BEZIRKLICHE WIRTSCHAFTSFLÄCHENKONZEPTE (WIKO) - LEITFADEN PLANEN

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BEZIRKLICHE WIRTSCHAFTSFLÄCHENKONZEPTE (WIKO) - LEITFADEN PLANEN
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Bezirkliche Wirtschaftsflächenkonzepte (WiKo)
Leitfaden
BEZIRKLICHE WIRTSCHAFTSFLÄCHENKONZEPTE (WIKO) - LEITFADEN PLANEN
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Bezirkliche Wirtschaftsflächenkonzepte (WiKo)
Leitfaden
BEZIRKLICHE WIRTSCHAFTSFLÄCHENKONZEPTE (WIKO) - LEITFADEN PLANEN
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Bezirkliche Wirtschaftsflächenkonzepte | Inhalt

Inhalt

1       Einführung                                                                  5

2       Grundlagen                                                                  6
2.1     Ziele der WiKo                                                               6
2.1.1   Flächenkulisse und -erhebung                                                 6
2.1.2   Zuständigkeit                                                                7
2.1.3   Verfahren und Verbindllichkeit                                               8

3       Mustergliederung bezirklicher Wirtschaftsflächenkonzepte                   11

4       Musterpläne und -legenden für Analyse und Konzeption                       13
4.1     Plan 1 – Analyse: Aktuelle tatsächliche Flächennutzung (Typisierung)       18
4.2     Plan 2 – Analyse: Weiterentwicklung von Flächen und Planungssituation      20
4.3     Plan 3 – Zielkonzept: Räumliche Strategien                                 22
4.4     Plan 4 – Handlungskonzept: Maßnahmen und Instrumente                       24

5       Technische Anforderungen an die Pläne und räumlichen Daten                 26

6       Standortpässe für Gewerbe-/Wirtschaftsstandorte			                         26

7       Förderungsmöglichkeiten für die Erarbeitung der WiKo		                     30

        Glossar                                                                    32

        Impressum                                                                  35

                                                                                                                     3
BEZIRKLICHE WIRTSCHAFTSFLÄCHENKONZEPTE (WIKO) - LEITFADEN PLANEN
01 | Gewerbegebiet Motzener Straße

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BEZIRKLICHE WIRTSCHAFTSFLÄCHENKONZEPTE (WIKO) - LEITFADEN PLANEN
Bezirkliche Wirtschaftsflächenkonzepte | Einführung

1. Einführung

Anlass                                                          Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) (AV-BEP).
Berlin verfügt im Flächennutzungsplan über 4.450 ha ge-         Vom Bezirksamt und der Bezirksverordnetenversammlung
werbliche Bauflächen. Hinzu kommen 440 ha Ver- und Ent-         (BVV) beschlossene WiKo entsprechen einer sonstigen städte-
sorgungs- sowie rund 350 ha Sonderbauflächen mit ge-            baulichen Planung im Sinne von § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB und
werblichem Charakter. Die gewerbliche Bauflächenkulisse         eröffnen als solche planungsrechtliche Sicherungs- und
ist im Wesentlichen stabil. Innerhalb dieser sind rund 1.000    Entwicklungsmöglichkeiten. Sie sind verwaltungsintern bin-
ha Potenzialflächen für zukünftige Gewerbeansiedlungen          dend und in der verbindlichen Bauleitplanung bei der Abwä-
enthalten, darunter beispielsweise Konversionsflächen,          gung zu berücksichtigen (§ 4 Abs. 2 Satz 4 AGBauGB). Zu-
heute noch landwirtschaftlich genutzte Flächen sowie die        gleich sollen die WiKo Teil der integrierten Stadtentwick-
für gewerbliche Nachnutzung vorgesehenen Teilflächen des        lungsplanung Berlins werden.
Flughafens Tegel. Allerdings sind diese Potenziale durch
kontinuierliche Inanspruchnahme rückläufig und haben ge-        Arbeiten mit dem Leitfaden
genüber 2011 um 16 % abgenommen (Stand 2018). Gleich-           Der vorliegende Leitfaden ist ein Serviceangebot der Se-
zeitig wächst die Flächennachfrage der Wirtschaft. Die Ana-     natsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen an die
lysen zeigen hier einen Bedarf von 30 bis 40 ha pro Jahr auf.   Bezirksämter. Er - und insbesondere die Mustergliederung
Je nach rechnerischer Spannbreite steht den etwa 1.000 ha       und die Musterlegenden - können als Arbeitshilfe für die Er-
Potenzialflächen somit ein Bedarf von 360 bis 480 ha bis        stellung der WiKo dienen. Die Anwendung ist nicht verpflich-
zum Jahr 2030 gegenüber. Das auf den ersten Blick ausrei-       tend, gleichwohl wird sie empfohlen, um stadtweit einheit-
chende Flächenangebot ist jedoch auch mit Einschränkun-         liche Standards in der Erhebung und Bewertung sowie der
gen verbunden: Die kurzfristig aktivierbaren, d.h. planungs-    strategischen Weiterentwicklung der Wirtschaftsflächen zu
rechtlich baureifen und erschlossenen Flächen, und durch        erreichen. Bei der Verwendung von Fördermitteln des Pro-
das Land selbst steuerbaren landeseigenen Flächenpotenzi-       gramms „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regio-
ale sind begrenzt, sie machen nur rund 11 % des gesamten        nalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) sind die Standards dieses
Flächenpotenzials aus (117 ha). Zudem ist das Flächenange-      Leitfadens verpflichtend anzuwenden.
bot im Stadtgebiet sehr ungleichmäßig verteilt. Der StEP        Der Leitfaden enthält neben Mustergliederung und Muster-
Wirtschaft benennt vor diesem Hintergrund mit der Aktivie-      legenden Angaben zur betrachtenden Flächenkulisse, Zu-
rung von Flächenpotenzialen sowie der Sicherung beste-          ständigkeiten und empfohlene Verfahrensabläufe sowie ein
hender Gewerbeflächen und -standorte die wesentlichen           Muster für Standortpässe zu einzelnen Gewerbe- und Wirt-
Handlungserfordernisse für eine aktive Gewerbeflächen-          schaftsstandorten. Ferner enthält er technische Standards
vorsorge für die gesamte Stadt.                                 für eine GIS-basierte kartografische Erhebung und Darstel-
                                                                lung sowie Förderungsmöglichkeiten der WiKo durch die Se-
Strategischer Zweck bezirklicher                                natsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe.
Wirtschaftsflächenkonzepte
Die bezirklichen Wirtschaftsflächenkonzepte (WiKo) sollen
zur Umsetzung des StEP Wirtschaft 2030 beitragen. Auf
kleinräumiger Ebene konkretisieren WiKo die Ziele des StEP
und zeigen Maßnahmen und Instrumente zur Umsetzung
der gesamtstädtischen und bezirklichen Ziele der städte-
baulichen und wirtschaftlichen Entwicklung auf. Als teil-
räumliche (bereichsbezogene) Planungsebene zwischen der
übergeordneten (gesamtstädtischen) Planung (Flächennut-
zungsplanung, Stadtentwicklungsplanung, Landschafts-
programm) und der kleinräumigen Planung (Bebauungsplä-
ne, Landschaftspläne) fallen die WiKo unter die Anwendung
der Ausführungsvorschriften zu § 4 Abs. 2 des Gesetzes zur

                                                                                                                          5
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2. Grundlagen

2.1 Ziele der WiKo                                            Das WiKo kann um weitere, ortsspezifische Ziele des Bezirks
                                                              ergänzt und vertieft werden, z. B. die strategische Entwick-
Der StEP Wirtschaft 2030 beschreibt auf gesamtstädtischer     lung von lokalen Standorten für spezifische Branchenclus-
Ebene die Agenda für die räumliche Dimension der Wirt-        ter.
schaft. Grundlage dafür bilden zwölf Ziele, von denen die
Untersetzung des StEP Wirtschaft 2030 durch bezirkliche
Wirtschaftsflächenkonzepte eines ist. Demnach sollen die
bezirklichen Wirtschaftsflächenkonzepte den StEP Wirt-        2.2 Flächenkulisse und -erhebung
schaft 2030 auf kleinräumiger Ebene konkretisieren, ergän-
zen und umsetzen mit dem Ziel, einen wichtigen Beitrag zur    Ein Wirtschaftsflächenkonzept sollte für die Gesamtfläche
Zielerreichung des StEP Wirtschaft 2030 zu leisten und die    des Bezirks und, wo erforderlich, für gewerblich geprägte
Wirtschaftsentwicklung der Bezirke zu stärken. Die WiKo       Räume angrenzender Nachbarbezirke erstellt werden (Un-
bilden zusammen mit dem StEP eine Grundlage für die Bau-      tersuchungs- und Planungsrahmen).
leitplanung zur Sicherung und Aktivierung der gewerblichen    Gegenstand ist dabei zum einen die gesamte gewerbliche
Bauflächen im Land Berlin.                                    Bauflächenkulisse des Flächennutzungsplans, also alle

