Cadastre - cadastre.ch - The Swiss cadastral ...

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Geodäsie und Eidgenössische Vermessungsdirektion                                                   April 2019

                                                                                                                  Nº
                                                                                                                       29

               cadastre
               Fachzeitschrift für das schweizerische Katasterwesen

   swisstopo
wissen wohin

               Amtliche Adressverzeichnisse Derzeit werden Adressen von mehreren Anbietern veröffentlicht, genutzt
               oder gar vermarktet, ohne dass die Schweiz über ein offizielles nationales Verzeichnis verfügt, das dafür als
               Basis dient. Der Bundesrat wollte hier Abhilfe schaffen: Er hat die Verordnung über das eidgenössische Ge-
               bäude- und Wohnungsregister und die Verordnung über die geografischen Namen entsprechend angepasst.
               Ziel ist, dass die Schweiz Ende 2020 erstmals über amtliche Gebäudeadressen- und Strassenverzeichnisse
               verfügen wird. Der vorliegende Artikel orientiert über die laufenden Arbeiten. ► Seite 13
               Amtliches Publikationsorgan – eine Zusatzfunktion zum ÖREB-Kataster des Kantons Uri Der Katas-
               ter der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) beschränkt sich nicht nur auf die
               gesetzliche Mindestfunktion als Informationskataster über alle ÖREB, die gestützt auf Artikel 16 GeoIG in
               den Kataster aufgenommen werden, sondern kann auch in seiner Zusatzfunktion als amtliches Publikations-
               organ genutzt werden. In diesem Beitrag erfolgen die Beschreibung der Zusatzfunktion und ein Bericht zum
               Publikationsorgan des Kantons Uri. ► Seite 20
               Die Einführung des ÖREB-Katasters nach Schweizer Vorbild im Fürstentum Liechtenstein Mit Inkraft-
               treten des liechtensteinischen Gesetzes über den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkun-
               gen und der entsprechenden am 1. Juli 2018 hat auch Liechtenstein mit der Einführung eines ÖREB-Katas-
               ters begonnen. Liechtenstein orientiert sich dabei an der Gesetzgebung und Umsetzung in der Schweiz. Der
               Kataster berücksichtigt liechtensteinisches Recht mit seinen Spezialgesetzen, nationale Eigenheiten wie bei-
               spielsweise den Staatsaufbau (ohne kantonale Ebene) und die EWR-Mitgliedschaft. ► Seite 26

               Schweizerische Eidgenossenschaft         Bundesamt für Landestopografie swisstopo
               Confédération suisse                     www.swisstopo.ch
               Confederazione Svizzera
               Confederaziun svizra
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cadastre Nº 29, April 2019

                                               Inhalt

                                               Editorial                                                                            3

                                               Fachbeiträge
                                              ►     Statistische Angaben über die amtliche Vermessung, Stand 31. 12. 2018        4 –7

                                              ►     Die amtliche Vermessung auf geodienste.ch                                   8–9

Ein Blick über die Grenze: Das Fürstentum     ►     10 Jahre AV-Geoportal des Bundes                                          10 – 12
Liechtenstein führt den ÖREB-Katasters
nach Schweizer Vorbild ein.                   ►     Amtliche Adressverzeichnisse                                              13 – 16

                                              ►     Die Eidgenössische Kommission für Ingenieur-Geometerinnen und -Geometer
                                                    stellt sich vor                                                           17 – 19

                                              ►     Amtliches Publikationsorgan – eine Zusatzfunktion zum ÖREB-Kataster des
                                                    Kantons Uri                                                               20 –  25

Impressum «cadastre»
                                              ►     Die Einführung des ÖREB-Katasters nach Schweizer Vorbild im
Redaktion:                                          Fürstentum Liechtenstein                                                  26 –  30
Karin Markwalder, Elisabeth Bürki G
                                  ­ yger
und Marc Nicodet                              ►     Übereinstimmung zwischen BIM und GIS: ein Referenzmodell für digitale
Auflage:                                            Baugenehmigungen                                                          31 – 32
1600 deutsch  /  700 französisch
Erscheint: 3 x jährlich
Adresse der Redaktion:                         Mitteilungen
Bundesamt für Landestopografie
swisstopo
                                              ►     Personelle Änderungen bei den Verantwortlichen der kantonalen
Geodäsie und Eidgenössische                         Vermessungsaufsichten                                                          33
Vermessungsdirektion
Seftigenstrasse 264                           ►     Kreisschreiben und Express: jüngste Veröffentlichungen                        33
3084 Wabern
Telefon 058  464 73 03
infovd@swisstopo.ch
www.cadastre.ch
                                               Veranstaltungen und Weiterbildung
                                              ►     SwissGeoLab: ein mobiles Labor, ganz der Geomatik gewidmet                    34
ISSN 2297-6086                                ►     Vorankündigung: Informationsveranstaltung ÖREB-Kataster 2019                  34
ISSN 2297-6094

                                               Legende

                                              ► Amtliche Vermessung
                                              ► ÖREB-Kataster
                                              ► Allgemeine Artikel

                            2
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cadastre Nº 29, April 2019

               Editorial

               Liebe Leserin, lieber Leser                                    handen und in dieser Form (anstelle in Form von Papier-
                                                                              dokumenten) rechtlich verbindlich sind.
               Wie Sie sicher festgestellt haben, ist die «digitale Gesell-
                                                                              In ihrem Artikel stellen unsere liechtensteinischen Freun-
               schaft» eine Realität. Auch in der Welt der Geoinforma-
                                                                              de die Einführung des ÖREB-Katasters im Fürstentum
               tion werden immer mehr Prozesse digitalisiert, und die
                                                                              nach dem Schweizer Vorbild vor. Durch seinen offiziellen
               Daten sind zunehmend – und vielleicht bald ausschliess-
                                                                              Charakter und einfachen Zugang sowie durch die Bereit-
               lich – in digitaler Form verfügbar.
                                                                              stellung genauer und zuverlässiger Daten erlaubt auch
               Der Datenzugriff wird demokratischer und einfacher;            dieses Portal, die Rechtssicherheit und das Vertrauen der
               die Anzahl Portale, Plattformen und andere Zugriffsarten       Bürgerinnen und Bürger in die veröffentlichten Informa-
Marc Nicodet
               nimmt zu. Dies ist einerseits äusserst erfreulich, denn        tionen zu erhöhen. Interessanterweise hat die Schaffung
               das Ziel eines jeden Datenproduzenten ist es natürlich,        dieses Katasters indirekt auch dazu geführt, die jeweili-
               dass seine Daten so breit wie möglich genutzt werden.          gen Verfahren, Verantwortlichkeiten und Rollen aller be-
               Andererseits wird es für die Nutzerinnen und Nutzer im-        teiligten Partner zu klären, wodurch letztlich die Verwal-
               mer komplexer, sich zurechtzufinden. Sie riskieren, von        tungsprozesse besser strukturiert und dokumentiert wor-
               einer Datenlawine überrollt zu werden, die sie analysie-       den sind.
               ren, evaluieren und sortieren müssen, ohne unbedingt
                                                                              Dieser Wunsch, bei der Umstellung auf vollständige
               immer über die nötigen Kenntnisse oder Kompetenzen
                                                                              ­Digitalisierung die Prozesse zu klären und zu optimieren,
               zu verfügen, um die richtige Wahl treffen zu können.
                                                                               spiegelt sich auch in der Studie über den Einsatz von
               Nicht jeder nimmt es mit der Präzision, A ­ ktualität, Voll-
                                                                               Building Information Modelling BIM im Rahmen der Um-
               ständigkeit oder Zuverlässigkeit von Daten genau!
                                                                               setzung der digitalen Baugenehmigung im Kanton Genf
               ­Während die Medienwelt und sozialen Netzwerke mit
                                                                               wider.
                «Fake News» überschwemmt werden und versuchen,
                Tools zur Bekämpfung von Fehlinformationen einzufüh-          Ich wünsche Ihnen eine angenehme Lektüre dieser Aus-
                ren, können auch unsere Kundinnen und Kunden ver-             gabe von «cadastre», die wie beschrieben den Fokus vor
                unsichert werden: ganz allgemein wenn sie eine Wahl           allem auf mehrere Realisierungen setzt, die jeweils auf
                treffen müssen, wenn sie durch qualitativ schlechte Da-       ihre Weise zur Umsetzung von E-Government beitragen.
                ten irregeführt oder sogar mit falschen resp. veralteten
                Daten beliefert werden. Umso wichtiger ist es deshalb,        Marc Nicodet, pat. Ing. Geom.
                                                                              Leiter Bereich «Geodäsie und Eidgenössische Vermessungsdirektion»
                amtliche Datensätze sowie ebenfalls amtliche und ein-
                                                                              swisstopo, Wabern
                deutig identifizierbare Verteilkanäle einzurichten. Die
                Beiträge in dieser Ausgabe von «cadastre» beleuchten
                mehrheitlich genau solche Projekte oder Realisierungen.

               In zwei Artikeln stellen wir Ihnen Portale vor, die derzeit
               den Zugang zu den Daten der amtlichen Vermessung
               in der ganzen Schweiz ermöglichen. Diese Portale wur-
               den von den Kantonen bzw. dem Bund eingerichtet. Zur
               Zeit laufen Diskussionen, um deren jeweilige Rollen zu
               klären und sie im Hinblick auf eine einheitliche nationale
               Infrastruktur zu positionieren.

