STADT DÜREN Begründung zum Bebauungsplan Nr. 1/390 - "Innovationsband Bahnhof Düren"
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
STADT DÜREN Begründung zum Bebauungsplan Nr. 1/390 „Innovationsband Bahnhof Düren“ Teil A Stand: Vorentwurf 09.09.2021
Inhaltsverzeichnis 1. VORBEMERKUNGEN 3 1.1 Planungsanlass / Ziel und Zweck des Bebauungsplanes 3 1.2 Rechtliche Grundlagen der Planung / Verfahren 4 1.3 Fachgutachten 4 1.4 Umweltbericht 5 2. ABGRENZUNG UND BESCHREIBUNG DES PLANGEBIETES 5 2.1 Lage und Abgrenzung 5 2.2 Bestand 8 2.3 Umgebung des Plangebietes 9 3. BAULEITPLANUNG UND ÜBERGEORDNETE PLANUNG 10 3.1 Regionalplanung 10 3.2 Flächennutzungsplan 10 3.3 Landschaftsplan / Schutzgebiete 11 3.4 Bau- und Planungsrecht 11 3.5 Fachplanungsvorbehalt 12 3.6 Sonstige Planwerke 12 4. BEBAUUNGS- UND ERSCHLIESSUNGSKONZEPT 13 5. INHALTE DES BEBAUUNGSPLANES 22 5.1 Art der baulichen Nutzung 22 5.2 Maß der baulichen Nutzung, Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen 23 5.3 Stellplätze und Tiefgaragen 23 5.4 Verkehrsflächen 23 5.5 Belange von Natur und Landschaft / Grünordnung 24 5.6 Bauordnungsrechtliche Festsetzungen gem. § 89 BauO NRW 24 5.7 Kennzeichnungen 24 6. SONSTIGE PLANUNGSBELANGE / AUSWIRKUNGEN 25 6.1 Allgemeine Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse / Immissionssituation 25 6.2 Wohnbedürfnisse der Bevölkerung / soziale Bedürfnisse / Belange des Bildungswesens 27 6.3 Städtebauliches Umfeld / Nutzungen 27 6.4 Belange der Baukultur / Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes 28 6.5 Denkmal- und Bodendenkmalpflege 28 6.6 Naturhaushalt / Ökologie / Landschaft 29 6.7 Boden 32 6.8 Erfordernisse des Klimaschutzes / Klimaanpassung 41 6.9 Belange des Hochwasserschutzes und der Hochwasservorsorge, insbesondere der Vermeidung und Verringerung von Hochwasserschäden 41 6.10 Schutzgebiete, insbesondere FFH- und Vogelschutzgebiete 42 6.11 Störfallrecht 42 6.12 Ver- und Entsorgung 42 6.13 Verkehr / Mobilität 47 6.14 Belange der Bundeswehr / Zivilschutz 48 6.15 Ergebnisse eines von der Kommune beschlossenen städtebaulichen Entwicklungskonzeptes oder einer sonstigen Planung 48 6.16 Sachgüter / Sonstige Belange 48 7. FLÄCHENBILANZ 48 8. MASSNAHMEN, KOSTEN, FINANZIERUNG UND BODENORDNUNG 48 9. ANLAGEN 48
STADT DÜREN – Begründung zum Bebauungsplan Nr. 1/390 „Innovationsband Bahnhof Düren“, Stand: Vorentwurf, 09.09.2021 1. VORBEMERKUNGEN 1.1 Planungsanlass / Ziel und Zweck des Bebauungsplanes Die Umgestaltung und städtebauliche Neuordnung des Bahnhofsareals ist eines der wesentlichsten Zukunftsthemen von Düren. Die Bedeutung als zentral gele- gene Potenzialfläche wird in zahlreichen Planungsansätzen der Stadtentwick- lung thematisiert, zuletzt im Masterplan Innenstadt aus dem Jahr 2014, in den städtebaulichen Kontext und Focus der künftigen Innenstadtentwicklung ge- stellt. Der Masterplan Innenstadt wurde am 12.11.2014 vom Rat als Stadtent- wicklungskonzept gem. §1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen. Auch das Wirt- schaftsstrukturgutachten der Stadt Düren (2014) stellt die Lagequalität und das Entwicklungspotenzial der Fläche für die Dürener Innenstadt heraus. Nutzungs- möglichkeiten werden insbesondere im Segment der gesundheits- und wissens- basierten Dienstleistung gesehen. In der Vergangenheit war die Fläche in großen Teilen aufgrund der Widmung als Eisenbahnfläche einem planerischen Zugriff der Stadt Düren entzogen. Mit der Freistellung eines Teils der Flächen aus dem Jahr 2017 sind die Weichen für die städtebauliche Entwicklung im Sinne des Masterplanes gestellt. Angesichts der prominenten Lage zwischen Bahnhof und B56 sowie in unmittel- barer Nachbarschaft der Innenstadt bietet die Fläche das Potenzial, eine über die Stadtgrenze hinausgehende Reichweite zu erzielen und die Chance, innova- tive Betriebe und Nutzungen anzusiedeln. Aufbauend auf dem Masterplan wur- den die definierten Inhalte im Rahmenplan „Innovationsband Düren“ (Planungs- büro HJPlaner Aachen) weiter konkretisiert und bilden die Grundlage für den bereits rechtskräftigen Bebauungsplan BPL 01/377 „Südliches Bahnhofsquartier zwischen Josef-Schregel-Straße und Lagerstraße“ und den nun aufzustellenden Bebauungsplan Nr. 1/390 „Innovationsband Bahnhof Düren“. Bedingt durch die oben genannte Standortvoraussetzungen einerseits und den herausfordernden Zukunftsaufgaben andererseits soll das Innovationsband u. a. einen nachhaltigen und innovativen Beitrag zum Strukturwandel in der Region leisten. So wurde für den Gesamtbereich südlich der Bahn (einschließlich BP Nr. 1/377) im Auftrag der WIN.DN1 ein Quartierskonzept unter der Vision „Smart Circular Quarter“ entwickelt. Ziel ist es, ein digital vernetztes und zirkulär orga- nisiertes Quartier zu errichten, bei dem materielle und immaterielle Ressourcen in Kreisläufen genutzt werden. Der Leitgedanke bezieht sich dabei auf die Ebe- nen Städtebau, Architektur, Freiraum und Infrastruktur. Der Bebauungsplan 1 Wirtschafts- und Innovationsnetzwerk Düren 3
STADT DÜREN – Begründung zum Bebauungsplan Nr. 1/390 „Innovationsband Bahnhof Düren“, Stand: Vorentwurf, 09.09.2021 schafft den erforderlichen planungsrechtlichen Rahmen hierfür und die Voraus- setzungen für die angedachten Nutzungen gemäß der Rahmenplanung. Der Bebauungsplan Nr. 1/390 dient somit der Fortentwicklung zu einem attrak- tiven und nachhaltigen innerstädtischen Quartier unter Berücksichtigung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung. 1.2 Rechtliche Grundlagen der Planung / Verfahren Grundlage des Verfahrens ist das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Arti- kel 1 des Gesetzes vom 16.07.2021 (BGBl. I S. 2939). Die verwendeten gesetzlichen Grundlagen sind der Planzeichnung zum Bebau- ungsplan zu entnehmen. Verfahrensablauf Bereits am 05.07.2016 wurde im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt der Aufstellungsbeschluss für die Erstellung des Bebauungsplanes Nr. 1/390 „Bahngelände zwischen Lagerstraße, Arnoldsweilerstraße und Schoellerstraße“ sowie für die 37. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst. Im Anschluss fand ein Scoping statt, welches der Sondierung aller vorliegenden und im Planverfahren abzuarbeitenden Belange diente. Die Ergebnisse werden in dieser Planfassung entsprechend berücksichtigt. Nach Konkretisierung der Planungs- und Entwicklungsansätze für den Bereich „südlich Bahn“ und der regionalen Dynamik durch den Strukturwandel, wurde am 21.04.2020 mit dem erneuten Beschluss zur Aufstellung das formelle Bau- leitplanverfahren für das Plangebiet eingeleitet. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes. Die landesplanerische An- frage gem. § 34 Abs. 1 LPlG hierzu aus dem Jahr 2016 wurde im Grundsatz po- sitiv beschieden (vgl. Kap. 3.2). Als nächster Verfahrensschritt ist die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentli- cher Belange und Öffentlichkeit nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB geplant. 1.3 Fachgutachten Folgende Fachgutachten sind im Rahmen des Planverfahrens erforderlich und werden spätestens bis zur Offenlage erarbeitet: 4