Aus gesamtstädtischer Sicht sind mit den bezirklichen Wirt-   „„gewerblichen Bauflächen des FNP, alle
schaftsflächenkonzepten folgende übergeordneten Zielset-      „„Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen mit gewerbli-
zungen verbunden:                                               chem Charakter des FNP und alle
                                                              „„Sonderbauflächen mit gewerblichem Charakter des FNP.
„„Sicherung und Aktivierung gewerblicher Bauflächen des
  FNP und StEP Wirtschaft als auch gewerblich genutzter       Für diesen Teil der Betrachtung kann auf die Daten der ge-
  Flächen außerhalb der gewerblichen Bauflächenkulisse        werblichen Potenzialflächen zurückgegriffen werden, die im
  des FNP und StEP durch die Schaffung von Planungs-          Rahmen der Aktualisierung des StEP Wirtschaft erhoben
  recht.                                                      wurden.
„„Prüfung und Beschreibung weiterer Instrumente der           Gegenstand weiterer Betrachtung können zum anderen alle
  Aktivierung von gewerblichen Potenzialflächen.              aus Sicht des Bezirksamts weiteren relevanten bestehenden
„„Sicherung von innerstädtischem Gewerbe und Erhalt           und potenziellen neuen Wirtschaftsflächen und -standorte,
  der Nutzungsmischung bzw. der Berliner Mischung aus         unabhängig von ihrer Darstellung im FNP und unabhängig
  Wohnen und Gewerbe.                                         von ihrer Größe sein. Beispiele für – neben den gewerbli-
„„Definition von Räumen, die geeignet sind, produktions-      chen Bauflächen des FNP – weitere relevante Wirtschafts-
  nahe Dienstleistungs- und Büronutzung zu integrieren        flächen und -standorte sind:
  und den Entwicklungsdruck dieser Nutzungen in der in-
  neren Stadt abzudämpfen.                                    „„Teilgebiete von M- und W-Flächen des FNP, die im Be-
„„Sicherung eines Flächenanteils für produzierendes Ge-         stand einen hohen Anteil von faktischen oder beplanten
  werbe. Hier ist insb. dem Heranrücken schutzbedürfti-         Wirtschaftsflächen aufweisen,
  ger Nutzungen wie Wohnen und sozialer Infrastruktur         „„Teilgebiete von M- und W-Flächen des FNP, die im Be-
  entgegenzuwirken.                                             stand „Standorte mit besonderen Merkmalen“ aufwei-
„„Definition von Gebieten und Standorten, in denen die          sen (z. B. hoher Anteil von Kunstproduktion/Kreativ-
  Flächeneffizienz gewerblicher Nutzung durch Nachver-          wirtschaft; lokalem Gewerbe, Informations- und
  dichtung gesteigert werden kann sowie Erarbeitung             Kommunikationstechnologie, Forschung, usw.),
  von Umsetzungsvorschlägen.                                  „„Teilgebiete von M- und W-Flächen des FNP, die Potenzi-
„„Definition von neu zu entwickelnden oder zu revitalisie-      ale in Richtung gewerblicher Neuentwicklung, Nachver-
  renden Gebieten inklusive der Erarbeitung weiterer Ver-       dichtung oder Revitalisierung gemäß StEP Wirtschaft
  fahrensschritte und Prüfaufträge.                             2030 aufweisen,

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BEZIRKLICHE WIRTSCHAFTSFLÄCHENKONZEPTE (WIKO) - LEITFADEN PLANEN
Titel der Broschüre | Titel| des
                                                                       Bezirkliche Wirtschaftsflächenkonzepte          Kapitels
                                                                                                                   Grundlagen

„„Teilgebiete von Grünflächen und Landwirtschaftsflä-            Für den Fall, dass im Zuge der Erarbeitung des WiKo eine
  chen des FNP, die sich für eine Umstrukturierung und/          Aktualisierung der Daten der gewerblichen Potenzialflä-
  oder Neuentwicklung hin zu einer gewerblichen Nut-             chen vorgenommen wird, sollte mit der Senatsverwaltung
  zung eignen (Vorschläge für FNP-Änderungen),                   für Stadtentwicklung und Wohnen eine Verständigung über
„„Einzelstandorte, die dem Bezirk wichtig sind (z. B. Ge-        eine Aktualisierung des bezirksbezogenen Teil-Datensatzes
  werbehöfe oder Einzelbetriebe).                                (also des Datensatzes, der im StEP Wirtschaft erhoben wur-
                                                                 de) erfolgen. Ein Aktualisierungskonzept für den Gesamtda-
Definiert ist eine Wirtschaftsfläche bzw. ein Wirtschafts-       tensatz befindet sich derzeit in Erarbeitung und wird mit
standort dabei unabhängig von der Größe als abgrenzbarer         den Bezirken abgestimmt.
Raum bzw. Ort zur überwiegend gewerblichen Nutzung. Be-
zugseinheit kann sowohl ein einzelnes Grundstück bzw. Teil
eines Grundstücks als auch ein mehrere Grundstücke um-              Ansprechpartnerin zum Datensatz Potenzialflächen:
fassendes Gebiet sein. Basis ist dabei immer das Flurstück.         Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
                                                                    Silke Robel, I A 27
Mit der Flächenerhebung und -analyse im Rahmen der Er-              silke.robel@sensw.berlin.de
stellung des WiKo ist darüber hinaus die Chance verbunden,          Tel.: 9025-1541
zugleich einen Beitrag zur Aktualisierung der gesamtstädti-
schen Kulisse der gewerblichen Potenzialflächen zu leisten.
Bei den gewerblichen Potenzialflächen handelt es sich um
Flächen, die sich für eine gewerbliche Neuentwicklung,
Nachverdichtung oder Revitalisierung eignen. Bezugsrah-          2.3 Zuständigkeit
men der Potenzialflächen sind ausschließlich die gewerbli-
chen Bauflächen, Sonderbauflächen mit gewerblichem Cha-          Zur Bündelung stadtplanerischer Kenntnisse mit lokaler
rakter und Ver- und Entsorgungsanlage/ Fläche mit                wirtschaftler Expertise sollte ein Wirtschaftsflächenkonzept
gewerblichem Charakter des Flächennutzungsplans.                 gemeinsam durch den Fachbereich Stadtplanung des be-
Zum Hintergrund: Mit der Fortschreibung des Stadtentwick-        zirklichen Stadtentwicklungsämts sowie das bezirkliche
lungsplans Industrie und Gewerbe zum Stadtentwicklungs-          Büro für Wirtschaftsförderung erarbeitet werden. Da ein
plan Wirtschaft 2030 wurden die Flächenkulisse der ge-           WiKo als sonstige städtebauliche Planung im Sinne von § 1
werblichen Bauflächen Berlins überprüft und Potenzial-           Abs. 6 Nr. 11 BauGB geeignet ist die Bauleitplanung zu be-
flächen erhoben. Mit Senatsbeschluss vom 30.04.2019              einflussen, sollte die Federführung beim Stadtentwick-
steht die Flächenkulisse des Stadtentwicklungsplan Wirt-         lungsamt liegen. Es wird empfohlen das WiKo regelmäßig
schaft 2030 fest. Die erhobenen gewerblichen Potenzialflä-       auf seine Aktualität hin zu überprüfen und bei Bedarf fort-
chen wurden digitalisiert und in eine Datenbank (Gewerbe-        zuschreiben.
flächen-Informationssystem) überführt. Die Datenbank
wird im Geoportal Berlin (FIS-Broker) passwortgeschützt für
die Anwender zur Nutzung bereitgestellt. Erfasst wurden
Potenzialflächen ab 500m2 Fläche, die in der Flächenkulisse
des Flächennutzungsplans als gewerbliche Baufläche, Son-
derbaufläche mit gewerblichem Charakter oder Ver- und
Entsorgungsanlage/ Fläche mit gewerblichem Charakter
ausgewiesen sind. Erhoben wurden Bestandsdaten (wie
Größe, Lage, Realnutzung, Infrastrukturanschluss); pla-
nungsrechtliche Rahmenbedingungen; Besonderheiten (wie
Unternehmensnetzwerk, ökologische Einschränkungen,
Denkmalschutz); Aktivierbarkeit (kurz-, mittel-, langfristig).
Für die Erarbeitung der WiKo kann die SenStadtWohn den
Datensatz sowie eine Datenbeschreibung zur Verfügung
stellen. Auf Basis der Datenbeschreibung können eigene Er-
hebungen ergänzt werden. Aufgrund der Anforderungen
der EU-DSGVO ist eine Nutzungsvereinbarung abzuschlie-
ßen.

