Blick Hinein - Land Steiermark

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Blick Hinein - Land Steiermark
BlickHinein             Offizielle Nachrichten der
                          Bezirkshauptmannschaft
                              Hartberg-Fürstenfeld
                                            2/2015

Zum Titelbild:                                    Anlagen         Katastrophenschutz
Die neuen Gemeindevertreter im Bezirk        Akute Gefahr durch      Vorgangsweise
                                              Maiswurzelbohrer    bei Unwetterschäden

    Gesundheit                Sicherheit            Jagd               Anlagen
   Reisedurchfall          Veranstaltungen    Jagdgesetznovelle     Baugesetznovelle
                             auf Straßen            2015                 2015
Blick Hinein - Land Steiermark
Inhalt

Gemeinsame Angelobung               Landeshauptmann in der            Katastrophenfonds-                   Neue
mit Bürgermeistern und Vize         BH und in der Außenstelle         information                          Jagdgesetznovelle

  3      Bezirkshauptmann                                             23     Polizei
         Vorwort                                                             Koordinierter fremdenpolizeilicher Dienst im Bezirk
                                                                             Hartberg-Fürstenfeld/
   4     Gemeinden                                                           Baustelle auf der A2-Südautobahn
         Die neuen Gemeindevertreter im Bezirk
   5     Gemeinden                                                    24     Baubezirksleitung Oststeiermark
                                                                             Maiswurzelbohrer - eine akute Gefahr
         Verzeichnis der Gemeindevorstände des politischen Bezirkes
  8      Intern                                                       25     Feuerwehr
                                                                             Neue Kommandanten im Feuerwehrbereich Fürstenfeld
         Landeshauptmann besuchte die BH/
         Auf nach Kärnten                                             26    Feuerwehr/ÖRK
                                                                            Amtsübergabe in der Feuerwehr Schäffern/
   9     Katastrophenschutz                                                 80.384 ehrenamtliche Stunden aus Liebe zum Menschen
         Katastrophenfondsinformation -
         Vorgangsweise bei Unwetterschäden
                                                                      27    ÖRK
                                                                            10.000 Stunden ehrenamtlich beim ÖRK
  10     Katastrophenschutz                                           28    EDV
         Hochwasserschutzplan des Bezirkes                                  Breitband Steiermark - der Highway 2020
  11     Anlagen
         Wildbachbegehungen - ein wichtiges Instrument                29    Sozial
                                                                            Burgenlandtage im Föhrenhof
         der Katastrophenvorsorge
                                                                      30    Arbeiterkammer
  12     Intern/Gemeinden                                                   Gewinn? Oder Falle! - Werbeveranstaltungen und Aus-
         Qualitätsmanagement in der BH/                                     flugsfahrten/
         Neues Gemeindewappen in Buch-St. Magdalena                         Telefonbetrüger tarnen sich als AK-Mitarbeiter
  13     Gesundheit                                                   31    AMS
         Getrübte Urlaubsfreuden - Reisedurchfall                           Aktion Gemeinde 2015
  14     Forst                                                        32    Eltern-Kind-Zentrum
         Forstschutzbericht 2014                                            Neue Räume für das Eltern-Kind-Zentrum Fürstenfeld
  15     Jagd                                                         33    Pfarre/FMB
         Die Jagdgesetznovelle 2015                                         Himmlischer Strom für die Stadtpfarrkirche/
                                                                            Frauengesundheit im Fokus
  16     Veterinär
         Steir. Tiergesundheitsdienst: Wichtiger Partner in der       34    Abfallwirtschaft
                                                                            Neue Fachkräfte für Problemstoffsammelstellen und
         Betreuung unserer Nutztiere
                                                                            Altstoffsammelzentren/
  17     Anlagen                                                            Mülltrennung macht Schule
         Baugesetznovelle 2015 - Niedrigenergiegebäude und
                                                                      35    Berg- und Naturwacht
         Unabhängige Kontrollsysteme eingeführt                             Berg- und Naturwacht im Bezirk vereint
  18     Anlagen
                                                                      36    Hospiz
         Abbrennen von Sonnwendfeuer
                                                                            Ehrung für langjährige Mitarbeit im Hospizteam Hartberg
  19     Intern
                                                                      37    VIVID
         Personal - Aktuell
                                                                            Thema Rauchen: Kostenlose Schulvorträge
  20     Symposium                                                    38    GFSG
         Großes Kinder- und Jugendpsychiatrisches Symposium
                                                                            NEU: Vollzeitbetreutes Wohnen für psychisch
         in Pöllau
                                                                            beeinträchtige Menschen in Hartberg
  21     Sicherheit
                                                                      39    GO-ON
         Veranstaltungen auf Straßen
                                                                            Wissen hilft - Das Leben ist es wert!
  22     Sicherheit                                                   40    Veranstaltungen / Sprechtage
         Neue MitarbeiterInnen bei der Polizei

                                                                  2
Blick Hinein - Land Steiermark
Der Bezirkshauptmann

Werte Leserinnen und Leser                                  Ursprungsnachweises etwa in der Gemeindezeitung
unseres Amtsblattes „Blick                                  veröffentlicht werden.
Hinein“!
                                                            Ich wünsche Ihnen viel Freude und Interesse beim
Nach den konstituierenden                                   Lesen unseres Amtsblattes sowie einen schönen
Sitzungen in den Gemeinden                                  und erholsamen Urlaub.
stehen nun die neuen Bürger-
                                                            Ihr
meister, Gemeindevorstände
und Gemeinderäte fest. Von           Bezirkshauptmann
                                     Mag. Max Wiesenhofer
der BH waren wir bestrebt, an
möglichst vielen Sitzungen teilzunehmen um vor
Ort die Angelobung vornehmen zu können. Die
abschießende gemeinsame Angelobung im Saal
                                                            Mag. Max Wiesenhofer
der BH mit der Festansprache unseres Landes-
                                                            Bezirkshauptmann von Hartberg-Fürstenfeld
polizeidirektors und der Zertifikatsverleihung an
alle angelobten Bürgermeister und Vizebürger-
meister war ein besonderer Höhepunkt und diente
auch dem gegenseitigen Kennenlernen. Der Bezirk                                                      Foto © KK
Hartberg-Fürstenfeld ist mit nahezu 90.000 Ein-
wohnern der drittgrößte Bezirk in der Steiermark.

Mit 36 Gemeinden hat unser Bezirk gleichauf mit
dem bevölkerungsstärksten Bezirk Graz-Umgebung
(über 145.000 Einwohner) vergleichsweise die
meisten Gemeinden aller Bezirke in der Steiermark.
Der zweitgrößte Bezirk Bruck-Mürzzuschlag weist
19 Gemeinden auf, in Südoststeiermark sind es 26
und in Weiz 31. Wir wollen Ihnen in dieser Ausgabe
unseres Amtsblattes alle neuen Vorstandsmitglieder
vorstellen.

40 Seiten umfasst das vorliegende Amtsblatt
„Blick Hinein“. Neben allgemeinen Berichten sind
in den verschiedenen Ausgaben Auflistungen und
Berichte wie Erläuterungen zu gesetzlichen
Änderungen etc. veröffentlicht, deren Aktualität
weit über den Erscheinungszeitraum hinausreicht.
Der Versand per E-Mail ermöglicht es, das gesamte
Amtsblatt oder einzelne Berichte herunterzuladen
und zu speichern oder auszudrucken. Darüber
hinaus sind alle bislang erschienen Zeitungen auf
unserer Homepage
www.bh-hartberg-fuerstenfeld.steiermark.at
archiviert und somit jederzeit einsehbar.

Gerne können Berichte unseres Amtsblattes
auch übernommen und unter Angabe des

                                                     3                   ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis
Blick Hinein - Land Steiermark
8
                                                                                       von Peter Rechberger
                Gemeinden                                                                   Kanzleileiter

Die neuen Gemeindevertreter im Bezirk
Im Rahmen eines Festaktes wurden alle neuen BürgermeisterInnen
und deren Vize im Bezirk Hartberg-Fürstenfeld feierlich angelobt.

