Bücherei Gundelsheim Bachstraße 12 - 12 Stunden - Mittwoch, 01. Juli 2020 10 - 22 Uhr - Gemeinde Gundelsheim

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Bücherei Gundelsheim Bachstraße 12 - 12 Stunden - Mittwoch, 01. Juli 2020 10 - 22 Uhr - Gemeinde Gundelsheim
Gemeinde
 Gundelsheim
 www.gemeinde-gundelsheim.de

  Gemeinde Gundelsheim - Karmelitenstr. 11 - 96163 Gundelsheim                          Ausgabe 09/ 2020
Gemeinde Gundelsheim • Karmelitenstr. 11 • 96163 Gundelsheim                Ausgabe 13
  Tel.: 0951/94444-ŏ(-Mail: poststelle@gemeinde-gundelsheim.de                       Freitag, 15. Mai 2020
Tel.: 0951/94444-0 • E-Mail: poststelle@gemeinde-gundelsheim.de             Freitag, 26. Juni 2020

 Impuls.
 Genau in dieser besonderen Zeit beginnt die neue Wahlperiode 2020 - 2026. Vieles fokussiert sich auf
 Covid-19 und dabei wird manchmal auch vergessen, dass es noch andere Themen in der Welt, in unserer
 Gemeinde, im privaten Umfeld gibt. In den nächsten Jahren werden besonders die Punkte Klimawandel,
 Digitalisierung, soziale Gerechtigkeit als Entscheidungsparameter bei allen Debatten im Mittelpunkt
 stehen. Dabei müssen aus Worthülsen tatsächliche Handlungen abgeleitet werden.

 Die Erwartungen an den Gemeinderat sind hoch und die Aufgaben vielfältig: Schaffung von Wohnraum,
 Bürger-Gast-Haus HS7, Gemeindebücherei, Erweiterung Kindertagesstätte, Kläranlage, Neugestaltung
 Karmelitenstraße, Nutzung Festplatz, Lärmschutz Autobahn, Radewege- und ÖPNV-Anbindung, … Dabei

   Bücherei Gundelsheim
 gilt es weiterhin parteiübergreifend die beste Lösung zu finden, Kompromisse zu erzielen. Zwar liegt es in
 der Natur der Sache, dass es teilweise unterschiedliche Auffassungen gibt, trotzdem gilt es mit Fairness,
 Respekt und Ehrlichkeit zu diskutieren.

     Bachstraße 12 – 12 Stunden
 Und am Ende sollten wir die gemeinsamen Abmachungen einhalten und nur das von anderen
 einfordern, was wir auch selbst bereit sind zu geben. Dann bräuchte es viele Aufrufe u.a. nach

               Mittwoch, 01. Juli 2020
 ordentlichem Parken, nach sauberen Rinnen am Straßenrand, nach sichtbaren Hausnummerierungen,
 nach regelmäßigen Heckenschnitt, nach Einhaltung der Anleinpflicht, nach angemessenem Abstand,

                    10 – 22 Uhr
 nach Beachtung der Bauordnung nicht. Kehren wir alle mal vor unserer Haustüre, heißt es so schön.

 Am Ende bekommen wir das gemeinsam hin (Gemeinderat, Bürgerschaft, Mitarbeiterschaft) - das
  Seien Sie dabei und lassen Sie sich von der
 haben wir bereits bewiesen. Ich freue mich auf alle Fälle weiterhin Ihr Bürgermeister sein zu dürfen und
  Wohlfühlatmosphäre
 sage                        der Das
      DANKE für das Vertrauen.     Räume      und einem
                                      größte Geschenk           großartigen
                                                         in unserem   Ort sind auch in Zukunft nicht die
  Angebotsondern
 Bauwerke,  an klassischen    und digitalen
                    das Miteinander             Medien
                                     und Füreinander  –    inspirieren!
 mögen das alle so sehen und der Zusammenhalt weiter wachsen.
                                                                                                       Ihr
                                                                                      Öffnungszeiten

                                                                                      Mo
                                                                                       Jonas 17 r- bacher
                                                                                                   19 Uhr
                                                                                             Merzbacher
                                                                                             Merz
                                                                                      Di     16  - 18 Uhr
                                                                                           Bürgermeister
                                                                                      Do     10 - 14 Uhr
                                                                                      So     10 - 12 Uhr
Bücherei Gundelsheim Bachstraße 12 - 12 Stunden - Mittwoch, 01. Juli 2020 10 - 22 Uhr - Gemeinde Gundelsheim
Nr. 13/20                                                                                       2Gundelsheim

Mitteilungsblatt der Gemeinde
                                                                  Bürgerservice • Öffnungszeiten
Gundelsheim                                                          • Wichtige Rufnummern
                                        Rathaus                                                                                     Rufnummern
                                        Telefon.................................................... 09 51 / 9 44 44 - 0             Bürgermeister Herr Merzbacher ��������������������� 9 44 44 – 0
                                        Telefax.................................................. 09 51 / 9 44 44 - 24
 IMPR E S S UM :                        E-Mail.................poststelle@gemeinde-gundelsheim.de
                                                                                                                                    Vorzimmer/Bürgeramt/Abfallwirtschaft ������������������ Frau
 Das Mitteilungsblatt der Gemeinde                                                                                                  Hatzold – 15
                                        Internet....................... www.gemeinde-gundelsheim.de
 Gundelsheim erscheint 14täglich                                                                                                    Einwohnermeldeamt/Passamt���������������Frau Riedel – 11
 jeweils in den geraden Wochen          Bankverbindungen
                                        Sparkasse Bamberg                                                                           Steuern/Gewerbeamt/Fischereischeine ����������������� – 12
 und wird an alle erreichbaren
 Haushalte des Verbreitungsgebie-       BIC BYLADEM1SKB / IBAN DE18 7705 0000 0000 2002 46                                          Kasse/Verbrauchsgebühren ���������������������� Frau Will – 13
 tes verteilt.                          VR Bank Bamberg-Forchheim eG                                                                Kämmerei/Bildung ���������������������������������� Frau Popp – 14
 – Herausgeber, Druck und Verlag:       IBAN DE71763910000005946727 / BIC GENODEF1FOH                                               Bauamt ����������������������������������������� Herr Häuslschmid – 17
     LINUS WITTICH Medien KG,           Öffnungszeiten
     Peter-Henlein-Straße 1,                                                                                                        Bauamt/Städtebauförderung �������������� Frau Scholz – 21
                                        Montag ................................................... 8.00 - 12.00 Uhr
     91301 Forchheim,                   Dienstag .................................................. 8.00 - 12.00 Uhr                Ordnungsamt/Straßenverkehrsamt/
     Telefon 09191/7232-0               ................................................................ 15.00 - 18.00 Uhr          Friedhofsamt ............................................ Herr Keupp – 22
     P.h.G.: E. Wittich                 Mittwoch ................................................. 8.00 - 12.30 Uhr                 Gemeindearchivpflegerin..................Frau Köppl 4 21 80
 – Verantwortlich für den               *Bürgersprechstunde............................ 16.00 - 18.00 Uhr                           Betreuungsrätin und
     amtlichen Teil:                    Donnerstag ............................................. 8.00 - 12.00 Uhr
     Der Erste Bürgermeister der        ................................................................ 13.00 - 15.00 Uhr          und Inklusionssprecherin: ���������� Frau Sebald 0951 44916
     Gemeinde Gundelsheim               Freitag ..................................................... 8.00 - 12.00 Uhr
     Jonas Merzbacher,                                                                                                              Öffnungszeiten der Gemeindebücherei (Karmelitenstr. 11)
                                        *Bürgersprechstunde
     Karmelitenstraße 11,               Jeden ersten und dritten Mittwoch findet eine zusätz-                                       Montag................................................... 17.00 - 19.00 Uhr
     96163 Gundelsheim                  liche Bürgersprechstunde (16.00 - 18.00 Uhr) statt.                                         jeden 2. und 4. Di im Monat
     für den sonstigen redaktionellen   Sowohl Erwachsene als auch Kinder und Jugendli-
     Inhalt und den Anzeigenteil:       che haben hier ohne Voranmeldung Gelegenheit zu                                             (während d. Schulzeit)............................. 9.00 - 11.00 Uhr
     Christian Zenk in LINUS WITTICH    einem persönlichen Gespräch mit Jonas Merzbacher.                                           Donnerstag.............................................. 16.00 - 18.00 Uhr
     Medien KG.                         Selbstverständlich sind weitere Termine jederzeit nach                                      Telefon während der Öffnungszeiten.............. 9 44 44 19
 – Im Bedarfsfall Einzelexemplare       Vereinbarung möglich.
                                        Um die Gesprächszeit aber optimal nutzen zu können                                          Seniorenzentrum Gundelsheim (Karmelitenstr. 20)
     durch den Verlag zum
                                        ist es sinnvoll, sich bei den Mitarbeitern im Bürgerbüro                                    Telefon.................................................................. 20 87 680
     Preis von E 0,40
                                        voranzumelden und über das Thema zu informieren.                                            Generationenbüro Gundelsheim
     zzgl. Versandkostenanteil.         So können im Gespräch vielleicht schon Lösungsan-
 Für Textveröffentlichungen gelten                                                                                                  (Altes Rathaus, Hauptstraße 10)
                                        sätze diskutiert werden. Außerdem wird empfohlen,
 unsere Allgemeinen Geschäftsbe-        eventuell vorhandene Unterlagen im Vorfeld zu über-                                         Öffnungszeiten: Dienstag 10:00 - 12:00 Uhr
 dingungen. Namentlich gekenn-          mitteln, um eine Recherche in den entsprechenden                                            Telefon:............................................................ 0174/698 28 81
 zeichnete Artikel geben nicht          Bereichen zu ermöglichen. Anmeldung: 0951 - 944440                                          Telefax:.............................................................. 40 73 93 24
 unbedingt die Meinung der Redak-
 tion wieder.      Für Anzeigenveröf-
 fentlichungen und Fremdbeilagen        NOTDIENSTE - WICHTIGE RUFNUMMERN
 gelten die Allgemeinen Geschäfts-
 bedingungen und die z. Z. gültige      Notdienst bei Schäden an gemeindlichen Wasser- und Kanalleitungen, Straßen etc.
 Anzeigenpreisliste. Für nicht gelie-   Telefon........................................................................................................................................................01 51 / 54 43 05 15
 ferte Zeitungen infolge höherer
 Gewalt oder anderer Ereignisse         Notdienst bei Störungen an der Gasleitung (E.ON Bayern)
 kann nur Ersatz des Betrages für ein   Telefon........................................................................................................................................................09 41 / 28 00 33 55
 Einzelexemplar gefordert werden.       Notdienst bei Störungen an der Stromversorgung (E.ON Bayern)
 Weitergehende Ansprüche, insbe-        Telefon........................................................................................................................................................09 41 / 28 00 33 66
 sondere auf Schadenersatz, sind
 ausdrücklich ausgeschlossen.
                                        BEREITSCHAFTSDIENSTE
                                        Rettungsdienst und ärztliche Bereitschaft bei                                               Die diensthabenden Ärzte werden nicht ihre
                                        lebensbedrohlicher Erkrankung und Unfällen                                                  eigene Praxis geöffnet haben, sondern in der
 Redaktionsschluss                      Telefon............................................................. 112                    Bereitschaftspraxis tätig sein.

