Bericht - Hamburgische Bürgerschaft
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 22/6811 22. Wahlperiode 29.12.21 Bericht des Verfassungs- und Bezirksausschusses über die Selbstbefassungsangelegenheiten „57. Verordnung zur Änderung der Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung“ und „58. Verordnung zur Änderung der Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung“ Vorsitz: Carola Veit Schriftführung: André Trepoll I. Vorbemerkung Der Verfassungs- und Bezirksausschuss hat in seiner Sitzung am 17. Dezember 2021 gemäß § 53 Absatz 2 der Geschäftsordnung der Hamburgischen Bürgerschaft die Selbstbefassungsangelegenheiten einvernehmlich beschlossen und sich im Einver- nehmen darauf verständigt, die Beratung beider gemeinsam in derselben Sitzung abschließend durchzuführen. II. Beratungsinhalt Die Senatsvertreter berichteten, in der 57. Verordnung sei geregelt, dass für das Tan- zen im privaten Bereich die gleichen Regelungen gültig seien wie für das Tanzen in Clubs und vergleichbaren Betrieben. Zudem sei für bestimmte Bereiche der städti- schen Dienststellen die 3G-Regelung eingeführt worden. Mit der 58. Verordnung seien die Regelungen zum Versammlungsrecht geschärft worden. Bereits ab einer Teilneh- merzahl von 100 Personen sei ein Schutzkonzept verpflichtend. Für alle Versammlun- gen gelte die Maskenpflicht. Für Versammlungen unter freiem Himmel mit mehr als 5.000 Teilnehmenden solle in der Regel eine Auflage erteilt werden, mit der die zuläs- sige Zahl der Teilnehmenden unter Berücksichtigung insbesondere der aktuellen epi- demiologischen Lage sowie der räumlichen Bedingungen des Versammlungsorts begrenzt werde. Diese Regelung sei verhältnismäßig und durch die Polizei gut zu kontrollieren. Die Senatsvertreter berichteten, das Impfen gehe gut voran. In der 49. Kalenderwoche seien 118.000 Impfungen durchgeführt worden, davon etwa 25.000 in den städtischen Strukturen, etwa 90.000 in Arztpraxen und etwa 6.000 bei Betriebsärzten. Im bundes- weiten Vergleich liege Hamburg damit auf dem dritten Platz. Es gebe Schwierigkeiten im Hinblick auf die Impfstofflieferungen. Der Bundesminister für Gesundheit habe mit- geteilt, dass er sich um die Lieferung zusätzlicher Impfdosen von BioNTech und Moderna bemühe. Ursprünglich sei keine ausreichende Impfstoffmenge bestellt wor- den. Auch Anfang nächsten Jahres sei noch mit Schwierigkeiten zu rechnen. Die Situation sei problematisch, insbesondere vor dem Hintergrund der Tatsache, dass angesichts der Omikron-Variante ein zügiges Voranschreiten der Auffrischungsimp-
Drucksache 22/6811 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode fungen empfohlen sei. Hinsichtlich der Termine in Impfzentren und Arztpraxen habe sich die Lage etwas entspannt. Möglicherweise werde es erforderlich sein, bei den kommunalen Angeboten zu einer Terminvergabe zu kommen. Wichtig sei es, genü- gend Impfdosen für die Zweitimpfungen von Personen vorzuhalten, die vor Kurzem erstgeimpft worden seien. Darum würden die entsprechenden Impfdosen vorgehalten. Am ersten Tag habe das Impfzentrum für Kinder 450 Impfungen vorgenommen. Viele Termine seien schon gebucht worden. Weitere Termine würden eingestellt, soweit die Einhaltung gewährleistet werden könne. Die Kapazitäten für die Impfungen von Kin- dern würden weiter aufgebaut. Die Senatsvertreter teilten mit, bislang seien in Hamburg sieben Fälle der Omikron- Variante bestätigt worden. Im Rahmen der generellen, durch Stichproben durchge- führten Sequenzierung sei die Omikron-Variante noch nicht entdeckt worden. Die Empfehlung der Expertenkommission des Bundes, die am 17. Dezember 2021 tage, sei