LBBW Global Warming Verkaufsprospekt und Anlagebedingungen - Keine Umbrella-Konstruktion nach 96 KAGB, | Stand 28. Februar 2019
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LBBW Global Warming Verkaufsprospekt und Anlagebedingungen Keine Umbrella-Konstruktion nach § 96 KAGB, | Stand 28. Februar 2019
Inhalt. LBBW Global Warming Allgemeine Angaben. Seite 5 Gesellschaft und Verwahrstelle Verkaufsprospekt. Seite 8 Kurzangaben über steuerrechtliche Vorschriften Gesamtübersicht Fonds Allgemeine Anlagebedingungen Besondere Anlagebedingungen 3
LBBW Global Warming Liebe Anlegerin, lieber Anleger, der vorliegende Verkaufsprospekt stellt Ihnen den Fonds LBBW Global Warming im Detail vor. Darüber hinaus können Sie sich auf unserer Internetseite regelmäßig über die Entwicklung des Fonds informieren. Unter www.LBBW-AM.de finden Sie eine Vielzahl an interessanten Fakten, darunter die aktuellen Fondspreise, die Portfolio- Struktur sowie umfangreiche Angaben zur Wert- entwicklung. Auf unserer Internetseite stehen Ihnen zudem die jeweils aktuellen wesentlichen Anlegerinforma- tionen, Verkaufsprospekte sowie die Jahres- und Halbjahresberichte als PDF-Dateien zum Download zur Verfügung. Profitieren Sie auch von unserem kostenlosen E-Mail-Fondspreis- und Factsheetabo: Das Fact sheet gibt Ihnen einfach und bequem einen monatlichen Überblick über Ihren Fonds. Diesen E-Mail-Service können Sie auf unserer Internet seite abonnieren. Unsere Fonds können Sie bei fast allen Banken, 5 Sparkassen, Vermögensverwaltern und unabhän- gigen Finanzberatern erwerben. Neben der Bera- tung erhalten Sie dort selbstverständlich auch alle Informationen und Unterlagen. Mit freundlichen Grüßen LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH Geschäftsführung Frank Hagenstein Jürgen Zirn Verkaufsprospekt Stand 28. Februar 2019 (Vorsitzender)
Gesellschaft und Verwahrstelle. LBBW Global Warming LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH. Verwaltung. Aufsichtsrat. LBBW Asset Management Dr. Christian Ricken (Vorsitzender) Investmentgesellschaft mbH Mitglied des Vorstands der Postfach 10 03 51 Landesbank Baden-Württemberg, 70003 Stuttgart Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim, Mainz Telefon: 0711 22910-3000 Telefax: 0711 22910-9098 Ernst-Ludwig Drayß E-Mail: info@LBBW-AM.de Gründungsgesellschafter der Internet: www.LBBW-AM.de von der Heydt & Co. AG, Frankfurt Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amts- gerichts Stuttgart unter der Nummer HRB 13381 Dr. Bertold Gaede eingetragen. Rechtsanwalt und Steuerberater Noerr LLP, München Gezeichnetes und Klaus Martini eingezahltes Kapital. Kapitalmarktberater Kromconsult, 6,0 Mio. EUR München Stand: Dezember 2017 Michael Nagel 6 Vorsitzender der Geschäftsführung der Geschäftsführung. LBBW Immobilien-Gruppe, Stuttgart Frank Hagenstein (Vorsitzender) Jürgen Zirn Thomas Rosenfeld Mitglied des Vorstands der Baden-Württembergischen Bank, Stuttgart Verkaufsprospekt Stand 28. Februar 2019
LBBW Global Warming Gesellschafter. 100 % Landesbank Baden-Württemberg, Stuttgart, Karlsruhe, Mannheim, Mainz Abschlussprüfer. KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft The Squaire Am Flughafen 60549 Frankfurt am Main Telefon: 069 9587-0 Telefax: 069 9587-1050 Verwahrstelle. Landesbank Baden-Württemberg Am Hauptbahnhof 2 70173 Stuttgart Telefon: 0711 127-0 E-Mail: kontakt@LBBW.de 7 Internet: www.LBBW.de Eigenmittel 16.869 Mio. EUR Stand: 31. Dezember 2017 Verkaufsprospekt Stand 28. Februar 2019
Verkaufsprospekt und LBBW Global Warming Anlagebedingungen. für das OGAW-Sondervermögen nach deutschem Recht LBBW Global Warming. HINWEIS ZUM VERKAUFSPROSPEKT. 11 • Kapitalmarktrisiko • Kursänderungsrisiko von Aktien ANLAGEBESCHRÄNKUNGEN FÜR US- • Zinsänderungsrisiko PERSONEN. 11 • Risiko von negativen Habenzinsen WICHTIGSTE RECHTLICHE AUSWIRKUNGEN • Kursänderungsrisiko von Wandel- und DER VERTRAGSBEZIEHUNG. 11 Optionsanleihen • Risiken im Zusammenhang mit Durchsetzung von Rechten 11 Derivatgeschäften Widerrufsrecht bei Kauf außerhalb der • Risiken bei Wertpapier-Darlehensgeschäften ständigen Geschäftsräume 12 • Risiken bei Pensionsgeschäften GRUNDLAGEN. 12 • Risiken im Zusammenhang mit dem Erhalt von Sicherheiten Das Sondervermögen (der Fonds) 12 • Risiko bei Verbriefungspositionen ohne Verkaufsunterlagen und Offenlegung von Selbstbehalt Informationen 13 • Inflationsrisiko Anlagebedingungen und deren Änderungen 13 • Währungsrisiko • Konzentrationsrisiko VERWALTUNGSGESELLSCHAFT. 13 • Risiken im Zusammenhang mit der Firma, Rechtsform und Sitz 13 Investition in Investmentanteile Geschäftsführung und Aufsichtsrat 14 • Risiken aus dem Anlagespektrum 8 Risiken der eingeschränkten oder erhöhten Eigenkapital und zusätzliche Eigenmittel 14 Liquidität des Fonds und Risiken im VERWAHRSTELLE. 14 Zusammenhang mit vermehrten Ausgaben Identität der Verwahrstelle 14 oder Rückgaben (Liquiditätsrisiko) 20 Aufgaben der Verwahrstelle 14 • Risiko aus der Anlage in Vermögensgegenstände • Risiko durch Kreditaufnahme Interessenkonflikte 14 • Risiken durch vermehrte Rückgaben oder Unterverwahrung 15 Ausgaben Haftung der Verwahrstelle 15 • Risiko bei Feiertagen in bestimmten Regionen/Ländern Zusätzliche Informationen 15 Kontrahentenrisiko inklusive Kredit- und RISIKOHINWEISE. 15 Forderungsrisiko 21 Risiken einer Fondsanlage 15 • Adressenausfallrisiko/Gegenpartei-Risiken • Schwankung des Fondsanteilwerts (außer zentrale Kontrahenten) • Beeinflussung des individuellen Ergebnisses • Risiko durch zentrale Kontrahenten durch steuerliche Aspekte • Adressenausfallrisiken bei Pensionsgeschäften • Änderung der Anlagepolitik oder der • Adressenausfallrisiken bei Wertpapier- Verkaufsprospekt Stand 28. Februar 2019 Anlagebedingungen Darlehensgeschäften • Aussetzung der Anteilrücknahme Operationelle und sonstige Risiken des Fonds 22 • Auflösung des Fonds • Risiken durch kriminelle Handlungen, • Übertragung aller Vermögensgegenstände Missstände oder Naturkatastrophen des Fonds auf ein anderes offenes • Länder- oder Transferrisiko Publikums-Investmentvermögen (Verschmelzung) • Rechtliche und politische Risiken • Übertragung des Fonds auf eine andere • Änderung der steuerlichen Kapitalverwaltungsgesellschaft Rahmenbedingungen, steuerliches Risiko • Rentabilität und Erfüllung der Anlageziele • Schlüsselpersonenrisiko des Anlegers • Verwahrrisiko Risiken der negativen Wertentwicklung des • Risiken aus Handels- und Fonds (Marktrisiko) 17 Clearingmechanismen (Abwicklungsrisiko) • Wertveränderungsrisiken
