BEBAUUNGSPLAN NR. 047 "TIERPARK FREIBERG" - Begründung - sachsen.de
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BEBAUUNGSPLAN NR. 047 „TIERPARK FREIBERG“ Begründung (Vorentwurf Juni 2021) Verfahren: Stadtverwaltung Freiberg Dezernat Stadtentwicklung und Bauwesen Stadtentwicklungsamt Heubnerstr. 15 09599 Freiberg Planungsbüro: BBF Baubüro Freiberg GmbH Waisenhausstr. 9 09599 Freiberg
Bebauungsplan Nr. 047 „Tierpark Freiberg“ Vorentwurf Begründung und Grünordnungsplan Stand Juni 2021 Inhaltsverzeichnis Begründung ................................................................................................................ 3 1. Anlass und Ziel der Planung ............................................................................ 3 1.1 Planungserfordernis ......................................................................................... 3 1.2 Zielstellung ....................................................................................................... 3 1.2.1 Allgemein .......................................................................................................... 3 1.2.2 Objektbezogene Zielstellung ............................................................................. 3 1.3 Verfahrensablauf .............................................................................................. 4 1.4 Geltungsbereich ............................................................................................... 4 1.5 Kartengrundlagen ............................................................................................ 4 1.6 Vorgaben übergeordneter Planungen .............................................................. 5 1.6.1 Landesentwicklungsplan ................................................................................... 5 1.6.2 Regionalplan Chemnitz- Erzgebirge ................................................................. 5 1.6.3 Flächennutzungsplan der Stadt Freiberg .......................................................... 6 1.7 Schutzgebiete und -objekte.............................................................................. 7 1.7.1 Denkmalschutz .................................................................................................. 7 1.7.2 Archäologie ....................................................................................................... 7 1.7.3 Naturschutz und Landschaftspflege .................................................................. 8 1.8 Vorhabensbeschreibung ....................................................................................... 9 1.8.1 Geschichte des Tierparks Freiberg ................................................................... 9 1.8.2 Zustandsbeschreibung ...................................................................................... 9 1.8.3 Städtischer Kontext ......................................................................................... 10 1.9 Festsetzungen des Bebauungsplanes – Begründung ........................................ 13 1.9.1 Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) ...................................... 13 1.9.2 Grünflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB) .......................................................... 14 1.9.3 Maß der baulichen Nutzung und Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB) .. 15 1.9.4 Verkehrsflächen .............................................................................................. 20 1.9.5 Ver- und Entsorgung ....................................................................................... 20 1.9.6 Schutz vor schädlichen Umwelteinflüssen (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) ........... 21 1.9.7 Wasserflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 16 BauGB) ..................................................... 22 1.9.8 Flächen und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (§9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) ............................... 22 1.9.9 Erhaltung und Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (§9 Abs. 1 Nr. 25 a) und b) BauGB) ....................................... 24 Seite 1 von 50 BBF Baubüro Freiberg GmbH
Bebauungsplan Nr. 047 „Tierpark Freiberg“ Vorentwurf Begründung und Grünordnungsplan Stand Juni 2021 1.9.10 Gehölzliste ...................................................................................................... 25 1.9.11 Bauordnungsrechtliche Festsetzungen ........................................................... 25 1.9.12 Wasserwirtschaftliche Belange (§ 1a Abs. 5 und § 9 Abs. 1 Nr. 14 BauGB) .. 26 1.9.13 Bodenschutz .................................................................................................. 27 1.9.14 Hinweise .......................................................................................................... 29 2. Grünordnungsplan / Umweltbericht ................................................................ 30 2.1 Ausgangssituation Biotope............................................................................. 31 2.2 Ausgangssituation Artenschutz ...................................................................... 31 2.3 Ausgangsbewertung Naturschutz/ Biotoptypen ............................................. 33 2.4 Boden............................................................................................................. 37 2.5 Wasser ........................................................................................................... 38 2.6 Klima .............................................................................................................. 39 2.7 Landschaftsbild ............................................................................................. 39 2.8 Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung ................................................................... 40 2.9 Ausgleichsmaßnahmen - Beschreibung......................................................... 44 3. Quellen und Datengrundlagen ....................................................................... 47 4. Verzeichnisse, Abkürzungen .......................................................................... 48 4.1 Abbildungsverzeichnis ................................................................................... 48 4.2 Tabellenverzeichnis ....................................................................................... 48 4.3 Abkürzungen .................................................................................................. 49 5. Rechtsgrundlagen .......................................................................................... 50 Anlagenverzeichnis: Anlage 1: Baumbestandsplan – Liste Anlage 2: Baumbestandsplan M.: 1:500 Anlage 3: Schalltechnische Stellungnahme Büro SLG Prüf- und Zertifizierungs GmbH vom 31.08.2020 Seite 2 von 50 BBF Baubüro Freiberg GmbH
