Rundschreiben 3. Tertial 2015 - Transparenzrichtlinie Änderungs richtlinie Umsetzungsgesetz - Kleeberg
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Rundschreiben 3. Tertial 2015 Transparenzrichtlinie-Änderungs richtlinie-Umsetzungsgesetz Advisory Seite 8 Tax Audit Advisory Legal Schuldzinsen Gewinnverein Überblick über Nießbrauchs abzug bei nahmung bei IDW RS HFA 40 vorbehalt an Immobilien Personengesell Seite 10 Gesellschafts Seite 4 schaften anteilen Seite 5 Seite 11
Inhalt Wussten Sie schon …? Aufgrund des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) sind spätestens ab dem Geschäftsjahr 2016 zum Tax Teil erhebliche Neuerungen in der handelsrechtlichen /Grunderwerbsteuer: Neue GrESt-Be- Rechnungslegung zu beachten, z.B. die geänderte Defini messungsgrundlage bei Share Deals und tion der Umsatzerlöse sowie der Wegfall des außerordent Umstrukturierungen 2 lichen Ergebnisses. Die unternehmensindividuelle Analyse der notwendigen Änderungen muss zeitnah begonnen /Körperschaftsteuer: Steuerbilanzielle werden, damit Reporting- und Kontenstrukturen ange Behandlung von Veräußerungskosten und passt werden können. nachträglichen Kaufpreisänderungen im Rahmen des § 8b KStG 3 Zum BilRUG halten wir Sie – auch unter www.kleeberg.de/ /Einkommensteuer: Schuldzinsenabzug bilanzrecht – auf dem Laufenden und stehen Ihnen jeder bei Immobilien – neues BMF-Schreiben vom zeit gerne zur Erörterung Ihrer Fragen zur Verfügung. 27.07.2015 4 Audit Advisory /Bilanzrecht: Gewinnvereinnahmung bei /Bilanzrecht: Auswirkungen des Beteiligungen an Personengesellschaften 5 Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie- Umsetzungsgesetzes auf § 342b HGB und § 335 HGB 8 /Bewertung: Herausforderungen bei der Bilanzierung und Bewertung in Zeiten des Niedrigzinses 9 /IFRS: IDW RS HFA 40 – ein Überblick 10 Legal Inside /Wirtschaftsrecht: Nießbrauchsvorbehalt Kleeberg in Zahlen 14 an Gesellschaftsanteilen 11 Kleeberg informiert 15 Kleeberg publiziert 16 Kleeberg live 17 Kleeberg Rundschreiben 3. Tertial 2015
Editorial Sehr geehrte Damen und Herren, im vorliegenden Mandantenrundschreiben befassen wir uns im Bereich Tax mit der neuen GrESt-Bemessungsgrundlage bei Share Deals und Umstrukturierungen, der steuerbilanziellen Behandlung von Veräußerungskosten und nachträglichen Kauf preisänderungen im Rahmen des § 8b KStG sowie dem Schuldzinsenabzug bei Immobilien. Bei den Informationen in unserem Leistungsbereich Audit thematisie ren wir die Gewinnvereinnahmung bei Beteiligungen an Personengesellschaften. Neben den Auswirkungen des Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie-Umset zungsgesetzes beschäftigen wir uns im Bereich Advisory mit dem zunehmenden Einfluss des anhaltend niedrigen Zinsniveaus auf die Unternehmen. Außerdem geben wir Ihnen einen Überblick über IDW RS HFA 40, der sich mit Einzelfragen zu Wertminderungen von Vermögenswerten nach IAS 36 befasst. Mit den Ausführun gen zu unserem Fachbereich Legal informieren wir Sie über die Thematik des Nießbrauchsvorbehalts an Gesellschaftsanteilen aus Sicht des Gesellschafters wie auch des Nießbrauchers. Inside bietet Ihnen in gewohnter Weise einen Einblick in die weiteren vielfältigen Aktivitäten und Informationsangebote von Kleeberg. Wir wünschen Ihnen bereits heute geruhsame Feiertage und ein besinnliches Weihnachtsfest im Kreise Ihrer Familie und Freunde. Für die bisherige Zusammen arbeit danken wir Ihnen sehr herzlich und wünschen Ihnen und Ihren Lieben ein gesundes und glückliches neues Jahr! Dr. Lars Lüdemann Markus Wittmann Wir verzichten in diesem Jahr wieder auf den Versand von Weihnachtskarten und unterstützen – getreu dem Motto „Spenden statt Geschenke“ – den Verein brotZeit e.V. So leisten wir mit Ihrer Hilfe einen Beitrag für eine gemeinsame Zukunft und wissen, dass die Hilfe dort ankommt, wo sie benötigt wird – denn Kinder sind unsere Zukunft. Kleeberg Rundschreiben 3. Tertial 2015 1
Tax /Grunderwerbsteuer Neue GrESt-Bemessungsgrundlage bei Share Deals und Umstrukturierungen A m 16.10.2015 hat der Bundesrat dem Steu achterausschusses angesetzt. Bei vermieteten eränderungsgesetz 2015 zugestimmt. Dieses Immobilien wird der sog. Liegenschaftszins zur Kapi Gesetzgebungsvorhaben basiert im Wesent talisierung des Gebäudereinertrags verwendet. lichen auf Änderungswünschen der Bundesländer zu einer Vielzahl von Einzelregelungen bei der Einkom Allerdings war nicht zu erwarten, dass das Bundes men-, Körperschaft-, Umsatz- und Erbschaftsteuer. verfassungsgericht die Unanwendbarkeit der bis Diese wurden gegenüber dem Entwurf (siehe Rund herigen Bewertung rückwirkend ab dem 01.01.2009 schreiben 2. Tertial 2015) weitgehend unverändert ver beschließen würde. Steuerpflichtige, bei denen bis abschiedet. Insbesondere wurde aber zusätzlich heute noch keine Veranlagung eines bereits getätigten das erst im Juli veröffentlichte Urteil des Bundesver grunderwerbsteuerpflichtigen Erwerbsvorgangs fassungsgerichts zur bisherigen Verfassungswidrigkeit durchgeführt wurde, sind nicht von der Vertrauens der sog. (Ersatz-)Bemessungsgrundlage der Grund schutzregelung des § 176 Abgabenordnung erwerbsteuer bei Share Deals und Umstrukturierun geschützt. In diesen offenen Fällen droht den Steuer gen umgesetzt. pflichtigen nun eine erhebliche Steuermehrbelastung, zumal bekanntlich in den letzten Jahren die Steuer Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer ist sätze von einigen Bundesländern stark angehoben grundsätzlich die Gegenleistung, d.h. der Kaufpreis worden sind. einer Immobilie. In allen Fällen, in denen eine explizite Gegenleistung für die Übertragung des Grundstücks Eine positive Nachricht gibt es im Bereich der Grund nicht existiert oder ermittelbar ist, regelte das Grund erwerbsteuer aber durch eine Verfügung der OFD erwerbsteuergesetz die Anwendung einer sog. Nordrhein-Westfalen vom 21.04.2015. Darin erkennt Ersatzbemessungsgrundlage in Form des Bedarfs die Finanzverwaltung die sofortige ertragsteuerliche werts nach §§ 138 ff. BewG. Dies betrifft hauptsäch Abzugsfähigkeit der Grunderwerbsteuer, resultierend lich all diejenigen Fälle, bei denen es aufgrund der aus Anteilsvereinigungen bei Kapitalgesellschaften Übertragung von Anteilen an grundbesitzenden Per oder Änderungen im