RISIKOPROFIL DES FONDS. 23 Teilinvestmentvermögen 34 LBBW Global Warming PROFIL DES TYPISCHEN ANLEGERS. 23 ANTEILE. 34 ANLAGEZIELE, -STRATEGIE, -GRUNDSÄTZE Ausgabe und Rücknahme von Anteilen 34 UND -GRENZEN. 23 • Ausgabe von Anteilen • Rücknahme von Anteilen Anlageziel und -strategie 23 • Abrechnung bei Anteilausgabe und -rücknahme Vermögensgegenstände 24 • Aussetzung der Anteilrücknahme • Wertpapiere Liquiditätsmanagement 35 • Geldmarktinstrumente Börsen und Märkte 35 • Bankguthaben • Anlagegrenzen für Wertpapiere und Faire Behandlung der Anleger und Geldmarktinstrumente auch unter Einsatz Anteilklassen 36 von Derivaten sowie Bankguthaben Ausgabe- und Rücknahmepreis 36 –– Anlagegrenze für Schuldverschreibungen mit besonderer Deckungsmasse Aussetzung der Errechnung des Ausgabe- –– Anlagegrenzen für öffentliche Emittenten und Rücknahmepreises 36 –– Kombination von Anlagegrenzen Ausgabeaufschlag 36 –– Anlagegrenzen unter Einsatz von Derivaten Rücknahmeabschlag 36 –– Steuerliche Anlagequote für Aktienfonds • Sonstige Anlageinstrumente und deren Veröffentlichung der Ausgabe- und Anlagegrenzen Rücknahmepreise 37 • Investmentanteile und deren Anlagegrenzen KOSTEN. 37 • Information der Anleger bei Aussetzung der Rücknahme von Zielfondsanteilen Kosten bei Ausgabe und Rücknahme der • Derivate Anteile 37 –– Terminkontrakte Verwaltungs- und sonstige Kosten 37 –– Optionsgeschäfte Besonderheiten beim Erwerb von –– Swaps Investmentanteilen 38 –– Swaptions –– Credit Default Swaps Angabe einer Gesamtkostenquote 38 –– In Wertpapieren verbriefte • Abweichender Kostenausweis durch Finanzinstrumente Vertriebsstellen –– OTC-Derivatgeschäfte 9 Vergütungspolitik 39 • Wertpapier-Darlehensgeschäfte • Pensionsgeschäfte WERTENTWICKLUNG, ERMITTLUNG UND VERWENDUNG DER ERTRÄGE, Sicherheitenstrategie 31 • Arten der zulässigen Sicherheiten GESCHÄFTSJAHR. 39 • Umfang der Besicherung Wertentwicklung 39 • Sicherheitenbewertung und Strategie für Wertentwicklung des Investmentvermögens Abschläge der Bewertung (Haircut-Strategie) sowie des entsprechenden Referenzwerts 40 • Anlage von Barsicherheiten Ermittlung der Erträge, • Verwahrung von Wertpapieren als Sicherheit Ertragsausgleichsverfahren 40 Kreditaufnahme 32 Ertragsverwendung und Geschäftsjahr 40 Hebelwirkung (Leverage) 33 AUFLÖSUNG, ÜBERTRAGUNG UND Bewertung 33 VERSCHMELZUNG DES FONDS. 41 • Allgemeine Regeln für die Vermögensbewertung –– An einer Börse zugelassene/an einem Voraussetzungen für die Auflösung des Fonds 41 organisierten Markt gehandelte Verfahren bei Auflösung des Fonds 41 Vermögensgegenstände Verkaufsprospekt Stand 28. Februar 2019 Übertragung des Fonds 41 –– Nicht an Börsen notierte oder an organisierten Märkten gehandelte Voraussetzungen für die Verschmelzung des Vermögensgegenstände oder Fonds 41 Vermögensgegenstände ohne handelbaren Rechte der Anleger bei der Verschmelzung Kurs des Fonds 41 • Besondere Regeln für die Bewertung einzelner Vermögensgegenstände AUSLAGERUNG. 42 –– Nichtnotierte Schuldverschreibungen und INTERESSENKONFLIKTE. 42 Schuldscheindarlehen –– Optionsrechte und Terminkontrakte KURZANGABEN ÜBER STEUERRECHTLICHE –– Bankguthaben, Festgelder, Anteile an VORSCHRIFTEN. 43 Investmentvermögen und Darlehen –– Auf ausländische Währung lautende Vermögensgegenstände
Zusammenfassende Übersicht für die LBBW Global Warming Besteuerung bei üblichen betrieblichen Anlegergruppen 48 WIRTSCHAFTSPRÜFER. 50 DIENSTLEISTER. 50 ZAHLUNGEN AN DIE ANLEGER/ VERBREITUNG DER BERICHTE UND SONSTIGE INFORMATIONEN. 50 WEITERE VON DER GESELLSCHAFT VERWALTETE INVESTMENTVERMÖGEN. 50 ALLGEMEINE ANLAGEBEDINGUNGEN. 52 BESONDERE ANLAGEBEDINGUNGEN. 59 LISTE DER UNTERVERWAHRER. 63 10 Verkaufsprospekt Stand 28. Februar 2019
HINWEIS ZUM LBBW Global Warming weiterveräußern. Zu den US-Personen zählen na- türliche Personen, wenn sie ihren Wohnsitz in den VERKAUFSPROSPEKT. Vereinigten Staaten haben. US-Personen können Der Kauf und Verkauf von Anteilen an dem Son- auch Personen- oder Kapitalgesellschaften sein, dervermögen LBBW Global Warming erfolgt auf wenn sie etwa gem. den Gesetzen der USA bzw. ei- Basis des Verkaufsprospekts, der wesentlichen An- nes US-Bundesstaats, Territoriums oder einer US- legerinformationen und der Allgemeinen Anlage Besitzung gegründet werden. bedingungen in Verbindung mit den Besonderen Anlagebedingungen in der jeweils geltenden Fas- sung. Die Allgemeinen Anlagebedingungen und die WICHTIGSTE RECHTLICHE Besonderen Anlagebedingungen sind im Anschluss an diesen Verkaufsprospekt abgedruckt. AUSWIRKUNGEN DER Der Verkaufsprospekt ist dem am Erwerb eines VERTRAGSBEZIEHUNG. Anteils an dem LBBW Global Warming Interessier- ten sowie jedem Anleger des Fonds zusammen mit Durch den Erwerb der Anteile wird der Anleger dem letzten veröffentlichten Jahresbericht sowie Miteigentümer der vom LBBW Global Warming dem ggf. nach dem Jahresbericht veröffentlich- gehaltenen Vermögensgegenstände nach Bruchtei- ten Halbjahresbericht auf Verlangen kostenlos zur len. Er kann über die Vermögensgegenstände nicht Verfügung zu stellen. Daneben sind dem am Er- verfügen. Mit den Anteilen sind keine Stimmrechte werb eines Anteils an dem LBBW Global Warming verbunden. Interessierten die wesentlichen Anlegerinformati- Sämtliche Veröffentlichungen und Werbeschrif- onen rechtzeitig vor Vertragsschluss kostenlos zur ten sind in deutscher Sprache abzufassen oder Verfügung zu stellen. mit einer deutschen Übersetzung zu versehen. Die Alle Angaben in diesem Verkaufsprospekt ba- LBBW Asset Management Investmentgesellschaft sieren auf den zum Zeitpunkt der Prospektauf- mbH wird ferner die gesamte Kommunikation mit stellung geltenden gesetzlichen, insbesondere ihren Anlegern in deutscher Sprache führen. kapitalmarkt- und aufsichtsrechtlichen sowie steuerlichen Bestimmungen. Es wird darauf hin- Durchsetzung von Rechten gewiesen, dass sich diese Rechtsgrundlagen än- dern können. Das Rechtsverhältnis zwischen LBBW Asset Ma- Von dem Verkaufsprospekt abweichende Aus- nagement Investmentgesellschaft mbH und Anle- 11 künfte oder Erklärungen dürfen nicht abgegeben ger sowie die vorvertraglichen Beziehungen rich- werden. Jeder Kauf von Anteilen auf der Basis ten sich nach deutschem Recht. Der Sitz der LBBW von Auskünften oder Erklärungen, welche nicht in Asset Management Investmentgesellschaft mbH dem Verkaufsprospekt bzw. in den wesentlichen ist Gerichtsstand für Klagen des Anlegers gegen Anlegerinformationen enthalten sind, erfolgt aus- die KVG aus dem Vertragsverhältnis. Anleger, die schließlich auf Risiko des Käufers. Der Verkaufs- Verbraucher sind (siehe nachfolgende Definition) prospekt wird ergänzt durch den jeweils letzten und in einem anderen EU-Staat wohnen, können Jahresbericht und den ggf. nach dem Jahresbe- vor einem zuständigen Gericht an ihrem Wohnsitz richt veröffentlichten Halbjahresbericht. Klage erheben. Die Vollstreckung von gerichtlichen Urteilen richtet sich nach der Zivilprozessordnung, ggf. dem Gesetz über die Zwangsversteigerung und ANLAGEBESCHRÄNKUNGEN die Zwangsverwaltung bzw. der Insolvenzordnung. FÜR US-PERSONEN. Da die LBBW Asset Management Investmentgesell- schaft mbH inländischem Recht unterliegt, bedarf Die LBBW Asset Management Investmentgesell- es keiner Anerkennung inländischer Urteile vor de- schaft mbH und/oder der LBBW Global Warming ren Vollstreckung. sind und werden nicht gem. dem United States In- Zur Durchsetzung ihrer Rechte können Anleger Verkaufsprospekt Stand 28. Februar 2019 vestment Company Act von 1940 in seiner