Bebauungsplan Nr. 047 „Tierpark Freiberg“ Vorentwurf Begründung und Grünordnungsplan Stand Juni 2021 Begründung 1. Anlass und Ziel der Planung 1.1 Planungserfordernis Ziel der Bauleitplanung in Form des vorgelegten Bebauungsplanes ist die Sicherung des Bestandes und der funktional-räumlichen Entwicklung des Tierparks Freiberg. Der Tierpark befindet sich aktuell im Bereich des nach § 35 BauGB reglementierten Außenbereich. Baurecht ist auf diesen Flächen nur nach Maßgabe der in § 35 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 BauGB zu erzielen. Um künftige Erweiterungen, Erneuerungen oder Ergänzungen auf dem Gelände des Tierparks zu ermöglichen, wird das Gelände insgesamt durch den vorliegenden Bebauungsplan planungsrechtlich neu geregelt. Der Tierpark ist im städtischen Kontext des Freiflächensystems ein wichtiger Bestandteil für die Freizeit- und Erholungsnutzung. Als regional bedeutsame Bildungseinrichtung für Natur- und Tierkunde sowie als regionale tiergestützte Demenz- und Alzheimertherapie-Einrichtung ist er ebenso Standortfaktor wie für die innerstädtische Naherholung mit seinen umgebenden Freiflächen. /1/ 1.2 Zielstellung Hinsichtlich der landschaftspflegerischen Entwicklung /5/ verfolgt die Stadt Freiberg Ziele, die dem Erhalt bzw. der Rückgewinnung der landschaftlichen Qualitäten dieses innerstädtischen Naturraums dienen. Hierzu gehört die gezielte Entwicklung im Zusammenhang mit dem Erhalt und der Aufwertung der innerstädtischen und ortsübergreifenden Grünzüge, der Erhalt und die Entwicklung wertvoller Gehölz- und Baumbestände auf dem Tierpark-Areal, die Wiederherstellung des parkartigen Charakters im Bereich Rosengarten und Anbindung an die umliegenden Straßen und Wege mit ihren örtlichen Beziehungen. Außerdem sollen Spielflächen im Randbereich Goethestraße erhalten und weiterentwickelt werden. Die Sanierung der Teichanlage „Pferdeschwemme“ im Kontext mit dem Tierpark dient der Aufwertung als ökologisch funktionierendes Gewässer im Grünzug Albertpark-Fürstenwald. 1.2.1 Allgemein Für die Entwicklung des Tierparks in den kommenden Jahren ist die bauplanungsrechtliche Sicherheit zum Erhalt des Bestandes, zur planmäßigen Entwicklung und Erweiterung am Standort, zur Ermöglichung der Erfüllung der tierschutzrechtlichen Anforderungen sowie zur Entwicklung günstiger betrieblicher Abläufe zu schaffen. Naturschutzfachliche Aspekte für den Geltungsbereich als Teil des Grünflächenverbundes der Stadt sind zu betrachten und zu bewerten. Für unvermeidbare erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigungen der Schutzgüter und ihrer Funktionen werden im Rahmen des Planvorhabens Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen benannt und quantifiziert. Die Erstellung eines Umweltberichts gemäß § 2a BauGB ist erforderlich. 1.2.2 Objektbezogene Zielstellung Zur Absicherung und schrittweisen Verbesserung der Haltungsbedingungen sollen die Ställe einschließlich ihrer artbedingten Nebenanlagen und Erschließungsflächen entsprechend der jeweils aktuellen tierschutzrechtlichen Bedingungen erneuert, erweitert, versetzt oder umgebaut werden dürfen, ohne dabei auf bauplanungsrechtliche Hindernisse zu treffen. Seite 3 von 50 BBF Baubüro Freiberg GmbH
Bebauungsplan Nr. 047 „Tierpark Freiberg“ Vorentwurf Begründung und Grünordnungsplan Stand Juni 2021 Dem Tierpark wurde 2005 eine Betriebserlaubnis als Zoologischer Garten erteilt (Az.: 25.364.66.150.02.2005) /16/. Der Schwerpunkt liegt auf der Präsentation der mitteleuropäischen Nutz- und Wildtiere, ergänzt um Ziergeflügel, Kleintiere und Ziervögel. Für den parkartigen Abschnitt im Südosten/ Osten des Plangebietes (Park „Rosengarten“) liegen Zielvorstellungen im Rahmen des Förderprogrammes „Soziale Stadt“, Gebietskulisse Bahnhofvorstadt Freiberg, vor. Diese zielen auf die Aufwertung und Integration der Flächen in das städtische Freiraumsystem mit Sanierung der Parkanlagen inkl. Wiederherstellung bzw. Neuordnung von Wegen, Treppenanlagen, Bepflanzungen und dgl. ab. /13/ Auch der Bereich des Teiches „Pferdeschwemme“ wird im Rahmen des Förderprogrammes für eine Aufwertung bzw. Neuordnung vorgesehen. Ziel ist die Wiederherstellung der Funktion als biologisch aktives Gewässer und Schaffung von Aufenthaltsbereichen (Freizeit- + Erholungsnutzung). 1.3 Verfahrensablauf In der öffentlichen Sitzung des Stadtrates der Stadt Freiberg am 08.10.2020 wurde der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes mit der Nummer 047 für den Tierpark Freiberg gefasst. Der Beschluss wurde im Amtsblatt vom 30.10.2020, Seite 4, veröffentlicht. Die Aufstellung wurde außerdem öffentlich bekanntgemacht. Dies erfolgte ebenfalls im Amtsblatt vom 30.10.2020, Seite 6. Das Verfahren wird als Nomalverfahren bzw. im zweistufigen Verfahren durchgeführt. 1.4 Geltungsbereich Das ca. 3,5 ha große Gelände befindet sich südwestlich der Altstadt Freibergs. Das Gelände des Tierparks einschließlich der Parkanlage „Rosengarten“ wird von der Goethestr., der Chemnitzer Str., der Johann-Sebastian-Bach-Str. und der Lessingstr. mit ihren jeweiligen, locker bebauten Wohn- und Mischbauflächen (vorrangig Mehrfamilienhäuser und Villen) umfasst. Der Geltungsbereich /1/ umfasst die Flächen der Flurstücke 2252 (teilweise), 2253 und 2254 der Gemarkung Freiberg. Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt: - im Norden durch die Flurstücke 2255/2, 255/1, 2255/c, 2255/b, 2255/a, 2256, 2257, 2258, 2259, 2260 und 2261 (Wohnbebauung an der Johann-Sebastian-Bach- Straße), - im Osten durch das Flurstück 2267/1 (Lessingstraße), - im Süden durch die Flurstücke 2236/1 (Chemnitzer Str.- B173), 5525 (Teilfläche – öffentlicher Parkplatz), 2251, 2250, 2249/b, 2249, 2249/a, 2248, 2247/b, 2247/c, 2247/d und 2247 (Wohnbebauung an der Chemnitzer Straße), - im Westen durch die Flurstücke 2247/a (Goethestr. 19) und 2246/1 (Goethestraße). 1.5 Kartengrundlagen Die Planzeichnung des Bebauungsplanes Nr. 047 „Tierpark Freiberg“ erfolgt auf der Grundlage der Liegenschaftskarte aus dem Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS). Detailliert ergänzt wird die Planzeichnung durch die Vermessung des Ingenieurbüros Ge eN I vom Februar 2020. /4/ Seite 4 von 50 BBF Baubüro Freiberg GmbH
