Gedenkfeier zum Volkstrauertag am 14. November 2021
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42. Jahrgang – Nr. 45 – erscheint wöchentlich Freitag, 12. November 2021 Stadt Aulendorf Gedenkfeier zum Volkstrauertag am 14. November 2021 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, vor dem Mahnmal auf dem Aulendorfer Friedhof am Riedweg findet am Sonntag, 14. November 2021 um 11.15 Uhr die Ge- denkfeier zum Volkstrauertag statt. Die Stadt Aulendorf gedenkt mit den beiden Kirchengemeinden, den Vereinen und Schülern des Gymnasiums Aulendorf an die Opfer der beiden Weltkriege. Die Gedenkfeier ist gleichzeitig Mahnung den Frieden in der Welt zu bewahren. Musikalisch wird die Feierlichkeit von der Stadtkapelle Aulendorf umrahmt. Die Freiwillige Feuerwehr und die Jugendfeuerwehr werden bei der Totenehrung ebenfalls mitwirken. Im Rahmen des Volkstrauertages erinnern wir uns ebenfalls an das 20-jährige Jubiläum der Einweihung der Gedenkstätte. Einzig dem großen Engagement der Aulendorfer Bürgerinnen und Bürger ist das Mahnmal zu verdanken. Es gelten die aktuellen Regelungen der Coronaverordnung des Landes Baden-Württemberg. Ich lade Sie herzlich zu dieser Gedenkfeier am Volkstrauertag ein. Aufgrund der örtlichen Situation findet in Zollenreute durch Ortsvorsteher Stephan Wülfrath beim Kriegerdenkmal eine stille Kranzniederlegung statt. Matthias Burth Bürgermeister
2 Freitag, 12. November 2021 Aulendorf Aktuell Impressum: „aulendorf aktuell“ Herausgeber: Stadtverwaltung Aulendorf, Hauptstraße 35, Schloss, Fax: 07525/934-103, Internet: www.aulendorf.de Verantwortlich im Sinne des Presserechts: BM Burth, Rathaus, Schloss, Tel. 07525/934-100, Abonnement: € 19,50 (jährlich), Auflage: 1.850 Exemplare, Anzeigenpreise: 1-sp./45 mm, s/w = € 0,50 / farbig = € 0,70 Kündigung: jeweils zum Rechnungsjahr: 1. April Verantwortlich für den Anzeigenteil: Druckerei Marquart GmbH, Saulgauer Straße 3, 88326 Aulendorf, Tel. 07525/522 Anzeigenannahme, Abonnenten Druck u. Verlag: Druckerei Marquart GmbH, Fax 07525/547, aulendorf-aktuell@druckerei-marquart.de Redaktions- & Anzeigenschluss Um die planungsrechtlichen Steuerungs- Öffentliche möglichkeiten zu erhöhen und gegenüber Montag, 15. November 2021, 11.00 Uhr Bekanntmachung den Grundstückseigentümern und der Nachbarschaft eine ausreichende Planungs- Redaktionelle Beiträge an aulendorf-aktuell sicherheit herzustellen, stellt die Stadt Au- @aulendorf.de, Telefon 07525/934-107 Bebauungsplan und örtliche lendorf für das Plangebiet einen Bebauungs- Anzeigen bitte direkt an die Druckerei! Bauvorschriften „Vitahotel“/ plan auf. aulendorf-aktuell@druckerei-marquart.de Aufstellungsbeschluss Die bestehende Nutzung als Hotel und Gas- tronomiebetrieb soll gestärkt werden. Im Be- Redaktionelle Textbeiträge bitte in Textfor- Der Gemeinderat der Stadt Aulendorf hat am bauungsplan soll weiterhin die Erschließung mat (z.B. word.docx) senden und Bilder als 18.10.2021 in öffentlicher Sitzung gemäß § 2 und der erforderliche Stellplatznachweis ge- separaten Anhang (z.B. jpg-Datei) anhän- Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 74 sichert werden. Der Bebauungsplan berück- gen. Landesbauordnung (LBO) die Aufstellung sichtigt dabei auch die wirtschaftliche Nut- Bitte beachten Sie, dass zu spät einge- des Bebauungsplans ‚Vitahotel‘ mit Örtli- zung von Grund und Boden und die hende Beiträge nicht mehr berücksichtigt chen Bauvorschriften beschlossen. erforderliche Eingrünung der Gebäude. Der werden können. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Bebauungsplan soll unter anderem Festset- Nr. 577/5, 577/9, 577/11 und 577/12 der Ge- zungen zu Art und Maß der Nutzung, zu den markung Aulendorf. Das Plangebiet ergibt überbaubaren Grundstücksflächen, zur Öffentliche Sitzungen sich aus dem abgebildeten Lageplan, hat Höhe, Bauweise und Stellung baulicher An- eine Größe von 4965 qm und wird im Südos- lagen sowie Festsetzungen zur Grünord- Mittwoch, 17. November 2021 ten und im Südwesten von der Ebisweiler nung enthalten. Des Weiteren werden örtli- VA, Ratssaal Straße begrenzt. che Bauvorschriften zur Gestaltung der Montag, 22. November 2021 baulichen Anlagen und Freiflächen erlassen. GR, Stadthalle Stadt Aulendorf, den 12.11.2021 Matthias Burth, Bürgermeister Apothekennotdienst an den Wochenenden/Feiertagen Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung Samstag, 13. November 2021 (Sa. 08.30 Uhr bis So. 08.30 Uhr) Bebauungsplan „Hofgarten“ Apotheke Selbherr, Bad Saulgau, – 4. Änderung‘ Werderstr. 6, Tel. 07581/8799 Öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Sonntag, 14. November 2021 Öffentlichkeit sowie der Behörden und sons- (So. 08.30 Uhr bis Mo. 08.30 Uhr) Der Beschluss des Gemeinderats zur Auf- tiger Träger öffentlicher Belange. Achtal-Apotheke Baienfurt, stellung des Bebauungsplans ‚Vitahotel‘ Der Gemeinderat der Stadt Aulendorf hat am Ravensburger Str. 6, Tel. 0751/5069440 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Der 18.10.2021 in öffentlicher Sitzung den Ent- Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der wurf des Bebauungsplans ‚Hofgarten‘ – 4. Alle Apotheken-Notdienste in Ihrer Nähe Innenentwicklung im beschleunigten Verfah- Änderung (bestehend aus dem Lageplan mit erfahren Sie unter Tel. 0800/0022833 oder ren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung geändertem Geltungsbereich mit Begrün- unter www.lak-bw.notdienst-portal.de einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 dung jeweils in der Fassung vom 03.05.2021 BauGB aufgestellt. (ergänzt am 01.06.2021) gebilligt und be- schlossen, die öffentliche Auslegung gemäß Alarmierung bei Notfällen Ziel und Zwecke der Planung § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 74 Abs. 7 LBO Nach der Aufhebung des vorhabenbezoge- durchzuführen. Polizei Aulendorf/Altshausen 07584/92170 nen Bebauungsplans ‚Ebisweiler Straße‘ im Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 Bau- nach 20.00 Uhr 0751/8036666 Jahr 2015 und der geplanten Änderung des gesetzbuch im vereinfachten Verfahren ohne Ärztlicher Bereitschaftsdienst 116117 Geltungsbereiches des östlich angrenzen- Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Notruf (Überfall, Verkehrsunfall) 110 den Bebauungsplans ‚Hofgarten‘ liegt das Abs. 4 BauGB durchgeführt. Die Belange Krankentransport, Erste Hilfe, bestehende Hotel außerhalb eines Bebau- von Natur und Landschaft werden berück- Feuer, Rettungsdienst 112 ungsplans. Die Bebaubarkeit der Grundstü- sichtigt. Wasserversorgung Stadt während cke und eventuelle Nutzungsänderungen Das Plangebiet befindet sich im Norden der und außerhalb der Dienststunden 911185 richten sich dann nach § 34 BauGB. Danach Stadt Aulendorf. Es enthält neben dem Ther- Wasserversorgung für Blönried, sind innerhalb der im Zusammenhang be- malbad das Schulzentrum Aulendorf und Tannhausen und Zollenreute bauten Ortsteile solche Vorhaben zulässig, den Hofgarten. Das Gebiet reicht im Osten während der Dienststunden 07524/400240 die sich nach Art und Maß der baulichen bis zur Schussenrieder Straße und im Wes- nach Dienstschluss: Bereitsch. 0171/4209386 Nutzung, der Bauweise und der Grund- ten bis zur Ebisweiler Straße. Es wird im Nor- Deutsche Telekom 0800/3301000 stücksfläche, die überbaut werden soll, in den von der Schützenhausstraße begrenzt. EnBW/Strom 0800/3629477 die Eigenart der näheren Umgebung einfü- Der Änderungsbereich umfasst die Grund- Thüga Energienetze GmbH 0800/7750001 gen, wenn die Erschließung gesichert ist. Die stücke mit den folgenden Flurstücksnum- Todesfälle 934105 bauliche Entwicklung ist durch ausschließli- mern: nach Dienstschluss: 8437 che Anwendung des § 34 BauGB für die Ge- 4, 4/1 (Anl), 4/2 (Anl), 4/3 (Anl), 218, 577/6, meinde nur sehr begrenzt steuerbar. 577/10, 798/4 (Anl), 798/6 (Anl), 802 (Am lan-
