Tätigkeitsbericht der SAB - Nr 241 I April 2019 - Schweizerische ...

 
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Nr 241 I April 2019

76. Tätigkeitsbericht der SAB
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76. Tätigkeitsbericht der SAB
vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018

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Die SAB feierte im Jahr 2018 ihr 75-jähriges Jubiläum. Die SAB war am 28. Mai 1943 in Bern als Schweizerische
Arbeitsgemeinschaft für die Bergbauern SAB gegründet worden. Die SAB nutzte das Jubiläumsjahr für vielfältige
Aktivitäten. Den Auftakt machte eine nationale Pressekonferenz am 2. März 2018 in Bern. Das Schweizer Fern-
sehen strahlte am 1. August 2018 eine Sondersendung in allen vier Landesprachen zum Anlass des 75-jährigen
Jubiläums der SAB aus. Mit dem Berggebiet in Zahlen 2018 publizierte die SAB auch einen statistischen Rück-
blick auf 75 Jahre Berggebietsentwicklung. Höhepunkt der Jubiläumsfeierlichkeiten waren die Generalversamm-
lung vom 30. August 2018 und der Berggebietsevent auf dem Bundesplatz. Die GV wurde im Jubiläumsjahr be-
wusst in Bern durchgeführt. Die SAB kehrte damit quasi an den Ort zurück, wo sie 1943 gegründet wurde. Der
Berggebietsevent auf dem Bundesplatz wurde zusammen mit dem Netzwerk Schweizer Pärke und den
UNESCO-Welterbestätten organisiert und war ein voller Erfolg. Die Verleihung des Prix montagne am 5. Sep-
tember folgte unmittelbar darauf und wurde ebenfalls in einem grösseren Rahmen durchgeführt, da auch die
Schweizer Berghilfe als Partnerin des Prix montagne ihr 75-jähriges Jubiläum feierte. Im Oktober und November
führte die SAB drei dezentrale Tagungen zu wichtigen Themen für die Zukunft durch: Wassermanagement, Wert-
schöpfungsketten und Mobilität. Die Tagungen wurden in Chur, Altdorf und Le Locle durchgeführt. Die Ergebnis-
se wurden schliesslich am 11. Dezember 2018, dem internationalen Tag der Berge, im alpinen Museum in Bern
präsentiert. Dieser Anlass markierte denn auch den Abschluss der Jubiläumsfeierlichkeiten. Begleitend dazu wur-
den während dem Jahr Filmporträts mit Personen aus dem Berggebiet realisiert und über die sozialen Medien
verbreitet. Zudem wurde ein Wettbewerb durchgeführt für all jene Personen, welche sich auf den sozialen Medien
mit der SAB vernetzten. Und nicht zu letzt wurden in jeder Ausgabe der Montagna Artikel zum Thema 75 Jahre
SAB präsentiert. Diese Artikel werden in einem Sonderheft der Montagna zusammengefasst und Anfang 2019
publiziert.

Mit all diesen Aktivitäten wollte die SAB der schweizerischen Bevölkerung die Anliegen der Berggebiete näher
bringen. Für uns selber war es auch Gelegenheit, die Geschichte der SAB wieder einmal aufzuarbeiten. Noch viel
wichtiger ist aber der Blick in die Zukunft. Mit den drei dezentralen Tagungen wurden wichtige Themen gesetzt,
an denen die SAB in Zukunft weiter arbeiten will. Zudem wurde Ende 2018 der Prozess gestartet für eine neue
Vision der SAB für die Berggebiete. Die aktuelle Vision stammt aus dem Jahr 2008 und muss aktualisiert werden.
Dazu wurde eine Online-Umfrage durchgeführt über die Herausforderungen für die Berggebiete und über die
Schwerpunkte der Arbeit der SAB. Gleichzeitig wurde auch die Frage gestellt, ob die SAB allenfalls den Namen
und das Logo modernisieren solle. Diese Fragen werden im Laufe des Jahres 2019 mit den Mitgliedern weiter be-
arbeitet. Das Jubiläumsjahr war somit nicht nur Anlass zum Feiern und um Rückschau zu halten, sondern auch
im die Zukunft der SAB und der Berggebiete mitzugestalten.

Herausgeber:    SAB, Seilerstrasse 4, 3001 Bern
Titelbild:      Pressekonferenz zur Ankündigung des SAB-Jubiläums. (Alpines Museum der Schweiz/VG)
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Im Jahr 2018 hat die SAB
1. 24 Stellungnahmen verfasst, 16 Medienmitteilungen publiziert, fünf nationale Tagungen organisiert und
    sechs Publikationen herausgegeben;
2. eine Senkung der Wasserzinsen mit Einbussen von rund 150 Mio. Fr. für die Gebirgskantone und
    -gemeinden vorerst verhindert;
3. eine Verschärfung der Lex Koller verhindert;
4. neue Erreichbarkeitskriterien für das Poststellennetz durchgesetzt;
5. die Volksabstimmung zu «No Billag» gewonnen und sich damit erfolgreich für die 34 regionalen Radio- und
     Fernsehsender eingesetzt;
6. die Herausforderungen und Lösungsansätze für den Bergtourismus in 12 Thesen aufgezeigt;
7. das alpenweite Projekt INTESI zur Grundversorgung abgeschlossen und ein neues Projekt zu Smart
    villages aufgestartet;
8. das Problembewusstsein für den grenzüberschreitenden Pendlerverkehr auf die internationale Bühne
    gebracht;
9. den Impuls gesetzt für ein spezifisches Berggebietsprogramm in der Regionalpolitik des Bundes;
10. über «Bergversetzer» rund 7’200 Arbeitstage an Freiwilligenarbeit ins Berggebiet vermittelt.

Hibgur
Vorwort                                             2
1. Tätigkeit der Organe                             4            6. Zusammensetzung der Organ           19
2. Vertretung der Interessen der Bergbevölkerung    5            7. Personalbestand                     20
3. Information                                     14            8. Mitglieder                          20
4. Dienstleistungen                                16            9. SAB-Jahresrechnung                  21
5. Sekretariate                                    19            11. Bericht der Revisionsstelle        22
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zc 67rtom trnh snMsogi                                                befasste sich der Rat der Berggebiete schwergewich-
AwcnR i sgu3 sag..udionh snf1Sn                                       tig mit den Themen: (1) Brücken schlagen zwischen
Die 75. Generalversammlung (GV) der SAB fand am                       Landwirtschaft und Tourismus, (2) Olympiakandidatur
30. August 2018 in Bern statt. Die SAB kehrte damit                   Sion 2026 und (3) Digitalisierung.
bewusst an den Ort zurück, an dem sie 75 Jahre zuvor
gegründet worden war. Die GV wurde denn auch in ei-
nem besonders feierlichen Rahmen durchgeführt. Die                    Udo ihplsd.nh snf1S
Gastredner vertraten die verschiedenen institutionellen               Das im Jahr 2015 gegründete Jugendforum der SAB
Ebenen: Juanandres Gutierrez als Präsident der Euro-                  hat anlässlich seiner Sitzung vom 14. April 2018 ent-
montana, Bundesrat Alain Berset als Bundespräsi-                      schieden, welche Gemeinden neu das Label «Jugend-
dent, Staatsrat Christian Vitta als Präsident der Regie-              freundliche Bergdörfer» erhalten. Die Labelvergabe
rungskonferenz der Gebirgskantone, Regierungspräsi-                   fand im Rahmen der GV in Bern statt.
dent Christian Neuhaus als Vertreter des Standortkan-
tons Bern, Sabine Wermelinger als Gemeindepräsi-
dentin von Flühli-Sörenberg und Präsidentin des Ge-                   fr uudioigb. i
meindenetzwerks Allianz in den Alpen. Den Schluss-                    Die SAB hat im Berichtsjahr 24 Stellungnahmen verfasst:
punkt setzte bewusst ein Jugendlicher: Donato More-                   • Stellungnahme zur vollständigen Strommarktöffnung
no als Vertreter des SAB-Jugendforums. Er durfte                        (14.12.2018)
denn auch drei neuen Gemeinden das Label «Jugend-                     • Stellungnahme zum Ausbau der Wasserkraft zur
freundliche Bergdörfer» verleihen: Andermatt (UR),                      Stromerzeugung und Stromspeicherung UVP
Hergiswil b.W. (LU) und Leukerbad (VS).                                 (14.12.2018)
                                                                      • Stellungnahme zur Aussenlandeverordnung (14.12.
                                                                        2018)
ftrBdio inh an9lsargih a                                              • Stellungnahme zum Krankenversicherungsgesetz
Der Vorstand trat im Jahr 2018 sechsmal zusammen,                       (14.12.2018)
davon wurde eine zweitägige Sitzung am 4./5. Juli                     • Stellungnahme zum indirekten Gegenvorschlag zur
2018 in Delémont (JU) abgehalten.                                       Fair-Preis-Initiative (22.11.2018)
                                                                      • Stellungnahme zum neuen Bundesgesetz über
                                                                        elektronische Medien (28.09.2018)
5grnh snS soo kt r                                                    • Stellungnahme zur Parlamentarische Initiative zur
Der Rat der Berggebiete kann als beratendes Gre-                        Einführung des Verordnungsveto (28.09.2018)
mium Empfehlungen zu Handen des Vorstandes abge-                      • Stellungnahme zur Bodenstrategie Schweiz (28.09.
ben. Anlässlich seiner Sitzung vom 17. Januar 2018                      2018)

