Bericht zur Kinder- und Jugendgesundheit - Sozialversicherung
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Inhaltsverzeichnis Vorwort – Mag.a Ulrike Rabmer-Koller ......................................................... 3 1. Rückblick ......................................................................................................... 4 1.1. Ausgangslage 5 1.2. Entwicklung einer SV-Strategie....................................................... 7 2. Die Strategie der Sozialversicherung......................................................... 8 2.1. Die Schwerpunkte aus 2012............................................................ 9 3. Umsetzung...................................................................................................... 12 3.1. Die Strategieschwerpunkte werden umgesetzt............................ 12 3.1.1. Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen ...................................... 12 3.1.2. Gratiszahnspange.................................................... 15 3.1.3. Der Verordnungskatalog ......................................... 20 3.1.4. Hebammenberatung................................................ 24 3.1.5. Frühe Hilfen.............................................................. 24 3.1.6. Jugendlichenuntersuchung...................................... 26 3.1.7. Servicestelle Schule ............................................... 26 3.2. Projekte der einzelnen Träger*...................................................... 28 3.2.1. WGKK....................................................................... 28 3.2.2. NÖGKK..................................................................... 30 3.2.3. BGKK........................................................................ 32 3.2.4. OÖGKK..................................................................... 35 3.2.5. STGKK...................................................................... 37 3.2.6. KGKK........................................................................ 39 3.2.7. SGKK........................................................................ 42 3.2.8. TGKK........................................................................ 44 3.2.9. VGKK ....................................................................... 48 3.2.10. SVA........................................................................... 51 3.2.11. SVB........................................................................... 52 3.2.12. VAEB......................................................................... 59 3.3. Geförderte Projekte aus dem Rahmenpharmavertrag 2012 bis 2015........................................... 61 4. Überblick Veranstaltungen.......................................................................... 64 4.1. Kinder- und Jugendgesundheitssymposium.................................. 65 4.2. Ein Fest für Kindergesundheit........................................................ 77 * Eine Auswahl an erfolgreich umgesetzten Projekten zur Kinder- und Jugendgesundheit Seite 2 – Bericht zur Kinder- und Jugendgesundheit
Vorwor t geschnürt, das unter anderem vorsieht, dass wir gemeinsam mit unseren Sozialversicherungsträgern eine großflächige Kinder- und Jugendgesundheitsstrategie erarbeiten und vorantreiben. Diese legt ihren Schwerpunkt auf das Thema Gesundheitsförderung und Prävention. Eine gesunde Entwicklung muss so früh wie möglich gefördert, gleichzeitig müssen gesundheitliche Risiken verringert werden. Als eines der wichtigsten bereits gestarteten Projekte bietet „Frühe Hilfen“ werdenden Eltern Unterstützung, um die Herausforderungen nach der Geburt eines Kindes zu bewältigen. Das gelingt durch die Kooperation mit Fachkräften Foto: Georg Wilke und Institutionen, welche junge Familien durch das weit verzweigte Sozial- und Gesundheitssystem lotsen. Ein weiterer Schwerpunkt im Rahmen der Früherkennung liegt in der Überarbeitung des Mutter-Kind-Passes. Gemeinsam mit dem Bundesministerium für Gesundheit haben wir uns KINDER- UND JUGENDGESUNDHEIT – zum Ziel gesetzt, eine zielgruppenorientierte Beratung in den Mittelpunkt zu stellen. Im Bereich der funktionellen eine Zukunftsinvestition! Therapien kooperieren wir mit Experten und Expertinnen um einen Katalog zu erstellen, der das Verordnungswesen für Mag.a Ulrike Rabmer-Koller, Verbandsvorsitzende Therapien bei Kindern und Jugendlichen vereinheitlichen und des Hauptverbandes der österreichischen vereinfachen soll. Daneben gibt es noch unzählige Projekte Sozialversicherungsträger. in den Trägern, die sich vor allem dem Thema Prävention widmen. Sehr geehrte Damen und Herren, Unser aller Ziel muss es sein, unseren Kindern und Jugendlichen die Chance zu ermöglichen, gesund die Kinder- und Jugendgesundheit hat einen großen Stellenwert aufzuwachsen. Dies kann nur durch das Zusammenspiel für die Sozialversicherung, denn Investitionen in unsere Kinder all jener gelingen, die Mitverantwortung für eine gute sind Investitionen in unsere Zukunft. Und: Aus gesunden Kindern Entwicklung unserer Gesellschaft tragen. Was vonseiten der werden gesunde Erwachsene. Deswegen ist es wichtig, bei Sozialversicherung hierzu getan wird, zeigt der vorliegende Eltern, Kindern und Jugendlichen ein Bewusstsein für einen Bericht beispielhaft auf. Er gibt einen Überblick über die gesunden Lebensstil zu schaffen. Wir alle wissen – was im laufenden Projekte, zeigt die Schwerpunkte der „Strategie der Kindesalter versäumt wird, wirkt lange nach und braucht viel österreichischen Sozialversicherung zu bestimmten Aspekten mehr Einsatz, um es wieder zu ändern. Menschen, die sich in der Kinder- und Jugendgesundheit 2012“ auf, führt die jungen Jahren einen gesunden Lebensstil aneignen, behalten geförderten Projekte aus dem Rahmenpharmavertrag an und ihn oft ein ganzes Leben lang bei. gibt einen Überblick über einschlägige Veranstaltungen. Wir haben in den vergangenen Jahren viel investiert, zum Beispiel Hebammenberatung im Mutter-Kind-Pass, Mag.a Ulrike Rabmer-Koller Ausbau der Therapieplätze, Gratiszahnspange und vieles Verbandsvorsitzende des Hauptverbandes der österreichischen mehr. Außerdem haben wir ein Maßnahmenpaket 2020 Sozialversicherungsträger Bericht zur Kinder- und Jugendgesundheit – Seite 3
