BEZIRKLICHE WIRTSCHAFTSFLÄCHENKONZEPTE (WIKO) - LEITFADEN PLANEN
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Bezirkliche Wirtschaftsflächenkonzepte | Inhalt Inhalt 1 Einführung 5 2 Grundlagen 6 2.1 Ziele der WiKo 6 2.1.1 Flächenkulisse und -erhebung 6 2.1.2 Zuständigkeit 7 2.1.3 Verfahren und Verbindllichkeit 8 3 Mustergliederung bezirklicher Wirtschaftsflächenkonzepte 11 4 Musterpläne und -legenden für Analyse und Konzeption 13 4.1 Plan 1 – Analyse: Aktuelle tatsächliche Flächennutzung (Typisierung) 18 4.2 Plan 2 – Analyse: Weiterentwicklung von Flächen und Planungssituation 20 4.3 Plan 3 – Zielkonzept: Räumliche Strategien 22 4.4 Plan 4 – Handlungskonzept: Maßnahmen und Instrumente 24 5 Technische Anforderungen an die Pläne und räumlichen Daten 26 6 Standortpässe für Gewerbe-/Wirtschaftsstandorte 26 7 Förderungsmöglichkeiten für die Erarbeitung der WiKo 30 Glossar 32 Impressum 35 3
Bezirkliche Wirtschaftsflächenkonzepte | Einführung 1. Einführung Anlass Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) (AV-BEP). Berlin verfügt im Flächennutzungsplan über 4.450 ha ge- Vom Bezirksamt und der Bezirksverordnetenversammlung werbliche Bauflächen. Hinzu kommen 440 ha Ver- und Ent- (BVV) beschlossene WiKo entsprechen einer sonstigen städte- sorgungs- sowie rund 350 ha Sonderbauflächen mit ge- baulichen Planung im Sinne von § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB und werblichem Charakter. Die gewerbliche Bauflächenkulisse eröffnen als solche planungsrechtliche Sicherungs- und ist im Wesentlichen stabil. Innerhalb dieser sind rund 1.000 Entwicklungsmöglichkeiten. Sie sind verwaltungsintern bin- ha Potenzialflächen für zukünftige Gewerbeansiedlungen dend und in der verbindlichen Bauleitplanung bei der Abwä- enthalten, darunter beispielsweise Konversionsflächen, gung zu berücksichtigen (§ 4 Abs. 2 Satz 4 AGBauGB). Zu- heute noch landwirtschaftlich genutzte Flächen sowie die gleich sollen die WiKo Teil der integrierten Stadtentwick- für gewerbliche Nachnutzung vorgesehenen Teilflächen des lungsplanung Berlins werden. Flughafens Tegel. Allerdings sind diese Potenziale durch kontinuierliche Inanspruchnahme rückläufig und haben ge- Arbeiten mit dem Leitfaden genüber 2011 um 16 % abgenommen (Stand 2018). Gleich- Der vorliegende Leitfaden ist ein Serviceangebot der Se- zeitig wächst die Flächennachfrage der Wirtschaft. Die Ana- natsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen an die lysen zeigen hier einen Bedarf von 30 bis 40 ha pro Jahr auf. Bezirksämter. Er - und insbesondere die Mustergliederung Je nach rechnerischer Spannbreite steht den etwa 1.000 ha und die Musterlegenden - können als Arbeitshilfe für die Er- Potenzialflächen somit ein Bedarf von 360 bis 480 ha bis stellung der WiKo dienen. Die Anwendung ist nicht verpflich- zum Jahr 2030 gegenüber. Das auf den ersten Blick ausrei- tend, gleichwohl wird sie empfohlen, um stadtweit einheit- chende Flächenangebot ist jedoch auch mit Einschränkun- liche Standards in der Erhebung und Bewertung sowie der gen verbunden: Die kurzfristig aktivierbaren, d.h. planungs- strategischen Weiterentwicklung der Wirtschaftsflächen zu rechtlich baureifen und erschlossenen Flächen, und durch erreichen. Bei der Verwendung von Fördermitteln des Pro- das Land selbst steuerbaren landeseigenen Flächenpotenzi- gramms „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regio- ale sind begrenzt, sie machen nur rund 11 % des gesamten nalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) sind die Standards dieses Flächenpotenzials aus (117 ha). Zudem ist das Flächenange- Leitfadens verpflichtend anzuwenden. bot im Stadtgebiet sehr ungleichmäßig verteilt. Der StEP Der Leitfaden enthält neben Mustergliederung und Muster- Wirtschaft benennt vor diesem Hintergrund mit der Aktivie- legenden Angaben zur betrachtenden Flächenkulisse, Zu- rung von Flächenpotenzialen sowie der Sicherung beste- ständigkeiten und empfohlene Verfahrensabläufe sowie ein hender Gewerbeflächen und -standorte die wesentlichen Muster für Standortpässe zu einzelnen Gewerbe- und Wirt- Handlungserfordernisse für eine aktive Gewerbeflächen- schaftsstandorten. Ferner enthält er technische Standards vorsorge für die gesamte Stadt. für eine GIS-basierte kartografische Erhebung und Darstel- lung sowie Förderungsmöglichkeiten der WiKo durch die Se- Strategischer Zweck bezirklicher natsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe. Wirtschaftsflächenkonzepte Die bezirklichen Wirtschaftsflächenkonzepte (WiKo) sollen zur Umsetzung des StEP Wirtschaft 2030 beitragen. Auf kleinräumiger Ebene konkretisieren WiKo die Ziele des StEP und zeigen Maßnahmen und Instrumente zur Umsetzung der gesamtstädtischen und bezirklichen Ziele der städte- baulichen und wirtschaftlichen Entwicklung auf. Als teil- räumliche (bereichsbezogene) Planungsebene zwischen der übergeordneten (gesamtstädtischen) Planung (Flächennut- zungsplanung, Stadtentwicklungsplanung, Landschafts- programm) und der kleinräumigen Planung (Bebauungsplä- ne, Landschaftspläne) fallen die WiKo unter die Anwendung der Ausführungsvorschriften zu § 4 Abs. 2 des Gesetzes zur 5
2. Grundlagen 2.1 Ziele der WiKo Das WiKo kann um weitere, ortsspezifische Ziele des Bezirks ergänzt und vertieft werden, z. B. die strategische Entwick- Der StEP Wirtschaft 2030 beschreibt auf gesamtstädtischer lung von lokalen Standorten für spezifische Branchenclus- Ebene die Agenda für die räumliche Dimension der Wirt- ter. schaft. Grundlage dafür bilden zwölf Ziele, von denen die Untersetzung des StEP Wirtschaft 2030 durch bezirkliche Wirtschaftsflächenkonzepte eines ist. Demnach sollen die bezirklichen Wirtschaftsflächenkonzepte den StEP Wirt- 2.2 Flächenkulisse und -erhebung schaft 2030 auf kleinräumiger Ebene konkretisieren, ergän- zen und umsetzen mit dem Ziel, einen wichtigen Beitrag zur Ein Wirtschaftsflächenkonzept sollte für die Gesamtfläche Zielerreichung des StEP Wirtschaft 2030 zu leisten und die des Bezirks und, wo erforderlich, für gewerblich geprägte Wirtschaftsentwicklung der Bezirke zu stärken. Die WiKo Räume angrenzender Nachbarbezirke erstellt werden (Un- bilden zusammen mit dem StEP eine Grundlage für die Bau- tersuchungs- und Planungsrahmen). leitplanung zur Sicherung und Aktivierung der gewerblichen Gegenstand ist dabei zum einen die gesamte gewerbliche Bauflächen im Land Berlin. Bauflächenkulisse des Flächennutzungsplans, also alle