Berufspädagogik für Pflege- und Gesundheitsberufe - an der ...
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Gültigkeit vorbehaltlich der Gremienbeschlüsse in Fachbereichsrat und Senat Prüfungsordnung des konsekutiven Master-Studiengangs Berufspädagogik für Pflege- und Gesundheitsberufe Master of Arts (M.A.) Fachbereich 4: Soziale Arbeit und Gesundheit - Health and Social Work Wissen durch Praxis stärkt
Prüfungsordnung des Fachbereichs 4: Soziale Arbeit und Gesundheit - Health and Social Work der Frankfurt University of Applied Sciences für den konsekutiven Master- Berufspädagogik für Pflege- und Gesundheitsberufe vom Datum des FbR-Beschlusses Aufgrund des § 44 Abs. 1 Nr. 1 des Hessischen Hochschulgesetzes (HHG) vom 14. Dezember 2009 (GVBl. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Dezember 2017 (GVBl. S. 482), hat der Fachbereichsrat des Fachbereichs 4: Soziale Arbeit und Gesundheit - Health and Social Work der Frankfurt University of Applied Sciences am Datum des FbR-Beschlusses, die nachstehende Prüfungsordnung für den konsekutiven Master- Berufspädagogik für Pflege- und Gesundheitsberufe beschlossen. Die Prüfungsordnung entspricht den Allgemeinen Bestimmungen für Prüfungsordnungen mit den Abschlüssen Bachelor und Master an der Frankfurt University of Applied Sciences (AB Bachelor/Master) vom 10. November 2004 (Staatsanzeiger für das Land Hessen 2005 S. 519), zuletzt geändert am 23. Oktober 2019 (veröffentlicht am 6. Januar 2020 auf der Internetseite in den Amtlichen Mitteilungen der Frankfurt University of Applied Sciences) und ergänzt sie. Die Prüfungsordnung wurde durch das Präsidium am gemäß § 37 Abs. 5 HHG genehmigt. Inhaltsübersicht § 1 Akademischer Grad § 2 Zugangsvoraussetzungen § 3 Qualifikationsziele § 4 Regelstudienzeit, Anzahl der ECTS-Punkte (Credit Points) § 5 Module § 6 Prüfungsleistungen § 7 Wiederholbarkeit von Prüfungsleistungen § 8 Master-Thesis mit Kolloquium § 9 Bildung der Gesamtnote § 10 Zeugnis, Urkunde und Diploma Supplement § 11 Inkrafttreten Anlagen Anlage 1: Empfohlener Studienverlaufsplan Anlage 2: Modul- und Prüfungsübersicht Anlage 3: Modulbeschreibungen Anlage 4: Diploma Supplement Frankfurt University of Applied Sciences – Fachbereich 4: Soziale Arbeit und Gesundheit - Health and Social Work Prüfungsordnung für den Master of Arts (M.A.) Berufspädagogik für Pflege- und Gesundheitsberufe Seite 2
§ 1 Akademischer Grad Aufgrund der bestandenen Master-Prüfung verleiht die Frankfurt University of Applied Sci- ences den akademischen Grad Master of Arts (M.A.). § 2 Zugangsvoraussetzungen (1) Die Zulassung zum Studiengang erfordert a. einen ersten Hochschulabschluss (Bachelor bzw. Diplom) in einem Studiengang Pflege- pädagogik, Berufspädagogik mit dem Schwerpunkt Pflege- und / oder Gesundheitsberu- fe, Medizinpädagogik oder einem vergleichbaren Studiengang mit einer ausgewiesenen Abschlussnote von mindestens 2,5 und b. eine abgeschlossene Ausbildung in einem Pflegeberuf oder einem patientennahen Ge- sundheitsfachberuf und c. eine berufliche Praxiserfahrung im jeweiligen Pflegeberuf oder Gesundheitsfachberuf mit einem zeitlichen Umfang von mindestens einem Jahr mit einer durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von mindestens einem halben Vollzeitäquivalent. d. Mit dem Hochschulabschluss ist der Nachweis von 45 ECTS-Punkten aus dem Studienbe- reich Pflege und Gesundheit zu erbringen. Zum Studienbereich Pflege und Gesundheit zählen Studieninhalte zu z.B. Pflegewissenschaft, Gesundheit und Krankheit, Prävention, Gesundheitsförderung, Humanbiologie, Humanmedizin oder Gesundheitswissenschaf- ten. (2) Auch kann zum Studiengang zugelassen werden, wer über einen ersten Hochschulabschluss (Bachelor oder Diplom) mit einer Abschlussnote von mindestens 2,5 in einem pflege- oder gesundheitswissenschaftlichen Studiengang verfügt, weiterhin die Voraussetzungen nach § 2 Abs. 1 Buchstabe b bis d erfüllt und über ausreichende pädagogische und didaktische Kom- petenzen verfügt. Ausreichende pädagogische und didaktische Kompetenzen werden durch abgeschlossene Studienmodule in den Fächern Pädagogik, Didaktik und Fachdidaktik mit einem Gesamt-Workload in Höhe von 30 ECTS-Punkten nachgewiesen. (3) Das Vorliegen der Voraussetzungen gemäß den Absätzen 1 und 2 wird vom Prüfungsaus- schuss festgestellt. (4) Zu Pflegeberufen im Sinne von §2 Abs. 1 Buchstabe b zählen Gesundheits- und Krankenpfle- ge, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, Altenpflege, Hebammen- und Entbindungspflege und Heilerziehungspflege. (5) Zu patientennahen Gesundheitsfachberufen im Sinne von §2 Abs. 1 Buchstabe b zählen u.a. Ergotherapie, Physiotherapie, Berufe des Rettungs- sowie Notfallsanitätsdienstes. (6) Die berufliche Praxiserfahrung im Sinne von §2 Abs. 1 Buchstabe c mit einem zeitlichen Umfang von mindestens einem Jahr mit einer durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von mindestens einem halben Vollzeitäquivalent muss nach Abschluss der abgeschlossenen Be- rufsausbildung in einem Pflegeberuf oder Gesundheitsfachberuf in Handlungsfeldern des jeweiligen Berufs erworben worden sein. (7) Die erforderlichen Nachweise (Kopie) sind der Bewerbung beizulegen. § 3 Qualifikationsziele Absolventinnen und Absolventen entwickeln und gestalten in Kooperation mit anderen Pä- dagoginnen und Pädagogen und auf der Grundlage fach- und unterrichtspraktischer Vorer- fahrungen eigenverantwortlich didaktisch fundierte Bildungsangebote für die berufliche Aus- /Weiter- und Fortbildung der Pflege- und Gesundheitsberufe. Absolventinnen und Absolven- ten nutzen Methoden der Schul- und Curriculumentwicklung und wirken an der Entwicklung und Ausgestaltung zukunftsfähiger, innovativer Lernangebote (auch unter Einbezug von me- diengestützten und digitalisierten Lehr-/Lernprozessen) sowie Bildungsinstitutionen mit. Frankfurt University of Applied Sciences – Fachbereich 4: Soziale Arbeit und Gesundheit - Health and Social Work Prüfungsordnung für den Master of Arts (M.A.) Berufspädagogik für Pflege- und Gesundheitsberufe Seite 3