STADT DÜREN – Begründung zum Bebauungsplan Nr. 1/390 „Innovationsband Bahnhof Düren“, Stand: Vorentwurf, 09.09.2021 Artenschutzvorprüfung Stufe 1 Büro für Freiraum- und Landschaftsplanung Guido Beuster, Erkelenz Artenschutzprüfung Stufe 2 Büro für Freiraum- und Landschaftsplanung Guido Beuster, Erkelenz, in Bearbeitung Lärm ACCON Köln GmbH, Köln in Bearbeitung Entwässerungskonzept wird bis zum Offenlagebeschluss vorgelegt Erschütterungstechnisches ACCON GmbH, Greifenberg Prognosegutachten 1.4 Umweltbericht Gem. § 2 Abs. 4 BauGB ist eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die vo- raussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Um- weltbericht beschrieben werden. Der Umweltbericht wird erstellt vom Büro für Freiraum- und Landschaftsplanung Guido Beuster, Erkelenz, bildet einen geson- derten Teil der Begründung (Teil B – Umweltbericht) und wird bis zur Offenlage vorgelegt. 2. ABGRENZUNG UND BESCHREIBUNG DES PLANGEBIETES 2.1 Lage und Abgrenzung Das Plangebiet liegt zentral im Dürener Stadtgebiet südlich des Bahnhofes und ist ca. 4,6 ha groß. Der Bereich erstreckt sich unmittelbar entlang der Gleisanlage der Deutschen Bahn und umfasst hier einen rd. 80 m breiten Streifen zwischen Bahngleisen/ Arnoldsweilerstraße und Lagerstraße/ Schoellerstraße. Der Geltungsbereich umfasst folgende Flurstücke 163, 167 und 168 (Flur 090, Gemarkung Düren) sowie die Flurstücke 3, 4, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21 tw., 180, 186, 190, 192, 193 und 194 tw. (Flur 093, Gemarkung Düren). Das Plangebiet wird begrenzt: ▪ Im Nordwesten durch die Gleisanlagen der Bahn (auf Flurstück 194, Flur 093, Gemarkung Düren und Flurstück 169, Flur 090, Gemarkung Düren liegend), ▪ Im Südwesten durch den befestigten und ausgebauten P&R-Parkplatz (Flur- stück 194, Flur 093, Gemarkung Düren und Flurstück 169, Flur 090, Gemar- kung Düren), 5
STADT DÜREN – Begründung zum Bebauungsplan Nr. 1/390 „Innovationsband Bahnhof Düren“, Stand: Vorentwurf, 09.09.2021 ▪ Im Süden durch die Lagerstraße (Flurstück 164, Flur 093, Gemarkung Düren), ▪ Im Südosten in nordwestlicher Richtung zunächst durch die Flurstücke 31, 188, 22, 23 und 157 (Flur 093, Gemarkung Düren), von dort dann entlang Arnoldsweilerstraße (Flurstück 183, Flur 093, Gemarkung Düren), im weite- ren Verlauf wieder zurück entlang der rückwärtigen Grenzen der Flurstücke 6 und 5 (Flur 093, Gemarkung Düren). Zuletzt verläuft die Plangebietsgrenze wieder entlang der Arnoldsweilerstraße (Flurstück 182, Flur 093, Gemarkung Düren), ▪ Im Nordosten verläuft die Abgrenzung entlang der Schoellerstraße (Flurstü- cke 2, 179 und 177 Flur 093, Gemarkung Düren). Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung zu entnehmen. Der Bebauungsplan überplant somit auch die bereits bebauten Bereiche der Flurstücke 3 und 4, Flur 093 sowie Flurstücke 7 – 21 tw. aus Flur 93 an der Arnoldsweilerstraße. Begründet ist die Inanspruchnahme dieser bebauten Berei- che in der erforderlichen Anbindung des Plangebietes an das umliegende Stra- ßennetz und Umsetzung der zugrundeliegenden Rahmenplankonzeption (siehe hierzu insbesondere Kap. 4). 6
STADT DÜREN – Begründung zum Bebauungsplan Nr. 1/390 „Innovationsband Bahnhof Düren“, Stand: Vorentwurf, 09.09.2021 Abbildung 1: Abgrenzung Plangebiet auf Luftbild Quelle: Geobasis NRW 7
STADT DÜREN – Begründung zum Bebauungsplan Nr. 1/390 „Innovationsband Bahnhof Düren“, Stand: Vorentwurf, 09.09.2021 2.2 Bestand Ein Großteil des Plangebiets liegt heute brach. Es befinden sich jedoch auch bau- lich genutzte Bereich innerhalb des Geltungsbereiches: Im Kreuzungsbereich der Arnoldsweilerstraße / Schoellerstraße ist das Plangebiet durch eine heterogene Nutzungsstruktur bestehend aus Tankstelle, KFZ-Betrieb und Wohngebäude ge- prägt. Ungefähr mittig der Arnoldsweilerstraße besteht über die Ladestraße (pri- vat, Flurstück 20) eine weitere Möglichkeit in das Plangebiet zu gelangen. Im Bereich der Ladestraße liegt ebenfalls eine heterogene Nutzungsstruktur vor, südlich befindet sich (außerhalb des Plangebietes) ein Einzelhandelsbetrieb (Mix-Markt) und nördlich Wohnbebauung. Die Gebäude sind überwiegend 3- geschossig mit Satteldach. Durch Gebäudestellung, Gebäudehöhe, Baustruktur, Nebenanlagen und Flächenversiegelung stellt sich insgesamt eine ungeordnete städtebauliche Struktur dar. Im südöstlichen Teil des Plangebietes an der Lagerstraße liegt eine weitere große Freifläche, welche teilweise mit Schotter befestigt, teilweise gepflastert ist und als Parkplatz (Park&Ride mit ca. 235 Stellplätzen) genutzt wird. Angrenzend an die P&R Anlage, im mittleren Bereich des Plangebietes, befand sich eine ungenutzte und brach gefallene ca. 90 m lange Lagerhalle, an die im Süden ein Geschäfts-/Bürogebäude angebaut war und im Norden ein ehemali- ger Bahnsteig mit einer Überdachung anschloss. Diese Gebäudestrukturen wur- den inzwischen abgerissen. Der nordöstlich gelegene Teilbereich zwischen P&R-Parkplatz im Südwesten, der Tankstelle im Nordosten, der Bebauung entlang der Arnoldsweilerstraße und den Gleisanlagen im Norden zeigt sich als große brachliegende Fläche, ein- zelne Fußwegepfade führen in diesen nördlichen Teil des Plangebietes. Hier fin- det sich auch ein kleines bunkerartiges Bauwerk. Insgesamt bleibt festzuhalten, dass das Plangebiet derzeit eine ungeordnete städtebauliche Struktur aufweist, die der zentralen Lage in Düren nicht gerecht wird. Auf dem überwiegend brach liegenden Gebiet befinden sich wenige, teilweise breite, Gehölzstreifen, die sich aus Laubhölzern und Gebüschen zusammensetzt. Das Plangebiet wurde aufgrund der ursprünglichen Nutzung als ebene Fläche angelegt, die Höhenunterschiede wurden in zwei Böschungen im nördlichen Be- reich aufgefangen, wobei die östlich gelegene Böschung zwischen Schoellerbrü- cke bzw. Tankstelle und Brachfläche bis zu ca. 8,30 m Höhendifferenz aufweist. Am westlichen Rand bestehen im Böschungsbereich ca. 1 m Höhendifferenz. 8