Aus gesamtstädtischer Sicht sind mit den bezirklichen Wirt- gewerblichen Bauflächen des FNP, alle schaftsflächenkonzepten folgende übergeordneten Zielset- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen mit gewerbli- zungen verbunden: chem Charakter des FNP und alle Sonderbauflächen mit gewerblichem Charakter des FNP. Sicherung und Aktivierung gewerblicher Bauflächen des FNP und StEP Wirtschaft als auch gewerblich genutzter Für diesen Teil der Betrachtung kann auf die Daten der ge- Flächen außerhalb der gewerblichen Bauflächenkulisse werblichen Potenzialflächen zurückgegriffen werden, die im des FNP und StEP durch die Schaffung von Planungs- Rahmen der Aktualisierung des StEP Wirtschaft erhoben recht. wurden. Prüfung und Beschreibung weiterer Instrumente der Gegenstand weiterer Betrachtung können zum anderen alle Aktivierung von gewerblichen Potenzialflächen. aus Sicht des Bezirksamts weiteren relevanten bestehenden Sicherung von innerstädtischem Gewerbe und Erhalt und potenziellen neuen Wirtschaftsflächen und -standorte, der Nutzungsmischung bzw. der Berliner Mischung aus unabhängig von ihrer Darstellung im FNP und unabhängig Wohnen und Gewerbe. von ihrer Größe sein. Beispiele für – neben den gewerbli- Definition von Räumen, die geeignet sind, produktions- chen Bauflächen des FNP – weitere relevante Wirtschafts- nahe Dienstleistungs- und Büronutzung zu integrieren flächen und -standorte sind: und den Entwicklungsdruck dieser Nutzungen in der in- neren Stadt abzudämpfen. Teilgebiete von M- und W-Flächen des FNP, die im Be- Sicherung eines Flächenanteils für produzierendes Ge- stand einen hohen Anteil von faktischen oder beplanten werbe. Hier ist insb. dem Heranrücken schutzbedürfti- Wirtschaftsflächen aufweisen, ger Nutzungen wie Wohnen und sozialer Infrastruktur Teilgebiete von M- und W-Flächen des FNP, die im Be- entgegenzuwirken. stand „Standorte mit besonderen Merkmalen“ aufwei- Definition von Gebieten und Standorten, in denen die sen (z. B. hoher Anteil von Kunstproduktion/Kreativ- Flächeneffizienz gewerblicher Nutzung durch Nachver- wirtschaft; lokalem Gewerbe, Informations- und dichtung gesteigert werden kann sowie Erarbeitung Kommunikationstechnologie, Forschung, usw.), von Umsetzungsvorschlägen. Teilgebiete von M- und W-Flächen des FNP, die Potenzi- Definition von neu zu entwickelnden oder zu revitalisie- ale in Richtung gewerblicher Neuentwicklung, Nachver- renden Gebieten inklusive der Erarbeitung weiterer Ver- dichtung oder Revitalisierung gemäß StEP Wirtschaft fahrensschritte und Prüfaufträge. 2030 aufweisen, 6
Titel der Broschüre | Titel| des Bezirkliche Wirtschaftsflächenkonzepte Kapitels Grundlagen Teilgebiete von Grünflächen und Landwirtschaftsflä- Für den Fall, dass im Zuge der Erarbeitung des WiKo eine chen des FNP, die sich für eine Umstrukturierung und/ Aktualisierung der Daten der gewerblichen Potenzialflä- oder Neuentwicklung hin zu einer gewerblichen Nut- chen vorgenommen wird, sollte mit der Senatsverwaltung zung eignen (Vorschläge für FNP-Änderungen), für Stadtentwicklung und Wohnen eine Verständigung über Einzelstandorte, die dem Bezirk wichtig sind (z. B. Ge- eine Aktualisierung des bezirksbezogenen Teil-Datensatzes werbehöfe oder Einzelbetriebe). (also des Datensatzes, der im StEP Wirtschaft erhoben wur- de) erfolgen. Ein Aktualisierungskonzept für den Gesamtda- Definiert ist eine Wirtschaftsfläche bzw. ein Wirtschafts- tensatz befindet sich derzeit in Erarbeitung und wird mit standort dabei unabhängig von der Größe als abgrenzbarer den Bezirken abgestimmt. Raum bzw. Ort zur überwiegend gewerblichen Nutzung. Be- zugseinheit kann sowohl ein einzelnes Grundstück bzw. Teil eines Grundstücks als auch ein mehrere Grundstücke um- Ansprechpartnerin zum Datensatz Potenzialflächen: fassendes Gebiet sein. Basis ist dabei immer das Flurstück. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Silke Robel, I A 27 Mit der Flächenerhebung und -analyse im Rahmen der Er- silke.robel@sensw.berlin.de stellung des WiKo ist darüber hinaus die Chance verbunden, Tel.: 9025-1541 zugleich einen Beitrag zur Aktualisierung der gesamtstädti- schen Kulisse der gewerblichen Potenzialflächen zu leisten. Bei den gewerblichen Potenzialflächen handelt es sich um Flächen, die sich für eine gewerbliche Neuentwicklung, Nachverdichtung oder Revitalisierung eignen. Bezugsrah- 2.3 Zuständigkeit men der Potenzialflächen sind ausschließlich die gewerbli- chen Bauflächen, Sonderbauflächen mit gewerblichem Cha- Zur Bündelung stadtplanerischer Kenntnisse mit lokaler rakter und Ver- und Entsorgungsanlage/ Fläche mit wirtschaftler Expertise sollte ein Wirtschaftsflächenkonzept gewerblichem Charakter des Flächennutzungsplans. gemeinsam durch den Fachbereich Stadtplanung des be- Zum Hintergrund: Mit der Fortschreibung des Stadtentwick- zirklichen Stadtentwicklungsämts sowie das bezirkliche lungsplans Industrie und Gewerbe zum Stadtentwicklungs- Büro für Wirtschaftsförderung erarbeitet werden. Da ein plan Wirtschaft 2030 wurden die Flächenkulisse der ge- WiKo als sonstige städtebauliche Planung im Sinne von § 1 werblichen Bauflächen Berlins überprüft und Potenzial- Abs. 6 Nr. 11 BauGB geeignet ist die Bauleitplanung zu be- flächen erhoben. Mit Senatsbeschluss vom 30.04.2019 einflussen, sollte die Federführung beim Stadtentwick- steht die Flächenkulisse des Stadtentwicklungsplan Wirt- lungsamt liegen. Es wird empfohlen das WiKo regelmäßig schaft 2030 fest. Die erhobenen gewerblichen Potenzialflä- auf seine Aktualität hin zu überprüfen und bei Bedarf fort- chen wurden digitalisiert und in eine Datenbank (Gewerbe- zuschreiben. flächen-Informationssystem) überführt. Die Datenbank wird im Geoportal Berlin (FIS-Broker) passwortgeschützt für die Anwender zur Nutzung bereitgestellt. Erfasst wurden Potenzialflächen ab 500m2 Fläche, die in der Flächenkulisse des Flächennutzungsplans als gewerbliche Baufläche, Son- derbaufläche mit gewerblichem Charakter oder Ver- und Entsorgungsanlage/ Fläche mit gewerblichem Charakter ausgewiesen sind. Erhoben wurden Bestandsdaten (wie Größe, Lage, Realnutzung, Infrastrukturanschluss); pla- nungsrechtliche Rahmenbedingungen; Besonderheiten (wie Unternehmensnetzwerk, ökologische Einschränkungen, Denkmalschutz); Aktivierbarkeit (kurz-, mittel-, langfristig). Für die Erarbeitung der WiKo kann die SenStadtWohn den Datensatz sowie eine Datenbeschreibung zur Verfügung stellen. Auf Basis der Datenbeschreibung können eigene Er- hebungen ergänzt werden. Aufgrund der Anforderungen der EU-DSGVO ist eine Nutzungsvereinbarung abzuschlie- ßen. 7