gültigen den Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten be- Fassung registriert. Die Anteile des LBBW Global schreiten oder, soweit ein solches zur Verfügung Warming sind und werden nicht gem. dem United steht, auch ein Verfahren für alternative Streitbei- States Securities Act von 1933 in seiner gültigen legung anstrengen. Fassung oder nach den Wertpapiergesetzen eines Die LBBW Asset Management Investmentgesell- Bundesstaates der Vereinigten Staaten von Ame- schaft mbH hat sich zur Teilnahme an Streitbe- rika registriert. Anteile des LBBW Global Warming teiligungsverfahren vor einer Verbraucherschlich- dürfen weder in den Vereinigten Staaten noch ei- tungsstelle verpflichtet. ner US-Person oder auf deren Rechnung angeboten Bei Streitigkeiten können Verbraucher die „Om- oder verkauft werden. Am Erwerb von Anteilen budsstelle für Investmentfonds“ des BVI Bundes- Interessierte müssen ggf. darlegen, dass sie kei- verband Investment und Asset Management e. V. ne US-Person sind und Anteile weder im Auftrag als zuständige Verbraucherschlichtungsstelle anru- von US-Personen erwerben noch an US-Personen fen. Die LBBW Asset Management Investmentge-
LBBW Global Warming sellschaft mbH nimmt an Streitbeilegungsverfah- worden ist, und darin eine Belehrung über das Wi- ren vor dieser Schlichtungsstelle teil. derrufsrecht enthalten ist, die den Anforderungen Die Kontaktdaten der „Ombudsstelle für Invest- des Artikels 246 Absatz 3 Satz 2 und 3 des Ein- mentfonds“ lauten: führungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch Büro der Ombudsstelle des BVI genügt. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzei- Bundesverband Investment tige Absendung des Widerrufs. Ist der Fristbeginn und Asset Management e.V. streitig, trifft die Beweislast den Verkäufer. Der Unter den Linden 42 Widerruf ist schriftlich unter Angabe der Person 10117 Berlin des Erklärenden einschließlich dessen Unterschrift Telefon: 030 6449046-0 zu erklären, wobei eine Begründung nicht erfor- Telefax: 030 6449046-29 derlich ist. E-Mail: info@ombudsstelle-investmentfonds.de Ein Widerrufsrecht besteht nicht, wenn der Ver- www.ombudsstelle-investmentfonds.de käufer nachweist, dass entweder der Käufer kein Verbraucher sind natürliche Personen, die in den Verbraucher im Sinne des § 13 Bürgerliches Ge- Fonds zu einem Zweck investieren, der überwie- setzbuch ist oder er den Käufer zu den Verhand- gend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selb- lungen, die zum Kauf der Anteile geführt haben, ständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet wer- aufgrund vorhergehender Bestellung gemäß § 55 den kann, die also zu Privatzwecken handeln. Absatz 1 der Gewerbeordnung aufgesucht hat. Bei Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vor- Verträgen, die ausschließlich über Fernkommuni- schriften des Bürgerlichen Gesetzbuches betref- kationsmittel (z. B.: Briefe, Telefonanrufe, E-Mails) fend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleis- zustande gekommen sind (Fernabsatzverträge), tungen ist dies die Schlichtungsstelle bei der Deut- besteht gemäß § 312g Absatz 2 Satz 1 Nr. 8 Bür- schen Bundesbank. gerliches Gesetzbuch kein Widerrufsrecht. Die Kontaktdaten lauten: Ist der Widerruf wirksam erfolgt und hat der Deutsche Bundesbank Käufer bereits Zahlungen geleistet, so sind ihm von Schlichtungsstelle der Gesellschaft ggf. Zug um Zug gegen Rücküber- Postfach 11 12 32 tragung der erworbenen Anteile die bezahlten Kos- 60047 Frankfurt ten und ein Betrag auszuzahlen, der dem Wert der E-Mail: schlichtung@bundesbank.de bezahlten Anteile am Tage nach dem Eingang der www.bundesbank.de Widerrufserklärung entspricht. Auf das Recht zum Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kaufver- Widerruf kann nicht verzichtet werden. 12 trägen oder Dienstleistungsverträgen, die auf elek- Die vorstehenden Ausführungen gelten entspre- tronischem Weg zustande gekommen sind, können chend beim Verkauf der Anteile durch den Anleger. sich Verbraucher auch an die Online-Streitbeile- gungsplattform der EU wenden (www.ec.europa. eu/consumers/odr). Als Kontaktadresse der KVG GRUNDLAGEN. kann dabei folgende E-Mail angegeben werden: beschwerde@lbbw-am.de. Die Plattform ist selbst Das Sondervermögen (der Fonds) keine Streitbeilegungsstelle, sondern vermittelt den Parteien lediglich den Kontakt zu einer zustän- Das Sondervermögen LBBW Global Warming (nach- digen nationalen Schlichtungsstelle. folgend „Fonds“) ist ein Organismus für gemeinsa- Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt von ei- me Anlagen, der von einer Anzahl von Anlegern nem Streitbeilegungsverfahren unberührt. Kapital einsammelt, um es gem. einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu in- Widerrufsrecht bei Kauf auSSerhalb vestieren (nachfolgend „Investmentvermögen“). der ständigen Geschäftsräume Der Fonds ist ein Investmentvermögen gem. der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parla- Kommt der Kauf von Anteilen an offenen Invest- ments und des Rates vom 13. Juli 2009 zur Koor- Verkaufsprospekt Stand 28. Februar 2019 mentvermögen aufgrund mündlicher Verhand- dinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften lungen außerhalb der ständigen Geschäftsräume betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame desjenigen zustande, der die Anteile verkauft oder Anlagen in Wertpapieren (nachfolgend „OGAW“) im den Verkauf vermittelt hat, so hat der Käufer das Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs (nachfolgend Recht, seine Kauferklärung in Textform und ohne „KAGB“). Er wird von der LBBW Asset Management Angabe von Gründen innerhalb einer Frist von Investmentgesellschaft mbH (nachfolgend „Gesell- zwei Wochen zu widerrufen. Das Widerrufsrecht schaft“) verwaltet. Der Fonds wurde am 15. Januar besteht auch dann, wenn derjenige, der die Anteile 2007 für unbestimmte Dauer aufgelegt. verkauft oder den Verkauf vermittelt, keine stän- digen Geschäftsräume hat. Die Frist zum Widerruf WKN: A0KEYM/ISIN: DE000A0KEYM4 beginnt erst zu laufen, wenn die Durchschrift des Antrags auf Vertragsabschluss dem Käufer ausge- Die Gesellschaft legt das bei ihr eingelegte Kapi- händigt oder ihm eine Kaufabrechnung übersandt tal im eigenen Namen für gemeinschaftliche Rech-
