Bäuerinnen und Bauern entlasten - In Klimaschutz & Regionalisierung investieren - Österreichischer ...
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
2 3 Abgeordnete des Bauernbundes 2020 mit Elisabeth Köstinger, Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Die Personenfotos des ÖVP-Klubs entstanden im Jänner 2020 und somit vor den Corona-Maßnahmen. Inhalt 4 Impressum Medieninhaber und Herausgeber: Vorwort: Österreichischer Bauernbund, Brucknerstraße 6/3, 1040 Wien, Bauernbundpräsident Georg Strasser, Klubobmann August Wöginger Tel.: +43 (1) 5058173-800, bauernbund@bauernbund.at, www.bauernbund.at Bildnachweis: iStock.com/FangXiaNuo S. 1, 6; Sabine Klimpt S. 3, 4, 16, 18. 22.1., 22.2; oevp_MUK S. 9; iStock.com/TommL S. 11; Paul Gruber S. 13; iStock.com/Murika S. 14; iStock.com/Avalon_Studio S. 17; iStock.com/emptyclouds S. 19; iStock.com/ 5 Einleitung Entlastungs- und Investitionspaket für die Land- und Forstwirtschaft http://www.fotogestoeber.de S. 20; Katharina Schiffl S. 21; Thomas Hawlik S. 23; in Kooperation mit 6 Kapitel 1 Mit 60 Millionen Euro – Bauernfamilien dauerhaft entlasten 14 Kapitel 2 350 Millionen Euro für Forstwirtschaft und Klimaschutz 18 Kapitel 3 360 Euro Kinderbonus 20 Parlamentsklub der Österreichischen Volkspartei August Wöginger (Klubobmann), Heldenplatz 11, 1010 Wien Kapitel 4 Covid 19-Investitionsprämie – Für alle land- und Tel.: +43 40110 - DW 0, office@oevpklub.at, www.oevpklub.at forstwirtschaftlichen Betriebe Redaktion: Mag. Norbert Totschnig, Martina Rieberer, BSc, Stand Oktober 2020. 22 Kapitel 5 Eine Milliarde Euro für unsere Gemeinden
4 5 Entlastungs- und Investitionspaket für die Land- und Forstwirtschaft Die Bundesregierung hat ein Entlastungs- und Investitions- paket für Bauernfamilien realisiert. Mehr als 400 Millionen Euro stehen für eine vorgezogene Steuerentlastung und ein Forstpaket zur Abmilderung von Waldschäden, Bäuerinnen und Bauern entlasten Wiederaufforstungen und für Investitionen in den Klima- schutz zur Verfügung. Bundeskanzler Sebastian Kurz und Das Bewusstsein für heimische Lebensmittel, für regionale Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger haben das Kreislaufwirtschaft und den Wert einer flächendeckenden bislang größte Entlastungspaket seit vielen Jahren für die Land- und Forstwirtschaft ist in Zeiten der Corona-Krise Land- und Forstwirtschaft vorgelegt. Damit erhalten Bäue- gestiegen. Um die Versorgungssicherheit unseres Landes rinnen und Bauern die dringend erforderliche Unterstüt- zung, um rasch wieder aus der Krise herauszukommen. mit Lebensmitteln weiterhin garantieren zu können, braucht es starke Familienbetriebe und eine flächendeckende Land- und Forstwirtschaft. Wir haben deshalb Pakete mit mehr als Im Parlament beschlossen: 400 Millionen Euro geschnürt und Maßnahmen gesetzt, die 60 Millionen Euro dauerhafte Entlastungsmaßnahmen zielgerichtet eingesetzt werden können und wirken. bereits rückwirkend mit 1. Jänner 2020 wirksam Österreich ist bei weitem besser durch die Krise gekommen als viele andere Länder. Wir arbeiten für die Menschen in 350 Millionen Euro Investitionen in die Forstwirtschaft Österreich. Gemeinsam packen wir das! und den Klimaschutz 360 Euro Kinderbonus für alle Familien pro Kind mit der Familienbeihilfe im September Covid-19-Investitionsprämie – Für alle land- und Georg Strasser August Wöginger forstwirtschaftlichen Betriebe Bauernbundpräsident und Klubobmann und Sozialsprecher Landwirtschaftssprecher der Volkspartei Eine Milliarde Euro für unsere Gemeinden der Volkspartei
