Über ein Jahr hat das Med-Huus bereits seine Türen geöffnet und hat sich im Ort gut etabliert - Amt Schrevenborn

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Über ein Jahr hat das Med-Huus bereits seine Türen geöffnet und hat sich im Ort gut etabliert - Amt Schrevenborn
Über ein Jahr hat das Med-Huus bereits seine Türen geöffnet
                und hat sich im Ort gut etabliert

Amtliches Bekanntmachungsblatt
  der Gemeinde Schönkirchen
             und
                                                         07
Amtliches Bekanntmachungsblatt
    des Amtes Schrevenborn                               21
Über ein Jahr hat das Med-Huus bereits seine Türen geöffnet und hat sich im Ort gut etabliert - Amt Schrevenborn
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             Söhren 32 · 24232 Schönkirchen · Telefon 04348 / 91 77-0 · Fax 91 77 77
                          Inh. Oliver Zudock  · info@guenter-birkhahn.de
                                       info@guenter-birkhahn.de
Über ein Jahr hat das Med-Huus bereits seine Türen geöffnet und hat sich im Ort gut etabliert - Amt Schrevenborn
Amt Schrevenborn

Inhaltsverzeichnis

Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1

Mitteilungen und Berichte des Amtes Schrevenborn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2

Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn für die Gemeinde Schönkirchen . . . . . . . . . 11

Mitteilungen und Berichte der Gemeinde Schönkirchen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15

Schulen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22

Vereine & Verbände . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25

Kirche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37

Service: Die Gemeinde gratuliert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40

Service: Notfallbereitschaft. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42

Service: Wichtige Rufnummern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43

Service: Telefonliste Amt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44

Service: AZV, Impressum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45

Service: Veranstaltungskalender. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47

                    Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn

   Die amtlichen Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn erfolgen durch Abdruck in den
   gemeindlichen Bekanntmachungsblättern „Schönkirchener Nachrichten“, „Nachrichten
   aus Mönkeberg“ und „Heikendorfer Anzeiger“, die in der Regel monatlich bis zum 5. Tag des
   Monats erscheinen. In besonderen Veröffentlichungsfällen können zusätzliche Ausgaben
   herausgegeben werden. Ist der 5. Tag ein Sonnabend, Sonntag, Feiertag oder sonst arbeits-
   freier Tag, tritt an seine Stelle der nächste nicht arbeitsfreie Werktag. Die gemeindlichen
   Bekanntmachungsblätter werden gemeindeweise kostenlos an alle Haushalte verteilt und
   sind ferner in der Amtsverwaltung sowie in den Gemeindebüros in Mönkeberg und Schön-
   kirchen erhältlich; bei Versand wird das anfallende Porto erhoben. Ausgenommen sind die
   Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung einer Sitzung des Amtsausschusses und
   amtliche Wahlbekanntmachungen, die im Internet erfolgen.

                                                                                                                                       1
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Amt Schrevenborn

           Mitteilungen und Berichte des Amtes Schrevenborn

    Das Amt Schrevenborn unterrichtet an dieser Stelle u.a. über die Sitzungstermine des
    Amtsausschusses und der öffentlichen Ausschusssitzungen. Die örtliche Bekanntma-
    chung von Zeit, Ort und Tagesordnung einer Sitzung des Amtsausschusses erfolgt
    durch die Bereitstellung im Internet unter:
    www.amt-schrevenborn.de/Amt-Gemeinden/Amt-Schrevenborn/Amtliche-Bekannt
    machungen

                                  Öffentliche Sitzungen
                                     Sitzungstermine

    Im Monat Juli 2021 finden keine Sitzungen des Amtes statt.

Liebe Einwohner*innen der
Gemeinden Mönkeberg, Schönkirchen
und Heikendorf,
am 22. April 2021 wurde ich als Ihre neue
Amtsdirektorin vereidigt. Dies ist für mich
eine besondere Ehre und Ansporn zugleich.
Ich bin mir der Bedeutung und Verantwortung
sehr wohl bewusst, die mit der Leitung des
Amtes Schrevenborn verbunden ist. Dieser
Aufgabe werde ich mich mit großer Freude,
hohem Engagement und auch Pflichtbewusst-
sein widmen.
Als Quereinsteigerin werde ich wahrscheinlich
einige Dinge anders machen als mein Vorgän-
ger. Verlassen können Sie sich aber auf meine
Bereitschaft und meinen Willen zum kon-
struktiven Dialog und zur gemeinsamen
Lösung von Problemen.
In vielen freundlichen und angenehmen ersten
Gesprächen mit dem Amtsvorsteher, den
Bürgermeister*innen der drei Gemeinden
und verschiedenen Mitarbeiter*innen des
Amtes wurde ich bereits mit offenen Armen
herzlich empfangen. Sehr sachlich, zielfüh-
rend und konstruktiv haben wir die anstehen-
den Herausforderungen und auch die gestell-     Ich freue mich sehr auf die gemeinsame Arbeit
ten Erwartungen erörtert. Mir wurde von allen   mit Ihnen für diese lebens- und liebenswerte
ausdrücklich die Bereitwilligkeit zur Unter-    Region, an deren Weiterentwicklung wir alle
stützung zugesichert. Dafür möchte ich mich     mitwirken dürfen. Besonders wichtig sind mir
an dieser Stelle ganz ausdrücklich bedanken.    in meiner Arbeit die Kontakte und die Begeg-
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Über ein Jahr hat das Med-Huus bereits seine Türen geöffnet und hat sich im Ort gut etabliert - Amt Schrevenborn
Amt Schrevenborn

nungen mit Ihnen im Rahmen der Bürger- und        kompetente Unterstützung. Auch kann ich die
Serviceorientierung. Ich freue mich schon jetzt   Sachthemen vor Ort schon einigermaßen ein-
auf Ihre Hinweise und Anregungen, denn vor        schätzen, da ich hier seit 15 Jahren wohne
allem die Bedürfnisse der Menschen in unse-       und ich mich schon immer für die Region in-
rer Region stehen im Zentrum meines Den-          teressiert habe.
kens und Handelns. Auch daran werde ich
mich in Zukunft messen lassen.                    Sie haben in einer kurzen Ansprache
                                                  nach Ihrer Vereidigung von
Herzliche Grüße                                   „spannenden Herausforderungen“ im
Ihre Juliane Bohrer                               Amt gesprochen, auf die Sie sich freuen.
                                                  An welche haben Sie dabei gedacht?
                                                  Alle drei Gemeinden teilen den Wunsch, sich
Fünf Fragen - Fünf Antworten                      weiterzuentwickeln und sich zukunftsorien-
Das Interview                                     tiert aufzustellen. Jede ist dennoch auf ihre
mit Amtsdirektorin Juliane Bohrer                 Weise einzigartig und erfordert daher auch
                                                  eine individuelle Unterstützung und Bearbei-
Juliane Bohrer, die erste Amtsdirektorin in       tung ihrer Anliegen. Gleichwohl gibt es auch
der noch jungen Geschichte des Amtes Schre-       vergleichbare Entwicklungsthemen, die in den
venborn, ist in Leipzig geboren, lebt seit 15     zurückliegenden Monaten und Jahren initiiert
Jahren in Heikendorf, ist verheiratet und hat     wurden oder perspektivisch geplant sind.
zwei Kinder im Alter von 7 und 9 Jahren. Am       Mein Ziel ist es, die konstruktive Zusammen-
1. Juli hat sie ihren ersten Arbeitstag im Hei-   arbeit und die gegenseitige Unterstützung wei-
kendorfer Rathaus.                                ter zu fördern und so für die diese vernetzte
                                                  Region eine nachhaltige Stärkung zu errei-
Frage: Frau Bohrer, von der                       chen.
Kriminaldirektorin und Leiterin der               Daneben stellt die Digitalisierung alle Verwal-
Stabsstelle im Landespolizeiamt zur               tungen – so auch das Amt Schrevenborn – ak-
Amtsdirektorin und Chefin einer                   tuell und zukünftig vor vielfältige Herausforde-
kommunalen Verwaltung mit drei                    rungen, die es zu meistern gilt. Ähnlich verhält
größeren Kieler Ostufer-Gemeinden.                es sich mit der Personalentwicklung und der
Wie haben Sie sich auf diesen                     Rekrutierung und Bindung von Fachkräften.
beruflichen Wechsel vorbereitet?                  Daneben wird die Zeit der Pandemie auch
Natürlich habe ich mich vor der Bewerbung         Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte
und auch im Rahmen der Vorbereitung auf die       haben.
verschiedenen Stufen des Auswahlverfahrens        Neben vielen, zentralen Themen darf aber
sehr intensiv mit der Entwicklung, den aktuel-    auch die Service- und Bürgerorientierung
len Herausforderungen der Gemeinden und           nicht zurücktreten. Eine transparente, lei-
den Aufgaben des Amtes Schrevenborn sowie         stungsfähige Verwaltung, die die Anliegen
der spezifischen Rolle des Amtsdirektors aus-     ihrer Bürger*innen offen sowie ernsthaft auf-
einandergesetzt. Und ich freue mich auch da-      nimmt und ihren Beschäftigten gute Arbeits-
rüber, als erste Frau diese wichtige Funktion     bedingungen bietet, ist meine Zielvorstellung,
im Amt Schrevenborn übernehmen zu dürfen.         die ich in den nächsten Jahren verfolge.
Ich bin sehr zuversichtlich, dass ich mich        Mein Wechsel von der Landes- in die Kommu-
schnell in die Besonderheiten der kommuna-        nalverwaltung wird bestimmt auch viel Inno-
len Verwaltungsaufgaben einarbeiten kann.         vation und Neuerungen für das Amt und die
Umfangreiche Führungs- bzw. Leitungserfah-        Zusammenarbeit mit den Gemeindevertre-
rungen auch in großen Dienststellen sowie Er-     tungen bedeuten. Es gilt Bewährtes und Neues
fahrungen in der Landesverwaltung bringe ich      zu verbinden. Darauf freue ich mich. Sicher
mit. Diese werden mir den Einstieg sicher         führen Frauen anders. Aber am Ende geht es
erleichtern und bieten vielfältige Anknüp-        nur um eines: Das Amt Schrevenborn und die
fungspunkte. Daneben vertraue ich auf die gu-     amtsangehörigen Gemeinden gemeinsam
te Zusammenarbeit mit meinen neuen Kol-           voran zu bringen und zukunftsfähig zu gestal-
leg*innen aus der Amtsverwaltung und ihre         ten. Das wird uns im Team gut gelingen.
                                                                                                3
Über ein Jahr hat das Med-Huus bereits seine Türen geöffnet und hat sich im Ort gut etabliert - Amt Schrevenborn
Amt Schrevenborn