LBBW Global Warming nung der Anleger nach dem Grundsatz der Risi- Anlagebedingungen und komischung in den nach dem KAGB zugelassenen deren Änderungen Vermögensgegenständen gesondert vom eigenen Vermögen in Form von Sondervermögen an. Der Die Anlagebedingungen sind im Anschluss an die- Geschäftszweck des Fonds ist auf die Kapitalan- sen Verkaufsprospekt in dieser Unterlage abge- lage gemäß einer festgelegten Anlagestrategie im druckt. Die Anlagebedingungen können von der Rahmen einer kollektiven Vermögensverwaltung Gesellschaft geändert werden. Änderungen der mittels der bei ihm eingelegten Mittel beschränkt; Anlagebedingungen bedürfen der Genehmigung eine operative Tätigkeit und eine aktive unterneh- durch die BaFin. Änderungen der Anlagegrundsät- merische Bewirtschaftung der gehaltenen Ver- ze des Fonds bedürfen zusätzlich der Zustimmung mögensgegenstände ist ausgeschlossen. In wel- durch den Aufsichtsrat der Gesellschaft. Änderun- che Vermögensgegenstände die Gesellschaft die gen der Anlagegrundsätze des Fonds sind nur un- Gelder der Anleger anlegen darf und welche Be- ter der Bedingung zulässig, dass die Gesellschaft stimmungen sie dabei zu beachten hat, ergibt sich den Anlegern anbietet, ihre Anteile entweder ohne aus dem KAGB, den dazugehörigen Verordnungen weitere Kosten vor dem Inkrafttreten der Ände- sowie dem Investmentsteuergesetz (nachfolgend rungen zurückzunehmen oder ihre Anteile gegen „InvStG“) und den Anlagebedingungen, die das Anteile an Investmentvermögen mit vergleichba- Rechtsverhältnis zwischen den Anlegern und der ren Anlagegrundsätzen kostenlos umzutauschen, Gesellschaft regeln. Die Anlagebedingungen um- sofern derartige Investmentvermögen von der Ge- fassen einen Allgemeinen und einen Besonderen sellschaft oder einem anderen Unternehmen aus Teil („Allgemeine Anlagebedingungen” und „Beson- ihrem Konzern verwaltet werden. dere Anlagebedingungen”). Anlagebedingungen für Die vorgesehenen Änderungen werden im Bun- ein Publikums-Investmentvermögen müssen vor desanzeiger und darüber hinaus auf der Internet- deren Verwendung von der Bundesanstalt für Fi- seite der Gesellschaft (www.LBBW-AM.de) bekannt nanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) genehmigt gemacht. Betreffen die Änderungen Vergütungen werden. Der Fonds gehört nicht zur Insolvenzmas- und Aufwandserstattungen, die aus dem Fonds se der Gesellschaft. entnommen werden dürfen, oder die Anlagegrund- sätze des Fonds oder wesentliche Anlegerrechte, Verkaufsunterlagen und werden die Anleger außerdem über ihre depotfüh- Offenlegung von Informationen renden Stellen durch ein Medium informiert, auf welchem Informationen für eine den Zwecken der 13 Der Verkaufsprospekt, die wesentlichen Anleger Informationen angemessene Dauer gespeichert, informationen, die Anlagebedingungen sowie die einsehbar und unverändert wiedergegeben wer- aktuellen Jahres- und Halbjahresberichte sind den, etwa in Papierform oder elektronischer Form kostenlos erhältlich bei der Verwahrstelle Landes- (sog. „dauerhafter Datenträger“). Diese Informati- bank Baden-Württemberg, Am Hauptbahnhof 2, on umfasst die wesentlichen Inhalte der geplanten 70173 Stuttgart, der Gesellschaft, Fritz-Elsas-Stra- Änderungen, ihre Hintergründe, die Rechte der An- ße 31, 70174 Stuttgart (auf deren Internet-Seite leger in Zusammenhang mit der Änderung sowie www.LBBW-AM.de) sowie ihren Vertriebspart- einen Hinweis darauf, wo und wie weitere Infor- nern. mationen erlangt werden können. Zusätzliche Informationen über die Anlagegren- Die Änderungen treten frühestens am Tage nach zen des Risikomanagements des Fonds, die Risiko- ihrer Bekanntmachung in Kraft. Änderungen von managementmethoden und die jüngsten Entwick- Regelungen zu den Vergütungen und Aufwen- lungen bei den Risiken und Renditen der wichtigs- dungserstattungen treten frühestens drei Monate ten Kategorien von Vermögensgegenständen sind nach ihrer Bekanntmachung in Kraft, wenn nicht in elektronischer oder schriftlicher Form bei der mit Zustimmung der BaFin ein früherer Zeitpunkt Gesellschaft erhältlich. bestimmt wurde. Änderungen der bisherigen An- Sofern die Gesellschaft einzelnen – insbesonde- lagegrundsätze des Fonds treten ebenfalls frühes- Verkaufsprospekt Stand 28. Februar 2019 re institutionellen regulierten – Anlegern weitere tens drei Monate nach Bekanntmachung in Kraft. Informationen über die Zusammensetzung des Fondsportfolios oder dessen Wertentwicklung u. a. zur Erfüllung deren eigenen aufsichtsrechtlichen VERWALTUNGSGESELLSCHAFT. Reportingverpflichtungen übermittelt, wird sie die- se Informationen allen Anlegern in elektronischer Firma, Rechtsform und Sitz Form auf Anforderung zeitgleich zur Verfügung stellen. Die Anleger können unter folgender E-Mail Die Gesellschaft ist eine am 22. Dezember 1988 Adresse: reporting@lbbw-am.de, die Zusendung gegründete Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sin- dieser Informationen beantragen. Voraussetzung ne des KAGB in der Rechtsform einer Gesellschaft ist der Abschluss einer Vertraulichkeitserklärung mit beschränkter Haftung (GmbH). Die Firma der sowie die Erbringung eines Nachweises der Anle- Gesellschaft lautet LBBW Asset Management In- gereigenschaft.
LBBW Global Warming vestmentgesellschaft mbH. Die Gesellschaft hat hige Anstalt des öffentlichen Rechts. Die Verwahr- ihren Sitz in Stuttgart. stelle ist ein Kreditinstitut nach deutschem Recht. Die Gesellschaft darf seit 1988 Wertpapier- Sondervermögen verwalten. Ferner durfte die Ge- Aufgaben der Verwahrstelle sellschaft während der Geltung des Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften auch Geldmarkt- (seit Das KAGB sieht eine Trennung der Verwaltung und 7. September 1994), Investmentfondsanteil- (seit der Verwahrung von Sondervermögen vor. Die Ver- 7. Juli 1998), Gemischte Wertpapier- und Grund- wahrstelle verwahrt die Vermögensgegenstände in stücks- (seit 7. Juli 1998) und Altersvorsorge- Sperrdepots bzw. auf Sperrkonten. Bei Vermögens Sondervermögen (seit 7. Juli 1998) verwalten. Seit gegenständen, die nicht verwahrt werden können, Inkrafttreten des Investmentgesetzes darf die Ge- prüft die Verwahrstelle, ob die Verwaltungsgesell- sellschaft seit 1. Januar 2004 Richtlinienkonforme schaft Eigentum an diesen Vermögensgegenständen Sondervermögen, Altersvorsorge-Sondervermögen erworben hat. Sie überwacht, ob die Verfügungen sowie Spezial-Sondervermögen und seit 20. Ap- der Gesellschaft über die Vermögensgegenstände ril 2006 Gemischte Sondervermögen verwalten. den Vorschriften des KAGB und den Anlagebedin- Seit 16. April 2008 können von der Gesellschaft gungen entsprechen. Die Anlage in Bankguthaben auch Sonstige Sondervermögen verwaltet werden. bei einem anderen Kreditinstitut sowie Verfügun- Außerdem kann die Gesellschaft als Verwaltungs- gen über solche Bankguthaben sind nur mit Zustim- gesellschaft einer Investmentaktiengesellschaft mung der Verwahrstelle zulässig. Die Verwahrstel- benannt werden. Nach Inkrafttreten des Kapital- le muss ihre Zustimmung erteilen, wenn die Anlage anlagegesetzbuches darf die Gesellschaft seit dem bzw. Verfügung mit den Anlagebedingungen und 21. Juli 2013 Investmentvermögen gemäß der den Vorschriften des KAGB vereinbar ist. OGAW-Richtlinie verwalten. Die Gesellschaft hat Daneben hat die Verwahrstelle insbesondere fol- eine Erlaubnis als OGAW- und AIF-Kapitalverwal- gende Aufgaben: tungsgesellschaft nach dem KAGB. • Ausgabe und Rücknahme der Anteile des Fonds, Geschäftsführung und Aufsichtsrat • Sicherzustellen, dass die Ausgabe und Rück- nahme der Anteile sowie die Wertermittlung Nähere Angaben über die Geschäftsführung und der Anteile den Vorschriften des KAGB und die Zusammensetzung des Aufsichtsrates finden den Anlagebedingungen des