Buigen-Stadt Herbrechtingen

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Buigen-Stadt Herbrechtingen
Buigen -
Rundschau         Amtsblatt der Stadt Herbrechtingen und der Stadtteile Anhausen, Bissingen, Bolheim, Eselsburg und Hausen

73. Jahrgang                               Donnerstag, 11. März 2021                  B21161               Nummer 10

    Landtagswahl 2021
    Wahlscheine
    Wahlscheine können bis zum zweiten Tage vor der Wahl, 18.00 Uhr, beantragt werden. Hierzu ist
    im Bürgerbüro im Rathaus in Herbrechtingen, Zimmer 3,
                            am Freitag, 12. März 2021, von 16.00 bis 18.00 Uhr,
    ein Bereitschaftsdienst eingerichtet.
    Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen
    ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Hierzu ist im
    Bürgerbüro im Rathaus in Herbrechtingen, Zimmer 3,
                           am Samstag, 13. März 2021, von 11.00 bis 12.00 Uhr,
    ein Bereitschaftsdienst eingerichtet.
    Gemäß § 19 Abs. 2 Satz 3 Landeswahlordnung kann ein eingetragener Wahlberechtigter einen
    Wahlschein noch bis zum Wahltag am 14. März 2021, 15.00 Uhr beantragen, wenn bei nachgewie-
    sener plötzlicher Erkrankung oder im Falle von Quarantäne das Wahllokal nicht oder nur unter nicht
    zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann. Dieser Personenkreis kann am Wahltag von
    8.00 bis 15.00 Uhr im Bürgersaal des Rathauses in Herbrechtingen einen Wahlschein beantragen.

    Wahlbezirke
    Für die Landtagswahl 2021 wurden wiederum folgende 9 Wahlbezirke gebildet:
    1. Kindergarten Bindsteinweg, Bindsteinweg 20, Herbrechtingen
    2. Bibrisschule – Foyer, Brückenstraße 10, Herbrechtingen
    3. Rathaus Herbrechtingen – Bürgersaal, Lange Straße 58, Herbrechtingen
    4. Wartbergschule – Zimmer 2, Donauschwabenstraße 4, Herbrechtingen
    5. Wartbergschule – Hort, Donauschwabenstraße 4, Herbrechtingen
    6. Kloster Herbrechtingen, Eselsburger Straße 10, Herbrechtingen
    7. Kindergarten St. Martin (Gassenäcker), Gassenäcker 1, Bolheim
    8. Feuerwehrmagazin Bolheim, Zoeppritzstraße 1, Bolheim
    9. Rathaus Bissingen, Hauptstraße 28, Bissingen
    Auf Ihrer Wahlbenachrichtigung ist abgedruckt, in welchem Wahlbezirk Sie wählen dürfen.

    Briefwahl
    Die Wahlbriefe müssen am Wahltag bis spätestens 18.00 Uhr bei der Stelle eingegangen sein, die
    auf dem roten Wahlbriefumschlag angegeben ist. Die Abgabe in einem Wahllokal ist nicht möglich.

          Hinweis: Aufgrund der geltenden Kontaktbeschränkungen gibt es bei dieser Wahl
                 keine Präsentation im Sitzungssaal des Herbrechtinger Rathauses.
           Die Ergebniserfassung kann unter www.herbrechtingen.de mitverfolgt werden.
Wichtige Informationen                                                                                                                                             Wichtige Informationen

  Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 8. März

         Kontaktbeschränkungen                                                     Maskenpflicht
                                                                                                                                                      Medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske)
        Private Treffen im öffentlichen oder privaten                              In folgenden Bereichen muss eine                                   • Reduziert Tröpfchen und Spritzer beim
        Raum: 2 Haushalte, maximal 5 Personen.                                     medizinische Maske getragen werden:                                  Sprechen, Husten oder Niesen
        Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich                             • Im öffentlichen Personenverkehr                                  • Fremdschutz, kein zuverlässiger Eigenschutz
        14 Jahre werden nicht mitgezählt. Paare, die                               • Beim Einkaufen                                                   • Einmalprodukt (Entsorgung im Restmüll)
        nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt.                              • In geschlossenen Räumen, die für die                             • Kennzeichnung: DIN EN 14683:2019-10
                                                                                     Öffentlichkeit oder für den Publikums-
         Notbremse                                                                   verkehr bestimmt sind                                            Atemschutzmaske (FFP2 oder KN95/N95)
        Verschärfte Kontaktbeschränkungen in                                       • In Arbeits-/Betriebsstätten sowie an Einsatzorten                • Schützt vor dem Einatmen kleinster Partikel
        Stadt- und Landkreisen mit einer 7-Tage-                                   • Bei den erlaubten körpernahen                                      und Tropfen
        Inzidenz von über 100*:                                                      Dienstleistungen                                                 • Fremd- und Eigenschutz
        Ein Haushalt plus höchstens eine weitere                                   • Während Veranstaltungen der Religions-                           • Einmalprodukt (Entsorgung im Restmüll), kann
        Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört.                               ausübung und Beerdigungen                                          unter bestimmten Voraussetzungen mehrfach
        Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich                             • In Arztpraxen, Krankenhäusern und                                  verwendet werden.
        14 Jahre werden nicht mitgezählt.                                            Pflegeeinrichtungen Ausnahme: Personal, das                      • Kennzeichnung: DIN EN 149:2001, KN95/N95
        *an 3 aufeinanderfolgenden Tagen, durch das Gesundheitsamt geprüft           nicht direkt mit Patient*innen oder Bewohner*innen
                                                                                     in Kontakt ist, ist von der FFP2-/KN95-/N95-
                                                                                     Pflicht befreit.

          Bildung & Betreuung
          • Kitas sind für den Regelbetrieb unter                            • Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen                                  Lockerung
            Pandemiebedingungen offen.                                         schließen für den Publikumsverkehr, Online-                            Weiter Öffnung in Stadt- und Land-
          • An Grundschulen findet Präsenzunterricht                           Unterricht möglich.                                                    kreisen mit stabiler 7-Tage-Inzidenz
            im Wechselbetrieb statt. Präsenzpflicht ist                      • Volkshochschulen und ähnliche Einrichtungen                            unter 50* möglich:
            weiterhin ausgesetzt.                                              schließen.                                                             Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen
          • Weiterhin Fernunterricht an allen                                • Ballettschulen schließen.                                              dürfen Einzelunterricht und für Gruppen
            weiterführenden Schulen                                          • Praktische sowie theoretische Ausbildung und                           mit bis zu fünf Kinder bis einschließlich
          • Sonderregelung für Abschlussklassen sind                           Prüfung (gilt für Auto, Flugzeug und Boot) sind                        14 Jahre.
            möglich und werden individuell festgelegt.                         unter Hygieneauflagen wieder möglich. Alle                             *an mindestens 5 aufeinanderfolgenden Tagen, durch das
          • Notbetreuungen bis Klassenstufe 7 und für                          Personen müssen eine medizinsche Maske oder                             Gesundheitsamt geprüft

            alle Klassenstufen der Sonderpädagogischen                         Atemschutzmaske tragen.
            Bildungs- und Beratungszentren sind                              • Besuch von Bibliotheken und Archiven ist mit
            weiterhin möglich. Ansprechpartner sind die                        vorheriger Terminbuchung und Dokumentation der
                                                                                                                                                         Alle Details sowie Fragen und
            Schulen und Kitas vor Ort.                                         Kontaktdaten möglich.
                                                                                                                                                         Antworten finden Sie auf
                                                                             • Erste-Hilfe-Kurse ist mit tagesaktuellem Schnell- oder
          Änderung ab 15. März 2021:                                           Selbsttest der Teilnehmer*innen möglich, sowie ein                        Baden-Württemberg.de
          Alle Klassenstufen der Grundschule sowie die                         Testkonzept für das Personal.
          Klassenstufen 5 und 6 der weiterführenden Schulen
          kehren zu einem eingeschränkten Präsenzbetrieb
          unter Pandemiebedingungen zurück.
                                                                                                                                                                                                    Stand: 07. März 2021

  Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 8. März

          Einzelhandel                                                           Sonstiger Einzelhandel darf unter folgenden                            Arbeiten
                                                                                 Bedingungen „Click&Meet“ anbieten:                                     • Arbeitgeber*innen sind gesetzlich verpflichtet,
           Geschäfte mit Produkten für den täglichen Bedarf                      • Berücksichtigung der Hygieneauflagen der                               die gesundheitliche Fürsorge gegenüber
           sind unter Berücksichtigung der Hygieneauflagen                         Corona-Verordnung                                                      ihren Mitarbeiter*innen wahrzunehmen.
           der Corona-Verordnung geöffnet:                                       • Tragen von medizinischen Masken                                      • Home Office, sofern möglich
                                                                                 • Vorherige Anmeldung sowie Terminbuchung mit                          • Treffen im Rahmen des Arbeits-, Dienst-
               Babyfachmärkte                                                     festem Zeitfenster                                                     und Geschäftsbetriebes
               Bäckereien und Konditoreien                                      • Dokumentation der Kontaktdaten                                       • Gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungen
               Banken                                                                                                                                    auch in Präsenz möglich
                                                                                 Regelung für offene Geschäfte:
               Bau-, Garten- sowie Raiffeisenmärkte                                                                                                    • Maskenpflicht am Arbeitsplatz, wenn der
                                                                                 • Hygienekonzept vor Ort muss eingehalten
               Buchhandlungen                                                                                                                            Mindestabstand von 1,5 Metern zu den
                                                                                   werden.
               Blumenläden                                                                                                                               Kolleg*innen nicht eingehalten werden kann
                                                                                 • Geschäfte mit weniger als 10 m²
               Drogerien                                                                                                                                 (auch im Freien)
                                                                                   Verkaufsfläche: maximal ein*e Kund*in
               Getränkemärkte                                                                                                                          • An den Betrieb angepasste Hygiene-
                                                                                 • Geschäfte mit bis zu 800 m²: ein*e
               Großhandel                                                                                                                                auflagen
                                                                                   Kund*in pro 10 m² Verkaufsfläche
               Hörgeräteakustiker
                                                                                 • Für die darüber hinausgehende Fläche gilt:
               Kraftfahrzeug- und Fahrradwerkstätten
                                                                                   ein*e Kund*in pro 20 m² (gilt nicht für
                sowie Ersatzteilverkauf
                                                                                   den Lebensmitteleinzelhandel)
               Lebensmittelmärkte
               Metzgereien
                                                                                 • Maskenpflicht vor den Geschäften und                                  Gesundheit & Soziales
                                                                                   auf den Parkplätzen                                                   • Schutzvorkehrungen in Krankenhäusern,
               Optiker
                                                                                 • Gesteuerter Zutritt                                                     Pflegeheimen, Senioren- und
               Orthopädieschuhtechniker
                                                                                 • Warteschlangen vermeiden.                                               Behinderteneinrichtungen
               Poststellen und Paketshops, aber ohne
                den Verkauf von weiteren Waren                                                                                                           • Keine Isolation der Betroffenen
                                                                                 Notbremse                                                               • Übernahme der Kosten von regelmäßigen
               Reformhäuser
               Reinigung und Waschsalons                                        Beschränkungen in Stadt- und Landkreisen                                  SARS-CoV2-Schnelltests für
               Reise- und Kundenzentren für den                                 mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100*:                                  Patienten*innen und Besucher*innen
                öffentlichen Verkehr                                             Der Einzelhandel darf kein „Click&Meet“ mehr                            • Regelmäßige, verpflichtende Tests
               Sanitätshäuser                                                   anbieten. „Click&Collect“ ist möglich.                                    des Pflegepersonals von Alten- und
               Tafeln
                                                                                 *an 3 aufeinanderfolgenden Tagen, durch das Gesundheitsamt geprüft        Pflegeheimen
               Tankstellen
               Telefonshops für Reparatur, Austausch                            Lockerung
                und Störungsbehebung                                             Weitere Öffnungen in Stadt- und Land-
               Tierbedarf- und Futtermärkte                                     kreisen mit stabiler 7-Tage-Inzidenz                                    Alle Details sowie Fragen und
               Wochenmärkte                                                     unter 50* möglich:                                                      Antworten finden Sie auf
               Zeitschriften- und Zeitungskioske                                Gesamter Einzelhandel darf unter folgenden                              Baden-Württemberg.de
                                                                                 Bedingungen öffnen:
           Ausführliche Liste auf » Baden-Württemberg.de                         • Berücksichtigung der Hygieneauflagen
                                                                                   der Corona-Verordnung
                                                                                 • Tragen von medizinischen Masken
                                                                                 *an mindestens 5 aufeinanderfolgenden Tagen, durch das
                                                                                  Gesundheitsamt geprüft

                                                                                                                                                                                                    Stand: 07. März 2021

Buigen-Rundschau 10/2
Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 8. März

          Dienstleistungen                                                          Gastronomie                                                          Religionsausübung
                                                                                    Restaurants, Bars, Clubs und Kneipen aller                           Gottesdienste und Beerdigungen unter
           Körpernahe Dienstleistungen sind unter
                                                                                    Art bleiben geschlossen.                                             Hygieneauflagen.
           folgenden Bedingungen erlaubt:
                                                                                    • Ausnahme für Speisen zur Abholung oder                             • Einhalten der AHA-Regeln über die
           • Während des gesamten Aufenthalts in der
                                                                                      Lieferung (bei Ausgangsbeschränkungen                                gesamte Dauer
             Einrichtung und der Dauer der Dienstleistung
                                                                                      bis 21 Uhr)                                                        • Tragen von medizinischen Masken
             müssen alle Beteiligte medizinische Masken
                                                                                    • Kein Ausschank und Verzehr von                                     • Anmelden von Veranstaltungen mit mehr
             tragen. Ist dies nicht möglich (z.B. bei einer
                                                                                      alkoholischen Getränken im öffentlichen                              als 10 Personen mindestens zwei
             Rasur), wird ein tagesaktueller Schnell- oder
                                                                                      Raum                                                                 Werktage zuvor bei den zuständigen
             Selbsttest der Kund*innen sowie ein Test-
                                                                                    • Verkauf von alkoholhaltigen Getränken                                Behörden vor Ort. Dies gilt nicht für
             konzept für das Personal benötigt.
                                                                                      in verschlossenen Behältnissen erlaubt                               Beerdigungen.
           • Nur mit vorheriger Terminbuchung
                                                                                                                                                         • Kein Gemeindegesang
           Weiterhin geschlossen:                                                   Kantinen schließen überall dort, wo es die
                                                                                    Arbeitsabläufe zulassen. Angebote zum
            Prostitutionsgewerbe
                                                                                    Mitnehmen sind erlaubt.
           Ausführliche Liste auf                                                                                                                       Reisen
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                                                                                    Veranstaltungen                                                      sowie Ausflüge zu touristischen Zielen.
        Notbremse                                                                  Keine Zusammenkünfte und Veranstaltungen                             Verstärkte Kontrollen und Zugangs-
       Beschränkungen in Stadt- und Landkreisen                                     im öffentlichen Raum.                                                beschränkungen an tagestouristischen
       mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100*:                                     Ausnahmen:
                                                                                                                                                         Hotspots durch die örtlichen Behörden.
       Körpernahe Dienstleistungen müssen schließen.                                • Gerichtsverhandlungen
       Medizinisch notwendige Behandlungen sind                                     • Sitzungen, die der öffentlichen Sicherheit
                                                                                                                                                         Nicht gestattet:
       weiterhin erlaubt.                                                             und Ordnung dienen
                                                                                    • Betriebsversammlungen                                               Touristische Busreisen
       *an 3 aufeinanderfolgenden Tagen, durch das Gesundheitsamt geprüft
                                                                                    • Prüfungen und deren Vorbereitung                                    Touristische Übernachtungsangebote
                                                                                    • Eheschließungen                                                      (auch Campingplätze)
          Ausgangsbeschränkungen                                                    • Veranstaltungen, die der sozialen Fürsorge
          Die Stadt- und Landkreise sind angewiesen,                                  dienen (z.B. Kinder- und Jugendhilfe)                              Weiterhin möglich:
          nächtliche Ausgangsbeschränkungen von                                     • Nominierungs- und Wahlkampf-                                        Geschäftsreisen
          21 bis 5 Uhr per Allgemeinverfügung                                         veranstaltungen, sowie dazugehörige                                 Reisen und Übernachten in
          umzusetzen, wenn die 7-Tage-Inzidenz von                                    Unterschriftensammlungen                                              besonderen Härtefällen
          100 Neuinfektionen pro 100.000
          Einwohner*innen sieben Tage in Folge bei                                                                                                                                       Alle Details sowie Fragen und
          einem diffusen Infektionsgeschehen über-                                                                                                                                       Antworten finden Sie auf
          schritten ist und weitergehende regionale                                                                                                                                      Baden-Württemberg.de
          Maßnahmen nicht zu einem Rückgang
          geführt haben.
          Ansprechpartner*innen der Stadt- und                                        Abstand             Hygiene      Medizinische           Corona-App               Regelmäßig
          Landkreise auf » Baden-Württemberg.de                                        halten           praktizieren   Maske tragen             nutzen                   lüften

                                                                                                                                                                                                        Stand: 07. März 2021

    Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in Baden-Württemberg ab 8. März

           Sport
           Individualsport im Freien und auf Außen-                         Alle weiteren öffentlichen und privaten                 Notbremse
           und Innensportanlagen (keine Schwimmbäder)                       Sportstätten sind für den Publikumsverkehr
                                                                                                                                    Beschränkungen in Stadt- und Landkreisen mit einer
           mit maximal 5 Personen aus nicht mehr als                        geschlossen:
                                                                                                                                    7-Tage-Inzidenz von über 100*:
           2 Haushalten. Kinder der beiden Haushalte bis                     Fitnessstudios aller Art                              Schließung von Außen- und Innensportanlagen für den
           einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt.                  Schwimm- und Spaßbäder                                Amateur- und Freizeitsport. Individualsport auf weitläufigen
           Paare, die nicht zusammenleben, zählen als                        Skilifte und Gondeln                                  Anlagen wie z.B. Golf weiterhin erlaubt. Gruppensport im Freien
           einen Haushalt.                                                   Tanzschulen                                           ist nicht mehr erlaubt, es gelten die verschärften Kontakt-
                                                                             Thermen und Saunen                                    beschränkungen.
           Kontaktarmer Gruppensport im Freien mit                                                                                 *an 3 aufeinanderfolgenden Tagen, durch das Gesundheitsamt geprüft
                                                                             Vereinssportstätten
           bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre
                                                                             Wettkampf-, Mannschafts- und
           ist erlaubt.                                                                                                            Lockerung
                                                                               Kontaktsportstätten
                                                                                                                                   Weitere Vereinfachung in Stadt- und Landkreisen mit stabiler
           Die Benutzung der Umkleiden oder                                  Yogastudios
                                                                                                                                   7-Tage-Inzidenz unter 50* möglich:
           Aufenthaltsräume ist nicht gestattet.                                                                                   Kontaktarmer Sport im Freien und auf Außenanlagen mit maximal
                                                                            Für Schulsport und Studienbetrieb dürfen
                                                                                                                                   10 Personen.
           Training und Veranstaltungen des Spitzen- oder                   die Einrichtungen geöffnet werden.                     *an mindestens 5 aufeinanderfolgenden Tagen, durch das Gesundheitsamt geprüft
           Profisports ist ohne Zuschauer*innen erlaubt.

