Dens Mai/Juni 2020 - Notfallzentren für COVID-Patienten

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Dens Mai/Juni 2020 - Notfallzentren für COVID-Patienten
dens
Mitteilungsblatt der Zahnärztekammer und der
                                                     Mai/Juni 2020

Kassenzahnärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern

  Notfallzentren für COVID-Patienten
  Bemühungen von Erfolg gekrönt – Universität Rostock steht bereit

  Medizinische Daten sicher übermitteln
  Neuer TI-Leitfaden der KZBV zur Kommunikation im Medizinwesen

  Mittendrin und doch kaum beachtet
  Zahnärzte berichten über ihre Erfahrungen in der Corona-Krise
Dens Mai/Juni 2020 - Notfallzentren für COVID-Patienten
Editorial

            Die Corona Krise –
    kollegialer Zusammenhalt gefragt
L   iebe Kolleginnen und Kollegen,

  die Corona-Krise hat in kürzester Zeit den be-
ruflichen Alltag in unseren Zahnarztpraxen stark
verändert. Es stellt sich jeden Tag aufs Neue die
Frage des verantwortungsvollen Umgangs mit
unseren Patienten auf der einen Seite und dem
Wirtschaftsunternehmen Zahnarztpraxis auf der
anderen Seite. Gleichzeitig erfahren wir im allge-
meinen politischen Alltag, dass die Zahnmedizin
in vielen Bereichen vernachlässigt wird. Obwohl
gerade unsere Berufsgruppe als sogenannte
„Hochrisiko-Multiplikatoren“ definiert ist. Dabei
ist das Thema Infektionskrankheiten im zahnärztli-
chen Berufsbild allgegenwärtig, wir schützen uns
und unsere Patienten routinemäßig bestmöglich.

  Politisch werden Rettungsschirme gespannt,
Schutzausrüstungen verteilt. Das RKI definiert
fast täglich neue Hygienemaßnahmen – auch hier
werden wir vernachlässigt.
  Sind Aerosole viral kontaminiert? Reicht der
MNS aus? Visiere oder Schutzbrillen? Ist die eGK
kontaminiert? Und wo verläuft die Grenze zu zahn-
medizinischen Notfällen?

  Es gibt zu viele Fragen, deren Beantwortung         Erik Tiede
von politischer Seite an die Zahnärzte delegiert
wird. Wenn Leitlinien fehlen, ist es dabei nur nor-
mal, dass stark unterschiedliche Interpretations-     und in Sonderrundbriefen kurzfristig auf aktuelle
ansätze greifen. Die Folge ist ein Flickenteppich     Entwicklungen reagiert. Weitere Informationen
der individuellen Maßnahmen. Für eine system-         finden Sie auf folgenden Seiten.
relevante Berufsgruppe ist das ganz schön dürf-
tig. Oder sind wir das vielleicht etwa doch nicht       Zum Schluss ein Blick in die Zukunft. Was ge-
– systemrelevant? Es gibt keine bundespolitische      schieht nach Corona mit Schutzausrüstungen,
Einigkeit, dafür aber Alleingänge einzelner Minis-    FFP2-Masken, Schutzwänden etc.? Auf die nächs-
terpräsidenten und auch eine Stellungnahme der        te Infektionswelle warten? Gewiss wird das RKI
Bundeszahnärztekammer. Sie hält Einschränkun-         schnell einen neuen Hygienestandard bei Behand-
gen der zahnmedizinischen Behandlung, mit der         lungen definieren und bei kommenden Praxisbe-
die Ausübung der Zahn-, Mund- und Kieferheilkun-      gehungen kontrollieren.
de mit Ausnahme von Notfallbehandlungen unter-
sagt werden, für nicht verhältnismäßig.                 Da bleibt nur die innere Zufriedenheit, dass
                                                      schon vor dieser Pandemie unsere Hygiene und
  Spätestens jetzt stellt man sich die Frage: Wo      der Infektionsschutz auf höchstem Niveau Reali-
sind unsere Körperschaften? Doch im Hinter-           tät waren und sind – in vielen anderen system-
grund arbeiten in unserem Land Kassenzahn-            relevanten Bereichen fängt man jetzt damit an.
ärztliche Vereinigung und Zahnärztekammer eng
zusammen – Das ist gut so. Es wurden Notfallzen-                     Bleiben Sie zuversichtlich und gesund
tren eingerichtet, Schutzausrüstungen organisiert                  Erik Tiede – Koordinationsgremium KZV

                                                                                          dens 5-6/2020   1
inhaltsverzeichnis

        Aus dem Inhalt

        M-V / Deutschland                                                                                Kassenzahnärztliche Vereinigung

        Notfallzentren für COVID-Patienten................................ 4-5                           Medizinische Daten sicher übermitteln....................... 6
        Leserbrief............................................................................... 9      Bedarfsplan der KZV.................................................... 10-11
        Mittendrin und doch kaum beachtet...................... 12-13                                    Hinweis zur Abrechnung................................................. 16
        Diesjähriger Zahnärztetag entfällt.................................14                            Service der KZV.................................................................. 17
        Aligner-Prozess: Korrekt informiert..............................20                              Übersicht Versorgungsgrad........................................... 23
        Versorgungsausschuss informiert............................... 21
        Bücher................................................................................... 24
        Kleinanzeigen..................................................................... U4            Hochschulen / Wissenschaft / Praxis / Recht

        Zahnärztekammer                                                                                  Prof. Rosemarie Grabowski wurde 80 ................. 18-19
                                                                                                         Aufklärung vor möglichen Risiken ............................... 22
        Hinweise zur Praxisführung............................................. 7                        Der Techniker am Zahnarztstuhl? ................................ 22
        Die Implantatposition 9060.............................................. 8
        Aktualisierungskurs im Röntgen.................................... 8
        Fortbildung ab Juni.............................................................. 9              Impressum ........................................................................... 3
        GOZ – COVID 19 und Hygienekosten ........................ 15                                     Herstellerinformationen.................................................... 2

dens                       Mitteilungsblatt der Zahnärztekammer und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung
                           Mecklenburg-Vorpommern mit amtlichen Mitteilungen
                                                                                                                                                                                     29. Jahrgang
                                                                                                                                                                                     30. Mai 2020

Herausgeber:                                                                                           Internet: www.dens-mv.de
Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
Wismarsche Str. 304, 19055 Schwerin                                                                    Gestaltung und Satz: Kassenzahnärztliche Vereinigung
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www.facebook.com/zaek.mv, www.twitter.com/zaekmv                                                       träge geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Pro-
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Wismarsche Str. 304, 19055 Schwerin                                                                    der Redaktion. Die Redaktion behält sich bei allen Beiträgen das Recht
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                                                                                                       Redaktionsschluss: 15. des Vormonats
Redaktion: Dipl.-Stom. Gerald Flemming, ZÄK, (verant.),                                                Erscheinungsweise: Das Mitteilungsblatt erscheint monatlich.
Dr. Gunnar Letzner, KZV, (verant.), Dr. Grit Czapla (ZÄK)
                                                                                                       Bezugsbedingungen: Der Bezug ist für Mitglieder der zahnärztlichen
Anzeigenverwaltung, Druck und Versand:                                                                 Körperschaften Mecklenburg-Vorpommern kostenlos. Nichtmitglieder
Satztechnik Meißen GmbH, Yvonne Joestel                                                                erhalten ein Jahresabonnement für 36 Euro, Einzelheft 4 Euro zuzüglich
Am Sand 1c, 01665 Diera-Zehren                                                                         Versandkosten.
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Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung weiblicher, männlicher und diverser geschlechtlicher Sprachformen
verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle möglichen Geschlechter.

                                                                                                                                                                     dens 5-6/2020            3
mecklenburg-vorpommern / KZV

                                          Mittwochs auf der
                                          Dänischen Wieck…
                                          Die Geschichte zum Titelbild

                                          D     as Bild, das wir für diese dens-Ausgabe ausgewählt haben, hat
                                                Dr. Heike Steffen im Sommer vergangenen Jahres aufgenommen.
                                          Es entstand während der Greifswalder Mittwochsregatta, die traditionell
                                          jeden Mittwoch von Mai bis September stattfindet. Die Veranstaltung
                                          wird vom Greifswalder Yachtclub und vielen helfenden Händen der an-
                                          deren Greifswalder Segelvereine wie Yachtclub Wieck, Akademischer
                                          Seglerverein Greifswald und Regattaverein Greifswald organisiert. Gese-
                                          gelt wird ein Dreieckkurs auf der Dänischen Wieck, einer Bucht im Sü-
                                          den des Greifswalder Boddens. Start und Ziel befinden sich jeweils vor
                                          dem Molenkopf des Fischerdorfes Greifswald Wieck. Gesegelt wird bei
                                          fast jedem Wetter. Nach der Regatta trifft man sich dann in der Regel im
                                          Reusenhaus nahe der Wiecker Klappbrücke auf ein Fischbrötchen. „Ich
                                          hatte das große Glück, mehrmals mit der Crew der Asia de Cuba – dem
                                          Team um Zahnarzt Dr. Jörg Krohn aus Ahlbeck – mitsegeln zu dürfen“,
                                          so Dr. Heike Steffen. Und zu unserem Glück hatte sie ihre Kamera dabei,
                                          hat dieses tolle Foto geschossen und uns zur Veröffentlichung zur Verfü-
                                          gung gestellt. Herzlichen Dank dafür!