Fonds entspre- Sie am Anfang des Verkaufsprospekts. chen, 14 • Sicherzustellen, dass bei den für gemein- Eigenkapital und zusätzliche schaftliche Rechnung der Anleger getätigten Eigenmittel Geschäften der Gegenwert innerhalb der übli- chen Fristen in ihre Verwahrung gelangt, Die Gesellschaft hat ein Stammkapital in Höhe von • Sicherzustellen, dass die Erträge des Fonds 6,0 Mio. EUR. Die Eigenmittel der Gesellschaft be- nach den Vorschriften des KAGB und nach den tragen per 31.12.2017 20,576 Mio. EUR. Anlagebedingungen verwendet werden, Die Gesellschaft hat die Berufshaftungsrisiken, • Überwachung von Kreditaufnahmen durch die die sich durch die Verwaltung von Investmentver- Gesellschaft für Rechnung des Fonds sowie mögen ergeben, die nicht der OGAW-Richtlinie ent- ggf. Zustimmung zur Kreditaufnahme, sprechen, sog. alternativen Investmentvermögen • Sicherzustellen, dass Sicherheiten für Wert- (nachfolgend „AIF“), und auf berufliche Fahrlässig- papierdarlehen rechtswirksam bestellt und keit ihrer Organe oder Mitarbeiter zurückzuführen jederzeit vorhanden sind. sind, abgedeckt durch: Eigenmittel in Höhe von wenigstens 0,01 Prozent des Werts der Portfolios Interessenkonflikte aller verwalteten AIF, wobei dieser Betrag jährlich überprüft und angepasst wird. Diese Eigenmittel Folgende Interessenkonflikte können sich aus der Verkaufsprospekt Stand 28. Februar 2019 sind von dem angegebenen haftenden Eigenkapi- Übernahme der Verwahrstellenfunktion für den tal umfasst. Fonds ergeben. Die Landesbank Baden-Württemberg ist mit der KVG wie folgt verbunden: Die KVG ist eine VERWAHRSTELLE. 100-prozentige Tochter der Verwahrstelle. Ver- wahrstelle und KVG werden für Zwecke der Rech- Identität der Verwahrstelle nungslegung in demselben Konzernabschluss konsolidiert. Für den Fonds hat das Kreditinstitut „Landesbank Hinsichtlich weiterer Interessenkonflikte die sich Baden-Württemberg“ mit Sitz Am Hauptbahnhof 2, aus der Zugehörigkeit der Gesellschaft zum LBBW- 70173 Stuttgart die Funktion der Verwahrstelle Konzern ergeben können wird auf den Abschnitt übernommen. Die Verwahrstelle ist eine rechtsfä- „Interessenkonflikte“ unter Ziffer 3 j) verwiesen.
LBBW Global Warming Unterverwahrung gehaltenen Vermögensgegenstände nachteilig be- einflussen und sich damit auch nachteilig auf den Die Verwahrstelle hat Verwahraufgaben auf ande- Anteilwert auswirken. re Unternehmen (Unterverwahrer) übertragen. Die Veräußert der Anleger Anteile an dem Fonds von der Verwahrstelle beauftragten Unterverwah- zu einem Zeitpunkt, in dem die Kurse der in dem rer sind im Anschluss an diesen Verkaufsprospekt Fonds befindlichen Vermögensgegenstände gegen- aufgelistet. über dem Zeitpunkt seines Anteilerwerbs gefallen Die Liste der Unterverwahrer hat die Gesellschaft sind, so erhält er das von ihm in den Fonds inves- von der Verwahrstelle mitgeteilt bekommen. Die tierte Kapital nicht oder nicht vollständig zurück. Gesellschaft hat diese Information auf Plausibilität Der Anleger könnte sein in den Fonds investiertes geprüft. Sie ist jedoch auf Zulieferung der Informa- Kapital teilweise oder in Einzelfällen sogar ganz tion durch die Verwahrstelle angewiesen und kann verlieren. Wertzuwächse können nicht garantiert die Richtigkeit und Vollständigkeit im Einzelnen werden. Das Risiko des Anlegers ist auf die ange- nicht überprüfen. Die Liste der Unterverwahrer legte Summe beschränkt. Eine Nachschusspflicht kann sich allerdings jederzeit ändern. Im Regelfall über das vom Anleger investierte Kapital hinaus werden auch nicht sämtliche dieser Unterverwah- besteht nicht. rer für den Fonds genutzt. Neben den nachstehend oder an anderer Stel- le des Verkaufsprospekts beschriebenen Risiken Haftung der Verwahrstelle und Unsicherheiten kann die Wertentwicklung des Fonds durch verschiedene weitere Risiken und Die Verwahrstelle ist grundsätzlich für alle Ver- Unsicherheiten beeinträchtigt werden, die der- mögensgegenstände, die von ihr oder mit ihrer zeit nicht bekannt sind. Die Reihenfolge, in der die Zustimmung von einer anderen Stelle verwahrt nachfolgenden Risiken aufgeführt werden, enthält werden, verantwortlich. Im Falle des Verlustes weder eine Aussage über die Wahrscheinlichkeit eines solchen Vermögensgegenstandes haftet die ihres Eintritts noch über das Ausmaß oder die Be- Verwahrstelle gegenüber dem Fonds und dessen deutung bei Eintritt einzelner Risiken. Anlegern, außer der Verlust ist auf Ereignisse au- ßerhalb des Einflussbereichs der Verwahrstelle Risiken einer Fondsanlage zurückzuführen. Für Schäden, die nicht im Verlust eines Vermögensgegenstandes bestehen, haftet Im Folgenden werden die Risiken dargestellt, die die Verwahrstelle grundsätzlich nur, wenn sie ihre mit einer Anlage in einen OGAW typischerweise 15 Verpflichtungen nach den Vorschriften des KAGB verbunden sind. Diese Risiken können sich nachtei- mindestens fahrlässig nicht erfüllt hat. lig auf den Anteilwert, auf das vom Anleger inves- tierte Kapital sowie auf die vom Anleger geplante Zusätzliche Informationen Haltedauer der Fondsanlage auswirken. Auf Verlangen übermittelt die Gesellschaft den An- Schwankung des Fondsanteilwerts legern Informationen auf dem neusten Stand zur Der Fondsanteilwert berechnet sich aus dem Wert Verwahrstelle und ihren Pflichten, zu den Unter- des Fonds, geteilt durch die Anzahl der in den Ver- verwahrern sowie zu möglichen Interessenkonflik- kehr gelangten Anteile. Der Wert des Fonds ent- ten in Zusammenhang mit der Tätigkeit der Ver- spricht dabei der Summe der Marktwerte aller Ver- wahrstelle oder der Unterverwahrer. mögensgegenstände im Fondsvermögen abzüglich Ebenfalls auf Verlangen übermittelt sie den Anle- der Summe der Marktwerte aller Verbindlichkeiten gern Informationen zu den Gründen, aus denen sie des Fonds. Der Fondsanteilwert ist daher von dem sich für die Landesbank Baden-Württemberg als Wert der im Fonds gehaltenen Vermögensgegen- Verwahrstelle des Fonds entschieden hat. stände und der Höhe der Verbindlichkeiten des Fonds abhängig. Sinkt der Wert dieser Vermögens- gegenstände oder steigt der Wert der Verbindlich- Verkaufsprospekt Stand 28. Februar 2019 RISIKOHINWEISE. keiten, so fällt der Fondsanteilwert. Vor der Entscheidung über den Kauf von Anteilen Beeinflussung des individuellen Ergebnisses an dem Fonds sollten Anleger die nachfolgenden durch steuerliche Aspekte Risikohinweise zusammen mit den anderen in Die steuerliche Behandlung von Kapitalerträgen diesem Verkaufsprospekt enthaltenen Informati- hängt von den individuellen Verhältnissen des je- onen sorgfältig lesen und diese bei ihrer Anlage- weiligen Anlegers ab und kann künftig Änderungen entscheidung berücksichtigen. Der Eintritt eines unterworfen sein. Für Einzelfragen – insbesondere oder mehrerer dieser Risiken kann für sich ge- unter Berücksichtigung der individuellen steuerli- nommen oder zusammen mit anderen Umständen chen Situation – sollte sich der Anleger an seinen die Wertentwicklung des Fonds bzw. der im Fonds persönlichen Steuerberater wenden.