               Die Erstellung von amtlichen Verzeichnissen der Gebäude-
               adressen und Strassen trägt ebenfalls wesentlich dazu
               bei, dass der Bund den Bürgerinnen und Bürgern offi-
               zielle und zuverlässige Daten zur Verfügung stellt, denen
               sie absolut vertrauen können.

               Der Kataster für öffentlich-rechtliche Eigentumsbe-
               schränkungen (ÖREB-Kataster) im Kanton Uri hat die Zu-
               satzfunktion als amtliches Publikationsorgan. Dadurch
               können die Behörden ihrer Veröffentlichungspflicht nach
               kommen, bevor jeweils eine neue ÖREB in Kraft tritt.
               Doch dies ist nur möglich, weil die Daten nun digital vor-

                                                                                                                        3
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Fachbeiträge                        cadastre Nº 29, April 2019

                                Statistische Angaben über die amtliche
                                ­Vermessung, Stand 31. 12. 2018

                                Die Zunahme der AV93-Flächen für 2018 ist mit 1.2 % in etwa gleich wie im 2017 und ent-
                                spricht den anfangs 2018 definierten Werten. Die Zunahme der digital vorliegenden Flächen
                                verläuft wie geplant.

                                Entwicklung des Stands der amtlichen                                               Veränderung. Die Flächen im Standard HG konnte
                                Vermessung (AV)                                                                    ­erneut um 0.5 % reduziert werden, jedoch blieb die
                                Die in einem VAV 1-konformen Standard (AV93 und pro-                                ­Fläche im Standard GR wie im letzten Jahr unverän-
                                visorische Numerisierung PN2) vorliegende Fläche konnte                              dert. Die nicht vermessene Fläche der Schweiz beträgt
                                wiederum erhöht werden.                                                              rund 419'485 ha. Dies entspricht einer Abnahme von
                                Die Zunahme von 1.2 % (AV93) ist gegenüber dem Vor-                                  ca. 10'900 ha – rund die Hälfte der Fläche des Kantons
                                jahr um 0.1 % höher. In der Fläche der PN gab es keine                               Zug – oder 0.3 % gegenüber dem Vorjahr.

                                Tabelle: Änderungen beim Standard der Vermessung im Jahr 2018 / Informationsebene «Liegenschaften»

                                      AV93             PN                VN               TN             HG           GR            ps           zu verm.              Seen                Total
                                      1.2 %           0.0 %           - 0.1 %           - 0.1 %         - 0.5 %      0.0 %       - 0.2 %          - 0.3 %              0.1 %                0%

                                Grafiken: Entwicklung des Stands der Vermessung / Informationsebene «Liegenschaften»
                                Stand beim Plan für das Grundbuch
Tabelle: Fläche der aner-                          AV93          PN             VN             TN          HG        GR        ps           nv               See             Gl*          Total in %
kannten Vermessungen                 07.10. 1993         –           –          0.9 %          17.8 %     25.3 %     9.3 %    15.7 %       27.9 %            3.1 %               –           100.0 %
                                     01.11. 1994    0.0 %        0.1 %          2.1 %          20.2 %     24.6 %     8.2 %    15.4 %       25.6 %            3.1 %           0.7 %           100.0 %
                                     30.06. 1995    0.1 %        0.1 %          2.5 %          20.7 %     24.4 %     8.2 %    15.3 %       25.0 %            3.1 %           0.7 %           100.0 %
                                     01.04. 1996    0.1 %        0.1 %          3.3 %          17.3 %     27.1 %     8.8 %    15.0 %       24.6 %            3.1 %           0.7 %           100.0 %
                                     01.05. 1997    1.2 %        0.5 %          4.6 %          19.4 %     24.5 %     8.6 %    14.1 %       23.4 %            3.1 %           0.7 %           100.0 %
                                     01.01. 1998    1.6 %        0.6 %          5.6 %          19.3 %     25.3 %     7.7 %    13.6 %       22.4 %            3.1 %           0.7 %           100.0 %
                                     30.06. 1999    4.9 %        1.7 %          5.9 %          17.9 %     24.9 %     7.3 %    13.6 %       20.3 %            2.8 %           0.7 %           100.0 %
                                     31.12. 1999    6.4 %        3.9 %          6.2 %          17.5 %     23.0 %     7.2 %    13.1 %       18.9 %            3.3 %           0.7 %           100.0 %
                                     30.06. 2000    7.9 %        4.5 %          5.8 %          17.2 %     21.9 %     6.8 %    12.9 %       19.1 %            3.3 %           0.7 %           100.0 %
                                     31.12. 2000    9.2 %        5.2 %          5.6 %          16.4 %     21.3 %     6.7 %    12.7 %       19.0 %            3.3 %           0.7 %           100.0 %
                                     30.06. 2001   10.7 %        5.4 %          5.6 %          15.8 %     20.9 %     6.5 %    12.5 %       18.5 %            3.3 %           0.7 %           100.0 %
                                     31.12. 2001   12.5 %        5.8 %          5.4 %          15.3 %     20.0 %     6.4 %    12.3 %       19.0 %            3.2 %               –           100.0 %
                                     30.06. 2002   13.4 %        6.0 %          5.4 %          14.8 %     19.8 %     6.3 %    12.1 %       19.0 %            3.2 %               –           100.0 %
                                     31.12. 2002   16.9 %        6.4 %          5.1 %          13.0 %     19.1 %     6.2 %    12.0 %       18.2 %            3.2 %               –           100.0 %
                                     31.12. 2003   21.6 %        8.9 %          4.6 %          11.0 %     16.7 %     5.9 %    10.5 %       17.5 %            3.2 %               –           100.0 %
                                     31.12. 2004   24.6 %        9.5 %          4.6 %          10.2 %     15.3 %     5.9 %     9.9 %       16.7 %            3.2 %               –           100.0 %
                                     31.12. 2005   27.1 %       11.1 %          4.3 %           9.5 %     13.7 %     5.8 %     8.9 %       16.5 %            3.2 %               –           100.0 %
                                     31.12. 2006   29.0 %       11.4 %          4.3 %           9.2 %     12.7 %     5.3 %     8.6 %       16.3 %            3.2 %               –           100.0 %
                                     31.12. 2007   34.1 %       12.4 %          4.2 %           7.5 %     10.5 %     4.0 %     8.1 %       16.1 %            3.2 %               –           100.0 %
                                     31.12. 2008   36.6 %       13.7 %          3.6 %           7.0 %      9.4 %     3.8 %     7.1 %       15.7 %            3.1 %               –           100.0 %
                                     31.12. 2009   40.1 %       14.4 %          3.1 %           5.8 %      8.2 %     3.6 %     6.6 %       15.0 %            3.1 %               –           100.0 %
                                     31.12. 2010   44.3 %       14.8 %          2.9 %           4.8 %      6.8 %     2.9 %     6.0 %       14.3 %            3.1 %               –           100.0 %
                                     31.12. 2011   47.2 %       15.1 %          2.6 %           4.4 %      6.3 %     2.7 %     4.9 %       13.6 %            3.1 %               –           100.0 %
                                     31.12. 2012   50.0 %       14.9 %          2.5 %           3.5 %      5.8 %     2.1 %     4.6 %       13.3 %            3.1 %               –           100.0 %
                                     31.12. 2013   53.6 %       14.5 %          2.2 %           3.0 %      5.0 %     2.0 %     4.2 %       12.5 %            3.1 %               –           100.0 %
                                     31.12. 2014   58.6 %       16.7 %          2.1 %           2.2 %      1.6 %     0.6 %     3.7 %       11.3 %            3.1 %               –           100.0 %
                                     31.12. 2015   61.1 %       16.6 %          1.7 %           1.5 %      1.3 %     0.2 %     3.3 %       11.1 %            3.1 %               –           100.0 %
                                     31.12. 2016   63.2 %       16.4 %          1.7 %           0.9 %      1.1 %     0.2 %     2.9 %       10.6 %            3.1 %               –           100.0 %
                                     31.12. 2017   64.3 %       17.0 %          1.7 %           0.5 %      0.8 %     0.2 %     2.1 %       10.4 %            3.1 %               –           100.0 %
                                     31.12. 2018   65.5 %       17.0 %          1.5 %           0.3 %      0.2 %     0.2 %     1.9 %       10.1 %            3.2 %               –           100.0 %
                                                                                                                                                       * Gletscher ab 31. 12. 2001 unter «nicht vermessen»

Grafik links:                   100%                                                                                                                                          See
Entwicklung der amtlichen       90%                                                                                                                             nv           3.2 %
                                                                                                                                                                                                 AV93
Vermessung 1993 – 2018                                                                                                                                        10.1 %                             65.5 %
                                80%
                                                                                                                                                        ps 1.9 %
                                70%                                                                                                                GR 0.2 %
Grafik rechts:                                                                                                                                   HG 0.2 %
                                60%                                                                                                              TN 0.3 %
Stand der amtlichen Ver-                                                                                                                         VN 1.5 %
messung per 31. 12. 2018        50%
                                40%                                                                                                                   PN
                                                                                                                                                    17.0 %
                                30%
                                20%
                                10%
                                    0%
                                                 1
                                               01

                                          2 09
                                               10

                                          2. 1
                                               12

                                          2. 3
                                          2. 4
                                               15

                                          2 16
                                          2. 17
                                               18
                                              99

                                          6. 0

                                          2. 2
                                              02
                                          6. 9
                                              00
                                              93
                                              94

                                          6. 8

                                          2 03
                                              04

                                              08
                                          4. 5
                                              96
                                              97

