Nachrichten - Stadt Frohburg
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Frohburger Nachrichten 12. Jahrgang – Freitag, den 26. Juli 2019 – Nummer 7 Amtsblatt für die Stadt Frohburg mit ihren Ortsteilen Altmörbitz, Altottenhain, Benndorf, Bubendorf, Dolsenhain, Eckersberg, Elbisbach, Eschefeld, Flößberg, Frankenhain, Frauendorf, Gnandstein, Greifenhain, Hopfgarten, Jahnshain, Kohren-Sahlis, Linda, Meusdorf, Nenkersdorf, Neuhof, Ottenhain, Pflug, Prießnitz, Roda, Rüdigsdorf, Schönau, Streitwald, Tautenhain, Terpitz, Trebishain, Walditz und Wüstenhain Verabschiedung des Stadtrates Frohburg der Legislaturperiode 2014 - 2019 Schulanfang Der Bürgermeister der Stadt Frohburg, der Stadtrat, die Ort- schaftsräte und die Stadtverwaltung übermitteln allen ABC- Schützen die besten Wünsche zum Schulstart sowie ganz viel Spaß und Erfolg beim Lernen.
2 Frohburger Nachrichten Nr. 7/2019 Kontaktübersicht und Öffnungszeiten Stadtverwaltung Frohburg Markt 13 - 15 04654 Frohburg E-Mail: stadt@frohburg.de Tel. 034348 805-0 Internet: www.frohburg.de Fax. 034348 805-39 Bürgermeister Herr Hiensch 805-13 Einrichtungen der Stadtverwaltung Sekretariat Frau Kaczmarzyk 805-13 * Museum „Schloss Frohburg“ 51563 E-Mail: schlossmuseumfrohburg@gmail.com Amtsleiterin Zentralamt Frau Schubinski 805-23 Internet: www.schloss-frohburg.de Bürgerinformation, Gemeindezentren Frau Dietze 805-11 IT-Verantwortlicher Herr Morgner 805-60 * Museum Kohren-Sahlis 034344 61547 Personalamt Frau Gesell 805-55 E-Mail: kohrener-museen@frohburg.de Personalamt Frau Schiebel 805-17 * Stadtbibliothek Frohburg 51037 Öffentlichkeitsarbeit/Homepage/Vereine Frau Kampf 805-15 E-Mail : stadtbibliothek_frohburg@t-online.de Organisationsangelegenheiten Frau Winkler 805-37 Internet: www.frohburg.de Kindertagesstätten/Schulen Frau Brand 805-70 Kindertagesstätten/Schulen Frau Wießner-Rühl 805-34 * Kommunalarchiv Frohburg 60762 Leiterin Standes- und Meldeamt Frau Schuster 805-19 E-Mail: archiv@frohburg.de Standesamt/Jugendclubs Frau Jahn-Pöhlmann 805-69 * Naturfreibad Frohburg 51674 Standesamt/Pass- und Meldeamt Frau Atzler 805-27 E-Mail: freibad-frohburg@gmx.de Pass- und Meldeamt Herr Spranger 805-28 * Kindertagesstätte Frohburg 51438 Amtsleiterin Finanzverwaltung Frau Schulz 805-12 E-Mail: spatzennest-frohburg@t-online.de Controlling Frau Dietze 805-38 * Kinderkrippe „Storchennest“ Frohburg 60982 Kassenverwalterin Frau Ledig 805-21 E-Mail: storchennest-frohburg@t-online.de Mahnung/Vollstreckung, Steuern Frau Schilaske 805-59 Geschäfts-/Finanzbuchhaltung, Kasse Frau Sicker 805-26 * Kindertagesstätte Greifenhain 51857 Geschäftsbuchhaltung Frau Kertscher 805-56 E-Mail: kitaregenbogenland@yahoo.de 60518 Steuern/Abgaben Frau Kubik 805-53 * Kindertagesstätte Eschefeld 0176 14654019 Anlagenbuchhaltung Frau Rauschenbach 805-72 E-Mail: kita-eschefeld@web.de Anlagenbuchhaltung/Aufarbeitung Frau Gottschalk 805-62 * Kindertagesstätte Flößberg 034345 22194 Sachgebietsleiterin Liegenschaften Frau Gallien 805-41 kita-floessberg@gmx.de Mieten/Pachten Frau Golda 805-43 * Kindertagesstätte Prießnitz 034345 22896 Mieten/Pachten, Gebäudemanag. Frau Lätzsch 805-73 E-Mail: post@kinderland-priessnitz.de Liegenschaften Frau Heimann 805-24 Internet: www.kinderland-priessnitz.de Liegenschaften Frau Heilmann 805-49 * Kindertagesstätte Tautenhain 034341 42295 Amtsleiterin Bau- und Ordnungsamt Frau Vogel 805-32 E-Mail: kitatautenhain@gmx.de Sachgebietsleiterin Bau- und Planungsamt Frau Ulbricht 805-30 * Kindertagesstätte Kohren-Sahlis 034344-61228 Hochbau/Städtebauförderung Frau Schröder 805-71 E-Mail: randi.nickel@johanniter.de Hochbau/Bauverwaltung Frau Pultar 805-58 Wirtschaftsförderung/Radwege Frau Schubinski 805-29 * Grundschule Frankenhain 034341 43035 Fördermittel Frau Nonn 805-16 E-Mail: gs-frankenhain@t-online.de Tiefbau Herr Häring 805-31 Internet: cms.sachsen.schule/gsfrankenhain Tiefbau Frau Naumann 805-61 Allgemeine Bauverwaltung/Baumschutz 805-35 / * Grundschule Frohburg 51333 E-Mail: Grundschule_Frohburg@t-online.de Herr Jungnitz 0176 14654011 Bauhofkoordination Frau Taubert 805-33 * Grundschule Kohren-Sahlis 034344 61211 E-Mail: grundschule-kohren-sahlis@t-online.de Sachgebietsleiterin Ordnungsamt Frau Schwurack 805-48 Feuerwehren/Brandschutz Herr Martin 805-18 * Oberschule Frohburg 51334 Straßenverkehrsbeh./Sondernutzung Frau Kertscher 805-20 E-Mail : ms-frohburg@web.de Gewerbeamt/Markt/Gemeindevollz. Frau Schlichter 805-22 Internet: cms.sachsen.schule/msfrohburg/ Gemeindlicher Vollzugsdienst Herr Zeißler 805-57 * Hort „Die Einsteins“ 51933 Gemeindlicher Vollzugsdienst Frau Bohne 805-25 E-Mail: einsteins-frohburg@t-online.de Leiter Naturfreibad/Sportstätten Herr Heinze 51674 * Hort „SchlauFüchse“ 568565 E-Mail: SchlauFuechse-frohburg@t-online.de * Sporthalle 0176 14654004 * Hort Frankenhain 034341 40748 * Polizeipräsenzposten 805-74 E-Mail: hortfrankenhain7@googlemail.com * Schiedsstelle 805-40 * Hort in Außenstelle GS Kohren-Sahlis 034344-61021 E-Mail: randi.nickel@johanniter.de Bereitschaftstelefon des „AZV Espenhain“ 0172 2789490 Bereitschaftstelefon des „AZV Wyhratal“ 0172 8841022 Bereitschaftstelefon der OEWA Trinkwasserversorgung 0163 7528570 Sprechzeiten der Stadtverwaltung Öffnungszeiten der Bürgerinformation Sprechzeiten des Polizeipräsenzpostens Mo geschlossen Mo 08:00 - 12:00 Uhr/13:00 - 15.00 Uhr Mo 15:00 - 18:00 Uhr Di 09:00 - 12:00/13:00 - 18:00 Uhr Di 08:00 - 12:00 Uhr/13:00 - 18:00 Uhr Fr 09:00 - 12:00 Uhr Mi geschlossen Mi 08:00 - 12:00 Uhr/13:00 - 15.00 Uhr Do 09:00 - 12:00/13:00 - 16:00 Uhr Do 08:00 - 12:00 Uhr/13:00 - 17:30 Uhr bzw. 17:30 Uhr für Standesamt, Fr 08:00 - 12:00 Uhr Pass- u. Meldeamt Fr 08:00 – 11:00 Uhr
