zu stärken ist es wichtig, in der Zusammensetzung
von Entscheidungsgremien die Vielfalt der Bevölkerung besser abzubilden. Hier gilt das
Prinzip der drei P: Programm, Personal, Publikum. Sie müssen in einem adäquaten Ver-
hältnis stehen. Solange im Personal und im Programm nicht die ganze Gesellschaft abge-
bildet ist, wird das entsprechende Publikum auch nicht erreicht. Dieses Prinzip muss auch
in der Förderung zur Anwendung kommen.
Deshalb müssen bei der Besetzung von Kommissionssitzen neben dem Geschlecht auch
weitere soziodemografische Kriterien berücksichtigt werden, insbesondere Alter und Her-
kunft. Denn besonders in der Teilhabe der Bevölkerung mit Migrationshintergrund liegt in
der Stadt noch viel kulturelles Kapital brach.
Abgesehen von der Zugänglichkeit, die als Standard gilt, erwartet der Gemeinderat aller-
dings nicht, dass Kulturelle Teilhabe in jeder erdenklichen Ausprägung jederzeit und auf al-
len Ebenen der Kulturproduktion stattfindet. Professionelles Kulturschaffen – von wem auch
immer – ist nach wie vor das Kerngeschäft der städtischen Kulturförderung.

D. Kulturstrategie der Stadt Bern 2017 – 2028 (Auszüge)

Vier Grundprinzipien – ein Leitbild
Kulturpolitik ist auch Stadtentwicklung. Mit seinem Bekenntnis zur Kulturstadt Bern, zur
Vielfalt der kulturellen Akteurinnen und Akteure, zur Kultur als öffentliches Interesse und zu
Partnerschaft und Dialog beschreibt der Gemeinderat nicht nur den Kern seiner kulturpoliti-
schen Haltung und Werte. Die vier Grundprinzipien sind das Leitbild der gesamtstädtischen
Kulturstrategie. Sie schaffen einen Kompass für alle interessierten Kreise der Bevölkerung,
insbesondere für die verschiedenen kulturellen Akteurinnen und Akteure, Anspruchsgrup-
pen und für die politischen und kulturellen Partnerinnen und Partner der Stadt Bern. Nicht
zuletzt formuliert das Leitbild ein kulturpolitisches Selbstverständnis der Verwaltung und
legt das Fundament für verbindliche Rahmenbedingungen.

1. Bekenntnis zur Kulturstadt Bern
Die Stadt Bern bekennt sich zur Kultur. Sie versteht sich als selbstbewusstes, offenes und
freies Zentrum der Kulturproduktion. Sie nimmt ihre besondere Stellung als Hauptstadt und
Brücke zwischen den Sprachregionen wahr und verortet sich in einem regionalen, überregi-
onalen, nationalen und internationalen kulturellen Netzwerk. Die Stadt Bern ermöglicht, er-
leichtert und fördert Kreativität, Experimente, Innovation, Vielfalt und Austausch. Die Stadt
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Bern blickt stolz auf ihre Kulturschaffenden und -institutionen, trägt diese in die Stadt hinein
und über die Stadtgrenzen hinaus. Sie verpflichtet sich ihren Werken und Produktionen, ih-
rem Wirken und dem gesellschaftlichen Mehrwert, der aus ihrer Arbeit entsteht und aner-
kennt ihre Bedeutung für die Zivilgesellschaft. Zu diesem umfassenden Bekenntnis gehö-
ren auch die Beachtung der sozialen Sicherheit der Kulturschaffenden, die Pflege des kul-
turellen Erbes, die Förderung der kulturellen Bildung, das Hegen von Nischen, sowie die
Anerkennung des touristischen Potentials von Kultur und der Tatsache, dass Kulturpolitik
auch Wirtschaftspolitik ist.

2. Vielfalt der kulturellen Akteure
Die Stadt Bern bekennt sich zur kulturellen Vielfalt. Sie attestiert der Kultur ein gesamtge-
sellschaftliches, zukunftsweisendes Potential und vertraut auf ihre identitätsstiftende, integ-
rative und dynamische Kraft. Sie versteht die gesamte Bevölkerung als Trägerin von Kultur.
Kulturelle Angebote und Aktivitäten sprechen alle Bevölkerungsgruppen, unabhängig von
ihrem Bildungsstand, Einkommen, Geschlecht, Behinderung, Alter oder ihrer Herkunft an.
Die bestehenden Institutionen, Kommissionen und Strukturen berücksichtigen diese Vielfalt
der kulturellen Akteure. Zugangshindernisse werden abgebaut. Entsprechend ihrer diversi-
fizierten Gesellschaftsstruktur fördert die Stadt Bern ein breites Spektrum an kulturellen An-
geboten, Strukturen, Institutionen und Initiativen. Es umfasst überregional wirkende Institu-
tionen, kleinere und mittlere Kulturorganisationen, Projekte und Veranstaltungen der freien
Szene, eine starke Vermittlung, die Förderung neuer Inhalte und Formen sowie das Schaf-
fen spezifischer Instrumente und Plattformen.

3. Kultur ist ein öffentliches Interesse
Die Kulturpolitik der Stadt Bern deckt ein breites Spektrum ab und geht weit über die Kultur-
förderung im engeren Sinne hinaus. Kultur wird als Querschnitts- und Führungsaufgabe in
allen Politikfeldern verankert. Die Kulturpolitik basiert auf fortschrittlichen Strukturen und
entwicklungsfähigen Instrumenten. Die Verwaltung schafft in ihrer Gesamtheit optimale
Rahmenbedingungen für die Kulturproduktion, für kulturelle Tätigkeiten sowie für den Zu-
gang zur Kultur. Diese stehen in Übereinstimmung mit der Entwicklung der Gesellschaft,
mit den Bedürfnissen der Bevölkerung und mit denjenigen der kulturellen Akteurinnen und
Akteure. Die Kompetenzen, Aufgaben, Verantwortlichkeiten und die Finanzierung sind in-
nerhalb der Verwaltung klar geregelt. Sie basieren auf einer wirksamen Zusammenarbeit
und Vernetzung. Die verantwortlichen Stellen orientieren sich am Dienstleistungsprinzip
und verstehen sich als Ermöglicher.

