LBBW Global Warming Verkaufsprospekt und Anlagebedingungen - Keine Umbrella-Konstruktion nach 96 KAGB, | Stand 28. Februar 2019

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LBBW Global Warming
Verkaufsprospekt und
Anlagebedingungen
Keine Umbrella-Konstruktion nach § 96 KAGB, | Stand 28. Februar 2019
Inhalt.

                                                 LBBW Global Warming
Allgemeine Angaben.
Seite 5

Gesellschaft und Verwahrstelle

Verkaufsprospekt.
Seite 8

Kurzangaben über steuerrechtliche Vorschriften
Gesamtübersicht Fonds
Allgemeine Anlagebedingungen
Besondere Anlagebedingungen

                                                 3
LBBW Global Warming
Liebe Anlegerin, lieber Anleger,

der vorliegende Verkaufsprospekt stellt Ihnen den
Fonds LBBW Global Warming im Detail vor.

Darüber hinaus können Sie sich auf unserer
Internet­seite regelmäßig über die Entwicklung
des Fonds informieren. Unter www.LBBW-AM.de
finden Sie eine Vielzahl an interessanten Fakten,
darunter die aktuellen Fondspreise, die Portfolio-
Struktur sowie umfangreiche Angaben zur Wert-
entwicklung.

Auf unserer Internetseite stehen Ihnen zudem die
jeweils aktuellen wesentlichen Anlegerinforma-
tionen, Verkaufsprospekte sowie die Jahres- und
Halbjahresberichte als PDF-Dateien zum Download
zur Verfügung.

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sheet gibt Ihnen einfach und bequem einen
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                                                      5
Sparkassen, Vermögensverwaltern und unabhän-
gigen Finanzberatern erwerben. Neben der Bera-
tung erhalten Sie dort selbstverständlich auch alle
Informationen und Unterlagen.

Mit freundlichen Grüßen

LBBW Asset Management
Investmentgesellschaft mbH
Geschäftsführung

Frank Hagenstein            Jürgen Zirn
                                                      Verkaufsprospekt Stand 28. Februar 2019

(Vorsitzender)
Gesellschaft und Verwahrstelle.
LBBW Global Warming

                                          LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH.

                                          Verwaltung.                                         Aufsichtsrat.
                                          LBBW Asset Management                               Dr. Christian Ricken (Vorsitzender)
                                          Investmentgesellschaft mbH                          Mitglied des Vorstands der
                                          Postfach 10 03 51                                   Landesbank Baden-Württemberg,
                                          70003 Stuttgart                                     Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim, Mainz
                                          Telefon: 0711 22910-3000
                                          Telefax: 0711 22910-9098                            Ernst-Ludwig Drayß
                                          E-Mail: info@LBBW-AM.de                             Gründungsgesellschafter der
                                          Internet: www.LBBW-AM.de                            von der Heydt & Co. AG,
                                                                                              Frankfurt
                                          Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amts-
                                          gerichts Stuttgart unter der Nummer HRB 13381       Dr. Bertold Gaede
                                          eingetragen.                                        Rechtsanwalt und Steuerberater
                                                                                              Noerr LLP,
                                                                                              München
                                          Gezeichnetes und
                                                                                              Klaus Martini
                                          eingezahltes Kapital.                               Kapitalmarktberater
                                                                                              Kromconsult,
                                          6,0 Mio. EUR                                        München
                                          Stand: Dezember 2017
                                                                                              Michael Nagel
6

                                                                                              Vorsitzender der Geschäftsführung der
                                          Geschäftsführung.                                   LBBW Immobilien-Gruppe,
                                                                                              Stuttgart
                                          Frank Hagenstein (Vorsitzender)
                                          Jürgen Zirn                                         Thomas Rosenfeld
                                                                                              Mitglied des Vorstands der
                                                                                              Baden-Württembergischen Bank,
                                                                                              Stuttgart
Verkaufsprospekt Stand 28. Februar 2019
LBBW Global Warming
Gesellschafter.
100 % Landesbank Baden-Württemberg,
Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim, Mainz

Abschlussprüfer.
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
The Squaire
Am Flughafen
60549 Frankfurt am Main
Telefon: 069 9587-0
Telefax: 069 9587-1050

Verwahrstelle.
Landesbank Baden-Württemberg
Am Hauptbahnhof 2
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 127-0
E-Mail: kontakt@LBBW.de

                                          7
Internet: www.LBBW.de

Eigenmittel
16.869 Mio. EUR
Stand: 31. Dezember 2017

                                          Verkaufsprospekt Stand 28. Februar 2019
Verkaufsprospekt und
LBBW Global Warming

                                          Anlagebedingungen.
                                          für das OGAW-Sondervermögen nach deutschem Recht
                                          LBBW Global Warming.

                                          HINWEIS ZUM VERKAUFSPROSPEKT.                11    •   Kapitalmarktrisiko
                                                                                             •   Kursänderungsrisiko von Aktien
                                          ANLAGEBESCHRÄNKUNGEN FÜR US-
                                                                                             •   Zinsänderungsrisiko
                                          PERSONEN.                                    11    •   Risiko von negativen Habenzinsen
                                          WICHTIGSTE RECHTLICHE AUSWIRKUNGEN                 •   Kursänderungsrisiko von Wandel- und
                                          DER VERTRAGSBEZIEHUNG.                       11        Optionsanleihen
                                                                                             •   Risiken im Zusammenhang mit
                                          Durchsetzung von Rechten                     11        Derivatgeschäften
                                          Widerrufsrecht bei Kauf außerhalb der              •   Risiken bei Wertpapier-Darlehensgeschäften
                                          ständigen Geschäftsräume                     12    •   Risiken bei Pensionsgeschäften
                                          GRUNDLAGEN.                                  12    •   Risiken im Zusammenhang mit dem Erhalt
                                                                                                 von Sicherheiten
                                          Das Sondervermögen (der Fonds)               12    •   Risiko bei Verbriefungspositionen ohne
                                          Verkaufsunterlagen und Offenlegung von                 Selbstbehalt
                                          Informationen                                13    •   Inflationsrisiko
                                          Anlagebedingungen und deren Änderungen       13    •   Währungsrisiko
                                                                                             •   Konzentrationsrisiko
                                          VERWALTUNGSGESELLSCHAFT.                     13    •   Risiken im Zusammenhang mit der
                                          Firma, Rechtsform und Sitz                   13        Investition in Investmentanteile
                                          Geschäftsführung und Aufsichtsrat            14
                                                                                             •   Risiken aus dem Anlagespektrum
8

                                                                                             Risiken der eingeschränkten oder erhöhten
                                          Eigenkapital und zusätzliche Eigenmittel     14
                                                                                             Liquidität des Fonds und Risiken im
                                          VERWAHRSTELLE.                               14    Zusammenhang mit vermehrten Ausgaben
                                          Identität der Verwahrstelle                  14    oder Rückgaben (Liquiditätsrisiko)           20
                                          Aufgaben der Verwahrstelle                   14    • Risiko aus der Anlage in Vermögensgegenstände
                                                                                             • Risiko durch Kreditaufnahme
                                          Interessenkonflikte                          14
                                                                                             • Risiken durch vermehrte Rückgaben oder
                                          Unterverwahrung                              15       Ausgaben
                                          Haftung der Verwahrstelle                    15    • Risiko bei Feiertagen in bestimmten
                                                                                                Regionen/Ländern
                                          Zusätzliche Informationen                    15
                                                                                             Kontrahentenrisiko inklusive Kredit- und
                                          RISIKOHINWEISE.                              15    Forderungsrisiko                                21
                                          Risiken einer Fondsanlage                     15   • Adressenausfallrisiko/Gegenpartei-Risiken
                                          • Schwankung des Fondsanteilwerts                    (außer zentrale Kontrahenten)
                                          • Beeinflussung des individuellen Ergebnisses      • Risiko durch zentrale Kontrahenten
                                             durch steuerliche Aspekte                       • Adressenausfallrisiken bei Pensionsgeschäften
                                          • Änderung der Anlagepolitik oder der              • Adressenausfallrisiken bei Wertpapier-
Verkaufsprospekt Stand 28. Februar 2019

                                             Anlage­bedingungen                                Darlehensgeschäften
                                          • Aussetzung der Anteilrücknahme                   Operationelle und sonstige Risiken des Fonds     22
                                          • Auflösung des Fonds                              • Risiken durch kriminelle Handlungen,
                                          • Übertragung aller Vermögensgegenstände             Missstände oder Naturkatastrophen
                                             des Fonds auf ein anderes offenes               • Länder- oder Transferrisiko
                                             Publikums-Investmentvermögen (Verschmelzung)    • Rechtliche und politische Risiken
                                          • Übertragung des Fonds auf eine andere            • Änderung der steuerlichen
                                             Kapital­verwaltungsgesellschaft                   Rahmenbedingungen, steuerliches Risiko
                                          • Rentabilität und Erfüllung der Anlageziele       • Schlüsselpersonenrisiko
                                             des Anlegers
                                                                                             • Verwahrrisiko
                                          Risiken der negativen Wertent­wicklung des         • Risiken aus Handels- und
                                          Fonds (Marktrisiko)                          17      Clearingmechanismen (Abwicklungsrisiko)
                                          • Wertveränderungsrisiken
RISIKOPROFIL DES FONDS.                       23    Teilinvestmentvermögen                        34

