Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal - Jahrgang 2021 Mittwoch, 21. Juli 2021
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
POSTAKTUELL – Sämtliche Haushalte Föritztalkurier | Amtsblatt der Gemeinde Föritztal Jahrgang 2021 Mittwoch, 21. Juli 2021 Nummer 7 Foto: C.H. Zitzmann pixabay www.foeritztal.de
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 7/2021 -2- Inhaltsverzeichnis Amtlicher Teil der Gemeinde Föritztal • Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils der 22. Sitzung des Haupt- und Finanz- Beschlüsse des Gemeinderates Föritztal ausschussesdes Gemeinderates Föritztal vom 01.06.2021 ......................................................... Seite 4 • Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung • Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der Sitzung des Gemeinderates Föritztal der im Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde vom 22.06.2021 ......................................................... Seite 3 Föritztal am 01.06.2021 gefassten nicht • Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen öffentlichen Beschlüsse ............................................. Seite 5 Teils der 23. Sitzung des Gemeinderates Föritztal • Beschluss über die Niederschrift des nicht vom 04.05.2021 ......................................................... Seite 3 öffentlichen Teils der 21. Sitzung des Haupt- • Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung und Finanzausschusses des Gemeinderates der in der Gemeinderatssitzung am 04.05.2021 Föritztal vom 20.04.2021 ............................................ Seite 5 gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse .................... Seite 3 Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse • Beschluss über die Aufstellung eines Flächen- • Sitzung des Gemeinderates Föritztal nutzungsplanes für das Gemeindegebiet Föritztal am 27.07.2021 ........................................................... Seite 5 gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ............................... Seite 3 • Sitzung des Bau- und Umweltausschusses • Beschluss über die Aufstellung einer Löschwasser- am 17.08.2021 ........................................................... Seite 5 konzeption für die Gemeinde Föritztal....................... Seite 3 • Beschluss über die Niederschrift des nicht Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen öffentlichen Teils der 22. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 23.02.2021 ............................................ Seite 3 • Bekanntmachung der Gemeinde Föritztal über • Beschluss über den Verkauf eines Gewerbe- die Durchführung der öffentlichen Auslegung grundstücks Flurstück Nr. 140/7 der Gemarkung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für Malmerz (Gewerbegebiet Sonneberg/ Föritz) ............ Seite 4 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungs- • Beschluss über die Zustimmung zum Flur- planes für das Industriegebiet „Am Rohof II, bereinigungsverfahren Heubisch - Teilbereich IV“ im Gemeindeteil Heubisch Landverzichtserklärung Flurstück 863/5, Stellenausschreibung der Gemeinde Föritztal ........... Seite 6 Gemarkung Heubisch ................................................ Seite 4 • Öffnungszeiten Grüngutannahmestelle • Beschluss über die Zustimmung zum Flur- Judenbach.................................................................. Seite 6 bereinigungsverfahren Heubisch - • Öffnungszeiten Grüngutannahmestelle Landverzichtserklärung Flurstücke 238/9, 259/2, Neuhaus-Schierschnitz .............................................. Seite 7 938/6, 254/6, 254/8, 249/3, Gemarkung Heubisch .... Seite 4 • Revierförster Aulinger und Erhardt ............................. Seite 7 • Beschluss über die Zustimmung zum Flur- • Bürgerpolizei für die Gemeinde Föritztal .................... Seite 7 bereinigungsverfahren Heubisch - Landverzichtserklärung Flurstück 1276/2, Bekanntmachungen anderer Ämter und Behörden Gemarkung Heubisch ................................................ Seite 4 • Beschluss über die Zustimmung zum Flur- • Ihre Energieexperten. Bei Ihnen. Vor Ort. - TEAG ...... Seite 8 bereingungsverfahren Gefell - Landverzichtserklärung Flurstück 524/1, Öffentlicher Teil der Gemeinde Föritztal ..................... Seite 8 Gemarkung Rottmar................................................... Seite 4 Beschlüsse der Ausschüsse des Gemeinderates Föritztal • Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Gemeinderates Föritztal vom 06.07.2021 ........... Seite 4 Hinweis in eigener Sache: Der Redaktionsschluss für das nächste Amtsblatt ist der 17.08.2021 Wir bitten um Beachtung! Impressum „Föritztalkurier“ Amtsblatt der Gemeinde Föritztal 7930303 Verantwortlich für den Anzeigenverkauf: Joachim Rebhan, erreichbar unter Tel.: Herausgeber: Gemeinde Föritztal, Schierschnitzer Straße 9, 96524 Föritztal OT Neuhaus- 0172 / 7930303, E-Mail: look.wum@t-online.de Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Schierschnitz, Tel.: 036764 7960, Fax: 036764 79648, E-Mail: info@foeritzal.de, Internet: www. Galandt - Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen über- foeritztal.de Verantwortlich für den amtlichen Teil: Für alle Veröffentlichungen der Gemeinde nimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht ander- Föritztal ist die Gemeinde Föritztal verantwortlich. Verantwortlich für nichtamtlichen Teil: weitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere LINUS WITTICH Medien KG, Ilmenau Bezugsbedingungen und Möglichkeiten: Bezugs- allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. zeit ist das Kalenderjahr. Bezugspreis im Abonnement jährlich 12,00 Euro. Abbestellungen Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben für das nächste Kalenderjahr müssen der Gemeinde bis spätestens 1. November vorliegen. gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Bei Auslieferung von Einzelstücken durch die Gemeinde Preis je Exemplar 1,00 Euro zzgl. Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie Versandkosten. Die Bestellung erfolgt bei der Gemeinde Föritztal, Schierschnitzer Straße 9, übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Ver- 96524 Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz. Das Amtsblatt wird bis auf Weiteres kostenlos im lagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: erscheint nach Bedarf Hinweis: Für den Inhalt Gemeindegebiet verteilt. Ein Anspruch, ein Amtsblatt auf diese Weise regelmäßig zu erhalten, in diesem Blatt eventuell abgedruckter Wahlwerbung und/oder Anzeigen mit politischem Inhalt besteht nicht. Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, In den Folgen 43, 98693 Ilme- ist ausschließlich die jeweilige Partei/politische Gruppierung verantwortlich. nau, info@wittich-langewiesen.de, www.wittich.de, Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21 Verantwortlich für den Anzeigenverkauf: Joachim Rebhan, Sonneberger Straße 46a, 96524 Neuhaus-Schierschnitz, E-Mail: look.wum@t-online.de, Tel: 036764 72625, Mobil:0172