   Bitte beachten Sie:                  Hausärztliche Bereitschaft                                                                  Die Bereitschaftspraxis befindet sich direkt
                                                                                                                                    neben der Juraklinik Scheßlitz, an der Liegend-
   Redaktionsschluss                    Telefon...................................................... 116117
                                                                                                                                    anfahrt (Oberend 29, 96110 Scheßlitz).
                                        Welche/r Kinderarzt/ärztin Dienst hat, ist
     für das nächste                    unter .......................................................... 116117                     Öffnungszeiten:
   Mitteilungsblatt ist                 kostenlos zu erfahren.                                                                      Feiertag, Wochenende:...........09.00 - 21.00 Uhr
                                                                                                                                    Mittwoch, Freitag:.....................16.00 - 20.00 Uhr
                                        Ärzte-Bereitschaftsdienst
      Freitag,                          für Gundelsheim
                                                                                                                                    Vorabend eines Feiertages:....18.00 - 20.00 Uhr
                                                                                                                                    Telefonnummer: 09542/7 74 38 55

      03. Juli                          Ab sofort werden alle medizinischen Notdienst-
                                        anfragen u. a. aus der Gemeinde Gundelsheim
                                                                                                                                    Eine telefonische Anmeldung ist nicht notwendig!

       2020,                            an die Bereitschaftspraxis Scheßlitz verwiesen.                                             Hospizverein Bamberg �������������������� 0951 955070

     12:00 Uhr!                         DIENSTBEREITSCHAFT DER APOTHEKEN
                                        27.06.2020                                                                                   04.07.2020
                                        Luisen-Apotheke 96052 Bamberg An der Breite-                                                 Franken-Apotheke 96052 Bamberg Zollnerstr. 68
        Später                          nau 2 Tel.: 0951 / 3012345 Fax: 0951 / 30123709                                              Tel.: 0951 / 32036 Fax: 0951 / 36698
     eingehende                         St. Nikolaus-Apotheke 96149 Breitengüßbach
                                                                                                                                     Markt-Apotheke 96120 Bischberg Hauptstr. 1
                                                                                                                                     Tel.: 0951 / 61718 Fax: 0951 / 601292
   Unterlagen bzw.                      Bamberger Str. 55 Tel.: 09544 / 2466 Fax: 09544
                                        / 1640
    Eintragungen                                                                                                                     05.07.2020
  können nicht mehr                     28.06.2020                                                                                   Bären-Apotheke 96114 Hirschaid-Sassanfahrt
                                                                                                                                     Pfarrer-Berger-Str. 4 Tel.: 09543 / 442955 Fax:
    berücksichtigt                      Neue-Apotheke 96135 Stegaurach Bamberger-                                                    09543 / 442966
                                        str. 24 Tel.: 0951 / 2971795 Fax: 0951 / 2971796
       werden.                          Rosen-Apotheke 96052 Bamberg Troppauplatz
                                                                                                                                     Franz-Ludwig-Apotheke 96047 Bamberg Franz-
                                                                                                                                     Ludwig-Str. 14 A Tel.: 0951 / 51955225 Fax: 0951
                                        1 A Tel.: 0951 / 9370450 Fax: 0951 / 9370451                                                 / 51955219
Bücherei Gundelsheim Bachstraße 12 - 12 Stunden - Mittwoch, 01. Juli 2020 10 - 22 Uhr - Gemeinde Gundelsheim
Nr. 13/20                                                      3Gundelsheim

              Veranstaltungskalender                                               Aus dem Rathaus

01.07.2020     Ein neues Kapitel                               Protokoll der Gemeinderatssitzung
10.00 Uhr -    Bücherei Gundelsheim
22.00 Uhr                                                      vom 29.04.2020
06.07.2020     Roter Telefon-Stammtisch                        SITZUNG
19:00 Uhr      Daheim am Telefon
07.07.2020     Elternabend künftige Erstklässler 2020/2021     Gremium:             Gemeinderat Gundelsheim
19:00 Uhr      Turnhalle, Michael-Arneth-Schule                Sitzungstag:         Mittwoch, den 29.04.2020
22.07.2020     Gemeinderatssitzung                             Sitzungsort:         Bücherei, Bachstr. 12
18:00 Uhr                                                      Vorsitzender:        1. Bürgermeister Jonas Merzbacher
18.07.2020     GBV: Schnittkurs für Rosen                      Der Vorsitzende begrüßt die anwesenden Mitglieder und
09:00 Uhr      TP: Musikerheim, Orlamünder Weg                 erklärt die anberaumte Sitzung um 18:00 Uhr für eröffnet.Er
18.07.2020     GBV: Baumschnittkurs                            stellt fest, dass sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß gela-
14:00 Uhr      Familie Balling, Nelkenweg 1                    den und Zeit, Ort und Tagesordnung für die öffentliche Sit-
                                                               zung gemäß Art. 52 Bayer. Gemeindeordnung (GO) orts-
                                                               üblich bekanntgemacht worden sind.
                  Abfallwirtschaft                                                    Anwesenheitsliste
                                                               Anwesende:
                                                               1. Bürgermeister
                                                               Herr Jonas Merzbacher
Grüngutcontainer - Gundelsheim Bauhof                          2. Bürgermeister
Grüngutcontainer – Gundelsheim Bauhof                          Herr Robert Martin
Sommerzeit (01.03. – 15.10.)                                   Mitglieder Gemeinderat
Mo.          17:00 – 19:00 Uhr                                 Frau Renate Brütting
Mi.          18:00 – 19:00 Uhr                                 Herr Werner Deinlein
Fr.          16:00 – 19:00 Uhr                                 Frau Dr. Gerlinde Fischer
Sa.          13:00 – 16:00 Uhr                                 Herr Bernd Gotthardt
                                                               Herr Andreas Hergenröder
Wertstoffhöfe                                                  Frau Irene Hübner
Hallstadt - Seebachmarter                                      Herr Johannes Lang
Sommerzeit              Winterzeit                             Herr Siegfried Neugebauer
Di 15:00 - 18:00 Uhr    Di 15:00 - 17:00 Uhr                   Frau Gisela Oeckler
Do 15:00 - 18:00 Uhr    Do 14:00 - 17:00 Uhr                   Herr Bernhard Oppel
Sa 9:00 - 14:00 Uhr     Sa 10:00 - 13:00 Uhr                   Frau Maria Tadda
Memmelsdorf - Pödeldorfer Str. 100                             Herr Christian Wolf
Sommerzeit              Winterzeit                             Frau Christine Ziegler
Mi 15:00 - 18:00 Uhr    Mi 15:00 - 17:00 Uhr                   Herr Stephan Zwosta
Fr 15:00 - 18:00 Uhr    Fr 15:00 - 18:00 Uhr                   Schriftführerin
Sa 10:00 - 15:00 Uhr    Sa 10:00 - 14:00 Uhr                   Frau Silke Hatzold
Sommerzeit/Winterzeit = Europäische Sommerzeit/Winterzeit      Nicht Anwesende:
Recyclingcontainer in Gundelsheim                              Herr Hans-Joachim Glatzer     entschuldigt
für Glas & Dosen:
                                                                                       Tagesordnung:
• Ortseingang „von Lichteneiche kommend auf dem
                                                               Öffentlicher Teil
  Parkplatz hinter dem SVG-Sportgelände“
• Festplatz „Karmelitenstr.“                                   1.      Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmi-
• Ecke Königsweg/Zur Steinleite                                        gung der Niederschrift
• Standort „Waldstraße“                                        2.      Planstand: Neugestaltung Karmelitenstraße und Kir-
                                                                       chenvorplatz
Bitte beachten Sie die Einwurfzeiten werktags von 07:00        3.      Kindertagesstätte St. Marien: Vorstellung Planskizzen
Uhr bis 19:00 Uhr. Sonntags ist der Einwurf nicht gestattet.   4.      Wasserversorgung Gundelsheim - Feststellung der
Zuwiderhandlungen werden verfolgt. Mit Rücksicht auf die               Jahresrechnung 2018
Nachbarn bitten wir, am Samstag erst ab 8 Uhr Gläser und       5.      Informationen und Anfragen öffentlich
Dosen zu entsorgen.                                            5.1.    Bauantrag: Sandra und Markus Bachmeier, Rosen-
                                                                       weg 7, 96163 Gundelsheim; Neubau eines Wohn-
Kleinbatterien können im Rathaus, Karmelitenstr. 11, Ein-              gebäudes mit zwei Wohneinheiten, Zur Steinleite
gangsbereich, entsorgt werden.                                         25, Fl.Nr. 301/39
                                                               5.2.    Isolierte Befreiung: Krystyna Hilsberg; Errichtung
Ein Altkleidercontainer steht am Festplatz „Karmeliten-                eines Gartenhauses, Königsweg 41, Fl.Nr. 222/11
straße“. Dort ist auch ein Container für Elektrokleingeräte    5.3.    Bauantrag: Stefan Jankowski; Erstellung einer Ter-
und Metallteile aufgestellt.                                           rassenüberdachung, Schlehenweg 4, Fl.Nr. 372/4
                                                               5.4.    Isolierte Befreiung: Stephanie und Oliver Breithaupt;
                                                                       Errichtung eines Gartenhauses, Zur Steinleite 19,
                                                                       Fl.Nr. 301/36
                                                               5.5.    Bauanträge: Fischerstraße 6 und Lindenstraße 1a/1b
                                                               5.6.    Bauantrag: Wolfgang Holzmann; Errichtung eines
                                                                       Gartenhauses sowie Anbau eines Balkons, An den
                                                                       Bergwiesen 13, Fl.Nr. 438/39
Bücherei Gundelsheim Bachstraße 12 - 12 Stunden - Mittwoch, 01. Juli 2020 10 - 22 Uhr - Gemeinde Gundelsheim
Nr. 13/20                                                      4Gundelsheim

