Bericht - Hamburgische Bürgerschaft

Die Seite wird erstellt Yves-Leander Schrader
 
WEITER LESEN
BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG                                Drucksache   22/6811
22. Wahlperiode                                                                        29.12.21

                                              Bericht
                                des Verfassungs- und Bezirksausschusses

                                 über die Selbstbefassungsangelegenheiten

                        „57. Verordnung zur Änderung der Hamburgischen
                             SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung“

                                                   und

                        „58. Verordnung zur Änderung der Hamburgischen
                             SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung“

         Vorsitz: Carola Veit                                    Schriftführung: André Trepoll

         I.    Vorbemerkung
         Der Verfassungs- und Bezirksausschuss hat in seiner Sitzung am 17. Dezember 2021
         gemäß § 53 Absatz 2 der Geschäftsordnung der Hamburgischen Bürgerschaft die
         Selbstbefassungsangelegenheiten einvernehmlich beschlossen und sich im Einver-
         nehmen darauf verständigt, die Beratung beider gemeinsam in derselben Sitzung
         abschließend durchzuführen.

         II.   Beratungsinhalt
         Die Senatsvertreter berichteten, in der 57. Verordnung sei geregelt, dass für das Tan-
         zen im privaten Bereich die gleichen Regelungen gültig seien wie für das Tanzen in
         Clubs und vergleichbaren Betrieben. Zudem sei für bestimmte Bereiche der städti-
         schen Dienststellen die 3G-Regelung eingeführt worden. Mit der 58. Verordnung seien
         die Regelungen zum Versammlungsrecht geschärft worden. Bereits ab einer Teilneh-
         merzahl von 100 Personen sei ein Schutzkonzept verpflichtend. Für alle Versammlun-
         gen gelte die Maskenpflicht. Für Versammlungen unter freiem Himmel mit mehr als
         5.000 Teilnehmenden solle in der Regel eine Auflage erteilt werden, mit der die zuläs-
         sige Zahl der Teilnehmenden unter Berücksichtigung insbesondere der aktuellen epi-
         demiologischen Lage sowie der räumlichen Bedingungen des Versammlungsorts
         begrenzt werde. Diese Regelung sei verhältnismäßig und durch die Polizei gut zu
         kontrollieren.
         Die Senatsvertreter berichteten, das Impfen gehe gut voran. In der 49. Kalenderwoche
         seien 118.000 Impfungen durchgeführt worden, davon etwa 25.000 in den städtischen
         Strukturen, etwa 90.000 in Arztpraxen und etwa 6.000 bei Betriebsärzten. Im bundes-
         weiten Vergleich liege Hamburg damit auf dem dritten Platz. Es gebe Schwierigkeiten
         im Hinblick auf die Impfstofflieferungen. Der Bundesminister für Gesundheit habe mit-
         geteilt, dass er sich um die Lieferung zusätzlicher Impfdosen von BioNTech und
         Moderna bemühe. Ursprünglich sei keine ausreichende Impfstoffmenge bestellt wor-
         den. Auch Anfang nächsten Jahres sei noch mit Schwierigkeiten zu rechnen. Die
         Situation sei problematisch, insbesondere vor dem Hintergrund der Tatsache, dass
         angesichts der Omikron-Variante ein zügiges Voranschreiten der Auffrischungsimp-
Drucksache 22/6811     Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode

fungen empfohlen sei. Hinsichtlich der Termine in Impfzentren und Arztpraxen habe
sich die Lage etwas entspannt. Möglicherweise werde es erforderlich sein, bei den
kommunalen Angeboten zu einer Terminvergabe zu kommen. Wichtig sei es, genü-
gend Impfdosen für die Zweitimpfungen von Personen vorzuhalten, die vor Kurzem
erstgeimpft worden seien. Darum würden die entsprechenden Impfdosen vorgehalten.
Am ersten Tag habe das Impfzentrum für Kinder 450 Impfungen vorgenommen. Viele
Termine seien schon gebucht worden. Weitere Termine würden eingestellt, soweit die
Einhaltung gewährleistet werden könne. Die Kapazitäten für die Impfungen von Kin-
dern würden weiter aufgebaut.
Die Senatsvertreter teilten mit, bislang seien in Hamburg sieben Fälle der Omikron-
Variante bestätigt worden. Im Rahmen der generellen, durch Stichproben durchge-
führten Sequenzierung sei die Omikron-Variante noch nicht entdeckt worden. Die
Empfehlung der Expertenkommission des Bundes, die am 17. Dezember 2021 tage,
sei abzuwarten. Am 20. Dezember 2021 werde eine Konferenz der Leitungen der
Staats- und Senatskanzleien und des Bundeskanzleramts stattfinden, im Rahmen
derer der Vorsitzende des Expertenrats den Teilnehmenden eine Einordnung geben
werde. Zudem gebe es einen ständigen Austausch der Gesundheitsministerkonfe-
renz.
Die Senatsvertreter legten dar, in Hamburg gebe es aktuell rund 170 Teststellen. Die
Situation in den Krankenhäusern sei angespannt, aber beherrschbar. Derzeit würden
etwa 240 Menschen mit COVID-19 in Krankenhäusern behandelt, davon etwa 180 auf
Normalstationen und etwa 60 auf Intensivstationen. Es sei weiterhin möglich, weitere
Erkrankte in Intensivstationen aufnehmen zu können.
Die CDU-Abgeordneten fragten, ob die Senatsvertreter konkrete Aussagen machen
könnten zu den Schwierigkeiten bei der Lieferung von Impfstoffen.
Die Senatsvertreter erklärten, die Ärztinnen und Ärzte bestellten Impfstoffe über die
Apotheken. Ihnen sei bekannt, dass auch an Arztpraxen weniger Impfstoff als bestellt
geliefert werde. Bundesweit sei weniger BioNTech-Impfstoff als angekündigt geliefert
worden. Voraussichtlich werde es im 1. Quartal 2022 weniger Moderna-Impfstoff
geben. Darum bemühe sich der Bundesminister für Gesundheit um zusätzliche Liefe-
rungen von Impfstoffen. An das zentrale Lager des Bundes werde in der 50., 51. und
52. Kalenderwoche kein BioNTech-Impfstoff geliefert. In den ersten Januarwochen
würden rund 2 Millionen Impfdosen von BioNTech geliefert und im Februar 2022
voraussichtlich rund 3 Millionen Impfdosen. In der 50. Kalenderwoche würden 11 Mil-
lionen Impfdosen von Moderna geliefert und in der 51. und 52. Kalenderwoche 6 Milli-
onen beziehungsweise 6,7 Millionen Impfdosen. Von Januar bis Anfang März 2022
werde mit der Lieferung von 1,5 Millionen Impfdosen von Moderna pro Woche gerech-
net. Für die Kinderimpfungen habe es eine erste Lieferung von 2,4 Millionen Dosen
gegeben. Diese müsse bis zum Ende des Jahres reichen. In den ersten zwei Wochen
des Jahres 2022 sei mit einer Lieferung von jeweils 1,2 Millionen Dosen zu rechnen
und in der 3. und 4. Kalenderwoche von jeweils 627.000 Dosen. Hamburg werde in
der 51. Kalenderwoche eine Lieferung aus den Beständen des Bundes von 4.000 statt
30.000 Impfstoffdosen von BioNTech erhalten, im Januar 2022 maximal 75.000 Do-
sen pro Woche und im Februar und März jeweils maximal 100.000 Dosen pro Woche.
Auf die Frage der SPD-Abgeordneten eingehend bestätigten die Senatsvertreter,
Hamburg stehe ein Anteil von 2,2 Prozent der Impfdosen des Bundes zu.
Die CDU-Abgeordneten fragten nach der Auslastung der städtischen Impfangebote.
Die Senatsvertreter antworteten, die Auslastung der einzelnen Impfstellen sei sehr
unterschiedlich. Allein das Impfzentrum im Phoenix-Center in Harburg verzeichne
einen sehr hohen Andrang. Die Angebote würden entsprechend der Nachfrage ange-
passt. Insgesamt sei festzustellen, dass die anfangs sehr hohe Nachfrage nachlasse.
Die Senatsvertreter empfahlen, die Impfzentren nicht ausschließlich zu Beginn der
Öffnungszeiten aufzusuchen, um Wartezeiten zu verkürzen.
Die CDU-Abgeordneten erkundigten sich nach der Einschätzung der Senatsvertreter
zur Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) im Hinblick auf die Stichtags-
regelung bei Auffrischungsimpfungen.

