Coronavirus: Niederösterreich setzt regionale Maßnahmen - Land Niederösterreich

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Coronavirus: Niederösterreich setzt regionale Maßnahmen - Land Niederösterreich
Amtlic
                         mtlich
                              he
                        NACHR
                           HRICICH
                                 HTEN
                        NIEDERÖSTERREICH

Nr. 18 / Jahrgang 2020                                                                                          30. September 2020

Coronavirus: Niederösterreich setzt
regionale Maßnahmen
LH Mikl-Leitner: „Alles tun, um weiteren Lockdown zu verhindern“
„Es gilt jetzt, alles da-
für zu tun, einen weiteren
Lockdown zu verhindern“,
sagte      Landeshauptfrau
Johanna Mikl-Leitner am
25. September im Zuge
einer Pressekonferenz im
NÖ Landhaus. Gemein-
sam mit LH-Stellvertre-
ter Stephan Pernkopf und
Landesrätin Ulrike Königs-
berger-Ludwig stellte sie
weitere Maßnahmen des
Landes Niederösterreich im
Kampf gegen die Covid-19-
Pandemie vor.

HERAUSFORDERND
„Die aktuelle Lage im Kampf
gegen Covid-19 bleibt her-
ausfordernd“, und sie halte
daher die Maßnahmen der
Bundesregierung für „gut,
wichtig und richtig“, be-      Niederösterreich setzt regionale Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus. Im Bild Landeshauptfrau Johanna
                               Mikl-Leitner (m.) mit LH-Stellvertreter Stephan Pernkopf (r.) und Landesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig (l).
tonte die Landeshauptfrau
                                                                                                                          Foto: NLK Burchhart
eingangs. „Faktum ist, dass
sich ein Großteil der Bevöl-
kerung vorbildlich verhält     den Ernst der Lage nicht             Lagebesprechung      analy-          „STRENGE KONTROLLEN“
und sich an die Maßnahmen      verstanden haben und sich            siert, „wie es uns gelingen          So werde es „ab sofort stren-
hält. Faktum ist aber auch,    nicht an die Maßnahmen               kann, die Infektionszahlen           ge Kontrollen“ betreffend
dass es noch immer Bürge-      halten“, meinte sie. Man             nach unten zu bringen“, so           Einhaltung der jetzt gel-
rinnen und Bürger gibt, die    habe daher heute in einer            Mikl-Leitner.                        tenden Bundesmaßnahmen

                                                                                      Bürgernähe ist unser Auftrag
Coronavirus: Niederösterreich setzt regionale Maßnahmen - Land Niederösterreich
Amtliche Nachrichten                                                                                                    Nr. 18 / 2020

geben, kündigte die Landes-       mit zugewiesenen Plätzen        gen verbunden, Herausforde-       befunden, derzeit seien es
hauptfrau an. Die Kontrollen      indoor eine Reduktion von       rungen für die Menschen und       71. Die Zahl der hospitalisier-
sollen in Zusammenarbeit          1.500 auf 250 Plätze, out-      für die Behörden. Aber es         ten Menschen habe sich aller-
von     Gesundheitsbehörden       door eine Reduktion von         bietet die Chance, so eng wie     dings innerhalb der letzten
und Exekutive erfolgen.           3.000 auf 1.000 Plätze; Ver-    möglich und so kurz wie nö-       Woche verdoppelt. Derzeit
Im Zuge der heutigen Lage-        anstaltungen ohne zugewie-      tig zusätzliche Maßnahmen         sind in den Spitälern Melk,
besprechung seien darüber         sene Sitzplätze bleiben bei     zu setzen.“ Sie appellierte       Lilienfeld,     Neunkirchen,
hinaus auch Schritte über-        der Bundesvorgabe von ma-       auch an die Bevölkerung,          Stockerau, Waidhofen an
legt worden, wie mit den          ximal zehn Personen indoor      dass „jede und jeder in den       der Thaya, Mödling, Tulln,
steigenden Infektionszahlen       sowie 100 Personen outdoor.     betroffenen Bezirken einen        Gmünd und Hollabrunn
umzugehen sei. Die Corona-        In der Gastronomie wird in      Beitrag leisten kann, dass ihr    Covid-Stationen eingerichtet.
Ampel des Bundes sei dabei        Bezirken mit der Ampel-         oder sein Bezirk schnell wie-
„ein nachvollziehbares und        farbe „Orange“ das Führen       der entlastet wird“.              „BEWÄLTIGUNG DER
transparentes Instrumenta-        von Gästelisten zur Sicher-     Man werde mit den regiona-        GESUNDHEITSKRISE“
rium für die Entscheidungen,      stellung des Contact Tracing    len Maßnahmen nach dem            Es gehe jetzt vor allem auch
die wir auf Landesebene tref-     verpflichtend.                  1. Oktober beginnen „und          darum, „die Menschen mit-
fen“, hielt Mikl-Leitner dazu                                     in den darauffolgenden Wo-        zunehmen auf dem Weg zur
fest. Man werde daher die         KINDERGÄRTEN                    chen genau analysieren, ob        Bewältigung der Gesund-
Einschätzungen der Corona-        In den Kindergärten gilt bei    dieser Weg das bringt was         heitskrise“, meinte Landes-
Kommission als Grundlage          „Orange“ bereits jetzt ein      wir uns erhoffen, oder ob es      rätin Königsberger-Ludwig
für regionale Maßnahmen           „Betrieb mit erhöhten Si-       stattdessen mit der Gießkan-      im Zuge der Pressekon-
heranziehen, sagte die Lan-       cherheitsmaßnahmen“,       so   ne gleiche Maßnahmen über         ferenz. Dazu könne auch
deshauptfrau, für die „eine       werden etwa hier die Kinder     das ganze Land braucht“, so       „die Klarheit, mit der wir
klare Kommunikation ganz          vom Kindergartenpersonal        Mikl-Leitner.                     in Niederösterreich kom-
wichtig“ ist, wie sie be-         im Eingangsbereich in Emp-                                        munizieren“, beitragen. Bis
tonte: „Es ist wichtig, dass      fang genommen.                  „DIE LAGE IST ERNST“              heute seien in Niederöster-
unsere Landsleute recht-          In den Bezirken mit Ampel-      „Die Lage ist ernst“ bekräf-      reich 255.064 Testungen
zeitig informiert werden,         farbe „Rot“ würde dann ein      tigte auch LH-Stellvertreter      durchgeführt worden, in der
welche Maßnahmen einge-           eingeschränkter Betrieb ein-    Stephan Pernkopf in seiner        letzten Woche seien es pro
halten werden müssen.“            geführt. Mikl-Leitner dazu:     Stellungnahme. Die nieder-        Tag im Schnitt zwischen
Derzeit sind neun Bezirke         „Aber auch hier bleiben die     österreichischen    Spitäler      2.500 und 3.000 Testungen
und zwei Statutarstädte in        Kindergärten offen, für alle    hätten die letzten Monate         gewesen. Die Reproduk-
Niederösterreich durch die        jene, die keine andere Mög-     hervorragend     gemeistert       tionszahl liege in Nieder-
Corona-Ampel auf „orange“         lichkeit haben.“ Darüber hin-   und das Gesundheitssystem         österreich aktuell bei 1,24.
gestellt. „Bei ,gelb‘ gelten      aus wird in Bezirken mit der    in Niederösterreich werde         „Bei zwei Drittel aller neu
die Vorgaben des Bundes,          Ampelfarbe „Rot“ die Sperr-     der Krise auch weiterhin          positiv Getesteten können
bei ,orange‘ werden wir den       stunde auf 22 Uhr vorverlegt    standhalten, „wenn wir jetzt      wir nachvollziehen, woher
Empfehlungen unserer Lan-         sowie in den Kliniken, Pfle-    zum richtigen Zeitpunkt die       die Infektionen kommen“,
dessanitätsdirektion folgen“,     geheimen, Reha- und Kur-        richtigen Schritte setzen“,       informierte die Landesrätin.
so Mikl-Leitner.                  anstalten die Besuchsrechte     zeigte er sich überzeugt.         Die Hauptinfektionsquellen
                                  eingeschränkt, mit Ausnah-      Am Höchststand Anfang             seien die Bereiche Sport und
VERANSTALTUNGEN                   me der Geburten-, Kinder-       April hätten sich 217 Pati-       Freizeit, Haushalt, Arbeit
Im Zuge der Analysen wurde        und Palliativstationen.         enten in Spitalsbehandlung        und Bildung.
festgestellt, dass ein erhebli-
ches Gefahrenpotential von        REGIONAL
Veranstaltungen, im speziel-      Im Kampf gegen das Vi-                  KUNDMACHUNGEN
len von Sport-Veranstaltun-       rus wolle man in Nieder-                  5   Prüfungen
gen, ausgeht. Daher werden        österreich    „differenzieren             5   Schließung Honorarkonsulate
nach dem 1. Oktober in Be-        zwischen den Regionen mit
                                                                            5   Erlöschen der Befugnis
zirken mit der Ampelfarbe         höheren und den mit niedri-
Orange sämtliche Sport-Ver-       geren Infektionszahlen“, be-              6   Umweltverträglichkeitsprüfungen
anstaltungen ohne Zuschauer       tonte die Landeshauptfrau:                9   Werttarif für Schlachtschweine
stattfinden müssen. Ausge-        „Niederösterreich ist das                 9   Verordnung der NÖ Agrarbezirksbehörde
nommen sind Familien-An-          größte Bundesland. Da ist
gehörige bei Sport-Veranstal-     es wichtig, nur in jenen Be-            AUSSCHREIBUNGEN
tungen mit Minderjährigen         zirken Maßnahmen zu set-
                                                                            9   Diverse
sowie Outdoor-Spiele von          zen, wo es notwendig ist, und
                                                                           10   Kraftfahrzeuge
Bundesliga-Vereinen, für die      nicht landesweit.“ Dies sei
die Regulative der Bundes-        „Neuland in Österreich“, so              11   Hochbau
ebene gelten. Für alle weite-     Mikl-Leitner: „Das hat noch              11   Straßenbau
ren Veranstaltungen gilt bei      niemand gewagt und ist na-               11   Stellenausschreibungen
„orange“: Veranstaltungen         türlich mit Herausforderun-

