Aquakulturanlagen Hilfestellung für wasserrechtliche Bewilligungsverfahren im Hinblick auf die AEV-Aquakultur und hydromorphologische ...
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Aquakulturanlagen Hilfestellung für wasserrechtliche Bewilligungsverfahren im Hinblick auf die AEV-Aquakultur und hydromorphologische Fragestellungen in der Steiermark GA-01-2014 www.umwelt.steiermark.at ➞ Abteilung 15
Impressum Impressum Erstellt von: Mag. Thomas Battisti Herausgeber Amt der Steiermärkischen Landesregierung Abteilung 15 Energie, Wohnbau, Technik Landhausgasse 7 A-8010 Graz Telefon: +43/316/877-2797 E-Mail: thomas.battisti@stmk.gv.at Informationen im Internet: http://umwelt.steiermark.at
Aquakulturanlagen Inhalt I STOFFLICHE BELASTUNG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 1. Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 1.1 Volkswirtschaftliche Bedeutung von Aquakulturanalgen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 1.2 Produktion von Karpfen und deren Nebenfischen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 1.3 Produktion von Salmoniden. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 2. Wasserrecht und Aquakultur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 2.1 Allgemeine Abwasseremissionsverordnung AAEV (BGBl.Nr186/1996) zur allgemeinen Begrenzung von Abwasseremissionen in Fließgewässern und öffentlichen Kanalisationen. . . . . . . . 7 2.2 Abwasseremissionsverordnung Aquakultur (BGBl.Nr397/2004). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 3. Anlagentypen nach AEV-Aquakultur . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 3.1 Durchflussanlage. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 3.2 Teichanlage. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 3.3 Mischtypus (von Teich und Durchflussanlage). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 3.4 Kreislaufanlage. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 3.5 Produktionsintensitäten nach AEV Aquakultur. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 3.5.1 Salmoniden Produktion in Durchflussanlagen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 3.5.2 Extensive Bewirtschaftung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 3.5.3 Intensive Bewirtschaftung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 3.5.4 Hochintensive Anlagen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 3.6 Abwasseranfall und Wasserbelastung durch Salmoniden in Durchflussanlagen. . . . . . . . . . . . . . . . 12 3.7 Emissionsüberwachung bei Durchflussanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 3.8 Maßnahmen zur Verminderung der Abwasseremissionen bei Durchflussanlagen. . . . . . . . . . . . . . . 15 3.9 Produktion von Karpfen und Nebenfischen in Teichanlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 3.9.1 Extensive Teichwirtschaft. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 3.9.2 Intensive Teichwirtschaft. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 3.10 Abwasseranfall und Wasserbelastung von Teichanlagen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 3.10.1 Abwasseranfall. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 3.10.2 Emissionsbegrenzung von Teichanlagen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 3.10.3 Maßnahmen zur Verminderung des Feststoffaustrages. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 4 Qualitätszielverordnungen und AEV-Aquakultur . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 4.1 Stofflich relevante Auswirkungen einer Aquakultur im Sinne der QZV Ökologie/Chemie OG . . . . . 20 5 Fischereiliche Nutzung von Gewässern abseits von Aquakulturen . . . . . . . . . . . . . 21 5.1 Fischbesatz und Wasserbelastung in Gewässern. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 5.2 Nassbaggerungen (Grundwasseraufschlüsse). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 6 Zusammenfassung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
Aquakulturanlagen II. HYDROMORPHOLOGISCHE BELASTUNG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 1. Gesetzliche Bestimmungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 1.1 Umweltziele gemäß § 30a WRG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 2. Teichanlagen und ihre Vorfluter: Fachliche Überlegungen zur Einstufung als natürliche, künstliche oder erheblich veränderte Gewässer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 2.1 Natürliche Gewässer (Ziel = guter Zustand). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 2.2 Künstliche Fließgewässer (Ziel = gutes Potential). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 2.3 Künstliche stehende Gewässer (Ziel = gutes Potential). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 2.4 Erheblich veränderte Gewässer – HMWB (Ziel = gutes Potential). . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 3. Typologische Verhältnisse, Fischregionen und Fischlebensraum . . . . . . . . . . . . . 25 3.1 Typologie. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 3.2 Fischregionen der Steiermark. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 3.3 Der natürliche Fischlebensraum in kleinen Vorflutern. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 3.3.1 Der natürliche Fischlebensraum aus fischökologischer Sicht:. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 3.3.2 Relevante Ergebnisse aus Gewässerzustands überwachung in der Steiermark. . . . . . . . . . 29 3.3.3 Schlussfolgerungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 3.3.4 Grenzen des Fischlebensraumes in Gewässern < 10 km² . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 4. Hydromorphologie der Vorfluter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 4.1 Hydromorphologische Belastungen im Hinblick auf Aquakulturanlagen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 5. Projektsbeurteilung aus limnologischer Sicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 5.1 Aquakulturanlagen in Wasserkörpern im sehr guten ökologischen Zustand. . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 5.1.1 Anlagen im Hauptschluss. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 5.1.2 Anlagen im Nebenschluss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 5.2 Aquakulturanlagen in Wasserkörpern im guten, mäßigen, unbefriedigenden und schlechten ökologischen Zustand. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 5.2.1 Anlagen im Hauptschluss. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 5.2.2 Anlagen im Nebenschluss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 5.3 Aquakulturanlagen in erheblich veränderten Wasserkörpern. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 6. Zusammenfassung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