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 7/2021 -3- Beschluss Nr. GR/301/25/2021 vom 04.05.2021 Beschluss über die Zustimmung zum Flurbereinigungsver- fahren Heubisch - Landverzichtserklärung Flurstücke 238/9, 259/2, 938/6, 254/6, 254/8, 249/3, Gemarkung Heubisch Beschluss Nr. GR/302/25/2021 vom 04.05.2021 Beschluss über die Zustimmung zum Flurbereinigungsver- Beschlüsse des Gemeinderates fahren Heubisch - Landverzichtserklärung Flurstück 1276/2, Gemarkung Heubisch Beschluss Nr. GR/303/25/2021 vom 04.05.2021 Beschluss Nr. GR/304/26/2021 Beschluss über die Zustimmung zum Flurbereingungsver- Sitzungsdatum: 22.06.2021 fahren Gefell - Landverzichtserklärung Flurstück 524/1, Ge- markung Rottmar Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der Sit- zung des Gemeinderates Föritztal vom 22.06.2021 Datum der Ausfertigung: 23.06.2021 Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und Andreas Meusel Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom Bürgermeister 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube- der Gemeinde Föritztal kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. Seite 115) bestätigt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 22.06.2021 die vor- liegende Tagesordnung. Beschluss Nr. GR/307/26/2021 Datum der Ausfertigung: 23.06.2021 Sitzungsdatum: 22.06.2021 Andreas Meusel Bürgermeister Beschluss über die Aufstellung eines Flächennutzungspla- der Gemeinde Föritztal nes für das Gemeindegebiet Föritztal gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB Der Gemeinderat beschließt in seiner Sitzung am 22.06.2021: Für das Gemeindegebiet Föritztal wird nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB in Verbindung mit § 5 BauGB ein die Aufstellung eines Beschluss Nr. GR/305/26/2021 Flächennutzungsplans beschlossen. Sitzungsdatum: 22.06.2021 Die Verwaltung wird beauftragt, ein entsprechendes Planeraus- Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils der wahlverfahren durchzuführen. 23. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 04.05.2021 Datum der Ausfertigung: 23.06.2021 Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Land- Andreas Meusel kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. Bürgermeister August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekannt- der Gemeinde Föritztal machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. S. 115) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 22.06.2021, die Nie- derschrift des öffentlichen Teils der 23. Sitzung des Gemeindera- tes Föritztal vom 04.05.2021 zu genehmigen. Beschluss Nr. GR/309/26/2021 Sitzungsdatum: 22.06.2021 Datum der Ausfertigung: 23.06.2021 Andreas Meusel Beschluss über die Aufstellung einer Löschwasserkonzepti- Bürgermeister on für die Gemeinde Föritztal der Gemeinde Föritztal Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube- kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. Seite 115) Beschluss Nr. GR/306/26/2021 beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am Sitzungsdatum: 22.06.2021 22.05.2021 die Aufstellung einer Löschwasserkonzeption für die Gemeinde Föritztal. Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der in der Gemeinderatssitzung am 04.05.2021 gefassten nicht öf- Datum der Ausfertigung: 23.06.2021 fentlichen Beschlüsse Andreas Meusel Aufgrund des § 40 Abs. 2 Satz 2 der Thüringer Gemeinde- und Bürgermeister Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) der Gemeinde Föritztal vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. S. Beschluss Nr. GR/298/25/2021 115) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am Sitzungsdatum: 04.05.2021 22.06.2021 die nachfolgenden in nicht öffentlicher Sitzung am 04.05.2021 gefassten Beschlüsse im nächsten Amtsblatt der Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils Gemeinde Föritztal zu veröffentlichen: der 22. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 23.02.2021 Beschluss Nr. GR/298/25/2021 vom 04.05.2021 Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Land- Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. der 22. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 23.02.2021 August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekannt- Beschluss Nr. GR/299/2021 vom 04.05.2021 machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geän- Beschluss über den Verkauf eines Gewerbegrundstücks dert durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. S. 115) beschließt Flurstück Nr. 140/7 der Gemarkung Malmerz (Gewerbege- der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 04.05.2021, die biet Sonneberg/ Föritz) Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der 22. Sitzung des Ge- meinderates Föritztal vom 23.02.2021 zu genehmigen. Beschluss Nr. GR/300/25/2021 vom 04.05.2021 Beschluss über die Zustimmung zum Flurbereinigungsver- Datum der Ausfertigung: 05.05.2021 fahren Heubisch - Landverzichtserklärung Flurstück 863/5, Andreas Meusel Gemarkung Heubisch Bürgermeister der Gemeinde Föritztal
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 7/2021 -4- Beschluss Nr. GR/299/25/2021 kanntmachung vom 28.Januar 2003(GVBl. 41), zuletzt geändert Sitzungsdatum: 04.05.2021 durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. Seite 115) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 04.05.2021 die Beschluss über den Verkauf eines Gewerbegrundstücks Zustimmung zum Flurbereinigungsverfahren Heubisch Landver- Flurstück Nr. 140/7 der Gemarkung Malmerz (Gewerbegebiet zichtserklärung Flurstück 1276/2, Gemarkung Heubisch. Sonneberg/ Föritz) Aufgrund des § 22 (3), in Verbindung mit § 67 der Thüringer Ge- Datum der Ausfertigung: 05.05.2021 meinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - Andreas Meusel ThürKO -) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung Bürgermeister der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41) der Gemeinde Föritztal zuletzt geändert durch Gesetzes vom 23. März 2021 (GVBl. S. 115) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 04.05.2021 dem Verkauf des Flurstücks Nr. 140/7 der Gemar- kung Malmerz zuzustimmen. Der Käufer trägt sämtliche Kosten Beschluss Nr. GR/303/25/2021 des Ankaufs. Sitzungsdatum: 04.05.2021 Datum der Ausfertigung: 05.05.2021 Beschluss über die Zustimmung zum Flurbereingungsver- Andreas Meusel fahren Gefell - Landverzichtserklärung Flurstück 524/1, Ge- Bürgermeister markung Rottmar der Gemeinde Föritztal Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube- kanntmachung vom 28.Januar 2003(GVBl. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. Seite 115) beschließt Beschluss Nr. GR/300/25/2021 der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 04.05.2021 die Sitzungsdatum: 04.05.2021 Zustimmung zum Flurbereinigungsverfahren Heubisch Landver- zichtserklärung Flurstück 524/1, Gemarkung Rottmar. Beschluss über die Zustimmung zum Flurbereinigungsver- fahren Heubisch - Landverzichtserklärung Flurstück 863/5, Datum der Ausfertigung: 05.05.2021 Gemarkung Heubisch Andreas Meusel Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und Bürgermeister Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom der Gemeinde Föritztal 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube- kanntmachung vom 28. Januar 2003(GVBl. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. Seite 115) beschließt Beschlüsse der Ausschüsse der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 04.05.2021 die Zustimmung zum Flurbereinigungsverfahren Heubisch Landver- des Gemeinderates Föritztal zichtserklärung Flurstück 863/5, Gemarkung Heubisch. Datum der Ausfertigung: 05.05.2021 Beschluss Nr. HUF/074/23/2021 Andreas Meusel Sitzungsdatum: 06.07.2021 Bürgermeister der Gemeinde Föritztal Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der Sit- zung des Haupt- und Finanzausschusses des Gemeindera- tes Föritztal vom 06.07.2021 Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom Beschluss Nr. GR/301/25/2021 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube- Sitzungsdatum: 04.05.2021 kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. Seite 115 bestätigt der Beschluss über die Zustimmung zum Flurbereinigungsver- Haupt- und Finanzausschuss des Gemeinderates Föritztal in sei- fahren Heubisch - Landverzichtserklärung Flurstücke 238/9, ner Sitzung am 06.07.2021 die vorliegende Tagesordnung. 259/2, 938/6, 254/6, 254/8, 249/3, Gemarkung Heubisch Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und Datum der Ausfertigung: 07.07.2021 Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom i.V. Sabine Kohl 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube- 1. Beigeordnete kanntmachung vom 28.Januar 2003(GVBl. 41), zuletzt geändert der Gemeinde Föritztal durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. Seite 115) beschließt der Gemeinderat Föritztal in seiner Sitzung am 04.05.2021 die Zustimmung zum Flurbereinigungsverfahren Heubisch Landver- zichtserklärung Flurstücke 238/9, 259/2, 938/6, 254/6, 254/8, Beschluss Nr. HUF/075/23/2021 249/3 Gemarkung Heubisch. Sitzungsdatum: 06.07.2021 Datum der Ausfertigung: 05.05.2021 Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils der Andreas Meusel 22. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Ge- Bürgermeister meinderates Föritztal vom 01.06.2021 der Gemeinde Föritztal Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Land- kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekannt- machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. S. 115) beschließt der Beschluss Nr. GR/302/25/2021 Haupt- und Finanzausschuss des Gemeinderates Föritztal in Sitzungsdatum: 04.05.2021 seiner Sitzung am 06.07.2021, die Niederschrift des öffentlichen Teils der 22. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Beschluss über die Zustimmung zum Flurbereinigungsver- Gemeinderates Föritztal vom 01.06.2021 zu genehmigen. fahren Heubisch - Landverzichtserklärung Flurstück 1276/2, Gemarkung Heubisch Datum der Ausfertigung: 07.07.2021 Aufgrund des § 26 Abs. 2 Nr. 15 der Thüringer Gemeinde- und i.V. Sabine Kohl Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 1. Beigeordnete 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube- der Gemeinde Föritztal
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 7/2021 -5- Beschluss Nr. HUF/076/23/2021 Beschluss Nr. HUF/073/22/2021 Sitzungsdatum: 06.07.2021 Sitzungsdatum: 01.06.2021 Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils im Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Föritztal am der 21. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Ge- 01.06.2021 gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse meinderates Föritztal vom 20.04.2021 Aufgrund des § 40 Abs. 2 Satz 2 der Thüringer Gemeinde- und Aufgrund des § 42 Abs. 2 der Thüringer Gemeinde- und Land- Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) vom 16. 16. August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neube- August 1993 (GVBl. Seite 501) in der Fassung der Neubekannt- kanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt machung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Seite 41) zuletzt geändert geändert durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. S. 115) be- durch Gesetz vom 23. März 2021 (GVBl. S. 115) beschließt der schließt der Haupt- und Finanzausschuss des Gemeinderates Haupt- und Finanzausschuss des Gemeinderates Föritztal in Föritztal in seiner Sitzung am 06.07.2021 die nachfolgenden in seiner Sitzung am 01.06.2021, die Niederschrift des nicht öffent- nicht öffentlicher Sitzung am 01.06.2021 gefassten Beschlüsse lichen Teils der 21. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses im nächsten Amtsblatt der Gemeinde Föritztal zu veröffentlichen: des Gemeinderates Föritztal vom 20.04.2021 zu genehmigen. Beschluss Nr. HUF/073/22/2021 vom 01.06.2021 Datum der Ausfertigung: 02.06.2021 Beschluss über die Niederschrift des nicht öffentlichen Teils Sabine Kohl der 21. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Ge- 1. Beigeordnete meinderates Föritztal vom 20.04.2021 der Gemeinde Föritztal Datum der Ausfertigung: 07.07.2021 i.V. Sabine Kohl 1. Beigeordnete der Gemeinde Föritztal Sitzungen des Gemeinderates und seiner Ausschüsse Sitzung Gemeinderat Föritztal Sitzung Bau- und Umweltausschuss Nr. 27/2021 am 27.07.2021 Nr. 21/2021 am 17.08.2021 Am Dienstag, 27. Juli 2021 findet um 18:00 Uhr im Kul- Am Dienstag, 17. August 2021 findet um 18:00 Uhr im tursaal der Gemeinde Föritztal, Schierschnitzer Straße 9, Ratssaal der Gemeinde Föritztal, Schierschnitzer Straße 9, 96524 Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz die 27. Sitzung 96524 Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz die 21. Sitzung des Gemeinderates Föritztal statt. des Bau- und Umweltausschusses des Gemeinderates der Gemeinde Föritztal statt. Tagesordnung: Tagesordnung: BÜRGERFRAGESTUNDE ÖFFENTLICHER TEIL: ÖFFENTLICHER TEIL: 1. Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der 1. Beschluss über die Bestätigung der Tagesordnung der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses des Gemein- Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 27.07.2021 derates Föritztal vom 17.08.2021 2. Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils der 2. Beschluss über die Niederschrift des öffentlichen Teils 26. Sitzung des Gemeinderates Föritztal vom 22.06.2021 der 20. Sitzung des Bau-und Umweltausschusses des 3. Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der Gemeinderates Föritztal vom 29.06.2021 in der Gemeinderatssitzung am 22.06.2021 gefassten 3. Beschluss über die Bestätigung zur Veröffentlichung der nicht öffentlichen Beschlüsse im Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Föritztal 4. Beschlusskontrolle am 29.06.2021 gefassten nicht öffentlichen Beschlüsse 5. Beschluss über die Billigung des Entwurfes der Einbezie- 4. Anfragen und Mitteilungen hungssatzung „Flurstraße“ im OT Föritz der Gemeinde Föritztal sowie Beschlussfassung zur öffentlichen Ausle- NICHT ÖFFENTLICHER TEIL: gung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange Föritztal, den 21.07.2021 6. Beratung und Beschlussfassung zum Projekt „AGATHE Hartmut Hannweber - Älter werden in der Gemeinschaft - Thüringer Initative Ausschussvorsitzender gegen Einsamkeit“ - Interessenbekundung für die Pro- jektphase von 2022 bis 2024 Alle Bürgerinnen und Bürger sind zum öffentlichen Teil der 7. Beschluss über die Stellungnahme der Gemeinde Föritz- Sitzung recht herzlich eingeladen. tal zum Bebauungsplan Nr. 62/17 „Gewerbe- und Indus- triegebiet - H2Region Thüringen/Franken (Sonneberg- Süd)“ der Stadt Sonneberg 8. Beschluss über die Stellungnahme der Gemeinde Föritz- tal zum Bebauungsplan Nr. 70/20 „Tiergarten“ der Stadt Sonneberg 9. Anfragen und Mitteilungen NICHT ÖFFENTLICHER TEIL: Föritztal, den 21.07.2021 Andreas Meusel Bürgermeister Gemeinde Föritztal Alle Bürgerinnen und Bürger sind zum öffentlichen Teil der Sitzung recht herzlich eingeladen.