Dazu erschließen, analysieren und bewerten die Absolventinnen und Absolventen wissen- schaftliche Theorien, Modelle, Konzepte der Gesundheitswissenschaften und der Pflegewis- senschaft als thematische Gegenstände. Zugleich verfügen Absolventinnen und Absolventen in besonderem Maße über Kenntnisse zu wissenschaftlichen Theorien, Modellen und Kon- zepten der Humanwissenschaften (und den damit assoziierten psychologischen, soziologi- schen, kulturwissenschaftlichen Disziplinen) hinsichtlich Gesundheit, Krankheit, Pflegebe- dürftigkeit und Behinderung. Jene Gegenstände führen die Absolventinnen und Absolventen einer didaktischen Transformation zu, um berufsfeldbezogene Lehr-Lernarrangements zu erschließen und nachhaltige Bildungs- und Lernprozesse anzustoßen. Auf dieser Grundlage gestalten Absolventinnen und Absolventen Bildungsprozesse, die es Lernenden im Kontext der beruflichen Bildung ermöglicht, sich umfassend für Care- und Cure-Aufgaben in ihrem jeweiligen beruflichen Handeln zu qualifizieren und befähigen Ler- nende in der Entwicklung ihrer kritisch-reflexiven Professionalität. Die Absolventinnen und Absolventen setzen geeignete bildungswissenschaftliche und (fach- )didaktische Methoden in den Lernangeboten so ein, dass Lernende befähigt sind, sich selb- ständig und selbstgesteuert Wissen konstruktiv zu erschließen und Kompetenzen anzueig- nen und sie ermutigen und unterstützen die Lernenden, die Rahmenbedingungen, die Wis- sensgrundlagen und Wissensbestände deren beruflichen Handelns und Lernens kritisch zu reflektieren. Zugleich reflektieren Sie den eigenen Kompetenzgrad pädagogischen Handelns in der Ausgestaltung von Lernangeboten, analysieren und beurteilen den eigenen professio- nellen, pädagogischen Habitus. Darüber hinaus reflektieren Sie die eigene Person, Haltung und Rollenausgestaltung im Kontext Ihres pädagogischen Handelns und setzen sich kon- struktiv mit dem eigenen beruflichen Belastungserleben auseinander. Die Absolventinnen und Absolventen analysieren und erfassen individuelle und strukturelle Lernvoraussetzungen von Lernenden in Pflege- und Gesundheitsberufen mit Hilfe geeigneter Instrumente der pädagogischen Diagnostik. Sie planen fachwissenschaftlich begründete Lernangebote im Unterrichtssetting und führen diese unter Berücksichtigung didaktischer, fachdidaktischer und mediendidaktischer Konzepte durch. Sie konzipieren und erstellen In- strumente der Kompetenzmessung und Leistungsbeurteilung in der beruflichen Bildung in Pflege- und Gesundheitsberufen, wenden diese an und entwickeln diese weiter. Gemeinsam mit Lernenden identifizieren sie Ressourcen, Bedarfe und Bedürfnisse in der individuellen Lernprozesssteuerung in Kontexten der beruflichen Ausbildung. Sie nutzen Methoden der Lernberatung sowie Lernbegleitung und Erarbeiten partizipativ individuelle Förder- und Un- terstützungsangebote. Die Absolventinnen und Absolventen begleiten die Lernenden in der Entwicklung einer per- sönlichen und professionellen Identität und ermöglichen den Lernenden, das eigene berufli- che Handeln als Übernahme des gesellschaftlichen Auftrags innerhalb des Sozialstaats anzu- erkennen. Absolventinnen und Absolventen berücksichtigen in der Konzeption ihrer handlungs- und kompetenzorientieren Lern- und Bildungsangebote im Rahmen des Theorieunterrichts in der beruflichen Aus-/Weiter- und Fortbildung die Differenz und Diversität der Lernenden hin- sichtlich deren Lern- und Berufsbiographien, Gender und Migration und ermöglichen be- darfsgerechte Unterstützungs- und Förderangebote. Zugleich reflektieren sie Methoden der pädagogischen Diagnostik sowie die Konzeption, den Einsatz und die Reichweiten von In- strumenten der Leistungs- und Kompetenzmessung und können Unterstützungs- und För- derangebote anbieten. Weiterhin beziehen die Absolventinnen und Absolventen zentrale Trends der Ausgestaltung beruflicher Bildung (Lebenslanges Lernen, interprofessionelles Frankfurt University of Applied Sciences – Fachbereich 4: Soziale Arbeit und Gesundheit - Health and Social Work Prüfungsordnung für den Master of Arts (M.A.) Berufspädagogik für Pflege- und Gesundheitsberufe Seite 4
Lernen) in die Gestaltung von Lernangeboten und Lerninstitutionen ein und nutzen innovati- ve mediengestützte Lehr-Lern-Formate. Sie lernen Methoden digital gestützter Lehre kennen und bewerten diese kritisch. Sie setzen digitale Methoden in eigenen Lehr-Lern-Angebote ein. Absolventinnen und Absolventen recherchieren unter Einbezug der Methoden wissenschaft- lichen Arbeitens nach Theorien, Konzepten und Projekten pädagogisch-didaktischer Quali- tätsentwicklung, reflektieren deren Relevanz für und Übertragbarkeit auf die je eigenen Handlungsfelder und implementieren diese unter Berücksichtigung der jeweils spezifischen Rahmenbedingungen berufspädagogischer Einrichtungen. Zugleich führen die Absolventin- nen und Absolventen selbständig praxisbezogene Forschungsprojekte im Rahmen der Bil- dungs-, Unterrichts- und Curriculumforschung durch. Absolventinnen und Absolventen sind befähigt, (Schul-)Teams zu führen und zu leiten und verfügen dazu über die notwendigen Kompetenzen im Schul-/Bildungsmanagement und nehmen beraterische Aufgaben in unterschiedlichen Praxiszusammenhängen wahr (u.a. kol- legiale Beratung, Beratung von Lernenden). Sie identifizieren und initiieren Innovationspro- jekte zur Weiterentwicklung von Bildungsangeboten und zur Erweiterung der Qualitätssiche- rung und -entwicklung in entsprechenden Bildungsangeboten. Sie übernehmen weiterhin Leitungsfunktionen in pädagogischen Einrichtungen und berück- sichtigen dabei rechtliche und bildungspolitische Rahmenbedingungen. Absolventinnen und Absolventen leiten und entwickeln Teams und verfügen über Methoden der Beratung und Intervision. Die Absolventinnen und Absolventen sind befähigt, wissenschaftliche Fragestel- lungen im Rahmen einer Promotion zu bearbeiten. § 4 Regelstudienzeit, Anzahl der ECTS-Punkte (Credit Points) (1) Die Regelstudienzeit dieses Studienprogramms für die Erlangung des zweiten berufsqualifi- zierenden Abschlusses beträgt vier Semester. (2) Das Studienprogramm ist ein modular aufgebautesVollzeitstudium und ist auf der Basis von Leistungspunkten gemäß dem „European Credit Transfer System (ECTS)“ organisiert. (3) Das Studienprogramm umfasst 120 ECTS-Punkte (Credit Points). Ein ECTS-Punkt (Credit Point) entspricht einem studentischen Arbeitsaufwand (Workload) von 30 Stunden. § 5 Module (1) Das Studienprogramm umfasst insgesamt 18 Pflichtmodule. (2) Die Inhalte der Module, die Anzahl der jeweiligen ECTS-Punkte (Credit Points) und die Art und Dauer der jeweiligen Modulprüfungsleistungen ergeben sich aus der Modul- und Prü- fungsübersicht (Anlage 2) und den Modulbeschreibungen (Anlage 3). § 6 Prüfungsleistungen (1) Die Art der Modulprüfung oder Modulteilprüfung wird in der Modulbeschreibung (Anlage 3) geregelt. (2) Prüfungen können auf Antrag der Studierenden oder des Studierenden an den Prüfungsaus- schuss in englischer oder einer anderen Sprache abgelegt werden. Der Prüfungsausschuss entscheidet im Einvernehmen mit den Prüfern oder Prüferinnen. (3) Eine Modulprüfung ist bestanden, wenn die Modulprüfungsleistung oder alle dem Modul zugeordneten Modulteilprüfungsleistungen mit mindestens „ausreichend“ (4,0) bewertet wurden. Frankfurt University of Applied Sciences – Fachbereich 4: Soziale Arbeit und Gesundheit - Health and Social Work Prüfungsordnung für den Master of Arts (M.A.) Berufspädagogik für Pflege- und Gesundheitsberufe Seite 5