Die 75. Generalversammlung der SAB fand in Bern in Anwesenheit vieler Gäste statt, darunter auch des Bundespräsidenten. (SAB / VG)
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• Stellungnahme zur Änderung der Postverordnung            kritisch gegenüber der SV17 geäussert. Die SAB for-
  und den neuen Erreichbarkeitskriterien (07.08.2018)      derte u.a., dass der Kantonsanteil an der direkten Bun-
• Stellungnahme zum Verordnungspaket Umwelt                dessteuer auf 21,2% angehoben wird. Diese Kompen-
  Frühling 2019 (11.07.2018)                               sation ist wichtig, damit die Kantone einen entspre-
• Stellungnahme zur Änderung des Bundesgesetzes            chenden Handlungsspielraum haben, um ihre Steuer-
  über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der            regimes anzupassen. Der Bundesrat kam dieser Forde-
  Terrorismusfinanzierung 8)                               rung in seiner Botschaft zur SV17 nach. Der Ständerat
• Stellungnahme zur Änderung der Verordnung über           als Erstrat ging trotzdem davon aus, dass die SV17 in
  die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräu-          der vom Bundesrat vorgelegten Form nicht mehrheits-
  men (31.05.2018)                                         fähig sei. Er verknüpfte deshalb die Vorlage mit einem
• Stellungnahme zur Vollzugshilfe des BAFU zum             finanziellen Zuschuss für die AHV. Die so verknüpfte
  Herden- und Bienenschutz (31.05.2018)                    Vorlage unter dem neuen Titel «Steuervorlage und
• Stellungnahme zur Verordnung über das Bergführer-        AHV-Finanzierung STAF» wurde denn auch vom Natio-
  wesens (31.05.2018)                                      nalrat angenommen. Gegen die Vorlage wurde das Re-
• Stellungnahme zur Änderung des Natur und Heimat-         ferendum ergriffen. Sie kommt damit am 19. Mai 2019
  schutzgesetzes (31.05.2018)                              zur Abstimmung.
• Stellungnahme zum zweiten Schweiz Beitrag an
  ausgewählte EU Staaten (31.05.2018)                      KtigiBgdaou t2bn dihn 1dpogk ir tudio: Anpassun-
• Stellungnahme zum Wirksamkeitsbericht des                gen an der NFA ergeben sich in Zusammenhang mit
  Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen              der oben dargestellten SV17. Einerseits werden die
  2016 –19 (20.04.2018)                                    Unternehmenssteuern bei der Berechnung des Res-
• Stellungnahme zum Zahlungsrahmen Nationalstras-          sourcenpotenzials der Kantone neu berücksichtigt. An-
  sen 2020 – 2023 und zum Ausbauschritt 2019               dererseits erhalten die ressourcenschwachen Kantone
  (20.04.2018)                                             vorübergehend einen zusätzlichen Ausgleich von 180
• Stellungnahme zum Programm Agglomerationsver-            Mio. Fr. pro Jahr. Der Bundesrat hat zudem im Frühjahr
  kehr (20.04.2018)                                        2018 einen neuen Wirksamkeitsbericht zur NFA vorge-
• Stellungnahme zur P.Iv. für transparentes Lobbying       legt. Dieser nimmt einen sogenannten Kompromissvor-
  im eidgenössischen Parlament (20.04.2018)                schlag der Konferenz der Kantonsregierungen KdK auf.
• Stellungnahme zum Agrarpaket 2018 (20.04.2018)           Die KdK wollte mit diesem Vorschlag weitere Streitig-
• Stellungnahme zur Änderung der technischen Anfor-        keiten unter den Kantonen vermeiden. Der Vorschlag
  derungen und der Zulassungsprüfung von Strassen-         sieht vor, dass die Mindestausstattung der ressoucen-
  fahrzeugen und Einführung eines neuen Fahrtschrei-       schwachen Kantone auf ein garantiertes Minimum von
  bers (09.04.2018)                                        86,5 Indexpunkte angehoben wird. Dies im Unter-
• Stellungnahme zur Konzession für die SRG SSR             schied zum bisherigen Richtwert von 85 Indexpunkten.
  (23.02.2018)                                             Die Ausgleichszahlungen sollen in Zukunft ausgehend
• Stellungnahme zu den Beiträgen des Bundes an die         von diesem neuen Schwellenwert her gerechnet wer-
  Olympischen und Paraolympischen Winterspiele             den. Die NFA wäre somit der politischen Steuerung
  «Sion 2026» (23.02.2018)                                 entzogen und würde im Wesentlichen nur noch über
Zudem wurden zwei Positionspapiere verfasst:               arithmetische Grössen gesteuert. Die SAB hat sich im
• Nebenerwerbslandwirtschaft (18.07.2018)                  Rahmen der Vernehmlassung im Jahr 2018 detailliert
• Stärkung der Strukturverbesserungsmassnahmen             zu diesem Vorschlag geäussert. Die SAB lehnt sich
  im Rahmen der AP2022+ (30.09.2018)                       nicht grundsätzlich gegen Reformen der NFA. Das Ziel
                                                           des Disparitätenabbaus muss aber oberste Maxime
Alle Stellungnahmen und Positionspapiere sind auch         bleiben. Dieses Ziel wird jedoch mit der Vernehmlas-
unter http://www.sab.ch verfügbar.                         sungsvorlage verletzt. Die Geberkantone werden dau-
                                                           erhaft entlastet, die städtischen Kantone sollen über
                                                           den soziodemographischen Lastenausgleich zusätzli-
                                                           che Mittel erhalten, während die Nehmerkantone mit
Tc 9 srs rdionh snHir s aa inh sn                          einer auf fünf Jahre befristeten Übergangslösung abge-
S sok 3Cum sdio                                            spiesen werden. Die SAB hat deshalb gefordert, dass
                                                           (1) die Mittel, welche der Bund durch den Übergang
Üpp irut2b nKtigiB i                                       zum neuen Ausgleichsregime einspart (280 Mio. Fr.
fr d s3lsugo nzAnZn1F9EKtigiBt sdioWnAm 12. Fe-            p.a.) im System der NFA bleiben und dass die Mittel
bruar 2017 wurde die Unternehmenssteuerreform III in       gleichmässig auf die städtischen und ländlichen Kanto-
der Volksabstimmung mit 59,1% deutlich abgelehnt.          ne verteilt werden, d.h. dass je 140 Mio. Fr. zeitlich un-
Das Eidg. Finanzdepartement nahm kurz darauf einen         befristet in den soziodemographischen und den geo-
neuen Anlauf für eine Revision der Unternehmensbe-         graphisch-topographischen Lastenausgleich fliessen
steuerung. Diese lief unter dem Titel Steuervorlage 17     müssen. Dass diese Forderungen im Parlament einen
(SV17). Inhaltlich nimmt sie im Wesentlichen die Punk-     schweren Stand haben, zeigte die Beratung im Stän-
te aus der gescheiterten USRIII auf. Die SAB hat sich      derat, wo Korrekturen mit grosser Mehrheit abgelehnt
dementsprechend in der Vernehmlassung Ende 2017            wurden. Als nächstes ist der Nationalrat dran. Die Vor-
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lage muss im Jahr 2019 bereinigt werden, damit das             Heinz Brand (SVP/GR) hat zudem im Jahr 2016 ein
neue Ausgleichsregime auf den 1. Januar 2020 in Kraft          Postulat eingereicht, in dem er den Bundesrat auffor-
treten kann.                                                   dert, eine Lageanalyse vorzunehmen. Das Postulat ist
                                                               eine Chance, um die Strategie weiter zu konkretisieren.
                                                               Als eine konkrete Massnahme ist geplant, mit den ver-
5 otligu8lutrtm                                                bleibenden Mitteln aus dem Impulsprogramm Touris-
O d n 5 otligu8lutrtmWn Das Mehrjahresprogramm                 mus (rund 100 Mio. Fr.) ein auf vier Jahre zeitlich befri-
2016 – 23 ist am 1. Januar 2016 in Kraft getreten. Be-         stetes Berggebietsprogramm zu lancieren. Dieses soll
standteil ist u.a. das Impulsprogramm 2016 –19 für             ab 2020 greifen und flexible Reaktionen auf neue Her-
den Tourismus. Dieses Impulsprogramm wurde ge-                 ausforderungen ermöglichen. Die SAB unterstützt die-
schaffen, um die negativen Auswirkungen der Zweit-             ses Berggebietsprogramm, da es der Forderung nach
wohnungsinitiative abzufedern. Dazu werden über die            mehr Flexibilität in der Umsetzung der NRP entspricht.
NRP 200 Mio. Fr. zweckgebunden zur Begleitung des
Strukturwandels im alpinen Tourismus zur Verfügung            Rsdih3 salsodio: Auch nach der Abstimmung zur
gestellt und Innotour wurde um 10 Mio. Fr. aufge-             Volksinitiative ProServicePublic bleibt die Grundversor-
stockt. Ferner wurde das bestehende Darlehen an die           gung eines der zentralen Themen der SAB. So hat sich
Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit von 100           die SAB stark engagiert in der Diskussion um die Re-
Mio. Fr. bis 2019 verlängert und die Fördertatbestände        strukturierung des Poststellennetzes (siehe weiter un-
und Konditionen ausgeweitet. Die SAB hatte sich stark         ten). Auch auf der internationalen Ebene bearbeitet die
für dieses Impulsprogramm eingesetzt. Leider zeigt            SAB das Thema. Die SAB leitet die Aktionsgruppe der
sich, dass die Mittel innert der gesetzten vier Jahre nur     makroregionalen Strategie für den Alpenraum EUSALP
etwa zur Hälfte beansprucht werden. Diese Erfahrung           zum Thema Erreichbarkeit. Die SAB leitet auch das al-
stellt eine grundsätzliche Frage zum Funktionieren der        penweite Kooperationsprojekt Intesi, welches integrier-
NRP, die relativ schwerfällig ist und nur schlecht auf        te Modelle der Grundversorgung entwickelt. In diesem
neue Herausforderungen reagieren kann. Die SAB hat-           Rahmen hat die SAB auch einen internationalen Think
te deshalb mit der Konferenz der Regionen eine Reihe          Tank zur Grundversorgung geschaffen. Der Think Tank
von Vorschlägen ausgearbeitet, wie                                                  umfasst aktuell 16 Experten aus
die NRP sanft reformiert werden
                                        Die SAB hat sich stark engagiert dem gesamten Alpenraum. Der
kann. Dabei ging es im wesentli-
                                          in der Diskussion um die Res-             Think Tank traf sich bereits zu vier
chen um folgende Punkte: mehr
                                          trukturierung   des Poststellen-          Sitzungen und diskutierte dabei
Flexibilität in der Umsetzung der
                                                        netzes.                     u.a. die Ergebnisse aus dem Pro-
NRP, Abkehr vom einseitigen Exportbasisansatz, ver-           jekt INTESI und gab Empfehlungen ab zur Weiterent-
stärkte Förderung auch von wichtigen Infrastrukturen.         wicklung des Themas in der makroregionalen Strategie
Die SAB hat diese Vorschläge mit Vorstössen in der            für die Alpen EUSALP. Der Think Tank setzt sich dafür
Wintersession 2017 in den politischen Prozess einge-          ein, dass die Ergebnisse aus dem Projekt INTESI nun
bracht und mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft           möglichst allen anderen Gebietskörperschaften im Al-
diskutiert. Es zeigt sich, dass einige der Punkte in die      penraum zugängig gemacht werden. Mehr Infos dazu
neue Botschaft zur Standortförderung 2020 – 23 ein-           unter www.servicepublic.ch. Ausgehend von einer Mo-
fliessen werden.                                              tion SAB-Direktor und Walliser Nationalrat Thomas Eg-
                                                              ger (CVP/VS) will das Bundesamt für Raumentwick-
SJsoa2bgpr int.nS soo kt r: Seit 1977 gibt es das             lung zudem bei der nächsten Generation von Modell-
Bundesgesetz über die Gewährung von Bürgschaften              vorhaben der Raumentwicklung auch das Thema Digi-
und Zinskostenbeiträgen im Berggebiet und im ländli-          talisierung und integrierte Grundversorgungsmodelle
chen Raum. Dieses Gesetz war eine der flankierenden           aufgreifen. Damit wird ein wichtiges Anliegen der SAB
Massnahmen zum damaligen Investitionshilfegesetz              aufgenommen. Denn die SAB ist überzeugt, dass die
und war nach der Ablösung des IHG durch die NRP               Grundversorgung vermehrt sektorübergreifend ange-
das letzte noch existierende einzelbetriebliche Förder-       gangen und dass Synergien auf überkommunaler Ebe-
instrument der NRP. Leider musste festgestellt wer-           ne gesucht werden müssen.
den, dass das Instrument in den letzten Jahren kaum
noch beansprucht wurde. Der Bundesrat beantragte
deshalb die Aufhebung des Gesetzes. Gleichzeitig              1osgs8lutrtm
wurden die Fördermöglichkeiten über das generelle             9lumagkart..dion Bdsn 4si7bsdioaald3 s7itr7r
Bürgschaftswesen ausgedehnt. Die SAB konnte unter             dihn Bdn Kgtsn KllhWn Am 23. September 2018 kamen
diesen Umständen der Aufhebung des Berggebiets-               u.a. die Volksinitiative der Grünen Partei zu Fair Food
Bürgschaftsgesetzes zustimmen. Das Parlament hat              und die Volksinitiative der Gewerkschaft Uniterre zur
dieser Aufhebung im Herbst / Winter 2018 ebenfalls            Ernährungssouveränität zur Abstimmung. Die Fair-
zugestimmt, womit das Gesetz per Ende 2018 definitiv          Food-Initiative wurde mit 61,3% der Stimmen abge-
aufgehoben wurde.                                             lehnt, die Initiative zur Ernährungssouveränität mit
                                                              68,4% der Stimmen. Die SAB hatte die Initiative zur Er-
frsgr ot n S soo kt r n dihn u7ihut2b n 57d. : Die            nährungssouveränität ebenfalls zur Ablehnung emp-
Strategie des Bundes für die Berggebiete und ländli-          fohlen. Die wichtigsten Anliegen der Initiative sind mit
chen Räume liegt seit Februar 2015 vor. Nationalrat           dem neuen Verfassungsartikel zur Ernährungssicher-
Tätigkeitsbericht der SAB - Nr 241 I April 2019 - Schweizerische ...
Aäcn67rtom trak st2br                                                           A