                                          2. 5
                                              06

                                          2. 07
                                      . 0 00

                                               1

                                               1
                                               1
                                              0

                                              0
                                              9
                                              9
                                              9

                                              0
                                    31 20

                                    31 . 20
                                    31 . 20
                                    31 . 20
                                    31 20
                                    31 . 20
                                    31 20
                                    31 20
                                    31 . 20
                                    31 . 20
                                            20
                                    31 19

                                    30 . 20

                                    31 . 20
                                    31 20
                                    30 . 19
                                    31 20
                                    01 . 19
                                    30 . 19

                                    30 . 19

                                    31 . 20
                                    31 . 20

                                    31 20
                                    01 . 19
                                    01 19
                                    01 5. 19

                                    31 . 20
                                    31 20
                                    31 2. 20
                                    30 . 2
                                          2
                                          0
                                          1

                                          1
                                          6

                                          2

                                          2

                                          2

                                          2

                                          2
                                          2

                                          6

                                          2

                                          2
                                        .1
                                       .1
                                       .1

                                       .0
                                       .0
                                       .0
                                       .0
                                       .0

                                       .1
                                       .0

                                       .1
                                       .1
                                       .1
                                       .1
                                       .1
                                       .1
                                       .1
                                       .1
                                       .1
                                       .1
                                       .1

                                       .1
                                      .0

                                       .1
                                       .1

                                       .1
                                       .1
                                       .1
                                       .1
                                     07

                                1
                                    Verordnung über die amtliche Vermessung (VAV), SR 211.432.2
                                2
                                    Erklärung der verschiedenen Standards s. Seite 7

                            4
Cadastre - cadastre.ch - The Swiss cadastral ...
Fachbeiträge                   cadastre Nº 29, April 2019

Stand der amtlichen Vermessung                           Grafik: Stand der amtlichen Vermessung
                                                         Stand der Informationsebene «Liegenschaften»
pro Kanton der Informationsebene
                                                         In % des Totals bzw. der Gesamtfläche
«Liegenschaften»
Der Flächenanteil der Daten im Standard                          0%       10 %            20 %     30 %     40 %            50 %      60 %      70 %             80 %    90 %         100 %
                                                            CH
AV93 der Informationsebene «Liegen-
schaften» konnte gegenüber dem Vorjahr                   NW
um rund 52'450 ha gesteigert werden.                     OW
                                                            UR
Der Anteil der Flächen im Standard HG                       BS
und GR nahm gegenüber dem Vorjahr um                        AR
                                                            ZG
rund 21'150 ha ab.                                          AI
                                                            SH
                                                            GL
                                                            SO
                                                            ZH
                                                            SG
                                                            SZ
                                                            GE
                                                            GR
                                                            TG
                                                            LU
                                                            AG                                                                                                                                AV93
                                                            JU                                                                                                                                PN
                                                            BL
                                                                                                                                                                                              VN
                                                            BE
                                                            TI                                                                                                                                TN
                                                            FR                                                                                                                                HG
                                                            NE
                                                                                                                                                                                              GR
                                                            VD
                                                                                                                                                                                              ps
                                                            VS
                                                                                                                                                                                              nv
                                                            FL                                                                                                                                See

Tabelle: Stand der amtlichen Vermessung
Stand der Informationsebene «Liegenschaften»

               AV93           PN                VN           TN                  HG                GR              ps                 nv               See               Total
             AV93-      Prov. numerisiert     Voll-        Teil-             Halb-               Grafisch      prov.               noch nicht          See
            Standard     (gr, hg, tn, ps)   numerisch    numerisch          grafisch                         anerkannt             ­vermessen
                ha             ha               ha               ha              ha                ha              ha                 ha               ha                    ha
 CH        2'711'829        702'886            63'630       13'252               9'978             7'013       80'005               419'485       132'500               4'140'578
 NW            24'147               –                –                –               –                 –               –                  –           3'448                 27'595
 OW            47'872               –                –                –               –                 –               –                  –           1'186                 49'058
 UR         104'954                 –                –                –               –                 –               –                  –           2'111             107'065
 BS             3'697               –                –                –               –                 –               –                  –                 –                3'697
 AR            24'284               –                –                –               –                 –               –                  –                 –               24'284
 ZG            20'716               –                –                –               –                 –               –                  –           3'158                 23'874
 AI            17'248               –                –                –               –                 –               –                  –                 –               17'248
 SH            29'841               –                –                –               –                 –               –                  –                 –               29'841
 GL            68'534               –                –                –               –                 –               –                  –                 –               68'534
 SO            79'044               –                –                –               –                 –               –                  –                 –               79'044
 ZH         165'636                 –                –                –               –                 –               –                  –           7'246             172'882
 SG         194'416             690                  –                –               –                 –               –                  –           3'279             198'385
 SZ            70'057        14'878                  –                –               –                 –               –                  –           5'855                 90'790
 GE            17'266         7'350                  –                –               –                 –               –                  –           3'678                 28'294
 GR         709'889                 –                –                –               –                 –               –               646                  –           710'535
 TG            85'329               –                –                –               –                 –           166                 953                  –               86'448
 LU            83'396        57'088               66         1'996                    –                 –               –               232            6'562             149'340
 AG         131'764            5'396                 –                –          3'219                  –               –                  –            868              141'247
 JU            81'555               –                –                –           453                   –          1'817                   –                 –               83'825
 BL            20'810        29'727            2'349                  –               –                 –               –                  –                 –               52'886
 BE         278'929         200'745                  –            224             540                   –          1'261            105'228        12'099                599'026
 TI         168'869          38'789             2'209        1'123                931              6'753                –            58'545            5'280             282'499
 FR            62'492        53'693            4'430         1'576               3'839              141        34'675                      –           7'908             168'754
 NE            51'025               –                –                –               –                 –      20'604                      –           8'489                 80'118
 VD            22'314       174'400          54'576          8'293                996               119        21'482                      –       43'090                325'270
 VS         147'745         120'130                  –            40                  -                 –               –           253'881            1'059             522'855
 FL            15'980               –                –                –               –                 –             72                   –                 –               16’052

                                                                                                                                                                         5
Cadastre - cadastre.ch - The Swiss cadastral ...
Fachbeiträge             cadastre Nº 29, April 2019

Stand der amtlichen Vermessung               Grafik: Stand AV93 und PN pro Kanton (sämtliche Informationsebenen)
                                             In % der zu vermessenden Fläche (= Gesamtfläche – Seefläche)
in den VAV-konformen Standards
                                             (bezogen auf die kalkulatorischen Hektaren)
AV93 und PN (sämtliche Informa-
tionsebenen)                                        0%   10 %       20 %   30 %         40 %   50 %      60 %     70 %        80 %   90 %   100 %
                                             CH
Rund 80 % (+1 %) der zu vermessen-
den Fläche der Schweiz liegt in den           ZG
Standards AV93 oder PN vor, rund 6 %           AI
                                              AR
sind in Arbeit. In Bezug auf die Kan-         BS
tone gibt es keine Veränderungen ge-          GL
                                             NW
genüber dem Vorjahr: In 11 Kantonen          OW
liegt die gesamte Kantonsfläche in            SH
                                              SO
den VAV-konformen Standards aner-
                                              TG
kannt vor. In weiteren fünf Kantonen          UR
ist die Gesamtfläche anerkannt oder           SG
                                              SZ
in Arbeit. In 24 von 26 Kantonen liegt       AG
der Flächenanteil der anerkannten             JU
                                              NE
oder in Arbeit stehenden Flächen bei          LU
über 80 %.                                    ZH
                                              GR
                                               TI
                                              BE
                                              FR
                                              BL
                                              GE
                                              VS                                                                                                    AV93 / PN
                                              VD                                                                                                    anerkannt

                                                                                                                                                    AV93 / PN
                                              FL                                                                                                    laufend

                                             Tabelle: Stand AV93 und PN pro Kanton (sämtliche Informationsebenen)
                                             (bezogen auf die kalkulatorischen Hektaren)

                                                         AV93 / PN         AV93 / PN           Total        zu verm. Fläche
                                                         anerkannt          laufend                               ha
                                               CH          79.7 %             6.2 %             86.0 %          4'008'078
                                               ZG         100.0 %                   –          100.0 %            20'716
                                               SO         100.0 %                   –          100.0 %            79'044
                                               OW         100.0 %                   –          100.0 %            47'872
                                               BS         100.0 %                   –          100.0 %             3'697
                                               GL         100.0 %                   –          100.0 %            68'534
                                               UR         100.0 %                   –          100.0 %           104'954
                                               TG         100.0 %                   –          100.0 %            86'448
                                               SH         100.0 %                   –          100.0 %            29'841
                                               AI         100.0 %                   –          100.0 %            17'248
                                               AR         100.0 %                   –          100.0 %            24'284
                                               NW         100.0 %                   –          100.0 %            24'147
                                               SG          99.9 %             0.1 %            100.0 %           195'106
                                               SZ          98.8 %             1.2 %            100.0 %            84'935
                                               JU          98.4 %             1.6 %            100.0 %            83'825
                                               AG          98.3 %             1.7 %            100.0 %           140'379
                                               NE          75.7 %           24.3 %             100.0 %            71'629
                                               LU          96.6 %             2.5 %             99.2 %           142'778
                                               ZH          97.8 %                   –           97.8 %           165'636
                                               GR          91.7 %             2.0 %             93.7 %           710'535
                                               GE          81.0 %           11.1 %              92.1 %            24'616
                                               TI          69.7 %           20.3 %              90.1 %           277'219
                                               BE          77.7 %           11.0 %              88.7 %           586'927
                                               BL          78.7 %             7.5 %             86.2 %            52'886
                                               FR          60.5 %           20.8 %              81.3 %           160'846
                                               VS          49.8 %             6.3 %             56.1 %           521'796
                                               VD          41.0 %             5.5 %             46.6 %           282'180
                                               FL          94.4 %                   –           94.4 %            16'052

