Nachrichten - Stadt Frohburg

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Nachrichten - Stadt Frohburg
Frohburger
Nachrichten             12. Jahrgang – Freitag, den 26. Juli 2019 – Nummer 7

                        Amtsblatt für die Stadt Frohburg mit ihren Ortsteilen Altmörbitz, Altottenhain, Benndorf, Bubendorf,
                        Dolsenhain, Eckersberg, Elbisbach, Eschefeld, Flößberg, Frankenhain, Frauendorf, Gnandstein, Greifenhain,
                        Hopfgarten, Jahnshain, Kohren-Sahlis, Linda, Meusdorf, Nenkersdorf, Neuhof, Ottenhain, Pflug, Prießnitz,
                        Roda, Rüdigsdorf, Schönau, Streitwald, Tautenhain, Terpitz, Trebishain, Walditz und Wüstenhain

Verabschiedung des Stadtrates Frohburg
der Legislaturperiode 2014 - 2019

                                         Schulanfang
Der Bürgermeister der Stadt Frohburg, der Stadtrat, die Ort-
schaftsräte und die Stadtverwaltung übermitteln allen ABC-
Schützen die besten Wünsche zum Schulstart sowie ganz viel
Spaß und Erfolg beim Lernen.
Nachrichten - Stadt Frohburg
2                                                         Frohburger Nachrichten                                                 Nr. 7/2019

           Kontaktübersicht und Öffnungszeiten
           Stadtverwaltung Frohburg
           Markt 13 - 15
           04654 Frohburg                                                          E-Mail: stadt@frohburg.de
           Tel. 034348 805-0                                                       Internet: www.frohburg.de
           Fax. 034348 805-39

    Bürgermeister Herr Hiensch                               805-13           Einrichtungen der Stadtverwaltung
    Sekretariat Frau Kaczmarzyk                              805-13
                                                                              * Museum „Schloss Frohburg“                       51563
                                                                                E-Mail: schlossmuseumfrohburg@gmail.com
    Amtsleiterin Zentralamt Frau Schubinski                  805-23
                                                                                Internet: www.schloss-frohburg.de
    Bürgerinformation, Gemeindezentren Frau Dietze           805-11
    IT-Verantwortlicher Herr Morgner                         805-60           * Museum Kohren-Sahlis                         034344 61547
    Personalamt Frau Gesell                                  805-55             E-Mail: kohrener-museen@frohburg.de
    Personalamt Frau Schiebel                                805-17
                                                                              * Stadtbibliothek Frohburg                        51037
    Öffentlichkeitsarbeit/Homepage/Vereine Frau Kampf        805-15
                                                                                E-Mail : stadtbibliothek_frohburg@t-online.de
    Organisationsangelegenheiten Frau Winkler                805-37
                                                                                Internet: www.frohburg.de
    Kindertagesstätten/Schulen Frau Brand                    805-70
    Kindertagesstätten/Schulen Frau Wießner-Rühl             805-34           * Kommunalarchiv Frohburg                         60762
    Leiterin Standes- und Meldeamt Frau Schuster             805-19             E-Mail: archiv@frohburg.de
    Standesamt/Jugendclubs Frau Jahn-Pöhlmann                805-69
                                                                              * Naturfreibad Frohburg                           51674
    Standesamt/Pass- und Meldeamt Frau Atzler                805-27
                                                                                E-Mail: freibad-frohburg@gmx.de
    Pass- und Meldeamt Herr Spranger                         805-28
                                                                              * Kindertagesstätte Frohburg                      51438
    Amtsleiterin Finanzverwaltung Frau Schulz                805-12             E-Mail: spatzennest-frohburg@t-online.de
    Controlling Frau Dietze                                  805-38
                                                                              * Kinderkrippe „Storchennest“ Frohburg            60982
    Kassenverwalterin Frau Ledig                             805-21
                                                                                E-Mail: storchennest-frohburg@t-online.de
    Mahnung/Vollstreckung, Steuern Frau Schilaske            805-59
    Geschäfts-/Finanzbuchhaltung, Kasse Frau Sicker          805-26           * Kindertagesstätte Greifenhain                   51857
    Geschäftsbuchhaltung Frau Kertscher                      805-56             E-Mail: kitaregenbogenland@yahoo.de             60518
    Steuern/Abgaben Frau Kubik                               805-53
                                                                              * Kindertagesstätte Eschefeld                 0176 14654019
    Anlagenbuchhaltung Frau Rauschenbach                     805-72
                                                                                E-Mail: kita-eschefeld@web.de
    Anlagenbuchhaltung/Aufarbeitung Frau Gottschalk          805-62
                                                                              * Kindertagesstätte Flößberg                   034345 22194
    Sachgebietsleiterin Liegenschaften Frau Gallien          805-41             kita-floessberg@gmx.de
    Mieten/Pachten Frau Golda                                805-43
                                                                              * Kindertagesstätte Prießnitz                  034345 22896
    Mieten/Pachten, Gebäudemanag. Frau Lätzsch               805-73
                                                                                E-Mail: post@kinderland-priessnitz.de
    Liegenschaften Frau Heimann                              805-24
                                                                                Internet: www.kinderland-priessnitz.de
    Liegenschaften Frau Heilmann                             805-49
                                                                              * Kindertagesstätte Tautenhain                034341 42295
    Amtsleiterin Bau- und Ordnungsamt Frau Vogel             805-32             E-Mail: kitatautenhain@gmx.de
    Sachgebietsleiterin Bau- und Planungsamt Frau Ulbricht   805-30
                                                                              * Kindertagesstätte Kohren-Sahlis             034344-61228
    Hochbau/Städtebauförderung Frau Schröder                 805-71
                                                                                E-Mail: randi.nickel@johanniter.de
    Hochbau/Bauverwaltung Frau Pultar                        805-58
    Wirtschaftsförderung/Radwege Frau Schubinski             805-29           * Grundschule Frankenhain                    034341 43035
    Fördermittel Frau Nonn                                   805-16             E-Mail: gs-frankenhain@t-online.de
    Tiefbau Herr Häring                                      805-31             Internet: cms.sachsen.schule/gsfrankenhain
    Tiefbau Frau Naumann                                     805-61
    Allgemeine Bauverwaltung/Baumschutz                      805-35 /         * Grundschule Frohburg                            51333
                                                                                E-Mail: Grundschule_Frohburg@t-online.de
    Herr Jungnitz                                            0176 14654011
    Bauhofkoordination Frau Taubert                          805-33           * Grundschule Kohren-Sahlis                  034344 61211
                                                                                E-Mail: grundschule-kohren-sahlis@t-online.de
    Sachgebietsleiterin Ordnungsamt Frau Schwurack           805-48
    Feuerwehren/Brandschutz Herr Martin                      805-18           * Oberschule Frohburg                             51334
    Straßenverkehrsbeh./Sondernutzung Frau Kertscher         805-20             E-Mail : ms-frohburg@web.de
    Gewerbeamt/Markt/Gemeindevollz. Frau Schlichter          805-22             Internet: cms.sachsen.schule/msfrohburg/
    Gemeindlicher Vollzugsdienst Herr Zeißler                805-57           * Hort „Die Einsteins“                            51933
    Gemeindlicher Vollzugsdienst Frau Bohne                  805-25             E-Mail: einsteins-frohburg@t-online.de