2
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode   Drucksache 22/6811

Die Senatsvertreter warnten davor, widersprüchliche Botschaften auszusenden. Je
länger die letzte Impfung zurückliege, desto wichtiger sei eine Auffrischungsimpfung.
Weitere Personengruppen zu Auffrischungsimpfungen aufzurufen, sei nur dann sinn-
voll, wenn diese auch durchgeführt werden könnten. Aktuell sei der Impfstoff knapp.
Es sei nicht auszuschließen, dass die STIKO ihre Empfehlung kurzfristig anpasse.
Sofern es zu einem Engpass bei den Impfstoffen komme, müsse eine Priorisierung
bei den Terminvergaben erwogen werden.
Die CDU-Abgeordneten fragten, ob die Testkapazitäten weiter ausgebaut würden.
Die Senatsvertreter teilten mit, derzeit befänden sich weitere Testzentren in Genehmi-
gungsverfahren. Zudem hätten noch nicht alle genehmigten Testzentren den Betrieb
aufgenommen.
Die CDU-Abgeordneten fragten, ob in den Fällen, in denen die Omikron-Variante auf-
getreten sei, die Kontaktnachverfolgung besonders intensiv erfolgt sei mit dem Ziel,
eine bessere Eingrenzung zu erreichen.
Die Senatsvertreter wiesen darauf hin, dass Hamburg als letztes Bundesland über-
haupt eine Kontaktnachverfolgung in dieser Form durchführe. Sie werde in der nächs-
ten Zeit stark auf die Omikron-Variante konzentriert. Das Ausbruchsgeschehen bei
den sieben bisher bekannten Fällen habe nur zum Teil einen Reisehintergrund.
Die CDU-Abgeordneten fragten, ob bei Infektionen mit der Omikron-Variante die Kon-
taktnachverfolgung sowie die Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt sicherge-
stellt seien. Sie hätten Hinweise darauf, dass dies nicht vollumfänglich der Fall sei.
Die Senatsvertreter berichteten, aktuell würden die Kontaktpersonen der mit der
Omikron-Variante Infizierten verpflichtet, sich in Quarantäne zu begeben. Dies gelte
auch für geimpfte Kontaktpersonen. Für den Fall, dass den Ausschussmitgliedern
bekannt sei, dass dies nicht geschehe, baten die Senatsvertreter um entsprechende
Hinweise.
Die CDU-Abgeordneten baten die Senatsvertreter um Erläuterungen zu den Angaben
über die Infektionszahlen bei Geimpften und Ungeimpften, die in den Medien themati-
siert worden seien.
Die Senatsvertreter führten aus, in der jüngeren Vergangenheit habe es aufgrund der
Zunahme in der Kontaktnachverfolgung nicht mehr rechtzeitig sichergestellt werden
können, rechtzeitig alle Differenzierungen zwischen Geimpften und Ungeimpften vor-
zunehmen. Weil die Zahlen nicht gesichert seien, seien die jeweiligen Inzidenzen nicht
mehr veröffentlicht worden. Die Differenzierungen würden nachträglich vorgenommen.
Wenn erneut gesicherte Zahlen zur Verfügung stünden, würden diese veröffentlicht.
Grundsätzlich sei die Zahl der Erkrankungen bei Ungeimpften deutlich höher als bei
Geimpften.
Die AfD-Abgeordneten begrüßen, dass der Senat die nicht gesicherten Zahlen nicht
mehr veröffentliche. Dafür hätten sie sich bereits in der vorangegangenen Sitzung
ausgesprochen. Es sei wichtig, dass die Maßnahmen auf einer validen Datengrundla-
ge erfolgten. In einem Medienbericht zur Anzahl der Geimpften sei die Vermutung
geäußert worden, dass bereits 90 Prozent der Erwachsenen in Hamburg geimpft sei-
en. Die AfD-Abgeordneten baten die Senatsvertreter um Stellungnahme.
Die Senatsvertreter legten dar, die Anzahl sei nicht in den Begründungen aufgeführt.
Die Begründungen seien umfangreich ausgestaltet, um eine zuverlässige Feststellung
zu ermöglichen. Die vom Robert Koch-Institut (RKI) veröffentlichten, nach Altersgrup-
pen differenzierten Zahlen basierten auf den Meldungen der Impfzentren und der Arzt-
praxen. Diese Angaben seien gesichert. Bei der Kontaktnachverfolgung werde erfragt,
ob die Betroffenen geimpft seien. Die Überprüfung sei in der letzten Zeit aufgrund der
Zunahme der Fälle nicht immer rechtzeitig gelungen. Darum seien diese Zahlen aktu-
ell nicht abgesichert.
Die AfD-Abgeordneten stellten fest, mit der 57. Verordnung sei eine Maskenpflicht bei
Versammlungen mit 500 und mehr Teilnehmenden eingeführt worden. Sie fragten, ob
die Senatsvertreter belastbare Erkenntnisse darüber hätten, dass es in den letzten
Wochen bei Versammlungen unter freiem Himmel zu Infektionen gekommen sei.

