Bericht zur Kinder- und Jugendgesundheit - Sozialversicherung

 
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Bericht zur Kinder- und Jugendgesundheit - Sozialversicherung
Bericht zur Kinder-
und Jugendgesundheit
Bericht zur Kinder- und Jugendgesundheit - Sozialversicherung
Inhaltsverzeichnis
Vorwort – Mag.a Ulrike Rabmer-Koller ......................................................... 3

1. Rückblick ......................................................................................................... 4
         1.1. Ausgangslage 5
         1.2. Entwicklung einer SV-Strategie....................................................... 7

2. Die Strategie der Sozialversicherung......................................................... 8
          2.1. Die Schwerpunkte aus 2012............................................................ 9

3. Umsetzung...................................................................................................... 12
        3.1. Die Strategieschwerpunkte werden umgesetzt............................ 12
		                  3.1.1. Rehabilitation von
				                             Kindern und Jugendlichen ...................................... 12
		                  3.1.2. Gratiszahnspange.................................................... 15
		                  3.1.3. Der Verordnungskatalog ......................................... 20
		                  3.1.4. Hebammenberatung................................................ 24
		                  3.1.5. Frühe Hilfen.............................................................. 24
		                  3.1.6. Jugendlichenuntersuchung...................................... 26
		                  3.1.7. Servicestelle Schule ............................................... 26
        3.2. Projekte der einzelnen Träger*...................................................... 28
		                  3.2.1. WGKK....................................................................... 28
		                  3.2.2. NÖGKK..................................................................... 30
		                  3.2.3. BGKK........................................................................ 32
		                  3.2.4. OÖGKK..................................................................... 35
		                  3.2.5. STGKK...................................................................... 37
		                  3.2.6. KGKK........................................................................ 39
		                  3.2.7. SGKK........................................................................ 42
		                  3.2.8. TGKK........................................................................ 44
		                  3.2.9. VGKK ....................................................................... 48
		                  3.2.10. SVA........................................................................... 51
		                  3.2.11. SVB........................................................................... 52
		                  3.2.12. VAEB......................................................................... 59
        3.3. Geförderte Projekte aus dem
             Rahmenpharmavertrag 2012 bis 2015........................................... 61

4. Überblick Veranstaltungen.......................................................................... 64
         4.1. Kinder- und Jugendgesundheitssymposium.................................. 65
         4.2. Ein Fest für Kindergesundheit........................................................ 77

* Eine Auswahl an erfolgreich umgesetzten Projekten zur
  Kinder- und Jugendgesundheit

Seite 2 – Bericht zur Kinder- und Jugendgesundheit
Bericht zur Kinder- und Jugendgesundheit - Sozialversicherung
Vorwor t                                                                   geschnürt, das unter anderem vorsieht, dass wir gemeinsam
                                                                           mit unseren Sozialversicherungsträgern eine großflächige
                                                                           Kinder- und Jugendgesundheitsstrategie erarbeiten und
                                                                           vorantreiben. Diese legt ihren Schwerpunkt auf das Thema
                                                                           Gesundheitsförderung und Prävention. Eine gesunde
                                                                           Entwicklung muss so früh wie möglich gefördert, gleichzeitig
                                                                           müssen gesundheitliche Risiken verringert werden.

                                                                           Als eines der wichtigsten bereits gestarteten Projekte
                                                                           bietet „Frühe Hilfen“ werdenden Eltern Unterstützung, um
                                                                           die Herausforderungen nach der Geburt eines Kindes zu
                                                                           bewältigen. Das gelingt durch die Kooperation mit Fachkräften
                                                       Foto: Georg Wilke

                                                                           und Institutionen, welche junge Familien durch das weit
                                                                           verzweigte Sozial- und Gesundheitssystem lotsen. Ein
                                                                           weiterer Schwerpunkt im Rahmen der Früherkennung liegt
                                                                           in der Überarbeitung des Mutter-Kind-Passes. Gemeinsam
                                                                           mit dem Bundesministerium für Gesundheit haben wir uns
KINDER- UND JUGENDGESUNDHEIT –                                             zum Ziel gesetzt, eine zielgruppenorientierte Beratung in
                                                                           den Mittelpunkt zu stellen. Im Bereich der funktionellen
eine Zukunftsinvestition!
                                                                           Therapien kooperieren wir mit Experten und Expertinnen um
                                                                           einen Katalog zu erstellen, der das Verordnungswesen für
Mag.a Ulrike Rabmer-Koller, Verbandsvorsitzende
                                                                           Therapien bei Kindern und Jugendlichen vereinheitlichen und
des Hauptverbandes der österreichischen
                                                                           vereinfachen soll. Daneben gibt es noch unzählige Projekte
Sozialversicherungsträger.
                                                                           in den Trägern, die sich vor allem dem Thema Prävention
                                                                           widmen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
                                                                           Unser aller Ziel muss es sein, unseren Kindern und
                                                                           Jugendlichen die Chance zu ermöglichen, gesund
die Kinder- und Jugendgesundheit hat einen großen Stellenwert
                                                                           aufzuwachsen. Dies kann nur durch das Zusammenspiel
für die Sozialversicherung, denn Investitionen in unsere Kinder
                                                                           all jener gelingen, die Mitverantwortung für eine gute
sind Investitionen in unsere Zukunft. Und: Aus gesunden Kindern
                                                                           Entwicklung unserer Gesellschaft tragen. Was vonseiten der
werden gesunde Erwachsene. Deswegen ist es wichtig, bei
                                                                           Sozialversicherung hierzu getan wird, zeigt der vorliegende
Eltern, Kindern und Jugendlichen ein Bewusstsein für einen
                                                                           Bericht beispielhaft auf. Er gibt einen Überblick über die
gesunden Lebensstil zu schaffen. Wir alle wissen – was im
                                                                           laufenden Projekte, zeigt die Schwerpunkte der „Strategie der
Kindesalter versäumt wird, wirkt lange nach und braucht viel
                                                                           österreichischen Sozialversicherung zu bestimmten Aspekten
mehr Einsatz, um es wieder zu ändern. Menschen, die sich in
                                                                           der Kinder- und Jugendgesundheit 2012“ auf, führt die
jungen Jahren einen gesunden Lebensstil aneignen, behalten
                                                                           geförderten Projekte aus dem Rahmenpharmavertrag an und
ihn oft ein ganzes Leben lang bei.
                                                                           gibt einen Überblick über einschlägige Veranstaltungen.
Wir haben in den vergangenen Jahren viel investiert,
zum Beispiel Hebammenberatung im Mutter-Kind-Pass,                         Mag.a Ulrike Rabmer-Koller
Ausbau der Therapieplätze, Gratiszahnspange und vieles                     Verbandsvorsitzende des Hauptverbandes der österreichischen
mehr. Außerdem haben wir ein Maßnahmenpaket 2020                           Sozialversicherungsträger

                                                                                      Bericht zur Kinder- und Jugendgesundheit – Seite 3
Bericht zur Kinder- und Jugendgesundheit - Sozialversicherung
1.
Rückblick
Bericht zur Kinder- und Jugendgesundheit - Sozialversicherung
1.1.
Ausgangslage
Einige Erhebungen und Studien in den Jahren 2007 bis            Erkennbare Veränderungen
2012 zeigten, dass es in der Kinder- und Jugendgesundheit
eindeutig neue Herausforderungen gibt, die sowohl die           Akuterkrankungen
Sozialversicherung als auch andere Verantwortliche
                                                                Viele Akuterkrankungen werden infolge von Impfungen,
berücksichtigen müssen.
                                                                besseren Lebensverhältnissen und einer besseren medi­
Krankheitsbilder und die Einstellung zu Krankheiten verändern   zinischen Primärversorgung weniger häufig beziehungsweise
sich mit einem veränderten Lebensstil. Gesundheitsverhalten     weniger bedrohlich.
im Kindes- und Jugendalter stellen wesentliche Faktoren
                                                                Allerdings verändern sich auch die Einstellungen gegenüber
für den späteren Gesundheitszustand als Erwachsener dar.
                                                                Akuterkrankungen. Eltern erwarten viel weniger, dass ihre
Früherkennung und Prävention gewinnen immer mehr an
                                                                Kinder ernsthaft krank werden und haben auch weniger
Bedeutung, um eventuell chronische Erkrankungen oder
                                                                Erfahrung, wie sie mit Krankheiten zu Hause umgehen
schwere Beeinträchtigungen im späteren Leben zu vermeiden
                                                                sollen. Damit suchen sie deutlich früher und häufiger
und damit auch hohe Folgekosten hintanzuhalten.
                                                                Gesundheitsdienstleister auf.

