Coronavirus: Niederösterreich setzt regionale Maßnahmen - Land Niederösterreich
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Amtlic mtlich he NACHR HRICICH HTEN NIEDERÖSTERREICH Nr. 18 / Jahrgang 2020 30. September 2020 Coronavirus: Niederösterreich setzt regionale Maßnahmen LH Mikl-Leitner: „Alles tun, um weiteren Lockdown zu verhindern“ „Es gilt jetzt, alles da- für zu tun, einen weiteren Lockdown zu verhindern“, sagte Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner am 25. September im Zuge einer Pressekonferenz im NÖ Landhaus. Gemein- sam mit LH-Stellvertre- ter Stephan Pernkopf und Landesrätin Ulrike Königs- berger-Ludwig stellte sie weitere Maßnahmen des Landes Niederösterreich im Kampf gegen die Covid-19- Pandemie vor. HERAUSFORDERND „Die aktuelle Lage im Kampf gegen Covid-19 bleibt her- ausfordernd“, und sie halte daher die Maßnahmen der Bundesregierung für „gut, wichtig und richtig“, be- Niederösterreich setzt regionale Maßnahmen im Kampf gegen das Coronavirus. Im Bild Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (m.) mit LH-Stellvertreter Stephan Pernkopf (r.) und Landesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig (l). tonte die Landeshauptfrau Foto: NLK Burchhart eingangs. „Faktum ist, dass sich ein Großteil der Bevöl- kerung vorbildlich verhält den Ernst der Lage nicht Lagebesprechung analy- „STRENGE KONTROLLEN“ und sich an die Maßnahmen verstanden haben und sich siert, „wie es uns gelingen So werde es „ab sofort stren- hält. Faktum ist aber auch, nicht an die Maßnahmen kann, die Infektionszahlen ge Kontrollen“ betreffend dass es noch immer Bürge- halten“, meinte sie. Man nach unten zu bringen“, so Einhaltung der jetzt gel- rinnen und Bürger gibt, die habe daher heute in einer Mikl-Leitner. tenden Bundesmaßnahmen Bürgernähe ist unser Auftrag
Amtliche Nachrichten Nr. 18 / 2020 geben, kündigte die Landes- mit zugewiesenen Plätzen gen verbunden, Herausforde- befunden, derzeit seien es hauptfrau an. Die Kontrollen indoor eine Reduktion von rungen für die Menschen und 71. Die Zahl der hospitalisier- sollen in Zusammenarbeit 1.500 auf 250 Plätze, out- für die Behörden. Aber es ten Menschen habe sich aller- von Gesundheitsbehörden door eine Reduktion von bietet die Chance, so eng wie dings innerhalb der letzten und Exekutive erfolgen. 3.000 auf 1.000 Plätze; Ver- möglich und so kurz wie nö- Woche verdoppelt. Derzeit Im Zuge der heutigen Lage- anstaltungen ohne zugewie- tig zusätzliche Maßnahmen sind in den Spitälern Melk, besprechung seien darüber sene Sitzplätze bleiben bei zu setzen.“ Sie appellierte Lilienfeld, Neunkirchen, hinaus auch Schritte über- der Bundesvorgabe von ma- auch an die Bevölkerung, Stockerau, Waidhofen an legt worden, wie mit den ximal zehn Personen indoor dass „jede und jeder in den der Thaya, Mödling, Tulln, steigenden Infektionszahlen sowie 100 Personen outdoor. betroffenen Bezirken einen Gmünd und Hollabrunn umzugehen sei. Die Corona- In der Gastronomie wird in Beitrag leisten kann, dass ihr Covid-Stationen eingerichtet. Ampel des Bundes sei dabei Bezirken mit der Ampel- oder sein Bezirk schnell wie- „ein nachvollziehbares und farbe „Orange“ das Führen der entlastet wird“. „BEWÄLTIGUNG DER transparentes Instrumenta- von Gästelisten zur Sicher- Man werde mit den regiona- GESUNDHEITSKRISE“ rium für die Entscheidungen, stellung des Contact Tracing len Maßnahmen nach dem Es gehe jetzt vor allem auch die wir auf Landesebene tref- verpflichtend. 1. Oktober beginnen „und darum, „die Menschen mit- fen“, hielt Mikl-Leitner dazu in den darauffolgenden Wo- zunehmen auf dem Weg zur fest. Man werde daher die KINDERGÄRTEN chen genau analysieren, ob Bewältigung der Gesund- Einschätzungen der Corona- In den Kindergärten gilt bei dieser Weg das bringt was heitskrise“, meinte Landes- Kommission als Grundlage „Orange“ bereits jetzt ein wir uns erhoffen, oder ob es rätin Königsberger-Ludwig für regionale Maßnahmen „Betrieb mit erhöhten Si- stattdessen mit der Gießkan- im Zuge der Pressekon- heranziehen, sagte die Lan- cherheitsmaßnahmen“, so ne gleiche Maßnahmen über ferenz. Dazu könne auch deshauptfrau, für die „eine werden etwa hier die Kinder das ganze Land braucht“, so „die Klarheit, mit der wir klare Kommunikation ganz vom Kindergartenpersonal Mikl-Leitner. in Niederösterreich kom- wichtig“ ist, wie sie be- im Eingangsbereich in Emp- munizieren“, beitragen. Bis tonte: „Es ist wichtig, dass fang genommen. „DIE LAGE IST ERNST“ heute seien in Niederöster- unsere Landsleute recht- In den Bezirken mit Ampel- „Die Lage ist ernst“ bekräf- reich 255.064 Testungen zeitig informiert werden, farbe „Rot“ würde dann ein tigte auch LH-Stellvertreter durchgeführt worden, in der welche Maßnahmen einge- eingeschränkter Betrieb ein- Stephan Pernkopf in seiner letzten Woche seien es pro halten werden müssen.“ geführt. Mikl-Leitner dazu: Stellungnahme. Die nieder- Tag im Schnitt zwischen Derzeit sind neun Bezirke „Aber auch hier bleiben die österreichischen Spitäler 2.500 und 3.000 Testungen und zwei Statutarstädte in Kindergärten offen, für alle hätten die letzten Monate gewesen. Die Reproduk- Niederösterreich durch die jene, die keine andere Mög- hervorragend gemeistert tionszahl liege in Nieder- Corona-Ampel auf „orange“ lichkeit haben.“ Darüber hin- und das Gesundheitssystem österreich aktuell bei 1,24. gestellt. „Bei ,gelb‘ gelten aus wird in Bezirken mit der in Niederösterreich werde „Bei zwei Drittel aller neu die Vorgaben des Bundes, Ampelfarbe „Rot“ die Sperr- der Krise auch weiterhin positiv Getesteten können bei ,orange‘ werden wir den stunde auf 22 Uhr vorverlegt standhalten, „wenn wir jetzt wir nachvollziehen, woher Empfehlungen unserer Lan- sowie in den Kliniken, Pfle- zum richtigen Zeitpunkt die die Infektionen kommen“, dessanitätsdirektion folgen“, geheimen, Reha- und Kur- richtigen Schritte setzen“, informierte die Landesrätin. so Mikl-Leitner. anstalten die Besuchsrechte zeigte er sich überzeugt. Die Hauptinfektionsquellen eingeschränkt, mit Ausnah- Am Höchststand Anfang seien die Bereiche Sport und VERANSTALTUNGEN me der Geburten-, Kinder- April hätten sich 217 Pati- Freizeit, Haushalt, Arbeit Im Zuge der Analysen wurde und Palliativstationen. enten in Spitalsbehandlung und Bildung. festgestellt, dass ein erhebli- ches Gefahrenpotential von REGIONAL Veranstaltungen, im speziel- Im Kampf gegen das Vi- KUNDMACHUNGEN len von Sport-Veranstaltun- rus wolle man in Nieder- 5 Prüfungen gen, ausgeht. Daher werden österreich „differenzieren 5 Schließung Honorarkonsulate nach dem 1. Oktober in Be- zwischen den Regionen mit 5 Erlöschen der Befugnis zirken mit der Ampelfarbe höheren und den mit niedri- Orange sämtliche Sport-Ver- geren Infektionszahlen“, be- 6 Umweltverträglichkeitsprüfungen anstaltungen ohne Zuschauer tonte die Landeshauptfrau: 9 Werttarif für Schlachtschweine stattfinden müssen. Ausge- „Niederösterreich ist das 9 Verordnung der NÖ Agrarbezirksbehörde nommen sind Familien-An- größte Bundesland. Da ist gehörige bei Sport-Veranstal- es wichtig, nur in jenen Be- AUSSCHREIBUNGEN tungen mit Minderjährigen zirken Maßnahmen zu set- 9 Diverse sowie Outdoor-Spiele von zen, wo es notwendig ist, und 10 Kraftfahrzeuge Bundesliga-Vereinen, für die nicht landesweit.“ Dies sei die Regulative der Bundes- „Neuland in Österreich“, so 11 Hochbau ebene gelten. Für alle weite- Mikl-Leitner: „Das hat noch 11 Straßenbau ren Veranstaltungen gilt bei niemand gewagt und ist na- 11 Stellenausschreibungen „orange“: Veranstaltungen türlich mit Herausforderun- 2