Aulendorf Aktuell Freitag, 12. November 2021 3 gen Weg) und 824/1 (Anl), 824/6 sowie die Bekanntmachung der öffentli- im Rathaus der Stadt Aulendorf, Hauptstra- Teilflurstücke Nr. 4/4, 4/5 (Anl), 4/7, 4/8, 95/1, ße 35, Zimmer 805 während der allgemeinen 213, 224, 224/1, 235/1 (Weg), 235/2, 481 chen Auslegung Bebauungs- Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öf- (Schussenrieder Str), 561 (Schützenhaus- plan „Laurenbühl“ fentlich ausgelegt. straße), 577/4, 798 (Ebisweilerstr), 817/3 Die Unterlagen sind ab dem 12.11.2021 un- (Weg), 818/1 und 821 (Hofgartenstr), 824/6, – 1. Änderung‘ ter https://www.aulendorf.de/stadt/leben- 577/1. Öffentlichen Auslegung und Beteiligung der wohnen/wohnen-bauen/bauleitplanung ab- Die Fläche der Teiländerung beträgt ca. 9,00 Öffentlichkeit sowie der Behörden und sons- rufbar. ha. Die Gebietsabgrenzung ergibt sich aus tiger Träger öffentlicher Belange. Während der Auslegungsfrist kann sich die dem abgebildeten Lageplan Der Gemeinderat der Stadt Aulendorf hat am Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und 18.10.2021 in öffentlicher Sitzung den Ent- Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkun- wurf des Bebauungsplans ‚Laurenbühl‘ – 1. gen der Planung unterrichten. Es können Änderung (bestehend aus dem Lageplan Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung und den textlichen Festsetzungen mit Be- Aulendorf schriftlich oder elektronisch ein- gründung (jeweils in der Fassung vom gereicht oder mündlich zur Niederschrift er- 03.05.2021) gebilligt und beschlossen, die klärt werden. öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Über die vorgebrachten Stellungnahmen BauGB durchzuführen. entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 Bau- Sitzung. Da das Ergebnis der Prüfung der gesetzbuch im vereinfachten Verfahren ohne Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Anga- Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 be der Anschrift des Verfassers zweckmä- Abs. 4 BauGB durchgeführt. ßig. Das Plangebiet liegt im Norden der Stadt Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnah- Aulendorf. Das Gebiet liegt südlich der Ebis- men können bei der Beschlussfassung über weiler Straße und wird von der ‚Laurenbühl- den Bebauungsplan unberücksichtigt blei- straße‘ im Westen und von der Straße ‚Am ben. langen Hag‘ im Osten begrenzt. Aulendorf, den 12.11.2021 Der Änderungsbereich umfasst die Grund- Matthias Burth, Bürgermeister Ziel und Zwecke der Planung – Anpassung des Geltungsbereichs an be- stücke mit den folgenden Flurstücksnum- nachbarte Bebauungspläne mern: – Herausnahme des Bereiches Vitahotel am 799 (Laubenbühlstraße), 801 Vochezer Stra- Öffentliche Bekanntmachung nordwestlichen Rand des Plangebietes. ße, 822, 822/1, 822/2, 822/3, 822/4, 822/5, 822/6, 822/7, 822/8, 822/9, 822/10, 822/11, des Satzungsbeschlusses zum – Mit der Neuabgrenzung bleiben alle pla- nungsrechtlichen Festsetzungen und örtli- 822/12, 822/13, 822/14, 822/15, 822/16, vorhabenbezogenen Bebau- chen Bauvorschriften des Bebauungs- 822/17, 822/18, 822/19, 822/20, 822/21 ungsplan „Photovoltaik-Frei- plans ‚Hofgarten‘ – in Kraft getreten am (Anl) ,822/22 sowie 822/23. Auf allen Grund- 04.12.1992 erhalten. Die örtlichen Bauvor- stücken wurden Wohngebäude errichtet. Die flächenanlage Gewann schriften ‚Hofgarten – 3. Änderung‘ in Kraft Fläche der Teiländerung beträgt ca. 1,75 ha. Buchhölzle“ getreten am 02.06.2017 behalten ihre Gül- Die Gebietsabgrenzung ergibt sich aus dem abgebildeten Lageplan. Der Gemeinderat der Stadt Aulendorf hat am tigkeit. Es entstehen keine zusätzlichen 27.09.2021 für das Gebiet „südlich der Eingriffe in Natur und Landschaft. Bahnlinie Herbertingen – Aulendorf im Ge- Der Entwurf des Bebauungsplans beste- wann Buchhölzle“ den vorhabenbezogenen hend aus Lageplan, textlichen Festsetzun- Bebauungsplan „Photovoltaik-Freiflächen- gen mit Begründung wird in der Zeit vom anlage Gewann Buchhölzle“ in der Fassung 22.11.2021 bis 03.01.2022 im Rathaus der vom 10.09.2021 als Satzung beschlossen. Stadt Aulendorf, Hauptstraße 35, Zimmer Der räumliche Geltungsbereich ist im abge- 805 während der allgemeinen Öffnungszei- bildeten Lageplan dargestellt. ten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausge- Dieser wird gem. § 10 Abs. 3 Baugesetz- legt. Die Unterlagen sind ab dem 12.11.2021 buch (BauGB) durch diese Bekanntma- unter https://www.aulendorf.de/stadt/leben- chung rechtsverbindlich. Ein Genehmi- wohnen/wohnen-bauen/bauleitplanung ab- gungsverfahren beim Landratsamt rufbar. Ravensburg war nicht erforderlich, da der Während der Auslegungsfrist kann sich die Bebauungsplan im so genannten Parallel- Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und verfahren (gem. § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB) Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkun- aufgestellt worden ist. gen der Planung unterrichten. Es können Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung „Photovoltaik-Freiflächenanlage Gewann Aulendorf schriftlich oder elektronisch ein- Ziel und Zwecke der Planung Buchhölzle“ – bestehend aus Planzeich- gereicht oder mündlich zur Niederschrift er- – Anpassung des Geltungsbereichs an be- nung, Satzung und Begründung – kann ab klärt werden. nachbarte Bebauungspläne Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Über die vorgebrachten Stellungnahmen – Mit der Neuabgrenzung bleiben alle pla- Rathaus der Stadt Aulendorf (Hauptstraße entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher nungsrechtlichen Festsetzungen und örtli- 35, 88326 Aulendorf) Zimmer 805, während Sitzung. Da das Ergebnis der Prüfung der chen Bauvorschriften des alten Bebau- der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Anga- ungsplans ‚Laurenbühl‘ – in Kraft getreten werden. Jedermann kann den Bebauungs- be der Anschrift des Verfassers zweckmä- am 14.04.1971 – erhalten. plan mit Begründung sowie die zusammen- ßig. – Es entstehen keine zusätzlichen Eingriffe in fassende Erklärung über die Art und Weise, Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnah- Natur und Landschaft. wie die Umweltbelange und die Ergebnisse men können bei der Beschlussfassung über der Öffentlichkeits- und Behördenbeteili- den Bebauungsplan unberücksichtigt blei- Der Entwurf des Bebauungsplans beste- gung in dem Bebauungsplan berücksichtigt ben. hend aus dem Lageplan mit geändertem wurden, und aus welchen Gründen der Plan Aulendorf, den 12.11.2021 Geltungsbereich und der Begründung wird nach Abwägung mit den geprüften, in Be- Matthias Burth, Bürgermeister in der Zeit vom 22.11.2021 bis 03.01.2022
