BWSOINFO - "infrastrukturen und Haftung im Wald" Schwerpunktthema - Bürgergemeinden und Waldeigentümer Verband Kanton Solothurn
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
BWSOINFO Bürgergemeinden und Waldeigentümer 1|2021 Verband Kanton Solothurn Schwerpunktthema «infrastrukturen und Haftung im Wald»
INHALT 2 Schwerpunktthema «Infrastrukturen und Haftung im Wald» Sicherheits- und Haftungsfragen im und am Wald 4 Haftungsarten im Überblick 6 Haftung bei Werken: Handlungsempfehlungen 8 Rechtsfall: Verletzte Person nach Astabbruch 10 Sicherheitsholzerei und Schutzwaldpflege entlang von Kantonsstrassen 11 So sichern sich Waldeigentümer optimal ab 12 Informationen aus Bürgergemeinden, Wald und Holz Medienberichte und Kurzmitteilungen 13 Schneedruckschäden 15 Pensionierung Armin Wyss / Vorstellung Adrian Widmer 16 Ausstellung «Im Wald» im Kunsthaus Grenchen 17 Aktuelles aus dem Verband Tätigkeiten des Vorstandes und des Leitenden Ausschusses 18 Online-Infoveranstaltung mit vielen Zuschauenden 19 Neue waldpolitische Grundsätze für den Kanton Solothurn 20 GV BWSoLeWa – leider schon wieder schriftlich 21 Ausbildungswesen Wichtiges aus der OdA Wald BL/BS/SO 22 Bürgerrechtswesen Infos aus der kantonalen Fachkommission Bürgerrecht 23 Meldungen aus dem AWJF Waldrandaufwertungen im Kanton Solothurn: Eine Erfolgsgeschichte 25 Holzvermarktung Medienberichte 26 Wertholzverkäufe 27 WaldSchweiz Schweizer Waldeigentümer politisieren… 28 … und jubilieren mit Pfupf 29 Holzenergie Wood Waste im Solothurner Wald? 30 Impressum | Herausgeber Bürgergemeinden- und Waldeigentümer-Verband Kanton Solothurn | Redaktion, Realisation Kaufmann + Bader GmbH, Solothurn | Leitender Ausschuss Peter Brotschi, Frank Ehrsam, André Hess, Martin Staub, Sergio Wyniger | Beiträge Thomas Abt, Urs Allemann, Manuel Babbi, Dr. iur. Michael Bütler, Stefan Flury, Corinne Gröli, Lea Jost, Geri Kaufmann, Rolf Manser, Lucilia Mendes von Däniken, Georg Nussbaumer, Laura Ramstein, Christoph Rutschmann, Miriam Sager, Manuela Schmutz, Patrick von Däniken, Urs Wehrli, Zurich Generalagentur Daniel Scheidegger AG | Gestaltung c&h konzepte werbeagentur ag, Solothurn | Druck Druckerei Herzog AG, Langendorf | Auflage 900 Exemplare | Mit Unterstützung durch Amt für Wald, Jagd und Fischerei Kanton INFO-BWSO 1/2021 Solothurn | Nächste Ausgabe Juli 2021 (Redaktionsschluss Anfangs Juni) | Website www.bwso.ch | Quelle Titelbild WaldSchweiz
EIN WORT VORAUS 3 Liebe Leserinnen und Leser Der Wald wird als Naherholungsgebiet immer beliebter. Die Bevölkerung geht gerne zum Biken, Wandern, Spazieren oder Joggen in den Wald. Im Sommer sind deutlich mehr Leute im Wald als im Winter. Als WaldeigentümerIn müssen Sie allen das freie Betreten Ihres Waldes gewähren. Dies ist nicht immer ungefährlich für die Waldbesuchenden. Er- eignen sich Unfälle, stellt sich die Frage, wer für die entstandenen Schäden haftet. Grundsätzlich haben die Waldbesuchenden mit waldtypischen Gefahren zu rechnen. Dies sind beispielsweise Äste, die abbrechen, weil sie dürr sind oder weil sie hohen Schneelasten oder Stürmen nicht standhalten. Ein Blick voraus oder nach oben darf im Wald vorausgesetzt werden. Bei Werken im Wald – wie beispielsweise Spielplätzen, Grillstellen oder Hochsitzen – tragen hingegen auch deren EigentümerInnen eine gewisse Verantwortung. Wenn die Sicherheit der Bauten nicht gewährleistet ist, weil diese fehlerhaft erstellt sind oder man- gelhaft unterhalten werden, können die WerkeigentümerInnen unter Umständen bei Unfällen haftbar sein. André Hess INFO-BWSO 1/2021
Schwerpunktthema «infrastrukturen und Haftung im Wald» Sicherheits- und Haftungsfragen im und am Wald 4 liegenden Ast stürzen. Schliesslich gilt der Grundsatz der waldtypischen Gefahren auch auf markierten Wanderwegen, The- menwegen und Lehrpfaden. In Deutsch- land wurde dieser Grundsatz wie folgt in In den letzten Jahren haben Waldschä- § 14 Absatz 1 des Bundeswaldgesetzes auf- den und Kombinationen von Störungen, genommen: «Das Betreten des Waldes zum die den Wald beeinträchtigen, zugenom- Zwecke der Erholung ist gestattet. Das Rad- men. Gleichzeitig steigt das Bedürfnis fahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen der Bevölkerung, sich im Wald zu erholen und das Reiten im Walde ist nur auf Strassen und dort die Freizeit zu verbringen. Damit und Wegen gestattet. Die Benutzung ge- häufen sich Sicherheits- und Haftungs- schieht auf eigene Gefahr. Dies gilt insbe- fragen im und am Wald. sondere für waldtypische Gefahren.» In der eidgenössischen Waldgesetzge- Quelle: ZVG Waldtypische Gefahren – Betreten auf bung sucht man diesen Grundsatz bisher eigene Gefahr leider vergeblich. Der Wald ist in der Schweiz im Rahmen Thomas Abt, lic.iur. des allgemeinen Betretungsrechts frei zu- Keine Bewirtschaftungspflicht und dipl. Forsting. ETH gänglich (Art. 699 Zivilgesetzbuch, Art. 14 Die generelle Bewirtschaftungspflicht im Waldgesetz). Reiten und Radfahren im gesamten Schweizer Wald wurde zwar im- Wald unterliegen der kantonalen Gesetzge- mer wieder diskutiert, mit Verweis auf dro- bung. In den meisten Kantonen sind diese hende Haftungsprobleme aber nie einge- Aktivitäten auf Waldstrassen und -wegen führt. Als WaldeigentümerIn sind Sie erlaubt. Beim Betreten, Befahren und Reiten grundsätzlich nicht für gefährliche Zustände gilt der Grundsatz, dass die Ausübung die- haftbar, welche aus der Unterlassung der ser Rechte auf eigene Gefahr erfolgt. Insbe- Waldbewirtschaftung entstehen. Im Schutz- wald oder bei erheblichen Waldschäden kann Sie der Kanton hingegen zu einer Be- «Beim Betreten, Befahren und Reiten gilt der wirtschaftung verpflichten und entsprechen- Grundsatz, dass die Ausübung dieser Rechte de Bewirtschaftungsmassnahmen anordnen auf eigene Gefahr erfolgt.» (Art. 20 Abs. 5 bzw. Art. 27 Waldgesetz). Wenn Ihr Waldstück infolge einer gegen- sondere ist mit den sogenannten waldtypi- wärtigen oder früheren Bewirtschaftung schen Gefahren jederzeit zu rechnen. Wenn oder Benützung eine Gefahr für Nachbar- Sie also beim Pilzsammeln oder beim Reiten grundstücke darstellt, sind Sie nach Art. im Wald von einem herabfallenden Ast ge- 679 des Zivilgesetzbuches haftbar (Über- troffen werden, haben Sie den Schaden schreiten des Eigentumsrechts). Wenn der selbst zu tragen. Gleiches gilt, wenn Sie mit gefährliche Zustand hingegen ausschliess- INFO-BWSO 1/2021 dem Velo über einen auf der Waldstrasse lich infolge von natürlichen Phänomenen