6 7 1. Angleichung der Krankenversicherungs- Mindestbeitragsgrundlage Eine Angleichung der KV-Mindestbeitragsgrundlage an das allgemein gültige Niveau für Versicherte. Beispiel: Für Betriebe im pauschalen System ergibt sich dadurch ein Entlastungsvolumen von bis zu 320 Euro pro Betrieb und Jahr, für Optionsbetriebe bis zu 930 Euro pro Betrieb und Jahr. 2. Absenkung des Anrechnungsprozentsatzes beim fiktiven Ausgedinge von 13 auf zehn Prozent Beispiel: Kapitel 1 Diese Maßnahme führt bei den 60 Millionen Euro betroffenen bäuerlichen Pensio- nistinnen und Pensionisten (ca. Bauernfamilien 20.000) zu einer durchschnittlich 450 Euro höheren Pension pro dauerhaft entlasten Person und Jahr. Um die heimischen Bauernfamilien zu unterstützen, liegt nun ein Investitionspaket im Umfang von 60 Millionen Euro als Entlastungsmaßnahme, welche bereits rückwirkend mit 1. Jänner 2020 wirkt, vor:
8 9 3. Erhöhung der Pensionsversicherungs-Beitrags- grundlage für hauptberuflich beschäftigte Kinder bis zum 27. Lebensjahr Durch die Anhebung (durch Beiträge des Bundes gedeckt) wird ein zusätzlicher Anreiz zur Betriebs- übernahme geschaffen. Die Höhe der Entlastung richtet sich nach dem Einheitswert des Betriebes. Beispiel: Bei einem Einheitswert von 20.000 Euro werden zusätzlich rund 1.140 Euro pro Person und Jahr eingezahlt. Bei einem Einheitswert von 40.000 Euro entspricht das 1.590 Euro pro Person und Jahr und bei einem Einheitswert von 80.000 Euro sind es 2.050 Euro, die zusätzlich aus öffentlichen Mitteln auf das Pensionskonto eingezahlt werden. Unsere Bäuerinnen und Bauern haben ihr ganzes Leben lang 4. Streichung des Solidaritätsbeitrages der Pensionistinnen und Pensionisten auf alle Pensionen in Höhe von 0,5 Prozent sehr hart gearbeitet. Sie haben sich eine angemessene Der Solidaritätsbeitrag wird auch von bäuerlichen Pensionen abgezogen. Von dieser Maßnahme Pension verdient. profitieren deshalb alle bäuerlichen August Wöginger Pensionistinnen und Pensionisten.
10 11 5. Anhebung der Umsatzgrenze für landwirtschaft- liche Nebentätigkeiten auf 40.000 Euro und zukünftige Valorisierung Landwirtschaftliche Betriebe mit Direktvermarktung, Almausschank oder Kommunaldienstleistungen profitieren davon, weil sie die Nebentätigkeiten bis zur neuen Grenze im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft ausführen können. Die derzeit geltende Grenze von 33.000 Euro orien- tiert sich an der Grenze für Kleinunternehmer. Diese Grenze wurde seit mehr als zehn Jahren nicht mehr angehoben und ist daher nicht mehr zeitgemäß. 7. Streichung der Einheitswertgrenze und Anhebung der Umsatzgrenze für die Buchführungspflicht Die umsatzabhängige Buchführungsgrenze wird auf die allgemeingültige Umsatzgrenze aller 6. Gewinnglättung über drei Jahre Einführung einer steuerlichen Risikoausgleichsmaß- nahme zur besseren Absicherung der Bäuerinnen Unternehmen von 550.000 auf 700.000 (davor nur Landwirtschaft bei 550.000) angehoben. Die Ein- heitswertgrenze von 150.000 Euro, die nur für die und Bauern gegen Preis- und Ertragsschwankungen. Land- und Forstwirtschaft gilt, wird abgeschafft. Um schlechte Ernten und Marktpreise, unter anderem als Folge der Auswirkungen des Klima- wandels, steuerlich besser ausgleichen zu können, 8. Anpassung der Pauschalierungsgrenzen in der Land- und Forstwirtschaft Drei Pauschalierungsgrenzen fallen weg, die soll die Besteuerung von landwirtschaftlichen Obergrenze für die Vollpauschalierung von Einkommen nicht mehr jahresweise, sondern auf 75.000 Euro Einheitswert bleibt. Antrag über einen mehrjährigen Durchrechnungs- zeitraum erfolgen (Gewinnglättung über drei Jahre). Abschaffung der Vollpauschalierungsgrenzen für: • zehn Hektar Intensivobstanlagen zur Produktion von Tafelobst • 120 tatsächlich erzeugte und gehaltene Vieheinheiten • 60 Hektar bewirtschaftete reduzierte landwirtschaftlich genutzte Fläche