§ 7 Wiederholbarkeit von Prüfungsleistungen (1) Nichtbestandene Modulprüfungsleistungen und Modulteilprüfungsleistungen sind zweimal wiederholbar. Die Modulprüfungsleistung Master-Thesis mit Kolloquium kann nur einmal wiederholt werden. Bestandene Modulprüfungsleistungen und Modulteilprüfungsleistungen können nicht wiederholt werden. (2) Eine dritte Wiederholung einer nicht bestandenen Modulprüfungsleistung oder Modulteil- prüfungsleistung ist einmalig pro Studiengang möglich, wenn die Studierende oder der Stu- dierende dies schriftlich beim Prüfungsausschuss beantragt. § 8 Master-Thesis mit Kolloquium (1) Der Bearbeitungsumfang für das Modul Master-Thesis mit Kolloquium beträgt 20 ECTS- Punkte. (2) Bei der Meldung zur Master-Thesis sind vorzulegen: a. der Nachweis, dass die Module 1 bis 15 im Masterstudiengang Berufspädagogik für Pflege- und Gesundheitsberufe abgeschlossen wurden, b. die schriftliche Einverständniserklärung der Referentin oder des Referenten, dass sie oder er die Betreuung der Abschlussarbeit übernimmt. (3) Die Anmeldung zur Master-Thesis ist schriftlich an den Prüfungsausschuss zu richten. Aufgrund der eingereichten Unterlagen entscheidet der Prüfungsausschuss über die Zulas- sung zur Master-Thesis und legt die Prüferinnen oder die Prüfer fest. (4) Die Zeit von der Ausgabe der Master-Thesis bis zur Abgabe der Master-Thesis beträgt 18 Wochen. Die Ausgabe des Themas für die Master-Thesis erfolgt mit dem Tag der Zulassung der Studierenden oder des Studierenden zur Master-Thesis durch den Prüfungsausschuss. (5) Das Modul Master-Thesis mit Kolloquium kann auf Antrag der Studierenden oder des Studierenden an den Prüfungsausschuss in englischer oder in einer anderen Sprache absol- viert werden. Der Prüfungsausschuss entscheidet im Einvernehmen mit den Prüferinnen oder Prüfern. (6) Die Master-Thesis ist fristgerecht in drei gebundenen, schriftlichen Exemplaren im Prüfungs- amt abzugeben. Zusätzlich ist ein Exemplar auf einem digitalen Datenträger im Format eines gängigen Textverarbeitungsprogramms abzugeben. (7) Bei der Abgabe der Master-Thesis hat die Studierende oder der Studierende eine eigenhän- dig unterschriebene Versicherung abzugeben, dass sie oder er die Arbeit selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt hat. Weiterhin ver- sichert die oder der Studierende, dass die Master-Thesis in der gleichen oder vergleichbaren Form keiner anderen Prüfbehörde vorgelegen hat. (8) Kann der Abgabetermin aus Gründen, welche die Studierende oder der Studierende nicht zu vertreten hat, nicht eingehalten werden, so wird auf Antrag der oder des Studierenden die Bearbeitungszeit nach Maßgabe des § 24 Abs. 8 S. 1 AB Bachelor/Master um die Zeit der Verhinderung, längstens jedoch um vier Wochen verlängert. Dauert die Verhinderung länger, so kann die Studierende oder der Studierende von der Prüfungsleistung zurücktreten. (9) Das Thema der Master-Thesis kann nur einmalig und nur innerhalb des ersten Drittels der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden. Wird infolge des Rücktritts ein neues Thema für die Master-Thesis ausgegeben, so ist die Rückgabe dieses Themas ausgeschlossen. (10) Die Master-Thesis wird von zwei Prüferinnen oder Prüfern bewertet. Bei unterschiedlicher Bewertung der Master-Arbeit wird von der Vorsitzenden oder dem Vorsitzenden des Prü- fungsausschusses die Note aus dem arithmetischen Mittel der Einzelnoten gebildet. Der Prü- fungsausschuss holt die Stellungnahme einer dritten Prüferin oder eines dritten Prüfers ein, wenn die Beurteilungen der Prüfenden um mehr als zwei Noten voneinander abweichen oder wenn eine oder einer der Prüfenden die Master-Thesis als "nicht ausreichend" beur- teilt. Die Note wird in diesem Fall aus den Noten der Erstprüferin oder des Erstprüfers, der Frankfurt University of Applied Sciences – Fachbereich 4: Soziale Arbeit und Gesundheit - Health and Social Work Prüfungsordnung für den Master of Arts (M.A.) Berufspädagogik für Pflege- und Gesundheitsberufe Seite 6
Zweitprüferin oder des Zweitprüfers und der Drittprüferin oder des Drittprüfers aus dem arithmetischen Mittel der Einzelnoten gebildet. (11) Die Master-Thesis ist Gegenstand eines Abschluss-Kolloquiums. Als Bestandteil des Moduls Master-Thesis mit Kolloquium muss das Kolloquium durchgeführt werden, um das Modul abzuschließen. Die Dauer des Kolloquiums beträgt mindestens 30 Minuten, höchstens 45 Minuten. Das Kolloquium setzt das Bestehen der Master-Thesis voraus und findet vor zwei Prüferinnen oder Prüfern statt. Das Kolloquium soll spätestens sechs Wochen nach Abgabe der Master-Thesis stattfinden. Das Ergebnis des Kolloquiums geht mit einem Gewicht von 25% in die Bewertung des Moduls Master-Thesis mit Kolloquium ein. § 9 Bildung der Gesamtnote Die Gesamtnote für die Master-Prüfung errechnet sich aus den Noten der Modulprüfungen wie folgt: 1. aus der Note des Moduls der Master-Thesis mit Kolloquium und 2. dem arithmetischen Mittel der Noten der übrigen 17 Module mit einer Gewichtung von 25% für das Modul Master-Thesis mit Kolloquium und 75% für das arithmetische Mittel der Noten der übrigen 17 Module. § 10 Zeugnis, Urkunde und Diploma Supplement Nach bestandener Master-Prüfung erhält die Studierende oder der Studierende ein Zeugnis, die Master-Urkunde und ein Diploma Supplement (Anlage 4) nach Maßgabe des § 22 AB Bachelor/Master. § 11 Inkrafttreten Diese Prüfungsordnung tritt am 1. April 2021 zum Sommersemester 2021 in Kraft und wird auf einem zentralen Verzeichnis auf der Internetseite (in den Amtlichen Mitteilungen) der Frankfurt University of Applied Sciences veröffentlicht. Frankfurt am Main, Prof. Dr. Gero Lipsmeier Der Dekan des Fachbereichs Fb 4: Soziale Arbeit und Gesundheit - Health and Social Work Frankfurt University of Applied Sciences Frankfurt University of Applied Sciences – Fachbereich 4: Soziale Arbeit und Gesundheit - Health and Social Work Prüfungsordnung für den Master of Arts (M.A.) Berufspädagogik für Pflege- und Gesundheitsberufe Seite 7
