Bücherei Gundelsheim Bachstraße 12 - 12 Stunden - Mittwoch, 01. Juli 2020 10 - 22 Uhr - Gemeinde Gundelsheim
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Gemeinde Gundelsheim www.gemeinde-gundelsheim.de Gemeinde Gundelsheim - Karmelitenstr. 11 - 96163 Gundelsheim Ausgabe 09/ 2020 Gemeinde Gundelsheim • Karmelitenstr. 11 • 96163 Gundelsheim Ausgabe 13 Tel.: 0951/94444-ŏ(-Mail: poststelle@gemeinde-gundelsheim.de Freitag, 15. Mai 2020 Tel.: 0951/94444-0 • E-Mail: poststelle@gemeinde-gundelsheim.de Freitag, 26. Juni 2020 Impuls. Genau in dieser besonderen Zeit beginnt die neue Wahlperiode 2020 - 2026. Vieles fokussiert sich auf Covid-19 und dabei wird manchmal auch vergessen, dass es noch andere Themen in der Welt, in unserer Gemeinde, im privaten Umfeld gibt. In den nächsten Jahren werden besonders die Punkte Klimawandel, Digitalisierung, soziale Gerechtigkeit als Entscheidungsparameter bei allen Debatten im Mittelpunkt stehen. Dabei müssen aus Worthülsen tatsächliche Handlungen abgeleitet werden. Die Erwartungen an den Gemeinderat sind hoch und die Aufgaben vielfältig: Schaffung von Wohnraum, Bürger-Gast-Haus HS7, Gemeindebücherei, Erweiterung Kindertagesstätte, Kläranlage, Neugestaltung Karmelitenstraße, Nutzung Festplatz, Lärmschutz Autobahn, Radewege- und ÖPNV-Anbindung, … Dabei Bücherei Gundelsheim gilt es weiterhin parteiübergreifend die beste Lösung zu finden, Kompromisse zu erzielen. Zwar liegt es in der Natur der Sache, dass es teilweise unterschiedliche Auffassungen gibt, trotzdem gilt es mit Fairness, Respekt und Ehrlichkeit zu diskutieren. Bachstraße 12 – 12 Stunden Und am Ende sollten wir die gemeinsamen Abmachungen einhalten und nur das von anderen einfordern, was wir auch selbst bereit sind zu geben. Dann bräuchte es viele Aufrufe u.a. nach Mittwoch, 01. Juli 2020 ordentlichem Parken, nach sauberen Rinnen am Straßenrand, nach sichtbaren Hausnummerierungen, nach regelmäßigen Heckenschnitt, nach Einhaltung der Anleinpflicht, nach angemessenem Abstand, 10 – 22 Uhr nach Beachtung der Bauordnung nicht. Kehren wir alle mal vor unserer Haustüre, heißt es so schön. Am Ende bekommen wir das gemeinsam hin (Gemeinderat, Bürgerschaft, Mitarbeiterschaft) - das Seien Sie dabei und lassen Sie sich von der haben wir bereits bewiesen. Ich freue mich auf alle Fälle weiterhin Ihr Bürgermeister sein zu dürfen und Wohlfühlatmosphäre sage der Das DANKE für das Vertrauen. Räume und einem größte Geschenk großartigen in unserem Ort sind auch in Zukunft nicht die Angebotsondern Bauwerke, an klassischen und digitalen das Miteinander Medien und Füreinander – inspirieren! mögen das alle so sehen und der Zusammenhalt weiter wachsen. Ihr Öffnungszeiten Mo Jonas 17 r- bacher 19 Uhr Merzbacher Merz Di 16 - 18 Uhr Bürgermeister Do 10 - 14 Uhr So 10 - 12 Uhr
Nr. 13/20 2Gundelsheim Mitteilungsblatt der Gemeinde Bürgerservice • Öffnungszeiten Gundelsheim • Wichtige Rufnummern Rathaus Rufnummern Telefon.................................................... 09 51 / 9 44 44 - 0 Bürgermeister Herr Merzbacher ��������������������� 9 44 44 – 0 Telefax.................................................. 09 51 / 9 44 44 - 24 IMPR E S S UM : E-Mail.................poststelle@gemeinde-gundelsheim.de Vorzimmer/Bürgeramt/Abfallwirtschaft ������������������ Frau Das Mitteilungsblatt der Gemeinde Hatzold – 15 Internet....................... www.gemeinde-gundelsheim.de Gundelsheim erscheint 14täglich Einwohnermeldeamt/Passamt���������������Frau Riedel – 11 jeweils in den geraden Wochen Bankverbindungen Sparkasse Bamberg Steuern/Gewerbeamt/Fischereischeine ����������������� – 12 und wird an alle erreichbaren Haushalte des Verbreitungsgebie- BIC BYLADEM1SKB / IBAN DE18 7705 0000 0000 2002 46 Kasse/Verbrauchsgebühren ���������������������� Frau Will – 13 tes verteilt. VR Bank Bamberg-Forchheim eG Kämmerei/Bildung ���������������������������������� Frau Popp – 14 – Herausgeber, Druck und Verlag: IBAN DE71763910000005946727 / BIC GENODEF1FOH Bauamt ����������������������������������������� Herr Häuslschmid – 17 LINUS WITTICH Medien KG, Öffnungszeiten Peter-Henlein-Straße 1, Bauamt/Städtebauförderung �������������� Frau Scholz – 21 Montag ................................................... 8.00 - 12.00 Uhr 91301 Forchheim, Dienstag .................................................. 8.00 - 12.00 Uhr Ordnungsamt/Straßenverkehrsamt/ Telefon 09191/7232-0 ................................................................ 15.00 - 18.00 Uhr Friedhofsamt ............................................ Herr Keupp – 22 P.h.G.: E. Wittich Mittwoch ................................................. 8.00 - 12.30 Uhr Gemeindearchivpflegerin..................Frau Köppl 4 21 80 – Verantwortlich für den *Bürgersprechstunde............................ 16.00 - 18.00 Uhr Betreuungsrätin und amtlichen Teil: Donnerstag ............................................. 8.00 - 12.00 Uhr Der Erste Bürgermeister der ................................................................ 13.00 - 15.00 Uhr und Inklusionssprecherin: ���������� Frau Sebald 0951 44916 Gemeinde Gundelsheim Freitag ..................................................... 8.00 - 12.00 Uhr Jonas Merzbacher, Öffnungszeiten der Gemeindebücherei (Karmelitenstr. 11) *Bürgersprechstunde Karmelitenstraße 11, Jeden ersten und dritten Mittwoch findet eine zusätz- Montag................................................... 17.00 - 19.00 Uhr 96163 Gundelsheim liche Bürgersprechstunde (16.00 - 18.00 Uhr) statt. jeden 2. und 4. Di im Monat für den sonstigen redaktionellen Sowohl Erwachsene als auch Kinder und Jugendli- Inhalt und den Anzeigenteil: che haben hier ohne Voranmeldung Gelegenheit zu (während d. Schulzeit)............................. 9.00 - 11.00 Uhr Christian Zenk in LINUS WITTICH einem persönlichen Gespräch mit Jonas Merzbacher. Donnerstag.............................................. 16.00 - 18.00 Uhr Medien KG. Selbstverständlich sind weitere Termine jederzeit nach Telefon während der Öffnungszeiten.............. 9 44 44 19 – Im Bedarfsfall Einzelexemplare Vereinbarung möglich. Um die Gesprächszeit aber optimal nutzen zu können Seniorenzentrum Gundelsheim (Karmelitenstr. 20) durch den Verlag zum ist es sinnvoll, sich bei den Mitarbeitern im Bürgerbüro Telefon.................................................................. 20 87 680 Preis von E 0,40 voranzumelden und über das Thema zu informieren. Generationenbüro Gundelsheim zzgl. Versandkostenanteil. So können im Gespräch vielleicht schon Lösungsan- Für Textveröffentlichungen gelten (Altes Rathaus, Hauptstraße 10) sätze diskutiert werden. Außerdem wird empfohlen, unsere Allgemeinen Geschäftsbe- eventuell vorhandene Unterlagen im Vorfeld zu über- Öffnungszeiten: Dienstag 10:00 - 12:00 Uhr dingungen. Namentlich gekenn- mitteln, um eine Recherche in den entsprechenden Telefon:............................................................ 