                                                                                                                             7
BEZIRKLICHE WIRTSCHAFTSFLÄCHENKONZEPTE (WIKO) - LEITFADEN PLANEN
2.4 Verfahren und Verbindllichkeit                             Ferner sollte die Öffentlichkeit über die vorgesehenen und
                                                               beschlossenen Inhalte der Wirtschaftsflächenkonzepte in-
Hauptansprechpartnerin für die Erarbeitung der bezirkli-       formiert werden und ihr eine die Möglichkeit zur Mitwir-
chen Wirtschaftsflächenkonzepte ist auf Senatsebene die        kung offenstehen. Der Bezirk regelt Art und Umfang der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (Sen-         Beteiligung, für die insbesondere die vom Senat beschlosse-
StadtWohn). Die SenStadtWohn bittet um frühzeitige Mit-        nen „Leitlinien für Beteiligung von Bürgerinnen und Bür-
teilung, wenn der Bezirk die Erarbeitung eines WiKo beab-      gern an der Stadtentwicklung“ (2019) berücksichtigt wer-
sichtigt. Zur Unterstützung können GRW-Fördermittel bei        den können.
der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
(SenWiEnBe) beantragt (s. Kapitel 7 dieses Leitfadens) und     Die Ergebnisse eines bezirklichen Wirtschaftsflächenkon-
ein Dienstleister mit Erarbeitung des WiKo beauftragt wer-     zepts sollen gemäß AV-BEP (als fachlicher Teilplan der BEP)
den. Um einheitliche Standards im Land Berlin anzuwen-         vom Bezirksamt und der Bezirksverordnetenversammlung
den, begrüßt die SenStadtWohn es, wenn bei der inhaltli-       (BVV) beschlossen werden. Beschlossene Ergebnisse ent-
chen Erarbeitung des WiKo die Mustergliederung und             sprechen einer sonstigen Planung im Sinne von § 1 Abs. 6
Musterlegenden dieses Leitfadens angewandt werden.             Nr. 11 BauGB. Als solche eröffnet ein WiKo planungsrechtli-
                                                               che Sicherungs- und Entwicklungsmöglichkeiten. Es ist ver-
Zur institutionellen Strukturierung des Planungsprozesses      waltungsintern bindend und in der verbindlichen Bauleit-
wird angeregt, eine Steuerungsrunde einzurichten. Diese        planung bei der Abwägung als öffentlicher Belang zu
sollte aus Vertreterinnen und Vertretern des bezirklichen      berücksichtigen (§ 4 Abs. 2 Satz 4 AGBauGB). Von der Bin-
Stadtentwicklungsamts, des bezirklichen Büros für Wirt-        dung ausgenommen sind ggfs. die im WiKo benannten Al-
schaftsförderung, der SenStadtWohn und der SenWiEnBe           ternativflächen (Varianten- und Dissensflächen einschließ-
sowie des ggfs. beauftragten Dienstleistungsbüros beste-       lich der dazugehörenden Alternativdarstellungen). Die
hen. Die erste Steuerungsrunde könnte, wie das Ablauf-         Entscheidung über die Alternativflächen bleibt der weiteren
schema zeigt, zur Bestandsaufnahme/Ausgangslage statt-         Planung des Bezirkes vorbehalten.
finden. Eine weitere Steuerungsrunde wird zum Zeitpunkt
der Erarbeitung der Entwicklungsziele und der Flächenkon-      Bei weiteren Fragen zur Ausführung der bezirklichen Wirt-
zeption empfohlen.                                             schaftsflächenkonzepte gelten die Regelungen in den AV-
                                                               BEP (Ausführungsvorschriften zu § 4 Absatz 2 des Gesetzes
Mit dem Ziel, eine einheitliche Position des Landes Berlin     zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) vom 5. No-
zur Flächenentwicklung herbeizuführen, ist der Entwurf des     vember 2011, verlängert am 06.02.2017, ABl. S. 1772).
WiKo der SenStadtWohn (als die für den FNP zuständige Se-
natsverwaltung), der SenUVK (als die für das Landschafts-      Die Ergebnisse des WiKo (insb. Pläne und Karten) sowie de-
programm zuständige Senatsverwaltung) sowie der Sen-           ren Datengrundlagen sollen als offene Dateien an die Se-
WiEnBe zur Stellungnahme zuzuleiten. Bestehen Abweich-         natsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen über-
ungen, zu denen keine gemeinsame Position erzielt werden       mittelt werden, die eine einheitliche Darstellung und
kann, entscheidet der Bezirk, ob er an ihnen festhält. Die     Einbindung anstrebt.
Abweichungen sind dann im Konzept als Dissensfläche/n
kenntlich zu machen (s. auch Muster-Vignette Dissens-
fläche/n zum Zielplan in Kapitel 4).

Gemäß AV-BEP ist bei der Erarbeitung der WiKo eine be-
zirksübergreifende Abstimmung geboten und sind die Be-
reichsentwicklungsplanungen benachbarter Bezirke aufein-
ander abzustimmen. Die äußeren Bezirke haben des
Weiteren den Nachbargemeinden in Brandenburg Gelegen-
heit zur Stellungnahme zu geben. Darüber hinaus empfiehlt
die SenStadtWohn den Bezirken, Schlüsselakteure zielge-
richtet in den Planungsprozess einzubinden (z. B. Industrie-
und Handelskammer (IHK), Handwerkskammer (HWK), Un-
ternehmens- und Gebietsnetzwerke, Regionalmanagements,
zentrale Grundeigentümerinnen und -eigentümer, usw.).

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Bezirkliche Wirtschaftsflächenkonzepte | Grundlagen

03 | Verfahrensablauf der Erarbeitung bezirklicher Wirtschaftsflächenkonzepte

   Senatsverwaltung                    Bezirksamt                    Dienstleister               Beteiligte Stellen

     SenStadtWohn:                   Planungsabsicht:
      Bereitstellung                   Mitteilung an
    Arbeitsgrundlagen                 SenStadtWohn
                                                                                               Steuerungsrunde zur
                                       ggf. Antrag        €                                   Ausgangslage (FB Stapl,
                                                                                               WiFö, SenStadtWohn,
                                     GRW-Fördermittel
                                                                                                   SenWiEnBe)

       SenWiEnBe:
                                     Ausschreibung &               Bestandsaufnahme
    Entscheidung über                                                                             Einbringung zur
                                     Beauftragung DL                (gem. Leitfaden)
    GRW-Fördermittel                                                                            Ausgangslage (insb.
                                                                                                Nachbarbezirke, IHK,
                                                                                                HWK; ggf. Nachbar-
                                                                                                    kommunen)
                                                                 Aufbereitung zu Teil I:
                                                                  Bestandserhebung
                                                                  und Analyse (Kap. 2
                                                                    des Leitfadens)
                                                                                                 Steuerungsrunde zu
                                                                                               Zielen & Konzeption (FB
                                                                                                Stapl, WiFö, SenStadt-
                                                                                                  Wohn, SenWiEnBe)
                                                                   Erarbeitung Teil II:
                                                                    Ziele & Flächen-
                                                                  konzeption (Kap. 3 &              Einbringung zu
                                                                    4 des Leitfadens)            Zielen & Konzeption
                                                                                               (insb. Nachbarbezirke,
                                                                                                    IHK, HWK; ggf.
                                                                                                 Nachbarkommunen

                                     ggf. Behandlung in           Weiterqualifizierung
                                   zust. BVV-Ausschüssen           Gesamtkonzept

                                   Überstellung Gesamt-
   Stellungnahmen der               konzept zur St. an
   Senatsverwaltungen                 SenStadtWohn,
                                   SenWiEnBe & SenUVK

                                   Ziel: Einheitl. Position          Finalisierung
                                     des Landes Berlin              Gesamtkonzept
                                    (ggfs. Dissensliste)
                               !
  Einbindung in gesamt-
   städt. Vorgehen (u.a.           BA- und BVV-Beschluss
  Liegenschaftspolitik &              Gesamtkonzept
  Gewerbehofinitiative),                                   §
    Unterstützung bei
     Flächensicherung
     und -aktivierung                an SenStadtWohn

                                                                                                                        9
04 | Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort EUREF-Campus

10
Bezirkliche Wirtschaftsflächenkonzepte | Mustergliederung

3. Mustergliederung bezirklicher
Wirtschaftsflächenkonzepte
Die folgende Gliederung veranschaulicht exemplarisch, wie das Dokument „Bezirkliches Wirtschaftsflächenkonzept“ im Re-
gelfall inhaltlich strukturiert sein kann. Die einzelnen Kapitel sowie die in ihnen dargestellten Plankarten bauen sachlich
aufeinander auf. Die Gliederung kann als Muster verwendet und bei Bedarf an die spezifischen Erfordernisse des Bezirks
angepasst und/oder ergänzt werden.