                                                                                    3
Drucksache 22/6811      Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode

Die Senatsvertreter antworteten, nicht für alle Bereiche gebe es Erhebungen. Aller-
dings gelte auch in anderen Bereichen, in denen sich Menschen im Freien begegne-
ten, eine Maskenpflicht. Insofern sei es konsequent, insbesondere im Hinblick auf die
Omikron-Variante, dass diese auch für Versammlungen gelte.
Die AfD-Abgeordneten bemerkten, mit der 58. Verordnung sei eine Begrenzung der
Anzahl der Teilnehmenden an einer Versammlung auf 5.000 festgeschrieben worden.
Dies sei erstaunlich vor dem Hintergrund der Aussage der Präses der Sozialbehörde
in der Bürgerschaftssitzung am 15. Dezember 2021, der zufolge sich der Senat einen
solchen Schritt sorgfältig überlegen werde. Die AfD-Abgeordneten fragten, welche
Entwicklung sich ergeben habe, damit der Senat am 16. Dezember 2021 eine Ober-
grenze festlege. Sie hielten die Beschränkung der Teilnehmerzahlen bei Versammlun-
gen grundsätzlich für problematisch, weil es Kern des Versammlungsrechts sei, dass
eine Versammlung expandieren könne, indem sich ihr Personen spontan anschlös-
sen.
Die Senatsvertreter erklärten, es handle sich nicht um eine feste Obergrenze, bei der
Versammlungen im Falle einer Überschreitung untersagt würden. Die Verordnung
biete für die Versammlungsbehörde einen Anhaltspunkt, der bei großen Versammlun-
gen eine Kontrolle der infektionsbezogenen Auflagen ermögliche, die an die örtlichen
Gegebenheiten angepasst seien. Die Senatsvertreter vertraten die Auffassung, die
Regelung sei sowohl mit der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes als auch mit
den Maßstäben der Verhältnismäßigkeit vereinbar.
Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE bewerteten es als richtig, dass hinsichtlich
der Regelungen für Versammlungen ein Spielraum gelassen werde. Es sei zu beob-
achten, wie die Regelungen umgesetzt würden.
Die Abgeordneten der GRÜNEN erklärten, auch sie hätten einige Fragen, verzichteten
aber darauf, sie zu stellen, zumal die Abgeordneten auch auf anderem Wege in einem
guten Austausch seien. Es sei nicht sinnvoll, die Zeit auf wenige zu verwenden, die
sich dem solidarischen Miteinander entzögen. Sie sprachen die Situation der Kinder
an. Dadurch, dass junge Menschen durch die Omikron-Variante stärker betroffen sei-
en, wachse das Interesse an Kinderimpfungen. Gerade weil Weihnachten bevorstehe,
seien viele Menschen sehr froh über die Impfangebote der Stadt. Auch der für Kinder
zugelassene Impfstoff sei nur in begrenzter Menge verfügbar. Die Abgeordneten der
GRÜNEN fragten, wann mit einer Lieferung von Impfstoff zu rechnen sei, die es
ermögliche, zu kommunizieren, dass für alle Interessierten eine Impfung möglich sei.
Die Senatsvertreter teilten mit, wann dieser Zeitpunkt erreicht sein werde, sei abhän-
gig von der Lieferung des Impfstoffs, dem Aufbau des Personals im Impfzentrum und
den Kapazitäten in den Krankenhäusern und Arztpraxen. Es würden aktuell fortlau-
fend neue Termine eingestellt. Die Sozialbehörde kommuniziere stetig den aktuellen
Stand.
Die AfD-Abgeordneten nahmen Bezug auf die Aussage der Abgeordneten der GRÜ-
NEN, der zufolge die Demonstrierenden, die die Corona-Maßnahmen kritisch sähen,
sich nicht an der innerstädtischen Solidarität beteiligen wollten. Sie wiesen auf die
Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage aus der Drs. 22/6668 hin.
Danach seien die Teilnehmenden an den Aufzügen und Versammlungen in Hamburg
überwiegend dem bürgerlichen Spektrum zuzurechnen. Ihr Auftreten sei nicht durch
Gewalt oder Aufrufe dazu gekennzeichnet. Die AfD-Abgeordneten erklärten, die Teil-
nehmenden zeigten ihre Solidarität dadurch, dass sie sich für die Rechte der Unge-
impften einsetzten. Wenn dies in demokratischen Bahnen verlaufe, wie dies in Ham-
burg der Fall sei, sei daran nichts zu kritisieren.
Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE stellten fest, den Apotheken stehe nun-
mehr eine neue Datenbank zur Verfügung, die sie bei der Digitalisierung der Impfaus-
weise zur Plausibilisierung der Chargennummern nutzen könnten. Sie fragten, ob die
Apotheken verpflichtet seien, die Datenbank zu nutzen. Zudem erkundigten sie sich
nach dem aktuellen Stand bei der Nutzung gefälschter Impfausweise.
Die Senatsvertreter erwiderten, die Apotheken seien nicht verpflichtet, die Datenbank
zu nutzen. Allerdings gehöre es zur beruflichen Sorgfaltspflicht, dies zu tun. Der gelbe
Impfausweis sei international anerkannt. Es sei nicht beabsichtigt, ihn vollständig zu