0174/698 28 81 zeichnete Artikel geben nicht Bereichen zu ermöglichen. Anmeldung: 0951 - 944440 Telefax:.............................................................. 40 73 93 24 unbedingt die Meinung der Redak- tion wieder. Für Anzeigenveröf- fentlichungen und Fremdbeilagen NOTDIENSTE - WICHTIGE RUFNUMMERN gelten die Allgemeinen Geschäfts- bedingungen und die z. Z. gültige Notdienst bei Schäden an gemeindlichen Wasser- und Kanalleitungen, Straßen etc. Anzeigenpreisliste. Für nicht gelie- Telefon........................................................................................................................................................01 51 / 54 43 05 15 ferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse Notdienst bei Störungen an der Gasleitung (E.ON Bayern) kann nur Ersatz des Betrages für ein Telefon........................................................................................................................................................09 41 / 28 00 33 55 Einzelexemplar gefordert werden. Notdienst bei Störungen an der Stromversorgung (E.ON Bayern) Weitergehende Ansprüche, insbe- Telefon........................................................................................................................................................09 41 / 28 00 33 66 sondere auf Schadenersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. BEREITSCHAFTSDIENSTE Rettungsdienst und ärztliche Bereitschaft bei Die diensthabenden Ärzte werden nicht ihre lebensbedrohlicher Erkrankung und Unfällen eigene Praxis geöffnet haben, sondern in der Redaktionsschluss Telefon............................................................. 112 Bereitschaftspraxis tätig sein. Bitte beachten Sie: Hausärztliche Bereitschaft Die Bereitschaftspraxis befindet sich direkt neben der Juraklinik Scheßlitz, an der Liegend- Redaktionsschluss Telefon...................................................... 116117 anfahrt (Oberend 29, 96110 Scheßlitz). Welche/r Kinderarzt/ärztin Dienst hat, ist für das nächste unter .......................................................... 116117 Öffnungszeiten: Mitteilungsblatt ist kostenlos zu erfahren. Feiertag, Wochenende:...........09.00 - 21.00 Uhr Mittwoch, Freitag:.....................16.00 - 20.00 Uhr Ärzte-Bereitschaftsdienst Freitag, für Gundelsheim Vorabend eines Feiertages:....18.00 - 20.00 Uhr Telefonnummer: 09542/7 74 38 55 03. Juli Ab sofort werden alle medizinischen Notdienst- anfragen u. a. aus der Gemeinde Gundelsheim Eine telefonische Anmeldung ist nicht notwendig! 2020, an die Bereitschaftspraxis Scheßlitz verwiesen. Hospizverein Bamberg �������������������� 0951 955070 12:00 Uhr! DIENSTBEREITSCHAFT DER APOTHEKEN 27.06.2020 04.07.2020 Luisen-Apotheke 96052 Bamberg An der Breite- Franken-Apotheke 96052 Bamberg Zollnerstr. 68 Später nau 2 Tel.: 0951 / 3012345 Fax: 0951 / 30123709 Tel.: 0951 / 32036 Fax: 0951 / 36698 eingehende St. Nikolaus-Apotheke 96149 Breitengüßbach Markt-Apotheke 96120 Bischberg Hauptstr. 1 Tel.: 0951 / 61718 Fax: 0951 / 601292 Unterlagen bzw. Bamberger Str. 55 Tel.: 09544 / 2466 Fax: 09544 / 1640 Eintragungen 05.07.2020 können nicht mehr 28.06.2020 Bären-Apotheke 96114 Hirschaid-Sassanfahrt Pfarrer-Berger-Str. 4 Tel.: 09543 / 442955 Fax: berücksichtigt Neue-Apotheke 96135 Stegaurach Bamberger- 09543 / 442966 str. 24 Tel.: 0951 / 2971795 Fax: 0951 / 2971796 werden. Rosen-Apotheke 96052 Bamberg Troppauplatz Franz-Ludwig-Apotheke 96047 Bamberg Franz- Ludwig-Str. 14 A Tel.: 0951 / 51955225 Fax: 0951 1 A Tel.: 0951 / 9370450 Fax: 0951 / 9370451 / 51955219
Nr. 13/20 3Gundelsheim Veranstaltungskalender Aus dem Rathaus 01.07.2020 Ein neues Kapitel Protokoll der Gemeinderatssitzung 10.00 Uhr - Bücherei Gundelsheim 22.00 Uhr vom 29.04.2020 06.07.2020 Roter Telefon-Stammtisch SITZUNG 19:00 Uhr Daheim am Telefon 07.07.2020 Elternabend künftige Erstklässler 2020/2021 Gremium: Gemeinderat Gundelsheim 19:00 Uhr Turnhalle, Michael-Arneth-Schule Sitzungstag: Mittwoch, den 29.04.2020 22.07.2020 Gemeinderatssitzung Sitzungsort: Bücherei, Bachstr. 12 18:00 Uhr Vorsitzender: 1. Bürgermeister Jonas Merzbacher 18.07.2020 GBV: Schnittkurs für Rosen Der Vorsitzende begrüßt die anwesenden Mitglieder und 09:00 Uhr TP: Musikerheim, Orlamünder Weg erklärt die anberaumte Sitzung um 18:00 Uhr für eröffnet.Er 18.07.2020 GBV: Baumschnittkurs stellt fest, dass sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß gela- 14:00 Uhr Familie Balling, Nelkenweg 1 den und Zeit, Ort und Tagesordnung für die öffentliche Sit- zung gemäß Art. 52 Bayer. Gemeindeordnung (GO) orts- üblich bekanntgemacht worden sind. Abfallwirtschaft Anwesenheitsliste Anwesende: 1. Bürgermeister Herr Jonas Merzbacher Grüngutcontainer - Gundelsheim Bauhof 2. Bürgermeister Grüngutcontainer – Gundelsheim Bauhof Herr Robert Martin Sommerzeit (01.03. – 15.10.) Mitglieder Gemeinderat Mo. 17:00 – 19:00 Uhr Frau Renate Brütting Mi. 18:00 – 19:00 Uhr Herr Werner Deinlein Fr. 16:00 – 19:00 Uhr Frau Dr. Gerlinde Fischer Sa. 13:00 – 16:00 Uhr Herr Bernd Gotthardt Herr Andreas Hergenröder Wertstoffhöfe Frau Irene Hübner Hallstadt - Seebachmarter Herr Johannes Lang Sommerzeit Winterzeit Herr Siegfried Neugebauer Di 15:00 - 18:00 Uhr Di 15:00 - 17:00 Uhr Frau Gisela Oeckler Do 15:00 - 18:00 Uhr Do 14:00 - 17:00 Uhr Herr Bernhard Oppel Sa 9:00 - 14:00 Uhr Sa 10:00 - 13:00 Uhr Frau Maria Tadda Memmelsdorf - Pödeldorfer Str. 100 Herr Christian Wolf Sommerzeit Winterzeit Frau Christine Ziegler Mi 15:00 - 18:00 Uhr Mi 15:00 - 17:00 Uhr Herr Stephan Zwosta Fr 15:00 - 18:00 Uhr Fr 15:00 - 18:00 Uhr Schriftführerin Sa 10:00 - 15:00 Uhr Sa 10:00 - 14:00 Uhr Frau Silke Hatzold Sommerzeit/Winterzeit = Europäische Sommerzeit/Winterzeit Nicht Anwesende: Recyclingcontainer in Gundelsheim Herr Hans-Joachim Glatzer entschuldigt für Glas & Dosen: Tagesordnung: • Ortseingang „von Lichteneiche kommend auf dem Öffentlicher Teil Parkplatz hinter dem SVG-Sportgelände“ • Festplatz „Karmelitenstr.“ 1. Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmi- • Ecke Königsweg/Zur Steinleite gung der Niederschrift • Standort „Waldstraße“ 2. Planstand: Neugestaltung Karmelitenstraße und Kir- chenvorplatz Bitte beachten Sie die Einwurfzeiten werktags von 07:00 3. Kindertagesstätte St. Marien: Vorstellung Planskizzen Uhr bis 19:00 Uhr. Sonntags ist der Einwurf nicht gestattet. 4. Wasserversorgung Gundelsheim - Feststellung der Zuwiderhandlungen werden verfolgt. Mit Rücksicht auf die Jahresrechnung 2018 Nachbarn bitten wir, am Samstag erst ab 8 Uhr Gläser und 5. Informationen und Anfragen öffentlich Dosen zu entsorgen. 5.1. Bauantrag: Sandra und Markus Bachmeier, Rosen- weg 7, 96163 Gundelsheim; Neubau eines Wohn- Kleinbatterien können im Rathaus, Karmelitenstr. 11, Ein- gebäudes mit zwei Wohneinheiten, Zur Steinleite gangsbereich, entsorgt werden. 25, Fl.Nr. 301/39 5.2. Isolierte Befreiung: Krystyna Hilsberg; Errichtung Ein Altkleidercontainer steht am Festplatz „Karmeliten- eines Gartenhauses, Königsweg 41, Fl.Nr. 222/11 straße“. Dort ist auch ein Container für Elektrokleingeräte 5.3. Bauantrag: Stefan Jankowski; Erstellung einer Ter- und Metallteile aufgestellt. rassenüberdachung, Schlehenweg 4, Fl.Nr. 372/4 5.4. Isolierte Befreiung: Stephanie und Oliver Breithaupt; Errichtung eines Gartenhauses, Zur Steinleite 19, Fl.Nr. 301/36 5.5. Bauanträge: Fischerstraße 6 und Lindenstraße 1a/1b 5.6. Bauantrag: Wolfgang Holzmann; Errichtung eines Gartenhauses sowie Anbau eines Balkons, An den Bergwiesen 13, Fl.Nr. 438/39
