Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal - Jahrgang 2021 Mittwoch, 21. Juli 2021

 
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Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal - Jahrgang 2021 Mittwoch, 21. Juli 2021
POSTAKTUELL – Sämtliche Haushalte

                                    Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal
                                    Jahrgang 2021                 Mittwoch, 21. Juli 2021   Nummer 7

                                            Foto: C.H. Zitzmann

                                                                                              pixabay

                                                                   www.foeritztal.de
Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal - Jahrgang 2021 Mittwoch, 21. Juli 2021
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 7/2021                                                                                                                                             -2-

 Inhaltsverzeichnis

 Amtlicher Teil der Gemeinde Föritztal                                                           • Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen
                                                                                                    Teils der 22. Sitzung des Haupt- und Finanz-
 Beschlüsse des Gemeinderates Föritztal                                                             ausschussesdes Gemeinderates Föritztal
                                                                                                    vom 01.06.2021 ......................................................... Seite 4
 • Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung                                               • Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung
   der Sitzung des Gemeinderates Föritztal                                                          der im Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde
   vom 22.06.2021 ......................................................... Seite 3                 Föritztal am 01.06.2021 gefassten nicht
 • Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen                                                öffentlichen Beschlüsse ............................................. Seite 5
   Teils der 23. Sitzung des Gemeinderates Föritztal                                             • Beschluss über die Niederschrift des nicht
   vom 04.05.2021 ......................................................... Seite 3                 öffentlichen Teils der 21. Sitzung des Haupt-
 • Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung                                              und Finanzausschusses des Gemeinderates
   der in der Gemeinderatssitzung am 04.05.2021                                                     Föritztal vom 20.04.2021 ............................................ Seite 5
   gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse .................... Seite 3                          Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse
 • Beschluss über die Aufstellung eines Flächen-                                                 • Sitzung des Gemeinderates Föritztal
   nutzungsplanes für das Gemeindegebiet Föritztal                                                  am 27.07.2021 ........................................................... Seite 5
   gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ............................... Seite 3                         • Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
 • Beschluss über die Aufstellung einer Löschwasser-                                                am 17.08.2021 ........................................................... Seite 5
   konzeption für die Gemeinde Föritztal....................... Seite 3
 • Beschluss über die Niederschrift des nicht                                                    Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen
   öffentlichen Teils der 22. Sitzung des Gemeinderates
   Föritztal vom 23.02.2021 ............................................ Seite 3                 • Bekanntmachung der Gemeinde Föritztal über
 • Beschluss über den Verkauf eines Gewerbe-                                                       die Durchführung der öffentlichen Auslegung
   grundstücks Flurstück Nr. 140/7 der Gemarkung                                                   gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für
   Malmerz (Gewerbegebiet Sonneberg/ Föritz) ............ Seite 4                                  den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungs-
 • Beschluss über die Zustimmung zum Flur-                                                         planes für das Industriegebiet „Am Rohof II,
   bereinigungsverfahren Heubisch -                                                                Teilbereich IV“ im Gemeindeteil Heubisch
   Landverzichtserklärung Flurstück 863/5,                                                         Stellenausschreibung der Gemeinde Föritztal ........... Seite 6
   Gemarkung Heubisch ................................................ Seite 4                   • Öffnungszeiten Grüngutannahmestelle
 • Beschluss über die Zustimmung zum Flur-                                                         Judenbach.................................................................. Seite 6
   bereinigungsverfahren Heubisch -                                                              • Öffnungszeiten Grüngutannahmestelle
   Landverzichtserklärung Flurstücke 238/9, 259/2,                                                 Neuhaus-Schierschnitz .............................................. Seite 7
   938/6, 254/6, 254/8, 249/3, Gemarkung Heubisch .... Seite 4                                   • Revierförster Aulinger und Erhardt ............................. Seite 7
 • Beschluss über die Zustimmung zum Flur-                                                       • Bürgerpolizei für die Gemeinde Föritztal .................... Seite 7
   bereinigungsverfahren Heubisch -
   Landverzichtserklärung Flurstück 1276/2,                                                      Bekanntmachungen anderer Ämter und Behörden
   Gemarkung Heubisch ................................................ Seite 4
 • Beschluss über die Zustimmung zum Flur-                                                       • Ihre Energieexperten. Bei Ihnen. Vor Ort. - TEAG ...... Seite 8
   bereingungsverfahren Gefell -
   Landverzichtserklärung Flurstück 524/1,                                                       Öffentlicher Teil der Gemeinde Föritztal ..................... Seite 8
   Gemarkung Rottmar................................................... Seite 4

 Beschlüsse der Ausschüsse des Gemeinderates Föritztal

 • Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung
   der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
   des Gemeinderates Föritztal vom 06.07.2021 ........... Seite 4

                                                                     Hinweis in eigener Sache:
                                              Der Redaktionsschluss für das nächste Amtsblatt ist der 17.08.2021
                                                                 Wir bitten um Beachtung!

