Bebaungsplan Freyastraße (vormals 11) - Kai Rotermund (Anwohner B-Plan Freyastraße) - Die Gröbenhüter

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Bebaungsplan Freyastraße (vormals 11) - Kai Rotermund (Anwohner B-Plan Freyastraße) - Die Gröbenhüter
Bebaungsplan Freyastraße              (vormals 11)

Kai Rotermund
(Anwohner B-Plan Freyastraße)
auf Einladung von:
Die Gröbenhüter
Historischer Verein Gröbenzell e.V.

Gröbenzell, 26. Februar 2019
Bebaungsplan Freyastraße (vormals 11) - Kai Rotermund (Anwohner B-Plan Freyastraße) - Die Gröbenhüter
Verfahrensstand

Der Bebauungsplan „Freyastraße“ (vormals Nr. 11) –
grünes Wohnen im Gröbenzeller Norden

 Der Bebauungsplan „Freyastraße“ (vormals Nr. 11) umfasst folgendes Gebiet:
 Von-Koch-Straße – Bahnlinie München-Augsburg – Dianastraße – Loferweg mit nördlich angrenzenden Grundstücken
26.2.2019 – Alle Angaben ohne rechtliche Gewähr                                                                 2
Bebaungsplan Freyastraße (vormals 11) - Kai Rotermund (Anwohner B-Plan Freyastraße) - Die Gröbenhüter
Verfahrensstand

Der Bebauungsplan „Freyastraße“ (vormals Nr. 11) wird
derzeit überarbeitet – Einwände sind bis 8.3.2019 möglich
 Historie & Ausblick                                                                                                 Kernkritikpunkte

 ▪ B-Plan 11 aus 1976 wurde in „Freyastraße“ umbenannt1                                                                11. Umwandlung von einem Reinen Wohngebiet
                                                                                                                           in ein Allgemeines Wohngebiet
 ▪ Ziel der Gemeinde: Neuaufstellung
 ▪ 1. Vorentwurf im GR in 06/2017 zugestimmt
 ▪ Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit 08-09/2017                                                               22. Zulässigkeit eines Terrassengeschosses
                                                                                                                           als drittes Vollgeschoss
 ▪ Überarbeiteter Planentwurf im GR 12/2018 zugestimmt
       → Nicht alle Einwendungen aus 2017 wurden
         im neuen BPL-Entwurf berücksichtigt
 ▪ Beteiligung der Öffentlichkeit 21.1.-8.3.2019
       → Trotz „Prototyp-Wirkung“ des B-Plans Freyastraße
         keine breite Diskussion in der Öffentlichkeit

         Frist für Einwände und Stellungnahmen                                                                           Inhalte des BPL Freyastraße sollen für
         läuft nur noch bis 8.3.2019 !                                                                                   alle Wohngebiete in Gröbenzell gelten!
1) GR-Sitzung vom 22.6.2017; inkl. Rückgängigmachung der zwischenzeitlich geplanten „Dreiteilung“ des Plangebietes
26.2.2019 – Alle Angaben ohne rechtliche Gewähr                                                                                                                     3
Bebaungsplan Freyastraße (vormals 11) - Kai Rotermund (Anwohner B-Plan Freyastraße) - Die Gröbenhüter
Verfahrensstand

Bebauungsplan „Freyastraße“ soll Musterbeispiel für
Überarbeitung aller Gröbenzeller Bebauungspläne werden

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                                                    Quelle: Münchner Merkur/ Fürstenfeldbrucker Tagblatt vom 29.5.2017

          […]

                                                            Inhalte des BPL Freyastraße sollen für
                                                            alle Wohngebiete in Gröbenzell gelten!
        Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 12.6.2017
26.2.2019 – Alle Angaben ohne rechtliche Gewähr                                                                                4
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1   Reines vs. Allgemeines Wohngebiet

    Reines Wohngebiet (WR)                                 –   Allgemeines Wohngebiet (WA)
     § 3 BauNVO „Reine Wohngebiete“                              § 4 BauNVO „Allgemeine Wohngebiete“