 05 | Mustergliederung

             Kurzfassung

    1        Einleitung
    1.1      Anlass (Flächenentwicklung Gesamtstadt & Bezirk)
    1.2      Ziele und Zweck
    1.3      Verortung im Planungssystem
    1.4      Beteiligung der Fachöffentlichkeit und allgemeinen Öffentlichkeit
    1.5      Prozess und Methodeneinsatz

    2        Analyse
    2.1      Flächenbestands- und Nachfrageanalyse
    2.2      Analyse: Aktuelle tatsächliche Flächennutzung (Typisierung) (s.a. Plan 1)
    2.3      Analyse: Weiterentwicklung von Flächen und Planungssituation (s.a. Plan 2)
    2.4      Bestandsbewertung und Handlungserfordernisse

    3        Entwicklungsziele und Strategien

    4        Wirtschaftsflächenkonzeption
    4.1      Zielkonzept: Räumliche Strategien (s.a. Plan 3)
    4.2      Handlungskonzept: Instrumente und Maßnahmen (s.a. Plan 4)
    4.3      Standortpässe für Wirtschaftsstandorte (empfohlen)
             dazu ggfs. Handlungsmatrix mit Prioritäten (optional)

             Anhang
             Glossar

Im Folgenden werden die Kapitel im Sinne einer "Gebrauchs-     Einleitung
anweisung" kurz erläutert.                                     In der Einleitung (Kapitel 1) können die Themen der oben
                                                               aufgeführten Unterkapitel behandelt werden. Im Unterka-
Kurzfassung                                                    pitel "Anlass" (Kapitel 1.1) sollte sowohl auf die gesamtstäd-
Die Kurzfassung sollte einen Umfang von fünf Seiten zu-        tische als auch auf die bezirkliche Ausgangssituation einge-
züglich der Plandarstellungen nicht überschreiten.             gangen und die wirtschaftliche, städtebauliche und flächen-

                                                                                                                         11
mäßige Entwicklung mit denen sich daraus ergebenden Er-         auf Passgenauigkeit der Potenzialflächen in Abhängigkeit
fordernissen kurz beschrieben werden (ausführliche Analy-       von den Nutzeranforderungen eingehen. Die Ergebnisse der
se der Flächenentwicklung in Kap.2). Skizziert werden sollte    Analyse bilden eine wesentliche Grundlage für die Ableitung
u.a., welche aktuellen Herausforderungen sich für Land und      von Handlungserfordernissen (siehe Kap. 2.4).
Bezirk stellen bei der Flächenvorsorge in quantitativer, qua-
litativer und räumlicher Hinsicht und welche Herausforde-       Die Inhalte der Unterkapitel 2.2 und 2.3 werden ausführlich
rungen mit der Steuerung des Wachstums unter den Rah-           im Kapitel 4 des Leitfades beschrieben (Analysepläne und
menbedingungen unterschiedlichster Flächenansprüche bei         Anwendung der Musterlegenden).
zunehmender Flächenknappheit und Flächenkonkurrenz
bestehen. Im Kapitel "Ziele und Zweck" (1.2) können neben       In Kapitel 2.4 erfolgt abgeleitet aus den Kapiteln 2.1 bis 2.3
bezirksspezifischen Zielen auch Ziele des Senats aufgeführt     die Aus- und Bewertung der Ausgangssituation und die da-
werden. Zu letzterem könnten Stichworte aus der Einfüh-         mit verbundenen Handlungserfordernisse. Der ggf. erarbei-
rung des vorliegenden Leitfadens benutzt werden. Wie oben       teten Flächenbilanzierung sind wesentliche Handlungser-
geschildert, sollte ein WiKo als fachlicher Teilplan der BEP    fordernisse der gewerblichen Bauflächenentwicklung
gelten. Die Verortung im Planungssystem (Kapitel 1.3) ent-      abzuleiten. Das gilt insbesondere für die Erforderlichkeit
spricht also der Verortung einer BEP und kann hier geschil-     (nicht Fähigkeit) einer kurzfristigen Flächenaktivierung so-
dert werden. Die Art und der Umfang der Beteiligung der         wie der Qualifizierung vorhandener Flächen entsprechend
Fachöffentlichkeit und der allgemeinen Öffentlichkeit (Kapi-    der Flächenanforderungen.
tel 1.4) obliegt den Bezirken, es können hierfür die Vor-       Als Methode der Bestandsbewertung sollte bei einer Inan-
schläge aus Kapitel 2.4 des vorliegenden Leitfadens hinzu-      spruchnahme einer Konzeptförderung durch das Regional-
gezogen werden. Im Kapitel 1.5 können der Erarbeitungs-         budget (s. Kapitel 7 des vorliegenden Leitfadens) eine
prozess sowie der Methodeneinsatz geschildert werden. Es        SWOT-Analyse durchgeführt werden.
kann hier insbesondere der Methodeneinsatz zur Darstel-
lung der Bestandsanalyse zu Flächenangebot und -nachfra-        Entwicklungsziele und Strategien
ge aufgeführt werden.                                           Im Kapitel 3 können Entwicklungsziele und Strategien zu
                                                                allen relevanten Themen formuliert werden, die sich im
Flächenbestands- und Nachfrageanalyse                           Rahmen der dargestellten Handlungserfordernisse ergeben
Unter dem Kapitel 2.1 kann eine Bestandsanalyse zu Flä-         haben. Es wird empfohlen, den einzelnen Zielen zunächst
chenangebot und -nachfrage durchgeführt werden. Hier            Zielaussagen zur bezirklichen Gewerbeflächenpolitik voran-
hat der Bezirk die Möglichkeit (optional), eine Zusammen-       zustellen.
schau von Potenzialflächen und zukünftigen Flächenbedar-        Das Aufzeigen der Entwicklungsziele und Strategien kann
fen in Form einer Flächenbilanzierung zu erstellen. Die Po-     verbal in Form von Leitsätzen und/oder grafisch in Form ei-
tenzialflächen können dabei aus dem Plan 1 (siehe Kapitel       nes gezeichneten räumlichen Leitbildes erfolgen.
2.2 bzw. Kapitel 4 des vorliegenden Leitfadens) übernom-
men werden. Gleiches gilt für die zentralen Eigenschaften       Wirtschaftsflächenkonzeption
und Qualitäten der vorhandenen Flächenpotenziale. Die           Die Wirtschaftsflächenkonzeption besteht aus einem Ziel-
Bedarfsermittlung sollte eine plausible Vorausschau auf         und einem Handlungskonzept. Es können auch Aussagen zu
den Gewerbeflächenbedarf in den kommenden Jahren als            Teilflächen/Vertiefungsflächen des Bezirks getroffen wer-
Rahmenbedingung einer vorausschauenden angebotsori-             den. Hierfür wird im Leitfaden ein Mustergerüst für Stand-
entierten Industrie- und Gewerbeflächenbevorratung und          ortpässe mit einer Handlungsmatrix zur Verfügung gestellt.
-entwicklung ermöglichen. Es erfolgen in diesem Leitfaden       Die Inhalte der Unterkapitel 4.1 (Zielkonzept) und 4.2
keine Vorgaben bei der anzuwendenden Methodik der Be-           (Handlungskonzep) werden ausführlich im Kapitel 4 des
darfsermittlung. Die Ergebnisse sind jedoch im Kontext der      Leitfades beschrieben, die des Unterkapitels 4.3 (Standort-
gesamtregionalen Entwicklung sowie gesamtstädtischen            pässe) im Kapitel 6 des Leitfadens.
Bedarfsprognose des StEP Wirtschaft 2030 zu betrachten
und einzubetten. Auf die Problematik kleinräumiger Be-          Anhang
darfsprognosen (Abhängigkeit der Nachfrage vom verfüg-          Im Anhang können sich detaillierte Daten befinden, die den
baren gewerblichen Flächenpotenzial) ist einzugehen. Eine       Lesefluss im Hauptteil des Textes stören würden (z. B. Ta-
mögliche Flächenbilanzierung sollte neben dem reinen            bellen zur Analyse). Ferner wird ein Glossar empfohlen. Das
quantitativen Aspekt auch auf die zeitliche Übereinstim-        Glossar des vorliegenden Leitfadens (s. Anhang) kann dafür
mung von Flächenverfügbarkeit und Flächenbedarf sowie           als Vorlage verwendet werden.

