BWSOINFO - "infrastrukturen und Haftung im Wald" Schwerpunktthema - Bürgergemeinden und Waldeigentümer Verband Kanton Solothurn

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BWSOINFO - "infrastrukturen und Haftung im Wald" Schwerpunktthema - Bürgergemeinden und Waldeigentümer Verband Kanton Solothurn
BWSOINFO
Bürgergemeinden und Waldeigentümer   1|2021
Verband Kanton Solothurn

Schwerpunktthema

«infrastrukturen und
Haftung im Wald»
BWSOINFO - "infrastrukturen und Haftung im Wald" Schwerpunktthema - Bürgergemeinden und Waldeigentümer Verband Kanton Solothurn
INHALT

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                       Schwerpunktthema «Infrastrukturen und Haftung im Wald»
                       Sicherheits- und Haftungsfragen im und am Wald                                                                                  4
                       Haftungsarten im Überblick                                                                                                      6
                       Haftung bei Werken: Handlungsempfehlungen                                                                                       8
                       Rechtsfall: Verletzte Person nach Astabbruch                                                                                   10
                       Sicherheitsholzerei und Schutzwaldpflege entlang von Kantonsstrassen                                                           11
                       So sichern sich Waldeigentümer optimal ab                                                                                      12
                       Informationen aus Bürgergemeinden, Wald und Holz
                       Medienberichte und Kurzmitteilungen                                                                                            13
                       Schneedruckschäden                                                                                                             15
                       Pensionierung Armin Wyss / Vorstellung Adrian Widmer                                                                           16
                       Ausstellung «Im Wald» im Kunsthaus Grenchen                                                                                    17
                       Aktuelles aus dem Verband
                       Tätigkeiten des Vorstandes und des Leitenden Ausschusses                                                                       18
                       Online-Infoveranstaltung mit vielen Zuschauenden                                                                               19
                       Neue waldpolitische Grundsätze für den Kanton Solothurn                                                                        20
                       GV BWSoLeWa – leider schon wieder schriftlich                                                                                  21
                       Ausbildungswesen
                       Wichtiges aus der OdA Wald BL/BS/SO                                                                                            22
                       Bürgerrechtswesen
                       Infos aus der kantonalen Fachkommission Bürgerrecht                                                                            23
                       Meldungen aus dem AWJF

                       Waldrandaufwertungen im Kanton Solothurn: Eine Erfolgsgeschichte                                                               25
                       Holzvermarktung
                       Medienberichte                                                                                                                 26
                       Wertholzverkäufe                                                                                                               27
                       WaldSchweiz
                       Schweizer Waldeigentümer politisieren…                                                                                         28
                       … und jubilieren mit Pfupf                                                                                                     29
                       Holzenergie
                       Wood Waste im Solothurner Wald?                                                                                                30

                       Impressum | Herausgeber Bürgergemeinden- und Waldeigentümer-Verband Kanton Solothurn | Redaktion, Realisation Kaufmann +
                       Bader GmbH, Solothurn | Leitender Ausschuss Peter Brotschi, Frank Ehrsam, André Hess, Martin Staub, Sergio Wyniger | Beiträge
                       Thomas Abt, Urs Allemann, Manuel Babbi, Dr. iur. Michael Bütler, Stefan Flury, Corinne Gröli, Lea Jost, Geri Kaufmann, Rolf Manser,
                       Lucilia Mendes von Däniken, Georg Nussbaumer, Laura Ramstein, Christoph Rutschmann, Miriam Sager, Manuela Schmutz, Patrick
                       von Däniken, Urs Wehrli, Zurich Generalagentur Daniel Scheidegger AG | Gestaltung c&h konzepte werbeagentur ag, Solothurn |
                       Druck Druckerei Herzog AG, Langendorf | Auflage 900 Exemplare | Mit Unterstützung durch Amt für Wald, Jagd und Fischerei Kanton
    INFO-BWSO 1/2021   Solothurn | Nächste Ausgabe Juli 2021 (Redaktionsschluss Anfangs Juni) | Website www.bwso.ch | Quelle Titelbild WaldSchweiz
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EIN WORT VORAUS

                                                                                                                  3

Liebe Leserinnen und Leser

  Der Wald wird als Naherholungsgebiet immer beliebter. Die Bevölkerung geht gerne
zum Biken, Wandern, Spazieren oder Joggen in den Wald. Im Sommer sind deutlich mehr
Leute im Wald als im Winter. Als WaldeigentümerIn müssen Sie allen das freie Betreten
Ihres Waldes gewähren. Dies ist nicht immer ungefährlich für die Waldbesuchenden. Er-
eignen sich Unfälle, stellt sich die Frage, wer für die entstandenen Schäden haftet.
  Grundsätzlich haben die Waldbesuchenden mit waldtypischen Gefahren zu rechnen.
Dies sind beispielsweise Äste, die abbrechen, weil sie dürr sind oder weil sie hohen
Schneelasten oder Stürmen nicht standhalten. Ein Blick voraus oder nach oben darf im
Wald vorausgesetzt werden.
  Bei Werken im Wald – wie beispielsweise Spielplätzen, Grillstellen oder Hochsitzen –
tragen hingegen auch deren EigentümerInnen eine gewisse Verantwortung. Wenn die
Sicherheit der Bauten nicht gewährleistet ist, weil diese fehlerhaft erstellt sind oder man-
gelhaft unterhalten werden, können die WerkeigentümerInnen unter Umständen bei
Unfällen haftbar sein.

 André Hess

                                                                                               INFO-BWSO 1/2021
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Schwerpunktthema «infrastrukturen und Haftung im Wald»

    Sicherheits- und Haftungsfragen
    im und am Wald

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                                                                                         liegenden Ast stürzen. Schliesslich gilt der
                                                                                         Grundsatz der waldtypischen Gefahren
                                                                                         auch auf markierten Wanderwegen, The-
                                                                                         menwegen und Lehrpfaden. In Deutsch-
                                                                                         land wurde dieser Grundsatz wie folgt in
                                         In den letzten Jahren haben Waldschä-           § 14 Absatz 1 des Bundeswaldgesetzes auf-
                                         den und Kombinationen von Störungen,            genommen: «Das Betreten des Waldes zum
                                         die den Wald beeinträchtigen, zugenom-          Zwecke der Erholung ist gestattet. Das Rad-
                                         men. Gleichzeitig steigt das Bedürfnis          fahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen
                                         der Bevölkerung, sich im Wald zu erholen        und das Reiten im Walde ist nur auf Strassen
                                         und dort die Freizeit zu verbringen. Damit      und Wegen gestattet. Die Benutzung ge-
                                         häufen sich Sicherheits- und Haftungs-          schieht auf eigene Gefahr. Dies gilt insbe-
                                         fragen im und am Wald.                          sondere für waldtypische Gefahren.»
                                                                                           In der eidgenössischen Waldgesetzge-
                           Quelle: ZVG

                                         Waldtypische Gefahren – Betreten auf            bung sucht man diesen Grundsatz bisher
                                         eigene Gefahr                                   leider vergeblich.
                                           Der Wald ist in der Schweiz im Rahmen
          Thomas Abt, lic.iur.           des allgemeinen Betretungsrechts frei zu-       Keine Bewirtschaftungspflicht
       und dipl. Forsting. ETH           gänglich (Art. 699 Zivilgesetzbuch, Art. 14        Die generelle Bewirtschaftungspflicht im
                                         Waldgesetz). Reiten und Radfahren im            gesamten Schweizer Wald wurde zwar im-
                                         Wald unterliegen der kantonalen Gesetzge-       mer wieder diskutiert, mit Verweis auf dro-
                                         bung. In den meisten Kantonen sind diese        hende Haftungsprobleme aber nie einge-
                                         Aktivitäten auf Waldstrassen und -wegen         führt. Als WaldeigentümerIn sind Sie
                                         erlaubt. Beim Betreten, Befahren und Reiten     grundsätzlich nicht für gefährliche Zustände
                                         gilt der Grundsatz, dass die Ausübung die-      haftbar, welche aus der Unterlassung der
                                         ser Rechte auf eigene Gefahr erfolgt. Insbe-    Waldbewirtschaftung entstehen. Im Schutz-
                                                                                         wald oder bei erheblichen Waldschäden
                                                                                         kann Sie der Kanton hingegen zu einer Be-
       «Beim Betreten, Befahren und Reiten gilt der
                                                                                         wirtschaftung verpflichten und entsprechen-
       Grundsatz, dass die Ausübung dieser Rechte                                        de Bewirtschaftungsmassnahmen anordnen
       auf eigene Gefahr erfolgt.»­­                                                     (Art. 20 Abs. 5 bzw. Art. 27 Waldgesetz).
                                                                                            Wenn Ihr Waldstück infolge einer gegen-
                                         sondere ist mit den sogenannten waldtypi-       wärtigen oder früheren Bewirtschaftung
                                         schen Gefahren jederzeit zu rechnen. Wenn       oder Benützung eine Gefahr für Nachbar-
                                         Sie also beim Pilzsammeln oder beim Reiten      grundstücke darstellt, sind Sie nach Art.
                                         im Wald von einem herabfallenden Ast ge-        679 des Zivilgesetzbuches haftbar (Über-
                                         troffen werden, haben Sie den Schaden           schreiten des Eigentumsrechts). Wenn der
                                         selbst zu tragen. Gleiches gilt, wenn Sie mit   gefährliche Zustand hingegen ausschliess-
    INFO-BWSO 1/2021                     dem Velo über einen auf der Waldstrasse         lich infolge von natürlichen Phänomenen
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eingetreten ist, liegt keine Übertretung des
Eigentumsrechtes vor. Damit haften Sie
nicht, wenn z.B. am Waldrand ein Baum
bei Sturm auf ein Nachbarsgebäude fällt.