Der Neubau zweier Feuerwehrhäuser in               ge Freizeit- und Kulturangebote. Gleichzeitig
Schönkirchen und Mönkeberg, ein                    bieten die drei Gemeinden viel wirtschaftli-
erweitertes Gewerbegebiet in                       ches Potential und eine gute Infrastruktur mit
Schönkirchen mit neuen Betrieben und               direktem Anschluss an die Landeshauptstadt
Arbeitsplätzen, die Entwicklung der                Kiel.
Heikendorfer Ortsmitte im Rahmen der               Nach meiner Überzeugung können sich alle
Städtebauförderung oder etwa auch die              drei Gemeinden dabei gut ergänzen und ge-
Sanierung und Entwicklung des                      genseitig unterstützen. Sie sollten die Region
Ölpiergeländes am Mönkeberger Strand:              insgesamt stärken und so die vorhandene,
das sind nur einige von vielen Projekten,          individuelle Attraktivität weiter steigern.
die geplant sind oder schon laufen.
Dazu wurden in jüngster Vergangenheit              Was macht die private Juliane Bohrer
in Heikendorf eine neue Schule und in              in ihrer Freizeit?
allen drei Gemeinden moderne                       Ich bin ein sehr aktiver und geselliger Mensch.
                                                   Gerne verbringe ich meine freie Zeit mit mei-
Kindertagesstätten in Betrieb
                                                   nem Mann, unseren Kindern und unserem
genommen. Wie sehen Sie das Amt
                                                   Familien- sowie Freundeskreis. Wir sind sehr
Schrevenborn von der Infrastruktur,
                                                   sportlich und lieben es, in unserer Freizeit in
vom Wohn- und Freizeitwert aufgestellt?
                                                   der schönen Region und an der frischen Luft
Wo sehen Sie noch Potenzial und                    unterwegs zu sein. Sie können mich oft auch
möglicherweise auch Handlungsbedarf?               beim Laufen an der Förde antreffen.
Diese Initiativen und Entwicklungen habe ich       Daneben bin ich ein rundum interessierter
natürlich aufmerksam verfolgt. In den zurück-      Mensch und lese viel und gern.
liegenden Jahren ist auch die Zahl der Ein-
wohnerinnen und Einwohner konstant ange-           Die Fragen stellte Christoph Kuhl
wachsen und wird aufgrund der Attraktivität
der Region auch weiter zunehmen. Die Infra-
struktur muss mitwachsen, was auch punktu-
ell bereits erfolgt ist. Sicherlich kann aber
auch hier eine weitere Verbesserung erfolgen.      Verabschiedung von Amtsdirektor
Bei diesen und auch anderen Projekten konn-        Ulrich Hehenkamp
ten sich die Gemeinden wiederholt erfolgreich      Die letzte Amtsausschuss-Sitzung vor der
um Fördermittel bewerben. Diesen einge-            Sommerpause stand ganz im Zeichen der
schlagenen Weg möchte ich auch mit der Amts-       Verabschiedung von Amtsdirektor Ulrich
verwaltung weiter unterstützen.                    Hehenkamp. Nach fast 40 Berufsjahren endet
Ich neige nicht dazu, mit Lösungen auf Proble-     jetzt seine norddeutsche Reise durch die Ver-
me zuzugehen, die ich noch nicht genug ken-        waltungen von Nordhorn, Georgsmarienhütte
ne. Zu echten Handlungsbedarfen kann ich           über Feldberg, Britz und Heikendorf im Amt
erst eine belastbare Einschätzung treffen,         Schrevenborn. „Du hast Dich entschieden,
wenn ich konkrete Einblicke in die derzeitigen     nicht wieder für das Amt des Amtsdirektors
Planungen und Problemstellungen habe und           anzutreten, so Amtsvorsteher Hans-Herbert
mich vor allem mit den Kolleg*innen der Amts-      Pohl. Der Einstieg sechs Jahre zuvor sei nicht
verwaltung dazu austauschen konnte.                einfach gewesen nach der plötzlichen Vakanz
                                                   an der Amtsspitze. „Der neue Weg in die
Wie würden Sie einem auswärtigen Gast              Zukunft mit großer Eigenverantwortung der
das Amt Schrevenborn beschreiben?                  Mitarbeiter*innen war zunächst ungewohnt,
Wofür sollten die drei Gemeinden nach              hat sich dann aber schnell entwickelt.“ Kon-
Ihrer Auffassung vor allem stehen?                 struktiv und kritisch begleitet worden sei
Diese wunderschöne Region, die ich seit 15         Hehenkamps Arbeit von „sehr selbstbewuss-
Jahren als meine Wahlheimat bezeichnen             ten Gemeindevertretungen“. „Im Umgang mit
darf, steht für attraktiven Wohnraum, sorg-        dir bin auch ich/sind wir manchmal über das
sam touristisch erschlossene und landschaft-       Ziel hinausgeschossen, in dem einen oder
lich reizvolle Naherholung, aber auch vielfälti-   anderen Fall sei es grenzwertig gewesen im
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Amt Schrevenborn

