STADT DÜREN Begründung zum Bebauungsplan Nr. 1/390 - "Innovationsband Bahnhof Düren"

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STADT DÜREN Begründung zum Bebauungsplan Nr. 1/390 - "Innovationsband Bahnhof Düren"
STADT DÜREN

Begründung zum
Bebauungsplan Nr. 1/390

„Innovationsband Bahnhof Düren“
Teil A

Stand: Vorentwurf
09.09.2021
STADT DÜREN Begründung zum Bebauungsplan Nr. 1/390 - "Innovationsband Bahnhof Düren"
Inhaltsverzeichnis
1.     VORBEMERKUNGEN                                                                             3
     1.1    Planungsanlass / Ziel und Zweck des Bebauungsplanes                                   3
     1.2    Rechtliche Grundlagen der Planung / Verfahren                                         4
     1.3    Fachgutachten                                                                         4
     1.4    Umweltbericht                                                                         5
2.     ABGRENZUNG UND BESCHREIBUNG DES PLANGEBIETES                                               5
     2.1    Lage und Abgrenzung                                                                   5
     2.2    Bestand                                                                               8
     2.3    Umgebung des Plangebietes                                                             9
3.     BAULEITPLANUNG UND ÜBERGEORDNETE PLANUNG                                                  10
     3.1    Regionalplanung                                                                      10
     3.2    Flächennutzungsplan                                                                  10
     3.3    Landschaftsplan / Schutzgebiete                                                      11
     3.4    Bau- und Planungsrecht                                                               11
     3.5    Fachplanungsvorbehalt                                                                12
     3.6    Sonstige Planwerke                                                                   12
4.     BEBAUUNGS- UND ERSCHLIESSUNGSKONZEPT                                                      13
5.     INHALTE DES BEBAUUNGSPLANES                                                               22
     5.1    Art der baulichen Nutzung                                                            22
     5.2    Maß der baulichen Nutzung, Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen                  23
     5.3    Stellplätze und Tiefgaragen                                                          23
     5.4    Verkehrsflächen                                                                      23
     5.5    Belange von Natur und Landschaft / Grünordnung                                       24
     5.6    Bauordnungsrechtliche Festsetzungen gem. § 89 BauO NRW                               24
     5.7    Kennzeichnungen                                                                      24
6.     SONSTIGE PLANUNGSBELANGE / AUSWIRKUNGEN                                                   25
     6.1    Allgemeine Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse /
            Immissionssituation                                                                  25
     6.2    Wohnbedürfnisse der Bevölkerung / soziale Bedürfnisse / Belange des Bildungswesens   27
     6.3    Städtebauliches Umfeld / Nutzungen                                                   27
     6.4    Belange der Baukultur / Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes                   28
     6.5    Denkmal- und Bodendenkmalpflege                                                      28
     6.6    Naturhaushalt / Ökologie / Landschaft                                                29
     6.7    Boden                                                                                32
     6.8    Erfordernisse des Klimaschutzes / Klimaanpassung                                     41
     6.9    Belange des Hochwasserschutzes und der Hochwasservorsorge, insbesondere der
            Vermeidung und Verringerung von Hochwasserschäden                                    41
     6.10   Schutzgebiete, insbesondere FFH- und Vogelschutzgebiete                              42
     6.11   Störfallrecht                                                                        42
     6.12   Ver- und Entsorgung                                                                  42
     6.13   Verkehr / Mobilität                                                                  47
     6.14   Belange der Bundeswehr / Zivilschutz                                                 48
     6.15   Ergebnisse eines von der Kommune beschlossenen städtebaulichen
            Entwicklungskonzeptes oder einer sonstigen Planung                                   48
     6.16   Sachgüter / Sonstige Belange                                                         48
7.     FLÄCHENBILANZ                                                                             48
8.     MASSNAHMEN, KOSTEN, FINANZIERUNG UND BODENORDNUNG                                         48
9.     ANLAGEN                                                                                   48
STADT DÜREN Begründung zum Bebauungsplan Nr. 1/390 - "Innovationsband Bahnhof Düren"
STADT DÜREN – Begründung zum Bebauungsplan Nr. 1/390
„Innovationsband Bahnhof Düren“, Stand: Vorentwurf, 09.09.2021

1.       VORBEMERKUNGEN

1.1      Planungsanlass / Ziel und Zweck des Bebauungsplanes
         Die Umgestaltung und städtebauliche Neuordnung des Bahnhofsareals ist eines
         der wesentlichsten Zukunftsthemen von Düren. Die Bedeutung als zentral gele-
         gene Potenzialfläche wird in zahlreichen Planungsansätzen der Stadtentwick-
         lung thematisiert, zuletzt im Masterplan Innenstadt aus dem Jahr 2014, in den
         städtebaulichen Kontext und Focus der künftigen Innenstadtentwicklung ge-
         stellt. Der Masterplan Innenstadt wurde am 12.11.2014 vom Rat als Stadtent-
         wicklungskonzept gem. §1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen. Auch das Wirt-
         schaftsstrukturgutachten der Stadt Düren (2014) stellt die Lagequalität und das
         Entwicklungspotenzial der Fläche für die Dürener Innenstadt heraus. Nutzungs-
         möglichkeiten werden insbesondere im Segment der gesundheits- und wissens-
         basierten Dienstleistung gesehen.

         In der Vergangenheit war die Fläche in großen Teilen aufgrund der Widmung
         als Eisenbahnfläche einem planerischen Zugriff der Stadt Düren entzogen. Mit
         der Freistellung eines Teils der Flächen aus dem Jahr 2017 sind die Weichen für
         die städtebauliche Entwicklung im Sinne des Masterplanes gestellt.

         Angesichts der prominenten Lage zwischen Bahnhof und B56 sowie in unmittel-
         barer Nachbarschaft der Innenstadt bietet die Fläche das Potenzial, eine über
         die Stadtgrenze hinausgehende Reichweite zu erzielen und die Chance, innova-
         tive Betriebe und Nutzungen anzusiedeln. Aufbauend auf dem Masterplan wur-
         den die definierten Inhalte im Rahmenplan „Innovationsband Düren“ (Planungs-
         büro HJPlaner Aachen) weiter konkretisiert und bilden die Grundlage für den
         bereits rechtskräftigen Bebauungsplan BPL 01/377 „Südliches Bahnhofsquartier
         zwischen Josef-Schregel-Straße und Lagerstraße“ und den nun aufzustellenden
         Bebauungsplan Nr. 1/390 „Innovationsband Bahnhof Düren“.

         Bedingt durch die oben genannte Standortvoraussetzungen einerseits und den
         herausfordernden Zukunftsaufgaben andererseits soll das Innovationsband u. a.
         einen nachhaltigen und innovativen Beitrag zum Strukturwandel in der Region
         leisten. So wurde für den Gesamtbereich südlich der Bahn (einschließlich BP Nr.
         1/377) im Auftrag der WIN.DN1 ein Quartierskonzept unter der Vision „Smart
         Circular Quarter“ entwickelt. Ziel ist es, ein digital vernetztes und zirkulär orga-
         nisiertes Quartier zu errichten, bei dem materielle und immaterielle Ressourcen
         in Kreisläufen genutzt werden. Der Leitgedanke bezieht sich dabei auf die Ebe-
         nen Städtebau, Architektur, Freiraum und Infrastruktur. Der Bebauungsplan

1 Wirtschafts-   und Innovationsnetzwerk Düren
                                                                                           3
STADT DÜREN Begründung zum Bebauungsplan Nr. 1/390 - "Innovationsband Bahnhof Düren"
STADT DÜREN – Begründung zum Bebauungsplan Nr. 1/390
„Innovationsband Bahnhof Düren“, Stand: Vorentwurf, 09.09.2021

      schafft den erforderlichen planungsrechtlichen Rahmen hierfür und die Voraus-
      setzungen für die angedachten Nutzungen gemäß der Rahmenplanung.

      Der Bebauungsplan Nr. 1/390 dient somit der Fortentwicklung zu einem attrak-
      tiven und nachhaltigen innerstädtischen Quartier unter Berücksichtigung einer
      geordneten städtebaulichen Entwicklung.

