BESCHREIBUNG DES BETRIEBS- UND VERGÜTUNGSPLANS VON FIREFLIES
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I. PRODUKTE 1. REISEPAKETE Produktinhalt Produktpreis* Reisegutschein(e) (Voucher) Portal-Nutzungsrecht Basic 1*** 1 Jahr 516 USD Smart 3*** 5 Jahr 1548 USD Life**** 7*** 99 Jahre ** 3612 USD * Die Transaktionskosten für Zahlungen per Bankkarte betragen derzeit 1,4%. ** Beim Kauf eines Life-Pakets wird für 92 Jahre kostenlos als Geschenk das Nutzungsrecht für das Buchungsportal gewährt. *** Beim Kauf von Basic- oder Smart-Paketen beträgt die Gültigkeit der Reisegutscheine (Voucher) in dem Paket ein Jahr ab Kaufdatum. *** Beim Kauf eines Life-Pakets beträgt die Gültigkeit der Reisegutscheine (Voucher) in dem Paket 2 Jahre ab Kaufdatum. **** Käufer eines Life-Pakets können über das Buchungsportal Reservierungen für maximal 10 Personen tätigen, wobei der Eigentümer des Webbüros nicht selbst zu den Reisenden gehören muss. 2. SONSTIGE PRODUKTE Produktname Produktinhalt Produktpreis * Portal-Nutzungsrecht (ein Jahr) Buchung von Unterkünften 290 USD / Jahr Berechtigung zur Distributortätigkeit bzw. Recht auf Provision Eintrittsgebühr für Handelspartner (gemäß dem jeweils gültigen Vergütungsplan), das auch die 49 USD / Jahr Jahresgebühr für die Nutzung des Webbüros im ersten Jahr umfasst. Gebühr für die Nutzung Berechtigung zur Distributortätigkeit bzw. Recht auf Provision 45 USD/Jahr des Webbüros (gemäßdem jeweils gültigen Vergütungsplan) Reisegutschein (Voucher) 1 Reisegutschein (Voucher) 354 USD/ Jahr *Die Transaktionskosten für Zahlungen per Bankkarte betragen derzeit 1,4%. 2 BESCHREIBUNG DES BETRIEBS- UND VERGÜTUNGSPLANS VON FIREFLIES
3. NEBENLEISTUNGEN ZU PRODUKTEN Nebenleistungen Kauf von Tickets für Programme Buchung von Unterkünften mit Angebote mit Reisegutschein Bankkarte / Reisekonto Buchung von Transfers Kauf von Flugtickets Reiseführer (Voucher) Webbüro Hotline Registrierung Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Ja Eintrittsgebühr für Handelspartner Ja Nein Nein Nein Nein Nein Nein Ja Gebühr für die Nutzung des Webbüros Ja Nein Nein Nein Nein Nein Nein Ja Ja, Portal-Nutzungsrecht Nein Nein Nein Nein Ja Nein Ja 1 Jahr Reisegutschein (Voucher) Nein Nein Nein Nein Ja Ja Nein Ja Ja, Basic-Reisepaket Nein Ja Ja Ja Ja Ja Ja 1 Jahr Ja, Smart-Reisepaket Nein Ja Ja Ja Ja Ja Ja 5 Jahr Ja, Life-Reisepaket Nein Ja Ja Ja Ja Ja Ja 99 Jahre 4. WIDERRUFSRECHT Im Falle des Kaufs der Eintrittsgebühr kann der Handelspartner innerhalb von 14 Tagen ab Kaufdatum schriftlich (per E-Mail oder in Briefform) die 100-prozentige Rückerstattung des Kaufpreises verlangen. Der Handelspartner ist berechtigt, die 50%-ige Rückerstattung des Kaufpreises der oben genannten Produkte über 14 Tage hinaus, aber höchstens 6 Monate lang ab Kaufdatum schriftlich (Brief oder E-Mail) zu verlangen. Anschrift und E-Mail-Adresse bzw. die Bedingungen des Widerrufs bezüglich sonstiger Produkte sind in den AGB zu finden (I/2,6.). Die Rückerstattung kann nur von dem Benutzer oder Handelspartner verlangt werden, der die Zahlung geleistet hat. Die Swiss Halley AG tätigt die Erstattung ausschließlich an die Bankkarte, über die die Zahlung beim Kauf des Produktes getätigt wurde. 3 BESCHREIBUNG DES BETRIEBS- UND VERGÜTUNGSPLANS VON FIREFLIES
II. BESCHREIBUNG DES VERGÜTUNGSPLANS UND REISEKONTO DES HANDELSPARTNERS II/1. BESCHREIBUNG DES EINHEITLICHEN PROVISIONSSYSTEMS, PUNKTESYSTEMS Jeder Produkttyp hat eine andere Provision, der Prozentsatz der Provision der einzelnen Produkte wird in folgender Tabelle angegeben: Qualifikationspunkt- Produktname Max. Provision in % Sperre Multiplikator Portal-Nutzungsrecht 51 51/51 14 Tage ab Kauf Reisegutschein (Voucher) 33 33/51 14 Tage ab Kauf Basic-Reisepaket 51 51/51 14 Tage ab Kauf Smart-Reisepaket 51 51/51 14 Tage ab Kauf Life-Reisepaket 51 51/51 14 Tage ab Kauf Bei der Buchung angegebener Buchung von Unterkünften 4,5 4,5/51 Ankunftstag bis 24:00 Uhr Grundlage der oben genannten Provisionsprozente ist der Nettokaufpreis der verkauften Produkte und Dienstleistungen nach Abzug der Gebühr für die Bankkartenzahlung. Die Swiss Halley AG sperrt die Verkaufsprovisionen für den Zeitraum, in dem storniert werden kann (14 Tage bzw. am in der Reservierung festgelegten Ankunftstag 24:00 Uhr), d.h. die Provision kann bis zum Ende des 14. Tages nach dem Kauf oder bis 24:00 Uhr am bei der Reservierung festgelegten Ankunftstag nicht ausgezahlt werden.. Beim Kauf eines Portal-Nutzungsrechts, Reisegutscheins oder Reisepakets endet die Sperre 14 Tage nach dem Kauf, bei Hotelreservierungen um 24:00 Uhr am bei der Reservierung festgelegten Ankunftstag. Die Berechnung der Punkte für die Provisionszahlung erfolgt immer auf Grundlage der nicht mehr gesperrten Käufe. Die Berechnung der Qualifikationspunkte erfolgt immer auf Grundlage der nicht mehr gesperrten Käufe. Wenn bei schon ausgezahlten Provisionen bezüglich des zugrunde liegenenden Verkaufs das 4 BESCHREIBUNG DES BETRIEBS- UND VERGÜTUNGSPLANS VON FIREFLIES