heit (Volksabstimmung vom September 2017) bereits                       sen. Darunter befinden sich auch die Ausführungsbe-
erfüllt. Die weitergehenden Bestimmungen sind aus                       stimmungen zur Nachfolgeregelung für das Schoggi-
Sicht der SAB zu radikal. Bei der Fair Food-Initiative                  gesetz und eine Neuregelung für die Kurzalpung. Die
hatte die SAB Stimmfreigabe beschlossen. Die Initiati-                  SAB fokussierte sich in ihrer Stellungnahme auf diese
ve enthielt durchaus positive Elemente wie die Stär-                    beiden Bereiche. Bei der Kurzalpung unterstützte die
kung der regionalen Wirtschaftskreisläufe, hätte aber                   SAB das Konzept des Schweizerischen Alpwirtschaft-
auch zu mehr administrativen Lasten geführt.                            lichen Vereins. Bei der Nachfolgeregelung für das
                                                                        Schoggigesetz verlangte die SAB, dass jene Beträge,
1osgs8lutrtmnT’TT: Der Bundesrat hatte im November                      welche im Rahmen der Parlamentarischen Beratung
2017 ein Konzept zur Weiterentwicklung der Agrarpoli-                   des Gesetzes versprochen wurden, auch tatsächlich in
tik nach 2022 vorgelegt. Das Konzept setzte vor allem                   den Verordnungen festgeschrieben werden.
auf eine verstärkte Grenzöffnung. Das Konzept stiess
dementsprechend in bäuerlichen Kreisen auf grosse           O k i s- skaugih-tsra2bgpr: Leider muss immer
Ablehnung. Der Nationalrat erzwang in der Sommer-           wieder festgestellt werden, dass die Nebenerwerbs-
session 2018 eine Diskussion zu diesem Konzeptpa-           landwirtschaft in der aktuellen Agrarpolitik praktisch
pier und beauftragte den Bundesrat                                              keinen Stellenwert geniesst. Dabei
nach geführter Diskussion, die
                                        Für die SAB spielt die Nebener- werden derzeit fast 30% der Land-
Marktöffnung aus dem Konzept zu
                                        werbslandwirtschaft eine wich- wirtschaftsbetriebe im Nebener-
streichen und eine überarbeitete
                                          tige Rolle und muss deshalb           werb betrieben. Diese Nebener-
Vorlage zu präsentieren. Der Bun-
                                                unterstützt werden.             werbsbetriebe haben damit einen
desrat präsentierte am 14. November 2018 seine Ver-         hohen Stellenwert für die Versorgung mit landwirt-
nehmlassungsvorlage zur AP2022+. Positiv zu werten          schaftlichen Gütern, für die Landschaftspflege aber
ist, dass es sich nun nicht mehr um einen radikalen         auch für das soziale Gefüge in den betreffenden Regio-
Bruch sondern um eine Weiterentwicklung der bisheri-        nen. In einem neuen Positionspapier fordert die SAB
gen Landwirtschaftspolitik handelt. Der forcierte Frei-     deshalb eine bessere Anerkennung dieser Leistungen,
handel ist nicht mehr Bestandteil der Vorlage. Verschie-    insbesondere in Hinblick auf die anstehende Reform
dene Massnahmen entsprechen Forderungen der                 mit der Agrarpolitik 2022+. Konkret schlägt die SAB
SAB, so z.B. die Einführung eines Betriebsbeitrages         die Einführung regionsspezifischer Zahlungen und ei-
und die Einführung regionaler Massnahmen. Die SAB           nes Sockelbeitrages für Betriebe vor.
wird ihre detaillierte Stellungnahme Anfang 2019 verab-
schieden.                                                   frsdmrds3 sk aa sdioa.gaaigb. i: Strukturver-
                                                            besserungsmassnahmen sind wichtig für eine langfri-
9 slshidioa8gm rnT’z0: Mit dem Verordnungspaket             stige Verbesserung der Produktionsgrundlagen der
will der Bundesrat insgesamt 16 Verordnungen anpas-         Landwirtschaft. Leider muss festgestellt werden, dass