Notfallzentren für COVID-Patienten
Bemühungen von Erfolg gekrönt – Universität Rostock steht bereit

A    m Freitag, dem 24. April, fand in den Räumen
     der Klinik und Poliklinik für Zahn-, Mund- und
Kieferheilkunde der Universität Rostock mit Hil-
fe des geschäftsführenden Direktors Prof. Dr. Dr.
Bernhard Frerich eine Einführungsveranstaltung für
die notfallmäßige Behandlung von Patienten mit
SARS-CoV-2-Infektion statt.
   Dazu trafen sich aus dem Kreis der Zahnärzte aus
M-V, die zu diesem speziellen Notdienst dankens-
werterweise ihre Bereitschaft signalisierten, eine
kleine Gruppe lokal um Rostock ansässiger Kolle-
ginnen und Kollegen. Die Auswahl derer erfolgte zu-
nächst im Hinblick auf überschaubare Anfahrtswege
im Falle eines Notfalleinsatzes. An dieser Stelle be-
dankt sich der Vorstand der KZV ausdrücklich für die
Bereitschaft der Zahnärzte.
   Zur Erklärung der zur Verfügung gestellten Räum-
lichkeiten und des organisatorischen Ablaufs einer
solchen Behandlung stand Dr. Dr. Michael Dau (Kli-
nik und Poliklinik für Mund-, Kiefer- und Plastische
Gesichtschirurgie) freundlich und kompetent zur
Verfügung. Er berichtete über die konstruktiven          Antje Marquardt und Dr. Dr. Michael Dau – im vorge-
Bemühungen seitens der Klinikleitung um Prof. Dr.        schriebenen Sicherheitsabstand zueinander – klärten über
Dr. Bernhard Frerich, diesen wichtigen Dienst zu         den korrekten Umgang mit der Schutzausrüstung auf.

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mecklenburg-vorpommern

ermöglichen. Dies scheint unter den schwierigen         Körperschaften immer noch keinen ausreichenden
Bedingungen der derzeitigen Corona-Krise keines-        Zugriff auf entsprechende Artikel. Um so mehr ist
falls selbstverständlich zu sein. Die KZV M-V hatte     dankend hervorzuheben, dass dieser Engpass durch
unterstützt von der Zahnärztekammer versucht, vier      die Universität vorübergehend aufgefangen wurde
Covid-19-Notfallbehandlungszentren in Mecklen-          und wird. So konnte Antje Marquardt vom Institut
burg-Vorpommern zu installieren. Unverständlicher-      für Mikrobiologie, Virologie und Hygiene der Uni-
weise musste die KZV M-V und damit die niederge-        versität Rostock anhand vorhandener Artikel den
lassenen Kollegen im Land drei mehr oder weniger        korrekten Umgang mit spezieller Schutzausrüstung
deutliche Ablehnungen aus den Regionen Schwerin,        erklären und demonstrieren.
Neubrandenburg und Greifswald entgegen nehmen.             Die anwesenden Kollegen einigten sich dann im
So ist es nicht verwunderlich, dass die angestreng-     Anschluss auf eine Verteilung der Sonderdienste.
ten und zahlreichen Aktivitäten seit Beginn der Krise   Der entsprechende Plan wurde seitens der KZV-MV
durch die KZV M-V erst zu Ostern von Erfolg gekrönt     an alle Kreisstellenvorsitzende der ZÄK-MV zuge-
wurden.                                                 sandt. So ist eins von vielen, durch die Corona-Krise
                                                        hervorgerufenen Probleme gelöst auch wenn be-
                                                        dauerlicher Weise damit zunächst nur ein Schwer-
                                                        punktzentrum geschaffen werden konnte.
                                                           Zuletzt noch eine wichtige Frage: Welche Patien-
                                                        tenfälle können in diesem Sonderdienst behandelt
                                                        werden? Im SARS-CoV2-Dienst dürfen ausschließ-
                                                        lich mit Covid 19 Infizierte mit amtlich positivem
                                                        Test oder vom Gesundheitsamt quarantänisierte
                                                        Patientinnen bzw. Patienten behandelt werden.
                                                        Diese Fragestellung und die Klärung, ob ein echter
                                                        zahnmedizinischer Notfall vorliegt, der nicht medi-
                                                        kamentös behandelbar bzw. aufschiebbar ist, sollte
                                                        der Hauszahnarzt vor Ort vorab ermitteln. Erst dann
                                                        sollte ein telefonischer Kontakt mit den Kolleginnen
  Neben den organisatorischen Fragen ist bei der        und Kollegen des „Covid 19-Notdienstes“ durch
Behandlung dieser besonderen Patientinnen und           den Hausarzt aufgenommen werden und gegebe-
Patienten der Eigenschutz der Behandlungsteams          nenfalls die Telefonnummer des Patienten mitge-
von herausragender Bedeutung. Wie sicherlich vie-       teilt werden.
le von uns derzeit leidvoll erfahren, ist die Versor-   Ein herzlicher Dank der KZV M-V gilt allen Beteiligten!
gung der Zahnärzteschaft – nicht zuletzt aufgrund
der degradierenden Herabstufung durch das BMG           Dr. Jens Palluch, stellvertretender Vorsitzender der VV,
– nur nachrangig gewährleistet. Ebenso hatten die                                      und der Vorstand der KZV

Dr. Astrid Sauerschnig, Franka Tode, Michéle Höft, René Wohlfahrt, Malte Scholz, Dr. Gunnar Letzner und
Dr. Jens Palluch (v.l.n.r.)                                                    Fotos: Dr. Gunnar Letzner

                                                                                                dens 5-6/2020     5
kassenzahnärztliche vereinigung

Medizinische Daten sicher übermitteln
Neuer TI-Leitfaden der KZBV zur Kommunikation im Medizinwesen