5 eingetreten ist, liegt keine Übertretung des Eigentumsrechtes vor. Damit haften Sie nicht, wenn z.B. am Waldrand ein Baum bei Sturm auf ein Nachbarsgebäude fällt. Werke im Wald Als EigentümerIn von Werken im Wald, wie z.B. Wald- und Jagdhütten, Rast- und Spielplätzen, Waldsofas von Waldspiel- gruppen sowie Waldstrassen, sind Sie für deren Sicherheit bei «bestimmungsgemä- ssem Gebrauch» verantwortlich. Dabei erstreckt sich Ihr Verantwortungsbereich, insbesondere wenn es sich beim Werk um eine Strasse handelt, auch auf die Umge- bung des Werkes. In dem Bereich sind Sie Quelle: ZVG verpflichtet, «zumutbare» Sicherheitsvor- kehrungen zu treffen, das heisst z.B. die die Werke umgebenden Bäume regelmä- ssig vom Boden aus zu kontrollieren und brauch» und «Zumutbarkeit» gekoppelt Sturmschäden Bireggwald allfällige Gefahrenquellen zu eliminieren. mit einer risikobasierten Sicherheitsbeur- Luzern Die Frage der Zumutbarkeit von Sicher- teilung führt dazu, dass z.B. bei Waldstras heitsvorkehren wird unterschiedlich beur- sen in Bezug auf das Fahrradfahren niedri- teilt, je nachdem, ob es sich um eine Auto- gere Sicherheitsanforderungen gelten als bahn, eine verkehrsreiche Hauptstrasse bei einem Veloweg in der Stadt. oder einen Waldweg handelt. Die Kombi- nation von «bestimmungsgemässem Ge- Thomas Abt, Generalsekretär KWL/KOK Aktivitäten von KOK und BAFU Haftungsfragen sind auch für die Kantonsoberförsterkonferenz (KOK) und das Bundesamt für Umwelt (BAFU) wichtige aktuelle Themen. So hat die Arbeitsgruppe Waldrecht der Kantonsförsterkonferenz eine Auslegeordnung im Sinne von Empfehlungen gemacht, welche der Ausschuss der KOK am 2. Juli 2020 verabschiedet hat. Das Papier hat den Status einer Checkliste, in welcher pro Fallgruppe Elemente der risikobasierten Sicherheitsbeurtei- lung, der Sorgfalts- und Kontrollpflicht, der Kostentragung sowie der Haftung angeführt werden, die von der verantwortlichen Stelle zu berücksichtigen wären. In einem Projekt des BAFU werden aktuell Sicherheitsfragen im Zusammenhang mit den grossflächigen Waldschä- den untersucht. Schliesslich werden das BAFU und die Kantone im Projekt «Gesamtstrategie für die Anpassung des Waldes an den Klimawandel» auch Fragen zur Sicherheitsholzerei klären. INFO-BWSO 1/2021
Schwerpunktthema «infrastrukturen und Haftung im Wald» Haftungsarten im Überblick 6 Waldbesuchende müssen für einen er- • Schaffen Sie keine gefährlichen Zustän- littenen Schaden, z.B. durch einen her- de: Erstellen Sie keine instabilen Holz- abfallenden Ast, in der Regel selbst auf- polter und hinterlassen Sie nach Holz- kommen. In gewissen Fällen sind Sie als schlägen keine hängenden Äste. Als WaldeigentümerIn jedoch haftbar. WaldeigentümerIn haften Sie aufgrund der Geschäftsherrenhaftung (Art. 55 Verschuldenshaftung OR) auch für Schäden, welche durch die (Art. 41 Obligationenrecht) Arbeit Ihres Forstpersonals entstehen. Als WaldeigentümerIn haften Sie aus Ver- Wählen Sie Ihr Personal daher sorgfältig schulden, wenn Sie vorsätzlich oder fahr- aus und stellen Sie sicher, dass dessen lässig entweder einen gefährlichen Zustand Ausbildung und Ausrüstung immer auf aktiv herbeiführen oder erforderliche Pfle- dem aktuellen Stand ist. ge- oder Schutzmassnahmen unterlassen. • Ergreifen Sie Schutzmassnahmen: Las- So vermeiden Sie ein Verschulden: sen sich gefährliche Zustände bei der Waldbewirtschaftung nicht vermeiden, • Setzen Sie angeordnete Pflegemass- ergreifen Sie Schutzmassnahmen, damit nahmen um: Im Schutzwald oder bei sich keine Unfälle ereignen. Sperren Sie Quelle: Stefan Blaser erheblichen Waldschäden kann der Kan- Holzschläge stets ordnungsgemäss ab. ton Massnahmen anordnen. Setzen Sie diese um. Versagt ihr Schutzwald auf- • Dulden Sie die Beseitigung gefährlicher grund von nicht ausgeführten Pflege- Zustände: Werden Sie auf konkrete Ge- Wenn Sie bei der Waldbe- massnahmen, haften Sie für die dadurch fahren in Ihrem Wald hingewiesen, müs- wirtschaftung hängende entstandenen Schäden. sen Sie deren Beseitigung veranlassen Äste hinterlassen, kann es zu einer Haftung aus Verschulden kommen. Setzen Sie im Schutzwald angeordnete Pflegemass- Quelle: Geri Kaufmann nahmen um, um Unfälle zu verhindern und nicht wegen Verschulden haftbar zu werden. INFO-BWSO 1/2021
Quelle: Geri Kaufmann 7 oder zumindest dulden sowie die Wald- besuchenden vor der Gefahr warnen. Was ist ein Werk? Als Werk gelten «Gebäude oder ande- Werkeigentümerhaftung re stabile, künstlich hergestellte, bauli- (Art. 58, Obligationenrecht) che oder technische Anlagen, die mit Als EigentümerIn eines Werkes haften Sie dem Erdboden direkt oder indirekt Quelle: Michael Meuter Zürich / LIGNUM für Personen- oder Sachschäden, die auf- dauerhaft verbunden sind». Im Wald grund eines mangelhaften Zustandes des sind dies unter anderem forstliche Werkes entstehen. Setzen Sie die im nach- Schutzbauten, Strassen, Hütten, Grill- folgenden Artikel «Haftung bei Werken» plätze oder befestigte Wanderwege. beschriebenen Handlungsempfehlungen Unbefestigte Trampelpfade sowie des Amtes für Wald, Jagd und Fischerei um. Bäume gelten dagegen in der Regel nicht als Werk. Zu einem Werk gehört Grundeigentümerhaftung auch dessen direkte Umgebung, das (Art. 679 Zivilgesetzbuch) heisst auch angrenzende Bäume, de- Waldstrassen und Bedrohen oder schädigen Sie als Waldei- ren Äste oder Kronenteile auf das Grillplätze sind «Werke» gentümerIn ein Nachbargrundstück, kön- Werk fallen können. im Wald. nen Sie unter Umständen als Grundeigen- tümerIn haftbar sein. Dies jedoch nur, Im Kanton Solothurn dürfen in einem wenn die Gefährdung entweder durch die Abstand von weniger als 20 Metern zum Waldbewirtschaftung oder durch eine Un- Waldrand grundsätzlich keine Bauten er- Als WaldeigentümerIn terlassung angeordneter Pflegemassnah- richtet werden (Verordnung über Wald- sind Sie nicht verpflichtet, men oder erforderlicher Sicherheitsvor- feststellung und Waldabstand). Sind den- Bäume wegzuräumen, kehrungen entstanden ist. Wo der Kanton noch Bauten am Waldrand vorhanden, welche auf Nachbar- keine Bewirtschaftungsmassnahmen an- haften Sie nicht, wenn diese durch umstür- grundstücke fallen. ordnet, können Sie der Natur grundsätz- zende Bäume beschädigt werden. lich freien Lauf lassen. Stürzen Bäume Bei der Grundeigentümerhaftung sind ohne ihr Zutun auf Nachbargrundstücke ausschliesslich Nachbarn klageberechtigt. ohne einen Schaden anzurichten, müssen Diese können bereits vor Eintritt eines Sie nicht für die Räumung aufkommen. Es Schadens auf Beseitigung der Gefährdung steht Ihnen frei, den Baum dort zu belas- oder Unterlassung klagen. Als Nachbarn sen. Wenn Sie den Baum jedoch vom gelten nicht nur Besitzende angrenzender Nachbargrundstück holen, müssen Sie die Parzellen, sondern auch entfernte Grund- Quelle: Manuela Schmutz Kosten für die Räumung sowie allfällige eigentümerInnen, falls diese von den Ein- dadurch entstehende Schäden am Nach- wirkungen betroffen sind. bargrundstück tragen. Wenn Sie den Baum liegenlassen, darf ihn der Nachbar Miriam Sager und Manuela Schmutz, auf eigene Kosten entfernen. Geschäftsstelle INFO-BWSO 1/2021
