Coronavirus: Die rechtlichen Auswirkungen in Frankreich - CBBL

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Coronavirus: Die rechtlichen Auswirkungen in Frankreich - CBBL
Mai 2020

                                                              Co

                                                                  So
                                                                     nd
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                                                                               e
               Aktuelles Recht in Frankreich

                                                                                 de
                                                                                    m
                                                                                      ie
   Coronavirus:
   Die rechtlichen
   Auswirkungen
   in Frankreich
   • Sofortmaßnahmen bezüglich
     Urlaub, Ruhetage, Kurzarbeit
   • Staatlich garantierte Darlehen
   • Steuerliche Erleichterungen
   • Auswirkungen auf Vertragsverhältnisse
   • Maßnahmen im französischen
     Gesellschaftsrecht
   • Anpassung der Bestimmungen
     zu Insolvenzverfahren
   • Die Notstandsgesetzgebung
     und der Immobiliensektor

 Das Magazin der deutsch-französischen Rechtsanwaltskanzlei
Coronavirus: Die rechtlichen Auswirkungen in Frankreich - CBBL
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Coronavirus: Die rechtlichen Auswirkungen in Frankreich - CBBL
Emil Epp
                        Rechtsanwalt
                        epp@rechtsanwalt.fr
                        T +33 (0) 3 88 45 65 45

Wir stehen fest an Ihrer Seite
Die Ausbreitung des Coronavirus hat die Welt und un-       Alle unsere Büros bleiben besetzt. Heimarbeit ist dank
seren Alltag grundlegend verändert. Selbstverständliche    ausgereifter Technik machbar. Videokonferenzen ermög-
Dinge werden in Frage gestellt. Nichts scheint mehr wie    lichen die Mobilisierung aller Kräfte und die effiziente Zu-
es war.                                                    sammenarbeit aller für unsere Mandanten.

Wir versuchen in dieser von Unsicherheit und Ängsten       In unserer Nouvelle informieren wir Sie in deutscher
geprägten Zeit Stabilität zu geben.                        Sprache über die Maßnahmen der französischen Regie-
                                                           rung zur Stabilisierung der Wirtschaft.
Wir bleiben Ansprechpartner für Ihre Anliegen und un-
terstützen Sie bei der Umsetzung Ihrer Vorhaben im Ar-     In bewegten Zeiten sind Besonnenheit und Standhaftig-
beits- und Sozialversicherungsrecht, bei der Beantragung   keit wichtig.
von Unterstützungen, bei vertraglichen Themen, bei der
Abhaltung von virtuellen Gesellschafterversammlungen,      Seien Sie versichert, dass Sie in dieser Ausnahmesituati-
bei eventuell notwendig werdenden Insolvenzen...           on auf uns zählen können.

                                                           Emil Epp und sein gesamtes Team

Ihre Anfragen können Sie gerne an Ihre                     Inhaltsverzeichnis
üblichen Ansprechpartner in der Kanzlei richten.
                                                           Kurzarbeit in Frankreich....................................................4
Sie erreichen uns jederzeit unter folgenden                Sofortmaßnahmen bezüglich Urlaub, Ruhetage,
E-Mail-Adressen und Telefonnummern:                        Kurzarbeit..........................................................................7
                                                           Staatlich garantierte Darlehen für Unternehmen in
Baden-Baden: baden@rechtsanwalt.fr                         Frankreich....................................................................... 11
             T +49 (0) 7221 30 23 70
                                                           Die steuerlichen Erleichterungen in Frankreich............ 13
Straßburg:      strasbourg@rechtsanwalt.fr                 Maßnahmen im französischen Gesellschaftsrecht....... 16
                T +33 (0) 3 88 45 65 45                    Die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf
                                                           Vertragsverhältnisse in Frankreich................................ 18
Paris:          paris@rechtsanwalt.fr                      Die französische Notstandsgesetzgebung
                T +33 (0) 1 53 93 82 90                    und der Immobiliensektor............................................. 23
                                                           Anpassung der Bestimmungen
                                                           zu Insolvenzverfahren in Frankreich.............................. 29

                                                                        Sonderausgabe Corona-Pandemie                                              3
Coronavirus: Die rechtlichen Auswirkungen in Frankreich - CBBL
Arbeitsrecht

                                                                        Sophie Gossmann DJCE
                                                                        Avocat au Barreau de Strasbourg
                                                                        gossmann@rechtsanwalt.fr
                                                                        T +33 (0) 3 87 02 99 87

                                                                        Priscille Lecoanet LL.M.
                                                                        Avocat au Barreau de Strasbourg
                                                                        lecoanet@rechtsanwalt.fr
                                                                        T +33 (0) 3 88 45 65 45

                                                                        Aurélia Heim DJCE
                                                                        Avocat au Barreau de Strasbourg
                                                                        heim@rechtsanwalt.fr
                                                                        T +33 (0) 3 88 45 65 45

                                               Kurzarbeit
                                               in Frankreich
                                               Als Reaktion auf den Ausbruch des Coronavirus COVID-19
                                               hat die französische Regierung Sofortmaßnahmen zur
                                               Unterstützung von französischen Unternehmen bzw.
                                               von Unternehmen, die in Frankreich tätig sind, ange-
                                               ordnet. Unter anderem wurden die Vorschriften zur Ein-
                                               richtung der Kurzarbeit vereinfacht und optimiert. Unser
                                               Arbeitsrechtsteam hat nachstehend die anwendbaren
                                               Regelungen erläutert.

                                               Wann kann Kurzarbeit eingerichtet werden?

                                               Der Ausbruch des Coronavirus und die daraus resultie-
                                               rende Maßnahme der französischen Regierung, eine all-
                                               gemeine Ausgangssperre zu verhängen, haben viele Un-
                                               ternehmen gezwungen, ihre Aktivitäten einzuschränken
                                               oder sogar einzustellen.

                                               Die Einführung von Kurzarbeit kann es Ihnen ermögli-
                                               chen, auf diese Situation zu reagieren. In der Tat kann im
                                               Fall einer Einschränkung oder Einstellung der Aktivität
                                               aufgrund außergewöhnlicher Umstände auf Kurzarbeit
                                               zurückgegriffen werden (Art. R. 5122-1 frz. Arbeitsge-
                                               setzbuch).

4              Sonderausgabe Corona-Pandemie
Coronavirus: Die rechtlichen Auswirkungen in Frankreich - CBBL
Wie kann Kurzarbeit eingerichtet werden?                     Anmerkung: Grundsätzlich muss in Unternehmen mit
                                                             mindestens 50 Mitarbeitern der sogenannte „CSE“, der
Der Antrag auf Kurzarbeit wird online auf der dafür vor-
                                                             Sozial- und Wirtschaftsausschuss des Unternehmens,
gesehenen Webseite wie folgt gestellt:
                                                             vor Beantragung von Kurzarbeit angehört werden, und
• Der Arbeitgeber muss einen Antrag an die DIRECCTE,         seine Stellungnahme muss der Arbeitsaufsichtsbehörde
  die französische Arbeitsaufsichtsbehörde, richten. Die     bei der Beantragung von Kurzarbeit mitgeteilt werden.
  Antragstellung erfolgt online über ein Internet-portal
  (https://activitepartielle.emploi.gouv.fr/aparts/).        Es ist davon auszugehen, dass aufgrund der Notfallmaß-
                                                             nahmen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pande-
  Nach Einrichtung eines entsprechenden Kontos kann
                                                             mie diese Anhörung, die insbesondere durch das zurzeit
  der Antrag auf Vorabgenehmigung gestellt werden,
                                                             geltende Versammlungsverbot für mehr als 10 Personen
  wobei als Grund „andere außergewöhnliche Umstände“
                                                             nicht durchführbar ist, nachträglich organisiert werden
  („Autres circonstances exceptionnelles“) und unter dem
                                                             kann.
  Punkt „sous-motif“ der Zusatz „Coronavirus“ anzuge-
  ben sind.
                                                             Andererseits könnte der CSE über die Entscheidung der
• Dieser Antrag muss normalerweise vor der tatsächli-        Arbeitsaufsichtsbehörde, Kurzarbeit zu genehmigen
  chen Einstellung der Tätigkeit der Arbeitnehmer ge-        oder abzulehnen, informiert werden.
  stellt werden.
• Angesichts der wirtschaftlichen Schwierigkeiten konn-      Welche entfallenen Stunden werden abgegolten?
  ten Anträge bis zum 30. April 2020 rückwirkend zum
                                                             Folgende Stunden werden grundsätzlich vom Arbeitge-
  1. März 2020 gestellt werden. Unternehmen, welche
                                                             ber im Rahmen von Kurzarbeit bezahlt:
  zum 30. April noch keinen Antrag gestellt haben, kön-
  nen lediglich einen Antrag für den Monat Mai stellen.      • nur die entfallenen Stunden, die unterhalb der gesetz-
  Es ist derzeit unklar, ob dies noch für den Monat Juni       lichen Arbeitszeit liegen, d.h. unter 35 Stunden pro
  möglich sein wird.                                           Woche (oder, falls sie geringer ist, die kollektive Ar-
                                                               beitszeit oder die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit),
• Ab Antragstellung verfügt die Behörde normalerwei-
                                                               werden im Rahmen von Kurzarbeit abgegolten.
  se über maximal 15 Tage, um den Antrag zu prüfen
  (Art. R. 5122-4 frz. Arbeitsgesetzbuch). Die Regierung       Überstunden, die Mitarbeiter normalerweise hätten
  hat die Behörden angewiesen, dass Anträge in Bezug           verrichten müssen, müssen nicht vom Arbeitgeber
  auf Covid19 vorrangig (innerhalb von 48 Stunden) zu          vergütet werden, es sei denn, es gelten günstigere
  bearbeiten sind, um so die tatsächliche Bearbeitungs-        tarifvertragliche Bestimmungen über die Kurzarbeit.
  dauer deutlich zu verkürzen. Bei ausbleibender Ant-          Wenn der Arbeitgeber also Überstunden zahlt, ob-
  wort durch die Behörde nach Ablauf der 15-Tage-Frist         wohl diese nicht verrichtet wurden, erhält er für diese
  gilt der Antrag als bewilligt.                               Stunden auf keinen Fall eine Kurzarbeitszulage vom
                                                               Staat. Seit einer Verordnung vom 22. April 2020 wer-
• Nach Genehmigung des Antrags beantragt der Arbeit-
                                                               den sogenannte strukturelle Überstunden, die in Un-
  geber eine Kurzarbeitszulage. Dieser Antrag wird von
                                                               ternehmen geleistet werden, die eine Arbeitszeit von
  der lokalen Arbeitsaufsichtsbehörde geprüft, und die
                                                               39 bzw. 40 Stunden pro Woche anwenden, abgegol-
  Kurzarbeitszulage wird dann von der Dienst- und Zah-
                                                               ten.
  lungsstelle (sogenannte „ASP“) gezahlt. Auch dieser
  Antrag wird über das oben erwähnte Internetportal          • maximal 1.000 Stunden pro Jahr und Mitarbeiter.
  gestellt. Die Frist für die Beantragung der Kurzarbeits-
  zulage beträgt 1 Jahr ab dem Ende des Zeitraums, für
  den Kurzarbeit genehmigt wurde.
  Der Antrag auf Kurzarbeit muss insbesondere folgende
  Angaben enthalten:
  • Gründe für die Einführung von Kurzarbeit:
    Darstellung der genauen Auswirkungen der COVID-
    19-Pandemie auf die Tätigkeit des Unternehmens
  • Voraussichtlicher Zeitraum der Kurzarbeit
  • Anzahl der betroffenen Arbeitnehmer