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 7/2021 -6- Amtliche und öffentliche Bekanntmachungen Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Föritztal 96524 Föritztal, Schierschnitzer Straße 9 OT Neuhaus-Schierschnitz Telefon: 036764 796 0 Montag 09.00 - 12.00 Uhr Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr Freitag 09.00 - 12.00 Uhr Vor Ihrem Besuch bitten wir um telefonische Terminab- sprache mit der von Ihnen gewünschten Fachabteilung! Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Föritztal Außenstelle Judenbach 96524 Föritztal, Bellershöhe 1 OT Judenbach Telefon: 03675 4238 0 Montag geschlossen Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr, 13.00 - 18.00 Uhr Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstag geschlossen Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Vor Ihrem Besuch bitten wir um telefonische Terminab- sprache mit der von Ihnen gewünschten Fachabteilung! Mit der Ausarbeitung des Planes und der Durchführung des Ver- fahrens ist das Ingenieurbüro IVS aus Kronach beauftragt. Die gebilligten und der zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Bekanntmachung der Gemeinde Föritztal Abs. 2 BauGB bestimmte Entwurf des vorhabenbezogenen Be- bauungsplanes für das Industriegebiet „Am Rohof II, Teilbereich über die Durchführung der öffentlichen Auslegung ge- IV“ und die Begründung in der Fassung vom 12. März 2021, kön- mäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für den Ent- nen im Zeitraum wurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Industriegebiet „Am Rohof II, Teilbereich IV“ im vom 29. Juli bis 31. August 2021 Gemeindeteil Heubisch im Rathaus der Gemeinde Föritztal, Schierschnitzer Straße 9, während der allgemeinen Dienststunden, von jedermann einge- Der Gemeinderat Föritztal beschloss am 01.09.2020 die Einlei- sehen werden. tung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Da es aufgrund der aktuellen Covid-19 Problematik vorüberge- Bebauungsplanes für das Industriegebiet „Am Rohof II, Teilbe- hend zu Auflagen im Parteiverkehr kommen kann, wird gebeten, reich IV“ im Sinne von §§ 12 und 30 Abs. 2 BauGB. die Einsichtnahme gegebenenfalls vorher telefonisch anzumel- den, um Wartezeiten zu vermeiden. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungspla- Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung sowie die nach § 3 nes umfasst Grundstücke bzw. Teilflächen (TF) von Grundstü- Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind während cken folgender Flur-Nummern der Gemarkung Heubisch: der Beteiligung gemäß § 4a Abs. 4 BauGB in das Internet auf der Seite der Gemeinde Föritztal eingestellt und können unter der Ad- resse https://www.foeritztal.de/bekanntmachungen/ eingesehen Flur-Nr. Erläuterung Flur-Nr. Erläuterung und abgerufen werden. 1468/3 TF 1468/4 --- Während der Beteiligung können Stellungnahmen bei der Verwal- 1469/19 TF 1469/23 --- tung vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, In der Sitzung des Gemeinderates vom 4. Mai 2021 wurde der ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird Planentwurf gebilligt. Das Plangebiet des vorhabenbezogenen darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellung- Bebauungsplanes besitzt eine Größe von etwa 4,75 Hektar. Der nahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unbe- Geltungsbereich sowie die Lage im Gemeindegebiet sind aus rücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde den Inhalt nicht untenstehenden nicht maßstäblichen Lageplänen ersichtlich. kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar: In Punkt 5 der Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungs- plan wird der Umweltzustand des Gebietes beschrieben und in Punkt 6.4 der Begründung das Freiflächenkonzept skizziert. In
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 7/2021 -7- Punkt 12.3.3 der Begründung werden die durch die Planung be- Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten rührten Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Landschaftspflege skizziert. Die Auswirkungen auf die zu berück- sichtigenden Schutzgüter werden im Umweltbericht gemäß § 2a Hinweis bezüglich der Durchführung einer Umweltverträglich- BauGB erörtert. keitsprüfung: Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Umweltver- Weitere Gutachten: träglichkeits-Prüfungsgesetzes wird nicht durchgeführt. Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (Landschaftsplanung Kraus, Bamberg) vom 14. Juli 2021. Föritztal, den Schalltechnische Untersuchung zur Geräuscheinwirkung in der Andreas Meusel (Dienstsiegel) Nachbarschaft (IBAS Ingenieurgesellschaft mbH, Bayreuth, Gut- Erster Bürgermeister achten vom 29. November 2013. Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen mit aus und können ebenfalls eingesehen werden. Es sind zu den nachfolgend Öffnungszeiten der Grüngutannahmestelle genannten Schutzgütern folgende umweltbezogene Informatio- und des Wertstoffhofes Judenbach nen verfügbar: April bis Oktober 1. Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Die Grüngutannahmestelle sowie der Wertstoffhof sind wie Saalfeld, Schreiben vom 5. November 2020: folgt geöffnet: Schutzgut Tiere Hinweis zum Kompensationsflächen- und Mittwoch: 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr und Pflanzen Umsetzungspool Sonneberg Samstag: 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr 2. Landkreis Sonneberg, Schreiben vom 17. November 2020: Die Annahme von Elektronikschrott und Kleinmengen an Untere Immissionsschutzbehörde: Schrott ist zu den Öffnungszeiten ebenfalls möglich. Schutzgut Hinweis auf die schalltechnischen Unter- Die Besucher werden auf die Abstandsregelungen bzw. Mensch suchungen zur Geräuscheinwirkung in der Kontaktbeschränkungen ausdrücklich hingewiesen und Nachbarschaft um Einhaltung gebeten! Untere Naturschutzbehörde: Schutzgut Tiere Forderung nach einer speziellen arten- Öffnungszeiten der Grüngutannahmestelle und Pflanzen schutzrechtlichen Prüfung, Prüfung der Er- und des Wertstoffhofes in Neuhaus- forderlichkeit der Festlegung von CEF-Maß- Schierschnitz nahmen Der Wertstoffhof sowie die Grüngutannahmestelle sind wie Untere Wasserbehörde: folgt geöffnet: Schutzgut Hinweise zur Minderung der Versiegelung Mittwoch: 17.00 bis 18.00 Uhr Boden Samstag: 13.30 bis 15.30 Uhr Schutzgut Beachtung der bestehenden wasserrecht- Wasser lichen Erlaubnis zur Einleitung von Nieder- Die Annahme von Elektronikschrott und Kleinmengen an schlagswasser Schrott, Gelbe Säcke, Flaschen und Gläser sowie Papier Hinweise zum Umgang mit Abwasser sind zu den Öffnungszeiten des Wertstoffhofes Neuhaus- Hinweise zum Umgang mit wassergefähr- Schierschnitz möglich. denden Stoffen Die Besucher werden auf die Einhaltung der Abstandsre- 3. Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz, Weimar, gelungen bzw. Kontaktbeschränkungen ausdrücklich hin- Schreiben vom 19. November 2020 gewiesen und um Beachtung gebeten! Schutzgut Forderung nach Einhaltung der schalltechni- Mensch schen Orientierungswerte der DIN 18005 Telefonische Erreichbarkeit der Revierförster Christopher Aulinger und Hinweis zum Datenschutz: Holger Ehrhardt Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungser- Der Revierförster von Neuenbau, Herr Christopher Aulinger, gebnisses ist anderenfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der ist über sein Handy 0172 / 3480394 erreichbar. Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein. Der Revierförster von Judenbach, Herr Holger Ehrhardt, ist Mit Abgabe der Stellungnahme wird in die Verarbeitung perso- über sein Handy 0172 / 3480387 erreichbar. nenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bebau- ungsplanverfahrens eingewilligt. BÜRGERPOLIZEI Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sit- zung des Gemeinderates beraten und entschieden. für die Gemeinde Föritztal In Umsetzung der Informationspflichten der EU-Datenschutz- Gemeindeverwaltung Föritztal, OT Neuhaus-Schierschnitz, grundverordnung können in der Gemeindeverwaltung Föritztal Schierschnitzer Straße 9, 96524 Föritztal innerhalb der o.g. Dienstzeiten die erforderlichen Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen des Ver- (Tel.: 036764-79636). fahrens eingesehen werden. Dabei handelt es sich insbesondere um Angaben zu den Kontaktdaten der Verantwortlichen und Da- tenschutzbeauftragten, dem Zweck und den Rechtsgrundlagen Schiedsstelle der Gemeinde Föritztal der Verarbeitung, den personenbezogenen Daten, den betroffe- nen Personen, den Empfängern personenbezogener Daten, die Jeden ersten Dienstag des Monats, um 17.00 Uhr bis 18.00 Dauer der Speicherung, die Rechte der Betroffenen und zum Uhr, in der Gemeindeverwaltung Föritztal, Beschwerderecht bei Aufsichtsbehörden. Schierschnitzer Straße 9, 96524 Föritztal. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Nächster Termin: Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e Datenschutz-Grund- Dienstag, den 03. August 2021 verordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB. Sofern Sie
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 7/2021 -8- Bekanntmachungen anderer Ämter und Behörde Ihre Energieexperten Bei Ihnen. Vor Ort. - Telefon, Internet, TV Kommen Sie in unser Beratungsmobil und stellen Sie Ihre Fra- - Photovoltaik gen rund um Energieversorgung und Energiesparen. Unsere - Gas-Hausanschluss Servicemitarbeiter beraten Sie gern! - Tipps zum Energiesparen - Beratung zu Strom- und Erdgasprodukten - Thermografie/Blower Door - Erklärungen zu Ihrer Energieabrechnung - Änderung von persönlichen Daten Ort Neuhaus-Schierschnitz, Platz vor der Feuerwehr - Umzugsservice Zeit 10 - 12 Uhr - Informationen zum Thema Elektromobilität Termine 22.07.2021, 19.08.2021, 16.09.2021, 14.10.2021, 11.11.2021, 09.12.2021 Haben Sie Fragen zu weiteren Themen rund um Ihr zu Hau- se? Kurzfristige Terminänderungen möglich. Öffentlicher Teil der Gemeinde Föritztal Wir gratulieren Wir gratulieren herzlich zum Geburtstag … im Monat August 2021 16.08. Gisela Räder zum 80. Geburtstag Minnastr. 50, 03.08. Gabriele Bauersachs zum 70. Geburtstag OT Neuhaus-Schierschnitz Am Park 3, 18.08. Trude Scholz zum 90. Geburtstag OT Mogger An der Föritz 5, 03.08. Ingeburg Paschold zum 70. Geburtstag OT Sichelreuth Oerlsdorfer Str. 17, 20.08. Helga Bär zum 75. Geburtstag OT Mupperg Bienenstr. 1, 05.08. Erika Stauch zum 80. Geburtstag OT Neuhaus-Schierschnitz Sophienstr. 9 A, 21.08. Christa Scheler zum 70. Geburtstag OT Judenbach Heubischer Ortsstr. 51, 06.08. Hubert Dietz zum 75. Geburtstag OT Heubisch Alte Handelsstr. 160, 21.08. Helga Welsch zum 85. Geburtstag OT Judenbach Dorfstr. 8, 06.08. Josef Hoke zum 90. Geburtstag OT Jagdshof Bergluftstr. 16, 22.08. Ernst Joch zum 75. Geburtstag OT Neuenbau Ziegelhüttenstr. 11, 09.08. Rosemarie Häfner zum 80. Geburtstag OT Heinersdorf Schierschnitzer Str. 37, 23.08. Helga Heidrich zum 80. Geburtstag OT Neuhaus-Schierschnitz Zur Quelle 7, 09.08. Ingrid Mann zum 80. Geburtstag OT Neuhaus-Schierschnitz Vorstadt 18, 25.08. Renate Heublein zum 80. Geburtstag OT Heubisch Oerlsdorfer Str. 21, 10.08. Ulrich Carl zum 75. Geburtstag OT Mupperg Alte Handelsstr. 199, 25.08. Gudrun Müller zum 70. Geburtstag OT Judenbach Untere Dorfstr. 57, 11.08. Rosemarie Züllich zum 80. Geburtstag OT Rotheul Judenbacher Str. 6, 27.08. Wilfried Licht zum 75. Geburtstag OT Jagdshof Ebersdorfer Str. 45, 12.08. Henri Gläser zum 70. Geburtstag OT Heubisch Kirchstr. 5, 28.08. Gerlinde Eichhorn zum 70. Geburtstag OT Heinersdorf Vorstadt 20, 14.08. Christine Wötzel zum 70. Geburtstag OT Heubisch Alte Handelsstr. 55, 29.08. Jürgen Andres zum 80. Geburtstag OT Judenbach Rotheuler Str. 33, 15.08. Siegfried Stade zum 80. Geburtstag OT Lindenberg Neuhäuser Str. 1, OT Lindenberg
