Dens Mai/Juni 2020 - Notfallzentren für COVID-Patienten
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dens Mitteilungsblatt der Zahnärztekammer und der Mai/Juni 2020 Kassenzahnärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern Notfallzentren für COVID-Patienten Bemühungen von Erfolg gekrönt – Universität Rostock steht bereit Medizinische Daten sicher übermitteln Neuer TI-Leitfaden der KZBV zur Kommunikation im Medizinwesen Mittendrin und doch kaum beachtet Zahnärzte berichten über ihre Erfahrungen in der Corona-Krise
Editorial Die Corona Krise – kollegialer Zusammenhalt gefragt L iebe Kolleginnen und Kollegen, die Corona-Krise hat in kürzester Zeit den be- ruflichen Alltag in unseren Zahnarztpraxen stark verändert. Es stellt sich jeden Tag aufs Neue die Frage des verantwortungsvollen Umgangs mit unseren Patienten auf der einen Seite und dem Wirtschaftsunternehmen Zahnarztpraxis auf der anderen Seite. Gleichzeitig erfahren wir im allge- meinen politischen Alltag, dass die Zahnmedizin in vielen Bereichen vernachlässigt wird. Obwohl gerade unsere Berufsgruppe als sogenannte „Hochrisiko-Multiplikatoren“ definiert ist. Dabei ist das Thema Infektionskrankheiten im zahnärztli- chen Berufsbild allgegenwärtig, wir schützen uns und unsere Patienten routinemäßig bestmöglich. Politisch werden Rettungsschirme gespannt, Schutzausrüstungen verteilt. Das RKI definiert fast täglich neue Hygienemaßnahmen – auch hier werden wir vernachlässigt. Sind Aerosole viral kontaminiert? Reicht der MNS aus? Visiere oder Schutzbrillen? Ist die eGK kontaminiert? Und wo verläuft die Grenze zu zahn- medizinischen Notfällen? Es gibt zu viele Fragen, deren Beantwortung Erik Tiede von politischer Seite an die Zahnärzte delegiert wird. Wenn Leitlinien fehlen, ist es dabei nur nor- mal, dass stark unterschiedliche Interpretations- und in Sonderrundbriefen kurzfristig auf aktuelle ansätze greifen. Die Folge ist ein Flickenteppich Entwicklungen reagiert. Weitere Informationen der individuellen Maßnahmen. Für eine system- finden Sie auf folgenden Seiten. relevante Berufsgruppe ist das ganz schön dürf- tig. Oder sind wir das vielleicht etwa doch nicht Zum Schluss ein Blick in die Zukunft. Was ge- – systemrelevant? Es gibt keine bundespolitische schieht nach Corona mit Schutzausrüstungen, Einigkeit, dafür aber Alleingänge einzelner Minis- FFP2-Masken, Schutzwänden etc.? Auf die nächs- terpräsidenten und auch eine Stellungnahme der te Infektionswelle warten? Gewiss wird das RKI Bundeszahnärztekammer. Sie hält Einschränkun- schnell einen neuen Hygienestandard bei Behand- gen der zahnmedizinischen Behandlung, mit der lungen definieren und bei kommenden Praxisbe- die Ausübung der Zahn-, Mund- und Kieferheilkun- gehungen kontrollieren. de mit Ausnahme von Notfallbehandlungen unter- sagt werden, für nicht verhältnismäßig. Da bleibt nur die innere Zufriedenheit, dass schon vor dieser Pandemie unsere Hygiene und Spätestens jetzt stellt man sich die Frage: Wo der Infektionsschutz auf höchstem Niveau Reali- sind unsere Körperschaften? Doch im Hinter- tät waren und sind – in vielen anderen system- grund arbeiten in unserem Land Kassenzahn- relevanten Bereichen fängt man jetzt damit an. ärztliche Vereinigung und Zahnärztekammer eng zusammen – Das ist gut so. Es wurden Notfallzen- Bleiben Sie zuversichtlich und gesund tren eingerichtet, Schutzausrüstungen organisiert Erik Tiede – Koordinationsgremium KZV dens 5-6/2020 1
inhaltsverzeichnis Aus dem Inhalt M-V / Deutschland Kassenzahnärztliche Vereinigung Notfallzentren für COVID-Patienten................................ 4-5 Medizinische Daten sicher übermitteln....................... 6 Leserbrief............................................................................... 9 Bedarfsplan der KZV.................................................... 10-11 Mittendrin und doch kaum beachtet...................... 12-13 Hinweis zur Abrechnung................................................. 16 Diesjähriger Zahnärztetag entfällt.................................14 Service der KZV.................................................................. 17 Aligner-Prozess: Korrekt informiert..............................20 Übersicht Versorgungsgrad........................................... 23 Versorgungsausschuss informiert............................... 21 Bücher................................................................................... 24 Kleinanzeigen..................................................................... U4 Hochschulen / Wissenschaft / Praxis / Recht Zahnärztekammer Prof. Rosemarie Grabowski wurde 80 ................. 18-19 Aufklärung vor möglichen Risiken ............................... 22 Hinweise zur Praxisführung............................................. 7 Der Techniker am Zahnarztstuhl? ................................ 22 Die Implantatposition 9060.............................................. 8 Aktualisierungskurs im Röntgen.................................... 8 Fortbildung ab Juni.............................................................. 9 Impressum ........................................................................... 3 GOZ – COVID 19 und Hygienekosten ........................ 15 Herstellerinformationen.................................................... 2 dens Mitteilungsblatt der Zahnärztekammer und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern mit amtlichen Mitteilungen 29. Jahrgang 30. Mai 2020 Herausgeber: Internet: www.dens-mv.de Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern Wismarsche Str. 304, 19055 Schwerin Gestaltung und Satz: Kassenzahnärztliche Vereinigung Tel. 03 85-59 10 80, Fax 03 85-5 91 08 20 E-Mail: info@zaekmv.de, Internet: www.zaekmv.de Redaktionshinweise: Mit Verfassernamen gekennzeichnete Bei- www.facebook.com/zaek.mv, www.twitter.com/zaekmv träge geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Pro- duktinformationen werden ohne Gewähr veröffentlicht. Nachdruck und Kassenzahnärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern fotomechanische Wiedergabe bedürfen der vorherigen Genehmigung Wismarsche Str. 304, 19055 Schwerin der Redaktion. Die Redaktion behält sich bei allen Beiträgen das Recht Telefon 03 85-5 49 21 73, Telefax 03 85-5 49 24 98 auf Kürzungen vor. E-Mail: oeffentlichkeitsarbeit@kzvmv.de, Internet: www.kzvmv.de Redaktionsschluss: 15. des Vormonats Redaktion: Dipl.-Stom. Gerald Flemming, ZÄK, (verant.), Erscheinungsweise: Das Mitteilungsblatt erscheint monatlich. Dr. Gunnar Letzner, KZV, (verant.), Dr. Grit Czapla (ZÄK) Bezugsbedingungen: Der Bezug ist für Mitglieder der zahnärztlichen Anzeigenverwaltung, Druck und Versand: Körperschaften Mecklenburg-Vorpommern kostenlos. Nichtmitglieder Satztechnik Meißen GmbH, Yvonne Joestel erhalten ein Jahresabonnement für 36 Euro, Einzelheft 4 Euro zuzüglich Am Sand 1c, 01665 Diera-Zehren Versandkosten. Telefon 0 35 25-71 86 24, Telefax 0 35 25-71 86 12 E-Mail: joestel@satztechnik-meissen.de Titelbild: Dr. Heike Steffen (Leserfoto) Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung weiblicher, männlicher und diverser geschlechtlicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle möglichen Geschlechter. dens 5-6/2020 3