                                                                Diese Einstellung gegenüber Krankheit bedingt auch, dass
                                                                zum Beispiel Antibiotika in einem deutlich höheren Ausmaß
                                                                als früher eingesetzt werden, mit den bekannten Folgen der
                                                                Resistenzentwicklungen.

                                                                Zunahme von Allergien
                                                                Unter anderem auch aufgrund dieses hohen
                                                                Antibiotikakonsums dürften bei Kleinkindern die normalen
                                                                Immunreaktionen unterdrückt werden, was in späterer Folge
                                                                das Allergierisiko erhöht.

                                                                Die gesundheitlichen Unterschiede zwischen Kindern mit
                                                                und ohne Migrationshintergrund mögen sozioökonomische
                                                                Ursachen haben, können aber auch auf kulturell bedingte
                                                                Unterschiede in den Lebensbedingungen, zum Beispiel andere
                                                                Ernährung, anderes Freizeitverhalten zurückzuführen sein.

                                                                           Bericht zur Kinder- und Jugendgesundheit – Seite 5
Bericht zur Kinder- und Jugendgesundheit - Sozialversicherung
Zunahme von Entwicklungsstörungen                              Zunahme sozioökonomischer Risiken für
                                                               Entwicklungsstörungen
Bessere und frühere Diagnostik
                                                               Insbesondere die Experten und Expertinnen, die im
Einer der Hauptgründe, warum vermutlich heute
                                                               psychosozialen Bereich arbeiten, sehen auch Veränderungen
Entwicklungsstörungen vermehrt diagnostiziert werden,
                                                               der Krankheitsbilder. Die neue Morbidität wurde Anfang der
liegt in der verbesserten Früherkennung (dies wird von
                                                               1990er-Jahre als quantitative Verschiebung von akuten und
mehreren Experten und Expertinnen betont). Dies ist aber für
                                                               körperlichen Erkrankungen zu den chronischen, funktionellen
die Entwicklungsmöglichkeiten der betroffenen Kinder auch
                                                               und zum Großteil psychisch bedingten Störungen beschrieben.
volkswirtschaftlich von Vorteil. Zeitgerechte Erkennung und
entsprechende Behandlung sind daher nach Meinung von
                                                               Dazu zählen:
praktisch allen Spezialisten und Spezialistinnen nicht nur
medizinisch, sondern auch ökonomisch sinnvoll.                 • E motionale Störungen, Verhaltensauffälligkeiten,
                                                                  Störungen des Sozialverhaltens
Zunahme der Frühgeburtlichkeit                                 • Funktionelle Störungen (umschriebene, kombinierte oder
                                                                  globale Entwicklungsstörungen im sprachlichen, kognitiven
Frühgeburten haben höheres Risiko
                                                                  und motorischen Bereich)
Eine weitere Ursache, die seitens der Kinderärzten und         • Adipositas und Essstörungen
Kinderärztinnen, aber auch der funktionellen Therapeuten       • Substanzmissbrauch und Süchte
und Therapeutinnen genannt wird, ist die Zunahme der
Frühgeburten. Heute überleben zwar 80 Prozent der
Kinder, die mit weniger als 26 Wochen Austragungszeit
auf die Welt kommen, aber nur 22 Prozent dieser Kinder
haben keine gesundheitlichen Probleme, 32 Prozent haben
leichte Beeinträchtigungen, 24 Prozent haben „moderate“
Behinderungen, und mehr als 22 Prozent (jedes 5. Kind) haben
unter schweren Behinderungen zu leiden.

Dieser Umstand wird im Rahmen der Fortpflanzungsmedizin in
Österreich und der daraus resultierenden Mehrlingsgeburten
noch erhöht. Auch diese Kinder sind in höherem Ausmaß von
Entwicklungsstörungen bedroht.

Seite 6 – Bericht zur Kinder- und Jugendgesundheit
Bericht zur Kinder- und Jugendgesundheit - Sozialversicherung
1.2.
Entwicklung einer SV-Strategie
Durch die im Punkt 1.1. erwähnte Verschiebung der               Die bei Mag.a Streissler-Führer in Auftrag gegebene Studie
Krankheitsbilder im Bereich der Kinder- und Jugendgesundheit    war Anlass dafür, dass in der Sozialversicherung eine
wurde der Handlungsbedarf erkannt. Wird rechtzeitiges           Mehrjahresstrategie entwickelt wurde.
Eingreifen versäumt, verursacht dies nicht nur menschliches
Leid und verringerte Chancen individueller, beruflicher und     Die Trägerkonferenz des Hauptverbandes hat in ihrer Sitzung
sozialer Entwicklung für die Betroffenen, sondern auch hohe     vom 18. Dezember 2012 die „Strategie der österreichischen
Folgekosten für Gesundheits-, Sozial- und Bildungssysteme,      Sozialversicherung zu bestimmten Aspekten der Kinder-
Wirtschaft und Gesellschaft.                                    und Jugendgesundheit“ mit den unter 2.1. aufgelisteten
                                                                Schwerpunkten beschlossen.
In ihrer BSC 2011 hat die Sozialversicherung beschlossen, die
gesundheitliche Bedarfs- und Versorgungslage von Kindern
und Jugendlichen zu analysieren. In Umsetzung dessen
haben LEICON und Agnes Streissler – Wirtschaftspolitische
Projektberatung – eine Studie vorgelegt.

Zentrale Ergebnisse sind, dass während der Bedarf
an niedergelassener ärztlicher Versorgung
im Wesentlichen gedeckt erscheint, im
Bereich der Versorgung von Kindern mit
Entwicklungsbeeinträchtigungen mit funktionalen und
psychosozialen Therapien zwei Problemlagen bestehen:

Die zahlenmäßige Erfassung der Leistungen der
Sozialversicherung auf diesem Gebiet ist höchst lückenhaft.

Auch wenn die Zahlen nicht eindeutig sind, deutet doch
einiges auf Versorgungsdefizite hin – was sich zum
Beispiel in Wartezeiten manifestiert, in denen spezifische
Entwicklungsphasen versäumt werden können.

Hintergrund sowohl der Zahlen- als auch der potenziellen
Versorgungsproblematik ist vor allem die schwierige
Kompetenzabgrenzung: Die Behandlung kann in die
Kompetenz der Sozialversicherung (Krankenbehandlung),
aber auch in die anderer öffentlicher Körperschaften (
z. B. Behinderten-, Sozial- oder Erziehungswesen) etwa
fallen. Folge können negative Kompetenzkonflikte mit
entsprechenden Versorgungsdefiziten sein, aber eben
auch – insbesondere bei gemeinsam finanzierten und
organisierten Versorgungssystemen – Schwierigkeiten bei der
zahlenmäßigen Erfassung der jeweiligen Leistungen.

                                                                           Bericht zur Kinder- und Jugendgesundheit – Seite 7
Bericht zur Kinder- und Jugendgesundheit - Sozialversicherung
2.
Die Strategie
Bericht zur Kinder- und Jugendgesundheit - Sozialversicherung
2.1.
Die Schwerpunkte aus 2012

                                                              Schwerpunkt 2 – Versorgung primär über
Schwerpunkt 1: Problematik der Schnittstellen                 multidisziplinär ausgestattete Einrichtungen
zwischen den Kompetenzen
                                                              • F ür viele der betroffenen Kinder und Jugendlichen ist nach
• Im Dialog zwischen der Sozialversicherung                     entsprechender ärztlicher und diagnostischer Abklärung
   (Kompetenzen Krankenbehandlung, Rehabilitation,               eine Behandlung mittels einer Kombination aus mehreren
   Prävention und Gesundheitsförderung) und                      Therapieformen (beispielsweise Ergo-, Logo-, Physio-,
   den Gebietskörperschaften (Kompetenzen                        Psychotherapie) geboten. Eine Ausweitung des Angebotes
   Behindertenwesen, Jugendwohlfahrt, Sozialhilfe,               an multidisziplinär ausgestatteten Einrichtungen ist
   Kindergarten und Schule) soll eine gute Versorgung            daher anzustreben. Da bei der Behandlung vielfach auch
   erreicht werden, ohne die Kompetenzen und die                 soziale und pädagogische Aspekte zum Tragen kommen, die
   Finanzierungsverantwortung der Sozialversicherung             nicht in die Leistungszuständigkeit der KV-Träger fallen, aber
   auszudehnen.                                                  für den Erfolg der Behandlung wesentlich sind, ist – wie
                                                                 schon unter Schwerpunkt 1 ausgeführt – die Kooperation
• V orbereitend und begleitend soll die Definition unserer
                                                                 mit Partnern bei der Finanzierung dieser Einrichtungen
   Zuständigkeitsbereiche im Kontext der gegenständlichen
                                                                 zu suchen. Kooperationsmodelle und Kofinanzierungen
   Kompetenzgrenzen juristisch/medizinisch aufbereitet
                                                                 zwischen Krankenversicherung und Ländern, die in manchen
   werden.
                                                                 Bundesländern bereits gelebt werden, sind vor allem auch
• K
   ooperationsmodelle zwischen den genannten Partnern           deswegen zu forcieren, da sie den Patienten und Patientinnen
  sind zu erarbeiten/umzusetzen: Dabei sollen – wie in           beziehungsweise deren Eltern einen niederschwelligen
  schon bestehenden Modellen – niederschwellige und              Zugang bieten und ihnen die Antragstellung bei den
  bedarfsgerechte Lösungen für die Patienten und                 unterschiedlichen Kostenträgern ersparen.
  Patientinnen „aus einem Guss“ entstehen oder
                                                              • N
                                                                 icht alle Betroffenen benötigen ein multidisziplinäres
  ausgebaut und im Hintergrund gemeinsam finanziert
                                                                Angebot. Um die vorhandenen Kapazitäten optimal
  werden.
                                                                zu nutzen, ist daher die Kooperation zwischen
• Der Kinder- und Jugendlichen Rehabilitationsplan ist         Einrichtungen und niedergelassenen Anbietern zu
   dabei zu berücksichtigen.                                    verstärken und damit sicherzustellen, dass alle Betroffenen
                                                                das für sie passende Versorgungsangebot erhalten.