LBBW Global Warming Änderung der Anlagepolitik oder der gang des Fonds auf die Verwahrstelle können dem Anlagebedingungen Fonds andere Steuern als deutsche Ertragssteu- Die Gesellschaft kann die Anlagebedingungen mit ern belastet werden. Wenn die Fondsanteile nach Genehmigung der BaFin ändern. Dadurch kön- Beendigung des Liquidationsverfahrens aus dem nen auch Rechte des Anlegers betroffen sein. Die Depot des Anlegers ausgebucht werden, kann der Gesellschaft kann etwa durch eine Änderung der Anleger mit Ertragssteuern belastet werden. Anlagebedingungen die Anlagepolitik des Fonds ändern oder sie kann die dem Fonds zu belasten- Übertragung aller Vermögensgegenstände des den Kosten erhöhen. Die Gesellschaft kann die An- Fonds auf ein anderes offenes Publikums-Invest- lagepolitik zudem innerhalb des gesetzlichen und mentvermögen (Verschmelzung) vertraglich zulässigen Anlagespektrums und damit Die Gesellschaft kann sämtliche Vermögensgegen- ohne Änderung der Anlagebedingungen und deren stände des Fonds auf einen anderen OGAW über- Genehmigung durch die BaFin ändern. Hierdurch tragen. Der Anleger kann seine Anteile in diesem kann sich das mit dem Fonds verbundene Risiko Fall verändern. (i) zurückgeben, (ii) behalten mit der Folge, dass er Anleger des Aussetzung der Anteilrücknahme übernehmenden OGAW wird, Die Gesellschaft darf die Rücknahme der Antei- (iii) oder gegen Anteile an einem offenen Publi- le zeitweilig aussetzen, sofern außergewöhnliche kums-Investmentvermögen mit vergleichba- Umstände vorliegen, die eine Aussetzung unter ren Anlagegrundsätzen umtauschen, sofern Berücksichtigung der Interessen der Anleger er- die Gesellschaft oder ein mit ihr verbundenes forderlich erscheinen lassen. Außergewöhnliche Unternehmen ein solches Investmentvermö- Umstände in diesem Sinne können z. B. sein wirt- gen mit vergleichbaren Anlagegrundsätzen schaftliche oder politische Krisen, Rücknahmever- verwaltet. langen in außergewöhnlichem Umfang sowie die Dies gilt gleichermaßen, wenn die Gesellschaft Schließung von Börsen oder Märkten, Handelsbe- sämtliche Vermögensgegenstände eines anderen schränkungen oder sonstige Faktoren, die die Er- offenen Publikums-Investmentvermögens auf den mittlung des Anteilwerts beeinträchtigen. Daneben Fonds überträgt. Der Anleger muss daher im Rah- kann die BaFin anordnen, dass die Gesellschaft die men der Übertragung vorzeitig eine erneute Inves- Rücknahme der Anteile auszusetzen hat, wenn dies titionsentscheidung treffen. Bei einer Rückgabe im Interesse der Anleger oder der Öffentlichkeit er- der Anteile können Ertragssteuern anfallen. Bei 16 forderlich ist. Der Anleger kann seine Anteile wäh- einem Umtausch der Anteile in Anteile an einem rend dieses Zeitraums nicht zurückgeben. Auch im Investmentvermögen mit vergleichbaren Anlage- Fall einer Aussetzung der Anteilrücknahme kann grundsätzen kann der Anleger mit Steuern belastet der Anteilwert sinken; z. B. wenn die Gesellschaft werden, etwa wenn der Wert der erhaltenen An- gezwungen ist, Vermögensgegenstände während teile höher ist als der Wert der alten Anteile zum der Aussetzung der Anteilrücknahme unter Ver- Zeitpunkt der Anschaffung. kehrswert zu veräußern. Der Anteilwert nach Wie- deraufnahme der Anteilrücknahme kann niedriger Übertragung des Fonds auf eine andere liegen, als derjenige vor Aussetzung der Rücknah- Kapitalverwaltungsgesellschaft me. Einer Aussetzung kann ohne erneute Wieder- Die Gesellschaft kann den Fonds auf eine andere aufnahme der Rücknahme der Anteile direkt eine Kapitalverwaltungsgesellschaft übertragen. Der Auflösung des Sondervermögens folgen, z. B. wenn Fonds bleibt dadurch zwar unverändert, wie auch die Gesellschaft die Verwaltung des Fonds kündigt, die Stellung des Anlegers. Der Anleger muss aber um den Fonds dann aufzulösen. Für den Anleger im Rahmen der Übertragung entscheiden, ob er besteht daher das Risiko, dass er die von ihm ge- die neue Kapitalverwaltungsgesellschaft für eben- plante Haltedauer nicht realisieren kann und dass so geeignet hält wie die bisherige. Wenn er in den ihm wesentliche Teile des investierten Kapitals für Fonds unter neuer Verwaltung nicht investiert Verkaufsprospekt Stand 28. Februar 2019 unbestimmte Zeit nicht zur Verfügung stehen oder bleiben möchte, muss er seine Anteile zurückge- insgesamt verloren gehen. ben. Hierbei können Ertragssteuern anfallen. Auflösung des Fonds Rentabilität und Erfüllung der Anlageziele Der Gesellschaft steht das Recht zu, die Verwaltung des Anlegers des Fonds zu kündigen. Die Gesellschaft kann den Es kann nicht garantiert werden, dass der Anleger Fonds nach Kündigung der Verwaltung ganz auf- seinen gewünschten Anlageerfolg erreicht. Der An- lösen. Das Verfügungsrecht über den Fonds geht teilwert des Fonds kann fallen und zu Verlusten nach einer Kündigungsfrist von sechs Monaten auf beim Anleger führen. Es bestehen keine Garanti- die Verwahrstelle über. Für den Anleger besteht en der Gesellschaft oder Dritter hinsichtlich einer daher das Risiko, dass er die von ihm geplante bestimmten Mindestzahlungszusage bei Rückgabe Haltedauer nicht realisieren kann. Bei dem Über- oder eines bestimmten Anlageerfolgs des Fonds.