          Impressum
„Föritztalkurier“ Amtsblatt der Gemeinde Föritztal                                               7930303 Verantwortlich für den Anzeigenverkauf: Joachim Rebhan, erreichbar unter Tel.:
Herausgeber: Gemeinde Föritztal, Schierschnitzer Straße 9, 96524 Föritztal OT Neuhaus-           0172 / 7930303, E-Mail: look.wum@t-online.de Verantwortlich für den Anzeigenteil: David
Schierschnitz, Tel.: 036764 7960, Fax: 036764 79648, E-Mail: info@foeritzal.de, Internet: www.   Galandt - Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen über-
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96524 Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz. Das Amtsblatt wird bis auf Weiteres kostenlos im       lagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: erscheint nach Bedarf Hinweis: Für den Inhalt
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Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal - Jahrgang 2021 Mittwoch, 21. Juli 2021
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 7/2021                                                                                    -3-
                                                                       Beschluss Nr. GR/301/25/2021 vom 04.05.2021
                                                                       Beschluss über die Zustimmung zum Flurbereinigungsver-
                                                                       fahren Heubisch - Landverzichtserklärung Flurstücke 238/9,
                                                                       259/2, 938/6, 254/6, 254/8, 249/3, Gemarkung Heubisch
                                                                       Beschluss Nr. GR/302/25/2021 vom 04.05.2021
                                                                       Beschluss über die Zustimmung zum Flurbereinigungsver-
     Beschlüsse des Gemeinderates                                      fahren Heubisch - Landverzichtserklärung Flurstück 1276/2,
                                                                       Gemarkung Heubisch
                                                                       Beschluss Nr. GR/303/25/2021 vom 04.05.2021
Beschluss Nr. GR/304/26/2021                                           Beschluss über die Zustimmung zum Flurbereingungsver-
Sitzungsdatum: 22.06.2021                                              fahren Gefell - Landverzichtserklärung Flurstück 524/1, Ge-
                                                                       markung Rottmar
Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der Sit-
zung des Gemeinderates Föritztal vom 22.06.2021
                                                                    Datum der Ausfertigung: 23.06.2021
Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und
                                                                    Andreas Meusel
Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom
                                                                    Bürgermeister
16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube-
                                                                    der Gemeinde Föritztal
kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. Seite 115) bestätigt der
Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 22.06.2021 die vor-
liegende Tagesordnung.
                                                                    Beschluss Nr. GR/307/26/2021
Datum der Ausfertigung: 23.06.2021                                  Sitzungsdatum: 22.06.2021
Andreas Meusel
Bürgermeister                                                       Beschluss über die Aufstellung eines Flächennutzungspla-
der Gemeinde Föritztal                                              nes für das Gemeindegebiet Föritztal gemäß § 2 Abs. 1 Satz
                                                                    2 BauGB
                                                                    Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung am 22.06.2021:
                                                                    Für das Gemeindegebiet Föritztal wird nach § 2 Abs. 1 Satz 2
                                                                    BauGB in Verbindung mit § 5 BauGB ein die Aufstellung eines
Beschluss Nr. GR/305/26/2021
                                                                    Flächennutzungsplans beschlossen.
Sitzungsdatum: 22.06.2021
                                                                    Die Verwaltung wird beauftragt, ein entsprechendes Planeraus-
Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils der         wahlverfahren durchzuführen.
23. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 04.05.2021
                                                                    Datum der Ausfertigung: 23.06.2021
Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Land-
                                                                    Andreas Meusel
kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16.
                                                                    Bürgermeister
August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekannt-
                                                                    der Gemeinde Föritztal
machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert
durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. S. 115) beschließt der
Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 22.06.2021, die Nie-
derschrift des öffentlichen Teils der 23. Sitzung des Gemeindera-
tes Föritztal vom 04.05.2021 zu genehmigen.                         Beschluss Nr. GR/309/26/2021
                                                                    Sitzungsdatum: 22.06.2021
Datum der Ausfertigung: 23.06.2021
Andreas Meusel                                                      Beschluss über die Aufstellung einer Löschwasserkonzepti-
Bürgermeister                                                       on für die Gemeinde Föritztal
der Gemeinde Föritztal                                              Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und
                                                                    Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom
                                                                    16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube-
                                                                    kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41), zuletzt
                                                                    geändert durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. Seite 115)
Beschluss Nr. GR/306/26/2021                                        beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am
Sitzungsdatum: 22.06.2021                                           22.05.2021 die Aufstellung einer Löschwasserkonzeption für die
                                                                    Gemeinde Föritztal.
Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der in
der Gemeinderatssitzung am 04.05.2021 gefassten nicht öf-           Datum der Ausfertigung: 23.06.2021
fentlichen Beschlüsse                                               Andreas Meusel
Aufgrund des § 40 Abs. 2 Satz 2 der Thüringer Gemeinde- und         Bürgermeister
Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-)               der Gemeinde Föritztal
vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der
Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41)
zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. S.           Beschluss Nr. GR/298/25/2021
115) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am      Sitzungsdatum: 04.05.2021
22.06.2021 die nachfolgenden in nicht öffentlicher Sitzung am
04.05.2021 gefassten Beschlüsse im nächsten Amtsblatt der           Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils
Gemeinde Föritztal zu veröffentlichen:                              der 22. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 23.02.2021
    Beschluss Nr. GR/298/25/2021 vom 04.05.2021                     Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Land-
    Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils   kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16.
    der 22. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 23.02.2021      August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekannt-
    Beschluss Nr. GR/299/2021 vom 04.05.2021                        machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geän-
    Beschluss über den Verkauf eines Gewerbegrundstücks             dert durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. S. 115) beschließt
    Flurstück Nr. 140/7 der Gemarkung Malmerz (Gewerbege-           der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 04.05.2021, die
    biet Sonneberg/ Föritz)                                         Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der 22. Sitzung des Ge-
                                                                    meinderates Föritztal vom 23.02.2021 zu genehmigen.
    Beschluss Nr. GR/300/25/2021 vom 04.05.2021
    Beschluss über die Zustimmung zum Flurbereinigungsver-          Datum der Ausfertigung: 05.05.2021
    fahren Heubisch - Landverzichtserklärung Flurstück 863/5,       Andreas Meusel
    Gemarkung Heubisch                                              Bürgermeister
                                                                    der Gemeinde Föritztal
Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal - Jahrgang 2021 Mittwoch, 21. Juli 2021
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 7/2021                                                                                -4-
Beschluss Nr. GR/299/25/2021                                      kanntmachung vom 28.Januar 2003(GVBl. 41), zuletzt geändert
Sitzungsdatum: 04.05.2021                                         durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. Seite 115) beschließt
                                                                  der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 04.05.2021 die
Beschluss über den Verkauf eines Gewerbegrundstücks               Zustimmung zum Flurbereinigungsverfahren Heubisch Landver-
Flurstück Nr. 140/7 der Gemarkung Malmerz (Gewerbegebiet          zichtserklärung Flurstück 1276/2, Gemarkung Heubisch.
Sonneberg/ Föritz)
Aufgrund des § 22 (3), in Verbindung mit § 67 der Thüringer Ge-   Datum der Ausfertigung: 05.05.2021
meinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -         Andreas Meusel
ThürKO -) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung       Bürgermeister
der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41)           der Gemeinde Föritztal
zuletzt geändert durch Gesetzes vom 23. März 2021 (GVBl. S.
115) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am
04.05.2021 dem Verkauf des Flurstücks Nr. 140/7 der Gemar-
kung Malmerz zuzustimmen. Der Käufer trägt sämtliche Kosten       Beschluss Nr. GR/303/25/2021
des Ankaufs.                                                      Sitzungsdatum: 04.05.2021
Datum der Ausfertigung: 05.05.2021                                Beschluss über die Zustimmung zum Flurbereingungsver-
Andreas Meusel                                                    fahren Gefell - Landverzichtserklärung Flurstück 524/1, Ge-
Bürgermeister                                                     markung Rottmar
der Gemeinde Föritztal                                            Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und
                                                                  Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom
                                                                  16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube-
                                                                  kanntmachung vom 28.Januar 2003(GVBl. 41), zuletzt geändert
                                                                  durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. Seite 115) beschließt
Beschluss Nr. GR/300/25/2021                                      der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 04.05.2021 die
Sitzungsdatum: 04.05.2021                                         Zustimmung zum Flurbereinigungsverfahren Heubisch Landver-
                                                                  zichtserklärung Flurstück 524/1, Gemarkung Rottmar.
Beschluss über die Zustimmung zum Flurbereinigungsver-
fahren Heubisch - Landverzichtserklärung Flurstück 863/5,         Datum der Ausfertigung: 05.05.2021
Gemarkung Heubisch                                                Andreas Meusel
Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und       Bürgermeister
Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom         der Gemeinde Föritztal
16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube-
kanntmachung vom 28. Januar 2003(GVBl. 41), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. Seite 115) beschließt               Beschlüsse der Ausschüsse
der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 04.05.2021 die
Zustimmung zum Flurbereinigungsverfahren Heubisch Landver-                des Gemeinderates Föritztal
zichtserklärung Flurstück 863/5, Gemarkung Heubisch.