abzuwarten. Am 20. Dezember 2021 werde eine Konferenz der Leitungen der Staats- und Senatskanzleien und des Bundeskanzleramts stattfinden, im Rahmen derer der Vorsitzende des Expertenrats den Teilnehmenden eine Einordnung geben werde. Zudem gebe es einen ständigen Austausch der Gesundheitsministerkonfe- renz. Die Senatsvertreter legten dar, in Hamburg gebe es aktuell rund 170 Teststellen. Die Situation in den Krankenhäusern sei angespannt, aber beherrschbar. Derzeit würden etwa 240 Menschen mit COVID-19 in Krankenhäusern behandelt, davon etwa 180 auf Normalstationen und etwa 60 auf Intensivstationen. Es sei weiterhin möglich, weitere Erkrankte in Intensivstationen aufnehmen zu können. Die CDU-Abgeordneten fragten, ob die Senatsvertreter konkrete Aussagen machen könnten zu den Schwierigkeiten bei der Lieferung von Impfstoffen. Die Senatsvertreter erklärten, die Ärztinnen und Ärzte bestellten Impfstoffe über die Apotheken. Ihnen sei bekannt, dass auch an Arztpraxen weniger Impfstoff als bestellt geliefert werde. Bundesweit sei weniger BioNTech-Impfstoff als angekündigt geliefert worden. Voraussichtlich werde es im 1. Quartal 2022 weniger Moderna-Impfstoff geben. Darum bemühe sich der Bundesminister für Gesundheit um zusätzliche Liefe- rungen von Impfstoffen. An das zentrale Lager des Bundes werde in der 50., 51. und 52. Kalenderwoche kein BioNTech-Impfstoff geliefert. In den ersten Januarwochen würden rund 2 Millionen Impfdosen von BioNTech geliefert und im Februar 2022 voraussichtlich rund 3 Millionen Impfdosen. In der 50. Kalenderwoche würden 11 Mil- lionen Impfdosen von Moderna geliefert und in der 51. und 52. Kalenderwoche 6 Milli- onen beziehungsweise 6,7 Millionen Impfdosen. Von Januar bis Anfang März 2022 werde mit der Lieferung von 1,5 Millionen Impfdosen von Moderna pro Woche gerech- net. Für die Kinderimpfungen habe es eine erste Lieferung von 2,4 Millionen Dosen gegeben. Diese müsse bis zum Ende des Jahres reichen. In den ersten zwei Wochen des Jahres 2022 sei mit einer Lieferung von jeweils 1,2 Millionen Dosen zu rechnen und in der 3. und 4. Kalenderwoche von jeweils 627.000 Dosen. Hamburg werde in der 51. Kalenderwoche eine Lieferung aus den Beständen des Bundes von 4.000 statt 30.000 Impfstoffdosen von BioNTech erhalten, im Januar 2022 maximal 75.000 Do- sen pro Woche und im Februar und März jeweils maximal 100.000 Dosen pro Woche. Auf die Frage der SPD-Abgeordneten eingehend bestätigten die Senatsvertreter, Hamburg stehe ein Anteil von 2,2 Prozent der Impfdosen des Bundes zu. Die CDU-Abgeordneten fragten nach der Auslastung der städtischen Impfangebote. Die Senatsvertreter antworteten, die Auslastung der einzelnen Impfstellen sei sehr unterschiedlich. Allein das Impfzentrum im Phoenix-Center in Harburg verzeichne einen sehr hohen Andrang. Die Angebote würden entsprechend der Nachfrage ange- passt. Insgesamt sei festzustellen, dass die anfangs sehr hohe Nachfrage nachlasse. Die Senatsvertreter empfahlen, die Impfzentren nicht ausschließlich zu Beginn der Öffnungszeiten aufzusuchen, um Wartezeiten zu verkürzen. Die CDU-Abgeordneten erkundigten sich nach der Einschätzung der Senatsvertreter zur Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) im Hinblick auf die Stichtags- regelung bei Auffrischungsimpfungen. 2