Aquakulturanlagen Christian Morgenstern Der Hecht Ein Hecht, vom heiligen Antón bekehrt, beschloss, samt Frau und Sohn, am vegetarischen Gedanken moralisch sich emporzuranken. Er aß seit jenem nur noch dies: Seegras, Seerose und Seegrieß. Doch Grieß, Gras, Rose floss, o Graus, entsetzlich wieder hinten aus. Der ganze Teich ward angesteckt. Fünfhundert Fische sind verreckt. Doch Sankt Antón, gerufen eilig, sprach nichts als: „Heilig! heilig! heilig!“
Aquakulturanlagen I STOFFLICHE BELASTUNG Einleitung Eine stetig steigende Nachfrage nach Fischprodukten jährlich. Dabei soll die Forellenerzeugung von derzeit in den letzten Jahren wurde seitens des Lebensministe- 2.200t auf 4.000t und die Karpfenerzeugung von 750t riums zum Anlass genommen im Jahr 2012 Strategien auf 1.000t gesteigert werden. Auch die Produktion in zu entwickeln, Aquakulturen in Österreich zu fördern, Kreislaufanlagen, die bislang in Österreich kaum eine um den Selbstversorgungsgrad bei Süßwasserfischen Rolle gespielt hat, soll von derzeit 150t auf 500t ge- von derzeit ca. 34% auf 60% bis 2020 zu steigern. steigert werden. Im Programm „Aquakultur 2020 – Österreichische Strategie zur Förderung der nationalen Fischproduk- Die vorliegende Arbeit soll sich mit den Konsequenzen tion“ wird anhand von 5 Maßnahmen erläutert, wie dieser Produktionssteigerungsambitionen im Zusam- dieses Ziel erreicht werden kann. Diese Maßnahmen menhang mit der Verordnung des Bundesministers für umfassen Bildung und Beratung, Qualitätsproduktion, Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirt- Förderungen von effizienten und innovativen Anlagen schaft über die Begrenzung von wässrigen Emissionen und Erstellung von Unterlagen die eine einheitliche aus Aquakulturanlagen (AEV Aquakultur) in den Be- rechtliche Auslegung ermöglichen. Letztere sind be- hördenverfahren in der Steiermark beschäftigen und reits als Leitlinien für die Errichtung von Aquakultur- ergänzend zu den „Leitlinien für die Errichtung von anlagen veröffentlicht worden. Aquakulturanlagen/Fischteichen“ (Februar 2012) eine Ziel dieser Maßnahmen in Österreich ist eine Erhö- Hilfestellung in Bewilligungsverfahren für Behörden hung der Produktion um ca. 2.400t auf ca. 5.500t und Sachverständige bieten. 1. Allgemeines Unter „Aquakultur“ wird gemäß Verordnung - (EG) Nr. sen sein. Viele Teiche stellen eine Bereicherung von 1198/2006 Art.3 lit d des Rates vom 27. Juli 2006 über Landeskultur und Landschaftsbild dar. Diese sind oft- den Europäischen Fischereifonds - die Aufzucht oder mals Lebensstätte zahlreicher Wasserpflanzen und Haltung von Wasserorganismen mit entsprechenden Wassertiere und dienen zeitweise dem Ausgleich des Techniken mit dem Ziel der Produktionssteigerung Wasserhaushaltes (Retention von Niederschlags- und über das unter natürlichen Bedingungen mögliche Schneeschmelzwasser). Die Karpfenteichwirtschaft Maß hinaus verstanden. hat damit eine vielfältigere volkswirtschaftliche Be- Im Unterschied zum Fischfang bleiben die betreffen- deutung als die Forellenwirtschaft. den Organismen grundsätzlich während der gesam- ten Aufzucht oder Haltung, einschließlich Ernte bzw. Fang, im Eigentum einer natürlichen oder juristischen 1.2 Produktion von Karpfen und deren Person. Nebenfischen In der Steiermark kann zwischen der Forellenprodukti- on und der Karpfenproduktion unterschieden werden. Die Produktion von „Warmwasserfischen“ (Karpfen, Schleie, u.a. Pflanzenfressern) und Begleitfischen (Hecht, Zander, Coregonen u.a.) erfolgt in Teichan- 1.1 Volkswirtschaftliche Bedeutung lagen (Abbildung 1) mit geringem Bedarf an Frisch- von Aquakulturanalgen wasser zum Ausgleich von Verdunstungsverlusten während der Produktionsphase. Der Zuwachs an Fi- Aquakulturen dienen vorwiegend der Lebensmittel- schen beruht auf Naturnahrung (Plankton, Benthos im produktion oder der Produktion von Besatzmateri- Teich), pflanzlichem Beifutter (Getreide, Leguminosen) al für Aquakulturanlagen und für Gewässer. Sie sind und/oder industriellem Fertigfutter. Karpfenteiche Erwerbsgrundlage in der Landwirtschaft und können sind ablassbare stehende Gewässer, in deren Lebens- eine Alternative zur Drainagierung oder auch als gemeinschaft die Fische eingebunden sind. Die Stoff- Alternative zur Überproduktion in Agrarerzeugnis- wechselprodukte der Fische und Futterreste verblei- Seite 5
Aquakulturanlagen ben im Teich und werden hier in Biomasse umgesetzt. boden einer Desinfektion gegen Krankheitserreger zu Größere Mengen an Frischwasser werden nur während unterziehen. Dabei wird der Kalk entweder auf den der Dauer der Teichbespannung gebraucht. Größere Teichboden aufgebracht oder bei vollem Teich direkt Mengen an Abwasser fallen nur kurzfristig während ins Wasser gestreut. Es kommen vor allem Branntkalk der Teichentleerung und -abfischung an. (150 kg/ha CAO) und kohlensaurer Kalk (300 bis 1.000 kg/ha CaCO3) zum Einsatz. Nach der Funktion unterscheidet man Laich-, Vor- Der für die Teichbodendesinfektion in der Regel ver- streck-, Abwachs-, Winter- oder Hälterteiche. In den wendete Branntkalk sollte aber nur bei nachgewiese- Laichteichen, auch Dubischteiche genannt, laichen nen Parasitenbefall oder nach diagnostizierter Krank- die Karpfen und/oder Nebenfische völlig natürlich heit und immer in Rücksprache mit dem behandelnden ab. In der ersten Lebensphase benötigen Karpfen und Tierarzt erfolgen, vor allem weil große Mengen nötig Nebenfische nach dem Aufbrauchen des Dottersa- sind (1.000 kg/ha) und er meist auch Formalin enthält. ckes ausschließlich Naturnahrung (Zooplankton). In den Laichteichen bzw. den Vorstreckteichen wird die Fischbrut für kurze Zeit (ca. 3-6 Wo) bei reichlicher 1.3 Produktion von Salmoniden Naturnahrung und/oder Verabreichung von Fertigfut- ter und/oder pflanzlichem Futter vorgestreckt. Streck- Die Aufzucht und Produktion von Kaltwasserfischen teiche dienen zur Erzeugung der ein-, zwei- oder (Forellen, Saiblinge, Huchen, Äsche u.