Datum der Ausfertigung: 05.05.2021                                Beschluss Nr. HUF/074/23/2021
Andreas Meusel                                                    Sitzungsdatum: 06.07.2021
Bürgermeister
der Gemeinde Föritztal                                            Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der Sit-
                                                                  zung des Haupt- und Finanzausschusses des Gemeindera-
                                                                  tes Föritztal vom 06.07.2021
                                                                  Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und
                                                                  Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom
Beschluss Nr. GR/301/25/2021                                      16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube-
Sitzungsdatum: 04.05.2021                                         kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert
                                                                  durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. Seite 115 bestätigt der
Beschluss über die Zustimmung zum Flurbereinigungsver-            Haupt- und Finanzausschuss des Gemeinderates Föritztal in sei-
fahren Heubisch - Landverzichtserklärung Flurstücke 238/9,        ner Sitzung am 06.07.2021 die vorliegende Tagesordnung.
259/2, 938/6, 254/6, 254/8, 249/3, Gemarkung Heubisch
Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und       Datum der Ausfertigung: 07.07.2021
Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom         i.V. Sabine Kohl
16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube-       1. Beigeordnete
kanntmachung vom 28.Januar 2003(GVBl. 41), zuletzt geändert       der Gemeinde Föritztal
durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. Seite 115) beschließt
der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 04.05.2021 die
Zustimmung zum Flurbereinigungsverfahren Heubisch Landver-
zichtserklärung Flurstücke 238/9, 259/2, 938/6, 254/6, 254/8,     Beschluss Nr. HUF/075/23/2021
249/3 Gemarkung Heubisch.                                         Sitzungsdatum: 06.07.2021
Datum der Ausfertigung: 05.05.2021                                Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils der
Andreas Meusel                                                    22. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Ge-
Bürgermeister                                                     meinderates Föritztal vom 01.06.2021
der Gemeinde Föritztal                                            Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Land-
                                                                  kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16.
                                                                  August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekannt-
                                                                  machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert
                                                                  durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. S. 115) beschließt der
Beschluss Nr. GR/302/25/2021                                      Haupt- und Finanzausschuss des Gemeinderates Föritztal in
Sitzungsdatum: 04.05.2021                                         seiner Sitzung am 06.07.2021, die Niederschrift des öffentlichen
                                                                  Teils der 22. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des
Beschluss über die Zustimmung zum Flurbereinigungsver-            Gemeinderates Föritztal vom 01.06.2021 zu genehmigen.
fahren Heubisch - Landverzichtserklärung Flurstück 1276/2,
Gemarkung Heubisch                                                Datum der Ausfertigung: 07.07.2021
Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und       i.V. Sabine Kohl
Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom         1. Beigeordnete
16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube-       der Gemeinde Föritztal
Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal - Jahrgang 2021 Mittwoch, 21. Juli 2021
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 7/2021                                                                                   -5-
Beschluss Nr. HUF/076/23/2021                                       Beschluss Nr. HUF/073/22/2021
Sitzungsdatum: 06.07.2021                                           Sitzungsdatum: 01.06.2021

Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der             Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils
im Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Föritztal am             der 21. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Ge-
01.06.2021 gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse                  meinderates Föritztal vom 20.04.2021
Aufgrund des § 40 Abs. 2 Satz 2 der Thüringer Gemeinde- und         Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Land-
Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom           kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16.
16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube-         August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekannt-
kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt           machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert
geändert durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. S. 115) be-          durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. S. 115) beschließt der
schließt der Haupt- und Finanzausschuss des Gemeinderates           Haupt- und Finanzausschuss des Gemeinderates Föritztal in
Föritztal in seiner Sitzung am 06.07.2021 die nachfolgenden in      seiner Sitzung am 01.06.2021, die Niederschrift des nicht öffent-
nicht öffentlicher Sitzung am 01.06.2021 gefassten Beschlüsse       lichen Teils der 21. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
im nächsten Amtsblatt der Gemeinde Föritztal zu veröffentlichen:    des Gemeinderates Föritztal vom 20.04.2021 zu genehmigen.
    Beschluss Nr. HUF/073/22/2021 vom 01.06.2021
                                                                    Datum der Ausfertigung: 02.06.2021
    Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils
                                                                    Sabine Kohl
    der 21. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Ge-
                                                                    1. Beigeordnete
    meinderates Föritztal vom 20.04.2021
                                                                    der Gemeinde Föritztal
Datum der Ausfertigung: 07.07.2021
i.V. Sabine Kohl
1. Beigeordnete
der Gemeinde Föritztal

                     Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse

  Sitzung Gemeinderat Föritztal                                       Sitzung Bau- und Umweltausschuss
  Nr. 27/2021 am 27.07.2021                                           Nr. 21/2021 am 17.08.2021
  Am Dienstag, 27. Juli 2021 findet um 18:00 Uhr im Kul-              Am Dienstag, 17. August 2021 findet um 18:00 Uhr im
  tursaal der Gemeinde Föritztal, Schierschnitzer Straße 9,           Ratssaal der Gemeinde Föritztal, Schierschnitzer Straße 9,
  96524 Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz die 27. Sitzung            96524 Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz die 21. Sitzung
  des Gemeinderates Föritztal statt.                                  des Bau- und Umweltausschusses des Gemeinderates der
                                                                      Gemeinde Föritztal statt.
  Tagesordnung:
                                                                      Tagesordnung:
  BÜRGERFRAGESTUNDE
  ÖFFENTLICHER TEIL:                                                  ÖFFENTLICHER TEIL:
                                                                      1. Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der
  1. Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der                 Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Gemein-
     Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 27.07.2021                  derates Föritztal vom 17.08.2021
  2. Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils der      2. Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils
     26. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 22.06.2021              der 20. Sitzung des Bau-und Umweltausschusses des
  3. Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der             Gemeinderates Föritztal vom 29.06.2021
     in der Gemeinderatssitzung am 22.06.2021 gefassten               3. Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der
     nicht öffentlichen Beschlüsse                                       im Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Föritztal
  4. Beschlusskontrolle                                                  am 29.06.2021 gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse
  5. Beschluss über die Billigung des Entwurfes der Einbezie-         4. Anfragen und Mitteilungen
     hungssatzung „Flurstraße“ im OT Föritz der Gemeinde
     Föritztal sowie Beschlussfassung zur öffentlichen Ausle-         NICHT ÖFFENTLICHER TEIL:
     gung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der
     Träger öffentlicher Belange                                      Föritztal, den 21.07.2021
  6. Beratung und Beschlussfassung zum Projekt „AGATHE                Hartmut Hannweber
     - Älter werden in der Gemeinschaft - Thüringer Initative         Ausschussvorsitzender
     gegen Einsamkeit“ - Interessenbekundung für die Pro-
     jektphase von 2022 bis 2024                                      Alle Bürgerinnen und Bürger sind zum öffentlichen Teil der
  7. Beschluss über die Stellungnahme der Gemeinde Föritz-            Sitzung recht herzlich eingeladen.
     tal zum Bebauungsplan Nr. 62/17 „Gewerbe- und Indus-
     triegebiet - H2Region Thüringen/Franken (Sonneberg-
     Süd)“ der Stadt Sonneberg
  8. Beschluss über die Stellungnahme der Gemeinde Föritz-
     tal zum Bebauungsplan Nr. 70/20 „Tiergarten“ der Stadt
     Sonneberg
  9. Anfragen und Mitteilungen

  NICHT ÖFFENTLICHER TEIL:

  Föritztal, den 21.07.2021
  Andreas Meusel
  Bürgermeister
  Gemeinde Föritztal

  Alle Bürgerinnen und Bürger sind zum öffentlichen Teil der
  Sitzung recht herzlich eingeladen.
Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal - Jahrgang 2021 Mittwoch, 21. Juli 2021
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 7/2021                                                                               -6-

               Amtliche und
     öffentliche Bekanntmachungen

 Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
 Föritztal
 96524 Föritztal, Schierschnitzer Straße 9
 OT Neuhaus-Schierschnitz
 Telefon: 036764 796 0

 Montag        09.00 - 12.00 Uhr
 Dienstag      09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
 Mittwoch      geschlossen
 Donnerstag    09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
 Freitag       09.00 - 12.00 Uhr

 Vor Ihrem Besuch bitten wir um telefonische Terminab-
 sprache mit der von Ihnen gewünschten Fachabteilung!