4 Freitag, 12. November 2021 Aulendorf Aktuell Die Stadt Aulendorf verkauft den Bauplatz 33 im Baugebiet „Safranmoos“ in Aulendorf im Höchstgebotsverfahren. Bewerbungsschluss ist der 19.11.2021, 11.00 Uhr. Nähere Informationen erhalten Sie unter: https://www.baupilot.com/aulendorf/woh ngebiet-safranmoos oder bei der Stadt Aulendorf unter Tel.: 07525/934-100 Die Stadt Aulendorf sucht zum nächst- möglichen Zeitpunkt eine zuverlässige und flexible Reinigungskraft für den Kindergarten Zollenreute tracht kommenden anderweitigen Planungs- 2. der Bürgermeister dem Beschluss nach möglichkeiten gewählt wurde, Stadt Aulen- § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit wi- Es handelt sich um ein sozialversiche- dorf einsehen und über deren Inhalt Aus- dersprochen hat oder wenn vor Ablauf der rungspflichtiges Beschäftigungsverhält- kunft verlangen. in § 4 Abs. 4 Satz 1 GemO genannten Frist nis. Wünschenswert sind Erfahrungen im Zudem soll der in Kraft getretene Bebau- die Rechtsaufsichtsbehörde den Be- Reinigungsbereich und gute Deutsch- ungsplan mit Begründung und der zusam- schluss beanstandet hat oder die Verlet- kenntnisse. Der zweigruppige Kindergar- menfassenden Erklärung im Internet unter zung der Verfahrens- oder Formvorschrift ten muss an Öffnungstagen jeweils http://www.aulendorf.de/leben-freizeit/woh- gegenüber der Gemeinde unter Bezeich- abends gereinigt werden. Der Umfang des nen-bauen/bauleitplanung eingestellt und nung des Sachverhalts, der die Verletzung Beschäftigungsverhältnisses umfasst einsehbar sein. begründen soll, schriftlich oder elektro- max. 40 Stunden im Monat. Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB ist eine Verlet- nisch geltend gemacht worden sind. zung von Verfahrens- oder Formvorschriften Sollten Sie Interesse haben, richten Sie Ist eine Verletzung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 des Baugesetzbuches beim Zustandekom- Ihre schriftliche Bewerbung bis Nr. 2 GemO geltend gemacht worden, so men eines Bebauungsplanes unbeachtlich, 19.11.2021 mit Lebenslauf und Zeugnis- kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 wenn sie im Falle einer beachtlichen Verlet- sen an das Hauptamt der Stadt Aulendorf, Satz 1 GemO genannten Frist jedermann zung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 Hauptstraße 35, 88326 Aulendorf oder an diese Verletzung geltend machen. BauGB bezeichneten Verfahrens- und Form- Bewerbung@aulendorf.de (nur pdf-Datei- Aulendorf, den 12.11.2021 vorschriften, im Falle einer beachtlichen Ver- en, Bewerbungsunterlagen werden nicht Matthias Burth zurückgesandt). Für telefonische Aus- letzung der Vorschriften über das Verhältnis Bürgermeister künfte steht Ihnen Frau Kreutzer Tel. des Bebauungsplanes und des Flächennut- zungsplanes (§ 214 Abs. 2 BauGB), im Falle 07525/934-144 oder Frau Franz Tel. von beachtlichen Mängeln des Abwägungs- 07525/934-106 zur Verfügung. vorgangs (§ 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB) oder im Falle beachtlicher Fehler nach § 214 Stadt informiert www.aulendorf.de Abs. 2a BauGB nicht schriftlich innerhalb ei- Öffentliche Sitzung nes Jahres seit Bekanntmachung des Be- Sitzungsbericht öffentliche bauungsplanes gegenüber der Gemeinde des Verwaltungsausschusses Sitzung des Gemeinderates geltend gemacht worden sind. Der Sachver- halt, der die Verletzung oder die Mängel be- am Mittwoch, 17.11.2021, 18:00 Uhr vom 18.10.2021 im Ratssaal gründen soll, ist darzulegen (§ 215 Abs. 1 Bekanntgaben, Mitteilungen, Bekanntga- BauGB). Tagesordnung be nichtöffentl. gefasster Beschlüsse, Hinweis zur Gültigkeit von Ortsrecht: 1 Begrüßung, Feststellung der Beschluss- Protokoll Nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für fähigkeit, Tagesordnung, Protokoll Baden-Württemberg (GemO) gelten Satzun- 2 Bericht Stadtseniorenrat Corona-Fälle im Gymnasium gen, die unter Verletzungen von Verfahrens- 3 Bericht des Behindertenbeauftragten BM Burth erläutert, dass es mehrere Coro- und Formvorschriften dieses Gesetzes zu- 4 Verschiedenes na-Fälle in der Klasse 7 des Gymnasiums stande gekommen sind, ein Jahr nach der 5 Anfragen gab. Deshalb erfolgt für diese Schüler diese Bekanntmachung als von Anfang an gültig Woche Homeschooling. zustande gekommen. Magen-Darm-Infekte in städtischen Kin- Dies gilt nicht, wenn dergarten 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Weihnachtsbaum für BM Burth erläutert weiter, dass es im städti- Sitzung, die Genehmigung oder Bekannt- Schlossplatz gesucht! schen Kindergarten mehrere Magen-Darm- machung der Satzung verletzt worden Infekte gab. Die Verwaltung ist diesbezüglich Städt. Betriebshof: Tel. 07525/911185 sind, in Kontakt mit dem Gesundheitsamt.
Aulendorf Aktuell Freitag, 12. November 2021 5 den bereits bestehenden Siedlungskörper einfügen und durch die Lage am Ortsrand ist Nachruf besonders auf die Eingrünung und die Wah- Die Stadt Aulendorf trauert um rung des dörflichen Erscheinungsbildes zu achten. Herrn Walter Kaufmann Der Gemeinderat beschließt mit 15 Ja- Stimmen und 1 Enthaltung: der im Alter von 79 Jahren verstorben ist. 1. Der Beschluss zur Aufstellung der Ein- Herr Kaufmann war von 1972 bis 2007 beim Bauhof der Stadt beschäftigt. Aufgrund seiner beziehungssatzung „Tannweiler“ wird Ausbildung zum Malergesellen erledigte er alle Malerarbeiten, darüber hinaus konnte er in gefasst. allen Bereichen vielseitig eingesetzt werden. In den über 33 Jahren Tätigkeit bei der Stadt 2. Der Gemeinderat billigt den Entwurf der Aulendorf wurde er als freundlicher und hilfsbereiter Kollege geschätzt. Mit seiner ruhigen Einbeziehungssatzung vom 18.10.2021. und fleißigen Art erledigte er die anfallenden Arbeiten zuverlässig und vorbildlich. 3. Der Gemeinderat beschließt den Ent- Die Stadt dankt ihm für die geleistete Arbeit. Wir werden ihm stets ein ehrendes Andenken wurf der Einbeziehungssatzung öffent- bewahren. lich auszulegen und gem. § 4 Abs. 2 Unser Mitgefühl gilt seinen Angehörigen. BauGB die Stellungnahmen der Behör- den und Träger öffentlicher Belange Für die Stadt Aulendorf Für den Personalrat einzuholen. Matthias Burth, Elke Egger 4. Die Verwaltung wird beauftragt die Of- Bürgermeister Personalratsvorsitzende fenlage öffentlich bekannt zu machen. Veranlagung von Wasserversorgungsbei- Sonderförderprogramm „Sirenen“ ist aus der Vorlage ersichtlich, dass die Flä- trägen (Altfälle) BM Burth informiert über ein neues Sonder- che eher kleiner wird. Die Ortschaft hat Be- - Festlegung der weiteren Vorgehenswei- förderprogramm für Sirenen. Die Verwaltung darf für eine neue Bebauung. Er möchte wis- se wird einen Antrag stellen, über den man in sen, ob man die weiteren Flächen in einer SR Maucher ist befangen. BM Burth erläu- einer der nächsten Sitzungen beraten wird. späteren Einbeziehungssatzung aufnehmen tert, dass die Stadt Aulendorf in 20 Fällen Der gesamte Fördertopf ist allerdings sehr wird. Er selbst ist ebenfalls betroffen, sein Wasserversorgungs-beitragsbescheide mit gering und es ist unklar, vor welcher Gefahr Sohn möchte sehr gerne bauen. BM Burth Datum vom 21.11.2016 in sogenannten „Alt- überhaupt gewarnt werden soll (Brand, Re- erläutert, dass die Überlegungen in der Tat in fällen“ erlassen hat. Die Beitragsfälle sind genereignisse, sonstige Alarmstufen). einer Infoveranstaltung vorgestellt wurden. bzw. waren Gegenstand zahlreicher behörd- Förderung Kindergarten – KFW Es gab den Wunsch aus der Ortschaft, meh- licher und gerichtlicher Verfahren und dem- Frau Johler teilt mit, dass die Stadt erfreuli- rere Flächen aufzunehmen. Die Regelungen entsprechend auch mehrerer Sitzungen des cherweise eine Förderung für den Neubau hierfür sind sehr eng. Für die heutige Fläche Gemeinderates. des Kindergartens von der KFW-Bank in konnte bereits eine Einigung erzielt