Über ein Jahr hat das Med-Huus bereits seine Türen geöffnet und hat sich im Ort gut etabliert - Amt Schrevenborn
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Über ein Jahr hat das Med-Huus bereits seine Türen geöffnet und hat sich im Ort gut etabliert Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Schönkirchen und 07 Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Schrevenborn 21
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Amt Schrevenborn Inhaltsverzeichnis Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 Mitteilungen und Berichte des Amtes Schrevenborn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn für die Gemeinde Schönkirchen . . . . . . . . . 11 Mitteilungen und Berichte der Gemeinde Schönkirchen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 Schulen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Vereine & Verbände . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Kirche . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 Service: Die Gemeinde gratuliert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 Service: Notfallbereitschaft. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 Service: Wichtige Rufnummern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Service: Telefonliste Amt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 Service: AZV, Impressum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45 Service: Veranstaltungskalender. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47 Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn Die amtlichen Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn erfolgen durch Abdruck in den gemeindlichen Bekanntmachungsblättern „Schönkirchener Nachrichten“, „Nachrichten aus Mönkeberg“ und „Heikendorfer Anzeiger“, die in der Regel monatlich bis zum 5. Tag des Monats erscheinen. In besonderen Veröffentlichungsfällen können zusätzliche Ausgaben herausgegeben werden. Ist der 5. Tag ein Sonnabend, Sonntag, Feiertag oder sonst arbeits- freier Tag, tritt an seine Stelle der nächste nicht arbeitsfreie Werktag. Die gemeindlichen Bekanntmachungsblätter werden gemeindeweise kostenlos an alle Haushalte verteilt und sind ferner in der Amtsverwaltung sowie in den Gemeindebüros in Mönkeberg und Schön- kirchen erhältlich; bei Versand wird das anfallende Porto erhoben. Ausgenommen sind die Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung einer Sitzung des Amtsausschusses und amtliche Wahlbekanntmachungen, die im Internet erfolgen. 1
Amt Schrevenborn Mitteilungen und Berichte des Amtes Schrevenborn Das Amt Schrevenborn unterrichtet an dieser Stelle u.a. über die Sitzungstermine des Amtsausschusses und der öffentlichen Ausschusssitzungen. Die örtliche Bekanntma- chung von Zeit, Ort und Tagesordnung einer Sitzung des Amtsausschusses erfolgt durch die Bereitstellung im Internet unter: www.amt-schrevenborn.de/Amt-Gemeinden/Amt-Schrevenborn/Amtliche-Bekannt machungen Öffentliche Sitzungen Sitzungstermine Im Monat Juli 2021 finden keine Sitzungen des Amtes statt. Liebe Einwohner*innen der Gemeinden Mönkeberg, Schönkirchen und Heikendorf, am 22. April 2021 wurde ich als Ihre neue Amtsdirektorin vereidigt. Dies ist für mich eine besondere Ehre und Ansporn zugleich. Ich bin mir der Bedeutung und Verantwortung sehr wohl bewusst, die mit der Leitung des Amtes Schrevenborn verbunden ist. Dieser Aufgabe werde ich mich mit großer Freude, hohem Engagement und auch Pflichtbewusst- sein widmen. Als Quereinsteigerin werde ich wahrscheinlich einige Dinge anders machen als mein Vorgän- ger. Verlassen können Sie sich aber auf meine Bereitschaft und meinen Willen zum kon- struktiven Dialog und zur gemeinsamen Lösung von Problemen. In vielen freundlichen und angenehmen ersten Gesprächen mit dem Amtsvorsteher, den Bürgermeister*innen der drei Gemeinden und verschiedenen Mitarbeiter*innen des Amtes wurde ich bereits mit offenen Armen herzlich empfangen. Sehr sachlich, zielfüh- rend und konstruktiv haben wir die anstehen- den Herausforderungen und auch die gestell- Ich freue mich sehr auf die gemeinsame Arbeit ten Erwartungen erörtert. Mir wurde von allen mit Ihnen für diese lebens- und liebenswerte ausdrücklich die Bereitwilligkeit zur Unter- Region, an deren Weiterentwicklung wir alle stützung zugesichert. Dafür möchte ich mich mitwirken dürfen. Besonders wichtig sind mir an dieser Stelle ganz ausdrücklich bedanken. in meiner Arbeit die Kontakte und die Begeg- 2
Amt Schrevenborn nungen mit Ihnen im Rahmen der Bürger- und kompetente Unterstützung. Auch kann ich die Serviceorientierung. Ich freue mich schon jetzt Sachthemen vor Ort schon einigermaßen ein- auf Ihre Hinweise und Anregungen, denn vor schätzen, da ich hier seit 15 Jahren wohne allem die Bedürfnisse der Menschen in unse- und ich mich schon immer für die Region in- rer Region stehen im Zentrum meines Den- teressiert habe. kens und Handelns. Auch daran werde ich mich in Zukunft messen lassen. Sie haben in einer kurzen Ansprache nach Ihrer Vereidigung von Herzliche Grüße „spannenden Herausforderungen“ im Ihre Juliane Bohrer Amt gesprochen, auf die Sie sich freuen. An welche haben Sie dabei gedacht? Alle drei Gemeinden teilen den Wunsch, sich Fünf Fragen - Fünf Antworten weiterzuentwickeln und sich zukunftsorien- Das Interview tiert aufzustellen. Jede ist dennoch auf ihre mit Amtsdirektorin Juliane Bohrer Weise einzigartig und erfordert daher auch eine individuelle Unterstützung und Bearbei- Juliane Bohrer, die erste Amtsdirektorin in tung ihrer Anliegen. Gleichwohl gibt es auch der noch jungen Geschichte des Amtes Schre- vergleichbare Entwicklungsthemen, die in den venborn, ist in Leipzig geboren, lebt seit 15 zurückliegenden Monaten und Jahren initiiert Jahren in Heikendorf, ist verheiratet und hat wurden oder perspektivisch geplant sind. zwei Kinder im Alter von 7 und 9 Jahren. Am Mein Ziel ist es, die konstruktive Zusammen- 1. Juli hat sie ihren ersten Arbeitstag im Hei- arbeit und die gegenseitige Unterstützung wei- kendorfer Rathaus. ter zu fördern und so für die diese vernetzte Region eine nachhaltige Stärkung zu errei- Frage: Frau Bohrer, von der chen. Kriminaldirektorin und Leiterin der Daneben stellt die Digitalisierung alle Verwal- Stabsstelle im Landespolizeiamt zur tungen – so auch das Amt Schrevenborn – ak- Amtsdirektorin und Chefin einer tuell und zukünftig vor vielfältige Herausforde- kommunalen Verwaltung mit drei rungen, die es zu meistern gilt. Ähnlich verhält größeren Kieler Ostufer-Gemeinden. es sich mit der