Schwerpunktthema «infrastrukturen und Haftung im Wald» Haftung bei Werken: Handlungsempfehlungen 8 Besitzen Sie Werke im Wald, sind Sie für längerfristig Auswirkungen der Trockenheit deren Sicherheit verantwortlich. Nach- zu erwarten sind. Und kurz nach einem Er- folgende Handlungsempfehlungen hel- eignis wie Sturm oder grossem Schneefall fen Ihnen, die Sicherheit Ihrer Werke zu ist ein Kontrollgang immer angezeigt. Kont- gewährleisten und Haftungsfälle zu ver- rollieren Sie bei den Begehungen auch die meiden. nähere Umgebung der Werke. Die Dimen- sion des Werkumfeldes in Ihrem Verant- Kontrollbegehungen durchführen wortungsbereich lässt sich nicht mit einer Nehmen Sie regelmässig vom Boden aus Meterzahl festlegen. Hier ist eine Beurtei- eine visuelle Überprüfung der Bäume, die lung vor Ort mit Fachleuten notwendig. Ihre Werke säumen, vor und dokumentie- ren Sie diese schriftlich. Legen Sie die Häu- Alle Beteiligten miteinbeziehen und figkeit der Kontrollbegehungen Ihrer ver- Massnahmen festlegen schiedenen Werke fest. Wägen Sie dazu Wenn sich aus der Überprüfung ein das jeweilige Risiko ab, indem Sie die Fre- Handlungsbedarf ergibt, können Sie zu- quentierung der Werke und die Verweil- sammen mit dem Revierförster Massnah- dauer der Besuchenden berücksichtigen. men festlegen. Es lohnt sich, alle Beteilig- Die Häufigkeit gilt es zu intensivieren, wenn ten miteinzubeziehen und eine Begehung vor Ort vorzunehmen. So können Fragen zu Werkeigentum, Unterhalt und den er- «Kurz nach einem Ereignis wie Sturm oder forderlichen Massnahmen im Plenum an- grossem Schneefall ist ein Kontrollgang immer gesprochen und geklärt werden. Auch hier angezeigt.» wird empfohlen, diese Begehungen schrift- lich festzuhalten. Ist das Werk unmittelbar gefährdet, können Sie es als ultima ratio Das Amt für Wald, Jagd und Fischerei auch bis zur Umsetzung der Massnahmen hat ein Merkblatt mit allgemeinen In- absperren. formationen zu verschiedenen Haf- tungsarten und Sicherheitsholzerei Hinweistafeln aufstellen veröffentlicht. Dies ist auf der Websei- Ist ein grösseres Gebiet, also mehrere te unter Waldbewirtschaftung zu fin- Waldwege betroffen, so können Sie die den. Waldbesuchenden auch mit Hinweistafeln Wichtig zu wissen: Die rechtlichen informieren. Solche Tafeln befreien Sie Merkblatt Haftung im Grundlagen vermögen nicht jede offe- zwar nicht von der Haftung, können aber Wald und Sicherheitshol- ne Frage zu klären und im Falle eines helfen, Unfälle zu vermeiden, die Waldbe- zerei des AWJF Schadens hängt die Haftung von den suchenden für den Naturraum zu sensibili- Umständen des Einzelfalles ab. sieren und unter Umständen zu einer Haf- tungsreduktion führen. INFO-BWSO 1/2021
Quelle: Lea Jost, AWJF 9 Verhältnismässigkeit der Massnahmen person (z.B. RevierförsterIn, KreisförsterIn Ein Werk ist durch dürre Für alle Aufwände, sprich Kontrollen und oder BaumpflegerIn) weiterhelfen. Bäume gefährdet. Eine Massnahmen, gilt immer der Grundsatz, Begehung vor Ort mit den dass sie verhältnismassig sein müssen. Das Kosten Beteiligten ist empfeh- Nicht-Bewirtschaften oder das blosse Be- Wer haftet, muss nicht unbedingt gleich- lenswert und soll lassen des Naturzustandes führt grund- zeitig Kostenträger für den Unterhalt des protokolliert werden. sätzlich nicht zu einer Verantwortlichkeit Werkes sein. Grundsätzlich sind die Kosten und damit auch nicht zu der Verpflichtung für den Unterhalt des Werks aber durch die zur vorsorglichen Fällung von Bäumen. Al- Werkeigentümerschaft zu tragen. In der lein Angst vor einer allfälligen Haftung letzten Ausgabe des BWSo-Info wurde über darf deshalb nicht zu einem Beseitigen al- die Beteiligung an Kosten mit einem Kan- ler möglichen Risiken, also zum Beispiel tonsbeitrag bereits berichtet. Für die restli- aller älteren Bäume führen. Das wäre ein chen Kosten kann sich die Wald- und Wer- Verlust für die Biodiversität, für die Erho- keigentümerschaft überlegen, auch weitere lungssuchenden und das Waldbild. Im NutzerInnen des Werks einzubeziehen. Eine dürre Krone ist beinahe Zweifel kann eine Beurteilung einer Fach- auf den parkierten Autos Lea Jost, AWJF gelandet. Werke Dritter Als WaldeigentümerIn sind Sie nicht immer automatisch auch EigentümerIn der Werke in Ihrem Wald. Besteht zum Beispiel bei Waldstrassen ein öffentliches Wegrecht der Gemeinde, gilt gemäss bundesgerichtlicher Rechtspre- chung das Gemeinwesen als Werkeigentümer, welcher bei mangelndem Unterhalt haften kann. Beispiele für Werke Dritter gibt es viele, insbesondere in Wäldern, wo die Erholungsfunktion stark genutzt wird. Sei das ein Lehrpfad, eine befestigte Grillstelle oder eine Sitzbank. Klarheit über die Haftung können Vereinbarungen schaf- fen, in denen der Unterhalt und die Haftung zum Werk geregelt werden. Quelle: Veronika Röthlisberger In jedem Fall sind Sie als WaldeigentümerIn gut beraten, eine Übersicht über die Werke in Ihrem Wald zu haben und zu regeln, wer WerkeigentümerIn und für den Unter- halt zuständig ist. Damit schaffen Sie klare Verhältnisse. INFO-BWSO 1/2021
Schwerpunktthema «infrastrukturen und Haftung im Wald» RECHTSFALL VERLETZTE PERSON NACH ASTABBRUCH 10 Im Sommer 2005 hielt sich eine Person Grillplatzes unter höheren und älteren, beim Tisch eines Grillplatzes im Wald auf, aber gesunden Bäumen stellt für sich kei- als unvermittelt ein grösserer Baumast nen Mangel dar. Das Gericht prüfte, ob abbrach. Die Geschädigte wurde dadurch der Gemeinde ein mangelhafter Unterhalt gravierend verletzt. Das Kantonsgericht vorzuwerfen war. Ein beigezogener Gut- Basel-Landschaft verneinte eine zivil- achter beurteilte den Waldbestand und rechtliche Haftung der Ortsgemeinde. den Unfallbaum als gesund und stabil. Die Oberseite des abgebrochenen Astes wies Bei windstillem Wetter verweilte A im Juli eine Verletzung auf. Das Risiko des Ab- 2005 am Tisch eines fest installierten Grill- brechens begrünter Äste wurde jedoch als platzes im Wald der Bürgergemeinde X, als klein eingestuft. Zudem war diese Faul- unvermittelt ein fünf Meter langer, ca. stelle vom Boden aus nicht erkennbar. Das 30 cm dicker Buchenast abbrach und die Zurückschneiden des erwähnten Astes Halswirbelsäule von A traf. A erlitt ein