                    6
Cadastre - cadastre.ch - The Swiss cadastral ...
Fachbeiträge                    cadastre Nº 29, April 2019

 Stand der Vermessungen                     Grafik: Stand der Vermessung in den überbauten Gebieten /
                                            Informationsebene «Liegenschaften»
 in den Baugebieten
                                            Stand beim Plan für das Grundbuch in den Baugebieten
 Die Ergebnisse lassen keine
­signifikanten Veränderungen                       0%        10 %      20 %     30 %       40 %         50 %     60 %     70 %      80 %       90 %    100 %

 ­gegenüber dem Vorjahr er-­                TG
                                             BS
  kennen.                                   NW
                                            UR
Geodäsie und Eidgenössische                 OW
                                            AR
Vermessungsdirektion                        ZG
swisstopo, Wabern                            AI
                                             SH
                                             GL
                                             ZH
                                            SG
                                             BL
                                            GR
                                             SZ
                                            SO
                                             JU
                                            AG
                                             NE
                                             BE
                                             LU
                                             VS
                                            GE
                                             FR
                                             TI
                                            VD
                                                                                                                                                                   AV93 % (BZ I)
                                             FL                                                                                                                    PN % (BZ I)

                                            Tabelle: Gesamtfläche BZ I pro Kanton                              Verschiedene Standards der amtlichen Vermessung

                                                        Fläche BZ  I                                            Abkürzung    Bedeutung          Qualität
                                                                          Beitragszone I (BZ I)
                                                            ha
                                                                          Die Fläche in der Beitrags-           nv           Nicht vermessen    Unvermessene Gebiete
                                              CH         251'406          zone I umfasst überbaute
                                              TG            9'343         Gebiete und Bauzonen.                 ps            Provisorisch      Vor 1919 gemäss kantonalen
                                              BS            3'696         In der Regel entsprechen                           ­anerkannt         Richtlinien erstellte g
                                                                                                                                                                      ­ rafische Pläne
                                              NW            1'503         demnach die Flächen der
                                              UR            1'256         Beitragszone I den Bauzo-             GR           Grafisch           Grafische Pläne gemäss den e­ id-
                                              OW            2'469                                                                               genössischen Vor­schriften von
                                                                          nen gemäss kommunalem
                                                                                                                                                1919
                                              AR            1'460         Zonenplan.
                                              ZG            2'478                                               HG           Halbgrafisch       Grafische Pläne gemäss den e­ id-­­
                                              AI              473                                                                               genössischen Vorschriften von
                                              SH            2'884                                                                               1919, für Polygonpunkte (­Fix-
                                              GL            1'869                                                                               punkte) w
                                                                                                                                                        ­ urden Koordinaten be-
                                              ZH          28'349                                                                                rechnet
                                              SO          10'412
                                                                                                                TN           Teilnumerisch      Grafische Pläne gemäss den e­ id-
                                              JU            4'071
                                                                                                                                                genössischen Vorschriften von
                                              SG          15'227
                                                                                                                                                1974, Polygon- und Grenzpunkte
                                              BL            8'330                                                                               in digitaler Form
                                              SZ            4'656
                                              GR            8'965                                               VN           Vollnumerisch      Digitale Daten gemäss den e­ idge-
                                              AG          22'539                                                                                nössischen Vor­schriften von 1974,
                                              NE            5'716                                                                               sämtliche Punkte in digitaler Form
                                              BE          24'622
                                                                                                                PN            Provisorisch      Ab Originalplan digitalisierte D
                                                                                                                                                                               ­ a-­
                                              LU          10'465                                                                                ­ten gemäss den e­ idgenössischen
                                                                                                                             ­numerisiert
                                              VS          19'793                                                                                 Vorschriften von 1993 (VAV),
                                              GE            8'646                                                                                Stuktur entspricht MO93
                                              FR          10'973
Die Angaben im Bericht sowie in den
                                              TI          14'981                                                AV93          Amtliche          Digitale Daten gemäss den e­ idge-
­Grafiken und Tabellen sind auf eine
                                              VD          26'230                                                             ­Vermessung        nössischen Vorschriften von 1993
 ­Kommastelle gerundet. Somit ergeben
                                              FL            3’315                                                             1993              (VAV)
  sich Rundungsdifferenzen.

                                                                                                                                                       7
Cadastre - cadastre.ch - The Swiss cadastral ...
Fachbeiträge                        cadastre Nº 29, April 2019

                                Die amtliche Vermessung auf geodienste.ch

                                geodienste.ch ist das interkantonale Portal für den Bezug von aggregierten kantonalen Geo-
                                daten und -diensten. Das Datenmodell der amtlichen Vermessung ist dabei eines der wich-
                                tigsten Angebote. Nebst den gesetzlich geforderten Download- und Darstellungsdiensten bie-
                                tet die Aggregationsinfrastruktur der Kantone (geodienste.ch) unter anderem auch einfach
                                nutzbare Formate (standardisierte Benutzerderivate) an. Die schweizweite Flächendeckung ist
                                fast erreicht und die Datenqualität bezüglich Modellkonformität ist gegeben.

                                Kantonale Geodaten über die ganze Schweiz                          stelle in INTERLIS 1 bildet eine wichtige Ergänzung und
                                aus einer Hand – geodienste.ch                                     Grundlage zum bestehenden Angebot: Die Daten der
                                geodienste.ch ist das interkantonale Portal für den Be-            amtlichen Vermessung sind nun auf geodienste.ch als
                                zug von Geodaten und -diensten. Die Konferenz der                  Downloaddienst 3 (INTERLIS 1) und Darstellungsdienst
                                Kantonalen Geoinformationsstellen (KKGEO) betreibt                 (AV-WMS) nach GeoIG (SR 510.62) sowie in Form
                                geodienste.ch im Auftrag der Bau-, Planungs- und Um-               von standardisierten Benutzerderivaten (Formate WFS,
                                weltdirektorenkonferenz (BPUK). Alle Geobasisdaten                 ­Geopackage und ESRI Shapefile) erhältlich.
                                nach Bundesrecht in Zuständigkeit der Kantone und
                                ­Gemeinden werden künftig flächendeckend und stets                 Win-Win Situation
                                 aktuell über geodienste.ch bereitgestellt1. Die Geoba-­           Gemäss bestehenden Leistungsvereinbarungen zwi-
                                 sisdaten der amtlichen Vermessung (ID 51-64 gemäss                schen Bund und Kantonen sowie der Hoheitsaufgabe
                                 Anhang I, GeoIV, SR 510.620) sind dabei integraler                des Bundes im Bereich der amtlichen Vermessung sind
                                 ­Bestandteil des Angebots.                                        die Kantone verpflichtet, die Daten der amtlichen Ver-
                                                                                                   messung dem Bund zu liefern. Dies konnte bis anhin
                                Die amtliche Vermessung liefert geometrische Daten
                                                                                                   über drei verschiedene Wege geschehen:
                                zum Grundeigentum und ist die Grundlage für viele
                                                                                                   • Downloadlink für Datenbezug,
                                weitere geografische Informationen und Anwendungen
                                                                                                   • Weiterleitung via CheckCH,
                                in Wirtschaft, Verwaltung und Privatleben. Seit 2014
                                                                                                   • zur Verfügungstellung durch den jeweiligen GeoShop.
                                bietet die Mehrheit der Kantone die Daten der amtli-
                                chen Vermessung in Form des Darstellungsdienstes «AV-              Mit der neuen, modellbasierten Schnittstelle auf
                                WMS 2» auf geodienste.ch an. Mit dem Kanton Luzern                 ­geodienste.ch steht nun eine vierte Option zur Verfü-
                                im Lead und in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt                    gung: Die Datenlieferung wird gewährleistet, indem
                                für Landestopografie swisstopo und weiteren Kantonen               der Bund den Downloaddienst von geodienste.ch abon-
Abbildung 1: Datenflüsse        wurde das Angebot der amtlichen Vermessung gemäss                  niert. Dies ist ein einfacher, effizienter und standardi-
für Geobasisdaten nach
Bundesrecht in Zuständig-       Datenmodell DM.01-AV-CH aufgebaut und im Oktober                   sierter Weg, welcher für die Kantone keinen Mehrauf-
keit der Kantone                2018 in Betrieb genommen. Die modellbasierte Schnitt                wand generiert und ermöglicht, die Daten der amtlichen ­

                                1
                                    Strategie AI 2017 – 2020: www.kkgeo.ch /download_file/97/224
                                2                                                                  3
                                    Web Map Service der amtlichen Vermessung,                          Downloaddienst gemäss Handlungsanweisungen MDX = AtOS (Atom-
                                    siehe www.cadastre.ch  /de /manual-av/service / wms.html           Feed & OpenSearch): www.kkgeo.ch /download_file / 77/226

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Cadastre - cadastre.ch - The Swiss cadastral ...
Fachbeiträge                     cadastre Nº 29, April 2019