Amtsvorsteher Hans-Herbert Pohl überreichte Amtsdirektor Ulrich Hehenkamp zur
Verabschiedung das „Reserviert“-Parkschild aus der Heikendorfer Rathaus-Tiefgarage.
© CK

menschlichen Umgang mit dir. Dafür möchte          serbasis für alle Haushalte und Gewerbe.
ich mich auch im Namen anderer Beteiligter         „Lieber Ulli, ich wünsche Dir und deiner Fami-
aufrichtig entschuldigen“, so Pohl.                lie alles Gute. Behalte uns in guter Erinne-
Es sei stets versucht worden, alle Wünsche der     rung.“
drei Gemeinden zu erfüllen. „Nie habe ich ge-      Hehenkamp wünschte allen, dass Amt, Ge-
hört „machen wir nicht, schaffen wir nicht.“       meinden und Verwaltung zusammenhalten.
Dafür geht ein Dank an die Verwaltung und          „Nur gemeinsam sind Sie stark. Respektieren
dich.“ Zu den Projekten unter der Ägide            und akzeptieren Sie sich gegenseitig“, richtete
Hehenkamps zählen u.a. der Amtsentwick-            er einen eindringlichen Abschluss-Appell an
lungsplan, die Fortschreibung der KielRegion,      die Mitglieder im Amtsausschuss. „Hören Sie
die Entwicklung der Digitalisierung der Amts-      auf, Legenden über andere zu erfinden. Drü-
verwaltung und der Schulen, das Projekt Amts-      cken Sie Ihre Erwartungen und Gedanken
bus, die Ortskernentwicklung in den drei           präzise und aufrichtig aus.“ Seiner Nachfolge-
Gemeinden. Angeschoben worden sei zudem            rin, der neuen Amtsdirektorin Juliane Bohrer,
eine Überprüfung der Organisationsstruktur         wünschte er Glück, Geschick, Gesundheit
der Amtsverwaltung, weiterer Raumbedarf für        und alles Gute für die anstehenden Herausfor-
die Mitarbeiter, die Digitalisierung auf Glasfa-   derungen. (CK)
                                                                                                5
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      NEUE KOLLEG*INNEN GESUCHT
 Das Amt Schrevenborn sucht für seine Kindertagesstätten,
     Offenen Ganztagsschulen und die Betreute Schule
                  laufend Fachpersonal.
        Schauen Sie auf unsere Homepage www.amt-schrevenborn.de

                        Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung

Das Amt Schrevenborn sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt

                                eine/n Schulsekretär*in
                   für das Förderzentrum Schönkirchen-Schönberg
                            in Teilzeit (21 Wochenstunden).

Die Stelle beinhaltet zusätzlich Verwaltungstätigkeiten für die gemeindliche Volkshoch-
schule Schönkirchen (VHS).

Das zeichnet Sie aus:

• eine abgeschlossene Berufsausbildung, vorzugsweise in einem kaufmännischen oder Ver-
  waltungsbereich
• ein hohes Maß an Kommunikationsfähigkeit
• eine selbstständige, organisierte Arbeitsweise
• Freude und Spaß am Umgang mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen
• Teamfähigkeit
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Amt Schrevenborn

• die Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung
• gute Kenntnisse im Umgang mit den gängigen MS-Office-Programmen sowie mit Fachanwen-
  dungen

Berufliche Erfahrungen, insbesondere in Schulsekretariaten, sind wünschenswert.

Darauf können Sie sich freuen:

•   eine Vergütung nach der Entgeltgruppe 5 TVöD
•   ein unbefristeter Vertrag
•   ein sicherer Arbeitsplatz
•   30 Urlaubstage je Kalenderjahr
•   eine lohnende zusätzliche betriebliche Altersversorgung (VBL)
•   eine jährliche Sonderzahlung
•   ein Arbeitgeber, dem familienfreundliche Arbeitsbedingungen und gesundheitsfördernde
    Angebote am Herzen liegen

Zu Ihren Aufgaben gehören insbesondere:

Im Schulsekretariat:

-   die Stammdatenpflege (Schüler*innen und Lehrer*innen) und Pflege der sonderpädagogi-
    schen Akten
-   die Bearbeitung von Anfragen per Mail, Telefon, persönlich
-   die Erledigung der Korrespondenz für die Schulleitung
-   die Mitwirkung an der jährlichen Schulstatistik

In der VHS:

-   die Planung der halbjährlich stattfindenden Semester
-   die Bearbeitung von Anfragen / Korrespondenz per Mail, Telefon, persönlich
-   die Bearbeitung der jährlichen Statistik

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich jetzt!

Das Amt Schrevenborn setzt sich für die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen ein,
die bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt werden.

Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung stehen, werden nicht erstattet.

Schriftliche Bewerbungen werden mit Lebenslauf, Zeugnissen und weiteren aussagekräftigen
Unterlagen bis zum 04.07.2021 mit dem Zusatz „Schulsekretär*in/Mitarbeiter*in VHS“ an
den Amtsdirektor des Amtes Schrevenborn, Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf, oder per Mail mit
max. zwei pdf-Dateianhängen an doerte.brillat@amt-schrevenborn.de erbeten.
Auskünfte erteilt die Amtsverwaltung Schrevenborn, Frau Bertig, Telefon: 0431-24 09 410.

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Über ein Jahr hat das Med-Huus bereits seine Türen geöffnet und hat sich im Ort gut etabliert - Amt Schrevenborn
Amt Schrevenborn

           Amtsverwaltung Schrevenborn mit erstem Öffnungsschritt ab 1. Juli

    Angesichts der dauerhaft niedrigen Inzi-      um einen ersten Öffnungsschritt, der auf
    denzwerte und der allgemeinen Lockerung       der einen Seite eine höhere und kurzfristi-
    der Corona-Schutzmaßnahmen werden             ge, terminlose Frequentierung des Amtes
    das Heikendorfer Rathaus und die Ge-          erlaubt, und auf der anderen Seite auch
    meindebüros in Mönkeberg und Schönkir-        allen Bürger*innen eine kontaktarme und
    chen ab 1. Juli 2021 am Dienstag und Don-     planbare Erledigung von Amtsterminen
    nerstag wieder regulär für den Publikums-     ermöglicht. Die pandemiebedingte Umstel-
    verkehr geöffnet. Am Montag, Mittwoch         lung auf eine Terminvergabe wird von den
    und Freitag wird weiterhin an der Termin-     Bürger*innen positiv bewertet und hat
    vergabe festgehalten. Dabei handelt es sich   auch Vorteile für den Amtsbetrieb.

Endlich wieder Pony-Kindergarten                  heit mit Übungen auf dem Platz gab es, Coro-
                                                  na-geschuldet, leider erstmal Zwangspause.
Im vergangenen Oktober konnte der Pony-           Dabei war ein großes Halloween-Reiten ge-
Kindergarten auf dem Hof der Pony-Farm in         plant zu dem sich die Kinder verkleiden und
Schönkirchen starten. Geplant waren sechs         kleine Aufgaben erledigen sollten.
Einheiten, um den sechs Kindern ab 3 Jahren       Nach über einem halben Jahr, gab es nun im
den ersten spielerischen Kontakt mit Ponys zu     Juni endlich ein Wiedersehen. Die Freude war
vermitteln. Aber auch Aufgaben wie Putzen,        riesig und die Kinder mächtig stolz, dass sie
Satteln und Verantwortung für die Tiere zu        sich endlich wieder um „ihre Ponys“ kümmern
übernehmen gehören mit zum Konzept. Mirco         dürfen. Die Familien freuen sich über ihren
Alsen mit seinem Team und die Kindertruppe        entschleunigten Kita-freien Montag auf der
waren sich auf Anhieb sympathisch und so          idyllischen Pony-Farm. Überwiegend aus dem
wurde gleich mit einem großen Ausritt gestar-     Bereich Schrevenborn reist eine Familie sogar
tet. Nach dem zweiten Treffen und einer Ein-      extra aus dem Kreis Segeberg an.
                                                                          Wir freuen uns sehr
                                                                          darüber, dass der Po-
                                                                          ny-Kindergarten nach
                                                                          den Sommerferien
                                                                          wieder Montagvormit-
                                                                          tags fortgeführt wird.
                                                                          Zwei kleine Reiter ver-
                                                                          abschieden wir in die
                                                                          Schule. Es sind noch
                                                                          Plätze frei! Melden Sie
                                                                          sich gern im Familien-
                                                                          zentrum Schreven-
                                                                          born / AWO Familien-
                                                                          bildungsstätte an.