Widerrufsrecht ausgeübt wird oder ein sogenanntes Charge Back-Ereignis eintritt, ist die Swiss Halley AG berechtigt, die bereits ausgezahlten Provisionen in der Linie zurückzuziehen, die beim Verkauf mitgewirkt und deshalb Provisionen erhalten hat. Wenn der Handelspartner nicht über ausreichende, nicht ausgezahlte Provisionen verfügt, ist die Swiss Halley AG berechtigt, das Reisekonto des Handelspartners mit ihrer Forderung zu belasten oder den jeweiligen Betrag von künftigen Provisionen des betroffenen Handelspartners abzuziehen. 1. AUSZAHLUNGSPUNKTE Wir berechnen die Auszahlungspunkte auf Grundlage der im Vergütungssystem festgelegten Provisionsalgorithmen. Die verschiedenen Boni kennzeichnen die einzelnen Provisionsarten. Bei Auszahlung ist 1 Auszahlungspunkt = 1 USD. Beispiele: Kauft ein direkt dem Handelspartner zugeordnetes Gruppenmitglied ein Basic-Reisepaket, steht nach der Transaktion ein Direktbonus zu, was beim Preis von 516 USD (ohne Gebühren der Kartenzahlung) auf Grund des Direktbonus von 5% und dem 1-Punkt-Multiplikator für den Handelspartner 25,8 Auszahlungspunkte ergibt, die bei der Bezahlung mit 25,8 USD auf seinem Bankkonto erscheinen. 2. QUALIFIZIERUNGSPUNKTE Die Handelspartner erreichen auf Grundlage der von ihnen und ihrer Gruppe gesammelten Qualifizierungspunkte die der Anzahl der Qualifizierungspunkte entsprechende Erfolgsstufe. Die Qualifizierungspunkte entsprechen dem Wert des Produktpreises laut Vergütungsplan und dem Qualifikationsmultiplikator des Produkts. Es gibt zwei Arten von Qualifizierungspunkten: Geschenk-Qualifizierungspunkte und Qualifizierungspunkte. Geschenk-Qualifizierungspunkte stehen Handelspartnern zu, die ein Life- oder Smart-Reisepaket gekauft haben, beim Life-Paket sind es 1548 Qualifizierungspunkte und beim Smart-Paket 516 Qualifizierungspunkte Die Qualifizierungspunkte eines Handelspartners entsprechen der Anzahl der Qualifizierungspunkte gemäß den Einkäufen in seiner Gruppe, eigene Käufe der einzelnen Handelspartner zählen nicht. Der Start mit einem Life- Reisepaket stellt eine Ausnahme dar, in dem Fall werden die Geschenk-Qualifizierungspunkte dem Qualifizierungspunkte-Umsatz seiner Gruppe zugerechnet. Beim Kauf des Life-Reisepakets erhält der Handelspartner über die normalen Qualifizierungspunkte hinaus 3/7-tel als zusätzliche Qualifizierungspunkte, die seinen eigenen Qualifizierungspunkten zugerechnet werden. Im Weiteren erhält der Benutzer beim Kauf eines Smart-Pakets über die normalen Qualifizierungspunkte hinaus 1/3 als zusätzliche Qualifizierungspunkte, die seinen eigenen Qualifizierungspunkten zugerechnet werden, und er erhält außerdem die zugehörige Phantomlinie, mit der er mit nur zwei 300-Punkte- Linien 3-Fronten-Leiter werden kann. Die zusätzlichen Qualifikationspunkte müssen nur auf Grund neu (zu höherem Preis) gekaufter Smart- Pakete vergeben werden. Zusätzliche Qualifikationspunkte für das Smart-Paket: 516. 5 BESCHREIBUNG DES BETRIEBS- UND VERGÜTUNGSPLANS VON FIREFLIES
Um bei den bisherigen Beispielen zu bleiben: Kauft ein direkt dem Handelspartner zugeordnetes Gruppenmitglied ein Basic-Reisepaket, dann bringt ihm die Transaktion wegen des Preises von 516 USD (ohne Gebühren der Kartenzahlung) und des 1-Punkt-Multiplikators 516 Qualifizierungspunkte. 3. PROVISIONEN FÜR DIE EINZELNEN PRODUKTE Portal-Nutzungsrecht 51% Reservierung mit Portal- Nutzungsrecht 4,5% Reisepakete 51% Reisegutschein (Voucher) 33% Max. Provision in % Bezeichnung der Provision %-Wert der Provision in % des Kaufpreises Berechnungshäufigkeit Direktbonus 5 5* 33/51 5* 51/51 5* 4,5/51 Sofort Tiefenbonus 18 18* 33/51 18* 51/51 18* 4,5/51 Sofort Matching 2,99 2,99* 33/51 2,99* 51/51 2,99* 4,5/51 Monatsende Matrix 15,6 15,6*33/51 15,6*51/51 15,6* 4,5/51 Sofort Handelspartergenerationsbonus 3,3 3,3* 33/51 3,3* 51/51 3,3* 4,5/51 Sofort Auto 3 3* 33/51 3* 51/51 3* 4,5/51 Sofort Reisewettbewerb 1 1*33/51 1*51/51 1* 4,5/51 Sofort Kapitalanteil* 2,11 2,11*40/46 2,11*51/51 2,11* 4,5/51 Nicht festgelegt Insgesamt 51 33 51 4,5 Grundlage der oben genannten Provisionsprozente ist der Nettokaufpreis der verkauften Produkte und Dienstleistungen nach Abzug der Gebühr für die Bankkartenzahlung. Berechnungshäufigkeit und Auszahlungshäufigkeit der Provisionen weichen voneinander ab. Die Provisionsauszahlung erfolgt alle zwei Wochen jeweils bis zum 20. und 05. jedes Monats, außer 6 BESCHREIBUNG DES BETRIEBS- UND VERGÜTUNGSPLANS VON FIREFLIES