Auf Einladung des Bezirkshauptmannes, Mag. Max            Quartett Streich4 unter der Leitung von MMag.a
Wiesenhofer, fand in der BH Hartberg-Fürstenfeld          Hermine Pack.
eine gemeinsame Angelobungsfeier aller neu-
gewählten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister
sowie deren Stellvertreter statt.
Im Festreferat ging Landespolizeidirektor Mag.
Josef Klamminger auf die Bedürfnisse der
Menschen auch im Zusammenhang mit der
Sicherheit sowie auf die zweckmäßige und sinnvolle
Unterstützung und Miteinbeziehung von Asyl-
werbern in die örtliche Gesellschaft ein. Im
Anschluss wurden jene Bürgermeister und deren
Stellvertreter offiziell angelobt, bei denen dies
noch nicht im Rahmen einer konstituierenden
Gemeinderatssitzung vor Ort erfolgt ist. An alle
Gemeindemandatare wurden vom Bezirkshaupt-                Die vier neuen Bürgermeister sitzend v.l.n.r. Bgm. Ing.
mann Urkunden über die durchgeführte Ange-                Herbert Berger, Gem. Wenigzell; Bgm. Wolfgang Zingl, Stadt-
lobung überreicht.                                        gem. Friedberg; Bgm. Stefan Hold, Gem. Waldbach-Mönich-
                                                          wald und Bgm. Thomas Gruber, Gem. Schäffern mit dahinter
                                                          stehend v.l.n.r. LAbg. Hubert Lang, Landespolizeidirektor Mag.
                                                          Josef Klamminger, BH Mag. Max Wiesenhofer, Klubobmann
                                                          NR-Abg. Dr. Reinhold Lopatka, LAbg. Waltraud Schwammer,
                                                          LT-Präsident Franz Majcen; © Josef Lederer

Gemeinsame Angelobung in der Bezirkshauptmannschaft
Hartberg-Fürstenfeld; © Josef Lederer

Nach dem gemeinsamen Gruppenfoto gab es ein
geselliges Zusammensein, das dem näheren
Kennenlernen und dem Informationsaustausch
diente. Musikalisch umrahmt wurde die                     Die Organisation und Durchführung der Veranstaltung erfolgte
Veranstaltung, an der auch alle Referatsleiterinnen       unter starker Mitwirkung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
und Referatsleiter der BH teilnahmen, vom                 der BH; © Josef Lederer

                                                      4                   ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis
Blick Hinein - Land Steiermark
Gemeinden

Verzeichnis der Gemeindevorstände
des politischen Bezirkes Hartberg-Fürstenfeld
Nr.        Name der Gemeinde                Bürgermeister        Vizebügermeister         Gemeindekassier/in
                                                                                          (Finanzreferent)
1          Bad Blumau                       Franz Handler        Siegfried Flechel        Josef Johann Titz
           8283 Bad Blumau 65               ÖVP                  ÖVP                      FPÖ
Tel. Nr.   03383/2206
Fax        03383/2206-15
2          Bad Waltersdorf                  Josef Hauptmann      1. Vzbgm: Alois Rath     Johann Fiedler
           8271 Bad Waltersdorf 2           ÖVP                  ÖVP                      ÖVP
Tel. Nr.   03333/2321                                            2. Vzbgm: Ewald Schalk   Weiteres Vorstandsmit-
Fax        03333/2321-204                                        FPÖ                      glied:
                                                                                          Mario Genser, SPÖ
3          Buch-St. Magdalena               Gerhard Gschiel      Anton Heschl             Josef Grill, MBA
           82874 Unterbuch 130              ÖVP                  ÖVP                      ÖVP
Tel. Nr.   03332/62814
Fax        03332/62814-4
4          Burgau                           Gregor Löffler       Wolfgang Florian         Harald Gmoser
           8291 Burgau, Schlossweg 1        ÖVP                  ÖVP                      SPÖ
Tel. Nr.   03383/2325
Fax        03383/2325-25
5          Dechantskirchen                  Waltraud Schwammer   Johann Zingl             Franz Höller
           8241 Dechantskirchen 34          ÖVP                  ÖVP                      SPÖ
Tel. Nr.   03339/22408
Fax        03339/22408-4
6          Ebersdorf                        Gerald Maier         Maria Kröpfl             Hermine Pichler
           8273 Ebersdorf 222               ÖVP                  ÖVP                      FPÖ
Tel. Nr.   03333/2341
Fax        03333/2341-4
7          Feistritztal                     Josef Lind           Friedrich Wachmann       Ing. Gerhard Wolf
           8221 Hirnsdorf 125               ÖVP                  ÖVP                      SPÖ
Tel. Nr.   03113/8866
Fax        03113/3350
8          Friedberg                        Wolfgang Zingl       Ing. Leo Riebenbauer     Ing. Günter Glatz
           8240 Friedberg, Hauptplatz 20    SPÖ                  ÖVP                      ÖVP
Tel. Nr.   03339/25110
Fax        03339/25110-20
9          Fürstenfeld                      Werner Gutzwar       1. Vzbgm: Gerhard        Christian Sommerbauer,
           8280 Fürstenfeld                 ÖVP                  Jedliczka, ÖVP           ÖVP
Tel. Nr.   03382/52401                                           2. Vzbgm: DI Johann      Weiteres Stadtratsmit-
Fax        03382/52401-52                                        Rath, ÖVP                glied: Horst Himler, ÖVP
10         Grafendorf bei Hartberg          Johann Handler       1. Vzbgm: Ing. Harald    Johann Rechberger
           8232 Grafendorf, Hauptplatz 47   ÖVP                  Pöltl                    ÖVP
           03338/2262                                            ÖVP                      Weiteres Vorstandsmit-
Tel. Nr.   03338/2262-4                                          2. Vzbgm: Gerald Hofer   glied: Bernhard Winkler,
Fax                                                              FPÖ                      SPÖ
11         Greinbach                        Siegbert Handler     Josef Berghofer, MBA     Ing. Christian
           8230 Penzendorf 26               ÖVP                  ÖVP                      Kirchsteiger
Tel. Nr.   03332/62851                                                                    ÖVP
Fax        03332/62851-9
12         Großsteinbach                    Josef Rath           Christian Groß           Manfred Voit
           8265 Großsteinbach 62            ÖVP                  ÖVP                      ZukunftsListe
Tel. Nr.   03386/8208                                                                     Großsteinbach
Fax        03383/8208-4

                                              5                   ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis
                                                                  ï
Blick Hinein - Land Steiermark
Gemeinden

Verzeichnis der Gemeindevorstände des politischen Bezirkes
Hartberg-Fürstenfeld

Nr.           Name der Gemeinde              Bürgermeister          Vizebügermeister           Gemeindekassier/in
                                                                                               (Finanzreferent)
13            Großwilfersdorf                Johann Urschler        Franz Zehner               Ing. Franz Tauschmann
              8263 Großwilfersdorf 102       ÖVP                    ÖVP                        ÖVP
Tel. Nr.      03385/301
Fax           03385/8211
14            Hartberg                       Karl Pack              1. Vzbgm: Wolfgang         DI Ludwig Robitschko,
              8230 Hartberg, Hauptplatz 10   ÖVP                    Böhmer, SPÖ                ÖVP
Tel. Nr.      03332/603                                             2. Vzbgm: Ing. Marcus      Weiteres Stadtratsmit-
Fax           03332/603-109                                         Martschitsch, ÖVP          glied: Mag. Christoph
                                                                                               Wallner, Grüne &
                                                                                               Unabhängige
15            Hartberg-Umgebung              Ing. Franz Pötscher    DI Herbert Kelz            Herbert Rodler
              8230 Schildbach 200            ÖVP                    ÖVP                        ÖVP
Tel. Nr.      03332/62849
Fax           03332/62849-4
16            Hartl                          Hermann Grassl         Josef Radl                 Anton Peheim
              8224 Hartl 185                 ÖVP                    ÖVP                        ÖVP
Tel. Nr.      03334/2522
Fax           03334/2522-4
17            Ilz                            Rupert Fleischhacker   1. Vzbgm: Karl Turza,      Klaus Konrad, SPÖ
              8262 Ilz 58                    ÖVP                    ÖVP                        Weiteres Vorstandsmit-
Tel. Nr.      03385/377                                             2 Vzbgm: August Fried-     glied: Michael
Fax           03385/377-19                                          heim, Gemeindeliste        Kriendlhofer, Gemeinde-
                                                                    Team Friedheim             liste Team Friedheim
18            Kaindorf                       Friedrich Loidl        Martin König               Alois Schaller
              8224 Kaindorf 29               ÖVP                    ÖVP                        FPÖ
Tel. Nr.      03334/2208
Fax           03334/2208-4
19            Lafnitz                        Rudolf Schuch          Jörg Pfeffer               Andreas Burghard
              8233 Lanfitz 31                ÖVP                    FPÖ                        SPÖ
Tel. Nr.      03338/2307
Fax           03338/2307-4
20            Loipersdorf b.F.               Herbert Spirk          Franz Siegl                Gerit Papst
              8282 Loipersdorf 44            ÖVP                    ÖVP                        FPÖ
Tel. Nr.      03382/8255
Fax           03382/8255-4
21            Neudau                         LAbg. Dr. Wolfgang     Siegfried Lang             Hanns Kottulinsky
              8292 Neudau, Hauptplatz 1      Dolesch                SPÖ                        ÖVP
Tel. Nr.      03383/2225                     SPÖ
Fax           03383/2225-4
22            Ottendorf a.d.R.               Josef Haberl           Ewald Deimel               Alois Flechl
              8312 Ottendorf 132             ÖVP                    ÖVP                        ÖVP
Tel. Nr.      03114/2507
Fax           03114/2507-7
23            Pinggau                        Leopold Bartsch        1. Vzbgm.: Herbert Zingl   Peter Fahrner , ÖVP
              8243 Pinggau, Hauptplatz 1     ÖVP                    ÖVP                        Weiteres Vorstands-
Tel. Nr.      03339/25152                                           2. Vzbgm: Johann           mitglied: Ing. Markus
Fax           03339/25152-22                                        Koschatko, SPÖ             SIMON, ÖVP
24            Pöllau                         Johann Schirnhofer     1. Vzbgm: Josef Pfeifer    Jürgen Kröpfl
              8225 Pöllau, Hauptplatz 3      ÖVP                    ÖVP                        ÖVP

