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Geodäsie und Eidgenössische Vermessungsdirektion April 2019 Nº 29 cadastre Fachzeitschrift für das schweizerische Katasterwesen swisstopo wissen wohin Amtliche Adressverzeichnisse Derzeit werden Adressen von mehreren Anbietern veröffentlicht, genutzt oder gar vermarktet, ohne dass die Schweiz über ein offizielles nationales Verzeichnis verfügt, das dafür als Basis dient. Der Bundesrat wollte hier Abhilfe schaffen: Er hat die Verordnung über das eidgenössische Ge- bäude- und Wohnungsregister und die Verordnung über die geografischen Namen entsprechend angepasst. Ziel ist, dass die Schweiz Ende 2020 erstmals über amtliche Gebäudeadressen- und Strassenverzeichnisse verfügen wird. Der vorliegende Artikel orientiert über die laufenden Arbeiten. ► Seite 13 Amtliches Publikationsorgan – eine Zusatzfunktion zum ÖREB-Kataster des Kantons Uri Der Katas- ter der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) beschränkt sich nicht nur auf die gesetzliche Mindestfunktion als Informationskataster über alle ÖREB, die gestützt auf Artikel 16 GeoIG in den Kataster aufgenommen werden, sondern kann auch in seiner Zusatzfunktion als amtliches Publikations- organ genutzt werden. In diesem Beitrag erfolgen die Beschreibung der Zusatzfunktion und ein Bericht zum Publikationsorgan des Kantons Uri. ► Seite 20 Die Einführung des ÖREB-Katasters nach Schweizer Vorbild im Fürstentum Liechtenstein Mit Inkraft- treten des liechtensteinischen Gesetzes über den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkun- gen und der entsprechenden am 1. Juli 2018 hat auch Liechtenstein mit der Einführung eines ÖREB-Katas- ters begonnen. Liechtenstein orientiert sich dabei an der Gesetzgebung und Umsetzung in der Schweiz. Der Kataster berücksichtigt liechtensteinisches Recht mit seinen Spezialgesetzen, nationale Eigenheiten wie bei- spielsweise den Staatsaufbau (ohne kantonale Ebene) und die EWR-Mitgliedschaft. ► Seite 26 Schweizerische Eidgenossenschaft Bundesamt für Landestopografie swisstopo Confédération suisse www.swisstopo.ch Confederazione Svizzera Confederaziun svizra
cadastre Nº 29, April 2019 Inhalt Editorial 3 Fachbeiträge ► Statistische Angaben über die amtliche Vermessung, Stand 31. 12. 2018 4 –7 ► Die amtliche Vermessung auf geodienste.ch 8–9 Ein Blick über die Grenze: Das Fürstentum ► 10 Jahre AV-Geoportal des Bundes 10 – 12 Liechtenstein führt den ÖREB-Katasters nach Schweizer Vorbild ein. ► Amtliche Adressverzeichnisse 13 – 16 ► Die Eidgenössische Kommission für Ingenieur-Geometerinnen und -Geometer stellt sich vor 17 – 19 ► Amtliches Publikationsorgan – eine Zusatzfunktion zum ÖREB-Kataster des Kantons Uri 20 – 25 Impressum «cadastre» ► Die Einführung des ÖREB-Katasters nach Schweizer Vorbild im Redaktion: Fürstentum Liechtenstein 26 – 30 Karin Markwalder, Elisabeth Bürki G yger und Marc Nicodet ► Übereinstimmung zwischen BIM und GIS: ein Referenzmodell für digitale Auflage: Baugenehmigungen 31 – 32 1600 deutsch / 700 französisch Erscheint: 3 x jährlich Adresse der Redaktion: Mitteilungen Bundesamt für Landestopografie swisstopo ► Personelle Änderungen bei den Verantwortlichen der kantonalen Geodäsie und Eidgenössische Vermessungsaufsichten 33 Vermessungsdirektion Seftigenstrasse 264 ► Kreisschreiben und Express: jüngste Veröffentlichungen 33 3084 Wabern Telefon 058 464 73 03 infovd@swisstopo.ch www.cadastre.ch Veranstaltungen und Weiterbildung ► SwissGeoLab: ein mobiles Labor, ganz der Geomatik gewidmet 34 ISSN 2297-6086 ► Vorankündigung: Informationsveranstaltung ÖREB-Kataster 2019 34 ISSN 2297-6094 Legende ► Amtliche Vermessung ► ÖREB-Kataster ► Allgemeine Artikel 2
cadastre Nº 29, April 2019 Editorial Liebe Leserin, lieber Leser handen und in dieser Form (anstelle in Form von Papier- dokumenten) rechtlich verbindlich sind. Wie Sie sicher festgestellt haben, ist die «digitale Gesell- In ihrem Artikel stellen unsere liechtensteinischen Freun- schaft» eine Realität. Auch in der Welt der Geoinforma- de die Einführung des ÖREB-Katasters im Fürstentum tion werden immer mehr Prozesse digitalisiert, und die nach dem Schweizer Vorbild vor. Durch seinen offiziellen Daten sind zunehmend – und vielleicht bald ausschliess- Charakter und einfachen Zugang sowie durch die Bereit- lich – in digitaler Form verfügbar. stellung genauer und zuverlässiger Daten erlaubt auch Der Datenzugriff wird demokratischer und einfacher; dieses Portal, die Rechtssicherheit und das Vertrauen der die Anzahl Portale, Plattformen und andere Zugriffsarten Bürgerinnen und Bürger in die veröffentlichten Informa- Marc Nicodet nimmt zu. Dies ist einerseits äusserst erfreulich, denn tionen zu erhöhen. Interessanterweise hat die Schaffung das Ziel eines jeden Datenproduzenten ist es natürlich, dieses Katasters indirekt auch dazu geführt, die jeweili- dass seine Daten so breit wie möglich genutzt werden. gen Verfahren, Verantwortlichkeiten und Rollen aller be- Andererseits wird es für die Nutzerinnen und Nutzer im- teiligten Partner zu klären, wodurch letztlich die Verwal- mer komplexer, sich zurechtzufinden. Sie riskieren, von tungsprozesse besser strukturiert und dokumentiert wor- einer Datenlawine überrollt zu werden, die sie analysie- den sind. ren, evaluieren und sortieren müssen, ohne unbedingt Dieser Wunsch, bei der Umstellung auf vollständige immer über die nötigen Kenntnisse oder Kompetenzen Digitalisierung die Prozesse zu klären und zu optimieren, zu verfügen, um die richtige Wahl treffen zu können. spiegelt sich auch in der Studie über den Einsatz von Nicht jeder nimmt es mit der Präzision, A ktualität, Voll- Building Information Modelling BIM im Rahmen der Um- ständigkeit oder Zuverlässigkeit von Daten genau! setzung der digitalen Baugenehmigung im Kanton Genf Während die Medienwelt und sozialen Netzwerke mit wider. «Fake News» überschwemmt werden und versuchen, Tools zur Bekämpfung von Fehlinformationen einzufüh- Ich wünsche Ihnen eine angenehme Lektüre dieser Aus- ren, können auch unsere Kundinnen und Kunden ver- gabe von «cadastre», die wie beschrieben den Fokus vor unsichert werden: ganz allgemein wenn sie eine Wahl allem auf mehrere Realisierungen setzt, die jeweils auf treffen müssen, wenn sie durch qualitativ schlechte Da- ihre