BLICKPUNKT PEGNITZ - Blickpunkt-Leserfotos: Herbststimmung in Pegnitz - Ausgabe
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210. Ausgabe 6. November 2020 BLICKPUNKT PEGNITZ Amtliches Mitteilungsblatt der Stadt Pegnitz - Anzeige - Blickpunkt-Leserfotos: Herbststimmung in Pegnitz
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INHALTSVERZEICHNIS ab 3 26 Neues aus Pegnitzer Einzelhandel: dem Rathaus Einkaufen vor Ort 32 Namibia und Nepal: 34 150 Jahren Jeder Euro zählt Lederwaren Voit GRUSSWORT Liebe Pegnitzerinnen und Pegnitzer, eigentlich hatte ich gehofft hier über andere Herbstthemen berichten zu können, aber beim Verfassen meines Gruß- wortes hatte die Corona-Ampel für den Landkreis Bayreuth bereits die dunkelrot Zone erreicht. Im Innenstadtbereich wurde vom Landratsamt Bayreuth eine Maskenpflicht angeordnet. Niemand von uns kann genau vorhersagen, wie sich die Pandemie derzeit weiterentwickelt und ob sich durch die angeordneten Maßnahmen der rasante Anstieg an Infektionen eindämmen lässt. Aber wir wissen alle, dass die Folgen einer weiteren Erhöhung der Infektionen drastisch sind. Nicht nur unser Gesundheitssystem stößt dann an die Grenzen, auch die daraus resultierenden wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Einschnitte werden uns über Jahre hinweg schmerzlich begleiten. Ich appelliere deshalb eindringlich an Sie, sich verantwortungsvoll an die Regeln zu halten. Für den Kampf gegen das Corona-Virus gibt es Bundes- und Landesvorgaben und auch Vorgaben durch Allgemeinverfügungen des Landkrei- ses Bayreuth. Das alles wird uns aber nicht helfen, wenn wir uns nicht verantwortungsvoll daran halten. Jeder von uns ist jetzt gefordert. Ich setze dabei weiterhin auf Ihre Unterstützung und Solidarität und bedanke mich ganz herzlich für Ihr Verständnis für die bisher verfügten Einschränkungen in unserer Stadt. IMPRESSUM Herausgeber: Nordbayerischer Ku- rier Zeitungsverlag GmbH , Theodor- Bitte achten Sie auf sich und Ihre Familien und bleiben Sie gesund! Schmidt-Str. 17, 95448 Bayreuth, Herzlich, Ihr/Euer Geschäftsstelle Pegnitz, Kleiner Johannes 21, 91257 Pegnitz, Tel. 09241 980-18 und Stadt Pegnitz, Hauptstr. 37/45, 91257 Pegnitz, Tel. 09241 723-0 Verantwortlich für den Inhalt: Für den amtlichen Teil: Wolfgang Nierhoff Bürgermeister Wolfgang Nierhoff Für den allgemeinen Teil: Erster Bürgermeister Marcel Auermann (verantw.) Anzeigenleitung: Dr. Serge Schäfers Liebe Leserinnen und Leser des Blickpunktes, wir weisen darauf hin, dass der Redaktionsschluss für diese Satz: Nordbayerischer Kurier Ausgabe bereits am 27. Oktober war und wir nicht wissen, welche Verfügungen und Anordnungen bezüglich Druck: Kollin, Neudrossenfeld Erscheinungsweise: der Corona-Lage bis zur Herausgabe am 6. November getroffen wurden. Jeden ersten Freitag im Monat Blickpunkt Pegnitz 3
Wichtige Rufnummern auf einen Blick STADTVERWALTUNG Abteilung 3 - Bauamt Abteilungsleitung und Fachbereich Planungsamt 723-60 Sammelruf: 723-0 Dorferneuerung und Flurneuordnung 723-70 E-Mail: stadt@pegnitz.de Straßenverkehr 723-32 Postanschrift: Postfach 1261, 91252 Pegnitz Hochbau 723-61 Hausanschrift: Hauptstraße 37, 91257 Pegnitz Tiefbau 723-63 Grundstücksmanagement, Umwelt- und Naturschutz, Landwirtschaft 723-62 Publikumsverkehr (mit vorheriger Terminvereinbarung): Montag bis Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Montag und Donnerstag 14.00 - 16.30 Uhr Dienstag 14.00 - 16.00 Uhr EINRICHTUNGEN UND BETRIEBE Eigenbetrieb Abwasserwerk Geschäftsführung 723-75 Kläranlage Pegnitz 3681 Telefondurchwahlen in der Verwaltung (jeweils 09241) Freizeitpark/Windpark, Eigenbetrieb Erster Bürgermeister 723-22 Bereich Windpark 723-51 Bürgermeisteramt 723-21 und -68 Bereich Freizeitpark 723-45 Geschäftsleitender Beamter 723-20 CabrioSol, Ganzjahresbad 48908-0 Personalamt/Feuerwehrwesen 723-52 Feuerwehrgerätehaus Pegnitz 72608-0 Stadtbauhof 5611 Abteilung 1 - Allgemeine Verwaltung Stadtbücherei 723-73 Abteilungsleitung und Öffnungszeiten Fachbereich Jugend, Senioren und Soziales 723-51 Montag, Dienstag und Donnerstag 10.00 - 17.00 Uhr Jugendpfleger 723-12 Freitag 15.00 - 18.00 Uhr Volkshochschule Geschäftsführung 723-30 Kurse 723-31 Standesamt 723-34 und -35 Wasserversorgung – Zweckverband Juragruppe 976-0 Friedhofsamt, Gewerbewesen und Ordnungsamt 723-36 Einwohner-, Wahl- , Passamt und Fundamt 723-40, -41, -42 und -43 Landschaftspflegeverband Fränkische Schweiz 7248360 Rentenangelegenheiten 723-41 Fremdenverkehr 723-11 Kulturamt 723-23 Städtische Veranstaltungen 723-70 Energieversorger – Kontakte Bayernwerk Technischer Kundenservice Tel 0941 2800-3311 Abteilung 2 - Kämmerei Fax 0941 2800-3312 Abteilungsleitung und Fachbereich Kämmerei 723-45 E-Mail: kundenservice@bayernwerk.de Haushalts- und Steueramt 723-46/-47 Störung Strom 0941 2800-3366 Beitrags- und Gebührenamt 723-17 Störung Gas 0941 2800-3355 Stadtkasse 723-54/-56 Rechnungswesen Eigenbetriebe 723-76 Stadtwerke Bayreuth – Kundencenter Energie & Wasser Wohnungsamt und Tel. 0921 600-777 Zentrales Gebäudemanagement 723-53 und -25 Fax 0921 600-473 Schulen, Kindertageseinrichtungen E-Mail: service@stadtwerke-bayreuth.de und Sport 723-50 Der nächste Blickpunkt Pegnitz erscheint am Freitag, 4. Dezember 2020 Anzeigen- und Redaktionsschluss: Montag, 23. November 2020 Ansprechpartner Anzeigen: Susanne Eckert, Tel. 09241 980-21, E-Mail: susanne.eckert@kurier.de 4 Blickpunkt Pegnitz
Amtliche Bekanntmachungen PLANEN – BAUEN – WOHNEN Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Bayreuth ¹Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zu- gelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Nähere Infor- BEKANNTMACHUNG mationen zur elektronischen Einlegung von Rechtsbehelfen entneh- men Sie bitte der Internetpräsenz des Landesamtes f. Digitalisierung, Zeitpunkt der Unanfechtbarkeit des Beschlusses über die Än- Breitband und Vermessung und der Ämter f. Digitalisierung, Breit- derung des Umlegungsplans nach § 73 BauGB band und Vermessung (www.vermessung.bayern.de/rechtsbe- „Troschenreuth/Kirchenweg“, Gemarkung Troschenreuth, helf.html bzw. der Bayerischen Justiz (www.justiz.bayern.de). Stadt Pegnitz Gemäß § 71 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), in AL 3 der jeweils geltenden Fassung, gibt das Amt für Digitalisierung, Breit- band und Vermessung Bayreuth, Wittelsbacherring 15, 95444 Bay- Aufstellung der Ergänzungssatzung „Kaltenthal-Nord“ reuth, bekannt, dass der Beschluss zur Änderung des Umlegungs- gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB; plans nach § 73 BauGB „Troschenreuth/Kirchenweg“ am Es wird hiermit bekannt gegeben, dass der Stadtrat in seiner Sitzung 16. Oktober 2020 am 14.10.2020 die Aufstellung der Ergänzungssatzung „Kaltenthal- Nord“ in der Fassung vom 20.01.2020, ergänzt am 01.10.2020 als unanfechtbar geworden ist. Satzung beschlossen hat. Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 72 BauGB der bisherige Rechtszustand durch den im Beschluss über die Änderung des Um- legungsplans nach § 73 BauGB vorgesehenen neuen Rechtszu- stand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der Eigentümer in die neuen Grenzen ein. Die im Beschluss über die Änderung des Umlegungsplans nach § 73 BauGB festgesetzten Geldleistungen sind nunmehr zur Zahlung fäl- lig. Die Stadt Pegnitz ist Gläubigerin und Schuldnerin der Geldleis- tungen und wird die Abwicklung der Zahlungen gesondert regeln. Das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Bayreuth wird die Berichtigung des Grundbuchs veranlassen und die Berichtigung des Liegenschaftskatasters durchführen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Festsetzung des Zeitpunkts der Unanfechtbarkeit des Be- schlusses über die Änderung des Umlegungsplans nach § 73 BauGB kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Bayreuth, Wittelsbacherring 15, 95444 Bayreuth schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen¹ Form einzulegen. Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden werden, kann Antrag auf gerichtliche Ent- scheidung gestellt werden. Der Antrag ist beim Amt für Digitalisie- rung, Breitband und Vermessung Bayreuth, Wittelsbacherring 15, 95444 Bayreuth schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen¹ Form einzureichen. Über den Antrag entscheidet das Landgericht Bayreuth, Kammer für Bau- landsachen, Wittelsbacherring 22, 95444 Bayreuth. Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs gestellt werden, Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB wird dieser Satzungsbeschluss hiermit außer wenn wegen besonderer Umstände des Falls eine kürzere Frist ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die Er- geboten ist. Der Antrag muss den Verwaltungsakt bezeichnen, gegen gänzungssatzung in Kraft. den er sich richtet. Er soll die Erklärung, inwieweit der Verwaltungsakt Die Satzung mit Lageplan liegt ab heute in der Bauverwaltung der angefochten wird, und einen bestimmten Antrag enthalten. Er soll die Stadt Pegnitz, Hauptstraße 37, 91257 Pegnitz, Zimmer E 6, während Gründe sowie die Tatsachen und Beweismittel angeben, die zur der allgemeinen Dienststunden öffentlich zu jedermanns Einsicht aus. Rechtfertigung des Antrags dienen. Auf Verlangen wird über den Inhalt der Ergänzungssatzung Auskunft gegeben. Bayreuth, 20. Oktober 2020 Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung Borchardt sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Vermessungsdirektor Unbeachtlich werden demnach Blickpunkt Pegnitz 5
Amtliche Bekanntmachungen PLANEN – BAUEN – WOHNEN 1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Ver- Innerhalb dieses Zeitraumes ist jedermann Gelegenheit gegeben, die letzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, Planung einzusehen und über Inhalt, Zweck und Auswirkung Infor- 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtli- mationen einzuholen, sich dazu zu äußern und sie mit den Planern zu che Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebau- erörtern. Ferner können während der Auslegungsfrist Bedenken und ungsplanes und des Flächennutzungsplanes und Anregungen vorgebracht werden. 3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Ab- Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Be- wägungsvorgangs und schlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, 4. nach § 214 Abs. 2a BauGB im beschleunigten Verfahren be- wenn die Stadt Pegnitz den Inhalt nicht kannte und nicht hätte ken- achtliche Fehler, nen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebau- wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Sat- ungsplanes nicht von Bedeutung ist. zung schriftlich gegenüber der Stadt Pegnitz geltend gemacht wor- den sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel be- Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar: gründen soll, ist darzulegen. Umweltbericht in der Fassung vom 20.10.2020: Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 so- Beschreibung der Ziele des Umweltschutzes aus anderen einschlä- wie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädi- gigen Fachgesetzen und Fachplänen, die sich auf das Plangebiet be- gungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Ver- ziehen. Bestandsanalyse gegliedert nach folgenden Schutzgütern: mögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf Mensch, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden und Fläche, des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, Wasser, Luft und Klima, Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter. Be- die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. schreibung des Vorhabens und der umweltrelevanten Wirkfaktoren einschl. der Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern. Be- schreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Pegnitz, 26. Oktober 2020 Ausgleich der Auswirkungen. Abarbeitung der Eingriffsregelungen bezogen auf die Schutzgüter. Vorstellung anderweitiger Lösungs- Wolfgang Nierhoff möglichkeiten und Prognose über die Entwicklung des Umweltzu- Erster Bürgermeister standes bei Durchführung der Planung. Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung vom 20.10.2020: Ermittlung der Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG sowie der Vermeidungs- und vorgezogenen Ausgleichs- AL 3 maßnahmen Wasserwirtschaftsamt Hof: Aufstellung des Vorhabenbezogenen Hinweis zur ortsnahen Versickerung von Niederschlagswasser Bebauungsplans „Gewerbegebiet Pegnitz/West- Landratsamt Bayreuth: Erweiterung 4“ und Änderung Bebauungsplan Hinweis auf die Ausgleichspflicht und der Ausgleichsbilanzierung unter Verwendung des Leitfadens „Eingriffsregelung in der Bauleit- „Gewerbegebiet Neudorf Nord“; planung“ Der Stadtrat Pegnitz hat in seiner Sitzung am 28.10.2020 den Ent- Hinweis zur Beachtung von Feldbrütern im Rahmen der speziellen ar- wurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Gewerbegebiet tenschutzrechtlichen Prüfung sowie zur Notwendigkeit vorgezoge- Pegnitz/West-Erweiterung 4“, betreffend die Fl.Nrn. 1700 und Teil- ner artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnah- flächen 1698, 1699, 1697/2, Gemarkung Hainbronn, mit Begrün- men) dung und Umweltbericht in der Fassung vom 20.10.2020 gebilligt. Hinweis zur abgewandten Lage der Wohnbebauung lärmrelevanter In Vollzug von § 3 Baugesetzbuch (BauGB) ist die Beteiligung der Bereiche Bürger an der Bauleitplanung durchzuführen. Ferner ist der Bebau- Hinweise zum Umgang mit anfallendem Schmutz- und Nieder- ungsplan öffentlich auszulegen (§ 3 Abs. 2 BauGB). schlagswasser Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Gewerbe- Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 gebiet Pegnitz/West-Erweiterung 4“ mit Begründung und Umwelt- bericht in der Fassung vom 20.10.2020 und die schalltechnische Untersuchung der IBAS Ingenieurgesellschaft mbH vom 20.10.2020 wird in der Zeit vom 16.11.2020 bis 15.12.2020 im Bauamt der Stadt Pegnitz, Hauptstraße 37, 91257 Pegnitz, Zim- mer E 6, während der allgemeinen Dienststunden öffentlich ausge- legt. (Bitte beachten Sie, dass Aufgrund der aktuellen Lage im Rahmen der Corona-Pandemie die Stadtverwaltung Pegnitz bis auf weiteres nicht frei zugänglich ist. Einsicht kann nach telefonischer Terminver- einbarung unter 09241 723-60 erfolgen. Bitte beachten Sie, dass Ih- nen nur mit Mund-/Nasenschutz und vereinbartem Termin Einlass gewährt wird. Wir bitten, eigene Schutzmasken zu Ihrem Termin mit- zubringen.) 6 Blickpunkt Pegnitz
Amtliche Bekanntmachungen PLANEN – BAUEN – WOHNEN WASSERRECHT BauGB auszulegenden Unterlagen sind auch im Internet unter GL – 64 www.pegnitz.de veröffentlicht. Bekanntmachung der Verlängerung der vorläufigen Datenschutz: Sicherung der vom Wasserwirtschaftsamt Hof Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundla- ermittelten Überschwemmungsgebiete im Landkreis ge der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und Bayreuth dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderanga- ben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Die vom Landratsamt Bayreuth im Amtsblatt und Kreisanzeiger des Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt Landkreises Bayreuth Nr. 23 vom 01.10.2020 veröffentlichte Be- „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfah- kanntmachung bezüglich der Verlängerung der vorläufigen Siche- ren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt. rung der vom Wasserwirtschaftsamt Hof ermittelten Überschwem- mungsgebiete im Landkreis Bayreuth wird nachstehend mit den die Stadt Pegnitz betreffenden Teilen veröffentlicht: Pegnitz, 29. Oktober 2020 Mit Bekanntmachung im Amtsblatt und Kreisanzeiger des Landkrei- Wolfgang Nierhoff ses Bayreuth vom 23.11.2015 wurden für folgende Gewässer die Erster Bürgermeister Überschwemmungsgebiete berechnet, planlich dargestellt und vor- läufig gesichert: (…) BLICKPUNKT Für die Fichtenohe/Pegnitz, Gewässer II. Ordnung (FIKm 106,400-119,200) PEGNITZ (…) Die bei einem Bemessungshochwasser überschwemmten Flächen Jeden ersten Freitag im Monat sind in der beigefügten Übersichtskarte (…) schraffiert dargestellt. Übersichtspläne und Detailkarten können im Landratsamt Bayreuth, Markgrafenallee 5, 95448 Bayreuth, im Zimmer 221 zu den üblichen WASSERRECHT Dienstzeiten (nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. Blickpunkt Pegnitz 7
Amtliche Bekanntmachungen WASSERRECHT 0921 728-95), darüber hinaus im Internet unter http://www.land- Stadt Pegnitz liegen, sind in einem Lageplan M = 1: 25.000 (siehe kreis-bayreuth.de/ueberschwemmung eingesehen werden. vorstehende Bekanntmachung) schraffiert und blau eingefasst dar- gestellt. Grundlage für die Ermittlung des Überschwemmungsgebiets ist das 100-jährliche Hochwasser (Bemessungshochwasser – HQ100). Es Der Verordnungsentwurf und die Planunterlagen liegen wäh- wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich dabei um die Er- rend der allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Stadt Peg- mittlung und Dokumentation einer von Natur aus bestehenden Ge- nitz, Hauptstraße 37, 91257 Pegnitz, Zimmer Nr. E 6 zur Ein- fährdungslage und nicht um eine durchgeführte oder veränderbare sichtnahme aus. (Bitte beachten Sie, dass Aufgrund der aktuellen Planung handelt. Auf die Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen des Lage im Rahmen der Corona-Pandemie die Stadtverwaltung Pegnitz späteren Festsetzungsverfahrens wird hingewiesen. bis auf weiteres nicht frei zugänglich ist. Einsicht kann nach telefoni- scher Terminvereinbarung unter 09241 723-60 erfolgen. Bitte be- Die vorläufige Sicherung ist mit der Bekanntmachung am 23.11.2015 achten Sie, dass Ihnen nur mit Mund-/Nasenschutz und vereinbar- in Kraft getreten und gilt fünf Jahre. Sie kann um weitere zwei Jahre tem Termin Einlass gewährt wird. Wir bitten, eigene Schutzmasken verlängert werden. Von der Verlängerung wird für die vorläufige Si- zu Ihrem Termin mitzubringen.) cherung der o. g. Überschwemmungsgebiete hiermit Gebrauch ge- macht. Die Auslegungsfrist (ein Monat) beginnt am 09.11.2020 und en- Die vorläufige Sicherung endet nunmehr mit Ablauf des 23.11.2022, det am 08.12.2020 sofern nicht vorher eine Rechtsverordnung zur Festsetzung der je- Etwaige Einwendungen sowie Stellungnahmen von Vereinigungen weiligen Überschwemmungsgebiete in Kraft tritt oder das Festset- gemäß Art. 73 Abs. 4 Satz 5 BayVwVfG gegen das Vorhaben können zungsverfahren eingestellt wird (Art. 47 Abs.4 Bayerisches Wasser- bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur gesetz – BayWG). Niederschrift im Rathaus der Stadt Pegnitz oder im Landratsamt Bayreuth, Markgrafenallee 5, 95448 Bayreuth, Zimmer Nr. 221 er- In vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten gelten die bau- hoben werden. lichen und sonstigen Schutzvorschriften nach den §§78 ff. Wasser- Es wird darauf hingewiesen, haushaltsgesetz – WHG. - dass mit Ablauf der Einwendungsfrist alle Einwendungen ausge- Weitere Informationen: schlossen sind, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln Alle ermittelten und festgesetzten Überschwemmungsgebiete wer- beruhen, den im Internet unter der Adresse http://www-lfu.bayern.de/was- ser/fachinformationen/iueg/index.htm im „Informationsdienst über- - dass die erhobenen Einwendungen in einem Erörterungstermin, schwemmungsgefährdende Gebiete in Bayern“ für die Öffentlichkeit der mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht dokumentiert. Dort sind auch weitere Informationen über Über- wird, behandelt werden; schwemmungsgebiete