                                               6                     ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis
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Gemeinden

Verzeichnis der Gemeindevorstände des politischen Bezirkes
Hartberg-Fürstenfeld

Nr.           Name der Gemeinde              Bürgermeister           Vizebügermeister         Gemeindekassier/in
                                                                                              (Finanzreferent)
Tel. Nr.      03335/2038                                             2. Vzbgm: Günter Golec   Ferdinand Haas, Unabh.
Fax           03335/4138                                             SPÖ                      Bürger Liste Pöllau
25            Pöllauberg                     Johann Weiglhofer       Ignaz Karl Käfer         Willibald Paar
              8225 Oberneuberg 180           ÖVP                     ÖVP                      ÖVP
Tel. Nr.      03335/2408
Fax           03335/2408-2
26            Rohr bei Hartberg              Ing. Jürgen Peindl      Karl Taschner            Ing. Franz Koch
              8294 Unterrohr 24              ÖVP                     ÖVP                      SPÖ
Tel. Nr.      03332/8215
Fax           03332/8215-4
27            Rohrbach an der Lafnitz        Günter Putz             Günther Simon            Josef Zingl
              8234 Obere Hauptstraße 17/1    SPÖ                     SPÖ                      ÖVP
Tel. Nr.      03338/2312
Fax           03338/2312-4
28            St. Jakob im Walde             Anton Doppler           Johann Pfleger           Herbert Berger
              8255 Kirchenviertel 24         ÖVP                     ÖVP                      ÖVP
Tel. Nr.      03336/8212
Fax           03336/8212-14
29            St. Johann i.d.H.              Ing. Günter Müller      Walter Berghofer         Christoph Lugitsch-
              8295 St. Johann i.d.H. 100     SPÖ                     SPÖ                      Strasser
Tel. Nr.      03332/62882                                                                     ÖVP
Fax           03332/628824
30            St. Lorenzen a.W.              Hermann Pferschy        Helmut Schantl           Anton Milchrahm
              8242 St. Lorenzen a. W. 23     ÖVP                     ÖVP                      ÖVP
Tel. Nr.      03331/3100
Fax           03331/3100-4
31            Schäffern                      Thomas Gruber           Martin Prenner           Ing. Franz Osterbauer
              8244 Schäffern, Dorfstraße 7   ÖVP                     ÖVP                      ÖVP
Tel. Nr.      03339/7070
Fax           03339/7070-4
32            Söchau                         Josef Kapper            Gerald Großschädl        Johann Thier
              8362 Söchau 104                ÖVP                     ÖVP                      SPÖ
Tel. Nr.      03387/2261
Fax           03387/2261-4
33            Stubenberg a.S.                Ing. Alexander Allmer   Johann Buchegger         Mag. Philipp Hirzberger
              8223 Stubenberg 5              ÖVP                     ÖVP                      SPÖ
Tel. Nr.      03176/8822
Fax           03176/8211
34            Vorau                          Mag. Bernhard Spitzer   1. Vzbgm: Patriz         Erich Kager, ÖVP
              8250 Vorau, Rathausplatz 43    ÖVP                     Rechberger, ÖVP          Weiteres Vorstandsmit-
Tel. Nr.      03337/2228                                             2. Vzbgm: LAbg. Anton    glied: Alois Schwengerer,
Fax           03337/22285                                            Kogler, FPÖ              ÖVP
35            Waldbach-Mönichwald            Stefan Hold             Arrigo Kurz              Martin Übelher
              8252 Karnerviertel 8           ÖVP                     ÖVP                      SPÖ
Tel. Nr.      03336/4478
Fax           03336/4478-4
36            Wenigzell                      Ing. Herbert Berger     DI Günther Holzer        Anton Maderbacher
              8254 Pittermann 222            ÖVP                     Liste Wenigzell          ÖVP
Tel. Nr.      03336/2201
Fax           03336/22014

                                               7                      ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis
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Blick Hinein - Land Steiermark
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                                                                                          von Mag. Max Wiesenhofer

                  Intern                                                                       Bezirkshauptmann

Der Landeshauptmann besuchte die BH
Mitte Mai besuchte Landeshauptmann
Mag. Franz Voves die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaft
Hartberg-Fürstenfeld und der Baubezirks-
leitung Oststeiermark.
Nach den Bezirkshauptmannschaften Murtal,
Bruck-Mürzzuschlag und Südoststeiermark stattete
Landeshauptmann Mag. Franz Voves der weiteren
fusionierten Bezirkshauptmannschaft Hartberg-
Fürstenfeld einen Besuch ab.                                    V.l.n.r.: Kanzleileiter Peter Rechberger, BH Mag. Max Wiesen-
                                                                hofer, LH Mag. Franz Voves, Elisabeth Pötz-DPV BBL, DI Karl
                                                                Amtmann-Leiter BBL, Ing. Stefan Schweighofer-Obmann DPV
                                                                BH

                                                                der BH-Außenstelle in Fürstenfeld und in der Folge
                                                                in der BH in Hartberg, informierte sich der Landes-
                                                                hauptmann über die Umsetzung der strukturellen
                                                                Veränderungen in den letzten Jahren und bot allen
                                                                Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ausreichend Zeit
                                                                und Gelegenheit, in direkten persönlichen Gesprä-
                                                                chen ihre Anliegen und Sorgen vorzubringen.
LH Mag. Franz Voves im Gespräch mit Mitarbeitern in der         Bei allen Bediensteten bedankte sich der Landes-
BH-Außenstelle Fürstenfeld
                                                                hauptmann für ihr großes Engagement sowie die
Der ausgezeichneten Zusammenarbeit folgend,                     hervorragende Arbeit im Interesse des Landes und
fand dieses Zusammentreffen gemeinsam mit den                   zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger des
Bediensten der BH und der BBL statt. Beginnend in               Bezirkes und der Region.

Auf nach Kärnten
                                                                Der von der Dienststellenpersonalvertretung
                                                                bestens organisierte Betriebsausflug der BH-
                                                                Bediensteten führte heuer nach Kärnten in die
                                                                Landeshauptstadt Klagenfurt und an den Wörther-
                                                                see.
                                                                Gemeinschaftliche Aktivitäten tragen wesentlich
                                                                zum besseren gegenseitigen Kennenlernen bei und
                                                                fördern die Betriebsgemeinschaft und das gute
                                                                Betriebsklima im Haus. Zufriedene Mitarbeiterin-
Eine Gruppe bei der Führung durch die Altstadt von Klagenfurt
                                                                nen und Mitarbeiter sind wiederum Voraussetzung
Herrliches Wetter – ein interessantes abwechslungs-             für einen kundenfreundlichen Umgang mit den
reiches Programm – eine ausgezeichnete Stimmung.                Bürgerinnen und Bürgern.

                                                          8                     ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis
Blick Hinein - Land Steiermark
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              von Wolfgang Jauk
           Katastrophenschutz-Referent
                                                         Katastrophenschutz

Katastrophenfondsinformation -
Vorgangsweise bei Unwetterschäden
Die Anzahl und die Stärke der Unwetter und damit
die auftretenden Schäden, haben in den letzten
Jahren stark zugenommen.
Betroffene, deren Unwetterschaden größer als
€ 1.000,-- sind, können um eine Entschädigung aus
dem Katastrophenfonds ansuchen.

Was müssen Sie tun?
Sie melden solche Schäden mittels des Formulares
„Privatschadensausweis“ bei ihrer Gemeinde, in der
                                                        - Schäden an privaten Straßen bzw. Wegen und
der Schaden eingetreten ist, oder online unter der
                                                        Brücken (Hofzufahrten, Güterwege)
Adresse
                                                        - Schäden an privaten Forststraßen und Forst-
www.agrar.steiermark.at
                                                        brücken
 Katastrophenfondsinformationen
                                                        müssen innerhalb von 6 Monaten nach Eintritt
 Formulare: Privatschadenausweis.
                                                        des Schadens gemeldet werden.
Pro Schadensart ist ein eigener Privatschadens-
                                                        Machen Sie unbedingt Fotos vom aufgetretenen
ausweis auszufüllen.
                                                        Schaden.
Erklärung der Schadensarten:
Schadensart 1: Schäden an Gebäuden, baulichen           Was geschieht mit Ihrer Meldung?
Anlagen, Inventar                                       Sollten Sie den Schaden online gemeldet haben,
Schadensart 2: Schäden an Ernte, Flur, Vieh             wird dieser nach Drücken des Buttons „Senden“
Schadensart 3: Schäden an Wald, Waldbodenverlust        automatisch elektronisch an das zuständige
Schadensart 4: Schäden an privaten Grundstücken         Gemeindeamt weitergeleitet. Dort wird der Antrag
und Gebäuden, die durch Erdrutsch entstanden            geprüft und an die zuständige Bezirkshauptmann-
sind und durch Tiefendrainagen und Sicherungen          schaft gesendet. Sollten Sie den Antrag beim
an Gebäudefundamenten behoben werden müssen             Gemeindeamt gestellt haben, wird er dort nach
Schadensart 5 : Schäden an privaten Straßen,            Prüfung gleich elektronisch an die zuständige
privaten Wegen, privaten Brücken                        Bezirkshauptmannschaft weitergeleitet. Die Bezirks-
Schadensart 6: Schäden an privaten Forststraßen,        hauptmannschaft beauftragt Sachverständige mit
privaten Forstwegen, privaten Forstbrücken              der Schätzung der Schäden.

