Coronavirus: Die rechtlichen Auswirkungen in Frankreich - CBBL
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Mai 2020 Co So nd ro er na au sg -P ab an e Aktuelles Recht in Frankreich de m ie Coronavirus: Die rechtlichen Auswirkungen in Frankreich • Sofortmaßnahmen bezüglich Urlaub, Ruhetage, Kurzarbeit • Staatlich garantierte Darlehen • Steuerliche Erleichterungen • Auswirkungen auf Vertragsverhältnisse • Maßnahmen im französischen Gesellschaftsrecht • Anpassung der Bestimmungen zu Insolvenzverfahren • Die Notstandsgesetzgebung und der Immobiliensektor Das Magazin der deutsch-französischen Rechtsanwaltskanzlei
Emil Epp Rechtsanwalt epp@rechtsanwalt.fr T +33 (0) 3 88 45 65 45 Wir stehen fest an Ihrer Seite Die Ausbreitung des Coronavirus hat die Welt und un- Alle unsere Büros bleiben besetzt. Heimarbeit ist dank seren Alltag grundlegend verändert. Selbstverständliche ausgereifter Technik machbar. Videokonferenzen ermög- Dinge werden in Frage gestellt. Nichts scheint mehr wie lichen die Mobilisierung aller Kräfte und die effiziente Zu- es war. sammenarbeit aller für unsere Mandanten. Wir versuchen in dieser von Unsicherheit und Ängsten In unserer Nouvelle informieren wir Sie in deutscher geprägten Zeit Stabilität zu geben. Sprache über die Maßnahmen der französischen Regie- rung zur Stabilisierung der Wirtschaft. Wir bleiben Ansprechpartner für Ihre Anliegen und un- terstützen Sie bei der Umsetzung Ihrer Vorhaben im Ar- In bewegten Zeiten sind Besonnenheit und Standhaftig- beits- und Sozialversicherungsrecht, bei der Beantragung keit wichtig. von Unterstützungen, bei vertraglichen Themen, bei der Abhaltung von virtuellen Gesellschafterversammlungen, Seien Sie versichert, dass Sie in dieser Ausnahmesituati- bei eventuell notwendig werdenden Insolvenzen... on auf uns zählen können. Emil Epp und sein gesamtes Team Ihre Anfragen können Sie gerne an Ihre Inhaltsverzeichnis üblichen Ansprechpartner in der Kanzlei richten. Kurzarbeit in Frankreich....................................................4 Sie erreichen uns jederzeit unter folgenden Sofortmaßnahmen bezüglich Urlaub, Ruhetage, E-Mail-Adressen und Telefonnummern: Kurzarbeit..........................................................................7 Staatlich garantierte Darlehen für Unternehmen in Baden-Baden: baden@rechtsanwalt.fr Frankreich....................................................................... 11 T +49 (0) 7221 30 23 70 Die steuerlichen Erleichterungen in Frankreich............ 13 Straßburg: strasbourg@rechtsanwalt.fr Maßnahmen im französischen Gesellschaftsrecht....... 16 T +33 (0) 3 88 45 65 45 Die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf Vertragsverhältnisse in Frankreich................................ 18 Paris: paris@rechtsanwalt.fr Die französische Notstandsgesetzgebung T +33 (0) 1 53 93 82 90 und der Immobiliensektor............................................. 23 Anpassung der Bestimmungen zu Insolvenzverfahren in Frankreich.............................. 29 Sonderausgabe Corona-Pandemie 3
Arbeitsrecht Sophie Gossmann DJCE Avocat au Barreau de Strasbourg gossmann@rechtsanwalt.fr T +33 (0) 3 87 02 99 87 Priscille Lecoanet LL.M. Avocat au Barreau de Strasbourg lecoanet@rechtsanwalt.fr T +33 (0) 3 88 45 65 45 Aurélia Heim DJCE Avocat au Barreau de Strasbourg heim@rechtsanwalt.fr T +33 (0) 3 88 45 65 45 Kurzarbeit in Frankreich Als Reaktion auf den Ausbruch des Coronavirus COVID-19 hat die französische Regierung Sofortmaßnahmen zur Unterstützung von französischen Unternehmen bzw. von Unternehmen, die in Frankreich tätig sind, ange- ordnet. Unter anderem wurden die Vorschriften zur Ein- richtung der Kurzarbeit vereinfacht und optimiert. Unser Arbeitsrechtsteam hat nachstehend die anwendbaren Regelungen erläutert. Wann kann Kurzarbeit eingerichtet werden? Der Ausbruch des Coronavirus und die daraus resultie- rende Maßnahme der französischen Regierung, eine all- gemeine Ausgangssperre zu verhängen, haben viele Un- ternehmen gezwungen, ihre Aktivitäten einzuschränken oder sogar einzustellen. Die Einführung von Kurzarbeit kann es Ihnen ermögli- chen, auf diese Situation zu reagieren. In der Tat kann im Fall einer Einschränkung oder Einstellung der Aktivität aufgrund außergewöhnlicher Umstände auf Kurzarbeit zurückgegriffen werden (Art. R. 5122-1 frz. Arbeitsge- setzbuch). 4 Sonderausgabe Corona-Pandemie
Wie kann Kurzarbeit eingerichtet werden? Anmerkung: Grundsätzlich muss in Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitern der sogenannte „CSE“, der Der Antrag auf Kurzarbeit wird online auf der dafür vor- Sozial- und Wirtschaftsausschuss des Unternehmens, gesehenen Webseite wie folgt gestellt: vor Beantragung von Kurzarbeit angehört werden, und • Der Arbeitgeber muss einen Antrag an die DIRECCTE, seine Stellungnahme muss der Arbeitsaufsichtsbehörde die französische Arbeitsaufsichtsbehörde, richten. Die bei der Beantragung von Kurzarbeit mitgeteilt werden. Antragstellung erfolgt online über ein Internet-portal (https://activitepartielle.emploi.gouv.fr/aparts/). Es ist davon auszugehen, dass aufgrund der Notfallmaß- nahmen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pande- Nach Einrichtung eines entsprechenden Kontos kann mie diese Anhörung, die insbesondere durch das zurzeit der Antrag auf Vorabgenehmigung gestellt werden, geltende Versammlungsverbot für mehr als 10 Personen wobei als Grund „andere außergewöhnliche Umstände“ nicht durchführbar ist, nachträglich organisiert werden („Autres circonstances exceptionnelles“) und unter dem kann. Punkt „sous-motif“ der Zusatz „Coronavirus“ anzuge- ben sind. Andererseits könnte der CSE über die Entscheidung der • Dieser Antrag muss normalerweise vor der tatsächli- Arbeitsaufsichtsbehörde, Kurzarbeit zu genehmigen chen Einstellung der Tätigkeit der Arbeitnehmer ge- oder abzulehnen, informiert werden. stellt werden. • Angesichts der wirtschaftlichen Schwierigkeiten konn- Welche entfallenen Stunden werden abgegolten? ten Anträge bis zum 30. April 2020 rückwirkend zum Folgende Stunden werden grundsätzlich vom Arbeitge- 1. März 2020 gestellt werden. Unternehmen, welche ber im Rahmen von Kurzarbeit bezahlt: zum 30. April noch keinen Antrag gestellt haben, kön- nen lediglich einen Antrag für den Monat Mai stellen. • nur die entfallenen Stunden, die unterhalb der gesetz- Es ist derzeit unklar, ob dies noch für den Monat Juni lichen Arbeitszeit liegen, d.h. unter 35 Stunden pro möglich sein wird. Woche (oder, falls sie geringer ist, die kollektive Ar- beitszeit oder die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit), • Ab Antragstellung verfügt die Behörde normalerwei- werden im Rahmen von Kurzarbeit