Die Strukturverbesserungsmassnahmen sollen dazu beitragen, die Produktionsgrundlagen der Landwirtschaft zu verbessern. (SAB / Vincent Gillioz)
0                                             Aäcn67rtom trak st2br

auf Bundesebene die Mittel des Bundes in den vergan-          sorgt werden. Diese Punkte sind positiv zu werten.
genen Jahren laufend gekürzt wurden. Auch verschie-           Nichtsdestotrotz hat die SAB die Vorlage in der Ver-
dene Kantone haben die entsprechenden Budgetpo-               nehmlassung abgelehnt. Die SAB vermisst eine klare
sten gekürzt. Die agrarpolitischen Diskussionen drehen        Abschätzung der wirtschaftlichen Folgen der Strom-
sich oft nur um die Direktzahlungen. Dabei werden die         marktöffnung, Dazu gehört insbesondere eine Ab-
Strukturverbesserungen vernachlässigt. Die SAB hat            schätzung der Auswirkungen auf die Strompreise, was
deshalb in Hinblick auf die Vernehmlassung und späte-         wiederum stark von der Wechselrate der Kundinnen
re Beratung der Vorlage zur AP2022+ ein Positionspa-          und Kunden abhängt. Sobald die Fragen geklärt sind,
pier zu den Strukturverbesserungsmassnahmen veröf-            wird die SAB eine neue Lagebeurteilung vornehmen.
fentlicht.

                                                              5gd.8ugidion
4i sot 8lutrtm                                             5 3tatlin h an 5gd.8ugidioao a rB an /5VR(: Der
ügaa sBtia: Nach der Volksabstimmung zum Ener-             Bundesrat hatte im Sommer 2017 einen neuen Anlauf
giegesetz vom Mai 2017 hat der Bundesrat die Ver-          genommen für die zweite Etappe der Revision des
nehmlassung eröffnet für ein neues Wasserzinsregime.       RPG. Auch dieser Versuch scheiterte jedoch in der Ver-
Die aktuelle Regelung gilt nur bis Ende 2019. Der Bun-     nehmlassung. Zu wenig ausgereift waren die vorgese-
desrat schlug in der Vernehmlassung ein zweistufiges       henen Bestimmungen zum Bauen ausserhalb der Bau-
Vorgehen vor: Senkung des Wasserzinsmaximums von           zonen und weitere Punkte. Das Bundesamt für Raum-
110 Fr./kWb auf 80Fr./kWb zwischen 2020 und 2022.          entwicklung setzte sich darauf hin nochmals mit den
Danach Flexibilisierung des Was-                                                   Kantonen zusammen und überar-
serzinsregimes mit einem fixen
                                         Die SAB lehnt eine Senkung des beitete die Vorlage weiter. Der Bun-
Sockelbeitrag und einem flexiblen,
                                           Wasserzins entschieden ab.              desrat verabschiedete am 31. Ok-
marktabhängigen Teil. Durch die Senkung des Wasser-        tober 2018 seine Botschaft ans Parlament. Kernpunkt
zinsmaximums von 110 auf 80 Fr./kWb hätten die             ist das Bauen ausserhalb der Bauzonen. Die Kantone
Berggebietskantone und –gemeinden rund 150 Mio.            sollen mehr Kompetenzen erhalten. Sie sollen das
Fr. pro Jahr an Wasserzinsen verloren. Die SAB und die     Bauen ausserhalb der Bauzonen über einen Planungs-
Gebirgskantone sowie viele Gemeinden reagierten            und Kompensationsansatz steuern können. Die Kom-
scharf auf diese Pläne und lehnten sie entschieden ab.     petenzdelegation an die Kantone entspricht einer alten
Die klare Ablehnung aus dem Berggebiet zeigte ihre         Forderung der SAB. Die SAB steht deshalb der Vorlage
Wirkung. Die Vorlage wurde nach der Vernehmlassung         grundsätzlich positiv gegenüber, wird aber über das
zurückgezogen. Der Wasserzins bleibt vorerst bis Ende      Parlament versuchen, wichtige Anpassungen vorzu-
2024 auf dem bisherigen Niveau. Das Parlament muss         nehmen.
diesem Beschluss des Bundesrates noch zustimmen.
Der Ständerat hat dies in der Herbstsession 2018 ge-       ö sat h udioatitrtgrt3 : Die Zersiedelungsinitiative
tan, der Nationalrat wird sich in der Märzsession 2019     der Jungen Grünen will die weitere Ausdehnung der
damit befassen.                                            Bauzonen definitiv beschränken. Neues Bauland dürfte
                                                           nur noch eingezont werden, wenn gleichzeitig Bauland
9luuar7ihto n frsl..gsmrCppidio: Die Frage des             in Landwirtschaftsland zurückgezont wird. Beim Bauen
Wasserzinses kann nicht losgelöst vom zukünftigen          ausserhalb der Bauzonen und in der Landwirtschafts-
Strommarktdesign betrachtet werden. Dazu gehören           zone sind Einschränkungen vorgesehen, die hinter das
u.a. die Frage eines Strommarktabkommens mit der           zurückgehen, was bereits heute möglich ist. Die Initiati-
EU und die Frage der vollständigen Strommarktöffnung       ve kommt am 10. Februar 2019 zur Abstimmung. Die
in der Schweiz. Das Strommarktabkommen mit der EU          SAB empfiehlt Ablehnung dieser radikalen Initiative.
ist derzeit blockiert auf Grund der offenen Fragen zu ei-  Das Problem der Zersiedelung wird bereits mit der er-
nem institutionellen Rahmenabkommen. Das Rahmen-           sten Teilrevision des RPG angegangen. Die vorliegende
abkommen wiederum sieht im Entwurf vor, dass die           Initiative ist viel zu radikal und lässt keinerlei Entwick-
EU-Regeln für staatliche Beihilfen für neue Marktab-       lungen mehr zu. Sie greift zudem in die Kompetenzen
kommen, also auch das Strommarktabkommen gelten            der Kantone und Gemeinden ein.
würden. Die mit der Energiestrategie 2050 eingeführte
Marktprämie und die Investitionsbeiträge gelten als        ö- tr-lbidio i: Die SAB beobachtet die Entwick-
nicht kompatibel mit den Beihilferegeln. Ende 2018 hat     lungen in diesem Bereich weiterhin aufmerksam und
der Bundesrat die Vernehmlassung eröffnet zur voll-        wird zu gegebenem Zeitpunkt Vorschläge für Anpas-
ständigen Strommarktöffnung in der Schweiz. Darin ist      sungen der Gesetzgebung einbringen.
u.a. die Schaffung einer Speicherreserve zur Bewälti-
gung von Versorgungsengpässen vorgesehen. Diese            : –n Lluu s: Der Bundesrat hatte Anfang 2017 eine
Speicherreserve sollte nach Ansicht des Bundesrates        Vernehmlassung durchgeführt für eine Verschärfung
kompatibel sein mit den Beilhilferegeln. Ferner will der   der Lex Koller. Die SAB lehnte diese unnötige und un-
Bundesrat, dass jene Kundinnen und Kunden, welche          begründete Verschärfung entschieden ab. Der Bun-
auch im geöffneten Strommarkt in der Grundversor-          desrat hat am 20. Juni 2018 entschieden, die Vorlage
gung bleiben und somit ihren Anbieter nicht wechseln,      nicht weiter zu verfolgen. Die SAB ist sehr erfreut über
vorwiegend mit Strom aus erneuerbarer Energie ver-         diesen Entscheid.
Aäcn67rtom trak st2br                                                     N

Die SAB und der STV haben das Thesenpapier «12 Thesen zur Zukunft des Tourismus in den Berggebieten» erarbeitet.