ä.) erfolgt in dreijährigen Besatzfische, Abwachsteiche dienen zur Durchflussanlagen (Abbildung 1) wie Fließkanäle, Be- Weitermast der Besatzfische zu Speisefischen. Die cken und Silos. Diese haben einen hohen Bedarf an Winterteiche dienen der Überwinterung, in Hälter- Frischwasser und einen hohen Anfall von Abwasser. In teichen werden die Fische für einen weiteren Besatz der Aquakultur von Salmoniden beruht der Zuwachs bereitgehalten oder für den Verkauf ausgewässert. In vorwiegend bis ausschließlich auf der Aufnahme von Hälterteichen werden die Fische daher nicht gefüttert. industriell hergestelltem Fertigfutter. Das Wasser wird meist von Quellen und Oberflächengewässern bezo- Vorrangiges Produktionsziel ist der etwa 1,5 bis 2,5 gen, gelegentlich auch von Grundwasser. Die Tempe- Kilogramm schwere Speisekarpfen im drei- bis vier- raturen sollten 20°C nicht übersteigen. Jede Fischart sömmerigen Umtrieb. In klimatisch begünstigten Ge- hat in Abhängigkeit von Herkunft, Alter etc. andere genden der Steiermark (Süd- und Oststeiermark) wird Temperaturansprüche; das Ernährungsoptimum liegt dieses Produktionsziel bereits nach zwei bis drei Som- z.B. bei der Bachforelle im Bereich von 16°C. mern erreicht. Die ideale Wassertemperatur für die Die zurzeit erhältlichen Futtermittel ermöglichen es Karpfenproduktion liegt zwischen 18 und 25 °C. bei günstigen Wassertemperaturen innerhalb von 18- 20 Monaten Forellen mit 250-300 Gramm Stückge- Der Teichboden ist für die Ertragsfähigkeit eines Karp- wicht zu produzieren. fenteiches von wesentlicher Bedeutung. Dabei bildet Die Wasserbelastung des Vorfluters erfolgt haupt- die oberste aktive Schlammschicht des Teichbodens sächlich durch Futterreste und Stoffwechselprodukte die so genannte Produktionsschicht. Zur Erhaltung und tritt permanent, hauptsächlich aber zur Fütte- der Produktivität dieser im Mittel 5 bis 7 Zentimeter rungszeit, auf. dicken Schicht ist die Teichpflege in Form von regel- mäßigen Trockenlegen und Frostbehandlung (Ausfrie- ren) nötig. Manchmal kann eine Kalkung sinnvoll und notwendig sein. Beim Ausfrieren des Teichbodens ent- stehen tiefe Risse und Schollen, durch welche der Bo- den belüftet und die Mineralisierung gefördert wird. Teichböden haben die Eigenschaft, durch Abbauvor- gänge, Düngung, Fütterung, Niederschlag und Eintrag über den Zulauf (besonders bei landwirtschaftlichen Einzugsgebieten – Bodenerosion!) in den Teich ge- langte Nährstoffe zu speichern. Diese Kumulation von Nährstoffen führt auch immer wieder zu Problemen, da diese für starkes Algenwachstum verantwortlich ist, welches in der Folge immer wieder (meist durch Sauerstoffmangel) zu Fischausfällen führt. Die Kalkung hat den Zweck, den Teichboden zu aktivie- ren, das Wasser mit Kalk anzureichern und damit ge- gen zu niedrige pH-Werte abzupuffern und den Teich- Seite 6
Aquakulturanlagen Abbildung 1: Wichtigste Unterschiede zwischen Durchflussanlagen und Teichanlagen (nach I. Butz, H. Odehal, G. Schlott (1993) 2. Wasserrecht und Aquakultur Zum Betrieb einer Aquakultur ist die Wasserbenut- 2.1 Allgemeine Abwasseremissions zung laut § 9 WRG 1959 (Wasserentnahme, Wasser- verordnung AAEV (BGBl.Nr186/1996) rückführung, Aufstaue des Gewässers), Maßnahmen zur allgemeinen Begrenzung von im Hochwasserabflussbereich laut § 38 WRG 1959 Abwasseremissionen in sowie die Einwirkung auf ein Gewässer laut § 32 WRG Fließgewässern und öffentlichen 1959 (Änderung der Beschaffenheit eines Gewässers) Kanalisationen wasserrechtlich bewilligungspflichtig. Verursacht eine Einleitung von Abwasser aus einer Aquakulturanlage Das Regelwerk der AAEV dient dazu den Ausstoß von nur eine geringfügige Einwirkung auf den Zustand des Abwässern und Abfallstoffen zu begrenzen. Die Was- Gewässers und die ökologische Funktionsfähigkeit des serrechtsbehörde hat auf Grund der Herkunft sowie Gewässers laut QZV Ökologie bzw. QZV Chemie OG, der maßgeblichen Inhaltsstoffe und Eigenschaften so gilt diese bis zum Beweis des Gegenteils nicht als des Abwassers jene Parameter festsetzt, welche zur Beeinträchtigung (Prüfung vor Ort durch die Wasser- Überwachung der Abwasserbeschaffenheit bei der rechtsbehörde). Der Betreiber einer Anlage ist laut § Einleitung in ein Fließgewässer oder eine öffentliche 33 WRG zu Reinhaltung der Gewässer verpflichtet. Kanalisation eingesetzt werden. Für Abwässer von Durch eine dem Stand der Technik entsprechende An- namentlich aufgezählten Herkunftsbereichen gelten lage und/oder Betriebsführung ist für die Einhaltung branchenspezifische Verordnungen. In Tabelle 1 befin- der Schadstoffgrenzwerte laut Abwasseremissionsver- den sich einige Parameter der AAEV die wesentlich für ordnungen Sorge zu tragen. die Einleitung von wässrigen Emissionen in ein Fließ- Seite 7
Aquakulturanlagen Überschreitungen Parameter Grenzwerte lt. AAEV in der Aquakultur Wassertemperatur 30°C - Toxizität GF < 2 im Fischtest unsachgemäßer Chemikalieneinsatz pH-Wert 6,5-8,5 unsachgemäßer Chemikalieneinsatz Abfiltrierbare Stoffe 30 mg/l Intensivhaltung Reinigungsmaßnahmen Abfiltrierbare ungelöste Teichablassen hpts. anorg. Stoffe 50 mg/l Intensivhaltung Reinigungsmaßnahmen Absetzbare Stoffe 0,3 ml/l (bei 2h Absetzzeit) Teichablassen Ammonium-N 10 mg/l - Nitrat-N Im Bedarfsfall festzulegen - Nitrit-N 1,0 mg/l Reinigungsmaßnahmen Teichablassen Gesamt-Phosphor 2 mg/l Reinigungsmaßnahmen Teichablassen TOC 25 mg/l Reinigungsmaßnahmen Teichablassen CSB 75 mg/l Reinigungsmaßnahmen BSB5 20 mg/l Reinigungsmaßnahmen Tabelle 1 gewässer sind. Spalte 3 gibt Auskunft darüber, unter 4. Häusliches Abwasser aus Betrieben mit Aqua- welchen Umständen mit Überschreitungen dieser kulturanlagen (AAEV §4 Abs.3); Grenzwerte zu rechnen ist. 5. Einleitung von Abwasser aus der Herstellung von Fischprodukten (Fischverarbeitung) (AAEV Im Falle der Beurteilung der Abwassereinleitung hat §4 Abs.2). diese an Hand der eingeleiteten Tagesfrachten der Ab- wasserinhaltsstoffe zu erfolgen. Die höchstzulässige Die AEV-Aquakultur berücksichtigt die unterschied- Tagesfracht ist dann im Bewilligungsbescheid festzu- lichsten Aquakulturtechniken (Durchflussanlage, halten (AAEV §6). Dies gilt auch für die AEV-Aquakul- Teichanlage, Kreislaufanlage) und Produktionsin- tur (§3(1)). tensitäten (extensiv, intensiv, hochintensiv). 2.2 Abwasseremissionsverordnung Aquakultur (BGBl.Nr397/2004) Die AEV Aquakultur dient der Begrenzung von wässri- gen Emissionen aus Anlagen zur Haltung von Fischen, Krebs- und Weichtieren und/oder zur Begrenzung von wässrigen Emissionen welche durch Abfischen, Ent- leeren, Reinigen oder Desinfizieren die Beschaffenheit des Gewässers mehr als geringfügig verändern (§32 Abs. 1 WRG 1959). Die AEV Aquakultur gilt lt.§1(9) nicht für: 1. Gehegehaltung in stehenden oder fließenden Oberflächengewässern oder in Grundwasser- aufschlüssen; 2. Hälterung (vorübergehende Aufbewahrung) von Fischen u.a. Wassertieren in der Regel ohne Zu- fütterung; 3. Abwasser aus der Erbrütung in Brutbecken oder Bruthäusern, sofern diese nicht Bestandteil ei- ner Aquakulturanlage sind; Seite 8
