Gedenkfeier zum Volkstrauertag am 14. November 2021

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Gedenkfeier zum Volkstrauertag am 14. November 2021
42. Jahrgang – Nr. 45 – erscheint wöchentlich                   Freitag, 12. November 2021                 Stadt Aulendorf

               Gedenkfeier zum Volkstrauertag
                  am 14. November 2021
  Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
  vor dem Mahnmal auf dem Aulendorfer Friedhof am Riedweg findet am Sonntag, 14. November 2021 um 11.15 Uhr die Ge-
  denkfeier zum Volkstrauertag statt.
  Die Stadt Aulendorf gedenkt mit den beiden Kirchengemeinden, den Vereinen und Schülern des Gymnasiums Aulendorf an
  die Opfer der beiden Weltkriege. Die Gedenkfeier ist gleichzeitig Mahnung den Frieden in der Welt zu bewahren. Musikalisch
  wird die Feierlichkeit von der Stadtkapelle Aulendorf umrahmt. Die Freiwillige Feuerwehr und die Jugendfeuerwehr werden
  bei der Totenehrung ebenfalls mitwirken.
  Im Rahmen des Volkstrauertages erinnern wir uns ebenfalls an das 20-jährige Jubiläum der Einweihung der Gedenkstätte.
  Einzig dem großen Engagement der Aulendorfer Bürgerinnen und Bürger ist das Mahnmal zu verdanken.
  Es gelten die aktuellen Regelungen der Coronaverordnung des Landes Baden-Württemberg.
  Ich lade Sie herzlich zu dieser Gedenkfeier am Volkstrauertag ein.
  Aufgrund der örtlichen Situation findet in Zollenreute durch Ortsvorsteher Stephan Wülfrath beim Kriegerdenkmal eine stille
  Kranzniederlegung statt.
  Matthias Burth
  Bürgermeister
Gedenkfeier zum Volkstrauertag am 14. November 2021
2                                                         Freitag, 12. November 2021                                          Aulendorf Aktuell

                                                Impressum: „aulendorf aktuell“
    Herausgeber: Stadtverwaltung Aulendorf, Hauptstraße 35, Schloss, Fax: 07525/934-103, Internet: www.aulendorf.de
    Verantwortlich im Sinne des Presserechts: BM Burth, Rathaus, Schloss, Tel. 07525/934-100, Abonnement: € 19,50 (jährlich),
    Auflage: 1.850 Exemplare, Anzeigenpreise: 1-sp./45 mm, s/w = € 0,50 / farbig = € 0,70 Kündigung: jeweils zum Rechnungsjahr: 1. April
    Verantwortlich für den Anzeigenteil: Druckerei Marquart GmbH, Saulgauer Straße 3, 88326 Aulendorf, Tel. 07525/522
    Anzeigenannahme, Abonnenten Druck u. Verlag: Druckerei Marquart GmbH, Fax 07525/547, aulendorf-aktuell@druckerei-marquart.de

Redaktions- & Anzeigenschluss                                                                    Um die planungsrechtlichen Steuerungs-
                                                 Öffentliche                                     möglichkeiten zu erhöhen und gegenüber
Montag, 15. November 2021, 11.00 Uhr
                                                 Bekanntmachung                                  den Grundstückseigentümern und der
                                                                                                 Nachbarschaft eine ausreichende Planungs-
Redaktionelle Beiträge an aulendorf-aktuell                                                      sicherheit herzustellen, stellt die Stadt Au-
@aulendorf.de, Telefon 07525/934-107              Bebauungsplan und örtliche                     lendorf für das Plangebiet einen Bebauungs-
Anzeigen bitte direkt an die Druckerei!           Bauvorschriften „Vitahotel“/                   plan auf.
aulendorf-aktuell@druckerei-marquart.de              Aufstellungsbeschluss                       Die bestehende Nutzung als Hotel und Gas-
                                                                                                 tronomiebetrieb soll gestärkt werden. Im Be-
Redaktionelle Textbeiträge bitte in Textfor-     Der Gemeinderat der Stadt Aulendorf hat am      bauungsplan soll weiterhin die Erschließung
mat (z.B. word.docx) senden und Bilder als       18.10.2021 in öffentlicher Sitzung gemäß § 2    und der erforderliche Stellplatznachweis ge-
separaten Anhang (z.B. jpg-Datei) anhän-         Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 74         sichert werden. Der Bebauungsplan berück-
gen.                                             Landesbauordnung (LBO) die Aufstellung          sichtigt dabei auch die wirtschaftliche Nut-
Bitte beachten Sie, dass zu spät einge-          des Bebauungsplans ‚Vitahotel‘ mit Örtli-       zung von Grund und Boden und die
hende Beiträge nicht mehr berücksichtigt         chen Bauvorschriften beschlossen.               erforderliche Eingrünung der Gebäude. Der
werden können.                                   Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke      Bebauungsplan soll unter anderem Festset-
                                                 Nr. 577/5, 577/9, 577/11 und 577/12 der Ge-     zungen zu Art und Maß der Nutzung, zu den
                                                 markung Aulendorf. Das Plangebiet ergibt        überbaubaren Grundstücksflächen, zur
        Öffentliche Sitzungen                    sich aus dem abgebildeten Lageplan, hat         Höhe, Bauweise und Stellung baulicher An-
                                                 eine Größe von 4965 qm und wird im Südos-       lagen sowie Festsetzungen zur Grünord-
Mittwoch, 17. November 2021                      ten und im Südwesten von der Ebisweiler         nung enthalten. Des Weiteren werden örtli-
VA, Ratssaal                                     Straße begrenzt.                                che Bauvorschriften zur Gestaltung der
Montag, 22. November 2021                                                                        baulichen Anlagen und Freiflächen erlassen.
GR, Stadthalle                                                                                   Stadt Aulendorf, den 12.11.2021
                                                                                                 Matthias Burth, Bürgermeister

    Apothekennotdienst an den
    Wochenenden/Feiertagen                                                                           Bekanntmachung der
                                                                                                    öffentlichen Auslegung
Samstag, 13. November 2021
(Sa. 08.30 Uhr bis So. 08.30 Uhr)                                                                 Bebauungsplan „Hofgarten“
Apotheke Selbherr, Bad Saulgau,                                                                         – 4. Änderung‘
Werderstr. 6, Tel. 07581/8799
                                                                                                 Öffentlichen Auslegung und Beteiligung der
Sonntag, 14. November 2021                                                                       Öffentlichkeit sowie der Behörden und sons-
(So. 08.30 Uhr bis Mo. 08.30 Uhr)                Der Beschluss des Gemeinderats zur Auf-         tiger Träger öffentlicher Belange.
Achtal-Apotheke Baienfurt,                       stellung des Bebauungsplans ‚Vitahotel‘         Der Gemeinderat der Stadt Aulendorf hat am
Ravensburger Str. 6, Tel. 0751/5069440           wird hiermit öffentlich bekanntgemacht. Der     18.10.2021 in öffentlicher Sitzung den Ent-
                                                 Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der        wurf des Bebauungsplans ‚Hofgarten‘ – 4.
Alle Apotheken-Notdienste in Ihrer Nähe          Innenentwicklung im beschleunigten Verfah-      Änderung (bestehend aus dem Lageplan mit
erfahren Sie unter Tel. 0800/0022833 oder        ren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung         geändertem Geltungsbereich mit Begrün-
unter www.lak-bw.notdienst-portal.de             einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4             dung jeweils in der Fassung vom 03.05.2021
                                                 BauGB aufgestellt.                              (ergänzt am 01.06.2021) gebilligt und be-
                                                                                                 schlossen, die öffentliche Auslegung gemäß
     Alarmierung bei Notfällen                   Ziel und Zwecke der Planung                     § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 74 Abs. 7 LBO
                                                 Nach der Aufhebung des vorhabenbezoge-          durchzuführen.
Polizei Aulendorf/Altshausen 07584/92170         nen Bebauungsplans ‚Ebisweiler Straße‘ im       Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 Bau-
nach 20.00 Uhr                 0751/8036666      Jahr 2015 und der geplanten Änderung des        gesetzbuch im vereinfachten Verfahren ohne
Ärztlicher Bereitschaftsdienst       116117      Geltungsbereiches des östlich angrenzen-        Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2
Notruf (Überfall, Verkehrsunfall)       110      den Bebauungsplans ‚Hofgarten‘ liegt das        Abs. 4 BauGB durchgeführt. Die Belange
Krankentransport, Erste Hilfe,                   bestehende Hotel außerhalb eines Bebau-         von Natur und Landschaft werden berück-
Feuer, Rettungsdienst                   112      ungsplans. Die Bebaubarkeit der Grundstü-       sichtigt.
Wasserversorgung Stadt während                   cke und eventuelle Nutzungsänderungen           Das Plangebiet befindet sich im Norden der
und außerhalb der Dienststunden 911185           richten sich dann nach § 34 BauGB. Danach       Stadt Aulendorf. Es enthält neben dem Ther-
Wasserversorgung für Blönried,                   sind innerhalb der im Zusammenhang be-          malbad das Schulzentrum Aulendorf und
Tannhausen und Zollenreute                       bauten Ortsteile solche Vorhaben zulässig,      den Hofgarten. Das Gebiet reicht im Osten
während der Dienststunden 07524/400240           die sich nach Art und Maß der baulichen         bis zur Schussenrieder Straße und im Wes-
nach Dienstschluss: Bereitsch. 0171/4209386      Nutzung, der Bauweise und der Grund-            ten bis zur Ebisweiler Straße. Es wird im Nor-
Deutsche Telekom               0800/3301000      stücksfläche, die überbaut werden soll, in      den von der Schützenhausstraße begrenzt.
EnBW/Strom                     0800/3629477      die Eigenart der näheren Umgebung einfü-        Der Änderungsbereich umfasst die Grund-
Thüga Energienetze GmbH 0800/7750001             gen, wenn die Erschließung gesichert ist. Die   stücke mit den folgenden Flurstücksnum-
Todesfälle                           934105
                                                 bauliche Entwicklung ist durch ausschließli-    mern:
nach Dienstschluss:                    8437
                                                 che Anwendung des § 34 BauGB für die Ge-        4, 4/1 (Anl), 4/2 (Anl), 4/3 (Anl), 218, 577/6,
                                                 meinde nur sehr begrenzt steuerbar.             577/10, 798/4 (Anl), 798/6 (Anl), 802 (Am lan-
Gedenkfeier zum Volkstrauertag am 14. November 2021
Aulendorf Aktuell                                             Freitag, 12. November 2021                                                         3