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 7/2021 -9- Illegale Müllentsorgung auf der Biene Seit Jahren haben wir das Problem das auf dem Motorsportgelände „Biene“ illegal Alt- reifen entsorgt werden! In den letzten zwei Monaten wurden wieder über 12 Reifen im Eingangsbereich zum Motorsportgelände Wir sind neu hier: wild entsorgt. Dieser Zustand ist nicht mehr zu tolerieren und auch strafbar. Herzlichen Glückwunsch zur Geburt von Durch die Mitglieder wurden bereits mehrere Arbeitseinsätze durchgeführt und die gesammelten Reifen wurden der korrekten Maya Sperber am 09.06.2021 Heubisch Entsorgung zugeführt. Fabian Kulak am 10.06.2021 Heinersdorf Der Aufwand für die Aktionen hat sich bisher auf über 1500 € Charlotta Madita Normann am 11.06.2021 Föritz summiert!! Den neuen Erdenbürgern wünschen wir viel Glück und Ge- sundheit, den Eltern viel Kraft und Freude! Herzliche Gratulationen zu Ehejubiläen 05.08. Karin und Horst Rebhan im OT Neuhaus-Schierschnitz, Sonneberger Straße 42 A zum 60. Hochzeitstag 14.08. Ursula und Klaus Mechtold im OT Judenbach, Alte Handelsstraße 114 zum 50. Hochzeitstag 26.08. Ilse und Gerhard Will im OT Neuhaus-Schierschnitz, Burgweg 6 zum 60. Hochzeitstag 28.08. Inge und Egon Maaß im OT Gefell, Eichenweg 3 zum 50. Hochzeitstag Vereine & Verbände Kleintierzuchtverein Neuhaus-Schierschnitz Hühnerimpftermine 2021 Der Kleintierzuchtverein T 501 Neuhaus-Schierschnitz orga- nisiert wieder die gesetzliche Impfung gegen die Newcastle- Krankheit. Alle Zuchtfreunde sowie Halter von Hühnern aus der Um- gebung haben die Möglichkeit, ihre Tiere impfen zu lassen. Wir möchten darauf hinweisen das unser Trainingsgelände kein 3. Termin am Sonntag, 25.07.2021 Schuttplatz mehr ist und wir für unsere motorsportlichen Aktivitä- von 10:00 bis 11:00 Uhr ten keine Reifen Barrieren benötigen. 4. Termin am Sonntag, 19.09.2021 Werden weiterhin Altreifen illegal auf dem Gelände entsorgt sind von 10:00 bis 11:00 Uhr, Ausgabe des Impf- wir gezwungen Strafanzeige zu stellen. passes Für das Ablegen von ein bis fünf Reifen beträgt die Strafe in Thü- ringen bis 200 € darüber bezahlt man in der Regel 2000 €. Der Impfstoff kann bei Günter Schmidt, Sonneberger Stra- Wir bitten um ausdrückliche Kenntnisnahme. ße 37, 96524 Föritztal, OT Neuhaus-Schierschnitz abgeholt werden. Der Vorstand MC Isolator e.V im ADAC
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 7/2021 - 10 - Achtung Hühnerhalter - Einladung zur Versammlung die nächste Trinkwasserimpfung steht an! der Jagdgenossenschaft Judenbach Der Kleintierzuchtverein T657 e.V. Die JG Judenbach führt am Freitag, dem 13. August, 2021, Judenbach organisiert wieder die um 18:00 Uhr, am Schießstand Judenbach die Jahres- gesetzliche Impfung gegen die hauptversammlung für das Jagdjahr 2020/2021 durch. Newcastle-Krankheit. Die Einhaltung von Vorgaben und Sicherheitsmaßnahmen Alle Zuchtftreunde sowie Halter gem. Infektionsschutzverordnung sind für jeden Teilnehmer von Hühnern aus der Umgebung bindend! haben die Möglichkeit, ihre Tiere Die Versammlung ist nichtöffentlich. impfen zu lassen. Der Impfstoff kann am 07.08.2021 Tagesordnung: in der Zeit von 09.00 bis 10.00 Uhr bei Werner Heymann, Begrüßung und Hinweise zum Hygienekonzept Alte Handelsstraße 219, 96524 Föritztal, OT Judenbach ge- Feststellung der Beschlussfähigkeit gen eine Gebühr abgeholt werden. Bericht des Jagdvorstandes zu den Jagdjahren 2020/2021 Kassenbericht Werner Heymann Entlastung des Jagdvorstandes 1. Vorstand Verwendung des Reinertrages/ Spenden etc. Sonstige Infos/ Diskussion Im Anschluss an die Versammlung erfolgt die Auszahlung der Jagdpacht. Einladung zur Versammlung Ebenfalls ist ein Jagdessen vorgesehen. der Jagdgenossenschaft Föritz Für Rückfragen: Jagdvorsteher P. Fischer (0170 2990578) Die Jagdgenossenschaft Föritz, Körperschaft des Öffentlichen Rechts, führt am Donnerstag, den 29.07.2021 um 18.00 Uhr Steffen Carl im Kultursaal Neuhaus-Schierschnitz, Schierschnitzer Stra- Schriftführer JG Judenbach ße 9, 96524 Föritztal OT Neuhaus-Schierschnitz eine Jahres- versammlungen für das Jagdjahr 2020/2021 durch. Die Einhaltung von Vorgaben und Sicherheitsmaßnahmen gemäß Infektionsschutzverordnungen berücksichtigend kann die Versammlung mangels räumlicher Voraussetzungen nicht Stiftung Judenbach am Sitz der Jagdgenossenschaft im Ortsteil Föritz stattfinden, sondern muss in o.g. Saal durchgeführt werden. Die Stiftung Judenbach informiert. Die Versammlung ist nichtöffentlich. Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Föritztal, Tagesordnung: liebe Gäste, 1. Begrüßung und Hinweise zum Hygienekonzept 2. Feststellung der Beschlussfähigkeit die Stiftung Judenbach ist seit dem 02.07.2021 wieder geöffnet. Bei allen Gästen, die unser Haus seit diesem Zeitpunkt besucht 3. Bericht des Jagdvorstandes zum Jagdjahr 2020/2021 haben, möchte ich mich ganz herzlich für ihr Kommen bedanken. 4. Kassenbericht 2020/2021 Der Neustart nach der erneuten coronabedingten Schließung 5. Beschlussfassungen am 02.11.2020 war nicht einfach - ist aber trotz so mancher Pro- · Entlastungen des Jagdvorstandes und des Kassenführers bleme gelungen. · Verwendung des Reinertrags Viele Besucher waren ganz einfach froh, nach so langer Zeit wie- · Abrundungen der einmal unter Menschen zu sein, Freunde zu treffen und sich · Satzungsangelegenheiten an den schönen Dingen des Lebens zu erfreuen. 