 Öffnungszeiten der
 Gemeindeverwaltung Föritztal
 Außenstelle Judenbach
 96524 Föritztal, Bellershöhe 1
 OT Judenbach
 Telefon: 03675 4238 0

 Montag        geschlossen
 Dienstag      08.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 18.00 Uhr
 Mittwoch      08.00 - 12.00 Uhr
 Donnerstag    geschlossen
 Freitag       08.00 - 12.00 Uhr

 Vor Ihrem Besuch bitten wir um telefonische Terminab-
 sprache mit der von Ihnen gewünschten Fachabteilung!           Mit der Ausarbeitung des Planes und der Durchführung des Ver-
                                                                fahrens ist das Ingenieurbüro IVS aus Kronach beauftragt.
                                                                Die gebilligten und der zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3
Bekanntmachung der Gemeinde Föritztal                           Abs. 2 BauGB bestimmte Entwurf des vorhabenbezogenen Be-
                                                                bauungsplanes für das Industriegebiet „Am Rohof II, Teilbereich
über die Durchführung der öffentlichen Auslegung ge-            IV“ und die Begründung in der Fassung vom 12. März 2021, kön-
mäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für den Ent-               nen im Zeitraum
wurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für
das Industriegebiet „Am Rohof II, Teilbereich IV“ im                           vom 29. Juli bis 31. August 2021
Gemeindeteil Heubisch                                           im Rathaus der Gemeinde Föritztal, Schierschnitzer Straße 9,
                                                                während der allgemeinen Dienststunden, von jedermann einge-
Der Gemeinderat Föritztal beschloss am 01.09.2020 die Einlei-   sehen werden.
tung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen   Da es aufgrund der aktuellen Covid-19 Problematik vorüberge-
Bebauungsplanes für das Industriegebiet „Am Rohof II, Teilbe-   hend zu Auflagen im Parteiverkehr kommen kann, wird gebeten,
reich IV“ im Sinne von §§ 12 und 30 Abs. 2 BauGB.               die Einsichtnahme gegebenenfalls vorher telefonisch anzumel-
                                                                den, um Wartezeiten zu vermeiden.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungspla-         Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung sowie die nach § 3
nes umfasst Grundstücke bzw. Teilflächen (TF) von Grundstü-     Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind während
cken folgender Flur-Nummern der Gemarkung Heubisch:             der Beteiligung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB in das Internet auf der
                                                                Seite der Gemeinde Föritztal eingestellt und können unter der Ad-
                                                                resse https://www.foeritztal.de/bekanntmachungen/ eingesehen
Flur-Nr.      Erläuterung      Flur-Nr.      Erläuterung        und abgerufen werden.
1468/3        TF               1468/4        ---                Während der Beteiligung können Stellungnahmen bei der Verwal-
1469/19       TF               1469/23       ---                tung vorgebracht werden.
                                                                Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird,
In der Sitzung des Gemeinderates vom 4. Mai 2021 wurde der      ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird
Planentwurf gebilligt. Das Plangebiet des vorhabenbezogenen     darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellung-
Bebauungsplanes besitzt eine Größe von etwa 4,75 Hektar. Der    nahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unbe-
Geltungsbereich sowie die Lage im Gemeindegebiet sind aus       rücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde den Inhalt nicht
untenstehenden nicht maßstäblichen Lageplänen ersichtlich.      kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die
                                                                Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

                                                                Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar:
                                                                In Punkt 5 der Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungs-
                                                                plan wird der Umweltzustand des Gebietes beschrieben und in
                                                                Punkt 6.4 der Begründung das Freiflächenkonzept skizziert. In
Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal - Jahrgang 2021 Mittwoch, 21. Juli 2021
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 7/2021                                                                              -7-
Punkt 12.3.3 der Begründung werden die durch die Planung be-       Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten
rührten Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der      Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Landschaftspflege skizziert. Die Auswirkungen auf die zu berück-
sichtigenden Schutzgüter werden im Umweltbericht gemäß § 2a        Hinweis bezüglich der Durchführung einer Umweltverträglich-
BauGB erörtert.                                                    keitsprüfung:
                                                                   Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Umweltver-
Weitere Gutachten:                                                 träglichkeits-Prüfungsgesetzes wird nicht durchgeführt.
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (Landschaftsplanung
Kraus, Bamberg) vom 14. Juli 2021.                                 Föritztal, den
Schalltechnische Untersuchung zur Geräuscheinwirkung in der        Andreas Meusel                                 (Dienstsiegel)
Nachbarschaft (IBAS Ingenieurgesellschaft mbH, Bayreuth, Gut-      Erster Bürgermeister
achten vom 29. November 2013.
Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen mit aus und
können ebenfalls eingesehen werden. Es sind zu den nachfolgend
                                                                    Öffnungszeiten der Grüngutannahmestelle
genannten Schutzgütern folgende umweltbezogene Informatio-          und des Wertstoffhofes Judenbach
nen verfügbar:
                                                                    April bis Oktober
1. Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation,                Die Grüngutannahmestelle sowie der Wertstoffhof sind wie
   Saalfeld, Schreiben vom 5. November 2020:                        folgt geöffnet:

Schutzgut Tiere Hinweis zum Kompensationsflächen- und               Mittwoch:    17.00 Uhr bis 19.00 Uhr
und Pflanzen    Umsetzungspool Sonneberg                            Samstag:     13.00 Uhr bis 15.00 Uhr

2. Landkreis Sonneberg, Schreiben vom 17. November 2020:            Die Annahme von Elektronikschrott und Kleinmengen an
   Untere Immissionsschutzbehörde:                                  Schrott ist zu den Öffnungszeiten ebenfalls möglich.

Schutzgut         Hinweis auf die schalltechnischen Unter-          Die Besucher werden auf die Abstandsregelungen bzw.
Mensch            suchungen zur Geräuscheinwirkung in der           Kontaktbeschränkungen ausdrücklich hingewiesen und
                  Nachbarschaft                                     um Einhaltung gebeten!

Untere Naturschutzbehörde:
Schutzgut Tiere Forderung nach einer speziellen arten-              Öffnungszeiten der Grüngutannahmestelle
und Pflanzen     schutzrechtlichen Prüfung, Prüfung der Er-         und des Wertstoffhofes in Neuhaus-
                 forderlichkeit der Festlegung von CEF-Maß-         Schierschnitz
                 nahmen
                                                                    Der Wertstoffhof sowie die Grüngutannahmestelle sind wie
Untere Wasserbehörde:                                               folgt geöffnet:
Schutzgut       Hinweise zur Minderung der Versiegelung             Mittwoch:    17.00 bis 18.00 Uhr
Boden
                                                                    Samstag:     13.30 bis 15.30 Uhr
Schutzgut       Beachtung der bestehenden wasserrecht-
Wasser          lichen Erlaubnis zur Einleitung von Nieder-
                                                                    Die Annahme von Elektronikschrott und Kleinmengen an
                schlagswasser
                                                                    Schrott, Gelbe Säcke, Flaschen und Gläser sowie Papier
                Hinweise zum Umgang mit Abwasser
                                                                    sind zu den Öffnungszeiten des Wertstoffhofes Neuhaus-
                Hinweise zum Umgang mit wassergefähr-
                                                                    Schierschnitz möglich.
                denden Stoffen
                                                                    Die Besucher werden auf die Einhaltung der Abstandsre-
3. Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz, Weimar,           gelungen bzw. Kontaktbeschränkungen ausdrücklich hin-
   Schreiben vom 19. November 2020                                  gewiesen und um Beachtung gebeten!