    Leiter Naturfreibad/Sportstätten Herr Heinze             51674            * Hort „SchlauFüchse“                             568565
                                                                                E-Mail: SchlauFuechse-frohburg@t-online.de
    * Sporthalle                                             0176 14654004    * Hort Frankenhain                             034341 40748
    * Polizeipräsenzposten                                   805-74             E-Mail: hortfrankenhain7@googlemail.com
    * Schiedsstelle                                          805-40
                                                                              * Hort in Außenstelle GS Kohren-Sahlis         034344-61021
                                                                                E-Mail: randi.nickel@johanniter.de
    Bereitschaftstelefon des „AZV Espenhain“                 0172 2789490
    Bereitschaftstelefon des „AZV Wyhratal“                  0172 8841022
    Bereitschaftstelefon der OEWA Trinkwasserversorgung      0163 7528570

    Sprechzeiten der Stadtverwaltung            Öffnungszeiten der Bürgerinformation     Sprechzeiten des Polizeipräsenzpostens
    Mo    geschlossen                           Mo 08:00 - 12:00 Uhr/13:00 - 15.00 Uhr   Mo 15:00 - 18:00 Uhr
    Di    09:00 - 12:00/13:00 - 18:00 Uhr       Di 08:00 - 12:00 Uhr/13:00 - 18:00 Uhr   Fr 09:00 - 12:00 Uhr
    Mi    geschlossen                           Mi 08:00 - 12:00 Uhr/13:00 - 15.00 Uhr
    Do    09:00 - 12:00/13:00 - 16:00 Uhr       Do 08:00 - 12:00 Uhr/13:00 - 17:30 Uhr
          bzw. 17:30 Uhr für Standesamt,        Fr 08:00 - 12:00 Uhr
          Pass- u. Meldeamt
    Fr    08:00 – 11:00 Uhr
Nachrichten - Stadt Frohburg
Nr. 7/2019                                           Frohburger Nachrichten                                                       3

                              Stadtrat der Legislaturperiode 2014 - 2019

Persönlicher Dank                                                  Gundula Müller, Erika Lory (BuW), Christopher Martin (CDU), Mi-
                                                                   chael Röthig (CDU) und Christopher Schramm (SPD).
Mit der Stadtratssitzung am 04.07.2019 ging auch die Legis-
laturperiode 2014 - 2019 des „alten“ Stadtrats in Frohburg zu      51 Jahre Ehrenamt
Ende. Aus diesem Anlass habe ich nicht nur in einem kurzen         … sind eine zusätzliche Er-
Beitrag auf die Arbeit des Stadtrats in den vergangenen 5 Jah-     wähnung unbedingt wert:
ren zurückgeblickt, sondern mich vor allem auch für die gute       Herr Wolfram Gabler wurde
Zusammenarbeit und Unterstützung aus dem Stadtrat in der           nach 51 Jahren ehrenamt-
letzten Sitzung bedankt. Auch wenn nicht alle Vorstellungen in     licher Tätigkeit als Stadtver-
Erfüllung gingen oder es auch unterschiedliche Auffassungen        ordneter (DDR) und Stadtrat
zu manchen Problemstellungen gab, waren Diskussionen, Ab-          (BRD) als CDU-Abgeordneter
stimmungen und Sitzungen in Frohburg stets von Sachlichkeit        und langjähriger Fraktions-
und Fairness geprägt. Vieles, was eigentlich erst in den letzten   chef am 04.07.2019 würdig
5 Jahren entstand oder bereits begonnen wurde, basiert auch        verabschiedet. Herr Gabler
auf dieser guten Arbeit des nun scheidenden Stadtrats. Es wird     darf sich getrost als dienstäl-
aber so sein wie wahrscheinlich vieles andere neu Geschaffene      tester Kommunalpolitiker des
der letzten Jahre in Frohburg; man nimmt die Fertigstellung zur    Landkreises Leipzig betrach-
Kenntnis und gewöhnt sich an alles, als ob es schon immer so       ten.
war. Am bedeutsamsten für die Entwicklung in Frohburg dürfte       Die Stadt Frohburg dankt al-
aber die Eingliederung Kohren-Sahlis zum 01.01.2018 gewesen        len Stadträtinnen und Stadt-
sein. Die gute Zusammenarbeit im Stadtrat setzt sich aber auch     räten für die gute und faire
nach der Eingliederung fort. Die Früchte der Eingliederung wer-    Zusammenarbeit und ihre Verabschiedung
den wir hoffentlich in den folgenden Jahren ernten können.         Leistungen für Frohburg. Al- von Herrn Gabler durch
Ich möchte mich auch an dieser Stelle nochmals bei allen Stadt-    len Ausscheidenden an dieser
                                                                                                   Herrn Bürgemeister Hiensch
räten und Stadträtinnen für ihre gute Arbeit, die Unterstützung    Stelle nochmals die besten
und Zusammenarbeit in der letzten Legislaturperiode ausdrück-      Wünsche für Gesundheit und Wohlergehen sowie Schaffens-
lich bedanken.                                                     kraft.
                                                                   Sicher kann Frohburg auch zukünftig an anderer Stelle auf ihr
Wolfgang Hiensch, Bürgermeister                                    Ehrenamt zählen.

Abschiedsworte in der letzten                                      Nicole Kampf, Öffentlichkeitsarbeit/Kultur
Stadtratssitzung
                                                                          Amtliche Bekanntmachungen
Mit einem großen Dankeschön für ihren Einsatz während der
vergangenen Wahlperiode würdigte Herr Hiensch (BuW) in der
letzten Stadtratssitzung am 04.07. den insgesamt 26 Stadträ-
tinnen und Stadträten. 14 von ihnen werden in der kommenden
                                                                                    Beschlüsse Stadtrat
Legislaturperiode aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr
amtieren. In 56 Sitzungen fasste das Gremium mehr als 750 Be-      Der Stadtrat der Stadt Frohburg hat in seiner Sitzung am
schlüsse.                                                          04.07.2019 mehrheitlich bzw. einstimmig folgende Beschlüsse
Große Anerkennung gilt nicht nur den ausscheidenden Stadträ-       gefasst, die hier öffentlich bekannt gemacht werden.
tinnen und Stadträten, sondern auch allen, die dieses Ehrenamt
                                                                   Der Stadtrat stellt fest, dass beim Ratsmitglied Christopher Mar-
schon viele Jahre ausüben. Neben der Sächsischen Ehrenamts-
                                                                   tin, wohnhaft in Frankenhain, Geithainer Straße 53, 04654 Froh-
karte wurden individuell gefertigte Präsente mit lobenswerten
                                                                   burg ein Hinderungsgrund gemäß § 32 Abs. 1 Nr. 1 der Gemein-
Worten überreicht.
                                                                   deordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) vorliegt.
Ausgezeichnet wurden:                                              Herr Christopher Martin scheidet gemäß § 34 Abs. 1 SächsGe-
für 20 Jahre Ehrenamt und mehr:                                    mO aus dem Stadtrat Frohburg aus.
Wolfram Gabler (CDU), Siegfried Runkwitz (Die Linke), Elvira       Beschluss-Nr. STR 56/762/2019
Flemming (CDU), Heiner Aurich (CDU), Thomas Kratz (BuW),
                                                                   Der Stadtrat beschließt, das ehemalige Feuerwehrgerätehaus
Andreas Mertin (Die Linke), Georg-Ludwig von Breitenbuch           OT Dolsenhain, Dolsenhainer Straße 18, Flurstück Nr. 48/4 Gem.
(CDU), Hans-Jürgen Sprenger (SPD), Egbert Korndörfer (FWV)         Dolsenhain, mit einer Grundstücksgröße von 176 m² am Herrn
und Eberhard Schneidenbach (Die Linke)                             Sebastian Weber, wohnhaft in 04654 Frohburg, OT Dolsenhain
für 10 Jahre Ehrenamt und mehr:                                    zum Kaufpreis in Höhe von 5.900 € zu verkaufen. Der Käufer
Inge Tessars (Die Linke), Dirk Schulze (CDU), Andreas Kraus        trägt alle Kosten der Errichtung, Genehmigung und des Vollzu-
(CDU), Michael Franke (CDU), Siegmund Mohaupt (CDU), Marco         ges des notariellen Grundstückskaufvertrages sowie die Grund-
Höppner (CDU) und Gundula Müller (FDP)                             erwerbsteuer.
                                                                   Beschluss-Nr. STR 56/763/2019
ausscheidende Mitglieder aus dem Stadtrat:
Wolfram Gabler, Siegfried Runkwitz, Elvira Flemming, Heiner        Der Stadtrat beschließt, das Grundstück „Wohn- und Ge-
Aurich, Thomas Kratz, Hans-Jürgen Sprenger, Egbert Korndör-        schäftshaus – ehemalige Bibliothek“ im OT Kohren-Sahlis,
fer, Eberhard Schneidenbach, Inge Tessars, Marco Höppner,          Baumgartenstraße 1, Flurstück Nr. 147/1 Gemarkung Kohren-
Nachrichten - Stadt Frohburg
4                                                     Frohburger Nachrichten                                                 Nr. 7/2019

