BLICKPUNKT PEGNITZ - Blickpunkt-Leserfotos: Herbststimmung in Pegnitz - Ausgabe

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BLICKPUNKT PEGNITZ - Blickpunkt-Leserfotos: Herbststimmung in Pegnitz - Ausgabe
210. Ausgabe                                                        6. November 2020

BLICKPUNKT PEGNITZ                         Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Pegnitz

                                                                               - Anzeige -

               Blickpunkt-Leserfotos:
               Herbststimmung in Pegnitz
BLICKPUNKT PEGNITZ - Blickpunkt-Leserfotos: Herbststimmung in Pegnitz - Ausgabe
HS
                                               Garten und
                                             Landschaftsbau                                                                                  Liebe Kunden,
                                                                                                                      im Außengelände unserer Gärtnerei bieten wir den Verkauf
    Helmut Strömsdörfer                                                                                                  von vielerlei Kränzen & Zweigen für die Adventszeit!
    Lönsstr. 25                                                         Tel.: 09241 6100                                           unter Einhaltung der vorgegebenen Hygienevorschriften
    91257 Pegnitz                                                       Fax: 09241 4858984                                          geöffnet jeweils von 11–17 Uhr
                                                                        Mobil: 0170 4427204
                                                                                                                      Do. 12. November    Do. 19. November      Do. 26. November
              • Pflasterarbeiten • Baggerarbeiten                                                                      Fr. 13. November    Fr. 20. November      Fr. 27. November
                                                                                                                      Sa. 14. November    Sa. 21. November      Sa. 28. November
        • Natursteinmauern • Gabionen • Gartenteiche                                                                       • Vorbestellungen jederzeit möglich   • Lieferservice im Kreis von 20 km
                  • Zisternen • Gartenpflege
                                                                                                                                     Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
                                                                                                                              Staudengärtnerei Martina Pausch · Althaidhof 27 · 95473 Creußen
                                                                                                                                       Tel. 0 92 70/9 10 00 · mobil 01 51/57 40 25 50
                                                                                                                                     www.martina-pausch.de · info@martina-pausch.de

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    Rosengasse 29 • 91257 Pegnitz • Telefon 0 92 41 / 68 47
    Rosen asse 29 • 91257 Pe nitz • Telefon 0 92 41 / 68 47

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                                          911257 Pegnitz | Nürnberger Str. 20b
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     Anja Schwerhoff geb. Honisch
     Hörakustikmeisterin                    hoerakustik-honisch.de

2               Blickpunkt Pegnitz
BLICKPUNKT PEGNITZ - Blickpunkt-Leserfotos: Herbststimmung in Pegnitz - Ausgabe
INHALTSVERZEICHNIS
      ab 3        26                Neues aus                                                               Pegnitzer Einzelhandel:
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    32
 Namibia und Nepal:
                                                                            34
                                                                          150 Jahren
 Jeder Euro zählt                                                         Lederwaren Voit

GRUSSWORT
Liebe Pegnitzerinnen und Pegnitzer,

eigentlich hatte ich gehofft hier über andere Herbstthemen berichten zu können, aber beim Verfassen meines Gruß-
wortes hatte die Corona-Ampel für den Landkreis Bayreuth bereits die dunkelrot Zone erreicht. Im Innenstadtbereich
wurde vom Landratsamt Bayreuth eine Maskenpflicht angeordnet. Niemand von uns kann genau vorhersagen, wie
sich die Pandemie derzeit weiterentwickelt und ob sich durch die angeordneten Maßnahmen der rasante Anstieg an
Infektionen eindämmen lässt. Aber wir wissen alle, dass die Folgen einer weiteren Erhöhung der Infektionen drastisch
sind. Nicht nur unser Gesundheitssystem stößt dann an die Grenzen, auch die daraus resultierenden wirtschaftlichen
und gesellschaftlichen Einschnitte werden uns über Jahre hinweg schmerzlich begleiten.
Ich appelliere deshalb eindringlich an Sie, sich verantwortungsvoll an die Regeln zu halten. Für den Kampf gegen das
Corona-Virus gibt es Bundes- und Landesvorgaben und auch Vorgaben durch Allgemeinverfügungen des Landkrei-
ses Bayreuth. Das alles wird uns aber nicht helfen, wenn wir uns nicht verantwortungsvoll daran halten. Jeder von uns
ist jetzt gefordert. Ich setze dabei weiterhin auf Ihre Unterstützung und Solidarität und bedanke mich ganz herzlich für
Ihr Verständnis für die bisher verfügten Einschränkungen in unserer Stadt.                                                 IMPRESSUM
                                                                                                                           Herausgeber: Nordbayerischer Ku-
                                                                                                                           rier Zeitungsverlag GmbH , Theodor-
Bitte achten Sie auf sich und Ihre Familien und bleiben Sie gesund!
                                                                                                                           Schmidt-Str. 17, 95448 Bayreuth,
Herzlich, Ihr/Euer                                                                                                         Geschäftsstelle Pegnitz, Kleiner
                                                                                                                           Johannes 21, 91257 Pegnitz,
                                                                                                                           Tel. 09241 980-18 und
                                                                                                                           Stadt Pegnitz, Hauptstr. 37/45,
                                                                                                                           91257 Pegnitz, Tel. 09241 723-0

                                                                                                                           Verantwortlich für den Inhalt:
                                                                                                                           Für den amtlichen Teil:
Wolfgang Nierhoff                                                                                                          Bürgermeister Wolfgang Nierhoff
                                                                                                                           Für den allgemeinen Teil:
Erster Bürgermeister
                                                                                                                           Marcel Auermann (verantw.)
                                                                                                                           Anzeigenleitung:
                                                                                                                           Dr. Serge Schäfers
  Liebe Leserinnen und Leser des Blickpunktes, wir weisen darauf hin, dass der Redaktionsschluss für diese                 Satz: Nordbayerischer Kurier
  Ausgabe bereits am 27. Oktober war und wir nicht wissen, welche Verfügungen und Anordnungen bezüglich                    Druck: Kollin, Neudrossenfeld
                                                                                                                           Erscheinungsweise:
  der Corona-Lage bis zur Herausgabe am 6. November getroffen wurden.
                                                                                                                           Jeden ersten Freitag im Monat

                                                                                                                    Blickpunkt Pegnitz             3
BLICKPUNKT PEGNITZ - Blickpunkt-Leserfotos: Herbststimmung in Pegnitz - Ausgabe
Wichtige Rufnummern auf einen Blick
STADTVERWALTUNG                                                      Abteilung 3 - Bauamt
                                                                     Abteilungsleitung und Fachbereich Planungsamt             723-60
Sammelruf:        723-0                                                 Dorferneuerung und Flurneuordnung                      723-70
E-Mail:           stadt@pegnitz.de                                      Straßenverkehr                                         723-32
Postanschrift:    Postfach 1261, 91252 Pegnitz                          Hochbau                                                723-61
Hausanschrift:    Hauptstraße 37, 91257 Pegnitz                         Tiefbau                                                723-63
                                                                        Grundstücksmanagement, Umwelt- und
                                                                            Naturschutz, Landwirtschaft                        723-62
Publikumsverkehr (mit vorheriger Terminvereinbarung):
Montag bis Freitag                           08.00 - 12.00 Uhr
Montag und Donnerstag                        14.00 - 16.30 Uhr
Dienstag                                     14.00 - 16.00 Uhr EINRICHTUNGEN UND BETRIEBE

                                                                     Eigenbetrieb Abwasserwerk
                                                                        Geschäftsführung                                       723-75
                                                                        Kläranlage Pegnitz                                       3681
Telefondurchwahlen in der Verwaltung (jeweils 09241)
                                                                  Freizeitpark/Windpark, Eigenbetrieb
Erster Bürgermeister                                      723-22     Bereich Windpark                                          723-51
   Bürgermeisteramt                                723-21 und -68    Bereich Freizeitpark                                      723-45
Geschäftsleitender Beamter                                723-20         CabrioSol, Ganzjahresbad                             48908-0
   Personalamt/Feuerwehrwesen                             723-52
   Feuerwehrgerätehaus Pegnitz                           72608-0 Stadtbauhof                                                     5611