Weise zur Umsetzung von E-Government beitragen. ten irregeführt oder sogar mit falschen resp. veralteten Daten beliefert werden. Umso wichtiger ist es deshalb, Marc Nicodet, pat. Ing. Geom. Leiter Bereich «Geodäsie und Eidgenössische Vermessungsdirektion» amtliche Datensätze sowie ebenfalls amtliche und ein- swisstopo, Wabern deutig identifizierbare Verteilkanäle einzurichten. Die Beiträge in dieser Ausgabe von «cadastre» beleuchten mehrheitlich genau solche Projekte oder Realisierungen. In zwei Artikeln stellen wir Ihnen Portale vor, die derzeit den Zugang zu den Daten der amtlichen Vermessung in der ganzen Schweiz ermöglichen. Diese Portale wur- den von den Kantonen bzw. dem Bund eingerichtet. Zur Zeit laufen Diskussionen, um deren jeweilige Rollen zu klären und sie im Hinblick auf eine einheitliche nationale Infrastruktur zu positionieren. Die Erstellung von amtlichen Verzeichnissen der Gebäude- adressen und Strassen trägt ebenfalls wesentlich dazu bei, dass der Bund den Bürgerinnen und Bürgern offi- zielle und zuverlässige Daten zur Verfügung stellt, denen sie absolut vertrauen können. Der Kataster für öffentlich-rechtliche Eigentumsbe- schränkungen (ÖREB-Kataster) im Kanton Uri hat die Zu- satzfunktion als amtliches Publikationsorgan. Dadurch können die Behörden ihrer Veröffentlichungspflicht nach kommen, bevor jeweils eine neue ÖREB in Kraft tritt. Doch dies ist nur möglich, weil die Daten nun digital vor- 3
Fachbeiträge cadastre Nº 29, April 2019 Statistische Angaben über die amtliche Vermessung, Stand 31. 12. 2018 Die Zunahme der AV93-Flächen für 2018 ist mit 1.2 % in etwa gleich wie im 2017 und ent- spricht den anfangs 2018 definierten Werten. Die Zunahme der digital vorliegenden Flächen verläuft wie geplant. Entwicklung des Stands der amtlichen Veränderung. Die Flächen im Standard HG konnte Vermessung (AV) erneut um 0.5 % reduziert werden, jedoch blieb die Die in einem VAV 1-konformen Standard (AV93 und pro- Fläche im Standard GR wie im letzten Jahr unverän- visorische Numerisierung PN2) vorliegende Fläche konnte dert. Die nicht vermessene Fläche der Schweiz beträgt wiederum erhöht werden. rund 419'485 ha. Dies entspricht einer Abnahme von Die Zunahme von 1.2 % (AV93) ist gegenüber dem Vor- ca. 10'900 ha – rund die Hälfte der Fläche des Kantons jahr um 0.1 % höher. In der Fläche der PN gab es keine Zug – oder 0.3 % gegenüber dem Vorjahr. Tabelle: Änderungen beim Standard der Vermessung im Jahr 2018 / Informationsebene «Liegenschaften» AV93 PN VN TN HG GR ps zu verm. Seen Total 1.2 % 0.0 % - 0.1 % - 0.1 % - 0.5 % 0.0 % - 0.2 % - 0.3 % 0.1 % 0% Grafiken: Entwicklung des Stands der Vermessung / Informationsebene «Liegenschaften» Stand beim Plan für das Grundbuch Tabelle: Fläche der aner- AV93 PN VN TN HG GR ps nv See Gl* Total in % kannten Vermessungen 07.10. 1993 – – 0.9 % 17.8 % 25.3 % 9.3 % 15.7 % 27.9 % 3.1 % – 100.0 % 01.11. 1994 0.0 % 0.1 % 2.1 % 20.2 % 24.6 % 8.2 % 15.4 % 25.6 % 3.1 % 0.7 % 100.0 % 30.06. 1995 0.1 % 0.1 % 2.5 % 20.7 % 24.4 % 8.2 % 15.3 % 25.0 % 3.1 % 0.7 % 100.0 % 01.04. 1996 0.1 % 0.1 % 3.3 % 17.3 % 27.1 % 8.8 % 15.0 % 24.6 % 3.1 % 0.7 % 100.0 % 01.05. 1997 1.2 % 0.5 % 4.6 % 19.4 % 24.5 % 8.6 % 14.1 % 23.4 % 3.1 % 0.7 % 100.0 % 01.01. 1998 1.6 % 0.6 % 5.6 % 19.3 % 25.3 % 7.7 % 13.6 % 22.4 % 3.1 % 0.7 % 100.0 % 30.06. 1999 4.9 % 1.7 % 5.9 % 17.9 % 24.9 % 7.3 % 13.6 % 20.3 % 2.8 % 0.7 % 100.0 % 31.12. 1999 6.4 % 3.9 % 6.2 % 17.5 % 23.0 % 7.2 % 13.1 % 18.9 % 3.3 % 0.7 % 100.0 % 30.06. 2000 7.9 % 4.5 % 5.8 % 17.2 % 21.9 % 6.8 % 12.9 % 19.1 % 3.3 % 0.7 % 100.0 % 31.12. 2000 9.2 % 5.2 % 5.6 % 16.4 % 21.3 % 6.7 % 12.7 % 19.0 % 3.3 % 0.7 % 100.0 % 30.06. 2001 10.7 % 5.4 % 5.6 % 15.8 % 20.9 % 6.5 % 12.5 % 18.5 % 3.3 % 0.7 % 100.0 % 31.12. 2001 12.5 % 5.8 % 5.4 % 15.3 % 20.0 % 6.4 % 12.3 % 19.0 % 3.2 % – 100.0 % 30.06. 2002 13.4 % 6.0 % 5.4 % 14.8 % 19.8 % 6.3 % 12.1 % 19.0 % 3.2 % – 100.0 % 31.12. 2002 16.9 % 6.4 % 5.1 % 13.0 % 19.1 % 6.2 % 12.0 % 18.2 % 3.2 % – 100.0 % 31.12. 2003 21.6 % 8.9 % 4.6 % 11.0 % 16.7 % 5.9 % 10.5 % 17.5 % 3.2 % – 100.0 % 31.12. 2004 24.6 % 9.5 % 4.6 % 10.2 % 15.3 % 5.9 % 9.9 % 16.7 % 3.2 % – 100.0 % 31.12. 2005 27.1 % 11.1 % 4.3 % 9.5 % 13.7 % 5.8 % 8.9 % 16.5 % 3.2 % – 100.0 % 31.12. 2006 29.0 % 11.4 % 4.3 % 9.2 % 12.7 % 5.3 % 8.6 % 16.3 % 3.2 % – 100.0 % 31.12. 2007 34.1 % 12.4 % 4.2 % 7.5 % 10.5 % 4.0 % 8.1 % 16.1 % 3.2 % – 100.0 % 31.12. 2008 36.6 % 13.7 % 3.6 % 7.0 % 9.4 % 3.8 % 7.1 % 15.7 % 3.1 % – 100.0 % 31.12. 2009 40.1 % 14.4 % 3.1 % 5.8 % 8.2 % 3.6 % 6.6 % 15.0 % 3.1 % – 100.0 % 31.12. 2010 44.3 % 14.8 % 2.9 % 4.8 % 6.8 % 2.9 % 6.0 % 14.3 % 3.1 % – 100.0 % 31.12. 2011 47.2 % 15.1 % 2.6 % 4.4 % 6.3 % 2.7 % 4.9 % 13.6 % 3.1 % – 100.0 % 31.12. 2012 50.0 % 14.9 % 2.5 % 3.5 % 5.8 % 2.1 % 4.6 % 13.3 % 3.1 % – 100.0 % 31.12. 2013 53.6 % 14.5 % 2.2 % 3.0 % 5.0 % 2.0 % 4.2 % 12.5 % 3.1 % – 100.0 % 31.12. 2014 58.6 % 16.7 % 2.1 % 2.2 % 1.6 % 0.6 % 3.7 % 11.3 % 3.1 % – 100.0 % 31.12. 2015 61.1 % 16.6 % 1.7 % 1.5 % 1.3 % 0.2 % 3.3 % 11.1 % 3.1 % – 100.0 % 31.12. 2016 63.2 % 16.4 % 1.7 % 0.9 % 1.1 % 0.2 % 2.9 % 10.6 % 3.1 % – 100.0 % 31.12. 2017 64.3 % 17.0 % 1.7 % 0.5 % 0.8 % 0.2 % 2.1 % 10.4 % 3.1 % – 100.0 % 31.12. 2018 65.5 % 17.0 % 1.5 % 0.3 % 0.2 % 0.2 % 1.9 % 10.1 % 3.2 % – 100.0 % * Gletscher ab 31. 12. 2001 unter «nicht vermessen» Grafik links: 100% See Entwicklung der amtlichen 90% nv 3.2 % AV93 Vermessung 1993 – 2018 10.1 % 65.5 % 80% ps 1.9 % 70% GR 0.2 % Grafik rechts: HG 0.2 % 60% TN 0.3 % Stand der amtlichen Ver- VN 1.5 % messung per 31. 12. 2018 50% 40% PN 17.0 % 30% 20% 10% 0% 1 01 2 09 10 2. 1 12 2. 3 2. 4 15 2 16 2. 17 18 99 6. 0 2. 2 02 6. 9 00 93 94 6. 8 2 03 04 08 4. 5 96 97 2. 5 06 2. 07 . 0 00 1 1 1 0 0 9 9 9 0 31 20 31 . 20 31 . 20 31 . 20 31 20 31 . 20 31 20 31 20 31 . 20 31 . 20 20 31 19 30 . 20 31 . 20 31 20 30 . 19 31 20 01 . 19 30 . 19 30 . 19 31 . 20 31 . 20 31 20 01 . 19 01 19 01 5. 19 31 . 20 31 20 31 2. 20 30 . 2 2 0 1 1 6 2 2 2 2 2 2 6 2 2 .1 .1 .1 .0 .0 .0 .0 .0 .1 .0 .1 .1 .1 .1 .1 .1 .1 .1 .1 .1 .1 .1 .0 .1 .1 .1 .1 .1 .1 07 1 Verordnung über die amtliche Vermessung (VAV), SR 211.432.2 2 Erklärung der verschiedenen Standards s. Seite 7 4