I m Zusammenhang mit der Testphase für den Kom-
  munikationsdienst KIM (Kommunikation im Me-
dizinwesen, vormals KOM-LE) hat die Kassenzahn-
                                                          Dienst, bei dem in einem geschlossenen Nutzerkreis
                                                          Zahnärzte untereinander oder mit ihren Kassenzahn-
                                                          ärztlichen Vereinigungen, aber auch mit Angehörigen
ärztliche Bundesvereinigung (KZBV) einen neuen            anderer Heilberufe sowie Organisationen und Insti-
Leitfaden speziell für Zahnarztpraxen veröffentlicht.     tutionen im Gesundheitswesen Daten austauschen
Die Broschüre informiert kompakt und verständlich         können. Dabei werden die Daten vom Absender zum
über die Vorzüge von KIM und enthält praktische           Empfänger „Ende-zu-Ende“verschlüsselt. Medizini-
Hinweise anhand konkreter Anwendungsfälle zu der          sche Dokumente wie elektronische Arztbriefe oder
neuen Anwendung im Rahmen der Telematikinfra-             Röntgenbilder werden somit sicher ausgetauscht.
struktur (TI). Mit der Veröffentlichung des Leitfadens,   Die Testphase für den Dienst hat im April in ausge-
der ab sofort unter www.kzbv.de/leitfaden-kim als         wählten Zahnarztpraxen begonnen. Mit der Verfüg-
kostenfreie pdf-Datei abgerufen werden kann, kön-         barkeit von KIM wird Mitte des Jahres gerechnet.
nen Zahnärzte sich schon jetzt auf den sogenannten        Für KIM wird ein Konnektor-Update, ein Vertrag mit
„Wirkbetrieb“ vorbereiten, der Mitte des Jahres be-       einem KIM-Anbieter und ein elektronischer Zahnarzt-
ginnt. Dr. Karl-Georg Pochhammer, stellv. Vorsitzen-      ausweis benötigt.
der des Vorstandes der KZBV: „Mit KIM erreicht eine
nutzenbringende TI-Anwendung die Zahnarztpraxen.          Hintergrund: Die Telematikinfrastruktur
Digitale Dokumente und Nachrichten können mit             Zahnärzte, Ärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser
diesem wichtigen Schlüsseldienst ohne Medienbrü-          und weitere Akteure des Gesundheitswesens sollen
che schnell, sicher und zuverlässig über ein spe-         nach dem Willen des Gesetzgebers künftig schneller
zielles E-Mail-Verfahren ausgetauscht werden. Es          und einfacher miteinander kommunizieren sowie me-
freut mich, dass mit dieser Veröffentlichung nun der      dizinisch relevante Daten sicher austauschen können.
nächste Leitfaden speziell für Zahnarztpraxen verfüg-     Das dafür notwendige digitale Kommunikationsnetz
bar ist – nach dem großen Erfolg der Leitfäden zur        ist die TI. Für den Zugriff werden zertifizierte Kom-
elektronischen Medikationsplan/Arzneimittelthera-         ponenten und Dienste benötigt: Zahnärzte müssen
pie-Sicherheitsprüfung sowie zum Notfalldatenmana-        für den Anschluss nicht selbst aufkommen, sondern
gement. Auf diese Weise sind die Kolleginnen und          erhalten von den Krankenkassen Pauschalen für Erst-
Kollegen in den Praxen für die nächsten Anwendun-         ausstattung und Betrieb. Der überwiegende Teil der
gen der TI gewappnet, die im Laufe des 2. Quartals        Zahnarztpraxen ist bereits an die TI angeschlossen:
in den Wirkbetrieb kommen. Wie der Anschluss pro-         Anfang April 2020 waren es knapp 95 Prozent.
blemlos funktioniert und welche Vorteile sich etwa
für die Patientenbehandlung ergeben, erfahren sie im      Weiterführende Informationen
KIM-Leitfaden.“                                           Gemeinsam mit der KZV Sachsen hat die KZBV das
                                                          Video „Anbindung an die TI“ veröffentlicht. Weitere
Hintergrund: KIM                                          TI-Informationen stellt die KZBV in ihrer kostenlosen
Bisherige Kommunikationskanäle wie Briefpost,             Praxisinformation „Anbindung an die Telematikinfra-
Telefax oder E-Mail können die Sicherheit auf dem         struktur“ und fortlaufend auf ihrer Website zur Verfü-
Transportweg an bestimmte Empfänger nicht leisten         gung. Auch für die Anwendungen eMP/AMTS sowie
und sind aufgrund der personenbezogenen, medizi-          NFDM hält die KZBV Zahnarzt-spezifische Leitfäden
nischen Daten für das Gesundheitswesen ungeeig-           auf ihrer Webseite bereit: www.kzbv.de/leitfaden-
net. KIM hingegen ist ein sicherer E-Mail-basierter       emp-nfdm                                       KZBV

Mehr Zeit für Büroarbeit
7   ,7 Stunden. Deutschlands Zahnärztinnen und Zahnärzte müssen immer mehr Zeit für administrative Auf-
    gaben der Praxisverwaltung aufbringen. Dieser Aufwand stieg im Jahr 2017 auf durchschnittlich 7,7 Stun-
den pro Woche. Im Jahr 2016 waren es noch 7,5 Stunden pro Woche, die für Bürokratiebewältigung geleistet
werden mussten.                                                                   (Quelle: KZBV-Jahrbuch)

6 dens 5-6/2020
zahnärztekammer

Hinweise zur Praxisführung
Ausschuss zahnärztliche Berufsausübung und Hygiene informiert

Musterhygieneplan überarbeitet                          er Geltungsbeginn wäre dann der 26. Mai 2021. Auch

I m Zuge der Überarbeitung des DAHZ-Hygieneleit-
  fadens (Deutscher Arbeitskreis für Hygiene in der
Zahnmedizin) wurde auch der Musterhygieneplan
                                                        die Aktivitäten zur Klärung der noch offenen Fragen
                                                        bei der Umsetzung der MDR insbesondere bezüglich
                                                        der klinischen Bewertung von Sonderanfertigungen
überarbeitet. Es wurden geringfügige Änderungen         durch Zahntechniker wurden auf einen späteren Zeit-
vorgenommen. Den Plan selbst sowie Erläuterun-          punkt verschoben.
gen dazu bzw. die Gegenüberstellung des alten und
überarbeiteten Hygieneplans finden Sie auf der Inter-   Hinweis zur Bewertung der
netseite der Bundeszahnärztekammer unter https://       Wasseruntersuchung aus Dentaleinheiten
www.bzaek.de/berufsausuebung/hygiene/hygie-             Bei Wasseruntersuchungen aus Dentaleinheiten
neplan-und-leitfaden.html . Im ZQMS ist der überar-     bezieht sich die zulässige Anzahl koloniebildender
beitete Hygieneplan ebenfalls bereits hinterlegt.       Einheiten (KBE) auf eine bestimmte Wassermenge.
  Zur Erinnerung: Der individuell an die Praxis ange-   In einem konkreten Fall waren die in einem Milliliter
passte Hygieneplan sollte bei Veränderungen (z. B.      Wasserprobe ermittelten KBE mit dem Faktor 100
Kauf eines neuen Gerätes), wenigstens aber einmal       multipliziert worden, um den Wert als KBE/100 ml
im Jahr überarbeitet werden.                            darzustellen. Die zulässige KBE wurde überschritten.
                                                        Möglicherweise hätte die Beprobung von 100 ml
Kostenübernahme Masernschutzimpfung                     Wasser zu einem geringeren Messwert geführt. Die-
Über das Inkrafttreten sowie den Inhalt des Masern-     se Überlegungen sollten bei einer Probenentnahme
schutzgesetzes berichteten wir bereits in den dens      mit einbezogen werden.
Ausgaben der Monate März und April ausführlich.            Zur Erinnerung: Die S2k-Empfehlung der AWMF
  Ergänzend möchten wir nunmehr darauf hinweisen,       (Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Me-
dass inzwischen der Beschluss des Gemeinsamen           dizinischen Fachgesellschaften) „Hygienische An-
Bundesausschusses (G-BA) vorliegt, die Schutzimp-       forderungen an das Wasser in zahnärztlichen Be-
fungs-Richtlinie zu beruflich indizierten Impfungen     handlungseinheiten“ beschreibt im Kapitel 5 die
gegen Masern, Mumps und Röteln gemäß den Emp-           Anforderungen an den Betrieb einer Behandlungsein-
fehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) zu       heit und beleuchtet dabei unter Punkt 5.7 die Prüfung
ändern. Das heißt, dass eine gegebenenfalls notwen-     der Wasserqualität in der Behandlungseinheit.
dige Impfung für gesetzlich versicherte Praxismitar-       Hier wird beschrieben, dass „die Entscheidung zur
beiter von den gesetzlichen Krankenversicherungen       mikrobiologischen Untersuchung des Wassers der
übernommen wird. Eine Testung auf Antikörper hin-       Dentaleinheit in der Verantwortung des Betreibers
gegen muss privat gezahlt werden.                       liegt“. Empfohlen wird bei nicht vorhandenen An-
                                                        haltspunkten für Mängel ein Intervall von 12 Mona-
Geltungsbeginn der MDR verschiebt sich                  ten. Jeglicher Verdacht auf eine wasserbedingte In-
Die EU-Kommission hat auf Grund der Corona Pan-         fektion durch zahnärztliche Behandlung muss jedoch
demie einen Vorschlag zur Verschiebung des Gel-         eine anlassbezogene Nachuntersuchung nach sich
tungsbeginns der europäischen Medizinproduktever-       ziehen. Die mikrobiologische Überprüfung umfasst
ordnung (EU) 2017/745 (Medical Device Regulation        die Bestimmung der Koloniezahl bei 36 Grad Celsius
- MDR) um ein Jahr vorgelegt. Die Annahme des Vor-      sowie die Bestimmung von Legionellen durch ein La-
schlags durch Parlament und Rat gilt als sicher. Neu-   bor mit entsprechender Erfahrung.                ZÄK

Stundung des Kammerbeitrags

E   s ist davon auszugehen, dass die Folgen der
    Pandemie die Zahnarztpraxen über einen un-
gewissen Zeitraum wirtschaftlich erheblich belas-
                                                        beschlossen, den Kammermitgliedern den Beitrag
                                                        für das dritte Quartal 2020, der normaler Weise am
                                                        1. Juli 2020 zur Zahlung fällig wäre, bis zum 1. Sep-
ten. Der Vorstand hat daher als eine Maßnahme           tember 2020 zu stunden.