beim Matching-Bonus, der monatlich bis zum 05. jedes Monats ausgezahlt wird. Es werden nur die Provisionen ausgezahlt, deren Auszahlungskriterien erfüllt wurden (z.B.: Matrix , Auto-Bonus, Matching). Den Auto-Bonus zahlt die Swiss Halley AG erst dann aus, wenn die vom Handelspartner erwirtschafte Provisionsart 5000 $ erreicht hat. Weitere Voraussetzung für die Auszahlung ist, dass der Handelspartner der Swiss Halley AG die Dokumente und Belege über den Autokauf vorlegt. Die Swiss Halley AG behält sich das Recht vor, festzulegen, welche Fahrzeugtypen und -marken für den Auto-Bonus zu kaufen sind. Wenn ein Handelspartner das Auszahlungskriterium von 5000 $ einmal erreicht hat, hat er von da an unabhängig vom Mindestwert jeden Monat das Recht auf Auszahlung des Auto-Bonus, wenn er belegt, dass er die erhaltenen Provisionen für Kauf oder Finanzierung eines Fahrzeugs verwendet. Kann er das nicht belegen, wird die Provision bis zur Vorlage der Belege nicht ausgezahlt. 7 BESCHREIBUNG DES BETRIEBS- UND VERGÜTUNGSPLANS VON FIREFLIES
II/2 QUALIFIKATIONSSTUFEN Die Qualifikationsstufen sind die Erfolgsstufen des Handelspartners, zu deren Erreichen unterschiedlich hoher eigener Umsatz und Umsatz der Gruppe bzw. Struktur notwendig ist. Die auf verschiedenen Erfolgsstufen stehenden Handelspartner haben in Abhängigkeit von der jeweiligen Erfolgsstufe Anspruch auf unterschiedliche Provisionsarten und Prozentsätze (siehe II/3 Boni). ANFÄNGER ALS HANDELSPARTNER Voraussetzungen Status des Handelspartners 3 FRONTEN + LIFE-REISEPAKET + SMART-REISEPAKET Voraussetzungen In 3 separaten Linien mindestens je 300 Qualifizierungspunkte (oder Start mit LIFE- oder Smart- Reisepaket und mindestens je 300 Qualifizierungspunkten in 2 Linien) 8 BESCHREIBUNG DES BETRIEBS- UND VERGÜTUNGSPLANS VON FIREFLIES
EXECUTIVE CLUB (EC) EC Voraussetzungen In 3 separaten Linien mindestens je 1 3-Fronten-Handelspartner (oder Start mit LIFE- oder Smart- Reisepaket und in 2 Linien mindestens je 1 3-Fronten-Handelspartner) DOUBLE EXECUTIVE CLUB (DEC) DEC EC Voraussetzungen In 5 separaten Linien mindestens je 1 3-Fronten-Handelspartner (oder Start mit LIFE- oder Smart- Reisepaket und in 4 Linien mindestens je 1 3-Fronten-Handelspartner) und in einer 6. Linie ein Handelspartner der EC-Stufe 9 BESCHREIBUNG DES BETRIEBS- UND VERGÜTUNGSPLANS VON FIREFLIES
GOLD G Voraussetzungen In 6 separaten Linien mindestens je 18.000 Qualifizierungspunkte GRÜNDER GOLD G GG G G Voraussetzungen In 3 separaten Linien mindestens je 1 Gold-Handelspartner 10 BESCHREIBUNG DES BETRIEBS- UND VERGÜTUNGSPLANS VON FIREFLIES
PLATIN G G P G G G G Voraussetzungen In 6 separaten Linien mindestens je 1 Gold-Handelspartner GRÜNDER PLATIN P GP P P Voraussetzungen In 3 separaten Linien mindestens je 1 Platin-Handelspartner 11 BESCHREIBUNG DES BETRIEBS- UND VERGÜTUNGSPLANS VON FIREFLIES
SMARAGD P P P S P P P Voraussetzungen In 6 separaten Linien mindestens je 1 Platin-Handelspartner GRÜNDER SMARAGD S GS S S Voraussetzungen In 3 separaten Linien mindestens je 1 Smaragd-Handelspartner 12 BESCHREIBUNG DES BETRIEBS- UND VERGÜTUNGSPLANS VON FIREFLIES
DIAMANT S S D S S S S Voraussetzungen In 6 separaten Linien mindestens je 1 Smaragd-Handelspartner II/3. BONI Bei der Gestaltung des Vergütungsplanes war der Kauf eines Reisepakets mit 51% Provisionsgehalt der Maßstab, deshalb beziehen sich die %-Werte in der Beschreibung der Provisionsarten - wenn nichts anderes angegeben ist - auf einen Provisionsgehalt von 51%. Die den einzelnen Boni zugeordneten, auf den Kaufpreis bezogenen Provisionsprozente sind hier festgelegt bzw. der Qualifizierungspunkt- Multiplikator als %-Anteil des Provisionsgehalts berechnet (z.B. bei 4,5% Provisionsgehalt 4,5/51 als Provisions-% und Qualifizierungspunkt-Multiplikator). Wenn die Höhe der einem Produkt zugeordneten Gesamtprovision vom Wert 51% abweicht, wird der Prozentwert der einzelnen Provisionsarten auf Grundlage des Verhältnisses zur 51%-igen Provision ermittelt. 1. DIREKTBONUS Die Swiss Halley AG schreibt 5% des Nettokaufpreises der Reisepakete (Basic, Smart, Life) vermindert um die Gebühr der Bankkartenzahlung sofort auf dem Provisionskonto des Sponsors als internes Provisionskonto gut bzw. es werden Provisionsprozente aus sonstigen Produkten und Neukäufen gutgeschrieben (siehe II/1, 3.). Der Direktbonus steht dem Handelspartner in der Struktur des Benutzers, der das Produkt gekauft hat, oder dem ersten direkten Handelspartner über dem Handelspartner zu. 13 BESCHREIBUNG DES BETRIEBS- UND VERGÜTUNGSPLANS VON FIREFLIES