                                                                                                       LBBW Global Warming
PROFIL DES TYPISCHEN ANLEGERS.                23    ANTEILE.                                      34
ANLAGEZIELE, -STRATEGIE, -GRUNDSÄTZE                Ausgabe und Rücknahme von Anteilen          34
UND -GRENZEN.                                 23    • Ausgabe von Anteilen
                                                    • Rücknahme von Anteilen
Anlageziel und -strategie                     23    • Abrechnung bei Anteilausgabe und -rücknahme
Vermögensgegenstände                          24    • Aussetzung der Anteilrücknahme
• Wertpapiere                                       Liquiditätsmanagement                         35
• Geldmarktinstrumente
                                                    Börsen und Märkte                             35
• Bankguthaben
• Anlagegrenzen für Wertpapiere und                 Faire Behandlung der Anleger und
  Geldmarkt­instrumente auch unter Einsatz          Anteilklassen                                 36
  von Derivaten sowie Bankguthaben                  Ausgabe- und Rücknahmepreis                   36
  –– Anlagegrenze für Schuldverschreibungen mit
     besonderer Deckungsmasse                       Aussetzung der Errechnung des Ausgabe-
  –– Anlagegrenzen für öffentliche Emittenten       und Rücknahmepreises                          36
  –– Kombination von Anlagegrenzen                  Ausgabeaufschlag                              36
  –– Anlagegrenzen unter Einsatz von Derivaten
                                                    Rücknahmeabschlag                             36
  –– Steuerliche Anlagequote für Aktienfonds
• Sonstige Anlageinstrumente und deren              Veröffentlichung der Ausgabe- und
  Anlagegrenzen                                     Rücknahmepreise                               37
• Investmentanteile und deren Anlagegrenzen         KOSTEN.                                       37
• Information der Anleger bei Aussetzung der
  Rücknahme von Zielfondsanteilen                   Kosten bei Ausgabe und Rücknahme der
• Derivate                                          Anteile                                       37
  –– Terminkontrakte                                Verwaltungs- und sonstige Kosten              37
  –– Optionsgeschäfte                               Besonderheiten beim Erwerb von
  –– Swaps
                                                    Investmentanteilen                            38
  –– Swaptions
  –– Credit Default Swaps                           Angabe einer Gesamtkostenquote                38
  –– In Wertpapieren verbriefte                     • Abweichender Kostenausweis durch
     Finanzinstrumente                                Vertriebsstellen
  –– OTC-Derivatgeschäfte

                                                                                                       9
                                                    Vergütungspolitik                             39
• Wertpapier-Darlehensgeschäfte
• Pensionsgeschäfte                                 WERTENTWICKLUNG, ERMITTLUNG
                                                    UND VERWENDUNG DER ERTRÄGE,
Sicherheitenstrategie                          31
• Arten der zulässigen Sicherheiten                 GESCHÄFTSJAHR.                                39
• Umfang der Besicherung                            Wertentwicklung                               39
• Sicherheitenbewertung und Strategie für           Wertentwicklung des Investmentvermögens
   Abschläge der Bewertung (Haircut-Strategie)      sowie des entsprechenden Referenzwerts        40
• Anlage von Barsicherheiten
                                                    Ermittlung der Erträge,
• Verwahrung von Wertpapieren als Sicherheit
                                                    Ertragsausgleichsverfahren                    40
Kreditaufnahme                                32
                                                    Ertragsverwendung und Geschäftsjahr           40
Hebelwirkung (Leverage)                       33
                                                    AUFLÖSUNG, ÜBERTRAGUNG UND
Bewertung                                    33
                                                    VERSCHMELZUNG DES FONDS.                      41
• Allgemeine Regeln für die Vermögensbewertung
  –– An einer Börse zugelassene/an einem            Voraussetzungen für die Auflösung des Fonds   41
     organisierten Markt gehandelte                 Verfahren bei Auflösung des Fonds             41
     Vermögensgegenstände
                                                                                                       Verkaufsprospekt Stand 28. Februar 2019

                                                    Übertragung des Fonds                         41
  –– Nicht an Börsen notierte oder an
     organisierten Märkten gehandelte               Voraussetzungen für die Verschmelzung des
     Vermögensgegenstände oder                      Fonds                                         41
     Vermögensgegenstände ohne handelbaren          Rechte der Anleger bei der Verschmelzung
     Kurs
                                                    des Fonds                                     41
• Besondere Regeln für die Bewertung
  einzelner Vermögensgegenstände                    AUSLAGERUNG.                                  42
  –– Nichtnotierte Schuldverschreibungen und
                                                    INTERESSENKONFLIKTE.                          42
     Schuldscheindarlehen
  –– Optionsrechte und Terminkontrakte              KURZANGABEN ÜBER STEUERRECHTLICHE
  –– Bankguthaben, Festgelder, Anteile an           VORSCHRIFTEN.                                 43
     Investment­vermögen und Darlehen
  –– Auf ausländische Währung lautende
     Vermögensgegenstände
Zusammenfassende Übersicht für die
LBBW Global Warming

                                          Besteuerung bei üblichen betrieblichen
                                          Anlegergruppen                           48
                                          WIRTSCHAFTSPRÜFER.                       50
                                          DIENSTLEISTER.                           50
                                          ZAHLUNGEN AN DIE ANLEGER/
                                          VERBREITUNG DER BERICHTE UND
                                          SONSTIGE INFORMATIONEN.                  50
                                          WEITERE VON DER GESELLSCHAFT
                                          VERWALTETE INVESTMENTVERMÖGEN.           50
                                          ALLGEMEINE ANLAGEBEDINGUNGEN.            52
                                          BESONDERE ANLAGEBEDINGUNGEN.             59
                                          LISTE DER UNTERVERWAHRER.                63
10
Verkaufsprospekt Stand 28. Februar 2019
HINWEIS ZUM

                                                                                                            LBBW Global Warming
                                                     weiterveräußern. Zu den US-Personen zählen na-
                                                     türliche Personen, wenn sie ihren Wohnsitz in den
VERKAUFSPROSPEKT.                                    Ver­einigten Staaten haben. US-Personen können
Der Kauf und Verkauf von Anteilen an dem Son-        auch Personen- oder Kapitalgesellschaften sein,
dervermögen LBBW Global Warming erfolgt auf          wenn sie etwa gem. den Gesetzen der USA bzw. ei-
Basis des Verkaufsprospekts, der wesentlichen An-    nes US-Bundesstaats, Territoriums oder einer US-
legerinformationen und der Allgemeinen Anlage­       Besitzung gegründet werden.
bedingungen in Verbindung mit den Besonderen
Anlagebedingungen in der jeweils geltenden Fas-
sung. Die Allgemeinen Anlagebedingungen und die      WICHTIGSTE RECHTLICHE
Besonderen Anlagebedingungen sind im Anschluss
an diesen Verkaufsprospekt abgedruckt.
                                                     AUSWIRKUNGEN DER
  Der Verkaufsprospekt ist dem am Erwerb eines       VERTRAGSBEZIEHUNG.
Anteils an dem LBBW Global Warming Interessier-
ten sowie jedem Anleger des Fonds zusammen mit       Durch den Erwerb der Anteile wird der Anleger
dem letzten veröffentlichten Jahresbericht sowie     Miteigentümer der vom LBBW Global Warming
dem ggf. nach dem Jahresbericht veröffentlich-       gehaltenen Vermögensgegenstände nach Bruchtei-
ten Halbjahresbericht auf Verlangen kostenlos zur    len. Er kann über die Vermögensgegenstände nicht
Verfügung zu stellen. Daneben sind dem am Er-        verfügen. Mit den Anteilen sind keine Stimmrechte
werb eines Anteils an dem LBBW Global Warming        verbunden.
Interessierten die wesentlichen Anlegerinformati-      Sämtliche Veröffentlichungen und Werbeschrif-
onen rechtzeitig vor Vertragsschluss kostenlos zur   ten sind in deutscher Sprache abzufassen oder
Ver­fügung zu stellen.                               mit einer deutschen Übersetzung zu versehen. Die
  Alle Angaben in diesem Verkaufsprospekt ba-        LBBW Asset Management Investmentgesellschaft
sieren auf den zum Zeitpunkt der Prospektauf-        mbH wird ferner die gesamte Kommunikation mit
stellung geltenden gesetzlichen, insbesondere        ihren Anlegern in deutscher Sprache führen.
kapitalmarkt- und aufsichtsrechtlichen sowie
steuerlichen Bestimmungen. Es wird darauf hin-       Durchsetzung von Rechten
gewiesen, dass sich diese Rechtsgrundlagen än-
dern können.                                         Das Rechtsverhältnis zwischen LBBW Asset Ma-
  Von dem Verkaufsprospekt abweichende Aus-          nagement Investmentgesellschaft mbH und Anle-