4. Partnerschaft und Dialog
Die Stadt Bern arbeitet in der Kulturpolitik eng mit der Regionalkonferenz Bern-Mittelland,
dem Kanton und mit der Burgergemeinde zusammen. Sie stellt darüber hinaus Bezüge zur
Kulturpolitik des Bundes, zu anderen Schweizer Städten und zu Privaten her. Sie orientiert
sich zudem an ihrer Zentrumsfunktion und setzt sich auch in Zukunft in allen kulturpoliti-

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schen Bereichen für eine gerechte Lastenverteilung ein. Die Stadt Bern befördert die Ko-
operation zwischen den Institutionen und mit der freien Szene. Dieses behördliche, instituti-
onelle oder projektbezogene Zusammenspiel basiert auf Koordination, Transparenz, Soli-
darität, Subsidiarität und Verbindlichkeit und verpflichtet sich dem Abbau von Hürden und
Bürokratie. Gemeinsam mit den Akteurinnen und Akteuren hinterfragt die Stadt, was wich-
tig und förderungswürdig ist und legt ihre Kriterien und Massstäbe offen. Sie entwickelt wo
möglich kollektive Ressourcen und Infrastrukturen und unterstützt punktuelle Massnahmen.
In ihren Partnerschaften lässt sich die Stadt von künstlerische Qualität und Vielfalt, gesell-
schaftlicher Relevanz, Innovation, Identitätsstiftung sowie sozialer und politischer Bedeu-
tung leiten. Durch einen kontinuierlichen, kulturpolitischen Dialog mit der Bevölkerung
schafft die Stadt eine breite Akzeptanz für Kultur. Die Zusammenarbeit aller kulturpoliti-
schen Akteurinnen und Akteure stärkt das Gemeinsame und vergrössert die Ausstrahlung
nach innen und aussen.

Sechs Handlungsfelder
Mit Blick auf die vier Grundprinzipien seines kulturpolitischen Leitbilds legt der Gemeinderat
die wesentlichen Anliegen seiner Kulturpolitik für die nächsten zwölf Jahre dar. Diese wur-
den durch die Mitwirkung der kulturellen Akteurinnen und Akteure und weiterer interessier-
ter Kreise entscheidend mitgestaltet. Die sechs strategischen Handlungsfelder Kulturpro-
duktion, Zugang zu Kultur, Ausstrahlung, Freiräume, Partizipation und Dialog sowie Koope-
ration in der öffentlichen Kulturförderung dienen der Politik und der Verwaltung als Orientie-
rungsinstrument. Sie bilden zudem den Rahmen für die konkreten Zielsetzungen, die durch
kurz­, mittel­ und langfristige Massnahmen erreicht werden sollen.

1. Kulturproduktion
Die Stadt Bern versteht Kulturproduktion als Kulturarbeit mit künstlerischem und professio-
nellem Anspruch. Die Kulturproduktion ist der Dreh­ und Angelpunkt einer lebendigen Kul-
turstadt. In der kreativen, dynamischen «Kulturfabrik Bern» entstehen qualitativ hochste-
hende Werke, innovative Formate und Inhalte, neue Plattformen und Werkstätten, Netz-
werke und Ökonomien. Die Vernetzung und der Austausch der Kulturschaffenden unterei-
nander sind ein wichtiger Kreativitätsfaktor. Die künstlerische Freiheit und das Recht der
öffentlichen Darstellung von Kultur oder jeglicher Kunstformen geniessen oberste Priorität.
Die Stadt Bern setzt auf das künstlerische Potenzial ihrer Kulturschaffenden und stellt be-
wusst keine Sparte in den Vordergrund. Die Unterstützung von Kreativität, Experimenten,
Innovation, Vielfalt und Austausch ist Kern ihrer Kulturförderung.

2. Zugang zu Kultur
Unter Zugang zu Kultur versteht die Stadt Bern, dass die Gesamtheit der Bevölkerung kul-
turelle Angebote nutzen kann, kulturelle Kompetenzen aktiv gefördert und die Ausübung
von kulturellen Tätigkeiten erleichtert werden. Die Stadt Bern erachtet den Zugang zu Kul-
tur als eine zentrale Antwort auf die Herausforderungen der kulturell diversen Gesellschaft.

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Die Pflege der aktiven Kulturpraxis im weitesten Sinne ist deshalb integraler Bestandteil ih-
rer Kulturpolitik.

    >   Die subventionierten Institutionen erhöhen die Zugänglichkeit für ihr Publikum durch inklusive, partizi-
        pative und integrative Massnahmen und den Abbau von bestehenden Hindernissen. Sie suchen inno-
        vative Formen, die interkulturelle Zugänge zu Kultur schaffen oder partizipative Austauschmöglichkei-
        ten bieten und das Publikum einbeziehen.

3. Ausstrahlung
Die Stadt Bern pflegt ihre kulturelle Ausstrahlung selbstbewusst nach innen und aussen.
Sie profiliert sich als Zentrum für Kulturproduktion, präsentiert sich als lebendige Kultur und
Begegnungsstadt ebenso wie als UNESCO Weltkulturerbe. Sie in formiert das lokale, regi-
onale, nationale und internationale Publikum proaktiv über ihr vielfältiges, hochstehendes
Kulturangebot. Sie erschliesst das touristische Potenzial als Kulturstadt.

4. Freiräume
Die Stadt Bern anerkennt Kultur als öffentliches Interesse. Der öffentliche Raum so wie
Zwischennutzungen stehen kulturellen Initiativen zur Verfügung. Kultur profitiert dabei von
einem liberalisierten und niederschwelligen Bewilligungswesen.

5. Partizipation
Die Stadt Bern schafft in ihrer Gesamtheit optimale Rahmenbedingungen für die Kulturpro-
duktion und den Zugang zu Kultur. Sie pflegt den partizipativen Dialog, orientiert sich am
Dienstleistungsprinzip und versteht sich als Ermöglicherin.