Stadt mit 391 m² an Herrn Martin Koenitz, Leipzig zum Kaufpreis
in Höhe von 29.000 € zu verkaufen. Der Käufer trägt alle Kosten                          Sitzungstermine
der Errichtung, Genehmigung und des Vollzuges des notariellen
Grundstückskaufvertrages sowie die Grunderwerbsteuer.
Beschluss-Nr. STR 56/764/2019                                       Termine
Der Stadtrat vergibt nach erfolgloser Öffentlicher Ausschreibung    Im Monat August 2019 finden nachfolgend genannte Sitzungen
und aufgrund der Freihändigen Vergabe nach VOB/A sowie des          des Stadtrates und der Orts­ausschüsse statt. Alle interessierten
Sächsischen Vergabegesetzes und der Angebotsauswertung              Bürger sind zum jeweils öffentlichen Teil herz­lich einge­la­den. Die
folgende Bauleistung für die Baumaßnahme „Sanierung Schü-           entsprechenden Tagesordnungspunkte wollen Sie bitte den öf-
ler- u. Lehrertoiletten Grund- und Oberschule Frohburg“:            fentlichen Bekannt­machungen (Aushänge) entnehmen.
Los 2 Fliesenarbeiten an die Firma Jacqueline Engert, geschäfts-
ansässig OT Langenleuba-Oberhain, An der Leuba 146 in 09322         Stadtrat
Penig, zu einer Bruttosumme von 10.363,95 €                         Donnerstag, den 01.08.2019, 19:00 Uhr
Die Deckung der fehlenden Haushaltsmittel in Höhe von 366,65 €      Bürgerzentrum am Rathaus, II. OG, Veranstaltungssaal
für die Maßnahme erfolgt über 21510.000/421100 – Unterhaltung
für die Grundstücke u. baulichen Anlagen der Oberschule Frohburg.   Technischer Ausschuss
Beschluss-Nr. STR 56/765/2019                                       Montag, den 19.08.2019, 19:00 Uhr
                                                                    Bürgerzentrum am Rathaus, II. OG, Veranstaltungssaal
Der Stadtrat lehnt den Antrag auf Aufstellung einer Ergänzungs-
satzung für die Flurstücke Nr. 238 und 242 Gemarkung Eschefeld      Verwaltungsausschuss
ab, da die Planung aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen        Donnerstag, den 22.08.2019, 19:00 Uhr
der Träger öffentlicher Belange keine Aussicht auf Erfolg hat.      Bürgerzentrum am Rathaus, II. OG, Veranstaltungssaal
Beschluss-Nr. STR 56/766/2019
Der Stadtrat billigt den Entwurf der Ergänzungssatzung der          Ortschaftsrat Eulatal
Stadt Frohburg für das Plangebiet „Frauendorfer Hauptstraße“        Mittwoch, den 21.08.2019, 19:00 Uhr
im OT Frauendorf, bestehend aus den zeichnerischen und text-
lichen Festsetzungen sowie der Begründung in der Fassung            Ortschaftsrat Nenkersdorf
vom Juni 2019, und bestimmt, diesen gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2         Mittwoch, den 21.08.2019, 19:30 Uhr
in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats       Gemeindehaus Nenkersdorf
öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gleichzeitig mit der vorgenannten öffentli-    Ortschaftsrat Roda
chen Auslegungsfrist zu beteiligen. Auf die Erstellung eines Um-    Donnerstag, den 15.08.2019, 19:30 Uhr
weltberichtes kann nach § 13 Abs. 3 BauGB verzichtet werden.        Dorfgemeinschaftshaus Roda
Beschluss-Nr. STR 56/767/2019
                                                                    Ortschaftsrat Kohren-Sahlis
Der Stadtrat beschließt auf Grundlage des § 10 Abs. 1 Bau-
                                                                    Dienstag, den 20.08.2019, 19:00 Uhr
gesetzbuch (BauGB), § 12 BauGB in Verbindung mit dem §
                                                                    Haus der Begegnung Kohren-Sahlis
4 SächsGemO den im beschleunigten Verfahren nach § 13 a
BauGB aufgestellten, vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit
Vorhabens- und Erschließungsplan der Innenentwicklung „Peni-
ger Straße“ Frohburg “, bestehend aus der Planzeichnung, den
textlichen Festsetzungen und der Begründung in der Fassung
vom Februar 2019, als Satzung.
Beschluss-Nr. STR 56/768/2019
Der Stadtrat beschließt auf der Grundlage des § 10 Abs. 1 Bau-
gesetzbuch (BauGB), § 12 BauGB in Verbindung mit dem §
4 SächsGemO den im beschleunigten Verfahren nach § 13 a
BauGB aufgestellten, vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit
Vorhabens- und Erschließungsplan der Innenentwicklung „Peni-
ger Straße“ Frohburg “, bestehend aus der Planzeichnung, den
textlichen Festsetzungen und der Begründung in der Fassung
vom Februar 2019, als Satzung.
Beschluss-Nr. STR 56/769/2019
Der Stadtrat beschließt, für die Modernisierung der Kontroll-
und Steuereinheit der Kegelbahn Tautenhain, Rosa-Luxemburg-
Straße 39, einen Zuschuss in Höhe von 1.200 € durch die Stadt
Frohburg zu zahlen.
Beschluss-Nr. STR 56/770/2019
Personalangelegenheiten
Beschluss-Nr. STR 56/771/2019
Nachrichten - Stadt Frohburg
Nr. 7/2019                                           Frohburger Nachrichten                                                5

