Blick Hinein - Land Steiermark
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BlickHinein Offizielle Nachrichten der Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld 2/2015 Zum Titelbild: Anlagen Katastrophenschutz Die neuen Gemeindevertreter im Bezirk Akute Gefahr durch Vorgangsweise Maiswurzelbohrer bei Unwetterschäden Gesundheit Sicherheit Jagd Anlagen Reisedurchfall Veranstaltungen Jagdgesetznovelle Baugesetznovelle auf Straßen 2015 2015
Inhalt Gemeinsame Angelobung Landeshauptmann in der Katastrophenfonds- Neue mit Bürgermeistern und Vize BH und in der Außenstelle information Jagdgesetznovelle 3 Bezirkshauptmann 23 Polizei Vorwort Koordinierter fremdenpolizeilicher Dienst im Bezirk Hartberg-Fürstenfeld/ 4 Gemeinden Baustelle auf der A2-Südautobahn Die neuen Gemeindevertreter im Bezirk 5 Gemeinden 24 Baubezirksleitung Oststeiermark Maiswurzelbohrer - eine akute Gefahr Verzeichnis der Gemeindevorstände des politischen Bezirkes 8 Intern 25 Feuerwehr Neue Kommandanten im Feuerwehrbereich Fürstenfeld Landeshauptmann besuchte die BH/ Auf nach Kärnten 26 Feuerwehr/ÖRK Amtsübergabe in der Feuerwehr Schäffern/ 9 Katastrophenschutz 80.384 ehrenamtliche Stunden aus Liebe zum Menschen Katastrophenfondsinformation - Vorgangsweise bei Unwetterschäden 27 ÖRK 10.000 Stunden ehrenamtlich beim ÖRK 10 Katastrophenschutz 28 EDV Hochwasserschutzplan des Bezirkes Breitband Steiermark - der Highway 2020 11 Anlagen Wildbachbegehungen - ein wichtiges Instrument 29 Sozial Burgenlandtage im Föhrenhof der Katastrophenvorsorge 30 Arbeiterkammer 12 Intern/Gemeinden Gewinn? Oder Falle! - Werbeveranstaltungen und Aus- Qualitätsmanagement in der BH/ flugsfahrten/ Neues Gemeindewappen in Buch-St. Magdalena Telefonbetrüger tarnen sich als AK-Mitarbeiter 13 Gesundheit 31 AMS Getrübte Urlaubsfreuden - Reisedurchfall Aktion Gemeinde 2015 14 Forst 32 Eltern-Kind-Zentrum Forstschutzbericht 2014 Neue Räume für das Eltern-Kind-Zentrum Fürstenfeld 15 Jagd 33 Pfarre/FMB Die Jagdgesetznovelle 2015 Himmlischer Strom für die Stadtpfarrkirche/ Frauengesundheit im Fokus 16 Veterinär Steir. Tiergesundheitsdienst: Wichtiger Partner in der 34 Abfallwirtschaft Neue Fachkräfte für Problemstoffsammelstellen und Betreuung unserer Nutztiere Altstoffsammelzentren/ 17 Anlagen Mülltrennung macht Schule Baugesetznovelle 2015 - Niedrigenergiegebäude und 35 Berg- und Naturwacht Unabhängige Kontrollsysteme eingeführt Berg- und Naturwacht im Bezirk vereint 18 Anlagen 36 Hospiz Abbrennen von Sonnwendfeuer Ehrung für langjährige Mitarbeit im Hospizteam Hartberg 19 Intern 37 VIVID Personal - Aktuell Thema Rauchen: Kostenlose Schulvorträge 20 Symposium 38 GFSG Großes Kinder- und Jugendpsychiatrisches Symposium NEU: Vollzeitbetreutes Wohnen für psychisch in Pöllau beeinträchtige Menschen in Hartberg 21 Sicherheit 39 GO-ON Veranstaltungen auf Straßen Wissen hilft - Das Leben ist es wert! 22 Sicherheit 40 Veranstaltungen / Sprechtage Neue MitarbeiterInnen bei der Polizei 2
Der Bezirkshauptmann Werte Leserinnen und Leser Ursprungsnachweises etwa in der Gemeindezeitung unseres Amtsblattes „Blick veröffentlicht werden. Hinein“! Ich wünsche Ihnen viel Freude und Interesse beim Nach den konstituierenden Lesen unseres Amtsblattes sowie einen schönen Sitzungen in den Gemeinden und erholsamen Urlaub. stehen nun die neuen Bürger- Ihr meister, Gemeindevorstände und Gemeinderäte fest. Von Bezirkshauptmann Mag. Max Wiesenhofer der BH waren wir bestrebt, an möglichst vielen Sitzungen teilzunehmen um vor Ort die Angelobung vornehmen zu können. Die abschießende gemeinsame Angelobung im Saal Mag. Max Wiesenhofer der BH mit der Festansprache unseres Landes- Bezirkshauptmann von Hartberg-Fürstenfeld polizeidirektors und der Zertifikatsverleihung an alle angelobten Bürgermeister und Vizebürger- meister war ein besonderer Höhepunkt und diente auch dem gegenseitigen Kennenlernen. Der Bezirk Foto © KK Hartberg-Fürstenfeld ist mit nahezu 90.000 Ein- wohnern der drittgrößte Bezirk in der Steiermark. Mit 36 Gemeinden hat unser Bezirk gleichauf mit dem bevölkerungsstärksten Bezirk Graz-Umgebung (über 145.000 Einwohner) vergleichsweise die meisten Gemeinden aller Bezirke in der Steiermark. Der zweitgrößte Bezirk Bruck-Mürzzuschlag weist 19 Gemeinden auf, in Südoststeiermark sind es 26 und in Weiz 31. Wir wollen Ihnen in dieser Ausgabe unseres Amtsblattes alle neuen Vorstandsmitglieder vorstellen. 40 Seiten umfasst das vorliegende Amtsblatt „Blick Hinein“. Neben allgemeinen Berichten sind in den verschiedenen Ausgaben Auflistungen und Berichte wie Erläuterungen zu gesetzlichen Änderungen etc. veröffentlicht, deren Aktualität weit über den Erscheinungszeitraum hinausreicht. Der Versand per E-Mail ermöglicht es, das gesamte Amtsblatt oder einzelne Berichte herunterzuladen und zu speichern oder auszudrucken. Darüber hinaus sind alle bislang erschienen Zeitungen auf unserer Homepage www.bh-hartberg-fuerstenfeld.steiermark.at archiviert und somit jederzeit einsehbar. Gerne können Berichte unseres Amtsblattes auch übernommen und unter Angabe des 3 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis
8 von Peter Rechberger Gemeinden Kanzleileiter Die neuen Gemeindevertreter im Bezirk Im Rahmen eines Festaktes wurden alle neuen BürgermeisterInnen und deren Vize im Bezirk Hartberg-Fürstenfeld feierlich angelobt. Auf Einladung des Bezirkshauptmannes, Mag. Max Quartett Streich4 unter der Leitung von MMag.a Wiesenhofer, fand in der BH Hartberg-Fürstenfeld Hermine Pack. eine gemeinsame Angelobungsfeier aller neu- gewählten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie deren Stellvertreter statt. Im Festreferat ging Landespolizeidirektor Mag. Josef Klamminger auf die Bedürfnisse der Menschen auch im Zusammenhang mit der Sicherheit sowie auf die zweckmäßige und sinnvolle Unterstützung und Miteinbeziehung von Asyl- werbern in die örtliche Gesellschaft ein. Im Anschluss wurden jene Bürgermeister und deren Stellvertreter offiziell angelobt, bei denen dies noch nicht im Rahmen einer konstituierenden Gemeinderatssitzung vor Ort erfolgt ist. An alle Gemeindemandatare wurden vom Bezirkshaupt- Die vier neuen Bürgermeister sitzend v.l.n.r. Bgm. Ing. mann Urkunden über die durchgeführte Ange- Herbert Berger, Gem. Wenigzell; Bgm. Wolfgang Zingl, Stadt- lobung überreicht. gem. Friedberg; Bgm. Stefan Hold, Gem. Waldbach-Mönich- wald und Bgm. Thomas Gruber, Gem. Schäffern mit dahinter stehend v.l.n.r. LAbg. Hubert Lang, Landespolizeidirektor Mag. Josef Klamminger, BH Mag. Max Wiesenhofer, Klubobmann NR-Abg. Dr. Reinhold Lopatka, LAbg. Waltraud Schwammer, LT-Präsident Franz Majcen; © Josef Lederer Gemeinsame Angelobung in der Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld; © Josef Lederer Nach dem gemeinsamen Gruppenfoto gab es ein geselliges Zusammensein, das dem näheren Kennenlernen und dem Informationsaustausch diente. Musikalisch umrahmt wurde die Die Organisation und Durchführung der Veranstaltung erfolgte Veranstaltung, an der auch alle Referatsleiterinnen unter starker Mitwirkung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Referatsleiter der BH teilnahmen, vom der BH; © Josef Lederer 4 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis
Gemeinden Verzeichnis der Gemeindevorstände des politischen Bezirkes Hartberg-Fürstenfeld Nr. Name der Gemeinde Bürgermeister Vizebügermeister Gemeindekassier/in (Finanzreferent) 1 Bad Blumau Franz Handler Siegfried Flechel Josef Johann Titz 8283 Bad Blumau 65 ÖVP ÖVP FPÖ Tel. Nr. 03383/2206 Fax 03383/2206-15 2 Bad Waltersdorf Josef Hauptmann 1. Vzbgm: Alois Rath Johann Fiedler 8271 Bad Waltersdorf 2 ÖVP ÖVP ÖVP Tel. Nr. 03333/2321 2. Vzbgm: Ewald Schalk Weiteres Vorstandsmit- Fax 03333/2321-204 FPÖ glied: Mario Genser, SPÖ 3 Buch-St. Magdalena Gerhard Gschiel Anton Heschl Josef Grill, MBA 82874 Unterbuch 130 ÖVP ÖVP ÖVP Tel. Nr. 03332/62814 Fax 03332/62814-4 4 Burgau Gregor Löffler Wolfgang Florian Harald Gmoser 8291 Burgau, Schlossweg 1 ÖVP ÖVP SPÖ Tel. Nr. 03383/2325 Fax 03383/2325-25 5 Dechantskirchen Waltraud Schwammer Johann Zingl Franz Höller 8241 Dechantskirchen 34 ÖVP ÖVP SPÖ Tel. Nr. 03339/22408 Fax 03339/22408-4 6 Ebersdorf Gerald Maier Maria Kröpfl Hermine Pichler 8273 Ebersdorf 222 ÖVP ÖVP FPÖ Tel. Nr. 03333/2341 Fax 03333/2341-4 7 Feistritztal Josef Lind Friedrich Wachmann Ing. Gerhard Wolf 8221 Hirnsdorf 125 ÖVP ÖVP SPÖ Tel. Nr. 03113/8866 Fax 03113/3350 8 Friedberg Wolfgang Zingl Ing. Leo Riebenbauer Ing. Günter Glatz 8240 Friedberg, Hauptplatz 20 SPÖ ÖVP ÖVP Tel. Nr. 03339/25110 Fax 03339/25110-20 9 Fürstenfeld Werner Gutzwar 1. Vzbgm: Gerhard Christian Sommerbauer, 8280 Fürstenfeld ÖVP Jedliczka, ÖVP ÖVP Tel. Nr. 03382/52401 2. Vzbgm: DI Johann Weiteres Stadtratsmit- Fax 03382/52401-52 Rath, ÖVP glied: Horst Himler, ÖVP 10 Grafendorf bei Hartberg Johann Handler 1. Vzbgm: Ing. Harald Johann Rechberger 8232 Grafendorf, Hauptplatz 47 ÖVP Pöltl ÖVP 03338/2262 ÖVP Weiteres Vorstandsmit- Tel. Nr. 03338/2262-4 2. Vzbgm: Gerald Hofer glied: Bernhard Winkler, Fax FPÖ SPÖ 11 Greinbach Siegbert Handler Josef Berghofer, MBA Ing. Christian 8230 Penzendorf 26 ÖVP ÖVP Kirchsteiger Tel. Nr. 03332/62851 ÖVP Fax 03332/62851-9 12 Großsteinbach Josef Rath Christian Groß Manfred Voit 8265 Großsteinbach 62 ÖVP ÖVP ZukunftsListe Tel. Nr. 03386/8208 Großsteinbach Fax 03383/8208-4 5 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis ï
Gemeinden Verzeichnis der Gemeindevorstände des politischen Bezirkes Hartberg-Fürstenfeld Nr. Name der Gemeinde Bürgermeister Vizebügermeister Gemeindekassier/in (Finanzreferent) 13 Großwilfersdorf Johann Urschler Franz Zehner Ing. Franz Tauschmann 8263 Großwilfersdorf 102 ÖVP ÖVP ÖVP Tel. Nr. 03385/301 Fax 03385/8211 14 Hartberg Karl Pack 1. Vzbgm: Wolfgang DI Ludwig Robitschko, 8230 Hartberg, Hauptplatz 10 ÖVP Böhmer, SPÖ ÖVP Tel. Nr. 03332/603 2. Vzbgm: Ing. Marcus Weiteres Stadtratsmit- Fax 03332/603-109 Martschitsch, ÖVP glied: Mag. Christoph Wallner, Grüne & Unabhängige 15 Hartberg-Umgebung Ing. Franz Pötscher DI Herbert Kelz Herbert Rodler 8230 Schildbach 200 ÖVP ÖVP ÖVP Tel. Nr. 03332/62849 Fax 03332/62849-4 16 Hartl Hermann Grassl Josef Radl Anton Peheim 8224 Hartl 185 ÖVP ÖVP ÖVP Tel. Nr. 03334/2522 Fax 03334/2522-4 17 Ilz Rupert Fleischhacker 1. Vzbgm: Karl Turza, Klaus Konrad, SPÖ 8262 Ilz 58 ÖVP ÖVP Weiteres Vorstandsmit- Tel. Nr. 03385/377 2 Vzbgm: August Fried- glied: Michael Fax 03385/377-19 heim, Gemeindeliste Kriendlhofer, Gemeinde- Team Friedheim liste Team Friedheim 18 Kaindorf Friedrich Loidl Martin König Alois Schaller 8224 Kaindorf 29 ÖVP ÖVP FPÖ Tel. Nr. 03334/2208 Fax 03334/2208-4 19 Lafnitz Rudolf Schuch Jörg Pfeffer Andreas Burghard 8233 Lanfitz 31 ÖVP FPÖ SPÖ Tel. Nr. 03338/2307 Fax 03338/2307-4 20 Loipersdorf b.F. Herbert Spirk Franz Siegl Gerit Papst 8282 Loipersdorf 44 ÖVP ÖVP FPÖ Tel. Nr. 03382/8255 Fax 03382/8255-4 21 Neudau LAbg. Dr. Wolfgang Siegfried Lang Hanns Kottulinsky 8292 Neudau, Hauptplatz 1 Dolesch SPÖ ÖVP Tel. Nr. 03383/2225 SPÖ Fax 03383/2225-4 22 Ottendorf a.d.R. Josef Haberl Ewald Deimel Alois Flechl 8312 Ottendorf 132 ÖVP ÖVP ÖVP Tel. Nr. 03114/2507 Fax 03114/2507-7 23 Pinggau Leopold Bartsch 1. Vzbgm.: Herbert Zingl Peter Fahrner , ÖVP 8243 Pinggau, Hauptplatz 1 ÖVP ÖVP Weiteres Vorstands- Tel. Nr. 03339/25152 2. Vzbgm: Johann mitglied: Ing. Markus Fax 03339/25152-22 Koschatko, SPÖ SIMON, ÖVP 24 Pöllau Johann Schirnhofer 1. Vzbgm: Josef Pfeifer Jürgen Kröpfl 8225 Pöllau, Hauptplatz 3 ÖVP ÖVP ÖVP 6 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis
Gemeinden Verzeichnis der Gemeindevorstände des politischen Bezirkes Hartberg-Fürstenfeld Nr. Name der Gemeinde Bürgermeister Vizebügermeister Gemeindekassier/in (Finanzreferent) Tel. Nr. 03335/2038 2. Vzbgm: Günter Golec Ferdinand Haas, Unabh. Fax 03335/4138 SPÖ Bürger Liste Pöllau 25 Pöllauberg Johann Weiglhofer Ignaz Karl Käfer Willibald Paar 8225 Oberneuberg 180 ÖVP ÖVP ÖVP Tel. Nr. 03335/2408 Fax 03335/2408-2 26 Rohr bei Hartberg Ing. Jürgen Peindl Karl Taschner Ing. Franz Koch 8294 Unterrohr 24 ÖVP ÖVP SPÖ Tel. Nr. 03332/8215 Fax 03332/8215-4 27 Rohrbach an der Lafnitz Günter Putz Günther Simon Josef Zingl 8234 Obere Hauptstraße 17/1 SPÖ SPÖ ÖVP Tel. Nr. 03338/2312 Fax 03338/2312-4 28 St. Jakob im Walde Anton Doppler Johann Pfleger Herbert Berger 8255 Kirchenviertel 24 ÖVP ÖVP ÖVP Tel. Nr. 03336/8212 Fax 03336/8212-14 29 St. Johann i.d.H. Ing. Günter Müller Walter Berghofer Christoph Lugitsch- 8295 St. Johann i.d.H. 100 SPÖ SPÖ Strasser Tel. Nr. 03332/62882 ÖVP Fax 03332/628824 30 St. Lorenzen a.W. Hermann Pferschy Helmut Schantl Anton Milchrahm 8242 St. Lorenzen a. W. 23 ÖVP ÖVP ÖVP Tel. Nr. 03331/3100 Fax 03331/3100-4 31 Schäffern Thomas Gruber Martin Prenner Ing. Franz Osterbauer 8244 Schäffern, Dorfstraße 7 ÖVP ÖVP ÖVP Tel. Nr. 03339/7070 Fax 03339/7070-4 32 Söchau Josef Kapper Gerald Großschädl Johann Thier 8362 Söchau 104 ÖVP ÖVP SPÖ Tel. Nr. 03387/2261 Fax 03387/2261-4 33 Stubenberg a.S. Ing. Alexander Allmer Johann Buchegger Mag. Philipp Hirzberger 8223 Stubenberg 5 ÖVP ÖVP SPÖ Tel. Nr. 03176/8822 Fax 03176/8211 34 Vorau Mag. Bernhard Spitzer 1. Vzbgm: Patriz Erich Kager, ÖVP 8250 Vorau, Rathausplatz 43 ÖVP Rechberger, ÖVP Weiteres Vorstandsmit- Tel. Nr. 03337/2228 2. Vzbgm: LAbg. Anton glied: Alois Schwengerer, Fax 03337/22285 Kogler, FPÖ ÖVP 35 Waldbach-Mönichwald Stefan Hold Arrigo Kurz Martin Übelher 8252 Karnerviertel 8 ÖVP ÖVP SPÖ Tel. Nr. 03336/4478 Fax 03336/4478-4 36 Wenigzell Ing. Herbert Berger DI Günther Holzer Anton Maderbacher 8254 Pittermann 222 ÖVP Liste Wenigzell ÖVP Tel. Nr. 03336/2201 Fax 03336/22014 7 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis
8 von Mag. Max Wiesenhofer Intern Bezirkshauptmann Der Landeshauptmann besuchte die BH Mitte Mai besuchte Landeshauptmann Mag. Franz Voves die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld und der Baubezirks- leitung Oststeiermark. Nach den Bezirkshauptmannschaften Murtal, Bruck-Mürzzuschlag und Südoststeiermark stattete Landeshauptmann Mag. Franz Voves der weiteren fusionierten Bezirkshauptmannschaft Hartberg- Fürstenfeld einen Besuch ab. V.l.n.r.: Kanzleileiter Peter Rechberger, BH Mag. Max Wiesen- hofer, LH Mag. Franz Voves, Elisabeth Pötz-DPV BBL, DI Karl Amtmann-Leiter BBL, Ing. Stefan Schweighofer-Obmann DPV BH der BH-Außenstelle in Fürstenfeld und in der Folge in der BH in Hartberg, informierte sich der Landes- hauptmann über die Umsetzung der strukturellen Veränderungen in den letzten Jahren und bot allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ausreichend Zeit und Gelegenheit, in direkten persönlichen Gesprä- chen ihre Anliegen und Sorgen vorzubringen. LH Mag. Franz Voves im Gespräch mit Mitarbeitern in der Bei allen Bediensteten bedankte sich der Landes- BH-Außenstelle Fürstenfeld hauptmann für ihr großes Engagement sowie die Der ausgezeichneten Zusammenarbeit folgend, hervorragende Arbeit im Interesse des Landes und fand dieses Zusammentreffen gemeinsam mit den zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger des Bediensten der BH und der BBL statt. Beginnend in Bezirkes und der Region. Auf nach Kärnten Der von der Dienststellenpersonalvertretung bestens organisierte Betriebsausflug der BH- Bediensteten führte heuer nach Kärnten in die Landeshauptstadt Klagenfurt und an den Wörther- see. Gemeinschaftliche Aktivitäten tragen wesentlich zum besseren gegenseitigen Kennenlernen bei und fördern die Betriebsgemeinschaft und das gute Betriebsklima im Haus. Zufriedene Mitarbeiterin- Eine Gruppe bei der Führung durch die Altstadt von Klagenfurt nen und Mitarbeiter sind wiederum Voraussetzung Herrliches Wetter – ein interessantes abwechslungs- für einen kundenfreundlichen Umgang mit den reiches Programm – eine ausgezeichnete Stimmung. Bürgerinnen und Bürgern. 8 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis
8 von Wolfgang Jauk Katastrophenschutz-Referent Katastrophenschutz Katastrophenfondsinformation - Vorgangsweise bei Unwetterschäden Die Anzahl und die Stärke der Unwetter und damit die auftretenden Schäden, haben in den letzten Jahren stark zugenommen. Betroffene, deren Unwetterschaden größer als € 1.000,-- sind, können um eine Entschädigung aus dem Katastrophenfonds ansuchen. Was müssen Sie tun? Sie melden solche Schäden mittels des Formulares „Privatschadensausweis“ bei ihrer Gemeinde, in der - Schäden an privaten Straßen bzw. Wegen und der Schaden eingetreten ist, oder online unter der Brücken (Hofzufahrten, Güterwege) Adresse - Schäden an privaten Forststraßen und Forst- www.agrar.steiermark.at brücken Katastrophenfondsinformationen müssen innerhalb von 6 Monaten nach Eintritt Formulare: Privatschadenausweis. des Schadens gemeldet werden. Pro Schadensart ist ein eigener Privatschadens- Machen Sie unbedingt Fotos vom aufgetretenen ausweis auszufüllen. Schaden. Erklärung der Schadensarten: Schadensart 1: Schäden an Gebäuden, baulichen Was geschieht mit Ihrer Meldung? Anlagen, Inventar Sollten Sie den Schaden online gemeldet haben, Schadensart 2: Schäden an Ernte, Flur, Vieh wird dieser nach Drücken des Buttons „Senden“ Schadensart 3: Schäden an Wald, Waldbodenverlust automatisch elektronisch an das zuständige Schadensart 4: Schäden an privaten Grundstücken Gemeindeamt weitergeleitet. Dort wird der Antrag und Gebäuden, die durch Erdrutsch entstanden geprüft und an die zuständige Bezirkshauptmann- sind und durch Tiefendrainagen und Sicherungen schaft gesendet. Sollten Sie den Antrag beim an Gebäudefundamenten behoben werden müssen Gemeindeamt gestellt haben, wird er dort nach Schadensart 5 : Schäden an privaten Straßen, Prüfung gleich elektronisch an die zuständige privaten Wegen, privaten Brücken Bezirkshauptmannschaft weitergeleitet. Die Bezirks- Schadensart 6: Schäden an privaten Forststraßen, hauptmannschaft beauftragt Sachverständige mit privaten Forstwegen, privaten Forstbrücken der Schätzung der Schäden. Bitte beachten Sie bei der Meldung folgende Wie gelangen Sie an den Auszahlungsbetrag? einzuhaltende Fristen: Bei Schadensart 1 Gebäude/bauliche Anlagen/ Schäden an Gebäuden und baulichen Anlagen Inventar, zahlt die Bezirkshauptmannschaft aus. samt Inventar müssen innerhalb von 2 Monaten Bis zu einem Auszahlungsbetrag von max. € 2.500,- ab Eintritt des Schadens gemeldet werden. müssen Sie Fotos, die nach der Wiederherstellung Schäden an des Schadens aufgenommen worden sind, bei der - Ernte, Flur (landwirtschaftlich genutzten Flächen), Bezirkshauptmannschaft abgeben. Erst dann wird Vieh der Entschädigungsbetrag an Sie überwiesen. Ab - Waldschäden bzw. Waldbodenverluste einem Auszahlungsbetrag von mehr als € 2.500,- - Schäden durch Hangtiefenrutschungen, müssen Sie Rechnungen in der Höhe des 9 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis
8 von Wolfgang Jauk Katastrophenschutz Katastrophenschutz-Referent Auszahlungsbetrages vorlegen, bevor Ihnen das werden müssen. Geld überwiesen wird. Schadensart 5 - Schäden an privaten Straßen, Bei Schadensart 2 - Schäden an Ernte, Flur, privaten Wegen, privaten Brücken. Vieh erhalten Sie den Entschädigungsbetrag von Schadensart 6 - Schäden an privaten Forst- der Abteilung 10 direkt ausbezahlt. straßen, privaten Forstwegen, privaten Bei Schadensart 3 - Schäden an Wald, (mehr als Forstbrücken zahlt die zuständige Abteilung aus, 0,3 ha, wobei mind. 1/3 der Bäume deutlich von der auch die Sachverständigen bei Ihnen den geschädigt sein müssen), Waldbodenverlust. Schaden geschätzt haben. Schadensart 4 - Schäden an privaten Grund- stücken und Gebäuden, die durch Erdrutsch Schäden an Gemeindevermögen werden von entstanden sind und durch Tiefendrainagen und der Gemeindeabteilung des Landes bearbeitet. Sicherungen an Gebäudefundamenten behoben Hochwasserschutzplan des Bezirkes Im vergangenen Jahr wurde in der Bezirkshaupt- Teil erreichen und katastrophale Auswirkungen mannschaft