mecklenburg-vorpommern / KZV Mittwochs auf der Dänischen Wieck… Die Geschichte zum Titelbild D as Bild, das wir für diese dens-Ausgabe ausgewählt haben, hat Dr. Heike Steffen im Sommer vergangenen Jahres aufgenommen. Es entstand während der Greifswalder Mittwochsregatta, die traditionell jeden Mittwoch von Mai bis September stattfindet. Die Veranstaltung wird vom Greifswalder Yachtclub und vielen helfenden Händen der an- deren Greifswalder Segelvereine wie Yachtclub Wieck, Akademischer Seglerverein Greifswald und Regattaverein Greifswald organisiert. Gese- gelt wird ein Dreieckkurs auf der Dänischen Wieck, einer Bucht im Sü- den des Greifswalder Boddens. Start und Ziel befinden sich jeweils vor dem Molenkopf des Fischerdorfes Greifswald Wieck. Gesegelt wird bei fast jedem Wetter. Nach der Regatta trifft man sich dann in der Regel im Reusenhaus nahe der Wiecker Klappbrücke auf ein Fischbrötchen. „Ich hatte das große Glück, mehrmals mit der Crew der Asia de Cuba – dem Team um Zahnarzt Dr. Jörg Krohn aus Ahlbeck – mitsegeln zu dürfen“, so Dr. Heike Steffen. Und zu unserem Glück hatte sie ihre Kamera dabei, hat dieses tolle Foto geschossen und uns zur Veröffentlichung zur Verfü- gung gestellt. Herzlichen Dank dafür! Notfallzentren für COVID-Patienten Bemühungen von Erfolg gekrönt – Universität Rostock steht bereit A m Freitag, dem 24. April, fand in den Räumen der Klinik und Poliklinik für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde der Universität Rostock mit Hil- fe des geschäftsführenden Direktors Prof. Dr. Dr. Bernhard Frerich eine Einführungsveranstaltung für die notfallmäßige Behandlung von Patienten mit SARS-CoV-2-Infektion statt. Dazu trafen sich aus dem Kreis der Zahnärzte aus M-V, die zu diesem speziellen Notdienst dankens- werterweise ihre Bereitschaft signalisierten, eine kleine Gruppe lokal um Rostock ansässiger Kolle- ginnen und Kollegen. Die Auswahl derer erfolgte zu- nächst im Hinblick auf überschaubare Anfahrtswege im Falle eines Notfalleinsatzes. An dieser Stelle be- dankt sich der Vorstand der KZV ausdrücklich für die Bereitschaft der Zahnärzte. Zur Erklärung der zur Verfügung gestellten Räum- lichkeiten und des organisatorischen Ablaufs einer solchen Behandlung stand Dr. Dr. Michael Dau (Kli- nik und Poliklinik für Mund-, Kiefer- und Plastische Gesichtschirurgie) freundlich und kompetent zur Verfügung. Er berichtete über die konstruktiven Antje Marquardt und Dr. Dr. Michael Dau – im vorge- Bemühungen seitens der Klinikleitung um Prof. Dr. schriebenen Sicherheitsabstand zueinander – klärten über Dr. Bernhard Frerich, diesen wichtigen Dienst zu den korrekten Umgang mit der Schutzausrüstung auf. 4 dens 5-6/2020
mecklenburg-vorpommern ermöglichen. Dies scheint unter den schwierigen Körperschaften immer noch keinen ausreichenden Bedingungen der derzeitigen Corona-Krise keines- Zugriff auf entsprechende Artikel. Um so mehr ist falls selbstverständlich zu sein. Die KZV M-V hatte dankend hervorzuheben, dass dieser Engpass durch unterstützt von der Zahnärztekammer versucht, vier die Universität vorübergehend aufgefangen wurde Covid-19-Notfallbehandlungszentren in Mecklen- und wird. So konnte Antje Marquardt vom Institut burg-Vorpommern zu installieren. Unverständlicher- für Mikrobiologie, Virologie und Hygiene der Uni- weise musste die KZV M-V und damit die niederge- versität Rostock anhand vorhandener Artikel den lassenen Kollegen im Land drei mehr oder weniger korrekten Umgang mit spezieller Schutzausrüstung deutliche Ablehnungen aus den Regionen Schwerin, erklären und demonstrieren. Neubrandenburg und Greifswald entgegen nehmen. Die anwesenden Kollegen einigten sich dann im So ist es nicht verwunderlich, dass die angestreng- Anschluss auf eine Verteilung der Sonderdienste. ten und zahlreichen Aktivitäten seit Beginn der Krise Der entsprechende Plan wurde seitens der KZV-MV durch die KZV M-V erst zu Ostern von Erfolg gekrönt an alle Kreisstellenvorsitzende der ZÄK-MV zuge- wurden. sandt. So ist eins von vielen, durch die Corona-Krise hervorgerufenen Probleme gelöst auch wenn be- dauerlicher Weise damit zunächst nur ein Schwer- punktzentrum geschaffen werden konnte. Zuletzt noch eine wichtige Frage: Welche Patien- tenfälle können in diesem Sonderdienst behandelt werden? Im SARS-CoV2-Dienst dürfen ausschließ- lich mit Covid 19 Infizierte mit amtlich positivem Test oder vom Gesundheitsamt quarantänisierte Patientinnen bzw. Patienten behandelt werden. Diese Fragestellung und die Klärung, ob ein echter zahnmedizinischer Notfall vorliegt, der nicht medi- kamentös behandelbar bzw. aufschiebbar ist, sollte der Hauszahnarzt vor Ort vorab ermitteln. Erst dann sollte ein telefonischer Kontakt mit den Kolleginnen Neben den organisatorischen Fragen ist bei der und Kollegen des „Covid 19-Notdienstes“ durch Behandlung dieser besonderen Patientinnen und den Hausarzt aufgenommen werden und gegebe- Patienten der Eigenschutz der Behandlungsteams nenfalls die Telefonnummer des Patienten mitge- von herausragender Bedeutung. Wie sicherlich vie- teilt werden. le von uns derzeit leidvoll erfahren, ist die Versor- Ein herzlicher Dank der KZV M-V gilt allen Beteiligten! gung der Zahnärzteschaft – nicht zuletzt aufgrund der degradierenden Herabstufung durch das BMG Dr. Jens Palluch, stellvertretender Vorsitzender der VV, – nur nachrangig gewährleistet. Ebenso hatten die und der Vorstand der KZV Dr. Astrid Sauerschnig, Franka Tode, Michéle Höft, René Wohlfahrt, Malte Scholz, Dr. Gunnar Letzner und Dr. Jens Palluch (v.l.n.r.) Fotos: Dr. Gunnar Letzner dens 5-6/2020 5
