Bauernblatt Obwalden Nidwalden Uri - Bauernverbände UR/NW/OW Brunch am Nationalfeiertag - nbv-obv-ubv.ch

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Bauernblatt
Obwalden • Nidwalden                •   Uri   Juli 2018 · Nr. 7

4   Bauernverbände UR/NW/OW
    Brunch am Nationalfeiertag

7   Vernetzung Nidwalden
    15 Jahre Vernetzung Nidwalden
Bauernblatt Obwalden Nidwalden Uri - Bauernverbände UR/NW/OW Brunch am Nationalfeiertag - nbv-obv-ubv.ch
Baustory
          Buochs NW

        6056 Kägiswil        6374 Buochs
        Galileo-Strasse 2    Fadenbrücke 14
        Tel. 041 661 23 23   Tel. 041 622 18 18
        www.planteams.ch     info@planteams.ch

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Bauernblatt Obwalden · Nidwalden · Uri

Inhalt
     Bauernverbände UR/NW/OW                       Diverse Berichte
4    Brunch am Nationalfeiertag                 22 Langer Weg zum Schlussgang
                                                24 Feier zur Lehrabschlussprüfung
     Bauernverband Nidwalden
                                                26 Richard Brücker geht in Pension
5    «churz und trääf…»
                                                27 Stellenmeldepflicht gilt auch für die
6    Das läuft in Bern…
                                                   Landwirtschaft – Was muss beachtet
     Vernetzung Nidwalden                          werden?
7    15 Jahre Vernetzung Nidwalden              28 Schlachtviehmarkt
8    Der Himmelblaue Bläuling:                  29 Schlachtschafmärkte Uri im Herbst 2018
     Ein flatterndes Stück Heimat               30 26. Interkantonaler Zuchtschaf-
                                                   Ausstellungsmarkt in Sachseln, 18. und
   Landfrauenverband Obwalden
                                                   19. März 2018
11 Tagesausflug nach Mund
11 Herbstdekorationen                                Berufs- und Weiterbildungszentrum
                                                     Obwalden
   Landwirtschaftsämter UR/OW/NW
                                                33   Landwirtschaftliche Buchhaltung
12 Beiträge im Sömmerungsgebiet 2018
                                                33   Reinigung und Textilpflege
   Amt für Landwirtschaft Nidwalden             34   Produkteverarbeitung
15 Erhöhung der Beiträge für kantonale          34   Landwirtschaftliche Betriebslehre
   Fördermassnahmen in Nidwalden                35   Ernährung und Verpflegung 1. Teil
   AGRO-Treuhand UR/OW/NW                       35   Angehende Bäuerinnen besuchen
16 Milde versus scharfe Kausalhaftung                Seidenraupenzucht und einen Erlebnis-
                                                     bauernhof
   Monatsrezept
17 Tomaten mit Erbsen-Risotto
   Braunviehzuchtverband Obwalden               Titelbild
18 Anmeldung 27. Obwaldner Zucht-               «Traute Zweisamkeit» (Baumweisslinge)
   und Nutzviehauktion                          Bild: Monika Meyer-Muther

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Bauernverbände UR/NW/OW

Brunch am Nationalfeiertag
Dieses Jahr bieten sieben Urner, Ob- und      Obwalden
Nidwaldner Bauernfamilien den 1. August-      Hansueli und Edith Spichtig mit Team
Brunch an. Die Preise für den Brunch betra-   Melchtalerstrasse 30, 6064 Kerns
gen je nach Brunch-Anbieter pro Erwachse-     Brunchort: Erlebnisbauernhof Weid
ne Person Fr. 25.– bis Fr. 40.–, Kinder auf   Telefon 041 660 52 16
Anfrage. Detaillierte Angaben zu den          www.erlebnisbauernhofweid.ch
Brunch-Betrieben können auf dem Inter-
netportal www.brunch.ch eingeholt wer-        Familie Rita und Anton Küng-Willi
den. Die Bauernfamilien freuen sich auf den   6055 Alpnach
Kontakt mit vielen Gästen und nehmen Ihre     Brunchort: Hof Alpeli, Alpeli 1
Anmeldung bis spätestens 30. Juli 2018 ger-   Telefon 041 670 18 44
ne entgegen.                                  Mobile 077 441 68 82
Bei mehreren Betrieben kann man auch un-      www.alpeli.ch
ter dem Jahr (auf Voranmeldung) einen fei-
nen Brunch geniessen. Fragen Sie doch di-     Uri
rekt bei den Betrieben.                       Familie Marta und Emil Wipfli
                                              6462 Seedorf
Nidwalden                                     Brunchort: Hof Bodmi
Familie Rita und Toni Durrer                  Telefon 041 870 73 56
Husen, 6373 Ennetbürgen                       Mobile 078 926 76 87
Brunchort: Husen                              www.bodmiuri.ch
Telefon 041 620 10 17
www.husen.ch                                  Bergheimatschule Gurtnellen
                                              Grosshus 1
Matthias und Clelia Waser                     Brunchort: Bergheimatschule
6376 Emmetten                                 6482 Gurtnellen
Brunchort: Alpkäserei Unterst-Hütte,          Telefon 041 886 00 20
Niederbauen                                   www.bergheimatschule.ch
Mobile 078 728 51 55
www.alpchäs.ch

Jean-Pierre Bissig
6387 Oberrickenbach
Brunchort: Alp Urnerstaffel Bannalp
Telefon 041 628 15 75
www.urnerstaffel.com

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Bauernverband Nidwalden

Neu im Vorstand
«churz und trääf…»

                                                nahmen an dieser Sitzung teil und erklärten
                                                ihre Bereitschaft, die Iheimisch tatkräftig zu
                                                unterstützen. Somit ist die Basis gelegt, um
                                                bei der Iheimisch die Landwirtschaft mit ei-
                                                nem tollen Auftritt den Besuchern zu zeigen.
                         Gedanken zur           Zusammen mit den Korporationen, Wald/
                         Landwirtschaft         Forst, Jägern und dem Tourismus wird der
                                                Bauernverband das Natur- und Erlebniszelt
Vorstandsmitglied                               ausgestalten. Beim Erlebnisbauernhof sol-
Zu einer Zeit, als man den Schnee noch          len vor allem die Kinder auf ihre Kosten
schmeckte, wurde ich in den Vorstand des        kommen und bei der angegliederten Beef.ch
Bauernverbandes gewählt. Inzwischen er-         steht das Rindvieh als Mutterkuh im Zent-
lebten wir schon einige Hitzetage und Tro-      rum.
ckenheit. Darum ist es an der Zeit, mich für
das entgegengebrachte Vertrauen zu be-          1. August-Brunch
danken.                                         In kurzer Zeit findet wieder der schweizweit
Dass somit wieder sechs Mitglieder den          sehr beliebte 1. August-Brunch statt. Einige
Vorstand besetzen, war auch ein grosser         Bauernfamilien nehmen einen riesigen Zu-
Wunsch des bestehenden Vorstandes. Die          satzaufwand in Kauf, um die Gäste zu verkös-
Aufgaben und Arbeiten, die sehr vielseitig      tigen. Sie zeigen so die Vielseitigkeit unserer
sind, sollen so besser verteilt werden kön-     Bauernbetriebe und leisten einen unersetz-
nen. Durch die Erweiterung soll dies punktu-    lichen Beitrag für die positive Imageförde-
ell auch Entlastungen darstellen. Ich werde     rung der Landwirtschaft. Es gibt ja genü-
den Bereich BBK (Berufsbildungskommis-          gend Beispiele, wie die Landwirtschaft ins
sion) übernehmen. Somit vertrete ich den        schlechte Licht gerückt wird!
BV Nidwalden in der BBK OW/NW. Weiter           Somit wünsche ich allen Beteiligten Wetter-
werde ich bei der Umsetzung der Iheimisch       glück, viele Besucher und natürlich auch in-
beteiligt sein.                                 teressante Begegnungen und Gespräche.