Bebauungsplan Nr. 047 „Tierpark Freiberg“ Vorentwurf Begründung und Grünordnungsplan Stand Juni 2021 1.6 Vorgaben übergeordneter Planungen Nach § 1 (4) BauGB unterliegen Bauleitpläne einer Anpassung an die Ziele der Raumordnung. Aus den Vorgaben der übergeordneten Planungen ist die kommunale Planung zu entwickeln bzw. hierauf abzustimmen. 1.6.1 Landesentwicklungsplan /3/ Die Stadt Freiberg ist Mittelzentrum im verdichteten Bereich des ländlichen Raumes. Zu diesem Bereich gehören die Städte und Gemeinden Brand-Erbisdorf, Freiberg, Halsbrücke und Großschirma. Mittelzentren sind als regionale Wirtschafts-, Bildungs-, Kultur- und Versorgungszentren, insbesondere zur Stabilisierung des ländlichen Raumes zu sichern und zu stärken. Regional bedeutsam ist die Verbindungs- und Entwicklungsachse Chemnitz- Dresden, durch die die Stadt Freiberg an die weiteren überregional bedeutsamen Achsen in Sachsen einschließlich der Metropolregion Mittelsachsen sowie die angrenzenden Bundesländer, Tschechien und Polen angebunden ist. Das Plangebiet gehört zum Umfeld historisch wertvoller städtebaulicher Strukturen (Kernbereich Altstadt Freiberg) mit überregionaler Bedeutung (G 2.3.3.4), die in Hinblick auf die touristische Nutzung mit Schwerpunkt Städte- und Kulturtourismus sowie Tourismus (G 2.3.3.1) im ländlichen Raum entwickelt werden sollen. Im Zusammenhang mit diesem Entwicklungsziel kann der Tierpark Freiberg als Ergänzung der (städte-) touristischen Strukturen betrachtet werden. Demzufolge widerspricht das Vorhaben nicht den Grundsätzen für die Siedlungsentwicklung, der unter Punkt G 2.2.2.4 besagt, dass u.a. die Neuinanspruchnahme von Freiflächen vermindert werden soll. Der Ausgleich hat den Grundsätzen des Punktes G 4.1.4.2 zu folgen, der besagt, dass innerhalb des Siedlungsgefüges siedlungsklimatische Strukturen und Räume mit ausgleichender Wirkung bei sommerlicher Hitze zu schaffen sind. 1.6.2 Regionalplan Chemnitz- Erzgebirge Die Stadt Freiberg liegt in der Planungsregion Chemnitz. Der Regionalplan Region Chemnitz wird derzeit erarbeitet und besitzt noch keine Rechtskraft. Aus diesem Grund besitzt der Vorläufer, der Regionalplan Chemnitz- Erzgebirge weiterhin Rechtskraft. /6/ Allgemeine Angaben zum Gebiet Im Mittelbereich Freiberg (Gemeinden des Altkreises Freiberg) soll eine, aus dieser günstigen Lage zwischen Chemnitz und Dresden abgeleitete, eigenständige raumstrukturelle Entwicklung in den Bereichen Wirtschaft und Innovation in Verbindung mit der TU Bergakademie angestrebt werden, die auf das Osterzgebirge ausstrahlt (G 2.1.5). Die Stadt Freiberg ist ein landesweiter Schwerpunkt des Städtetourismus /6/. Die Einbeziehung der vorhandenen und zu entwickelnden Tourismuspotentiale wird im gleichen Sinne für zweckmäßig erachtet. Die Stadt Freiberg ist Teil des UNESCO-Welterbes „Montanregion Erzgebirge“. Verbunden mit der Aufnahme in das UNESCO-Weltkulturerbe ist u.a. der Ausbau der Tourismuspotentiale anzugehen. Als Teil des städtischen Grünflächensystems ist der Tierpark Freiberg ebenfalls Teil der stadttouristischen Infrastruktur (G 3.1.8). Die Sicherung des Bestandes und die Schaffung von Entwicklungsperspektiven durch den Bebauungsplan entsprechen den genannten regionalplanerischen Zielvorstellungen. Seite 5 von 50 BBF Baubüro Freiberg GmbH
Bebauungsplan Nr. 047 „Tierpark Freiberg“ Vorentwurf Begründung und Grünordnungsplan Stand Juni 2021 Landschaftspflege und Landschaftsentwicklung Anknüpfend an das ausgewiesene ökologische Verbundsystem soll der Fließgewässer- und Auenverbund im Rahmen einer sinnvollen städtebaulichen Ordnung auch im besiedelten Bereich fortgeführt werden (Z 3.1.6). Mit den Instrumenten der Bauleit- und Landschaftsplanung (…) soll das ökologische Verbundsystem unter Beachtung biotop- und artenspezifischer Erfordernisse örtlich ausgeformt, ergänzt und durch konkrete Maßnahmen untersetzt werden (Z 3.1.9). Die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Tierpark sichert den aktuellen Bestand und gibt durch die bauplanungsrechtlichen und grünordnerischen Festsetzungen eine ökologisch abgewogene Entwicklungsrichtung vor, die das ökologische Verbundsystem erhält und stärkt (G 3.3.4). 1.6.3 Flächennutzungsplan der Stadt Freiberg Der Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Freiberg vom Juli 1998 liegt in der 1. Änderung vom März 1999 vor und ist seit November 2000 wirksam /15/. Die 2. Änderung, Stand Vorentwurf Mai 2019, ist in Bearbeitung. /5/ Abb.1: Auszug aus dem wirksamen Flächennutzungsplan Stadt Freiberg, Stand März 1999 Das Plangebiet ist als Grünfläche mit integrierter Wasserfläche festgesetzt. Die Wasserfläche „Pferdeschwemme“ unterliegt dem Denkmalschutz im Rahmen der Bau- und Kulturdenkmalerfassung wegen ihrer geschichtlichen Bedeutung im öffentlichen Interesse. Im aktuellen Denkmalkataster des Freistaates Sachsen ist das Gewässer nicht mehr enthalten /6/. Das Plangebiet ist im rechtswirksamen FNP sowie auch in der unbestätigten 2. Änderung des FNP, Stand Mai 2019 /15/, als ökologisch relevanter Freiraum und Grünzug unter dem Thema „Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“ gewidmet. Eine verbindliche Bauleitplanung wurde für das Plangebiet noch nicht aufgestellt. Seite 6 von 50 BBF Baubüro Freiberg GmbH
Bebauungsplan Nr. 047 „Tierpark Freiberg“ Vorentwurf Begründung und Grünordnungsplan Stand Juni 2021 Durch die Sanierung des historischen Stadtkernes soll Freiberg als landesweit bedeutsamer Schwerpunkt des Städtetourismus ausgebaut werden, wobei die Anziehungskraft auch aus ihrer Bergbau- und Kulturlandschaft resultiert. Die touristische Infrastruktur soll erhalten und ausgebaut werden, z.B. durch den Ausbau von Reit- und Wandertourismus. 1.7 Schutzgebiete und -objekte 1.7.1 Denkmalschutz Im Plangebiet sind der ehemalige Friedhof des Hospitals in Verbindung mit dem Hospitalgut denkmalgeschützt. /8/ Der ehemalige Friedhof des Hospitals befand sich an der Südostecke des Plangebietes. Die Mauer mit Grufthaus an der Kreuzung Lessingstr./ Chemnitzer Str. ist Bestandteil dieses Friedhofs und Teil des Denkmalkomplexes Nr. 09200767 „Hospital St. Johannis, Neues Pründnerhaus, Hospitalgut (ehem.)“. Abb. 2: Übersichtskarte der Denkmale im Bereich des südöstlichen Umfeldes des Plangebietes Im Plangebiet befindet sich ein Gedenkstein, Nr. 09200904 „Gedenkstein für Johann August Steghardt“, datiert nach 1900./8/ Der Gedenkstein ist aktuell vor Ort nicht auffindbar. Geplante Veränderungen an, in oder in der Umgebung von Denkmalen nach § 2 SächsDSchG sind frühzeitig mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde abzustimmen. Diese Maßnahmen sind nach § 12 Abs. 1 und 2 SächsDSchG genehmigungspflichtig. 1.7.2 Archäologie Freiberg verfügt wegen seiner Größe und Bedeutung im Mittelalter über einen reichen und wertvollen Bestand an archäologischen Denkmalen, die sich unter und über der Erde befinden. Die Altstadt sowie große Bereiche der Vorstädte bilden wichtige archäologische Relevanzzonen, in denen fast jeder Eingriff in den Boden die Zerstörung von archäologischen Kulturdenkmalen bedeutet. Zu den Grabungsschutzgebieten gehört das Areal um das ehemalige St. Johannis- Hospital an der Chemnitzer Str.. /6/ Seite 7 von 50 BBF Baubüro Freiberg GmbH