             Kultur- und Freizeitgestaltung                                          Theater                                                          Notbremse
             Kultur- und Freizeiteinrichtungen                                       Volksfeste o.ä.                                                  Beschränkungen in Stadt- und Landkreisen
             bleiben geschlossen.                                                    Zirkusse                                                         mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100*:
                                                                                                                                                       Museen, Galerien, Gedenkstätten, zoologische
             Geschlossen:                                                           Geöffnet:                                                          und botanische Gärten werden für den
              Ateliers                                                              Spielplätze im Freien                                            Publikumsverkehr geschlossen.
              Ausflugsschiffe                                                       Wandern und Spazieren                                           *an 3 aufeinanderfolgenden Tagen, durch das Gesundheitsamt geprüft

              Camping- und Wohnmobilstellplätze
              Diskotheken und Clubs                                                Geöffnet für „Click&Collect“ sowie                                 Lockerung
                                                                                    „Click&Meet“:                                                      Weitere Vereinfachungen in Stadt- und Land-
              Freizeitparks und Indoorspielplätze
                                                                                     Wettannahmestellen                                               kreisen mit stabiler 7-Tage-Inzidenz
              Kinos und Autokinos
              Kletterparks (drinnen und draußen)                                                                                                      unter 50* möglich:
                                                                                    Geöffnet mit vorheriger Terminbuchung und                          Besuch von Museen, Galerien, Gedenkstätten,
              Konzerte und Kulturhäuser                                            Dokumentation der Kontaktdaten:                                    zoologischen und botanischen Gärten mit
              Krabbelgruppen                                                        Galerien                                                         Dokumentation der Kontaktdaten, aber ohne
              Messen                                                                Museen                                                           Voranmeldung erlaubt.
              Opern                                                                 Gedenkstätten                                                    *an mindestens 5 aufeinanderfolgenden Tagen,
                                                                                                                                                                                                        Alle Details sowie Fragen und
                                                                                                                                                                                                        Antworten finden Sie auf

              Spielbanken- und hallen                                               Zoologische und botanische Gärten                                 durch das Gesundheitsamt geprüft                Baden-Württemberg.de

                                                                                                                                                                                                        Stand: 07. März 2021

                                                                                                                                                                                       Buigen-Rundschau 10/3
Stufenplan für weitere Öffnungen
                                                                                                                                                              weitere
              1                   2                        3                                      4                                   5                       Schritte

                                               Frühestes ab                           14 Tage später,                    14 Tage später,
      Seit 1. März         Ab 8. März                                                                                                                     MPK 22.3.
                                                 8. März                          frühestens ab 22. März              frühestens ab 5. April

   Inzidenzunabhängig   Inzidenzunabhängig     stabil unter 50                        stabil unter 50                     stabil unter 50            Entscheidung über
                                                                                                                                                     weitere Bereiche,
                                                                                                                                                     unter anderem:
                                                                                                                                                     » Gastronomie
                                                Einzelhandel                                                                Freizeit-                » Kultur
                                                » gemäß Hygieneauflagen der
                                                                                        Außengastronomie                   veranstaltungen          » Veranstaltungen
                                                  Corona-Verordnung
                                                                                                                            im Außenbereich          » Reisen
                                                                                        Theater, Konzert- und               » max. 50 Teilnehmende
                                                                                                                                                     » Hotels
                                                Museen, Galerien,
      Grundschulen          Körpernahe                                                  Opernhäuser, Kinos
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                                                                                                                                                     nahme von:
                                                                                        Sport
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                            Flugschulen
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                                                » Click&Meet mit Anmeldung                Corona-Verordnung                 » 1 Kund*in pro XX qm
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                                                                                  Mit tagesaktuellem Corona-
     Blumengeschäfte      Buchhandlungen        Museen, Galerien,
                                                                                  test weiterhin möglich:
       Gartenmärkte                             Zoos, botanische                                                            Sport ohne Test
                                                Gärten                                                                      » innen kontaktfrei
                                                » mit Anmeldung und                     Außengastronomie                    » Kontaktsport draußen
                                                  Dokumentation                         » mit Anmeldung
                                                                                                                            Kontaktsport innen
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                         gelockerte Kontakt-    » kontaktfrei, max. 5 Personen          Theater, Konzert- und
                                                  aus 2 Haushalten
                          beschränkungen                                                Opernhäuser, Kinos

                                                                                        Sport
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                                                                                        » Kontaktsport draußen

                                                                                                                                                            Stand: 04. März 2021

         Kommunales Testzentrum in der Oskar-Mozer-Halle
       Die Stadt Herbrechtingen hat in der Oskar-Mozer-Halle ein Kommunales Abstrichzentrum (KAZ) einge-
       richtet.

       In den kommenden Wochen soll die Struktur um die niedergelassenen Ärzte und Apotheken für Testun-
       gen damit weiter ergänzt werden.

       Seit dem 24. Februar 2021 können Inhaber von Berechtigungsscheinen (Lehrkräfte, ErzieherInnen und
       weitere Beschäftige an Schulen und Kindertagesstätten) zweimal pro Woche einen kostenlosen Test
       in der Oskar-Mozer-Halle durchführen lassen. Das Testangebot wurde seit dieser Woche auf weitere
       Gruppen ausgeweitet, welche Bedienstete der Polizei und der Stadtverwaltung sowie WahlhelferInnen
       umfasst.

       Derzeit werden die Abstriche vom DRK Bereitschaftsdienst in Zusammenarbeit mit dem Ärzteteam von
       Frau Dr. Kommer und Frau Trittler von der Adler-Apotheke durchgeführt. Städtische Mitarbeiter unter-
       stützen bei der Anmeldung und in der Koordination. Die Zusammenarbeit aller Beteiligten ist hervorra-
       gend, wir sind sehr dankbar und wissen das Engagement unserer örtlichen Beteiligten sehr zu schätzen.
       Darauf wollen wir aufbauen. Die freiwillige Feuerwehr und das DLRG haben bereits ihre Mithilfe angebo-
       ten und die ersten Gespräche über eine Beteiligung finden derzeit statt.

       Zum 15. März 2021 wird das Angebot erweitert und folgende Personengruppen aus Herbrechtingen
       und Teilorten haben die Möglichkeit, sich einmal wöchentlich kostenlos testen zu lassen.

Buigen-Rundschau 10/4
Wer darf ab dem 15. März 2021 das kommunale Abstrichzentrum in Herbrechtingen besuchen:
    – Schülerinnen und Schüler und deren Eltern
    – Beschäftigte in der Jugendhilfe
    – In Kontakt mit vulnerablen Personengruppen stehende Personen (z.B. pflegende Angehörige, Haus-
       haltsangehörige von Schwangeren, Angehörige von Personen mit erhöhtem Risiko für einen schweren
       oder tödlichen Verlauf einer Corona-Infektion)
    – Personen mit hohem Expositionsrisiko in beruflichem oder privatem Umfeld (z.B. Beschäftigte in Schu-
       len und Kindertageseinrichtungen, Polizei, Justiz, öffentliche Verwaltung, ÖPNV)
    Das Testangebot ist freiwillig und entsprechend der Vorgabe von Bund und Land zunächst bis
    31. März 2021 befristet.