Iheimisch                                       Vielen Herzlichen Dank für die Durchführung
Bereits im April trafen sich die bäuerlichen    dieses Anlasses!
Organisationen zu der ersten Sitzung Ihei-
misch. Das OK Iheimisch stellte dort sein
interessantes Konzept vor. Viele motivierte     Ruedi Odermatt
Vertreter der verschiedenen Organisationen      Vorstandsmitglied

Bauernblatt Obwalden · Nidwalden · Uri 7/2018                                                5
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Bauernverband Nidwalden

Das läuft in Bern…
Gedanken zur Frühjahrsession

                   Bundesrat übergeht                                Stadt-Land-Graben
                   Nationalratsentscheid                             Die Wogen in der Som-
                   Natürlich gibt die «Horn-                         mersession des Stände-
                   kuh-Initiative» viel zu re-                       rats gingen hoch, als die
                   den. Aber ich halte das                           Teilrevision des Jagdge-
                   Thema für völlig überbe-                          setzes debattiert wurde.
                   wertet. Vor allem im Ver-                         Der Bundesrat schlug vor,
                   gleich zur Gesamtschau                            dass der bisherige Schutz-
Nationalrat                                      Ständerat
Peter Keller       «Agrarpolitik 2022+», die     Hans Wicki          status gelockert wird – so
                   der Bundesrat im Novem-                           soll der Bestand von ge-
ber vorgelegt hat. Dort sind drei Szenarien      wissen geschützten Wildtieren dezimiert
beschrieben: «Vollständige Marktöffnung          werden dürfen, sofern diese grosse Schäden
im Agrarbereich im Rahmen eines Freihan-         anrichten, Menschen gefährden oder die Ar-
delsabkommens mit der EU», «Teilweise            tenvielfalt bedrohen. Er nahm die Anliegen
Marktöffnung im Agrarbereich im Rahmen           der ländlichen Regionen auf und möchte ins-
eines Freihandelsabkommen mit der EU»            künftig darauf verzichten, dass weiterhin je-
und «Teilweise Marktöffnung im Agrarbe-          der Abschuss eines Wolfs vorher von einem
reich im Rahmen von Freihandelsabkom-            Bundesamt beurteilt werden muss. Die De-
men mit Mercosur».                               batte wurde emotional geführt, ein Stadt-
Um die Einkommensverluste aufgrund die-          Land-Graben war unübersehbar: hier die
ser Marktöffnung zu kompensieren, schlug         Begeisterung für die Rückeroberung alter
der Bundesrat eine – teilweise befristete –      Territorien, da die Angst und der Ärger über
Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,4 Pro-          die Auswirkungen der zunehmenden Raub-
zentpunkte vor. Das kommt mir vor, als ob        tierpräsenz. Während der Bauernverband
man jemandem zuerst die Arme bricht und          und Vertreter der Bergkantone den Wolf ganz
dann hilft, die Arme einzugipsen.                von der Liste der bedrohten Tierarten strei-
Der Nationalrat wies die Gesamtschau mit         chen wollten, empfanden Umwelt- und Tier-
108 zu 74 bei 7 Enthaltungen zurück. Trotz       schutzverbände sowie die Ratslinke die Vor-
dieses klaren Votums stellte der Bundesrat       lage als «Frontalangriff» und drohten mit
in seiner Juni-Sitzung die Weichen für die       dem Referendum. Trotzdem stimmte der
Agrarpolitik 2022+. Er tat dies – entgegen       Ständerat dem Vorschlag des Bundesrats
des durch den Nationalrat beschlossenen          klar zu. Für Wolf, Schwan, Biber und Luchs
Rückweisungsauftrags – ohne neue und             dürfte es in der Schweiz ungemütlich werden,
klare Gesamtschau, ohne neuen Fahrplan           wenn sie sich nicht zu benehmen wissen. Ich
und ohne Auswertung der Zielerreichung           hoffe natürlich, dass wir in einer allfälligen
der laufenden Agrarpolitik. Die SVP hat um-      Volksabstimmung auf die Unterstützung von
gehend eine Unterredung mit dem zuständi-        betroffenen Bauern und der ländlichen Be-
gen Bundesrat Schneider-Ammann verlangt.         völkerung zählen dürfen.

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Vernetzung Nidwalden

15 Jahre Vernetzung Nidwalden
Vor fünfzehn Jahren startete die Fachkom-       zwischen Laichplatz und Winterquartier hin
mission Vernetzung des Bauernverbandes          und her wandern. Die Abwanderung (Dis-
Nidwalden die ersten 12 Vernetzungspro-         persion) bei Tieren und Pflanzen ist sicher-
jekte im Kanton Nidwalden. In enger Zu-         gestellt. So können neue Gebiete besiedelt
sammenarbeit mit der Oekologischen Bera-        und verschiedene Populationen durch-
tung Markus Baggenstos, der Fachstelle          mischt (genetische Vermischung) und so
Natur- und Landschaftsschutz Nidwalden          das langfristige überleben von Tier- und
und dem Amt für Landwirtschaft Nidwalden        Pflanzenarten gesichert werden.
betreut die Fachkommission um Präsident
Heinz Amstad inzwischen 25 Vernetzungs-         Mit der Wirkungskontrolle, die durch die
projekte, die sich über das ganze Kantons-      Fachstelle Natur- und Landschaftsschutz
gebiet erstrecken (siehe Kasten «Vernet-        durchgeführt wird, werden die Bemühun-
zung in Zahlen»).                               gen für die oben genannten Funktionen
                                                durch Erhebungen von einzelnen Tier- und
Das Ziel der Vernetzung ist einfach: Verbin-    Pflanzenarten kontrolliert. Mit dem nach-
dungswege zwischen vorhandenen natürli-         folgenden Bericht über den Himmelblauen
chen und naturnahen Lebensräumen schaf-         Bläuling starten wir eine Beitragsserie, in
fen, um die Vorkommen von heimischen            welcher wir einzelne Tier- und Pflanzenar-
Tieren und Pflanzen zu erhalten und zu för-     ten kennenlernen, welche in der Vernetzung
dern. Geeignete Lebensräume für wildle-         eine prioritäre Rolle spielen.
bende Tiere und Pflanzen wie extensiv ge-
nutzte Wiesen, Weiden, Hecken und Gehölze       Bsc. FH Umwelting.
sind in der Kulturlandschaft häufig isoliert    Heidi Mathis, Sachbearbeitung Vernetzung,
zwischen intensiv genutzten Kulturflächen       Bauernverband Nidwalden
gelegen. Diese Isolation ist für das Überle-
ben und die Verbreitung der Tiere und Pflan-     Vernetzung in Zahlen
zen problematisch. Die Vernetzung hilft hier     Die 25 Vernetzungsprojekte erstrecken
weiter. Lebensnotwendige Bedürfnisse wie         sich über einen Perimeter von ca. 3900 ha
Nahrung, Deckung, Nischen für die Fort-          Landwirtschaftsfläche, was rund 40%
pflanzung, Schlafplätze usw. werden abge-        der Kantonsfläche ausmacht. Angemel-
deckt, damit sich Tiere und Pflanzen erfolg-     det werden können extensiv genutzte
reich entwickeln können. Die saisonale           Wiesen, extensiv genutzte Weiden,
Migration von Tieren wird ermöglicht. Das        Streueflächen, Hochstamm-Feldobst-
heisst, die Wanderung von einer Lebenssta-       bäume inkl. Nussbäume und Hecken mit
tion zur anderen ist uneingeschränkt mög-        Qualität oder je nach Perimeter auch nur
lich. So können Amphibien wie die Gelb-          eine Auswahl dieser Biodiversitätsför-
bauchunke oder der Bergmolch barrierefrei        derflächen, kurz BFF. Die Flächen, wel-

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Vernetzung Nidwalden

    che bei der Vernetzung angemeldet sind,        zungsbeiträge beziehen kann, muss im
    umfassen circa 765 ha, wovon fast 80 % als     Laufe der Projektphase eine fachkompe-
    ökologisch wertvoll gelten. Dazu kommen        tente einzelbetriebliche Beratung statt-
    4300 Hochstamm-Feldobstbäume sowie             finden. In der Beratung werden wenn nö-
    149 Aren Hecken. Bislang konnten 457           tig Flächen optimiert, Auflagen bezüglich
    Bewirtschaftungsvereinbarungen mit 324         Bewirtschaftung (z.B. Altgras) erläutert,
    Landwirten/innen abgeschlossen werden.         Massnahmen zur Förderung von Ziel- und
                                                   Leitarten besprochen und auf Fragen der
                                                   Bewirtschafter eingegangen.
    Info Beratung
    Informationsabende, wie sie beim Projekt-      Die Beratungstermine werden durch die
    start stattgefunden haben, werden vor-         Berater koordiniert.
    aussichtlich keine mehr abgehalten, da die     Bei Fragen zur Vernetzung steht Ihnen
    Projekte in zweiter resp. dritter Phase im     die Geschäftsstelle unter Telefon 041 624
    gleichen Rahmen wie bisher weiterge-           48 48 oder heidi.mathis@agro-kmu.ch zur
    führt werden. Damit ein Betrieb Vernet-        Verfügung.