1.1. Ausgangslage Einige Erhebungen und Studien in den Jahren 2007 bis Erkennbare Veränderungen 2012 zeigten, dass es in der Kinder- und Jugendgesundheit eindeutig neue Herausforderungen gibt, die sowohl die Akuterkrankungen Sozialversicherung als auch andere Verantwortliche Viele Akuterkrankungen werden infolge von Impfungen, berücksichtigen müssen. besseren Lebensverhältnissen und einer besseren medi Krankheitsbilder und die Einstellung zu Krankheiten verändern zinischen Primärversorgung weniger häufig beziehungsweise sich mit einem veränderten Lebensstil. Gesundheitsverhalten weniger bedrohlich. im Kindes- und Jugendalter stellen wesentliche Faktoren Allerdings verändern sich auch die Einstellungen gegenüber für den späteren Gesundheitszustand als Erwachsener dar. Akuterkrankungen. Eltern erwarten viel weniger, dass ihre Früherkennung und Prävention gewinnen immer mehr an Kinder ernsthaft krank werden und haben auch weniger Bedeutung, um eventuell chronische Erkrankungen oder Erfahrung, wie sie mit Krankheiten zu Hause umgehen schwere Beeinträchtigungen im späteren Leben zu vermeiden sollen. Damit suchen sie deutlich früher und häufiger und damit auch hohe Folgekosten hintanzuhalten. Gesundheitsdienstleister auf. Diese Einstellung gegenüber Krankheit bedingt auch, dass zum Beispiel Antibiotika in einem deutlich höheren Ausmaß als früher eingesetzt werden, mit den bekannten Folgen der Resistenzentwicklungen. Zunahme von Allergien Unter anderem auch aufgrund dieses hohen Antibiotikakonsums dürften bei Kleinkindern die normalen Immunreaktionen unterdrückt werden, was in späterer Folge das Allergierisiko erhöht. Die gesundheitlichen Unterschiede zwischen Kindern mit und ohne Migrationshintergrund mögen sozioökonomische Ursachen haben, können aber auch auf kulturell bedingte Unterschiede in den Lebensbedingungen, zum Beispiel andere Ernährung, anderes Freizeitverhalten zurückzuführen sein. Bericht zur Kinder- und Jugendgesundheit – Seite 5
Zunahme von Entwicklungsstörungen Zunahme sozioökonomischer Risiken für Entwicklungsstörungen Bessere und frühere Diagnostik Insbesondere die Experten und Expertinnen, die im Einer der Hauptgründe, warum vermutlich heute psychosozialen Bereich arbeiten, sehen auch Veränderungen Entwicklungsstörungen vermehrt diagnostiziert werden, der Krankheitsbilder. Die neue Morbidität wurde Anfang der liegt in der verbesserten Früherkennung (dies wird von 1990er-Jahre als quantitative Verschiebung von akuten und mehreren Experten und Expertinnen betont). Dies ist aber für körperlichen Erkrankungen zu den chronischen, funktionellen die Entwicklungsmöglichkeiten der betroffenen Kinder auch und zum Großteil psychisch bedingten Störungen beschrieben. volkswirtschaftlich von Vorteil. Zeitgerechte Erkennung und entsprechende Behandlung sind daher nach Meinung von Dazu zählen: praktisch allen Spezialisten und Spezialistinnen nicht nur medizinisch, sondern auch ökonomisch sinnvoll. • E motionale Störungen, Verhaltensauffälligkeiten, Störungen des Sozialverhaltens Zunahme der Frühgeburtlichkeit • Funktionelle Störungen (umschriebene, kombinierte oder globale Entwicklungsstörungen im sprachlichen, kognitiven Frühgeburten haben höheres Risiko und motorischen Bereich) Eine weitere Ursache, die seitens der Kinderärzten und • Adipositas und Essstörungen Kinderärztinnen, aber auch der funktionellen Therapeuten • Substanzmissbrauch und Süchte und Therapeutinnen genannt wird, ist die Zunahme der Frühgeburten. Heute überleben zwar 80 Prozent der Kinder, die mit weniger als 26 Wochen Austragungszeit auf die Welt kommen, aber nur 22 Prozent dieser Kinder haben keine gesundheitlichen Probleme, 32 Prozent haben leichte Beeinträchtigungen, 24 Prozent haben „moderate“ Behinderungen, und mehr als 22 Prozent (jedes 5. Kind) haben unter schweren Behinderungen zu leiden. Dieser Umstand wird im Rahmen der Fortpflanzungsmedizin in Österreich und der daraus resultierenden Mehrlingsgeburten noch erhöht. Auch diese Kinder sind in höherem Ausmaß von Entwicklungsstörungen bedroht. Seite 6 – Bericht zur Kinder- und Jugendgesundheit
1.2. Entwicklung einer SV-Strategie Durch die im Punkt 1.1. erwähnte Verschiebung der Die bei Mag.a Streissler-Führer in Auftrag gegebene Studie Krankheitsbilder im Bereich der Kinder- und Jugendgesundheit war Anlass dafür, dass in der Sozialversicherung eine wurde der Handlungsbedarf erkannt. Wird rechtzeitiges Mehrjahresstrategie entwickelt wurde. Eingreifen versäumt, verursacht dies nicht nur menschliches Leid und verringerte Chancen individueller, beruflicher und Die Trägerkonferenz des Hauptverbandes hat in ihrer Sitzung sozialer Entwicklung für die Betroffenen, sondern auch hohe vom 18. Dezember 2012 die „Strategie der österreichischen Folgekosten für Gesundheits-, Sozial- und Bildungssysteme, Sozialversicherung zu bestimmten Aspekten der Kinder- Wirtschaft und Gesellschaft. und Jugendgesundheit“ mit den unter 2.1. aufgelisteten Schwerpunkten beschlossen. In ihrer BSC 2011 hat die Sozialversicherung beschlossen, die gesundheitliche Bedarfs- und Versorgungslage von Kindern und Jugendlichen zu analysieren. In Umsetzung dessen haben LEICON und Agnes Streissler – Wirtschaftspolitische Projektberatung – eine Studie vorgelegt. Zentrale Ergebnisse sind, dass während der Bedarf an niedergelassener ärztlicher Versorgung im Wesentlichen gedeckt erscheint, im Bereich der Versorgung von Kindern mit Entwicklungsbeeinträchtigungen mit funktionalen und psychosozialen Therapien zwei Problemlagen bestehen: Die zahlenmäßige Erfassung der Leistungen der Sozialversicherung auf diesem Gebiet ist höchst lückenhaft. Auch wenn die Zahlen nicht eindeutig sind, deutet doch einiges auf Versorgungsdefizite hin – was sich zum Beispiel in Wartezeiten manifestiert, in denen spezifische Entwicklungsphasen versäumt werden können. Hintergrund sowohl der Zahlen- als auch der potenziellen Versorgungsproblematik ist vor allem die schwierige Kompetenzabgrenzung: Die Behandlung kann in die Kompetenz der Sozialversicherung (Krankenbehandlung), aber auch in die anderer öffentlicher Körperschaften ( z. B. Behinderten-, Sozial- oder Erziehungswesen) etwa fallen. Folge können negative Kompetenzkonflikte mit entsprechenden Versorgungsdefiziten sein, aber eben auch – insbesondere bei gemeinsam finanzierten und organisierten Versorgungssystemen – Schwierigkeiten bei der zahlenmäßigen Erfassung der jeweiligen Leistungen. Bericht zur Kinder- und Jugendgesundheit – Seite 7