                                                                                            dens 5-6/2020   7
zahnärztekammer

Die Implantatposition 9060
Abrechnungsempfehlungen aus dem GOZ-Referat

D    er Gesetzgeber hat mit der Leistungsbeschreibung
     der Ziffern 9050 und 9060 (Auswechseln von Auf-
bauelementen) eine Trennung von Rekonstruktions- und
                                                             können zusätzlich berechnet werden.
                                                                Die 9060 bildet nicht das Entfernen eines intraimplan-
                                                             tär frakturierten Aufbauelementes ab. Bei dem extremen
Erhaltungsphase vorgenommen. Beide Gebührennum-              zeit- und materialaufwändigen Entfernen eines fraktu-
mern kommen bei zusammengesetzten Implantaten (so            rierten Aufbauteilfragmentes aus dem Implantatinneren
genannte zweiphasige Implantate) zur Anwendung.              erfolgt die Berechnung zusätzlich nach § 6 Abs. 1 GOZ.
  Aufbauelemente bzw. Sekundärteile auf Implantaten
unterliegen Verschleißbelastungen, sodass ein Aus-           Beispiel:
tausch gegen neue Teile erforderlich werden kann. Wird       Es erfolgt die Reparatur der implantatgetragenen Einzel-
implantatgetragener Zahnersatz repariert oder erfolgt die    krone 15. Ein Aufbauelement wird ausgetauscht und zu-
Herstellung einer neuen Suprakonstruktion auf bereits        sätzlich die Krone im Labor repariert.
vorhandenen Implantaten (also keine Erstversorgung),         Abrechnung: 2290 (Ekr), 9060 (Auswechseln Aufbauele-
wird der Austausch von Aufbauteilen nach der Nummer          ment), 2320 (Kronenwiederherstellung), Material- und
9060 berechnet. Die Ziffer 9050 kommt in der Erhal-          Laborkosten
tungsphase nicht mehr zur Anwendung. Honorarmäßig            Hinweis: Das Wiedereingliedern der Krone ist Leistungs-
sind die Ziffern 9050 und 9060 gleich bewertet.              bestandteil der Ziffer 2320 (die 2310 kann hier nicht zu-
                                                             sätzlich angesetzt werden).
Ziffer 9060 GOZ
Auswechseln von Aufbauelementen                              Immer wieder nachgefragt
(Sekundärteilen) im Reparaturfall                            Frage: Ein neuer Prothesensattel oder eine neue Prothe-
313 Punkte, Einfachsatz 17,60 Euro                           senspanne wird an eine vorhandene Prothese angesetzt.
                                                             Kann die Ziffer 5070 (Prothesenspanne) zusätzlich zur
Als Berechnungsvoraussetzung für die 9060 muss ein           Nr. 5260 (Prothesenwiederherstellung mit Abformung)
„Austausch“ von Aufbauteilen erfolgen, d. h., ein altes      berechnet werden?
Teil wird entfernt und ein neues Teil eingliedert. Dagegen   Antwort: Wird eine Prothese erweitert (Ziffer 5260), kann
erfüllt das Entfernen und Wiedereinsetzen desselben          für eine neu geplante und angefügte Prothesenspanne/
Abutments, z. B. im Rahmen der Periimplantitis-Prophy-       Prothesensattel die Ziffer 5070 (Spanne) zusätzlich ne-
laxe nicht den Leistungsinhalt der 9060, da kein Aus-        ben der GOZ-Nr. 5260 berechnet werden. Wird jedoch
wechseln „alt gegen neu“ erfolgt. Da diese Maßnahme          lediglich eine bereits bestehende Prothesenspanne/Pro-
in der GOZ nicht beschrieben ist, sollte sie analog § 6      thesensattel um weitere Zähne erweitert, so kann nur
Abs. 1 GOZ berechnet werden.                                 die GOZ-Nr. 5260 berechnet werden. Der zusätzliche
  Je Sitzung kann die Ziffer 9060 nur einmal je Implantat    Ansatz der Ziffer 5070 ist hier nicht möglich.
berechnet werden, ungeachtet der Anzahl der Aufbau-
elemente, die tatsächlich ausgewechselt werden. Die
Anzahl der Sitzungen bestimmt sich nach der medizi-          Dipl.-Stom. Andreas Wegener, Birgit Laborn
nischen Notwendigkeit – eine Mengenbegrenzung auf            GOZ-Referat
dreimal je Implantat wie bei der Ziffer 9050 GOZ besteht
nicht.
  Zu den Sekundärteilen zählen auch Befestigungs-
schrauben. Das gilt sowohl für Abutmentverschraubun-         Aktualisierungskurse im Röntgen
gen als auch Koronalverschraubungen, sofern diese aus-
getauscht werden. Auslagen gemäß den Allgemeinen
Bestimmungen zum Abschnitt K der GOZ (Implantolo-
gie) sind gesondert berechnungsfähig (z. B. Gingivafor-
                                                             D     ie Zahnärztliche Stelle für Röntgendiagnostik der
                                                                   Zahnärztekammer M-V teilt in Übereinstimmung
                                                             mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales M-V
mer, Aufbaupfosten).                                         mit, dass die ablaufenden Aktualisierungsfristen für
  Die Ziffer 9060 beschreibt nur das Auswechseln von         die Fachkunde/Kenntnisse im Strahlenschutz als ein-
Aufbauelementen. Maßnahmen wie die Entfernung und            gehalten gelten, wenn die bereits angemeldete Kurs-
Wiedereingliederung der prothetischen Suprakonstrukti-       teilnahme zum nächstmöglichen Termin erfolgt.
on (z. B. 2290, 2310, 5110), Wiederherstellungsmaßnah-         Informationen über die Termine/Durchführung der
men an der Suprakonstruktion oder der provisorischen         nächsten Kurse gibt es im Referat Fort- und Weiter-
Versorgung (z. B. 2320, 5090, 5250, 5260, 7100) etc.         bildung.                                          ZÄK

8 dens 5-6/2020
ZÄK / leserbrief

Fortbildung ab Juni
Die Zahnärztekammer M-V wird ab     Termin: 20. Juni, 9–16 Uhr – ver-   Termin: 19. Juni, 15–
Juni 2020 wieder Fortbildungsver-   schoben vom 25.04.2020              18.30 Uhr – verscho-
anstaltungen unter Beachtung der    Ort: TriHotel am Schweizer Wald,    ben vom 29.04.2020
Sicherheitsvorschriften und Ab-     Tessiner Str. 103, 18055 Rostock    Ort: Zahnärztekammer
standsregeln durchführen.           Kurs-Nr.: 39/I-20                   M-V, Wismarsche Str. 304,
Für folgende Seminare sind noch     Kursgebühr: 300 Euro                19055 Schwerin
Plätze verfügbar.                                                       Fortbildungspunkte: 4
                                    Fachgebiet: Interdisziplinäre       Kurs-Nr.: 22/I-20
Fachgebiet: Prophylaxe              Themen                              Kursgebühr: 135 Euro
Thema: Aufklärungs- und Be-         Thema: Zahnärztliche
ratungsgespräche rund um die        Schlafmedizin
professionelle Zahnreinigung        Referent: Dr. med. dent.
Referent: Petra C. Erdmann          Susanne Schwarting
Termin: 3. Juni, 14–19 Uhr          Termin: 17. Juni, 15–19 Uhr           Das Referat Fortbildung der
Ort: Zahnärztekammer M-V,           Ort: TriHotel am Schweizer Wald,      Zahnärztekammer M-V ist unter
Wismarsche Str. 304,                Tessiner Str. 103, 18055 Rostock      Telefon: 0385 59108-13 und über
19055 Schwerin                      Fortbildungspunkte: 5                 Fax: 0385 59108-20 sowie per
Kurs-Nr.: 43/I-20                   Kurs-Nr.: 27/I-20                     E-Mail: s.bartke@zaekmv.de zu
Kursgebühr: 230 Euro                Kursgebühr: 215 Euro                  erreichen.
                                                                          Weitere Seminare, die planmäßig
Fachgebiet: Prophylaxe              Fachgebiet: Endodontie                stattfinden, jedoch bereits aus-
Thema: Der Prophylaxekon­           Thema: Problemmanagement in           gebucht sind, werden an dieser
zeptecheck                          der Endodontie                        Stelle nicht mehr aufgeführt.
Referent: DH Simone Klein           Referent: Dr. Michael Drefs