Nr. 7/2019 Frohburger Nachrichten 3 Stadtrat der Legislaturperiode 2014 - 2019 Persönlicher Dank Gundula Müller, Erika Lory (BuW), Christopher Martin (CDU), Mi- chael Röthig (CDU) und Christopher Schramm (SPD). Mit der Stadtratssitzung am 04.07.2019 ging auch die Legis- laturperiode 2014 - 2019 des „alten“ Stadtrats in Frohburg zu 51 Jahre Ehrenamt Ende. Aus diesem Anlass habe ich nicht nur in einem kurzen … sind eine zusätzliche Er- Beitrag auf die Arbeit des Stadtrats in den vergangenen 5 Jah- wähnung unbedingt wert: ren zurückgeblickt, sondern mich vor allem auch für die gute Herr Wolfram Gabler wurde Zusammenarbeit und Unterstützung aus dem Stadtrat in der nach 51 Jahren ehrenamt- letzten Sitzung bedankt. Auch wenn nicht alle Vorstellungen in licher Tätigkeit als Stadtver- Erfüllung gingen oder es auch unterschiedliche Auffassungen ordneter (DDR) und Stadtrat zu manchen Problemstellungen gab, waren Diskussionen, Ab- (BRD) als CDU-Abgeordneter stimmungen und Sitzungen in Frohburg stets von Sachlichkeit und langjähriger Fraktions- und Fairness geprägt. Vieles, was eigentlich erst in den letzten chef am 04.07.2019 würdig 5 Jahren entstand oder bereits begonnen wurde, basiert auch verabschiedet. Herr Gabler auf dieser guten Arbeit des nun scheidenden Stadtrats. Es wird darf sich getrost als dienstäl- aber so sein wie wahrscheinlich vieles andere neu Geschaffene tester Kommunalpolitiker des der letzten Jahre in Frohburg; man nimmt die Fertigstellung zur Landkreises Leipzig betrach- Kenntnis und gewöhnt sich an alles, als ob es schon immer so ten. war. Am bedeutsamsten für die Entwicklung in Frohburg dürfte Die Stadt Frohburg dankt al- aber die Eingliederung Kohren-Sahlis zum 01.01.2018 gewesen len Stadträtinnen und Stadt- sein. Die gute Zusammenarbeit im Stadtrat setzt sich aber auch räten für die gute und faire nach der Eingliederung fort. Die Früchte der Eingliederung wer- Zusammenarbeit und ihre Verabschiedung den wir hoffentlich in den folgenden Jahren ernten können. Leistungen für Frohburg. Al- von Herrn Gabler durch Ich möchte mich auch an dieser Stelle nochmals bei allen Stadt- len Ausscheidenden an dieser Herrn Bürgemeister Hiensch räten und Stadträtinnen für ihre gute Arbeit, die Unterstützung Stelle nochmals die besten und Zusammenarbeit in der letzten Legislaturperiode ausdrück- Wünsche für Gesundheit und Wohlergehen sowie Schaffens- lich bedanken. kraft. Sicher kann Frohburg auch zukünftig an anderer Stelle auf ihr Wolfgang Hiensch, Bürgermeister Ehrenamt zählen. Abschiedsworte in der letzten Nicole Kampf, Öffentlichkeitsarbeit/Kultur Stadtratssitzung Amtliche Bekanntmachungen Mit einem großen Dankeschön für ihren Einsatz während der vergangenen Wahlperiode würdigte Herr Hiensch (BuW) in der letzten Stadtratssitzung am 04.07. den insgesamt 26 Stadträ- tinnen und Stadträten. 14 von ihnen werden in der kommenden Beschlüsse Stadtrat Legislaturperiode aus unterschiedlichen Gründen nicht mehr amtieren. In 56 Sitzungen fasste das Gremium mehr als 750 Be- Der Stadtrat der Stadt Frohburg hat in seiner Sitzung am schlüsse. 04.07.2019 mehrheitlich bzw. einstimmig folgende Beschlüsse Große Anerkennung gilt nicht nur den ausscheidenden Stadträ- gefasst, die hier öffentlich bekannt gemacht werden. tinnen und Stadträten, sondern auch allen, die dieses Ehrenamt Der Stadtrat stellt fest, dass beim Ratsmitglied Christopher Mar- schon viele Jahre ausüben. Neben der Sächsischen Ehrenamts- tin, wohnhaft in Frankenhain, Geithainer Straße 53, 04654 Froh- karte wurden individuell gefertigte Präsente mit lobenswerten burg ein Hinderungsgrund gemäß § 32 Abs. 1 Nr. 1 der Gemein- Worten überreicht. deordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) vorliegt. Ausgezeichnet wurden: Herr Christopher Martin scheidet gemäß § 34 Abs. 1 SächsGe- für 20 Jahre Ehrenamt und mehr: mO aus dem Stadtrat Frohburg aus. Wolfram Gabler (CDU), Siegfried Runkwitz (Die Linke), Elvira Beschluss-Nr. STR 56/762/2019 Flemming (CDU), Heiner Aurich (CDU), Thomas Kratz (BuW), Der Stadtrat beschließt, das ehemalige Feuerwehrgerätehaus Andreas Mertin (Die Linke), Georg-Ludwig von Breitenbuch OT Dolsenhain, Dolsenhainer Straße 18, Flurstück Nr. 48/4 Gem. (CDU), Hans-Jürgen Sprenger (SPD), Egbert Korndörfer (FWV) Dolsenhain, mit einer Grundstücksgröße von 176 m² am Herrn und Eberhard Schneidenbach (Die Linke) Sebastian Weber, wohnhaft in 04654 Frohburg, OT Dolsenhain für 10 Jahre Ehrenamt und mehr: zum Kaufpreis in Höhe von 5.900 € zu verkaufen. Der Käufer Inge Tessars (Die Linke), Dirk Schulze (CDU), Andreas Kraus trägt alle Kosten der Errichtung, Genehmigung und des Vollzu- (CDU), Michael Franke (CDU), Siegmund Mohaupt (CDU), Marco ges des notariellen Grundstückskaufvertrages sowie die Grund- Höppner (CDU) und Gundula Müller (FDP) erwerbsteuer. Beschluss-Nr. STR 56/763/2019 ausscheidende Mitglieder aus dem Stadtrat: Wolfram Gabler, Siegfried Runkwitz, Elvira Flemming, Heiner Der Stadtrat beschließt, das Grundstück „Wohn- und Ge- Aurich, Thomas Kratz, Hans-Jürgen Sprenger, Egbert Korndör- schäftshaus – ehemalige Bibliothek“ im OT Kohren-Sahlis, fer, Eberhard Schneidenbach, Inge Tessars, Marco Höppner, Baumgartenstraße 1, Flurstück Nr. 147/1 Gemarkung Kohren-
4 Frohburger Nachrichten Nr. 7/2019 Stadt mit 391 m² an Herrn Martin Koenitz, Leipzig zum Kaufpreis in Höhe von 29.000 € zu verkaufen. Der Käufer trägt alle Kosten Sitzungstermine der Errichtung, Genehmigung und des Vollzuges des notariellen Grundstückskaufvertrages sowie die Grunderwerbsteuer. Beschluss-Nr. STR 56/764/2019 Termine Der Stadtrat vergibt nach erfolgloser Öffentlicher Ausschreibung Im Monat August 2019 finden nachfolgend genannte Sitzungen und aufgrund der Freihändigen Vergabe nach VOB/A sowie des des Stadtrates und der Ortsausschüsse statt. Alle interessierten Sächsischen Vergabegesetzes und der Angebotsauswertung Bürger sind zum jeweils öffentlichen Teil herzlich eingeladen. Die folgende Bauleistung für die Baumaßnahme „Sanierung Schü- entsprechenden Tagesordnungspunkte wollen Sie bitte den öf- ler- u. Lehrertoiletten Grund- und Oberschule Frohburg“: fentlichen Bekanntmachungen (Aushänge) entnehmen. Los 2 Fliesenarbeiten an die Firma Jacqueline Engert, geschäfts- ansässig OT Langenleuba-Oberhain, An der Leuba 146 in 09322 Stadtrat Penig, zu einer Bruttosumme von 10.363,95 € Donnerstag, den 01.08.2019, 19:00 Uhr Die Deckung der fehlenden Haushaltsmittel in Höhe von 366,65 € Bürgerzentrum am Rathaus, II. OG, Veranstaltungssaal für die Maßnahme erfolgt über 21510.000/421100 – Unterhaltung für die Grundstücke u. baulichen Anlagen der Oberschule Frohburg. Technischer Ausschuss Beschluss-Nr. STR 56/765/2019 Montag, den 19.08.2019, 19:00 Uhr Bürgerzentrum am Rathaus, II. OG, Veranstaltungssaal Der Stadtrat lehnt den Antrag auf Aufstellung einer Ergänzungs- satzung für die Flurstücke Nr. 238 und 242 Gemarkung Eschefeld Verwaltungsausschuss ab, da die Planung aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen Donnerstag, den 22.08.2019, 19:00 Uhr der Träger öffentlicher Belange keine Aussicht auf Erfolg hat. Bürgerzentrum am Rathaus, II. OG, Veranstaltungssaal Beschluss-Nr. STR 56/766/2019 Der Stadtrat