kassenzahnärztliche vereinigung Medizinische Daten sicher übermitteln Neuer TI-Leitfaden der KZBV zur Kommunikation im Medizinwesen I m Zusammenhang mit der Testphase für den Kom- munikationsdienst KIM (Kommunikation im Me- dizinwesen, vormals KOM-LE) hat die Kassenzahn- Dienst, bei dem in einem geschlossenen Nutzerkreis Zahnärzte untereinander oder mit ihren Kassenzahn- ärztlichen Vereinigungen, aber auch mit Angehörigen ärztliche Bundesvereinigung (KZBV) einen neuen anderer Heilberufe sowie Organisationen und Insti- Leitfaden speziell für Zahnarztpraxen veröffentlicht. tutionen im Gesundheitswesen Daten austauschen Die Broschüre informiert kompakt und verständlich können. Dabei werden die Daten vom Absender zum über die Vorzüge von KIM und enthält praktische Empfänger „Ende-zu-Ende“verschlüsselt. Medizini- Hinweise anhand konkreter Anwendungsfälle zu der sche Dokumente wie elektronische Arztbriefe oder neuen Anwendung im Rahmen der Telematikinfra- Röntgenbilder werden somit sicher ausgetauscht. struktur (TI). Mit der Veröffentlichung des Leitfadens, Die Testphase für den Dienst hat im April in ausge- der ab sofort unter www.kzbv.de/leitfaden-kim als wählten Zahnarztpraxen begonnen. Mit der Verfüg- kostenfreie pdf-Datei abgerufen werden kann, kön- barkeit von KIM wird Mitte des Jahres gerechnet. nen Zahnärzte sich schon jetzt auf den sogenannten Für KIM wird ein Konnektor-Update, ein Vertrag mit „Wirkbetrieb“ vorbereiten, der Mitte des Jahres be- einem KIM-Anbieter und ein elektronischer Zahnarzt- ginnt. Dr. Karl-Georg Pochhammer, stellv. Vorsitzen- ausweis benötigt. der des Vorstandes der KZBV: „Mit KIM erreicht eine nutzenbringende TI-Anwendung die Zahnarztpraxen. Hintergrund: Die Telematikinfrastruktur Digitale Dokumente und Nachrichten können mit Zahnärzte, Ärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser diesem wichtigen Schlüsseldienst ohne Medienbrü- und weitere Akteure des Gesundheitswesens sollen che schnell, sicher und zuverlässig über ein spe- nach dem Willen des Gesetzgebers künftig schneller zielles E-Mail-Verfahren ausgetauscht werden. Es und einfacher miteinander kommunizieren sowie me- freut mich, dass mit dieser Veröffentlichung nun der dizinisch relevante Daten sicher austauschen können. nächste Leitfaden speziell für Zahnarztpraxen verfüg- Das dafür notwendige digitale Kommunikationsnetz bar ist – nach dem großen Erfolg der Leitfäden zur ist die TI. Für den Zugriff werden zertifizierte Kom- elektronischen Medikationsplan/Arzneimittelthera- ponenten und Dienste benötigt: Zahnärzte müssen pie-Sicherheitsprüfung sowie zum Notfalldatenmana- für den Anschluss nicht selbst aufkommen, sondern gement. Auf diese Weise sind die Kolleginnen und erhalten von den Krankenkassen Pauschalen für Erst- Kollegen in den Praxen für die nächsten Anwendun- ausstattung und Betrieb. Der überwiegende Teil der gen der TI gewappnet, die im Laufe des 2. Quartals Zahnarztpraxen ist bereits an die TI angeschlossen: in den Wirkbetrieb kommen. Wie der Anschluss pro- Anfang April 2020 waren es knapp 95 Prozent. blemlos funktioniert und welche Vorteile sich etwa für die Patientenbehandlung ergeben, erfahren sie im Weiterführende Informationen KIM-Leitfaden.“ Gemeinsam mit der KZV Sachsen hat die KZBV das Video „Anbindung an die TI“ veröffentlicht. Weitere Hintergrund: KIM TI-Informationen stellt die KZBV in ihrer kostenlosen Bisherige Kommunikationskanäle wie Briefpost, Praxisinformation „Anbindung an die Telematikinfra- Telefax oder E-Mail können die Sicherheit auf dem struktur“ und fortlaufend auf ihrer Website zur Verfü- Transportweg an bestimmte Empfänger nicht leisten gung. Auch für die Anwendungen eMP/AMTS sowie und sind aufgrund der personenbezogenen, medizi- NFDM hält die KZBV Zahnarzt-spezifische Leitfäden nischen Daten für das Gesundheitswesen ungeeig- auf ihrer Webseite bereit: www.kzbv.de/leitfaden- net. KIM hingegen ist ein sicherer E-Mail-basierter emp-nfdm KZBV Mehr Zeit für Büroarbeit 7 ,7 Stunden. Deutschlands Zahnärztinnen und Zahnärzte müssen immer mehr Zeit für administrative Auf- gaben der Praxisverwaltung aufbringen. Dieser Aufwand stieg im Jahr 2017 auf durchschnittlich 7,7 Stun- den pro Woche. Im Jahr 2016 waren es noch 7,5 Stunden pro Woche, die für Bürokratiebewältigung geleistet werden mussten. (Quelle: KZBV-Jahrbuch) 6 dens 5-6/2020
zahnärztekammer Hinweise zur Praxisführung Ausschuss zahnärztliche Berufsausübung und Hygiene informiert Musterhygieneplan überarbeitet er Geltungsbeginn wäre dann der 26. Mai 2021. Auch I m Zuge der Überarbeitung des DAHZ-Hygieneleit- fadens (Deutscher Arbeitskreis für Hygiene in der Zahnmedizin) wurde auch der Musterhygieneplan die Aktivitäten zur Klärung der noch offenen Fragen bei der Umsetzung der MDR insbesondere bezüglich der klinischen Bewertung von Sonderanfertigungen überarbeitet. Es wurden geringfügige Änderungen durch Zahntechniker wurden auf einen späteren Zeit- vorgenommen. Den Plan selbst sowie Erläuterun- punkt verschoben. gen dazu bzw. die Gegenüberstellung des alten und überarbeiteten Hygieneplans finden Sie auf der Inter- Hinweis zur Bewertung der netseite der Bundeszahnärztekammer unter https:// Wasseruntersuchung aus Dentaleinheiten www.bzaek.de/berufsausuebung/hygiene/hygie- Bei Wasseruntersuchungen aus Dentaleinheiten neplan-und-leitfaden.html . Im ZQMS ist der überar- bezieht sich die zulässige Anzahl koloniebildender beitete Hygieneplan ebenfalls bereits hinterlegt. Einheiten (KBE) auf eine bestimmte Wassermenge. Zur Erinnerung: Der individuell an die Praxis ange- In einem konkreten Fall waren die in einem Milliliter passte Hygieneplan sollte bei Veränderungen (z. B. Wasserprobe ermittelten KBE mit dem Faktor 100 Kauf eines neuen Gerätes), wenigstens aber einmal multipliziert worden, um den Wert als KBE/100 ml im Jahr überarbeitet werden. darzustellen. Die zulässige KBE wurde überschritten. Möglicherweise hätte die Beprobung von 100 ml Kostenübernahme Masernschutzimpfung Wasser zu einem geringeren Messwert geführt. Die- Über das Inkrafttreten sowie den Inhalt des Masern- se Überlegungen sollten bei einer Probenentnahme schutzgesetzes berichteten wir bereits in den dens mit einbezogen werden. Ausgaben der Monate März und April ausführlich. Zur Erinnerung: Die S2k-Empfehlung der AWMF Ergänzend möchten wir nunmehr darauf hinweisen, (Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Me- dass inzwischen der Beschluss des Gemeinsamen dizinischen Fachgesellschaften) „Hygienische An- Bundesausschusses (G-BA) vorliegt, die Schutzimp- forderungen an das Wasser in zahnärztlichen Be- fungs-Richtlinie zu beruflich indizierten Impfungen handlungseinheiten“ beschreibt im Kapitel 5 die gegen Masern, Mumps und Röteln gemäß den Emp- Anforderungen an den Betrieb einer Behandlungsein- fehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) zu heit und beleuchtet dabei unter Punkt 5.7 die Prüfung ändern. Das heißt, dass eine gegebenenfalls notwen- der Wasserqualität in der Behandlungseinheit. dige Impfung für gesetzlich versicherte Praxismitar- Hier wird beschrieben, dass „die Entscheidung zur beiter von den gesetzlichen Krankenversicherungen mikrobiologischen Untersuchung des Wassers der übernommen wird. Eine Testung auf Antikörper hin- Dentaleinheit in der Verantwortung des Betreibers gegen muss privat gezahlt werden. liegt“. Empfohlen wird bei nicht