Personalentwicklung und der Wie haben Sie sich auf diesen Rekrutierung und Bindung von Fachkräften. beruflichen Wechsel vorbereitet? Daneben wird die Zeit der Pandemie auch Natürlich habe ich mich vor der Bewerbung Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte und auch im Rahmen der Vorbereitung auf die haben. verschiedenen Stufen des Auswahlverfahrens Neben vielen, zentralen Themen darf aber sehr intensiv mit der Entwicklung, den aktuel- auch die Service- und Bürgerorientierung len Herausforderungen der Gemeinden und nicht zurücktreten. Eine transparente, lei- den Aufgaben des Amtes Schrevenborn sowie stungsfähige Verwaltung, die die Anliegen der spezifischen Rolle des Amtsdirektors aus- ihrer Bürger*innen offen sowie ernsthaft auf- einandergesetzt. Und ich freue mich auch da- nimmt und ihren Beschäftigten gute Arbeits- rüber, als erste Frau diese wichtige Funktion bedingungen bietet, ist meine Zielvorstellung, im Amt Schrevenborn übernehmen zu dürfen. die ich in den nächsten Jahren verfolge. Ich bin sehr zuversichtlich, dass ich mich Mein Wechsel von der Landes- in die Kommu- schnell in die Besonderheiten der kommuna- nalverwaltung wird bestimmt auch viel Inno- len Verwaltungsaufgaben einarbeiten kann. vation und Neuerungen für das Amt und die Umfangreiche Führungs- bzw. Leitungserfah- Zusammenarbeit mit den Gemeindevertre- rungen auch in großen Dienststellen sowie Er- tungen bedeuten. Es gilt Bewährtes und Neues fahrungen in der Landesverwaltung bringe ich zu verbinden. Darauf freue ich mich. Sicher mit. Diese werden mir den Einstieg sicher führen Frauen anders. Aber am Ende geht es erleichtern und bieten vielfältige Anknüp- nur um eines: Das Amt Schrevenborn und die fungspunkte. Daneben vertraue ich auf die gu- amtsangehörigen Gemeinden gemeinsam te Zusammenarbeit mit meinen neuen Kol- voran zu bringen und zukunftsfähig zu gestal- leg*innen aus der Amtsverwaltung und ihre ten. Das wird uns im Team gut gelingen. 3
Amt Schrevenborn Der Neubau zweier Feuerwehrhäuser in ge Freizeit- und Kulturangebote. Gleichzeitig Schönkirchen und Mönkeberg, ein bieten die drei Gemeinden viel wirtschaftli- erweitertes Gewerbegebiet in ches Potential und eine gute Infrastruktur mit Schönkirchen mit neuen Betrieben und direktem Anschluss an die Landeshauptstadt Arbeitsplätzen, die Entwicklung der Kiel. Heikendorfer Ortsmitte im Rahmen der Nach meiner Überzeugung können sich alle Städtebauförderung oder etwa auch die drei Gemeinden dabei gut ergänzen und ge- Sanierung und Entwicklung des genseitig unterstützen. Sie sollten die Region Ölpiergeländes am Mönkeberger Strand: insgesamt stärken und so die vorhandene, das sind nur einige von vielen Projekten, individuelle Attraktivität weiter steigern. die geplant sind oder schon laufen. Dazu wurden in jüngster Vergangenheit Was macht die private Juliane Bohrer in Heikendorf eine neue Schule und in in ihrer Freizeit? allen drei Gemeinden moderne Ich bin ein sehr aktiver und geselliger Mensch. Gerne verbringe ich meine freie Zeit mit mei- Kindertagesstätten in Betrieb nem Mann, unseren Kindern und unserem genommen. Wie sehen Sie das Amt Familien- sowie Freundeskreis. Wir sind sehr Schrevenborn von der Infrastruktur, sportlich und lieben es, in unserer Freizeit in vom Wohn- und Freizeitwert aufgestellt? der schönen Region und an der frischen Luft Wo sehen Sie noch Potenzial und unterwegs zu sein. Sie können mich oft auch möglicherweise auch Handlungsbedarf? beim Laufen an der Förde antreffen. Diese Initiativen und Entwicklungen habe ich Daneben bin ich ein rundum interessierter natürlich aufmerksam verfolgt. In den zurück- Mensch und lese viel und gern. liegenden Jahren ist auch die Zahl der Ein- wohnerinnen und Einwohner konstant ange- Die Fragen stellte Christoph Kuhl wachsen und wird aufgrund der Attraktivität der Region auch weiter zunehmen. Die Infra- struktur muss mitwachsen, was auch punktu- ell bereits erfolgt ist. Sicherlich kann aber auch hier eine weitere Verbesserung erfolgen. Verabschiedung von Amtsdirektor Bei diesen und auch anderen Projekten konn- Ulrich Hehenkamp ten sich die Gemeinden wiederholt erfolgreich Die letzte Amtsausschuss-Sitzung vor der um Fördermittel bewerben. Diesen einge- Sommerpause stand ganz im Zeichen der schlagenen Weg möchte ich auch mit der Amts- Verabschiedung von Amtsdirektor Ulrich verwaltung weiter unterstützen. Hehenkamp. Nach fast 40 Berufsjahren endet Ich neige nicht dazu, mit Lösungen auf Proble- jetzt seine norddeutsche Reise durch die Ver- me zuzugehen, die ich noch nicht genug ken- waltungen von Nordhorn, Georgsmarienhütte ne. Zu echten Handlungsbedarfen kann ich über Feldberg, Britz und Heikendorf im Amt erst eine belastbare Einschätzung treffen, Schrevenborn. „Du hast Dich entschieden, wenn ich konkrete Einblicke in die derzeitigen nicht wieder für das Amt des Amtsdirektors Planungen und Problemstellungen habe und anzutreten, so Amtsvorsteher Hans-Herbert mich vor allem mit den Kolleg*innen der Amts- Pohl. Der Einstieg sechs Jahre zuvor sei nicht verwaltung dazu austauschen konnte. einfach gewesen nach der plötzlichen Vakanz an der Amtsspitze. „Der neue Weg in die Wie würden Sie einem auswärtigen Gast Zukunft mit großer Eigenverantwortung der das Amt Schrevenborn beschreiben? Mitarbeiter*innen war zunächst ungewohnt, Wofür sollten die drei Gemeinden nach hat sich dann aber schnell entwickelt.“ Kon- Ihrer Auffassung vor allem stehen? struktiv und kritisch begleitet worden sei Diese wunderschöne Region, die ich seit 15 Hehenkamps Arbeit von „sehr selbstbewuss- Jahren als meine Wahlheimat bezeichnen ten Gemeindevertretungen“. „Im Umgang mit darf, steht für attraktiven Wohnraum, sorg- dir bin auch ich/sind wir manchmal über das sam touristisch erschlossene und landschaft- Ziel hinausgeschossen, in dem einen oder lich reizvolle Naherholung, aber auch vielfälti- anderen Fall sei es grenzwertig gewesen im 4