Empfohlener Studienverlaufsplan: Berufspädagogik für Pflege- und Gesundheitsberufe Anlage 1 zur Prüfungsordnung1 Berufspädagogik für Pflege- und Gesundheitsberufe Master of Arts (M.A.) ECTS- Punkte (CP) Sem. 4 M16 M17 M18 30 Entwickeln und Methoden der Master-Thesis mit Kolloquium Gestalten, Füh- Reflexion, Super- ren und Leiten vision und des von Bildungsein- Coachings in der richtungen Professionali- tätsentwicklung von Lernenden 5 CP 5 CP 20 CP Sem. 3 M12 M7 M13 M14 M15 30 Mediengestützte Unterrichtspraktische Studien Entwicklungen Versorgung von Forschungs- und digitalisierte und Innovatio- Menschen mit werkstatt Lehr- nen in Pflege- akuten Ein- Lernformate und Gesund- schränkungen heitsversorgung der Gesundheit 5 CP 15 CP 5 CP 5 CP 5 CP Sem. 2 M6 M8 M9 M10 M11 30 Konzepte und Konzepte, Fachdidaktische Versorgung von Paradigmen und Methoden der Methoden und Erschließung von Menschen mit Methoden Unterrichtspla- Orientierungen Gesundheit und chronischen und pädagogischer nung und Unter- in der Pflege als Gegen- lebens- Forschung richtsgestaltung Curriculums- ständen der begrenzenden entwicklung Human- Erkrankungen wissenschaften 5 CP 5 CP 5 CP 5 CP 5 CP Sem. 1 M1 M2 M3 M4 M5 30 Fachdidaktik für Gestaltung Humanwissenschaftliche Case- Einführung in die die berufliche nachhaltiger Perspektiven auf Management Bildungs- Bildung Pflege Bildung Pflege und Gesundheit und Versor- forschung und Gesundheit gungsprozess- steuerung 5 CP 5 CP 10 CP 5 CP 5 CP 1 Diese Anlage beinhaltet die thematischen Zusammenhänge der Module sowie die empfohlene Reihenfolge der Module im Studienverlauf. Frankfurt University of Applied Sciences – Fachbereich 4: Soziale Arbeit und Gesundheit - Health and Social Work Prüfungsordnung für den Master of Arts (M.A.) Berufspädagogik für Pflege- und Gesundheitsberufe Seite 8
Modul- und Prüfungsübersicht Berufspädagogik für Pflege- und Gesundheitsberufe - Anlage 2 zur Prüfungsordnung – CP Dauer Nr. Modultitel Prüfungsform Sprache [ECTS] [Sem.] 1. Semester Präsentation (mindestens 15, Fachdidaktik für die berufliche höchstens 20 Minuten) mit 1 Bildung Pflege und Gesundheit 5 1 schriftlicher Ausarbeitung Deutsch (Bearbeitungszeit 4 Wochen) Mündliche Prüfungsleistung Gestaltung nachhaltiger Bildung (mindestens 15, höchstens 20 2 5 1 Deutsch Minuten) Präsentation, mindestens 15, Humanwissenschaftliche Perspek- höchstens 20 Minuten) mit 3 tiven auf Pflege und Gesundheit 10 1 schriftlicher Ausarbeitung Deutsch (Bearbeitungszeit 4 Wochen) Hausarbeit (Bearbeitungszeit Case-Management und Versor- 4 5 1 6 Wochen) Deutsch gungsprozesssteuerung Präsentation (mindestens 15, Einführung in die Bildungsfor- höchstens 20 Minuten) mit 5 schung 5 1 schriftlicher Ausarbeitung Deutsch (Bearbeitungszeit 4 Wochen) 2. Semester Konzepte und Methoden der Un- Hausarbeit (Bearbeitungszeit 6 terrichtsplanung und Unterrichts- 5 1 6 Wochen) Deutsch gestaltung Schriftliche Ausarbeitung (Planung eines Lehrangebots mit didaktischer Analyse, Unterrichtspraktische Studien Reflexion des durchgeführten 7 15 2 Deutsch Lernangebotes, Erfahrungsbe- richt zu den unterrichtsprakti- schen Studien) (Bearbeitungs- zeit 12 Wochen) Konzepte, Methoden und Orientie- Hausarbeit (Bearbeitungszeit rungen in der Curriculumentwick- 8 5 1 6 Wochen) Deutsch lung Fachdidaktische Erschließung von Mündliche Prüfungsleistung Gesundheit und Pflege als Gegen- (mindestens 15, höchstens 20 9 5 1 Deutsch ständen der Humanwissenschaften Minuten Dauer) Versorgung von Menschen mit Hausarbeit (Bearbeitungszeit chronischen und lebensbegrenzen- 10 5 1 6 Wochen) Deutsch den Erkrankungen Frankfurt University of Applied Sciences – Fachbereich 4: Soziale Arbeit und Gesundheit - Health and Social Work Prüfungsordnung für den Master of Arts (M.A.) Berufspädagogik für Pflege- und Gesundheitsberufe Seite 9
CP Dauer Nr. Modultitel Prüfungsform Sprache [ECTS] [Sem.] Paradigmen und Methoden päda- Klausur (120 Minuten) 11 gogischer Forschung 5 1 Deutsch 3. Semester Mediengestützte und digitalisierte Hausarbeit (Bearbeitungszeit 12 Lehr-Lernformate 5 1 6 Wochen) Deutsch Entwicklungen und Innovationen in Hausarbeit (Bearbeitungszeit Pflege- und Gesundheitsversor- 13 5 1 6 Wochen) Deutsch gung Präsentation (mindestens 15, Versorgung von Menschen mit höchstens 20 Minuten) mit akuten Einschränkungen der Ge- 14 5 1 schriftlicher Ausarbeitung Deutsch sundheit (Bearbeitungszeit 4 Wochen) Projektarbeit (Bearbeitungs- zeit 6 Wochen) mit Präsenta- Forschungswerkstatt tion (Posterpräsentation, 15 5 1 Deutsch mindestens 15, höchstens 20 Minuten) 4. Semester Präsentation (mindestens 15, Entwickeln und Gestalten, Führen höchstens 20 Minuten) mit und Leiten von Bildungseinrichtun- 16 5 1 schriftlicher Ausarbeitung Deutsch gen (Bearbeitungszeit 4 Wochen) Fachpraktische Prüfung Methoden der Reflexion, Supervi- (Durchführung einer Reflexi- sion und des Coachings in der Pro- on, Supervision oder eines 17 fessionalitätsentwicklung von Ler- 5 1 Deutsch Coachings; mindestens 20, nenden höchstens 30 Minuten) Master-Thesis (Bearbeitungs- Master-Thesis mit Kolloquium zeit 18 Wochen) mit Kolloqui- 18 20 1 Deutsch um (mindestens 30,höchstens 45 Minuten) Frankfurt University of Applied Sciences – Fachbereich 4: Soziale Arbeit und Gesundheit - Health and Social Work Prüfungsordnung für den Master of Arts (M.A.) Berufspädagogik für Pflege- und Gesundheitsberufe Seite 10
Modulbeschreibungen Berufspädagogik für Pflege- und Gesundheitsberufe Master of Arts (M.A.) - Anlage 3 zur Prüfungsordnung – Modul 1 Fachdidaktik für die berufliche Bildung Pflege und Gesundheit Modultitel Fachdidaktik für die berufliche Bildung Pflege und Gesundheit Modulnummer 1 Studiengang Berufspädagogik für Pflege- und Gesundheitsberufe (M.A.) Verwendbarkeit des Moduls Studiensäule: Pädagogik, Didaktik, Unterrichts-/Curriculum- und Schulentwicklung Dauer des Moduls Ein Semester Empfohlenes Semester im 1. Semester Studienverlauf Art des Moduls Pflichtmodul ECTS-Punkte (CP) / Workload 5 CP / 150 Stunden (h) Voraussetzungen für die Teil- keine nahme am Modul und an der Modulprüfung Voraussetzung für die Verga- a. keine be von Leistungspunkten: b. Präsentation (mindestens 15, höchstens 20 Minuten) mit schriftlicher Ausarbeitung a. Vorleistung (Bearbeitungszeit 4 Wochen) b. Modulprüfung Lernergebnisse und Kompe- Nach erfolgreichem Abschluss des Moduls verfügen die Studierenden über folgende tenzen Kompetenzen: Studierende… Wissen und Verstehen erklären fachdidaktische Konzepte, erläutern deren Grundbegriffe und Annah- men bzw. Prämissen und können diese im kollegialen Austausch kommunizieren und in der Reflexion handlungspraktischer Zusammenhänge im pädagogischen