Bericht des Rechnungshofes - Innsbrucker Nordkettenbahnen GmbH - Neuerrichtung Hungerburgbahn und Nordkettenbahnen - Der Rechnungshof

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Bericht des Rechnungshofes - Innsbrucker Nordkettenbahnen GmbH - Neuerrichtung Hungerburgbahn und Nordkettenbahnen - Der Rechnungshof
Bericht
               des Rechnungshofes

               Innsbrucker Nordkettenbahnen GmbH – Neuerrichtung
               Hungerburgbahn und Nordkettenbahnen

Tirol 2012/5                                                       51
52   Tirol 2012/5
Inhalt
               Inhaltsverzeichnis

               Tabellen– und Abbildungsverzeichnis __________________________ 54
               Abkürzungsverzeichnis ______________________________________ 55
               Glossar __________________________________________________ 56

Tirol          Wirkungsbereich des Landes Tirol

               Innsbrucker Nordkettenbahnen GmbH – Neuerrichtung
               Hungerburgbahn und Nordkettenbahnen

               KURZFASSUNG ____________________________________________ 58

               Prüfungsablauf und –gegenstand ______________________________ 66

               Chronologie _______________________________________________ 66

               Überblick Trassenverlauf _____________________________________ 68

               Projektvorbereitung _________________________________________ 70

               Eigentumsverhältnisse und Projektstrukturen ____________________ 80

               Projektvergabe _____________________________________________ 85

               Projektumsetzung___________________________________________ 93

               Projektabrechnung _________________________________________ 106

               Zusammenfassende Beurteilung ______________________________ 113

               Schlussbemerkungen/Schlussempfehlungen ____________________ 115

ANHANG         Entscheidungsträger des überprüften Unternehmens _____________ 117

Tirol 2012/5                                                                     53
Tabellen Abbildungen
          Tabellen– und Abbildungsverzeichnis

          Abbildung 1: Lageplan Hungerburgbahn neu (zentrumsnahe
                       Trasse) und Nordkettenbahnen neu ________________ 68

          Tabelle 1:   Kostenschätzung 2001___________________________ 74

          Tabelle 2:   Grobkostenschätzung 2002 _______________________ 76

          Tabelle 3:   Businesspläne 2002 und 2003 ____________________ 77

          Abbildung 2: Organigramm Konzessionsgeber – Konzessionär _____ 82

          Abbildung 3: Beteiligungen an der Erichtungs– und
                       Betriebsgesellschaft _____________________________ 84

          Tabelle 4:   Übersicht der Angebote _________________________ 88

          Tabelle 5:   Projekterrichtungskosten der INKB bis 2010 ________ 106

          Abbildung 4: Zusätzliche Kosten für Unternehmen der öffentlichen
                       Hand (INKB bzw. IVB) __________________________ 108

          Tabelle 6:   Transaktionskosten 2001 bis 2007 _______________ 110

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Abkürzungen
               Abkürzungsverzeichnis

               BMVIT     Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
               bspw.     beispielsweise
               bzw.      beziehungsweise

               dB        Dezibel

               etc.      et cetera
               EU        Europäische Union
               EUR       Euro

               GmbH      Gesellschaft mit beschränkter Haftung

               INKB      Innsbrucker Nordkettenbahnen GmbH
               IVB       Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH

               m         Meter
               m/s       Meter pro Sekunde
               Mill.     Million(en)

               PPP       Public Private Partnership
               PSC       Public Sector Comparator

               rd.       rund
               RH        Rechnungshof

               TZ        Textzahl(en)

               u.a.      unter anderem

               z.B.      zum Beispiel

Tirol 2012/5                                                                    55
Glossar
                                               Glossar
Barwert                       Der Barwert ist ein Begriff aus der Finanzmathematik und entspricht
                              dem Wert, den zukünftig anfallende Zahlungsströme in der Gegenwart
                              besitzen.
funktionale Ausschreibung     Aufgabenbeschreibung durch Festlegung von Leistungs– und
                              Funktionsanforderungen
Gondelbahn                    Eine Gondelbahn ist eine Luftseilbahn, bei der mehrere Kabinen (um-
                              gangssprachlich Gondeln genannt) an ein ständig umlaufendes Seil
                              geklemmt sind. Folgende Ausführungen einer Gondelbahn wurden im
                              Projekt diskutiert:
                              – Eine Einseilumlaufbahn (häufigste Variante einer Gondelbahn) ist eine
                                Luftseilbahn, die nur ein zu einer Schlaufe gespleisstes umlaufendes
                                Endlosseil hat, das gleichzeitig als Trag– und Zugseil dient.
                              – Die Zweiseilumlaufbahn ist eine Luftseilbahn, deren Fahrzeuge an
                                einem Tragseil hängen und von einem Zugseil bewegt werden.
                              – Funifor ist eine spezielle Variante einer Luftseilbahn mit zwei parallel
                                verlaufenden Trag– und Zugseilen.
Konzessionär                  der Konzessionsnehmer bzw. die zur Abwicklung des Auftrags vom
                              Konzessionsnehmer gegründete Projektgesellschaft
Konzessionsgeber              der im Dienstleistungskonzessionsvertrag genannte Auftraggeber
                              (das ist die Innsbrucker Nordkettenbahnen GmbH – INKB)
Last and Best Offer           nach Abschluss des Verhandlungsverfahrens von den Bietern
                              abgegebenes letztgültiges Angebot
Hungerburgbahn                Die Standseilbahn „alte Hungerburgbahn“ führte seit 1906 vom Stadtteil
                              Saggen zur Hungerburg.
Nordkettenbahnen              Diese zwei Seilschwebebahnen erschließen seit Anfang der 1930er Jahre
                              die Nordkette von der Hungerburg (860 m) zur Seegrube (1.905 m) und
                              weiter zum Hafelekar (2.256 m).
Pendelbahn                    Die Pendelbahn ist die „klassische“ Luftseilbahn, bei der die Kabinen an
                              einem oder mehreren Tragseilen hängend zwischen Tal– und Bergstation
                              von einem Zugseil hin– und hergezogen werden, also pendeln.
Public Private Partnership    PPP sind Partnerschaften zwischen der öffentlichen Hand und Privaten,
(PPP)                         meist bei der Finanzierung und/oder Herstellung und/oder beim Betrieb
                              von öffentlichen Projekten, mit einer teilweisen Übertragung von
                              ursprünglich öffentlichen Aufgaben sowie deren Risiken an den privaten
                              Partner.
Public Sector Comparator (PSC) vom öffentlichen Auftraggeber bei herkömmlicher Beschaffungsmethode
                               zu tragende Kosten
Value for Money               der Saldo im Vergleich zwischen PSC– und PPP–Vergleichswert

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Tirol

               Wirkungsbereich des Landes Tirol

               Innsbrucker Nordkettenbahnen GmbH – Neuerrichtung
               Hungerburgbahn und Nordkettenbahnen

               Die Innsbrucker Nordkettenbahnen GmbH (INKB) vergab die Pla-
               nung, den Bau und den Betrieb der „Hungerburgbahn und Nord-
               kettenbahnen – Neu“ in Form eines PPP–Konzessionsmodells auf
               Basis von Grobkostenschätzungen und ohne technische sowie kauf-
               männische Vorausplanung.

               Seitens der Landeshauptstadt Innsbruck begehrte bauliche und
               betriebliche Mehrleistungen lassen bis zum Ende des PPP–Pro-
               jekts (2038) Mehrkosten von rd. 15,20 Mill. EUR gegenüber dem
               ursprünglichen gedeckelten Investitionszuschuss (41 Mill. EUR)
               erwarten. Der Kostenanteil der Landeshauptstadt Innsbruck an den
               Gesamtkosten von 56,20 Mill. EUR wird sich von den zu Projekt-
               beginn budgetierten 19,50 Mill. EUR bis 2038 auf rd. 37 Mill. EUR
               erhöhen.

               Wegen des großen Planungsspielraums, den die funktionale Aus-
               schreibung den Bietern eröffnete, unterblieb eine Vergleichsrech-
               nung zu einer herkömmlichen Beschaffung. Die Dokumentation des
               Vergabeverfahrens wies Mängel auf.

               Die Realisierung des Projekts in Form eines PPP–Konzessionsmo-
               dells brachte eine Einschränkung der Kontrollmöglichkeit der INKB
               (Konzessionsgeber) u.a. bei der Überprüfung von Zusatzaufträgen
               mit sich.