                                                                      Sonderausgabe Corona-Pandemie                       5
Coronavirus: Die rechtlichen Auswirkungen in Frankreich - CBBL
Wie hoch muss das Kurzarbeitergeld für die                 Die Erstattung der Kurzarbeitszulage vom Staat an
    entfallenen Stunden sein?                                  den Arbeitgeber
    Für jede entfallene Stunde, die unterhalb der gesetzli-    Soweit dem Antrag auf Kurzarbeit stattgegeben wurde,
    chen Arbeitszeit von 35 Stunden pro Woche liegt, muss      muss der Arbeitgeber einen Antrag auf Kurzarbeitszula-
    der Arbeitgeber 70% des stündlichen Bruttoreferenzge-      ge stellen. Die Kurzarbeitszulage entspricht:
    halts zahlen, was ca. 84% des Nettogehalts entspricht
                                                               • 70 % des monatlichen Bruttolohns
    (Art. R. 5122-18 frz. Arbeitsgesetzbuch).
                                                               • Mindestens 8,03 € pro Arbeitsstunde
                                                               • Maximal das 4,5-fache des gesetzlichen monatlichen
    Kurzarbeitergeld wird nicht wie Gehalt behandelt. Das
                                                                 Mindestlohns
    Kurzarbeitergeld ist von der Lohnsteuer und den Sozial-
    versicherungsbeiträgen befreit. Es unterliegt jedoch der
    CSG-CRDS-Abgabe zu bestimmten Sätzen. Im Gebiet El-
                                                               Wir stehen zu Ihrer Verfügung, um Ihnen in diesen schwie-
    sass und Mosel ist weiterhin der zusätzliche Krankenver-
                                                               rigen Zeiten unsere volle Unterstützung anzubieten.
    sicherungsbeitrag in Höhe von 1,50% geschuldet.

    Ab 1. Mai 2020 gilt: Falls die Summe des Kurzarbeiter-
    geldes und einer darüberhinaus vom Arbeitgeber frei-
    willig gezahlten Zulage das 4,5-fache des gesetzlichen
    Mindestlohns überschreitet, führt dies nur teilweise zur
    Befreiung von Sozialabgaben.

6                Sonderausgabe Corona-Pandemie
Coronavirus: Die rechtlichen Auswirkungen in Frankreich - CBBL
Arbeitsrecht

       Sophie Gossmann DJCE
       Avocat au Barreau de Strasbourg
       gossmann@rechtsanwalt.fr
       T +33 (0) 3 87 02 99 87

       Priscille Lecoanet LL.M.
       Avocat au Barreau de Strasbourg
       lecoanet@rechtsanwalt.fr
       T +33 (0) 3 88 45 65 45

       Aurélia Heim DJCE
       Avocat au Barreau de Strasbourg
       heim@rechtsanwalt.fr
       T +33 (0) 3 88 45 65 45

Sofortmaßnahmen bezüglich
Urlaub, Ruhetage, Kurzarbeit
                                         Das Notstandsgesetz vom 23. März 2020 zur Eindäm-
                                         mung der Covid-19 Pandemie, das am 24. März 2020 im
                                         „Journal officiel“ (offizielles staatliches Amtsblatt) veröf-
                                         fentlicht wurde, ermächtigt die französische Regierung
                                         Verordnungen zu erlassen, um die Regelungen des fran-
                                         zösischen Arbeitsrechts zu lockern und somit den Unter-
                                         nehmen zu ermöglichen, sich in dieser gesundheitlichen
                                         und wirtschaftlichen Krise zu behaupten.

                                         Drei Verordnungen wurden am 25. März 2020 im Ar-
                                         beitsrecht verabschiedet. Kurz darauf trat am 26. März
                                         2020 ein Dekret zur Kurzarbeit in Kraft. Die Verordnung
                                         vom 27. März 2020, die den Anwendungsbereich der
                                         Unternehmen, die Kurzarbeit beantragen können, er-
                                         weitert, ist am 28. März 2020 in Kraft getreten. In einem
                                         Erlass vom 31. März 2020, einem Dekret vom 16. April
                                         2020 sowie einer Verordnung vom 22. April 2020 wur-
                                         den die Sofortmaßnahmen nochmals geändert.

                                         Sie finden nachfolgend die wichtigsten Maßnahmen, die
                                         für Sie von Interesse sein könnten, um sich dieser noch
                                         nie dagewesenen Krise zu stellen.