                                                                         Bericht zur Kinder- und Jugendgesundheit – Seite 9
Bericht zur Kinder- und Jugendgesundheit - Sozialversicherung
• W
   esentliche Hilfsmittel zur Vernetzung und rascheren            • H
                                                                      andlungsbereiche für ein möglichst frühes Ansetzen
  Vermittlung können Clearingstellen und Datenbanken                 sind Prävention, Früherkennung von Defiziten sowie bei
  darstellen, die Auskunft über verfügbare und benötigte             allfälligem Behandlungsbedarf ein möglichst frühzeitiger
  Behandlungskapazitäten geben.                                      Behandlungsbeginn.

                                                                   • D
                                                                      a beim frühen Erkennen von Risiken und Problemen
Schwerpunkt 3: Behandlungsnotwendigkeit/                             Faktoren wie die Gesundheitskompetenz und die
Behandlungsqualität                                                  psychosoziale Situation von Familien eine große Rolle
                                                                     spielen, ist das Prinzip der Niederschwelligkeit
Ziel ist es, die zum jeweiligen Krankheitsbild passende              von entscheidender Bedeutung. Daher sollten Sozial­
Versorgung im richtigen Ausmaß und in hoher Qualität                 versicherung und die unter Schwerpunkt 1 genannten
durch die richtigen Anbieter sicherzustellen. Dafür ist unter        Kooperationspartner verstärkt auf aufsuchende
Einbeziehung von Experten und Expertinnen ein Regelwerk              Betreuung setzen, zum Beispiel durch stärkeres Nutzen
(wie etwa Behandlungsleitlinien und -pfade) zu                       der ohnehin bestehenden Leistungen von Hebammen in
erstellen, in dem abhängig vom jeweiligen Krankheitsbild die         diesem Sinne.
notwendigen Prozesse (Diagnose- und Behandlungsabläufe)
und die dafür notwendigen Strukturen beschrieben werden.           • B
                                                                      estehende Anknüpfungspunkte
Darin sind auch messbare Qualitätsparameter für alle drei            (Schwangerenberatung, Mutter-Kind-Pass, Schul- und
Bereiche der Qualität (Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität)     Jugendlichenuntersuchungen) sind für frühe Erkenntnis
zu definieren.                                                       und Intervention insbesondere im Bereich psychosoziale
                                                                     Gesundheit, Bewegung und Ernährung – womöglich
Damit wird im Sinne eines optimierten Ressourceneinsatzes            auch hier im Zusammenwirken mit den in Schwerpunkt 1
eine sinnvolle Steuerung des Zugangs zu Leistungen                   genannten Kooperationspartnern – zu nutzen.
ermöglicht. Doppelgleisigkeiten und die Anwendung
ungeeigneter Therapieformen werden vermieden. Ein
                                                                   Schwerpunkt 5: Verbesserung unserer
präzises Regelwerk ist auch Basis für eine entsprechende
Evaluierung.
                                                                   Wissensbasis über Leistungs- und
                                                                   Krankheitsgeschehen
• Den Eltern kommt eine zentrale Rolle zu.
   Durch Information, Beratung und Einbindung in                   • W
                                                                      esentliche Voraussetzungen für eine sinnvolle Planung
   den Behandlungsprozess von Anfang an soll ihre                    des Versorgungsangebotes sind die Kenntnis von Angebot
   Gesundheitskompetenz (health literacy) gestärkt                   und Bedarf. Für Letzteren fehlen derzeit einschlägige
   werden, damit sie die notwendigen Entscheidungen im               Datengrundlagen nahezu vollständig, aber auch das
   Behandlungsprozess ihrer Kinder treffen und an diesem             aktuelle Angebot und die erbrachten Leistungen sind
   auch mitwirken können. Dabei sind sozioökonomische                aufgrund der komplexen Versorgungslandschaft,
   Lebensbedingungen, der Bildungs- sowie ein allfälliger            die unterschiedlichste Strukturen in den einzelnen
   Migrationshintergrund zu berücksichtigen.                         Bundesländern und Krankenversicherungsträgern aufweist,
                                                                     nur höchst lückenhaft dargestellt.
   er systematische Einsatz von Casemanagement der
• D
  Krankenversicherungsträger soll sicherstellen, dass die          • E s soll daher erstens eine Übersicht über die bestehenden
  Betroffenen bei der Bewältigung von systembedingten                 Modelle (intra- und extramurale Versorgungsmuster) und
  Hürden unterstützt werden.                                          Vertragstypen hergestellt werden. Damit wird einerseits
                                                                      eine systematische Befassung mit den unterschiedlichen
                                                                      Versorgungsstrukturen – auch im Sinne eines Von-
Schwerpunkt 4: Frühe Ansätze verringern Leid                          einander-Lernens – ermöglicht; andererseits ist ein
und Kosten                                                            solcher Überblick Grundlage für die dringend notwendige,
                                                                      nachstehend dargestellte Erfassung der von der
• E s ist wesentlich, drohende oder bestehende Probleme              Sozialversicherung – allein oder in Kooperationsmodellen –
   möglichst früh anzugehen, weil so gerade bei den Themen            erbrachten Leistungen.
   Lebensstilerkrankungen und Entwicklungsstörungen
   die Erfolgschancen vervielfacht werden und mit der              • Z weites Ziel unter diesem Schwerpunkt ist
   Abwehr von Verschlechterungen und Chronifizierungen oft            dementsprechend die Installierung eines für alle
   auch weit höhere und lang anhaltende Kosten vermieden              Krankenversicherungsträger passenden Systems zur
   werden können.                                                     Erfassung der Leistungsdaten unter Nutzung der
                                                                      bereits vorhandenen Möglichkeiten (LEICON). Wichtig

Seite 10 – Bericht zur Kinder- und Jugendgesundheit
ist, dass dabei auch Leistungen aus gemeinsamen
  Versorgungsmodellen mit geteilter Finanzierung einbezogen
  werden, die derzeit mangelhaft oder nicht erfasst werden,
  was bisher die Versorgungssituation schlechter aussehen
  lässt, als sie tatsächlich ist.

• Z ur Verbesserung der Planungsmöglichkeiten in
   Bezug auf notwendige Leistungsangebote ist auch
   die Vereinheitlichung der durch die Anbieter/
   Leistungserbringer übermittelten Leistungsdaten
   anzustreben, insbesondere die Verwendung von ICD-
   Codierungen für Diagnosen.

• W
   enn hier davon ausgegangen wird, dass ein möglichst
  frühes Einsetzen von Präventionsmaßnahmen, Diagnostik
  und Behandlung zu hohen Umwegrentabilitäten
  für die Sozialversicherung, aber auch für andere
  Institutionen von Wirtschaft und Gemeinwesen führt,
  dann sollte auch versucht werden, diesen Zusammenhang
  zumindest ansatzweise zu belegen. In mehrjährigen
  „Businessplänen“ könnten Mehrausgaben
  als Investitionen in die Zukunft im Sinne der
  ersten vier Schwerpunkte in Relation zu geschätzten
  Kostendämpfungen in Sozialversicherung, Bildungswesen,
  Arbeitsmarkt, Gesundheitswesen usw. gesetzt und einer
  näherungsweisen Evaluation unterzogen werden.