    >   Die Stadt Bern unterstützt Institutionen in Hinblick auf gemeinsame Projekte, Kampagnen und Ange-
        bote und fördert die Zusammenarbeit zwischen Institutionen und der freien Szene.

6. Kooperation in der öffentlichen Kulturförderung
Die Stadt Bern arbeitet in der Kulturpolitik eng mit der Regionalkonferenz Bern-Mittelland,
dem Kanton und mit der Burgergemeinde zusammen. Als prägende Akteurin setzt sie sich
für verbindliche Grundlagen, Koordination, Transparenz und Solidarität ein.

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E. Stiftungsurkunde (Auszüge)

Art. 2 (Zweckartikel) siehe unten im Leistungsvertrag, Abs. 1 und 2

Art. 3: Sammlung

Dauernde Aufnahme sollen in dem Museumsgebäude namentlich finden:

I.      Die Waffen- und Fahnensammlung des Staates;
II.     Die sogenannten Burgundertapeten und Kirchenparamente, Eigentum der Einwohner-
        gemeinde Bern;
III.    Die Sammlung von Waffen, Gerätschaften, Goldschmiedearbeiten, Glasgemälden,
        Mobiliar, Kirchengerätschaften, Glaswaren, Siegeln etc. der Burgergemeinde;
IV. Das Antiquarium, Archäologische Sammlung von den Urzeiten bis zu den Karolingern,
        Eigentum der Burgergemeinde;
V.      Die ethnographische Sammlung, Eigentum der Burgergemeinde, mit einzelnen Depo-
        siten der Eidgenossenschaft
VI. Die Münz- und Siegelsammlung der Burgergemeinde.

F. Leistungsvertrag (Auszüge)
zwischen dem Kanton Bern, der Stadt Bern, den übrigen Gemeinden der Regionalkonfe-
renz Bern-Mittelland, der Burgergemeinde Bern und der Stiftung Bernisches Historisches
Museum (BHM)

Auszüge:

1. Kapitel: Grundlagen, Art. 2

1    Die Stiftung hat den Zweck, vorgeschichtliche, historische und ethnografische Kulturgüter
zu sammeln, zu bewahren, zu dokumentieren, zu erforschen und zu vermitteln. Dabei steht
das kulturelle Erbe von Stadt und Staat Bern im Zentrum. Dir Menschheitsgeschichte in ih-
rer Vielfalt bildet den Rahmen.

2    Zur Erfüllung des Zweckes betreibt die Stiftung das Bernische Historische Museum. Seine
Sammlungen werden der Öffentlichkeit in Dauer- und Wechselausstellungen zugänglich
sowie für Bildung und Wissenschaft nutzbar gemacht.

3    Das BHM ist Teil des historischen und kulturellen Gedächtnisses der Menschheit. Es ist
Wissensspeicher und Medium für die Geschichte Berns und zu Berns Vernetzung mit der
Schweiz und der Welt.

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4   Das BHM bietet Einblicke in Lebenswelten aus unterschiedlichen historischen Epochen
und kulturellen Kontexten. Es regt zur Auseinandersetzung mit Geschichte und Kulturen an
und zeigt Zusammenhänge auf.

5   Die Ausstellungen des BHM sind Erlebnis-, Lern- und Erfahrungsort.

6   Das BHM richtet sich an Besucherinnen und Besucher jeden Alters und jeder Herkunft.
Mit seinen Angeboten berücksichtigt es die Interessen und Bedürfnisse eines breiten Publi-
kums. Es pflegt Partnerschaften zu Kulturinstitutionen, Museen und Hochschulen in der
Schweiz und im Ausland.

2. Kapitel: Leistungen und Pflichten des BHM, Art. 4 bis 17

Art. 4 Absichtserklärung Depot

Es besteht ein anerkannter Handlungsbedarf im Bereich Depot. BHM und Stiftungsträger
beabsichtigen, während der Laufzeit dieses Vertrags ein Projekt für die Verbesserung der
Depotsituation ausserhalb dieses Vertrags zu lancieren.

Art. 5 Allgemeines

1   Das BHM erbringt die im Folgenden beschriebenen Leistungen in den Bereichen

      a. Sammeln;
      b. Bewahren;
      c. Erschliessen und Forschen;
      d. Ausstellen;
      e. Vermitteln;
      f.   Dienstleistungen.

Art. 6 Sammeln

Das BHM erweitert seine Sammlungen massvoll und in Übereinstimmung mit seinem
Sammlungskonzept.

Art. 7 Bewahren

Das BHM bewahrt seine Sammlungen (Archäologie, Geschichte, Ethnografie und Numis-
matik) in Übereinstimmung mit den Ethischen Richtlinien des Internationalen Museumsra-
tes (ICOM), soweit ihm dies mit den ihm zur Verfügung stehenden Ressourcen möglich ist.

                                                                                          12
Art. 8 Erschliessen und Forschen

1 Das     BHM

      a. erschliesst (dokumentiert) seine Neuzugänge;
      b. erschliesst (dokumentiert) und bereinigt seine bestehenden Sammlungen gemäss
            dem von Kanton, Burgergemeinde und Stadt Bern finanzierten Projekt «Samm-
            lungserschliessung und -bereinigung».

      2   Das BHM stellt seine Sammlungen der Forschung zur Verfügung.

      3   Das BHM veröffentlicht ausgehend von seinen Sammlungsbeständen wissenschaftli-
      che Publikationen.

Art. 9 Ausstellen

1   Das BHM zeigt Dauerausstellungen zu folgenden Themen:

      a. Geschichte Berns von der Steinzeit bis zur Gegenwart;
      b. Albert Einstein im Kontext der Weltgeschichte;
      c. ausgewählte aussereuropäische Kulturen;
      d. Altägypten
      e. Asien, Ozeanien und Native Americans

2   Die Dauerausstellungen werden im Durchschnitt pro Jahr von 40 000 Personen besucht,
darunter die Ausstellung Albert Einstein im Kontext der Weltgeschichte von 28 000 Perso-
nen.