hätte die Abbruchgefahr noch erhöht (Ein- Quelle: ZVG Schädel-Hirntrauma und zwei Knochen- trittspforte für Schädlinge). Nur drastische brüche. A klagte gegen die Bürgergemein- Massnahmen wie die Fällung des ganzen de X als Eigentümerin des Grillplatzes und Baumes oder das Versetzen des Grillplat- Grillplatz im Wald des Waldbodens bzw. Unfallbaums auf zes hätten die geringe Gefahr behoben. Leistung von Schadenersatz, primär aus Das Gericht erwog, dass die Schwach- der Werkeigentümerhaftung gemäss stelle am Ast nicht mit zumutbarem Auf- Art. 58 Obligationenrecht. Das Bezirksge- wand erkennbar war und erachtete die richt Liestal wies die Klage ab, was das vorgenommene regelmässige Sichtkont- Kantonsgericht Basel-Landschaft mit Ur- rolle der angrenzenden Bäume vom Boden teil vom 4. März 2008 bestätigte. aus als ausreichend. Dabei spielen das Schutzinteresse der Benützer und die wirt- schaftliche Bedeutung des Werks eine Rol- «Ob ein Werk fehlerhaft angelegt ist oder le. Zu berücksichtigen ist, dass die Ge- mangelhaft unterhalten wird, hängt vom meinde neben dem unentgeltlich zur Zweck ab, den es erfüllen soll.» Verfügung gestellten Grillplatz eine Viel- zahl weiterer ähnlicher Werke unterhält Das Kantonsgericht stufte die gemauer- (z.B. Waldwege, Ruhebänke und Aus- te Grillstelle (mit verankerten Tischen und sichtspunkte). Entsprechend verneinte das Bänken) als Werk ein. Es befand, dass sich Gericht einen Unterhaltsmangel. Gemäss der Verantwortungsbereich der Werkei- dem Urteil war der Unfall auf die Verwirk- gentümerin auch auf die nähere Umge- lichung eines allgemeinen Lebensrisikos bung des Werks erstreckt. Ob ein Werk zurückzuführen. fehlerhaft angelegt ist oder mangelhaft unterhalten wird, hängt vom Zweck ab, Michael Bütler, Dr. iur., Rechtsanwalt INFO-BWSO 1/2021 den es zu erfüllen hat. Die Anlage eines in Zürich (vgl. www.bergrecht.ch)
Sicherheitsholzerei und Schutzwald- Quelle: Veronika Röthlisberger pflege entlang von Kantonsstrassen 11 Die Sicherheitsholzerei und Schutzwald- Jedes Jahr planen Revierförster und das pflege entlang von Kantonsstrassen ist AWJF zusammen mit dem AVT die kantons- eine Daueraufgabe. Dazu gehören nicht weit anstehenden Massnahmen. Die Finanz- nur die Beseitigung von unmittelbaren mittel dafür werden mithilfe von Pauschalen Gefährdungen, sondern auch präventive und den Anzeichnungen im Voraus festge- forstliche Massnahmen. legt. Die Kosten teilen sich beide Ämter. Fe- derführend bei der Planung ist das AWJF, das Durch ausserordentliche Schneefälle sind auch die waldbauliche Umsetzung über- diesen Winter zahlreiche Bäume entlang prüft. Das AVT publiziert die Sicherheitshol- von Kantonsstrassen umgestürzt und um- zerei bei Verkehrssperrungen, organisiert die geknickt und haben teilweise den Verkehr Umleitungen oder die Verkehrsregelung und Quelle: Lucca Heinzmann beeinträchtigt. Die präventiven Eingriffe übernimmt die Strassenreinigung. der vergangenen Jahrzehnte haben aber Im laufenden Jahr sind 22 Sicherheitshol- das Schadensausmass stark gesenkt. Und zereien sowie 15 Schutzwaldeingriffe ge- dank der raschen und effizienten Aufräum- plant und teilweise schon durchgeführt arbeiten durch die vom Amt für Verkehr worden. Die Gesamtkosten für diese Ein- und Tiefbau (AVT) aufgebotenen Forst- griffe belaufen sich auf rund 600 000 Fran- dienste und Forstunternehmungen kam es ken. Durch die Auswirkungen der Trocken- Helikoptereinsatz während kaum zu Verkehrsbehinderungen. heit ist die vorzeitige Planung aber zurzeit der Sicherheitsholzerei Total führt im Kanton eine Strecke von schwieriger. Stabile und gepflegte Wälder entlang der Kantonsstrasse rund 170 km entlang oder durch den weisen plötzlich dürre Kronen auf und das in Bärschwil Wald. Die Waldfläche für die Sicherheits- innerhalb von wenigen Monaten. holzerei wird auf rund 800 ha geschätzt. Die Sicherheitsholzereien an Kantonsstras Weitere 900 ha schützen die Kantonsstras sen sind in ihrer Zielsetzung von den Sicher- sen vor Naturgefahren. Das AVT ist für die heitsholzereien bei Erholungseinrichtungen Sicherheit auf den Kantonsstrassen ver- antwortlich. Dabei kann die Gefahr aus «Stabile und gepflegte Wälder weisen dem Wald von instabilen Bäumen und/ plötzlich dürre Kronen auf und das inner- oder Naturgefahren ausgehen. In beiden halb von wenigen Monaten.» Bereichen besteht eine Schnittstelle zum Amt für Wald, Jagd und Fischerei (AWJF). zu unterscheiden. Durch die durchgehend Das AWJF kann waldbauliche Massnah- hohe Frequentierung in hohem Tempo ha- men wie Pflege, Holznutzung und -brin- ben die Kantonsstrassen einen höheren An- gung mitfinanzieren, wenn die Gesamt- spruch an die Sicherheit. Der Aufwand für kosten nicht gedeckt sind. Im Schutzwald zusätzliche verkehrstechnische Massnah- ist das AWJF verpflichtet, eine minimale men vor, während und nach dem Holz- Schutzwaldpflege sicherzustellen, welche schlag ist ausserdem deutlich erhöht. auch durch den Bund unterstützt wird und an klare Vorgaben gebunden ist. Lea Jost, AWJF INFO-BWSO 1/2021
Schwerpunktthema «infrastrukturen und Haftung im Wald» So sichern sich Waldeigentümer optimal ab 12 Die Haftpflichtversicherung ist eine der Versicherer, ob eine Haftung nach Gesetz wichtigsten überhaupt. Eine gute Absi- vorliegt und erbringt je nachdem folgende cherung vor unvorhergesehenen finan- Leistungen: ziellen Schäden lohnt sich auch für Wald- • Entschädigung der begründeten An- eigentümer. sprüche des Geschädigten, respektive von dessen Versicherer Herunterfallende Äste, umstürzende • Abwehr unbegründeter Ansprüche des Bäume oder Bewegung von totem Holz am Geschädigten (sogenannter passiver Boden können Waldbesuchende verletzen Rechtsschutz) sowie Sachschäden verursachen. • Herabsetzung überhöhter Forderungen des Geschädigten Wie können sich Waldeigentümer absi- chern? Die passende Haftpflichtversicherung Stürzt ein Mountainbiker über eine Baum- Abhängig von den Eigentumsverhältnis- Quelle: ZVG wurzel inmitten eines schlecht unterhalte- sen kommen unterschiedliche Versiche- nen Waldweges, verletzt sich dabei und rungen in Frage: beschädigt sein Bike, muss er den Schaden • Private Waldeigentümer: Privathaft- grundsätzlich selbst tragen. Den Personen- pflicht schaden meldet er seiner Unfall- respektive • Genossenschaften, Verbände, Korpora- Krankenversicherung. Diese ist gemäss tionen: Betriebs-/Vereinshaftpflicht Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil • Bauern, Landwirte: Landwirtschafts- Gut zu wissen: des Sozialversicherungsrechts (ATSG) vor- haftpflicht Für Gemeinden und Bür- leistungspflichtig. Anschliessend