August 2018 Wildwasserrafting - Der Stadtkurier - Stadt Tambach-Dietharz
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Der Stadtkurier ŵƚƐďůĂƩĚĞƌ^ƚĂĚƚ dĂŵďĂĐŚͲŝĞƚŚĂƌnj Jahrgang 28 Freitag, den 13. Juli 2018 Nummer 8 4. August 2018 Wildwasserrafting
Tambach-Dietharz -2- Nr. 8/2018 Was gibt es Neues im Städtchen? Ist das nicht ein Supersommer? Fast durchgehend gutes Wetter zer Seite. Zu Gast waren in diesem Jahr die neue Landrätin von seit Mai und sogar zu Beginn der Ferien ohne Abbruch. Leider Schmalkalden-Meiningen, Frau Peggy Greiser, und unser neuer hat diese Sonnenseite wie immer auch ihre Schatten. Die anhal- Landrat Onno Eckert. Ebenfalls konnten wir die Landtagsabge- tende Trockenheit macht der Natur und damit bald auch uns zu ordneten Mike Mohring und Christina Liebetrau begrüßen. Ein schaffen. Mit Blick auf unsere Veranstaltungen im August sind wir Novum gab es beim Wettsägen und –hacken. Nachdem sich un- damit hin- und hergerissen. Wir nehmen`s wie`s kommt! sere Mannschaft sehr gut auf den Wettbewerb vorbereitet hat, konnte sie ihr Können nicht zeigen. Der Grund dafür war, dass Der 1. Nachtragshaushalt 2018, welchen wir wegen der gestie- für die Flöher keine Mannschaft angetreten ist. Damit haben wir genen Kosten für die Sanierung der Hohen Warte beschließen in diesem Jahr kampflos gewonnen und hoffen darauf, dass es mussten, wurde am 8. Juni vom Landratsamt Gotha bestätigt. im nächsten Jahr wieder einen richtigen Wettkampf gibt. Es soll Damit konnte die Vergabe erfolgen. Baubeginn ist entgegen der dann nicht nur gesägt und gehackt werden. Geplant ist ein Wett- ursprünglichen Ankündigung am 27. August. Der Termin hat sich kampf in mehreren Disziplinen. Lassen wir uns überraschen. wegen der beauftragten Firma verschoben, die Fertigstellung wird dennoch wie geplant im Dezember 2019 garantiert. Am letzten Wochenende war wieder einmal alles auf einmal los Der 27. Thüringer Wandertag in Tambach-Dietharz ist inzwischen im Ort. Am Schützenplatz wurden am Sonnabend die Teilneh- Geschichte. Am 9. Juni hatten wir mehr als 500 Wanderer zu mer am Thüringen Ultra bei Kilometer 68 von 100 versorgt. An Gast, welche dank der ehrenamtlichen knapp 60 Wanderführer gleicher Stelle wurde der 5jährige Geburtstag des Diakonischen auf den insgesamt 14 Wanderstrecken sehr gut betreut werden Zentrums Spittergrund gefeiert. Im Stadtpark waren außerdem konnten. Unter den Gästen waren Frau Kerst, Staatssekretärin im am Sonnabend und Sonntag die Ritter beim Mittelalterfest los. Thüringer Wirtschafts- und Tourismusministerium, Frau Lieber- Das alles fand bei gutem Wetter und gutem Zuspruch statt. Im- knecht, Ministerpräsidentin a.D., und unser damaliger Landrat, merhin gab es im Park nunmehr schon zum 2. Mal die Thüringer Herr Gießmann. Ich danke allen Wanderführern, Helfern, Orga- Meisterschaften im Vollkontakt zu sehen. Das Format entwickelt nisatoren und Versorgern für eine wirklich gelungene Veranstal- sich zum echten Highlight. tung. Wir konnten die Schönheiten unseres Ortes und der ihn umgebenden Natur sehr gut präsentieren. Und wenn die Veranstaltungen nicht schon genug wären, hatten wir am letzten Wochenende Besuch aus unserer Partnerstadt Vi- Flankiert wurde der Thüringer Wandertag von zwei Musikver- vier au Court, den wir natürlich gern begrüßt haben. Unser Städ- anstaltungen, welche am Vorabend und am Abend nach dem tepartnerschaftsverein hat sich um die Gäste gekümmert. Unter Wandertag stattfanden. Die 1. Tambacher Metal-Nacht ließ am anderem wurde die Wartburg besichtigt und natürlich unser Mit- 8. Juni im Heudepot rund 500 Kennerherzen aus nah und fern telalterfest besucht. höher schlagen. Es ist mir wichtig festzuhalten, dass das Kon- Im letzten Stadtkurier hatte ich bereits einiges zu den Baumaß- zertpublikum äußerst diszipliniert war, anders als manch einer nahmen im Ort mitgeteilt. Für die Heinrich-Heine-Straße gibt es aufgrund der „harten“ Klänge vermutet hätte. Eine 2. Tambacher nunmehr eine Terminkette. Baubeginn soll nunmehr der 22. April Metalnacht ist also sehr wahrscheinlich. Leider war die Tanzver- 2019 sein, das Bauende ist für den 13. Dezember 2019 vorge- anstaltung am Abend nach dem Wandertag nicht so gut besucht. sehen. Das ist schade, da mit BLAMU aus Weimar eine wirklich gute und in Tambach-Dietharz bekannte Band spielte. Es stellt sich damit Nachdem ich noch im vorletzten Stadtkurier berichten musste, wiederholt die Frage, ob eine Tanzveranstaltung zum Stadtfest dass nunmehr zwar Landesmittel für die Ursauriererlebniswelt im weiterhin stattfinden sollte. Haushalt eingestellt, aber inzwischen die Bundesmittel wegge- fallen sind, kann ich dazu nunmehr Erfreuliches berichten. Auch Zum Schützenfest der Schützencompagnie Tambach 1350 e.V. ohne die Mitfinanzierung durch den Bund soll aus den Mitteln „Sebastians-Bruderschaft“ am und im Schützenhaus wurde am aus dem Landeshaushalt noch in diesem Jahr mit der Planung 10. Juni das Königshaus 2018 proklamiert. Schützenkönigin begonnen werden. Auch für die Beschilderung unseres Teils des wurde Anke Rausch. Erster und zweiter Ritter sind Hans-Jürgen Saurierpfades sind Mittel beantragt. Aus meiner Sicht ein Schritt Rausch und Karin Eschert. Volksschützenkönigin wurde Jolina in die richtige Richtung. Dornheim. Herzlichen Glückwunsch! Auch in diesem Jahr fand traditionell der Saisonabschluss im Beim Konzeptauswahlverfahren für das ehemalige Glüsogelände Fußball mit einem Turnier der Freizeitmannschaften statt. Am 23. hat sich der Stadtrat für das Konzept der Diakonie entschieden. Juni siegte das Team Rumpelkiste im Finale gegen die Rumäni- Geplant sind ein Biomarkt mit Bistro, eine integrative Kinderta- schen Wölfe. Platz 3 ging ebenfalls an eine rumänische Mann- gesstätte, ein Familienzentrum, Junges Wohnen, Familienwoh- schaft. Beim ebenfalls traditionellen Länderspiel Tambach gegen nen und eine ambulant betreute Seniorenwohngemeinschaft. Dietharz hatte in diesem Jahr am darauf folgenden Tag Tambach Es wird viel Außenbereich mit Spielplatz, Sitzfläche und sogar mit 3:1 die Nase vorn. Damit steht es in der Gesamtwertung 4:2 einem Kneipptretbecken geben. Das Konzept fügt sich gestalte- für Tambach. risch gut ein. Zum besseren Verständnis füge ich am Ende ein Bild aus dem Konzeptvorschlag bei, auf welchem man sieht, wie Bereits zum 10. Mal fand am 30. Juni das Weststraßenfest statt. das Ganze nach Abschluss von Planung und Bau in spätestens Ich bedanke mich für die Einladung und hoffe, dass das Fest 5 Jahren aussehen könnte. Ich bin froh, dass wir damit eine Be- noch viele Male wiederholt wird. Wenn das Wetter und die Stim- seitigung der Industriebrache und eine Errichtung eines neuen mung passt, kann dann wieder bis tief in die Nacht die gute Nach- ansehnlichen Zentrums in Tambach bewerkstelligen können. barschaft gepflegt werden. Am 1. Juli feierte die Jahn GmbH ihr 25jähriges Bestehen. Mit Leider deutlich in der Überzahl waren die „Hessen“ beim diesjäh- immerhin 650 Arbeitnehmern hat sich die Firma zu einem der rigen Bergseefest am 1. Juli. Dank des guten Wetters, welches größten oder sogar dem größten Arbeitgeber im Ort entwickelt, man sich besser nicht hätte wünschen können, und der zahlrei- welcher auch seinen Sitz in Tambach-Dietharz hat. Zur Jubilä- chen Angebote durch die Vereine und Gewerbetreibende war die umsfeier konnte auf eine erfolgreiche Nachwendegeschichte Veranstaltung gelungen. Aufgelockert wurde alles durch mehrere zurückgeblickt werden. Nochmals von dieser Stelle herzlichen musikalische Einlagen. Ich danke dem Schiffsmodelsport-Club, Glückwunsch! dem Schützenverein, den 7 Tälern, den Jagdhornbläsern und Vom Thüringer Landesamt für Statistik haben wir die Ankündi- dem IB-Jugendclub für die Unterstützung auf Tambach-Diethar- gung erhalten, dass von dort in diesem Jahr statistische Erhe-