vorhandenen An- haltspunkten für Mängel ein Intervall von 12 Mona- Geltungsbeginn der MDR verschiebt sich ten. Jeglicher Verdacht auf eine wasserbedingte In- Die EU-Kommission hat auf Grund der Corona Pan- fektion durch zahnärztliche Behandlung muss jedoch demie einen Vorschlag zur Verschiebung des Gel- eine anlassbezogene Nachuntersuchung nach sich tungsbeginns der europäischen Medizinproduktever- ziehen. Die mikrobiologische Überprüfung umfasst ordnung (EU) 2017/745 (Medical Device Regulation die Bestimmung der Koloniezahl bei 36 Grad Celsius - MDR) um ein Jahr vorgelegt. Die Annahme des Vor- sowie die Bestimmung von Legionellen durch ein La- schlags durch Parlament und Rat gilt als sicher. Neu- bor mit entsprechender Erfahrung. ZÄK Stundung des Kammerbeitrags E s ist davon auszugehen, dass die Folgen der Pandemie die Zahnarztpraxen über einen un- gewissen Zeitraum wirtschaftlich erheblich belas- beschlossen, den Kammermitgliedern den Beitrag für das dritte Quartal 2020, der normaler Weise am 1. Juli 2020 zur Zahlung fällig wäre, bis zum 1. Sep- ten. Der Vorstand hat daher als eine Maßnahme tember 2020 zu stunden. dens 5-6/2020 7
zahnärztekammer Die Implantatposition 9060 Abrechnungsempfehlungen aus dem GOZ-Referat D er Gesetzgeber hat mit der Leistungsbeschreibung der Ziffern 9050 und 9060 (Auswechseln von Auf- bauelementen) eine Trennung von Rekonstruktions- und können zusätzlich berechnet werden. Die 9060 bildet nicht das Entfernen eines intraimplan- tär frakturierten Aufbauelementes ab. Bei dem extremen Erhaltungsphase vorgenommen. Beide Gebührennum- zeit- und materialaufwändigen Entfernen eines fraktu- mern kommen bei zusammengesetzten Implantaten (so rierten Aufbauteilfragmentes aus dem Implantatinneren genannte zweiphasige Implantate) zur Anwendung. erfolgt die Berechnung zusätzlich nach § 6 Abs. 1 GOZ. Aufbauelemente bzw. Sekundärteile auf Implantaten unterliegen Verschleißbelastungen, sodass ein Aus- Beispiel: tausch gegen neue Teile erforderlich werden kann. Wird Es erfolgt die Reparatur der implantatgetragenen Einzel- implantatgetragener Zahnersatz repariert oder erfolgt die krone 15. Ein Aufbauelement wird ausgetauscht und zu- Herstellung einer neuen Suprakonstruktion auf bereits sätzlich die Krone im Labor repariert. vorhandenen Implantaten (also keine Erstversorgung), Abrechnung: 2290 (Ekr), 9060 (Auswechseln Aufbauele- wird der Austausch von Aufbauteilen nach der Nummer ment), 2320 (Kronenwiederherstellung), Material- und 9060 berechnet. Die Ziffer 9050 kommt in der Erhal- Laborkosten tungsphase nicht mehr zur Anwendung. Honorarmäßig Hinweis: Das Wiedereingliedern der Krone ist Leistungs- sind die Ziffern 9050 und 9060 gleich bewertet. bestandteil der Ziffer 2320 (die 2310 kann hier nicht zu- sätzlich angesetzt werden). Ziffer 9060 GOZ Auswechseln von Aufbauelementen Immer wieder nachgefragt (Sekundärteilen) im Reparaturfall Frage: Ein neuer Prothesensattel oder eine neue Prothe- 313 Punkte, Einfachsatz 17,60 Euro senspanne wird an eine vorhandene Prothese angesetzt. Kann die Ziffer 5070 (Prothesenspanne) zusätzlich zur Als Berechnungsvoraussetzung für die 9060 muss ein Nr. 5260 (Prothesenwiederherstellung mit Abformung) „Austausch“ von Aufbauteilen erfolgen, d. h., ein altes berechnet werden? Teil wird entfernt und ein neues Teil eingliedert. Dagegen Antwort: Wird eine Prothese erweitert (Ziffer 5260), kann erfüllt das Entfernen und Wiedereinsetzen desselben für eine neu geplante und angefügte Prothesenspanne/ Abutments, z. B. im Rahmen der Periimplantitis-Prophy- Prothesensattel die Ziffer 5070 (Spanne) zusätzlich ne- laxe nicht den Leistungsinhalt der 9060, da kein Aus- ben der GOZ-Nr. 5260 berechnet werden. Wird jedoch wechseln „alt gegen neu“ erfolgt. Da diese Maßnahme lediglich eine bereits bestehende Prothesenspanne/Pro- in der GOZ nicht beschrieben ist, sollte sie analog § 6 thesensattel um weitere Zähne erweitert, so kann nur Abs. 1 GOZ berechnet werden. die GOZ-Nr. 5260 berechnet werden. Der zusätzliche Je Sitzung kann die Ziffer 9060 nur einmal je Implantat Ansatz der Ziffer 5070 ist hier nicht möglich. berechnet werden, ungeachtet der Anzahl der Aufbau- elemente, die tatsächlich ausgewechselt werden. Die Anzahl der Sitzungen bestimmt sich nach der medizi- Dipl.-Stom. Andreas Wegener, Birgit Laborn nischen Notwendigkeit – eine Mengenbegrenzung auf GOZ-Referat dreimal je Implantat wie bei der Ziffer 9050 GOZ besteht nicht. Zu den Sekundärteilen zählen auch Befestigungs- schrauben. Das gilt sowohl für Abutmentverschraubun- Aktualisierungskurse im Röntgen gen als auch Koronalverschraubungen, sofern diese aus- getauscht werden. Auslagen gemäß den Allgemeinen Bestimmungen zum Abschnitt K der GOZ (Implantolo- gie) sind gesondert berechnungsfähig (z. B. Gingivafor- D ie Zahnärztliche Stelle für Röntgendiagnostik der Zahnärztekammer M-V teilt in Übereinstimmung mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V mer, Aufbaupfosten). mit, dass die ablaufenden Aktualisierungsfristen für Die Ziffer 9060 beschreibt nur das Auswechseln von die Fachkunde/Kenntnisse im Strahlenschutz als ein- Aufbauelementen. Maßnahmen wie die Entfernung und gehalten gelten, wenn die bereits angemeldete Kurs- Wiedereingliederung der prothetischen Suprakonstrukti- teilnahme zum nächstmöglichen Termin erfolgt. on (z. B. 2290, 2310, 5110), Wiederherstellungsmaßnah- Informationen über die Termine/Durchführung der men an der Suprakonstruktion oder der provisorischen nächsten Kurse gibt es im Referat Fort- und Weiter- Versorgung (z. B. 2320, 5090, 5250, 5260, 7100) etc. bildung. ZÄK 8 dens 5-6/2020
ZÄK / leserbrief Fortbildung ab Juni Die Zahnärztekammer M-V wird ab Termin: 20. Juni, 9–16 Uhr – ver- Termin: 19. Juni, 15– Juni 2020 wieder Fortbildungsver- schoben vom 25.04.2020 18.30 Uhr – verscho- anstaltungen unter Beachtung der Ort: TriHotel am Schweizer Wald, ben vom 29.04.2020 Sicherheitsvorschriften und Ab- Tessiner Str. 103, 18055 Rostock Ort: Zahnärztekammer standsregeln durchführen. Kurs-Nr.: 39/I-20 M-V, Wismarsche Str. 304, Für folgende Seminare sind noch Kursgebühr: 300 Euro 19055 Schwerin Plätze verfügbar. Fortbildungspunkte: 4 Fachgebiet: Interdisziplinäre Kurs-Nr.: 22/I-20 Fachgebiet: Prophylaxe Themen Kursgebühr: 135 Euro Thema: Aufklärungs- und Be- Thema: Zahnärztliche ratungsgespräche rund um die Schlafmedizin professionelle Zahnreinigung Referent: Dr. med. dent. Referent: Petra C. Erdmann Susanne Schwarting Termin: 3. Juni, 14–19 Uhr Termin: 17. Juni, 15–19 Uhr Das Referat Fortbildung der Ort: Zahnärztekammer M-V, Ort: TriHotel am Schweizer Wald, Zahnärztekammer M-V ist unter Wismarsche Str. 304, Tessiner Str. 103, 18055 Rostock Telefon: 0385 59108-13 und über 19055 