Antragsbuch DIGITALER PROGRAMMPARTEITAG AM 23.01.2021 - SPD Rheinland-Pfalz

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Antragsbuch DIGITALER PROGRAMMPARTEITAG AM 23.01.2021 - SPD Rheinland-Pfalz
Antragsbuch

     DIGITALER
PROGRAMMPARTEITAG
   AM 23.01.2021
Antragsbuch DIGITALER PROGRAMMPARTEITAG AM 23.01.2021 - SPD Rheinland-Pfalz
Digitaler Programmparteitag 2021 - zur Landtagswahl in Rheinland-Pfalz
                                                                                Mainz - Halle 45, 23.01.2021

Anträge

Inhaltsverzeichnis
A - Arbeit, Wirtschaft und Finanzen
Bezeichner   Titel · Antragsteller/in · Empfehlung                                                      Seite

A01          Nachhaltige Volks- und Betriebswirtschaft                                                     9
             AG 60 Plus
             Überweisung an den Bundesparteitag
A02          Forderungen zur Finanzpolitik für das SPD-Wahlprogramm zur                                  10
             Bundestagswahl 2021
             OV Bretzenheim
             Überweisung an die Bundesprogrammkommission

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B - Bildung
Bezeichner   Titel · Antragsteller/in · Empfehlung                                                      Seite

B01          Mehr Stellen für Sozialarbeiter und technische Fachkräfte an den                            13
             Schulen durch den Schulträger
             AG 60 Plus
             Erledigt durch das Programm

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E - Europa und Internationales
Bezeichner   Titel · Antragsteller/in · Empfehlung                                                      Seite

E01          Asyl- und Migrationspolitik in der EU und Deutschland                                       14
             AG 60 Plus
             Überweisung an den Bundesparteitag
E02          Europäische Wirtschaft stärken                                                              16
             AG 60 Plus
             Weiterleitung zum Bundesparteitag und an die SPE-Fraktion
E03          Medikamente und medizinische Hilfsmittel in EU                                              17
             AG 60 Plus
             Weiterleitung zum Bundesparteitag und an die SPE-Fraktion
E04          Neue Friedenspolitik                                                                        18
             AG 60 Plus
             Überweisung an den Bundesparteitag
E05          Gemeinsame Verteidigungs- und Entwicklungspolitik                                           19
             AG 60 Plus
             Überweisung an den Bundesparteitag

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G - Gesundheit
Bezeichner   Titel · Antragsteller/in · Empfehlung                                                      Seite

G01          Rekommunalisierung des Gesundheitssystems                                                   20
             AG 60 Plus
             Überweisung an den Landesparteirat
G02          Lehren aus der Coronakrise für das Gesundheitswesen                                         21
             SPD Mainz
             Erledigt durch das Programm und Überweisung an den Bundesparteitag
G03          Lehren aus der Coronakrise für die Arbeits- und Sozialpolitik                               23
             SPD Mainz
             Erledigt durch das Programm und Überweisung an den Bundesparteitag

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GS - Gesellschafts- und Sozialpolitik
Bezeichner   Titel · Antragsteller/in · Empfehlung                                                      Seite

GS01         Bürgerversicherung für alle                                                                 26
             AG 60 Plus
             Überweisung an die Bundesprogrammkommission
GS02         Einmalige Vermögensabgabe auf große Vermögen                                                27
             AG 60 Plus
             Überweisung an den Bundesparteitag
GS03         Gleichwertige Lebensverhältnisse für Stadt und Land                                         29
             AG 60 Plus
             Überweisung an die Landtagsfraktion
GS04         Kindergrundsicherung                                                                        31
             AG 60 Plus
             Überweisung an den Bundesparteitag

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K - Kommunal- und Landespolitik
Bezeichner   Titel · Antragsteller/in · Empfehlung                                                      Seite

K01          Digitalisierung als Grundprinzip                                                            32
             AG 60 Plus
             Erledigt durch das Programm
K02          Stadtteilbüros und Ähnliches                                                                33
             AG 60 Plus
             Überweisung an die SGK und die Bundestagsfraktion

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R - Resolution
Bezeichner   Titel · Antragsteller/in · Empfehlung                                                      Seite

R01          Situation geflüchteter Menschen in Lagern an den Außengrenzen                               34
             Europas
             ASF Rheinland-Pfalz
             Annahme

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AP - Anträge zum Programm
Bezeichner   Titel · Antragsteller/in · Empfehlung                                                      Seite

AP01         Erhöhung des Personals in Finanzämtern                                                      36
             OV Mainz-Altstadt
             Erledigt durch das Programm
AP02         Wir brauchen einen starken Staat: Personelle Situation in der Justiz                        37
             weiter verbessern
             ASJ Rheinland-Pfalz
             Erledigt durch das Programm
AP03         Leerstände von Wohnraum bekämpfen                                                           39
             OV Mainz-Altstadt
             Ablehnung
AP04         Einsatz von Open Source Software / Public Money – Public Code                               40
             OV Mainz-Altstadt
             Annahme in der Version der Antragskommission :„Im Land Rheinland-Pfalz
             wird auf Landes- und Kommunalebene bereits auf vielen Ebenen freie und
             offene Software (Open Source) eingesetzt und weiterentwickelt. Der Einsatz
             von Open Source Software soll, wo immer es sinnvoll ist, verstärkt werden.
AP05         Universitätsmedizin Mainz                                                                   41
             KV Bad Kreuznach
             Erledigt durch das Programm
AP06         Rheinland Pfalz gegen Armut                                                                 42
             OV Unkel
             Annahme in der Version der Antragskommission : "Familien mit Kindern die
             SGB oder ALG Leistungen beziehen, darf im Rahmen der Grundversorgung
             weder Wasser noch Gas noch Strom abgestellt werden, ohne Zustimmung
             einer Sozialeinrichtung ,wie z.B. Job Center, soziale Einrichtungen oder
             rechtlich eingesetzten Betreuer."
AP07         Forderungen zum Ausbau des Innovationsstandorts Rheinland-Pfalz                             43
             OV Unkel
             Erledigt durch das Programm
AP08         Mehr Geld für finanzschwache Kommunen!                                                      44
             OV Oberes Appeltal
             Erledigt durch das Programm

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Antrag A01: Nachhaltige Volks- und Betriebswirtschaft

    Antragsteller/in:                 AG 60 Plus
    Antragskommission:                Überweisung an den Bundesparteitag
    Sachgebiet:                       A - Arbeit, Wirtschaft und Finanzen

1      Die Volks- und Betriebswirtschaftswissenschaft muss ihre gesellschaftliche
2      Verantwortung wahrnehmen und Konzepte für folgende Themen entwickeln:
3         Mehrdimensionaler Wertekanon für die Volkswirtschaft und die Unternehmen unter
4         Berücksichtigung der 17 SDGs.
5         Ein Wirtschaftssystem, dass ohne monetäres Wachstum auskommt und unter
6         Berücksichtigung endlicher Ressourcen (Effizienz und Suffizienz) einen
7         auskömmlichem Wohlstand generiert.
8         Kleine, autarke und robuste Wirtschaftskreisläufe als Gegenentwurf zur
9         Globalisierung, Beispiel Energiewaben
10        https://energiewaben-gr.eu/start
11
          .

12
          Minimierung der Wertschöpfungsketten über der Erdball hinweg ohne
13
          Protektionismus.

14
          Ausgeglichene Handelsbilanz (Z.Z. sind wir noch Exportweltmeister. Wie kann das
15        kompensiert werden?)
          Ermittlung systemrelevanter Gesellschaftsgruppen/Branchen als Garant für den
          Erhalt und Fortbestand unseres Staates z.B. bei Pandemien.