                             Vermessung zusammen mit den anderen existierenden                können in Bezug auf die Modellkonformität verschie-­
                             Geobasisdaten an einem Ort bereitzustellen. Der Bund             dene Testresultate ergeben. Zur Behebung dieser Dis-
                             seinerseits profitiert von der Standardisierung und              krepanzen wurde die «Test Suite für XML-formatierte
                             ­Bündelung der Datenflüsse und der Aktualität der kan-          ­INTERLIS-Transferdateien6» aus einem gemeinsamen
                             tonalen Daten.                                                   Projekt von KOGIS und KKGEO erstellt. Für eine maxi-
                                                                                              male Transparenz werden unter g  ­ eodienste.ch die mit-
                             Datenqualität                                                    tels ilivalidator erzeugten Log-Dateien sowie ggf. mitge-
                             geodienste.ch gewährleistet grundsätzlich für alle be-           lieferte Log-Dateien des CheckCH im Download-Dienst
                             reitgestellten Geodaten die Qualitätssicherung hinsicht-         nach GeoIG stets mitgeliefert.
                             lich Modellkonformität. Die Daten werden hierzu im
                             Rahmen der Bereitstellung automatisch mit der Software          Stand und Ausblick
                             ilivalidator 4 überprüft. Die Kantone haben die Möglich-        Auf geodienste.ch7 sind bereits die Geodaten von
                             keit, gewisse Prüfungen gezielt zu deaktivieren, um feh-        21 Kantonen und des Fürstentums Liechtenstein aufge-
                             lerhafte Daten vorübergehend trotzdem anbieten zu               schaltet, die meisten davon können kostenlos und
                             können. Weitergehende, inhaltliche Qualitätskontrollen          ohne Registrierung bezogen werden. Die Geodaten von
                             sind nicht Aufgabe von geodienste.ch und müssen bei             zehn Kantonen können bereits über die modellbasierte
                             Bedarf fachspezifisch sichergestellt werden. Diese inhalt-      Schnittstelle bezogen werden. Geplant ist eine schweiz-
                             liche Qualitätssicherung wird in der Praxis der amtlichen       weite Flächendeckung bis Ende 2019.
                             Vermessung durch die Kantone selbst (vor der Publika-­
                                                                                             Dominic Kottmann, Master of Science in Geography
                             tion der Daten) und ggf. durch die Fachstelle Eidgenössi-       Konferenz der Kantonalen Geoinformationsstellen (KKGEO), Bern
                             sche Vermessungsdirektion des Bundes durchgeführt.              dominic.kottmann@kkgeo.ch
                             Der Checkservice CheckCH 5 steht für diesen Zweck kos-
                                                                                             Mathias Ritter, Dr. phil. nat.
                             tenlos zur Verfügung. Die eingesetzten Prüftools ilivalida-     Konferenz der Kantonalen Geoinformationsstellen (KKGEO), Bern
                             tor und CheckCH (basierend auf der Software ig / Check)         mathias.ritter@kkgeo.ch

Abbildung 2: Verfügbar-
keit der amtlichen Vermes-
sung auf geodienste.ch;
die schraffierten Kantone
sind zugriffsgeschützt

                             4                                                               6
                                 www.interlis.ch /downloads /ilivalidator                        www.interlis.ch /downloads / test-suite
                             5                                                               7
                                 www.cadastre.ch /de /manual-av/service /checkservice.html       www.geodienste.ch /services /av

                                                                                                                                           9
Cadastre - cadastre.ch - The Swiss cadastral ...
Fachbeiträge                       cadastre Nº 29, April 2019

                                  10 Jahre AV-Geoportal des Bundes

                                  Im 2008 wurde das Geoportal der amtlichen Vermessung – das AV-Geoportal – online gestellt.
                                  Über dieses Portal können die Bundesverwaltung sowie national tätige Organisationen und
                                  ­Firmen die Daten und Produkte der amtlichen Vermessung auf einfache Weise beziehen und
                                   verschiedene Dienste nutzen. Seit 2017 werden zusätzlich die Daten des Bundesamts für Land-
                                   wirtschaft (BLW) aggregiert.

                                  Das AV-Geoportal ist ein Datenportal, mit dem sich die   Daten und Produkte der amtlichen Vermessung zur Ver-
                                  Daten der amtlichen Vermessung an einem einzigen         fügung. Nationale Grosskunden – das sind Kundinnen
                                  zentralen Ort visualisieren und bestellen lassen (vgl.   und Kunden mit einem Datenbezug über mindestens
                                  Abb. 1 und 2), ohne dass die Daten zentral gespeichert   zehn Kantone – können die Daten direkt (das heisst mit
                                  und verwaltet werden müssen. Letzteres entspricht den    Passwort und Login) vom Portal beziehen, sofern sie
                                  Bedürfnissen und Vorgaben der Kantone.                   vorgängig eine Vereinbarung mit den Kantonen abge-
                                                                                           schlossen haben.
                                  Wer kann das AV-Geoportal nutzen?                        Schulen und Forschungseinrichtungen haben ebenfalls
                                  Das AV-Geoportal steht den Bundesstellen sowie den       die Möglichkeit, das AV-Geoportal zu nutzen. Sie mel-
                                  kantonalen Vermessungsaufsichten für den Bezug der       den ihre Bedürfnisse dem Bundesamt für Landestopogra-
                                                                                           fie swisstopo via Kontaktformular auf www.cadastre.ch.

                                                                                           Fast alle Kantone haben eine Vereinbarung für den
                                                                                           ­Datenaustausch zwischen dem Bund und den Kantonen
                                                                                            ­abgeschlossen. Diese profitieren vom Geoportal der
                                                                                             amtlichen Vermessung, indem sie bestimmte Datenbe-
                                                                                             rechnungen und -lieferungen nicht mehr selber vorneh-
                                                                                             men müssen. Die übrigen Kantone erhalten vom Bund
                                                                                             jährliche Beiträge für die Bereitstellung der Daten.
                                                                                             Allfällige Gebühreneinnahmen nationaler privater Kun-
                                                                                             den gehen gemäss jeweiliger kantonaler Gebühren-­
                                                                                             regelung an die Kantone.

Abbildung 1 oben: Bestell-
fenster AV-Geoportal:
Übersicht

Abbildung 2 rechts: Be-
stellfenster AV-Geoportal:
Detailansicht

                             10
Fachbeiträge       cadastre Nº 29, April 2019

               Dienstleistungsangebot und Führungsinstrument                             Nutzungsberechtigungen: eine kantonale Ange-­
               Das AV-Geoportal ist mehr als nur ein Visualisierungs-                    legenheit
               oder Datenabgabetool der amtlichen Vermessung. Es ist                     Sämtliche Daten werden – je nach kantonalen Berechti-
               für die Fachstelle «Eidgenössische Vermessungsdirek-­                     gungsvorgaben – weitergeleitet resp. bereitgestellt.
               tion» ein zentrales Führungsinstrument: Das AV-Geopor-
               tal dient zum Beispiel als Datengrundlage bei den Ober-                       Dienste nach kantonalen Berechtigungsvorgaben
                                                                                             • Bereitstellung der Daten für Push-Dienste (Full oder Inkrement)
               aufsichtsverifikationen der Oberleitung der AV. Für die
                                                                                             • Bereitstellung der Daten und Dienste für skalierbare Systeme
               Qualitätssicherung wird, unter Einbezug des CheckService                      • Bereitstellung der Daten für data.geo.admin.ch / opendata.swiss
               CheckCH, mit den im AV-Geoportal gespeicherten Daten                            (OpenData)
                                                                                             • Bereitstellung der Daten für GDWH 1 und Nutzungsplattform Bund
               regelmässig ein Monitoring durchgeführt. Die Auswer-
                                                                                             • Automatisierter Planauszug für Terravis und OpenData
               tung erfolgt dabei automatisch. Zudem werden diverse                          • WMS-Dienste für Kundinnen und Kunden
               statistische Auswertungen zum Datenbestand, der Flä-                          • WMS-Dienste für map.geo.admin.ch