12
Bezirkliche Wirtschaftsflächenkonzepte | Musterpläne

4. Musterpläne und -legenden: Planungskarten
für die Analyse und die Flächenkonzeption
In den bezirklichen Wirtschaftsflächenkonzepten sind zwei Analysepläne und zwei Konzeptpläne vorgesehen, die jeweils den
gesamten Bezirk darstellen. Gleichwohl können Teilbereiche vertieft werden. Die Inhalte der vier Pläne bauen sachlich und
räumlich aufeinander auf: Sie begründen und verdeutlichen die beabsichtigte Wirtschaftsflächenentwicklung von der Erhe-
bung des Bestands (Plan 1) über seine Bewertung (Plan 2) hin zu räumlichen Entwicklungszielen (Plan 3) sowie Umsetzungs-
maßnahmen und -instrumenten (Plan 4). Die Abbildung (S. 14) verdeutlicht den Aufbau der empfohlenen Karteninhalte.

Sollte sich die beabsichtigte Inhaltsdichte der Pläne als zu hoch herausstellen, können die Inhalte von Analyse und Konzept
auch auf mehr als die jeweils zwei vorgesehenen Pläne verteilt werden. Plan 1 kann zudem durch eine Beikarte zur Eigen-
tumssituation ergänzt werden, die landeseigene von privaten Flächen (ggf. gruppiert) unterscheidet.

Die vorgeschlagenen Farben in den Musterlegenden dienen als Orientierung und können angepasst werden. Wenn Plan-
inhalte ergänzt werden, sollten folgende Prinzipien für Signaturen angewendet werden:

Für Flächensignaturen:                                         Für Punktsignaturen:
        Fläche: Randsignaturen                                      Symbol/Icon
        Fläche: gefüllt                                             Einfache Punktsignatur
        Bereich: Freihändige Randsignatur mit
        Bezeichnung

Hinweis: Die zu betrachtende Flächenkulisse, auf die sich die Signaturen beziehen, ist in Kap 2.2 beschrieben. Die Senats-
verwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen empfiehlt, bei der Digitalisierung der Bestandsaufnahme und der anschlie-
ßenden Planung der Wirtschaftsflächenkonzeption und ihrer kartografischer Darstellung in den vier nachfolgend beschrie-
ben Plänen die technischen Standards anzuwenden, die auch für die SiKo maßgeblich sind (siehe Kap. 5).
Die nachfolgenden Legenden sowie die kartografische Darstellung veranschaulichen die Anwendung der Musterlegenden.
Die Darstellungen sind ohne Bezug zu einem realen Ort (fiktive „Musterstadt“).

Plan 1 – Analyse: Aktuelle tatsächliche                        ergänzt durch Vor-Ort-Erhebungen, Desk-Research (Luftbild-
Flächennutzung (Typisierung)                                   analyse mit ergänzender Recherche) und vorliegenden In-
                                                               formationen beim Büro für Wirtschaftsförderung, Berlin
Plan 1 stellt die aktuelle tatsächliche (reale) Nutzung der    Partner für Wirtschaft und Technologie und den Fachbereichen
untersuchten Wirtschaftsflächen und -standorte dar und         Stadtplanung der bezirklichen Stadtentwicklungsämter.
bildet damit die Grundlage der drei weiteren nachfolgenden     Folgende Typen für die tatsächliche Nutzung sollten ver-
Karten. Dabei wird die jeweils überwiegende tatsächliche       wendet werden und durch flächenscharfe, farbige Füllung
Nutzung dargestellt (überwiegend = mindestens 2/3 der          der Flächen dargestellt werden (Auflistung nicht abschlie-
Nutzung bezogen auf die jeweilige Fläche der kleinsten be-     ßend, bei Bedarf können weitere Typen ergänzt werden):
trachteten räumlichen Einheit. Die räumliche Genauigkeit
der Darstellung (Körnigkeit) können die Bezirke dabei nach     „„Produzierendes Gewerbe: Verarbeitendes Gewerbe („In-
ihren spezifischen Erfordernissen frei wählen (Baublock,         dustrie“) sowie damit verbundene Reparatur und Ins-
Flurstück, Teilflurstück). Die Ermittlung der tatsächlichen      tallation (gemäß WZ 2008, Abschnitt C) sowie Bauge-
Nutzung kann ausgehend von den Informationen zur tat-            werbe (nur Hoch- und Tiefbau sowie Abbrucharbeiten
sächlichen Nutzung aus dem ALKIS und FIS-Broker erfolgen,        gemäß WZ 2008, Abschnitt F)

                                                                                                                       13
06 | Inhalt und Struktur der räumlichen Analyse und Flächenkonzeption

14
Bezirkliche Wirtschaftsflächenkonzepte | Musterpläne

„„Lokales Gewerbe: Kleinere produktions- oder reparatur-     Gesondert gekennzeichnet (durch Umrandung) sind:
  orientierte Betriebe des Handwerks und Baugewerbes,
  bspw. Kfz-Werkstätten (überwiegend ohne Handel, kei-       „„EpB-Gebiete des StEP Wirtschaft 2030
  ne Verkaufs-Ausstellungsräume), Fahrradwerkstätten,        „„Relevante bestehende Gewerbeflächen mit weniger als
  Schlüsseldienste, Steinmetz- und Stuckateurbetriebe,         3 ha Umfang außerhalb der gewerblichen Bauflächen-
  Bauinstallation und Bauausbau (Glasereien, Elektro-,         kulisse im FNP
  Gas-, Wasser-, Lüftungsinstallation, Bautischlerei und
  -schlossere, Maler, Fußboden-, Fliesen- und Plattenle-     Auch Flächen ohne bisherige gewerbliche Nutzung außer-
  gerei, usw.). Ausgenommen sind Einzelhandel, Gastro-       halb der gewerblichen Bauflächen des FNP, die perspekti-
  nomie, Büros/Praxen, und soziale Einrichtungen             visch für Gewerbe entwickelbar sein sollen, können darge-
„„Gewerbe mit gemischter Struktur: gewerbliche Nutzung       stellt werden (z. B. Bahnflächen, Landwirtschaft, ...) Hinweis:
  ohne besonderen Schwerpunkt, kann alle anderen Ty-         Auch bei Flächen < 3 ha ist das Entwicklungsgebot des FNP
  pen enthalten, die nicht in dieser Legende aufgeführt      zu beachten und eine Änderung des FNP erforderlich.
  sind                                                       Darüber hinaus können Bereiche mit besonderen Merkma-
„„Logistik: Lagerhallen- und plätze, Umschlaghallen (z. B.   len freihändig, in freier Form dargestellt werden ("Bereiche
  Paket- und Postdienste, Speditionen), Hallen, die durch    mit besonderen Merkmalen"), z. B.
  Groß-/Versand-/Onlinehandel genutzt werden
„„Ver- und Entsorgung mit gewerblichem Charakter:            „„eingestreute Gewerbehöfe und lokales Gewerbe
  Energieversorgung, Wasserver- und Abwasserentsor-          „„Räuml. Konzentration von Betrieben der Kunstproduktion
  gung, Abfallbehandlung (vgl. FNP-Darstellung)              „„Bereich mit Bedeutung für die Flughafenregion (vgl.
„„Sondergebiet mit gewerblichem Charakter: Hafenge-            auch StEP Wirtschaft 2030)
  biete, Großmarkt ... (vgl. FNP-Darstellung)                „„Verflechtung über die Bezirksgrenze (nicht allgemein
„„Wissenschaft/Technologie: forschungsintensive Pro-           wirtschaftliche, sondern branchen-spezifische Verflech-
  duktion und Dienstleistungen, Forschungsinstitute,           tung oder institutionelle Verflechtung)
  Universitäten                                              „„sonstige.
„„Büro und Dienstleistung (kein/kaum verarbeitendes
  Gewerbe): Büro- und Verwaltungsgebäude, Praxen             Auch die übergeordnete, für die Entwicklung der Wirt-
„„Einzelhandel (unabhängig vom Umfang der Verkaufs-          schaftsflächen und -standorte relevante Verkehrsinfra-
  fläche), insb. Lebensmittelmärkte und Fachmärkte           struktur kann sowohl im Bestand als auch in Planung be-
„„Kfz-Handel (überwiegend Ausstellungsräume und un-          findlich dargestellt werden (insb. als nachrichtliche
  gedeckte Stellflächen, Werkstatt mit untergeordneter       Übernahme aus beschlossenen Senats- und Bezirksplanun-
  Flächennutzung) und Tankstellen                            gen).
„„Kommerzielle Freizeitnutzung: z. B. Bowlingcenter,
  Kletterhallen, Kinos, Spielhallen …
„„Unbebaute un- oder untergenutzte Flächen innerhalb         Plan 2 – Analyse: Weiterentwicklung von
  der gewerblichen Bauflächenkulisse des FNP: Brachflä-      Flächen und Planungssituation
  chen, Kleingärten innerhalb der GE-Kulisse des FNP,
  Landwirtschaftsflächen (die jedoch im FNP bereits als      Im zweiten Plan „Analyse: Weiterentwicklung von Flächen
  GE ausgewiesen sind, wie z. B. Schönerlinder Straße),      und Planungssituation“ können – bezogen auf die gesamte
  Parkplätze, …)                                             in Plan 1 dargestellte Flächenkulisse – die Arten der mögli-
„„Bebaute un- oder untergenutzte Flächen innerhalb der       chen Flächenentwicklung sowie die aktuelle Planungs-situ-
  gewerblichen Bauflächenkulisse des FNP: Flächen mit        ation dargestellt werden.
  Bestand an komplett oder weitgehend leerstehenden
  Gebäuden                                                   Hinsichtlich der Weiterentwicklung von Flächen sind drei
„„Gewerbehöfe / eingestreute Gewerbestandorte: einzel-       Kategorien zu unterscheiden:
  ne Standorte von relevanten Gewerbehöfen sowie ein-
  gestreute Lagen                                            „„Aktivierung von Potenzialen: gewerbliche Bestandsflä-
„„Sonstige Flächen (z. B. gewerbegebietsfremde Nutzun-         chen, die nachverdichtet oder revitalisiert werden sollen,
  gen wie Beherbergungsbetriebe)                               sowie nicht-gewerbliche Flächen, die durch Neu-Entwick-
„„Sonstige Standorte (z. B. Kunstproduktion)                   lung einer gewerblichen Nutzung zugeführt werden sollen