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Coronavirus: Niederösterreich setzt regionale Maßnahmen - Land Niederösterreich
Nr. 18 / 2020                                                                                                        Amtliche Nachrichten

„Menschen und Arbeit GmbH“ ist erstes landesweites
Kompetenzzentrum für Weiterbildung
                                                                                                    markt zuständige Landesrat Martin Eich-
                                                                                                    tinger. Besonders betroffen seien Personen
                                                                                                    im Haupterwerbsalter zwischen 25 und 49
                                                                                                    Jahren (im August waren hier in Nieder-
                                                                                                    österreich fast 32.000 Personen arbeitslos
                                                                                                    gemeldet), aber auch die Generation 50+
                                                                                                    mit einem Anstieg von 19,4 Prozent. Die
                                                                                                    Jugendarbeitslosigkeit sei im April bei
                                                                                                    einem Plus von 114,6 Prozent im Vergleich
                                                                                                    zum Vorjahr und im August bei einem
                                                                                                    Plus von 27,2 Prozent im Vergleich zum
                                                                                                    Vorjahr gelegen.

                                                                                                    „MENSCHEN UND ARBEIT“
                                                                                                    Gerade deshalb sei es „wichtig, starke
                                                                                                    und verlässliche Partner zu haben“, be-
                                                                                                    tonte Eichtinger im Zusammenhang mit
                                                                                                    der Präsentation von „Menschen und
                                                                                                    Arbeit“. Ziel sei es, „gemeinsam mit den
                                                                                                    Menschen neue Möglichkeiten für den
Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (m.), Landesrat Martin Eichtinger (r.) und Geschäftsführer     Arbeitsmarkt entlang ihrer Kompetenzen
Martin Etlinger (l.) informierten über die neue Initiative „Menschen und Arbeit“.                   zu entdecken“, also „Beschäftigung durch
                                                                             Foto: NLK Filzwieser   Qualifizierung“, sagte er. Dabei stehe die-
                                                                                                    ses erste landesweite Kompetenzzentrum
„Arbeit haben, Arbeit sichern und Arbeit         Monaten begleiten“, fuhr die Landes-               für berufliche Weiterbildung und Qualifi-
schaffen – das ist das dringlichste Anlie-       hauptfrau fort. Daher sei es wichtig, „alle        zierung auf dem „soliden Fundament“ der
gen der Bürgerinnen und Bürger und da-           Kräfte zu bündeln“, betonte sie im Blick           beiden Vereine „Jugend und Arbeit“ sowie
mit auch die wichtigste Aufgabe für uns in       auf die neue Initiative „Menschen und              „0>Handicap“. Von den elf dort angesie-
der Politik“, sagte Landeshauptfrau Johan-       Arbeit GmbH“ („MAG“), die „eine erste              delten Projekten verwies der Landesrat
na Mikl-Leitner am 24. September im NÖ           Anlaufstelle für alle, die sich umschulen          besonders auf die „Jobchance“, über die
Landhaus. Im Zuge einer Pressekonferenz          oder Qualifizierungsmaßnahmen setzen               im vergangenen Jahr 612 Menschen in 330
wurde das erste landesweite Kompetenz-           wollen“, sein wird. Dazu seien über die            Gemeinden wieder Arbeit gefunden ha-
zentrum für Weiterbildung, die „Men-             zentrale Telefonnummer 02742/9005-                 ben, bzw. auf die Koordinationsstelle für
schen und Arbeit GmbH“ präsentiert.              19200 insgesamt 53 Expertinnen und Ex-             Pflegeberufe.
                                                 perten erreichbar: „Sie geben Informatio-          „Starke Partner unter einem Dach ver-
ARBEITSLOSENQUOTE                                nen für alle Menschen, die sich umbilden,          eint“ sieht auch der Geschäftsführer der
Noch im Februar habe man die niedrigste          ausbilden oder weiterbilden wollen“. Die           neuen „Menschen und Arbeit GmbH“,
Arbeitslosenquote seit neun Jahren ver-          Menschen und Arbeit GmbH vereine ins-              Martin Etlinger. Man habe sich „sehr
zeichnet, doch mit der Pandemie habe sich        gesamt elf Arbeitsmarktprogramme mit               gut aufgestellt“ und verfolge dabei das
dies stark verändert, gab die Landeshaupt-       dem Focus Frauen, Jobeinsteiger, ältere            Motto „Die Welt verändert sich, wir be-
frau zunächst einen Überblick über die           Menschen und Menschen mit Behinde-                 gleiten dich.“ Der Geschäftsführer: „Wir
derzeitige Situation am Arbeitsmarkt. So         rung und fungiere als gemeinsames Dach             suchen partnerschaftlich mit den Men-
seien im April dieses Jahres über 80.000         der Vereine „Jugend und Arbeit“, „0>Han-           schen nach ihren individuellen Möglich-
Menschen arbeitslos gewesen, Ende                dicap“ und „Bildungsberatung NÖ“.                  keiten und Zielen“. Als zentrale Vorha-
August immer noch knapp 60.000, ein An-                                                             ben hob er zum einen den Bereich der
stieg von rund 26 Prozent.                       KOMPETENZZENTRUM                                   Pflegeberufe hervor, denn dies sei „eine
                                                 Mit dem neuen Kompetenzzentrum wolle               der Zukunftsbranchen schlechthin“, zum
MASSNAHMEN                                       man einen „Turbo auslösen, damit unse-             anderen auch die NÖ Karenzberatung,
„Eine Entwicklung, die der Pandemie ge-          re Programme noch mehr angenommen                  die sich Themen wie etwa Vereinbarkeit
schuldet ist“, stellte Mikl-Leitner fest. Da-    werden“, sprach die Landeshauptfrau auch           von Familie und Beruf widmet. Weiters
her sei es wichtig, seitens des Bundes und       von einem „sehr guten Investment“. Rund            verwies er auch auf ein digitales Tool für
des Landes ganz konkrete Maßnahmen               17,5 Millionen Euro würden hier inves-             die Kompetenzorientierung, das derzeit
zu setzen, verwies sie etwa auf das Kurz-        tiert, „um in Bildung und Ausbildung zu            entwickelt werde, sowie auf den Bereich
arbeitsmodell des Bundes sowie das blau-         investieren und den Menschen Perspekti-            der gemeinnützigen Arbeitskräfteüber-
gelbe Konjunkturprogramm im Ausmaß               ven und Hoffnung zu geben“.                        lassung.
von 229 Millionen Euro.                          Die Wirtschaft und damit auch der Ar-
Es sei „keine Frage, dass die wirtschaft-        beitsmarkt seien durch die Corona-Pan-             INFOS
lichen und arbeitsmarktpolitischen Her-          demie schwer in Mitleidenschaft gezogen            www.menschenundarbeit.at
ausforderungen uns auch in den nächsten          worden, meinte auch der für den Arbeits-           Hotline: 02742/9005-19200

                                                                                                                                             3
Coronavirus: Niederösterreich setzt regionale Maßnahmen - Land Niederösterreich
Amtliche Nachrichten                                                                                                            Nr. 18 / 2020

Land Niederösterreich Mitglied bei Transparency International
                                                                                                      im Rahmen des Arbeitsgesprächs mit
                                                                                                      der Vorstandsvorsitzenden von Trans-
                                                                                                      parency International, Prof. Eva Gei-
                                                                                                      blinger und Vorstand Dr. Alexander
                                                                                                      Picker.