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Drucksache 22/6811 Die Senatsvertreter warnten davor, widersprüchliche Botschaften auszusenden. Je länger die letzte Impfung zurückliege, desto wichtiger sei eine Auffrischungsimpfung. Weitere Personengruppen zu Auffrischungsimpfungen aufzurufen, sei nur dann sinn- voll, wenn diese auch durchgeführt werden könnten. Aktuell sei der Impfstoff knapp. Es sei nicht auszuschließen, dass die STIKO ihre Empfehlung kurzfristig anpasse. Sofern es zu einem Engpass bei den Impfstoffen komme, müsse eine Priorisierung bei den Terminvergaben erwogen werden. Die CDU-Abgeordneten fragten, ob die Testkapazitäten weiter ausgebaut würden. Die Senatsvertreter teilten mit, derzeit befänden sich weitere Testzentren in Genehmi- gungsverfahren. Zudem hätten noch nicht alle genehmigten Testzentren den Betrieb aufgenommen. Die CDU-Abgeordneten fragten, ob in den Fällen, in denen die Omikron-Variante auf- getreten sei, die Kontaktnachverfolgung besonders intensiv erfolgt sei mit dem Ziel, eine bessere Eingrenzung zu erreichen. Die Senatsvertreter wiesen darauf hin, dass Hamburg als letztes Bundesland über- haupt eine Kontaktnachverfolgung in dieser Form durchführe. Sie werde in der nächs- ten Zeit stark auf die Omikron-Variante konzentriert. Das Ausbruchsgeschehen bei den sieben bisher bekannten Fällen habe nur zum Teil einen Reisehintergrund. Die CDU-Abgeordneten fragten, ob bei Infektionen mit der Omikron-Variante die Kon- taktnachverfolgung sowie die Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt sicherge- stellt seien. Sie hätten Hinweise darauf, dass dies nicht vollumfänglich der Fall sei. Die Senatsvertreter berichteten, aktuell würden die Kontaktpersonen der mit der Omikron-Variante Infizierten verpflichtet, sich in Quarantäne zu begeben. Dies gelte auch für geimpfte Kontaktpersonen. Für den Fall, dass den Ausschussmitgliedern bekannt sei, dass dies nicht geschehe, baten die Senatsvertreter um entsprechende Hinweise. Die CDU-Abgeordneten baten die Senatsvertreter um Erläuterungen zu den Angaben über die Infektionszahlen bei Geimpften und Ungeimpften, die in den Medien themati- siert worden seien. Die Senatsvertreter führten aus, in der jüngeren Vergangenheit habe es aufgrund der Zunahme in der Kontaktnachverfolgung nicht mehr rechtzeitig sichergestellt werden können, rechtzeitig alle Differenzierungen zwischen Geimpften und Ungeimpften vor- zunehmen. Weil die Zahlen nicht gesichert seien, seien die jeweiligen Inzidenzen nicht mehr veröffentlicht worden. Die Differenzierungen würden nachträglich vorgenommen. Wenn erneut gesicherte Zahlen zur Verfügung stünden, würden diese veröffentlicht. Grundsätzlich sei die Zahl der Erkrankungen bei Ungeimpften deutlich höher als bei Geimpften. Die AfD-Abgeordneten begrüßen, dass der Senat die nicht gesicherten Zahlen nicht mehr veröffentliche. Dafür hätten sie sich bereits in der vorangegangenen Sitzung ausgesprochen. Es sei wichtig, dass die Maßnahmen auf einer validen Datengrundla- ge erfolgten. In einem Medienbericht zur Anzahl der Geimpften sei die Vermutung geäußert worden, dass bereits 90 Prozent der Erwachsenen in Hamburg geimpft sei- en. Die AfD-Abgeordneten baten die Senatsvertreter um Stellungnahme. Die Senatsvertreter legten dar, die Anzahl sei nicht in den Begründungen aufgeführt. Die Begründungen seien umfangreich ausgestaltet, um eine zuverlässige Feststellung zu ermöglichen. Die vom Robert Koch-Institut (RKI) veröffentlichten, nach Altersgrup- pen differenzierten Zahlen basierten auf den Meldungen der Impfzentren und der Arzt- praxen. Diese Angaben seien gesichert. Bei der Kontaktnachverfolgung werde erfragt, ob die Betroffenen geimpft seien. Die Überprüfung sei in der letzten Zeit aufgrund der Zunahme der Fälle nicht immer rechtzeitig gelungen. Darum seien diese Zahlen aktu- ell nicht abgesichert. Die AfD-Abgeordneten stellten fest, mit der 57. Verordnung sei eine Maskenpflicht bei Versammlungen mit 500 und mehr Teilnehmenden eingeführt worden. Sie fragten, ob die Senatsvertreter belastbare Erkenntnisse darüber hätten, dass es in den letzten Wochen bei Versammlungen unter freiem Himmel zu Infektionen gekommen sei. 3