                                                                          Nina Pelzer

                                                                          (Tel. 04348- 917334)
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Amt Schrevenborn

Appell des Ordnungsamtes                        von Aufklebern unkenntlich gemacht, ist zu-
Hecken und Büsche rechtzeitig                   sätzlich von einem gefährlichen Eingriff in den
zurückschneiden!                                Straßenverkehr auszugehen. Auch das Umwi-
                                                ckeln von Verkehrseinrichtungen mit Klebe-
Es ist nicht nur das Reinigen von Gehweg,       band oder ähnlichem, stellt eben diese Sach-
Rinnstein und Fahrbahn, das von Grund-          beschädigung dar. Ein solches Vergehen kann
stückseigentümern regelmäßig zu leisten ist.    mit einer Geldbuße oder gar einer Freiheits-
In den Straßenreinigungssatzungen der Ge-       strafe mit bis zu zwei Jahren geahndet werden.
meinden im Amt Schrevenborn ist auch der        Das Entfernen entsprechender Aufkleber ist
Rückschnitt von Hecken, Bäumen und Bü-          mit einem erheblichen Arbeits- und Kosten-
schen geregelt: Wildwachsende Kräuter, Bäu-     aufwand verbunden. Oftmals hat das Bekle-
me, Hecken und Sträucher sind zu entfernen      ben von Schildern zur Folge, dass diese ausge-
oder zurückzuschneiden, wenn durch sie der
                                                wechselt werden müssen, weil sich die Aufkle-
Straßenverkehr behindert, die nutzbare
                                                ber nicht entfernen lassen oder die reflektie-
Breite von Geh- und Radwegen einge-
                                                rende Beschichtung der Schilder beschädigt
schränkt oder der Straßenbelag beschädigt
                                                wird. Das Amt Schrevenborn behält sich vor,
wird, heißt es unter anderem in den entspre-
                                                Strafanzeige zu stellen. Hinweise aus der
chenden Satzungen auf Grundlage des Stra-
                                                Bevölkerung, die auf den/die Täter/in schlie-
ßen- und Wegegesetzes Schleswig-Holstein.
                                                ßen lassen, nimmt das Ordnungsamt dan-
Hecken, Büsche und Bäume an Straßen,
                                                kend entgegen unter der Telefonnummer
Wegen und Gehwegen, Straßeneinmündun-
                                                0431/2409-0 oder unter der E-Mail-Adresse
gen, Kreuzungen, im Bereich von Straßenlam-
                                                info@amt-schrevenborn.de
pen und Verkehrszeichen sind rechtzeitig so
weit zurück zu schneiden, dass Fußgänger
und andere Verkehrsteilnehmer den ihnen
                                                Tagesmutter oder –vater gesucht
zugedachten Verkehrsraum auch ohne Gefah-
ren nutzen können und Sichtbehinderungen        Die Gemeinde Schönkirchen ist bemüht, die
und Verkehrsgefährdungen ausgeschlossen         steigenden Bedarfe an Betreuungsplätzen für
sind. Hecken sollen grundsätzlich gerade        Kinder im Alter unter 3 Jahre weitestgehend
hoch zurückgeschnitten werden. Außerdem         zu erfüllen. Im Zuge dessen wurden auch Kin-
sollen Hecken nicht direkt auf die Grund-       dertagespflegestellen eingerichtet.
stücksgrenze gepflanzt werden.                  Ab dem 1. August 2021, stehen in einer Immo-
Bei unterlassenem Rückschnitt kommt es          bilie, in der eine Doppel-Tagespflegestelle ein-
immer wieder zu Problemen bei der Müllent-      gerichtet wurde, Räumlichkeiten für eine Ta-
sorgung. Die Entsorgungsfahrzeuge der Müll-     gespflegestelle, in der zeitgleich 5 Kinder be-
abfuhr können aufgrund von Einwuchs in die      treut werden können, mietfrei zur Verfügung.
Straßen nicht mehr einfahren. In der Folge
                                                Wer über eine Qualifizierung als Tagesmutter
werden die Abfalltonnen nicht geleert.
                                                oder –vater verfügt und Interesse daran hat, in
Im Rahmen der Schulwegsicherung sollte die
                                                den von der Gemeinde bereitgestellten Räum-
gesamte Geh- und Radwegbreite den Schüle-
                                                lichkeiten als Tagesmutter oder –vater tätig zu
rinnen und Schüler zur Verfügung stehen. Ein-
                                                sein, kann sich gerne unter den nachfolgenden
bzw. Zugewachsene Gehwege sind sowohl für
                                                Kontaktdaten bei der Amtsverwaltung Schre-
alte Menschen mit Rollatoren als auch für
                                                venborn melden:
junge Familien mit Kinderwagen ein Problem.
                                                Ansprechpartnerin:
                                                             Frau Jessica Klinger
                                                       Sachgebietsleitung Schule/Kultur
Bekleben von Verkehrszeichen ist eine
                                                                  Dorfplatz 2,
Sachbeschädigung!
                                                              24226 Heikendorf,
Das Amt Schrevenborn weist darauf hin, dass                Telefon: 0431 24 09 422
das Bekleben und Verändern von Verkehrszei-
chen und Verkehrseinrichtungen kein Kava-       Die Interessenbekundung kann gerne auch
liersdelikt, sondern eine Sachbeschädigung      per Email erfolgen an: jessica.klinger@amt-
ist. Werden Verkehrszeichen durch Bekleben      schrevenborn.de.
                                                                                              9
Amt Schrevenborn

Der Amtsbetriebshof stellt sich vor
- Wir machen das!
Die Mitarbeiter des Amtsbetriebshofs Schre-
venborn (ABH) mit den Stützpunkten in Hei-
kendorf und Schönkirchen haben eine Fülle
verschiedener Tätigkeiten im Auftrag der drei
amtsangehörigen Gemeinden zu erledigen. In
loser Folge werden wir an dieser Stelle darü-
ber berichten.

Teil 1: Bojen ausbringen an den Stränden
von Heikendorf und Mönkeberg
Sie grenzen den Nichtschwimmerbereich ab,
markieren die Verbotszonen für Boote: Bojen
in den Farben orange (Nichtschwimmerbe-
reich) und weiß (Schwimmer) werden jedes
Jahr zur Badesaison von Amtsbetriebshof
ausgebracht. Knapp 60 der farbigen Bälle
schwimmen jetzt wieder in der Seebadeanstalt
und an den Stränden von Heikendorf, Kitze-
berg und Mönkeberg zur allgemeinen Badesi-
cherheit im Wasser der Kieler Förde. Marcus
Heilmann und Ralf Nichterwitz sind ein einge-    Marcus Heilmann bei der Arbeit.
spieltes Team an Bord des kleinen Fischer-       Fotos ABH Schrevenborn
boots von Günter Lück aus Möltenort, das für
die Arbeit auf dem Wasser angemietet wird.
„Das ist vor allem im Herbst, wenn die mit Be-   ton verankerten und zum Teil stark ver-
                                                 schmutzten Bojen wieder eingeholt werden,
                                                 eine echt anstrengende Gesichte“, berichten
                                                 die beiden ABK-Mitarbeiter. Rund drei Wo-
                                                 chen benötigen sie für die komplette Saison-
                                                 vorbereitung an den Stränden, wenn zusätz-
                                                 lich an Land u.a. die Strandkörbe und der
                                                 DLRG-Wachturm aufgestellt oder etwa auch
                                                 die Holz-Laufstege im Sand verlegt werden.
                                                 „Alles reine Handarbeit“ sagt Marcus Heil-
                                                 mann. Eine dringende Bitte hat er noch für alle
                                                 Standbesucher mit Saisonkorb. Die Körbe
                                                 sollten am Saisonende alle leergeräumt sein!
                                                 (CK)

                                                 FRAU & BERUF bietet einen
                                                 Bewerbungsmappen-Check in Heikendorf
                                                 auch wieder in Präsenz an!
                                                 Das Erstellen professioneller Bewerbungsun-
                                                 terlagen ist eine der Herausforderungen auf
                                                 dem Weg zurück ins Arbeitsleben, bei der
                                                 Suche nach einem Ausbildungsplatz oder
                                                 wenn eine neue berufliche Herausforderung
                                                 gesucht wird. Julia Vohl, Beraterin bei
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Amt Schrevenborn/Gemeinde Schönkirchen

FRAU&BERUF im Kreis Plön, prüft Ihre Be-                  im Rathaus Heikendorf,
werbungsunterlagen und gibt Tipps für eine                     Dorfplatz 2,
erfolgreiche Bewerbung.
Was gehört in eine Bewerbung? Worauf ist         statt.
beim Verfassen des Anschreibens zu achten        Die Teilnahme ist kostenfrei, eine Voranmel-
und wie sieht ein professioneller/gelungener     dung ist erforderlich, um die Einzelberatun-
Lebenslauf aus? Diese und weitere Fragen         gen zu koordinieren und so die aktuellen
können in einem persönlichen Gespräch ge-        Hygienebestimmungen einzuhalten.
klärt werden.                                    Wer das Angebot noch nicht in Präsenz nutzen
Angesprochen sind alle Frauen, die sich beruf-   möchte, kann weiterhin auch telefonisch oder
lich weiterentwickeln wollen, auch Frauen in     per Zoom die Beratung in Anspruch nehmen.
Elternzeit und Schülerinnen.                     Anmeldungen unter julia.vohl@faw.de oder
Aus Gründen der Doppelförderung dürfen           0173-7736912.
Frauen die zurzeit bei der Agentur für Arbeit    Die Beratung findet in Kooperation mit der
oder dem Jobcenter gemeldet sind nicht bera-     Gleichstellungsbeauftragten des Amtes Schre-
ten werden                                       venborn, im Rahmen des Projektes FRAU &
Der Bewerbungsmappen-Check findet am             BERUF statt. Das Vorhaben wird aus dem Lan-
                                                 desprogramm Arbeit mit Mitteln des Europäi-
        Mittwoch, den 11.08.2021                 schen Sozialfonds finanziert (www.EU-SH.
  in der Zeit von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr         schleswig-holstein.de) .