2.4 Verfahren und Verbindllichkeit Ferner sollte die Öffentlichkeit über die vorgesehenen und beschlossenen Inhalte der Wirtschaftsflächenkonzepte in- Hauptansprechpartnerin für die Erarbeitung der bezirkli- formiert werden und ihr eine die Möglichkeit zur Mitwir- chen Wirtschaftsflächenkonzepte ist auf Senatsebene die kung offenstehen. Der Bezirk regelt Art und Umfang der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (Sen- Beteiligung, für die insbesondere die vom Senat beschlosse- StadtWohn). Die SenStadtWohn bittet um frühzeitige Mit- nen „Leitlinien für Beteiligung von Bürgerinnen und Bür- teilung, wenn der Bezirk die Erarbeitung eines WiKo beab- gern an der Stadtentwicklung“ (2019) berücksichtigt wer- sichtigt. Zur Unterstützung können GRW-Fördermittel bei den können. der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe (SenWiEnBe) beantragt (s. Kapitel 7 dieses Leitfadens) und Die Ergebnisse eines bezirklichen Wirtschaftsflächenkon- ein Dienstleister mit Erarbeitung des WiKo beauftragt wer- zepts sollen gemäß AV-BEP (als fachlicher Teilplan der BEP) den. Um einheitliche Standards im Land Berlin anzuwen- vom Bezirksamt und der Bezirksverordnetenversammlung den, begrüßt die SenStadtWohn es, wenn bei der inhaltli- (BVV) beschlossen werden. Beschlossene Ergebnisse ent- chen Erarbeitung des WiKo die Mustergliederung und sprechen einer sonstigen Planung im Sinne von § 1 Abs. 6 Musterlegenden dieses Leitfadens angewandt werden. Nr. 11 BauGB. Als solche eröffnet ein WiKo planungsrechtli- che Sicherungs- und Entwicklungsmöglichkeiten. Es ist ver- Zur institutionellen Strukturierung des Planungsprozesses waltungsintern bindend und in der verbindlichen Bauleit- wird angeregt, eine Steuerungsrunde einzurichten. Diese planung bei der Abwägung als öffentlicher Belang zu sollte aus Vertreterinnen und Vertretern des bezirklichen berücksichtigen (§ 4 Abs. 2 Satz 4 AGBauGB). Von der Bin- Stadtentwicklungsamts, des bezirklichen Büros für Wirt- dung ausgenommen sind ggfs. die im WiKo benannten Al- schaftsförderung, der SenStadtWohn und der SenWiEnBe ternativflächen (Varianten- und Dissensflächen einschließ- sowie des ggfs. beauftragten Dienstleistungsbüros beste- lich der dazugehörenden Alternativdarstellungen). Die hen. Die erste Steuerungsrunde könnte, wie das Ablauf- Entscheidung über die Alternativflächen bleibt der weiteren schema zeigt, zur Bestandsaufnahme/Ausgangslage statt- Planung des Bezirkes vorbehalten. finden. Eine weitere Steuerungsrunde wird zum Zeitpunkt der Erarbeitung der Entwicklungsziele und der Flächenkon- Bei weiteren Fragen zur Ausführung der bezirklichen Wirt- zeption empfohlen. schaftsflächenkonzepte gelten die Regelungen in den AV- BEP (Ausführungsvorschriften zu § 4 Absatz 2 des Gesetzes Mit dem Ziel, eine einheitliche Position des Landes Berlin zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) vom 5. No- zur Flächenentwicklung herbeizuführen, ist der Entwurf des vember 2011, verlängert am 06.02.2017, ABl. S. 1772). WiKo der SenStadtWohn (als die für den FNP zuständige Se- natsverwaltung), der SenUVK (als die für das Landschafts- Die Ergebnisse des WiKo (insb. Pläne und Karten) sowie de- programm zuständige Senatsverwaltung) sowie der Sen- ren Datengrundlagen sollen als offene Dateien an die Se- WiEnBe zur Stellungnahme zuzuleiten. Bestehen Abweich- natsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen über- ungen, zu denen keine gemeinsame Position erzielt werden mittelt werden, die eine einheitliche Darstellung und kann, entscheidet der Bezirk, ob er an ihnen festhält. Die Einbindung anstrebt. Abweichungen sind dann im Konzept als Dissensfläche/n kenntlich zu machen (s. auch Muster-Vignette Dissens- fläche/n zum Zielplan in Kapitel 4). Gemäß AV-BEP ist bei der Erarbeitung der WiKo eine be- zirksübergreifende Abstimmung geboten und sind die Be- reichsentwicklungsplanungen benachbarter Bezirke aufein- ander abzustimmen. Die äußeren Bezirke haben des Weiteren den Nachbargemeinden in Brandenburg Gelegen- heit zur Stellungnahme zu geben. Darüber hinaus empfiehlt die SenStadtWohn den Bezirken, Schlüsselakteure zielge- richtet in den Planungsprozess einzubinden (z. B. Industrie- und Handelskammer (IHK), Handwerkskammer (HWK), Un- ternehmens- und Gebietsnetzwerke, Regionalmanagements, zentrale Grundeigentümerinnen und -eigentümer, usw.). 8
Bezirkliche Wirtschaftsflächenkonzepte | Grundlagen 03 | Verfahrensablauf der Erarbeitung bezirklicher Wirtschaftsflächenkonzepte Senatsverwaltung Bezirksamt Dienstleister Beteiligte Stellen SenStadtWohn: Planungsabsicht: Bereitstellung Mitteilung an Arbeitsgrundlagen SenStadtWohn Steuerungsrunde zur ggf. Antrag € Ausgangslage (FB Stapl, WiFö, SenStadtWohn, GRW-Fördermittel SenWiEnBe) SenWiEnBe: Ausschreibung & Bestandsaufnahme Entscheidung über Einbringung zur Beauftragung DL (gem. Leitfaden) GRW-Fördermittel Ausgangslage (insb. Nachbarbezirke, IHK, HWK; ggf. Nachbar- kommunen) Aufbereitung zu Teil I: Bestandserhebung und Analyse (Kap. 2 des Leitfadens) Steuerungsrunde zu Zielen & Konzeption (FB Stapl, WiFö, SenStadt- Wohn, SenWiEnBe) Erarbeitung Teil II: Ziele & Flächen- konzeption (Kap. 3 & Einbringung zu 4 des Leitfadens) Zielen & Konzeption (insb. Nachbarbezirke, IHK, HWK; ggf. Nachbarkommunen ggf. Behandlung in Weiterqualifizierung zust. BVV-Ausschüssen Gesamtkonzept Überstellung Gesamt- Stellungnahmen der konzept zur St. an Senatsverwaltungen SenStadtWohn, SenWiEnBe & SenUVK Ziel: Einheitl. Position Finalisierung des Landes Berlin Gesamtkonzept (ggfs. Dissensliste) ! Einbindung in gesamt- städt. Vorgehen (u.a. BA- und BVV-Beschluss Liegenschaftspolitik & Gesamtkonzept Gewerbehofinitiative), § Unterstützung bei Flächensicherung und -aktivierung an SenStadtWohn 9
04 | Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort EUREF-Campus 10