5.7.    Isolierte Befreiung: Oliver Weiß; Errichtung eines     TOP 3
        Carports aus Metall, Mittelstraße 13, Fl.Nr. 152/9     Kindertagesstätte St. Marien: Vorstellung Planskizzen
5.8.    Isolierte Befreiung: Steffen Nickel; Schaffung eines   Da für die Kindertagesstätte Gundelsheim der Bedarf an
        Stellplatzes und Errichtung eines Gartenhauses/        zusätzlichen Räumen besteht, wurde Herrn Architekt Fritz
        Geräteschuppens, Birkenweg 5, Fl.Nr. 405/13            Hofmann, Hauptstraße 100, 96163 Gundelsheim und dem
                                                               Stadtplanungsbüro Beer Bembé Dellinger Architekten und
Öffentlicher Teil                                              Stadtplaner GmbH, Leopoldstraße 76, 80802 München,
                                                               vertreten durch Frau Professor Anne Beer, ein Prüfauftrag
TOP 1                                                          erteilt.
Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der        Die dringend notwendige Erweiterung der Kindertages-
Niederschrift                                                  stätte St. Marien soll dabei nicht in einem Neubau bzw.
Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der        Anbau, sondern mit einer Teil-Aufstockung auf dem errich-
Niederschrift                                                  teten Bestandsgebäude erfolgen. Auch seitens der Ver-
Der Vorsitzende stellt fest, dass der Gemeinderat nach Art.    antwortlichen von Kirche und Kindertagesstätte sowie
47 Abs. 2 GO beschlussfähig ist.                               Elternbeirat befürwortet man diese Lösung. Entsprechende
                                                               Förderkulissen sind hierfür in Aussicht.
Die letzte Sitzungsniederschrift wurde den Mitgliedern des
Gemeinderats mit der Sitzungsladung zugestellt.                Beschluss:
                                                               Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kennt-
Einwendungen sind nicht erhoben worden.
                                                               nis und stimmt zur Erweiterung der Kindertagesstätte St.
Abstimmungsergebnis:                                           Marien einer Aufstockung im östlichen Teil zu.
Anwesend:                 16                                   Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:               16                                   Anwesend:                 16
Nein-Stim-                 0                                   Ja-Stimmen:               16
men:
                                                               Nein-Stimmen:              0
Persönlich                 0
                                                               Persönlich beteiligt       0
beteiligt
                                                               TOP 4
TOP 2
                                                               Wasserversorgung Gundelsheim - Feststellung der Jahres-
Planstand: Neugestaltung Karmelitenstraße und Kirchen-         rechnung 2018
vorplatz                                                       Sachverhalt:
Sachverhalt:                                                   Von einem Mitarbeiter des Bayerischen Kommunalen Prü-
Erste Ideen und Vorstellungen zum Thema “Neugestaltung         fungsverbands (BKPV) wurde der Jahresabschluss 2018 für
Karmelitenstraße und Kirchenvorplatz“ wurden bereits 2019      die Wasserversorgung der Gemeinde Gundelsheim erstellt.
in einem Forum zusammengetragen. Anwesend waren                Die Wasserversorgung ist eine Einrichtung der Gemeinde,
Vertreter des Kirchen- und Pfarrgemeinderats sowie inter-      die nicht den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung
essierte Bürger*innen. Die Punkte wurden gesammelt und         unterliegt. Die Rechtsverhältnisse mit den Abnehmern sind
zur Auswertung an Herrn Dr. Dürsch vom “DIS Dürsch Ins-        durch Satzung geregelt.
titut für Stadtplanung“ weitergeleitet. Auf Grundlage der      Der Betrieb arbeitet ohne die Absicht der Gewinnerzie-
Ergebnisse, einer Analyse des Ist-Zustandes und weiterer       lung. Deshalb erfolgt keine Veranlagung zur Gewerbe-
konstruktiver Gespräche formulierte Dr. Dürsch ein Konzept     und Vermögenssteuer. Dagegen wird die Wasserversor-
für die weitere Bearbeitung.                                   gung als Betrieb gewerblicher Art zur Umsatzsteuer und zur
Mit dem Exposé können weitere Schritte, wie die Beauftra-      Körperschaftsteuer veranlagt. Infolge des Verlustvortrages
gung von Planungsbüros erfolgen.                               sind keine Körperschaftsteuerzahlungen zu leisten.
Bürgermeister Merzbacher erläutert die ersten Planun-          Der Betrieb beschäftigt einen Wasserwart; im Übrigen wer-
gen, die unter anderem die Vorschläge aus einer voran-         den für Unterhalt und Investitionen Fremdfirmen eingesetzt.
gegangenen Telefonkonferenz mit dem Gemeinderat,               Die Verwaltung erfolgt durch das Personal der Gemeinde-
beinhalten: Der Kirchenvorplatz vor der katholischen Kir-      verwaltung gegen Zahlung eines Verwaltungskostenbei-
che „Sieben Schmerzen Mariens“ soll als Platz mit geringer     trages.
Steigung zwischen Kirchstraße und Kircheneingang umge-         Der Bilanzaufbau ist weiterhin durch eine hohe Anlagen-
setzt werden. Dadurch entfallen alle Rampen, Treppen           intensität gekennzeichnet. Das mit den Ertragszuschüssen
und der Zugang zur Kirche wird damit barrierefrei. Eine        saldierte Anlagevermögen hat sich aber abschreibungs-
klare Straßenführung muss dabei gegeben sein. Die Kir-         bedingt weiter reduziert.
chengemeinde überlegt die Schaffung eines mittigen Sei-        Der Verlustausweis führte zu einer Verminderung des Eigen-
teneingangs von der Karmelitenstraße. Außerdem soll auf        kapitals. Die Finanzierung der Investitionen der Vergan-
einer Fläche vor dem Eingang weiterhin das Aufstellen von      genheit erfolgte infolge des Gesamtdeckungsprinzips aus
Tischen und Bänken für kleine Feste möglich sein.              dem Gesamthaushalt der Gemeinde. Hieraus ergibt sich
Die Vorstellung des Konzeptes im Detail wird durch Herrn       eine Verschuldung des Betriebs gegenüber der Gemeinde
Dr. Dürsch, DIS Institut für Stadtplanung, München, in der     von 0,638 Mio. € (Vorjahr 774.000 €). Für diese Mittel wird im
Sitzung am 13.05.2020 dem Gemeinderat zur besseren Ver-        kaufmännischen Jahresabschluss eine bankübliche Ver-
anschaulichung vorgestellt.                                    zinsung angesetzt soweit diese aufgrund steuerlicher Vor-
Beschluss:                                                     schriften zulässig ist.
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen von Bürger-             Da ein Eigenkapitalanteil von 30 % der Bilanzsumme nicht
meister Merzbacher zur Kenntnis und befürwortet die Pla-       erreicht wird, gilt ein Teil der Verbindlichkeiten gegenüber
nung der Fläche zwischen Kirchstraße und Karmeliten-           der Gemeinde als kapitalersetzendes Darlehen. In 2018
straße als Gesamtfläche ohne Rampen und Stufen. Auf            konnten die Verbindlichkeiten weiter deutlich abgebaut
einer Fläche vor dem Eingang soll weiterhin das Aufstellen     werden.
von Tischen und Bänken möglich sein und somit bei der          In die übrigen Verbindlichkeiten war die aufgrund einer
Ausführung hinsichtlich der Neigungen zu beachten.             vorläufigen Nachkalkulation bestehende Gebührenüber-
                                                               deckung von 73.000 € einzustellen. Aus der vorherigen
Abstimmungsergebnis:                                           Kalkulationsperiode besteht noch eine Überdeckung von
Anwesend:                 16                                   170.000 €. Sowohl die Investitionen als auch der Unterhalts-
Ja-Stimmen:               16                                   aufwand blieben hinter den Erwartungen zurück. Die Über-
Nein-Stimmen:              0                                   deckung wird im folgenden Kalkulationszeitraum gutge-
Persönlich beteiligt       0                                   bracht.
Bücherei Gundelsheim Bachstraße 12 - 12 Stunden - Mittwoch, 01. Juli 2020 10 - 22 Uhr - Gemeinde Gundelsheim
Nr. 13/20                                                      5Gundelsheim