Amt Schrevenborn Amtsvorsteher Hans-Herbert Pohl überreichte Amtsdirektor Ulrich Hehenkamp zur Verabschiedung das „Reserviert“-Parkschild aus der Heikendorfer Rathaus-Tiefgarage. © CK menschlichen Umgang mit dir. Dafür möchte serbasis für alle Haushalte und Gewerbe. ich mich auch im Namen anderer Beteiligter „Lieber Ulli, ich wünsche Dir und deiner Fami- aufrichtig entschuldigen“, so Pohl. lie alles Gute. Behalte uns in guter Erinne- Es sei stets versucht worden, alle Wünsche der rung.“ drei Gemeinden zu erfüllen. „Nie habe ich ge- Hehenkamp wünschte allen, dass Amt, Ge- hört „machen wir nicht, schaffen wir nicht.“ meinden und Verwaltung zusammenhalten. Dafür geht ein Dank an die Verwaltung und „Nur gemeinsam sind Sie stark. Respektieren dich.“ Zu den Projekten unter der Ägide und akzeptieren Sie sich gegenseitig“, richtete Hehenkamps zählen u.a. der Amtsentwick- er einen eindringlichen Abschluss-Appell an lungsplan, die Fortschreibung der KielRegion, die Mitglieder im Amtsausschuss. „Hören Sie die Entwicklung der Digitalisierung der Amts- auf, Legenden über andere zu erfinden. Drü- verwaltung und der Schulen, das Projekt Amts- cken Sie Ihre Erwartungen und Gedanken bus, die Ortskernentwicklung in den drei präzise und aufrichtig aus.“ Seiner Nachfolge- Gemeinden. Angeschoben worden sei zudem rin, der neuen Amtsdirektorin Juliane Bohrer, eine Überprüfung der Organisationsstruktur wünschte er Glück, Geschick, Gesundheit der Amtsverwaltung, weiterer Raumbedarf für und alles Gute für die anstehenden Herausfor- die Mitarbeiter, die Digitalisierung auf Glasfa- derungen. (CK) 5
Amt Schrevenborn NEUE KOLLEG*INNEN GESUCHT Das Amt Schrevenborn sucht für seine Kindertagesstätten, Offenen Ganztagsschulen und die Betreute Schule laufend Fachpersonal. Schauen Sie auf unsere Homepage www.amt-schrevenborn.de Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung Das Amt Schrevenborn sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Schulsekretär*in für das Förderzentrum Schönkirchen-Schönberg in Teilzeit (21 Wochenstunden). Die Stelle beinhaltet zusätzlich Verwaltungstätigkeiten für die gemeindliche Volkshoch- schule Schönkirchen (VHS). Das zeichnet Sie aus: • eine abgeschlossene Berufsausbildung, vorzugsweise in einem kaufmännischen oder Ver- waltungsbereich • ein hohes Maß an Kommunikationsfähigkeit • eine selbstständige, organisierte Arbeitsweise • Freude und Spaß am Umgang mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen • Teamfähigkeit 6
Amt Schrevenborn • die Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung • gute Kenntnisse im Umgang mit den gängigen MS-Office-Programmen sowie mit Fachanwen- dungen Berufliche Erfahrungen, insbesondere in Schulsekretariaten, sind wünschenswert. Darauf können Sie sich freuen: • eine Vergütung nach der Entgeltgruppe 5 TVöD • ein unbefristeter Vertrag • ein sicherer Arbeitsplatz • 30 Urlaubstage je Kalenderjahr • eine lohnende zusätzliche betriebliche Altersversorgung (VBL) • eine jährliche Sonderzahlung • ein Arbeitgeber, dem familienfreundliche Arbeitsbedingungen und gesundheitsfördernde Angebote am Herzen liegen Zu Ihren Aufgaben gehören insbesondere: Im Schulsekretariat: - die Stammdatenpflege (Schüler*innen und Lehrer*innen) und Pflege der sonderpädagogi- schen Akten - die Bearbeitung von Anfragen per Mail, Telefon, persönlich - die Erledigung der Korrespondenz für die Schulleitung - die Mitwirkung an der jährlichen Schulstatistik In der VHS: - die Planung der halbjährlich stattfindenden Semester - die Bearbeitung von Anfragen / Korrespondenz per Mail, Telefon, persönlich - die Bearbeitung der jährlichen Statistik Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich jetzt! Das Amt Schrevenborn setzt sich für die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen ein, die bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt werden. Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung stehen, werden nicht erstattet. Schriftliche Bewerbungen werden mit Lebenslauf, Zeugnissen und weiteren aussagekräftigen Unterlagen bis zum 04.07.2021 mit dem Zusatz „Schulsekretär*in/Mitarbeiter*in VHS“ an den Amtsdirektor des Amtes Schrevenborn, Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf, oder per Mail mit max. zwei pdf-Dateianhängen an doerte.brillat@amt-schrevenborn.de erbeten. Auskünfte erteilt die Amtsverwaltung Schrevenborn, Frau Bertig, Telefon: 0431-24 09 410. 7
Amt Schrevenborn Amtsverwaltung Schrevenborn mit erstem Öffnungsschritt ab 1. Juli Angesichts der dauerhaft niedrigen Inzi- um einen ersten Öffnungsschritt, der auf denzwerte und der allgemeinen Lockerung der einen Seite eine höhere und kurzfristi- der Corona-Schutzmaßnahmen werden ge, terminlose Frequentierung des Amtes das Heikendorfer Rathaus und die Ge- erlaubt, und auf der anderen Seite auch meindebüros in Mönkeberg und Schönkir- allen Bürger*innen eine kontaktarme und chen ab 1. Juli 2021 am Dienstag und Don- planbare Erledigung von Amtsterminen nerstag wieder regulär für den Publikums- ermöglicht. Die pandemiebedingte Umstel- verkehr geöffnet. Am Montag, Mittwoch lung auf eine Terminvergabe wird von den und Freitag wird weiterhin an der Termin- Bürger*innen positiv bewertet und hat vergabe festgehalten. Dabei handelt es sich auch Vorteile für den Amtsbetrieb. Endlich wieder Pony-Kindergarten heit mit Übungen auf dem Platz gab es, Coro- na-geschuldet, leider erstmal Zwangspause. Im vergangenen Oktober konnte der Pony- Dabei war ein großes Halloween-Reiten ge- Kindergarten auf dem Hof der Pony-Farm in plant zu dem sich die Kinder verkleiden und Schönkirchen starten. Geplant waren sechs kleine Aufgaben erledigen sollten. Einheiten, um den sechs Kindern ab 3 Jahren Nach über einem halben Jahr, gab es nun im den ersten spielerischen Kontakt mit Ponys zu Juni endlich ein Wiedersehen. Die Freude war vermitteln. Aber auch Aufgaben wie Putzen, riesig und die Kinder mächtig stolz, dass sie Satteln und Verantwortung für die Tiere zu sich endlich wieder um „ihre Ponys“ kümmern übernehmen gehören mit zum Konzept. Mirco dürfen. Die Familien freuen sich über ihren Alsen mit seinem Team und die Kindertruppe entschleunigten Kita-freien Montag auf der waren sich auf Anhieb sympathisch und so idyllischen Pony-Farm. Überwiegend aus dem wurde gleich mit einem großen Ausritt gestar- Bereich Schrevenborn reist eine Familie sogar tet. Nach dem zweiten Treffen und einer Ein- extra aus dem Kreis Segeberg an. Wir freuen uns sehr darüber, dass der Po- ny-Kindergarten nach den Sommerferien wieder Montagvormit- tags fortgeführt wird. Zwei kleine Reiter ver- abschieden wir in die Schule. Es sind noch Plätze frei! Melden Sie sich gern im Familien- zentrum Schreven- born / AWO Familien- bildungsstätte an. Nina Pelzer (Tel. 04348- 917334) 8