                                     Bekanntmachungen der Stadt Frohburg

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes
zum Doppelhaushalt 2019/2020 der Stadt Frohburg
Der Stadtrat der Stadt Frohburg hat in seiner Sitzung am 06.06.2019 die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan zum Doppelhaushalt
2019/2020 der Stadt Frohburg beschlossen.
Die Haushaltssatzung wurde der Rechtsaufsichtsbehörde angezeigt.
Die Gesetzmäßigkeit des Beschlusses zur Haushaltssatzung 2019/2020 der Stadt Frohburg wurde bestätigt.
Nach § 76 Abs.3 SächsGemO ist die beschlossene Haushaltssatzung öffentlich bekannt zu machen, was hiermit geschieht:
Beschluss Nr.: STR 55/754/2019
Haushaltssatzung der Stadt Frohburg für die Haushaltsjahre 2019/2020
Aufgrund von § 74 der Sächsischen Gemeindeordnung, in der jeweils geltenden Fassung, hat der Stadtrat in der Sitzung am
06.06.2019 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
                                                                                                 Haushaltsjahre
                                                                                            2019               2020
                                                             §1
Der Haushaltsplan für das Hauhaltsjahr 2019/2020, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfal-
lenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird:

im Ergebnishaushalt mit dem
- Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf                                        21.532.919,00 EUR       21.779.734,00 EUR
- Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf                                   23.733.938,00 EUR       24.076.578,00 EUR
- Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf -2.201.019,00 EUR       -2.296.844,00 EUR

-   Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf                                      1.283.000,00 EUR     474.750,00 EUR
-   Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf                                   613.300,00 EUR     395.100,00 EUR
-   Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf        669.700,00 EUR      79.650,00 EUR

-   Gesamtergebnis auf                                                               -1.531.319,00 EUR     -2.217.194,00 EUR
-   Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen
    Ergebnisses aus Vorjahren auf                                                             0,00 EUR             0,00 EUR
-   Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses
    aus Vorjahren auf                                                                         0,00 EUR             0,00 EUR
-   Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis mit dem
    Basiskapital                                                                      2.056.564,00 EUR      2.660.629,00 EUR
    gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf                                                  0,00 EUR              0,00 EUR
-   Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im Sonderergebnis mit dem Basiskapital
    gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf                                                  0,00 EUR             0,00 EUR

-   veranschlagtes Gesamtergebnis auf                                                    525.245,00 EUR      443.435,00 EUR

im Finanzhaushalt mit dem
- Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                 19.932.882,00 EUR   19.825.775,00 EUR
- Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                 18.986.793,00 EUR   19.423.860,00 EUR
- Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit
   als Saldo der Gesamtbeträge
   der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf              946.089,00 EUR      401.915,00 EUR

-   Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf                         4.559.461,00 EUR    4.359.743,00 EUR
-   Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf                         4.502.200,00 EUR    5.289.200,00 EUR
-   Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf                  57.261,00 EUR     -929.457,00 EUR

-   Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus dem Zahlungsmittel-
    überschuss oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der
    Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus
    Investitionstätigkeit auf                                                           1.003.350,00 EUR     -527.542,00 EUR
-   Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                          601.775,00 EUR    1.486.345,00 EUR
-   Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                          930.083,00 EUR    1.800.813,00 EUR
-   Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf               -328.308,00 EUR     -314.468,00 EUR

-  Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr auf                     675.042,00 EUR     -842.010,00 EUR
   festgesetzt.
                                                           §2
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf                                                       0,00 EUR            0,00 EUR
   festgesetzt.
Nachrichten - Stadt Frohburg
6                                                    Frohburger Nachrichten                                            Nr. 7/2019

                                                                 §3
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtun-
gen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförde-
rungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen),
    wird auf                                                                               2.671.500,00 EUR   1.912.500,00 EUR
    festgesetzt.
                                                                 §4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in 1.000.000,00 EUR       1.000.000,00 EUR
Anspruch genommen werden darf, wird auf
festgesetzt.
                                                                 §5
Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt:
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf                              340,00 v.H.        340,00 v.H.
für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf                                                           420,00 v.H.        420,00 v.H.
Gewerbesteuer auf                                                                                 405,00 v.H.        405,00 v.H.
                                                                 §6
Der Bürgermeister wird legitimiert, die Übertragung von Haushaltsermächtigungen ins Folgejahr bis zu einem Saldo in Höhe von
50.000,00 € pro Maßnahme anzuweisen.
SV Frohburg, den 07.06.2019

Hiensch
Bürgermeister

Nach § 76 Abs.3 SächsGemO ist der Haushaltsplan mit der öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung für die Dauer von
mindestens einer Woche öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung des Haushaltsplanes 2019/2020 erfolgt in der Zeit vom
05.08. bis 09.08.2019 in der Stadtverwaltung Frohburg, Kämmerei, Rathaus, EG Zimmer 1.17, Markt 13, 04654 Frohburg während
nachfolgender Zeiten zur kostenlosen Einsicht für jedermann:
montags         9:00 bis 12:00 und 13:00 bis 15:00 Uhr
dienstags       9:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr
mittwochs       9:00 bis 12:00 und 13:00 bis 15:00 Uhr
donnerstags     9:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr und
freitags        8:00 bis 11:00 Uhr

Hiensch
Bürgermeister
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehende Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen,
die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von
Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,
2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung der Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,
4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist
     a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
     b) die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschrift gegenüber der Gemeinde
unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung
nach Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann
diese Verletzung geltend machen.
Frohburg, den 08.07.2019

Hiensch
Bürgermeister
Nachrichten - Stadt Frohburg
Nr. 7/2019                                               Frohburger Nachrichten                                                          7

Öffentliche Bekanntmachung                                             Der vorhabenbezogene Bebauungsplan der Innenentwicklung
                                                                       „Peniger Straße“ Frohburg kann einschließlich der Begründung
Der Stadtrat der Stadt Frohburg hat am 04.07.2019 in seiner öf-        in der Stadtverwaltung Frohburg, Markt 13-15, im Bauamt Zim-
fentlichen Sitzung, den Entwurf der Ergänzungssatzung „Frau-           mer 2.15 während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen
endorfer Hauptstraße“ im OT Frauendorf bestehend aus den               werden. Jedermann kann die Ergänzungssatzung und seine
zeichnerischen und textlichen Festsetzungen sowie der Begrün-          Begründung einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen.
dung in der Fassung vom Juni 2019, gebilligt und bestimmt,             Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über
diesen gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB in Verbindung mit § 3             die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leis-
Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszule-            tung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen
gen. Auf die Erstellung eines Umweltberichtes kann nach § 13           ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Ent-
Abs. 3 BauGB verzichtet werden.                                        schädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf der Ergänzungssatzung          Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs.
am „Frauendorfer Hauptstraße“ im OT Frauendorf in der Zeit vom         1 Satz 1 Nr. 1-3 des Baugesetzbuches bezeichneten Verfahrens-
             05.08.2019 bis einschließlich 06.09.2019                  und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs.
                                                                       2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis
während der Dienststunden im Bürgerzentrum, Bürgerbüro (EG),           des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplans, ein nach § 214
der Stadtverwaltung Frohburg, Markt 13 - 15, 04654 Frohburg            Abs. 2 a BauGB beachtlicher Fehler oder ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2
zu folgenden Zeiten                                                    BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich
Montag         9:00 Uhr bis 12:00 Uhr                                  werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung
Dienstag       9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr      schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind.
Mittwoch       9:00 Uhr bis 12:00 Uhr                                  Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den
Donnerstag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr          Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist darzulegen.
Freitag        8:00 Uhr bis 11:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.                           Wolfgang Hiensch, Bürgermeister
Eine Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie
die wesentlichen Auswirkungen der Planung erfolgt bei Inter-           Satzung
esse für jedermann im Bauamt der Stadtverwaltung Frohburg,
Zimmer 2.15, zu den Dienststunden.                                     über die Aufstellung des vorhabenbezogenen
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken              Bebauungsplanes der Innenentwicklung „Peniger Straße“
und Anregungen Satzungsentwurf schriftlich oder zur Nieder-            im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB
schrift bei der Stadt Frohburg, Markt 13 - 15, 04654 Frohburg
                                                                       Auf der Grundlage des § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB),
vorgebracht werden. Die fristgemäß vorgebrachten Einwände
                                                                       § 12 BauGB in Verbindung mit dem § 4 SächsGemO hat der Stadt-
und Anregungen werden geprüft und das Ergebnis mitgeteilt.
                                                                       rat der Stadt Frohburg in öffentlicher Sitzung am 04.07.2019 den
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stel-
                                                                       vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschlie-
lungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung unberück-
                                                                       ßungsplan der Innenentwicklung „Peniger Straße“ im beschleunig-
sichtigt bleiben können. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass
                                                                       ten Verfahren nach § 13 a BauGB als Satzung beschlossen.
ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist,
soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom An-
                                                                                                      §1
tragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend
                                                                                       Räumlicher Geltungsbereich
gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
                                                                       Für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans ist
                                                                       der Lageplan des zeichnerischen Teils vom Februar 2019 maß-
                                                                       gebend. Er ist Bestandteil dieser Satzung.