6. Aktuelles zu Situation ASP und Neues im Jagdrecht Z. Z. laufen zusätzlich zu den Dauerausstellungen noch 2 Son- 7. Sonstige Informationen und Diskussion derausstellungen in der Stiftung Judenbach. Einmal wird die Spielzeugausstellung „Made in Japan - mechanisches Aufzieh- Auf Grund aktueller Entwicklungen beim Corona-Infektionsge- spielzeug von 1940 bis 1960“ der Familie Weidner in den Räum- schehen wird vorbeugend kein Jagdessen erfolgen. lichkeiten ihrer Sammlung im ersten Obergeschoss noch bis Bei Grundbesitzänderungen an jagdbaren Flächen bitten wir zum Jahresende 2021 verlängert. Zum anderen ist in der Gro- um Vorlage aktueller Eigentumsbetätigungen ( Grundbuchaus- ßen Halle die Kunstausstellung der Schülerinnen und Schüler züge) bzw. notarieller Nachweise. Bei Vertretung gemäß Sat- der Staatlichen Gemeinschaftsschule „Joseph Meyer“ Neuhaus- zung § 8 (3) bitten wir um Vorlage der schriftlichen Vollmacht Schierschnitz zu sehen. Ich möchte mich an dieser Stelle noch der Vollmachtgeber durch die berechtigten Vollmachtnehmer. einmal ganz herzlich bei der Lehrerin für Kunsterziehung, Frau Im Anschluss an die Versammlung besteht die Möglichkeit der Elisabeth Leyendecker, für ihr großes Engagement und die vie- Auszahlung der Jagdpacht. len Mühen in Vorbereitung und Durchführung dieser Sonderaus- stellung bedanken. Zusätzlich erfolgt diese gemäß den gesetzlichen Fristen in- Ich lade Sie alle, meine sehr geehrten Damen und Herren, zu nerhalb 1-es Monats nach Bekanntgabe der Beschlüsse mit einem Besuch der Stiftung Judenbach ein. Hinweis zu Ort und Zeitpunkt weiterer Auszahlungstermine. Bitte beachten sie die hygienischen und organisatorischen Albrecht Morgenroth Maßnahmen zum Schutz vor einer Infektion gegenüber dem -1. Vorsitzender Stiftung Judenbach- Corona-Virus zu Zeitpunkt der Jahresversammlung. Der Zu- tritt ist nur mit Mund-Nase-Schutzmaske gestattet. Der Min- Auf folgende weitere Angebote wird hingewiesen: destabstand von 1.5 m zu anderen Personen ist einzuhalten. Da für persönliche Registrierung, eventuelle Kontrolle aktu- - Aktiv-Nachmittag in der Stiftung! eller Grundbuchnachweise und Vollmachten sowie Ausgabe Der Aktiv-Nachmittag erfreut sich immer größerer Beliebt- von Stimmzetteln zusätzliche Zeit benötigt wird, bitten wir um heit und soll deshalb jetzt jeden Freitag ab 14.30 Uhr im rechtzeitiges Erscheinen. Stiftungscafé für Alt und Jung stattfinden. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen und willkommen! Ulrich Zeiler - Das Stiftungscafé lädt wieder zu italienischem Eis ein. Las- -Jagdvorsteher- sen Sie sich diese Gelegenheit nicht entgehen. Neu im An- gebot sind ab sofort Eisbecher! - Katalog der Weidners
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 7/2021 - 11 - Der Katalog der Spielzeugsammlung Weidner ist in der Stif- tung Judenbach zu einem Preis von 8 € erhältlich. Eine An- schaffung lohnt sich - hierin ist lokale Tradition für mecha- nische Spielzeuge zusammengefasst. Ebenfalls käuflich zu erwerben unter: www.mechanisches-spielzeug.de. - Die Stiftung Judenbach ist von Freitag bis Sonntag jeweils in der Zeit von 13.00 bis 17.00 Uhr geöffnet und freut sich auf Ihren Besuch. Kunstausstellung „Meyer ART“ in der Stiftung Juden- bach eröffnet Nach langer Corona-Pause öffnete die Stiftung Judenbach am Samstag, den 03. Juli endlich wieder ihre Tore. Im Beisein einiger weniger geladener Gäste wurde die Sonderausstellung „Meyer ART“ eröffnet - Schülerinnen und Schüler der Staatlichen Ge- meinschaftsschule „Joseph Meyer“ aus Neuhaus-Schierschnitz stellen ihre gesammelten Werke in der Großen Halle der Stiftung aus. Bürgermeister Andreas Meusel konnte an diesem Samstag- nachmittag nicht nur den Beigeordneten des Landrates, Jürgen Köpper, sondern auch seinen Stellvertreter Christian Tanzmei- er, Almuth Beck, Traudel Garg und einige weitere Gäste begrü- ßen. Im Anschluss kamen Yvonne Eschricht (Schulleiterin der TGS „Joseph Meyer“) und Kunstlehrerin Elisabeth Leyendecker Kindergärten der Gemeinde Föritztal zu Wort, welche sich sehr erfreut zeigten, dass die Werke ihrer Schülerinnen und Schüler im Rahmen einer Sonderausstellung in der Stiftung Judenbach gezeigt werden. Kunstlehrerin Elisa- Waldgeister auf großer Tour beth Leyendecker betonte die starke Leistung, welche die Schul- Heinersdorf - „Lernen in der Natur“ hieß es jüngst für die Kin- kinder der 1. Klasse bis hin zur 10. Klasse erbracht hatten. Ganz der der großen Gruppe „Waldgeister“ der Diakonie-Kindertages- besonders stellte sie die künstlerischen Arbeiten ihres 13-jäh- stätte „Zur Hanäschdaffer Bimmelbah“. Gemeinsam mit ihrer rigen Schülers Remig Dadumjan in den Vordergrund, welcher Erzieherin und ihrer Praktikantin machten sie sich nach dem enormes künstlerisches Talent besitzt. In der großen Halle be- Frühstück auf den Weg in den nahegelegenen Wald im Tettautal. finden sich auch Werke zum Thema „Jüdisches Leben erleben“. Selbstverständlich bestens ausgerüstet mit einem Rucksack für Sie sind herzlich eingeladen, die neue Sonderausstellung zu den ein Picknick und mit Eimern für Naturmaterialien. bekannten Öffnungszeiten der Stiftung Judenbach zu besuchen! Der Eintritt beträgt zwei Euro. Von diesen sammelten die Steppkes während ihres Beobach- tungsganges jede Menge wie zum Beispiel Moose, Zapfen, Zweige und Gräser, um später im Kindergarten damit zu basteln. Auch die Bewegung kam nicht zu kurz. So unternahmen die Waldgeister verschiedene Bewegungsspiele auf einer Lichtung und spielten Mikado im Großformat mit Ästen.
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 7/2021 - 12 - Sport macht hungrig, und frische Luft fördert den Appetit. Zum Glück hatte jedes Kind einen gut gefüllten Rucksack für die Ver- pflegung dabei, sodass einem Picknick auf einer Waldlichtung nichts im Wege stand. Währenddessen schauten sie den fleißi- gen Ameisen beim Wuseln zu. Im Kindergarten angekommen, packten die Kinder ihre gesam- melten Schätze aus und bastelten Tonbilder und Waldgeister, gestalteten Baumscheiben und malten mit Zweigen statt mit Pin- seln. So ging ein lehrreicher und schöner Tag zu Ende. Neues aus dem „Schnatterschnabel“ Unser großer Tag ... … war für uns ABC-Kinder vom „Schnatter- schnabel“ Heubisch am 1. Juli 2021 - endlich konnten wir auf die Suche nach dem Zucker- tütenbaum gehen! Am Morgen begrüßten uns Fred (unser Freund von der ABC-Stun- de), Kerstin und Bärbel mit einem festlich geschmückten Bollerwagen. Gemeinsam ging es erst einmal zum Sportlerheim (das hat uns Fred verraten). Dort warteten gleich Derart gestärkt, bauten sie eine Hütte aus Steinen, Ästen und die ersten beiden Überraschungen auf uns, eine Frühstückstafel, Moos, und am nahegelegenen Bach errichteten sie einen Stau- geschmückt mit den ersten kleinen Zuckertüten und ein Briefum- damm. schlag, adressiert an uns ABC-Kinder. Ihren Rückweg gestalteten sie fröhlich singend mit dem Renn- steiglied.