Der Himmelblaue Bläuling:
Ein flatterndes Stück Heimat
Artenvielfalt dank Vernetzung

Vom Baumpieper bis zum Neuntöter, von der         lenleiter. Einige davon stellen wir Ihnen in
Quelljungfer bis zum Warzenbeisser, vom           den nächsten Monaten an dieser Stelle vor. In
Brombeerzipfelfalter bis zum Thymianwid-          dieser Ausgabe: Der Himmelblaue Bläuling.
derchen: Bei mittlerweile 25 Vernetzungs-
projekten setzt sich der Bauernverband im         Er ist kaum zu übersehen und hat schon
Kanton Nidwalden für eine vielseitige Land-       Hermann Hesse zu einem Gedicht inspiriert:
schaft ein, in der die Natur Platz hat und ihre   Der Himmelblaue Bläuling (Polyommatus
unzähligen Bewohner gedeihen können. Fe-          bellargus) macht seinem Namen alle Ehre,
lix Omlin von der kantonalen Fachstelle Na-       wenn er in den Monaten Mai und Juni sowie
tur- und Landschaftsschutz, welche die Wir-       im August und September durch die hiesi-
kung dieser Vernetzungsprojekte überprüft,        gen Magerwiesen flattert. Vor allem das
spricht von einer Erfolgsgeschichte: «Bei         Männchen dieser Tagfalterart fällt mit sei-
Kartierungen und Kontrollen im Kanton ha-         nen hellblau leuchtenden Flügeloberseiten
ben wir in den letzten Jahren einige sehr         auf, während das vorwiegend braune Weib-
schöne Arten gefunden», sagt der Fachstel-        chen immerhin dezent blau schimmert.

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Vernetzung Nidwalden

Himmelblauer Bläuling (Männchen)                  Männchen und Weibchen (oben) bei der Paarung

In unserer Region sind die hübschen Schmet-       «Im Kanton Nidwalden», so Rey, «gibt es
terlinge recht häufig anzutreffen, anders als     noch gute, naturnahe und zusammenhän-
im Mittelland, wo der Himmelblaue Bläuling        gende Lebensräume für den Himmelblauen
nur noch lokal zu finden ist. «Das liegt daran,   Bläuling.» In einem warmen, langen Som-
dass im Mittelland seine Lebensräume ver-         mer können hier bis zu drei Generationen
schwinden», erklärt Landschaftsarchitekt          gedeihen. In den Monaten Mai und Juni so-
André Rey. Der Insektenspezialist überprüft       wie zwischen Mitte August und Mitte Okto-
im Auftrag des Kantons die Wirkung der            ber befinden sich die Eier an den Raupenfut-
landwirtschaftlichen Vernetzungsprojekte,         terpflanzen. «In dieser Zeit sollte zugunsten
deren Trägerschaft der Bauernverband Nid-         des Schmetterlings nicht gemäht werden»,
walden seit 2003 übernommen hat. Dass die         sagt André Rey. Stattdessen sollte ein Schnitt,
Bestände des Bläulings im Kanton Nidwal-          respektive eine Beweidung im Juli erfolgen.
den intakt sind, ist nicht zuletzt ebendiesen     Auch auf die Schnitthöhe kommt es beim
Vernetzungsprojekten und somit der Mitar-         Mähen von Wiesen oder Säumen an: Sie
beit der Landwirte zu verdanken. Der Falter       sollte nicht zu tief sein, weil sonst zu viele
ist von bestimmten Vegetationstypen und           Eier, Raupen und Puppen zerstört werden.
-strukturen und Bewirtschaftungsarten ab-         Während die Raupe auf der Wiese überwin-
hängig. Nur in extensiv genutzten Halbtro-        tert, lebt der Falter selber nur einige Wo-
ckenrasen oder extensiv genutzten Weiden          chen. Damit die ausgewachsenen Tiere auch
wächst die Hauptfutterpflanze des Bläulings,      im Hochsommer ausreichend Futter finden
der Hufeisenklee (Hippocrepis comosa), auf        und sich zurückziehen können, rät der In-
den sich der anspruchsvolle Tagfalter spezi-      sektenexperte zudem, stets einige Altgras-
alisiert hat.                                     streifen und Krautsäume mit Hufeisenklee

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Bauernblatt Obwalden Nidwalden Uri - Bauernverbände UR/NW/OW Brunch am Nationalfeiertag - nbv-obv-ubv.ch
Vernetzung Nidwalden

Die Raupenfutterpflanze Hufeisenklee

stehen zu lassen, so wie dies die Vernet-        Für den Menschen hat der Bläuling zwar we-
zungsprojekte vorsehen: «Denn wenn alles         der einen wirtschaftlichen Nutzen noch
Land auf einmal abgemäht wird und das            schadet er, doch für die Identität einer Region
Nektarangebot plötzlich verschwindet, ist        ist er bezeichnend. André Rey verbindet mit
das für den Bläuling katastrophal», sagt         ihm ein Stück «Heimatgefühl»: «Der Bläu-
Rey.                                             ling trägt zum Wiedererkennungswert und
                                                 zur Charakteristik einer Landschaft bei», so
Zu ihrem Schutz haben die Raupen des Him-        der Landschaftsarchitekt. Durch exzessive
melblauen Bläulings eine ausgeklügelte           Landwirtschaft, durch Monokultur und Ver-
Technik entwickelt: Sie leben in einer Symbi-    bauung der natürlichen Lebensräume wer-
ose mit Ameisen. Die Raupen sondern einen        de die Biodiversität vielerorts in der Schweiz
für Ameisen interessanten Zuckersirup ab.        verwässert. Dies, weil nur noch Generalis-
Als Gegenleistung für den süssen Saft hält       ten unter den Tierarten überleben, also sol-
die Ameise der Raupe Feinde wie Wanzen,          che ohne besondere Ansprüche, die sich
Käfer oder Schlupfwespen vom Hals. Sie           leicht anpassen können. Wolle man also
will schliesslich nicht, dass diese Futter-      verhindern, dass in ländlichen Gebieten bald
quelle, mit der sie ihre eigene Brut bestens     nur noch die gleichen Arten zu finden sind
ernähren kann, plötzlich versiegt. Nicht bei     wie in einem Stadtzürcher Garten, dann sei-
allen Bläulingsarten allerdings ist die artty-   en Vernetzungsprojekte enorm wichtig, sagt
pische Bindung zu Ameisen so freund-             Rey. «Wenn der Lebensraum verschwindet,
schaftlich: Im Gnappiried bei Stans etwa gibt    zieht auch der Schmetterling weiter.»
es laut Rey zwei Moorbläulingsarten, die
                                                  Hinweis
Ameisen parasitieren: Die Raupe lockt die
                                                  Weitergehende Informationen zum Schutz
Ameise mit einem Pheromon-Cocktail an
                                                  und zur Förderung von Tagfaltern finden
und lässt sich von ihr adoptieren. So gelangt
                                                  Sie auf www.biodivers.ch (Plattform Na-
sie in den Ameisenbau, wo sie sich unter an-
                                                  turförderung)
derem von der Ameisenbrut ernährt.

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Landfrauenverband Obwalden

  Tagesausflug nach Mund
Unsere Reise startet über den Brünig, Meiringen zum Grimselpass, dort machen wir einen
Kaffeehalt im Restaurant Alpenrösli. Die Reise geht dann weiter via Gletsch-Münster-Fiesch-
Brig nach Mund. In Mund ist unser Vorstandsmitglied Ariette Barmettler aufgewachsen. Im
Restaurant Safran essen wir z’Mittag, anschliessend gibt es eine Führung durchs Safrandorf.
Im Museum erfahren wir Interessantes über die Pflanze Safran. Die Heimreise führt wieder
über die Grimsel.

Datum:                    Mittwoch, 29. August 2018
Kosten:                   Mitglieder Fr. 90.–/Nichtmitglieder Fr. 100.–
Abfahrt:                  07.00 Uhr Alpnach, Kirche
                          07.05 Uhr Kägiswil, Adler
                          07.15 Uhr Sarnen, Ei
                          07.25 Uhr Kerns, Post
                          07.35 Uhr Sachseln, Post
                          07.40 Uhr Giswil, Bahnhof
                          07.45 Uhr Kaiserstuhl
                          07.50 Uhr Lungern, Kirche
Rückkehr:                 ca. 19.00 Uhr in Obwalden
Anmeldung:                bis 16. August 2018 bei
                          Sonja Durrer, Telefon 041 610 47 62, hanssonjadurrer@bluewin.ch
                          oder Petra Rohrer, Telefon 041 660 93 32, wp.rohrer@bluewin.ch

  Herbstdekorationen
Der Herbst bringt uns die Vielfalt der Farben, Formen und Früchte. Mit den vielseitigen Na-
turmaterialien stecken wir Kränzli für Türen oder auf den Tisch. Es kann auch eine eigene
Schale oder ein Körbli mitgebracht werden, welche selber gefüllt werden. Lassen Sie sich
inspirieren von Ideen, welche Rosa Müller mit Ihnen umsetzt.