               Nach Inbetriebnahme der Hungerburgbahn erachtete die Landes-
               hauptstadt Innsbruck den Zukauf von Betriebszeiten bzw. die Inte-
               gration der Hungerburgbahn in das Ticketsystem der Innsbrucker
               Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH für notwendig. Dies
               kostete die beiden Unternehmen der öffentlichen Hand in den ersten
               drei Betriebsjahren rd. 982.000 EUR.

Tirol 2012/5                                                                   57
Die Investorensuche auf Basis eines Dienstleistungskonzessionsver-
              trags in Form eines PPP–Konzessionsmodells mit einem gedeckel-
              ten Investitionszuschuss trug dazu bei, die durch die öffentlichen
              Diskussionen herrschenden Schwierigkeiten der Entscheidungsfin-
              dung zu kanalisieren und somit den Weg zur operativen Umset-
              zung des Projekts zu ebnen.

KURZFASSUNG   Prüfungsziele

              Prüfungsziele waren

              – die Verifizierung der Beurteilungsgrundlagen für die Abwicklung
                der Investitionen in Form eines PPP–Konzessionsmodells sowie

              – die Beurteilung

                – der Rechtmäßigkeit und Transparenz des Vergabeverfahrens,

                – des Finanzierungsmodells unter Berücksichtigung der Risiken,

                – der Zweckmäßigkeit des Änderungs– und Nachtragsmanage-
                  ments sowie

                – der Vertragsgestaltung und –umsetzung in Bezug auf den
                  Betrieb und die Beendigung des Vertrags. (TZ 1)

              Entscheidungsfindungsprozess

              Die Landeshauptstadt Innsbruck war stets bestrebt, die bestehende
              Erschließung der Nordkette für ihre Bevölkerung sowie für den Tou-
              rismus attraktiv zu erhalten. Die Landeshauptstadt Innsbruck priva-
              tisierte im Jahr 1996 den Betrieb der Nordkettenbahnen und kaufte
              ihn im Jahr 2001 zurück. (TZ 4)

              Im September 2003 beschloss der Gemeinderat der Landeshaupt-
              stadt Innsbruck, EU–weit private Investoren für die Planung, den
              Bau und den Betrieb der Hungerburgbahn und der Nordketten-
              bahnen in Form eines Dienstleistungskonzessionsvertrags bis 2030
              zu suchen. Demnach war die Hungerburgbahn auf einer neuen Trasse
              mit zentrumsnaher Anbindung mit einem Investitionszuschuss von
              höchstens 41 Mill. EUR zu erneuern. Im Dienstleistungskonzessions-
              vertrag war neben den zu garantierenden Betriebszeiten und För-

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Tirol

Kurzfassung                       Innsbrucker Nordkettenbahnen GmbH – Neuer-
                                richtung Hungerburgbahn und Nordkettenbahnen

               derkapazitäten lediglich die Funktionalität der Hauptanlagen mit
               allgemeinen Vorgaben beschrieben. Es wurde eine außerordentliche
               architektonische Qualität des Projekts gefordert. (TZ 4)

               Die lediglich allgemeinen Vorgaben hinsichtlich der Funktionalität
               des geplanten Projekts erschwerten von vornherein die technische
               und kaufmännische Vorausplanung sowie den Vergleich mit einer
               herkömmlichen Beschaffung (ohne PPP–Konzessionsmodell). (TZ 4)

               Die Kontrollrechte des Auftraggebers beschränkten sich formal im
               Wesentlichen auf die Genehmigung der Übertragung der Vertrags-
               pflichten sowie die Zustimmung zur Verpfändung und Abtretung
               von Rechten zugunsten eines Kreditinstituts und inhaltlich auf die
               Genehmigungen im Zusammenhang mit dem Projektentwurf. Wei-
               tergehende Kontrollrechte, wie bspw. Eignung der Subunterneh-
               mer oder Nachweise der Plausibilität und Herleitung der Preisbil-
               dung, waren nicht vorgesehen. Diese wären jedoch für eine Prüfung
               der Preisangemessenheit von Mehrkostenforderungen zweckmäßig
               gewesen. (TZ 6)

               Public Sector Comparator (PSC)–Vergleichsrechnung

               Für die Entscheidung zugunsten eines PPP–Konzessionsmodells mit
               hohem öffentlichen Investitionszuschuss konnte keine PSC–Ver-
               gleichsrechnung in herkömmlichem Sinn herangezogen werden, weil

               – für die Aufstellung die Vorplanung des Basisprojekts und dessen
                 Risikobewertung fehlten sowie

               – die Angebote aufgrund der rudimentären funktionalen Beschrei-
                 bung für die anzubietenden Konzepte untereinander technisch
                 nicht vergleichbar waren. (TZ 5)

               Die INKB und die Landeshauptstadt Innsbruck definierten auf Basis
               von Grobkostenschätzungen lediglich ein Finanzierungsziel und ver-
               zichteten dabei — wegen der Unbestimmtheit der anzubietenden
               Projekte — auf eine technische sowie kaufmännische Vorauspla-
               nung. (TZ 5)

               Die Abweichung zwischen den Werten der Grobkostenschätzungen
               (28,50 Mill. EUR und 33 Mill. EUR) und dem Höchstwert des realen
               Zuschussbetrags (32,80 Mill. EUR) in den Ausschreibungsunterla-
               gen konnte von der INKB nicht begründet werden. (TZ 5)

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Kurzfassung

              Vergabeverfahren

              Im Zuge der Bewerberauswahl informierte der Geschäftsführer der
              INKB sowohl unmittelbar am Vergabeverfahren mitwirkende als
              auch unternehmensinterne, am Vergabeverfahren nicht beteiligte
              Personen über die Namen der Interessenten, wodurch der Vertrau-
              lichkeitsgrundsatz des Vergaberechts verletzt wurde. Der Grundsatz
              der Vertraulichkeit ist wesentlich für den Schutz vor wettbewerbs-
              widrigem Verhalten der Teilnehmer und soll einen fairen Wettbe-
              werb zwischen den Unternehmen gewährleisten. (TZ 7)

              Der Zeitpunkt der Angebotsabgabe — ein wesentliches Merkmal eines
              ordnungsgemäßen Vergabeverfahrens — war nicht dokumentiert. Es
              lagen weder ein Verzeichnis über die Entgegennahme der Angebote
              noch deren Angebotskuverts vor. Ein Originalangebot war in Ver-
              stoß geraten. Die Ermittlung der Bewertungspunkte eines nachzu-
              reihenden Angebots war mit einem Rechenfehler behaftet. (TZ 8, 9)

              Der in mehreren Verhandlungsrunden mit den Bietern ausgehandelte
              idente Vertragstext stellte zwar die Vergleichbarkeit der Angebote
              sicher, bildete jedoch im Ergebnis nur den kleinsten gemeinsamen
              Nenner zwischen den Bietern und der INKB. Dies deshalb, weil die
              INKB auf die Nutzung von Vorteilen des Wettbewerbs, nämlich die
              (möglicherweise noch nicht bekannte) wirtschaftlichste Lösung im
              Wege der als zulässig erachteten Vertragsabweichungen zu finden,
              verzichtet hatte. (TZ 10)

              Risikoübertragung

              Die INKB hatte vor Ausschreibung bzw. vor Vertragserrichtung keine
              dezidierte Risikoidentifikation, –allokation und –bewertung erstellt.
              Der Dienstleistungskonzessionsvertrag regelte die dem Konzessi-
              onär insbesondere während der Planungs– und Errichtungsphase
              sowie der ersten zehn Betriebsjahre überbundenen Risiken derge-
              stalt, dass ein vorzeitiger Ausstieg des Konzessionärs aus finanzi-
              ellen Erwägungen unattraktiv war. (TZ 10)

              Nach den ersten zehn Betriebsjahren werden — u.a. mangels Rege-
              lungen zur Feststellung der Nettoertragslage — nur mehr minimale
              Pachtzahlungen des Konzessionärs an die INKB fließen. (TZ 10)

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Tirol

Kurzfassung                         Innsbrucker Nordkettenbahnen GmbH – Neuer-
                                  richtung Hungerburgbahn und Nordkettenbahnen

               Der Dienstleistungskonzessionsvertrag sah zwischen der INKB und
               den Kapitalgebern des Konzessionärs keine direkten Vertragsver-
               bindungen vor, wodurch das Finanzierungsrisiko beim Konzessio-
               när lag. (TZ 10)

               Die Zustimmungspflicht der INKB zu einer Verpfändung und Abtre-
               tung von Rechten des Konzessionärs zugunsten eines Kreditinstituts
               zur Besicherung von Verbindlichkeiten war im Sinne eines Früh-
               warnsignals geeignet, der INKB Aufschluss über das Geschäftsrisiko
               des Konzessionärs und das von ihr zu tragende Insolvenzrisiko des
               Konzessionärs zu geben. (TZ 10)