Schutzgut         Forderung nach Einhaltung der schalltechni-
Mensch            schen Orientierungswerte der DIN 18005
                                                                   Telefonische Erreichbarkeit
                                                                   der Revierförster Christopher Aulinger und
Hinweis zum Datenschutz:                                           Holger Ehrhardt
Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift
des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungser-        Der Revierförster von Neuenbau, Herr Christopher Aulinger,
gebnisses ist anderenfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der       ist über sein Handy 0172 / 3480394 erreichbar.
Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater
Belange erschwert sein.                                            Der Revierförster von Judenbach, Herr Holger Ehrhardt, ist
Mit Abgabe der Stellungnahme wird in die Verarbeitung perso-       über sein Handy 0172 / 3480387 erreichbar.
nenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bebau-
ungsplanverfahrens eingewilligt.                                                     BÜRGERPOLIZEI
Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sit-
zung des Gemeinderates beraten und entschieden.                                 für die Gemeinde Föritztal
In Umsetzung der Informationspflichten der EU-Datenschutz-           Gemeindeverwaltung Föritztal, OT Neuhaus-Schierschnitz,
grundverordnung können in der Gemeindeverwaltung Föritztal                  Schierschnitzer Straße 9, 96524 Föritztal
innerhalb der o.g. Dienstzeiten die erforderlichen Informationen
zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Ver-                            (Tel.: 036764-79636).
fahrens eingesehen werden. Dabei handelt es sich insbesondere
um Angaben zu den Kontaktdaten der Verantwortlichen und Da-
tenschutzbeauftragten, dem Zweck und den Rechtsgrundlagen               Schiedsstelle der Gemeinde Föritztal
der Verarbeitung, den personenbezogenen Daten, den betroffe-
nen Personen, den Empfängern personenbezogener Daten, die            Jeden ersten Dienstag des Monats, um 17.00 Uhr bis 18.00
Dauer der Speicherung, die Rechte der Betroffenen und zum                    Uhr, in der Gemeindeverwaltung Föritztal,
Beschwerderecht bei Aufsichtsbehörden.                                       Schierschnitzer Straße 9, 96524 Föritztal.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der                                 Nächster Termin:
Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grund-                        Dienstag, den 03. August 2021
verordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB. Sofern Sie
Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal - Jahrgang 2021 Mittwoch, 21. Juli 2021
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 7/2021                                                                              -8-

                       Bekanntmachungen anderer Ämter und Behörde

Ihre Energieexperten
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- Erklärungen zu Ihrer Energieabrechnung
- Änderung von persönlichen Daten                              Ort        Neuhaus-Schierschnitz, Platz vor der Feuerwehr
- Umzugsservice                                                Zeit       10 - 12 Uhr
- Informationen zum Thema Elektromobilität                     Termine    22.07.2021, 19.08.2021, 16.09.2021,
                                                                          14.10.2021, 11.11.2021, 09.12.2021
Haben Sie Fragen zu weiteren Themen rund um Ihr zu Hau-
se?                                                            Kurzfristige Terminänderungen möglich.

                              Öffentlicher Teil der Gemeinde Föritztal

                                                  Wir gratulieren

                 Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag
 … im Monat August 2021                                        16.08.    Gisela Räder                   zum 80. Geburtstag
                                                                         Minnastr. 50,
 03.08.    Gabriele Bauersachs           zum 70. Geburtstag              OT Neuhaus-Schierschnitz
           Am Park 3,                                          18.08.    Trude Scholz                   zum 90. Geburtstag
           OT Mogger                                                     An der Föritz 5,
 03.08.    Ingeburg Paschold             zum 70. Geburtstag              OT Sichelreuth
           Oerlsdorfer Str. 17,                                20.08.    Helga Bär                      zum 75. Geburtstag
           OT Mupperg                                                    Bienenstr. 1,
 05.08.    Erika Stauch                  zum 80. Geburtstag              OT Neuhaus-Schierschnitz
           Sophienstr. 9 A,                                    21.08.    Christa Scheler                zum 70. Geburtstag
           OT Judenbach                                                  Heubischer Ortsstr. 51,
 06.08.    Hubert Dietz                  zum 75. Geburtstag              OT Heubisch
           Alte Handelsstr. 160,                               21.08.    Helga Welsch                   zum 85. Geburtstag
           OT Judenbach                                                  Dorfstr. 8,
 06.08.    Josef Hoke                    zum 90. Geburtstag              OT Jagdshof
           Bergluftstr. 16,                                    22.08.    Ernst Joch                     zum 75. Geburtstag
           OT Neuenbau                                                   Ziegelhüttenstr. 11,
 09.08.    Rosemarie Häfner              zum 80. Geburtstag              OT Heinersdorf
           Schierschnitzer Str. 37,                            23.08.    Helga Heidrich                 zum 80. Geburtstag
           OT Neuhaus-Schierschnitz                                      Zur Quelle 7,
 09.08.    Ingrid Mann                   zum 80. Geburtstag              OT Neuhaus-Schierschnitz
           Vorstadt 18,                                        25.08.    Renate Heublein                zum 80. Geburtstag
           OT Heubisch                                                   Oerlsdorfer Str. 21,
 10.08.    Ulrich Carl                   zum 75. Geburtstag              OT Mupperg
           Alte Handelsstr. 199,                               25.08.    Gudrun Müller                  zum 70. Geburtstag
           OT Judenbach                                                  Untere Dorfstr. 57,
 11.08.    Rosemarie Züllich             zum 80. Geburtstag              OT Rotheul
           Judenbacher Str. 6,                                 27.08.    Wilfried Licht                 zum 75. Geburtstag
           OT Jagdshof                                                   Ebersdorfer Str. 45,
 12.08.    Henri Gläser                  zum 70. Geburtstag              OT Heubisch
           Kirchstr. 5,                                        28.08.    Gerlinde Eichhorn              zum 70. Geburtstag
           OT Heinersdorf                                                Vorstadt 20,
 14.08.    Christine Wötzel              zum 70. Geburtstag              OT Heubisch
           Alte Handelsstr. 55,                                29.08.    Jürgen Andres                  zum 80. Geburtstag
           OT Judenbach                                                  Rotheuler Str. 33,
 15.08.    Siegfried Stade               zum 80. Geburtstag              OT Lindenberg
           Neuhäuser Str. 1,
           OT Lindenberg
Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal - Jahrgang 2021 Mittwoch, 21. Juli 2021
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 7/2021                                                                               -9-
                                                               Illegale Müllentsorgung auf der Biene
                                                               Seit Jahren haben wir das Problem das auf
                                                               dem Motorsportgelände „Biene“ illegal Alt-
                                                               reifen entsorgt werden! In den letzten zwei
                                                               Monaten wurden wieder über 12 Reifen im
                                                               Eingangsbereich zum Motorsportgelände
 Wir sind neu hier:                                            wild entsorgt.
                                                               Dieser Zustand ist nicht mehr zu tolerieren und auch strafbar.
 Herzlichen Glückwunsch zur Geburt von                         Durch die Mitglieder wurden bereits mehrere Arbeitseinsätze
                                                               durchgeführt und die gesammelten Reifen wurden der korrekten
 Maya Sperber                  am 09.06.2021 Heubisch
                                                               Entsorgung zugeführt.
 Fabian Kulak                  am 10.06.2021 Heinersdorf       Der Aufwand für die Aktionen hat sich bisher auf über 1500 €
 Charlotta Madita Normann      am 11.06.2021 Föritz            summiert!!

 Den neuen Erdenbürgern wünschen wir viel Glück und Ge-
 sundheit, den Eltern viel Kraft und Freude!