Datum:                    Montag, 3. September 2018
Zeit:                     19.00 Uhr bis ca. 21.30 Uhr
Ort:                      Familie Müller, Kernmatt 1, Kägiswil
Kursleitung:              Rosa Müller-Christen
Kosten:                   Mitglieder Fr. 40.–/Nichtmitglieder Fr. 50.– (zusätzlich ca. Fr. 15.– für Ma-
                          terialkosten)
Mitbringen:               Baumschere, evtl. Schürze und eine Schale oder ein Körbli
Anmeldung:                bis 20. August 2018 bei
                          Yvonne Ettlin, Telefon 041 660 58 79, ytettlin@gmx.ch

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Landwirtschaftsämter UR/OW/NW

Beiträge im Sömmerungsgebiet 2018
Rechtsgrundlagen                                   eine massvolle und abgestufte Nutzung
Die Verordnung vom 23. Oktober 2013 über           ausgerichtet sein. Es sind nur alpeigene
die Direktzahlungen an die Landwirtschaft          Dünger einzusetzen. Stickstoffhaltige Mi-
(Direktzahlungsverordnung DZV, SR 910.13)          neraldünger, Klärschlamm und alpfremde
bildet die rechtliche Grundlage für die Bei-       flüssige Dünger dürfen nicht ausgebracht
träge im Sömmerungsgebiet. Diese kann              werden. Für die Zufuhr von alpfremden
bei den Landwirtschaftsämtern oder direkt          Düngern ist die Bewilligung der zuständi-
beim Bundesamt für Landwirtschaft (www.            gen kantonalen Fachstelle notwendig, die
blw.admin.ch) bezogen werden.                      nur in Ausnahmefällen erteilt wird. Jede
Beitragsberechtigt sind natürliche und juris-      Düngerzufuhr ist aufzeichnungspflichtig.
tische Personen sowie öffentlich-rechtliche     −− Die Weiden sind vor Verbuschung und Ver-
Körperschaften, die auf eigene Rechnung und        gandung zu schützen. Problempflanzen
Gefahr Bewirtschafter von Sömmerungs-              wie Blacken, Weisser Germer und Kreuz-
und Gemeinschaftsweidebetrieben sind.              kräuter sind zu bekämpfen; insbesondere
                                                   ist die Ausbreitung zu verhindern. Herbi-
A. Sömmerungsbeitrag                               zide dürfen zur Einzelstockbehandlung
Bewirtschaftungsanforderungen (Art. 26 bis         eingesetzt werden. Flächenbehandlungen
34 sowie Anhang 2 Ziffern 1 – 4 DZV)               dürfen nur im Rahmen eines Sanierungs-
Die Sömmerungs-, Hirten- und Gemein-               planes vorgenommen werden. Dazu ist
schaftsweidebetriebe müssen sachgerecht            eine Bewilligung der zuständigen kanto-
und umweltschonend bewirtschaftet werden.          nalen Fachstelle einzuholen.
Enthält ein allfälliger Bewirtschaftungsplan    −− Raufutterzufuhr ist nur zur Überbrückung
weitergehende Anforderungen und Vorga-             witterungsbedingter Ausnahmesituatio-
ben, so sind diese massgebend. Insbesonde-         nen erlaubt. Die Menge ist je Normalstoss
re sind folgende Anforderungen zu erfüllen:        (NST) limitiert. Für gemolkene Tiere sind
                                                   festgelegte Raufuttergaben nach Nor-
−− Die Sömmerungstiere müssen in einge-            malstoss erlaubt. Die Aufzeichnungspflicht
   zäunter Weide gehalten oder mindestens          im Futterjournal ist Bedingung.
   einmal pro Woche kontrolliert werden.        −− Kraftfutter darf Schweinen nur als Ergän-
−− Nicht beweidbare Flächen sind durch ge-         zung zu alpeigenen Milchnebenprodukten
   eignete Massnahmen vor dem Tritt und            verfüttert werden und ist aufzeichnungs-
   Verbiss der Weidetiere zu schützen.             pflichtig.
−− Naturschutzflächen müssen vorschrifts-       −− Gebäude, Anlagen und Zufahrten sind
   gemäss bewirtschaftet werden.                   ordnungsgemäss zu unterhalten.
−− Die Düngung der Weideflächen muss auf
   eine ausgewogene und artenreiche Zusam-      Die Verordnung vom 23. Oktober 2013 über
   mensetzung der Pflanzenbestände und auf      die Koordination der Kontrollen auf Landwirt-

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Landwirtschaftsämter UR/OW/NW

schaftsbetrieben (VKKL, SR 910.15) regelt         −− durch Anfordern einer Tierliste über die
die Kontrollintensität, den Kontrollumfang           Agate-Helpdesk Telefonnummer 0848 222
und die Kontrollkoordination auch für die            400.
Sömmerungsbetriebe. Wie bisher wird im
Sinne einer optimalen Koordination und Kom-       Allfällig festgestellte Fehler sind mit der
bination neben den bisherigen Kontrollorga-       TVD zu bereinigen und verhindern somit
nen auch das Veterinäramt der Urkantone           spätere, aufwendige Nachbearbeitungen.
einen Teil der Sömmerungsbeitragskontrol-
len inklusive Tierschutzkontrollen erledigen.     Wesentliche Veränderungen gegenüber dem
                                                  Vorjahr in Bezug auf die Bewirtschaftung,
Gesuchseinreichung                                betreffend Bewirtschafter/in, welche eine
Die Bewirtschafter/Bewirtschafterinnen von        Neuverfügung des Normalbesatzes bedin-
Sömmerungs- und Gemeinschaftsweidebe-             gen, sind bis 15. August 2018 dem zuständi-
trieben reichen dem zuständigen Kanton            gen Amt zu melden.
jährlich im August ein Gesuch um Sömme-
rungsbeiträge ein. Dabei sind folgende An-        Beitragsansätze
gaben zu machen:                                  Ein rechtskräftig verfügter Normalbesatz ist
                                                  die Grundlage für die Ausrichtung von Söm-
−− die Kategorie und die Anzahl der gesöm-        merungsbeiträgen (Art. 39 – 41 DZV). Die Bei-
   merten Tiere, massgebend für die Alters-       tragsansätze (Art. 47 – 49 DZV) betragen:
   Kategorien-Zuteilung der Sömmerungstie-
   re sind jeweils die Verhältnisse am 25. Juli   −− Fr. 400.– für gemolkene Kühe, Milchscha-
−− das Auffuhrdatum;                                 fe und Milchziegen mit einer traditionellen
−− das voraussichtliche Abfahrtsdatum;               Sömmerungsdauer von 56 bis 100 Tagen
−− allfällige Veränderungen bei der nutzbaren        pro RGVE;
   Weidefläche;                                   −− Fr. 400.– pro Normalstoss (NST) für die
−− die Bestätigung der Richtigkeit der Anga-         übrigen Raufutter verzehrenden Tiere
   ben durch den Gesuchsteller bzw. der Ge-          (ohne Schafe, ausgenommen Milchschafe).
   suchstellerin.
                                                  Der Ansatz pro Normalstoss Schafe (ausge-
Seit 2014 wird der Rindviehbestand und neu        nommen Milchschafe) beträgt je nach Wei-
ab 2018 auch die Equiden (Pferde und Esel)        desystem:
direkt aus der Tierverkehrsdatenbank an           −− bei ständiger Behirtung oder bei Um-
die kantonalen Amtsstellen geliefert. Mass-          triebsweide mit Herdenschutzmassnah-
gebend sind die Daten des Beitragsjahres             me: Fr. 400.–;
bis 31. Oktober.                                  −− bei Umtriebsweide: Fr. 320.– ;
Umso wichtiger ist die korrekte Meldung an        −− bei übrigen Weiden: Fr. 120.–;
die TVD. Die Richtigkeit und Vollständigkeit      Der Sömmerungsbeitrag wird ungekürzt
der Meldungen kann seitens der Bewirt-            ausgerichtet, wenn der aktuelle Tierbesatz
schafter überprüft werden:                        im Bereich zwischen 75 und 110 Prozent des
−− durch Ausdruck einer Tierliste übers In-       verfügten Normalbesatzes liegt. Bei gerin-
   ternet oder                                    gerem Besatz bemisst sich der Beitrag nach