sowie rechtliche Grundlagen und Hinweise zum Festsetzungsverfahren enthalten. - dass bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin ohne ihn verhandelt werden kann; Bayreuth, 10. September 2020 Landratsamt Bayreuth - dass Böhm - die Personen, die Einwendungen erhoben haben oder die Ver- Regierungsrat einigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von einem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benach- richtigt werden können, Landratsamt Bayreuth, FB 43-6451/1/04 - die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, BEKANNTMACHUNG wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzuneh- Festsetzung eines Überschwemmungsgebietes an der Fich- men sind. tenohe/Pegnitz (Gewässer II. Ordnung) im Gebiet der Stadt Pegnitz Die Bekanntmachung wird zusammen mit den Planunterlagen und Fluss-km 106,400 bis 119,200 dem Verordnungsentwurf auch der Internetseite der Stadt Pegnitz eingestellt (www.pegnitz.de). Nach § 76 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) sind als Überschwemmungsgebiete mindestens die Gebiete festzusetzen, in Maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unter- denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu er- lagen. warten ist (Bemessungshochwasser). Das vom Wasserwirtschafts- amt Hof ermittelte Überschwemmungsgebiet an der Fichte- nohe/Pegnitz wurde durch Bekanntmachung im Amtsblatt des Pegnitz, 27. Oktober.2020 Landkreises Bayreuth Nr. 28 vom 23.11.2015 vorläufig gesichert und soll nun neu festgesetzt werden. Wolfgang Nierhoff Die Grenzen des Überschwemmungsgebietes, die im Gebiet der Erster Bürgermeister 8 Blickpunkt Pegnitz
Amtliche Bekanntmachungen ORTSRECHT GL – 0280 BetrSAW • Werkausschuss (§ 5), • Stadtrat (§ 6) und Durch einen nicht erklärbaren EDV-Fehler wurden in der Satzung, • erster Bürgermeister (§ 7). die im Blickpunkt Oktober 2020 bereits bekanntgemacht wurde, ver- schiedene Betragsangaben nicht korrekt wiedergegeben. §4 Werkleitung Die gesamte Satzung wird deshalb mit den korrekten Betragsanga- (1) Die Werkleitung besteht aus dem Werkleiter bzw. der Werkleiterin. ben nochmals bekanntgemacht (2) Die Werkleitung führt die laufenden Geschäfte des Abwasser- Betriebssatzung werks. Laufende Geschäfte sind insbesondere: für den 1. die selbstständige verantwortliche Leitung des Abwasser- Eigenbetrieb Abwasserwerk der Stadt Pegnitz werks einschließlich Organisation und Geschäftsleitung, (Betriebssatzung Abwasserwerk – BetrSAW) 2. wiederkehrende Geschäfte (z.B. Werk- und Dienstverträge, vom 18. September 2020 Beschaffung von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie In- vestitionsgütern des laufenden Bedarfs, auch soweit die Die Stadt Pegnitz erlässt auf Grund der Artikel 23 Satz 1, Art. 88 Abs. Gegenstände auf Lager genommen werden), 5 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeord- 3. der Abschluss von Verträgen mit Tarif- und Sonderkunden nung – GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 und (GVBl S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 3 des Ge- 4. die Regelungen nach § 2 Abs. 3, setzes vom 24. Juli 2020 (GVBl. S. 350) folgende Satzung: soweit nicht Werkausschuss (§ 5) oder Stadtrat (§ 6) zuständig sind. §1 Eigenbetrieb, Name, Stammkapital (3) ¹Die Werkleitung ist Dienstvorgesetzter bzw. -vorgesetzte der Be- (1) Das Abwasserwerk der Stadt Pegnitz wird als organisatorisch, amtinnen und Beamten im Eigenbetrieb und führt die Dienstauf- verwaltungsmäßig und finanzwirtschaftlich gesondertes Unter- sicht über sie und die im Eigenbetrieb tätigen Arbeitnehmerinnen nehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit (Eigenbetrieb) geführt. und Arbeitnehmer. ²Die Werkleitung ist auch zuständig für den Personaleinsatz. (2) ¹Der Eigenbetrieb führt den Namen „Abwasserwerk der Stadt Pegnitz“. ²Die Stadt Pegnitz tritt in Angelegenheiten des Eigen- (4) Die Werkleitung ist zuständig für Personalangelegenheiten, die betriebs unter diesem Namen im gesamten Geschäfts- und der Stadtrat nach Art. 88 Abs. 3 Satz 4 i. V. m. Art. 43 Abs. 2 GO Rechtsverkehr auf. ³Die Firmenkurzbezeichnung lautet „Abwas- auf die Werkleitung übertragen hat, insbesondere für die Ernen- serwerk“. nung, Einstellung, Beförderung, Höhergruppierung, Abordnung, Versetzung, Ruhestandsversetzung und Entlassung bei Beam- (3) Das Stammkapital des Eigenbetriebs beträgt 1.500.000,00 €. tinnen und Beamten bis zur zweiten Qualifikationseben, bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bis Entgeltgruppe 8 des §2 TVöD oder bis zu einem entsprechenden Entgelt. Gegenstand des Unternehmens (1) ¹Aufgabe des Abwasserwerks ist die Entsorgung des Stadtge- (5) Die Werkleitung bereitet in den Angelegenheiten des Abwasser- bietes von Abwasser. ²Hierzu gehört im Rahmen der Gesetze auch werks die Beschlüsse des Stadtrates und des Werkausschusses die Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben, verwaltungsmäßig vor. Stadtrat und Werkausschuss geben ihr in die die Aufgaben des Abwasserwerks fördern und wirtschaftlich Angelegenheiten des Abwasserwerks die Möglichkeit zum Vor- mit ihnen zusammenhängen. ³Zur Förderung der Aufgaben des trag. Abwasserwerks kann sich das Abwasserwerk der Stadt Pegnitz im Rahmen der Gesetze an anderen Unternehmen beteiligen. (6) In Angelegenheiten des Abwasserwerks vertritt die Werkleitung, soweit es sich dabei um laufende Geschäfte handelt, die Stadt (2) Außerhalb des Stadtgebiets kann das Abwasserwerk im Rahmen nach außen. der Gesetze zur Förderung ihrer in Abs. 1 bezeichneten Aufgaben tätig werden. (7) Die Werkleitung hat dem ersten Bürgermeister und dem Werk- ausschuss halbjährlich Zwischenberichte über die Entwicklung (3) ¹Das Abwasserwerk ist in Erfüllung der Aufgaben nach Abs. 1 zu- der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung des ständig für die Regelungen nach kommunalrechtlichen Vorschrif- Vermögensplanes schriftlich vorzulegen. ten, einschließlich des Erlasses von Bescheiden (z.B. Beiträge, Gebühren, Kostenerstattungen). ²Entsprechendes gilt auch für die §5 Erhebung privatrechtlicher Entgelte (z. B. Baukosten- und Inves- Zuständigkeit des Werkausschusses titionskostenzuschüsse, Anschluss- und Leistungsentgelte) so- (1) Der Werkausschuss kann jederzeit von der Werkleitung über den wie für die Durchführung aller weiteren Maßnahmen im Vollzug. Gang der Geschäfte und die Lage des Unternehmens Bericht- erstattung verlangen. §3 Organe des Abwasserwerks (2) Der Werkausschuss ist als vorberatender Ausschuss in allen An- Zuständige Organe für die Angelegenheiten des Abwasserwerks gelegenheiten des Abwasserwerks tätig, die dem Beschluss des sind: Stadtrates unterliegen. • Werkleitung (§ 4), Blickpunkt Pegnitz 9