gen Weg) und 824/1 (Anl), 824/6 sowie die            Bekanntmachung der öffentli-                     im Rathaus der Stadt Aulendorf, Hauptstra-
Teilflurstücke Nr. 4/4, 4/5 (Anl), 4/7, 4/8, 95/1,                                                    ße 35, Zimmer 805 während der allgemeinen
213, 224, 224/1, 235/1 (Weg), 235/2, 481              chen Auslegung Bebauungs-                       Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öf-
(Schussenrieder Str), 561 (Schützenhaus-                  plan „Laurenbühl“                           fentlich ausgelegt.
straße), 577/4, 798 (Ebisweilerstr), 817/3                                                            Die Unterlagen sind ab dem 12.11.2021 un-
(Weg), 818/1 und 821 (Hofgartenstr), 824/6,
                                                            – 1. Änderung‘                            ter https://www.aulendorf.de/stadt/leben-
577/1.                                               Öffentlichen Auslegung und Beteiligung der       wohnen/wohnen-bauen/bauleitplanung ab-
Die Fläche der Teiländerung beträgt ca. 9,00         Öffentlichkeit sowie der Behörden und sons-      rufbar.
ha. Die Gebietsabgrenzung ergibt sich aus            tiger Träger öffentlicher Belange.               Während der Auslegungsfrist kann sich die
dem abgebildeten Lageplan                            Der Gemeinderat der Stadt Aulendorf hat am       Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und
                                                     18.10.2021 in öffentlicher Sitzung den Ent-      Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkun-
                                                     wurf des Bebauungsplans ‚Laurenbühl‘ – 1.        gen der Planung unterrichten. Es können
                                                     Änderung (bestehend aus dem Lageplan             Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung
                                                     und den textlichen Festsetzungen mit Be-         Aulendorf schriftlich oder elektronisch ein-
                                                     gründung (jeweils in der Fassung vom             gereicht oder mündlich zur Niederschrift er-
                                                     03.05.2021) gebilligt und beschlossen, die       klärt werden.
                                                     öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2           Über die vorgebrachten Stellungnahmen
                                                     BauGB durchzuführen.                             entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher
                                                     Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 Bau-           Sitzung. Da das Ergebnis der Prüfung der
                                                     gesetzbuch im vereinfachten Verfahren ohne       Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Anga-
                                                     Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2        be der Anschrift des Verfassers zweckmä-
                                                     Abs. 4 BauGB durchgeführt.                       ßig.
                                                     Das Plangebiet liegt im Norden der Stadt         Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnah-
                                                     Aulendorf. Das Gebiet liegt südlich der Ebis-    men können bei der Beschlussfassung über
                                                     weiler Straße und wird von der ‚Laurenbühl-      den Bebauungsplan unberücksichtigt blei-
                                                     straße‘ im Westen und von der Straße ‚Am         ben.
                                                     langen Hag‘ im Osten begrenzt.                   Aulendorf, den 12.11.2021
                                                     Der Änderungsbereich umfasst die Grund-          Matthias Burth, Bürgermeister
Ziel und Zwecke der Planung
– Anpassung des Geltungsbereichs an be-              stücke mit den folgenden Flurstücksnum-
nachbarte Bebauungspläne                             mern:
– Herausnahme des Bereiches Vitahotel am             799 (Laubenbühlstraße), 801 Vochezer Stra-       Öffentliche Bekanntmachung
  nordwestlichen Rand des Plangebietes.              ße, 822, 822/1, 822/2, 822/3, 822/4, 822/5,
                                                     822/6, 822/7, 822/8, 822/9, 822/10, 822/11,
                                                                                                      des Satzungsbeschlusses zum
– Mit der Neuabgrenzung bleiben alle pla-
  nungsrechtlichen Festsetzungen und örtli-          822/12, 822/13, 822/14, 822/15, 822/16,           vorhabenbezogenen Bebau-
  chen Bauvorschriften des Bebauungs-                822/17, 822/18, 822/19, 822/20, 822/21           ungsplan „Photovoltaik-Frei-
  plans ‚Hofgarten‘ – in Kraft getreten am           (Anl) ,822/22 sowie 822/23. Auf allen Grund-
  04.12.1992 erhalten. Die örtlichen Bauvor-         stücken wurden Wohngebäude errichtet. Die           flächenanlage Gewann
  schriften ‚Hofgarten – 3. Änderung‘ in Kraft       Fläche der Teiländerung beträgt ca. 1,75 ha.              Buchhölzle“
  getreten am 02.06.2017 behalten ihre Gül-          Die Gebietsabgrenzung ergibt sich aus dem
                                                     abgebildeten Lageplan.                           Der Gemeinderat der Stadt Aulendorf hat am
  tigkeit. Es entstehen keine zusätzlichen
                                                                                                      27.09.2021 für das Gebiet „südlich der
  Eingriffe in Natur und Landschaft.
                                                                                                      Bahnlinie Herbertingen – Aulendorf im Ge-
Der Entwurf des Bebauungsplans beste-                                                                 wann Buchhölzle“ den vorhabenbezogenen
hend aus Lageplan, textlichen Festsetzun-                                                             Bebauungsplan „Photovoltaik-Freiflächen-
gen mit Begründung wird in der Zeit vom                                                               anlage Gewann Buchhölzle“ in der Fassung
22.11.2021 bis 03.01.2022 im Rathaus der                                                              vom 10.09.2021 als Satzung beschlossen.
Stadt Aulendorf, Hauptstraße 35, Zimmer                                                               Der räumliche Geltungsbereich ist im abge-
805 während der allgemeinen Öffnungszei-                                                              bildeten Lageplan dargestellt.
ten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausge-                                                          Dieser wird gem. § 10 Abs. 3 Baugesetz-
legt. Die Unterlagen sind ab dem 12.11.2021                                                           buch (BauGB) durch diese Bekanntma-
unter https://www.aulendorf.de/stadt/leben-                                                           chung rechtsverbindlich. Ein Genehmi-
wohnen/wohnen-bauen/bauleitplanung ab-                                                                gungsverfahren        beim     Landratsamt
rufbar.                                                                                               Ravensburg war nicht erforderlich, da der
Während der Auslegungsfrist kann sich die                                                             Bebauungsplan im so genannten Parallel-
Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und                                                         verfahren (gem. § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB)
Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkun-                                                              aufgestellt worden ist.
gen der Planung unterrichten. Es können                                                               Der vorhabenbezogene Bebauungsplan
Stellungnahmen bei der Stadtverwaltung                                                                „Photovoltaik-Freiflächenanlage    Gewann
Aulendorf schriftlich oder elektronisch ein-         Ziel und Zwecke der Planung                      Buchhölzle“ – bestehend aus Planzeich-
gereicht oder mündlich zur Niederschrift er-         – Anpassung des Geltungsbereichs an be-          nung, Satzung und Begründung – kann ab
klärt werden.                                          nachbarte Bebauungspläne                       Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im
Über die vorgebrachten Stellungnahmen                – Mit der Neuabgrenzung bleiben alle pla-        Rathaus der Stadt Aulendorf (Hauptstraße
entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher            nungsrechtlichen Festsetzungen und örtli-      35, 88326 Aulendorf) Zimmer 805, während
Sitzung. Da das Ergebnis der Prüfung der               chen Bauvorschriften des alten Bebau-          der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen
Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Anga-          ungsplans ‚Laurenbühl‘ – in Kraft getreten     werden. Jedermann kann den Bebauungs-
be der Anschrift des Verfassers zweckmä-               am 14.04.1971 – erhalten.                      plan mit Begründung sowie die zusammen-
ßig.                                                 – Es entstehen keine zusätzlichen Eingriffe in   fassende Erklärung über die Art und Weise,
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnah-             Natur und Landschaft.                          wie die Umweltbelange und die Ergebnisse
men können bei der Beschlussfassung über                                                              der Öffentlichkeits- und Behördenbeteili-
den Bebauungsplan unberücksichtigt blei-             Der Entwurf des Bebauungsplans beste-            gung in dem Bebauungsplan berücksichtigt
ben.                                                 hend aus dem Lageplan mit geändertem             wurden, und aus welchen Gründen der Plan
Aulendorf, den 12.11.2021                            Geltungsbereich und der Begründung wird          nach Abwägung mit den geprüften, in Be-
Matthias Burth, Bürgermeister                        in der Zeit vom 22.11.2021 bis 03.01.2022
Gedenkfeier zum Volkstrauertag am 14. November 2021
4                                                          Freitag, 12. November 2021                                        Aulendorf Aktuell

                                                                                                      Die Stadt Aulendorf
                                                                                                   verkauft den Bauplatz 33
                                                                                                         im Baugebiet
                                                                                                  „Safranmoos“ in Aulendorf
                                                                                                  im Höchstgebotsverfahren.
                                                                                                  Bewerbungsschluss ist der
                                                                                                     19.11.2021, 11.00 Uhr.
                                                                                                 Nähere Informationen erhalten Sie unter:
                                                                                                 https://www.baupilot.com/aulendorf/woh
                                                                                                 ngebiet-safranmoos
                                                                                                 oder bei der Stadt Aulendorf unter Tel.:
                                                                                                 07525/934-100