Abteilung 1 - Allgemeine Verwaltung                                  Stadtbücherei                                             723-73
Abteilungsleitung und                                                   Öffnungszeiten
Fachbereich Jugend, Senioren und Soziales                 723-51        Montag, Dienstag und Donnerstag               10.00 - 17.00 Uhr
   Jugendpfleger                                          723-12        Freitag                                       15.00 - 18.00 Uhr
   Volkshochschule
       Geschäftsführung                                   723-30
       Kurse                                              723-31
   Standesamt                                     723-34 und -35     Wasserversorgung – Zweckverband Juragruppe                  976-0
   Friedhofsamt, Gewerbewesen
       und Ordnungsamt                                    723-36
   Einwohner-, Wahl- , Passamt und
       Fundamt                           723-40, -41, -42 und -43    Landschaftspflegeverband Fränkische Schweiz              7248360
       Rentenangelegenheiten                              723-41
   Fremdenverkehr                                         723-11
   Kulturamt                                              723-23
   Städtische Veranstaltungen                             723-70     Energieversorger – Kontakte Bayernwerk
                                                                     Technischer Kundenservice                      Tel 0941 2800-3311
Abteilung 2 - Kämmerei                                                                                             Fax 0941 2800-3312
Abteilungsleitung und Fachbereich Kämmerei                723-45                                  E-Mail: kundenservice@bayernwerk.de
   Haushalts- und Steueramt                           723-46/-47 Störung Strom                                          0941 2800-3366
   Beitrags- und Gebührenamt                              723-17 Störung Gas                                            0941 2800-3355
   Stadtkasse                                         723-54/-56
   Rechnungswesen Eigenbetriebe                           723-76 Stadtwerke Bayreuth – Kundencenter Energie & Wasser
   Wohnungsamt und                                                                                            Tel. 0921 600-777
       Zentrales Gebäudemanagement                 723-53 und -25                                             Fax 0921 600-473
   Schulen, Kindertageseinrichtungen                                                     E-Mail: service@stadtwerke-bayreuth.de
       und Sport                                          723-50

                             Der nächste Blickpunkt Pegnitz
                                            erscheint
                                  am Freitag, 4. Dezember 2020
                        Anzeigen- und Redaktionsschluss: Montag, 23. November 2020
                      Ansprechpartner Anzeigen: Susanne Eckert, Tel. 09241 980-21, E-Mail: susanne.eckert@kurier.de

4       Blickpunkt Pegnitz
BLICKPUNKT PEGNITZ - Blickpunkt-Leserfotos: Herbststimmung in Pegnitz - Ausgabe
Amtliche Bekanntmachungen

                                                 PLANEN – BAUEN – WOHNEN
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Bayreuth ¹Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zu-
                                                            gelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere Infor-
BEKANNTMACHUNG                                              mationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen entneh-
                                                            men Sie bitte der Internetpräsenz des Landesamtes f. Digitalisierung,
Zeitpunkt der Unanfechtbarkeit des Beschlusses über die Än- Breitband und Vermessung und der Ämter f. Digitalisierung, Breit-
derung des Umlegungsplans nach § 73 BauGB                   band und Vermessung (www.vermessung.bayern.de/rechtsbe-
„Troschenreuth/Kirchenweg“, Gemarkung Troschenreuth, helf.html bzw. der Bayerischen Justiz (www.justiz.bayern.de).
Stadt Pegnitz

Gemäß § 71 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung
der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), in AL 3
der jeweils geltenden Fassung, gibt das Amt für Digitalisierung, Breit-
band und Vermessung Bayreuth, Wittelsbacherring 15, 95444 Bay- Aufstellung der Ergänzungssatzung „Kaltenthal-Nord“
reuth, bekannt, dass der Beschluss zur Änderung des Umlegungs- gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB;
plans nach § 73 BauGB „Troschenreuth/Kirchenweg“ am
                                                                        Es wird hiermit bekannt gegeben, dass der Stadtrat in seiner Sitzung
                         16. Oktober 2020                               am 14.10.2020 die Aufstellung der Ergänzungssatzung „Kaltenthal-
                                                                        Nord“ in der Fassung vom 20.01.2020, ergänzt am 01.10.2020 als
unanfechtbar geworden ist.                                              Satzung beschlossen hat.

Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 72 BauGB der bisherige
Rechtszustand durch den im Beschluss über die Änderung des Um-
legungsplans nach § 73 BauGB vorgesehenen neuen Rechtszu-
stand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der
Eigentümer in die neuen Grenzen ein.
Die im Beschluss über die Änderung des Umlegungsplans nach § 73
BauGB festgesetzten Geldleistungen sind nunmehr zur Zahlung fäl-
lig. Die Stadt Pegnitz ist Gläubigerin und Schuldnerin der Geldleis-
tungen und wird die Abwicklung der Zahlungen gesondert regeln.
Das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Bayreuth wird
die Berichtigung des Grundbuchs veranlassen und die Berichtigung
des Liegenschaftskatasters durchführen.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Festsetzung des Zeitpunkts der Unanfechtbarkeit des Be-
schlusses über die Änderung des Umlegungsplans nach § 73 BauGB
kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch
erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Amt für Digitalisierung,
Breitband und Vermessung Bayreuth, Wittelsbacherring 15, 95444
Bayreuth schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für
den Schriftformersatz zugelassenen¹ Form einzulegen. Sollte über
den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist
sachlich nicht entschieden werden, kann Antrag auf gerichtliche Ent-
scheidung gestellt werden. Der Antrag ist beim Amt für Digitalisie-
rung, Breitband und Vermessung Bayreuth, Wittelsbacherring 15,
95444 Bayreuth schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer
für den Schriftformersatz zugelassenen¹ Form einzureichen. Über den
Antrag entscheidet das Landgericht Bayreuth, Kammer für Bau-
landsachen, Wittelsbacherring 22, 95444 Bayreuth.
Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung kann nicht vor Ablauf von
drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs gestellt werden,          Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB wird dieser Satzungsbeschluss hiermit
außer wenn wegen besonderer Umstände des Falls eine kürzere Frist          ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Er-
geboten ist. Der Antrag muss den Verwaltungsakt bezeichnen, gegen          gänzungssatzung in Kraft.
den er sich richtet. Er soll die Erklärung, inwieweit der Verwaltungsakt   Die Satzung mit Lageplan liegt ab heute in der Bauverwaltung der
angefochten wird, und einen bestimmten Antrag enthalten. Er soll die       Stadt Pegnitz, Hauptstraße 37, 91257 Pegnitz, Zimmer E 6, während
Gründe sowie die Tatsachen und Beweismittel angeben, die zur               der allgemeinen Dienststunden öffentlich zu jedermanns Einsicht aus.
Rechtfertigung des Antrags dienen.                                         Auf Verlangen wird über den Inhalt der Ergänzungssatzung Auskunft
                                                                           gegeben.
Bayreuth, 20. Oktober 2020                                                 Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von
                                                                           Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung
Borchardt                                                                  sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Vermessungsdirektor                                                        Unbeachtlich werden demnach

                                                                                                                     Blickpunkt Pegnitz      5
BLICKPUNKT PEGNITZ - Blickpunkt-Leserfotos: Herbststimmung in Pegnitz - Ausgabe
Amtliche Bekanntmachungen

                                               PLANEN – BAUEN – WOHNEN
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Ver-      Innerhalb dieses Zeitraumes ist jedermann Gelegenheit gegeben, die
    letzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,      Planung einzusehen und über Inhalt, Zweck und Auswirkung Infor-
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtli-          mationen einzuholen, sich dazu zu äußern und sie mit den Planern zu
    che Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebau-       erörtern. Ferner können während der Auslegungsfrist Bedenken und
    ungsplanes und des Flächennutzungsplanes und                         Anregungen vorgebracht werden.
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Ab-             Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Be-
    wägungsvorgangs und                                                  schlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben,
4. nach § 214 Abs. 2a BauGB im beschleunigten Verfahren be-              wenn die Stadt Pegnitz den Inhalt nicht kannte und nicht hätte ken-
    achtliche Fehler,                                                    nen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebau-
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Sat-       ungsplanes nicht von Bedeutung ist.
zung schriftlich gegenüber der Stadt Pegnitz geltend gemacht wor-
den sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel be-        Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:
gründen soll, ist darzulegen.                                            Umweltbericht in der Fassung vom 20.10.2020:
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 so-      Beschreibung der Ziele des Umweltschutzes aus anderen einschlä-
wie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädi-                gigen Fachgesetzen und Fachplänen, die sich auf das Plangebiet be-
gungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Ver-         ziehen. Bestandsanalyse gegliedert nach folgenden Schutzgütern:
mögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf        Mensch, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden und Fläche,
des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind,      Wasser, Luft und Klima, Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter. Be-
die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.                         schreibung des Vorhabens und der umweltrelevanten Wirkfaktoren
                                                                         einschl. der Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern. Be-
                                                                         schreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum
Pegnitz, 26. Oktober 2020                                                Ausgleich der Auswirkungen. Abarbeitung der Eingriffsregelungen
                                                                         bezogen auf die Schutzgüter. Vorstellung anderweitiger Lösungs-
Wolfgang Nierhoff                                                        möglichkeiten und Prognose über die Entwicklung des Umweltzu-
Erster Bürgermeister                                                     standes bei Durchführung der Planung.
                                                                         Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung vom 20.10.2020:
                                                                         Ermittlung der Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5
                                                                         BNatSchG sowie der Vermeidungs- und vorgezogenen Ausgleichs-
AL 3                                                                     maßnahmen
                                                                         Wasserwirtschaftsamt Hof:
Aufstellung des Vorhabenbezogenen                                        Hinweis zur ortsnahen Versickerung von Niederschlagswasser
Bebauungsplans „Gewerbegebiet Pegnitz/West-                              Landratsamt Bayreuth:
Erweiterung 4“ und Änderung Bebauungsplan                                Hinweis auf die Ausgleichspflicht und der Ausgleichsbilanzierung
                                                                         unter Verwendung des Leitfadens „Eingriffsregelung in der Bauleit-
„Gewerbegebiet Neudorf Nord“;
                                                                         planung“
Der Stadtrat Pegnitz hat in seiner Sitzung am 28.10.2020 den Ent-        Hinweis zur Beachtung von Feldbrütern im Rahmen der speziellen ar-
wurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Gewerbegebiet                tenschutzrechtlichen Prüfung sowie zur Notwendigkeit vorgezoge-
Pegnitz/West-Erweiterung 4“, betreffend die Fl.Nrn. 1700 und Teil-       ner artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnah-
flächen 1698, 1699, 1697/2, Gemarkung Hainbronn, mit Begrün-             men)
dung und Umweltbericht in der Fassung vom 20.10.2020 gebilligt.          Hinweis zur abgewandten Lage der Wohnbebauung lärmrelevanter
In Vollzug von § 3 Baugesetzbuch (BauGB) ist die Beteiligung der         Bereiche
Bürger an der Bauleitplanung durchzuführen. Ferner ist der Bebau-        Hinweise zum Umgang mit anfallendem Schmutz- und Nieder-
ungsplan öffentlich auszulegen (§ 3 Abs. 2 BauGB).                       schlagswasser
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Gewerbe-              Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1
gebiet Pegnitz/West-Erweiterung 4“ mit Begründung und Umwelt-
bericht in der Fassung vom 20.10.2020 und die schalltechnische
Untersuchung der IBAS Ingenieurgesellschaft mbH vom 20.10.2020
wird in der Zeit vom