Schwerin Fortbildungspunkte: 5 Fax: 0385 59108-20 sowie per Kurs-Nr.: 43/I-20 Kurs-Nr.: 27/I-20 E-Mail: s.bartke@zaekmv.de zu Kursgebühr: 230 Euro Kursgebühr: 215 Euro erreichen. Weitere Seminare, die planmäßig Fachgebiet: Prophylaxe Fachgebiet: Endodontie stattfinden, jedoch bereits aus- Thema: Der Prophylaxekon Thema: Problemmanagement in gebucht sind, werden an dieser zeptecheck der Endodontie Stelle nicht mehr aufgeführt. Referent: DH Simone Klein Referent: Dr. Michael Drefs Leserbrief Editorial vom dens 3/2020 von Dr. Anja Salbach S ehr geehrte Frau Dr. Salbach, liebe Anja, vielen Dank für das tolle Editorial („Büro- kratie – wie Sand im Getriebe“ von Dr. Anja PVS muss für jeden Mitarbeiter ein Passwort haben, dass ca 30 Zeichen und Sonderzeichen lang ist. Selbstverständlich bei jedem Verlas- Salbach, dens 3/2020, d. Red.). sen des Raumes loggt man sich aus und 30 Se- Du sprichst uns mit allen Aussagen zu hun- kunden später wieder ein. dert Prozent aus der Seele. Der Beruf des Die Liste ist endlos fortzusetzen. Wir können Zahnarztes, das Arbeiten an und mit den Pati- jede Kollegin und jeden Kollegen (m/w/d natür- enten macht oft Spaß und bringt Zufriedenheit. lich!) verstehen, die es sich mit der Niederlas- Aber der ganze Berg drumherum wird immer sung 2x überlegen. Wir haben das Glück und größer und es kommen gefühlt wöchentlich im- können uns in der Praxis als Partner die Aufga- mer neue hochgradig theoretische Regeln und bengebiete teilen. Und dennoch hat jeder für Auflagen hinzu. Die Spanne zwischen prakti- sich damit gut zu tun. Will man das alles alleine schem Alltag und „begehungsfähigem Alltag“ schultern? wird größer. Bei einigen Dingen fühlt man sich Die „ältere“ Generation ist langsam in die jet- wie in Schilda. Viele haben eine „Metzger- zige Situation reingerutscht. Vielleicht ein we- schürze“ für die Aufbereitung der Instrumen- nig wie der Frosch, im Topf auf der Herdplatte. te in der Praxis, die niemals eine Mitarbeiterin Dres. Anke und Daniel Welly anlegen wird – nur damit sie eben da ist. Das Neukloster dens 5-6/2020 9
kassenzahnärztliche vereinigung Bedarfsplan der KZV M-V Allgemeinzahnärztliche Versorgung Bekanntmachung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern (KZV M-V) im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen Stand: 18. März 2020 Planbereich Einwohner per Zahnärzte Zahnärzte Versorgungsgrad 31.12.2018 IST SOLL in Prozent Greifswald-Stadt 58.984 43,25 35,1 123,2 Neubrandenburg-Stadt 63.936 55,75 38,1 146,3 Rostock-Stadt 208.684 196 163,0 120,2 Schwerin-Stadt 95.871 85 57,1 148,9 Stralsund-Stadt 59.299 41,75 35,3 118,3 Wismar-Stadt 42.668 39,5 25,4 155,5 Bad Doberan 120.774 66,25 71,9 92,1 Demmin 71.691 48,5 42,7 113,6 Güstrow 94.872 58,25 56,5 103,1 Ludwigslust 122.007 61,75 72,6 85,1 Mecklenburg-Strelitz 73.317 42,75 43,6 98,1 Müritz 62.454 34 37,2 91,4 Nordvorpommern 101.620 59,75 60,5 98,8 Nordwestmecklenburg 114.294 54,25 68,0 79,8 Ostvorpommern 99.102 64,5 59,0 109,3 Parchim 90.129 58,75 53,6 109,6 Rügen 64.082 37,5 38,1 98,4 Uecker-Randow 65.278 38,25 38,9 98,3 25. Greifswalder Fachsymposium verschoben D as ursprünglich für den 27. Juni geplante 25. Greifswalder Fachsymposium der Mecklen- burg-Vorpommerschen Gesellschaft für ZMK an den um ein Jahr verschoben. Die Veranstaltung wird nun mit identischem Thema und denselben Referenten am 26. Juni 2021 stattfinden. Das vollständige Programm Universitäten Greifswald und Rostock e. V., das gleich- unter: https://www.zmkmv.de/f%C3%BCr-mitglieder/ zeitig mit der 15. Jahrestagung des Landesverbandes fortbildungsangebote/zmk-angebote/. Die bereits für M-V der DGI durchgeführt werden sollte (angekündigt das diesjährige Symposium gezahlten Teilnahmege- in dens 3/2020), wird auf Grund der Corona-Pandemie bühren werden zurücküberwiesen. ZMK M-V 10 dens 5-6/2020
kassenzahnärztliche vereinigung Bedarfsplan der KZV M-V Kieferorthopädische Versorgung Bekanntmachung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern (KZV M-V) im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen Stand: 18. März 2020 Planbereich 0-18 Jahre per Zahnärzte Zahnärzte Versorgungsgrad 31.12.2018 IST SOLL in Prozent Rostock-Stadt 29.423 14,5 7,4 195,9 Mecklenburgische Seenplatte 39.004 7 9,8 71,4 (Müritz, Neubrandenburg, Meckl.-Strelitz, Teil Demmin) Landkreis Rostock 35.091 7,5 8,8 85,2 (Bad Doberan, Güstrow) Vorpommern-Rügen 32.806 7 8,2 85,4 (Nordvorpommern, Stralsund, Rügen) Schwerin/Nordwestmecklenburg 39.890 13,5 10,0 135,0 (Schwerin, Wismar, Nordwestmecklenburg) Vorpommern-Greifswald 34.953 7 8,7 80,5 (Ostvorpommern, Greifswald, Uecker-Randow, Teil Demmin) Ludwigslust-Parchim 32.856 7,25 8,2 88,4 (Ludwigslust, Parchim) Auszug aus den Bedarfsplanungs-Richtlinien 2.1 Für Regionen mit Verdichtungsansätzen (Kern- Zahnärzte vom 7. September 2016 städte) 1:1280 1. Unterversorgung: Eine Unterversorgung in der vertragszahnärztlichen Ver- Die Verhältniszahl 1280 findet demzufolge nur für sorgung der Versicherten liegt vor, wenn in bestimmten den Planbereich Rostock-Stadt Anwendung. Gebieten eines Zulassungsbezirks Vertragszahnarztsit- ze, die im Bedarfsplan für eine bedarfsgerechte Versor- 2.2 Für ländlich geprägte Regionen (verdichtete Krei- gung vorgesehen sind, nicht nur vorübergehend nicht se) 1:1680 besetzt werden können und dadurch eine unzumutbare Erschwernis in der Inanspruchnahme vertragszahnärzt- Für alle Planbereiche (außer Rostock-Stadt) trifft die licher Leistungen eintritt, die auch durch Ermächtigung Verhältniszahl 1680 zu. anderer Zahnärzte und zahnärztlich geleiteter Einrich- tungen nicht behoben werden kann. Das Vorliegen die- 3. Verhältniszahl für den allgemein bedarfsge- ser Voraussetzungen ist zu vermuten, wenn der Bedarf rechten Versorgungsgrad in der kieferorthopädi- den Stand der zahnärztlichen Versorgung um mehr als schen Versorgung: 100 Prozent überschreitet. Es wurde für den allgemein bedarfsgerechten Ver- sorgungsgrad in der kieferorthopädischen Versor- 2. Verhältniszahlen für den allgemein bedarfsge- gung eine Verhältniszahl von 1:4000 festgelegt, wo- rechten Versorgungsgrad in der zahnärztlichen bei die Bezugsgröße die Bevölkerungsgruppe der Versorgung: 0- bis 18-Jährigen ist. dens 5-6/2020 11