                                                                                                  Die Stadt Aulendorf sucht zum nächst-
                                                                                                  möglichen Zeitpunkt eine zuverlässige
                                                                                                  und flexible

                                                                                                     Reinigungskraft für den
                                                                                                    Kindergarten Zollenreute
tracht kommenden anderweitigen Planungs-          2. der Bürgermeister dem Beschluss nach
möglichkeiten gewählt wurde, Stadt Aulen-            § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit wi-         Es handelt sich um ein sozialversiche-
dorf einsehen und über deren Inhalt Aus-             dersprochen hat oder wenn vor Ablauf der     rungspflichtiges Beschäftigungsverhält-
kunft verlangen.                                     in § 4 Abs. 4 Satz 1 GemO genannten Frist    nis. Wünschenswert sind Erfahrungen im
Zudem soll der in Kraft getretene Bebau-             die Rechtsaufsichtsbehörde den Be-           Reinigungsbereich und gute Deutsch-
ungsplan mit Begründung und der zusam-               schluss beanstandet hat oder die Verlet-     kenntnisse. Der zweigruppige Kindergar-
menfassenden Erklärung im Internet unter             zung der Verfahrens- oder Formvorschrift     ten muss an Öffnungstagen jeweils
http://www.aulendorf.de/leben-freizeit/woh-          gegenüber der Gemeinde unter Bezeich-        abends gereinigt werden. Der Umfang des
nen-bauen/bauleitplanung eingestellt und             nung des Sachverhalts, der die Verletzung    Beschäftigungsverhältnisses     umfasst
einsehbar sein.                                      begründen soll, schriftlich oder elektro-    max. 40 Stunden im Monat.
Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB ist eine Verlet-            nisch geltend gemacht worden sind.
zung von Verfahrens- oder Formvorschriften                                                        Sollten Sie Interesse haben, richten Sie
                                                  Ist eine Verletzung nach § 4 Abs. 4 Satz 2
des Baugesetzbuches beim Zustandekom-                                                             Ihre    schriftliche  Bewerbung      bis
                                                  Nr. 2 GemO geltend gemacht worden, so
men eines Bebauungsplanes unbeachtlich,                                                           19.11.2021 mit Lebenslauf und Zeugnis-
                                                  kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4
wenn sie im Falle einer beachtlichen Verlet-                                                      sen an das Hauptamt der Stadt Aulendorf,
                                                  Satz 1 GemO genannten Frist jedermann
zung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3                                                       Hauptstraße 35, 88326 Aulendorf oder an
                                                  diese Verletzung geltend machen.
BauGB bezeichneten Verfahrens- und Form-                                                          Bewerbung@aulendorf.de (nur pdf-Datei-
                                                  Aulendorf, den 12.11.2021
vorschriften, im Falle einer beachtlichen Ver-                                                    en, Bewerbungsunterlagen werden nicht
                                                  Matthias Burth                                  zurückgesandt). Für telefonische Aus-
letzung der Vorschriften über das Verhältnis
                                                  Bürgermeister                                   künfte steht Ihnen Frau Kreutzer Tel.
des Bebauungsplanes und des Flächennut-
zungsplanes (§ 214 Abs. 2 BauGB), im Falle                                                        07525/934-144 oder Frau Franz Tel.
von beachtlichen Mängeln des Abwägungs-                                                           07525/934-106 zur Verfügung.
vorgangs (§ 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB) oder
im Falle beachtlicher Fehler nach § 214
                                                  Stadt informiert                                                         www.aulendorf.de

Abs. 2a BauGB nicht schriftlich innerhalb ei-           Öffentliche Sitzung
nes Jahres seit Bekanntmachung des Be-                                                             Sitzungsbericht öffentliche
bauungsplanes gegenüber der Gemeinde               des Verwaltungsausschusses                      Sitzung des Gemeinderates
geltend gemacht worden sind. Der Sachver-
halt, der die Verletzung oder die Mängel be-
                                                  am Mittwoch, 17.11.2021, 18:00 Uhr                    vom 18.10.2021
                                                  im Ratssaal
gründen soll, ist darzulegen (§ 215 Abs. 1                                                       Bekanntgaben, Mitteilungen, Bekanntga-
BauGB).                                           Tagesordnung
                                                                                                 be nichtöffentl. gefasster Beschlüsse,
Hinweis zur Gültigkeit von Ortsrecht:             1 Begrüßung, Feststellung der Beschluss-
                                                                                                 Protokoll
Nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für             fähigkeit, Tagesordnung, Protokoll
Baden-Württemberg (GemO) gelten Satzun-           2 Bericht Stadtseniorenrat                     Corona-Fälle im Gymnasium
gen, die unter Verletzungen von Verfahrens-       3 Bericht des Behindertenbeauftragten          BM Burth erläutert, dass es mehrere Coro-
und Formvorschriften dieses Gesetzes zu-          4 Verschiedenes                                na-Fälle in der Klasse 7 des Gymnasiums
stande gekommen sind, ein Jahr nach der           5 Anfragen                                     gab. Deshalb erfolgt für diese Schüler diese
Bekanntmachung als von Anfang an gültig                                                          Woche Homeschooling.
zustande gekommen.                                                                               Magen-Darm-Infekte in städtischen Kin-
Dies gilt nicht, wenn                                                                            dergarten
1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der         Weihnachtsbaum für                       BM Burth erläutert weiter, dass es im städti-
   Sitzung, die Genehmigung oder Bekannt-               Schlossplatz gesucht!                    schen Kindergarten mehrere Magen-Darm-
   machung der Satzung verletzt worden                                                           Infekte gab. Die Verwaltung ist diesbezüglich
                                                  Städt. Betriebshof: Tel. 07525/911185
   sind,                                                                                         in Kontakt mit dem Gesundheitsamt.
Gedenkfeier zum Volkstrauertag am 14. November 2021
Aulendorf Aktuell                                          Freitag, 12. November 2021                                                           5