Aquakulturanlagen 3. Anlagentypen nach AEV-Aquakultur 3.1 Durchflussanlage Cypriniden (Karpfenartige), aber auch Zander, Hecht oder Maränen verwendet. Dies bezeichnet eine Aquakulturanlage, welche ohne Kreislaufführung kontinuierlich durchflossen wird oder bei welcher das Wasser im Kreislauf geführt wird Teichanlage: mit einer täglichen Frischwasserzufuhr von größer 20% des für die Tierhaltung verwendeten Anlagevo- Diskontinuierlicher Wasserdurchfluss, meist nur lumens. Durchflussanlagen in allen baulichen und be- Ergänzung von Verdunstungs- und Versickerungs- trieblichen Varianten (Fließkanäle, Becken, teichartige verlusten. Anlagen) sind die klassischen Produktionsanlagen für Salmoniden (Forellen u.ä.). Bei diesen Anlagen ist die ➡➡ Tägliche Frischwasserzufuhr tägliche Verabreichung von Trockenfuttermittel in der 1 - 5% des Anlagenvolumens Größenordnung von 1 - 3% der Biomasse notwendig. ➡➡ Ernährung erfolgt über Produktionsschicht bzw. mit Getreide u.ä. als Ergänzungsfutter. Durchflussanlage: Überwiegend zur Produktion von wärmeliebenden Kontinuierlicher Wasserdurchfluss, Organismen geeignet (Karpfen, Hecht, Zander ...) keine Mehrfachverwendung des Wassers ➡➡ Tägliche Frischwasserzufuhr >20% des Anlagenvolumens 3.3 Mischtypus (von Teich und Durchflussanlage) ➡➡ Fütterung mit Trockenfuttermittel Der Übergang zwischen Teichanlage und einer Durch- Überwiegend zur Produktion von kaltstenother- flussanlage kann fließend sein. In Sinne der AEV Aqua- men Organismen kultur ist die Durchflussmenge welche eine Teichanla- geeignet (Forellen u.ä.) ge definiert, nicht klar festgelegt. Sicher ist nur, dass eine Anlage, welche mit einer täglichen Fischwasser- zufuhr größer 20 % des Anlagenvolumes durchflossen wird als Durchflussanlage zu bezeichnen ist. 3.2 Teichanlage In den „Technischen Erläuterungen“ der AEV Aquakul- Unter dem Begriff Teichanlage sind künstlich ange- tur wird die Wasserzufuhr die eine Teichanlage defi- legte, ablassbare Gewässer zu verstehen, welche vom niert, mit 1% täglicher Frischwasserzufuhr des Anla- Wasser ohne Kreislaufführung und diskontinuierlich genvolumens spezifiziert. In der Praxis ist die tägliche durchflossen werden. Die Wasserzufuhr beschränkt Frischwasserzufuhr in Teichanlagen meist sehr viel sich im Wesentlichen auf den Zeitraum der Anla- höher. genfüllung (Teichbespannung im Frühjahr), die Was- serableitung auf den Zeitraum des Abfischvorgangs Viel maßgeblicher als die Durchflussmenge, ist aber (Abfischung, Entleerung, und/oder Reinigung) der die Funktionsfähigkeit des Teiches selbst. Bei einem Aquakultur. täglichen Wasseraustausch über 5% des Anlagenvo- lumens ist die natürliche Planktonentwicklung, wel- In der Abgrenzung zur Durchflussanlage spricht man che eine dominante Grundlage in der Tierproduktion solange von einer Teichanlage, als die tägliche Frisch- darstellt, unter Umständen nicht mehr aufrecht zu wasserzufuhr bzw. Wasserableitung außerhalb der Be- halten. Gleichzeitig können bei zu hohem Wasseraus- füllungs- und Entleerungsphase nicht größer als 1% tausch die notwendigen Temperaturoptima, welche bis max. 5% (bei Altbestand) des Anlagenvolumens bei Karpfenteichen zwischen 18 und 25°C liegen, nur beträgt. Für eine Teichanlage sind außerhalb der Be- schwer eingehalten werden. füllungsphase meist 0,5-1 Sekundenliter pro Hektar Teichfläche ausreichend. Teichanlagen werden überwiegend zur Produktion von Seite 9
Aquakulturanlagen unterscheiden. Der Fischbestand ist die Biomasse in Sonderform Mischtyp Kilogramm bzw. Tonnen aller in der Anlage zu einem (nicht in AEV Aquakultur definiert) Zeitpunkt gehaltenen Fische und wird entweder in kg pro Sekundenliter oder in kg pro Hektar angegeben. ➡➡ Tägliche Frischwasserzufuhr zwischen Die Produktion dagegen ist die Menge an Zuwachs an 5-19% des Anlagenvolumens Fischbiomasse im Laufe eines Jahres. Somit ist die Jahresproduktionskapazität (Produktion) Zuordnung erfolgt nach der vorwiegend in der AEV Aquakultur §1 Z6 wie folgt definiert: bewirtschafteten Fischart. Karpfen => Teich Jahresproduktionskapazität: Massenzuwachs an Fi- Forelle => Durchflussanlage schen, Krebs-und Weichtieren (ausgedrückt in Ton- nen), innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten in einer Anlage. 3.4 Kreislaufanlage Produktion = Abfischen – Besatz Man bezeichnet damit eine Aquakulturanlage, bei wel- cher das Wasser im Kreislauf geführt, also mehrfach verwendet wird. Dafür ist eine gut funktionierende 3.5.1 Salmoniden Produktion in Durchflussanlagen Reinigungsanlage notwendig. Die tägliche Frischwas- serzufuhr ist laut AEV Aquakultur dabei nicht größer An die Wasserqualität von Durchflussanlagen werden als 20% des Anlagenvolumens (Beckenvolumens). hohe Anforderungen gestellt. Salmoniden brauchen reines, kühles (
Aquakulturanlagen Wassertemperatur Vorstreckbrut Einsömmrige Zweisömmrige Speiseforelle C° 1g/Stück 20g/Stück 100g/Stück 250g/Stück Sauerstoffverbrauch von Forellen in Milligramm/kg pro Stunde 5 190 105 76 1g/Stück 63 10 370 204 148 122 15 630 347 252 208 20 1000 550 400 330 Menge an Forellen in kg., welche pro Sekundenliter O2-Gesättigten Wasser versorgt werden können 5 147 266 368 444 10 62 112 155 188 15 30 54 75 91 20 16 29 40 48 Tabelle 2 : Nach E. Danecker, Zeitschrift Österreichs Fischerei, 26. Jahrgang, November/Dezember, 1973, Heft 11/12 Massenzuwachs an Fischen innerhalb eines Zeitrau- Eine Sauerstoffversorgung durch Belüfter ist nur mes von 12 Monaten (Abfischgewicht minus Besatz- zeitlich begrenzt tolerierbar, bei einer Maßnahme gewicht) in Tonnen pro Tageskubikmeter Wasserdurch- nach dem Tierschutzrecht bei extremer Trockenheit, fluss und ist ein Maß für die Produktionsintensität. hohe Wassertemperaturen oder bei Ausfall der Was- Multipliziert man die spezifische Jahresproduktions- serzufuhr zur Vermeidung von Fischausfällen oder bei kapazität mit dem maximalen Tageswasserdurchfluss einer veterinärmedizinischen Maßnahme wie Therapie (in m³/d), so erhält man die Jahresproduktionsinten- und/oder Desinfektion. sität einer Durchflussanlage. Bei solchen Anlagen ist gemäß AAEV vorzugehen (sie- Die AEV Aquakultur gibt die Jahresproduktionskapa- he AEV Aquakultur § 1 Abs. 3 Z 2). Allfällige Über- zität in der Einheit Tonne pro 1000 Kubikmeter Ta- wachungen derartiger Anlagen haben im Einzelfall im gesdurchfluss an (t/1000 m³d). Diese Einheit kann mit Bescheid zu erfolgen (AEV Aquakultur § 4 Abs.7 bzw. dem Faktor 86,4 auf kg Jahresproduktionskapazität AAEV § 7 Abs. 8 Z 1). pro Sekundenliter Durchfluss umgerechnet werden. Aufgrund der niedrigen Bewirtschaftungsintensität Es werden dadurch 3 Produktionsintensitätsstufen in ist in der Regel davon auszugehen, dass die in der der AEV Aquakultur unterschieden (extensiv, intensiv AAEV festgelegten Grenzwerte bei solchen Anlagen und hochintensiv). eingehalten werden und gesonderte Überwachungs- vorgaben (Eigen- und Fremdüberwachung) nicht Im wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren ist die erforderlich sind. maximale Nutzwassermenge (Wasserentnahme m³/d) und die Jahresproduktionskapazität einer Durch- flussanlage bescheidgemäß festzuhalten. Aus diesen Extensive Anlagen: beiden Parametern lässt sich die spezifische Jahres- produktionskapazität ableiten und die Emissionsbe- Jahresproduktionskapazität