Gesellschafterbestand einer Per sonen- oder Kapitalgesellschaften oder durch sonengesellschaft, an, sodass eine potenzielle Mehr Umwandlungen zum Anfall von Grunderwerbsteuer belastung im Rahmen der Grunderwerbsteuer zumin kommt. Der Erste Senat des Bundesverfassungsge dest teilweise durch eine ertragsteuerliche Entlastung richts hatte mit Beschluss vom 23.06.2015 (Veröffent kompensiert werden kann. lichung am 17.07.2015) entschieden, dass die bishe rige Regelung mit dem Gleichheitssatz des Art. 3 Nach wie vor sind Gestaltungsmöglichkeiten gegeben, Abs. 1 Grundgesetz unvereinbar ist. Die Entscheidung mehr als 94,9 % der Anteile an einer grundbesitz des Bundesverfassungsgerichts war im Grundsatz haltenden Gesellschaft wirtschaftlich zu erwerben, nicht überraschend. Denn die Werte, die nach den ohne Grunderwerbsteuer bei Share Deals auszulösen. Bewertungsregeln der §§ 138 ff. Bewertungsgesetz Zum einen können die verbleibenden Anteile als ermittelt wurden, lagen regelmäßig weit unter den Ver sog. preferred shares ausgestaltet werden, d.h., diese kehrswerten der bebauten oder unbebauten Grund vermitteln zwar ein formelles Anteilsrecht in Höhe stücke. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber nun von z.B. 5,1 %, sind aber wirtschaftlich durch eine die für die Erbschaft- und Schenkungsteuer geltenden Begrenzung des Gewinnbezugsrechts ausgehöhlt. Bewertungsregeln, die aufgrund ihrer Methodik zu Zum anderen fallen atypisch stille Beteiligungen nicht deutlich näher am aktuellen Verkehrswert liegenden unter die Anteilsdefinition des § 1 GrEStG. Der Erwer Ergebnissen führen, für alle offenen Fälle ab 2009 ber könnte sich demnach atypisch still an dem für anwendbar erklärt. Unbebaute Grundstücke wer Zwergenanteil von 5,1 % beteiligen, ohne Grunder den in Zukunft mit dem Bodenrichtwert des Gut werbsteuer auszulösen. 2 Kleeberg Rundschreiben 3. Tertial 2015
Tax /Körperschaftsteuer Steuerbilanzielle Behandlung von Veräußerungs- kosten und nachträglichen Kaufpreisänderungen im Rahmen des § 8b KStG B ei Kapitalgesellschaften unterliegen Gewinne schlossen. Nachträgliche Änderungen des Veräuße aus der Veräußerung von Anteilen an anderen rungsgewinns durch Erhöhung oder Minderung des Kapitalgesellschaften der 95%igen Steuer Kaufpreises oder durch Veräußerungskosten sind befreiung des § 8b Abs. 2 KStG. Technisch wird der demnach im Jahr der Veräußerung außerbilanziell bei in der Steuerbilanz in vollem Umfang auszuweisende der Ermittlung des nach § 8b Abs. 2, 3 KStG zu 95 % Gewinn aus dem Verkauf der Anteile in Höhe der steuerfreien Veräußerungsgewinns zu berücksichti Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem steuerbi gen. Soweit diese Beträge steuerbilanziell in einem lanziellen Buchwert sowie den Veräußerungskosten anderen Wirtschaftsjahr zu berücksichtigen sind, außerbilanziell im Rahmen der Ermittlung des zu ver hat eine entsprechende außerbilanzielle Korrektur zu steuernden Einkommens für Zwecke der Körper erfolgen. Dies gilt ebenso, wenn Veräußerungskosten schaftsteuer entsprechend gemindert. bereits vor dem Wirtschaftsjahr der Veräußerung angefallen sind und den Steuerbilanzgewinn dieses Fallen Veräußerungskosten erst nach dem Wirt Wirtschaftsjahres gemindert haben. Diese Auswirkung schaftsjahr der Veräußerung an oder kommt es nach von vorzeitigen oder nachträglichen Veräußerungs dem Veräußerungszeitpunkt zu Kaufpreiserhöhungen kosten oder Kaufpreisänderungen gilt es bei der oder -minderungen, wirkt dies steuerlich auf den Steuerplanung zu berücksichtigen, da sich daraus Zeitpunkt der Anteilsveräußerung zurück und es Konsequenzen bei der Nutzung von Verlusten oder kommt zu einer entsprechenden Korrektur des Veräu der Zinsschranke ergeben können. ßerungsgewinns für den Veranlagungszeitraum der Veräußerung. Da diese Aufwendungen oder Erträge Beispiel: Die X-GmbH veräußert ihre Beteiligung an aber den Steuerbilanzgewinn in dem Jahr erhöhen, der C-AG (Buchwert 100 TEUR) im Wirtschaftsjahr in dem sie tatsächlich anfallen, stellte sich die Frage, 2014 (WJ = KJ) für 1.000 TEUR. Bereits im Jahr 2013 wie eine dadurch bedingte Doppelberücksichtigung sind für die durchgeführte Due Diligence Beratungs vermieden wird. kosten i.H.v. 50 TEUR angefallen, die steuerbilanziell als Betriebsausgaben berücksichtigt wurden. Auf Das BMF hat nunmehr mit Schreiben vom grund einer vereinbarten Earn-Out-Klausel kommt es 24.07.2015 hierzu Stellung genommen und sich der im Jahr 2015 zu einer nachträglichen Kaufpreiszah Auffassung des BFH in den Urteilen vom 22.12.2010 lung von 150 TEUR. (I R 58/10) und vom 12.03.2014 (I R 55/13) ange in TEUR 2013 2014 2015 Veräußerungspreis 1.000 150 Buchwert ./. 100 Veräußerungskosten ./. 50 Steuerbilanzgewinn ./. 50 900 150 Außerbilanzielle Korrektur + 50 ./. 50 + 150 ./. 150 Veräußerungsgewinn 1.000 Korrektur nach § 8b Abs. 2, 3 KStG ./. 950 Zu versteuerndes Einkommen 0 50 0 Kleeberg Rundschreiben 3. Tertial 2015 3
Tax /Einkommensteuer Schuldzinsenabzug bei Immobilien – neues BMF-Schreiben vom 27.07.2015 D ie Abziehbarkeit von Schuldzinsen bei vermie Wohnzwecke nutzt, ist ein Werbungskostenabzug der teten Immobilien war in den vergangenen Schuldzinsen ausgeschlossen. Die private Nutzung Jahren ständiger Streitpunkt zwischen Finanz einer Wohnung sollte daher grundsätzlich vermieden verwaltung und Rechtsprechung. Die Finanzverwal werden, sofern deren Veräußerung geplant ist und tung hat nunmehr die vom BFH entwickelten Grund nicht der Neuerwerb eines anderweitigen Vermietungs sätze anerkannt und zusammen mit ihren bisherigen objekts ansteht. BMF-Schreiben in einem aktuellen Schreiben vom 5. Abzug von Vorfälligkeitsentschädigungen: Der 27.07.2015 gebündelt. Im Folgenden werden die ver Abzug von Vorfälligkeitsentschädigungen im Rahmen schiedenen Fallgruppen dargestellt, in denen ein der Werbungskosten ist nach neuerer BFH-Recht Schuldzinsenabzug zukünftig möglich ist: sprechung (BFH-Urteil vom 11.02.2014) ausgeschlos sen, da der ursprüngliche durch die Vermietungstätig 1. Bestehende Immobilie: Nimmt ein Steuerpflichti keit begründete Veranlassungszusammenhang durch ger ein Darlehen zur Finanzierung einer vermieteten die Veräußerung überlagert bzw. durch diesen ersetzt Immobilie auf, so ist ein Abzug von Schuldzinsen wird. Vorfälligkeitsentschädigungen können insoweit grundsätzlich möglich, solange sich die Immobilie im allenfalls im Rahmen eines privaten Veräußerungsge rechtlichen oder wirtschaftlichen Eigentum des schäfts (§ 23 EStG) geltend gemacht werden. Ist die Steuerpflichtigen befindet. Zehn-Jahres-Frist abgelaufen, scheidet damit ein steuer 2. Veräußerung Immobilie mit Neuerwerb: Veräu mindernder Abzug der Vorfälligkeitsentschädigung ßert ein Steuerpflichtiger eine Immobilie und erwirbt er aus. Die bisherige Rechtsprechung (BFH vom mit dem Veräußerungserlös eine neue zur Vermietung 23.04.1996), wonach ein Werbungskostenabzug in bestimmte Immobilie, so ist ein Schuldzinsenabzug Ausnahmefällen als zulässig erachtet wurde, ist des ursprünglichen Darlehens ebenfalls möglich, da letztmals für bis zum 27.07.2015 abgeschlossene eine Verknüpfung zu einer neuen Einkunftsquelle Veräußerungsgeschäfte anzuwenden. entsteht. 