     1. Reine Wohngebiete dienen dem Wohnen.                     1. Allgemeine Wohngebiete dienen vorwiegend
                                                                    dem Wohnen.
     2. Zulässig sind
        1. Wohngebäude,                                          2. Zulässig sind
        2. Anlagen zur Kinderbetreuung, die den                     1. Wohngebäude,
        Bedürfnissen der Bewohner des Gebiets dienen.               2. die der Versorgung des Gebiets dienenden
                                                                       Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie
     3. Ausnahmsweise können zugelassen werden
                                                                       nicht störende Handwerksbetriebe,
        1. Läden und nicht störende Handwerksbetriebe,
                                                                    3. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale,
           die zur Deckung des täglichen Bedarfs für
                                                                       gesundheitliche und sportliche Zwecke.
           die Bewohner des Gebiets dienen, sowie
           kleine Betriebe des Beherbergungsgewerbes,            3. Ausnahmsweise können zugelassen werden
        2. sonstige Anlagen für soziale Zwecke sowie den            1. Betriebe des Beherbergungsgewerbes,
           Bedürfnissen der Bewohner des Gebiets                    2. sonstige nicht störende Gewerbebetriebe,
           dienende Anlagen für kirchliche, kulturelle,             3. Anlagen für Verwaltungen,
           gesundheitliche und sportliche Zwecke.                   4. Gartenbaubetriebe,
                                                                    5. Tankstellen.
     4. Zu den nach Absatz 2 sowie den §§ 2, 4 bis 7
        zulässigen Wohngebäuden gehören auch solche,
        die ganz oder teilweise der Betreuung und Pflege             zzgl. einer geringeren Schutzbedürftigkeit
        ihrer Bewohner dienen.                                       bspw. gegenüber Lärmimmission
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1   Reines vs. Allgemeines Wohngebiet

    Durch Ausweisung Allgemeiner Wohngebiete kann sich
    der Siedlungscharakter Gröbenzells maßgeblich verändern
     Generell zulässig sind die der Versorgung des Gebiets dienenden …
                                          Schank- und                nicht störende      Soziale
     Läden                                Speisewirtschaften         Handwerksbetriebe   Einrichtungen     Ausnahmsweise zulässig:

     ▪ Lebensmittel-                      ▪ Restaurants              ▪ Schneiderei       ▪ Kirchen         ▪ Betriebe des
       geschäfte                                                                                             Beherbergungsgewerbes
                                          ▪ Imbissstuben             ▪ Friseur           ▪ Kulturzentrum
     ▪ Drogerien                                                                                           ▪ Sonstige nicht störende
                                          ▪ Konditoreien, Cafés      ▪ Schuhmacherei     ▪ Soziale
     ▪ Bäckerei                                                                                              Gewerbebetriebe
                                          ▪ Kneipen, Bierlokale,                           Einrichtungen
     ▪ Metzgerei                                                                                           ▪ Anlagen für Verwaltungen
                                            Weinstuben                                   ▪ Sportstätten
     ▪ Milchladen                         ▪ Eisdielen, Milchstuben                                         ▪ Gartenbaubetriebe
                                                                                         ▪ Gesundheits-
                                          ▪ Trinkhallen                                    einrichtungen   ▪ Tankstellen

                ✓                                     ✓                    ✓                   ✓                     (✓ )
             Zzgl. An- und Abfahrtsverkehr von Beschäftigten, Kunden und Lieferanten                          Eventuell Zugeständ-
             sowie allgemeiner Lärmimissionen (bspw. durch Sportstätten)                                      nisse der Gemeinde
    Siehe § 4 BauNVO
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1   Reines vs. Allgemeines Wohngebiet

    Beispiel für die Auswirkungen eines WA:
    Arbeiterwohnheime können erlaubt werden
     Parkplatzsituation Hubertusstr. 16, Gröbenzell

             Nutzung als Arbeiterwohnheim trotz Bescheid zur Nutzungsuntersagung zum 1.1.2019 wieder aufgenommen !