               Der Dienstleistungskonzessionsvertrag sieht am Vertragsende keine
               förmliche Übernahme und Zustandsfeststellung der Betriebsanlagen
               durch die INKB vor. Nach 30–jähriger Vertragsdauer wird die Über-
               gabe einer betriebsbereiten und einwandfreien Seilbahnanlage durch
               die Höhe der Haftungsfonds oder der Vertragsstrafen des Konzessi-
               onärs nicht sichergestellt sein. (TZ 10, 22)

               Projektumsetzung

               Das dem Konzessionär überbundene Planungsrisiko war aufgrund
               des in den Ausschreibungsbedingungen beschriebenen Genehmi-
               gungsablaufs und des Kostenersatzes bei vorzeitiger Beendigung
               des Vertrags kalkulierbar. (TZ 11, 13)

               Die konzerninterne Beteiligung des Konzessionärs an der die Ver-
               tragspflichten übernehmenden Errichtungs– und Betriebsgesellschaft
               war geringer als im Dienstleistungskonzessionsvertrag gefordert. Die
               seitens der Konzernmuttergesellschaft gegenüber der INKB geleis-
               teten Sicherheiten glichen aber dadurch entstandene Unsicherheiten
               aus. (TZ 12)

               Die INKB erlangte durch die ihr im Zuge des seilbahnrechtlichen
               Bewilligungsverfahrens verbliebene behördliche Konzession zum
               Betreiben von Seilbahnanlagen und der Beistellung des Personals für
               die Betriebsleistung ein hohes Maß an betriebsinternen Informationen,
               die ihr laut Dienstleistungskonzessionsvertrag alleine nicht zugekom-
               men wären. Damit kann sie auch dem Risiko einer Vernachlässigung
               und eines schlechten Zustands der Anlagen zum Ende der Vertrags-
               laufzeit — als Folge der niedrigen Vertragsstrafe — entgegenwirken.
               Mit der Refundierung der Personalkosten durch den Konzessionär
               wird der INKB allerdings das von ihr zu übernehmende Risiko aus
               der Haftung als Betriebsführer nicht abgegolten. (TZ 10, 14, 21, 22)

Tirol 2012/5                                                                      61
Kurzfassung

              Die bereits zu Beginn der Planungsphase initiierte Änderung des
              Projektkonzepts war durch neue Anforderungen der Landeshaupt-
              stadt Innsbruck begründet. (TZ 13)

              Die Investorensuche auf Basis eines Dienstleistungskonzessionsver-
              trags in Form eines PPP–Konzessionsmodells mit einem gedeckel-
              ten Investitionszuschuss trug dazu bei, die durch die öffentlichen
              Diskussionen herrschenden Schwierigkeiten der Entscheidungsfin-
              dung zu kanalisieren und somit den Weg zur operativen Umsetzung
              des Projekts zu ebnen. (TZ 26)

              Projektänderungen

              Die gegenüber den Vorlagefristen von Mehrkostenforderungen des
              Konzessionärs stark verkürzte Prüffrist des Auftraggebers bedeutete
              eine Ungleichbehandlung eines Vertragspartners. (TZ 15)

              Die vertragliche Gestaltung des Dienstleistungskonzessionsvertrags
              und die Reduktion des Ergebnisses der funktionalen Ausschreibung
              auf einen einzigen Geldbetrag sowie die Akzeptanz von Pauschal-
              preisen bei Zusatzangeboten verhinderten die Herleitung und Prü-
              fung der Mehr– und Minderkosten für zusätzliche oder geänderte
              Leistungen, weil in den Ausschreibungsbedingungen die Vorlage der
              Kalkulation des Konzessionärs nicht vorgesehen war. So wurden die
              Leistungsinhalte weder bei der Beauftragung noch bei der Abrech-
              nung — auch wenn sie durch die Pauschalbeträge begrenzt wur-
              den — hergeleitet bzw. nachgewiesen. Die INKB ließ die baulichen
              Zusatzleistungen ohne Leistungsverzeichnis anbieten und verzich-
              tete so auf die Möglichkeit einer Preisplausibilisierung. (TZ 16, 17)

              Durch die direkten Beauftragungen von zusätzlichen Leistungen
              durch die INKB litt die Transparenz der Abrechnungskontrolle des
              Gesamtprojekts, weil diese Zusatzkosten nicht auf der Kostenstelle
              des Gesamtprojekts verbucht waren. (TZ 17)

              Die bereits bestehenden Behördenauflagen zur Garagierung der
              Pistenraupen blieben im Dienstleistungskonzessionsvertrag unbe-
              rücksichtigt. Für die Errichtung dieser Garage mussten von der INKB
              im Rahmen ihrer Gewährleistungspflicht 140.000 EUR bezahlt wer-
              den. (TZ 17)

62                                                                   Tirol 2012/5
Tirol

Kurzfassung                         Innsbrucker Nordkettenbahnen GmbH – Neuer-
                                  richtung Hungerburgbahn und Nordkettenbahnen

               Die INKB wehrte eine mit dem Baugrund– und Ausführungsrisiko
               verbundene Mehrkostenforderung von rd. 900.000 EUR mit Hin-
               weis auf die vertragliche Risikozuteilung ab. (TZ 18)

               Vor Erstellung der Ausschreibungsunterlagen waren für die Hun-
               gerburgbahn längere Betriebszeiten zwar im Gemeinderat der Lan-
               deshauptstadt Innsbruck diskutiert worden, flossen aber in den
               Dienstleistungskonzessionsvertrag — der die Höhe des maximalen
               Investitionszuschusses begrenzte — nicht ein. Nach Inbetriebnahme
               der neuen Hungerburgbahn erachtete die Landeshauptstadt Inns-
               bruck den Zukauf von Betriebszeiten bzw. die Integration der Hun-
               gerburgbahn in das Ticketsystem der Innsbrucker Verkehrsbetriebe
               und Stubaitalbahn GmbH für notwendig. Dies kostete die beiden
               Unternehmen der öffentlichen Hand in den ersten drei Betriebsjah-
               ren rd. 982.000 EUR. Die Preise der Abgeltung dieser Leistungen
               kamen somit nicht im Wettbewerb zustande und mussten zusätz-
               lich zu dem maximalen Investitionszuschuss bezahlt werden. (TZ 20)

               Übernahme der Hauptanlagen

               Zur Minderung der hohen Lärmemissionen durch den Schienenver-
               kehr schränkte das BMVIT als Seilbahnbehörde den Nachtbetrieb auf
               maximal sechs Fahrten mit einer Fahrgeschwindigkeit von maxi-
               mal 5 m/s ein. Da unter diesen Voraussetzungen aus betrieblicher
               Sicht des Konzessionärs das Auslangen gefunden wurde und die
               Konzernmuttergesellschaft zusätzlich eine bis Vertragsende gültige
               Patronatserklärung abgab, bei einem Mehrbedarf an Nachtfahrten
               die Kosten für Maßnahmen zur Minderung der Lärmemission zu
               tragen, übernahm die INKB im September 2008 die Hungerburg-
               bahn. (TZ 19)

               Projektkosten

               Eine gesamthafte Sicht der Projektkosten fehlte. Die INKB leistete dem
               Konzessionär einen Investitionszuschuss von rd. 46,36 Mill. EUR.
               Bis 2010 saldierten sich die auf mehreren Konten der INKB verbuch-
               ten Kosten und Erlöse für das Projekt „Nordkettenbahnen und Hun-
               gerburgbahn Neu“ auf Kosten von insgesamt rd. 39,35 Mill. EUR.
               (TZ 23)

Tirol 2012/5                                                                       63
Kurzfassung

              Unter gleichbleibenden Betriebsbedingungen von 2011 bis zum Ver-
              tragsende im Jahr 2038 werden weitere Kosten von rd. 8,65 Mill. EUR
              (zuzüglich Wertanpassung) für die Unternehmen der öffentlichen
              Hand anfallen. (TZ 23)

              Transaktionskosten

              Die INKB bezahlte bis Ende 2007 für die Projektvorbereitung, die
              Berater sowie Gutachter zur Erstellung und Abwicklung des Dienst-
              leistungskonzessionsvertrags bis zur Inbetriebnahme der Nordket-
              tenbahnen und der Hungerburgbahn rd. 600.000 EUR an Transak-
              tionskosten. (TZ 24)