Nr. 18 / 2020 Amtliche Nachrichten „Menschen und Arbeit GmbH“ ist erstes landesweites Kompetenzzentrum für Weiterbildung markt zuständige Landesrat Martin Eich- tinger. Besonders betroffen seien Personen im Haupterwerbsalter zwischen 25 und 49 Jahren (im August waren hier in Nieder- österreich fast 32.000 Personen arbeitslos gemeldet), aber auch die Generation 50+ mit einem Anstieg von 19,4 Prozent. Die Jugendarbeitslosigkeit sei im April bei einem Plus von 114,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr und im August bei einem Plus von 27,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr gelegen. „MENSCHEN UND ARBEIT“ Gerade deshalb sei es „wichtig, starke und verlässliche Partner zu haben“, be- tonte Eichtinger im Zusammenhang mit der Präsentation von „Menschen und Arbeit“. Ziel sei es, „gemeinsam mit den Menschen neue Möglichkeiten für den Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (m.), Landesrat Martin Eichtinger (r.) und Geschäftsführer Arbeitsmarkt entlang ihrer Kompetenzen Martin Etlinger (l.) informierten über die neue Initiative „Menschen und Arbeit“. zu entdecken“, also „Beschäftigung durch Foto: NLK Filzwieser Qualifizierung“, sagte er. Dabei stehe die- ses erste landesweite Kompetenzzentrum „Arbeit haben, Arbeit sichern und Arbeit Monaten begleiten“, fuhr die Landes- für berufliche Weiterbildung und Qualifi- schaffen – das ist das dringlichste Anlie- hauptfrau fort. Daher sei es wichtig, „alle zierung auf dem „soliden Fundament“ der gen der Bürgerinnen und Bürger und da- Kräfte zu bündeln“, betonte sie im Blick beiden Vereine „Jugend und Arbeit“ sowie mit auch die wichtigste Aufgabe für uns in auf die neue Initiative „Menschen und „0>Handicap“. Von den elf dort angesie- der Politik“, sagte Landeshauptfrau Johan- Arbeit GmbH“ („MAG“), die „eine erste delten Projekten verwies der Landesrat na Mikl-Leitner am 24. September im NÖ Anlaufstelle für alle, die sich umschulen besonders auf die „Jobchance“, über die Landhaus. Im Zuge einer Pressekonferenz oder Qualifizierungsmaßnahmen setzen im vergangenen Jahr 612 Menschen in 330 wurde das erste landesweite Kompetenz- wollen“, sein wird. Dazu seien über die Gemeinden wieder Arbeit gefunden ha- zentrum für Weiterbildung, die „Men- zentrale Telefonnummer 02742/9005- ben, bzw. auf die Koordinationsstelle für schen und Arbeit GmbH“ präsentiert. 19200 insgesamt 53 Expertinnen und Ex- Pflegeberufe. perten erreichbar: „Sie geben Informatio- „Starke Partner unter einem Dach ver- ARBEITSLOSENQUOTE nen für alle Menschen, die sich umbilden, eint“ sieht auch der Geschäftsführer der Noch im Februar habe man die niedrigste ausbilden oder weiterbilden wollen“. Die neuen „Menschen und Arbeit GmbH“, Arbeitslosenquote seit neun Jahren ver- Menschen und Arbeit GmbH vereine ins- Martin Etlinger. Man habe sich „sehr zeichnet, doch mit der Pandemie habe sich gesamt elf Arbeitsmarktprogramme mit gut aufgestellt“ und verfolge dabei das dies stark verändert, gab die Landeshaupt- dem Focus Frauen, Jobeinsteiger, ältere Motto „Die Welt verändert sich, wir be- frau zunächst einen Überblick über die Menschen und Menschen mit Behinde- gleiten dich.“ Der Geschäftsführer: „Wir derzeitige Situation am Arbeitsmarkt. So rung und fungiere als gemeinsames Dach suchen partnerschaftlich mit den Men- seien im April dieses Jahres über 80.000 der Vereine „Jugend und Arbeit“, „0>Han- schen nach ihren individuellen Möglich- Menschen arbeitslos gewesen, Ende dicap“ und „Bildungsberatung NÖ“. keiten und Zielen“. Als zentrale Vorha- August immer noch knapp 60.000, ein An- ben hob er zum einen den Bereich der stieg von rund 26 Prozent. KOMPETENZZENTRUM Pflegeberufe hervor, denn dies sei „eine Mit dem neuen Kompetenzzentrum wolle der Zukunftsbranchen schlechthin“, zum MASSNAHMEN man einen „Turbo auslösen, damit unse- anderen auch die NÖ Karenzberatung, „Eine Entwicklung, die der Pandemie ge- re Programme noch mehr angenommen die sich Themen wie etwa Vereinbarkeit schuldet ist“, stellte Mikl-Leitner fest. Da- werden“, sprach die Landeshauptfrau auch von Familie und Beruf widmet. Weiters her sei es wichtig, seitens des Bundes und von einem „sehr guten Investment“. Rund verwies er auch auf ein digitales Tool für des Landes ganz konkrete Maßnahmen 17,5 Millionen Euro würden hier inves- die Kompetenzorientierung, das derzeit zu setzen, verwies sie etwa auf das Kurz- tiert, „um in Bildung und Ausbildung zu entwickelt werde, sowie auf den Bereich arbeitsmodell des Bundes sowie das blau- investieren und den Menschen Perspekti- der gemeinnützigen Arbeitskräfteüber- gelbe Konjunkturprogramm im Ausmaß ven und Hoffnung zu geben“. lassung. von 229 Millionen Euro. Die Wirtschaft und damit auch der Ar- Es sei „keine Frage, dass die wirtschaft- beitsmarkt seien durch die Corona-Pan- INFOS lichen und arbeitsmarktpolitischen Her- demie schwer in Mitleidenschaft gezogen www.menschenundarbeit.at ausforderungen uns auch in den nächsten worden, meinte auch der für den Arbeits- Hotline: 02742/9005-19200 3