    Testzeiten:
    Zu folgenden Zeiten werden Testungen in der Oskar-Mozer-Halle angeboten:
    Montags       07.00 – 09.00 Uhr
    Mittwochs     16.00 – 18.00 Uhr
    Freitags      12.00 – 14.00 Uhr

    Die Stadtverwaltung hat für Ihre Anmeldung ein Buchungsterminal auf der Homepage www.herbrech-
    tingen.de Rubrik „Aktuelles“ eingerichtet. Falls Sie keinen Zugang zum Internet haben, können Sie sich
    über die Zentrale der Stadtverwaltung, Telefon 07324/955-0, einen Termin geben lassen. Es kann nur
    1 Termin pro Person in der Woche reserviert werden. Personen ohne Anmeldung werden nur in beson-
    deren Ausnahmefällen getestet

    Bitte bringen Sie folgende Unterlagen zur Testung mit:
    – Personalausweis / Schülerausweis
    – Mit Ihren persönlichen Angaben ausgefüllte Bescheinigung
    – Berechtigungsschein (bei Lehrkräften und ErzieherInnen)
    – FFP2-Maske

    Bitte beachten Sie:
    Die gängigen Hygiene- und Abstandsregeln sind zwingend einzuhalten. Es werden ausschließlich
    Personen getestet, die symptomfrei sind und keinen Kontakt zu Corona-Erkrankten hatten. Personen
    mit Infektionssymptomen können sich bei ihrem Hausarzt oder in der Corona-Ambulanz in Heidenheim
    testen lassen.

    Ablauf der Testung:
    Nach Eintritt in das Testzentrum werden Ihre Daten überprüft. Anschließend wird Ihnen eine fortlaufende
    Testnummer vergeben, die eine anonymisierte Zuordenbarkeit sicherstellt.
    Das Personal der Abstrichstelle nimmt die Testperson in Empfang und führt die Testung durch. Im An-
    schluss findet die Auswertung statt. Die getestete Person verlässt mit der vorab vergebenen Nummer
    den Testraum. Nach Auswertung des Tests (ca. 15 Minuten) wird die entsprechende Nummer aufgerufen
    und das Ergebnis mitgeteilt.
    Bei einem negativen Testergebnis wird der getesteten Person auf Wunsch eine Bescheinigung ausge-
    händigt. Wird eine Person positiv getestet, wird dies innerhalb von 24 Stunden nach dem Test durch
    die Stadt Herbrechtingen an das Landratsamt Heidenheim „Fachbereich Gesundheit“ weitergereicht.
    Die Person selbst muss sich unverzüglich in häusliche Isolation begeben, das weitere Vorgehen klärt das
    Landratsamt Heidenheim „Fachbereich Gesundheit“ ab.

    Um Verständnis wird gebeten, dass hier ein Angebot für die Bevölkerung geschaffen wird, bei dem
    alle keine Erfahrungswerte haben. Vielmehr wird vieles – mit großem Engagement, teils auch im Ehren-
    amt- neu etabliert. Daher bittet die Stadtverwaltung bereits an dieser Stelle um Nachsicht, sollte es zu
    Wartezeiten kommen oder Termine schnell vergriffen sein.
    Es ist im Moment nicht absehbar, wie viele Personen überhaupt daran interessiert sein werden, das
    Angebot wahrzunehmen.

    Die Stadtverwaltung dankt an dieser Stelle allen, die sich hier einbringen.

                                                                                             Buigen-Rundschau 10/5
Bescheinigung über das Vorliegen eines SARS-CoV-2 Antigentests
       Und zusätzlich bei positivem SARS-CoV-2 Antigentest:
       Meldeformular für Teststellen und andere zur Meldung nach § 8 Abs. 1 Nr. 2, Nr. 5
       und Nr. 7 IfSG verpflichtete Personen

       Es wird das Vorliegen eines

                    negativen Antigentests

                    positiven Antigentests

       bescheinigt für
             Name                                                             Vorname

                Anschrift (Straße, Postleizahl, Ort)                                         Geburtsdatum

                Telefonnummer

       Der Antigentest wurde durchgeführt von
             Name                                                             Vorname

                Ausführende Stelle                                                           -Stempel-
                Stadtverwaltung Herbrechtingen
                Lange Straße 58, 89542 Herbrechtingen
                07324/955-0

                Handelsname des verwendeten Antigentests
                SARS-CoV-2 Rapid Antigenen Test
       Datenschutzhinweise: Bei SARS-Cov-2 handelt es sich um eine Infektion mit einem nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)
       meldepflichtigen Krankheitserreger. Im Falle eines positiven Testergebnisses ist die testdurchführende Stelle gemäß § 8 IfSG
       zur unverzüglichen Meldung an das zuständige Gesundheitsamt verpflichtet. Dies hat gemäß § 9 Abs. 1 IfSG namentlich zu
       erfolgen und beinhaltet die Weiterleitung der in diesem Vordruck erhobenen personenbezogenen Daten an das zuständige
       Gesundheitsamt. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 9 Abs. 2 g) Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Diese Bescheinigung ist
       zugleich das Meldeformular und muss nach erfolgter Meldung von der testenden Stelle für den Zeitraum von 4 Wochen
       aufgebwahrt und danach datenschutzkonform vernichtet werden.

                Testdatum                                            Unterschrift (ausführende Person)

                Uhrzeit                                              x

       Meldung ohne Zeitverzug an:                                                    Gesundheitsamt
                                                                                      Gesundheitsamt
                                                                                      Felsenstraße 36
                                                                                                   36

     Fax: 07321/321-552660                                                           89518 Heidenheim
                                                                                           Heidenheim
                                                                                      07321-321-2606
                                                                                       07321/321-2606
                                                                          gesundheitsamt@landkreis-heidenheim.de
                                                                          gesundheitsamt@landkreis-heidenheim.de

Buigen-Rundschau 10/6
Es ist was los                                                                                    Es ist was los

                                  Kreisabfallwirtschaftsbetrieb
                                  Heidenheim
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    Organsierte Kreisputzete fällt dieses                              Die Stadtbücherei
      Frühjahr aus wegen der Corona-                                ist weiterhin für Sie da!
    Auflagen und Kontaktbeschränkungen                                 Die Stadtbücherei bietet
                                                                                                         CLICK &
                                                                             Ihnen einen                  COLLECT
     Der Kreisabfallwirtschaftsbetrieb ermuntert jedoch enga-       Lieferservice nach Hause
     gierte Bürger zum Abfallsammeln im privaten Rahmen,                        oder
     allerdings unter Einhaltung der Corana-Bestimmungen
                                                                         „Click & Collect“
     Alle Städte und Gemeinden im Landkreis haben sich in den                    an.
     vergangen Jahren – gemeinsam mit Schulen, Vereinen, Kin-
                                                                        Suchen Sie sich einfach von zu Hause
     dergärten und tausenden engagierter, freiwilliger Bürgerin-
     nen und Bürgern – vorbildlich an der Kreisputzte beteiligt.     über unseren Onlinekatalog die gewünschten
     Sie haben während der Putzete Straßen, Plätze, Gewässer,               Medien aus und schreiben uns
     Wiesen und Wälder von wild herumliegendem Abfall befreit.                 entweder eine E-Mail an
     Doch dieses Jahr ist alles anders. Wegen der Beschrän-          buecherei@kulturzentrum-kloster.de
     kungen von Kontakten sind sämtliche organisierte Sammel-             oder geben uns Ihre Bestellung per
     aktionen auf Eis gelegt. Gilt es doch, zuvorderst die Coro-       Telefon unter 07324/955-1351 durch.
     navirus-Pandemie einzudämmen. Und dabei nehmen die
     negativen Auswirkungen des sogenannten Litterings – also         Wir stellen Ihre gewünschten Bestellungen
     des achtlosen Fallenlassens von Abfällen in Umwelt und Na-       zusammen, dann können Sie diese abholen
     tur – derzeit keineswegs ab, sondern leider noch zu. Liegen                   oder liefern lassen.
     doch immer mehr Take-away Einwegverpackungen wegen
     des Lockdowns auf Parkplätzen und Straßengräben herum.
     Deshalb ist dem Kreiswirtschaftsbetrieb ein wichtiges An-       Außerdem gibt es seit ein paar Tagen eine
     liegen, für einen sauberen Landkreis Heidenheim und eine        Neuerung und zwar hat der Anbieter unseres
     konsequente Abfallvermeidung sowie eine umweltgerechte          Bibliothekssystems (Sontheimer Datentechnik,
     Abfallentsorgung viele MitstreiterInnen zu gewinnen. Alle       Aalen) das Bestellverfahren für den Liefer- und
     umweltbewussten Einwohner, die sich aktiv für eine müll-        Click&Collect-Service optimiert. Nach dem
     freie Umwelt engagieren wollen, sind mithin aufgerufen, sich    Einloggen ins Benutzerkonto kann man jetzt
     bei Spaziergängen mit den eigenen Haushaltsmitgliedern          also munter den neu eingerichteten Waren-
     den wild herumliegenden Abfällen anzunehmen, diese ein-         korb füllen und uns dann telefonisch oder
     zusammeln und zu entsorgen. „Wer bei dieser praktischen         per E-Mail Bescheid geben.
     Umweltschutz-Aktion mitmachen möchte, kann sich gerne
     auch beim Kreisabfallwirtschaftsbetrieb melden, falls Hand-
     schuhe, Abfallsäcke oder Greifzangen gewünscht sind“,               Wir haben derzeit eingeschränkte
     ermuntert stellvertretende Betriebsleiterin Bärbel Hörger.          Kontaktzeiten, diese sind wie folgt:
     „Allerdings sollten Eltern und Erwachsene stets aufmerksam            Montag:          geschlossen
     darauf achten, dass mitsammelnde Kinder keine gefährli-               Dienstag:        08.00 – 16.00 Uhr
     chen Abfälle wie Glasscherben anfassen. Und bitte schlie-             Mittwoch:        08.00 – 16.00 Uhr
     ßen Sie sich nicht mit anderen Sammelnden zusammen,                   Donnerstag:      08.00 – 16.00 Uhr
                                                                           Freitag:         geschlossen
     damit die geltenden Corona-Regeln eingehalten werden
                                                                           Samstag:         geschlossen
     können. Der Kreisabfallwirtschaftsbetrieb wird – wie bislang
     auch – die Kosten für die umweltgerechte Entsorgung der
     gesammelten Abfälle übernehmen.“
     Anfragen werden unter der Tel. 07321/9505-18 oder per
     E-Mail: b.hoerger@abfallwirtschaft-heidenheim.de entge-
     gengenommen.
     Jeder Sammler bekommt auch dieses Jahr wieder ein
     kleines Geschenk vom Kreisabfallwirtschaftsbetrieb.