                                                                                                            11
künfte oder Erklärungen dürfen nicht abgegeben       ger sowie die vorvertraglichen Beziehungen rich-
werden. Jeder Kauf von Anteilen auf der Basis        ten sich nach deutschem Recht. Der Sitz der LBBW
von Auskünften oder Erklärungen, welche nicht in     Asset Management Investmentgesellschaft mbH
dem Verkaufsprospekt bzw. in den wesentlichen        ist Gerichtsstand für Klagen des Anlegers gegen
Anleger­informationen enthalten sind, erfolgt aus-   die KVG aus dem Vertragsverhältnis. Anleger, die
schließlich auf Risiko des Käufers. Der Verkaufs-    Verbraucher sind (siehe nachfolgende Definition)
prospekt wird ergänzt durch den jeweils letzten      und in einem anderen EU-Staat wohnen, können
Jahresbericht und den ggf. nach dem Jahresbe-        vor einem zuständigen Gericht an ihrem Wohnsitz
richt veröffentlichten Halbjahresbericht.            Klage erheben. Die Vollstreckung von gerichtlichen
                                                     Urteilen richtet sich nach der Zivilprozessordnung,
                                                     ggf. dem Gesetz über die Zwangsversteigerung und
ANLAGEBESCHRÄNKUNGEN                                 die Zwangsverwaltung bzw. der Insolvenzordnung.
FÜR US-PERSONEN.                                     Da die LBBW Asset Management Investmentgesell-
                                                     schaft mbH inländischem Recht unterliegt, bedarf
Die LBBW Asset Management Investmentgesell-          es keiner Anerkennung inländischer Urteile vor de-
schaft mbH und/oder der LBBW Global Warming          ren Vollstreckung.
sind und werden nicht gem. dem United States In-       Zur Durchsetzung ihrer Rechte können Anleger
                                                                                                            Verkaufsprospekt Stand 28. Februar 2019

vestment Company Act von 1940 in seiner gültigen     den Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten be-
Fassung registriert. Die Anteile des LBBW Global     schreiten oder, soweit ein solches zur Verfügung
Warming sind und werden nicht gem. dem United        steht, auch ein Verfahren für alternative Streitbei-
States Securities Act von 1933 in seiner gültigen    legung anstrengen.
Fassung oder nach den Wertpapiergesetzen eines         Die LBBW Asset Management Investmentgesell-
Bundesstaates der Vereinigten Staaten von Ame-       schaft mbH hat sich zur Teilnahme an Streitbe-
rika registriert. Anteile des LBBW Global Warming    teiligungsverfahren vor einer Verbraucherschlich-
dürfen weder in den Vereinigten Staaten noch ei-     tungsstelle verpflichtet.
ner US-Person oder auf deren Rechnung angeboten        Bei Streitigkeiten können Verbraucher die „Om-
oder verkauft werden. Am Erwerb von Anteilen         budsstelle für Investmentfonds“ des BVI Bundes-
Interessierte müssen ggf. darlegen, dass sie kei-    verband Investment und Asset Management e. V.
ne US-Person sind und Anteile weder im Auftrag       als zuständige Verbraucherschlichtungsstelle anru-
von US-Personen erwerben noch an US-Personen         fen. Die LBBW Asset Management Investmentge-
LBBW Global Warming

                                          sellschaft mbH nimmt an Streitbeilegungsverfah-        worden ist, und darin eine Belehrung über das Wi-
                                          ren vor dieser Schlichtungsstelle teil.                derrufsrecht enthalten ist, die den Anforderungen
                                            Die Kontaktdaten der „Ombudsstelle für Invest-       des Artikels 246 Absatz 3 Satz 2 und 3 des Ein-
                                          mentfonds“ lauten:                                     führungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch
                                              Büro der Ombudsstelle des BVI                      genügt. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzei-
                                              Bundesverband Investment                           tige Absendung des Widerrufs. Ist der Fristbeginn
                                              und Asset Management e.V.                          streitig, trifft die Beweislast den Verkäufer. Der
                                              Unter den Linden 42                                Widerruf ist schriftlich unter Angabe der Person
                                              10117 Berlin                                       des Erklärenden einschließlich dessen Unterschrift
                                              Telefon: 030 6449046-0                             zu erklären, wobei eine Begründung nicht erfor-
                                              Telefax: 030 6449046-29                            derlich ist.
                                              E-Mail: info@ombudsstelle-investmentfonds.de         Ein Widerrufsrecht besteht nicht, wenn der Ver-
                                              www.ombudsstelle-investmentfonds.de                käufer nachweist, dass entweder der Käufer kein
                                          Verbraucher sind natürliche Personen, die in den       Verbraucher im Sinne des § 13 Bürgerliches Ge-
                                          Fonds zu einem Zweck investieren, der überwie-         setzbuch ist oder er den Käufer zu den Verhand-
                                          gend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selb-         lungen, die zum Kauf der Anteile geführt haben,
                                          ständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet wer-       aufgrund vorhergehender Bestellung gemäß § 55
                                          den kann, die also zu Privatzwecken handeln.           Absatz 1 der Gewerbeordnung aufgesucht hat. Bei
                                            Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vor-        Verträgen, die ausschließlich über Fernkommuni-
                                          schriften des Bürgerlichen Gesetzbuches betref-        kationsmittel (z. B.: Briefe, Telefonanrufe, E-Mails)
                                          fend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleis-         zustande gekommen sind (Fernabsatzverträge),
                                          tungen ist dies die Schlichtungsstelle bei der Deut-   besteht gemäß § 312g Absatz 2 Satz 1 Nr. 8 Bür-
                                          schen Bundesbank.                                      gerliches Gesetzbuch kein Widerrufsrecht.
                                            Die Kontaktdaten lauten:                               Ist der Widerruf wirksam erfolgt und hat der
                                              Deutsche Bundesbank                                Käufer bereits Zahlungen geleistet, so sind ihm von
                                              Schlichtungsstelle                                 der Gesellschaft ggf. Zug um Zug gegen Rücküber-
                                              Postfach 11 12 32                                  tragung der erworbenen Anteile die bezahlten Kos-
                                              60047 Frankfurt                                    ten und ein Betrag auszuzahlen, der dem Wert der
                                              E-Mail: schlichtung@bundesbank.de                  bezahlten Anteile am Tage nach dem Eingang der
                                              www.bundesbank.de                                  Widerrufserklärung entspricht. Auf das Recht zum
                                          Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kaufver-        Widerruf kann nicht verzichtet werden.
12

                                          trägen oder Dienstleistungsverträgen, die auf elek-      Die vorstehenden Ausführungen gelten entspre-
                                          tronischem Weg zustande gekommen sind, können          chend beim Verkauf der Anteile durch den Anleger.
                                          sich Verbraucher auch an die Online-Streitbeile-
                                          gungsplattform der EU wenden (www.ec.europa.
                                          eu/consumers/odr). Als Kontaktadresse der KVG          GRUNDLAGEN.
                                          kann dabei folgende E-Mail angegeben werden:
                                          beschwerde@lbbw-am.de. Die Plattform ist selbst        Das Sondervermögen (der Fonds)
                                          keine Streitbeilegungsstelle, sondern vermittelt
                                          den Parteien lediglich den Kontakt zu einer zustän-    Das Sondervermögen LBBW Global Warming (nach-
                                          digen nationalen Schlichtungsstelle.                   folgend „Fonds“) ist ein Organismus für gemeinsa-
                                            Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt von ei-    me Anlagen, der von einer Anzahl von Anlegern
                                          nem Streitbeilegungsverfahren unberührt.               Kapital einsammelt, um es gem. einer festgelegten
                                                                                                 Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu in-
                                          Widerrufsrecht bei Kauf auSSerhalb                     vestieren (nachfolgend „Investmentvermögen“).
                                          der ständigen Geschäftsräume                           Der Fonds ist ein Investmentvermögen gem. der
                                                                                                 Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parla-
                                          Kommt der Kauf von Anteilen an offenen Invest-         ments und des Rates vom 13. Juli 2009 zur Koor-
Verkaufsprospekt Stand 28. Februar 2019