                                                                                                   §2
Wolfgang Hiensch
                                                                                        Bestandteile der Satzung
Bürgermeister
                                                                       Der vorhabenbezogene Bebauungsplan besteht aus der Plan-
                                                                       zeichnung M 1:250 und den textlichen Festsetzungen in der
Öffentliche Bekanntmachung                                             Fassung vom Februar 2019. Die Begründung (Fassung vom Fe-
Der Stadtrat der Stadt Frohburg hat am 04.07.2019 auf Grund-           bruar 2019) zum Bebauungsplan ist beigefügt.
lage des §10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), § 12 BauGB in
Verbindung mit dem § 4 SächsGemO den im beschleunigten                                      § 3 Inkrafttreten
Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellten vorhabenbezogenen            Dieser vorhabebezogene Bebauungsplan tritt mit seiner ortsüb-
Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan der Innen-           lichen Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).
entwicklung „Peniger Straße“ Frohburg “ bestehend aus der Plan-        Frohburg, den 05.07.2019
zeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung in
der Fassung vom Februar 2019 als Satzung beschlossen.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan der Innenentwick-
lung „Peniger Straße“ Frohburg tritt mit dieser Bekanntma-
chung (§ 10 Abs. 3 BauGB) in Kraft.                                    Wolfgang Hiensch, Bürgermeister
Nachrichten - Stadt Frohburg
8                                                           Frohburger Nachrichten                                                    Nr. 7/2019

Gemeinde/Stadt: Frohburg                     Wahlkreis:            23 Leipzig Land 1              Landkreis:           Leipzig

Wahlbekanntmachung
1.   Am          1. September 2019
     findet die  Wahl zum 7. Sächsischen Landtag
     statt.
     Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.

2.   Die Stadt ist in folgende 22 Wahlbezirke eingeteilt:
     001 Hort „Schlaufüchse“                                               Frohburg, Straße der Freundschaft 37 (barrierefrei)
     002 Bürgerzentrum am Markt                                            Frohburg, Markt 13-15 (barrierefrei)
     003 WSF Wohn- und Seniorenzentrum                                     Frohburg, Am Harzberg 29 (barrierefrei)
     004 Gemeindezentrum Greifenhain                                       OT Greifenhain, Kirchring 11 (barrierefrei)
     005 Gaststätte „Jägerhaus“                                            OT Streitwald, Kohrener Straße 28
     006 Gemeindezentrum Benndorf                                          OT Benndorf, Bubendorfer Straße 1
     007 Gemeindezentrum Bubendorf                                         OT Bubendorf, Am Ring 3
     008 Turnraum Kita Eschefeld                                           OT Eschefeld, Eschefelder Hauptstraße 33
     009 Gemeindezentrum Frauendorf                                        OT Frauendorf, Frauendorfer Hauptstraße 35
     010 Gemeindezentrum Nenkersdorf                                       OT Nenkersdorf, Nenkersdorfer Hauptstraße 10
     011 Gemeindezentrum Schönau                                           OT Schönau, Schönauer Hauptstraße 9
     012 Gemeindezentrum Roda                                              OT Roda, Rodaer Dorfstraße 61
     013 Schulungsraum der FFW                                             OT Flößberg, An der Feuerwehr 1d
     014 Grundschule Frankenhain                                           OT Frankenhain, Hauptstraße 29
     015 Schloss Prießnitz                                                 OT Prießnitz, Badstraße 21
     016 ehemaliger Kindergarten Elbisbach                                 OT Elbisbach, Tongrubenweg 11
     017 Gemeindezentrum Tautenhain                                        OT Tautenhain, Rosa-Luxemburg-Straße 39
     018 Haus der Begegnung Kohren-Sahlis                                  OT Kohren-Sahlis, Kohrener Markt 14 (barrierefrei)
     019 ehemaliges Gemeindeamt Altmörbitz                                 OT Altmörbitz, Kirchberg 15
     020 ehemaliges Gemeindeamt Gnandstein                                 OT Gnandstein, Gnandsteiner Hauptstraße 14
     021 Alte Schule Jahnshain                                             OT Jahnshain, An der Hauptstraße 2

     01 Briefwahlbezirk                                          Stadtverwaltung Frohburg, Markt 13-15
     In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis zum 11.08.2019 übersandt werden, sind der Wahlbezirk und der
     Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte wählen kann.
     Der Briefwahlvorstand tritt 16:00 Uhr zur Zulassung der Wahlbriefe sowie ab 18:00 Uhr zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses
     in Frohburg, Stadtverwaltung Frohburg, Markt 13 - 15, großer Veranstaltungssaal zusammen.

3.   Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahl-                    zeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine
     bezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.             Stimmabgabe nicht erkennbar ist.
     Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und ihren Per-                   In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.
     sonalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die                 4.   Die Wahlhandlung sowie im Anschluss an die Wahlhandlung
     Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.                    erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses
     Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält                im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit
     bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehän-                     das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
     digt. Jeder Wähler hat eine Direktstimme und eine Listenstim-          5.   Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl
     me. Das Stärkeverhältnis der Parteien im Sächsischen Land-                  in dem Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,
     tag errechnet sich nur aus der Anzahl der Listenstimmen.                    a)     durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk
     Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer                         dieses Wahlkreises oder
     a)     für die Wahl im Wahlkreis die Namen der Bewerber                     b)     durch Briefwahl
            der zugelassenen Kreiswahlvorschläge, bei Kreiswahl-                 teilnehmen.
            vorschlägen von Parteien außerdem die Namen der                      Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der zuständi-
            Parteien und, sofern sie eine Kurzbezeichnung ver-                   gen Gemeinde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen
            wenden, auch diese, bei anderen Kreiswahlvorschlä-                   Wahlumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag
            gen außerdem das Kennwort, und rechts vom Namen                      beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im
            jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung;                   verschlossenen Wahlumschlag) und dem unterschriebenen
     b)     für die Wahl nach Landeslisten die Bezeichnung der                   Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag an-
            Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden,                 gegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahl-
            auch diese, und jeweils die Namen der ersten fünf Be-                tage bis 16.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der
            werber der zugelassenen Landeslisten, und links von der              angegebenen Stelle abgegeben werden.
            Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.            6.   Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur per-
                                                                                 sönlich ausüben (§ 13 Absatz 4 des Sächsischen Wahlgesetzes).
     Der Wähler gibt
                                                                                 Wer unbefugt wählt oder ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl
            seine Direktstimme in der Weise ab, dass er auf dem lin-
                                                                                 herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheits-
            ken Teil des Stimmzettels durch ein in den dafür vorgese-
                                                                                 strafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch
            henen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise ein-
                                                                                 ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
            deutig kenntlich macht, welchen Bewerber sie gelten soll,
            und seine Listenstimme in der Weise,                            Frohburg, den 11.07.2019
            dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein
            in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise ein-
            deutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.
     Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des
     Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum ge kenn-                 Hiensch, Bürgermeister
Nachrichten - Stadt Frohburg
Nr. 7/2019                                               Frohburger Nachrichten                                                          9