              Kostenbeiträge

              Die Reduktion des Kostenbeitrags des Tourismusverbands Innsbruck
              und seine Feriendörfer um 2,50 Mill. EUR und die von der Landes-
              hauptstadt Innsbruck initiierten zusätzlichen Leistungen belasteten
              bis Ende 2010 den Haushalt der Landeshauptstadt Innsbruck um
              8,85 Mill. EUR höher, als beim Beschluss des Budgets im Juli 2003
              angenommen. (TZ 25)

              Ein PPP–Konzessionsmodell zur Errichtung von Autobahn– und
              Schnellstraßenteilstücken (der RH berichtete darüber in der Reihe
              Bund 2010/2) wies wesentliche Unterschiede zum gegenständlich
              überprüften PPP–Konzessionsmodell auf, was einen unmittelbaren
              Vergleich der beiden überprüften Modelle nicht zuließ. So wählte der
              damalige Auftraggeber eine funktionale Leistungsbeschreibung und
              gab die wesentlichen Parameter des Trassenverlaufs und des Aus-
              führungsstandards vor. Hinsichtlich des Umgangs mit den Risiken
              und der erschwerten Kontrollmöglichkeit des Auftraggebers ergaben
              sich bei beiden Projekten deckungsgleiche Problemfelder. (TZ 26)

64                                                                  Tirol 2012/5
Tirol

                                                               Innsbrucker Nordkettenbahnen GmbH – Neuer-
                                                             richtung Hungerburgbahn und Nordkettenbahnen

                          Kenndaten der Innsbrucker Nordkettenbahnen GmbH
                                                                                            Stammeinlage
    Gesellschafter
                                                                                      in EUR                 in %
         Innsbrucker Kommunalbetriebe Aktiengesellschaft                           18.531,57                   51
         Landeshauptstadt Innsbruck                                                 12.717,76                  35
         Tourismusverband Innsbruck und seine Feriendörfer                            3.270,27                 9
         Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH                          1.816,82                 5
                                                                                   36.336,42                 100
    Unternehmensgegenstand            Seilbahnbetrieb der Nordkettenbahnen und der Hungerburgbahn
    Gebarung                              2004     2005     2006     2007      2008         2009      2010          2011
                                                                       in Mill. EUR
    Bilanzsumme                            4,87    17,09    40,16    46,51     44,65        42,97     41,27         39,36
    Eigenkapital                           1,33    12,31    38,90    38,03      36,57       35,58     34,71         33,96
    Umsatzerlöse                           0,15     2,52     0,90     0,25         0,32        0,82    0,82           0,82
    Personalaufwand inklusive              0,13     1,48     1,03     0,22         0,32        0,28    0,28           0,28
    Personalüberlassungskosten
    Ergebnis der gewöhnlichen             – 0,10   – 0,91   – 1,70   – 1,35    – 1,88       – 1,26    – 1,12        – 0,99
    Geschäftstätigkeit
    Personalstand                                                        Anzahl1
    Geschäftsführer                           1        1        1        1            1          1        1                 1
    Mitarbeiter (inklusive                   37       30       16        1            2          3        4                 4
    überlassene Mitarbeiter)2
1     jeweils zum 31. Dezember
2     in Vollbeschäftigungsäquivalenten
Quellen: Prüfberichte der Jahresabschlüsse; INKB

     Tirol 2012/5                                                                                                      65
Prüfungsablauf und   1   Der RH überprüfte von Jänner bis März 2011 die Gebarung der Inns-
–gegenstand              brucker Nordkettenbahnen GmbH (INKB) in Bezug auf die Abwicklung
                         der Neuerrichtung der Hungerburgbahn und der Nordkettenbahnen als
                         PPP–Konzessionsmodell.

                         Prüfungsziele waren

                         – die Verifizierung der Beurteilungsgrundlagen für die Abwicklung
                           der Investitionen in Form eines PPP–Konzessionsmodells sowie

                         – die Beurteilung

                            – der Rechtmäßigkeit und Transparenz des Vergabeverfahrens,

                            – des Finanzierungsmodells unter Berücksichtigung der Risiken,

                            – der Zweckmäßigkeit des Änderungs– und Nachtragsmanage-
                              ments sowie

                            – der Vertragsgestaltung und –umsetzung in Bezug auf den Betrieb
                              sowie die Beendigung des Vertrags.

                         Der RH analysierte den Projektablauf, die Auftragsvergabe und die
                         Bauabwicklung sowie die Betriebsphase bis 2010 im Hinblick auf Ein-
                         sparungspotenziale und zeigte Lösungen zur Fehlervermeidung auf.

                         Die Privatisierung der Nordkettenbahnen im Jahr 1996 und deren
                         Reverstaatlichung im Jahr 2001 sowie die Bezuschussung der alten
                         Hungerburgbahn und der Nordkettenbahnen durch die Landeshaupt-
                         stadt Innsbruck waren nicht Gegenstand dieser Gebarungsüberprüfung.

                         Die im Prüfungsergebnis angeführten Beträge sind kaufmännisch
                         gerundet und enthalten — sofern nicht ausdrücklich anders angege-
                         ben — keine Umsatzsteuer.

                         Zu dem im April 2012 übermittelten Prüfungsergebnis nahmen die
                         INKB im Mai 2012 sowie die Landeshauptstadt Innsbruck und das Land
                         Tirol im Juni 2012 Stellung. Der RH verzichtete auf Gegenäußerungen.

Chronologie          2   Nachstehend sind die wichtigsten Ereignisse im Zusammenhang mit
                         dem Projekt Neuerrichtung der Hungerburgbahn und der Nordketten-
                         bahnen chronologisch dargestellt:

66                                                                             Tirol 2012/5
Tirol

Chronologie                                      Innsbrucker Nordkettenbahnen GmbH – Neuer-
                                               richtung Hungerburgbahn und Nordkettenbahnen

                                           Chronologie
 Dezember 2001    Kauf und Übernahme der INKB durch die Landeshauptstadt Innsbruck
 Mai 2003         Kauf und Übernahme der Hungerburgbahn durch die INKB
                  Bescheid BMVIT an die INKB: Erneuerung der elektrischen Einrichtungen der
 August 2003
                  Seilbahnanlagen bis 1. Juni 2004
                  EU–weite Kundmachung der Ausschreibung „Dienstleistungskonzessionsvertrag“
 September 2003   als zweistufiges Verhandlungsverfahren
 November 2003    Einladung zur Angebotsabgabe
 Februar 2004     Ende der Angebotsfrist
                  Abgabetermin „Last and Best Offer“
                  Genehmigung des Zuschlags durch Stadtsenat und Generalversammlung
 Juni 2004
                  Zuschlagsschreiben an Auftragnehmer: Höchstbetrag des Investitionszuschusses
                  41 Mill. EUR und 1,25 Mill. EUR Vertragsstrafe
                  Änderungswünsche des Fachbeirats der Landeshauptstadt Innsbruck (der
 Juli 2004        Auftragnehmer beziffert diese mit 5,90 Mill. EUR; davon Station Löwenhaus
                  4,90 Mill. EUR)
 September 2004   Fachbeirat stimmt der Projektskizze des Auftragnehmers zu
                  Gemeinderat genehmigt Vorprojekt mit zusätzlicher Station Löwenhaus
 Dezember 2004    (zusätzliche Baukosten 4,32 Mill. EUR sowie jährliche Betriebs– und
                  Reinigungskosten)
                  Landeshauptstadt Innsbruck verkauft 51 % der Geschäftsanteile der INKB an die
 Jänner 2005      Innsbrucker Kommunalbetriebe Aktiengesellschaft
                  Weitergabe der Vertragserfüllung als Konzessionär vom Auftragnehmer an eine
 April 2005       Errichtungs– und Betriebsgesellschaft
                  Landeshauptstadt Innsbruck verkauft 5 % der Geschäftsanteile der INKB an
 Februar 2006     die Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH und 9 % an den
                  Tourismusverband Innsbruck und seine Feriendörfer
 März 2006        Baubeginn Nordkettenbahnen
 Dezember 2006    Inbetriebnahme Schwebebahn Nordkettenbahn Sektion I: Hungerburg – Seegrube
 Jänner 2007      Inbetriebnahme Schwebebahn Nordkettenbahn Sektion II: Seegrube – Hafelekar
 Dezember 2007    Inbetriebnahme Standseilbahn Hungerburgbahn Neu: Kongresshaus – Hungerburg
 September 2008   Fertigstellungsmeldung an INKB: Beginn der vereinbarten Betriebsphase
                  Schlussrechnung: 45.316.756 EUR (Nordkettenbahnen Sektionen I und II,
 Oktober 2008     Hungerburgbahn, Zusatzauftrag Station Löwenhaus)
 Dezember 2008    Vorauszahlung des Pachtentgelts bis 2018: 8.200.000 EUR
 September 2038   Vertragsende
Quelle: RH

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Überblick Trassen-                3   Die nachstehende Abbildung verdeutlicht den Trassenverlauf der Hun-
verlauf                               gerburgbahn und der Nordkettenbahnen:

Abbildung 1: Lageplan Hungerburgbahn neu (zentrumsnahe Trasse)
             und Nordkettenbahnen neu

Quellen: INKB–Projektunterlagen; Bearbeitung durch den RH

                                      (1) Die alte Hungerburgbahn wurde im Jahr 1906 als Standseilbahn
                                      errichtet. Die 840 m lange Strecke führte von der Rotunde (vormals
                                      Riesenrundgemälde) im Innsbrucker Stadtteil Saggen in den 286 m
                                      höher gelegenen Stadtteil Hungerburg. Neben der Haltestelle Alpen-
                                      zoo sowie der Berg– und Talstation stellten die beiden mittlerweile
                                      unter Denkmalschutz stehenden Objekte „Innbrücke“ und „Viadukt“
                                      wesentliche bauliche Anlagen dar.