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1   Reines vs. Allgemeines Wohngebiet

    Durch die Änderung von WR in WA besteht das Risiko,
    dass Mobilfunkanlagen ins Wohngebiet kommen
     Ausgangslage                                                      Risiken

     ▪ Mobilfunk wird durch Änderung vom Reinen                        ▪ Mobilfunkbetreiber klagen erfolgreich gegen
       in ein allgemeines Wohngebiet grds. möglich                       das Verbot und begründen das mit dem
                                                                         Versorgungsauftrag der Gemeinde
     ▪ Eine Festsetzung im BPL-Entwurf verbietet
       Mobilfunkanlagen auf „Baugrundstücken“ (A2b)                    ▪ Mobilfunkanlagen werden auf heute als Verkehrs-
                                                                         flächen ausgewiesenen Bereichen errichtet, z.B.:
     ▪ Verkehrsflächen sind nicht ausgenommen
     ▪ Eine „Negativplanung“ ist nicht zulässig, wenn die
       Gemeinde damit ihren Versorgungsauftrag verletzt
     ▪ Der 5G-Netzausbau bis 2020 erfordert Funkmasten
       alle 1.000 m1

                                                                          Grünfläche        Wendehämmer        Dianastraße
                                                                          Wildmoosstraße/   Jägerstraße        (entlang
             Unklare Regelungen bzgl. Verhinderung                        Auenstraße        (westl. & östl.)   Gröbenbach)
             von Mobilfunkanlagen im aktuellen Entwurf
    Quelle: Bitkom-Präsident Achim Berg, bspw. In N-TV vom 6.12.2018
    26.2.2019 – Alle Angaben ohne rechtliche Gewähr                                                                         8
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1            Reines vs. Allgemeines Wohngebiet

             Die Begründung der Gemeinde für die Umwandlung in
             ein allgemeines Wohngebiet ist wenig stichhaltig
              Bewertung der Begründung Umwandlung WR in WA1

                                                  „Aufgrund veränderter struktureller Rahmenbedingungen (d.h. schalltechnisches Gutachten) und
Begründung

                                                            der planerischen Ziele, wird ein allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt:

                Anzahl und Dichte der im Planungsgebiet                                     Überschreitungen der Orientierungswerte                                      Erschließungsfunktion durch zentrale Lage
                         gemeldeten Betriebe                                                 bereits für ein allgemeines Wohngebiet                                       des Plangebietes im Zuge von sukzessiven
                                                                                                   nach DIN 18005-1 Beiblatt 1                                                Erweiterungen und Entwicklungen“

              ▪ Freiberufler, ähnlich tätige Gewerbe-                                       ▪ Der Lärm kommt maßgeblich von                                               ▪ Erschließungsfunktion haben maßgeb-
                treibende und Telearbeit immer zulässig                                       Bahnstrecke, Freya- und Wildmoostraße2                                        lich Freya- und Wildmoostraße – für
                                                                                                                                                                            diese gilt der separate B-Plan Nr. 1
Bewertung

              ▪ Nicht störende, das Gebiet versorgende                                      ▪ Gem. DIN lassen sich bei bestehenden
                Handwerksbetriebe können im WR                                                Verkehrswegen die Orientierungswerte                                        ▪ Gebiet durch ein WA- und M-Gebiet vom
                zugelassen werden                                                             oft nicht einhalten3                                                          Kerngebiet getrennt und durch Bahnlinie
                                                                                                                                                                            sowie Gemeinbedarfsflächen gekapselt
              ▪ Von 16 als unzulässig erachteten                                            ▪ Orientierungswerte sind nicht verpflichtend
                Gewerbeanmeldungen stört keines                                                                                                                           ▪ Künftige Erweiterungen kaum möglich,
                die Anwohner4 – es stört eher das                                           ▪ Selbst für WA wären Werte überschritten2                                      da Gebiet nahezu voll bebaut
                nicht angemeldete Arbeiterwohnheim

                                                                                                                                                                                 
Fazit

                                 nicht nachvollziehbar !                                                           nicht nachvollziehbar !                                                     nicht nachvollziehbar !
             1) Quelle: Beschlussvorlage 2014-2020/1060/1 (GR-Sitzung vom 20.12.2018)     2) Quelle: Schallschutzgutachten vom 4.9.2018 3) Quelle: Beiblatt 1 zu DIN 18005-1
             26.2.2019 – Alle Angaben ohne rechtliche Gewähr      4) Soweit die Nachbarn Verstöße gegen nachbarschützende Normen über längeren Zeitraum hingenommen haben, sind diese Ansprüche möglicherweise verwirkt   9
Bebaungsplan Freyastraße (vormals 11) - Kai Rotermund (Anwohner B-Plan Freyastraße) - Die Gröbenhüter
1   Reines vs. Allgemeines Wohngebiet