Gemeinde/Stadt:      Frohburg                                          4.  Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis
Landkreis:           Leipzig                                               23 Leipziger Land 1
Wahlkreis:           23 Leipziger Land 1                                   a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk
                                                                                 des Wahlkreises, in dem der Wahlschein ausgestellt
                                                                                 ist,
Bekanntmachung                                                             oder
                                                                           b) durch Briefwahl
über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis                       an der Wahl teilnehmen.
und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum                    5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag
7. Sächsischen Landtag                                                 5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberech-
                                                                           tigter,
am 1. September 2019                                                   5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahl-
                                                                           berechtigter,
1.   Das Wählerverzeichnis zur oben genannten Wahl für die                 a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die
     Wahlbezirke der Stadt Frohburg wird in der Zeit vom                         Antragsfrist für die Eintragung in das Wählerverzeich-
     12.08.2019 bis 16.08.2019 während der allgemeinen Öff-                      nis nach § 16 Absatz 1 der Landeswahlordnung bis
     nungszeiten                                                                 zum 11.08.2019 oder die Einspruchsfrist gegen das
     Montag          von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und                              Wählerverzeichnis nach § 19 Absatz 1 Landeswahl-
                     13.00 Uhr bis 15.00 Uhr                                     ordnung bis zum 16.08.2019 versäumt hat,
     Dienstag        von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und                        b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach
                     13.00 Uhr bis 18.00 Uhr                                     Ablauf der Antragsfrist nach §16 Absatz 1 der Landes-
     Mittwoch von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und                                     wahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 19 Ab-
                     13.00 Uhr bis 15.00 Uhr                                     satz 1 der Landeswahlordnung entstanden ist,
     Donnerstag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und                             c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festge-
                     13.00 Uhr bis 17.30 Uhr                                     stellt worden ist und die Feststellung erst nach Ab-
     Freitag         von 8.00 Uhr bis 11.00 Uhr                                  schluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der
     in der          Stadtverwaltung Frohburg                                    Gemeinde/Stadt gelangt ist.
                     Einwohnermeldeamt                                     Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis einge-
                     Markt 13 – 15                                         tragenen Wahlberechtigten bis zum 30.08.2019, 16.00 Uhr,
                     04654 Frohburg                                        bei der Gemeindebehörde mündlich, schriftlich oder
     für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.                 elektronisch beantragt werden. Eine telefonische An-
     Innerhalb der Einreichungsfrist kann der Wahlberechtigte              tragstellung ist unzulässig. Im Antrag sind Familienname,
     von der Gemeinde einen Auszug aus dem Wählerverzeichnis               Vorname, die genaue Anschrift des Wahlberechtigten so-
     über die zu seiner Person eingetragenen Daten verlangen.              wie das Geburtsdatum anzugeben.
     Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit und Vollständigkeit        Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsu-
     der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Da-           chen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutba-
     ten überprüfen. Will ein Wahlberechtigter die Richtigkeit und         ren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch
     Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis            bis zum Wahltag, 13:00 Uhr, gestellt werden.
     eingetragenen Personen überprüfen, muss er Tatsachen glaub-           Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der
     haft machen, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollstän-        beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis
     digkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf          zum Tag vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein er-
     Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlbe-          teilt werden.
     rechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß           Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberech-
     § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.                tigte können aus den unter 5.2 Buchstabe a bis c angege-
     Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren ge-           benen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlschei-
     führt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.       nes noch bis zum Wahltag, 13:00 Uhr, stellen.
     Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen             Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage
     ist oder einen Wahlschein hat.                                        einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu be-
                                                                           rechtigt ist. Ein wahlberechtigter mit Behinderung kann sich bei
2.   Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollstän-              der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
     dig hält, kann in der Zeit vom 12.08.2019 bis 16.08.2019          6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte
     während der oben genannten Zeiten, spätestens am                      -     einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,
     16.08.2019 bis 12.00 Uhr im Einwohnermeldeamt, Stadt-                 -     einen amtlichen grünen Wahlumschlag,
     verwaltung Frohburg, Markt 13 – 15, 04654 Frohburg Ein-               -     einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief
     spruch einlegen.                                                            zurückzusenden ist, versehenen gelben Wahlbriefum-
     Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur                     schlag und
     Niederschrift eingelegt werden. Soweit die in dem Ein-                -     ein Merkblatt zur Briefwahl.
     spruch behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, hat              Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für
     der Einspruchsführer die erforderlichen Beweismittel bei-             einen anderen ist nur möglich, wenn die Berichtigung zur
     zufügen.                                                              Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schrift-
3.   Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen             lichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmäch-
     sind, erhalten bis spätestens 11.08.2019 eine Wahlbe-                 tigte Person nicht mehr als vier Personen vertritt; dies hat
     nachrichtigung.                                                       sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unter-
     Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt              lagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die
     wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wäh-                 bevollmächtigte Person auszuweisen.
     lerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will,        7. Der Wähler muss den verschlossenen Wahlbrief mit dem
     dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.                            Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig absenden,
     Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeich-            dass dieser spätestens am Wahltag bis 16.00 Uhr bei der
     nis eingetragen werden und bereits einen Wahlschein mit               zuständigen, auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen
     Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahl-             Stelle eingeht. Der Wahlbrief kann auch dort abgegeben
     benachrichtigung.                                                     werden.
Nachrichten - Stadt Frohburg
10                                                    Frohburger Nachrichten                                                 Nr. 7/2019

     Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutsch-             -   Recht auf Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen
     land ohne besondere Versendungsform von der Deutschen                    personenbezogenen Daten (§ 2 Absatz 4 Sächsisches
     Post AG unentgeltlich befördert.                                         Datenschutzdurchführungsgesetz, Artikel 16 Daten-
                                                                              schutz-Grundverordnung)
                                                                          - Recht auf Löschung personenbezogener Daten (§ 2 Ab-
Datenschutzrechtliche Hinweise
                                                                              satz 4 Sächsisches Datenschutzdurchführungsgesetz,
1.   Wurde ein Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis ge-                Artikel 17 Datenschutzgrundverordnung)
     stellt oder Einspruch gegen die Richtigkeit oder Vollstän-           - Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezo-
     digkeit des Wählerverzeichnisses eingelegt, so werden die                gener Daten (§ 2 Absatz 4 Sächsisches Datenschutzdurch-
     in diesem Zusammenhang angegebenen, personenbezo-                        führungsgesetz Artikel 18 Datenschutz-Grundverordnung)
     genen Daten zur Bearbeitung des Antrages bzw. des Ein-               Einschränkungen ergeben sich aus den wahlrechtlichen Vor-
     spruchs verarbeitet, § 16 und § 19 der Landeswahlordnung.            schriften, insbesondere durch die Vorschriften über das Recht
     Wurde ein Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins gestellt            auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und den Erhalt
     oder haben Sie eine Vollmacht für die Beantragung eines              einer Kopie, § 17 Absatz 1 des Sächsischen Wahlgesetzes in
     Wahlscheins und/oder für die Abholung des Wahlscheins                Verbindung mit § 18 Absatz 2 und 3 der Landeswahlordnung,
     mit Briefwahlunterlagen ausgestellt, so werden die in diesem         durch die Vorschriften über den Einspruch und Beschwerde
     Zusammenhang angegebenen, personenbezogenen Daten                    gegen das Wählerverzeichnis, § 19 der Landeswahlordnung.
     zur Bearbeitung des Antrages beziehungsweise zur Prüfung       7.    Sind Sie der Ansicht, dass die Verarbeitung der Sie be-
     der Bevollmächtigten verarbeitet, § 17 Absatz 2 des Säch-            treffenden personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig
     sischen Wahlgesetzes, §§ 22 bis 24 der Landeswahlordnung.            erfolgt, können Sie lhre Beschwerde an den Sächsischen
     Die Angaben im Rahmen der Erklärung des Bevollmäch-                  Datenschutzbeauftragten (Postanschrift: Sächsischer Da-
     tigten, dass er nicht mehr als vier Wahlberechtigte bei der          tenschutzbeauftragter, Postfach 12 00 16, 01001 Dresden;
     Empfangnahme vertritt, dienen dazu, die Berechtigung des             E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de) richten.
     Bevollmächtigten für die Beantragung eines Wahlscheins         Frohburg, den 11.07.2019
     bzw. die Berechtigung für den Empfang des Wahlscheins
     und der Briefwahlunterlagen zu prüfen, § 23 Absatz 1 Satz
     6, § 24 Absatz 6 der Landeswahlordnung.
     Die Gemeinde führt Verzeichnisse über erteilte Wahlschei-
     ne, § 24 Absatz 7 der Landeswahlordnung, ein Verzeichnis
     über die für ungültig erklärten Wahlscheine, § 24 Absatz 8     Hiensch
     Satz 1 der Landeswahlordnung, sowie ein Verzeichnis über       Bürgermeister
     die Bevollmächtigten und die an sie ausgehändigten Wahl-
     scheine, § 24 Absatz 6 Satz 4 der Landeswahlordnung.
2.   Sie sind nicht verpflichtet, die personenbezogenen Daten            Bekanntmachungen anderer Institutionen
     bereitzustellen. Eine Bearbeitung des Antrages auf Eintra-
     gung in das Wählerverzeichnis, des Einspruchs gegen das
     Wählerverzeichnis und des Antrages auf Erteilung eines
                                                                    Diakonie-Freiwilligenzentrale
     Wahlscheins sowie die Erteilung bzw. Aushändigung des          Unterstützer für Projekte gesucht
     Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen an einen Bevoll-       Das Projekt Familienpaten sucht dringend nach ehrenamtlichen Un-
     mächtigten ist ohne die Angaben nicht möglich.                 terstützern. Die Paten unterstützen junge Familien durch zeitweise
3.   Verantwortlich für die Verarbeitung der angegebenen perso-     Kinderbetreuung (ca. 5 Stunden pro Woche) und werden nicht selten
     nenbezogenen Daten ist die oben genannte Gemeinde. Die         eine Art Ersatzoma oder -opa. Ganz dringend werden Familienpaten
     Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten          u.a. in Borna, Bad Lausick, Kitzscher, Colditz, Pegau, Neukieritzsch,
     sind: Datenschutzbeauftragter, Markt 13 - 15, 04654 Froh-      Espenhain, Rötha, Wurzen, Gerichshain und Markkleeberg gesucht.
     burg, E-Mail: V.Winkler@frohburg.de                            Auch im Besuchs- und Begleitdienst wird Unterstützung benö-
4.   lm Falle einer Beschwerde gegen die Versagung der Ein-         tigt. In diesem Projekt werden hilfsbedürftige, meist ältere Men-
     tragung ins Wählerverzeichnis, gegen die Ablehnung des         schen, in ihrem Zuhause durch einen ehrenamtlichen Helfer für
     Einspruchs gegen das Wählverzeichnis oder gegen die Ver-       ca. 5 Stunden pro Woche betreut und begleitet. Es werden drin-
     sagung des Wahlscheins ist der Empfänger der personen-         gend Freiwillige in Grimma, Naunhof, Borna, Frohburg, Geithain,
     bezogenen Daten der Kreiswahlleiter, Landratsamt Landkreis     Bad Lausick und Kitzscher gesucht.
     Leipzig, Kreiswahlbüro, Stauffenbergstraße 4, 04552 Borna.     Die ehrenamtlichen Unterstützer beider Projekte nehmen kos-
5.   Die Frist für die Speicherung der im Zusammenhang mit der      tenlos an Schulungen, Ausflügen und Festen teil, erhalten kon-
     Führung des Wählerverzeichnisses, der Verzeichnisse über       tinuierliche Begleitung, Unfall- und Haftpflichtversicherungs-
     erteilte Wahlscheine, des Verzeichnisses über für ungültig     schutz sowie eine Aufwandsentschädigung.
     erklärte Wahlscheine und des Verzeichnisses über die Be-       Weitere Informationen zu der Arbeit der Freiwilligenzentrale, den
     vollmächtigten und die an sie ausgehändigten Wahlschei-        Projekten und Engagementangeboten erhalten Sie unter www.
     ne verarbeiteten personenbezogen Daten richtet sich nach       selbsthilfe-ehrenamt.de
     § 78 Absatz 3 der Landeswahlordnung: Wählerverzeichnis-        Kontakt: Diakonie Leipziger Land, Freiwilligenzentrale, Nico-
     se, Wahlscheinverzeichnisse, Verzeichnisse über für ungül-     laiplatz 5, 04668 Grimma: Tel. 03437 701622, Zweigstelle Bor-
     tig erklärte Wahlscheine und Verzeichnisse der Bevollmäch-     na: Tel. 03433 274040, Zweigstelle Wurzen: Tel. 03425 891615,
     tigten sind nach Ablauf von sechs Monaten seit der Wahl zu     fz.grimma@diakonie-leipziger-land.de
     vernichten, wenn nicht der Landeswahlleiter mit Rücksicht
     auf ein schwebendes Wahlprüfungsverfahren etwas ande-          Bekanntmachung​​​​​​​ der Landesdirektion Sachsen
     res anordnet oder sie für die Strafverfolgungsbehörde zur
     Ermittlung einer Wahlstraftat von Bedeutung sein können.       über einen Antrag auf Erteilung
6.   Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen stehen lh-      einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung
     nen folgende Rechte zu:
                                                                    Gemarkung Niederfrankenhain
     - Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbe-
         zogene Daten (§ 2 Absatz 4 Sächsisches Datenschutz-
                                                                    Vom 17. Juni 2019
         durchführungsgesetz, Artikel 15 Datenschutz-Grundver-      Die Landesdirektion Sachsen gibt bekannt, dass der Abwas-
         ordnung)                                                   serzweckverband Espenhain, Blumrodapark 6, in 04552 Borna,
Nr. 7/2019                                               Frohburger Nachrichten                                                       11