billigt den Entwurf der Ergänzungssatzung der Ortschaftsrat Eulatal Stadt Frohburg für das Plangebiet „Frauendorfer Hauptstraße“ Mittwoch, den 21.08.2019, 19:00 Uhr im OT Frauendorf, bestehend aus den zeichnerischen und text- lichen Festsetzungen sowie der Begründung in der Fassung Ortschaftsrat Nenkersdorf vom Juni 2019, und bestimmt, diesen gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 Mittwoch, den 21.08.2019, 19:30 Uhr in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats Gemeindehaus Nenkersdorf öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gleichzeitig mit der vorgenannten öffentli- Ortschaftsrat Roda chen Auslegungsfrist zu beteiligen. Auf die Erstellung eines Um- Donnerstag, den 15.08.2019, 19:30 Uhr weltberichtes kann nach § 13 Abs. 3 BauGB verzichtet werden. Dorfgemeinschaftshaus Roda Beschluss-Nr. STR 56/767/2019 Ortschaftsrat Kohren-Sahlis Der Stadtrat beschließt auf Grundlage des § 10 Abs. 1 Bau- Dienstag, den 20.08.2019, 19:00 Uhr gesetzbuch (BauGB), § 12 BauGB in Verbindung mit dem § Haus der Begegnung Kohren-Sahlis 4 SächsGemO den im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellten, vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhabens- und Erschließungsplan der Innenentwicklung „Peni- ger Straße“ Frohburg “, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung in der Fassung vom Februar 2019, als Satzung. Beschluss-Nr. STR 56/768/2019 Der Stadtrat beschließt auf der Grundlage des § 10 Abs. 1 Bau- gesetzbuch (BauGB), § 12 BauGB in Verbindung mit dem § 4 SächsGemO den im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellten, vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhabens- und Erschließungsplan der Innenentwicklung „Peni- ger Straße“ Frohburg “, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung in der Fassung vom Februar 2019, als Satzung. Beschluss-Nr. STR 56/769/2019 Der Stadtrat beschließt, für die Modernisierung der Kontroll- und Steuereinheit der Kegelbahn Tautenhain, Rosa-Luxemburg- Straße 39, einen Zuschuss in Höhe von 1.200 € durch die Stadt Frohburg zu zahlen. Beschluss-Nr. STR 56/770/2019 Personalangelegenheiten Beschluss-Nr. STR 56/771/2019
Nr. 7/2019 Frohburger Nachrichten 5 Bekanntmachungen der Stadt Frohburg Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes zum Doppelhaushalt 2019/2020 der Stadt Frohburg Der Stadtrat der Stadt Frohburg hat in seiner Sitzung am 06.06.2019 die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan zum Doppelhaushalt 2019/2020 der Stadt Frohburg beschlossen. Die Haushaltssatzung wurde der Rechtsaufsichtsbehörde angezeigt. Die Gesetzmäßigkeit des Beschlusses zur Haushaltssatzung 2019/2020 der Stadt Frohburg wurde bestätigt. Nach § 76 Abs.3 SächsGemO ist die beschlossene Haushaltssatzung öffentlich bekannt zu machen, was hiermit geschieht: Beschluss Nr.: STR 55/754/2019 Haushaltssatzung der Stadt Frohburg für die Haushaltsjahre 2019/2020 Aufgrund von § 74 der Sächsischen Gemeindeordnung, in der jeweils geltenden Fassung, hat der Stadtrat in der Sitzung am 06.06.2019 folgende Haushaltssatzung beschlossen: Haushaltsjahre 2019 2020 §1 Der Haushaltsplan für das Hauhaltsjahr 2019/2020, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfal- lenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen enthält, wird: im Ergebnishaushalt mit dem - Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf 21.532.919,00 EUR 21.779.734,00 EUR - Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf 23.733.938,00 EUR 24.076.578,00 EUR - Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen (ordentliches Ergebnis) auf -2.201.019,00 EUR -2.296.844,00 EUR - Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf 1.283.000,00 EUR 474.750,00 EUR - Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf 613.300,00 EUR 395.100,00 EUR - Saldo aus den außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen (Sonderergebnis) auf 669.700,00 EUR 79.650,00 EUR - Gesamtergebnis auf -1.531.319,00 EUR -2.217.194,00 EUR - Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren auf 0,00 EUR 0,00 EUR - Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des Sonderergebnisses aus Vorjahren auf 0,00 EUR 0,00 EUR - Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im ordentlichen Ergebnis mit dem Basiskapital 2.056.564,00 EUR 2.660.629,00 EUR gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf 0,00 EUR 0,00 EUR - Betrag der Verrechnung eines Fehlbetrages im Sonderergebnis mit dem Basiskapital gemäß § 72 Absatz 3 Satz 3 SächsGemO auf 0,00 EUR 0,00 EUR - veranschlagtes Gesamtergebnis auf 525.245,00 EUR 443.435,00 EUR im Finanzhaushalt mit dem - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 19.932.882,00 EUR 19.825.775,00 EUR - Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 18.986.793,00 EUR 19.423.860,00 EUR - Zahlungsmittelüberschuss oder -bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit als Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 946.089,00 EUR 401.915,00 EUR - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 4.559.461,00 EUR 4.359.743,00 EUR - Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 4.502.200,00 EUR 5.289.200,00 EUR - Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 57.261,00 EUR -929.457,00 EUR - Finanzierungsmittelüberschuss oder -fehlbetrag als Saldo aus dem Zahlungsmittel- überschuss oder -fehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit und dem Saldo der Gesamtbeträge der Einzahlungen und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.003.350,00 EUR -527.542,00 EUR - Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 601.775,00 EUR 1.486.345,00 EUR - Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 930.083,00 EUR 1.800.813,00 EUR - Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf -328.308,00 EUR -314.468,00 EUR - Veränderung des Bestandes an Zahlungsmitteln im Haushaltsjahr auf 675.042,00 EUR -842.010,00 EUR festgesetzt. §2 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0,00 EUR 0,00 EUR festgesetzt.