6ldsta.da                                                              te sich mit knapp 1 Mrd. Fr. an den Kosten für die Kan-
Die SAB und der Schweizer Tourismusverband STV                         didatur und Durchführung der Spiele beteiligen. Die
haben gemeinsam ein Thesenpapier zur Zukunft des                       SAB unterstützte im Rahmen der Vernehmlassung zum
Bergtourismus erstellt. Die zwölf Thesen nehmen na-                    Bundesbeitrag die Olympiakandidatur. Für die SAB
mentlich Bezug auf die bekannten Probleme der Klein-                   stand insbesondere der «Legacy-Prozess» im Vorder-
strukturiertheit der Branche und der einseitigen Aus-                  grund. In diesem Prozess wurde der Frage nachge-
richtung des Angebots auf den Sommer- und Winter-                      gangen, welche Wirkungen im Jahr 2036 von den
tourismus. Um die touristische Wertschöpfung in den                    Spielen noch spürbar sein sollen. Für die Umsetzung
Berggebieten zu sichern, sind ein ganzjähriges Ange-                   konkreter Massnahmen wurden aus dem Kandidatur-
bot und eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen                        budget knapp 100 Mio. Fr. reserviert. Letztlich ent-
dem Tourismus und anderen Branchen wie der Land-                       schied sich aber das Walliser Stimmvolk in der Volks-
wirtschaft und dem Gesundheitswesen notwendig.                         abstimmung vom 10. Juni 2018 gegen eine Kandida-
Der Abbau administrativer Lasten ist entscheidend, um                  tur.
die preisliche Wettbewerbsfähigkeit der Tourismusde-
stinationen zu stärken. Bei den tourismuspolitischen                   5tatmla8lsrgsr i: Noch vor kurzem wollte der Bun-
Förderinstrumenten muss eine stärkere Ausrichtung                      desrat im Rahmen des Sparprogramms das Bundes-
auf die Produktgestaltung angestrebt werden, um die                    gesetz über die Risikosportarten aufheben. Diese Auf-
Angebote zu erneuern und zu diversifizieren. Als Vor-                  hebung scheiterte am Widerstand der Branche und
aussetzung für die öffentliche Unterstützung von                       auch der SAB. Nun schlug der Bundesrate in einer Ver-
Massnahmen zur Erneuerung touristischer Kerninfra-                     nehmlassung statt dessen eine Verschärfung der Ver-
strukturen sollten in Zukunft übergeordnete Entwick-                   ordnung vor. Die SAB unterstützt diese Verschärfung.
lungsstrategien erarbeitet werden, wie dies in den Kan-                Damit müssen u.a. ausländische Anbieter von Risiko-
tone Waadt und Glarus bereits geschehen ist. Weitere                   sportaktivitäten ausnahmslos die gleichen Bedingun-
wichtige Forderungen sind die bessere Verankerung                      gen erfüllen wie schweizerische Anbieter.
des Tourismus im Bildungssystem, eine Qualifizie-
rungsoffensive und innovative Beschäftigungsmodelle                    It rs 2brn gin i d n 1io klr n -t n gtskikn gi8gaE
zur Stärkung des touristischen Arbeitsmarktes und der                  a i: Mit einer Verordnungsänderung will der Bundes-
Einbezug der Bevölkerung in die Tourismusentwick-                      rat das Mietrecht an neue Nutzungsformen wie Airbnb
lung.                                                                  anpassen. Die bestehenden rechtlichen Bestimmun-
                                                                       gen zur Untermiete sind nicht auf eine wiederkehrende,
MuÖ.8tgmgihthgrdsnftlinT’Tä: Sion bewarb sich im                       kurzfristige Untervermietung ausgelegt. Die SAB sieht
Verbund mit den Kantonen Freiburg, Bern und Waadt                      in Airbnb ein grosses Potenzial und hat deshalb die Re-
für die Olympischen Winterspiele 2026. Der Bund woll-                  vision grundsätzlich unterstützt. Die SAB machte in
z’                                                  Aäcn67rtom trak st2br

       ihrer Stellungnahme aber auch auf mögliche Folgen auf                   Msogitagrtlin h sn Sgbitipsgarsdmrds: gestützt auf
       den Wohnungsmangel auch bei Erstwohnungen in                            die Vernehmlassung im Jahr 2015 verzichtet der Bun-
       Tourismusgebieten aufmerksam und forderte, dass für                     desrat auf eine weitergehende Trennung von Betrieb
       Anbieter von Airbnb-Wohnungen die gleichen Spielre-                     und Infrastruktur bei den Bahnen. Die SAB hatte sich
       geln gelten müssen bezüglich Tourismusabgaben wie                       bereits in ihrem Positionspapier aus dem Jahr 2010 für
       für herkömmliche Beherbergungsbetriebe.                                 eine integrierte Bahn ausgesprochen. Die Vorlage wur-
                                                                               de im Jahr 2018 vom Parlament fertig beraten. Um-
                                                                               stritten war u.a., in wie weit Fernbusse den Regional-
       9 sm bsa8lutrtm                                                         verkehr konkurrenzieren dürften. Die SAB hat sich hier
       1dakgdaa2bstrrnT’G’ZGw: Seit der Annahme der FA-                        klar dafür ausgesprochen, dass keine Konkurrenzie-
       BI-Vorlage im Jahr 2014 erfolgt der Ausbau der Bahn-                    rung statt finden dürfe, da der Regionalverkehr ja von
       infrastruktur gestaffelt in Ausbauschritten. Für den                    der öffentlichen Hand finanziert wird. Diese Meinung
       zweiten Ausbauschritt sah der Bundesrat in der Ver-                     hat sich letztlich auch im Parlament durchgesetzt.
       nehmlassung zwei Varianten vor. Eine Variante mit Zeit-
       horizont 2030 und 7 Mrd. Fr. und eine Variante mit Zeit-                1daa iugih 3 slshidio: Mit einer Revision der so-
       horizont 2035 und 11,5 Mrd. Fr. Die SAB hatte sich in                   genannten Aussenlandeverordnung will der Bundesrat
       der Vernehmlassung Ende 2017 deutlich für die zweite                    den Erfahrungen der Praxis Rechnung tragen. Bei der
       Variante ausgesprochen und gefordert, dass folgende                     Aussenlandeverordnung geht es um Landungen von
       Projekte zusätzlich aufgenommen werden: Vollausbau                      Luftfahrzeugen ausserhalb markierter Pisten und Lan-
       des Lötschbergbasistunnels, Bau des Grimseltunnels                      deplätze. Dabei hat sich z.B. gezeigt, dass die bisheri-
       und der Porta Alpina, Engpassbeseitigung auf der Ju-                    ge Regelung, wonach Hubschrauber im Gebirge min-
       rasüdfusslinie und Taktverdichtung im St. Galler Rhein-                 destens 100 m Abstand von einem Bergrestaurant
       tal. Die SAB betont zudem, dass die Neubauprojekte                      einhalten müssen, nicht umsetzbar ist. Diese Bestim-
       nicht zu einer Benachteiligung des Regionalverkehrs                     mung wird fallen gelassen. Ferner mussten immer wie-
       führen dürfen (Mittelkonkurrenz). Der Bundesrat hat am                  der Luftbrücken in Ferienorten wie Zermatt eingerich-
       31. Oktober 2018 die Botschaft zum Ausbauschritt                        tet werden, weil die Zufahrtswege gesperrt waren. Die
       2035 vorgelegt. Dieser basiert im Kern auf der zweiten                  Einrichtung dieser Luftbrücken soll in Zukunft einfacher
       Variante der Vernehmlassung, zudem wurde der Teil-                      möglich sein, was im Interesse des Tourismus liegt.
       ausbau des Lötschbergbasistunnels aufgenommen.
       Das Finanzvolumen wurde entsprechend auf 11,9 Mrd.                      Ogrtliguarsgaa iEn dihn 1ooul. sgrtlia3 sm bsaE
       Fr. erhöht. Das Parlament wird sich im Jahr 2019 mit                    plihan/O1K(: Mit der Annahme des NAF im Jahr 2016
       der Vorlage befassen.                                                   änderte sich der Modus für die Nationalstrassenfinan-
                                                                               zierung. Diese wird neu über einen Zahlungsrahmen