Werke im Wald
  Als EigentümerIn von Werken im Wald,
wie z.B. Wald- und Jagdhütten, Rast- und
Spielplätzen, Waldsofas von Waldspiel-
gruppen sowie Waldstrassen, sind Sie für
deren Sicherheit bei «bestimmungsgemä-
ssem Gebrauch» verantwortlich. Dabei
erstreckt sich Ihr Verantwortungsbereich,
insbesondere wenn es sich beim Werk um
eine Stras­se handelt, auch auf die Umge-
bung des Werkes. In dem Bereich sind Sie
                                               Quelle: ZVG

verpflichtet, «zumutbare» Sicherheitsvor-
kehrungen zu treffen, das heisst z.B. die
die Werke umgebenden Bäume regelmä-
ssig vom Boden aus zu kontrollieren und        brauch» und «Zumutbarkeit» gekoppelt           Sturmschäden Bireggwald
allfällige Gefahrenquellen zu eliminieren.     mit einer risikobasierten Sicherheitsbeur-     Luzern
  Die Frage der Zumutbarkeit von Sicher-       teilung führt dazu, dass z.B. bei Waldstras­
heitsvorkehren wird unterschiedlich beur-      sen in Bezug auf das Fahrradfahren niedri-
teilt, je nachdem, ob es sich um eine Auto-    gere Sicherheitsanforderungen gelten als
bahn, eine verkehrsreiche Hauptstrasse         bei einem Veloweg in der Stadt.
oder einen Waldweg handelt. Die Kombi-
nation von «bestimmungsgemässem Ge-               Thomas Abt, Generalsekretär KWL/KOK

  Aktivitäten von KOK und BAFU
  Haftungsfragen sind auch für die Kantonsoberförsterkonferenz (KOK) und das Bundesamt für Umwelt (BAFU)
  wichtige aktuelle Themen. So hat die Arbeitsgruppe Waldrecht der Kantonsförsterkonferenz eine Auslegeordnung
  im Sinne von Empfehlungen gemacht, welche der Ausschuss der KOK am 2. Juli 2020 verabschiedet hat. Das
  Papier hat den Status einer Checkliste, in welcher pro Fallgruppe Elemente der risikobasierten Sicherheitsbeurtei-
  lung, der Sorgfalts- und Kontrollpflicht, der Kostentragung sowie der Haftung angeführt werden, die von der
  verantwortlichen Stelle zu berücksichtigen wären.
  In einem Projekt des BAFU werden aktuell Sicherheitsfragen im Zusammenhang mit den grossflächigen Waldschä-
  den untersucht. Schliesslich werden das BAFU und die Kantone im Projekt «Gesamtstrategie für die Anpassung
  des Waldes an den Klimawandel» auch Fragen zur Sicherheitsholzerei klären.
                                                                                                       INFO-BWSO 1/2021
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Schwerpunktthema «infrastrukturen und Haftung im Wald»

    Haftungsarten im Überblick

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                                                   Waldbesuchende müssen für einen er-           • Schaffen Sie keine gefährlichen Zustän-
                                                   littenen Schaden, z.B. durch einen her-         de: Erstellen Sie keine instabilen Holz-
                                                   abfallenden Ast, in der Regel selbst auf-       polter und hinterlassen Sie nach Holz-
                                                   kommen. In gewissen Fällen sind Sie als         schlägen keine hängenden Äste. Als
                                                   WaldeigentümerIn jedoch haftbar.                WaldeigentümerIn haften Sie aufgrund
                                                                                                   der Geschäftsherrenhaftung (Art. 55
                                                   Verschuldenshaftung                             OR) auch für Schäden, welche durch die
                                                   (Art. 41 Obligationenrecht)                     Arbeit Ihres Forstpersonals entstehen.
                                                     Als WaldeigentümerIn haften Sie aus Ver-      Wählen Sie Ihr Personal daher sorgfältig
                                                   schulden, wenn Sie vorsätzlich oder fahr-       aus und stellen Sie sicher, dass dessen
                                                   lässig entweder einen gefährlichen Zustand      Ausbildung und Ausrüstung immer auf
                                                   aktiv herbeiführen oder erforderliche Pfle-     dem aktuellen Stand ist.
                                                   ge- oder Schutzmassnahmen unterlassen.
                                                                                                 • Ergreifen Sie Schutzmassnahmen: Las-
                                                   So vermeiden Sie ein Verschulden:               sen sich gefährliche Zustände bei der
                                                                                                   Waldbewirtschaftung nicht vermeiden,
                                                   • Setzen Sie angeordnete Pflegemass-            ergreifen Sie Schutzmassnahmen, damit
                                                     nahmen um: Im Schutzwald oder bei             sich keine Unfälle ereignen. Sperren Sie
                           Quelle: Stefan Blaser

                                                     erheblichen Waldschäden kann der Kan-         Holzschläge stets ordnungsgemäss ab.
                                                     ton Massnahmen anordnen. Setzen Sie
                                                     diese um. Versagt ihr Schutzwald auf-       • Dulden Sie die Beseitigung gefährlicher
                                                     grund von nicht ausgeführten Pflege-          Zustände: Werden Sie auf konkrete Ge-
    Wenn Sie bei der Waldbe-                         massnahmen, haften Sie für die dadurch        fahren in Ihrem Wald hingewiesen, müs-
      wirtschaftung hängende                         entstandenen Schäden.                         sen Sie deren Beseitigung veranlassen
      Äste hinterlassen, kann
      es zu einer Haftung aus
       Verschulden kommen.

    Setzen Sie im Schutzwald
     angeordnete Pflegemass-
                                                                                                                                        Quelle: Geri Kaufmann

      nahmen um, um Unfälle
      zu verhindern und nicht
          wegen Verschulden
           haftbar zu werden.

    INFO-BWSO 1/2021
BWSOINFO - "infrastrukturen und Haftung im Wald" Schwerpunktthema - Bürgergemeinden und Waldeigentümer Verband Kanton Solothurn
Quelle: Geri Kaufmann

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                          oder zumindest dulden sowie die Wald-
                          besuchenden vor der Gefahr warnen.           Was ist ein Werk?
                                                                       Als Werk gelten «Gebäude oder ande-
                        Werkeigentümerhaftung                          re stabile, künstlich hergestellte, bauli-
                        (Art. 58, Obligationenrecht)                   che oder technische Anlagen, die mit
                          Als EigentümerIn eines Werkes haften Sie     dem Erdboden direkt oder indirekt

                                                                                                                      Quelle: Michael Meuter Zürich / LIGNUM
                        für Personen- oder Sachschäden, die auf-       dauerhaft verbunden sind». Im Wald
                        grund eines mangelhaften Zustandes des         sind dies unter anderem forstliche
                        Werkes entstehen. Setzen Sie die im nach-      Schutzbauten, Strassen, Hütten, Grill-
                        folgenden Artikel «Haftung bei Werken»         plätze oder befestigte Wanderwege.
                        beschriebenen Handlungsempfehlungen            Unbefestigte Trampelpfade sowie
                        des Amtes für Wald, Jagd und Fischerei um.     Bäume gelten dagegen in der Regel
                                                                       nicht als Werk. Zu einem Werk gehört
                        Grundeigentümerhaftung                         auch dessen direkte Umgebung, das
                        (Art. 679 Zivilgesetzbuch)                     heisst auch angrenzende Bäume, de-           Waldstrassen und
                           Bedrohen oder schädigen Sie als Waldei-     ren Äste oder Kronenteile auf das            Grillplätze sind «Werke»
                        gentümerIn ein Nachbargrundstück, kön-         Werk fallen können.                          im Wald.
                        nen Sie unter Umständen als Grundeigen-
                        tümerIn haftbar sein. Dies jedoch nur,         Im Kanton Solothurn dürfen in einem
                        wenn die Gefährdung entweder durch die       Abstand von weniger als 20 Metern zum
                        Waldbewirtschaftung oder durch eine Un-      Waldrand grundsätzlich keine Bauten er-        Als WaldeigentümerIn
                        terlassung angeordneter Pflegemassnah-       richtet werden (Verordnung über Wald-          sind Sie nicht verpflichtet,
                        men oder erforderlicher Sicherheitsvor-      feststellung und Waldabstand). Sind den-       Bäume wegzuräumen,
                        kehrungen entstanden ist. Wo der Kanton      noch Bauten am Waldrand vorhanden,             welche auf Nachbar-
                        keine Bewirtschaftungsmassnahmen an-         haften Sie nicht, wenn diese durch umstür-     grundstücke fallen.
                        ordnet, können Sie der Natur grundsätz-      zende Bäume beschädigt werden.
                        lich freien Lauf lassen. Stürzen Bäume         Bei der Grundeigentümerhaftung sind
                        ohne ihr Zutun auf Nachbargrundstücke        ausschliesslich Nachbarn klageberechtigt.
                        ohne einen Schaden anzurichten, müssen       Diese können bereits vor Eintritt eines
                        Sie nicht für die Räumung aufkommen. Es      Schadens auf Beseitigung der Gefährdung
                        steht Ihnen frei, den Baum dort zu belas-    oder Unterlassung klagen. Als Nachbarn
                        sen. Wenn Sie den Baum jedoch vom            gelten nicht nur Besitzende angrenzender
                        Nachbargrundstück holen, müssen Sie die      Parzellen, sondern auch entfernte Grund-
                                                                                                                    Quelle: Manuela Schmutz