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Landwirtschaftsämter UR/OW/NW

der effektiven Bestossung. Die Beiträge wer-    −− für den Kanton Nidwalden: Mittwoch, 19.
den um 25 Prozent gekürzt, wenn die aktuelle       September 2018 (an Gemeinde!)
Bestossung den Normalbesatz um 10 – 15
Prozent, mindestens aber um zwei Normal-        B. Zusätzliche Beitragsarten für Sömme-
stösse, übersteigt. Kein Beitrag wird ausge-    rungsbetriebe
richtet, wenn die Bestossung den Normal-        Aufgrund der neuen AP 2014-2017 gibt es für
besatz um mehr als 15 Prozent, mindestens       Sömmerungsbetriebe auch die folgenden
aber um drei Normalstösse, übersteigt.          zwei Beitragsarten:

Weitere Informationen                           −− Landschaftsqualitätsbeiträge gemäss kan-
Allen Bewirtschaftern/Bewirtschafterinnen          tonalen Projekten mit Massnahmen für
oder den für die Meldung Verantwortlichen          Sömmerungsbetriebe;
werden die nötigen, kantonsspezifischen Un-     −− Biodiversitätsbeitrag für die Erhaltung der
terlagen für die Sömmerungsbeiträge 2018           artenreichen Grün- und Streueflächen im
per Post zugestellt.                               Sömmerungsgebiet (BFF-Sömmerung).
                                                   Ab 2017 werden die BFF-Beiträge auf-
Neu ist ab 2018 in den Kantonen Nidwalden          grund der effektiven Bestossung begrenzt
und Obwalden die Erhebung der Sömmerung            (max. Fr. 300.– pro NST).
nur noch über Internerfassung möglich:
Die entsprechenden Wegleitungen mit den         Diese beiden Beitragstypen bedingen eine
notwendigen Zugangsdaten, Unterlagen und        separate Anmeldung. Das Anmeldeverfah-
Informationen für die Erhebung Sömmerung        ren und der konkrete Vollzug bei diesen Bei-
2018 sind in den jeweiligen Postversänden       tragstypen sind in den einzelnen Kantonen
enthalten.                                      unterschiedlich organisiert. Informieren Sie
                                                sich bei den zuständigen Stellen über die je-
Folgende Rücksendetermine der Gesuchs-          weilige kantonale Regelung.
unterlagen gelten:
−− für den Kanton Uri: Montag, 6. August 2018   Altdorf, Sarnen, Stans, Juli 2018
   (an Amt für Landwirtschaft)                  Amt für Landwirtschaft UR
−− für den Kanton Obwalden: Montag, 10. Sep-    Amt für Landwirtschaft und Umwelt OW
   tember 2018 (an Amt für Landwirtschaft)      Amt für Landwirtschaft NW

     Höre mehr auf dein Herz, es hat
     schon geschlagen, bevor du denken
     konntest...
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Amt für Landwirtschaft Nidwalden

Erhöhung der Beiträge für kantonale
Fördermassnahmen in Nidwalden
Die Beiträge für die graslandbasierte Milch-           zen. Die Hochstammbäume geniessen zu-
und Fleischproduktion sowie an die Ersatz-             dem sehr viel Wohlwollen in der Nidwaldner
pflanzung von Hochstammbäumen werden                   Bevölkerung. Der Bestand an Hochstamm-
erhöht.                                                bäumen hat sich in den letzten Jahren wei-
                                                       terhin reduziert. Der Befall der Bäume mit
Auf den 1. August 2018 erhöht der Regie-               Feuerbrand in diesem Jahr verursacht zu-
rungsrat den kantonalen Beitrag an die                 sätzliche Rodungen. Der Rückgang an
graslandbasierte Milch- und Fleischpro-                Hochstammbäumen soll mit einer Erhö-
duktion um Fr. 10.– auf Fr. 30.– je Hektare            hung des Beitrages an Ersatzpflanzungen
Grünland und Jahr. In Nidwalden produziert             gestoppt oder mindestens reduziert wer-
die Landwirtschaft vorwiegend Milch und                den. Unterstützt werden dabei wie bisher die
Fleisch. Diese kantonale Fördermassnah-                Ersatzpflanzungen von Steinobst-, Kern-
me entspricht der Leitidee einer nachhalti-            obst- Kastanien- und Nussbäumen. Es wer-
gen Nidwaldner Landwirtschaft und soll                 den nur feuerbrandrobuste Sorten finanziell
verstärkt gefördert und honoriert werden.              unterstützt.

Gleichzeit wird auch der Beitrag an die Er-            Die Mehrkosten, welche durch diese Bei-
satzpflanzungen von Hochstammbäumen                    tragserhöhungen entstehen, werden aus
um Fr. 100.– auf Fr. 200.– je Baum erhöht.             dem bewilligten Rahmenkredit Landwirt-
Die Hochstammbäume prägen das Land-                    schaft 2016 – 2019 finanziert. Der Rahmen-
schaftsbild und ermöglichen einen Beitrag              kredit wird dabei eingehalten.
zur Wertschöpfung im Kanton Nidwalden.
Unbestritten ist auch ihr ökologischer Nut-            Amt für Landwirtschaft Nidwalden

                                           Laufend zu verkaufen:
                     e Tiere
              gesund
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                                                  Junghennen in 5 verschiedenen Farben
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AGRO-Treuhand UR/OW/NW

Milde versus scharfe Kausalhaftung
Schüler zündet Auto des Lehrers an. Passant     pflicht schon alleine aufgrund der Tatsache,
wurde von Jugendlichen niedergeschlagen.        dass jemand einen gefährlichen Zustand
Hund beisst Kind. Oder: Frau wird von Auto      schafft. Wer einen besonders gefährlichen
angefahren. Solche Schlagzeilen liest man       Zustand schafft (z. B. Laden des Jagdge-
leider immer öfters. Schnell stellt sich dann   wehrs), soll automatisch dafür haften, wenn
die Frage, wer den Schaden bezahlen muss.       ein Dritter dadurch geschädigt wird. Des-
Hier kommen die verschiedenen Arten der         halb bezeichnet man die scharfen Kausal-
Haftpflicht zur Anwendung.                      haftungen auch als Gefährdungshaftungen.
                                                Scharfe Kausalhaftungen betreffen die Haft-
Grundsätzlich bedeutet Haftpflicht, dass eine   pflicht des Motorfahrzeughalters, Haftpflicht
Person für Schäden aufkommen muss, die          der Jäger etc.
eine andere Person wegen ihr erleidet. Der
Gesetzgeber kennt neben der vertraglichen       Sowohl bei der milden wie auch bei der
Haftung die Verschuldenshaftung sowie die       scharfen Kausalhaftung ist ein entsprechen-
Kausalhaftung. Die Verschuldenshaftung          der Versicherungsschutz angezeigt. Eine ent-
heisst so, weil der Geschädigte dem Schädi-     sprechende Haftpflichtversicherung über-
ger ein Verschulden nachweisen muss, wenn       nimmt gerechtfertigte Haftpflichtansprüche
er von ihm Ersatz des angerichteten Scha-       und wehrt ungerechtfertigte Forderungen
dens verlangt. Die Kausalhaftung ist für den    ab. Bei allfälligen Unklarheiten stehen ihnen
Haftpflichtigen schärfer als die Verschul-      die Agrisano Versicherungsberatungsstel-
denshaftung. Der Verursacher muss auch          len in ihrem Kanton gerne zur Verfügung.
dann den Schaden bezahlen, wenn ihm kei-
ne Nachlässigkeit oder Absicht nachgewie-       Markus Odermatt
sen werden kann. Dabei unterscheidet man        Bereichsleiter Versicherungen
zwischen milder und scharfer Kausalhaf-         AGRO-Treuhand Uri, Nid- und
tung. Bei den milden Kausalhaftungen über-      Obwalden GmbH
trägt das Gesetz jemandem eine besondere
Aufsichts- oder Sorgfaltspflicht. Missachtet
man diese Verpflichtungen, entsteht eine
Schadenersatzpflicht. Milde Kausalhaftun-
gen betreffen die Haftung als Arbeitgeber,
Tierhalterhaftpflicht, die Grundeigentümer-
haftpflicht, Produktehaftpflicht, Werkeigen-
tümerhaftpflicht etc.