Bebauungsplan Nr. 047 „Tierpark Freiberg“ Vorentwurf Begründung und Grünordnungsplan Stand Juni 2021 Archäologische Funde sind gemäß § 20 SächsDSchG anzeigepflichtig. 1.7.3 Naturschutz und Landschaftspflege Europäische Schutzgebiete (Natura 2000) Das Plangebiet liegt außerhalb der festgesetzten NATURA 2000-Gebiete (FFH-/ SPA-Gebiete). Relevante Gebiete sind der Stadtwald Freiberg (Freiberger Bergwerksteiche, EU-Nr. 5045-301) in ca. 2 km Entfernung und das Muldental (Oberes Freiberger Muldental, EU-Nr. 4945-301) in ca. 3 km Entfernung. Schutzgebiete/ -objekte nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Das Plangebiet liegt nicht in einem Landschaftsschutzgebiet (LSG) oder Naturschutzgebiet (NSG). /10/ Das nächstgelegene Schutzgebiete ist: LSG „Oberes Striegis- und Kirchbachtal“ (Objekt-ID 1.590), Entfernung ~ 4 km, Bereich Gemeinde Oberschöna. Naturschutzgebiete (NSG) befinden sich nicht in einem Umkreis von 8 km um das Plangebiet. Flächennaturdenkmale nach § 28 BNatSchG Flächennaturdenkmale (FND) sind im Umfeld des Plangebietes vorhanden: FND „Naturnahe Waldzelle Abt. 11 Hospitalwald“ (Objekt-ID 14.605), Entfernung ~ 1,2 km, östlich Plangebiet /10/ Besonders geschützte Biotope sind i.S. des § 30 BNatSchG bzw. § 21 SächsNatSchG Nach § 30 BNatSchG und § 21 SächsNatSchG stehen die gelisteten Biotope auch ohne Rechtsverordnung und ohne Eintragung in Verzeichnisse unter besonderem Schutz. /11/ Für das Plangebiet sind dies beispielsweise: - natürliche und naturnahe Bereiche fließender oder stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden natürlichen oder naturnahen Vegetation sowie ihre natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmte Bereiche, - Sümpfe, Röhrichte, Großseggenrieder, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Quellbereiche, - Höhlenreiche Einzelbäume Gebiete mit besonderer Bedeutung für den Vogelschutz: - nächster relevanter Brutvogel-Hotspot in der Altstadt Freiberg für Dohle und Schleiereule, Gebiete mit besonderer Bedeutung für den Fledermausschutz: - Plangebiet liegt im Bereich der Fledermaus-Leitlinie zwischen den Altstadt- und Stadtrandgebieten, - Nachweise Fledermäuse im Bereich Pi-Haus für Fransenfledermaus und Wasserfledermaus, - Fledermausquartiere im Bereich nördlich Johann-Sebastian-Bach-Str./ Johannisbad und Wohngebiet nördlich Plangebiet, - Wochenstuben im Bereich südl. der Chemnitzer Str., Goethestr. und Gericht/ Lessingstr. Nord (Zwergfledermaus). /10/ Seite 8 von 50 BBF Baubüro Freiberg GmbH
Bebauungsplan Nr. 047 „Tierpark Freiberg“ Vorentwurf Begründung und Grünordnungsplan Stand Juni 2021 1.8 Vorhabensbeschreibung 1.8.1 Geschichte des Tierparks Freiberg Der Tierpark Freiberg wurde 1961 als Pionierpark eröffnet und erstreckt sich über eine Gesamtfläche von ca. 3,0 ha. /11/ Im Rahmen des Nationalen Aufbauwerkes der DDR um 1958 wurde im Johannispark mit dem Aufbau eines Kultur- und Pionierparks begonnen, der auch Tiere beherbergen sollte. In den 1980er Jahren beherbergte der Tierpark ca. 200 Tiere in 40 Arten. Zum Tierparkareal gehören ökologisch wertvolle Naßwiesenflächen, eine historische Teichanlage („Pferdeschwemme“) sowie der Rosengarten, eine Parkanlage im Südosten auf dem Gelände des ehemaligen Johannisfriedhofs mit Resten denkmalgeschützter Anlagen. 2003 erfolgte der Umbau der Entenanlage. Die Hauptwege wurden 2010/11 saniert, ebenso das Funktional- und Sozialgebäude mit Einbau einer öffentlichen Toilette. 2015 wurde der Förderverein Freiberger Tierpark e.V. mit dem Ziel gegründet, den Tierpark weiter familienfreundlich und behutsam auszubauen und auf Eintrittsgebühren auch künftig zu verzichten. Der Spielplatz wurde 2018 im Rosengarten eröffnet. Neue Gehege und Volieren wurden errichtet. Seit 2019 ist der Rosengarten flächenmäßiger Bestandteil des Tierparks und durch eine Einzäunung integriert. Der Teilbereich Rosengarten ist auch während der Schließzeiten des Tierparks geöffnet (Tor Lessingstr.) und nutzbar. Die Besucherzahlen pro Jahr liegen bei ca. 25.000, Stand 2018. Im Tierpark finden sich aktuell ca. 160 Tiere in 12 verschiedenen Gattungen, darunter Damwild, Mufflons, Schweine in unterschiedlichen Gattungen, Schildkröten, Waschbären und exotische Vögel, außerdem eine Reihe heimischer Nutztiere. Der Tierpark ist außerdem Aufnahmestelle für exotische Fundtiere aus dem Raum Mittelsachsen. In den Sommermonaten werden geeignete Tiere zur tiergestützten Therapie bei Alzheimer- und Demenzpatienten eingesetzt. Die Finanzierung erfolgt durch die Stadt Freiberg sowie über Spenden. 1.8.2 Zustandsbeschreibung Der Tierpark besitzt den Status eines Zoologischen Gartens /16/. Er beherbergt eine große Zahl überwiegend freilebender Tiere in umzäunten Gehegen. Die Einzelgehege sind jeweils artspezifisch mit Stallgebäude(n) ausgestattet. Für einzelne Tierarten sind außerdem kleinere befestigte Flächen um die Stallanlagen herum angelegt. In den Gehegen gibt es außerdem Futter- und Wasserstellen mit kleineren baulichen Anlagen. Zur artgerechten Haltung sowie zur Erfüllung der stetig angepassten Artenschutz-Auflagen ist es notwendig, die Tiergehege regelmäßig zu ergänzen, zu verändern oder zu erneuern. Auch macht sich gelegentlich ein Wechsel des Tierart- Besatzes auf den jeweiligen Flächen erforderlich, um die Gehege- Grundflächen (Rasen, Bodenfläche) nicht nachhaltig oder dauerhaft zu zerstören, die Benachbarungen zu optimieren und das „Verwurmen“ (Kot-Parasiten u.a. bei Schafen und Ziegen) von Weideflächen zu verringern. Dies betrifft außerdem die Integration neuer Tierarten in das Bestandsgefüge oder auch die Herausnahme einzelner Tierarten sowie beispielsweise die Veränderung der jeweiligen Tierartenanzahl/ Individuenanzahl usw.. Die jeweiligen artspezifischen und tierschutzrechtlichen Anforderungen an die Gehege im Tierpark werden grundsätzlich durch § 42 BNatSchG geregelt und vom Säugetiergutachten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 7. Mai 2014 bezüglich der tiergerechten Haltung definiert. Seite 9 von 50 BBF Baubüro Freiberg GmbH