                 Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn
                       für die Gemeinde Schönkirchen

  Die amtlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Schönkirchen erfolgen durch Abdruck
  in dem gemeindlichen Bekanntmachungsblatt „Schönkirchener Nachrichten“, die in der
  Regel monatlich bis zum 5. des Monats erscheint. In besonderen Veröffentlichungsfällen
  können zusätzliche Ausgaben herausgegeben werden. Ist der 5. ein Sonnabend, Sonntag,
  Feiertag oder sonst arbeitsfreier Tag, tritt an seine Stelle der nächste nicht arbeitsfreie
  Werktag. Das gemeindliche Bekanntmachungsblatt wird kostenlos an alle Haushalte ver-
  teilt und ist ferner im Gemeindebüro Schönkirchen, Mühlenstraße 48, 24232 Schön-
  kirchen, erhältlich; bei Versand wird das anfallende Porto erhoben. Ausgenommen ist die
  Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung einer Sitzung der Gemeindevertretung,
  die im Internet erfolgt.

   Gebührensatzung für Einsätze und Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr
                        der Gemeinde Schönkirchen

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28. Februar
2003, (GVOBl. SH 2003, S. 57), zuletzt geändert am 07. September 2020 (GVOBl.SH 2020, S.
514), des § 29 Abs. 2 des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerweh-
ren (Brandschutzgesetz- BrSchG) vom 10. Februar 1996 (GVOBl. SH 1996, S. 200), zuletzt
geändert am 25. September 2020 (GVOBl. S. 686) und der §§ 2 und 6 Kommunalabgabengesetz
- KAG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Januar 2005 (GVOBl. SH 2005, S. 27),
                                                                                            11
Gemeinde Schönkirchen

zuletzt geändert durch Gesetz v. 13. November 2019 (GVOBl. S. 425), wird nach Beschlussfas-
sung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönkirchen am 17.03.2021 folgende
Satzung erlassen.

                                               §1
                              Gegenstand der Gebührenerhebung
(1) Die Gemeinde Schönkirchen erhebt für die Einsätze und Leistungen der Freiwilligen Feuer-
    wehr, nachfolgend als "Feuerwehr" bezeichnet, Gebühren nach dem als Anlage beigefügten
    "Gebührentarif", der Bestandteil dieser Satzung ist.
(2) Für Kosten und Aufwendungen im Zusammenhang mit Einsätzen und Leistungen nach
    Absatz 1 erhebt die Gemeinde zusätzliche Kostenerstattungsbeträge nach Maßgabe dieser
    Satzung.
(3) Ansprüche der Gemeinde (insbesondere zivilrechtliche Ansprüche) für andere als die in der
    Anlage zu dieser Satzung bezeichneten Leistungen bleiben von dieser Satzung unberührt.
(4) Gebühren werden auch bei missbräuchlicher Alarmierung der Feuerwehr erhoben.

                                                §2
                                       Bemessungsgrundlage
(1) Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Gebühren ist die Einsatzzeit des Personals
    und der im Gebührentarif genannten Fahrzeuge, soweit sie zum Einsatz gekommen sind.
(2) Bemessungsgrundlage für die Gebühr bei Fehlalarmen ist abweichend von Absatz 1 der
    einzelne Einsatz, sofern im Einzelfall nicht die Berechnung der Gebühr nach Absatz 1 in
    Verbindung mit Tarifteil 1 und 2 der Anlage zu dieser Satzung eine höhere Gebühr ergibt.
(3) Der Einsatz des Personals sowie die Auswahl der Geräte und Fahrzeuge erfolgt entsprechend
    der gültigen Ausrückeordnung der Gemeinde. Nach der Lagebeurteilung am Ereignisort liegt
    der Einsatz von Personal, Geräten und Fahrzeugen im pflichtgemäßen Ermessen der Ein-
    satzleitung der Feuerwehr.
(4) Einsatzzeit ist die Zeit von der Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde bis zur
    Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft aller zum Einsatz gekommenen Fahrzeuge. Für
    jede angefangene halbe Stunde der Einsatzzeit werden 50 % der im Gebührentarif jeweils
    genannten Gebühren erhoben.
(5) Für die bei Einsätzen und Leistungen der Feuerwehr
    a) entstandenen Ausgaben für verbrauchbare Stoffe, die unmittelbar zur Gefahrenabwehr
       verwendet worden sind,
    b) Entschädigungen nach den §§ 33 und 34 BrSchG,
    c) die Abgeltung eigener Aufwendungen in Höhe von 6% des Betrages nach lit. a und b
       (höchstens jedoch 100 €),
    d) entstandenen Ausgaben für die Einsatzverpflegung der Kameraden,
    e) entstandene Reinigungskosten für Dienst- und Schutzkleidung,
    f) Beschaffung von Ersatzteilen
    werden Kostenerstattungen (Auslagen) neben den Gebühren erhoben.
(6) Muss die freiwillige Feuerwehr der Gemeinde wegen oder infolge eines Einsatzes oder einer
    Leistung besondere Leistungen Dritter in Anspruch nehmen, so werden die dafür entstehen-
    den tatsächlichen Entgelte zusätzlich zu den Gebühren nach dieser Satzung in Rechnung
    gestellt.
(7) Entstehen der Feuerwehr außerhalb der Pflichtaufgaben (§ 1 Brandschutzgesetz) besondere
    Kosten (z.B. Reisekosten, Fahrtkosten, Reparaturkosten, Ersatzbeschaffung bei Unbrauch-
    barkeit oder Verlust), so werden diese zusätzlich zu den Gebühren erhoben.
(8) Berechnungsgrundlage für die Gebühren für Brandsicherheitswachen bei Veranstaltungen
    ist die Zeit des tatsächlichen Wachdienstes zuzüglich einer Stunde für An- und Abfahrt nach
    dem Gebührentarif. Sonstige Sicherheitswachen werden nach Abs. 4 berechnet. Die Kosten
    für die Entschädigung nach § 32 Abs. 2 Ziff. 6 des Gesetzes über den Brandschutz und die
    Hilfeleistungen der Feuerwehr sind ebenfalls zu erstatten.
12
Gemeinde Schönkirchen