2.1. Die Schwerpunkte aus 2012 Schwerpunkt 2 – Versorgung primär über Schwerpunkt 1: Problematik der Schnittstellen multidisziplinär ausgestattete Einrichtungen zwischen den Kompetenzen • F ür viele der betroffenen Kinder und Jugendlichen ist nach • Im Dialog zwischen der Sozialversicherung entsprechender ärztlicher und diagnostischer Abklärung (Kompetenzen Krankenbehandlung, Rehabilitation, eine Behandlung mittels einer Kombination aus mehreren Prävention und Gesundheitsförderung) und Therapieformen (beispielsweise Ergo-, Logo-, Physio-, den Gebietskörperschaften (Kompetenzen Psychotherapie) geboten. Eine Ausweitung des Angebotes Behindertenwesen, Jugendwohlfahrt, Sozialhilfe, an multidisziplinär ausgestatteten Einrichtungen ist Kindergarten und Schule) soll eine gute Versorgung daher anzustreben. Da bei der Behandlung vielfach auch erreicht werden, ohne die Kompetenzen und die soziale und pädagogische Aspekte zum Tragen kommen, die Finanzierungsverantwortung der Sozialversicherung nicht in die Leistungszuständigkeit der KV-Träger fallen, aber auszudehnen. für den Erfolg der Behandlung wesentlich sind, ist – wie schon unter Schwerpunkt 1 ausgeführt – die Kooperation • V orbereitend und begleitend soll die Definition unserer mit Partnern bei der Finanzierung dieser Einrichtungen Zuständigkeitsbereiche im Kontext der gegenständlichen zu suchen. Kooperationsmodelle und Kofinanzierungen Kompetenzgrenzen juristisch/medizinisch aufbereitet zwischen Krankenversicherung und Ländern, die in manchen werden. Bundesländern bereits gelebt werden, sind vor allem auch • K ooperationsmodelle zwischen den genannten Partnern deswegen zu forcieren, da sie den Patienten und Patientinnen sind zu erarbeiten/umzusetzen: Dabei sollen – wie in beziehungsweise deren Eltern einen niederschwelligen schon bestehenden Modellen – niederschwellige und Zugang bieten und ihnen die Antragstellung bei den bedarfsgerechte Lösungen für die Patienten und unterschiedlichen Kostenträgern ersparen. Patientinnen „aus einem Guss“ entstehen oder • N icht alle Betroffenen benötigen ein multidisziplinäres ausgebaut und im Hintergrund gemeinsam finanziert Angebot. Um die vorhandenen Kapazitäten optimal werden. zu nutzen, ist daher die Kooperation zwischen • Der Kinder- und Jugendlichen Rehabilitationsplan ist Einrichtungen und niedergelassenen Anbietern zu dabei zu berücksichtigen. verstärken und damit sicherzustellen, dass alle Betroffenen das für sie passende Versorgungsangebot erhalten. Bericht zur Kinder- und Jugendgesundheit – Seite 9
• W esentliche Hilfsmittel zur Vernetzung und rascheren • H andlungsbereiche für ein möglichst frühes Ansetzen Vermittlung können Clearingstellen und Datenbanken sind Prävention, Früherkennung von Defiziten sowie bei darstellen, die Auskunft über verfügbare und benötigte allfälligem Behandlungsbedarf ein möglichst frühzeitiger Behandlungskapazitäten geben. Behandlungsbeginn. • D a beim frühen Erkennen von Risiken und Problemen Schwerpunkt 3: Behandlungsnotwendigkeit/ Faktoren wie die Gesundheitskompetenz und die Behandlungsqualität psychosoziale Situation von Familien eine große Rolle spielen, ist das Prinzip der Niederschwelligkeit Ziel ist es, die zum jeweiligen Krankheitsbild passende von entscheidender Bedeutung. Daher sollten Sozial Versorgung im richtigen Ausmaß und in hoher Qualität versicherung und die unter Schwerpunkt 1 genannten durch die richtigen Anbieter sicherzustellen. Dafür ist unter Kooperationspartner verstärkt auf aufsuchende Einbeziehung von Experten und Expertinnen ein Regelwerk Betreuung setzen, zum Beispiel durch stärkeres Nutzen (wie etwa Behandlungsleitlinien und -pfade) zu der ohnehin bestehenden Leistungen von Hebammen in erstellen, in dem abhängig vom jeweiligen Krankheitsbild die diesem Sinne. notwendigen Prozesse (Diagnose- und Behandlungsabläufe) und die dafür notwendigen Strukturen beschrieben werden. • B estehende Anknüpfungspunkte Darin sind auch messbare Qualitätsparameter für alle drei (Schwangerenberatung, Mutter-Kind-Pass, Schul- und Bereiche der Qualität (Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität) Jugendlichenuntersuchungen) sind für frühe Erkenntnis zu definieren. und Intervention insbesondere im Bereich psychosoziale Gesundheit, Bewegung und Ernährung – womöglich Damit wird im Sinne eines optimierten Ressourceneinsatzes auch hier im Zusammenwirken mit den in Schwerpunkt 1 eine sinnvolle Steuerung des Zugangs zu Leistungen genannten Kooperationspartnern – zu nutzen. ermöglicht. Doppelgleisigkeiten und die Anwendung ungeeigneter Therapieformen werden vermieden. Ein Schwerpunkt 5: Verbesserung unserer präzises Regelwerk ist auch Basis für eine entsprechende Evaluierung. Wissensbasis über Leistungs- und Krankheitsgeschehen • Den Eltern kommt eine zentrale Rolle zu. Durch Information, Beratung und Einbindung in • W esentliche Voraussetzungen für eine sinnvolle Planung den Behandlungsprozess von Anfang an soll ihre des Versorgungsangebotes sind die Kenntnis von Angebot Gesundheitskompetenz (health literacy) gestärkt und Bedarf. Für Letzteren fehlen derzeit einschlägige werden, damit sie die notwendigen Entscheidungen im Datengrundlagen nahezu vollständig, aber auch das Behandlungsprozess ihrer Kinder treffen und an diesem aktuelle Angebot und die erbrachten Leistungen sind auch mitwirken können. Dabei sind sozioökonomische aufgrund der komplexen Versorgungslandschaft, Lebensbedingungen, der Bildungs- sowie ein allfälliger die unterschiedlichste Strukturen in den einzelnen Migrationshintergrund zu berücksichtigen. Bundesländern und Krankenversicherungsträgern aufweist, nur höchst lückenhaft dargestellt. er systematische Einsatz von Casemanagement der • D Krankenversicherungsträger soll sicherstellen, dass die • E s soll daher erstens eine Übersicht über die bestehenden Betroffenen bei der Bewältigung von systembedingten Modelle (intra- und extramurale Versorgungsmuster) und Hürden unterstützt werden. Vertragstypen hergestellt werden. Damit wird einerseits eine systematische Befassung mit den unterschiedlichen Versorgungsstrukturen – auch im Sinne eines Von- Schwerpunkt 4: Frühe Ansätze verringern Leid einander-Lernens – ermöglicht; andererseits ist ein und Kosten solcher Überblick Grundlage für die dringend notwendige, nachstehend dargestellte Erfassung der von der • E s ist wesentlich, drohende oder bestehende Probleme Sozialversicherung – allein oder in Kooperationsmodellen – möglichst früh anzugehen, weil so gerade bei den Themen erbrachten Leistungen. Lebensstilerkrankungen und Entwicklungsstörungen die Erfolgschancen vervielfacht werden und mit der • Z weites Ziel unter diesem Schwerpunkt ist Abwehr von Verschlechterungen und Chronifizierungen oft dementsprechend die Installierung eines für alle auch weit höhere und lang anhaltende Kosten vermieden Krankenversicherungsträger passenden Systems zur werden können. Erfassung der Leistungsdaten unter Nutzung der bereits vorhandenen Möglichkeiten (LEICON). Wichtig Seite 10 – Bericht zur Kinder- und Jugendgesundheit