                                                              Bericht zur Kinder- und Jugendgesundheit – Seite 11
3.
Umsetzung
3.1.
Die Strategieschwerpunkte werden umgesetzt
3.1.1. Rehabilitation von                                                     Im Rehabilitationsplan 2012 wurden für die Rehabilitation von
                                                                              Kindern und Jugendlichen erstmals Strukturqualitätskriterien

Kindern und Jugendlichen
                                                                              und Bedarfszahlen bis 2020 ohne Rücksicht auf die finanzielle
                                                                              Zuständigkeit (SV oder Länder) erarbeitet.
Mag.a Sabine Kawalirek (HVB)
                                                                              Im Rehabilitationsplan 2012 wurde im Kapitel 6 erstmals der
                                                                              Gesamtbettenbedarf je Versorgungszone und Indikation für
Historie                                                                      Kinder und Jugendliche dargestellt, jedoch ohne Rücksicht auf
                                                                              die finanzielle Zuständigkeit (SV oder Land).
Im Rahmen des Kindergesundheitsdialoges des BMG wurde
im Jahr 2010 in der AG 4 „Rehabilitation von Kindern und                      Die Ergebnisse des Rehabilitationsplans 2012 wurden auch in
Jugendlichen“ von der GÖG gemeinsam mit medizinischen                         den ÖSG 2012 integriert.
Experten/-innen Bedarfszahlen für die Rehabilitation von
Kindern und Jugendlichen erarbeitet.

                     % 0–18J      mobilisierende Reha (BSR, KCH, NEU, NC, SON)              HKE, PUL    ONK, STV     ESP, KJP   Summe
 VZ Ost              43           67                                                                                 47         114
 VZ Süd              20           31                                                        28                       24         83
 VZ Nord             23           36                                                        17          32           24         109
 VZ West             14           22                                                                                 15         37
 Summe                100        157                                                        44          32           109        343
exklusive 50 Betten für Angehörige in der familienorientierten Rehabiliation (ONK)

Derzeit bestehende Betten
                                  mobilisierende Reha (BSR, KCH, NEU, NC, SON)              HKE, PUL     ONK, STV    ESP, KJP   Summe
 VZ Ost                           0                                                         0            0           0          0
 VZ Süd                           24                                                        0            0           24         48
 VZ Nord                          10                                                        0            0           0          10
 VZ West                          0                                                         0            0           0          0
 Summe                            34                                                        0            0           24         58

Fehlender Bettenbedarf 2020 (Darstellung Österreichkarte)
                                  mobilisierende Reha (BSR, KCH, NEU, NC, SON)              HKE, PUL    ONK, STV     ESP, KJP   Summe
 VZ Ost                           67                                                        0           0            47         114
 VZ Süd                           7                                                         28          0            0          35
 VZ Nord                          26                                                        17          32           24         99
 VZ West                          22                                                        0           0            15         37
 Summe                            122                                                       45          32           86         285

                                                                                        Bericht zur Kinder- und Jugendgesundheit – Seite 13
Politische Einigung                                              der Bettenzahl (durch eine vom Rehaplan abweichende
                                                                 Bedarfsfeststellung) erhöht den entsprechenden
Nach langen, intensiven Verhandlungen konnte Ende                Mitfinanzierungsanteil jener Länder, beziehungsweise
Juni 2014 eine politische Einigung zwischen Ländern              Sozialversicherungsträger, die einen höheren Bedarf
und Sozialversicherung erzielt werden, die stationäre            bestätigen.
Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen österreichweit
auszubauen und gemeinsam zu finanzieren:                         Die Aufteilung der Pauschalzahlung auf die Länder soll in
                                                                 aliquotem Ausmaß gemäß der jeweiligen Inanspruchnahme
Länder und Sozialversicherung vereinbarten, zukünftig            der Einrichtungen für Kinder- und Jugendrehabilitation geteilt
für alle Kinder- und Jugendlichen ein einheitliches              durch die Einwohnerzahl des jeweiligen Landes erfolgen.
Leistungsgeschehen in der stationären Rehabilitation
sicherzustellen und dieses insbesondere im Hinblick auf          Die Ausgaben für Rehabilitation bei Kindern und Jugendlichen
die in den vereinbarten Leistungsprofilen vorgesehenen           erfolgen in den Bundesländern und der Sozialversicherung
Berufsgruppen, wie insbesondere Sozialarbeiter, Psychologen,     innerhalb der vorgegebenen Ausgabenobergrenzen und
Pädagogen, Musiktherapeuten, gemeinsam zu finanzieren.           haben sich am festgelegten Pfad der Gesundheitsreform zu
                                                                 orientieren.
Ziel der Vereinbarung ist es, dass es einen niedrigschwelligen
Zugang zur Rehabilitation für Kinder und Jugendliche gibt,       Die Beteiligung der Länder an den Kosten der stationären
unabhängig davon, ob die Rehabilitation im Anschluss an          Rehabilitation für Kinder und Jugendliche stellt kein Präjudiz
eine Krankenbehandlung oder wegen einer angeborenen              für die Rehabilitation von Erwachsenen oder die künftigen und
Behinderung beziehungsweise genetischer Defekte                  bereits bestehenden Vereinbarungen im Zusammenhang mit
oder wegen Entwicklungsstörungen erforderlich ist.               ambulanten Einrichtungen für Kinder und Jugendliche dar.
Dieser niedrigschwellige Zugang ist ein Herzstück der
Gesundheitsreform. Der „Single Point of Service“ für             Status Februar 2016 und weitere
die Antragstellung Kinder und Eltern ist der jeweilige           Vorgehensweise
Sozialversicherungsträger. Die Bewilligung erfolgt nach
österreichweit einheitlichen Kriterien durch den zuständigen     Die Bieter hatten in der ersten Runde Gelegenheit, ein
Krankenversicherungsträger (bzw. AUVA oder PVA).                 erstes unverbindliches (indikatives) Angebot zu legen, in
                                                                 dem bereits ein Konzept für die Rehabilitation (medizinische
Die Bundesländer leisten zu diesem Zweck in Summe                Schwerpunkte) enthalten war. Diese Konzepte wurden in
pro Jahr – beginnend ab 1. Jänner 2015 – für die                 den letzten Wochen durch Fachleute gesichtet und mit den
stationäre Kinder und Jugendrehabilitation für eine dem          jeweiligen Bietern einzeln besprochen. In einer weiteren
Rehaplan 2012 entsprechende Bedarfszahl von 343 Betten           Runde werden in den nächsten Wochen sodann die juristisch-
eine Pauschalzahlung in Höhe von EUR 8,5 Mio. (bei               betriebswirtschaftlichen Aspekte wiederum mit den einzelnen
Vollausbau) an den Hauptverband der österreichischen             Bietern einzeln behandelt werden, ehe danach die Bieter
Sozialversicherungsträger. Die Aufteilung der Pauschale auf      nochmals (auf Basis dieser Kontakte und deren Ergebnisse) ein
die einzelnen Krankenversicherungsträger erfolgt durch den       abschließendes Angebot (LBO – last and best offer) abgeben
Hauptverband. Diese Pauschalzahlung wird jährlich ab 2015        können.
mit der Beitragseinnahmensteigerung (Hundertsatz gemäß
§ 447f ASVG) valorisiert.                                        Abkürzungsverzeichnis
                                                                 VZ   Versorgungszone
Die Höhe der Pauschalzahlung richtet sich der Höhe nach
                                                                 BSR	Bewegungs- und Stützapparat sowie
an den im Rahmen der Bedarfsprüfungsverfahren nach
                                                                      Rheumatologie
den Krankenanstaltengesetzen tatsächlich bewilligten
                                                                 KCH  Kinder- und Jugendchirurgie
und „in Betrieb“ genommenen Betten, somit am
                                                                 NEU  Neurologische Erkrankungen
tatsächlichen Ausbaugrad des Versorgungsangebotes. Je
                                                                 NC   Neurochirurgie
nach Unterschreitung der 343 Betten bedeutet dies vor
                                                                 SON  Sonstige Krankheiten
dem Vollausbau eine aliquote Reduzierung der Pauschale.
                                                                 HKE  Herz-Kreislauf-Erkrankungen
Bund, Länder und Sozialversicherung gehen von dem im
                                                                 PUL  Pulmologische Erkrankungen
Rehabilitationsplan festgelegten Bedarf von insgesamt
                                                                 ONK  Onkologie
343 Betten aus. Eine Erhöhung der Bettenzahl kann nur im
                                                                 STV  Stoffwechselsystem und Verdauungsapparat
Einvernehmen zwischen Ländern und Sozialversicherung
                                                                 ESP  Entwicklungs- und Sozialpädiatrie
erfolgen. In diesem Fall ist eine entsprechende Erhöhung
                                                                 KJP  Kinder- und Jugendpsychiatrie
der Pauschalzahlung vorzunehmen. Eine einseitige Erhöhung

Seite 14 – Bericht zur Kinder- und Jugendgesundheit
diesem Gesamtvertrag abschließen und damit eine
                                                                Sachleistungsversorgung gewährleisten, sicherzustellen.
                                                                Der Gesamtvertrag ist mit 1. Juli 2015 in Kraft getreten. In
                                                                einem Vertragsverhältnis zu den Krankenversicherungsträgern
                                                                stehen rund 180 Kieferorthopäden und Kieferorthopädinnen
                                                                den Patienten und Patientinnen zur Inanspruchnahme zur
                                                                Verfügung.