Leserbrief
Editorial vom dens 3/2020 von Dr. Anja Salbach

S   ehr geehrte Frau Dr. Salbach, liebe Anja,
    vielen Dank für das tolle Editorial („Büro-
kratie – wie Sand im Getriebe“ von Dr. Anja
                                                      PVS muss für jeden Mitarbeiter ein Passwort
                                                      haben, dass ca 30 Zeichen und Sonderzeichen
                                                      lang ist. Selbstverständlich bei jedem Verlas-
Salbach, dens 3/2020, d. Red.).                       sen des Raumes loggt man sich aus und 30 Se-
  Du sprichst uns mit allen Aussagen zu hun-          kunden später wieder ein.
dert Prozent aus der Seele. Der Beruf des                Die Liste ist endlos fortzusetzen. Wir können
Zahnarztes, das Arbeiten an und mit den Pati-         jede Kollegin und jeden Kollegen (m/w/d natür-
enten macht oft Spaß und bringt Zufriedenheit.        lich!) verstehen, die es sich mit der Niederlas-
Aber der ganze Berg drumherum wird immer              sung 2x überlegen. Wir haben das Glück und
größer und es kommen gefühlt wöchentlich im-          können uns in der Praxis als Partner die Aufga-
mer neue hochgradig theoretische Regeln und           bengebiete teilen. Und dennoch hat jeder für
Auflagen hinzu. Die Spanne zwischen prakti-           sich damit gut zu tun. Will man das alles alleine
schem Alltag und „begehungsfähigem Alltag“            schultern?
wird größer. Bei einigen Dingen fühlt man sich           Die „ältere“ Generation ist langsam in die jet-
wie in Schilda. Viele haben eine „Metzger-            zige Situation reingerutscht. Vielleicht ein we-
schürze“ für die Aufbereitung der Instrumen-          nig wie der Frosch, im Topf auf der Herdplatte.
te in der Praxis, die niemals eine Mitarbeiterin                           Dres. Anke und Daniel Welly
anlegen wird – nur damit sie eben da ist. Das                                                   Neukloster

                                                                                           dens 5-6/2020     9
kassenzahnärztliche vereinigung

Bedarfsplan der KZV M-V
Allgemeinzahnärztliche Versorgung
Bekanntmachung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern (KZV M-V) im Einvernehmen
mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen                Stand: 18. März 2020

   Planbereich                            Einwohner per     Zahnärzte        Zahnärzte     Versorgungs­­­­­­­­­­­­­­grad
                                           31.12.2018          IST             SOLL           in Prozent

   Greifswald-Stadt                           58.984          43,25            35,1                 123,2

   Neubrandenburg-Stadt                       63.936          55,75            38,1                 146,3

   Rostock-Stadt                              208.684          196             163,0                120,2

   Schwerin-Stadt                             95.871            85             57,1                 148,9

   Stralsund-Stadt                            59.299          41,75            35,3                 118,3

   Wismar-Stadt                               42.668           39,5            25,4                 155,5

   Bad Doberan                                120.774         66,25            71,9                  92,1

   Demmin                                     71.691           48,5            42,7                 113,6

   Güstrow                                    94.872          58,25            56,5                 103,1

   Ludwigslust                                122.007         61,75            72,6                  85,1

   Mecklenburg-Strelitz                       73.317          42,75            43,6                  98,1

   Müritz                                     62.454             34            37,2                  91,4

   Nordvorpommern                             101.620         59,75            60,5                  98,8

   Nordwestmecklenburg                        114.294         54,25            68,0                  79,8

   Ostvorpommern                              99.102           64,5            59,0                 109,3

   Parchim                                    90.129          58,75            53,6                 109,6

   Rügen                                      64.082           37,5            38,1                  98,4

   Uecker-Randow                              65.278          38,25            38,9                  98,3

25. Greifswalder Fachsymposium verschoben
D     as ursprünglich für den 27. Juni geplante
      25. Greifswalder Fachsymposium der Mecklen-
burg-Vorpommerschen Gesellschaft für ZMK an den
                                                          um ein Jahr verschoben. Die Veranstaltung wird nun
                                                          mit identischem Thema und denselben Referenten am
                                                          26. Juni 2021 stattfinden. Das vollständige Programm
Universitäten Greifswald und Rostock e. V., das gleich-   unter: https://www.zmkmv.de/f%C3%BCr-mitglieder/
zeitig mit der 15. Jahrestagung des Landesverbandes       fortbildungsangebote/zmk-angebote/. Die bereits für
M-V der DGI durchgeführt werden sollte (angekündigt       das diesjährige Symposium gezahlten Teilnahmege-
in dens 3/2020), wird auf Grund der Corona-Pandemie       bühren werden zurücküberwiesen.             ZMK M-V

10 dens 5-6/2020
kassenzahnärztliche vereinigung

Bedarfsplan der KZV M-V
Kieferorthopädische Versorgung
Bekanntmachung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern (KZV M-V) im Einvernehmen mit
den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen                        Stand: 18. März 2020

   Planbereich                              0-18 Jahre per      Zahnärzte       Zahnärzte     Versorgungs­­­­­­­­­­­­­­grad
                                             31.12.2018           IST             SOLL           in Prozent

   Rostock-Stadt                                29.423             14,5            7,4                 195,9

   Mecklenburgische Seenplatte                  39.004               7             9,8                   71,4
   (Müritz, Neubrandenburg,
   Meckl.-Strelitz, Teil Demmin)

   Landkreis Rostock                            35.091              7,5            8,8                   85,2
   (Bad Doberan, Güstrow)

   Vorpommern-Rügen                             32.806               7             8,2                   85,4
   (Nordvorpommern, Stralsund, Rügen)

   Schwerin/Nordwestmecklenburg                 39.890             13,5            10,0                135,0
   (Schwerin, Wismar,
   Nordwestmecklenburg)

   Vorpommern-Greifswald                        34.953               7             8,7                   80,5
   (Ostvorpommern, Greifswald,
   Uecker-Randow, Teil Demmin)

   Ludwigslust-Parchim                          32.856             7,25            8,2                   88,4
   (Ludwigslust, Parchim)

Auszug aus den Bedarfsplanungs-Richtlinien                  2.1 Für Regionen mit Verdichtungsansätzen (Kern-
Zahnärzte vom 7. September 2016                             städte) 1:1280
1. Unterversorgung:
Eine Unterversorgung in der vertragszahnärztlichen Ver-     Die Verhältniszahl 1280 findet demzufolge nur für
sorgung der Versicherten liegt vor, wenn in bestimmten      den Planbereich Rostock-Stadt Anwendung.
Gebieten eines Zulassungsbezirks Vertragszahnarztsit-
ze, die im Bedarfsplan für eine bedarfsgerechte Versor-     2.2 Für ländlich geprägte Regionen (verdichtete Krei-
gung vorgesehen sind, nicht nur vorübergehend nicht         se) 1:1680
besetzt werden können und dadurch eine unzumutbare
Erschwernis in der Inanspruchnahme vertragszahnärzt-        Für alle Planbereiche (außer Rostock-Stadt) trifft die
licher Leistungen eintritt, die auch durch Ermächtigung     Verhältniszahl 1680 zu.
anderer Zahnärzte und zahnärztlich geleiteter Einrich-
tungen nicht behoben werden kann. Das Vorliegen die-        3. Verhältniszahl für den allgemein bedarfsge-
ser Voraussetzungen ist zu vermuten, wenn der Bedarf        rechten Versorgungsgrad in der kieferorthopädi-
den Stand der zahnärztlichen Versorgung um mehr als         schen Versorgung:
100 Prozent überschreitet.                                  Es wurde für den allgemein bedarfsgerechten Ver-
                                                            sorgungsgrad in der kieferorthopädischen Versor-
2. Verhältniszahlen für den allgemein bedarfsge-            gung eine Verhältniszahl von 1:4000 festgelegt, wo-
rechten Versorgungsgrad in der zahnärztlichen               bei die Bezugsgröße die Bevölkerungsgruppe der
Versorgung:                                                 0- bis 18-Jährigen ist.

                                                                                                dens 5-6/2020          11
mecklenburg-vorpommern

Mittendrin und doch kaum beachtet
Zahnärzte berichten über ihre Erfahrungen in der Corona-Krise

D    ie Corona-Krise – sie trifft uns alle gleicher-
     maßen und doch jeden irgendwie anders. Die
Zahnärzte, naturgemäß sehr dicht am Ort des Ge-
                                                             Wir haben einige Kolleginnen und Kollegen aus
                                                           dem Land gefragt, wie sie dies erlebten. Ihre
                                                           Schilderungen, Erfahrungen, Kritiken und Wün-
schehens, traf sie unmittelbar und in allen Bereichen      sche haben wir nachfolgend für Sie zusammen-
der Lebensführung. Ein glatter Volltreffer also!           gefasst.