Tambach-Dietharz -3- Nr. 8/2018 bungen über die Bevölkerung und die Arbeitsmarktbeteiligung gottesdienst an der Staumauer der Alten Tambacher Talsperre sowie die Wohnsituation der Haushalte erhoben werden. Es geplant. werden auch Haushalte in unserer Stadt befragt. Das Ganze ist Der Termin für den Neujahrsempfang 2019 steht auch schon fest. gesetzlich so festgelegt, deshalb besteht eine Auskunftspflicht. Dieser findet am 12. Januar statt. Als Ehrengast ist der Minister- präsident angefragt. Ich lade Sie alle zu den Veranstaltungen in der nächsten Zeit ein. Am 4. August ist in diesem Jahr Wildwasserrafting. Das Talsper- Marco Schütz renkonzert findet am 18. und 19. August statt. Wie in den letzten Bürgermeister Jahren gewohnt, ist für den 19. August am Vormittag ein Bläser- Impressum Der Stadtkurier Verantwortlich für den Anzeigenverkauf: Carola Mietle, erreichbar unter Tel.: 0175 / 5951011, E-Mail: c.mietle@wittich-langewiesen.de Amtsblatt der Stadt Tambach-Dietharz Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt – Erreichbar unter der Anschrift Herausgeber: Stadt Tambach-Dietharz des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Burgstallstraße 31a, 99897 Tambach-Dietharz Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Verantwortlich für amtlichen und nichtamtlichen Teil: Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und Stadt Tambach-Dietharz, Bürgermeister zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Die Redaktion behält sich das Recht vor, Zuschriften und Berichte zu kürzen. Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Far- Berichte im nicht amtlichen Teil aus Vereinen, Schulen, Verbänden etc. sind in kei- ben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unter- nem Fall redaktionelle Meinungsäußerungen. Die Redaktion übernimmt für unver- schiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwieder- langt eingesandte Manuskripte, Unterlagen und Fotos keine Gewähr. Alle Nachrich- gabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns ten werden nach bestem Gewissen, jedoch ohne jede Gewähr, veröffentlicht. zu keiner Ersatzleistung. Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, In den Folgen 43, Verlagsleiter: Mirko Reise 98704 Langewiesen, info@wittich-langewiesen.de, www.wittich.de, Erscheinungsweise: in der Regel monatlich, kostenlos an die Haushalte im Verbrei- Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21 tungsgebiet. Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 € (inkl. Porto und 7% MWSt.) beim Verlag bestellen.
Tambach-Dietharz -4- Nr. 8/2018 Die Eingangsbestätigung erfolgte mit Schreiben des Landrates vom 08.06.2018. Genehmigungspflichtige Bestandteile sind in der Nachtrags- haushaltssatzung nicht enthalten. Auflagen wurden durch die Rechtsaufsichtsbehörde nicht erteilt. Öffentliche Bekanntmachungen Die Nachtragshaushaltssatzung und der Nachtragshaushalts- plan für das Haushaltsjahr 2018 liegen in der Zeit vom 13.07.2018 bis 27.07.2018 während der Dienstzeiten in der Stadtverwaltung, Beschluss Nr. 011/30/2018 Burgstallstraße 31a, Zimmer 28, öffentlich aus. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme bis des Stadtrates vom 23.05.2018 zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung 2018. Die Einsichtnahme ist während der Dienstzeiten im Zim- 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Tambach- mer 28 der Stadtverwaltung möglich. Dietharz für das Haushaltsjahr 2018 Der Stadtrat beschließt Tambach-Dietharz, den 12.06.2018 die beigefügte 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Tam- gez. Schütz bach-Dietharz für das Haushaltsjahr 2018 einschließlich ihrer Bürgermeister Anlagen. Beschluss Nr. 012/30/2018 Gesamtzahl der Mitglieder: ......................................................17 anwesend: ...............................................................................15 des Stadtrates vom 23.05.2018 Die Beschlussfähigkeit wird festgestellt. Stimmergebnis: Fortschreibung Finanzplan der Stadt Tambach-Diet- 15 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 0 Enthaltungen harz für die Jahre 2017 bis 2021 Der Stadtrat beschießt gez. Schütz Bürgermeister Siegel den fortgeschriebenen Finanzplan der Stadt Tambach-Dietharz für die Jahre 2017 bis 2021. 1. Nachtragshaushaltssatzung Gesamtzahl der Mitglieder:.......................................................17 der Stadt Tambach-Dietharz für das anwesend: ...............................................................................15 Die Beschlussfähigkeit wird festgestellt. Haushaltsjahr 2018 Stimmergebnis: Aufgrund des § 60 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in 15 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 0 Enthaltungen der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Nr. 2, S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom gez. Schütz 24. April 2017 (GVBl. S. 91, 95) erlässt die Stadt Tambach-Diet- Bürgermeister Siegel harz folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung. §1 Beschluss Nr. 013/30/2018 Mit dem als Anlage beigefügten Nachtragshaushaltsplan werden des Stadtrates vom 23.05.2018 im Vermögenshaushalt erhöht um und damit der Gesamtbetrag 4. Änderung der Satzung über die Erhebung eines (Angaben in €) des Kurbeitrags der Stadt Tambach-Dietharz (Kurbeitrags- Haushaltsplans einschl. des satzung) Nachtrages gegenüber auf Der Stadtrat beschließt: bisher nunmehr die 4. Änderung der Satzung über die Erhebung eines Kurbei- die Einnahmen 48.500 1.364.550 1.413.050 trags der Stadt Tambach-Dietharz (Kurbeitragssatzung). die Ausgaben 48.500 1.364.550 1.413.050 Die Verwaltung wird beauftragt, bei der zuständigen Rechtsauf- sichtsbehörde die Genehmigung zu beantragen bzw. das Anzei- festgesetzt. geverfahren durchzuführen. §2 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird ge- Gesamtzahl der Mitglieder: ......................................................17 genüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 787.000 € um anwesend: .............................................................................. 15 187.500 € erhöht und damit auf 974.500 € neu festgesetzt. Die Beschlussfähigkeit wird festgestellt. Stimmergebnis: §3 15 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 0 Enthaltungen Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2018 in Kraft. gez. Schütz Bürgermeister Siegel Tambach-Dietharz, den 12.06.2018 gez. Schütz 4. Änderung der Satzung über die Erhebung Bürgermeister - Siegel - eines Kurbeitrags der Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung Stadt Tambach-Dietharz (Kurbeitragssatzung) der Stadt Tambach-Dietharz §1 für das Haushaltsjahr 2018 Änderung einer Satzung Die Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Tambach-Dietharz für Die Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrags der Stadt das Haushaltsjahr 2018 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Tambach-Dietharz (Kurbeitragssatzung) vom 01.11.2012, veröf- Die Nachtragshaushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde vom fentlicht im Amtsblatt „Der Stadtkurier“ der Stadt Tambach-Diet- Stadtrat in öffentlicher Sitzung beraten und in der 30. Tagung harz Nr. 11/2012 vom 09.11.2012, zuletzt geändert mit der 3. des Stadtrates am 23.05.2018 beschlossen (Beschluss über die Änderung der Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrags der Nachtragshaushaltssatzung Nr. 011/30/2018 und Beschluss über Stadt Tambach-Dietharz (Kurbeitragssatzung) vom 03.05.2016, den fortgeschriebenen Finanzplan 2017 – 2021 Nr. 012/30/2018). veröffentlicht im Amtsblatt „Der Stadtkurier“ der Stadt Tambach- Gemäß § 21 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung wurde die Dietharz Nr. 5/2016 vom 13.05.2016 wird wie folgt geändert: Nachtragshaushaltssatzung mit ihren Anlagen der Rechtsauf- sichtsbehörde mit Schreiben vom 28.05.2018 vorgelegt. § 7 (1) Nr. 4 wird gestrichen.