abgegolten. se über maximal 15 Tage, um den Antrag zu prüfen (Art. R. 5122-4 frz. Arbeitsgesetzbuch). Die Regierung Überstunden, die Mitarbeiter normalerweise hätten hat die Behörden angewiesen, dass Anträge in Bezug verrichten müssen, müssen nicht vom Arbeitgeber auf Covid19 vorrangig (innerhalb von 48 Stunden) zu vergütet werden, es sei denn, es gelten günstigere bearbeiten sind, um so die tatsächliche Bearbeitungs- tarifvertragliche Bestimmungen über die Kurzarbeit. dauer deutlich zu verkürzen. Bei ausbleibender Ant- Wenn der Arbeitgeber also Überstunden zahlt, ob- wort durch die Behörde nach Ablauf der 15-Tage-Frist wohl diese nicht verrichtet wurden, erhält er für diese gilt der Antrag als bewilligt. Stunden auf keinen Fall eine Kurzarbeitszulage vom Staat. Seit einer Verordnung vom 22. April 2020 wer- • Nach Genehmigung des Antrags beantragt der Arbeit- den sogenannte strukturelle Überstunden, die in Un- geber eine Kurzarbeitszulage. Dieser Antrag wird von ternehmen geleistet werden, die eine Arbeitszeit von der lokalen Arbeitsaufsichtsbehörde geprüft, und die 39 bzw. 40 Stunden pro Woche anwenden, abgegol- Kurzarbeitszulage wird dann von der Dienst- und Zah- ten. lungsstelle (sogenannte „ASP“) gezahlt. Auch dieser Antrag wird über das oben erwähnte Internetportal • maximal 1.000 Stunden pro Jahr und Mitarbeiter. gestellt. Die Frist für die Beantragung der Kurzarbeits- zulage beträgt 1 Jahr ab dem Ende des Zeitraums, für den Kurzarbeit genehmigt wurde. Der Antrag auf Kurzarbeit muss insbesondere folgende Angaben enthalten: • Gründe für die Einführung von Kurzarbeit: Darstellung der genauen Auswirkungen der COVID- 19-Pandemie auf die Tätigkeit des Unternehmens • Voraussichtlicher Zeitraum der Kurzarbeit • Anzahl der betroffenen Arbeitnehmer Sonderausgabe Corona-Pandemie 5
Wie hoch muss das Kurzarbeitergeld für die Die Erstattung der Kurzarbeitszulage vom Staat an entfallenen Stunden sein? den Arbeitgeber Für jede entfallene Stunde, die unterhalb der gesetzli- Soweit dem Antrag auf Kurzarbeit stattgegeben wurde, chen Arbeitszeit von 35 Stunden pro Woche liegt, muss muss der Arbeitgeber einen Antrag auf Kurzarbeitszula- der Arbeitgeber 70% des stündlichen Bruttoreferenzge- ge stellen. Die Kurzarbeitszulage entspricht: halts zahlen, was ca. 84% des Nettogehalts entspricht • 70 % des monatlichen Bruttolohns (Art. R. 5122-18 frz. Arbeitsgesetzbuch). • Mindestens 8,03 € pro Arbeitsstunde • Maximal das 4,5-fache des gesetzlichen monatlichen Kurzarbeitergeld wird nicht wie Gehalt behandelt. Das Mindestlohns Kurzarbeitergeld ist von der Lohnsteuer und den Sozial- versicherungsbeiträgen befreit. Es unterliegt jedoch der CSG-CRDS-Abgabe zu bestimmten Sätzen. Im Gebiet El- Wir stehen zu Ihrer Verfügung, um Ihnen in diesen schwie- sass und Mosel ist weiterhin der zusätzliche Krankenver- rigen Zeiten unsere volle Unterstützung anzubieten. sicherungsbeitrag in Höhe von 1,50% geschuldet. Ab 1. Mai 2020 gilt: Falls die Summe des Kurzarbeiter- geldes und einer darüberhinaus vom Arbeitgeber frei- willig gezahlten Zulage das 4,5-fache des gesetzlichen Mindestlohns überschreitet, führt dies nur teilweise zur Befreiung von Sozialabgaben. 6 Sonderausgabe Corona-Pandemie
Arbeitsrecht Sophie Gossmann DJCE Avocat au Barreau de Strasbourg gossmann@rechtsanwalt.fr T +33 (0) 3 87 02 99 87 Priscille Lecoanet LL.M. Avocat au Barreau de Strasbourg lecoanet@rechtsanwalt.fr T +33 (0) 3 88 45 65 45 Aurélia Heim DJCE Avocat au Barreau de Strasbourg heim@rechtsanwalt.fr T +33 (0) 3 88 45 65 45 Sofortmaßnahmen bezüglich Urlaub, Ruhetage, Kurzarbeit Das Notstandsgesetz vom 23. März 2020 zur Eindäm- mung der Covid-19 Pandemie, das am 24. März 2020 im „Journal officiel“ (offizielles staatliches Amtsblatt) veröf- fentlicht wurde, ermächtigt die französische Regierung Verordnungen zu erlassen, um die Regelungen des fran- zösischen Arbeitsrechts zu lockern und somit den Unter- nehmen zu ermöglichen, sich in dieser gesundheitlichen und wirtschaftlichen Krise zu behaupten. Drei Verordnungen wurden am 25. März 2020 im Ar- beitsrecht verabschiedet. Kurz darauf trat am 26. März 2020 ein Dekret zur Kurzarbeit in Kraft. Die Verordnung vom 27. März 2020, die den Anwendungsbereich der Unternehmen, die Kurzarbeit beantragen können, er- weitert, ist am 28. März 2020 in Kraft getreten. In einem Erlass vom 31. März 2020, einem Dekret vom 16. April 2020 sowie einer Verordnung vom 22. April 2020 wur- den die Sofortmaßnahmen nochmals geändert. Sie finden nachfolgend die wichtigsten Maßnahmen, die für Sie von Interesse sein könnten, um sich dieser noch nie dagewesenen Krise zu stellen. Sonderausgabe Corona-Pandemie 7
1. Sofortmaßnahmen bezüglich Urlaub, 2. Kurzarbeit Arbeitszeiten und Ruhetage Obwohl die Regierung die Regelungen zur Kurzarbeit ge- • Der Arbeitgeber darf, im Rahmen von höchstens sechs lockert hat, weist sie darauf hin, dass auf den „Mitnah- Urlaubstagen und unter Einhaltung einer Ankündi- meeffekt“ zu achten ist. gungsfrist von mindestens einem vollen Tag, seinem Arbeitnehmer vorschreiben, wann dieser seine Ur- Die objektiven Kriterien, die es der französischen Ar- laubstage zu nehmen hat. Diese Maßnahme kann beitsaufsichtsbehörde (Direccte) erlauben, den Unter- jedoch nur umgesetzt werden, wenn eine branchen- nehmen Kurzarbeit zu bewilligen, wurden auf der Inter- bezogene Vereinbarung (d.h. zwischen Arbeitgeber- netseite des Ministeriums veröffentlicht. So können die verbänden und Gewerkschaften ausgehandelt) oder Unternehmen selbst überprüfen, ob sie die Maßnah- eine Betriebsvereinbarung dies vorsieht. Dadurch wird men zur Kurzarbeit in Anspruch nehmen können oder die Umsetzung einer solchen Maßnahme in der Praxis nicht, und können im Falle einer Ablehnung die Gründe erheblich eingeschränkt. nachvollziehen. Das Arbeitsministerium hat ein Schema entwickelt, in dem die Zulassungskriterien zusammen- • Wenn die Interessen des Unternehmens es angesichts gefasst sind (siehe nachstehendes Dokument). der wirtschaftlichen Schwierigkeiten im Zusammen- hang mit der Verbreitung des Coronavirus rechtferti- gen, kann der Arbeitgeber unter Einhaltung einer An- kündigungsfrist von einem vollen Tag folgendes bzgl. Unternehmen Covid-19 der RTT-Tage entscheiden: Kurzarbeit: Sind Sie berechtigt? • Er kann festlegen, wann die Arbeitnehmer ihre Ru- hetage nehmen dürfen. Befindet sich der Arbeitgeber in einem Bereich der • Er kann einseitig den Zeitraum, in dem ein Arbeit- Schließungsverordnung? nehmer seine Ruhetage nehmen wollte, ändern. Ja Nein Beide Maßnahmen beziehen sich auf höchstens 10 Ruhetage. Der Zeitraum, in dem der Arbeitgeber Ruhe- Steht der Arbeitgeber aufgrund der tage vorschreiben oder verschieben kann, ist auf den Arbeitgeber Konjunktur oder eines Versorgungs- 31. Dezember 2020 begrenzt. Berechtigt problems vor einer Reduzierung bzw. Aussetzung der Tätigkeit? • Der Arbeitgeber kann, unter Einhaltung einer Ankün- digungsfrist von einem vollen Tag, den Arbeitnehmer Ja Nein verpflichten, gutgeschriebene Stunden auf seinem Ar- beitszeitkonto als Ruhetage in einem vom Arbeitgeber Kann der Arbeitgeber die bestimmten Zeitraum zu nehmen. Die Anzahl der be- Arbeitgeber erforderlichen Maßnahmen troffenen Tage beschränkt sich dabei auf maximal 10. Berechtigt zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer ergreifen • Für Unternehmen, die für die Sicherheit der Nation (Homeoffice, Hygiene- und zum Fortbestand des wirtschaftlichen und sozi- vorschriften usw.)