3   Das BHM zeigt in der Vertragsperiode vier Wechselausstellungen mit regionaler, überregi-
onaler oder mindestens nationaler Ausstrahlung.

4   Die Wechselausstellungen werden im Durchschnitt pro Jahr von 25 000 Personen be-
sucht.

5   Das BHM engagiert sich mit weiteren, wechselnden Formaten für eine zeitgemässe Ver-
mittlung und Diskussion von Fragestellungen aus der (Zeit-)Geschichte.

                                                                                         13
Art. 10 Vermitteln

1   Das BHM spricht mit seinen Ausstellungen und weiteren Veranstaltungen ein unterschied-
liches Zielpublikum an. Es wählt verschiedene Formen der Vermittlung und bietet die Mög-
lichkeit kultureller Teilhabe, um bei möglichst breiten Bevölkerungskreisen Interesse an his-
torischen Themen zu wecken und die Auseinandersetzung mit Geschichte und Kulturen zu
fördern.

2   Das BHM macht speziell für Kinder und Jugendliche Vermittlungsangebote wie Führun-
gen, Workshops etc.

3   Das BHM entwickelt für Schulen aller Stufen Bildungs- und Vermittlungsformate. Mit sei-
nem breiten Angebot positioniert sich das BHM als relevanter ausserschulischer Lernort.

Art. 11 Dienstleistungen

1   Das BHM

      a. leiht Objekte der eigenen Sammlungen für Ausstellungen und für Forschungszwe-
         cke im In- und Ausland aus;

      b. fördert den Nachwuchs durch Praktika für junge Wissenschaftlerinnen und Wissen-
         schaftler sowie für angehende oder sich in Ausbildung befindende Konservatorin-
         nen/Restauratorinnen und Konservatoren/Restauratoren.

Art. 12 Resonanz

Die Aktivitäten des BHM finden Resonanz in der Fachwelt.

Art. 13 Zugang zu den Ausstellungen und Veranstaltungen

1   Das BHM gewährleistet, dass seine Ausstellungen und Veranstaltungen allen Personen in
vergleichbarer Weise offenstehen. Es unterlässt dabei jegliche Diskriminierungen.

2   Das BHM erleichtert Menschen mit Behinderungen den Zugang zu den Ausstellungen und
Veranstaltungen.

3   Es gewährt Inhaberinnen und Inhabern der Kulturlegi, Studierenden und Lernenden redu-
zierte Eintrittspreise.

                                                                                           14
Art. 14 Informationsverhalten

Das BHM weist in seinen Publikationen darauf hin, dass es von Burgergemeinde, Kanton,
Stadt und Regionalkonferenz getragen wird.

Art. 15 Zusammenarbeit

1   Das BHM arbeitet mit anderen kulturellen Institutionen, mit dem Archäologischen Dienst
und mit den Hochschulen zusammen.

2   Zum Erbringen seiner Leistungen beteiligt es sich angemessen an gemeinsamen Vorha-
ben der kulturellen Institutionen und Kulturschaffenden in der Region in den Bereichen der
Information, der Vermittlung und der Vermarktung.

3   Das BHM informiert andere Museen und Ausstellungsorte in angemessener Weise über
seine Ausstellungsplanung.

Art. 16 Besucherherkunftserhebung

Das BHM beteiligt sich an der von der zuständigen Stelle der Stadt Bern alle vier Jahre
durchgeführten Besucherherkunftserhebung.

Art. 17 Umweltschutz

Das BHM verpflichtet sich zu einem achtsamen Umgang mit der Umwelt. Es verwendet
Mehrweggeschirr.

G. Leitbild BHM (25.1.2011)
In Bern verwurzelt – mit der Welt verbunden Wer sind wir?
Das Bernische Historische Museum ist Teil des historischen und kulturellen Gedächtnisses
der Menschheit. Es bewahrt bedeutende Teile des kulturellen Erbes von Stadt und Staat
Bern. Es ist ein Wissensspeicher und Medium für die Geschichte Berns und zu Berns Ver-
netzung mit der Schweiz und der Welt.

Das Bernische Historische Museum ist eines der bedeutendsten kulturhistorischen Museen
der Schweiz mit den Schwerpunkten Geschichte, Archäologie und Ethnografie.

Das Bernische Historische Museum leistet einen Beitrag zur kulturellen Identität, zum Ver-
ständnis der Gegenwart und zur Gestaltung der Zukunft.

                                                                                          15
Woher kommen wir?
Das Bernische Historische Museum wurde 1889 von Kanton, Stadt und Burgergemeinde
Bern als Stiftung gegründet und befindet sich seit 1894 am Helvetiaplatz in Bern. Seit 1998
beteiligen sich neben den drei Stiftungsträgern auch die Gemeinden der Regionalkonferenz
Bern-Mittelland an der Finanzierung des Museums.

Was tun wir?
Das Bernische Historische Museum ist ein qualitativ hochstehendes Kulturgüterarchiv, das
sammelt, bewahrt, erforscht und vermittelt. In seinen vielfältigen Sammlungen finden sich
einzigartige Bestände von internationalem Rang.

Das Bernische Historische Museum erweitert seine Sammlungen behutsam und nach Kon-
zept. Es bewahrt seine Bestände sicher auf und ist sich seiner Verantwortung gegenüber
künftigen Generationen bewusst. Die umfangreichen Sammlungen werden sukzessive in-
ventarisiert und dadurch für Vermittlung und Wissenschaft nutzbar gemacht.

Das Bernische Historische Museum bietet Einblicke in Lebenswelten aus unterschiedlichen
historischen Epochen und kulturellen Kontexten. Es regt zur Auseinandersetzung mit Ge-
schichte und Kulturen an und zeigt Zusammenhänge auf.

Die Ausstellungen des Bernischen Historischen Museums sind Erlebnis-, Lern- und Erfah-
rungsort. Sie sind attraktiv und qualitativ hochstehend. Dauer- und Wechselausstellungen
sind von regionaler, nationaler und internationaler Ausstrahlung.