FABI-Vorlage: die SAB hat, unter anderem, die Fertigstellung des Lötschberg-Basistunnels gefordert. (BLS AG)
Aäcn67rtom trak st2br                                              zz

und Ausbauschritte (STEP) gesteuert. Für die Jahre            den neuen Verfassungsartikel engagiert, da das Velo
2020 – 23 wird ein Zahlungsrahmen von 8,156 Mrd. Fr.          auch im berggebiet ein wichtiges Verkehrsmittel für den
für den Betrieb und Unterhalt der Nationalstrassen so-        alltagsverkehr ist und im Tourismus massiv an Bedeu-
wie ein Verpflichtungskredit von 4,651 Mrd. Fr. für die       tung gewinnt.
Umsetzung des STEP 2019 vorgeschlagen. Im STEP
2019 enthalten sind namentlich der Gotthardstrassen-
tunnel (2,084 Mrd. Fr.) und die vier Projekte Crissier,       Vlarndihn6 u ml..ditmgrtli
Bypass Luzern, Rotsee – Buchrain und Umfahrung Le             Vlarar uu ii rB: Die Post hatte Ende 2016 angekün-
Locle (insgesamt 2,567 Mrd. Fr.). Die SAB unterstützte        digt, dass sie weitere rund 600 Poststellen in Agentu-
in ihrer Stellungnahme diese Vorschläge, forderte aber        ren oder Hausservice umwandeln wolle. Die SAB lehnt
mehr Mittel für die Hauptstrassen. Denn Bestandteil           sich nicht grundsätzlich gegen diese Umwandlungen,
des Zahlungsrahmens sind auch die Mittel für die neu          da eine Agentur insbesondere bessere Öffnungszeiten
aufklassierten Hauptstrassen (Netzbeschluss Strasse           aufweist. Ein Leistungsabbau kommt jedoch für die
NEB). Für den Netzbeschluss sind allerdings nur rund          SAB nicht in Frage. Die SAB fordert in diesem Zusam-
194 Mio. Fr. eingeplant. Das ist deutlich weniger als die     menhang eine Aufwertung der Agenturen, die Festle-
ursprünglich angekündigten 300 Mio. Fr. Die SAB for-          gung von regionalen statt nationalen Erreichbarkeitskri-
dert deshalb, dass der Anteil für die NEB-Projekte auf        terien und generell mehr Transparenz in der Messung
300 Mio. Fr. erhöht wird.                                     der Erreichbarkeit der Poststellen. Diese Forderungen
                                                              fanden Eingang in eine Kommissionsmotion der KVF-
)strr n R i sgrtlin h sn 1ooul. sgrtlia8slosg.E               N, welche in der Sommersession 2017 mit 172 zu 13
. : Mit dem Programm Agglomerationsverkehr wird               Stimmen überwiesen wurde. Der Ständerat hat die
die dritte Generation der Agglomerationsprogramme fi-         Motion im Winter 2017 ebenfalls deutlich überwiesen,
nanziert. 37 Programme wurden eingereicht, vier da-           ebenso wie zwei Motionen der damaligen Nationalrätin
von werden jedoch nicht berück-                                                     und heutigen Bundesrätin Viola
sichtigt. Die verbleibenden 33 Pro- Poststellennetz: die SAB fordert Amherd (CVP/VS), welche in die
gramme sollen mit 1,1 Mrd. Fr. un-          eine Verbesserung des Diens-            gleiche Richtung zielen. Der Druck
terstützt werden. Die SAB war in ih-          tleistungsangebots in den             auf die Post stieg damit erheblich
rer Stellungnahme mit den vorge-                       Agenturen.                   an. Die zuständige Bunderätin ent-
schlagenen Verpflichtungskrediten einverstanden. Al-          schied im November 2017, eine Arbeitsgruppe einzu-
lerdings erachtete sie das räumliche Entwicklungsmo-          setzen, welche neue Erreichbarkeitskriterien vorschla-
dell, das der Vorlage zugrunde liegt, als unausgewo-          gen sollte. Die SAB war in dieser Arbeitsgruppe eben-
gen. Insbesondere das explizit erwähnte Ziel der weite-       falls vertreten. Die Arbeitsgruppe hat im Mai 2018 ihre
ren Konzentration der Arbeitsplätze in den urbanen            Empfehlungen präsentiert. Die Empfehlungen wurden
Zentren und Agglomerationen ist verfehlt.                     anschliessend in eine Anpassung der Postverordnung
                                                              umgemünzt, welche über die Sommermonate in der
4E9toi rr : Im Rahmen der Debatte um den NAF wur-             Vernehmlassung war. Die Vernehmlassung bestätigte
de auch die Einführung einer elektronischen Vignette          die Stossrichtung der Anpassungen. Die revidierte Ver-
anstelle der Klebevignette diskutiert. Dazu wurde im          ordnung wurde daraufhin wie von der SAB gefordert
Jahr 2017 eine Vernehmlassung durchgeführt. Die               per 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt. Die wichtigsten
SAB sprach sich für die E-Vignette aus verknüpfte die-        Neuerungen, welche alle den Forderungen der SAB
se Zustimmung aber an stark einschränkende Bedin-             entsprechen, sind:
gungen. Nach der durchgeführten Vernehmlassung                • Die Erreichbarkeit wird neu auf kantonaler statt natio-
schlägt der Bundesrat nun vor, dass die E-Vignette auf           naler Ebene gemessen. Dadurch resultiert ein we-
freiwilliger Basis eingeführt werden könne. Die Klebevi-         sentlich dichteres Netz an Poststellen. In vier Kanto-
gnette soll parallel dazu bestehen bleiben.                      nen müssen sogar wieder neue Poststellen eröffnet
                                                                 werden.
9 ultitrtgrt3 : Die Veloinitiative wollte die Kantone und     • Für die postalische Grundversorgung und die Versor-
Gemeinden verpflichten sich verstärkt für die Schaf-             gung mit dem Zahlungsverkehr gilt neu die gleiche
fung von Velowegen einzusetzen. Dem Bundesrat und                Erreichbarkeit von 20 Minuten (bisher 30 Minuten für
dem Parlament ging dieser verpflichtende Auftrag zu              den Zahlungsverkehr).
weit. Sie stellten ihm einen direkten Gegenvorschlag in       • Die Post und die Kantone müssen ihre Planungen re-
Form einer Ergänzung der Bundesverfassung gegen-                 gelmässig absprechen und dabei auch die regionale
über. Dieser Gegenvorschlag stellte die Velowege auf             Ebene berücksichtigen.
das gleiche Niveau wie die Fuss- und Wanderwege.              • Periodisch werden Kundenumfragen durchgeführt.
Demnach kann der Bund koordinierend und unterstüt-               Die Umfrageergebnisse werden verwendet, um die
zend eingreifen, die Kompetenzen der Kantone und                 Erreichbarkeitskriterien periodisch zu überprüfen und
Gemeinden bleiben aber gewahrt. Die SAB hatte sich               allenfalls anzupassen.
in der Vernehmlassung für diesen direkten Gegenvor-
schlag zur Veloinitiative ausgesprochen. Das Schwei-
zer Stimmvolk stimmte ihm am 23. September 2018               Ss trkgihBdogio: Per 1. Januar 2018 wurde die
mit einem sehr deutlichen Ja-Anteil von 73,6% eben-           Grundversorgung mit Breitbanddiensten auf 3 MBit/s
falls zu. Die SAB hatte sich im Abstimmungskampf für          angehoben. Die SAB erachtet diesen Schritt als viel zu
zT                                              Aäcn67rtom trak st2br