STADT DÜREN – Begründung zum Bebauungsplan Nr. 1/390 „Innovationsband Bahnhof Düren“, Stand: Vorentwurf, 09.09.2021 Das Plangebiet ist über eine Unterführung mit dem Bahnhof / ZOB angebunden, die Fußgängerzone ist in rd. 300-500 m erreichbar. Für den motorisierten Indi- vidualverkehr ist das Plangebiet auch über die Schoellerstraße / Arnoldsweiler- straße durch die nur rund 5 Kilometer entfernt liegende Auffahrt zur Autobahn A4 gut erreichbar. 2.3 Umgebung des Plangebietes Das Plangebiet ist vom Gleiskörper der Deutschen Bahn und den bebauten Be- reichen der Schoellerstraße, Arnoldsweilerstraße und Lagerstraße umgeben. Die Umgebung des Plangebietes bietet südlich der Lagerstraße ein städtebau- lich heterogenes Bild: der Innenbereich ist gekennzeichnet durch eine Bebau- ungsstruktur mit solitären 3-/4-geschossigen, teilweise auch nur 2-geschossi- gen oder bis zu 8-geschossigen Wohngebäuden einerseits und kleinteiligen An- bauten und Garagen andererseits. Der südlich angrenzende Bereich um die Josef-Schregel-Straße ist überwiegend durch 4–5-geschossige Blockrandbebauung mit gemischten Nutzungen ge- prägt. Diese Bereiche sind Teil des Bebauungsplanes BPL 01/377 „Südliches Bahnhofsquartier zwischen Josef-Schregel-Straße und Lagerstraße“. Zwischen dem südlichen Plangebiet und der Arnoldsweilerstraße befinden sich größere Gebäudekomplexe mit Geschäften und Arztpraxen sowie Stellflächen. Das städtebauliche Bild der Arnoldsweilerstraße zeigt hier eine Gemengelage aus Wohnnutzung und Einzelhandel, Dienstleistung oder gewerblicher Nutzung in unterschiedlichen Geschossigkeiten und Gebäudestellungen. Hier an der Arnoldsweilerstraße finden sich auch kulturelle Nutzungen und Ver- waltungen, wie das Stadtmuseum Düren sowie die Stadtwerke Düren. Nordwestlich grenzen die Bahnanlagen mit mehreren Schienenwegen und ein- zelne kleinere Gebäude der Bahn an. Unmittelbar am südlichen Bahnhofsaus- gang wurden 1993 ca. 250 P&R Stellplätze angelegt (Zweckbindung bis 2022). Südlich des P&R-Parkplatzes befindet sich eine Anbindung an den Bahnhof für Fußgänger und Radfahrer über eine dort liegende Unterführung der Bahngleise. Nordöstlich grenzt unmittelbar die 4-5-spurige Schoellerstraße an, die in nörd- licher Richtung über eine Brücke über die Bahngleise geführt wird und im wei- teren Verlauf als B56 an die A4 anbindet. An der Kreuzung Schoellerstraße / Arnoldsweilerstraße liegt eine Bushaltstelle der Linie 238 (Düren ZOB – Jülich). 9
STADT DÜREN – Begründung zum Bebauungsplan Nr. 1/390 „Innovationsband Bahnhof Düren“, Stand: Vorentwurf, 09.09.2021 3. BAULEITPLANUNG UND ÜBERGEORDNETE PLANUNG 3.1 Regionalplanung Im Regionalplan der Bezirksregierung Köln, Teilabschnitt Region Aachen ist der Planbereich als „Allgemeiner Siedlungsbereich“ (ASB) bzw. als Schienenweg dar- gestellt (siehe nachfolgende Abbildung). Abbildung 2: Regionalplan Quelle: Bezirksregierung Köln Der Regionalplan stellt die Gebietskategorien nicht parzellenscharf dar. Im Rah- men des Planverfahrens ist davon auszugehen, dass das gesamte Plangebiet als Allgemeiner Siedlungsbereich i. S. des Regionalplanes zu bewerten ist. 3.2 Flächennutzungsplan Im Flächennutzungsplan der Stadt Düren ist der überwiegende Bereich des Plan- gebietes als Bahnanlage und gemischte Baufläche dargestellt. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes an die aufzustellende Konzeption ist daher erfor- derlich. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes. Bereits im Jahr 2016 wurde die landesplanerische Anfrage nach § 34 Abs. 1 LPlG gestellt. Diese wurde im Grundsatz positiv beschieden, vorbehaltlich der Entwid- mung der Flächen für Betriebs- und Verkehrszwecke durch das Eisenbahn-Bun- desamt. In den beigefügten Hinweisen wird zudem der Wegfall des großflächi- gen Parkplatzes im südlichen Plangebiet kritisch gesehen. Um Konflikte mit der Bahnnutzung und hierfür gewidmeten Flächen zu vermei- den wird die Bahn intensiv in das Verfahren eingebunden. Für große Teile des Plangebietes liegt der Freistellungsbescheid nach § 23 AEG vor (vgl. Kap. 3.5.), so dass die Hinweise der Bezirksregierung im Planungsprozess ausreichend Be- rücksichtigung finden. Der P&R - Parkplatz ist von den aktuellen Planungen aus- genommen. 10
STADT DÜREN – Begründung zum Bebauungsplan Nr. 1/390 „Innovationsband Bahnhof Düren“, Stand: Vorentwurf, 09.09.2021 3.3 Landschaftsplan / Schutzgebiete Das Plangebiet liegt außerhalb des Geltungsbereiches eines Landschaftsplanes. Ferner sind im Bereich des Plangebietes keine FFH - Gebiete, Vogelschutzge- biete, Naturschutzgebiete, geschützte Biotope beziehungsweise schutzwürdige Biotope bekannt. 3.4 Bau- und Planungsrecht Für das Plangebiet liegt kein rechtskräftiger Bebauungsplan vor. Planungsrechtlich ist der Bereich allenfalls in Randbereichen als unbeplanter In- nenbereich gem. § 34 BauGB zu bewerten. Aufgrund der Größe und Lage ist der Großteil aber bauplanungsrechtlich dem Außenbereich (§ 35 BauGB) zuzuord- nen. Für den südöstlich angrenzenden Bereich um den Fritz-Keller-Weg und Bück- lersstraße wurde bereits 2019 der Bebauungsplan Nr. 1/377 „Südliches Bahn- hofsquartier zwischen Josef-Schregel-Straße und Lagerstraße“ (Fritz-Keller- Weg) als Teil des Innovationsbandes aufgestellt. Ziel dieser Planung ist es, den Innenbereich Fritz-Keller-Weg und Bücklersstraße (südlich Bahn) städtebaulich zu ordnen und über eine Umstrukturierung einer neuen Funktion zuzuführen: über klare Raumkanten soll eine direkte Verbindung zwischen dem südlichen Bahnhofsausgang und der Josef-Schregel-Straße geschaffen werden, so dass u. a. eine optimierte Fußgängeranbindung geschaffen wird. Der Bebauungsplan Nr. 1/377 setzt aufgrund der vorhandenen Nutzungen (Wohnen, Büros, Praxen und Geschäfte) und der städtebaulichen