                                                  Sonderausgabe Corona-Pandemie                          7
Coronavirus: Die rechtlichen Auswirkungen in Frankreich - CBBL
1. Sofortmaßnahmen bezüglich Urlaub,                      2. Kurzarbeit
    Arbeitszeiten und Ruhetage
                                                              Obwohl die Regierung die Regelungen zur Kurzarbeit ge-
    • Der Arbeitgeber darf, im Rahmen von höchstens sechs     lockert hat, weist sie darauf hin, dass auf den „Mitnah-
      Urlaubstagen und unter Einhaltung einer Ankündi-        meeffekt“ zu achten ist.
      gungsfrist von mindestens einem vollen Tag, seinem
      Arbeitnehmer vorschreiben, wann dieser seine Ur-        Die objektiven Kriterien, die es der französischen Ar-
      laubstage zu nehmen hat. Diese Maßnahme kann            beitsaufsichtsbehörde (Direccte) erlauben, den Unter-
      jedoch nur umgesetzt werden, wenn eine branchen-        nehmen Kurzarbeit zu bewilligen, wurden auf der Inter-
      bezogene Vereinbarung (d.h. zwischen Arbeitgeber-       netseite des Ministeriums veröffentlicht. So können die
      verbänden und Gewerkschaften ausgehandelt) oder         Unternehmen selbst überprüfen, ob sie die Maßnah-
      eine Betriebsvereinbarung dies vorsieht. Dadurch wird   men zur Kurzarbeit in Anspruch nehmen können oder
      die Umsetzung einer solchen Maßnahme in der Praxis      nicht, und können im Falle einer Ablehnung die Gründe
      erheblich eingeschränkt.                                nachvollziehen. Das Arbeitsministerium hat ein Schema
                                                              entwickelt, in dem die Zulassungskriterien zusammen-
    • Wenn die Interessen des Unternehmens es angesichts
                                                              gefasst sind (siehe nachstehendes Dokument).
      der wirtschaftlichen Schwierigkeiten im Zusammen-
      hang mit der Verbreitung des Coronavirus rechtferti-
      gen, kann der Arbeitgeber unter Einhaltung einer An-
      kündigungsfrist von einem vollen Tag folgendes bzgl.      Unternehmen                                     Covid-19
      der RTT-Tage entscheiden:                                  Kurzarbeit: Sind Sie berechtigt?
      • Er kann festlegen, wann die Arbeitnehmer ihre Ru-
        hetage nehmen dürfen.                                         Befindet sich der Arbeitgeber
                                                                          in einem Bereich der
      • Er kann einseitig den Zeitraum, in dem ein Arbeit-              Schließungsverordnung?
        nehmer seine Ruhetage nehmen wollte, ändern.
                                                                               Ja      Nein
      Beide Maßnahmen beziehen sich auf höchstens 10
      Ruhetage. Der Zeitraum, in dem der Arbeitgeber Ruhe-                       Steht der Arbeitgeber aufgrund der
      tage vorschreiben oder verschieben kann, ist auf den       Arbeitgeber     Konjunktur oder eines Versorgungs-
      31. Dezember 2020 begrenzt.                                Berechtigt        problems vor einer Reduzierung
                                                                                    bzw. Aussetzung der Tätigkeit?
    • Der Arbeitgeber kann, unter Einhaltung einer Ankün-
      digungsfrist von einem vollen Tag, den Arbeitnehmer                                     Ja      Nein
      verpflichten, gutgeschriebene Stunden auf seinem Ar-
      beitszeitkonto als Ruhetage in einem vom Arbeitgeber                                      Kann der Arbeitgeber die
      bestimmten Zeitraum zu nehmen. Die Anzahl der be-                        Arbeitgeber     erforderlichen Maßnahmen
      troffenen Tage beschränkt sich dabei auf maximal 10.                     Berechtigt      zum Schutz der Gesundheit
                                                                                               der Arbeitnehmer ergreifen
    • Für Unternehmen, die für die Sicherheit der Nation                                          (Homeoffice, Hygiene-
      und zum Fortbestand des wirtschaftlichen und sozi-                                            vorschriften usw.)?
      alen Lebens unerlässlich sind, bestehen Ausnahmen                                                Ja    Nein
      in Bezug auf Arbeitszeit, wöchentliche Ruhezeit und
      Sonntagsruhe:
                                                                                               Arbeitgeber
      • Die tägliche Höchstarbeitszeit kann auf 12 Stunden                                       Nicht
                                                                                                               Arbeitgeber
                                                                                                              Berechtigt
        (anstatt 10 Std.) ausgeweitet werden.                                                  Berechtigt

      • Die tägliche Ruhezeit kann auf 9 aufeinanderfolgene
        Stunden (anstatt 11 Std.) verkürzt werden.
                                                              Quelle: https://travail-emploi.gouv.fr/actualites/l-actua-
      • Die wöchentliche Höchstarbeitszeit kann auf 60
                                                              lite-du-ministere/article/coronavirus-covid-19-
        Stunden (anstatt 48 Std.) ausgeweitet werden.
                                                              employeurs-etes-vous-eligibles-a-l-activite-partielle
      • Indem die wöchentliche Ruhezeit im Wechsel
    		 genommen wird, kann zudem von der Regel                Nach der Krise werden Kontrollen durch die Behörden
    		 der Sonntagsruhe abgewichen werden.                    erfolgen, um jeglichen Missbrauch dieser Maßnahmen
                                                              aufzudecken. Der Arbeitgeber hat im Falle eines Betrugs
                                                              die zu Unrecht erhaltenen Beträge zurückzuerstatten.

8               Sonderausgabe Corona-Pandemie
Coronavirus: Die rechtlichen Auswirkungen in Frankreich - CBBL
Das Dekret vom 25. März 2020, das am 26. März 2020             Die Verordnung Nr. 2020-346 vom 27. März 2020 zu So-
in Kraft getreten ist, erläutert in Bezug auf die Kurzarbeit   fortmaßnahmen im Bereich der Kurzarbeit, die am 28.
folgende Punkte:                                               März 2020 im Journal officiel veröffentlicht wurde, er-
                                                               weitert die Liste der Personen, die Anspruch auf Kurzar-
• Vor Einführung der Kurzarbeit muss eine Stellungnah-
                                                               beit haben können.
  me des Sozial- und Wirtschaftsausschusses (CSE) ein-
  geholt werden, sofern ein solcher existiert. Aufgrund
                                                               Kurzarbeit kann nun von folgenden Personen in An-
  der aktuellen Umstände kann sich dies in der Praxis als
                                                               spruch genommen werden:
  schwierig erweisen. Daher gewährt das Dekret eine
  Ausnahme: die Stellungnahme kann auch nach der
                                                               • Arbeitnehmer öffentlicher Unternehmen, die sich selbst
  Antragstellung auf Kurzarbeit eingeholt werden, muss
                                                                 gegen das Risiko der Arbeitslosigkeit versichern;
  dann aber spätestens innerhalb von zwei Monaten ab
  der Antragstellung den Behörden übermittelt werden.
                                                               • Arbeitnehmer, die von Privatpersonen zu Hause be-
                                                                 schäftigt werden sowie Tagesmütter;
• Ab dem Zeitpunkt der Einführung von Kurzarbeit hat
  der Arbeitgeber 30 Tage Zeit, um seinen Antrag zu
                                                               • Arbeitnehmer, die bei Unternehmen ohne Nieder-
  stellen.
                                                                 lassung in Frankreich beschäftigt sind, sofern der
                                                                 Arbeitgeber nach französischem Recht gesetzliche
• Kurzarbeit kann nur für eine Dauer von maximal 12
                                                                 oder tarifvertragliche Sozialversicherungsbeiträge
  Monaten (anstatt ursprünglich 6) bewilligt werden.
                                                                 und -abgaben für diese Arbeitnehmer entrichtet
                                                                 und der Verpflichtung zur Versicherung gegen das
• Das vom Staat an den Arbeitgeber überwiesene Kurz-
                                                                 Risiko der Entziehung des Arbeitsplatzes unterwor-
  arbeitergeld beläuft sich für jeden betroffenen Arbeit-
                                                                 fen ist.
  nehmer auf 70% des Bruttolohns und ist begrenzt auf
  das maximal 4,5-fache des gesetzlichen Mindestlohns.
                                                               Die Verordnung erläutert zudem folgende Punkte:
  Der Stundensatz darf nicht weniger als 8,03 € betra-
  gen. Als Erinnerung: der vorherige Stundensatz des
                                                               • Die Kurzarbeit ist auch auf „geschützte“ Arbeitnehmer
  Kurzarbeitergeldes lag zwischen 7,23 € und 7,74 €, je
                                                                 anwendbar und kann, ohne dass der Arbeitgeber das
  nach Größe des Unternehmens.
                                                                 Einverständnis des Betroffenen einholen muss, einge-
                                                                 führt werden, sobald sie alle Arbeitnehmer des Unter-
Zur Erinnerung: Das Gesetz sieht vor, dass die Arbeitneh-
                                                                 nehmens, der Niederlassung, der Abteilung oder der
mer für jede entfallene Stunde, die unterhalb der ge-
                                                                 Produktionsstätte betrifft, in dem der „geschützte“
setzlichen Arbeitszeit von 35 Stunden pro Woche liegt,
                                                                 Arbeitnehmer arbeitet.
vom Arbeitgeber eine Entschädigung erhalten. Diese
entspricht 70% ihres Bruttogehalts was wiederum etwa
                                                               • Für Arbeitgeber mit Arbeitnehmern, deren Arbeitszeit
84% ihres Nettogehalts entspricht. Allerdings ist vorher
                                                                 in Tagen berechnet wird: Um die für das Kurzarbeiter-
zu prüfen, ob der Tarifvertrag nicht anderweitige vorteil-
                                                                 geld zu berücksichtigenden Stunden bestimmen zu
haftere Bestimmungen vorsieht.
                                                                 können, werden ganze Tage in 7 Stunden und halbe
                                                                 Tage in 3,5 Stunden umgerechnet. Die Umrechnungs-
Vorausgesetzt, dass das vom Staat an den Arbeitgeber
                                                                 bedingungen werden vom Dekret festgesetzt.
überwiesene Kurzarbeitergeld für jeden betroffenen Ar-
beitnehmer 70% des Bruttogehalts entspricht und ma-
ximal das 4,5-fache des Mindestlohns beträgt, bedeutet
dies, dass das Kurzarbeitergeld vollständig vom Staat
übernommen wird, sofern die durch den Arbeitgeber
aufrechterhaltene Vergütung nicht das 4,5-fache des
Mindestlohns überschreitet.

• Arbeitnehmer mit einer Jahrespauschale in Stunden
  oder Tagen können nicht nur bei Schließung der Nie-
  derlassung, sondern auch bei Verkürzung der Arbeits-
  zeit in Kurzarbeit geschickt werden.

• Der Antrag auf Kurzarbeit kann seit dem 1. März 2020
  gestellt werden.

• Die bisherige Frist, in der das Schweigen zum Antrag
  auf Kurzarbeit einer stillschweigenden Zustimmung
  gleichgesetzt wird, wurde auf zwei Tage verkürzt. Dies
  gilt bis zum 31. Dezember 2020.