                                                                Zur Finanzierung der Leistungen aus diesem Vertrag werden
                                                                durch den Bund jährlich EUR 80 Mio. (EUR 40 Mio. für 2015)
                                                                zur Verfügung gestellt, die über den beim Hauptverband
                                                                eingerichteten Zahngesundheitsfond (§ 447i ASVG)
                                                                entsprechend deren Leistungsumfang auf die einzelnen
                                                                Krankenversicherungsträger verteilt werden.

                                                                Qualitätssicherung

3.1.2.                                                          Hervorzuheben ist die vom Gesetzgeber geforderte
                                                                Qualitätsorientierung im Zusammenhang mit der neuen

Gratiszahnspange – die                                          Kieferorthopädie. So beauftragt der Gesetzgeber durch § 153a
                                                                Abs 3 ASVG den Hauptverband „…für die Leistungserbringung

neue kieferorthopädische                                        […] ein Qualitätssicherungssystem vorzusehen. Die
                                                                Krankenversicherungsträger haben die Erfüllung der

Versorgung                                                      Qualitätsanforderungen, insbesondere die Struktur- und
                                                                die Ergebnisqualität (Behandlungserfolg) zu überprüfen und
                                                                darüber dem Hauptverband zu berichten.“
Eine kurze Darstellung zu den Neuerungen
ab 1. Juli 2015                                                 Auf diese Qualitätsanforderungen wurde dabei schon
Mag. (FH) Sven Arne Plaß                                        bei der Einzelvertragsvergabe besonders geachtet.
                                                                Kieferorthopäden und Kieferorthopädinnen sind Zahnärzte/
Mit Beschluss des Nationalrates vom 26. März 2014 (BGBl         Zahnärztinnen, die durch zusätzliche Ausbildungen und
I 2015/28) wird ab dem 1. Juli 2015 durch die Einführung        weiterreichende Qualifikation (Strukturqualität) sowie
der neuen § 153a ASVG, § 94a GSVG, § 95a BSVG, und §            durch Nachweis einer ausreichenden Anzahl von Fällen, die
69a B-KUVG der Leistungsbereich der kieferorthopädischen        mit der vertraglich vorgesehenen Qualität abgeschlossen
Versorgung für behandlungsbedürftige Kinder- und                wurden (Ergebnisqualität), ihre Eignung zur Erbringung der
Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr neu gestaltet.   festsitzenden Kieferorthopädie nachgewiesen haben.
Die neuen Leistungen sind kostenfrei und ohne Zuzahlungen
beziehungsweise Leistung eines Behandlungsbeitrages durch       Darüber hinaus werden alle laufenden und zukünftig mit den
Patienten und Patientinnen beziehungsweise deren Eltern oder    Krankenversicherungsträgern abgerechneten Behandlungsfälle
Erziehungsberechtigte vorzusehen.                               einer Überprüfung unterzogen. Als Messinstrument
                                                                zur Qualitätssicherung der Ergebnisqualität in der
Die neuen Leistungen kommen rund 30.500 Kindern eines           Kieferorthopädie bei festsitzenden Behandlungen kommt dabei
jeden Jahrganges (= rund 33%) zugute. 22.500 werden             der PAR-Index (Peer-Assessment-Rating) zur Anwendung.
eine festsitzende Zahnspange und 8.000 eine frühkindliche       Durch die Behandlung soll eine Verbesserung der Fehlstellung
kieferorthopädische Behandlung erhalten.                        im Querschnitt aller von einem Vertragskieferorthopäden/einer
                                                                Vertragskieferorthopädin erbrachten und in die Begutachtung
Um die Versorgung dieser Kinder sicherzustellen, hat der        einbezogenen Behandlungsfälle um mindestens 70 Prozent
Gesetzgeber dem Hauptverband der österreichischen               erreicht werden, wenn angenommen wird, dass die Erreichung
Sozialversicherungsträger und der Österreichischen              des Idealzustandes mit 100 Prozent ausgedrückt wird. Durch
Zahnärztekammer den Auftrag (§ 343d ASVG) erteilt,              einen eigens vorgesehenen Sanktionsmechanismus soll
einen Gesamtvertrag abzuschließen, der die Erbringung           garantiert werden, dass die Qualität der Leistungserbringung
der neuen Leistung regelt, und die Versorgung durch eine        langfristig auf einem hohen Niveau sichergestellt ist.
unter Bedachtnahme auf eine regional ausgewogene
Versorgung festzusetzende Anzahl von Kieferorthopäden
und Kieferorthopädinnen, die Einzelverträge nach

                                                                          Bericht zur Kinder- und Jugendgesundheit – Seite 15
Wer hat Anspruch auf die neuen Leistungen:                     Leistungen, die seit dem 1. Juli 2015 neu
                                                               angeboten werden
Anspruch auf Zahnspangen im Rahmen der neuen
kieferorthopädischen Versorgung haben alle                     Folgende Leistungen sind vertraglich neu vereinbart und
behandlungsbedürftigen Kinder und Jugendlichen bis zur         können durch die Vertragspartner seit 1. Juli 2015 mit dem
Vollendung des 18. Lebensjahres. Wird die Behandlung           zuständigen Krankenversicherungsträger abgerechnet werden:
vor diesem Zeitpunkt begonnen, ist die Behandlung auch
nach dem 18. Lebensjahr so lange durchzuführen, bis sie        Die kieferorthopädische Beratung:
abgeschlossen wurde.
                                                               Leistungserbringer: Zahnärzte/Zahnärztinnen (keine
Zur Behandlungsbedürftigkeit hat der Gesetzgeber in den        Kieferorthopäden/Kieferorthopädinnen)
Erläuterungen zum Gesetz ausgeführt, dass diese nach
                                                               Die KFO-Beratung erfolgt zu jenem Zeitpunkt, zu dem beim
dem derzeitigen Stand der medizinischen Wissenschaft
                                                               Patienten in der Regel die 4 oberen und die 4 unteren
offenbar dann gegeben ist, wenn aufgrund einer erheblichen
                                                               Schneidezähne zur Gänze durchgebrochen sind und umfasst
Zahn- oder Kieferfehlstellung ein großer oder sehr großer
                                                               folgende Leistungen:
Behandlungsbedarf besteht, was bei Fällen, bei denen IOTN
mit Stufe 4 bzw. 5 vorliegt, jedenfalls anzunehmen ist.        • E rsteinschätzung über die Notwendigkeit, Art, Dauer usw.
                                                                  der KFO-Behandlung
Der IOTN (Index of Orthodontic Treatment Need/Index
                                                               • Information über den Ablauf einer KFO-Behandlung
für kieferorthopädische Behandlung) ist ein international
                                                               • Informationen über die Art und Notwendigkeit der
anerkannter klinischer Index der in 5 Stufen eingeteilt
                                                                  Mitwirkung (Compliance) des Patienten bei der
die Behandlungsnotwendigkeit in jeder einzelnen Stufe
                                                                  kieferorthopädischen Behandlung wie etwa Mundhygiene,
beschreibt:
                                                                  Einhalten von Therapieempfehlungen und -maßnahmen
•   IOTN 1 – keine Behandlungsnotwendigkeit                    • Information über Vor- und Nachteile einer KFO-Behandlung
•   IOTN 2 – geringe Behandlungsnotwendigkeit                  • Die KFO-Beratung ist bis zum vollendeten 18.
•   IOTN 3 – gemäßigte Behandlungsnotwendigkeit                   Lebensjahr des Patienten nur einmal verrechenbar. Nach
•   IOTN 4 – große Behandlungsnotwendigkeit                       Inanspruchnahme dieser Leistung erfolgt eine Sperre über
•   IOTN 5 – sehr große Behandlungsnotwendigkeit                  das e-card-System. Diese Leistung ist dann auch nicht
                                                                  mehr durch andere Vertragszahnärzte verrechenbar.
Ob in Einzelfall tatsächlich IOTN 4 oder 5 vorliegt und ein
Anspruch auf eine neue Zahnspange besteht, ist professionell   Die IOTN-Feststellung:
zu beurteilen und durch einen Vertragskieferorthopäden/eine
Vertragskieferorthopädin festzustellen                         Leistungserbringer: Kieferorthopäden/Kieferorthopädinnen