                                      (2) Im Jahr 1928 wurden die Nordkettenbahnen eröffnet. Die zweispu-
                                      rige, 2.885 m lange Pendelbahn der Sektion I führt mit zwei Kabinen

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Tirol

Überblick Trassenverlauf                       Innsbrucker Nordkettenbahnen GmbH – Neuer-
                                             richtung Hungerburgbahn und Nordkettenbahnen

                           vom Stadtteil Hungerburg — im Anschluss an die Hungerburgbahn —
                           auf die 869 m höher gelegene Seegrube. Die einspurige, 752 m lange
                           Pendelbahn der Sektion II verbindet mit einer Kabine die Seegrube mit
                           dem auf 2.260 m Seehöhe gelegenen Hafelekar. Von besonderer Bedeu-
                           tung sind die vom Architekten Franz Baumann entworfenen und unter
                           Denkmalschutz stehenden Stationsgebäude. Die Mittelstation Seegrube
                           beherbergt zudem ein Hotel–Restaurant.

                           (3) Der nach einem zweistufigen Verhandlungsverfahren im Juni 2004
                           beauftragte Konzessionär plante die neue (zentrumsnahe) Trasse der
                           Hungerburgbahn. Diese führt zunächst unterirdisch von der Talsta-
                           tion Kongresshaus entlang des Rennwegs, erreicht die Oberfläche kurz
                           vor der Zwischenstation Löwenhaus und quert den Inn auf der neu
                           errichteten, rd. 241 m langen Schrägseilbrücke. In der Folge verläuft
                           die Trasse wieder unterirdisch, bis sie kurz vor der Zwischenstation
                           Alpenzoo wieder die Oberfläche erreicht. Die Strecke bis zur Bergsta-
                           tion überwindet die Hungerburgbahn in Hochlage.

                           (4) Die vier Stationsgebäude der Hungerburgbahn wurden nach Ent-
                           würfen eines vom Konzessionär beauftragten internationalen Archi-
                           tekturbüros neu gebaut. Die denkmalgeschützten Stationsgebäude der
                           Nordkettenbahnen wurden im Einvernehmen mit dem Bundesdenk-
                           malamt restauriert und zum Teil erweitert.

                           (5) Die komplette Seilbahntechnik — sowohl der Nordkettenbahnen als
                           auch der Hungerburgbahn — einschließlich der elektrischen Anlagen,
                           die Steuertechnik sowie die Wagen wurden wegen der vom BMVIT im
                           August 2003 bescheidmäßig festgestellten Mängel erneuert.

                           (6) Die Inbetriebnahme der beiden Bahnen erfolgte im Winter 2006/2007
                           bzw. Dezember 2007.

Tirol 2012/5                                                                                  69
Projektvorbereitung

Entscheidungsfindung   4.1   (1) Für die Landeshauptstadt Innsbruck war die Erschließung der Nord-
                             kette als Naherholungsgebiet der Innsbrucker Bevölkerung und als tou-
                             ristische Attraktion seit Bestehen der Bahn ein großes Anliegen. Die
                             „alte“ Hungerburgbahn erfüllte die Funktionen

                             – des öffentlichen Nahverkehrs zum höher gelegenen Siedlungsge-
                               biet Hungerburg und

                             – des Zubringers zu den Nordkettenbahnen.

                             (2) Die Landeshauptstadt Innsbruck privatisierte im Jahr 1996 den
                             Betrieb der Nordkettenbahnen.

                             (3) Ein vom Tourismusverband Innsbruck und seine Feriendörfer (Tou-
                             rismusverband) mit der Landeshauptstadt Innsbruck im Jahr 2001 aus-
                             gelobter Architekturwettbewerb „Zentrumsnahe Anbindung Hunger-
                             burg/Nordkette“ ergab, dass von den neun eingereichten Projekten
                             „kein einziges Team den gestellten Anforderungen voll gerecht wurde“.

                             Ziel dieses Wettbewerbs war es, neben der Verfolgung der touristischen
                             Zielsetzungen auch dem privaten Betreiber die notwendigen Investiti-
                             onsmöglichkeiten mit der Option aufzuzeigen, diese Investitionen zu
                             tätigen oder den Betreibervertrag rückabzuwickeln.

                             (4) Die Landeshauptstadt Innsbruck kaufte im Jahr 2001 den 1996
                             privatisierten Betrieb der Nordkettenbahnen zurück. Im Jahr 2003
                             erwarb die INKB von der Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaital-
                             bahn GmbH (IVB) die Hungerburgbahn und war somit Alleineigentü-
                             merin dieser Bahnen.

                             (5) Die auf Basis der Wettbewerbsergebnisse durchgeführte Investoren-
                             suche der INKB im Jahr 2002 blieb erfolglos. Die INKB und der Bei-
                             rat der INKB gingen in der Folge davon aus, dass keines der vorge-
                             schlagenen Konzepte eine Mehrheit im Gemeinderat finden könne. Die
                             öffentliche Diskussion über die Ausgestaltung des Projekts einschließ-
                             lich der Trassenführung gestaltete sich langwierig und schwierig.

                             (6) Entsprechend der Genehmigung durch den Gemeinderat schoss
                             die Landeshauptstadt Innsbruck als Eigentümerin der INKB die für die
                             Erhaltung und den Betrieb der Anlagen erforderlichen Gelder — bevor
                             noch das überprüfte PPP–Projekt in Angriff genommen wurde — zu.
                             Der Geschäftsführer der INKB war in seinen Entscheidungen an die
                             Beschlüsse der Generalversammlung der INKB und die Weisungen der

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Tirol

Projektvorbereitung                        Innsbrucker Nordkettenbahnen GmbH – Neuer-
                                         richtung Hungerburgbahn und Nordkettenbahnen

                      Eigentümerin (Landeshauptstadt Innsbruck, vertreten durch den Bür-
                      germeister) gebunden. Die INKB musste vor gebarungsrelevanten Ent-
                      scheidungsschritten und Beauftragungen die Genehmigung der Lan-
                      deshauptstadt Innsbruck einholen.

                      (7) Bis Herbst 2002 sollte die INKB im Auftrag der Eigentümervertreter
                      wegen der Behördenauflagen und des defizitären Betriebs unter Mit-
                      wirkung des Beirats der INKB ein technisches sowie wirtschaftliches
                      Sanierungskonzept für die Nordkettenbahnen erarbeiten.

                      (8) Die INKB installierte 2002 die Projektgruppe „Hungerburgbahn und
                      Nordkettenbahnen — Neu“. Aufgrund der erforderlichen Erneuerungen
                      der bestehenden Anlagen stellte diese generelle Überlegungen zur Stei-
                      gerung der touristischen Attraktivität an. Ziel war auch eine Verbes-
                      serung der Wirtschaftlichkeit des Betriebs der Anlagen ohne Einbezie-
                      hung alternativer Finanzierungsmodelle.

                      Die Projektgruppe erarbeitete folgende bau– und betriebliche Emp-
                      fehlungen, welche die Landeshauptstadt Innsbruck im Juli 2002 zur
                      Kenntnis nahm:

                      – Verbesserung des Bestands unter Beibehaltung der damaligen Trasse
                        der Hungerburgbahn und der denkmalgeschützten Stationsanlagen;

                      – Erneuerung der Seilbahntechnik und Erhöhung der Kapazitäten;

                      – bessere Umsteigerelationen zwischen Hungerburgbahn–Bergstation
                        und Nordkettenbahn–Talstation;

                      – bessere Anbindung des Talbereichs der Hungerburgbahn (Kreisver-
                        kehr, öffentliche Verkehrsmittel, Parkplätze und Bus–Shuttle).