Bezirkliche Wirtschaftsflächenkonzepte | Mustergliederung 3. Mustergliederung bezirklicher Wirtschaftsflächenkonzepte Die folgende Gliederung veranschaulicht exemplarisch, wie das Dokument „Bezirkliches Wirtschaftsflächenkonzept“ im Re- gelfall inhaltlich strukturiert sein kann. Die einzelnen Kapitel sowie die in ihnen dargestellten Plankarten bauen sachlich aufeinander auf. Die Gliederung kann als Muster verwendet und bei Bedarf an die spezifischen Erfordernisse des Bezirks angepasst und/oder ergänzt werden. 05 | Mustergliederung Kurzfassung 1 Einleitung 1.1 Anlass (Flächenentwicklung Gesamtstadt & Bezirk) 1.2 Ziele und Zweck 1.3 Verortung im Planungssystem 1.4 Beteiligung der Fachöffentlichkeit und allgemeinen Öffentlichkeit 1.5 Prozess und Methodeneinsatz 2 Analyse 2.1 Flächenbestands- und Nachfrageanalyse 2.2 Analyse: Aktuelle tatsächliche Flächennutzung (Typisierung) (s.a. Plan 1) 2.3 Analyse: Weiterentwicklung von Flächen und Planungssituation (s.a. Plan 2) 2.4 Bestandsbewertung und Handlungserfordernisse 3 Entwicklungsziele und Strategien 4 Wirtschaftsflächenkonzeption 4.1 Zielkonzept: Räumliche Strategien (s.a. Plan 3) 4.2 Handlungskonzept: Instrumente und Maßnahmen (s.a. Plan 4) 4.3 Standortpässe für Wirtschaftsstandorte (empfohlen) dazu ggfs. Handlungsmatrix mit Prioritäten (optional) Anhang Glossar Im Folgenden werden die Kapitel im Sinne einer "Gebrauchs- Einleitung anweisung" kurz erläutert. In der Einleitung (Kapitel 1) können die Themen der oben aufgeführten Unterkapitel behandelt werden. Im Unterka- Kurzfassung pitel "Anlass" (Kapitel 1.1) sollte sowohl auf die gesamtstäd- Die Kurzfassung sollte einen Umfang von fünf Seiten zu- tische als auch auf die bezirkliche Ausgangssituation einge- züglich der Plandarstellungen nicht überschreiten. gangen und die wirtschaftliche, städtebauliche und flächen- 11
mäßige Entwicklung mit denen sich daraus ergebenden Er- auf Passgenauigkeit der Potenzialflächen in Abhängigkeit fordernissen kurz beschrieben werden (ausführliche Analy- von den Nutzeranforderungen eingehen. Die Ergebnisse der se der Flächenentwicklung in Kap.2). Skizziert werden sollte Analyse bilden eine wesentliche Grundlage für die Ableitung u.a., welche aktuellen Herausforderungen sich für Land und von Handlungserfordernissen (siehe Kap. 2.4). Bezirk stellen bei der Flächenvorsorge in quantitativer, qua- litativer und räumlicher Hinsicht und welche Herausforde- Die Inhalte der Unterkapitel 2.2 und 2.3 werden ausführlich rungen mit der Steuerung des Wachstums unter den Rah- im Kapitel 4 des Leitfades beschrieben (Analysepläne und menbedingungen unterschiedlichster Flächenansprüche bei Anwendung der Musterlegenden). zunehmender Flächenknappheit und Flächenkonkurrenz bestehen. Im Kapitel "Ziele und Zweck" (1.2) können neben In Kapitel 2.4 erfolgt abgeleitet aus den Kapiteln 2.1 bis 2.3 bezirksspezifischen Zielen auch Ziele des Senats aufgeführt die Aus- und Bewertung der Ausgangssituation und die da- werden. Zu letzterem könnten Stichworte aus der Einfüh- mit verbundenen Handlungserfordernisse. Der ggf. erarbei- rung des vorliegenden Leitfadens benutzt werden. Wie oben teten Flächenbilanzierung sind wesentliche Handlungser- geschildert, sollte ein WiKo als fachlicher Teilplan der BEP fordernisse der gewerblichen Bauflächenentwicklung gelten. Die Verortung im Planungssystem (Kapitel 1.3) ent- abzuleiten. Das gilt insbesondere für die Erforderlichkeit spricht also der Verortung einer BEP und kann hier geschil- (nicht Fähigkeit) einer kurzfristigen Flächenaktivierung so- dert werden. Die Art und der Umfang der Beteiligung der wie der Qualifizierung vorhandener Flächen entsprechend Fachöffentlichkeit und der allgemeinen Öffentlichkeit (Kapi- der Flächenanforderungen. tel 1.4) obliegt den Bezirken, es können hierfür die Vor- Als Methode der Bestandsbewertung sollte bei einer Inan- schläge aus Kapitel 2.4 des vorliegenden Leitfadens hinzu- spruchnahme einer Konzeptförderung durch das Regional- gezogen werden. Im Kapitel 1.5 können der Erarbeitungs- budget (s. Kapitel 7 des vorliegenden Leitfadens) eine prozess sowie der Methodeneinsatz geschildert werden. Es SWOT-Analyse durchgeführt werden. kann hier insbesondere der Methodeneinsatz zur Darstel- lung der Bestandsanalyse zu Flächenangebot und -nachfra- Entwicklungsziele und Strategien ge aufgeführt werden. Im Kapitel 3 können Entwicklungsziele und Strategien zu allen relevanten Themen formuliert werden, die sich im Flächenbestands- und Nachfrageanalyse Rahmen der dargestellten Handlungserfordernisse ergeben Unter dem Kapitel 2.1 kann eine Bestandsanalyse zu Flä- haben. Es wird empfohlen, den einzelnen Zielen zunächst chenangebot und -nachfrage durchgeführt werden. Hier Zielaussagen zur bezirklichen Gewerbeflächenpolitik voran- hat der Bezirk die Möglichkeit (optional), eine Zusammen- zustellen. schau von Potenzialflächen und zukünftigen Flächenbedar- Das Aufzeigen der Entwicklungsziele und Strategien kann fen in Form einer Flächenbilanzierung zu erstellen. Die Po- verbal in Form von Leitsätzen und/oder grafisch in Form ei- tenzialflächen können dabei aus dem Plan 1 (siehe Kapitel nes gezeichneten räumlichen Leitbildes erfolgen. 2.2 bzw. Kapitel 4 des vorliegenden Leitfadens) übernom- men werden. Gleiches gilt für die zentralen Eigenschaften Wirtschaftsflächenkonzeption und Qualitäten der vorhandenen Flächenpotenziale. Die Die Wirtschaftsflächenkonzeption besteht aus einem Ziel- Bedarfsermittlung sollte eine plausible Vorausschau auf und einem Handlungskonzept. Es können auch Aussagen zu den Gewerbeflächenbedarf in den kommenden Jahren als Teilflächen/Vertiefungsflächen des Bezirks getroffen wer- Rahmenbedingung einer vorausschauenden angebotsori- den. Hierfür wird im Leitfaden ein Mustergerüst für Stand- entierten Industrie- und Gewerbeflächenbevorratung und ortpässe mit einer Handlungsmatrix zur Verfügung gestellt. -entwicklung ermöglichen. Es erfolgen in diesem Leitfaden Die Inhalte der Unterkapitel 4.1 (Zielkonzept) und 4.2 keine Vorgaben bei der anzuwendenden Methodik der Be- (Handlungskonzep) werden ausführlich im Kapitel 4 des darfsermittlung. Die Ergebnisse sind jedoch im Kontext der Leitfades beschrieben, die des Unterkapitels 4.3 (Standort- gesamtregionalen Entwicklung sowie gesamtstädtischen pässe) im Kapitel 6 des Leitfadens. Bedarfsprognose des StEP Wirtschaft 2030 zu betrachten und einzubetten. Auf die Problematik kleinräumiger Be- Anhang darfsprognosen (Abhängigkeit der Nachfrage vom verfüg- Im Anhang können sich detaillierte Daten befinden, die den baren gewerblichen Flächenpotenzial) ist einzugehen. Eine Lesefluss im Hauptteil des Textes stören würden (z. B. Ta- mögliche Flächenbilanzierung sollte neben dem reinen bellen zur Analyse). Ferner wird ein Glossar empfohlen. Das quantitativen Aspekt auch auf die zeitliche Übereinstim- Glossar des vorliegenden Leitfadens (s. Anhang) kann dafür mung von Flächenverfügbarkeit und Flächenbedarf sowie als Vorlage verwendet werden. 12