               chendeckung und Anzahl der verfügbaren Objekte ge-
               macht.                                                                    Bestimmte Dienste liefern nur Daten gewisser Kantone
               •   Aggregation der kantonalen Daten                                      oder bestimmter, eingeschränkter geografischer Gebiete.
                   Die kantonalen Daten sind im AV-Geoportal aggregiert.                 All diese Beschränkungen können für jeden Kunden und
                   Jeder Kanton hat die Wahl, seine Vektordaten im For-                  jede Kundin parametrisiert werden. Das AV-Geoportal
                   mat INTERLIS 1 auf dem Datenserver des Bundes oder                    verwaltet diese komplexen Zugriffsrechte.
                   auf einem eigenen Datenserver abzulegen. Die Nach-
                   führung der Daten erfolgt in der Regel monatlich. Eini-                   Verwaltung und Auswertung der Zugriffe
                                                                                             • Individuelle Verwaltung der Berechtigungen pro User für Dienste
                   ge Kantone stellen die Daten täglich zur Verfügung.                         und Download sowie der Ausdehnung für den Bezug der Daten bis
                                                                                               auf Stufe Gemeinde (in der Regel nur bis auf Stufe Kanton)
               •   Konformitätstests für Mindestqualität                                     • Zugriffskontrollen
                   Jede Datenlieferung der Kantone auf den jeweiligen                        • Statistikfunktionen
                                                                                             • Monitoring
                   Datenserver ist mit Konformitätstests verbunden. Ge-
                                                                                             • Bestellungskontrolle (Ordermanager)
                   mäss parametrisierten Kriterien können Dateien auch
                   verweigert werden. Mit diesen Massnahmen soll eine
                   Mindestqualität der Informationen sichergestellt wer-
                                                                         10 Millionen Grundstück-, Gebäude- und Gebäude-
                   den.
                                                                         adressdaten
               • Visualisieren und herunterladen                         Im AV-Geoportal des Bundes werden die Daten sämtli-
                 Die Daten der amtlichen Vermessung können direkt auf cher 26 Kantone publiziert.
                 dem AV-Geoportal in diversen Darstellungsmodellen vi- Aktuell umfassen diese rund 3.9 Millionen Grundstücke
                 sualisiert und – in einem Block oder aufgegliedert nach sowie rund 3.7 Millionen Gebäude mit 2.35 Millionen
                 Informationsebenen – bestellt (Download) werden.        Gebäudeadressen.
                                                                         Im letzten Jahr wurden 390'704 Bestellungen, welche
                 Die Dienste auf einen Blick                             durch Bundesstellen, Kantone sowie nationale Kunden
                 Downloaddienste                                         aufgegeben wurden, ausgeliefert.
                   • BP-AV s /w (png, tif, geotiff) (1 : 2500; 1 : 5000; 1 : 10 000)
                   • BP-AV farbig (png, tif, geotiff) (1 : 2500; 1 : 5000; 1 : 10 000)
                   • DXF-Geobau (DM.01-AV-CH)
                                                                                         Organisation des AV-Geoportals
                   • DM.01-AV-CH (itf und xtf)                                           Der Portalserver sucht die Daten, die er benötigt, auf
                   • DM.01-AV-CH (shp)
                                                                                         mehreren Datenservern zusammen. In diesen Daten-­
                   • MOpublic (DXF) (DE, FR, IT, EN)
                   • MOpublic (SHP) (DE, FR, IT, EN)                                     servern wird eine Kopie der Originaldaten gespeichert
                   • MOpublic (itf und xtf) (DE, FR, IT, EN)                             und für das AV-Geoportal des Bundes bereitgestellt.
                   • MOpublic (GML)
                                                                                         Die Kantone können auf Kosten des Bundes einen sol-
                   • Planauszug PDF
                                                                                         chen Datenserver in ihrer kantonalen Serverinfrastruk-
                   Zugriffsgeschützte WMS-Dienste
                   • AV-WMS (WMS der amtlichen Vermessung)
                                                                                         tur installieren (vgl. Abb. 3).1
                   • CWM-WMS (WMS auf der Basis von CadastralWebMap)
                   • BP-AV (WMS auf der Basis des Basisplans der amtlichen
                     ­Vermessung)
                   • Vermessung (WMS-internes Darstellungsmodell)
                                                                                         1
                   • OpenData (WMS der amtlichen Vermessung; Darstellung gemäss               GDWH: Geodata Warehouse; ist ein System zur dauerhaften Aufbe-
                     Plan für das Grundbuch)                                                 wahrung von fertiggestellten, publizierten digitalen Geodaten und
                                                                                             ­gehört zur Bundes-Geodateninfrastruktur (BGDI).

                                                                                                                                      11
Fachbeiträge               cadastre Nº 29, April 2019

Abbildung 3:             Das AV-Geoportal beruht auf dem Produkt Geoshop
Architekturskizze
                         der Firma InfoGrips GmbH. Es besteht aus einem               Zwei Portale, die auch in Zukunft die gesamte
                         Portalserver und einem Datenserver, die in einem             Schweiz abdecken?
                         Rechenzentrum in Zürich installiert sind.                    Für die Kundinnen und Kunden der amtlichen Vermessung
                                                                                      sind das Geoportal der amtlichen Vermessung (AV-Geopor-
                         Das AV-Geoportal ist nach wie vor eine interessante          tal) und die geodienste.ch zwei Internetportale mit dem
                         Bezugsplattform für die Daten der amtlichen Ver-             gleichen Schwerpunkt: den schweizweiten Zugang zu den
                         messung – als Ergänzung für die Kantone bei deren            Daten der amtlichen Vermessung zu ermöglichen. Dabei
                         Datenbereitstellung sowie für die schweizweit täti-          bietet jedes Portal seine Besonderheiten und speziellen
                         gen Kundinnen und Kunden.                                    Funktionen. Das AV-Geoportal existiert bereits seit 10 Jah-
                                                                                      ren und wurde in dieser Zeit mit neuen Dienstleistungen
                         Patrick Ibele, technischer Projektleiter                     und Services weiterentwickelt. Voraussichtlich schon im
                         Geodäsie und Eidgenössische Vermessungsdirektion
                         swisstopo, Wabern
                                                                                      nächsten Jahr wird auch das neue Portal geodienste.ch
                         patrick.ibele@swisstopo.ch                                   die Schweiz vollständig abdecken und mittelfristig nicht
                                                                                      nur die AV-Daten, sondern auch alle anderen Geobasisda-
                                                                                      ten des Bundesrechts, welche im Zuständigkeitsbereich
                           Wo kann ich Daten der amtlichen Vermessung                 der Kantone liegen, anbieten. Damit wird eine klare Posi-
                           beziehen?                                                  tionierung der beiden Tools nötig. Dies, damit die Nutze-
                           Unter folgendem Link finden Sie alle Angaben zum Daten-­
                           bezug                                                      rinnen und Nutzer in vollem Umfang von den jeweiligen
                           • über einzelne / mehrere Kantone,                         ­Eigenheiten der beiden Portale profitieren können, indem
                           • als Firma oder für Forschung und Schule.
                                                                                       ihre Komplementarität klar definiert und bekannt ist.
                           www.cadastre.ch  Service & Publikationen  Service &
                           Produkte  Daten amtliche Vermessung – Bezug               Zudem laufen schon Gespräche für ein konsolidiertes Ab-
                                                                                      gabekonzept der AV-Daten. Alle Akteure der amtlichen
                                                                                      Vermessung wünschen sich eine so grosse und vielfältige
                                                                                      Verbreitung ihrer Daten wie möglich. Das setzt eine gute
                                                                                      Koordination voraus, auch im Hinblick auf die Zusammen-
                                                                                      arbeit bei weiteren, anstehenden Ausbauschritten.

                                                                                      Damit verbleibt das Ziel, in den nächsten Jahren eine In-
                                                                                      frastruktur zu schaffen, die das Ganze umfasst. Mit der
                                                                                      Nationalen Geodaten-Infrastruktur (NGDI) wird sehr wahr-
                                                                                      scheinlich ein einziger Zugang zu den unterschiedlichen
                                                                                      Dienstleistungen und Services der diversen aktuellen Por-
                                                                                      tale angeboten werden.

                                                                                      Marc Nicodet, pat. Ing.-Geom.
                                                                                      Leiter Bereich «Geodäsie und Eidgenössische Vermessungsdirektion»
                                                                                      swisstopo

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Fachbeiträge    cadastre Nº 29, April 2019

               Amtliche Adressverzeichnisse

               Derzeit werden Adressen von mehreren Anbietern veröffentlicht, genutzt oder gar vermarktet,
               ohne dass die Schweiz über ein offizielles nationales Verzeichnis verfügt, das dafür als Basis
               dient. Der Bundesrat wollte hier Abhilfe schaffen: Er hat die Verordnung über das eidgenös-
               sische Gebäude- und Wohnungsregister (VGWR1) und die Verordnung über die geografischen
               Namen (GeoNV 2) entsprechend angepasst. Ziel ist, dass die Schweiz Ende 2020 erstmals über
               amtliche Gebäudeadressen- und Strassenverzeichnisse verfügen wird. Der vorliegende Artikel
               orientiert über die laufenden Arbeiten.