                      Die INKB berichtete dem Beirat der INKB und der Landeshauptstadt
                      Innsbruck im September 2002 im Zusammenhang mit dem Investi-
                      tionsbedarf im Rahmen des geplanten Neubaus der Anlagen weiters,
                      dass unter dem Gesichtspunkt der „Beihilfenregelung zugunsten von
                      Seilbahnen“ der EU eine Entscheidung über Ausmaß und Form der
                      Investitionsfinanzierung durch die öffentliche Hand dringlich werde.

                      Im Oktober 2002 erläuterte die INKB der Landeshauptstadt Innsbruck
                      erstmals — anstelle der weiteren Verfolgung der bisher vorliegenden
                      Betriebs– und Standortvarianten — die Möglichkeit der Einbeziehung
                      eines privaten Investors sowie Betreibers und arbeitete in der Folge
                      rechtliche sowie finanzielle Rahmenbedingungen aus.

Tirol 2012/5                                                                              71
Projektvorbereitung

                            (9) Im August 2003 stellte das BMVIT eine Frist zur Erneuerung der
                            elektrischen Einrichtungen der Seilbahnanlagen (Hungerburgbahn und
                            beide Sektionen der Nordkettenbahn) bis 1. Juni 2004.

                            (10) Im September 2003 beschloss der Gemeinderat der Landeshaupt-
                            stadt Innsbruck, EU–weit private Investoren für die Planung, den Bau
                            und den Betrieb der Hungerburgbahn und der Nordkettenbahnen in
                            Form eines Dienstleistungskonzessionsvertrags bis 2030 zu suchen.

                            In diesem PPP–Konzessionsmodell sollte

                            – der Investitionszuschuss der Landeshauptstadt Innsbruck mit
                              41 Mill. EUR begrenzt werden (TZ 5),

                            – die Pacht für zehn Jahre — insgesamt 20 % des Investitionszuschus-
                              ses (das sind 8,20 Mill. EUR) — vom Konzessionär im Voraus bezahlt
                              werden (TZ 5),

                            – im Dienstleistungskonzessionsvertrag neben den zu garantierenden
                              Betriebszeiten und Förderkapazitäten lediglich die Funktionalität der
                              Hauptanlagen mit allgemeinen Vorgaben beschrieben werden (funk-
                              tionale Ausschreibung; siehe auch TZ 8) wie bspw.

                            – die vom rechten Innufer erreichbare zentrumsnahe — und damit von
                              der (damals) bestehenden Trasse abweichende — Anbindung in der
                              Nähe des Kongresshauses oder

                            – die Anbindung des Alpenzoos,

                            – das angebotene Projekt eine „der Bedeutung des Standorts und der
                              Sensibilität des Stadtbilds entsprechende gehobene städtebauliche
                              und architektonische Qualität“ aufweisen (TZ 11) sowie

                            – der Gemeinderat in seiner Entscheidung frei sein, dem vom Kon-
                              zessionär vorzulegenden Vorprojekt zuzustimmen (TZ 11).

                      4.2   Der RH wies darauf hin, dass die Landeshauptstadt Innsbruck stets
                            bestrebt war, die bestehende Erschließung der Nordkette für ihre Bevöl-
                            kerung sowie für den Tourismus attraktiv zu erhalten.

                            Er zeigte auf, dass der Beschluss des Gemeinderats vom September 2003
                            zur Ausschreibung des Dienstleistungskonzessionsvertrags — insbeson-
                            dere bezüglich der Erhaltung der Trasse der Hungerburgbahn — von
                            den Empfehlungen der Projektgruppe aus dem Jahr 2002 abwich. Ins-
                            besondere wurde die Empfehlung zur Verbesserung des Bestands unter

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Tirol

Projektvorbereitung                              Innsbrucker Nordkettenbahnen GmbH – Neuer-
                                               richtung Hungerburgbahn und Nordkettenbahnen

                            Beibehaltung der damaligen Trasse der Hungerburgbahn und der denk-
                            malgeschützten Stationsanlagen nicht aufgegriffen.

                            Aus Sicht des RH war aufgrund

                            – des dringenden Renovierungsbedarfs aufgrund behördlicher Verfü-
                              gungen für alle drei bestehenden Teilstücke,

                            – des in Bezug auf realisierbare Lösungsvorschläge erfolglosen Archi-
                              tekturwettbewerbs sowie

                            – der öffentlichen Diskussion über eine neue Trassenführung der Hun-
                              gerburgbahn

                            rascher Handlungsbedarf für die INKB als Eigentümerin der Bahnan-
                            lagen gegeben.

                            Die Investorensuche auf Basis eines Dienstleistungskonzessionsver-
                            trags in Form eines PPP–Konzessionsmodells mit einem gedeckelten
                            Investitionszuschuss trug dazu bei, die durch die öffentlichen Diskus-
                            sionen herrschenden Schwierigkeiten der Entscheidungsfindung zu
                            kanalisieren und somit den Weg zur operativen Umsetzung des Pro-
                            jekts zu ebnen.

                            Der RH hielt jedoch kritisch fest, dass die lediglich allgemeinen Vorga-
                            ben hinsichtlich der Funktionalität des geplanten Projekts von vorn-
                            herein die technische und kaufmännische Vorausplanung erschwer-
                            ten sowie den Vergleich mit einer herkömmlichen Beschaffung (ohne
                            PPP–Konzessionsmodell) unterbanden (TZ 4).

                      4.3   Laut Stellungnahme der INKB habe der Gemeinderat der Landeshaupt-
                            stadt Innsbruck — in seinem Bestreben, die bestehende Erschließung
                            des Wohngebiets Hungerburg für die Bevölkerung attraktiv zu hal-
                            ten, die Nahverkehrssituation der Hungerburgbahn abzusichern und
                            den Zugang zum Naherholungsgebiet Nordkette zu verbessern — im
                            September 2003 eine EU–weite Investorensuche für die Planung, den
                            Bau und den Betrieb der Hungerburg– und Nordkettenbahnen in Form
                            eines Dienstleistungskonzessionsvertrags für die Dauer von 30 Jahren
                            beschlossen.

Tirol 2012/5                                                                                     73
Projektvorbereitung

Wirtschaftliche Beur-       5.1   (1) Die INKB erstellte Businesspläne auf Basis der Kostenschätzungen
teilungsgrundlagen                zum Wettbewerb 2001 des Tourismusverbands bzw. im Rahmen der
                                  damals bestehenden Projektgruppe „Hungerburgbahn – Neu“ unter
                                  Einbeziehung einer Marktstudie betreffend die zentrumsnahe Anbin-
                                  dung der Hungerburgbahn.

                                  Im Jahr 2001 stellte sich die Kostenschätzung wie folgt dar:

                          Tabelle 1:         Kostenschätzung 2001
                                                                                               in Mill. EUR
                         Sanierungsprojekte der Nordkettenbahnen
                         Seilbahntechnik und Elektrotechnik                                         8,0
                         Baumeister und Professionisten                                             4,5
                         Planung, Vermessung und Bauaufsicht                                        0,7
                         Stromversorgung                                                            0,2
                         Unvorhergesehenes                                                          0,7
                         Summe Nordkettenbahnen                                                   14,1

                         Sanierungsprojekt der Hungerburgbahn                         Minimum             Maximum
                         Seilbahntechnik – Erneuerung                                    3,3                  3,6
                         Streckenbauwerke                                                  –                  1,1
                         Talstation                                                      1,1                  1,5
                         Mittelstation Alpenzoo                                            –                  0,4
                         Bergstation                                                     2,5                  4,4
                         Summe Hungerburgbahn                                            6,9               11,0
                         Gesamtsumme                                                   21,0                25,1
                        Quelle:    Investitionskostenschätzung der Auslobungsunterlagen des Wettbewerbs des Tourismus-
                                   verbands sowie der Landeshauptstadt Innsbruck

74                                                                                                    Tirol 2012/5
Tirol

Projektvorbereitung                       Innsbrucker Nordkettenbahnen GmbH – Neuer-
                                        richtung Hungerburgbahn und Nordkettenbahnen

                      Den Kostenschätzungen für die Sanierung der Nordkettenbahnen
                      (14,10 Mill. EUR) lagen konkrete Preisangaben des damaligen privaten
                      Betreibers zugrunde. Demgegenüber wurden die Investitionskosten für
                      die Sanierung der Hungerburgbahn auf Basis von Richtwerten — jedoch
                      ohne auf spezifischen Bauteilen, Konstruktionselementen oder Gewer-
                      ken beruhenden Leistungsbeschreibungen bzw. Angeboten — in einer
                      Bandbreite von 6,90 Mill. EUR bis 11 Mill. EUR geschätzt.