Bitte beachten Sie bei der Meldung folgende             Wie gelangen Sie an den Auszahlungsbetrag?
einzuhaltende Fristen:                                  Bei Schadensart 1 Gebäude/bauliche Anlagen/
  Schäden an Gebäuden und baulichen Anlagen             Inventar, zahlt die Bezirkshauptmannschaft aus.
samt Inventar müssen innerhalb von 2 Monaten            Bis zu einem Auszahlungsbetrag von max. € 2.500,-
ab Eintritt des Schadens gemeldet werden.               müssen Sie Fotos, die nach der Wiederherstellung
  Schäden an                                            des Schadens aufgenommen worden sind, bei der
- Ernte, Flur (landwirtschaftlich genutzten Flächen),   Bezirkshauptmannschaft abgeben. Erst dann wird
Vieh                                                    der Entschädigungsbetrag an Sie überwiesen. Ab
- Waldschäden bzw. Waldbodenverluste                    einem Auszahlungsbetrag von mehr als € 2.500,-
- Schäden durch Hangtiefenrutschungen,                  müssen Sie Rechnungen in der Höhe des

                                                 9                   ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis
Blick Hinein - Land Steiermark
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                                                                                  von Wolfgang Jauk

              Katastrophenschutz
                                                                               Katastrophenschutz-Referent

Auszahlungsbetrages vorlegen, bevor Ihnen das         werden müssen.
Geld überwiesen wird.                                 Schadensart 5 - Schäden an privaten Straßen,
Bei Schadensart 2 - Schäden an Ernte, Flur,           privaten Wegen, privaten Brücken.
Vieh erhalten Sie den Entschädigungsbetrag von        Schadensart 6 - Schäden an privaten Forst-
der Abteilung 10 direkt ausbezahlt.                   straßen, privaten Forstwegen, privaten
Bei Schadensart 3 - Schäden an Wald, (mehr als        Forstbrücken zahlt die zuständige Abteilung aus,
0,3 ha, wobei mind. 1/3 der Bäume deutlich            von der auch die Sachverständigen bei Ihnen den
geschädigt sein müssen), Waldbodenverlust.            Schaden geschätzt haben.
Schadensart 4 - Schäden an privaten Grund-
stücken und Gebäuden, die durch Erdrutsch             Schäden an Gemeindevermögen werden von
entstanden sind und durch Tiefendrainagen und         der Gemeindeabteilung des Landes bearbeitet.
Sicherungen an Gebäudefundamenten behoben

Hochwasserschutzplan des Bezirkes
Im vergangenen Jahr wurde in der Bezirkshaupt-        Teil erreichen und katastrophale Auswirkungen
mannschaft Hartberg-Fürstenfeld eine großan-          haben können.
gelegte Katastrophenschutzübung als Planspiel mit     Eine rasche und möglichst frühzeitige Information
Unterstützung der Fachabteilung Katastrophen-         soll es ermöglichen, organisatorische sowie Schutz-
schutz und Landesverteidigung sowie des Bundes-       maßnahmen so rechtzeitig zu setzen, dass Schäden
heeres unter Einbeziehung aller Einsatzorganisatio-   soweit wie möglich hintangehalten werden können.
nen im Bezirk durchgeführt.
                                                      Hierfür wurde ein Hochwasserschutzplan für die
                                                      Hauptflüsse unseres Bezirkes: Feistritz, Ilzbach,
                                                      Rittschein, Pöllauer Saifen, Safenbach, Lafnitz,
                                                      Pinka erstellt, in dem eine geordnete Informations-
                                                      kette festgelegt wurde.

                                                      Der Hochwasser-Informationsplan richtet sich
                                                      in erster Linie an die Einsatzorganisationen, die
                                                      Polizei sowie die für den Katastrophenschutz zu-
                                                      ständigen Stellen in der Bezirkshauptmannschaft.

                                                      Weiters werden die Kraftwerksbetreiber entlang
                                                      der großen Flüsse im Bezirk ersucht, bei Fest-
                                                      stellung von Hochwässern den jeweiligen Unter-
Als Katastrophenszenario wurden Hochwässer            lieger und die Bezirksleitstelle der Polizei zu ver-
im nördlichen und in der Folge im südlichen Teil      ständigen.
unseres Bezirkes nach enormen Niederschlägen
angenommen. Bei dieser Katastrophenschutzübung                              KLICK
und auch in der Praxis hat sich gezeigt, dass hohe
Niederschläge im nördlichen Teil unseres Bezirkes
Hartberg-Fürstenfeld zeitverzögert den südlichen
                                                      8       Schematische Darstellung der Meldekette

                                               10                    ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis
Katastrophenschutz/
8           von Mag. Klaus Ebner
           Referent im Anlagenreferat
                                                                 Anlagen

Wildbachbegehungen – ein wichtiges Instrument
der Katastrophenvorsorge
Gemäß § 101 des Forstgesetzes 1975 sind die Ge-        Auch außerhalb des Waldgebietes
meinden verpflichtet, jährlich und nach größeren       Auch regulierte (verbaute) Bachstrecken
Unwettern anlassbezogen Begehungen der in ihrem        Auch zeitweise trockenfallende Bachstrecken
Gebiet gelegenen Wildbäche durchzuführen.              Grundsätzlich die gesamten Bachstrecken, soweit
Am 5. Mai 2015 fand dazu eine Informationsver-        diese für einen gesunden, hochgebirgstauglichen
anstaltung, an der fast alle betroffenen Gemeinden    Gemeindebürger begehbar sind
des Bezirkes Hartberg-Fürstenfeld (HF) teilge-
nommen haben, in der Bezirkshauptmannschaft HF        Worauf ist in den zu beurteilenden Wild-
statt. Die wichtigsten Ergebnisse dieser Veranstal-   bach- bzw. Grabenbereichen zu achten?
tung sind hier noch mal zusammengefasst.              Auf Hindernisse, die durch gefahrdrohende Ab-
                                                      lenkung oder Aufstauung bei Hochwasser Bachaus-
Welche Gewässer sind zu begehen?                      brüche bewirken könnten (z.B. Holzlagerung).
Alle Wildbäche gemäß Verordnung des Landes-             Auf abtriftbare Gegenstände, die infolge Ab-
hauptmannes der Steiermark (LGBL Nr. 113/2005).       schwemmung bei Hochwasserabflüssen, Verklau-
Wildbäche, die die Gemeindegrenze bilden („Grenz-     sungen insbesondere bei Brücken verursachen
bäche“), sollen möglichst gemeinsam mit der (den)     könnten (z.B. Holz- und Wurzelstöcke)
Nachbargemeinde(n) begangen werden.                     Auf künstlich oder natürlich entstandene
                                                      Änderungen des normalen Wasserlaufes (z.B. Bach-
Wann und wie oft ist zu begehen?                      verwerfungen)
 Mindestens einmal jährlich, tunlichst im Frühjahr      Auf einrutsch- oder absturzgefährdete Gegen-
nach der Schneeschmelze                               stände (insbesondere Bäume und Stämme)
 Zusätzlich bei Notwendigkeit, insbesondere bei         Auf Schäden an Schutzwasserbauten (z.B. Regu-
bzw. nach Unwettern                                   lierungen, Sperren etc.) oder an privaten Anlagen
                                                      (z.B. Stauanlagen, Brücken etc.), aber auch auf
                                                      Schäden an natürlichen Uferstrecken (neue Blaiken,
                                                      Uferanrisse)

                                                      Wer führt die Wildbachbegehung durch?
                                                      Die Wildbachbegehung ist durch die Gemeinde
                                                      unter der Leitung des Bürgermeisters oder eines von
                                                      ihm beauftragten Gemeindebürgers („Wildbachbe-
                                                      geher“ als Hilfsorgan des Bürgermeisters) durchzu-
                                                      führen.

                                                      Grundsätzlich ist vom Gesetzgeber die Beiziehung
                                                      eines Vertreters des wasserbautechnischen Diens-
                                                      tes und forsttechnischen Dienstes (Bezirksförster)
Wo und wie weit ist zu begehen?                       der Bezirksverwaltungsbehörde vorgesehen. Die
 Bachaufwärts bis in den Oberlauf einschließlich      Gebietsbauleitung der Wildbach- und Lawinenver-
der Seitenzubringer                                   bauung ist zeitgerecht von der geplanten Begehung
 Bachabwärts bis zur Mündung in den Vorfluter         zu informieren. Auf Grund der personellen Situati-
bzw. bis zur Abgrenzung des Wildbacheinzugsge-        on kann die Beiziehung jedoch nur in besonderen
bietes gemäß Verordnung des Landeshauptmannes         Fällen erfolgen.

                                               11                  ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis
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                                                                              von Mag. Max Wiesenhofer
               Intern/Gemeinden                                                    Bezirkshauptmann

Qualitätsmanagement
in der Bezirkshauptmannschaft
Bereits zum zweiten Mal wurde in der BH HF der CAF als speziell
für öffentliche Verwaltungen zugeschnittenes Qualitätsbewertungssystem
eingesetzt.