                                                                       Sonderausgabe Corona-Pandemie                      9
Coronavirus: Die rechtlichen Auswirkungen in Frankreich - CBBL
10   Sonderausgabe Corona-Pandemie
Finanzierung
.                                   Um den Liquiditätsbestand der französischen Unterneh-
                                    men angesichts des Rückgangs ihrer Einnahmen seit
       Marianne Grange DJCE         Beginn der Covid-19-Pandemie zu stützen, hat die fran-
       Avocat au Barreau de Paris   zösische Regierung verschiedene Maßnahmen ergriffen
       grange@rechtsanwalt.fr
       T +33 (0) 1 53 93 82 90      Die wichtigste Maßnahme ist ein Programm in Höhe von
                                    300 Milliarden € für Darlehen, für deren Rückzahlung
                                    der französische Staat die Garantie übernimmt. Davon
                                    profitieren können alle Unternehmen gleich welcher
                                    Größe und unabhängig von ihrer Form oder Tätigkeit –
                                    mit Ausnahme des Finanzsektors und von gewissen pri-
                                    vaten Immobiliengesellschaften (Erlass ECOT2008090A
                                    vom 23. März 2020). Diese Möglichkeit gilt für Darlehen,
                                    die vom 16. März bis zum 31. Dezember 2020 gewährt
                                    werden.

                                    Nachfolgend stellen wir Ihnen die wesentlichen Merk-
                                    male dieser Maßnahme vor.

Staatlich garantierte Darlehen
(Prêt Garanti par l’Etat – PGE)
für Unternehmen in Frankreich
                                    Der Betrag der garantierten Darlehen kann bis zu 25%
                                    des Gesamtumsatzes 2019 vor Umsatzsteuer oder zwei
                                    Jahre der französischen Lohnsumme für innovative oder
                                    seit dem 1. Januar 2019 gegründete Unternehmen be-
                                    tragen. Einem Unternehmen können mehrere Darlehen
                                    gewährt werden, ohne dass jedoch diese Obergrenze
                                    überschritten werden kann.

                                    Im ersten Jahr erfolgt keine Rückzahlung. Am Ende
                                    des ersten Jahres kann sich der Darlehensnehmer dafür
                                    entscheiden, das Darlehen über einen zusätzlichen Zeit-
                                    raum von bis zu 5 Jahren zu tilgen.

                                    Der Zinssatz des Darlehens wird von den Banken frei
                                    festgelegt, wobei sie vom Staat dazu angehalten sind,
                                    das Darlehen zum Selbstkostenpreis zu gewähren.

                                    Mit Ausnahme der großen Unternehmen (mehr als
                                    5.000 Beschäftigte oder mit einem Umsatz von mehr als
                                    1,5 Milliarden €) dürfen diese Darlehen nicht mit ande-
                                    ren Garantien oder Sicherheiten versehen werden.

                                    Es ist zu beachten, dass die Banken nicht verpflichtet
                                    sind, ein solches Darlehen zu gewähren. Im Falle der Ver-
                                    weigerung eines solchen Darlehens kann sich das Unter-
                                    nehmen an eine staatliche Mediationsstelle wenden.

                                            Sonderausgabe Corona-Pandemie                       11
Die staatliche Garantie                                     Modalitäten für den Erhalt eines staatlich
                                                                 garantierten Darlehens
     Die vom Staat gewährte Garantie deckt einen Teil des
     Darlehensbetrags ab, der je nach Größe des Unterneh-        Diese sind von der Größe des Unternehmens abhängig:
     mens variiert:
                                                                 Unternehmen mit weniger als 5.000 Beschäftigten in
     • 90% für Unternehmen mit weniger als 5.000 Beschäf-
                                                                 Frankreich und einem Nettoumsatz von weniger als
       tigten in Frankreich und einem Nettoumsatz von we-
                                                                 1,5 Milliarden €
       niger als 1,5 Milliarden € (Zahlen für das letzte abge-
       schlossene Geschäftsjahr oder, für Unternehmen, die
                                                                 Das Unternehmen muss sich an seine Hausbank wen-
       nie ein Geschäftsjahr abgeschlossen haben, zum 16.
                                                                 den, um ein solches Darlehen zu beantragen. Wenn
       März 2019)
                                                                 das Unternehmen die von der Bank vorgegebenen För-
     • für Unternehmen, die mehr als 5.000 Arbeitnehmer in       derkriterien erfüllt, erteilt ihm die Bank eine Vorabge-
       Frankreich beschäftigen oder die im letzten Geschäfts-    nehmigung. Danach erhält das Unternehmen von der
       jahr einen Nettoumsatz von mehr als 1,5 Milliarden €      Bpifrance (öffentliche Investitionsbank) ein Antragszer-
       erzielt haben:                                            tifikat mit einer Identifikationsnummer. Dazu muss sich
                                                                 das Unternehmen auf folgender Plattform einloggen:
       - 80% bei weniger als 5 Milliarden € Umsatz
                                                                 attestation-pge.bpifrance.fr.
       - 70% bei mehr als 5 Milliarden € Umsatz
                                                                 Die Bank wird diese Bescheinigung verlangen, bevor sie
     Diese Garantie ist im Prinzip unwiderruflich, bedingungs-   das Darlehen definitiv zuteilt und die Mittel zur Verfü-
     los und für die gesamte Laufzeit des Darlehens gültig.      gung stellt.
     In einer Pressemitteilung vom 2. April 2020 stellte die
     Regierung jedoch fest, dass die großen Unternehmen          Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten in
     (Unternehmen oder Konzerne mit mehr als 5.000 Be-           Frankreich oder einem Nettoumsatz von mehr als 1,5
     schäftigten oder mit einem konsolidierten Umsatz von        Milliarden €
     mehr als 1,5 Milliarden € in Frankreich) nur dann in den
     Genuss eines staatlich garantierten Darlehens kommen        Für diese Unternehmen übernimmt die Direction Géné-
     können, wenn sie für 2020 die folgenden Verpflichtun-       rale du Trésor (Unterabteilung des französischen Wirt-
     gen eingehen:                                               schafts- und Finanzministeriums) die Garantie nach
                                                                 Zustimmung durch den französischen Wirtschafts- und
     • keine Ausschüttung von Dividenden an ihre Aktionä-
                                                                 Finanzminister. Auch hier muss das Unternehmen sich
       re in Frankreich oder im Ausland (mit Ausnahme von
                                                                 vorab die Genehmigung für ein Darlehen durch eine
       Ausschüttungen, die vor dem 27. März 2020 erfolgten
                                                                 Bank einholen und dann den Antrag auf Stellung der Ga-
       oder wenn die Ausschüttungen letztlich die Wirkung
                                                                 rantie an folgende Adresse senden:
       haben, ein französisches Unternehmen finanziell zu
                                                                 garantie.etat.grandesentreprises@bpifrance.fr.
       unterstützen)
     • keine Rückkäufe ihrer eigenen Aktien                      Diese wesentliche Unterstützung durch ein staatlich ga-
                                                                 rantiertes Darlehen wird auch durch andere Maßnah-
     Die mit dieser staatlichen Garantie verbundenen Kos-        men ergänzt, wie zum Beispiel:
     ten werden nach einer Skala festgelegt, die von der Grö-
                                                                 • Überbrückungskredite, die von der Bpifrance, gegebe-
     ße des Unternehmens und der Laufzeit des Darlehens
                                                                   nenfalls mit den französischen Regionen, eingerichtet
     abhängt und zwischen 0,25 % und 2 % schwankt. Bei-
                                                                   wurden, um den Cashflow von Kleinstunternehmen und
     spiel für ein Unternehmen mit weniger als 250 Mitar-
                                                                   KMUs zu entlasten (z.B. „Rebond“- Kredit, „Atout“- Kre-
     beitern und einem Umsatz von weniger als 50 Millionen
                                                                   dit);
     EUR: 0,25% für das erste Jahr.
                                                                 • die Möglichkeit, eine gestaffelte Tilgung der bestehen-
     Diese Gebühr wird bei Gewährung der Garantie  gezahlt         den Darlehen oder sonstigen finanziellen Verbindlich-
     und dann, falls erforderlich, nochmals, wenn der Darle-       keiten (z.B. bei Factoring-Gesellschaften, Kreditversi-
     hensnehmer von der Möglichkeit Gebrauch macht, das            cherern u.ä.) durch eine staatliche Mediationsstelle
     Darlehen über mehrere weitere Jahre zu tilgen.                auszuhandeln.

12                Sonderausgabe Corona-Pandemie
Steuerrecht
Mit der Coronavirus-Pandemie sehen sich Unterneh-
men mit beispiellosen wirtschaftlichen Schwierigkeiten
konfrontiert. Die französische Regierung hat zahlreiche                  Anne-Lise Lamy DJCE
Maßnahmen ergriffen, darunter auch solche im Steuer-                     Avocat au Barreau de Strasbourg
recht, um die Unternehmen und ihren Cashflow bei der                     lamy@rechtsanwalt.fr
Überwindung der Krise zu unterstützen.                                   T +33 (0) 3 88 45 65 45

Die steuerlichen
Erleichterungen in Frankreich
Nachstehend finden Sie eine Zusammenfassung der
steuerrechtlichen Maßnahmen, die Unternehmen in der
aktuellen Krise nutzen können (Stand: Regierungserklä-
rung vom 11. Mai 2020).