mecklenburg-vorpommern Mittendrin und doch kaum beachtet Zahnärzte berichten über ihre Erfahrungen in der Corona-Krise D ie Corona-Krise – sie trifft uns alle gleicher- maßen und doch jeden irgendwie anders. Die Zahnärzte, naturgemäß sehr dicht am Ort des Ge- Wir haben einige Kolleginnen und Kollegen aus dem Land gefragt, wie sie dies erlebten. Ihre Schilderungen, Erfahrungen, Kritiken und Wün- schehens, traf sie unmittelbar und in allen Bereichen sche haben wir nachfolgend für Sie zusammen- der Lebensführung. Ein glatter Volltreffer also! gefasst. Michael Köhler, 35 Jahre, Güstrow I m Jahr 2020 sollte es endlich richtig gut laufen – mit dieser Überzeugung bin ich in das Jahr gestartet, nachdem ich meine Praxis über zwei Jahre hinweg dies immer noch tun. Ich stellte für einige Wochen auf Kurzarbeit um, beantragte Förderung, besorgte Schutzmittel und suchte bewusst auch in der Freizeit seit der Übernahme nach meinen eigenen Vorstellun- Ausgleich in der Natur. In den nächsten Tagen werde gen umgestaltet hatte. ich mich mit meinem Team zusammensetzen und die Doch dann kam Corona. Das schlagartige Wegblei- weiteren Schritte beraten, denn zum Glück kommen ben der Patienten, die Sorgen um meine Mitarbeiter die Patienten nun peu à peu wieder und die Behand- und die aufkommenden Existenzängste versetzten lungstage füllen sich. Und ich bin zuversichtlich, dass mich zunächst in eine gewisse Hilflosigkeit. Ich fühlte wir „durchkommen“ werden. Dennoch, ich hätte mich als Unternehmer alleingelassen, immer wieder mehr Unterstützung und eine intensivere Kommuni- jedoch an die Pflicht erinnert, meinen Versorgungs- kation durch die Politik und Körperschaften mit uns auftrag zu erfüllen. Nachdem dann der erste Schock tätigen Zahnärzten erwartet, wo wir doch so oft in die überwunden war, konnte ich wieder in den „Funkti- Pflicht genommen werden. onsmodus“ übergehen. Die gute Zusammenarbeit in Mein Wunsch ist es, in Zukunft nicht mehr als Krisen- meinem Team, der enge Austausch mit den Kollegen, manager arbeiten zu müssen, sondern endlich wieder die positiven Rückkopplungen vonseiten der Patienten überwiegend zahnärztlich tätig werden zu können, um – all das waren die Faktoren, die mich antrieben und die Freude an der Ausübung des Berufes zu erfahren. Dr. Marion Seide, 65 Jahre, und Anne-Christin Seide, 38 Jahre, Kramerhof I m Januar 2020 tauschten Dr. Marion Seide und ihre Tochter die Rollen: Anne-Christin Seide über- nahm die Praxis und stellte ihre Mutter an. Die frei gewordenen zeitlichen Valenzen nutzte die junge Mutter, um ihren Mann, gerade in Eltern- zeit, bei der Betreuung ihrer Kinder, neun Monate „Man könnte meinen, sie hätte einen siebten Sinn und zehn Jahre alt, zu unterstützen. Angst um ihre gehabt für das, was nach kurzer Zeit auf uns zu roll- eigene Gesundheit hatten sie nicht; die Tochter um te“, sagt Anne-Christin Seide – natürlich mit einem die ihrer Mutter schon und Dr. Marion Seide wiede- dicken Augenzwinkern versehen. „Wir beide haben rum um die ihres jüngsten Enkelkindes. voll parallel gearbeitet und die Termine waren über Die Sorge um die Gesundheit und die berufliche Wochen hinweg ausgebucht. Mitte März kam dann Zukunft ihrer Mitarbeiterinnen jedoch teilten Mutter der Einbruch. Viele Patienten sagten kurzfristig ab und Tochter gleichermaßen. „Es war für uns alle oder kamen einfach nicht und wir standen mit der eine große Herausforderung. Der Spagat zwischen vollen Belegschaft da. Wir reagierten und schauten der limitierten Behandlung bei maximaler Erreich- von Tag zu Tag, wie wir die verbliebenen Behandlun- barkeit, dem Druck der Wirtschaftlichkeit und der gen unter den neuen Bedingungen auf uns und un- Umsetzung der Infektionsschutzmaßnahmen war sere Mitarbeiter verteilen konnten. Wir haben quasi nicht einfach“, sagt Dr. Marion Seide im Rückblick jeden Tag neu organisiert und es gab sehr viel zu auf die vergangenen Wochen. „Und wir hatten ja bedenken.“ noch das Glück, dass wir zu zweit in der Praxis sind, 12 dens 5-6/2020
mecklenburg-vorpommern uns vertreten, ergänzen, uns austauschen konn- mer Wunsch für die Zukunft: Dass die Zahnmedizin ten“, fügt sie hinzu. Überhaupt seien neben Orga- endlich wieder wahrgenommen wird in Politik und nisationsvermögen und Flexibilität der Austausch Öffentlichkeit. Denn in den vergangenen Wochen, und die Kommunikation sehr wichtige Faktoren ge- sind sie sich einig, waren die Sorgen und Nöte der wesen, um die Krise zu bewältigen. Ihr gemeinsa- Zahnärzteschaft nirgends präsent. Dr. Olaf Pichotka, 58 Jahre, Boizenburg I ch finde es aus verschiedenen Gründen wichtig, dass wir wieder in die „Normalität“ des zahnärztli- chen Behandlungsalltags zurückfinden. Wir wissen, vozieren wir damit unter Umständen kompliziertere, behandlungsintensivere Problematiken. Zum ande- ren waren wir ohnehin bereits vor Corona voll aus- wie wir die Patienten, unsere Mitarbeiter und uns gelastet, sodass wir keine zeitlichen Valenzen zum vor den Gefahren einer Infektion schützen können Nachholen der aufgeschobenen Behandlungen ha- und müssen. Wir unterscheiden ganz klar in Risiko- ben. Im Gegenteil, wir erhalten selbst jetzt täglich patienten und Nichtrisikopatienten für eine Covid-19 zusätzlich Behandlungsanfragen von neuen Patien- Infektion beziehungsweise für einen schweren ten. Verlauf einer möglichen Erkrankung. Nichtrisikopa- Um den drohenden Versorgungsengpässen im tienten behandeln wir wieder regulär, vermeiden ländlichen Raum entgegenzuwirken, würde ich mir langanhaltende Aerosolbildung und schützen uns wünschen, dass bei jungen, niederlassungswilligen zusätzlich zu Brille und Mund-Nasen-Schutz mit Vi- Kolleginnen und Kollegen künftig nicht das Privat- sier und Einwegschutzkitteln. Denn gerade im länd- vermögen zur Kreditabsicherung bei Eröffnung oder lichen Raum, in dem die Versorgung ohnehin bereits Übernahme einer Praxis miteinbezogen wird. Die fi- gefährdet ist, weil Zahnarztpraxen nicht nachbesetzt nanziellen Risiken müssen insbesondere auf Grund werden, können wir die zahnärztlichen Behandlun- der Erfahrung, die wir mit der Corona-Krise gerade gen nur sehr begrenzt aufschieben. Zum einen pro- machen, minimiert werden. Kommentar Wir Zahnärzte sind verantwortungsvolle Mediziner Z unächst bedanke ich mich sehr herzlich bei den Kolleginnen und Kollegen für ihre offenen Meinungen und ihre geschilderten Erfahrungen in wird. Wir werden in der Pflicht stehen, die Gründung oder Übernahme von Praxen deutlich zu erleichtern. Wie offizielle Statistiken verdeutlichen, war und ihren Praxen während der Corona-Pandemie. Zwar ist Kurzarbeit auch für Zahnärzte eine der wichtigs- scheint es, dass sich die Situation in unseren Praxen ten arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen. Mit Hart- wieder normalisiert, doch kann dies unter Umstän- näckigkeit haben sich die Zahnärztekammer M-V den auch nur eine Momentaufnahme sein. sowie die Bundeszahnärztekammer dafür Trotz Verunsicherung und Ängsten um das eingesetzt. Niemand war auf eine solche Behandlungsteam, aber auch die Familie, zei- Krise vorbereitet. Auch nicht die Berufsor- gen die Berichte ein hohes Verantwortungs- ganisationen und Körperschaften. Deswe- bewusstsein. Einerseits für die Patienten