werden, Bisheriger Verfahrensgang: Höhe von 420.290,00 Euro erhalten hat. deshalb erfolgt bereits jetzt eine Beratung im 1. Grundlage für die Erhebung der streitigen Gremium. Die Fläche des Bürgers ist nicht Wasserversorgungsbeiträge waren die Regio TV- Ausstellung über eine Einbeziehungssatzung möglich. damaligen Regelungen der §§ 20 ff KAG Frau Johler informiert, dass Regio TV einen Die Bebauung dieser Fläche liegt aktuell zur in Verbindung mit der Satzung der Stadt Drehtermin über die Ausstellung im Schloss Entscheidung bei der Baurechtsbehörde. Aulendorf über den Anschluss an die öf- hatte. Einbeziehungssatzung Tannweiler fentl. Wasserversorgungsanlage und die Bekanntgabe nichtöffentlich gefasste Be- Versorgung der Grundstücke mit Wasser schlüsse 1. Aufstellungsbeschluss 2. Zustimmung Entwurf (Wasserversorgungssatzung, WVS) vom Aus der letzten Sitzung sind keine Beschlüs- 10.10.2011. Die WVS trat mit Wirkung se bekannt zu geben. Vor dem Hintergrund der Analyse möglicher Ortserweiterungen der Teilorte durch das IB zum 01.01.2012 in Kraft. Einwohnerfragestunde Lars Consult ist ein Bauinteressent an die 2. Das Entstehen einer abstrakten Beitrags- Breitbandausbau Lippertsweiler Verwaltung der Stadt Aulendorf herangetre- schuld setzt neben dem Vorhandensein Ein Bürger fragt nach dem aktuellen Sach- ten. Wunsch ist die Schaffung von Baurecht einer nutzbaren öffentlichen Einrichtung stand zum Breitbandausbau in den Weilern. und damit Änderung der Ortsabrundung und einem bebaubaren Grundstück, das BM Burth erläutert, dass es aktuell Abstim- Tannweiler. Das Plangebiet umfasst einen tatsächlich und rechtlich an diese Einrich- mungsgespräche bezüglich der weiteren Teil des Flurstücks 23 entlang des Flurwe- tung angeschlossen werden kann, das Vorgehensweise und der weiteren Planung ges, dass sich im Nordosten des Ortsteiles Vorhandensein einer wirksamen Beitrags- mit dem Zweckverband gibt. Die Verwaltung Tannweiler befindet und 726 m² groß ist.Ziel satzung voraus. Erst bei Eintritt aller drei geht von einem Baubeginn Mitte/Ende ist die Einbeziehung von bisherigen Außen- Voraussetzungen entsteht die abstrakte nächsten Jahres aus. Dies bedeutet, dass bereichsflächen in den bebaubaren Innen- Beitragsschuld. Dies war nach Auffas- man den gesamten Bewilligungszeitraum bereich, um somit die planungsrechtlichen sung der Stadt im vorliegenden Fall mit von vier Jahren ausschöpfen wird. Der Bür- Voraussetzungen für die Errichtung von orts- der ab 01.01.2012 geltenden Wasserver- ger weist darauf hin, dass es bekanntlich bildverträglichen Wohngebäuden zur lokalen sorgungssatzung der Fall. Die Stadt Au- eine Finanzierungslücke geben wird, wenn Bedarfsdeckung zu schaffen.Auf der aktuell lendorf hatte zuvor keine wirksame Was- der Bewilligungszeitraum überschritten wird. als Grünland genutzten Fläche, die direkt an serversorgungssatzung. Gemäß den Er möchte wissen, wie die Verwaltung ge- den Flurweg angrenzt, ist der Bau eines Ein- Regelungen der Festsetzungsverjährung denkt, diese zu schließen und ob es Mög- familienhauses geplant. Nachdem das Vor- musste auf dieser Grundlage eine Bei- lichkeiten gibt, die Umsetzung zu beschleu- haben an diesem Standort von Seiten der tragserhebung bis 31.12.2016 erfolgen. nigen. BM Burth geht davon aus, dass die Stadt als städtebaulich verträglich erachtet Dies ist dann am 21.11.2016 geschehen. Planung insgesamt sehr eng wird. Dies ist und auch aus sozialen Gründen erwünscht Hintergrund der Neufassung der WVS aber bekannt. sind, soll hier über eine Einbeziehungsat- vom 10.10.2011 war, dass die vorherige Einbeziehungssatzung Tannweiler zung Baurecht geschaffen werden. Die Er- Wasserversorgungssatzung der Stadt Au- Ein Bürger bezieht sich auf den folgenden schließung ist über das vorhandene Stra- lendorf vom 09.11.1982 wegen einer un- Tagesordnungspunkt. Grundsätzlich war in ßennetz gewährleistet.Durch die zutreffenden Globalberechnung fehlerhaft Vorgesprächen mit den Bürgern der Ort- Einbeziehungssatzung werden die pla- und deshalb unwirksam war. Die Rege- schaft besprochen, dass die Ortsabrun- nungsrechtlichen Voraussetzungen für die lung, dass eine Beitragsveranlagung nur dungssatzung das Gebiet größer fasst. Nun Realisierung von Wohnbebauung geschaf- mit einer wirksamen WVS erfolgen kann fen. Das geplante Wohngebäude soll sich in und Voraussetzung dafür eine fehlerfreie
6 Freitag, 12. November 2021 Aulendorf Aktuell Geschwindigkeitskontrollen der Polizei in Aulendorf Kontrollort Kontrolltag; Uhrzeit Zulässige Höchst- Gemessene Überschreitungen Gemessene Höchst- geschwindigkeit Fahrzeuge geschwindigkeit Wurzbühl 19.07.2021; 06:47 – 08:30 50 km/h 16 0 (0,0 %) 51 km/h Geiger-Röschen 29.07.2021; 06:33 – 08:40 50 km/h 177 22 (12,4 %) 72 km/h Haslach 29.07.2021; 10:18 – 12:10 50 km/h 207 19 (9,2 %) 69 km/h Blumenau 13.-17.09.21; 10:32 – 08:28 70 km/h 12.585 447 (3,6 %) 125 km/h Schulstraße 17.09.2021; 06:53 – 09:00 30 km/h 83 3 (3,6 %) 40 km/h Hauptstraße 20.09.2021; 14:19 – 15:39 20 km/h 52 24 (46,2 %) 46 km/h Allewindenstraße 20.09.2021; 17:07 – 19:00 50 km/h 850 28 (3,3 %) 75 km/h Haslach 28.09.2021; 14:21 – 18:20 70 km/h 1665 62 (3,7 %) 102 km/h Kolpingstraße 04.10.2021; 07:11 – 08:50 30 km/h 25 1 (4,0 %) 44 km/h Schussenrieder Straße 05.10.2021; 14:04 – 18:43 30 km/h 3517 64 (1,8 %) 58 km/h Schmidbauer 06.10.2021; 14:30 – 15:59 70 km/h 313 6 (1,9 %) 83 km/h Achstraße 06.10.2021; 17:18 – 18:53 50 km/h 228 8 (3,5 %) 71 km/h Zollenreuter Straße 12.10.2021; 06:52 – 08:35 50 km/h 408 10 (2,5 %) 77 km/h Conchesstraße 12.10.2021; 10:07 – 11:53 30 km/h 71 5 (7,0 %) 48 km/h Haslach 14.10.2021; 14:30 – 18:45 50 km/h 1189 47 (4,0 %) 70 km/h Globalberechnung ist, war bis zu diesem zung am 22.07.2013 zunächst beschlos- Eintritt der Vorteilslage und der Beitragser- Zeitpunkt geltende Rechtslage und wurde sen, dass jedenfalls solche Grundstücke, hebung – unabhängig von einem konkret be- wiederholt vom Verwaltungsgerichtshof die vor Inkrafttreten des KAG am tätigten Vertrauen des Betroffenen unzuläs- Baden-Württemberg bestätigt. Ebenso 01.04.1964 an die öffentliche Wasserver- sig sein kann, insbesondere, wenn sich das wurde wiederholt gerichtlich bestätigt, sorgung angeschlossen waren, nicht pflichtwidrige Verhalten der Gemeinde nega- dass in diesen Fällen keine Verwirkung mehr zu einem Wasserversorgungsbei- tiv auf Rechte oder Rechtsgüter des betrof- eintreten kann und eine Beitragsveranla- trag herangezogen werden sollen. Die fenen Bürgers ausgewirkt haben kann. gung keiner rückwirkenden Frist unter- Stadt Aulendorf hat auf Grundlage des Vom Gericht wurde bemängelt, dass bereits liegt. Gemeinderatsbeschlusses alle Bescheide im Prüfungsbericht der GPA für die Jahre 3. Wie bereits ausgeführt, wurde auf dieser über die Veranlagung zum Wasserversor- 1984 - 1986 darauf hingewiesen wurde, Grundlage mit der Veranlagung der Was- gungsbeitrag vom 06.11.2012 aufgeho- dass die Wasserversorgungssatzung auf- serversorgungsbeiträge im Stadtgebiet ben. grund der unzutreffenden Globalberechnung begonnen. Die Stadt hat Bescheide über 4. Da die Stadt auch verpflichtet ist, Kom- fehlerhaft ist. Es wurden die Nichtaufarbei- die Veranlagung zum Wasserversor- munalabgaben zu erheben, erfolgte tung dieses Zustandes, eine unzureichende gungsbeitrag vom 06.11.2012 erlassen. schließlich die Beitragserhebung vom Aktenführung über den damaligen Eintritt Allerdings ergab sich eine Änderung