ist, dass dabei auch Leistungen aus gemeinsamen Versorgungsmodellen mit geteilter Finanzierung einbezogen werden, die derzeit mangelhaft oder nicht erfasst werden, was bisher die Versorgungssituation schlechter aussehen lässt, als sie tatsächlich ist. • Z ur Verbesserung der Planungsmöglichkeiten in Bezug auf notwendige Leistungsangebote ist auch die Vereinheitlichung der durch die Anbieter/ Leistungserbringer übermittelten Leistungsdaten anzustreben, insbesondere die Verwendung von ICD- Codierungen für Diagnosen. • W enn hier davon ausgegangen wird, dass ein möglichst frühes Einsetzen von Präventionsmaßnahmen, Diagnostik und Behandlung zu hohen Umwegrentabilitäten für die Sozialversicherung, aber auch für andere Institutionen von Wirtschaft und Gemeinwesen führt, dann sollte auch versucht werden, diesen Zusammenhang zumindest ansatzweise zu belegen. In mehrjährigen „Businessplänen“ könnten Mehrausgaben als Investitionen in die Zukunft im Sinne der ersten vier Schwerpunkte in Relation zu geschätzten Kostendämpfungen in Sozialversicherung, Bildungswesen, Arbeitsmarkt, Gesundheitswesen usw. gesetzt und einer näherungsweisen Evaluation unterzogen werden. Bericht zur Kinder- und Jugendgesundheit – Seite 11
3. Umsetzung
3.1. Die Strategieschwerpunkte werden umgesetzt 3.1.1. Rehabilitation von Im Rehabilitationsplan 2012 wurden für die Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen erstmals Strukturqualitätskriterien Kindern und Jugendlichen und Bedarfszahlen bis 2020 ohne Rücksicht auf die finanzielle Zuständigkeit (SV oder Länder) erarbeitet. Mag.a Sabine Kawalirek (HVB) Im Rehabilitationsplan 2012 wurde im Kapitel 6 erstmals der Gesamtbettenbedarf je Versorgungszone und Indikation für Historie Kinder und Jugendliche dargestellt, jedoch ohne Rücksicht auf die finanzielle Zuständigkeit (SV oder Land). Im Rahmen des Kindergesundheitsdialoges des BMG wurde im Jahr 2010 in der AG 4 „Rehabilitation von Kindern und Die Ergebnisse des Rehabilitationsplans 2012 wurden auch in Jugendlichen“ von der GÖG gemeinsam mit medizinischen den ÖSG 2012 integriert. Experten/-innen Bedarfszahlen für die Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen erarbeitet. % 0–18J mobilisierende Reha (BSR, KCH, NEU, NC, SON) HKE, PUL ONK, STV ESP, KJP Summe VZ Ost 43 67 47 114 VZ Süd 20 31 28 24 83 VZ Nord 23 36 17 32 24 109 VZ West 14 22 15 37 Summe 100 157 44 32 109 343 exklusive 50 Betten für Angehörige in der familienorientierten Rehabiliation (ONK) Derzeit bestehende Betten mobilisierende Reha (BSR, KCH, NEU, NC, SON) HKE, PUL ONK, STV ESP, KJP Summe VZ Ost 0 0 0 0 0 VZ Süd 24 0 0 24 48 VZ Nord 10 0 0 0 10 VZ West 0 0 0 0 0 Summe 34 0 0 24 58 Fehlender Bettenbedarf 2020 (Darstellung Österreichkarte) mobilisierende Reha (BSR, KCH, NEU, NC, SON) HKE, PUL ONK, STV ESP, KJP Summe VZ Ost 67 0 0 47 114 VZ Süd 7 28 0 0 35 VZ Nord 26 17 32 24 99 VZ West 22 0 0 15 37 Summe 122 45 32 86 285 Bericht zur Kinder- und Jugendgesundheit – Seite 13
Politische Einigung der Bettenzahl (durch eine vom Rehaplan abweichende Bedarfsfeststellung) erhöht den entsprechenden Nach langen, intensiven Verhandlungen konnte Ende Mitfinanzierungsanteil jener Länder, beziehungsweise Juni 2014 eine politische Einigung zwischen Ländern Sozialversicherungsträger, die einen höheren Bedarf und Sozialversicherung erzielt werden, die stationäre bestätigen. Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen österreichweit auszubauen und gemeinsam zu finanzieren: Die Aufteilung der Pauschalzahlung auf die Länder soll in aliquotem Ausmaß gemäß der jeweiligen Inanspruchnahme Länder und Sozialversicherung vereinbarten, zukünftig der Einrichtungen für Kinder- und Jugendrehabilitation geteilt für alle Kinder- und Jugendlichen ein einheitliches durch die Einwohnerzahl des jeweiligen Landes erfolgen. Leistungsgeschehen in der stationären Rehabilitation sicherzustellen und dieses insbesondere im Hinblick auf Die Ausgaben für Rehabilitation bei Kindern und Jugendlichen die in den vereinbarten Leistungsprofilen vorgesehenen erfolgen in den Bundesländern und der Sozialversicherung Berufsgruppen, wie insbesondere Sozialarbeiter, Psychologen, innerhalb der vorgegebenen Ausgabenobergrenzen und Pädagogen, Musiktherapeuten, gemeinsam zu finanzieren. haben sich am festgelegten Pfad der Gesundheitsreform zu orientieren. Ziel der Vereinbarung ist es, dass es einen niedrigschwelligen Zugang zur Rehabilitation für Kinder und Jugendliche gibt, Die Beteiligung der Länder an den Kosten der stationären unabhängig davon, ob die Rehabilitation im Anschluss an Rehabilitation für Kinder und Jugendliche stellt kein Präjudiz eine Krankenbehandlung oder wegen einer angeborenen für die Rehabilitation von Erwachsenen oder die künftigen und Behinderung beziehungsweise genetischer Defekte bereits bestehenden Vereinbarungen im Zusammenhang mit oder wegen Entwicklungsstörungen erforderlich ist. ambulanten Einrichtungen für Kinder und Jugendliche dar. Dieser niedrigschwellige Zugang ist ein Herzstück der Gesundheitsreform. Der „Single Point of Service“ für Status Februar 2016 und weitere die Antragstellung Kinder und Eltern ist der jeweilige Vorgehensweise Sozialversicherungsträger. Die Bewilligung erfolgt nach österreichweit einheitlichen Kriterien durch den zuständigen Die Bieter hatten in der ersten Runde Gelegenheit, ein Krankenversicherungsträger (bzw. AUVA oder PVA). erstes unverbindliches (indikatives) Angebot zu legen, in dem bereits ein Konzept für die Rehabilitation (medizinische Die Bundesländer leisten zu diesem Zweck in Summe Schwerpunkte) enthalten war. Diese Konzepte wurden in pro Jahr – beginnend ab 1. Jänner 2015 – für die den letzten Wochen durch Fachleute gesichtet und mit den stationäre Kinder und Jugendrehabilitation für eine dem jeweiligen Bietern einzeln besprochen. In einer weiteren Rehaplan 2012 entsprechende Bedarfszahl von 343 Betten Runde werden in den nächsten Wochen sodann die juristisch- eine Pauschalzahlung in Höhe von EUR 8,5 Mio. (bei betriebswirtschaftlichen Aspekte wiederum mit den einzelnen Vollausbau) an den Hauptverband der österreichischen Bietern einzeln behandelt werden, ehe danach die Bieter Sozialversicherungsträger. Die Aufteilung der Pauschale auf nochmals (auf Basis dieser Kontakte und deren Ergebnisse) ein die einzelnen Krankenversicherungsträger erfolgt durch den abschließendes Angebot (LBO – last and best offer) abgeben Hauptverband. Diese Pauschalzahlung wird jährlich ab 2015 können. mit der Beitragseinnahmensteigerung (Hundertsatz gemäß § 447f ASVG) valorisiert. Abkürzungsverzeichnis VZ Versorgungszone Die Höhe der Pauschalzahlung richtet sich der Höhe nach BSR Bewegungs- und Stützapparat sowie an den im Rahmen der Bedarfsprüfungsverfahren nach Rheumatologie den Krankenanstaltengesetzen tatsächlich bewilligten KCH Kinder- und Jugendchirurgie und „in Betrieb“ genommenen Betten, somit am NEU Neurologische Erkrankungen tatsächlichen Ausbaugrad des Versorgungsangebotes. Je NC Neurochirurgie nach Unterschreitung der 343 Betten bedeutet dies vor SON Sonstige Krankheiten dem Vollausbau eine aliquote Reduzierung der Pauschale. HKE Herz-Kreislauf-Erkrankungen Bund, Länder und Sozialversicherung gehen von dem im PUL Pulmologische Erkrankungen Rehabilitationsplan festgelegten Bedarf von insgesamt ONK Onkologie 343 Betten aus. Eine Erhöhung der Bettenzahl kann nur im STV Stoffwechselsystem und Verdauungsapparat Einvernehmen zwischen Ländern und Sozialversicherung ESP Entwicklungs- und Sozialpädiatrie erfolgen. In diesem Fall ist eine entsprechende Erhöhung KJP Kinder- und Jugendpsychiatrie der Pauschalzahlung vorzunehmen. Eine einseitige Erhöhung Seite 14 – Bericht zur Kinder- und Jugendgesundheit