1.2   Rechtliche Grundlagen der Planung / Verfahren
      Grundlage des Verfahrens ist das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der
      Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Arti-
      kel 1 des Gesetzes vom 16.07.2021 (BGBl. I S. 2939).

      Die verwendeten gesetzlichen Grundlagen sind der Planzeichnung zum Bebau-
      ungsplan zu entnehmen.

      Verfahrensablauf
      Bereits am 05.07.2016 wurde im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt
      der Aufstellungsbeschluss für die Erstellung des Bebauungsplanes Nr. 1/390
      „Bahngelände zwischen Lagerstraße, Arnoldsweilerstraße und Schoellerstraße“
      sowie für die 37. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst.

      Im Anschluss fand ein Scoping statt, welches der Sondierung aller vorliegenden
      und im Planverfahren abzuarbeitenden Belange diente. Die Ergebnisse werden
      in dieser Planfassung entsprechend berücksichtigt.

      Nach Konkretisierung der Planungs- und Entwicklungsansätze für den Bereich
      „südlich Bahn“ und der regionalen Dynamik durch den Strukturwandel, wurde
      am 21.04.2020 mit dem erneuten Beschluss zur Aufstellung das formelle Bau-
      leitplanverfahren für das Plangebiet eingeleitet.

      Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren gem. § 8
      Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes. Die landesplanerische An-
      frage gem. § 34 Abs. 1 LPlG hierzu aus dem Jahr 2016 wurde im Grundsatz po-
      sitiv beschieden (vgl. Kap. 3.2).

      Als nächster Verfahrensschritt ist die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentli-
      cher Belange und Öffentlichkeit nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB geplant.

1.3   Fachgutachten
      Folgende Fachgutachten sind im Rahmen des Planverfahrens erforderlich und
      werden spätestens bis zur Offenlage erarbeitet:

                                                                                       4
STADT DÜREN Begründung zum Bebauungsplan Nr. 1/390 - "Innovationsband Bahnhof Düren"
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      Artenschutzvorprüfung Stufe 1        Büro für Freiraum- und Landschaftsplanung
                                           Guido Beuster, Erkelenz

      Artenschutzprüfung Stufe 2           Büro für Freiraum- und Landschaftsplanung
                                           Guido Beuster, Erkelenz,
                                           in Bearbeitung

      Lärm                                 ACCON Köln GmbH, Köln
                                           in Bearbeitung

      Entwässerungskonzept                 wird bis zum Offenlagebeschluss vorgelegt

      Erschütterungstechnisches            ACCON GmbH, Greifenberg
      Prognosegutachten

1.4   Umweltbericht
      Gem. § 2 Abs. 4 BauGB ist eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die vo-
      raussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Um-
      weltbericht beschrieben werden. Der Umweltbericht wird erstellt vom Büro für
      Freiraum- und Landschaftsplanung Guido Beuster, Erkelenz, bildet einen geson-
      derten Teil der Begründung (Teil B – Umweltbericht) und wird bis zur Offenlage
      vorgelegt.

2.    ABGRENZUNG UND BESCHREIBUNG DES PLANGEBIETES

2.1   Lage und Abgrenzung
      Das Plangebiet liegt zentral im Dürener Stadtgebiet südlich des Bahnhofes und
      ist ca. 4,6 ha groß. Der Bereich erstreckt sich unmittelbar entlang der Gleisanlage
      der Deutschen Bahn und umfasst hier einen rd. 80 m breiten Streifen zwischen
      Bahngleisen/ Arnoldsweilerstraße und Lagerstraße/ Schoellerstraße.

      Der Geltungsbereich umfasst folgende Flurstücke 163, 167 und 168 (Flur 090,
      Gemarkung Düren) sowie die Flurstücke 3, 4, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17,
      18, 19, 20, 21 tw., 180, 186, 190, 192, 193 und 194 tw. (Flur 093, Gemarkung
      Düren).

      Das Plangebiet wird begrenzt:
        ▪ Im Nordwesten durch die Gleisanlagen der Bahn (auf Flurstück 194, Flur 093,
           Gemarkung Düren und Flurstück 169, Flur 090, Gemarkung Düren liegend),

        ▪ Im Südwesten durch den befestigten und ausgebauten P&R-Parkplatz (Flur-
           stück 194, Flur 093, Gemarkung Düren und Flurstück 169, Flur 090, Gemar-
           kung Düren),
                                                                                        5
STADT DÜREN Begründung zum Bebauungsplan Nr. 1/390 - "Innovationsband Bahnhof Düren"
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        ▪ Im Süden durch die Lagerstraße (Flurstück 164, Flur 093, Gemarkung Düren),

        ▪ Im Südosten in nordwestlicher Richtung zunächst durch die Flurstücke 31,
           188, 22, 23 und 157 (Flur 093, Gemarkung Düren), von dort dann entlang
           Arnoldsweilerstraße (Flurstück 183, Flur 093, Gemarkung Düren), im weite-
           ren Verlauf wieder zurück entlang der rückwärtigen Grenzen der Flurstücke
           6 und 5 (Flur 093, Gemarkung Düren). Zuletzt verläuft die Plangebietsgrenze
           wieder entlang der Arnoldsweilerstraße (Flurstück 182, Flur 093, Gemarkung
           Düren),

        ▪ Im Nordosten verläuft die Abgrenzung entlang der Schoellerstraße (Flurstü-
           cke 2, 179 und 177 Flur 093, Gemarkung Düren).

      Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung zu entnehmen.

      Der Bebauungsplan überplant somit auch die bereits bebauten Bereiche der
      Flurstücke 3 und 4, Flur 093 sowie Flurstücke 7 – 21 tw. aus Flur 93 an der
      Arnoldsweilerstraße. Begründet ist die Inanspruchnahme dieser bebauten Berei-
      che in der erforderlichen Anbindung des Plangebietes an das umliegende Stra-
      ßennetz und Umsetzung der zugrundeliegenden Rahmenplankonzeption (siehe
      hierzu insbesondere Kap. 4).

                                                                                    6
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      Abbildung 1:   Abgrenzung Plangebiet auf Luftbild Quelle: Geobasis NRW

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2.2   Bestand
      Ein Großteil des Plangebiets liegt heute brach. Es befinden sich jedoch auch bau-
      lich genutzte Bereich innerhalb des Geltungsbereiches: Im Kreuzungsbereich der
      Arnoldsweilerstraße / Schoellerstraße ist das Plangebiet durch eine heterogene
      Nutzungsstruktur bestehend aus Tankstelle, KFZ-Betrieb und Wohngebäude ge-
      prägt. Ungefähr mittig der Arnoldsweilerstraße besteht über die Ladestraße (pri-
      vat, Flurstück 20) eine weitere Möglichkeit in das Plangebiet zu gelangen. Im
      Bereich der Ladestraße liegt ebenfalls eine heterogene Nutzungsstruktur vor,
      südlich befindet sich (außerhalb des Plangebietes) ein Einzelhandelsbetrieb
      (Mix-Markt) und nördlich Wohnbebauung. Die Gebäude sind überwiegend 3-
      geschossig mit Satteldach. Durch Gebäudestellung, Gebäudehöhe, Baustruktur,
      Nebenanlagen und Flächenversiegelung stellt sich insgesamt eine ungeordnete
      städtebauliche Struktur dar.

      Im südöstlichen Teil des Plangebietes an der Lagerstraße liegt eine weitere
      große Freifläche, welche teilweise mit Schotter befestigt, teilweise gepflastert ist
      und als Parkplatz (Park&Ride mit ca. 235 Stellplätzen) genutzt wird.

      Angrenzend an die P&R Anlage, im mittleren Bereich des Plangebietes, befand
      sich eine ungenutzte und brach gefallene ca. 90 m lange Lagerhalle, an die im
      Süden ein Geschäfts-/Bürogebäude angebaut war und im Norden ein ehemali-
      ger Bahnsteig mit einer Überdachung anschloss. Diese Gebäudestrukturen wur-
      den inzwischen abgerissen.