da gen ist es notwendig, die Kommunikation zu zu sein, andererseits aber auch Risiken zu verbessern, Kommunikationswege zu jeder minimieren; täglich neu zu entscheiden, mit Praxis herzustellen, aber auch gemeinsam dem Behandlungsteam nach Lösungen zu unsere berechtigten Anliegen in die Politik suchen und im Spagat zwischen Wirtschaftlichkeit und Öffentlichkeit stärker hineinzutragen. Zahnme- und ausreichendem Infektionsschutz zu handeln. dizin ist ein wichtiger Bestandteil des medizinischen In Krisenzeiten offenbaren sich Stärken, aber auch Fächerkanons. Unsere Zahnärzte leben das, unsere Schwächen in unserem Versorgungssystem. Kleine Patienten wissen es, aber die Politik negiert dies. Praxen zeigen mit ihren Teams Einsatz, Flexibilität Zuversicht ist unser Antrieb, aber es gilt auch deut- und Organisationsvermögen. Trotzdem ist zu be- lich zu handeln. Das verstehen wir als unseren Auf- fürchten, dass die zahnärztliche Versorgung im länd- trag - für welche Krise auch immer. lichen Raum künftig deutlich schwieriger werden Prof. Dr. Dietmar Oesterreich dens 5-6/2020 13
mecklenburg-vorpommern Diesjähriger Zahnärztetag entfällt Auch Fortbildungstagung für ZFA erst wieder 2021 D er Vorstand der Zahnärztekammer hat nach reiflicher Überlegung und unter Abwägung verschiedener möglicher Bedingungen entschie- erfolgen können, wann und in welchem Umfang das Hotel Neptun seine Geschäftstätigkeit wieder auf- nimmt. Die Landesregierung hat ferner festgelegt, den, den Zahnärztetag 2020, die daran gekoppelte dass alle Großveranstaltungen bis zum 31. August Jahrestagung der M-V Gesellschaft für ZMK an den 2020 verboten sind. Vor diesem Hintergrund ist es Universitäten Greifswald und Rostock e.V. sowie für den Kammervorstand derzeit nicht planbar, ob die diesjährige Fortbildungstagung für ZFA nicht und unter welchen Voraussetzungen der Zahnärzte- durchzuführen. Eine Rücksprache mit der Veranstal- tag durchgeführt werden könnte. Wir hoffen auf Ihr tungsleitung des Hotel Neptun hat ergeben, dass Verständnis und freuen uns auf eine Durchführung derzeit noch keine verbindlichen Aussagen darüber hoffentlich im nächsten Jahr. ZÄK M-V Patienten bei Zahnarzt-Besuchen gut geschützt Zahnärztliche Behandlungen nicht aufschieben F olgende gemeinsame Pressemitteilung ist an die Presse gegangen: • Hohe Hygienestandards sorgen für Schutz von ken zu haben, wenn eine Zahnbehandlung ansteht, denn Zahnärzte arbeiten seit jeher mit hohen Hygie- nestandards. Infektionsschutz ist in allen Zahnarztpra- Patienten, Fachpersonal und Zahnärzten xen täglich gelebte Vorsorge. Auch vor und nach „Co- • Zahnarzt und Patient entscheiden gemeinsam, ob rona“ gab und gibt es Keime, vor denen sowohl das eine Behandlung durchgeführt werden kann Behandlungsteam als auch die Patienten geschützt • „Gesund im Mund“ stärkt das Immunsystem werden müssen. Denn es galt schon bisher, dass Zahnärzt*innen ihre Patienten mit entsprechender Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Mecklenburg- Schutzausrüstung wie Einmalhandschuhen, Mund- Vorpommern (KZV M-V) und die Zahnärztekammer Nasen-Masken, Augenschutz und unter effizienter Mecklenburg-Vorpommern (ZÄK M-V) sehen keine Absaugtechnik behandeln. Gründe mehr, aufgrund der Corona-Pandemie einen Daher muss niemand aus Gründen einer Infekti- Zahnarztbesuch aufzuschieben. Patienten sollten Ihre onsgefährdung Befürchtungen vor einer zahnärztli- routinemäßige Besuche beim Zahnarzt im Interesse chen Behandlung haben. Zusätzlich geltende Maß- der Erhaltung Ihrer Mundgesundheit wahrnehmen. nahmen wie die Einhaltung der Abstandsregelungen Das Unterlassen notwendiger Behandlungen oder werden durch ein konsequentes Bestellsystem und regelmäßiger Präventionsmaßnahmen kann nicht nur genaue Anweisungen für die Patienten eingehalten. zu folgenschweren Zahnschäden oder Erkrankungen Bei Unsicherheiten sollte der Zahnarzt telefonisch des Zahnbettes führen, sondern auch Herzkreislauf-, kontaktiert werden. Alles in allem gibt es also ge- und Lungenerkrankungen sowie einen Diabetes ne- nügend Gründe für die Rückkehr zur normalen Be- gativ beeinflussen. Patienten brauchen keine Beden- handlungspraxis. Zahnärzte haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld D ie Weisung, dass Zahnärzte kein Kurzarbeitergeld erhalten können, war fehlerhaft und wurde aufge- hoben. Eine entsprechende Weisung der Bundesagen- te auf die vielen Interventionen von Seiten der Körper- schaften, Praxen und Verbände und stellt nun zutreffend fest, dass Leistungserbringer im Gesundheitswesen tur für Arbeit erging am 7. Mai 2020 an die regionalen grundsätzlich Kurzarbeitergeld erhalten können und die Agenturen für Arbeit. Der erfolgreichen Beantragung Schutzschirmregelungen für die verschiedenen Akteure von Kurzarbeitergeld durch Zahnarztpraxen steht damit im Gesundheitswesen nicht miteinander vergleichbar nichts im Weg. Die Bundesagentur für Arbeit reagier- sind. KZBV/BZÄK 14 dens 5-6/2020
zahnärztekammer Informationen zur GOZ COVID 19 und erhöhte Hygienekosten I m gemeinsamen Beratungsforum zur Gebühren- ordnung für Zahnärzte (GOZ) haben sich die Betei- ligten (BZÄK, PKV-Verband in Abstimmung mit den oder Zahnstaffelregelungen einer Erstattung entge- genstehen) und b) der erhöhte Hygieneaufwand wird nicht durch Beihilfekostenträgern von Bund und Länder) darauf eine gesonderte Vergütung bzw. kostenlose Bereit- verständigt, die aufgrund der COVID-19-Pandemie stellung von Hygienematerialien der GKV abgedeckt deutlich erhöhten Kosten für Schutzkleidung und (keine Doppelberechnung). Hygieneaufwand pauschal zu erstatten und folgen- den Beschluss gefasst: Kann der Beschluss auch im Basis- und Standard- tarif umgesetzt werden? Beschluss Nr. 34 des Beratungsforums Auch für den Basis- und Standardtarif kann aus- für Gebührenordnungsfragen: nahmsweise der 2,3-fache Bemessungsfaktor (an- Zur Abgeltung der aufgrund der COVID-19-Pande- statt dem 2,0-fachen Faktor) der GOZ-Nr. 3010 ana- mie deutlich erhöhten Kosten für Schutzkleidung log für die Hygieneabgeltung berechnet werden. etc. kann der Zahnarzt die Geb.-Nr. 3010 GOZ ana- log zum 2,3-fachen Satz, je Sitzung, zum Ansatz brin- Geb.-Nr. Leistung Faktor gen. Auf der Rechnung ist die Geb.-Nr. mit der Erläu- 3010a erhöhter Hygieneaufwand ent- 2,3 terung „3010 analog – erhöhter Hygieneaufwand“ sprechend Geb.-Nr. 3010 GOZ, zu versehen. Dem entsprechend kann ein erhöhter Entfernung eines mehrwurzeli- Hygieneaufwand dann jedoch nicht gleichzeitig ein gen Zahnes Kriterium bei der Faktorsteigerung nach § 5 Abs. 2 darstellen. Dieser Beschluss tritt am 8. April 2020 in Kraft und gilt zunächst befristet bis zum 31. Juli Sind spezielle Begründungen erforderlich? 