Bebauungsplan Nr. 047 „Tierpark Freiberg“ Vorentwurf Begründung und Grünordnungsplan Stand Juni 2021 Für das geplante Tiergehege werden darin die Mindestanforderungen für Kamele und deren Unterarten definiert. Dementsprechend erfolgte die Vordimensionierung des ausgewiesenen Geheges. Betriebserlaubnisse für den Tierpark als zoologischer Garten sind auf der Grundlage des § 42 BNatSchG zu beantragen. Erlaubnisse werden durch die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises erteilt. 1.8.3 Städtischer Kontext Der Tierpark befindet sich im westlichen Randbereich des Altstadtringes, in fußläufiger Entfernung von den städtetouristischen Kernzielen und des Johannisbades und inmitten von stark durchgrünten Wohngebieten. Sowohl für die Stadt Freiberg als auch die Region ist der Tierpark mit seiner Tierartenauswahl innerhalb der parkartigen Grünfläche ein wichtiges Ziel für die Freizeit- und Erholungsnutzung. Abb. 3: Eingangsbereich des Tierparks Abb. 4: Eselgehege im südlichen, zentralen Teil des Tierparks, westlich des Sozialgebäudes Seite 10 von 50 BBF Baubüro Freiberg GmbH
Bebauungsplan Nr. 047 „Tierpark Freiberg“ Vorentwurf Begründung und Grünordnungsplan Stand Juni 2021 Abb. 5: Blick auf das Exotenhaus Im Tierpark sind Skulpturen des Bildhauers Gottfried Kohl ausgestellt, u.a. Tier- und figürliche Skulpturen. Abb. 6: Skulptur „Esel“ Abb.: 7: Blick zum Teich „Pferdeschwemme“ aus südlicher Richtung Seite 11 von 50 BBF Baubüro Freiberg GmbH
Bebauungsplan Nr. 047 „Tierpark Freiberg“ Vorentwurf Begründung und Grünordnungsplan Stand Juni 2021 Abb. 8: Blick zum Teich „Pferdeschwemme“ aus westlicher Richtung Seite 12 von 50 BBF Baubüro Freiberg GmbH
Bebauungsplan Nr. 047 „Tierpark Freiberg“ Vorentwurf Begründung und Grünordnungsplan Stand Juni 2021 1.9 Festsetzungen des Bebauungsplanes – Begründung 1.9.1 Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) Der FNP weist für das Plangebiet eine nicht zweckbestimmte Grünfläche aus. Entsprechend des § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem FNP zu entwickeln. Die Sondergebietsfläche innerhalb der Grünfläche bildet den aktuellen Bestand ab, die untergeordnet innerhalb der Grünfläche des Tierparks und in direktem Zweckzusammenhang mit dieser steht. Die Standorte der baulichen Anlagen, die durch die Zweckbestimmung „Tierpark“ zulässig sind, ändern sich regelmäßig aufgrund der Anforderungen an die Tierhaltung. Die Anforderungen sind nicht exakt vorhersehbar. Aus diesem Grund wurden die Festsetzungen diesen Rahmenbedingungen angepasst. Außerdem wurden die, aus der Schallemissionsprognose gewonnenen Erkenntnisse zu den jeweiligen Tierartengruppen und deren verortetem Bereich innerhalb des Tierparkgeländes ergänzend den jeweiligen Bedingungen zugeordnet und sinngemäß eingepflegt. 1.1 Das gemäß Planzeichnung dargestellte Sondergebiet (SO) wird als „Sondergebiet Anlagen für soziale Zwecke“ gemäß § 11 BauNVO festgesetzt. Das für den Betrieb des Tierparks erforderliche Verwaltungs- und Sozialgebäude wird innerhalb einer als Sondergebiet definierten Fläche gesichert. Es dient als Arbeitsstätte der Mitarbeiter des Tierparks, für sanitäre und Verwaltungszwecke sowie für Aufenthalts- und Ausstellungszwecke im Sinne der Bildung. 1.2 Generell ist die Errichtung von Gebäuden und baulichen Anlagen zulässig, die eindeutig der Nutzung der Flächen als Tierpark und Parkanlage dienlich sind. Der Tierpark benötigt zur Einhaltung der artbezogenen Haltungsbedürfnisse entsprechend § 42 BNatSchG die Freiheit, tierwohlbezogene und bedürfnisgerechte Stallungen und Unterstände zu errichten. 1.3 Zulässig sind Ställe und Unterstände für Tiere. Die Grünfläche ist zweckbezogen als Tierpark zu entwickeln. Aus diesem Grund wird die bauliche Entwicklung auf der Fläche der Nutzung direkt untergeordnet. 1.4 Zulässig sind maximal 2 bauliche Anlagen mit einer Einzelgröße von maximal 20 m² für die Versorgung der Besucher mit Getränken und Speisen. Der Tierpark ist neben der Hauptnutzung als Schaufläche für verschiedene Tiere ein Erholungsort und Ort für die familiäre Freizeitnutzung. Flankierend zur Hauptnutzung wird die Errichtung von nach- und untergeordneten Versorgungsgebäuden für Besucher der Anlage zugelassen. Dies entspricht auch dem regionalplanerischen Ziel, städtische Freiräume für die touristische Nutzung weiterzuentwickeln. Seite 13 von 50 BBF Baubüro Freiberg GmbH
Bebauungsplan Nr. 047 „Tierpark Freiberg“ Vorentwurf Begründung und Grünordnungsplan Stand Juni 2021 1.9.2 Grünflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB) 2.1 Die in der Planzeichnung dargestellten Grünflächen werden als private Grünflächen festgesetzt. Beim Tierpark handelt es sich um eine weitläufige Grünfläche mit Teilflächen für die Tierhaltung sowie Erholungs- und Spielflächen. Für die Bewirtschaftung der Teilflächen mit Zweckbestimmung Tierpark trägt der Nutzer die Verantwortung. Für die als Park zweckbestimmten Bereiche zeichnet die Stadt Freiberg verantwortlich. Da die Nutzung durch ein Öffnungs- bzw. Schließregime reglementiert ist, handelt es sich nicht um öffentliche Grünflächen. 2.2 Die Neuanlage von Wegen und Plätzen innerhalb der Grünflächen ist zulässig. Es handelt sich um eine parkartige Anlage, die zum Beobachten von Tieren sowie zur Erholung genutzt wird. In Abhängigkeit von der Präsentation der einzelnen Tiergattungen wird die Möglichkeit geschaffen, mit der Wegeführung die Erlebnisvielfalt zu erhöhen. In den parkartigen Zonen ist die Umverlegung oder Ergänzung von Wegen zur Erhöhung des Erlebnis- und Erholungseffektes in Zusammenhang mit landschaftsgestalterischen Änderungen möglich. Die zeitgemäße Entwicklung der Gesamtanlage wird hierdurch gesichert. Der Umfang der maximal neu herstellbaren Wege- und Platzflächen wird mit der Festsetzung 3.5 geregelt. Zweckbestimmung Tierpark Die nutzungsspezifisch definierten Anlagen des Tierparks Freiberg werden als „private Grünfläche, Zweckbestimmung Tierpark“ gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB ausgewiesen. Diese Darstellung dient der Sicherung des vorhandenen Charakters als Tierpark, überwiegend mit Freigehegen. Innerhalb dieser Flächen sind die zur Nutzung erforderlichen baulichen Anlagen zulässig. Für den Bebauungsgrad wird eine Maximalfläche festgesetzt, der sich an den Parametern für die in der Tierhaltung erforderlichen Kennzahlen orientiert. Der Anteil an überbauter Grundfläche von insgesamt ca. 1,5% der Gesamtfläche überschreitet nicht den üblichen Rahmen für Anlagen vergleichbarer Art. Zum Schutz ökologisch wertvoller Flächen und Strukturen werden Freihaltebereiche definiert, auf denen keine neue Bebauung zulässig ist. Dies betrifft neben den separat umgrenzten Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft diejenigen Flächen, die einen wertvollen Baumbestand besitzen. Die Grünflächen wurden in Zonen eingeteilt, in denen Gebäude und bauliche Anlagen nach Gebäudekategorien und nur gemäß der folgenden Einteilung zulässig sind: Innerhalb der Grünflächen mit Zweckbestimmung „Tierpark“ ist nur die Errichtung von Gebäuden und baulichen Anlagen zulässig, die der Nutzung als Tierpark dienlich sind. Gebäudekategorien Zone I – Gebäudekategorie I: bauliche Anlagen zur Unterbringung von Tieren und der Tierhaltung dienende Anlagen mit mehr als 50 m² Grundfläche Zone II – Gebäudekategorie II: bauliche Anlagen zur Unterbringung von Tieren und der Tierhaltung dienende Anlagen mit einer maximalen Grundfläche von 50 m² und Unterstände aller Art. Seite 14 von 50 BBF Baubüro Freiberg GmbH