      Der nordöstlich gelegene Teilbereich zwischen P&R-Parkplatz im Südwesten,
      der Tankstelle im Nordosten, der Bebauung entlang der Arnoldsweilerstraße
      und den Gleisanlagen im Norden zeigt sich als große brachliegende Fläche, ein-
      zelne Fußwegepfade führen in diesen nördlichen Teil des Plangebietes. Hier fin-
      det sich auch ein kleines bunkerartiges Bauwerk.

      Insgesamt bleibt festzuhalten, dass das Plangebiet derzeit eine ungeordnete
      städtebauliche Struktur aufweist, die der zentralen Lage in Düren nicht gerecht
      wird.

      Auf dem überwiegend brach liegenden Gebiet befinden sich wenige, teilweise
      breite, Gehölzstreifen, die sich aus Laubhölzern und Gebüschen zusammensetzt.

      Das Plangebiet wurde aufgrund der ursprünglichen Nutzung als ebene Fläche
      angelegt, die Höhenunterschiede wurden in zwei Böschungen im nördlichen Be-
      reich aufgefangen, wobei die östlich gelegene Böschung zwischen Schoellerbrü-
      cke bzw. Tankstelle und Brachfläche bis zu ca. 8,30 m Höhendifferenz aufweist.
      Am westlichen Rand bestehen im Böschungsbereich ca. 1 m Höhendifferenz.

                                                                                        8
STADT DÜREN Begründung zum Bebauungsplan Nr. 1/390 - "Innovationsband Bahnhof Düren"
STADT DÜREN – Begründung zum Bebauungsplan Nr. 1/390
„Innovationsband Bahnhof Düren“, Stand: Vorentwurf, 09.09.2021

      Das Plangebiet ist über eine Unterführung mit dem Bahnhof / ZOB angebunden,
      die Fußgängerzone ist in rd. 300-500 m erreichbar. Für den motorisierten Indi-
      vidualverkehr ist das Plangebiet auch über die Schoellerstraße / Arnoldsweiler-
      straße durch die nur rund 5 Kilometer entfernt liegende Auffahrt zur Autobahn
      A4 gut erreichbar.

2.3   Umgebung des Plangebietes
      Das Plangebiet ist vom Gleiskörper der Deutschen Bahn und den bebauten Be-
      reichen der Schoellerstraße, Arnoldsweilerstraße und Lagerstraße umgeben.

      Die Umgebung des Plangebietes bietet südlich der Lagerstraße ein städtebau-
      lich heterogenes Bild: der Innenbereich ist gekennzeichnet durch eine Bebau-
      ungsstruktur mit solitären 3-/4-geschossigen, teilweise auch nur 2-geschossi-
      gen oder bis zu 8-geschossigen Wohngebäuden einerseits und kleinteiligen An-
      bauten und Garagen andererseits.

      Der südlich angrenzende Bereich um die Josef-Schregel-Straße ist überwiegend
      durch 4–5-geschossige Blockrandbebauung mit gemischten Nutzungen ge-
      prägt. Diese Bereiche sind Teil des Bebauungsplanes BPL 01/377 „Südliches
      Bahnhofsquartier zwischen Josef-Schregel-Straße und Lagerstraße“.

      Zwischen dem südlichen Plangebiet und der Arnoldsweilerstraße befinden sich
      größere Gebäudekomplexe mit Geschäften und Arztpraxen sowie Stellflächen.
      Das städtebauliche Bild der Arnoldsweilerstraße zeigt hier eine Gemengelage
      aus Wohnnutzung und Einzelhandel, Dienstleistung oder gewerblicher Nutzung
      in unterschiedlichen Geschossigkeiten und Gebäudestellungen.

      Hier an der Arnoldsweilerstraße finden sich auch kulturelle Nutzungen und Ver-
      waltungen, wie das Stadtmuseum Düren sowie die Stadtwerke Düren.

      Nordwestlich grenzen die Bahnanlagen mit mehreren Schienenwegen und ein-
      zelne kleinere Gebäude der Bahn an. Unmittelbar am südlichen Bahnhofsaus-
      gang wurden 1993 ca. 250 P&R Stellplätze angelegt (Zweckbindung bis 2022).
      Südlich des P&R-Parkplatzes befindet sich eine Anbindung an den Bahnhof für
      Fußgänger und Radfahrer über eine dort liegende Unterführung der Bahngleise.
      Nordöstlich grenzt unmittelbar die 4-5-spurige Schoellerstraße an, die in nörd-
      licher Richtung über eine Brücke über die Bahngleise geführt wird und im wei-
      teren Verlauf als B56 an die A4 anbindet.

      An der Kreuzung Schoellerstraße / Arnoldsweilerstraße liegt eine Bushaltstelle
      der Linie 238 (Düren ZOB – Jülich).

                                                                                    9
STADT DÜREN Begründung zum Bebauungsplan Nr. 1/390 - "Innovationsband Bahnhof Düren"
STADT DÜREN – Begründung zum Bebauungsplan Nr. 1/390
„Innovationsband Bahnhof Düren“, Stand: Vorentwurf, 09.09.2021

3.    BAULEITPLANUNG UND ÜBERGEORDNETE PLANUNG

3.1   Regionalplanung
      Im Regionalplan der Bezirksregierung Köln, Teilabschnitt Region Aachen ist der
      Planbereich als „Allgemeiner Siedlungsbereich“ (ASB) bzw. als Schienenweg dar-
      gestellt (siehe nachfolgende Abbildung).

      Abbildung 2:   Regionalplan Quelle: Bezirksregierung Köln

      Der Regionalplan stellt die Gebietskategorien nicht parzellenscharf dar. Im Rah-
      men des Planverfahrens ist davon auszugehen, dass das gesamte Plangebiet als
      Allgemeiner Siedlungsbereich i. S. des Regionalplanes zu bewerten ist.

3.2   Flächennutzungsplan
      Im Flächennutzungsplan der Stadt Düren ist der überwiegende Bereich des Plan-
      gebietes als Bahnanlage und gemischte Baufläche dargestellt. Eine Änderung
      des Flächennutzungsplanes an die aufzustellende Konzeption ist daher erfor-
      derlich. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren
      gem. § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes.

      Bereits im Jahr 2016 wurde die landesplanerische Anfrage nach § 34 Abs. 1 LPlG
      gestellt. Diese wurde im Grundsatz positiv beschieden, vorbehaltlich der Entwid-
      mung der Flächen für Betriebs- und Verkehrszwecke durch das Eisenbahn-Bun-
      desamt. In den beigefügten Hinweisen wird zudem der Wegfall des großflächi-
      gen Parkplatzes im südlichen Plangebiet kritisch gesehen.

      Um Konflikte mit der Bahnnutzung und hierfür gewidmeten Flächen zu vermei-
      den wird die Bahn intensiv in das Verfahren eingebunden. Für große Teile des
      Plangebietes liegt der Freistellungsbescheid nach § 23 AEG vor (vgl. Kap. 3.5.),
      so dass die Hinweise der Bezirksregierung im Planungsprozess ausreichend Be-
      rücksichtigung finden. Der P&R - Parkplatz ist von den aktuellen Planungen aus-
      genommen.
                                                                                   10
STADT DÜREN – Begründung zum Bebauungsplan Nr. 1/390
„Innovationsband Bahnhof Düren“, Stand: Vorentwurf, 09.09.2021

3.3   Landschaftsplan / Schutzgebiete
      Das Plangebiet liegt außerhalb des Geltungsbereiches eines Landschaftsplanes.
      Ferner sind im Bereich des Plangebietes keine FFH - Gebiete, Vogelschutzge-
      biete, Naturschutzgebiete, geschützte Biotope beziehungsweise schutzwürdige
      Biotope bekannt.

3.4   Bau- und Planungsrecht
      Für das Plangebiet liegt kein rechtskräftiger Bebauungsplan vor.

      Planungsrechtlich ist der Bereich allenfalls in Randbereichen als unbeplanter In-
      nenbereich gem. § 34 BauGB zu bewerten. Aufgrund der Größe und Lage ist der
      Großteil aber bauplanungsrechtlich dem Außenbereich (§ 35 BauGB) zuzuord-
      nen.