                                                                                                      „KAMPF GEGEN KORRUPTION“
                                                                                                      Durch die Mitgliedschaft bei TI-AC
                                                                                                      zeigt das Land Niederösterreich auch,
                                                                                                      dass es sich bei der allgemeinen Be-
                                                                                                      wusstseinsbildung für ethisches Han-
                                                                                                      deln engagiert. Die aktive Mitwirkung
                                                                                                      bei TI-AC Projekten und Aktivitäten
                                                                                                      ermöglicht es dem Land Niederöster-
                                                                                                      reich Akzente bei spezifischen The-
                                                                                                      menstellungen zu setzen und mitzu-
                                                                                                      gestalten. „Durch die hohe Expertise
                                                                                                      und praktischen Erfahrungen im Be-
(Von links): Vorstand Alexander Picker, Vorstandsvorsitzende Eva Geiblinger (beide Transparency       reich Compliance und Antikorruption
International), Verena Krammer (Land NÖ), Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner und Landes-
amtsdirektor Werner Trock.                                                                            gewinnt TI-AC mit dem Land Nieder-
                                                                               Foto: NLK Filzwieser
                                                                                                      österreich einen wertvollen Partner im
„Der Beitritt zu Transparency Inter-             unsere Bestrebungen um hohe ethische                 Kampf gegen Korruption“, führt Prof.
national – Austrian Chapter (TI-AC)              Standards in unserer täglichen Arbeit                Geiblinger aus.
ist eine richtige und wichtige Entschei-         und ein klares Verständnis dafür, dass               „Unser guter Ruf und das Vertrauen der
dung für das Land Niederösterreich.              korruptives Verhalten im Land Nieder-                Bürgerinnen und Bürger in uns und un-
Die Mitgliedschaft bei Transparen-               österreich keinen Platz hat“, betonte                sere Arbeit ist unsere wertvollste Res-
cy International ist ein Gütesiegel für          Landehauptfrau Johanna Mikl-Leitner                  source“, so Mikl-Leitner.

Ergebnisse der „NÖ Jugendbefragung 2020“ präsentiert
                                                                            ORIENTIERUNGSHILFE
                                                                            Für die Jugend-Landesrätin ist die durchgeführte Befragung
                                                                            eine wichtige Orientierungshilfe. „Diese Befragung hat ge-
                                                                            zeigt, welche Dinge der Jugend gerade in herausfordernden
                                                                            Zeiten wichtig sind. Die Studie bildet für uns auf jeden Fall
                                                                            eine gute Grundlage, auf der wir weiterarbeiten wollen“, sag-
                                                                            te Teschl-Hofmeister. Wie die Ergebnisse zeigen, bewerten
                                                                            40 Prozent der Jugendlichen die aktuelle Situation in Nieder-
                                                                            österreich als chancenreich, 44 Prozent sehen sie als konstant
                                                                            und nur 16 Prozent empfinden sie als bedrohlich.
                                                                            Beeindruckt zeigte sich Landesrätin Teschl-Hofmeister und
                                                                            Jugendforscher Zentner nicht nur vom sozialen Engagement der
                                                                            Jugend - hier wünscht man sich, dass die Freiwilligentätigkeit
                                                                            sichtbarer gemacht werden sollte und auch höhere Anerken-
                                                                            nung finden sollte -, sondern dass bis zu 80 Prozent der Befrag-
Jugend-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister und Jugendforscher          ten vom Lockdown „etwas für sich ableiten konnten“.
Manfred Zentner präsentierten Ergebnisse der „NÖ Jugendbefragung 2020“.

                                                       Foto: NLK Pfeiffer   HERAUSFORDERUNG
                                                                            Als besondere Herausforderung wurde die Reduktion der so-
Über 90 Prozent der Jugendlichen in Niederösterreich sehen ihre             zialen Kontakte während des Corona-Lockdowns gesehen. Vie-
Zukunft positiv bzw. sehr positiv und 80 Prozent der Jugendli-              le Jugendliche hätten sich ehrenamtlich engagiert, mehrheitlich
chen wollen sich sozial engagieren. Das ergab eine durchgeführte            männliche Jugendliche.
Jugendbefragung, deren Ergebnisse von Jugend-Landesrätin                    „Für die künftige Jugendarbeit in Niederösterreich sind die Er-
Christiane Teschl-Hofmeister und dem Jugendforscher Manfred                 gebnisse der Jugendbefragung klare Aufträge. Dem Wunsch
Zentner von der Donau Uni Krems präsentiert wurden. Zielgruppe              der jungen Menschen nach freiwilligem und sozialem Enga-
der Online-Studie waren Jugendliche, Jugendarbeiter und Jugend-             gement werden wir auf vielen Ebenen entgegenkommen, vor
arbeiterinnen, Funktionäre und Funktionärinnen der verbandli-               allem aber durch die Verstärkung der europäischen Program-
chen Jugendarbeit und Jugendgemeinderäte und Jugendgemeinde-                me ‚ERASMUS+‘ und ‚ESK‘“,so Jugend-Landesrätin Teschl-
rätinnen in Niederösterreich. Knapp 500 Personen wurden befragt.            Hofmeister.

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Coronavirus: Niederösterreich setzt regionale Maßnahmen - Land Niederösterreich
Nr. 18 / 2020                                                                                     Amtliche Nachrichten

Prüfungen                                                    Schließung
WST1-AA-1092/021-2020
                                                             Honorarkonsulate
Prüfungen über die Grundqualifikation gemäß Gele-
genheitsverkehrsgesetz, Kraftfahrliniengesetz und dem        LAD4-I-3001/033-2020
Güterbeförderungsgesetz                                      Geschäftszahl: 2020-0.436.768
Gemäß § 3 der Grundqualifikations- und Weiterbil-                            Sao Tome und Principe
dungsverordnung – Berufskraftfahrer - GWB, BGBl. II                         (São Tomé und Príncipe);
Nr. 139/2008 wird für die Ablegung der Prüfung über die                Schließung des Honorarkonsulats in
Grundqualifikation für Lenker von Kraftfahrzeugen für                   Wien mit Amtsbereich Österreich,
die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Omni-                   Honorarkonsul Gerhard SCHIEßER
bussen und Lenker von Omnibussen des Kraftfahrlinien-        Es wird mitgeteilt, dass das Honorarkonsulat der Demo-
verkehrs sowie für Lenker von Kraftfahrzeugen für die        kratischen Republik São Tomé und
gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeu-       Príncipe in Wien mit Amtsbereich Österreich geschlossen
gen des Straßenverkehrs oder solchen mit Anhängern, bei      wurde.
denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte                        Für den Bundesminister:
insgesamt 3.500 kg übersteigt, durch Beförderungsunter-
nehmen und für den Werkverkehr mit solchen Kraftfahr-                        i. A. Miriam Wiltschi, MA               r
zeugen, beim Amt der Niederösterreichischen Landesre-
gierung, Abteilung Anlagenrecht, Prüfungstermine für
die Zeit vom
Anmeldeschluss		 Prüfungszeitraum                            LAD4-I-3001/034-2020
20. November 2020		 04. Jänner 2021 - 15. Jänner 2021        Geschäftszahl: 2020-0.581.137
18. Dezember 2020		 01. Februar 2021 - 12. Februar 2021              Albanien; Schließung Honorarkonsulat
                                                                            mit Sitz in St. Pölten und
15. Jänner 2021		 01. März 2021 - 12. März 2021
                                                                         Amtsbereich Niederösterreich;
19. Februar 2021		 05. April 2021 - 16. April 2021               ehem. Honorarkonsul Herr Dr. Burkhard Hofer
19. März 2021		 03. Mai 2021 - 14. Mai 2021                  Die Botschaft der Republik Albanien teilt mit, dass Herr
23. April 2021		 07. Juni 2021 - 18. Juni 2021               Dr. Burkhard Hofer seinen Dienst als Honorarkonsul der
                                                             Republik Albanien mit Sitz in St. Pölten und Amtsbereich
21. Mai 2021		 05. Juli 2021 - 16. Juli 2021
                                                             Niederösterreich beendet hat und das Honorarkonsulat ge-
18. Juni 2021		 02. August 2021 - 13. August 2021            schlossen wurde.
23. Juli 2021		 06. September 2021 - 17. September 2021
                                                                             Für den Bundesminister:
20. August 2021		 04. Oktober 2021 - 15. Oktober 2021
                                                                            i. A. Miriam Wiltschi, MA                r
17. September 2021		 01. November 2021 - 12. November 2021
22. Oktober 2021		 06. Dezember 2021 - 17. Dezember 2021
ausgeschrieben.
Ansuchen um Zulassung zu diesen Prüfungen sind beim
Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, Abtei-
lung Anlagenrecht, Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten, ein-
zubringen.
                                                             Erlöschen der Befugnis
Dem Ansuchen sind folgende Unterlagen in Kopie anzu-
                                                             BD1-P-1184/001-2020
schließen:
                                                             Die Landeshauptfrau von Niederösterreich gibt gemäß
a) Geburtsurkunde
                                                             § 16 Abs. 5 des Ziviltechnikergesetzes 2019, BGBl.
b) Staatsbürgerschaftsnachweis (bei Drittstaatsangehöri-
                                                             Nr. 29/2019 in der jeweils geltenden Fassung, Folgendes
   gen zusätzlich Arbeitserlaubnis)
                                                             bekannt:
c) Heiratsurkunde (bei Namensänderung)
                                                             Die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirt-
d) Bestätigung der entsprechenden Lenkberechtigung
                                                             schaftsstandort hat mit Bescheid vom 4. August 2020, Ge-
   (Klasse D oder Klasse C/C1).
                                                             schäftszahl: 2020-0.484.967, das Erlöschen der Herrn
Dem Ansuchen sind gegebenenfalls auch Nachweise über
                                                             Dipl.-Ing. Dr. Gerhard Hartl verliehenen Befugnis eines
jene abgelegten Prüfungen gemäß § 10 Abs. 6 bzw. die-
                                                             Zivilingenieurs für Bauwesen mit Wirksamkeit vom
jenige fachliche Eignung anzuschließen, die gemäß § 11
                                                             27. Juli 2020 festgestellt. Der Ziviltechniker hatte seinen
Abs. 1 bis 5 der eingangs zitierten Verordnung das Entfal-
                                                             Kanzleisitz ruhende Befugnis zuletzt in 3400 Klosterneu-
len von bestimmten Prüfungsgegenständen bewirken. Der
                                                             burg, Martinstraße 58a/2/16.
Prüfungswerber hat als Kostenbeitrag zur Durchführung
der Prüfung eine Gebühr in Höhe von 12 vH des Gehaltes                        Für die Landeshauptfrau
eines Bundesbediensteten der Dienstklasse V/2 zu entrich-
                                                                                Dipl.-Ing. Steinacker
ten. Die Prüfungsgebühr beträgt damit nach derzeitigem
Stand € 325,-.                                           r                          Baudirektor                      r