                                                                                                                        15
„„Erhalt des Bestands: bestehende, funktionierende             „„Städtebaufördergebiet
  Standorte, bei denen aktuell kein Handlungsbedarf be-        „„Zukunftsort (entspr. StEP Wirtschaft 2030)
  steht und die nur einer behutsamen Bestandspflege be-        „„Schwerpunktraum der Berlinstrategie (ehem. Transfor-
  dürfen („laufen lassen“) oder aber Standorte, die ge-          mationsräume)
  fährdet sind und die aktiv gesichert werden sollen.          „„Unternehmensnetzwerk/Gebietsmanagement
„„Überführung in nicht-gewerbliche Nutzung: Ferner kön-        „„Hoher Anteil von Flächen im Landesgrundvermögen
  nen Flächen dargestellt werden, die zukünftig aus der
  gewerblichen Flächenkulisse entfallen und einer ande-        Wie in Plan 1 kann auch in Plan 2 die übergeordnete wirt-
  ren, nicht-gewerblichen Nutzungsart zugeführt werden         schaftsnahe Infrastruktur dargestellt werden.
  sollen.

Ebenfalls für die gesamte untersuchte Flächenkulisse kann
die aktuelle rechtliche Situation der verbindlichen Bauleit-   Plan 3 – Zielkonzept: Räumliche Strategie
planung dargestellt werden sowie eine Einschätzung zum
Planerfordernis sowohl für die verbindliche als auch vorbe-    Basierend auf den Inhalten aus Plan 2 werden in Plan 3
reitende Bauleitplanung:                                       „Zielkonzept: Räumliche Strategien“ den einzelnen Flächen
                                                               konkrete räumliche Entwicklungsstrategien zugeordnet so-
„„Festgesetzte Bebauungspläne oder                             wie für mögliche Profilbereiche Aussagen zur Stärkung/
„„im Verfahren befindliche Bebauungspläne mit Num-             Profilierung bestimmter Nutzungen gemacht. Die Entwick-
    mer,                                                       lungsstrategien aus Plan 2 werden übernommen und im
„„die Arbeitsgebiete des Baunutzungsplans sowie Flä-           Plan 3 wie folgt konkretisiert:
    chen, für die sich
„„Planerfordernis der verbindlichen Bauleitplanung an-         Aktivierung von Potenzialen:
    deutet bzw.                                                „„Neuentwicklung: nicht bebaute, bisher nicht gewerblich
„„Planerfordernis der vorbereitenden Bauleitplanung                genutzte Flächen sowie Flächen mit aufgegebener Nut-
    bzw.                                                           zung (Brachen), die neu entwickelt werden können
„„Planerfordernis für beide Ebenen der Bauleitplanung          „„Nachverdichtung: z. B. Überbauung von Stell- und La-
    andeutet.                                                      gerplätzen, Aufstockung und bauliche Ergänzungen un-
Für die Flächen mit Aktivierungspotenzial können zudem             ter Beibehaltung der Bestandsnutzung, Hinterlandbe-
bestehende Chancen und Risiken anhand der in der Legen-            bauung in zweiter Reihe und Blockinnenbebauung,
de genannten Kategorien dargestellt werden (nicht ab-              Abriss-Neubau zugunsten höherer Dichte
schließende Aufzählung):                                       „„Revitalisierung: Intensivierung/Ausschluss bestimmter
                                                                   Nutzungsarten, aktive gewerbliche Umstrukturierung
„„Immissionsschutzrechtliche Einschränkungen: Angren-              und -nutzung von Standorten, Neuordnung von Grund-
  zende schutzbedürftige Nutzung (insbesondere Woh-                stücken, Erneuerung der Infrastruktur
  nen und wohnähnliche Nutzungen. In geringerem Maß
  auch Hotels, Bildungseinrichtungen, Büros sowie der          Erhalt des Bestands:
  Erholung dienende Grünflächen)                               „„Bestandspflege (es besteht kein Handlungsbedarf, „lau-
„„Ökologische Einschränkungen (beinhaltet mindestens               fen lassen“)
  eines der folgenden Merkmale: gesetzlich geschütztes         „„Aktive Sicherung (z. B. planungsrechtlich, privatrecht-
  Einzelbiotop, Biotopentwicklungsraum, Geltungsbe-                lich, Flächenankauf)
  reich ThF-Gesetz, Landschaftsschutzgebiet, Natura
  2000-Gebiet, sonstige Biotopverbund- und Biotopver-          Umnutzung zu nicht-gewerblicher Nutzung:
  netzungsfläche, vorh./geplante Naturschutzgebiete, li-       „„Flächen, die zukünftig aus der gewerblichen Flächenku-
  neare Biotopverbindung, sehr hohe oder höchste                 lisse entfallen. Da ihre weitere Nutzung als nicht-ge-
  Schutzwürdigkeit des Bodens, Wasserschutzgebiet)               werbliche Fläche im Regelfall nicht Gegenstand eines
„„Seveso III (im Radius): Achtungsabstände mit Nut-              WiKo ist, können die betreffenden Flächen ohne weitere
  zungseinschränkung sind zu beachten                            Konkretisierung aus Plan 2 übernommen werden.
„„Fehlender oder nicht gesicherte Erschließung (insb. Ver-
  kehr und Stadttechnik)                                       Weiterhin können in Plan 3 vorhandene und vorgesehene
„„Denkmalschutz/Industriekultur                                Profilbereiche (gewerbliche Standorte mit einer spezifi-