Tambach-Dietharz -5- Nr. 8/2018 §2 1. Eintritt pro Tag/Person 7,00 € Inkrafttreten 2. Kinder bis 14 Jahre frei Die 4. Änderung der Satzung über die Erhebung eines Kurbei- Alle Preise enthalten die zum jeweiligen Zeitpunkt gültige Mehr- trags der Stadt Tambach-Dietharz (Kurbeitragssatzung) tritt am wertsteuer. Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. Tambach-Dietharz, den 11.06.2018 Gesamtzahl der Mitglieder: ......................................................17 gez. Schütz Siegel anwesend: ................................................................................15 Bürgermeister Die Beschlussfähigkeit wird festgestellt. Stimmergebnis: Beschluss- und Genehmigungsverfahren: 15 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 0 Enthaltungen 1. Mit Beschluss Nr. 013/30/2018 vom 23.05.2018 hat der Stadtrat der Stadt Tambach-Dietharz die 4. Änderung der gez. Schütz Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrags der Stadt Bürgermeister Siegel Tambach-Dietharz (Kurbeitragssatzung) in öffentlicher Sit- zung beschlossen. Beschluss Nr. 016/30/2018 2. Das Landratsamt Gotha hat mit Schreiben vom 07.06.2018 des Stadtrates vom 23.05.2018 gemäß § 21 Abs. 3 Satz 2 2. Halbsatz ThürKO in der jeweils geltenden Fassung i. V. m. § 2 Abs. 5 Satz 2 2. Halbsatz Eintrittsgeld 1. Tambacher Metal Nacht ThürKAG in der jeweils geltenden Fassung die → Eingangs- bestätigung erteilt. Der Stadtrat beschließt: 3. Die Satzung darf gemäß § 21 Abs. 3 Satz 3 ThürKO i. V. m. Der Beschluss 006/28/2018 des Stadtrates der Stadt Tambach- § 2 Abs. 5 Satz 3 ThürKAG vor Ablauf eines Monats nach Dietharz vom 31.01.2018 wird wie folgt geändert: Erhalt der Eingangsbestätigung bekannt gemacht werden. Vorverkauf 17,00 € ohne Vorverkaufsgebühren Abendkasse 25,00 € Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfah- Die Eintrittsgelder enthalten die zum jeweiligen Zeitpunkt gültige rens- oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalord- Mehrwertsteuer. nung enthalten oder aufgrund der Thüringer Kommunalordnung erlassen worden sind, beim Zustandekommen vorstehender Gesamtzahl der Mitglieder:.......................................................17 Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung anwesend: ...............................................................................15 gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO nicht mehr geltend gemacht wer- Die Beschlussfähigkeit wird festgestellt. den kann, es sei denn, die Vorschriften über die Genehmigung, Stimmergebnis: die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung sind 15 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 0 Enthaltungen verletzt worden oder der Form- oder Verfahrensmangel ist ge- genüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte gez. Schütz Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Bürgermeister Siegel Mangel ergibt. Vorstehende 4. Änderung der Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrags der Stadt Tambach-Dietharz (Kurbeitragssatzung) Ordnungsbehördliche Verordnung vom 11.06.2018 sowie der Hinweis gemäß § 21 Abs. 4 ThürKO über die Abwehr von Gefahren in der werden hiermit öffentlich bekannt gemacht. Stadt Tambach-Dietharz gez. Schütz Aufgrund der §§ 2, 27, 27a, 44, 45, 46, 50 und 51 des Thüringer Bürgermeister Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Ordnungsbe- hörden (Ordnungsbehördengesetz - OBG -) vom 18. Juni 1993 Beschluss Nr. 014/30/2018 (GVBl. S. 323), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Septem- des Stadtrates vom 23.05.2018 ber 2013 (GVBl. S. 251, 259) und § 29 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Änderung Entgeltordnung für die Stadt- und Kurbi- 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz bliothek Tambach-Dietharz vom 24. April 2017 (GVBl. S. 91, 95) erlässt die Stadt Tambach- Der Stadtrat beschließt Dietharz als Ordnungsbehörde folgende Verordnung: die nachfolgende Änderung: §1 Änderung § 1 Nr. 3 Zweckbestimmung Alt: Überschreitung der Ausleihzeit - Säumniszuschlag Zweck dieser Verordnung ist die Aufrechterhaltung der öffentli- für Bibliotheksmedien pro Tag 0,50 € chen Sicherheit und Ordnung der Stadt Tambach-Dietharz. Neu: Entgelt für Überschreitung der Ausleihfrist für Bibliotheksmedien pro Tag 0,50 € §2 Die Änderung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. Geltungsbereich Diese Ordnungsbehördliche Verordnung gilt für das gesamte Ge- Gesamtzahl der Mitglieder: ......................................................17 biet der Stadt Tambach-Dietharz, sofern in den nachfolgenden anwesend: ...............................................................................15 Bestimmungen nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist. Die Beschlussfähigkeit wird festgestellt. Stimmergebnis: §3 15 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 0 Enthaltungen Begriffsbestimmungen (1) Straßen im Sinne dieser Verordnung sind - ohne Rücksicht gez. Schütz auf die Eigentumsverhältnisse oder eine öffentlich-rechtliche Bürgermeister Siegel Widmung - alle befestigten und unbefestigten, dem öffentlichen Verkehr oder einzelnen Arten des öffentlichen Verkehrs dienen- den Flächen, einschließlich der Plätze und Fußgängerzonen. Beschluss Nr. 015/30/2018 (2) Zu den Straßen gehören: des Stadtrates vom 23.05.2018 a) der Straßenkörper, einschließlich der Geh- und Radwege, Brücken, Tunnel, Treppen, Durchgänge, Böschungen, Stütz- Entgelt Eintritt Mittelaltermarkt mauern, Gänge, Gräben, Entwässerungsanlagen, Park-, Der Stadtrat beschließt: Trenn- und Seitenstreifen, Dämme, Rand- und Sicherheits- Die Eintrittspreise für den Mittelaltermarkt am 7. und 8. Juli 2018 streifen; werden wie folgt festgelegt: b) der Luftraum über dem Straßenkörper;