Amt Schrevenborn Appell des Ordnungsamtes von Aufklebern unkenntlich gemacht, ist zu- Hecken und Büsche rechtzeitig sätzlich von einem gefährlichen Eingriff in den zurückschneiden! Straßenverkehr auszugehen. Auch das Umwi- ckeln von Verkehrseinrichtungen mit Klebe- Es ist nicht nur das Reinigen von Gehweg, band oder ähnlichem, stellt eben diese Sach- Rinnstein und Fahrbahn, das von Grund- beschädigung dar. Ein solches Vergehen kann stückseigentümern regelmäßig zu leisten ist. mit einer Geldbuße oder gar einer Freiheits- In den Straßenreinigungssatzungen der Ge- strafe mit bis zu zwei Jahren geahndet werden. meinden im Amt Schrevenborn ist auch der Das Entfernen entsprechender Aufkleber ist Rückschnitt von Hecken, Bäumen und Bü- mit einem erheblichen Arbeits- und Kosten- schen geregelt: Wildwachsende Kräuter, Bäu- aufwand verbunden. Oftmals hat das Bekle- me, Hecken und Sträucher sind zu entfernen ben von Schildern zur Folge, dass diese ausge- oder zurückzuschneiden, wenn durch sie der wechselt werden müssen, weil sich die Aufkle- Straßenverkehr behindert, die nutzbare ber nicht entfernen lassen oder die reflektie- Breite von Geh- und Radwegen einge- rende Beschichtung der Schilder beschädigt schränkt oder der Straßenbelag beschädigt wird. Das Amt Schrevenborn behält sich vor, wird, heißt es unter anderem in den entspre- Strafanzeige zu stellen. Hinweise aus der chenden Satzungen auf Grundlage des Stra- Bevölkerung, die auf den/die Täter/in schlie- ßen- und Wegegesetzes Schleswig-Holstein. ßen lassen, nimmt das Ordnungsamt dan- Hecken, Büsche und Bäume an Straßen, kend entgegen unter der Telefonnummer Wegen und Gehwegen, Straßeneinmündun- 0431/2409-0 oder unter der E-Mail-Adresse gen, Kreuzungen, im Bereich von Straßenlam- info@amt-schrevenborn.de pen und Verkehrszeichen sind rechtzeitig so weit zurück zu schneiden, dass Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer den ihnen Tagesmutter oder –vater gesucht zugedachten Verkehrsraum auch ohne Gefah- ren nutzen können und Sichtbehinderungen Die Gemeinde Schönkirchen ist bemüht, die und Verkehrsgefährdungen ausgeschlossen steigenden Bedarfe an Betreuungsplätzen für sind. Hecken sollen grundsätzlich gerade Kinder im Alter unter 3 Jahre weitestgehend hoch zurückgeschnitten werden. Außerdem zu erfüllen. Im Zuge dessen wurden auch Kin- sollen Hecken nicht direkt auf die Grund- dertagespflegestellen eingerichtet. stücksgrenze gepflanzt werden. Ab dem 1. August 2021, stehen in einer Immo- Bei unterlassenem Rückschnitt kommt es bilie, in der eine Doppel-Tagespflegestelle ein- immer wieder zu Problemen bei der Müllent- gerichtet wurde, Räumlichkeiten für eine Ta- sorgung. Die Entsorgungsfahrzeuge der Müll- gespflegestelle, in der zeitgleich 5 Kinder be- abfuhr können aufgrund von Einwuchs in die treut werden können, mietfrei zur Verfügung. Straßen nicht mehr einfahren. In der Folge Wer über eine Qualifizierung als Tagesmutter werden die Abfalltonnen nicht geleert. oder –vater verfügt und Interesse daran hat, in Im Rahmen der Schulwegsicherung sollte die den von der Gemeinde bereitgestellten Räum- gesamte Geh- und Radwegbreite den Schüle- lichkeiten als Tagesmutter oder –vater tätig zu rinnen und Schüler zur Verfügung stehen. Ein- sein, kann sich gerne unter den nachfolgenden bzw. Zugewachsene Gehwege sind sowohl für Kontaktdaten bei der Amtsverwaltung Schre- alte Menschen mit Rollatoren als auch für venborn melden: junge Familien mit Kinderwagen ein Problem. Ansprechpartnerin: Frau Jessica Klinger Sachgebietsleitung Schule/Kultur Bekleben von Verkehrszeichen ist eine Dorfplatz 2, Sachbeschädigung! 24226 Heikendorf, Das Amt Schrevenborn weist darauf hin, dass Telefon: 0431 24 09 422 das Bekleben und Verändern von Verkehrszei- chen und Verkehrseinrichtungen kein Kava- Die Interessenbekundung kann gerne auch liersdelikt, sondern eine Sachbeschädigung per Email erfolgen an: jessica.klinger@amt- ist. Werden Verkehrszeichen durch Bekleben schrevenborn.de. 9
Amt Schrevenborn Der Amtsbetriebshof stellt sich vor - Wir machen das! Die Mitarbeiter des Amtsbetriebshofs Schre- venborn (ABH) mit den Stützpunkten in Hei- kendorf und Schönkirchen haben eine Fülle verschiedener Tätigkeiten im Auftrag der drei amtsangehörigen Gemeinden zu erledigen. In loser Folge werden wir an dieser Stelle darü- ber berichten. Teil 1: Bojen ausbringen an den Stränden von Heikendorf und Mönkeberg Sie grenzen den Nichtschwimmerbereich ab, markieren die Verbotszonen für Boote: Bojen in den Farben orange (Nichtschwimmerbe- reich) und weiß (Schwimmer) werden jedes Jahr zur Badesaison von Amtsbetriebshof ausgebracht. Knapp 60 der farbigen Bälle schwimmen jetzt wieder in der Seebadeanstalt und an den Stränden von Heikendorf, Kitze- berg und Mönkeberg zur allgemeinen Badesi- cherheit im Wasser der Kieler Förde. Marcus Heilmann und Ralf Nichterwitz sind ein einge- Marcus Heilmann bei der Arbeit. spieltes Team an Bord des kleinen Fischer- Fotos ABH Schrevenborn boots von Günter Lück aus Möltenort, das für die Arbeit auf dem Wasser angemietet wird. „Das ist vor allem im Herbst, wenn die mit Be- ton verankerten und zum Teil stark ver- schmutzten Bojen wieder eingeholt werden, eine echt anstrengende Gesichte“, berichten die beiden ABK-Mitarbeiter. Rund drei Wo- chen benötigen sie für die komplette Saison- vorbereitung an den Stränden, wenn zusätz- lich an Land u.a. die Strandkörbe und der DLRG-Wachturm aufgestellt oder etwa auch die Holz-Laufstege im Sand verlegt werden. „Alles reine Handarbeit“ sagt Marcus Heil- mann. Eine dringende Bitte hat er noch für alle Standbesucher mit Saisonkorb. Die Körbe sollten am Saisonende alle leergeräumt sein! (CK) FRAU & BERUF bietet einen Bewerbungsmappen-Check in Heikendorf auch wieder in Präsenz an! Das Erstellen professioneller Bewerbungsun- terlagen ist eine der Herausforderungen auf dem Weg zurück ins Arbeitsleben, bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz oder wenn eine neue berufliche Herausforderung gesucht wird. Julia Vohl, Beraterin bei 10