Hartberg-Fürstenfeld eine großan- haben können. gelegte Katastrophenschutzübung als Planspiel mit Eine rasche und möglichst frühzeitige Information Unterstützung der Fachabteilung Katastrophen- soll es ermöglichen, organisatorische sowie Schutz- schutz und Landesverteidigung sowie des Bundes- maßnahmen so rechtzeitig zu setzen, dass Schäden heeres unter Einbeziehung aller Einsatzorganisatio- soweit wie möglich hintangehalten werden können. nen im Bezirk durchgeführt. Hierfür wurde ein Hochwasserschutzplan für die Hauptflüsse unseres Bezirkes: Feistritz, Ilzbach, Rittschein, Pöllauer Saifen, Safenbach, Lafnitz, Pinka erstellt, in dem eine geordnete Informations- kette festgelegt wurde. Der Hochwasser-Informationsplan richtet sich in erster Linie an die Einsatzorganisationen, die Polizei sowie die für den Katastrophenschutz zu- ständigen Stellen in der Bezirkshauptmannschaft. Weiters werden die Kraftwerksbetreiber entlang der großen Flüsse im Bezirk ersucht, bei Fest- stellung von Hochwässern den jeweiligen Unter- Als Katastrophenszenario wurden Hochwässer lieger und die Bezirksleitstelle der Polizei zu ver- im nördlichen und in der Folge im südlichen Teil ständigen. unseres Bezirkes nach enormen Niederschlägen angenommen. Bei dieser Katastrophenschutzübung KLICK und auch in der Praxis hat sich gezeigt, dass hohe Niederschläge im nördlichen Teil unseres Bezirkes Hartberg-Fürstenfeld zeitverzögert den südlichen 8 Schematische Darstellung der Meldekette 10 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis
Katastrophenschutz/ 8 von Mag. Klaus Ebner Referent im Anlagenreferat Anlagen Wildbachbegehungen – ein wichtiges Instrument der Katastrophenvorsorge Gemäß § 101 des Forstgesetzes 1975 sind die Ge- Auch außerhalb des Waldgebietes meinden verpflichtet, jährlich und nach größeren Auch regulierte (verbaute) Bachstrecken Unwettern anlassbezogen Begehungen der in ihrem Auch zeitweise trockenfallende Bachstrecken Gebiet gelegenen Wildbäche durchzuführen. Grundsätzlich die gesamten Bachstrecken, soweit Am 5. Mai 2015 fand dazu eine Informationsver- diese für einen gesunden, hochgebirgstauglichen anstaltung, an der fast alle betroffenen Gemeinden Gemeindebürger begehbar sind des Bezirkes Hartberg-Fürstenfeld (HF) teilge- nommen haben, in der Bezirkshauptmannschaft HF Worauf ist in den zu beurteilenden Wild- statt. Die wichtigsten Ergebnisse dieser Veranstal- bach- bzw. Grabenbereichen zu achten? tung sind hier noch mal zusammengefasst. Auf Hindernisse, die durch gefahrdrohende Ab- lenkung oder Aufstauung bei Hochwasser Bachaus- Welche Gewässer sind zu begehen? brüche bewirken könnten (z.B. Holzlagerung). Alle Wildbäche gemäß Verordnung des Landes- Auf abtriftbare Gegenstände, die infolge Ab- hauptmannes der Steiermark (LGBL Nr. 113/2005). schwemmung bei Hochwasserabflüssen, Verklau- Wildbäche, die die Gemeindegrenze bilden („Grenz- sungen insbesondere bei Brücken verursachen bäche“), sollen möglichst gemeinsam mit der (den) könnten (z.B. Holz- und Wurzelstöcke) Nachbargemeinde(n) begangen werden. Auf künstlich oder natürlich entstandene Änderungen des normalen Wasserlaufes (z.B. Bach- Wann und wie oft ist zu begehen? verwerfungen) Mindestens einmal jährlich, tunlichst im Frühjahr Auf einrutsch- oder absturzgefährdete Gegen- nach der Schneeschmelze stände (insbesondere Bäume und Stämme) Zusätzlich bei Notwendigkeit, insbesondere bei Auf Schäden an Schutzwasserbauten (z.B. Regu- bzw. nach Unwettern lierungen, Sperren etc.) oder an privaten Anlagen (z.B. Stauanlagen, Brücken etc.), aber auch auf Schäden an natürlichen Uferstrecken (neue Blaiken, Uferanrisse) Wer führt die Wildbachbegehung durch? Die Wildbachbegehung ist durch die Gemeinde unter der Leitung des Bürgermeisters oder eines von ihm beauftragten Gemeindebürgers („Wildbachbe- geher“ als Hilfsorgan des Bürgermeisters) durchzu- führen. Grundsätzlich ist vom Gesetzgeber die Beiziehung eines Vertreters des wasserbautechnischen Diens- tes und forsttechnischen Dienstes (Bezirksförster) Wo und wie weit ist zu begehen? der Bezirksverwaltungsbehörde vorgesehen. Die Bachaufwärts bis in den Oberlauf einschließlich Gebietsbauleitung der Wildbach- und Lawinenver- der Seitenzubringer bauung ist zeitgerecht von der geplanten Begehung Bachabwärts bis zur Mündung in den Vorfluter zu informieren. Auf Grund der personellen Situati- bzw. bis zur Abgrenzung des Wildbacheinzugsge- on kann die Beiziehung jedoch nur in besonderen bietes gemäß Verordnung des Landeshauptmannes Fällen erfolgen. 11 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis
8 von Mag. Max Wiesenhofer Intern/Gemeinden Bezirkshauptmann Qualitätsmanagement in der Bezirkshauptmannschaft Bereits zum zweiten Mal wurde in der BH HF der CAF als speziell für öffentliche Verwaltungen zugeschnittenes Qualitätsbewertungssystem eingesetzt. Die Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld ist bestrebt, ihre Leistungen im Rahmen der öffent- lichen Verwaltung kontinuierlich zu hinterfragen und zu verbessern. Dem Motto der Bezirkshauptmannschaft Hartberg- Fürstenfeld „Viel mehr als eine Behörde – Wir leisten einen wichtigen Beitrag für die Lebens- qualität der Menschen in unserer Region“ folgend, wird damit ein Weg zu einer modernen, bürger- orientierten und effizienten Verwaltungs- organisation gegangen. Der CAF, Common Assess- ment Framework (Gemeinsamer Bewertungs- Bei einer BH-Betriebsversammlung wurde das CAF-Ergebnis rahmen), ist dazu ein ideales Werkzeug, welches dargelegt speziell in den öffentlichen Verwaltungsein- richtungen auf EU-Ebene eingesetzt wird. Der Bei zwei Aktionsplan-Workshops wurden von den CAF gibt einen Raster vor, mit dem die eigenen Mit- Mitgliedern des Bewertungsteams 155 vorge- arbeiterinnen und Mitarbeiter, sowie speziell die schlagene Maßnahmen diskutiert und bewertet und Führungskräfte die eigene Organisation selbst zu 88 Einzelmaßnahmen zusammengefasst. bewerten und gemeinsam deren Stärken und 15 Maßnahmen wurden während der Projektphase Verbesserungspotenziale definieren. bereits umgesetzt, 31 befinden sich in Umsetzung, bei den weiteren wurde eine Priorisierung zur In der Bezirkshauptmannschaft Hartberg- weiteren Umsetzung vorgenommen. Bei einer Fürstenfeld wurde der CAF nach 2009 nun zum Betriebsversammlung wurde das Ergebnis allen zweiten Mal eingesetzt. Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern präsentiert. Neues Gemeindewappen in Buch-St. Magdalena Mit Verlautbarung der Steiermär- Gemeinde Buch-St. Magdalena veröffentlicht. kischen Landesregierung vom 12. Das neue Gemeindewappen wird, wie folgt März 2015, LGBl. Nr. 23/2015, ist die beschrieben: Ein rotes Salbgefäß im goldenen Verleihung des Rechtes zur Führung Schild mit rotem Innenbord, der mit acht goldenen eines Gemeindewappens an die Buchenblättern belegt ist. 12 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis
8 von Dr.in Eva Winter Amtsärztin Gesundheit Getrübte Urlaubsfreuden - Reisedurchfall Die Wahrscheinlichkeit, an Reisedurchfall (Reise- Andere häufige Erreger des Reisedurchfalls: Salmo- diarrhoe) zu erkranken bewegt sich zwischen nellen, Shigellen und verschiedene Campylobacter- 10 % bei Reisen nach Südeuropa und bis zu 50 % für arten, Aeromonas oder Vibrionen, Amöben, sowie fernere Ziele wie z.B. Afrika. Adeno- und Rotaviren. Das Immunsystem von uns Europäern ist an gute Die genaue Diagnose kann nur durch eine Stuhl- Hygiene gewöhnt und kann mit Keimen, die in untersuchung gestellt werden, wobei dies bei kom- Ländern mit geringeren hygienischen Standards plikationslosen Fällen nicht notwendig ist, da die Wasser und Speisen belasten, nicht umgehen. Daher Therapie unabhängig von der Art des Erregers die- werden wir zu leichten Opfern für Durchfallerreger. selbe bleibt. Die Erkrankung tritt zumeist nach wenigen Urlaubstagen auf und verläuft in den meisten Fällen Die im Urlaub selbst organisierbaren Therapie- harmlos. Urlaubsfreude und Erholung können aber möglichkeiten zielen auf Schadensbegrenzung ab. dennoch erheblich leiden. In etwa einem Prozent So steht an erster Stelle die sogenannte orale Rehy- der Fälle ist aufgrund von Komplikationen sogar die drierung, die mit einer Mischung von Fruchtsäften Aufnahme in ein Krankenhaus erforderlich. mit Salz und Zucker, was für jeden Reisenden leicht Besonders gefährlich können Durchfall-Erkrankun- verfügbar ist, durchgeführt werden kann. Lediglich gen für Säuglinge und Kleinkinder sowie für ältere bei Kindern unter zwei Jahren sollten ausgewogene Menschen sein. Rucksack-Touristen erkranken Fertigpräparate (Reiseapotheke!) verwendet wer- häufiger als Badegäste, Urlauber in einfachen Unter- den, die eine präzise Dosierung zulassen. Peristaltik- künften öfter als Hotelgäste, und erstaunlicher hemmer, wichtige Bestandteile jeder Reiseapotheke Weise besteht ein besonders hohes Risiko für (z.B. Loperamid®, Imodium®, Enterobene®) brem- Reisende in gehobenen Hotelkategorien, da offenbar sen die Darmtätigkeit und damit den Durchfall und luxuriöses Ambiente vermehrte Sauberkeit vor- sind für eine störungsarme Heimreise oft unver- täuscht und dazu verführt, Hygieneregeln zu miss- zichtbar. Durch diese Substanzen verlängert sich achten. aber auch die Verweildauer der Erreger im Darm und damit die „Selbstreinigung“, weshalb die Ein- nahme für maximal 2 Tage erfolgen sollte. Er- gänzend können auch sogenannte Probiotika einge- nommen werden, die das natürliche Gleichgewicht der Darmbakterien wiederherstellen, was in der Akutphase aber nur geringen Nutzen bringt. Dies gilt auch für die sogenannten Absorbentien, die Schadstoffe binden sollen, wie z.B. Tierkohle. Bei schweren Krankheitsverläufen sollte unbedingt eine ärztliche Abklärung erfolgen, da manchmal An- Der Reisedurchfall ist eine Infektionskrankheit des tibiotika zur Abtötung der Keime nötig sein können. Darms, die in den meisten Fällen durch Bakterien Zur Vorbeugung von Reisedurchfall sollte man verursacht wird. Die mit Abstand häufigsten Erreger einige allgemeine Regeln zur Nahrungsmittel- und des Reisedurchfalls sind sogenannte enterotoxin- Trinkwasserhygiene beachten, die im Slogan „Boil bildende Stämme des Bakteriums Escherichia coli it, cook it, peel it or forget it“ zusammengefasst (bis zu 70%) , deren Giftstoffe eine erhöhte Elektro- sind, was bedeutet, dass Nahrungsmittel entweder lyt- und Wasserausscheidung über die Darmwand vor dem Verzehr gekocht oder geschält werden und bewirken: Neben wässrigen Durchfällen treten oft Trinkwasser nur aus verschlossenen Original- Bauchkrämpfe, Übelkeit, Erbrechen und Fieber auf. flaschen konsumiert wird. 13 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis
Forst 8 von Ing. Franz Weber Bezirksförster Forstschutzbericht 2014 Die Landesforstdirektion verfasst jährlich im Zu- ein Bestandteil des Waldbildes. Als Erreger des sammenwirken mit der Bezirkshauptmannschaft Eschentriebsterbens wurde ein Pilz – das falsche einen Forstschutzbericht, welcher das Ausmaß der weiße Stengelbecherchen (Hymenoscyphus Waldschäden in der Steiermark darstellt. pseudoalbidus) – festgestellt, welches aus Ostasien Die Daten werden von den Forstfachreferaten der eingeschleppt wurde. Eine Bekämpfung dieses Bezirkshauptmannschaften durch laufende Erhe- Pilzes ist derzeit nicht praktikabel. bung festgestellt und in der Landesforstdirektion zusammengefasst und ausgewertet. Wildschadenssituation: Das Wildeinflussmonitoring, das vom Bundes- Schadholz: forschungszentrum für Wald im Konsens mit der Insgesamt sind in der Steiermark im Jahr 2014 Jägerschaft und den Landesforstdiensten entwickelt ca. 1 Mio. Erntefestmeter (Efm) Schadholz ange- wurde, liefert seit dem Jahr 2004 österreichweit fallen. Das ist um etwa 20% weniger als im Jahr statistisch abgesicherte Daten über den Wildeinfluss 2013 und liegt im Durchschnitt der letzten 10 Jahre. auf die Waldverjüngung. Die Steiermark und auch Im Bezirk Hartberg-Fürstenfeld sind im Jahr 2014 der Bezirk HF bekommen dabei kein gutes Zeugnis etwa 45.000 Efm durch Eisanhang, 22.000 Efm ausgestellt. Etwa 2/3 der erhobenen Punkte weisen durch Sturm und etwas mehr als 10.000 Efm durch einen hohen Wildeinfluss aus – das bedeutet, dass Borkenkäfer angefallen. Der durchschnittliche auf 2/3 der Wälder in der Steiermark auf Grund Jahreseinschlag im Bezirk beträgt ca. 250.000 Efm zu hoher Schalenwildbestände einzelne Baumar- Holz, um die Zahlen besser einordnen zu können. ten nicht aufkommen können und es dadurch zu Das bedeutet, dass in unserem Bezirk ein Drittel des wirtschaftlichen und landeskulturellen Schäden Holzeinschlages durch Schadereignisse entstanden kommen kann. Eine spürbare Verbesserung der ist. Situation konnte über die letzten 10 Jahre leider keineswegs festgestellt werden – eher Gegenteiliges. Schadstoffbelastung der Wälder: Durch ein flächendeckendes Netz von rund 1.600 Probebäumen werden alljährlich Schadstoffanalysen von Fichtennadeln durchgeführt. Nach wie vor kann Schwefel (SO2), bezogen auf seine flächenmäßige Verteilung, als einer der wichtigsten Schadstoffe angesehen werden. Schwefel führt ab bestimmten Konzentrationen zu eindeutigen Schädigungen der Pflanzen und trägt zusätzlich zur Säurebildung im Waldboden bei. Die Ergebnisse der Schwefelunter- suchungen 2014 zeigen eine gleichbleibende gering bis mäßige Belastung der Bäume. Die vorgegebenen Fichtenborkenkäfer in Schlitzfalle Grenzwerte werden in keinem Bezirk der Steiermark überschritten. Eschenschäden: Das Eschentriebsterben tritt in unterschiedlicher KLICK Intensität in der gesamten Steiermark auf und ist auch in unserem Bezirk sehr häufig anzutreffen. 8 Forstschutzbericht 2014 Geschädigte und abgestorbene Eschen sind bereits 14 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis
8 von Mag. Bernd Holzer Referatsleiter Jagd Die Jagdgesetznovelle 2015 (LGBL Nr. 9/2015) Die Jagdgesetznovelle 2015 brachte einige Änderungen im Steirischen Jagdrecht. Neu aufgenommen in die Liste jagdbaren Wildes wurde der Goldschakal. Zahlreiche weitere Änderungen betreffen eine bessere Formulierung des bereits geltenden Rechtes. Die Gemeindestrukturreform in der Steiermark machte es auch notwendig, Regelungen hinsichtlich der Jagdpachtverträge zu erlassen und die Rechts- nachfolge bei bestehenden Jagdpachtverträgen festzulegen. Eine Neuerung gegenüber der alten Rechtslage besteht auch darin, dass Vorpachtrechte auf Jagdeinschlüsse künftig jährlich innerhalb der Frist von 6 Wochen ab 1. Oktober beantragt werden können. Klargestellt wird in der Novelle auch, dass ein Jagd- verwalter mit Bescheid zu bestellen ist und auch mit Die Daten der Jagdaufsichtsorgane sind im Jagd- Bescheid abzuberufen ist. Auch die Teilung eines kataster zu führen, wobei dieser elektronisch zu Eigenjagdgebietes ist nunmehr mit Bescheid zu führen ist. bewilligen. Das Jagdschutzpersonal ist seit der Novelle befugt, Gepäckstücke und Fahrzeuge im Hinblick auf straf- Neu ist die Regelung, dass bei einem Eigentümer- bares Verhalten im Zusammenhang mit der Jagd zu wechsel einer Eigenjagd die Befugnis zu Eigenjagd durchsuchen. aufrecht bleibt, der Eigentümerwechsel jedoch Bei den Wildabschussplänen wurde der Pflichtab- unverzüglich anzuzeigen ist und von der Jagd- schuss weiter zurück gedrängt und die Möglichkeit behörde mit Bescheid zu genehmigen ist. erweitert, zwischen den Klassen zu wechseln und Die umfangreichste Änderung betrifft die Regelung anstelle von Böcken, Kitze oder Geissen zu schießen. des Jagdschutzpersonales. Wie bisher ist die Vor- Bei jagdpolizeilichen Maßnahmen zur Ver- aussetzung die Aufsichtsjägerprüfung oder Berufs- minderung des Wildstandes wurde stärker auf die jägerprüfung und der Besitz einer Jagdkarte über Funktionsfähigkeit des Waldes und seiner mindestens 5 Jahre. Neu ist eine 5 jährliche Wirkungen Rücksicht genommen. Fortbildungsverpflichtung für Jagdschutz- personal. Zuletzt ist noch zu erwähnen, dass ab dem 31.3.2028 Wird der Jagdbehörde nicht rechtzeitig längstens die Dauer sämtlicher Jagdpachtperioden in der alle 5 Jahre eine Bestätigung über den Besuch der Steiermark 10 Jahre beträgt. erforderlichen Weiterbildung vorgelegt, erlischt von Gesetzes wegen die Bestellung als Jagdschutzorgan. Bestellung und Vereidigung werden nach dem KLICK Steiermärkischen Aufsichtsorgangesetz durchge- 8 Novelle 2015 zum Stmk. Jagdgesetz, LGBl. Nr. 9/2015 führt. 15 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis
Veterinär 8 von Dr. Karl Josef Bauer Geschäftsführer Verein Steir. Tiergesundheitsdienst Steirischer Tiergesundheitsdienst (TGD): Wichtiger Partner in der Betreuung unserer Nutztiere! Der Steirische Tiergesundheitsdienst (TGD) versteht sich als der Partner für die praktische Zusammen- arbeit zwischen Tierhaltern und Tierärzten. In Zeiten niedriger Erzeugerpreise und einem angespannten Markt bemüht sich der TGD um die Verringerung gesundheitlicher Probleme in den heimischen Nutztierbeständen und ermöglicht damit eine wirtschaftliche Erzeugung wertvoller Lebensmittel. Der TGD hat in der Steiermark eine lange Tradition: Landwirtschaftskammer, Tier- ärztekammer und das Land Steiermark sind Partner im Verein Steirischer Tiergesundheitsdienst. „Wenn Landwirt und Tierarzt vertrauensvoll zusammenarbeiten, kommt es zu einem geringeren Arzneimitteleinsatz und zu keinen Problemen“ stellt Obmann Kowald fest. Ein Tierarzt bedient das mobile IT-System zum Tiergesund- heits- und Arzneimittelmanagement Dr. Karl Josef Bauer ist seit 2010 Vereins-Geschäfts- Dazu bedarf es heute der ständigen Vermittlung des führer mit über 6.500 Landwirten und 220 Tier- notwendigen Wissens in beiden Berufsgruppen, ärzten in der Steiermark und meint: “Durch die wo der TGD selbst als Veranstalter auftritt oder die Forcierung von Tiergesundheitsprogrammen wird Weiterbildungsstunden anderer Veranstalter der hohe Gesundheitsstatus unserer Nutztier- anerkennt. bestände erhalten und vom TGD gefördert, dabei muss auch der wirtschaftliche Nutzen sichtbar Ein weiteres Ziel im TGD ist die Minimierung des werden!“ Arzneimitteleinsatzes, speziell der Antibiotika. Die Anwendung von Arzneimitteln wird daher im Der TGD stellt vorbeugende Maßnahmen vor die TGD und auch von den Amtstierärzten ständig Reparaturmedizin. Hygiene, klinische Diagnostik, kontrolliert. Der TGD steht damit für Sicherheit in systematische Laboruntersuchungen und die der Produktion von Lebensmitteln tierischer laufende Dokumentation der Produktion im Herkunft und somit im Dienst des Tier- und Rahmen von Betriebserhebungen (als Eigen- Konsumentenschutzes! kontrolle) sind weitere Werkzeuge des Qualitäts- sicherungssytems im TGD. Die Betreuung von wert- Mit einem Klick auf das untenstehende Symbol vollen Tierbeständen erfordert von den Betreuung- erhalten Sie weitere Informationen. stierärzten eine Gesamtsicht auf die betrieblichen Abläufe im Nutztierbestand, aber auch Spezial- KLICK wissen sowie den Einsatz moderner Techniken sowie IT-gestützter Herdenbetreuungsprogramme 8 Homepage , Tiergesundheitsdienst und Zugang zu betrieblichen Daten bzw. Daten- netzen. 16 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis
8 von Mag. Klaus Ebner Referent im Anlagenreferat Anlagen Die Baugesetznovelle 2015 – Neu Niedrigstenergiegebäude und Kontrollsysteme Am 13. Mai 2015 wurde die Baugesetznovelle 2015 kundgemacht. Diese Novelle dient einerseits der Umsetzung der Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, die die Verpflichtung zur Errichtung von Niedrigstenergie- gebäuden regelt. Sie regelt auch die Kontrolle von Energieausweisen sowie von Überprüfungsbefunden von Klimaanlagen neu. Zusätzlich wurde festgelegt, dass Güllelager flüssigkeitsdicht und abgedeckt sein müssen; lediglich bei Rindergülle die über eine dauerhaft natürliche Schwimmdecke verfügt, muss die jene Gebäude aufzählt, für die (auch) ein Ener- nicht abgedeckt werden. gieausweis (§ 81) nicht erforderlich ist. In § 70 wurde aus Gründen des „leistbaren § 81 a Unabhängiges Kontrollsystem für Ener- Wohnens“ die Aufzugsverpflichtung für Mehr- gieausweise: „Die Kontrolle der Energieausweise parteienhäuser aufgehoben, sofern diese nicht mehr obliegt der Landesregierung.“Diese Novellierung als drei oberirdische Geschoße aufweisen und nicht dient der Kontrolle von ausgestellten Energieaus- mehr als insgesamt neun Wohnungen haben. weisen und Verfolgung statistischer sowie energie- Zu den Details: politischer Ziele. Damit werden die Art. 17 und 18 § 80 a – Niedrigstenergiegebäude: „Neubauten der Richtlinie (RL) über die Gesamtenergieeffizienz von konditionierten Gebäuden sind als Niegrigst- von Gebäuden 2010/31/EU in steiermärkisches energiegebäude zu errichten.“ Landesrecht umgesetzt. Die behördliche Kontrolle Zu beachten ist, dass die Abs. 1 und 2 generell erst der Energieausweise obliegt grundsätzlich der Stei- mit 1. Jänner 2021, für Gebäude, die von Behörden ermärkischen Landesregierung (Abs. 1 Satz 1). Aller- als Eigentümer genutzt werden, mit 1. Jänner 2019 dings lässt es der Art. 18 Abs. 2 der RL zu, dass die in Kraft treten. Unter Abs. 1 fallen insbesondere Mitgliedstaaten die Zuständigkeiten für die Einrich- folgende Neubauten von konditionierten Gebäuden: tung der unabhängigen Kontrollsysteme delegieren Wohngebäude, Bürogebäude, Kindergärten und können. Von dieser Ermächtigung soll im Land Pflichtschulen, Höhere Schulen und Hochschulen, Steiermark - zumindest teilweise – insofern Ge- Krankenhäuser, Pflegeheime, Pensionen, Hotels, brauch gemacht werden, als die Energie Agentur Gaststätten, Veranstaltungsstätten, Sportstätten, Steiermark GmbH (vormals Landesenergieverein) Verkaufsstätten und Hallenbäder. die zentrale Landesdatenbank (weiterhin) betreiben und die faktische Kontrolle der Energieausweise Zum Begriff „konditioniertes Gebäude“: siehe die übernehmen soll. Hierfür liegt auch ein einstim- OIB-Richtlinie „Begriffsbestimmungen“, Stand miger Regierungsbeschluss vom 10.7.2014 vor März 2015. (Regierungssitzung Nr. 143.). Wenn im Einzelfall Die Ausnahmebestimmung des Abs. 2 entspricht behördliche Maßnahmen im Sinn des neuen § 81a den Ausnahmebestimmungen der Punkte 1.2.2 und Abs. 4 zweiter und dritter Satz erforderlich sind, 1.2.3 der OIB-Richtlinie 6 betreffend Energieeinspa- werden diese von der dafür zuständigen Abteilung rung und Wärmeschutz, Ausgabe Oktober 2011, die des Amtes der Landesregierung (A13) für die Steier- mit der Stmk. Bautechnikverordnung 2012 märkische Landesregierung wahrgenommen LGBl. Nr. 120/2012, verbindlich erklärt wurde und werden. 17 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis
Anlagen 8 von Mag. Klaus Ebner Referent im Anlagenreferat § 87 – Güllelager: „Güllelager müssen flüssigkeits- 2010/31/EU in steiermärkisches Landesrecht umge- dicht sein“ und sind „mit einer dauerhaft wirk- setzt. samen, vollflächigen Abdeckung auszustatten.“ Eine Abdeckungsverpflichtung bei Gülleanlagen Die behördliche Kontrolle der Überprüfungs- wird aus Gründen des Nachbarschaftsschutzes befunde obliegt grundsätzlich der Steiermärkischen vorgesehen (steiermarkweit nur bei Neuanlagen, Landesregierung (Abs. 1 Satz 1). Allerdings lässt nicht bei Rindergülle)! Es handelt sich um eine es der Art. 18 Abs. 2 der RL zu, dass die Mitglied- „Auffangregelung“ für jene Fälle, die nicht von der staaten die Zuständigkeiten für die Einrichtung der Abdeckverpflichtung gemäß § 6 der Stmk. Luftrein- unabhängigen Kontrollsysteme delegieren können. halteverordnung erfasst sind. Unter Abdeckung von Von dieser Ermächtigung soll im Land Steiermark Güllelagern versteht man laut Luftreinhalteverord- - zumindest teilweise – insofern Gebrauch ge- nung entweder selbst tragende (z. B. Betondecke, macht werden, als die Energie Agentur Steiermark Zeltdach) oder schwimmende Abdeckungen (künst- GmbH (vormals Landesenergieverein) die bereits lich aufgebrachte Schwimmdecken, Leichtgutschüt- eingerichtete zentrale Landesdatenbank (siehe die tungen, Schwimmkörper etc.). Ausführungen zu § 81a) auch bezüglich der Über- prüfungsbefunde für Klimaanlagen betreibt und die § 93 a – Unabhängiges Kontrollsystem für Kontrolle der Überprüfungsbefunde übernehmen Überprüfungsbefunde von Klimaanlagen: soll. „Die Kontrolle der Überprüfungsbefunde obliegt der Landesregierung.“ Wenn im Einzelfall behördliche Maßnahmen im Sinn des § 93a Abs. 3 zweiter und dritter Satz Diese Novellierung dient der Kontrolle von ausge- erforderlich sind, werden diese von der dafür stellten Überprüfungsbefunden (dieser entspricht zuständigen Abteilung des Amtes der Landes- dem Inspektionsbericht gemäß Art. 16 der Richtlinie regierung (A13) wahrgenommen werden. 2010/31/EU) betreffend Klimaanlagen und die Ver- folgung statistischer sowie energiepolitischer Ziele. KLICK Damit werden die Art. 16, 17 und 18 der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden 8 Stmk. Baugesetznovelle LGBl. Nr. 34/2015 Abbrennen von Sonnwendfeuer 1. § 2 Z. 2 lit. b lautet: „b) Sonnwendfeuer (21. Juni); sollte der 21. Juni nicht auf einen Samstag fallen, so ist das Entzünden eines Brauchtumsfeuers anlässlich der Sonnenwen- de auch am nächsten, auf den 21. Juni nachfolgen- den Samstag zulässig. Sollte der 21. Juni auf einen Sonntag fallen, so ist das Entfachen des Sonnwendfeuers an diesem Tag oder am vorhergehenden Samstag möglich. § 3 Abs. 3 gilt sinngemäß.“ Mit Verordnung des Landeshauptmannes von KLICK Steiermark vom 18. Mai 2015, LGBl. Nr. 38/2015, 8 Brauchtumsfeuerverordnung LGBl. Nr. 38/2015 wurde die BrauchtumsfeuerVO wie folgt geändert: 18 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis
8 von Peter Rechberger Kanzleileiter Intern Personal - Aktuell Im Bereich der Sozialarbeit, haben folgende neue Prüfungen Bedienstete ihren Dienst angetreten: Ing. Markus Würkner, Förster, zuständig für den Mag.a (FH) Ursula Aichmaier mit 4.5.2015 Sprengel Vorau und Verena Kitting-Muhr, Birgit Weinzettl, BA, MA mit 1.6.2015 Assistentin im Sozialreferat, haben die allgemeine Grundausbildung bestanden. Anna Steinhöfler, Assistentin im Sozialreferat, hat ihre Berufsreifeprüfung erfolgreich abgelegt. Die zwei neuen Wir gratulieren zu den bestandenen Prüfungen Kolleginnen: recht herzlich. Mag.a (FH) Ursula Aich- Erwin Almbauer - wiedergewählt maier und BA, MA Birgit Anlässlich der Personalvertretungswahlen des Weinzettl Landes Steiermark wurde in der Bezirkshaupt- mannschaft Hartberg-Fürstenfeld auch die Ihren Dienst beendet haben: Behindertenvertrauensperson gewählt. Mag. Kerstin Raith-Schweighofer, Juristin im Von 13 Wahlberechtigten haben sich 12 an der Wahl Sozialreferat – Beginn des Mutterschutzes beteiligt. 