                                                                                                                      5
Coronavirus: Niederösterreich setzt regionale Maßnahmen - Land Niederösterreich
Amtliche Nachrichten                                                                                       Nr. 18 / 2020

Umweltverträglichkeitsprüfungen                             WST1-UG-28-2020
                                                                        AMT DER NÖ LANDESREGIERUNG
                                                                       Gruppe Wirtschaft, Sport und Tourismus
                                                                                Abteilung Anlagenrecht
WST1-U-805/072-2020                                                                 Kundmachung
        AMT DER NÖ LANDESREGIERUNG                           des verfahrenseinleitenden Antrags im Großverfahren –
            Abteilung Anlagenrecht – WST1                           EDIKT zu Kennzeichen WST1-UG-28-2020
                           Edikt                            Gemäß § 44a und § 44b des Allgemeinen Verwaltungsver-
  Zustellung eines Schriftstückes im Großverfahren          fahrensgesetzes 1991 – AVG und gemäß § 9 und § 9a des
           Kundmachung gemäß § 18b UVP-                     Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes 2000 – UVP-G
                    G 2000 und 44f AVG                      2000 wird kundgemacht:
               (Zl.: WST1-U-805/072-2020)                   1. Gegenstand des Antrags:
Im Änderungsverfahren nach § 18b UVP-G 2000 zum                Die smart-energy Betriebs-GmbH, vertreten durch die
Vorhaben “Windpark Matzen – Klein Harras II“                   Schönherr Rechtsanwälte GmbH, Schottenring 19, 1010
wurde der Antrag auf Änderung des Bescheides der               Wien, hat mit Eingabe vom 22.06.2020 den Antrag auf
NÖ Landesregierung vom 22.November 2016, RU4-                  Änderung der Genehmigung nach dem UVP-G 2000 bei
U-805/029-2016, gemäß § 44a Allgemeines Verwaltungs-           der NÖ Landesregierung als zuständige UVP-Behörde für
verfahrensgesetz 1991 (AVG) mit Edikt vom 12.Mai 2020          das Vorhaben „Windpark Hohenruppersdorf III“ ge-
im NÖ Kurier, der NÖ Krone, im Amtsblatt der Wiener            stellt.
Zeitung, im Internet und zusätzlich in den Amtlichen           Über den Antrag ist von der UVP-Behörde ein Umwelt-
Nachrichten Niederösterreich (Amtsblatt) kundgemacht.          verträglichkeitsprüfungsverfahren im vereinfachten Ver-
Wir teilen in dieser Angelegenheit mit, dass das nachste-      fahren nach den Bestimmungen des UVP-G 2000 durch-
hende Schriftstück beim Amt der NÖ Landesregierung,            zuführen und mit Bescheid zu entscheiden.
Abteilung Anlagenrecht – WST1, 3109 St. Pölten, Neue        2. Beschreibung des Vorhabens:
Herrengasse, Haus 16, Erdgeschoss, sowie bei den Stand-        Der Windpark Hohenruppersdorf III wurde mit Bescheid
ortgemeinden Matzen-Raggendorf, Bad Pirawarth, Ga-             der NÖ Landesregierung vom 05.12.2017, Kennzeichen
weinstal und Hohenruppersdorf während der jeweiligen           RU4-U-883/024-2017, genehmigt. Der Windpark (8 Wind-
Amtsstunden mindestens acht Wochen für jedermann zur           energieanlagen Enercon E-126 EP4) wurde nicht errichtet.
Einsicht auf liegt:                                            Die UVP-Genehmigung soll nun wie folgt geändert wer-
Antragsteller: WEB DGHS Wind GmbH & Co KG.                     den:
Inhalt: Bescheid der NÖ Landesregierung vom                     • Änderung der WEA - Type von Enercon E-126 EP4
10.September 2020 gemäß § 18b UVP-G 2000, Zl. WST1-               auf Vestas V162-5.6 MW und Nordex N163/5.7 MW (je
U-805/072-2020: Erteilung einer Änderungsgeneh-                   4 Stk.) inkl. Änderung der Nabenhöhen
migung für das Vorhaben „Windpark Matzen – Klein                • Erhöhung der Engpassleistung von bisher 33,6 MW auf
Harras II“.                                                       zukünftig 45,2 MW
Der Bescheid gilt mit Ablauf von zwei Wochen nach der           • geringfügige Änderung der Lage und Höhe der WEA-
Verlautbarung dieses Ediktes als zugestellt. Eine spätere         Standorte
Zusendung bzw. Ausfolgung löst daher keine Zustellwir-          • geringfügige Anpassung der Kranstellflächen und
kung aus.                                                         Montageplätze
Der Bescheid kann auch unter der Adresse http://www.            • Anpassung der Zuwegung und des Verkehrskonzeptes
noe.gv.at/Umwelt/Umweltschutz/Umweltrecht-aktuell.              • teilweise Änderung der Verkabelung
html im Internet eingesehen werden. Den Beteiligten             • Logistikfläche im Bereich der abzubauenden WEA
wird auf Verlangen eine Ausfertigung des Schriftstückes           Spa-4
ausgefolgt und den Parteien des Verfahrens auf Verlangen        • zentrale Baustelleneinrichtung im Bereich der abzubau-
zugesendet.                                                       enden WEA Spa-3
Mit Ablauf von zwei Wochen nach der Kundmachung                 • geringfügige Änderung von IT- und SCADA-Anlagen
im Internet durch die Behörde gilt der Bescheid auch            • Änderung der Eisansatzerkennung und eine teilweise
gegenüber jenen Personen als zugestellt, die sich am              Änderung der Maßnahmen bei Eisansatz
UVP-Verfahren nicht oder nicht rechtzeitig (§§ 42, 44a      3. Zeit und Ort der möglichen Einsichtnahme:
iVm 44b AVG) beteiligt und deshalb keine Parteistel-           Ab 23.09.2020 bis einschließlich 06.11.2020 liegen der
lung erlangt haben. Ab dem Tag der Kundmachung im              Genehmigungsantrag und die Projektunterlagen inklusi-
Internet ist solchen Personen, die glaubhaft machen,           ve der Umweltverträglichkeitserklärung in den Standort-
dass ihnen ein Beschwerderecht zukommt, Einsicht in            gemeinden Hohenruppersdorf, Spannberg und Sulz im
den Verwaltungsakt zu gewähren.                                Weinviertel sowie der UVP-Behörde, per Adresse: Amt der
Rechtsgrundlagen: §§ 44a, 44f des Allgemeinen Verwal-          NÖ Landesregierung, Abteilung Anlagenrecht (WST1),
tungsverfahrensgesetzes 1991 (AVG), § 18b des Umwelt-          Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten, während der jeweiligen
verträglichkeitsprüfungsgesetzes 2000 (UVP-G 2000).            Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
                                                            4. Hinweise:
                  NÖ Landesregierung                           Ab 23.09.2020 bis einschließlich 06.11.2020 besteht die
                       Im Auftrag                              Möglichkeit für jedermann schriftliche Stellungnahmen
                                                               bzw. Einwendungen zum Vorhaben bei der UVP-Behörde
                       Mag. Lang                      r        an der unter Punkt 3. bezeichneten Adresse einzubringen.