                                                 §3
                                           Gebührenpflicht
(1) Der Einsatz der Feuerwehr ist unentgeltlich bei
    a) Bränden und Rauchwarnmeldeeinsätzen,
    b) der Hilfeleistung bei öffentlichen Notständen, die durch Naturereignisse verursacht werden.
    Für die Rettung von Menschen aus akuter Lebensgefahr werden weder Gebühren noch Kos-
    terstattungen erhoben.
(2) Gebühren werden für Einsätze nach dieser Satzung nach Maßgabe des § 29 Abs. 2 BrSchG
    erhoben im Falle,
    a) vorsätzlicher Verursachung von Gefahr oder Schaden,
    b) vorsätzlicher grundloser Alarmierung der Feuerwehr,
    c) eines Fehlalarms einer Brandmeldeanlage,
    d) einer bestehenden Gefährdungshaftung,
    e) einer gegenwärtigen Gefahr, die durch den Betrieb eines Kraft-, Luft-, Schienen- oder
        Wasserfahrzeuges entstanden ist und
    f) von Aufwendungen für Sonderlöschmittel bei Bränden in Gewerbe- und Industriegebieten.
(3) Ferner sind folgende Einsätze gebührenpflichtig:
    a) Brandsicherheitswachen bei Veranstaltungen, bei denen eine Brandsicherheitswache
        vorgeschrieben ist,
    b) Sicherheitsmaßnahmen beim Ausbrennen von Schornsteinen,
    c) Hilfeleistungen, die Verunreinigungen von Gewässern und Landflächen durch gefährden-
        de oder verschmutzte Stoffe verhindert oder beseitigen sollen, sofern die Gefahr schuld-
        haft verursacht worden ist,
    d) Hilfeleistungen, die der Abwehr von Gefahren für die Öffentlichkeit durch einsturzgefähr-
        dende Gebäude, Gebäudeteile und Einrichtungen dient, sofern der Eigentümer seine
        Aufsichtspflicht schuldhaft vernachlässigt oder ein anderer die Gefahr schuldhaft verur-
        sacht hat,
    e) Nachbarschaftliche Löschhilfe außerhalb des Umkreises von 15 Kilometern Luftlinie –
        von der Grenze ihres Einsatzgebietes gerechnet – und bei Hilfeleistungen außerhalb des
        Einsatzgebietes.
(4) Von der Erhebung von Gebühren oder Kosten kann die Gemeinde ganz oder teilweise abse-
    hen, soweit sie nach Lage des Einzelfalles eine unbillige Härte wäre oder der Verzicht auf-
    grund gemeindlichen Interesses gerechtfertigt ist.

                                               §4
                                      Gebührenschuldner
(1) Gebührenschuldner ist, wer die Leistung der Freiwilligen Feuerwehr in Anspruch genom-
    men hat oder wem der Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr zugutegekommen ist. Das sind im
    Einzelnen:
    a) der Auftraggeber der Leistung,
    b) derjenige, der den Einsatz der Feuerwehr veranlasst, verursacht oder zu vertreten hat,
    c) derjenige, in dessen wirklichen oder mutmaßlichen Interesse die Feuerwehr tätig gewor-
       den ist,
    d) bei der Gestellung von Brandsicherheitswachen der jeweilige Veranstalter, ferner der
       Grundstückseigentümer, Verpächter, Vermieter oder Auftraggeber, der das Grundstück
       für die Veranstaltung zur Verfügung stellt,
    e) der Eigentümer oder Besitzer einer Brandmeldeanlage, wenn diese Anlage einen Fehl-
       alarm auslöst,
    f) der Gefährdungshaftpflichtige.
(2) Bei nachbarlicher Löschhilfe oder nachbarlicher Hilfeleistung ist die Gemeinde des Einsatz-
    ortes, die anfordernde Körperschaft oder die Aufsichtsbehörde Schuldner.
(3) Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner. Bei vorsätzlicher Brandstiftung
    und sonstigem vorsätzlichen Verhalten haftet nur der Täter.
                                                                                               13
Gemeinde Schönkirchen

                                              §5
                                   Entstehung und Fälligkeit
(1) Die Gebühr entsteht mit dem Beginn des Einsatzes, auch wenn es zu einer tatsächlichen
    Hilfeleistung aus Gründen, die die Feuerwehr nicht zu vertreten hat, nicht gekommen ist.
(2) Die Gebühr wird mit Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig.
(3) Die vorstehenden Absätze gelten für Kostenerstattungsansprüche nach § 2 Abs. 5 bis 8 die-
    ser Satzung entsprechend.
(4) Die Feuerwehr kann die Ausführung einer Leistung oder die Überlassung von Geräten von
    einer vorherigen angemessenen Sicherheitsleistung für die Gebühren oder von einer Zah-
    lung eines Vorschusses bis zur Höhe der voraussichtlich entstehenden Kosten abhängig
    machen.
(5) Rückständige Gebühren können im Verwaltungszwangsverfahren geltend gemacht werden.

                                            §6
                                          Haftung
(1) Die Gemeinde als Trägerin des Feuerlöschwesens haftet nicht für Personen- oder Sachschä-
    den, die durch unsachgemäße Behandlung der in Anspruch genommenen Geräte und Aus-
    rüstungsgegenstände durch den Gebührenschuldner verursacht worden sind.
(2) Die Gemeinde als Trägerin des Feuerlöschwesens haftet nicht für Schäden, die durch not-
    wendige Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für Personen oder Eigentum der Betroffenen
    verursacht worden sind. Der Betroffene hat die Feuerwehr von Ersatzansprüchen Dritter
    wegen solcher Schäden freizustellen.

                                            §7
                                        Datenschutz

(1) Die Gemeinde Schönkirchen ist berechtigt, zum Zwecke der Erhebung von Kostenersatz
    nach dieser Satzung die erforderlichen Daten zu erheben, zu speichern, zu verwenden und
    zu verarbeiten.
(2) Erforderliche Daten sind insbesondere Name und Anschrift des möglichen Gebühren-
    schuldners bzw. des gesetzlichen Vertreters sowie die tatsächlichen Angaben zum Grund der
    Gebührenpflicht.
(3) Zur Ermittlung des Gebührenschuldners können zum Zwecke der Gebührenerhebung
    die in Absatz 2 genannten Daten bei Dritten erhoben werden. Dritte sind insbesondere Poli-
    zeibehörden, Ordnungsbehörden, Meldebehörden und das Kraftfahrtbundesamt.
(4) Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Landesdatenschutzgesetzes, der DSGVO sowie
    § 37 BrSchG.

                                               §8
                                         Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Zugleich tritt die
Gebührensatzung für Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehrt der Gemeinde Schönkir-
chen vom 11. Dezember 2013 außer Kraft.

Schönkirchen, den 25.03.2021
Gemeinde Schönkirchen
Der Bürgermeister
gez. Radisch

Heikendorf , 25.03.2021
Amt Schrevenborn
Der Amtsdirektor
gez. Hehenkamp
14
Gemeinde Schönkirchen

Gebührentarif
Anlage zur Gebührensatzung für Einsätze und Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Ge-
meinde Schönkirchen

  Tarifteil 1 – Gebühren für Personaleinsatz

  1.1 Einsatzkraft der Feuerwehr                     je Std.              46,22 €

  Tarifteil 2 – Gebühren für Fahrzeugeinsatz

  2.1   Hilfeleistungsfahrzeug HLF 20                je   Std.           297,75   €
  2.2   Hubrettungsbühne HRB                         je   Std.           946,72   €
  2.3   Löschfahrzeug LF 16/12                       je   Std.           241,34   €
  2.4   Löschfahrzeug LF 10/6                        je   Std.           341,40   €
  2.5   Tanklöschfahrzeug TLF 16/24                  je   Std.           223,68   €
  2.6   Mehrzweckfahrzeug MZF                        je   Std.           120,97   €
  2.7   Mannschaftstransportfahrzeug MTF             je   Std.           120,97   €
  2.8   Anhänger                                     je   Std.           196,92   €

  Tarifteil 3 – Pauschalen

  3.1 Bei Fehlalarmierungen (durch fehlerhaft        je Einsatz             150 €
      arbeitende Brandmeldeanlagen oder bei
      mutwilliger Fehlalarmierung) erfolgt die
      Gebührenberechnung je Einsatz zu
      nachstehendem Gebührensatz, sofern
      nicht nach Tarifteil 1 und 2 höhere
      Gebühren im Einzelfall gefordert werden
      können.
  3.2 Rückt die Feuerwehr nicht aus, hat sich                        50% von Ziff.
      aber zum Ausrücken gesammelt.                                           3.1

                                                                                      15
Gemeinde Schönkirchen

         Mitteilungen und Berichte der Gemeinde Schönkirchen

  Die Gemeinde Schönkirchen unterrichtet an dieser Stelle u.a. über die Sitzungstermine der
  Gemeindevertretung und der öffentlichen Ausschusssitzungen. Die örtliche Bekanntma-
  chung von Zeit, Ort und Tagesordnung einer Sitzung der Gemeindevertretung erfolgt durch
  die Bereitstellung im Internet unter:
  www.amt-schrevenborn.de/Amt-Gemeinden/Schönkirchen/Amtliche-Bekanntmachungen

                                  Öffentliche Sitzungen
                                     Sitzungstermine

     Im Monat Juli 2021 finden keine Sitzungen statt.