                    16.11.2020 bis 15.12.2020

im Bauamt der Stadt Pegnitz, Hauptstraße 37, 91257 Pegnitz, Zim-
mer E 6, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich ausge-
legt.
(Bitte beachten Sie, dass Aufgrund der aktuellen Lage im Rahmen
der Corona-Pandemie die Stadtverwaltung Pegnitz bis auf weiteres
nicht frei zugänglich ist. Einsicht kann nach telefonischer Terminver-
einbarung unter 09241 723-60 erfolgen. Bitte beachten Sie, dass Ih-
nen nur mit Mund-/Nasenschutz und vereinbartem Termin Einlass
gewährt wird. Wir bitten, eigene Schutzmasken zu Ihrem Termin mit-
zubringen.)

6       Blickpunkt Pegnitz
BLICKPUNKT PEGNITZ - Blickpunkt-Leserfotos: Herbststimmung in Pegnitz - Ausgabe
Amtliche Bekanntmachungen

           PLANEN – BAUEN – WOHNEN                                                        WASSERRECHT
BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter GL – 64
www.pegnitz.de veröffentlicht.
                                                                     Bekanntmachung der Verlängerung der vorläufigen
Datenschutz:                                                         Sicherung der vom Wasserwirtschaftsamt Hof
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundla-    ermittelten Überschwemmungsgebiete im Landkreis
ge der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und
                                                                     Bayreuth
dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderanga-
ben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der     Die vom Landratsamt Bayreuth im Amtsblatt und Kreisanzeiger des
Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt     Landkreises Bayreuth Nr. 23 vom 01.10.2020 veröffentlichte Be-
„Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfah-   kanntmachung bezüglich der Verlängerung der vorläufigen Siche-
ren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.                              rung der vom Wasserwirtschaftsamt Hof ermittelten Überschwem-
                                                                     mungsgebiete im Landkreis Bayreuth wird nachstehend mit den die
                                                                     Stadt Pegnitz betreffenden Teilen veröffentlicht:
Pegnitz, 29. Oktober 2020
                                                                     Mit Bekanntmachung im Amtsblatt und Kreisanzeiger des Landkrei-
Wolfgang Nierhoff                                                    ses Bayreuth vom 23.11.2015 wurden für folgende Gewässer die
Erster Bürgermeister                                                 Überschwemmungsgebiete berechnet, planlich dargestellt und vor-
                                                                     läufig gesichert:

                                                                     (…)

          BLICKPUNKT                                                 Für die Fichtenohe/Pegnitz,
                                                                     Gewässer II. Ordnung (FIKm 106,400-119,200)

               PEGNITZ                                               (…)

                                                                     Die bei einem Bemessungshochwasser überschwemmten Flächen
          Jeden ersten Freitag im Monat                              sind in der beigefügten Übersichtskarte (…) schraffiert dargestellt.

                                                                     Übersichtspläne und Detailkarten können im Landratsamt Bayreuth,
                                                                     Markgrafenallee 5, 95448 Bayreuth, im Zimmer 221 zu den üblichen
                       WASSERRECHT                                   Dienstzeiten (nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr.

                                                                                                               Blickpunkt Pegnitz      7
BLICKPUNKT PEGNITZ - Blickpunkt-Leserfotos: Herbststimmung in Pegnitz - Ausgabe
Amtliche Bekanntmachungen

                                                          WASSERRECHT
0921 728-95), darüber hinaus im Internet unter http://www.land- Stadt Pegnitz liegen, sind in einem Lageplan M = 1: 25.000 (siehe
kreis-bayreuth.de/ueberschwemmung eingesehen werden.                  vorstehende Bekanntmachung) schraffiert und blau eingefasst dar-
                                                                      gestellt.
Grundlage für die Ermittlung des Überschwemmungsgebiets ist das
100-jährliche Hochwasser (Bemessungshochwasser – HQ100). Es Der Verordnungsentwurf und die Planunterlagen liegen wäh-
wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich dabei um die Er- rend der allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Stadt Peg-
mittlung und Dokumentation einer von Natur aus bestehenden Ge- nitz, Hauptstraße 37, 91257 Pegnitz, Zimmer Nr. E 6 zur Ein-
fährdungslage und nicht um eine durchgeführte oder veränderbare sichtnahme aus. (Bitte beachten Sie, dass Aufgrund der aktuellen
Planung handelt. Auf die Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen des Lage im Rahmen der Corona-Pandemie die Stadtverwaltung Pegnitz
späteren Festsetzungsverfahrens wird hingewiesen.                     bis auf weiteres nicht frei zugänglich ist. Einsicht kann nach telefoni-
                                                                      scher Terminvereinbarung unter 09241 723-60 erfolgen. Bitte be-
Die vorläufige Sicherung ist mit der Bekanntmachung am 23.11.2015 achten Sie, dass Ihnen nur mit Mund-/Nasenschutz und vereinbar-
in Kraft getreten und gilt fünf Jahre. Sie kann um weitere zwei Jahre tem Termin Einlass gewährt wird. Wir bitten, eigene Schutzmasken
verlängert werden. Von der Verlängerung wird für die vorläufige Si- zu Ihrem Termin mitzubringen.)
cherung der o. g. Überschwemmungsgebiete hiermit Gebrauch ge-
macht.                                                                Die Auslegungsfrist (ein Monat) beginnt am 09.11.2020 und en-
Die vorläufige Sicherung endet nunmehr mit Ablauf des 23.11.2022, det am 08.12.2020
sofern nicht vorher eine Rechtsverordnung zur Festsetzung der je- Etwaige Einwendungen sowie Stellungnahmen von Vereinigungen
weiligen Überschwemmungsgebiete in Kraft tritt oder das Festset- gemäß Art. 73 Abs. 4 Satz 5 BayVwVfG gegen das Vorhaben können
zungsverfahren eingestellt wird (Art. 47 Abs.4 Bayerisches Wasser- bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur
gesetz – BayWG).                                                      Niederschrift im Rathaus der Stadt Pegnitz oder im Landratsamt
                                                                      Bayreuth, Markgrafenallee 5, 95448 Bayreuth, Zimmer Nr. 221 er-
In vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten gelten die bau- hoben werden.
lichen und sonstigen Schutzvorschriften nach den §§78 ff. Wasser- Es wird darauf hingewiesen,
haushaltsgesetz – WHG.
                                                                      - dass mit Ablauf der Einwendungsfrist alle Einwendungen ausge-
Weitere Informationen:                                                    schlossen sind, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln
Alle ermittelten und festgesetzten Überschwemmungsgebiete wer-            beruhen,
den im Internet unter der Adresse http://www-lfu.bayern.de/was-
ser/fachinformationen/iueg/index.htm im „Informationsdienst über- - dass die erhobenen Einwendungen in einem Erörterungstermin,
schwemmungsgefährdende Gebiete in Bayern“ für die Öffentlichkeit          der mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht
dokumentiert. Dort sind auch weitere Informationen über Über-             wird, behandelt werden;
schwemmungsgebiete sowie rechtliche Grundlagen und Hinweise
zum Festsetzungsverfahren enthalten.                                  - dass bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin
                                                                          ohne ihn verhandelt werden kann;
Bayreuth, 10. September 2020
Landratsamt Bayreuth                                                  - dass

Böhm                                                                   -   die Personen, die Einwendungen erhoben haben oder die Ver-
Regierungsrat                                                              einigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von einem
                                                                           Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benach-
                                                                           richtigt werden können,