Die Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld
ist bestrebt, ihre Leistungen im Rahmen der öffent-
lichen Verwaltung kontinuierlich zu hinterfragen
und zu verbessern.

Dem Motto der Bezirkshauptmannschaft Hartberg-
Fürstenfeld „Viel mehr als eine Behörde – Wir
leisten einen wichtigen Beitrag für die Lebens-
qualität der Menschen in unserer Region“ folgend,
wird damit ein Weg zu einer modernen, bürger-
orientierten und effizienten Verwaltungs-
organisation gegangen. Der CAF, Common Assess-
ment Framework (Gemeinsamer Bewertungs-               Bei einer BH-Betriebsversammlung wurde das CAF-Ergebnis
rahmen), ist dazu ein ideales Werkzeug, welches       dargelegt
speziell in den öffentlichen Verwaltungsein-
richtungen auf EU-Ebene eingesetzt wird. Der          Bei zwei Aktionsplan-Workshops wurden von den
CAF gibt einen Raster vor, mit dem die eigenen Mit-   Mitgliedern des Bewertungsteams 155 vorge-
arbeiterinnen und Mitarbeiter, sowie speziell die     schlagene Maßnahmen diskutiert und bewertet und
Führungskräfte die eigene Organisation selbst         zu 88 Einzelmaßnahmen zusammengefasst.
bewerten und gemeinsam deren Stärken und              15 Maßnahmen wurden während der Projektphase
Verbesserungspotenziale definieren.                   bereits umgesetzt, 31 befinden sich in Umsetzung,
                                                      bei den weiteren wurde eine Priorisierung zur
In der Bezirkshauptmannschaft Hartberg-               weiteren Umsetzung vorgenommen. Bei einer
Fürstenfeld wurde der CAF nach 2009 nun zum           Betriebsversammlung wurde das Ergebnis allen
zweiten Mal eingesetzt.                               Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern präsentiert.

Neues Gemeindewappen
in Buch-St. Magdalena
              Mit Verlautbarung der Steiermär-        Gemeinde Buch-St. Magdalena veröffentlicht.
              kischen Landesregierung vom 12.         Das neue Gemeindewappen wird, wie folgt
              März 2015, LGBl. Nr. 23/2015, ist die   beschrieben: Ein rotes Salbgefäß im goldenen
              Verleihung des Rechtes zur Führung      Schild mit rotem Innenbord, der mit acht goldenen
              eines Gemeindewappens an die            Buchenblättern belegt ist.

                                               12                    ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis
8
              von Dr.in Eva Winter
                   Amtsärztin
                                                                         Gesundheit

Getrübte Urlaubsfreuden - Reisedurchfall
Die Wahrscheinlichkeit, an Reisedurchfall (Reise-       Andere häufige Erreger des Reisedurchfalls: Salmo-
diarrhoe) zu erkranken bewegt sich zwischen             nellen, Shigellen und verschiedene Campylobacter-
10 % bei Reisen nach Südeuropa und bis zu 50 % für      arten, Aeromonas oder Vibrionen, Amöben, sowie
fernere Ziele wie z.B. Afrika.                          Adeno- und Rotaviren.
Das Immunsystem von uns Europäern ist an gute           Die genaue Diagnose kann nur durch eine Stuhl-
Hygiene gewöhnt und kann mit Keimen, die in             untersuchung gestellt werden, wobei dies bei kom-
Ländern mit geringeren hygienischen Standards           plikationslosen Fällen nicht notwendig ist, da die
Wasser und Speisen belasten, nicht umgehen. Daher       Therapie unabhängig von der Art des Erregers die-
werden wir zu leichten Opfern für Durchfallerreger.     selbe bleibt.
Die Erkrankung tritt zumeist nach wenigen
Urlaubstagen auf und verläuft in den meisten Fällen     Die im Urlaub selbst organisierbaren Therapie-
harmlos. Urlaubsfreude und Erholung können aber         möglichkeiten zielen auf Schadensbegrenzung ab.
dennoch erheblich leiden. In etwa einem Prozent         So steht an erster Stelle die sogenannte orale Rehy-
der Fälle ist aufgrund von Komplikationen sogar die     drierung, die mit einer Mischung von Fruchtsäften
Aufnahme in ein Krankenhaus erforderlich.               mit Salz und Zucker, was für jeden Reisenden leicht
Besonders gefährlich können Durchfall-Erkrankun-        verfügbar ist, durchgeführt werden kann. Lediglich
gen für Säuglinge und Kleinkinder sowie für ältere      bei Kindern unter zwei Jahren sollten ausgewogene
Menschen sein. Rucksack-Touristen erkranken             Fertigpräparate (Reiseapotheke!) verwendet wer-
häufiger als Badegäste, Urlauber in einfachen Unter-    den, die eine präzise Dosierung zulassen. Peristaltik-
künften öfter als Hotelgäste, und erstaunlicher         hemmer, wichtige Bestandteile jeder Reiseapotheke
Weise besteht ein besonders hohes Risiko für            (z.B. Loperamid®, Imodium®, Enterobene®) brem-
Reisende in gehobenen Hotelkategorien, da offenbar      sen die Darmtätigkeit und damit den Durchfall und
luxuriöses Ambiente vermehrte Sauberkeit vor-           sind für eine störungsarme Heimreise oft unver-
täuscht und dazu verführt, Hygieneregeln zu miss-       zichtbar. Durch diese Substanzen verlängert sich
achten.                                                 aber auch die Verweildauer der Erreger im Darm
                                                        und damit die „Selbstreinigung“, weshalb die Ein-
                                                        nahme für maximal 2 Tage erfolgen sollte. Er-
                                                        gänzend können auch sogenannte Probiotika einge-
                                                        nommen werden, die das natürliche Gleichgewicht
                                                        der Darmbakterien wiederherstellen, was in der
                                                        Akutphase aber nur geringen Nutzen bringt. Dies
                                                        gilt auch für die sogenannten Absorbentien, die
                                                        Schadstoffe binden sollen, wie z.B. Tierkohle.
                                                        Bei schweren Krankheitsverläufen sollte unbedingt
                                                        eine ärztliche Abklärung erfolgen, da manchmal An-
Der Reisedurchfall ist eine Infektionskrankheit des     tibiotika zur Abtötung der Keime nötig sein können.
Darms, die in den meisten Fällen durch Bakterien        Zur Vorbeugung von Reisedurchfall sollte man
verursacht wird. Die mit Abstand häufigsten Erreger     einige allgemeine Regeln zur Nahrungsmittel- und
des Reisedurchfalls sind sogenannte enterotoxin-        Trinkwasserhygiene beachten, die im Slogan „Boil
bildende Stämme des Bakteriums Escherichia coli         it, cook it, peel it or forget it“ zusammengefasst
(bis zu 70%) , deren Giftstoffe eine erhöhte Elektro-   sind, was bedeutet, dass Nahrungsmittel entweder
lyt- und Wasserausscheidung über die Darmwand           vor dem Verzehr gekocht oder geschält werden und
bewirken: Neben wässrigen Durchfällen treten oft        Trinkwasser nur aus verschlossenen Original-
Bauchkrämpfe, Übelkeit, Erbrechen und Fieber auf.       flaschen konsumiert wird.

                                                13                    ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis
Forst                                           8               von Ing. Franz Weber
                                                                                       Bezirksförster

Forstschutzbericht 2014
Die Landesforstdirektion verfasst jährlich im Zu-      ein Bestandteil des Waldbildes. Als Erreger des
sammenwirken mit der Bezirkshauptmannschaft            Eschentriebsterbens wurde ein Pilz – das falsche
einen Forstschutzbericht, welcher das Ausmaß der       weiße Stengelbecherchen (Hymenoscyphus
Waldschäden in der Steiermark darstellt.               pseudoalbidus) – festgestellt, welches aus Ostasien
Die Daten werden von den Forstfachreferaten der        eingeschleppt wurde. Eine Bekämpfung dieses
Bezirkshauptmannschaften durch laufende Erhe-          Pilzes ist derzeit nicht praktikabel.
bung festgestellt und in der Landesforstdirektion
zusammengefasst und ausgewertet.                       Wildschadenssituation:
                                                       Das Wildeinflussmonitoring, das vom Bundes-
Schadholz:                                             forschungszentrum für Wald im Konsens mit der
Insgesamt sind in der Steiermark im Jahr 2014          Jägerschaft und den Landesforstdiensten entwickelt
ca. 1 Mio. Erntefestmeter (Efm) Schadholz ange-        wurde, liefert seit dem Jahr 2004 österreichweit
fallen. Das ist um etwa 20% weniger als im Jahr        statistisch abgesicherte Daten über den Wildeinfluss
2013 und liegt im Durchschnitt der letzten 10 Jahre.   auf die Waldverjüngung. Die Steiermark und auch
Im Bezirk Hartberg-Fürstenfeld sind im Jahr 2014       der Bezirk HF bekommen dabei kein gutes Zeugnis
etwa 45.000 Efm durch Eisanhang, 22.000 Efm            ausgestellt. Etwa 2/3 der erhobenen Punkte weisen
durch Sturm und etwas mehr als 10.000 Efm durch        einen hohen Wildeinfluss aus – das bedeutet, dass
Borkenkäfer angefallen. Der durchschnittliche          auf 2/3 der Wälder in der Steiermark auf Grund
Jahreseinschlag im Bezirk beträgt ca. 250.000 Efm      zu hoher Schalenwildbestände einzelne Baumar-
Holz, um die Zahlen besser einordnen zu können.        ten nicht aufkommen können und es dadurch zu
Das bedeutet, dass in unserem Bezirk ein Drittel des   wirtschaftlichen und landeskulturellen Schäden
Holzeinschlages durch Schadereignisse entstanden       kommen kann. Eine spürbare Verbesserung der
ist.                                                   Situation konnte über die letzten 10 Jahre leider
                                                       keineswegs festgestellt werden – eher Gegenteiliges.