Aquakulturanlagen 3.5.3 Intensive Bewirtschaftung schaftungsintensität keine Erleichterungen hinsicht- lich Überwachungsbestimmungen. Es kommen die Be- Eine Intensivierung der Bewirtschaftung ist mit einer stimmungen der Eigen- und Fremdüberwachung der Jahresproduktionskapazität von über 2,4 t pro 1000 AEV Aquakultur § 4 Abs. 2 Z 1 bzw. § 4 Abs. 3 Z 1 zur m³/d nur durch Eintrag von Sauerstoff möglich. Dies Anwendung (siehe Kapitel Emissionsüberwachung). kann mittels Belüftung erfolgen oder durch techni- sche Sauerstoffanreicherung mit Flüssigsauerstoff. Die obere Grenze für die intensive Bewirtschaftung ist 3.6 Abwasseranfall und Wasserbelastung mit der AEV Aquakultur bis 3,6 t pro 1000 m³/d spe- durch Salmoniden in zifische Jahresproduktionskapazität festgelegt. Das Durchflussanlagen entspricht ca. 311 kg pro Sekundenliter. Ab dieser Intensitätsstufe finden die erleichterten Die Salmonidenproduktion unterliegt weniger stark Überwachungsbestimmungen des § 4 Abs. 4 Z 1 AEV klimatischen und damit saisonalen Unterschieden als Aquakultur Anwendung. Es gilt die Emissionsbegren- die vom Naturfutter abhängige Karpfenproduktion. zung gemäß AEV Aquakultur Anhang B. Bei Nachweis Ganzjährig wird industrielles Fertigfutter in Abhän- der Anwendung bzw. Einhaltung folgender Bestim- gigkeit von Fischgröße, Fischmenge und Wassertem- mungen sind jedoch keine Abwasserproben erfor- peratur laut Fütterungstabelle angeboten. Emissionen derlich (siehe Kapitel Emissionsüberwachung) fallen bei der Fischhaltung, Abfischung, sowie beim Entleeren, Reinigen oder Desinfizieren von Durchfluss- Intensive Anlagen: anlagen an. Die Belastung des Wassers am Ablauf einer Anlage hängt von den Bewirtschaftungsbedingungen, Jahresproduktionskapazität 2,4-3,6 der Produktionsintensität und der Selbstreinigung der Tonnen/1000m³*d Durchflussanlagen ab und erfolgt hauptsächlich durch Anfall von Stoffwechselprodukten und Futterresten. ➡➡ ca. 311 kg / Sekundenliter Wie stark im jeweiligen Fall die Auswirkungen sind, hängt von der Haltungseinrichtung ab. Emissionsbegrenzung gem. AEV Aquakultur An- hang B. Meist langfristige Belüftung notwendig. • Haltungseinrichtungen mit rascher Wasserer- Es finden die erleichterten Überwachungsbe- neuerung und relativ dichtem Fischbesatz, in stimmungen der AEV Aquakultur § 4 Abs. 4 Z 1 welchen es kaum zu einer Sedimentation von Anwendung. Feststoffen kommt. Dazu zählen Betonfließka- näle, Rundbecken und Siloanlagen mit einer ho- hen Selbstreinigung. Das bedeutet, dass ständig große Mengen an Abwässern mit einer schwa- 3.5.4 Hochintensive Anlagen chen Belastung anfallen. Bei einer Überschrei- tung der extensiven Produktionsintensität sind Darunter sind Durchflussanlagen zu verstehen, wel- Maßnahmen zur Emissionsreduzierung notwen- che mit künstlichem Sauerstoffeintrag die spezifische dig. Jahresproduktionskapazität von 3,6 Tonnen pro 1000 • Haltungseinrichtungen in Durchflussanlagen, in m³/d Wasserverbrauch überschreiten. Dies entspricht welchen es auf Grund einer geringen Strömung einer Jahresproduktionskapazität von über 311 kg/Se- und/oder Besatzdichte zu einer Sedimentation kundenliter. Es gilt die Emissionsbegrenzung gemäß der Feststoffe in unterschiedlichem Ausmaß AEV Aquakultur Anhang B. Es gibt bei dieser Bewirt- kommen kann. Dazu zählen Fließkanäle in Na- turbauweise oder mit Naturboden aber ebenso Hochintensive Anlagen: Betonrinnen, Beckenanlagen und Silos. Eine pe- riodische Beseitigung der sedimentierten Stof- Jahresproduktionskapazität >3,6 fe ist notwendig. Diese erfolgt durch Absenken Tonnen/1000m³*d des Wasserspiegels für wenige Minuten einmal täglich (z.B. in Becken, Silos) oder wöchentlich ➡➡ ca. 311 kg / Sekundenliter bis monatlich (in Fließkanälen). Diese stoßartig anfallenden Reinigungswässer (Teilströme) be- Emissionsbegrenzung gem. AEV Aquakultur An- dürfen einer gesonderten Behandlung (z.B. Ab- hang B. Belüftung hpts. Mit Flüssigsauerstoff. satzbecken, Pflanzenkläranlage …). Es gibt keine Erleichterungen hinsichtlich der • „Naturteiche“ – ablassbare teichförmige Hal- Überwachungsbestimmungen. tungseinrichtungen. Zur Sauerstoffzufuhr des Zuflusses summiert sich der Sauerstoffeintrag Seite 12
Aquakulturanlagen über die Wasseroberfläche und die Assimilation die aufgenommene Futtermenge bei optimalen Bedin- von Wasserpflanzen. Die geringe Wassererneu- gungen: erung (min. 3x pro Tag) führt zu einer nahezu Mit Hilfe der Tabelle 3 ist zumindest eine theoretische vollständigen Sedimentation der Feststoffe. Eine Abschätzung der durchschnittlichen Mehrbelastung Teichreinigung erfolgt 1 bis mehrmals pro Jahr des Wassers durch die Fischhaltung einer Durchfluss- jeweils in Anschluss an eine Abfischung. Ein anlage, bezogen auf die aufgenommene Futtermenge, Entfernen des Schlammes direkt aus dem „Nat- möglich. urteich“ (Bagger, Jauchefass) ist notwendig. Die Schmutzstoff-Frachten, die durch die Ausschei- Wasserfracht pro Tag: dungsprodukte der Fische bei optimalen Haltungsbe- Anzahl Sekundenliter x 86400 Sekunden=Liter/Tag dingungen theoretisch zu erwarten sind, hängen von Art, Menge und Verdaulichkeit des Futters ab (siehe Theoretische Fracht pro Parameter: Tabelle 3). Die Umweltdaten des Futters (Ges-P, Ges.- Parameter-Fracht in g pro kg Futter x kg Futter N) stellen die Futterfirmen auf Anfrage zur Verfü- pro Tag= g Fracht pro Tag gung bzw. sind oftmals auch der Futtermittelpackung bzw. zu entnehmen. Futter mit schlechter Verdaulichkeit in kg pro t Futter x t Futter pro Jahr=kg Fracht pro (Futterquotient FQ>1), Futterverluste (ca. 3-10% der Jahr verabreichten Futtermenge), ungünstige Haltungsbe- dingungen und Kondition der Fische, erhöhen die Be- Theoretische Mehrbelastung des Wassers: Theore- lastung des Wassers. tische Fracht je Parameter pro Tag dividiert durch Wasserfracht pro Tag ergibt die durchschnittliche Futterquotient (FQ): Der Futterquotient beschreibt Konzentration des Parameters in Wasser in g/l das Verhältnis der aufgenommenen Futtermenge (kg) bzw. mg/l zum Fischzuwachs (kg). Der relative Futterquotient ist der Quotient aus der in einem Teich verabreichten Futtermenge und den Gesamtzuwachs (beruhend auf Mit den ermittelten Konzentrationen kann eine Auf- Futter und Naturnahrung) der Fische einer Anlage. stockungsberechnung im Sinne der QZV Ökologie OG Zum Beispiel: und QZV Chemie OG erfolgen. Futterquotient von 1: 1 kg Futter ergibt 1 kg Fisch Beispiel anhand des Parameters Gesamt-Phosphat: Futterquotient von 1,2: Annahme: Futter hat FQ von 1, laut Hersteller 5,3 g 1 kg Futter ergibt 0,8 kg Fisch Gesamt-Phosphat in 1 kg Futter: es werden 117 kg Futterquotient von 0,8: Futter pro Tag eingesetzt. Die Jahresproduktionska- 1 kg Futter ergibt 1,2 kg Fisch pazität ist mit 35 t angegeben. Die Anlage wird mit Folgende Tabelle 3 zeigt die Belastung des Wassers 200l/s bzw. 17280 m³/d versorgt. durch Stoffwechselprodukte der Fische bezogen auf Schmutzstoff-Fracht Parameter Futter Fischfleisch (Inkorporiert) pro kg Futter FQ (Futterquotient) 0,9-1,1 95 % Feststoffe TS 150-200g 950 g 15-30 % gelöst 0,9-1,1 % Gesamt-P 4g 5-7g 9-11 g 70-85 % fest 75-80 % gelöst 6-8 % Gesamt –N 30g 30-50g 60-80 g 20-25 % fest 50 % gelöst BSB5 100-150g 50 % fest TOC 100g Tabelle 3: Schmutzstofffracht (Butz I. Fracht der Stoffwechselprodukte der Fische). Seite 13