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Coronavirus: Niederösterreich setzt regionale Maßnahmen - Land Niederösterreich
Nr. 18 / 2020                                                                                       Amtliche Nachrichten

   Wird wie gegenständlich ein Antrag durch Edikt kundge-        1. Antragsgegenstand:
   macht, so hat dies zur Folge, dass Personen ihre Stellung        Die Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-
   als Partei verlieren, soweit sie nicht rechtzeitig, also ab      Aktiengesellschaft (ASFINAG), vertreten durch die
   23.09.2020 bis einschließlich 06.11.2020, bei der Behörde        ASFINAG Bau Management GmbH (ASFINAG BMG)
   schriftlich Einwendungen erheben (§ 44b AVG).                    verfolgt das Vorhaben „S34 Traisental Schnell-
   Eine Stellungnahme kann durch die Eintragung in eine             straße, Abschnitt St. Pölten/Hafing (B1) - Knoten
   Unterschriftenliste unterstützt werden, wobei Name, An-          St. Pölten/West (A1) - Wilhelmsburg Nord (B20)“.
   schrift und Geburtsdatum anzugeben und die datierte              Zu diesem Vorhaben wurde vom Bundesministerium
   Unterschrift beizufügen ist. Die Unterschriftenliste ist         für Verkehr, Innovation und Technologie (nunmehr
   gleichzeitig mit der Stellungnahme einzubringen. Wur-            Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie,
   de eine Stellungnahme von mindestens 200 Personen, die           Mobilität, Innovation und Technologie - BMK) eine
   zum Zeitpunkt der Unterstützung in der Standortgemein-           Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt und eine
   de oder in einer an diese unmittelbar angrenzende Ge-            teilkonzentrierte Genehmigung gemäß UVP-G 2000
   meinde für Gemeinderatswahlen wahlberechtigt waren,              iVm den anzuwendenden bundesrechtlichen Materien-
   unterstützt, dann kommt dieser Personengruppe als Bür-           gesetzen erteilt.
   gerinitiative (BI) gemäß § 19 UVP-G 2000 Parteistellung          Die Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-
   im Genehmigungsverfahren zu.                                     Aktiengesellschaft (ASFINAG), vertreten durch die
5. Zustellung von Schriftstücken:                                   ASFINAG Bau Management GmbH (ASFINAG BMG)
   Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche Kundma-               beantragte für das Vorhaben mit Eingabe vom 18. No-
   chungen und Zustellungen im Verfahren durch Edikt vor-           vember 2019 die Genehmigung nach § 24 Abs 3 iVm
   genommen werden können.                                          § 24f UVP-G 2000 iVm NÖ StraßenG und NÖ NSchG.
6. Wichtige Information im Zusammenhang mit                         Weiters hat das Land NÖ, vertreten durch die Abtei-
   COVID 19:                                                        lung Landesstraßenbau und –verwaltung als Mitan-
   Auf § 3 des Verwaltungsrechtlichen COVID-19-Begleit-             tragstellerin mit Schreiben vom 13. November 2019
   gesetzes – COVID-19-VwBG, BGBl. I Nr. 59/2020, in der            um Bewilligung der straßenbaulichen Maßnahmen
   geltenden Fassung wird hingewiesen:                              auf Landesstraßen für das Vorhaben „S34 Traisental
   (https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfra-            Schnellstraße, Abschnitt St. Pölten/Hafing (B1) - Kno-
   ge=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011086)                         ten St. Pölten/West (A1) - Wilhelmsburg Nord (B20)“
   Nutzen Sie die Möglichkeit, sich telefonisch oder per            gem. § 24 Abs 3 iVm § 24f UVP-G 2000 iVm § 12
   Email bei der Behörde über das Verfahren zu informieren          NÖ StraßenG, angesucht.
   und bringen Sie allfällige Stellungnahmen oder Einwen-           Über diese Anträge hat die NÖ Landesregierung als
   dungen schriftlich in das Verfahren ein.                         zuständige Behörde ein teilkonzentriertes Genehmi-
   Auf die Möglichkeit der Vertretung gemäß § 10 AVG wird           gungsverfahren durchzuführen und mit Bescheid zu
   hingewiesen:                                                     entscheiden (§ 24 Abs 3 UVP-G 2000).
   (https://ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bun-       2. Beschreibung des Vorhabens:
   desnormen&Gesetzesnummer=10005768).                              Ausgangspunkt der Trasse der S 34, welche im We-
                      NÖ Landesregierung                            sentlichen einen Nord-Süd-Verlauf aufweist, ist die im
                                                                    Westen des Stadtgebiets von St. Pölten gelegene B 1,
                           Im Auftrag                               Wiener Straße. Von hier aus verläuft die S34 östlich
                     Dipl.-Ing. (FH) Hackl                  r       am Siedlungsgebiet von Hafing vorbei. Westlich des
                                                                    Siedlungsgebiets von Nadelbach quert die Trasse die
                                                                    L 5151 sowie die Mariazeller Bahn. Etwa 2,4 km nach
                                                                    Trassenbeginn erfolgt, über einen neu zu errichtenden
                                                                    Knoten (etwa bei A 1 km 60,0), die Anbindung an die
                                                                    A 1, West Autobahn. Nach der Querung der A 1 ver-
WST1-U-716/044-2020                                                 läuft die Trasse direkt in südlicher Richtung zur Ort-
        AMT DER NÖ LANDESREGIERUNG                                  schaft Völtendorf, welche westlich umfahren wird. An
           Abteilung Anlagenrecht – WST1                            der zu querenden B 39 Pielachtal Straße wird eine Voll-
                    Kundmachung                                     anschlussstelle errichtet. Unmittelbar südlich der B 39
         des verfahrenseinleitenden Antrages,                       wird der Völtendorfer Flugplatz gequert (Überplattung
              der Projektunterlagen und                             der S 34).
    der darauf Bezug nehmenden sachverständigen                     Südlich des Flugplatzes wird die Trasse etwa parallel
        Gutachten und der Anberaumung einer                         zur bestehenden Landesstraße bis zur Einbindung der
           Verhandlung im Großverfahren –                           L 5181 auf Höhe Hart geführt. Die S 34 endet hier in der
     Edikt zu Kennzeichen WST1-U-716/044-2020                       1. Realisierungsstufe in einem niveaugleichen Kreis-
Gemäß § 24 Abs 3 und § 42 Umweltverträglichkeitsprü-                verkehr mit der L 5181. In der 2. Realisierungsstufe
fungsgesetz 2000 (UVP‑G 2000) in Verbindung mit §                   wird dieserorts die Halbanschlussstelle Hart als Ver-
9a UVP-G 2000 und § 44a, den § §44b ff und § 45 Abs                 knüpfung mit der L 5181 (Spange Wörth) errichtet und
3 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG)                die S 34 verläuft weiter in Richtung Süden zwischen
iVm dem NÖ Straßengesetz 1999 (NÖ StraßenG) und dem                 den Orten Gröbern und Wolfenberg. In weiterer Folge
NÖ Naturschutzgesetz 2000 (NÖ NSchG 2000) wird kund-                wird die Siedlung Wetzersdorf östlich umfahren. Süd-
gemacht:                                                            lich von Wetzersdorf bis zur L 5183, welche westlich der

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Coronavirus: Niederösterreich setzt regionale Maßnahmen - Land Niederösterreich
Amtliche Nachrichten                                                                                           Nr. 18 / 2020