6. Abzug von Schuldzinsen auf Erhaltungsaufwen 3. Veräußerung Immobilie ohne Neuerwerb: Wird dungen: Soweit Schuldzinsen zur Finanzierung keine neue Immobilie aus dem Veräußerungserlös von Erhaltungsaufwendungen gezahlt werden, kön angeschafft, so ist ein Schuldzinsenabzug zumindest nen diese bei Verkauf der Immobilie nur noch insoweit so weit möglich, als der erzielte Veräußerungserlös abgezogen werden, als das Darlehen nicht durch nicht zur Tilgung der Darlehensschuld ausreicht (sog. den Veräußerungserlös gedeckt wird. Für vor dem Grundsatz des Vorrangs der Schuldentilgung). Hierbei 01.01.2014 getätigte Veräußerungen lässt die Finanz ist es unerheblich, ob der Steuerpflichtige die Immo verwaltung aus Gründen des Vertrauensschutzes bilie innerhalb oder außerhalb der zehnjährigen Spe noch einen vollumfänglichen Schuldzinsenabzug zu, kulationsfrist verkauft. Davon ausgenommen sind selbst wenn der erzielte Veräußerungserlös zur lediglich Altfälle, d.h. vor dem 01.01.1999 getätigte Tilgung des Darlehens ausgereicht hätte. Grundstücksveräußerungen; hier ist wie bisher ein Werbungskostenabzug gänzlich ausgeschlossen. Für den Abzug von (nachträglichen) Schuldzinsen bei Unbenommen bleibt die Möglichkeit, durch den Neu fremdvermieteten Immobilien kommt es in Zukunft erwerb einer Immobilie einen Werbungskostenabzug vor allem darauf an, wie der Veräußerungserlös ver zu schaffen. wendet wird und ob dieser zur Tilgung der Darlehens 4. Wegfall Einkünfteerzielungsabsicht vor Veräu schuld ausreicht. Dies gilt es bei der Planung von ßerung: Fällt die Einkünfteerzielungsabsicht des Immobilienveräußerungen zu beachten, um steuerli Steuerpflichtigen vor dem eigentlichen Verkauf weg, che Nachteile zu vermeiden. z.B. weil er die Immobilie für kurze Zeit für private 4 Kleeberg Rundschreiben 3. Tertial 2015
Audit /Bilanzrecht Gewinnvereinnahmung bei Beteiligungen an Personengesellschaften W ährend steuerrechtlich die Abbildung von 12.01.1998, II ZR 82/93; BGH, Urteil vom 20.06.2005, Gewinn- bzw. Verlustanteilen entsprechend II ZR 252/03; BGH, Urteil vom 15.01.2007, der Spiegelbildmethode und damit ent II ZR 245/05). Im Gegensatz zu den handelsrecht sprechend den auf Ebene der Personenhandelsgesell lichen Vorschriften steht die steuerliche Abbildung. schaft geführten Kapitalkonten der Mitunternehmer – Aufgrund des dort geltenden Transparenzprinzips, mit phasengleicher Gewinnvereinnahmung – zu erfolgen welches besagt, dass eine Personenhandelsgesell hat, darf der auf die Gesellschafter entfallende Anteil schaft selbst kein einkommen- respektive körper am Gewinn der Personenhandelsgesellschaft in schaftsteuerpflichtiges Steuersubjekt ist, hat steuer der Handelsbilanz des Gesellschafters erst mit seiner lich stets eine phasengleiche Gewinnvereinnahmung Realisierung (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB) bilanziert zu erfolgen. werden. Gesetzliche Regelung Eine handelsrechtliche Realisierung liegt dann vor, Wurden im Gesellschaftsvertrag keine von den wenn der Gesellschafter individuell und losgelöst von gesetzlichen Regelungen abweichenden Vereinbarun seinem Gesellschaftsanteil über den Gewinn verfügen gen getroffen, ist das Entstehen eines individuellen kann. Zu diesem Zeitpunkt ist in der Handelsbilanz Anspruchs auf den Gewinnanteil der Personenhandels eine Forderung zu aktivieren. Maßgeblich für die Beur gesellschaft regelmäßig bereits zum Abschlussstich teilung ist dabei die wirtschaftliche Betrachtungs tag der Personenhandelsgesellschaft gesichert, da weise. Während der Anspruch des Gesellschafters auf den Gesellschaftern bei Personenhandelsgesellschaf den auf ihn entfallenden Gewinn rechtlich erst mit ten – im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften – auch der Feststellung des Jahresabschlusses der Perso ohne Gesellschafterbeschluss der Gewinnanteil nenhandelsgesellschaft entsteht, kann eine wirt unmittelbar zusteht. schaftliche Entstehung bereits zu einem früheren Zeit punkt vorliegen. Dazu muss das künftige Entstehen Voraussetzung dafür, dass eine phasengleiche eines Rechtsanspruchs als hinreichend sicher zu Gewinnvereinnahmung zu erfolgen hat, ist einerseits, bewerten sein. In diesem Fall hat eine phasengleiche dass das Geschäftsjahr der Personenhandelsgesell Vereinnahmung des Beteiligungsertrags in der Han schaft spätestens mit dem des Gesellschafters endet, delsbilanz des Gesellschafters mit dem Gewinn auf und andererseits, dass eine auszuweisende Forde Ebene der Personenhandelsgesellschaft zu erfolgen. rung innerhalb des für den Abschluss des Gesell schafters maßgeblichen Wertaufhellungszeitraums Bei der Beurteilung der hinreichenden Sicherheit der hinreichend konkretisiert ist. künftigen Entstehung eines Rechtsanspruchs auf den auf Ebene der Personenhandelsgesellschaft ent Eine hinreichende Konkretisierung liegt vor, wenn alle standenen Gewinn hat eine Unterscheidung dahin Bilanzierungs- und Bewertungsentscheidungen, die gehend zu erfolgen, ob die gesetzlichen Regelungen einen wesentlichen Einfluss auf die Höhe des Gewinn zur Anwendung gelangen oder ob gesonderte gesell anteils des Gesellschafters haben können, verbindlich schaftsvertragliche Vereinbarungen bestehen. Hin feststehen. sichtlich der Regelungen zur Gewinnvereinnahmung stützt sich das IDW in IDW RS HFA 18 im Wesentli Die folgenden Kriterien dienen der Beurteilung, ob chen auf drei BGH-Urteile (BGH, Urteil vom die Bilanzierungs- und Bewertungsentscheidungen verbindlich feststehen: Kleeberg Rundschreiben 3. Tertial 2015 5