Drucksache 22/6811 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Die Senatsvertreter antworteten, nicht für alle Bereiche gebe es Erhebungen. Aller- dings gelte auch in anderen Bereichen, in denen sich Menschen im Freien begegne- ten, eine Maskenpflicht. Insofern sei es konsequent, insbesondere im Hinblick auf die Omikron-Variante, dass diese auch für Versammlungen gelte. Die AfD-Abgeordneten bemerkten, mit der 58. Verordnung sei eine Begrenzung der Anzahl der Teilnehmenden an einer Versammlung auf 5.000 festgeschrieben worden. Dies sei erstaunlich vor dem Hintergrund der Aussage der Präses der Sozialbehörde in der Bürgerschaftssitzung am 15. Dezember 2021, der zufolge sich der Senat einen solchen Schritt sorgfältig überlegen werde. Die AfD-Abgeordneten fragten, welche Entwicklung sich ergeben habe, damit der Senat am 16. Dezember 2021 eine Ober- grenze festlege. Sie hielten die Beschränkung der Teilnehmerzahlen bei Versammlun- gen grundsätzlich für problematisch, weil es Kern des Versammlungsrechts sei, dass eine Versammlung expandieren könne, indem sich ihr Personen spontan anschlös- sen. Die Senatsvertreter erklärten, es handle sich nicht um eine feste Obergrenze, bei der Versammlungen im Falle einer Überschreitung untersagt würden. Die Verordnung biete für die Versammlungsbehörde einen Anhaltspunkt, der bei großen Versammlun- gen eine Kontrolle der infektionsbezogenen Auflagen ermögliche, die an die örtlichen Gegebenheiten angepasst seien. Die Senatsvertreter vertraten die Auffassung, die Regelung sei sowohl mit der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes als auch mit den Maßstäben der Verhältnismäßigkeit vereinbar. Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE bewerteten es als richtig, dass hinsichtlich der Regelungen für Versammlungen ein Spielraum gelassen werde. Es sei zu beob- achten, wie die Regelungen umgesetzt würden. Die Abgeordneten der GRÜNEN erklärten, auch sie hätten einige Fragen, verzichteten aber darauf, sie zu stellen, zumal die Abgeordneten auch auf anderem Wege in einem guten Austausch seien. Es sei nicht sinnvoll, die Zeit auf wenige zu verwenden, die sich dem solidarischen Miteinander entzögen. Sie sprachen die Situation der Kinder an. Dadurch, dass junge Menschen durch die Omikron-Variante stärker betroffen sei- en, wachse das Interesse an Kinderimpfungen. Gerade weil Weihnachten bevorstehe, seien viele Menschen sehr froh über die Impfangebote der Stadt. Auch der für Kinder zugelassene Impfstoff sei nur in begrenzter Menge verfügbar. Die Abgeordneten der GRÜNEN fragten, wann mit einer Lieferung von Impfstoff zu rechnen sei, die es ermögliche, zu kommunizieren, dass für alle Interessierten eine Impfung möglich sei. Die Senatsvertreter teilten mit, wann dieser Zeitpunkt erreicht sein werde, sei abhän- gig von der Lieferung des Impfstoffs, dem Aufbau des Personals im Impfzentrum und den Kapazitäten in den Krankenhäusern und Arztpraxen. Es würden aktuell fortlau- fend neue Termine eingestellt. Die Sozialbehörde kommuniziere stetig den aktuellen Stand. Die AfD-Abgeordneten nahmen Bezug auf die Aussage der Abgeordneten der GRÜ- NEN, der zufolge die Demonstrierenden, die die Corona-Maßnahmen kritisch sähen, sich nicht an der innerstädtischen Solidarität beteiligen wollten. Sie wiesen auf die Antwort des Senats auf die Schriftliche Kleine Anfrage aus der Drs. 22/6668 hin. Danach seien die Teilnehmenden an den Aufzügen und Versammlungen in Hamburg überwiegend dem bürgerlichen Spektrum zuzurechnen. Ihr Auftreten sei nicht durch Gewalt oder Aufrufe dazu gekennzeichnet. Die AfD-Abgeordneten erklärten, die Teil- nehmenden zeigten ihre Solidarität dadurch, dass sie sich für die Rechte der Unge- impften einsetzten. Wenn dies in demokratischen Bahnen verlaufe, wie dies in Ham- burg der Fall sei, sei daran nichts zu kritisieren. Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE stellten fest, den Apotheken stehe nun- mehr eine neue Datenbank zur Verfügung, die sie bei der Digitalisierung der Impfaus- weise zur Plausibilisierung der Chargennummern nutzen könnten. Sie fragten, ob die Apotheken verpflichtet seien, die Datenbank zu nutzen. Zudem erkundigten sie sich nach dem aktuellen Stand bei der Nutzung gefälschter Impfausweise. Die Senatsvertreter erwiderten, die Apotheken seien nicht verpflichtet, die Datenbank zu nutzen. Allerdings gehöre es zur beruflichen Sorgfaltspflicht, dies zu tun. Der gelbe Impfausweis sei international anerkannt. Es sei nicht beabsichtigt, ihn vollständig zu 4
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Drucksache 22/6811 digitalisieren. Denn nicht in allen Ländern stehe die entsprechende Technik zur Verfü- gung. Am 1. Dezember 2021 habe es 340 Verfahren wegen der Nutzung gefälschter Impfausweise gegeben. Ein Teil davon sei bereits abgeschlossen. Die Fälle würden mit Nachdruck verfolgt. Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE berichteten, in den entsprechenden Foren werde darauf hingewiesen, dass es keine Pflicht gebe, die ärztliche Bescheinigung der Befreiung von der Maskenpflicht vorzulegen. Sie erkundigten sich nach den gel- tenden Regelungen. Die Senatsvertreter hoben hervor, die Befreiung von der Maskenpflicht müsse nach- gewiesen werden. Die SPD-Abgeordneten fragten, ob auch für die Beschäftigten der Personalabteilun- gen die Impfpflicht in den Pflegeeinrichtungen gelte. Die Senatsvertreter sagten, gemäß § 20a Infektionsschutzgesetz gelte die Impfpflicht für alle Personen, die in den entsprechenden Einrichtungen tätig seien, also auch für Beschäftigte von Personalabteilungen. Die AfD-Abgeordneten erkundigten sich nach dem Fortschritt bei der Entwicklung von Totimpfstoffen und antiviralen Medikamenten. Die Senatsvertreter führten aus, die Entwicklung der Medikamente schreite voran. Der Bundesminister für Gesundheit rechne damit, dass zu Beginn des Jahres 2022 Medi- kamente zugelassen werden könnten. Die AfD-Abgeordneten baten um Auskunft über Impfdurchbrüche, insbesondere bei Menschen, die eine Auffrischungsimpfung hätten. Die Senatsvertreter legten dar, die Quote der Impfdurchbrüche insgesamt liege bei 0,49 Prozent. Die AfD-Abgeordneten fragten, ob in Hamburg berücksichtigt werde, dass das Ober- verwaltungsgericht Lüneburg die 2G-Regel im Einzelhandel für ungültig erklärt habe. Die Senatsvertreter erläuterten, die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg sei schon seit Längerem dadurch geprägt, dass das Oberverwaltungsge- richt seine eigene infektionsrechtliche Einschätzung zum Maß seiner Rechtsprechung mache, beziehungsweise konkrete Nachweise fordere. Diese Rechtsprechung unter- scheide sich vom Grundsatz her von der des Oberverwaltungsgerichts Hamburg und anderen Oberverwaltungsgerichten. Insbesondere weil es viele Unsicherheiten gebe im Zusammenhang mit der Pandemie sähen diese eine Einschätzungsprärogative der jeweiligen Fachleute und forderten keine Nachweise. Insofern habe die Rechtspre- chung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg keinen Einfluss auf die Maßnahmen in Hamburg. Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE fanden es bedenkenswert, dass die Senatsvertreter nicht erkennen könnten, ob die 2G-Regel im Einzelhandel geeignet sei. Zudem sei der Umgang mit der Regel unterschiedlich. Während in Hamburg jede Person kontrolliert werden müsse, werde die Kontrolle in anderen Bundesländern anhand von Stichproben durchgeführt. Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE fragten, ob Erleichterungen für den Einzelhandel möglich seien. Die Senatsvertreter entgegneten, nur Baden-Württemberg habe offiziell eine Stichpro- benregelung. Dies sei bemerkenswert angesichts der Äußerungen aus diesem Bun- desland zu der geforderten Strenge bei der Einhaltung der Schutzmaßnahmen. Der Senat habe mit dem Einzelhandelsverband Erleichterungen abgesprochen, beispiels- weise zum Einsatz von fälschungssicheren Bändchen. Der Einzelhandelsverband sei mit der Regelung zufrieden. Es sei deutlich gemacht worden, dass die Verantwortlich- keiten in jedem Fall klar geregelt sein müssten. Die 2G-Regelung im Einzelhandel sei wichtig, weil sie die Mobilität von Ungeimpften einschränke. Dies sei das Ziel, um das Infektionsgeschehen zurückzudrängen. Die AfD-Abgeordneten fragten, inwiefern der Datenschutz gewährleistet sei bei der Überprüfung des Einhaltens der 3G-Regelung. 5
Drucksache 22/6811 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Die Senatsvertreter antworteten, in der Eindämmungsverordnung sei festgelegt, dass die erhobenen Daten nur zu dem festgelegten Zweck verwendet werden dürften. Bis- her seien keine Verfahren zum missbräuchlichen Gebrauch der Daten im Einzelhan- del anhängig. Die AfD-Abgeordneten bemerkten, der Begriff 2G-Plus werde für unterschiedliche Voraussetzungen verwendet. Während in Hamburg damit gemeint sei, dass Men- schen neben einem vollständigen Impfschutz ein aktuelles negatives Testergebnis nachweisen müssten, bedeute es in Niedersachsen, dass die Menschen außer der Erst- und Zweitimpfung eine Auffrischungsimpfung haben müssten. Die AfD-Abgeord- neten fragten, wie der Senat den Begriff künftig auslegen wolle. Die Senatsvertreter trugen vor, die Gesundheitsministerkonferenz habe sich mehrheit- lich dafür ausgesprochen, dass Menschen, die eine Auffrischungsimpfung hätten, von der Testpflicht befreit seien, und die Testverordnung des Bundes entsprechend anzu- passen. Allerdings sei die Diskussion darüber, ob dies angesichts der Omikron- Variante zu diesem Zeitpunkt sinnvoll sei, noch nicht abgeschlossen. Der Senat wolle mit weiteren Schritten warten, bis diese Frage geklärt sei. In Hamburg gelte die 2G-Plus-Regel im Sinne einer zusätzlichen Testung ausschließlich für Angebote mit körperlicher Nähe und Bewegung wie Tanzveranstaltungen und Prostitution. Hier gel- te zusätzlich die Maskenpflicht. Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE bemerkten, die Hotline für die Kinderimp- fungen in Hamburg sei mit Schwierigkeiten behaftet. Bremen habe keine Lösung mit der Kassenärztlichen Vereinigung, sondern eine eigene Lösung gewählt. Diese funkti- oniere besser als die Lösung in Hamburg. Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE fragten, warum der Senat sich nicht um eine bessere Lösung bemüht habe. Die Senatsvertreter wiesen darauf hin, dass auch Schleswig-Holstein mit einer eige- nen Lösung gearbeitet habe, die große Probleme bereitet habe. Das wesentliche Problem sei nicht die Hotline, sondern die Tatsache, dass die Anzahl der Termine begrenzt sei. Wie auch in der Vergangenheit sei die Nachfrage bei neuen Angeboten zu Anfang besonders groß. Die Angebote müssten zunächst aufgebaut werden. Bei den Kinderimpfungen sei eine Priorisierung für Vorerkrankte vorgenommen worden. Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE betonten, in Hamburg könne man sich nicht darauf ausruhen, dass bisher nur wenige Fälle der Omikron-Variante bestätigt worden seien. Wie das Beispiel Dänemark zeige, sei es vermutlich nur eine Frage der Zeit, bis sich die Variante auch in Hamburg ausbreite. Sie fragten, welche Überlegun- gen es gebe, dieser Gefahr zu begegnen. Die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE stellten fest, bundesweit sinke die Inzidenz, während sie in Hamburg steige. Sie baten um eine Erklärung. Die Senatsvertreter erklärten, sie rechneten ebenfalls mit einem zügigen Anstieg der Omikron-Fälle in Hamburg. Offenbar seien die Maßnahmen des Senats bisher geeig- net, eine schnelle Ausbreitung zu behindern. Dennoch sei es notwendig, auf eine wei- tere Ausbreitung vorbereitet zu sein, etwa durch eine sorgsame Kontaktnachverfol- gung. In diesem Zusammenhang sei zu bedenken, dass in Dänemark und Großbri- tannien, die stark durch die Omikron-Variante betroffen seien, weite Teile der Bevölke- rung mit dem Impfstoff von AstraZeneca geimpft worden seien. Es sei noch nicht klar, wie sich dies ausgewirkt habe. Die CDU-Abgeordneten baten die Senatsvertreter um Informationen zum inzwischen geschlossenen Impfzentrum in der Wandelhalle des Hauptbahnhofs. Es sei der Ein- druck aufgekommen, dass die Zuständigkeiten zwischen Behörde, Bezirksamt und Kassenärztlicher Vereinigung nicht klar geregelt gewesen seien. Sie wollten wissen, welche Maßnahmen der Senat ergriffen habe, um die Wiederholung eines solchen Falls zu verhindern. Die Senatsvertreter teilten die Auffassung, dass die Zuständigkeiten nicht klar geregelt gewesen seien, nicht. Es gebe keine Genehmigungsvoraussetzung durch staatliche Stellen für ein Impfangebot eines Arztes beziehungsweise einer Ärztin. Jeder Arzt und jede Ärztin könne Impfungen anbieten, habe sich aber an die Regeln zu halten. Für die Frage der allgemeinen Hygiene sei das jeweilige Bezirksamt zuständig. Die Frage, ob die Person, die Impfungen vorgenommen habe, dazu berechtigt gewesen sei, sei 6
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Drucksache 22/6811 von der Ärztekammer zu klären. Nachdem das Bezirksamt einen Hinweis auf hygieni- sche Mängel erhalten habe, habe es sofort eine Überprüfung vorgenommen und am 8. Dezember 2021 eine mündliche Schließungsanordnung getroffen. Dann sei ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss erwirkt worden. Anschließend seien die schrift- liche Schließungsanordnung getroffen und Anhörungsschreiben versandt worden. Das Ermittlungsverfahren, in dessen Rahmen geklärt werde, welche Impfstoffe zur Anwen- dung gekommen und ob die vorgesehenen Verfahren eingehalten worden seien, sei noch nicht abgeschlossen. Für weitere Fälle sei eine interbehördliche Arbeitsgruppe eingerichtet worden, die anlassbezogen ähnlichen Fällen nachgehen könne. Mit der Ärztekammer sei Kontakt aufgenommen worden in Bezug auf die Frage, inwieweit sie private Impfzentren prüfen könne. Die CDU-Abgeordneten fragten, ob den Senatsvertretern bekannt sei, wie viele Men- schen nicht sicher seien, korrekt geimpft worden zu sein, sowie wie sich die Kommu- nikation mit diesen Menschen gestalte. Die Senatsvertreter führten aus, im Zuge der Ermittlungen werde auch der Kreis der betroffenen Personen ermittelt, um mit ihnen Kontakt aufnehmen zu können. Es sei bekannt, wie viel Impfstoff von dem Impfzentrum bezogen worden sei. III. Ausschussempfehlung Der Verfassungs- und Bezirksausschuss empfiehlt der Bürgerschaft, von seiner Beratung Kenntnis zu nehmen. André Trepoll, Berichterstattung 7
Sie können auch lesen