                                                                                                   den bereits bestehenden Siedlungskörper
                                                                                                   einfügen und durch die Lage am Ortsrand ist
                                        Nachruf                                                    besonders auf die Eingrünung und die Wah-
                                Die Stadt Aulendorf trauert um                                     rung des dörflichen Erscheinungsbildes zu
                                                                                                   achten.
                       Herrn Walter Kaufmann                                                       Der Gemeinderat beschließt mit 15 Ja-
                                                                                                   Stimmen und 1 Enthaltung:
 der im Alter von 79 Jahren verstorben ist.                                                        1. Der Beschluss zur Aufstellung der Ein-
 Herr Kaufmann war von 1972 bis 2007 beim Bauhof der Stadt beschäftigt. Aufgrund seiner               beziehungssatzung „Tannweiler“ wird
 Ausbildung zum Malergesellen erledigte er alle Malerarbeiten, darüber hinaus konnte er in            gefasst.
 allen Bereichen vielseitig eingesetzt werden. In den über 33 Jahren Tätigkeit bei der Stadt       2. Der Gemeinderat billigt den Entwurf der
 Aulendorf wurde er als freundlicher und hilfsbereiter Kollege geschätzt. Mit seiner ruhigen          Einbeziehungssatzung vom 18.10.2021.
 und fleißigen Art erledigte er die anfallenden Arbeiten zuverlässig und vorbildlich.              3. Der Gemeinderat beschließt den Ent-
 Die Stadt dankt ihm für die geleistete Arbeit. Wir werden ihm stets ein ehrendes Andenken            wurf der Einbeziehungssatzung öffent-
 bewahren.                                                                                            lich auszulegen und gem. § 4 Abs. 2
 Unser Mitgefühl gilt seinen Angehörigen.                                                             BauGB die Stellungnahmen der Behör-
                                                                                                      den und Träger öffentlicher Belange
 Für die Stadt Aulendorf                                    Für den Personalrat                       einzuholen.
 Matthias Burth,                                            Elke Egger                             4. Die Verwaltung wird beauftragt die Of-
 Bürgermeister                                              Personalratsvorsitzende                   fenlage öffentlich bekannt zu machen.
                                                                                                   Veranlagung von Wasserversorgungsbei-
Sonderförderprogramm „Sirenen“                    ist aus der Vorlage ersichtlich, dass die Flä-   trägen (Altfälle)
BM Burth informiert über ein neues Sonder-        che eher kleiner wird. Die Ortschaft hat Be-     - Festlegung der weiteren Vorgehenswei-
förderprogramm für Sirenen. Die Verwaltung        darf für eine neue Bebauung. Er möchte wis-      se
wird einen Antrag stellen, über den man in        sen, ob man die weiteren Flächen in einer        SR Maucher ist befangen. BM Burth erläu-
einer der nächsten Sitzungen beraten wird.        späteren Einbeziehungssatzung aufnehmen          tert, dass die Stadt Aulendorf in 20 Fällen
Der gesamte Fördertopf ist allerdings sehr        wird. Er selbst ist ebenfalls betroffen, sein    Wasserversorgungs-beitragsbescheide mit
gering und es ist unklar, vor welcher Gefahr      Sohn möchte sehr gerne bauen. BM Burth           Datum vom 21.11.2016 in sogenannten „Alt-
überhaupt gewarnt werden soll (Brand, Re-         erläutert, dass die Überlegungen in der Tat in   fällen“ erlassen hat. Die Beitragsfälle sind
genereignisse, sonstige Alarmstufen).             einer Infoveranstaltung vorgestellt wurden.      bzw. waren Gegenstand zahlreicher behörd-
Förderung Kindergarten – KFW                      Es gab den Wunsch aus der Ortschaft, meh-        licher und gerichtlicher Verfahren und dem-
Frau Johler teilt mit, dass die Stadt erfreuli-   rere Flächen aufzunehmen. Die Regelungen         entsprechend auch mehrerer Sitzungen des
cherweise eine Förderung für den Neubau           hierfür sind sehr eng. Für die heutige Fläche    Gemeinderates.
des Kindergartens von der KFW-Bank in             konnte bereits eine Einigung erzielt werden,     Bisheriger Verfahrensgang:
Höhe von 420.290,00 Euro erhalten hat.            deshalb erfolgt bereits jetzt eine Beratung im   1. Grundlage für die Erhebung der streitigen
                                                  Gremium. Die Fläche des Bürgers ist nicht           Wasserversorgungsbeiträge waren die
Regio TV- Ausstellung
                                                  über eine Einbeziehungssatzung möglich.             damaligen Regelungen der §§ 20 ff KAG
Frau Johler informiert, dass Regio TV einen
                                                  Die Bebauung dieser Fläche liegt aktuell zur        in Verbindung mit der Satzung der Stadt
Drehtermin über die Ausstellung im Schloss
                                                  Entscheidung bei der Baurechtsbehörde.              Aulendorf über den Anschluss an die öf-
hatte.
                                                  Einbeziehungssatzung Tannweiler                     fentl. Wasserversorgungsanlage und die
Bekanntgabe nichtöffentlich gefasste Be-                                                              Versorgung der Grundstücke mit Wasser
schlüsse                                          1. Aufstellungsbeschluss
                                                  2. Zustimmung Entwurf                               (Wasserversorgungssatzung, WVS) vom
Aus der letzten Sitzung sind keine Beschlüs-                                                          10.10.2011. Die WVS trat mit Wirkung
se bekannt zu geben.                              Vor dem Hintergrund der Analyse möglicher
                                                  Ortserweiterungen der Teilorte durch das IB         zum 01.01.2012 in Kraft.
Einwohnerfragestunde                              Lars Consult ist ein Bauinteressent an die       2. Das Entstehen einer abstrakten Beitrags-
Breitbandausbau Lippertsweiler                    Verwaltung der Stadt Aulendorf herangetre-          schuld setzt neben dem Vorhandensein
Ein Bürger fragt nach dem aktuellen Sach-         ten. Wunsch ist die Schaffung von Baurecht          einer nutzbaren öffentlichen Einrichtung
stand zum Breitbandausbau in den Weilern.         und damit Änderung der Ortsabrundung                und einem bebaubaren Grundstück, das
BM Burth erläutert, dass es aktuell Abstim-       Tannweiler. Das Plangebiet umfasst einen            tatsächlich und rechtlich an diese Einrich-
mungsgespräche bezüglich der weiteren             Teil des Flurstücks 23 entlang des Flurwe-          tung angeschlossen werden kann, das
Vorgehensweise und der weiteren Planung           ges, dass sich im Nordosten des Ortsteiles          Vorhandensein einer wirksamen Beitrags-
mit dem Zweckverband gibt. Die Verwaltung         Tannweiler befindet und 726 m² groß ist.Ziel        satzung voraus. Erst bei Eintritt aller drei
geht von einem Baubeginn Mitte/Ende               ist die Einbeziehung von bisherigen Außen-          Voraussetzungen entsteht die abstrakte
nächsten Jahres aus. Dies bedeutet, dass          bereichsflächen in den bebaubaren Innen-            Beitragsschuld. Dies war nach Auffas-
man den gesamten Bewilligungszeitraum             bereich, um somit die planungsrechtlichen           sung der Stadt im vorliegenden Fall mit
von vier Jahren ausschöpfen wird. Der Bür-        Voraussetzungen für die Errichtung von orts-        der ab 01.01.2012 geltenden Wasserver-
ger weist darauf hin, dass es bekanntlich         bildverträglichen Wohngebäuden zur lokalen          sorgungssatzung der Fall. Die Stadt Au-
eine Finanzierungslücke geben wird, wenn          Bedarfsdeckung zu schaffen.Auf der aktuell          lendorf hatte zuvor keine wirksame Was-
der Bewilligungszeitraum überschritten wird.      als Grünland genutzten Fläche, die direkt an        serversorgungssatzung. Gemäß den
Er möchte wissen, wie die Verwaltung ge-          den Flurweg angrenzt, ist der Bau eines Ein-        Regelungen der Festsetzungsverjährung
denkt, diese zu schließen und ob es Mög-          familienhauses geplant. Nachdem das Vor-            musste auf dieser Grundlage eine Bei-
lichkeiten gibt, die Umsetzung zu beschleu-       haben an diesem Standort von Seiten der             tragserhebung bis 31.12.2016 erfolgen.
nigen. BM Burth geht davon aus, dass die          Stadt als städtebaulich verträglich erachtet        Dies ist dann am 21.11.2016 geschehen.
Planung insgesamt sehr eng wird. Dies ist         und auch aus sozialen Gründen erwünscht             Hintergrund der Neufassung der WVS
aber bekannt.                                     sind, soll hier über eine Einbeziehungsat-          vom 10.10.2011 war, dass die vorherige
Einbeziehungssatzung Tannweiler                   zung Baurecht geschaffen werden. Die Er-            Wasserversorgungssatzung der Stadt Au-
Ein Bürger bezieht sich auf den folgenden         schließung ist über das vorhandene Stra-            lendorf vom 09.11.1982 wegen einer un-
Tagesordnungspunkt. Grundsätzlich war in          ßennetz         gewährleistet.Durch        die      zutreffenden Globalberechnung fehlerhaft
Vorgesprächen mit den Bürgern der Ort-            Einbeziehungssatzung werden die pla-                und deshalb unwirksam war. Die Rege-
schaft besprochen, dass die Ortsabrun-            nungsrechtlichen Voraussetzungen für die            lung, dass eine Beitragsveranlagung nur
dungssatzung das Gebiet größer fasst. Nun         Realisierung von Wohnbebauung geschaf-              mit einer wirksamen WVS erfolgen kann
                                                  fen. Das geplante Wohngebäude soll sich in          und Voraussetzung dafür eine fehlerfreie
Gedenkfeier zum Volkstrauertag am 14. November 2021
6                                                         Freitag, 12. November 2021                                           Aulendorf Aktuell

                                 Geschwindigkeitskontrollen der Polizei in Aulendorf
Kontrollort                     Kontrolltag; Uhrzeit        Zulässige Höchst- Gemessene           Überschreitungen Gemessene Höchst-
                                                            geschwindigkeit   Fahrzeuge                            geschwindigkeit
Wurzbühl                        19.07.2021; 06:47 – 08:30        50 km/h        16                   0 (0,0 %)          51 km/h
Geiger-Röschen                  29.07.2021; 06:33 – 08:40        50 km/h        177                  22 (12,4 %)        72 km/h
Haslach                         29.07.2021; 10:18 – 12:10        50 km/h        207                  19 (9,2 %)         69 km/h
Blumenau                        13.-17.09.21; 10:32 – 08:28      70 km/h        12.585               447 (3,6 %)        125 km/h
Schulstraße                     17.09.2021; 06:53 – 09:00        30 km/h        83                   3 (3,6 %)          40 km/h
Hauptstraße                     20.09.2021; 14:19 – 15:39        20 km/h        52                   24 (46,2 %)        46 km/h
Allewindenstraße                20.09.2021; 17:07 – 19:00        50 km/h        850                  28 (3,3 %)         75 km/h
Haslach                         28.09.2021; 14:21 – 18:20        70 km/h        1665                 62 (3,7 %)         102 km/h
Kolpingstraße                   04.10.2021; 07:11 – 08:50        30 km/h        25                   1 (4,0 %)          44 km/h
Schussenrieder Straße           05.10.2021; 14:04 – 18:43        30 km/h        3517                 64 (1,8 %)         58 km/h
Schmidbauer                     06.10.2021; 14:30 – 15:59        70 km/h        313                  6 (1,9 %)          83 km/h
Achstraße                       06.10.2021; 17:18 – 18:53        50 km/h        228                  8 (3,5 %)          71 km/h
Zollenreuter Straße             12.10.2021; 06:52 – 08:35        50 km/h        408                  10 (2,5 %)         77 km/h
Conchesstraße                   12.10.2021; 10:07 – 11:53        30 km/h        71                   5 (7,0 %)          48 km/h
Haslach                         14.10.2021; 14:30 – 18:45        50 km/h        1189                 47 (4,0 %)         70 km/h