                                                       Schadstoffbelastung der Wälder:
                                                       Durch ein flächendeckendes Netz von rund 1.600
                                                       Probebäumen werden alljährlich Schadstoffanalysen
                                                       von Fichtennadeln durchgeführt. Nach wie vor kann
                                                       Schwefel (SO2), bezogen auf seine flächenmäßige
                                                       Verteilung, als einer der wichtigsten Schadstoffe
                                                       angesehen werden. Schwefel führt ab bestimmten
                                                       Konzentrationen zu eindeutigen Schädigungen der
                                                       Pflanzen und trägt zusätzlich zur Säurebildung im
                                                       Waldboden bei. Die Ergebnisse der Schwefelunter-
                                                       suchungen 2014 zeigen eine gleichbleibende gering
                                                       bis mäßige Belastung der Bäume. Die vorgegebenen
Fichtenborkenkäfer in Schlitzfalle                     Grenzwerte werden in keinem Bezirk der Steiermark
                                                       überschritten.
Eschenschäden:
Das Eschentriebsterben tritt in unterschiedlicher
                                                                      KLICK
Intensität in der gesamten Steiermark auf und ist
auch in unserem Bezirk sehr häufig anzutreffen.        8        Forstschutzbericht 2014
Geschädigte und abgestorbene Eschen sind bereits

                                                14                   ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis
8           von Mag. Bernd Holzer
                 Referatsleiter                                                         Jagd

Die Jagdgesetznovelle 2015 (LGBL Nr. 9/2015)
Die Jagdgesetznovelle 2015 brachte einige Änderungen im Steirischen
Jagdrecht.

Neu aufgenommen in die Liste jagdbaren Wildes
wurde der Goldschakal. Zahlreiche weitere
Änderungen betreffen eine bessere Formulierung
des bereits geltenden Rechtes.

Die Gemeindestrukturreform in der Steiermark
machte es auch notwendig, Regelungen hinsichtlich
der Jagdpachtverträge zu erlassen und die Rechts-
nachfolge bei bestehenden Jagdpachtverträgen
festzulegen.

Eine Neuerung gegenüber der alten Rechtslage
besteht auch darin, dass Vorpachtrechte auf
Jagdeinschlüsse künftig jährlich innerhalb der Frist
von 6 Wochen ab 1. Oktober beantragt werden
können.
Klargestellt wird in der Novelle auch, dass ein Jagd-
verwalter mit Bescheid zu bestellen ist und auch mit    Die Daten der Jagdaufsichtsorgane sind im Jagd-
Bescheid abzuberufen ist. Auch die Teilung eines        kataster zu führen, wobei dieser elektronisch zu
Eigenjagdgebietes ist nunmehr mit Bescheid zu           führen ist.
bewilligen.                                             Das Jagdschutzpersonal ist seit der Novelle befugt,
                                                        Gepäckstücke und Fahrzeuge im Hinblick auf straf-
Neu ist die Regelung, dass bei einem Eigentümer-        bares Verhalten im Zusammenhang mit der Jagd zu
wechsel einer Eigenjagd die Befugnis zu Eigenjagd       durchsuchen.
aufrecht bleibt, der Eigentümerwechsel jedoch           Bei den Wildabschussplänen wurde der Pflichtab-
unverzüglich anzuzeigen ist und von der Jagd-           schuss weiter zurück gedrängt und die Möglichkeit
behörde mit Bescheid zu genehmigen ist.                 erweitert, zwischen den Klassen zu wechseln und
Die umfangreichste Änderung betrifft die Regelung       anstelle von Böcken, Kitze oder Geissen zu schießen.
des Jagdschutzpersonales. Wie bisher ist die Vor-       Bei jagdpolizeilichen Maßnahmen zur Ver-
aussetzung die Aufsichtsjägerprüfung oder Berufs-       minderung des Wildstandes wurde stärker auf die
jägerprüfung und der Besitz einer Jagdkarte über        Funktionsfähigkeit des Waldes und seiner
mindestens 5 Jahre. Neu ist eine 5 jährliche            Wirkungen Rücksicht genommen.
Fortbildungsverpflichtung für Jagdschutz-
personal.                                               Zuletzt ist noch zu erwähnen, dass ab dem 31.3.2028
Wird der Jagdbehörde nicht rechtzeitig längstens        die Dauer sämtlicher Jagdpachtperioden in der
alle 5 Jahre eine Bestätigung über den Besuch der       Steiermark 10 Jahre beträgt.
erforderlichen Weiterbildung vorgelegt, erlischt von
Gesetzes wegen die Bestellung als Jagdschutzorgan.
Bestellung und Vereidigung werden nach dem                              KLICK
Steiermärkischen Aufsichtsorgangesetz durchge-          8        Novelle 2015 zum Stmk.
                                                               Jagdgesetz, LGBl. Nr. 9/2015
führt.

                                                 15                   ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis
Veterinär                                             8               von Dr. Karl Josef Bauer
                                                                             Geschäftsführer Verein Steir. Tiergesundheitsdienst

Steirischer Tiergesundheitsdienst (TGD):
Wichtiger Partner in der Betreuung unserer
Nutztiere!
Der Steirische Tiergesundheitsdienst (TGD) versteht
sich als der Partner für die praktische Zusammen-
arbeit zwischen Tierhaltern und Tierärzten. In
Zeiten niedriger Erzeugerpreise und einem
angespannten Markt bemüht sich der TGD um die
Verringerung gesundheitlicher Probleme in den
heimischen Nutztierbeständen und ermöglicht
damit eine wirtschaftliche Erzeugung wertvoller
Lebensmittel. Der TGD hat in der Steiermark eine
lange Tradition: Landwirtschaftskammer, Tier-
ärztekammer und das Land Steiermark sind Partner
im Verein Steirischer Tiergesundheitsdienst.
„Wenn Landwirt und Tierarzt vertrauensvoll
zusammenarbeiten, kommt es zu einem geringeren
Arzneimitteleinsatz und zu keinen Problemen“
stellt Obmann Kowald fest.                              Ein Tierarzt bedient das mobile IT-System zum Tiergesund-
                                                        heits- und Arzneimittelmanagement
Dr. Karl Josef Bauer ist seit 2010 Vereins-Geschäfts-
                                                        Dazu bedarf es heute der ständigen Vermittlung des
führer mit über 6.500 Landwirten und 220 Tier-
                                                        notwendigen Wissens in beiden Berufsgruppen,
ärzten in der Steiermark und meint: “Durch die
                                                        wo der TGD selbst als Veranstalter auftritt oder die
Forcierung von Tiergesundheitsprogrammen wird
                                                        Weiterbildungsstunden anderer Veranstalter
der hohe Gesundheitsstatus unserer Nutztier-
                                                        anerkennt.
bestände erhalten und vom TGD gefördert, dabei
muss auch der wirtschaftliche Nutzen sichtbar           Ein weiteres Ziel im TGD ist die Minimierung des
werden!“                                                Arzneimitteleinsatzes, speziell der Antibiotika.
                                                        Die Anwendung von Arzneimitteln wird daher im
Der TGD stellt vorbeugende Maßnahmen vor die
                                                        TGD und auch von den Amtstierärzten ständig
Reparaturmedizin. Hygiene, klinische Diagnostik,
                                                        kontrolliert. Der TGD steht damit für Sicherheit in
systematische Laboruntersuchungen und die
                                                        der Produktion von Lebensmitteln tierischer
laufende Dokumentation der Produktion im
                                                        Herkunft und somit im Dienst des Tier- und
Rahmen von Betriebserhebungen (als Eigen-
                                                        Konsumentenschutzes!
kontrolle) sind weitere Werkzeuge des Qualitäts-
sicherungssytems im TGD. Die Betreuung von wert-        Mit einem Klick auf das untenstehende Symbol
vollen Tierbeständen erfordert von den Betreuung-       erhalten Sie weitere Informationen.
stierärzten eine Gesamtsicht auf die betrieblichen
Abläufe im Nutztierbestand, aber auch Spezial-                              KLICK
wissen sowie den Einsatz moderner Techniken
sowie IT-gestützter Herdenbetreuungsprogramme
                                                        8               Homepage
                                                                        ,

                                                                   Tiergesundheitsdienst
und Zugang zu betrieblichen Daten bzw. Daten-
netzen.