Begründung
In den (Elite-)Schulen für die Betriebswirtschaftslehre wurden Generationen von Schülern/
Studenten (auch spätere Chefs von Großfirmen) getrimmt, an 1. Stelle wirtschaftlichen Erfolg zu
treiben und den Hauptwachstumszielen: „Mehr Auftragseingang, mehr Umsatz, mehr Gewinn“ zu
frönen. Dass die Erde ein endliches System mit endlichen Ressourcen ist, war den Professoren
wohl egal. Auch dass Betriebswirtschaft ein wesentlicher Teil der Volkswirtschaft ist und es einen
Art. 14 GG gibt, bei dem auch die Allgemeinheit wichtig ist, spielte offensichtlich keine große Rolle.
Wettbewerb und damit Egoismen wurde als alleinige unternehmerische Antriebskraft gelehrt und
gepflegt. Die Krönung dieser Lehre ist die Globalisierung, bei der Nationen und Arbeitnehmer
gegeneinander ausgespielt werden, um den Profit der beteiligten Unternehmen zu maximieren.
Das ist eine Ideologie, die nur kurzfristigen Erfolg haben kann und letztlich sowohl in der
Betriebswirtschaft als auch in der Volkswirtschaft mittel- bis langfristig scheitern wird!

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Antrag A02: Forderungen zur Finanzpolitik für das SPD-
Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2021

    Antragsteller/in:                 OV Bretzenheim
    Antragskommission:                Überweisung an die Bundesprogrammkommission
    Sachgebiet:                       A - Arbeit, Wirtschaft und Finanzen

1      Die Einkommens- und Vermögensverteilung ist in den letzten drei Jahrzehnten in
2      Deutschland, aber auch international, immer ungleicher geworden. Es ist in der SPD
3      mittlerweile einheitlicher Konsens, dass ein Umsteuern in der Steuer- und
4      Haushaltspolitik dringend erforderlich ist. Hierzu hat der letzte SPD-Parteitag im
5      Dezember 2019 bereits umfangreiche Beschlüsse gefasst. Diese gilt es in der Corona-
6      Krise mit Blick auf die mittel- und langfristig erforderlichen finanzpolitische Ziele
7      zu ergänzen und weiter zu entwickeln. Zentrale Ansatzpunkte sind hierfür ein
8      stärkeres finanzielles Heranziehen einkommens- und vermögensstarker Schichten,
9      Maßnahmen zur Bekämpfung der Steuerflucht und der Wirtschaftskriminalität sowie einer
10     wirksamen Bekämpfung der Geldwäsche.
11     Für die Erreichung dieser Ziele kommen für die SPD für die Wahlperiode 2021-2025 des
12     Deutschen Bundestages insbesondere folgende Maßnahmen in Betracht:
13     1. Steuerpolitik:
14        Abschaffung des Solidaritätsbeitrags und dessen Integration in die
15        Einkommenssteuer durch Verstärkung der Steuerprogression für obere
16        Einkommensbezieher bei gleichzeitiger Entlastung kleinerer und mittlerer
17        Einkommensbezieher und Erhöhung des Spitzensteuersatz auf 53 %
18        Abschaffung der Abgeltungssteuer auf Zinserträge mit dem heute unabhängig von
19        der Einkommenshöhe pauschalen Steuersatz von 25% und Integration der Besteuerung
20        der Zinseinkünfte in die Progressionstarif der allgemeinen Einkommenssteuer
21        Streichung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von gewinnabhängigen
22        Vergütungsbestandteilen (z.B. Bonuszahlungen) bei Geschäftsführung und
23        Management von Unternehmen und Einbeziehung in die Bemessungsgrundlagen der
24        Gewinnbesteuerung von Unternehmen
25        Wiedereinführung einer laufenden Vermögenssteuer entsprechend dem Beschluss des
26        SPD- Bundesparteitages vom Dezember 2019 für Vermögen ab 2 (Ledige) bzw. 4 Mio.
27        Euro (Verheiratete) und gestaffelten Steuersätzen von 1 %, Anstieg auf 1,5 % für
28        von Vermögen bis zu 20 Mio. Euro, auf 1,75 % ab 100 Mio. Euro und einem
29        Höchssteuersatz von 2 % ab 1 Mrd. Euro (Hinweis: ist Landessteuer)
30        einmalige Erhebung einer enstprechend gestaffelten Corona-Vermögensabgabe im
31        Jahr 2023 - Erhöhung der Steuersätze in der Erbschaftssteuer und Wegfall des
32        Mehrfachbegünstigungsprinzips (= Nutzung der steuerlichen Freibeträge über
33        Schenkungen alle zehn Jahre) in der Schenkungssteuer

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34     Abschaffung des heutigen Ehegattensplittings in der Einkommenssteuer und
35     Verwendung der Mehreinnahmen zur steuerlichen Familienförderung
36     Einführung einer Planungswertausgleichsabgabe auf planungsbedingte, durch
37     Beschlüsse der Kommunalparlamente zur baurechtlichen Umwidmung von Grund und
38     Boden ausgelöste Wertsteigerungen
39     Übernahme der kommunalen Altschulden (Kassenkredite) durch den Bund, da diese
40     wesentlich Folge überproportional gestiegener Soziallasten der Kommunen sind
41     Einführung einer umfassenden Finanztransaktionssteuer
42     internationale Vereinbarung von substanziellen Mindeststeuersätzen für
43     international tätige (Digital-) Konzerne
44   2. Bekämpfung der Steuerflucht:
45     intensivere Bekämpfung der Steuerflucht bzw. mißbräuchlicher steuerlicher
46     Gestaltungen durch massive personelle Verstärkungen der
47     Steuerfahndungsabteilungen in den Finanzämtern der Länder
48     Schwächung internationaler Steueroasen durch Änderung der Vergabeverordnung und
49     Bindung öffentlicher Aufträge bzw. Koppelung staatlicher Subventions-, Ausgaben-
50     und Beteiligungsprogramme an die Erklärung von Unternehmen, keine Aktivitäten in
51     Steueroasen (mehr) zu unterhalten und rechtlich bindender Verpflichtungen zur
52     transparenten Veröffentlichung transnationaler konzerninterner Liquiditäts- und
53     Kapitalflüsse („country-to-country“-Reporting) abzugeben
54   3. Bekämpfung der Geldwäsche:
55     Bekämpfung der Geldwäsche durch Umkehr der rechtlichen Beweislast bei Nachweis
56     der Legalität von Einkommens- und Vermögensquellen und frühzeitige
57     Beschlagnahmungen bei fehlenden/unklaren Nachweisen;
58     weitere personelle Stärkung der Bundeszollbehörden bei der Überwachung von Geld
59     und Vermögenstransfers
60     nachhaltige Verschärfung der rechtlichen Überwachungs- und Eingriffskompetenzen
61     der staatlichen Finanz-, Börsen-, Unternehmens- und Wirtschaftsprüfungs-Aufsicht
62     und Prüfung, in wie weit auf EU-Ebene eine einheitliche Aufsichtsbehörde nach
63     dem Modell der US-amerikanischen Wertpapieraufsicht (SEC) etabliert werden kann.