Für wen arbeiten wir?
Das Bernische Historische Museum steht im Dienst von Öffentlichkeit und Wissenschaft.
Es richtet sich an Besucherinnen und Besucher jeden Alters und jeder Herkunft. Mit seinen
Angeboten berücksichtigt es die Interessen und Bedürfnisse eines breiten Publikums. Es
pflegt Partnerschaften zu Kulturinstitutionen, Museen und Hochschulen in der Schweiz und
im Ausland.

Wie arbeiten wir?
Das Bernische Historische Museum ist ein gemeinnütziges Unternehmen mit einer moder-
nen und zukunftsfähigen Struktur, effizienten Prozessen und einer leistungsfähigen Infra-
struktur.

Das Bernische Historische Museum legt Wert auf Eigeninitiative, Mitverantwortung und
Dienstleistungsorientierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Es fördert eine auf Ver-
trauen, Zusammenarbeit und Leistung ausgerichtete Unternehmenskultur und entwickelt
diese laufend weiter.

Im Bernischen Historischen Museum arbeiten Mitarbeitende unterschiedlichster Fachrich-
tungen eng zusammen. Die Zusammenarbeit ist geprägt von Wertschätzung, Vertrauen
und gegenseitiger Achtung. Probleme werden fair und kollegial gelöst. Die Mitarbeitenden

                                                                                             16
lernen mit und von anderen und entwickeln sich kontinuierlich weiter.

Für Führungskräfte im Bernischen Historischen Museum ist die Führungsaufgabe ein wich-
tiger Teil ihrer Arbeit. Sie führen transparent, glaubwürdig und zielorientiert und fördern die
Stärken der Mitarbeitenden.

Das Bernische Historische Museum erfüllt seine Aufgaben, indem es mit den ihm zur Verfü-
gung gestellten öffentlichen Mitteln verantwortungsbewusst und wirtschaftlich umgeht,
Dritte für die Unterstützung seiner Projekte gewinnt und bestrebt ist, seine selbst erwirt-
schafteten Mittel zu erhöhen.

Vom Stiftungsrat am 25. November 2011 genehmigt und in Kraft gesetzt.

                                                                                              17
Anhang 2

MEGATRENDS

  Museumsstrategie
Megatrends
Zusammenstellung für den Strategieprozess des BHM
Version: 12.10.2020

Megatrends sind die grössten Treiber des Wandels. Sie sind von globalem Ausmass und
erzeugen gesellschaftliche, politische, wirtschaftliche und wissenschaftliche Veränderungs-
prozesse. Nachfolgend werden aus unterschiedlichen Quellen Auszüge mit Einschätzun-
gen zu Megatrends zusammengetragen, die für kulturpolitische Entwicklungen massgeblich
sind und die Zukunft der Museen nachhaltig beeinflussen.

Globalisierung

    •    Globalisierung bezeichnet die zunehmende weltweite Verflechtung von Individuen,
         Gemeinschaften, ökonomischen Unternehmen oder politischen Gebilden auf den
         Ebenen von Wirtschaft, Politik, Kultur, Wissenschaft, Umwelt. Die Welt wird verstan-
         den als ein einziges grosses Netzwerk von Menschen-, Daten-, Geld- und Waren-
         strömen, das nicht mehr unter isolierter, z. B. nationalstaatlicher Perspektive be-
         trachtet werden kann. Auf der Ebene der Kultur führt die Globalisierung zu zahlrei-
         chen Formen von kulturellen Begegnungen und Hybridität. (Quelle: VMS, Muse-
         umszukünfte)

    •    Die Globalisierung führt zu einem beschleunigten und verstärkten Austausch von
         Kapital, Gütern, Menschen und Informationen. Die Welt wird multipolarer, die Mobili-
         tät nimmt zu. Kunst- und Kulturschaffende stehen in einem weltweiten Austausch
         und die Bedeutung bilateraler und multilateraler Zusammenarbeit wächst. Kulturun-
         ternehmen (Verlage, Filmproduzenten usw.) sowie Kulturschaffende müssen im in-
         ternationalen Wettbewerb um Finanzierung, Aufmerksamkeit und Konsumenten be-
         stehen. In den Bereichen Kultur, Medien und Unterhaltung wächst der Druck auf
         kleinere Akteure. Dieser Trend kann zu einer Reduktion kultureller Ausdrucksfor-
         men und Angebote führen und stellt somit eine Herausforderung für die Wahrung
         der kulturellen Vielfalt dar. (Kulturbotschaft des Bundes)

    •    Einerseits sind die Weltwirtschaft und das Leben der Menschen durch zunehmende
         Internationalisierung und globale Verflechtungen geprägt, andererseits kaufen Kon-
         sumenten beispielsweise vermehrt Produkte aus regionaler Herstellung, weil diese
         eine gewisse Nähe zum Erzeuger versprechen und sie nach regionalen Besonder-
         heiten und Individualität suchen. Das Lokale gewinnt als Teil der Globalisierung
         stark an Bedeutung. (zukunftsinstitut.de)

Helvetiaplatz 5, Postfach 149, CH-3000 Bern 6, Telefon +41 31 350 77 11, info@bhm.ch, www.bhm.ch
Digitalisierung und Konnektivität

   •   Digitalisierung bezeichnet die Aufbereitung und Speicherung von Information in ei-
       nem digitaltechnischen System. Dieser Prozess umfasst heute fast das gesamte
       Wissen der Menschheit. Ebenso wichtig wie die technischen sind die sozialen, kul-
       turellen und ökonomischen Aspekte der Digitalisierung, etwa auf den Ebenen des
       Urheberrechts, der Senkung von Produktionskosten, der Veränderung von Arbeits-
       abläufen etc. Schon heute werden zahllose Inhalte ausschliesslich digital produziert,
       gespeichert und verbreitet, sodass die digital aufbereiteten Inhalte die analogen be-
       reits übersteigen. (VMS, Museumszukünfte)