                                                16                      ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis
8            von Mag. Klaus Ebner
            Referent im Anlagenreferat
                                                                              Anlagen

Die Baugesetznovelle 2015 – Neu
Niedrigstenergiegebäude und Kontrollsysteme
Am 13. Mai 2015 wurde die Baugesetznovelle 2015
kundgemacht. Diese Novelle dient einerseits der
Umsetzung der Richtlinie 2010/31/EU über die
Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, die die
Verpflichtung zur Errichtung von Niedrigstenergie-
gebäuden regelt. Sie regelt auch die Kontrolle von
Energieausweisen sowie von Überprüfungsbefunden
von Klimaanlagen neu. Zusätzlich wurde festgelegt,
dass Güllelager flüssigkeitsdicht und abgedeckt
sein müssen; lediglich bei Rindergülle die über eine
dauerhaft natürliche Schwimmdecke verfügt, muss
                                                       die jene Gebäude aufzählt, für die (auch) ein Ener-
nicht abgedeckt werden.
                                                       gieausweis (§ 81) nicht erforderlich ist.
In § 70 wurde aus Gründen des „leistbaren
                                                       § 81 a Unabhängiges Kontrollsystem für Ener-
Wohnens“ die Aufzugsverpflichtung für Mehr-
                                                       gieausweise: „Die Kontrolle der Energieausweise
parteienhäuser aufgehoben, sofern diese nicht mehr
                                                       obliegt der Landesregierung.“Diese Novellierung
als drei oberirdische Geschoße aufweisen und nicht
                                                       dient der Kontrolle von ausgestellten Energieaus-
mehr als insgesamt neun Wohnungen haben.
                                                       weisen und Verfolgung statistischer sowie energie-
Zu den Details:                                        politischer Ziele. Damit werden die Art. 17 und 18
§ 80 a – Niedrigstenergiegebäude: „Neubauten           der Richtlinie (RL) über die Gesamtenergieeffizienz
von konditionierten Gebäuden sind als Niegrigst-       von Gebäuden 2010/31/EU in steiermärkisches
energiegebäude zu errichten.“                          Landesrecht umgesetzt. Die behördliche Kontrolle
Zu beachten ist, dass die Abs. 1 und 2 generell erst   der Energieausweise obliegt grundsätzlich der Stei-
mit 1. Jänner 2021, für Gebäude, die von Behörden      ermärkischen Landesregierung (Abs. 1 Satz 1). Aller-
als Eigentümer genutzt werden, mit 1. Jänner 2019      dings lässt es der Art. 18 Abs. 2 der RL zu, dass die
in Kraft treten. Unter Abs. 1 fallen insbesondere      Mitgliedstaaten die Zuständigkeiten für die Einrich-
folgende Neubauten von konditionierten Gebäuden:       tung der unabhängigen Kontrollsysteme delegieren
Wohngebäude, Bürogebäude, Kindergärten und             können. Von dieser Ermächtigung soll im Land
Pflichtschulen, Höhere Schulen und Hochschulen,        Steiermark - zumindest teilweise – insofern Ge-
Krankenhäuser, Pflegeheime, Pensionen, Hotels,         brauch gemacht werden, als die Energie Agentur
Gaststätten, Veranstaltungsstätten, Sportstätten,      Steiermark GmbH (vormals Landesenergieverein)
Verkaufsstätten und Hallenbäder.                       die zentrale Landesdatenbank (weiterhin) betreiben
                                                       und die faktische Kontrolle der Energieausweise
Zum Begriff „konditioniertes Gebäude“: siehe die       übernehmen soll. Hierfür liegt auch ein einstim-
OIB-Richtlinie „Begriffsbestimmungen“, Stand           miger Regierungsbeschluss vom 10.7.2014 vor
März 2015.                                             (Regierungssitzung Nr. 143.). Wenn im Einzelfall
Die Ausnahmebestimmung des Abs. 2 entspricht           behördliche Maßnahmen im Sinn des neuen § 81a
den Ausnahmebestimmungen der Punkte 1.2.2 und          Abs. 4 zweiter und dritter Satz erforderlich sind,
1.2.3 der OIB-Richtlinie 6 betreffend Energieeinspa-   werden diese von der dafür zuständigen Abteilung
rung und Wärmeschutz, Ausgabe Oktober 2011, die        des Amtes der Landesregierung (A13) für die Steier-
mit der Stmk. Bautechnikverordnung 2012                märkische Landesregierung wahrgenommen
LGBl. Nr. 120/2012, verbindlich erklärt wurde und      werden.

                                                17                   ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis
Anlagen                                            8             von Mag. Klaus Ebner
                                                                                Referent im Anlagenreferat

§ 87 – Güllelager: „Güllelager müssen flüssigkeits-     2010/31/EU in steiermärkisches Landesrecht umge-
dicht sein“ und sind „mit einer dauerhaft wirk-         setzt.
samen, vollflächigen Abdeckung auszustatten.“
Eine Abdeckungsverpflichtung bei Gülleanlagen           Die behördliche Kontrolle der Überprüfungs-
wird aus Gründen des Nachbarschaftsschutzes             befunde obliegt grundsätzlich der Steiermärkischen
vorgesehen (steiermarkweit nur bei Neuanlagen,          Landesregierung (Abs. 1 Satz 1). Allerdings lässt
nicht bei Rindergülle)! Es handelt sich um eine         es der Art. 18 Abs. 2 der RL zu, dass die Mitglied-
„Auffangregelung“ für jene Fälle, die nicht von der     staaten die Zuständigkeiten für die Einrichtung der
Abdeckverpflichtung gemäß § 6 der Stmk. Luftrein-       unabhängigen Kontrollsysteme delegieren können.
halteverordnung erfasst sind. Unter Abdeckung von       Von dieser Ermächtigung soll im Land Steiermark
Güllelagern versteht man laut Luftreinhalteverord-      - zumindest teilweise – insofern Gebrauch ge-
nung entweder selbst tragende (z. B. Betondecke,        macht werden, als die Energie Agentur Steiermark
Zeltdach) oder schwimmende Abdeckungen (künst-          GmbH (vormals Landesenergieverein) die bereits
lich aufgebrachte Schwimmdecken, Leichtgutschüt-        eingerichtete zentrale Landesdatenbank (siehe die
tungen, Schwimmkörper etc.).                            Ausführungen zu § 81a) auch bezüglich der Über-
                                                        prüfungsbefunde für Klimaanlagen betreibt und die
§ 93 a – Unabhängiges Kontrollsystem für                Kontrolle der Überprüfungsbefunde übernehmen
Überprüfungsbefunde von Klimaanlagen:                   soll.
„Die Kontrolle der Überprüfungsbefunde obliegt der
Landesregierung.“                                       Wenn im Einzelfall behördliche Maßnahmen im
                                                        Sinn des § 93a Abs. 3 zweiter und dritter Satz
Diese Novellierung dient der Kontrolle von ausge-       erforderlich sind, werden diese von der dafür
stellten Überprüfungsbefunden (dieser entspricht        zuständigen Abteilung des Amtes der Landes-
dem Inspektionsbericht gemäß Art. 16 der Richtlinie     regierung (A13) wahrgenommen werden.
2010/31/EU) betreffend Klimaanlagen und die Ver-
folgung statistischer sowie energiepolitischer Ziele.                 KLICK
Damit werden die Art. 16, 17 und 18 der Richtlinie
über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
                                                        8      Stmk. Baugesetznovelle
                                                                 LGBl. Nr. 34/2015

Abbrennen von Sonnwendfeuer
                                                        1. § 2 Z. 2 lit. b lautet:
                                                        „b) Sonnwendfeuer (21. Juni); sollte der 21. Juni
                                                        nicht auf einen Samstag fallen, so ist das Entzünden
                                                        eines Brauchtumsfeuers anlässlich der Sonnenwen-
                                                        de auch am nächsten, auf den 21. Juni nachfolgen-
                                                        den Samstag zulässig.
                                                        Sollte der 21. Juni auf einen Sonntag fallen, so ist
                                                        das Entfachen des Sonnwendfeuers an diesem Tag
                                                        oder am vorhergehenden Samstag möglich. § 3 Abs.
                                                        3 gilt sinngemäß.“

Mit Verordnung des Landeshauptmannes von                              KLICK
Steiermark vom 18. Mai 2015, LGBl. Nr. 38/2015,         8    Brauchtumsfeuerverordnung
                                                                 LGBl. Nr. 38/2015
wurde die BrauchtumsfeuerVO wie folgt geändert:

                                                18                    ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis
8            von Peter Rechberger
                  Kanzleileiter
                                                                                   Intern

Personal - Aktuell
Im Bereich der Sozialarbeit, haben folgende neue       Prüfungen
Bedienstete ihren Dienst angetreten:                     Ing. Markus Würkner, Förster, zuständig für den
 Mag.a (FH) Ursula Aichmaier mit 4.5.2015              Sprengel Vorau und Verena Kitting-Muhr,
 Birgit Weinzettl, BA, MA mit 1.6.2015                 Assistentin im Sozialreferat, haben die allgemeine
                                                       Grundausbildung bestanden.
                                                         Anna Steinhöfler, Assistentin im Sozialreferat, hat
                                                       ihre Berufsreifeprüfung erfolgreich abgelegt.
                                       Die zwei
                                       neuen           Wir gratulieren zu den bestandenen Prüfungen
                                       Kolleginnen:    recht herzlich.
                                       Mag.a (FH)
                                       Ursula Aich-    Erwin Almbauer - wiedergewählt
                                       maier und
                                       BA, MA Birgit   Anlässlich der Personalvertretungswahlen des
                                       Weinzettl       Landes Steiermark wurde in der Bezirkshaupt-
                                                       mannschaft Hartberg-Fürstenfeld auch die
Ihren Dienst beendet haben:                            Behindertenvertrauensperson gewählt.
 Mag. Kerstin Raith-Schweighofer, Juristin im          Von 13 Wahlberechtigten haben sich 12 an der Wahl
Sozialreferat – Beginn des Mutterschutzes              beteiligt. 11 Stimmen entfielen auf Erwin Almbauer.
 Iris Riegelbauer, Sachbearbeiterin im Sanitäts-       Zum Stellvertreter wurde Franz Strempfl gewählt.
referat – Beginn des Mutterschutzes

      Im Zuge der steirischen Verwaltungsreform wurden mit 1.1.2013 die Bezirkshauptmannschaften
           Hartberg und Fürstenfeld zur neuen Bezirkshauptmannschaft Hartberg-Fürstenfeld
                                         zusammengeschlossen.