der 21.11.2016, da immer noch keine gesetz- der Vorteilslage und der unterbliebene frühe- Rechtsprechung: Das Bundesverfas- liche Regelung einer Höchstfrist erlassen re Satzungserlass bemängelt und als Pflicht- sungsgericht hat am 05.03.2013 für einen war. verletzungen der Stadt Aulendorf bewertet. Fall im Bundesland Bayern entschieden, 5. Mit den o.g. 16 betroffenen Beitragsfällen Im Ganzen wurde die Beitragserhebung als dass die Festsetzung von Abgaben zum wurde vereinbart, die grundsätzliche Fra- Verstoß „gegen den Grundsatz von Treu und Vorteilsausgleich nur zeitlich begrenzt zu- gestellung, ob und wie weit eine rückwir- Glauben in Form der unzulässigen Rechts- lässig sein könne. Das Bundesverfas- kende Beitragsveranlagung rechtlich ausübung“ bewertet und der Klage stattge- sungsgericht begründete die Entschei- möglich ist, in einem „Musterverfahren“ zu geben. dung damit, dass das Rechtsstaatprinzip klären. Gegen die Wasserversorgungsbe- 7. Gegen das Urteil des Verwaltungsgericht in seiner Ausprägung als der Rechtssi- scheide wurde fristgerecht am 12.12.2016 Sigmaringen hat die Stadt Aulendorf ei- cherheit dienendes Gebot der Belas- Widerspruch eingelegt. Das Landratsamt nen Antrag auf Zulassung auf Berufung tungsklarheit und Vorhersehbarkeit ver- Ravensburg hat mit Widerspruchsbe- beim Verwaltungsgerichtshof Baden- langt, dass Regelungen sicherstellen, scheid vom 06.07.2017 den Widerspruch Württemberg gestellt. dass Abgaben zum Vorteilsausgleich im Musterverfahren zurückgewiesen. Mit Beschluss vom 28.02.2019 hat der nicht zeitlich unbegrenzt nach Erlangung 6. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen Verwaltungsgerichtshof Baden-Württem- des Vorteils festgesetzt werden können. hat im Musterverfahren mit Urteil vom berg die Berufung gegen das Urteil des Dem Gesetzgeber obliege es, einen 12.09.2018 den Wasserversorgungsbe- Verwaltungsgericht Sigmaringen wegen Ausgleich zu schaffen zwischen dem In- scheid der Stadt Aulendorf vom „ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der teresse der Allgemeinheit an Beiträgen für 21.11.2016 aufgehoben. Entscheidung“ zugelassen. Auf Seite 3 solche Vorteile einerseits und dem Inte- In der Urteilsbegründung bestätigte das Ver- des Beschlusses wird ausgeführt, dass resse des Beitragsschuldners anderer- waltungsgericht Sigmaringen zunächst die die Stadt „mit schlüssigen Gegenargu- seits, irgendwann Klarheit zu erlangen, ob Rechtsauffassung der Stadt Aulendorf zur menten die entscheidungstragende Erwä- und in welchem Umfang er zu einem Bei- Entstehung der sachlichen Beitragspflicht gung des Verwaltungsgerichts, die Pflicht- trag herangezogen werden kann. Es und zum Nichtvorliegen der Verwirkung bzw. verletzungen der Beklagten könnten sich bleibt dem Gesetzgeber überlassen, Verjährung. im vorliegenden Fall zumindest teilweise wie er eine bestimmte zeitliche Obergren- Begründet wurde die Aufhebung des Be- auch auf den Kläger nachteilig ausgewirkt ze für die Inanspruchnahme der Beitrags- scheids dann aber mit dem Einwand der un- haben, derart in Frage“ stellt, „dass der schuldner gewährleistet, die nach Maßga- zulässigen Rechtsausübung. Nach Auffas- Erfolg des Rechtsmittels mindestens be der Grundsätze dieses Beschlusses sung des Gerichts könne die Ausübung ebenso wahrscheinlich erscheint wie ein der Rechtssicherheit genügt.In einem eines Rechts dann unzulässig sein, wenn Misserfolg“. Es „bestehen ernstliche weiteren Urteil des Bundesverwaltungs- dem Berechtigten eine Verletzung eigener Zweifel an der Nichtaufklärbarkeit des gerichts vom 20.03.2013 wurde eine Pflichten zur Last fällt und die Ausübung des Zeitpunkts des Eintritts der Vorteilslage“. Höchstgrenze für die rückwirkende Veran- Rechts aufgrund dieser eigenen Pflichtver- Außerdem sei eine Doppelveranlagung lagung von Beiträgen von 30 Jahren an- letzung treuwidrig erscheint. In ihrer Kumula- des Kl. sicher auszuschließen. Das Urteil genommen. Der Gemeinderat der Stadt tion können die Pflichtverletzungen ein sol- stelle sich „trotz bestehender Bedenken Aulendorf hat auf Grundlage dieser ches Maß an Pflichtwidrigkeit annehmen, an der Verfassungsmäßigkeit des KAG Rechtsprechung und ohne Abwarten auf dass die Rechtsausübung –vor allem nach BW, soweit es nach dem Eintritt der Vor- eine gesetzliche Regelung in seiner Sit- vergehen einer langen Zeit zwischen dem teilslage eine zeitlich unbegrenzte Heran-
Aulendorf Aktuell Freitag, 12. November 2021 7 ziehung zu einem Beitrag erlaubt … auch Beitragsbescheid der Stadt Aulendorf auf- wurde. nicht zwingend als aus anderen Gründen gehoben. Gegen den Widerspruchsbe- Nach mittlerweile knapp 50 Jahre Nutzungs- richtig dar“. scheid des Landratsamtes Ravensburg hat dauer sind die Umkleiden, Duschen, Lüf- 8. Zwei Jahre nach der Zulassung der Beru- die Verwaltung fristgerecht Klage gegen das tung, Heizung und Versorgungseinrichtun- fung ergab sich nun eine geänderte Land Baden-Württemberg beim Verwal- gen sehr stark abgenutzt und entsprechen Rechtslage durch Änderung des KAG: tungsgericht Sigmaringen erhoben und das nicht mehr dem Stand der Technik und auch Mit dem am 12.12.2020 in Kraft getrete- Ruhen des Verfahrens beantragt bis der Ver- nicht mehr dem zeitgemäßen Standard. Das nen Gesetzes zur Änderung des Kommu- waltungsgerichtshof im o. g. Verfahren eine Ingenieur Büro Witschard hat die Varianten nalabgabengesetzes und der Gemeinde- Entscheidung getroffen hat. Das Landrats- 1, 1.1 und 2 als Grundlage für die Wirtschaft- ordnung hat der Landesgesetzgeber amt Ravensburg hat dem Ruhen des Verfah- lichkeitsberechnung zu Grunde gelegt und (Land Baden-Württemberg) zur Anpas- rens zugestimmt. Aufgrund des vorliegen- gegenübergestellt. In die Berechnung sind sung des KAG an die eingetretene Ände- den Urteils des VGH´s wurde die Klage von Verbrauchskosten von Energie, die Investiti- rung der Rechtsprechung die Regelung Seiten der Stadt Aulendorf zurückgezogen. onskosten der Heizung, Lüftung und De- des § 20 Abs. 5 KAG eingefügt. Nach § 20 Weitere Vorgehensweise: cken, sowie die Abschreibungen eingeflos- Abs. 5 Satz 1 KAG neu ist die Festsetzung In den allermeisten Fällen der Beitragsbe- sen. Nach der Berechnung kann gesagt eines Beitrags oder sonstigen Abgabe scheide vom 21.11.2016 ist die Vorteilslage werden, dass die Verbrauchskosten für zum Vorteilsausgleich ohne Rücksicht auf nach Auffassung der Stadt zum 01.07.1995 Energie, bei den Varianten 1 und 1.1 mit ei- die Entstehung der Abgabenschuld, spä- bzw. 01.01.1993 eingetreten, lag also bei ner neuen Deckenstrahler- Heizung gegen- testens 20 Jahre nach Ablauf des Kalen- Beitragserhebung mehr als diese 20 Jahre über der Variante 2 mit der Luftheizung bei derjahres, in dem die Vorteilslage eintrat, zurück.In den 3 Beitragsfällen, in denen kein rund der Hälfte liegen. nicht mehr zulässig. Widerspruch eingelegt wurde und die Bei- Bei den Varianten 1 und 1.1 mit der Decken- In seinem Urteil vom 30.07.2021, AZ: 2 S träge bezahlt wurden, sind die Bescheide strahler– Heizung ist eine neue Hallendecke 656/19, hat der Verwaltungsgerichtshof Ba- formal bestandkräftig geworden. Von Seiten ausführungstechnisch erforderlich. Mit der den-Württemberg (VGH) die Berufung der der Verwaltung wird jedoch vorgeschlagen Kosteneinsparung bei der Energie durch die Stadt Aulendorf zurückgewiesen und die in diesen Fällen die bezahlten Beiträge aus Deckenstrahler- Heizung wären die