   •   Aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung werden im Informations- und Kommu-
       nikationszeitalter analoge durch digitale Informationsträger ergänzt und teilweise er-
       setzt. Neue Vertriebskanäle beeinflussen nachhaltig die Produktion sowie den Ab-
       satz von Kulturgütern. Insbesondere im Musik-, Literatur- und Filmbereich ist die ge-
       samte Verwertungskette im Umbruch. Gleichzeitig ändert sich das Verhalten der
       Konsumenten beispielsweise in Bezug auf die Ansprüche an eine zeit- und ortsun-
       gebundene Verfügbarkeit textbasierter und audiovisueller Inhalte. Mit den techni-
       schen Neuerungen verbinden sich auch Chancen: Es entstehen neue künstlerische
       Formate (wie beispielsweise transdisziplinäre Projekte) sowie hochinnovative
       Dienstleistungen. Kleinere Produzenten können die kostengünstigen Wege der digi-
       talen Distribution nutzen und auf diese Weise Nischenmärkte besetzen. Schliesslich
       erweitern neue technische Errungenschaften auch die Möglichkeiten zur Teilnahme
       am Kulturleben (z. B. Selbstverlage, Kulturblogs). (Kulturbotschaft des Bundes)

   •   Konnektivität ist der wirkungsmächtigste Megatrend unserer Zeit. Das Prinzip der
       Vernetzung dominiert den gesellschaftlichen Wandel und eröffnet ein neues Kapitel
       in der Evolution der Gesellschaft. Digitale Kommunikationstechnologien verändern
       unser Leben grundlegend, reprogrammieren soziokulturelle Codes und lassen neue
       Lebensstile und Verhaltensmuster entstehen. Um diesen fundamentalen Umbruch
       erfolgreich zu begleiten, brauchen Unternehmen und Individuen neue Netzwerk-
       kompetenzen und ein ganzheitlich-systemisches Verständnis des digitalen Wan-
       dels. (zukunftsinstitut.de)

                                                                                            2
Demografischer Wandel

  •   Demografischer Wandel bezeichnet die Veränderungsprozesse in der Zusammen-
      setzung der Bevölkerung einer Gesellschaft. In quantitativer Perspektive wächst die
      Weltbevölkerung nach wie vor, hingegen können die Bevölkerungssaldos Westeu-
      ropas und Nordamerikas nur mit Immigration im positiven Bereich gehalten werden.
      Zudem verändert sich die strukturelle Zusammensetzung der Bevölkerung. Stei-
      gende Lebenserwartung, ein leistungsfähiges Sozial- und Gesundheitssystem und
      tiefe Geburtenraten führen zu einer Überalterung mit zahlreichen ökonomischen,
      politischen und sozialen Folgen, etwa in den Fragen nach der Rolle der alten Men-
      schen in der Gesellschaft und deren Nutzung und Unterstützung kultureller Ange-
      bote. (VMS, Museumszukünfte)

  •   Der demografische Wandel äussert sich in der Schweiz in einer höheren Lebenser-
      wartung (Alterung der Gesellschaft) sowie in einem wachsenden Anteil von Einwoh-
      nerinnen und Einwohnern mit Migrationshintergrund. Folgen davon sind ein generel-
      les Bevölkerungswachstum sowie eine zunehmende Heterogenität oder sogar Frag-
      mentierung der Gesellschaft. In der Schweiz leben heute immer mehr Menschen
      von beispielsweise unterschiedlicher Sprache, Religion, Kultur und Nationalität.
      Diese Entwicklung stellt eine Herausforderung für den gesellschaftlichen Zusam-
      menhalt und die Verständigung zwischen den verschiedenen sprachlichen und kul-
      turellen Gemeinschaften der Schweiz dar. (Kulturbotschaft des Bundes)

  •   In den nächsten 30 Jahren wird die Bevölkerung im Rentenalter in allen Kantonen
      stark wachsen. Sie dürfte in nahezu allen Kantonen über 50 Prozent zunehmen. In
      den Kantonen Schwyz, Freiburg, Thurgau, Obwalden und Aargau ist sogar mit einer
      Verdoppelung der Anzahl Personen ab 65 Jahren zu rechnen. Die Lebenserwartung
      in der CH steigt bis 2040 um weitere 5 Jahre. Der Altersquotient, das heisst die An-
      zahl Personen ab 65 Jahren auf 100 Personen im Alter zwischen 20 und 64 Jahren,
      liegt bei 29,1 im Jahr 2015, bei 39,6 im Jahr 2030 und bei 48,1 im Jahr 2045.
      (swissfuture, Georges T. Roos)

  •   Der Megatrend Silver Society entfaltet weltweit seine Wirkung. Rund um den Glo-
      bus wird die Bevölkerung älter und die Zahl Älterer steigt. Gleichzeitig bleiben die
      Menschen länger gesund. Damit entsteht eine völlig neue Lebensphase nach dem
      bisher üblichen Renteneintritt. Dieser Lebensabschnitt verlängert sich und bietet
      Raum für Selbstentfaltung in neuen Lebensstilen im hohen Alter. Ein neues Mindset
      bereitet den Weg für eine Gesellschaft, die gerade durch die veränderte Altersstruk-
      tur vitaler wird denn je. Sie verabschiedet sich vom Jugendwahn, deutet Alter und
      Altern grundlegend um. (zukunftsinstitut.de)

                                                                                             3
Individualisierung

   •   Individualisierung bezeichnet die Tatsache, dass wir heute als Individuen zuneh-
       mend selbst über unsere Lebensentwürfe bestimmen können, während wir früher
       über die Einbindung in soziale, religiöse, ökonomische, ethnische Gemeinschaften
       in weiten Teilen unseres Lebens fremdbestimmt waren. Mit dem Prozess der Indivi-
       dualisierung gehen auch Gefährdungen einher, z.B. der Verlust von Arbeitsplatzsi-
       cherheit, das Fehlen von tragenden und bindenden Gemeinschaften usw. (VMS,
       Museumszukünfte)