Gemeindevertretung mit Resolution          Mitbürger*innen um die Möglichkeit, mit
zu Reaktivierung von Hein Schönberg        dem Bus vom AWO-Wohn- und Service-
– Satzung zur Erhebung von                 zentrum im Kätnersredder zum neuen
Straßenausbaubeiträgen aufgehoben          Rewe-Markt im Gewerbegebiet zu kom-
                                           men. Nach Wegfall des früheren Einkaufs-
In Schönkirchen ist der Unmut groß über marktes ganz in der Nähe (jetzt Hagebau-
die Verzögerung bei der Planung zur Reak- Markt) ist der neue Rewe-Markt für die
tivierung der Bahnstrecke Kiel-Schön- ältere Generation nicht mehr fußläufig zu
berg (Hein Schönberg). Die Gemeindever- erreichen. Es geht dabei aber auch für Be-
tretung hat deshalb in ihrer jüngsten Sit- rufspendler um eine Anbindung des Bahn-
zung eine Resolution verabschiedet, in haltepunktes Oppendorf/Fliedergarten
der das Wirtschaftsministerium des Lan- ans Schönkirchener Gewerbegebiet. An
des aufgefordert wird, die seit Monaten die Verkehrsbetriebe Kreis Plön (VKP)
auf Eis gelegte Planung wieder aufzuneh- ging deshalb nun der dringliche Appell
men. Gleichzeitig ging ein Appell an den verbunden mit einem Antrag, für eine ent-
Kreis Plön, seinen Einfluss für eine „be- sprechende Ergänzung mit einer Bedarfs-
schleunigte Reaktivierung“ der Bahnstre- Haltestelle im Fahrplan zu sorgen.
cke Kiel-Schönberg bei der Landesregie- Einstimmig und ohne weitere Aussprache
rung geltend zu machen. Für die Gemein- aufgehoben wurde Schönkirchens im Juli
de ist eine Verbesserung/Ergänzung der 2016 beschlossene Straßenausbaubei-
ÖPNV-Verbindungen auf der Schiene vor tragssatzung. Das bedeutet im Klartext,
allem mit Blick auf die etwa 500 neu ent- dass bei einem Vollausbau einer Straße
stehenden Arbeitsplätze im erweiterten Anlieger nicht finanziell an den Kosten
Gewerbegebiet von großer Bedeutung. beteiligt werden können. Die Fahrbahnsa-
Viele Berufspendler kommen derzeit mit nierung, wie jetzt beispielsweise in der
dem Auto aus Kiel über den völlig überlas- Hannes-Pries-Straße geplant, ist ohnehin
teten Ostring nach Schönkirchen.           allein (Finanzierungs-) Angelegenheit der
Eine Verbesserung möchte die Gemeinde Ge-meinde (weiterer Bericht aus der Sit-
auch bei den Busverbindungen erreichen. zung der Gemeindevertretung folgt in der
Konkret geht es insbesondere für ältere Augustausgabe). (CK)
16
Gemeinde Schönkirchen

Schönkirchen befürwortet die Bildung              Ihnen das Planungsbüros B2K und dn Ingeni-
eines Kinder- und Jugendbeirates                  eure GmbH zur Verfügung (Tel.: 0431 /
                                                  596746-0).
Um die Belange der Kinder und der Jugendli-
chen in Schönkirchen besser zu verstehen
                                                  Hinweis zur Ortsbegehung:
und berücksichtigen zu können, befürwortet
                                                  Die während der Ortsbegehung erhobenen
die Gemeindevertretung von Schönkirchen
                                                  Daten und aufgenommenen Bilder werden
die Bildung eines Kinder- und Jugendbeirates.
                                                  anonym ausgewertet. Sollten Sie nicht damit
Sie folgt damit der Anregung einiger, engagier-
                                                  einverstanden sein, dass Fotos von Ihren
ter Jugendlicher, welche mit der Idee an den
                                                  Gebäuden und Grundstücken verwendet wer-
Bürgermeister herangetreten sind.
                                                  den, haben Sie schon jetzt die Möglichkeit des
Um ein festes Fundament für einen solchen
                                                  Widerspruchs.
Beirat zu bilden, lädt die Gemeinde Schönkir-
chen ihre Kinder und Jugendlichen zu einer        Bitte wenden Sie sich hierfür an Frau Rimatzki
Versammlung am 26. August 2021 um 16.00           vom Amt Schrevenborn unter der Telefonn-
Uhr in die Aula der Grund- und Gemein-            ummer 0431 2409-326 (melanie.rimatzki@
schaftsschule Augustental ein. An diesem Tag      amt-schrevenborn.de).
soll das Interesse der Schönkirchener Kinder
und der Jugendlichen an einer solchen Ein-        Gemeinde Schönkirchen
richtung erkundet werden und gegebenenfalls       Bürgermeister Gerd Radisch
geeignete Kandidaten und Kandidatinnen ge-
wählt werden.
Weitere Informationen erfolgen in der August-
Ausgabe der Schönkirchener Nachrichten.

                                                    Susanne Mahlich, ehrenamtliche Versi-
                                                    chertenberaterin der Deutschen Renten-
     Information zur Ortsbegehung                   versicherung Nord, bietet monatlich
                                                    einen Rentensprechtag im Gemeindebü-
Die Gemeinde Schönkirchen hat die Erstel-           ro Schönkirchen, Mühlenstraße 48, an.
lung eines Innenbereichs- und Entwicklungs-         Für Anträge auf Versicherten-/ u. Hinter-
gutachtens beauftragt, um insbesondere eine         bliebenenrenten, Kontoklärungen und
Bestandsaufnahme der Baulücken in der               Beratungsgespräche ist eine telefonische
Ortslage zu ermitteln.                              Anmeldung, bei Frau Mahlich, unter der
Laut Baugesetzbuch gilt der Grundsatz, dass         Telefon-Nr.: 04348-9192388 oder per
mit Grund und Boden sparsam umzugehen               Email
ist. Vor der Ausweisung neuer Baugebiete im         susanne.mahlich@gmx.de erforderlich.
Außenbereich ist daher zu prüfen, inwieweit in
der geschlossenen Ortslage noch Baulücken
vorhanden sind (Grundsatz: Innenentwick-
lung vor Außenentwicklung).
Mitarbeiter des beauftragten Planungsbüros
B2K und dn Ingenieure GmbH aus Kiel wer-
den dementsprechend                                 Nachbarschaftsschwierigkeiten?
                                                    Die Schiedsfrau kann helfen.
   in der Zeit von Anfang Juli bis Mitte
                August 2021                         Bitte wenden Sie sich an die
              Ortsbegehungen                        Schiedsfrau:
durchführen. Dabei werden zum Teil auch             Bärbel Kiy, Tel. 04348 919271
Fotos von Gebäuden und Grundstücken ange-           schiedsfrau_baerbelkiy@gmx.de
fertigt, um die jeweiligen baulichen Situatio-
nen zu dokumentieren. Für Rückfragen steht
                                                                                                17
Gemeinde Schönkirchen

Neues aus der Gemeindebücherei Schönkirchen Neues aus der Gemeindebücherei Schönkirchen

                           Wieder mal was Neues . . .
       Es gibt neue Zeitschriften in der Gemeindebücherei Schönkirchen!

                           Zuhause sein, sich wohl fühlen, entspannen, durchatmen, Kraft
                           tanken… ZUHAUSE WOHNEN ist die Zeitschrift für Menschen, die
                           genau das wollen. Menschen, die viel leisten und im Ausgleich dafür
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                           richtet sich an individuelle Leser, die ihre Umgebung mit Emotion
                           und Verstand wahrnehmen und sich entspannt einrichten. Sie legen
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                           schehen

                           Bereits seit 2005 erscheint die Zeitschrift View im Gruner und Jahr
                           Verlag. Einmal monatlich gibt es eine neue Ausgabe der Zeitschrift.
                           Den Leser und die Leserinnen erwartet hier eine Reihe toller Bilder.
                           Die Zeitschrift ist auf die Erzählung per Bild spezialisiert.