Landratsamt Bayreuth, FB 43-6451/1/04                                  -   die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch
                                                                           öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann,
                    BEKANNTMACHUNG
                                                                     wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzuneh-
Festsetzung eines Überschwemmungsgebietes an der Fich- men sind.
tenohe/Pegnitz
(Gewässer II. Ordnung) im Gebiet der Stadt Pegnitz                   Die Bekanntmachung wird zusammen mit den Planunterlagen und
Fluss-km 106,400 bis 119,200                                         dem Verordnungsentwurf auch der Internetseite der Stadt Pegnitz
                                                                     eingestellt (www.pegnitz.de).
Nach § 76 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sind als
Überschwemmungsgebiete mindestens die Gebiete festzusetzen, in Maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unter-
denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu er- lagen.
warten ist (Bemessungshochwasser). Das vom Wasserwirtschafts-
amt Hof ermittelte Überschwemmungsgebiet an der Fichte-
nohe/Pegnitz wurde durch Bekanntmachung im Amtsblatt des Pegnitz, 27. Oktober.2020
Landkreises Bayreuth Nr. 28 vom 23.11.2015 vorläufig gesichert und
soll nun neu festgesetzt werden.
                                                                     Wolfgang Nierhoff
Die Grenzen des Überschwemmungsgebietes, die im Gebiet der Erster Bürgermeister

8       Blickpunkt Pegnitz
BLICKPUNKT PEGNITZ - Blickpunkt-Leserfotos: Herbststimmung in Pegnitz - Ausgabe
Amtliche Bekanntmachungen

                                                            ORTSRECHT
GL – 0280 BetrSAW                                                  •       Werkausschuss (§ 5),
                                                                   •       Stadtrat (§ 6) und
   Durch einen nicht erklärbaren EDV-Fehler wurden in der Satzung, •       erster Bürgermeister (§ 7).
die im Blickpunkt Oktober 2020 bereits bekanntgemacht wurde, ver-
schiedene Betragsangaben nicht korrekt wiedergegeben.                                                     §4
                                                                                                      Werkleitung
Die gesamte Satzung wird deshalb mit den korrekten Betragsanga- (1) Die Werkleitung besteht aus dem Werkleiter bzw. der Werkleiterin.
ben nochmals bekanntgemacht
                                                                        (2) Die Werkleitung führt die laufenden Geschäfte des Abwasser-
                           Betriebssatzung                                  werks. Laufende Geschäfte sind insbesondere:
                                für den                                      1. die selbstständige verantwortliche Leitung des Abwasser-
           Eigenbetrieb Abwasserwerk der Stadt Pegnitz                           werks einschließlich Organisation und Geschäftsleitung,
            (Betriebssatzung Abwasserwerk – BetrSAW)                         2. wiederkehrende Geschäfte (z.B. Werk- und Dienstverträge,
                       vom 18. September 2020                                    Beschaffung von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie In-
                                                                                 vestitionsgütern des laufenden Bedarfs, auch soweit die
Die Stadt Pegnitz erlässt auf Grund der Artikel 23 Satz 1, Art. 88 Abs.          Gegenstände auf Lager genommen werden),
5 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeord-                 3. der Abschluss von Verträgen mit Tarif- und Sonderkunden
nung – GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998                      und
(GVBl S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 3 des Ge-          4. die Regelungen nach § 2 Abs. 3,
setzes vom 24. Juli 2020 (GVBl. S. 350) folgende Satzung:                    soweit nicht Werkausschuss (§ 5) oder Stadtrat (§ 6) zuständig
                                                                             sind.
                                   §1
                 Eigenbetrieb, Name, Stammkapital                       (3) ¹Die Werkleitung ist Dienstvorgesetzter bzw. -vorgesetzte der Be-
(1) Das Abwasserwerk der Stadt Pegnitz wird als organisatorisch,            amtinnen und Beamten im Eigenbetrieb und führt die Dienstauf-
    verwaltungsmäßig und finanzwirtschaftlich gesondertes Unter-            sicht über sie und die im Eigenbetrieb tätigen Arbeitnehmerinnen
    nehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit (Eigenbetrieb) geführt.         und Arbeitnehmer. ²Die Werkleitung ist auch zuständig für den
                                                                            Personaleinsatz.
(2) ¹Der Eigenbetrieb führt den Namen „Abwasserwerk der Stadt
    Pegnitz“. ²Die Stadt Pegnitz tritt in Angelegenheiten des Eigen- (4) Die Werkleitung ist zuständig für Personalangelegenheiten, die
    betriebs unter diesem Namen im gesamten Geschäfts- und                  der Stadtrat nach Art. 88 Abs. 3 Satz 4 i. V. m. Art. 43 Abs. 2 GO
    Rechtsverkehr auf. ³Die Firmenkurzbezeichnung lautet „Abwas-            auf die Werkleitung übertragen hat, insbesondere für die Ernen-
    serwerk“.                                                               nung, Einstellung, Beförderung, Höhergruppierung, Abordnung,
                                                                            Versetzung, Ruhestandsversetzung und Entlassung bei Beam-
(3) Das Stammkapital des Eigenbetriebs beträgt 1.500.000,00 €.              tinnen und Beamten bis zur zweiten Qualifikationseben, bei
                                                                            Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bis Entgeltgruppe 8 des
                                   §2                                       TVöD oder bis zu einem entsprechenden Entgelt.
                   Gegenstand des Unternehmens
(1) ¹Aufgabe des Abwasserwerks ist die Entsorgung des Stadtge- (5) Die Werkleitung bereitet in den Angelegenheiten des Abwasser-
    bietes von Abwasser. ²Hierzu gehört im Rahmen der Gesetze auch          werks die Beschlüsse des Stadtrates und des Werkausschusses
    die Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben,         verwaltungsmäßig vor. Stadtrat und Werkausschuss geben ihr in
    die die Aufgaben des Abwasserwerks fördern und wirtschaftlich           Angelegenheiten des Abwasserwerks die Möglichkeit zum Vor-
    mit ihnen zusammenhängen. ³Zur Förderung der Aufgaben des               trag.
    Abwasserwerks kann sich das Abwasserwerk der Stadt Pegnitz
    im Rahmen der Gesetze an anderen Unternehmen beteiligen.            (6) In Angelegenheiten des Abwasserwerks vertritt die Werkleitung,
                                                                            soweit es sich dabei um laufende Geschäfte handelt, die Stadt
(2) Außerhalb des Stadtgebiets kann das Abwasserwerk im Rahmen              nach außen.
    der Gesetze zur Förderung ihrer in Abs. 1 bezeichneten Aufgaben
    tätig werden.                                                       (7) Die Werkleitung hat dem ersten Bürgermeister und dem Werk-
                                                                            ausschuss halbjährlich Zwischenberichte über die Entwicklung
(3) ¹Das Abwasserwerk ist in Erfüllung der Aufgaben nach Abs. 1 zu-         der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung des
    ständig für die Regelungen nach kommunalrechtlichen Vorschrif-          Vermögensplanes schriftlich vorzulegen.
    ten, einschließlich des Erlasses von Bescheiden (z.B. Beiträge,
    Gebühren, Kostenerstattungen). ²Entsprechendes gilt auch für die                                      §5
    Erhebung privatrechtlicher Entgelte (z. B. Baukosten- und Inves-                     Zuständigkeit des Werkausschusses
    titionskostenzuschüsse, Anschluss- und Leistungsentgelte) so- (1) Der Werkausschuss kann jederzeit von der Werkleitung über den
    wie für die Durchführung aller weiteren Maßnahmen im Vollzug.           Gang der Geschäfte und die Lage des Unternehmens Bericht-
                                                                            erstattung verlangen.
                                   §3
                     Organe des Abwasserwerks                           (2) Der Werkausschuss ist als vorberatender Ausschuss in allen An-
Zuständige Organe für die Angelegenheiten des Abwasserwerks                 gelegenheiten des Abwasserwerks tätig, die dem Beschluss des
sind:                                                                       Stadtrates unterliegen.
• Werkleitung (§ 4),

                                                                                                                   Blickpunkt Pegnitz       9
BLICKPUNKT PEGNITZ - Blickpunkt-Leserfotos: Herbststimmung in Pegnitz - Ausgabe
Amtliche Bekanntmachungen