Amtliche Nachrichten Nr. 18 / 2020 Land Niederösterreich Mitglied bei Transparency International im Rahmen des Arbeitsgesprächs mit der Vorstandsvorsitzenden von Trans- parency International, Prof. Eva Gei- blinger und Vorstand Dr. Alexander Picker. „KAMPF GEGEN KORRUPTION“ Durch die Mitgliedschaft bei TI-AC zeigt das Land Niederösterreich auch, dass es sich bei der allgemeinen Be- wusstseinsbildung für ethisches Han- deln engagiert. Die aktive Mitwirkung bei TI-AC Projekten und Aktivitäten ermöglicht es dem Land Niederöster- reich Akzente bei spezifischen The- menstellungen zu setzen und mitzu- gestalten. „Durch die hohe Expertise und praktischen Erfahrungen im Be- (Von links): Vorstand Alexander Picker, Vorstandsvorsitzende Eva Geiblinger (beide Transparency reich Compliance und Antikorruption International), Verena Krammer (Land NÖ), Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner und Landes- amtsdirektor Werner Trock. gewinnt TI-AC mit dem Land Nieder- Foto: NLK Filzwieser österreich einen wertvollen Partner im „Der Beitritt zu Transparency Inter- unsere Bestrebungen um hohe ethische Kampf gegen Korruption“, führt Prof. national – Austrian Chapter (TI-AC) Standards in unserer täglichen Arbeit Geiblinger aus. ist eine richtige und wichtige Entschei- und ein klares Verständnis dafür, dass „Unser guter Ruf und das Vertrauen der dung für das Land Niederösterreich. korruptives Verhalten im Land Nieder- Bürgerinnen und Bürger in uns und un- Die Mitgliedschaft bei Transparen- österreich keinen Platz hat“, betonte sere Arbeit ist unsere wertvollste Res- cy International ist ein Gütesiegel für Landehauptfrau Johanna Mikl-Leitner source“, so Mikl-Leitner. Ergebnisse der „NÖ Jugendbefragung 2020“ präsentiert ORIENTIERUNGSHILFE Für die Jugend-Landesrätin ist die durchgeführte Befragung eine wichtige Orientierungshilfe. „Diese Befragung hat ge- zeigt, welche Dinge der Jugend gerade in herausfordernden Zeiten wichtig sind. Die Studie bildet für uns auf jeden Fall eine gute Grundlage, auf der wir weiterarbeiten wollen“, sag- te Teschl-Hofmeister. Wie die Ergebnisse zeigen, bewerten 40 Prozent der Jugendlichen die aktuelle Situation in Nieder- österreich als chancenreich, 44 Prozent sehen sie als konstant und nur 16 Prozent empfinden sie als bedrohlich. Beeindruckt zeigte sich Landesrätin Teschl-Hofmeister und Jugendforscher Zentner nicht nur vom sozialen Engagement der Jugend - hier wünscht man sich, dass die Freiwilligentätigkeit sichtbarer gemacht werden sollte und auch höhere Anerken- nung finden sollte -, sondern dass bis zu 80 Prozent der Befrag- Jugend-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister und Jugendforscher ten vom Lockdown „etwas für sich ableiten konnten“. Manfred Zentner präsentierten Ergebnisse der „NÖ Jugendbefragung 2020“. Foto: NLK Pfeiffer HERAUSFORDERUNG Als besondere Herausforderung wurde die Reduktion der so- Über 90 Prozent der Jugendlichen in Niederösterreich sehen ihre zialen Kontakte während des Corona-Lockdowns gesehen. Vie- Zukunft positiv bzw. sehr positiv und 80 Prozent der Jugendli- le Jugendliche hätten sich ehrenamtlich engagiert, mehrheitlich chen wollen sich sozial engagieren. Das ergab eine durchgeführte männliche Jugendliche. Jugendbefragung, deren Ergebnisse von Jugend-Landesrätin „Für die künftige Jugendarbeit in Niederösterreich sind die Er- Christiane Teschl-Hofmeister und dem Jugendforscher Manfred gebnisse der Jugendbefragung klare Aufträge. Dem Wunsch Zentner von der Donau Uni Krems präsentiert wurden. Zielgruppe der jungen Menschen nach freiwilligem und sozialem Enga- der Online-Studie waren Jugendliche, Jugendarbeiter und Jugend- gement werden wir auf vielen Ebenen entgegenkommen, vor arbeiterinnen, Funktionäre und Funktionärinnen der verbandli- allem aber durch die Verstärkung der europäischen Program- chen Jugendarbeit und Jugendgemeinderäte und Jugendgemeinde- me ‚ERASMUS+‘ und ‚ESK‘“,so Jugend-Landesrätin Teschl- rätinnen in Niederösterreich. Knapp 500 Personen wurden befragt. Hofmeister. 4
Nr. 18 / 2020 Amtliche Nachrichten Prüfungen Schließung WST1-AA-1092/021-2020 Honorarkonsulate Prüfungen über die Grundqualifikation gemäß Gele- genheitsverkehrsgesetz, Kraftfahrliniengesetz und dem LAD4-I-3001/033-2020 Güterbeförderungsgesetz Geschäftszahl: 2020-0.436.768 Gemäß § 3 der Grundqualifikations- und Weiterbil- Sao Tome und Principe dungsverordnung – Berufskraftfahrer - GWB, BGBl. II (São Tomé und Príncipe); Nr. 139/2008 wird für die Ablegung der Prüfung über die Schließung des Honorarkonsulats in Grundqualifikation für Lenker von Kraftfahrzeugen für Wien mit Amtsbereich Österreich, die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Omni- Honorarkonsul Gerhard SCHIEßER bussen und Lenker von Omnibussen des Kraftfahrlinien- Es wird mitgeteilt, dass das Honorarkonsulat der Demo- verkehrs sowie für Lenker von Kraftfahrzeugen für die kratischen Republik São Tomé und gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeu- Príncipe in Wien mit Amtsbereich Österreich geschlossen gen des Straßenverkehrs oder solchen mit Anhängern, bei wurde. denen die Summe der höchsten zulässigen Gesamtgewichte Für den Bundesminister: insgesamt 3.500 kg übersteigt, durch Beförderungsunter- nehmen und für den Werkverkehr mit solchen Kraftfahr- i. A. Miriam Wiltschi, MA r zeugen, beim Amt der Niederösterreichischen Landesre- gierung, Abteilung Anlagenrecht, Prüfungstermine für die Zeit vom Anmeldeschluss Prüfungszeitraum LAD4-I-3001/034-2020 20. November 2020 04. Jänner 2021 - 15. Jänner 2021 Geschäftszahl: 2020-0.581.137 18. Dezember 2020 01. Februar 2021 - 12. Februar 2021 Albanien; Schließung Honorarkonsulat mit Sitz in St. Pölten und 15. Jänner 2021 01. März 2021 - 12. März 2021 Amtsbereich Niederösterreich; 19. Februar 2021 05. April 2021 - 16. April 2021 ehem. Honorarkonsul Herr Dr. Burkhard Hofer 19. März 2021 03. Mai 2021 - 14. Mai 2021 Die Botschaft der Republik Albanien teilt mit, dass Herr 23. April 2021 07. Juni 2021 - 18. Juni 2021 Dr. Burkhard Hofer seinen Dienst als Honorarkonsul der Republik Albanien mit Sitz in St. Pölten und Amtsbereich 21. Mai 2021 05. Juli 2021 - 16. Juli 2021 Niederösterreich beendet hat und das Honorarkonsulat ge- 18. Juni 2021 02. August 2021 - 13. August 2021 schlossen wurde. 23. Juli 2021 06. September 2021 - 17. September 2021 Für den Bundesminister: 20. August 2021 04. Oktober 2021 - 15. Oktober 2021 i. A. Miriam Wiltschi, MA r 17. September 2021 01. November 2021 - 12. November 2021 22. Oktober 2021 06. Dezember 2021 - 17. Dezember 2021 ausgeschrieben. Ansuchen um Zulassung zu diesen Prüfungen sind beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung, Abtei- lung Anlagenrecht, Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten, ein- zubringen. Erlöschen der Befugnis Dem Ansuchen sind folgende Unterlagen in Kopie anzu- BD1-P-1184/001-2020 schließen: Die Landeshauptfrau von Niederösterreich gibt gemäß a) Geburtsurkunde § 16 Abs. 5 des Ziviltechnikergesetzes 2019, BGBl. b) Staatsbürgerschaftsnachweis (bei Drittstaatsangehöri- Nr. 29/2019 in der jeweils geltenden Fassung, Folgendes gen zusätzlich Arbeitserlaubnis) bekannt: c) Heiratsurkunde (bei Namensänderung) Die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirt- d) Bestätigung der entsprechenden Lenkberechtigung schaftsstandort hat mit Bescheid vom 4. August 2020, Ge- (Klasse D oder Klasse C/C1). schäftszahl: 2020-0.484.967, das Erlöschen der Herrn Dem Ansuchen sind gegebenenfalls auch Nachweise über Dipl.