                                     Unsere Öffnungszeiten:
               Dienstag, Donnerstag und Freitag: 8:30-12:00 Uhr und 15:00-18:30 Uhr
                                   Mittwoch 15:00-18:30 Uhr

              Gemeindebücherei Schönkirchen, Augustental 29, 24232 Schönkirchen
                                     Tel.: 04348 9192969
           bibliothek@buecherei-schoenkirchen.de • www.buecherei.schoenkirchen.de

18
Gemeinde Schönkirchen

Jugendtreff Schönkirchen
Augustental 29,
24 232 Schönkirchen
Tel.: 04348/ 91 92 960
e-mail: info @schoenkirchener –jugendtreff.de
Öffnungszeiten: Mo+Do: 14.00-21.00 Uhr;
                Di, Mi, Fr: 14.00-20.00 Uhr

Der Jugendtreff hat für Kinder und Jugendliche ab 10 Jahren geöffnet. Kommt einfach mal vorbei und schaut
herein - wir freuen uns auf euch!
Rabea Kluge und Andre Mederski

Programmhighlights im                                Am Freitag, den 04.06.2021 fand im Jugendtreff
                                                     Schönkirchen das legendäre FIFA-Turnier statt!
Juli 2021
                                                     Den ersten Platz belegte Rami, den zweiten Amir und
                                                     den dritten Colin!
Da das Wetter im Juli meist
schon recht freundlich ist, fahren
                                                     Herzlichen
wir (wie die letzten Jahre schon)
                                                     Glückwunsch!
spontan mit euch an den jeweiligen Tagen an den
bewachten Badestrand in Laboe.
Die Termine dafür werden bei uns spontan in der
what´s app-Gruppe kommuniziert.
Um eure Mitfahrt zu ermögli-
chen, benötigen alle unter 18-
jährigen eine von den Eltern un-
terschriebene, allgemeine Ein-
verständniserklärung.
Diese ist im Treff erhältlich.
Wir bieten an freundlichen Tagen
außerdem Wasserspiele, Grillen
und Rallyes an!

 Ihr Meisterbetrieb für
  u Möbelanfertigung                   u Türen                               u Treppen
  u Fenster                            u Innenausbau                         u Rolladenbau
  u Dachflächenfenster                 u Kunststoffbearbeitung               u Reparaturen
                                       u Fertigparkett
 24232 Schönkirchen, Mönkeberger Weg 2a • Telefon (0 43 48)                                364
                                                                                                      19
20
Gemeinde Schönkirchen

Weißt du eigentlich wieso die Dinos                Da hat erstmal nur Gott gewohnt, dann ent-
ausgestorben sind?                                 standen die Menschen.
                                                   Und wie sind die Menschen entstanden?
Ich erklär dir das mal: Also es gab in der Dino-   Irgendwie gab es so kleine Hubbel auf der
zeit ja viele Vulkane oder? (Ja, das stimmt)       Straße und die wurden immer größer und
Und von dem ganzen Rauch von den Vulkanen          größer und dann wurden das Menschen.
mussten die Dions ja viel husten. Und die          Dann entstanden der Stoff und das Glas. Da
Dinos sind davon ein bisschen tot geworden         dachten die Menschen: „Ahh, daraus können
oder sind sogar krank geworden und haben           wir Brillen bauen.“.
Krebs bekommen. Krebs ist eine ganz doofe          Dann entstanden das Papier und die Schuhe.
Krankheit.                                         Und ich weiß auch noch ganz viel Bäume, soll
                                                                 ich dir das erzählen? Ja gerne.
                                                                 Also man muss einen Baum
                                                                 pflanzen, wenn man einen haben
                                                                 will. Es gibt viele Arten von Bäu-
                                                                 men: Birnenbäume, Apfelbäu-
                                                                 me, Kirschbäume, Pfirsichbäu-
                                                                 me, Pflaumenbäume. Im Früh-
                                                                 ling werden sie erst grün und
                                                                 dann werden sie ganz dick und
                                                                 bekommen Knospen. Dann ge-
                                                                 hen die Knospen auf und da kom-
                                                                 men Blüten raus.
                                                                 Wir brauchen ganz viele Bäume,
                                                                 weil die haben ja Blätter und die
                                                                 wackeln ja und so entsteht Luft.
                                                                 Und soll ich dir was sagen? Ich
                                                                 kann noch etwas erklären:
                                                                 Es gibt ja ein normales Meer.
                                                                 Was ist denn ein normales
Und die Pflanzenfresser und die Fleischfres-                     Meer?
ser konnten nichts mehr zu fressen finden,         Das ist so mitteltief. Und in anderen Ländern
weil die anderen Dions ja ausgestorben waren.      gibt es welche, die sind tiefer. Da gibt es
Und die hatten kein Futter mehr und darum          Leuchtmoränen, Anglerfische, Haie, Riesen-
waren jetzt alle ausgestorben.                     spinnen, kleine Quallen, die ein bisschen giftig
Und wo sind jetzt die ganzen Vulkane hin?          sind, und Tintenfische. Das nennt man dann
Es gab mal eine Steinlawine und dann war das       Tiefsee. Weil das so tief ist. Kuhfische gibt's da
Loch zu und die Lavaspalten auch. Und dann         auch.
kam da viel Schnee drauf und dann wurden           Oh, Kuhfische kenne ich gar nicht.
das Berge. Dann entstanden die Jahreszeiten,       Die sind rund und orange und haben zwei
weil es immer kälter wurde und mehr Schnee         Hörner. Die Spitzen sind blau und die können
kam. Auf den Flüssen gab es sogar Eis. Dann        daraus Gift spritzen. Die dürfen wir nicht
wurde es immer wärmer und es gab immer             anfassen.
mehr Blumen. Und das wurde noch immer              So, ich geh jetzt wieder Spielen.
wärmer und wärmer und wärmer und noch              Und zack, weg war er…
wärmer. Und dann entstand Gott. Der hatte          Kind aus der Regenbogengruppe
die Stadt gebaut, das war anstrengend für ihn.     Lena Schidlowski, Erzieherin in der
Und wer hat in der Stadt gewohnt?                  Regenbogengruppe
                                                                                                  21
Schulen

                             Mitteilungen der Schulen

Gymnasium Wellingdorf

Umweltschutz fängt bei den Kleinen an
– Gymnasium Wellingdorf hat
Vorreiterrolle bei Mülltrennung
Umweltschutz braucht nicht immer großarti-
ge öffentliche Bekenntnisse. Was zählt, ist
aktives Handeln. Deshalb hat sich das Gymna-
sium Wellingdorf zum Ziel gesetzt, es nicht bei
der Vermittlung ökologischer Themen im Un-
terricht zu belassen, sondern sich um konkre-
te, handfeste Ziele zu bemühen. Luise Hanne-
mann, Lehrerin für Geographie an der Schule,
hatte die Idee, ein großangelegtes Projekt für
eine sinnvolle Mülltrennung an der Schule zu
starten. Unterstützt wurde sie dabei von Mari-
on Voß, der Abfallberaterin beim ABK in Kiel.
Die Quarta c (7 c), die Frau Hannemann unter-
richtet, erhielt nicht nur Unterricht zum The-
ma „Nachhaltigkeit“, wie es die Fachanforde-
rungen vorsehen, sondern auch den speziellen
Auftrag, die Schülerinnen und Schüler aller
Klassen für das Thema „Mülltrennung“ zu
interessieren, zu sensibilisieren und zu ganz
konkreten Handlungen zu bewegen. Arbeits-
gruppen wurden gebildet, Filme erstellt und
Klassenbesuche organisiert. Übergeordnetes
Ziel: Verantwortung übernehmen. In diesem
Falle heißt das konkret: den Abfall im eigenen
Klassenraum verantwortungsvoll entsorgen.
Und schließlich soll sich das sinnvolle Projekt
in das Konzept der Landeshauptstadt Kiel als
„Zero Waste“-Stadt (Stadt ohne Müll) einfü-
gen. Wenn alle Klassen verantwortungsbe-
wusst mitmachen, ist schon viel erreicht!

Garten-AG sorgt für ein schönes Atrium
Dass sich Schülerinnen und Schüler an ihrer
Schule wohlfühlen sollen, ist ein erstrebens-
wertes Ziel, auch wenn dies nicht immer und
überall erreicht wird. Ein schönes Ambiente
kann aber seinen Beitrag dazu leisten. Auf das
ansprechende Atrium kann das Gymnasium
mit Recht stolz sein. Dass dieses auch gehegt
und gepflegt werden muss, versteht sich von
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