2. TIEFENBONUS Mit dem Tiefenbonus kann mit den in der Gruppe des Handelspartners verkauften Produkten (Reisepakete, Reisegutscheine (Voucher), Zimmerbuchungen, Portal-Nutzungsrecht) höchstens 18% des erreichten Netto-Umsatzes verdient werden. Der Prozentsatz ist an die Erfolgsstufe und den Produkttyp gebunden. Die erreichbaren maximalen Tiefenbonus-Prozente sind in der nachfolgenden Tabelle zu finden. Einem Handelspartner, der in der Gruppe eines bestimmten Handelspartners (Downline) die Erfolgsstufe Handelspartner erreicht hat, steht die Differenz aus den beiden Prozentsätzen des Umsatzes seiner Gruppe zu, wenn sie größer als Null ist. Der Tiefenbonus wird anhand des in der Gruppe unter dem Handelspartner erreichten provisionspflichtigen Umsatzes (nicht alle Produkte und Leistungen haben Punktwerte, deswegen nicht jeder Verkauf von Produkten und Leistungen zu einem provisionspflichtigen Umsatz führt) sowie der Differenz der Qualifikationsstufe des Handelspartners und dem Qualifikationsunterschied der Handelspartner unter ihm berechnet. Die Provision des jeweiligen Handelspartners ist der zu seiner Erfolgsstufe gehörende Prozentsatz des Umsatzes unter ihm, wovon die Tiefenprovisionen der Handelspartner unter ihm abgezogen werden (sie kann nicht negativ werden, d.h. wenn unter ihm ein Handelspartner in gleicher oder höherer Erfolgsstufe steht, beträgt der Wert der Tiefenprovision Null). 3 Fronten 3% EC 5% DEC 7% Gold 9% Gründer Gold 11% Platine 13% Gründer Platine 15% Smaragd 17% Gründer Smaragd 18% 3. MATCHING BONUS Der Matching-Bonus kann die Gutschrift von bis zu 13% des von den in der Gruppe des Handelspartners tätigen Handelspartnern realisierten Direkt- und Tiefenbonus auf seiner Provisionsabrechnung bedeuten, wenn die jeweiligen Handelspartner in dem Monat Direkt- oder Tiefenprovisionen erhalten haben. Bei der Berechnung des Matching-Bonus stehen Handelspartnern auf verschiedenen Erfolgsstufen Matching-Boni bis zu unterschiedlicher Tiefe zu. Bei der Ermittlung der Tiefenstufen werden passive Stufen (d.h. die Stufen, auf denen im betreffenden Monat weder Tiefen- noch Direktprovisionen erzielt wurden) nicht berücksichtigt. Wenn einem Handelspartner der Matching-Bonus beispielsweise bis zu einer bestimmten Tiefe zusteht, sich aber drei passive Handelspartner in der Linie befinden und der vierte Handelspartner Tiefen- oder Direktprovision erhält, dann bedeutet das für den betreffenden Handelspartner eine Matching-Tiefe, nach dem ihm Provision zusteht. 14 BESCHREIBUNG DES BETRIEBS- UND VERGÜTUNGSPLANS VON FIREFLIES
Der Matching-Bonus wird am Ende jedes Monats (am letzten Tag des Monats) auf der Grundlage Direkt- und Tiefenboni der in der Downline tätigen Handelspartner des jeweiligen Handelspartners berechnet. Im Fall provisionspflichtiger Käufe wird der Höchstwert der Direkt- und Tiefenprovisionen von 13% (höchstens 2,99% des Produktpreises) verteilt. Es ist für jede Qualifikationsstufe festgelegt, bis zu welcher Tiefe ein Handelspartner Provisionen erhalten kann (höchsten bis zur Tiefe 13, je Tiefe 1%). Es können nur Handelspartner Matching-Bonus erhalten, die in dem jeweiligen Monat Direkt- oder Tiefenprovisionen erzielt haben. Auf jeder Matching-Tiefenebene beträgt der Bonus 1% der Provisionseinnahmen der jeweiligen Ebene. Der Matching-Bonus wird in folgenden Schritten aus den Direkt- und Tiefenprovisionen berechnet: (a) Wir ermitteln für die gesamte Linie, welche Handelspartner in dieser Linie im betreffenden Monat wieviel Direkt- und Tiefenprovisionen verdient haben. (b) Handelspartner, bei denen der Wert Null beträgt, nehmen wir aus der Provisionsberechnung heraus. (c) Im verbleibenden Teil der Linie führen wir für jeden Handelspartner folgendes aus: Wir berechnen, wie hoch die verdienten Direkt- und Tiefenboni in der betreffenden Linie auf der jeweiligen Ebene sind. Wir sehen nach, bis zu welcher Tiefe wir für den betreffenden Handelspartner die Matching- Provision berechnen müssen und nehmen von den auf diesen Ebenen erzielten Direkt- und Tiefenprovisionen 1% als Matching-Provision. %-Verteilung der Matching- Erfolgsstufe Provision DEC 1 Gold 3 Gründer Gold 5 Platin 7 Gründer Platin 10 Smaragd 11 Gründer Smaragd 12 Diamant 13 15 BESCHREIBUNG DES BETRIEBS- UND VERGÜTUNGSPLANS VON FIREFLIES
4. MATRIXBONUS Der Matrixbonus setzt sich aus dem direkten Bonus und Tiefenbonus zusammen, und er wird aus dem Provisionsumsatz der Gruppe des Geschäftspartners erstellt, ähnlich wie bei den Direkt- und Tiefenprovisionen. Der Geschäftspartner hat Anspruch auf eine Provision von 8,6 % vom Nettowert aller erworbenen provisionsfähigen Produkte oder Dienstleistungen der Benutzer und Geschäftspartner, die vom Geschäftspartner direkt verbunden wurden, sobald er den Geschäftspartner-Status erreicht hat. Diese kann auf maximal 15,6 % erhöht werden, je nach Status, den der Geschäftspartner innerhalb des Laufbahnsystems der Swiss Halley AG erreicht. Für Provisionskomponenten, die nach der gleichen Logik wie die Tiefen- und Direktprovision funktionieren, kommt die Berechnungsmethode für den Matrixbonus zur Anwendung. Diese umfasst derzeit eine direkte Bonuskomponente von 4 % und eine Tiefenbonuskomponente von maximal 11,6 % Den Distributoren, die vor dem 22. Juli 2014 einen Vertrag mit der Swiss Halley AG abgeschlossen haben, werden die in der Zeit vom 22. Juli 2014 bis zum 12. März 2015 entstandenen sowie im Fireflies- System mit der Provisionsmigration entstandenen, für das Auffüllen der Matrize erhaltenen Punkte dann ausgezahlt, wenn der Distributor ab dem 22. Juli 2014 mindestens 1550 Punkte für das Auffüllen der Progressbars erreicht. Erfolgsstufe Tiefenkomponente in % Anfänger als Handelspartner 4,6 3 Fronten 6,6 EC 8,6 DEC 9,6 Gold 10,6 Gründer-Gold 11,6 16 BESCHREIBUNG DES BETRIEBS- UND VERGÜTUNGSPLANS VON FIREFLIES