      Für den südöstlich angrenzenden Bereich um den Fritz-Keller-Weg und Bück-
      lersstraße wurde bereits 2019 der Bebauungsplan Nr. 1/377 „Südliches Bahn-
      hofsquartier zwischen Josef-Schregel-Straße und Lagerstraße“ (Fritz-Keller-
      Weg) als Teil des Innovationsbandes aufgestellt. Ziel dieser Planung ist es, den
      Innenbereich Fritz-Keller-Weg und Bücklersstraße (südlich Bahn) städtebaulich
      zu ordnen und über eine Umstrukturierung einer neuen Funktion zuzuführen:
      über klare Raumkanten soll eine direkte Verbindung zwischen dem südlichen
      Bahnhofsausgang und der Josef-Schregel-Straße geschaffen werden, so dass u.
      a. eine optimierte Fußgängeranbindung geschaffen wird. Der Bebauungsplan
      Nr. 1/377 setzt aufgrund der vorhandenen Nutzungen (Wohnen, Büros, Praxen
      und Geschäfte) und der städtebaulichen Zielsetzungen die Gebietskategorien
      Urbane Gebiete (MU) und Kerngebiete (MK) fest. In unmittelbarer Nähe zu den
      Bahnanlagen wird die Fläche für ein Fahrradparkhaus als sonstiges Sondergebiet
      festgesetzt. Diese Fläche dient als Ersatzfläche für die entfallenden Fahrradstell-
      plätze im Bereich des Wendehammers im Südwesten des Bahnhofvorplatzes
      und soll dauerhaft den Betrieb eines Fahrradparkhauses mit Dienstleitungsbe-
      trieben in Bezug auf das Fahrradparkhaus ermöglichen. Entsprechend des § 17
      BauNVO wird im MU eine Grundflächenzahl von 0,8 und im Sonder- und MK -
      Gebiet eine Grundflächenzahl von 1,0 festgesetzt. Der Bebauungsplan sieht eine
      2 - 4- geschossige Bebauung vor. Die Realisierung der Geschossigkeit wird
      durch die Festsetzung von maximal zulässigen Gebäudehöhen über NHN abge-
      sichert. Es wird entsprechend dem Ursprungsplan und der Bestandsbebauung
      in den Kerngebieten (MK) eine geschlossene Bauweise festgesetzt. Im Bereich
      der urbanen Mischgebiete (MU) wird die abweichende Bauweise festgesetzt.

                                                                                      11
STADT DÜREN – Begründung zum Bebauungsplan Nr. 1/390
„Innovationsband Bahnhof Düren“, Stand: Vorentwurf, 09.09.2021

        Neben dem Verkehrsstich zur Erschließung für den MIV werden weitere Ver-
        kehrsflächen mit besonderer Zweckbestimmung mit den folgenden Zweckbe-
        stimmungen festgesetzt: Park und Ride Stellplätze (P&R); Fußwegbereich im Be-
        reich des P&R Stellplätze; Bahnhofsvorplatz und die Zentrale Achse durch das
        neu strukturierte Quartier. Im Weiteren sind Maßnahmen zum Schutz der An-
        wohner und Nutzer vor Auswirkungen der Schallimmissionen durch den Schie-
        nenverkehr entsprechend der schalltechnischen Untersuchung gefasst wurden.
        Daneben werden noch bauordnungsrechtliche Festsetzungen zu Werbeanlagen
        und Einfriedungen getroffen.

        Mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses im Amtsblatt der Stadt Dü-
        ren am 04.07.2019 ist der Bebauungsplan Nr. 1/377 „Südliches Bahnhofsquartier
        zwischen Josef-Schregel-Straße und Lagerstraße“ (Fritz-Keller-Weg) in Kraft ge-
        treten.

3.5     Fachplanungsvorbehalt
        Im vorliegenden Fall war die Fläche teilweise für Betriebs- und Verkehrszwecke
        einer öffentlichen Eisenbahn gewidmet. Damit gelten gem. § 38 BauGB die pla-
        nungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen der §§ 29 – 37 BauGB nicht und
        auch die Planungshoheit der Kommunen ist eingeschränkt. Auf den gewidmeten
        Flächen besteht grundsätzlich Vorrecht der Fachplanung – hier das Eisenbahn-
        recht. Grundsätzlich ist eine Überlagerung von Fachplanung und kommunaler
        Bauleitplanung möglich, sofern hierdurch keine Nutzungskonflikte hervorgeru-
        fen werden. Im Sinne einer Entwicklung des gesamten Areals ist eine Entwid-
        mung bzw. „Freistellung“ zielführend, um Planungssicherheit zu gewährleisten.
        Mit Bescheid vom 23.06.2017 sind große Teile der bislang im Plangebiet für
        Bahnzwecke gewidmeten Flächen aus der Widmung entlassen. Für die weiteren
        Flächen werden im Weiteren noch Abstimmungen mit dem Eisenbahnbundes-
        amt durchgeführt.

3.6     Sonstige Planwerke
        Basis für die zugrundeliegende Bauleitplanung sind neben dem Masterplan In-
        nenstadt (2014)2 die Rahmenplanung "Südlich Bahn" (2016)3 und das im Jahr
        2021 erstellte „Quartierskonzept“4, die im folgenden Kapitel detailliert beschrie-
        ben werden.

2 Integriertes Handlungskonzept Innenstadt Düren, HJPplaner, Dezember 2014
3 Rahmenplanung    Düren – „Südlich Bahn“, HJPplaner, August 2016
4 IQ Düren Quartierskonzept, CARPUS + PARTNER, März 2021

                                                                                       12
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„Innovationsband Bahnhof Düren“, Stand: Vorentwurf, 09.09.2021

           Weitere sonstige Planwerke sind für die Bebauungsplanaufstellung nicht rele-
           vant.

4.         BEBAUUNGS- UND ERSCHLIESSUNGSKONZEPT

           Der Masterplan Innenstadt von 2014 skizziert drei Varianten zur baulichen Ent-
           wicklung des Plangebietes. Der neue Stadtteil sollte sowohl erschließungstech-
           nisch, freiraumgestalterisch als auch nutzungsstrukturell die Innenstadt mit dem
           Bahnhofsbereich verknüpfen.

           Die Aussagen des Masterplanes wurden hinsichtlich Nutzungsdifferenzierung
           und städtebauliche Konzeption sowie Erschließung in den folgenden Jahren wei-
           ter konkretisiert in der Rahmenplanung „Südlich Bahn“5 (2016), die für den Be-
           reich zwischen Schoellerbrücke und Bahnhofs-Südausgang eine zentrale Er-
           schließungsachse – Promenade – und eine urbane Nutzungsmischung mit ei-
           nem Anteil an innerstädtischem Wohnen vorsieht. Der Schwerpunkt soll im
           Sinne eines „Innovationsbandes“ auf innovativen / wissenschaftsorientierten
           Nutzungen liegen. Die durch die hervorragende Erschließungsqualität des Ge-
           biets vorhandene Nähe zu den Hochschulstandorten Aachen und Köln bietet
           sich für Ergänzungsnutzungen der dortigen Hochschuleinrichtungen an. Zusätz-
           lich können Nutzungen der Gesundheitsvorsorge und Wohnungen hier Raum
           finden.