6 Frohburger Nachrichten Nr. 7/2019 §3 Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtun- gen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförde- rungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird auf 2.671.500,00 EUR 1.912.500,00 EUR festgesetzt. §4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in 1.000.000,00 EUR 1.000.000,00 EUR Anspruch genommen werden darf, wird auf festgesetzt. §5 Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt: für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 340,00 v.H. 340,00 v.H. für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 420,00 v.H. 420,00 v.H. Gewerbesteuer auf 405,00 v.H. 405,00 v.H. §6 Der Bürgermeister wird legitimiert, die Übertragung von Haushaltsermächtigungen ins Folgejahr bis zu einem Saldo in Höhe von 50.000,00 € pro Maßnahme anzuweisen. SV Frohburg, den 07.06.2019 Hiensch Bürgermeister Nach § 76 Abs.3 SächsGemO ist der Haushaltsplan mit der öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung für die Dauer von mindestens einer Woche öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung des Haushaltsplanes 2019/2020 erfolgt in der Zeit vom 05.08. bis 09.08.2019 in der Stadtverwaltung Frohburg, Kämmerei, Rathaus, EG Zimmer 1.17, Markt 13, 04654 Frohburg während nachfolgender Zeiten zur kostenlosen Einsicht für jedermann: montags 9:00 bis 12:00 und 13:00 bis 15:00 Uhr dienstags 9:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr mittwochs 9:00 bis 12:00 und 13:00 bis 15:00 Uhr donnerstags 9:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr und freitags 8:00 bis 11:00 Uhr Hiensch Bürgermeister Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist, 2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung der Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, 4. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder b) die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Ziffern 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Frohburg, den 08.07.2019 Hiensch Bürgermeister
Nr. 7/2019 Frohburger Nachrichten 7 Öffentliche Bekanntmachung Der vorhabenbezogene Bebauungsplan der Innenentwicklung „Peniger Straße“ Frohburg kann einschließlich der Begründung Der Stadtrat der Stadt Frohburg hat am 04.07.2019 in seiner öf- in der Stadtverwaltung Frohburg, Markt 13-15, im Bauamt Zim- fentlichen Sitzung, den Entwurf der Ergänzungssatzung „Frau- mer 2.15 während der üblichen Öffnungszeiten eingesehen endorfer Hauptstraße“ im OT Frauendorf bestehend aus den werden. Jedermann kann die Ergänzungssatzung und seine zeichnerischen und textlichen Festsetzungen sowie der Begrün- Begründung einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen. dung in der Fassung vom Juni 2019, gebilligt und bestimmt, Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über diesen gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leis- Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszule- tung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen gen. Auf die Erstellung eines Umweltberichtes kann nach § 13 ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Ent- Abs. 3 BauGB verzichtet werden. schädigungsansprüchen wird hingewiesen. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf der Ergänzungssatzung Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. am „Frauendorfer Hauptstraße“ im OT Frauendorf in der Zeit vom 1 Satz 1 Nr. 1-3 des Baugesetzbuches bezeichneten Verfahrens- 05.08.2019 bis einschließlich 06.09.2019 und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis während der Dienststunden im Bürgerzentrum, Bürgerbüro (EG), des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplans, ein nach § 214 der Stadtverwaltung Frohburg, Markt 13 - 15, 04654 Frohburg Abs. 2 a BauGB beachtlicher Fehler oder ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2 zu folgenden Zeiten BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich Montag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung Dienstag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Mittwoch 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Donnerstag 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist darzulegen. Freitag 8:00 Uhr bis 11:00 Uhr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Wolfgang Hiensch, Bürgermeister Eine Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung erfolgt bei Inter- Satzung esse für jedermann im Bauamt der Stadtverwaltung Frohburg, Zimmer 2.15, zu den Dienststunden. über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Während der Auslegungsfrist können von jedermann Bedenken Bebauungsplanes der Innenentwicklung „Peniger Straße“ und Anregungen Satzungsentwurf schriftlich oder zur Nieder- im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB schrift bei der Stadt Frohburg, Markt 13 - 15, 04654 Frohburg Auf der Grundlage des § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), vorgebracht werden. Die fristgemäß vorgebrachten Einwände § 12 BauGB in Verbindung mit dem § 4 SächsGemO hat der Stadt- und Anregungen werden geprüft und das Ergebnis mitgeteilt. rat der Stadt Frohburg in öffentlicher Sitzung am 04.07.2019 den Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stel- vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschlie- lungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung unberück- ßungsplan der Innenentwicklung „Peniger Straße“ im beschleunig- sichtigt bleiben können. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass ten Verfahren nach § 13 a BauGB als Satzung beschlossen. ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom An- §1 tragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend Räumlicher Geltungsbereich gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplans ist der Lageplan des zeichnerischen Teils vom Februar 2019 maß- gebend. Er ist Bestandteil dieser Satzung. §2 Wolfgang Hiensch Bestandteile der Satzung Bürgermeister Der vorhabenbezogene Bebauungsplan besteht aus der Plan- zeichnung M 1:250 und den textlichen Festsetzungen in der Öffentliche Bekanntmachung Fassung vom Februar 2019. Die Begründung (Fassung vom Fe- Der Stadtrat der Stadt Frohburg hat am 04.07.2019 auf Grund- bruar 2019) zum Bebauungsplan ist beigefügt. lage des §10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), § 12 BauGB in Verbindung mit dem § 4 SächsGemO den im beschleunigten § 3 Inkrafttreten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellten vorhabenbezogenen Dieser vorhabebezogene Bebauungsplan tritt mit seiner ortsüb- Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan der Innen- lichen Bekanntmachung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB). entwicklung „Peniger Straße“ Frohburg “ bestehend aus der Plan- Frohburg, den 05.07.2019 zeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung in der Fassung vom Februar 2019 als Satzung beschlossen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan der Innenentwick- lung „Peniger Straße“ Frohburg tritt mit dieser Bekanntma- chung (§ 10 Abs. 3 BauGB) in Kraft. Wolfgang Hiensch, Bürgermeister