Infolge des positiven operativen Jahresergebnisses stan-       Sanierungsarbeiten wurden durch die Kreisfachberaterin
den dem Betrieb aus der betrieblichen Selbstfinanzierung       des Landratsamtes Bamberg, Frau Alexandra Klemisch,
Mittel in Höhe von 137.000 € (Vorjahr 136.000 €) zur Verfü-    auch gleich die Bäume entlang der Straßen in der
gung. Da nur Investitionen in Höhe von 10.000 € zu finanzie-   Gemeinde Gundelsheim begutachtet. Aufgrund der Tro-
ren waren, konnten die Verbindlichkeiten gegenüber der         ckenheit der letzten Jahre sind viele Bäume geschädigt.
Gemeinde um 136.000 € abgebaut werden. Die Finanz-             Die Gemeinde Gundelsheim ist gesetzlich dazu verpflich-
lage 2018 ist wiederum zufriedenstellend.                      tet, seine Abwasserkanäle in der Wasserschutzzone mittels
Die Ertragslage der Wasserversorgung hat sich bei einer        Druckprüfung in regelmäßigen Abständen auf Dichtheit
leicht niedrigeren Wasserabgabe infolge niedrigerer            zu prüfen. Dies betrifft alle Teile der öffentlichen Abwasser-
Unterhalts- und sonstiger Aufwendungen beim operativen         anlage. Die Firma Ritter, Memmelsdorf-Weichendorf, führt
Ergebnis leicht verbessert. Den Personalaufwendungen           dazu derzeit TV-Inspektion der Haupt- und Anschlusslei-
stehen Verrechnungen von Leistungen an andere Berei-           tungen mit Hilfe einer Kanalinspektionskamera sowie eine
che der Gemeinde im Rahmen der internen Leistungsver-          Schachtinspektion zur Überprüfung des baulichen und
rechnung (sonstige Erträge) gegenüber.                         betrieblichen Zustandes des Kanalnetzes durch.
Für die Schulden gegenüber der Gemeinde waren 17.000           Die Gemeindebücherei zieht im Mai und Juni vom Rat-
€ an Zinsen aufzuwenden. Die Schulden konnten wiede-           haus in die Bachstraße 12 um. In der Zeit gelten gelockerte
rum deutlich reduziert werden.                                 Ausleihbedingungen. Das Angebot der Bücherei wird um
Auch im Jahr 2018 konnte kalkulatorisch wieder ein Über-       einige Medien erweitert. Ein Online-Katalog sowie digitale
schuss erzielt werden, da die Kostenentwicklung hinter den     Medien werden künftig auch zur Verfügung stehen.
Erwartungen zurückblieb wogegen die Wasserabgabe nur           Bürgermeister Merzbacher teilt mit, dass die Arbeiten in der
leicht rückläufig war.                                         Hauptstraße 7 und 9 auch während der Corona-Krise ohne
Der Überschuss wird vorgetragen und in der folgenden           größere Einschränkungen oder Schwierigkeiten fortgesetzt
Kalkulationsperiode den Gebührenschuldnern wieder kos-         werden und im Zeitplan liegen.
tenentlastend gutgebracht.                                     Am 28.04.2020 hatte die Gundelsheimer Bürgerschaft
Beschluss:                                                     die Möglichkeit an einer Online-Bürgerversammlung via
Der Jahresabschluss 2018 der Wasserversorgung Gundels-         Video- oder Telefonkonferenz teilzunehmen. Die virtu-
heim mit einer Bilanzsumme von 1.102.557,74 € und einem        elle Versammlung wurde vorab im Mitteilungsblatt und
Jahresfehlbetrag von 6.285,66 € wird hiermit festgestellt.     sozialen Medien bekannt gemacht. Nach Anmeldung
Der Jahresfehlbetrag ist auf neue Rechnung vorzutragen.        in der Gemeinde erhielten die Bürger*innen die nötigen
                                                               Zugangsdaten. Bürgermeister Merzbacher berichtete über
Abstimmungsergebnis:
                                                               den Sachstand der laufenden Bauprojekte, wie HS7/9 oder
Anwesend:                 16                                   Bücherei in der Bachstraße 12 sowie der geplanten Bau-
Ja-Stimmen:               16                                   projekte, wie Erweiterung der Kindertagesstätte, Parkraum
Nein-Stimmen:              0                                   in der Bachstraße. Außerdem wurde auf den Umgang mit
Persönlich beteiligt       0                                   Covid19 eingegangen und die Bürger*innen wurden infor-
                                                               miert, dass bis 31.08.2020 alle öffentlichen Veranstaltungen
TOP 5                                                          und Feste abgesagt wurden. Bürgermeister Merzbacher
Informationen und Anfragen öffentlich                          teilt geplante Aktionen mit, z. B. „Scheunenfest daheim“
Bereits am 13. März 2020 entwickelte die Gemeindever-          oder „Bücher für Kinder“ mit.
waltung den „Plan: Gundelsheim geht gemeinsam“ zur             Am 24.04.2020 ein Schreiben der Jungen Union Memmels-
bestmöglichen Bewältigung der Corona-Krise im Gemein-          dorf/ Gundelsheim mit Vorschlägen zur „Unterstützung der
degebiet. Unter anderem enthält dieser folgende Punkte:        heimischen Wirtschaft nach der Corona-Krise“ mit der Bitte
-   Hinweis, persönliche Treffen auf ein Minimum zu reduzie-   an die Gemeinde, diese in Betracht zu ziehen, eingereicht.
    ren und Absage aller bekannten öffentlichen Veranstal-     Bürgermeister Merzbacher erläutert dem Gemeinderat,
    tungen, Treffen und Gemeindebesuche.                       dass der Großteil der geforderten Punkte auch schon
-   Notbetreuung der Kinder von Eltern sog. systemrelevan-     vor der Corona-Krise praktiziert wurden, sofern notwen-
    ter Berufe mit Übernahme der Kosten des Mittagessens       dig. Er würdigte den Input und das Engagement, für die
    durch die Gemeinde Gundelsheim bis 1. Mai 2020.            Gemeinde Gundelsheim sieht der Gemeinderat jedoch
-   Fahr- und Einkaufsdienst: gundelsheim.gesund liefert       eine Umsetzung nicht für notwendig.
    Essen an alle Haushalte. Die Gemeinde stellt zwei Fahr-    Aus dem Gemeinderat kommt der Hinweis, dass die neu
    zeuge samt Fahrer zur Verfügung, um Besorgungen            angebrachten Leuchtreflektoren am Zebrastreifen in der
    (Lebensmittel, Getränke, Apotheke) - insbesondere für      Hauptstraße sog. „Stolpersteine“ wären. Bürgermeister
    Ältere oder chronisch Kranke zu erledigen. Eine ent-       Merzbacher merkt an, dass seitens der Bevölkerung durch-
    sprechende Kooperation wurde zwischen gundelsheim.         weg positive Rückmeldungen kämen, da nun der Zeb-
    gesund, nahkauf Gundelsheim, Metzgerei Espig etc.          rastreifen auch bei Nacht wesentlich besser zu erkennen
    geschlossen.                                               wäre.
-   Schichtbetrieb im Rathaus und Bauhof, etc., ohne direkte   Aus dem Gemeinderat kommt die Nachfrage bezüg-
    Berührung der beiden Gruppen, um gegebenenfalls eine       lich eines abgestellten Bootes auf dem Grünstreifen „Am
    Gruppe ohne Infektion oder Verdacht zu haben. Somit ist    Mönchsbach“. Bürgermeister Merzbacher erklärt, dass das
    der Rathaus-, Kläranlagen-, gundelsheim.gesund-Betrieb     entsprechende Grundstück nicht im Besitz der Gemeinde
    sowie Wasserversorgung gesicherter.                        Gundelsheim ist und er somit davon ausgeht, dass es rech-
-   Kostenfreie Ausgabe von Mund-Nasenschutz an die            tens ist – zumal es weder die Verkehrssicherheit noch in
    Büger*innen im Rathaus.                                    anderen Punkten stört.
-   Absage aller öffentlichen Feste: Mitteilung an alle Ver-   Der Gemeinderat fragt nach, wann der Friedhof wieder
    eine, Verbände und Gewerbetreibende                        gemäht wird. Herr Merzbacher informiert, dass aufgrund
Der Gemeinderat ist sich einig, bis 31.08.2020 keine Veran-    der Blüte von seltenen Wildtulpen, auch in Rücksprache
staltungen zuzulassen, Sondergenehmigungen für Feste           mit dem Landratsamt, während der Blühzeit nicht bzw.
mit unbekanntem Teilnehmerkreis werden nicht gegeben.          sehr begrenzt gemäht wird.
Für Ausgaben in Zusammenhang mit der Coronakrise (Des-         Bürgermeister Jonas Merzbacher verabschiedet in der
infektionsmittel, Mund-Nase-Schutz, etc.) soll ein eigener     letzten Sitzung der Amtsperiode 2014 – 2020 die anwesen-
Haushaltsposten angelegt werden.                               den ausscheidenden Gemeinderäte dieser Amtszeit. Er
Die Firma BWV führt derzeit im Gemeindegebiet Straßensa-       bedankt sich in einer jeweils persönlichen Ansprache für
nierungen durch. Das Maßnahmenpaket hat ein Auftrags-          die stets gute, respektvolle und konstruktive Zusammenar-
volumen von rund 250.000,- Euro. Im Rahmen der jetzigen        beit über Parteigrenzen hinaus.
Nr. 13/20                                                       6Gundelsheim