Aquakulturanlagen Fracht: 5,3 g x 117 = 620 g/d dies entspricht 0,62 kg/d sierten Tagesmischproben zu bestimmen und die Ta- Umgerechnet auf die Grenzwerte der AEV Aquakul- gesfrachten mit Hilfe der Wasserführungsmengen zu tur Anhang B welche in g/t*d angegeben sind, ergibt berechnen. sich in unserem Beispiel eine Fracht von 18 g/t*d. Der Grenzwert der AEV Aquakultur liegt beim Phosphat bei Emissionsgrenzwert ist die höchstzulässige Ta- 150 g/t*d. gesfracht der Inhaltsstoffe, welche sich aus der => Emissionsseitig ist der Grenzwert eingehalten Multiplikation der im wasserrechtlichen Bewilli- gungsbescheid festzulegenden maximalen Jahres- Mehrbelastung des Vorfluters: produktionskapazität einer Anlage mit der produk- 620000mg/l dividiert durch 17280000 l/d = 0,036 mg/l tionsspezifischen Fracht (Tabelle 4) ergibt. … gesamt Phosphat Der Parameter Toxizität ist nur im Falle der Bekämp- In diesem Fall liegt der Grenzwert für Orthophosphat- fung von Seuchen oder Parasiten der Wasserorganis- Phosphor laut QZV Ökologie OG bei 0,015 mg/l. men, sowie an dem bei der Reinigung und Desinfekti- Bei Entfernung der Feststoffe (z.B. über Sandfilter, Ab- on anfallenden Abwasserteilstrom anzuwenden. satzbecken, oder Pflanzenkläranlage) kann laut Tabel- le 3 damit gerechnet werden, dass zwischen 70-85% Die Emissionsbegrenzungen von Stickstoff, Phosphor des gesamt Phosphates zurückgehalten werden. Damit und organischen Verbindungen (BSB5, TOC) in g/(t*d) verbleiben in diesem Beispiel ca. 0,007 mg/l gelöstes sind produktionsspezifische Frachten und beziehen Phosphat in der Emission. Dies entspricht in etwa auch sich auf die Tonne installierte Jahresproduktionskapa- dem Orthophosphat-Phosphor. zität für Wassertiere und Tag oder anders ausgedrückt Dies kann für die Ausstockungsberechnung nach QZV sind Tagesfrachten (g/d) pro Tonne Jahresproduktions- Ökologie OG herangezogen werden. kapazität. Die tatsächliche Mehrbelastung des Wassers am Ab- Eigenüberwachung lauf einer Durchflussanlage ist auch von Faktoren ab- Die Emissionsbegrenzung gilt bei der Eigenüberwa- hängig, die in der theoretischen Berechnung keinen chung noch als eingehalten, wenn bei fünf zeitlich Eingang finden (z.B. Selbstreinigungseffekt bei Natur- aufeinanderfolgenden Messungen vier Messwerte teichanlagen). Oftmals sind Messungen vor Ort sicher- nicht größer sind als die Emissionsbegrenzung und lich unumgänglich. lediglich ein Messwert die Emissionsbegrenzung um nicht mehr als 50% überschreitet (4 von 5 Regel) 3.7 Emissionsüberwachung Fremdüberwachung bei Durchflussanlagen Es genügen 4 Messungen, außer 1 Wert überschreitet den Emissionsgrenzwert um das 1,5-fache. Dann muss Dabei erfolgen Messungen (Wasserführung, pH-Wert) die Messung wiederholt werden und die Beurteilung und Probennahmen an den Zuflüssen (Vorbelastung) erfolgt ebenfalls nach der „4 von 5 Regel“. und Abflüssen (Gesamtbelastung) der Anlage. Probe- nahme und Analyse der Parameter sind für die Eigen- Eine Emissionsüberprüfung durch Messung erübrigt überwachung und Fremdüberwachung nach den Me- sich, wenn eine Überschreitung der Emissionsbegren- thodenvorschriften in Anhang D der AEV Aquakultur zungen nicht zu erwarten ist. Dies ist in der extensi- durchzuführen. ven Bewirtschaftung von Durchflussanlagen der Fall und in der intensiven Bewirtschaftung zu erwarten, Die Parameter Toxizität (Algen-, Bakterien- und Daph- wenn die Maßnahmen zur Emissionsverminderung lt. nientoxizität) und pH-Wert sind an Hand von Stich- AEV Aquakultur §1(11) erfüllt werden und diese durch proben zu bestimmen, wobei die Häufigkeit und die entsprechende Aufzeichnungen lt. AEV § 4(4) nach- Intervalle der Probennahmen in Abhängigkeit vom vollziehbar sind: Abflussverhalten der Wasserinhaltsstoffe festzulegen sind. Der pH-Wert gilt noch als eingehalten, wenn 1. Der wasserrechtlichen Bewilligung liegt eine von 5 Stichproben nur 1 Stichprobe den Emissionsbe- spezifische Jahresproduktionskapazität der An- reich um maximal 0,3 pH-Einheiten über- oder unter- lage von nicht größer als 3,6 Tonnen pro 1000 schreitet. Tageskubikmeter maximaler Wasserdurchfluss zu Grunde. Die Parameter Gesamtphosphor, Gesamtstickstoff, 2. Aufzeichnungen der gesamten pro Tag durchge- organische Stoffe (BSB5 und TOC) sind an Hand von leiteten Wassermenge in regelmäßigen von der mengenproportionalen, nicht abgesetzten homogeni- Behörde festzulegenden Zeitintervallen. Seite 14
Aquakulturanlagen Bewirtschaftung Bewirtschaftung Bewirtschaftung Parameter extensiv intensiv hochintensiv Spez. Jahresproduktions- kapazität in Tonnen pro 1000m³/d Wasserbedarf max. 2,4 2,4 bis 3,6 über 3,6 in kg pro Sekundenliter max. 207 208-311 über 311 Künstliche Sauerstoffver- Belüftung und /oder Belüftung hpts. mit Kurzfristige Notbelüftung sorgung Flüssigsauerstoff Flüssigsauerstoff Emissionsverbot für AEV-Aquakultur §1(2) Z 1 AEV-Aquakultur §1(2) Z 1 AEV-Aquakultur §1(2) Z 1 Schadstoffe bis 6: z.B. Malachitgrün bis 6: z.B. Malachitgrün bis 6: z.B. Malachitgrün Emissionsbegrenzungen AEV-Aquakultur AEV-Aquakultur AAEV § 4 Abs.1 Fließgewässer Anlage B Anlage B Toxizität GA, GL, GD bei 2 2 Therapie und Desinfektion pH-Wert 6,5 – 8,5 6,5 – 8,5 Ges. geb. Stickstoff TNb 2500 2500 ber. als N g/(t*d) Siehe Tabelle 1 Phosphor-Gesamt ber. 150 150 Als P g/(t*d) BSB5 als O2 g/(t*d) 4000 4000 TOC als C g/(t*d) 5000 5000 Maßnahmen zur Einhal- Nur bei Reinigungsmaß- Laut § 1 (11) der AEV- Laut § 1 (11) der AEV- tung der Emissionsbe- nahmen notwendig Aquakultur Aquakultur grenzung Keine Messungen bei Emissionsüberwachung Messungen Keine Messungen AAEV Einhaltung der Maßnah- Eigenüberwachung 5 Messungen/Jahr §7 men und Nachweis durch Fremdüberwachung 4 Messungen/Jahr Aufzeichnungen Die Emissionsgrenzwerte Die Emissionsgrenzwerte Bewertung nach der 4 Bewertung gelten als eingehalten gelten als eingehalten von 5 Regel Tabelle 4: Überblick über Bewirtschaftungsintensitäten und deren Emissionsgrenzwerte bei Durchflussanlagen nach der AEV-Aquakultur 3. Vollständige und regelmäßige Aufzeichnungen gung der Punkte 1-5, sowie ein Nachweis über über die getätigten Maßnahmen der Emissions- die ordnungsgemäße Verwertung oder Beseiti- verminderung und dem Einsatz von Futtermit- gung der Rückstände aus der Aquakultur und teln, Chemikalien (Reinigungs-, Desinfektions- der Wasserreinigung vorzulegen. mitteln, Bioziden) und Arzneimittel. 4. Eine Schlammentfernung aus dem System je nach Haltungsbedingungen ist zu gewährleisten 3.8 Maßnahmen zur Verminderung der und die Menge und Art der Entsorgung zu do- Abwasseremissionen bei kumentieren. Durchflussanlagen 5. Belastete Teilströme aus der Anlagenreinigung sind einer physikalischen Reinigungsanlage (z.B. Zur Einhaltung der Emissionsbegrenzungen können Sedimentation, Siebung, Filtration) zuzuführen, folgende Maßnahmen nach Stand der Vermeidungs-, die zumindest einen 50 %igen Rückhalt der Rückhalte-, Reinigungstechnik u.a. getroffen werden Feststoffe (bestimmt als Absetzbare Stoffe) si- (AEV-Aquakultur § 1(11)): cherstellt 6. Auf Anforderung ist der Wasserrechtsbehörde 1. Einsatz von Kreislaufanlagen, soweit dies auf ein Bericht betreffend die Einhaltung der Festle- Grund der zu haltenden Fischarten,- mengen Seite 15