prüft der • Gemeinden, Bürgergemeinden: Gemein- gergemeinden gibt es eine Sozialversicherer, ob er seine Leistungen bei dehaftpflicht spezielle Haftpflichtver Dritten, unter Umständen auch beim Wald- sicherung. In der Grund eigentümer einfordern kann. Zu Haft- Handelt es sich beim Waldeigentümer um versicherung mitversichert pflichtansprüchen kann es kommen, wenn eine Privatperson, reicht bei einer Fläche bis sind Personen- oder Sach die Voraussetzungen einer Haftungsnorm 10 000 Quadratmeter bei Zurich die Privat- schäden aus Eigentum, erfüllt sind: Haftung aus Verschulden haftpflichtversicherung aus. Das Risiko ist Bestand und Unterhalt (Art. 41 OR), aus Grundeigentum (Art. 679 in der Grundversicherung mitversichert. von Wäldern. ZGB) oder als Werkeigentümer (Art 58 OR). Nur der Selbstbehalt von 200 Schweizer Trifft dies zu, kann der Biker auch die nicht Franken ist zu zahlen. Für grössere Waldflä- entschädigten Kosten aus der Unfall- oder chen muss eine weitergehende Versiche- Krankenversicherung sowie den Sachscha- rungslösung abgeschlossen werden. den direkt beim Waldeigentümer geltend machen. Für solche Fälle lohnt sich eine Haftpflicht- Zurich, Generalagentur versicherung zur Absicherung vor unvorher- Daniel Scheidegger AG INFO-BWSO 1/2021 sehbaren Kosten. Im Schadenfall prüft der Solothurn
Informationen aus Bürgergemeinden, Wald und Holz Medienberichte und Kurzmitteilungen 13 Arven im Klimawandel Früher säumten Arven die Waldgrenze in weiten Teilen der Alpen. Doch wegen der Alpwirtschaft, Wild- und Krankheitsschä- den sowie der Jagd auf den Tannenhäher gibt es heute nur noch im Engadin und im Wallis grössere Arvenwälder. Wird es weiter wärmer und trockener, droht die Arve durch die schneller wachsenden Fichten, Tannen Quelle: Michael Meuter, Zrüich LIGNUM und Laubbäume verdrängt zu werden. Ar- ven bilden erst im Alter von 40 bis 60 Jahren reife Zapfen mit Samen und können sich so nur sehr langsam an den Klimawandel an- passen. Bleibt die Flucht in höhere Lagen. Dort ist es zwar kühler, doch damit Arven wachsen können, muss sich einerseits zuerst genügend Humus bilden, andererseits muss auch der Tannenhäher mitwandern. Dieser vergräbt Arvensamen als Futterreserve. setzt. 2019 wurden nur knapp 6 Prozent Arvenwald Val S-charl GR Viele davon findet er nicht mehr, sodass sie der jährlich genutzten Holzmenge mit keimen können. PSM behandelt. Ziel des Kantons ist ein WSL vollständiger Verzicht auf PSM im Wald. BAFU/Redaktion Pflanzenschutzmittel im Wald Ein kleiner Teil der Pflanzenschutzmittel Baum des Jahres (PSM), die in der Schweiz verkauft werden, Die Stechpalme kennen viele als Garten- kommt vereinzelt im Wald zum Einsatz. strauch oder Weihnachtsschmuck. Sie ist Zwar sind PSM im Wald verboten, es gibt jedoch auch ein einheimischer, wenn auch aber Ausnahmen: In erster Linie werden seltener Waldbaum und Baum des Jahres damit gefällte Bäume behandelt, um sie 2021. Im Gegensatz zu allen anderen hei- vor Käfern und Pilzen zu schützen. Ein Be- mischen Laubbäumen ist die Stechpalme richt des Bundesamtes für Umwelt zeigt immergrün. Sie kann sowohl Baum als Alternativen zu PSM auf. Wird das gefällte auch Strauch sein. Abhängig von den Holz innert drei Wochen aus dem Wald Lichtverhältnissen bleibt sie entweder abtransportiert, mit mindestens 500 m klein und breit oder wächst zu einem bis Abstand zum Waldrand gelagert oder im fünfzehn Meter hohen und 60 cm dicken Wald entrindet, können ihm die Schädlin- Baum heran. ge nichts mehr anhaben. Dies wird im Kan- waldwissen.net / baum-des-jahres.de Stechpalme ton Solothurn bereits weitgehend umge- INFO-BWSO 1/2021
Informationen aus Bürgergemeinden, Wald und Holz Medienberichte und Kurzmitteilungen 14 Erster Solothurner Wolf-Nachweis Holzschlag Bucheggberg Kurz nach Jahresbeginn wurde im Kan- Im Bucheggberg führen viele Haupt- oder ton Solothurn der erste Wolf seit 30 Jahren Kantonsstrassen durch den Wald. Da viele nachgewiesen. Das Tier lief am frühen Bäume wegen der Trockenheit der letzten Morgen durch den Günsberger Wald und Jahre unter Stress stehen, muss der Forstbe- löste dort eine Fotofalle aus. trieb vermehrt Sicherheitsholzschläge durch- Solothurner Zeitung SZ führen. So auch im Grosswald zwischen Hes- sigkofen und Gächliwil. Dazu musste die Quelle: AWJF Problem Borkenkäfer Kantonsstrasse gesperrt werden. Da dadurch Die Zwangsnutzungen in Kubikmeter kein Schülertransport mit dem Postauto von mit dem Buchdrucker (Ips typogra- möglich war, hat der Forstbetrieb die Arbei- Wolf in Fotofalle phus) befallenem Fichtenholz bleiben wei- ten bewusst in den Sportferien erledigt. terhin über der Millionengrenze. Mit den Solothurner Zeitung SZ Schätzungen für den Winter 2020/2021 könnten die Käferholzzahlen insgesamt Kantonsratswahlen auf über 1.5 Millionen Kubikmeter anstei- Der BWSo gratuliert allen Kantonsrätin- gen – dem zweithöchsten Wert seit dem nen und Kantonsräten zur Wahl. Folgende Quelle:Gilles San Martin Hitzesommer 2003. Das viele stehenge- dem Verband nahestehenden Kandidie- lassene Käferholz aus dem Vorjahr und das renden haben die (Wieder-)Wahl ge- hohe Angebot an Brutmaterial durch die schafft: Johanna Bartholdi, Markus Dick, Schneebruchschäden bieten beste Voraus- Simon Esslinger, Patrick Friker, Thomas setzungen für ein weiteres Jahr mit inten- Giger, Georg Nussbaumer, Thomas Studer, Borkenkäfer Ips typographus sivem Buchdruckerbefall. Susan von Sury-Thomas, Jonas Walther. (Buchdrucker) WSL Redaktion Borkenkäferstatistik 1998–2020 WSL «Waldschutz Aktuell 1/2021» INFO-BWSO 1/2021
Schneedruckschäden 15 Die Schneefälle in der Nacht vom 14. auf den 15. Januar 2021 verursachten in den Wäldern des unteren Kantonsteils erheb- liche Schäden. Die Schneefälle setzten in der Region Ol- ten bereits am Mittag des 14. Januars ein und führten dazu, dass in den Morgen- stunden des 15. Januars in der Region Ol- ten diverse Strassen gesperrt werden mussten. Auch der Hauensteinpass war während kurzer Zeit nicht passierbar, weil einzelne Bäume unter der Schneelast auf die Strasse gestürzt waren. Die Feuerweh- ren in der Umgebung waren dann auch Quelle: ZVG während fast 48 Stunden im Dauereinsatz. Zusammen mit den Forstbetrieben ver- suchten sie die Lage in den Griff zu be- kommen. Als direkt beteiligter Förster empfand ich Schnee einem Baum nichts anhaben. Umgestürzte Bäume bei die Situation als äusserst angespannt. Vor Wenn es nass schneit und gleichzeitig die der Kantonsschule Olten allem auf dem Gebiet der Stadt Olten Temperaturen sinken, reichen auch zwan- drohten viele Bäume unter der grossen zig