   Globalberechnung ist, war bis zu diesem          zung am 22.07.2013 zunächst beschlos-         Eintritt der Vorteilslage und der Beitragser-
   Zeitpunkt geltende Rechtslage und wurde          sen, dass jedenfalls solche Grundstücke,      hebung – unabhängig von einem konkret be-
   wiederholt vom Verwaltungsgerichtshof            die vor Inkrafttreten des KAG am              tätigten Vertrauen des Betroffenen unzuläs-
   Baden-Württemberg bestätigt. Ebenso              01.04.1964 an die öffentliche Wasserver-      sig sein kann, insbesondere, wenn sich das
   wurde wiederholt gerichtlich bestätigt,          sorgung angeschlossen waren, nicht            pflichtwidrige Verhalten der Gemeinde nega-
   dass in diesen Fällen keine Verwirkung           mehr zu einem Wasserversorgungsbei-           tiv auf Rechte oder Rechtsgüter des betrof-
   eintreten kann und eine Beitragsveranla-         trag herangezogen werden sollen. Die          fenen Bürgers ausgewirkt haben kann.
   gung keiner rückwirkenden Frist unter-           Stadt Aulendorf hat auf Grundlage des         Vom Gericht wurde bemängelt, dass bereits
   liegt.                                           Gemeinderatsbeschlusses alle Bescheide        im Prüfungsbericht der GPA für die Jahre
3. Wie bereits ausgeführt, wurde auf dieser         über die Veranlagung zum Wasserversor-        1984 - 1986 darauf hingewiesen wurde,
   Grundlage mit der Veranlagung der Was-           gungsbeitrag vom 06.11.2012 aufgeho-          dass die Wasserversorgungssatzung auf-
   serversorgungsbeiträge im Stadtgebiet            ben.                                          grund der unzutreffenden Globalberechnung
   begonnen. Die Stadt hat Bescheide über        4. Da die Stadt auch verpflichtet ist, Kom-      fehlerhaft ist. Es wurden die Nichtaufarbei-
   die Veranlagung zum Wasserversor-                munalabgaben zu erheben, erfolgte             tung dieses Zustandes, eine unzureichende
   gungsbeitrag vom 06.11.2012 erlassen.            schließlich die Beitragserhebung vom          Aktenführung über den damaligen Eintritt
   Allerdings ergab sich eine Änderung der          21.11.2016, da immer noch keine gesetz-       der Vorteilslage und der unterbliebene frühe-
   Rechtsprechung: Das Bundesverfas-                liche Regelung einer Höchstfrist erlassen     re Satzungserlass bemängelt und als Pflicht-
   sungsgericht hat am 05.03.2013 für einen         war.                                          verletzungen der Stadt Aulendorf bewertet.
   Fall im Bundesland Bayern entschieden,        5. Mit den o.g. 16 betroffenen Beitragsfällen    Im Ganzen wurde die Beitragserhebung als
   dass die Festsetzung von Abgaben zum             wurde vereinbart, die grundsätzliche Fra-     Verstoß „gegen den Grundsatz von Treu und
   Vorteilsausgleich nur zeitlich begrenzt zu-      gestellung, ob und wie weit eine rückwir-     Glauben in Form der unzulässigen Rechts-
   lässig sein könne. Das Bundesverfas-             kende Beitragsveranlagung rechtlich           ausübung“ bewertet und der Klage stattge-
   sungsgericht begründete die Entschei-            möglich ist, in einem „Musterverfahren“ zu    geben.
   dung damit, dass das Rechtsstaatprinzip          klären. Gegen die Wasserversorgungsbe-        7. Gegen das Urteil des Verwaltungsgericht
   in seiner Ausprägung als der Rechtssi-           scheide wurde fristgerecht am 12.12.2016         Sigmaringen hat die Stadt Aulendorf ei-
   cherheit dienendes Gebot der Belas-              Widerspruch eingelegt. Das Landratsamt           nen Antrag auf Zulassung auf Berufung
   tungsklarheit und Vorhersehbarkeit ver-          Ravensburg hat mit Widerspruchsbe-               beim Verwaltungsgerichtshof Baden-
   langt, dass Regelungen sicherstellen,            scheid vom 06.07.2017 den Widerspruch            Württemberg                        gestellt.
   dass Abgaben zum Vorteilsausgleich               im Musterverfahren zurückgewiesen.               Mit Beschluss vom 28.02.2019 hat der
   nicht zeitlich unbegrenzt nach Erlangung      6. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen               Verwaltungsgerichtshof Baden-Württem-
   des Vorteils festgesetzt werden können.          hat im Musterverfahren mit Urteil vom            berg die Berufung gegen das Urteil des
   Dem Gesetzgeber obliege es, einen                12.09.2018 den Wasserversorgungsbe-              Verwaltungsgericht Sigmaringen wegen
   Ausgleich zu schaffen zwischen dem In-           scheid der Stadt Aulendorf vom                   „ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der
   teresse der Allgemeinheit an Beiträgen für       21.11.2016 aufgehoben.                           Entscheidung“ zugelassen. Auf Seite 3
   solche Vorteile einerseits und dem Inte-      In der Urteilsbegründung bestätigte das Ver-        des Beschlusses wird ausgeführt, dass
   resse des Beitragsschuldners anderer-         waltungsgericht Sigmaringen zunächst die            die Stadt „mit schlüssigen Gegenargu-
   seits, irgendwann Klarheit zu erlangen, ob    Rechtsauffassung der Stadt Aulendorf zur            menten die entscheidungstragende Erwä-
   und in welchem Umfang er zu einem Bei-        Entstehung der sachlichen Beitragspflicht           gung des Verwaltungsgerichts, die Pflicht-
   trag herangezogen werden kann. Es             und zum Nichtvorliegen der Verwirkung bzw.          verletzungen der Beklagten könnten sich
   bleibt dem Gesetzgeber überlassen,            Verjährung.                                         im vorliegenden Fall zumindest teilweise
   wie er eine bestimmte zeitliche Obergren-     Begründet wurde die Aufhebung des Be-               auch auf den Kläger nachteilig ausgewirkt
   ze für die Inanspruchnahme der Beitrags-      scheids dann aber mit dem Einwand der un-           haben, derart in Frage“ stellt, „dass der
   schuldner gewährleistet, die nach Maßga-      zulässigen Rechtsausübung. Nach Auffas-             Erfolg des Rechtsmittels mindestens
   be der Grundsätze dieses Beschlusses          sung des Gerichts könne die Ausübung                ebenso wahrscheinlich erscheint wie ein
   der Rechtssicherheit genügt.In einem          eines Rechts dann unzulässig sein, wenn             Misserfolg“. Es „bestehen ernstliche
   weiteren Urteil des Bundesverwaltungs-        dem Berechtigten eine Verletzung eigener            Zweifel an der Nichtaufklärbarkeit des
   gerichts vom 20.03.2013 wurde eine            Pflichten zur Last fällt und die Ausübung des       Zeitpunkts des Eintritts der Vorteilslage“.
   Höchstgrenze für die rückwirkende Veran-      Rechts aufgrund dieser eigenen Pflichtver-          Außerdem sei eine Doppelveranlagung
   lagung von Beiträgen von 30 Jahren an-        letzung treuwidrig erscheint. In ihrer Kumula-      des Kl. sicher auszuschließen. Das Urteil
   genommen. Der Gemeinderat der Stadt           tion können die Pflichtverletzungen ein sol-        stelle sich „trotz bestehender Bedenken
   Aulendorf hat auf Grundlage dieser            ches Maß an Pflichtwidrigkeit annehmen,             an der Verfassungsmäßigkeit des KAG
   Rechtsprechung und ohne Abwarten auf          dass die Rechtsausübung –vor allem nach             BW, soweit es nach dem Eintritt der Vor-
   eine gesetzliche Regelung in seiner Sit-      vergehen einer langen Zeit zwischen dem             teilslage eine zeitlich unbegrenzte Heran-
Gedenkfeier zum Volkstrauertag am 14. November 2021
Aulendorf Aktuell                                         Freitag, 12. November 2021                                                           7