TOP 5.1                                                         Die zulässigen Längen für Grenzbebauungen entspre-
Bauantrag: Sandra und Markus Bachmeier, Rosenweg 7,             chend BayBO werden eingehalten.
96163 Gundelsheim; Neubau eines Wohngebäudes mit                Nachbarunterschriften liegen vor.
zwei Wohneinheiten, Zur Steinleite 25, Fl.Nr. 301/39            Beschluss:
Sachverhalt:                                                    Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis
Die Antragsteller planen auf dem Grundstück „Zur Stein-         und erhebt gegen die Errichtung eines Gartenhauses auf
leite 25, Flur-Nr. 301/39, den Neubau eines Wohngebäudes        dem Grundstück, Königsweg 41, Fl.-Nr. 222/11, Bebauungs-
mit zwei Wohneinheiten Der maßgebende Bebauungs-                plan „Wohnpark“, wie in den Antragsunterlagen beschrie-
plan „Nordwest II“ datiert aus dem Jahr 2018.                   ben, keine Einwendungen.
Das Bauvorhaben hält sich nach Angaben des Planers              Es wird auf eine getrennte Abwasserführung (Nieder-
und des Bauherrn, mit Ausnahme von drei erforderlichen          schlags-/Schmutzwasser) bis zur Grundstücksgrenze und
Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungspla-             auf die Errichtung entsprechender Kontrollschächte für
nes, an den Bebauungsplan.                                      die Grundstücksentwässerungsanlage hingewiesen. Eine
                                                                Ableitung von Niederschlagswasser von privaten Flächen
Es sind folgende Befreiungen vom Bebauungsplan bean-
                                                                über öffentlichem Grund darf nicht erfolgen.
tragt.
- Die Doppelgarage soll, abweichend zu der im Bebau-            Die Stellplatzsatzung der Gemeinde Gundelsheim ist zu
   ungsplan festgesetzten und für Gebäude mit zwei              beachten.
   Wohneinheiten vorgegebene Lage, vom Westen in den            Abstimmungsergebnis:
   Osten des Baugrundstücks verschoben werden.                  Anwesend:               16
- Die Doppelgarage überschreitet die im Bebauungsplan           Ja-Stimmen:             16
   festgesetzte östliche Baugrenze um ca. 6,10 m in östli-      Nein-Stimmen:            0
   cher Richtung.                                               Persönlich beteiligt     0
- Der Standort, des für die zweite Wohneinheit erforder-
   lichen Stellplatzes, soll um 10,5 m in östlicher Richtung    TOP 5.3
   verschoben werden.                                           Bauantrag: Stefan Jankowski; Erstellung einer Terrassen-
Die Überschreitung, der für das Grundstück festgelegten,        überdachung, Schlehenweg 4, Fl.Nr. 372/4
östlichen Baugrenze hat keine Auswirkung auf den städte-        Sachverhalt:
baulichen Charakter des Baugebiets.                             Der Antragsteller plant auf dem Grundstück „Schlehen-
Nachbarunterschriften liegen vor.                               weg 4“, 96163 Gundelsheim, Fl.Nr. 372/4, die Erstellung
Beschluss:                                                      einer Terrassenüberdachung.
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis             Der maßgebende Bebauungsplan „Westlicher Rothenbühl
und erhebt gegen den Neubau eines Wohngebäudes mit              - Dorfäcker“ datiert aus dem Jahr 1973.
zwei Wohneinheiten, Zur Steinleite 25, 96163 Gundelsheim,       Die geplante Terrassenüberdachung hat folgende Abmaße:
Fl.Nr. 301/39, Baugebiet „Nordwest II“, wie in den Bauan-       Länge = 8,5 m, Breite = 4,40 m.
tragsunterlagen beschrieben, keine Einwendungen.                Entsprechend Planung ist das geplante Bauvorhaben
Voraussetzung hierfür ist, dass die im Bebauungsplan vor-       innerhalb der im Bebauungsplan zeichnerisch festgesetz-
gegebene 6 Meter breite Grundstückszufahrt entfernt und         ten Baugrenzen. Das Bauvorhaben hält sich nach Anga-
in gleicher Breite, Art und Bauweise, in nördlicher Lage zu     ben des Planers und des Bauherrn, mit Ausnahme von drei
der laut Eingabeplanung neu zu errichtenden Garage              Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungspla-
gebaut wird.                                                    nes, an den Bebauungsplan.
Die hierfür anfallenden Kosten sind von den Bauherren           Für die Erstellung der Terrassenüberdachung sind folgende
zu übernehmen und die Arbeiten in Abstimmung mit der            Befreiungen vom Bebauungsplan beantragt.
Gemeinde durchzuführen.                                         - Die Terrassenüberdachung wird als aufgesetztes Pult-
Es wird auf eine getrennte Abwasserführung (Nieder-                dach ausgeführt, entsprechend Bebauungsplan sind
schlags-/Schmutzwasser) bis zur Grundstücksgrenze und              für das Hauptgebäude nur Satteldächer bzw. für
auf die Errichtung entsprechender Kontrollschächte für             Nebengebäude nur Flachdächer zulässig.
die Grundstücksentwässerungsanlage hingewiesen. Eine            - Die Terrassenüberdachung hat eine Dachneigung von
Ableitung von Niederschlagswasser von privaten Flächen             ca. 12°, entsprechend Bebauungsplan sind für das
über öffentlichem Grund darf nicht erfolgen. Die Stellplatz-       Hauptgebäude Dachneigungen zwischen 22° und 30°
satzung der Gemeinde Gundelsheim ist zu beachten.                  bzw. für Nebengebäude maximal 10° zulässig.
Abstimmungsergebnis:                                            - Die Terrassenüberdachung wird mit Sicherheitsglas
Anwesend:                 16                                       ausgeführt, entsprechend Bebauungsplan sind für das
Ja-Stimmen:               16                                       Hauptgebäude dunkle Dachziegel bzw. für Nebenge-
Nein-Stimmen:              0                                       bäude dunkle Welleternitplatten zulässig.
Persönlich beteiligt       0                                       Die geplante Terrassenüberdachung entspricht einer
                                                                   ansprechenden, zeitgemäßen Ausführung und fügt sich
TOP 5.2                                                            in die umliegende Bebauung ein.
Isolierte Befreiung: Krystyna Hilsberg; Errichtung eines Gar-      Alle Nachbarunterschriften liegen vor.
tenhauses, Königsweg 41, Fl.Nr. 222/11
                                                                Beschluss:
Sachverhalt:
                                                                Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis
Die Antragsstellerinplant auf dem Grundstück, Königsweg         und erhebt gegen die Erstellung einer Terrassenüberda-
41, Fl.Nr. 222/11, die Errichtung eines Gartenhauses. Das       chung, Schlehenweg 4, 96163 Gundelsheim, Fl.Nr. 372/4,
Vorhaben liegt im Baugebiet „Wohnpark“ aus dem Jahre            Baugebiet „Westlicher Rothenbühl - Dorfäcker“, wie in den
1977.                                                           Bauantragsunterlagen beschrieben, keine Einwendungen.
Das geplante Gartenhaus hat folgende Abmaße:                    Es wird auf eine getrennte Abwasserführung (Nieder-
Länge = 3,20 m, Breite = 3,20 m und eine Höhe von ca.           schlags-/Schmutzwasser) bis zur Grundstücksgrenze und
2,20 m.                                                         auf die Errichtung entsprechender Kontrollschächte für
Das Gartenhaus soll an der südwestlichen Grenze errichtet       die Grundstücksentwässerungsanlage hingewiesen. Eine
werden. Für die Errichtung des Gartenhauses ist folgende        Ableitung von Niederschlagswasser von privaten Flächen
Befreiung vom Bebauungsplan beantragt.                          über öffentlichem Grund darf nicht erfolgen.
- Abweichung von den im Bebauungsplan zeichnerisch              Die Stellplatzsatzung der Gemeinde Gundelsheim ist zu
festgesetzten Baugrenzen.                                       beachten.
Nr. 13/20                                                       7Gundelsheim