Bebauungsplan Nr. 047 „Tierpark Freiberg“ Vorentwurf Begründung und Grünordnungsplan Stand Juni 2021 Freiraumkategorien In den nachfolgend genannten, ökologisch wertvollen Zonen sind lediglich untergeordnete bauliche Anlagen zulässig, die der Nutzung als Tierpark dienlich sind. Zone III – Freihaltebereich: Es werden Bereiche festgelegt, in denen keine neue Bebauung zulässig ist. Die Grünflächen in den abgegrenzten Bereichen mit Zuordnung zur Zone III dienen vorrangig der Erholungs- und Freizeitnutzung. Die Flächenzuordnung betrifft Bereiche mit wertvollem altem Baumbestand. Außerdem werden erweiterte Offenlandflächen hin zu Bereichen mit feuchter Ausprägung, die im städtischen Umfeld seltener anzutreffen sind, als Schutz- und Pufferzone gesichert. Zweckbestimmung Park Die Anlagen der Parkanlage „Rosengarten“ sowie die Fläche im Westen des Plangebietes werden als „private Grünfläche, Zweckbestimmung „Park“ gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB ausgewiesen. Diese Festsetzung dient der Wahrung des Flächencharakters. 2.3 Innerhalb der Grünflächen mit Zweckbestimmung „Park“ ist die Errichtung von Anlagen zulässig, die ausschließlich der Freizeit- und Erholungsnutzung dienen. Hierzu gehören auch Kinderspielplätze. Der Tierpark mit seinen zugeordneten Parkflächen dient der Freizeit- und Erholungsnutzung. Freizeitanlagen für Kinder (Spielplätze) und Erholungsbereiche (Sitz- und Flanierbereiche) ergänzen sinngemäß in untergeordneter Art und Weise die Gehege und Anlagen des Tierparks, ohne dass der Flächencharakter dadurch beeinträchtigt wird. Für den Erhalt und die Entwicklung dieser Nutzung ist die Errichtung zeitgemäßer und nutzungsspezifischer Anlagen, wie Spielgeräte und beispielsweise Rankgerüste zulässig. 1.9.3 Maß der baulichen Nutzung und Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB) Innerhalb der Grünfläche mit Zweckbestimmung „Tierpark“ werden für bauliche Anlagen die Größen der Anlagen so festgesetzt, dass sie ihren Nutzungszweck erfüllen und erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft ausgeschlossen sind. Dem Tierpark wird damit eine flexible und ausreichende Entwicklung im Sinne der tierschutzrechtlichen Bestimmungen gewährt. Für die festgelegten Nutzungs- und Baugrenzen wird eine maximal überbaubare Grundfläche GR in Quadratmetern sowie eine maximale Bauhöhe festgesetzt. Aufgrund sich dynamisch entwickelnder, wissenschaftlicher Erkenntnisse in Bezug auf die optimalen Haltungsbedingungen von Tieren ist dies in dieser Form notwendig. Für die Gebäude und Nebenanlagen werden standörtlich- flächenbezogene Zonen (Zonen I bis III) ausgewiesen, die nach bestimmten Kategorien bebaubar bzw. freizuhalten sind. Die Gesamtfläche für bauliche Anlagen und deren Nebenanlagen wird zur Sicherung der Schutzgüter Boden und Landschaft auf ein jeweiliges Höchstmaß in Quadratmetern begrenzt. Im Rahmen der Zonierung werden sowohl die maximal überbaubare Fläche als auch die Bauweise näher definiert. Zulässiges Maß der Nutzung Innerhalb des Geltungsbereichs wird eine überbaubare Grundfläche von insgesamt 775 m² festgesetzt. 3.1 Das Maß der baulichen Nutzung wird gemäß der in der Planzeichnung dargestellten Nutzungstabelle festgesetzt. Seite 15 von 50 BBF Baubüro Freiberg GmbH
Bebauungsplan Nr. 047 „Tierpark Freiberg“ Vorentwurf Begründung und Grünordnungsplan Stand Juni 2021 Tab. 1: Nutzungstabelle entsprechend Planzeichnung Nutzungstabelle Zone GR in m² Bauweise h in m Tierpark I.1 110,00 o 5,00 Tierpark I.2 60,00 o 5,00 Tierpark II.1 30,00 o 3,50 Tierpark II.2 50,00 o 3,50 Tierpark II.3 35,00 o 3,50 Tierpark II.4 60,00 o 4,00 Tierpark II.5 20,00 o 3,00 Tierpark II.6 40,00 o 3,00 SO 380,00 o 6,00 Summe 785,00 Zone I.1: Exotenhaus (Vögel, Geflügel) Zur Anpassung an mögliche haltungsspezifische Vorschriften oder zur Sicherung der sozialen Belange der Mitarbeiter wird die Erweiterung des Bestandes ermöglicht. Die Bestandsgebäudehöhe wird zur Ermöglichung der Anpassung der Dachkonstruktion erhöht. Zone I.2: Freigehege (kamelartige Tierart, z.B. Alpaka) Für die geplante Haltung von Tieren der Familie der Kamelartigen ist der Neubau einer Stallanlage erforderlich. Entsprechend der tierschutzrechtlichen Vorschriften ist für die Gehegehaltung von 5 – 7 Tieren dieser Gattungsgruppe eine Stallanlage von ca. 40 - 50 m² erforderlich. Um einen mittel- bis langfristigen Gehegetausch auf Grund von tierhygienischen Erfordernissen zu ermöglichen, wird die überbaubare Grundfläche GR auf 60 m² festgesetzt, da andere Gattungen abweichende Bestallungsauflagen erfordern können. Zone II.1: Freigehege Zur Anpassung an den Tierartwechsel auf der Fläche ist die Errichtung eines Stalles zulässig, um haltungsspezifische Vorschriften umzusetzen. Die zulässigen baulichen Anlagen sind unter Beachtung der Wurzelschutzbereiche von Bäumen einzuordnen, um dem Ziel des Bestandsschutzes gerecht zu werden. Zone II.2 und 3: Freigehege Zur Anpassung an den Tierartwechsel auf der Fläche ist die Errichtung eines Stalles oder von Ställen zulässig, um haltungsspezifische Vorschriften umzusetzen. Die zulässigen baulichen Anlagen sind unter Beachtung der Wurzelschutzbereiche von Bäumen einzuordnen. Seite 16 von 50 BBF Baubüro Freiberg GmbH