8 Frohburger Nachrichten Nr. 7/2019 Gemeinde/Stadt: Frohburg Wahlkreis: 23 Leipzig Land 1 Landkreis: Leipzig Wahlbekanntmachung 1. Am 1. September 2019 findet die Wahl zum 7. Sächsischen Landtag statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr. 2. Die Stadt ist in folgende 22 Wahlbezirke eingeteilt: 001 Hort „Schlaufüchse“ Frohburg, Straße der Freundschaft 37 (barrierefrei) 002 Bürgerzentrum am Markt Frohburg, Markt 13-15 (barrierefrei) 003 WSF Wohn- und Seniorenzentrum Frohburg, Am Harzberg 29 (barrierefrei) 004 Gemeindezentrum Greifenhain OT Greifenhain, Kirchring 11 (barrierefrei) 005 Gaststätte „Jägerhaus“ OT Streitwald, Kohrener Straße 28 006 Gemeindezentrum Benndorf OT Benndorf, Bubendorfer Straße 1 007 Gemeindezentrum Bubendorf OT Bubendorf, Am Ring 3 008 Turnraum Kita Eschefeld OT Eschefeld, Eschefelder Hauptstraße 33 009 Gemeindezentrum Frauendorf OT Frauendorf, Frauendorfer Hauptstraße 35 010 Gemeindezentrum Nenkersdorf OT Nenkersdorf, Nenkersdorfer Hauptstraße 10 011 Gemeindezentrum Schönau OT Schönau, Schönauer Hauptstraße 9 012 Gemeindezentrum Roda OT Roda, Rodaer Dorfstraße 61 013 Schulungsraum der FFW OT Flößberg, An der Feuerwehr 1d 014 Grundschule Frankenhain OT Frankenhain, Hauptstraße 29 015 Schloss Prießnitz OT Prießnitz, Badstraße 21 016 ehemaliger Kindergarten Elbisbach OT Elbisbach, Tongrubenweg 11 017 Gemeindezentrum Tautenhain OT Tautenhain, Rosa-Luxemburg-Straße 39 018 Haus der Begegnung Kohren-Sahlis OT Kohren-Sahlis, Kohrener Markt 14 (barrierefrei) 019 ehemaliges Gemeindeamt Altmörbitz OT Altmörbitz, Kirchberg 15 020 ehemaliges Gemeindeamt Gnandstein OT Gnandstein, Gnandsteiner Hauptstraße 14 021 Alte Schule Jahnshain OT Jahnshain, An der Hauptstraße 2 01 Briefwahlbezirk Stadtverwaltung Frohburg, Markt 13-15 In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis zum 11.08.2019 übersandt werden, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte wählen kann. Der Briefwahlvorstand tritt 16:00 Uhr zur Zulassung der Wahlbriefe sowie ab 18:00 Uhr zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses in Frohburg, Stadtverwaltung Frohburg, Markt 13 - 15, großer Veranstaltungssaal zusammen. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahl- zeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine bezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und ihren Per- In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden. sonalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die 4. Die Wahlhandlung sowie im Anschluss an die Wahlhandlung Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehän- das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. digt. Jeder Wähler hat eine Direktstimme und eine Listenstim- 5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl me. Das Stärkeverhältnis der Parteien im Sächsischen Land- in dem Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, tag errechnet sich nur aus der Anzahl der Listenstimmen. a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer dieses Wahlkreises oder a) für die Wahl im Wahlkreis die Namen der Bewerber b) durch Briefwahl der zugelassenen Kreiswahlvorschläge, bei Kreiswahl- teilnehmen. vorschlägen von Parteien außerdem die Namen der Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der zuständi- Parteien und, sofern sie eine Kurzbezeichnung ver- gen Gemeinde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen wenden, auch diese, bei anderen Kreiswahlvorschlä- Wahlumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag gen außerdem das Kennwort, und rechts vom Namen beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung; verschlossenen Wahlumschlag) und dem unterschriebenen b) für die Wahl nach Landeslisten die Bezeichnung der Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag an- Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, gegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahl- auch diese, und jeweils die Namen der ersten fünf Be- tage bis 16.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der werber der zugelassenen Landeslisten, und links von der angegebenen Stelle abgegeben werden. Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung. 6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur per- sönlich ausüben (§ 13 Absatz 4 des Sächsischen Wahlgesetzes). Der Wähler gibt Wer unbefugt wählt oder ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl seine Direktstimme in der Weise ab, dass er auf dem lin- herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheits- ken Teil des Stimmzettels durch ein in den dafür vorgese- strafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch henen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise ein- ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). deutig kenntlich macht, welchen Bewerber sie gelten soll, und seine Listenstimme in der Weise, Frohburg, den 11.07.2019 dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise ein- deutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum ge kenn- Hiensch, Bürgermeister
Nr. 7/2019 Frohburger Nachrichten 9 Gemeinde/Stadt: Frohburg 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis Landkreis: Leipzig 23 Leipziger Land 1 Wahlkreis: 23 Leipziger Land 1 a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Wahlkreises, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, Bekanntmachung oder b) durch Briefwahl über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis an der Wahl teilnehmen. und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 7. Sächsischen Landtag 5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberech- tigter, am 1. September 2019 5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahl- berechtigter, 1. Das Wählerverzeichnis zur oben genannten Wahl für die a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Wahlbezirke der Stadt Frohburg wird in der Zeit vom Antragsfrist für die Eintragung in das Wählerverzeich- 12.08.2019 bis 16.08.2019 während der allgemeinen Öff- nis nach § 16 Absatz 1 der Landeswahlordnung bis nungszeiten zum 11.08.2019 oder die Einspruchsfrist gegen das Montag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Wählerverzeichnis nach § 19 Absatz 1 Landeswahl- 