           Angesichts der Entwicklungsperspektive wird das Plangebiet als „Smart Circular
           Quarter“6 entwickelt: ein digital vernetztes und zirkulär organisiertes Quartier,
           bei dem materielle und immaterielle Ressourcen in Kreisläufen genutzt werden.
           Die Übertragung der „Circular Economy“ – Kerngedanken auf den urbanen Maß-
           stab lässt ein zukunftsweisendes Konzept für eine nachhaltige Stadtentwicklung
           entstehen, welches den Menschen in den Mittelpunkt stellt und gleichzeitig
           Raum für Innovationen bietet – ein wichtiger Baustein auch zur Unterstützung
           der städtischen Strategie zum Umgang mit dem Strukturwandel im rheinischen
           Revier. Es werden Maßnahmen entwickelt in den Kernthemen Energie, Mobilität,
           Digitalisierung und Klimaschutz der Quartiersvision folgend „In Kreisläufen or-
           ganisiert. Klimapositiv und CO²-neutral. Einfach mobil und digital vernetzt. Mit
           dem Mensch im Mittelpunkt.“ So wurden für das Innovationsquartier in einem
           Planungsprozess mit verschiedenen Akteuren Vorgaben definiert zur Umset-
           zung der CO2-Neutralität, umweltverträglicher und bürgerorientierter Mobilität,
           Regulierung des Stadtklimas, Förderung von Biodiversität und Vorgaben für res-
           sourcenschonendes Bauen. Innovationen sollen dabei für jedermann sichtbar

5 Rahmenplanung     Düren – „Südlich Bahn“, HJPplaner, August 2016
6 IQ   Düren Quartierskonzept, CARPUS + PARTNER, März 2021
                                                                                         13
STADT DÜREN – Begründung zum Bebauungsplan Nr. 1/390
„Innovationsband Bahnhof Düren“, Stand: Vorentwurf, 09.09.2021

          gemacht werden und ein intensiver sozialer Austausch stattfinden. Das neue
          Stadtquartier verbindet auf einzigartige Weise Innovationen mit nachhaltigem
          Design, indem es mit geschlossenen Systemen für Energie, Klimaschutz, Mobili-
          tät und Digitalisierung arbeitet. Mit den angedachten Maßnahmen soll das In-
          novationsquartier Düren zu einem der nachhaltigsten Stadtgebiete Deutsch-
          lands werden. Ziel ist, die höchste Auszeichnungsstufe des DGNB7-Zertifizierung
          für Quartiere zu erreichen.8

          Die entwickelten Maßnahmen des Quartierskonzeptes fließen ein in alle Ebenen
          der räumlichen Planung, sowohl in die zugrundeliegende (weiterentwickelte)
          Rahmenplankonzeption, den aufzustellenden Rechtsplanentwurf und vornehm-
          lich in die nachfolgende Fach- und Hochbauplanungen.

          Erschließungskonzept / Mobilität im Quartier
          Das Erschließungs- und Mobilitätskonzept für die Südseite des Bahnhofs ist un-
          ter der Prämisse einer umweltfreundlichen und sicheren Anbindung zur Innen-
          stadt konzipiert. Das Innovationsband soll vorrangig autofrei ausgebildet wer-
          den, an den zentralen Zugangspunkten des Quartiers (Arnoldsweiler Straße
          Nord, Ladestraße sowie Lagerstraße) werden Park- und Umsteigemöglichkeiten
          für den MIV geschaffen.

          Rückgrat des Innovationsbandes ist
          eine zentrale Erschließungsachse, die
          durch das Quartier von der Schoeller-
          straße bis zum südlichen Bahnhofsvor-
          platz führt. Sie ist als urbane innerstäd-
          tische Achse - vornehmlich für Fuß- und
          Radfahrer - mit entsprechenden Quer-
          schnitten und Ausbauqualitäten sowie
          alleeartiger     Begrünung       vorgesehen
          (Promenade) und als Verbindung meh-
          rere Plätze das stetige Grundelement
          der immer weiterentwickelten Konzepte
          für den Gesamtbereich südlich der
          Bahn.

          Ausgehend von der Josef-Schregel-
                                                                Abbildung 3: Mobilitätskonzept, CARPUS +
          Straße über den Bahnhofsvorplatz (Be-                 PARTNER, März 2021

          reich des BP 1/377) führt diese Achse

7   Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen – DGNB e. V
8 IQ  Düren Quartierskonzept, CARPUS + PARTNER, 12. März 2021
                                                                                                           14
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„Innovationsband Bahnhof Düren“, Stand: Vorentwurf, 09.09.2021

      gradlinig bis zur Schoellerbrücke und reiht Grünräume als auch Plätze in ab-
      wechslungsreicher Art aneinander. Die Plätze befinden sich jeweils am Gelenk
      der Anbindungen zur Arnoldsweiler Straße bzw. an den zentralen Zugangspunk-
      ten des Quartiers.

      Das Quartier soll nahezu autofrei konzipiert werden, die für die Nutzungen er-
      forderlichen Stellplätze werden überwiegend in Tiefgaragen angeboten, welche
      jeweils mehreren Gebäuden zugeordnet werden.

      Am südlichen Auftakt – unmittelbar an den Bahnhofsvorplatz anschließend ist
      ein Mobilitätsknotenpunkt (Mobility Hub) geplant. Durch dieses Element wird
      die An- und Abreise von und nach Düren neu strukturiert und die gesamte ver-
      kehrliche Infrastruktur gebündelt und vereinfacht. Mobility Hubs gewährleisten
      eine nahtlose Integration der verschiedenen Verkehrsträger im Verkehrsnetz. Sie
      sind Verbindungsorte, an denen unterschiedliche Fortbewegungsmittel an Or-
      ten einer hohen Konzentration von Arbeiten, Wohnen, Einkaufen und Freizeit
      zusammentreffen. Es wird ein erleichtertes „Umsteigen“ auf umweltfreundliche,
      emissionsarme und nachhaltige Beförderungsmittel und die Verbesserung der
      Erreichbarkeit des öffentlichen Verkehrs angestrebt. Durch die Zentralisierung
      und Synergienutzung durch Zusammenschluss der Nutzer im Gebiet (Bike-
      sharing, Carsharing) wird auch der Flächenverbrauch für Mobilitätsangebote ge-
      senkt. Der Mobility Hub soll als mitwachsendes Konzept entwickelt werden, das
      neben Elektromobilität auch zukünftige Antriebsformen berücksichtigt. Dieser
      kann neben den Angeboten wie Carsharing, E-Scootersharing, Bikesharing, Ak-
      kuwechselautomat, E-Ladesäulen auch kleinere Geschäfte / Gastronomie / Kiosk
      bündeln. Als erstes Element wird derzeit die Radstation im Bereich des Bahn-
      hofsvorplatzes geplant.

      Auch an weiteren Zugangspunkten sind Shared Mobility Angebote eingeplant,
      die im Bereich der öffentlichen Flächen unterzubringen sind.

      Nutzungskonzept
      Der Nutzungsschwerpunkt im Plangebiet liegt im Sinne eines „Innovationsban-
      des“ auf innovativen / wissenschaftsorientierten Nutzungen.

      Die durch die hervorragende Erschließungsqualität des Areals gegebene Nähe
      zu den Hochschulstandorten Aachen und Köln bietet Standortvorteile insbeson-
      dere für Ergänzungsnutzungen der dortigen Hochschuleinrichtungen. Zusätzlich
      sollen Nutzungen zur Bildung und Kultur, Gesundheitsvorsorge und Wohnun-
      gen hier Raum finden. Diese Nutzungsarten gestatten über die Schließung einer
      in Düren bestehenden „Angebots-Lücke“ hinaus die Möglichkeit einer städte-

                                                                                   15
STADT DÜREN – Begründung zum Bebauungsplan Nr. 1/390
„Innovationsband Bahnhof Düren“, Stand: Vorentwurf, 09.09.2021

      baulichen und architektonischen Adressbildung. Angesichts dieser Zielausrich-
      tung sind zurzeit folgende „Leitnutzungen“ / Stakeholder im Plangebiet vorge-
      sehen: Im südlichen Bereich des Areals ist der Neubau des Nelly-Pütz-Berufskol-
      legs geplant. Das Kolleg soll als öffentlich zugänglicher Campus gestaltet wer-
      den. Das heute an der Zülpicher Straße bestehende Berufskollegs des Kreises
      Düren benötigt dringend Erweiterungsmöglichkeiten, die am bestehenden
      Standort nicht unterzubringen sind. Geplant ist das Schulgebäude mit Mensa
      und Sporthalle.