Fachbeiträge cadastre Nº 29, April 2019 Stand der amtlichen Vermessung Grafik: Stand der amtlichen Vermessung Stand der Informationsebene «Liegenschaften» pro Kanton der Informationsebene In % des Totals bzw. der Gesamtfläche «Liegenschaften» Der Flächenanteil der Daten im Standard 0% 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % 100 % CH AV93 der Informationsebene «Liegen- schaften» konnte gegenüber dem Vorjahr NW um rund 52'450 ha gesteigert werden. OW UR Der Anteil der Flächen im Standard HG BS und GR nahm gegenüber dem Vorjahr um AR ZG rund 21'150 ha ab. AI SH GL SO ZH SG SZ GE GR TG LU AG AV93 JU PN BL VN BE TI TN FR HG NE GR VD ps VS nv FL See Tabelle: Stand der amtlichen Vermessung Stand der Informationsebene «Liegenschaften» AV93 PN VN TN HG GR ps nv See Total AV93- Prov. numerisiert Voll- Teil- Halb- Grafisch prov. noch nicht See Standard (gr, hg, tn, ps) numerisch numerisch grafisch anerkannt vermessen ha ha ha ha ha ha ha ha ha ha CH 2'711'829 702'886 63'630 13'252 9'978 7'013 80'005 419'485 132'500 4'140'578 NW 24'147 – – – – – – – 3'448 27'595 OW 47'872 – – – – – – – 1'186 49'058 UR 104'954 – – – – – – – 2'111 107'065 BS 3'697 – – – – – – – – 3'697 AR 24'284 – – – – – – – – 24'284 ZG 20'716 – – – – – – – 3'158 23'874 AI 17'248 – – – – – – – – 17'248 SH 29'841 – – – – – – – – 29'841 GL 68'534 – – – – – – – – 68'534 SO 79'044 – – – – – – – – 79'044 ZH 165'636 – – – – – – – 7'246 172'882 SG 194'416 690 – – – – – – 3'279 198'385 SZ 70'057 14'878 – – – – – – 5'855 90'790 GE 17'266 7'350 – – – – – – 3'678 28'294 GR 709'889 – – – – – – 646 – 710'535 TG 85'329 – – – – – 166 953 – 86'448 LU 83'396 57'088 66 1'996 – – – 232 6'562 149'340 AG 131'764 5'396 – – 3'219 – – – 868 141'247 JU 81'555 – – – 453 – 1'817 – – 83'825 BL 20'810 29'727 2'349 – – – – – – 52'886 BE 278'929 200'745 – 224 540 – 1'261 105'228 12'099 599'026 TI 168'869 38'789 2'209 1'123 931 6'753 – 58'545 5'280 282'499 FR 62'492 53'693 4'430 1'576 3'839 141 34'675 – 7'908 168'754 NE 51'025 – – – – – 20'604 – 8'489 80'118 VD 22'314 174'400 54'576 8'293 996 119 21'482 – 43'090 325'270 VS 147'745 120'130 – 40 - – – 253'881 1'059 522'855 FL 15'980 – – – – – 72 – – 16’052 5
Fachbeiträge cadastre Nº 29, April 2019 Stand der amtlichen Vermessung Grafik: Stand AV93 und PN pro Kanton (sämtliche Informationsebenen) In % der zu vermessenden Fläche (= Gesamtfläche – Seefläche) in den VAV-konformen Standards (bezogen auf die kalkulatorischen Hektaren) AV93 und PN (sämtliche Informa- tionsebenen) 0% 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % 100 % CH Rund 80 % (+1 %) der zu vermessen- den Fläche der Schweiz liegt in den ZG Standards AV93 oder PN vor, rund 6 % AI AR sind in Arbeit. In Bezug auf die Kan- BS tone gibt es keine Veränderungen ge- GL NW genüber dem Vorjahr: In 11 Kantonen OW liegt die gesamte Kantonsfläche in SH SO den VAV-konformen Standards aner- TG kannt vor. In weiteren fünf Kantonen UR ist die Gesamtfläche anerkannt oder SG SZ in Arbeit. In 24 von 26 Kantonen liegt AG der Flächenanteil der anerkannten JU NE oder in Arbeit stehenden Flächen bei LU über 80 %. ZH GR TI BE FR BL GE VS AV93 / PN VD anerkannt AV93 / PN FL laufend Tabelle: Stand AV93 und PN pro Kanton (sämtliche Informationsebenen) (bezogen auf die kalkulatorischen Hektaren) AV93 / PN AV93 / PN Total zu verm. Fläche anerkannt laufend ha CH 79.7 % 6.2 % 86.0 % 4'008'078 ZG 100.0 % – 100.0 % 20'716 SO 100.0 % – 100.0 % 79'044 OW 100.0 % – 100.0 % 47'872 BS 100.0 % – 100.0 % 3'697 GL 100.0 % – 100.0 % 68'534 UR 100.0 % – 100.0 % 104'954 TG 100.0 % – 100.0 % 86'448 SH 100.0 % – 100.0 % 29'841 AI 100.0 % – 100.0 % 17'248 AR 100.0 % – 100.0 % 24'284 NW 100.0 % – 100.0 % 24'147 SG 99.9 % 0.1 % 100.0 % 195'106 SZ 98.8 % 1.2 % 100.0 % 84'935 JU 98.4 % 1.6 % 100.0 % 83'825 AG 98.3 % 1.7 % 100.0 % 140'379 NE 75.7 % 24.3 % 100.0 % 71'629 LU 96.6 % 2.5 % 99.2 % 142'778 ZH 97.8 % – 97.8 % 165'636 GR 91.7 % 2.0 % 93.7 % 710'535 GE 81.0 % 11.1 % 92.1 % 24'616 TI 69.7 % 20.3 % 90.1 % 277'219 BE 77.7 % 11.0 % 88.7 % 586'927 BL 78.7 % 7.5 % 86.2 % 52'886 FR 60.5 % 20.8 % 81.3 % 160'846 VS 49.8 % 6.3 % 56.1 % 521'796 VD 41.0 % 5.5 % 46.6 % 282'180 FL 94.4 % – 94.4 % 16'052 6
Fachbeiträge cadastre Nº 29, April 2019 Stand der Vermessungen Grafik: Stand der Vermessung in den überbauten Gebieten / Informationsebene «Liegenschaften» in den Baugebieten Stand beim Plan für das Grundbuch in den Baugebieten Die Ergebnisse lassen keine signifikanten Veränderungen 0% 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 % 80 % 90 % 100 % gegenüber dem Vorjahr er- TG BS kennen. NW UR Geodäsie und Eidgenössische OW AR Vermessungsdirektion ZG swisstopo, Wabern AI SH GL ZH SG BL GR SZ SO JU AG NE BE LU VS GE FR TI VD AV93 % (BZ I) FL PN % (BZ I) Tabelle: Gesamtfläche BZ I pro Kanton Verschiedene Standards der amtlichen Vermessung Fläche BZ I Abkürzung Bedeutung Qualität Beitragszone I (BZ I) ha Die Fläche in der Beitrags- nv Nicht vermessen Unvermessene Gebiete CH 251'406 zone I umfasst überbaute TG 9'343 Gebiete und Bauzonen. ps Provisorisch Vor 1919 gemäss kantonalen BS 3'696 In der Regel entsprechen anerkannt Richtlinien erstellte g rafische Pläne NW 1'503 demnach die Flächen der UR 1'256 Beitragszone I den Bauzo- GR Grafisch Grafische Pläne gemäss den e id- OW 2'469 genössischen Vorschriften von nen gemäss kommunalem 1919 AR 1'460 Zonenplan. ZG 2'478 HG Halbgrafisch Grafische Pläne gemäss den e id- AI 473 genössischen Vorschriften von SH 2'884 1919, für Polygonpunkte (Fix- GL 1'869 punkte) w urden Koordinaten be- ZH 28'349 rechnet SO 10'412 TN Teilnumerisch Grafische Pläne gemäss den e id- JU 4'071 genössischen Vorschriften von SG 15'227 1974, Polygon- und Grenzpunkte BL 8'330 in digitaler Form SZ 4'656 GR 8'965 VN Vollnumerisch Digitale Daten gemäss den e idge- AG 22'539 nössischen Vorschriften von 1974, NE 5'716 sämtliche Punkte in digitaler Form BE 24'622 PN Provisorisch Ab Originalplan digitalisierte D a- LU 10'465 ten gemäss den e idgenössischen numerisiert VS 19'793 Vorschriften von 1993 (VAV), GE 8'646 Stuktur entspricht MO93 FR 10'973 Die Angaben im Bericht sowie in den TI 14'981 AV93 Amtliche Digitale Daten gemäss den e idge- Grafiken und Tabellen sind auf eine VD 26'230 Vermessung nössischen Vorschriften von 1993 Kommastelle gerundet. Somit ergeben FL 3’315 1993 (VAV) sich Rundungsdifferenzen. 7