Nr. 13/20 4Gundelsheim 5.7. Isolierte Befreiung: Oliver Weiß; Errichtung eines TOP 3 Carports aus Metall, Mittelstraße 13, Fl.Nr. 152/9 Kindertagesstätte St. Marien: Vorstellung Planskizzen 5.8. Isolierte Befreiung: Steffen Nickel; Schaffung eines Da für die Kindertagesstätte Gundelsheim der Bedarf an Stellplatzes und Errichtung eines Gartenhauses/ zusätzlichen Räumen besteht, wurde Herrn Architekt Fritz Geräteschuppens, Birkenweg 5, Fl.Nr. 405/13 Hofmann, Hauptstraße 100, 96163 Gundelsheim und dem Stadtplanungsbüro Beer Bembé Dellinger Architekten und Öffentlicher Teil Stadtplaner GmbH, Leopoldstraße 76, 80802 München, vertreten durch Frau Professor Anne Beer, ein Prüfauftrag TOP 1 erteilt. Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Die dringend notwendige Erweiterung der Kindertages- Niederschrift stätte St. Marien soll dabei nicht in einem Neubau bzw. Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Anbau, sondern mit einer Teil-Aufstockung auf dem errich- Niederschrift teten Bestandsgebäude erfolgen. Auch seitens der Ver- Der Vorsitzende stellt fest, dass der Gemeinderat nach Art. antwortlichen von Kirche und Kindertagesstätte sowie 47 Abs. 2 GO beschlussfähig ist. Elternbeirat befürwortet man diese Lösung. Entsprechende Förderkulissen sind hierfür in Aussicht. Die letzte Sitzungsniederschrift wurde den Mitgliedern des Gemeinderats mit der Sitzungsladung zugestellt. Beschluss: Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kennt- Einwendungen sind nicht erhoben worden. nis und stimmt zur Erweiterung der Kindertagesstätte St. Abstimmungsergebnis: Marien einer Aufstockung im östlichen Teil zu. Anwesend: 16 Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 16 Anwesend: 16 Nein-Stim- 0 Ja-Stimmen: 16 men: Nein-Stimmen: 0 Persönlich 0 Persönlich beteiligt 0 beteiligt TOP 4 TOP 2 Wasserversorgung Gundelsheim - Feststellung der Jahres- Planstand: Neugestaltung Karmelitenstraße und Kirchen- rechnung 2018 vorplatz Sachverhalt: Sachverhalt: Von einem Mitarbeiter des Bayerischen Kommunalen Prü- Erste Ideen und Vorstellungen zum Thema “Neugestaltung fungsverbands (BKPV) wurde der Jahresabschluss 2018 für Karmelitenstraße und Kirchenvorplatz“ wurden bereits 2019 die Wasserversorgung der Gemeinde Gundelsheim erstellt. in einem Forum zusammengetragen. Anwesend waren Die Wasserversorgung ist eine Einrichtung der Gemeinde, Vertreter des Kirchen- und Pfarrgemeinderats sowie inter- die nicht den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung essierte Bürger*innen. Die Punkte wurden gesammelt und unterliegt. Die Rechtsverhältnisse mit den Abnehmern sind zur Auswertung an Herrn Dr. Dürsch vom “DIS Dürsch Ins- durch Satzung geregelt. titut für Stadtplanung“ weitergeleitet. Auf Grundlage der Der Betrieb arbeitet ohne die Absicht der Gewinnerzie- Ergebnisse, einer Analyse des Ist-Zustandes und weiterer lung. Deshalb erfolgt keine Veranlagung zur Gewerbe- konstruktiver Gespräche formulierte Dr. Dürsch ein Konzept und Vermögenssteuer. Dagegen wird die Wasserversor- für die weitere Bearbeitung. gung als Betrieb gewerblicher Art zur Umsatzsteuer und zur Mit dem Exposé können weitere Schritte, wie die Beauftra- Körperschaftsteuer veranlagt. Infolge des Verlustvortrages gung von Planungsbüros erfolgen. sind keine Körperschaftsteuerzahlungen zu leisten. Bürgermeister Merzbacher erläutert die ersten Planun- Der Betrieb beschäftigt einen Wasserwart; im Übrigen wer- gen, die unter anderem die Vorschläge aus einer voran- den für Unterhalt und Investitionen Fremdfirmen eingesetzt. gegangenen Telefonkonferenz mit dem Gemeinderat, Die Verwaltung erfolgt durch das Personal der Gemeinde- beinhalten: Der Kirchenvorplatz vor der katholischen Kir- verwaltung gegen Zahlung eines Verwaltungskostenbei- che „Sieben Schmerzen Mariens“ soll als Platz mit geringer trages. Steigung zwischen Kirchstraße und Kircheneingang umge- Der Bilanzaufbau ist weiterhin durch eine hohe Anlagen- setzt werden. Dadurch entfallen alle Rampen, Treppen intensität gekennzeichnet. Das mit den Ertragszuschüssen und der Zugang zur Kirche wird damit barrierefrei. Eine saldierte Anlagevermögen hat sich aber abschreibungs- klare Straßenführung muss dabei gegeben sein. Die Kir- bedingt weiter reduziert. chengemeinde überlegt die Schaffung eines mittigen Sei- Der Verlustausweis führte zu einer Verminderung des Eigen- teneingangs von der Karmelitenstraße. Außerdem soll auf kapitals. Die Finanzierung der Investitionen der Vergan- einer Fläche vor dem Eingang weiterhin das Aufstellen von genheit erfolgte infolge des Gesamtdeckungsprinzips aus Tischen und Bänken für kleine Feste möglich sein. dem Gesamthaushalt der Gemeinde. Hieraus ergibt sich Die Vorstellung des Konzeptes im Detail wird durch Herrn eine Verschuldung des Betriebs gegenüber der Gemeinde Dr. Dürsch, DIS Institut für Stadtplanung, München, in der von 0,638 Mio. € (Vorjahr 774.000 €). Für diese Mittel wird im Sitzung am 13.05.2020 dem Gemeinderat zur besseren Ver- kaufmännischen Jahresabschluss eine bankübliche Ver- anschaulichung vorgestellt. zinsung angesetzt soweit diese aufgrund steuerlicher Vor- Beschluss: schriften zulässig ist. Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen von Bürger- Da ein Eigenkapitalanteil von 30 % der Bilanzsumme nicht meister Merzbacher zur Kenntnis und befürwortet die Pla- erreicht wird, gilt ein Teil der Verbindlichkeiten gegenüber nung der Fläche zwischen Kirchstraße und Karmeliten- der Gemeinde als kapitalersetzendes Darlehen. In 2018 straße als Gesamtfläche ohne Rampen und Stufen. Auf konnten die Verbindlichkeiten weiter deutlich abgebaut einer Fläche vor dem Eingang soll weiterhin das Aufstellen werden. von Tischen und Bänken möglich sein und somit bei der In die übrigen Verbindlichkeiten war die aufgrund einer Ausführung hinsichtlich der Neigungen zu beachten. vorläufigen Nachkalkulation bestehende Gebührenüber- deckung von 73.000 € einzustellen. Aus der vorherigen Abstimmungsergebnis: Kalkulationsperiode besteht noch eine Überdeckung von Anwesend: 16 170.000 €. Sowohl die Investitionen als auch der Unterhalts- Ja-Stimmen: 16 aufwand blieben hinter den Erwartungen zurück. Die Über- Nein-Stimmen: 0 deckung wird im folgenden Kalkulationszeitraum gutge- Persönlich beteiligt 0 bracht.