      Am nördlichsten Campus / Gelenk sind mit der Modellfabrik Papier und dem
      D-NIC - Digital Nonwoven Innovation Center - gleich zwei Nutzungen geplant,
      die durch ihre Funktion und Ausgestaltung ganz wesentlich für den Charakter
      des Gebietes stehen: In der Modellfabrik Papier - ein Forschungsgebäude mit
      Laboren und einem Technikum - wird ein regional vernetztes Reallabor für die
      Papierindustrie errichtet, das zur Entwicklung einer industriellen Wertschöp-
      fungskette der nachhaltigen Papierproduktion beitragen soll. Als Reallabor wird
      ein Forschungsschwerpunkt der Modellfabrik Papier eine CO²-neutrale Papier-
      produktion mit Hilfe aller relevanten wissenschaftlichen und industriellen Ak-
      teure sein. Projektpartner sind die beteiligten Forschungsinstitute der RWTH
      Aachen, der FH Aachen, des Forschungszentrum Jülich, der TU Darmstadt und
      der Papiertechnischen Stiftung. Ziel dieser digitalen und realen Forschungsfab-
      rik ist der Aufbau eines agilen Innovationsnetzwerkes, das die Bereiche IKT,
      Bioökonomie, Maschinenbau und Papiertechnologie umfasst. Am gesamten
      Planungsprozess beteiligt ist ebenfalls die Modellfabrik Papier gGmbH, ein Zu-
      sammenschluss aus 15 bundesweiten Gesellschaftern der Papierindustrie mit
      dem Sitz in Düren. Die Unternehmen leisten einen wichtigen Beitrag zu Lösun-
      gen zukünftiger Herausforderungen, die in der Papierindustrie abgehandelt
      werden müssen, um die gesamte Branche nachhaltig und zukunftsweisend zu
      gestalten.

      Im Rahmen des D-NIC-Projektes wird ein Reallabor für die Erforschung und Er-
      schließung von Potenzialen der Digitalisierung und nachhaltiger Produkte in der
      Vliesstoffindustrie errichtet. Die hochmodulare maschinelle und digitale Infra-
      struktur des D-NIC ermöglicht die freie Kombination aller wichtigen Prozesse
      für die Produktion von neuartigen Vliesstoffen für unterschiedlichste Anwen-
      dungsfelder. Das Innovationsumfeld des D-NIC schafft neue Arbeitsplätze durch
      Expansion bereits bestehender Produktionsbetriebe in der Vliesstoffindustrie im
      Rheinischen Revier. Für die Ansiedelung neuer Unternehmen und Betriebsstät-
      ten ist das D-NIC damit ein bedeutender Standortfaktor.

                                                                                   16
STADT DÜREN – Begründung zum Bebauungsplan Nr. 1/390
„Innovationsband Bahnhof Düren“, Stand: Vorentwurf, 09.09.2021

          Abbildung 4:    Auszug Themenplan Nutzungsstruktur VI, HJPplaner, Aachen, 07/2021

          Diese Nutzer sollen als Vorzeigeprojekte Innovationsimpulse für das gesamte
          Gebiet und die Region setzen und gleichzeitig durch die ressourcenschonende,
          klima-aktive Infrastruktur die Chance der Energiewende aufzeigen.

          Zugleich soll eine Mischung der „Hauptnutzungen“ mit ergänzenden affinen
          Nutzungen, Büros aber auch innerstädtischen Wohnformen die urbane Vitalität
          des Quartiers stärken.

          Bebauungskonzept
          Das detaillierte Bebauungskonzept ist derzeit noch nicht endgültig diskutiert
          und wird laufend entsprechend der Vorgaben angepasst. Im Grundsatz werden
          entsprechend der Rahmenplanung derzeit zwei Varianten I und II9 diskutiert, die
          sich in der konkreten Ausführung und Platzierung der einzelnen Baukörper un-
          terscheiden, aber auch untereinander kombinierbar sind. Grundgedanke beider
          Varianten und zentrales Element ist die Fortführung des Promenadengedankens
          aus den Planungen „Südlich Bahn“. Diese soll als verbindendes Element durch
          das gesamte „Innovationsband“ gelegt werden, mit baulichen Dominanten im

9
    Rahmenplanung Düren – „Südlich Bahn“, HJPplaner, August 2016
                                                                                              17
STADT DÜREN – Begründung zum Bebauungsplan Nr. 1/390
„Innovationsband Bahnhof Düren“, Stand: Vorentwurf, 09.09.2021

      Süden und Norden. Die Gebäude sind dabei dem Grundsatz folgend so ange-
      ordnet, dass Luftzirkulation und Vernetzung der Grünsysteme und Freiflächen
      möglich sind.

      Abbildung 5:   Auszug Themenplan Öffentliches Raumnetz, HJPplaner, Aachen, 07/2021

      An den städtebaulich markanten Auftakten des Quartiers und am zentralen
      Quartiersplatz sind sogenannte „Kopfgebäude“ vorgesehen, die durch eine her-
      vortretende Gebäudehöhe von weitem erkennbar die neue Silhouette des Bahn-
      hofsareals definieren. Diese befinden sich im Bereich der Schoellerbrücke, am
      Hauptzugang von der Lagerstraße und im Bereich der Ladestraße. Die übrigen
      Gebäude weisen 3 bis 5 Vollgeschossen auf. Insbesondere für den nördlichen
      Bereich sind noch unterschiedliche Varianten der baulichen Anordnung der
      Hauptnutzung D-NIC und der Modellfabrik Papier in der Diskussion. Die Anord-
      nung dieser beiden Nutzungen kann sowohl nebeneinander als auch hinterei-
      nander erfolgen.

                                                                                           18
STADT DÜREN – Begründung zum Bebauungsplan Nr. 1/390
„Innovationsband Bahnhof Düren“, Stand: Vorentwurf, 09.09.2021

      Langfristig sollen auch die zentralen Zugangspunkte / neuen Anbindungen an
      der Arnoldsweilerstraße durch straßenbegleitende Bebauung mittels Überpla-
      nung und Abriss der bestehenden Gebäudesubstanz städtebaulich gefasst wer-
      den. Die städtebauliche Bedeutung dieser Zugangspunkte und ihre verkehrliche
      und erschließungstechnische Funktion begründen die Flächeninanspruchnahme
      in diesem Bereich. Die Eigentümer dieser Flächen sind intensiv in den Planungs-
      prozess eingebunden.

      Als Schnittstelle zwischen den Projektbereichen „Südlich Bahn“ und der Weiter-
      führung des Innovationsbandes im Bereich des neuen Bahnhofsvorplatzes ist
      zudem ein architektonisch prägender und funktional bedeutender „Kopfbau“
      zum Bahnhof hin zu orientieren, um zum einen ein städtebauliches und archi-
      tektonisches Pendant zum geplanten ICD (Innovation Center Düren) zu schaffen
      und zum anderen auch eine einladende und frequentierte Auftaktsituation am
      südlichen Bahnhofsvorplatz zu gewährleisten.

      Abbildung 6: Weiterentwickelte Rahmenplanung als Grundlage des Bebauungsplanes: Ge-
                   samtplanung rund um den Bahnhof, Variante I mit Zoom auf alternative Pla-
                   nung, HJPplaner, Aachen, 07/2021

                                                                                               19
STADT DÜREN – Begründung zum Bebauungsplan Nr. 1/390
„Innovationsband Bahnhof Düren“, Stand: Vorentwurf, 09.09.2021

      Abbildung 7: Weiterentwickelte Rahmenplanung als Grundlage des Bebauungsplanes: Ge-
                   samtplanung rund um den Bahnhof, Variante II mit Zoom auf alternative Pla-
                   nung, HJPplaner, Aachen, 07/2021

      Freiraumkonzept - Blue und Green Infrastructure
      Die öffentlichen und privaten Freiflächen im Gebiet sollen hochwertig und nach-
      haltig gestaltet und hohe Aufenthaltsqualität bieten. Durch entsprechende Be-
      grünung ist eine lebenswerte Arbeits- und Wohnumgebung zu schaffen und das
      „Grüne Image“ des Quartiers erlebbar zu machen. Der Freiraum im Zusammen-
      spiel mit den Gebäuden soll dabei als vernetzte blau-grüne Infrastruktur ökolo-
      gische Kreislauffunktionen übernehmen.

      Bei der Freiraumgestaltung der Plätze und Promenade sind im öffentlichen
      Raum im besonderen Maß und für alle sichtbar die Leitideen des Quartierskon-
      zeptes zu verankern: Unter den Schlagworten „Blue und Green Infrastructure“
      sind multifunktionale Retentionsräume zu schaffen, die einer Überlastung des
      Kanalsystems bei Starkregenereignissen entgegenwirkt. Die Freiflächen sollen
      dabei gezielt als Wasserspeicher oder als Ableitungselement genutzt werden.
      Im Rahmen der Freiflächengestaltung ist des Weiteren zu prüfen, inwieweit Re-
      genwasserspeicher gezielt für die Bewässerung der Bepflanzung einsetzbar ist.