Amt Schrevenborn/Gemeinde Schönkirchen FRAU&BERUF im Kreis Plön, prüft Ihre Be- im Rathaus Heikendorf, werbungsunterlagen und gibt Tipps für eine Dorfplatz 2, erfolgreiche Bewerbung. Was gehört in eine Bewerbung? Worauf ist statt. beim Verfassen des Anschreibens zu achten Die Teilnahme ist kostenfrei, eine Voranmel- und wie sieht ein professioneller/gelungener dung ist erforderlich, um die Einzelberatun- Lebenslauf aus? Diese und weitere Fragen gen zu koordinieren und so die aktuellen können in einem persönlichen Gespräch ge- Hygienebestimmungen einzuhalten. klärt werden. Wer das Angebot noch nicht in Präsenz nutzen Angesprochen sind alle Frauen, die sich beruf- möchte, kann weiterhin auch telefonisch oder lich weiterentwickeln wollen, auch Frauen in per Zoom die Beratung in Anspruch nehmen. Elternzeit und Schülerinnen. Anmeldungen unter julia.vohl@faw.de oder Aus Gründen der Doppelförderung dürfen 0173-7736912. Frauen die zurzeit bei der Agentur für Arbeit Die Beratung findet in Kooperation mit der oder dem Jobcenter gemeldet sind nicht bera- Gleichstellungsbeauftragten des Amtes Schre- ten werden venborn, im Rahmen des Projektes FRAU & Der Bewerbungsmappen-Check findet am BERUF statt. Das Vorhaben wird aus dem Lan- desprogramm Arbeit mit Mitteln des Europäi- Mittwoch, den 11.08.2021 schen Sozialfonds finanziert (www.EU-SH. in der Zeit von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr schleswig-holstein.de) . Bekanntmachungen des Amtes Schrevenborn für die Gemeinde Schönkirchen Die amtlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Schönkirchen erfolgen durch Abdruck in dem gemeindlichen Bekanntmachungsblatt „Schönkirchener Nachrichten“, die in der Regel monatlich bis zum 5. des Monats erscheint. In besonderen Veröffentlichungsfällen können zusätzliche Ausgaben herausgegeben werden. Ist der 5. ein Sonnabend, Sonntag, Feiertag oder sonst arbeitsfreier Tag, tritt an seine Stelle der nächste nicht arbeitsfreie Werktag. Das gemeindliche Bekanntmachungsblatt wird kostenlos an alle Haushalte ver- teilt und ist ferner im Gemeindebüro Schönkirchen, Mühlenstraße 48, 24232 Schön- kirchen, erhältlich; bei Versand wird das anfallende Porto erhoben. Ausgenommen ist die Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung einer Sitzung der Gemeindevertretung, die im Internet erfolgt. Gebührensatzung für Einsätze und Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Schönkirchen Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 28. Februar 2003, (GVOBl. SH 2003, S. 57), zuletzt geändert am 07. September 2020 (GVOBl.SH 2020, S. 514), des § 29 Abs. 2 des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerweh- ren (Brandschutzgesetz- BrSchG) vom 10. Februar 1996 (GVOBl. SH 1996, S. 200), zuletzt geändert am 25. September 2020 (GVOBl. S. 686) und der §§ 2 und 6 Kommunalabgabengesetz - KAG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Januar 2005 (GVOBl. SH 2005, S. 27), 11
Gemeinde Schönkirchen zuletzt geändert durch Gesetz v. 13. November 2019 (GVOBl. S. 425), wird nach Beschlussfas- sung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Schönkirchen am 17.03.2021 folgende Satzung erlassen. §1 Gegenstand der Gebührenerhebung (1) Die Gemeinde Schönkirchen erhebt für die Einsätze und Leistungen der Freiwilligen Feuer- wehr, nachfolgend als "Feuerwehr" bezeichnet, Gebühren nach dem als Anlage beigefügten "Gebührentarif", der Bestandteil dieser Satzung ist. (2) Für Kosten und Aufwendungen im Zusammenhang mit Einsätzen und Leistungen nach Absatz 1 erhebt die Gemeinde zusätzliche Kostenerstattungsbeträge nach Maßgabe dieser Satzung. (3) Ansprüche der Gemeinde (insbesondere zivilrechtliche Ansprüche) für andere als die in der Anlage zu dieser Satzung bezeichneten Leistungen bleiben von dieser Satzung unberührt. (4) Gebühren werden auch bei missbräuchlicher Alarmierung der Feuerwehr erhoben. §2 Bemessungsgrundlage (1) Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Gebühren ist die Einsatzzeit des Personals und der im Gebührentarif genannten Fahrzeuge, soweit sie zum Einsatz gekommen sind. (2) Bemessungsgrundlage für die Gebühr bei Fehlalarmen ist abweichend von Absatz 1 der einzelne Einsatz, sofern im Einzelfall nicht die Berechnung der Gebühr nach Absatz 1 in Verbindung mit Tarifteil 1 und 2 der Anlage zu dieser Satzung eine höhere Gebühr ergibt. (3) Der Einsatz des Personals sowie die Auswahl der Geräte und Fahrzeuge erfolgt entsprechend der gültigen Ausrückeordnung der Gemeinde. Nach der Lagebeurteilung am Ereignisort liegt der Einsatz von Personal, Geräten und Fahrzeugen im pflichtgemäßen Ermessen der Ein- satzleitung der Feuerwehr. (4) Einsatzzeit ist die Zeit von der Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde bis zur Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft aller zum Einsatz gekommenen Fahrzeuge. Für jede angefangene halbe Stunde der Einsatzzeit werden 50 % der im Gebührentarif jeweils genannten Gebühren erhoben. (5) Für die bei Einsätzen und Leistungen der Feuerwehr a) entstandenen Ausgaben für verbrauchbare Stoffe, die unmittelbar zur Gefahrenabwehr verwendet worden sind, b) Entschädigungen nach den §§ 33 und 34 BrSchG, c) die Abgeltung eigener Aufwendungen in Höhe von 6% des Betrages nach lit. a und b (höchstens jedoch 100 ), d) entstandenen Ausgaben für die Einsatzverpflegung der Kameraden, e) entstandene Reinigungskosten für Dienst- und Schutzkleidung, f) Beschaffung von Ersatzteilen werden Kostenerstattungen (Auslagen) neben den Gebühren erhoben. (6) Muss die freiwillige Feuerwehr der Gemeinde wegen oder infolge eines Einsatzes oder einer Leistung besondere Leistungen Dritter in Anspruch nehmen, so werden die dafür entstehen- den tatsächlichen Entgelte zusätzlich zu den Gebühren nach dieser Satzung in Rechnung gestellt. (7) Entstehen der Feuerwehr außerhalb der Pflichtaufgaben (§ 1 Brandschutzgesetz) besondere Kosten (z.B. Reisekosten, Fahrtkosten, Reparaturkosten, Ersatzbeschaffung bei Unbrauch- barkeit oder Verlust), so werden diese zusätzlich zu den Gebühren erhoben. (8) Berechnungsgrundlage für die Gebühren für Brandsicherheitswachen bei Veranstaltungen ist die Zeit des tatsächlichen Wachdienstes zuzüglich einer Stunde für An- und Abfahrt nach dem Gebührentarif. Sonstige Sicherheitswachen werden nach Abs. 4 berechnet. Die Kosten für die Entschädigung nach § 32 Abs. 2 Ziff. 6 des Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehr sind ebenfalls zu erstatten. 12