Michael Köhler, 35 Jahre, Güstrow
I m Jahr 2020 sollte es endlich richtig gut laufen – mit
  dieser Überzeugung bin ich in das Jahr gestartet,
nachdem ich meine Praxis über zwei Jahre hinweg
                                                           dies immer noch tun. Ich stellte für einige Wochen
                                                           auf Kurzarbeit um, beantragte Förderung, besorgte
                                                           Schutzmittel und suchte bewusst auch in der Freizeit
seit der Übernahme nach meinen eigenen Vorstellun-         Ausgleich in der Natur. In den nächsten Tagen werde
gen umgestaltet hatte.                                     ich mich mit meinem Team zusammensetzen und die
  Doch dann kam Corona. Das schlagartige Wegblei-          weiteren Schritte beraten, denn zum Glück kommen
ben der Patienten, die Sorgen um meine Mitarbeiter         die Patienten nun peu à peu wieder und die Behand-
und die aufkommenden Existenzängste versetzten             lungstage füllen sich. Und ich bin zuversichtlich, dass
mich zunächst in eine gewisse Hilflosigkeit. Ich fühlte    wir „durchkommen“ werden. Dennoch, ich hätte
mich als Unternehmer alleingelassen, immer wieder          mehr Unterstützung und eine intensivere Kommuni-
jedoch an die Pflicht erinnert, meinen Versorgungs-        kation durch die Politik und Körperschaften mit uns
auftrag zu erfüllen. Nachdem dann der erste Schock         tätigen Zahnärzten erwartet, wo wir doch so oft in die
überwunden war, konnte ich wieder in den „Funkti-          Pflicht genommen werden.
onsmodus“ übergehen. Die gute Zusammenarbeit in              Mein Wunsch ist es, in Zukunft nicht mehr als Krisen-
meinem Team, der enge Austausch mit den Kollegen,          manager arbeiten zu müssen, sondern endlich wieder
die positiven Rückkopplungen vonseiten der Patienten       überwiegend zahnärztlich tätig werden zu können, um
– all das waren die Faktoren, die mich antrieben und       die Freude an der Ausübung des Berufes zu erfahren.

Dr. Marion Seide, 65 Jahre, und
Anne-Christin Seide, 38 Jahre, Kramerhof
I  m Januar 2020 tauschten Dr. Marion Seide und
   ihre Tochter die Rollen: Anne-Christin Seide über-
nahm die Praxis und stellte ihre Mutter an.
                                                             Die frei gewordenen zeitlichen Valenzen nutzte
                                                           die junge Mutter, um ihren Mann, gerade in Eltern-
                                                           zeit, bei der Betreuung ihrer Kinder, neun Monate
  „Man könnte meinen, sie hätte einen siebten Sinn         und zehn Jahre alt, zu unterstützen. Angst um ihre
gehabt für das, was nach kurzer Zeit auf uns zu roll-      eigene Gesundheit hatten sie nicht; die Tochter um
te“, sagt Anne-Christin Seide – natürlich mit einem        die ihrer Mutter schon und Dr. Marion Seide wiede-
dicken Augenzwinkern versehen. „Wir beide haben            rum um die ihres jüngsten Enkelkindes.
voll parallel gearbeitet und die Termine waren über          Die Sorge um die Gesundheit und die berufliche
Wochen hinweg ausgebucht. Mitte März kam dann              Zukunft ihrer Mitarbeiterinnen jedoch teilten Mutter
der Einbruch. Viele Patienten sagten kurzfristig ab        und Tochter gleichermaßen. „Es war für uns alle
oder kamen einfach nicht und wir standen mit der           eine große Herausforderung. Der Spagat zwischen
vollen Belegschaft da. Wir reagierten und schauten         der limitierten Behandlung bei maximaler Erreich-
von Tag zu Tag, wie wir die verbliebenen Behandlun-        barkeit, dem Druck der Wirtschaftlichkeit und der
gen unter den neuen Bedingungen auf uns und un-            Umsetzung der Infektionsschutzmaßnahmen war
sere Mitarbeiter verteilen konnten. Wir haben quasi        nicht einfach“, sagt Dr. Marion Seide im Rückblick
jeden Tag neu organisiert und es gab sehr viel zu          auf die vergangenen Wochen. „Und wir hatten ja
bedenken.“                                                 noch das Glück, dass wir zu zweit in der Praxis sind,

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mecklenburg-vorpommern

uns vertreten, ergänzen, uns austauschen konn-           mer Wunsch für die Zukunft: Dass die Zahnmedizin
ten“, fügt sie hinzu. Überhaupt seien neben Orga-        endlich wieder wahrgenommen wird in Politik und
nisationsvermögen und Flexibilität der Austausch         Öffentlichkeit. Denn in den vergangenen Wochen,
und die Kommunikation sehr wichtige Faktoren ge-         sind sie sich einig, waren die Sorgen und Nöte der
wesen, um die Krise zu bewältigen. Ihr gemeinsa-         Zahnärzteschaft nirgends präsent.

Dr. Olaf Pichotka, 58 Jahre, Boizenburg
I  ch finde es aus verschiedenen Gründen wichtig,
   dass wir wieder in die „Normalität“ des zahnärztli-
chen Behandlungsalltags zurückfinden. Wir wissen,
                                                         vozieren wir damit unter Umständen kompliziertere,
                                                         behandlungsintensivere Problematiken. Zum ande-
                                                         ren waren wir ohnehin bereits vor Corona voll aus-
wie wir die Patienten, unsere Mitarbeiter und uns        gelastet, sodass wir keine zeitlichen Valenzen zum
vor den Gefahren einer Infektion schützen können         Nachholen der aufgeschobenen Behandlungen ha-
und müssen. Wir unterscheiden ganz klar in Risiko-       ben. Im Gegenteil, wir erhalten selbst jetzt täglich
patienten und Nichtrisikopatienten für eine Covid-19     zusätzlich Behandlungsanfragen von neuen Patien-
Infektion beziehungsweise für einen schweren             ten.
Verlauf einer möglichen Erkrankung. Nichtrisikopa-         Um den drohenden Versorgungsengpässen im
tienten behandeln wir wieder regulär, vermeiden          ländlichen Raum entgegenzuwirken, würde ich mir
langanhaltende Aerosolbildung und schützen uns           wünschen, dass bei jungen, niederlassungswilligen
zusätzlich zu Brille und Mund-Nasen-Schutz mit Vi-       Kolleginnen und Kollegen künftig nicht das Privat-
sier und Einwegschutzkitteln. Denn gerade im länd-       vermögen zur Kreditabsicherung bei Eröffnung oder
lichen Raum, in dem die Versorgung ohnehin bereits       Übernahme einer Praxis miteinbezogen wird. Die fi-
gefährdet ist, weil Zahnarztpraxen nicht nachbesetzt     nanziellen Risiken müssen insbesondere auf Grund
werden, können wir die zahnärztlichen Behandlun-         der Erfahrung, die wir mit der Corona-Krise gerade
gen nur sehr begrenzt aufschieben. Zum einen pro-        machen, minimiert werden.

Kommentar

Wir Zahnärzte sind verantwortungsvolle Mediziner
Z    unächst bedanke ich mich sehr herzlich bei
     den Kolleginnen und Kollegen für ihre offenen
Meinungen und ihre geschilderten Erfahrungen in
                                                         wird. Wir werden in der Pflicht stehen, die Gründung
                                                         oder Übernahme von Praxen deutlich zu erleichtern.
                                                            Wie offizielle Statistiken verdeutlichen, war und
ihren Praxen während der Corona-Pandemie. Zwar           ist Kurzarbeit auch für Zahnärzte eine der wichtigs-
scheint es, dass sich die Situation in unseren Praxen    ten arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen. Mit Hart-
wieder normalisiert, doch kann dies unter Umstän-        näckigkeit haben sich die Zahnärztekammer M-V
den auch nur eine Momentaufnahme sein.                            sowie die Bundeszahnärztekammer dafür
Trotz Verunsicherung und Ängsten um das                           eingesetzt. Niemand war auf eine solche
Behandlungsteam, aber auch die Familie, zei-                      Krise vorbereitet. Auch nicht die Berufsor-
gen die Berichte ein hohes Verantwortungs-                        ganisationen und Körperschaften. Deswe-
bewusstsein. Einerseits für die Patienten da                      gen ist es notwendig, die Kommunikation zu
zu sein, andererseits aber auch Risiken zu                        verbessern, Kommunikationswege zu jeder
minimieren; täglich neu zu entscheiden, mit                       Praxis herzustellen, aber auch gemeinsam
dem Behandlungsteam nach Lösungen zu                              unsere berechtigten Anliegen in die Politik
suchen und im Spagat zwischen Wirtschaftlichkeit         und Öffentlichkeit stärker hineinzutragen. Zahnme-
und ausreichendem Infektionsschutz zu handeln.           dizin ist ein wichtiger Bestandteil des medizinischen
In Krisenzeiten offenbaren sich Stärken, aber auch       Fächerkanons. Unsere Zahnärzte leben das, unsere
Schwächen in unserem Versorgungssystem. Kleine           Patienten wissen es, aber die Politik negiert dies.
Praxen zeigen mit ihren Teams Einsatz, Flexibilität      Zuversicht ist unser Antrieb, aber es gilt auch deut-
und Organisationsvermögen. Trotzdem ist zu be-           lich zu handeln. Das verstehen wir als unseren Auf-
fürchten, dass die zahnärztliche Versorgung im länd-     trag - für welche Krise auch immer.
lichen Raum künftig deutlich schwieriger werden                                    Prof. Dr. Dietmar Oesterreich