Fachbeiträge cadastre Nº 29, April 2019 Die amtliche Vermessung auf geodienste.ch geodienste.ch ist das interkantonale Portal für den Bezug von aggregierten kantonalen Geo- daten und -diensten. Das Datenmodell der amtlichen Vermessung ist dabei eines der wich- tigsten Angebote. Nebst den gesetzlich geforderten Download- und Darstellungsdiensten bie- tet die Aggregationsinfrastruktur der Kantone (geodienste.ch) unter anderem auch einfach nutzbare Formate (standardisierte Benutzerderivate) an. Die schweizweite Flächendeckung ist fast erreicht und die Datenqualität bezüglich Modellkonformität ist gegeben. Kantonale Geodaten über die ganze Schweiz stelle in INTERLIS 1 bildet eine wichtige Ergänzung und aus einer Hand – geodienste.ch Grundlage zum bestehenden Angebot: Die Daten der geodienste.ch ist das interkantonale Portal für den Be- amtlichen Vermessung sind nun auf geodienste.ch als zug von Geodaten und -diensten. Die Konferenz der Downloaddienst 3 (INTERLIS 1) und Darstellungsdienst Kantonalen Geoinformationsstellen (KKGEO) betreibt (AV-WMS) nach GeoIG (SR 510.62) sowie in Form geodienste.ch im Auftrag der Bau-, Planungs- und Um- von standardisierten Benutzerderivaten (Formate WFS, weltdirektorenkonferenz (BPUK). Alle Geobasisdaten Geopackage und ESRI Shapefile) erhältlich. nach Bundesrecht in Zuständigkeit der Kantone und Gemeinden werden künftig flächendeckend und stets Win-Win Situation aktuell über geodienste.ch bereitgestellt1. Die Geoba- Gemäss bestehenden Leistungsvereinbarungen zwi- sisdaten der amtlichen Vermessung (ID 51-64 gemäss schen Bund und Kantonen sowie der Hoheitsaufgabe Anhang I, GeoIV, SR 510.620) sind dabei integraler des Bundes im Bereich der amtlichen Vermessung sind Bestandteil des Angebots. die Kantone verpflichtet, die Daten der amtlichen Ver- messung dem Bund zu liefern. Dies konnte bis anhin Die amtliche Vermessung liefert geometrische Daten über drei verschiedene Wege geschehen: zum Grundeigentum und ist die Grundlage für viele • Downloadlink für Datenbezug, weitere geografische Informationen und Anwendungen • Weiterleitung via CheckCH, in Wirtschaft, Verwaltung und Privatleben. Seit 2014 • zur Verfügungstellung durch den jeweiligen GeoShop. bietet die Mehrheit der Kantone die Daten der amtli- chen Vermessung in Form des Darstellungsdienstes «AV- Mit der neuen, modellbasierten Schnittstelle auf WMS 2» auf geodienste.ch an. Mit dem Kanton Luzern geodienste.ch steht nun eine vierte Option zur Verfü- im Lead und in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt gung: Die Datenlieferung wird gewährleistet, indem für Landestopografie swisstopo und weiteren Kantonen der Bund den Downloaddienst von geodienste.ch abon- Abbildung 1: Datenflüsse wurde das Angebot der amtlichen Vermessung gemäss niert. Dies ist ein einfacher, effizienter und standardi- für Geobasisdaten nach Bundesrecht in Zuständig- Datenmodell DM.01-AV-CH aufgebaut und im Oktober sierter Weg, welcher für die Kantone keinen Mehrauf- keit der Kantone 2018 in Betrieb genommen. Die modellbasierte Schnitt wand generiert und ermöglicht, die Daten der amtlichen 1 Strategie AI 2017 – 2020: www.kkgeo.ch /download_file/97/224 2 3 Web Map Service der amtlichen Vermessung, Downloaddienst gemäss Handlungsanweisungen MDX = AtOS (Atom- siehe www.cadastre.ch /de /manual-av/service / wms.html Feed & OpenSearch): www.kkgeo.ch /download_file / 77/226 8
Fachbeiträge cadastre Nº 29, April 2019 Vermessung zusammen mit den anderen existierenden können in Bezug auf die Modellkonformität verschie- Geobasisdaten an einem Ort bereitzustellen. Der Bund dene Testresultate ergeben. Zur Behebung dieser Dis- seinerseits profitiert von der Standardisierung und krepanzen wurde die «Test Suite für XML-formatierte Bündelung der Datenflüsse und der Aktualität der kan- INTERLIS-Transferdateien6» aus einem gemeinsamen tonalen Daten. Projekt von KOGIS und KKGEO erstellt. Für eine maxi- male Transparenz werden unter g eodienste.ch die mit- Datenqualität tels ilivalidator erzeugten Log-Dateien sowie ggf. mitge- geodienste.ch gewährleistet grundsätzlich für alle be- lieferte Log-Dateien des CheckCH im Download-Dienst reitgestellten Geodaten die Qualitätssicherung hinsicht- nach GeoIG stets mitgeliefert. lich Modellkonformität. Die Daten werden hierzu im Rahmen der Bereitstellung automatisch mit der Software Stand und Ausblick ilivalidator 4 überprüft. Die Kantone haben die Möglich- Auf geodienste.ch7 sind bereits die Geodaten von keit, gewisse Prüfungen gezielt zu deaktivieren, um feh- 21 Kantonen und des Fürstentums Liechtenstein aufge- lerhafte Daten vorübergehend trotzdem anbieten zu schaltet, die meisten davon können kostenlos und können. Weitergehende, inhaltliche Qualitätskontrollen ohne Registrierung bezogen werden. Die Geodaten von sind nicht Aufgabe von geodienste.ch und müssen bei zehn Kantonen können bereits über die modellbasierte Bedarf fachspezifisch sichergestellt werden. Diese inhalt- Schnittstelle bezogen werden. Geplant ist eine schweiz- liche Qualitätssicherung wird in der Praxis der amtlichen weite Flächendeckung bis Ende 2019. Vermessung durch die Kantone selbst (vor der Publika- Dominic Kottmann, Master of Science in Geography tion der Daten) und ggf. durch die Fachstelle Eidgenössi- Konferenz der Kantonalen Geoinformationsstellen (KKGEO), Bern sche Vermessungsdirektion des Bundes durchgeführt. dominic.kottmann@kkgeo.ch Der Checkservice CheckCH 5 steht für diesen Zweck kos- Mathias Ritter, Dr. phil. nat. tenlos zur Verfügung. Die eingesetzten Prüftools ilivalida- Konferenz der Kantonalen Geoinformationsstellen (KKGEO), Bern tor und CheckCH (basierend auf der Software ig / Check) mathias.ritter@kkgeo.ch Abbildung 2: Verfügbar- keit der amtlichen Vermes- sung auf geodienste.ch; die schraffierten Kantone sind zugriffsgeschützt 4 6 www.interlis.ch /downloads /ilivalidator www.interlis.ch /downloads / test-suite 5 7 www.cadastre.ch /de /manual-av/service /checkservice.html www.geodienste.ch /services /av 9