Begründung
Der Ausbruch der Covid 19- Pandemie („Corona- Krise“) hat bewiesen, wie notwendig die
Gesellschaft auf einen finanz-, wirtschafts-und sozialpolitisch aktiven und handlungsfähigen Staat
angewiesen ist. Ohne einen solchen Staat, der kurzfristig unter Mobilisierung großvolumiger
finanzieller Ressourcen reagiert hat, wären die sozialen, wirtschaftlichen und politischen
Auswirkungen der größten Wirtschafts- und Finanzkrise seit dem zweiten Weltkrieg ohne
nachhaltige Gefährdung unseres demokratischen Gemeinwesens nicht zu bewältigen. Diese
finanzpolitische Antwort auf die Corona-Krise markiert zugleich auch das Ende des jahrzehntelang
vorherrschenden neoliberalen ideologischen Zeitgeistes. Diesem zufolge hat der Staat

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grundsätzlich in allen Bereichen seine Handlungsmöglichkeiten dem Markt zu überlassen, wenn
es auch nur ansatzweise privat ausnutzbare Gewinnmöglichkeiten gibt. Damit in Verbindung
hatten in der Finanzpolitik die Themen einer nach oben umverteilenden Steuerpolitik und einer
auf „Schwarze Null“ und „Schuldenbremse“ fokussierten Haushaltspolitik eine hohe politische
Priorität. Der mit der Corona-Krise in der Finanzpolitik eingetretene Paradigmenwechsel eröffnet
zugleich auch für die Sozialdemokratie politisch und programmatisch die Chance, beginnend mit
der Wahlperiode 2021 - 2025 des Deutschen Bundestages das wirtschafts- und finanzpolitisch
Erforderliche mit grundlegenden gesellschaftspolitischen Zielperspektiven und Lösungsansätzen
zu verbinden. Maßgeblich auch durch die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung
initiiert haben Bund, Länder und Kommunen auf den Ausbruch der Corona-Krise und dem damit
in Verbindung stehenden Lockdown im Frühjahr/- sommer 2020 finanzpolitisch in mehreren
aufeinander aufbauenden Schritten reagiert:
  In einem ersten Schritt wurden kurzfristig mit einem umfangreichen finanziellen Schutzschirm
  von Unterstützungen, Krediten und Garantien im Volumen von > 1,2 Billionen Euro die
  unmittelbaren    wirtschaftlichen     Auswirkungen     des    Lockdowns       auf   einzelne
  Beschäftigungsgruppen     (Arbeitnehmer,     Selbständige)   und    Wirtschaftsunternehmen
  (Großunternehmen, Mittelstand, Selbstständige) gemildert.
  In einem zweiten Schritt wurde zur Stabilisierung der Volkswirtschaft mit einem massiven
  Konjunktur- und Krisenbewältigungsprogramm im Volumen von 130 Mrd. Euro in den Jahren
  2020/2021 nicht nur das Wirtschaftswachstum gefördert, sondern auch strukturelle Schritte zur
  industriellen Transformation in eine klimaneutrale Wirtschafts- und Industriepolitik eingeleitet.
  Auch zur dauerhaften Stärkung der öffentlichen Investitionen soll eine Kompensation von
  Gewerbesteuerausfällen in 2020 und eine nachhaltige finanzielle Stärkung der Kommunen
  durch Übernahme von Kosten in der Grundsicherung erfolgen. Dabei bleibt für die SPD die von
  CDU/ CSU abgelehnte Übernahme kommunaler Altschulden (Kassenkredite) weiter mit hoher
  Priorität auf der politischen Tagesordnung stehen.
  In einem dritten Schritt werden diese primär binnenwirtschaftlich bzw. nach innen wirkende
  Programme flankiert durch zwei finanzielle Solidarprogramm auf EU- Ebene im Volumen von
  zusammen über 1 Billionen Euro. Besonders zu begrüßen ist dabei die die Schaffung eines EU-
  Wiederaufbaufonds in Höhe von 750 Mrd. Euro, der insbesondere über Zuschüsse (390 Mrd.
  Euro) und Kredite (360 Mrd. Euro) den besonders von der Corona- Krise betroffenen EU-
  Mitgliedern zugute kommen soll. Es wird gegenwärtig davon ausgegangen, dass diese
  finanzpolitischen Maßnahmen in Deutschland zu einem Anstieg der Schuldenquote (=Verhältnis
  des öffentlichen Schuldenstandes zum Bruttoinlandsprodukt) von unter 60 % in 2019 auf
  mittelfristig über 80-85 % führen wird.
Es werden deshalb in den nächsten Jahren, quasi in einem vierten Schritt, finanzpolitisch die
Konsolidierung der öffentlichen Haushalte und die Rückführung der Verschuldungsquote im
Vordergrund stehen. Anders als dies von neoliberaler und konservativer Seite propagiert wird,
steht in dieser zu führenden Diskussion für Sozialdemokraten nicht die Rückkehr zur Finanzpolitik
der „Vor Coronazeit“ im Vordergrund.

Vielmehr steht für Sozialdemokraten - beginnend mit der Wahlperiode 2021 - 2025 - die
mittelfristige Konsolidierung der öffentlichen Haushalte im unmittelbaren Einklang mit dem Ziel
der Steuergerechtigkeit.

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Antrag B01: Mehr Stellen für Sozialarbeiter und technische
Fachkräfte an den Schulen durch den Schulträger

    Antragsteller/in:                AG 60 Plus
    Antragskommission:               Erledigt durch das Programm
    Sachgebiet:                      B - Bildung

1      Wir fordern für den Bereich Bildung von den Schulträgern die Einstellung von mehr
2      ausgebildeten Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeitern für die Unterstützung bei der
3      Sozialerziehung.
4      Für die Medienarbeit in den Schulen fordern wir den verstärkten Einsatz von
5      technischen Fachkräften in den Schulen.

Begründung
Obwohl Bildung als Hauptaufgabe für eine in die Zukunft weisende Politik angesehen wird, liegt
die letzte durchgreifende Schul- und Bildungsreform etwa ein halbes Jahrhundert zurück.
Gewachsen sind die Anforderungen an die Bildungsstätten, zu einem angemessenen
Sozialverhalten zu führen. Hinzugekommen ist die Notwendigkeit, Sicherheit im Umgang mit den
neuen Medien zu gewinnen. Beides verlangt Maßnahmen, die verhindern, dass Kinder und
Jugendliche abgehängt werden, und die Lehrerinnen/ Lehrer und Erzieherinnen/ Erzieher
entlasten.

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Antrag E01: Asyl- und Migrationspolitik in der EU und
Deutschland

    Antragsteller/in:                AG 60 Plus
    Antragskommission:               Überweisung an den Bundesparteitag
    Sachgebiet:                      E - Europa und Internationales

1      1. Abschaffung des Dublin-Vertrages
2      2. Streichung im EU-Migrationspakt:
3         „Ausweitung der freiheitsentziehenden Maßnahmen in grenznahen Infrastrukturen
4         der Internierung und Abschiebung“. Was nichts anderes bedeutet, als die
5         Ausweitung der seitherigen unmenschlichen Internierungslager-Praxis.
6      3. Das Modell von sogenannten „Abschiebepatenschaften“ für Staaten wie Ungarn,
7         Polen und weitere Länder, die sich weigern Flüchtlinge aufzunehmen, ist
8         abzulehnen.
9      4. Deutschland muss entsprechend seiner Größe und Wirtschaftskraft seinen Anteil
10        von Flüchtlingen aufnehmen.