diesem Gesamtvertrag abschließen und damit eine Sachleistungsversorgung gewährleisten, sicherzustellen. Der Gesamtvertrag ist mit 1. Juli 2015 in Kraft getreten. In einem Vertragsverhältnis zu den Krankenversicherungsträgern stehen rund 180 Kieferorthopäden und Kieferorthopädinnen den Patienten und Patientinnen zur Inanspruchnahme zur Verfügung. Zur Finanzierung der Leistungen aus diesem Vertrag werden durch den Bund jährlich EUR 80 Mio. (EUR 40 Mio. für 2015) zur Verfügung gestellt, die über den beim Hauptverband eingerichteten Zahngesundheitsfond (§ 447i ASVG) entsprechend deren Leistungsumfang auf die einzelnen Krankenversicherungsträger verteilt werden. Qualitätssicherung 3.1.2. Hervorzuheben ist die vom Gesetzgeber geforderte Qualitätsorientierung im Zusammenhang mit der neuen Gratiszahnspange – die Kieferorthopädie. So beauftragt der Gesetzgeber durch § 153a Abs 3 ASVG den Hauptverband „…für die Leistungserbringung neue kieferorthopädische […] ein Qualitätssicherungssystem vorzusehen. Die Krankenversicherungsträger haben die Erfüllung der Versorgung Qualitätsanforderungen, insbesondere die Struktur- und die Ergebnisqualität (Behandlungserfolg) zu überprüfen und darüber dem Hauptverband zu berichten.“ Eine kurze Darstellung zu den Neuerungen ab 1. Juli 2015 Auf diese Qualitätsanforderungen wurde dabei schon Mag. (FH) Sven Arne Plaß bei der Einzelvertragsvergabe besonders geachtet. Kieferorthopäden und Kieferorthopädinnen sind Zahnärzte/ Mit Beschluss des Nationalrates vom 26. März 2014 (BGBl Zahnärztinnen, die durch zusätzliche Ausbildungen und I 2015/28) wird ab dem 1. Juli 2015 durch die Einführung weiterreichende Qualifikation (Strukturqualität) sowie der neuen § 153a ASVG, § 94a GSVG, § 95a BSVG, und § durch Nachweis einer ausreichenden Anzahl von Fällen, die 69a B-KUVG der Leistungsbereich der kieferorthopädischen mit der vertraglich vorgesehenen Qualität abgeschlossen Versorgung für behandlungsbedürftige Kinder- und wurden (Ergebnisqualität), ihre Eignung zur Erbringung der Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr neu gestaltet. festsitzenden Kieferorthopädie nachgewiesen haben. Die neuen Leistungen sind kostenfrei und ohne Zuzahlungen beziehungsweise Leistung eines Behandlungsbeitrages durch Darüber hinaus werden alle laufenden und zukünftig mit den Patienten und Patientinnen beziehungsweise deren Eltern oder Krankenversicherungsträgern abgerechneten Behandlungsfälle Erziehungsberechtigte vorzusehen. einer Überprüfung unterzogen. Als Messinstrument zur Qualitätssicherung der Ergebnisqualität in der Die neuen Leistungen kommen rund 30.500 Kindern eines Kieferorthopädie bei festsitzenden Behandlungen kommt dabei jeden Jahrganges (= rund 33%) zugute. 22.500 werden der PAR-Index (Peer-Assessment-Rating) zur Anwendung. eine festsitzende Zahnspange und 8.000 eine frühkindliche Durch die Behandlung soll eine Verbesserung der Fehlstellung kieferorthopädische Behandlung erhalten. im Querschnitt aller von einem Vertragskieferorthopäden/einer Vertragskieferorthopädin erbrachten und in die Begutachtung Um die Versorgung dieser Kinder sicherzustellen, hat der einbezogenen Behandlungsfälle um mindestens 70 Prozent Gesetzgeber dem Hauptverband der österreichischen erreicht werden, wenn angenommen wird, dass die Erreichung Sozialversicherungsträger und der Österreichischen des Idealzustandes mit 100 Prozent ausgedrückt wird. Durch Zahnärztekammer den Auftrag (§ 343d ASVG) erteilt, einen eigens vorgesehenen Sanktionsmechanismus soll einen Gesamtvertrag abzuschließen, der die Erbringung garantiert werden, dass die Qualität der Leistungserbringung der neuen Leistung regelt, und die Versorgung durch eine langfristig auf einem hohen Niveau sichergestellt ist. unter Bedachtnahme auf eine regional ausgewogene Versorgung festzusetzende Anzahl von Kieferorthopäden und Kieferorthopädinnen, die Einzelverträge nach Bericht zur Kinder- und Jugendgesundheit – Seite 15
Wer hat Anspruch auf die neuen Leistungen: Leistungen, die seit dem 1. Juli 2015 neu angeboten werden Anspruch auf Zahnspangen im Rahmen der neuen kieferorthopädischen Versorgung haben alle Folgende Leistungen sind vertraglich neu vereinbart und behandlungsbedürftigen Kinder und Jugendlichen bis zur können durch die Vertragspartner seit 1. Juli 2015 mit dem Vollendung des 18. Lebensjahres. Wird die Behandlung zuständigen Krankenversicherungsträger abgerechnet werden: vor diesem Zeitpunkt begonnen, ist die Behandlung auch nach dem 18. Lebensjahr so lange durchzuführen, bis sie Die kieferorthopädische Beratung: abgeschlossen wurde. Leistungserbringer: Zahnärzte/Zahnärztinnen (keine Zur Behandlungsbedürftigkeit hat der Gesetzgeber in den Kieferorthopäden/Kieferorthopädinnen) Erläuterungen zum Gesetz ausgeführt, dass diese nach Die KFO-Beratung erfolgt zu jenem Zeitpunkt, zu dem beim dem derzeitigen Stand der medizinischen Wissenschaft Patienten in der Regel die 4 oberen und die 4 unteren offenbar dann gegeben ist, wenn aufgrund einer erheblichen Schneidezähne zur Gänze durchgebrochen sind und umfasst Zahn- oder Kieferfehlstellung ein großer oder sehr großer folgende Leistungen: Behandlungsbedarf besteht, was bei Fällen, bei denen IOTN mit Stufe 4 bzw. 5 vorliegt, jedenfalls anzunehmen ist. • E rsteinschätzung über die Notwendigkeit, Art, Dauer usw. der KFO-Behandlung Der IOTN (Index of Orthodontic Treatment Need/Index • Information über den Ablauf einer KFO-Behandlung für kieferorthopädische Behandlung) ist ein international • Informationen über die Art und Notwendigkeit der anerkannter klinischer Index der in 5 Stufen eingeteilt Mitwirkung (Compliance) des Patienten bei der die Behandlungsnotwendigkeit in jeder einzelnen Stufe kieferorthopädischen Behandlung wie etwa Mundhygiene, beschreibt: Einhalten von Therapieempfehlungen und -maßnahmen • IOTN 1 – keine Behandlungsnotwendigkeit • Information über Vor- und Nachteile einer KFO-Behandlung • IOTN 2 – geringe Behandlungsnotwendigkeit • Die KFO-Beratung ist bis zum vollendeten 18. • IOTN 3 – gemäßigte Behandlungsnotwendigkeit Lebensjahr des Patienten nur einmal verrechenbar. Nach • IOTN 4 – große Behandlungsnotwendigkeit Inanspruchnahme dieser Leistung erfolgt eine Sperre über • IOTN 5 – sehr große Behandlungsnotwendigkeit das e-card-System. Diese Leistung ist dann auch nicht mehr durch andere Vertragszahnärzte verrechenbar. Ob in