Amtliche Bekanntmachungen ORTSRECHT (3) Der Werkausschuss entscheidet als beschließender Ausschuss 8. die Rückzahlung von Eigenkapital, über alle Werksangelegenheiten, soweit nicht Werkleitung (§ 4), 9. die Verfügungen über Anlagevermögen und die Verpflichtung Stadtrat (§ 6) oder erster Bürgermeister (§ 7) zuständig sind, ins- hierzu, insbesondere Erwerb, Veräußerung, Tausch und Be- besondere: lastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rech- 1. Erlass einer Dienstanweisung für die Werkleitung, ten, wenn der Gegenstandswert im Einzelfall den Betrag von 2. Vorberatung und Beschlussempfehlung an den Stadtrat über 100.000 € überschreitet, sowie die Veräußerung von Vermö- den Wirtschaftsplan, gensgegenständen unter ihrem Wert und die Verpflichtung 3. die Festsetzung allgemeiner Entsorgungs- und Benutzungs- hierzu, bedingungen sowie allgemeiner Tarife, Gebühren und Bei- 10. die wesentlichen Änderungen des Betriebsumfanges des träge, soweit sich der Stadtrat diese Zuständigkeiten nicht Abwasserwerks, insbesondere die Übernahme von neuen allgemein vorbehält, Aufgaben und 4. Mehrausgaben für einzelne Vorhaben des Vermögensplans, 11. die Änderung der Rechtsform des Abwasserwerks. die 20 % des Ansatzes, mindestens jedoch den Betrag von 20.000 € übersteigen (§ 15 Abs. 5 Satz 2 EBV), (2) Der Stadtrat kann die Entscheidung in weiteren Angelegenheiten, 5. erfolggefährdende Mehraufwendungen (§ 14 Abs. 3 Satz 2 für die der Werkausschuss zuständig ist, im Einzelfall an sich zie- EBV), soweit sie den Betrag von 20.000 € übersteigen, hen. 6. Verfügungen über Anlagevermögen und die Verpflichtung hierzu, insbesondere Erwerb, Veräußerung, Tausch und Be- §7 lastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rech- Erster Bürgermeister ten sowie die Gewährung von Darlehen, wenn der Gegen- (1) ¹Der erste Bürgermeister ist Vorsitzender des Werkausschusses. standswert im Einzelfall den Betrag von 20.000 € über- ²Er ist Dienstvorgesetzter der im Beamtenverhältnis stehenden schreitet, Werkleitung und Vorgesetzter der nicht im Beamtenverhältnis ste- 7. Aufnahme von Darlehen, Übernahme von Bürgschaften so- henden Werkleitung. wie über den Abschluss sonstiger Rechtsgeschäfte, die einer Aufnahme von Darlehen wirtschaftlich gleichkommen, soweit (2) ¹Der erste Bürgermeister erlässt anstelle des Stadtrats und des sie den Betrag von 20.000 € überschreiten, Werkausschusses für das Abwasserwerk dringliche Anordnun- 8. Vergabe von Lieferungen und Leistungen im Rahmen des gen und besorgt für diese unaufschiebbare Geschäfte. ²Er hat Vermögensplans, wenn der Gegenstandswert im Einzelfall den Werkausschuss bzw. den Stadtrat in der nächsten Sitzung 20.000 € übersteigt, über seine Entscheidungen zu unterrichten. 9. Erlass von Forderungen und Abschluss von außergerichtli- chen Vergleichen, soweit der Gegenstandswert im Einzelfall §8 mehr als 1.000 € beträgt, Beauftragung von Dienststellen der Stadtverwaltung 10. Einleitung eines Rechtsstreites (Aktivprozess), soweit der Die Werkleitung kann mit Einverständnis des ersten Bürgermeisters Streitwert mehr als 15.000 € im Einzelfall beträgt, Fachdienststellen der Stadtverwaltung gegen Kostenerstattung mit 11. Personalangelegenheiten (Art. 43 Abs. 1 Satz 1 GO) bezüg- der Bearbeitung einschlägiger Geschäftsvorfälle betrauen. lich Ernennung, Beförderung, Abordnung, Versetzung und Ruhestandsversetzung Beamter der ersten und zweiten §9 Qualifikationsebene, Einstellung, Eingruppierung und Entlas- Verpflichtungserklärungen sung von Arbeitnehmern bis zur Entgeltgruppe 11 TVöD, (1) ¹Verpflichtende Erklärungen bedürfen der Schriftform oder müs- Auszubildenden und Praktikanten und sen in elektronischer Form mit einer dauerhaft überprüfbaren qua- 12. Vorschlag an den Stadtrat, den Jahresabschluss festzustel- lifizierten elektronischen Signatur versehen sein. ²Die Unterzeich- len und über die Behandlung des Ergebnisses zu entschei- nung erfolgt unter dem Namen „Abwasserwerk der Stadt Pegnitz“ den. durch einen Vertretungsberechtigten bzw. eine Vertretungsbe- rechtigte. §6 Zuständigkeit des Stadtrates (2) Der Werkleiter bzw. die Werkleiterin unterzeichnet ohne Beifü- (1) Der Stadtrat beschließt über gung eines Vertretungszusatzes, die Stellvertretung mit dem Zu- 1. den Erlass und die Änderung der Betriebssatzung, satz „in Vertretung“, andere Vertretungsberechtigte mit dem Zu- 2. die Bildung des Werkausschusses und die Bestellung seiner satz „im Auftrag“. Mitglieder, 3. die Bestellung der Werkleitung sowie Berufung und Abberu- § 10 fung ihrer Mitglieder und deren Stellvertreter sowie Regelung Wirtschaftsführung und Rechnungswesen der Dienstverhältnisse, (1) ¹Das Abwasserwerk ist nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu 4. die Ernennung, Einstellung, Eingruppierung, Abordnung, führen. Die Aufgabenerfüllung hat so gut und preiswert wie mög- Versetzung, Ruhestandsversetzung und Entlassung der Be- lich zu erfolgen. ²Im Übrigen gelten die Vorschriften der Eigenbe- diensteten, soweit nicht Werkausschuss, erster Bürgermeis- triebsverordnung über Wirtschaftsführung und Rechnungswe- ter oder Werkleitung zuständig sind, sen. 5. die Feststellung und Änderung des Wirtschaftsplanes, 6. die Bestellung des Prüfers für den Jahresabschluss, (2) Die Werkleitung hat den Jahresabschluss, den Lagebericht und 7. die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses, Verwen- die Erfolgsübersicht bis zum Ablauf von sechs Monaten nach dung des Jahresgewinns, Behandlung des Jahresverlustes Schluss des Wirtschaftsjahres aufzustellen, zu unterschreiben und sowie Entlastung der Werkleitung, vorzulegen (§ 25 EBV). 10 Blickpunkt Pegnitz