Nr. 13/20 5Gundelsheim Infolge des positiven operativen Jahresergebnisses stan- Sanierungsarbeiten wurden durch die Kreisfachberaterin den dem Betrieb aus der betrieblichen Selbstfinanzierung des Landratsamtes Bamberg, Frau Alexandra Klemisch, Mittel in Höhe von 137.000 € (Vorjahr 136.000 €) zur Verfü- auch gleich die Bäume entlang der Straßen in der gung. Da nur Investitionen in Höhe von 10.000 € zu finanzie- Gemeinde Gundelsheim begutachtet. Aufgrund der Tro- ren waren, konnten die Verbindlichkeiten gegenüber der ckenheit der letzten Jahre sind viele Bäume geschädigt. Gemeinde um 136.000 € abgebaut werden. Die Finanz- Die Gemeinde Gundelsheim ist gesetzlich dazu verpflich- lage 2018 ist wiederum zufriedenstellend. tet, seine Abwasserkanäle in der Wasserschutzzone mittels Die Ertragslage der Wasserversorgung hat sich bei einer Druckprüfung in regelmäßigen Abständen auf Dichtheit leicht niedrigeren Wasserabgabe infolge niedrigerer zu prüfen. Dies betrifft alle Teile der öffentlichen Abwasser- Unterhalts- und sonstiger Aufwendungen beim operativen anlage. Die Firma Ritter, Memmelsdorf-Weichendorf, führt Ergebnis leicht verbessert. Den Personalaufwendungen dazu derzeit TV-Inspektion der Haupt- und Anschlusslei- stehen Verrechnungen von Leistungen an andere Berei- tungen mit Hilfe einer Kanalinspektionskamera sowie eine che der Gemeinde im Rahmen der internen Leistungsver- Schachtinspektion zur Überprüfung des baulichen und rechnung (sonstige Erträge) gegenüber. betrieblichen Zustandes des Kanalnetzes durch. Für die Schulden gegenüber der Gemeinde waren 17.000 Die Gemeindebücherei zieht im Mai und Juni vom Rat- € an Zinsen aufzuwenden. Die Schulden konnten wiede- haus in die Bachstraße 12 um. In der Zeit gelten gelockerte rum deutlich reduziert werden. Ausleihbedingungen. Das Angebot der Bücherei wird um Auch im Jahr 2018 konnte kalkulatorisch wieder ein Über- einige Medien erweitert. Ein Online-Katalog sowie digitale schuss erzielt werden, da die Kostenentwicklung hinter den Medien werden künftig auch zur Verfügung stehen. Erwartungen zurückblieb wogegen die Wasserabgabe nur Bürgermeister Merzbacher teilt mit, dass die Arbeiten in der leicht rückläufig war. Hauptstraße 7 und 9 auch während der Corona-Krise ohne Der Überschuss wird vorgetragen und in der folgenden größere Einschränkungen oder Schwierigkeiten fortgesetzt Kalkulationsperiode den Gebührenschuldnern wieder kos- werden und im Zeitplan liegen. tenentlastend gutgebracht. Am 28.04.2020 hatte die Gundelsheimer Bürgerschaft Beschluss: die Möglichkeit an einer Online-Bürgerversammlung via Der Jahresabschluss 2018 der Wasserversorgung Gundels- Video- oder Telefonkonferenz teilzunehmen. Die virtu- heim mit einer Bilanzsumme von 1.102.557,74 € und einem elle Versammlung wurde vorab im Mitteilungsblatt und Jahresfehlbetrag von 6.285,66 € wird hiermit festgestellt. sozialen Medien bekannt gemacht. Nach Anmeldung Der Jahresfehlbetrag ist auf neue Rechnung vorzutragen. in der Gemeinde erhielten die Bürger*innen die nötigen Zugangsdaten. Bürgermeister Merzbacher berichtete über Abstimmungsergebnis: den Sachstand der laufenden Bauprojekte, wie HS7/9 oder Anwesend: 16 Bücherei in der Bachstraße 12 sowie der geplanten Bau- Ja-Stimmen: 16 projekte, wie Erweiterung der Kindertagesstätte, Parkraum Nein-Stimmen: 0 in der Bachstraße. Außerdem wurde auf den Umgang mit Persönlich beteiligt 0 Covid19 eingegangen und die Bürger*innen wurden infor- miert, dass bis 31.08.2020 alle öffentlichen Veranstaltungen TOP 5 und Feste abgesagt wurden. Bürgermeister Merzbacher Informationen und Anfragen öffentlich teilt geplante Aktionen mit, z. B. „Scheunenfest daheim“ Bereits am 13. März 2020 entwickelte die Gemeindever- oder „Bücher für Kinder“ mit. waltung den „Plan: Gundelsheim geht gemeinsam“ zur Am 24.04.2020 ein Schreiben der Jungen Union Memmels- bestmöglichen Bewältigung der Corona-Krise im Gemein- dorf/ Gundelsheim mit Vorschlägen zur „Unterstützung der degebiet. Unter anderem enthält dieser folgende Punkte: heimischen Wirtschaft nach der Corona-Krise“ mit der Bitte - Hinweis, persönliche Treffen auf ein Minimum zu reduzie- an die Gemeinde, diese in Betracht zu ziehen, eingereicht. ren und Absage aller bekannten öffentlichen Veranstal- Bürgermeister Merzbacher erläutert dem Gemeinderat, tungen, Treffen und Gemeindebesuche. dass der Großteil der geforderten Punkte auch schon - Notbetreuung der Kinder von Eltern sog. systemrelevan- vor der Corona-Krise praktiziert wurden, sofern notwen- ter Berufe mit Übernahme der Kosten des Mittagessens dig. Er würdigte den Input und das Engagement, für die durch die Gemeinde Gundelsheim bis 1. Mai 2020. Gemeinde Gundelsheim sieht der Gemeinderat jedoch - Fahr- und Einkaufsdienst: gundelsheim.gesund liefert eine Umsetzung nicht für notwendig. Essen an alle Haushalte. Die Gemeinde stellt zwei Fahr- Aus dem Gemeinderat kommt der Hinweis, dass die neu zeuge samt Fahrer zur Verfügung, um Besorgungen angebrachten Leuchtreflektoren am Zebrastreifen in der (Lebensmittel, Getränke, Apotheke) - insbesondere für Hauptstraße sog. „Stolpersteine“ wären. Bürgermeister Ältere oder chronisch Kranke zu erledigen. Eine ent- Merzbacher merkt an, dass seitens der Bevölkerung durch- sprechende Kooperation wurde zwischen gundelsheim. weg positive Rückmeldungen kämen, da nun der Zeb- gesund, nahkauf Gundelsheim, Metzgerei Espig etc. rastreifen auch bei Nacht wesentlich besser zu erkennen geschlossen. wäre. - Schichtbetrieb im Rathaus und Bauhof, etc., ohne direkte Aus dem Gemeinderat kommt die Nachfrage bezüg- Berührung der beiden Gruppen, um gegebenenfalls eine lich eines abgestellten Bootes auf dem Grünstreifen „Am Gruppe ohne Infektion oder Verdacht zu haben. Somit ist Mönchsbach“. Bürgermeister Merzbacher erklärt, dass das der Rathaus-, Kläranlagen-, gundelsheim.gesund-Betrieb entsprechende Grundstück nicht im Besitz der Gemeinde sowie Wasserversorgung gesicherter. Gundelsheim ist und er somit davon ausgeht, dass es rech- - Kostenfreie Ausgabe von Mund-Nasenschutz an die tens ist – zumal es weder die Verkehrssicherheit noch in Büger*innen im Rathaus. anderen Punkten stört. - Absage aller öffentlichen Feste: Mitteilung an alle Ver- Der Gemeinderat fragt nach, wann der Friedhof wieder eine, Verbände und Gewerbetreibende gemäht wird. Herr Merzbacher informiert, dass aufgrund Der Gemeinderat ist sich einig, bis 31.08.2020 keine Veran- der Blüte von seltenen Wildtulpen, auch in Rücksprache staltungen zuzulassen, Sondergenehmigungen für Feste mit dem Landratsamt, während der Blühzeit nicht bzw. mit unbekanntem Teilnehmerkreis werden nicht gegeben. sehr begrenzt gemäht wird. Für Ausgaben in Zusammenhang mit der Coronakrise (Des- Bürgermeister Jonas Merzbacher verabschiedet in der infektionsmittel, Mund-Nase-Schutz, etc.) soll ein eigener letzten Sitzung der Amtsperiode 2014 – 2020 die anwesen- Haushaltsposten angelegt werden. den ausscheidenden Gemeinderäte dieser Amtszeit. Er Die Firma BWV führt derzeit im Gemeindegebiet Straßensa- bedankt sich in einer jeweils persönlichen Ansprache für nierungen durch. Das Maßnahmenpaket hat ein Auftrags- die stets gute, respektvolle und konstruktive Zusammenar- volumen von rund 250.000,- Euro. Im Rahmen der jetzigen beit über Parteigrenzen hinaus.