12 13 9. Änderung der forstlichen Bewertungsrichtlinien im Bereich des Einheitswerts Bei Kalamitätsschädigung (also z.B. durch Schädlinge, Hagel oder Sturm) werden bestehende Hektar- sätze beim Einheitswert angepasst. Bei Antrag auf Wertfortschreibung (bei bestehenden Wertfort- schreibungs-Grenzen) erfolgt eine Reduktion der bestehenden Hektarsätze um 30 Prozent, wenn die Waldfläche zumindest zu 20 Prozent durch eine Kalamität geschädigt ist. 10. Teilpauschalierung – Erhöhung pauschaler Betriebsausgaben Im Falle einer Kalamitätsnutzung sind die ÖVP-Landwirtschaftssprecher Georg Strasser, Bundeskanzler Sebastian Kurz, Bringungskosten im Verhältnis zu den Einnahmen Bundesministerin Elisabeth Köstinger, Bauernbund-Direktor Norbert Totschnig für das eingeschlagene Rundholz wesentlich höher. Als Ausgleich werden die pauschalen Betriebsausgaben erhöht. Für die auf Waldnutzungen infolge höherer Gewalt entfallenden Betriebseinnahmen wird ein Zuschlag von 20 Prozent auf die pauschalen Betriebsausgaben eingeführt. Bauernfamilien sind das 11. Übertragung „Stiller Reserven“ Bei der aktuellen Regelung gilt die Hälfte der Rückgrat unserer Gesell- Einkünfte aus Kalamitätsnutzung als übertragbare „Stille Reserve“. Dieser Anteil wird auf 70 Prozent schaft. Mit diesem Entlas angehoben. tungs- und Investitions paket unterstützen wir sie. 12. Erhöhung der Vollpauschalierungsgrenze in der Forstwirtschaft Die Grenze zur Vollpauschalierung in der Forst- Georg Strasser wirtschaft wird von 11.000 auf 15.000 Euro erhöht. Das ist für Forstwirtinnen und Forstwirte eine wichtige Maßnahme zur Entbürokratisierung.
14 15 Zehn Maßnahmen für unsere Wälder: 1. iederaufforstung und Pflegemaßnahmen nach W Schadereignissen Es erfolgt eine Förderung pro Forstpflanze, um rasche Wiederaufforstung zur nachhaltigen Sicher- stellung der Waldfunktionen zu unterstützen. 2. E ntwicklung klimafitter Wälder Waldpflege-Maßnahmen zur Regulierung der Baumartenzusammensetzung, um vitale und widerstandsfähige Wälder zu erhalten und zukünftige Schäden zu vermeiden. 3. Kapitel 2 urch Klimawandel verursachte D Borkenkäferschäden werden abgegolten 350 Millionen Euro Abgeltung eines Teils des eingetretenen Wertverlusts (Holzentwertung auf Schadflächen), für Forstwirtschaft wenn Forstschutzmaßnahmen umgesetzt wurden. und Klimaschutz Das 350 Millionen Euro Investitionspaket der Bundes- regierung, bestehend aus Investitionsanreizen zur Wiederaufforstung, Abgeltung von Borkenkäferschäden und einem großen Schwerpunkt in Forschung und Nur ein bewirtschafteter Entwicklung, wird die Forstwirtschaft in dieser Wald ist ein klimafitter Wald. schwierigen Situation unterstützen. Georg Strasser Das Paket umfasst insgesamt zehn Maßnahmen, die der österreichischen Forstwirtschaft eine Zukunft geben sollen.
16 17 8. Forschungsschwerpunkt „klimafitte Wälder “ Praxisorientierte angewandte Forschungsprojekte zur Unterstützung widerstandsfähiger Wälder. 9. Holzbauoffensive Verwendung von Holz als Baustoff zur Substitution von CO2 -intensiven Baustoffen und Speicherung „Der Wald ist Hauptbetroffener im Klimawandel. Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer von CO2 in Holzbauten. Wir legen den sowie Gemeinden und Regionen brauchen daher praxisnahe Unterstützung“, Schwerpunkt auf die Holzforschung. so Johannes Schmuckenschlager, ÖVP-Sprecher für Umwelt und Klimaschutz. 10. tärkung, Erhalt und Förderung der S Biodiversität im Wald 4. E rrichtung von Lagerstätten für Schadholz Errichtung von Nass- und Trockenlagern, um das Schadholz rasch aus dem Wald abführen zu können. Stärkung der Biodiversität u.a. durch Ausbau des Naturwaldreservatenetzes, Schaffung von Trittsteinbiotopen (Verbindungselement im Biotopverbund) und sonstigen Maßnahmen für 5. Mechanische Entrindung als Forstschutzmaßnahme Mit speziellen Entrindungsvorrichtungen auf erhaltungswürdige Waldelemente. Holzerntemaschinen oder stationären Anlagen lässt sich die schädliche Vermehrung von rinden- brütenden Insekten eindämmen. Abgeltung des Mehraufwandes bei Verwendung von mechanischen Entrindungseinrichtungen. 6. Waldbrandprävention Maßnahmenbündel zur Vorbeugung von Waldbränden. 7. Forschung zur Herstellung von Holzgas und Biotreibstoffen Forschungsschwerpunkt und Errichtung einer Forschungsanlage zur Erzeugung von Holzgas und Treibstoffen aus Holz.