-Ing. Dr. Gerhard Hartl verliehenen Befugnis eines jene abgelegten Prüfungen gemäß § 10 Abs. 6 bzw. die- Zivilingenieurs für Bauwesen mit Wirksamkeit vom jenige fachliche Eignung anzuschließen, die gemäß § 11 27. Juli 2020 festgestellt. Der Ziviltechniker hatte seinen Abs. 1 bis 5 der eingangs zitierten Verordnung das Entfal- Kanzleisitz ruhende Befugnis zuletzt in 3400 Klosterneu- len von bestimmten Prüfungsgegenständen bewirken. Der burg, Martinstraße 58a/2/16. Prüfungswerber hat als Kostenbeitrag zur Durchführung der Prüfung eine Gebühr in Höhe von 12 vH des Gehaltes Für die Landeshauptfrau eines Bundesbediensteten der Dienstklasse V/2 zu entrich- Dipl.-Ing. Steinacker ten. Die Prüfungsgebühr beträgt damit nach derzeitigem Stand € 325,-. r Baudirektor r 5
Amtliche Nachrichten Nr. 18 / 2020 Umweltverträglichkeitsprüfungen WST1-UG-28-2020 AMT DER NÖ LANDESREGIERUNG Gruppe Wirtschaft, Sport und Tourismus Abteilung Anlagenrecht WST1-U-805/072-2020 Kundmachung AMT DER NÖ LANDESREGIERUNG des verfahrenseinleitenden Antrags im Großverfahren – Abteilung Anlagenrecht – WST1 EDIKT zu Kennzeichen WST1-UG-28-2020 Edikt Gemäß § 44a und § 44b des Allgemeinen Verwaltungsver- Zustellung eines Schriftstückes im Großverfahren fahrensgesetzes 1991 – AVG und gemäß § 9 und § 9a des Kundmachung gemäß § 18b UVP- Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes 2000 – UVP-G G 2000 und 44f AVG 2000 wird kundgemacht: (Zl.: WST1-U-805/072-2020) 1. Gegenstand des Antrags: Im Änderungsverfahren nach § 18b UVP-G 2000 zum Die smart-energy Betriebs-GmbH, vertreten durch die Vorhaben “Windpark Matzen – Klein Harras II“ Schönherr Rechtsanwälte GmbH, Schottenring 19, 1010 wurde der Antrag auf Änderung des Bescheides der Wien, hat mit Eingabe vom 22.06.2020 den Antrag auf NÖ Landesregierung vom 22.November 2016, RU4- Änderung der Genehmigung nach dem UVP-G 2000 bei U-805/029-2016, gemäß § 44a Allgemeines Verwaltungs- der NÖ Landesregierung als zuständige UVP-Behörde für verfahrensgesetz 1991 (AVG) mit Edikt vom 12.Mai 2020 das Vorhaben „Windpark Hohenruppersdorf III“ ge- im NÖ Kurier, der NÖ Krone, im Amtsblatt der Wiener stellt. Zeitung, im Internet und zusätzlich in den Amtlichen Über den Antrag ist von der UVP-Behörde ein Umwelt- Nachrichten Niederösterreich (Amtsblatt) kundgemacht. verträglichkeitsprüfungsverfahren im vereinfachten Ver- Wir teilen in dieser Angelegenheit mit, dass das nachste- fahren nach den Bestimmungen des UVP-G 2000 durch- hende Schriftstück beim Amt der NÖ Landesregierung, zuführen und mit Bescheid zu entscheiden. Abteilung Anlagenrecht – WST1, 3109 St. Pölten, Neue 2. Beschreibung des Vorhabens: Herrengasse, Haus 16, Erdgeschoss, sowie bei den Stand- Der Windpark Hohenruppersdorf III wurde mit Bescheid ortgemeinden Matzen-Raggendorf, Bad Pirawarth, Ga- der NÖ Landesregierung vom 05.12.2017, Kennzeichen weinstal und Hohenruppersdorf während der jeweiligen RU4-U-883/024-2017, genehmigt. Der Windpark (8 Wind- Amtsstunden mindestens acht Wochen für jedermann zur energieanlagen Enercon E-126 EP4) wurde nicht errichtet. Einsicht auf liegt: Die UVP-Genehmigung soll nun wie folgt geändert wer- Antragsteller: WEB DGHS Wind GmbH & Co KG. den: Inhalt: Bescheid der NÖ Landesregierung vom • Änderung der WEA - Type von Enercon E-126 EP4 10.September 2020 gemäß § 18b UVP-G 2000, Zl. WST1- auf Vestas V162-5.6 MW und Nordex N163/5.7 MW (je U-805/072-2020: Erteilung einer Änderungsgeneh- 4 Stk.) inkl. Änderung der Nabenhöhen migung für das Vorhaben „Windpark Matzen – Klein • Erhöhung der Engpassleistung von bisher 33,6 MW auf Harras II“. zukünftig 45,2 MW Der Bescheid gilt mit Ablauf von zwei Wochen nach der • geringfügige Änderung der Lage und Höhe der WEA- Verlautbarung dieses Ediktes als zugestellt. Eine spätere Standorte Zusendung bzw. Ausfolgung löst daher keine Zustellwir- • geringfügige Anpassung der Kranstellflächen und kung aus. Montageplätze Der Bescheid kann auch unter der Adresse http://www. • Anpassung der Zuwegung und des Verkehrskonzeptes noe.gv.at/Umwelt/Umweltschutz/Umweltrecht-aktuell. • teilweise Änderung der Verkabelung html im Internet eingesehen werden. Den Beteiligten • Logistikfläche im Bereich der abzubauenden WEA wird auf Verlangen eine Ausfertigung des Schriftstückes Spa-4 ausgefolgt und den Parteien des Verfahrens auf Verlangen • zentrale Baustelleneinrichtung im Bereich der abzubau- zugesendet. enden WEA Spa-3 Mit Ablauf von zwei Wochen nach der Kundmachung • geringfügige Änderung von IT- und SCADA-Anlagen im Internet durch die Behörde gilt der Bescheid auch • Änderung der Eisansatzerkennung und eine teilweise gegenüber jenen Personen als zugestellt, die sich am Änderung der Maßnahmen bei Eisansatz UVP-Verfahren nicht oder nicht rechtzeitig (§§ 42, 44a 3. Zeit und Ort der möglichen Einsichtnahme: iVm 44b AVG) beteiligt und deshalb keine Parteistel- Ab 23.09.2020 bis einschließlich 06.11.2020 liegen der lung erlangt haben. Ab dem Tag der Kundmachung im Genehmigungsantrag und die Projektunterlagen inklusi- Internet ist solchen Personen, die glaubhaft machen, ve der Umweltverträglichkeitserklärung in den Standort- dass ihnen ein Beschwerderecht zukommt, Einsicht in gemeinden Hohenruppersdorf, Spannberg und Sulz im den Verwaltungsakt zu gewähren. Weinviertel sowie der UVP-Behörde, per Adresse: Amt der Rechtsgrundlagen: §§ 44a, 44f des Allgemeinen Verwal- NÖ Landesregierung, Abteilung Anlagenrecht (WST1), tungsverfahrensgesetzes 1991 (AVG), § 18b des Umwelt- Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten, während der jeweiligen verträglichkeitsprüfungsgesetzes 2000 (UVP-G 2000). Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme auf. 4. Hinweise: NÖ Landesregierung Ab 23.09.2020 bis einschließlich 06.11.2020 besteht die Im Auftrag Möglichkeit für jedermann schriftliche Stellungnahmen bzw. Einwendungen zum Vorhaben bei der UVP-Behörde Mag. Lang r an der unter Punkt 3. bezeichneten Adresse einzubringen. 6