Nr. 13/20 6Gundelsheim TOP 5.1 Die zulässigen Längen für Grenzbebauungen entspre- Bauantrag: Sandra und Markus Bachmeier, Rosenweg 7, chend BayBO werden eingehalten. 96163 Gundelsheim; Neubau eines Wohngebäudes mit Nachbarunterschriften liegen vor. zwei Wohneinheiten, Zur Steinleite 25, Fl.Nr. 301/39 Beschluss: Sachverhalt: Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis Die Antragsteller planen auf dem Grundstück „Zur Stein- und erhebt gegen die Errichtung eines Gartenhauses auf leite 25, Flur-Nr. 301/39, den Neubau eines Wohngebäudes dem Grundstück, Königsweg 41, Fl.-Nr. 222/11, Bebauungs- mit zwei Wohneinheiten Der maßgebende Bebauungs- plan „Wohnpark“, wie in den Antragsunterlagen beschrie- plan „Nordwest II“ datiert aus dem Jahr 2018. ben, keine Einwendungen. Das Bauvorhaben hält sich nach Angaben des Planers Es wird auf eine getrennte Abwasserführung (Nieder- und des Bauherrn, mit Ausnahme von drei erforderlichen schlags-/Schmutzwasser) bis zur Grundstücksgrenze und Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungspla- auf die Errichtung entsprechender Kontrollschächte für nes, an den Bebauungsplan. die Grundstücksentwässerungsanlage hingewiesen. Eine Ableitung von Niederschlagswasser von privaten Flächen Es sind folgende Befreiungen vom Bebauungsplan bean- über öffentlichem Grund darf nicht erfolgen. tragt. - Die Doppelgarage soll, abweichend zu der im Bebau- Die Stellplatzsatzung der Gemeinde Gundelsheim ist zu ungsplan festgesetzten und für Gebäude mit zwei beachten. Wohneinheiten vorgegebene Lage, vom Westen in den Abstimmungsergebnis: Osten des Baugrundstücks verschoben werden. Anwesend: 16 - Die Doppelgarage überschreitet die im Bebauungsplan Ja-Stimmen: 16 festgesetzte östliche Baugrenze um ca. 6,10 m in östli- Nein-Stimmen: 0 cher Richtung. Persönlich beteiligt 0 - Der Standort, des für die zweite Wohneinheit erforder- lichen Stellplatzes, soll um 10,5 m in östlicher Richtung TOP 5.3 verschoben werden. Bauantrag: Stefan Jankowski; Erstellung einer Terrassen- Die Überschreitung, der für das Grundstück festgelegten, überdachung, Schlehenweg 4, Fl.Nr. 372/4 östlichen Baugrenze hat keine Auswirkung auf den städte- Sachverhalt: baulichen Charakter des Baugebiets. Der Antragsteller plant auf dem Grundstück „Schlehen- Nachbarunterschriften liegen vor. weg 4“, 96163 Gundelsheim, Fl.Nr. 372/4, die Erstellung Beschluss: einer Terrassenüberdachung. Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis Der maßgebende Bebauungsplan „Westlicher Rothenbühl und erhebt gegen den Neubau eines Wohngebäudes mit - Dorfäcker“ datiert aus dem Jahr 1973. zwei Wohneinheiten, Zur Steinleite 25, 96163 Gundelsheim, Die geplante Terrassenüberdachung hat folgende Abmaße: Fl.Nr. 301/39, Baugebiet „Nordwest II“, wie in den Bauan- Länge = 8,5 m, Breite = 4,40 m. tragsunterlagen beschrieben, keine Einwendungen. Entsprechend Planung ist das geplante Bauvorhaben Voraussetzung hierfür ist, dass die im Bebauungsplan vor- innerhalb der im Bebauungsplan zeichnerisch festgesetz- gegebene 6 Meter breite Grundstückszufahrt entfernt und ten Baugrenzen. Das Bauvorhaben hält sich nach Anga- in gleicher Breite, Art und Bauweise, in nördlicher Lage zu ben des Planers und des Bauherrn, mit Ausnahme von drei der laut Eingabeplanung neu zu errichtenden Garage Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungspla- gebaut wird. nes, an den Bebauungsplan. Die hierfür anfallenden Kosten sind von den Bauherren Für die Erstellung der Terrassenüberdachung sind folgende zu übernehmen und die Arbeiten in Abstimmung mit der Befreiungen vom Bebauungsplan beantragt. Gemeinde durchzuführen. - Die Terrassenüberdachung wird als aufgesetztes Pult- Es wird auf eine getrennte Abwasserführung (Nieder- dach ausgeführt, entsprechend Bebauungsplan sind schlags-/Schmutzwasser) bis zur Grundstücksgrenze und für das Hauptgebäude nur Satteldächer bzw. für auf die Errichtung entsprechender Kontrollschächte für Nebengebäude nur Flachdächer zulässig. die Grundstücksentwässerungsanlage hingewiesen. Eine - Die Terrassenüberdachung hat eine Dachneigung von Ableitung von Niederschlagswasser von privaten Flächen ca. 12°, entsprechend Bebauungsplan sind für das über öffentlichem Grund darf nicht erfolgen. Die Stellplatz- Hauptgebäude Dachneigungen zwischen 22° und 30° satzung der Gemeinde Gundelsheim ist zu beachten. bzw. für Nebengebäude maximal 10° zulässig. Abstimmungsergebnis: - Die Terrassenüberdachung wird mit Sicherheitsglas Anwesend: 16 ausgeführt, entsprechend Bebauungsplan sind für das Ja-Stimmen: 16 Hauptgebäude dunkle Dachziegel bzw. für Nebenge- Nein-Stimmen: 0 bäude dunkle Welleternitplatten zulässig. Persönlich beteiligt 0 Die geplante Terrassenüberdachung entspricht einer ansprechenden, zeitgemäßen Ausführung und fügt sich TOP 5.2 in die umliegende Bebauung ein. Isolierte Befreiung: Krystyna Hilsberg; Errichtung eines Gar- Alle Nachbarunterschriften liegen vor. tenhauses, Königsweg 41, Fl.Nr. 222/11 Beschluss: Sachverhalt: Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis Die Antragsstellerinplant auf dem Grundstück, Königsweg und erhebt gegen die Erstellung einer Terrassenüberda- 41, Fl.Nr. 222/11, die Errichtung eines Gartenhauses. Das chung, Schlehenweg 4, 96163 Gundelsheim, Fl.Nr. 372/4, Vorhaben liegt im Baugebiet „Wohnpark“ aus dem Jahre Baugebiet „Westlicher Rothenbühl - Dorfäcker“, wie in den 1977. Bauantragsunterlagen beschrieben, keine Einwendungen. Das geplante Gartenhaus hat folgende Abmaße: Es wird auf eine getrennte Abwasserführung (Nieder- Länge = 3,20 m, Breite = 3,20 m und eine Höhe von ca. schlags-/Schmutzwasser) bis zur Grundstücksgrenze und 2,20 m. auf die Errichtung entsprechender Kontrollschächte für Das Gartenhaus soll an der südwestlichen Grenze errichtet die Grundstücksentwässerungsanlage hingewiesen. Eine werden. Für die Errichtung des Gartenhauses ist folgende Ableitung von Niederschlagswasser von privaten Flächen Befreiung vom Bebauungsplan beantragt. über öffentlichem Grund darf nicht erfolgen. - Abweichung von den im Bebauungsplan zeichnerisch Die Stellplatzsatzung der Gemeinde Gundelsheim ist zu festgesetzten Baugrenzen. beachten.