5. GENERATIONSBONUS FÜR LEITENDE HANDELSPARTNER 1. Der Generationsbonus für Handelspartner stellt eine Provision für Gründer-Gold-Handelspartner oder auf noch höherer Ebene befindliche Handelspartner dar, und greift, wenn sich in ihrer Gruppe Mitglieder mit gleicher oder höherer Qualifikationsstufe befinden. Die Höhe des Bonus hängt von den in den Gruppen unter diesen Mitgliedern getätigten Einkäufen, der Qualifikationsstufe des Handelspartners und der Anzahl an Handelspartnern in der Gruppe ab, denen der Generationsbonus für Handelspartner zusteht. Wer die Handelspartnerstufe Gründer Gold erreicht und in seiner Gruppe einen Handelspartner auf der Stufe Gründer Gold hat, dem stehen als Generationsbonus 15% von 5% des Nettowerts aller provisionspflichtigen Produktkäufe in der Gruppe unter ihm zu. 2. Befindet der Handelspartner sich auf der Platinstufe und gibt es in seiner Gruppe zwei Handelspartner auf Platinstufe, dann stehen dem Platin Handelspartner 12% von 4% des Nettowerts aller provisionspflichtigen Produktkäufe in der Gruppe unter dem Platin Handelspartner zu. Außerdem erhält er 15% von 5% der Hälfte des Nettowerts der Einkäufe und der unter diesem Handelspartner positionierte Platin Handelspartner bekommt 15% von 5% des Netto-Einkaufswerts. 3. Der Generationsbonus für leitende Handelspartner wird an die Stufe Gründer Gold und höher gezahlt und aus dem Umsatz berechnet, der unter der Linie des Handelspartners, auf gleicher Stufe mit ihm und oder durch Handelspartner auf höherer Stufe erzielt wurde. Es ist für jede Qualifikationsstufe festgelegt, bis zu welcher Tiefe man den Bonus erhalten kann (höchsten 5). Die aus dem Generationsumsatz zustehenden Prozente können nur einmal pro Generationsebene verteilt werden. Wenn die festgelegten Prozentsätze aus dem Generationenumsatz schon verteilt sind, ist der Verteilung auf der nächsten Ebene - auf der Generationenbonus zusteht - die Hälfte des Umsatzes zugrunde zu legen. Außerdem muss der Handelspartner, dem der Generationsbonus zusteht, seine Provisionsprozente auf jeden Fall auf Grundlage des höchstmöglichen Generationsumsatzes (der noch nicht verteilt ist) erhalten. Algorithmus zur Ermittlung der Höhe des Bonus: Bei einer Transaktion des Handelspartners suchen wir den ersten Handelspartner in der Linie über ihm, der die Erfolgsstufe Gründer Gold oder höher hat, und den mit ihm auf gleicher oder niedriger Stufe - aber wenigsten Gründer Gold - stehenden Handelspartner. (Diesen Handelspartner nennen wir “Grundlage”.) Der aus der Transaktion stammende Generationsumsatz (“v”) dieses Handelspartners (“Grundlage”) entspricht dem Preis des durch die Transaktion gekauften Produkts (die “Grundlage” bekommt keinen Generationsbonus). Gibt es in der Linie keine solchen Handelspartner, wird der Bonus nicht verteilt. Danach wandern wir in der Linie höher und suchen die Handelspartner, denen der Bonus zusteht. Einem Handelspartner steht Generationsbonus zu, wenn es in der Linie einschließlich der “Grundlage” Handelspartner gibt, deren Qualifikationsstufe die gleiche wie die eigene oder höher ist. Wenn wir in der Linie einen Handelspartner finden, dem der Generationsbonus zusteht, berechnen wir dessen Generationsbonus folgendermaßen: Wir ermitteln, wie viele Handelspartner zwischen dem Handelspartner “Grundlage” und dem ausgewählten Handelspartner auf gleicher oder höherer Qualifikationsstufe mit dem ausgewählten stehen (nach denen ihm der Generationsbonus zusteht) und nennen das “x”. Wir sehen nach, bis zu welcher Tiefe dem ausgewählten Handelspartner Generationsbonus zusteht (höchstens 5 Ebenen) und nennen das “y”. 17 BESCHREIBUNG DES BETRIEBS- UND VERGÜTUNGSPLANS VON FIREFLIES
Wir nehmen (x,y) und berechnen den Bonus für den ausgewählten Handelspartner bis zu der entsprechenden Tiefe. Auf jeder gezählten Ebene ermitteln wir, welcher Generationsbonus auf den Generationsumsatz in dieser Linie zwischen der jeweiligen Ebene und dem als “Grundlage” ausgewählten Handelspartner bereits verteilt wurde. Der Generationsumsatz wird bei jeder Auszahlung halbiert (z.B. auf der ersten Stufe über der “Grundlage” gibt es einen Handelspartner, dem der Generationsbonus mit „v”*15%*5% zusteht, dem nächsten solchen Handelspartner steht „v”*15%*5%/2 zu usw.). Dem jeweiligen Handelspartner steht der Bonus aus dem der Reihe nach folgenden Generationsumsatz auf der jeweiligen Ebene wie folgt zu: auf der ersten Ebene 5% von 15% des Generationsumsatzes auf der zweiten Ebene 4% von 12% des Generationsumsatzes auf der dritten Ebene 3% von 9% des Generationsumsatzes auf der vierten Ebene 2% von 6% des Generationsumsatzes auf der fünften Ebene 1% von 3% des Generationsumsatzes 18 BESCHREIBUNG DES BETRIEBS- UND VERGÜTUNGSPLANS VON FIREFLIES