18 19 Kapitel 3 360 Euro Kinderbonus Alle Elternteile, die Familienbeihilfe beziehen, erhalten im September 2020 automatisch einen Kinderbonus. Dieser Bonus beträgt einmalig 360 Euro pro Kind. In den Genuss des Kinderbonus kommen alle land- und forstwirtschaft- lichen Betriebsführerinnen und Betriebsführer, die Familienbeihilfe beziehen – egal ob Voll- oder Nebenerwerb. Insgesamt profitieren davon mehr als 1,8 Millionen Kinder in Österreich. Beispiel: Wer bekommt den Kinderbonus? • alle Bezieherinnen und Bezieher von Familienbeihilfe • einmalige Auszahlung im September 2020 zusammen mit der Familienbeihilfe • altersunabhängig, keine Deckelung + 1.080 Euro „Mit dem Kinderbonus werden unsere Familien weiter entlastet und unterstützt“, ÖVP-Familiensprecher Norbert Sieber
20 21 Österreich ist bei weitem besser durch die Krise gekommen als viele andere Länder. Wir arbeiten für die Menschen in Österreich. Gemeinsam packen wir das! August Wöginger und Georg Strasser Kapitel 4 COVID-19-Investitionsprämie Für alle land- und forst- wirtschaftlichen Betriebe Die Investitionsprämie steht allen land- und forstwirt- schaftlichen Betrieben und somit auch steuerlich pauschalierten Betrieben zur Verfügung. Die Höhe des Zuschusses liegt grundsätzlich bei sieben Prozent der förderfähigen Investitionen. Für Investitionen in den Bereichen Ökologisierung, Digitalisierung und Gesundheit erhöht sich der Zuschuss auf 14 Prozent. Klubobmann und Sozialsprecher der Volkspartei August Wöginger mit Bauernbundpräsident und Landwirtschaftssprecher der Volkspartei Georg Strasser
22 23 Kapitel 5 Eine Milliarde Euro für unsere Gemeinden Unterstützung für unsere Gemeinden Das Gemeindepaket ist eine Investition in den ländlichen Raum, die regionale Wirtschaft und sichert Arbeitsplätze. Aufgeteilt auf die einzelnen Bundesländer sind das etwa Die Gemeinde Lambrechten in Oberösterreich ist die Heimatgemeinde von 31 Millionen Euro für das Burgenland, 63 Millionen Euro ÖVP-Gemeindesprecher Manfred Hofinger für Kärnten, 180 Millionen Euro für Niederösterreich, 162 Millionen Euro für Oberösterreich, 62 Millionen Euro für Salzburg, 137 Millionen Euro für die Steiermark, 82 Millionen • Der Bund stellt eine Milliarde Euro für Investitions- Euro für Tirol, 43,5 Millionen Euro für Vorarlberg und projekte von Städten und Gemeinden zur Verfügung. 239,5 Millionen Euro für Wien. • Für jede Gemeinde Österreichs ist eine Unterstützung vorgesehen. • Der Bund übernimmt bis zu 50 Prozent der Kosten für Projekte, die im Zeitraum 1. Juni 2020 bis 31. Dezember 2021 begonnen werden oder bereits ab 1. Juni 2019 begonnen wurden und wo die Finanzierung aufgrund der Mindereinnahmen als Folge der Corona-Krise nicht mehr möglich ist. • Wie viel einzelne Gemeinden bekommen, hängt von der Einwohnerzahl und dem sogenannten „abgestuften Bevölkerungsschlüssel“ ab. • Die Abwicklung erfolgt über die Bundesbuchhaltungsagentur. „Insgesamt ist das Gemeindepaket eine Unterstützung, die auch für viele Bäuerinnen und Bauern wichtig ist“, so ÖVP-Gemeindesprecher Manfred Hofinger und ÖVP-Regionalsprecher Nikolaus Berlakovich.
24 bauernbund.at oevpklub.at
Sie können auch lesen