                                                             ORTSRECHT
(3) Der Werkausschuss entscheidet als beschließender Ausschuss               8. die Rückzahlung von Eigenkapital,
    über alle Werksangelegenheiten, soweit nicht Werkleitung (§ 4),          9. die Verfügungen über Anlagevermögen und die Verpflichtung
    Stadtrat (§ 6) oder erster Bürgermeister (§ 7) zuständig sind, ins-          hierzu, insbesondere Erwerb, Veräußerung, Tausch und Be-
    besondere:                                                                   lastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rech-
     1. Erlass einer Dienstanweisung für die Werkleitung,                        ten, wenn der Gegenstandswert im Einzelfall den Betrag von
     2. Vorberatung und Beschlussempfehlung an den Stadtrat über                 100.000 € überschreitet, sowie die Veräußerung von Vermö-
         den Wirtschaftsplan,                                                    gensgegenständen unter ihrem Wert und die Verpflichtung
     3. die Festsetzung allgemeiner Entsorgungs- und Benutzungs-                 hierzu,
         bedingungen sowie allgemeiner Tarife, Gebühren und Bei-             10. die wesentlichen Änderungen des Betriebsumfanges des
         träge, soweit sich der Stadtrat diese Zuständigkeiten nicht             Abwasserwerks, insbesondere die Übernahme von neuen
         allgemein vorbehält,                                                    Aufgaben und
     4. Mehrausgaben für einzelne Vorhaben des Vermögensplans,               11. die Änderung der Rechtsform des Abwasserwerks.
         die 20 % des Ansatzes, mindestens jedoch den Betrag von
         20.000 € übersteigen (§ 15 Abs. 5 Satz 2 EBV),                   (2) Der Stadtrat kann die Entscheidung in weiteren Angelegenheiten,
     5. erfolggefährdende Mehraufwendungen (§ 14 Abs. 3 Satz 2                für die der Werkausschuss zuständig ist, im Einzelfall an sich zie-
         EBV), soweit sie den Betrag von 20.000 € übersteigen,                hen.
     6. Verfügungen über Anlagevermögen und die Verpflichtung
         hierzu, insbesondere Erwerb, Veräußerung, Tausch und Be-                                           §7
         lastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rech-                                   Erster Bürgermeister
         ten sowie die Gewährung von Darlehen, wenn der Gegen-            (1) ¹Der erste Bürgermeister ist Vorsitzender des Werkausschusses.
         standswert im Einzelfall den Betrag von 20.000 € über-               ²Er ist Dienstvorgesetzter der im Beamtenverhältnis stehenden
         schreitet,                                                           Werkleitung und Vorgesetzter der nicht im Beamtenverhältnis ste-
     7. Aufnahme von Darlehen, Übernahme von Bürgschaften so-                 henden Werkleitung.
         wie über den Abschluss sonstiger Rechtsgeschäfte, die einer
         Aufnahme von Darlehen wirtschaftlich gleichkommen, soweit        (2) ¹Der erste Bürgermeister erlässt anstelle des Stadtrats und des
         sie den Betrag von 20.000 € überschreiten,                           Werkausschusses für das Abwasserwerk dringliche Anordnun-
     8. Vergabe von Lieferungen und Leistungen im Rahmen des                  gen und besorgt für diese unaufschiebbare Geschäfte. ²Er hat
         Vermögensplans, wenn der Gegenstandswert im Einzelfall               den Werkausschuss bzw. den Stadtrat in der nächsten Sitzung
         20.000 € übersteigt,                                                 über seine Entscheidungen zu unterrichten.
     9. Erlass von Forderungen und Abschluss von außergerichtli-
         chen Vergleichen, soweit der Gegenstandswert im Einzelfall                                      §8
         mehr als 1.000 € beträgt,                                              Beauftragung von Dienststellen der Stadtverwaltung
     10. Einleitung eines Rechtsstreites (Aktivprozess), soweit der       Die Werkleitung kann mit Einverständnis des ersten Bürgermeisters
         Streitwert mehr als 15.000 € im Einzelfall beträgt,              Fachdienststellen der Stadtverwaltung gegen Kostenerstattung mit
     11. Personalangelegenheiten (Art. 43 Abs. 1 Satz 1 GO) bezüg-        der Bearbeitung einschlägiger Geschäftsvorfälle betrauen.
         lich Ernennung, Beförderung, Abordnung, Versetzung und
         Ruhestandsversetzung Beamter der ersten und zweiten                                                  §9
         Qualifikationsebene, Einstellung, Eingruppierung und Entlas-                             Verpflichtungserklärungen
         sung von Arbeitnehmern bis zur Entgeltgruppe 11 TVöD,            (1) ¹Verpflichtende Erklärungen bedürfen der Schriftform oder müs-
         Auszubildenden und Praktikanten und                                  sen in elektronischer Form mit einer dauerhaft überprüfbaren qua-
     12. Vorschlag an den Stadtrat, den Jahresabschluss festzustel-           lifizierten elektronischen Signatur versehen sein. ²Die Unterzeich-
         len und über die Behandlung des Ergebnisses zu entschei-             nung erfolgt unter dem Namen „Abwasserwerk der Stadt Pegnitz“
         den.                                                                 durch einen Vertretungsberechtigten bzw. eine Vertretungsbe-
                                                                              rechtigte.
                                  §6
                    Zuständigkeit des Stadtrates                      (2) Der Werkleiter bzw. die Werkleiterin unterzeichnet ohne Beifü-
(1) Der Stadtrat beschließt über                                          gung eines Vertretungszusatzes, die Stellvertretung mit dem Zu-
    1. den Erlass und die Änderung der Betriebssatzung,                   satz „in Vertretung“, andere Vertretungsberechtigte mit dem Zu-
    2. die Bildung des Werkausschusses und die Bestellung seiner          satz „im Auftrag“.
        Mitglieder,
    3. die Bestellung der Werkleitung sowie Berufung und Abberu-                                        § 10
        fung ihrer Mitglieder und deren Stellvertreter sowie Regelung              Wirtschaftsführung und Rechnungswesen
        der Dienstverhältnisse,                                       (1) ¹Das Abwasserwerk ist nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu
    4. die Ernennung, Einstellung, Eingruppierung, Abordnung,             führen. Die Aufgabenerfüllung hat so gut und preiswert wie mög-
        Versetzung, Ruhestandsversetzung und Entlassung der Be-           lich zu erfolgen. ²Im Übrigen gelten die Vorschriften der Eigenbe-
        diensteten, soweit nicht Werkausschuss, erster Bürgermeis-        triebsverordnung über Wirtschaftsführung und Rechnungswe-
        ter oder Werkleitung zuständig sind,                              sen.
    5. die Feststellung und Änderung des Wirtschaftsplanes,
    6. die Bestellung des Prüfers für den Jahresabschluss,            (2) Die Werkleitung hat den Jahresabschluss, den Lagebericht und
    7. die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses, Verwen-          die Erfolgsübersicht bis zum Ablauf von sechs Monaten nach
        dung des Jahresgewinns, Behandlung des Jahresverlustes            Schluss des Wirtschaftsjahres aufzustellen, zu unterschreiben und
        sowie Entlastung der Werkleitung,                                 vorzulegen (§ 25 EBV).

10      Blickpunkt Pegnitz
Amtliche Bekanntmachungen

                        ORTSRECHT                                                   ÖFFENTLICHE ORDNUNG
                              § 11                                    b) alle anderen der Unterhaltung dienenden öffentlichen Ver-
                         Wirtschaftsjahr                                  anstaltungen, sofern bei ihnen nicht der diesem Tag ent-
Das Wirtschaftsjahr des Abwasserwerks ist das Kalenderjahr.               sprechende ernste Charakter gewahrt ist. Sportveranstal-
                                                                          tungen sind erlaubt.
                                  § 12                            2. Am Buß- und Bettag (18.11.) von 2.00 Uhr bis 24.00 Uhr
                              Inkrafttreten                           a) die Veranstaltung öffentlicher Tanzvergnügungen,
1Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.        b) alle anderen der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veran-
2Gleichzeitig tritt die Betriebssatzung des Abwasserwerks vom 17.         staltungen, sofern bei ihnen nicht der diesem Tag entspre-
November 2011 außer Kraft.                                                chende ernste Charakter gewahrt ist,
                                                                      c) Sportveranstaltungen,
Pegnitz, 18. September 2020                                           d) Sowie während der ortsüblichen Zeit des Hauptgottesdiens-
                                                                          tes von 7.00 Uhr bis 11.00 Uhr alle vermeidbaren Lärm er-
Wolfgang Nierhoff                                                         zeugenden Handlungen in der Nähe von Kirchen und sonsti-
Erster Bürgermeister                                                      gen zu gottesdienstlichen Zwecken dienenden Räumen und
                                                                          Gebäuden, soweit diese Handlungen geeignet sind, den Got-
                                                                          tesdienst zu stören.
                                                                      Für den Buß- und Bettag, der kein gesetzlicher Feiertag ist, gilt
GL – 0280 BetrSAW                                                    ferner die Regelung, dass den bekenntnis-zugehörigen Arbeit-
                                                                     nehmern das Recht zusteht, der Arbeit fern zu bleiben. Weitere
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über                    Nachteile als ein etwaiger Lohnausfall dürfen den Arbeitnehmern
die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen                       aus ihrem Fernbleiben nicht erwachsen. Ferner entfällt am Buß-
Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter                    und Bettag an den Schulen aller Gattungen der Unterricht.
vom 19. Oktober 2020
                                                                       3. Am Totensonntag (22.11.) von 2.00 Uhr bis 24.00 Uhr
Die Stadt Pegnitz erlässt auf Grund Art. 51 Abs. 4 und 5 Bayerisches      a) die Veranstaltung öffentlicher Tanzvergnügungen,
Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) in der in der Bayerischen              b) alle anderen der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veran-
Rechtssammlung (BayRS 91-1-B) veröffentlichten bereinigten Fas-              staltungen, sofern bei ihnen nicht der diesem Tag entspre-
sung, das zuletzt durch § 9 des Gesetzes vom 24. Juli 2019 (GVBl. S.         chende ernste Charakter gewahrt ist. Sportveranstaltungen
408) geändert worden ist, folgende Verordnung:                               sind erlaubt.