                        Kosten für die Räumung sowie allfällige      eigentümerInnen, falls diese von den Ein-
                        dadurch entstehende Schäden am Nach-         wirkungen betroffen sind.
                        bargrundstück tragen. Wenn Sie den
                        Baum liegenlassen, darf ihn der Nachbar          Miriam Sager und Manuela Schmutz,
                        auf eigene Kosten entfernen.                                        Geschäftsstelle
                                                                                                                                                               INFO-BWSO 1/2021
BWSOINFO - "infrastrukturen und Haftung im Wald" Schwerpunktthema - Bürgergemeinden und Waldeigentümer Verband Kanton Solothurn
Schwerpunktthema «infrastrukturen und Haftung im Wald»

    Haftung bei Werken:
    Handlungsempfehlungen

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                                Besitzen Sie Werke im Wald, sind Sie für        längerfristig Auswirkungen der Trockenheit
                                deren Sicherheit verantwortlich. Nach-          zu erwarten sind. Und kurz nach einem Er-
                                folgende Handlungsempfehlungen hel-             eignis wie Sturm oder grossem Schneefall
                                fen Ihnen, die Sicherheit Ihrer Werke zu        ist ein Kontrollgang immer angezeigt. Kont-
                                gewährleisten und Haftungsfälle zu ver-         rollieren Sie bei den Begehungen auch die
                                meiden.                                         nähere Umgebung der Werke. Die Dimen-
                                                                                sion des Werkumfeldes in Ihrem Verant-
                                Kontrollbegehungen durchführen                  wortungsbereich lässt sich nicht mit einer
                                  Nehmen Sie regelmässig vom Boden aus          Meterzahl festlegen. Hier ist eine Beurtei-
                                eine visuelle Überprüfung der Bäume, die        lung vor Ort mit Fachleuten notwendig.
                                Ihre Werke säumen, vor und dokumentie-
                                ren Sie diese schriftlich. Legen Sie die Häu-   Alle Beteiligten miteinbeziehen und
                                figkeit der Kontrollbegehungen Ihrer ver-       Massnahmen festlegen
                                schiedenen Werke fest. Wägen Sie dazu              Wenn sich aus der Überprüfung ein
                                das jeweilige Risiko ab, indem Sie die Fre-     Handlungsbedarf ergibt, können Sie zu-
                                quentierung der Werke und die Verweil-          sammen mit dem Revierförster Massnah-
                                dauer der Besuchenden berücksichtigen.          men festlegen. Es lohnt sich, alle Beteilig-
                                Die Häufigkeit gilt es zu intensivieren, wenn   ten miteinzubeziehen und eine Begehung
                                                                                vor Ort vorzunehmen. So können Fragen
                                                                                zu Werkeigentum, Unterhalt und den er-
       «Kurz nach einem Ereignis wie Sturm oder
                                                                                forderlichen Massnahmen im Plenum an-
       grossem Schneefall ist ein Kontrollgang immer                            gesprochen und geklärt werden. Auch hier
       angezeigt.»­­                                                            wird empfohlen, diese Begehungen schrift-
                                                                                lich festzuhalten. Ist das Werk unmittelbar
                                                                                gefährdet, können Sie es als ultima ratio
                                  Das Amt für Wald, Jagd und Fischerei          auch bis zur Umsetzung der Massnahmen
                                  hat ein Merkblatt mit allgemeinen In-         absperren.
                                  formationen zu verschiedenen Haf-
                                  tungsarten und Sicherheitsholzerei            Hinweistafeln aufstellen
                                  veröffentlicht. Dies ist auf der Websei-        Ist ein grösseres Gebiet, also mehrere
                                  te unter Waldbewirtschaftung zu fin-          Waldwege betroffen, so können Sie die
                                  den.                                          Waldbesuchenden auch mit Hinweistafeln
                                   Wichtig zu wissen: Die rechtlichen           informieren. Solche Tafeln befreien Sie
        Merkblatt Haftung im      Grundlagen vermögen nicht jede offe-          zwar nicht von der Haftung, können aber
     Wald und Sicherheitshol-     ne Frage zu klären und im Falle eines         helfen, Unfälle zu vermeiden, die Waldbe-
              zerei des AWJF      Schadens hängt die Haftung von den            suchenden für den Naturraum zu sensibili-
                                  Umständen des Einzelfalles ab.                sieren und unter Umständen zu einer Haf-
                                                                                tungsreduktion führen.
    INFO-BWSO 1/2021
BWSOINFO - "infrastrukturen und Haftung im Wald" Schwerpunktthema - Bürgergemeinden und Waldeigentümer Verband Kanton Solothurn
Quelle: Lea Jost, AWJF

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                         Verhältnismässigkeit der Massnahmen            person (z.B. RevierförsterIn, KreisförsterIn                            Ein Werk ist durch dürre
                           Für alle Aufwände, sprich Kontrollen und     oder BaumpflegerIn) weiterhelfen.                                       Bäume gefährdet. Eine
                         Massnahmen, gilt immer der Grundsatz,                                                                                  Begehung vor Ort mit den
                         dass sie verhältnismassig sein müssen. Das     Kosten                                                                  Beteiligten ist empfeh-
                         Nicht-Bewirtschaften oder das blosse Be-         Wer haftet, muss nicht unbedingt gleich-                              lenswert und soll
                         lassen des Naturzustandes führt grund-         zeitig Kostenträger für den Unterhalt des                               protokolliert werden.
                         sätzlich nicht zu einer Verantwortlichkeit     Werkes sein. Grundsätzlich sind die Kosten
                         und damit auch nicht zu der Verpflichtung      für den Unterhalt des Werks aber durch die
                         zur vorsorglichen Fällung von Bäumen. Al-      Werkeigentümerschaft zu tragen. In der
                         lein Angst vor einer allfälligen Haftung       letzten Ausgabe des BWSo-Info wurde über
                         darf deshalb nicht zu einem Beseitigen al-     die Beteiligung an Kosten mit einem Kan-
                         ler möglichen Risiken, also zum Beispiel       tonsbeitrag bereits berichtet. Für die restli-
                         aller älteren Bäume führen. Das wäre ein       chen Kosten kann sich die Wald- und Wer-
                         Verlust für die Biodiversität, für die Erho-   keigentümerschaft überlegen, auch weitere
                         lungssuchenden und das Waldbild. Im            NutzerInnen des Werks einzubeziehen.                                    Eine dürre Krone ist beinahe
                         Zweifel kann eine Beurteilung einer Fach-                                                                              auf den parkierten Autos
                                                                                                                               Lea Jost, AWJF   gelandet.

                           Werke Dritter
                           Als WaldeigentümerIn sind Sie nicht immer automatisch
                           auch EigentümerIn der Werke in Ihrem Wald. Besteht zum
                           Beispiel bei Waldstrassen ein öffentliches Wegrecht der
                           Gemeinde, gilt gemäss bundesgerichtlicher Rechtspre-
                           chung das Gemeinwesen als Werkeigentümer, welcher
                           bei mangelndem Unterhalt haften kann. Beispiele für
                           Werke Dritter gibt es viele, insbesondere in Wäldern, wo
                           die Erholungsfunktion stark genutzt wird. Sei das ein
                           Lehrpfad, eine befestigte Grillstelle oder eine Sitzbank.
                           Klarheit über die Haftung können Vereinbarungen schaf-
                           fen, in denen der Unterhalt und die Haftung zum Werk
                           geregelt werden.
                                                                                              Quelle: Veronika Röthlisberger

                           In jedem Fall sind Sie als WaldeigentümerIn gut beraten,
                           eine Übersicht über die Werke in Ihrem Wald zu haben
                           und zu regeln, wer WerkeigentümerIn und für den Unter-
                           halt zuständig ist. Damit schaffen Sie klare Verhältnisse.