Zielsetzungen die Gebietskategorien Urbane Gebiete (MU) und Kerngebiete (MK) fest. In unmittelbarer Nähe zu den Bahnanlagen wird die Fläche für ein Fahrradparkhaus als sonstiges Sondergebiet festgesetzt. Diese Fläche dient als Ersatzfläche für die entfallenden Fahrradstell- plätze im Bereich des Wendehammers im Südwesten des Bahnhofvorplatzes und soll dauerhaft den Betrieb eines Fahrradparkhauses mit Dienstleitungsbe- trieben in Bezug auf das Fahrradparkhaus ermöglichen. Entsprechend des § 17 BauNVO wird im MU eine Grundflächenzahl von 0,8 und im Sonder- und MK - Gebiet eine Grundflächenzahl von 1,0 festgesetzt. Der Bebauungsplan sieht eine 2 - 4- geschossige Bebauung vor. Die Realisierung der Geschossigkeit wird durch die Festsetzung von maximal zulässigen Gebäudehöhen über NHN abge- sichert. Es wird entsprechend dem Ursprungsplan und der Bestandsbebauung in den Kerngebieten (MK) eine geschlossene Bauweise festgesetzt. Im Bereich der urbanen Mischgebiete (MU) wird die abweichende Bauweise festgesetzt. 11
STADT DÜREN – Begründung zum Bebauungsplan Nr. 1/390 „Innovationsband Bahnhof Düren“, Stand: Vorentwurf, 09.09.2021 Neben dem Verkehrsstich zur Erschließung für den MIV werden weitere Ver- kehrsflächen mit besonderer Zweckbestimmung mit den folgenden Zweckbe- stimmungen festgesetzt: Park und Ride Stellplätze (P&R); Fußwegbereich im Be- reich des P&R Stellplätze; Bahnhofsvorplatz und die Zentrale Achse durch das neu strukturierte Quartier. Im Weiteren sind Maßnahmen zum Schutz der An- wohner und Nutzer vor Auswirkungen der Schallimmissionen durch den Schie- nenverkehr entsprechend der schalltechnischen Untersuchung gefasst wurden. Daneben werden noch bauordnungsrechtliche Festsetzungen zu Werbeanlagen und Einfriedungen getroffen. Mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses im Amtsblatt der Stadt Dü- ren am 04.07.2019 ist der Bebauungsplan Nr. 1/377 „Südliches Bahnhofsquartier zwischen Josef-Schregel-Straße und Lagerstraße“ (Fritz-Keller-Weg) in Kraft ge- treten. 3.5 Fachplanungsvorbehalt Im vorliegenden Fall war die Fläche teilweise für Betriebs- und Verkehrszwecke einer öffentlichen Eisenbahn gewidmet. Damit gelten gem. § 38 BauGB die pla- nungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen der §§ 29 – 37 BauGB nicht und auch die Planungshoheit der Kommunen ist eingeschränkt. Auf den gewidmeten Flächen besteht grundsätzlich Vorrecht der Fachplanung – hier das Eisenbahn- recht. Grundsätzlich ist eine Überlagerung von Fachplanung und kommunaler Bauleitplanung möglich, sofern hierdurch keine Nutzungskonflikte hervorgeru- fen werden. Im Sinne einer Entwicklung des gesamten Areals ist eine Entwid- mung bzw. „Freistellung“ zielführend, um Planungssicherheit zu gewährleisten. Mit Bescheid vom 23.06.2017 sind große Teile der bislang im Plangebiet für Bahnzwecke gewidmeten Flächen aus der Widmung entlassen. Für die weiteren Flächen werden im Weiteren noch Abstimmungen mit dem Eisenbahnbundes- amt durchgeführt. 3.6 Sonstige Planwerke Basis für die zugrundeliegende Bauleitplanung sind neben dem Masterplan In- nenstadt (2014)2 die Rahmenplanung "Südlich Bahn" (2016)3 und das im Jahr 2021 erstellte „Quartierskonzept“4, die im folgenden Kapitel detailliert beschrie- ben werden. 2 Integriertes Handlungskonzept Innenstadt Düren, HJPplaner, Dezember 2014 3 Rahmenplanung Düren – „Südlich Bahn“, HJPplaner, August 2016 4 IQ Düren Quartierskonzept, CARPUS + PARTNER, März 2021 12
STADT DÜREN – Begründung zum Bebauungsplan Nr. 1/390 „Innovationsband Bahnhof Düren“, Stand: Vorentwurf, 09.09.2021 Weitere sonstige Planwerke sind für die Bebauungsplanaufstellung nicht rele- vant. 4. BEBAUUNGS- UND ERSCHLIESSUNGSKONZEPT Der Masterplan Innenstadt von 2014 skizziert drei Varianten zur baulichen Ent- wicklung des Plangebietes. Der neue Stadtteil sollte sowohl erschließungstech- nisch, freiraumgestalterisch als auch nutzungsstrukturell die Innenstadt mit dem Bahnhofsbereich verknüpfen. Die Aussagen des Masterplanes wurden hinsichtlich Nutzungsdifferenzierung und städtebauliche Konzeption sowie Erschließung in den folgenden Jahren wei- ter konkretisiert in der Rahmenplanung „Südlich Bahn“5 (2016), die für den Be- reich zwischen Schoellerbrücke und Bahnhofs-Südausgang eine zentrale Er- schließungsachse – Promenade – und eine urbane Nutzungsmischung mit ei- nem Anteil an innerstädtischem Wohnen vorsieht. Der Schwerpunkt soll im Sinne eines „Innovationsbandes“ auf innovativen / wissenschaftsorientierten Nutzungen liegen. Die durch die hervorragende Erschließungsqualität des Ge- biets vorhandene Nähe zu den Hochschulstandorten Aachen und Köln bietet sich für Ergänzungsnutzungen der dortigen Hochschuleinrichtungen an. Zusätz- lich können Nutzungen der Gesundheitsvorsorge und Wohnungen hier Raum finden. Angesichts der Entwicklungsperspektive wird das Plangebiet als „Smart Circular Quarter“6 entwickelt: ein digital vernetztes und zirkulär organisiertes Quartier, bei dem materielle und immaterielle Ressourcen in Kreisläufen genutzt werden. Die Übertragung der „Circular Economy“ – Kerngedanken auf den urbanen Maß- stab lässt ein zukunftsweisendes Konzept für eine nachhaltige Stadtentwicklung entstehen, welches den Menschen in den Mittelpunkt stellt und gleichzeitig Raum für Innovationen bietet – ein wichtiger Baustein auch zur Unterstützung der städtischen Strategie zum Umgang mit dem Strukturwandel im rheinischen Revier. Es werden Maßnahmen entwickelt in den Kernthemen Energie, Mobilität, Digitalisierung und Klimaschutz der Quartiersvision folgend „In Kreisläufen or- ganisiert. Klimapositiv und CO²-neutral. Einfach mobil und digital vernetzt. Mit dem Mensch im Mittelpunkt.“ So wurden für das Innovationsquartier in einem Planungsprozess mit verschiedenen Akteuren Vorgaben definiert zur Umset- zung der CO2-Neutralität, umweltverträglicher und bürgerorientierter Mobilität, Regulierung des Stadtklimas, Förderung von Biodiversität und Vorgaben für res- sourcenschonendes Bauen. Innovationen sollen dabei für jedermann sichtbar 5 Rahmenplanung Düren – „Südlich Bahn“, HJPplaner, August 2016 6 IQ Düren Quartierskonzept, CARPUS + PARTNER, März 2021 13