Handeln nutzen erläutern und erklären Unterschiede und Gemeinsamkeiten gesundheits- und pflegedidaktischer Theorien und Modelle und verorten diese in der Systematik der fachdidaktischen Theoriebildung sowie auf unterschiedlichen Abstraktionse- benen rekonstruieren die in fachdidaktischen Theorien und Modellen eingelassenen impliziten Grundverständnisse von Menschenbild, Bildungsverständnis und Vor- stellung des beruflichen Handelns Einsatz, Anwendung und Erzeugung von Wissen erweitern ihre Kenntnisse didaktischer Theorien unter Berücksichtigung aktuel- ler Fragen der Ausgestaltung der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung in Pflege- und Gesundheitsberufen und recherchieren nach aktuellen Konzepten nutzen pflegedidaktische Konzepte und Modelle als Grundlage für die Ausgestal- tung von Lehr-Lernprozessen, die Unterrichtsreihenplanung sowie die Lernort- vernetzung transformieren Handlungssituationen in Pflege- und Gesundheitsberufen in Lernsituationen mit Hilfe von fachdidaktischen Theorien der Pflege- und Ge- sundheitswissenschaft beurteilen unterschiedliche Curricula und Standards beruflicher Aus-, Fort- und Weiterbildung hinsichtlich der impliziten didaktischen Grundannahmen, die die- sen zugrunde liegen Frankfurt University of Applied Sciences – Fachbereich 4: Soziale Arbeit und Gesundheit - Health and Social Work Prüfungsordnung für den Master of Arts (M.A.) Berufspädagogik für Pflege- und Gesundheitsberufe Seite 11
Formulieren und begründen exemplarische fachdidaktische Forschungsfragen für die Entwicklung von Unterrichtspraxis bzw. für die Analyse von konkreten Unterrichtsszenarien analysieren und bewerten exemplarische Unterrichtsmethoden und Medienein- satz auf der Basis fachdidaktischer Implikationen Kommunikation und Kooperation handeln mit Kolleg/-innen unterschiedliche pädagogische und didaktische Grundsätze und Grundentscheidungen kommunikativ aus, geben und nehmen konstruktives Feedback Wissenschaftliches Selbstverständnis und Professionalität analysieren und bewerten kritisch die Umsetzbarkeit fachdidaktischer Modelle vor dem Hintergrund berufsgesetzlicher und bildungspolitischer Rahmenbedin- gungen und Implikationen entwickeln mit Hilfe fachdidaktischer Konzepte eine forschende Haltung für die Hospitation im Unterrichtsgeschehen schätzen die Bedeutung fachdidaktischer Modelle für die Entwicklung von Pfle- ge- und Gesundheitsberufen ein rekonstruieren, reflektieren und analysieren bisheriges Unterrichtshandeln und Unterrichtserleben vor dem Hintergrund Inhalte des Moduls Fachdidaktik für die berufliche Bildung Pflege und Gesundheit Leistungsdiagnostik, Kompetenzmessung, differenzsensibles Beraten und Fördern Lehrformen des Moduls Seminar, Lehrvortrag, Referate, Kleingruppenarbeit, Diskussion, Case Studies, e- learning, blended-learning Sprache Deutsch Häufigkeit des Angebots Jedes Sommersemester Frankfurt University of Applied Sciences – Fachbereich 4: Soziale Arbeit und Gesundheit - Health and Social Work Prüfungsordnung für den Master of Arts (M.A.) Berufspädagogik für Pflege- und Gesundheitsberufe Seite 12
Modul 2 Gestaltung nachhaltiger Bildung Modultitel Gestaltung nachhaltiger Bildung Modulnummer 2 Studiengang Berufspädagogik für Pflege- und Gesundheitsberufe (M.A.) Verwendbarkeit des Moduls Studiensäule: Pädagogik, Didaktik, Unterrichts-/Curriculum- und Schulentwick- lung Dauer des Moduls Ein Semester Empfohlenes Semester im Stu- 1. Semester dienverlauf Art des Moduls Pflichtmodul ECTS-Punkte (CP) / Workload (h) 5 CP / 150 Stunden Voraussetzungen für die Teil- keine nahme am Modul und an der Modulprüfung Voraussetzung für die Vergabe a. keine von Leistungspunkten: b. Mündliche Prüfungsleistung (mindestens 15, höchstens 20 Minuten) a. Vorleistung b. Modulprüfung Lernergebnisse und Kompeten- Nach erfolgreichem Abschluss des Moduls verfügen die Studierenden über fol- zen gende Kompetenzen: Studierende… Wissen und Verstehen kennen konzeptionelle Ansätze einer Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) und wenden diese in der Berufspädagogik mit Bezug auf die Pflege- und Gesundheitsberufe an Einsatz, Anwendung und Erzeugung von Wissen können konzeptionelle Ansätze zur Einbindung der BNE in die Berufspäda- gogik mit Bezug auf die Pflege- und Gesundheitsberufe erproben und um- setzen und die dafür notwendigen Konzepte und Kompetenzen im Kontext der BNE weiterentwickeln Kommunikation und Kooperation können wissenschaftliche Ergebnisse zur BNE und/oder verwandter Berei- che (z.B. Globales Lernen, Outdoor Education etc.) in die Öffentlichkeit kommunizieren und verbreiten können mit Aus-/Weiter- und Fortbildungsinstitutionen der Pflegeberufe und gesellschaftlichen Einrichtungen auf regionaler und nationaler Ebene sowie mit internationalen Institutionen (u.a. UNESCO) zur Erreichung des Leitziels des UN-Weltaktionsprogramm zusammenarbeiten Wissenschaftliches Selbstverständnis und Professionalität koordinieren und unterstützen inter-/transdisziplinäre Bildungsangebote mit Bezug zur BNE und/oder verwandten Bereichen (u.a. Globales Lernen, Umweltbildung) initiieren, unterstützen und führen inter-/transdisziplinäre Entwicklungs- projekte zu nachhaltigkeitsrelevanten Fragestellungen und BNE sowie de- ren Integration in Lehr-Lern-Konzepte (forschendes Lernen) durch transferieren innovative BNE-Konzepte, -Formate und -Inhalte im Sinne der Transferstrategie der Berufsbildung sowie Fortbildungsangebote für Lehr- kräfte und Multiplikatoren in schulischen und außerschulischen Bereichen Frankfurt University of Applied Sciences – Fachbereich 4: Soziale Arbeit und Gesundheit - Health and Social Work Prüfungsordnung für den Master of Arts (M.A.) Berufspädagogik für Pflege- und Gesundheitsberufe Seite 13
Inhalte des Moduls Bitte geben Sie hier nur den/die vollständigen Titel der Lehrveranstaltung/en an. Lehrformen des Moduls Gestaltung nachhaltiger Bildung Sprache Seminar, Übung, Forschendes Lernen, Konzeptwerkstatt, blended-learning, In- verted Classroom Häufigkeit des Angebots Deutsch Frankfurt University of Applied Sciences – Fachbereich 4: Soziale Arbeit und Gesundheit - Health and Social Work Prüfungsordnung für den Master of Arts (M.A.) Berufspädagogik für Pflege- und Gesundheitsberufe Seite 14