DIREKTE STEUERN

Insbesondere Körperschaftsteuer (Impôt sur les Sociétés
– IS), Abgabe auf Löhne und Gehälter (Taxe sur les salai-
res – TS), Gewerbesteuer (cotisation économique territo-
riale – CET) und Grundsteuer (taxe foncière).

1. Aufhebung und Stundung von Steuerzahlungen

Unternehmen, die aufgrund der Covid-19-Pandamie in
wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, können
eine Stundung oder sogar eine vollständige Aufhebung
ihrer direkten Steuerschulden beantragen.

1.1 Aufhebung der direkten Steuerschulden
Diese Sondermaßnahme, die ursprünglich nur für den
Monat März 2020 geplant war, wurde nun offiziell für
alle Steuerfristen, die im Monat April 2020 auslaufen,
verlängert.

Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkei-
ten befinden, können einen Zahlungsaufschub für ihre
im März und im April 2020 fälligen direkten Steuern
Körperschaftsteuer (Impôt sur les Sociétés), Abgabe auf
Löhne und Gehälter (Taxe sur les Salaires) beantragen,
und zwar ohne dies besonders begründen zu müssen
und ohne Einhaltung besonderer Formalitäten. Es kom-
men dabei auch keine Verzugszinsen oder Verspä-
tungszuschläge zur Anwendung.

                                                            Sonderausgabe Corona-Pandemie                    13
Der Zahlungsaufschub wird dann für 3 Monate gewährt.           UMSATZSTEUER
     Hinweis: Die Umsatzsteuer (Taxe sur la valeur ajoutée
     - TVA) sowie die Zahlung der von den Arbeitgebern ein-         Die Fristverschiebungsanträge betreffen nur die direkten
     behaltenen Lohnsteuer (Prélèvement à la Source) fallen         Steuern. Die Zahlung der indirekten Steuern, insbeson-
     nicht unter diese Sondermaßnahme und werden somit              dere Umsatzsteuer („Taxe sur la Valeur ajoutée“ kurz
     weiterhin zu den üblichen Terminen fällig.                     „TVA“) und Lohnsteuer („Prélèvement à la source“ kurz
                                                                    „PAS“) ist daher weiterhin zu den üblichen Fälligkeitster-
     Ebenso kann die monatliche Zahlung der Cotisation              minen fällig.
     Economique Territoriale (Gewerbesteuer) und der
     Taxe Foncière (Grundsteuer) ausgesetzt werden. Die so          Pauschale Umsatzsteuerveranlagung möglich
     gestundeten Beträge werden zu einem (späteren) Zeit-
     punkt ohne Verzugszinsen oder Verspätungszuschläge             Aufgrund der durch die Covid-19-Krise bedingten
     eingezogen.                                                    Lage (insbesondere Ausgangssperren) können jene
                                                                    Unternehmen, die aktuell nicht in der Lage sind, die
     Hinweis: Falls die monatliche Zahlung dieser Abgaben           für ihre Umsatzsteuer-Erklärungen erforderlichen
     bereits abgerufen worden ist, können Sie eine Rücker-          Unterlagen beizubringen, ihre Umsätze auch pau-
     stattung beantragen.                                           schalisiert erklären.

                                                                    Dadurch können Sie eine Schätzung der im jeweiligen
     1.2 Stundung der direkten Steuerschulden
                                                                    Monat erzielten Umsätze durchführen und später, auf
                                                                    dieser Basis, eine Anzahlung auf Ihre Umsatzsteuer-
     Falls diese Maßnahmen allesamt nicht ausreichen, kann
                                                                    schuld vornehmen. Die zulässige Fehlermarge, die die
     ein Unternehmen, das sich in ernsthaften wirtschaftli-
                                                                    Steuerverwaltung dabei zu akzeptieren bereit ist, be-
     chen Schwierigkeiten befindet, im Rahmen einer indivi-
                                                                    trägt 20 %.
     duellen Prüfung auch Steuernachlässe erhalten. Hier-
     für muss das Unternehmen nachweisen, dass es ihm
                                                                    Hinweis: Ein Ausgleich findet normalerweise bereits im
     aktuell unmöglich ist, die entsprechenden Zahlungen
                                                                    Folgemonat statt. Aber im gegenwärtigen Krisenkontext
     durchzuführen.
                                                                    wird dieser Ausgleich, nach unserer Einschätzung, erst
                                                                    nach Beendigung der Ausgangssperre in Frankreich er-
     Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie bei der
                                                                    folgen.
     Beantragung eines Zahlungsaufschubs oder eines Steu-
     ernachlasses in Frankeich zu unterstützen.
                                                                    Diese Lockerungen der Regeln betreffen die im April
                                                                    2020 abgegebenen Erklärungen hinsichtlich der Trans-
     2. Vorzeitige Rückerstattung von bestehenden                   aktionen des Monats März 2020; es ist zu erwarten,
     Steuergutschriften                                             dass sie auch die im Mai 2020 abgegebenen Erklärun-
                                                                    gen, die sich auf die April-Transaktionen beziehen, be-
     Falls zugunsten Ihres Unternehmens eine Steuergut-             treffen werden.
     schrift existiert, die normalerweise während des laufen-
     den Jahres 2020 rückerstattet würde, können Sie bereits        Unternehmen, die aufgrund der Covid-19-Krise aus-
     jetzt schon die vorzeitige Rückerstattung des Betrags,         nahmsweise und insbesondere aufgrund der Dauer der
     gegebenenfalls nach Abzug noch geschuldeter Körper-            von den Behörden angeordneten Geschäftsschließun-
     schaftsteuerbeträge, beantragen, ohne erst die Einrei-         gen einen Umsatzrückgang von mehr als 50 % ver-
     chung und behördliche Prüfung Ihrer Körperschaftsteu-          zeichnen, können für die Dauer der von den Behörden
     ererklärung abwarten zu müssen.                                angeordneten Geschäftsschließungen eine pauschale
                                                                    Umsatzsteuer in Höhe von 50 % des Betrages während
     Diese Regelung gilt für alle Steuergutschriften, die im Jahr   dem letzten normalen Monat erklären.
     2020 erstattungsfähig sind, einschließlich der Steuergut-
     schrift für die Wettbewerbsfähigkeit des Arbeitsmarktes        Über die genauen Modalitäten dieser Regelungen und
     („Crédit d‘impôt pour la compétitivité de l‘emploi“, kurz      die sachgerechte konkrete Anwendung in Ihrem Fall kön-
     „CICE“) und der Steuergutschrift für Forschung und Ent-        nen wir Sie auf Wunsch gerne näher informieren.
     wicklung („Crédit d’Impot recherche“, kurz „CIR“).

     Die französische Regierung hat angekündigt, dass sich
     die Steuerbehörden so aufstellen werden, dass sie die
     Erstattungsanträge von Unternehmen so schnell wie
     möglich, d. h. binnen weniger Tage, bearbeiten können.

14                 Sonderausgabe Corona-Pandemie
Rückerstattung von Umsatzsteuergutschriften               STEUERERKLÄRUNGEN UND VERFAHREN