Nr. 18 / 2020 Amtliche Nachrichten Wird wie gegenständlich ein Antrag durch Edikt kundge- 1. Antragsgegenstand: macht, so hat dies zur Folge, dass Personen ihre Stellung Die Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs- als Partei verlieren, soweit sie nicht rechtzeitig, also ab Aktiengesellschaft (ASFINAG), vertreten durch die 23.09.2020 bis einschließlich 06.11.2020, bei der Behörde ASFINAG Bau Management GmbH (ASFINAG BMG) schriftlich Einwendungen erheben (§ 44b AVG). verfolgt das Vorhaben „S34 Traisental Schnell- Eine Stellungnahme kann durch die Eintragung in eine straße, Abschnitt St. Pölten/Hafing (B1) - Knoten Unterschriftenliste unterstützt werden, wobei Name, An- St. Pölten/West (A1) - Wilhelmsburg Nord (B20)“. schrift und Geburtsdatum anzugeben und die datierte Zu diesem Vorhaben wurde vom Bundesministerium Unterschrift beizufügen ist. Die Unterschriftenliste ist für Verkehr, Innovation und Technologie (nunmehr gleichzeitig mit der Stellungnahme einzubringen. Wur- Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, de eine Stellungnahme von mindestens 200 Personen, die Mobilität, Innovation und Technologie - BMK) eine zum Zeitpunkt der Unterstützung in der Standortgemein- Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt und eine de oder in einer an diese unmittelbar angrenzende Ge- teilkonzentrierte Genehmigung gemäß UVP-G 2000 meinde für Gemeinderatswahlen wahlberechtigt waren, iVm den anzuwendenden bundesrechtlichen Materien- unterstützt, dann kommt dieser Personengruppe als Bür- gesetzen erteilt. gerinitiative (BI) gemäß § 19 UVP-G 2000 Parteistellung Die Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs- im Genehmigungsverfahren zu. Aktiengesellschaft (ASFINAG), vertreten durch die 5. Zustellung von Schriftstücken: ASFINAG Bau Management GmbH (ASFINAG BMG) Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche Kundma- beantragte für das Vorhaben mit Eingabe vom 18. No- chungen und Zustellungen im Verfahren durch Edikt vor- vember 2019 die Genehmigung nach § 24 Abs 3 iVm genommen werden können. § 24f UVP-G 2000 iVm NÖ StraßenG und NÖ NSchG. 6. Wichtige Information im Zusammenhang mit Weiters hat das Land NÖ, vertreten durch die Abtei- COVID 19: lung Landesstraßenbau und –verwaltung als Mitan- Auf § 3 des Verwaltungsrechtlichen COVID-19-Begleit- tragstellerin mit Schreiben vom 13. November 2019 gesetzes – COVID-19-VwBG, BGBl. I Nr. 59/2020, in der um Bewilligung der straßenbaulichen Maßnahmen geltenden Fassung wird hingewiesen: auf Landesstraßen für das Vorhaben „S34 Traisental (https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfra- Schnellstraße, Abschnitt St. Pölten/Hafing (B1) - Kno- ge=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011086) ten St. Pölten/West (A1) - Wilhelmsburg Nord (B20)“ Nutzen Sie die Möglichkeit, sich telefonisch oder per gem. § 24 Abs 3 iVm § 24f UVP-G 2000 iVm § 12 Email bei der Behörde über das Verfahren zu informieren NÖ StraßenG, angesucht. und bringen Sie allfällige Stellungnahmen oder Einwen- Über diese Anträge hat die NÖ Landesregierung als dungen schriftlich in das Verfahren ein. zuständige Behörde ein teilkonzentriertes Genehmi- Auf die Möglichkeit der Vertretung gemäß § 10 AVG wird gungsverfahren durchzuführen und mit Bescheid zu hingewiesen: entscheiden (§ 24 Abs 3 UVP-G 2000). (https://ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bun- 2. Beschreibung des Vorhabens: desnormen&Gesetzesnummer=10005768). Ausgangspunkt der Trasse der S 34, welche im We- NÖ Landesregierung sentlichen einen Nord-Süd-Verlauf aufweist, ist die im Westen des Stadtgebiets von St. Pölten gelegene B 1, Im Auftrag Wiener Straße. Von hier aus verläuft die S34 östlich Dipl.-Ing. (FH) Hackl r am Siedlungsgebiet von Hafing vorbei. Westlich des Siedlungsgebiets von Nadelbach quert die Trasse die L 5151 sowie die Mariazeller Bahn. Etwa 2,4 km nach Trassenbeginn erfolgt, über einen neu zu errichtenden Knoten (etwa bei A 1 km 60,0), die Anbindung an die A 1, West Autobahn. Nach der Querung der A 1 ver- WST1-U-716/044-2020 läuft die Trasse direkt in südlicher Richtung zur Ort- AMT DER NÖ LANDESREGIERUNG schaft Völtendorf, welche westlich umfahren wird. An Abteilung Anlagenrecht – WST1 der zu querenden B 39 Pielachtal Straße wird eine Voll- Kundmachung anschlussstelle errichtet. Unmittelbar südlich der B 39 des verfahrenseinleitenden Antrages, wird der Völtendorfer Flugplatz gequert (Überplattung der Projektunterlagen und der S 34). der darauf Bezug nehmenden sachverständigen Südlich des Flugplatzes wird die Trasse etwa parallel Gutachten und der Anberaumung einer zur bestehenden Landesstraße bis zur Einbindung der Verhandlung im Großverfahren – L 5181 auf Höhe Hart geführt. Die S 34 endet hier in der Edikt zu Kennzeichen WST1-U-716/044-2020 1. Realisierungsstufe in einem niveaugleichen Kreis- Gemäß § 24 Abs 3 und § 42 Umweltverträglichkeitsprü- verkehr mit der L 5181. In der 2. Realisierungsstufe fungsgesetz 2000 (UVP‑G 2000) in Verbindung mit § wird dieserorts die Halbanschlussstelle Hart als Ver- 9a UVP-G 2000 und § 44a, den § §44b ff und § 45 Abs knüpfung mit der L 5181 (Spange Wörth) errichtet und 3 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 (AVG) die S 34 verläuft weiter in Richtung Süden zwischen iVm dem NÖ Straßengesetz 1999 (NÖ StraßenG) und dem den Orten Gröbern und Wolfenberg. In weiterer Folge NÖ Naturschutzgesetz 2000 (NÖ NSchG 2000) wird kund- wird die Siedlung Wetzersdorf östlich umfahren. Süd- gemacht: lich von Wetzersdorf bis zur L 5183, welche westlich der 7
Amtliche Nachrichten Nr. 18 / 2020 Siedlung Froschenthal gequert wird, wird ein Wald- auf Namen oder Firma lautende Vollmacht auszuweisen. stück durchfahren. Anschließend verläuft die Trasse in Vor der Behörde kann eine Vollmacht auch mündlich er- südöstlicher Richtung, zwischen den Siedlungen Stein- teilt werden; zu ihrer Beurkundung genügt ein Aktenver- feld und Poppenberg, und endet bei der B 20 Mariazeller merk. Schreitet eine zur berufsmäßigen Parteienvertre- Straße in einem niveaugleichen Kreisverkehr. tung befugte Person ein, so ersetzt die Berufung auf die 3. Zeit und Ort der möglichen Einsichtnahme: ihr erteilte Vollmacht deren urkundlichen Nachweis (§ 10 Ab 24. September 2020 bis einschließlich 09. No- Abs 1 AVG). vember 2020 liegen der Genehmigungsantrag, die Wichtige Information im Zusammenhang mit Projektunterlagen und die hierzu ergangenen Fachgut- COVID 19: Auf § 3 des Verwaltungsrechtlichen CO- achten aus den Bereichen Bautechnik, Elektrotechnik, VID-19-Begleitgesetzes – COVID-19-VwBG, BGBl. I Geologie, Gewässerökologie/Fischerei, Lärmtechnik, Nr. 59/2020, in der geltenden Fassung wird hingewiesen Luftreinhaltetechnik, Naturschutz, Raumordnung/ (https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfra Landschaftsbild, Umwelthygiene, Verkehrstechnik