STADT DÜREN – Begründung zum Bebauungsplan Nr. 1/390 „Innovationsband Bahnhof Düren“, Stand: Vorentwurf, 09.09.2021 gemacht werden und ein intensiver sozialer Austausch stattfinden. Das neue Stadtquartier verbindet auf einzigartige Weise Innovationen mit nachhaltigem Design, indem es mit geschlossenen Systemen für Energie, Klimaschutz, Mobili- tät und Digitalisierung arbeitet. Mit den angedachten Maßnahmen soll das In- novationsquartier Düren zu einem der nachhaltigsten Stadtgebiete Deutsch- lands werden. Ziel ist, die höchste Auszeichnungsstufe des DGNB7-Zertifizierung für Quartiere zu erreichen.8 Die entwickelten Maßnahmen des Quartierskonzeptes fließen ein in alle Ebenen der räumlichen Planung, sowohl in die zugrundeliegende (weiterentwickelte) Rahmenplankonzeption, den aufzustellenden Rechtsplanentwurf und vornehm- lich in die nachfolgende Fach- und Hochbauplanungen. Erschließungskonzept / Mobilität im Quartier Das Erschließungs- und Mobilitätskonzept für die Südseite des Bahnhofs ist un- ter der Prämisse einer umweltfreundlichen und sicheren Anbindung zur Innen- stadt konzipiert. Das Innovationsband soll vorrangig autofrei ausgebildet wer- den, an den zentralen Zugangspunkten des Quartiers (Arnoldsweiler Straße Nord, Ladestraße sowie Lagerstraße) werden Park- und Umsteigemöglichkeiten für den MIV geschaffen. Rückgrat des Innovationsbandes ist eine zentrale Erschließungsachse, die durch das Quartier von der Schoeller- straße bis zum südlichen Bahnhofsvor- platz führt. Sie ist als urbane innerstäd- tische Achse - vornehmlich für Fuß- und Radfahrer - mit entsprechenden Quer- schnitten und Ausbauqualitäten sowie alleeartiger Begrünung vorgesehen (Promenade) und als Verbindung meh- rere Plätze das stetige Grundelement der immer weiterentwickelten Konzepte für den Gesamtbereich südlich der Bahn. Ausgehend von der Josef-Schregel- Abbildung 3: Mobilitätskonzept, CARPUS + Straße über den Bahnhofsvorplatz (Be- PARTNER, März 2021 reich des BP 1/377) führt diese Achse 7 Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen – DGNB e. V 8 IQ Düren Quartierskonzept, CARPUS + PARTNER, 12. März 2021 14
STADT DÜREN – Begründung zum Bebauungsplan Nr. 1/390 „Innovationsband Bahnhof Düren“, Stand: Vorentwurf, 09.09.2021 gradlinig bis zur Schoellerbrücke und reiht Grünräume als auch Plätze in ab- wechslungsreicher Art aneinander. Die Plätze befinden sich jeweils am Gelenk der Anbindungen zur Arnoldsweiler Straße bzw. an den zentralen Zugangspunk- ten des Quartiers. Das Quartier soll nahezu autofrei konzipiert werden, die für die Nutzungen er- forderlichen Stellplätze werden überwiegend in Tiefgaragen angeboten, welche jeweils mehreren Gebäuden zugeordnet werden. Am südlichen Auftakt – unmittelbar an den Bahnhofsvorplatz anschließend ist ein Mobilitätsknotenpunkt (Mobility Hub) geplant. Durch dieses Element wird die An- und Abreise von und nach Düren neu strukturiert und die gesamte ver- kehrliche Infrastruktur gebündelt und vereinfacht. Mobility Hubs gewährleisten eine nahtlose Integration der verschiedenen Verkehrsträger im Verkehrsnetz. Sie sind Verbindungsorte, an denen unterschiedliche Fortbewegungsmittel an Or- ten einer hohen Konzentration von Arbeiten, Wohnen, Einkaufen und Freizeit zusammentreffen. Es wird ein erleichtertes „Umsteigen“ auf umweltfreundliche, emissionsarme und nachhaltige Beförderungsmittel und die Verbesserung der Erreichbarkeit des öffentlichen Verkehrs angestrebt. Durch die Zentralisierung und Synergienutzung durch Zusammenschluss der Nutzer im Gebiet (Bike- sharing, Carsharing) wird auch der Flächenverbrauch für Mobilitätsangebote ge- senkt. Der Mobility Hub soll als mitwachsendes Konzept entwickelt werden, das neben Elektromobilität auch zukünftige Antriebsformen berücksichtigt. Dieser kann neben den Angeboten wie Carsharing, E-Scootersharing, Bikesharing, Ak- kuwechselautomat, E-Ladesäulen auch kleinere Geschäfte / Gastronomie / Kiosk bündeln. Als erstes Element wird derzeit die Radstation im Bereich des Bahn- hofsvorplatzes geplant. Auch an weiteren Zugangspunkten sind Shared Mobility Angebote eingeplant, die im Bereich der öffentlichen Flächen unterzubringen sind. Nutzungskonzept Der Nutzungsschwerpunkt im Plangebiet liegt im Sinne eines „Innovationsban- des“ auf innovativen / wissenschaftsorientierten Nutzungen. Die durch die hervorragende Erschließungsqualität des Areals gegebene Nähe zu den Hochschulstandorten Aachen und Köln bietet Standortvorteile insbeson- dere für Ergänzungsnutzungen der dortigen Hochschuleinrichtungen. Zusätzlich sollen Nutzungen zur Bildung und Kultur, Gesundheitsvorsorge und Wohnun- gen hier Raum finden. Diese Nutzungsarten gestatten über die Schließung einer in Düren bestehenden „Angebots-Lücke“ hinaus die Möglichkeit einer städte- 15
STADT DÜREN – Begründung zum Bebauungsplan Nr. 1/390 „Innovationsband Bahnhof Düren“, Stand: Vorentwurf, 09.09.2021 baulichen und architektonischen Adressbildung. Angesichts dieser Zielausrich- tung sind zurzeit folgende „Leitnutzungen“ / Stakeholder im Plangebiet vorge- sehen: Im südlichen Bereich des Areals ist der Neubau des Nelly-Pütz-Berufskol- legs geplant. Das Kolleg soll als öffentlich zugänglicher Campus gestaltet wer- den. Das heute an der Zülpicher Straße bestehende Berufskollegs des Kreises Düren benötigt dringend Erweiterungsmöglichkeiten, die am bestehenden Standort nicht unterzubringen sind. Geplant ist das Schulgebäude mit Mensa und Sporthalle. Am nördlichsten Campus / Gelenk sind mit der Modellfabrik Papier und dem D-NIC - Digital Nonwoven Innovation Center - gleich zwei Nutzungen geplant, die durch ihre Funktion und Ausgestaltung ganz wesentlich für den Charakter des Gebietes stehen: In der Modellfabrik Papier - ein Forschungsgebäude mit Laboren und einem Technikum - wird ein regional vernetztes Reallabor für die Papierindustrie errichtet, das zur Entwicklung einer industriellen Wertschöp- fungskette der nachhaltigen Papierproduktion beitragen soll. Als Reallabor wird ein Forschungsschwerpunkt der Modellfabrik Papier eine CO²-neutrale Papier- produktion mit Hilfe aller relevanten wissenschaftlichen und industriellen Ak- teure sein. Projektpartner sind die beteiligten Forschungsinstitute der RWTH Aachen, der FH Aachen, des Forschungszentrum Jülich, der TU Darmstadt und der Papiertechnischen Stiftung. Ziel dieser digitalen und realen