Die scharfen Kausalhaftungen gehen noch
einen Schritt weiter. Hier besteht eine Haft-

16
Monatsrezept

Tomaten mit Erbsen-Ris otto

Zutaten                                         Zubereitung

1 Zwiebel                                       1.  Zwiebel und Knoblauch fein hacken.
1 Knoblauchzehe                                 2.  Butter erhitzen, Zwiebel und Knoblauch andämpfen.
                                                3.  Risottoreis zugeben, andünsten.
2 EL Bratbutter
                                                4.  Mit saurem Most und Zitronensaft ablöschen und voll-
250 g Risottoreis                                   ständig einkochen.
1 dl Saurer Most                                5. Vanillestängel: Mark ausschaben und beides beifügen.
1 EL Zitronensaft                               6. Bouillon nach und nach dazugiessen, so dass der Reis
                                                    immer knapp mit der Flüssigkeit bedeckt ist. Unter häu-
½ Vanillestängel
                                                    figem Rühren ca. 18 –20 Minuten unbedeckt köcheln.
8 dl Gemüsebouillon                             7. Erbsen die letzten 10 Minuten mitköcheln (tiefgekühlte
150 g Erbsen                                        Erbsen 7–8 Minuten mitköcheln).
3 EL Mascarpone                                 8. Mascarpone und Reibkäse daruntermischen.
                                                9. Mit Salz und Pfeffer würzen.
60 g Reibkäse
                                                10. Tomaten halbieren, entkernen, Rundung wegschneiden
6 grössere Tomaten                                  (damit sie stehen) und leicht salzen.
Salz, Pfeffer                                   11. Vorbereitete Tomaten auf ein mit Blechreinpapier be-
                                                    legtes Blech stellen. Risotto in den Tomaten verteilen.
                                                    Mit dem Reibkäse bestreuen.
                                                12. In der Mitte des auf 220° C vorgeheizten Ofens 15–20
                                                    Minuten überbacken.

                                                Mit Salat serviert ergibt das eine vollwertige Mahlzeit.
                                                Die gefüllten Tomaten passen auch gut zu Grilladen.
                                                (Quelle: Zeitschrift «LE MENU», Ausgabe 7/8 2012)

Bauernblatt Obwalden · Nidwalden · Uri 7/2018                                                           17
Braunviehzuchtverband Obwalden

                                                                                     viehzuchtve
                                                                               aun
Anmeldung 27. Obwaldner Zucht-                                           W
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                                                                    O
und Nutzviehauktion
31. August 2018, BWZ Giswil

An der Auktion dürfen sich Viehzüchter der     stammende Tiere werden auf dem Anmel-
Kantone Obwalden, Nidwalden, Luzern,           deformular speziell vermerkt. Anmeldefor-
Schwyz und Uri sowie der Region Oberhasli      mulare und Auktionsreglement können im
als Verkäufer beteiligen. Am Ende der Aukti-   Internet unter www.vieh-zentralschweiz.ch
on wird unter allen Käufern und Verkäufern     heruntergeladen werden.
ein Kuhkalb verlost.
                                               Anmeldeschluss: 30. Juli 2018
Züchter melden ihre verkäuflichen Tiere mit
dem Anmeldeformular zusammen mit dem           Kontakt
Abstammungsausweis bei den Mitgliedern         Walti von Wyl
der Marktkommission in den Gemeinden von       Studen 2, 6056 Kägiswil
Obwalden oder bei der Kontaktperson. Horn-     walti.vonwyl@bluewin.ch
lose, laufstallgewohnte und aus Biobetrieben   Telefon 078 821 11 49

18
Urs-Schmid-1-2:Urs-Schmid-1-2                  5.8.2014   16:29 Uhr   Seite 1

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                                                                Holzkochherd oder
                                                                Kombiherd mit
                                                                Elektro kombiniert?
                                                                Lassen Sie sich beraten
                                                                und profitieren Sie von
                                                                unserer langjährigen
                                                                Erfahrung als Tiba-
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Bauernblatt Obwalden · Nidwalden · Uri 7/2018                                                       19
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Diverse Berichte

Langer Weg zum Schlussgang
Abschluss- und Diplomfeier Bauernschule Uri

19 Absolventen erhielten am Montag, 2. Juli     Vertreter des Urner Bauernverbandes, Max
das begehrte Diplom Landwirt EFZ. Der Ge-       Müller und der Rektor der Berufsschule Uri,
samtdurchschnitt betrug 5,09.                   David Schuler. Da die Diplome am frühen
                                                Abend im Theater Uri überreicht worden
Der Schulleiter Adi Arnold verabschiedete       waren, gab es vor dem Nachtessen für die
am Montag, 2. Juli die neuen Landworte EFZ      Absolventen lediglich noch ein kleines Ge-
humorvoll und mit vielen guten Ratschlägen      schenk. Das Abendessen wurde wie immer
für die Zukunft. Zur Unterstützung des Ge-      vom Haushaltservice Uri bereitgestellt. Die
sagten sorgten ein paar Schwingerhosen,         Diplomfeier ist jedes Jahr auch eine gelun-
welche den Werdegang eines angehenden           gene Möglichkeit für Eltern und Lebenspart-
Landwirtes LFZ symbolisieren. Schwingen         ner, Kontakte zu pflegen und Gedanken aus-
bedeute Tradition und Moderne, meinte er,       zutauschen.
wie es beim Landwirt nicht anders sei. Der
                                                Robi Kuster
Sieg zähle mehr als der materielle Preis. Adi
Arnold meinte auch, dass im Beruf des Land-
wirtes wie beim Schwingen die Kombination
von Fleiss, Kraft, Ausdauer und Technik ge-
fragt seien. Dies hatte auch der Absolvent
Marco Rohrer am Innerschweizerischen er-
fahren können, er holte den Kranz. Der
Landwirt braucht wie der Schwinger viel
Trainingsfleiss und ungeliebtes Konditions-
training, um eine gelungene Kombination zu
erwerben. Im Vergleich zu den «Bösen» im        Der beste der Klasse, Beat Rohrer (5.6) mit
                                                Schulleiter Adi Arnold (rechts)
Schwingsport riet Adi Arnold den Absolven-
ten eher eine umgängliche und gesellige
Art. Das heisse aber nicht, dass man sich
nicht wehren dürfe. An der Feier berichtete
auch Toni Herger stellvertretend für die
Leitbetriebe über die Erfahrungen mit den
Lernenden. Marco Rohrer dankte der Leh-
rerschaft und Lehrer Jost Gisler zeigte eini-
ge Reminiszenzen aus der Schulzeit. Von
allen Seiten war man voll des Lobes. Der
Gesamtdurchschnitt mit 5,09 war hervorra-       Die Küchenmannschaft Haushaltservice Uri und
gend. Unter den Gästen weilten auch der         (zweite von links) Lara Zgraggen (Sekretärin)

22
Diverse Berichte

                                                 Alle Absolvent/innen haben die
                                                 Ausbildung erfolgreich mit dem
                                                 EFZ abgeschlossen:
                                                 Arnold Patrick, Spiringen
                                                 Arnold Dominik, Spiringen
                                                 Baumann Thomas, Attinghausen
                                                 Beeler Beni, Goldau
                                                 Egger Andreas, Kerns
                                                 Holdener Patrick, Steinen
                                                 Hurschler Matthias, Engelberg
                                                 Immoos Raphael, Morschach
                                                 Kempf Beat, Bürglen
                                                 Kempf Dominik, Seedorf
                                                 Mathis Paul, Engelberg
                                                 Odermatt Daniel, Obbürgen
                                                 Rohrer Beat, Bennau
                                                 Rohrer Marco, Kerns
                                                 Schindler Roland, Goldau
                                                 Suter Markus, Ried-Muotathal
                                                 Suter Stefan, Ibach
                                                 Wiget Silvan, Steinen
Adi Arnold vergleicht den Landwirt mit dem       Zimmermann Martin, Ennetbürgen
Schwingsport.