Eine hinreichende Konkretisierung liegt auf jeden Fall vor, wenn der Jahresabschluss der Personen Beispiel: Gewinnvereinnahmung – handelsgesellschaft innerhalb des für den Gesell gesetzliche Regelungen schafter maßgeblichen Wertaufhellungszeitraums Die Apollo GmbH ist an der Jupiter GmbH & Co. festgestellt wird. KG als alleinige persönlich haftende Gesell schafterin beteiligt. Der Stichtag beider Gesell Steht die Feststellung des Jahresabschlusses noch schaften ist der 31.12. Damit ist die erste aus, kann ein von den persönlich haftenden Gesell Voraussetzung für eine phasengleiche Gewinn schaftern aufgestellter Jahresabschluss dennoch vereinnahmung erfüllt, da das Geschäftsjahr der verbindlichen Charakter erlangt haben. Dieser ver Personenhandelsgesellschaft (Jupiter GmbH & bindliche Charakter ist durch Unterzeichnung des Co. KG) spätestens mit dem Geschäftsjahr des Jahresabschlusses durch die persönlich haftenden Gesellschafters (Apollo GmbH) endet. Gesellschafter zu dokumentieren. Eine Änderung des aufgestellten Jahresabschlusses i.R.d. Feststel Da im Gesellschaftsvertrag keine Regelungen lung ist bei Personenhandelsgesellschaften durch zur Gewinnverwendung bestehen, hat die Beur die Kommanditisten nur insoweit zulässig, als diese teilung über eine phasengleiche respektive Änderungen Bilanzierungsentscheidungen betref phasenverschobene Gewinnvereinnahmung ent fen, die der Sache nach Maßnahmen der Ergebnis sprechend den gesetzlichen Regelungen zu verwendung darstellen und daher geeignet sind, erfolgen. Die Apollo GmbH stellt ihren Jahresab die Gewinnansprüche dieser Gesellschafter zu schluss für das Geschäftsjahr 2014 im April schmälern. Änderungen in Bezug auf Bilanzierungs 2015 auf. Zu diesem Zeitpunkt ist der Jahresab entscheidungen werden aufgrund des Vollaus schluss der Jupiter GmbH & Co. KG bereits schüttungsanspruchs der Gesellschafter i.d.R. zum aufgestellt, jedoch noch nicht festgestellt. Damit Ausweis eines höheren Gewinns führen. Damit ist die Voraussetzung, dass innerhalb des für kann ein vor der Feststellung des Jahresabschlus den Gesellschafter maßgeblichen Wertaufhel ses ermittelter Gewinn als Basis für den Mindest lungszeitraums der Jahresabschluss der Perso gewinnanteil angesehen werden, der bereits vor nenhandelsgesellschaft festgestellt wird, nicht der Feststellung des Jahresabschlusses als Beteili erfüllt. Da die Apollo GmbH alleinige Komple gungsertrag durch die Gesellschafter vereinnahmt mentärin der GmbH & Co. KG ist, kann sie werden darf. durch Unterzeichnung des Jahresabschlusses der Jupiter GmbH & Co. KG die Verbindlichkeit An einer hinreichenden Konkretisierung fehlt es, des aufgestellten Jahresabschlusses dokumen wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass der tieren. In diesem Fall hat eine phasengleiche Jahresabschluss fehlerhaft ist, und bei ordnungs Gewinnvereinnahmung zu erfolgen. mäßiger Bilanzierung ein geringerer Jahresüber schuss entstehen würde. Handelt es sich bei der GmbH & Co. KG um keine kleine Gesellschaft, ist diese prüfungs Ebenfalls liegt eine hinreichende Konkretisierung pflichtig. In diesem Fall müssen die vom des Gewinnanteils eines Gesellschafters bei Perso Abschlussprüfer durchgeführten Prüfungshand nenhandelsgesellschaften, deren Jahresabschluss lungen vor dem Ende des Wertaufhellungszeit einer Prüfung durch einen Abschlussprüfer unter raums der Apollo GmbH beendet sein. Gleiches liegt, erst vor, nachdem dieser alle Prüfungshand gilt für eine freiwillige Prüfung. Ein in die Rücklage lungen beendet hat. einzustellender Teil des Jahresüberschusses gelangt nicht in die Verfügungsmacht der Gesell schafter und stellt somit bei den Gesellschaftern keinen Beteiligungsertrag dar. 6 Kleeberg Rundschreiben 3. Tertial 2015
Ein aktivierter Gewinnauszahlungsanspruch der Gesell Vorabbeschluss getroffen, entsteht der Anspruch schafter kann zum einen durch eine Gesellschaf der Gesellschafter frühestens am Abschluss tervereinbarung teilweise oder in voller Höhe in das stichtag der Personenhandelsgesellschaft. Eine Gesellschaftsvermögen der Personenhandelsgesell Ausnahme von dieser Regelung besteht, wenn ein schaft eingelegt werden. Zum anderen können die Gesellschafter über die für die Beschlussfassung auf die Komplementäre entfallenden Gewinnanteile notwendige Stimmrechtsmehrheit verfügt. In gemäß § 122 Abs. 1 HGB i.V.m. § 161 HGB als durch diesem Fall hat ggf. bereits vor der Beschluss Zeitablauf eingelegt gelten. Ist dies der Fall, so sind fassung eine phasengleiche Gewinnvereinnahmung beim Gesellschafter der Abgang der Forderung und zu erfolgen. der Zugang weiterer Anschaffungskosten der Beteili gung an der Personenhandelsgesellschaft in entspre chender Höhe zu berücksichtigen. Beispiel: Gewinnvereinnahmung – gesellschaftsvertragliche Regelungen Keine Erfassung einer Forderung respektive eines Die Uranus GmbH ist mit 60 % und die Neptun Beteiligungsertrags ist vorzunehmen, wenn der GmbH ist mit 40 % an der Saturn GmbH & Co. Gewinnanteil der individuellen Verfügungsgewalt des KG jeweils als Kommanditist beteiligt. Der Stich Gesellschafters im Zeitpunkt seiner Entstehung auf tag aller Gesellschaften ist der 31.12. Der Jah grund gesetzlicher Vorschriften entzogen ist. Ein resabschluss der Saturn GmbH & Co. KG wird solcher Sachverhalt würde beispielsweise bei einer innerhalb des Aufstellungszeitraums der Jahres Auszahlungssperre nach § 169 Abs. 1 Satz 2 abschlüsse der Uranus GmbH und der Neptun Halbsatz 2 HGB vorliegen, wenn der Kapitalanteil des GmbH fertiggestellt. Der Gesellschaftsvertrag Kommanditisten durch Verluste oder Entnahmen der Saturn GmbH & Co. KG sieht jedoch vor, dass unter den Betrag der bedungenen Einlage herabge die Gesellschafter mehrheitlich über die Gewinn mindert wurde. verwendung entscheiden. Der Gesellschaftsver trag sieht zudem vor, dass 50 % des Ergebnis Gesellschaftsvertragliche Regelung ses in Rücklagen eingestellt werden müssen. Die Gesellschafter von Personenhandelsgesellschaf Der Gewinn der Saturn GmbH & Co. KG beträgt ten haben die Möglichkeit, aufgrund von Vereinba 