6. AUTO-BONUS 1. Die Handelspartner, die die Stufe Gold erreicht haben, werden mit einem einmaligen größeren Betrag und regelmäßigen monatlichen Zahlungen beim Autokauf unterstützt. Die erste Auszahlung erfolgt nach Erreichen des Erfolgsstufe Gold und der Unterstützung für das Auto in Höhe von 5000 $. 2. Der Auto-Bonus steht der Stufe Gold und höheren zu und kann höchstens 3% des provisionspflichtigen Nettoumsatzes betragen. Der Bonus des jeweiligen Handelspartners beträgt den zu seiner Erfolgsstufe gehörenden Prozentsatz des unter im getätigten Umsatzes abzüglich der Auto-Boni der unter ihm positionierten Handelspartner (er kann nicht negativ werden; wenn unter ihm Handelspartner mit gleicher oder höherer Erfolgsstufe positioniert sind, beträgt der Auto-Bonus in dieser Linie Null). Erfolgsstufe % Gold 1,5 Gründer Gold 2 Platine 2,5 Gründer Platine 2,75 Smaragd 3 7. REISEWETTBEWERBSBONUS Die Höhe des Reisewettbewerbsbonus beträgt 1% des Wertes der Paketkäufe, im Fall von Produktkäufen, die keine Pakete sind, wird ein im Vergleich zu Paketkäufen proportionaler Prozentsatz angewendet. Der Reisebonus wird entsprechend der von Benutzern getätigten Käufe (bei Paketkäufen 1% des Einkaufswerts, bei Produktkäufen, die keine Pakete sind, ein im Vergleich zu Paketkäufen proportionaler Prozentsatz) in einem Fond gesammelt. Wir stellen in unserem System die Registrierung der entsprechend der Einkäufe berechneten Reiseboni als Einzelpositionen und die Möglichkeit zur Nachverfolgung und Prüfung der angesammelten Provisionen sicher. In derselben Weise stellen wir auch die Behandlung der gesperrten Reiseboni sicher (d.h. bei Stornierung eines Paketkaufs löschen wir den daraus berechneten Reisebonus). Der Betrag aus den Reiseboni wird auf Grundlage einer festgelegten Berechnungslogik als Prämienreisen an die Handelspartner ausgezahlt. Die Prämienreisen werden folgendermaßen ausgezahlt: Prämienreisen können höchstens alle 6 Monate ausgezahlt werden, wenn die zur Auszahlung der Reise erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind. An der Reise können 1 + 1 Reisende teilnehmen. 19 BESCHREIBUNG DES BETRIEBS- UND VERGÜTUNGSPLANS VON FIREFLIES
Prämienreisen werden ausgezahlt, wenn die Anzahl der von den Benutzern gesammelten Reisepunkte (siehe unten) 1.500.000 erreicht hat. Es werden so viele Reisen ausgezahlt, wie oft die von den Handelspartnern gesammelte Anzahl Reisepunkte 1.500.000 erreicht (d.h. im Fall von 3.000.000 Reisepunkten werden 2 Reisen ausgezahlt). Wenn die Anzahl der von den Handelspartnern gesammelten Reisepunkte 1.500.000 nicht erreicht, wird keine Prämienreise ausgezahlt. Die Prämienreisen werden in der Reihenfolge der Anzahl der im jeweiligen Zeitraum gesammelten Reisepunkte ausgezahlt (d.h. die erste Reise erhält der Benutzer, der die meisten Punkte gesammelt hat, usw.). Reisepunkte Zur Festlegung der Bonusverteilung müssen Reisepunkte eingeführt werden, deren Wert auf Grundlage der folgenden Logik zu ermitteln ist: Reisepunkte werden nur aus dem Verkauf von Paketen berechnet. Ein Handelspartner kann Reisepunkte entsprechend der Paketverkäufe des Unterbaums (Gruppe) unter ihm erhalten. Ein Handelspartner kann nur in dem Fall Reisepunkte erhalten, wenn es zwischen ihm und dem Benutzer, der den Kauf tätigt (einschließlich des Benutzers, der den Kauf tätigt) keinen mit ihm auf gleicher oder höherer Qualifikationsstufe stehenden Handelspartner gibt(ausgenommen davon ist der Sponsor, der die Punkte auch dann bekommt, wenn er auf der gleichen oder einer niedrigeren Stufe ist als der Benutzer, der den Kauf tätigt). Die folgende Tabelle zeigt die entsprechend der verschiedenen Ebenen und Pakete zu vergebenden Reisepunkte (der Sponsor des Benutzers, der den Kauf tätigt, stellt die erste Ebene dar, die folgende Ebene entspricht dann dem nächsten berechtigten Benutzer): Ebene BASIC SMART LIFE Formel 1 1000 3000 7000 X 2 333,333333333 1000 2333,333333333 X/3 3 111,111111111 333,333333333 777,777777778 X/9 4 37,037037037 111,111111111 259,259259259 X/27 5 12,345679012 37,037037037 86,419753086 X/81 6 4,115226337 12,345679012 28,806584362 X/243 7 2,057613169 6,172839506 14,403292181 X/486 8 0 0 0 8 X + X/3 + X/9 + X/27 + X/81 + Insgesamt 1500 4500 10500 X/243 + X/486 = X*1,5 20 BESCHREIBUNG DES BETRIEBS- UND VERGÜTUNGSPLANS VON FIREFLIES