    Siedlung Froschenthal gequert wird, wird ein Wald-              auf Namen oder Firma lautende Vollmacht auszuweisen.
    stück durchfahren. Anschließend verläuft die Trasse in          Vor der Behörde kann eine Vollmacht auch mündlich er-
    südöstlicher Richtung, zwischen den Siedlungen Stein-           teilt werden; zu ihrer Beurkundung genügt ein Aktenver-
    feld und Poppenberg, und endet bei der B 20 Mariazeller         merk. Schreitet eine zur berufsmäßigen Parteienvertre-
    Straße in einem niveaugleichen Kreisverkehr.                    tung befugte Person ein, so ersetzt die Berufung auf die
3. Zeit und Ort der möglichen Einsichtnahme:                        ihr erteilte Vollmacht deren urkundlichen Nachweis (§ 10
    Ab 24. September 2020 bis einschließlich 09. No-                Abs 1 AVG).
    vember 2020 liegen der Genehmigungsantrag, die                  Wichtige Information im Zusammenhang mit
    Projektunterlagen und die hierzu ergangenen Fachgut-            COVID 19: Auf § 3 des Verwaltungsrechtlichen CO-
    achten aus den Bereichen Bautechnik, Elektrotechnik,            VID-19-Begleitgesetzes – COVID-19-VwBG, BGBl. I
    Geologie, Gewässerökologie/Fischerei, Lärmtechnik,              Nr. 59/2020, in der geltenden Fassung wird hingewiesen
    Luftreinhaltetechnik, Naturschutz, Raumordnung/                 (https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfra
    Landschaftsbild, Umwelthygiene, Verkehrstechnik und             ge=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011086).
    Wasserbautechnik in den Standortgemeinden St. Pöl-              Nutzen Sie die Möglichkeit, sich telefonisch oder per
    ten, Ober-Grafendorf und Wilhelmsburg sowie beim                Email bei der Behörde über das Verfahren zu informie-
    Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Anlagenrecht              ren und bringen Sie allfällige Stellungnahmen oder Ein-
    (WST1), Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten, während der           wendungen schriftlich in das Verfahren ein.
    jeweiligen Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme           Auf die Möglichkeit der Vertretung gemäß § 10 AVG
    auf.                                                            wird hingewiesen (https://ris.bka.gv.at/GeltendeFas-
4. Abgabe von Einwendungen:                                         sung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnumm
    In diesem Zeitraum vom 24. September 2020 bis ein-              er=10005768).
    schließlich 09. November 2020 besteht für jedermann                              NÖ Landesregierung
    die Möglichkeit, schriftliche Stellungnahmen bzw. Ein-                                 Im Auftrag
    wendungen zum gegenständlichen Vorhaben bei der
    NÖ Landesregierung an der oben bezeichneten Adresse                                  Mag. Sekyra                      r
    des Amtes der NÖ Landesregierung einzubringen.
5. Hinweise:
5.1 auf die Parteistellung und die Rechtsfolgen des § 44b
    AVG:
    Die Parteistellung richtet sich nach den §§ 24f Abs 8
    u. 19 UVP-G 2000. Wird wie gegenständlich ein An-
    trag durch Edikt kundgemacht, so hat dies zur Folge,         WST1-U-793/074-2020
    dass Personen ihre Stellung als Partei verlieren, soweit              AMT DER NÖ LANDESREGIERUNG
    sie nicht rechtzeitig, also in der Zeit vom 24. September                Abteilung Anlagenrecht – WST1
    2020 bis einschließlich 09. November 2020, bei der Be-                            Kundmachung
    hörde schriftlich Einwendungen erheben.                             des Änderungsantrags im Großverfahren –
5.2 auf die Zustellung von Schriftstücken:                            EDIKT zu Kennzeichen WST1-U-793/074-2020
    Bitte beachten Sie, dass sämtliche Schriftstücke in die-     Gemäß §§ 44a und 44b sowie 45 Abs. 3 des Allgemeinen
    sem Verfahren durch Edikt zugestellt werden können.          Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG und gemäß
6. Mündliche Verhandlung:                                        §§ 9a und 18b des Umweltverträglichkeitsprüfungsgeset-
    Gemäß § 44d AVG iVm § 24 Abs 3 UVP-G 2000 iVm                zes 2000 – UVP-G 2000 wird kundgemacht:
    NÖ StraßenG und NÖ NSchG wird eine öffentliche               1. Gegenstand des Antrags:
    mündliche Verhandlung anberaumt.                                Die ImWind Windpark GmbH sowie die evn naturkraft
    Datum: 25. November 2020, Eintragung in die Redelis-            Erzeugungsgesellschaft mbH, beide vertreten durch die
    ten von 09:00 Uhr bis 09:30 Uhr, Beginn der Erörte-             Schönherr Rechtsanwälte GmbH, 1010 Wien, beantra-
    rung um 09.30 Uhr und 26. November 2020, Beginn                 gen für das Vorhaben „Windpark Großkrut-Altlicht-
    09.00 Uhr, Ort: VAZ St. Pölten, Kongresssaal, Kelsen-           enwarth“ mit der Eingabe vom 06.August 2019 idF
    gasse 9, 3100 St. Pölten.                                       vom 15.November 2019, vom 17.Februar 2020 sowie
    Am 25. November 2020 in der Zeit von 09.00 Uhr bis              vom 13.März 2020 die Erteilung einer Genehmigung
    09.30 Uhr können sich die Parteien und sonstigen Betei-         gem. § 18b Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz -
    ligten des Verfahrens in eine Redeliste eintragen. Eine         UVP-G 2000.
    Wortmeldung in der Verhandlung kann nur abgeben,                Über diesen Antrag hat die NÖ Landesregierung als zu-
    wer in der Redeliste ordnungsgemäß eingetragen ist              ständige UVP-Behörde ein Verfahren nach den Bestim-
    oder vom Verhandlungsleiter hierzu explizit aufgefor-           mungen des § 18b UVP-G 2000 durchzuführen und mit
    dert wird.                                                      Bescheid zu entscheiden.
    Bei Bedarf wird die Verhandlung am Freitag, 27. No-          2. Beschreibung des Vorhabens:
    vember 2020, 09.00 Uhr, fortgesetzt.                            Mit Bescheid der NÖ Landesregierung vom 06.De-
    Lassen sich Beteiligte und ihre gesetzlichen Vertreter bei      zember 2016, RU4-U-793/031-2016, wurde das Vorha-
    der Verhandlung vertreten, müssen die Vertreter eigen-          ben „Windpark Großkrut-Altlichtenwarth“ genehmigt.
    berechtigt und zur Abgabe von Erklärungen ermächtigt            Nunmehr wird die Abänderung dieses Genehmigungs-
    sein. Bevollmächtigte haben sich durch eine schriftliche,       bescheides beantragt.

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Nr. 18 / 2020                                                                                          Amtliche Nachrichten

   Folgende Änderungen sind beabsichtigt:
    • Änderung der WEA-Type:                                  Werttarif für Schlachtschweine
      Anstelle des Typs Vestas V126 sollen nun WEA des        LF5-TSG-43/107-2020
      Typs Vestas EnVentus V162-5.6MW zum Einsatz             Gemäß § 48 Abs. 1 Z. 1 des Gesetzes vom 6. August 1909, RGBl.
      kommen.                                                 Nr. 177/1909 in der gültigen Fassung, betreffend die Abwehr und
    • Änderung der Lage der WEA-Standorte:                    Tilgung von Tierseuchen (Tierseuchengesetz - TSG), ist in be-
      Koordinatenverschiebungen von bis zu maximal            stimmten Fällen bei Viehverlusten eine Entschädigung zu leisten.
      105 m.                                                  Gemäß § 52 Abs. 1 lit. a) TSG wird der Werttarif für Schlacht-
    • Anpassung der Zuwegung und des Verkehrskon-             schweine per Kilogramm Lebendgewicht für den Monat Okto-
      zepts:                                                  ber 2020 und gemäß § 52 Abs. 1 lit. c) TSG wird der Werttarif
      Anpassungen auf Grund geänderter technischer            für Nutzschweine für das 4. Vierteljahr 2020 nach Anhörung der
      Rahmenbedingungen.                                      NÖ Landes-Landwirtschaftskammer wie folgt festgesetzt:
    • Änderung der Verkabelung:                                1. Schlachtschweine:                                € 1,31 / kg
      Geringfügige Änderung der Kabellänge innerhalb           2. Nutzschweine:
      des Windparks.                                           a) Ferkel bis zu 10 Wochen                          € 53,74 / St.
    • Änderung der Rodungsflächen:                             b) Nutzschweine 25 bis 50 kg                        € 2,03 / kg
      Zusätzliche temporäre Rodungen durch geänderte           c) Nutzschweine 51 bis 89 kg                        € 1,70 / kg
      Zuwegung.                                                d) nicht mehr zuchtfähige Altsauen
                                                                                                                   € 0,84 / kg
3. Zeit und Ort der möglichen Einsichtnahme:                   und Altschneider
   Ab 29. September 2020 bis einschließlich 13. No-            e) ungekörte Eber                                   € 0,74 / kg
   vember 2020 liegen der Genehmigungsantrag und die          Die Mehrwertsteuer von 13 % ist in diesen Beträgen nicht enthalten.
   Projektunterlagen inklusive den Gutachten/Stellung-                             Für die Landeshauptfrau
   nahmen der im Gegenstand beigezogenen Sachverstän-
                                                                                        Dr. Roßmanith
   digen in den Gemeinden Großkrut, Altlichtenwarth,
   Hauskirchen und Poysdorf sowie beim Amt der NÖ                                     Veterinärdirektor                       r
   Landesregierung, Abteilung Anlagenrecht (WST1),
   Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten, während der jeweili-
   gen Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
4. Hinweise:
   Im Zeitraum vom 29. September 2020 bis einschließlich      Verordnung der
   13. November 2020 besteht für jedermann die Mög-
   lichkeit schriftliche Stellungnahmen zum gegenständli-
                                                              NÖ Agrarbezirksbehörde
   chen Änderungsvorhaben bei der NÖ Landesregierung          ABB-Z-182/0045
   an der unter Punkt 3 bezeichneten Adresse des Amtes             Zusammenlegungsverfahren Laa an der Thaya II
   der NÖ Landesregierung einzubringen.                                        Abschluss des Verfahrens
   Die Parteistellung als solche richtet sich im Gegen-              Auflösung der Zusammenlegungsgemeinschaft
   stand nach §§ 18b und 19 UVP-G 2000.                       Die NÖ Agrarbezirksbehörde hat am 16.9.2020 auf Grund § 28
   Wird wie gegenständlich ein Antrag durch Edikt kund-       Abs.1 und § 7 Abs.1 des Flurverfassungs-Landesgesetzes 1975
   gemacht, so hat dies zur Folge, dass Personen ihre Stel-   (FLG), LGBl. 6650, verordnet:
   lung als Partei verlieren, soweit sie nicht rechtzeitig,                      Abschlussverordnung
   also ab 29.September 2020 bis einschließlich 13.No-                   Zusammenlegung Laa an der Thaya II
   vember 2020, bei der Behörde schriftliche Einwendun-       Das Zusammenlegungsverfahren Laa an der Thaya II (Stadt-
   gen gegen das Vorhaben erheben (§ 44b AVG).                gemeinde Laa an der Thaya im Gerichtsbezirk Mistelbach und
   Verfahrensparteien können im genannten Zeitraum            Verwaltungsbezirk Mistelbach) wird abgeschlossen. Die Zusam-
   auch schriftliche Stellungnahmen zu den Gutachten/         menlegungsgemeinschaft Laa an der Thaya II wird aufgelöst.
   Stellungnahmen der Sachverständigen an die Behörde                              Für den Amtsvorstand
   übermitteln (§ 45 Abs. 3 AVG).                                                         Dr. Graser                          r
   Die Beteiligten können sich von den Unterlagen Ab-
   schriften selbst anfertigen oder auf ihre Kosten Kopien
   oder Ausdrucke erstellen lassen. Soweit die Akten elek-
   tronisch geführt werden, kann den Beteiligten auf Ver-
   langen die Akteneinsicht in jeder technisch möglichen
   Form gewährt werden.
                                                              Anbotsausschreibungen
5. Zustellung von Schriftstücken:                             Diverse
   Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche Schriftstü-
                                                              Land Niederösterreich, p.A. Amt der NÖ Landesregierung,
   cke in diesem Verfahren durch Edikt zugestellt werden
                                                              Gruppe Straße - ST2 Straßenbetrieb, Landhausplatz 1,
   können.                                                    Haus 17, 3100, St.Pölten: Kombi Kanalspül- und Schlamm-
                  NÖ Landesregierung                          saugaufbau 2021 - Offenes Verfahren
                       Im Auftrag                             Art des Auftrags: Lieferauftrag
                                                              Offizieller Name und Anschrift des öffentlichen Auftraggebers:
                       Mag. Lang                        r     Land Niederösterreich, p.A. Amt der NÖ Landesregierung,