Bezirkliche Wirtschaftsflächenkonzepte | Musterpläne 4. Musterpläne und -legenden: Planungskarten für die Analyse und die Flächenkonzeption In den bezirklichen Wirtschaftsflächenkonzepten sind zwei Analysepläne und zwei Konzeptpläne vorgesehen, die jeweils den gesamten Bezirk darstellen. Gleichwohl können Teilbereiche vertieft werden. Die Inhalte der vier Pläne bauen sachlich und räumlich aufeinander auf: Sie begründen und verdeutlichen die beabsichtigte Wirtschaftsflächenentwicklung von der Erhe- bung des Bestands (Plan 1) über seine Bewertung (Plan 2) hin zu räumlichen Entwicklungszielen (Plan 3) sowie Umsetzungs- maßnahmen und -instrumenten (Plan 4). Die Abbildung (S. 14) verdeutlicht den Aufbau der empfohlenen Karteninhalte. Sollte sich die beabsichtigte Inhaltsdichte der Pläne als zu hoch herausstellen, können die Inhalte von Analyse und Konzept auch auf mehr als die jeweils zwei vorgesehenen Pläne verteilt werden. Plan 1 kann zudem durch eine Beikarte zur Eigen- tumssituation ergänzt werden, die landeseigene von privaten Flächen (ggf. gruppiert) unterscheidet. Die vorgeschlagenen Farben in den Musterlegenden dienen als Orientierung und können angepasst werden. Wenn Plan- inhalte ergänzt werden, sollten folgende Prinzipien für Signaturen angewendet werden: Für Flächensignaturen: Für Punktsignaturen: Fläche: Randsignaturen Symbol/Icon Fläche: gefüllt Einfache Punktsignatur Bereich: Freihändige Randsignatur mit Bezeichnung Hinweis: Die zu betrachtende Flächenkulisse, auf die sich die Signaturen beziehen, ist in Kap 2.2 beschrieben. Die Senats- verwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen empfiehlt, bei der Digitalisierung der Bestandsaufnahme und der anschlie- ßenden Planung der Wirtschaftsflächenkonzeption und ihrer kartografischer Darstellung in den vier nachfolgend beschrie- ben Plänen die technischen Standards anzuwenden, die auch für die SiKo maßgeblich sind (siehe Kap. 5). Die nachfolgenden Legenden sowie die kartografische Darstellung veranschaulichen die Anwendung der Musterlegenden. Die Darstellungen sind ohne Bezug zu einem realen Ort (fiktive „Musterstadt“). Plan 1 – Analyse: Aktuelle tatsächliche ergänzt durch Vor-Ort-Erhebungen, Desk-Research (Luftbild- Flächennutzung (Typisierung) analyse mit ergänzender Recherche) und vorliegenden In- formationen beim Büro für Wirtschaftsförderung, Berlin Plan 1 stellt die aktuelle tatsächliche (reale) Nutzung der Partner für Wirtschaft und Technologie und den Fachbereichen untersuchten Wirtschaftsflächen und -standorte dar und Stadtplanung der bezirklichen Stadtentwicklungsämter. bildet damit die Grundlage der drei weiteren nachfolgenden Folgende Typen für die tatsächliche Nutzung sollten ver- Karten. Dabei wird die jeweils überwiegende tatsächliche wendet werden und durch flächenscharfe, farbige Füllung Nutzung dargestellt (überwiegend = mindestens 2/3 der der Flächen dargestellt werden (Auflistung nicht abschlie- Nutzung bezogen auf die jeweilige Fläche der kleinsten be- ßend, bei Bedarf können weitere Typen ergänzt werden): trachteten räumlichen Einheit. Die räumliche Genauigkeit der Darstellung (Körnigkeit) können die Bezirke dabei nach Produzierendes Gewerbe: Verarbeitendes Gewerbe („In- ihren spezifischen Erfordernissen frei wählen (Baublock, dustrie“) sowie damit verbundene Reparatur und Ins- Flurstück, Teilflurstück). Die Ermittlung der tatsächlichen tallation (gemäß WZ 2008, Abschnitt C) sowie Bauge- Nutzung kann ausgehend von den Informationen zur tat- werbe (nur Hoch- und Tiefbau sowie Abbrucharbeiten sächlichen Nutzung aus dem ALKIS und FIS-Broker erfolgen, gemäß WZ 2008, Abschnitt F) 13
06 | Inhalt und Struktur der räumlichen Analyse und Flächenkonzeption 14
Bezirkliche Wirtschaftsflächenkonzepte | Musterpläne Lokales Gewerbe: Kleinere produktions- oder reparatur- Gesondert gekennzeichnet (durch Umrandung) sind: orientierte Betriebe des Handwerks und Baugewerbes, bspw. Kfz-Werkstätten (überwiegend ohne Handel, kei- EpB-Gebiete des StEP Wirtschaft 2030 ne Verkaufs-Ausstellungsräume), Fahrradwerkstätten, Relevante bestehende Gewerbeflächen mit weniger als Schlüsseldienste, Steinmetz- und Stuckateurbetriebe, 3 ha Umfang außerhalb der gewerblichen Bauflächen- Bauinstallation und Bauausbau (Glasereien, Elektro-, kulisse im FNP Gas-, Wasser-, Lüftungsinstallation, Bautischlerei und -schlossere, Maler, Fußboden-, Fliesen- und Plattenle- Auch Flächen ohne bisherige gewerbliche Nutzung außer- gerei, usw.). Ausgenommen sind Einzelhandel, Gastro- halb der gewerblichen Bauflächen des FNP, die perspekti- nomie, Büros/Praxen, und soziale Einrichtungen visch für Gewerbe entwickelbar sein sollen, können darge- Gewerbe mit gemischter Struktur: gewerbliche Nutzung stellt werden (z. B. Bahnflächen, Landwirtschaft, ...) Hinweis: ohne besonderen Schwerpunkt, kann alle anderen Ty- Auch bei Flächen < 3 ha ist das Entwicklungsgebot des FNP pen enthalten, die nicht in dieser Legende aufgeführt zu beachten und eine Änderung des FNP erforderlich. sind Darüber hinaus können Bereiche mit besonderen Merkma- Logistik: Lagerhallen- und plätze, Umschlaghallen (z. B. len freihändig, in freier Form dargestellt werden ("Bereiche Paket- und Postdienste, Speditionen), Hallen, die durch mit besonderen Merkmalen"), z. B. Groß-/Versand-/Onlinehandel genutzt werden Ver- und Entsorgung mit gewerblichem Charakter: eingestreute Gewerbehöfe und lokales Gewerbe Energieversorgung, Wasserver- und Abwasserentsor- Räuml. Konzentration von Betrieben der Kunstproduktion gung, Abfallbehandlung (vgl. FNP-Darstellung) Bereich mit Bedeutung für die Flughafenregion (vgl. Sondergebiet mit gewerblichem Charakter: Hafenge- auch StEP Wirtschaft 2030) biete, Großmarkt ... (vgl. FNP-Darstellung) Verflechtung über die Bezirksgrenze (nicht allgemein Wissenschaft/Technologie: forschungsintensive Pro- wirtschaftliche, sondern branchen-spezifische Verflech- duktion und Dienstleistungen, Forschungsinstitute, tung oder institutionelle Verflechtung) Universitäten sonstige. Büro und Dienstleistung (kein/kaum verarbeitendes Gewerbe): Büro- und Verwaltungsgebäude, Praxen Auch die übergeordnete, für die Entwicklung der Wirt- Einzelhandel (unabhängig vom Umfang der Verkaufs- schaftsflächen und -standorte relevante Verkehrsinfra- fläche), insb. Lebensmittelmärkte und Fachmärkte struktur kann