                                  §1                                An den genannten Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen sind
Die Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen während der ortsüblichen Zeit des Hauptgottesdienstes verboten:
Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter vom
17.08.2017 wird wie folgt geändert:                                     1. Alle vermeidbaren Lärm erzeugenden Handlungen in der Nä-
                                                                            he von Kirchen und sonstigen zu gottesdienstlichen Zwecken
In § 13 wird das Wort „fünfhundert“ durch das Wort „eintausend“ er-         dienenden Räumen und Gebäuden, soweit diese Handlun-
setzt.                                                                      gen geeignet sind, den Gottesdienst zu stören;
                                                                        2. Öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen; erlaubt sind je-
                                  §2                                        doch Sportveranstaltungen und die herkömmlicherweise in
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.             dieser Zeit stattfindenden Veranstaltungen der Kunst, Wis-
                                                                            senschaft oder Volksbildung, soweit sie nicht unter Nr. 1 fal-
Pegnitz, 19. Oktober 2020                                                   len;
                                                                        3. Treibjagden.
Wolfgang Nierhoff
Erster Bürgermeister                                                Die Gemeinden können aus wichtigen Gründen im Einzelfall von den
                                                                    obengenannten Verboten nach Art. 2, 3, und 4 des Feiertagsgeset-
               ÖFFENTLICHE ORDNUNG                                  zes  Befreiung erteilen. Dabei ist zu beachten, dass wirtschaftliche
                                                                    Gründe des Veranstalters keine Befreiung rechtfertigen können. Im
1/12                                                                Zusammenhang mit Tanz- oder Diskothekenbetrieb liegen die Vor-
                                                                    aussetzungen für eine Befreiung an stellen Tagen daher in der Regel
Schutz der „Stillen Tage“ im Monat November                         nicht vor.
                                                                    Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die obengenannten Verbots-
    Nach den Bestimmungen des Gesetzes über den Schutz der bestimmungen des Feiertagsgesetzes verstößt, begeht eine Ord-
Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz) vom 21. Mai 1980 (BayRS nungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße belegt werden kann.
1131-3-1), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 10 der Verordnung vom
26. März 2019 (GVBl. S. 98), unterliegen folgende Sonn- und Feier- Pegnitz, 27. Oktober 2020
tage sowie der Buß- und Bettag als sogenannte „Stille Tage“ einem
besonderen Schutz:                                                  Wolfgang Nierhoff
                                                                    Erster Bürgermeister
An den nachfolgend genannten Tagen sind verboten:
1. Am Volkstrauertag (15.11.) von 2.00 Uhr bis 24.00 Uhr             – ENDE DER AMTLICHEN BEKANNTMACHUNGEN –
    a) die Veranstaltung öffentlicher Tanzvergnügungen,

                                                                                                                Blickpunkt Pegnitz     11
Amtliche Mitteilungen

                                       VERWALTUNG                                                                                                      UMWELTSCHUTZ
GL - 0400                                                                                                                          und auch im Stadtgebiet nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0170
                                                                                                                                   6671565) abgeholt.
Das Rathaus ist am Buß- und Bettag,                                                                                                In der Vergangenheit haben immer wieder gewerbliche Altwaren-
                                                                                                                                   sammler kurz vor den Sammelterminen der Pegnitzer Vereine/Ver-
                              Mittwoch, 18. November 2020,                                                                         bände Straßensammlungen durchgeführt.
geschlossen.                                                                                                                       Wir bitten darum, Altkleider/Altpapier nur zu diesen Terminen abzu-
                                                                                                                                   geben und damit die Pegnitzer Vereine/Verbände zu unterstützen,
                                                                                                                                   die aus den Erlösen der Sammlungen ihre Arbeit finanzieren.

Das Standesamt ist am                                                                                                              Ob der Termin tatsächlich stattfinden kann, ist aufgrund der Co-
                                                                                                                                   rona-Infektionslage derzeit nicht absehbar. Bitte informieren Sie
     Donnerstag 19. November und Freitag, 20. November 2020                                                                        sich im Vorfeld direkt beim EV Pegnitz.

zusätzlich nur vormittags geöffnet.

                                   UMWELTSCHUTZ                                                                                                              SENIOREN
Klimaschutz                                                                                                                        AL 1- 4172

                                                                                                                                   Seniorenbeirat;
                                                                                                                                   Neuwahl
                         So senken Sie Ihre Heizkosten
                         Tipps vom Profi bei der kostenfreien                                                                      Der erste Bürgermeister lädt zur Wahl des nächsten Seniorenbeirats
                         Energieberatung                                                                                           ein:

      Brauchen Sie eine neue Heizung,                                                                                                           Am Montag, 23.11.2020, 17.00 Uhr,
      wollen Sie Ihr Haus sanieren oder                                                                                                     Wiesweiherhalle, Wiesweiherweg 7-9, Pegnitz
      einfach Geld und Energie sparen?
      Denken Sie über die Nutzung von
                                                                                                                                   Wahlberechtigt sind alle Bürger/innen mit Wohnsitz in Pegnitz, die
      Solarenergie nach? Oder haben
                                                                                                                                   am 01.01.2021 das 60. Lebensjahr vollendet haben.
      Sie Fragen zu Fördermöglichkei-
      ten?
                                                                                                Fotoquelle: Pixabay (bearbeitet)   Wählbar sind alle volljährigen Bürger/innen der Stadt Pegnitz.
      Dann nutzen Sie unser kostenloses Beratungsangebot - neu
      jetzt auch in Pegnitz.                                                                                                       Der neu gewählte Seniorenbeirat nimmt seine Arbeit zum 01.01.2021
      Bürgerinnen und Bürger sowie Vereine im Landkreis Bay-                                                                       auf. Die Amtsperiode des Seniorenbeirats beträgt 3 Jahre.
      reuth können sich durch unabhängige Energieberater kosten-
      los beraten lassen.                                                                                                          Der Seniorenbeirat besteht aus zehn Personen und ist ein Gremium
                                                                                                                                   der Meinungsbildung und des Erfahrungsaustausches auf sozialem,
      Termin:            Montag, 23. November 2020, 12-18 Uhr
                                                                                                                                   kulturellem, wirtschaftlichem und gesellschaftlichem Gebiet. Er tritt
      Ort:               Pegnitz, Hauptstr. 73, Bürgerzentrum, Raum 012
                                                                                                                                   für die Interessen älteren Menschen ein, vernetzt vorhandene soziale
      Energieberater:                Dipl.-Ing. (FH) Werner Braun                                                                  Angebote, übt beratende Tätigkeit aus und trägt u.a. an den Stadtrat
      Vereinbaren Sie noch heute Ihren kostenlosen 45-                                                                             und die Stadtverwaltung Anregungen heran. Weitere Aufgaben sind
      minütigen Beratungstermin unter Tel. 0921-728 458..                                                                          in der Satzung für den Seniorenbeirat Pegnitz vom 24.09.2015 ge-
      Eine Veranstaltung in Kooperation der vhs Pegnitz                                                                            regelt.
      mit dem Klimaschutzmanagement des Landkreises
      Bayreuth und dem Ingenieurbüro Dipl.-Ing. (FH)                                                                               Rückfragen an den derzeit amtierenden Seniorenbeirat:
      Werner Braun aus Pegnitz..                                                                                                   Sprecherin Frau Murr, E-mail: sigrid.murr@gmx.de,
                                                                                                                                   Tel. 09241 7713,
 Weitere Infos telefonisch unter Tel. 0921 / 728 458 oder im Internet auf klima.landkreis-bayreuth.de.                             Stellvertr. Sprecherin Frau Wagner, E-Mail:
                                                                                                                                   wagner.pegnitz@t-online.de, Tel. 09241 7801

Fb 34                                              oder an die Stadt Pegnitz:
                                                   Frau Tennert, E-Mail: sylvia.tennert@stadt-pegnitz.de
Altpapier- und Altkleidersammlung im November 2020 Tel. 09241 723 51

Am Samstag, 21. November, führt der EV Pegnitz die nächste Alt- Die Stadt Pegnitz behält sich vor, den Termin kurzfristig abzusagen,
papier- und Altkleidersammlung in Pegnitz durch.                sollte das Infektionsgeschehen die Wahl nicht zulassen.