4
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode   Drucksache 22/6811

digitalisieren. Denn nicht in allen Ländern stehe die entsprechende Technik zur Verfü-
gung. Am 1. Dezember 2021 habe es 340 Verfahren wegen der Nutzung gefälschter
Impfausweise gegeben. Ein Teil davon sei bereits abgeschlossen. Die Fälle würden
mit Nachdruck verfolgt.
Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE berichteten, in den entsprechenden Foren
werde darauf hingewiesen, dass es keine Pflicht gebe, die ärztliche Bescheinigung
der Befreiung von der Maskenpflicht vorzulegen. Sie erkundigten sich nach den gel-
tenden Regelungen.
Die Senatsvertreter hoben hervor, die Befreiung von der Maskenpflicht müsse nach-
gewiesen werden.
Die SPD-Abgeordneten fragten, ob auch für die Beschäftigten der Personalabteilun-
gen die Impfpflicht in den Pflegeeinrichtungen gelte.
Die Senatsvertreter sagten, gemäß § 20a Infektionsschutzgesetz gelte die Impfpflicht
für alle Personen, die in den entsprechenden Einrichtungen tätig seien, also auch für
Beschäftigte von Personalabteilungen.
Die AfD-Abgeordneten erkundigten sich nach dem Fortschritt bei der Entwicklung von
Totimpfstoffen und antiviralen Medikamenten.
Die Senatsvertreter führten aus, die Entwicklung der Medikamente schreite voran. Der
Bundesminister für Gesundheit rechne damit, dass zu Beginn des Jahres 2022 Medi-
kamente zugelassen werden könnten.
Die AfD-Abgeordneten baten um Auskunft über Impfdurchbrüche, insbesondere bei
Menschen, die eine Auffrischungsimpfung hätten.
Die Senatsvertreter legten dar, die Quote der Impfdurchbrüche insgesamt liege bei
0,49 Prozent.
Die AfD-Abgeordneten fragten, ob in Hamburg berücksichtigt werde, dass das Ober-
verwaltungsgericht Lüneburg die 2G-Regel im Einzelhandel für ungültig erklärt habe.
Die Senatsvertreter erläuterten, die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts
Lüneburg sei schon seit Längerem dadurch geprägt, dass das Oberverwaltungsge-
richt seine eigene infektionsrechtliche Einschätzung zum Maß seiner Rechtsprechung
mache, beziehungsweise konkrete Nachweise fordere. Diese Rechtsprechung unter-
scheide sich vom Grundsatz her von der des Oberverwaltungsgerichts Hamburg und
anderen Oberverwaltungsgerichten. Insbesondere weil es viele Unsicherheiten gebe
im Zusammenhang mit der Pandemie sähen diese eine Einschätzungsprärogative der
jeweiligen Fachleute und forderten keine Nachweise. Insofern habe die Rechtspre-
chung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg keinen Einfluss auf die Maßnahmen in
Hamburg.
Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE fanden es bedenkenswert, dass die
Senatsvertreter nicht erkennen könnten, ob die 2G-Regel im Einzelhandel geeignet
sei. Zudem sei der Umgang mit der Regel unterschiedlich. Während in Hamburg jede
Person kontrolliert werden müsse, werde die Kontrolle in anderen Bundesländern
anhand von Stichproben durchgeführt. Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE
fragten, ob Erleichterungen für den Einzelhandel möglich seien.
Die Senatsvertreter entgegneten, nur Baden-Württemberg habe offiziell eine Stichpro-
benregelung. Dies sei bemerkenswert angesichts der Äußerungen aus diesem Bun-
desland zu der geforderten Strenge bei der Einhaltung der Schutzmaßnahmen. Der
Senat habe mit dem Einzelhandelsverband Erleichterungen abgesprochen, beispiels-
weise zum Einsatz von fälschungssicheren Bändchen. Der Einzelhandelsverband sei
mit der Regelung zufrieden. Es sei deutlich gemacht worden, dass die Verantwortlich-
keiten in jedem Fall klar geregelt sein müssten. Die 2G-Regelung im Einzelhandel sei
wichtig, weil sie die Mobilität von Ungeimpften einschränke. Dies sei das Ziel, um das
Infektionsgeschehen zurückzudrängen.
Die AfD-Abgeordneten fragten, inwiefern der Datenschutz gewährleistet sei bei der
Überprüfung des Einhaltens der 3G-Regelung.