? alen Lebens unerlässlich sind, bestehen Ausnahmen Ja Nein in Bezug auf Arbeitszeit, wöchentliche Ruhezeit und Sonntagsruhe: Arbeitgeber • Die tägliche Höchstarbeitszeit kann auf 12 Stunden Nicht Arbeitgeber Berechtigt (anstatt 10 Std.) ausgeweitet werden. Berechtigt • Die tägliche Ruhezeit kann auf 9 aufeinanderfolgene Stunden (anstatt 11 Std.) verkürzt werden. Quelle: https://travail-emploi.gouv.fr/actualites/l-actua- • Die wöchentliche Höchstarbeitszeit kann auf 60 lite-du-ministere/article/coronavirus-covid-19- Stunden (anstatt 48 Std.) ausgeweitet werden. employeurs-etes-vous-eligibles-a-l-activite-partielle • Indem die wöchentliche Ruhezeit im Wechsel genommen wird, kann zudem von der Regel Nach der Krise werden Kontrollen durch die Behörden der Sonntagsruhe abgewichen werden. erfolgen, um jeglichen Missbrauch dieser Maßnahmen aufzudecken. Der Arbeitgeber hat im Falle eines Betrugs die zu Unrecht erhaltenen Beträge zurückzuerstatten. 8 Sonderausgabe Corona-Pandemie
Das Dekret vom 25. März 2020, das am 26. März 2020 Die Verordnung Nr. 2020-346 vom 27. März 2020 zu So- in Kraft getreten ist, erläutert in Bezug auf die Kurzarbeit fortmaßnahmen im Bereich der Kurzarbeit, die am 28. folgende Punkte: März 2020 im Journal officiel veröffentlicht wurde, er- weitert die Liste der Personen, die Anspruch auf Kurzar- • Vor Einführung der Kurzarbeit muss eine Stellungnah- beit haben können. me des Sozial- und Wirtschaftsausschusses (CSE) ein- geholt werden, sofern ein solcher existiert. Aufgrund Kurzarbeit kann nun von folgenden Personen in An- der aktuellen Umstände kann sich dies in der Praxis als spruch genommen werden: schwierig erweisen. Daher gewährt das Dekret eine Ausnahme: die Stellungnahme kann auch nach der • Arbeitnehmer öffentlicher Unternehmen, die sich selbst Antragstellung auf Kurzarbeit eingeholt werden, muss gegen das Risiko der Arbeitslosigkeit versichern; dann aber spätestens innerhalb von zwei Monaten ab der Antragstellung den Behörden übermittelt werden. • Arbeitnehmer, die von Privatpersonen zu Hause be- schäftigt werden sowie Tagesmütter; • Ab dem Zeitpunkt der Einführung von Kurzarbeit hat der Arbeitgeber 30 Tage Zeit, um seinen Antrag zu • Arbeitnehmer, die bei Unternehmen ohne Nieder- stellen. lassung in Frankreich beschäftigt sind, sofern der Arbeitgeber nach französischem Recht gesetzliche • Kurzarbeit kann nur für eine Dauer von maximal 12 oder tarifvertragliche Sozialversicherungsbeiträge Monaten (anstatt ursprünglich 6) bewilligt werden. und -abgaben für diese Arbeitnehmer entrichtet und der Verpflichtung zur Versicherung gegen das • Das vom Staat an den Arbeitgeber überwiesene Kurz- Risiko der Entziehung des Arbeitsplatzes unterwor- arbeitergeld beläuft sich für jeden betroffenen Arbeit- fen ist. nehmer auf 70% des Bruttolohns und ist begrenzt auf das maximal 4,5-fache des gesetzlichen Mindestlohns. Die Verordnung erläutert zudem folgende Punkte: Der Stundensatz darf nicht weniger als 8,03 € betra- gen. Als Erinnerung: der vorherige Stundensatz des • Die Kurzarbeit ist auch auf „geschützte“ Arbeitnehmer Kurzarbeitergeldes lag zwischen 7,23 € und 7,74 €, je anwendbar und kann, ohne dass der Arbeitgeber das nach Größe des Unternehmens. Einverständnis des Betroffenen einholen muss, einge- führt werden, sobald sie alle Arbeitnehmer des Unter- Zur Erinnerung: Das Gesetz sieht vor, dass die Arbeitneh- nehmens, der Niederlassung, der Abteilung oder der mer für jede entfallene Stunde, die unterhalb der ge- Produktionsstätte betrifft, in dem der „geschützte“ setzlichen Arbeitszeit von 35 Stunden pro Woche liegt, Arbeitnehmer arbeitet. vom Arbeitgeber eine Entschädigung erhalten. Diese entspricht 70% ihres Bruttogehalts was wiederum etwa • Für Arbeitgeber mit Arbeitnehmern, deren Arbeitszeit 84% ihres Nettogehalts entspricht. Allerdings ist vorher in Tagen berechnet wird: Um die für das Kurzarbeiter- zu prüfen, ob der Tarifvertrag nicht anderweitige vorteil- geld zu berücksichtigenden Stunden bestimmen zu haftere Bestimmungen vorsieht. können, werden ganze Tage in 7 Stunden und halbe Tage in 3,5 Stunden umgerechnet. Die Umrechnungs- Vorausgesetzt, dass das vom Staat an den Arbeitgeber bedingungen werden vom Dekret festgesetzt. überwiesene Kurzarbeitergeld für jeden betroffenen Ar- beitnehmer 70% des Bruttogehalts entspricht und ma- ximal das 4,5-fache des Mindestlohns beträgt, bedeutet dies, dass das Kurzarbeitergeld vollständig vom Staat übernommen wird, sofern die durch den Arbeitgeber aufrechterhaltene Vergütung nicht das 4,5-fache des Mindestlohns überschreitet. • Arbeitnehmer mit einer Jahrespauschale in Stunden oder Tagen können nicht nur bei Schließung der Nie- derlassung, sondern auch bei Verkürzung der Arbeits- zeit in Kurzarbeit geschickt werden. • Der Antrag auf Kurzarbeit kann seit dem 1. März 2020 gestellt werden. • Die bisherige Frist, in der das Schweigen zum Antrag auf Kurzarbeit einer stillschweigenden Zustimmung gleichgesetzt wird, wurde auf zwei Tage verkürzt. Dies gilt bis zum 31. Dezember 2020. Sonderausgabe Corona-Pandemie 9