Modul 3 Humanwissenschaftliche Perspektiven auf Pflege und Gesundheit Modultitel Humanwissenschaftliche Perspektiven auf Pflege und Gesundheit Modulnummer 3 Studiengang Berufspädagogik für Pflege- und Gesundheitsberufe (M.A.) Verwendbarkeit des Moduls Studiensäule: Pflege und Gesundheit als Gegenstände der Humanwissen- schaft Dauer des Moduls Ein Semester Empfohlenes Semester im Stu- 1. Semester dienverlauf Art des Moduls Pflichtmodul ECTS-Punkte (CP) / Workload (h) 10 CP / 300 Stunden Voraussetzungen für die Teil- keine nahme am Modul und an der Modulprüfung Voraussetzung für die Vergabe a. keine von Leistungspunkten: b. Präsentation (mindestens 15, höchstens 20 Minuten) mit schriftlicher a. Vorleistung Ausarbeitung (Bearbeitungszeit 4 Wochen) b. Modulprüfung Lernergebnisse und Kompeten- Nach erfolgreichem Abschluss des Moduls verfügen die Studierenden über zen folgende Kompetenzen: Studierende… Wissen und Verstehen differenzieren zwischen einzelnen Wissensbeständen humanwissen- schaftlicher Bezugsdisziplinen von Pflege und Gesundheit (Philosophie, Soziologie, Politologie, Psychologie) und verstehen deren jeweiligen Perspektiven bzw. deren exemplarischen Zugriffe auf Gesundheit, Krankheit, Pflegebedürftigkeit und Behinderung benennen exemplarische klassische und/oder moderne soziologische Theorien zur Betrachtung der Gegenwartsgesellschaft, bestimmen de- ren Grundannahmen und Prämissen, erläutern deren zentrale Konzepte und stellen diese in Beziehung zueinander differenzieren die für die Humanwissenschaften zentralen Grundkon- zepte von Gesellschaft, Identität, Sozialisation, Interaktion, Wirklichkeit, Subjektivierung, Vergesellschaftung, Körper, Leib, Kritik, geben exemp- larische Referenzautor*innen sowie die Grundlinien deren Theorien und Konzepte an und erklären die Bedeutung der Konzepte für das Ver- ständnis von Gesundheit, Krankheit, Pflegebedürftigkeit und Behinde- rung reflektieren diese Wissensbestände kritisch vor dem Hintergrund deren zeitgeschichtlicher Entwicklung, innerer Kohärenz und Anschlussfähig- keit an andere Disziplinen sowie des jeweiligen methodischen Sets verfügen über ein vertieftes Verständnis möglicher Anwendung dieser Inhalte zur didaktischen Analyse und Transformation Einsatz, Anwendung und Erzeugung von Wissen erschließen die Wissensbestände sinnvoll zu pädagogischen Fragestel- lungen im Kontext der Berufspädagogik für Pflege- und Gesundheitsbe- rufe analysieren Bedarfe von Bildungsadressat/-innen im Hinblick auf hu- manwissenschaftlicher Wissensbestände, strukturieren und gewichten diese Frankfurt University of Applied Sciences – Fachbereich 4: Soziale Arbeit und Gesundheit - Health and Social Work Prüfungsordnung für den Master of Arts (M.A.) Berufspädagogik für Pflege- und Gesundheitsberufe Seite 15
Kommunikation und Kooperation artikulieren sich sicher in der Darstellung von wissenschaftlichen Dis- kursen der Humanwissenschaften im Hinblick auf Gesundheit, Krank- heit, Pflegebedürftigkeit und Behinderung berücksichtigen die Vielfalt an möglichen Zugängen, Theorien und Kon- zepten zur Auseinandersetzung mit und Bestimmung von Gesundheit, Krankheit, Pflegebedürftigkeit und Behinderung und verdeutlichen im jeweiligen Kontext, von welchen Verständnissen ausgegangen wird Wissenschaftliches Selbstverständnis und Professionalität kennen die Epistemologie ihres eigenen Berufsfeldes und diskutieren diese vor dem Hintergrund von Epistemologien anderer beruflicher Handlungsfelder der Gesundheits- und Pflegeberufe und finden mit An- gehörigen anderer Berufe in Wissensbeständen der Humanwissen- schaften gemeinsame Perspektiven kennen und verstehen theoretische Konzepte der Humanwissenschaf- ten zu Person und Habitus, Rolle und Persönlichkeit (Habitus-Konzept, Narrative Identität, u. ä.) und rekurrieren auf diese in der Auseinander- setzung mit der eigenen Person und Persönlichkeit nutzen diese als theoretische Begründungs- und Reflexionsrahmen zur Einordnung von Arbeit, Beruf und Profession der Pflege- und Gesund- heitsberufe sowie zum pädagogischen Transfer Inhalte des Moduls Humanwissenschaftliche Perspektiven auf Pflege und Gesundheit Lehrformen des Moduls Vorlesung, Seminar, Lehrvortrag, Kleingruppenarbeit, Diskussion, e-learning, blended-learning Sprache Deutsch Häufigkeit des Angebots Jedes Sommersemester Frankfurt University of Applied Sciences – Fachbereich 4: Soziale Arbeit und Gesundheit - Health and Social Work Prüfungsordnung für den Master of Arts (M.A.) Berufspädagogik für Pflege- und Gesundheitsberufe Seite 16
Modul 4 Case-Management und Versorgungsprozesssteuerung Modultitel Case-Management und Versorgungsprozesssteuerung Modulnummer 4 Humanwissenschaftliche Humanwissenschaftliche Perspektiven auf Pflege und Gesundheit Perspektiven auf Pflege und Gesundheit Studiengang Berufspädagogik für Pflege- und Gesundheitsberufe (M.A.) Verwendbarkeit des Moduls Studiensäule: Fachwissenschaft Pflege- und Gesundheitswissenschaft Dauer des Moduls Ein Semester Empfohlenes Semester im 1. Semester Studienverlauf Art des Moduls Pflichtmodul ECTS-Punkte (CP) / Workload 5 CP / 150 Stunden (h) Voraussetzungen für die Teil- keine nahme am Modul und an der Modulprüfung Voraussetzung für die Verga- a. keine be von Leistungspunkten: b. Hausarbeit (Bearbeitungszeit 6 Wochen) a. Vorleistung b. Modulprüfung Lernergebnisse und Kompe- Nach erfolgreichem Abschluss des Moduls verfügen die Studierenden über fol- tenzen gende Kompetenzen: Studierende… Wissen und Verstehen definieren und erklären Case Management als eine Verfahrensweise in Humandiensten und ihrer Organisation zu dem Zweck, bedarfsentspre- chend im Einzelfall eine nötige Unterstützung, Behandlung, Begleitung, Förderung und Versorgung von Menschen angemessen zu bewerkstelligen erläutern Modelle, Konzepte, Verfahren, Prozesse (einschließlich Phasen), Strukturen und Ergebnisse des Case Management definieren Konzepte der Fall- und Systemsteuerung und des Fall- und Sys- temmanagements bei gesundheitlichen. Beeinträchtigungen oder Gefähr- dungen begründen Case Management und Netzwerkarbeit theoretisch nehmen individuellen und gruppenbezogenen Versorgungsbedarf professi- ons- und settingübergreifend wahr legen die Notwendigkeit der individuellen Koordination von Versorgungs- prozessen dar Einsatz, Anwendung und Erzeugung von Wissen gestalten exemplarisch einen Case aus einem ihrer beruflichen Handlungs- felder im theoretischen und konzeptionellen Kontext von Case Manage- ment indizieren und evaluieren Methoden und Techniken in einzelnen Phasen des Case Management differenzieren relevante Steuerungsinstrumente auf unterschiedlichen Handlungsebenen (Care-, Case-, Disease-, Pathway-Management) und be- rücksichtigen bei der pflegerischen Versorgungsprozesssteuerung die Di- mensionen der Fall- und der Systemebene Kommunikation und Kooperation vertreten die Notwendigkeit von Case Management im streng arbeitsteili- Frankfurt University of Applied Sciences – Fachbereich 4: Soziale Arbeit und Gesundheit - Health and Social Work Prüfungsordnung für den Master of Arts (M.A.) Berufspädagogik für Pflege- und Gesundheitsberufe Seite 17