16
Bezirkliche Wirtschaftsflächenkonzepte | Musterpläne

schen inhaltlichen Ausrichtung) dargestellt werden, bezo-       Für alle Flächen mit Aktivierungspotenzial erfolgt die Dar-
gen auf die gesamte Flächenkulisse aus Plan 2. Dabei sind       stellung der zeitlichen Aktivierbarkeit: kurzfristig (baureif
nicht für alle Standorte Profilbereiche zu nennen, sondern      und erschlossen), mittelfristig (nicht baureif, B-Plan im Ver-
nur für diejenigen, die mit bereits bestehendem Profil aus-     fahren, maximal seit 10 Jahren) und langfristig (kein Bau-
gestattet sind, sowie diejenigen, für die die Entwicklung ei-   recht, keine Erschließung).
nes spezifischen Profils beabsichtigt ist. Dazu zählen (nicht
abschließende Aufzählung):                                      Die Darstellung von Maßnahmen und Instrumenten kann
                                                                für die Profilbereiche aus Plan 3, die Flächen mit Aktivie-
„„Produktionsschwerpunkt                                        rungspotenzial sowie relevante bzw. ausgewählte Be-
„„Berliner Mischung (Gewerbe in eingestreuten Lagen,            standsflächen erfolgen. Die Maßnahmen sind geordnet
  Mischung aus Arbeiten und Wohnen)                             nach:
„„Urbane Lagen (hoher Anteil Büro und Dienstleistung)
„„IKT und Forschung (u.a. mit Zukunftsorten)                    „„planerischen und rechtlichen
„„Flughafenaffines Gewerbe                                      „„infrastrukturellen
„„Logistik und Transport                                        „„kommunikativen und koordinierenden
„„sonstige (benennen).                                          „„finanziellen und
                                                                „„weiteren Maßnahmen.
Sowohl für die Flächen mit Aktivierungspotenzial als auch
für die Profilbereiche können zudem die angestrebte Stär-       Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
kung/Profilierung bestimmter Nutzungen dargestellt wer-         empfiehlt darüber hinaus die Priorisierung von Maßnah-
den. Dabei werden folgende Nutzung berücksichtigt (nicht        men oder/und Benennung von Start- bzw. Schlüsselmaß-
abschließende Aufzählung): Produzierendes Gewerbe, Ge-          nahmen (Kap. 6). Die in Plan 4 darstellbare zeitliche Akti-
werbe mit gemischter Struktur, Logistik, Lokales Gewerbe,       vierbarkeit von Flächen sollte dabei berücksichtigt werden.
Ver- und Entsorgung mit gewerblichem Charakter, Wissen-
schaft/Technologie, Büro/Dienstleistung, Kunstproduktion,       Nachfolgend sind die vier – sachlich und räumlich aufeinan-
Kreativwirtschaft.                                              der aufbauenden – Musterpläne (2x Analyse, 2x Konzepti-
                                                                on) mit ausführlichen Musterlegenden dargestellt.
Schließlich werden in Plan 3 auch eventuell bestehende Dis-
sensflächen dargestellt. Das Verfahren (s.o., Kap. 2.4) sieht
eine Herbeiführung des Einvernehmens zwischen dem Be-
zirksamt und den Senatsverwaltungen (SenStadtWohn,
SenUVK und SenWiEnBe) vor. Flächenentwicklungen, zu de-
nen kein Konsens besteht, können als Dissensflächen in
Plan 3 (rote Linie, s. S. 22) und eine Nebenzeichnung („Vig-
nette“, S. 23) kenntlich gemacht und im Textteil erläutert
werden (siehe Darstellungsmuster unter der Abbildung „An-
wendung der Musterlegende von Plan 3 in „Musterstadt“).
Das Darstellungsmuster kann gleichermaßen auch für das
Aufzeigen von Varianten angesehen werden.

Plan 4 – Handlungskonzept: Maßnahmen und In-
strumente

In Plan 4 „Handlungskonzept: Maßnahmen und Instrumen-
te“ werden schließlich bezogen auf die gesamte Flächenku-
lisse aus Plan 3 Maßnahmen und Instrumente dargestellt,
die zur Umsetzung der Zielkonzeption erforderlich und/
oder hilfreich sind. Aus Plan 3 übernommen werden die In-
halte zur Entwicklungsstrategie (Aktivierung von Potenzia-
len, Erhalt des Bestands).

                                                                                                                          17
06 | PLAN 1 – Analyse: Aktuelle tatsächliche Flächennutzung (Typisierung)

Bestandsflächen für Wirtschaft (Typisierung der überwiegenden tatsächlichen Nutzung) (Auflistung nicht abschließend;
überwiegend = mind. 2/3 der Nutzung bezogen auf die Fläche der kleinsten betrachteten räumlichen Einheit)

        Produzierendes Gewerbe: Verarbeitendes Gewerbe („Industrie“) sowie damit verbundene Reparatur und Installati-
        on (gemäß WZ 2008, Abschnitt C) sowie Baugewerbe (nur Hoch- und Tiefbau sowie Abbrucharbeiten gemäß WZ
        2008, Abschnitt F)
        Lokales Gewerbe: Kleinere produktions- oder reparaturorientierte Betriebe des Handwerks und Baugewerbes,
        bspw. Kfz-Werkstätten (überwiegend ohne Handel, keine Verkaufs-Ausstellungsräume), Fahrradwerkstätten,
        Schlüsseldienste, Steinmetz- und Stuckateurbetriebe, Bauinstallation und Bauausbau (Glasereien, Elektro-, Gas-,
        Wasser-, Lüftungsinstallation, Bautischlerei und -schlossere, Maler, Fußboden-, Fliesen- und Plattenlegerei, usw.).
        Ausgenommen sind Einzelhandel, Gastronomie, Büros/Praxen, und soziale Einrichtungen
        Gewerbe mit gemischter Struktur: gewerbliche Nutzung ohne besonderen Schwerpunkt, kann alle anderen Typen
        enthalten, die nicht in dieser Legende aufgeführt sind

18
Titel der Broschüre | Titel
                                                                    Bezirkliche Wirtschaftsflächenkonzepte   | Musterpläne
                                                                                                                des Kapitels

        Logistik: Lagerhallen und -plätze, Umschlaghallen (z. B. Paket- und Postdienste, Speditionen), Hallen, die durch
        Groß-/Versand-/Onlinehandel genutzt werden, …)
        Ver- und Entsorgung mit gewerblichem Charakter: Energieversorgung, Wasserver- und, Abwasserentorgung, Ab-
        fallbehandlung, … (vgl. FNP-Darstellung)
        Sondergebiet mit gewerblichem Charakter: Hafenanlage, Großmarkt, … (vgl. FNP-Darstellung)
        Einzelhandel: unabhängig vom Umfang der Verkaufsfläche, insb. Lebensmittelmärkte und Fachmärkte
        Tankstellen und/oder Kfz-Handel (überwiegender Flächenanteil für Ausstellungsräume und ungedeckte
        Stellflächen, Werkstatt mit untergeordneter Flächennutzung)
        Wissenschaft/Forschung: forschungsintensive privatwirtschaftl. Produktion/Dienstleistung, Forschungsinstitute,
        Universitäten, …
        Büro und Dienstleistung: kein/kaum produzierendes Gewerbe, überwiegende Flächennutzung für Büro- und Ver-
        waltungsgebäude, Praxen, …
        Kommerzielle Freizeitnutzung: Bowlingcenter, Kletterhallen, Kinos, Spiehallen …
        Unbebaute, un- oder untergenutzte Flächen innerhalb der gewerblichen Bauflächenkulisse des FNP: Brachflächen,
        Kleingärten innerhalb GE-Kulisse des FNP, als GE gewidmete Landwirtschaftsfl. im FNP, z. B. Schönerlinder Str., …
        Bebaute, un- oder untergenutzte Flächen innerhalb der gewerblichen Bauflächenkulisse des FNP: Flächen mit Be-
        stand an komplett oder weitgehend leerstehenden Gebäuden, …
        Gewerbehöfe/ eingestreute Gewerbestandorte (einzelne Standorte von relevanten Gewerbehöfen bzw. eingestreu-
        te Lagen)
        (sonstige Flächen benennen, z. B. gebietsfremde Nutzungen wie Beherbergungsbetriebe)
        (sonstige Standorte benennen, z. B. Kunstproduktion)

Kennzeichnung
        EpB-Gebiete des StEP Wirtschaft 2030 (mit Gebietsnr. und -bezeichnung)
        Relevante bestehende Gewerbeflächen außerhalb der gewerblichen Bauflächenkulisse des FNP (betrifft alle zuvor
        genannten, hinsichtlich ihrer tatsächlichen Nutzung typisierten Bestandsflächen, die < 3ha sind und daher unter-
        halb der Körnigkeit des FNP liegen, insb. in gemischten Bauflächen oder Wohnbauflächen)

Perspektivflächen für die Wirtschaft (bisher keine gewerbliche Nutzung, perspektivisch für Gewerbe entwickelbar)
        Flächen ohne bisherige gewerbliche Nutzung außerhalb der gewerblichen Bauflächen des FNP, die perspektivisch
        für Gewerbe entwickelbar sein sollen (z. B. Bahnflächen, Landwirtschaft, Kleingärten, usw.). (Bahnflächen, Land-
        wirtschaft, Kleingärten, usw. außerhalb gewerblicher Bauflächen des FNP » Änderung des FNP erforderlich)

Bereiche mit besonderen Merkmalen
        Eingestreute Gewerbehöfe und lokales Gewerbe
        Anhäufung von Betrieben für Kunstproduktion
        Bereich mit Bedeutung für die Flughafenregion
        Institutionelle Verflechtung über die Bezirksgrenze (Anm.: nicht wirtschaftliche Verflechtung)
        sonstige (benennen)