                                                                                                                                                            INFO-BWSO 1/2021
BWSOINFO - "infrastrukturen und Haftung im Wald" Schwerpunktthema - Bürgergemeinden und Waldeigentümer Verband Kanton Solothurn
Schwerpunktthema «infrastrukturen und Haftung im Wald»

     RECHTSFALL
     VERLETZTE PERSON NACH ASTABBRUCH

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                                         Im Sommer 2005 hielt sich eine Person           Grillplatzes unter höheren und älteren,
                                         beim Tisch eines Grillplatzes im Wald auf,      aber gesunden Bäumen stellt für sich kei-
                                         als unvermittelt ein grösserer Baumast          nen Mangel dar. Das Gericht prüfte, ob
                                         abbrach. Die Geschädigte wurde dadurch          der Gemeinde ein mangelhafter Unterhalt
                                         gravierend verletzt. Das Kantonsgericht         vorzuwerfen war. Ein beigezogener Gut-
                                         Basel-Landschaft verneinte eine zivil-          achter beurteilte den Waldbestand und
                                         rechtliche Haftung der Ortsgemeinde.            den Unfallbaum als gesund und stabil. Die
                                                                                         Oberseite des abgebrochenen Astes wies
                                           Bei windstillem Wetter verweilte A im Juli    eine Verletzung auf. Das Risiko des Ab-
                                         2005 am Tisch eines fest installierten Grill-   brechens begrünter Äste wurde jedoch als
                                         platzes im Wald der Bürgergemeinde X, als       klein eingestuft. Zudem war diese Faul-
                                         unvermittelt ein fünf Meter langer, ca.         stelle vom Boden aus nicht erkennbar. Das
                                         30 cm dicker Buchenast abbrach und die          Zurückschneiden des erwähnten Astes
                                         Halswirbelsäule von A traf. A erlitt ein        hätte die Abbruchgefahr noch erhöht (Ein-
                           Quelle: ZVG

                                         Schädel-Hirntrauma und zwei Knochen-            trittspforte für Schädlinge). Nur drastische
                                         brüche. A klagte gegen die Bürgergemein-        Massnahmen wie die Fällung des ganzen
                                         de X als Eigentümerin des Grillplatzes und      Baumes oder das Versetzen des Grillplat-
            Grillplatz im Wald           des Waldbodens bzw. Unfallbaums auf             zes hätten die geringe Gefahr behoben.
                                         Leistung von Schadenersatz, primär aus             Das Gericht erwog, dass die Schwach-
                                         der Werkeigentümerhaftung gemäss                stelle am Ast nicht mit zumutbarem Auf-
                                         Art. 58 Obligationenrecht. Das Bezirksge-       wand erkennbar war und erachtete die
                                         richt Liestal wies die Klage ab, was das        vorgenommene regelmässige Sichtkont-
                                         Kantonsgericht Basel-Landschaft mit Ur-         rolle der angrenzenden Bäume vom Boden
                                         teil vom 4. März 2008 bestätigte.               aus als ausreichend. Dabei spielen das
                                                                                         Schutzinteresse der Benützer und die wirt-
                                                                                         schaftliche Bedeutung des Werks eine Rol-
        «Ob ein Werk fehlerhaft angelegt ist oder
                                                                                         le. Zu berücksichtigen ist, dass die Ge-
        mangelhaft unterhalten wird, hängt vom                                           meinde neben dem unentgeltlich zur
        Zweck ab, den es erfüllen soll.»­­                                               Verfügung gestellten Grillplatz eine Viel-
                                                                                         zahl weiterer ähnlicher Werke unterhält
                                           Das Kantonsgericht stufte die gemauer-        (z.B. Waldwege, Ruhebänke und Aus-
                                         te Grillstelle (mit verankerten Tischen und     sichtspunkte). Entsprechend verneinte das
                                         Bänken) als Werk ein. Es befand, dass sich      Gericht einen Unterhaltsmangel. Gemäss
                                         der Verantwortungsbereich der Werkei-           dem Urteil war der Unfall auf die Verwirk-
                                         gentümerin auch auf die nähere Umge-            lichung eines allgemeinen Lebensrisikos
                                         bung des Werks erstreckt. Ob ein Werk           zurückzuführen.
                                         fehlerhaft angelegt ist oder mangelhaft
                                         unterhalten wird, hängt vom Zweck ab,               Michael Bütler, Dr. iur., Rechtsanwalt
     INFO-BWSO 1/2021                    den es zu erfüllen hat. Die Anlage eines               in Zürich (vgl. www.bergrecht.ch)
Sicherheitsholzerei und Schutzwald-
Quelle: Veronika Röthlisberger

                                 pflege entlang von Kantonsstrassen

                                                                                                                                                                           11
                                 Die Sicherheitsholzerei und Schutzwald-        Jedes Jahr planen Revierförster und das
                                 pflege entlang von Kantonsstrassen ist       AWJF zusammen mit dem AVT die kantons-
                                 eine Daueraufgabe. Dazu gehören nicht        weit anstehenden Massnahmen. Die Finanz-
                                 nur die Beseitigung von unmittelbaren        mittel dafür werden mithilfe von Pauschalen
                                 Gefährdungen, sondern auch präventive        und den Anzeichnungen im Voraus festge-
                                 forstliche Massnahmen.                       legt. Die Kosten teilen sich beide Ämter. Fe-
                                                                              derführend bei der Planung ist das AWJF, das
                                   Durch ausserordentliche Schneefälle sind   auch die waldbauliche Umsetzung über-
                                 diesen Winter zahlreiche Bäume entlang       prüft. Das AVT publiziert die Sicherheitshol-
                                 von Kantonsstrassen umgestürzt und um-       zerei bei Verkehrssperrungen, organisiert die
                                 geknickt und haben teilweise den Verkehr     Umleitungen oder die Verkehrsregelung und

                                                                                                                              Quelle: Lucca Heinzmann
                                 beeinträchtigt. Die präventiven Eingriffe    übernimmt die Strassenreinigung.
                                 der vergangenen Jahrzehnte haben aber          Im laufenden Jahr sind 22 Sicherheitshol-
                                 das Schadensausmass stark gesenkt. Und       zereien sowie 15 Schutzwaldeingriffe ge-
                                 dank der raschen und effizienten Aufräum-    plant und teilweise schon durchgeführt
                                 arbeiten durch die vom Amt für Verkehr       worden. Die Gesamtkosten für diese Ein-
                                 und Tiefbau (AVT) aufgebotenen Forst-        griffe belaufen sich auf rund 600  000 Fran-
                                 dienste und Forstunternehmungen kam es       ken. Durch die Auswirkungen der Trocken-        Helikoptereinsatz während
                                 kaum zu Verkehrsbehinderungen.               heit ist die vorzeitige Planung aber zurzeit    der Sicherheitsholzerei
                                   Total führt im Kanton eine Strecke von     schwieriger. Stabile und gepflegte Wälder       entlang der Kantonsstrasse
                                 rund 170 km entlang oder durch den           weisen plötzlich dürre Kronen auf und das       in Bärschwil
                                 Wald. Die Waldfläche für die Sicherheits-    innerhalb von wenigen Monaten.
                                 holzerei wird auf rund 800 ha geschätzt.       Die Sicherheitsholzereien an Kantonsstras­
                                 Weitere 900 ha schützen die Kantonsstras­    sen sind in ihrer Zielsetzung von den Sicher-
                                 sen vor Naturgefahren. Das AVT ist für die   heitsholzereien bei Erholungseinrichtungen
                                 Sicherheit auf den Kantonsstrassen ver-
                                 antwortlich. Dabei kann die Gefahr aus           «Stabile und gepflegte Wälder weisen
                                 dem Wald von instabilen Bäumen und/              plötzlich dürre Kronen auf und das inner-
                                 oder Naturgefahren ausgehen. In beiden
                                                                                  halb von wenigen Monaten.»
                                 Bereichen besteht eine Schnittstelle zum
                                 Amt für Wald, Jagd und Fischerei (AWJF).     zu unterscheiden. Durch die durchgehend
                                 Das AWJF kann waldbauliche Massnah-          hohe Frequentierung in hohem Tempo ha-
                                 men wie Pflege, Holznutzung und -brin-       ben die Kantonsstrassen einen höheren An-
                                 gung mitfinanzieren, wenn die Gesamt-        spruch an die Sicherheit. Der Aufwand für
                                 kosten nicht gedeckt sind. Im Schutzwald     zusätzliche verkehrstechnische Massnah-
                                 ist das AWJF verpflichtet, eine minimale     men vor, während und nach dem Holz-
                                 Schutzwaldpflege sicherzustellen, welche     schlag ist ausserdem deutlich erhöht.
                                 auch durch den Bund unterstützt wird und
                                 an klare Vorgaben gebunden ist.                                          Lea Jost, AWJF                                INFO-BWSO 1/2021
Schwerpunktthema «infrastrukturen und Haftung im Wald»

       So sichern sich Waldeigentümer
       optimal ab

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                                             Die Haftpflichtversicherung ist eine der          Versicherer, ob eine Haftung nach Gesetz
                                             wichtigsten überhaupt. Eine gute Absi-            vorliegt und erbringt je nachdem folgende
                                             cherung vor unvorhergesehenen finan-              Leistungen:
                                             ziellen Schäden lohnt sich auch für Wald-         • Entschädigung der begründeten An-
                                             eigentümer.                                         sprüche des Geschädigten, respektive
                                                                                                 von dessen Versicherer
                                               Herunterfallende Äste, umstürzende              • Abwehr unbegründeter Ansprüche des
                                             Bäume oder Bewegung von totem Holz am               Geschädigten (sogenannter passiver
                                             Boden können Waldbesuchende verletzen               Rechtsschutz)
                                             sowie Sachschäden verursachen.                    • Herabsetzung überhöhter Forderungen
                                                                                                 des Geschädigten
                                             Wie können sich Waldeigentümer absi-
                                             chern?                                            Die passende Haftpflichtversicherung
                                               Stürzt ein Mountainbiker über eine Baum-          Abhängig von den Eigentumsverhältnis-
                               Quelle: ZVG