Aquakulturanlagen oder der zu erreichenden Fischqualität möglich 3.9 Produktion von Karpfen und ist. Nebenfischen in Teichanlagen 2. Sparsame und artgerechte Verabreichung von Futtermitteln (optimale Zusammensetzung und Die Bewirtschaftung von Karpfenteichen funktioniert Menge an Futter, optimale Fütterungstechnik), grundlegend anders als in der Salmonidenproduktion. um bestmögliche Aufnahme und Verwertbarkeit Dies beginnt bereits mit dem Platzbedarf eines Teiches. zu erhalten. Dieser muss eine entsprechende Dimension aufweisen, 3. Ordnungsgemäße Anwendung von Reinigungs-, damit die Ausbildung von genügend Naturnahrung in Desinfektions- oder Arzneimitteln sowie Biozi- der Produktionsschicht des Teiches entstehen kann. den unter Betrachtung der ökotoxikologischen Das Wasser-Fisch-Verhältnis liegt bei 1:20.000 (Ver- Angaben der Sicherheitsdatenblätter, um nach- gleich mit Salmonidenwirtschaft: Verhältnis meist un- teilige Auswirkungen auf die Biozönose in Ge- ter 1:300). Es können viel weniger Fische auf größerer wässern zu vermeiden. Fläche gehalten werden. 4. Einsatz von Therapeutika (bei Seuchen, Para- sitosen) nach einem von einer einschlägigen An die Wasserqualität des Zuflusswassers besteht kein Fachperson ausgearbeiteten und überwachten allzu hoher Anspruch. Wie bereits erwähnt erfahren Aktionsplan. mit Schwebstoffen, Nährstoffen und/oder organi- 5. Trennung belasteter Teilströme (Reinigungs- schen Stoffen belastete Zuflüsse bei ordnungsgemä- wässer) von unbelasteten Teilströmen zwecks ßer Bewirtschaftung mitunter gar eine Qualitätsver- gesonderter Reinigung. Bei Chemikalieneinsatz besserung. Der Sauerstoffgehalt im Karpfenteich darf (Reinigungs-, Desinfektions-, Arzneimitteln, jedoch 4 mg/l nicht längerfristig unterschreiten. Das Bioziden) gesonderte Entsorgung des belasteten Temperaturoptimum liegt zwischen 18 und 25°C. in Teilstromes oder bei Einleitung in ein Fließge- der Produktionsphase benötigt der Teich nur so viel wässer unter Einhaltung der Inaktivierungszeit- Wasser wie zum Verdunstungsausgleich nötig ist. räume gemeinsame Entsorgung mit den anderen Meist reicht dazu 1 Sekundenliter pro Hektar. Über- Abwässern. schüssiges Wasser ist durch Ableitung über einen 6. Für Teichanlagen gelten zusätzliche Maßnah- Umleiter vom Teich fernzuhalten. Bei Entnahme von men (siehe Kapitel 3.2.4.3) Wasser aus Gerinnen ist grundsätzlich darauf zu 7. Einsatz physikalisch-chemischer Reinigungsver- achten, dass eine ausreichende Restwassermenge im fahren (Sedimentation, Siebung, Filtration, Kal- Fließgewässer verbleibt und unter Umständen auch kung) für das Gesamtabwasser oder für Teilströ- die Fischpassierbarkeit gewährleistest sein muss. Aus me. diesem Umstand heraus ist es aufgrund von Vorgaben 8. Gesonderte Erfassung und Verwertung von wie der Qualitätszielverordnung Oberflächengewässer Rückständen aus der Aquakulturanlage oder kaum mehr möglich, einen Teich im Hauptschluss neu Abwasserreinigung durch Rückführung in die zu bewilligen. Landwirtschaft oder Entsorgung als Abfall unter Während der Produktionsphase fließt bei ordnungsge- Betrachtung der jeweiligen geltenden Bestim- mäßer Betriebsführung kein Wasser aus dem Teich ab. mungen. In Hälterungen oder in Winterteichen (Aufenthalt für Fische nahezu ohne Fütterung) wird der Sauerstoffbe- Eine mechanische Reinigung des Abwassers von Aqua- darf durch eine erhöhte Wasserzufuhr gedeckt. kulturanlagen ist meist sehr effizient, vor allem dann wenn die Feststoffpartikel groß d.h. nicht mechanisch Die Produktionsintensität eines Teiches hängt stark geschädigt oder zerfallen sind. Für die Dimensionie- vom natürlichen Nahrungsangebot ab. Durch eine rung eines Absatzbeckens muss eine Mindestabsetz- Zuführung von Nährstoffen (Düngung, Achtung – zeit von 30 Minuten für die zu reinigenden Abwäs- Zuflussbelastung beachten) in den Teich, wird die ser berechnet werden. Sieb- und Filtereinrichtungen Produktion an Naturnahrung (Plankton, Benthos) als (Maschenweite zwischen 60-100 µ) vermögen die wichtigster Eiweißlieferant für die Fische gefördert. Feststoffe aus dem Wasser herauszufiltern. Mit einer Gefüttert wird vorwiegend mit pflanzlichem Beifutter. Entfernung der Feststoffe aus dem Wasser, ist eine Entfernung der partikulär gebunden Nährstoffe (Sick- stoff, Phosphor) verbunden. Biologische Reinigungs- 3.9.1 Extensive Teichwirtschaft maßnahmen sind wegen des hohen Wasseranfalles bei Durchflussanlagen unrealistisch. Schönungsteiche Der Fischzuwachs beruht auf Naturnahrung. Teiche, in mit Pflanzenwuchs können im Anschluss von Filter- denen der Massenzuwachs der Fische ausschließlich einrichtungen sinnvoll sein. über die Produktivität des Teichbodens gesteuert wird, können Zuwächse zwischen 50 bis 400 Kilogramm pro Seite 16
Aquakulturanlagen Hektar Teichfläche hervorbringen. Darüber hinaus ge- 3.10 Abwasseranfall und Wasserbelastung hende Produktivitäten sind nur mit Einsatz von Bei- von Teichanlagen futter wie Getreide und Leguminosen möglich. Fall- weise wird Fertigfutter (Pellets) eingesetzt (nur nach Die spezifische Jahresproduktionskapazität einer der Winterung bzw. bei zu wenig Naturnahrung) um Teichwirtschaft ist der Massenzuwachs an Fischen und Fischverluste zu minimieren. Krebsen in Tonnen pro Hektar Wasserfläche in zwölf Die spezifische Jahresproduktionskapazität übersteigt Monaten (Abfischgewicht minus Besatzgewicht). nicht 1500 kg pro Hektar Teichfläche. Belüfter werden Multipliziert man die spezifische Jahresproduktions- zur Überbrückung von Notsituationen (extreme Tro- kapazität (t/ha) mit der Teichfläche in Hektar, so erhält ckenheit, große Hitze, lange Eisbildung) zur Vermei- man die Jahresproduktionskapazität eines Teiches. dung von Fischverlusten bei einer Maßnahme nach Bei Teichen mit mehrjährigen Produktionszeiträu- dem Tierschutzrecht oder bei einer veterinärmedizi- men (d.h. es findet nur alle zwei bis drei Jahre eine nischen Maßnahme kurzfristig eingesetzt. Es finden Abfischung statt) ist die Bestimmung der Jahrespro- die erleichterten Überwachungsbestimmungen des § duktionskapazität auf das Jahr der Abfischung zu 4 Abs. 5 Z1 der AEV Aquakultur Anwendung. beziehen. Eine Abschätzung der Produktionsintensitäten von Teichanlagen ist durch Festlegung der Teichflächen Extensive Anlagen: und der Jahresproduktionskapazität der Teiche im was- serrechtlichen Bewilligungsverfahren festzuhalten. Jahresproduktionskapazität max. 1,5 Tonnen/ha ➡➡ ca. 15 kg / 100m² 3.10.1 Abwasseranfall Emissionsbegrenzung gem. AEV Aquakultur Die Produktion von Wassertieren in Teichen ist vom Anhang C. Kurzfristige Notbelüftung Klima abhängig. Saisonbedingt fällt die Fischernte Es finden die erleichterten Überwachungsbestim- vorwiegend in den Herbst. Emissionen fallen während mungen der AEV Aquakultur § 4 Abs. 5 Z1 des Teichablassens zum Zwecke der Abfischung stoß- Anwendung. weise an. Während des Teichablassens über mehrere Tage oder auch Wochen erfolgt eine gedrosselte nicht schwallartige Wasserabgabe in den Vorfluter. Meist ist das im Spätherbst zur Zeit der Niederwasserführung. 