11 Stimmen entfielen auf Erwin Almbauer. Iris Riegelbauer, Sachbearbeiterin im Sanitäts- Zum Stellvertreter wurde Franz Strempfl gewählt. referat – Beginn des Mutterschutzes Im Zuge der steirischen Verwaltungsreform wurden mit 1.1.2013 die Bezirkshauptmannschaften Hartberg und Fürstenfeld zur neuen Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld zusammengeschlossen. Seit diesem Tag gibt es nur noch eine offizielle Adresse und Posteinlaufstelle: Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld Rochusplatz 2 8230 Hartberg Für die Zeit von 1.1.2013 bis 30.6.2015 wurde bei der Österreichischen Post AG ein Nachsendeauftrag eingerichtet, damit Poststücke, welche an Realschulstraße 1, 8280 Fürstenfeld (Adresse der ehemaligen Bezirkshauptmannschaft Fürstenfeld) adressiert sind, automatisch an die Adresse in Hartberg weitergeleitet werden. Es wird darauf hingewiesen, dass ab dem 1.7.2015 ausnahmslos die oben angeführte Adresse in Hartberg zu verwenden ist. Sämtliche Poststücke, welche an Realschulstraße 1, 8280 Fürstenfeld adressiert sind, werden an die Absender retourniert. Herzlichen Dank! 19 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis
Symposium 8 von Mag. Max Wiesenhofer Bezirkshauptmann Großes Kinder- und Jugendpsychiatrisches Symposium in Pöllau Das Symposium fand heuer zum Thema Seelische Krankheiten und Störungen im Entwicklungsverlauf statt und fand großes Interesse. Rund 300 Interessierte aus allen Teilen Österreichs Den Hauptvorträgen angeschlossen, fanden haben sich Anfang Mai für drei Tage in Pöllau ein- spezielle Workshops statt, in denen sich die Teil- gefunden, um an dem bereits traditionellen Kin- nehmerinnen und Teilnehmer zu den einzelnen der- und Jugendpsychiatrischen Symposium teilzu- Themen austauschen und vertiefen konnten. nehmen. Die Veranstaltung fand heuer bereits zum 16. Mal statt und gilt als größte Veranstaltung ihrer Gesundheitslandesrat, Mag. Christopher Drexler, Art in Österreich. Hochkarätige Referentinnen und wies in seinen Grußworten auf den großen Bedarf Referenten aus Österreich und Deutschland stellten und die Absicht des Landes Steiermark hin, die in interessanten und spannenden Vorträgen das Kinder- und Jugendpsychiatrische Versorgung in Thema „Seelische Krankheiten und Störungen im der Steiermark weiter ausbauen zu wollen. Entwicklungsverlauf“ aus unterschiedlichen Veranstalter ist die Abteilung für Kinder- und Perspektiven dar. Den Beginn machte Univ.Prof. Jugendpsychiatrie und -psychotherapie des LKH Dr. Andreas Kruse vom Institut für Gerontologie in Graz Süd-West Süd unter der Leitung von Heidelberg zum Thema „Folgen von Traumatisie- Primaria Dr. Katharina Purtscher-Penz. rung in der Kindheit aus der Mehrgenerationen- perspektive“, wo er über interessante Ergebnisse von langjährigen Studien berichtete. Die weiteren Vortragsthemen waren praxis- und realitätsnah und für alle, die sich mit Kindern und Jugendlichen beschäftigen, äußerst interessant. Büroraumflächen in der Außenstelle Fürstenfeld zu vermieten Das Land Steiermark vermietet in der Außenstelle in Fürstenfeld der Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld, 8280 Fürstenfeld, Realschulstraße 1, 3. OG, Büroraumflächen im Ausmaß von ca. 140 m². Von links nach rechts: Prim. Dr. Paulus Hochgatterer und Univ. Prof. Dr. Andreas Karwautz, Vizepräsident und Präsident der Anfragen: 03332/606-280, Peter Rechberger Österreichischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychi- E-Mail: peter.rechberger@stmk.gv.at atrie, Primaria Dr. Katharina Purtscher-Penz, Landesrat Mag. Christopher Drexler, Bezirkshauptmann Mag. Max Wiesenhofer 20 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis
8 von Sabine Gschiel-Richter Referentin im Sicherheitsreferat Sicherheit Veranstaltungen auf Straßen Sommerzeit ist gleich Festzeit, ist aber auch die Zeit so ist die Gemeinde zuständig. Im Zweifels- sportlicher Veranstaltungen! Ob Frühschoppen, fall empfiehlt es sich immer, bei der Behörde Dorffest, Sommerkonzerte, Radrennen, Marathons, (=Bezirkshauptmannschaft) nachzufragen. Triathlons usw. – derartige Veranstaltungen unter- liegen, sofern sie auf öffentlichen Verkehrsflächen Freiluftveranstaltungen („Open airs“) abgehalten werden, nicht nur dem Veranstaltungs- unterliegen aufgrund ihrer Eigenart teilweise recht, sondern auch der Straßenverkehrsordnung eigenen Regelungen. Im Einzelfall ist zu prüfen, (StVO). ob für eine Veranstaltung, auch wenn sie auf privatem Grund stattfinden sollte, naturschutz- rechtliche Bestimmungen (Landesrecht!) einzuhalten sind bzw. eine Veranstaltung an bestimmten Orten überhaupt zulässig ist; zuständige Behörde dafür ist die Bezirksverwal- tungsbehörde. KLICK 8 Rechtsgrundlage und Kosten Für Umzüge, Prozessionen und dergleichen auf Straßen ist eine Bewilligung grundsätzlich nicht erforderlich. Derartige Veranstaltungen müssen aber der Behörde gemeldet werden, Veranstaltungen auf Straßen mit damit die Behörde entsprechende straßen- öffentlichem Verkehr bedürfen neben allfälliger polizeiliche Vorkehrungen (Verkehrsbe- anderer behördlichen Bewilligungen auch einer schränkungen bzw. Straßensperren) treffen kann. straßenpolizeilichen Bewilligung. Dies gilt ins- besondere für gewerbliche Tätigkeiten auf Straßen. KLICK Wenn es die Verkehrssicherheit erfordert und die Verkehrslage es zulässt, kann die Behörde 8 Rechtsgrundlage und Kosten eine Straße für die Dauer der Veranstaltung ganz oder teilweise für den sonstigen Verkehr sperren Auf Straßen finden immer häufiger sportliche oder Veranstaltungen (Radrennen, Laufver- Verkehrsbeschränkungen, wie Geschwindigkeits- anstaltungen, etc.) statt. Für sportliche Veranstal- beschränkungen, Halte- und Parkverbote und der- tung auf Straßen darf eine straßenpolizeiliche gleichen mehr erlassen. Bewilligung nur erteilt werden, wenn die Veran- staltung die Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit Zuständige Behörde ist im Regelfall die Bezirksver- des Verkehrs nicht wesentlich beeinträchtigt und waltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft). schädliche Einwirkungen auf die Bevölkerung und Handelt es sich jedoch um eine Veranstaltung, die die Umwelt durch Lärm, Geruch oder Schadstoffe nur auf einer Gemeindestraße stattfindet und ist nicht zu erwarten sind. Die Bewilligung ist, wenn es hiefür lediglich eine Geschwindigkeitsbeschränkung der Schutz der Bevölkerung und der Umwelt oder und/oder ein Halte- und Parkverbot zu verordnen, die Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des 21 ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis
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