                                                                                                                               9
Amtliche Nachrichten                                                                                                Nr. 18 / 2020

Gruppe Straße - ST2 Straßenbetrieb, Landhausplatz 1, Haus         fahrzeugangelegenheiten, Verbindliches Kaufanbot für: Fahr-
17, 3100, St.Pölten, Tel: (02742) 9005-60210, E-mail: post.st2@   zeug: VW Golf Variant Trendline TDI, letztes Kennzeichen:
noel.gv.at                                                        P-564CR.
Beschreibung: Bezeichnung des Auftrags durch den Auftrag-         Die Anbotsöffnung findet am 13.10.2020 um 09.30 Uhr bei
geber: Kombi Kanalspül- und Schlammsaugauf bau 2021               der Abt. Technische Kraftfahrzeugangelegenheiten-Dienst-
Beschreibung / Gegenstand des Auftrags: Lieferung von 1 Stk.      kraftwagenbetrieb, 3100 St.Pölten, Linzerstraße 106, Zimmer
Kombi Kanalspül- und Schlammsaugauf bau für den NÖ Stra-          A 133 in kommissioneller Form statt. Dem Kaufinteressenten
ßendienst                                                         steht es frei, an der Anbotseröffnung teilzunehmen. Es besteht
Ort der Ausführung, der Lieferung bzw. Dienstleistungserbrin-     kein Anspruch auf Vollständigkeit der angeführten Mängel.
gung: Niederösterreich                                            Das Fahrzeug wird wie besichtigt verkauft. Liegt kein dem
Verfahrensart:                                                    Schätzpreis entsprechendes Anbot vor, kommt das Fahrzeug
Offenes Verfahren                                                 nicht zum Verkauf.                                          r
Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: ST2-M-32/ 006-
2020
Bedingungen für Erhalt der Ausschreibungsunterlagen / Erhält-
lich bis: 13.10.2020.
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahme-        WST8-DKB-D-311/004-2020
anträge: 13.10.2020, 10:30 Uhr                                    Beim Amt der NÖ Landesregierung, Abt. Technische Kraftfahr-
Sonstige Informationen: Der vollständige Text dieser Bekannt-     zeugangelegenheiten, gelangt das nachstehende Fahrzeug zum
machung ist unter https://noe.vemap.com/home/bekannt/anzei-       Verkauf: PKW, Marke/Type: VW Golf Variant Trendline TDI,
gen.html?annID=1834 abzurufen.                                r   Farbe: Weiß, Leistung (kw): 81, Erste Zulassung: 31.08.2015,
                                                                  Km-Stand: 230.454 km, Sonderausstattung: Climatronic, Len-
                                                                  denwirbelstützen vorn, Nebel-scheinwerfer, Parkpilot, Letztes
                                                                  Kennzeichen: P-987CU, Schätzpreis: 1.500.- Euro, Mängel:
                                                                  Windschutzscheibe gesprungen, Motorkontrolle leuchtet, Fah-
                                                                  rersitz beschädigt, Stoßfänger vorn u. hinten beschädigt, In-
Kraftfahrzeuge                                                    nenraum stark verschmutzt. Das Fahrzeug ist aufgrund der
                                                                  genannten Mängel nicht verkehrssicher.
Vorinformation                                                    Das Fahrzeug kann gegen Voranmeldung bei der Abt. Technische
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb.; Aus-         Kraftfahrzeug-angelegenheiten, 3100 St.Pölten, Linzerstraße 106,
schreibende Stelle: Marktgemeinde Maria Taferl, Maria             Tel. 02742/9005/16007, werktags von Montag bis Freitag in der
Taferl 35, 3672 Maria Taferl; Auftragsbezeichnung: Hilfeleis-     Zeit von 8.00 bis 14.00 Uhr besichtigt werden.
tungsfahrzeug HLF 2; Gegenstand des Auftrags: Hilfeleis-          Kaufanbote sind in einem verschlossenen Briefumschlag der Ab-
tungsfahrzeug HLF 2; CPV-Codes: 34144210; Nähere Auskünf-         teilung Technische Kraftfahrzeugangelegenheiten-Dienstkraftwa-
te: Marktgemeinde Maria Taferl, Maria Taferl 35, 3672, Maria      genbetrieb, 3100 St.Pölten, Linzerstraße 106, Zimmer A 133 bis
Taferl, +43 74137040-0, gemeindeamt@maria-taferl.gv.at,           spätestens 13.10.2020, 09.00 Uhr zu übermitteln.
www.mariataferl.at; L-757709-0911;                                Anbote oder Änderungen zu bereits vorgelegten Anboten, die nach
                                                           r
                                                                  diesem Zeitpunkt einlangen, können nicht berücksichtigt werden.
                                                                  Der Briefumschlag muss folgende Aufschrift tragen: Amt der
                                                                  NÖ Landesregierung, Abteilung Technische Kraftfahrzeugangele-
                                                                  genheiten, Verbindliches Kaufanbot für: Fahrzeug: VW Golf Va-
                                                                  riant Trendline TDI, letztes Kennzeichen: P-987CU.
WST8-DKB-D-271/014-2020                                           Die Anbotsöffnung findet am 13.10.2020 um 09.30 Uhr bei der
Beim Amt der NÖ Landesregierung, Abt. Technische Kraft-           Abt. Technische Kraftfahrzeugangelegenheiten-Dienstkraftwa-
fahrzeugangelegenheiten, gelangt das nachstehende Fahr-           genbetrieb, 3100 St.Pölten, Linzerstraße 106, Zimmer A 133 in
zeug zum Verkauf: PKW, Marke/Type: VW Golf Variant                kommissioneller Form statt. Dem Kaufinteressenten steht es frei,
Trendline TDI, Farbe: Pure white, Leistung (kw): 77, Ers-         an der Anbotseröffnung teilzunehmen. Es besteht kein Anspruch
te Zulassung: 30.09.2014, Km-Stand: 171.093, Sonderaus-           auf Vollständigkeit der angeführten Mängel. Das Fahrzeug wird
stattung: Climatronic, Lendenwirbelstützen vorn, Nebel-           wie besichtigt verkauft. Liegt kein dem Schätzpreis entsprechen-
scheinwerfer, Parkpilot, Letztes Kennzeichen: P-564CR,            des Anbot vor, kommt das Fahrzeug nicht zum Verkauf.          r
Schätzpreis: 4.000.- Euro, Mängel: Heckklappe, hinterer
Stoßfänger.
Das Fahrzeug kann gegen Voranmeldung bei der Abt. Techni-
sche Kraftfahrzeug-angelegenheiten, 3100 St.Pölten, Linzer-
straße 106, Tel. 02742/9005/16007, werktags von Montag bis
Freitag in der Zeit von 8.00 bis 14.00 Uhr besichtigt werden.     WST8-DKB-D-313/002-2020
Kaufanbote sind in einem verschlossenen Briefumschlag der         Beim Amt der NÖ Landesregierung, Abt. Technische Kraft-
Abteilung Technische Kraftfahrzeugangelegenheiten-Dienst-         fahrzeugangelegenheiten, gelangt das nachstehende Fahrzeug
kraftwagenbetrieb, 3100 St.Pölten, Linzerstraße 106, Zimmer       zum Verkauf: PKW, Marke/Type: Skoda Superb Ambition
A 133 bis spätestens 13.10.2020, 09.00 Uhr zu übermitteln.        Business TDI, Farbe: Alaska-weiß, Leistung (kw): 77, Ers-
Anbote oder Änderungen zu bereits vorgelegten Anboten, die        te Zulassung: 23.04.2015, Km-Stand: 218.650 km, Sonder-
nach diesem Zeitpunkt einlangen, können nicht berücksichtigt      ausstattung: Standheizung, Schlechtwegepaket, Reserve-
werden. Der Briefumschlag muss folgende Aufschrift tragen:        rad-Stahl, Letztes Kennzeichen: HL-100A, Schätzpreis:
Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Technische Kraft-           5.000.- Euro, Mängel: Keine besondere.