Falls Ihrem Unternehmen eine Umsatzsteuergutschrift       Verschiebung der Fristen für die Abgabe der
zusteht, können Sie diese zurückfordern. Die Regierung    Steuererklärung
verspricht eine beschleunigte Bearbeitung von Anträgen
auf Rückerstattung von Umsatzsteuerguthaben.              Unternehmen, die aktuell nicht in der Lage sind, ihre
                                                          Körperschaftsteuererklärung für das am 31. Dezember
                                                          2019 endende Geschäftsjahr einzureichen, wird eine
Aufstellung eines Zahlungsplans (Fristenplan) zur ra-
                                                          Fristverlängerung gewährt.
tenweisen Zahlung der geschuldeten Umsatzsteuer
                                                          Die vormalige Abgabefrist für die Körperschaftsteuerer-
Sollten Sie trotz dieser Maßnahmen nicht in der Lage
                                                          klärung (20. Mai 2020) wird nun bis zum 30. Juni 2020
sein, die Umsatzsteuer zu zahlen, können wir Ihnen ger-
                                                          verlängert.
ne dabei helfen, bei der zuständigen Behörde (aufgrund
außerordentlicher und unvorhersehbarer vorüberge-
                                                          Aussetzung der Fristen für Steuerprüfungen
hender Schwierigkeiten) einen Zahlungsplan für die
Zahlung der geschuldeten Umsatzsteuer zu beantragen.
                                                          Während des Zeitraums zwischen dem 12. März 2020
                                                          und dem Ablauf einer Frist von einem Monat nach der
Gut zu wissen:
                                                          Beendigung des gesundheitlichen Notstands (derzeit
                                                          vorgesehener Ablauf der Frist von einem Monat nach
Für die Dauer eines gesundheitlichen Notstandes wird
                                                          der Beendigung des gesundheitlichen Notstands: 10.
allgemein akzeptiert – dies auch zum Zwecke der Aus-
                                                          August 2020) werden mehrere steuerliche Fristen
übung des Vorsteuerabzugsrechts des Empfängers –
                                                          ausgesetzt.
dass Rechnungen von Lieferanten in Papierform ausge-
druckt und eingescannt und anschließend per E-Mail
                                                          Es wurde entschieden, dass während dieses Zeitraums
an die Kunden geschickt werden können, ohne dass die
                                                          keine neuen Steuerprüfungen eingeleitet und die lau-
entsprechende Papierrechnung per Post versandt wer-
                                                          fenden Prüfungsverfahren „eingefroren“ werden.
den muss.
                                                          In der Praxis bedeutet dies, dass die Fristen betreffend
AUFSTELLEN EINES ZAHLUNGSPLANS (FRISTENPLAN)
                                                          die verschiedenen behördlichen Verwaltungsakte und
bei finanziellen Schwierigkeiten, die die Begleichung
                                                          Anordnungen, die vor dem 12. März 2020 zu laufen be-
der Steuerschulden unmöglich machen
                                                          gannen, erst nach dem 10. August wieder aufgenom-
                                                          men werden und dass diejenigen Fristen, die zwischen
Unternehmen, die sich in finanziellen Schwierigkeiten
                                                          dem 12. März 2020 und dem 10. August zu laufen be-
befinden, können sich an die regionale Sonderkommis-
                                                          ginnen sollten, erst ab dem 10. August zu laufen begin-
sion („commission spéciale départementale“) wenden,
                                                          nen.
um die Gewährung eines Zahlungsplans zu beantragen
für die ratenweise Zahlung ihrer Steuerschulden (Steu-
                                                          Mit anderen Worten: Bei körperschaftsteuerpflichtigen
ern und Abgaben aller Art, mit Ausnahme der Lohnsteu-
                                                          Gewinnen und umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen, die
er) sowie ihrer arbeitgeberseitigen Sozialabgaben. Die-
                                                          für das Jahr 2017 erklärt worden sind, kann die Steu-
ses Verfahren läuft unter Wahrung der Vertraulichkeit,
                                                          erverwaltung Steuerprüfungen und Korrekturen bis An-
es findet also keine Publizität nach außen statt.
                                                          fang Juni 2021 (statt bis Ende Dezember 2020) vorneh-
                                                          men.
Damit ein solcher Antrag geprüft werden kann, darf das
Unternehmen mit der Einreichung seiner Steuer- und
                                                          Die Fristen für sogenannte Steuerreskripte (rescrits
Sozialversicherungserklärungen sowie mit der Abfüh-
                                                          fiscaux – verbindliche Auskünfte der Steuerverwaltung
rung bereits fälliger Sozialabgaben und Lohnsteuern
                                                          auf Anfrage des Steuerpflichtigen) werden ebenfalls aus-
nicht in Verzug sein.
                                                          gesetzt.

                                                          Wir stehen zu Ihrer Verfügung, um Ihnen in diesen
                                                          schwierigen Zeiten unsere volle Unterstützung zu bieten
                                                          und die Anträge auf Zahlungsaufschübe für die verschie-
                                                          denen Steuerarten schnellstmöglich für Sie zu stellen.

                                                          Sprechen Sie uns gerne an!

                                                                  Sonderausgabe Corona-Pandemie                      15
Gesellschaftsrecht

     Maßnahmen im
     französischen Gesellschaftsrecht
                                                               Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass Handelsgesell-
                                                               schaften gesetzlich gezwungen sind, innerhalb von 6
                            Marianne Grange DJCE
                            Avocat au Barreau de Paris         Monaten ab Ende eines Geschäftsjahres ihren Jahresab-
                                                               schluss durch die Gesellschafterversammlung feststellen
                            grange@rechtsanwalt.fr
                                                               zu lassen, eröffnen diese Verordnungen ein Wahlrecht
                            T +33 (0) 1 53 93 82 90
                                                               zwischen folgenden Lösungen:
                                                               • Entweder wird eine alternative Methode der Abhal-
                                                                 tung der Gesellschafterversammlung gewählt. Diese
                                                                 Alternative betrifft vor allem die klassischen Aktien-
     Als Reaktion auf den Ausbruch des Coronavirus/CO-
                                                                 gesellschaften (société anonyme – SA) und GmbHs
     VID-19 hat die französische Regierung nun auch Maß-
                                                                 (société à responsabilité limitée – SARL), die in diesem
     nahmen im Bereich des Gesellschaftsrechts getroffen,
                                                                 Bereich an einen relativ strengen gesetzlichen Rah-
     um es den Gesellschaften zu erlauben, trotz der gelten-
                                                                 men gebunden sind. Was die vereinfachte Aktienge-
     den Ausgangssperre und des Versammlungsverbots Ge-
                                                                 sellschaft (société par actions simplifiée – SAS) anbe-
     sellschafterbeschlüsse ordnungsgemäß herbeizuführen.
                                                                 langt, so herrscht von Gesetzes wegen nahezu völlige
     Diese Maßnahmen erlauben insbesondere die Feststel-
                                                                 Freiheit bei der Organisation der Entscheidungsfin-
     lung des Jahresabschlusses 2019 in der derzeitigen Aus-
                                                                 dung der Gesellschafter in der Satzung, sodass letztere
     nahmesituation.
                                                                 idealerweise bereits mehrere mögliche Formen der
                                                                 kollektiven Entscheidungsfindung vorsieht.
     Am 26.3.2020 sind diesbezüglich zwei Verordnungen im
     Amtsblatt von Frankreich erschienen, die die Regierung    • Oder die Abhaltung der Gesellschafterversammlung
     auf der Grundlage des Notstandsgesetzes Nr. 2020-290        wird über sechs Monate nach dem Ende des Ge-
     vom 23.3.2020 erlassen hat.                                 schäftsjahres hinaus verschoben.

16               Sonderausgabe Corona-Pandemie
Nachstehend informieren wir Sie über Details dieser bei-      Ebenso können in klassischen Aktiengesellschaften auch
den Alternativen:                                             die übrigen kollegialen Organe (Verwaltungsrat, Vor-
                                                              stand, Aufsichtsrat) zwecks Aufstellung des Jahresab-
                                                              schlusses anstelle einer physischen Versammlung eine
1. Die Versammlung erfolgt innerhalb der gesetzli-
                                                              Telefon- oder audiovisuelle Konferenz abhalten, die die
chen Frist, jedoch ohne physische Anwesenheit der
                                                              Identifizierung ihrer Mitglieder ermöglicht und deren
Gesellschafter/Aktionäre
                                                              effektive Teilnahme garantiert, oder sich für eine schrift-
(Verordnung Nr. 2020-321 vom 25.3.2020)                       liche Befragung entscheiden, ohne dass dafür eine Klau-
                                                              sel in der Satzung oder der Geschäftsordnung erforder-
Vorbemerkung: Diese Alternative betrifft Unterneh-
                                                              lich ist oder dies verbieten könnte.
men, die mehrere Gesellschafter/Aktionäre haben
und daher verpflichtet sind, Gesellschafter- bzw. Ak-
                                                              Diese Lockerungen, die im Übrigen unabhängig vom Ge-
tionärsversammlungen abzuhalten. Für Einpersonen-
                                                              genstand der Beschlüsse, über die die Gesellschafter/
gesellschaften (möglich bei einer SARL oder einer SAS)
                                                              Aktionäre zu beschließen aufgefordert sind, angewen-
sieht das Gesetz bereits vor, dass die Entscheidung des
                                                              det werden können, gelten bis zum 31. Juli 2020, sofern
Alleingesellschafters durch einen einfachen einseitigen
                                                              dieser Zeitraum nicht bis zu einem per Dekret festgeleg-
schriftlichen Beschluss getroffen wird, sodass sich das
                                                              ten Datum, spätestens bis zum 30. November 2020, ver-
Problem der Unmöglichkeit der Abhaltung einer Gesell-
                                                              längert wird.
schafterversammlung im Prinzip nicht stellt.