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr ordnung bis zum 16.08.2019 versäumt hat, Dienstag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr Ablauf der Antragsfrist nach §16 Absatz 1 der Landes- Mittwoch von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und wahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 19 Ab- 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr satz 1 der Landeswahlordnung entstanden ist, Donnerstag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festge- 13.00 Uhr bis 17.30 Uhr stellt worden ist und die Feststellung erst nach Ab- Freitag von 8.00 Uhr bis 11.00 Uhr schluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der in der Stadtverwaltung Frohburg Gemeinde/Stadt gelangt ist. Einwohnermeldeamt Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis einge- Markt 13 – 15 tragenen Wahlberechtigten bis zum 30.08.2019, 16.00 Uhr, 04654 Frohburg bei der Gemeindebehörde mündlich, schriftlich oder für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. elektronisch beantragt werden. Eine telefonische An- Innerhalb der Einreichungsfrist kann der Wahlberechtigte tragstellung ist unzulässig. Im Antrag sind Familienname, von der Gemeinde einen Auszug aus dem Wählerverzeichnis Vorname, die genaue Anschrift des Wahlberechtigten so- über die zu seiner Person eingetragenen Daten verlangen. wie das Geburtsdatum anzugeben. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit und Vollständigkeit Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsu- der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Da- chen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutba- ten überprüfen. Will ein Wahlberechtigter die Richtigkeit und ren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis bis zum Wahltag, 13:00 Uhr, gestellt werden. eingetragenen Personen überprüfen, muss er Tatsachen glaub- Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der haft machen, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollstän- beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis digkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf zum Tag vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein er- Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlbe- teilt werden. rechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberech- § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist. tigte können aus den unter 5.2 Buchstabe a bis c angege- Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren ge- benen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlschei- führt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. nes noch bis zum Wahltag, 13:00 Uhr, stellen. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage ist oder einen Wahlschein hat. einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu be- rechtigt ist. Ein wahlberechtigter mit Behinderung kann sich bei 2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollstän- der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. dig hält, kann in der Zeit vom 12.08.2019 bis 16.08.2019 6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte während der oben genannten Zeiten, spätestens am - einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises, 16.08.2019 bis 12.00 Uhr im Einwohnermeldeamt, Stadt- - einen amtlichen grünen Wahlumschlag, verwaltung Frohburg, Markt 13 – 15, 04654 Frohburg Ein- - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief spruch einlegen. zurückzusenden ist, versehenen gelben Wahlbriefum- Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur schlag und Niederschrift eingelegt werden. Soweit die in dem Ein- - ein Merkblatt zur Briefwahl. spruch behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, hat Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für der Einspruchsführer die erforderlichen Beweismittel bei- einen anderen ist nur möglich, wenn die Berichtigung zur zufügen. Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schrift- 3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen lichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmäch- sind, erhalten bis spätestens 11.08.2019 eine Wahlbe- tigte Person nicht mehr als vier Personen vertritt; dies hat nachrichtigung. sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unter- Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt lagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wäh- bevollmächtigte Person auszuweisen. lerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, 7. Der Wähler muss den verschlossenen Wahlbrief mit dem dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig absenden, Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeich- dass dieser spätestens am Wahltag bis 16.00 Uhr bei der nis eingetragen werden und bereits einen Wahlschein mit zuständigen, auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahl- Stelle eingeht. Der Wahlbrief kann auch dort abgegeben benachrichtigung. werden.
10 Frohburger Nachrichten Nr. 7/2019 Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutsch- - Recht auf Berichtigung der Sie betreffenden unrichtigen land ohne besondere Versendungsform von der Deutschen personenbezogenen Daten (§ 2 Absatz 4 Sächsisches Post AG unentgeltlich befördert. Datenschutzdurchführungsgesetz, Artikel 16 Daten- schutz-Grundverordnung) - Recht auf Löschung personenbezogener Daten (§ 2 Ab- Datenschutzrechtliche Hinweise satz 4 Sächsisches Datenschutzdurchführungsgesetz, 1. Wurde ein Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis ge- Artikel 17 Datenschutzgrundverordnung) stellt oder Einspruch gegen die Richtigkeit oder Vollstän- - Recht auf Einschränkung der Verarbeitung personenbezo- digkeit des Wählerverzeichnisses eingelegt, so werden die gener Daten (§ 2 Absatz 4 Sächsisches Datenschutzdurch- in diesem Zusammenhang angegebenen, personenbezo- führungsgesetz Artikel 18 Datenschutz-Grundverordnung) genen Daten zur Bearbeitung des Antrages bzw. des Ein- Einschränkungen ergeben sich aus den wahlrechtlichen Vor- spruchs verarbeitet, § 16 und § 19 der Landeswahlordnung. schriften, insbesondere durch die Vorschriften über das Recht Wurde ein Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins gestellt auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und den Erhalt oder haben Sie eine Vollmacht für die Beantragung eines einer Kopie, § 17 Absatz 1 des Sächsischen Wahlgesetzes in Wahlscheins und/oder für die Abholung