    Herzliche Gratulationen zu Ehejubiläen
 05.08.      Karin und Horst Rebhan
             im OT Neuhaus-Schierschnitz,
             Sonneberger Straße 42 A
             zum 60. Hochzeitstag

 14.08.      Ursula und Klaus Mechtold
             im OT Judenbach, Alte Handelsstraße 114
             zum 50. Hochzeitstag

 26.08.      Ilse und Gerhard Will
             im OT Neuhaus-Schierschnitz, Burgweg 6
             zum 60. Hochzeitstag

 28.08.      Inge und Egon Maaß
             im OT Gefell, Eichenweg 3
             zum 50. Hochzeitstag

                Vereine & Verbände

 Kleintierzuchtverein
 Neuhaus-Schierschnitz
 Hühnerimpftermine 2021
 Der Kleintierzuchtverein T 501 Neuhaus-Schierschnitz orga-
 nisiert wieder die gesetzliche Impfung gegen die Newcastle-
 Krankheit.
 Alle Zuchtfreunde sowie Halter von Hühnern aus der Um-
 gebung haben die Möglichkeit, ihre Tiere impfen zu lassen.
                                                               Wir möchten darauf hinweisen das unser Trainingsgelände kein
 3. Termin     am Sonntag, 25.07.2021                          Schuttplatz mehr ist und wir für unsere motorsportlichen Aktivitä-
               von 10:00 bis 11:00 Uhr                         ten keine Reifen Barrieren benötigen.
 4. Termin     am Sonntag, 19.09.2021                          Werden weiterhin Altreifen illegal auf dem Gelände entsorgt sind
               von 10:00 bis 11:00 Uhr, Ausgabe des Impf-      wir gezwungen Strafanzeige zu stellen.
               passes                                          Für das Ablegen von ein bis fünf Reifen beträgt die Strafe in Thü-
                                                               ringen bis 200 € darüber bezahlt man in der Regel 2000 €.
 Der Impfstoff kann bei Günter Schmidt, Sonneberger Stra-      Wir bitten um ausdrückliche Kenntnisnahme.
 ße 37, 96524 Föritztal, OT Neuhaus-Schierschnitz abgeholt
 werden.                                                       Der Vorstand
                                                               MC Isolator e.V im ADAC
Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal - Jahrgang 2021 Mittwoch, 21. Juli 2021
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 7/2021                                                                                    - 10 -

 Achtung Hühnerhalter -                                               Einladung zur Versammlung
 die nächste Trinkwasserimpfung steht an!                             der Jagdgenossenschaft Judenbach
 Der Kleintierzuchtverein T657 e.V.                                   Die JG Judenbach führt am Freitag, dem 13. August, 2021,
 Judenbach organisiert wieder die                                     um 18:00 Uhr, am Schießstand Judenbach die Jahres-
 gesetzliche Impfung gegen die                                        hauptversammlung für das Jagdjahr 2020/2021 durch.
 Newcastle-Krankheit.                                                 Die Einhaltung von Vorgaben und Sicherheitsmaßnahmen
 Alle Zuchtftreunde sowie Halter                                      gem. Infektionsschutzverordnung sind für jeden Teilnehmer
 von Hühnern aus der Umgebung                                         bindend!
 haben die Möglichkeit, ihre Tiere                                    Die Versammlung ist nichtöffentlich.
 impfen zu lassen.
 Der Impfstoff kann am 07.08.2021                                     Tagesordnung:
 in der Zeit von 09.00 bis 10.00 Uhr bei Werner Heymann,              Begrüßung und Hinweise zum Hygienekonzept
 Alte Handelsstraße 219, 96524 Föritztal, OT Judenbach ge-            Feststellung der Beschlussfähigkeit
 gen eine Gebühr abgeholt werden.                                     Bericht des Jagdvorstandes zu den Jagdjahren 2020/2021
                                                                      Kassenbericht
 Werner Heymann                                                       Entlastung des Jagdvorstandes
 1. Vorstand                                                          Verwendung des Reinertrages/ Spenden etc.
                                                                      Sonstige Infos/ Diskussion

                                                                      Im Anschluss an die Versammlung erfolgt die Auszahlung der
                                                                      Jagdpacht.
 Einladung zur Versammlung                                            Ebenfalls ist ein Jagdessen vorgesehen.
 der Jagdgenossenschaft Föritz
                                                                      Für Rückfragen: Jagdvorsteher P. Fischer (0170 2990578)
 Die Jagdgenossenschaft Föritz, Körperschaft des Öffentlichen
 Rechts, führt am Donnerstag, den 29.07.2021 um 18.00 Uhr             Steffen Carl
 im Kultursaal Neuhaus-Schierschnitz, Schierschnitzer Stra-           Schriftführer JG Judenbach
 ße 9, 96524 Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz eine Jahres-
 versammlungen für das Jagdjahr 2020/2021 durch.
 Die Einhaltung von Vorgaben und Sicherheitsmaßnahmen
 gemäß Infektionsschutzverordnungen berücksichtigend kann
 die Versammlung mangels räumlicher Voraussetzungen nicht                           Stiftung Judenbach
 am Sitz der Jagdgenossenschaft im Ortsteil Föritz stattfinden,
 sondern muss in o.g. Saal durchgeführt werden.
                                                                  Die Stiftung Judenbach informiert.
 Die Versammlung ist nichtöffentlich.
                                                                  Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Föritztal,
 Tagesordnung:                                                    liebe Gäste,
 1. Begrüßung und Hinweise zum Hygienekonzept
 2. Feststellung der Beschlussfähigkeit                           die Stiftung Judenbach ist seit dem 02.07.2021 wieder geöffnet.
                                                                  Bei allen Gästen, die unser Haus seit diesem Zeitpunkt besucht
 3. Bericht des Jagdvorstandes zum Jagdjahr 2020/2021
                                                                  haben, möchte ich mich ganz herzlich für ihr Kommen bedanken.
 4. Kassenbericht 2020/2021                                       Der Neustart nach der erneuten coronabedingten Schließung
 5. Beschlussfassungen                                            am 02.11.2020 war nicht einfach - ist aber trotz so mancher Pro-
    · Entlastungen des Jagdvorstandes und des Kassenführers       bleme gelungen.
    · Verwendung des Reinertrags                                  Viele Besucher waren ganz einfach froh, nach so langer Zeit wie-
    · Abrundungen                                                 der einmal unter Menschen zu sein, Freunde zu treffen und sich
    · Satzungsangelegenheiten                                     an den schönen Dingen des Lebens zu erfreuen.
 6. Aktuelles zu Situation ASP und Neues im Jagdrecht             Z. Z. laufen zusätzlich zu den Dauerausstellungen noch 2 Son-
 7. Sonstige Informationen und Diskussion                         derausstellungen in der Stiftung Judenbach. Einmal wird die
                                                                  Spielzeugausstellung „Made in Japan - mechanisches Aufzieh-
 Auf Grund aktueller Entwicklungen beim Corona-Infektionsge-      spielzeug von 1940 bis 1960“ der Familie Weidner in den Räum-
 schehen wird vorbeugend kein Jagdessen erfolgen.                 lichkeiten ihrer Sammlung im ersten Obergeschoss noch bis
 Bei Grundbesitzänderungen an jagdbaren Flächen bitten wir        zum Jahresende 2021 verlängert. Zum anderen ist in der Gro-
 um Vorlage aktueller Eigentumsbetätigungen ( Grundbuchaus-       ßen Halle die Kunstausstellung der Schülerinnen und Schüler
 züge) bzw. notarieller Nachweise. Bei Vertretung gemäß Sat-      der Staatlichen Gemeinschaftsschule „Joseph Meyer“ Neuhaus-
 zung § 8 (3) bitten wir um Vorlage der schriftlichen Vollmacht   Schierschnitz zu sehen. Ich möchte mich an dieser Stelle noch
 der Vollmachtgeber durch die berechtigten Vollmachtnehmer.       einmal ganz herzlich bei der Lehrerin für Kunsterziehung, Frau
 Im Anschluss an die Versammlung besteht die Möglichkeit der      Elisabeth Leyendecker, für ihr großes Engagement und die vie-
 Auszahlung der Jagdpacht.                                        len Mühen in Vorbereitung und Durchführung dieser Sonderaus-
                                                                  stellung bedanken.
 Zusätzlich erfolgt diese gemäß den gesetzlichen Fristen in-      Ich lade Sie alle, meine sehr geehrten Damen und Herren, zu
 nerhalb 1-es Monats nach Bekanntgabe der Beschlüsse mit          einem Besuch der Stiftung Judenbach ein.
 Hinweis zu Ort und Zeitpunkt weiterer Auszahlungstermine.
 Bitte beachten sie die hygienischen und organisatorischen        Albrecht Morgenroth
 Maßnahmen zum Schutz vor einer Infektion gegenüber dem           -1. Vorsitzender Stiftung Judenbach-
 Corona-Virus zu Zeitpunkt der Jahresversammlung. Der Zu-
 tritt ist nur mit Mund-Nase-Schutzmaske gestattet. Der Min-      Auf folgende weitere Angebote wird hingewiesen:
 destabstand von 1.5 m zu anderen Personen ist einzuhalten.
 Da für persönliche Registrierung, eventuelle Kontrolle aktu-     -     Aktiv-Nachmittag in der Stiftung!
 eller Grundbuchnachweise und Vollmachten sowie Ausgabe                 Der Aktiv-Nachmittag erfreut sich immer größerer Beliebt-
 von Stimmzetteln zusätzliche Zeit benötigt wird, bitten wir um         heit und soll deshalb jetzt jeden Freitag ab 14.30 Uhr im
 rechtzeitiges Erscheinen.                                              Stiftungscafé für Alt und Jung stattfinden. Alle Interessierten
                                                                        sind herzlich eingeladen und willkommen!
 Ulrich Zeiler                                                    -     Das Stiftungscafé lädt wieder zu italienischem Eis ein. Las-
 -Jagdvorsteher-                                                        sen Sie sich diese Gelegenheit nicht entgehen. Neu im An-
                                                                        gebot sind ab sofort Eisbecher!
                                                                  -     Katalog der Weidners
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 7/2021                                                                                 - 11 -
    Der Katalog der Spielzeugsammlung Weidner ist in der Stif-
    tung Judenbach zu einem Preis von 8 € erhältlich. Eine An-
    schaffung lohnt sich - hierin ist lokale Tradition für mecha-
    nische Spielzeuge zusammengefasst. Ebenfalls käuflich zu
    erwerben unter: www.mechanisches-spielzeug.de.
-   Die Stiftung Judenbach ist von Freitag bis Sonntag jeweils in
    der Zeit von 13.00 bis 17.00 Uhr geöffnet und freut sich auf
    Ihren Besuch.