Kosten Revision nicht zugelassen. Das Urteil ist in- dem Gleichbehandlungsgrundsatz heraus für die neue Hallendecke in ca. 20 Jahren fi- zwischen rechtskräftig. zurückzuerstatten. In den Beitragsfällen, in nanziert. Die vorhandene Hallendecke erfüllt Nach dem Urteil des VGH ist die erst nach denen Widersprüche gegen den Wasserver- zwar noch ihren Zweck, hat aber schon ein dem Ergehen des verwaltungsgerichtlichen sorgungs-beitragsbescheid eingelegt wur- Alter von knapp 50 Jahren. Unabhängig zur Urteils in Kraft getretenen Neuregelung im den, sind die Bescheide nicht bestandkräftig Auswahl der Sanierungsvariante, sollte die Streitfall zu berücksichtigen. Die Anwend- geworden. Den Widersprüchen wird abge- Hallendecke bei einer Generalsanierung be- barkeit des § 20 Abs. 5 Satz 1 KAG ergebe holfen, die Bescheide werden aufgehoben. züglich des Alters erneuert werden. sich aus dem allgemeinen prozessrechtli- Die bereits bezahlten Beiträge sind zurück- Es fanden auch Überlegungen zur Reduzie- chen Grundsätzen und dem Wortlaut sowie zuerstatten. Die laufenden Verwaltungsver- rung der Lichtkuppeln statt. Folgende Grün- Sinn und Zweck der gesetzlichen Neurege- fahren werden abgewickelt.Derzeit wird in de sprechen gegen eine Reduzierung der lung. Dem würde nicht entgegenstehen, zwei Veranlagungsfällen noch geprüft, ob in Lichtkuppeln: dass der Gesetzgeber in § 49 KAG (Über- diesen Fällen nach § 32 Abs. 2 KAG eine – Der Aufwand zur Schließung der Decken- gangsvorschrift) nicht ausdrücklich geregelt Veranlagung zu Wasserversorgungsbeiträ- öffnungen (neue Hallendecke ist dann hat, dass die Höchstfrist in § 20 Abs. 5 Satz gen erfolgen muss, insbesondere in wel- sichtbar) entspricht das annähernd den 1 KAG auch für Abgabenbescheide gilt, die chem Rechtsverhältnis die Regelung des § Kosten für eine neue Lichtkuppel. zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Ge- 32 Abs. 2 KAG zu der Regelung des § 20 – Durch die Reduzierung der Lichtkuppeln setzes noch nicht bestandkräftig waren. Abs. 5 KAG steht.SRin K. Halder bittet zur reduziert sich der natürliche Lichteinfall in Auch das Rückwirkungsverbot stehe der Befriedung darum, dass die stets strittige der Halle. Anwendung von § 20 Abs. 5 Satz 1 KAG in Anwaltsrechnung der ersten Kläger auch – Als Ausgleich zum Erreichen der Helligkeit Fällen, in denen die Vorteilslage lange vor übernommen wird. Die Rechnung liegt nur in der Halle müsste die Beleuchtung mit dem Inkrafttreten der Neuregelung eingetre- vor. Dies sollte heute mit in den Beschluss mehr Leistung ausgelegt werden, was wie- ten war, nicht entgegen. Auf die ausführliche aufgenommen werden. BM Burth erläutert, derum einen höheren Energieverbrauch Begründung im beiliegenden Urteil wird ver- dass die Rechnung nie substantiiert vorge- verursachen würde. wiesen. Die Revision wurde nicht zugelas- legt wurde, obwohl dies mehrfach ange- Es wird vorgeschlagen, die Anzahl der Licht- sen, das Urteil ist inzwischen rechtskräftig. sprochen wurde. Er möchte die Übernahme kuppeln wie vorhanden zu belassen. Aktueller Sachstand: heute nicht beschließen, sondern die Rech- Kostenübersicht Sanierungsvarianten 1, Wie bereits eingangs ausgeführt wurden mit nung zuvor prüfen, weil dies auch Gegen- 1.1 und Neubau – Varianten Datum vom 21.11.2016 20 Wasserversor- stand einer Klage beim VG Sigmaringen war. Variante 1 mit Vollwärme-Schutz: gungsbeitragsbescheid erlassen. In 3 Bei- Der Gemeinderat beschließt einstimmig: Kostenschätzung 4.392.906,42 € tragsfällen wurden gegen die Bescheide kei- 1. Aufgrund des Urteils des VGH vom Förderung Sportstättenbau 445.000,00 € ne Widersprüche eingelegt und die Beiträge 30.07.2021 werden die Beitragsbe- Förderung KfW 873.942,00 € bezahlt. Die Beitragsbescheide sind be- scheide vom 21.11.2016, in den Fällen, Kostenschätzung nach Abzug der Förder- standkräftig.In 1 Beitragsfall wurde gegen in denen die Vorteilslage länger als 20 mittel 3.073.964,42 € den Beitragsbescheid Widerspruch einge- Jahre zurückliegt, aufgehoben. Die be- Variante 1 ohne Vollwärme-Schutz: legt und der Beitrag bezahlt. Das Wider- reits bezahlten Wasserversorgungsbei- Kostenschätzung 3.892.206,42 € spruchsverfahren ruhte bis zur abschließen- träge werden unabhängig davon, ob Förderung Sportstättenbau 445.000,00 € den Klärung der Rechtslage.In 16 Widerspruch eingelegt worden ist, zu- Förderung KfW 381.600,00 € Beitragsfällen wurde ebenfalls Widerspruch rückerstattet. 2. Die Kostenerstattung für Altrechnun- Kostenschätzung nach Abzug der Förder- eingelegt und die Stundung der Beiträge be- gen wird nach Vorlage prüffähiger mittel 3.065.606,42 € antragt und vom Gemeinderat zugestimmt. In einem Fall wurde das o.g. Musterverfah- Rechnungen nochmals im Gremium be- Variante 1.1 mit Vollwärme-Schutz: ren geführt. Zwischenzeitlich wurden die raten. Kostenschätzung 4.246.293,66 € weiteren Widerspruchsverfahren wieder auf- Sporthalle Schussenriederstraße - Grund- Förderung Sportstättenbau 445.000,00 € gerufen und das Landratsamt Ravensburg satzbeschluss zur Generalsanierung Förderung KfW 381.600,00 € um Entscheidung gebeten. In einem Fall hat Herr Blaser erläutert, dass die Sporthalle in Kostenschätzung nach Abzug der Förder- das Landratsamt Ravensburg bereits einen der Schussenrieder Straße mit dem Schul- mittel 3.419.693,66 € Widerspruchsbescheid erlassen und den zentrum Anfang der Siebziger Jahre gebaut Variante 1.1 ohne Vollwärme-Schutz:
8 Freitag, 12. November 2021 Aulendorf Aktuell Kostenschätzung 3.745.593.66 € hen, da die jetzige Betonfassade sich über (12 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen): Förderung Sportstättenbau 445.000,00 € viele Jahre bezüglich von Beschädigungen 1. Zur Ausführung kommt die Sanierungsva- Förderung KfW 381.600,00 € gut bewährt hat.Ein Vollwärmeschutz könnte riante 1 ohne Vollwärmeschutz an der Au- Kostenschätzung nach Abzug der Förder- auch noch nachträglich zu einem späteren ßenfassade und mit einer Zu- und Abluft- mittel 2.918.993,66 € Zeitpunkt angebracht werden. anlage mit Wärmerückgewinnung für den Neubau jetziger Standort Der Ausschuss für Umwelt und Technik hat Hallenbereich. 6.826.150,00 € folgenden Empfehlungsbeschluss an den 2. Die Ausführung soll so erfolgen, dass ein Gemeinderat gefasst: Vollwärmeschutz an der Außenfassade zu Neubau neuer Standort 1. Es wird die Umsetzung der Sanierungsva- einem späteren Zeitpunkt angebracht 7.214.950,00 € riante 1 ohne Vollwärmeschutz an der Au- werden kann. Die Kostenangaben sind alle brutto incl. Ne- ßenfassade sowie die Zu- und Abluftanla- 3. Die Umsetzung der Sanierungsmaßnah- benkosten. ge mit Wärmerückgewinnung für den me erfolgt in 2023. Entsprechende Mittel Vorschlag der Verwaltung im Ausschuss Hallenbereich empfohlen. Die Ausführung sind im Haushalt einzustellen. für Umwelt und Technik am 28.07.2021 soll so erfolgen, dass ein späterer Aufbau 4. Die Verwaltung wird ermächtigt, Honorar- Nach Prüfung und Abwägung aller energeti- des Vollwärmeschutzes möglich ist. angebote von geeigneten Planungsbüros schen und wirtschaftlichen Gesichtspunk- 2. Die Umsetzung der Sanierungsmaßnah- und Fachplanern für die Sanierung ent- ten, hat die Verwaltung für eine weitere Nut- me erfolgt in 2023. sprechend des Sanierungszeitraums ein- zungsdauer von 50 Jahren, die Variante 1 Hintergrund sollte die Anbringung eines Voll- zuholen. mit Vollwärmeschutz als beste Lösung zur wärmeschutzes zu einem späteren Zeit- 5. Die Verwaltung wird ermächtigt, Zu- Umsetzung vorgeschlagen. punkt schon als Option angedacht werden, schuss- und Fördermöglichkeiten zu prü- Diese Empfehlung kam auch von der Ener- da hierdurch die tragenden Betonteile vor fen und entsprechende Anträge zu stellen. gieagentur Ravensburg. negativen Witterungseinflüssen dauerhaft 6. Im weiteren Verfahren soll geprüft werden, Die Mehrkosten für einen Vollwärmeschutz, geschützt werden könnte. SR Michalski erin- ob eine PV-Anlage errichtet werden soll. unter der Voraussetzung, dass ein KfW 100 nert an die Beratung im Ausschuss für Um- Bebauungsplan „Am Bildstock II“ - Alter- Standard erreicht wird, werden über den hö- welt und Technik und an die Gründe, wes- native Planungsvorschläge heren Zuschuss nahezu abgedeckt. halb der Vollwärmeschutz abgelehnt wurde. In der Sitzung des Gemeinderats am Die Variante 1 enthält auch die Zu- und Ab- Die jährliche Einsparung ist äußerst gering. 