100.000 €. rungen im Gesellschaftsvertrag bzw. durch einen auf diesem gründenden Gesellschafterbeschluss von den Da die Uranus GmbH über die notwendige vorstehenden gesetzlichen Regelungen abweichende Mehrheit zur Beschlussfassung über das Ergeb Vereinbarungen zu treffen. In diesem Zusammenhang nis verfügt, hat sie den ihr zustehenden sind folgende von den gesetzlichen Bestimmungen Gewinnanteil i.H.v. 30.000 € (60 % von 50 % von abweichende vertragliche Regelungen denkbar: 100.000 €) phasengleich zu vereinnahmen, sofern sie eine entsprechende Beschlussfas Es kann die teilweise oder vollständige Einstellung sung beabsichtigt. Die Neptun GmbH hat des Jahresüberschusses in die Rücklagen der den ihr zustehenden Gewinnanteil phasenver Gesellschaft erfolgen. Werden Rücklagen aus dem schoben zu vereinnahmen. Jahresüberschuss gebildet, kann der Gesellschafter nicht individuell über seinen Gewinnanteil verfügen. Damit darf er zu diesem Zeitpunkt keinen Anspruch gegen die Personenhandelsgesellschaft aktivieren. Der Gesellschaftsvertrag kann eine Beschluss fassung der Gewinnverwendung durch einen Gesellschafterbeschluss vorsehen. In diesem Fall ist die Aktivierung einer Forderung grundsätzlich erst im Zeitpunkt der Beschlussfassung durch die Gesellschafterversammlung zulässig. Wird ein Kleeberg Rundschreiben 3. Tertial 2015 7
Advisory/Bilanzrecht Auswirkungen des Transparenzrichtlinie- Änderungsrichtlinie-Umsetzungsgesetzes auf § 342b HGB und § 335 HGB D er Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung rechtlichen Vorschriften an die ordnungsgemäße am 01.10.2015 das Gesetz zur Umsetzung Buchführung geprüft. Mit Verabschiedung dieses der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie in Gesetzes wird nun eingeräumt, dass es ebenso der Fassung der Beschlussempfehlung und des möglich ist, die Abschlüsse und Berichte aus dem Berichts des Finanzausschusses (BT-Drucks. 18/6220) vorherigen Geschäftsjahr prüfen zu lassen. angenommen. Der Bundesrat verzichtet mit Beschluss vom 06.11.2015 auf die Einberufung eines Vermitt Auswirkungen auf die Festsetzung von lungsausschusses. Einen Tag nach der Veröffentli Ordnungsgeldern nach § 335 HGB chung im Bundesgesetzblatt tritt das Gesetz in Kraft. Aktuell ist für kapitalmarktorientierte Kapitalgesell Änderungen mit weitreichenden Folgen für bilanzie schaften i.S.d. § 264d HGB der Höchstbetrag eines rende Unternehmen ergeben sich auch im HGB. Bußgelds bei Offenlegungsversäumnissen (§§ 325, 325a HGB) nach § 335 Abs. 1 S. 4 HGB mit maximal Auswirkungen auf das Enforcementverfahren 250.000 EUR festgesetzt. Mit Inkrafttreten des Trans nach § 342b HGB parenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie-Umsetzungsge Nach derzeitiger Rechtslage sind von der Deutschen setzes erfolgt eine drastische Erhöhung dieser Ord Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) im Rahmen nungsgelder. Nach Inkrafttreten des Gesetzes werden des Enforcementverfahrens nach § 342b HGB der für kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften nun zuletzt festgestellte Jahresabschluss mit zugehörigem folgende Beträge als Bußgeld angesetzt (der jeweils Lagebericht bzw. der zuletzt gebilligte Konzernab höhere findet Anwendung): schluss und Konzernlagebericht, der zuletzt veröffent lichte verkürzte Abschluss und zugehörige Zwischen 1. zehn Millionen Euro, lagebericht Prüfungsgegenstand. Die Prüfung durch 2. fünf Prozent des Gesamtumsatzes des vorherigen die DPR betrifft bislang Unternehmen, deren Wert Geschäftsjahres (juristische Person oder Personen papiere an einer inländischen Börse in einem regulier vereinigung), ten Markt gehandelt werden. 3. das Doppelte des erhaltenen wirtschaftlichen Vor teils durch die unterlassene Offenlegung. Mit der Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Ände rungsrichtlinie wird der Prüfungsumfang von § 342b Durch die Änderung des § 335 HGB erfolgt somit Abs. 2 HGB erweitert, sodass künftig auch die zuletzt eine Vervielfachung der ursprünglichen Bußgelder. Für veröffentlichten Zahlungsberichte oder Konzern den Fall, dass sich das Ordnungsgeldverfahren gegen zahlungsberichte Prüfungsgegenstand nach § 342b eine natürliche Person, bspw. ein Mitglied des Vor Abs. 2 HGB sind. Durch das Transparenzrichtlinie- stands, richtet, ist der höhere aus den folgenden Änderungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz werden zudem Beträgen als Bußgeld maßgeblich: die Unterlagen von Unternehmen geprüft, die zuge lassene Wertpapiere i.S.d. § 2 Abs. 1 WpHG emittie 1. zwei Millionen Euro, ren und Deutschland als Herkunftsstaat haben. Somit 2. das Doppelte des erhaltenen Vorteils, der aus der sind nun auch Unternehmen prüfungspflichtig, die versäumten Offenlegung gezogen wird. nicht an einem regulierten Markt gehandelt werden. Hierbei sind Anteile an offenen Investmentvermögen Klargestellt wird zudem, dass insbesondere auch i.S.d. § 1 Abs. 4 KAGB nicht zu berücksichtigen. Dar frühere Verstöße der betroffenen Personen zu berück über hinaus müssen nun ausländische Unternehmen, sichtigen sind. die an einer Deutschen Börse gehandelt werden, nicht mehr geprüft werden. Gemäß § 342b Abs. 2 S. 1 HGB wird ausschließlich die Einhaltung der 8 Kleeberg Rundschreiben 3. Tertial 2015
Advisory/Bewertung Herausforderungen bei der Bilanzierung und Bewertung in Zeiten des Niedrigzinses S eit Beginn der internationalen Finanzmarkt der für Unternehmensbewertungen einschlägige krise befindet sich der Leitzins der EZB in Basiszinssatz zum 31.12.2008 noch 4,25 % betrug, einem noch immer andauernden Sinkflug. rutschte dieser zum 30.04.2015 sogar unter die Aktuell beträgt dieser lediglich 0,05 %. International 1,00%-Marke auf 0,75 %. Die Folge: Die Unterneh sieht es nicht anders aus. Die Unternehmen müs- menswerte schießen in die Höhe und es droht sen sich den Herausforderungen der anhaltenden eine Unternehmenswert- und Goodwillblase, die ein Niedrigzinsphase stellen. zig auf das niedrige Zinsniveau zurückzuführen ist. Dass das anhaltende Niedrigzinsniveau sogar Insol Eine erste Blase können Experten schon an den venzrisiken birgt, zeigt sich nicht zuletzt bei Unter Immobilienmärkten und bei der Immobilienbewer nehmen, die über verhältnismäßig hohe Pensions tung ausfindig machen. Dadurch, dass