                                          mentvermögen aufgrund mündlicher Verhand-              dinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften
                                          lungen außerhalb der ständigen Geschäftsräume          betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame
                                          desjenigen zustande, der die Anteile verkauft oder     Anlagen in Wertpapieren (nachfolgend „OGAW“) im
                                          den Verkauf vermittelt hat, so hat der Käufer das      Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (nachfolgend
                                          Recht, seine Kauferklärung in Textform und ohne        „KAGB“). Er wird von der LBBW Asset Management
                                          Angabe von Gründen innerhalb einer Frist von           Investmentgesellschaft mbH (nachfolgend „Gesell-
                                          zwei Wochen zu widerrufen. Das Wider­rufsrecht         schaft“) verwaltet. Der Fonds wurde am 15. Januar
                                          besteht auch dann, wenn derjenige, der die Anteile     2007 für unbestimmte Dauer aufgelegt.
                                          verkauft oder den Verkauf vermittelt, keine stän-
                                          digen Geschäftsräume hat. Die Frist zum Widerruf       WKN: A0KEYM/ISIN: DE000A0KEYM4
                                          beginnt erst zu laufen, wenn die Durchschrift des
                                          Antrags auf Vertragsabschluss dem Käufer ausge-        Die Gesellschaft legt das bei ihr eingelegte Kapi-
                                          händigt oder ihm eine Kaufabrechnung übersandt         tal im eigenen Namen für gemeinschaftliche Rech-
LBBW Global Warming
nung der Anleger nach dem Grundsatz der Risi-          Anlagebedingungen und
komischung in den nach dem KAGB zugelassenen           deren Änderungen
Vermögensgegenständen gesondert vom eigenen
Vermögen in Form von Sondervermögen an. Der            Die Anlagebedingungen sind im Anschluss an die-
Geschäftszweck des Fonds ist auf die Kapitalan-        sen Verkaufsprospekt in dieser Unterlage abge-
lage gemäß einer festgelegten Anlagestrategie im       druckt. Die Anlagebedingungen können von der
Rahmen einer kollektiven Vermögensverwaltung           Gesellschaft geändert werden. Änderungen der
mittels der bei ihm eingelegten Mittel beschränkt;     Anlagebedingungen bedürfen der Genehmigung
eine operative Tätigkeit und eine aktive unterneh-     durch die BaFin. Änderungen der Anlagegrundsät-
merische Bewirtschaftung der gehaltenen Ver-           ze des Fonds bedürfen zusätzlich der Zustimmung
mögensgegenstände ist ausgeschlossen. In wel-          durch den Aufsichtsrat der Gesellschaft. Änderun-
che Vermögensgegenstände die Gesellschaft die          gen der Anlagegrundsätze des Fonds sind nur un-
Gelder der Anleger anlegen darf und welche Be-         ter der Bedingung zulässig, dass die Gesellschaft
stimmungen sie dabei zu beachten hat, ergibt sich      den Anlegern anbietet, ihre Anteile entweder ohne
aus dem KAGB, den dazugehörigen Verordnungen           weitere Kosten vor dem Inkrafttreten der Ände-
sowie dem Investmentsteuergesetz (nachfolgend          rungen zurückzunehmen oder ihre Anteile gegen
„InvStG“) und den Anlagebedingungen, die das           Anteile an Investmentvermögen mit vergleichba-
Rechtsverhältnis zwischen den Anlegern und der         ren Anlagegrundsätzen kostenlos umzutauschen,
Gesellschaft regeln. Die Anlagebedingungen um-         sofern derartige Investmentvermögen von der Ge-
fassen einen Allgemeinen und einen Besonderen          sellschaft oder einem anderen Unternehmen aus
Teil („Allgemeine Anlagebedingungen” und „Beson-       ihrem Konzern verwaltet werden.
dere Anlagebedingungen”). Anlagebedingungen für          Die vorgesehenen Änderungen werden im Bun-
ein Publikums-Investmentvermögen müssen vor            desanzeiger und darüber hinaus auf der Internet-
deren Verwendung von der Bundesanstalt für Fi-         seite der Gesellschaft (www.LBBW-AM.de) bekannt
nanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) genehmigt        gemacht. Betreffen die Änderungen Vergütungen
werden. Der Fonds gehört nicht zur Insolvenzmas-       und Aufwandserstattungen, die aus dem Fonds
se der Gesellschaft.                                   entnommen werden dürfen, oder die Anlagegrund-
                                                       sätze des Fonds oder wesentliche Anlegerrechte,
Verkaufsunterlagen und                                 werden die Anleger außerdem über ihre depotfüh-
Offenlegung von Informationen                          renden Stellen durch ein Medium informiert, auf
                                                       welchem Informationen für eine den Zwecken der

                                                                                                            13
Der Verkaufsprospekt, die wesentlichen Anleger­        Informationen angemessene Dauer gespeichert,
informationen, die Anlage­bedingungen sowie die        einsehbar und unverändert wiedergegeben wer-
aktuellen Jahres- und Halbjahresberichte sind          den, etwa in Papierform oder elektronischer Form
kostenlos erhältlich bei der Verwahrstelle Landes-     (sog. „dauerhafter Datenträger“). Diese Informati-
bank Baden-Württemberg, Am Hauptbahnhof 2,             on umfasst die wesentlichen Inhalte der geplanten
70173 Stuttgart, der Gesellschaft, Fritz-Elsas-Stra-   Änderungen, ihre Hintergründe, die Rechte der An-
ße 31, 70174 Stuttgart (auf deren Internet-Seite       leger in Zusammenhang mit der Änderung sowie
www.LBBW-AM.de) sowie ihren Vertriebspart-             einen Hinweis darauf, wo und wie weitere Infor-
nern.                                                  mationen erlangt werden können.
  Zusätzliche Informationen über die Anlagegren-         Die Änderungen treten frühestens am Tage nach
zen des Risikomanagements des Fonds, die Risiko-       ihrer Bekanntmachung in Kraft. Änderungen von
managementmethoden und die jüngsten Entwick-           Regelungen zu den Vergütungen und Aufwen-
lungen bei den Risiken und Renditen der wichtigs-      dungserstattungen treten frühestens drei Monate
ten Kategorien von Vermögens­gegenständen sind         nach ihrer Bekanntmachung in Kraft, wenn nicht
in elektronischer oder schriftlicher Form bei der      mit Zustimmung der BaFin ein früherer Zeitpunkt
Gesellschaft erhältlich.                               bestimmt wurde. Änderungen der bisherigen An-
  Sofern die Gesellschaft einzelnen – insbesonde-      lagegrundsätze des Fonds treten ebenfalls frühes-
                                                                                                            Verkaufsprospekt Stand 28. Februar 2019

re institutionellen regulierten – Anlegern weitere     tens drei Monate nach Bekanntmachung in Kraft.
Informationen über die Zusammensetzung des
Fondsportfolios oder dessen Wertentwicklung u. a.
zur Erfüllung deren eigenen aufsichtsrechtlichen       VERWALTUNGSGESELLSCHAFT.
Reportingverpflichtungen übermittelt, wird sie die-
se Informationen allen Anlegern in elektronischer      Firma, Rechtsform und Sitz
Form auf Anforderung zeitgleich zur Verfügung
stellen. Die Anleger können unter folgender E-Mail     Die Gesellschaft ist eine am 22. Dezember 1988
Adresse: reporting@lbbw-am.de, die Zusendung           gegründete Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sin-
dieser Informationen beantragen. Voraussetzung         ne des KAGB in der Rechtsform einer Gesellschaft
ist der Abschluss einer Vertraulichkeitserklärung      mit beschränkter Haftung (GmbH). Die Firma der
sowie die Erbringung eines Nachweises der Anle-        Gesellschaft lautet LBBW Asset Management In-
gereigenschaft.
LBBW Global Warming