Begründung
zu 1.
Mit großer Sorge sehen wir, dass das Asylrecht in dem EU-Migrationspakt der Kommission weiter
bis zur Unkenntlichkeit ausgehöhlt wird.
Entgegen der Ankündigung von Frau von der Leyen und Frau Merkel wurde der Dublin- Vertrag
nicht abgeschafft. Dieser Vertrag gehört zu den Grundübeln der EU – Migrationspolitik und ist
extrem ungerecht. Wir fordern, dass die SPD- Führung sich energisch dafür einsetzt den Dublin-
Vertrag ersatzlos zu streichen.
zu 2.
Diese Maßnahmen haben schon bisher nicht funktioniert ((siehe Moria), widersprechen den EU-
Standards der Menschenrechte und Menschenwürde, und sollen jetzt noch ausgeweitet werden.
zu 3.
Es ist grotesk, dass gerade die Staaten der EU, die eine Menschenunwürdige Asylpolitik betreiben,
nun die Vollstrecker der Abschiebung sein sollen!
zu 4.
Bei uns in Deutschland verbietet unser „christlicher“ Innenminister Städten und Kommunen, die
dazu bereit und in der Lage sind, notleidende Menschen aus Moria und ähnlichen Lagern
aufzunehmen.
Wir fordern, dass die SPD dringend Mittel und Wege sucht, dieses zu ändern. Die Parteiführung
soll sich dafür einsetzen, dass das ewige Verstecken hinter der fehlenden “EU-Einigkeit“ ein Ende

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hat. Dies ist beschämend und moralisch inakzeptabel

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Antrag E02: Europäische Wirtschaft stärken

    Antragsteller/in:                  AG 60 Plus
    Antragskommission:                 Weiterleitung zum Bundesparteitag und an die SPE-Fraktion
    Sachgebiet:                        E - Europa und Internationales

1         Ähnlich wie es in der Luftfahrtindustrie mit Airbus gelungen ist, brauchen wir
2         in Europa auch für Elektronik-Chips, PCs, Smartphones, Serverfarmen, digitale
3         Dienstleistungen etc. potente Firmen. Das können auch europäische
4         Zusammenschlüsse sein. Hierzu muss die EU mit ihren Mitgliedsstaaten die
5         gesetzlichen Rahmenbedingungen schaffen und die finanziellen Mittel
6         bereitstellen.
7         Nationale Investitionen sollen auch national, am besten in der entsprechenden
8         Region, ausgeschrieben werden. Bei europäischen Investitionen muss auch
9         europäisch ausgeschrieben werden.

Begründung
In der immer stärker werdenden digitalen Welt spielt sowohl die Vernetzung (Glasfaser bis in
Haus zu den Endgeräten), die Entwicklung der Elektronik- Chips (Mikroprozessoren), die
Speicherung von Daten (Serverfarmen) als auch digitale Dienste (Suchmaschinen, soziale
Netzwerke etc.) eine entscheidende Rolle. Was die Elektronik- Chips, die Speicherung von Daten
und auch die Bereitstellung von digitalen Diensten angeht, haben US-Firmen und -Standorte eine
weltweit beherrschende Rolle: Intel, Microsoft, Apple, Google, Facebook und Amazon, um nur ein
paar zu benennen. Diese Know-How- und Marktbeherrschung führt zu großen Abhängigkeiten, die
sich auch bei internationalen Konflikten auswirken, z.B. bei einem Embargo.
Ein innereuropäisches Ärgernis, ist die EU- Vorgabe bei größeren Investitionen im regionalen
Bereich (mit unterschiedlichen Wertgrenzen) wie z.B. Bau einer Schule, einer Festhalle etc.
europaweite Ausschreibungen zu organisieren. Diese Bestimmungen entsprechen den unsinnigen
Vorstellungen der Großkonzerne in der Globalisierung aber nicht den regionalen Märkten.

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Antrag E03: Medikamente und medizinische Hilfsmittel in EU

    Antragsteller/in:                AG 60 Plus
    Antragskommission:               Weiterleitung zum Bundesparteitag und an die SPE-Fraktion
    Sachgebiet:                      E - Europa und Internationales

1      Die für alle EU-Bürger notwendigen Medikamente und Wirkstoffe sowie medizinische
2      Hilfsmittel (Geräte und Materialien) müssen in der EU hergestellt und gelagert
3      werden. Dies muss auf EU-Ebene gesetzlich sichergestellt werden.

Begründung
Der größte Anteil an Medikamenten, die in der Welt benötigt werden, werden heute in Fernost
produziert. Skandalös dabei ist, dass die notwendigen Wirkstoffe zu 80% in China und Indien
hergestellt werden. Das bedeutet, dass fast alle Länder der Erde mit ihren Gesundheitssystemen
von zwei „Quellländern“ abhängen. Dies hat uns die Gier der Globalisierung beschert, denn die
Entscheidungen zu diesem Sachverhalt haben die weltweit agierenden Pharmazie- Konzerne,
vorbei an den Nationalstaaten, getroffen! Den gesetzlichen Auftrag für robuste Versorgungssichert
haben die Regierungen und Parlamente, nicht nur in der EU, in die Hände des „allumsorgenden
Marktes“ gelegt. Eine sträfliche Vernachlässigung und Zuwiderhandlung des Amtseides von
Regierungen und Parlamenten!

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Antrag E04: Neue Friedenspolitik

    Antragsteller/in:               AG 60 Plus
    Antragskommission:              Überweisung an den Bundesparteitag
    Sachgebiet:                     E - Europa und Internationales

1      Die Bundesregierung und der Bundestag, müssen mit unseren Nato-Partnern und den
2      möglichen Konfliktpartnern Russland und China wieder in Abrüstungsverhandlungen
3      treten. Hier müssen die Sozialdemokraten wieder eine führende Rolle, wie damals Willy
4      Brand und Egon Bahr bei den Ost-Verträgen mit „Wandel durch Annäherung“, übernehmen!

Begründung
Mit der Auflösung des Warschauer Vertrages von 1991 wurde das Ende des kalten Krieges
besiegelt.Danach wurden viele Verträge und Abkommen zwischen den ehemaligen Kontrahenten
des Kalten Krieges geschlossen, die glücklicher Weise u.a. die Wiedervereinigung von Deutschland
zur Folge hatten. Man konnte meinen, dies sei der Beginn eines langanhaltenden Weltfriedens.
Doch mit Putin, Busch jr., Trump, Xi Jinping und Erdogan wurde die Friedensordnung der Welt
empfindlich gestört. Nichteinhaltung und Aufkündigung von Abrüstungsverträgen, die
geografische Ausdehnung der Nato nach Osten sowie der islamistische Terrorismus sind die
Ursachen von gravierenden Auswirkungen in der Weltordnung! Wir als BRD müssen aufpassen,
dass wir nicht, mit unseren Bestrebungen dem 2%-Ziel der Nato nachzukommen, einen Beitrag zur
Destabilisierung leisten. Insbesondere, wenn es um Kampfjets aus den USA geht, mit der Fähigkeit
atomare Waffensysteme zu tragen!

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Antrag E05: Gemeinsame Verteidigungs- und
Entwicklungspolitik

    Antragsteller/in:               AG 60 Plus
    Antragskommission:              Überweisung an den Bundesparteitag
    Sachgebiet:                     E - Europa und Internationales

1      Verteidigungs- und Entwicklungspolitik müssen gemeinsam gedacht und geplant werden,
2      wobei die Entwicklungspolitik im Vordergrund stehen muss!