    Die bisherigen Gewerbetreibenden im Plangebiet stören
    die Anwohner nicht und sollten wie bisher toleriert werden
     Gewerbe im B-Plangebiet „Feyastraße“1
                                                                                                          Tätigkeit
                                                                                                     5    Entwicklung Produktion u. Vertrieb v. elektronischen Systemen
                                                                                                     7    Handelsvertretung für Sportprodukte n. Dr. Müller-Wohlfahrt
                                                                                                     10   Fliesenverlegebetrieb
                                                                                                     13   Dienstleistungen sowie Beratung im Bereich der EDV Handel mit Software
                                                                                                          und Hardware sowie Software- und Hardware- und Datenbankentwicklung
                                                                                                     14   Handelsvertreter technische Fette und Öle                                                      Verwaltung
                                                                                                     17   Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz Lebensberatung
                                                                                                     20   Baumpflege
                                                                                                                                                                                                            sieht
                                                                                                     21   Kosmetik Farbtherapeutische Behandlung und Verkauf                                              16 von 48
                                                                                                     23   Internethandel mit KFZ-Teilen (Neuwaren)                                                        Gewerbe-
                                                                                                     28   Kunst mit der Motorsäge und dessen Vertrieb übers Internet
                                                                                                     30   Gartengestaltung
                                                                                                                                                                                                        anmeldungen
                                                                                                     32   Garten- und Landschaftspflege Hausmeisterservice                                                 kritisch
                                                                                                     34   Vertretung für Partylite und Accessoires
                                                                                                     36   Handel mit Computer, EDV Hard- und Software, Hausmeistertätigkeit,
                                                                                                          Fotograf, Fliesen- Parkett- und Bodenleger, Art Director, Foto-Medien-Web-
                                                                                                          Designer, Fahrrad Handel und Reparatur, Mountainbike Guiding
                                                                                                     39 Holz- und Bautenschutz Bodenleger
                                                                                                     45 Güterkraftverkehr über 35 t

                                                                                                             Bewertung der Gemeinde zu hinterfragen – Störungen2
                                                                                                             gehen von diesen 16 Gewerbetreibenden nicht aus !
    1) Quelle: Gemeinde Gröbenzell, Unterlage zu TOP Ö 9 – Verschiedenes GR-Sitzung vom 21.2.2019   2) Lärmemissionen oder störender Ziel- und Quellverkehr von Kunden, Bediensteten oder Lieferanten
    26.2.2019 – Alle Angaben ohne rechtliche Gewähr                                                                                                                                                              10
1   Reines vs. Allgemeines Wohngebiet

    Das Allgemeine Wohngebiet reduziert den Anwohnerschutz
     Fazit

     1. Das Adjektiv „vorwiegend“ beim Zweck des Gebietes dürfte bei Rechtsstreitigkeiten wegen illegaler Nutzung von
        Grundstücken oder Gebäuden erhebliche negative Auswirkungen haben („wäre ja gemäß §§ … prinzipiell zulässig“)

     2. Lärmschutzmaßnahmen für die Anwohner könnten niedriger ausfallen, da um 5 dB(A) höhere Orientierungswerte
        für WA gelten

     3. Was im WR ausnahmsweise zulässig ist (Läden, nicht störende Handwerksbetriebe, Anlagen für kirchliche,
        kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke), kann im WA gar nicht mehr abgelehnt werden !
        Zusätzlich können auch Schank- und Speisewirtschaften im WA gar nicht mehr abgelehnt werden !

     4. Falls Idee der Verwaltung, die Ausnahmen nach § 4 Abs. 3 BauNVO zu streichen, nicht umgesetzt wird, wären auch:
        1. Betriebe des Beherbergungsgewerbes, 2. sonstige nicht störende Gewerbebetriebe,
        3. Anlagen für Verwaltungen, 4. Gartenbaubetriebe, 5. Tankstellen ausnahmsweise zulässig.