Das für die Einberufung zuständige Organ kann be-             2. Der Jahresabschluss wird nach Ablauf der
schließen, dass die Versammlung ohne physische An-            6-Monatsfrist festgestellt
wesenheit der Teilnehmer (Gesellschafter/Aktionäre
                                                              (Verordnung Nr. 2020-318 vom 25.3.2020)
und sonstige teilnahmeberechtigte Personen: z.B. der
Abschlussprüfer) mittels einer Telefon- oder audiovi-         Die durch Gesetz oder Satzung einer Gesellschaft vorge-
suellen Konferenz (i) oder im Wege einer schriftlichen        gebenen Fristen für die Feststellung des Jahresabschlus-
Befragung (ii) stattfindet.                                   ses durch die Gesellschafter werden um drei Monate
                                                              verlängert.
(i) Eine Telefon- oder audiovisuelle Konferenz ist
    auch dann erlaubt, wenn keine gesetzliche Be-             Diese Ausnahmeregelung gilt für Unternehmen, die ihr
    stimmung oder Satzungsklausel vorliegt, die diese         Geschäftsjahr zwischen dem 30. September 2019 und
    Möglichkeiten vorsieht, oder wenn eine gesetzliche        dem 23. Juni 2020 abschließen.
    Bestimmung oder die Satzung die Abhaltung einer
    Versammlung vorschreibt.                                  Eine Gesellschaft, deren Geschäftsjahr mit dem Kalen-
                                                              derjahr endet, hat somit bis zum 30. September 2020
    Das Verfahren muss die Identifizierung der Teilneh-       statt bis zum 30. Juni 2020 Zeit, um den Jahresabschluss
    mer an der Sitzung ermöglichen. Die eingesetzten          2019 von der Gesellschafter-/Aktionärsversammlung
    technischen Mittel müssen dafür mindestens die            feststellen zu lassen.
    Stimmen der Teilnehmer übertragen und eine kon-
    tinuierliche und gleichzeitige Übertragung der Bera-      Diese Verlängerung der Frist für die Feststellung des Jah-
    tungen ermöglichen.                                       resabschlusses soll im Wesentlichen dazu dienen, den
                                                              Unternehmen, deren Buchhaltungs- bzw. Prüfungsar-
(ii) In Gesellschaften, die bereits gesetzlich befugt sind,   beiten zum Zeitpunkt der Einführung der von der Regie-
     Beschlüsse im Wege der schriftlichen Befragung zu        rung ergriffenen restriktiven Maßnahmen im Gange wa-
     fassen (dies gilt insbesondere für Gesellschaften mit    ren, einige zusätzliche Monate zu gewähren, um diese
     beschränkter Haftung, jedoch nicht für die klassi-       Arbeiten abzuschließen und ihren Jahresabschluss unter
     schen Aktiengesellschaften), kann der Verfasser der      den bestmöglichen Bedingungen feststellen zu lassen.
     Einberufung beschließen, von dieser Möglichkeit
     Gebrauch zu machen, selbst wenn die Satzung keine        Sie kann daher nicht von Unternehmen in Anspruch ge-
     entsprechende Klausel enthält, die dies erlaubt bzw.     nommen werden, deren Abschlussprüfer den Bericht
     eine Satzungsklausel dies verbietet.                     über den betreffenden Jahresabschluss vor dem 12.
                                                              März 2020 vorgelegt hat.

                                                              Unser Team steht Ihnen wie gewohnt zur Verfügung, falls
                                                              Sie zu diesen Themen unsere Unterstützung benötigen.

                                                                       Sonderausgabe Corona-Pandemie                        17
Vertragsrecht

                                                                                       Jörg Luft
                                                                                       Rechtsanwalt
                                                                                       luft@rechtsanwalt.fr
                                                                                       T +49 (0) 7221 30 23 70

                                                                                       Clémentine Paquet LL.M.
                                                                                       Avocat au Barreau de Strasbourg
                                                                                       paquet@rechtsanwalt.fr
                                                                                       T +33 (0) 3 88 45 65 45

     Die Auswirkungen
     der Covid-19-Pandemie auf
     Vertragsverhältnisse in Frankreich
     Seit Beginn des Jahres 2020 ist die ganze Welt mit einer   Die Ausgangssperre und das Verbot des öffentlichen
     erheblichen gesundheitlichen Notlage konfrontiert.         Publikumsverkehrs haben freilich schwerwiegende wirt-
                                                                schaftliche Auswirkungen – sowohl national als auch in-
     In Frankreich und in Deutschland, wie auch in vielen       ternational.
     anderen Ländern, haben die Regierungen daher drasti-
     sche Maßnahmen ergriffen, um gegen die Ausbreitung         Diese Maßnahmen bergen auch zahlreiche Schwierig-
     des COVID-19-Virus anzukämpfen und die negativen ge-       keiten bei der Fortführung der Vertragsverhältnisse von
     sundheitlichen Folgen einzudämmen.                         Unternehmen, sowohl in praktischer als auch in wirt-
                                                                schaftlicher Hinsicht.
     Die Maßnahmen umfassen im Wesentlichen Ausgangs-
     beschränkungen für die Bevölkerung, die ihre Wohnung       Um auf die durch die Coronavirus-Pandemie verursach-
     nur noch aus zwingenden Gründen verlassen darf, und        te Situation rasch und sachgerecht zu reagieren, wurde
     das Verbot des öffentlichen Publikumsverkehrs, welches     am 23. März 2020 in Frankreich das Notstandsgesetz Nr.
     für einen Großteil der sogenannten ERP („établissement     2020-290 verabschiedet.
     recevant du public“ – Unternehmen mit öffentlichem
     Publikumsverkehr) gilt. Von letztgenanntem Verbot aus-     Gemäß Artikel 11 dieses Notstandsgesetzes wurde die
     genommen sind jene Einrichtungen, die für die Versor-      Regierung ermächtigt, eine Reihe von Maßnahmen zu
     gung der Allgemeinheit unbedingt erforderlich sind (Le-    ergreifen, die sich auf Vertragsverhältnisse auswirken.
     bensmittel, öffentliche Verwaltung usw.).

     Seit dem 11. Mai 2020 ist der öffentliche Publikumsver-
     kehr in bestimmten Kategorien von Unternehmen (u.a.
     Läden, Freilufteinrichtungen und Sportvereine) wieder
     eingeschränkt erlaubt. Von dieser Lockerung sind jedoch
     derzeit noch beispielsweise Gaststätten, Kinos, Theater
     und Bars ausgeschlossen.

18                Sonderausgabe Corona-Pandemie
Welchen Einfluss haben die Maßnahmen der                      Eine aus unserer Sicht wichtige Möglichkeit für jeden
Regierung auf bestehende Vertragsverhältnisse?                Vertragspartner ist in der vorliegenden Corona-Krise
                                                              die Berufung auf die sogenannte Theorie der Unvorher-
Um einer Tätigkeitseinstellung von natürlichen und juris-
                                                              sehbarkeit („théorie de l’imprévision“), die dem deut-
tischen Personen, die eine wirtschaftliche Aktivität aus-
                                                              schen Rechtsinstitut des Wegfalls oder der Störung der
üben, vorzubeugen und dadurch nachteilige Folgen für
                                                              Geschäftsgrundlage entspricht. Mit ihrer Hilfe können
den gesamten Arbeitsmarkt zu verhindern, ist die Regie-
                                                              vertragliche Pflichten – aufgrund der unvorhersehbaren
rung gemäß Artikel 11 des Notstandsgesetzes vom 23.
                                                              Pandemie – angepasst oder neu verhandelt werden.
März 2020 befugt, per Erlass verschiedene Maßnahmen
zu treffen.
                                                              Kann die COVID-19-Pandemie als ein Fall höherer Ge-
Zu diesen Maßnahmen, von denen zahlreiche das Ver-            walt angesehen werden?
tragsrecht betreffen, zählen im Notstandsgesetz insbe-
                                                              Gemäß Artikel 1218 Absatz 1 des französischen Zivilge-
sondere Folgende:
                                                              setzbuchs (code civil) liegt in Vertragsangelegenheiten
• Artikel 11 Absatz 1 Ziffer 1° c)                            ein Fall höherer Gewalt dann vor, wenn ein außerhalb
  Mit dieser Vorschrift wird die Möglichkeit eröffnet,        des Einflussbereichs des Schuldners liegendes Ereignis,
  dass Maßnahmen getroffen werden können, durch               das bei Vertragsabschluss vernünftigerweise nicht vor-
  die die vertraglichen Verpflichtungen von juristi-          hersehbar war und dessen Auswirkungen durch geeig-
  schen Personen des Privatrechts (z. B.: SARL, SAS), die     nete Maßnahmen nicht vermieden werden können, die
  für ihre Kunden eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben      Erfüllung der Verpflichtung durch den Schuldner un-
  und gegenüber ihren Lieferanten Verpflichtungen ha-         möglich macht.
  ben, angepasst werden, insbesondere hinsichtlich
  Zahlungsfristen, Vertragsstrafen und die Art der Ge-        Auf der Grundlage dieser Definition entscheidet die
  genleistungen.                                              Rechtsprechung des französischen Kassationsgerichts-
                                                              hofs anhand der folgenden drei Voraussetzungen, die
• Artikel 11 Absatz 1 Ziffer 1° e)
                                                              kumulativ erfüllt sein müssen, um einen Fall höherer
  Mit dieser Vorschrift werden Maßnahmen ermöglicht,
                                                              Gewalt anzunehmen:
  die eine komplette Stundung oder eine Ratenzahlung
  von Mieten sowie Wasser-, Gas- und Stromrechnun-
                                                              • Unvorhersehbarkeit: Das Ereignis war bei Vertrags-
  gen für gewerbliche bzw. geschäftliche Räumlichkeiten
                                                                abschluss nicht vorhersehbar (z. B. Naturkatastrophe)
  einräumen. Ferner soll auch auf eventuelle Vertrags-
  strafen, die bei Zahlungsausfällen normalerweise zur          und
  Anwendung kommen, verzichtet werden. Diese Maß-
                                                              • Unabwendbarkeit: Aufgrund des Ereignisses kommt
  nahmen gelten für Kleinunternehmen (sog. „microentre-
                                                                es zu einer unüberwindbaren Unmöglichkeit, den
  prises“), deren Tätigkeit von der Pandemie betroffen ist.
                                                                vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen (im
                                                                Gegensatz zu bloßen Schwierigkeiten im Rahmen der
• In Artikel 11 Absatz 1 Ziffer 2° desselben Gesetzes-          Vertragserfüllung)
  textes wird wiederum eine Reihe von Maßnahmen
                                                                und
  festgelegt, die die Regierung ergreifen darf, um vor-
  gesehene Fristen anzupassen, zu unterbrechen bzw.           • Externes Ereignis: Das Ereignis liegt außerhalb des
  auszusetzen und diese für nichtig oder sonst für unan-        Einflussbereichs des Schuldners der vertraglichen Ver-
  wendbar zu erklären.                                          pflichtung, die unmöglich geworden ist.