   ziehung zu einem Beitrag erlaubt … auch       Beitragsbescheid der Stadt Aulendorf auf-       wurde.
   nicht zwingend als aus anderen Gründen        gehoben. Gegen den Widerspruchsbe-              Nach mittlerweile knapp 50 Jahre Nutzungs-
   richtig dar“.                                 scheid des Landratsamtes Ravensburg hat         dauer sind die Umkleiden, Duschen, Lüf-
8. Zwei Jahre nach der Zulassung der Beru-       die Verwaltung fristgerecht Klage gegen das     tung, Heizung und Versorgungseinrichtun-
   fung ergab sich nun eine geänderte            Land Baden-Württemberg beim Verwal-             gen sehr stark abgenutzt und entsprechen
   Rechtslage durch Änderung des KAG:            tungsgericht Sigmaringen erhoben und das        nicht mehr dem Stand der Technik und auch
   Mit dem am 12.12.2020 in Kraft getrete-       Ruhen des Verfahrens beantragt bis der Ver-     nicht mehr dem zeitgemäßen Standard. Das
   nen Gesetzes zur Änderung des Kommu-          waltungsgerichtshof im o. g. Verfahren eine     Ingenieur Büro Witschard hat die Varianten
   nalabgabengesetzes und der Gemeinde-          Entscheidung getroffen hat. Das Landrats-       1, 1.1 und 2 als Grundlage für die Wirtschaft-
   ordnung hat der Landesgesetzgeber             amt Ravensburg hat dem Ruhen des Verfah-        lichkeitsberechnung zu Grunde gelegt und
   (Land Baden-Württemberg) zur Anpas-           rens zugestimmt. Aufgrund des vorliegen-        gegenübergestellt. In die Berechnung sind
   sung des KAG an die eingetretene Ände-        den Urteils des VGH´s wurde die Klage von       Verbrauchskosten von Energie, die Investiti-
   rung der Rechtsprechung die Regelung          Seiten der Stadt Aulendorf zurückgezogen.       onskosten der Heizung, Lüftung und De-
   des § 20 Abs. 5 KAG eingefügt. Nach § 20      Weitere Vorgehensweise:                         cken, sowie die Abschreibungen eingeflos-
   Abs. 5 Satz 1 KAG neu ist die Festsetzung     In den allermeisten Fällen der Beitragsbe-      sen. Nach der Berechnung kann gesagt
   eines Beitrags oder sonstigen Abgabe          scheide vom 21.11.2016 ist die Vorteilslage     werden, dass die Verbrauchskosten für
   zum Vorteilsausgleich ohne Rücksicht auf      nach Auffassung der Stadt zum 01.07.1995        Energie, bei den Varianten 1 und 1.1 mit ei-
   die Entstehung der Abgabenschuld, spä-        bzw. 01.01.1993 eingetreten, lag also bei       ner neuen Deckenstrahler- Heizung gegen-
   testens 20 Jahre nach Ablauf des Kalen-       Beitragserhebung mehr als diese 20 Jahre        über der Variante 2 mit der Luftheizung bei
   derjahres, in dem die Vorteilslage eintrat,   zurück.In den 3 Beitragsfällen, in denen kein   rund der Hälfte liegen.
   nicht mehr zulässig.                          Widerspruch eingelegt wurde und die Bei-        Bei den Varianten 1 und 1.1 mit der Decken-
In seinem Urteil vom 30.07.2021, AZ: 2 S         träge bezahlt wurden, sind die Bescheide        strahler– Heizung ist eine neue Hallendecke
656/19, hat der Verwaltungsgerichtshof Ba-       formal bestandkräftig geworden. Von Seiten      ausführungstechnisch erforderlich. Mit der
den-Württemberg (VGH) die Berufung der           der Verwaltung wird jedoch vorgeschlagen        Kosteneinsparung bei der Energie durch die
Stadt Aulendorf zurückgewiesen und die           in diesen Fällen die bezahlten Beiträge aus     Deckenstrahler- Heizung wären die Kosten
Revision nicht zugelassen. Das Urteil ist in-    dem Gleichbehandlungsgrundsatz heraus           für die neue Hallendecke in ca. 20 Jahren fi-
zwischen rechtskräftig.                          zurückzuerstatten. In den Beitragsfällen, in    nanziert. Die vorhandene Hallendecke erfüllt
Nach dem Urteil des VGH ist die erst nach        denen Widersprüche gegen den Wasserver-         zwar noch ihren Zweck, hat aber schon ein
dem Ergehen des verwaltungsgerichtlichen         sorgungs-beitragsbescheid eingelegt wur-        Alter von knapp 50 Jahren. Unabhängig zur
Urteils in Kraft getretenen Neuregelung im       den, sind die Bescheide nicht bestandkräftig    Auswahl der Sanierungsvariante, sollte die
Streitfall zu berücksichtigen. Die Anwend-       geworden. Den Widersprüchen wird abge-          Hallendecke bei einer Generalsanierung be-
barkeit des § 20 Abs. 5 Satz 1 KAG ergebe        holfen, die Bescheide werden aufgehoben.        züglich des Alters erneuert werden.
sich aus dem allgemeinen prozessrechtli-         Die bereits bezahlten Beiträge sind zurück-     Es fanden auch Überlegungen zur Reduzie-
chen Grundsätzen und dem Wortlaut sowie          zuerstatten. Die laufenden Verwaltungsver-      rung der Lichtkuppeln statt. Folgende Grün-
Sinn und Zweck der gesetzlichen Neurege-         fahren werden abgewickelt.Derzeit wird in       de sprechen gegen eine Reduzierung der
lung. Dem würde nicht entgegenstehen,            zwei Veranlagungsfällen noch geprüft, ob in     Lichtkuppeln:
dass der Gesetzgeber in § 49 KAG (Über-          diesen Fällen nach § 32 Abs. 2 KAG eine         – Der Aufwand zur Schließung der Decken-
gangsvorschrift) nicht ausdrücklich geregelt     Veranlagung zu Wasserversorgungsbeiträ-            öffnungen (neue Hallendecke ist dann
hat, dass die Höchstfrist in § 20 Abs. 5 Satz    gen erfolgen muss, insbesondere in wel-            sichtbar) entspricht das annähernd den
1 KAG auch für Abgabenbescheide gilt, die        chem Rechtsverhältnis die Regelung des §           Kosten für eine neue Lichtkuppel.
zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Ge-      32 Abs. 2 KAG zu der Regelung des § 20          – Durch die Reduzierung der Lichtkuppeln
setzes noch nicht bestandkräftig waren.          Abs. 5 KAG steht.SRin K. Halder bittet zur         reduziert sich der natürliche Lichteinfall in
Auch das Rückwirkungsverbot stehe der            Befriedung darum, dass die stets strittige         der Halle.
Anwendung von § 20 Abs. 5 Satz 1 KAG in          Anwaltsrechnung der ersten Kläger auch          – Als Ausgleich zum Erreichen der Helligkeit
Fällen, in denen die Vorteilslage lange vor      übernommen wird. Die Rechnung liegt nur            in der Halle müsste die Beleuchtung mit
dem Inkrafttreten der Neuregelung eingetre-      vor. Dies sollte heute mit in den Beschluss        mehr Leistung ausgelegt werden, was wie-
ten war, nicht entgegen. Auf die ausführliche    aufgenommen werden. BM Burth erläutert,            derum einen höheren Energieverbrauch
Begründung im beiliegenden Urteil wird ver-      dass die Rechnung nie substantiiert vorge-         verursachen würde.
wiesen. Die Revision wurde nicht zugelas-        legt wurde, obwohl dies mehrfach ange-          Es wird vorgeschlagen, die Anzahl der Licht-
sen, das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.    sprochen wurde. Er möchte die Übernahme         kuppeln wie vorhanden zu belassen.
Aktueller Sachstand:                             heute nicht beschließen, sondern die Rech-      Kostenübersicht Sanierungsvarianten 1,
Wie bereits eingangs ausgeführt wurden mit       nung zuvor prüfen, weil dies auch Gegen-        1.1 und Neubau – Varianten
Datum vom 21.11.2016 20 Wasserversor-            stand einer Klage beim VG Sigmaringen war.
                                                                                                 Variante 1 mit Vollwärme-Schutz:
gungsbeitragsbescheid erlassen. In 3 Bei-        Der Gemeinderat beschließt einstimmig:          Kostenschätzung 4.392.906,42 €
tragsfällen wurden gegen die Bescheide kei-      1. Aufgrund des Urteils des VGH vom             Förderung Sportstättenbau 445.000,00 €
ne Widersprüche eingelegt und die Beiträge          30.07.2021 werden die Beitragsbe-            Förderung KfW 873.942,00 €
bezahlt. Die Beitragsbescheide sind be-             scheide vom 21.11.2016, in den Fällen,       Kostenschätzung nach Abzug der Förder-
standkräftig.In 1 Beitragsfall wurde gegen          in denen die Vorteilslage länger als 20      mittel 3.073.964,42 €
den Beitragsbescheid Widerspruch einge-             Jahre zurückliegt, aufgehoben. Die be-
                                                                                                 Variante 1 ohne Vollwärme-Schutz:
legt und der Beitrag bezahlt. Das Wider-            reits bezahlten Wasserversorgungsbei-
                                                                                                 Kostenschätzung 3.892.206,42 €
spruchsverfahren ruhte bis zur abschließen-         träge werden unabhängig davon, ob
                                                                                                 Förderung Sportstättenbau 445.000,00 €
den Klärung der Rechtslage.In 16                    Widerspruch eingelegt worden ist, zu-
                                                                                                 Förderung KfW 381.600,00 €
Beitragsfällen wurde ebenfalls Widerspruch          rückerstattet.
                                                 2. Die Kostenerstattung für Altrechnun-         Kostenschätzung nach Abzug der Förder-
eingelegt und die Stundung der Beiträge be-
                                                    gen wird nach Vorlage prüffähiger            mittel 3.065.606,42 €
antragt und vom Gemeinderat zugestimmt.
In einem Fall wurde das o.g. Musterverfah-          Rechnungen nochmals im Gremium be-           Variante 1.1 mit Vollwärme-Schutz:
ren geführt. Zwischenzeitlich wurden die            raten.                                       Kostenschätzung 4.246.293,66 €
weiteren Widerspruchsverfahren wieder auf-       Sporthalle Schussenriederstraße - Grund-        Förderung Sportstättenbau 445.000,00 €
gerufen und das Landratsamt Ravensburg           satzbeschluss zur Generalsanierung              Förderung KfW 381.600,00 €
um Entscheidung gebeten. In einem Fall hat       Herr Blaser erläutert, dass die Sporthalle in   Kostenschätzung nach Abzug der Förder-
das Landratsamt Ravensburg bereits einen         der Schussenrieder Straße mit dem Schul-        mittel 3.419.693,66 €
Widerspruchsbescheid erlassen und den            zentrum Anfang der Siebziger Jahre gebaut       Variante 1.1 ohne Vollwärme-Schutz:
Gedenkfeier zum Volkstrauertag am 14. November 2021
8                                                        Freitag, 12. November 2021                                          Aulendorf Aktuell