Gemeinde Schönkirchen §3 Gebührenpflicht (1) Der Einsatz der Feuerwehr ist unentgeltlich bei a) Bränden und Rauchwarnmeldeeinsätzen, b) der Hilfeleistung bei öffentlichen Notständen, die durch Naturereignisse verursacht werden. Für die Rettung von Menschen aus akuter Lebensgefahr werden weder Gebühren noch Kos- terstattungen erhoben. (2) Gebühren werden für Einsätze nach dieser Satzung nach Maßgabe des § 29 Abs. 2 BrSchG erhoben im Falle, a) vorsätzlicher Verursachung von Gefahr oder Schaden, b) vorsätzlicher grundloser Alarmierung der Feuerwehr, c) eines Fehlalarms einer Brandmeldeanlage, d) einer bestehenden Gefährdungshaftung, e) einer gegenwärtigen Gefahr, die durch den Betrieb eines Kraft-, Luft-, Schienen- oder Wasserfahrzeuges entstanden ist und f) von Aufwendungen für Sonderlöschmittel bei Bränden in Gewerbe- und Industriegebieten. (3) Ferner sind folgende Einsätze gebührenpflichtig: a) Brandsicherheitswachen bei Veranstaltungen, bei denen eine Brandsicherheitswache vorgeschrieben ist, b) Sicherheitsmaßnahmen beim Ausbrennen von Schornsteinen, c) Hilfeleistungen, die Verunreinigungen von Gewässern und Landflächen durch gefährden- de oder verschmutzte Stoffe verhindert oder beseitigen sollen, sofern die Gefahr schuld- haft verursacht worden ist, d) Hilfeleistungen, die der Abwehr von Gefahren für die Öffentlichkeit durch einsturzgefähr- dende Gebäude, Gebäudeteile und Einrichtungen dient, sofern der Eigentümer seine Aufsichtspflicht schuldhaft vernachlässigt oder ein anderer die Gefahr schuldhaft verur- sacht hat, e) Nachbarschaftliche Löschhilfe außerhalb des Umkreises von 15 Kilometern Luftlinie – von der Grenze ihres Einsatzgebietes gerechnet – und bei Hilfeleistungen außerhalb des Einsatzgebietes. (4) Von der Erhebung von Gebühren oder Kosten kann die Gemeinde ganz oder teilweise abse- hen, soweit sie nach Lage des Einzelfalles eine unbillige Härte wäre oder der Verzicht auf- grund gemeindlichen Interesses gerechtfertigt ist. §4 Gebührenschuldner (1) Gebührenschuldner ist, wer die Leistung der Freiwilligen Feuerwehr in Anspruch genom- men hat oder wem der Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr zugutegekommen ist. Das sind im Einzelnen: a) der Auftraggeber der Leistung, b) derjenige, der den Einsatz der Feuerwehr veranlasst, verursacht oder zu vertreten hat, c) derjenige, in dessen wirklichen oder mutmaßlichen Interesse die Feuerwehr tätig gewor- den ist, d) bei der Gestellung von Brandsicherheitswachen der jeweilige Veranstalter, ferner der Grundstückseigentümer, Verpächter, Vermieter oder Auftraggeber, der das Grundstück für die Veranstaltung zur Verfügung stellt, e) der Eigentümer oder Besitzer einer Brandmeldeanlage, wenn diese Anlage einen Fehl- alarm auslöst, f) der Gefährdungshaftpflichtige. (2) Bei nachbarlicher Löschhilfe oder nachbarlicher Hilfeleistung ist die Gemeinde des Einsatz- ortes, die anfordernde Körperschaft oder die Aufsichtsbehörde Schuldner. (3) Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner. Bei vorsätzlicher Brandstiftung und sonstigem vorsätzlichen Verhalten haftet nur der Täter. 13
Gemeinde Schönkirchen §5 Entstehung und Fälligkeit (1) Die Gebühr entsteht mit dem Beginn des Einsatzes, auch wenn es zu einer tatsächlichen Hilfeleistung aus Gründen, die die Feuerwehr nicht zu vertreten hat, nicht gekommen ist. (2) Die Gebühr wird mit Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig. (3) Die vorstehenden Absätze gelten für Kostenerstattungsansprüche nach § 2 Abs. 5 bis 8 die- ser Satzung entsprechend. (4) Die Feuerwehr kann die Ausführung einer Leistung oder die Überlassung von Geräten von einer vorherigen angemessenen Sicherheitsleistung für die Gebühren oder von einer Zah- lung eines Vorschusses bis zur Höhe der voraussichtlich entstehenden Kosten abhängig machen. (5) Rückständige Gebühren können im Verwaltungszwangsverfahren geltend gemacht werden. §6 Haftung (1) Die Gemeinde als Trägerin des Feuerlöschwesens haftet nicht für Personen- oder Sachschä- den, die durch unsachgemäße Behandlung der in Anspruch genommenen Geräte und Aus- rüstungsgegenstände durch den Gebührenschuldner verursacht worden sind. (2) Die Gemeinde als Trägerin des Feuerlöschwesens haftet nicht für Schäden, die durch not- wendige Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für Personen oder Eigentum der Betroffenen verursacht worden sind. Der Betroffene hat die Feuerwehr von Ersatzansprüchen Dritter wegen solcher Schäden freizustellen. §7 Datenschutz (1) Die Gemeinde Schönkirchen ist berechtigt, zum Zwecke der Erhebung von Kostenersatz nach dieser Satzung die erforderlichen Daten zu erheben, zu speichern, zu verwenden und zu verarbeiten. (2) Erforderliche Daten sind insbesondere Name und Anschrift des möglichen Gebühren- schuldners bzw. des gesetzlichen Vertreters sowie die tatsächlichen Angaben zum Grund der Gebührenpflicht. (3) Zur Ermittlung des Gebührenschuldners können zum Zwecke der Gebührenerhebung die in Absatz 2 genannten Daten bei Dritten erhoben werden. Dritte sind insbesondere Poli- zeibehörden, Ordnungsbehörden, Meldebehörden und das Kraftfahrtbundesamt. (4) Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Landesdatenschutzgesetzes, der DSGVO sowie § 37 BrSchG. §8 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Zugleich tritt die Gebührensatzung für Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehrt der Gemeinde Schönkir- chen vom 11. Dezember 2013 außer Kraft. Schönkirchen, den 25.03.2021 Gemeinde Schönkirchen Der Bürgermeister gez. Radisch Heikendorf , 25.03.2021 Amt Schrevenborn Der Amtsdirektor gez. Hehenkamp 14
Gemeinde Schönkirchen Gebührentarif Anlage zur Gebührensatzung für Einsätze und Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Ge- meinde Schönkirchen Tarifteil 1 – Gebühren für Personaleinsatz 1.1 Einsatzkraft der Feuerwehr je Std. 46,22 Tarifteil 2 – Gebühren für Fahrzeugeinsatz 2.1 Hilfeleistungsfahrzeug HLF 20 je Std. 297,75 2.2 Hubrettungsbühne HRB je Std. 946,72 2.3 Löschfahrzeug LF 16/12 je Std. 241,34 2.4 Löschfahrzeug LF 10/6 je Std. 341,40 2.5 Tanklöschfahrzeug TLF 16/24 je Std. 223,68 2.6 Mehrzweckfahrzeug MZF je Std. 120,97 2.7 Mannschaftstransportfahrzeug MTF je Std. 120,97 2.8 Anhänger je Std. 196,92 Tarifteil 3 – Pauschalen 3.1 Bei Fehlalarmierungen (durch fehlerhaft je Einsatz 150 arbeitende Brandmeldeanlagen oder bei mutwilliger Fehlalarmierung) erfolgt die Gebührenberechnung je Einsatz zu nachstehendem Gebührensatz, sofern nicht nach Tarifteil 1 und 2 höhere Gebühren im Einzelfall gefordert werden können. 3.2 Rückt die Feuerwehr nicht aus, hat sich 50% von Ziff. aber zum Ausrücken gesammelt. 3.1 15