                                                                                                20
STADT DÜREN – Begründung zum Bebauungsplan Nr. 1/390
„Innovationsband Bahnhof Düren“, Stand: Vorentwurf, 09.09.2021

      Zusammen mit den angedachten Maßnahmen auf den privaten Flächen (Versi-
      ckerung durch Reduzierung der Flächenversiegelung, Dachbegrünung, gestal-
      tete private Freianlagen mit funktionalen Retentionsräumen, Regenwassernut-
      zung) kann somit ein umfassender Beitrag zur Vermeidung von Überflutungen
      und naturnahen Grundwasseranreicherung geschaffen werden.

      Neben den Maßnahmen der blauen Infrastruktur ist eine ganzheitliche Begrü-
      nungsstrategie elementare Bestandteil des Quartierskonzepts. Als wichtiger Bei-
      trag für das Mikroklima der Stadt ist das Zusammenspiel horizontaler und verti-
      kaler Grünflächen zu sehen. Neben der Steigerung der Aufenthaltsqualität die-
      nen die Pflanzmaßnahmen der Schaffung neuer Ökosysteme und Verbesserung
      der Luftqualität. Die Promenade als grünes Rückgrat verbindet die (grünen) öf-
      fentlichen Räume und privaten Freiflächen, Gebäudebegrünungen an Fassade
      und Dächern ergänzen das Grünsystem.

                                                                                   21
STADT DÜREN – Begründung zum Bebauungsplan Nr. 1/390
„Innovationsband Bahnhof Düren“, Stand: Vorentwurf, 09.09.2021

5.    INHALTE DES BEBAUUNGSPLANES
      Der vorliegende Rahmenplan bildet die Grundlage für den aufzustellenden Be-
      bauungsplanentwurf. Zur Umsetzung der beschriebenen Planungsabsichten,
      geordneten städtebaulichen Entwicklung und Einfügung der Neubebauung in
      die Umgebung sind folgende Festsetzungen vorgesehen, die im weiteren Ver-
      fahren noch detailliert werden. Diese orientieren sich auch an dem südöstlich
      gelegenen Teilbereich des Gesamtareals und dem hier bestehenden Bebau-
      ungsplan Nr. 1/377 „Südliches Bahnhofsquartier zwischen Josef-Schregel-Straße
      und Lagerstraße“ (Fritz-Keller-Weg).

5.1   Art der baulichen Nutzung
      Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung erfolgt als Urbanes Gebiet (MU)
      gem. § 6a BauNVO und orientiert sich angesichts der Lage an der beabsichtigten
      Entwicklung im Plangebiet und der heutigen Prägung der unmittelbaren Umge-
      bung.

      Es ist beabsichtigt, alle gemäß § 6a Abs. 2 BauNVO allgemein zulässigen Nut-
      zungen zuzulassen, damit hier eine, den allgemeinen Anforderungen an ge-
      sunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gerechte, innenstadtverträgliche Nut-
      zungsmischung verankert wird.

      Die im Urbanen Gebiet gemäß § 6a BauNVO ausnahmsweise zulässigen Vergnü-
      gungsstätten und Tankstellen werden durch textliche Festsetzung ausgeschlos-
      sen. Die bestehende Tankstelle an der Ecke Schoellerstraße / Arnoldsweiler-
      straße genießt Bestandsschutz. Der Bereich ist jedoch langfristig als Auftakt /
      Hauptanbindung Nord umzugestalten (siehe Kap. 4).

      Zu Vergnügungsstätten zählen unter anderem Spielhallen, Wettbüros, Discos
      und Nachtlokale aller Art. Ihr Ausschluss wird mit dem übergeordneten Ziel be-
      gründet, eine attraktive und belebte Innenstadt zu erhalten und auszubauen.
      Eine hohe Aufenthaltsqualität für die breite Öffentlichkeit soll gewährleistet wer-
      den. Vergnügungsstätten widersprechen diesem Ziel, da sie erwünschte Nut-
      zungen wie Einzelhandel und Dienstleistungen verdrängen und damit ge-
      wünschten Innenstadtcharakter an dieser Stelle schaden können. Vergnügungs-
      stätten können sich nachteilig auf die Umgebung auswirken, so dass Abwer-
      tungstendenzen befürchtet werden, dies kommt mit dem Begriff „Trading
      down“ zum Ausdruck. Auch die mit Vergnügungsstätten oftmals einhergehen-
      den langen Öffnungszeiten und dem Planungsansatz, innerstädtisches Wohnen

                                                                                      22
STADT DÜREN – Begründung zum Bebauungsplan Nr. 1/390
„Innovationsband Bahnhof Düren“, Stand: Vorentwurf, 09.09.2021

      im Plangebiet zu forcieren, begründet den Ausschluss. Aus den gleichen Grün-
      den erfolgt der Ausschluss von Bordellen und bordellartigen Nutzungen sowie
      Erotik-Fachmärkten und Sex-Shops im Plangebiet.

      Auch Tankstellen sind aufgrund der Lage des Urbanen Gebiets in der zentralen
      Innenstadt nicht geeignet, da diese mit einer attraktiven baulichen Struktur nicht
      vereinbar sind. Ausgenommen bleibt dies lediglich in einem Teilbereich (Be-
      standssituation an der Schoellerstraße), hier ist auch künftig die Nutzung Tank-
      stelle städtebaulich vertretbar aufgrund der Randlage und Verkehrsanbindung
      und daher auch weiterhin zulässig.

5.2   Maß der baulichen Nutzung, Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen
      Zur Einfügung in die umgebende Bebauung und entsprechend der zentralen
      innerstädtischen Lage sollen folgende Festsetzungen getroffen werden: V bis VII
      Vollgeschosse, einzelne Sichtmarken auch X geschossig. Die GRZ wird gem. Ori-
      entierungswerte der BauNVO auf 0,8 festgesetzt. Dennoch wird im weiteren Ver-
      fahren als wesentliche Vorgabe aus dem Planungsprozess durch Grundstücks-
      zuschnitte sowie der Detailplanung der Straßen und Freianlagen eine Reduzie-
      rung der Gesamtversiegelung vorgenommen .

      Die überbaubaren Flächen werden durch Baugrenzen entsprechend dem städ-
      tebaulichen Konzept definiert, so dass eine straßenbegleitende Bebauung for-
      ciert wird.

5.3   Stellplätze und Tiefgaragen
      Entsprechend dem Mobilitätskonzept soll das Plangebiet möglichst autofrei
      konzipiert werden. Oberirdische Stellplätze werden daher zum überwiegenden
      Teil ausgeschlossen (z. B. für Bereitschaftspersonal), der ruhende Verkehr soll in
      Tiefgaragen untergebracht werden.

5.4   Verkehrsflächen
      Die zentrale Achse des Plangebietes wird als Verkehrsfläche nach § 9 Abs. 1 Nr.
      11 BauGB festgesetzt, ebenso die Anbindepunkte an der Arnoldsweiler Straße.

      Reine Fuß- und Radwegeanbindungen (z. B. der nordöstliche Abschnitt der
      Achse zur Schoellerbrücke) werden Verkehrsflächen besonderer Zweckbestim-
      mung „Fuß-/ Radweg“ festgesetzt.

      Die öffentlichen Plätze im Plangebiet werden als Verkehrsfläche mit der Zweck-
      bestimmung Verkehrsberuhigter Bereich / Platzfläche gesichert.