In allen Ortsteilen wurden zentrale Sammelstellen, jeweils am Bus- Pegnitz, 26.Oktober 2020
wartehäuschen, eingerichtet. Es wird gebeten, das Altpapier dorthin
zu bringen.                                                         Wolfgang Nierhoff
Größere Altpapier- und Altkleidermengen werden in allen Ortsteilen Erster Bürgermeister

12           Blickpunkt Pegnitz
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                                                                                                                                                                                                             Blickpunkt Ratgeber

  SCHÖNE                                                                                                                                                                                                                                                 Ihr gutes

  Aussichten!
  Jetzt MEISTER-Boden im eigenen Zuhause erleben –
                                                                                                                                                                                                                                               Recht
                                                                                                                                                                                                                                         Fachanwalt für Arbeitsrecht
  mit dem Interior Designer auf www.meister.com!                                                                                                                                                                                         Benjamin H. Eismann

      J etz
              t                                                                                                                                                                                               Aufhebungsvertrag = Sperrzeit?
                                                                                                                                                                                                              Viele Arbeitnehmer befürchten gerade in der jet-
                                                                                                                                                                                                              zigen Wirtschaftskrise, dass sie eine Sperrzeit
                                                                                                                                                                                                              beim Arbeitslosengeld erhalten, wenn sie einen
                 en
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                                                                          SERVICE     INTERIOR DESIGNER NEU

                                                                                                          PRODUKTE                 BERATUNG   INSPIRATION                 FACHHÄNDLERSUCHE   DE               angebotenen Aufhebungsvertrag unterschreiben.
       bit
                                                                                                                                                                                                              Diese Angst ist zwar durchaus berechtigt, in der
                                                                                                                                                                                                              Regel aber unbegründet bzw. man kann einer
                                                                                                                                                                                                              Sperrzeit vorbeugen.
                                                                                                                                                                                                              Zunächst einmal zum Hintergrund: Die Agentur
                                                                                                                                                                                                              für Arbeit sieht es nicht gerne, wenn man sein
                                                                                                                                                                                                                                                                 Rechtsanwalt
                                                                                                                                                            BITTE BODEN
                                                                                                                                                            AUSWÄHLEN

                                                                                                                                                                                                              Arbeitsverhältnis freiwillig beendet und so in die Benjamin H. Eismann
                                                                                                                                                                                                              Arbeitslosigkeit fällt. Das kann mit einer Sperr-
                                      BITTE BODEN
                                                        VERLEGE-                                                                                            VERGLEICHEN                           VERLEGE-
                                      AUSWÄHLEN         MUSTER                                                                                                                                    RICHTUNG

                                                             Lindura-Holzboden HD 400 | Eiche rustical 8410 | gebürstet | naturgeölt
              Parkettboden MeisterParkett. longlife PD 400 | Eiche
              harmonisch weiß 8090

                                                                                                                                                                                                              zeit (bis zu 12 Wochen) beim Arbeitslosengeld bestraft werden.
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             Ihrem MEISTER-Fachhändler!                                                                                                                                                                       wird nicht nur später erst Arbeitslosengeld bezahlt, sondern diese
                                                                                                                                                                                                              12 Wochen sind finanziell für immer verloren. So regelt es § 159
                                                               Holz Stauber                                                                                                                                   Sozialgesetzbuch III.

                                                                   Speckmühle 1 · 91275 Auerbach                                                                                                              Aber Aufhebungsvertrag ist nicht gleich Aufhebungsvertrag.
                                                                   Tel.: 09643 - 1264                                                                                                                         Ist man als Arbeitnehmer nicht abgeneigt, einen Aufhebungsver-
                                                                   info@holzstauber.de · www.holzstauber.de                                                                                                   trag zu schließen, sollte man sehr genau auf die Vertragsformulie-
                                                                                                                                                                                                              rung achten und sich den Aufhebungsvertrag vor Unterzeichnung
                                                                                                                                                                                                              von der Agentur für Arbeit freigeben lassen.
                                                                                                                                                                                                              Um die richtigen Vertragsformulierungen zu finden, sollte Sie ein
                                                                                                                                                                                                              erfahrener Rechtsanwalt bei der Aufhebung Ihres Arbeitsverhält-
                                                                                                                                                                                                              nisses begleiten. Dieser wird mit Ihrem Arbeitgeber die richtigen

                                                        A.ORDUNG
                                                                                                                                                                                                              Vertragsformulierungen verhandeln.
                                                                                                                                                                                                              Es gibt nämlich sog. sperrzeitunschädliche Formulierungen. Wurde
                                                                                                                                                                                                              z.B. betriebsintern umstrukturiert und ist Ihr Arbeitsplatz deswegen
                                                                                                              BESTATTUNGEN                                                                                    entfallen, ohne dass es eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit gibt,
                                                                                                                                                                                                              würde ohnehin eine betriebsbedingte Kündigung folgen. Dann ist
                                                                                                                                                                                                              es der Agentur für Arbeit auch recht, wenn Sie einen Aufhebungs-
                                                                                                                                                                                                              vertrag schließen. Denkbar ist im Übrigen auch eine Aufhebung,
                                                                                                                                                                                                              wenn man die Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr
                                                                                                                                                                                                              weiter ausführen kann und es keinen leidensgerechten Arbeitsplatz
                                                                                                                                                                                                              mehr gibt. Die Kunst liegt hier in der Formulierung des Vertrages
                                                                                                                                                                                                              und diese sollte Ihr Rechtsanwalt übernehmen.
                                                                                                                                                                                                              Was Sie selbst tun können: Vor Corona konnte man sich noch
                                                                                                                                                                                                              einen persönlichen Gesprächstermin bei der Agentur für Arbeit
 Seit über                                                                                                                                                                                                    geben lassen und den Entwurf des Aufhebungsvertrages dort frei-
                                                                                                                                                                                                              geben lassen. Jetzt muss alles online abgewickelt werden. Steht
                                                                                                                                                                                                              die Formulierung Ihres Aufhebungsvertrages, sollten Sie diesen
 75 Jahren                                                                                                                                                                                                    noch vor Abschluss mit der Agentur für Arbeit besprechen. Dann
                                                                                                                                                                                                              gibt es später auch kein böses Erwachen.
Ihr Bestatter                                                                                                                                                                                                       EISMANN Rechtsanwälte, wir meistern jede Krise!!

     für

                                                           Der letzte Weg in
                                                                                                                                                                                                                                                EISMANN
  Pegnitz                                                                                                                                                                                                                                      Rechtsanwälte

    und                                                    guten Händen                                                                                                                                         EISMANN Rechtsanwälte, Ihr kompetenter Rechtsberater,

                                                                                                                                                                                                              Rechtsanwalt
                                                                                                                                                                                                                                 auch in Pegnitz
                                                                                                                                                                                                                           Benjamin
                                                                                                                                                                                                                Rechtsanwalt BenjaminH. H.Eismann:   Arbeits-,Handels-
                                                                                                                                                                                                                                           Eismann: Arbeits-,   Handels-  und
                                                                                                                                                                                                                                                                        und    Gesellschaftsrecht,
                                                                                                                                                                                                                                                                             Gesellschaftsrecht,
Umgebung                                                   Wir regeln und organisieren alles                                                                                                                                    Rechtsberatung
                                                                                                                                                                                                                                  Rechtsberatung im im Unternehmensbereich
                                                                                                                                                                                                                                                       Unternehmensbereich
                                                                                                                                                                                                             Rechtsanwältin  Christa
                                                                                                                                                                                                                Rechtsanwältin ChristaKuhn:
                                                                                                                                                                                                                                       Kuhn:Verkehrs-   undVerkehrsunfallrecht,
                                                                                                                                                                                                                                              Verkehrs- und   Verkehrsunfallrecht,  Transportrecht,
                                                                                                                                                                                                                                                                                  Transportrecht,
                                                           für Sie nach Ihren Wünschen.                                                                                                                                            privates  Baurecht,Forderungseinzug
                                                                                                                                                                                                                                    privates Baurecht,   Forderungseinzug
                                                                                                                                                                                                             Rechtsanwältin Katharina
                                                                                                                                                                                                                Rechtsanwältin KatharinaHofmann:    Erbrecht,
                                                                                                                                                                                                                                          Strobel: Erbrecht,   Familienrecht,
                                                                                                                                                                                                                                                             Familienrecht,    Mietrecht,
                                                                                                                                                                                                                                                                            Mietrecht,      Strafrecht
                                                                                                                                                                                                                                                                                       Strafrecht
       Pegnitz · Raumersgasse 10                                                                                                                                                                                                               Zweigstelle Pegnitz
          Telefon 09241/2289                                                                                                                                                                                  Ludwig-Jahn-Str. 8 | 91257 Pegnitz | Telefon 09241 / 972 - 0 | Fax 09241 / 972 - 340
           E-Mail: info@bestattung-ordnung.de                                                                                                                                                                                  info@eismann-pegnitz.de |   www.eismann-partner.de

                                                                                                                                                                                                                                                                     Blickpunkt Pegnitz              13
Amtliche Mitteilungen

                                                           SPRECHTAGE
Bitte beachten:                                                    Nächster Termin: 11. November
Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses (26.10.2020) wurden
uns noch keine Terminabsagen mitgeteilt.                           Weiter Infos unter der Telefonnummer 0170 696 58 86
Bitte informieren Sie sich direkt beim jeweiligen Veranstalter, ob
die Termine stattfinden.