                                          vestmentgesellschaft mbH. Die Gesellschaft hat        hige Anstalt des öffentlichen Rechts. Die Verwahr-
                                          ihren Sitz in Stuttgart.                              stelle ist ein Kreditinstitut nach deutschem Recht.
                                             Die Gesellschaft darf seit 1988 Wertpapier-
                                          Sondervermögen verwalten. Ferner durfte die Ge-       Aufgaben der Verwahrstelle
                                          sellschaft während der Geltung des Gesetzes über
                                          Kapitalanlagegesellschaften auch Geldmarkt- (seit     Das KAGB sieht eine Trennung der Verwaltung und
                                          7. September 1994), Investmentfondsanteil- (seit      der Verwahrung von Sondervermögen vor. Die Ver-
                                          7. Juli 1998), Gemischte Wertpapier- und Grund-       wahrstelle verwahrt die Vermögensgegenstände in
                                          stücks- (seit 7. Juli 1998) und Altersvorsorge-       Sperrdepots bzw. auf Sperrkonten. Bei Vermögens­
                                          Sondervermögen (seit 7. Juli 1998) verwalten. Seit    gegenständen, die nicht verwahrt werden können,
                                          Inkrafttreten des Investmentgesetzes darf die Ge-     prüft die Verwahrstelle, ob die Verwaltungsgesell-
                                          sellschaft seit 1. Januar 2004 Richtlinienkonforme    schaft Eigentum an diesen Vermögensgegenständen
                                          Sondervermögen, Altersvorsorge-Sondervermögen         erworben hat. Sie überwacht, ob die Verfügungen
                                          sowie Spezial-Sondervermögen und seit 20. Ap-         der Gesellschaft über die Vermögensgegenstände
                                          ril 2006 Gemischte Sondervermögen verwalten.          den Vorschriften des KAGB und den Anlagebedin-
                                          Seit 16. April 2008 können von der Gesellschaft       gungen entsprechen. Die Anlage in Bankguthaben
                                          auch Sonstige Sondervermögen verwaltet werden.        bei einem anderen Kreditinstitut sowie Verfügun-
                                          Außerdem kann die Gesellschaft als Verwaltungs-       gen über solche Bankguthaben sind nur mit Zustim-
                                          gesellschaft einer Investmentaktiengesellschaft       mung der Verwahrstelle zulässig. Die Verwahrstel-
                                          benannt werden. Nach Inkrafttreten des Kapital-       le muss ihre Zustimmung erteilen, wenn die Anlage
                                          anlagegesetzbuches darf die Gesellschaft seit dem     bzw. Verfügung mit den Anlagebedingungen und
                                          21. Juli 2013 Investmentvermögen gemäß der            den Vorschriften des KAGB vereinbar ist.
                                          OGAW-Richtlinie verwalten. Die Gesellschaft hat         Daneben hat die Verwahrstelle insbesondere fol-
                                          eine Erlaubnis als OGAW- und AIF-Kapitalverwal-       gende Aufgaben:
                                          tungsgesellschaft nach dem KAGB.                      • Ausgabe und Rücknahme der Anteile des
                                                                                                    Fonds,
                                          Geschäftsführung und Aufsichtsrat                     • Sicherzustellen, dass die Ausgabe und Rück-
                                                                                                    nahme der Anteile sowie die Wertermittlung
                                          Nähere Angaben über die Geschäftsführung und              der Anteile den Vorschriften des KAGB und
                                          die Zusammensetzung des Aufsichtsrates finden             den Anlagebedingungen des Fonds entspre-
                                          Sie am Anfang des Verkaufsprospekts.                      chen,
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                                                                                                • Sicherzustellen, dass bei den für gemein-
                                          Eigenkapital und zusätzliche                              schaftliche Rechnung der Anleger getätigten
                                          Eigenmittel                                               Geschäften der Gegenwert innerhalb der übli-
                                                                                                    chen Fristen in ihre Verwahrung gelangt,
                                          Die Gesellschaft hat ein Stammkapital in Höhe von     • Sicherzustellen, dass die Erträge des Fonds
                                          6,0 Mio. EUR. Die Eigenmittel der Gesellschaft be-        nach den Vorschriften des KAGB und nach den
                                          tragen per 31.12.2017 20,576 Mio. EUR.                    Anlagebedingungen verwendet werden,
                                            Die Gesellschaft hat die Berufshaftungsrisiken,     • Überwachung von Kreditaufnahmen durch die
                                          die sich durch die Verwaltung von Investmentver-          Gesellschaft für Rechnung des Fonds sowie
                                          mögen ergeben, die nicht der OGAW-Richtlinie ent-         ggf. Zustimmung zur Kreditaufnahme,
                                          sprechen, sog. alternativen Investmentvermögen        • Sicherzustellen, dass Sicherheiten für Wert-
                                          (nachfolgend „AIF“), und auf berufliche Fahrlässig-       papierdarlehen rechtswirksam bestellt und
                                          keit ihrer Organe oder Mitarbeiter zurückzuführen         jederzeit vorhanden sind.
                                          sind, abgedeckt durch: Eigenmittel in Höhe von
                                          wenigstens 0,01 Prozent des Werts der Portfolios      Interessenkonflikte
                                          aller verwalteten AIF, wobei dieser Betrag jährlich
                                          überprüft und angepasst wird. Diese Eigenmittel       Folgende Interessenkonflikte können sich aus der
Verkaufsprospekt Stand 28. Februar 2019

                                          sind von dem angegebenen haftenden Eigenkapi-         Übernahme der Verwahrstellenfunktion für den
                                          tal umfasst.                                          Fonds ergeben.
                                                                                                  Die Landesbank Baden-Württemberg ist mit
                                                                                                der KVG wie folgt verbunden: Die KVG ist eine
                                          VERWAHRSTELLE.                                        100-prozentige Tochter der Verwahrstelle. Ver-
                                                                                                wahrstelle und KVG werden für Zwecke der Rech-
                                          Identität der Verwahrstelle                           nungslegung in demselben Konzernabschluss
                                                                                                konsolidiert.
                                          Für den Fonds hat das Kreditinstitut „Landesbank        Hinsichtlich weiterer Interessenkonflikte die sich
                                          Baden-Württemberg“ mit Sitz Am Hauptbahnhof 2,        aus der Zugehörigkeit der Gesellschaft zum LBBW-
                                          70173 Stuttgart die Funktion der Verwahrstelle        Konzern ergeben können wird auf den Abschnitt
                                          übernommen. Die Verwahrstelle ist eine rechtsfä-      „Interessenkonflikte“ unter Ziffer 3 j) verwiesen.
LBBW Global Warming
Unterverwahrung                                        gehaltenen Vermögensgegenstände nachteilig be-
                                                       einflussen und sich damit auch nachteilig auf den
Die Verwahrstelle hat Verwahraufgaben auf ande-        Anteilwert auswirken.
re Unternehmen (Unterverwahrer) übertragen. Die          Veräußert der Anleger Anteile an dem Fonds
von der Verwahrstelle beauftragten Unterverwah-        zu einem Zeitpunkt, in dem die Kurse der in dem
rer sind im Anschluss an diesen Verkaufsprospekt       Fonds befindlichen Vermögensgegenstände gegen-
aufgelistet.                                           über dem Zeitpunkt seines Anteilerwerbs gefallen
  Die Liste der Unterverwahrer hat die Gesellschaft    sind, so erhält er das von ihm in den Fonds inves-
von der Verwahrstelle mitgeteilt bekommen. Die         tierte Kapital nicht oder nicht vollständig zurück.
Gesellschaft hat diese Information auf Plausibilität   Der Anleger könnte sein in den Fonds investiertes
geprüft. Sie ist jedoch auf Zulieferung der Informa-   Kapital teilweise oder in Einzelfällen sogar ganz
tion durch die Verwahrstelle angewiesen und kann       verlieren. Wertzuwächse können nicht garantiert
die Richtigkeit und Vollständigkeit im Einzelnen       werden. Das Risiko des Anlegers ist auf die ange-
nicht überprüfen. Die Liste der Unterverwahrer         legte Summe beschränkt. Eine Nachschusspflicht
kann sich allerdings jederzeit ändern. Im Regelfall    über das vom Anleger investierte Kapital hinaus
werden auch nicht sämtliche dieser Unterverwah-        besteht nicht.
rer für den Fonds genutzt.                               Neben den nachstehend oder an anderer Stel-
                                                       le des Verkaufsprospekts beschriebenen Risiken
Haftung der Verwahrstelle                              und Unsicherheiten kann die Wertentwicklung des
                                                       Fonds durch verschiedene weitere Risiken und
Die Verwahrstelle ist grundsätzlich für alle Ver-      Unsicherheiten beeinträchtigt werden, die der-
mögensgegenstände, die von ihr oder mit ihrer          zeit nicht bekannt sind. Die Reihenfolge, in der die
Zustimmung von einer anderen Stelle verwahrt           nachfolgenden Risiken aufgeführt werden, enthält
werden, verantwortlich. Im Falle des Verlustes         weder eine Aussage über die Wahrscheinlichkeit
eines solchen Vermögensgegenstandes haftet die         ihres Eintritts noch über das Ausmaß oder die Be-
Verwahrstelle gegenüber dem Fonds und dessen           deutung bei Eintritt einzelner Risiken.
Anlegern, außer der Verlust ist auf Ereignisse au-
ßerhalb des Einflussbereichs der Verwahrstelle         Risiken einer Fondsanlage
zurückzuführen. Für Schäden, die nicht im Verlust
eines Vermögensgegenstandes bestehen, haftet           Im Folgenden werden die Risiken dargestellt, die
die Verwahrstelle grundsätzlich nur, wenn sie ihre     mit einer Anlage in einen OGAW typischerweise

                                                                                                              15
Verpflichtungen nach den Vorschriften des KAGB         verbunden sind. Diese Risiken können sich nachtei-
mindestens fahrlässig nicht erfüllt hat.               lig auf den Anteilwert, auf das vom Anleger inves-
                                                       tierte Kapital sowie auf die vom Anleger geplante
Zusätzliche Informationen                              Haltedauer der Fondsanlage auswirken.

Auf Verlangen übermittelt die Gesellschaft den An-     Schwankung des Fondsanteilwerts
legern Informationen auf dem neusten Stand zur         Der Fondsanteilwert berechnet sich aus dem Wert
Verwahrstelle und ihren Pflichten, zu den Unter-       des Fonds, geteilt durch die Anzahl der in den Ver-
verwahrern sowie zu möglichen Interessenkonflik-       kehr gelangten Anteile. Der Wert des Fonds ent-
ten in Zusammenhang mit der Tätigkeit der Ver-         spricht dabei der Summe der Marktwerte aller Ver-
wahrstelle oder der Unterverwahrer.                    mögensgegenstände im Fondsvermögen abzüglich
  Ebenfalls auf Verlangen übermittelt sie den Anle-    der Summe der Marktwerte aller Verbindlichkeiten
gern Informationen zu den Gründen, aus denen sie       des Fonds. Der Fondsanteilwert ist daher von dem
sich für die Landesbank Baden-Württemberg als          Wert der im Fonds gehaltenen Vermögensgegen-
Verwahrstelle des Fonds entschieden hat.               stände und der Höhe der Verbindlichkeiten des
                                                       Fonds abhängig. Sinkt der Wert dieser Vermögens-
                                                       gegenstände oder steigt der Wert der Verbindlich-
                                                                                                              Verkaufsprospekt Stand 28. Februar 2019

RISIKOHINWEISE.                                        keiten, so fällt der Fondsanteilwert.