Kostenschätzung 3.745.593.66 €                  hen, da die jetzige Betonfassade sich über       (12 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen):
Förderung Sportstättenbau 445.000,00 €          viele Jahre bezüglich von Beschädigungen         1. Zur Ausführung kommt die Sanierungsva-
Förderung KfW 381.600,00 €                      gut bewährt hat.Ein Vollwärmeschutz könnte          riante 1 ohne Vollwärmeschutz an der Au-
Kostenschätzung nach Abzug der Förder-          auch noch nachträglich zu einem späteren            ßenfassade und mit einer Zu- und Abluft-
mittel 2.918.993,66 €                           Zeitpunkt angebracht werden.                        anlage mit Wärmerückgewinnung für den
Neubau jetziger Standort                        Der Ausschuss für Umwelt und Technik hat            Hallenbereich.
6.826.150,00 €                                  folgenden Empfehlungsbeschluss an den            2. Die Ausführung soll so erfolgen, dass ein
                                                Gemeinderat gefasst:                                Vollwärmeschutz an der Außenfassade zu
Neubau neuer Standort
                                                1. Es wird die Umsetzung der Sanierungsva-          einem späteren Zeitpunkt angebracht
7.214.950,00 €
                                                   riante 1 ohne Vollwärmeschutz an der Au-         werden kann.
Die Kostenangaben sind alle brutto incl. Ne-
                                                   ßenfassade sowie die Zu- und Abluftanla-      3. Die Umsetzung der Sanierungsmaßnah-
benkosten.
                                                   ge mit Wärmerückgewinnung für den                me erfolgt in 2023. Entsprechende Mittel
Vorschlag der Verwaltung im Ausschuss              Hallenbereich empfohlen. Die Ausführung          sind im Haushalt einzustellen.
für Umwelt und Technik am 28.07.2021               soll so erfolgen, dass ein späterer Aufbau    4. Die Verwaltung wird ermächtigt, Honorar-
Nach Prüfung und Abwägung aller energeti-          des Vollwärmeschutzes möglich ist.               angebote von geeigneten Planungsbüros
schen und wirtschaftlichen Gesichtspunk-        2. Die Umsetzung der Sanierungsmaßnah-              und Fachplanern für die Sanierung ent-
ten, hat die Verwaltung für eine weitere Nut-      me erfolgt in 2023.                              sprechend des Sanierungszeitraums ein-
zungsdauer von 50 Jahren, die Variante 1        Hintergrund sollte die Anbringung eines Voll-       zuholen.
mit Vollwärmeschutz als beste Lösung zur        wärmeschutzes zu einem späteren Zeit-            5. Die Verwaltung wird ermächtigt, Zu-
Umsetzung vorgeschlagen.                        punkt schon als Option angedacht werden,            schuss- und Fördermöglichkeiten zu prü-
Diese Empfehlung kam auch von der Ener-         da hierdurch die tragenden Betonteile vor           fen und entsprechende Anträge zu stellen.
gieagentur Ravensburg.                          negativen Witterungseinflüssen dauerhaft         6. Im weiteren Verfahren soll geprüft werden,
Die Mehrkosten für einen Vollwärmeschutz,       geschützt werden könnte. SR Michalski erin-         ob eine PV-Anlage errichtet werden soll.
unter der Voraussetzung, dass ein KfW 100       nert an die Beratung im Ausschuss für Um-        Bebauungsplan „Am Bildstock II“ - Alter-
Standard erreicht wird, werden über den hö-     welt und Technik und an die Gründe, wes-         native Planungsvorschläge
heren Zuschuss nahezu abgedeckt.                halb der Vollwärmeschutz abgelehnt wurde.        In der Sitzung des Gemeinderats am
Die Variante 1 enthält auch die Zu- und Ab-     Die jährliche Einsparung ist äußerst gering.     14.06.2021 wurde eine erste Planungsmög-
luftanlage mit Wärmerückgewinnung im Hal-       Es wäre aus energetischer Sicht ein Schild-      lichkeit zum Geschosswohnungsbau im BG
lenbereich. Auch diese Anlage wird zum Er-      bürgerstreich. Es ist unsinnig, Fördergelder,    Am Bildstock II vorgestellt. In diesem Rah-
reichen des KW 100 Standards benötigt.          die der Steuerzahler zu zahlen hat, zu bean-     men wurde die Verwaltung mit der Ausarbei-
Coronabedingt ist es sicher sinnvoll, eine      tragen. SR Waibel fehlen wesentliche Zahlen
Zu- und Abluftanlage mit Wärmerückgewin-                                                         tung einer Entwurfsplanung mit Mehrfamili-
                                                wie eine langfristige Berechnung der Amorti-     enhäusern beauftragt. Die nun vorliegende
nung im Hallenbereich zu installieren.          sationszeit, um die heutige Entscheidung
Der HLS–Planer empfiehlt aus diesen Grün-                                                        Planung stellt vier Alternativvarianten dar:
                                                treffen zu können. Der Klimaschutz benötigt
den ebenfalls die Variante 1 umzusetzen.        hohe Priorität. SR Groll bekräftigt, dass auch   Variante A:
Im Hinblick zur Umsetzung der relativ um-       ihm diese Zahlen fehlen, sie waren bereits im    6 Ein- bis Zweifamilien-Wohnhäuser
fangreichen Sanierungsmaßnahme sieht die        Ausschuss für Umwelt und Technik nur             Das Plangebiet wird verkehrlich über die be-
Verwaltung den Zeitraum März bis Oktober        mündlich vorhanden, er ging davon aus,           stehende Wohnstraße am Bildstock er-
2022 für die Vorleistungen und Vorbereitun-     dass diese für die heutige Sitzung aufberei-     schlossen. Die südliche Wohnstraße wird als
gen zu knapp, auch hinsichtlich der momen-      tet werden. Die Thematik „PV-Anlage“             Stichstraße zur Erschließung der Grundstü-
tanen extrem hohen Baukosten.                   müsste nochmals geprüft werden. Der Aus-         cke Plan Nr. 3 und 5 verlängert. Zur Verbin-
Die Verwaltung schlägt die Umsetzung von        schuss hatte dies wegen der vorhandenen          dungsstraße Saulgauer – Hillstraße erfolgt
März bis Oktober 2023 vor. Somit können         Lichtkuppeln abgelehnt. Er tendiert dazu,        nur eine Fußweganbindung. Es werden
die notwendigen Planungen, Beschlüsse           den Vollwärmeschutz aktuell nicht aufzu-         sechs Grundstücke für eine Bebauung mit
und Ausschreibungen sorgfältig und unter        bringen, weil sich dies in der Amortisation      Ein- Zweifamilien-Wohnhäusern vorgese-
geringerem Zeitdruck vorbereitet werden.        energetisch nicht rechnet. Diese Einschät-       hen.Die Wohngebäude sind um den zentra-
Empfehlungsbeschluss des Ausschusses            zung sollte aber nochmals mit Zahlen hinter-     len Grünbereich gruppiert und bilden, in Ver-
für Umwelt und Technik vom 28.07.2021           legt werden. SR Marquart geht davon aus,         bindung mit den bestehenden Gebäuden,
an den Gemeinderat                              dass die Gesamtenergiebilanz mit einem           nach innen einen grünen Platzraum. Die Hö-
Der Ausschuss für Umwelt und Technik            Vollwärmeschutz schlechter wäre. Er würde        henlage der Einzelhäuser wird an den beste-
konnte sich nicht in allen Punkten dem Vor-     deshalb dem Empfehlungsbeschluss des             henden Geländeverlauf angeglichen. Nach
schlag der Verwaltung anschließen und mit-      Ausschusses folgen. SRin K. Halder möchte        außen hin entsteht dadurch ein ruhiger,
gehen.                                          wissen, ob die Grundsatzentscheidung             durch die geplante Alleebepflanzung entlang
Der Ausschuss für Umwelt und Technik hat        „Neubau“ oder „Sanierung“ überhaupt im           der Verbindungstraße gut eingegrünter Orts-
sich zwar für die Umsetzung der Sanie-          Gemeinderat beraten wurden. Dies verneint        rand. Die Gebäude sind in Höhenentwick-
rungsvariante 1 ausgesprochen, aber ohne        BM Burth. Der Ausschuss für Umwelt und           lung und Dachform an die bestehende Be-
Ausführung des Vollwärmeschutzes. Die           Technik hat hier aber eine sehr klare Ent-       bauung Am Bildstock angeglichen, sodass
Umsetzung des Vollwärmeschutzes wurde           scheidung getroffen, dass der Neubau nicht       trotz der gegenüber dem Bestand erheblich
ausführlich beraten und diskutiert. Der Aus-    weiter verfolgt werden soll. SR Waibel stellt    kleineren Grundstücke, wie die Modellbilder
schuss für Umwelt und Technik sieht in der      den Antrag, die Beschlussfassung zu verta-       zeigen, die im ursprünglichen Bebauungs-
Umsetzung eines Vollwärmeschutzes wenig         gen, so dass Wirtschaftlichkeits- und CO²-       plan angestrebte städtebauliche und gestal-
Nutzen bezüglich der Energieeinsparung, da      Berechnungen erstellt und vorgelegt werden       terische Einheit für das Wohngebiet am Bild-
Sporthallen gewöhnlich mit niedrigen Tem-       können, aufgrund derer dann das Gremium          stock II entstehen kann.
peraturen beheizt werden. Die Mehrkosten        eine Entscheidung treffen kann. Auch der         Variante B:
von 500.700,00 € für den Vollwärmeschutz        Schutz der Außenfassade muss noch be-            4 Ein- bis Zweifamilien-Wohnhäuser und 2
würden in keinem Verhältnis zu den mögli-       trachtet werden. Zudem sollte die Grund-         Mehrfamilien-Wohnhäuser mit je 5-8 Woh-
chen Kosteneinsparungen bei der Wärme           satzentscheidung im Hauptorgan getroffen         nungen
stehen. Die Umsetzung des Vollwärme-            werden.                                          Alternativ wurde auf Wunsch des Gemein-
schutzes sollte nicht nur deswegen erfolgen,    Der Antrag wird 7 Ja-Stimmen und 9 Nein-         derates eine Bebauung mit Mehrfamilien-
um höhere Zuschüsse und Fördermittel zu         Stimmen abgelehnt.                               Wohnhäusern untersucht. Ein Bebauungs-
generieren.Weiter wurde auch ein Problem        SR Michalski stellt den Antrag, den Verwal-      vorschlag mit vier, um einen Innenhof
bei der Gestaltung der Fassade durch die        tungsvorschlag zu beschließen.                   gruppierten Mehrfamilienhäusern wurde in
Anbringung eines Vollwärmeschutzes gese-        Der Gemeinderat fasst folgende Beschlüsse        der Sitzung des Gemeinderates am 14.06.21
Gedenkfeier zum Volkstrauertag am 14. November 2021
Aulendorf Aktuell                                          Freitag, 12. November 2021                                                          9