und ge=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011086). Wasserbautechnik in den Standortgemeinden St. Pöl- Nutzen Sie die Möglichkeit, sich telefonisch oder per ten, Ober-Grafendorf und Wilhelmsburg sowie beim Email bei der Behörde über das Verfahren zu informie- Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Anlagenrecht ren und bringen Sie allfällige Stellungnahmen oder Ein- (WST1), Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten, während der wendungen schriftlich in das Verfahren ein. jeweiligen Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme Auf die Möglichkeit der Vertretung gemäß § 10 AVG auf. wird hingewiesen (https://ris.bka.gv.at/GeltendeFas- 4. Abgabe von Einwendungen: sung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnumm In diesem Zeitraum vom 24. September 2020 bis ein- er=10005768). schließlich 09. November 2020 besteht für jedermann NÖ Landesregierung die Möglichkeit, schriftliche Stellungnahmen bzw. Ein- Im Auftrag wendungen zum gegenständlichen Vorhaben bei der NÖ Landesregierung an der oben bezeichneten Adresse Mag. Sekyra r des Amtes der NÖ Landesregierung einzubringen. 5. Hinweise: 5.1 auf die Parteistellung und die Rechtsfolgen des § 44b AVG: Die Parteistellung richtet sich nach den §§ 24f Abs 8 u. 19 UVP-G 2000. Wird wie gegenständlich ein An- trag durch Edikt kundgemacht, so hat dies zur Folge, WST1-U-793/074-2020 dass Personen ihre Stellung als Partei verlieren, soweit AMT DER NÖ LANDESREGIERUNG sie nicht rechtzeitig, also in der Zeit vom 24. September Abteilung Anlagenrecht – WST1 2020 bis einschließlich 09. November 2020, bei der Be- Kundmachung hörde schriftlich Einwendungen erheben. des Änderungsantrags im Großverfahren – 5.2 auf die Zustellung von Schriftstücken: EDIKT zu Kennzeichen WST1-U-793/074-2020 Bitte beachten Sie, dass sämtliche Schriftstücke in die- Gemäß §§ 44a und 44b sowie 45 Abs. 3 des Allgemeinen sem Verfahren durch Edikt zugestellt werden können. Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG und gemäß 6. Mündliche Verhandlung: §§ 9a und 18b des Umweltverträglichkeitsprüfungsgeset- Gemäß § 44d AVG iVm § 24 Abs 3 UVP-G 2000 iVm zes 2000 – UVP-G 2000 wird kundgemacht: NÖ StraßenG und NÖ NSchG wird eine öffentliche 1. Gegenstand des Antrags: mündliche Verhandlung anberaumt. Die ImWind Windpark GmbH sowie die evn naturkraft Datum: 25. November 2020, Eintragung in die Redelis- Erzeugungsgesellschaft mbH, beide vertreten durch die ten von 09:00 Uhr bis 09:30 Uhr, Beginn der Erörte- Schönherr Rechtsanwälte GmbH, 1010 Wien, beantra- rung um 09.30 Uhr und 26. November 2020, Beginn gen für das Vorhaben „Windpark Großkrut-Altlicht- 09.00 Uhr, Ort: VAZ St. Pölten, Kongresssaal, Kelsen- enwarth“ mit der Eingabe vom 06.August 2019 idF gasse 9, 3100 St. Pölten. vom 15.November 2019, vom 17.Februar 2020 sowie Am 25. November 2020 in der Zeit von 09.00 Uhr bis vom 13.März 2020 die Erteilung einer Genehmigung 09.30 Uhr können sich die Parteien und sonstigen Betei- gem. § 18b Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz - ligten des Verfahrens in eine Redeliste eintragen. Eine UVP-G 2000. Wortmeldung in der Verhandlung kann nur abgeben, Über diesen Antrag hat die NÖ Landesregierung als zu- wer in der Redeliste ordnungsgemäß eingetragen ist ständige UVP-Behörde ein Verfahren nach den Bestim- oder vom Verhandlungsleiter hierzu explizit aufgefor- mungen des § 18b UVP-G 2000 durchzuführen und mit dert wird. Bescheid zu entscheiden. Bei Bedarf wird die Verhandlung am Freitag, 27. No- 2. Beschreibung des Vorhabens: vember 2020, 09.00 Uhr, fortgesetzt. Mit Bescheid der NÖ Landesregierung vom 06.De- Lassen sich Beteiligte und ihre gesetzlichen Vertreter bei zember 2016, RU4-U-793/031-2016, wurde das Vorha- der Verhandlung vertreten, müssen die Vertreter eigen- ben „Windpark Großkrut-Altlichtenwarth“ genehmigt. berechtigt und zur Abgabe von Erklärungen ermächtigt Nunmehr wird die Abänderung dieses Genehmigungs- sein. Bevollmächtigte haben sich durch eine schriftliche, bescheides beantragt. 8
Nr. 18 / 2020 Amtliche Nachrichten Folgende Änderungen sind beabsichtigt: • Änderung der WEA-Type: Werttarif für Schlachtschweine Anstelle des Typs Vestas V126 sollen nun WEA des LF5-TSG-43/107-2020 Typs Vestas EnVentus V162-5.6MW zum Einsatz Gemäß § 48 Abs. 1 Z. 1 des Gesetzes vom 6. August 1909, RGBl. kommen. Nr. 177/1909 in der gültigen Fassung, betreffend die Abwehr und • Änderung der Lage der WEA-Standorte: Tilgung von Tierseuchen (Tierseuchengesetz - TSG), ist in be- Koordinatenverschiebungen von bis zu maximal stimmten Fällen bei Viehverlusten eine Entschädigung zu leisten. 105 m. Gemäß § 52 Abs. 1 lit. a) TSG wird der Werttarif für Schlacht- • Anpassung der Zuwegung und des Verkehrskon- schweine per Kilogramm Lebendgewicht für den Monat Okto- zepts: ber 2020 und gemäß § 52 Abs. 1 lit. c) TSG wird der Werttarif Anpassungen auf Grund geänderter technischer für Nutzschweine für das 4. Vierteljahr 2020 nach Anhörung der Rahmenbedingungen. NÖ Landes-Landwirtschaftskammer wie folgt festgesetzt: • Änderung der Verkabelung: 1. Schlachtschweine: € 1,31 / kg Geringfügige Änderung der Kabellänge innerhalb 2. Nutzschweine: des Windparks. a) Ferkel bis zu 10 Wochen € 53,74 / St. • Änderung der Rodungsflächen: b) Nutzschweine 25 bis 50 kg € 2,03 / kg Zusätzliche temporäre Rodungen durch geänderte c) Nutzschweine 51 bis 89 kg € 1,70 / kg Zuwegung. d) nicht mehr zuchtfähige Altsauen € 0,84 / kg 3. Zeit und Ort der möglichen Einsichtnahme: und Altschneider Ab 29. September 2020 bis einschließlich 13. No- e) ungekörte Eber € 0,74 / kg vember 2020 liegen der Genehmigungsantrag und die Die Mehrwertsteuer von 13 % ist in diesen Beträgen nicht enthalten. Projektunterlagen inklusive den Gutachten/Stellung- Für die Landeshauptfrau nahmen der im Gegenstand beigezogenen Sachverstän- Dr. Roßmanith digen in den Gemeinden Großkrut, Altlichtenwarth, Hauskirchen und Poysdorf sowie beim Amt der NÖ Veterinärdirektor r Landesregierung, Abteilung Anlagenrecht (WST1), Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten, während der jeweili- gen Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme auf. 4. Hinweise: Im Zeitraum vom 29. September 2020 bis einschließlich Verordnung der 13. November 2020 besteht für jedermann die Mög- lichkeit schriftliche Stellungnahmen zum gegenständli- NÖ Agrarbezirksbehörde chen Änderungsvorhaben bei der NÖ Landesregierung ABB-Z-182/0045 an der unter Punkt 3 bezeichneten Adresse des Amtes Zusammenlegungsverfahren Laa an der Thaya II der NÖ Landesregierung