                                                                                     23
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„Innovationsband Bahnhof Düren“, Stand: Vorentwurf, 09.09.2021

5.5   Belange von Natur und Landschaft / Grünordnung
      Entsprechend der Planungsabsicht und dem zugrundeliegendem Quartierskon-
      zept insbesondere zu den Bereichen „Blue Infrastructure und Green Infrastruc-
      ture“ sind folgende Festsetzungen vorgesehen:

      Zur Reduzierung einer Vollversiegelung wird festgesetzt, dass die Stellplätze
      und sonstige Freiflächen (Zuwegungen, Fußwege, Terrassen) wasserdurchlässig
      zu befestigen sind. Neben der Entzerrung des Niederschlagsabflusses wird so-
      mit insbesondere ein Betrag zur Verminderung der Bodenbeeinträchtigung und
      Beitrag zum Erhalt des natürlichen Wasserhaushalts gewährleistet.

      Zur Verbesserung des Kleinklimas und Rückhaltung von Regenwasser einerseits
      als auch aus stadtgestalterischen Gründen sind die Flachdächer mit einer exten-
      sive Dachbegrünung zu versehen, ebenso sind Fassadenbegrünungen durchzu-
      führen: dabei wird festgelegt, dass die Summe aller horizontalen (Dachbegrü-
      nung und Grundstücksbegrünung) und vertikalen Grünflächen (Fassadenbegrü-
      nung) eines Grundstückes mindestens der durch die Baumaßnahme überbauten
      bzw. versiegelten Fläche entsprechend muss.

      Außerdem werden auf Grundlage des Quartierskonzeptes Festsetzungen und
      Maßnahmen zur hochwertigen Gestaltung und integrativen Begrünung der Frei-
      flächen und im Straßenraum getroffen.

      Für das Plangebiet wird eine Artenschutzprüfung Stufe 2 durchgeführt (siehe
      Kap. 6.6.3), die sich daraus ergebenden Maßnahmen werden bis zur Offenlage
      berücksichtigt und ggf. festgesetzt.

5.6   Bauordnungsrechtliche Festsetzungen gem. § 89 BauO NRW
      Die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gem. § 89 BauO NRW sollen die
      Festsetzungen nach § 9 BauGB ergänzen, um ein homogenes Erscheinungsbild
      des Baugebietes sowie eine Anpassung an die umgebende Bebauung zu ge-
      währleisten. So wird eine städtebauliche, optische Ordnung gesichert. Dies gilt
      für: Werbeanlagen, Einfriedungen, Zulassung von Photovoltaikanlagen (Fassade
      und Dach).

5.7   Kennzeichnungen
      Gemäß der Stellungnahme des Geologischen Dienstes und RWE (Oktober 2016)
      ist das gesamte Plangebiet aufgrund des humosen Bodenmaterials (vgl. Kap.
      6.7.1) als Fläche gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 1 BauGB zu kennzeichnen. Hier sind bei

                                                                                   24
STADT DÜREN – Begründung zum Bebauungsplan Nr. 1/390
„Innovationsband Bahnhof Düren“, Stand: Vorentwurf, 09.09.2021

          der Bebauung besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im Gründungs-
          bereich, erforderlich. Dies ist im weiteren Verfahren zu prüfen und die Fläche
          anzupassen.

          Der überwiegende Teil des Plangebietes wird gem. den Kenntnissen zur Altlas-
          tensituation (siehe Kap. 6.7.4) gekennzeichnet als Flächen, deren Böden erheb-
          lich mit umweltgefährdeten Stoffen belastet sind. Die Altlastsituation steht der
          geplanten Nutzung bei Einhaltung der erforderlichen Maßnahmen nicht entge-
          gen.

6.        SONSTIGE PLANUNGSBELANGE / AUSWIRKUNGEN

6.1       Allgemeine Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse /
          Immissionssituation
          Um die erforderlichen Rahmenbedingungen für gesunde Wohn- und Arbeits-
          verhältnisse auf Ebene des Bebauungsplanes zu berücksichtigen, werden die Ge-
          räuschimmissionen der nahegelegenen Verkehrstrassen (Straße und Schiene)
          und Auswirkungen von Erschütterungen gutachterlich untersucht und die Er-
          gebnisse in der weiteren Planung berücksichtigt. Weiterhin wird geprüft, ob Ge-
          räuschkonflikte zwischen der bestehenden und geplanten Nutzung entstehen.

6.1.1 Lärmimmissionen
          Bis zur Offenlage wird durch Accon Köln GmbH ein Immissionsschutzgutachten
          erstellt, die Ergebnisse werden dann im weiteren Verfahren berücksichtigt.

6.1.2 Erschütterungen
          Einwirkungen durch Erschütterungen aus dem Bahnbetrieb auf die geplante
          Nutzung wurden im Rahmen eines Erschütterungstechnisches Prognosegutach-
          tens10 durch die Firma Accon GmbH untersucht. Die wesentlichen Aussagen sind
          im Folgenden kurz aufgeführt. Detaillierte Aussagen sind dem Prognosegutach-
          ten zu entnehmen.

          Für die Beurteilung von Erschütterungsimmissionen wird die DIN-4150-Reihe
          herangezogen, diese unterscheidet zwischen Einwirkungen auf den Menschen
          in Gebäuden und schädlichen Einwirkungen auf Gebäude. Die Beurteilung be-
          zieht sich auf alle drei Schwingrichtungen, wobei nur der Maximalwert der größ-
          ten Einzelkomponente zur Beurteilung herangezogen wird.

10
     Erschütterungstechnisches Prognosegutachten, Accon GmbH, Greifenberg, 20.05.2021
                                                                                        25
STADT DÜREN – Begründung zum Bebauungsplan Nr. 1/390
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      Der überwiegende Anteil des Planungsgebiets befindet sich seitlich der Güter-
      wagenabstellung bzw. Überholgleise des Bahnhofs Düren. Mittlerweile ist die
      Befahrung dieser Gleise sehr stark reduziert worden. Zudem fahren die Züge auf
      diesen Gleisen nur Geschwindigkeiten unter 25 km/h (vgl. Abb. 5).

      Züge, die im anschließenden Abstell-
      bereich des Bahnhofs zu besonderen
      Aufgaben fahren (z.B. Züge der Rurtal-
      bahn) oder als Güterzüge abgestellt
      werden, verkehren auf dem Gleis 0.
      Auf dem Gleis 1 (= Strecke 2622) fah-
      ren in beiden Fahrtrichtungen die
      Züge der S-Bahn. Der Fernverkehr der
      Strecke 2600 läuft auf dem Gleis 2
      (Richtung Nord) und dem Gleis 3
      (Richtung Süd). In der Prognoseunter-
      suchung werden weiter entfernt lie-
      gende Gleise nicht aufgenommen, da
      sie wegen der großen Distanzen zu
      den zukünftigen Gebäuden keine Re-         Abbildung 8: Nördlicher Teilausschnitt des Be-
      levanz haben werden. Schließlich wer-      bauungsplanes mit Bezeichnung der Gleise mit
                                                 wesentlichem Bahnbetrieb, Accon GmbH, Mai
      den nur die 4 wesentlich befahrenen        2021
      Gleise in die Prognosebetrachtungen
      einbezogen.

      Wegen des geringen Abstands des Gebäudes „1“ zum S-Bahn-Gleis 1 von ca. 24
      m sind hier die höchsten Erschütterungsimmissionen zu erwarten (vgl. Abbil-
      dung 5). Dagegen werden die Immissionen aus dem Fernbahn- und S-Bahn-
      Betrieb im Gebäude „2“ wegen eines Abstands von mehr als 40 m wesentlicher
      geringer ausfallen. Wegen der Nähe zum Haltebereichs des Bahnhofs wirken
      sich aber die geringeren Geschwindigkeiten der Züge mindernd auf die Erschüt-
      terungsimmissionen aus.

      Die Messungen wurden am 20.04.2021 durchgeführt. Aus diesen Messdaten
      wurde nach Gleisen getrennt die mittleren Erschütterungsemissionen im Erd-
      reich für den Messpunkt 1 (nächstgelegen zu Gleis 0) erarbeitet.

      Die von der DB AG prognostizierten Zugzahlen für das Jahr 2030 für die DB-
      Strecke 2600 und 2622 werden für die Berechnungen der Erschütterungsimmis-
      sionen herangezogen. Die Zugzahlen der Rurtalbahn werden für diese Progno-
      sen nicht berücksichtigt, da diese Züge wegen ihrer geringen Achslasten und

                                                                                                  26
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