Amtliche Bekanntmachungen ORTSRECHT ÖFFENTLICHE ORDNUNG § 11 b) alle anderen der Unterhaltung dienenden öffentlichen Ver- Wirtschaftsjahr anstaltungen, sofern bei ihnen nicht der diesem Tag ent- Das Wirtschaftsjahr des Abwasserwerks ist das Kalenderjahr. sprechende ernste Charakter gewahrt ist. Sportveranstal- tungen sind erlaubt. § 12 2. Am Buß- und Bettag (18.11.) von 2.00 Uhr bis 24.00 Uhr Inkrafttreten a) die Veranstaltung öffentlicher Tanzvergnügungen, 1Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. b) alle anderen der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veran- 2Gleichzeitig tritt die Betriebssatzung des Abwasserwerks vom 17. staltungen, sofern bei ihnen nicht der diesem Tag entspre- November 2011 außer Kraft. chende ernste Charakter gewahrt ist, c) Sportveranstaltungen, Pegnitz, 18. September 2020 d) Sowie während der ortsüblichen Zeit des Hauptgottesdiens- tes von 7.00 Uhr bis 11.00 Uhr alle vermeidbaren Lärm er- Wolfgang Nierhoff zeugenden Handlungen in der Nähe von Kirchen und sonsti- Erster Bürgermeister gen zu gottesdienstlichen Zwecken dienenden Räumen und Gebäuden, soweit diese Handlungen geeignet sind, den Got- tesdienst zu stören. Für den Buß- und Bettag, der kein gesetzlicher Feiertag ist, gilt GL – 0280 BetrSAW ferner die Regelung, dass den bekenntnis-zugehörigen Arbeit- nehmern das Recht zusteht, der Arbeit fern zu bleiben. Weitere Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Nachteile als ein etwaiger Lohnausfall dürfen den Arbeitnehmern die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen aus ihrem Fernbleiben nicht erwachsen. Ferner entfällt am Buß- Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter und Bettag an den Schulen aller Gattungen der Unterricht. vom 19. Oktober 2020 3. Am Totensonntag (22.11.) von 2.00 Uhr bis 24.00 Uhr Die Stadt Pegnitz erlässt auf Grund Art. 51 Abs. 4 und 5 Bayerisches a) die Veranstaltung öffentlicher Tanzvergnügungen, Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) in der in der Bayerischen b) alle anderen der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veran- Rechtssammlung (BayRS 91-1-B) veröffentlichten bereinigten Fas- staltungen, sofern bei ihnen nicht der diesem Tag entspre- sung, das zuletzt durch § 9 des Gesetzes vom 24. Juli 2019 (GVBl. S. chende ernste Charakter gewahrt ist. Sportveranstaltungen 408) geändert worden ist, folgende Verordnung: sind erlaubt. §1 An den genannten Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen sind Die Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen während der ortsüblichen Zeit des Hauptgottesdienstes verboten: Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter vom 17.08.2017 wird wie folgt geändert: 1. Alle vermeidbaren Lärm erzeugenden Handlungen in der Nä- he von Kirchen und sonstigen zu gottesdienstlichen Zwecken In § 13 wird das Wort „fünfhundert“ durch das Wort „eintausend“ er- dienenden Räumen und Gebäuden, soweit diese Handlun- setzt. gen geeignet sind, den Gottesdienst zu stören; 2. Öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen; erlaubt sind je- §2 doch Sportveranstaltungen und die herkömmlicherweise in Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. dieser Zeit stattfindenden Veranstaltungen der Kunst, Wis- senschaft oder Volksbildung, soweit sie nicht unter Nr. 1 fal- Pegnitz, 19. Oktober 2020 len; 3. Treibjagden. Wolfgang Nierhoff Erster Bürgermeister Die Gemeinden können aus wichtigen Gründen im Einzelfall von den obengenannten Verboten nach Art. 2, 3, und 4 des Feiertagsgeset- ÖFFENTLICHE ORDNUNG zes Befreiung erteilen. Dabei ist zu beachten, dass wirtschaftliche Gründe des Veranstalters keine Befreiung rechtfertigen können. Im 1/12 Zusammenhang mit Tanz- oder Diskothekenbetrieb liegen die Vor- aussetzungen für eine Befreiung an stellen Tagen daher in der Regel Schutz der „Stillen Tage“ im Monat November nicht vor. Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die obengenannten Verbots- Nach den Bestimmungen des Gesetzes über den Schutz der bestimmungen des Feiertagsgesetzes verstößt, begeht eine Ord- Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz) vom 21. Mai 1980 (BayRS nungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße belegt werden kann. 1131-3-1), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 10 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98), unterliegen folgende Sonn- und Feier- Pegnitz, 27. Oktober 2020 tage sowie der Buß- und Bettag als sogenannte „Stille Tage“ einem besonderen Schutz: Wolfgang Nierhoff Erster Bürgermeister An den nachfolgend genannten Tagen sind verboten: 1. Am Volkstrauertag (15.11.) von 2.00 Uhr bis 24.00 Uhr – ENDE DER AMTLICHEN BEKANNTMACHUNGEN – a) die Veranstaltung öffentlicher Tanzvergnügungen, Blickpunkt Pegnitz 11
Amtliche Mitteilungen VERWALTUNG UMWELTSCHUTZ GL - 0400 und auch im Stadtgebiet nach telefonischer Anmeldung (Tel. 0170 6671565) abgeholt. Das Rathaus ist am Buß- und Bettag, In der Vergangenheit haben immer wieder gewerbliche Altwaren- sammler kurz vor den Sammelterminen der Pegnitzer Vereine/Ver- Mittwoch, 18. November 2020, bände Straßensammlungen durchgeführt. geschlossen. Wir bitten darum, Altkleider/Altpapier nur zu diesen Terminen abzu- geben und damit die Pegnitzer Vereine/Verbände zu unterstützen, die aus den Erlösen der Sammlungen ihre Arbeit finanzieren. Das Standesamt ist am Ob der Termin tatsächlich stattfinden kann, ist aufgrund der Co- rona-Infektionslage derzeit nicht absehbar. Bitte informieren Sie Donnerstag 19. November und Freitag, 20. November 2020 sich im Vorfeld direkt beim EV Pegnitz. zusätzlich nur vormittags geöffnet. UMWELTSCHUTZ SENIOREN Klimaschutz AL 1- 4172 Seniorenbeirat; Neuwahl So senken Sie Ihre Heizkosten Tipps vom Profi bei der kostenfreien Der erste Bürgermeister lädt zur Wahl des nächsten Seniorenbeirats Energieberatung ein: Brauchen Sie eine neue Heizung, Am Montag, 23.11.2020, 17.00 Uhr, wollen Sie Ihr Haus sanieren oder Wiesweiherhalle, Wiesweiherweg 7-9, Pegnitz einfach Geld und Energie sparen? Denken Sie über die Nutzung von Wahlberechtigt sind alle Bürger/innen mit Wohnsitz in Pegnitz, die Solarenergie nach? Oder haben am 01.01.2021 das 60. Lebensjahr vollendet haben. Sie Fragen zu Fördermöglichkei- ten? Fotoquelle: Pixabay (bearbeitet) Wählbar sind alle volljährigen Bürger/innen der Stadt Pegnitz. Dann nutzen Sie unser kostenloses Beratungsangebot - neu jetzt auch in Pegnitz. Der neu gewählte Seniorenbeirat nimmt seine Arbeit zum 01.01.2021 Bürgerinnen und Bürger sowie Vereine im Landkreis Bay- auf. Die Amtsperiode des Seniorenbeirats beträgt 3 Jahre. reuth können sich durch unabhängige Energieberater kosten- los beraten lassen. Der Seniorenbeirat besteht aus zehn Personen und ist ein Gremium der Meinungsbildung und des Erfahrungsaustausches auf sozialem, Termin: Montag, 23. November 2020, 12-18 Uhr kulturellem, wirtschaftlichem und gesellschaftlichem Gebiet. Er tritt Ort: Pegnitz, Hauptstr. 73, Bürgerzentrum, Raum 012 für die Interessen älteren Menschen ein, vernetzt vorhandene soziale Energieberater: Dipl.