Zentimeter, um grosse Schäden durch Schneelast zu brechen. Bei Räumungsar- abstürzende Kronenteile und umstürzende beiten erlebten wir dann auch immer wie- Bäume zu verursachen. der, wie Äste abbrachen und während den Durch den vielen und schweren Schnee laufenden Arbeiten zu Boden stürzten. von Mitte Januar wurden auf dem gesam- Umso erstaunlicher ist das Verhalten der ten Gebiet des Niederamtes Bäume be- Gebäudeversicherung des Kantons Solo- schädigt. Diese Schäden bedeuten für die thurn. Sie stellt sich auf den Standpunkt, betroffenen Forstbetriebe einen grossen dass dieses Ereignis nichts Ausserordentli- Aufwand, da sich auf der ganzen Waldflä- ches ist und lehnt entsprechende Schaden- che einzelne Bäume befinden, welche ge- forderungen ab. Die Begründung stützt fällt werden müssen. Diese Streuschäden sich dabei auf die SIA Norm für Schneelas- müssen bearbeitet werden, damit keine ten, welche Dächer aushalten müssen. Folgeschäden durch Käfer entstehen. Völlig ausser Acht gelassen wird dabei das Faktum, dass nicht jeder Schnee gleich an den Ästen der Bäume haften bleibt. Wenn Georg Nussbaumer, Forstbetrieb es trocken schneit, kann auch ein Meter Unterer Hauenstein INFO-BWSO 1/2021
Informationen aus Bürgergemeinden, Wald und Holz Pensionierung Armin Wyss Vorstellung Adrian Widmer 16 Armin Wyss Armin Wyss ist das Kunststück gelungen, im hinteren Thal einen Forstbetrieb zu füh- Ende März tritt Revierförster und Be- ren, welcher langfristig schwarze Zahlen triebsleiter Armin Wyss den wohlverdien- geschrieben hat. Möglich war dies mit ei- ten Ruhestand an. nem äusserst kostengünstigen Waldbau, Der ursprünglich aus Büron stammende welcher ausschliesslich auf Naturverjün- Armin absolvierte die Forstwartlehre bei gung setzte und sich auf das absolut Not- der Korporation Beromünster. Später liess wendige beschränkte. Daneben hat Armin er sich an der Försterschule Lyss zum Förs- andere wichtige Standbeine aufgebaut: ter ausbilden. Am 1. Februar 1991 wechsel- Einerseits den Naturschutz, welcher ihm te er vom Fricktal, wo er als Förster arbeite- sehr am Herzen lag. Eine grosse Anzahl te, ins solothurnische Thal und trat dort Waldreservate und viele aufgewertete Bio- seine Stelle als Betriebsleiter der damaligen topflächen sind das Ergebnis. Andererseits Quelle: ZVG Forstbetriebsgemeinschaft Aedermanns- den Schutzwald, welcher in den letzten dorf-Herbetswil-Staatswald an. Später tra- Jahren an Bedeutung gewonnen hat. Zu- ten der Betriebsgemeinschaft weitere dem hat Armin viele Privatwaldbesitzer Armin Wyss Waldbesitzer bei, sodass sie sich seit 2003 motiviert, ihren Wald zu bewirtschaften «Forstbetriebsgemeinschaft Hinteres Thal» oder bewirtschaften zu lassen. nennt und die Wälder der Einheitsgemein- den Aedermannsdorf, Herbetswil und Die Waldbesitzer im hinteren Thal be- Gänsbrunnen, der Bürgergemeinde Wel- danken sich bei Armin für seinen grossen schenrohr und den Staatswald im hinteren Einsatz zum Wohle des Waldes und wün- Thal umfasst. Als Betriebsleiter war Armin schen ihm viel Musse und gute Gesundheit auch Revierförster im Forstrevier Hinteres in seinem neuen Lebensabschnitt. Thal mit 1 600 ha öffentlichem und 850 ha privatem Wald. Urs Allemann, pensionierter Kreisförster Adrian Widmer schlossen. Anschliessend war er in seinem Heimatkanton Aargau beim Forstbetrieb Neu übernimmt der 28-jährige Adrian Jura als Förster tätig. Adrian Widmer freut Quelle: ZVG Widmer die Leitung der Forstbetriebsge- sich auf die neuen Herausforderungen in meinschaft Hinteres Thal. Er ist gelernter den Wäldern des Solothurner Juras. Forstwart und hat im Herbst 2019 die Adrian Widmer Ausbildung zum Förster HF in Lyss abge- Redaktion INFO-BWSO 1/2021
Ausstellung «im Wald» im Kunsthaus Grenchen 17 «Im Wald» – und doch am Schärme – kann man noch bis im August im Kunst- haus Grenchen spazieren gehen. Eine Gruppenausstellung mit Yann Amstutz, Julian Charrière, Teresa Chen, Marianne Engel, Alex Hanimann, Angela Quelle: Angela Lyn, Courtesy_ Privatbesitz Lugano Lyn, Marcus Maeder, Luca Mengoni, Nico Müller, Felix Studinka und Esther van der Bie widmet sich den verschiedenen Facet- ten des Waldes – und gibt diese mithilfe Quelle: Esther van der Bie von unterschiedlichen Stilmitteln dem Be- sucher weiter. Grossflächige Bilder zeigen die Feinheit von Nadelbäumen, verkohltes Holz wird durch Laserzeichnungen zu Skulpturen. Eine Videoinstallation lockt in einen Wald in Salgesch – und lässt Pflanzen Angela Lyn 1955 Windsor, from one to Esther van der Bie 1962 Arbon, im hochfrequenten Audiobereich flüstern. another III, 2013, Öl auf Leinwand. Wälder und Verwandtes III Nr. 2, Fluoreszierende Pilze aus Epoxydharz zei- 2004, Ilfochrome hinter Weissglas. gen Spuren des Verfalls. An einer Wand sind filigrane Zeichnun- gen von giftigen Pflanzen zu sehen. Den Tieren sind Fotos gewidmet – und ein fast sieben minütiges Video lädt ein zum Hin- setzen und staunen: Gezeigt werden fal- lende Bäume, kurz nach deren Fällung. Es knackt, es knirrscht, es kracht – und da- nach Ruhe. Immer und immer wieder. Auch ein «Nächtlicher Spaziergang» durch den Wald lädt ein zum Hinhören. Quelle: Marianne Engel Gespielt wird «Im Wald» mit Fakten, My- Quelle: Yann Amstutz then und Sinnen. Einzig der Duft des Wal- des fehlt – aber mit genug Fantasie kann man sich den auch in die Räumlichkeiten des Kunsthauses denken. www.kunsthausgrenchen.ch Yann Amstutz 1973 Neuchatel, Marianne Engel 1972 Wettingen, Tolochenaz 3 Nr. V aus der Serie Zwei Fliegenpilze 2017, Lucilia Mendes von Däniken, Geschäftsstelle Jungles, Graphit und Kohle auf Papier. Fotografie zwischen Acrylglas. INFO-BWSO 1/2021
Aktuelles aus dem Verband Tätigkeiten des Vorstandes und des Leitenden Ausschusses 18 Rechnungsabschluss 2020 Die Erfolgsrechnung 2020 schliesst mit einem Gewinn von knapp 9 500 Franken ab. Im Budget war ein Verlust von 30 Fran- ken vorgesehen. Somit hat die Rechnung besser abgeschlossen als budgetiert. Die Rechnung wurde an der Sitzung des Lei- tenden Ausschusses vom 26. Januar 2021 präsentiert und am 15. März 2021 durch die GRPK geprüft. Der Vorstand wird die Rechnung an seiner Sitzung vom 28. April 2021 behandeln. BWSo-Infoveranstaltung im Frühling 2021 Am 25. März 2021 fand die Informations- Veranstaltung des BWSo in einem speziellen Quelle: Manuela Schmutz Rahmen statt (siehe nächste Seite). Pro Holz Solothurn Die nächste Sitzung der Arbeitsgruppe Pro Holz wird voraussichtlich im April/Mai stattfinden. Hauptthema ist die Ausrich- Frühlingsboten Sitzungen tung der Pro Holz Solothurn mit ihren Tä- Buschwindröschen Im ersten Quartal 2021 traf sich der Lei- tigkeiten und wie die künftige Finanzie- tende Ausschuss zu zwei Sitzungen. Der rung sichergestellt wird. Vorstand tagt dieses Jahr erst Ende April. Im Juni wird das Treffen des Leitenden Ausschusses mit den Regionalverbänden Das Schwerpunktthema des BWSoInfo stattfinden. 2/2021 ist «Bürgerrechtswesen». Zu diesem Thema oder auch zu anderen Auffrischung Homepage Rubriken nimmt die Geschäftsstelle Die Geschäftsstelle ist an der Überarbei- gerne Textbeiträge entgegen. tung der BWSo-Homepage. Diese soll in einem neuen Design erstellt werden und künftig auch auf Tablets und Mobiltelefo- nen besser angezeigt werden können. Patrick von Däniken, Geschäftsstelle INFO-BWSO 1/2021