Tambach-Dietharz -6- Nr. 8/2018 c) das Zubehör, wie z. B. Verkehrszeichen, Verkehrseinrichtun- §7 gen und -anlagen aller Art, die der Sicherheit oder Leich- Wasser und Eisglätte tigkeit des Straßenverkehrs oder dem Schutz der Anlieger Wasser darf nur in die Gosse (Gullys) geschüttet werden, wenn dienen, und die Bepflanzung. es ungehindert abfließen kann; bei Frostwetter jedoch nur, wenn (3) Öffentliche Anlagen im Sinne dieser Verordnung sind - ohne hierdurch keine Glätte entsteht. Rücksicht auf die Eigentumsverhältnisse - die der Allgemeinheit §8 im Stadtgebiet zugänglichen Betreten und Befahren von Eisflächen a) öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen (s. Absatz 4), Eisflächen aller Gewässer dürfen nur betreten und befahren b) alle der Öffentlichkeit allgemein zugänglichen Flächen, werden, wenn sie durch die Stadtverwaltung dafür freigegeben c) die öffentlichen Toilettenanlagen und worden sind. d) der öffentlichen Benutzung dienenden Stadt- und Busanla- gen (Straßenbeleuchtung, Wartehäuschen). §9 Abfallbehälter, Wertstoffcontainer, Sperrmüll (4) Öffentliche Grün- und Erholungsanlagen im Sinne von Absatz (1) Abfallbehälter (Papierkörbe) an Straßen und in öffentlichen 3 Buchstabe 3 a) sind gärtnerisch gestaltete Anlagen, die der Anlagen dürfen nur zur Aufnahme kleiner Mengen von Abfällen Erholung der Bevölkerung dienen. unbedeutender Art (z. B. Zigarettenschachteln, Pappbecher und Hierzu gehören: -teller, Obstreste) benutzt werden. Jede zweckwidrige Benut- a) Grün- und Parkanlagen, Gedenkplätze; zung, insbesondere das Einbringen von Hausmüll, ist verboten. b) Kinderspielplätze; (2) Abfallbehälter sowie Wertstoffcontainer (z. B. für Blechdosen, c) Gewässer und deren Ufer. Glas, Textilien, Altpapier) dürfen nicht durchsucht, Gegenstände daraus nicht entnommen oder verstreut werden. Dasselbe gilt §4 auch für Sperrmüll, soweit die Gegenstände zum Abholen be- Verunreinigungen reitgestellt sind. Sperrmüll ist ferner gefahrlos und so am Stra- (1) Es ist verboten: ßenrand abzustellen, dass Schachtdeckel und Abdeckungen von Versorgungsanlagen usw. nicht verdeckt oder in ihrer Sichtbar- a) öffentliche Gebäude oder sonstige öffentliche bauliche An- keit und Funktion beeinträchtigt werden. lagen und Einrichtungen wie Denkmäler, Einfriedungen, Tore, Brücken, Bänke, Verteilerschränke, Brunnen, Bäume, § 10 Blumenkübel, Papierkörbe, Müllbehälter, Streumaterialkäs- Leitungen ten, Fahrgastwartehallen, Hinweistafeln des öffentlichen Straßen und öffentliche Anlagen dürfen mit Leitungen, Antennen Nahverkehrs, öffentliche Absperrungen oder ähnliche Ein- und ähnlichen Gegenständen nicht überspannt werden. Berech- richtungen zu beschädigen, zu beschmutzen, zu entfernen, tigungen aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Regelungen mit Plakaten zu bekleben, zu bemalen, zu beschreiben, zu bleiben unberührt. besprühen oder zu beschmieren. b) auf Straßen oder in öffentlichen Anlagen Kraftfahrzeuge al- § 11 ler Art zu waschen oder abzuspritzen. Schneeüberhang und Eiszapfen an Gebäuden c) Abwasser, mit Ausnahme des aus dem Bereich von befes- Schneeüberhang und Eiszapfen an Gebäuden, durch die Ver- tigten Flächen abfließenden Niederschlagswassers, sowie kehrsteilnehmer auf Straßen oder in öffentlichen Anlagen gefähr- Flüssigkeiten, die kein Abwasser sind (wie z. B. verunrei- det werden können, müssen unverzüglich durch den Eigentümer nigende, besonders ölige, teerige, brennbare, explosive, oder andere Berechtigte beseitigt werden. säure- und laugenhaltige oder andere umwelt- oder grund- wasserschädigende Flüssigkeiten) in die Gosse (Gullys) § 12 einzuleiten, einzubringen oder dieser zuzuleiten. Das trifft Einrichtungen für öffentliche Zwecke auch für Baustoffe, insbesondere Zement, Mörtel, Beton so- Schieber, Armaturen, Revisions- und Kanalschächte und ähnli- wie ähnliche Materialien zu. che Einrichtungen für die Wasserver- und Abwasserentsorgung, d) die öffentlichen Straßen und Anlagen zu verunreinigen. Be- Löschwasserentnahmestellen, Schaltschränke, Transformations- sonders dürfen Papier-, Obstreste, Zigarettenkippen, Kau- und Reglerstationen sowie Einrichtungen wie Vermessungs- gummi oder andere Abfälle nicht auf Straßen und in die punkte, Schilder für die Straßenbezeichnung, Hinweisschilder Grünanlagen geworfen werden. auf Gas-, Wasser-, Fernwärme-, Post- und Stromleitungen sowie (2) Wer für Zuwiderhandlungen im Sinne des Absatzes 1 als Ord- Entwässerungsanlagen dürfen nicht beschädigt, geändert, ver- nungspflichtiger verantwortlich ist, hat den ordnungsgemäßen deckt, beseitigt, unzugänglich oder für ihre Zwecke unbrauchbar Zustand unverzüglich wieder herzustellen. gemacht werden. Insbesondere ist es verboten, Hydranten für (3) Wird der Verpflichtung nach Absatz 2 nicht nachgekommen, die Löschwasserentnahme zu verdecken. wird auf Kosten des Pflichtigen die Beseitigung durch die Stadt Tambach-Dietharz veranlasst. § 13 Hausnummern §5 (1) Jedes Haus ist vom Eigentümer oder Nutzungsberechtigten Verunreinigung öffentlicher Gewässer auf eigene Kosten mit der dem Grundstück von der Stadt zuge- Auf öffentlichen Straßen oder in öffentlichen Anlagen befindliche teilten Hausnummer zu versehen. Die Hausnummer muss von der Straße aus erkennbar sein und lesbar erhalten werden. Brunnen, Wasserbecken und Teiche, soweit es sich nicht um na- (2) Die festgesetzte Hausnummer ist in unmittelbarer Nähe des türliche Gewässer handelt, dürfen nur entsprechend ihrer Zweck- Haupteingangs deutlich sichtbar anzubringen. Liegt der Haupt- bestimmung benutzt werden. eingang nicht an der Straßenseite, so ist die Hausnummer an der Es ist verboten, sie zu beschmutzen, das Wasser zu verunreini- zur Straße gelegenen Hauswand oder Einfriedung des Grund- gen, feste oder flüssige Gegenstände oder Stoffe in sie zu brin- stückes in Nähe des Haupteinganges anzubringen. Verdeckt ein gen oder darin zu waschen. Vorgarten das Wohngebäude zur Straße hin oder lässt ein sol- Es ist verboten, in den öffentlichen Anlagen befindlichen Brun- cher die Hausnummer nicht erkennen, so ist diese an der Ein- nen zu baden sowie Hunde und andere Tiere darin baden zu friedung neben dem Eingangstor bzw. der Eingangstür zu befes- lassen. tigen. Die Stadt kann eine andere Art der Anbringung zulassen oder anordnen, wenn dies in besonderen Fällen, insbesondere §6 zur besseren Sichtbarkeit der Hausnummer, geboten ist. Wildes Zelten (3) Die Hausnummern müssen aus wasserfestem Material be- In öffentlichen Anlagen ist das Zelten oder Übernachten unter- stehen. Als Hausnummern sind arabische Ziffern zu verwenden. sagt, soweit dies nicht durch andere Vorschriften speziell gere- Die Ziffern müssen sich in der Farbe deutlich vom Untergrund gelt wird. abheben und mindestens 10 cm hoch sein.