14.06.2021 wurde eine erste Planungsmög- luftanlage mit Wärmerückgewinnung im Hal- Es wäre aus energetischer Sicht ein Schild- lichkeit zum Geschosswohnungsbau im BG lenbereich. Auch diese Anlage wird zum Er- bürgerstreich. Es ist unsinnig, Fördergelder, Am Bildstock II vorgestellt. In diesem Rah- reichen des KW 100 Standards benötigt. die der Steuerzahler zu zahlen hat, zu bean- men wurde die Verwaltung mit der Ausarbei- Coronabedingt ist es sicher sinnvoll, eine tragen. SR Waibel fehlen wesentliche Zahlen Zu- und Abluftanlage mit Wärmerückgewin- tung einer Entwurfsplanung mit Mehrfamili- wie eine langfristige Berechnung der Amorti- enhäusern beauftragt. Die nun vorliegende nung im Hallenbereich zu installieren. sationszeit, um die heutige Entscheidung Der HLS–Planer empfiehlt aus diesen Grün- Planung stellt vier Alternativvarianten dar: treffen zu können. Der Klimaschutz benötigt den ebenfalls die Variante 1 umzusetzen. hohe Priorität. SR Groll bekräftigt, dass auch Variante A: Im Hinblick zur Umsetzung der relativ um- ihm diese Zahlen fehlen, sie waren bereits im 6 Ein- bis Zweifamilien-Wohnhäuser fangreichen Sanierungsmaßnahme sieht die Ausschuss für Umwelt und Technik nur Das Plangebiet wird verkehrlich über die be- Verwaltung den Zeitraum März bis Oktober mündlich vorhanden, er ging davon aus, stehende Wohnstraße am Bildstock er- 2022 für die Vorleistungen und Vorbereitun- dass diese für die heutige Sitzung aufberei- schlossen. Die südliche Wohnstraße wird als gen zu knapp, auch hinsichtlich der momen- tet werden. Die Thematik „PV-Anlage“ Stichstraße zur Erschließung der Grundstü- tanen extrem hohen Baukosten. müsste nochmals geprüft werden. Der Aus- cke Plan Nr. 3 und 5 verlängert. Zur Verbin- Die Verwaltung schlägt die Umsetzung von schuss hatte dies wegen der vorhandenen dungsstraße Saulgauer – Hillstraße erfolgt März bis Oktober 2023 vor. Somit können Lichtkuppeln abgelehnt. Er tendiert dazu, nur eine Fußweganbindung. Es werden die notwendigen Planungen, Beschlüsse den Vollwärmeschutz aktuell nicht aufzu- sechs Grundstücke für eine Bebauung mit und Ausschreibungen sorgfältig und unter bringen, weil sich dies in der Amortisation Ein- Zweifamilien-Wohnhäusern vorgese- geringerem Zeitdruck vorbereitet werden. energetisch nicht rechnet. Diese Einschät- hen.Die Wohngebäude sind um den zentra- Empfehlungsbeschluss des Ausschusses zung sollte aber nochmals mit Zahlen hinter- len Grünbereich gruppiert und bilden, in Ver- für Umwelt und Technik vom 28.07.2021 legt werden. SR Marquart geht davon aus, bindung mit den bestehenden Gebäuden, an den Gemeinderat dass die Gesamtenergiebilanz mit einem nach innen einen grünen Platzraum. Die Hö- Der Ausschuss für Umwelt und Technik Vollwärmeschutz schlechter wäre. Er würde henlage der Einzelhäuser wird an den beste- konnte sich nicht in allen Punkten dem Vor- deshalb dem Empfehlungsbeschluss des henden Geländeverlauf angeglichen. Nach schlag der Verwaltung anschließen und mit- Ausschusses folgen. SRin K. Halder möchte außen hin entsteht dadurch ein ruhiger, gehen. wissen, ob die Grundsatzentscheidung durch die geplante Alleebepflanzung entlang Der Ausschuss für Umwelt und Technik hat „Neubau“ oder „Sanierung“ überhaupt im der Verbindungstraße gut eingegrünter Orts- sich zwar für die Umsetzung der Sanie- Gemeinderat beraten wurden. Dies verneint rand. Die Gebäude sind in Höhenentwick- rungsvariante 1 ausgesprochen, aber ohne BM Burth. Der Ausschuss für Umwelt und lung und Dachform an die bestehende Be- Ausführung des Vollwärmeschutzes. Die Technik hat hier aber eine sehr klare Ent- bauung Am Bildstock angeglichen, sodass Umsetzung des Vollwärmeschutzes wurde scheidung getroffen, dass der Neubau nicht trotz der gegenüber dem Bestand erheblich ausführlich beraten und diskutiert. Der Aus- weiter verfolgt werden soll. SR Waibel stellt kleineren Grundstücke, wie die Modellbilder schuss für Umwelt und Technik sieht in der den Antrag, die Beschlussfassung zu verta- zeigen, die im ursprünglichen Bebauungs- Umsetzung eines Vollwärmeschutzes wenig gen, so dass Wirtschaftlichkeits- und CO²- plan angestrebte städtebauliche und gestal- Nutzen bezüglich der Energieeinsparung, da Berechnungen erstellt und vorgelegt werden terische Einheit für das Wohngebiet am Bild- Sporthallen gewöhnlich mit niedrigen Tem- können, aufgrund derer dann das Gremium stock II entstehen kann. peraturen beheizt werden. Die Mehrkosten eine Entscheidung treffen kann. Auch der Variante B: von 500.700,00 € für den Vollwärmeschutz Schutz der Außenfassade muss noch be- 4 Ein- bis Zweifamilien-Wohnhäuser und 2 würden in keinem Verhältnis zu den mögli- trachtet werden. Zudem sollte die Grund- Mehrfamilien-Wohnhäuser mit je 5-8 Woh- chen Kosteneinsparungen bei der Wärme satzentscheidung im Hauptorgan getroffen nungen stehen. Die Umsetzung des Vollwärme- werden. Alternativ wurde auf Wunsch des Gemein- schutzes sollte nicht nur deswegen erfolgen, Der Antrag wird 7 Ja-Stimmen und 9 Nein- derates eine Bebauung mit Mehrfamilien- um höhere Zuschüsse und Fördermittel zu Stimmen abgelehnt. Wohnhäusern untersucht. Ein Bebauungs- generieren.Weiter wurde auch ein Problem SR Michalski stellt den Antrag, den Verwal- vorschlag mit vier, um einen Innenhof bei der Gestaltung der Fassade durch die tungsvorschlag zu beschließen. gruppierten Mehrfamilienhäusern wurde in Anbringung eines Vollwärmeschutzes gese- Der Gemeinderat fasst folgende Beschlüsse der Sitzung des Gemeinderates am 14.06.21