                                             wurzel inmitten eines schlecht unterhalte-        sen kommen unterschiedliche Versiche-
                                             nen Waldweges, verletzt sich dabei und            rungen in Frage:
                                             beschädigt sein Bike, muss er den Schaden         • Private Waldeigentümer: Privathaft-
                                             grundsätzlich selbst tragen. Den Personen-          pflicht
                                             schaden meldet er seiner Unfall- respektive       • Genossenschaften, Verbände, Korpora-
                                             Krankenversicherung. Diese ist gemäss               tionen: Betriebs-/Vereinshaftpflicht
                                             Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil            • Bauern, Landwirte: Landwirtschafts-
     Gut zu wissen:                          des Sozialversicherungsrechts (ATSG) vor-           haftpflicht
     Für Gemeinden und Bür-                  leistungspflichtig. Anschliessend prüft der       • Gemeinden, Bürgergemeinden: Gemein-
     gergemeinden gibt es eine               Sozialversicherer, ob er seine Leistungen bei       dehaftpflicht
     spezielle Haftpflichtver­               Dritten, unter Umständen auch beim Wald-
     sicherung. In der Grund­­               eigentümer einfordern kann. Zu Haft-                Handelt es sich beim Waldeigentümer um
     ver­sicherung mitversichert             pflichtansprüchen kann es kommen, wenn            eine Privatperson, reicht bei einer Fläche bis
     sind Personen- oder Sach­               die Voraussetzungen einer Haftungsnorm            10 000 Quadratmeter bei Zurich die Privat-
     schäden aus Eigentum,                   erfüllt sind: Haftung aus Verschulden             haftpflichtversicherung aus. Das Risiko ist
     Bestand und Unterhalt                   (Art. 41 OR), aus Grundeigentum (Art. 679         in der Grundversicherung mitversichert.
     von Wäldern.                            ZGB) oder als Werkeigentümer (Art 58 OR).         Nur der Selbstbehalt von 200 Schweizer
                                             Trifft dies zu, kann der Biker auch die nicht     Franken ist zu zahlen. Für grössere Waldflä-
                                             entschädigten Kosten aus der Unfall- oder         chen muss eine weitergehende Versiche-
                                             Krankenversicherung sowie den Sachscha-           rungslösung abgeschlossen werden.
                                             den direkt beim Waldeigentümer geltend
                                             machen.
                                               Für solche Fälle lohnt sich eine Haftpflicht-                       Zurich, Generalagentur
                                             versicherung zur Absicherung vor unvorher-                            Daniel Scheidegger AG
       INFO-BWSO 1/2021                      sehbaren Kosten. Im Schadenfall prüft der                                          Solothurn
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Medienberichte und Kurzmitteilungen

                                                                                                                       13
Arven im Klimawandel
  Früher säumten Arven die Waldgrenze in
weiten Teilen der Alpen. Doch wegen der
Alpwirtschaft, Wild- und Krankheitsschä-
den sowie der Jagd auf den Tannenhäher
gibt es heute nur noch im Engadin und im
Wallis grössere Arvenwälder. Wird es weiter
wärmer und trockener, droht die Arve durch
die schneller wachsenden Fichten, Tannen
                                                Quelle: Michael Meuter, Zrüich LIGNUM

und Laubbäume verdrängt zu werden. Ar-
ven bilden erst im Alter von 40 bis 60 Jahren
reife Zapfen mit Samen und können sich so
nur sehr langsam an den Klimawandel an-
passen. Bleibt die Flucht in höhere Lagen.
Dort ist es zwar kühler, doch damit Arven
wachsen können, muss sich einerseits zuerst
genügend Humus bilden, andererseits muss
auch der Tannenhäher mitwandern. Dieser
vergräbt Arvensamen als Futterreserve.          setzt. 2019 wurden nur knapp 6 Prozent      Arvenwald Val S-charl GR
Viele davon findet er nicht mehr, sodass sie    der jährlich genutzten Holzmenge mit
keimen können.                                  PSM behandelt. Ziel des Kantons ist ein
                                         WSL    vollständiger Verzicht auf PSM im Wald.
                                                                         BAFU/Redaktion
Pflanzenschutzmittel im Wald
  Ein kleiner Teil der Pflanzenschutzmittel     Baum des Jahres
(PSM), die in der Schweiz verkauft werden,        Die Stechpalme kennen viele als Garten-
kommt vereinzelt im Wald zum Einsatz.           strauch oder Weihnachtsschmuck. Sie ist
Zwar sind PSM im Wald verboten, es gibt         jedoch auch ein einheimischer, wenn auch
aber Ausnahmen: In erster Linie werden          seltener Waldbaum und Baum des Jahres
damit gefällte Bäume behandelt, um sie          2021. Im Gegensatz zu allen anderen hei-
vor Käfern und Pilzen zu schützen. Ein Be-      mischen Laubbäumen ist die Stechpalme
richt des Bundesamtes für Umwelt zeigt          immergrün. Sie kann sowohl Baum als
Alternativen zu PSM auf. Wird das gefällte      auch Strauch sein. Abhängig von den
Holz innert drei Wochen aus dem Wald            Lichtverhältnissen bleibt sie entweder
abtransportiert, mit mindestens 500 m           klein und breit oder wächst zu einem bis
Abstand zum Waldrand gelagert oder im           fünfzehn Meter hohen und 60 cm dicken
Wald entrindet, können ihm die Schädlin-        Baum heran.
ge nichts mehr anhaben. Dies wird im Kan-            waldwissen.net / baum-des-jahres.de    Stechpalme
ton Solothurn bereits weitgehend umge-                                                              INFO-BWSO 1/2021
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                                                         Erster Solothurner Wolf-Nachweis              Holzschlag Bucheggberg
                                                           Kurz nach Jahresbeginn wurde im Kan-          Im Bucheggberg führen viele Haupt- oder
                                                         ton Solothurn der erste Wolf seit 30 Jahren   Kantonsstrassen durch den Wald. Da viele
                                                         nachgewiesen. Das Tier lief am frühen         Bäume wegen der Trockenheit der letzten
                                                         Morgen durch den Günsberger Wald und          Jahre unter Stress stehen, muss der Forstbe-
                                                         löste dort eine Fotofalle aus.                trieb vermehrt Sicherheitsholzschläge durch-
                                                                             Solothurner Zeitung SZ    führen. So auch im Grosswald zwischen Hes-
                                                                                                       sigkofen und Gächliwil. Dazu musste die
                              Quelle: AWJF

                                                         Problem Borkenkäfer                           Kantonsstrasse gesperrt werden. Da dadurch
                                                           Die Zwangsnutzungen in Kubikmeter           kein Schülertransport mit dem Postauto
                                                         von mit dem Buchdrucker (Ips typogra-         möglich war, hat der Forstbetrieb die Arbei-
                Wolf in Fotofalle                        phus) befallenem Fichtenholz bleiben wei-     ten bewusst in den Sportferien erledigt.
                                                         terhin über der Millionengrenze. Mit den                           Solothurner Zeitung SZ
                                                         Schätzungen für den Winter 2020/2021
                                                         könnten die Käferholzzahlen insgesamt         Kantonsratswahlen
                                                         auf über 1.5 Millionen Kubikmeter anstei-       Der BWSo gratuliert allen Kantonsrätin-
                                                         gen – dem zweithöchsten Wert seit dem         nen und Kantonsräten zur Wahl. Folgende
                              Quelle:Gilles San Martin

                                                         Hitzesommer 2003. Das viele stehenge-         dem Verband nahestehenden Kandidie-
                                                         lassene Käferholz aus dem Vorjahr und das     renden haben die (Wieder-)Wahl ge-
                                                         hohe Angebot an Brutmaterial durch die        schafft: Johanna Bartholdi, Markus Dick,
                                                         Schneebruchschäden bieten beste Voraus-       Simon Esslinger, Patrick Friker, Thomas
                                                         setzungen für ein weiteres Jahr mit inten-    Giger, Georg Nussbaumer, Thomas Studer,
     Borkenkäfer Ips typographus                         sivem Buchdruckerbefall.                      Susan von Sury-Thomas, Jonas Walther.
                  (Buchdrucker)                                                                WSL                                    Redaktion

                                                         Borkenkäferstatistik 1998–2020

                                                         WSL «Waldschutz Aktuell 1/2021»
       INFO-BWSO 1/2021
Schneedruckschäden

                                                                                                                         15
Die Schneefälle in der Nacht vom 14. auf
den 15. Januar 2021 verursachten in den
Wäldern des unteren Kantonsteils erheb-
liche Schäden.