Forschungsfab- rik ist der Aufbau eines agilen Innovationsnetzwerkes, das die Bereiche IKT, Bioökonomie, Maschinenbau und Papiertechnologie umfasst. Am gesamten Planungsprozess beteiligt ist ebenfalls die Modellfabrik Papier gGmbH, ein Zu- sammenschluss aus 15 bundesweiten Gesellschaftern der Papierindustrie mit dem Sitz in Düren. Die Unternehmen leisten einen wichtigen Beitrag zu Lösun- gen zukünftiger Herausforderungen, die in der Papierindustrie abgehandelt werden müssen, um die gesamte Branche nachhaltig und zukunftsweisend zu gestalten. Im Rahmen des D-NIC-Projektes wird ein Reallabor für die Erforschung und Er- schließung von Potenzialen der Digitalisierung und nachhaltiger Produkte in der Vliesstoffindustrie errichtet. Die hochmodulare maschinelle und digitale Infra- struktur des D-NIC ermöglicht die freie Kombination aller wichtigen Prozesse für die Produktion von neuartigen Vliesstoffen für unterschiedlichste Anwen- dungsfelder. Das Innovationsumfeld des D-NIC schafft neue Arbeitsplätze durch Expansion bereits bestehender Produktionsbetriebe in der Vliesstoffindustrie im Rheinischen Revier. Für die Ansiedelung neuer Unternehmen und Betriebsstät- ten ist das D-NIC damit ein bedeutender Standortfaktor. 16
STADT DÜREN – Begründung zum Bebauungsplan Nr. 1/390 „Innovationsband Bahnhof Düren“, Stand: Vorentwurf, 09.09.2021 Abbildung 4: Auszug Themenplan Nutzungsstruktur VI, HJPplaner, Aachen, 07/2021 Diese Nutzer sollen als Vorzeigeprojekte Innovationsimpulse für das gesamte Gebiet und die Region setzen und gleichzeitig durch die ressourcenschonende, klima-aktive Infrastruktur die Chance der Energiewende aufzeigen. Zugleich soll eine Mischung der „Hauptnutzungen“ mit ergänzenden affinen Nutzungen, Büros aber auch innerstädtischen Wohnformen die urbane Vitalität des Quartiers stärken. Bebauungskonzept Das detaillierte Bebauungskonzept ist derzeit noch nicht endgültig diskutiert und wird laufend entsprechend der Vorgaben angepasst. Im Grundsatz werden entsprechend der Rahmenplanung derzeit zwei Varianten I und II9 diskutiert, die sich in der konkreten Ausführung und Platzierung der einzelnen Baukörper un- terscheiden, aber auch untereinander kombinierbar sind. Grundgedanke beider Varianten und zentrales Element ist die Fortführung des Promenadengedankens aus den Planungen „Südlich Bahn“. Diese soll als verbindendes Element durch das gesamte „Innovationsband“ gelegt werden, mit baulichen Dominanten im 9 Rahmenplanung Düren – „Südlich Bahn“, HJPplaner, August 2016 17
STADT DÜREN – Begründung zum Bebauungsplan Nr. 1/390 „Innovationsband Bahnhof Düren“, Stand: Vorentwurf, 09.09.2021 Süden und Norden. Die Gebäude sind dabei dem Grundsatz folgend so ange- ordnet, dass Luftzirkulation und Vernetzung der Grünsysteme und Freiflächen möglich sind. Abbildung 5: Auszug Themenplan Öffentliches Raumnetz, HJPplaner, Aachen, 07/2021 An den städtebaulich markanten Auftakten des Quartiers und am zentralen Quartiersplatz sind sogenannte „Kopfgebäude“ vorgesehen, die durch eine her- vortretende Gebäudehöhe von weitem erkennbar die neue Silhouette des Bahn- hofsareals definieren. Diese befinden sich im Bereich der Schoellerbrücke, am Hauptzugang von der Lagerstraße und im Bereich der Ladestraße. Die übrigen Gebäude weisen 3 bis 5 Vollgeschossen auf. Insbesondere für den nördlichen Bereich sind noch unterschiedliche Varianten der baulichen Anordnung der Hauptnutzung D-NIC und der Modellfabrik Papier in der Diskussion. Die Anord- nung dieser beiden Nutzungen kann sowohl nebeneinander als auch hinterei- nander erfolgen. 18
STADT DÜREN – Begründung zum Bebauungsplan Nr. 1/390 „Innovationsband Bahnhof Düren“, Stand: Vorentwurf, 09.09.2021 Langfristig sollen auch die zentralen Zugangspunkte / neuen Anbindungen an der Arnoldsweilerstraße durch straßenbegleitende Bebauung mittels Überpla- nung und Abriss der bestehenden Gebäudesubstanz städtebaulich gefasst wer- den. Die städtebauliche Bedeutung dieser Zugangspunkte und ihre verkehrliche und erschließungstechnische Funktion begründen die Flächeninanspruchnahme in diesem Bereich. Die Eigentümer dieser Flächen sind intensiv in den Planungs- prozess eingebunden. Als Schnittstelle zwischen den Projektbereichen „Südlich Bahn“ und der Weiter- führung des Innovationsbandes im Bereich des neuen Bahnhofsvorplatzes ist zudem ein architektonisch prägender und funktional bedeutender „Kopfbau“ zum Bahnhof hin zu orientieren, um zum einen ein städtebauliches und archi- tektonisches Pendant zum geplanten ICD (Innovation Center Düren) zu schaffen und zum anderen auch eine einladende und frequentierte Auftaktsituation am südlichen Bahnhofsvorplatz zu gewährleisten. Abbildung 6: Weiterentwickelte Rahmenplanung als Grundlage des Bebauungsplanes: Ge- samtplanung rund um den Bahnhof, Variante I mit Zoom auf alternative Pla- nung, HJPplaner, Aachen, 07/2021 19
STADT DÜREN – Begründung zum Bebauungsplan Nr. 1/390 „Innovationsband Bahnhof Düren“, Stand: Vorentwurf, 09.09.2021 Abbildung 7: Weiterentwickelte Rahmenplanung als Grundlage des Bebauungsplanes: Ge- samtplanung rund um den Bahnhof, Variante II mit Zoom auf alternative Pla- nung, HJPplaner, Aachen, 07/2021 Freiraumkonzept - Blue und Green Infrastructure Die öffentlichen und privaten Freiflächen im Gebiet sollen hochwertig und nach- haltig gestaltet und hohe Aufenthaltsqualität bieten. Durch entsprechende Be- grünung ist eine lebenswerte Arbeits- und Wohnumgebung zu schaffen und das „Grüne Image“ des Quartiers erlebbar zu machen. Der Freiraum im Zusammen- spiel mit den Gebäuden soll dabei als vernetzte blau-grüne Infrastruktur ökolo- gische Kreislauffunktionen übernehmen. Bei der Freiraumgestaltung der Plätze und Promenade sind im öffentlichen Raum im besonderen Maß und für alle sichtbar die Leitideen des Quartierskon- zeptes zu verankern: Unter den Schlagworten „Blue und Green Infrastructure“ sind multifunktionale Retentionsräume zu schaffen, die einer Überlastung des Kanalsystems bei Starkregenereignissen entgegenwirkt. Die Freiflächen sollen dabei gezielt als Wasserspeicher oder als Ableitungselement genutzt werden. Im Rahmen der Freiflächengestaltung ist des Weiteren zu prüfen, inwieweit Re- genwasserspeicher gezielt für die Bewässerung der Bepflanzung einsetzbar ist. 20