Begründung
„Ein Leben in Freiheit, Würde und Sicherheit für alle Menschen, ohne Armut, Furcht und
ökologische Zerstörung – die deutsche Entwicklungspolitik hat das Ziel, diesem Ideal ein Stück
näher zu kommen. Wichtige Leitprinzipien sind dabei der Schutz der Menschenrechte und die
Stärkung von Eigenverantwortung und Selbsthilfekräften in den Entwicklungsländern“, so ist das
Ziel der Bundesregierung kurz formuliert.
International hierzu wurde 2016 die „Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung (17 Sustainable
Development Goals ‚SDGs‘)“ von der UN beschlossen.
Um nun diese Ziele zu erreichen, müssen von den Mitgliedsstaaten entsprechende Mittel
bereitgestellt werden. Bereits 1970 wurde vor der UN- Vollversammlung das formulierte
Versprechen     von    den    Industriestaaten     abgegeben,     mindestens    0,7 %/ a     des
Bruttonationaleinkommens (BNE) für Entwicklungshilfe aufzuwenden.
Diese „Öffentliche Entwicklungszusammenarbeit (Official development assistance, ‚ODA‘)“ wird
durch die OECD jährlich mit der ODA-Quote berichtet. In 2018 wurden folgende Werte gemeldet:
- D: 0,61%
- USA: 0,17%
Die Administration der USA wäre gut beraten, wenn sie mit der gleichen Vehemenz, die sie bei den
Nato-Zielen den Mitgliedsstaaten abfordert, auch ihre eigenen ODA-Ziele verfolgen würde!
Im Lichte dieser Zahlen muss man sich fragen: Wo ist die öffentliche Empörung, insbesondere bei
den Medien, wenn man die Aufwendungsziele für Militärausgaben (Nato: 2% vom BIB) und
Entwicklungsausgaben (UN: 0,7 % vom BNE) gegenüberstellt und dabei bedenkt, dass die viel
größere Zahl für Zerstörung und die kleinere Zahl für Frieden und Menschlichkeit steht?
Übrigens: In der Vergangenheit wurde häufig die deutsche Entwicklungspolitik als verlängerter
Arm der deutschen Wirtschaftspolitik gesehen und damit regionale Märkte in den
Entwicklungsländern negativ beeinflusst.

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Antrag G01: Rekommunalisierung des Gesundheitssystems

    Antragsteller/in:                AG 60 Plus
    Antragskommission:               Überweisung an den Landesparteirat
    Sachgebiet:                      G - Gesundheit

1      Das Gesundheitssystem gehört zur Daseinsvorsorge und muss deshalb durch die
2      „öffentliche Hand“ sichergestellt sein! Die Gesundheitseinrichtungen (Krankenhäuser,
3      Pflegeheime, Pflegedienste, etc.) müssen rekommunalisiert werden! Hierzu muss die
4      SPD-RLP ein entsprechendes Konzept erarbeiten.

Begründung
Mit dem Einzug des Neoliberalismus in unserer Gesellschaft wurde auch das Gesundheitssystem
mit seinen Einrichtungen privatisiert und damit kommerzialisiert. Das betrifft Krankenhäuser wie
Helios-, Asklepios- oder Sana Klinikketten, Alten- und Pflegeheime wie Korian-Gruppe, Alloheim-
Senioren-Residenzen oder Victors-Pro-Seniore, sowie ambulante Pflegedienstketten wie Bonitas-
Holding, Augustinum-Kette oder Curanum-Kette.
In manchen Einrichtungen und Arztpraxen werden Patienten zu „Kunden“ umbenannt. Individuelle
Gesundheitsleistungen (IGeL) werden in Arzt- Warteräumen mit Bildschirmen wie Produkte in
einem Warenhaus angeboten. Damit wurde die Gesundheit zur Ware gemacht!
Das Gesundheitssystem wurde durch Politik und Krankenversicherungen (warum gibt es
überhaupt so viele davon?) einem Sparzwang unterzogen und darüber hinaus im stationären
Bereich den Technikleistungen Vorrang gegenüber den Pflegeleistungen eingeräumt.
Das Gesundheitssystem muss wieder zu dem zurückkehren, was im Grundgesetz Artikel 2 (2)
garantiert ist: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“

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Antrag G02: Lehren aus der Coronakrise für das
Gesundheitswesen

    Antragsteller/in:                 SPD Mainz
    Antragskommission:                Erledigt durch das Programm und Überweisung an den
                                      Bundesparteitag
    Sachgebiet:                       G - Gesundheit

1      Der Parteitag möge beschließen:
2      Unser Gesundheitswesen muss (wieder) zu einem zentralen Teil der staatlichen
3      Daseinsvorsorge werden! Die immer stärkere privatwirtschaftliche Ausrichtung hat im
4      Hinblick auf die Vorsorge vor und der Reaktion auf die Pandemie versagt. Trotz eines
5      vor etwa 8 Jahren entwickelten Pandemie-Notfallplans waren bei der eminent wichtigen
6      Bevorratung von Schutzausrüstung für die Beschäftigten in Krankenhäusern,
7      Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen, ambulanten Pflegediensten u. a. keine annähernd
8      hinreichenden Vorkehrungen getroffen worden. Auch bei der Ausstattung mit
9      entsprechenden Intensivbetten mussten zu immensen Kosten kurzfristig die fehlenden
10     Geräte beschafft werden. In erheblichem Umfang wurden andere eigentlich geplante
11     intensivmedizinische Behandlungen verschoben mit heute noch nicht absehbaren
12     Auswirkungen. Deshalb gilt es jetzt die Weichen für eine Neuausrichtung der
13     Gesundheitspolitik zu stellen. Dazu gehören
14        Ein sofortiges Moratorium für bereits geplante Krankenhausschließungen, die
15        Rückabwicklung erfolgter Privatisierung von Krankenhäusern und ihre
16        Rekommunalisierung bzw. anderweitige Überführung in gemeinnützige
17        Trägerschaften.
18        Die flächendeckende Einführung von Versorgungsverbünden, in die möglichst alle
19        stationären und ambulanten Akteure der Gesundheitsversorgung eingebunden sind.
20        Sicherung einer modernen Ausstattung aller Krankenhäuser aus öffentlichen
21        Mitteln.
22        Flächendeckende und allgemeinverbindliche Tarifverträge für alle Beschäftigten
23        im Gesundheitswesen, insbesondere auch bei privaten Einrichtungen und
24        Pflegediensten.
25        Abschaffung von Finanzierungsmodellen, die sich ausschließlich an
26        wirtschaftlicher Rentabilität orientieren, insbesondere den Fallpauschalen,
27        zugunsten einer Orientierung am gesellschaftlichen Auftrag der optimalen
28        Gesundheitsvorsorge und Krankheitsbehandlung für alle Bürgerinnen und Bürger.
29        Um den Arbeits- und Gesundheitsschutz in Unternehmen, Betrieben, Einrichtungen
30        und Institutionen zu überwachen ist eine deutliche Stärkung der personellen
31        Ressourcen der Landesbehörden für Arbeitsschutz, der Gesundheitsämter, der
32        Gewerbeaufsicht und anderer Aufsichtsbehörden notwendig. Nur durch regelmäßige

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33   und engmaschige Kontrollen kann die Umsetzung gesetzlicher Normen in diesem
34   Bereich gewährleistet werden.
35   Rückholung der Produktion strategischer wichtiger Arzneimittel in die EU.
36   Einführung einer Bürgerversicherung damit auch das wohlhabendste Zehntel der
37   Einkommensbezieher sich adäquat an der solidarischen Finanzierung der
38   Gesundheitskosten beteiligt.