3.9.2 Intensive Teichwirtschaft Die Abfischung selbst dauert einige Stunden bis we- nige Tage. Durch die Abfischungsaktivitäten im Teich Das Fischwachstum beruht vorwiegend auf der Auf- wird unweigerlich Schlamm mobilisiert, welcher als nahme von eiweißreichem Fertigfutter. Die Naturnah- Wasser-Schlamm-Gemisch in den Vorfluter gelangt. rung spielt kaum mehr eine Rolle. Damit wird die spe- Eine Abschätzung der Frachten allein aus der Teich- zifische Jahresproduktionskapazität von 1500 kg pro größe oder Fischernte ist nicht möglich. Ein kleiner Hektar Teichfläche überschritten. Eine Produktion von Teich von 4 ha kann unter Umständen ähnlich viel bis zu 10 Tonnen pro Hektar ist möglich. Die größere Feststoffe mobilisierten wie ein 45 ha großer Teich. Fischdichte, die verstärkte Faulschlammbildung und Es zeigte sich aber bei der Studie „Beeinflussung des Wasserbelastung macht den Einsatz von Belüftern un- Vorfluters durch die Abfischung von Karpfenteichen“, erlässlich. Die Überwachungsbestimmungen der AEV I. Butz und H. Donner 1991, Österreichs Fischerei 44, Aquakultur § 4 Abs. 1- 3 kommen zur Anwendung. dass die Feststofffracht pro Tonne Fischertrag mit der Wasserfracht pro Tonne Fischertrag korreliert. Das heißt, tendenziell bedeutet eine größere Besatzdichte Intensive Anlagen: mehr Feststoffaustrag bei der Abfischung. Ein vermehrter Einsatz von industriell erzeugtem Jahresproduktionskapazität >1,5 Tonnen/ha Fertigfutter (Pellets) zur Steigerung der Karpfenpro- duktion führt zur unkontrollierten Eutrophierung ➡➡ bis zu 10t / ha sind möglich (1 kg/m²) und zu Akkumulation von Faulschlamm im Teich. Ein Austrag von Faulschlamm in den Vorfluter stellt Emissionsbegrenzung gem. AEV Aquakultur nicht nur eine Feststoffbelastung dar, ein hoher or- Anhang C. Langfristige Belüftung. ganischer Anteil kann zu einer Sauerstoffzehrung Es finden die Überwachungsbestimmungen der und in Folge zu Fischsterben führen. AEV Aquakultur § 4 Abs. 1-3 Anwendung. In der traditionellen Teichwirtschaft erfolgt die Mine- ralisierung organischer Stoffe zum Großteil im Teich. Seite 17
Aquakulturanlagen 3.10.2 Emissionsbegrenzung von Teichanlagen grenzung nach § 1 (11) der AEV-Aquakultur befolgt werden (siehe auch Maßnahmen zur Verminderung Die Emissionsbegrenzungen von Teichanlagen laut des Feststoffaustrages). AEV-Aquakultur beschränken sich auf den Zeitraum der Abfischung, Teichentleerung, Reinigung oder Bei intensiv bewirtschafteten Teichanlagen ist ein Desinfektion. Bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung Überwachungsprogramm durchzuführen (Eigen-und kann davon ausgegangen werden, dass über die Pro- Fremdüberwachung): duktionsphase hinweg keine relevante Emission statt- Während der Eigenüberwachung bei mindestens 5 findet. Die Emissionsbegrenzung bezieht sich auf den Stichproben und der Fremdüberwachung bei mindes- Wirkungsgrad der Entfernung, das ist die Differenz tens 3 Stichproben haben die Probeentnahmen sich zwischen zu- und abfließender Fracht von Abwasse- auf das letzte Drittel jenes Zeitraumes zu erstrecken, rinhaltsstoffen wie Absetzbare Stoffe, Gesamtstick- der für den ganzen gesamten Abfischvorgang erfor- stoff, Gesamtphosphor und organische Stoffe (BSB5 derlich ist. Wichtig ist die letzte Stunde des Abfisch- und TOC) in Abwasserreinigungsanlagen (Absetztei- vorganges. Die Probeentnahmen erfolgen am Zu- und chen oder andere Feststoffbeseitigung). Als externe Abfluss einer Abwasserreinigungsanlage (Absetzteich, „Reinigungsanlage“ kann entweder ein eigens dafür Absatzgrube im Teich) unter Berücksichtigung der errichteter Absatzteich dienen oder der Teich selbst rechnerischen Aufenthaltszeit des Abwassers. dient als Absatzbecken. Im Vorfeld der Emissionsüberprüfung und vor der Allerdings lässt sich der Anfall von Schmutzstoffen Teichabsenkung ist es sinnvoll, den Glühverlust des während der Teichabfischung nicht vorausschauend Schlammes in der Abfischgrube bzw. im Bereich der quantifizieren, da kein eindeutiger Zusammenhang Entleerungsvorrichtung (Mönch) zu untersuchen. zwischen Fischmenge, verabreichter Futtermenge und Wenn der Glühverlust des Schlammes nicht mehr als Teichgröße besteht. Eine Reduktion der Feststoffe kann 25 Prozent des Trockenrückstandes beträgt, ist es zu- durch betriebsinterne Bewirtschaftungsmaßnahmen lässig, die Überwachung der Abwasserbeschaffenheit getroffen werden. Sind diese nicht ausreichend, muss lediglich an Hand des Parameters Absetzbare Stoffe das Abwasser gesondert gereinigt werden. zu messen. Überschreitet der Glühverlust die 25% des Trocken- Wie groß die Wasserbelastung bei Abfischvorgängen rückstandes, so sind alle im Anhang C der AEV-Aqua- tatsächlich sein kann, ist in Tabelle 5 dargestellt. kultur geführten Parameter für die Emissionsüberwa- Tabelle 5 zeigt, dass die Frachten und somit auch die chung zu bestimmen. Konzentrationen sehr hoch sein können wenn nicht entsprechende Maßnahmen gesetzt werden, um den Bei einem Abfischvorgang einer Teichanlage gel- Austrag zu minimieren. Dies betrifft nun alle Bewirt- ten die Emissionsgrenzwerte als eingehalten, wenn schaftungsintensitäten. Auch extensiv bewirtschaf- das arithmetische Mittel aller während des Überwa- tete Teiche sind zu hohen Schadstoffkonzentrationen chungszeitraumes erhobenen Messwerte Wirkungs- fähig. Allerdings gelten bei extensiven Anlagen die grade ergeben, welche größer sind als die Wirkungs- Grenzwerte nach AEV-Aquakultur, Anlage C dann als grade der Emissionsgrenzwerte gemäß Anhang C der eingehalten, wenn die Maßnahmen zur Emissionsbe- AEV-Aquakultur. Siehe Tabelle 6. Gesamtfracht pro Abfischung Schadstoffkonzentrationen Parameter n Durchschnitt Min - Max Min - Max Wassermenge m³ 9 2451 291 - 9180 - Abs. –Stoffe 30´ m³ 9 82 3 - 341 5 - 180 ml/l Feststoffe GS kg 9 6805 421 - 24489 690 - 13050 mg/l Glühverlust GV kg 9 19 11 - 26 - Organ. Stoffe kg 9 1293 67 - 2694 11 - 27 % BSB5 kg 9 85 11 - 252 16 - 84 mg/l CSB kg 9 1367 84 - 3432 180 - 2270 mg/l Ges-P kg 9 8 1 - 21 1 - 11 mg/l Ges-N kg 3 23 17 - 28 - Tabelle 5: aus I. Butz u. H. Donner (1991): Österreichs Fischerei 44/1991. Wasserbelastung am Ablauf von Karpfenteichen während des Abfischvorgangs. Seite 18
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