Gemeinde Schönkirchen Mitteilungen und Berichte der Gemeinde Schönkirchen Die Gemeinde Schönkirchen unterrichtet an dieser Stelle u.a. über die Sitzungstermine der Gemeindevertretung und der öffentlichen Ausschusssitzungen. Die örtliche Bekanntma- chung von Zeit, Ort und Tagesordnung einer Sitzung der Gemeindevertretung erfolgt durch die Bereitstellung im Internet unter: www.amt-schrevenborn.de/Amt-Gemeinden/Schönkirchen/Amtliche-Bekanntmachungen Öffentliche Sitzungen Sitzungstermine Im Monat Juli 2021 finden keine Sitzungen statt. Gemeindevertretung mit Resolution Mitbürger*innen um die Möglichkeit, mit zu Reaktivierung von Hein Schönberg dem Bus vom AWO-Wohn- und Service- – Satzung zur Erhebung von zentrum im Kätnersredder zum neuen Straßenausbaubeiträgen aufgehoben Rewe-Markt im Gewerbegebiet zu kom- men. Nach Wegfall des früheren Einkaufs- In Schönkirchen ist der Unmut groß über marktes ganz in der Nähe (jetzt Hagebau- die Verzögerung bei der Planung zur Reak- Markt) ist der neue Rewe-Markt für die tivierung der Bahnstrecke Kiel-Schön- ältere Generation nicht mehr fußläufig zu berg (Hein Schönberg). Die Gemeindever- erreichen. Es geht dabei aber auch für Be- tretung hat deshalb in ihrer jüngsten Sit- rufspendler um eine Anbindung des Bahn- zung eine Resolution verabschiedet, in haltepunktes Oppendorf/Fliedergarten der das Wirtschaftsministerium des Lan- ans Schönkirchener Gewerbegebiet. An des aufgefordert wird, die seit Monaten die Verkehrsbetriebe Kreis Plön (VKP) auf Eis gelegte Planung wieder aufzuneh- ging deshalb nun der dringliche Appell men. Gleichzeitig ging ein Appell an den verbunden mit einem Antrag, für eine ent- Kreis Plön, seinen Einfluss für eine „be- sprechende Ergänzung mit einer Bedarfs- schleunigte Reaktivierung“ der Bahnstre- Haltestelle im Fahrplan zu sorgen. cke Kiel-Schönberg bei der Landesregie- Einstimmig und ohne weitere Aussprache rung geltend zu machen. Für die Gemein- aufgehoben wurde Schönkirchens im Juli de ist eine Verbesserung/Ergänzung der 2016 beschlossene Straßenausbaubei- ÖPNV-Verbindungen auf der Schiene vor tragssatzung. Das bedeutet im Klartext, allem mit Blick auf die etwa 500 neu ent- dass bei einem Vollausbau einer Straße stehenden Arbeitsplätze im erweiterten Anlieger nicht finanziell an den Kosten Gewerbegebiet von großer Bedeutung. beteiligt werden können. Die Fahrbahnsa- Viele Berufspendler kommen derzeit mit nierung, wie jetzt beispielsweise in der dem Auto aus Kiel über den völlig überlas- Hannes-Pries-Straße geplant, ist ohnehin teten Ostring nach Schönkirchen. allein (Finanzierungs-) Angelegenheit der Eine Verbesserung möchte die Gemeinde Ge-meinde (weiterer Bericht aus der Sit- auch bei den Busverbindungen erreichen. zung der Gemeindevertretung folgt in der Konkret geht es insbesondere für ältere Augustausgabe). (CK) 16
Gemeinde Schönkirchen Schönkirchen befürwortet die Bildung Ihnen das Planungsbüros B2K und dn Ingeni- eines Kinder- und Jugendbeirates eure GmbH zur Verfügung (Tel.: 0431 / 596746-0). Um die Belange der Kinder und der Jugendli- chen in Schönkirchen besser zu verstehen Hinweis zur Ortsbegehung: und berücksichtigen zu können, befürwortet Die während der Ortsbegehung erhobenen die Gemeindevertretung von Schönkirchen Daten und aufgenommenen Bilder werden die Bildung eines Kinder- und Jugendbeirates. anonym ausgewertet. Sollten Sie nicht damit Sie folgt damit der Anregung einiger, engagier- einverstanden sein, dass Fotos von Ihren ter Jugendlicher, welche mit der Idee an den Gebäuden und Grundstücken verwendet wer- Bürgermeister herangetreten sind. den, haben Sie schon jetzt die Möglichkeit des Um ein festes Fundament für einen solchen Widerspruchs. Beirat zu bilden, lädt die Gemeinde Schönkir- chen ihre Kinder und Jugendlichen zu einer Bitte wenden Sie sich hierfür an Frau Rimatzki Versammlung am 26. August 2021 um 16.00 vom Amt Schrevenborn unter der Telefonn- Uhr in die Aula der Grund- und Gemein- ummer 0431 2409-326 (melanie.rimatzki@ schaftsschule Augustental ein. An diesem Tag amt-schrevenborn.de). soll das Interesse der Schönkirchener Kinder und der Jugendlichen an einer solchen Ein- Gemeinde Schönkirchen richtung erkundet werden und gegebenenfalls Bürgermeister Gerd Radisch geeignete Kandidaten und Kandidatinnen ge- wählt werden. Weitere Informationen erfolgen in der August- Ausgabe der Schönkirchener Nachrichten. Susanne Mahlich, ehrenamtliche Versi- chertenberaterin der Deutschen Renten- Information zur Ortsbegehung versicherung Nord, bietet monatlich einen Rentensprechtag im Gemeindebü- Die Gemeinde Schönkirchen hat die Erstel- ro Schönkirchen, Mühlenstraße 48, an. lung eines Innenbereichs- und Entwicklungs- Für Anträge auf Versicherten-/ u. Hinter- gutachtens beauftragt, um insbesondere eine bliebenenrenten, Kontoklärungen und Bestandsaufnahme der Baulücken in der Beratungsgespräche ist eine telefonische Ortslage zu ermitteln. Anmeldung, bei Frau Mahlich, unter der Laut Baugesetzbuch gilt der Grundsatz, dass Telefon-Nr.: 04348-9192388 oder per mit Grund und Boden sparsam umzugehen Email ist. Vor der Ausweisung neuer Baugebiete im susanne.mahlich@gmx.de erforderlich. Außenbereich ist daher zu prüfen, inwieweit in der geschlossenen Ortslage noch Baulücken vorhanden sind (Grundsatz: Innenentwick- lung vor Außenentwicklung). Mitarbeiter des beauftragten Planungsbüros B2K und dn Ingenieure GmbH aus Kiel wer- den dementsprechend Nachbarschaftsschwierigkeiten? Die Schiedsfrau kann helfen. in der Zeit von Anfang Juli bis Mitte August 2021 Bitte wenden Sie sich an die Ortsbegehungen Schiedsfrau: durchführen. Dabei werden zum Teil auch Bärbel Kiy, Tel. 04348 919271 Fotos von Gebäuden und Grundstücken ange- schiedsfrau_baerbelkiy@gmx.de fertigt, um die jeweiligen baulichen Situatio- nen zu dokumentieren. Für Rückfragen steht 17
Gemeinde Schönkirchen Neues aus der Gemeindebücherei Schönkirchen Neues aus der Gemeindebücherei Schönkirchen Wieder mal was Neues . . . Es gibt neue Zeitschriften in der Gemeindebücherei Schönkirchen! Zuhause sein, sich wohl fühlen, entspannen, durchatmen, Kraft tanken… ZUHAUSE WOHNEN ist die Zeitschrift für Menschen, die genau das wollen. Menschen, die viel leisten und im Ausgleich dafür eine ganz besondere Lebens- und Wohnqualität suchen. Das Heft richtet sich an individuelle Leser, die ihre Umgebung mit Emotion und Verstand wahrnehmen und sich entspannt einrichten. Sie legen Wert auf eine stilsichere Einrichtung und sind bereit, dafür Zeit und Geld zu investieren. Ob Haus oder Wohnung, Terrasse oder Balkon: in jeder Ausgabe finden sich zahlreiche Tipps, wie das Wohnen in den eigenen vier Wänden noch schöner wird. Wenn Sie informiert werden möchten, was in der Welt der Stars und Promis passiert, sind Sie mit der BUNTEN bestens versorgt. Hier erhalten Sie spannende Einblicke, was sich hinter den Kulissen abspielt, und erfahren stets die aktuellsten Neuigkeiten aus der Welt der Celebrities. Die BUNTE ist europaweit eine der er- folgreichsten Illustrierten, wenn es um die gekrönten Häupter dieser Welt und um gefeierte Stars und Sternchen aus Musik, Film, Unterhaltung und TV geht. Was immer die Herzen der Menschen bewegt, hier können Sie es nachlesen, aktuell und nah am Ge- schehen Bereits seit 2005 erscheint die Zeitschrift View im Gruner und Jahr Verlag. Einmal monatlich gibt es eine neue Ausgabe der Zeitschrift. Den Leser und die Leserinnen erwartet hier eine Reihe toller Bilder. Die Zeitschrift ist auf die Erzählung per Bild spezialisiert. Unsere Öffnungszeiten: Dienstag, Donnerstag und Freitag: 8:30-12:00 Uhr und 15:00-18:30 Uhr Mittwoch 15:00-18:30 Uhr Gemeindebücherei Schönkirchen, Augustental 29, 24232 Schönkirchen Tel.: 04348 9192969 bibliothek@buecherei-schoenkirchen.de • www.buecherei.schoenkirchen.de 18