Tambach-Dietharz -7- Nr. 8/2018 § 14 (5) Ausnahmen von den Verboten des Absatzes 3 sind zulässig, Tierhaltung wenn ein besonderes öffentliches Interesse die Ausführung der (1) Tiere dürfen nur so gehalten werden, dass die Allgemeinheit Arbeiten in dieser Zeit gebietet. nicht gefährdet oder belästigt wird. (6) Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte und Musikinstrumente (2) Es ist untersagt, Hunde auf Straßen und in öffentlichen Anla- dürfen nur in solcher Lautstärke betrieben bzw. gespielt werden, gen unbeaufsichtigt umherlaufen zu lassen, auf Kinderspielplät- dass unbeteiligte Personen nicht gestört werden. zen mitzuführen und in öffentlichen Brunnen oder Planschbe- (7) Für die Ruhezeiten an Sonntagen, gesetzlichen und religiö- cken baden zu lassen. sen Feiertagen gilt das Thüringer Feiertags- und Gedenktagsge- (3) Auf Straßen, auf öffentlichen Anlagen, auf Wegen von Grün- setz vom 21. Dezember 1994 (GVBl. Seite 1221) in der jeweils und Parkanlagen, im Bereich der Fußgängerzone, einschließlich gültigen Fassung. des Marktplatzes, in Spielstraßen, auf Märkten, bei Umzügen, Veranstaltungen und Festen dürfen Hunde nur an der Leine ge- § 18 führt werden. Offene Feuer im Freien (4) Durch Kot von Haustieren dürfen Straßen und öffentliche (1) Das Anlegen und Unterhalten von Oster-, Lager- oder ähnli- Anlagen nicht verunreinigt werden. Halter oder mit der Führung chen offenen Brauchtumsfeuern im Freien ist nicht erlaubt. oder Haltung von Tieren Beauftragte sind zur sofortigen Beseiti- (2) Die Ausnahmegenehmigung nach § 21 ersetzt nicht die not- gung von Verunreinigungen verpflichtet. Die Straßenreinigungs- wendige Zustimmung des Grundstückseigentümers oder Besit- pflicht der Grundstücksanlieger wird dadurch nicht berührt. zers. (5) Das Füttern fremder oder frei lebender (herrenloser) Katzen (3) Jedes nach § 21 zugelassene Feuer im Freien ist dauernd ist verboten. durch eine volljährige Person zu beaufsichtigen. Bevor die Feuer- (6) Katzenhalter/innen, die ihren Katzen und Katern Zugang ins stelle verlassen wird, sind Feuer und Glut abzulöschen. Freie gewähren, haben diese vorher tierärztlich kastrieren zu (4) Offene Feuer im Freien müssen entfernt sein lassen. Das gilt nicht für weniger als 5 Monate alte Katzen und 1. von Gebäuden aus brennbaren Stoffen mindestens 15 m, Kater. vom Dachvorsprung ab gemessen, (7) Als Katzenhalter/innen im vorstehenden Sinne gilt auch, wer 2. von leicht entzündbaren Stoffen mindestens 100 m und freilaufenden Katzen und Katern regelmäßig Futter zur Verfü- 3. von sonstigen brennbaren Stoffen mindestens 15 m. gung stellt. (5) Andere Bestimmungen (wie z. B. das Abfallbeseitigungs- und (8) Es können auf Antrag Ausnahmen von der Kastrationspflicht Naturschutzrecht, landesrechtliche Vorschriften, wie das Wald- zugelassen werden, sofern eine Kontrolle und Versorgung der gesetz und die Verordnung über die Entsorgung von pflanzlichen Nachzucht gewährleistet ist. Abfällen), nach denen offene Feuer im Freien gestattet oder ver- boten sind, bleiben unberührt. § 15 Bekämpfung verwilderter Tauben § 19 (1) Verwilderte Tauben dürfen nicht gefüttert werden. Störendes Verhalten in öffentlichen Anlagen (2) Eigentümer oder Nutzungsberechtigte von Grundstücken, In öffentlichen Anlagen ist jedes Verhalten untersagt, das geeig- Wohnräumen oder anderen Räumen haben geeignete Maßnah- net ist, Andere mehr als nach den Umständen unvermeidbar zu men zur Beseitigung der Nistplätze verwilderter Tauben oder zur behindern oder zu belästigen, insbesondere Erschwerung des Nistens von verwilderten Tauben zu ergreifen. - das Lagern oder dauerhafte Verweilen ausschließlich oder überwiegend zum Zwecke des Alkoholgenusses, soweit § 16 hierdurch die Nutzung des öffentlichen Raumes durch die Unbefugte Werbung Allgemeinheit (z. B. durch Störung der öffentlichen Ruhe, Ver- In öffentlichen Anlagen ist es nicht gestattet, schmutzung der Flächen oder das Umstellen von Bänken) a) Flugblätter, Druckschriften, Handzettel, Geschäftsempfeh- erheblich beeinträchtigt oder verhindert wird. lungen und sonstige Werbeschriften zu verteilen, abzuwer- - aggressives Betteln (unmittelbares Einwirken auf Passanten fen oder mit anderen Werbemitteln zu werben; durch In-den-Weg-Stellen, Einsatz von Hunden als Druckmit- b) Waren oder Leistungen durch Ausschellen oder Ausrufen tel, Verfolgen oder Anfassen), anzubieten; - die Verrichtung der Notdurft, c) Werbestände, Werbetafeln oder ähnliche Werbeträger auf- - das Nächtigen auf Bänken und Stühlen. zustellen oder anzubringen. Unberührt hiervon bleiben die Sondernutzungen gemäß der § 20 Sondernutzungssatzung der Stadt Tambach-Dietharz. Anpflanzungen Anpflanzungen einschließlich Wurzelwerk, insbesondere Zwei- § 17 ge von Bäumen, Sträuchern und Hecken, die in den öffentlichen Ruhestörender Lärm Verkehrsraum hineinwachsen, dürfen die Anlagen der Straßen- (1) Jeder hat sich auch außerhalb der Ruhezeiten nach Absatz beleuchtung sowie der Ver- und Entsorgung nicht beinträchtigen. 2 so zu verhalten, dass andere nicht mehr als nach den Um- Der Verkehrsraum muss über Geh- und Radwegen bis zu einer ständen unvermeidbar durch Geräusche gefährdet oder belästigt Höhe von mindestens 2,50 m, über den Fahrbahnen bis zu einer werden. Höhe von mindestens 4,50 m freigehalten werden. (2) Ruhezeiten sind an Werktagen die Zeiten von: 13.00 bis 15.00 Uhr (Mittagsruhe) § 21 Ausnahmen für den Schutz der Nachtruhe (22.00 bis 6.00 Uhr) gilt § 7 der Auf schriftlichen Antrag kann die Stadtverwaltung Ausnahmen 4. Durchführungsverordnung zum Landeskulturgesetz in der je- von den Bestimmungen dieser Verordnung zulassen. weils gültigen Fassung. (3) Während der Mittags- und Nachtruhezeiten sind Tätigkeiten § 22 verboten, die die Ruhe unbeteiligter Personen stören. Das gilt Ordnungswidrigkeiten insbesondere für das Ausklopfen von Gegenständen (Teppichen, (1) Ordnungswidrig im Sinne von § 50 des Ordnungsbehörden- Polstermöbeln, Matratzen u. ä.), auch auf offenen Balkonen und gesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen bei geöffneten Fenstern. 1. § 4 Absatz 1 Buchstabe a öffentliche Gebäude oder sonsti- (4) Das Verbot des Absatzes 3 gilt nicht für Arbeiten und Be- ge öffentliche bauliche Anlagen und Einrichtungen beschä- tätigungen gewerblicher oder land- und forstwirtschaftlicher Art, digt; wenn die Arbeiten üblich sind und die Grundsätze des Absatzes 1 beachtet werden und insbesondere bei den ruhestörenden Ar- 2. § 4 Absatz 1 Buchstabe b auf Straßen oder in öffentlichen Anlagen Kraftfahrzeuge aller Art wäscht oder abspritzt; beiten in geschlossenen Räumen (Werkstätten, Montagehallen, Lagerräumen u. a.) Fenster und Türen geschlossen sind. Für Ge- 3. § 4 Absatz 1 Buchstabe c Abwässer und Baustoffe in die räte und Maschinen i. S. d. Geräte- und Maschinenlärmverord- Gosse einleitet, einbringt oder dieser zuleitet; nung (32. BImSchV v. 29. August 2002, BGBl. I S. 3478) in der 4. § 4 Absatz 1 Buchstabe d die Straßen verunreinigt; jeweils gültigen Fassung gelten die dortigen Regelungen. 5. gegen § 5 verstößt;
