Der Gemeinde ZABERFELD - 2218 ha Naturpark Stromberg-Heuchelberg pur! - Gemeinde ...
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Amtsblatt der Gemeinde ZABERFELD 2218 ha Naturpark Stromberg-Heuchelberg pur! 26. Woche Freitag, 2. Juli 2021 Liebe Mädchen und Jungs! Die Gemeinde Zaberfeld gestaltet mit den Macherinnen und Machern die Zukunft Die Gemeinde Zaberfeld hat sich für die Teilnahme am Projekt „Der Ländliche Raum für Zukunft“ beworben. Dabei handelt es sich um ein Projekt des Bündnisses Ländlicher Raum, einem Zusammenschluss aus 16 Verbänden und Organisationen, wel che sich gemeinsam für die Stärkung der ländlichen Räume in Baden-Württemberg einsetzen. Wir freuen uns sehr, von der Jury als eine der teilnehmenden Bald stehen die Sommerferien vor der Türe! Städte und Gemeinden ausgewählt worden zu sein. Im Rahmen des Projektes sollen gemeinsam mit den Mache Trotz Corona hat die Gemeinde Zaberfeld in Zusammen rinnen und Machern vor Ort wie beispielsweise, engagierten arbeit mit den örtlichen Vereinen, Institutionen und Bürgerinnen und Bürger, Unternehmerinnen und Unternehmer, Privatpersonen für Euch auch dieses Jahr wieder ein Schülervertreterinnen und Schülervertreter, Vertreterinnen und Ferienprogramm auf die Beine gestellt, wenn auch in Vertreter der Kirchen, Vereinsvorsitzende, Jugendliche, etc. die eingeschränkter Form. Die Veranstaltungen versprechen Potenziale und Bedarfe der Gemeinde ermittelt und darauf auf viel Spaß und Abwechslung! bauend zukunftsorientierte Umsetzungskonzepte erarbeitet werden. Das genaue Programm findet Ihr im Innenteil ab Seite 8. Sie sind eine Macherinnen/ein Macher unserer Gemeinde und Im Internet unter www.zaberfeld.de erhaltet Ihr weitere wollen beim Projekt dabei sein, dann wenden Sie sich für wei Anmeldebögen. tere Informationen per E-Mail oder Telefon direkt an Frau Bür Euch, liebe Kinder, wünsche ich schon heute schöne germeisterin Diana Kunz; Gemeinde@Zaberfeld.de; Tel.-Nr. Ferien und viel Spaß beim Ferienprogramm! 07046/9626-31. Eure Bürgermeisterin Diana Kunz Weitere Informationen zum Projekt „Der Ländliche Raum für Zu kunft“ sowie die Ergebnisse aus anderen Gemeinden/Städten finden Sie unter www.laendlicher-raum-bw.de. Ehmetsklinge: Bürger für Arbeitsgruppe gesucht Die Ehmetsklinge in Zaberfeld ist in der Badesaison ein beliebtes Ausflugsziel. Tausende Besucher stellen für die Gemeinde aber eine große Herausforderung und für viele Bürgerinnen und Bürger eine enorme Belastung dar. Deshalb arbeitet die Gemeindeverwaltung an einem Managementkonzept für das als Badesee genutzte Hochwasserrückhaltebecken. Ziel ist, die vielen bereits umgesetzten Maßnahmen zu bündeln und mit neuen Ansätzen zu ergänzen. Eine Arbeits gruppe mit Vertretern unter anderem aus Verwaltung, Polizei, Hilfsorganisationen und Bürgerinnen und Bürgern soll dabei mithelfen. Die Gemeinde sucht Zaberfelderinnen und Zaberfelder, die sich an diesem Prozess beteiligen und ihre Ideen einbringen wollen. Bürgermeisterin Diana Kunz: „Mir ist es wichtig, die Bürgerinnen und Bürger einzubinden. Ich freue mich auf freiwillige Mitstreiter.“ Kontakt: Bürgermeisterin Diana Kunz, Gemeinde@Zaberfeld.de; Tel. 07046/962631