-Ing. (FH) Werner Braun Angebote, übt beratende Tätigkeit aus und trägt u.a. an den Stadtrat Vereinbaren Sie noch heute Ihren kostenlosen 45- und die Stadtverwaltung Anregungen heran. Weitere Aufgaben sind minütigen Beratungstermin unter Tel. 0921-728 458.. in der Satzung für den Seniorenbeirat Pegnitz vom 24.09.2015 ge- Eine Veranstaltung in Kooperation der vhs Pegnitz regelt. mit dem Klimaschutzmanagement des Landkreises Bayreuth und dem Ingenieurbüro Dipl.-Ing. (FH) Rückfragen an den derzeit amtierenden Seniorenbeirat: Werner Braun aus Pegnitz.. Sprecherin Frau Murr, E-mail: sigrid.murr@gmx.de, Tel. 09241 7713, Weitere Infos telefonisch unter Tel. 0921 / 728 458 oder im Internet auf klima.landkreis-bayreuth.de. Stellvertr. Sprecherin Frau Wagner, E-Mail: wagner.pegnitz@t-online.de, Tel. 09241 7801 Fb 34 oder an die Stadt Pegnitz: Frau Tennert, E-Mail: sylvia.tennert@stadt-pegnitz.de Altpapier- und Altkleidersammlung im November 2020 Tel. 09241 723 51 Am Samstag, 21. November, führt der EV Pegnitz die nächste Alt- Die Stadt Pegnitz behält sich vor, den Termin kurzfristig abzusagen, papier- und Altkleidersammlung in Pegnitz durch. sollte das Infektionsgeschehen die Wahl nicht zulassen. In allen Ortsteilen wurden zentrale Sammelstellen, jeweils am Bus- Pegnitz, 26.Oktober 2020 wartehäuschen, eingerichtet. Es wird gebeten, das Altpapier dorthin zu bringen. Wolfgang Nierhoff Größere Altpapier- und Altkleidermengen werden in allen Ortsteilen Erster Bürgermeister 12 Blickpunkt Pegnitz
-Anzeige- Blickpunkt Ratgeber SCHÖNE Ihr gutes Aussichten! Jetzt MEISTER-Boden im eigenen Zuhause erleben – Recht Fachanwalt für Arbeitsrecht mit dem Interior Designer auf www.meister.com! Benjamin H. Eismann J etz t Aufhebungsvertrag = Sperrzeit? Viele Arbeitnehmer befürchten gerade in der jet- zigen Wirtschaftskrise, dass sie eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld erhalten, wenn sie einen en te.lys/3t b2nRt5 SERVICE INTERIOR DESIGNER NEU PRODUKTE BERATUNG INSPIRATION FACHHÄNDLERSUCHE DE angebotenen Aufhebungsvertrag unterschreiben. bit Diese Angst ist zwar durchaus berechtigt, in der Regel aber unbegründet bzw. man kann einer Sperrzeit vorbeugen. Zunächst einmal zum Hintergrund: Die Agentur für Arbeit sieht es nicht gerne, wenn man sein Rechtsanwalt BITTE BODEN AUSWÄHLEN Arbeitsverhältnis freiwillig beendet und so in die Benjamin H. Eismann Arbeitslosigkeit fällt. Das kann mit einer Sperr- BITTE BODEN VERLEGE- VERGLEICHEN VERLEGE- AUSWÄHLEN MUSTER RICHTUNG Lindura-Holzboden HD 400 | Eiche rustical 8410 | gebürstet | naturgeölt Parkettboden MeisterParkett. longlife PD 400 | Eiche harmonisch weiß 8090 zeit (bis zu 12 Wochen) beim Arbeitslosengeld bestraft werden. Sichern Sie sich attraktive Angebote bei Diese 12 Wochen werden auch nie mehr ausgeglichen, d.h. es Ihrem MEISTER-Fachhändler! wird nicht nur später erst Arbeitslosengeld bezahlt, sondern diese 12 Wochen sind finanziell für immer verloren. So regelt es § 159 Holz Stauber Sozialgesetzbuch III. Speckmühle 1 · 91275 Auerbach Aber Aufhebungsvertrag ist nicht gleich Aufhebungsvertrag. Tel.: 09643 - 1264 Ist man als Arbeitnehmer nicht abgeneigt, einen Aufhebungsver- info@holzstauber.de · www.holzstauber.de trag zu schließen, sollte man sehr genau auf die Vertragsformulie- rung achten und sich den Aufhebungsvertrag vor Unterzeichnung von der Agentur für Arbeit freigeben lassen. Um die richtigen Vertragsformulierungen zu finden, sollte Sie ein erfahrener Rechtsanwalt bei der Aufhebung Ihres Arbeitsverhält- nisses begleiten. Dieser wird mit Ihrem Arbeitgeber die richtigen A.ORDUNG Vertragsformulierungen verhandeln. Es gibt nämlich sog. sperrzeitunschädliche Formulierungen. Wurde z.B. betriebsintern umstrukturiert und ist Ihr Arbeitsplatz deswegen BESTATTUNGEN entfallen, ohne dass es eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit gibt, würde ohnehin eine betriebsbedingte Kündigung folgen. Dann ist es der Agentur für Arbeit auch recht, wenn Sie einen Aufhebungs- vertrag schließen. Denkbar ist im Übrigen auch eine Aufhebung, wenn man die Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr weiter ausführen kann und es keinen leidensgerechten Arbeitsplatz mehr gibt. Die Kunst liegt hier in der Formulierung des Vertrages und diese sollte Ihr Rechtsanwalt übernehmen. Was Sie selbst tun können: Vor Corona konnte man sich noch einen persönlichen Gesprächstermin bei der Agentur für Arbeit Seit über geben lassen und den Entwurf des Aufhebungsvertrages dort frei- geben lassen. Jetzt muss alles online abgewickelt werden. Steht die Formulierung Ihres Aufhebungsvertrages, sollten Sie diesen 75 Jahren noch vor Abschluss mit der Agentur für Arbeit besprechen. Dann gibt es später auch kein böses Erwachen. Ihr Bestatter EISMANN Rechtsanwälte, wir meistern jede Krise!! für Der letzte Weg in EISMANN Pegnitz Rechtsanwälte und guten Händen EISMANN Rechtsanwälte, Ihr kompetenter Rechtsberater, Rechtsanwalt auch in Pegnitz Benjamin Rechtsanwalt BenjaminH. H.Eismann: Arbeits-,Handels- Eismann: Arbeits-, Handels- und und Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsrecht, Umgebung Wir regeln und organisieren alles Rechtsberatung Rechtsberatung im im Unternehmensbereich Unternehmensbereich Rechtsanwältin Christa Rechtsanwältin ChristaKuhn: Kuhn:Verkehrs- undVerkehrsunfallrecht, Verkehrs- und Verkehrsunfallrecht, Transportrecht, Transportrecht, für Sie nach Ihren Wünschen. privates Baurecht,Forderungseinzug privates Baurecht, Forderungseinzug Rechtsanwältin Katharina Rechtsanwältin KatharinaHofmann: Erbrecht, Strobel: Erbrecht, Familienrecht, Familienrecht, Mietrecht, Mietrecht, Strafrecht Strafrecht Pegnitz · Raumersgasse 10 Zweigstelle Pegnitz Telefon 09241/2289 Ludwig-Jahn-Str. 8 | 91257 Pegnitz | Telefon 09241 / 972 - 0 | Fax 09241 / 972 - 340 E-Mail: info@bestattung-ordnung.de info@eismann-pegnitz.de | www.eismann-partner.de Blickpunkt Pegnitz 13