Nachrichtliche Übernahmen
Übergeordnete wirtschaftsnahe Verkehrsinfrastruktur (Bestand und Planung) (ggf. Konkretisierungen)

                                                                                                                        19
07 | PLAN 2 – Analyse: Weiterentwicklung von Flächen und Planungssituation

Weiterentwicklung von Flächen (bezogen auf gesamte Flächenkulisse des Plan 1)

        Aktivierung von Potenzialen
        Nachverdichtung und/oder, Revitalisierung bestehender Flächen sowie Neu-Entwicklung zur wirtschaftl. Nutzung
        Erhalt des Bestands
        behutsame Bestandspflege, aktive Sicherung
        Umnutzung zu nicht-gewerblicher Nutzung
        Flächen, die zukünftig aus der gewerblichen Flächenkulisse entfallen

20
Titel der Broschüre | Titel
                                                                  Bezirkliche Wirtschaftsflächenkonzepte      des Kapitels
                                                                                                           | Musterpläne

Planungssitation der Bauleitplanung

B-Plan (mit Nr.)
         festgesetzt
         im Verfahren

Baunutzungsplan (im ehem. Westteil Berlins)
         Arbeitsgebiet

Planerfordernis, betrifft:
         B-Plan
         FNP
         beide Bauleitpläne

Besondere Chancen und Restriktionen (für Flächen mit Aktivierungspotenzial)
         Angrenzende schutzbedürftige Nutzung
         Ökologische Bindungen
         Seveso-III-Betrieb
         Nicht gesicherte Erschließung (insb. Verkehr und Stadttechnik)
         Denkmalschutz /Industriekultur
         Städtebaufördergebiet
         Zukunftsort
         Schwerpunktraum der Berlinstrategie (ehem. Transformationsräume)
         Unternehmensnetzwerk/Gebietsmanagement
         (Hoher Anteil an) Flächen im Landesgrundvermögen
         sonstige (benennen)

Nachrichtliche Übernahmen
Übergeordnete wirtschaftsnahe Verkehrsinfrastruktur (Bestand und Planung) (ggf. Konkretisierungen)

                                                                                                                      21
08 | PLAN 3 – Zielkonzept: Räumliche Strategien

                                          1

Entwicklungsstrategie (bezogen auf gesamte Flächenkulisse des Plan 2)

Aktivierung v. Potenzialen (bezogen auf       aus Plan 2)   Erhalt des Bestands (bezogen auf		             aus Plan 2)

        Neuentwicklung (nicht bebaute, bisher nicht                     Bestandspflege („laufen lassen“)
        gewerblich genutzte Flächen sowie Flächen mit
                                                                        Aktive Sicherung (planungsrechtliche Sicherung;
        aufgegebener Nutzung (Brachen), die neu
                                                                        privatrechtliches Sicherung.; Flächenankauf)
        entwickelt werden können)
        Nachverdichtung (Stellplätze/Lagerflächen über-
        bauen, Aufstockungen, bauliche Ergänzungen mit      Umnutzung zu nicht-gewerblicher Nutzung
        Beibehaltung der Bestandsnutzung, Bauen in 2.              bezogen auf die selbige Fläche in Plan 2, jedoch
        Reihe, Abriss-Neubau zugunsten höherer Dichte)             nicht erforderlicherweise weiter zu konkretisieren
        Revitalisierung (Intensivierung/Ausschluss
        bestimmter Nutzungs-arten, Neuordnung von
        Grundstücken, Erneuerung der Infrastruktur)

22
Titel der Broschüre | Titel
                                                                  Bezirkliche Wirtschaftsflächenkonzepte      des Kapitels
                                                                                                           | Musterpläne

Profilbereiche
        Produktionsschwerpunkt
        Berliner Mischung (Gewerbe in eingestreuten Lagen)
        Urbane Lagen (hoher Anteil Büro und Dienstleistung)
        IKT und Forschung (u.a. mit Zukunftsorten)
        Flughafenaffines Gewerbe
        Logistik und Transport
        sonstige (benennen)

Stärkung/Profilierung bestimmter Nutzung(en) (Mehrfachnennungen möglich) (bezogen auf alle
Aktivierungsflächen und Profilbereiche)
        Produzierendes Gewerbe
        Gewerbe mit gemischter Struktur
        Logistik
        Lokales Gewerbe
        Ver- und Entsorgung mit gewerblichem Charakter
        Wissenschaft/Technologie/Forschung
        Büro und Dienstleistung
        Kunstproduktion
        Kreativwirtschaft
        sonstige (benennen)

Dissensflächen
        Dissens Bezirksamt / Senatsverwaltung (mit Verweis auf Erläuterung im Text und Darstellung in Dissensliste)
 02 | Mustergliederung
Nachrichtliche Übernahmen
Übergeordnete wirtschaftsnahe Verkehrsinfrastruktur (Bestand und Planung) (ggf. Konkretisierungen)

 09 | Darstellungsmuster: Vignette Dissensfläche/n zum Zielplan

    Dissensfläche Nr. 1 „An der Bahn“

    Zielstellung Bezirk:
    Gewerbliche Baufläche (Aktive Sicherung des Bestands
    und Neuentwicklung)

    Zielstellung Senatsverwaltung:                                                                1
    Grünfläche (Grundlage: Beschluss vom …)

    weitere Informationen:
    ...

                                                                                                                      23
10 | PLAN 4 – Handlungskonzept: Maßnahmen und Instrumente

Entwicklungsstrategie Übernahme aus Plan 3

Aktivierung von Potenzialen             Erhalt des Bestands                     Umnutzung zu nicht-gewerblicher
                                                                                Nutzung
        Neuentwicklung                          Bestandspflege
                                                                                         Bestandspflege
        Nachverdichtung                         Aktive Sicherung
        Revitalisierung

Nachrichtliche Übernahmen
Übergeordnete wirtschaftsnahe Verkehrsinfrastruktur (Bestand und Planung) (ggf. Konkretisierungen)

24
Bezirkliche Wirtschaftsflächenkonzepte | Musterpläne

Zeitliche Aktivierbarkeit (für alle Flächen mit Aktivierungspotenzial)

         Kurzfristig (Erschließung gesichert, baureif i. S. v. keine weiteren planungsrechtl. Verfahrensschritte erforderlich)
         Mittelfristig (nicht baureif, BP im Verfahren - max. seit 10 Jahren)
         Langfristig (kein Baurecht, keine Erschließung)

Maßnahmen und Instrumente (Profilbereichen aus Plan 3, Flächen mit Aktivierungspotenzial zugeordnet sowie für
relevante/ausgewählte Bestandsflächen)

Planerische und rechtliche Maßnahmen
        Erstellung Machbarkeitsstudie/Rahmenplan für Profilbereiche
        FNP-Änderung
        B-Plan-Verfahren
        B-Plan-Verfahren mit hoher Priorität
        Privatrechtliche Vereinbarungen z. B. zu Lärm (Anlieferungszeiten
        oder Einhausungen von lärmemittierenden Nutzungen) etc.
        Grundstücksneuordnungen
        Nachfragegerechte Parzellierung
Infrastrukturelle Maßnahmen
        Ertüchtigung/Erstellung Straßenerschließung
        Einrichtung/Verbesserung ÖPNV-Erschließung
        Ertüchtigung/Erstellung der stadttechnischen Erschließung
Kommunikative und koordinierende Maßnahmen
        Ansprache von Grundeigentümern bzw. Gewerbetreibenden
        Initiierung/Unterstützung von Standortgemeinschaften/Netzwerken
        Einrichtung bezirkliches Wirtschaftsflächenmanagement
        Unterstützung privater Gebietsmanagements
        Kooperation über Bezirks-/Landesgrenze hinweg
Finanzielle Maßnahmen
        Einsatz von Wettbewerben oder Leuchtturm- und Modellprojekten
        Einsatz von Fördermitteln
        Flächenankauf durch das Land Berlin
Weitere Maßnahmen
         Weitere Maßnahmen / Instrumente, z. B.:
          • Standortkonzept entwickeln, Profil schärfen, Marke etablieren
          • „Smart Solutions“ stärker anwenden (z. B. Ausbau E-Mobility durch Ladeinfrastruktur,
             Car-/ Bike-Sharing….)
          • Verstärkte Kooperation mit Wissenschaft prüfen
          • Gründungsaktivitäten stärken/besser unterstützen (d.h. neue TGZ bzw. bestehende ausbauen)
          • Verkehrliche Erschließung ggf. nach MIV/Lkw und ÖPNV, F+R trennen
          • …

                                                                                                                           25
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