                                                                                                   Buigen-Rundschau 10/7
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Teilnehmen dürfen Kinder bist 14 Jahre aus Bolheim und
Anhausen. Einsendeschluss ist der 31.März 2021. Unter allen Bildern werden 3 Hauptgewinne
verlost, dazu bitte den Namen und Kontaktdaten mit angeben. Persönliche Daten wie Adresse
oder Emailadresse werden ausschließlich zur Kontaktaufnahme und zum Versand der Überra-
schung verwendet. Mit dem Einsenden der Bilder willigen sie als Eltern ein, dass die Bilder um
die evang. Dorfkirche herum (Holzzaun) als öffentliche Galerie ausgestellt werden.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen

    Die nächste Ausgabe
    der Buigen-Rundschau erscheint am
    Donnerstag,                                                             Donnerstag,

    18. März 2021                                                              18.
                                                                                März
                                                                                2021
    Redaktionschluss für diese Ausgabe ist am
                 Montag, 15. März 2021,
                      16.00 Uhr!
     Später eingehende Berichte/Anzeigen können nicht mehr
               berücksichtigt werden und erscheinen
                erst in der darauffolgenden Woche.
                           Wir bitten um Beachtung.
    Kontakt:
    Redaktion – Karin Mauthner    Telefon: 07324/955 2201
    redaktion-br@herbrechtingen.de

    Anzeigen – Karin Mauthner    Telefon: 07324/955 2201
    anzeigen-br@herbrechtingen.de

      Die Redaktions- und Anzeigenabteilung erreichen Sie am
         Freitag von 8.00 – 12.00 Uhr, Montag und Dienstag
             von 8.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 16.00 Uhr.

    DIREKTER KONTAKT ZUM ABO-SERVICE DER
    BUIGEN-RUNDSCHAU.                                                                                                       Das Erwachen...
    Kontakt:          Karin Mauthner, Tel. 07324/955-2201                                        Bilder: Anneliese Patzer

Buigen-Rundschau 10/8
Bolheim trifft sich am Telefon

      laden wir ein in die katholische Kirche St. Bonifatius
                                                                                     Das ökumenische Team der evangelischen und katholischen Kirchengemeinde von
     Herbrechtingen     zum
      laden wir ein in die   InnehaltenKirche
                           katholische  mit Text  und Musik.
                                              St. Bonifatius                         Bolheim lädt herzlich ein zum gemeinsamen Austausch am Telefon zu biblischen
      laden wirvon
                einverschiedenen
     Herbrechtingen
    Wir hören       in die
                        zumkatholische
                             InnehaltenKirche St.untermalt
                                        mit Text
                                   Lebenswegen,   Bonifatius
                                                  und Musik.von                             Texten während der Fastenzeit, jeweils mittwochs um 19.30 Uhr
      laden wir ein in die katholische Kirche St. Bonifatius                             mit Pfarrer Thorsten Kisser und Gemeindereferentin Beate Limberger.
     Herbrechtingen
    Wir hören           zum  Innehalten
               von verschiedenen
            besonderen                  mit Textuntermalt
                                   Lebenswegen,
                          musikalischen           und Musik.von
                                        Darbietungen.
     Herbrechtingen zum Innehalten mit Text und Musik.
    Wir hören  von verschiedenen
            besonderen             Lebenswegen,
                          musikalischen          untermalt von
                                        Darbietungen.                                   Nächster Termin: Mittwoch, 17. März 2021, 19.30 Uhr,
    Wir hören von verschiedenen Lebenswegen, untermalt von
            besonderen musikalischen Darbietungen.
            besonderen musikalischen Darbietungen.
                                                                                                     Nur Mut: Matthäusevangelium 6,25-34

                                                                                      Wir hören den Text und tauschen uns im Telefonkonferenzraum über unsere
                                                                                      Lebens- und Glaubenserfahrungen aus. Alles darf seinen Platz haben: Fragen,
                                                                                                        Zweifel, Trauer, Not und Hoffnung…..
         Natürlich gelten die jeweils gültigen Coronaverordnungen.
                                                                                                                       Wir freuen uns auf Sie!
         Natürlich gelten die jeweils gültigen Coronaverordnungen.
    Es freut sich auf
         Natürlich    Sie der
                   gelten     Arbeitskreis
                          die jeweils       „sozial
                                      gültigen      und pastoral“ und das
                                               Coronaverordnungen.                   Sie benötigen dazu nur ein Telefon, keine sonstige Technik. Bitte wählen Sie die
         Natürlich gelten die jeweils gültigen
                                 KuK-Team      Coronaverordnungen.
    Es freut sich auf Sie der Arbeitskreis „sozial und pastoral“ und das              deutsche Festnetznummer 06151275356670, dann werden Sie aufgefordert,
                                 KuK-Team „sozial und pastoral“ und das
    Es freut sich auf Sie der Arbeitskreis                                                           eine vierstellige PIN einzugeben, diese ist: 3724.
    Es freut sich auf Sie der Arbeitskreis „sozial und pastoral“ und das               Es entstehen keine zusätzlichen Kosten. Gerne können Sie sich den Bibeltext
                                 KuK-Team
                                 KuK-Team                                             bereit legen, muss aber nicht sein. Alles was Sie brauchen ist ein offenes Ohr
                                                                                                                     und ein weites Herz!

                                                                                                                                          1. April • 19:30
                                                                                                                                                     19    Uhr
                                                                                                                                          Gründonnerstag
                                                                                                                                          Gründonne

    „Du bist gerufen“                                                                                                                     NEU ANFANGEN
                                                                                                                                          IST IMMER MÖGLICH
                                                                                                                                          Unterwegs auf dem Monte
                                                                                                                                          Scherbelino
                                                                                                                                          Zu Gast: Michael Stahl
    Exerzitien sind ein Vertiefungsweg im Glauben. Inmitten von Fragen, Zweifeln,
    Ängsten oder Nöten mag es immer wieder wichtig sein, uns auf Wesentliches zu
                                                                                                                                          2. April • 19:30 Uhr
    konzentrieren. Gerade die Fastenzeit lädt uns dafür in besonderer Weise ein.                                                          Karfreitag
                                                                                                                                          STERBEN UND
    Unter dem Thema „Du bist gerufen“ werden sieben verschiedene Aspekte des                                                              TROTZDEM LEBEN
    Lebens und Glaubens beleuchtet. Dazu gibt es tägliche Impulse, die am Vorabend                                                        Unterwegs auf dem
    per mail zugeschickt oder bei Bedarf per Post zugesandt werden.                                                                       Waldfriedhof
    Gerne kann eine persönliche Begleitung in Anspruch genommen werden.
    Auch wenn keine Präsenztreffen möglich sind, werden wir eine Gemeinschaft               em Ländle                                     Zu Gast: Isabelle Dressler

    sein, die sich in Gebet und Meditation gegenseitig trägt und stärkt.
    Vorher gibt es schriftlich oder telefonisch ausführliche Informationen.                                                               3. April • 19:30 Uhr
                                                                                                                                          Karsamstag

    Eingeladen sind ehrenamtlich Engagierte und sonstige Interessierte unabhängig                                                         GESUND SEIN UND
    der Konfessionszugehörigkeit.                                                                                                         HEIL WERDEN
                                                                                                                                          Unterwegs in Stuttgart
    Nähere Informationen und Anmeldung bis zum 15. März bei Gemeindereferentin                                                            Zu Gast: Christoph
                                                                                                                                                   Chr       Zehendner
    Beate Limberger, E-Mail: beate-limberger@gmx.de, Tel. 07324/985226.
    Gerne können Sie sich auch mit dem Abschnitt unten anmelden.                                                                          4. April • 19:30 Uhr
    Ich freue mich auf die gemeinsame Zeit.
                                                                                      1. - 4. APRIL                                       Ostersonntag
                                                                                                                                          SINN IST, WENN
    An das katholische Pfarramt, z. H. Beate Limberger, Kirchplatz 2,                 hoffnungsfest.online                                EINE SUCHE
    89542 Herbrechtingen                                                                                                                  IHR ZIEL FINDET
                                                                                      Mit Damaris Binder, Johannes                        Unterwegs im Schönbuch
    Ich (Name und Adresse)………………………………………………………………………………………………………
                                                                                      Kuhn, Juliane Eberwein und                          Zu Gast: Beate Ling
                                                                                      weiteren Gästen.
    …………………………………………………………………………………………………………………………………………………..                         Wie können Sie dabei sein?
                                                                                      An den Veranstaltungsabenden ab 19:00 Uhr am
                                                                                      Computer oder am SmartTV die Internetadresse
    Telefon…………………………………………… E-Mail:……………………………………………………………………….                      www.hoffnungsfest.online aufrufen. Oder den
    melde mich zu den Exerzitien im Alltag vom 22. - 28. März 2021 an.                QRCode mit dem Handy scannen.