Bebauungsplan Nr. 047 „Tierpark Freiberg“ Vorentwurf Begründung und Grünordnungsplan Stand Juni 2021 Zone II.4 Freigehege, überwiegend europäische Nutztiere Für den Erhalt bzw. die Ertüchtigung von Stallanlagen wird eine geringfügige Vergrößerung der überbaubaren Fläche festgesetzt, um den jeweils aktuellen bautechnischen Anforderungen zu entsprechen. Zone II.5 Freigehege (Geflügel, Kleintiere) Zur Anpassung an den Tierartwechsel auf der Fläche ist die Erweiterung bestehender Anlagen bzw. auch die Neuerrichtung eines Stalles oder von kleineren Ställen zulässig, um haltungsspezifische Vorschriften umzusetzen. Zone II.6 Freigehege-, Schau- und Freizeitfläche In dieser Zone befindet sich der Haupt- Kommunikationsbereich zwischen Tierparkbesuchern und den Tierpark-Mitarbeitern. Die Zone ist intensiver Schau-, Treff- und Aufenthaltsbereich. Hier werden z.B. heimische Wildtiere und Vögel präsentiert. Dem Anspruch auf Entwicklung und zeitgemäße Präsentation wird dadurch Rechnung getragen, daß die Errichtung oder Erweiterung von Ställen in geringem Umfang zugelassen wird. 3.2 Festgesetzt wird als maximal zulässige Höhe h der höchste Punkt der baulichen Anlagen entsprechend der Angabe in der Nutzungstabelle, bezogen auf die mittlere Geländehöhe. Die Festlegung einer maximal zulässigen Gebäude- Gesamthöhe für bauliche Anlagen in Metern über der mittleren Geländehöhe in Anlehnung an Nr. 2.3.2 VwVSächsBO dient der Vermeidung von Beeinträchtigungen des Orts- und Landschaftsbildes und gilt innerhalb der festgelegten Nutzungsgrenzen. Zur Definition des Geländebezuges in Bezug auf die maximale Höhe der baulichen Anlage wird die Definition der mittleren Geländehöhe nach VwVSächsBO herangezogen, die sinngemäß auf die Oberkante des jeweiligen Stall- oder Fußbodens zu beziehen ist. 3.3 In Zone II.1 bis II.3 ist die zulässige Errichtung baulicher Anlagen ausschließlich außerhalb der Wurzelschutzbereiche von geschützten Gehölzen zulässig. Der Tierpark besitzt einen umfangreichen und überwiegend alten, wertvollen Baumbestand. Dieser ist für die ökologisch- strukturelle Funktionsfähigkeit (Grünverbund) zu schützen und zu erhalten. Die Gründungsbauteile der zulässigen Bebauung sind aus diesem Grund jeweils außerhalb des, in der aktuellen Baumschutzsatzung festgesetzten Wurzelschutzbereichs einzuordnen. 3.4 In Zone III ist keine Neubebauung zulässig. Die Zone III besteht aus Freiflächen, die flankierend zum Tierpark als Freizeit- und Erholungsflächen dienen. Sie sind überwiegend mit Altbäumen bestanden, die zu schützen und zu erhalten sind bzw. stellen sie Pufferzonen dar, die der Sicherung von Gewässern und ihren feuchten Offenlandflächen dienen. 3.5 In Zone III ist der Erhalt und die Wiederherstellung von Bestandsgebäuden und sonstigen bestehenden baulichen Anlagen einschließlich der Vergrößerung der Grundfläche um maximal 10% unter Wahrung ihres aktuellen Nutzungszweckes zulässig. Innerhalb der Flächen der Zone III existieren Anlagen, die dem Tierpark sowie der Freizeitnutzung dienen. Diese dürfen aus funktionalen Gründen in Art und Größe sowie der jeweiligen Funktionalität erhalten und erneuert werden, da sie dem Nutzungszweck der Gesamtanlage dienen. Eine moderate Vergrößerung zur Ermöglichung der Anpassung an die jeweils aktuellen bautechnischen Erfordernisse bei gleichzeitigem Erhalt der wesentlichen Bestandsmerkmale des jeweiligen Objektes wird zugelassen. 3.6 Zusätzlich zum Bestand ist die Neuanlage von befestigten Wegen und Flächen im Gesamtumfang von 200 m² zulässig. Befestigte Flächen im Bereich von Gehegen sind hiervon ausgenommen. Seite 17 von 50 BBF Baubüro Freiberg GmbH
Bebauungsplan Nr. 047 „Tierpark Freiberg“ Vorentwurf Begründung und Grünordnungsplan Stand Juni 2021 Es handelt sich um eine parkartige Anlage, die zum Beobachten von Tieren sowie zur Erholung und die freizeitlichen Bedürfnisse genutzt wird. In Abhängigkeit von der Präsentation der einzelnen Tiergattungen wird die Möglichkeit geschaffen, mit der Erweiterung der Wegeführungen die Erlebnisvielfalt zu erhöhen. In den parkartigen Zonen ist die Umverlegung oder Ergänzung von Wegen zur Erhöhung des Erholungseffektes in Zusammenhang mit landschaftsgestalterischen Änderungen möglich. Dies schafft die Voraussetzung für die zeitgemäße Entwicklung der Gesamtanlage. Bauweise (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB) 4.1 Die Bauweise wird gemäß der in der Planzeichnung dargestellten Nutzungstabelle als offene Bauweise festgesetzt. Der Tierpark benötigt für die Aufrechterhaltung und Entwicklung seines Betriebs als Zoo unterschiedliche bauliche Anlagen und Gebäude. Für die Gebäude ist ausschließlich die offene Bauweise auf Grund des Parkcharakters der Gesamtanlage möglich. Überbaubare Grundstücksflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB + Anlage zur PlanZV Nr. 2.6 und 3.5) 5.1 Innerhalb des Sondergebietes SO ist die überbaubare Grundfläche durch Baugrenzen festgesetzt. Wege und sonstige befestigte Flächen sowie Einfriedungen bis zu einer Höhe von 2,0 m sind auch außerhalb der Baugrenze zulässig. Innerhalb der als Sondergebiet festgesetzten Fläche wird die Überbaubarkeit durch Baugrenzen definiert. Die Grundflächenzahl wird in der Tabelle als Flächenwert angegeben. Aktuell besitzt der Tierpark ein Funktionalgebäude sowie im direkten Umfeld Stallanlagen für besondere Haltungsbedingungen (Aufzucht, Quarantäne). Die Bausubstanz bzw. der Ausbauzustand sind teilweise sanierungsbedürftig. Dem Tierpark wird mit der Bereitstellung einer ca. 10 % -ig erweiterten bebaubaren Fläche die Möglichkeit eröffnet, die erforderlichen baulichen Maßnahmen in Bezug auf die verwaltungs-, sozial-, bildungs- und tierschutzrelevanten Räumlichkeiten umzusetzen. Wichtig ist in diesem Kontext für den Erhalt des parkartigen Charakters der Gesamtanlage die Konzentration auf die bereits stärker überbauten Randbereiche. Die Nutzungsgrenze für die Flächen, auf der Gebäude im jeweils zugeordneten, zulässigen Umfang errichtet werden dürfen, wird für die Zonen I und II durch die Nutzungsgrenze gemäß PlanZV Anlage 15.14 definiert. Die Bau- und Nutzungsgrenze sind in diesem Fall identisch. Dem Tierpark wird somit eine, an die tierschutzrechtlichen Erfordernisse angepasste und flexiblere Möglichkeit der Nutzung von Grundflächen gewährt. Seite 18 von 50 BBF Baubüro Freiberg GmbH
Bebauungsplan Nr. 047 „Tierpark Freiberg“ Vorentwurf Begründung und Grünordnungsplan Stand Juni 2021 Tab. 2: Aufstellung der Bauflächen in den Zonen I und II und Sondergebiet Zone Nr./ Gegenüberstellung Bebauung Bestand - Planung Größe in Bestand Flächen- Planung (inkl. Flächen- Differenz (neu m² anteil in Bestand) anteil in % überbaubare Grundfläche) % I I.1 97,50 25,7 110,0 28,9 12,50 380 I.2 0,00 0 60,00 3,0 60,00 2.017 Sondergebiet 347,00 22,2 380,00 24,3 33,00 Summe Zone I inkl. 444,50 550,00 105,50 Sondergebiet II II.1 0,00 0 30,00 2,7 30 1.095 II.2 40,40 2,1 50,00 2,6 9,60 1.911 II.3 22,10 3,4 35,00 5,3 12,90 657 II.4 58,00 2,4 60,00 2,5 2,00 2.395 II.5 12,80 1,5 20,00 2,3 7,20 873 II.6 30,30 1,6 40,00 2,1 9,70 1.920 Summe Zone II 163,60 235,00 71,40 Gesamtbebauung 608,1 785,00 176,9 Tab. 3: Aufstellung der Bauflächen Bereich Fläche in m² Bebauung in m² Anteil geplanter bebauter Flächen in Bestand Planung % Gesamtfläche 34.648 608,5 785,0 Bestand 1,76 % Geltungsbereich Planung 2,27 % Tierparkgelände (im 32.936 260,7 405,0 Bestand 0,8 % Geltungsbereich) Planung 1,23 % Die zusätzliche Inanspruchnahme von 144,3 m² Grundfläche (2,27 % der Fläche) spricht nicht gegen eine Darstellung des Tierparks als Grünfläche, da insgesamt deutlich weniger als 10% des gesamten Geltungsbereichs überbaut werden. Die Bewertung der naturschutzfachlichen Auswirkungen der zusätzlichen Inanspruchnahme von Grundflächen sowie der Einfluss auf die Schutzgüter erfolgt im Seite 19 von 50 BBF Baubüro Freiberg GmbH