gen Kontext von Gesundheitsinstitutionen interprofessionell argumentativ literaturgestützt, und zwar bedürfnis- und bedarfsbezogen in Hinsicht auf eine Klientin/einen Klienten und Klientensysteme und systemorientiert in Hinsicht auf die Anliegen der beteiligten Institutionen diskutieren und reflektieren die Indikation und Evaluation von im Case ausgewählten Methoden und Techniken reflektieren und entwickeln die Kontaktaufnahme und Kommunikation mit Klientinnen bzw. Klienten prozess- und ergebnisorientiert Wissenschaftliches Selbstverständnis und Professionalität reflektieren ihre Berufsrolle vor der interprofessionellen, transinstitutionel- len Arbeitsweise des Case Management für Menschen mit Gesundheits- problemen übernehmen professionelle Verantwortung in der Gestaltung und Steue- rung komplexer Versorgungsprozesse im Sinne in der Rolle als Health Ad- vocate vertreten Case Management als theoriebasierte und forschungsgestützte Methode Inhalte des Moduls Case-Management und Versorgungsprozesssteuerung Lehrformen des Moduls Seminar mit praktischen Anteilen Sprache Deutsch Häufigkeit des Angebots Jedes Sommersemester Frankfurt University of Applied Sciences – Fachbereich 4: Soziale Arbeit und Gesundheit - Health and Social Work Prüfungsordnung für den Master of Arts (M.A.) Berufspädagogik für Pflege- und Gesundheitsberufe Seite 18
Modul 5 Einführung in die Bildungsforschung Modultitel Einführung in die Bildungsforschung Modulnummer 5 Humanwissenschaftliche Humanwissenschaftliche Perspektiven auf Pflege und Gesundheit Perspektiven auf Pflege und Gesundheit Studiengang Berufspädagogik für Pflege- und Gesundheitsberufe (M.A.) Verwendbarkeit des Moduls Dauer des Moduls Ein Semester Empfohlenes Semester im 1. Semester Studienverlauf Art des Moduls Pflichtmodul ECTS-Punkte (CP) / Workload 5 CP / 150 Stunden (h) Voraussetzungen für die Teil- keine nahme am Modul und an der Modulprüfung Voraussetzung für die Verga- a. keine be von Leistungspunkten: b. Präsentation (mindestens 15, höchstens 20 Minuten) mit schriftlicher Ausar- a. Vorleistung beitung (Bearbeitungszeit 4 Wochen) b. Modulprüfung Lernergebnisse und Kompe- Nach erfolgreichem Abschluss des Moduls verfügen die Studierenden über fol- tenzen gende Kompetenzen: Studierende… Wissen und Verstehen kennen und verstehen traditionelle Ansätze der Bildungsforschung und ihre historische Entwicklung können verschiedene methodische und theoretische Zugänge in der Bil- dungsforschung benennen und beschreiben Einsatz, Anwendung und Erzeugung von Wissen können in vertiefter und kritischer Weise Theorien, Terminologien, Beson- derheiten, Grenzen und Lehrmeinungen der Bildungsforschung erläutern, anwenden und reflektieren können zentrale Rahmenbedingungen von Bildungsprozessen benennen und diese vor dem Hintergrund bildungspolitischer Diskurse bewerten können eigenständige Ideen und Konzepte zur Lösung wissenschaftlicher und beruflicher Probleme entwickeln Kommunikation und Kooperation können komplexe bildungsforschungsbezogene Inhalte klar und zielgrup- pengerecht präsentieren und argumentativ vertreten sowie das eigene Ar- gumentationsverhalten in kritisch-reflexiver Weise erweitern Wissenschaftliches Selbstverständnis und Professionalität können beurteilen, ob ein Forschungsprojekt eine bildungswissenschaftli- che Relevanz aufweist und zu aktuellen Theorien sowie Konzepten eine Verbindung herstellen können sich mit bildungswissenschaftlichen Studien auseinandersetzen Frankfurt University of Applied Sciences – Fachbereich 4: Soziale Arbeit und Gesundheit - Health and Social Work Prüfungsordnung für den Master of Arts (M.A.) Berufspädagogik für Pflege- und Gesundheitsberufe Seite 19
und diese hinsichtlich ihrer Limitationen beurteilen Inhalte des Moduls Einführung in die Bildungsforschung Lehrformen des Moduls Seminar, Übung, Forschendes Lernen, Forschungswerkstatt, blended-learning, Inverted Classroom Sprache Deutsch Häufigkeit des Angebots Jedes Sommersemester Frankfurt University of Applied Sciences – Fachbereich 4: Soziale Arbeit und Gesundheit - Health and Social Work Prüfungsordnung für den Master of Arts (M.A.) Berufspädagogik für Pflege- und Gesundheitsberufe Seite 20
Modul 6 Konzepte und Methoden der Unterrichtsplanung und Unterrichtsgestaltung Modultitel Konzepte und Methoden der Unterrichtsplanung und Unterrichtsgestaltung Modulnummer 6 Humanwissenschaftliche Humanwissenschaftliche Perspektiven auf Pflege und Gesundheit Perspektiven auf Pflege und Gesundheit Studiengang Berufspädagogik für Pflege- und Gesundheitsberufe (M.A.) Verwendbarkeit des Moduls Studiensäule: Pädagogik, Didaktik, Unterrichts-/Curriculum- und Schulentwick- lung Dauer des Moduls Ein Semester Empfohlenes Semester im 2. Semester Studienverlauf Art des Moduls Pflichtmodul ECTS-Punkte (CP) / Workload 5 CP / 150 Stunden (h) Voraussetzungen für die Teil- keine nahme am Modul und an der Modulprüfung Voraussetzung für die Verga- a. keine be von Leistungspunkten: b. Hausarbeit (Bearbeitungszeit 6 Wochen) a. Vorleistung b. Modulprüfung Lernergebnisse und Kompe- Nach erfolgreichem Abschluss des Moduls verfügen die Studierenden über fol- tenzen gende Kompetenzen: Studierende… Wissen und Verstehen differenziere und beschreiben unterschiedliche Angebote (szenisches Ler- nen, Lerninseln, problemorientiertes Lernen, situiertes Lernen, Lernaufga- ben, Lernwerkstätten, ästhetische Bildung, u. ä.) und Orientierungen in der Konzeption von Lernangeboten (Kompetenzorientierung, Handlungsorien- tierung differenzieren unterschiedliche Formen selbstorganisierten Lernens und bestimmen die Grenzen und Chanen selbstorganisierten Lernen unterscheiden und beschreiben Institutionen der unterschiedlichen Lernor- te der beruflichen Bildung in Pflege- und Gesundheitsberufen sowie unter- schiedliche Formen des Praxislernens und berücksichtigen Möglichkeiten der Lernortkooperation in der Konzeption von Lernangeboten differenzieren zwischen den Spezifika, Logiken, Chancen und Begrenzungen hinsichtlich des Kompetenzerwerbs der unterschiedlichen Lernorte der be- ruflichen Bildung Pflege- und Gesundheitsberufe Einsatz, Anwendung und Erzeugung von Wissen wählen auf der Grundlage von curricularen Vorentscheidungen ausbil- dungsbezogene Themen aus, formulieren lernstandsangemessene Lerner- gebnisse im Rahmen der Lernangebotsplanung, und konzipieren fachdidak- tisch begründete Lernangebote unter Einbezug passender Methoden und Medien konstruieren Lernsituationen ausgehend von u.a. Handlungsfeldern der Pflege- und Gesundheitsberufe, erschließen dazu die notwendigen Konsti- tutiva der Handlungswirklichkeit in den entsprechenden exemplarischen Handlungsfeldern, reduzieren die Komplexität der Handlungsfelder und dort auffindbaren Handlungswirklichkeit gemäß dem Ausbildungsstand Frankfurt University of Applied Sciences – Fachbereich 4: Soziale Arbeit und Gesundheit - Health and Social Work Prüfungsordnung für den Master of Arts (M.A.) Berufspädagogik für Pflege- und Gesundheitsberufe Seite 21