                                                                                    5
Drucksache 22/6811      Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode

Die Senatsvertreter antworteten, in der Eindämmungsverordnung sei festgelegt, dass
die erhobenen Daten nur zu dem festgelegten Zweck verwendet werden dürften. Bis-
her seien keine Verfahren zum missbräuchlichen Gebrauch der Daten im Einzelhan-
del anhängig.
Die AfD-Abgeordneten bemerkten, der Begriff 2G-Plus werde für unterschiedliche
Voraussetzungen verwendet. Während in Hamburg damit gemeint sei, dass Men-
schen neben einem vollständigen Impfschutz ein aktuelles negatives Testergebnis
nachweisen müssten, bedeute es in Niedersachsen, dass die Menschen außer der
Erst- und Zweitimpfung eine Auffrischungsimpfung haben müssten. Die AfD-Abgeord-
neten fragten, wie der Senat den Begriff künftig auslegen wolle.
Die Senatsvertreter trugen vor, die Gesundheitsministerkonferenz habe sich mehrheit-
lich dafür ausgesprochen, dass Menschen, die eine Auffrischungsimpfung hätten, von
der Testpflicht befreit seien, und die Testverordnung des Bundes entsprechend anzu-
passen. Allerdings sei die Diskussion darüber, ob dies angesichts der Omikron-
Variante zu diesem Zeitpunkt sinnvoll sei, noch nicht abgeschlossen. Der Senat wolle
mit weiteren Schritten warten, bis diese Frage geklärt sei. In Hamburg gelte die
2G-Plus-Regel im Sinne einer zusätzlichen Testung ausschließlich für Angebote mit
körperlicher Nähe und Bewegung wie Tanzveranstaltungen und Prostitution. Hier gel-
te zusätzlich die Maskenpflicht.
Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE bemerkten, die Hotline für die Kinderimp-
fungen in Hamburg sei mit Schwierigkeiten behaftet. Bremen habe keine Lösung mit
der Kassenärztlichen Vereinigung, sondern eine eigene Lösung gewählt. Diese funkti-
oniere besser als die Lösung in Hamburg. Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE
fragten, warum der Senat sich nicht um eine bessere Lösung bemüht habe.
Die Senatsvertreter wiesen darauf hin, dass auch Schleswig-Holstein mit einer eige-
nen Lösung gearbeitet habe, die große Probleme bereitet habe. Das wesentliche
Problem sei nicht die Hotline, sondern die Tatsache, dass die Anzahl der Termine
begrenzt sei. Wie auch in der Vergangenheit sei die Nachfrage bei neuen Angeboten
zu Anfang besonders groß. Die Angebote müssten zunächst aufgebaut werden. Bei
den Kinderimpfungen sei eine Priorisierung für Vorerkrankte vorgenommen worden.
Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE betonten, in Hamburg könne man sich
nicht darauf ausruhen, dass bisher nur wenige Fälle der Omikron-Variante bestätigt
worden seien. Wie das Beispiel Dänemark zeige, sei es vermutlich nur eine Frage der
Zeit, bis sich die Variante auch in Hamburg ausbreite. Sie fragten, welche Überlegun-
gen es gebe, dieser Gefahr zu begegnen. Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE
stellten fest, bundesweit sinke die Inzidenz, während sie in Hamburg steige. Sie baten
um eine Erklärung.
Die Senatsvertreter erklärten, sie rechneten ebenfalls mit einem zügigen Anstieg der
Omikron-Fälle in Hamburg. Offenbar seien die Maßnahmen des Senats bisher geeig-
net, eine schnelle Ausbreitung zu behindern. Dennoch sei es notwendig, auf eine wei-
tere Ausbreitung vorbereitet zu sein, etwa durch eine sorgsame Kontaktnachverfol-
gung. In diesem Zusammenhang sei zu bedenken, dass in Dänemark und Großbri-
tannien, die stark durch die Omikron-Variante betroffen seien, weite Teile der Bevölke-
rung mit dem Impfstoff von AstraZeneca geimpft worden seien. Es sei noch nicht klar,
wie sich dies ausgewirkt habe.
Die CDU-Abgeordneten baten die Senatsvertreter um Informationen zum inzwischen
geschlossenen Impfzentrum in der Wandelhalle des Hauptbahnhofs. Es sei der Ein-
druck aufgekommen, dass die Zuständigkeiten zwischen Behörde, Bezirksamt und
Kassenärztlicher Vereinigung nicht klar geregelt gewesen seien. Sie wollten wissen,
welche Maßnahmen der Senat ergriffen habe, um die Wiederholung eines solchen
Falls zu verhindern.
Die Senatsvertreter teilten die Auffassung, dass die Zuständigkeiten nicht klar geregelt
gewesen seien, nicht. Es gebe keine Genehmigungsvoraussetzung durch staatliche
Stellen für ein Impfangebot eines Arztes beziehungsweise einer Ärztin. Jeder Arzt und
jede Ärztin könne Impfungen anbieten, habe sich aber an die Regeln zu halten. Für
die Frage der allgemeinen Hygiene sei das jeweilige Bezirksamt zuständig. Die Frage,
ob die Person, die Impfungen vorgenommen habe, dazu berechtigt gewesen sei, sei