LBBW Global Warming Anleger könnten somit einen niedrigeren als den lichen Aktien (sog. Streubesitz) niedrig, so können ursprünglich angelegten Betrag zurück erhalten. bereits kleinere Kauf- und Verkaufsaufträge eine Ein bei Erwerb von Anteilen entrichteter Ausgabe- starke Auswirkung auf den Marktpreis haben und aufschlag bzw. ein bei Veräußerung von Anteilen damit zu höheren Kursschwankungen führen. entrichteter Rücknahmeabschlag kann zudem ins- Am 26. Juli 2016 wurde das Investmentsteu- besondere bei nur kurzer Anlagedauer den Erfolg erreformgesetz verkündet, mit dem u. a. das einer Anlage reduzieren oder sogar aufzehren. Investmentsteuergesetz und das Einkommensteu- ergesetz geändert werden. Danach ist zur Vermei- Risiken der negativen Wertent dung von Steuergestaltungen (sog. Cum/Cum-Ge- wicklung des Fonds (Marktrisiko) schäfte) eine Regelung vorgesehen, nach der Di- videnden deutscher Aktien und Erträge deutscher Nachfolgend werden die Risiken dargestellt, die eigenkapitalähnlicher Genussrechte mit definitiver mit der Anlage in einzelne Vermögensgegenstände Kapitalertragsteuer belastet werden. Diese Rege- durch den Fonds einhergehen. Diese Risiken kön- lung ist – anders als der Hauptteil dieses Geset- nen die Wertentwicklung des Fonds bzw. der im zes – bereits zum 1. Januar 2016 rückwirkend in Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände beein- Kraft getreten. Sie lässt sich wie folgt zusammen trächtigen und sich damit nachteilig auf den Anteil- fassen: wert und auf das vom Anleger investierte Kapital Anders als bisher sollen deutsche Fonds unter auswirken. bestimmten Voraussetzungen auf der Fondsein- gangsseite mit einer definitiven deutschen Kapital- Wertveränderungsrisiken ertragsteuer in Höhe von 15 Prozent auf die Brut- Die Vermögensgegenstände, in die die Gesellschaft todividende belastet werden. Dies soll dann der für Rechnung des Fonds investiert, unterliegen Ri- Fall sein, wenn deutsche Aktien und deutsche ei- siken. So können Wertverluste auftreten, indem genkapitalähnliche Genussrechte vom Fonds nicht der Marktwert der Vermögensgegenstände gegen- ununterbrochen 45 Tage innerhalb von 45 Tagen über dem Einstandspreis fällt oder Kassa- und Ter- vor und nach dem Fälligkeitszeitpunkt der Kapi- minpreise sich unterschiedlich entwickeln. talerträge (= 91-Tageszeitraum) gehalten werden und in diesen 45 Tagen nicht ununterbrochen Min- Kapitalmarktrisiko destwertänderungsrisiken von 70 Prozent beste- Die Kurs- oder Marktwertentwicklung von Finanz- hen („45-Tage-Regelung“). Auch eine Verpflichtung produkten hängt insbesondere von der Entwick- zur unmittelbaren oder mittelbaren Vergütung der 17 lung der Kapitalmärkte ab, die wiederum von der Kapitalerträge an eine andere Person (z. B. durch allgemeinen Lage der Weltwirtschaft sowie den Swaps, Wertpapierleihgeschäfte, Pensionsgeschäf- wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingun- te) führt zur Kapitalertragsteuerbelastung. gen in den jeweiligen Ländern beeinflusst wird. Auf In diesem Rahmen können Kurssicherungs- oder die allgemeine Kursentwicklung insbesondere an Termingeschäfte schädlich sein, die das Risiko aus einer Börse können auch irrationale Faktoren wie deutschen Aktien oder deutschen eigenkapitalähn- Stimmungen, Meinungen und Gerüchte einwirken. lichen Genussrechten unmittelbar oder mittelbar Schwankungen der Kurs- und Marktwerte können absichern. Kurssicherungsgeschäfte über Wert- auch auf Veränderungen der Zinssätze, Wechsel- und Preisindizes gelten dabei als mittelbare Ab- kurse oder der Bonität eines Emittenten zurückzu- sicherung. Falls nahestehende Personen an dem führen sein. Fonds beteiligt sind, können deren Absicherungs- geschäfte ebenfalls schädlich sein. Kursänderungsrisiko von Aktien Hieraus ergeben sich verschiedene Risiken. Es Aktien unterliegen erfahrungsgemäß starken Kurs- kann nicht ausgeschlossen werden, dass der An- schwankungen und somit auch dem Risiko von teilpreis eines Fonds vergleichsweise niedriger Kursrückgängen. Diese Kursschwankungen werden ausfällt, wenn für eine mögliche Steuerschuld insbesondere durch die Entwicklung der Gewinne des Fonds Rückstellungen gebildet werden. Selbst Verkaufsprospekt Stand 28. Februar 2019 des emittierenden Unternehmens sowie die Ent- wenn die Steuerschuld nicht entsteht und deshalb wicklungen der Branche und der gesamtwirtschaft- Rückstellungen aufgelöst werden, kommt ein ver- lichen Entwicklung beeinflusst. Das Vertrauen der gleichsweise höherer Anteilpreis möglicherweise Marktteilnehmer in das jeweilige Unternehmen nicht den Anlegern zugute, die im Zeitpunkt der kann die Kursentwicklung ebenfalls beeinflussen. Rückstellungsbildung an dem Fonds beteiligt wa- Dies gilt insbesondere bei Unternehmen, deren ren. Zweitens könnte die Neuregelung um den Di- Aktien erst über einen kürzeren Zeitraum an der videndenstichtag dazu führen, dass die Kauf- und Börse oder einem anderen organisierten Markt zu- Verkaufspreise für betroffene Aktien stärker als gelassen sind; bei diesen können bereits geringe sonst auseinanderlaufen, was insgesamt zu unvor- Veränderungen von Prognosen zu starken Kursbe- teilhafteren Marktkonditionen führen kann. wegungen führen. Ist bei einer Aktie der Anteil der Reine Rentenfonds, die keine Aktien erwerben frei handelbaren, im Besitz vieler Aktionäre befind- dürfen, sind hiervon nicht betroffen.
LBBW Global Warming Zinsänderungsrisiko Risiken im Zusammenhang mit Derivatgeschäften Mit der Investition in festverzinsliche Wertpapie- Die Gesellschaft darf für den Fonds Derivatgeschäf- re ist die Möglichkeit verbunden, dass sich das te abschließen. Der Kauf und Verkauf von Optionen Marktzinsniveau ändert, das im Zeitpunkt der sowie der Abschluss von Terminkontrakten oder Begebung eines Wertpapiers besteht. Steigen die Swaps sind mit folgenden Risiken verbunden: Marktzinsen gegenüber den Zinsen zum Zeitpunkt • Durch die Verwendung von Derivaten können der Emission, so fallen i. d. R. die Kurse der festver- Verluste entstehen, die nicht vorhersehbar zinslichen Wertpapiere. Fällt dagegen der Markt- sind und sogar die für das Derivatgeschäft zins, so steigt der Kurs festverzinslicher Wertpa- eingesetzten Beträge überschreiten können. piere. Diese Kursentwicklung führt dazu, dass die • Kursänderungen des Basiswertes können den aktuelle Rendite des festverzinslichen Wertpapiers Wert eines Optionsrechts oder Terminkontrak- in etwa dem aktuellen Marktzins entspricht. Die- tes vermindern. Vermindert sich der Wert und se Kursschwankungen fallen jedoch je nach (Rest-) wird das Derivat hierdurch wertlos, kann die Laufzeit der festverzinslichen Wertpapiere unter- Gesellschaft gezwungen sein, die erworbenen schiedlich stark aus. Festverzinsliche Wertpapiere Rechte verfallen zu lassen. Durch Wertände- mit kürzeren Laufzeiten haben geringere Kursrisi- rungen des einem Swap zugrunde liegenden ken als festverzinsliche Wertpapiere mit längeren Vermögenswertes kann der Fonds ebenfalls Laufzeiten. Festverzinsliche Wertpapiere mit kür- Verluste erleiden. zeren Laufzeiten haben demgegenüber in der Regel • Durch die Hebelwirkung von Optionen kann geringere Renditen als festverzinsliche Wertpapie- der Wert des Fondsvermögens stärker beein- re mit längeren Laufzeiten. Geldmarktinstrumente flusst werden, als dies beim unmittelbaren besitzen aufgrund ihrer kurzen Laufzeit von maxi- Erwerb der Basiswerte der Fall ist. Das Ver- mal 397 Tagen tendenziell geringere Kursrisiken. lustrisiko kann bei Abschluss des Geschäfts Daneben können sich die Zinssätze verschiedener, nicht bestimmbar sein. auf die gleiche Währung lautender zinsbezogener • Ein liquider Sekundärmarkt für ein bestimm- Finanzinstrumente mit vergleichbarer Restlaufzeit tes Instrument zu einem gegebenen Zeitpunkt unterschiedlich entwickeln. kann fehlen. Eine Position in Derivaten kann dann unter Umständen nicht wirtschaftlich Risiko von negativen Habenzinsen neutralisiert (geschlossen) werden. Die Gesellschaft legt liquide Mittel des Fonds bei • Der Kauf von Optionen birgt das Risiko, dass der Verwahrstelle oder anderen Banken für Rech- die Option nicht ausgeübt wird, weil sich die 18 nung des Fonds an. Für diese Bankguthaben ist Preise der Basiswerte nicht wie erwartet teilweise ein Zinssatz vereinbart, der dem Euro- entwickeln, so dass die vom Fonds gezahlte pean Interbank Offered Rate (Euribor) abzüglich Optionsprämie verfällt. Beim Verkauf von einer bestimmten Marge entspricht. Sinkt der Eu- Optionen besteht die Gefahr, dass der Fonds ribor unter die vereinbarte Marge, so führt dies zu zur Abnahme von Vermögenswerten zu einem negativen Zinsen auf dem entsprechenden Konto. höheren als dem aktuellen Marktpreis, oder Abhängig von der Entwicklung der Zinspolitik der zur Lieferung von Vermögenswerten zu ei- Europäischen Zentralbank können sowohl kurz-, nem niedrigeren als dem aktuellen Marktpreis mittel- als auch langfristige Bankguthaben eine ne- verpflichtet. Der Fonds erleidet dann einen gative Verzinsung erzielen. Verlust in Höhe der Preisdifferenz minus der eingenommenen Optionsprämie. Kursänderungsrisiko von Wandel- • Bei Terminkontrakten besteht das Risiko, dass und Optionsanleihen die Gesellschaft für Rechnung des Fonds ver- Wandel -und Optionsanleihen verbriefen das pflichtet ist, die Differenz zwischen dem bei Recht, die Anleihe in Aktien umzutauschen oder Abschluss zugrunde gelegten Kurs und dem Aktien zu erwerben. Die Entwicklung des Werts Marktkurs zum Zeitpunkt der Glattstellung von Wandel- und Optionsanleihen ist daher ab- bzw. Fälligkeit des Geschäftes zu tragen. Da- Verkaufsprospekt Stand 28. Februar 2019 hängig von der Kursentwicklung der Aktie als mit würde der Fonds Verluste erleiden. Das Basiswert. Die Risiken der Wertentwicklung der Risiko des Verlusts ist bei Abschluss des Ter- zugrunde liegenden Aktien können sich daher minkontrakts nicht bestimmbar. auch auf die Wertentwicklung der Wandel- und • Der ggf. erforderliche Abschluss eines Gegen- Optionsanleihe auswirken. Optionsanleihen, die geschäfts (Glattstellung) ist mit Kosten ver- dem Emittenten das Recht einräumen dem Anle- bunden. ger statt der Rückzahlung eines Nominalbetrags • Die von der Gesellschaft getroffenen Pro- eine im Vorhinein festgelegte Anzahl von Aktien gnosen über die künftige Entwicklung von anzudienen (Reverse Convertibles), sind in ver- zugrunde liegenden Vermögensgegenständen, stärktem Maße von dem entsprechenden Aktien- Zinssätzen, Kursen und Devisenmärkten kön- kurs abhängig. nen sich im Nachhinein als unrichtig erweisen.