Seit dem 23. März 2020 werden, in Anwendung dieses            In der Vergangenheit hat die französische Rechtspre-
Notstandsgesetzes, täglich Ausführungsverordnungen            chung Epidemien eher selten als höhere Gewalt einge-
dazu veröffentlicht.                                          stuft (zum Beispiel bei der H1N1-Grippeepidemie oder
                                                              dem Chikungunyafieber).
Unsere Kanzlei steht Ihnen gerne zur Verfügung, um im
Einzelfall zu prüfen, ob auf Ihren persönlichen Sachver-      Sollte die aktuelle Covid-19-Pandemie für sich gesehen
halt und auf Ihre Vertragsbeziehung eine im Rahmen des        nicht als ein Fall höherer Gewalt eingestuft werden,
Notstandsgesetzes erlassene Verordnung der Regierung          könnten hingegen behördliche Verbote (= hoheitliche
zu Ihren Gunsten anwendbar ist.                               Maßnahmen), die aus der Pandemie erwachsen (Ein-
                                                              schränkung der Bewegungsfreiheit und des öffentlichen
Sofern in einem Einzelfall keine der besonderen neuen         Marktzugangs für Unternehmen), einen Fall höherer Ge-
Maßnahmen zur Anwendung kommt, bieten die be-                 walt darstellen.
stehenden französischen allgemeinen und zwingenden
Rechtsvorschriften verschiedene Möglichkeiten, die ver-
traglichen Verpflichtungen vorübergehend oder sogar
endgültig (Vertragsauflösung) auszusetzen, indem ein
Fall von höherer Gewalt geltend gemacht wird.

                                                                      Sonderausgabe Corona-Pandemie                      19
Die aktuell wirksamen Verbote liegen zweifelsohne nicht      Wenn das Vorliegen von höherer Gewalt bestätigt
     im Einflussbereich der Vertragspartner, sodass es sich       ist, befreit mich dies dann von meinen vertraglichen
     für sie um ein externes Ereignis handelt.                    Pflichten?
                                                                  Das Vorliegen höherer Gewalt setzt die Erfüllung derje-
     Es lässt sich mit Gewissheit sagen, dass die aus den Ver-
                                                                  nigen Vertragspflichten vorübergehend aus, die von ihr
     boten erwachsende Unmöglichkeit der Vertragserfül-
                                                                  konkret betroffen sind, falls die Verhinderung der Ver-
     lung derzeit nicht von den Vertragspartnern beseitigt
                                                                  tragserfüllung nur temporär ist. In diesem Fall ist die ak-
     werden kann. Bei Verstößen gegen diese Verbote dro-
                                                                  tuell verhinderte Vertragserfüllung nachzuholen, sobald
     hen den Vertragspartnern sogar strafrechtliche Sanktio-
                                                                  die höhere Gewalt nicht mehr besteht.
     nen. Somit liegt die Unabwendbarkeit der Schwierigkei-
     ten der Vertragserfüllung vor.
                                                                  Falls jedoch die Verhinderung der Vertragserfüllung end-
                                                                  gültig ist (Beispiele: Untergang der zu liefernden Waren),
     Es muss dann noch die Voraussetzung der Unvorher-
                                                                  kann der Vertrag aufgehoben werden, sodass die beiden
     sehbarkeit vorliegen. Hier kommt es auf den Zeitpunkt
                                                                  Vertragsparteien dann nicht mehr verpflichtet sind, den
     des Vertragsschlusses an:
                                                                  Vertrag zu erfüllen.
     Für Verträge, die vor dem Ausbruch der Coronavi-
                                                                  Insgesamt ist jedoch folgender Punkt wesentlich:
     rus-Pandemie abgeschlossen wurden, ist eindeutig, dass
                                                                  Entgegen verschiedener Veröffentlichungen in der Pres-
     das Ereignis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses unvor-
                                                                  se kann nicht allgemein gesagt werden, dass ein Ereignis
     hersehbar war.
                                                                  (hier: Coronavirus-Pandemie) ein Fall höherer Gewalt ist.
     Für Verträge hingegen, die im Laufe des ersten Quar-
                                                                  Ob ein Fall höherer Gewalt vorliegt, muss in jedem Ein-
     tals 2020 und danach abgeschlossen wurden, wird die
                                                                  zelfall, d. h. für jeden Vertrag individuell geprüft und
     Rechtsprechung, nach unserem Dafürhalten, eher zu-
                                                                  ermittelt werden und erfordert stets eine Betrachtung
     rückhaltend dabei sein, Unvorhersehbarkeit, und damit
                                                                  derjenigen Leistungspflicht, um die es konkret geht.
     einen Fall höherer Gewalt, anzunehmen.
                                                                  Die Rechtsprechung in Frankreich ist sehr zurückhaltend
     Welches sind die Rechtsfolgen der höheren Gewalt?            bei der Annahme höherer Gewalt. So wird das Vorliegen
                                                                  höherer Gewalt in der Regel verneint, wenn die Ausfüh-
     Das Vorliegen höherer Gewalt befreit diejenige Vertrags-
                                                                  rung der vertraglich vereinbarten Leistung durch das Er-
     partei, die an der Ausführung ihres Vertrages gehindert
                                                                  eignis nicht unmöglich geworden, sondern „nur“ wesent-
     wird, von ihrer vertraglichen Pflicht, sodass zum Beispiel
                                                                  lich kostenintensiver und schwieriger zu realisieren ist.
     dann auch kein Schadensersatzanspruch (wegen Nicht-
     leistung oder Zuspätleistung) gegen die Vertragspartei
                                                                  So hat der französische Kassationsgerichtshof bereits
     geltend gemacht werden kann.
                                                                  entschieden, dass die Reduzierung der Produktion durch
                                                                  den Lieferanten für sich allein keinen Fall der höheren
     Kann ich mich in jedem Fall auf das Vorliegen höherer
                                                                  Gewalt darstellt (Entscheidung des französischen Kassa-
     Gewalt berufen?
                                                                  tionsgerichtshofs für Zivilsachen vom 12. Juli 2001, Nr.
     Nein. Das Prinzip der höheren Gewalt ist keine zwin-         99-18.231).
     gende Rechtsvorschrift des französischen Rechts. Das
     bedeutet, dass die Parteien eines Vertrages stets die        Auch bei den Rechtsfolgen der höheren Gewalt hat sich
     Möglichkeit haben bzw. hatten, in ihrem Vertrag zu ver-      die französische Rechtsprechung bisher eher zurückhal-
     einbaren, dass die gegenseitigen Verpflichtungen auch        tend positioniert, und zwar betreffend Geldschulden
     bei Vorliegen höherer Gewalt zu erfüllen sind.               (Zahlungsverpflichtungen): Das Vorliegen höherer Ge-
                                                                  walt kann einen Schuldner, der eine Geldsumme schul-
     Daher sollte unbedingt im Text des Vertrages geprüft         det, nicht von seiner vertraglichen Verpflichtung der
     werden, ob die Rechtsfolgen höherer Gewalt vertraglich       Zahlung befreien (Entscheidung des französischen Kas-
     ausgeschlossen sind oder nicht.                              sationsgerichtshofs für Handelssachen vom 16. Septem-
                                                                  ber 2014, Nr. 13-203.06).

                                                                  Die Frage, ob ein Fall höherer Gewalt tatsächlich vorliegt
                                                                  und die Frage, welche Rechte sich ggf. daraus ergeben,
                                                                  kann also nur für jeden Vertrag im Einzelfall beantwortet
                                                                  werden.

                                                                  Unsere Kanzlei steht Ihnen, auch kurzfristig, zur Verfü-
                                                                  gung, um Ihren individuellen Vertrag zu prüfen und Sie
                                                                  bezüglich Ihrer konkreten Rechte zu beraten sowie eine
                                                                  optimierte Handlungsempfehlung für die weitere Vorge-
                                                                  hensweise zur Verfügung zu stellen.

20                Sonderausgabe Corona-Pandemie
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