Beispielhaft sollen hier trotzdem einige Zahn- oder            Die Feststellung des IOTN-Grades kann ab Vollendung des 12.
Kieferfehlstellungen mit großem oder sehr großem               Lebensjahres bis zum vollendeten 18. Lebensjahr insgesamt
Behandlungsbedarf angeführt werden. Die Aufzählung erhebt      maximal 2x pro Patient in Anspruch genommen werden. Eine
aus genannten Gründen keinen Anspruch auf Vollständigkeit      über diesen Anspruch hinausgehende IOTN-Feststellung
und kann die Prüfung und Feststellung durch einen              ist eine Privatleistung. Wird IOTN 4 oder 5 festgestellt, ist
Kieferorthopäden/eine Kieferorthopädin keinesfalls ersetzen.   diese Leistung mit dem Pauschalhonorar (dem Kassentarif)
                                                               einer allfälligen festsitzenden kieferorthopädischen
• N ichtanlage von Zähnen                                     Hauptbehandlung abgegolten und kann durch den
• Überbiss von mehr als 6 mm (der Unterkiefer liegt zu weit   Kieferorthopäden/die Kieferorthopädin auch nicht privat
   hinten; die oberen Schneidezähne stehen zu weit vor den     abgerechnet werden.
   unteren)
• Rückbiss von mehr als 1 mm mit Kaustörungen und oder        Diese Leistung kann durch den Kieferorthopäden/die
   Sprachbeeinträchtigungen (die oberen Schneidezähne          Kieferorthopädin mit dem Krankenversicherungsträger nicht
   beißen hinter den Schneidezähnen im Unterkiefer)            verrechnet werden, wenn IOTN 1 und 2 vorliegt und/oder
• Offener Biss von mehr als 4 mm (Ober und Unterkiefer        wenn eine kieferorthopädische Leistung als Privatleistung
   haben beim Zubeißen keinen Kontakt)                         erbracht wird. Nach der erstmaligen Inanspruchnahme
• Kreuzbiss, Scherenbiss, Höcker-Höcker-Verzahnung bei        und Verrechnung dieser Leistung mit dem zuständigen
   entsprechend großer Abweichung von richtiger Verzahnung     Krankenversicherungsträger kann eine weitere IOTN-
                                                               Feststellung erst nach einem Jahr in Anspruch genommen
                                                               werden.

Seite 16 – Bericht zur Kinder- und Jugendgesundheit
Die interzeptive Behandlung:                                     m.	verletzungsbedingte Kieferfehlstellungen (z. B. nach einer
                                                                     Collum-Fraktur)
Leistungserbringer: Zahnärzte/Zahnärztinnen und
Kieferorthopäden/Kieferorthopädinnen
                                                                 Platzmangel im Frontzahnbereich während der frühen
Wird die Leistung durch einen Zahnarzt/eine Zahnärztin           Wechselgebissphase alleine oder Gingivakontakt der Zähne
erbracht, ist zuvor eine Bewilligung beim leistungszuständigen   mit dem antagonistischen Parodont stellen dabei noch keine
Krankenversicherungsträger einzuholen. Diese                     Indikation für eine interzeptive Behandlung dar.
Bewilligung entfällt bei Leistungserbringung durch einen
                                                                 Leistungsumfang der interzeptiven Behandlung als für
Vertragskieferorthopäden/eine Vertragskieferorthopädin.
                                                                 Patienten und Patientinnen kostenfreie Leistung der sozialen
Die interzeptive Behandlung (Frühbehandlung) dient der           Krankenversicherung:
frühen Korrektur von Zahnfehlstellungen im Milch- und
                                                                 a.	eine kieferorthopädische Diagnose (dreidimensional
frühen Wechselgebiss, um eine möglichst normale
                                                                     getrimmte Modelle, Fotos intra- und extraoral,
Weiterentwicklung des Gebisses zu ermöglichen und um eine
                                                                     Panoramaröntgen; bei Verdacht auf skelettale
Verschlechterung oder Folgeschäden zu vermeiden, die ohne
                                                                     Abweichungen auch laterales Fernröntgen )
eine solche Behandlung eintreten könnten. Sie ist daher in der
                                                                 b.	Behandlungsplanung inklusive Erfolgsannahme
Regel vor Vollendung des 10. Lebensjahres zu beginnen und
                                                                 c.	die kieferorthopädische Behandlung
sollte im Regelfall innerhalb eines Jahres abgeschlossen sein.
                                                                 d.	sowie die Dokumentation zum Ende der interzeptiven
Eine solche Behandlung hat dabei eindeutig dokumentierte
                                                                     Behandlung mit deren Ergebnis
Vorteile gegenüber einer ausschließlichen (festsitzenden)
                                                                 e.	eine Reparatur (weitere Reparaturen sind durch den
Spätbehandlung (s. weiter unten). Ob eine solche erforderlich
                                                                     Krankenversicherungsträger zu genehmigen)
wird, bedarf zum gegebenen Zeitpunkt einer neuerlichen
Überprüfung des Vorliegens von IOTN 4 oder 5.
                                                                 Mit der Behandlungspauschale sind sämtliche im
Voraussetzungen für die interzeptive Behandlung sind das         Zusammenhang mit der Behandlung notwendigen
Vorliegen von IOTN 4 oder 5 und eine der nachstehenden           Maßnahmen und Apparate abgegolten. Es ist keine Zuzahlung
Indikationen:                                                    durch den Versicherten zu leisten. Zu- oder Aufzahlungen für
                                                                 diese Vertragsleistung dürfen durch die Vertragspartner und
a.	Lippen-Kiefer-Gaumenspalte und andere kraniofaziale          Vertragspartnerinnen nicht eingehoben werden.
    Anomalien
b.	skelettal offener Biss größer als 4 mm bei                   Die kieferorthopädische Hauptbehandlung –
    abgeschlossenem Wurzelwachstum der Frontzähne                festsitzende Zahnspange
c.	seitlich offener Biss ab 4 mm vertikalem
    Kauflächenabstand bei abgeschlossenem
                                                                 Leistungserbringer: Kieferorthopäden/Kieferorthopädinnen
    Wurzelwachstum der Seitenzähne
d.	ein- oder beidseitiger lateraler Kreuzbiss                   Die Prüfung und Feststellung, ob ein Anspruch auf diese
e.	frontaler Kreuzbiss (progener Zwangsbiss)                    Leistung besteht obliegt dem Vertragskieferorthopäden/der
f.	bukkale Nonokklusion (ein- oder beidseitig)                  Vertragskieferorthopädin. Die Anspruchsvoraussetzungen
g.	progener Formenkreis mit frontalem Kreuzbiss bis 4 mm        sind erfüllt, wenn der Behandlungsbeginn vor Vollendung
    negative Frontzahnstufe                                      des 18. Lebensjahres liegt und eine Zahn- oder
h.	Distalbiss ab einer Frontzahnstufe über                      Kieferfehlstellung nach IOTN 4 oder 5 gegeben ist. Ein
    6 mm und myofunktionellen Problemen                          gesonderter Bewilligungsantrag an den leistungszuständigen
    mit Verschlechterungstendenzen                               Krankenversicherungsträger ist bei Leistungserbringung durch
i.	Distalbiss ab einer Frontzahnstufe über 9 mm                 einen Vertragspartner nicht mehr erforderlich.
j.	Platzmangel in Stützzone > 4 mm. Ein Fall ist nicht in
    diese Gruppe einzustufen, wenn damit zu rechnen ist,         Die kieferorthopädische Hauptbehandlung erfolgt in der
    dass ein noch nicht (oder außerhalb des Zahnbogens)          späten Phase des Wechselgebisses zu einem Zeitpunkt,
    durchgebrochener Zahn nach Reduzierung der Zahnzahl          zu dem in der Regel bei Behandlungsabschluss die
    (Extraktionstherapie) spontan durchbricht und sich in den    Siebener regulär eingegliedert sind. Das ist in etwa ab
    Zahnbogen einstellt                                          dem 12. Lebensjahr der Fall. Zwischen dem Abschluss
k.	unterminierende Resorption von Milchzähnen durch             einer interzeptiven Behandlung und dem Beginn einer
    6-Jahr-Molaren                                               kieferorthopädischen Hauptbehandlung muss mindestens
l.	Tiefbiss/Deckbiss, sofern ein nachgewiesenes Trauma im       1 Jahr Behandlungsunterbrechung liegen.
    antagonistischen Parodontium vorliegt