2020. Er erfasst alle in diesem Zeitraum durchge- Die Berechnung hat wie folgt zu erfolgen: führten Behandlungen. Ist dieser Beschluss auch auf Selbstzahler ohne Häufig gestellte Fragen und Antworten Inanspruchnahme einer privaten Krankenversi- Für welche Praxisform gilt der Beschluss? cherung anwendbar? Die vereinbarte Hygiene-Pauschale für Zahnärzte Zur Abgeltung der hygiene- und pandemiebedingten gilt nur für ambulante Behandlungen bei niederge- Mehraufwände bei Zahnärzten erscheint eine An- lassenen Zahnärzten und zugelassenen MVZ. Kran- wendbarkeit des Beschlusses auch auf Selbstzahler kenhäuser erhalten andere Formen von Hygiene- gerechtfertigt. Abgeltungen. Quelle: BZÄK Gilt der Beschluss nur für Zahnärzte? Wir weisen darauf hin, dass bei gleich- und anders- Die vereinbarte Hygiene-Pauschale gilt für Zahnärz- artigem Zahnersatz sowie MKV-Behandlungen ge- te, MKG-Chirurgen und Kieferorthopäden jeweils in mäß § 28 SGB V die Hygienepauschale 3010a nicht ambulanten Praxen und zugelassenen MVZ. zulässig ist, da es sich hier nicht ausschließlich um rein private Behandlungen handelt. Neben der Leis- Kann die Geb.-Nr. 3010 GOZ analog auch bei tungsabrechnung nach GOZ werden hier BEMA-Po- GKV-Patienten berechnet werden? sitionen/Festzuschüsse in Abzug gebracht. Im Ge- Die Regelung gilt grundsätzlich nicht für gesetzlich gensatz dazu kann der Hygienezuschlag 3010a bei Versicherte. Für gesetzlich Versicherte sollen ent- reinen Privatleistungen bei GKV-Versicherten (z. B. sprechende Regelungen für die Abgeltung der Co- PZR und andere Prophylaxeleistungen, Implantat- vid19-bedingten Hygieneaufwände getroffen wer- leistungen) nur dann berechnet werden, wenn der den. GKV-Versicherte Anspruch auf Kostenerstattung Für GKV-Patienten, die Privatleistungen in An- durch eine private Krankenversicherung hat (siehe spruch nehmen, gilt der Beschluss ausnahmsweise Punkt a). unter den folgenden Voraussetzungen: Dr. Gunnar Letzner, a) Anspruch auf Kostenerstattung durch eine priva- stellv. Vorsitzender der KZV M-V te Zusatzversicherung (hier können tarifliche Leis- Dipl.-Stom. Andreas Wegener, tungsbegrenzungen wie Erstattungsobergrenzen GOZ– Referat der ZÄK M-V dens 5-6/2020 15
kassenzahnärztliche vereinigung Hinweis zur Abrechnung BEMA-konformer Ansatz der KCH-Nr. 03 (Zu) im Schmerz-/Notdienst Z um Ansatz der „Zuschlagsposition 03“ häufen sich die Nachfragen aus den Praxen immer dann, wenn ein Notdienst unmittelbar bevor steht oder auch am Wo- gen auf die akut notwendige Behandlung hin untersucht und beraten. Für diese symptombezogene Untersu- chung ist die BEMA-Nr. Ä1 in Ansatz zu bringen. chenende durchgeführt worden ist. Anlass, noch einmal Darüber hinaus ist im Notdienst wie auch bei der In- auf Folgendes hinzuweisen: anspruchnahme außerhalb der Sprechstunde in einem Die BEMA-Nr. 03 ist immer dann berechnungsfähig, Notfall die Untersuchung und Beratung nach der BEMA- wenn der Zahnarzt außerhalb seiner Sprechstunde von Nr. Ä1, auch ohne eine sich anschließende zahnärztliche einem nicht bestellten Patienten in einem dringenden Behandlung immer abrechnungsfähig. Ob „dringend notwendigen Fall innerhalb der eigenen Praxisräume in notwendige“ zahnärztliche Leistungen erforderlich sind, Anspruch genommen wird. In jedem Fall muss es sich kann sich erst nach dieser Untersuchung entscheiden, um eine dringend notwendige zahnärztliche Leistung diese Untersuchung muss der Zahnarzt also immer handeln, die nicht auf die nächste Sprechstunde ver- durchführen und kann sie somit auch abrechnen. Hat die schoben werden kann. Demzufolge ist die BEMA-Nr. Untersuchung nunmehr ergeben, dass keine „echten“ 03 nicht abrechenbar, wenn ein Patient zur Behand- zahnärztlichen Leistungen notwendig sind, demnach nur lung im Notdienst, am Sonnabend/Sonntag oder nach eine Beratung des Patienten erfolgt, ist in diesem Falle der Sprechstunde einbestellt wird, weil z. B. der Pati- die „Beratung“ einer „alleinigen Leistung“ gleichzuset- ent aus beruflichen/persönlichen Gründen die eigent- zen, da die BEMA-Nr. 03 nur ein „Zuschlag“ für das Er- liche Sprechstunde nicht in Anspruch nehmen kann. bringen einer solchen Leistung zu einer Zeit „außerhalb Auch dann nicht abrechenbar, wenn in der eigentli- der Sprechstunde“ ist. Dementsprechend wären dann chen Sprechstunde ein Schmerzpatient behandelt die BEMA-Nrn. Ä1 und 03 abrechenbar. wird z. B. Urlauber, Dienstreisender. Zu berücksich- Im Rahmen des Notdienstes ist die Berechnung der tigen ist darüber hinaus auch die Abrechnungsbestim- BEMA-Nr. 03 für jede Behandlung möglich. Kommt mung 1 des BEMA, die besagt, dass eine Berechnung ein Patient mehrmals im Notdienst zur Behandlung, ist der BEMA-Nr. 03 dann nicht möglich ist, wenn die offizi- die BEMA-Nr. 03 für jede Sitzung einmal berechenbar. elle Sprechstunde zwar schon abgelaufen ist, der Patient Mit Sitzungstrenner (Datumsangabe wiederholt einge- sich aber vor Ablauf bereits beim Zahnarzt eingefunden ben) ist die BEMA-Nr. 03 dann abzurechnen, wenn der hatte. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn angekün- Patient am selben Tag erneut den Notdienst aufsucht. digte Sprechstunde 15 bis 18 Uhr, Patient erscheint um Neben der BEMA-Nr. 03 sind sodann alle erbrachten dia- 17.55 Uhr und die Behandlung beginnt um 18.10 Uhr. gnostischen und therapeutischen Leistungen zusätzlich Die BEMA-Nr. 03 ist dann nicht berechenbar. abrechenbar. Es kommt durchaus vor, dass ein Patient im Not- Des Weiteren ist bei der Abrechnung der BEMA- dienst lediglich telefonisch beraten wird, der Zahnarzt Nr. 03 zu beachten, dass in der Spalte „Bemerkungen“ Ratschläge erteilt. Hierfür ist neben dem Ansatz der die Uhrzeit anzugeben ist, wenn die Notfallbehandlung BEMA-Nr. Ä1 für die Beratung auch die Berechnung der außerhalb der Sprechstunde durchgeführt worden ist. BEMA-Nr. 03 möglich. Die Angabe der Uhrzeit hat dann ohne Punkt und Kom- Die Richtlinien des BEMA schließen aus, dass in ma (z. B. 2045 für 20 Uhr 45) zu erfolgen. War die Be- Akut- und Notfällen die zahnärztliche Behandlung mit handlung jedoch an einem Sonn- und Feiertag oder bei der eingehenden Untersuchung nach der BEMA-Nr. 01 Nacht (20 bis 8 Uhr) ist die Angabe der Uhrzeit nicht er- beginnt. In diesen Fällen wird der Patient symptombezo- forderlich. Andrea Mauritz Wir haben Kenntnis davon erhalten, dass Wir haben Kenntnis davon erhalten, dass Almut Roßburg Cornelia Schünemann Schwerin, Neubrandenburg, im April 2020 verstorben ist. im April 2020 verstorben ist. Wir werden ihr ehrendes Andenken Wir werden ihr ehrendes Andenken bewahren. bewahren. Zahnärztekammer M-V Zahnärztekammer M-V Kassenzahnärztliche Vereinigung M-V Kassenzahnärztliche Vereinigung M-V 16 dens 5-6/2020
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