einzubringen. Abschluss des Verfahrens Die Parteistellung als solche richtet sich im Gegen- Auflösung der Zusammenlegungsgemeinschaft stand nach §§ 18b und 19 UVP-G 2000. Die NÖ Agrarbezirksbehörde hat am 16.9.2020 auf Grund § 28 Wird wie gegenständlich ein Antrag durch Edikt kund- Abs.1 und § 7 Abs.1 des Flurverfassungs-Landesgesetzes 1975 gemacht, so hat dies zur Folge, dass Personen ihre Stel- (FLG), LGBl. 6650, verordnet: lung als Partei verlieren, soweit sie nicht rechtzeitig, Abschlussverordnung also ab 29.September 2020 bis einschließlich 13.No- Zusammenlegung Laa an der Thaya II vember 2020, bei der Behörde schriftliche Einwendun- Das Zusammenlegungsverfahren Laa an der Thaya II (Stadt- gen gegen das Vorhaben erheben (§ 44b AVG). gemeinde Laa an der Thaya im Gerichtsbezirk Mistelbach und Verfahrensparteien können im genannten Zeitraum Verwaltungsbezirk Mistelbach) wird abgeschlossen. Die Zusam- auch schriftliche Stellungnahmen zu den Gutachten/ menlegungsgemeinschaft Laa an der Thaya II wird aufgelöst. Stellungnahmen der Sachverständigen an die Behörde Für den Amtsvorstand übermitteln (§ 45 Abs. 3 AVG). Dr. Graser r Die Beteiligten können sich von den Unterlagen Ab- schriften selbst anfertigen oder auf ihre Kosten Kopien oder Ausdrucke erstellen lassen. Soweit die Akten elek- tronisch geführt werden, kann den Beteiligten auf Ver- langen die Akteneinsicht in jeder technisch möglichen Form gewährt werden. Anbotsausschreibungen 5. Zustellung von Schriftstücken: Diverse Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche Schriftstü- Land Niederösterreich, p.A. Amt der NÖ Landesregierung, cke in diesem Verfahren durch Edikt zugestellt werden Gruppe Straße - ST2 Straßenbetrieb, Landhausplatz 1, können. Haus 17, 3100, St.Pölten: Kombi Kanalspül- und Schlamm- NÖ Landesregierung saugaufbau 2021 - Offenes Verfahren Im Auftrag Art des Auftrags: Lieferauftrag Offizieller Name und Anschrift des öffentlichen Auftraggebers: Mag. Lang r Land Niederösterreich, p.A. Amt der NÖ Landesregierung, 9
Amtliche Nachrichten Nr. 18 / 2020 Gruppe Straße - ST2 Straßenbetrieb, Landhausplatz 1, Haus fahrzeugangelegenheiten, Verbindliches Kaufanbot für: Fahr- 17, 3100, St.Pölten, Tel: (02742) 9005-60210, E-mail: post.st2@ zeug: VW Golf Variant Trendline TDI, letztes Kennzeichen: noel.gv.at P-564CR. Beschreibung: Bezeichnung des Auftrags durch den Auftrag- Die Anbotsöffnung findet am 13.10.2020 um 09.30 Uhr bei geber: Kombi Kanalspül- und Schlammsaugauf bau 2021 der Abt. Technische Kraftfahrzeugangelegenheiten-Dienst- Beschreibung / Gegenstand des Auftrags: Lieferung von 1 Stk. kraftwagenbetrieb, 3100 St.Pölten, Linzerstraße 106, Zimmer Kombi Kanalspül- und Schlammsaugauf bau für den NÖ Stra- A 133 in kommissioneller Form statt. Dem Kaufinteressenten ßendienst steht es frei, an der Anbotseröffnung teilzunehmen. Es besteht Ort der Ausführung, der Lieferung bzw. Dienstleistungserbrin- kein Anspruch auf Vollständigkeit der angeführten Mängel. gung: Niederösterreich Das Fahrzeug wird wie besichtigt verkauft. Liegt kein dem Verfahrensart: Schätzpreis entsprechendes Anbot vor, kommt das Fahrzeug Offenes Verfahren nicht zum Verkauf. r Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: ST2-M-32/ 006- 2020 Bedingungen für Erhalt der Ausschreibungsunterlagen / Erhält- lich bis: 13.10.2020. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahme- WST8-DKB-D-311/004-2020 anträge: 13.10.2020, 10:30 Uhr Beim Amt der NÖ Landesregierung, Abt. Technische Kraftfahr- Sonstige Informationen: Der vollständige Text dieser Bekannt- zeugangelegenheiten, gelangt das nachstehende Fahrzeug zum machung ist unter https://noe.vemap.com/home/bekannt/anzei- Verkauf: PKW, Marke/Type: VW Golf Variant Trendline TDI, gen.html?annID=1834 abzurufen. r Farbe: Weiß, Leistung (kw): 81, Erste Zulassung: 31.08.2015, Km-Stand: 230.454 km, Sonderausstattung: Climatronic, Len- denwirbelstützen vorn, Nebel-scheinwerfer, Parkpilot, Letztes Kennzeichen: P-987CU, Schätzpreis: 1.500.- Euro, Mängel: Windschutzscheibe gesprungen, Motorkontrolle leuchtet, Fah- rersitz beschädigt, Stoßfänger vorn u. hinten beschädigt, In- Kraftfahrzeuge nenraum stark verschmutzt. Das Fahrzeug ist aufgrund der genannten Mängel nicht verkehrssicher. Vorinformation Das Fahrzeug kann gegen Voranmeldung bei der Abt. Technische Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb.; Aus- Kraftfahrzeug-angelegenheiten, 3100 St.Pölten, Linzerstraße 106, schreibende Stelle: Marktgemeinde Maria Taferl, Maria Tel. 02742/9005/16007, werktags von Montag bis Freitag in der Taferl 35, 3672 Maria Taferl; Auftragsbezeichnung: Hilfeleis- Zeit von 8.00 bis 14.00 Uhr besichtigt werden. tungsfahrzeug HLF 2; Gegenstand des Auftrags: Hilfeleis- Kaufanbote sind in einem verschlossenen Briefumschlag der Ab- tungsfahrzeug HLF 2; CPV-Codes: 34144210; Nähere Auskünf- teilung Technische Kraftfahrzeugangelegenheiten-Dienstkraftwa- te: Marktgemeinde Maria Taferl, Maria Taferl 35, 3672, Maria genbetrieb, 3100 St.Pölten, Linzerstraße 106, Zimmer A 133 bis Taferl, +43 74137040-0, gemeindeamt@maria-taferl.gv.at, spätestens 13.10.2020, 09.00 Uhr zu übermitteln. www.mariataferl.at; L-757709-0911; Anbote oder Änderungen zu bereits vorgelegten Anboten, die nach r diesem Zeitpunkt einlangen, können nicht berücksichtigt werden. Der Briefumschlag muss folgende Aufschrift tragen: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Technische Kraftfahrzeugangele- genheiten, Verbindliches Kaufanbot für: Fahrzeug: VW Golf Va- riant Trendline TDI, letztes Kennzeichen: P-987CU. WST8-DKB-D-271/014-2020 Die Anbotsöffnung findet am 13.10.2020 um 09.30 Uhr bei der Beim Amt der NÖ Landesregierung, Abt. Technische Kraft- Abt. Technische Kraftfahrzeugangelegenheiten-Dienstkraftwa- fahrzeugangelegenheiten, gelangt das nachstehende Fahr- genbetrieb, 3100 St.Pölten, Linzerstraße 106, Zimmer A 133 in zeug zum Verkauf: PKW, Marke/Type: VW Golf Variant kommissioneller Form statt. Dem Kaufinteressenten steht es frei, Trendline TDI, Farbe: Pure white, Leistung (kw): 77, Ers- an der Anbotseröffnung teilzunehmen. Es besteht kein Anspruch te Zulassung: 30.09.2014, Km-Stand: 171.093, Sonderaus- auf Vollständigkeit der angeführten Mängel. Das Fahrzeug wird stattung: Climatronic, Lendenwirbelstützen vorn, Nebel- wie besichtigt verkauft. Liegt kein dem Schätzpreis entsprechen- scheinwerfer, Parkpilot, Letztes Kennzeichen: P-564CR, des Anbot vor, kommt das Fahrzeug nicht zum Verkauf. r Schätzpreis: 4.000.