    Datum:…………………………… Unterschrift:

                                                                                                                                                Buigen-Rundschau 10/9
Ortsgeschehen in Wort und Bild                                                                                                   Ortsgeschehen in Wort und Bild

            Neue Mitarbeiterin bei der Stadtverwaltung

             Bürgermeister Daniel Vogt konnte Frau Miriam Kieß
                       als neue Mitarbeiterin begrüßen.
                Sie wird in Zukunft das Team in unserem Hort
                      an der Buchfeldschule verstärken.

                  Wir wünschen ihr einen erfolgreichen Start und
                       freuen uns auf die Zusammenarbeit.

Müllkalender vom 11. bis 18. März                                                                                             Müllkalender vom 11. bis 18. März
   Hier die Abfuhrtermine für Herbrechtingen mit                                                           Vorschau Altpapiersammlung
   Teilorten in chronologischer Auflistung je Ort:                                  0h//%(:86676(,1
                                                                                   /$1'.5(,6+(,'(1+(,0

                                                                                                           Im März dürfen nun wieder unsere Vereine das Altpapier
   Herbrechtingen                                                                                          sammeln.
                                                                                                           Der Sammeltag ist für Herbrechtingen, Eselsburg, Bolheim,
   Papiertonne:              Donnerstag, 11. März 2021                                                     Anhausen, Bissingen und Hausen am Samstag, 20.03.2021.
   Restmüll:                 Montag, 15. März 2021
   Gelber Sack:              Donnerstag, 18. März 2021                                                     Vorschau Gartenabfuhr

   Bolheim/Anhausen                                                                                        In den kommenden Wochen werden die
                                                                                                           Gartenabfälle abgeholt, die Termine sind wie folgt:
   Restmüll:                 Donnerstag, 11. März 2021                                                     Herbrechtingen am Mittwoch, 28. April 2021
   Biomüll:		                Donnerstag, 18. März 2021                                                     Eselsburg am Freitag, 19. März 2021
   Gelber Sack:              Donnerstag, 18. März 2021                                                     Bolheim und Anhausen am Freitag, 23. April 2021
                                                                                                           Bissingen und Hausen am Dienstag, 27. April 2021
   Bissingen
                                                                                                           Bitte bei der Abfuhr der Gartenabfälle beachten:
   Gelber Sack:              Montag, 15. März 2021                                                         Die Gartenabfälle müssen gebündelt oder in offenen Kar-
   Restmüll:                 Mittwoch, 17. März 2021                                                       tons oder Papiersäcken bis spätestens 6.00 Uhr am Abfuhr-
   Biomüll:		                Mittwoch, 17. März 2021                                                       tag bereitgestellt werden. Bitte keine Plastiksäcke – auch
                                                                                                           keine abbaubaren Plastiksäcke – verwenden.
   Eselsburg                                                                                               Das Sammelfahrzeug fährt nur die Grundstücke an, die auch
                                                                                                           bei der Bio- und Restmüllabfuhr angefahren werden. Baum,
   Restmüll:                 Montag, 15. März 2021                                                         Strauch- und Heckenschnitt dürfen nicht länger als 1,50 Me-
   Gelber Sack:              Donnerstag, 18. März 2021                                                     ter und einzelne Äste nicht stärker als 10 cm sein. Zum Bün-
   Gartenabfuhr:             Freitag, 19. März 2021                                                        deln bitte weder Draht noch Plastikschnüre verwenden.

   Hausen
                                                                                                           Weitere Informationen zum Thema Abfall erhalten Sie über
   Restmüll:                 Donnerstag, 11. März 2021                                                     die Homepage des Kreisabfallwirtschaftsbetriebs Heiden-
   Gelber Sack:              Montag, 15. März 2021                                                         heim unter www.abfallwirtschaft-heidenheim.de oder tele-
   Biomüll:		                Donnerstag, 18. März 2021                                                     fonisch unter 07321/9505-0.

 Impressum: Veröffentlichungen aller Art und Anzeigen müssen bis spätestens Montag 16.00 Uhr bei uns eingegangen sein. Berichte und Anzeigen die später
 eingehen können sonst nur in der darauffolgenden Woche erscheinen. Herausgeber: Stadt Herbrechtingen. Verantwortlich für den amtlichen Teil: Bürger-
 meister Daniel Vogt. Geschäftsstelle der Buigen-Rundschau Rathaus, Tel. 955-2201, Fax 955-291212, E-Mail: redaktion-br@herbrechtingen.de. Gestaltung
 und Druck: Druckerei Zeller, 73432 Aalen-Unterkochen, Tel. 07361/88686, Fax 07361/88585, E-Mail: buigen@druckerei-zeller.de. Berichte unter der Rubrik
 „Parteien“, „­ Vereine“, „Sport“, „Kirchen“ oder vom Verfasser unterzeichnete Artikel stellen die jeweilige Meinung der politischen Organisation, der Vereine,
 der Pfarrämter oder Verfasser dar. Für Druckfehler und Irrtümer keine Gewähr. Erscheinungsort: Herbrechtingen. Auflage 2950 Stück, Erscheint wöchentlich.
 Bezugsgebühren seit 1.1.2005, jährlich 26,00 €. Abbuchung erfolgt jährlich – Stichtag 1. Februar.

Buigen-Rundschau 10/10
Notdienste                                                                                                                   Notdienste
    Ärzte                                                               Bereitschaftsdienst der Apotheken
                                                                        (Angaben ohne Gewähr)
    Die Rettungsleitstelle erreichen Sie in dringenden, lebensbe-
    drohlichen Fällen unter der Rufnummer 112.                          Donnerstag, 11. März 2021
                                                                        Albuch-Apotheke Steinheim, Hauptstr. 72, Steinheim
    Notfallpraxis Heidenheim                                            Brücken-Apotheke Giengen, Ulmer Str. 55, Giengen
                                                                        Freitag, 12. März 2021
    Wenn Sie nachts, am Wochenende oder an Feiertagen in drin-          Schloss-Apotheke Mittelrain, Grünewaldplatz 3, Heidenheim
    genden medizinischen Fällen einen Arzt brauchen und nicht bis       Samstag, 13. März 2021
    zur nächsten Sprechstunde warten können, ist der ärztliche Be-      Rathaus-Apotheke Schnaitheim, Am Rathaus 11, Heidenheim
    reitschaftsdienst in der NOTFALLPRAXIS HEIDENHEIM                   Sonntag, 14. März 2021
    für Sie da.                                                         Brenz-Apotheke Herbrechtingen, Lange Str. 9, Herbrechtingen
                                                                        Marien-Apotheke Neresheim, Hauptstr. 30, Neresheim
    Die ärztliche NOTFALLPRAXIS HEIDENHEIM erreichen Sie                Montag, 15. März 2021
    während deren Öffnungszeiten über die Rufnummer 116 117.            Schloss-Apotheke Heidenheim, Hauptstr. 51, Heidenheim
    Die Sprechzeiten sind am Montag und Dienstag von 19.00 –            Dienstag, 16. März 2021
    22.00 Uhr, Mittwoch von 15.00 – 22.00 Uhr, Donnerstag von           City-Apotheke Heidenheim, Karlstr. 1, Heidenheim
    19.00 – 22.00 Uhr, Freitag 17.00 – 22.00 Uhr, Samstag und Sonn-     Mittwoch, 17. März 2021
    tag sowie an Feiertagen 8.00 – 22.00 Uhr.                           Heckental-Apotheke Heidenheim, Rückertstr. 23, Heidenheim
                                                                        Marien-Apotheke Dischingen, Hauptstr. 13, Dischingen
    Die ärztliche Notfallpraxis Heidenheim befindet sich nach ih-       Donnerstag, 18. März 2021
    rem Umzug nun im Erdgeschoss von Haus C. Folgen Sie der             Kapell-Apotheke Schnaitheim, Kapellstr. 1, Heidenheim
    Beschilderung ab dem Eingangsbereich des Klinikums Heiden-
    heim, Schlosshaustraße 100, 89522 Heidenheim.                       Die unter dem jeweiligen Datum genannten Apotheken haben
                                                                        Dienst von 8.30 Uhr bis 8.30 Uhr des Folgetages.
    Der Fachärztliche Notdienst der Kinder- und Jugendärzte
    befindet sich wieder ab Oktober am Samstag, Sonntag, Feiertag       Weitere Informationen zum Apotheken-Notdienst finden Sie
    von 10.00 – 16.00 Uhr in der Ärztlichen Notfallpraxis Heidenheim.   auch unter www.lak-bw.de/notdienstportal

    Den augen-, kinder- und HNO-ärztlichen Bereitschaftsdienst          Sozialstation Herbrechtingen Lange Straße 35/1, Tel. 919566
    erreichen Sie ab sofort ebenfalls über die Rufnummer 116 117.
                                                                        DRK Karl-Kaipf-Heim, Tel. 96190
    Zahnärztlicher Notfalldienst                                        Tagespflege, Tel. 96190

    Rufnummer 0711/7877777                                              Seniorenpflege Herbrechtingen Haus Benedikt, Tel. 98940

    Tierärztlicher Wochenenddienst

    Für Notfälle wenden Sie sich an Ihren Haustierarzt.