planen Unterrichtsreihen (im Sinne von Themenbereichen, Lerninseln, Lernfelder), bestimmen sinnvolle Ablauf- und Prozesselemente, Methoden und Medien bieten binnendifferenzierte Lernangebote vor dem Hintergrund kompe- tenzheterogener Lerngruppen an erarbeiten und bereiten bestehende Lehr- und Lernmaterialien auf und ziehen diese in die Ausgestaltung von Lernangeboten ein wenden Methoden des selbstorganisierten Lernens in der Ausgestaltung von Lernangeboten an und initiierten selbstgesteuerte Lernprozesse der Lernenden analysieren die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen sowie ermög- lichende und behindernde Einflussfaktoren auf spezifische Lernangebote und entwickeln auf dieser Grundlage Lernsituationen und Lernarrange- ments transferieren Wissen zu Sozial- und Organisationsformen in die konkrete Ausgestaltung von Lernangeboten Kommunikation und Kooperation verfügen über Ambiguitätstoleranz hinsichtlich subjektiver Lehr- und Lernerfahrungen von Lernenden und Kolleg/-innen, gestalten Gespräche zur Reflexion von Lernangeboten mit Lernenden handeln mit Kolleg/-innen unterschiedliche pädagogische und didaktische Grundsätze und Grundentscheidungen kommunikativ aus, geben und nehmen konstruktives Feedback Wissenschaftliches Selbstverständnis und Professionalität recherchieren nach Studien der empirischen Bildungsforschung im Kontext der Pflege- und Gesundheitsberufe, wenden Forschungsergebnisse auf Pla- nungsentscheidungen für Lernangebote an und ziehen aktuelle Befunde der empirischen Bildungsforschung zu Unterrichtsqualität und Ausbil- dungseffektivität in die Planung von Lernangeboten ein reflektieren kritisch zur Verfügung stehende Ansätze und Orientierungen in der Ausgestaltung von Lernangeboten und analysieren deren didaktischen und lernpsychologischen Konstruktionsprinzipien differenzieren eigenes und fremdes Lehrverhalten und Lehrstile und erwei- tern stetig ihr eigenes Spektrum an authentischen Lehrstilen reflektieren den eigenen Kompetenzgrad pädagogischen Handelns in der Ausgestaltung von Lernangeboten, analysieren und beurteilen den eigenen professionellen, pädagogischen Habitus und leiten eigene Entwicklungs- schritt zur Weiterentwicklung der eigenen fachlichen und methodischen Kompetenzen in der Ausgestaltung von Lernangeboten ab Inhalte des Moduls Konzepte und Methoden der Unterrichtsplanung und Unterrichtsgestaltung Lehrformen des Moduls Seminar, Lehrvortrag, Referate, Kleingruppenarbeit, Diskussion, Case Studies, e- learning, blended-learning Sprache Deutsch Häufigkeit des Angebots Jedes Wintersemester Frankfurt University of Applied Sciences – Fachbereich 4: Soziale Arbeit und Gesundheit - Health and Social Work Prüfungsordnung für den Master of Arts (M.A.) Berufspädagogik für Pflege- und Gesundheitsberufe Seite 22
Modul 7 Unterrichtspraktische Studien Modultitel Unterrichtspraktische Studien Modulnummer 7 Humanwissenschaftliche Humanwissenschaftliche Perspektiven auf Pflege und Gesundheit Perspektiven auf Pflege und Gesundheit Studiengang Berufspädagogik für Pflege- und Gesundheitsberufe (M.A.) Verwendbarkeit des Moduls Studiensäule: Praxis und Transformation Dauer des Moduls Zwei Semester Empfohlenes Semester im 2. und 3. Semester Studienverlauf Art des Moduls Pflichtmodul ECTS-Punkte (CP) / Workload 15 CP / 450 Stunden (h) Voraussetzungen für die Teil- keine nahme am Modul und an der Modulprüfung Voraussetzung für die Verga- a. keine be von Leistungspunkten: b. Schriftliche Ausarbeitung (Planung eines Lehrangebots mit didaktischer Analy- a. Vorleistung se, Reflexion des durchgeführten Lernangebotes, Erfahrungsbericht zu den un- b. Modulprüfung terrichtspraktischen Studien) (Bearbeitungszeit 12 Wochen) Lernergebnisse und Kompe- Nach erfolgreichem Abschluss des Moduls verfügen die Studierenden über fol- tenzen gende Kompetenzen: Studierende… Einsatz, Anwendung und Erzeugung von Wissen analysieren und erfassen Lernvoraussetzungen (individuell, strukturell) von Lernenden, Gruppenkonstellationen und Gruppenphasen in unterschiedli- chen spezifischen Settings der beruflichen Ausbildung in Pflege- und Ge- sundheitsberufen mit Hilfe geeigneter Instrumente der pädagogischen Di- agnostik planen fachwissenschaftlich begründete Lernangebote im Unterrichtsset- ting, begründen diese unter Berücksichtigung didaktischer, fachdidakti- scher und mediendidaktischer Theorien und Konzepte, führen die Lernan- gebote durch, analysieren und evaluieren diese und entwickeln evalua- tionsbasiert alternative Planungskonzepte und Handlungsstrategien adaptieren und transformieren didaktisch begründete Methoden in unter- schiedliche fachliche lernsetting- und lernortbezogene Kontexte, wenden diese in Bildungsangeboten an, analysieren, evaluieren und entwickeln die- se weiter beziehen in die Planung von Lernangeboten schulische, curriculare bzw. bildungsgangspezifische, regionale und ausbildungsrechtliche Anforderun- gen und Strukturen ein identifizieren gemeinsam mit Lernenden Ressourcen, Bedarfe und Bedürf- nisse in der individuellen Lernprozesssteuerung in Kontexten der berufli- chen Ausbildung, nutzen dabei Methoden der Lernberatung und Lernbe- gleitung und Erarbeiten partizipativ individuelle Förder- und Unterstüt- zungsangebote konzipieren und erstellen ausgewählte, spezifische Instrumente der Kom- petenzmessung und Leistungsbeurteilung in der beruflichen Bildung in Pflege- und Gesundheitsberufen, wenden diese an und entwickeln diese weiter arbeiten selbständig und eigenverantwortlich in Arbeitsgruppen und Teams an Unterrichts-, Curriculums- und Schulentwicklungsprojekten mit Frankfurt University of Applied Sciences – Fachbereich 4: Soziale Arbeit und Gesundheit - Health and Social Work Prüfungsordnung für den Master of Arts (M.A.) Berufspädagogik für Pflege- und Gesundheitsberufe Seite 23
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