sowohl im Bestand als auch in Planung be- Kfz-Handel (überwiegend Ausstellungsräume und un- findlich dargestellt werden (insb. als nachrichtliche gedeckte Stellflächen, Werkstatt mit untergeordneter Übernahme aus beschlossenen Senats- und Bezirksplanun- Flächennutzung) und Tankstellen gen). Kommerzielle Freizeitnutzung: z. B. Bowlingcenter, Kletterhallen, Kinos, Spielhallen … Unbebaute un- oder untergenutzte Flächen innerhalb Plan 2 – Analyse: Weiterentwicklung von der gewerblichen Bauflächenkulisse des FNP: Brachflä- Flächen und Planungssituation chen, Kleingärten innerhalb der GE-Kulisse des FNP, Landwirtschaftsflächen (die jedoch im FNP bereits als Im zweiten Plan „Analyse: Weiterentwicklung von Flächen GE ausgewiesen sind, wie z. B. Schönerlinder Straße), und Planungssituation“ können – bezogen auf die gesamte Parkplätze, …) in Plan 1 dargestellte Flächenkulisse – die Arten der mögli- Bebaute un- oder untergenutzte Flächen innerhalb der chen Flächenentwicklung sowie die aktuelle Planungs-situ- gewerblichen Bauflächenkulisse des FNP: Flächen mit ation dargestellt werden. Bestand an komplett oder weitgehend leerstehenden Gebäuden Hinsichtlich der Weiterentwicklung von Flächen sind drei Gewerbehöfe / eingestreute Gewerbestandorte: einzel- Kategorien zu unterscheiden: ne Standorte von relevanten Gewerbehöfen sowie ein- gestreute Lagen Aktivierung von Potenzialen: gewerbliche Bestandsflä- Sonstige Flächen (z. B. gewerbegebietsfremde Nutzun- chen, die nachverdichtet oder revitalisiert werden sollen, gen wie Beherbergungsbetriebe) sowie nicht-gewerbliche Flächen, die durch Neu-Entwick- Sonstige Standorte (z. B. Kunstproduktion) lung einer gewerblichen Nutzung zugeführt werden sollen 15
Erhalt des Bestands: bestehende, funktionierende Städtebaufördergebiet Standorte, bei denen aktuell kein Handlungsbedarf be- Zukunftsort (entspr. StEP Wirtschaft 2030) steht und die nur einer behutsamen Bestandspflege be- Schwerpunktraum der Berlinstrategie (ehem. Transfor- dürfen („laufen lassen“) oder aber Standorte, die ge- mationsräume) fährdet sind und die aktiv gesichert werden sollen. Unternehmensnetzwerk/Gebietsmanagement Überführung in nicht-gewerbliche Nutzung: Ferner kön- Hoher Anteil von Flächen im Landesgrundvermögen nen Flächen dargestellt werden, die zukünftig aus der gewerblichen Flächenkulisse entfallen und einer ande- Wie in Plan 1 kann auch in Plan 2 die übergeordnete wirt- ren, nicht-gewerblichen Nutzungsart zugeführt werden schaftsnahe Infrastruktur dargestellt werden. sollen. Ebenfalls für die gesamte untersuchte Flächenkulisse kann die aktuelle rechtliche Situation der verbindlichen Bauleit- Plan 3 – Zielkonzept: Räumliche Strategie planung dargestellt werden sowie eine Einschätzung zum Planerfordernis sowohl für die verbindliche als auch vorbe- Basierend auf den Inhalten aus Plan 2 werden in Plan 3 reitende Bauleitplanung: „Zielkonzept: Räumliche Strategien“ den einzelnen Flächen konkrete räumliche Entwicklungsstrategien zugeordnet so- Festgesetzte Bebauungspläne oder wie für mögliche Profilbereiche Aussagen zur Stärkung/ im Verfahren befindliche Bebauungspläne mit Num- Profilierung bestimmter Nutzungen gemacht. Die Entwick- mer, lungsstrategien aus Plan 2 werden übernommen und im die Arbeitsgebiete des Baunutzungsplans sowie Flä- Plan 3 wie folgt konkretisiert: chen, für die sich Planerfordernis der verbindlichen Bauleitplanung an- Aktivierung von Potenzialen: deutet bzw. Neuentwicklung: nicht bebaute, bisher nicht gewerblich Planerfordernis der vorbereitenden Bauleitplanung genutzte Flächen sowie Flächen mit aufgegebener Nut- bzw. zung (Brachen), die neu entwickelt werden können Planerfordernis für beide Ebenen der Bauleitplanung Nachverdichtung: z. B. Überbauung von Stell- und La- andeutet. gerplätzen, Aufstockung und bauliche Ergänzungen un- Für die Flächen mit Aktivierungspotenzial können zudem ter Beibehaltung der Bestandsnutzung, Hinterlandbe- bestehende Chancen und Risiken anhand der in der Legen- bauung in zweiter Reihe und Blockinnenbebauung, de genannten Kategorien dargestellt werden (nicht ab- Abriss-Neubau zugunsten höherer Dichte schließende Aufzählung): Revitalisierung: Intensivierung/Ausschluss bestimmter Nutzungsarten, aktive gewerbliche Umstrukturierung Immissionsschutzrechtliche Einschränkungen: Angren- und -nutzung von Standorten, Neuordnung von Grund- zende schutzbedürftige Nutzung (insbesondere Woh- stücken, Erneuerung der Infrastruktur nen und wohnähnliche Nutzungen. In geringerem Maß auch Hotels, Bildungseinrichtungen, Büros sowie der Erhalt des Bestands: Erholung dienende Grünflächen) Bestandspflege (es besteht kein Handlungsbedarf, „lau- Ökologische Einschränkungen (beinhaltet mindestens fen lassen“) eines der folgenden Merkmale: gesetzlich geschütztes Aktive Sicherung (z. B. planungsrechtlich, privatrecht- Einzelbiotop, Biotopentwicklungsraum, Geltungsbe- lich, Flächenankauf) reich ThF-Gesetz, Landschaftsschutzgebiet, Natura 2000-Gebiet, sonstige Biotopverbund- und Biotopver- Umnutzung zu nicht-gewerblicher Nutzung: netzungsfläche, vorh./geplante Naturschutzgebiete, li- Flächen, die zukünftig aus der gewerblichen Flächenku- neare Biotopverbindung, sehr hohe oder höchste lisse entfallen. Da ihre weitere Nutzung als nicht-ge- Schutzwürdigkeit des Bodens, Wasserschutzgebiet) werbliche Fläche im Regelfall nicht Gegenstand eines Seveso III (im Radius): Achtungsabstände mit Nut- WiKo ist, können die betreffenden Flächen ohne weitere zungseinschränkung sind zu beachten Konkretisierung aus Plan 2 übernommen werden. Fehlender oder nicht gesicherte Erschließung (insb. Ver- kehr und Stadttechnik) Weiterhin können in Plan 3 vorhandene und vorgesehene Denkmalschutz/Industriekultur Profilbereiche (gewerbliche Standorte mit einer spezifi- 16