Die Abschlussklasse am 2. Juli 2018 in Seedorf

Bauernblatt Obwalden · Nidwalden · Uri 7/2018                                     23
Diverse Berichte

Feier zur Lehrabschlussprüfung
Am ersten Samstag im Juli waren 18 junge         Ein interessanter Schulrückblick
Landwirte und eine Landwirtin zusammen           Die Fachlehrer Michael Camenzind, Roland
mit ihren Eltern, Freundinnen und weiteren       Huber, Christoph Disler und Richard Brü-
Gästen im Berufs- und Weiterbildungszent-        cker machten in lockerer und auch humor-
rum (BWZ) in Giswil zur Feier ihres erfolg-      voller Art  einen Rückblick auf die drei Aus-
reichen Prüfungsabschlusses als Landwirt/        bildungsjahre. Die Orientierung auf die
in EFZ eingeladen. Auch wenn die Lehrab-         verschiedenen Fachbereiche stiess auf viel
schlusskandidaten ihre Diplome und Zeug-         Interesse. Besonders spannend war, wie die
nisse bereits bei den offiziellen Abschluss-     Lehrabschlusskandidaten die Aufgabe für
feiern der Kantone erhalten haben, ist es        eine  Vertiefungsarbeit zu einem speziellen
Tradition, dass man sich  nach dem gemein-       Thema lösten. Zum Programm der Ausbil-
samen Schulbesuch in Giswil nochmals im          dung gehörten auch wieder verschiedene
gemütlichen Rahmen trifft. Ermöglicht und        Exkursionen und Betriebsbesichtigungen.
unterstützt wird dieses Treffen jeweils von
den Bauernverbänden Ob- und Nidwalden.           Ehrungen
Als Vertreter der beiden Organisationen wa-      Die Schulabgänger mit den besten Ab-
ren Ruedi Odermatt vom Kanton Nidwalden          schlussnoten erhielten vom Schulleiter Ri-
und Simon Niederberger vom Kanton Ob-            chard Brücker einen Ehrenpreis überreicht.
walden anwesend.                                 Mit der Note 5.6 war der Urner Franc Tresch

Die Lehrabgänger der Abschlussklasse 2018 am BWZ in Giswil mit den Lehrpersonen (von links)
Christoph Disler, Roland Huber und Michael Camenzind sowie Richard Brücker (ganz rechts).

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Diverse Berichte

aus Attinghausen an der Spitze. Eine beson-       –   Kaiser Sandro, Alpnach
dere Ehrung gab es für Richard Brücker, der       –   Kathriner Lukas, Giswil
nach 36 Jahren Tätigkeit als Schulleiter in       –   Rohrer Marco, Sachseln
Pension geht (siehe separater Bericht). In        –   Rossacher Andreas, Giswil
der Eigenschaft als Präsident der bäuerli-        –   Röthlin Mathias, Melchtal
chen Ausbildungskommission überreichte            –   Vogler Jonas, Sachseln
ihm Daniel von Ah eine aus einer Eisenplatte      –   von Moos André, Sachseln
angefertigte Kuh und zwei dazu passende           –   Zumbühl Sandro, Wolfenschiessen
Hühner zur Dekoration in Brückers Haus-
garten. Den Dankesworten von Daniel von           An der Lehrabschlussfeier in der Aula
Ah schloss sich auch Ruedi Odermatt im Na-        Cher in Sarnen wurden zudem für den er-
men der beiden Bauernverbände Nidwalden           folgreichen Abschluss an der Bioschule
und Obwalden an.                                  Schwand mit Schwerpunkt Biolandbau
                                                  geehrt:
Text und Bilder: Paul Küchler                     – Müller Johanna, Stans
                                                  – von Moos Andreas, Sachseln
                                                  (beide Lehrbetrieb Kurt Sigrist-Schöpfer,
  Die erfolgreichen Absolventen                   Stalden)
  Abschluss Landwirt/in EFZ
  – Tresch Franc, Attinghausen (5.6)
  – Vogler Markus, Sachseln (5.5)
  – Furrer Dominik, Erstfeld (5.3)
  – Odermatt Simon, Alpnachstad (5.3)
  – Achermann Dario, Seelisberg
  – Arnold Alina, Wolfenschiessen
  – Burch Thomas, Stalden
  – Durrer Renato, St. Niklausen OW
  – Gisler Adrian, Ennetbürgen
  – Gut Marcel, Wiesenberg                       Die vier Klassenbesten (v.l.n.r.): Markus Vog-
  – Kaiser Christian, Stans                      ler, Dominik Furrer, Franc Tresch und Simon
                                                 Odermatt (Noten siehe Kasten)

    ERFOLG hat drei Buchstaben...TUN!!
                                                                      (Johann Wolfgang von Goethe)

Bauernblatt Obwalden · Nidwalden · Uri 7/2018                                                        25
Diverse Berichte

Richard Brücker geht in Pension
Bei der Lehrabschlussfeier der Absolventen     dungszentrum (BWZ) integriert, nachdem
der bäuerlichen Berufsprüfung mit dem          sie vorher dem Land- und Forstwirtschafts-
Fachausweis EFZ  im Berufs- und Weiterbil-     departement  zugeteilt war. Brücker war je-
dungszentrum (BWZ) in Giswil, am ersten        doch als Prorektor weiterhin Leiter der
Samstag im Juli, wurde   der langjährige       Schule. Eine wesentliche Veränderung in
Schulleiter Richard Brücker zur Pensionie-     der Ausbildung  der Landwirte EFZ gab es ab
rung verabschiedet. In der Funktion als Prä-   2008/2009 mit der Einführung der neuen
sident der für die Landwirtschaft zuständi-    Lehrpläne für die Lehrzeit von drei Jahren.
gen Bildungskomission der beiden Kantone       Wenig später, nämlich  2009/2010 wurde der
Ob- und Nidwalden dankte ihm Daniel von        erste Kurs für Agrarpraktiker EBA   (Eidg.
Ah für den grossen Einsatz im Dienste der      Berufs-Attest) geführt und zwar in Giswil
bäuerlichen Ausbildung und er würdigte  die    gemeinsam für die Kantone Obwalden, Nid-
grosse Tätigkeit von Brücker  zum Wohle der    walden, Uri, Zug und Luzern.  Neben seiner
Landwirtschaft.                                Tätigkeit in Giswil übernahm Brücker ab
                                               2005  auch die Leitung und den Unterricht in
36 Jahre mit vielen Veränderungen              den Wirtschaftsfächern an der Vollzeit-Be-
Richard Brücker trat die Stelle als Direktor   rufsmatura in Sarnen
der Landwirtschaftlichen Schule in Giswil
am 1. September 1982 an. Sein Vorgänger,       Text und Bild: Paul Küchler
Pater Bernhard Zürcher, hatte die Schule
seit ihrer Eröffnung im Jahre 1957, damals
noch im Bruderklausenhof in Wilen, gelei-
tet. Kaum hatte Brücker seine Tätigkeit in
Giswil  aufgenommen, musste er sich schon
bald mit dem Ausbau des Schulprogram-
mes und mit baulichen Veränderungen be-
fassen. Auf Grund der steten Zunahme der
Schülerzahlen wurde die Schule ab 1984 mit
zwei Kursen geführt, womit jedes Jahr mit
einem neuen Kurs gestartet wurde. Ab die-
sem Jahre war jeweils auch der Sommer-
kurs für die Ausbildung der Bäuerinnen im
Ausbildungsprogramm der Schule. Zuvor
wurde eine neue Werkhalle gebaut, um das
Raumangebot vergrössern zu können. Im          Zur Pensionierung bekam Richard Brücker
Jahre 1990 folgte der Neubau des Stalles       (links) von Daniel von Ah, dem Präsidenten der
und gleichzeitig wurde eine Betriebsleiter-    bäuerlichen Bildungskommission, eine Kuh
                                               und zwei Hühner, aus einer Eisenplatte herge-
wohnung erstellt. Auf den 1. Juli 1999 wurde   stellt, zur Dekoration für seinen Hausgarten
die Schule in das Berufs- und Weiterbil-       überreicht.