Abstimmungsergebnis:                                            Abstimmungsergebnis:
Anwesend:                 16                                    Anwesend:                 16
Ja-Stimmen:               16                                    Ja-Stimmen:               16
Nein-Stimmen:              0                                    Nein-Stimmen:              0
Persönlich beteiligt       0                                    Persönlich beteiligt       0
TOP 5.4                                                         TOP 5.6
Isolierte Befreiung: Stephanie und Oliver Breithaupt; Errich-   Bauantrag: Wolfgang Holzmann; Errichtung eines Garten-
tung eines Gartenhauses, Zur Steinleite 19, Fl.Nr. 301/36       hauses sowie Anbau eines Balkons, An den Bergwiesen 13,
                                                                Fl.Nr. 438/39
Sachverhalt:
                                                                Sachverhalt:
Die Antragsteller planen auf dem Grundstück, Zur Stein-
leite 19; Fl.Nr. 301/36, die Errichtung eines Gartenhauses.     Der Antragsteller plant auf dem Grundstück „An den Berg-
Das Vorhaben liegt im Baugebiet „Nordwest Il“ aus dem           wiesen 13“, 96163 Gundelsheim, Fl.Nr. 438/39, die Errich-
Jahre 2018.                                                     tung eines Gartenhauses sowie den Anbau eines Balkons.
Das geplante Gartenhaus hat folgende Abmaße:                    Der maßgebende Bebauungsplan „An den Bergwiesen“
                                                                datiert aus dem Jahr 1968 mit Änderung von 1991.
Länge = 5,43 m, Breite = 2,17 m und eine Höhe von 2,10 m.
                                                                Das geplante Gartenhaus hat folgende Abmaße:
Das Gartenhaus soll im südlichen Bereich des Grundstücks
errichtet werden.                                               Länge = 8,0 m, Breite = 3,0 m und eine Höhe von maximal
                                                                2,0 m.
Für die Errichtung des Gartenhauses ist folgende Befreiung
                                                                Das Bauvorhaben hält sich nach Angaben des Planers
vom Bebauungsplan beantragt.
                                                                und des Bauherrn mit Ausnahme einer Befreiung von den
- Abweichung von den im Bebauungsplan zeichnerisch              Festsetzungen des Bebauungsplanes an den Bebauungs-
festgesetzten Baugrenzen.                                       plan. Für die Errichtung des Gartenhauses ist folgende
Nachbarunterschriften liegen nicht vor.                         Befreiung vom Bebauungsplan beantragt.
Sachverhalt:                                                    • Abweichung von den im Bebauungsplan zeichnerisch
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis             festgesetzten Baugrenzen.
und erhebt gegen die Errichtung eines Gartenhauses auf          Die zulässigen Längen für Grenzbebauungen entspre-
dem Grundstück, Zur Steinleite 19, Fl.-Nr. 301/36, Bebau-       chend BayBO werden eingehalten.
ungsplan „Nordwest Il“, wie in den Antragsunterlagen            Für den Anbau eines Balkons ist folgende Befreiung vom
beschrieben, keine Einwendungen.                                Bebauungsplan beantragt.
Es wird auf eine getrennte Abwasserführung (Nieder-             • Abweichung von den im Bebauungsplan zeichnerisch
schlags-/Schmutzwasser) bis zur Grundstücksgrenze und           festgesetzten Baugrenzen.
auf die Errichtung entsprechender Kontrollschächte für
                                                                Laut vorliegender Bauantragsplanung werden die für den
die Grundstücksentwässerungsanlage hingewiesen. Eine
                                                                Balkon erforderlichen Abstandsflächen auf dem Grund-
Ableitung von Niederschlagswasser von privaten Flächen
                                                                stück eingehalten.
über öffentlichem Grund darf nicht erfolgen. Die Stellplatz-
satzung der Gemeinde Gundelsheim ist zu beachten.               Alle Nachbarunterschriften liegen von vor.
                                                                Beschluss:
Abstimmungsergebnis:
                                                                Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kennt-
Anwesend:                 16
                                                                nis und erhebt gegen die Errichtung eines Gartenhau-
Ja-Stimmen:               16                                    ses sowie den Anbau eines Balkons, An den Bergwiesen
Nein-Stimmen:              0                                    13, 96163 Gundelsheim, Fl.Nr. 438/39, Baugebiet „An den
Persönlich beteiligt       0                                    Bergwiesen“, wie in den Bauantragsunterlagen beschrie-
                                                                ben, keine Einwendungen.
TOP 5.5
                                                                Es wird auf eine getrennte Abwasserführung (Nieder-
Bauanträge: Fischerstraße 6 und Lindenstraße 1a/1b              schlags-/Schmutzwasser) bis zur Grundstücksgrenze und
Sachverhalt:                                                    auf die Errichtung entsprechender Kontrollschächte für
1.)                                                             die Grundstücksentwässerungsanlage hingewiesen. Eine
Im Rahmen der Gemeinderatssitzung vom 10.04.2019                Ableitung von Niederschlagswasser von privaten Flächen
wurde folgender Bauantrag behandelt:                            über öffentlichem Grund darf nicht erfolgen. Die Stellplatz-
Vurgun Nurullah, Siemensstraße 41, 96050 Bamberg; Anbau         satzung der Gemeinde Gundelsheim ist zu beachten.
eines Wintergartens und Kellerüberdachung, Fischerstraße        Abstimmungsergebnis:
6, Fl.Nr. 161/2                                                 Anwesend:                 16
Entsprechend dem einstimmig gefassten Beschluss wurde           Ja-Stimmen:               16
der Bauantrag insbesondere wegen der Baulinienüber-             Nein-Stimmen:              0
schreitung vom Gemeinderat abgelehnt.                           Persönlich beteiligt       0
2.)
                                                                TOP 5.7
Im Rahmen der Gemeinderatssitzung vom 19.12.2018
                                                                Isolierte Befreiung: Oliver Weiß; Errichtung eines Carports
wurde folgender Änderungsantrag behandelt:
                                                                aus Metall, Mittelstraße 13, Fl.Nr. 152/9
Henry Neumann, Amalienstraße 5, 96047 Bamberg; Neu-
                                                                Sachverhalt:
bau von zwei Doppelhaushälften mit Einzel- und Doppel-
garage Lindenstraße; 1a+1b, Flur-Nr. 638/9                      Der Antragsteller plant auf dem Grundstück, Mittelstraße
                                                                13, Fl.Nr. 152/9, die Errichtung eines Carports aus Metall, in
Entsprechend dem einstimmig gefassten Beschluss wurde
                                                                den Maßen: L = 6,0 m; B = 4,0 m; H = 2,90 m. Das Vorha-
der Bauantrag insbesondere wegen der teilweise nicht
                                                                ben liegt im Baugebiet „Hirtenäcker-Gartenfeld“ aus dem
eingehaltenen Abstandsflächen vom Gemeinderat abge-
                                                                Jahre 1967.
lehnt. Vom Landratsamt Bamberg wurde die Gemeinde
Gundelsheim schriftlich in Kenntnis gesetzt, dass für beide     Das Bauvorhaben benötigt für das Carport zwei isolierten
Bauangelegenheiten ähnlich gelagerte Fälle im Gemein-           Befreiungen.
degebiet vorlägen und deshalb eine Ablehnung nicht vor-         - Abweichung von den im Bebauungsplan zeichnerisch
geschlagen wird.                                                   festgesetzten Baugrenzen.
Beschluss:                                                      - Entsprechend Bebauungsplan sollen Garagendächer
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis                und Nebengebäude mit rotbraunem Welleternit aus-
und erhebt keine erneuten Einwendungen gegen die vor-              geführt werden, abweichend dazu ist die Ausführung in
liegenden Planungen.                                               Trapezblech geplant.
Nr. 13/20                                                      8Gundelsheim

Das Carport wird in offener Bauweise errichtet, die für das
Carport vorgesehene Fläche wird bereits als Stellplatz ver-
                                                               Protokoll der Gemeinderatssitzung
wendet. Durch die Errichtung des beantragten Carports          vom 13.05.2020
geht im öffentlichen Bereich keine Parkmöglichkeit verlo-
ren, da sich auf der gegenüberliegenden Straßenseite die       SITZUNG
Garagenzufahrten des Nachbarn befinden.                        Gremium:            Gemeinderat Gundelsheim
Da sich das Carport innerhalb des Grundstücks befindet         Sitzungstag:        Mittwoch, den 13.05.2020
und keine Grenzbebauung vorliegt sind keine Nachbarn           Sitzungsort:        Michael-Arneth-Schule Schulaula
betroffen.                                                     Vorsitzender:       1. Bürgermeister Jonas Merzbacher
Beschluss:                                                     Der Vorsitzende begrüßt die anwesenden Mitglieder und
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis            erklärt die anberaumte Sitzung um 18:00 Uhr für eröffnet.Er
und erhebt gegen die die Errichtung eines Carports aus         stellt fest, dass sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß gela-
Metall, in den Maßen: L = 6,0 m; B = 4,0 m; H = 2,90 m, auf    den und Zeit, Ort und Tagesordnung für die öffentliche Sit-
dem Grundstück Mittelstraße 13, Fl.-Nr. 152/9, Bebauungs-      zung gemäß Art. 52 Bayer. Gemeindeordnung (GO) orts-
plan „Hirtenäcker-Gartenfeld“, wie in den Antragsunterla-      üblich bekanntgemacht worden sind.
gen beschrieben, keine Einwendungen.                                                  Anwesenheitsliste
Es wird auf eine getrennte Abwasserführung (Nieder-            Anwesende Mitglieder des Gemeinderates:
schlags-/Schmutzwasser) bis zur Grundstücksgrenze und
                                                               Frau Renate Brütting
auf die Errichtung entsprechender Kontrollschächte für
die Grundstücksentwässerungsanlage hingewiesen. Eine           Frau Birgit Eichfelder
Ableitung von Niederschlagswasser von privaten Flächen         Frau Dr. Gerlinde Fischer
über öffentlichem Grund darf nicht erfolgen.                   Herr Bernd Gotthardt
Die Stellplatzsatzung der Gemeinde Gundelsheim ist zu          Herr Andreas Hergenröder
beachten.                                                      Herr Johannes Lang
Abstimmungsergebnis:                                           Herr Jonas Merzbacher
Anwesend:                16                                    Herr Robert Martin
Ja-Stimmen:              16                                    Frau Gisela Oeckler
Nein-Stimmen:             0                                    Herr Bernhard Oppel
Persönlich beteiligt      0                                    Frau Ulrike Steinbock
                                                               Herr Sean Steuart
TOP 5.8                                                        Frau Maria Tadda
Isolierte Befreiung: Steffen Nickel; Schaffung eines Stell-    Herr Christian Wolf
platzes und Errichtung eines Gartenhauses/Geräteschup-
                                                               Herr Stefan Wolf
pens, Birkenweg 5, Fl.Nr. 405/13
                                                               Frau Christine Ziegler
Sachverhalt:
                                                               Herr Stephan Zwosta
Der Antragsteller plant auf dem Grundstück, Birkenweg 5,
Fl.Nr. 405/13, die Schaffung eines weiteren Stellplatzes und   Schriftführerin
Errichtung eines Gartenhauses/Geräteschuppens. Das             Frau Silke Hatzold
Vorhaben liegt im Baugebiet „Rothenbühl“ aus dem Jahre
1966.                                                                                 Tagesordnung:
Der geplante Stellplatz hat folgende Abmaße:                   Öffentlicher Teil
Breite = 6,0 m, Tiefe = 5,0 m.
                                                               1.      Feststellung der Beschlussfähigkeit
Das Bauvorhaben benötigt für den Stellplatz eine isolierte
Befreiung.                                                     2.      Vereidigung der neugewählten Gemeinderatsmit-
                                                                       glieder
- Abweichung von den im Bebauungsplan zeichnerisch
                                                               3.      Beschlussfassung über die Art und Zahl der weite-
   festgesetzten Baugrenzen.
                                                                       ren Bürgermeister
Das geplante Gartenhaus/Geräteschuppen hat folgende            4.      Wahl der 2. Bürgermeisterin, des 2. Bürgermeisters
Abmaße:                                                                und evtl. einer weiteren Bürgermeisterin oder eines
Länge = 7,50 m, Breite = 3,50 m und eine Höhe von 2,5 m.               Bürgermeisters
Für die Errichtung des Gartenhauses/Geräteschuppens ist        5.      Vereidigung der weiteren Bürgermeisterin / des
folgende Befreiung vom Bebauungsplan beantragt.                        weiteren Bürgermeisters
- Abweichung von den im Bebauungsplan zeichnerisch             6.      Bestellung einer Betreuungsrätin / eines Betreuungs-
   festgesetzten Baugrenzen.                                           rates
Die zulässigen Längen für Grenzbebauungen entspre-             7.      Beratung und evtl. Erlass der Geschäftsordnung des
chend BayBO werden eingehalten.                                        Gemeinderates
Nachbarunterschriften liegen keine vor.                        8.      Beratung und evtl. Erlass der Satzung zur Regelung
Beschluss:                                                             von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungs-
                                                                       rechts (mit Besetzung der Ausschüsse)
Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis
                                                               9.      Bestellung des 1. Bürgermeisters zum Eheschlie-
und erhebt gegen die Schaffung eines weiteren Stellplat-
                                                                       ßungsstandesbeamten
zes und Errichtung eines Gartenhauses/Geräteschuppens
auf dem Grundstück Birkenweg 5, Fl.Nr. 405/13, keine Ein-      10.     Konzept: Neugestaltung Karmelitenstraße und Kir-
wendungen.                                                             chenvorplatz
                                                               11.     3. Bebauungsplan-Änderung „Zückshut“ mit Erwei-
Abstimmungsergebnis:                                                   terung, Gemeinde Breitengüßbach, Landkreis Bam-
Anwesend:                16                                            berg
Ja-Stimmen:              16                                            Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB gemäß § 13
Nein-Stimmen:             0                                            Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BauGB
Persönlich beteiligt      0                                    12.     Planung Neubaugebiet Lindenstraße
                                                               13.     Bauantrag: Robert Deinlein; Errichtung eines Winter-
                                                                       gartens und Einliegerwohnung im Kellergeschoss,
                                                                       Eichenweg 12a, Fl.Nr. 401/27
                                                               14.     Informationen und Anfragen öffentlich
Nr. 13/20                                                        9Gundelsheim