Bezirkliche Wirtschaftsflächenkonzepte | Musterpläne schen inhaltlichen Ausrichtung) dargestellt werden, bezo- Für alle Flächen mit Aktivierungspotenzial erfolgt die Dar- gen auf die gesamte Flächenkulisse aus Plan 2. Dabei sind stellung der zeitlichen Aktivierbarkeit: kurzfristig (baureif nicht für alle Standorte Profilbereiche zu nennen, sondern und erschlossen), mittelfristig (nicht baureif, B-Plan im Ver- nur für diejenigen, die mit bereits bestehendem Profil aus- fahren, maximal seit 10 Jahren) und langfristig (kein Bau- gestattet sind, sowie diejenigen, für die die Entwicklung ei- recht, keine Erschließung). nes spezifischen Profils beabsichtigt ist. Dazu zählen (nicht abschließende Aufzählung): Die Darstellung von Maßnahmen und Instrumenten kann für die Profilbereiche aus Plan 3, die Flächen mit Aktivie- Produktionsschwerpunkt rungspotenzial sowie relevante bzw. ausgewählte Be- Berliner Mischung (Gewerbe in eingestreuten Lagen, standsflächen erfolgen. Die Maßnahmen sind geordnet Mischung aus Arbeiten und Wohnen) nach: Urbane Lagen (hoher Anteil Büro und Dienstleistung) IKT und Forschung (u.a. mit Zukunftsorten) planerischen und rechtlichen Flughafenaffines Gewerbe infrastrukturellen Logistik und Transport kommunikativen und koordinierenden sonstige (benennen). finanziellen und weiteren Maßnahmen. Sowohl für die Flächen mit Aktivierungspotenzial als auch für die Profilbereiche können zudem die angestrebte Stär- Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen kung/Profilierung bestimmter Nutzungen dargestellt wer- empfiehlt darüber hinaus die Priorisierung von Maßnah- den. Dabei werden folgende Nutzung berücksichtigt (nicht men oder/und Benennung von Start- bzw. Schlüsselmaß- abschließende Aufzählung): Produzierendes Gewerbe, Ge- nahmen (Kap. 6). Die in Plan 4 darstellbare zeitliche Akti- werbe mit gemischter Struktur, Logistik, Lokales Gewerbe, vierbarkeit von Flächen sollte dabei berücksichtigt werden. Ver- und Entsorgung mit gewerblichem Charakter, Wissen- schaft/Technologie, Büro/Dienstleistung, Kunstproduktion, Nachfolgend sind die vier – sachlich und räumlich aufeinan- Kreativwirtschaft. der aufbauenden – Musterpläne (2x Analyse, 2x Konzepti- on) mit ausführlichen Musterlegenden dargestellt. Schließlich werden in Plan 3 auch eventuell bestehende Dis- sensflächen dargestellt. Das Verfahren (s.o., Kap. 2.4) sieht eine Herbeiführung des Einvernehmens zwischen dem Be- zirksamt und den Senatsverwaltungen (SenStadtWohn, SenUVK und SenWiEnBe) vor. Flächenentwicklungen, zu de- nen kein Konsens besteht, können als Dissensflächen in Plan 3 (rote Linie, s. S. 22) und eine Nebenzeichnung („Vig- nette“, S. 23) kenntlich gemacht und im Textteil erläutert werden (siehe Darstellungsmuster unter der Abbildung „An- wendung der Musterlegende von Plan 3 in „Musterstadt“). Das Darstellungsmuster kann gleichermaßen auch für das Aufzeigen von Varianten angesehen werden. Plan 4 – Handlungskonzept: Maßnahmen und In- strumente In Plan 4 „Handlungskonzept: Maßnahmen und Instrumen- te“ werden schließlich bezogen auf die gesamte Flächenku- lisse aus Plan 3 Maßnahmen und Instrumente dargestellt, die zur Umsetzung der Zielkonzeption erforderlich und/ oder hilfreich sind. Aus Plan 3 übernommen werden die In- halte zur Entwicklungsstrategie (Aktivierung von Potenzia- len, Erhalt des Bestands). 17
06 | PLAN 1 – Analyse: Aktuelle tatsächliche Flächennutzung (Typisierung) Bestandsflächen für Wirtschaft (Typisierung der überwiegenden tatsächlichen Nutzung) (Auflistung nicht abschließend; überwiegend = mind. 2/3 der Nutzung bezogen auf die Fläche der kleinsten betrachteten räumlichen Einheit) Produzierendes Gewerbe: Verarbeitendes Gewerbe („Industrie“) sowie damit verbundene Reparatur und Installati- on (gemäß WZ 2008, Abschnitt C) sowie Baugewerbe (nur Hoch- und Tiefbau sowie Abbrucharbeiten gemäß WZ 2008, Abschnitt F) Lokales Gewerbe: Kleinere produktions- oder reparaturorientierte Betriebe des Handwerks und Baugewerbes, bspw. Kfz-Werkstätten (überwiegend ohne Handel, keine Verkaufs-Ausstellungsräume), Fahrradwerkstätten, Schlüsseldienste, Steinmetz- und Stuckateurbetriebe, Bauinstallation und Bauausbau (Glasereien, Elektro-, Gas-, Wasser-, Lüftungsinstallation, Bautischlerei und -schlossere, Maler, Fußboden-, Fliesen- und Plattenlegerei, usw.). Ausgenommen sind Einzelhandel, Gastronomie, Büros/Praxen, und soziale Einrichtungen Gewerbe mit gemischter Struktur: gewerbliche Nutzung ohne besonderen Schwerpunkt, kann alle anderen Typen enthalten, die nicht in dieser Legende aufgeführt sind 18
Titel der Broschüre | Titel Bezirkliche Wirtschaftsflächenkonzepte | Musterpläne des Kapitels Logistik: Lagerhallen und -plätze, Umschlaghallen (z. B. Paket- und Postdienste, Speditionen), Hallen, die durch Groß-/Versand-/Onlinehandel genutzt werden, …) Ver- und Entsorgung mit gewerblichem Charakter: Energieversorgung, Wasserver- und, Abwasserentorgung, Ab- fallbehandlung, … (vgl. FNP-Darstellung) Sondergebiet mit gewerblichem Charakter: Hafenanlage, Großmarkt, … (vgl. FNP-Darstellung) Einzelhandel: unabhängig vom Umfang der Verkaufsfläche, insb. Lebensmittelmärkte und Fachmärkte Tankstellen und/oder Kfz-Handel (überwiegender Flächenanteil für Ausstellungsräume und ungedeckte Stellflächen, Werkstatt mit untergeordneter Flächennutzung) Wissenschaft/Forschung: forschungsintensive privatwirtschaftl. Produktion/Dienstleistung, Forschungsinstitute, Universitäten, … Büro und Dienstleistung: kein/kaum produzierendes Gewerbe, überwiegende Flächennutzung für Büro- und Ver- waltungsgebäude, Praxen, … Kommerzielle Freizeitnutzung: Bowlingcenter, Kletterhallen, Kinos, Spiehallen … Unbebaute, un- oder untergenutzte Flächen innerhalb der gewerblichen Bauflächenkulisse des FNP: Brachflächen, Kleingärten innerhalb GE-Kulisse des FNP, als GE gewidmete Landwirtschaftsfl. im FNP, z. B. Schönerlinder Str., … Bebaute, un- oder untergenutzte Flächen innerhalb der gewerblichen Bauflächenkulisse des FNP: Flächen mit Be- stand an komplett oder weitgehend leerstehenden Gebäuden, … Gewerbehöfe/ eingestreute Gewerbestandorte (einzelne Standorte von relevanten Gewerbehöfen bzw. eingestreu- te Lagen) (sonstige Flächen benennen, z. B. gebietsfremde Nutzungen wie Beherbergungsbetriebe) (sonstige Standorte benennen, z. B. Kunstproduktion) Kennzeichnung EpB-Gebiete des StEP Wirtschaft 2030 (mit Gebietsnr. und -bezeichnung) Relevante bestehende Gewerbeflächen außerhalb der gewerblichen Bauflächenkulisse des FNP (betrifft alle zuvor genannten, hinsichtlich ihrer tatsächlichen Nutzung typisierten Bestandsflächen, die < 3ha sind und daher unter- halb der Körnigkeit des FNP liegen, insb. in gemischten Bauflächen oder Wohnbauflächen) Perspektivflächen für die Wirtschaft (bisher keine gewerbliche Nutzung, perspektivisch für Gewerbe entwickelbar) Flächen ohne bisherige gewerbliche Nutzung außerhalb der gewerblichen Bauflächen des FNP, die perspektivisch für Gewerbe entwickelbar sein sollen (z. B. Bahnflächen, Landwirtschaft, Kleingärten, usw.). (Bahnflächen, Land- wirtschaft, Kleingärten, usw. außerhalb gewerblicher Bauflächen des FNP » Änderung des FNP erforderlich) Bereiche mit besonderen Merkmalen Eingestreute Gewerbehöfe und lokales Gewerbe Anhäufung von Betrieben für Kunstproduktion Bereich mit Bedeutung für die Flughafenregion Institutionelle Verflechtung über die Bezirksgrenze (Anm.: nicht wirtschaftliche Verflechtung) sonstige (benennen) Nachrichtliche Übernahmen Übergeordnete wirtschaftsnahe Verkehrsinfrastruktur (Bestand und Planung) (ggf. Konkretisierungen) 19