Quelle: Patrick von Däniken 19 Online-Infoveranstaltung mit interessierten zum Beispiel die Kursblöcke vielen Zuschauenden zu 100 Prozent besuchen. Meister machte mit ihren Ausführungen deutlich, dass die Im März 2020 hätte die Infoveranstal- Prüfung nur mit dem nötigen Engagement tung des BWSo in Zuchwil stattfinden sol- zu bestehen sei. Dass die Fragen an der len. Doch man befand sich bereits im Prüfung nicht einfach sind, zeigte sie an drei Lockdown – und darum wurde der Anlass Beispielen, bei deren Beantwortung wohl Quelle: ZVG in den Herbst verschoben. Da sich aber der eine oder andere am Webinar Teilneh- auch für diesen Anlass über 100 Interes- mende auch gefordert war. sierte angemeldet hatten und sich die Co- Im Anschluss an die Referate wurden im v.l.n.r.: Patrick von Däniken, rona-Situation wieder verschlechterte, Vorfeld eingereichte Fragen behandelt. Dominik Fluri, Sergio Wyniger, musste auch die Herbstveranstaltung ver- Damit diese fundiert beantwortet werden Regula Meister, Barbara Käch, schoben werden. konnten, wurde die Expertenrunde durch Peter Brotschi Eigentlich hatte man gehofft, sich im Dominik Fluri vom Amt für Gemeinden des Frühjahr wieder live sehen zu können. Kantons Solothurn sowie durch Sergio Doch schon bald war klar: Auch im März Wyniger (Ressortleiter Bürgerrecht des 2021 wird es unmöglich sein, einen Gross- BWSo) ergänzt. anlass zu organisieren. Der Vorstand des Die BWSo-Geschäftsstelle hat zudem am BWSo beschloss deshalb neue Wege zu Tag nach dem Webinar sämtliche einge- gehen und den Anlass als «Webinar» reichten Fragen schriftlich beantwortet. durchzuführen. Für die Online-Veranstal- tung haben sich wiederum fast 100 Inter- essierte angemeldet. Die Referate und die Fragerunde zu den Themen «Sprachnachweise» und «Neu- bürgerkurse» wurden im Studio von «jump -TV» geführt – und zwar live. Nach einer Quelle: Patrick von Däniken Begrüssung durch Peter Brotschi, dem Prä- sidenten des BWSo, erklärte die Geschäfts- leiterin der Volkshochschule Solothurn, Barbara Käch, was man unter dem Sprach- nachweis zu verstehen hat. Sie zeigte dies eindrücklich anhand von schriftlichen Bei- spielen sowie Kurzfilmen. Haben Sie das Webinar verpasst?: Regula Meister informierte Anschliessend informierte Regula Meis- www.bwso.ch oder weitere Fragen zum über die Neubürgerkurse ter, Leiterin des Erwachsenenbildungszent- Bürgerrechtswesen?: info@bwso.ch rum Solothurn-Grenchen, wie ein Neubür- gerkurs abläuft. Die Regeln für die Kurse Lucilia Mendes von Däniken, sind streng, so müssen die Einbürgerungs- Geschäftsstelle INFO-BWSO 1/2021
Aktuelles aus dem Verband Neue waldpolitische Grundsätze für den Kanton Solothurn 20 Der Regierungsrat hat am 9. März 2021 wurden zusammen mit den wichtigsten Inte- zwölf waldpolitische Grundsätze für den ressengruppen erarbeitet. Wie die untenste- Kanton Solothurn verabschiedet. henden Beispiele zeigen, sind durch die Be- teiligung des BWSo die Hauptanliegen der Die zwölf waldpolitischen Grundsätze ge- Waldeigentümer aufgenommen worden. ben die Stossrichtung und Schwerpunkte der Die neuen waldpolitischen Grundsätze kantonalen Waldpolitik für das nächste Jahr- unterstützen die Waldeigentümer dabei, zehnt vor und dienen als Grundlage für die die Bewirtschaftung des Waldes an die Link zum Regierungsrats- bevorstehende Überarbeitung des kantona- sich wandelnden Herausforderungen an- beschluss «Waldpolitische len Waldgesetzes. Sie halten fest, wie der zupassen. So soll dem Wald Sorge getra- Grundsätze des Kantons Wald geschützt werden soll, wie er die für die gen werden, damit er auch den nächsten Solothurn» Gesellschaft wichtigen Waldfunktionen Generationen die verschiedenen Wald langfristig erbringen kann und wie die zu- leistungen erbringen kann. künftigen Entscheidungs- und Planungsins- trumente aussehen sollen. Die Grundsätze Laura Ramstein, Geschäftsstelle Grundsatz 3 – Anpassung des Waldes aufgrund des Klimawandels unterstützen Der Wald soll mit gezielten Pflegemassnahmen an die klimatischen Veränderungen angepasst werden. Der Kanton steht den Waldeigentümern dabei beratend zur Seite und unterstützt sie finanziell (Erhöhung der Beiträge des Förderpro- gramms Wald). Grundsatz 5 – Wertschöpfungskette Wald-Holz stärken Holz gewinnt als nachwachsender, klimaneutraler Rohstoff immer mehr an Bedeutung. Um die Verwendung des einhei- mischen Holzes zu fördern, wirbt der Kanton für den Absatz von inländischem Holz und unterstützt Organisationen oder deren Projekte, welche die Innovation und Wettbewerbsfähigkeit der Wertschöpfungskette Wald-Holz verbessern. Grundsatz 8 – Für Lösungen von Konflikten im Bereich von Freizeit und Erholung im Solothurner Wald einen Beitrag leisten Die Freizeit- und Erholungsnutzung des Waldes hat in den vergangenen Jahren zugenommen. Dadurch erhalten Si- cherheits- und Haftungsfragen sowie die Bewältigung von Interessenskonflikten mehr Bedeutung. Der Kanton erar- beitet gesetzliche Grundlagen zur Erholungs- und Freizeitnutzung des Waldes und schliesst damit bestehende gesetz- liche Lücken. Grundsatz 12 – Solothurner Bevölkerung, insbesondere Kinder und Jugendliche, für den Wald und dessen Ent- wicklung sensibilisieren Der Kanton will die Bevölkerung mit einer aktiven Kommunikation über aktuelle Entwicklungen im Wald informieren, um das Verständnis für Pflegemassnahmen zu fördern. Ein besonderer Fokus liegt auf der Sensibilisierung der Entscheidungs- trägerInnen von heute und morgen. Es wird dafür eine Zusammenarbeit mit den Schulen für die Waldbildung angestrebt. INFO-BWSO 1/2021