Fachbeiträge cadastre Nº 29, April 2019 10 Jahre AV-Geoportal des Bundes Im 2008 wurde das Geoportal der amtlichen Vermessung – das AV-Geoportal – online gestellt. Über dieses Portal können die Bundesverwaltung sowie national tätige Organisationen und Firmen die Daten und Produkte der amtlichen Vermessung auf einfache Weise beziehen und verschiedene Dienste nutzen. Seit 2017 werden zusätzlich die Daten des Bundesamts für Land- wirtschaft (BLW) aggregiert. Das AV-Geoportal ist ein Datenportal, mit dem sich die Daten und Produkte der amtlichen Vermessung zur Ver- Daten der amtlichen Vermessung an einem einzigen fügung. Nationale Grosskunden – das sind Kundinnen zentralen Ort visualisieren und bestellen lassen (vgl. und Kunden mit einem Datenbezug über mindestens Abb. 1 und 2), ohne dass die Daten zentral gespeichert zehn Kantone – können die Daten direkt (das heisst mit und verwaltet werden müssen. Letzteres entspricht den Passwort und Login) vom Portal beziehen, sofern sie Bedürfnissen und Vorgaben der Kantone. vorgängig eine Vereinbarung mit den Kantonen abge- schlossen haben. Wer kann das AV-Geoportal nutzen? Schulen und Forschungseinrichtungen haben ebenfalls Das AV-Geoportal steht den Bundesstellen sowie den die Möglichkeit, das AV-Geoportal zu nutzen. Sie mel- kantonalen Vermessungsaufsichten für den Bezug der den ihre Bedürfnisse dem Bundesamt für Landestopogra- fie swisstopo via Kontaktformular auf www.cadastre.ch. Fast alle Kantone haben eine Vereinbarung für den Datenaustausch zwischen dem Bund und den Kantonen abgeschlossen. Diese profitieren vom Geoportal der amtlichen Vermessung, indem sie bestimmte Datenbe- rechnungen und -lieferungen nicht mehr selber vorneh- men müssen. Die übrigen Kantone erhalten vom Bund jährliche Beiträge für die Bereitstellung der Daten. Allfällige Gebühreneinnahmen nationaler privater Kun- den gehen gemäss jeweiliger kantonaler Gebühren- regelung an die Kantone. Abbildung 1 oben: Bestell- fenster AV-Geoportal: Übersicht Abbildung 2 rechts: Be- stellfenster AV-Geoportal: Detailansicht 10
Fachbeiträge cadastre Nº 29, April 2019 Dienstleistungsangebot und Führungsinstrument Nutzungsberechtigungen: eine kantonale Ange- Das AV-Geoportal ist mehr als nur ein Visualisierungs- legenheit oder Datenabgabetool der amtlichen Vermessung. Es ist Sämtliche Daten werden – je nach kantonalen Berechti- für die Fachstelle «Eidgenössische Vermessungsdirek- gungsvorgaben – weitergeleitet resp. bereitgestellt. tion» ein zentrales Führungsinstrument: Das AV-Geopor- tal dient zum Beispiel als Datengrundlage bei den Ober- Dienste nach kantonalen Berechtigungsvorgaben • Bereitstellung der Daten für Push-Dienste (Full oder Inkrement) aufsichtsverifikationen der Oberleitung der AV. Für die • Bereitstellung der Daten und Dienste für skalierbare Systeme Qualitätssicherung wird, unter Einbezug des CheckService • Bereitstellung der Daten für data.geo.admin.ch / opendata.swiss CheckCH, mit den im AV-Geoportal gespeicherten Daten (OpenData) • Bereitstellung der Daten für GDWH 1 und Nutzungsplattform Bund regelmässig ein Monitoring durchgeführt. Die Auswer- • Automatisierter Planauszug für Terravis und OpenData tung erfolgt dabei automatisch. Zudem werden diverse • WMS-Dienste für Kundinnen und Kunden statistische Auswertungen zum Datenbestand, der Flä- • WMS-Dienste für map.geo.admin.ch chendeckung und Anzahl der verfügbaren Objekte ge- macht. Bestimmte Dienste liefern nur Daten gewisser Kantone • Aggregation der kantonalen Daten oder bestimmter, eingeschränkter geografischer Gebiete. Die kantonalen Daten sind im AV-Geoportal aggregiert. All diese Beschränkungen können für jeden Kunden und Jeder Kanton hat die Wahl, seine Vektordaten im For- jede Kundin parametrisiert werden. Das AV-Geoportal mat INTERLIS 1 auf dem Datenserver des Bundes oder verwaltet diese komplexen Zugriffsrechte. auf einem eigenen Datenserver abzulegen. Die Nach- führung der Daten erfolgt in der Regel monatlich. Eini- Verwaltung und Auswertung der Zugriffe • Individuelle Verwaltung der Berechtigungen pro User für Dienste ge Kantone stellen die Daten täglich zur Verfügung. und Download sowie der Ausdehnung für den Bezug der Daten bis auf Stufe Gemeinde (in der Regel nur bis auf Stufe Kanton) • Konformitätstests für Mindestqualität • Zugriffskontrollen Jede Datenlieferung der Kantone auf den jeweiligen • Statistikfunktionen • Monitoring Datenserver ist mit Konformitätstests verbunden. Ge- • Bestellungskontrolle (Ordermanager) mäss parametrisierten Kriterien können Dateien auch verweigert werden. Mit diesen Massnahmen soll eine Mindestqualität der Informationen sichergestellt wer- 10 Millionen Grundstück-, Gebäude- und Gebäude- den. adressdaten • Visualisieren und herunterladen Im AV-Geoportal des Bundes werden die Daten sämtli- Die Daten der amtlichen Vermessung können direkt auf cher 26 Kantone publiziert. dem AV-Geoportal in diversen Darstellungsmodellen vi- Aktuell umfassen diese rund 3.9 Millionen Grundstücke sualisiert und – in einem Block oder aufgegliedert nach sowie rund 3.7 Millionen Gebäude mit 2.35 Millionen Informationsebenen – bestellt (Download) werden. Gebäudeadressen. Im letzten Jahr wurden 390'704 Bestellungen, welche Die Dienste auf einen Blick durch Bundesstellen, Kantone sowie nationale Kunden Downloaddienste aufgegeben wurden, ausgeliefert. • BP-AV s /w (png, tif, geotiff) (1 : 2500; 1 : 5000; 1 : 10 000) • BP-AV farbig (png, tif, geotiff) (1 : 2500; 1 : 5000; 1 : 10 000) • DXF-Geobau (DM.01-AV-CH) Organisation des AV-Geoportals • DM.01-AV-CH (itf und xtf) Der Portalserver sucht die Daten, die er benötigt, auf • DM.01-AV-CH (shp) mehreren Datenservern zusammen. In diesen Daten- • MOpublic (DXF) (DE, FR, IT, EN) • MOpublic (SHP) (DE, FR, IT, EN) servern wird eine Kopie der Originaldaten gespeichert • MOpublic (itf und xtf) (DE, FR, IT, EN) und für das AV-Geoportal des Bundes bereitgestellt. • MOpublic (GML) Die Kantone können auf Kosten des Bundes einen sol- • Planauszug PDF chen Datenserver in ihrer kantonalen Serverinfrastruk- Zugriffsgeschützte WMS-Dienste • AV-WMS (WMS der amtlichen Vermessung) tur installieren (vgl. Abb. 3).1 • CWM-WMS (WMS auf der Basis von CadastralWebMap) • BP-AV (WMS auf der Basis des Basisplans der amtlichen Vermessung) • Vermessung (WMS-internes Darstellungsmodell) 1 • OpenData (WMS der amtlichen Vermessung; Darstellung gemäss GDWH: Geodata Warehouse; ist ein System zur dauerhaften Aufbe- Plan für das Grundbuch) wahrung von fertiggestellten, publizierten digitalen Geodaten und gehört zur Bundes-Geodateninfrastruktur (BGDI). 11