            In diesem Fall könnte sich ein Bauwerber auch gegen ein Einverständnis der Gemeinde Gröbenzell durchsetzen,
            falls das LRA FFB das gemeindliche Einverständnis ersetzen würde (letztendlich entscheidet das LRA FFB und
            nicht die Gemeinde) !

             Fazit: Ein „Allgemeines Wohngebiet“ ist selbst ohne Abs. 3 eine erhebliche Verschlechterung des
                    Schutzstatus der bisherigen Anwohner gegen Lärm, Verkehr, Sicherheit u.ä. und ist daher abzulehnen
    26.2.2019 – Alle Angaben ohne rechtliche Gewähr                                                                       11
2   Terrassengeschoss

    Auswirkungen des Terrassengeschosses als drittes
    Vollgeschoss

    26.2.2019 – Alle Angaben ohne rechtliche Gewähr    12
2   Terrassengeschoss

    Drei Geschosse in der Stadt Olching

    26.2.2019 – Alle Angaben ohne rechtliche Gewähr   13
2     Terrassengeschoss

      Herr Dr. Runge argumentiert bisher, das Terrassengeschoss
      habe eine geringere Kubatur als ein Dachgeschoss

    Original Dr. Runge1                     Zeichnung Dr. Runge adaptiert               Zeichnung Dr. Runge adaptiert   Mit Spitzdach und Umwehrung   Mit Flachdach und Umwehrung
      Quelle: Veranstaltung „Planen und Bauen“ der Gröbenzeller Grünen vom 10.11.2017
      26.2.2019 – Alle Angaben ohne rechtliche Gewähr                                                                                                                     14
2   Terrassengeschoss

    Durch gemauerte Balkongeländer und ggf. überstehende
    Dächer wirkt ein Terrassengeschoss wie ein echtes VG
                                                        Gemauerte
                                                      Absturzsicherung
                                                        mind. 90 cm.

    26.2.2019 – Alle Angaben ohne rechtliche Gewähr                      15
2   Terrassengeschoss

    Wie Terrassengeschosse aussehen und vor allem wirken,
    lässt sich in Olching gut nachvollziehen

     Dach ragt über                                                        Kein Flachdach,
     Grundfläche                                                           sondern mit
     des TG hinaus                                                         zusätzlicher
                                                                           Firsthöhe

     Gemauerte
     Absturzsiche-                                                         Sonnenrollos
     rung                                                                  für nicht
                                                                           überdachten
                                                                           Terrassenteil

                                                      Mitterweg, Olching

    26.2.2019 – Alle Angaben ohne rechtliche Gewähr                                          16
2   Terrassengeschoss

    Nach aktuellem Entwurf kann künftig im Abstand von
    nur 7,80m ein Haus von mehr als 11m Höhe errichtet werden

    26.2.2019 – Alle Angaben ohne rechtliche Gewähr         17
2   Terrassengeschoss

    Nach aktuellem Entwurf kann künftig im Abstand von
    nur 7,80m ein Haus von mehr als 11m Höhe errichtet werden
                                                                       7.80

                                                                                                  1.20                                   1.20

                                                                              mind. 0.90

                                                                                                                                                 9.60
                                                                                           6.90
                                                                               4.80                                                                     4.80
                                                                         (50% v. 9.60 )

        Typisches Gröbenzeller Siedlungshaus                                           Künftig zulässige Bebauung gem. Entwurf BPL Freyastraße                 Typisches Gröbenzeller Siedlungshaus
        mit herausgezogenem Keller                                                     mit Terrassengeschoss als 3. Vollgeschoss                               ohne herausgezogenen Keller
        (wegen Moor/ Hochwasser)
                                                                                       Begehbare Terrasse mit 0,9m Umwehrung/ Absturzsicherung                 E+D
        E+D                                                                            (gem. Art 36 BayBO i.V.m. Musterbauordnung)
                                                                                                                                                               Wandhöhe = 3,70 m
        Wandhöhe = 4,70 m (gem. aktuellem BPL 11 und                                   II + TG
        auch gem. Entwurf BPL Freyastraße)
                                                                                       Wandhöhe = 9,60 m