Kunstausstellung „Meyer ART“ in der Stiftung Juden-
bach eröffnet
Nach langer Corona-Pause öffnete die Stiftung Judenbach am
Samstag, den 03. Juli endlich wieder ihre Tore. Im Beisein einiger
weniger geladener Gäste wurde die Sonderausstellung „Meyer
ART“ eröffnet - Schülerinnen und Schüler der Staatlichen Ge-
meinschaftsschule „Joseph Meyer“ aus Neuhaus-Schierschnitz
stellen ihre gesammelten Werke in der Großen Halle der Stiftung
aus. Bürgermeister Andreas Meusel konnte an diesem Samstag-
nachmittag nicht nur den Beigeordneten des Landrates, Jürgen
Köpper, sondern auch seinen Stellvertreter Christian Tanzmei-
er, Almuth Beck, Traudel Garg und einige weitere Gäste begrü-
ßen. Im Anschluss kamen Yvonne Eschricht (Schulleiterin der
TGS „Joseph Meyer“) und Kunstlehrerin Elisabeth Leyendecker
                                                                      Kindergärten der Gemeinde Föritztal
zu Wort, welche sich sehr erfreut zeigten, dass die Werke ihrer
Schülerinnen und Schüler im Rahmen einer Sonderausstellung
in der Stiftung Judenbach gezeigt werden. Kunstlehrerin Elisa-       Waldgeister auf großer Tour
beth Leyendecker betonte die starke Leistung, welche die Schul-      Heinersdorf - „Lernen in der Natur“ hieß es jüngst für die Kin-
kinder der 1. Klasse bis hin zur 10. Klasse erbracht hatten. Ganz    der der großen Gruppe „Waldgeister“ der Diakonie-Kindertages-
besonders stellte sie die künstlerischen Arbeiten ihres 13-jäh-      stätte „Zur Hanäschdaffer Bimmelbah“. Gemeinsam mit ihrer
rigen Schülers Remig Dadumjan in den Vordergrund, welcher            Erzieherin und ihrer Praktikantin machten sie sich nach dem
enormes künstlerisches Talent besitzt. In der großen Halle be-       Frühstück auf den Weg in den nahegelegenen Wald im Tettautal.
finden sich auch Werke zum Thema „Jüdisches Leben erleben“.          Selbstverständlich bestens ausgerüstet mit einem Rucksack für
Sie sind herzlich eingeladen, die neue Sonderausstellung zu den      ein Picknick und mit Eimern für Naturmaterialien.
bekannten Öffnungszeiten der Stiftung Judenbach zu besuchen!
Der Eintritt beträgt zwei Euro.

                                                                     Von diesen sammelten die Steppkes während ihres Beobach-
                                                                     tungsganges jede Menge wie zum Beispiel Moose, Zapfen,
                                                                     Zweige und Gräser, um später im Kindergarten damit zu basteln.
                                                                     Auch die Bewegung kam nicht zu kurz. So unternahmen die
                                                                     Waldgeister verschiedene Bewegungsspiele auf einer Lichtung
                                                                     und spielten Mikado im Großformat mit Ästen.
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 7/2021                                                                               - 12 -

Sport macht hungrig, und frische Luft fördert den Appetit. Zum
Glück hatte jedes Kind einen gut gefüllten Rucksack für die Ver-
pflegung dabei, sodass einem Picknick auf einer Waldlichtung
nichts im Wege stand. Währenddessen schauten sie den fleißi-
gen Ameisen beim Wuseln zu.

                                                                   Im Kindergarten angekommen, packten die Kinder ihre gesam-
                                                                   melten Schätze aus und bastelten Tonbilder und Waldgeister,
                                                                   gestalteten Baumscheiben und malten mit Zweigen statt mit Pin-
                                                                   seln. So ging ein lehrreicher und schöner Tag zu Ende.