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Antrag G03: Lehren aus der Coronakrise für die Arbeits- und
Sozialpolitik

    Antragsteller/in:                 SPD Mainz
    Antragskommission:                Erledigt durch das Programm und Überweisung an den
                                      Bundesparteitag
    Sachgebiet:                       G - Gesundheit

1      Der Parteitag möge beschließen:
2      Die Corona-Krise hat erhebliche Defizite in unserem Arbeits- und Sozialsystem
3      aufgezeigt. Folgende Bereiche müssen dringend reformiert werden:
4      1. Beschäftigung in systemrelevanten Bereichen
5      Auf eindrucksvolle Art sind die Beschäftigungs- und Einkommensbedingungen der
6      Arbeitsnehmerinnen und Arbeitnehmer ins Blickfeld einer breiteren Öffentlichkeit
7      gerückt, die in systemrelevantenBereichen beschäftigt sind. Es handelt sich um
8      Pflegekräfte, Beschäftigte im Einzelhandel und im Transportgewerbe, Sicherheitskräfte
9      u. a. m. Gerade in diesen Bereichen, in denen überwiegend Frauen arbeiten, sind die
10     Einkommen und Arbeitsbedingungen überwiegend schlecht. Die Zahlung einer Prämie für
11     Pflegekräfte darf nur ein erster Schritt sein; nachhaltige Verbesserungen sind
12     notwendig.
13     Eine Einstufung der systemrelevanten Bereiche darf nicht Sache der einzelnen
14     Bundesländer sein, sondern muss bundesweit einheitlich festgelegt werden.
15     Die Einkommens- und Arbeitsbedingungen müssen durch flächendeckende und
16     allgemeinverbindliche Tarifverträge deutlich verbessert werden. Dafür bedarf es
17     öffentlichen Drucks und entsprechender staatlicher Rahmensetzungen. Berufliche
18     Qualifizierungsmaßnahmen müssen werden erweitert und verbessert werden.
19     Der Einsatz von Subunternehmen in systemrelevanten Bereichen ist zu unterbinden.
20     2. Systeme der sozialen Sicherung reformieren
21     Die sozialen Sicherungssysteme, insbesondere Renten- und Kranken- und
22     Arbeitslosenversicherung und Kurzarbeitergeld sowie Grundsicherung werden reformiert.
23     Die Beiträge zu den Sozialversicherungssystemen sind hälftig von Arbeitnehmern und
24     Arbeitgebern zu tragen. Ziel der Reformen muss es sein, im Bedarfsfall die
25     Absicherung des Lebensstandards zu garantieren.
26     Das System des Bezuges von Kurzarbeitergeld hat sich grundsätzlich bewährt. Es muss
27     jedoch reformiert und die Bezugsdauer erweitert werden. Die Bezugsdauer wird
28     entfristet und die Höhe der Leistung ab dem ersten Monat auf 90 % angehoben. Während
29     des Bezuges von Kurzarbeitergeld sind grundsätzlich nur außerordentliche Kündigungen
30     (aus verhaltens- oder personenbedingten Gründen) möglich.
31     Arbeitslosengeld I und II: Um Beschäftigte, die durch die wirtschaftlichen Folgen der

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32   Coronakrise arbeitslos werden, vor sozialem Abstieg zu bewahren, muss das ALG I
33   dauerhaft länger als ein Jahr gezahlt werden; das ALG II muss erhöht und von
34   diskriminierenden Voraussetzungen befreit werden, wie durch die aktuellen, zeitlich
35   eng befristeten Regeln der Corona-Grundsicherung bereits eingeleitet.
36   Soloselbständige werden in die Systeme der sozialen Sicherung aufgenommen und
37   erhalten, bei Wegfall ihrer Betätigungsmöglichkeiten, Kurzarbeitergeld. (Im Laufe der
38   Krise gibt es einigen Bundesländern ergänzende Förderungen, die aber meist nicht für
39   alle Solo-Selbstständigen, sondern nur als Sondermittel für bestimmte Berufe -meist
40   Kulturberufe- vergeben werden. Es handelte sich um freiwillige Leistungen ohne
41   Rechtsanspruch.)
42   Für Studierende, deren existenzsichernde Beschäftigungsmöglichkeiten gerade
43   wegbrechen, muss ein Zugang zu einer auffangenden Grundsicherung ermöglicht werden.
44   3. Neue Ordnung am Arbeitsmarkt
45   Das Unwesen von Scheinselbstständigkeit, Beschäftigung über Kaskaden von
46   Subunternehmen, absurder Definition von Werkverträgen, permanenter Befristungen und
47   anderer prekärer Beschäftigungsverhältnisse muss beendet werden. Das gilt auch für
48   häufig ausländische Beschäftigte in der Landwirtschaft, der Bauwirtschaft und der
49   Fleischindustrie, deren überwiegend skandalösen Arbeits- und Entlohnungsbedingungen,
50   wiewohl lange bekannt, im Zuge der Coronakrise einer breiten Öffentlichkeit bekannt
51   geworden sind. Als erstem Schritt muss eine wirksame Nach-Unternehmer-Haftung
52   realisiert werden.
53   4. Recht auf Homeoffice
54   Vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern war es während des Shut-down möglich, ihre
55   berufliche Tätigkeit zu Hause im Homeoffice zu erledigen. Das bereits in der
56   Diskussion befindliche Recht auf Home-Office ist eine sinnvolle und notwendige
57   Maßnahme. Regelungsbedarf besteht hinsichtlich der Einrichtung von
58   Bildschirmarbeitsplätzen durch den Arbeitgeber, Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie
59   Datenschutz.
60   5. Ausbildung - Weiterbildung
61   Um möglichst viele betroffene Beschäftigte zur Weiterbildung zu motivieren, müssen
62   die entsprechenden Förderungen der Agentur für Arbeit ausgeweitet und qualitativ
63   verbessert werden, z. B. durch mehr qualifizierte Berufsbildungsmaßnahmen statt
64   kurzfristiger Trainings.
65   Um zu verhindern, dass Auszubildende durch die wirtschaftlichen Folgen der
66   Coronakrise ihre Ausbildung gar nicht oder nur mit verminderter Ausbildungsqualität
67   abschließen können, müssen wirksame Vorkehrungen getroffen werden:
68   Ausbildungsverbünde, überbetriebliche Ausbildungsabschnitte u. ä. mehr.
69   6. Einsatz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aus anderen Ländern der EU
70   In Deutschland müssen für diese ArbeitnehmerInnen die gleichen Rechte und Pflichten
71   gelten wie für inländische. Die Sozialversicherungspflicht zur Krankenversicherung,
72   Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung beginnt für alle
73   Beschäftigten mit der Aufnahme ihrer Beschäftigung gegen Lohn oder Gehalt.