                                                                         … außerhalb Pegnitz‘:
GL – 0402
                                                                         Autismus-Kompetenzzentrum Oberfranken
SPRECHTAGE …
                                                                         Bis Dezember 2020 sind keine Sprechstunden geplant.
… im Bürgerzentrum, Hauptstraße 73, Pegnitz:

                                                                                            VERSCHIEDENES
VdK
                                                                         Einladung zum Workshop: Basiswissen Asyl- und
Bis Dezember 2020 sind keine Außensprechstunden in Pegnitz ge- Ausländerrecht
plant.
                                                                   In den vergangenen fünf Jahren gab es viele gesetzliche Änderungen
                                                                   im Zusammenhang mit dem Asylverfahren und mit aufenthaltsrecht-
                                                                   lichen Fragestellungen für geflüchtete Menschen in Deutschland. In
Deutsche Rentenversicherung Nordbayern                             diesem Workshop erarbeiten wir uns gemeinsam ein Grundwissen
                                                8.00 bis 12.00 Uhr über den aktuellen Stand im Ablauf des Asylverfahrens, die ver-
Mittwoch, 18. November                         und                 schiedenen Aufenthaltstitel, aufenthaltsrechtliche Status und die da-
Mittwoch, 9. Dezember                          13.00 bis 15.30 Uhr mit einhergehenden Rechte auf soziale Leistungen, Arbeit und Woh-
                                                                   nen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei den Sprechtagen
ausschließlich persönliche Beratungen durchgeführt werden, Themen:
jedoch keine Renten- und/oder Kontenklärungsanträge aufge- - Verfahrensübersicht Asylverfahren
nommen werden können.                                              - Was bedeutet: Aufenthaltsgestattung, Duldung und Duldung
                                                                       light, Aufenthaltserlaubnis; welche verschiedenen Aufenthaltstitel
Deshalb empfehlen wir dringend, einen festen Termin mit dem Ein-       gibt es?
wohneramt, Tel. 09241 723-40, -41, -42 oder -43 zu vereinbaren, - Arbeitserlaubnis
damit es den Sachbearbeitern der Rentenversicherung möglich ist, - Asylbewerberleistungsgesetz
sich konkret auf den Einzelfall vorzubereiten.                     - Wohnen

Darüber hinaus weisen wir im Auftrag der Deutschen Rentenversi- Im Anschluss an den Workshop besteht die Möglichkeit über per-
cherung auf folgende Verhaltensregeln beim Beratungstermin hin: sönliche Anliegen zu sprechen. Eintritt frei.

-     Tragen Sie bitte einen Mund-Nasen-Schutz                                                        Referentin: Tanja Göller / Caritas-
-     Kommen Sie bitte alleine zum vereinbarten Termin. Begleitperso-                                 verband Bayreuth für die Stadt und
      nen sind nur in zwingenden Ausnahmefällen gestattet, z.B. Dol-                                  den Landkreis Bayreuth e. V.
      metscher                                                                                        Wann: 21.11.2020 von 10:00 bis ca.
-     Erscheinen Sie bitte unbedingt pünktlich und maximal 5 Minuten                                  13:00 Uhr
      vor Ihrem Termin                                                                                Wo: Integrationshaus (Brauhaus-
-     Bitte bringen Sie Ihren eigenen Stift mit                                                       gasse 6a, 91257 Pegnitz)
-     Bei Erkältungskrankheiten nutzen Sie bitte die telefonische Kon-
      taktaufnahme. Sie haben die Möglichkeit Ihr Anliegen auch tele-
      fonisch klären zu lassen.                                                                       Teilnahme nur mit Anmeldung
                                                                                                      möglich! Anmeldung bei Veronika
                                                                                                      Kobert:
                                                                                                      Tel.: 09241 4679997
…in Pegnitz‘:                                                                                         Mobil: 0157 56843515
                                                                                                      E-Mail: integration.pegnitz@
Alzheimer Gesellschaft Bayreuth / Kulmbach: Gruppe Pegnitz                                            gmail.com

Die Alzheimer Gesellschaft Bayreuth / Kulmbach
Gruppe Pegnitz trifft sich

1 x monatlich (immer 2. Mittwoch im Monat)

um 18.30 Uhr in den Räumen des ASB, Brauhausgasse 6a

14        Blickpunkt Pegnitz
Amtliche Mitteilungen

               VOLKSTRAUERTAG 2020                                                   PEGNITZ STADT UND LAND
Eine Ankündigung der Gedenkfeiern in Pegnitz und Ortsteilen Der Besuch startete mit einer herzlichen Begrüßung der Gäste durch
anlässlich des Volkstrauertags ist aufgrund der unvorherseh- Lieutenant Colonel Angel M. Llompart, der betonte, dass er gerne
baren Corona-Infektionslage derzeit nicht möglich.                         auch Pegnitzer Bürgerinnen und Bürger eingeladen hätte, dies je-
                                                                           doch die momentanen Beschränkungen durch Corona aber leider
Über möglicherweise stattfindende Gedenkfeiern werden wir in Ab- nicht zuließen. Sobald die Situation aber wieder entspannter sei, wer-
sprache mit den kirchlichen Gemeinden kurzfristig über unsere Inter- de er diese Einladung gerne aussprechen.
netseite www.pegnitz.de und über die Tagespresse informieren.
                                                                           Im Anschluss führten er und die Mitglieder des Bataillons durch die
                                                                           Büros des Hauptquartiers und die Werkstätten der Einheit. Beein-
Pegnitz, 27. Oktober 2020                                                  druckt waren die Besucher besonders von der Vielfalt an Maschinen
                                                                           und Fahrzeugen, die im angrenzenden Gelände untergebracht sind,
Wolfgang Nierhoff                                                          als auch von den Umweltschutzmaßnahmen, die die US-Armee er-
Erster Bürgermeister                                                       griffen hat, um zu garantieren, dass keine schädlichen oder giftigen
                                                                           Materialien in die Umwelt gelangen. „Bei uns landet bei einem Öl-
                                                                           wechsel garantiert kein Tropfen auf dem Boden, dafür haben wir spe-
              PEGNITZ STADT UND LAND                                       zielle Ölauffangschalen anfertigen lassen, die auch bei unseren XXL-
                                                                           Fahrzeugen funktionieren.“, so Andre Potzler, Pressesprecher für die
Delegation aus Pegnitz besucht 41st Field Artillery                        US-Armee in Grafenwöhr. Als weiteres Highlight in Sachen Umwelt-
Brigade in Grafenwöhr                                                      schutz nannte er außerdem das Offenlandmanagement auf dem
                                                                           Truppenübungsplatz Grafenwöhr, dass erst im letzten Jahr von Um-
Mit einer Delegation des Stadtrats hat Bürgermeister Wolfgang Nier- weltminister Thorsten Glauber als Projekt der UN-Dekade Biologi-
hoff das 1-6 Field Artillery Battalion der 41st Field Artillery Brigade in sche Vielfalt ausgezeichnet wurde.
Grafenwöhr besucht. Die US-Einheit, mit der seit 24. Juli eine offi- Der offizielle Teil wurde in den Räumlichkeiten von Colonel Llompart
zielle Partnerschaft besteht, hatte zu dem Besuch eingeladen, um durch den Austausch von Gastgeschenken und den Eintrag ins Gol-
das einjährige Bestehen des Battalions zu feiern und um die Part- dene Buch der Einheit eingeleitet. Die Tradition des Eintragens in das
nerschaft auch auf „amerikanischem Boden“ zu unterzeichnen. Die Goldene Buch hatten die US-Amerikaner in
Delegation bestand neben dem Bürgermeister aus den Stadträten Pegnitz kennengelernt und waren insbeson-
Werner Lappat mit Frau, sowie Daniel Rasch und Walter Kurz.                dere von den künstlerischen Gestaltungen so
                                                                           beeindruckt, dass Sie ein solches Buch auch
                                                                           für Ihre Einheit anschafften. Die Gestaltung
                                                                           des Eintrags gestaltete der Pegnitzer Horst
                                                                           Welzel.
                                                                           „Es ist uns eine Freude, den Bürgermeister
                                                                           und die Repräsentanten des Stadtrats zu
                                                                           empfangen, um Ihnen zu zeigen wie wichtig
                                                                           uns diese Partnerschaft ist. Ich hoffe, dass
                                                                           diese lange bestehen bleibt und dass sich viele Freundschaften dar-
                                                                           aus entwickeln werden.“, so Lieutenant Colonel Angel M. Llompart.
                                                                           Bürgermeister Wolfgang Nierhoff bekräftigte den Wunsch nach einer
                                                                           langen Partnerschaft und rief auch nochmal das verheerende Hub-
                                                                           schrauberunglück von 1971 an der Fischelhöhe in Erinnerung. Unter
                                                                           den Verunglückten waren damals mehrere Angehörige der 41st Field
                                                                           Artillery Brigade. Das tragische Unglück, bei dem 37 Tote zu bekla-

      Neumann      Bestattungen

       www.bestattungen-neumann.de

       Ihr Bestatter in der Fränkischen Schweiz,
       Pegnitz und Umgebung                                                               Elmar
                                                                                          Neumann
       Gemeinsam den letzten Weg gestalten
                                                                                        Hauptsitz - Speichersdorf - Tel. 09275-9800

             Büro in Pegnitz, Hauptstraße 65 - Tel. 0 92 41 - 4 85 88 99
                                                                                                                    Blickpunkt Pegnitz      15
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