Zaberfeld 02.07.2021 Seite 2 Wichtige Fernsprechanschlüsse, Sprechzeiten usw. Gemeindeverwaltung Zaberfeld Tel. 9626-0/Fax 9626-26 Notarzt und Rettungsdienst Notruf 112 www.Zaberfeld.de Bereitschaftsdienst der Hausärzte im Zabergäu Bauhof Zaberfeld Tel. 6361 Mo.–Fr.: 7.00 bis 19.00 Uhr Notdienstnummer 07135/1712000 Bauhofleiter Reinhold Sigloch Handy 0171/4819723 Ärztlicher Notfalldienst (bei dringenden, aber nicht akut lebensbedroh Wassermeister Volkmar Richter Handy 0171/6420599 Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung lichen Fällen zuständig) Rathaus Zaberfeld Bundeseinheitliche Rufnummer Tel. 116117 Montag 8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr Notfallpraxis Brackenheim Dienstag, Donnerstag und Freitag 10.00 bis 12.00 Uhr Bereitschaftszeiten: Montag bis Freitag von 19.00 bis 22.00 Uhr Mittwoch 7.30 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 18.30 Uhr Samstag, Sonntag und feiertags 8.00 bis 22.00 Uhr Bücherei im Löweneck, Tel. 2169 Dienstag 15.30 bis 18.30 Uhr Notfallpraxis Brackenheim, Maulbronner Straße 15, 74336 Brackenheim Donnerstag 15.00 bis 18.00 Uhr Mo.–So. (auch feiertags) ab 22.00 Uhr Notaufnahme SLK-Klinik Heilbronn Freitag 15.30 bis 18.30 Uhr Zahnärztlicher Notdienst Grundschule Zaberfeld Tel. 07046/6563, Fax 07046/912564 Der Notdienst ist zu erfragen unter Tel. 0711/7877712 Recyclinghof Zaberfeld, Eugen-Zipperle-Straße 8 Öffnungszeiten: Freitag 13.30 bis 16.30 Uhr Augenärztlicher Notfalldienst Samstag 9.00 bis 13.00 Uhr Der Notdienst ist zu erfragen unter Tel. 116117 Häckselplatz Zaberfeld Ärztl. Notdienst für Patienten mit Hals-, Nasen-, Ohrenerkrankungen Öffnungszeiten: Mo.–Fr.: Notdienst ist zu erfragen unter Tel. 116117 September bis Mai Samstag 11.00 bis 15.00 Uhr An Sa., So. und Feiertagen in der HNO-Notfallpraxis an der HNO-Klinik im Juni bis August Samstag 13.00 bis 15.00 Uhr Klinikum am Gesundbrunnen, Heilbronn Bereitschaftsdienste bei Stromausfall Bezirksservice Brackenheim, Neipperger Straße 31 Tel. 07135/9832-0 Kinderärztlicher Notfalldienst Erdgas-Störungsmeldestelle (24-Std. Hotline) Tel. 01802056229 Mo.–Fr. 19 bis 22 Uhr, an Sa., So. und Feiertagen von 8 bis 22 Uhr, in der Unity Media (Kabel BW) – 24 Std.-Service-Hotline Tel. 0221/46619100 Kinderklinik am Gesundbrunnen HN Polizei Notruf 110 nach 22 Uhr ist der Notdienst zu erfragen unter Tel. 116117 Polizeiposten Güglingen Tel. 07135/6507 Apothekennotdienst Polizeirevier Lauffen a. N. Tel. 07133/2090 Diesen finden Sie im Innenteil des Amtsblattes. Feuerwehr Notruf 112 Tierärztlicher Notdienst Kommandant Markus Konz Tel. 8806199 Abt. 1 (Zaberfeld u. Michelbach) Am Samstag, 3. und Sonntag, 4. Juli 2021: Abt.-Kmdt. Simon Achauer Tel. 0157/83880821 TA Brlecic, Heilbronn Tel. 07131/6441302 Abt. 2 (Ochsenburg u. Leonbronn) Abt.-Kmdt. Holger Häußer Tel. 882327 Dr. Franke, Ilsfeld Tel. 07062/9760930 Leiter der Jugendfeuerwehr Uwe Bohse Tel. 7423 TA Modrovich, Gundelsheim Tel. 06269/429990 AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND NACHRICHTEN Glückwünsche zum 85. Geburtstag Zum 85. Geburtstag am 25. Juni 2021 konnte Bürgermeisterin Diana Kunz Frau Gertrud Aichert die Glückwünsche der Gemeinde mit den Deutsche Rentenversicherung – besten Wünschen für die Zukunft, Gesundheit und persönliches Wohl Nächster Sprechtag in Zaberfeld ergehen, überbringen. Sie übergab der Jubilarin coronakonform einen Der nächste Sprechtag rund um das Thema „gesetzliche Ren Geschenkkorb der Gemeinde. tenversicherung“ findet am Mittwoch, den 7. Juli im Rathaus Wir gratulieren herzlich und wünschen auf diesem Wege nochmals „Alles statt. Vereinbaren Sie hierfür rechtzeitig beim Bürgermeisteramt Gute“. Zaberfeld, Frau Stuber, Tel. 07046/9626-31, E-Mail: gemeinde@ zaberfeld.de einen Termin. EnergieSTARTberatung in Zaberfeld Der Sprechtag findet grundsätzlich am ersten Mittwoch