   •   Individualisierung ist das zentrale Kulturprinzip der westlichen Welt und entfaltet
       seine Wirkungsmacht zunehmend global. Der komplexe Megatrend hat in vielen
       Wohlstandsnationen seinen vorläufigen Peak erreicht und ist Basis unserer Gesell-
       schaftsstrukturen geworden. Der Megatrend codiert die Gesellschaft um: Er berührt
       Wertesysteme, Konsummuster und Alltagskultur gleichermaßen. Im Kern bedeutet
       Individualisierung die Freiheit der Wahl. Ihre Auswirkungen sind jedoch komplex
       und bringen sowohl scheinbare Gegentrends wie eine Wir-Kultur als auch neue
       Zwänge hervor. (zukunftsinstitut.de)

   •   Im Zuge der Individualisierung werden Identitäts- und Sinnstiftung zur individuellen
       Leistung. Als (schwächerer) Gegentrend ist die Tribalisierung zu verstehen: Das Be-
       streben, wieder vermehrt exklusive Gruppenidentitäten zu installieren. In einem öko-
       nomischen Sinne meint Individualisierung auch die Ausdifferenzierung der Märkte
       bis hin zu personalisierten Produkten, um den individuellen Ansprüchen der Kunden
       gerecht zu werden.

       Die Individualisierung ist in westlichen Gesellschaften wie der Schweiz sowohl län-
       ger im Anschlag wie auch breiter fortgeschritten und prägt diese bis in die «tiefsten
       Wurzeln». Die frühere Normbiografie wird seltener und entwickelt sich zur individu-
       ellen «Multigrafie». Individualisierung ist eng verknüpft mit einer Bildungsexpansion
       und einer beschleunigten Lebensweise. (swissfuture, Georges T. Roos)

   •   Die Individualisierung verstärkt sich namentlich aufgrund höherer Einkommen, stei-
       gendem Bildungsniveau sowie einer Zunahme verfügbarer Freizeit in den letzten
       Jahrzehnten. In der «Multioptionsgesellschaft» entsteht eine neue Vielfalt von Le-
       bensformen. Das Kulturpublikum wird dabei stets heterogener und die Erwartungen
       und Ansprüche an das Kulturangebot divergieren immer stärker. Das in traditionel-
       len Selbstgewissheiten eingebundene Kulturpublikum hat sich zu einem heteroge-
       nen Publikum mit schwer vorhersehbarem Kulturverhalten und -geschmack entwi-
       ckelt. Das Kulturangebot steht dabei auch verstärkt in Konkurrenz zu anderen Frei-
       zeitangeboten. (Kulturbotschaft des Bundes)

                                                                                               4
Urbanisierung

   •   Unter Urbanisierung versteht man die Ausbreitung städtischer Lebensformen. Mehr
       als die Hälfte der Menschheit lebt heute in Städten. Neben der enormen ökonomi-
       schen und sozialen Bedeutung der Verstädterung sind auch deren kulturelle Impli-
       kationen von hoher Relevanz: Hier entstehen neue Arbeits- und Lebensformen,
       neue Formen von Mobilität und Wohnen, neue Kulturen und Künste. Die Stadt des
       21. Jahrhunderts ist eine Sammlung von Potenzialen, eine Hoffnungsträgerin, die
       permanent neue Bilder und Metaphern erzeugt und gleichzeitig selbst eine Meta-
       pher für Hoffnungen und Ängste der gesamten Gesellschaft ist. (VMS, Museumszu-
       künfte)

   •   Die Urbanisierung führt zur Abnahme der Anzahl Gemeinden sowie zu immer grös-
       seren Agglomerationen. Nur noch rund 25 Prozent der Schweizer Bevölkerung le-
       ben heute in ländlichen Gemeinden. Die Städte erleben eine Renaissance als Le-
       bensorte sowie als Ballungsräume der Kreativwirtschaft. Das Kulturangebot auf
       dem Land nimmt dagegen tendenziell ab. Entwicklungsdruck und Zersiedelung ge-
       fährden die gestalterische Qualität der gebauten Umwelt. In Siedlungsgebieten er-
       höhen Verdichtung und energetische Sanierung den Druck auf historische Bauten
       und Anlagen sowie auf das archäologische Erbe und stellen eine Herausforderung
       für die Baukultur dar. (Kulturbotschaft des Bundes)

Mobilität

   •   Die Welt im 21. Jahrhundert ist nicht nur durch einen weiter wachsenden Mobilitäts-
       bedarf gekennzeichnet, sondern vor allem durch eine zunehmende Vielfalt an Mobi-
       litätsformen. Individualisierung, Konnektivität, Urbanisierung und Neo-Ökologie be-
       stimmen die Mobilität von morgen. Technische Innovationen und veränderte Bedürf-
       nisse der Menschen werden zum Motor neuer Formen der Fortbewegung: vernetzt,
       digital, postfossil und geteilt. Was wir erleben, ist eine Evolution der Mobilität. Wir
       stehen am Beginn eines neuen, multimobilen Zeitalters. (zukunftsinstitut.de)

   •   In einem weiteren Sinn beschreibt Nomadisierung eine Lebensweise, die es mit sich
       bringt, dass Menschen (oftmals regelmässig) grosse Wegstrecken zurücklegen, um
       grundlegende Bedürfnisse zu decken (Sicherheit, Arbeit, Beziehungen, Erholung).
       Die Zahl der Menschen, die nicht in ihrem Geburtsland leben (freiwillig oder ge-
       zwungenermassen), ist gemäss UN 2015 auf 244 Mio. angestiegen – 41% mehr als
       noch im Jahr 2000. Neben fehlender Entwicklungsperspektiven oder Verfolgung
       (Migration) nomadisieren Menschen (v.a. in den westlichen Ländern) aufgrund des
       örtlichen Auseinanderfallens von Wohn- und Arbeitsplätzen, veränderter Einkaufs-
       möglichkeiten und aus touristischen Motiven.