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74   In der Corona-Krise haben Vorfälle in der Fleischindustrie gezeigt, dass neben den
75   unter 4. beschriebenen Veränderungen der arbeitsrechtlichen Situation auch die
76   Unterbringung grundsätzlich neu geregelt werden muss. Eine menschenwürdige Unterkunft
77   muss sichergestellt werden. Quartiere mit mehr als 4 Betten in einem Raum sind
78   verboten. Ausreichende Wasch- und Sanitärbereiche sowie Sozialräume werden
79   vorgeschrieben. Die Einhaltung gesetzlicher Mindeststandards muss streng und
80   regelmäßig überprüft werden.
81   7. Erhöhung des Mindestlohnes
82   Die Einkommen im Niedriglohnsektor müssen rasch auf ein den Lebensstandard sicherndes
83   Niveau erhöht werden. Gewerkschaften und Arbeitgeber sind gefordert, in den
84   jeweiligen Branchentarifverträgen ausreichende Löhne zu vereinbaren. Diese sind vom
85   Gesetzgeber als allgemein verbindlich zu verankern. Diese Allgemeinverbindlichkeit
86   ist im öffentlichen Interesse und deshalb bei Bedarf auch ohne die Einwilligung der
87   Unternehmer festzulegen.
88   Der gesetzliche Mindestlohn muss rasch auf 12 € erhöht werden. Durch wirksame
89   Kontrollen muss sichergestellt werden, dass er auch bei den Beschäftigten in dieser
90   Höhe ankommt. Manipulationen bei der Arbeitszeit, überteuerte Kosten für
91   Unterbringung und Verpflegung u. ä. müssen durch wirksame Kontrollen verhindert
92   werden.

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Antrag GS01: Bürgerversicherung für alle

    Antragsteller/in:                AG 60 Plus
    Antragskommission:               Überweisung an die Bundesprogrammkommission
    Sachgebiet:                      GS - Gesellschafts- und Sozialpolitik

1      Die SPD muss dieses Thema wieder in das Wahlprogramm 2021 aufnehmen und den
2      BürgerInnen im Wahlkampf vermitteln, wie wichtig diese Versicherung für alle ist.

Begründung
Gerade auch jetzt in der Corona-Krise zeigt sich, wie notwendig eine einzige Bürgerversicherung
für alle BürgerInnen wäre. Z.B. Solo- Selbständige fallen nach kurzer Zeit in die Armut und
verlieren ihre Mitgliedschaft in ihrer privaten Versicherung. Bereits bei der Bundestagswahl 2013
wurde im „Augsburger Wahlprogram“ der SPD die Bürgerversicherung gefordert, doch mit der
Union ist das nicht umzusetzen.

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Antrag GS02: Einmalige Vermögensabgabe auf große
Vermögen

    Antragsteller/in:                AG 60 Plus
    Antragskommission:               Überweisung an den Bundesparteitag
    Sachgebiet:                      GS - Gesellschafts- und Sozialpolitik

1      Zur Bewältigung der Folgekosten der Corona-Krise fordern wir die Einführung einer
2      kurzfristigen, einmaligen Vermögensabgabe auf große Vermögen, noch in dieser
3      Legislaturperiode.

Begründung
Die bereits beschlossenen und noch zu erwartenden Hilfspakete der Bundesregierung, sowie die
absehbaren Steuer- und Beitragsausfälle belasten in der näheren Zukunft die Haushalte von
Bund, Ländern, Kommunen und Sozialkassen in erheblichem Maße.
Durch diese Einnahmeausfälle dürften bereits beschlossene und weitere dringend erforderliche
Maßnahmen zur mittel- und langfristigen Zukunftssicherung der gesamten Volkswirtschaft nicht
mehr realisiert und bewährte Leistungen gestrichen werden, wenn nicht umgehend ein Ausgleich
herbeigeführt wird.
Die Folgen der Corona- Krise tragen bisher jedoch vor allem nur Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer und kleine Selbständige.
Besitzer großer Vermögen sind jedoch von vergleichbaren neuen Belastungen und Ausfällen nicht
betroffen.
Großvermögende sind, wie bekannt, sogar seit 1997 von der Vermögenssteuer vollkommen
verschont. Dagegen hat sich die Belastung kleiner und mittlerer Einkommen (Lohn- und
Einkommensteuer) uneingeschränkt weiter entwickelt.
Das Bundesverfassungsgericht hat am 22. Juni 1995 die Erhebung der Vermögenssteuer in der
damaligen Form ab 1997 ausgesetzt, da diese das Immobilienvermögen gegenüber anderem
Vermögen besser behandelte.
Statt Immobilien, wie im Urteil gefordert, höher zu bewerten und damit stärker zu besteuern,
entschied die damalige Bundesregierung, die Vermögensteuer nicht mehr zu erheben.
Hierdurch hat in der Zeit danach nach einer Studie des Deutschen Instituts für
Wirtschaftsforschung (DIW) aus dem Januar 2016 die betroffene Personengruppe von unter 1 % an
der Bevölkerung jährlich zwischen 10 bis 20 Milliarden jährlich zusätzlich erhalten.
Das Grundgesetz sieht jedoch im § 106 ausdrücklich die Vermögenssteuer vor und dass ihr
Aufkommen den Ländern zusteht.
Der Verzicht auf diese Mittel hat dazu geführt, dass eine Mini-Personengruppe heute weit über 50
% des Volksvermögens verfügt und dass sich die Schere des Besitzes zwischen großen und kleinen

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Vermögen weiter vergrößert, statt verringert hat.
Bei der in den letzten Jahrzehnten gängigen Praxis ist hingegen zu befürchten, dass erneut wieder
nur    Einkommensschwache,       wie   Alleinerziehende,     Beschäftigte   im    Niedrig-   oder
Mindestlohnsektor, Hartz- IV – Empfänger/ innen und Rentner/ innen über, Verbrauchssteuern,
minimierte Versorgungs- anpassungen und Kürzungen von Sozialleistungen zum Ausgleich der
Corona-Lücken voll herangezogen werden.
Das ist nicht nur unsozial, sondern auch volkswirtschaftlich schädlich! Hingegen ist eine
kurzfristige, in ihren Auswirkungen moderate einmalige Vermögensabgabe als Lastenausgleich
gerecht und volkswirtschaftlich sogar empfehlenswert.
Damit könnte auch verhindert werden, dass die nachfolgenden Generationen für die Folgen der
Pandemie einstehen müssten.
Allein mit der eingesparten Vermögenssteuer ließe sich eine kurzfristige Vermögensabgabe locker
finanzieren!!!!
Detaillierte Ausführungsbestimmungen sind so zu fassen, dass es durch die Erhebung dieses
Lastenausgleichs auf Vermögensgewinne zu keinen Substanzverlusten und unzumutbaren Härten
kommt.
So sollten selbstbewohnte Wohnungen und Häuser von der Besteuerung ganz ausgenommen
werden.
Durch die Einführung einer Freistellungsgrenze von bis zu 2 Millionen Euro kann auch
sichergestellt werden, dass nur die höheren Vermögen für die Besteuerung herangezogen werden.

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Antrag GS03: Gleichwertige Lebensverhältnisse für Stadt und
Land

    Antragsteller/in:                AG 60 Plus
    Antragskommission:               Überweisung an die Landtagsfraktion
    Sachgebiet:                      GS - Gesellschafts- und Sozialpolitik

1      Aufgrund der demografischen Entwicklung und den daraus resultierenden negativen
2      Auswirkungen auf vielen Feldern der Daseinsvorsorge, stellt der Landesvorstand AG 60
3      plus Rheinland - Pfalz nachstehenden Antrag:
4      Das zuständige Ministerium für Inneres in Rheinland - Pfalz, wird aufgefordert, dafür
5      Sorge zu tragen, dass in allen, im Hauptamt geführten, Gebietskörperschaften die
6      Stelle eines / einer Demografie-Beauftragten eingerichtet wird, mit der Maßgabe, für
7      gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land in Rheinland - Pfalz zu sorgen.
8      Aufgabe der Amtsinhaberin / des Amtsinhabers ist es, in regelmäßigen Abständen den
9      Ratsgremien und den in der Senioren -, Jugend - und Familienarbeit Tätigen, über
10     bestehende Defizite zu berichten und Maßnahmen zu deren Behebung vorzuschlagen.