Vor der Entscheidung über den Kauf von Anteilen        Beeinflussung des individuellen Ergebnisses
an dem Fonds sollten Anleger die nachfolgenden         durch steuerliche Aspekte
Risikohinweise zusammen mit den anderen in             Die steuerliche Behandlung von Kapitalerträgen
diesem Verkaufsprospekt enthaltenen Informati-         hängt von den individuellen Verhältnissen des je-
onen sorgfältig lesen und diese bei ihrer Anlage-      weiligen Anlegers ab und kann künftig Änderungen
entscheidung berücksichtigen. Der Eintritt eines       unterworfen sein. Für Einzelfragen – insbesondere
oder mehrerer dieser Risiken kann für sich ge-         unter Berücksichtigung der individuellen steuerli-
nommen oder zusammen mit anderen Umständen             chen Situation – sollte sich der Anleger an seinen
die Wertentwicklung des Fonds bzw. der im Fonds        persönlichen Steuerberater wenden.
LBBW Global Warming

                                          Änderung der Anlagepolitik oder der                    gang des Fonds auf die Verwahrstelle können dem
                                          Anlage­bedingungen                                     Fonds andere Steuern als deutsche Ertragssteu-
                                          Die Gesellschaft kann die Anlagebedingungen mit        ern belastet werden. Wenn die Fondsanteile nach
                                          Genehmigung der BaFin ändern. Dadurch kön-             Beendigung des Liquidationsverfahrens aus dem
                                          nen auch Rechte des Anlegers betroffen sein. Die       Depot des Anlegers ausgebucht werden, kann der
                                          Gesellschaft kann etwa durch eine Änderung der         Anleger mit Ertragssteuern belastet werden.
                                          Anlagebedingungen die Anlagepolitik des Fonds
                                          ändern oder sie kann die dem Fonds zu belasten-        Übertragung aller Vermögensgegenstände des
                                          den Kosten erhöhen. Die Gesellschaft kann die An-      Fonds auf ein anderes offenes Publikums-Invest-
                                          lagepolitik zudem innerhalb des gesetzlichen und       mentvermögen (Verschmelzung)
                                          vertraglich zulässigen Anlage­spektrums und damit      Die Gesellschaft kann sämtliche Vermögensgegen-
                                          ohne Änderung der Anlagebedingungen und deren          stände des Fonds auf einen anderen OGAW über-
                                          Genehmigung durch die BaFin ändern. Hierdurch          tragen. Der Anleger kann seine Anteile in diesem
                                          kann sich das mit dem Fonds verbundene Risiko          Fall
                                          verändern.                                             (i) zurückgeben,
                                                                                                 (ii) behalten mit der Folge, dass er Anleger des
                                          Aussetzung der Anteilrücknahme                               übernehmenden OGAW wird,
                                          Die Gesellschaft darf die Rücknahme der Antei-         (iii) oder gegen Anteile an einem offenen Publi-
                                          le zeitweilig aussetzen, sofern außergewöhnliche             kums-Investmentvermögen mit vergleichba-
                                          Umstände vorliegen, die eine Aussetzung unter                ren Anlagegrundsätzen umtauschen, sofern
                                          Berücksichtigung der Interessen der Anleger er-              die Gesellschaft oder ein mit ihr verbundenes
                                          forderlich erscheinen lassen. Außergewöhnliche               Unternehmen ein solches Investmentvermö-
                                          Umstände in diesem Sinne können z. B. sein wirt-             gen mit vergleichbaren Anlagegrundsätzen
                                          schaftliche oder politische Krisen, Rücknahmever-            verwaltet.
                                          langen in außergewöhnlichem Umfang sowie die           Dies gilt gleichermaßen, wenn die Gesellschaft
                                          Schließung von Börsen oder Märkten, Handelsbe-         sämtliche Vermögensgegenstände eines anderen
                                          schränkungen oder sonstige Faktoren, die die Er-       offenen Publikums-Investmentvermögens auf den
                                          mittlung des Anteilwerts beeinträchtigen. Daneben      Fonds überträgt. Der Anleger muss daher im Rah-
                                          kann die BaFin anordnen, dass die Gesellschaft die     men der Übertragung vorzeitig eine erneute Inves-
                                          Rücknahme der Anteile auszusetzen hat, wenn dies       titionsentscheidung treffen. Bei einer Rückgabe
                                          im Interesse der Anleger oder der Öffentlichkeit er-   der Anteile können Ertragssteuern anfallen. Bei
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                                          forderlich ist. Der Anleger kann seine Anteile wäh-    einem Umtausch der Anteile in Anteile an einem
                                          rend dieses Zeitraums nicht zurückgeben. Auch im       Investmentvermögen mit vergleichbaren Anlage-
                                          Fall einer Aussetzung der Anteilrücknahme kann         grundsätzen kann der Anleger mit Steuern belastet
                                          der Anteilwert sinken; z. B. wenn die Gesellschaft     werden, etwa wenn der Wert der erhaltenen An-
                                          gezwungen ist, Vermögensgegenstände während            teile höher ist als der Wert der alten Anteile zum
                                          der Aussetzung der Anteilrücknahme unter Ver-          Zeitpunkt der Anschaffung.
                                          kehrswert zu veräußern. Der Anteilwert nach Wie-
                                          deraufnahme der Anteilrücknahme kann niedriger         Übertragung des Fonds auf eine andere
                                          liegen, als derjenige vor Aussetzung der Rücknah-      Kapital­verwaltungsgesellschaft
                                          me. Einer Aussetzung kann ohne erneute Wieder-         Die Gesellschaft kann den Fonds auf eine andere
                                          aufnahme der Rücknahme der Anteile direkt eine         Kapitalverwaltungsgesellschaft übertragen. Der
                                          Auflösung des Sondervermögens folgen, z. B. wenn       Fonds bleibt dadurch zwar unverändert, wie auch
                                          die Gesellschaft die Verwaltung des Fonds kündigt,     die Stellung des Anlegers. Der Anleger muss aber
                                          um den Fonds dann aufzulösen. Für den Anleger          im Rahmen der Übertragung entscheiden, ob er
                                          besteht daher das Risiko, dass er die von ihm ge-      die neue Kapital­verwaltungsgesellschaft für eben-
                                          plante Haltedauer nicht realisieren kann und dass      so geeignet hält wie die bisherige. Wenn er in den
                                          ihm wesentliche Teile des investierten Kapitals für    Fonds unter neuer Verwaltung nicht investiert
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                                          unbestimmte Zeit nicht zur Verfügung stehen oder       bleiben möchte, muss er seine Anteile zurückge-
                                          insgesamt verloren gehen.                              ben. Hierbei können Ertragssteuern anfallen.

                                          Auflösung des Fonds                                    Rentabilität und Erfüllung der Anlageziele
                                          Der Gesellschaft steht das Recht zu, die Verwaltung    des Anlegers
                                          des Fonds zu kündigen. Die Gesellschaft kann den       Es kann nicht garantiert werden, dass der Anleger
                                          Fonds nach Kündigung der Verwaltung ganz auf-          seinen gewünschten Anlageerfolg erreicht. Der An-
                                          lösen. Das Verfügungsrecht über den Fonds geht         teilwert des Fonds kann fallen und zu Verlusten
                                          nach einer Kündigungsfrist von sechs Monaten auf       beim Anleger führen. Es bestehen keine Garanti-
                                          die Verwahrstelle über. Für den Anleger besteht        en der Gesellschaft oder Dritter hinsichtlich einer
                                          daher das Risiko, dass er die von ihm geplante         bestimmten Mindestzahlungszusage bei Rückgabe
                                          Haltedauer nicht realisieren kann. Bei dem Über-       oder eines bestimmten Anlageerfolgs des Fonds.
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Anleger könnten somit einen niedrigeren als den        lichen Aktien (sog. Streubesitz) niedrig, so können
ursprünglich angelegten Betrag zurück erhalten.        bereits kleinere Kauf- und Verkaufsaufträge eine
Ein bei Erwerb von Anteilen entrichteter Ausgabe-      starke Auswirkung auf den Marktpreis haben und
aufschlag bzw. ein bei Veräußerung von Anteilen        damit zu höheren Kursschwankungen führen.
entrichteter Rücknahmeabschlag kann zudem ins-            Am 26. Juli 2016 wurde das Investmentsteu-
besondere bei nur kurzer Anlagedauer den Erfolg        erreformgesetz verkündet, mit dem u. a. das
einer Anlage reduzieren oder sogar aufzehren.          Investmentsteuer­gesetz und das Einkommensteu-
                                                       ergesetz geändert werden. Danach ist zur Vermei-
Risiken der negativen Wertent­                         dung von Steuergestaltungen (sog. Cum/Cum-Ge-
wicklung des Fonds (Marktrisiko)                       schäfte) eine Regelung vorgesehen, nach der Di-
                                                       videnden deutscher Aktien und Erträge deutscher
Nachfolgend werden die Risiken dargestellt, die        eigenkapitalähnlicher Genussrechte mit definitiver
mit der Anlage in einzelne Vermögensgegenstände        Kapitalertragsteuer belastet werden. Diese Rege-
durch den Fonds einhergehen. Diese Risiken kön-        lung ist – anders als der Hauptteil dieses Geset-
nen die Wertentwicklung des Fonds bzw. der im          zes – bereits zum 1. Januar 2016 rückwirkend in
Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände beein-           Kraft getreten. Sie lässt sich wie folgt zusammen­
trächtigen und sich damit nachteilig auf den Anteil-   fassen:
wert und auf das vom Anleger investierte Kapital          Anders als bisher sollen deutsche Fonds unter
auswirken.                                             bestimmten Voraussetzungen auf der Fondsein-
                                                       gangsseite mit einer definitiven deutschen Kapital-
Wertveränderungsrisiken                                ertragsteuer in Höhe von 15 Prozent auf die Brut-
Die Vermögensgegenstände, in die die Gesellschaft      todividende belastet werden. Dies soll dann der
für Rechnung des Fonds investiert, unterliegen Ri-     Fall sein, wenn deutsche Aktien und deutsche ei-
siken. So können Wertverluste auftreten, indem         genkapitalähnliche Genussrechte vom Fonds nicht
der Marktwert der Vermögensgegenstände gegen-          ununterbrochen 45 Tage innerhalb von 45 Tagen
über dem Einstandspreis fällt oder Kassa- und Ter-     vor und nach dem Fälligkeitszeitpunkt der Kapi-
minpreise sich unterschiedlich entwickeln.             talerträge (= 91-Tageszeitraum) gehalten werden
                                                       und in diesen 45 Tagen nicht ununterbrochen Min-
Kapitalmarktrisiko                                     destwertänderungsrisiken von 70 Prozent beste-
Die Kurs- oder Marktwertentwicklung von Finanz-        hen („45-Tage-Regelung“). Auch eine Verpflichtung
produkten hängt insbesondere von der Entwick-          zur unmittelbaren oder mittelbaren Vergütung der