derzeit rückstellungen verfügen. Der seit Jahren sinkende mehr Kapitalanleger auf den Immobilienmarkt drän durchschnittliche Marktzinssatz nach § 253 Abs. 2 gen, werden die Marktpreise verfälscht; es kommt HGB (der aktuell die 4,00%-Grenze erreichte und mangels adäquater Alternativanlagen zu einem Nach diese bald nach unten durchbrechen wird) sorgt dafür, frageüberhang mit der Folge, dass die auf den dass der Pensionsaufwand jedes Jahr allein schon Märkten erzielten Marktpreise für Immobilien die Ein aufgrund des Zinseffekts steigt. Die damit einherge schätzungen, Erwartungen und Annahmen der hende Belastung wird noch dadurch verstärkt, dass Marktteilnehmer nicht mehr angemessen widerspie die handelsrechtliche Bewertung steuerlich nicht geln. Werden Immobilien bspw. als Finanzinvesti nachvollzogen wird, da die steuerliche Bewertung mit tionen gehalten und nach IAS 40 i.V.m. IFRS 13 zum dem festen Zinssatz von 6,00 % erfolgt (§ 6a EStG). Fair Value bewertet, liegen die Folgen auf der Hand: Das Resultat: Unternehmen müssen ggf. trotz han Sobald die Zinsen steigen, drohen Abwertungen. delsrechtlicher Verluste dennoch Steuern zahlen. Die Gefahr von Schieflagen steigt und insbesondere Mit Blick auf gesetzliche Verzinsungsregelungen bei Personengesellschaften nehmen die Risiken uner führt das aktuelle Niedrigzinsniveau derzeit zu ganz laubter Entnahmen zu. neuen Überlegungen: Unternehmen zahlen freiwillig mehr bzw. zu viel Steuern; eine Erstattung wird mit Den diesbezüglichen Handlungsbedarf hat der 6,00 % p.a. verzinst (§ 238 AO). Angesichts oftmals Gesetzgeber erkannt. So hat der Ausschuss für Recht langjähriger und zeitlich Jahre später erfolgender und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages Betriebsprüfungen ist dies eine Überlegung wert. Wo im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Bil bekommt man sonst eine solche Verzinsung? BGB- RUG die Bundesregierung dazu aufgefordert, die der Verzinsungen sehen 4,00 % (§ 246 BGB) vor, Ver zeit der Pensionsrückstellungsbewertung zugrunde zugszinsen (§ 288 BGB) liegen 5,00 % über dem gelegten Annahmen (Durchschnittszinssatz auf Sieben- Basiszinssatz (von derzeit – 0,83 %) und sogar 9,00 % Jahres-Basis) kurzfristig zu überprüfen und ggf. eine darüber, wenn an dem Rechtsgeschäft nur Unter angemessene Neuregelung des § 253 Abs. 2 HGB nehmen beteiligt sind. Wenn die Zinsen insgesamt vorzuschlagen (vgl. BT-Drucksache 18/5256). und nachhaltig niedrig sind, muss dies auch bei gesetzlichen Verzinsungen beachtet werden. Den Risiken der Passivseite stehen oftmals Wertzu wächse auf der Aktivseite gegenüber. So wird das Wenn es dem Gesetzgeber und der Praxis nicht aktuell niedrige Zinsniveau insbesondere auch bei der gelingt, in der aktuellen Niedrigzinsphase einen gang jährlich vorzunehmenden Werthaltigkeitsprüfung baren Weg für die Unternehmen zu finden, wird es des bilanzierten Goodwills nach IAS 36, bei der Bewer zu spät sein, wenn die Zinsen wieder steigen. Denn: tung von Unternehmensbeteiligungen bzw. generell Handlungsbedarf besteht jetzt! bei der Unternehmensbewertung spürbar. Während Kleeberg Rundschreiben 3. Tertial 2015 9
Advisory/IFRS IDW RS HFA 40 – ein Überblick D as Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat am 02.06.2015 eine Stellungnahme zur Rech nungslegung: Einzelfragen zu Wertminderun gen von Vermögenswerten nach IAS 36 (IDW RS HFA 40) verabschiedet. Der Grund für die Verabschie Anhangangaben dung der „neuen“ IDW-Stellungnahme ist, dass ein 0 A4 hinsichtlich der Ermittlung HF Großteil der inländischen Konzernunternehmen ihren des erzielbaren Betrags RS Konzernabschluss nach den Rechnungslegungsvor DW schriften der International Financial Reporting Stan uI Bewertung fba dards (IFRS) aufstellt. Nach Auffassung des IDW sind des Wertminderungsbedarfs Au die Vorgaben des IAS 36 zur Wertminderung von Ver bei dem Vermögenswert oder der ZGE zum Abschlussstichtag mögenswerten komplex und zudem fehleranfällig. Daher soll der Praxis, d.h. sowohl den Abschlusser Identifikation stellern als auch den Abschlussprüfern, eine Anwen des Wertminderungsbedarfs bei dem derunterstützung zur Verfügung gestellt werden, Vermögenswert der ZGE zum Abschlussstichtag um die Qualität der Abschlusserstellung, aber auch der Abschlussprüfung zu verbessern. Besonderes Augenmerk wird in IDW RS HFA 40 daher darauf gelegt, dem Anwender möglichst viele Praxisbeispiele tungsstichtag diskontiert werden. IDW RS HFA 40 zur Verfügung zu stellen, um einerseits die Vorge fokussiert sich auf die Ermittlung des Nutzungswerts. hensweise bei der Durchführung eines Wertminderungs Hier werden detaillierte Angaben zur Ableitung der tests nach IAS 36 zu verdeutlichen und andererseits künftigen Zahlungsströme, des Kapitalisierungszins Unsicherheiten bei der Durchführung des Wertminde satzes sowie zur Berücksichtigung von Ertragsteuern rungstests nach IAS 36 zu beseitigen. gemacht. Zudem wird ein Fokus innerhalb der IDW- Stellungnahme auf die Abgrenzung von zahlungsmit IAS 36 befasst sich mit der Wertminderung bei Ver telgenerierenden Einheiten (ZGE) sowie auf die mögenswerten. Hierbei kommt der Bestimmung Besonderheiten bei der Ermittlung des Nutzungs- des erzielbaren Betrags eine zentrale Bedeutung zu. und/oder Buchwerts solcher Einheiten gelegt. Weiter Durch die Regelungen des IAS 36 soll sichergestellt hin befasst sich die Stellungnahme mit den wesent werden, dass Vermögenswerte nicht höher bewertet lichsten Anhangangaben. Des Weiteren wird u.a. auf werden als mit ihrem erzielbaren Betrag. Hierunter die Allokation und Reallokation des Geschäfts- oder wird der Betrag verstanden, der entweder durch die Firmenwerts, die Behandlung von sog. Corporate Nutzung (Nutzungswert) oder den Verkauf (beizule Assets, die Unterschiede zwischen Nutzungswert und gender Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten) des beizulegendem Wert sowie auf die Durchführung einer Vermögenswerts erzielt werden könnte. Der erzielbare Werthaltigkeitsprüfung von nach der Equity-Methode Betrag wird in der Praxis regelmäßig kapitalwertorien bilanzierten Anteilen eingegangen. tiert abgeleitet, indem künftige (mit dem Vermögens wert verbundene) Zahlungsmittelzuflüsse mit einem geeigneten Kapitalisierungszinssatz auf den Bewer 10 Kleeberg Rundschreiben 3. Tertial 2015