    Corona-Ambulanz für den Landkreis Heidenheim

    Die Corona-Ambulanz auf dem Gelände des Klinikums Hei-              Ökumenische Nachbarschaftshilfe
    denheim ist weiterhin Anlaufstelle für Patienten mit grippearti-    Herbrechtingen, Mühlstraße 9, Telefon: 41155
    gen Symptomen wie beispielsweise Fieber, Husten, Schnupfen,         Ökumenische Nachbarschaftshilfe – neue Bürozeiten
    Halskratzen, Durchfall.                                             Montag:           10.00 – 12.00 Uhr
    Ambulante Patienten mit diesen Symptomen sollen sich nicht          Dienstag:         15.00 – 17.00 Uhr
    direkt in der kassenärztlichen Bereitschaftspraxis bzw. in der      Donnerstag:       16.00 – 17.00 Uhr
    Zentralen Notfallaufnahme im Klinikum vorstellen.                   Die Einsatzleiterinnen sind auch außerhalb dieser Zeiten
    Patienten mit einer solchen Symptomatik werden von den Ärz-         privat zu erreichen:
    tinnen und Ärzten in der Corona-Ambulanz untersucht und             Frau Gabriele Thorbahn – Tel. 987207
    behandelt.                                                          Frau Martina Bierkant – Tel. 983884
    Für symptomatische Patienten mit Covid-Symptomen, die so-
    genannte „Fiebersprechstunde“, gelten folgende Öffnungszei-
    ten: Montag bis Freitag von 18.00 bis 21.00 Uhr, Samstag, Sonn-
    tag und an Feiertagen von 15.30 bis 19.00 Uhr.                                       Pflegestützpunkt
                                                                                         Baden-Württemberg Landkreis Heidenheim
                                                                                         Beratungsstelle für alle Fragen rund um die Themen Pflege,
    Asymptomatische Personen, die unter die Corona-Test-Ver-                             Versorgung und Betreuung.
    ordnung fallen, können sich in der Corona-Ambulanz Montag
    bis Freitag von 17.30 bis 18.00 Uhr sowie am Samstag, Sonntag       Tel. 07321/321-2424
                                                                        Veronika Bruckner, Christel Krell
    und an Feiertagen von 15.00 bis 15.30 Uhr testen lassen. Ein
    entsprechender schriftlicher Nachweis ist vorzulegen.               E-Mail: pflegestuetzpunkt@landkreis-heidenheim.de
                                                                        Landratsamt, Felsenstraße 36, Zimmer A 015 (EG)
    Eine vorherige Terminvereinbarung ist in der Corona-Ambu-
    lanz nach wie vor nicht erforderlich.
                                                                        TWH – Technische Werke Herbrechtingen GmbH
    Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Bitte informieren Sie            Strom-, Gas-, Wasser- und Wärmeversorgung; Rathausgarage
    sich über tagesaktuelle Nachrichten bzgl. des Corona-Virus          und Wasserkraftanlage: Tel. 9851-0, außerhalb der Dienstzeiten:
    beim Landratsamt Heidenheim unter www.landkreis-heiden-             Tel. 9851-98
    heim.de oder unter der Tel. 07321/321-7777.

                                                                                                                     Buigen-Rundschau 10/11
Amtliches                                                                                                             Amtliches
                                                                    •	keine Maske tragen, ohne dass eine der genannten Ausnah-
                                                                       men vorliegt
                                                                    •	ganz oder teilweise nicht zur Angabe ihrer Kontaktdaten be-
                                                                       reit sind
Die Fachbereiche informieren:
                                                                    Des Weiteren möchten wir Sie darauf hinweisen, dass es
Ordnung und Soziales                                                aufgrund der geltenden Vorschriften zu längeren Wartezeiten
                                                                    vor dem Wahllokal kommen kann.
Vorgaben für die Urnenwahl bei der Landtagswahl
am 14.03.2021                                                       Ihr Fachbereich Ordnung und Soziales

Die aktuelle Corona-Verordnung gibt folgende Vorgaben für
die Urnenwahllokale vor:
                                                                    Ordnung und Sicherheit
•	Im Wahlgebäude muss eine medizinische Maske oder ein
   Atemschutz, welcher die Anforderungen der Standards              Fachstelle für Wohnungssicherung
   FFP2, KN95, N95 oder eines vergleichbaren Standards er-          Caritas Ostwürttemberg
   füllt, getragen werden. Diese Verpflichtung gilt nicht für
	1. Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr                 Die Fachstelle Wohnungssicherung bietet ein kostenloses
	2. Personen, die durch ärztliche Bescheinigung nachweisen,        Hilfsangebot an alle Menschen mit Wohnungsproblemen. Die
   dass ihnen das Tragen einer Maske aus gesundheitlichen           Sorgen der Betroffenen können dabei vielfältig sein:
   Gründen nicht möglich ist oder das Tragen aus sonstigen          • Kündigung der Wohnung
   zwingenden Gründen nicht möglich oder zumutbar ist               • Mietschulden
                                                                    • Konflikte im Wohnumfeld
 Personen, die aus oben genannten Gründen keine Maske
	                                                                  • Räumungsklage
 tragen, dürfen sich nicht länger als 15 Minuten in den Wahl-       Die Mitarbeiterinnen der Fachstelle greifen den Betroffenen
 räumen aufhalten.                                                  hier kompetent und tatkräftig unter die Arme. Ziel ist es immer,
                                                                    eine Obdachlosigkeit zu vermeiden und den Verbleib in der
•	Zu anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern        Wohnung zu sichern.
   einzuhalten                                                      Die Fachstelle Wohnungssicherung finden Sie in der Kurt-
•	Vor dem Betreten des Wahlraums muss jede Person sich die         Bittel-Str. 8 in 89518 Heidenheim.
   Hände desinfizieren                                              Sprechzeiten sind nach vorheriger Vereinbarung auch in Gien-
•	Jede Person, die das Wahllokal aufgrund des Öffentlichkeits-     gen möglich.
   grundsatzes betritt, ist zur Bereitstellung ihrer Kontaktdaten
   verpflichtet.                                                    Ihre Ansprechpartnerinnen sind:
   Der Wahlvorstand ist zur Erhebung dieser Daten berechtigt.       Frau Silvia Reszt, Tel. 07321/3590-51,
                                                                    E-Mail: reszt@caritas-ost-wuerttemberg.de
Der Zutritt zum Wahlgebäude ist folgenden Personen unter-
sagt, die                                                           Frau Christina Teger, Tel. 07321/3590-55,
•	in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person       E-Mail: teger@caritas-ost-wuerttemberg.de
   stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch
   nicht 10 Tage vergangen sind                                     Wir legen allen Betroffenen dieses Hilfsangebot sehr ans Herz.
•	typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus,           Vereinbaren Sie möglichst frühzeitig einen Beratungstermin.
   namentlich Fieber, trockener Husten, Störung des Ge-             Sollte es Ihnen nicht möglich sein, vor Ort zu kommen, dann
   schmacks- oder Geruchssinns, aufweisen                           sind auch Hausbesuche möglich.

Aktuelles                                                                                                             Aktuelles
                                                                    „An alle Schülerinnen und Schüler: Lasst Euch über die Ar-
                                                                    beitswelt der Zukunft beraten“, so Elmar Zillert, Vorstand der
        Agentur für Arbeit Aalen                                    Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Aalen. “Unsere Be-
                                                                    rufsberatung ist weiter für Euch da“, versichert Elmar Zillert.
Absage der Studienmesse Aalen                                       „Ihr bekommt bei uns individuelle und kompetente Beratung,
                                                                    die gerade jetzt so wichtig ist, wenn es weniger direkte Kon-
Aufgrund der aktuellen Lage und den damit verbundenen Ein-          taktmöglichkeiten mit Ausbildungsbetrieben, Praktika und
schränkungen, wird die Studienmesse der Agentur für Arbeit Aa-      Ausbildungsbörsen gibt. Dafür gehen auch wir neue Wege.
len am 27.03.2021 im Theodor-Heuss-Gymnasium leider entfallen.      Noch recht neu, aber immer intensiver genutzt wird die Video-
Wir bitten dies zu entschuldigen und danken für Ihr Verständnis!    Beratung, wo Ihr bequem von Zuhause aus mit der Berufs-
                                                                    beratung sprechen, euch informieren und inspirieren lassen
Noch keine Ausbildung klargemacht?                                  könnt.“

Die Arbeitsagentur Aalen beteiligt sich an der Woche der Aus-       Neben der Beratung per Telefon oder Video gibt es auch ein
bildung 15.03.2021 – 19.03.2021.                                    großes umfassendes Online-Angebot unter https://www.ar-
In dieser Aktionswoche können sich alle Interessierte unver-        beitsagentur.de/bildung. Mit dem Erkundungstool „Check-U“
bindlich von Montag bis Donnerstag zwischen 16.00 und 18.00         finden junge Menschen heraus, welche Studienfelder und
Uhr durch unsere Berufsberatung unter 07361/575-170 telefo-         Ausbildungsberufe zu ihnen passen:
nisch zu allen offenen Fragen rund um das Thema Ausbildung          „Mit vier Modulen zu deinem beruflichen Weg“!
beraten lassen.