- Euro, Mängel: Heckklappe, hinterer Stoßfänger. Das Fahrzeug kann gegen Voranmeldung bei der Abt. Techni- sche Kraftfahrzeug-angelegenheiten, 3100 St.Pölten, Linzer- straße 106, Tel. 02742/9005/16007, werktags von Montag bis Freitag in der Zeit von 8.00 bis 14.00 Uhr besichtigt werden. WST8-DKB-D-313/002-2020 Kaufanbote sind in einem verschlossenen Briefumschlag der Beim Amt der NÖ Landesregierung, Abt. Technische Kraft- Abteilung Technische Kraftfahrzeugangelegenheiten-Dienst- fahrzeugangelegenheiten, gelangt das nachstehende Fahrzeug kraftwagenbetrieb, 3100 St.Pölten, Linzerstraße 106, Zimmer zum Verkauf: PKW, Marke/Type: Skoda Superb Ambition A 133 bis spätestens 13.10.2020, 09.00 Uhr zu übermitteln. Business TDI, Farbe: Alaska-weiß, Leistung (kw): 77, Ers- Anbote oder Änderungen zu bereits vorgelegten Anboten, die te Zulassung: 23.04.2015, Km-Stand: 218.650 km, Sonder- nach diesem Zeitpunkt einlangen, können nicht berücksichtigt ausstattung: Standheizung, Schlechtwegepaket, Reserve- werden. Der Briefumschlag muss folgende Aufschrift tragen: rad-Stahl, Letztes Kennzeichen: HL-100A, Schätzpreis: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Technische Kraft- 5.000.- Euro, Mängel: Keine besondere. 10
Nr. 18 / 2020 Amtliche Nachrichten Das Fahrzeug kann gegen Voranmeldung bei der Abt. Techni- sche Kraftfahrzeugangelegenheiten, 3100 St.Pölten, Linzer- Straßenbau straße 106, Tel. 02742/9005/16007, werktags von Montag bis Land Niederösterreich, p.A. NÖ Straßenbauabteilung 7, Freitag in der Zeit von 8.00 bis 14.00 Uhr besichtigt werden. Krems an der Donau, Drinkweldergasse 14, 3500, Krems/ Kaufanbote sind in einem verschlossenen Briefumschlag Donau: STBA7, L7102 Eggendorferstraße - Offenes Verfahren der Abteilung Technische Kraftfahrzeugangelegenheiten- Art des Auftrags: Bauleistung Dienstkraftwagenbetrieb, 3100 St.Pölten, Linzerstraße 106, Offizieller Name und Anschrift des öffentlichen Auftraggebers: Zimmer A 133 bis spätestens 13.10.2020, 09.00 Uhr zu über- Land Niederösterreich, p.A. NÖ Straßenbauabteilung 7, Krems mitteln. an der Donau, Drinkweldergasse 14, 3500, Krems/Donau, Tel: Anbote oder Änderungen zu bereits vorgelegten Anboten, 02732/82125, Fax: 02732/82125-670001, E-mail: post.stba7@ die nach diesem Zeitpunkt einlangen, können nicht berück- noel.gv.at sichtigt werden. Der Briefumschlag muss folgende Aufschrift Beschreibung: Bezeichnung des Auftrags durch den Auftrag- tragen: Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Technische geber: STBA7, L7102 Eggendorferstraße Kraftfahrzeugangelegenheiten, Verbindliches Kaufanbot Beschreibung / Gegenstand des Auftrags: Heißmischgutarbeiten für: Fahrzeug: Skoda Superb Ambition Business TDI, letztes Ort der Ausführung, der Lieferung bzw. Dienstleistungserbrin- Kennzeichen: HL-100A. gung: Paudorf Die Anbotsöffnung findet am 13.10.2020 um 09.30 Uhr bei Verfahrensart: Offenes Verfahren der Abt. Technische Kraftfahrzeugangelegenheiten-Dienst- Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: ST4-BLL- kraftwagenbetrieb, 3100 St.Pölten, Linzerstraße 106, Zim- 10172/001-2020 mer A 133 in kommissioneller Form statt. Dem Kaufinter- Bedingungen für Erhalt der Ausschreibungsunterlagen / Erhält- essenten steht es frei, an der Anbotseröffnung teilzunehmen. lich bis: 25.09.2020. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit der angeführ- Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahme- ten Mängel. Das Fahrzeug wird wie besichtigt verkauft. Liegt anträge: 25.09.2020, 08:30 Uhr kein dem Schätzpreis entsprechendes Anbot vor, kommt das Sonstige Informationen: Der vollständige Text dieser Bekannt- Fahrzeug nicht zum Verkauf. r machung ist unter https://noe.vemap.com/home/bekannt/anzei- gen.html?annID=1835 abzurufen. r Hochbau Land Niederösterreich, p.A. Amt der NÖ Landesregie- Stellenausschreibungen rung, Abteilung Schulen, Landhausplatz 1, 3109, St. Pöl- LAD2-B-LGA-31/001-2020 ten: Pyhra, LFS, Neubau Schülerheim und Zubau Klas- Die NÖ Landesgesundheitsagentur ist das gemeinsame Dach senräume, 330 Mess-, Steuer-, Regel- und Leittechnik für alle 27 NÖ Klinikstandorte sowie insgesamt 50 NÖ Pfle- - Offenes Verfahren ge-, Betreuungs- und Förderzentren. An allen Standorten Art des Auftrags: bieten wir ein innovatives Arbeitsumfeld, langfristige Job- Bauleistung Perspektiven sowie eine Top-Ausbildung und Karrierechan- Offizieller Name und Anschrift des öffentlichen Auftragge- cen. Gemeinsam garantieren wir auch für die Zukunft die bers: Land Niederösterreich, p.A. Amt der NÖ Landesregie- beste Rundum-Versorgung der Menschen in allen Regionen rung, Abteilung Schulen, Landhausplatz 1, 3109, St. Pölten, Niederösterreichs – von der Geburt bis zur Pflege im hohen Tel: 02742/9005 - 13242, Fax: 02742/9005 - 13595, E-mail: Alter. post.k4@noel.gv.at Am Universitätsklinikum St. Pölten-Lilienfeld, Standort Beschreibung: Bezeichnung des Auftrags durch den Auftrag- St. Pölten gelangt ab 1. Jänner 2021 folgende Stelle zur Be- geber: Pyhra, LFS, Neubau Schülerheim und Zubau Klassen- setzung: räume, 330 Mess-, Steuer-, Regel- und Leittechnik Primarärztin bzw. Primararzt Beschreibung / Gegenstand des Auftrags: 330 Mess-, Steuer-, der Abteilung für Kinder- und Jugendheilkunde Regel- und Leittechnik Die Abteilung für Kinder- und Jugendheilkunde umfasst das Ort der Ausführung, der Lieferung bzw. Dienstleistungser- gesamte Spektrum des Fachgebiets, wobei insbesondere auch bringung: LFS Pyhra, Kyrnbergstraße 4, 3143 Heuberg die Betreuung von pädiatrischen Patientinnen und Patienten Verfahrensart: mit chronischen Erkrankungen ein wesentliches Element Offenes Verfahren darstellt. Gleichzeitig liegt ein Schwerpunkt der Abteilung Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: BD6-LFS-194/ im Bereich der Neonatologie und pädiatrischen Intensiv- 031-2020 medizin, sodass der Zusammenarbeit mit der Abteilung für Bedingungen für Erhalt der Ausschreibungsunterlagen / Er- Gynäkologie und Geburtshilfe im Klinikum, sowie anderen hältlich bis: 20.10.2020. geburtshilflichen Abteilungen regional und überregional Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnah- gemäß dem Perinatologischen Versorgungskonzept NÖ be- meanträge: 20.10.2020, 09:00 Uhr sondere Bedeutung beizumessen ist. Die Abteilung bietet Sonstige Informationen: Der vollständige Text dieser Be- Schwerpunktversorgung Typ A in der Geburtshilfe - Perina- kanntmachung ist unter https://noe.vemap.com/home/be- tologie gemäß ÖSG 2017. Am UK St. Pölten werden drohen- kannt/anzeigen.html?annID=1833 abzurufen. r de Frühgeburten mit einem Gestationsalter < 29/0 SSW, so- 11
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