07 | PLAN 2 – Analyse: Weiterentwicklung von Flächen und Planungssituation Weiterentwicklung von Flächen (bezogen auf gesamte Flächenkulisse des Plan 1) Aktivierung von Potenzialen Nachverdichtung und/oder, Revitalisierung bestehender Flächen sowie Neu-Entwicklung zur wirtschaftl. Nutzung Erhalt des Bestands behutsame Bestandspflege, aktive Sicherung Umnutzung zu nicht-gewerblicher Nutzung Flächen, die zukünftig aus der gewerblichen Flächenkulisse entfallen 20
Titel der Broschüre | Titel Bezirkliche Wirtschaftsflächenkonzepte des Kapitels | Musterpläne Planungssitation der Bauleitplanung B-Plan (mit Nr.) festgesetzt im Verfahren Baunutzungsplan (im ehem. Westteil Berlins) Arbeitsgebiet Planerfordernis, betrifft: B-Plan FNP beide Bauleitpläne Besondere Chancen und Restriktionen (für Flächen mit Aktivierungspotenzial) Angrenzende schutzbedürftige Nutzung Ökologische Bindungen Seveso-III-Betrieb Nicht gesicherte Erschließung (insb. Verkehr und Stadttechnik) Denkmalschutz /Industriekultur Städtebaufördergebiet Zukunftsort Schwerpunktraum der Berlinstrategie (ehem. Transformationsräume) Unternehmensnetzwerk/Gebietsmanagement (Hoher Anteil an) Flächen im Landesgrundvermögen sonstige (benennen) Nachrichtliche Übernahmen Übergeordnete wirtschaftsnahe Verkehrsinfrastruktur (Bestand und Planung) (ggf. Konkretisierungen) 21
08 | PLAN 3 – Zielkonzept: Räumliche Strategien 1 Entwicklungsstrategie (bezogen auf gesamte Flächenkulisse des Plan 2) Aktivierung v. Potenzialen (bezogen auf aus Plan 2) Erhalt des Bestands (bezogen auf aus Plan 2) Neuentwicklung (nicht bebaute, bisher nicht Bestandspflege („laufen lassen“) gewerblich genutzte Flächen sowie Flächen mit Aktive Sicherung (planungsrechtliche Sicherung; aufgegebener Nutzung (Brachen), die neu privatrechtliches Sicherung.; Flächenankauf) entwickelt werden können) Nachverdichtung (Stellplätze/Lagerflächen über- bauen, Aufstockungen, bauliche Ergänzungen mit Umnutzung zu nicht-gewerblicher Nutzung Beibehaltung der Bestandsnutzung, Bauen in 2. bezogen auf die selbige Fläche in Plan 2, jedoch Reihe, Abriss-Neubau zugunsten höherer Dichte) nicht erforderlicherweise weiter zu konkretisieren Revitalisierung (Intensivierung/Ausschluss bestimmter Nutzungs-arten, Neuordnung von Grundstücken, Erneuerung der Infrastruktur) 22
Titel der Broschüre | Titel Bezirkliche Wirtschaftsflächenkonzepte des Kapitels | Musterpläne Profilbereiche Produktionsschwerpunkt Berliner Mischung (Gewerbe in eingestreuten Lagen) Urbane Lagen (hoher Anteil Büro und Dienstleistung) IKT und Forschung (u.a. mit Zukunftsorten) Flughafenaffines Gewerbe Logistik und Transport sonstige (benennen) Stärkung/Profilierung bestimmter Nutzung(en) (Mehrfachnennungen möglich) (bezogen auf alle Aktivierungsflächen und Profilbereiche) Produzierendes Gewerbe Gewerbe mit gemischter Struktur Logistik Lokales Gewerbe Ver- und Entsorgung mit gewerblichem Charakter Wissenschaft/Technologie/Forschung Büro und Dienstleistung Kunstproduktion Kreativwirtschaft sonstige (benennen) Dissensflächen Dissens Bezirksamt / Senatsverwaltung (mit Verweis auf Erläuterung im Text und Darstellung in Dissensliste) 02 | Mustergliederung Nachrichtliche Übernahmen Übergeordnete wirtschaftsnahe Verkehrsinfrastruktur (Bestand und Planung) (ggf. Konkretisierungen) 09 | Darstellungsmuster: Vignette Dissensfläche/n zum Zielplan Dissensfläche Nr. 1 „An der Bahn“ Zielstellung Bezirk: Gewerbliche Baufläche (Aktive Sicherung des Bestands und Neuentwicklung) Zielstellung Senatsverwaltung: 1 Grünfläche (Grundlage: Beschluss vom …) weitere Informationen: ... 23
10 | PLAN 4 – Handlungskonzept: Maßnahmen und Instrumente Entwicklungsstrategie Übernahme aus Plan 3 Aktivierung von Potenzialen Erhalt des Bestands Umnutzung zu nicht-gewerblicher Nutzung Neuentwicklung Bestandspflege Bestandspflege Nachverdichtung Aktive Sicherung Revitalisierung Nachrichtliche Übernahmen Übergeordnete wirtschaftsnahe Verkehrsinfrastruktur (Bestand und Planung) (ggf. Konkretisierungen) 24
Bezirkliche Wirtschaftsflächenkonzepte | Musterpläne Zeitliche Aktivierbarkeit (für alle Flächen mit Aktivierungspotenzial) Kurzfristig (Erschließung gesichert, baureif i. S. v. keine weiteren planungsrechtl. Verfahrensschritte erforderlich) Mittelfristig (nicht baureif, BP im Verfahren - max. seit 10 Jahren) Langfristig (kein Baurecht, keine Erschließung) Maßnahmen und Instrumente (Profilbereichen aus Plan 3, Flächen mit Aktivierungspotenzial zugeordnet sowie für relevante/ausgewählte Bestandsflächen) Planerische und rechtliche Maßnahmen Erstellung Machbarkeitsstudie/Rahmenplan für Profilbereiche FNP-Änderung B-Plan-Verfahren B-Plan-Verfahren mit hoher Priorität Privatrechtliche Vereinbarungen z. B. zu Lärm (Anlieferungszeiten oder Einhausungen von lärmemittierenden Nutzungen) etc. Grundstücksneuordnungen Nachfragegerechte Parzellierung Infrastrukturelle Maßnahmen Ertüchtigung/Erstellung Straßenerschließung Einrichtung/Verbesserung ÖPNV-Erschließung Ertüchtigung/Erstellung der stadttechnischen Erschließung Kommunikative und koordinierende Maßnahmen Ansprache von Grundeigentümern bzw. Gewerbetreibenden Initiierung/Unterstützung von Standortgemeinschaften/Netzwerken Einrichtung bezirkliches Wirtschaftsflächenmanagement Unterstützung privater Gebietsmanagements Kooperation über Bezirks-/Landesgrenze hinweg Finanzielle Maßnahmen Einsatz von Wettbewerben oder Leuchtturm- und Modellprojekten Einsatz von Fördermitteln Flächenankauf durch das Land Berlin Weitere Maßnahmen Weitere Maßnahmen / Instrumente, z. B.: • Standortkonzept entwickeln, Profil schärfen, Marke etablieren • „Smart Solutions“ stärker anwenden (z. B. Ausbau E-Mobility durch Ladeinfrastruktur, Car-/ Bike-Sharing….) • Verstärkte Kooperation mit Wissenschaft prüfen • Gründungsaktivitäten stärken/besser unterstützen (d.h. neue TGZ bzw. bestehende ausbauen) • Verkehrliche Erschließung ggf. nach MIV/Lkw und ÖPNV, F+R trennen • … 25
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