6
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode    Drucksache 22/6811

von der Ärztekammer zu klären. Nachdem das Bezirksamt einen Hinweis auf hygieni-
sche Mängel erhalten habe, habe es sofort eine Überprüfung vorgenommen und am
8. Dezember 2021 eine mündliche Schließungsanordnung getroffen. Dann sei ein
richterlicher Durchsuchungsbeschluss erwirkt worden. Anschließend seien die schrift-
liche Schließungsanordnung getroffen und Anhörungsschreiben versandt worden. Das
Ermittlungsverfahren, in dessen Rahmen geklärt werde, welche Impfstoffe zur Anwen-
dung gekommen und ob die vorgesehenen Verfahren eingehalten worden seien, sei
noch nicht abgeschlossen. Für weitere Fälle sei eine interbehördliche Arbeitsgruppe
eingerichtet worden, die anlassbezogen ähnlichen Fällen nachgehen könne. Mit der
Ärztekammer sei Kontakt aufgenommen worden in Bezug auf die Frage, inwieweit sie
private Impfzentren prüfen könne.
Die CDU-Abgeordneten fragten, ob den Senatsvertretern bekannt sei, wie viele Men-
schen nicht sicher seien, korrekt geimpft worden zu sein, sowie wie sich die Kommu-
nikation mit diesen Menschen gestalte.
Die Senatsvertreter führten aus, im Zuge der Ermittlungen werde auch der Kreis der
betroffenen Personen ermittelt, um mit ihnen Kontakt aufnehmen zu können. Es sei
bekannt, wie viel Impfstoff von dem Impfzentrum bezogen worden sei.

III. Ausschussempfehlung

    Der Verfassungs- und Bezirksausschuss empfiehlt der Bürgerschaft, von seiner
    Beratung Kenntnis zu nehmen.

                                                       André Trepoll, Berichterstattung

                                                                                     7
Sie können auch lesen