Öffentlicher Teil                                                Aus dem Gemeinderat werden Dr. Gerlinde Fischer und
                                                                 Robert Martin zur Wahl vorgeschlagen. Nach dem ersten
TOP 1                                                            Wahlgang entfallen 9 Stimmen auf Dr. Gerlinde Fischer
Feststellung der Beschlussfähigkeit                              und 8 Stimmen auf Robert Martin, bei 17 anwesenden
Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der          wahlberechtigten Mitgliedern und 17 gültigen Stimmen.
Niederschrift                                                    TOP 5
Der Vorsitzende stellt fest, dass der Gemeinderat nach Art.      Vereidigung der weiteren Bürgermeisterin / des weiteren
47 Abs. 2 GO beschlussfähig ist.                                 Bürgermeisters
TOP 2                                                            Sachverhalt:
Vereidigung der neugewählten Gemeinderatsmitglieder              Bürgermeister Merzbacher nimmt der gewählten 2. Bürger-
Sachverhalt:                                                     meisterin Gerlinde Fischer den in Art. 37 Abs. 1 KWBG vor-
Gemäß Art. 31 Abs. 4 Gemeindeordnung (GO) sind alle              geschriebenen Eid ab.
neugewählten Gemeinderatsmitglieder in der ersten nach           TOP 6
ihrer Berufung stattfindenden öffentlichen Sitzung in feierli-   Bestellung einer Betreuungsrätin / eines Betreuungsrates
cher Form zu vereidigen. Bürgermeister Jonas Merzbacher          Sachverhalt:
nimmt folgenden Gemeinderatsmitgliedern einzeln den              Für die neue Wahlperiode 2020 bis 2026 sollte wiederum
vorgeschriebenen Eid ab:                                         eine Betreuungsrätin/ein Betreuungsrat bestellt werden,
Eichfelder, Birgit                                               obwohl der Gesetzgeber die Bestellung von Betreuungs-
Steinbock, Ulrike                                                rätinnen und Betreuungsräten seit dem 01.01.1991 nicht
Steuart, Sean                                                    mehr zwingend vorschreibt.
Wolf, Stefan                                                     Ältere Menschen im Ort benötigen einen Ansprechpartner,
                                                                 der entsprechende Hilfe vermitteln kann. Die zuständige
TOP 3
                                                                 Stelle des Landratsamtes Bamberg befürwortet ebenfalls
Beschlussfassung über die Art und Zahl der weiteren Bür-         die Bestellung von Betreuungsräten in den Gemeinden.
germeister
                                                                 Bürgermeister Merzbacher schlägt Frau Annemarie Sebald
Sachverhalt:                                                     als neue Betreuungsrätin der Gemeinde Gundelsheim vor.
Gemäß Art. 35. Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) wählt der             Beschluss:
Gemeinderat aus seiner Mitte für die Dauer seiner Wahl-          Der Gemeinderat benennt Frau Annemarie Sebald zur
zeit (2020 bis 2026) eine weitere Bürgermeisterin oder einen     Betreuungsrätin der Gemeinde Gundelsheim.
weiteren Bürgermeister (2. Bürgermeisterin / 2. Bürgermeis-
ter). Der Gemeinderat muss mindestens eine weitere Bür-          Abstimmungsergebnis:
germeisterin oder einen weiteren Bürgermeister wählen.           Anwesend:            17
Ob er eine weitere Bürgermeisterin oder einen weiteren           Ja-Stimmen:          17
Bürgermeister wählt, steht in seinem Ermessen. Weitere           Nein-Stimmen:        0
Bürgermeisterinnen/Bürgermeister sind Ehrenbeamtinnen/           Persönlich beteiligt 0
Ehrenbeamte der Gemeinde (ehrenamtliche Bürgermeis-              TOP 7
terin/Bürgermeister), wenn nicht der Gemeinderat durch           Beratung und evtl. Erlass der Geschäftsordnung des
Satzung bestimmt, dass sie Bürgermeisterin/Bürgermeister         Gemeinderates
auf Zeit sein sollen (berufsmäßige weitere Bürgermeister).
                                                                 Sachverhalt:
Beschluss:
                                                                 In jeder Gemeinde muss sich der Gemeinderat zu Beginn
Für die Dauer der Wahlzeit des Gemeinderates (2020 bis           der Wahlperiode eine Geschäftsordnung geben (Art. 45
2026) wird nur eine zweite Bürgermeisterin oder ein zwei-        Abs. 1 GO). Die Geschäftsordnung präzisiert die in der
ter Bürgermeister gewählt. Die zweite Bürgermeisterin, der       Gemeindeordnung enthaltenen grundsätzlichen Regelun-
zweite Bürgermeister ist Ehrenbeamtin / Ehrenbeamter der         gen zu den Gemeinderatssitzungen und trägt zur exakten
Gemeinde Gundelsheim.                                            Abgrenzung der Aufgabenbereiche des ersten Bürgermeis-
Eine dritte Bürgermeisterin, ein dritter Bürgermeister wird      ters und des Gemeinderats bzw. seiner Ausschüsse bei.
nicht gewählt. Für den Fall der gleichzeitigen Verhinde-         Dazu sind natürlich die besonderen örtlichen Verhältnisse,
rung der ersten und zweiten Bürgermeisterin oder des ers-        insbesondere die Größe der Gemeinde, der Umfang der
ten und zweiten Bürgermeisters wird die Reihenfolge der          von der Gemeinde selbst erledigten Aufgaben und auch
Vertreter in der Geschäftsordnung des Gemeinderates              Erfahrungen und Kompetenz der Gemeindeverwaltung,
geregelt.                                                        an deren Spitze der erste Bürgermeister steht, zu berück-
Abstimmungsergebnis:                                             sichtigen. Dementsprechend ist der genaue Inhalt der
Anwesend:                 17                                     Geschäftsordnung von Gemeinde zu Gemeinde verschie-
Ja-Stimmen:               17                                     den. Das ist Ausfluss des gemeindlichen Selbstverwaltungs-
Nein-Stimmen:              0                                     rechts, das die sog. Geschäftsordnungsautonomie bein-
Persönlich beteiligt       0                                     haltet. Die Geschäftsordnung gilt deshalb grundsätzlich
                                                                 nur für die Dauer der laufenden Wahlperiode. Zu Beginn
TOP 4                                                            einer neuen Wahlperiode muss also der neue Gemeinde-
Wahl der 2. Bürgermeisterin, des 2. Bürgermeisters und evtl.     rat eine neue Geschäftsordnung erlassen. Er kann zwar
einer weiteren Bürgermeisterin oder eines Bürgermeisters         durch ausdrücklichen Beschluss oder auch stillschweigend
Sachverhalt:                                                     die Geschäftsordnung aus der abgelaufenen Wahlperiode
Gemäß Art. 51 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO) hat der                übernehmen. Das sollte aber nur ausnahmsweise gesche-
Gemeinderat die Wahl der zweiten Bürgermeisterin/des             hen, denn die bisherigen Regelungen bedürfen immer wie-
zweiten Bürgermeisters in geheimer Abstimmung vorzu-             der der kritischen Überprüfung im Hinblick auf Notwendig-
nehmen. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abge-           keit, Richtigkeit und praktische Auswirkungen.
gebenen gültigen Stimmen erhält. Es wird darauf aufmerk-         Während der Wahlperiode sind Änderungen der
sam gemacht, dass gemäß Art. 48 Abs. 1 Satz 2 sich kein          Geschäftsordnung jederzeit zulässig. Es genügt aller-
Gemeinderatsmitglied der Stimme enthalten darf. Eine             dings nicht, ganz einfach im praktischen Vollzug von der
verbotswidrige Stimmenthaltung beeinträchtigt weder die          Geschäftsordnung abzuweichen und darin eine Änderung
Beschlussfähigkeit des Gemeinderats, noch hat sie Auswir-        der Geschäftsordnung zu sehen. Vielmehr muss die Ände-
kung auf die Gültigkeit des Beschlusses. Es wird außerdem        rung der Geschäftsordnung nach den Regeln der ord-
darauf hingewiesen, dass der zweite Bürgermeister/die            nungsgemäßen Ladung als eigenständiger Punkt auf die
zweite Bürgermeisterin “aus der Mitte des Gemeinderats”          Tagesordnung gesetzt und entsprechend beschlussmäßig
gewählt wird und jeder Gemeinderat wählbar ist.                  behandelt werden.
Nr. 13/20                                                     10Gundelsheim