Tambach-Dietharz -8- Nr. 8/2018 6. § 6 auf Straßen oder in öffentlichen Anlagen zeltet oder 2. Das Landratsamt Gotha hat mit Schreiben vom 14.06.2018 übernachtet; den Eingang der o. g. Verordnung bestätigt und festgestellt, 7. § 7 Wasser, das nicht ungehindert abfließen kann, oder dass gegen den Erlass der ordnungsbehördlichen Verord- Wasser bei Frostwetter in die Gosse schüttet; nung der Stadt Tambach-Dietharz keine Bedenken bestehen. Hinweis analog § 21 Abs. 4 ThürKO 8. § 8 nicht freigegebene Eisflächen betritt oder befährt; Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens 9. § 9 Absatz 1 Abfallbehälter zweckwidrig benutzt; – oder Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung 10. § 9 Absatz 2 Abfallbehälter durchsucht, Gegenstände da- enthalten oder auf Grund der Thüringer Kommunalordnung erlas- raus entnimmt, Sperrmüll entnimmt oder verstreut und sen worden sind, beim Zustandekommen vorstehender Ordnung Sperrmüll nicht gefahrlos zum Abholen bereitstellt; nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung analog § 11. § 11 Schneeüberhang und Eiszapfen nicht unverzüglich 21 Abs. 4 ThürKO nicht mehr geltend gemacht werden kann, es beseitigt; sei denn, die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausferti- 12. § 12 Einrichtungen für öffentliche Zwecke beschädigt, än- gung oder die Bekanntmachung der Ordnung sind verletzt wor- dert, verdeckt, beseitigt, unzugänglich oder unbrauchbar den oder der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der macht; Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift 13. § 13 Absatz 1 sein Haus nicht mit der zugeteilten Hausnum- und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. mer versieht, Vorstehende ordnungsbehördliche Verordnung über die Abwehr von Gefahren in der Stadt Tambach-Dietharz vom 19.06.2018 14. § 14 Absatz 2 Hunde unbeaufsichtigt umherlaufen lässt, sowie der Hinweis analog § 21 Abs. 4 ThürKO werden hiermit mitführt oder baden lässt; öffentlich bekannt gemacht. 15. § 14 Absatz 3 Hunde nicht an der Leine führt; 16. § 14 Absatz 4 Verunreinigungen durch Haustiere nicht so- gez. Schütz fort beseitigt; Bürgermeister 17. § 14 Absatz 5 fremde oder herrenlose streunende Katzen füttert; 18. gegen § 14 Absatz 6 verstößt; 19. § 15 verwilderte Tauben füttert; Stellenausschreibung 20. § 16 Werbung betreibt, Waren oder Leistungen anbietet oder Werbeträger aufstellt oder anbringt; Die Stadt Tambach-Dietharz sucht zum nächstmöglichen 21. § 17 Absatz 3 während der Mittags- und/oder Nachtruhe- Zeitpunkt zeiten Tätigkeiten ausübt, die die Ruhe Unbeteiligter stören; einen Leiter für das Standesamt (m, w, d). 22. § 17 Absatz 6 Lautsprecher, Tonwiedergabegeräte oder Musikinstrumente in einer Lautstärke, die unbeteiligte Per- Die Stelle ist unbefristet. Die Arbeitszeit beträgt wöchentlich sonen stört, betreibt oder spielt; 32 Stunden, Vollzeit ist möglich. 23. § 18 Absatz 1 offene Feuer im Freien anlegt und unterhält; Zu Ihren Aufgaben gehören: 24. § 18 Absatz 3 zugelassene Feuer nicht durch eine volljäh- - Führung Personenstandsregister rige Person beaufsichtigt und vor Verlassen der Feuerstelle - Anmeldungen und Beurkundungen von Geburten, Ster- ablöscht; befällen, Eheschließungen 25. § 18 Absatz 4 offene Feuer anlegt, die - Besondere Beurkundungen, insbesondere Erklärungen a) von Gebäuden aus brennbaren Stoffen nicht mindes- zur Namensführung tens 15 m, vom Dachvorsprung ab gemessen, - Vertretung Meldeamt b) von leicht entzündbaren Stoffen nicht mindestens 100 Wir bieten Ihnen: m oder c) von sonstigen brennbaren Stoffen nicht mindestens 15 - Eine abwechslungsreiche, selbstständige Tätigkeit an ei- m entfernt sind; nem modernen Arbeitsplatz 26. § 19 Andere mehr als nach den Umständen vermeidbar be- - Flexible Arbeitszeitgestaltung hindert oder belästigt; - Betriebliches Gesundheitsmanagement 27. § 20 Absatz 1 durch Anpflanzungen einschließlich Wurzel- Folgende Voraussetzungen sollten Sie erfüllen: werk die Anlagen der Straßenbeleuchtung sowie der Ver- - Befähigung für den gehobenen nichttechnischen Verwal- und Entsorgung beeinträchtigt, den Verkehrsraum über tungsdienst oder eine vergleichbare Befähigung Geh- und Radwegen nicht bis zu einer Höhe von mindes- Wünschenswert sind: tens 2,50 m und über Fahrbahnen nicht bis zu einer Höhe von mindestens 4,50 m freihält. - Erfolgreiche Teilnahme an einem Einführungslehrgang für (2) Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 51 Absatz 1 OBG mit Standesbeamte einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden. - mindestens dreimonatige Tätigkeit als Sachbearbeiter (3) Zuständige Verwaltungsbehörde für die Verfolgung und Ahn- oder zur Einweisung bei einem Standesamt dung der Ordnungswidrigkeiten im Sinne von Absatz 1 ist die Stadt Tambach-Dietharz. Die Vergütung erfolgt in der Entgeltgruppe 8 TVöD-VKA. Bewerbungen mit Lebenslauf, lückenlosem Tätigkeitsnach- § 21 weis und Zeugnissen sind bis zum 20.07.2018 an die Stadt- Geltungsdauer verwaltung Tambach-Dietharz, Burgstallstraße 31a, 99897 Diese Verordnung gilt bis zum 30.06.2022. Tambach-Dietharz zu richten. § 22 Wir machen darauf aufmerksam, dass Kosten im Zusam- Inkrafttreten, Aufhebung von Vorschriften menhang mit dem Bewerbungsverfahren nicht erstattet wer- (1) Diese ordnungsbehördliche Verordnung tritt eine Woche nach den. Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens werden Verkündung in Kraft. die Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerber (2) Gleichzeitig tritt die ordnungsbehördliche Verordnung vom entsprechend der gesetzlichen Vorgaben vernichtet. Bei ge- 13.10.2010 außer Kraft. wünschter Rücksendung der Unterlagen bitten wir um Beila- ge eines adressierten und frankierten Rückumschlages. Tambach-Dietharz, den 19.06.2018 gez. Schütz Ihre personenbezogenen Daten werden ausschließlich für Bürgermeister Siegel die Besetzung der ausgeschriebenen Stelle innerhalb unse- Bekanntmachung rer Stadtverwaltung und nur durch die hierzu befugten Per- sonen verwendet. 1. Mit Schreiben vom 15.05.2018 wurde die ordnungsbehördli- che Verordnung über die Abwehr von Gefahren in der Stadt gez. Schütz Tambach-Dietharz gemäß § 33 Ordnungsbehördengesetz Bürgermeister (OBG) dem Landratsamt Gotha vorgelegt.