  Die Schneefälle setzten in der Region Ol-
ten bereits am Mittag des 14. Januars ein
und führten dazu, dass in den Morgen-
stunden des 15. Januars in der Region Ol-
ten diverse Strassen gesperrt werden
mussten. Auch der Hauensteinpass war
während kurzer Zeit nicht passierbar, weil
einzelne Bäume unter der Schneelast auf
die Strasse gestürzt waren. Die Feuerweh-
ren in der Umgebung waren dann auch
                                               Quelle: ZVG

während fast 48 Stunden im Dauereinsatz.
Zusammen mit den Forstbetrieben ver-
suchten sie die Lage in den Griff zu be-
kommen.
  Als direkt beteiligter Förster empfand ich   Schnee einem Baum nichts anhaben.              Umgestürzte Bäume bei
die Situation als äusserst angespannt. Vor     Wenn es nass schneit und gleichzeitig die      der Kantonsschule Olten
allem auf dem Gebiet der Stadt Olten           Temperaturen sinken, reichen auch zwan-
drohten viele Bäume unter der grossen          zig Zentimeter, um grosse Schäden durch
Schneelast zu brechen. Bei Räumungsar-         abstürzende Kronenteile und umstürzende
beiten erlebten wir dann auch immer wie-       Bäume zu verursachen.
der, wie Äste abbrachen und während den           Durch den vielen und schweren Schnee
laufenden Arbeiten zu Boden stürzten.          von Mitte Januar wurden auf dem gesam-
Umso erstaunlicher ist das Verhalten der       ten Gebiet des Niederamtes Bäume be-
Gebäudeversicherung des Kantons Solo-          schädigt. Diese Schäden bedeuten für die
thurn. Sie stellt sich auf den Standpunkt,     betroffenen Forstbetriebe einen grossen
dass dieses Ereignis nichts Ausserordentli-    Aufwand, da sich auf der ganzen Waldflä-
ches ist und lehnt entsprechende Schaden-      che einzelne Bäume befinden, welche ge-
forderungen ab. Die Begründung stützt          fällt werden müssen. Diese Streuschäden
sich dabei auf die SIA Norm für Schneelas-     müssen bearbeitet werden, damit keine
ten, welche Dächer aushalten müssen.           Folgeschäden durch Käfer entstehen.
Völlig ausser Acht gelassen wird dabei das
Faktum, dass nicht jeder Schnee gleich an
den Ästen der Bäume haften bleibt. Wenn                      Georg Nussbaumer, Forstbetrieb
es trocken schneit, kann auch ein Meter                                 Unterer Hauenstein            INFO-BWSO 1/2021
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     Pensionierung Armin Wyss
     Vorstellung Adrian Widmer

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                                        Armin Wyss                                         Armin Wyss ist das Kunststück gelungen,
                                                                                         im hinteren Thal einen Forstbetrieb zu füh-
                                          Ende März tritt Revierförster und Be-          ren, welcher langfristig schwarze Zahlen
                                        triebsleiter Armin Wyss den wohlverdien-         geschrieben hat. Möglich war dies mit ei-
                                        ten Ruhestand an.                                nem äusserst kostengünstigen Waldbau,
                                          Der ursprünglich aus Büron stammende           welcher ausschliesslich auf Naturverjün-
                                        Armin absolvierte die Forstwartlehre bei         gung setzte und sich auf das absolut Not-
                                        der Korporation Beromünster. Später liess        wendige beschränkte. Daneben hat Armin
                                        er sich an der Försterschule Lyss zum Förs-      andere wichtige Standbeine aufgebaut:
                                        ter ausbilden. Am 1. Februar 1991 wechsel-       Einerseits den Naturschutz, welcher ihm
                                        te er vom Fricktal, wo er als Förster arbeite-   sehr am Herzen lag. Eine grosse Anzahl
                                        te, ins solothurnische Thal und trat dort        Waldreservate und viele aufgewertete Bio-
                                        seine Stelle als Betriebsleiter der damaligen    topflächen sind das Ergebnis. Andererseits
                          Quelle: ZVG

                                        Forstbetriebsgemeinschaft Aedermanns-            den Schutzwald, welcher in den letzten
                                        dorf-Herbetswil-Staatswald an. Später tra-       Jahren an Bedeutung gewonnen hat. Zu-
                                        ten der Betriebsgemeinschaft weitere             dem hat Armin viele Privatwaldbesitzer
                  Armin Wyss            Waldbesitzer bei, sodass sie sich seit 2003      motiviert, ihren Wald zu bewirtschaften
                                        «Forstbetriebsgemeinschaft Hinteres Thal»        oder bewirtschaften zu lassen.
                                        nennt und die Wälder der Einheitsgemein-
                                        den Aedermannsdorf, Herbetswil und                 Die Waldbesitzer im hinteren Thal be-
                                        Gänsbrunnen, der Bürgergemeinde Wel-             danken sich bei Armin für seinen grossen
                                        schenrohr und den Staatswald im hinteren         Einsatz zum Wohle des Waldes und wün-
                                        Thal umfasst. Als Betriebsleiter war Armin       schen ihm viel Musse und gute Gesundheit
                                        auch Revierförster im Forstrevier Hinteres       in seinem neuen Lebensabschnitt.
                                        Thal mit 1 600 ha öffentlichem und 850 ha
                                        privatem Wald.                                    Urs Allemann, pensionierter Kreisförster

                                        Adrian Widmer                                    schlossen. Anschliessend war er in seinem
                                                                                         Heimatkanton Aargau beim Forstbetrieb
                                         Neu übernimmt der 28-jährige Adrian             Jura als Förster tätig. Adrian Widmer freut
                          Quelle: ZVG

                                        Widmer die Leitung der Forstbetriebsge-          sich auf die neuen Herausforderungen in
                                        meinschaft Hinteres Thal. Er ist gelernter       den Wäldern des Solothurner Juras.
                                        Forstwart und hat im Herbst 2019 die
               Adrian Widmer            Ausbildung zum Förster HF in Lyss abge-                                          Redaktion

     INFO-BWSO 1/2021
Ausstellung «im Wald» im
Kunsthaus Grenchen

                                                                                                                                                    17
«Im Wald» – und doch am Schärme –
kann man noch bis im August im Kunst-
haus Grenchen spazieren gehen.

  Eine Gruppenausstellung mit Yann
Amstutz, Julian Charrière, Teresa Chen,
Marianne Engel, Alex Hanimann, Angela
                                              Quelle: Angela Lyn, Courtesy_ Privatbesitz Lugano

Lyn, Marcus Maeder, Luca Mengoni, Nico
Müller, Felix Studinka und Esther van der
Bie widmet sich den verschiedenen Facet-
ten des Waldes – und gibt diese mithilfe

                                                                                                  Quelle: Esther van der Bie
von unterschiedlichen Stilmitteln dem Be-
sucher weiter. Grossflächige Bilder zeigen
die Feinheit von Nadelbäumen, verkohltes
Holz wird durch Laserzeichnungen zu
Skulpturen. Eine Videoinstallation lockt in
einen Wald in Salgesch – und lässt Pflanzen   Angela Lyn 1955 Windsor, from one to                 Esther van der Bie 1962 Arbon,
im hochfrequenten Audiobereich flüstern.      another III, 2013, Öl auf Leinwand.                  Wälder und Verwandtes III Nr. 2,
Fluoreszierende Pilze aus Epoxydharz zei-                                                          2004, Ilfochrome hinter Weissglas.
gen Spuren des Verfalls.
  An einer Wand sind filigrane Zeichnun-
gen von giftigen Pflanzen zu sehen. Den
Tieren sind Fotos gewidmet – und ein fast
sieben minütiges Video lädt ein zum Hin-
setzen und staunen: Gezeigt werden fal-
lende Bäume, kurz nach deren Fällung. Es
knackt, es knirrscht, es kracht – und da-
nach Ruhe. Immer und immer wieder.
Auch ein «Nächtlicher Spaziergang» durch
den Wald lädt ein zum Hinhören.
                                                                                                        Quelle: Marianne Engel

  Gespielt wird «Im Wald» mit Fakten, My-
                                                            Quelle: Yann Amstutz

then und Sinnen. Einzig der Duft des Wal-
des fehlt – aber mit genug Fantasie kann
man sich den auch in die Räumlichkeiten
des Kunsthauses denken.
  www.kunsthausgrenchen.ch                    Yann Amstutz 1973 Neuchatel,                         Marianne Engel 1972 Wettingen,
                                              Tolochenaz 3 Nr. V aus der Serie                     Zwei Fliegenpilze 2017,
Lucilia Mendes von Däniken, Geschäftsstelle   Jungles, Graphit und Kohle auf Papier.               Fotografie zwischen Acrylglas.
                                                                                                                                 INFO-BWSO 1/2021
Aktuelles aus dem Verband

     Tätigkeiten des Vorstandes und des
     Leitenden Ausschusses

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                                                                                                   Rechnungsabschluss 2020
                                                                                                     Die Erfolgsrechnung 2020 schliesst mit
                                                                                                   einem Gewinn von knapp 9 500 Franken
                                                                                                   ab. Im Budget war ein Verlust von 30 Fran-
                                                                                                   ken vorgesehen. Somit hat die Rechnung
                                                                                                   besser abgeschlossen als budgetiert. Die
                                                                                                   Rechnung wurde an der Sitzung des Lei-
                                                                                                   tenden Ausschusses vom 26. Januar 2021
                                                                                                   präsentiert und am 15. März 2021 durch
                                                                                                   die GRPK geprüft. Der Vorstand wird die
                                                                                                   Rechnung an seiner Sitzung vom 28. April
                                                                                                   2021 behandeln.

                                                                                                   BWSo-Infoveranstaltung im Frühling 2021
                                                                                                    Am 25. März 2021 fand die Informations-
                                                                                                   Veranstaltung des BWSo in einem speziellen
                                                                         Quelle: Manuela Schmutz

                                                                                                   Rahmen statt (siehe nächste Seite).