                                                                           Bericht zur Kinder- und Jugendgesundheit – Seite 17
Leistungsumfang der kieferorthopädischen Hauptbehandlung           Vertragsleistung und mit dem Pauschalhonorar abgegolten.
als für Patienten und Patientinnen kostenfreie Leistung der        Nicht als Reparaturen gelten im Pauschalhonorar inkludierte
sozialen Krankenversicherung:                                      Serviceleistungen zur Beseitigung von Schäden, die durch
                                                                   Abnützung oder trotz sachgemäßen Gebrauchs innerhalb der
Die Diagnostik umfasst die Behandlungsplanung, die klinische       Tragedauer üblicherweise entstehen. Weitere Reparaturen
Inspektion der Mundhöhle und der Kiefer samt allenfalls            sind lediglich auf Kosten des Krankenversicherungsträgers
notwendiger Überweisungen, Panoramaröntgen, laterales              vorzunehmen, wenn dieser einer Kostenübernahme zustimmt,
Fernröntgen, Fotos intra- und extraoral, Modelle, Bissregistrat,   andernfalls ist ein Behandlungsabbruch vorzunehmen.
sowie Analysen zur Sicherstellung des Behandlungserfolges.
Diagnostische Maßnahmen, die zur Sicherstellung des                Mit dem Honorar ist auch die im Rahmen der Therapiefreiheit
Behandlungserfolges mittels der Vertragsleistung erforderlich      des Vertragskieferorthopäden/der Vertragskieferorthopädin
sind, können auch mit Einverständnis des Patienten nicht           vorgenommene einmalige Verwendung von Non-Compliance-
privat verrechnet werden.                                          Geräten abgegolten. Ist eine Reparatur dieses Gerätes
                                                                   erforderlich, obliegt es dem Vertragskieferorthopäden/der
Die Therapie selbst erfolgt mit Metallbrackets, Bändern,           Vertragskieferorthopädin zu entscheiden, ob er das Non-
Bogenfolgen, Gummizügen zur Sicherstellung des                     Compliance-Gerät im Rahmen der Behandlungspauschale
Behandlungserfolges und umfasst die Information und                ersetzt oder auf eine Behandlung ohne Non-Compliance-
Instruktion zur Handhabung der kieferorthopädischen                Geräte im Rahmen der Behandlungspauschale umstellt.
Apparaturen und zur Einhaltung einer optimalen häuslichen
Mundhygiene sowie die erstmalige Anfertigung und                   Der Ablauf einer kieferorthopädischen
Eingliederung von geeigneten Retainern zum Abschluss der           Behandlung ab dem 1. Juli 2015 bei
Behandlung. Ferner umfasst sie auch notwendige Reparaturen         Vertragspartner/Vertragspartnerinnen
und Serviceleistungen und chirurgische Eingriffe, die primär
zur Verkürzung der Behandlung dienen. Therapeutische               Fallbeispiel 1
Maßnahmen, die zur Sicherstellung des Behandlungserfolges
mittels der Vertragsleistung erforderlich sind, können auch mit    1.	Ein Kind mit 13 Jahren kommt zum Zahnarzt/zur Zahnärztin
Einverständnis des Patienten nicht privat verrechnet werden.       2.	Der Zahnarzt/die Zahnärztin führt eine KFO-Beratung
                                                                       durch, wenn bisher noch keine vorgenommen wurde
Wird auf Wunsch des Patienten ein kieferorthopädischer             3.	Wird eine KFO-Behandlungsnotwendigkeit festgestellt,
Apparat unter rein kosmetischen Aspekten erstellt ( z. B.              wird zur weiteren Abklärung des Anspruches an einen
linguale Versorgung, Keramikbrackets, zahnfarbene Bögen)               Kieferorthopäden/eine Kieferorthopädin überwiesen
ist die kieferorthopädische Leistung in ihrer Gesamtheit eine      4.	Durch den Kieferorthopäden/die Kieferorthopädin wird die
Privatleistung.                                                        IOTN-Feststellung durchgeführt
                                                                   5.	IOTN 4 oder 5 wird festgestellt (anderenfalls siehe
Da mit diesen Apparaten gegenüber der vertraglichen                    Fallbeispiel 2 lit 6ff.)
Versorgung keine besseren Behandlungsergebnisse                    6.	Die Behandlung wird begonnen und durchgeführt – es ist
erzielt werden, können diese Apparate nicht auf                        keine Vorabbewilligung notwendig
Kassenkosten geleistet werden, da die Mittel der                   7.	Zum Behandlungsende Sicherstellung des
Krankenversicherungsträger ökonomisch einzusetzen                      Behandlungserfolges durch Retentionsmaßnahmen
sind. Bei gleichwertigen Behandlungsergebnissen,                       (Schienen, die laufend weiter, vor allem in der Nacht, zu
ist das kostengünstigere Mittel zur Erreichung dieser                  tragen sind)
Behandlungsergebnisse einzusetzen. Zudem entsprechen die           8.	Nach Behandlungsabschluss erfolgt die
gesamtvertraglich vorgesehenen Apparate mit Metallbrackets             Qualitätsprüfung des Ergebnisses durch den zuständigen
einer State-of-the-Art-Behandlung, die weltweit anerkannt              Krankenversicherungsträger
und üblich ist.                                                    9.	Durch den Versicherten/die Versicherte sind keine
                                                                       Zu- und Aufzahlungen an den Kieferorthopäden/die
Mit dem Pauschalhonorar das der Krankenversicherungsträger             Kieferorthopädin zu leisten
dem Vertragspartner/der Vertragspartnerin leistet sind auch        Die Schritte 1 bis 3 entfallen, wenn gleich ein
zwei Reparaturen zur Beseitigung von Beschädigungen des            Kieferorthopäde/eine Kieferorthopädin aufgesucht wird.
kieferorthopädischen Apparates abgegolten, deren Ursache
in der Sphäre des Patienten gelegen ist. Liegt die Ursache für     Fallbeispiel 2
die Beschädigung in der Sphäre des Vertragskieferorthopäden/
                                                                   1.	Ein Kind mit 12 Jahren kommt zum Zahnarzt/zur Zahnärztin
der Vertragskieferorthopädin, so ist jede Reparatur
                                                                   2.	Der Zahnarzt/die Zahnärztin führt eine KFO-Beratung
unabhängig von ihrer Häufigkeit jedenfalls ein Bestandteil der
                                                                       durch, wenn bisher noch keine vorgenommen wurde