Eine Änderung der Geschäftsordnung ist jedoch nur             Der Gemeinderat kann den Ersten Bürgermeister Jonas
insoweit zulässig, als dadurch nicht gegen zwingende          Merzbacher weiterhin zum Eheschließungsstandesbeam-
Rechtsvorschriften der Gemeindeordnung verstoßen wird.        ten bestellen.
Gleiches gilt, wenn ausnahmsweise im Einzelfall durch         Beschluss:
Beschluss von Regelungen der Geschäftsordnung abge-
                                                              Erster Bürgermeister Jonas Merzbacher wird mit sofortiger
wichen werden soll. Gemeint ist damit zum Beispiel ein
                                                              Wirkung weiterhin zum Standesbeamten des Standesamts-
Abweichen von der Abstimmungsreihenfolge (vgl. § 28
                                                              bezirks Gundelsheim bestellt.
Abs. 2) im Einzelfall. Für eine solche einzelfallbezogene
Abweichung von der Geschäftsordnung ist es natürlich          Abstimmungsergebnis:
nicht erforderlich, diese Abweichung als einen Tages-         Anwesend:                 17
ordnungspunkt in der Einladung zu bezeichnen. Vielmehr        Ja-Stimmen:               16
genügt dafür ein einfacher Geschäftsordnungsantrag, der
                                                              Nein-Stimmen:              0
mit der nötigen Mehrheit der Abstimmenden angenom-
men wird. Durch ein solches einzelfallbezogenes Abwei-        Persönlich beteiligt       1
chen bleibt die Geschäftsordnung als solche unverändert.      (Bgm Merzbacher p.b.)
Eine Muster-Geschäftsordnung wurde dem Gemeinde-
                                                              TOP 10
rat am 02.05.2020 übersandt und mit je einer Person jeder
im Gemeinderat vertretenden Partei/ Gruppierung am            Konzept: Neugestaltung Karmelitenstraße und Kirchenvor-
06.05.2020 im Kulturraum persönlich beraten. Im Vorfeld       platz
der Sitzung wurde keine Änderungswünsche mitgeteilt.          Das Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK)
Aus dem Gemeinderat werden während der Sitzung                für die Gemeinde Gundelsheim, 2009-
einige wesentliche Änderungen und Betragskürzungen            2011, und der Beteiligungsprozess zur städtebaulichen
eingefordert, welche Bürgermeister Jonas Merzbacher           Neuordnung sowie die „Drei Abende für Gundelsheim“,
ohne jegliche Gegenrede einarbeiten lässt.                    im Jahr 2015 fanden im Mai 2019 eine Fortsetzung. Nach
Beschluss:                                                    Realisierung zahlreicher investiver und nicht investiver Ein-
Die den Gemeinderatsmitgliedern vorliegende Geschäfts-        zelmaßnahmen aus dem ISEK und darüber hinaus, war es
ordnung wird vom Gemeinderat mit allen genannten              eine weitere Standortbestimmung des Gemeinderates der
Änderungen erlassen. Die Geschäftsordnung ist Bestand-        Gemeinde Gundelsheim. Im Kern ging es dabei um den
teil des Beschlusses und liegt dem Protokollbuch als          Bereich der Ortsmitte bzw. den damit im Zusammenhang
Anlage bei.                                                   stehenden Fragen: „Wie weit sind wir gekommen - wie soll
                                                              es weiter gehen?“. Die externe Moderation hatten im Mai
Abstimmungsergebnis:                                          2019 Dr.-lng. Hans-Peter Dürsch, München und Prof. Dipl.-
Anwesend:                17                                   lng. Anne Beer, München übernommen. Unter anderem
Ja-Stimmen:              17                                   wurden auch anstehende und aktuelle Projekte beraten.
Nein-Stimmen:             0                                   Diese wurden dem Gemeinderat im Juni 2019 als Diskussi-
Persönlich beteiligt      0                                   onsgrundlage vorgestellt.
TOP 8                                                         Der Gemeinderat stimmte in der Gemeinderatssitzung am
Beratung und evtl. Erlass der Satzung zur Regelung von Fra-   11. September 2019 einstimmig der Beauftragung eines
gen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts (mit Beset-       Planungsbüros zur Neugestaltung der Karmelitenstraße
zung der Ausschüsse)                                          und des Kirchenvorplatzes zu.
Sachverhalt:                                                  Herr Dr.-Ing. Hans-Peter Dürsch vom DIS Dürsch Institut für
Die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen             Stadtentwicklung, München, stellt dem Gemeinderat das
Gemeindeverfassungsrechts regelt u.a. nochmals die Aus-       erarbeitete Konzept zur Aufwertung des Bereiches Kar-
schüsse (Zusammensetzung) und die Entschädigungen der         melitenstraße mit Umfeld der katholischen Kirche Sieben
ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder. Die jeweiligen         Schmerzen Mariens vor und erläutert dieses ausführlich.
Fraktionen werden gebeten entsprechende namentliche           Bei Konzepterarbeitung wurden Ideen, Wünsche und Vor-
Vorschläge für die Ausschussbesetzungen und Stellvertre-      schläge sowohl der Gemeinde, als auch der katholischen
tungen vorzubereiten.                                         Kirche mit einbezogen und mitberücksichtigt.
Es wird vorgeschlagen, den Tagesordnungspunkt zu vertagen.    In kommenden Jahren ist eine Sanierung der Wasser- und
Beschluss:                                                    Kanal-Leitungen in dem Bereich unumgänglich, die dar-
Der Gemeinderat erhebt gegen die Vertagung des Tages-         auffolgende Sanierung des Bereiches Karmelitenstraße
ordnungspunktes keine Einwände.                               und des Kirchenvorplatzes als sog. „große Lösung“ daher
Abstimmungsergebnis:                                          überlegenswert.
Anwesend:                17                                   Das fachlich-organisatorische Konzept (Exposé) als fun-
Ja-Stimmen:              17                                   dierte Analyse der Ist-Situation zeigt zugleich Defizite und
Nein-Stimmen:             0                                   Mängel (z.B. Barrierefreiheit) sowie Chancen und Poten-
Persönlich beteiligt      0                                   tial des genannten Gebietes auf. Es nimmt die eigentliche
                                                              Planung nicht vorweg, sondern soll dem Gemeinderat als
TOP 9                                                         Impuls- und Ideengeber dienen und ist in abgestimmter
Bestellung des 1. Bürgermeisters zum Eheschließungsstan-      Form Entscheidungsgrundlage für das weitere Vorgehen.
desbeamten                                                    Nach Vorstellung des Konzepts durch Herrn Dr.-Ing. Hans-
Sachverhalt:                                                  Peter Dürsch, München, wird vorgeschlagen, das Dürsch
In den zurückliegenden Wahlperioden waren jeweils die         Institut für Stadtplanung mit der weiteren Detailplanung zu
ersten Bürgermeister zu sogenannten Eheschließungs-           betrauen.
standesbeamten bestellt. Diese Regelung hat sich bisher       Beschluss:
bestens bewährt. Gerade in kleineren Gemeinden ist der
Wunsch vorhanden, dass Brautpaare vom Ersten Bürger-          Der Gemeinderat nimmt die Ausführungen ohne Ein-
meister getraut werden möchten.                               wände zur Kenntnis und beauftragt das Dürsch Institut für
                                                              Stadtplanung, München weitere Planungen vorzunehmen.
Die Gemeinde kann einen Standesbeamten, dessen Auf-
gabengebiet auf bestimmte Bereiche des Standesamts            Abstimmungsergebnis:
beschränkt ist, bestellen. Diese Regelung ermöglicht es       Anwesend:                 17
die Bürgermeister zu sogenannten Eheschließungsstandes-       Ja-Stimmen:               17
beamten zu ernennen. Die vorgeschriebene Eignung zum          Nein-Stimmen:              0
sog. Vollstandesbeamten müssen diese nicht erfüllen.          Persönlich beteiligt       0
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