Nr. 13/20 7Gundelsheim Abstimmungsergebnis: Abstimmungsergebnis: Anwesend: 16 Anwesend: 16 Ja-Stimmen: 16 Ja-Stimmen: 16 Nein-Stimmen: 0 Nein-Stimmen: 0 Persönlich beteiligt 0 Persönlich beteiligt 0 TOP 5.4 TOP 5.6 Isolierte Befreiung: Stephanie und Oliver Breithaupt; Errich- Bauantrag: Wolfgang Holzmann; Errichtung eines Garten- tung eines Gartenhauses, Zur Steinleite 19, Fl.Nr. 301/36 hauses sowie Anbau eines Balkons, An den Bergwiesen 13, Fl.Nr. 438/39 Sachverhalt: Sachverhalt: Die Antragsteller planen auf dem Grundstück, Zur Stein- leite 19; Fl.Nr. 301/36, die Errichtung eines Gartenhauses. Der Antragsteller plant auf dem Grundstück „An den Berg- Das Vorhaben liegt im Baugebiet „Nordwest Il“ aus dem wiesen 13“, 96163 Gundelsheim, Fl.Nr. 438/39, die Errich- Jahre 2018. tung eines Gartenhauses sowie den Anbau eines Balkons. Das geplante Gartenhaus hat folgende Abmaße: Der maßgebende Bebauungsplan „An den Bergwiesen“ datiert aus dem Jahr 1968 mit Änderung von 1991. Länge = 5,43 m, Breite = 2,17 m und eine Höhe von 2,10 m. Das geplante Gartenhaus hat folgende Abmaße: Das Gartenhaus soll im südlichen Bereich des Grundstücks errichtet werden. Länge = 8,0 m, Breite = 3,0 m und eine Höhe von maximal 2,0 m. Für die Errichtung des Gartenhauses ist folgende Befreiung Das Bauvorhaben hält sich nach Angaben des Planers vom Bebauungsplan beantragt. und des Bauherrn mit Ausnahme einer Befreiung von den - Abweichung von den im Bebauungsplan zeichnerisch Festsetzungen des Bebauungsplanes an den Bebauungs- festgesetzten Baugrenzen. plan. Für die Errichtung des Gartenhauses ist folgende Nachbarunterschriften liegen nicht vor. Befreiung vom Bebauungsplan beantragt. Sachverhalt: • Abweichung von den im Bebauungsplan zeichnerisch Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis festgesetzten Baugrenzen. und erhebt gegen die Errichtung eines Gartenhauses auf Die zulässigen Längen für Grenzbebauungen entspre- dem Grundstück, Zur Steinleite 19, Fl.-Nr. 301/36, Bebau- chend BayBO werden eingehalten. ungsplan „Nordwest Il“, wie in den Antragsunterlagen Für den Anbau eines Balkons ist folgende Befreiung vom beschrieben, keine Einwendungen. Bebauungsplan beantragt. Es wird auf eine getrennte Abwasserführung (Nieder- • Abweichung von den im Bebauungsplan zeichnerisch schlags-/Schmutzwasser) bis zur Grundstücksgrenze und festgesetzten Baugrenzen. auf die Errichtung entsprechender Kontrollschächte für Laut vorliegender Bauantragsplanung werden die für den die Grundstücksentwässerungsanlage hingewiesen. Eine Balkon erforderlichen Abstandsflächen auf dem Grund- Ableitung von Niederschlagswasser von privaten Flächen stück eingehalten. über öffentlichem Grund darf nicht erfolgen. Die Stellplatz- satzung der Gemeinde Gundelsheim ist zu beachten. Alle Nachbarunterschriften liegen von vor. Beschluss: Abstimmungsergebnis: Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kennt- Anwesend: 16 nis und erhebt gegen die Errichtung eines Gartenhau- Ja-Stimmen: 16 ses sowie den Anbau eines Balkons, An den Bergwiesen Nein-Stimmen: 0 13, 96163 Gundelsheim, Fl.Nr. 438/39, Baugebiet „An den Persönlich beteiligt 0 Bergwiesen“, wie in den Bauantragsunterlagen beschrie- ben, keine Einwendungen. TOP 5.5 Es wird auf eine getrennte Abwasserführung (Nieder- Bauanträge: Fischerstraße 6 und Lindenstraße 1a/1b schlags-/Schmutzwasser) bis zur Grundstücksgrenze und Sachverhalt: auf die Errichtung entsprechender Kontrollschächte für 1.) die Grundstücksentwässerungsanlage hingewiesen. Eine Im Rahmen der Gemeinderatssitzung vom 10.04.2019 Ableitung von Niederschlagswasser von privaten Flächen wurde folgender Bauantrag behandelt: über öffentlichem Grund darf nicht erfolgen. Die Stellplatz- Vurgun Nurullah, Siemensstraße 41, 96050 Bamberg; Anbau satzung der Gemeinde Gundelsheim ist zu beachten. eines Wintergartens und Kellerüberdachung, Fischerstraße Abstimmungsergebnis: 6, Fl.Nr. 161/2 Anwesend: 16 Entsprechend dem einstimmig gefassten Beschluss wurde Ja-Stimmen: 16 der Bauantrag insbesondere wegen der Baulinienüber- Nein-Stimmen: 0 schreitung vom Gemeinderat abgelehnt. Persönlich beteiligt 0 2.) TOP 5.7 Im Rahmen der Gemeinderatssitzung vom 19.12.2018 Isolierte Befreiung: Oliver Weiß; Errichtung eines Carports wurde folgender Änderungsantrag behandelt: aus Metall, Mittelstraße 13, Fl.Nr. 152/9 Henry Neumann, Amalienstraße 5, 96047 Bamberg; Neu- Sachverhalt: bau von zwei Doppelhaushälften mit Einzel- und Doppel- garage Lindenstraße; 1a+1b, Flur-Nr. 638/9 Der Antragsteller plant auf dem Grundstück, Mittelstraße 13, Fl.Nr. 152/9, die Errichtung eines Carports aus Metall, in Entsprechend dem einstimmig gefassten Beschluss wurde den Maßen: L = 6,0 m; B = 4,0 m; H = 2,90 m. Das Vorha- der Bauantrag insbesondere wegen der teilweise nicht ben liegt im Baugebiet „Hirtenäcker-Gartenfeld“ aus dem eingehaltenen Abstandsflächen vom Gemeinderat abge- Jahre 1967. lehnt. Vom Landratsamt Bamberg wurde die Gemeinde Gundelsheim schriftlich in Kenntnis gesetzt, dass für beide Das Bauvorhaben benötigt für das Carport zwei isolierten Bauangelegenheiten ähnlich gelagerte Fälle im Gemein- Befreiungen. degebiet vorlägen und deshalb eine Ablehnung nicht vor- - Abweichung von den im Bebauungsplan zeichnerisch geschlagen wird. festgesetzten Baugrenzen. Beschluss: - Entsprechend Bebauungsplan sollen Garagendächer Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und Nebengebäude mit rotbraunem Welleternit aus- und erhebt keine erneuten Einwendungen gegen die vor- geführt werden, abweichend dazu ist die Ausführung in liegenden Planungen. Trapezblech geplant.
Nr. 13/20 8Gundelsheim Das Carport wird in offener Bauweise errichtet, die für das Carport vorgesehene Fläche wird bereits als Stellplatz ver- Protokoll der Gemeinderatssitzung wendet. Durch die Errichtung des beantragten Carports vom 13.05.2020 geht im öffentlichen Bereich keine Parkmöglichkeit verlo- ren, da sich auf der gegenüberliegenden Straßenseite die SITZUNG Garagenzufahrten des Nachbarn befinden. Gremium: Gemeinderat Gundelsheim Da sich das Carport innerhalb des Grundstücks befindet Sitzungstag: Mittwoch, den 13.05.2020 und keine Grenzbebauung vorliegt sind keine Nachbarn Sitzungsort: Michael-Arneth-Schule Schulaula betroffen. Vorsitzender: 1. Bürgermeister Jonas Merzbacher Beschluss: Der Vorsitzende begrüßt die anwesenden Mitglieder und Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis erklärt die anberaumte Sitzung um 18:00 Uhr für eröffnet.Er und erhebt gegen die die Errichtung eines Carports aus stellt fest, dass sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß gela- Metall, in den Maßen: L = 6,0 m; B = 4,0 m; H = 2,90 m, auf den und Zeit, Ort und Tagesordnung für die öffentliche Sit- dem Grundstück Mittelstraße 13, Fl.-Nr. 152/9, Bebauungs- zung gemäß Art. 52 Bayer. Gemeindeordnung (GO) orts- plan „Hirtenäcker-Gartenfeld“, wie in den Antragsunterla- üblich bekanntgemacht worden sind. gen beschrieben, keine Einwendungen. Anwesenheitsliste Es wird auf eine getrennte Abwasserführung (Nieder- Anwesende Mitglieder des Gemeinderates: schlags-/Schmutzwasser) bis zur Grundstücksgrenze und Frau Renate Brütting auf die Errichtung entsprechender Kontrollschächte für die Grundstücksentwässerungsanlage hingewiesen. Eine Frau Birgit Eichfelder Ableitung von Niederschlagswasser von privaten Flächen Frau Dr. Gerlinde Fischer über öffentlichem Grund darf nicht erfolgen. Herr Bernd Gotthardt Die Stellplatzsatzung der Gemeinde Gundelsheim ist zu Herr Andreas Hergenröder beachten. Herr Johannes Lang Abstimmungsergebnis: Herr Jonas Merzbacher Anwesend: 16 Herr Robert Martin Ja-Stimmen: 16 Frau Gisela Oeckler Nein-Stimmen: 0 Herr Bernhard Oppel Persönlich beteiligt 0 Frau Ulrike Steinbock Herr Sean Steuart TOP 5.8 Frau Maria Tadda Isolierte Befreiung: Steffen Nickel; Schaffung eines Stell- Herr Christian Wolf platzes und Errichtung eines Gartenhauses/Geräteschup- Herr Stefan Wolf pens, Birkenweg 5, Fl.Nr. 405/13 Frau Christine Ziegler Sachverhalt: Herr Stephan Zwosta Der Antragsteller plant auf dem Grundstück, Birkenweg 5, Fl.Nr. 405/13, die Schaffung eines weiteren Stellplatzes und Schriftführerin Errichtung eines Gartenhauses/Geräteschuppens. Das Frau Silke Hatzold Vorhaben liegt im Baugebiet „Rothenbühl“ aus dem Jahre 1966. Tagesordnung: Der geplante Stellplatz hat folgende Abmaße: Öffentlicher Teil Breite = 6,0 m, Tiefe = 5,0 m. 1. Feststellung der Beschlussfähigkeit Das Bauvorhaben benötigt für den Stellplatz eine isolierte Befreiung. 