                      (2) Die INKB richtete noch vor dem Erwerb der Nordkettenbahnen
                      Mitte 2002 eine weitere Projektgruppe „Hungerburgbahn und Nord-
                      kettenbahnen – Neu“ ein. Diese sollte, aufbauend auf den Ergebnis-
                      sen des Wettbewerbs des Tourismusverbands, Entscheidungsgrundla-
                      gen für die Landeshauptstadt erarbeiten.

                      Im Abschlussbericht dieser Projektgruppe aus dem Jahr 2002 stellten
                      sich die geschätzten Kosten wie folgt dar:

Tirol 2012/5                                                                            75
Projektvorbereitung

    Tabelle 2:          Grobkostenschätzung 2002
    Variante 1:
    Kosten Nordkettenbahnen              800 P/h1                                                       400 P/h1
    Sektionen I und II
                                                        Zweiseilum-      Einseilum-                     Sanierung
                                         Pendelbahn                                          Funifor
                                                         laufbahn         lauf bahn                      Bestand
                                                                         in Mill. EUR
    Seilbahntechnik                          8,8           10,5              8,0               7,5          8,0
    Station Hungerburg                       1,5            1,5              1,5               1,5          1,5
    Station Seegrube                         2,5            2,5              2,5               2,0          2,0
    Station Hafelekar                        1,5            1,5              1,5               0,5          0,5
    Gebäudeadaption                          3,0            3,0              3,0               3,0          3,0
    Summe                                   17,3           19,0            16,5              14,5         15,0
    Kombination Zweiseilumlaufbahn (Sektion I)                                        17,5
    und Einseilumlaufbahn (Sektion II)

    Variante 2:
    Kosten Hungerburgbahn                                         zentrumsnahe Anbindung
                   Seilbahntechnik                                          15,0
                  Stationsgebäude                                           10,0
                               Summe                                        25,0

    Variante 3:
    Kosten Hungerburgbahn                                             bestehende Trasse
                   Seilbahntechnik                                          10,0
                  Stationsgebäude                                            4,0
                            Parkgarage                                       6,3
                               Summe                                        20,3
    Gesamtsumme                             42,3           44,0             41,5              39,5        40,0
    Varianten 1 und 2
    Gesamtsumme                             37,6           39,3             36,8              34,8        35,3
    Varianten 1 und 3
    Teilsumme
    Varianten 1 und 3                       31,3           33,0             30,5              28,5        29,0
    (ohne Parkgarage)
1     Personen pro Stunde
Quelle: Abschlussbericht der Projektgruppe, Juli 2002

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Tirol

Projektvorbereitung                                     Innsbrucker Nordkettenbahnen GmbH – Neuer-
                                                      richtung Hungerburgbahn und Nordkettenbahnen

                                 Die INKB stellte im Jahr 2002 gegenüber der Landeshauptstadt Inns-
                                 bruck den Wert für die Sanierung der Bestandsstrecken (ohne Errich-
                                 tung eines Parkhauses) in Grobkostenschätzungen als „verlorenen Auf-
                                 wand“ mit 33 Mill. EUR dar.

                                 (3) In den Businessplänen 2002 und 2003 nahm die INKB die Investiti-
                                 onskosten für den Bestand der Hungerburgbahn mit 31,70 Mill. EUR an.

  Tabelle 3:         Businesspläne 2002 und 2003
                                               2002                             2003
                                               in %                             in %
 Erlössteigerung – Annahmen                      –                   25                     50
                                             Bestand              Bestand          zentrumsnahe Trasse
 Investitionen für                        Hungerburgbahn       Hungerburgbahn        Hungerburgbahn
                                            in Mill. EUR                    in Mill. EUR
 Gesamtsumme Errichtungs-
 kosten Nordkettenbahnen und                   31,70                31,70                  42,50
 Hungerburgbahn Neu
 Jahresergebnis Gewinn/Verlust                 – 0,22                0,29                   0,42
Quelle: INKB

                                 Weiters ging die INKB davon aus, dass das bisher negative Betriebs-
                                 ergebnis von rd. 0,50 Mill. EUR in den Folgejahren aufgrund des pro-
                                 blematischen Standorts (z.B. unzureichende Erreichbarkeit, geringe
                                 Parkmöglichkeiten) der bestehenden Talstation der Hungerburgbahn
                                 fortgeschrieben werden müsse.

                                 Bei einer zentrumsnahen Anbindung der Hungerburgbahn wies die
                                 INKB — bei einer angenommenen Erlössteigerung von 50 % — Errich-
                                 tungskosten in Höhe von 42,50 Mill. EUR aus.

                                 (4) Die INKB berichtete im August und September 2003 der Landes-
                                 hauptstadt Innsbruck, dass eine Begrenzung der Investitionskosten auf
                                 41 Mill. EUR als Obergrenze und Erlöse von 20 % der Investitionskos-
                                 ten (8,20 Mill. EUR) eine maximale Belastung des städtischen Finanz-
                                 haushalts von 32,80 Mill. EUR bedeuten würde. Aus steuerrechtlichen
                                 Gründen müsse die INKB weiterhin Einnahmen (z.B. Pachterlöse) aus
                                 dem Dienstleistungskonzessionsvertrag verbuchen (TZ 4).

Tirol 2012/5                                                                                          77
Projektvorbereitung

                            Weiters würde der Stadthaushalt zusätzlich entlastet werden, weil

                            – der bisherige Verlust von rd. 0,50 Mill. EUR pro Jahr entfalle,

                            – weiterhin die Vorsteuerabzugsmöglichkeit von insgesamt rd.
                              8,20 Mill. EUR bestünde und

                            – die Möglichkeit, den Abschreibungsaufwand auf verbundene, gewinn-
                              bringende Unternehmen zuzuschreiben, wahrgenommen werden
                              könne (Gruppenbesteuerung).

                            (5) Eine PSC–Vergleichsrechnung1 hätte die Entscheidungsträger bei
                            der Entscheidung, ob eine Investition entweder im Wege einer kon-
                            ventionellen Beschaffung oder in Form eines PPP–Modells umgesetzt
                            werden soll, unterstützt.

                            Im Zuge einer PSC–Vergleichsrechnung werden auch die dem kon-
                            ventionellen bzw. dem PPP–Modell zuordenbaren Risiken bewertet.

                            Die INKB führte keine PSC–Vergleichsrechnung durch, weil aufgrund
                            der funktionalen Ausschreibung, die den Bietern einen großen Pla-
                            nungsspielraum einräumte, kein detailliertes Projekt zu Vergleichszwe-
                            cken erstellt werden konnte.

                      5.2   (1) Der RH merkte an, dass für die Entscheidung zugunsten eines PPP–
                            Konzessionsmodells mit hohem öffentlichen Investitionszuschuss keine
                            PSC–Vergleichsrechnung in herkömmlichem Sinn herangezogen wer-
                            den konnte, weil

                            – für die Aufstellung die Vorplanung des Basisprojekts und dessen
                              Risikobewertung fehlten sowie

                            1   Bei der PSC–Vergleichsrechnung werden die voraussichtlichen wirtschaftlichen Auswir-
                                kungen der bisherigen konventionellen Beschaffung — PSC — und die der Beschaffung als
                                PPP–Modell unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Risikoallokation vorab ermit-
                                telt. Durch Monetarisierung der vom privaten Partner bei der Finanzierung, der Adap-
                                tierung und Errichtung sowie des Betriebs der Anlagen übernommenen Risiken wird der
                                Wert der konventionellen Beschaffung durch den öffentlichen Auftraggeber ermittelt.
                                Zur Bestimmung der Vorteilhaftigkeit für den öffentlichen Auftraggeber werden die
                                zukünftigen Zahlungsströme durch Abzinsung auf den Beginn der Investition vergleich-
                                bar gemacht. Die Differenz zwischen den beiden vergleichbaren Barwerten wird „Value
                                for Money“ genannt. Aufgrund der langen Laufzeit beeinflusst der gewählte Diskontie-
                                rungszinssatz den „Value for Money“.
                                Bei einem positiven „Value for Money“ ist ein finanzieller Vorteil für das PPP–Modell
                                ableitbar und ist dieses wirtschaftlich vertretbar.