Aulendorf Aktuell Freitag, 12. November 2021 9 vorgestellt. Die dichte Bebauung mit aus- setzte Bebauung zu. Sofern je Doppelhaus- Räumlicher Geltungsbereich/Plangebiet: schließlich Mehrfamilien-Wohnhäusern wur- hälfte zwei Wohneinheiten zugelassen wer- Das Plangebiet liegt im Norden der Stadt de wegen der Lage am Ortsrand und der be- den, könnten max. 8 Wohnungen entstehen. Aulendorf. Das Umfeld ist durch heterogene stehenden kleinteiligen Bebauung jedoch Das zulässige Maß der Nutzung und die Ge- Nutzungen geprägt. Es enthält neben dem verworfen. Die Möglichkeit einer Mischung bäudehöhen werden gegenüber der Einzel- Thermalbad das Schulzentrum Aulendorf der Wohn- und Gebäudeformen sollte noch hausbebauung auf den nördlichen Grund- und den Hofgarten. Das Gebiet reicht im Os- untersucht werden.In Planalternative B wird stücken geringfügig erhöht. Die örtlichen ten bis zur Schussenrieder Straße und im für den südlichen, an die Retentionsmulde Bauvorschriften werden auf Einzel- und Westen bis zur Ebisweiler Straße. Es wird im angrenzenden Bereich eine Bebauung mit Doppelhäuser gleich angewendet. Norden von der Schützenhausstraße be- Mehrfamilien-Wohnhäusern dargestellt. Für Die Modellbilder zeigen, dass sich die Ge- grenzt. Im Westen grenzen die Geltungsbe- die nördlichen Grundstücke wird die Bebau- bäude trotz größerer Kubatur in die beste- reiche der Bebauungspläne Ebisweilerstra- ung mit Ein- bis Zweifamilienhäusern beibe- hende städtebauliche Struktur einfügen und ße/ Schützenhausstraße, Laurenbühl und halten. Da bei dichterer Bebauung zusätzli- sowohl den Platzbereich räumlich abschlie- Laurenbühl II an. cher Fahrverkehr zu erwarten ist, der nicht ßen, als auch einen verträglichen Übergang Der Änderungsbereich umfasst die Grund- um den zentralen Grünbereich geführt wer- zur freien Landschaft am Stadtrand bilden. stücke mit den folgenden Flurstücksnum- den sollte, wird vorgeschlagen eine Ver- Die Verwaltung empfiehlt die ursprüngliche mern: 4, 4/1 (Anl), 4/2 (Anl), 4/3 (Anl), 218, kehrsanbindung an die Verbindungsstraße Planung mit Einfamilienhäusern zu belassen 577/6, 577/10, 798/4 (Anl), 798/6 (Anl), 802 Saulgauer Straße und Hillstraße herzustel- und im BG Buchwald an Stelle der Ketten- (Am langen Weg) und 824/1 (Anl), 824/6 so- len. Von dieser Straße aus werden sowohl häuser Geschosswohnungsbau zu etablie- wie die Teilflurstücke Nr. 4/4, 4/5 (Anl), 4/7, die Mehrfamilien-Wohnhäuser südlich, als ren. 4/8, 95/1, 213, 224, 224/1, 235/1 (Weg), auch die beiden Grundstücke nördlich er- SR Groll stellt nach längerer Diskussion fol- 235/2, 481 (Schussenrieder Str), 561 (Schüt- schlossen. Die erforderlichen Stellplätze für genden Antrag zur Umsetzung: Die Varian- zenhausstraße), 577/4, 798 (Ebisweilerstr), die Mehrfamilien-Wohnhäuser sollen in einer te B wird überarbeitet (Planung ohne Tiefga- 817/3 (Weg), 818/1 und 821 (Hofgartenstr), Tiefgarage nachgewiesen werden.Die Mo- rage) und die südlichen Bauplätze werden 824/6, 577/1. dellbilder zeigen, dass sich die beiden vergrößert, in dem man die oberen Häuser Die Fläche der Teiländerung beträgt ca. 9,00 Wohngebäude selbst bei moderater Größe verschiebt. ha. und Höhenentwicklung nur schwer in die be- Der Antrag wird bei Stimmengleichheit Erfordernis der Planaufstellung/Planungs- stehende Baustruktur einfügen lassen. Auf- mit 8 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen ziele: grund der Hanglage wird die Überdeckung abgelehnt. Mit der Änderung des Bebauungsplans der Tiefgarage erschwert, das Auffüllen des ‚Hofgarten‘ erfolgt eine Bereinigung von Der Gemeinderat beschließt mit 8 Ja- Geländes ist aufgrund der Höhenlage der Überlappungen mit dem angrenzenden Be- Stimmen und 8 Nein-Stimmen: Straße und der bestehenden Bebauung bauungsplan Laurenbühl II. Außerdem wird 1. Die Variante D wird weiter bearbeitet. nicht möglich. Zudem werden die nördlich die Fläche westlich der Ebisweiler Straße 2. Im weiteren Verfahren wird im Bereich aus dem Geltungsbereich herausgenom- angrenzenden Grundstücke durch die deut- Buchwald sozialer Wohnungsbau vor- lich höhere Bebauung verschattet. Die men, um eine klare Begrenzung mit dem gesehen. Nordrand der Ebisweilerstraße zu erreichen. städtebauliche Anlage mit den um den zen- BM Burth stellt den Antrag, die Entschei- tralen Platzbereich gruppierten giebelständi- Aus dem Geltungsbereich herausgenom- dung zu vertagen. men wurde eine Fläche von insgesamt ca. gen Gebäuden verliert durch die uneinheitli- Diesem Antrag wird mit 15 Ja-Stimmen che Baustruktur ihre räumliche Wirkung. Die 6.550 qm. Dies betrifft im Bereich des Be- und 1 Nein-Stimme zugestimmt. bauungsplans Laurenbühl II das Flurstück Gebäude dominieren den Ortsrand an der Stadteinfahrt aus Richtung Bad Saulgau, die Bebauungsplan Vitahotel – Aufstellungs- Nr. 798 (Ebisweiler Straße) und westlich der Eingrünung durch die geplante Alleebepflan- beschluss Ebisweilerstraße die Flurstücke 577/5, zung wird erst nach vielen Jahren wirksam. SR Harsch ist befangen. Der geplanten Än- 577/7, 577/8, 577/9 und 577/12. derung des Geltungsbereichs im Bebau- Die Flächen waren im Bebauungsplan Hof- Variante C: ungsplan „Hofgarten“ sowie dem bereits garten als öffentliche Verkehrs- und Grünflä- 4 Ein- bis Zweifamilien-Wohnhäuser und 2 2015 aufgehobenen vBP „Ebisweiler Straße“ chen festgesetzt. Die alte Planung basierte Mehrfamilien-Wohnhäuser mit je 5-8 Woh- liegt das Vitahotel außerhalb eines Bebau- in diesem Bereich auf einer Verkehrsplanung nungen ungsplans. Die Beurteilung von Bauvorha- der Ebisweiler Straße, die in dieser Form Um die Höhenentwicklung der Mehrfamili- ben und Nutzungsänderungen erfolgt somit nicht realisiert wurde. Die herausgenomme- en-Wohnhäuser zu reduzieren und eine zeit- nach § 34 BauGB. nen Flächen sind im abgebildeten Lageplan gemäße Formsprache zu ermöglichen, wur- In der Sitzung des Gemeinderates am schraffiert dargestellt. Außerdem wurde in- de eine Planvariante dargestellt, die für diese 14.06.2021 wurde die Forderung zur Erstel- zwischen westlich der Ebisweiler Straße ein Gebäude anstelle von Satteldächern be- lung eines Bebauungsplans, die Fläche des Hotel errichtet. Der alte Bebauungsplan grünte Flachdächer vorsieht.Durch die ge- Vitahotels betreffend, geäußert. Künftige ‚Ebisweiler Straße‘ wurde 2015 aufgehoben. ringere Gesamthöhe der Gebäude wird zwar Mit der Neuabgrenzung bleiben alle pla- Bauvorhaben und Nutzungsänderungen sol- die Belichtungs- und Besonnungssituation nungsrechtlichen Festsetzungen und örtli- len damit besser gesteuert werden. für die nördlich und östlich anschließende chen Bauvorschriften im neu gefassten Gel- Bebauung verbessert. Die Modellbilder zei- Der Gemeinderat beschließt mit 14 Ja- Stimmen und 1 Enthaltung: tungsbereich erhalten. gen jedoch, dass die Gebäude damit umso Im Rahmen der 3. Änderung zum Bebau- mehr zu Fremdkörpern in der Siedlungs- 1. Der Gemeinderat fasst den Beschluss für die Erstellung eines Bebauungs- ungsplan ‚Hofgarten‘ wurde zur zulässigen struktur am Ortsrand werden. Dachform im Änderungsbereich SO4 (Son- plans im Geltungsbereich Vitahotel. Variante D: 2. Das Büro KVB wird mit der Erstellung dergebiet Ferienwohnanlage) eine örtliche 4 Ein- bis Zweifamilien-Wohnhäuser 2 Dop- Bauvorschrift erlassen. Im Hinblick auf die des Bebauungsplans beauftragt. pelhäuser Einsichtigkeit von oben und den optischen 3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Die Planalternative mit Straßenanbindung Übergang zum angrenzenden Schlosspark Aufstellungsbeschluss öffentlich be- zur Verbindungsstraße Saulgauer Straße - waren begrünte Flachdächer textlich festge- kannt zu machen. Hillstraße ermöglicht die Erschließung für setzt. Die Festsetzung hat sich in der prakti- eine dichtere Bebauung der beiden südli- BP Hofgarten, 4. Änderung schen Umsetzbarkeit nicht bewährt. Im Rah- chen Grundstücke. 1. Aufstellungsbeschluss men des Bauvorhabens Bei einer Erschließung von Norden wäre hier 2. Zustimmung Entwurf Hotel/Ferienwohnanlage wurde das gefor- auch die Bebauung mit zwei Doppelhäusern 3. Auslegung und Beteiligung derte Gründach durch den Bauherrn nicht möglich. Die Baugrenzen lassen auch eine SR Harsch ist befangen. realisiert. Die örtliche Bauvorschrift soll nun über die Garagen verkettete, aber höhenver- Planungsgegenstand: wieder aufgehoben werden. Im ursprüngli-
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