2. Vereidigung der neugewählten Gemeinderatsmit- glieder - Abweichung von den im Bebauungsplan zeichnerisch 3. Beschlussfassung über die Art und Zahl der weite- festgesetzten Baugrenzen. ren Bürgermeister Das geplante Gartenhaus/Geräteschuppen hat folgende 4. Wahl der 2. Bürgermeisterin, des 2. Bürgermeisters Abmaße: und evtl. einer weiteren Bürgermeisterin oder eines Länge = 7,50 m, Breite = 3,50 m und eine Höhe von 2,5 m. Bürgermeisters Für die Errichtung des Gartenhauses/Geräteschuppens ist 5. Vereidigung der weiteren Bürgermeisterin / des folgende Befreiung vom Bebauungsplan beantragt. weiteren Bürgermeisters - Abweichung von den im Bebauungsplan zeichnerisch 6. Bestellung einer Betreuungsrätin / eines Betreuungs- festgesetzten Baugrenzen. rates Die zulässigen Längen für Grenzbebauungen entspre- 7. Beratung und evtl. Erlass der Geschäftsordnung des chend BayBO werden eingehalten. Gemeinderates Nachbarunterschriften liegen keine vor. 8. Beratung und evtl. Erlass der Satzung zur Regelung Beschluss: von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungs- rechts (mit Besetzung der Ausschüsse) Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis 9. Bestellung des 1. Bürgermeisters zum Eheschlie- und erhebt gegen die Schaffung eines weiteren Stellplat- ßungsstandesbeamten zes und Errichtung eines Gartenhauses/Geräteschuppens auf dem Grundstück Birkenweg 5, Fl.Nr. 405/13, keine Ein- 10. Konzept: Neugestaltung Karmelitenstraße und Kir- wendungen. chenvorplatz 11. 3. Bebauungsplan-Änderung „Zückshut“ mit Erwei- Abstimmungsergebnis: terung, Gemeinde Breitengüßbach, Landkreis Bam- Anwesend: 16 berg Ja-Stimmen: 16 Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB gemäß § 13 Nein-Stimmen: 0 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB Persönlich beteiligt 0 12. Planung Neubaugebiet Lindenstraße 13. Bauantrag: Robert Deinlein; Errichtung eines Winter- gartens und Einliegerwohnung im Kellergeschoss, Eichenweg 12a, Fl.Nr. 401/27 14. Informationen und Anfragen öffentlich
Nr. 13/20 9Gundelsheim Öffentlicher Teil Aus dem Gemeinderat werden Dr. Gerlinde Fischer und Robert Martin zur Wahl vorgeschlagen. Nach dem ersten TOP 1 Wahlgang entfallen 9 Stimmen auf Dr. Gerlinde Fischer Feststellung der Beschlussfähigkeit und 8 Stimmen auf Robert Martin, bei 17 anwesenden Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der wahlberechtigten Mitgliedern und 17 gültigen Stimmen. Niederschrift TOP 5 Der Vorsitzende stellt fest, dass der Gemeinderat nach Art. Vereidigung der weiteren Bürgermeisterin / des weiteren 47 Abs. 2 GO beschlussfähig ist. Bürgermeisters TOP 2 Sachverhalt: Vereidigung der neugewählten Gemeinderatsmitglieder Bürgermeister Merzbacher nimmt der gewählten 2. Bürger- Sachverhalt: meisterin Gerlinde Fischer den in Art. 37 Abs. 1 KWBG vor- Gemäß Art. 31 Abs. 4 Gemeindeordnung (GO) sind alle geschriebenen Eid ab. neugewählten Gemeinderatsmitglieder in der ersten nach TOP 6 ihrer Berufung stattfindenden öffentlichen Sitzung in feierli- Bestellung einer Betreuungsrätin / eines Betreuungsrates cher Form zu vereidigen. Bürgermeister Jonas Merzbacher Sachverhalt: nimmt folgenden Gemeinderatsmitgliedern einzeln den Für die neue Wahlperiode 2020 bis 2026 sollte wiederum vorgeschriebenen Eid ab: eine Betreuungsrätin/ein Betreuungsrat bestellt werden, Eichfelder, Birgit obwohl der Gesetzgeber die Bestellung von Betreuungs- Steinbock, Ulrike rätinnen und Betreuungsräten seit dem 01.01.1991 nicht Steuart, Sean mehr zwingend vorschreibt. Wolf, Stefan Ältere Menschen im Ort benötigen einen Ansprechpartner, der entsprechende Hilfe vermitteln kann. Die zuständige TOP 3 Stelle des Landratsamtes Bamberg befürwortet ebenfalls Beschlussfassung über die Art und Zahl der weiteren Bür- die Bestellung von Betreuungsräten in den Gemeinden. germeister Bürgermeister Merzbacher schlägt Frau Annemarie Sebald Sachverhalt: als neue Betreuungsrätin der Gemeinde Gundelsheim vor. Gemäß Art. 35. Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) wählt der Beschluss: Gemeinderat aus seiner Mitte für die Dauer seiner Wahl- Der Gemeinderat benennt Frau Annemarie Sebald zur zeit (2020 bis 2026) eine weitere Bürgermeisterin oder einen Betreuungsrätin der Gemeinde Gundelsheim. weiteren Bürgermeister (2. Bürgermeisterin / 2. Bürgermeis- ter). Der Gemeinderat muss mindestens eine weitere Bür- Abstimmungsergebnis: germeisterin oder einen weiteren Bürgermeister wählen. Anwesend: 17 Ob er eine weitere Bürgermeisterin oder einen weiteren Ja-Stimmen: 17 Bürgermeister wählt, steht in seinem Ermessen. Weitere Nein-Stimmen: 0 Bürgermeisterinnen/Bürgermeister sind Ehrenbeamtinnen/ Persönlich beteiligt 0 Ehrenbeamte der Gemeinde (ehrenamtliche Bürgermeis- TOP 7 terin/Bürgermeister), wenn nicht der Gemeinderat durch Beratung und evtl. Erlass der Geschäftsordnung des Satzung bestimmt, dass sie Bürgermeisterin/Bürgermeister Gemeinderates auf Zeit sein sollen (berufsmäßige weitere Bürgermeister). Sachverhalt: Beschluss: In jeder Gemeinde muss sich der Gemeinderat zu Beginn Für die Dauer der Wahlzeit des Gemeinderates (2020 bis der Wahlperiode eine Geschäftsordnung geben (Art. 45 2026) wird nur eine zweite Bürgermeisterin oder ein zwei- Abs. 1 GO). Die Geschäftsordnung präzisiert die in der ter Bürgermeister gewählt. Die zweite Bürgermeisterin, der Gemeindeordnung enthaltenen grundsätzlichen Regelun- zweite Bürgermeister ist Ehrenbeamtin / Ehrenbeamter der gen zu den Gemeinderatssitzungen und trägt zur exakten Gemeinde Gundelsheim. Abgrenzung der Aufgabenbereiche des ersten Bürgermeis- Eine dritte Bürgermeisterin, ein dritter Bürgermeister wird ters und des Gemeinderats bzw. seiner Ausschüsse bei. nicht gewählt. Für den Fall der gleichzeitigen Verhinde- Dazu sind natürlich die besonderen örtlichen Verhältnisse, rung der ersten und zweiten Bürgermeisterin oder des ers- insbesondere die Größe der Gemeinde, der Umfang der ten und zweiten Bürgermeisters wird die Reihenfolge der von der Gemeinde selbst erledigten Aufgaben und auch Vertreter in der Geschäftsordnung des Gemeinderates Erfahrungen und Kompetenz der Gemeindeverwaltung, geregelt. an deren Spitze der erste Bürgermeister steht, zu berück- Abstimmungsergebnis: sichtigen. Dementsprechend ist der genaue Inhalt der Anwesend: 17 Geschäftsordnung von Gemeinde zu Gemeinde verschie- Ja-Stimmen: 17 den. Das ist Ausfluss des gemeindlichen Selbstverwaltungs- Nein-Stimmen: 0 rechts, das die sog. Geschäftsordnungsautonomie bein- Persönlich beteiligt 0 haltet. Die Geschäftsordnung gilt deshalb grundsätzlich nur für die Dauer der laufenden Wahlperiode. Zu Beginn TOP 4 einer neuen Wahlperiode muss also der neue Gemeinde- Wahl der 2. Bürgermeisterin, des 2. Bürgermeisters und evtl. rat eine neue Geschäftsordnung erlassen. Er kann zwar einer weiteren Bürgermeisterin oder eines Bürgermeisters durch ausdrücklichen Beschluss oder auch stillschweigend Sachverhalt: die Geschäftsordnung aus der abgelaufenen Wahlperiode Gemäß Art. 51 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO) hat der übernehmen. Das sollte aber nur ausnahmsweise gesche- Gemeinderat die Wahl der zweiten Bürgermeisterin/des hen, denn die bisherigen Regelungen bedürfen immer wie- zweiten Bürgermeisters in geheimer Abstimmung vorzu- der der kritischen Überprüfung im Hinblick auf Notwendig- nehmen. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abge- keit, Richtigkeit und praktische Auswirkungen. gebenen gültigen Stimmen erhält. Es wird darauf aufmerk- Während der Wahlperiode sind Änderungen der sam gemacht, dass gemäß Art. 48 Abs. 1 Satz 2 sich kein Geschäftsordnung jederzeit zulässig. Es genügt aller- Gemeinderatsmitglied der Stimme enthalten darf. Eine dings nicht, ganz einfach im praktischen Vollzug von der verbotswidrige Stimmenthaltung beeinträchtigt weder die Geschäftsordnung abzuweichen und darin eine Änderung Beschlussfähigkeit des Gemeinderats, noch hat sie Auswir- der Geschäftsordnung zu sehen. Vielmehr muss die Ände- kung auf die Gültigkeit des Beschlusses. Es wird außerdem rung der Geschäftsordnung nach den Regeln der ord- darauf hingewiesen, dass der zweite Bürgermeister/die nungsgemäßen Ladung als eigenständiger Punkt auf die zweite Bürgermeisterin “aus der Mitte des Gemeinderats” Tagesordnung gesetzt und entsprechend beschlussmäßig gewählt wird und jeder Gemeinderat wählbar ist. behandelt werden.