GV BWSoLeWa – leider schon wieder schriftlich 21 Frühling, das heisst, es fängt alles an ben beteiligt haben. Auch von den Mit- zu blühen, aber auch, dass Generalver- gliedern liebt kaum eine grosse Zahl den sammlungszeit ist... geschäftlichen Teil einer Generalversamm- lung brennend. Man kann sich schlicht und Falsch, heute sagt man, «es wäre Gene- einfach Schöneres vorstellen. ralversammlungszeit», auch für den Regio- Die meisten Vereine führen trotzdem je- nalverband BWSoLeWa. des Jahr eine GV durch, die Mitglieder Damit sei gesagt, dass das kleine Wört- wählen den Vorstand neu, nehmen den chen «ist» durch «wäre» ersetzt werden Jahresbericht und die Jahresrechnung ab, und der «Notnagel», nämlich die schriftli- akzeptieren das Budget, stimmen Statu- che Hauptversammlung, zum Zug kommt. tenänderungen zu (oder auch nicht) und Halt, eine schriftliche Versammlung? Ist bewilligen Geld für Investitionen usw. das nicht ein Widerspruch? Ich erinnere Bald einmal, resp. meistens früher als mich. Eine Versammlung bedeutet: «An- später, haben aber Versammlungsteilneh- Quelle: ZVG sammlung mehrerer Personen zu einem mende genug von trockenen Geschäften. gemeinsamen Zweck (meist drinnen in Das Wichtigste der Generalversammlung Räumen)» oder «Ansammlung mehrerer muss auch noch (genügend) Platz haben. Personen zum Zweck einer Kundgebung Damit meine ich das verdiente Bier, das Linde Solothurn (meist draussen)». Also, überlegen wir mal Glas Wein, einen feinen Imbiss, einen Jass, kurz. Wir laden zu einer schriftlichen An- ergiebige Diskussionen, etc. sammlung ein, bei welcher weder eine An- Übrigens, man könnte in den Statuten sammlung von Personen vorhanden noch bestimmen, dass nur alle zwei oder drei Jemand im Innern eines Raumes ist. Jahre eine Generalversammlung stattfin- Der Notnagel heisst in diesem Fall Art. 66 det, der Vorstand eine entsprechend lange Abs. 2, ZGB. Er besagt, dass die schriftli- Amtszeit hat usw. Aber drei Jahre sind eine che Zustimmung aller Mitglieder zu einem lange Zeit und es ist besser, wenn der Vor- Antrag oder einem Beschluss einer Ent- stand jedes Jahr Rechenschaft ablegen scheidung einer Generalversammlung muss. Zudem ist der persönliche Austausch gleichgestellt ist. im zweiten Teil der GV ein wichtiger Be- Sofort taucht die Frage auf, ob ein Verein standteil des Verbandslebens. oder ein Verband jedes Jahr eine General- versammlung durchführen muss. Kaum ein Ich danke allen für die schriftliche Teil- Vorstand sehnt sich die GV mit dem Einpa- nahme an der Generalversammlung 2021 cken und Versenden der Einladungen und und bin voller Hoffnung für das nächste dem Organisieren des Lokals herbei und Jahr. wünscht sich nichts mehr, als sich den kri- tischen Fragen der Mitglieder auszusetzen, die sich das ganze Jahr nicht am Vereinsle- André Hess, Präsident BWSoLeWa INFO-BWSO 1/2021
Ausbildungswesen Wichtiges aus der OdA Wald BL/BS/SO 22 • Die Berufsbildnertagung wird voraus- sichtlich am 18. Mai 2021 (13.30 Uhr) im Ebenrain-Zentrum in Sissach stattfin- den. • Der Ausbildungstag findet am Dienstag, 24. August 2021 statt. Der Anlass rich- tet sich in erster Linie an die Berufsbil- denden der Forstbetriebe. Dabei wird das Programm des abgesagten Ausbil- dungstages 2020 übernommen. Im Zen- trum stehen Waldpflege und Arbeitssi- cherheit sowie Postenarbeiten im Quelle: Geri Kaufmann Marteloskop Seewen. • Die Lehrabschlussfeier findet voraus- sichtlich am 30. Juni 2021 in Liestal statt. • Der Infotag EBA ist am 21. Mai 2021 im Marteloskop Seewen: • Die Berufsbildungskommission (BBK) Alten Spital Solothurn geplant. Hier sind am Ausbildungs- hat für das Schuljahr 2021/2022 folgen- • Der Versand des Newsletters Aus- und tag vom 24. August 2021 de Lohnempfehlungen für Lernende Weiterbildung 1/2021 erfolgt im April Postenarbeiten geplant. ForstwartIn EFZ und ForstpraktikerIn 2021. Als Schwerpunkte der Ausgabe EBZ festgelegt: 1/2021 sind ein Ausblick auf die Berufs- 1. Lehrjahr: CHF 850.– bildnertagung und den Ausbildungstag 2. Lehrjahr: CHF 1 150.– sowie weitere Informationen aus der 3. Lehrjahr: CHF 1 450.– OdA Wald BL/BS/SO vorgesehen. (à jeweils 13 Auszahlungen/Jahr) • Weitere Aktivitäten sowie die Kurs- und Prüfungsdaten können dem «Newslet- Die Lehrbetriebe sind bei der Ausgestal- ter Aus- und Weiterbildung 3/2020» tung der Löhne grundsätzlich frei. Die entnommen werden. BBK empfiehlt den Lehrbetrieben aber, sich an den oben erwähnten Löhnen zu Kontakt orientieren. Weiter empfiehlt sie den Geschäftsstelle OdA Wald BL/BS/SO Quelle: Geri Kaufmann Lehrbetrieben, die Kosten für die per- c/o Kaufmann + Bader GmbH sönliche Schutzausrüstung, Exkursionen Hauptgasse 48, 4500 Solothurn und Schulmaterial der Lernenden zu Telefon 032 622 51 87 übernehmen. stefan.flury@kaufmann-bader.ch • Die nächste Sitzung der BBK findet am 18. Mai 2021 vor der Berufsbildner INFO-BWSO 1/2021 tagung statt. Stefan Flury, Geschäftsstelle
Bürgerrechtswesen Infos aus der kantonalen Fachkommission Bürgerrecht 23 Im zweiten Halbjahr 2020 hat die Fach- kommission Bürgerrecht 14 Prüfungs-Zir- kulationen mit jeweils 15 bis 18 Einbürge- rungsgesuchen durchgeführt. Von den vorgesehenen zwei Sitzungen musste nur eine abgehalten werden, um bestimmte Einbürgerungsgesuche speziell zu bespre- chen. Dabei wurde unter anderem Folgen- des beschlossen: • Eine Gesuchstellerin eines Einbürge- rungsgesuchs wird zur Abklärung ihrer Teilnahme am Wirtschaftsleben (Ar- beitssituation) bzw. ihrer finanziellen Verhältnisse und zur Frage, wieso sie sich während des Einbürgerungsverfahrens zu einem Diebstahl im Bagatellbereich hat verleiten lassen, zu einem Gespräch eingeladen. • Die Neubürgerkurse werden der Covid- 19-Situation angepasst durchgeführt. In • Ein Antrag zur Aufhebung der Sistierung den Kursen werden teilweise weniger eines Einbürgerungsgesuches wird gut- Teilnehmende zugelassen, dafür werden geheissen, da der Gesuchsteller die Vor- zusätzliche Kurse angeboten gaben im Zusammenhang mit dem fi- nanziellen Leumund erfüllt. Das Gesuch • Bei der Abteilung Bürgerrecht war spür- wird weiterbehandelt. bar, dass die Bürgergemeindeversamm- lungen im Sommer zu einem grossen Teil • Ein Gesuch um Befreiung vom schriftli- nicht stattgefunden haben und dadurch chen Sprachnachweis wegen einer psy- viel weniger Zusicherungen erfolgt sind. chischen Störung kann nicht abschlies Es ist damit zu rechnen, dass sich die Ge- send behandelt werden. Die Kommission suche bei den Gemeinden stauen und verlangt vom Gesuchsteller eine schrift- die Abteilung Bürgerrecht dann plötzlich liche Stellungnahme zu seiner Situation viele Gesuche aufs Mal zur weiteren Be- und behandelt das Gesuch an ihrer arbeitung erhalten wird. nächsten Sitzung. Folgende Mitteilungen des Leiters der kantonalen Abteilung Bürgerrecht, Domi- Sergio Wyniger, Präsident nik Fluri, werden zur Kenntnis genommen: Fachkommission Bürgerrecht INFO-BWSO 1/2021
Sie können auch lesen