Nach Ablauf der Dauer von 6 Monaten werden die gesammelten Punkte gelöscht und das Zählen der Punkte beginnt von vorn. (Wenn die Benutzer also 2.999.999 Punkte gesammelt haben, verreist nur der erste auf der Liste und die verbleibenden 1.499.999 Punkte gehen verloren.) Beim Berechnen des Grenzwerts für Reisepunkte in Höhe von 1.500.000 sind nicht nur die tatsächlich bezahlten, sondern alle Punkte zu berücksichtigen, die günstigstenfalls bezahlt werden könnten (d.h. in Fall des Kaufs eines Basic-Pakets 1.500 Punkte). Auch bei den Reisepunkten gibt es eine Sperrfrist: Reisepunkte bleiben ähnlich wie Auszahlungs- und Qualifizierungspunkte für 14 Tage gesperrt. Wird der den Reisepunkten zugrunde liegende Kauf innerhalb von 14 Tagen storniert, sind die Reisepunkte zu löschen. Das System zählt die von den Benutzern im jeweiligen Sammelzeitraum auf Grund der in dieser Zeit getätigten Transaktionen gesammelten Reisepunkte bis zum Ende der Zeitraums (nach Berner Zeit 23:59:59). Der aktuelle Punktestand wird für jeden Handelspartner und als Bestenliste (TOP 200) im Webbüro angezeigt. Beispiel für die Berechnung der auf Grund von Paketkäufen zustehenden Reisepunkte: 1. Beispiel: Kauf eines Basic-Pakets durch einen 3-Fronten-Benutzer. Erzielte Reisepunkte: Wievielte Zahl der erzielten Benutzername Handelspartnerebene Stehen Reisepunkte zu? Berechtigungsebene? Reisepunkte peter 3F Nein - - (Käufer) sergey EC Ja 1 1,000 (Sponsor) ladislav DEC Ja 2 333,333333333 toto EC Nein - - zoe 3F Nein - - fred GG Ja 3 111,111111111 asterix DEC Nein - - drhouse GP Ja 4 37,037037037 21 BESCHREIBUNG DES BETRIEBS- UND VERGÜTUNGSPLANS VON FIREFLIES
2. Beispiel: Kauf eines Life-Pakets durch einen DEC-Benutzer. Erzielte Reisepunkte: Wievielte Zahl der erzielten Benutzername Handelspartnerebene Stehen Reisepunkte zu? Berechtigungsebene? Reisepunkte peter DEC Nein - - (Käufer) sergey 3F Ja 1 7,000 (Sponsor) ladislav EC Nein - 333,333333333 toto 3F no - - zoe DEC Nein - - fred GG Ja 2 2333,333333333 asterix DEC Nein - - drhouse GP Ja 3 777,777777778 8. KAPITALANTEIL-BONUS Wird erst noch eingeführt. Der Kapitalanteilsbonus ist ein Sammelkorb, in den ab Einführung des Bonus zu einem noch zu bestimmenden Zeitpunkt 2,11% jedes provisionspflichtigen Umsatzes kommen. Die Voraussetzungen für die Verteilung des Kapitalanteilsbonus werden von der Firmenleitung festgelegt. II/4. HANDELSPARTNER-REISEKONTO Gemäß der Hauptregel werden 10 Prozent vom Betrag aller Provisionen, die dem Handelspartner zustehen und an ihn ausgezahlt werden, auf dem sogenannten Handelspartner-Reisekonto gutgeschrieben. Von dem auf seinem Handelspartner-Reisekonto gutgeschriebenen Betrag kann der Handelspartner fast sämtliche von der Swiss Halley AG angebotenen Produkte und Dienstleistungen frei einkaufen bzw. es beim Einlösen von Reisegutscheinen (Voucher) zur Bezahlung einer eventuellen Differenz verwenden. Wenn die Swiss Halley AG Forderungen gegen den Handelspartner hat und keine andere Möglichkeit zu deren Ausgleich gefunden wird, hat die Swiss Halley AG das Recht, das Reisekonto des Handelspartners bis zur Höhe ihrer Forderung zu belasten. Wenn der Handelspartner schriftlich nicht anders verfügt, erstattet die Swiss Halley AG dem Handelspartner den Preis von ihm schon bezahlter, aber erfolgloser oder abgesagter Buchungen durch Gutschrift auf dem Reisekonto. Im Fall von abgesagten Buchungen schreibt die Swiss Halley AG den um eine Transaktionsgebühr verminderten Preis auf dem Reisekonto gut. 22 BESCHREIBUNG DES BETRIEBS- UND VERGÜTUNGSPLANS VON FIREFLIES
III. REGELUNGEN ZUR PROVISIONSZAHLUNG Die Auszahlung der fälligen Provisionen erfolgt jeweils bis zum 5. und zum 20. jedes Monats durch Überweisung. Ausgenommen davon ist der Matching-Bonus, der nur einmal monatlich mit der Überweisung am 5. des Monats ausgezahlt wird. Es werden nur die Provisionen ausgezahlt, deren Sperrfrist vorbei ist. a) Die Auszahlung der Provisionen erfolgt durch Überweisung auf das vom Handelspartner angegebene Bankkonto. b) Pflichten des Handelspartners c) Falls sich herausstellt, dass die durch den Geschäftspartner vermittelten Transaktionen mit dem Kauf des Produkts durch Missbrauch oder Betrug in Verbindung stehen, ist die Swiss Halley AG berechtigt, die an den Geschäftspartner gezahlte oder seinem Reiseguthaben gutgeschriebene Provision für die Transaktion zurückzunehmen und das Provisionsguthaben zu reduzieren. Mitteilung der Unternehmensdaten Die Handelspartner, die im System Fireflies tätig werden möchten, sind verpflichtet, folgende Angaben zu machen und deren Richtigkeit nachzuweisen: Unternehmen; Name des Unternehmens; Handelsregisternummer:; Steuernummer; Gründungsurkunde, auf der der Handelspartner als Mehrheitsinhaber des Unternehmens oder als Selbstständiger, Zeichnungsberechtigter und zur Abgabe von Rechtserklärungen Berechtigter ausgewiesen ist; Internationale Bankverbindung; Name der kontoführenden Bank; S.W.I.F.T.-Code; Im Falle von als Einzelunternehmer tätigen Handelspartnern Nummer und Vorlage der Unternehmenszulassung; Die Unternehmensangaben werden akzeptiert, wenn der Name des Handelspartners bei den Inhabern zu finden ist, er also ein oder der einzige Inhaber des Unternehmens ist. Der Handelspartner ist verpflichtet, auf den hochgeladenen Unterlagen den Teil deutlich hervorzuheben, in dem er als Inhaber angegeben ist. 23 BESCHREIBUNG DES BETRIEBS- UND VERGÜTUNGSPLANS VON FIREFLIES