Finanzierung . Um den Liquiditätsbestand der französischen Unterneh- men angesichts des Rückgangs ihrer Einnahmen seit Marianne Grange DJCE Beginn der Covid-19-Pandemie zu stützen, hat die fran- Avocat au Barreau de Paris zösische Regierung verschiedene Maßnahmen ergriffen grange@rechtsanwalt.fr T +33 (0) 1 53 93 82 90 Die wichtigste Maßnahme ist ein Programm in Höhe von 300 Milliarden € für Darlehen, für deren Rückzahlung der französische Staat die Garantie übernimmt. Davon profitieren können alle Unternehmen gleich welcher Größe und unabhängig von ihrer Form oder Tätigkeit – mit Ausnahme des Finanzsektors und von gewissen pri- vaten Immobiliengesellschaften (Erlass ECOT2008090A vom 23. März 2020). Diese Möglichkeit gilt für Darlehen, die vom 16. März bis zum 31. Dezember 2020 gewährt werden. Nachfolgend stellen wir Ihnen die wesentlichen Merk- male dieser Maßnahme vor. Staatlich garantierte Darlehen (Prêt Garanti par l’Etat – PGE) für Unternehmen in Frankreich Der Betrag der garantierten Darlehen kann bis zu 25% des Gesamtumsatzes 2019 vor Umsatzsteuer oder zwei Jahre der französischen Lohnsumme für innovative oder seit dem 1. Januar 2019 gegründete Unternehmen be- tragen. Einem Unternehmen können mehrere Darlehen gewährt werden, ohne dass jedoch diese Obergrenze überschritten werden kann. Im ersten Jahr erfolgt keine Rückzahlung. Am Ende des ersten Jahres kann sich der Darlehensnehmer dafür entscheiden, das Darlehen über einen zusätzlichen Zeit- raum von bis zu 5 Jahren zu tilgen. Der Zinssatz des Darlehens wird von den Banken frei festgelegt, wobei sie vom Staat dazu angehalten sind, das Darlehen zum Selbstkostenpreis zu gewähren. Mit Ausnahme der großen Unternehmen (mehr als 5.000 Beschäftigte oder mit einem Umsatz von mehr als 1,5 Milliarden €) dürfen diese Darlehen nicht mit ande- ren Garantien oder Sicherheiten versehen werden. Es ist zu beachten, dass die Banken nicht verpflichtet sind, ein solches Darlehen zu gewähren. Im Falle der Ver- weigerung eines solchen Darlehens kann sich das Unter- nehmen an eine staatliche Mediationsstelle wenden. Sonderausgabe Corona-Pandemie 11
Die staatliche Garantie Modalitäten für den Erhalt eines staatlich garantierten Darlehens Die vom Staat gewährte Garantie deckt einen Teil des Darlehensbetrags ab, der je nach Größe des Unterneh- Diese sind von der Größe des Unternehmens abhängig: mens variiert: Unternehmen mit weniger als 5.000 Beschäftigten in • 90% für Unternehmen mit weniger als 5.000 Beschäf- Frankreich und einem Nettoumsatz von weniger als tigten in Frankreich und einem Nettoumsatz von we- 1,5 Milliarden € niger als 1,5 Milliarden € (Zahlen für das letzte abge- schlossene Geschäftsjahr oder, für Unternehmen, die Das Unternehmen muss sich an seine Hausbank wen- nie ein Geschäftsjahr abgeschlossen haben, zum 16. den, um ein solches Darlehen zu beantragen. Wenn März 2019) das Unternehmen die von der Bank vorgegebenen För- • für Unternehmen, die mehr als 5.000 Arbeitnehmer in derkriterien erfüllt, erteilt ihm die Bank eine Vorabge- Frankreich beschäftigen oder die im letzten Geschäfts- nehmigung. Danach erhält das Unternehmen von der jahr einen Nettoumsatz von mehr als 1,5 Milliarden € Bpifrance (öffentliche Investitionsbank) ein Antragszer- erzielt haben: tifikat mit einer Identifikationsnummer. Dazu muss sich das Unternehmen auf folgender Plattform einloggen: - 80% bei weniger als 5 Milliarden € Umsatz attestation-pge.bpifrance.fr. - 70% bei mehr als 5 Milliarden € Umsatz Die Bank wird diese Bescheinigung verlangen, bevor sie Diese Garantie ist im Prinzip unwiderruflich, bedingungs- das Darlehen definitiv zuteilt und die Mittel zur Verfü- los und für die gesamte Laufzeit des Darlehens gültig. gung stellt. In einer Pressemitteilung vom 2. April 2020 stellte die Regierung jedoch fest, dass die großen Unternehmen Unternehmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten in (Unternehmen oder Konzerne mit mehr als 5.000 Be- Frankreich oder einem Nettoumsatz von mehr als 1,5 schäftigten oder mit einem konsolidierten Umsatz von Milliarden € mehr als 1,5 Milliarden € in Frankreich) nur dann in den Genuss eines staatlich garantierten Darlehens kommen Für diese Unternehmen übernimmt die Direction Géné- können, wenn sie für 2020 die folgenden Verpflichtun- rale du Trésor (Unterabteilung des französischen Wirt- gen eingehen: schafts- und Finanzministeriums) die Garantie nach Zustimmung durch den französischen Wirtschafts- und • keine Ausschüttung von Dividenden an ihre Aktionä- Finanzminister. Auch hier muss das Unternehmen sich re in Frankreich oder im Ausland (mit Ausnahme von vorab die Genehmigung für ein Darlehen durch eine Ausschüttungen, die vor dem 27. März 2020 erfolgten Bank einholen und dann den Antrag auf Stellung der Ga- oder wenn die Ausschüttungen letztlich die Wirkung rantie an folgende Adresse senden: haben, ein französisches Unternehmen finanziell zu garantie.etat.grandesentreprises@bpifrance.fr. unterstützen) • keine Rückkäufe ihrer eigenen Aktien Diese wesentliche Unterstützung durch ein staatlich ga- rantiertes Darlehen wird auch durch andere Maßnah- Die mit dieser staatlichen Garantie verbundenen Kos- men ergänzt, wie zum Beispiel: ten werden nach einer Skala festgelegt, die von der Grö- • Überbrückungskredite, die von der Bpifrance, gegebe- ße des Unternehmens und der Laufzeit des Darlehens nenfalls mit den französischen Regionen, eingerichtet abhängt und zwischen 0,25 % und 2 % schwankt. Bei- wurden, um den Cashflow von Kleinstunternehmen und spiel für ein Unternehmen mit weniger als 250 Mitar- KMUs zu entlasten (z.B. „Rebond“- Kredit, „Atout“- Kre- beitern und einem Umsatz von weniger als 50 Millionen dit); EUR: 0,25% für das erste Jahr. • die Möglichkeit, eine gestaffelte Tilgung der bestehen- Diese Gebühr wird bei Gewährung der Garantie gezahlt den Darlehen oder sonstigen finanziellen Verbindlich- und dann, falls erforderlich, nochmals, wenn der Darle- keiten (z.B. bei Factoring-Gesellschaften, Kreditversi- hensnehmer von der Möglichkeit Gebrauch macht, das cherern u.ä.) durch eine staatliche Mediationsstelle Darlehen über mehrere weitere Jahre zu tilgen. auszuhandeln. 12 Sonderausgabe Corona-Pandemie
Steuerrecht Mit der Coronavirus-Pandemie sehen sich Unterneh- men mit beispiellosen wirtschaftlichen Schwierigkeiten konfrontiert. Die französische Regierung hat zahlreiche Anne-Lise Lamy DJCE Maßnahmen ergriffen, darunter auch solche im Steuer- Avocat au Barreau de Strasbourg recht, um die Unternehmen und ihren Cashflow bei der lamy@rechtsanwalt.fr Überwindung der Krise zu unterstützen. T +33 (0) 3 88 45 65 45 Die steuerlichen Erleichterungen in Frankreich Nachstehend finden Sie eine Zusammenfassung der steuerrechtlichen Maßnahmen, die Unternehmen in der aktuellen Krise nutzen können (Stand: Regierungserklä- rung vom 11. Mai 2020). DIREKTE STEUERN Insbesondere Körperschaftsteuer (Impôt sur les Sociétés – IS), Abgabe auf Löhne und Gehälter (Taxe sur les salai- res – TS), Gewerbesteuer (cotisation économique territo- riale – CET) und Grundsteuer (taxe foncière). 1. Aufhebung und Stundung von Steuerzahlungen Unternehmen, die aufgrund der Covid-19-Pandamie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, können eine Stundung oder sogar eine vollständige Aufhebung ihrer direkten Steuerschulden beantragen. 1.1 Aufhebung der direkten Steuerschulden Diese Sondermaßnahme, die ursprünglich nur für den Monat März 2020 geplant war, wurde nun offiziell für alle Steuerfristen, die im Monat April 2020 auslaufen, verlängert. Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkei- ten befinden, können einen Zahlungsaufschub für ihre im März und im April 2020 fälligen direkten Steuern Körperschaftsteuer (Impôt sur les Sociétés), Abgabe auf Löhne und Gehälter (Taxe sur les Salaires) beantragen, und zwar ohne dies besonders begründen zu müssen und ohne Einhaltung besonderer Formalitäten. Es kom- men dabei auch keine Verzugszinsen oder Verspä- tungszuschläge zur Anwendung. Sonderausgabe Corona-Pandemie 13