Buigen-Rundschau 10/12
Auch die Smartphone-App „AzubiWelt“ ist ganz auf die                Kreisabfallwirtschaftsbetrieb den Service sukzessive in vielen
Bedürfnisse der Jugendlichen abgestimmt. Neben ausführlichen        Gemeinden und Teilorten ausgebaut, indem dort ab 10. Ap-
Informationen zu allen Berufen zeigt diese die offenen Ausbil-      ril 2021 bis 20. November 2021 Grüngut-Container aufgestellt
dungsstellen im Umkreis an.                                         sind. Auch dort können also Gartenabfälle gegen eine Gebühr
                                                                    angeliefert werden. Allerdings gehören keine Bioabfälle zum
                                                                    Grüngut. Die Anlieferung für Bioabfälle wird dabei weiterhin
                                                                    nur gegen die satzungsmäßig festgelegte Gebühr von 7,50 E
                                                                    pauschal bis 100 Kilo abgenommen. Im Entsorgungszentrum
                                                                    stehen hierfür extra Behälter bereit. Werden mehr als 100 Kilo
                                                                    angeliefert, wird der Tonnagepreis zugrunde gelegt, also 150,00
                                                                    E pro Tonne.
                                                                    Die einzelnen Termine für die Abfuhr der Grünabfälle in allen
                                                                    Bezirken und Orten stehen auch im Sammelterminkalender,
Die Berufsberatung der Arbeitsagentur Aalen mit ihren Ge-           der jedem Haushalt zugesandt worden ist.
schäftsstellen in Heidenheim, Schwäbisch Gmünd, Ellwangen           Weitere Informationen zu den Standorten und Anlieferungs-
und Bopfingen ist darüber hinaus über folgende Wege erreich-        zeiten gibt’s auch auf den Internetseiten des Kreisabfallwirt-
bar: Telefonisch unter 07361/575-170 ist eine schnelle und un-      schaftsbetriebes unter www.abfall-hdh.de.
bürokratische Kontaktaufnahme zur Berufsberatung möglich.
Außerdem sind die Berufsberater*innen stets auch über die
E-Mail-Adresse Aalen.Berufsberatung@arbeitsagentur.de er-
reichbar.                                                                      Landkreis Heidenheim

                                                                    Informationen zum Verbotszeitraum des Hecken- und
                        Kreisabfallwirtschaftsbetrieb               Baumschnitts
 0h//%(:86676(,1
                        Heidenheim
/$1'.5(,6+(,'(1+(,0
                                                                    Mit dem 01. März beginnt nach dem Bundesnaturschutzgesetz
Grüngutsaison hat begonnen                                          wieder der jährliche Verbotszeitraum, in dem Hecken, lebende
                                                                    Zäune, Gebüsche oder andere Gehölze nicht abgeschnitten, auf
Die erste Sammeltour für Gartenabfälle läuft planmäßig an. Sie      den Stock gesetzt oder beseitigt werden dürfen. Dies gilt auch
führt durch den gesamten Landkreis. Das Grüngut wird im Auf-        für Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplanta-
trag des Kreisabfallwirtschaftsbetriebes vom privaten Entsor-       gen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen wie zum Beispiel
gungsunternehmen WRZ Hörger abgeholt. Und zwar wieder in            Flächen des Erwerbsgartenbaus, private Zier- und Nutzgärten
jedem Ort und Bezirk. Baum- und Heckenschnitt, Strauchwerk,         oder öffentliche Grünanlagen, stehen. Der Verbotszeitraum
Grasschnitt und Unkraut werden in haushaltsüblichen Men-            dauert bis zum 30. September. Wer vorsätzlich oder fahrlässig
gen eingesammelt. Nicht kompostierbare Abfälle und sonstiger        gegen die genannten Verbote verstößt, handelt ordnungswidrig.
Hausrat werden bei diesen Sammlungen allerdings stehengelas-        Erlaubt sind weiterhin schonende Form- und Pflegeschnitte zur
sen. Baum-, Strauch- und Heckenschnitt dürfen nicht länger als      Beseitigung des jährlichen Zuwachses der Pflanzen oder zur
1,50 Meter, einzelne Äste nicht stärker als zehn Zentimeter sein.   Gesunderhaltung von Bäumen. Zu beachten ist, dass weiterge-
Zu bündeln ist das Grüngut mit Baumwoll- oder Hanfschnü-            hende Vorschriften unberührt bleiben. Dies betrifft insbeson-
ren, da sich diese Materialien problemlos kompostieren lassen.      dere den Schutz von Streuobstbeständen und den Artenschutz.
Plastikschnüre oder Drähte haben bei den Gartenabfällen             Das Entnehmen, Beschädigen oder Zerstören von Fortpflan-
nichts zu suchen. Pappkartons sind ohne Metallklammern oder         zungs- und Ruhestätten wildlebender Tiere der besonders ge-
Plastikklebebänder bereitzustellen.                                 schützten Arten, wie zum Beispiel Vogel- und Fledermausarten,
Grasschnitt und Laub sind in Papiersäcken oder Kartons bereit-      ist verboten. Daher ist bei der Hecken- und Baumpflege auf
zustellen. Sogenannte Kraftpapiersäcke sind in Baumärkten zu        Vogelnester und vorhandene Höhlen zu achten. Der Schutz
haben. Damit von den Mitarbeitern der Entsorgungsfirma über-        von Höhlenbäumen ist nicht an die momentane Anwesenheit
prüft werden kann, ob in den Säcken oder Kartons nur Gar-           der bewohnenden Tiere gebunden. Weitere Informationen
tenabfälle sind, müssen diese offen bereitgestellt werden. Lose     gibt es bei der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises
bereitgestellte Gartenabfälle sowie Abfälle in Plastiksäcken        Heidenheim unter Tel. 07321/3211371.
werden bei der Abfuhr der Gartenabfälle nicht mitgenommen.
Verzögern doch nicht gebündelte oder unverpackte Gartenab-
fälle die Abfuhr erheblich. Auch hinterlassen unverpackte Gar-
tenabfälle starke Verschmutzungen auf Straßen und Gehwegen,                          Zukunftsakademie Heidenheim e.V.
weshalb lose Abfälle stehengelassen werden. Gefüllte Plastik-
säcke, auch sogenannte abbaubare Plastiksäcke, werden weder
ausgeleert noch abgefahren. Können doch Plastiksäcke bei uns        Elektromotor bauen – Online Kurs
im Biokompostwerk nicht kompostiert werden. Und müssen
als Störstoffe aufwändig aussortiert werden. Deshalb bleiben        Geht das überhaupt online?! Natürlich nicht wie in der
Plastiksäcke, die mit Gartenabfällen befüllt sind, ausnahmslos      Werkstatt der Zukunftsakademie, aber mit einem speziell für
stehen. Außerdem sollen nur Schnüre aus biologisch abbauba-         die Teilnehmer*innen vorbereiteten Bausatz für zu Hause und
rem Material verwendet werden, wie etwa Sisal. Nicht zum Gar-       einer Online-Einführung klappt das. Wer Interesse hat, kann
tenabfall gehören Wurzelstöcke, Wurzelballen, Gartenboden,          sich anmelden: www.zak-heidenheim.de. Interessierte sollten
Erde, Steine, Kies oder Sand.                                       mindestens die 6. Klasse besuchen. Der Kurs beginnt am Mitt-
Die Gartenabfälle sind am Abfuhrtag bis sechs Uhr am Straßen-       woch, 24.03.2021. Dieser Kurs wird von der Zukunftsakademie
rand bereitzustellen. Das Sammelfahrzeug fährt nur die Grund-       Heidenheim e.V. angeboten.
stücke an, die auch bei der Bio- und Restmüllabfuhr angefahren
werden.
Wer weiteren Strauch- und Rasenschnitt zu entsorgen hat,
kann diesen auch während der üblichen Öffnungszeiten im
Mergelstetter Entsorgungszentrum selbst anliefern. Und zwar
von Montag bis Freitag 7.00 bis 17.00 Uhr oder am Samstag                        Der Wald ist kein Müllplatz!
von 8.00 bis 12.30 Uhr. Bis zu hundert Kilo ist dabei eine
pauschale Gebühr von 2,50 E zu entrichten. Zudem hat der

                                                                                                           Buigen-Rundschau 10/13
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