des Wahlscheins Verbindung mit § 18 Absatz 2 und 3 der Landeswahlordnung, mit Briefwahlunterlagen ausgestellt, so werden die in diesem durch die Vorschriften über den Einspruch und Beschwerde Zusammenhang angegebenen, personenbezogenen Daten gegen das Wählerverzeichnis, § 19 der Landeswahlordnung. zur Bearbeitung des Antrages beziehungsweise zur Prüfung 7. Sind Sie der Ansicht, dass die Verarbeitung der Sie be- der Bevollmächtigten verarbeitet, § 17 Absatz 2 des Säch- treffenden personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig sischen Wahlgesetzes, §§ 22 bis 24 der Landeswahlordnung. erfolgt, können Sie lhre Beschwerde an den Sächsischen Die Angaben im Rahmen der Erklärung des Bevollmäch- Datenschutzbeauftragten (Postanschrift: Sächsischer Da- tigten, dass er nicht mehr als vier Wahlberechtigte bei der tenschutzbeauftragter, Postfach 12 00 16, 01001 Dresden; Empfangnahme vertritt, dienen dazu, die Berechtigung des E-Mail: saechsdsb@slt.sachsen.de) richten. Bevollmächtigten für die Beantragung eines Wahlscheins Frohburg, den 11.07.2019 bzw. die Berechtigung für den Empfang des Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen zu prüfen, § 23 Absatz 1 Satz 6, § 24 Absatz 6 der Landeswahlordnung. Die Gemeinde führt Verzeichnisse über erteilte Wahlschei- ne, § 24 Absatz 7 der Landeswahlordnung, ein Verzeichnis über die für ungültig erklärten Wahlscheine, § 24 Absatz 8 Hiensch Satz 1 der Landeswahlordnung, sowie ein Verzeichnis über Bürgermeister die Bevollmächtigten und die an sie ausgehändigten Wahl- scheine, § 24 Absatz 6 Satz 4 der Landeswahlordnung. 2. Sie sind nicht verpflichtet, die personenbezogenen Daten Bekanntmachungen anderer Institutionen bereitzustellen. Eine Bearbeitung des Antrages auf Eintra- gung in das Wählerverzeichnis, des Einspruchs gegen das Wählerverzeichnis und des Antrages auf Erteilung eines Diakonie-Freiwilligenzentrale Wahlscheins sowie die Erteilung bzw. Aushändigung des Unterstützer für Projekte gesucht Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen an einen Bevoll- Das Projekt Familienpaten sucht dringend nach ehrenamtlichen Un- mächtigten ist ohne die Angaben nicht möglich. terstützern. Die Paten unterstützen junge Familien durch zeitweise 3. Verantwortlich für die Verarbeitung der angegebenen perso- Kinderbetreuung (ca. 5 Stunden pro Woche) und werden nicht selten nenbezogenen Daten ist die oben genannte Gemeinde. Die eine Art Ersatzoma oder -opa. Ganz dringend werden Familienpaten Kontaktdaten des behördlichen Datenschutzbeauftragten u.a. in Borna, Bad Lausick, Kitzscher, Colditz, Pegau, Neukieritzsch, sind: Datenschutzbeauftragter, Markt 13 - 15, 04654 Froh- Espenhain, Rötha, Wurzen, Gerichshain und Markkleeberg gesucht. burg, E-Mail: V.Winkler@frohburg.de Auch im Besuchs- und Begleitdienst wird Unterstützung benö- 4. lm Falle einer Beschwerde gegen die Versagung der Ein- tigt. In diesem Projekt werden hilfsbedürftige, meist ältere Men- tragung ins Wählerverzeichnis, gegen die Ablehnung des schen, in ihrem Zuhause durch einen ehrenamtlichen Helfer für Einspruchs gegen das Wählverzeichnis oder gegen die Ver- ca. 5 Stunden pro Woche betreut und begleitet. Es werden drin- sagung des Wahlscheins ist der Empfänger der personen- gend Freiwillige in Grimma, Naunhof, Borna, Frohburg, Geithain, bezogenen Daten der Kreiswahlleiter, Landratsamt Landkreis Bad Lausick und Kitzscher gesucht. Leipzig, Kreiswahlbüro, Stauffenbergstraße 4, 04552 Borna. Die ehrenamtlichen Unterstützer beider Projekte nehmen kos- 5. Die Frist für die Speicherung der im Zusammenhang mit der tenlos an Schulungen, Ausflügen und Festen teil, erhalten kon- Führung des Wählerverzeichnisses, der Verzeichnisse über tinuierliche Begleitung, Unfall- und Haftpflichtversicherungs- erteilte Wahlscheine, des Verzeichnisses über für ungültig schutz sowie eine Aufwandsentschädigung. erklärte Wahlscheine und des Verzeichnisses über die Be- Weitere Informationen zu der Arbeit der Freiwilligenzentrale, den vollmächtigten und die an sie ausgehändigten Wahlschei- Projekten und Engagementangeboten erhalten Sie unter www. ne verarbeiteten personenbezogen Daten richtet sich nach selbsthilfe-ehrenamt.de § 78 Absatz 3 der Landeswahlordnung: Wählerverzeichnis- Kontakt: Diakonie Leipziger Land, Freiwilligenzentrale, Nico- se, Wahlscheinverzeichnisse, Verzeichnisse über für ungül- laiplatz 5, 04668 Grimma: Tel. 03437 701622, Zweigstelle Bor- tig erklärte Wahlscheine und Verzeichnisse der Bevollmäch- na: Tel. 03433 274040, Zweigstelle Wurzen: Tel. 03425 891615, tigten sind nach Ablauf von sechs Monaten seit der Wahl zu fz.grimma@diakonie-leipziger-land.de vernichten, wenn nicht der Landeswahlleiter mit Rücksicht auf ein schwebendes Wahlprüfungsverfahren etwas ande- Bekanntmachung der Landesdirektion Sachsen res anordnet oder sie für die Strafverfolgungsbehörde zur Ermittlung einer Wahlstraftat von Bedeutung sein können. über einen Antrag auf Erteilung 6. Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen stehen lh- einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung nen folgende Rechte zu: Gemarkung Niederfrankenhain - Recht auf Auskunft über Sie betreffende personenbe- zogene Daten (§ 2 Absatz 4 Sächsisches Datenschutz- Vom 17. Juni 2019 durchführungsgesetz, Artikel 15 Datenschutz-Grundver- Die Landesdirektion Sachsen gibt bekannt, dass der Abwas- ordnung) serzweckverband Espenhain, Blumrodapark 6, in 04552 Borna,
Nr. 7/2019 Frohburger Nachrichten 11 einen Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechts- 1990 bestehenden Energiefortleitungsanlagen und Anlagen bescheinigung gemäß § 9 Abs. 4 des Grundbuchbereinigungs- der Wasserversorgung und -entsorgung entstanden. Die durch gesetzes (GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2182, Gesetz entstandene Dienstbarkeit dokumentiert nur den Stand 2192), das zuletzt durch Artikel 158 der Verordnung vom vom 3. Oktober 1990. Da die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist, gestellt hat. entstanden ist, kann ein Widerspruch nicht damit begründet Der Antrag (Az: L32-0552/23/12) betrifft den vorhandenen Ab- werden, dass kein Einverständnis mit der Belastung des Grund- wasserkanal DN 300 einschließlich Zubehör, Sonder- und Ne- stückes erteilt wird. benanlagen sowie Schutzstreifen. Ein zulässiger Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dass Die von der Anlage betroffenen Grundstückseigentümer der Stadt die im Antrag