einen Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechts-          1990 bestehenden Energiefortleitungsanlagen und Anlagen
bescheinigung gemäß § 9 Abs. 4 des Grundbuchbereinigungs-              der Wasserversorgung und -entsorgung entstanden. Die durch
gesetzes (GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182,              Gesetz entstandene Dienstbarkeit dokumentiert nur den Stand
2192), das zuletzt durch Artikel 158 der Verordnung vom                vom 3. Oktober 1990. Da die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits
31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, gestellt hat.   entstanden ist, kann ein Widerspruch nicht damit begründet
Der Antrag (Az: L32-0552/23/12) betrifft den vorhandenen Ab-           werden, dass kein Einverständnis mit der Belastung des Grund-
wasserkanal DN 300 einschließlich Zubehör, Sonder- und Ne-             stückes erteilt wird.
benanlagen sowie Schutzstreifen.                                       Ein zulässiger Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dass
Die von der Anlage betroffenen Grundstückseigentümer der Stadt         die im Antrag dargestellte Leitungsführung nicht richtig ist. Dies
Frohburg (Gemarkung Niederfrankenhain) können den einge-               bedeutet, dass ein Widerspruch sich nur dagegen richten kann,
reichten Antrag sowie die beigefügten Unterlagen in der Zeit           dass das Grundstück gar nicht von der Leitung oder in ande-
     vom 19. August bis einschließlich 16. September 2019              rer Weise, als dargestellt, betroffen ist. Wir möchten Sie daher
in der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig, Braustraße       bitten, nur in begründeten Fällen von Ihrem Widerspruchsrecht
2, 04107 Leipzig, Zimmer 348, während der Dienststunden (mon-          Gebrauch zu machen.
tags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr und von 12.30          Der Widerspruch kann bei der Landesdirektion Sachsen, Alt-
Uhr bis 15.00 Uhr, freitags von 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr) einsehen.      chemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz, oder den Dienststellen
Ergänzend wird auf die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Pla-       der Landesdirektion Sachsen in Dresden, Stauffenbergallee 2,
nunterlagen während des vorgenannten Zeitraums unter http://           01099 Dresden, oder in Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig bis
www.lds.sachsen.de/bekanntmachung/ verwiesen (danach bitte             zum Ende der Auslegungsfrist erhoben werden. Die Schriftform
die Rubrik Infrastruktur-Grundbuchbereinigung wählen). Im Internet     kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem
erfolgt die Freischaltung mit Beginn des Auslegungszeitraumes.         Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elek-
Nach § 27a Abs. 1 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz in der            tronischen Signatur zu versehen. Der Zugang für elektronische
Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (BGBI. I                Dokumente ist auf die Dateiformate .doc, .docx und .pdf be-
S. 102), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 25. Juli         schränkt. Die Übermittlung des elektronischen Dokuments hat
2013 (BGBI. I S. 2749) geändert worden ist, ist der Inhalt der zur     an die Adresse post@lds.sachsen.de zu erfolgen.
Einsicht ausgelegten Unterlagen maßgeblich.
                                                                       Leipzig, den 17. Mai 2019
Hinweise zur Einlegung von Widersprüchen
Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen eine             gez. Landesdirektion Sachsen
beschränkte persönliche Dienstbarkeit für alle am 3. Oktober           Susok, Referatsleiter

Haushaltplan der Stadt Frohburg 2019/2020                              Diese Abhängigkeit ist bei der Investitionsplanung noch viel
                                                                       drastischer. Nach wie vor müssen wir in Frohburg davon ausge-
                  Mit Bescheid der Kommunalaufsicht vom                hen, dass viele Investitionen eigentlich nur möglich sind, wenn
                  02.07.2019 wurde der vom Stadtrat am 06.06.2019
                                                                       wir dafür Fördermittel beantragen können und diese bewilligt
                  beschlossene Doppelhaushalt 2019/2020 nicht
                                                                       werden. Gerade zum Anfang des Jahres 2019 mussten wir ei-
                  beanstandet und ist damit Grundlage für unser
                                                                       nige Ablehnungen zur Kenntnis nehmen. Wie es mit der För-
weiteres Handeln. Wenn dies vom Grunde her positiv klingt und
vor allem die zielgerichtete Arbeit in Stadtverwaltung und Stadt-      derung von kommunalem Straßenbau in Sachsen weitergehen
rat für die nächsten Monate sehr erleichtern wird, so muss man         wird, kann derzeit niemand prognostizieren. Die im Haushalt-
trotzdem darauf aufmerksam machen, dass der Haushaltplan eben          plan 2019/2020 für diesen Zeitraum eingeplanten Straßenbau-
nur ein Plan ist. Schon wenige Wochen nach der Beschlussfas-           maßnahmen können nur realisiert werden, wenn gleichzeitig die
sung desselben gibt es schon wieder viele neue Sachlagen, die für      dafür eingeplanten Fördermittel bewilligt werden.
das kommunale und finanzielle Handeln in Frohburg Auswirkungen         Für andere eingeplante Investitionen werden ebenfalls unbedingt
haben und so nicht in den Haushaltansätzen vorhersehbar waren.         Fördermittel benötigt. Bezüglich der Fördermittelbewilligungen
Dabei halten sich aber bisher positive und negative neue Sachla-       kann man dabei durchaus optimistisch sein. Für die meisten im
gen noch die Waage, so dass es derzeit keinen Grund gibt, die mit      HHP 2019/2020 eingeplanten Investitionen liegen Fördermittelbe-
dem Haushaltplan 2019/2020 prognostizierten Jahresergebnisse in        scheide bereits vor, wurden in Aussicht gestellt oder die Förder-
Frage zu stellen. Man sollte deshalb eher optimistisch sein und sich   anträge können fristgerecht und vollständig eingereicht werden.
ab sofort auf die Konkretisierung unserer Haushalt-, Finanz- und       Demzufolge muss gesagt werden, dass mit der Mehrzahl der in
Investitionsplanung ab 2021 konzentrieren. Für diese Konkretisie-      den Haushaltjahren 2019/2020 eingeplanten Investitionen bereits
rung ist es notwendig, erforderliche Bedarfe nochmals zu analysie-     begonnen wurde oder sie sogar schon fertig gestellt sind. Des-
ren, Konzepte zu erstellen oder zu präzisieren und vor allem Fach-
                                                                       halb zähle ich an dieser Stelle nur die wesentlichsten neu einge-
planungen und Vorbereitungen zu beauftragen.
                                                                       planten Investitionen in den Haushaltjahren 2019/2020 auf:
Gemäß dem beschlossenen Haushaltplan ist auch zu erkennen,
dass für die nächsten Jahre mit erheblichen Deckungslücken             -   Fertigstellung Erschließung Baugebiet „Am Schützenhaus“
im Ergebnishaushalt geplant werden musste, die nur mit Hilfe               Frohburg
der gesetzlich zugelassenen Verrechnungsmöglichkeit mit dem            -   Baubeginn Erschließung Baugebiet „Am Wolfslückenweg“
Basiskapital ausgeglichen werden können. Auch wenn diese                   Frohburg
Deckungslücken derzeit noch hauptsächlich durch Nichterwirt-           -   Baubeginn Erschließung Baugebiet „Leipziger Straße“ Froh-
schaftung der Abschreibungen im Ergebnishaushalt begründbar                burg
sind, so ist gleichzeitig erkennbar, dass die eigenen kommu-           -   Neuanschaffung Einsatzfahrzeuge für die Freiwilligen Feuer-
nalen Einnahmen im Ergebnishaushalt kaum ausreichen, um                    wehren Tautenhain, Flößberg, Kohren-Sahlis und Eschefeld
die erforderlichen Ausgaben für Unterhaltung und Betrieb der           -   Neubau Löschwasserbehälter Gewerbegebiet OT Pflug
vielen kommunalen Einrichtungen in Frohburg dauerhaft selbst           -   Sanierung und Umbauarbeiten Grundschule Kohren-Sahlis
erwirtschaften zu können. Deshalb wird die Stadt weiterhin von             (mit Lehrschwimmbecken)
Zuweisungen und finanziellen Unterstützungen von Bund und              -   Um- und Neugestaltung Außenanlagen Hort Schlaufüchse
Land abhängig sein und selbst sparsam wirtschaften müssen.                 Frohburg
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