Der Zahlungsaufschub wird dann für 3 Monate gewährt. UMSATZSTEUER Hinweis: Die Umsatzsteuer (Taxe sur la valeur ajoutée - TVA) sowie die Zahlung der von den Arbeitgebern ein- Die Fristverschiebungsanträge betreffen nur die direkten behaltenen Lohnsteuer (Prélèvement à la Source) fallen Steuern. Die Zahlung der indirekten Steuern, insbeson- nicht unter diese Sondermaßnahme und werden somit dere Umsatzsteuer („Taxe sur la Valeur ajoutée“ kurz weiterhin zu den üblichen Terminen fällig. „TVA“) und Lohnsteuer („Prélèvement à la source“ kurz „PAS“) ist daher weiterhin zu den üblichen Fälligkeitster- Ebenso kann die monatliche Zahlung der Cotisation minen fällig. Economique Territoriale (Gewerbesteuer) und der Taxe Foncière (Grundsteuer) ausgesetzt werden. Die so Pauschale Umsatzsteuerveranlagung möglich gestundeten Beträge werden zu einem (späteren) Zeit- punkt ohne Verzugszinsen oder Verspätungszuschläge Aufgrund der durch die Covid-19-Krise bedingten eingezogen. Lage (insbesondere Ausgangssperren) können jene Unternehmen, die aktuell nicht in der Lage sind, die Hinweis: Falls die monatliche Zahlung dieser Abgaben für ihre Umsatzsteuer-Erklärungen erforderlichen bereits abgerufen worden ist, können Sie eine Rücker- Unterlagen beizubringen, ihre Umsätze auch pau- stattung beantragen. schalisiert erklären. Dadurch können Sie eine Schätzung der im jeweiligen 1.2 Stundung der direkten Steuerschulden Monat erzielten Umsätze durchführen und später, auf dieser Basis, eine Anzahlung auf Ihre Umsatzsteuer- Falls diese Maßnahmen allesamt nicht ausreichen, kann schuld vornehmen. Die zulässige Fehlermarge, die die ein Unternehmen, das sich in ernsthaften wirtschaftli- Steuerverwaltung dabei zu akzeptieren bereit ist, be- chen Schwierigkeiten befindet, im Rahmen einer indivi- trägt 20 %. duellen Prüfung auch Steuernachlässe erhalten. Hier- für muss das Unternehmen nachweisen, dass es ihm Hinweis: Ein Ausgleich findet normalerweise bereits im aktuell unmöglich ist, die entsprechenden Zahlungen Folgemonat statt. Aber im gegenwärtigen Krisenkontext durchzuführen. wird dieser Ausgleich, nach unserer Einschätzung, erst nach Beendigung der Ausgangssperre in Frankreich er- Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie bei der folgen. Beantragung eines Zahlungsaufschubs oder eines Steu- ernachlasses in Frankeich zu unterstützen. Diese Lockerungen der Regeln betreffen die im April 2020 abgegebenen Erklärungen hinsichtlich der Trans- 2. Vorzeitige Rückerstattung von bestehenden aktionen des Monats März 2020; es ist zu erwarten, Steuergutschriften dass sie auch die im Mai 2020 abgegebenen Erklärun- gen, die sich auf die April-Transaktionen beziehen, be- Falls zugunsten Ihres Unternehmens eine Steuergut- treffen werden. schrift existiert, die normalerweise während des laufen- den Jahres 2020 rückerstattet würde, können Sie bereits Unternehmen, die aufgrund der Covid-19-Krise aus- jetzt schon die vorzeitige Rückerstattung des Betrags, nahmsweise und insbesondere aufgrund der Dauer der gegebenenfalls nach Abzug noch geschuldeter Körper- von den Behörden angeordneten Geschäftsschließun- schaftsteuerbeträge, beantragen, ohne erst die Einrei- gen einen Umsatzrückgang von mehr als 50 % ver- chung und behördliche Prüfung Ihrer Körperschaftsteu- zeichnen, können für die Dauer der von den Behörden ererklärung abwarten zu müssen. angeordneten Geschäftsschließungen eine pauschale Umsatzsteuer in Höhe von 50 % des Betrages während Diese Regelung gilt für alle Steuergutschriften, die im Jahr dem letzten normalen Monat erklären. 2020 erstattungsfähig sind, einschließlich der Steuergut- schrift für die Wettbewerbsfähigkeit des Arbeitsmarktes Über die genauen Modalitäten dieser Regelungen und („Crédit d‘impôt pour la compétitivité de l‘emploi“, kurz die sachgerechte konkrete Anwendung in Ihrem Fall kön- „CICE“) und der Steuergutschrift für Forschung und Ent- nen wir Sie auf Wunsch gerne näher informieren. wicklung („Crédit d’Impot recherche“, kurz „CIR“). Die französische Regierung hat angekündigt, dass sich die Steuerbehörden so aufstellen werden, dass sie die Erstattungsanträge von Unternehmen so schnell wie möglich, d. h. binnen weniger Tage, bearbeiten können. 14 Sonderausgabe Corona-Pandemie
Rückerstattung von Umsatzsteuergutschriften STEUERERKLÄRUNGEN UND VERFAHREN Falls Ihrem Unternehmen eine Umsatzsteuergutschrift Verschiebung der Fristen für die Abgabe der zusteht, können Sie diese zurückfordern. Die Regierung Steuererklärung verspricht eine beschleunigte Bearbeitung von Anträgen auf Rückerstattung von Umsatzsteuerguthaben. Unternehmen, die aktuell nicht in der Lage sind, ihre Körperschaftsteuererklärung für das am 31. Dezember 2019 endende Geschäftsjahr einzureichen, wird eine Aufstellung eines Zahlungsplans (Fristenplan) zur ra- Fristverlängerung gewährt. tenweisen Zahlung der geschuldeten Umsatzsteuer Die vormalige Abgabefrist für die Körperschaftsteuerer- Sollten Sie trotz dieser Maßnahmen nicht in der Lage klärung (20. Mai 2020) wird nun bis zum 30. Juni 2020 sein, die Umsatzsteuer zu zahlen, können wir Ihnen ger- verlängert. ne dabei helfen, bei der zuständigen Behörde (aufgrund außerordentlicher und unvorhersehbarer vorüberge- Aussetzung der Fristen für Steuerprüfungen hender Schwierigkeiten) einen Zahlungsplan für die Zahlung der geschuldeten Umsatzsteuer zu beantragen. Während des Zeitraums zwischen dem 12. März 2020 und dem Ablauf einer Frist von einem Monat nach der Gut zu wissen: Beendigung des gesundheitlichen Notstands (derzeit vorgesehener Ablauf der Frist von einem Monat nach Für die Dauer eines gesundheitlichen Notstandes wird der Beendigung des gesundheitlichen Notstands: 10. allgemein akzeptiert – dies auch zum Zwecke der Aus- August 2020) werden mehrere steuerliche Fristen übung des Vorsteuerabzugsrechts des Empfängers – ausgesetzt. dass Rechnungen von Lieferanten in Papierform ausge- druckt und eingescannt und anschließend per E-Mail Es wurde entschieden, dass während dieses Zeitraums an die Kunden geschickt werden können, ohne dass die keine neuen Steuerprüfungen eingeleitet und die lau- entsprechende Papierrechnung per Post