Einzelfall tatsächlich IOTN 4 oder 5 vorliegt und ein Anspruch auf eine neue Zahnspange besteht, ist professionell Die IOTN-Feststellung: zu beurteilen und durch einen Vertragskieferorthopäden/eine Vertragskieferorthopädin festzustellen Leistungserbringer: Kieferorthopäden/Kieferorthopädinnen Beispielhaft sollen hier trotzdem einige Zahn- oder Die Feststellung des IOTN-Grades kann ab Vollendung des 12. Kieferfehlstellungen mit großem oder sehr großem Lebensjahres bis zum vollendeten 18. Lebensjahr insgesamt Behandlungsbedarf angeführt werden. Die Aufzählung erhebt maximal 2x pro Patient in Anspruch genommen werden. Eine aus genannten Gründen keinen Anspruch auf Vollständigkeit über diesen Anspruch hinausgehende IOTN-Feststellung und kann die Prüfung und Feststellung durch einen ist eine Privatleistung. Wird IOTN 4 oder 5 festgestellt, ist Kieferorthopäden/eine Kieferorthopädin keinesfalls ersetzen. diese Leistung mit dem Pauschalhonorar (dem Kassentarif) einer allfälligen festsitzenden kieferorthopädischen • N ichtanlage von Zähnen Hauptbehandlung abgegolten und kann durch den • Überbiss von mehr als 6 mm (der Unterkiefer liegt zu weit Kieferorthopäden/die Kieferorthopädin auch nicht privat hinten; die oberen Schneidezähne stehen zu weit vor den abgerechnet werden. unteren) • Rückbiss von mehr als 1 mm mit Kaustörungen und oder Diese Leistung kann durch den Kieferorthopäden/die Sprachbeeinträchtigungen (die oberen Schneidezähne Kieferorthopädin mit dem Krankenversicherungsträger nicht beißen hinter den Schneidezähnen im Unterkiefer) verrechnet werden, wenn IOTN 1 und 2 vorliegt und/oder • Offener Biss von mehr als 4 mm (Ober und Unterkiefer wenn eine kieferorthopädische Leistung als Privatleistung haben beim Zubeißen keinen Kontakt) erbracht wird. Nach der erstmaligen Inanspruchnahme • Kreuzbiss, Scherenbiss, Höcker-Höcker-Verzahnung bei und Verrechnung dieser Leistung mit dem zuständigen entsprechend großer Abweichung von richtiger Verzahnung Krankenversicherungsträger kann eine weitere IOTN- Feststellung erst nach einem Jahr in Anspruch genommen werden. Seite 16 – Bericht zur Kinder- und Jugendgesundheit
Die interzeptive Behandlung: m. verletzungsbedingte Kieferfehlstellungen (z. B. nach einer Collum-Fraktur) Leistungserbringer: Zahnärzte/Zahnärztinnen und Kieferorthopäden/Kieferorthopädinnen Platzmangel im Frontzahnbereich während der frühen Wird die Leistung durch einen Zahnarzt/eine Zahnärztin Wechselgebissphase alleine oder Gingivakontakt der Zähne erbracht, ist zuvor eine Bewilligung beim leistungszuständigen mit dem antagonistischen Parodont stellen dabei noch keine Krankenversicherungsträger einzuholen. Diese Indikation für eine interzeptive Behandlung dar. Bewilligung entfällt bei Leistungserbringung durch einen Leistungsumfang der interzeptiven Behandlung als für Vertragskieferorthopäden/eine Vertragskieferorthopädin. Patienten und Patientinnen kostenfreie Leistung der sozialen Die interzeptive Behandlung (Frühbehandlung) dient der Krankenversicherung: frühen Korrektur von Zahnfehlstellungen im Milch- und a. eine kieferorthopädische Diagnose (dreidimensional frühen Wechselgebiss, um eine möglichst normale getrimmte Modelle, Fotos intra- und extraoral, Weiterentwicklung des Gebisses zu ermöglichen und um eine Panoramaröntgen; bei Verdacht auf skelettale Verschlechterung oder Folgeschäden zu vermeiden, die ohne Abweichungen auch laterales Fernröntgen ) eine solche Behandlung eintreten könnten. Sie ist daher in der b. Behandlungsplanung inklusive Erfolgsannahme Regel vor Vollendung des 10. Lebensjahres zu beginnen und c. die kieferorthopädische Behandlung sollte im Regelfall innerhalb eines Jahres abgeschlossen sein. d. sowie die Dokumentation zum Ende der interzeptiven Eine solche Behandlung hat dabei eindeutig dokumentierte Behandlung mit deren Ergebnis Vorteile gegenüber einer ausschließlichen (festsitzenden) e. eine Reparatur (weitere Reparaturen sind durch den Spätbehandlung (s. weiter unten). Ob eine solche erforderlich Krankenversicherungsträger zu genehmigen) wird, bedarf zum gegebenen Zeitpunkt einer neuerlichen Überprüfung des Vorliegens von IOTN 4 oder 5. Mit der Behandlungspauschale sind sämtliche im Voraussetzungen für die interzeptive Behandlung sind das Zusammenhang mit der Behandlung notwendigen Vorliegen von IOTN 4 oder 5 und eine der nachstehenden Maßnahmen und Apparate abgegolten. Es ist keine Zuzahlung Indikationen: durch den Versicherten zu leisten. Zu- oder Aufzahlungen für diese Vertragsleistung dürfen durch die Vertragspartner und a. Lippen-Kiefer-Gaumenspalte und andere kraniofaziale Vertragspartnerinnen nicht eingehoben werden. Anomalien b. skelettal offener Biss größer als 4 mm bei Die kieferorthopädische Hauptbehandlung – abgeschlossenem Wurzelwachstum der Frontzähne festsitzende Zahnspange c. seitlich offener Biss ab 4 mm vertikalem Kauflächenabstand bei abgeschlossenem Leistungserbringer: Kieferorthopäden/Kieferorthopädinnen Wurzelwachstum der Seitenzähne d. ein- oder beidseitiger lateraler Kreuzbiss Die Prüfung und Feststellung, ob ein Anspruch auf diese e. frontaler Kreuzbiss (progener Zwangsbiss) Leistung besteht obliegt dem Vertragskieferorthopäden/der f. bukkale Nonokklusion (ein- oder beidseitig) Vertragskieferorthopädin. Die Anspruchsvoraussetzungen g. progener Formenkreis mit frontalem Kreuzbiss bis 4 mm sind erfüllt, wenn der Behandlungsbeginn vor Vollendung negative Frontzahnstufe des 18. Lebensjahres liegt und eine Zahn- oder h. Distalbiss ab einer Frontzahnstufe über Kieferfehlstellung nach IOTN 4 oder 5 gegeben ist. Ein 6 mm und myofunktionellen Problemen gesonderter Bewilligungsantrag an den leistungszuständigen mit Verschlechterungstendenzen Krankenversicherungsträger ist bei Leistungserbringung durch i. Distalbiss ab einer Frontzahnstufe über 9 mm einen Vertragspartner nicht mehr erforderlich. j. Platzmangel in Stützzone > 4 mm. Ein Fall ist nicht in diese Gruppe einzustufen, wenn damit zu rechnen ist, Die kieferorthopädische Hauptbehandlung erfolgt in der dass ein noch nicht (oder außerhalb des Zahnbogens) späten Phase des Wechselgebisses zu einem Zeitpunkt, durchgebrochener Zahn nach Reduzierung der Zahnzahl zu dem in der Regel bei Behandlungsabschluss die (Extraktionstherapie) spontan durchbricht und sich in den Siebener regulär eingegliedert sind. Das ist in etwa ab Zahnbogen einstellt dem 12. Lebensjahr der Fall. Zwischen dem Abschluss k. unterminierende Resorption von Milchzähnen durch einer interzeptiven Behandlung und dem Beginn einer 6-Jahr-Molaren kieferorthopädischen Hauptbehandlung muss mindestens l. Tiefbiss/Deckbiss, sofern ein nachgewiesenes Trauma im 1 Jahr Behandlungsunterbrechung liegen. antagonistischen Parodontium vorliegt Bericht zur Kinder- und Jugendgesundheit – Seite 17