Amtliche Mitteilungen SPRECHTAGE Bitte beachten: Nächster Termin: 11. November Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses (26.10.2020) wurden uns noch keine Terminabsagen mitgeteilt. Weiter Infos unter der Telefonnummer 0170 696 58 86 Bitte informieren Sie sich direkt beim jeweiligen Veranstalter, ob die Termine stattfinden. … außerhalb Pegnitz‘: GL – 0402 Autismus-Kompetenzzentrum Oberfranken SPRECHTAGE … Bis Dezember 2020 sind keine Sprechstunden geplant. … im Bürgerzentrum, Hauptstraße 73, Pegnitz: VERSCHIEDENES VdK Einladung zum Workshop: Basiswissen Asyl- und Bis Dezember 2020 sind keine Außensprechstunden in Pegnitz ge- Ausländerrecht plant. In den vergangenen fünf Jahren gab es viele gesetzliche Änderungen im Zusammenhang mit dem Asylverfahren und mit aufenthaltsrecht- lichen Fragestellungen für geflüchtete Menschen in Deutschland. In Deutsche Rentenversicherung Nordbayern diesem Workshop erarbeiten wir uns gemeinsam ein Grundwissen 8.00 bis 12.00 Uhr über den aktuellen Stand im Ablauf des Asylverfahrens, die ver- Mittwoch, 18. November und schiedenen Aufenthaltstitel, aufenthaltsrechtliche Status und die da- Mittwoch, 9. Dezember 13.00 bis 15.30 Uhr mit einhergehenden Rechte auf soziale Leistungen, Arbeit und Woh- nen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei den Sprechtagen ausschließlich persönliche Beratungen durchgeführt werden, Themen: jedoch keine Renten- und/oder Kontenklärungsanträge aufge- - Verfahrensübersicht Asylverfahren nommen werden können. - Was bedeutet: Aufenthaltsgestattung, Duldung und Duldung light, Aufenthaltserlaubnis; welche verschiedenen Aufenthaltstitel Deshalb empfehlen wir dringend, einen festen Termin mit dem Ein- gibt es? wohneramt, Tel. 09241 723-40, -41, -42 oder -43 zu vereinbaren, - Arbeitserlaubnis damit es den Sachbearbeitern der Rentenversicherung möglich ist, - Asylbewerberleistungsgesetz sich konkret auf den Einzelfall vorzubereiten. - Wohnen Darüber hinaus weisen wir im Auftrag der Deutschen Rentenversi- Im Anschluss an den Workshop besteht die Möglichkeit über per- cherung auf folgende Verhaltensregeln beim Beratungstermin hin: sönliche Anliegen zu sprechen. Eintritt frei. - Tragen Sie bitte einen Mund-Nasen-Schutz Referentin: Tanja Göller / Caritas- - Kommen Sie bitte alleine zum vereinbarten Termin. Begleitperso- verband Bayreuth für die Stadt und nen sind nur in zwingenden Ausnahmefällen gestattet, z.B. Dol- den Landkreis Bayreuth e. V. metscher Wann: 21.11.2020 von 10:00 bis ca. - Erscheinen Sie bitte unbedingt pünktlich und maximal 5 Minuten 13:00 Uhr vor Ihrem Termin Wo: Integrationshaus (Brauhaus- - Bitte bringen Sie Ihren eigenen Stift mit gasse 6a, 91257 Pegnitz) - Bei Erkältungskrankheiten nutzen Sie bitte die telefonische Kon- taktaufnahme. Sie haben die Möglichkeit Ihr Anliegen auch tele- fonisch klären zu lassen. Teilnahme nur mit Anmeldung möglich! Anmeldung bei Veronika Kobert: Tel.: 09241 4679997 …in Pegnitz‘: Mobil: 0157 56843515 E-Mail: integration.pegnitz@ Alzheimer Gesellschaft Bayreuth / Kulmbach: Gruppe Pegnitz gmail.com Die Alzheimer Gesellschaft Bayreuth / Kulmbach Gruppe Pegnitz trifft sich 1 x monatlich (immer 2. Mittwoch im Monat) um 18.30 Uhr in den Räumen des ASB, Brauhausgasse 6a 14 Blickpunkt Pegnitz
Amtliche Mitteilungen VOLKSTRAUERTAG 2020 PEGNITZ STADT UND LAND Eine Ankündigung der Gedenkfeiern in Pegnitz und Ortsteilen Der Besuch startete mit einer herzlichen Begrüßung der Gäste durch anlässlich des Volkstrauertags ist aufgrund der unvorherseh- Lieutenant Colonel Angel M. Llompart, der betonte, dass er gerne baren Corona-Infektionslage derzeit nicht möglich. auch Pegnitzer Bürgerinnen und Bürger eingeladen hätte, dies je- doch die momentanen Beschränkungen durch Corona aber leider Über möglicherweise stattfindende Gedenkfeiern werden wir in Ab- nicht zuließen. Sobald die Situation aber wieder entspannter sei, wer- sprache mit den kirchlichen Gemeinden kurzfristig über unsere Inter- de er diese Einladung gerne aussprechen. netseite www.pegnitz.de und über die Tagespresse informieren. Im Anschluss führten er und die Mitglieder des Bataillons durch die Büros des Hauptquartiers und die Werkstätten der Einheit. Beein- Pegnitz, 27. Oktober 2020 druckt waren die Besucher besonders von der Vielfalt an Maschinen und Fahrzeugen, die im angrenzenden Gelände untergebracht sind, Wolfgang Nierhoff als auch von den Umweltschutzmaßnahmen, die die US-Armee er- Erster Bürgermeister griffen hat, um zu garantieren, dass keine schädlichen oder giftigen Materialien in die Umwelt gelangen. „Bei uns landet bei einem Öl- wechsel garantiert kein Tropfen auf dem Boden, dafür haben wir spe- PEGNITZ STADT UND LAND zielle Ölauffangschalen anfertigen lassen, die auch bei unseren XXL- Fahrzeugen funktionieren.“, so Andre Potzler, Pressesprecher für die Delegation aus Pegnitz besucht 41st Field Artillery US-Armee in Grafenwöhr. Als weiteres Highlight in Sachen Umwelt- Brigade in Grafenwöhr schutz nannte er außerdem das Offenlandmanagement auf dem Truppenübungsplatz Grafenwöhr, dass erst im letzten Jahr von Um- Mit einer Delegation des Stadtrats hat Bürgermeister Wolfgang Nier- weltminister Thorsten Glauber als Projekt der UN-Dekade Biologi- hoff das 1-6 Field Artillery Battalion der 41st Field Artillery Brigade in sche Vielfalt ausgezeichnet wurde. Grafenwöhr besucht. Die US-Einheit, mit der seit 24. Juli eine offi- Der offizielle Teil wurde in den Räumlichkeiten von Colonel Llompart zielle Partnerschaft besteht, hatte zu dem Besuch eingeladen, um durch den Austausch von Gastgeschenken und den Eintrag ins Gol- das einjährige Bestehen des Battalions zu feiern und um die Part- dene Buch der Einheit eingeleitet. Die Tradition des Eintragens in das nerschaft auch auf „amerikanischem Boden“ zu unterzeichnen. Die Goldene Buch hatten die US-Amerikaner in Delegation bestand neben dem Bürgermeister aus den Stadträten Pegnitz kennengelernt und waren insbeson- Werner Lappat mit Frau, sowie Daniel Rasch und Walter Kurz. dere von den künstlerischen Gestaltungen so beeindruckt, dass Sie ein solches Buch auch für Ihre Einheit anschafften. Die Gestaltung des Eintrags gestaltete der Pegnitzer Horst Welzel. „Es ist uns eine Freude, den Bürgermeister und die Repräsentanten des Stadtrats zu empfangen, um Ihnen zu zeigen wie wichtig uns diese Partnerschaft ist. Ich hoffe, dass diese lange bestehen bleibt und dass sich viele Freundschaften dar- aus entwickeln werden.“, so Lieutenant Colonel Angel M. Llompart. Bürgermeister Wolfgang Nierhoff bekräftigte den Wunsch nach einer langen Partnerschaft und rief auch nochmal das verheerende Hub- schrauberunglück von 1971 an der Fischelhöhe in Erinnerung. Unter den Verunglückten waren damals mehrere Angehörige der 41st Field Artillery Brigade. Das tragische Unglück, bei dem 37 Tote zu bekla- Neumann Bestattungen www.bestattungen-neumann.de Ihr Bestatter in der Fränkischen Schweiz, Pegnitz und Umgebung Elmar Neumann Gemeinsam den letzten Weg gestalten Hauptsitz - Speichersdorf - Tel. 09275-9800 Büro in Pegnitz, Hauptstraße 65 - Tel. 0 92 41 - 4 85 88 99 Blickpunkt Pegnitz 15
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