Seite 18 – Bericht zur Kinder- und Jugendgesundheit
3.	Wird eine KFO-Behandlungsnotwendigkeit vermutet,             Die Schritte 1 bis 3 entfallen, wenn gleich ein
    wird zur weiteren Abklärung des Anspruches an einen          Kieferorthopäde/eine Kieferorthopädin aufgesucht wird.
    Kieferorthopäden/eine Kieferorthopädin überwiesen
4.	Durch den Kieferorthopäden/die Kieferorthopädin wird die     Kostenerstattung
    IOTN-Feststellung durchgeführt
5.	IOTN 4 oder 5 liegt NICHT vor (liegt IOTN 4 oder 5 vor       Wird die Behandlung nicht bei einem Vertragspartner/einer
    weiterer Prozess s Fall 1 lit 6ff.)                          Vertragspartnerin durchgeführt, kann beim zuständigen
6.	Prüfung, ob ein Anspruch nach den vor 1. Juli 2015           Krankenversicherungsträger ein Antrag auf Kostenerstattung
    geltenden KFO-Bestimmungen (Altsystem) gegeben ist           eingereicht werden. Infrage kommen dabei alle zuvor
7.	Der Antrag auf Vorbewilligung ist an den zuständigen         dargestellten Leistungen inklusive allfälliger Kosten für
    Krankenversicherungsträger zu stellen                        Reparaturen bei der Behandlung.
8.	Stimmt der zuständige Krankenversicherungsträger der
    Behandlung nach dem Altsystem zu, erfolgt diese wie          Für die Kostenerstattung, die in der Regel 80% Prozent der
    bisher unter Zuzahlung des/der Versicherten                  gesamtvertraglich vereinbarten Tarife beträgt, sind folgende
9.	Bei Ablehnung durch den KV-Träger ist eine allfällige        gemeinsame Bestimmungen zu erfüllen:
    Behandlung als Privatleistung durchzuführen
                                                                 • Für Leistungen die Wahlkieferorthopäden und
Die Schritte 1 bis 3 entfallen, wenn gleich ein
                                                                 Wahlkieferorthopädinnen erbringen (IOTN-Feststellung,
Kieferorthopäde/eine Kieferorthopädin aufgesucht wird.
                                                                 interzeptive Behandlung, festsitzende kieferorthopädische
Fallbeispiel 3                                                   Hauptbehandlung) sind ebenso wie bei den
                                                                 Vertragskieferorthopäden und Vertragskieferorthopädinnen
1.	Ein Kind mit 8 Jahren kommt zum Zahnarzt/zur Zahnärztin      der Gebietskrankenkasse im Bundesland die Ausbildungs- und
2.	Der Zahnarzt/die Zahnärztin führt eine KFO-Beratung          Erfahrungsnachweise vorzulegen, mit denen die Qualifikation
    durch, wenn bisher noch keine vorgenommen wurde              zur Leistungserbringung nachgewiesen wird.
3.	Wird eine KFO-Behandlungsnotwendigkeit vermutet, ist         • Die Leistung entspricht vollständig der Vertragsleistung
    ein Anspruch auf interzeptive (frühkindliche) Behandlung     • Es wurde ein positives Behandlungsergebnis erreicht
    durch den Zahnarzt/die Zahnärztin zu prüfen (Vorliegen von      Dieses ist gegeben, wenn
    IOTN 4 oder 5 und einer zusätzlichen Indikation zu einer        	– bei der interzeptiven (frühkindlichen Behandlung) das
    Zahnfehlstellung) oder an einen Kieferorthopäden/eine                vor Beginn der Behandlung definierte Behandlungsziel
    Kieferorthopädien zu überweisen                                      erreicht wurde
4.	Stellt der Zahnarzt/die Zahnärztin einen positiven                   – bei der festsitzenden kieferorthopädischen
    Anspruch fest, muss ein Antrag auf Bewilligung an den                 Hauptbehandlung eine Verbesserung um mindestens
    zuständigen Krankenversicherungsträger übermittelt                    70 Prozent gegenüber dem Ausgangszustand erreicht
    werden. Bei Überweisung an einen Kieferorthopäden                     wurde
    oder eine Kieferorthopädin ist durch diesen/diese der        • Der Wahlkieferorthopäde/die Wahlkieferorthopädin hat
    Anspruch selbst noch einmal zu überprüfen (kein Antrag          seine/ihre Honorare auf Dauer im Internet veröffentlicht
    auf Bewilligung erforderlich)                                • Die bezahlte Honorarnote über die Kosten der Behandlung
5.	Eine positive Bewilligung durch den zuständigen                 wird den zuständigen Krankenversicherungsträger
    Krankenversicherungsträger liegt vor beziehungsweise hat        vorgelegt
    der Kieferorthopäde/die Kieferorthopädien das Vorliegen
    eines Anspruchs festgestellt                                 Darüber hinaus gilt:
6.	Die Behandlung wird begonnen und durchgeführt                Für die interzeptive (frühkindliche) Behandlung ist immer vor
7.	Nach Behandlungsabschluss erfolgt die                        Beginn der Behandlung durch einen Wahlbehandler/eine
    Qualitätsprüfung des Ergebnisses durch den zuständigen       Wahlbehandlerin (unabhängig davon ob dieser als Zahnarzt/-in
    Krankenversicherungsträger                                   oder Kieferorthopäde/-in tätig ist) unter Angabe des
8.	Durch den Versicherten/die Versicherte sind keine            Behandlungsplanes und einer plausiblen Erfolgsannahme eine
    Zu- und Aufzahlungen an den Kieferorthopäden/die             Genehmigung vom zuständigen Krankenversicherungsträger
    Kieferorthopädin zu leisten                                  einzuholen.
9.	Zu einem späteren Zeitpunkt (in der Regel dem 12.
    Lebensjahr) kann geprüft werden, ob eine weitere KFO-        Für die festsitzende kieferorthopädische Hauptbehandlung gibt
    Behandlung notwendig ist, weil IOTN 4 oder 5 vorliegt.       es folgende Möglichkeiten:
    Eine solche Behandlung erfolgt dann ausschließlich durch
    einen Kieferorthopäden/eine Kieferorthopädin (siehe dazu     • E s wird die Behandlung aufgrund einer plausiblen
    Fallbeispiel 1)                                                 Erfolgsannahme und unter Vorlage eines

                                                                           Bericht zur Kinder- und Jugendgesundheit – Seite 19
Behandlungsplanes samt IOTN-Feststellung durch den
   zuständigen Krankenversicherungsträger genehmigt.              3.1.3. Der
                                                                  Verordnungs­katalog
   Gegebenenfalls kann eine Kostenerstattung auch für
   Teilrechnungen, die während der Behandlung gestellt
   werden, erfolgen. Basisbetrag für die Teilbetragszahlungen
                                                                  Wirkungsvolle Therapiepfade für Kinder und
   sind 80 Prozent des Vertragstarifes für die
   kieferorthopädische Hauptbehandlung. Die Zahlungen
                                                                  Jugendliche
   erfolgen nach folgendem Schlüssel                              Regine Marcian
   – 45 Prozent des Basisbetrages für jenen Zeitraum, in
   den der Behandlungsbeginn (= jener Zeitpunkt, zu dem die
   Behandlungsapparate im Mund des Patienten/der Patientin
                                                                  Rückblick/Ausgangslage
   eingegliedert sind) fällt
                                                                  Als gefördertes Projekt der „Gemeinsamen Gesundheitsziele“
   – 25 Prozent des Basisbetrages für jenen Zeitraum, in dem
                                                                  aus dem Rahmenpharmavertrag* wurde ein Katalog
   das erste Behandlungsjahr abgeschlossen ist
                                                                  realisiert, welcher das Ziel hat, die Verordnung, Planung und
   – 30 Prozent des Basisbetrages für jenen Zeitraum,
                                                                  Durchführung von funktionellen Therapien im Kindes- und
   in den das Behandlungsende, zu dem die geeigneten
                                                                  Jugendalter effektiv zu gestalten und zu regeln. Kinder/
   Retentionsmaßnahmen gesetzt wurden, fällt und die
                                                                  Jugendliche mit Entwicklungsstörungen/Behinderungen
   geforderte Ergebnisqualität nachgewiesen ist
                                                                  erhalten nur eingeschränkt die für sie wichtigen Therapien,
                                                                  da es oftmals zu langen Wartezeiten bei den Therapeuten und
• Wird keine Vorabgenehmigung beim zuständigen
                                                                  Therapeutinnen und spezialisierten Einrichtungen kommt.
Krankenversicherungsträger eingeholt, kann eine
Kostenerstattung erst dann erfolgen, wenn durch die               * Der erste Rahmenpharmavertrag wurde 2008 zwischen
                                                                  Pharmawirtschaft und dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger
Behandlung eine Verbesserung des Ausgangszustandes von            abgeschlossen. Mit 1. Juli 2011 trat die Verlängerung des
zumindest 70 Prozent nach dem PAR-Index (Ergebnisqualität)        Rahmenpharmavertrages für weitere viereinhalb Jahre in Kraft. Ziel
erreicht wird, außer dies ist aus zahnmedizinischer Sicht trotz   dieses Rahmenpharmavertrags war es auch, durch einen Beitrag der
                                                                  pharmazeutischen Wirtschaft gemeinsam mit der Sozialversicherung
zweckmäßiger Behandlung und zumutbarer Mitwirkung des             Projekte zu den Themen Kindergesundheit und Prävention zu fördern.
Patienten/der Patientin nicht möglich, und die geeigneten
Retentionsmaßnahmen gesetzt wurden.                               Die Arbeitsgruppe, die aus Fachärzten und Fachärztinnen
                                                                  für Kinder- und Jugendheilkunde und Kinder- und
                                                                  Jugendpsychiatrie sowie einer Ergotherapeutin bestand,
Schlussbemerkungen                                                hat in fast zweijähriger Arbeit einen Verordnungskatalog
                                                                  erstellt. Dieser hat zum Ziel, die Verordnung, Planung und
Durch das neue ab 1. Juni 2015 geltende Leistungspaket wird       Durchführung von funktionellen Therapien (Ergotherapie,
ein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung der Zahngesundheit      Logopädie, Physiotherapie) im Kindes- und Jugendalter
von Kindern und Jugendlichen geleistet. Der Zugang zu einer       effektiv zu gestalten und zu regeln.
kostenintensiven Leistung wurde erleichtert und so auch eine
Hürde beseitigt, die vor allem Familien mit mehreren Kindern
darin belastet hat, die Inanspruchnahme solcher Leistungen zu
finanzieren. Ob und inwieweit das nunmehrige Angebot den
Bedarf ausreichend deckt oder eventuell aber auch übererfüllt
und die definierten Leistungsinhalte für eine qualitätsvolle,
ergebnisorientiert Behandlung geeignet sind, ist nach
einer Zeit zu evaluieren und allenfalls einer Anpassung zu
unterziehen.

Seite 20 – Bericht zur Kinder- und Jugendgesundheit
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