                                                                                                   Pro Holz Solothurn
                                                                                                     Die nächste Sitzung der Arbeitsgruppe
                                                                                                   Pro Holz wird voraussichtlich im April/Mai
                                                                                                   stattfinden. Hauptthema ist die Ausrich-
                Frühlingsboten   Sitzungen                                                         tung der Pro Holz Solothurn mit ihren Tä-
            Buschwindröschen       Im ersten Quartal 2021 traf sich der Lei-                       tigkeiten und wie die künftige Finanzie-
                                 tende Ausschuss zu zwei Sitzungen. Der                            rung sichergestellt wird.
                                 Vorstand tagt dieses Jahr erst Ende April.
                                 Im Juni wird das Treffen des Leitenden
                                 Ausschusses mit den Regionalverbänden                               Das Schwerpunktthema des BWSoInfo
                                 stattfinden.                                                        2/2021 ist «Bürgerrechtswesen». Zu
                                                                                                     diesem Thema oder auch zu anderen
                                 Auffrischung Homepage                                               Rubriken nimmt die Geschäftsstelle
                                   Die Geschäftsstelle ist an der Überarbei-                         gerne Textbeiträge entgegen.
                                 tung der BWSo-Homepage. Diese soll in
                                 einem neuen Design erstellt werden und
                                 künftig auch auf Tablets und Mobiltelefo-
                                 nen besser angezeigt werden können.                                    Patrick von Däniken, Geschäftsstelle

     INFO-BWSO 1/2021
Quelle: Patrick von Däniken

                                                                                                                                                                         19
                              Online-Infoveranstaltung mit                 interessierten zum Beispiel die Kursblöcke
                              vie­len Zuschauenden                         zu 100 Prozent besuchen. Meister machte
                                                                           mit ihren Ausführungen deutlich, dass die
                                Im März 2020 hätte die Infoveranstal-      Prüfung nur mit dem nötigen Engagement
                              tung des BWSo in Zuchwil stattfinden sol-    zu bestehen sei. Dass die Fragen an der
                              len. Doch man befand sich bereits im         Prüfung nicht einfach sind, zeigte sie an drei
                              Lockdown – und darum wurde der Anlass        Beispielen, bei deren Beantwortung wohl

                                                                                                                                        Quelle: ZVG
                              in den Herbst verschoben. Da sich aber       der eine oder andere am Webinar Teilneh-
                              auch für diesen Anlass über 100 Interes-     mende auch gefordert war.
                              sierte angemeldet hatten und sich die Co-      Im Anschluss an die Referate wurden im                     v.l.n.r.: Patrick von Däniken,
                              rona-Situation wieder verschlechterte,       Vorfeld eingereichte Fragen behandelt.                       Dominik Fluri, Sergio Wyniger,
                              musste auch die Herbstveranstaltung ver-     Damit diese fundiert beantwortet werden                      Regula Meister, Barbara Käch,
                              schoben werden.                              konnten, wurde die Expertenrunde durch                       Peter Brotschi
                                Eigentlich hatte man gehofft, sich im      Dominik Fluri vom Amt für Gemeinden des
                              Frühjahr wieder live sehen zu können.        Kantons Solothurn sowie durch Sergio
                              Doch schon bald war klar: Auch im März       Wyniger (Ressortleiter Bürgerrecht des
                              2021 wird es unmöglich sein, einen Gross-    BWSo) ergänzt.
                              anlass zu organisieren. Der Vorstand des       Die BWSo-Geschäftsstelle hat zudem am
                              BWSo beschloss deshalb neue Wege zu          Tag nach dem Webinar sämtliche einge-
                              gehen und den Anlass als «Webinar»           reichten Fragen schriftlich beantwortet.
                              durchzuführen. Für die Online-Veranstal-
                              tung haben sich wiederum fast 100 Inter-
                              essierte angemeldet.
                                Die Referate und die Fragerunde zu den
                              Themen «Sprachnachweise» und «Neu-
                              bürgerkurse» wurden im Studio von «jump
                              -TV» geführt – und zwar live. Nach einer
                                                                           Quelle: Patrick von Däniken

                              Begrüssung durch Peter Brotschi, dem Prä-
                              sidenten des BWSo, erklärte die Geschäfts-
                              leiterin der Volkshochschule Solothurn,
                              Barbara Käch, was man unter dem Sprach-
                              nachweis zu verstehen hat. Sie zeigte dies
                              eindrücklich anhand von schriftlichen Bei-
                              spielen sowie Kurzfilmen.                     Haben Sie das Webinar verpasst?:                            Regula Meister informierte
                                Anschliessend informierte Regula Meis-     www.bwso.ch oder weitere Fragen zum                          über die Neubürgerkurse
                              ter, Leiterin des Erwachsenenbildungszent-   Bürgerrechtswesen?: info@bwso.ch
                              rum Solothurn-Grenchen, wie ein Neubür-
                              gerkurs abläuft. Die Regeln für die Kurse                                  Lucilia Mendes von Däniken,
                              sind streng, so müssen die Einbürgerungs-                                               Geschäftsstelle                 INFO-BWSO 1/2021
Aktuelles aus dem Verband

     Neue waldpolitische Grundsätze
     für den Kanton Solothurn

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                                   Der Regierungsrat hat am 9. März 2021            wurden zusammen mit den wichtigsten Inte-
                                   zwölf waldpolitische Grundsätze für den          ressengruppen erarbeitet. Wie die untenste-
                                   Kanton Solothurn verabschiedet.                  henden Beispiele zeigen, sind durch die Be-
                                                                                    teiligung des BWSo die Hauptanliegen der
                                     Die zwölf waldpolitischen Grundsätze ge-       Waldeigentümer aufgenommen worden.
                                   ben die Stossrichtung und Schwerpunkte der         Die neuen waldpolitischen Grundsätze
                                   kantonalen Waldpolitik für das nächste Jahr-     unterstützen die Waldeigentümer dabei,
                                   zehnt vor und dienen als Grundlage für die       die Bewirtschaftung des Waldes an die
      Link zum Regierungsrats-     bevorstehende Überarbeitung des kantona-         sich wandelnden Herausforderungen an-
     beschluss «Waldpolitische     len Waldgesetzes. Sie halten fest, wie der       zupassen. So soll dem Wald Sorge getra-
       Grundsätze des Kantons      Wald geschützt werden soll, wie er die für die   gen werden, damit er auch den nächsten
                    Solothurn»     Gesellschaft wichtigen Waldfunktionen            Generationen die verschiedenen Wald­
                                   langfristig erbringen kann und wie die zu-       leistungen erbringen kann.
                                   künftigen Entscheidungs- und Planungsins-
                                   trumente aussehen sollen. Die Grundsätze                  Laura Ramstein, Geschäftsstelle

       Grundsatz 3 – Anpassung des Waldes aufgrund des Klimawandels unterstützen
       Der Wald soll mit gezielten Pflegemassnahmen an die klimatischen Veränderungen angepasst werden. Der Kanton steht
       den Waldeigentümern dabei beratend zur Seite und unterstützt sie finanziell (Erhöhung der Beiträge des Förderpro-
       gramms Wald).

       Grundsatz 5 – Wertschöpfungskette Wald-Holz stärken
       Holz gewinnt als nachwachsender, klimaneutraler Rohstoff immer mehr an Bedeutung. Um die Verwendung des einhei-
       mischen Holzes zu fördern, wirbt der Kanton für den Absatz von inländischem Holz und unterstützt Organisationen oder
       deren Projekte, welche die Innovation und Wettbewerbsfähigkeit der Wertschöpfungskette Wald-Holz verbessern.

       Grundsatz 8 – Für Lösungen von Konflikten im Bereich von Freizeit und Erholung im Solothurner Wald einen
       Beitrag leisten
       Die Freizeit- und Erholungsnutzung des Waldes hat in den vergangenen Jahren zugenommen. Dadurch erhalten Si-
       cherheits- und Haftungsfragen sowie die Bewältigung von Interessenskonflikten mehr Bedeutung. Der Kanton erar-
       beitet gesetzliche Grundlagen zur Erholungs- und Freizeitnutzung des Waldes und schliesst damit bestehende gesetz-
       liche Lücken.