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Tirol

Projektvorbereitung                              Innsbrucker Nordkettenbahnen GmbH – Neuer-
                                               richtung Hungerburgbahn und Nordkettenbahnen

                            – die Angebote aufgrund der rudimentären funktionalen Beschrei-
                              bung für die anzubietenden Konzepte untereinander technisch nicht
                              vergleichbar waren. Dies deshalb, weil

                               – die Kostenschätzungen des Renovierungsbedarfs nicht mit Leis-
                                 tungsbeschreibungen oder Angeboten konkretisiert werden konn-
                                 ten und

                               – jene für die Baumaßnahmen sich weder auf messbare Parame-
                                 ter noch auf spezifische Bauteile, Konstruktionselemente oder
                                 Gewerke, sondern lediglich auf ein oder mehrere Gebäude ohne
                                 Angabe deren Art und Größe bezogen.

                            (2) Der RH wies kritisch darauf hin, dass die INKB und die Landes-
                            hauptstadt Innsbruck auf Basis von Grobkostenschätzungen lediglich
                            ein Finanzierungsziel definierten und dabei — wegen der Unbestimmt-
                            heit der anzubietenden Projekte — auf eine technische sowie kaufmän-
                            nische Vorausplanung verzichteten.

                            Er kritisierte, dass die Abweichung zwischen den Werten des Busi-
                            nessplans 2002 (31,70 Mill. EUR) und der Grobkostenschätzung 2002
                            (Bandbreite 28,50 Mill. EUR bis 33 Mill. EUR) sowie dem Höchstwert
                            des realen Zuschussbetrags — laut Ausschreibungsunterlagen maxi-
                            mal 32,80 Mill. EUR (80 % von 41 Mill. EUR) — von der INKB nicht
                            begründet werden konnte.

                            (3) Weiters wies der RH darauf hin, dass die Vorteile aus der Gruppen-
                            besteuerung (überschlägig rd. 250.000 EUR pro Jahr) nicht allein dem
                            PPP–Konzessionsmodell eigen sind, sondern auch bei konventioneller
                            Errichtung möglich wären.

                            Er empfahl der INKB, bei künftigen Projekten bereits in der konzeptiven
                            Phase auf die erforderliche technische und kaufmännische Vorauspla-
                            nung einschließlich einheitlicher Terminologie und Schlüssigkeit der
                            den Entscheidungsgremien berichteten Projektinhalte zu achten.

                      5.3   Laut Stellungnahme der INKB sei aufgrund der schwierigen Rahmenbe-
                            dingungen zur Realisierung eines solchen Bauvorhabens die Ausschrei-
                            bung bewusst sehr rudimentär in ihrer funktionalen Beschreibung und
                            hinsichtlich der zwei Zuschlagskriterien — geringstmöglicher Zuschuss
                            von maximal 41 Mill. EUR und Pönalisierung — abgefasst worden.

                            Damit verbunden sei eine Einschränkung der Kontrollrechte sowie eine
                            erschwerte Prüfung von Kostenschätzungen und von Mehrkostenforde-
                            rungen bei Zusatzbestellungen.

Tirol 2012/5                                                                                     79
Projektvorbereitung

                            Trotzdem sei nach Abwägen der Vor– und Nachteile sowie der Risiken
                            die Investorensuche auf Basis eines Dienstleistungskonzessionsvertrags
                            in Form eines PPP–Modells als die geeignetste Form betrachtet wor-
                            den, um die schwierige Entscheidungsfindung zu kanalisieren und den
                            Weg zur operativen Umsetzung zu ebnen.

                            Selbstverständlich werde die INKB die Empfehlungen des RH, so es
                            sich bei künftigen Projekten um vergleichbare handle, berücksichtigen.

Eigentumsver-         6.1   (1) Die Landeshauptstadt Innsbruck war bis 2005 Alleineigentümerin
hältnisse und               der INKB. Seit 2005 sind die Innsbrucker Kommunalbetriebe Aktien-
Projektstrukturen           gesellschaft mit 51 % und seit 2006 die IVB mit 5 % sowie der Touris-
                            musverband mit 9 % an der INKB beteiligt; 35 % der Anteile an der
                            INKB verblieben im Eigentum der Landeshauptstadt Innsbruck (TZ 2
                            und Kenndaten).

                            Die Änderung der Eigentumsverhältnisse hatte folgende Auswirkungen:

                            – Bis zur Beteiligung der Innsbrucker Kommunalbetriebe Aktiengesell-
                              schaft an der INKB hatte die Landeshauptstadt Innsbruck als Allein-
                              eigentümerin das Recht, den Dienstleistungskonzessionsvertrag und
                              in der Folge den Projektentwurf zu genehmigen.

                            – Die Innsbrucker Kommunalbetriebe Aktiengesellschaft erhielt mit
                              dem Erwerb der Eigentumsanteile die Möglichkeit, die von der INKB
                              erwirtschafteten Verluste im Rahmen der Gruppenbesteuerung gel-
                              tend zu machen.

                            – Die IVB und der Tourismusverband konnten ihre Interessen im Zuge
                              von Vertragsanpassungen direkt einbringen.

                            (2) Der Dienstleistungskonzessionsvertrag regelte wenige Bereiche der
                            Projektabwicklung und der Organisationsstruktur des Konzessionärs,
                            denen die INKB bzw. die Landeshauptstadt Innsbruck zustimmen muss-
                            ten:

                            – In der Phase der Projektentwicklung bestand die Verpflichtung des
                              Konzessionärs, die Zustimmung des von der Landeshauptstadt Inns-
                              bruck eingerichteten Fachbeirats zum Vorentwurf und die Geneh-
                              migung des Projekts durch den Gemeinderat der Landeshauptstadt
                              Innsbruck zu erwirken.

                            – Die INKB hatte der Verpfändung und Abtretung von Rechten des
                              Konzessionärs zugunsten eines Kreditinstituts zur Besicherung von

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Tirol

Eigentumsverhältnisse und                        Innsbrucker Nordkettenbahnen GmbH – Neuer-
Projektstrukturen                              richtung Hungerburgbahn und Nordkettenbahnen

                             Verbindlichkeiten, die der Finanzierung der zu errichtenden Haupt–
                             und/oder Nebeneinrichtungen des Projekts dienen, zuzustimmen.

                            – Der Auftragnehmer war berechtigt, seine aus dem Dienstleistungs-
                              konzessionsvertrag erwachsenen Rechte und Pflichten als Konzessi-
                              onär an die Errichtungs– und Betriebsgesellschaft mit Sitz in Öster-
                              reich zu übertragen, wenn er an der Gesellschaft mindestens zu 51 %
                              beteiligt ist oder sonst die Kontrolle über die Gesellschaft hat.

                            Der Auftragnehmer (Gesellschaft A in Abbildung 2) — ein österreichi-
                            sches Bauunternehmen eines europäischen Konzerns — übertrug im
                            April 2005 seine Vertragsrechte und –pflichten dieser Errichtungs– und
                            Betriebsgesellschaft, an der ein weiteres Tochterunternehmen des Kon-
                            zerns — ein Infrastruktur–Projektentwicklungsunternehmen (Gesell-
                            schaft B in Abbildungen 2 und 3) — mit 51 % beteiligt war. Das mit
                            der Planung und Errichtung der Seilbahntechnik beauftragte Unter-
                            nehmen (Gesellschaft C in Abbildungen 2 und 3) war mit 49 % an
                            der Errichtungs– und Betriebsgesellschaft beteiligt:

Tirol 2012/5                                                                                    81
Eigentumsverhältnisse und
Projektstrukturen

         Abbildung 2:     Organigramm Konzessionsgeber – Konzessionär

                                            INKB
                                       Konzessionsgeber

                                    Dienstleistungskonzessionsvertrag

                                                 Auftragnehmer
                                                (Gesellschaft A)
                     Konzessionär
                                      Errichtungs– und Betriebsgesellschaft
                                                                                 Kreditgeberbank
                                               51 % Gesellschaft B
                                               49 % Gesellschaft C

                                  Totalunternehmervertrag (Errichtung)

                                Totalunternehmer (Gesellschaft A)
                                Hoch– und Tiefbau (Gesellschaft A)

                                     Subunternehmer (Werkverträge)

                                Seilbahntechnik (Gesellschaft C)
                                         Tiefbauplanung
                            Hochbauplanung und örtliche Bauaufsicht
                                  Architekten Hungerburgbahn
                                 Architekten Nordkettenbahnen
                                       Tourismusberatung
                                         Ausbaugewerke

                                  Vertragsverhältnis Konzessionsgeber – Konzessionär

                                  Genehmigungspflicht Konzessionsgeber

                                  Vertragssphäre Konzessionär

                                  Verträge
                                  Kontrollmöglichkeit der öffentlichen Hand
                                  (externe öffentliche Finanzkontrolle)

                   Quelle: RH

82                                                                                                 Tirol 2012/5
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