Nr. 13/20 10Gundelsheim Eine Änderung der Geschäftsordnung ist jedoch nur Der Gemeinderat kann den Ersten Bürgermeister Jonas insoweit zulässig, als dadurch nicht gegen zwingende Merzbacher weiterhin zum Eheschließungsstandesbeam- Rechtsvorschriften der Gemeindeordnung verstoßen wird. ten bestellen. Gleiches gilt, wenn ausnahmsweise im Einzelfall durch Beschluss: Beschluss von Regelungen der Geschäftsordnung abge- Erster Bürgermeister Jonas Merzbacher wird mit sofortiger wichen werden soll. Gemeint ist damit zum Beispiel ein Wirkung weiterhin zum Standesbeamten des Standesamts- Abweichen von der Abstimmungsreihenfolge (vgl. § 28 bezirks Gundelsheim bestellt. Abs. 2) im Einzelfall. Für eine solche einzelfallbezogene Abweichung von der Geschäftsordnung ist es natürlich Abstimmungsergebnis: nicht erforderlich, diese Abweichung als einen Tages- Anwesend: 17 ordnungspunkt in der Einladung zu bezeichnen. Vielmehr Ja-Stimmen: 16 genügt dafür ein einfacher Geschäftsordnungsantrag, der Nein-Stimmen: 0 mit der nötigen Mehrheit der Abstimmenden angenom- men wird. Durch ein solches einzelfallbezogenes Abwei- Persönlich beteiligt 1 chen bleibt die Geschäftsordnung als solche unverändert. (Bgm Merzbacher p.b.) Eine Muster-Geschäftsordnung wurde dem Gemeinde- TOP 10 rat am 02.05.2020 übersandt und mit je einer Person jeder im Gemeinderat vertretenden Partei/ Gruppierung am Konzept: Neugestaltung Karmelitenstraße und Kirchenvor- 06.05.2020 im Kulturraum persönlich beraten. Im Vorfeld platz der Sitzung wurde keine Änderungswünsche mitgeteilt. Das Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) Aus dem Gemeinderat werden während der Sitzung für die Gemeinde Gundelsheim, 2009- einige wesentliche Änderungen und Betragskürzungen 2011, und der Beteiligungsprozess zur städtebaulichen eingefordert, welche Bürgermeister Jonas Merzbacher Neuordnung sowie die „Drei Abende für Gundelsheim“, ohne jegliche Gegenrede einarbeiten lässt. im Jahr 2015 fanden im Mai 2019 eine Fortsetzung. Nach Beschluss: Realisierung zahlreicher investiver und nicht investiver Ein- Die den Gemeinderatsmitgliedern vorliegende Geschäfts- zelmaßnahmen aus dem ISEK und darüber hinaus, war es ordnung wird vom Gemeinderat mit allen genannten eine weitere Standortbestimmung des Gemeinderates der Änderungen erlassen. Die Geschäftsordnung ist Bestand- Gemeinde Gundelsheim. Im Kern ging es dabei um den teil des Beschlusses und liegt dem Protokollbuch als Bereich der Ortsmitte bzw. den damit im Zusammenhang Anlage bei. stehenden Fragen: „Wie weit sind wir gekommen - wie soll es weiter gehen?“. Die externe Moderation hatten im Mai Abstimmungsergebnis: 2019 Dr.-lng. Hans-Peter Dürsch, München und Prof. Dipl.- Anwesend: 17 lng. Anne Beer, München übernommen. Unter anderem Ja-Stimmen: 17 wurden auch anstehende und aktuelle Projekte beraten. Nein-Stimmen: 0 Diese wurden dem Gemeinderat im Juni 2019 als Diskussi- Persönlich beteiligt 0 onsgrundlage vorgestellt. TOP 8 Der Gemeinderat stimmte in der Gemeinderatssitzung am Beratung und evtl. Erlass der Satzung zur Regelung von Fra- 11. September 2019 einstimmig der Beauftragung eines gen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts (mit Beset- Planungsbüros zur Neugestaltung der Karmelitenstraße zung der Ausschüsse) und des Kirchenvorplatzes zu. Sachverhalt: Herr Dr.-Ing. Hans-Peter Dürsch vom DIS Dürsch Institut für Die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Stadtentwicklung, München, stellt dem Gemeinderat das Gemeindeverfassungsrechts regelt u.a. nochmals die Aus- erarbeitete Konzept zur Aufwertung des Bereiches Kar- schüsse (Zusammensetzung) und die Entschädigungen der melitenstraße mit Umfeld der katholischen Kirche Sieben ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder. Die jeweiligen Schmerzen Mariens vor und erläutert dieses ausführlich. Fraktionen werden gebeten entsprechende namentliche Bei Konzepterarbeitung wurden Ideen, Wünsche und Vor- Vorschläge für die Ausschussbesetzungen und Stellvertre- schläge sowohl der Gemeinde, als auch der katholischen tungen vorzubereiten. Kirche mit einbezogen und mitberücksichtigt. Es wird vorgeschlagen, den Tagesordnungspunkt zu vertagen. In kommenden Jahren ist eine Sanierung der Wasser- und Beschluss: Kanal-Leitungen in dem Bereich unumgänglich, die dar- Der Gemeinderat erhebt gegen die Vertagung des Tages- auffolgende Sanierung des Bereiches Karmelitenstraße ordnungspunktes keine Einwände. und des Kirchenvorplatzes als sog. „große Lösung“ daher Abstimmungsergebnis: überlegenswert. Anwesend: 17 Das fachlich-organisatorische Konzept (Exposé) als fun- Ja-Stimmen: 17 dierte Analyse der Ist-Situation zeigt zugleich Defizite und Nein-Stimmen: 0 Mängel (z.B. Barrierefreiheit) sowie Chancen und Poten- Persönlich beteiligt 0 tial des genannten Gebietes auf. Es nimmt die eigentliche Planung nicht vorweg, sondern soll dem Gemeinderat als TOP 9 Impuls- und Ideengeber dienen und ist in abgestimmter Bestellung des 1. Bürgermeisters zum Eheschließungsstan- Form Entscheidungsgrundlage für das weitere Vorgehen. desbeamten Nach Vorstellung des Konzepts durch Herrn Dr.-Ing. Hans- Sachverhalt: Peter Dürsch, München, wird vorgeschlagen, das Dürsch In den zurückliegenden Wahlperioden waren jeweils die Institut für Stadtplanung mit der weiteren Detailplanung zu ersten Bürgermeister zu sogenannten Eheschließungs- betrauen. standesbeamten bestellt. Diese Regelung hat sich bisher Beschluss: bestens bewährt. Gerade in kleineren Gemeinden ist der Wunsch vorhanden, dass Brautpaare vom Ersten Bürger- Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen ohne Ein- meister getraut werden möchten. wände zur Kenntnis und beauftragt das Dürsch Institut für Stadtplanung, München weitere Planungen vorzunehmen. Die Gemeinde kann einen Standesbeamten, dessen Auf- gabengebiet auf bestimmte Bereiche des Standesamts Abstimmungsergebnis: beschränkt ist, bestellen. Diese Regelung ermöglicht es Anwesend: 17 die Bürgermeister zu sogenannten Eheschließungsstandes- Ja-Stimmen: 17 beamten zu ernennen. Die vorgeschriebene Eignung zum Nein-Stimmen: 0 sog. Vollstandesbeamten müssen diese nicht erfüllen. Persönlich beteiligt 0
Sie können auch lesen