                                                                                                             17
lung der Kapitalmärkte ab, die wiederum von der        Kapitalerträge an eine andere Person (z. B. durch
allgemeinen Lage der Weltwirtschaft sowie den          Swaps, Wertpapierleihgeschäfte, Pensionsgeschäf-
wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingun-       te) führt zur Kapitalertragsteuerbelastung.
gen in den jeweiligen Ländern beeinflusst wird. Auf       In diesem Rahmen können Kurssicherungs- oder
die allgemeine Kursentwicklung insbesondere an         Termingeschäfte schädlich sein, die das Risiko aus
einer Börse können auch irrationale Faktoren wie       deutschen Aktien oder deutschen eigenkapitalähn-
Stimmungen, Meinungen und Gerüchte einwirken.          lichen Genussrechten unmittelbar oder mittelbar
Schwankungen der Kurs- und Marktwerte können           absichern. Kurssicherungsgeschäfte über Wert-
auch auf Veränderungen der Zinssätze, Wechsel-         und Preisindizes gelten dabei als mittelbare Ab-
kurse oder der Bonität eines Emittenten zurückzu-      sicherung. Falls nahestehende Personen an dem
führen sein.                                           Fonds beteiligt sind, können deren Absicherungs-
                                                       geschäfte ebenfalls schädlich sein.
Kursänderungsrisiko von Aktien                            Hieraus ergeben sich verschiedene Risiken. Es
Aktien unterliegen erfahrungsgemäß starken Kurs-       kann nicht ausgeschlossen werden, dass der An-
schwankungen und somit auch dem Risiko von             teilpreis eines Fonds vergleichsweise niedriger
Kursrückgängen. Diese Kursschwankungen werden          ausfällt, wenn für eine mögliche Steuerschuld
insbesondere durch die Entwicklung der Gewinne         des Fonds Rückstellungen gebildet werden. Selbst
                                                                                                             Verkaufsprospekt Stand 28. Februar 2019