Bebauungsplan Nr. 047 „Tierpark Freiberg“ Vorentwurf Begründung und Grünordnungsplan Stand Juni 2021 Rahmen des Grünordnungsplanes unter Punkt 2. An dieser Stelle werden die notwendigen Ausgleichsmaßnahmen in Art und Umfang ermittelt. Tab. 4: Flächenbilanz für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Tierpark Freiberg“: Nutzungsart Fläche in m² Anteil in % Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung, Fußweg 1.360 3,93 Private Grünfläche Zweckbestimmung Tierpark 12.971 37,44 - davon überbaubare Grundfläche 405 1,17 Private Grünfläche Zweckbestimmung Park 9.106 26,28 Sondergebiet Zweckbestimmung Soziale Zwecke 1.565 4,52 - davon überbaubare Fläche 380 1,1 Wasserflächen 3.022 8,72 Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur 7.260 20,95 Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft Geltungsbereichsfläche 34.647,73 100% 1.9.4 Verkehrsflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB) 6.1 Die Wege innerhalb des Plangebietes werden als Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung „Fußweg“ festgesetzt. Die Nutzung des Weges bestimmt sich nach den Öffnungszeiten des Tierparkes. Die zeitlich uneingeschränkte Nutzung ist damit funktionsbedingt nicht realisierbar. Es handelt sich beim Tierparkgelände prinzipiell um ein Gelände, dass vor unbefugtem Betreten entlang seiner Außengrenze zu sichern und zu schützen ist. Dies dient der Einhaltung der tierschutzrechtlichen Auflagen aus der Betriebserlaubnis für den „Zoo“ /16/. Außerdem wird durch die Beschränkung auf „Fußweg“ der Aufenthalts- und Parkcharakter unterstützt, indem z.B. das Radfahren auf dem Gelände nicht zulässig ist. Einfahrt Die Einfahrt zum Plangebiet erfolgt gesichert von der Chemnitzer Straße über das (Teil-) Flurstück 2252. Die Einfahrt ist vorhanden und für den Park- und Tierparkbetrieb ausreichend dimensioniert. 1.9.5 Ver- und Entsorgung Die Versorgung des Plangebietes erfolgt über die vorhandenen Anschlüsse im Umfeld des Plangebietes. Elektrizität MITNETZ Strom über Goethestr./ Chemnitzer Str., im Gelände Nieder- und Mittelspannungskabel. Trinkwasser WZV keine übergeordneten Leitungen im Plangebiet Abwasser FAB RW-Sammler in Lessingstr., keine Leitung im Plangebiet Erdgas Stadtwerke Freiberg keine Leitung im Plangebiet. Löschwasser WZV Bereich Chemnitzer Str. Seite 20 von 50 BBF Baubüro Freiberg GmbH
Bebauungsplan Nr. 047 „Tierpark Freiberg“ Vorentwurf Begründung und Grünordnungsplan Stand Juni 2021 1.9.6 Schutz vor schädlichen Umwelteinflüssen (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) Schallschutz Zur Ermittlung der aktuellen und möglichen Auswirkungen des Tierparks auf die umgebende Bebauung in Hinblick auf Lärm wurde im Vorfeld ein Gutachten zur Beurteilung der Lärmsituation erstellt (Schalltechnische Stellungnahme, SLG, Gutachten Nr. 2123-19AA-20-PB001 vom 31.08.2020). Im Umfeld des Tierparkes wurden im Rahmen der Schalltechnischen Stellungnahme (Anlage 4) Schallpegelmessungen durchgeführt und anhand der Immissionsrichtwerte der TA Lärm beurteilt. Maßgebliche Immissionsorte für die schutzbedürftige Wohnnachbarschaft waren - das Wohngebäude Johann-Sebastian-Bach-Str. 13 und - das Wohngebäude Chemnitzer Str. 16. Die Einwirkung der Geräusche wurde nach einem, in der TA Lärm beschriebenen Verfahren bewertet. Zusätzlich wurde ein Spitzenpegelkriterium für die Beurteilung kurzzeitiger Geräuschspitzen (Richtwert tags um mehr als 30 dB (A), nachts um mehr als 20 dB (A)) hinzugezogen. Gefährdungen, erhebliche Benachteiligungen oder erhebliche Belästigungen im Sinne des § 5 Abs. 1 Punkt 1 Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) durch die Geräusche einer Anlage können im Allgemeinen ausgeschlossen werden, wenn die für die Immissions-Nachweisorte zutreffenden Immissionsrichtwerte unterschritten werden und das Spitzenpegelkriterium nicht verletzt wird. Da die TA Lärm keine expliziten Anwendungsregeln für Tierparke bietet, wurden in der Bewertung Aspekte, wie die generelle Größe, die Dichte von Gebäuden mit technischen Außengeräuschquellen, der Wirtschaftsverkehr zur Versorgung der Anlage und der Tiere einbezogen. Beim Tierpark Freiberg handelt es sich nach Ansicht des Gutachters um eine öffentliche Parkanlage mit einfachen Gehegen für überwiegend heimische Tierarten, die keine größeren Aufwendungen im Sinne von technischen Anlagen (Klimatisierung und dgl.) erfordern. Aus diesem Grund wurde die Beurteilung nicht streng nach TA Lärm, sondern in Ermangelung geeigneter, anderer Vorschriften in Anlehnung an die TA Lärm erstellt. Die Messungen erfolgten am 25.08.2020. Der innerstädtische Verkehrslärm (B 173- Chemnitzer Str.) wurde aus den Messwerten herausgerechnet. Festgestellt werden konnte durch den Gutachter, dass die Immissionsrichtwerte „Tag“ eingehalten bzw. unterschritten werden. Der Nachtzeitraum wird aufgrund der Bestallung sämtlicher Tiere in der Nacht nicht näher betrachtet. Für den Tierparkbetrieb ergibt sich, dass die Lärmpegel im Sinne der TA Lärm eingehalten werden. Durch die Unterschreitung der zulässigen Immissionsrichtwerte der TA Lärm um mindestens 2 dB steht weiterhin ein ausreichendes Immissionskontingent für künftige Tierparkerweiterungen zur Verfügung. Außerdem wurden die Verkehrsgeräusche an der Bundesstraße B173, Chemnitzer Str., bewertet. Festgestellt wurde, dass gemäß schalltechnischer Orientierungswerte gemäß Beiblatt 1 zu DIN 18005 der Wert von 55 dB (A) zur Tageszeit im straßennahen Bereich um bis zu 14 dB (A) überschritten wird. Die Zumutbarkeitsgrenze (Schwelle der Gesundheitsgefährdung) liegt bei 70 dB(A) für den Tageszeitraum und wird im Falle des straßennahen Abschnitts des Plangebietes nicht erreicht. 9.1 In einem Bereich von 20 m, gemessen ab der Straßenkante der Bundesstraße B173, in der Grünfläche mit Zweckbestimmung „Park“ sind zum Schutz der Nutzer vor Lärm keine Anlagen oder Ausstattungsgegenstände vorzusehen, die zum Verweilen von Menschen führen. Aufgrund der Ergebnisse der Beurteilung durch die Schalltechnische Stellungnahme wird die Grünfläche mit Zweckbindung „Park“ durch die anliegende Bundesstraße B 173 unzulässig verlärmt. Es handelt sich beim Plangebiet um eine parkartige Anlage, in der das Verweilen und der Aufenthalt angeregt wird. Da die Anlage insgesamt ausreichend ruhige, unverlärmte Flächen besitzt, muß in Seite 21 von 50 BBF Baubüro Freiberg GmbH
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