zögerlich und fordert die Anhebung der Bandbreite auf        Sdih ao a rBn Jk sn ht n u mrslita2b in I ht i:
mindestens 10 MBit/s. SAB-Vizepräsident und Natio-           Nicht zuletzt die Diskussionen um die Volksinitiative
nalrat Martin Candinas (CVP/GR) hatte dazu eine Mo-          NoBillag zeigten, dass es ein moderneres Medienge-
tion eingereicht, welche im Sommer 2017 vom Natio-           setz braucht. Dieses Gesetz wurde während dem Ab-
nalrat und im Frühling 2018 vom Ständerat überwiesen         stimmungskampf angekündigt und kam dann im Mai
wurde. Im Jahr 2017 fanden zudem Arbeiten für die            2018 in die Vernehmlassung. Die SAB zeigte sich in ih-
Aktualisierung des Leitfadens Hochbreitband statt. Die       rer Vernehmlassungsantwort enttäuscht von diesem
SAB leitete wiederum die entsprechende Arbeitsgrup-          Gesetzesentwurf. Es muss festgestellt werden, dass
pe. Der aktualisierte Leitfaden ist seit August 2018 auf     mit dem Gesetz die heute bestehenden 34 regionalen
dem Internet publiziert (www.hochbreitband.ch) und           Radio- und Fernsehsender im Berggebiet nicht ge-
richtet sich an Kantone, Regionen und Gemeinden.             stärkt sondern geschwächt werden. Sie sollen zwar
                                                             tatsächlich zusätzliche Mittel erhalten, diese werden
5 3tatlinK si. uh o a rB: Der Bundesrat hatte im             aber auch für neue Verwendungszwecke eingesetzt,
Jahr 2017 die Botschaft zur Revision des Fernmelde-          so dass unter dem Strich für die bestehenden Sender
gesetzes präsentiert. Aus Sicht der                                                 weniger übrig bleibt. Die Verspre-
SAB war der zentrale Punkt die
                                          Die SAB fordert die Anhebung              chungen aus der No Billag Abstim-
neue Bestimmung zum Netzzu-
                                         der Bandbreite auf mindestens mung werden somit nicht einge-
gang. Der Bundesrat hätte dem-
                                                      10 MBit/s.                    halten. Zudem ist für die regionalen
nach in eigener Kompetenz jederzeit in den Markt ein-        Printmedien nichts vorgesehen. Aus Sicht der SAB
greifen und in bestimmten Gebieten den Netzzugang            ging die Vernehmlassungsvorlage deshalb in die fal-
einfordern können. Unter einer derartigen Bestimmung         sche Richtung und muss massiv überarbeitet werden.
würden insbesondere die ländlichen Gebiete leiden, da
die Netzbetreiber so kaum noch Investitionen in Neu-
bauten vornehmen. Die SAB hat deshalb im Parlament           flBtgu8lutrtm
erfolgreich gegen diese Bestimmung gearbeitet. So-           Udo ihnt.nS soo kt rW Im Jahr 2015 hat die SAB ein
wohl der National- als auch der Ständerat haben in der       Jugendforum gegründet und das Label «Jugend-
Herbst-, respektive Wintersession 2018 die Bestim-           freundliche Bergdörfer» geschaffen. Im Jahr 2018 sind
mung zum Netzzugang aus der Vorlage gestrichen.              drei neue Labelgemeinden dazu gekommen: Ander-
Zwar verbleiben noch Differenzen zwischen den bei-           matt (UR), Hergiswil b.W. (LU) und Leukerbad (VS).
den Kammern, diese sind aber aus Sicht der SAB nicht         Über die Labelvergabe entschieden hat das Jugendfo-
mehr entscheidend.                                           rum der SAB. Damit tragen derzeit 15 Gemeinden das
                                                             Label. Ab September 2018 konnten erneut Kandidatu-
,.ar uudion 6 u plit n gdpn HVEfrgihgsh: Bis Ende            ren eingereicht werden. Mit dem Label will die SAB ein
2018 sollten alle Telefonanlagen in der Schweiz von          positives, Jugend- und Familienfreundliches Image der
analog auf den neuen digitalen Standard umgestellt           Berggebiete vermitteln. Weitere Informationen zum Ju-
werden. Digitale Telefone benötigen im Gegensatz zu          gendforum und Label finden sich auf der Webseite
analogen eine Stromversorgung. Dies kann in einigen          www.jugend-im-berggebiet.ch.
SAC- und Alphütten zu einem Problem werden, wenn
die Stromversorgung fehlt. Die SAB hat deshalb bei           ülbikgdpCsh sdio: Die Volksinitiative «für mehr be-
der Swisscom interveniert und konnte erreichen, dass         zahlbaren Wohnraum» will eine gesamtschweizerische
die Swisscom zusammen mit dem SAC und dem                    Quote von mindestens 10% gemeinnützigen Wohnun-
Schweizerischen Alpwirtschaftlichen Verband eine Lö-         gen in allen Gemeinden vorschreiben. Heute liegt die
sung erarbeitete. Die Umsetzung erfolgte schwerge-           Quote bei rund 4%. Aus Sicht des Bundesrates geht
wichtig im Jahr 2018 und wird auch noch 2019 andau-          die Initiative zu weit. Der Bundesrat schlägt deshalb als
ern. Die bei der SAB angesiedelte Geschäftsstelle des        indirekten Gegenvorschlag eine Aufstockung des
SAV sammelt die Bedarfsmeldungen der Älperlinnen             Fonds de Roulement für die Förderung gemeinnütziger
und Älpler und bearbeitet diese zusammen mit der             Wohnbauten um 250 Mio. Fr. vor. Damit könnten auch
Swisscom, so dass die Alpen auch in Zukunft noch te-         in Zukunft jährlich rund 1’500 Wohnbauten finanziell
lefonisch erreichbar sind.                                   unterstützt werden. Die SAB hat in ihrer Stellungnahme
                                                             diesen Vorschlag unterstützt und darauf hingewiesen,
I ht i3t upgurnZnOlStuugo: Die Volksinitiative «NoBil-       dass im ländlichen Raum noch Nachholbedarf besteht,
lag» wurde am 4. März 2018 mit 72% wuchtig verwor-           gerade auch an kostengünstigen Mietwohnungen für
fen. Die SAB ist erfreut über dieses deutliche Nein. Das     Jugendliche. Der Nationalrat hat in der Wintersession
Abstimmungsergebnis ist ein klares Bekenntnis zur            2018 die Initiative ebenfalls zur Ablehnung empfohlen
Medienvielfalt gerade in den Berggebieten. Die SRG           und dafür dem indirekten Gegenvorschlag zuge-
kann weiterhin den nationalen Service public gewähr-         stimmt. Nun muss noch der Ständerat darüber befin-
leisten. Zudem werden die 34 regionalen Radio- und           den, bevor allenfalls im Jahr 2020 eine Volksabstim-
Fernsehsender gestärkt. Ihr Anteil aus den Gebühren-         mung stattfinden kann.
erträgen steigt per 1. Januar 2019 von heute 5 auf neu
6% (auf 81 Mio. Fr.). Die SAB hatte sich dementspre-         O d tir tudionh snVs7.t is otli i: Der Bundes-
chend stark gegen NoBillag eingesetzt, u.a. auch mit         rat wollte die Berechnungsgrundlage für die Kranken-
zwei vorbereitenden Tagung im Jahr 2017.                     kassenprämien ändern. Diese richten sich nach den
Aäcn67rtom trak st2br                                                      zG

sogenannten Prämienregionen. Bis anhin wurde jede                    ,.- ur8lutrtm
Gemeinde einzeln einer von drei Regionen zugeordnet.                 OgrdsEn dihn F t.gra2bdrBo a rB: Will ein Kanton
Davon profitierten insbesondere ländliche Gemeinden,                 oder eine Gemeinde ein Vorhaben in einem Schutzob-
in denen deutlich tiefere Gesundheitskosten anfallen.                jekt von nationaler Bedeutung zum Beispiel einem
Neu soll es nur noch zwei Stufen geben und die Zutei-                Moorschutzgebiet oder einem BLN-Gebiet realisieren,
lung soll auf Bezirksebene erfolgen. Für die Prämien-                dann müssen sie zwingend diese Inventarobjekte und
zahler in zahlreichen ländlichen Gemeinden würde das                 deren Schutzcharakter berücksichtigen. Bei der Inter-
zu einem Prämienaufschlag von 6 bis 8% führen. Die                   essensabwägung wird ein Gutachten der Eidgenössi-
SAB lehnte deshalb diese Neuteilung der Prämienre-                   schen Natur- und Heimatschutzkommission ENHK ein-
gionen in der Vernehmlassung vom Herbst 2016 ent-                    geholt. Diese Gutachten geniessen für die Behörden
schieden ab. Im Parlament wurden mehrere Vorstösse                   sowie allenfalls für die Gerichte einen sehr hohen Stel-
eingereicht, welche die Abschaffung der Prämienregio-                lenwert. Die ENHK erhält damit faktisch Verfügungsge-
nen verhindern wollten. Der Ständerat hat in der Win-                walt über rund 20% der Landesfläche. Eine Parlamen-
tersession 2018 eine entsprechende Kommissionsmo-                    tarische Initiative will dies ändern. Das Gutachten der
tion überwiesen.                                                     ENHK soll nur als eines von mehreren Kriterien dienen.
                                                                     Zudem sollen die Interessen der Kantone ebenfalls be-
I htBtita2b nRsdih3 salsodio: Der Bundesrat hat                      rücksichtigt werden. Die SAB geht in ihrer Stellungnah-
im Herbst 2018 eine Revision des Bundesgesetzes                      me noch einen Schritt weiter und fordert, dass auch die
über die Krankenversicherung in die Vernehmlassung                   Interessen der Gemeinden berücksichtigt werden.
geschickt. Dabei geht es um die Umsetzung eines
Massnahmenpaketes zur Kostendämpfung im Ge-                          1k-gaa ss titodioagiugo i: Der Bundesrat schlug
sundheitswesen. Die SAB unterstützt in ihrer Vernehm-                in einer Vernehmlassung vor, die Sanierungspflicht klei-
lassungsantwort das Paket, stellt aber zusätzliche For-              ner Abwasserreinigungsanlagen ARA’s ab 1’000 Ein-
derungen: (1) Vereinfachung des Tarmed-Systems; (2)                  wohnern auf das Jahr 2028 statt wie ursprünglich vor-
gesetzliche Verankerung eines tarifären Anreizsystems                gesehen 2021 zu verschieben. Die Verschiebung ist
zur Förderung der medizinischen Grundversorgung                      zwar positiv zu werten. Die SAB geht in ihrer Stellun-
namentlich in den Berggebieten und ländlichen Räu-                   gahme aber noch einen Schritt weiter. Denn die kleine-
men sowie der integrierten Versorgung und Zusam-                     ren ARA’s sind auf Grund der dünnen Besiedlung vor
menarbeit zwischen den Leistungsträgern.                             allem im Berggebiet und in ländlichen Räumen zu fin-
                                                                     den. Die Gemeinden oder Gemeindeverbünde sind
                                                                     meist finanzschwach. Eine Sanierung der ARA’s stellt
                                                                     für die betroffenen Gemeinden eine hohe Last dar. Die