versandt wer- fenden Prüfungsverfahren „eingefroren“ werden. den muss. In der Praxis bedeutet dies, dass die Fristen betreffend AUFSTELLEN EINES ZAHLUNGSPLANS (FRISTENPLAN) die verschiedenen behördlichen Verwaltungsakte und bei finanziellen Schwierigkeiten, die die Begleichung Anordnungen, die vor dem 12. März 2020 zu laufen be- der Steuerschulden unmöglich machen gannen, erst nach dem 10. August wieder aufgenom- men werden und dass diejenigen Fristen, die zwischen Unternehmen, die sich in finanziellen Schwierigkeiten dem 12. März 2020 und dem 10. August zu laufen be- befinden, können sich an die regionale Sonderkommis- ginnen sollten, erst ab dem 10. August zu laufen begin- sion („commission spéciale départementale“) wenden, nen. um die Gewährung eines Zahlungsplans zu beantragen für die ratenweise Zahlung ihrer Steuerschulden (Steu- Mit anderen Worten: Bei körperschaftsteuerpflichtigen ern und Abgaben aller Art, mit Ausnahme der Lohnsteu- Gewinnen und umsatzsteuerpflichtigen Umsätzen, die er) sowie ihrer arbeitgeberseitigen Sozialabgaben. Die- für das Jahr 2017 erklärt worden sind, kann die Steu- ses Verfahren läuft unter Wahrung der Vertraulichkeit, erverwaltung Steuerprüfungen und Korrekturen bis An- es findet also keine Publizität nach außen statt. fang Juni 2021 (statt bis Ende Dezember 2020) vorneh- men. Damit ein solcher Antrag geprüft werden kann, darf das Unternehmen mit der Einreichung seiner Steuer- und Die Fristen für sogenannte Steuerreskripte (rescrits Sozialversicherungserklärungen sowie mit der Abfüh- fiscaux – verbindliche Auskünfte der Steuerverwaltung rung bereits fälliger Sozialabgaben und Lohnsteuern auf Anfrage des Steuerpflichtigen) werden ebenfalls aus- nicht in Verzug sein. gesetzt. Wir stehen zu Ihrer Verfügung, um Ihnen in diesen schwierigen Zeiten unsere volle Unterstützung zu bieten und die Anträge auf Zahlungsaufschübe für die verschie- denen Steuerarten schnellstmöglich für Sie zu stellen. Sprechen Sie uns gerne an! Sonderausgabe Corona-Pandemie 15
Gesellschaftsrecht Maßnahmen im französischen Gesellschaftsrecht Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass Handelsgesell- schaften gesetzlich gezwungen sind, innerhalb von 6 Marianne Grange DJCE Avocat au Barreau de Paris Monaten ab Ende eines Geschäftsjahres ihren Jahresab- schluss durch die Gesellschafterversammlung feststellen grange@rechtsanwalt.fr zu lassen, eröffnen diese Verordnungen ein Wahlrecht T +33 (0) 1 53 93 82 90 zwischen folgenden Lösungen: • Entweder wird eine alternative Methode der Abhal- tung der Gesellschafterversammlung gewählt. Diese Alternative betrifft vor allem die klassischen Aktien- Als Reaktion auf den Ausbruch des Coronavirus/CO- gesellschaften (société anonyme – SA) und GmbHs VID-19 hat die französische Regierung nun auch Maß- (société à responsabilité limitée – SARL), die in diesem nahmen im Bereich des Gesellschaftsrechts getroffen, Bereich an einen relativ strengen gesetzlichen Rah- um es den Gesellschaften zu erlauben, trotz der gelten- men gebunden sind. Was die vereinfachte Aktienge- den Ausgangssperre und des Versammlungsverbots Ge- sellschaft (société par actions simplifiée – SAS) anbe- sellschafterbeschlüsse ordnungsgemäß herbeizuführen. langt, so herrscht von Gesetzes wegen nahezu völlige Diese Maßnahmen erlauben insbesondere die Feststel- Freiheit bei der Organisation der Entscheidungsfin- lung des Jahresabschlusses 2019 in der derzeitigen Aus- dung der Gesellschafter in der Satzung, sodass letztere nahmesituation. idealerweise bereits mehrere mögliche Formen der kollektiven Entscheidungsfindung vorsieht. Am 26.3.2020 sind diesbezüglich zwei Verordnungen im Amtsblatt von Frankreich erschienen, die die Regierung • Oder die Abhaltung der Gesellschafterversammlung auf der Grundlage des Notstandsgesetzes Nr. 2020-290 wird über sechs Monate nach dem Ende des Ge- vom 23.3.2020 erlassen hat. schäftsjahres hinaus verschoben. 16 Sonderausgabe Corona-Pandemie
Nachstehend informieren wir Sie über Details dieser bei- Ebenso können in klassischen Aktiengesellschaften auch den Alternativen: die übrigen kollegialen Organe (Verwaltungsrat, Vor- stand, Aufsichtsrat) zwecks Aufstellung des Jahresab- schlusses anstelle einer physischen Versammlung eine 1. Die Versammlung erfolgt innerhalb der gesetzli- Telefon- oder audiovisuelle Konferenz abhalten, die die chen Frist, jedoch ohne physische Anwesenheit der Identifizierung ihrer Mitglieder ermöglicht und deren Gesellschafter/Aktionäre effektive Teilnahme garantiert, oder sich für eine schrift- (Verordnung Nr. 2020-321 vom 25.3.2020) liche Befragung entscheiden, ohne dass dafür eine Klau- sel in der Satzung oder der Geschäftsordnung erforder- Vorbemerkung: Diese Alternative betrifft Unterneh- lich ist oder dies verbieten könnte. men, die mehrere Gesellschafter/Aktionäre haben und daher verpflichtet sind, Gesellschafter- bzw. Ak- Diese Lockerungen, die im Übrigen unabhängig vom Ge- tionärsversammlungen abzuhalten. Für Einpersonen- genstand der Beschlüsse, über die die Gesellschafter/ gesellschaften (möglich bei einer SARL oder einer SAS) Aktionäre zu beschließen aufgefordert sind, angewen- sieht das Gesetz bereits vor, dass die Entscheidung des det werden können, gelten bis zum 31. Juli 2020, sofern Alleingesellschafters durch einen einfachen einseitigen dieser Zeitraum nicht bis zu einem per Dekret festgeleg- schriftlichen Beschluss getroffen wird, sodass sich das ten Datum, spätestens bis zum 30. November 2020, ver- Problem der Unmöglichkeit der Abhaltung einer Gesell- längert wird. schafterversammlung im Prinzip nicht stellt. Das für die Einberufung zuständige Organ kann be- 2. Der Jahresabschluss wird nach Ablauf der schließen, dass die Versammlung ohne physische An- 6-Monatsfrist festgestellt wesenheit der Teilnehmer (Gesellschafter/Aktionäre (Verordnung Nr. 2020-318 vom 25.3.2020) und sonstige teilnahmeberechtigte Personen: z.B. der Abschlussprüfer) mittels einer Telefon- oder audiovi- Die durch Gesetz oder Satzung einer Gesellschaft vorge- suellen Konferenz (i) oder im Wege einer schriftlichen gebenen Fristen für die Feststellung des Jahresabschlus- Befragung (ii) stattfindet. ses durch die Gesellschafter werden um drei Monate verlängert. (i) Eine Telefon- oder audiovisuelle Konferenz ist auch dann erlaubt, wenn keine gesetzliche Be- Diese Ausnahmeregelung gilt für Unternehmen, die ihr stimmung oder Satzungsklausel vorliegt, die diese Geschäftsjahr zwischen dem 30. September 2019 und Möglichkeiten vorsieht, oder wenn eine gesetzliche dem 23. Juni 2020 abschließen. Bestimmung oder die Satzung die Abhaltung einer Versammlung vorschreibt. Eine Gesellschaft, deren Geschäftsjahr