Leistungsumfang der kieferorthopädischen Hauptbehandlung Vertragsleistung und mit dem Pauschalhonorar abgegolten. als für Patienten und Patientinnen kostenfreie Leistung der Nicht als Reparaturen gelten im Pauschalhonorar inkludierte sozialen Krankenversicherung: Serviceleistungen zur Beseitigung von Schäden, die durch Abnützung oder trotz sachgemäßen Gebrauchs innerhalb der Die Diagnostik umfasst die Behandlungsplanung, die klinische Tragedauer üblicherweise entstehen. Weitere Reparaturen Inspektion der Mundhöhle und der Kiefer samt allenfalls sind lediglich auf Kosten des Krankenversicherungsträgers notwendiger Überweisungen, Panoramaröntgen, laterales vorzunehmen, wenn dieser einer Kostenübernahme zustimmt, Fernröntgen, Fotos intra- und extraoral, Modelle, Bissregistrat, andernfalls ist ein Behandlungsabbruch vorzunehmen. sowie Analysen zur Sicherstellung des Behandlungserfolges. Diagnostische Maßnahmen, die zur Sicherstellung des Mit dem Honorar ist auch die im Rahmen der Therapiefreiheit Behandlungserfolges mittels der Vertragsleistung erforderlich des Vertragskieferorthopäden/der Vertragskieferorthopädin sind, können auch mit Einverständnis des Patienten nicht vorgenommene einmalige Verwendung von Non-Compliance- privat verrechnet werden. Geräten abgegolten. Ist eine Reparatur dieses Gerätes erforderlich, obliegt es dem Vertragskieferorthopäden/der Die Therapie selbst erfolgt mit Metallbrackets, Bändern, Vertragskieferorthopädin zu entscheiden, ob er das Non- Bogenfolgen, Gummizügen zur Sicherstellung des Compliance-Gerät im Rahmen der Behandlungspauschale Behandlungserfolges und umfasst die Information und ersetzt oder auf eine Behandlung ohne Non-Compliance- Instruktion zur Handhabung der kieferorthopädischen Geräte im Rahmen der Behandlungspauschale umstellt. Apparaturen und zur Einhaltung einer optimalen häuslichen Mundhygiene sowie die erstmalige Anfertigung und Der Ablauf einer kieferorthopädischen Eingliederung von geeigneten Retainern zum Abschluss der Behandlung ab dem 1. Juli 2015 bei Behandlung. Ferner umfasst sie auch notwendige Reparaturen Vertragspartner/Vertragspartnerinnen und Serviceleistungen und chirurgische Eingriffe, die primär zur Verkürzung der Behandlung dienen. Therapeutische Fallbeispiel 1 Maßnahmen, die zur Sicherstellung des Behandlungserfolges mittels der Vertragsleistung erforderlich sind, können auch mit 1. Ein Kind mit 13 Jahren kommt zum Zahnarzt/zur Zahnärztin Einverständnis des Patienten nicht privat verrechnet werden. 2. Der Zahnarzt/die Zahnärztin führt eine KFO-Beratung durch, wenn bisher noch keine vorgenommen wurde Wird auf Wunsch des Patienten ein kieferorthopädischer 3. Wird eine KFO-Behandlungsnotwendigkeit festgestellt, Apparat unter rein kosmetischen Aspekten erstellt ( z. B. wird zur weiteren Abklärung des Anspruches an einen linguale Versorgung, Keramikbrackets, zahnfarbene Bögen) Kieferorthopäden/eine Kieferorthopädin überwiesen ist die kieferorthopädische Leistung in ihrer Gesamtheit eine 4. Durch den Kieferorthopäden/die Kieferorthopädin wird die Privatleistung. IOTN-Feststellung durchgeführt 5. IOTN 4 oder 5 wird festgestellt (anderenfalls siehe Da mit diesen Apparaten gegenüber der vertraglichen Fallbeispiel 2 lit 6ff.) Versorgung keine besseren Behandlungsergebnisse 6. Die Behandlung wird begonnen und durchgeführt – es ist erzielt werden, können diese Apparate nicht auf keine Vorabbewilligung notwendig Kassenkosten geleistet werden, da die Mittel der 7. Zum Behandlungsende Sicherstellung des Krankenversicherungsträger ökonomisch einzusetzen Behandlungserfolges durch Retentionsmaßnahmen sind. Bei gleichwertigen Behandlungsergebnissen, (Schienen, die laufend weiter, vor allem in der Nacht, zu ist das kostengünstigere Mittel zur Erreichung dieser tragen sind) Behandlungsergebnisse einzusetzen. Zudem entsprechen die 8. Nach Behandlungsabschluss erfolgt die gesamtvertraglich vorgesehenen Apparate mit Metallbrackets Qualitätsprüfung des Ergebnisses durch den zuständigen einer State-of-the-Art-Behandlung, die weltweit anerkannt Krankenversicherungsträger und üblich ist. 9. Durch den Versicherten/die Versicherte sind keine Zu- und Aufzahlungen an den Kieferorthopäden/die Mit dem Pauschalhonorar das der Krankenversicherungsträger Kieferorthopädin zu leisten dem Vertragspartner/der Vertragspartnerin leistet sind auch Die Schritte 1 bis 3 entfallen, wenn gleich ein zwei Reparaturen zur Beseitigung von Beschädigungen des Kieferorthopäde/eine Kieferorthopädin aufgesucht wird. kieferorthopädischen Apparates abgegolten, deren Ursache in der Sphäre des Patienten gelegen ist. Liegt die Ursache für Fallbeispiel 2 die Beschädigung in der Sphäre des Vertragskieferorthopäden/ 1. Ein Kind mit 12 Jahren kommt zum Zahnarzt/zur Zahnärztin der Vertragskieferorthopädin, so ist jede Reparatur 2. Der Zahnarzt/die Zahnärztin führt eine KFO-Beratung unabhängig von ihrer Häufigkeit jedenfalls ein Bestandteil der durch, wenn bisher noch keine vorgenommen wurde Seite 18 – Bericht zur Kinder- und Jugendgesundheit
3. Wird eine KFO-Behandlungsnotwendigkeit vermutet, Die Schritte 1 bis 3 entfallen, wenn gleich ein wird zur weiteren Abklärung des Anspruches an einen Kieferorthopäde/eine Kieferorthopädin aufgesucht wird. Kieferorthopäden/eine Kieferorthopädin überwiesen 4. Durch den Kieferorthopäden/die Kieferorthopädin wird die Kostenerstattung IOTN-Feststellung durchgeführt 5. IOTN 4 oder 5 liegt NICHT vor (liegt IOTN 4 oder 5 vor Wird die Behandlung nicht bei einem Vertragspartner/einer weiterer Prozess s Fall 1 lit 6ff.) Vertragspartnerin durchgeführt, kann beim zuständigen 6. Prüfung, ob ein Anspruch nach den vor 1. Juli 2015 Krankenversicherungsträger ein Antrag auf Kostenerstattung geltenden KFO-Bestimmungen (Altsystem) gegeben ist eingereicht werden. Infrage kommen dabei alle zuvor 7. Der Antrag auf Vorbewilligung ist an den zuständigen dargestellten Leistungen inklusive allfälliger Kosten für Krankenversicherungsträger zu stellen Reparaturen bei der Behandlung. 