Fachbeiträge cadastre Nº 29, April 2019 Abbildung 3: Das AV-Geoportal beruht auf dem Produkt Geoshop Architekturskizze der Firma InfoGrips GmbH. Es besteht aus einem Zwei Portale, die auch in Zukunft die gesamte Portalserver und einem Datenserver, die in einem Schweiz abdecken? Rechenzentrum in Zürich installiert sind. Für die Kundinnen und Kunden der amtlichen Vermessung sind das Geoportal der amtlichen Vermessung (AV-Geopor- Das AV-Geoportal ist nach wie vor eine interessante tal) und die geodienste.ch zwei Internetportale mit dem Bezugsplattform für die Daten der amtlichen Ver- gleichen Schwerpunkt: den schweizweiten Zugang zu den messung – als Ergänzung für die Kantone bei deren Daten der amtlichen Vermessung zu ermöglichen. Dabei Datenbereitstellung sowie für die schweizweit täti- bietet jedes Portal seine Besonderheiten und speziellen gen Kundinnen und Kunden. Funktionen. Das AV-Geoportal existiert bereits seit 10 Jah- ren und wurde in dieser Zeit mit neuen Dienstleistungen Patrick Ibele, technischer Projektleiter und Services weiterentwickelt. Voraussichtlich schon im Geodäsie und Eidgenössische Vermessungsdirektion swisstopo, Wabern nächsten Jahr wird auch das neue Portal geodienste.ch patrick.ibele@swisstopo.ch die Schweiz vollständig abdecken und mittelfristig nicht nur die AV-Daten, sondern auch alle anderen Geobasisda- ten des Bundesrechts, welche im Zuständigkeitsbereich Wo kann ich Daten der amtlichen Vermessung der Kantone liegen, anbieten. Damit wird eine klare Posi- beziehen? tionierung der beiden Tools nötig. Dies, damit die Nutze- Unter folgendem Link finden Sie alle Angaben zum Daten- bezug rinnen und Nutzer in vollem Umfang von den jeweiligen • über einzelne / mehrere Kantone, Eigenheiten der beiden Portale profitieren können, indem • als Firma oder für Forschung und Schule. ihre Komplementarität klar definiert und bekannt ist. www.cadastre.ch Service & Publikationen Service & Produkte Daten amtliche Vermessung – Bezug Zudem laufen schon Gespräche für ein konsolidiertes Ab- gabekonzept der AV-Daten. Alle Akteure der amtlichen Vermessung wünschen sich eine so grosse und vielfältige Verbreitung ihrer Daten wie möglich. Das setzt eine gute Koordination voraus, auch im Hinblick auf die Zusammen- arbeit bei weiteren, anstehenden Ausbauschritten. Damit verbleibt das Ziel, in den nächsten Jahren eine In- frastruktur zu schaffen, die das Ganze umfasst. Mit der Nationalen Geodaten-Infrastruktur (NGDI) wird sehr wahr- scheinlich ein einziger Zugang zu den unterschiedlichen Dienstleistungen und Services der diversen aktuellen Por- tale angeboten werden. Marc Nicodet, pat. Ing.-Geom. Leiter Bereich «Geodäsie und Eidgenössische Vermessungsdirektion» swisstopo 12
Fachbeiträge cadastre Nº 29, April 2019 Amtliche Adressverzeichnisse Derzeit werden Adressen von mehreren Anbietern veröffentlicht, genutzt oder gar vermarktet, ohne dass die Schweiz über ein offizielles nationales Verzeichnis verfügt, das dafür als Basis dient. Der Bundesrat wollte hier Abhilfe schaffen: Er hat die Verordnung über das eidgenös- sische Gebäude- und Wohnungsregister (VGWR1) und die Verordnung über die geografischen Namen (GeoNV 2) entsprechend angepasst. Ziel ist, dass die Schweiz Ende 2020 erstmals über amtliche Gebäudeadressen- und Strassenverzeichnisse verfügen wird. Der vorliegende Artikel orientiert über die laufenden Arbeiten. Allgemeines formationen genutzt, jedoch ohne jegliche Garantie für Im Gegensatz zu den meisten europäischen Ländern deren Zuverlässigkeit. Das langfristige Ziel der Erstellung verfügt die Schweiz weder über ein amtliches Gebäude- dieser offiziellen Verzeichnisse ist es, die Qualität der adressverzeichnis noch über ein amtliches Verzeichnis Adressdaten deutlich zu verbessern und die Anzahl der der Strassen. Die 2017 vorgenommenen Anpassungen verschiedenen Datenquellen zu reduzieren.12 der Rechtsgrundlagen, die Revision der Verordnung über das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregis- Organisation ter (VGWR) und der Verordnung über die geografischen Die Umsetzung der Revision der Rechtsgrundlagen er- Namen (GeoNV), formalisieren und verteilen die Rollen folgt durch mehrere Partner. Die Erstellung der amtlichen und Verantwortlichkeiten für die Verwaltung und Ver- Register basiert auf dem vom Bundesamt für Statistik breitung von zwei neuen amtlichen Verzeichnissen: Je (BFS) geführten Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) eines für Gebäudeadressen und für Strassen. Dieses Sys- sowie auf den Daten der amtlichen Vermessung. tem wird durch das bereits bestehende amtliche Ort- Das GWR wird vom BFS verwaltet, die Erfassung der Da- schaftenverzeichnis mit Postleitzahlen und dazugehöri- ten liegt in der Verantwortung der Gemeinden. Je nach gen Perimetern vervollständigt. kantonaler Struktur existieren in gewissen Kantonen vom BFS anerkannte, kantonale Verzeichnisse, die perio- Beschreibung der drei offiziellen Adressregister disch mit dem GWR synchronisiert werden. Obwohl die Die amtlichen Verzeichnisse der Ortschaften, Strassen und Gebäude- Bestimmung von Gebäudeadressen und Strassen in die adressen in der Schweiz sind öffentlich und können unentgeltlich von allen genutzt werden. Das Bundesamt für Landestopografie Zuständigkeit der Gemeinde fallen, sind für ein reibungs- swisstopo erstellt, führt und veröffentlicht diese Verzeichnisse. Diese loses Funktionieren des GWR alle drei Ebenen – Bund, Verzeichnisse oder Datensätze beinhalten inhaltlich und rechtlich Kantone und Gemeinden – erforderlich. geprüfte Daten und werden laufend nachgeführt. Bezüglich amtlicher Vermessung tauchte die Thematik • Das amtliche Ortschaftenverzeichnis enthält die Namen, Peri- meter und Postleitzahlen aller Ortschaften der Schweiz und des Gebäudeadresse anfangs der 2000 er Jahre mit dem Pro- Fürstentums Liechtenstein. Die Daten werden laufend nachge- jekt «Verwaltung der Gebäudeadressen durch die AV führt. Monatlich stellt swisstopo eine aktualisierte Version online. GABMO» auf. Ursprünglich wurde die Gebäudeadresse • Das amtliche Verzeichnis der Strassen enthält alle Strassen, hauptsächlich zur Beschreibung des Grundeigentums Wege, Gassen, Plätze und benannte Gebiete, die als Strassenbe- verwendet. Die Lokalisierung der Adresse stellt eine zeichnungen