mit dem Kalen- derjahr endet, hat somit bis zum 30. September 2020 Das Verfahren muss die Identifizierung der Teilneh- statt bis zum 30. Juni 2020 Zeit, um den Jahresabschluss mer an der Sitzung ermöglichen. Die eingesetzten 2019 von der Gesellschafter-/Aktionärsversammlung technischen Mittel müssen dafür mindestens die feststellen zu lassen. Stimmen der Teilnehmer übertragen und eine kon- tinuierliche und gleichzeitige Übertragung der Bera- Diese Verlängerung der Frist für die Feststellung des Jah- tungen ermöglichen. resabschlusses soll im Wesentlichen dazu dienen, den Unternehmen, deren Buchhaltungs- bzw. Prüfungsar- (ii) In Gesellschaften, die bereits gesetzlich befugt sind, beiten zum Zeitpunkt der Einführung der von der Regie- Beschlüsse im Wege der schriftlichen Befragung zu rung ergriffenen restriktiven Maßnahmen im Gange wa- fassen (dies gilt insbesondere für Gesellschaften mit ren, einige zusätzliche Monate zu gewähren, um diese beschränkter Haftung, jedoch nicht für die klassi- Arbeiten abzuschließen und ihren Jahresabschluss unter schen Aktiengesellschaften), kann der Verfasser der den bestmöglichen Bedingungen feststellen zu lassen. Einberufung beschließen, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, selbst wenn die Satzung keine Sie kann daher nicht von Unternehmen in Anspruch ge- entsprechende Klausel enthält, die dies erlaubt bzw. nommen werden, deren Abschlussprüfer den Bericht eine Satzungsklausel dies verbietet. über den betreffenden Jahresabschluss vor dem 12. März 2020 vorgelegt hat. Unser Team steht Ihnen wie gewohnt zur Verfügung, falls Sie zu diesen Themen unsere Unterstützung benötigen. Sonderausgabe Corona-Pandemie 17
Vertragsrecht Jörg Luft Rechtsanwalt luft@rechtsanwalt.fr T +49 (0) 7221 30 23 70 Clémentine Paquet LL.M. Avocat au Barreau de Strasbourg paquet@rechtsanwalt.fr T +33 (0) 3 88 45 65 45 Die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf Vertragsverhältnisse in Frankreich Seit Beginn des Jahres 2020 ist die ganze Welt mit einer Die Ausgangssperre und das Verbot des öffentlichen erheblichen gesundheitlichen Notlage konfrontiert. Publikumsverkehrs haben freilich schwerwiegende wirt- schaftliche Auswirkungen – sowohl national als auch in- In Frankreich und in Deutschland, wie auch in vielen ternational. anderen Ländern, haben die Regierungen daher drasti- sche Maßnahmen ergriffen, um gegen die Ausbreitung Diese Maßnahmen bergen auch zahlreiche Schwierig- des COVID-19-Virus anzukämpfen und die negativen ge- keiten bei der Fortführung der Vertragsverhältnisse von sundheitlichen Folgen einzudämmen. Unternehmen, sowohl in praktischer als auch in wirt- schaftlicher Hinsicht. Die Maßnahmen umfassen im Wesentlichen Ausgangs- beschränkungen für die Bevölkerung, die ihre Wohnung Um auf die durch die Coronavirus-Pandemie verursach- nur noch aus zwingenden Gründen verlassen darf, und te Situation rasch und sachgerecht zu reagieren, wurde das Verbot des öffentlichen Publikumsverkehrs, welches am 23. März 2020 in Frankreich das Notstandsgesetz Nr. für einen Großteil der sogenannten ERP („établissement 2020-290 verabschiedet. recevant du public“ – Unternehmen mit öffentlichem Publikumsverkehr) gilt. Von letztgenanntem Verbot aus- Gemäß Artikel 11 dieses Notstandsgesetzes wurde die genommen sind jene Einrichtungen, die für die Versor- Regierung ermächtigt, eine Reihe von Maßnahmen zu gung der Allgemeinheit unbedingt erforderlich sind (Le- ergreifen, die sich auf Vertragsverhältnisse auswirken. bensmittel, öffentliche Verwaltung usw.). Seit dem 11. Mai 2020 ist der öffentliche Publikumsver- kehr in bestimmten Kategorien von Unternehmen (u.a. Läden, Freilufteinrichtungen und Sportvereine) wieder eingeschränkt erlaubt. Von dieser Lockerung sind jedoch derzeit noch beispielsweise Gaststätten, Kinos, Theater und Bars ausgeschlossen. 18 Sonderausgabe Corona-Pandemie
Welchen Einfluss haben die Maßnahmen der Eine aus unserer Sicht wichtige Möglichkeit für jeden Regierung auf bestehende Vertragsverhältnisse? Vertragspartner ist in der vorliegenden Corona-Krise die Berufung auf die sogenannte Theorie der Unvorher- Um einer Tätigkeitseinstellung von natürlichen und juris- sehbarkeit („théorie de l’imprévision“), die dem deut- tischen Personen, die eine wirtschaftliche Aktivität aus- schen Rechtsinstitut des Wegfalls oder der Störung der üben, vorzubeugen und dadurch nachteilige Folgen für Geschäftsgrundlage entspricht. Mit ihrer Hilfe können den gesamten Arbeitsmarkt zu verhindern, ist die Regie- vertragliche Pflichten – aufgrund der unvorhersehbaren rung gemäß Artikel 11 des Notstandsgesetzes vom 23. Pandemie – angepasst oder neu verhandelt werden. März 2020 befugt, per Erlass verschiedene Maßnahmen zu treffen. Kann die COVID-19-Pandemie als ein Fall höherer Ge- Zu diesen Maßnahmen, von denen zahlreiche das Ver- walt angesehen werden? tragsrecht betreffen, zählen im Notstandsgesetz insbe- Gemäß Artikel 1218 Absatz 1 des französischen Zivilge- sondere Folgende: setzbuchs (code civil) liegt in Vertragsangelegenheiten • Artikel 11 Absatz 1 Ziffer 1° c) ein Fall höherer Gewalt dann vor, wenn ein außerhalb Mit dieser Vorschrift wird die Möglichkeit eröffnet, des Einflussbereichs des Schuldners liegendes Ereignis, dass Maßnahmen getroffen werden können, durch das bei Vertragsabschluss vernünftigerweise nicht vor- die die vertraglichen Verpflichtungen von juristi- hersehbar war und dessen Auswirkungen durch geeig- schen Personen des Privatrechts (z. B.: SARL, SAS), die nete Maßnahmen nicht vermieden werden können, die für ihre Kunden eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben Erfüllung der Verpflichtung durch den Schuldner un- und gegenüber ihren Lieferanten Verpflichtungen ha- möglich macht. ben, angepasst werden, insbesondere hinsichtlich Zahlungsfristen, Vertragsstrafen und die Art der Ge- Auf der Grundlage dieser Definition entscheidet die genleistungen. Rechtsprechung des französischen Kassationsgerichts- hofs anhand der folgenden drei Voraussetzungen, die • Artikel 11 Absatz 1 Ziffer 1° e) kumulativ erfüllt sein müssen, um einen Fall höherer Mit dieser Vorschrift werden Maßnahmen ermöglicht, Gewalt anzunehmen: die eine komplette Stundung oder eine Ratenzahlung von Mieten sowie Wasser-, Gas- und Stromrechnun- • Unvorhersehbarkeit: Das Ereignis war bei Vertrags- gen für gewerbliche bzw. geschäftliche Räumlichkeiten abschluss nicht vorhersehbar (z. B. Naturkatastrophe) einräumen. Ferner soll auch auf eventuelle Vertrags- strafen, die bei Zahlungsausfällen normalerweise zur und Anwendung kommen, verzichtet werden. Diese Maß- • Unabwendbarkeit: Aufgrund des Ereignisses kommt nahmen gelten für Kleinunternehmen (sog. „microentre- es zu einer unüberwindbaren Unmöglichkeit, den prises“), deren Tätigkeit von der Pandemie betroffen ist. vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen (im Gegensatz zu bloßen Schwierigkeiten im Rahmen der • In Artikel 11 Absatz 1 Ziffer 2° desselben Gesetzes- Vertragserfüllung) textes wird wiederum eine Reihe von Maßnahmen und festgelegt, die die Regierung ergreifen darf, um vor- gesehene Fristen anzupassen, zu unterbrechen bzw. • Externes Ereignis: Das Ereignis liegt außerhalb des auszusetzen und diese für nichtig oder sonst für unan- Einflussbereichs des Schuldners der vertraglichen Ver- wendbar zu erklären. pflichtung, die unmöglich geworden ist. Seit dem 23. März 2020 werden, in Anwendung dieses In der Vergangenheit hat die französische Rechtspre- Notstandsgesetzes, täglich Ausführungsverordnungen chung Epidemien eher selten als höhere Gewalt einge- dazu veröffentlicht. stuft (zum Beispiel bei der H1N1-Grippeepidemie oder dem Chikungunyafieber). Unsere Kanzlei steht Ihnen gerne zur Verfügung, um im Einzelfall zu prüfen, ob auf Ihren persönlichen Sachver- Sollte die aktuelle Covid-19-Pandemie für sich gesehen halt und auf Ihre Vertragsbeziehung eine im Rahmen des nicht als ein Fall höherer Gewalt eingestuft werden, Notstandsgesetzes erlassene Verordnung der Regierung könnten hingegen behördliche Verbote (= hoheitliche zu Ihren Gunsten anwendbar ist. Maßnahmen), die aus der Pandemie erwachsen (Ein- schränkung der Bewegungsfreiheit und des öffentlichen Sofern in einem Einzelfall keine der besonderen neuen Marktzugangs für Unternehmen), einen Fall höherer Ge- Maßnahmen zur Anwendung kommt, bieten die be- walt darstellen. stehenden französischen allgemeinen und zwingenden Rechtsvorschriften verschiedene Möglichkeiten, die ver- traglichen Verpflichtungen vorübergehend oder sogar endgültig (Vertragsauflösung) auszusetzen, indem ein Fall von höherer Gewalt geltend gemacht wird. Sonderausgabe Corona-Pandemie 19
Die aktuell wirksamen Verbote liegen zweifelsohne nicht Wenn das Vorliegen von höherer Gewalt bestätigt im Einflussbereich der Vertragspartner, sodass es sich ist, befreit mich dies dann von meinen vertraglichen für sie um ein externes Ereignis handelt. Pflichten? Das Vorliegen höherer Gewalt setzt die Erfüllung derje- Es lässt sich mit Gewissheit sagen, dass die aus den Ver- nigen Vertragspflichten vorübergehend aus, die von ihr boten erwachsende Unmöglichkeit der Vertragserfül- konkret betroffen sind, falls die Verhinderung der Ver- lung derzeit nicht von den Vertragspartnern beseitigt tragserfüllung nur temporär ist. In diesem Fall ist die ak- werden kann. Bei Verstößen gegen diese Verbote dro- tuell verhinderte Vertragserfüllung nachzuholen, sobald hen den Vertragspartnern sogar strafrechtliche Sanktio- die höhere Gewalt nicht mehr besteht. nen. Somit liegt die Unabwendbarkeit der Schwierigkei- ten der Vertragserfüllung vor. Falls jedoch die Verhinderung der Vertragserfüllung end- gültig ist (Beispiele: Untergang der zu liefernden Waren), Es muss dann noch die Voraussetzung der Unvorher- kann der Vertrag aufgehoben werden, sodass die beiden sehbarkeit vorliegen. Hier kommt es auf den Zeitpunkt Vertragsparteien dann nicht mehr verpflichtet sind, den des Vertragsschlusses an: Vertrag zu erfüllen. Für Verträge, die vor dem Ausbruch der Coronavi- Insgesamt ist jedoch folgender Punkt wesentlich: rus-Pandemie abgeschlossen wurden, ist eindeutig, dass Entgegen verschiedener Veröffentlichungen in der Pres- das Ereignis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses unvor- se kann nicht allgemein gesagt werden, dass ein Ereignis hersehbar war. (hier: Coronavirus-Pandemie) ein Fall höherer Gewalt ist. Für Verträge hingegen, die im Laufe des ersten Quar- Ob ein Fall höherer Gewalt vorliegt, muss in jedem Ein- tals 2020 und danach abgeschlossen wurden, wird die zelfall, d. h. für jeden Vertrag individuell geprüft und Rechtsprechung, nach unserem Dafürhalten, eher zu- ermittelt werden und erfordert stets eine Betrachtung rückhaltend dabei sein, Unvorhersehbarkeit, und damit derjenigen Leistungspflicht, um die es konkret geht. einen Fall höherer Gewalt, anzunehmen. Die Rechtsprechung in Frankreich ist sehr zurückhaltend Welches sind die Rechtsfolgen der höheren Gewalt? bei der Annahme höherer Gewalt. So wird das Vorliegen höherer Gewalt in der Regel verneint, wenn die Ausfüh- Das Vorliegen höherer Gewalt befreit diejenige Vertrags- rung der vertraglich vereinbarten Leistung durch das Er- partei, die an der Ausführung ihres Vertrages gehindert eignis nicht unmöglich geworden, sondern „nur“ wesent- wird, von ihrer vertraglichen Pflicht, sodass zum Beispiel lich kostenintensiver und schwieriger zu realisieren ist. dann auch kein Schadensersatzanspruch (wegen Nicht- leistung oder Zuspätleistung) gegen die Vertragspartei So hat der französische Kassationsgerichtshof bereits geltend gemacht werden kann. entschieden, dass die Reduzierung der Produktion durch den Lieferanten für sich allein keinen Fall der höheren Kann ich mich in jedem Fall auf das Vorliegen höherer Gewalt darstellt (Entscheidung des französischen Kassa- Gewalt berufen? tionsgerichtshofs für Zivilsachen vom 12. Juli 2001, Nr. Nein. Das Prinzip der höheren Gewalt ist keine zwin- 99-18.231). gende Rechtsvorschrift des französischen Rechts. Das bedeutet, dass die Parteien eines Vertrages stets die Auch bei den Rechtsfolgen der höheren Gewalt hat sich Möglichkeit haben bzw. hatten, in ihrem Vertrag zu ver- die französische Rechtsprechung bisher eher zurückhal- einbaren, dass die gegenseitigen Verpflichtungen auch tend positioniert, und zwar betreffend Geldschulden bei Vorliegen höherer Gewalt zu erfüllen sind. (Zahlungsverpflichtungen): Das Vorliegen höherer Ge- walt kann einen Schuldner, der eine Geldsumme schul- Daher sollte unbedingt im Text des Vertrages geprüft det, nicht von seiner vertraglichen Verpflichtung der werden, ob die Rechtsfolgen höherer Gewalt vertraglich Zahlung befreien (Entscheidung des französischen Kas- ausgeschlossen sind oder nicht. sationsgerichtshofs für Handelssachen vom 16. Septem- ber 2014, Nr. 13-203.06). Die Frage, ob ein Fall höherer Gewalt tatsächlich vorliegt und die Frage, welche Rechte sich ggf. daraus ergeben, kann also nur für jeden Vertrag im Einzelfall beantwortet werden. Unsere Kanzlei steht Ihnen, auch kurzfristig, zur Verfü- gung, um Ihren individuellen Vertrag zu prüfen und Sie bezüglich Ihrer konkreten Rechte zu beraten sowie eine optimierte Handlungsempfehlung für die weitere Vorge- hensweise zur Verfügung zu stellen. 20 Sonderausgabe Corona-Pandemie
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