des emittierenden Unternehmens sowie die Ent-          wenn die Steuerschuld nicht entsteht und deshalb
wicklungen der Branche und der gesamtwirtschaft-       Rückstellungen aufgelöst werden, kommt ein ver-
lichen Entwicklung beeinflusst. Das Vertrauen der      gleichsweise höherer Anteilpreis möglicherweise
Marktteilnehmer in das jeweilige Unternehmen           nicht den Anlegern zugute, die im Zeitpunkt der
kann die Kursentwicklung ebenfalls beeinflussen.       Rückstellungsbildung an dem Fonds beteiligt wa-
Dies gilt insbesondere bei Unternehmen, deren          ren. Zweitens könnte die Neuregelung um den Di-
Aktien erst über einen kürzeren Zeitraum an der        videndenstichtag dazu führen, dass die Kauf- und
Börse oder einem anderen organisierten Markt zu-       Verkaufspreise für betroffene Aktien stärker als
gelassen sind; bei diesen können bereits geringe       sonst auseinanderlaufen, was insgesamt zu unvor-
Veränderungen von Prognosen zu starken Kursbe-         teilhafteren Marktkonditionen führen kann.
wegungen führen. Ist bei einer Aktie der Anteil der       Reine Rentenfonds, die keine Aktien erwerben
frei handelbaren, im Besitz vieler Aktionäre befind-   dürfen, sind hiervon nicht betroffen.
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                                          Zinsänderungsrisiko                                       Risiken im Zusammenhang mit Derivatgeschäften
                                          Mit der Investition in festverzinsliche Wertpapie-        Die Gesellschaft darf für den Fonds Derivatgeschäf-
                                          re ist die Möglichkeit verbunden, dass sich das           te abschließen. Der Kauf und Verkauf von Optionen
                                          Marktzinsniveau ändert, das im Zeitpunkt der              sowie der Abschluss von Terminkontrakten oder
                                          Begebung eines Wertpapiers besteht. Steigen die           Swaps sind mit folgenden Risiken verbunden:
                                          Marktzinsen gegenüber den Zinsen zum Zeitpunkt            • Durch die Verwendung von Derivaten können
                                          der Emission, so fallen i. d. R. die Kurse der festver-       Verluste entstehen, die nicht vorhersehbar
                                          zinslichen Wert­papiere. Fällt dagegen der Markt-             sind und sogar die für das Derivatgeschäft
                                          zins, so steigt der Kurs festverzinslicher Wertpa-            eingesetzten Beträge überschreiten können.
                                          piere. Diese Kursentwicklung führt dazu, dass die         • Kursänderungen des Basiswertes können den
                                          aktuelle Rendite des festverzinslichen Wertpapiers            Wert eines Optionsrechts oder Terminkontrak-
                                          in etwa dem aktuellen Marktzins entspricht. Die-              tes vermindern. Vermindert sich der Wert und
                                          se Kursschwankungen fallen jedoch je nach (Rest-)             wird das Derivat hierdurch wertlos, kann die
                                          Laufzeit der festverzinslichen Wertpapiere unter-             Gesellschaft gezwungen sein, die erworbenen
                                          schiedlich stark aus. Festverzinsliche Wertpapiere            Rechte verfallen zu lassen. Durch Wertände-
                                          mit kürzeren Laufzeiten haben geringere Kursrisi-             rungen des einem Swap zugrunde liegenden
                                          ken als festverzinsliche Wertpapiere mit längeren             Vermögenswertes kann der Fonds ebenfalls
                                          Laufzeiten. Festverzinsliche Wertpapiere mit kür-             Verluste erleiden.
                                          zeren Laufzeiten haben demgegenüber in der Regel          • Durch die Hebelwirkung von Optionen kann
                                          geringere Renditen als festverzinsliche Wertpapie-            der Wert des Fondsvermögens stärker beein-
                                          re mit längeren Laufzeiten. Geldmarktinstrumente              flusst werden, als dies beim unmittelbaren
                                          besitzen aufgrund ihrer kurzen Laufzeit von maxi-             Erwerb der Basiswerte der Fall ist. Das Ver-
                                          mal 397 Tagen tendenziell geringere Kursrisiken.              lustrisiko kann bei Abschluss des Geschäfts
                                          Daneben können sich die Zinssätze verschiedener,              nicht bestimmbar sein.
                                          auf die gleiche Währung lautender zinsbezogener           • Ein liquider Sekundärmarkt für ein bestimm-
                                          Finanzinstrumente mit vergleichbarer Restlaufzeit             tes Instrument zu einem gegebenen Zeitpunkt
                                          unterschiedlich entwickeln.                                   kann fehlen. Eine Position in Derivaten kann
                                                                                                        dann unter Umständen nicht wirtschaftlich
                                          Risiko von negativen Habenzinsen                              neutralisiert (geschlossen) werden.
                                          Die Gesellschaft legt liquide Mittel des Fonds bei        • Der Kauf von Optionen birgt das Risiko, dass
                                          der Verwahrstelle oder anderen Banken für Rech-               die Option nicht ausgeübt wird, weil sich die
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                                          nung des Fonds an. Für diese Bankguthaben ist                 Preise der Basiswerte nicht wie erwartet
                                          teilweise ein Zinssatz vereinbart, der dem Euro-              entwickeln, so dass die vom Fonds gezahlte
                                          pean Interbank Offered Rate (Euribor) abzüglich               Optionsprämie verfällt. Beim Verkauf von
                                          einer bestimmten Marge entspricht. Sinkt der Eu-              Optionen besteht die Gefahr, dass der Fonds
                                          ribor unter die vereinbarte Marge, so führt dies zu           zur Abnahme von Vermögenswerten zu einem
                                          negativen Zinsen auf dem entsprechenden Konto.                höheren als dem aktuellen Marktpreis, oder
                                          Abhängig von der Entwicklung der Zinspolitik der              zur Lieferung von Vermögenswerten zu ei-
                                          Europäischen Zentralbank können sowohl kurz-,                 nem niedrigeren als dem aktuellen Marktpreis
                                          mittel- als auch langfristige Bankguthaben eine ne-           verpflichtet. Der Fonds erleidet dann einen
                                          gative Verzinsung erzielen.                                   Verlust in Höhe der Preisdifferenz minus der
                                                                                                        eingenommenen Optionsprämie.
                                          Kursänderungsrisiko von Wandel-                           • Bei Terminkontrakten besteht das Risiko, dass
                                          und Optionsanleihen                                           die Gesellschaft für Rechnung des Fonds ver-
                                          Wandel -und Optionsanleihen verbriefen das                    pflichtet ist, die Differenz zwischen dem bei
                                          Recht, die Anleihe in Aktien umzutauschen oder                Abschluss zugrunde gelegten Kurs und dem
                                          Aktien zu erwerben. Die Entwicklung des Werts                 Marktkurs zum Zeitpunkt der Glattstellung
                                          von Wandel- und Optionsanleihen ist daher ab-                 bzw. Fälligkeit des Geschäftes zu tragen. Da-
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                                          hängig von der Kursentwicklung der Aktie als                  mit würde der Fonds Verluste erleiden. Das
                                          Basiswert. Die Risiken der Wert­entwicklung der               Risiko des Verlusts ist bei Abschluss des Ter-
                                          zugrunde liegenden Aktien können sich daher                   minkontrakts nicht bestimmbar.
                                          auch auf die Wertentwicklung der Wandel- und              • Der ggf. erforderliche Abschluss eines Gegen-
                                          Optionsanleihe auswirken. Optionsanleihen, die                geschäfts (Glattstellung) ist mit Kosten ver-
                                          dem Emittenten das Recht einräumen dem Anle-                  bunden.
                                          ger statt der Rückzahlung eines Nominalbetrags            • Die von der Gesellschaft getroffenen Pro-
                                          eine im Vorhinein festgelegte Anzahl von Aktien               gnosen über die künftige Entwicklung von
                                          anzudienen (Reverse Convertibles), sind in ver-               zugrunde liegenden Vermögensgegenständen,
                                          stärktem Maße von dem entsprechenden Aktien-                  Zinssätzen, Kursen und Devisenmärkten kön-
                                          kurs abhängig.                                                nen sich im Nachhinein als unrichtig erweisen.
LBBW Global Warming
•   Die den Derivaten zugrunde liegenden Ver-         waige Wertsteigerungen der Wertpapiere kommen
    mögensgegenstände können zu einem an sich         dem Fonds nicht zugute.
    günstigen Zeitpunkt nicht gekauft bzw. ver-
    kauft werden oder müssen zu einem ungünsti-       Risiken im Zusammenhang mit dem Erhalt
    gen Zeitpunkt gekauft oder verkauft werden.       von Sicherheiten
Bei außerbörslichen Geschäften, sog. over-the-        Die Gesellschaft erhält für Derivatgeschäfte, Wert-
counter (OTC)-Geschäften, können folgende Risiken     papierdarlehens- und Pensionsgeschäfte Sicher-
auftreten:                                            heiten. Derivate, verliehene Wertpapiere oder in
• Es kann ein organisierter Markt fehlen, so          Pension gegebene Wertpapiere können im Wert
    dass die Gesellschaft die für Rechnung des        steigen. Die erhaltenen Sicherheiten könnten dann
    Fonds am OTC-Markt erworbenen Finanzin-           nicht mehr ausreichen, um den Lieferungs- bzw.
    strumente schwer oder gar nicht veräußern         Rückübertragungsanspruch der Gesellschaft ge-
    kann.                                             genüber dem Kontrahenten in voller Höhe abzu-
• Der Abschluss eines Gegengeschäfts (Glatt-          decken.
    stellung) kann aufgrund der individuellen Ver-      Die Gesellschaft kann Barsicherheiten auf Sperr-
    einbarung schwierig, nicht möglich oder mit       konten, in Staatsanleihen hoher Qualität oder in
    erheblichen Kosten verbunden sein.                Geldmarktfonds mit kurzer Laufzeitstruktur anle-
                                                      gen. Das Kreditinstitut, bei dem die Bankguthaben
Risiken bei Wertpapier-Darlehensgeschäften            verwahrt werden, kann jedoch ausfallen. Staats-
Gewährt die Gesellschaft für Rechnung des Fonds       anleihen und Geldmarktfonds können sich negativ
ein Darlehen über Wert­papiere, so überträgt sie      entwickeln. Bei Beendigung des Geschäfts könnten
diese an einen Darlehensnehmer, der nach Been-        die angelegten Sicherheiten nicht mehr in voller
digung des Geschäfts Wertpapiere in gleicher Art,     Höhe verfügbar sein, obwohl sie von der Gesell-
Menge und Güte zurück überträgt (Wertpapier-          schaft für den Fonds in der ursprünglich gewähr-
darlehen). Die Gesellschaft hat während der Ge-       ten Höhe wieder zurück gewährt werden müssen.
schäftsdauer keine Verfügungsmöglichkeit über         Dann müsste der Fonds die bei den Sicherheiten
verliehene Wertpapiere. Verliert das Wertpapier       erlittenen Verluste tragen.
während der Dauer des Geschäfts an Wert und die
Gesellschaft will das Wertpapier insgesamt veräu-     Risiko bei Verbriefungspositionen
ßern, so muss sie das Darlehensgeschäft kündigen      ohne Selbstbehalt
und den üblichen Abwicklungszyklus abwarten,          Der Fonds darf Wertpapiere, die Forderungen ver-

                                                                                                             19
wodurch ein Verlustrisiko für den Fonds entstehen     briefen (Verbriefungspositionen) und nach dem
kann.                                                 1. Januar 2011 emittiert wurden, nur noch erwer-
                                                      ben, wenn der Forderungsschuldner mindestens
Risiken bei Pensionsgeschäften                        5 Prozent des Volumens der Verbriefung als sog.
Gibt die Gesellschaft Wertpapiere in Pension, so      Selbstbehalt zurückbehält und weitere Vorgaben
verkauft sie diese und verpflichtet sich, sie gegen   einhält. Die Gesellschaft ist daher verpflichtet, im
Aufschlag nach Ende der Laufzeit zurückzukaufen.      Interesse der Anleger Maßnahmen zur Abhilfe ein-
Der zum Laufzeitende vom Verkäufer zu zahlende        zuleiten, wenn sich Verbriefungen im Fondsvermö-
Rückkaufpreis nebst Aufschlag wird bei Abschluss      gen befinden, die diesen EU-Standards nicht ent-
des Geschäftes festgelegt. Sollten die in Pension     sprechen. Im Rahmen dieser Abhilfemaßnahmen
gegebenen Wertpapiere während der Geschäfts-          könnte die Gesellschaft gezwungen sein, solche
laufzeit an Wert verlieren und die Gesellschaft sie   Verbriefungspositionen zu veräußern. Aufgrund
zur Begrenzung der Wertverluste veräußern wol-        rechtlicher Vorgaben für Banken, Fondsgesell-
len, so kann sie dies nur durch die Ausübung des      schaften und Versicherungen besteht das Risiko,
vorzeitigen Kündigungsrechts tun. Die vorzeitige      dass die Verbriefungspositionen nicht oder nur mit
Kündigung des Geschäfts kann mit finanziellen         starken Preisabschlägen bzw. mit großer zeitlicher
Einbußen für den Fonds einhergehen. Zudem kann        Verzögerung verkaufen kann.
                                                                                                             Verkaufsprospekt Stand 28. Februar 2019

sich herausstellen, dass der zum Laufzeit­ende zu
zahlende Aufschlag höher ist als die Erträge, die     Inflationsrisiko
die Gesellschaft durch die Wiederanlage der als       Die Inflation beinhaltet ein Abwertungsrisiko für
Verkaufspreis erhaltenen Barmittel erwirtschaftet     alle Vermögensgegenstände. Dies gilt auch für die
hat.                                                  im Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände. Die
  Nimmt die Gesellschaft Wertpapiere in Pensi-        Inflationsrate kann über dem Wertzuwachs des
on, so kauft sie diese und muss sie am Ende ei-       Fonds liegen.
ner Laufzeit wieder verkaufen. Der Rückkaufpreis
nebst einem Aufschlag wird bereits bei Geschäfts-     Währungsrisiko
abschluss festgelegt. Die in Pension genommenen       Vermögenswerte des Fonds können in einer ande-
Wertpapiere dienen als Sicherheiten für die Bereit-   ren Währung als der Fondswährung angelegt sein.
stellung der Liquidität an den Vertragspartner. Et-   Der Fonds erhält die Erträge, Rückzahlungen und
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