                                                                                                 5
Ein weiterer Indikator für die Nomadisierung ist die Anzahl registrierter Kraftfahr-
      zeuge: Sie hat weltweit zugenommen: 2015 waren es 1.3 Mrd. Kfz., das sind 200
      Mio. mehr als 10 Jahre zuvor. Experten erwarten einen weiteren Anstieg bis 2025
      auf 2 Mrd. Autos, getrieben vor allem in den Schwellenländern (v.a. China).

      In der Schweiz waren 2015 neun von zehn Erwerbstätigen Pendler, das entspricht
      3.9 Mio. Menschen. Etwas mehr als die Hälfte der Pendelnden benutzt als Haupt-
      verkehrsmittel das Auto, 30% den öV, 16% benutzen das Velo oder gehen zu Fuss.
      Die mittlere Länge des Arbeitswegs ist seit 2010 um 12% angestiegen. Für Arbeit,
      Freizeit und Versorgung ist eine Person in der Schweiz im Durchschnitt täglich 36.8
      km unterwegs. Insgesamt ist der Verkehr in der Schweiz auf Strasse und Schiene
      von 2015 auf 2016 um 2%, gegenüber 2000 gar um 30% auf 133 Mrd. Personenki-
      lometer angewachsen. Im Basisszenario von ARE/BAZL wird davon ausgegangen,
      dass die Personenkilometer pro Jahr mit dem Auto bis 2030 im Vergleich zu 2010
      um 16% und im öV um 18% zunehmen werden.

      In der Schweiz hatten 2016 36.8% der Bevölkerung ab 15 Jahren einen Migrations-
      hintergrund. Im selben Jahr lebten 2.1 Mio. Personen ohne schweizerische Staats-
      bürgerschaft in der Schweiz. Umgekehrt lebten Ende 2016 über 770'000 Schweizer
      Staatsangehörige im Ausland, 2.9% mehr als im Jahr zuvor.

  •   Die Homebase der Zukunft ist überall. Dritte Orte sind all das, was sich zwischen
      dem Heim und dem Arbeitsplatz abspielt: Bahnhöfe, Flughäfen, Wartebereiche,
      Shoppingmalls. Orte, an denen man mithilfe von Technologie fast alles machen
      kann, die in einer mobilen Gesellschaft stark an Bedeutung gewinnen und somit mit
      neuen Anforderungen durch ihre Benutzer konfrontiert werden. (zukunftsinstitut.de)

Ökonomisierung

  •   Ökonomisierung ist die Bezeichnung für die zunehmende Betrachtung aller gesell-
      schaftlichen Bereiche durch die Brille der Ökonomie. Quantifizierbarkeit, Rendite-
      Orientierung und das Bild des sich rational verhaltenden ökonomischen Menschen
      prägen unseren Blick auf die heutige Welt und drohen die Fragen nach politischer,
      sozialer und kultureller Teilhabe an den Rand zu drängen. Die Ablösung des indust-
      riellen, Dienstleistungs- oder Finanzkapitalismus durch neue Formen der Ökonomie,
      etwa einer Ökonomie des Wissens oder der Kreativität, sind noch lange nicht zu
      Ende gedacht. (VMS, Museumszukünfte)

                                                                                             6
•   Öffentlich finanzierte Kulturaktivitäten unterliegen zunehmend dem messenden
       Blick, z.B. auf Veranstaltungen, Medienausleihen, Veranstaltungsteilnehmerinnen
       und -teilnehmer und anderes mehr. Damit einher geht die Erwartung, dass Kultur
       einen messbaren Nutzen erbringt. Der Trend weist in Richtung Einsatz der finanziel-
       len Ressourcen in touristisch und wirtschaftlich attraktive Angebote. Verstärkt wird
       diese Erwartung durch die finanziell angespannte Situation der öffentlichen Hand
       und die Zurückhaltung privater Spender und Sponsoren. (Kulturkonzept des Kan-
       tons Aargau)

Wissenskultur

   •   Der Megatrend Wissenskultur wirkt ungebrochen. Insbesondere das Zusammen-
       spiel mit dem Megatrend Konnektivität verändert unser Wissen über die Welt und
       die Art und Weise, wie wir mit Informationen umgehen. In dezentralen Strukturen
       werden enorme Mengen an Wissen generiert, es entstehen neue Formen der Inno-
       vation und des gemeinsamen Forschens. Wissen verliert seinen elitären Charakter
       und wird zunehmend zum Gemeingut, der globale Bildungsstand ist heute so hoch
       wie nie. Komplexere, unvorhersehbare Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt und
       neue, kollaborative Formen der Wissensaneignung verlagern zudem den Fokus: hin
       zum lebenslangen Lernen, zur Vermittlung von Methoden – und zu den Soft Skills.
       (zukunftsinstitut.de)

   •   Im Zusammenhang mit der Wissensexpansion ist von der Knowledge Society oder
       Wissensgesellschaft die Rede: Damit wird der Übergang von der Industriegesell-
       schaft zu einer Wirtschafts- und Gesellschaftsform beschrieben, in der Wissen als
       wichtigste Ressource gilt. Wissen gewinnt im Vergleich zu Arbeit, Rohstoff und Ka-
       pital als Ressource der Wertschöpfung an Bedeutung. Einher geht diese Entwick-
       lung mit einer globalen Bildungsexpansion.

       In der Schweiz ist eine Verlagerung der Arbeitsplätze hin zu technologie-orientierten
       und wissensintensiven Bereichen seit längerem zu beobachten. Es wird erwartet,
       dass der technologische Fortschritt im IKT-Bereich („4. Industrielle Revolution“) zu
       einem Bedeutungszuwachs von interaktiven und kognitiven Nicht-Routineaufgaben
       führen wird. Die öffentlichen Bildungsausgaben in der Schweiz betrugen 2014
       knapp 36 Mrd. CHF. Gemäss den Szenarien zur Bevölkerungsentwicklung dürfte
       2030 53% der Bevölkerung zwischen 25 und 64 über einen Tertiärabschluss verfü-
       gen (höhere Berufsbildung und Hochschulen). (swissfuture, Georges T. Roos)

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