für Adressen dienen. Das Strassenverzeichnis basiert wichtige Information dar und verleiht den Objekten den ursprünglich auf den Daten der amtlichen Vermessung. Status von Geodaten. Diese Thematik ist im Datenmo- • Das amtliche Verzeichnis der Gebäudeadressen enthält zu jedem dell DM.01 der amtlichen Vermessung wiedergegeben, mit einem Dach versehenen und mit dem Boden fest verbunde- nen Bau, der Personen aufnehmen kann, eindeutige Identifikato- es gibt jedoch keine verbindlichen Richtlinien für die ren s owie weitere Elemente in Zusammenhang mit der Adresse. Erhebung von Gebäudeadressen. Die Konsolidierung dieser Daten in der amtlichen Vermessung ist auf ge- samtschweizerischer Ebene heterogen. Die bestehende Ziel dieser drei Verzeichnisse ist es, den Verwaltungen, Zusammenarbeit zwischen den Stellen der amtlichen der Wirtschaft und Privaten amtliche Datensätze mit in- Vermessung ist eine Voraussetzung für eine rasche Da- haltlich und rechtlich geprüften Daten zur Verfügung tenharmonisierung. zu stellen. Durch die fortschreitende Digitalisierung und Vernetzung unserer Gesellschaft werden häufig ver- 1 SR 431.841 schiedene Datenquellen mit gleichen oder ähnlichen In- 2 SR 510.625 13
Fachbeiträge cadastre Nº 29, April 2019 Stand der Arbeiten Ein paar Infos zum eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregister GWR Die operative Phase begann im März 2018. Die wich- Das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) ist im tigsten Schritte sind im Folgenden zusammengefasst. Anschluss an die Volkszählung 2000 auf der Grundlage der damali- gen Gebäude- und Wohnungserhebung aufgebaut worden und • Umsetzung der Vorschriften umfasst alle Gebäude mit Wohnnutzung und deren Wohnungen in der Schweiz. Das BFS und swisstopo haben in Zusammenarbeit mit Das Bundesamt für Statistik (BFS) führt das eidgenössische GWR den Kantonen die Richtlinien und Empfehlungen für die in enger Zusammenarbeit mit den kommunalen Bauämtern sowie Fachstellen von Bund, Kantonen und Gemeinden. Die Bauämter Gemeinden und die Adressaktualisierungsdienste erar- melden dem BFS alle bewilligungspflichtigen Bauvorhaben (Neubau- beitet. Dazu gehören insbesondere die beiden Publika- ten, Umbauten, Abbrüche) via Internet, über definierte Schnittstel- tionen des BFS und von swisstopo 3: len oder mittels Web Services. – Empfehlung Gebäudeadressierung und Schreibweise Die Informationen werden durch Attribute, sogenannte Zeichen, strukturiert, die zusammen einen Katalog bilden. Die folgenden Bun- von Strassennamen und desidentifikatoren sind vom GWR aus verwaltete Zeichen: – Weisung zur Erfassung der Gebäude in der amtlichen EGID: Eidgenössischer Gebäudeidentifikator Vermessung (AV) und im Gebäude- und Wohnungsre- EWID: Eidgenössischer Wohnungsidentifikator gister (GWR). (gemeinsam mit EGID) EDID: Eidgenössischer Gebäudeeingangsidentifikator Ziel ist es, den Prozess der Datenerhebung und -aktuali- (gemeinsam mit EGID) sierung, den Datenaustausch nach eCH-Standard und ESID: Eidgenössischer Strassenidentifikator (ersetzt ESTRID) EGAID: Eidgenössischer Gebäudeadressenidentifikator die schweizweit einheitliche Datenerfassung zu fördern. Es sind diese eidgenössischen Identifikatoren, die Daten von ver- schiedenen Informationssystemen, einschliesslich Daten der amt- • Bereinigung der Daten lichen Vermessung, verknüpfen. swisstopo hat mehrere grafische Tools herausgegeben, um Inkonsistenzen zwischen GWR- und AV-Adressdaten Abbildung 1: zu entdecken und Korrekturen zu erleichtern. Die Inkon- Organigramm des Projekts sistenzen sind in verschiedene, von den Tools generierte mit den drei Verwaltungs- ebenen. Der Bund erlässt Kategorien aufgeteilt. Je nach Inkonsistenzart können eine Strategie, die von den die Bereinigungsarbeiten sehr aufwändig sein, vor allem Kantonen umgesetzt wird. wenn eine Besichtigung vor Ort nötig wird. Die Kantone verlassen sich für die Erhebung der Infor- Für die Koordination und die Ausführung dieser Arbei- mationen auf die Gemein- den. ten, die sich in vier Phasen gliedern, sind die Kantone verantwortlich. Die Bereinigung läuft wie folgt ab: 1. Harmonisierung der Postleitzahlen (PLZ) und Ortschaften 2. Validierung der Strassen 3. Harmonisierung der Gebäudebezeichnungen 4. Validierung der Gebäudeadressen Die Erstellung von offiziellen Strassen- und Gebäude- adressverzeichnissen fordert eine völlig neue interdiszip- linäre Zusammenarbeit zwischen den zwei Bereichen Statistik und Geodaten für das Teilen von Informationen. Die Nutzung und Pflege der amtlichen Register obliegt dem Bundesamt für Landestopografie swisstopo. Die Organisationsstruktur der amtlichen Vermessung ist für diese Arbeit besonders gut geeignet. Die kantonalen Vermessungsaufsichten setzen die mit swisstopo bespro- chene Strategie um und überwachen die Aktualisierungs- arbeiten der amtlichen Vermessung. 3 www.cadastre.ch /av Rechtliches & Publikationen Weisungen / Empfehlungen 14
Fachbeiträge cadastre Nº 29, April 2019 Beispiele von Ergebnissen • Erweiterung des GWR Amtliche Verzeichnisse und Adressdienste des von swisstopo ent- Ziel der Erweiterung des Gebäude- und Wohnungsregis- Die Verordnung über Geoinformation (GeoIV) 4 bestimmt wickelten Analysetools (Stand: Februar 2019) ters ist die Einführung von Gebäuden ohne Wohnnut- in ihrem Anhang über die eidgenössischen Geobasisda- Abbildung 2: zung, die bereits in der amtlichen Vermessung erfasst ten swisstopo als zuständige Stelle für die amtlichen Strassen- und Ortschafts- sind. Geschäftsgebäude, Anbauten sowie Kleinbauten Strassen- und Gebäudeadressenverzeichnisse. Gemäss überprüfung werden in dieses Register aufgenommen, wo ihnen ein dem Anhang verfügen beide Verzeichnisse über einen Abbildung 3: EGID (Eidgenössischer Gebäudeidentifikator) zugewie- Download-Service und die Zugriffsberechtigung A (Open Gebäudeharmonisierung und Validierung von Ge- sen wird, der dann in die amtliche Vermessung übertra- Data). bäudeadressen gen wird. Bei der Registrierung müssen die Attribute Die Verwaltung harmonisierter Adressgeodaten umfasst GKLAS (Gebäudeklasse), GKAT (Gebäudekategorie) und Meldeverfahren für Mutationen, einschliesslich Verände- GBAUP (Bauperiode) von den Gemeinden bzw. der kan- rungen an Bauten. Die Aktualität und Zugänglichkeit tonalen Koordinationsstelle des GWR erfasst werden. der amtlichen Verzeichnisse werden zu einer breiten An- Mit dem Abschluss dieses Prozesses wird auch die Um- wendung führen. setzung der Harmonisierungs- und Erweiterungsarbeiten im GWR beendet. Unter der Verantwortung der Kantone Die Adressdienste (Art. 36, Buchst. f, GeoIV) beinhalten: wird die Arbeit von den Gemeinden validiert, wenn die • Beratungsdienste oben genannten Pflichtfelder ausgefüllt sind. • Download-Dienste • Forschungsdienste • Geokodierungsdienste • «Address Matching Service» 4 SR 510.620 15