dargestellte Leitungsführung nicht richtig ist. Dies Frohburg (Gemarkung Niederfrankenhain) können den einge- bedeutet, dass ein Widerspruch sich nur dagegen richten kann, reichten Antrag sowie die beigefügten Unterlagen in der Zeit dass das Grundstück gar nicht von der Leitung oder in ande- vom 19. August bis einschließlich 16. September 2019 rer Weise, als dargestellt, betroffen ist. Wir möchten Sie daher in der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig, Braustraße bitten, nur in begründeten Fällen von Ihrem Widerspruchsrecht 2, 04107 Leipzig, Zimmer 348, während der Dienststunden (mon- Gebrauch zu machen. tags bis donnerstags von 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr und von 12.30 Der Widerspruch kann bei der Landesdirektion Sachsen, Alt- Uhr bis 15.00 Uhr, freitags von 8.00 Uhr bis 11.30 Uhr) einsehen. chemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz, oder den Dienststellen Ergänzend wird auf die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Pla- der Landesdirektion Sachsen in Dresden, Stauffenbergallee 2, nunterlagen während des vorgenannten Zeitraums unter http:// 01099 Dresden, oder in Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig bis www.lds.sachsen.de/bekanntmachung/ verwiesen (danach bitte zum Ende der Auslegungsfrist erhoben werden. Die Schriftform die Rubrik Infrastruktur-Grundbuchbereinigung wählen). Im Internet kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem erfolgt die Freischaltung mit Beginn des Auslegungszeitraumes. Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elek- Nach § 27a Abs. 1 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz in der tronischen Signatur zu versehen. Der Zugang für elektronische Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (BGBI. I Dokumente ist auf die Dateiformate .doc, .docx und .pdf be- S. 102), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 25. Juli schränkt. Die Übermittlung des elektronischen Dokuments hat 2013 (BGBI. I S. 2749) geändert worden ist, ist der Inhalt der zur an die Adresse post@lds.sachsen.de zu erfolgen. Einsicht ausgelegten Unterlagen maßgeblich. Leipzig, den 17. Mai 2019 Hinweise zur Einlegung von Widersprüchen Gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen eine gez. Landesdirektion Sachsen beschränkte persönliche Dienstbarkeit für alle am 3. Oktober Susok, Referatsleiter Haushaltplan der Stadt Frohburg 2019/2020 Diese Abhängigkeit ist bei der Investitionsplanung noch viel drastischer. Nach wie vor müssen wir in Frohburg davon ausge- Mit Bescheid der Kommunalaufsicht vom hen, dass viele Investitionen eigentlich nur möglich sind, wenn 02.07.2019 wurde der vom Stadtrat am 06.06.2019 wir dafür Fördermittel beantragen können und diese bewilligt beschlossene Doppelhaushalt 2019/2020 nicht werden. Gerade zum Anfang des Jahres 2019 mussten wir ei- beanstandet und ist damit Grundlage für unser nige Ablehnungen zur Kenntnis nehmen. Wie es mit der För- weiteres Handeln. Wenn dies vom Grunde her positiv klingt und vor allem die zielgerichtete Arbeit in Stadtverwaltung und Stadt- derung von kommunalem Straßenbau in Sachsen weitergehen rat für die nächsten Monate sehr erleichtern wird, so muss man wird, kann derzeit niemand prognostizieren. Die im Haushalt- trotzdem darauf aufmerksam machen, dass der Haushaltplan eben plan 2019/2020 für diesen Zeitraum eingeplanten Straßenbau- nur ein Plan ist. Schon wenige Wochen nach der Beschlussfas- maßnahmen können nur realisiert werden, wenn gleichzeitig die sung desselben gibt es schon wieder viele neue Sachlagen, die für dafür eingeplanten Fördermittel bewilligt werden. das kommunale und finanzielle Handeln in Frohburg Auswirkungen Für andere eingeplante Investitionen werden ebenfalls unbedingt haben und so nicht in den Haushaltansätzen vorhersehbar waren. Fördermittel benötigt. Bezüglich der Fördermittelbewilligungen Dabei halten sich aber bisher positive und negative neue Sachla- kann man dabei durchaus optimistisch sein. Für die meisten im gen noch die Waage, so dass es derzeit keinen Grund gibt, die mit HHP 2019/2020 eingeplanten Investitionen liegen Fördermittelbe- dem Haushaltplan 2019/2020 prognostizierten Jahresergebnisse in scheide bereits vor, wurden in Aussicht gestellt oder die Förder- Frage zu stellen. Man sollte deshalb eher optimistisch sein und sich anträge können fristgerecht und vollständig eingereicht werden. ab sofort auf die Konkretisierung unserer Haushalt-, Finanz- und Demzufolge muss gesagt werden, dass mit der Mehrzahl der in Investitionsplanung ab 2021 konzentrieren. Für diese Konkretisie- den Haushaltjahren 2019/2020 eingeplanten Investitionen bereits rung ist es notwendig, erforderliche Bedarfe nochmals zu analysie- begonnen wurde oder sie sogar schon fertig gestellt sind. Des- ren, Konzepte zu erstellen oder zu präzisieren und vor allem Fach- halb zähle ich an dieser Stelle nur die wesentlichsten neu einge- planungen und Vorbereitungen zu beauftragen. planten Investitionen in den Haushaltjahren 2019/2020 auf: Gemäß dem beschlossenen Haushaltplan ist auch zu erkennen, dass für die nächsten Jahre mit erheblichen Deckungslücken - Fertigstellung Erschließung Baugebiet „Am Schützenhaus“ im Ergebnishaushalt geplant werden musste, die nur mit Hilfe Frohburg der gesetzlich zugelassenen Verrechnungsmöglichkeit mit dem - Baubeginn Erschließung Baugebiet „Am Wolfslückenweg“ Basiskapital ausgeglichen werden können. Auch wenn diese Frohburg Deckungslücken derzeit noch hauptsächlich durch Nichterwirt- - Baubeginn Erschließung Baugebiet „Leipziger Straße“ Froh- schaftung der Abschreibungen im Ergebnishaushalt begründbar burg sind, so ist gleichzeitig erkennbar, dass die eigenen kommu- - Neuanschaffung Einsatzfahrzeuge für die Freiwilligen Feuer- nalen Einnahmen im Ergebnishaushalt kaum ausreichen, um wehren Tautenhain, Flößberg, Kohren-Sahlis und Eschefeld die erforderlichen Ausgaben für Unterhaltung und Betrieb der - Neubau Löschwasserbehälter Gewerbegebiet OT Pflug vielen kommunalen Einrichtungen in Frohburg dauerhaft selbst - Sanierung und Umbauarbeiten Grundschule Kohren-Sahlis erwirtschaften zu können. Deshalb wird die Stadt weiterhin von (mit Lehrschwimmbecken) Zuweisungen und finanziellen Unterstützungen von Bund und - Um- und Neugestaltung Außenanlagen Hort Schlaufüchse Land abhängig sein und selbst sparsam wirtschaften müssen. Frohburg
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