       Grundsatz 12 – Solothurner Bevölkerung, insbesondere Kinder und Jugendliche, für den Wald und dessen Ent-
       wicklung sensibilisieren
       Der Kanton will die Bevölkerung mit einer aktiven Kommunikation über aktuelle Entwicklungen im Wald informieren, um
       das Verständnis für Pflegemassnahmen zu fördern. Ein besonderer Fokus liegt auf der Sensibilisierung der Entscheidungs-
       trägerInnen von heute und morgen. Es wird dafür eine Zusammenarbeit mit den Schulen für die Waldbildung angestrebt.
     INFO-BWSO 1/2021
GV BWSoLeWa – leider schon wieder
schriftlich

                                                                                                                               21
Frühling, das heisst, es fängt alles an        ben beteiligt haben. Auch von den Mit-
zu blühen, aber auch, dass Generalver-         gliedern liebt kaum eine grosse Zahl den
sammlungszeit ist...                           geschäftlichen Teil einer Generalversamm-
                                               lung brennend. Man kann sich schlicht und
  Falsch, heute sagt man, «es wäre Gene-       einfach Schöneres vorstellen.
ralversammlungszeit», auch für den Regio-        Die meisten Vereine führen trotzdem je-
nalverband BWSoLeWa.                           des Jahr eine GV durch, die Mitglieder
  Damit sei gesagt, dass das kleine Wört-      wählen den Vorstand neu, nehmen den
chen «ist» durch «wäre» ersetzt werden         Jahresbericht und die Jahresrechnung ab,
und der «Notnagel», nämlich die schriftli-     akzeptieren das Budget, stimmen Statu-
che Hauptversammlung, zum Zug kommt.           tenänderungen zu (oder auch nicht) und
  Halt, eine schriftliche Versammlung? Ist     bewilligen Geld für Investitionen usw.
das nicht ein Widerspruch? Ich erinnere          Bald einmal, resp. meistens früher als
mich. Eine Versammlung bedeutet: «An-          später, haben aber Versammlungsteilneh-

                                                                                              Quelle: ZVG
sammlung mehrerer Personen zu einem            mende genug von trockenen Geschäften.
gemeinsamen Zweck (meist drinnen in            Das Wichtigste der Generalversammlung
Räumen)» oder «Ansammlung mehrerer             muss auch noch (genügend) Platz haben.
Personen zum Zweck einer Kundgebung            Damit meine ich das verdiente Bier, das        Linde Solothurn
(meist draussen)». Also, überlegen wir mal     Glas Wein, einen feinen Imbiss, einen Jass,
kurz. Wir laden zu einer schriftlichen An-     ergiebige Diskussionen, etc.
sammlung ein, bei welcher weder eine An-         Übrigens, man könnte in den Statuten
sammlung von Personen vorhanden noch           bestimmen, dass nur alle zwei oder drei
Jemand im Innern eines Raumes ist.             Jahre eine Generalversammlung stattfin-
  Der Notnagel heisst in diesem Fall Art. 66   det, der Vorstand eine entsprechend lange
Abs. 2, ZGB. Er besagt, dass die schriftli-    Amtszeit hat usw. Aber drei Jahre sind eine
che Zustimmung aller Mitglieder zu einem       lange Zeit und es ist besser, wenn der Vor-
Antrag oder einem Beschluss einer Ent-         stand jedes Jahr Rechenschaft ablegen
scheidung einer Generalversammlung             muss. Zudem ist der persönliche Austausch
gleichgestellt ist.                            im zweiten Teil der GV ein wichtiger Be-
  Sofort taucht die Frage auf, ob ein Verein   standteil des Verbandslebens.
oder ein Verband jedes Jahr eine General-
versammlung durchführen muss. Kaum ein           Ich danke allen für die schriftliche Teil-
Vorstand sehnt sich die GV mit dem Einpa-      nahme an der Generalversammlung 2021
cken und Versenden der Einladungen und         und bin voller Hoffnung für das nächste
dem Organisieren des Lokals herbei und         Jahr.
wünscht sich nichts mehr, als sich den kri-
tischen Fragen der Mitglieder auszusetzen,
die sich das ganze Jahr nicht am Vereinsle-           André Hess, Präsident BWSoLeWa
                                                                                                            INFO-BWSO 1/2021
Ausbildungswesen

     Wichtiges aus der OdA Wald BL/BS/SO

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                                                                                                                  • Die Berufsbildnertagung wird voraus-
                                                                                                                    sichtlich am 18. Mai 2021 (13.30 Uhr)
                                                                                                                    im Ebenrain-Zentrum in Sissach stattfin-
                                                                                                                    den.
                                                                                                                  • Der Ausbildungstag findet am Dienstag,
                                                                                                                    24. August 2021 statt. Der Anlass rich-
                                                                                                                    tet sich in erster Linie an die Berufsbil-
                                                                                                                    denden der Forstbetriebe. Dabei wird
                                                                                                                    das Programm des abgesagten Ausbil-
                                                                                                                    dungstages 2020 übernommen. Im Zen-
                                                                                                                    trum stehen Waldpflege und Arbeitssi-
                                                                                                                    cherheit sowie Postenarbeiten im
                                                                                          Quelle: Geri Kaufmann

                                                                                                                    Marteloskop Seewen.
                                                                                                                  • Die Lehrabschlussfeier findet voraus-
                                                                                                                    sichtlich am 30. Juni 2021 in Liestal
                                                                                                                    statt.
                                                                                                                  • Der Infotag EBA ist am 21. Mai 2021 im
         Marteloskop Seewen:                       • Die Berufsbildungskommission (BBK)                             Alten Spital Solothurn geplant.
     Hier sind am Ausbildungs-                       hat für das Schuljahr 2021/2022 folgen-                      • Der Versand des Newsletters Aus- und
      tag vom 24. August 2021                        de Lohnempfehlungen für Lernende                               Weiterbildung 1/2021 erfolgt im April
       Postenarbeiten geplant.                       ForstwartIn EFZ und ForstpraktikerIn                           2021. Als Schwerpunkte der Ausgabe
                                                     EBZ festgelegt:                                                1/2021 sind ein Ausblick auf die Berufs-
                                                     1. Lehrjahr: CHF 850.–                                         bildnertagung und den Ausbildungstag
                                                     2. Lehrjahr: CHF 1 150.–                                       sowie weitere Informationen aus der
                                                     3. Lehrjahr: CHF 1 450.–                                       OdA Wald BL/BS/SO vorgesehen.
                                                     (à jeweils 13 Auszahlungen/Jahr)                             • Weitere Aktivitäten sowie die Kurs- und
                                                                                                                    Prüfungsdaten können dem «Newslet-
                                                     Die Lehrbetriebe sind bei der Ausgestal-                       ter Aus- und Weiterbildung 3/2020»
                                                     tung der Löhne grundsätzlich frei. Die                         entnommen werden.
                                                     BBK empfiehlt den Lehrbetrieben aber,
                                                     sich an den oben erwähnten Löhnen zu                         Kontakt
                                                     orientieren. Weiter empfiehlt sie den                        Geschäftsstelle OdA Wald BL/BS/SO
                           Quelle: Geri Kaufmann

                                                     Lehrbetrieben, die Kosten für die per-                       c/o Kaufmann + Bader GmbH
                                                     sönliche Schutzausrüstung, Exkursionen                       Hauptgasse 48, 4500 Solothurn
                                                     und Schulmaterial der Lernenden zu                           Telefon 032 622 51 87
                                                     übernehmen.                                                  stefan.flury@kaufmann-bader.ch
                                                   • Die nächste Sitzung der BBK findet am
                                                     18. Mai 2021 vor der Berufsbildner­
     INFO-BWSO 1/2021                                tagung statt.                                                              Stefan Flury, Geschäftsstelle
Bürgerrechtswesen

Infos aus der kantonalen
Fachkommission Bürgerrecht

                                                                                                                 23
  Im zweiten Halbjahr 2020 hat die Fach-
kommission Bürgerrecht 14 Prüfungs-Zir-
kulationen mit jeweils 15 bis 18 Einbürge-
rungsgesuchen durchgeführt. Von den
vorgesehenen zwei Sitzungen musste nur
eine abgehalten werden, um bestimmte
Einbürgerungsgesuche speziell zu bespre-
chen. Dabei wurde unter anderem Folgen-
des beschlossen:

• Eine Gesuchstellerin eines Einbürge-
  rungsgesuchs wird zur Abklärung ihrer
  Teilnahme am Wirtschaftsleben (Ar-
  beitssituation) bzw. ihrer finanziellen
  Verhältnisse und zur Frage, wieso sie sich
  während des Einbürgerungsverfahrens
  zu einem Diebstahl im Bagatellbereich
  hat verleiten lassen, zu einem Gespräch
  eingeladen.                                  • Die Neubürgerkurse werden der Covid-
                                                 19-Situation angepasst durchgeführt. In
• Ein Antrag zur Aufhebung der Sistierung        den Kursen werden teilweise weniger
  eines Einbürgerungsgesuches wird gut-          Teilnehmende zugelassen, dafür werden
  geheissen, da der Gesuchsteller die Vor-       zusätzliche Kurse angeboten
  gaben im Zusammenhang mit dem fi-
  nanziellen Leumund erfüllt. Das Gesuch       • Bei der Abteilung Bürgerrecht war spür-
  wird weiterbehandelt.                          bar, dass die Bürgergemeindeversamm-
                                                 lungen im Sommer zu einem grossen Teil
• Ein Gesuch um Befreiung vom schriftli-         nicht stattgefunden haben und dadurch
  chen Sprachnachweis wegen einer psy-           viel weniger Zusicherungen erfolgt sind.
  chischen Störung kann nicht abschlies­         Es ist damit zu rechnen, dass sich die Ge-
  send behandelt werden. Die Kommission          suche bei den Gemeinden stauen und
  verlangt vom Gesuchsteller eine schrift-       die Abteilung Bürgerrecht dann plötzlich
  liche Stellungnahme zu seiner Situation        viele Gesuche aufs Mal zur weiteren Be-
  und behandelt das Gesuch an ihrer              arbeitung erhalten wird.
  nächsten Sitzung.

  Folgende Mitteilungen des Leiters der
kantonalen Abteilung Bürgerrecht, Domi-                        Sergio Wyniger, Präsident
nik Fluri, werden zur Kenntnis genommen:                    Fachkommission Bürgerrecht        INFO-BWSO 1/2021
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