Die SAB möchte die medizinische Grundversorgung in den Berggebieten und ländlichen Räumen fördern. (Víctor Santa María)
zP                                               Aäcn67rtom trak st2br

SAB ist deshalb der Auffassung, dass sich die Sanie-             Brexit wird es zu Verschiebungen in den Prioritäten
rung der ARA’s auf die grossen Verursacher ab 8’000              und der Mittelallokation kommen. Es zeichnet sich ab,
Einwohner konzentrieren soll (das ist effizient und ziel-        dass vor allem jene Regionen gut dastehen, welche
gerichtet) und die kleinen ARA’s ab 1’000 Einwohnern             eine makroregionale Strategie haben.
ganz von der Sanierungspflicht bezüglich organischen
Spurenstoffen befreit werden sollen.                             ö- tr nLlb7atlia.tuutgsh : Gestützt auf die Revisi-
                                                                 on des Osthilfegesetzes, gegen welche kein Referen-
Rslaasgdkrt s : Ausgehend von der Motion Engler                  dum ergriffen wurde, will der Bundesrat für fünf Jahre
(CVP/GR) hatte der Bundesrat im Jahr 2016 eine Revi-             1,05 Mrd. Fr. für ausgewählte Staaten der EU-Oster-
sion des Jagdgesetzes in die Vernehmlassung ge-                  weiterung sowie zusätzlich für zehn Jahre 190 Mio. Fr.
schickt. Der Bundesrat hält darin weiterhin am Ziel              für Massnahmen im Bereich der Migration bereitstel-
fest, überlebensfähige Wolfspopulationen in der                  len. Diese Mittel von insgesamt 1,24 Mrd. Fr. werden
Schweiz zu erhalten. Die Kriterien für den Abschuss              volkstümlich als zweite Kohäsionsmilliarde bezeichnet.
von schadstiftenden Tieren werden nicht gelockert, je-           Die SAB selber hatte in den Jahren 2014 – 17 Projekte
doch sollen die Kantone mehr Kompetenzen erhalten.               in Rumänien unter dem Titel der ersten Kohäsionsmil-
Die Probleme mit dem Herdenschutz sind damit in kei-             liarde durchgeführt. Die Projekte der SAB haben dort
ner Art und Weise gelöst. Die SAB hatte die Vernehm-             sehr konkrete Wirkung erzielt. Die SAB kann deshalb
lassungsvorlage trotzdem als Schritt in die richtige             im Grundsatz die neue Kohäsionsmilliarde unterstüt-
Richtung unterstützt, forderte aber weitergehende                zen. Sie fordert aber in ihrer Stellungnahme, dass die
Lockerungen. Der Bundesrat verabschiedete seine                  Mittel in den Empfängerländern auf Berggebiete fokus-
Botschaft ans Parlament im August 2017. Der Stände-              siert werden. Zudem weist die SAB darauf hin, dass
rat hat das Geschäft im Jahr 2018 beraten und einige             das Kreditbegehren zu einem politisch heiklen Zeit-
positive Korrekturen angebracht. Noch besteht aber               punkt kommt mit den laufenden Diskussionen um ein
aus Sicht der SAB weiterer Korrekturbedarf an der Vor-           Rahmenabkommen mit der EU.
lage. Das Geschäft wird voraussichtlich in der März-
session 2019 im Nationalrat behandelt. Die Umwelt-               4dsl.lirgig: Die SAB ist Gründungsmitglied der
verbände haben bereits ein Referendum angedroht. Es              europäischen Berggebietsvereinigung Euromontana
ist von daher möglich, dass im Jahr 2020 eine Volks-             und ist seither auch im Vorstand vertreten.
abstimmung über die Grossraubtiere stattfindet. Der-
weil hat das Bundesamt für Umwelt im Jahr 2018 eine
Vollzugshilfe zum Herdenschutz in die Vernehmlas-
sung geschickt. Die SAB lehnte die Vollzugshilfe ab.             Gc Hipls.grtli
Zuerst muss bei der laufenden Revision des Jagdge-               »Ilirgoig
setzes geklärt werden wie es mit dem Umgang mit den              Die Fachzeitschrift «Montagna» der SAB erlebte 2018
Grossraubtieren weiter geht.                                     den 29. Jahrgang. Anlässlich des 75-Jahre-Jubiläums
                                                                 der SAB veröffentlichte die «Montagna» einen Sonder-
Hir sigrtligu nS Bt bdio i                                       artikel pro Ausgabe. Diese Texte widmeten sich der
Igmsls otlin 1u8 in dihn 1u8 isgd.8slosg..:                      Geschichte unserer Organisation beziehungsweise der
Die EU-Kommission hat im Juli 2015 die neue makro-               Zukunft der Berggebiete und ländlichen Räume. In den
regionale Strategie Alpen (EUSALP) und den entspre-              zehn Ausgaben der «Montagna» wurden vielfältige ak-
chenden Aktionsplan genehmigt. Die SAB konnte bei                tuelle Themen und Hintergründe rund um die Bergge-
der Erarbeitung der Dokumente mitwirken. Seit 2016               biete und ländlichen Räume vorgestellt.
leitet die SAB zudem im Auftrag des Bundes eine Akti-
onsgruppe von EUSALP zum Thema Grundversor-               Vs aa ht iar
gung. Ziel der Aktionsgruppe ist es, die Grundversor-     Im Jahr 2018 (2017) wurden 1’469 (1’749) Artikel und
gung im gesamten Alpenraum zu stärken. Im Vorder-         Radioberichte über die SAB publiziert. Die SAB hat
grund stehen Überlegungen zur Er-                                             selber 16 (21) Pressemitteilungen
reichbarkeit und für räumlich inte-
                                           Im Jahr 2018 wurden 1’469          zu verschiedenen Themen über
grierte Strategien der Grundversor-
                                         Artikel und Radioberichte über die Berggebiete herausgegeben.
gung. Die SAB stützt sich dabei we-
                                               die SAB publiziert.            Im Jahr 2018 hat die SAB ausser-
sentlich ab auf die Arbeiten am Pro-                                          dem 40 Kurznachrichten ver-
jekt Intesi (siehe unten). Die Arbeiten der SAB für die   schickt. Regierungsräte und Gemeindepräsidenten er-
makroregionale Strategie werden finanziert durch das      halten zudem einen persönlich adressierten Newslet-
Interreg-Projekt AlpGov (siehe ebenfalls unten). Im       ter, um die Kommunikation zu diesen Mitgliedern zu
Jahr 2017 wurden ausgehend von den Arbeiten dieser        verstärken.
Aktionsgruppe ein Projekt im Alpenraumprogramm
zum Thema Smart villages und ein Projekt zum grenz-       Hir si r
überschreitenden Pendlerverkehr ausgearbeitet (siehe      Auf www.sab.ch sind sämtliche Informationen über die
weiter unten). Auch der von der SAB initiierte alpen-     Aktivitäten und Dienstleistungen der SAB abrufbar. Die
weite Think Tank zur Grundversorgung ist ein konkre-      Aktivitäten der SAB können auch auf Facebook und
ter Beitrag zu EUSALP. Die EU bereitet derzeit die        Twitter verfolgt werden. Mehrere hundert Meldungen
nächste Programmperiode nach 2020 vor. Infolge des        wurden auf Twitter für die rund 400 «Follower» abge-
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