                                                                                       Gesamthöhe im Beispiel 11m → höher wäre auch zulässig1

    1) Aktueller Entwurf erlaubt 4,30 m Firsthöhe über Wandhöhe, jedoch max. 35° Dachneigung
    26.2.2019 – Alle Angaben ohne rechtliche Gewähr                                                                                                                                                   18
2   Terrassengeschoss

    Grillparties finden demnächst über unseren Köpfen statt …

                                                                                 Olching

     Gröbenzell

                                                                                           Lochhausen

                                                      ganzjährig Grillsaison !
    26.2.2019 – Alle Angaben ohne rechtliche Gewähr                                                     19
2   Terrassengeschoss

    und nicht bei allem will man seinen Nachbarn zuschauen …

                                                      Olching

    26.2.2019 – Alle Angaben ohne rechtliche Gewähr             20
2   Terrassengeschoss

    Aber vielleicht wird ja auch Ordnung gehalten

                                                      Mannesmann-Siedlung, Olching

    26.2.2019 – Alle Angaben ohne rechtliche Gewähr                                  21
2   Terrassengeschoss

    Lassen Sie es uns so machen wie in Rosenheim !
                                                        Die Rosenheimer Gartenstadt bleibt erhalten – und das
                                                        hat sie etwa 50 Bürgern zu verdanken, die sich intensiv
                                                        für die Wahrung des von parkähnlichen Grundstücken
                                                        geprägten Areals in der Stadtmitte eingesetzt haben.

                                                        […]
                                                        Die in einem ersten Bebauungsplanentwurf vorgeschlage-
                                                        nen drei Vollgeschosse seien zu viel für das Gebiet, das
                                                        Bauvolumen mit 9,50 Metern Wand- und 12,50 Metern
                                                        Firsthöhe zu hoch, warnten Anlieger in gut besuchten
                                                        Versammlungen. „Der Siedlungscharakter würde zerstört“,
                                                        waren sich viele Bürger einig. Sie sorgten sich auch um
                                                        den Gartenstadtcharakter. Bauträger könnten aus den
                                                        großen Grundstücken mit alten Grünzonen und Baum-
                                                        bestand maximalen Nutzen ziehen, so die Befürchtung.

                                                        Das Stadtplanungsamt ging auf die Wünsche ein – und
                                                        nahm die Festlegungen zur Anzahl der Geschosse und
                                                        Höhen aus dem Bebauungsplan heraus.

                                                        Der Stadtrat ging den vorgeschlagenen Weg einstimmig mit.
                                                        Für die Bürgerbeteiligung und das daraus resultierende
                                                        Ergebnis gab es von den Fraktionen in öffentlicher Sitzung
                                                        viel Lob.
    Quelle: Oberbayerisches Volksblatt vom 27.11.2017

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Verfahrensstand

Nehmen Sie Ihre Rechte wahr und äußern Sie sich –
Stellungnahmen und Einwände sind bis 8.3.2019 möglich
 Weiteres Vorgehen

 ▪ Schreiben Sie Ihre Stellungnahme an die Gemeindeverwaltung oder geben Sie sie dort zu Protokoll

      − Planunterlagen liegen aus im Bauamt (1.OG, Danziger Str. 23) oder im Internet unter:
        https://www.groebenzell.de/planen-bauen/ortsentwicklung/beteiligungsverfahren/freyastrasse.html

      − Auskünfte im Bauamt unter 08142/505 -238 oder 505 -279

 ▪ Prüfen Sie, welche Auswirkungen der BPL-Entwurf für Sie, Ihr Grundstück und Ihre Planungen hat

 ▪ Prüfen Sie, ob Ihre Einwände aus der frühzeitigen Beteiligung umgesetzt wurden und wiederholen Sie diese ggf.

 ▪ Die Gemeinde plant, die Anwohner und Bürger nicht nochmals separat zu informieren

 ▪ Die Frist endet am Freitag 8.3.2019

                                       Lassen Sie uns gemeinsam den Gartenstadtcharakter Gröbenzells erhalten und
                                          Nachteile für heutige Eigentümer, Anwohner und Einwohner vermeiden !

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