LBBW Global Warming • Die den Derivaten zugrunde liegenden Ver- waige Wertsteigerungen der Wertpapiere kommen mögensgegenstände können zu einem an sich dem Fonds nicht zugute. günstigen Zeitpunkt nicht gekauft bzw. ver- kauft werden oder müssen zu einem ungünsti- Risiken im Zusammenhang mit dem Erhalt gen Zeitpunkt gekauft oder verkauft werden. von Sicherheiten Bei außerbörslichen Geschäften, sog. over-the- Die Gesellschaft erhält für Derivatgeschäfte, Wert- counter (OTC)-Geschäften, können folgende Risiken papierdarlehens- und Pensionsgeschäfte Sicher- auftreten: heiten. Derivate, verliehene Wertpapiere oder in • Es kann ein organisierter Markt fehlen, so Pension gegebene Wertpapiere können im Wert dass die Gesellschaft die für Rechnung des steigen. Die erhaltenen Sicherheiten könnten dann Fonds am OTC-Markt erworbenen Finanzin- nicht mehr ausreichen, um den Lieferungs- bzw. strumente schwer oder gar nicht veräußern Rückübertragungsanspruch der Gesellschaft ge- kann. genüber dem Kontrahenten in voller Höhe abzu- • Der Abschluss eines Gegengeschäfts (Glatt- decken. stellung) kann aufgrund der individuellen Ver- Die Gesellschaft kann Barsicherheiten auf Sperr- einbarung schwierig, nicht möglich oder mit konten, in Staatsanleihen hoher Qualität oder in erheblichen Kosten verbunden sein. Geldmarktfonds mit kurzer Laufzeitstruktur anle- gen. Das Kreditinstitut, bei dem die Bankguthaben Risiken bei Wertpapier-Darlehensgeschäften verwahrt werden, kann jedoch ausfallen. Staats- Gewährt die Gesellschaft für Rechnung des Fonds anleihen und Geldmarktfonds können sich negativ ein Darlehen über Wertpapiere, so überträgt sie entwickeln. Bei Beendigung des Geschäfts könnten diese an einen Darlehensnehmer, der nach Been- die angelegten Sicherheiten nicht mehr in voller digung des Geschäfts Wertpapiere in gleicher Art, Höhe verfügbar sein, obwohl sie von der Gesell- Menge und Güte zurück überträgt (Wertpapier- schaft für den Fonds in der ursprünglich gewähr- darlehen). Die Gesellschaft hat während der Ge- ten Höhe wieder zurück gewährt werden müssen. schäftsdauer keine Verfügungsmöglichkeit über Dann müsste der Fonds die bei den Sicherheiten verliehene Wertpapiere. Verliert das Wertpapier erlittenen Verluste tragen. während der Dauer des Geschäfts an Wert und die Gesellschaft will das Wertpapier insgesamt veräu- Risiko bei Verbriefungspositionen ßern, so muss sie das Darlehensgeschäft kündigen ohne Selbstbehalt und den üblichen Abwicklungszyklus abwarten, Der Fonds darf Wertpapiere, die Forderungen ver- 19 wodurch ein Verlustrisiko für den Fonds entstehen briefen (Verbriefungspositionen) und nach dem kann. 1. Januar 2011 emittiert wurden, nur noch erwer- ben, wenn der Forderungsschuldner mindestens Risiken bei Pensionsgeschäften 5 Prozent des Volumens der Verbriefung als sog. Gibt die Gesellschaft Wertpapiere in Pension, so Selbstbehalt zurückbehält und weitere Vorgaben verkauft sie diese und verpflichtet sich, sie gegen einhält. Die Gesellschaft ist daher verpflichtet, im Aufschlag nach Ende der Laufzeit zurückzukaufen. Interesse der Anleger Maßnahmen zur Abhilfe ein- Der zum Laufzeitende vom Verkäufer zu zahlende zuleiten, wenn sich Verbriefungen im Fondsvermö- Rückkaufpreis nebst Aufschlag wird bei Abschluss gen befinden, die diesen EU-Standards nicht ent- des Geschäftes festgelegt. Sollten die in Pension sprechen. Im Rahmen dieser Abhilfemaßnahmen gegebenen Wertpapiere während der Geschäfts- könnte die Gesellschaft gezwungen sein, solche laufzeit an Wert verlieren und die Gesellschaft sie Verbriefungspositionen zu veräußern. Aufgrund zur Begrenzung der Wertverluste veräußern wol- rechtlicher Vorgaben für Banken, Fondsgesell- len, so kann sie dies nur durch die Ausübung des schaften und Versicherungen besteht das Risiko, vorzeitigen Kündigungsrechts tun. Die vorzeitige dass die Verbriefungspositionen nicht oder nur mit Kündigung des Geschäfts kann mit finanziellen starken Preisabschlägen bzw. mit großer zeitlicher Einbußen für den Fonds einhergehen. Zudem kann Verzögerung verkaufen kann. Verkaufsprospekt Stand 28. Februar 2019 sich herausstellen, dass der zum Laufzeitende zu zahlende Aufschlag höher ist als die Erträge, die Inflationsrisiko die Gesellschaft durch die Wiederanlage der als Die Inflation beinhaltet ein Abwertungsrisiko für Verkaufspreis erhaltenen Barmittel erwirtschaftet alle Vermögensgegenstände. Dies gilt auch für die hat. im Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände. Die Nimmt die Gesellschaft Wertpapiere in Pensi- Inflationsrate kann über dem Wertzuwachs des on, so kauft sie diese und muss sie am Ende ei- Fonds liegen. ner Laufzeit wieder verkaufen. Der Rückkaufpreis nebst einem Aufschlag wird bereits bei Geschäfts- Währungsrisiko abschluss festgelegt. Die in Pension genommenen Vermögenswerte des Fonds können in einer ande- Wertpapiere dienen als Sicherheiten für die Bereit- ren Währung als der Fondswährung angelegt sein. stellung der Liquidität an den Vertragspartner. Et- Der Fonds erhält die Erträge, Rückzahlungen und
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