                                                                                              dens 5-6/2020   13
mecklenburg-vorpommern

Diesjähriger Zahnärztetag entfällt
Auch Fortbildungstagung für ZFA erst wieder 2021

D    er Vorstand der Zahnärztekammer hat nach
     reiflicher Überlegung und unter Abwägung
verschiedener möglicher Bedingungen entschie-
                                                         erfolgen können, wann und in welchem Umfang das
                                                         Hotel Neptun seine Geschäftstätigkeit wieder auf-
                                                         nimmt. Die Landesregierung hat ferner festgelegt,
den, den Zahnärztetag 2020, die daran gekoppelte         dass alle Großveranstaltungen bis zum 31. August
Jahrestagung der M-V Gesellschaft für ZMK an den         2020 verboten sind. Vor diesem Hintergrund ist es
Universitäten Greifswald und Rostock e.V. sowie          für den Kammervorstand derzeit nicht planbar, ob
die diesjährige Fortbildungstagung für ZFA nicht         und unter welchen Voraussetzungen der Zahnärzte-
durchzuführen. Eine Rücksprache mit der Veranstal-       tag durchgeführt werden könnte. Wir hoffen auf Ihr
tungsleitung des Hotel Neptun hat ergeben, dass          Verständnis und freuen uns auf eine Durchführung
derzeit noch keine verbindlichen Aussagen darüber        hoffentlich im nächsten Jahr.           ZÄK M-V

Patienten bei Zahnarzt-Besuchen gut geschützt
Zahnärztliche Behandlungen nicht aufschieben

F  olgende gemeinsame Pressemitteilung ist an
   die Presse gegangen:
• Hohe Hygienestandards sorgen für Schutz von
                                                         ken zu haben, wenn eine Zahnbehandlung ansteht,
                                                         denn Zahnärzte arbeiten seit jeher mit hohen Hygie-
                                                         nestandards. Infektionsschutz ist in allen Zahnarztpra-
  Patienten, Fachpersonal und Zahnärzten                 xen täglich gelebte Vorsorge. Auch vor und nach „Co-
• Zahnarzt und Patient entscheiden gemeinsam, ob         rona“ gab und gibt es Keime, vor denen sowohl das
  eine Behandlung durchgeführt werden kann               Behandlungsteam als auch die Patienten geschützt
• „Gesund im Mund“ stärkt das Immunsystem                werden müssen. Denn es galt schon bisher, dass
                                                         Zahnärzt*innen ihre Patienten mit entsprechender
  Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Mecklenburg-       Schutzausrüstung wie Einmalhandschuhen, Mund-
Vorpommern (KZV M-V) und die Zahnärztekammer             Nasen-Masken, Augenschutz und unter effizienter
Mecklenburg-Vorpommern (ZÄK M-V) sehen keine             Absaugtechnik behandeln.
Gründe mehr, aufgrund der Corona-Pandemie einen            Daher muss niemand aus Gründen einer Infekti-
Zahnarztbesuch aufzuschieben. Patienten sollten Ihre     onsgefährdung Befürchtungen vor einer zahnärztli-
routinemäßige Besuche beim Zahnarzt im Interesse         chen Behandlung haben. Zusätzlich geltende Maß-
der Erhaltung Ihrer Mundgesundheit wahrnehmen.           nahmen wie die Einhaltung der Abstandsregelungen
Das Unterlassen notwendiger Behandlungen oder            werden durch ein konsequentes Bestellsystem und
regelmäßiger Präventionsmaßnahmen kann nicht nur         genaue Anweisungen für die Patienten eingehalten.
zu folgenschweren Zahnschäden oder Erkrankungen          Bei Unsicherheiten sollte der Zahnarzt telefonisch
des Zahnbettes führen, sondern auch Herzkreislauf-,      kontaktiert werden. Alles in allem gibt es also ge-
und Lungenerkrankungen sowie einen Diabetes ne-          nügend Gründe für die Rückkehr zur normalen Be-
gativ beeinflussen. Patienten brauchen keine Beden-      handlungspraxis.

Zahnärzte haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld
D     ie Weisung, dass Zahnärzte kein Kurzarbeitergeld
      erhalten können, war fehlerhaft und wurde aufge-
hoben. Eine entsprechende Weisung der Bundesagen-
                                                         te auf die vielen Interventionen von Seiten der Körper-
                                                         schaften, Praxen und Verbände und stellt nun zutreffend
                                                         fest, dass Leistungserbringer im Gesundheitswesen
tur für Arbeit erging am 7. Mai 2020 an die regionalen   grundsätzlich Kurzarbeitergeld erhalten können und die
Agenturen für Arbeit. Der erfolgreichen Beantragung      Schutzschirmregelungen für die verschiedenen Akteure
von Kurzarbeitergeld durch Zahnarztpraxen steht damit    im Gesundheitswesen nicht miteinander vergleichbar
nichts im Weg. Die Bundesagentur für Arbeit reagier-     sind.                                     KZBV/BZÄK

14 dens 5-6/2020
zahnärztekammer

Informationen zur GOZ
COVID 19 und erhöhte Hygienekosten

I  m gemeinsamen Beratungsforum zur Gebühren-
   ordnung für Zahnärzte (GOZ) haben sich die Betei-
ligten (BZÄK, PKV-Verband in Abstimmung mit den
                                                        oder Zahnstaffelregelungen einer Erstattung entge-
                                                        genstehen) und
                                                        b) der erhöhte Hygieneaufwand wird nicht durch
Beihilfekostenträgern von Bund und Länder) darauf       eine gesonderte Vergütung bzw. kostenlose Bereit-
verständigt, die aufgrund der COVID-19-Pandemie         stellung von Hygienematerialien der GKV abgedeckt
deutlich erhöhten Kosten für Schutzkleidung und         (keine Doppelberechnung).
Hygieneaufwand pauschal zu erstatten und folgen-
den Beschluss gefasst:                                  Kann der Beschluss auch im Basis- und Standard-
                                                        tarif umgesetzt werden?
Beschluss Nr. 34 des Beratungsforums                    Auch für den Basis- und Standardtarif kann aus-
für Gebührenordnungsfragen:                             nahmsweise der 2,3-fache Bemessungsfaktor (an-
Zur Abgeltung der aufgrund der COVID-19-Pande-          statt dem 2,0-fachen Faktor) der GOZ-Nr. 3010 ana-
mie deutlich erhöhten Kosten für Schutzkleidung         log für die Hygieneabgeltung berechnet werden.
etc. kann der Zahnarzt die Geb.-Nr. 3010 GOZ ana-
log zum 2,3-fachen Satz, je Sitzung, zum Ansatz brin-    Geb.-Nr. Leistung                           Faktor
gen. Auf der Rechnung ist die Geb.-Nr. mit der Erläu-    3010a     erhöhter Hygieneaufwand ent- 2,3
terung „3010 analog – erhöhter Hygieneaufwand“                     sprechend Geb.-Nr. 3010 GOZ,
zu versehen. Dem entsprechend kann ein erhöhter                    Entfernung eines mehrwurzeli-
Hygieneaufwand dann jedoch nicht gleichzeitig ein                  gen Zahnes
Kriterium bei der Faktorsteigerung nach § 5 Abs. 2
darstellen. Dieser Beschluss tritt am 8. April 2020
in Kraft und gilt zunächst befristet bis zum 31. Juli   Sind spezielle Begründungen erforderlich?
2020. Er erfasst alle in diesem Zeitraum durchge-       Die Berechnung hat wie folgt zu erfolgen:
führten Behandlungen.
                                                        Ist dieser Beschluss auch auf Selbstzahler ohne
Häufig gestellte Fragen und Antworten                   Inanspruchnahme einer privaten Krankenversi-
Für welche Praxisform gilt der Beschluss?               cherung anwendbar?
Die vereinbarte Hygiene-Pauschale für Zahnärzte         Zur Abgeltung der hygiene- und pandemiebedingten
gilt nur für ambulante Behandlungen bei niederge-       Mehraufwände bei Zahnärzten erscheint eine An-
lassenen Zahnärzten und zugelassenen MVZ. Kran-         wendbarkeit des Beschlusses auch auf Selbstzahler
kenhäuser erhalten andere Formen von Hygiene-           gerechtfertigt.
Abgeltungen.                                                                                Quelle: BZÄK