               Allgemeines                                                                 formationen genutzt, jedoch ohne jegliche Garantie für
               Im Gegensatz zu den meisten europäischen Ländern                            deren Zuverlässigkeit. Das langfristige Ziel der Erstellung
               verfügt die Schweiz weder über ein amtliches Gebäude-                       dieser offiziellen Verzeichnisse ist es, die Qualität der
               adressverzeichnis noch über ein amtliches Verzeichnis                       Adressdaten deutlich zu verbessern und die Anzahl der
               der Strassen. Die 2017 vorgenommenen Anpassungen                            verschiedenen Datenquellen zu reduzieren.12
               der Rechtsgrundlagen, die Revision der Verordnung
               über das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregis-                         Organisation
               ter (VGWR) und der Verordnung über die geografischen                        Die Umsetzung der Revision der Rechtsgrundlagen er-
               Namen (GeoNV), formalisieren und verteilen die Rollen                       folgt durch mehrere Partner. Die Erstellung der amtlichen
               und Verantwortlichkeiten für die Verwaltung und Ver-                        Register basiert auf dem vom Bundesamt für Statistik
               breitung von zwei neuen amtlichen Verzeichnissen: Je                        (BFS) geführten Gebäude- und Wohnungsregister (GWR)
               eines für Gebäudeadressen und für Strassen. Dieses Sys-                     sowie auf den Daten der amtlichen Vermessung.
               tem wird durch das bereits bestehende amtliche Ort-
                                                                                           Das GWR wird vom BFS verwaltet, die Erfassung der Da-
               schaftenverzeichnis mit Postleitzahlen und dazugehöri-
                                                                                           ten liegt in der Verantwortung der Gemeinden. Je nach
               gen Perimetern vervollständigt.
                                                                                           kantonaler Struktur existieren in gewissen Kantonen
                                                                                           vom BFS anerkannte, kantonale Verzeichnisse, die perio-
                 Beschreibung der drei offiziellen Adressregister                          disch mit dem GWR synchronisiert werden. Obwohl die
                 Die amtlichen Verzeichnisse der Ortschaften, Strassen und Gebäude-        Bestimmung von Gebäudeadressen und Strassen in die
                 adressen in der Schweiz sind öffentlich und können unentgeltlich
                 von allen genutzt werden. Das Bundesamt für Landestopografie              Zuständigkeit der Gemeinde fallen, sind für ein reibungs-
                 swisstopo erstellt, führt und veröffentlicht diese Verzeichnisse. Diese   loses Funktionieren des GWR alle drei Ebenen – Bund,
                 Verzeichnisse oder Datensätze beinhalten inhaltlich und rechtlich
                                                                                           Kantone und Gemeinden – erforderlich.
                 ­geprüfte Daten und werden laufend nachgeführt.
                                                                                           Bezüglich amtlicher Vermessung tauchte die Thematik
                 • Das amtliche Ortschaftenverzeichnis enthält die Namen, Peri-­
                   meter und Postleitzahlen aller Ortschaften der Schweiz und des          Gebäudeadresse anfangs der 2000 er Jahre mit dem Pro-
                   Fürstentums Liechtenstein. Die Daten werden laufend nachge-             jekt «Verwaltung der Gebäudeadressen durch die AV
                   führt. Monatlich stellt swisstopo eine aktualisierte Version online.
                                                                                           GABMO» auf. Ursprünglich wurde die Gebäudeadresse
                 • Das amtliche Verzeichnis der Strassen enthält alle Strassen,            hauptsächlich zur Beschreibung des Grundeigentums
                   Wege, Gassen, Plätze und benannte Gebiete, die als Strassenbe-          verwendet. Die Lokalisierung der Adresse stellt eine
                   zeichnungen für Adressen dienen. Das Strassenverzeichnis basiert
                                                                                           wichtige Information dar und verleiht den Objekten den
                   ­ursprünglich auf den Daten der amtlichen Vermessung.
                                                                                           Status von Geodaten. Diese Thematik ist im Datenmo-
                 • Das amtliche Verzeichnis der Gebäudeadressen enthält zu jedem           dell DM.01 der amtlichen Vermessung wiedergegeben,
                   mit einem Dach versehenen und mit dem Boden fest verbunde-
                   nen Bau, der Personen aufnehmen kann, eindeutige Identifikato-
                                                                                           es gibt jedoch keine verbindlichen Richtlinien für die
                   ren s­ owie weitere Elemente in Zusammenhang mit der Adresse.           ­Erhebung von Gebäudeadressen. Die Konsolidierung
                                                                                            dieser Daten in der amtlichen Vermessung ist auf ge-
                                                                                            samtschweizerischer Ebene heterogen. Die bestehende
               Ziel dieser drei Verzeichnisse ist es, den Verwaltungen,                     Zusammenarbeit zwischen den Stellen der amtlichen
               der Wirtschaft und Privaten amtliche Datensätze mit in-                      Vermessung ist eine Voraussetzung für eine rasche Da-
               haltlich und rechtlich geprüften Daten zur Verfügung                         tenharmonisierung.
               zu stellen. Durch die fortschreitende Digitalisierung und
               Vernetzung unserer Gesellschaft werden häufig ver-                          1
                                                                                               SR 431.841
               schiedene Datenquellen mit gleichen oder ähnlichen In-                      2
                                                                                               SR 510.625

                                                                                                                               13
Fachbeiträge                     cadastre Nº 29, April 2019

                                                                                                           Stand der Arbeiten
                                 Ein paar Infos zum eidgenössischen Gebäude- und
                                 Wohnungsregister GWR
                                                                                                           Die operative Phase begann im März 2018. Die wich-
                                 Das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) ist im             tigsten Schritte sind im Folgenden zusammengefasst.
                                 Anschluss an die Volkszählung 2000 auf der Grundlage der damali-
                                 gen Gebäude- und Wohnungserhebung aufgebaut worden und
                                                                                                           • Umsetzung der Vorschriften
                                 ­umfasst alle Gebäude mit Wohnnutzung und deren Wohnungen in
                                  der Schweiz.                                                             Das BFS und swisstopo haben in Zusammenarbeit mit
                                  Das Bundesamt für Statistik (BFS) führt das eidgenössische GWR           den Kantonen die Richtlinien und Empfehlungen für die
                                  in enger Zusammenarbeit mit den kommunalen Bauämtern sowie
                                  ­Fachstellen von Bund, Kantonen und Gemeinden. Die Bauämter
                                                                                                           Gemeinden und die Adressaktualisierungsdienste erar-
                                   ­melden dem BFS alle bewilligungspflichtigen Bauvorhaben (Neubau-       beitet. Dazu gehören insbesondere die beiden Publika-­
                                    ten, Umbauten, Abbrüche) via Internet, über definierte Schnittstel-­   tionen des BFS und von swisstopo 3:
                                    len oder mittels Web Services.
                                                                                                           – Empfehlung Gebäudeadressierung und Schreibweise
                                 Die Informationen werden durch Attribute, sogenannte Zeichen,
                                 strukturiert, die zusammen einen Katalog bilden. Die folgenden Bun-
                                                                                                             von Strassennamen und
                                 desidentifikatoren sind vom GWR aus verwaltete Zeichen:                   – Weisung zur Erfassung der Gebäude in der amtlichen
                                 EGID:  Eidgenössischer Gebäudeidentifikator                                 Vermessung (AV) und im Gebäude- und Wohnungsre-
                                 EWID:  Eidgenössischer Wohnungsidentifikator                                gister (GWR).
                                        (gemeinsam mit EGID)
                                 EDID: Eidgenössischer Gebäudeeingangsidentifikator                        Ziel ist es, den Prozess der Datenerhebung und -aktuali-
                                        (gemeinsam mit EGID)
                                                                                                           sierung, den Datenaustausch nach eCH-Standard und
                                 ESID:  Eidgenössischer Strassenidentifikator (ersetzt ESTRID)
                                 EGAID: Eidgenössischer Gebäudeadressenidentifikator                       die schweizweit einheitliche Datenerfassung zu fördern.
                                 Es sind diese eidgenössischen Identifikatoren, die Daten von ver-­
                                 schiedenen Informationssystemen, einschliesslich Daten der amt-           • Bereinigung der Daten
                                 lichen Vermessung, verknüpfen.
                                                                                                           swisstopo hat mehrere grafische Tools herausgegeben,
                                                                                                           um Inkonsistenzen zwischen GWR- und AV-Adressdaten
Abbildung 1:                                                                                               zu entdecken und Korrekturen zu erleichtern. Die Inkon-
Organigramm des Projekts                                                                                   sistenzen sind in verschiedene, von den Tools generierte
mit den drei Verwaltungs-
ebenen. Der Bund erlässt
                                                                                                           Kategorien aufgeteilt. Je nach Inkonsistenzart können
eine Strategie, die von den                                                                                die Bereinigungsarbeiten sehr aufwändig sein, vor allem
Kantonen umgesetzt wird.                                                                                   wenn eine Besichtigung vor Ort nötig wird.
Die Kantone verlassen sich
für die Erhebung der Infor-                                                                                Für die Koordination und die Ausführung dieser Arbei-
mationen auf die Gemein-
den.
                                                                                                           ten, die sich in vier Phasen gliedern, sind die Kantone
                                                                                                           verantwortlich. Die Bereinigung läuft wie folgt ab:

                                                                                                           1. Harmonisierung der Postleitzahlen (PLZ) und
                                                                                                              Ortschaften
                                                                                                           2. Validierung der Strassen
                                                                                                           3. Harmonisierung der Gebäudebezeichnungen
                                                                                                           4. Validierung der Gebäudeadressen

                               Die Erstellung von offiziellen Strassen- und Gebäude-­
                               adressverzeichnissen fordert eine völlig neue interdiszip-
                               linäre Zusammenarbeit zwischen den zwei Bereichen
                               Statistik und Geodaten für das Teilen von Informationen.
                               Die Nutzung und Pflege der amtlichen Register obliegt
                               dem Bundesamt für Landestopografie swisstopo.

                               Die Organisationsstruktur der amtlichen Vermessung ist
                               für diese Arbeit besonders gut geeignet. Die kantonalen
                               Vermessungsaufsichten setzen die mit swisstopo bespro-
                               chene Strategie um und überwachen die Aktualisierungs-
                               arbeiten der amtlichen Vermessung.