Gemeinde Schönkirchen Jugendtreff Schönkirchen Augustental 29, 24 232 Schönkirchen Tel.: 04348/ 91 92 960 e-mail: info @schoenkirchener –jugendtreff.de Öffnungszeiten: Mo+Do: 14.00-21.00 Uhr; Di, Mi, Fr: 14.00-20.00 Uhr Der Jugendtreff hat für Kinder und Jugendliche ab 10 Jahren geöffnet. Kommt einfach mal vorbei und schaut herein - wir freuen uns auf euch! Rabea Kluge und Andre Mederski Programmhighlights im Am Freitag, den 04.06.2021 fand im Jugendtreff Schönkirchen das legendäre FIFA-Turnier statt! Juli 2021 Den ersten Platz belegte Rami, den zweiten Amir und den dritten Colin! Da das Wetter im Juli meist schon recht freundlich ist, fahren Herzlichen wir (wie die letzten Jahre schon) Glückwunsch! spontan mit euch an den jeweiligen Tagen an den bewachten Badestrand in Laboe. Die Termine dafür werden bei uns spontan in der what´s app-Gruppe kommuniziert. Um eure Mitfahrt zu ermögli- chen, benötigen alle unter 18- jährigen eine von den Eltern un- terschriebene, allgemeine Ein- verständniserklärung. Diese ist im Treff erhältlich. Wir bieten an freundlichen Tagen außerdem Wasserspiele, Grillen und Rallyes an! Ihr Meisterbetrieb für u Möbelanfertigung u Türen u Treppen u Fenster u Innenausbau u Rolladenbau u Dachflächenfenster u Kunststoffbearbeitung u Reparaturen u Fertigparkett 24232 Schönkirchen, Mönkeberger Weg 2a • Telefon (0 43 48) 364 19
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Gemeinde Schönkirchen Weißt du eigentlich wieso die Dinos Da hat erstmal nur Gott gewohnt, dann ent- ausgestorben sind? standen die Menschen. Und wie sind die Menschen entstanden? Ich erklär dir das mal: Also es gab in der Dino- Irgendwie gab es so kleine Hubbel auf der zeit ja viele Vulkane oder? (Ja, das stimmt) Straße und die wurden immer größer und Und von dem ganzen Rauch von den Vulkanen größer und dann wurden das Menschen. mussten die Dions ja viel husten. Und die Dann entstanden der Stoff und das Glas. Da Dinos sind davon ein bisschen tot geworden dachten die Menschen: „Ahh, daraus können oder sind sogar krank geworden und haben wir Brillen bauen.“. Krebs bekommen. Krebs ist eine ganz doofe Dann entstanden das Papier und die Schuhe. Krankheit. Und ich weiß auch noch ganz viel Bäume, soll ich dir das erzählen? Ja gerne. Also man muss einen Baum pflanzen, wenn man einen haben will. Es gibt viele Arten von Bäu- men: Birnenbäume, Apfelbäu- me, Kirschbäume, Pfirsichbäu- me, Pflaumenbäume. Im Früh- ling werden sie erst grün und dann werden sie ganz dick und bekommen Knospen. Dann ge- hen die Knospen auf und da kom- men Blüten raus. Wir brauchen ganz viele Bäume, weil die haben ja Blätter und die wackeln ja und so entsteht Luft. Und soll ich dir was sagen? Ich kann noch etwas erklären: Es gibt ja ein normales Meer. Was ist denn ein normales Und die Pflanzenfresser und die Fleischfres- Meer? ser konnten nichts mehr zu fressen finden, Das ist so mitteltief. Und in anderen Ländern weil die anderen Dions ja ausgestorben waren. gibt es welche, die sind tiefer. Da gibt es Und die hatten kein Futter mehr und darum Leuchtmoränen, Anglerfische, Haie, Riesen- waren jetzt alle ausgestorben. spinnen, kleine Quallen, die ein bisschen giftig Und wo sind jetzt die ganzen Vulkane hin? sind, und Tintenfische. Das nennt man dann Es gab mal eine Steinlawine und dann war das Tiefsee. Weil das so tief ist. Kuhfische gibt's da Loch zu und die Lavaspalten auch. Und dann auch. kam da viel Schnee drauf und dann wurden Oh, Kuhfische kenne ich gar nicht. das Berge. Dann entstanden die Jahreszeiten, Die sind rund und orange und haben zwei weil es immer kälter wurde und mehr Schnee Hörner. Die Spitzen sind blau und die können kam. Auf den Flüssen gab es sogar Eis. Dann daraus Gift spritzen. Die dürfen wir nicht wurde es immer wärmer und es gab immer anfassen. mehr Blumen. Und das wurde noch immer So, ich geh jetzt wieder Spielen. wärmer und wärmer und wärmer und noch Und zack, weg war er… wärmer. Und dann entstand Gott. Der hatte Kind aus der Regenbogengruppe die Stadt gebaut, das war anstrengend für ihn. Lena Schidlowski, Erzieherin in der Und wer hat in der Stadt gewohnt? Regenbogengruppe 21
Schulen Mitteilungen der Schulen Gymnasium Wellingdorf Umweltschutz fängt bei den Kleinen an – Gymnasium Wellingdorf hat Vorreiterrolle bei Mülltrennung Umweltschutz braucht nicht immer großarti- ge öffentliche Bekenntnisse. Was zählt, ist aktives Handeln. Deshalb hat sich das Gymna- sium Wellingdorf zum Ziel gesetzt, es nicht bei der Vermittlung ökologischer Themen im Un- terricht zu belassen, sondern sich um konkre- te, handfeste Ziele zu bemühen. Luise Hanne- mann, Lehrerin für Geographie an der Schule, hatte die Idee, ein großangelegtes Projekt für eine sinnvolle Mülltrennung an der Schule zu starten. Unterstützt wurde sie dabei von Mari- on Voß, der Abfallberaterin beim ABK in Kiel. Die Quarta c (7 c), die Frau Hannemann unter- richtet, erhielt nicht nur Unterricht zum The- ma „Nachhaltigkeit“, wie es die Fachanforde- rungen vorsehen, sondern auch den speziellen Auftrag, die Schülerinnen und Schüler aller Klassen für das Thema „Mülltrennung“ zu interessieren, zu sensibilisieren und zu ganz konkreten Handlungen zu bewegen. Arbeits- gruppen wurden gebildet, Filme erstellt und Klassenbesuche organisiert. Übergeordnetes Ziel: Verantwortung übernehmen. In diesem Falle heißt das konkret: den Abfall im eigenen Klassenraum verantwortungsvoll entsorgen. Und schließlich soll sich das sinnvolle Projekt in das Konzept der Landeshauptstadt Kiel als „Zero Waste“-Stadt (Stadt ohne Müll) einfü- gen. Wenn alle Klassen verantwortungsbe- wusst mitmachen, ist schon viel erreicht! Garten-AG sorgt für ein schönes Atrium Dass sich Schülerinnen und Schüler an ihrer Schule wohlfühlen sollen, ist ein erstrebens- wertes Ziel, auch wenn dies nicht immer und überall erreicht wird. Ein schönes Ambiente kann aber seinen Beitrag dazu leisten. Auf das ansprechende Atrium kann das Gymnasium mit Recht stolz sein. Dass dieses auch gehegt und gepflegt werden muss, versteht sich von 22
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