                                                                   Neues aus dem
                                                                   „Schnatterschnabel“
                                                                   Unser großer Tag ...
                                                                   … war für uns ABC-Kinder vom „Schnatter-
                                                                   schnabel“ Heubisch am 1. Juli 2021 - endlich
                                                                   konnten wir auf die Suche nach dem Zucker-
                                                                   tütenbaum gehen! Am Morgen begrüßten
                                                                   uns Fred (unser Freund von der ABC-Stun-
                                                                   de), Kerstin und Bärbel mit einem festlich
                                                                   geschmückten Bollerwagen. Gemeinsam
                                                                   ging es erst einmal zum Sportlerheim (das
                                                                   hat uns Fred verraten). Dort warteten gleich
Derart gestärkt, bauten sie eine Hütte aus Steinen, Ästen und      die ersten beiden Überraschungen auf uns, eine Frühstückstafel,
Moos, und am nahegelegenen Bach errichteten sie einen Stau-        geschmückt mit den ersten kleinen Zuckertüten und ein Briefum-
damm.                                                              schlag, adressiert an uns ABC-Kinder.
Ihren Rückweg gestalteten sie fröhlich singend mit dem Renn-
steiglied.
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 7/2021                                                                                   - 13 -
Nach einem ausgiebigen Frühstück öffneten wir ganz aufgeregt          glücklich und stolz ging es anschließend mit der Zuckertüte im
den Briefumschlag und darin befanden sich ein Buch und ein            Arm zurück zum Kindergarten.
Brief, in dem stand: „Hallo, liebe ABC-Kinder, heute ist es nun       Für eine superspannende Zuckertütensuche sagen wir „Dan-
soweit und ihr dürft auf die Suche nach dem Zuckertütenbaum           keschön“ bei Christine und Eberhard Harms, Bärbel Haueisen,
gehen! Mit der Geschichte „Der Ernst des Lebens“ wollen wir be-       Fred, Kerstin und Bärbel.
ginnen und unterwegs warten 7 Stationen mit spannenden Auf-
gaben auf euch. Diese müsst ihr, wenn möglich, ohne die Hilfe
von mir, Kerstin oder Bärbel erfüllen. Wenn ihr alle Aufgaben ge-
schafft habt, werdet ihr sicher den Zuckertütenbaum finden! Da-
bei wünschen wir euch viel Spaß!“ Nachdem wir der Geschichte
gelauscht hatten, hielt uns nichts mehr auf unserer Decke. Auch
wenn wir mächtig aufgeregt waren, achteten wir ganz genau auf
unsere Umgebung, wollten wir doch keinen Brief verpassen.

                                                                      Für eine schöne und erlebnisreiche Kindergartenzeit sagen wir
                                                                      „DANKE“ bei allen Erzieherinnen vom „Schnatterschnabel“ Heu-
                                                                      bisch!

                                                                      Eure ABC-Kinder 2021

                                                                      Kita „Pfiffikus“
                                                                      Unsere „Vorschulpfiffikusse“ gehen wandern
                                                                      Im Rahmen der Abschlusswoche unserer Schulanfänger fand
                                                                      eine große Wanderung mit dem Obst- und Gartenbauverein statt.
                                                                      Zwei Mitglieder des Vereins, Günther Weber und Theo Hoke, ha-
                                                                      ben kurzfristig für unsere Schulanfänger eine tolle Wanderroute
                                                                      ausgesucht und somit für einen erlebnisreichen Vormittag ge-
                                                                      sorgt.

So konnten wir alle Aufgaben finden und sie gemeinsam lösen, z.
Bsp. eine Zuckertüte basteln, Zählen und zuordnen oder unsere
Adresse und unseren Geburtstag nennen.
Bei unserer 6. Aufgabe machten wir bei Christine und Eberhard
Harms in Mupperg Station. Hier spielte uns das Wetter einen
Streich und wir mussten uns leider schon nach kurzer Zeit von
beiden verabschieden. Zum Abschluss hielten sie für jeden ein
kleines Präsent in Form von kleinen Büchern und lustigen Ra-
diergummis bereit. So ging es weiter, denn den Zuckertüten-
baum hatten wir immer noch nicht gefunden. Inzwischen wieder
in Heubisch angekommen, entdeckten wir am Gartentor von
Kerstin einen letzten Briefumschlag. Sofort wurde er von uns
geöffnet und wir baten Kerstin, ihn uns vorzulesen: „Ein großes
Wunder ist geschehen, hab so Etwas noch nie gesehen. Gera-
de heute, in der Nacht, ist hier ein Wunderbaum erwacht! Bis
gestern stand er einfach da, mit grünen Blättern, ist ja klar. Heut
sehn wir Knospen, klitzeklein, ganz spitz und bunt im Sonnen-
schein. Dort wachsen aber keine Blüten, ha, ha, ha, das sind ja
….. Zuckertüten!“.
Vorsichtig öffneten wir das Gartentor und nach kurzer Zeit rief
Jonas. „Schnell, kommt her, ich habe die Zuckertüten gefunden!“
Natürlich rannten wir alle zu ihm und jeder fand eine Zuckertüte      Gleich nach dem Frühstück standen unsere Wanderführer bereit.
mit seinem Namen. Auch einen Korb entdeckten wir, darin be-           Nachdem sich alle Kinder mit ihren Erzieherinnen Silke und Geli
fanden sich für alle ein kleines Geschenk, das aussah wie eine        gesammelt hatten, ging es auch schon los. Die Route führte zu-
Schultasche (Luise: „Da ist bestimmt ein Buch drin?!“). Nach der      nächst durch den Wald nach Rottmar. Vorbei am Sportplatz ging
ganzen Aufregung ging es dann gemeinsam zum Mittagessen,              es über die Föritz und weiter Richtung Schottenberg. Nun muss-
Fred und Kerstin hatten für uns liebevoll den Tisch gedeckt. Als      te noch ein Stück entlang des Schlangenweges gewandert wer-
letzte Überraschung gab es dann für alle Eis. Geschafft, aber         den bis wir schließlich am Ziel, der Schottenberghütte, ankamen.
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 7/2021                                                                                    - 14 -
                                                                    Auf zur Teddybären-Rallye durch die Sonneberger
                                                                    Innenstadt
                                                                    Für die Schulanfänger der Föritzer Naturstrolche gab es nach
                                                                    dem gelungenem Zuckertütenfest noch ein weiteres Highlight.

Geschafft, aber voller Freude wurde erst einmal Picknick ge-
macht. Alle Kinder hatten viel Proviant in ihren Rucksäcken da-
bei. Nachdem alle gut gestärkt waren und wir noch einmal die
schöne Aussicht nach Neuhaus-Schierschnitz genossen haben,          Mit dem Bus fuhren wir nach Sonneberg und nahmen an der
traten wir den Heimweg an. Wieder ging es quer durch den Wald,      Teddybären-Rallye teil.
vorbei am Rottmarer Sportplatz, zurück zum Kindergarten.

                                                                    Aufgabe war es, alle Teddybären von der Stadtbibliothek bis zur
                                                                    Kirchstraße in den Schaufenstern zu finden und zu zählen.

Unterwegs hielten wir immer wieder an, wenn es etwas Interes-
santes zu sehen und zu entdecken gab. Gemeinsam bestimmten
wir Bäume und Blätter sowie verschiedene Pflanzen. Viele Fra-
gen der Kinder konnten beantwortet werden. Warum werden die
Bäume krank? Gibt es auf dem Schlangenweg auch Schlangen?
Auf dem Rückweg entdeckten wir noch einen großen Ameisen-
haufen direkt am Waldrand. Wie emsig die Ameisen da unter-
wegs waren...                                                       Beim StadtCafé machten wir Rast und die kleinen Detektive
Geschafft, aber glücklich kamen alle wieder gegen Mittag mit vie-   stärkten sich erst einmal mit einem Softeis. In der Stadtbibliothek
len schönen Erinnerungen im Gepäck am Kindergarten an. Im           angekommen, kreuzte jedes Kind auf seiner Teilnahmekarte die
Namen unserer zukünftigen Schulanfänger bedanken wir uns bei        richtige Zahl an und erhielt eine kleine Überraschung.
Günther und Theo für diesen schönen Vormittag.                      Es hat allen viel Spaß gemacht und die Kinder waren sich einig:
                                                                    „Corona soll wegbleiben, dass wir wieder viele schönen Sachen
Silke Knoch und das Team vom „Pfiffikus“                            machen können.

                                                                    Die Schulanfänger der „Pfiffikusse“ und ihre Erzieherinnen
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