Tambach-Dietharz -9- Nr. 8/2018 Stellenausschreibung Die Stadt Tambach-Dietharz sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt Aus dem Rathaus einen Bezügerechner (m, w, d). Die Stelle ist unbefristet. Die Arbeitszeit beträgt wöchentlich Sprechzeiten des Sanierungsbüros 20 Stunden. Zu Ihren Aufgaben gehören: Hiermit geben wir Ihnen die nächste Sprechzeit des Sanierungs- büros Wohnstadt Thüringen bekannt. - Berechnung Entgelte und Bezüge der Beschäftigten und 16.08.2018 Beamten Die Beratungen sind kostenlos und finden in der Zeit von - Abrechnung der Reisekosten 9.00 - 12.00 Uhr - Führung der Personalakten in der Stadtverwaltung Tambach-Dietharz, Zimmer 113 statt. - Bearbeitung Bundesfreiwilligendienst Terminvereinbarungen bitte über die Stadtverwaltung, Bauamt - Wir bieten Ihnen: Frau Jakel-Hörchner Tel. 344 25. - Eine abwechslungsreiche, selbstständige Tätigkeit an ei- gez. Wolf nem modernen Arbeitsplatz Bauamtsleiterin - Flexible Arbeitszeitgestaltung - Betriebliches Gesundheitsmanagement Sprechstunde der Schiedsstelle Folgende Voraussetzungen sollten Sie erfüllen: Die Sprechstunde der Schiedsstelle findet - Abgeschlossene Ausbildung zum Verwaltungsfachange- nach telefonischer Absprache 0172 / 3568137 stellten oder - Abgeschlossene kaufmännische Ausbildung am letzten Dienstag eines jeden Monates - Beherrschung MS-Office von 18.00 bis 19.00 Uhr Wünschenswert sind: im Bürgerhaus Tambach-Dietharz - Grundlegende Kenntnisse insbesondere nachfolgender Burgstallstr. 31a, Raum 29 Gesetze und Verordnungen: statt. TVöD, Thüringer Reisekostengesetz, Thüringer Beamten- Frau Huber gesetz, Thüringer Besoldungsgesetz Schiedsfrau - Erfahrung mit Lohnabrechnungsprogrammen, insbeson- dere mit LOGA - Flexibilität, Teamfähigkeit, Bereitschaft zu Weiterbildun- Sprechstunden gen. des Kontaktbereichsbeamten der Polizei Die Sprechstunden für die Bürger der Stadt Tambach-Dietharz Die Vergütung erfolgt in der Entgeltgruppe 6 TVöD-VKA. führt der Kontaktbereichsbeamte der PI Gotha jeweils donners- tags von 15.00 bis 18.00 Uhr in seinem Dienstzimmer im Bürger- Bewerbungen mit Lebenslauf, lückenlosem Tätigkeitsnach- haus, Kellergeschoss durch. weis und Zeugnissen sind bis zum 20.07.2018 an die Stadt- verwaltung Tambach-Dietharz, Burgstallstraße 31a, 99897 K. Fiebig Tambach-Dietharz zu richten. Polizeihauptmeister Wir machen darauf aufmerksam, dass Kosten im Zusam- Pächter für Gärten gesucht menhang mit dem Bewerbungsverfahren nicht erstattet wer- den. Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens werden Die Stadt Tambach-Dietharz hat noch 3 Pachtgärten zur Verfü- die Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerber gung. entsprechend der gesetzlichen Vorgaben vernichtet. Bei ge- 2 Gärten befinden sich im Sondergebiet Erholung „Das Hammer- wünschter Rücksendung der Unterlagen bitten wir um Beila- holz“ mit jeweils 220 m² und 561 m². Der 3. Garten liegt in der ge eines adressierten und frankierten Rückumschlages. Oberhofer Straße Richtung Schmalwassergrund mit ca. 84 m². Interessenten können sich bei Frau Jakel-Hörchner, Bauamt per- Ihre personenbezogenen Daten werden ausschließlich für sönlich oder telefonisch unter 344 25 melden. die Besetzung der ausgeschriebenen Stelle innerhalb unse- rer Stadtverwaltung und nur durch die hierzu befugten Per- sonen verwendet. Tourist-Information gez. Schütz Bürgermeister Veranstaltungen Samstag, 28.07.2018 10-16.30 Uhr Brennesseltag - Wissen und Anwendung rund Termin Grundstück- und Bauausschuss um die Brennessel Naturheilpraxis, Oberhofer Straße 13 um Voran- Die nächste Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses meldung wird gebeten (036252 46058) Samstag, 28.07.2018 wird durchgeführt als öffentliche Tagung am Mittwoch, den 20. Thüros Grillparty Handwerkermarkt, Helene Double Dance Show, 01.08.2018 Modenschau, Auftritt Männerballett und Enjoy um 19.00 Uhr 80`s & 90`s Liveband außerdem stündlich Grillvor- der Stadtverwaltung (Konferenzraum) führung, Bratwurstrodeo und Werksverkauf Burgstallstraße 31a, 99897 Tambach- Dietharz Thüros-Gelände, Georgenthal Sonntag, 29.07.2018 Die Tagesordnung entnehmen Sie bitte den Aushängen. 20. Thüros Grillparty „BlasSociety“ aus Gräfenroda, Erfurter Blasor- chester, Sylvia Darko, außerdem stündlich Grill- Schüßler vorführung, Bratwurstrodeo und Werksverkauf Vorsitzender Grundstück- und Bauausschuss Thüros-Gelände, Georgenthal
Tambach-Dietharz - 10 - Nr. 8/2018 Samstag, 04.08.2018 Täglich 9 - 17 Uhr 18. Wildwasser-Rafting auf dem Schmalwasser 17-18 Uhr Informationen am Ziegen- und Schafsgehege und der Apfelstädt Die Lämmchen sind da! am Ziegengehege, verlän- Samstag, 04.08.2018 gerte Triftstraße 19.00 Uhr Après-Rafting-Party mit JUMP Täglich Brauhausplatz 10-20 Uhr Minigolf am Landhaus Falkenstein Sonntag, 05.08.2018 Bahnhofstraße 14 10.00 Uhr Geführte Wanderung zu den Steinbrüchen und Montag der Ursaurier-Grabungsstätte Bromacker 13.30 Uhr Handarbeits-Nachmittag Treffpunkt am Sauriermodell, Erlebnispark Loh- Bürgerhaus, Raum 29 (EG), Burgstallstraße 31a mühle Dienstag, Mittwoch, Freitag, Samstag, Sonntag Samstag, 11.08.2018 10-18 Uhr Erkunden - Erleben - Erholen von Angelteich 13.30 Uhr Schuleinführung bis Wasserspielplatz Bürgerhaus/Saal, Burgstallstraße 31a Erlebnispark und Museum Lohmühle Freitag, 17.08.2018 Dienstag (Mai-Okt) 21.00 Uhr Seezauber ab 17.30 Uhr Tennis für Jedermann - Tennisclub Tambach-D. Am Hammerteich, Georgenthal 1998 e.V Samstag, 18.08.2018 Barrierefreie Tennisanlage, Apfelstädter Straße 14.00 Uhr Hammerteich in Flammen Mittwoch Am Hammerteich, Georgenthal 10.00 Uhr „Krabbelgruppe“ Samstag, 18.08.2018 Entspannung für Mutter und Baby Bürgerhaus, 16.00 Uhr Talsperrenkonzert mit Holger Mück und seinen Sportraum, Burgstallstraße 31a Egerländern Mittwoch Alte Tambacher Talsperre 13.30 Uhr Rommé-Nachmittag Sonntag, 19.08.2018 Bürgerhaus, Raum 29 (EG), Burgstallstraße 31a 10.00 Uhr Gottesdienst an der Talsperre Donnerstag Alte Tambacher Talsperre 13.30 Uhr Skat-Nachmittag Sonntag, 19.08.2018 Bürgerhaus, Raum 29 (EG), Burgstallstraße 31a 10.00 Uhr 12. Zweitalsperrenlauf des SV „Motor“ Tam- Donnerstag (Mai-Okt) bach-Dietharz 14-16 Uhr Schießzeit bei der Schützencompagnie 1350 Abt. Wintersport, AK 6 bis Senioren e. V., Sebastians-Bruderschaft Tambach-Dietharz Meldungen nur über www.wintersport-tambach.de Schützenhaus, Apfelstädter Straße Start- und Zielort: Sportplatz Tambach-Dietharz Donnerstag (März-Juni) Sonntag, 19.08.2018 16-17 Uhr Neu! Schnupperkurs beim Tischtennisverein 16.00 Uhr Talsperrenkonzert mit der Thüringen Philhar- für 6-12 Jährige Schulsporthalle, Burgstallstraße monie Gotha-Eisenach (Schulgelände regelschule Tambach-D.) Alte Tambacher Talsperre Weitere Infos: www.tischtennis-tambach.de Samstag, 01.09.2018 Freitag 10-17.30 Uhr Ausbildung zur/m Kräuterfachfrau/mann 14.00 Uhr Senioren- bzw. Spielenachmittag Modul IV, Pflanzen als Zeiger geomantischer Phä- Seniorenclub des IB, Schützenstraße 13 nomene/ Monographie/ Wickel-Auflagen-Einrei- Freitag (Mai-Okt) bungen (Gebühr auf