Legal/Wirtschaftsrecht Nießbrauchsvorbehalt an Gesellschaftsanteilen D ie anstehende Anpassung des Schenkung-/ der Vorbehalt eines prozentual oder der Höhe nach Erbschaftsteuerrechts an die Vorgaben des beschränkten (Quoten-)Nießbrauchs anbieten. Bundesverfassungsgerichts mag in vielen Fäl Nachfolgend werden im Überblick die unterschied len Anlass geben, Gesellschaftsbeteiligungen an die lichen Auswirkungen des Fruchtziehungsrechts nachfolgende Generation zu übertragen, sich dabei „Nießbrauch“ auf die Stimm- und Ergebnisverteilung aber in bestimmtem Umfang Einfluss und Ertrag dargestellt. vorbehalten zu wollen. Hierzu kann sich im Einzelfall 1. Stimmrecht Gesellschafter (Beschenkter) Nießbraucher (Schenker) Stimmrecht steht grundsätzlich dem Gesellschafter zu (vorbehaltlich Nur für Zwecke des Kapitalmarktrechts (WpHG, WpÜG) werden gesondert erteilter Vollmacht an Nießbraucher); vom Anteil separierte dem Nießbraucher Stimmrechte an Nießbrauchs-belasteten Aktien Trennung/Übertragung des Stimmrechts auf Nießbraucher ist rechtlich zugerechnet. nicht möglich („Abspaltungsverbot“). Bei Nießbrauch an Anteilen an einer Kapitalgesellschaft: (kraft Ungeachtet erteilter Vollmacht steht dem Gesellschafter das Stimm Gesetz zwingend: mindestens aus wichtigem Grund widerrufliche) recht in sog. Grundlagengeschäften und im Kernbereich der Mitglied Stimmrechtsvollmacht des Gesellschafters an den Nießbraucher schaft zu (Begrenzung einer dem Nießbraucher etwaig erteilten Voll nebst schuldrechtlicher Verpflichtung des Gesellschafters, sein macht), insbesondere betreffend Stimmrecht außerhalb des Kernbereichs nicht auszuüben: – „substanzbezogene“ Sachgegenstände, etwa Zustimmung zur Ver – rechtlich bleibt Anteilsinhaber stimmberechtigt, er könnte (dann äußerung des gesamten Geschäftsbetriebs, Umwandlung, Kapital vertragswidrig) vom Stimmrecht Gebrauch machen; maßnahmen; – zulässig sind Zustimmungsvorbehalte, Veto- oder Weisungsrechte – Feststellung Jahresabschluss (bei AG obliegt dies grundsätzlich des Nießbrauchers gegenüber Anteilsinhaber in Bezug auf Vorstand/Aufsichtsrat); Einstellung in und Auflösung von Gewinn bestimmte Beschlussgegenstände (etwa bei dauerhafter Thesaurie rücklagen erfolgen im Rahmen der Aufstellung des Jahresab rung; Beschlüsse außerhalb des Kernbereichs); schlusses; – in GmbH-Satzung verankertes Mehrstimmrecht für etwaig beim – ohne gesonderte Vollmacht an Nießbraucher steht Anteilsinhaber Schenker zurückbehaltene Anteile möglich; bei der AG sind das Stimmrecht betreffend Verwendung des Bilanzgewinns zu. Mehrstimmrechte unzulässig (§ 12 Abs. 2 AktG), ggf. schuldrecht liche Bindung in Konsortial-/Poolvertrag; – beachte: bei umfassenden Vermögens- und Verwaltungsrechten zugunsten des Nießbrauchers und effektiver Durchsetzbarkeit könnte dem Nießbraucher ertragsteuerlich der Anteil weiterhin zuge rechnet werden. Bei Anteilen an einer Mitunternehmerschaft (GmbH & Co. KG) müs sen die Stimm- und Verwaltungsrechte zwischen Gesellschafter und Nießbraucher so austariert werden, dass beide als Mitunterneh mer angesehen werden können. Der Gesellschafter hat auf die Interessen des Nieß Während der Nießbrauch an einem Kommanditanteil brauchers Rücksicht zu nehmen, also eine angemes im Handelsregister wegen der dem Nießbraucher sene Abwägung bei Bildung von Gewinnrücklagen zustehenden Verwaltungsrechte als eintragungsfähig zwischen mittel-/langfristiger Finanzplanung mit Aus angesehen wird, wird dies in Bezug auf die Gesell schüttungs- bzw. Entnahmeinteresse des Nießbrau schafterliste betreffend GmbH-Anteile in der Praxis chers vorzunehmen (keine systematische Thesaurie noch unterschiedlich betrachtet. rung zwecks Aushöhlung des Fruchtziehungsrechts des Nießbrauchers). Kleeberg Rundschreiben 3. Tertial 2015 11
2. Gewinnanteil Bereich Gesellschafter (Beschenkter) Nießbraucher (Schenker) 2.1 laufender und aus Kapitalgesellschaft (GmbH, AG) Auflösung von Vortrag/ In die Rücklage eingestellte Gewinne oder Gewinnvor Soweit im Gewinnverwendungsbeschluss eine Aus Rücklage resultierender träge, die bis zur Beendigung des Nießbrauchs nicht schüttung beschlossen wurde, entsteht vorbehaltlich Gewinn ausgeschüttet wurden, stehen dem Anteilsinhaber zu. 2.2 ein Zahlungsanspruch des Nießbrauchers gegen die Gesellschaft; Anspruch auf Anrechnung der KapESt auf ESt (§ 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG) steht (als „Frucht“ des Anteilsrechts) dem Nießbraucher zu; bei Auflösung und Ausschüttung von Rücklagen stehen diese vorbehaltlich 2.2 dem Nießbraucher zu, unabhängig davon, ob diese während oder vor der Nießbrauchszeit begründet wurden. Personengesellschaft (GbR, GmbH & Co. KG) Die in die (in der Regel nicht entnahmefähige) gesamt- Für die Gewinnermittlung kommt es auf die Handels händerisch gebundene Rücklage eingestellten bilanz an. Gewinne werden ertragsteuerlich dem Gesellschafter zugerechnet und sind von diesem zu besteuern. 2.2 Gewinn aus Gewinn, soweit dieser als außerordentlicher (ao) Ertrag Dem Nießbraucher steht an diesen, an den Anteils Realisierung stiller aus Auflösung stiller Reserven resultiert (z.B. Verkauf inhaber auszukehrenden ao Erlösen (stille Reserven) Reserven, ao Ertrag Anlagevermögen, Verkauf des Geschäftsbetriebs der wiederum der Nießbrauch zu. Gesellschaft), steht nach wohl h.M. grundsätzlich dem Anteilsinhaber zu (da Substanzminderung, keine Fruchtziehung). 2.3 Einflussnahme auf Dem Nießbraucher kann über Stimmrechtsvollmacht Ausschüttungsbeschlüsse (andernfalls Zustimmungsvorbehalt, Weisungsrecht) Möglichkeit der Einflussnahme eingeräumt werden (um Aushöhlung des Fruchtziehungsrechts zu vermei den), dass (soweit nach AktG zulässig) etwa jährlich in bestimmter Höhe Ausschüttung des Bilanzgewinns beschlossen wird. 12 Kleeberg Rundschreiben 3. Tertial 2015