STADT DÜREN – Begründung zum Bebauungsplan Nr. 1/390 „Innovationsband Bahnhof Düren“, Stand: Vorentwurf, 09.09.2021 Zusammen mit den angedachten Maßnahmen auf den privaten Flächen (Versi- ckerung durch Reduzierung der Flächenversiegelung, Dachbegrünung, gestal- tete private Freianlagen mit funktionalen Retentionsräumen, Regenwassernut- zung) kann somit ein umfassender Beitrag zur Vermeidung von Überflutungen und naturnahen Grundwasseranreicherung geschaffen werden. Neben den Maßnahmen der blauen Infrastruktur ist eine ganzheitliche Begrü- nungsstrategie elementare Bestandteil des Quartierskonzepts. Als wichtiger Bei- trag für das Mikroklima der Stadt ist das Zusammenspiel horizontaler und verti- kaler Grünflächen zu sehen. Neben der Steigerung der Aufenthaltsqualität die- nen die Pflanzmaßnahmen der Schaffung neuer Ökosysteme und Verbesserung der Luftqualität. Die Promenade als grünes Rückgrat verbindet die (grünen) öf- fentlichen Räume und privaten Freiflächen, Gebäudebegrünungen an Fassade und Dächern ergänzen das Grünsystem. 21
STADT DÜREN – Begründung zum Bebauungsplan Nr. 1/390 „Innovationsband Bahnhof Düren“, Stand: Vorentwurf, 09.09.2021 5. INHALTE DES BEBAUUNGSPLANES Der vorliegende Rahmenplan bildet die Grundlage für den aufzustellenden Be- bauungsplanentwurf. Zur Umsetzung der beschriebenen Planungsabsichten, geordneten städtebaulichen Entwicklung und Einfügung der Neubebauung in die Umgebung sind folgende Festsetzungen vorgesehen, die im weiteren Ver- fahren noch detailliert werden. Diese orientieren sich auch an dem südöstlich gelegenen Teilbereich des Gesamtareals und dem hier bestehenden Bebau- ungsplan Nr. 1/377 „Südliches Bahnhofsquartier zwischen Josef-Schregel-Straße und Lagerstraße“ (Fritz-Keller-Weg). 5.1 Art der baulichen Nutzung Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung erfolgt als Urbanes Gebiet (MU) gem. § 6a BauNVO und orientiert sich angesichts der Lage an der beabsichtigten Entwicklung im Plangebiet und der heutigen Prägung der unmittelbaren Umge- bung. Es ist beabsichtigt, alle gemäß § 6a Abs. 2 BauNVO allgemein zulässigen Nut- zungen zuzulassen, damit hier eine, den allgemeinen Anforderungen an ge- sunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gerechte, innenstadtverträgliche Nut- zungsmischung verankert wird. Die im Urbanen Gebiet gemäß § 6a BauNVO ausnahmsweise zulässigen Vergnü- gungsstätten und Tankstellen werden durch textliche Festsetzung ausgeschlos- sen. Die bestehende Tankstelle an der Ecke Schoellerstraße / Arnoldsweiler- straße genießt Bestandsschutz. Der Bereich ist jedoch langfristig als Auftakt / Hauptanbindung Nord umzugestalten (siehe Kap. 4). Zu Vergnügungsstätten zählen unter anderem Spielhallen, Wettbüros, Discos und Nachtlokale aller Art. Ihr Ausschluss wird mit dem übergeordneten Ziel be- gründet, eine attraktive und belebte Innenstadt zu erhalten und auszubauen. Eine hohe Aufenthaltsqualität für die breite Öffentlichkeit soll gewährleistet wer- den. Vergnügungsstätten widersprechen diesem Ziel, da sie erwünschte Nut- zungen wie Einzelhandel und Dienstleistungen verdrängen und damit ge- wünschten Innenstadtcharakter an dieser Stelle schaden können. Vergnügungs- stätten können sich nachteilig auf die Umgebung auswirken, so dass Abwer- tungstendenzen befürchtet werden, dies kommt mit dem Begriff „Trading down“ zum Ausdruck. Auch die mit Vergnügungsstätten oftmals einhergehen- den langen Öffnungszeiten und dem Planungsansatz, innerstädtisches Wohnen 22
STADT DÜREN – Begründung zum Bebauungsplan Nr. 1/390 „Innovationsband Bahnhof Düren“, Stand: Vorentwurf, 09.09.2021 im Plangebiet zu forcieren, begründet den Ausschluss. Aus den gleichen Grün- den erfolgt der Ausschluss von Bordellen und bordellartigen Nutzungen sowie Erotik-Fachmärkten und Sex-Shops im Plangebiet. Auch Tankstellen sind aufgrund der Lage des Urbanen Gebiets in der zentralen Innenstadt nicht geeignet, da diese mit einer attraktiven baulichen Struktur nicht vereinbar sind. Ausgenommen bleibt dies lediglich in einem Teilbereich (Be- standssituation an der Schoellerstraße), hier ist auch künftig die Nutzung Tank- stelle städtebaulich vertretbar aufgrund der Randlage und Verkehrsanbindung und daher auch weiterhin zulässig. 5.2 Maß der baulichen Nutzung, Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen Zur Einfügung in die umgebende Bebauung und entsprechend der zentralen innerstädtischen Lage sollen folgende Festsetzungen getroffen werden: V bis VII Vollgeschosse, einzelne Sichtmarken auch X geschossig. Die GRZ wird gem. Ori- entierungswerte der BauNVO auf 0,8 festgesetzt. Dennoch wird im weiteren Ver- fahren als wesentliche Vorgabe aus dem Planungsprozess durch Grundstücks- zuschnitte sowie der Detailplanung der Straßen und Freianlagen eine Reduzie- rung der Gesamtversiegelung vorgenommen . Die überbaubaren Flächen werden durch Baugrenzen entsprechend dem städ- tebaulichen Konzept definiert, so dass eine straßenbegleitende Bebauung for- ciert wird. 5.3 Stellplätze und Tiefgaragen Entsprechend dem Mobilitätskonzept soll das Plangebiet möglichst autofrei konzipiert werden. Oberirdische Stellplätze werden daher zum überwiegenden Teil ausgeschlossen (z. B. für Bereitschaftspersonal), der ruhende Verkehr soll in Tiefgaragen untergebracht werden. 5.4 Verkehrsflächen Die zentrale Achse des Plangebietes wird als Verkehrsfläche nach § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB festgesetzt, ebenso die Anbindepunkte an der Arnoldsweiler Straße. Reine Fuß- und Radwegeanbindungen (z. B. der nordöstliche Abschnitt der Achse zur Schoellerbrücke) werden Verkehrsflächen besonderer Zweckbestim- mung „Fuß-/ Radweg“ festgesetzt. Die öffentlichen Plätze im Plangebiet werden als Verkehrsfläche mit der Zweck- bestimmung Verkehrsberuhigter Bereich / Platzfläche gesichert. 23