Begründung
Die Verantwortung für die Lebensverhältnisse in der Fläche ist ein Kernelement des Sozialstaates
(Art. 20 GG). Für die "Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse" in bestimmten Bereichen
liegt das Gesetzgebungsrecht beim Bund (Art. 72 GG).
Instrumente   zur    Sicherstellung der   Einheitlichkeit  der    Lebensverhältnisse           sind
Länderfinanzausgleich und Bundesergänzungszuweisungen (§ 106 GG).
Die "Einheitlichkeit der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet" ist konkretisiert im
Raumordnungsgesetz des Bundes. Hier steht in § 2 Abs. 2 Nr. 1 ROG: "Im Gesamtraum der
Bundesrepublik Deutschland und in seinen Teilräumen sind ausgeglichene soziale,
infrastrukturelle, wirtschaftliche, ökologische und kulturelle Verhältnisse anzustreben."
Länderverfassungen und Landesplanungsgesetze zitieren den Begriff ihrerseits. Hieraus ergibt
sich die Verpflichtung zu einer entsprechenden Strukturpolitik und Entwicklung im Bereich des
jeweiligen Landesgebietes.
Bund und Länder gewährleisten gleichwertige Lebensverhältnisse z. B. dadurch, dass sie die
Aufgabenträger im Bereich der öffentlichen Daseinsfürsorge gesetzlich zur Vorhaltung einer
Grundversorgung verpflichten.
Während die Ver- und Entsorgungsinfrastruktur flächendeckend sicherzustellen ist, sind
Einrichtungen der sozialen Infrastruktur in zentralen Orten zu bündeln (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 ROG), in
deren Verflechtungsbereichen der ländliche Raum mitversorgt wird.
Der Landesvorstand AG 60 plus Rheinland - Pfalz stellt fest, dass von gleichwertigen
Lebensverhältnissen in Rheinland - Pfalz kaum noch gesprochen werden kann. Die Qualität der

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Lebensverhältnisse in städtischen und ländlichen Regionen unseres Landes driftet zunehmend
auseinander. Davon betroffen sind insbesondere ältere Menschen und junge Familien mit Kindern.
Bei älteren Menschen ist insbesondere die gesundheitliche Versorgung in ländlichen Bereichen
ein erhebliches Problem. Durch den zunehmenden Mangel an niedergelassenen Ärzten im
ländlichen Raum, ist die ambulante medizinische Versorgung dort nicht mehr gewährleistet.
Auch die ambulante pflegerische Versorgung ist wegen Personalmangel in ländlichen Bereichen
zunehmend nicht mehr gewährleistet. Längere Wege und höherer Zeitaufwand machen die
Versorgung im ländlichen Raum für ambulante Pflegedienste unattraktiv. Gleichzeitig ist für ältere
Menschen die Versorgung mit den Dingen des täglichen Lebens, bei gleichzeitiger Ausdünnung der
entsprechenden       Angebotsinfrastruktur,   zunehmend      problematisch.      Altersbedingte
Einschränkungen der Mobilität, in Verbindung mit dem nahezu völligen Fehlen eines
barrierefreien ÖPNV - Angebotes, erschweren in erheblichem Umfang das Leben älterer Menschen
in ländlichen Bereichen.
Ähnlich, aber auf andere Art problematisch, ist das Leben junger Familien mit Kindern auf dem
Land.
Vor dem Hintergrund, dass gute Arbeitsplätze mit entsprechenden Verdienstmöglichkeiten fast
nur noch in den Ballungszentren angeboten werden, was für Arbeitnehmer aus ländlichen
Bereichen lange Anfahrwege, mit entsprechenden Problemen, bedeutet, verbessert sich die
Infrastruktur für junge Familien mit Kindern im ländlichen Bereich kaum merklich. Insbesondere
das Bildungsangebot mit Kitas und einem differenzierten Schulangebot, in gut erreichbarer
Entfernung und in Verbindung mit umfassender Digitalisierung, ist dringend zu optimieren.
Es muss auch ein Konzept entwickelt werden, mit dessen Hilfe die Arbeitsplatzstruktur im
ländlichen Bereich verbessert wird.
Die wesentliche Ursache der festzustellenden Entwicklung besteht darin, dass der zunehmenden
Bildung von Ballungszentren und der gleichzeitigen infrastrukturellen Ausdünnung im ländlichen
Bereich, auch in Rheinland - Pfalz, politisch - strukturell kaum etwas entgegengesetzt wird. Dabei
besteht dringender Handlungsbedarf.

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Antrag GS04: Kindergrundsicherung

    Antragsteller/in:                 AG 60 Plus
    Antragskommission:                Überweisung an den Bundesparteitag
    Sachgebiet:                       GS - Gesellschafts- und Sozialpolitik

1      Kinder gehören nicht in den Bezug von Hartz IV, sondern müssen eine eigene
2      verlässliche Geldleistung erhalten, die sich an den Bedürfnissen der Mitte der
3      Gesellschaft orientiert.
4      Deshalb fordert wir eine gesetzlich abgesicherte „Kindergrundsicherung“, die allen
5      Kindern das gleiche Recht auf gute Bildung und soziale Teilhabe einräumt.

Begründung
Sechs Millionen Kinder in Deutschland leben in Armut, eine Schande für ein so reiches Land! In
den Medien und damit in der Öffentlichkeit wird dieses Problem kaum wahrgenommen. Jeremias
Thiel, ein junger Sozialdemokrat aus Kaiserslautern, hat hierzu ein sehr beeindruckendes Buch
geschrieben: „Kein Pausenbrot, keine Kindheit, keine Chance: Wie sich Armut in Deutschland
anfühlt und was sich ändern muss“. Er schildert aus eigener Erfahrung, was Armut für ein Kind
bedeutet und zeigt auf wie unsere Gesellschaft davon betroffen ist.

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Antrag K01: Digitalisierung als Grundprinzip

    Antragsteller/in:                 AG 60 Plus
    Antragskommission:                Erledigt durch das Programm
    Sachgebiet:                       K - Kommunal- und Landespolitik

1      Wir fordern von der Landesregierung, dass Digitalisierung als Grundprinzip in allen
2      Schulstufen und Erziehungsformen eingeführt wird, um die Alltäglichkeit ihres
3      Einsatzes zu erreichen.

Begründung
Die Notwendigkeit, Sicherheit im Umgang mit den neuen Medien zu gewinnen, verlangt
Maßnahmen, die verhindern, dass Kinder und Jugendliche abgehängt werden.

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Antrag K02: Stadtteilbüros und Ähnliches

    Antragsteller/in:               AG 60 Plus
    Antragskommission:              Überweisung an die SGK und die Bundestagsfraktion
    Sachgebiet:                     K - Kommunal- und Landespolitik

1      In Kommunen sind Stadtteilbüros, Quartiermanagements und ähnliche Einrichtungen zu
2      schaffen, um als Anlaufstelle und Ansprechpartner mit Hilfsangeboten und
3      Informationen bereit zu stehen und Treffpunkte zu sein mit meist ehrenamtlichen
4      Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und gern in Verbindung mit Organisationen und
5      Vereinen.

Begründung
Damit Hilfsbedürftigkeit nicht in die Isolierung führt, muss ein Netz von Einrichtungen ausgebaut
werden, dass in zumutbarer Nähe ein Angebot bereithält, um am Leben im Umfeld vielfältig
teilzunehmen.

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