3. Auswirkung von Verfügungen (z.B. Veräußerung) von nießbrauchsbelasteten Gesellschaftsanteilen auf Gesellschafter (Beschenkter) und Nießbraucher (Schenker) 3.1 Übertragung, Überträgt der Gesellschafter seinen nießbrauchsbelasteten Anteil, bleibt der Nießbrauch (als dingliche Belastung Veräußerung der des Anteils) bestehen, nicht hingegen zwischen Gesellschafter und Nießbraucher getroffene schuldrechtliche Gesellschaftsanteile Absprachen ( Begründung einer Verpflichtung, diese dem Erwerber aufzuerlegen); im Erbfall des Gesellschaf ters gehen diese schuldrechtlich getroffenen Abreden auf dessen Rechtsnachfolger über; Veräußerungs-/Kursgewinne der Anteile stehen dem Gesellschafter zu. … und in diesem Zwecks Nießbrauchsablösung erfolgende Zahlung des Gesellschafters eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft Zusammenhang: stellt bei diesem nachträgliche Anschaffungskosten dar; der BFH hat es bislang offengelassen, ob die Ablöse Ablösung des Nießbrauchs zahlung beim Nießbraucher als Entschädigung für die entgangenen Dividendenansprüche nach § 24 EStG zu steuerbaren Einkünften führt; ein Verzicht auf ein zuvor entstandenes Nießbrauchsrecht stellt einen schenkungsteuerbaren Vorgang dar. 3.2 Einziehung von Anteilen Bei Einziehung von Anteilen an Kapitalgesellschaften (§ 34 GmbHG, § 237 AktG) wie auch beim Ausschluss aus der GmbH (soweit in deren Satzung vorgesehen) gehen die Anteile unter und mit ihnen erlischt der Nießbrauch; soweit Anspruch auf Einziehungsentgelt besteht, setzt sich daran der Nießbrauch fort. 3.3 Kapitalerhöhung … Bezugsrecht auf Teilnahme an Kapitalerhöhung steht nur dem Gesellschafter zu, d.h., Nießbraucher wird nicht zum Anteilseigner, aber: … gegen weitere Einlagen: Die neu ausgegebenen („jungen“) Anteile stehen grundsätzlich unbelastet vom Nießbrauch dem (mit dem Nießbrauch belasteten) Gesellschafter zu; im Falle der Verwässerung der nießbrauchs belasteten Anteile kann Anspruch auf Nießbrauchsbestellung an den „jungen“ Anteilen bestehen; … aus Gesellschaftsmitteln: Nießbrauch erfasst auch die neu ausgegebenen („jungen“) Anteile (dingliche Surrogation); um Rechtsunsicherheit zu vermeiden, sollte auch hierüber eine vertragliche Vereinbarung getroffen werden. 3.4 Auflösung der Bis zur Vollbeendigung (Beendigung der Abwicklung) bleibt Gesellschaft und damit Nießbrauch existent; Gesellschaft Nießbrauch soll sich auch auf Ansprüche auf Liquidationserlös/Auseinandersetzungsguthaben/Einlagerückge währ erstrecken bzw. sich daran fortsetzen. Fazit sicht weist unterschiedliche Voraussetzungen des Der Nießbrauchsvorbehalt erweist sich als grundsätz Nießbrauchs auf, auch abhängig von der Rechtsform lich geeignete Möglichkeit, Vermögen in die nächste der Gesellschaft. Die richtige Ausgestaltung des Nieß Generation zu übertragen, sich gleichwohl Einfluss brauchs ist insbesondere auch für die ertragsteuer und Ertrag zurückzubehalten. Die vorstehende Über lichen Folgen relevant. Kleeberg Rundschreiben 3. Tertial 2015 13
Inside Kleeberg in Zahlen V or einem Jahr – am 01.12.2014 – war es Das, was Kleeberg ist, was Kleeberg so weit: Nach längerer Vorbereitung haben wir ausmacht, und wie wir uns selbst unser sogenanntes „Re-Branding“ abge sehen, haben wir kürzlich in einem schlossen und treten seither in neuer Farbkombination Booklet zusammengefasst, welches Wir! auf. Damit zeigen wir unsere schon seit einigen Jahren online auf unserer Homepage zu andauernde Mitgliedschaft im Netzwerk von Crowe sehen ist (www.kleeberg.de). Diese Horwath International nach außen. Darüber hinaus Broschüre mit dem Titel „Wir!“ besteht aus 24 Anzei- verfügen wir seit einem Jahr auch über einen neuen gen, die themenbezogen einzelne Dienstleistungen und modern ausgestatteten Empfangs- und Konfe von Kleeberg darstellen, und beinhaltet damit eine renzbereich. Hier begrüßen wir Sie gerne und neh anschauliche und einprägsame Übersicht über das, men uns in angenehmer Atmosphäre Zeit für Sie. Zur was Kleeberg zu bieten hat. Anhand Auswahl stehen dabei Besprechungsräume unter von 24 Tiermotiven und passenden Vielfältig! Individuell! Taxierend! Investigativ! Wertschöpfend! schiedlicher Größe, die jeweils individuell, technisch Eigenschaften zeigen wir die Vielfäl 1 Aufmerksam! Prägnant! Dynamisch! Streitend! tigkeit unserer Tätigkeiten auf. Dabei Anpassungsfähig! Lebenserfahren! Auffallend! Standfest! beantworten wir bspw. die folgenden Hilfsbereit! Entwicklungsfähig! Kommunikativ! Kraftvoll! Fragen: Herausfordernd! Organisiert! Sorgsam! Wertvoll! Vorausschauend! Wissend! Strategisch! Erfolgreich! Eine erfolgreiche In Zeiten von zunehmenden Compliance-Anforderungen, sich immer schneller verändernden rechtlichen Normen, Beratung ist vielfältig! Ist Wirtschaftsprüfung nur Industrie 4.0 und Big Data ist eine interdisziplinäre Beratung gefordert. Berater müssen hochprofessionell und ganz- Eine zunehmend komplexe Unternehmensumwelt erfordert heitlich auftreten. Kleeberg erfüllt mit seinen Leistungsbe- interdisziplinäre und übergreifende Lösungen. reichen Tax, Audit, Advisory und Legal diesen Anspruch. Hakensetzen? München | Hamburg www.kleeberg.de www.crowekleeberg.de Ist Steuerberatung nur das Ausfüllen von Formularen? Ist Rechtsberatung nur das Auslegen von Paragraphen? Ist Beratung nur ein eindimensionales Agieren? * 1 Jahr ist seit unserem „Re-Branding“ vergangen Antwort: Keineswegs! Lesen Sie doch mal rein. hochwertig und gleichzeitig zweckmäßig eingerichtet Wir stellen uns dem Anspruch, heute in allen unseren sind. Benannt haben wir diese nach bayerischen Dienstleistungsbereichen (Tax, Audit, Advisory, Legal) Seen: Chiemsee, Königssee, Ammersee, Walchensee mehr bieten zu müssen als früher. In Zeiten von kom und Schliersee. Darüber hinaus gibt es einen eigenen plexen Unternehmensstrukturen, Industrie 4.0 und Raum für Videokonferenzen. Dies ermöglicht es uns, weiteren Herausforderungen ist eine interdisziplinäre trotz bestehender nationaler oder internationaler Ent Beratung gefordert. Wir treten deswegen hochpro fernungen „persönlich“ mit Ihnen zu sprechen – getreu fessionell und ganzheitlich auf. unserer Philosophie, dass die Basis einer langfristigen und vertrauensvollen Zusammenarbeit maßgebend Schauen Sie doch einmal auf unserer Internetpräsenz von der persönlichen Betreuung jedes Mandats getra vorbei und machen Sie sich selbst ein Bild davon, gen wird. wie vielfältig Kleeberg und die Tätigkeitsbereiche des gesamten Teams sind. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Auch auf Ihr Feedback zu unserer Broschüre „Wir!“ z.B. unter kreativ@kleeberg.de sind wir sehr gespannt! 14 Kleeberg Rundschreiben 3. Tertial 2015
Sie können auch lesen