Hochladen der Kontobestätigung Der Handelspartner ist verpflichtet nachzuweisen, dass er Inhaber des angegebenen Bankkontos ist (wenn er Einzelunternehmer ist) oder dass er dem Unternehmen angehört, dessen Inhaber oder Mitinhaber er ist. Zu diesem Zweck ist er verpflichtet, einen Kontoauszug hochzuladen, auf dem der Name der jeweiligen Privatperson oder des Unternehmens und die zugehörige Kontonummer eindeutig angegeben sind. Die Swiss Halley AG stellt Rechnungen für ihre Dienstleistungen ausschließlich auf das als Handelspartner angegebene Unternehmen aus. IV. SONSTIGE BESTIMMUNGEN, LÖSCHEN EINES HANDELSPARTNERS Wenn ein Handelspartner die jährliche Eintrittsgebühr für die weitere Benutzung des Webbüros nicht erneut bezahlt, wird der Handelspartner nach 90 Tagen aus der Struktur gelöscht. Durch die Löschung verliert er seine Berechtigung als Handelspartner. Die Qualifizierungspunkte des gelöschten Handelspartners werden weiterhin zur Qualifizierung der über ihm positionierten Handelspartner hinzugezählt. Mit Ablauf der Mitgliedschaft als Handelspartner verliert der Handelspartner seine Erfolgsstufe bzw. seinen Status als Handelspartner. Löscht sich der Handelspartner selbst, kann er sich einen Monat lang nicht neu registrieren. Handelspartner, die über die Eintrittsgebühr verfügen, können die Löschung ihrer Registrierung bei den Kundendienstmitarbeitern beantragen und werden damit einen Monat lang zu inaktiven Handelspartnern. Sie können sich erst nach Ablauf des inaktiven Monats wieder frei im Fireflies-System registrieren (in Form einer Einladung). Nach der Löschung des Handelspartners muss mit den Provisionszahlungen bis Ablauf der Sperrfrist gewartet werden, bis die oben genannten Provisionen ausgezahlt werden können. Wenn ein Handelspartner seine Löschung beantragt oder die Firma ihn aus dem Fireflies-System ausschließt, geschieht folgendes: Es ist der Swiss Halley AG nicht möglich, den auf dem Reiskonto ungenutzt liegenden Betrag als Überweisung oder Bargeld an den Handelspartner herauszugeben, weshalb es in der Verantwortung des Handelspartners liegt, den auf dem Reisekonto gutgeschrieben Betrag vor seiner Löschung zu verwenden. Nach einer Löschung kann die Swiss Halley AG das Reiseguthaben nicht durch eine Geldzahlung ersetzen. Wenn die Swiss Halley AG einen Handelspartner ausschließt, stehen dem Handelspartner ab Benachrichtigung über den Ausschluss 7 Tage zur Verfügung, um den freien Betrag auf dem Reisekonto zu verwenden. Die Swiss Halley AG überweist an den Distributor den Provisionsbetrag,der ihm zum Auszahlzeitpunkt nach seiner Löschung ansonsten fällig wäre. Hat der Distributor auch sonstige, noch gesperrte 24 BESCHREIBUNG DES BETRIEBS- UND VERGÜTUNGSPLANS VON FIREFLIES
Provisionen, werden diese von der Swiss Halley AG nach Ablauf der Sperrfrist für die Provisionen an den Distributor überwiesen. Die Überweisung der Provisionen kann von der Swiss Halley AG nur auf das Bankkonto vorgenommen werden, auf das sie zuvor auch die Provisionszahlungen für den Distributor getätigt hat. Wenn er die Kriterien für die Auszahlung des Auto-Bonus erfüllt hat, wird im der in diesem Bonus aufgelaufene Betrag überwiesen. Wenn er freie Reisegutscheine (Voucher) hat, kann er Handelspartner oder Benutzer benennen, auf die er seine(n) Reisegutschein(e) (Voucher) übertragen möchte. Wenn er weder Handelspartner noch Benutzer benennt, auf die er seine nicht verbrauchten Voucher übertragen möchte, ändert die Swiss Halley AG seinen Status von Handelspartner auf Benutzer. Dann kann er seine Reisegutscheine (Voucher) als registrierter Benutzer noch einlösen. Falls die Swiss Halley AG einen Geschäftspartner ausschließt, kann der Benutzer keine Teilnahmegebühr mehr erwerben, das heißt, sein Status als Geschäftspartner der Swiss Halley AG ist endgültig und unwiderruflich beendet. Falls der Geschäftspartner-Status in den Benutzerstatus umgewandelt wurde, befindet er sich weiterhin als Benutzer in der Struktur des ehemaligen Sponsoren, die untere Struktur wird mit dem Geschäftspartner verbunden, der sich direkt über dem ausgeschlossenen Geschäftspartner befindet. 25 BESCHREIBUNG DES BETRIEBS- UND VERGÜTUNGSPLANS VON FIREFLIES
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