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Diverse Berichte

Stellenmeldepflicht gilt auch für die
Landwirtschaft – Was muss beachtet werden?
Im Februar 2014 nahmen Stimmvolk und             Es wurde eine Mitteilungspflicht beschlos-
Stände die Masseneinwanderungsinitiative         sen. In Art. 53c Abs. 2 AVV wird konkreti-
an. Eine Massnahme um diese umzusetzen,          siert, was diese Mitteilungspflicht umfasst.
ist die bessere Ausnutzung des vorhandenen       Die Rückmeldungen der Arbeitgebenden
Inlandpotentials an Arbeitskräften. Dazu         sind für die öffentlichen Arbeitsvermittlun-
führte der Bund auf den 1. Juli 2018 die soge-   gen, insbesondere zur Verbesserung der
nannte Stellenmeldepflicht ein. Diese gibt       Vermittlungsleistungen, erforderlich.
vor, dass in Berufsarten mit einer festgeleg-    Das RAV gleicht die Ausschreibung mit den
ten Mindestarbeitslosenquote alle offenen        bei ihnen gemeldeten Personen ab und macht
Stellen der öffentlichen Arbeitsvermittlung      innerhalb von drei Arbeitstagen Vorschläge
(RAV) gemeldet werden müssen. In einer           für Kandidatinnen und Kandidaten, sofern
ersten Zeit gilt ein Schwellenwert von 8 Pro-    vorhanden. Beim RAV gemeldete Personen
zent, ab Anfang 2020 liegt dieser dann bei 5     dürfen sich auch direkt bewerben. Der Be-
Prozent. Die Landwirtschaft ist davon eben-      triebsleiter muss alle prüfen und eine Rück-
falls betroffen, da die Berufsart «landwirt-     meldung geben. Erst fünf Arbeitstage nach
schaftlicher Gehilfe» unter die Stellenmel-      der Meldebetätigung darf er die gemeldete
depflicht fällt.                                 Stelle öffentlich ausschreiben oder ander-
                                                 weitig besetzen.
Dies bedeutet konkret:                           Ausgenommen von der Stellenmeldepflicht
−− Meldepflichtige Stellen dürfen nicht an-      sind Arbeitseinsätze, die maximal 14 Tage
   derweitig publiziert, sondern müssen zu-      dauern. Ebenso, wenn Stellen mit internen
   erst dem RAV gemeldet werden;                 Personen besetzt werden, die seit mindes-
−− Die Publikationssperrfrist von fünf Tagen     tens sechs Monaten bereits im Betrieb an-
   nach Aufschaltung der Stelle auf Job-Room     gestellt sind. Dies gilt auch für Lernende, die
   (www.arbeit.swiss);                           im Anschluss an eine Lehre angestellt wer-
−− Die Pflicht der Arbeitgeber, die von Ihnen    den. Die Anstellung von Ehepartnern oder
   als geeignet erachteten Stellensuchen-        engen Verwandten (gerade Linie) ist von die-
   den zu einem Bewerbungsgespräch ein-          ser Pflicht ebenfalls befreit.
   zuladen.
                                                 Bei Fragen kontaktieren Sie am Besten das
Zu beachten ist, dass die Arbeitgebenden         Arbeitsamt Ihres Wohnkantons. Bitte beach-
ohne weitere Vorgaben bestimmen, welche          ten Sie weitere detaillierte Informationen zur
Kandidatinnen oder Kandidaten Sie aus wel-       Stellenmeldepflicht auf der Webseite von
chen Gründen als geeignet einstufen. Die für     Agrimpuls (Merkblatt, Weisungen, häufig ge-
die Arbeitgeber geeigneten Personen müs-         stellte Fragen) unter nachstehendem Link:
sen zu einem Bewerbungsgespräch oder ei-         www.agrimpuls.ch/de/angebot/arbeitsrecht-
ner Eignungsabklärung eingeladen werden.         auslaenderregelung/stellenmeldepflicht/

Bauernblatt Obwalden · Nidwalden · Uri 7/2018                                                27
Diverse Berichte

Schlachtviehmarkt
Anmeldung und Versteigerung der Tiere von OW und NW in Sarnen.

Anmeldeschluss:                                 gungsgebühr von Fr. 25.– wird den Tieren mit
Freitag, 03. August 2018                        den Kategorien MA, RV und VK direkt in Ab-
Freitag, 31. August 2018                        zug gebracht.

Marktdatum:                                     Nidwalden: Der Transport für die Tiere aus
Montag, 13. August 2018                         Nidwalden wird organisiert. Die Tiere wer-
Mittwoch, 12. September 2018                    den auf dem Schlachtviehmarkt in Sarnen
                                                aufgeführt und versteigert. Bei Fragen im
Die Tiere sind bei der AGRO-Treuhand            Zusammenhang mit dem Transport im Kan-
schriftlich unter der Adresse Beckenrieder-     ton Nidwalden bitte direkt an Hans Barmett-
strasse 34, Postfach 44, 6374 Buochs, telefo-   ler, Telefon 041 620 51 85. Die Versicherung
nisch unter der Nr. 041 622 00 65 (Telefon-     der Tiere beim Transport vom Hof bis zur
beantworter) oder auf der neuen Homepage        Versteigerung bleibt Sache des Tierbesitzers.
der Bauernverbände www.nbv-obv-ubv.ch
anzumelden. Bei der Anmeldung ist die
Identitätsnummer (zwölf­stellige TVD-Num-        Info gilt nur für Obwalden
mer) des Tieres anzugeben. Ausserdem ist         Ab Juli 2018 wird der Unkostenbeitrag für
zu erwähnen, wenn es sich um Schlachtvieh        Auffuhr und Versicherung auf Fr. 25.– er-
mit Label IP-SUISSE oder BIO handelt. Die        höht. Diese Anpassung muss infolge Er-
Anmeldefrist ist unbedingt einzuhalten. Die      höhung der Versicherungsprämie und der
Stückzahl der angemeldeten Tiere wird im         Marktnebenkosten (Programmanpassun-
Proviande-Programm veröffentlicht. Diese         gen) gemacht werden.
Tiere werden am überwachten Schlachtvieh-
markt eingeschätzt und versteigert. Über-
nahme mindestens zum Einschätzungspreis
bleibt garantiert. Zu beachten: Bei Tieren,     Überwachte Schlachtviehmärkte 2018
die von der Proviande eingeschätzt, jedoch      in Sarnen, Obwalden
nicht versteigert werden, ist eine Gebühr       Montag     13. August
von Fr. 10.– an die durchführende Organisati-   Mittwoch 12. September
on zu entrichten. Betriebe, die noch nicht      Montag     08. Oktober
QM-Schweizer-Fleisch-zertifiziert sind, soll-   Montag     05. November
ten sich unbedingt anmelden. Die Entsor-        Montag     03. Dezember

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Diverse Berichte

Schlachtschafmärkte Uri im Herbst 2018
Annahmedatum / -zeit / -ort
Anmeldefrist / -stelle
Donnerstag, 16. August 2018, 8.00 Uhr, Unterschächen
bis 3. August 2018 an Martin Gisler, Tellenmätteli 8, Bürglen, Telefon 041 879 17 13
Montag, 27. August 2018, 8.00 Uhr, Andermatt
bis 17. August 2018 an Markus Bonetti, Sonnenweg 9, Andermatt, Telefon 041 887 02 42
Mittwoch, 5. September 2018, 8.00 Uhr, Realp
bis 24. August 2018 an Reto Nager, Bahnhofstrasse 17, Andermatt, Telefon 041 887 16 02
Dienstag, 11. September 2018, 8.00 Uhr, Bristen
bis 1. September 2018 an Erich Tresch, Bahnhofstrasse 11, Andermatt, Telefon 079 226 77 77
Donnerstag, 13. September 2018, 8.00 Uhr, Meien
bis 1. September 2018 an Alois Baumann, Fürlaui, Meien, Telefon 041 885 10 31
Mittwoch, 19. September 2018, 8.00 Uhr, Bürglen
bis 7. September 2018 an Josef Gisler, Wasserschaftsweg 9, Erstfeld, Telefon 041 880 22 57
Montag, 24. September 2018, 8.00 Uhr, Erstfeld
bis 14. September 2018 an Franz Püntener, Rüti 59, Erstfeld, Telefon 041 880 27 59
Montag, 24. September 2018, 11.00 Uhr, Wassen
bis 14. September 2018 an Anton Gamma, Hinterneisselen 4, Wassen, Telefon 041 885 19 58
Mittwoch, 26. September 2018, 8.00 Uhr, Unterschächen
bis 14. September 2018 an Martin Gisler, Tellenmätteli 8, Bürglen, Telefon 041 879 17 13
Montag, 1. Oktober 2018, 8.00 Uhr, Isenthal
bis 21. September 2018 an Werner Herger, Wissig, Isenthal, Telefon 041 878 12 27
Dienstag, 2. Oktober 2018, 8.00 Uhr, Realp
bis 21. September 2018 an Reto Nager, Bahnhofstrasse 17, Andermatt, Telefon 041 887 16 02
Dienstag, 16. Oktober 2018, 8.00 Uhr, Unterschächen
bis 5. Oktober 2018 an Martin Gisler, Tellenmätteli 8, Bürglen, Telefon 041 879 17 13
Dienstag, 20. November 2018, 8.00 Uhr, Bürglen
bis 9. November 2018 an Josef Gisler, Wasserschaftsweg 9, Erstfeld, Telefon 079 544 49 34,
041 880 22 57

Bauernblatt Obwalden · Nidwalden · Uri 7/2018                                              29
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