STADT DÜREN – Begründung zum Bebauungsplan Nr. 1/390 „Innovationsband Bahnhof Düren“, Stand: Vorentwurf, 09.09.2021 5.5 Belange von Natur und Landschaft / Grünordnung Entsprechend der Planungsabsicht und dem zugrundeliegendem Quartierskon- zept insbesondere zu den Bereichen „Blue Infrastructure und Green Infrastruc- ture“ sind folgende Festsetzungen vorgesehen: Zur Reduzierung einer Vollversiegelung wird festgesetzt, dass die Stellplätze und sonstige Freiflächen (Zuwegungen, Fußwege, Terrassen) wasserdurchlässig zu befestigen sind. Neben der Entzerrung des Niederschlagsabflusses wird so- mit insbesondere ein Betrag zur Verminderung der Bodenbeeinträchtigung und Beitrag zum Erhalt des natürlichen Wasserhaushalts gewährleistet. Zur Verbesserung des Kleinklimas und Rückhaltung von Regenwasser einerseits als auch aus stadtgestalterischen Gründen sind die Flachdächer mit einer exten- sive Dachbegrünung zu versehen, ebenso sind Fassadenbegrünungen durchzu- führen: dabei wird festgelegt, dass die Summe aller horizontalen (Dachbegrü- nung und Grundstücksbegrünung) und vertikalen Grünflächen (Fassadenbegrü- nung) eines Grundstückes mindestens der durch die Baumaßnahme überbauten bzw. versiegelten Fläche entsprechend muss. Außerdem werden auf Grundlage des Quartierskonzeptes Festsetzungen und Maßnahmen zur hochwertigen Gestaltung und integrativen Begrünung der Frei- flächen und im Straßenraum getroffen. Für das Plangebiet wird eine Artenschutzprüfung Stufe 2 durchgeführt (siehe Kap. 6.6.3), die sich daraus ergebenden Maßnahmen werden bis zur Offenlage berücksichtigt und ggf. festgesetzt. 5.6 Bauordnungsrechtliche Festsetzungen gem. § 89 BauO NRW Die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen gem. § 89 BauO NRW sollen die Festsetzungen nach § 9 BauGB ergänzen, um ein homogenes Erscheinungsbild des Baugebietes sowie eine Anpassung an die umgebende Bebauung zu ge- währleisten. So wird eine städtebauliche, optische Ordnung gesichert. Dies gilt für: Werbeanlagen, Einfriedungen, Zulassung von Photovoltaikanlagen (Fassade und Dach). 5.7 Kennzeichnungen Gemäß der Stellungnahme des Geologischen Dienstes und RWE (Oktober 2016) ist das gesamte Plangebiet aufgrund des humosen Bodenmaterials (vgl. Kap. 6.7.1) als Fläche gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 1 BauGB zu kennzeichnen. Hier sind bei 24
STADT DÜREN – Begründung zum Bebauungsplan Nr. 1/390 „Innovationsband Bahnhof Düren“, Stand: Vorentwurf, 09.09.2021 der Bebauung besondere bauliche Maßnahmen, insbesondere im Gründungs- bereich, erforderlich. Dies ist im weiteren Verfahren zu prüfen und die Fläche anzupassen. Der überwiegende Teil des Plangebietes wird gem. den Kenntnissen zur Altlas- tensituation (siehe Kap. 6.7.4) gekennzeichnet als Flächen, deren Böden erheb- lich mit umweltgefährdeten Stoffen belastet sind. Die Altlastsituation steht der geplanten Nutzung bei Einhaltung der erforderlichen Maßnahmen nicht entge- gen. 6. SONSTIGE PLANUNGSBELANGE / AUSWIRKUNGEN 6.1 Allgemeine Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse / Immissionssituation Um die erforderlichen Rahmenbedingungen für gesunde Wohn- und Arbeits- verhältnisse auf Ebene des Bebauungsplanes zu berücksichtigen, werden die Ge- räuschimmissionen der nahegelegenen Verkehrstrassen (Straße und Schiene) und Auswirkungen von Erschütterungen gutachterlich untersucht und die Er- gebnisse in der weiteren Planung berücksichtigt. Weiterhin wird geprüft, ob Ge- räuschkonflikte zwischen der bestehenden und geplanten Nutzung entstehen. 6.1.1 Lärmimmissionen Bis zur Offenlage wird durch Accon Köln GmbH ein Immissionsschutzgutachten erstellt, die Ergebnisse werden dann im weiteren Verfahren berücksichtigt. 6.1.2 Erschütterungen Einwirkungen durch Erschütterungen aus dem Bahnbetrieb auf die geplante Nutzung wurden im Rahmen eines Erschütterungstechnisches Prognosegutach- tens10 durch die Firma Accon GmbH untersucht. Die wesentlichen Aussagen sind im Folgenden kurz aufgeführt. Detaillierte Aussagen sind dem Prognosegutach- ten zu entnehmen. Für die Beurteilung von Erschütterungsimmissionen wird die DIN-4150-Reihe herangezogen, diese unterscheidet zwischen Einwirkungen auf den Menschen in Gebäuden und schädlichen Einwirkungen auf Gebäude. Die Beurteilung be- zieht sich auf alle drei Schwingrichtungen, wobei nur der Maximalwert der größ- ten Einzelkomponente zur Beurteilung herangezogen wird. 10 Erschütterungstechnisches Prognosegutachten, Accon GmbH, Greifenberg, 20.05.2021 25
STADT DÜREN – Begründung zum Bebauungsplan Nr. 1/390 „Innovationsband Bahnhof Düren“, Stand: Vorentwurf, 09.09.2021 Der überwiegende Anteil des Planungsgebiets befindet sich seitlich der Güter- wagenabstellung bzw. Überholgleise des Bahnhofs Düren. Mittlerweile ist die Befahrung dieser Gleise sehr stark reduziert worden. Zudem fahren die Züge auf diesen Gleisen nur Geschwindigkeiten unter 25 km/h (vgl. Abb. 5). Züge, die im anschließenden Abstell- bereich des Bahnhofs zu besonderen Aufgaben fahren (z.B. Züge der Rurtal- bahn) oder als Güterzüge abgestellt werden, verkehren auf dem Gleis 0. Auf dem Gleis 1 (= Strecke 2622) fah- ren in beiden Fahrtrichtungen die Züge der S-Bahn. Der Fernverkehr der Strecke 2600 läuft auf dem Gleis 2 (Richtung Nord) und dem Gleis 3 (Richtung Süd). In der Prognoseunter- suchung werden weiter entfernt lie- gende Gleise nicht aufgenommen, da sie wegen der großen Distanzen zu den zukünftigen Gebäuden keine Re- Abbildung 8: Nördlicher Teilausschnitt des Be- levanz haben werden. Schließlich wer- bauungsplanes mit Bezeichnung der Gleise mit wesentlichem Bahnbetrieb, Accon GmbH, Mai den nur die 4 wesentlich befahrenen 2021 Gleise in die Prognosebetrachtungen einbezogen. Wegen des geringen Abstands des Gebäudes „1“ zum S-Bahn-Gleis 1 von ca. 24 m sind hier die höchsten Erschütterungsimmissionen zu erwarten (vgl. Abbil- dung 5). Dagegen werden die Immissionen aus dem Fernbahn- und S-Bahn- Betrieb im Gebäude „2“ wegen eines Abstands von mehr als 40 m wesentlicher geringer ausfallen. Wegen der Nähe zum Haltebereichs des Bahnhofs wirken sich aber die geringeren Geschwindigkeiten der Züge mindernd auf die Erschüt- terungsimmissionen aus. Die Messungen wurden am 20.04.2021 durchgeführt. Aus diesen Messdaten wurde nach Gleisen getrennt die mittleren Erschütterungsemissionen im Erd- reich für den Messpunkt 1 (nächstgelegen zu Gleis 0) erarbeitet. Die von der DB AG prognostizierten Zugzahlen für das Jahr 2030 für die DB- Strecke 2600 und 2622 werden für die Berechnungen der Erschütterungsimmis- sionen herangezogen. Die Zugzahlen der Rurtalbahn werden für diese Progno- sen nicht berücksichtigt, da diese Züge wegen ihrer geringen Achslasten und 26
Sie können auch lesen