vorgestellt. Die dichte Bebauung mit aus-         setzte Bebauung zu. Sofern je Doppelhaus-       Räumlicher Geltungsbereich/Plangebiet:
schließlich Mehrfamilien-Wohnhäusern wur-         hälfte zwei Wohneinheiten zugelassen wer-       Das Plangebiet liegt im Norden der Stadt
de wegen der Lage am Ortsrand und der be-         den, könnten max. 8 Wohnungen entstehen.        Aulendorf. Das Umfeld ist durch heterogene
stehenden kleinteiligen Bebauung jedoch           Das zulässige Maß der Nutzung und die Ge-       Nutzungen geprägt. Es enthält neben dem
verworfen. Die Möglichkeit einer Mischung         bäudehöhen werden gegenüber der Einzel-         Thermalbad das Schulzentrum Aulendorf
der Wohn- und Gebäudeformen sollte noch           hausbebauung auf den nördlichen Grund-          und den Hofgarten. Das Gebiet reicht im Os-
untersucht werden.In Planalternative B wird       stücken geringfügig erhöht. Die örtlichen       ten bis zur Schussenrieder Straße und im
für den südlichen, an die Retentionsmulde         Bauvorschriften werden auf Einzel- und          Westen bis zur Ebisweiler Straße. Es wird im
angrenzenden Bereich eine Bebauung mit            Doppelhäuser gleich angewendet.                 Norden von der Schützenhausstraße be-
Mehrfamilien-Wohnhäusern dargestellt. Für         Die Modellbilder zeigen, dass sich die Ge-      grenzt. Im Westen grenzen die Geltungsbe-
die nördlichen Grundstücke wird die Bebau-        bäude trotz größerer Kubatur in die beste-      reiche der Bebauungspläne Ebisweilerstra-
ung mit Ein- bis Zweifamilienhäusern beibe-       hende städtebauliche Struktur einfügen und      ße/ Schützenhausstraße, Laurenbühl und
halten. Da bei dichterer Bebauung zusätzli-       sowohl den Platzbereich räumlich abschlie-      Laurenbühl II an.
cher Fahrverkehr zu erwarten ist, der nicht       ßen, als auch einen verträglichen Übergang      Der Änderungsbereich umfasst die Grund-
um den zentralen Grünbereich geführt wer-         zur freien Landschaft am Stadtrand bilden.      stücke mit den folgenden Flurstücksnum-
den sollte, wird vorgeschlagen eine Ver-          Die Verwaltung empfiehlt die ursprüngliche      mern: 4, 4/1 (Anl), 4/2 (Anl), 4/3 (Anl), 218,
kehrsanbindung an die Verbindungsstraße           Planung mit Einfamilienhäusern zu belassen      577/6, 577/10, 798/4 (Anl), 798/6 (Anl), 802
Saulgauer Straße und Hillstraße herzustel-        und im BG Buchwald an Stelle der Ketten-        (Am langen Weg) und 824/1 (Anl), 824/6 so-
len. Von dieser Straße aus werden sowohl          häuser Geschosswohnungsbau zu etablie-          wie die Teilflurstücke Nr. 4/4, 4/5 (Anl), 4/7,
die Mehrfamilien-Wohnhäuser südlich, als          ren.                                            4/8, 95/1, 213, 224, 224/1, 235/1 (Weg),
auch die beiden Grundstücke nördlich er-          SR Groll stellt nach längerer Diskussion fol-   235/2, 481 (Schussenrieder Str), 561 (Schüt-
schlossen. Die erforderlichen Stellplätze für     genden Antrag zur Umsetzung: Die Varian-        zenhausstraße), 577/4, 798 (Ebisweilerstr),
die Mehrfamilien-Wohnhäuser sollen in einer       te B wird überarbeitet (Planung ohne Tiefga-    817/3 (Weg), 818/1 und 821 (Hofgartenstr),
Tiefgarage nachgewiesen werden.Die Mo-            rage) und die südlichen Bauplätze werden        824/6, 577/1.
dellbilder zeigen, dass sich die beiden           vergrößert, in dem man die oberen Häuser        Die Fläche der Teiländerung beträgt ca. 9,00
Wohngebäude selbst bei moderater Größe            verschiebt.                                     ha.
und Höhenentwicklung nur schwer in die be-        Der Antrag wird bei Stimmengleichheit           Erfordernis der Planaufstellung/Planungs-
stehende Baustruktur einfügen lassen. Auf-        mit 8 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen             ziele:
grund der Hanglage wird die Überdeckung           abgelehnt.                                      Mit der Änderung des Bebauungsplans
der Tiefgarage erschwert, das Auffüllen des                                                       ‚Hofgarten‘ erfolgt eine Bereinigung von
                                                  Der Gemeinderat beschließt mit 8 Ja-
Geländes ist aufgrund der Höhenlage der                                                           Überlappungen mit dem angrenzenden Be-
                                                  Stimmen und 8 Nein-Stimmen:
Straße und der bestehenden Bebauung                                                               bauungsplan Laurenbühl II. Außerdem wird
                                                  1. Die Variante D wird weiter bearbeitet.
nicht möglich. Zudem werden die nördlich                                                          die Fläche westlich der Ebisweiler Straße
                                                  2. Im weiteren Verfahren wird im Bereich        aus dem Geltungsbereich herausgenom-
angrenzenden Grundstücke durch die deut-             Buchwald sozialer Wohnungsbau vor-
lich höhere Bebauung verschattet. Die                                                             men, um eine klare Begrenzung mit dem
                                                     gesehen.                                     Nordrand der Ebisweilerstraße zu erreichen.
städtebauliche Anlage mit den um den zen-         BM Burth stellt den Antrag, die Entschei-
tralen Platzbereich gruppierten giebelständi-                                                     Aus dem Geltungsbereich herausgenom-
                                                  dung zu vertagen.                               men wurde eine Fläche von insgesamt ca.
gen Gebäuden verliert durch die uneinheitli-      Diesem Antrag wird mit 15 Ja-Stimmen
che Baustruktur ihre räumliche Wirkung. Die                                                       6.550 qm. Dies betrifft im Bereich des Be-
                                                  und 1 Nein-Stimme zugestimmt.                   bauungsplans Laurenbühl II das Flurstück
Gebäude dominieren den Ortsrand an der
Stadteinfahrt aus Richtung Bad Saulgau, die       Bebauungsplan Vitahotel – Aufstellungs-         Nr. 798 (Ebisweiler Straße) und westlich der
Eingrünung durch die geplante Alleebepflan-       beschluss                                       Ebisweilerstraße die Flurstücke 577/5,
zung wird erst nach vielen Jahren wirksam.        SR Harsch ist befangen. Der geplanten Än-       577/7, 577/8, 577/9 und 577/12.
                                                  derung des Geltungsbereichs im Bebau-           Die Flächen waren im Bebauungsplan Hof-
Variante C:                                       ungsplan „Hofgarten“ sowie dem bereits          garten als öffentliche Verkehrs- und Grünflä-
4 Ein- bis Zweifamilien-Wohnhäuser und 2          2015 aufgehobenen vBP „Ebisweiler Straße“       chen festgesetzt. Die alte Planung basierte
Mehrfamilien-Wohnhäuser mit je 5-8 Woh-           liegt das Vitahotel außerhalb eines Bebau-      in diesem Bereich auf einer Verkehrsplanung
nungen                                            ungsplans. Die Beurteilung von Bauvorha-        der Ebisweiler Straße, die in dieser Form
Um die Höhenentwicklung der Mehrfamili-           ben und Nutzungsänderungen erfolgt somit        nicht realisiert wurde. Die herausgenomme-
en-Wohnhäuser zu reduzieren und eine zeit-        nach § 34 BauGB.                                nen Flächen sind im abgebildeten Lageplan
gemäße Formsprache zu ermöglichen, wur-           In der Sitzung des Gemeinderates am             schraffiert dargestellt. Außerdem wurde in-
de eine Planvariante dargestellt, die für diese   14.06.2021 wurde die Forderung zur Erstel-      zwischen westlich der Ebisweiler Straße ein
Gebäude anstelle von Satteldächern be-            lung eines Bebauungsplans, die Fläche des       Hotel errichtet. Der alte Bebauungsplan
grünte Flachdächer vorsieht.Durch die ge-         Vitahotels betreffend, geäußert. Künftige       ‚Ebisweiler Straße‘ wurde 2015 aufgehoben.
ringere Gesamthöhe der Gebäude wird zwar                                                          Mit der Neuabgrenzung bleiben alle pla-
                                                  Bauvorhaben und Nutzungsänderungen sol-
die Belichtungs- und Besonnungssituation                                                          nungsrechtlichen Festsetzungen und örtli-
                                                  len damit besser gesteuert werden.
für die nördlich und östlich anschließende                                                        chen Bauvorschriften im neu gefassten Gel-
Bebauung verbessert. Die Modellbilder zei-        Der Gemeinderat beschließt mit 14 Ja-
                                                  Stimmen und 1 Enthaltung:                       tungsbereich erhalten.
gen jedoch, dass die Gebäude damit umso                                                           Im Rahmen der 3. Änderung zum Bebau-
mehr zu Fremdkörpern in der Siedlungs-            1. Der Gemeinderat fasst den Beschluss
                                                     für die Erstellung eines Bebauungs-          ungsplan ‚Hofgarten‘ wurde zur zulässigen
struktur am Ortsrand werden.                                                                      Dachform im Änderungsbereich SO4 (Son-
                                                     plans im Geltungsbereich Vitahotel.
Variante D:
                                                  2. Das Büro KVB wird mit der Erstellung         dergebiet Ferienwohnanlage) eine örtliche
4 Ein- bis Zweifamilien-Wohnhäuser 2 Dop-                                                         Bauvorschrift erlassen. Im Hinblick auf die
                                                     des Bebauungsplans beauftragt.
pelhäuser                                                                                         Einsichtigkeit von oben und den optischen
                                                  3. Die Verwaltung wird beauftragt, den
Die Planalternative mit Straßenanbindung                                                          Übergang zum angrenzenden Schlosspark
                                                     Aufstellungsbeschluss öffentlich be-
zur Verbindungsstraße Saulgauer Straße -                                                          waren begrünte Flachdächer textlich festge-
                                                     kannt zu machen.
Hillstraße ermöglicht die Erschließung für                                                        setzt. Die Festsetzung hat sich in der prakti-
eine dichtere Bebauung der beiden südli-          BP Hofgarten, 4. Änderung                       schen Umsetzbarkeit nicht bewährt. Im Rah-
chen Grundstücke.                                 1. Aufstellungsbeschluss                        men              des           Bauvorhabens
Bei einer Erschließung von Norden wäre hier       2. Zustimmung Entwurf                           Hotel/Ferienwohnanlage wurde das gefor-
auch die Bebauung mit zwei Doppelhäusern          3. Auslegung und Beteiligung                    derte Gründach durch den Bauherrn nicht
möglich. Die Baugrenzen lassen auch eine          SR Harsch ist befangen.                         realisiert. Die örtliche Bauvorschrift soll nun
über die Garagen verkettete, aber höhenver-       Planungsgegenstand:                             wieder aufgehoben werden. Im ursprüngli-
Gedenkfeier zum Volkstrauertag am 14. November 2021
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