                                                                                                           3
                                                                                                               www.cadastre.ch /av  Rechtliches & Publikationen  Weisungen /
                                                                                                               Empfehlungen

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Fachbeiträge                 cadastre Nº 29, April 2019

Beispiele von Ergebnissen   • Erweiterung des GWR                                    Amtliche Verzeichnisse und Adressdienste
des von swisstopo ent-
                            Ziel der Erweiterung des Gebäude- und Wohnungsregis-     Die Verordnung über Geoinformation (GeoIV) 4 bestimmt
wickelten Analysetools
(Stand: Februar 2019)       ters ist die Einführung von Gebäuden ohne Wohnnut-       in ihrem Anhang über die eidgenössischen Geobasisda-
Abbildung 2:                zung, die bereits in der amtlichen Vermessung erfasst    ten swisstopo als zuständige Stelle für die amtlichen
Strassen- und Ortschafts-   sind. Geschäftsgebäude, Anbauten sowie Kleinbauten       Strassen- und Gebäudeadressenverzeichnisse. Gemäss
überprüfung
                            werden in dieses Register aufgenommen, wo ihnen ein      dem Anhang verfügen beide Verzeichnisse über einen
Abbildung 3:                EGID (Eidgenössischer Gebäudeidentifikator) zugewie-     Download-Service und die Zugriffsberechtigung A (Open
Gebäudeharmonisierung
und Validierung von Ge-     sen wird, der dann in die amtliche Vermessung übertra-   Data).
bäudeadressen               gen wird. Bei der Registrierung müssen die Attribute
                                                                                     Die Verwaltung harmonisierter Adressgeodaten umfasst
                            GKLAS (Gebäudeklasse), GKAT (Gebäudekategorie) und
                                                                                     Meldeverfahren für Mutationen, einschliesslich Verände-
                            GBAUP (Bauperiode) von den Gemeinden bzw. der kan-
                                                                                     rungen an Bauten. Die Aktualität und Zugänglichkeit
                            tonalen Koordinationsstelle des GWR erfasst werden.
                                                                                     der amtlichen Verzeichnisse werden zu einer breiten An-
                            Mit dem Abschluss dieses Prozesses wird auch die Um-     wendung führen.
                            setzung der Harmonisierungs- und Erweiterungsarbeiten
                            im GWR beendet. Unter der Verantwortung der Kantone
                                                                                         Die Adressdienste (Art. 36, Buchst. f, GeoIV) beinhalten:
                            wird die Arbeit von den Gemeinden validiert, wenn die        • Beratungsdienste
                            oben genannten Pflichtfelder ausgefüllt sind.                • Download-Dienste
                                                                                         • Forschungsdienste
                                                                                         • Geokodierungsdienste
                                                                                         • «Address Matching Service»

                                                                                     4
                                                                                         SR 510.620

                                                                                                                                15
Fachbeiträge                      cadastre Nº 29, April 2019

 Abbildung 4:
 Beispiel der Darstellung
 eines Auszugs aus dem
­offiziellen Strassenver-
 zeichnis

                                 Ausblick                                                   •    eine strikte Haltung bei den Arbeitsprozessen, welche
                                 Die voraussichtliche Inbetriebnahme der offiziellen Ver-        die Qualität der Ergebnisse verbessert,
                                 zeichnisse im Jahr 2021 bedeutet nicht, dass die Arbei-    •    die Fähigkeit zur Zusammenarbeit, z. B. in Form von
                                 ten dann abgeschlossen sein werden; vielmehr wird               Partnerschaften mit anderen Akteuren,
                                 es ein Neubeginn sein. Es gilt dann, die Bedürfnisse der   •    die Beherrschung technologischer Tools wie der
                                 Kundinnen und Kunden zu evaluieren und nach Mög-               ­Modellierung,
                                 lichkeit umzusetzen. Ziel wird sein, den Nutzen der Ver-   •    Innovation und Anpassung, insbesondere an Da-­
                                 zeichnisse und Geodienste zu optimieren.                        tenaustauschmodelle und Aktualisierungsprozesse,
                                                                                            •    ein schnelles Antworten auf Anforderungen auf
                                 Mit ihrem wichtigen Beitrag zur Schaffung der offiziel-
                                                                                                ­nationaler Ebene.
                                 len Gebäudeadressen- und Strassenverzeichnisse be-
                                 weist die amtliche Vermessung, dass sie mit ihren Struk-
                                                                                            Grégoire Bögli, pat. Ing. Geom.
                                 turen den künftigen Herausforderungen der digitalen        Geodäsie und Eidgenössische Vermessungsdirektion
                                 Transformation der Gesellschaft gewachsen ist. In die-     swisstopo, Wabern
                                                                                            gregoire.boegli@swisstopo.ch
                                 sem Projekt zeigen sich folgende Stärken der amtlichen
                                 Vermessung:
                                                                                            Patrick Ibele, technischer Projektleiter
                                                                                            Geodäsie und Eidgenössische Vermessungsdirektion
                                                                                            swisstopo, Wabern
                                                                                            patrick.ibele @swisstopo.ch

                            16
Fachbeiträge       cadastre Nº 29, April 2019

               Die Eidgenössische Kommission für Ingenieur-
               Geometerinnen und -Geometer stellt sich vor

               In dieser und den nächsten Ausgaben der Fachzeitschrift werden die vielfältigen Aufgaben
               und Verantwortlichkeiten der Geometerkommission vorgestellt. Im ersten Beitrag wird gezeigt,
               wie die Kommission organisiert ist und welche Aufgaben sie erfüllt. Aus aktuellen Gründen
               werden auch die anstehenden Erneuerungswahlen thematisiert.

                Eine Behördenkommission mit weitgehenden
                                                                                 Zusammensetzung der Geometerkommission 2016 – 2019
               ­Befugnissen
                                                                                 Präsident
                «Die Aufgabenerfüllung erfordert besonderes Fach-­
                                                                                 • Caviezel Georges, ing. dipl. EPF, Mosini et Caviezel SA, Morges
                wissen, das in der Bundesverwaltung nicht vorhanden
                ist, und sie soll durch eine nicht weisungsgebundene             Vizepräsident
                                                                                 • Bernasconi Franco, dipl. Ing. ETH, Andreotti & Partners SA,
                Einheit der dezentralen Bundesverwaltung erfolgen.»                Locarno
                Mit diesen knappen Worten umschreibt der Bundesrat
                in seiner «Verfügung über die Einsetzung der Eidge-­             Mitglieder
                                                                                 • Bétrisey Karin, Dipl. Ing. ETH, Strittmatter Partner AG Raumpla-
                nössischen Kommission für Ingenieur-Geometerinnen                   nung & Entwicklung, St. Gallen
                und I­ngenieur-Geometer» (Einsetzungsverfügung) die              • Bleisch Susanne, Prof. Dr., Fachhochschule Nordwestschweiz,

                Notwendigkeit der Eidgenössische Kommission für In-                ­Muttenz
                                                                                 • Frei Fabian, Dipl. Ing. HTL, Jermann Ingenieure + Geometer AG,
                genieur-Geometerinnen und -Geometer (Geometerkom-                   Arlesheim
                mission).                                                        • Guillaume Sébastien, Dipl. Ing. ETH, Haute Ecole d'Ingénierie et
                                                                                    de Gestion du Canton de Vaud, Yverdon-les-Bains
               Das Fachwissen und die Unabhängigkeit der Geometer-               • Peter Yannick, Dr. Sc. techn., MAP Géomatique SA, Auvernier
                                                                                 • Prélaz-Droux Roland, Dr., Haute Ecole d'Ingénierie et de Gestion
               kommission als nicht weisungsgebundene Einheit der
                                                                                    du Canton de Vaud, Yverdon-les-Bains
               dezentralen Bundesverwaltung sind die Basis für die               • Reimann Patrick, Dipl. Ing. ETH, Kantonsgeometer Basel-Land-
               ­Erfüllung der ihr zugeteilten Aufgaben:                             schaft, Amt für Geoinformation, Liestal
                                                                                 • van Buel Anne, Ing. dipl. EPF, Service de l'agriculture et de la
                • Durchführen des Staatsexamens für Ingenieur-Geome-
                                                                                    ­viticulture du Canton de Vaud, Lausanne
                  terinnen und Ingenieur-Geometer und Erteilung oder             • Wieser Andreas, Prof., Eidgenössische Technische Hochschule,
                  ­Verweigerung des Patents,                                       ­Zürich
                • Führen des Geometerregisters,
                • Ausübung der Disziplinaraufsicht über die im Register
                   eingetragenen Personen,                                     Gewählt werden kann – vielfältige Auswahlkrite-
                • Durchführung des Verfahrens für die Anerkennung              rien, die es zu berücksichtigen gilt
                   ­eines ausländischen Berufsabschlusses als patentierte      Der Bundesrat legt in seiner Einsetzungsverfügung fest,
                    Ingenieur-Geometerin resp. patentierter Ingenieur-         dass bei der Wahl der Mitglieder auf eine angemessene
                    Geometer.                                                  Vertretung der Kantone, der Gemeinden, des Berufs-
                                                                               standes und der Hochschulen zu achten ist. Vorausset-
               Als sogenannte Behördenkommission ist die Geometer-
                                                                               zung für die Ernennung ist die Eintragung im Geometer-
               kommission mit Entscheidungsbefugnissen ausgestattet
                                                                               register und die Tätigkeit als Expertin oder Experte für
               (Art. 8a RVOV 1).
                                                                               das Staatsexamen für Ingenieur-Geometerinnen und
                                                                               -Geometer. Diese Voraussetzungen gelten nicht für die
               Die Kommission in Kürze
                                                                               Vertreterinnen und Vertreter der Hochschulen.
               Die Mitglieder der Kommission werden vom Bundesrat
               auf vier Jahre gewählt. Sie setzt sich aus aktuell 11 Mit-      Nebst diesen speziell für die Geometerkommission gel-
               gliedern zusammen, die alle bis am 31. Dezember 2019            tenden Wahlvoraussetzungen ist bei der Nomination
               gewählt sind.                                                   von Mitgliedern ausserparlamentarischer Kommissionen
                                                                               grundsätzlich und insbesondere zu beachten:
                                                                               • Frauen und Männer müssen in einer ausserparlamen-
                                                                                 tarischen Kommission mindestens mit je 30 Prozent
                                                                                 vertreten sein (Art. 8 c RVOV).
                                                                               • In der Kommission müssen nach Möglichkeit deutsch-,
                                                                                 französisch- und italienischsprachige Personen vertre-
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                   Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung (RVOV)     ten sein (Art. 8 c bis RVOV).
                   (SR 172.010.1)

                                                                                                                           17
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