Fachbeiträge cadastre Nº 29, April 2019 Abbildung 4: Beispiel der Darstellung eines Auszugs aus dem offiziellen Strassenver- zeichnis Ausblick • eine strikte Haltung bei den Arbeitsprozessen, welche Die voraussichtliche Inbetriebnahme der offiziellen Ver- die Qualität der Ergebnisse verbessert, zeichnisse im Jahr 2021 bedeutet nicht, dass die Arbei- • die Fähigkeit zur Zusammenarbeit, z. B. in Form von ten dann abgeschlossen sein werden; vielmehr wird Partnerschaften mit anderen Akteuren, es ein Neubeginn sein. Es gilt dann, die Bedürfnisse der • die Beherrschung technologischer Tools wie der Kundinnen und Kunden zu evaluieren und nach Mög- Modellierung, lichkeit umzusetzen. Ziel wird sein, den Nutzen der Ver- • Innovation und Anpassung, insbesondere an Da- zeichnisse und Geodienste zu optimieren. tenaustauschmodelle und Aktualisierungsprozesse, • ein schnelles Antworten auf Anforderungen auf Mit ihrem wichtigen Beitrag zur Schaffung der offiziel- nationaler Ebene. len Gebäudeadressen- und Strassenverzeichnisse be- weist die amtliche Vermessung, dass sie mit ihren Struk- Grégoire Bögli, pat. Ing. Geom. turen den künftigen Herausforderungen der digitalen Geodäsie und Eidgenössische Vermessungsdirektion Transformation der Gesellschaft gewachsen ist. In die- swisstopo, Wabern gregoire.boegli@swisstopo.ch sem Projekt zeigen sich folgende Stärken der amtlichen Vermessung: Patrick Ibele, technischer Projektleiter Geodäsie und Eidgenössische Vermessungsdirektion swisstopo, Wabern patrick.ibele @swisstopo.ch 16
Fachbeiträge cadastre Nº 29, April 2019 Die Eidgenössische Kommission für Ingenieur- Geometerinnen und -Geometer stellt sich vor In dieser und den nächsten Ausgaben der Fachzeitschrift werden die vielfältigen Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Geometerkommission vorgestellt. Im ersten Beitrag wird gezeigt, wie die Kommission organisiert ist und welche Aufgaben sie erfüllt. Aus aktuellen Gründen werden auch die anstehenden Erneuerungswahlen thematisiert. Eine Behördenkommission mit weitgehenden Zusammensetzung der Geometerkommission 2016 – 2019 Befugnissen Präsident «Die Aufgabenerfüllung erfordert besonderes Fach- • Caviezel Georges, ing. dipl. EPF, Mosini et Caviezel SA, Morges wissen, das in der Bundesverwaltung nicht vorhanden ist, und sie soll durch eine nicht weisungsgebundene Vizepräsident • Bernasconi Franco, dipl. Ing. ETH, Andreotti & Partners SA, Einheit der dezentralen Bundesverwaltung erfolgen.» Locarno Mit diesen knappen Worten umschreibt der Bundesrat in seiner «Verfügung über die Einsetzung der Eidge- Mitglieder • Bétrisey Karin, Dipl. Ing. ETH, Strittmatter Partner AG Raumpla- nössischen Kommission für Ingenieur-Geometerinnen nung & Entwicklung, St. Gallen und Ingenieur-Geometer» (Einsetzungsverfügung) die • Bleisch Susanne, Prof. Dr., Fachhochschule Nordwestschweiz, Notwendigkeit der Eidgenössische Kommission für In- Muttenz • Frei Fabian, Dipl. Ing. HTL, Jermann Ingenieure + Geometer AG, genieur-Geometerinnen und -Geometer (Geometerkom- Arlesheim mission). • Guillaume Sébastien, Dipl. Ing. ETH, Haute Ecole d'Ingénierie et de Gestion du Canton de Vaud, Yverdon-les-Bains Das Fachwissen und die Unabhängigkeit der Geometer- • Peter Yannick, Dr. Sc. techn., MAP Géomatique SA, Auvernier • Prélaz-Droux Roland, Dr., Haute Ecole d'Ingénierie et de Gestion kommission als nicht weisungsgebundene Einheit der du Canton de Vaud, Yverdon-les-Bains dezentralen Bundesverwaltung sind die Basis für die • Reimann Patrick, Dipl. Ing. ETH, Kantonsgeometer Basel-Land- Erfüllung der ihr zugeteilten Aufgaben: schaft, Amt für Geoinformation, Liestal • van Buel Anne, Ing. dipl. EPF, Service de l'agriculture et de la • Durchführen des Staatsexamens für Ingenieur-Geome- viticulture du Canton de Vaud, Lausanne terinnen und Ingenieur-Geometer und Erteilung oder • Wieser Andreas, Prof., Eidgenössische Technische Hochschule, Verweigerung des Patents, Zürich • Führen des Geometerregisters, • Ausübung der Disziplinaraufsicht über die im Register eingetragenen Personen, Gewählt werden kann – vielfältige Auswahlkrite- • Durchführung des Verfahrens für die Anerkennung rien, die es zu berücksichtigen gilt eines ausländischen Berufsabschlusses als patentierte Der Bundesrat legt in seiner Einsetzungsverfügung fest, Ingenieur-Geometerin resp. patentierter Ingenieur- dass bei der Wahl der Mitglieder auf eine angemessene Geometer. Vertretung der Kantone, der Gemeinden, des Berufs- standes und der Hochschulen zu achten ist. Vorausset- Als sogenannte Behördenkommission ist die Geometer- zung für die Ernennung ist die Eintragung im Geometer- kommission mit Entscheidungsbefugnissen ausgestattet register und die Tätigkeit als Expertin oder Experte für (Art. 8a RVOV 1). das Staatsexamen für Ingenieur-Geometerinnen und -Geometer. Diese Voraussetzungen gelten nicht für die Die Kommission in Kürze Vertreterinnen und Vertreter der Hochschulen. Die Mitglieder der Kommission werden vom Bundesrat auf vier Jahre gewählt. Sie setzt sich aus aktuell 11 Mit- Nebst diesen speziell für die Geometerkommission gel- gliedern zusammen, die alle bis am 31. Dezember 2019 tenden Wahlvoraussetzungen ist bei der Nomination gewählt sind. von Mitgliedern ausserparlamentarischer Kommissionen grundsätzlich und insbesondere zu beachten: • Frauen und Männer müssen in einer ausserparlamen- tarischen Kommission mindestens mit je 30 Prozent vertreten sein (Art. 8 c RVOV). • In der Kommission müssen nach Möglichkeit deutsch-, französisch- und italienischsprachige Personen vertre- 1 Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung (RVOV) ten sein (Art. 8 c bis RVOV). (SR 172.010.1) 17
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