10
Nr. 18 / 2020                                                                                        Amtliche Nachrichten

Das Fahrzeug kann gegen Voranmeldung bei der Abt. Techni-
sche Kraftfahrzeugangelegenheiten, 3100 St.Pölten, Linzer-      Straßenbau
straße 106, Tel. 02742/9005/16007, werktags von Montag bis
                                                                Land Niederösterreich, p.A. NÖ Straßenbauabteilung 7,
Freitag in der Zeit von 8.00 bis 14.00 Uhr besichtigt werden.
                                                                Krems an der Donau, Drinkweldergasse 14, 3500, Krems/
Kaufanbote sind in einem verschlossenen Briefumschlag
                                                                Donau: STBA7, L7102 Eggendorferstraße - Offenes Verfahren
der Abteilung Technische Kraftfahrzeugangelegenheiten-
                                                                Art des Auftrags: Bauleistung
Dienstkraftwagenbetrieb, 3100 St.Pölten, Linzerstraße 106,
                                                                Offizieller Name und Anschrift des öffentlichen Auftraggebers:
Zimmer A 133 bis spätestens 13.10.2020, 09.00 Uhr zu über-
                                                                Land Niederösterreich, p.A. NÖ Straßenbauabteilung 7, Krems
mitteln.
                                                                an der Donau, Drinkweldergasse 14, 3500, Krems/Donau, Tel:
Anbote oder Änderungen zu bereits vorgelegten Anboten,
                                                                02732/82125, Fax: 02732/82125-670001, E-mail: post.stba7@
die nach diesem Zeitpunkt einlangen, können nicht berück-
                                                                noel.gv.at
sichtigt werden. Der Briefumschlag muss folgende Aufschrift
                                                                Beschreibung: Bezeichnung des Auftrags durch den Auftrag-
tragen: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Technische
                                                                geber: STBA7, L7102 Eggendorferstraße
Kraftfahrzeugangelegenheiten, Verbindliches Kaufanbot
                                                                Beschreibung / Gegenstand des Auftrags: Heißmischgutarbeiten
für: Fahrzeug: Skoda Superb Ambition Business TDI, letztes
                                                                Ort der Ausführung, der Lieferung bzw. Dienstleistungserbrin-
Kennzeichen: HL-100A.
                                                                gung: Paudorf
Die Anbotsöffnung findet am 13.10.2020 um 09.30 Uhr bei
                                                                Verfahrensart: Offenes Verfahren
der Abt. Technische Kraftfahrzeugangelegenheiten-Dienst-
                                                                Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: ST4-BLL-
kraftwagenbetrieb, 3100 St.Pölten, Linzerstraße 106, Zim-
                                                                10172/001-2020
mer A 133 in kommissioneller Form statt. Dem Kaufinter-
                                                                Bedingungen für Erhalt der Ausschreibungsunterlagen / Erhält-
essenten steht es frei, an der Anbotseröffnung teilzunehmen.
                                                                lich bis: 25.09.2020.
Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der angeführ-
                                                                Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahme-
ten Mängel. Das Fahrzeug wird wie besichtigt verkauft. Liegt
                                                                anträge: 25.09.2020, 08:30 Uhr
kein dem Schätzpreis entsprechendes Anbot vor, kommt das
                                                                Sonstige Informationen: Der vollständige Text dieser Bekannt-
Fahrzeug nicht zum Verkauf.                                r    machung ist unter https://noe.vemap.com/home/bekannt/anzei-
                                                                gen.html?annID=1835 abzurufen.                             r

Hochbau
Land Niederösterreich, p.A. Amt der NÖ Landesregie-
                                                                Stellenausschreibungen
rung, Abteilung Schulen, Landhausplatz 1, 3109, St. Pöl-        LAD2-B-LGA-31/001-2020
ten: Pyhra, LFS, Neubau Schülerheim und Zubau Klas-             Die NÖ Landesgesundheitsagentur ist das gemeinsame Dach
senräume, 330 Mess-, Steuer-, Regel- und Leittechnik            für alle 27 NÖ Klinikstandorte sowie insgesamt 50 NÖ Pfle-
- Offenes Verfahren                                             ge-, Betreuungs- und Förderzentren. An allen Standorten
Art des Auftrags:                                               bieten wir ein innovatives Arbeitsumfeld, langfristige Job-
Bauleistung                                                     Perspektiven sowie eine Top-Ausbildung und Karrierechan-
Offizieller Name und Anschrift des öffentlichen Auftragge-      cen. Gemeinsam garantieren wir auch für die Zukunft die
bers: Land Niederösterreich, p.A. Amt der NÖ Landesregie-       beste Rundum-Versorgung der Menschen in allen Regionen
rung, Abteilung Schulen, Landhausplatz 1, 3109, St. Pölten,     Niederösterreichs – von der Geburt bis zur Pflege im hohen
Tel: 02742/9005 - 13242, Fax: 02742/9005 - 13595, E-mail:       Alter.
post.k4@noel.gv.at                                              Am Universitätsklinikum St. Pölten-Lilienfeld, Standort
Beschreibung: Bezeichnung des Auftrags durch den Auftrag-       St. Pölten gelangt ab 1. Jänner 2021 folgende Stelle zur Be-
geber: Pyhra, LFS, Neubau Schülerheim und Zubau Klassen-        setzung:
räume, 330 Mess-, Steuer-, Regel- und Leittechnik                              Primarärztin bzw. Primararzt
Beschreibung / Gegenstand des Auftrags: 330 Mess-, Steuer-,          der Abteilung für Kinder- und Jugendheilkunde
Regel- und Leittechnik                                          Die Abteilung für Kinder- und Jugendheilkunde umfasst das
Ort der Ausführung, der Lieferung bzw. Dienstleistungser-       gesamte Spektrum des Fachgebiets, wobei insbesondere auch
bringung: LFS Pyhra, Kyrnbergstraße 4, 3143 Heuberg             die Betreuung von pädiatrischen Patientinnen und Patienten
Verfahrensart:                                                  mit chronischen Erkrankungen ein wesentliches Element
Offenes Verfahren                                               darstellt. Gleichzeitig liegt ein Schwerpunkt der Abteilung
Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: BD6-LFS-194/       im Bereich der Neonatologie und pädiatrischen Intensiv-
031-2020                                                        medizin, sodass der Zusammenarbeit mit der Abteilung für
Bedingungen für Erhalt der Ausschreibungsunterlagen / Er-       Gynäkologie und Geburtshilfe im Klinikum, sowie anderen
hältlich bis: 20.10.2020.                                       geburtshilflichen Abteilungen regional und überregional
Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnah-        gemäß dem Perinatologischen Versorgungskonzept NÖ be-
meanträge: 20.10.2020, 09:00 Uhr                                sondere Bedeutung beizumessen ist. Die Abteilung bietet
Sonstige Informationen: Der vollständige Text dieser Be-        Schwerpunktversorgung Typ A in der Geburtshilfe - Perina-
kanntmachung ist unter https://noe.vemap.com/home/be-           tologie gemäß ÖSG 2017. Am UK St. Pölten werden drohen-
kannt/anzeigen.html?annID=1833 abzurufen.                r      de Frühgeburten mit einem Gestationsalter < 29/0 SSW, so-

                                                                                                                           11
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