Gilt der Beschluss nur für Zahnärzte?                     Wir weisen darauf hin, dass bei gleich- und anders-
Die vereinbarte Hygiene-Pauschale gilt für Zahnärz-     artigem Zahnersatz sowie MKV-Behandlungen ge-
te, MKG-Chirurgen und Kieferorthopäden jeweils in       mäß § 28 SGB V die Hygienepauschale 3010a nicht
ambulanten Praxen und zugelassenen MVZ.                 zulässig ist, da es sich hier nicht ausschließlich um
                                                        rein private Behandlungen handelt. Neben der Leis-
Kann die Geb.-Nr. 3010 GOZ analog auch bei              tungsabrechnung nach GOZ werden hier BEMA-Po-
GKV-Patienten berechnet werden?                         sitionen/Festzuschüsse in Abzug gebracht. Im Ge-
Die Regelung gilt grundsätzlich nicht für gesetzlich    gensatz dazu kann der Hygienezuschlag 3010a bei
Versicherte. Für gesetzlich Versicherte sollen ent-     reinen Privatleistungen bei GKV-Versicherten (z. B.
sprechende Regelungen für die Abgeltung der Co-         PZR und andere Prophylaxeleistungen, Implantat-
vid19-bedingten Hygieneaufwände getroffen wer-          leistungen) nur dann berechnet werden, wenn der
den.                                                    GKV-Versicherte Anspruch auf Kostenerstattung
  Für GKV-Patienten, die Privatleistungen in An-        durch eine private Krankenversicherung hat (siehe
spruch nehmen, gilt der Beschluss ausnahmsweise         Punkt a).
unter den folgenden Voraussetzungen:                                                        Dr. Gunnar Letzner,
a) Anspruch auf Kostenerstattung durch eine priva-                           stellv. Vorsitzender der KZV M-V
te Zusatzversicherung (hier können tarifliche Leis-                             Dipl.-Stom. Andreas Wegener,
tungsbegrenzungen wie Erstattungsobergrenzen                                       GOZ– Referat der ZÄK M-V

                                                                                           dens 5-6/2020   15
kassenzahnärztliche vereinigung

Hinweis zur Abrechnung
BEMA-konformer Ansatz der KCH-Nr. 03 (Zu) im Schmerz-/Notdienst

Z    um Ansatz der „Zuschlagsposition 03“ häufen sich
     die Nachfragen aus den Praxen immer dann, wenn
ein Notdienst unmittelbar bevor steht oder auch am Wo-
                                                           gen auf die akut notwendige Behandlung hin untersucht
                                                           und beraten. Für diese symptombezogene Untersu-
                                                           chung ist die BEMA-Nr. Ä1 in Ansatz zu bringen.
chenende durchgeführt worden ist. Anlass, noch einmal        Darüber hinaus ist im Notdienst wie auch bei der In-
auf Folgendes hinzuweisen:                                 anspruchnahme außerhalb der Sprechstunde in einem
   Die BEMA-Nr. 03 ist immer dann berechnungsfähig,        Notfall die Untersuchung und Beratung nach der BEMA-
wenn der Zahnarzt außerhalb seiner Sprechstunde von        Nr. Ä1, auch ohne eine sich anschließende zahnärztliche
einem nicht bestellten Patienten in einem dringenden       Behandlung immer abrechnungsfähig. Ob „dringend
notwendigen Fall innerhalb der eigenen Praxisräume in      notwendige“ zahnärztliche Leistungen erforderlich sind,
Anspruch genommen wird. In jedem Fall muss es sich         kann sich erst nach dieser Untersuchung entscheiden,
um eine dringend notwendige zahnärztliche Leistung         diese Untersuchung muss der Zahnarzt also immer
handeln, die nicht auf die nächste Sprechstunde ver-       durchführen und kann sie somit auch abrechnen. Hat die
schoben werden kann. Demzufolge ist die BEMA-Nr.           Untersuchung nunmehr ergeben, dass keine „echten“
03 nicht abrechenbar, wenn ein Patient zur Behand-         zahnärztlichen Leistungen notwendig sind, demnach nur
lung im Notdienst, am Sonnabend/Sonntag oder nach          eine Beratung des Patienten erfolgt, ist in diesem Falle
der Sprechstunde einbestellt wird, weil z. B. der Pati-    die „Beratung“ einer „alleinigen Leistung“ gleichzuset-
ent aus beruflichen/persönlichen Gründen die eigent-       zen, da die BEMA-Nr. 03 nur ein „Zuschlag“ für das Er-
liche Sprechstunde nicht in Anspruch nehmen kann.          bringen einer solchen Leistung zu einer Zeit „außerhalb
Auch dann nicht abrechenbar, wenn in der eigentli-         der Sprechstunde“ ist. Dementsprechend wären dann
chen Sprechstunde ein Schmerzpatient behandelt             die BEMA-Nrn. Ä1 und 03 abrechenbar.
wird z. B. Urlauber, Dienstreisender. Zu berücksich-         Im Rahmen des Notdienstes ist die Berechnung der
tigen ist darüber hinaus auch die Abrechnungsbestim-       BEMA-Nr. 03 für jede Behandlung möglich. Kommt
mung 1 des BEMA, die besagt, dass eine Berechnung          ein Patient mehrmals im Notdienst zur Behandlung, ist
der BEMA-Nr. 03 dann nicht möglich ist, wenn die offizi-   die BEMA-Nr. 03 für jede Sitzung einmal berechenbar.
elle Sprechstunde zwar schon abgelaufen ist, der Patient   Mit Sitzungstrenner (Datumsangabe wiederholt einge-
sich aber vor Ablauf bereits beim Zahnarzt eingefunden     ben) ist die BEMA-Nr. 03 dann abzurechnen, wenn der
hatte. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn angekün-    Patient am selben Tag erneut den Notdienst aufsucht.
digte Sprechstunde 15 bis 18 Uhr, Patient erscheint um     Neben der BEMA-Nr. 03 sind sodann alle erbrachten dia-
17.55 Uhr und die Behandlung beginnt um 18.10 Uhr.         gnostischen und therapeutischen Leistungen zusätzlich
Die BEMA-Nr. 03 ist dann nicht berechenbar.                abrechenbar.
   Es kommt durchaus vor, dass ein Patient im Not-           Des Weiteren ist bei der Abrechnung der BEMA-
dienst lediglich telefonisch beraten wird, der Zahnarzt    Nr. 03 zu beachten, dass in der Spalte „Bemerkungen“
Ratschläge erteilt. Hierfür ist neben dem Ansatz der       die Uhrzeit anzugeben ist, wenn die Notfallbehandlung
BEMA-Nr. Ä1 für die Beratung auch die Berechnung der       außerhalb der Sprechstunde durchgeführt worden ist.
BEMA-Nr. 03 möglich.                                       Die Angabe der Uhrzeit hat dann ohne Punkt und Kom-
   Die Richtlinien des BEMA schließen aus, dass in         ma (z. B. 2045 für 20 Uhr 45) zu erfolgen. War die Be-
Akut- und Notfällen die zahnärztliche Behandlung mit       handlung jedoch an einem Sonn- und Feiertag oder bei
der eingehenden Untersuchung nach der BEMA-Nr. 01          Nacht (20 bis 8 Uhr) ist die Angabe der Uhrzeit nicht er-
beginnt. In diesen Fällen wird der Patient symptombezo-    forderlich.                            Andrea Mauritz

      Wir haben Kenntnis davon erhalten, dass                     Wir haben Kenntnis davon erhalten, dass
                   Almut Roßburg                                           Cornelia Schünemann
                     Schwerin,                                               Neubrandenburg,
              im April 2020 verstorben ist.                              im April 2020 verstorben ist.
         Wir werden ihr ehrendes Andenken                           Wir werden ihr ehrendes Andenken
                      bewahren.                                                  bewahren.
               Zahnärztekammer M-V                                        Zahnärztekammer M-V
        Kassenzahnärztliche Vereinigung M-V                        Kassenzahnärztliche Vereinigung M-V

16 dens 5-6/2020
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