Anfrage) ab 16.30 Uhr Tennis für Jedermann - Tennisclub Tambach-D. Naturheilpraxis Anke Schilling, Oberhofer Straße 1998 e.V. 13 Barrierefreie Tennisanlage, Apfelstädter Straße Samstag, 01.09.2018 Samstag/Sonntag, 10-18 Uhr Herbstregatta um den Lohmühlenpokal ca. 15.00 Uhr Informationen am Wildgehege mit den Tierpfle- Erlebnispark Lohmühle gern Herrn Rößner und Herrn Tanz am Wildgehe- Samstag, 01.09.2018 ge 14.00 Uhr 15. Heimatnachmittag mit der Thüringer Trach- Sonntag tengruppe der Sieben Täler und dem 50-jährigen 9-12 Uhr Schießzeit bei der Schützencompagnie 1350 Jubiläum der Jagdhornbläsergruppe „Falkenstein“ e.V., Sebastians-Bruderschaft Tambach-Dietharz Ochsenwiese, verlängerte Fuchsbergstraße Schützenhaus, Apfelstädter Straße Sonntag, 02.09.2018 auf Anfrage in der Tourist-Information: 9.30 - Ausbildung zur/m Kräuterfachfrau/mann Führung im Heimatmuseum, Waldstraße 1 16.30 Uhr Modul IV, Pflanzen als Zeiger geomantischer Phä- nomene/ Monographie/ Wickel-Auflagen-Einrei- Alle Angaben sind ohne Gewähr! bungen (Gebühr auf Anfrage) Veranstaltungen auch unter: www.tambach-dietharz.de. Naturheilpraxis Anke Schilling, Oberhofer Straße 13 U. Rausch Tourist-Information Sonntag, 02.09.2018 10-18 Uhr Herbstregatta um den Lohmühlenpokal mit Schau- und „Jedermann“-fahren der Schiffsmo- Herzlich Grün – Bergeweise Wanderglück delle Erlebnispark Lohmühle Es ist geschafft - unser Thüringer Wandertag war ein voller Er- folg. Kein Wunder bei den engagierten und gut vorbereiteten Sonntag, 02.09.2018 Wanderführern, Begleitern und dem Stationsbetrieb von Hun- 10.00 Uhr Geführte Wanderung zu den Steinbrüchen und desportlern, Biathleten, Tischtennis, Tennisclub und Schützen. der Ursaurier-Grabungsstätte Bromacker Treff- Das hat alles hervorragend geklappt. Leider waren bei einigen punkt am Sauriermodell Erlebnispark Lohmühle Touren sehr wenige Wanderer unterwegs. Vom Thüringer Wan- derverband wurden 800 bis 900 Personen kalkuliert. So viele waren allerdings nicht vor Ort. Gesundheitlich gab es auch keine Jede Woche wieder: „Ausfälle“. Vielen Dank an die Bergwacht für die Absicherung! Bei der Abendveranstaltung am Samstag waren kaum Gäste Täglich da. Wer sich allerdings aufgerafft hatte, war vom Programm und 10 - 19 Uhr Waldschwimmbad Spitterstraße „BLAMU“ begeistert. Vielleicht lag es auch einfach nur an den (Juni-Aug.) vielen Veranstaltungen im Umland?
Tambach-Dietharz - 11 - Nr. 8/2018 sorgten die IG Jagdhornbläsergruppe Falkenstein, der Shanty- chor Geraberg, die Männerchöre der Gemeinde Floh-Seligenthal sowie die Feuerwehrkapelle. Hüpfburg, Bogenschießen des Schützenvereins T.-D., Kinder- schminken des IB Jugenclub T.-D. Bastelstrecke des Kindergar- tens Floh, Luftballonwettbewerb und Schiffchenfahren mit dem SMC Tambach-Dietharz sorgten für Abwechslung und Spaß bei den kleinen Gästen! Vielen Dank an alle Beteiligten, die mit uns gemeinsam dieses schöne Fest auf die Beine gestellt haben! Bis nächstes Jahr, bei hoffentlich genauso schönem Wetter! Undine Rausch Tourist-Information Über die „Händlermeile“ lässt sich streiten, ob notwendig oder nicht. Die Händler haben keinen festen Vertrag mit der Stadt und wie Umfragen in den vorangegangenen Jahren bei den Händ- lern ergeben haben, sind die Angebote der Stände von wenigen Bürgern und Gästen genutzt worden. Die meisten wollen nur mal „schlumpern“ oder mal „gucken“. Davon kann kein Händler exis- tieren. Also wird es immer schwerer jemanden anzuwerben. Bei den Vorbereitungen haben auch ehrenamtlich viele Leute mit angefasst. Spontan fällt mir Familie Darr/ Rausch ein, welche am Oskar – und Lutherbrunnen für Ordnung gesorgt haben. Herr Linz, der neue Bänke gefertigt und aufgestellt hat oder auch Herr Stötzer der z.B. einige Wege freigeschnitten hat. Vielen Dank nochmal an unsere Bauhofmitarbeiter, die die größte Last beim Auf- und Abbau unserer Feste zu tragen haben. Neueröffnung Eiscafé Felsenthal Ansonsten waren die Veranstaltungen an diesem Wochenende Wir freuen uns sehr, dass nach dem Sonnenhof eine weitere top, von der Organisation bis hin zu allen Helfern gab es keinerlei gastronomische Einrichtung für Bürger und Gäste wiedereröff- Beanstandungen, nur sehr viel Lob von allen Seiten. Und das ist net hat: das Eiscafé Felsenthal. Zum Eröffnungs-Wochenende doch ein schöner Erfolg für uns alle! im Juni haben sich schon viele Gäste bei schönstem Sommer- Deshalb einfach noch einmal vielen Herzlichen Dank an alle wetter vom guten Geschmack des Eises (Rhöner Eismanufaktur) „Gebirgsrepublikaner“, die zur dieser erfolgreichen Veran- und dem netten Service des Personals überzeugen können. Das staltung beigetragen haben! Café mit Plätzen auch im Außenbereich hat auch Kaffee- und Ku- chenspezialitäten, diverse Getränke und eine kleine Imbisskarte Bergseefest am 1. Juli 2018 - leider vorbei! im Angebot und hat von Dienstag bis Sonntag jeweils 13 bis 19 Uhr geöffnet. Es bietet sich zudem für Feiern bis 30 Personen an. Zusätzlich steht auch der Saal für bis zu 80 Personen wieder für Feierlichkeiten zur Verfügung. Anmeldungen bitte unter Tel. 0172 3470512. Wir wünschen Tino Bischoff und seinem Team eine erfolgreiche erste Saison und viele zufrieden Gäste! Tourist-Information Am 1. Juli machten sich wieder zahlreiche Gäste und Einwohner von beiderseits des Rennsteiges auf die „Wandersocken“. Schon morgens um 11 Uhr kamen die ersten Wanderer bei schönstem Sommerwetter am Bergsee an. Die Gemeinden Floh-Seligenthal und Tambach- Dietharz richten das Fest seit vielen Jahren ge- meinsam zusammen aus. In diesem Jahr waren auch einige Händler mit dabei. Unter an- derem eine Kerzenwerkstatt, der Schnitzspecht Marcel Lesser (Lutherfigur am Rennsteighaus) und ein Stand mit Gebrauchs- Freizeit-Leseprojekt „Ich bin eine Leseratte“ gegenständen aus Holz. Infostände beider Tourist-Informationen in der Stadt- und Kurbibliothek in waren ebenfalls vor Ort. Für Essen und Getränke war wie immer Tambach-Dietharz gut gesorgt. Außerdem hatten wir in diesem Jahr auch einen Eis- wagen vom Cafe` “Kanne“ aus Gotha dabei. Lesen macht nur dann richtig Spaß, wenn dahinter kein schuli- Der Sägewettbewerb konnte in diesem Jahr nur als „Show-Act“ scher Druck steht! Vor diesem Hintergrund hat die Sparkassen- mit beiden Bürgermeistern durchgeführt werden. Aus Floh fand Kulturstiftung Hessen-Thüringen gemeinsam mit der Hessischen sich leider keine Nachwuchssägemannschaft. Also ging der Leseförderung vor einigen Jahren das Freizeit-Leseprojekt „Ich Wanderpokal ganz unspektakulär in diesem Jahr an uns. Aber bin eine Leseratte“ für Schülerinnen und Schüler der 3. bis 6. egal - wir haben ihn endlich mal wieder in die Finger bekommen! Klassen entwickelt. Seit 2009 findet das Projekt auch in Thürin- Von der Besucheranzahl konnten wir in diesem Jahr mehr als zu- gen statt, wo die Landesfachstelle für Bibliotheken in Erfurt Pro- frieden sein. Vom Programm her ebenfalls. Für gute Unterhaltung jektpartner der Stiftung ist. In diesem Jahr nehmen 30 Bücherei-
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