8. Stimmt der zuständige Krankenversicherungsträger der Behandlung nach dem Altsystem zu, erfolgt diese wie Für die Kostenerstattung, die in der Regel 80% Prozent der bisher unter Zuzahlung des/der Versicherten gesamtvertraglich vereinbarten Tarife beträgt, sind folgende 9. Bei Ablehnung durch den KV-Träger ist eine allfällige gemeinsame Bestimmungen zu erfüllen: Behandlung als Privatleistung durchzuführen • Für Leistungen die Wahlkieferorthopäden und Die Schritte 1 bis 3 entfallen, wenn gleich ein Wahlkieferorthopädinnen erbringen (IOTN-Feststellung, Kieferorthopäde/eine Kieferorthopädin aufgesucht wird. interzeptive Behandlung, festsitzende kieferorthopädische Fallbeispiel 3 Hauptbehandlung) sind ebenso wie bei den Vertragskieferorthopäden und Vertragskieferorthopädinnen 1. Ein Kind mit 8 Jahren kommt zum Zahnarzt/zur Zahnärztin der Gebietskrankenkasse im Bundesland die Ausbildungs- und 2. Der Zahnarzt/die Zahnärztin führt eine KFO-Beratung Erfahrungsnachweise vorzulegen, mit denen die Qualifikation durch, wenn bisher noch keine vorgenommen wurde zur Leistungserbringung nachgewiesen wird. 3. Wird eine KFO-Behandlungsnotwendigkeit vermutet, ist • Die Leistung entspricht vollständig der Vertragsleistung ein Anspruch auf interzeptive (frühkindliche) Behandlung • Es wurde ein positives Behandlungsergebnis erreicht durch den Zahnarzt/die Zahnärztin zu prüfen (Vorliegen von Dieses ist gegeben, wenn IOTN 4 oder 5 und einer zusätzlichen Indikation zu einer – bei der interzeptiven (frühkindlichen Behandlung) das Zahnfehlstellung) oder an einen Kieferorthopäden/eine vor Beginn der Behandlung definierte Behandlungsziel Kieferorthopädien zu überweisen erreicht wurde 4. Stellt der Zahnarzt/die Zahnärztin einen positiven – bei der festsitzenden kieferorthopädischen Anspruch fest, muss ein Antrag auf Bewilligung an den Hauptbehandlung eine Verbesserung um mindestens zuständigen Krankenversicherungsträger übermittelt 70 Prozent gegenüber dem Ausgangszustand erreicht werden. Bei Überweisung an einen Kieferorthopäden wurde oder eine Kieferorthopädin ist durch diesen/diese der • Der Wahlkieferorthopäde/die Wahlkieferorthopädin hat Anspruch selbst noch einmal zu überprüfen (kein Antrag seine/ihre Honorare auf Dauer im Internet veröffentlicht auf Bewilligung erforderlich) • Die bezahlte Honorarnote über die Kosten der Behandlung 5. Eine positive Bewilligung durch den zuständigen wird den zuständigen Krankenversicherungsträger Krankenversicherungsträger liegt vor beziehungsweise hat vorgelegt der Kieferorthopäde/die Kieferorthopädien das Vorliegen eines Anspruchs festgestellt Darüber hinaus gilt: 6. Die Behandlung wird begonnen und durchgeführt Für die interzeptive (frühkindliche) Behandlung ist immer vor 7. Nach Behandlungsabschluss erfolgt die Beginn der Behandlung durch einen Wahlbehandler/eine Qualitätsprüfung des Ergebnisses durch den zuständigen Wahlbehandlerin (unabhängig davon ob dieser als Zahnarzt/-in Krankenversicherungsträger oder Kieferorthopäde/-in tätig ist) unter Angabe des 8. Durch den Versicherten/die Versicherte sind keine Behandlungsplanes und einer plausiblen Erfolgsannahme eine Zu- und Aufzahlungen an den Kieferorthopäden/die Genehmigung vom zuständigen Krankenversicherungsträger Kieferorthopädin zu leisten einzuholen. 9. Zu einem späteren Zeitpunkt (in der Regel dem 12. Lebensjahr) kann geprüft werden, ob eine weitere KFO- Für die festsitzende kieferorthopädische Hauptbehandlung gibt Behandlung notwendig ist, weil IOTN 4 oder 5 vorliegt. es folgende Möglichkeiten: Eine solche Behandlung erfolgt dann ausschließlich durch einen Kieferorthopäden/eine Kieferorthopädin (siehe dazu • E s wird die Behandlung aufgrund einer plausiblen Fallbeispiel 1) Erfolgsannahme und unter Vorlage eines Bericht zur Kinder- und Jugendgesundheit – Seite 19
Behandlungsplanes samt IOTN-Feststellung durch den zuständigen Krankenversicherungsträger genehmigt. 3.1.3. Der Verordnungskatalog Gegebenenfalls kann eine Kostenerstattung auch für Teilrechnungen, die während der Behandlung gestellt werden, erfolgen. Basisbetrag für die Teilbetragszahlungen Wirkungsvolle Therapiepfade für Kinder und sind 80 Prozent des Vertragstarifes für die kieferorthopädische Hauptbehandlung. Die Zahlungen Jugendliche erfolgen nach folgendem Schlüssel Regine Marcian – 45 Prozent des Basisbetrages für jenen Zeitraum, in den der Behandlungsbeginn (= jener Zeitpunkt, zu dem die Behandlungsapparate im Mund des Patienten/der Patientin Rückblick/Ausgangslage eingegliedert sind) fällt Als gefördertes Projekt der „Gemeinsamen Gesundheitsziele“ – 25 Prozent des Basisbetrages für jenen Zeitraum, in dem aus dem Rahmenpharmavertrag* wurde ein Katalog das erste Behandlungsjahr abgeschlossen ist realisiert, welcher das Ziel hat, die Verordnung, Planung und – 30 Prozent des Basisbetrages für jenen Zeitraum, Durchführung von funktionellen Therapien im Kindes- und in den das Behandlungsende, zu dem die geeigneten Jugendalter effektiv zu gestalten und zu regeln. Kinder/ Retentionsmaßnahmen gesetzt wurden, fällt und die Jugendliche mit Entwicklungsstörungen/Behinderungen geforderte Ergebnisqualität nachgewiesen ist erhalten nur eingeschränkt die für sie wichtigen Therapien, da es oftmals zu langen Wartezeiten bei den Therapeuten und • Wird keine Vorabgenehmigung beim zuständigen Therapeutinnen und spezialisierten Einrichtungen kommt. Krankenversicherungsträger eingeholt, kann eine Kostenerstattung erst dann erfolgen, wenn durch die * Der erste Rahmenpharmavertrag wurde 2008 zwischen Pharmawirtschaft und dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger Behandlung eine Verbesserung des Ausgangszustandes von abgeschlossen. Mit 1. Juli 2011 trat die Verlängerung des zumindest 70 Prozent nach dem PAR-Index (Ergebnisqualität) Rahmenpharmavertrages für weitere viereinhalb Jahre in Kraft. Ziel erreicht wird, außer dies ist aus zahnmedizinischer Sicht trotz dieses Rahmenpharmavertrags war es auch, durch einen Beitrag der pharmazeutischen Wirtschaft gemeinsam mit der Sozialversicherung zweckmäßiger Behandlung und zumutbarer Mitwirkung des Projekte zu den Themen Kindergesundheit und Prävention zu fördern. Patienten/der Patientin nicht möglich, und die geeigneten Retentionsmaßnahmen gesetzt wurden. Die Arbeitsgruppe, die aus Fachärzten und Fachärztinnen für Kinder- und Jugendheilkunde und Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie einer Ergotherapeutin bestand, Schlussbemerkungen hat in fast zweijähriger Arbeit einen Verordnungskatalog erstellt. Dieser hat zum Ziel, die Verordnung, Planung und Durch das neue ab 1. Juni 2015 geltende Leistungspaket wird Durchführung von funktionellen Therapien (Ergotherapie, ein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung der Zahngesundheit Logopädie, Physiotherapie) im Kindes- und Jugendalter von Kindern und Jugendlichen geleistet. Der Zugang zu einer effektiv zu gestalten und zu regeln. kostenintensiven Leistung wurde erleichtert und so auch eine Hürde beseitigt, die vor allem Familien mit mehreren Kindern darin belastet hat, die Inanspruchnahme solcher Leistungen zu finanzieren. Ob und inwieweit das nunmehrige Angebot den Bedarf ausreichend deckt oder eventuell aber auch übererfüllt und die definierten Leistungsinhalte für eine qualitätsvolle, ergebnisorientiert Behandlung geeignet sind, ist nach einer Zeit zu evaluieren und allenfalls einer Anpassung zu unterziehen. Seite 20 – Bericht zur Kinder- und Jugendgesundheit
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