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 7/2021 - 13 - Nach einem ausgiebigen Frühstück öffneten wir ganz aufgeregt glücklich und stolz ging es anschließend mit der Zuckertüte im den Briefumschlag und darin befanden sich ein Buch und ein Arm zurück zum Kindergarten. Brief, in dem stand: „Hallo, liebe ABC-Kinder, heute ist es nun Für eine superspannende Zuckertütensuche sagen wir „Dan- soweit und ihr dürft auf die Suche nach dem Zuckertütenbaum keschön“ bei Christine und Eberhard Harms, Bärbel Haueisen, gehen! Mit der Geschichte „Der Ernst des Lebens“ wollen wir be- Fred, Kerstin und Bärbel. ginnen und unterwegs warten 7 Stationen mit spannenden Auf- gaben auf euch. Diese müsst ihr, wenn möglich, ohne die Hilfe von mir, Kerstin oder Bärbel erfüllen. Wenn ihr alle Aufgaben ge- schafft habt, werdet ihr sicher den Zuckertütenbaum finden! Da- bei wünschen wir euch viel Spaß!“ Nachdem wir der Geschichte gelauscht hatten, hielt uns nichts mehr auf unserer Decke. Auch wenn wir mächtig aufgeregt waren, achteten wir ganz genau auf unsere Umgebung, wollten wir doch keinen Brief verpassen. Für eine schöne und erlebnisreiche Kindergartenzeit sagen wir „DANKE“ bei allen Erzieherinnen vom „Schnatterschnabel“ Heu- bisch! Eure ABC-Kinder 2021 Kita „Pfiffikus“ Unsere „Vorschulpfiffikusse“ gehen wandern Im Rahmen der Abschlusswoche unserer Schulanfänger fand eine große Wanderung mit dem Obst- und Gartenbauverein statt. Zwei Mitglieder des Vereins, Günther Weber und Theo Hoke, ha- ben kurzfristig für unsere Schulanfänger eine tolle Wanderroute ausgesucht und somit für einen erlebnisreichen Vormittag ge- sorgt. So konnten wir alle Aufgaben finden und sie gemeinsam lösen, z. Bsp. eine Zuckertüte basteln, Zählen und zuordnen oder unsere Adresse und unseren Geburtstag nennen. Bei unserer 6. Aufgabe machten wir bei Christine und Eberhard Harms in Mupperg Station. Hier spielte uns das Wetter einen Streich und wir mussten uns leider schon nach kurzer Zeit von beiden verabschieden. Zum Abschluss hielten sie für jeden ein kleines Präsent in Form von kleinen Büchern und lustigen Ra- diergummis bereit. So ging es weiter, denn den Zuckertüten- baum hatten wir immer noch nicht gefunden. Inzwischen wieder in Heubisch angekommen, entdeckten wir am Gartentor von Kerstin einen letzten Briefumschlag. Sofort wurde er von uns geöffnet und wir baten Kerstin, ihn uns vorzulesen: „Ein großes Wunder ist geschehen, hab so Etwas noch nie gesehen. Gera- de heute, in der Nacht, ist hier ein Wunderbaum erwacht! Bis gestern stand er einfach da, mit grünen Blättern, ist ja klar. Heut sehn wir Knospen, klitzeklein, ganz spitz und bunt im Sonnen- schein. Dort wachsen aber keine Blüten, ha, ha, ha, das sind ja ….. Zuckertüten!“. Vorsichtig öffneten wir das Gartentor und nach kurzer Zeit rief Jonas. „Schnell, kommt her, ich habe die Zuckertüten gefunden!“ Natürlich rannten wir alle zu ihm und jeder fand eine Zuckertüte Gleich nach dem Frühstück standen unsere Wanderführer bereit. mit seinem Namen. Auch einen Korb entdeckten wir, darin be- Nachdem sich alle Kinder mit ihren Erzieherinnen Silke und Geli fanden sich für alle ein kleines Geschenk, das aussah wie eine gesammelt hatten, ging es auch schon los. Die Route führte zu- Schultasche (Luise: „Da ist bestimmt ein Buch drin?!“). Nach der nächst durch den Wald nach Rottmar. Vorbei am Sportplatz ging ganzen Aufregung ging es dann gemeinsam zum Mittagessen, es über die Föritz und weiter Richtung Schottenberg. Nun muss- Fred und Kerstin hatten für uns liebevoll den Tisch gedeckt. Als te noch ein Stück entlang des Schlangenweges gewandert wer- letzte Überraschung gab es dann für alle Eis. Geschafft, aber den bis wir schließlich am Ziel, der Schottenberghütte, ankamen.
AMTSBLATT der Gemeinde Föritztal | Nr. 7/2021 - 14 - Auf zur Teddybären-Rallye durch die Sonneberger Innenstadt Für die Schulanfänger der Föritzer Naturstrolche gab es nach dem gelungenem Zuckertütenfest noch ein weiteres Highlight. Geschafft, aber voller Freude wurde erst einmal Picknick ge- macht. Alle Kinder hatten viel Proviant in ihren Rucksäcken da- bei. Nachdem alle gut gestärkt waren und wir noch einmal die schöne Aussicht nach Neuhaus-Schierschnitz genossen haben, Mit dem Bus fuhren wir nach Sonneberg und nahmen an der traten wir den Heimweg an. Wieder ging es quer durch den Wald, Teddybären-Rallye teil. vorbei am Rottmarer Sportplatz, zurück zum Kindergarten. Aufgabe war es, alle Teddybären von der Stadtbibliothek bis zur Kirchstraße in den Schaufenstern zu finden und zu zählen. Unterwegs hielten wir immer wieder an, wenn es etwas Interes- santes zu sehen und zu entdecken gab. Gemeinsam bestimmten wir Bäume und Blätter sowie verschiedene Pflanzen. Viele Fra- gen der Kinder konnten beantwortet werden. Warum werden die Bäume krank? Gibt es auf dem Schlangenweg auch Schlangen? Auf dem Rückweg entdeckten wir noch einen großen Ameisen- haufen direkt am Waldrand. Wie emsig die Ameisen da unter- wegs waren... Beim StadtCafé machten wir Rast und die kleinen Detektive Geschafft, aber glücklich kamen alle wieder gegen Mittag mit vie- stärkten sich erst einmal mit einem Softeis. In der Stadtbibliothek len schönen Erinnerungen im Gepäck am Kindergarten an. Im angekommen, kreuzte jedes Kind auf seiner Teilnahmekarte die Namen unserer zukünftigen Schulanfänger bedanken wir uns bei richtige Zahl an und erhielt eine kleine Überraschung. Günther und Theo für diesen schönen Vormittag. Es hat allen viel Spaß gemacht und die Kinder waren sich einig: „Corona soll wegbleiben, dass wir wieder viele schönen Sachen Silke Knoch und das Team vom „Pfiffikus“ machen können. Die Schulanfänger der „Pfiffikusse“ und ihre Erzieherinnen
Sie können auch lesen