               Seit diesem Tag gibt es nur noch eine offizielle Adresse und Posteinlaufstelle:

                                       Bezirkshauptmannschaft
                                        Hartberg-Fürstenfeld
                                            Rochusplatz 2
                                            8230 Hartberg

   Für die Zeit von 1.1.2013 bis 30.6.2015 wurde bei der Österreichischen Post AG ein Nachsendeauftrag
        eingerichtet, damit Poststücke, welche an Realschulstraße 1, 8280 Fürstenfeld (Adresse der
     ehemaligen Bezirkshauptmannschaft Fürstenfeld) adressiert sind, automatisch an die Adresse in
                                       Hartberg weitergeleitet werden.

     Es wird darauf hingewiesen, dass ab dem 1.7.2015 ausnahmslos die oben angeführte Adresse in
     Hartberg zu verwenden ist. Sämtliche Poststücke, welche an Realschulstraße 1, 8280 Fürstenfeld
                          adressiert sind, werden an die Absender retourniert.

                                             Herzlichen Dank!

                                                19                    ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis
Symposium                                                  8         von Mag. Max Wiesenhofer
                                                                                            Bezirkshauptmann

Großes Kinder- und Jugendpsychiatrisches
Symposium in Pöllau
Das Symposium fand heuer zum Thema Seelische Krankheiten und
Störungen im Entwicklungsverlauf statt und fand großes Interesse.

Rund 300 Interessierte aus allen Teilen Österreichs              Den Hauptvorträgen angeschlossen, fanden
haben sich Anfang Mai für drei Tage in Pöllau ein-               spezielle Workshops statt, in denen sich die Teil-
gefunden, um an dem bereits traditionellen Kin-                  nehmerinnen und Teilnehmer zu den einzelnen
der- und Jugendpsychiatrischen Symposium teilzu-                 Themen austauschen und vertiefen konnten.
nehmen. Die Veranstaltung fand heuer bereits zum
16. Mal statt und gilt als größte Veranstaltung ihrer            Gesundheitslandesrat, Mag. Christopher Drexler,
Art in Österreich. Hochkarätige Referentinnen und                wies in seinen Grußworten auf den großen Bedarf
Referenten aus Österreich und Deutschland stellten               und die Absicht des Landes Steiermark hin, die
in interessanten und spannenden Vorträgen das                    Kinder- und Jugendpsychiatrische Versorgung in
Thema „Seelische Krankheiten und Störungen im                    der Steiermark weiter ausbauen zu wollen.
Entwicklungsverlauf“ aus unterschiedlichen                       Veranstalter ist die Abteilung für Kinder- und
Perspektiven dar. Den Beginn machte Univ.Prof.                   Jugendpsychiatrie und -psychotherapie des LKH
Dr. Andreas Kruse vom Institut für Gerontologie in               Graz Süd-West Süd unter der Leitung von
Heidelberg zum Thema „Folgen von Traumatisie-                    Primaria Dr. Katharina Purtscher-Penz.
rung in der Kindheit aus der Mehrgenerationen-
perspektive“, wo er über interessante Ergebnisse
von langjährigen Studien berichtete. Die weiteren
Vortragsthemen waren praxis- und realitätsnah
und für alle, die sich mit Kindern und Jugendlichen
beschäftigen, äußerst interessant.                                              Büroraumflächen
                                                                         in der Außenstelle Fürstenfeld
                                                                                  zu vermieten
                                                                           Das Land Steiermark vermietet
                                                                          in der Außenstelle in Fürstenfeld
                                                                            der Bezirkshauptmannschaft
                                                                               Hartberg-Fürstenfeld,
                                                                      8280 Fürstenfeld, Realschulstraße 1, 3. OG,
                                                                     Büroraumflächen im Ausmaß von ca. 140 m².

Von links nach rechts: Prim. Dr. Paulus Hochgatterer und Univ.
Prof. Dr. Andreas Karwautz, Vizepräsident und Präsident der          Anfragen: 03332/606-280, Peter Rechberger
Österreichischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychi-              E-Mail: peter.rechberger@stmk.gv.at
atrie, Primaria Dr. Katharina Purtscher-Penz, Landesrat Mag.
Christopher Drexler, Bezirkshauptmann Mag. Max Wiesenhofer

                                                         20                    ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis
8
          von Sabine Gschiel-Richter
          Referentin im Sicherheitsreferat
                                                                            Sicherheit

Veranstaltungen auf Straßen
Sommerzeit ist gleich Festzeit, ist aber auch die Zeit   so ist die Gemeinde zuständig. Im Zweifels-
sportlicher Veranstaltungen! Ob Frühschoppen,            fall empfiehlt es sich immer, bei der Behörde
Dorffest, Sommerkonzerte, Radrennen, Marathons,          (=Bezirkshauptmannschaft) nachzufragen.
Triathlons usw. – derartige Veranstaltungen unter-
liegen, sofern sie auf öffentlichen Verkehrsflächen      Freiluftveranstaltungen („Open airs“)
abgehalten werden, nicht nur dem Veranstaltungs-         unterliegen aufgrund ihrer Eigenart teilweise
recht, sondern auch der Straßenverkehrsordnung           eigenen Regelungen. Im Einzelfall ist zu prüfen,
(StVO).                                                  ob für eine Veranstaltung, auch wenn sie auf
                                                         privatem Grund stattfinden sollte, naturschutz-
                                                         rechtliche Bestimmungen (Landesrecht!)
                                                         einzuhalten sind bzw. eine Veranstaltung an
                                                         bestimmten Orten überhaupt zulässig ist;
                                                         zuständige Behörde dafür ist die Bezirksverwal-
                                                         tungsbehörde.

                                                                         KLICK
                                                         8       Rechtsgrundlage und Kosten

                                                         Für Umzüge, Prozessionen und dergleichen
                                                         auf Straßen ist eine Bewilligung grundsätzlich
                                                         nicht erforderlich. Derartige Veranstaltungen
                                                         müssen aber der Behörde gemeldet werden,
Veranstaltungen auf Straßen mit                          damit die Behörde entsprechende straßen-
öffentlichem Verkehr bedürfen neben allfälliger          polizeiliche Vorkehrungen (Verkehrsbe-
anderer behördlichen Bewilligungen auch einer            schränkungen bzw. Straßensperren) treffen kann.
straßenpolizeilichen Bewilligung. Dies gilt ins-
besondere für gewerbliche Tätigkeiten auf Straßen.                       KLICK
Wenn es die Verkehrssicherheit erfordert und die
Verkehrslage es zulässt, kann die Behörde                8       Rechtsgrundlage und Kosten
  eine Straße für die Dauer der Veranstaltung ganz
oder teilweise für den sonstigen Verkehr sperren         Auf Straßen finden immer häufiger sportliche
oder                                                     Veranstaltungen (Radrennen, Laufver-
  Verkehrsbeschränkungen, wie Geschwindigkeits-          anstaltungen, etc.) statt. Für sportliche Veranstal-
beschränkungen, Halte- und Parkverbote und der-          tung auf Straßen darf eine straßenpolizeiliche
gleichen mehr erlassen.                                  Bewilligung nur erteilt werden, wenn die Veran-
                                                         staltung die Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit
Zuständige Behörde ist im Regelfall die Bezirksver-      des Verkehrs nicht wesentlich beeinträchtigt und
waltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft).                schädliche Einwirkungen auf die Bevölkerung und
Handelt es sich jedoch um eine Veranstaltung, die        die Umwelt durch Lärm, Geruch oder Schadstoffe
nur auf einer Gemeindestraße stattfindet und ist         nicht zu erwarten sind. Die Bewilligung ist, wenn es
hiefür lediglich eine Geschwindigkeitsbeschränkung       der Schutz der Bevölkerung und der Umwelt oder
und/oder ein Halte- und Parkverbot zu verordnen,         die Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des

                                                  21                   ï Zurück zum Inhaltsverzeichnis
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