eines Sie planen einen Austausch Ihrer Heizung, wissen jedoch nicht welches Monats statt. Vereinbaren Sie für eine Rentenantragstellung Gesetz zu beachten ist oder wie die 15 % des Erneuerbare-Wärme- frühzeitig einen Termin. Gesetzes (EWärmeG) erfüllt werden können? Sie möchten ihre Ener giekosten senken oder ihr Haus sanieren und finden sich im Dschungel von unübersichtlichen Fördermöglichkeiten, komplizierten Gesetzen und Vorschriften nicht zurecht? Die nächste EnergieSTARTberatung findet am Mittwoch, 14. Juli 2021 in Zaberfeld telefonisch statt. Wiederkehrenden Messungen und Abgaswege- Die Termine sowie weitere Informationen können online unter www. überprüfungen der Öl- & Gasheizungen landkreis-heilbronn.de/energieberatung eingesehen und vereinbart werden. Fragen oder Hilfe bei der Online-Terminvereinbarung erhalten Die wiederkehrenden Messungen und Abgaswegeüber Sie unter Tel. 07131/994-1184 oder unter energieberatung@landrats prüfungen der Öl- & Gasheizungen werden ab 05.07.2021 in amt-heilbronn.de. Leonbronn und ab 26.07.2021 in Ochsenburg durchgeführt. Schornsteinfegermeister Thorsten Wehner, Zimmerer Pfad 8, 74343 Sachsenheim, Telefon 07147/7080687, Mobil: 0152/ 22985885, www.zaberfeger.de Altglas ist Rohstoff Herausgeber: Gemeinde Zaberfeld, Schloßberg 5, 74374 Zaberfeld, Tel. 07046/9626-0. Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen der Gemeinde: Bürgermeisterin Diana Kunz. Verantwortlich für den übrigen Inhalt und Anzeigen: Timo Bechtold, Kirchenstr. 10, 74906 Bad Rappenau. Druck und Verlag: Nussbaum Medien Bad Rappenau GmbH & Co. KG, Kirchenstr. 10, 74906 Bad Rappenau, Tel. 07264/70246-0, Fax 07264/70246-99, Internet: www.nussbaum-medien.de. Anzeigenberatung: Nussbaum Medien, Raiffeisenstr. 49, 74336 Brackenheim, Tel. 07264/70246-70, bad-rappenau@nussbaum-medien.de, Internet: www.nussbaum-medien.de. Zuständig für die Zustellung: G.S. Vertriebs GmbH, Josef-Beyerle-Str. 2, 71263 Weil der Stadt, Telefon 07033/6924-0, E-Mail: info@gsvertrieb.de, Abonnement: www.nussbaum-lesen.de, Zusteller: www.gsvertrieb.de
Seite 3 02.07.2021 Zaberfeld STADTRADELN – Wir sind dabei! Zaberfeld ist dieses Jahr wieder beim bundesweiten STADTRADELN dabei. Am vergangenen Samstag fiel der Startschuss und es wurden seit dem schon mehrere tausend Kilometer erradelt! Vielen Dank an dieser Stelle allen Radlerinnen und Radlern! Wer noch nicht beim STADTRADELN dabei ist und gerne mitmachen möchte: Es besteht noch bis 16. Juli die Möglichkeit sich unter www. stadtradeln.de/zaberfeld zu registrieren und Kilometer zu sammeln. Machen Sie mit und erleben Sie Zaberfeld aus einem aktiven Blick- winkel! Ferner möchten wir darauf hinweisen, dass das Tretbecken und das Arm- Kneipp-Becken kein Plansch- oder Spielplatz für Kinder sind, sondern von den Besucherinnen und Besuchern zum Kneippen genutzt wird. Der Wasserspielplatz unterhalb der Kneipp-Anlage ist das Reich der Kinder und lädt an schönen Tagen zum Spielen ein. Bitte nehmen Sie Rücksicht darauf. Ihre Gemeindeverwaltung Bauliche Anlagen im Außenbereich – Gerätehütten, Bauwagen und Co. – Erst informieren, dann bauen! Der Gesetzgeber hat den Außenbereich in § 35 Baugesetzbuch unter einen besonderen Schutz gestellt. Er soll grundsätzlich von Bebauung frei bleiben. Viele Handlungen sind dadurch eingeschränkt oder sogar verboten. Da Verstöße gegen bau-, planungs- und naturschutzrechtliche Vor schriften zu behördlichem Einschreiten und zu Bußgeldverfahren führen Ferienbetreuung an der Grundschule Zaberfeld können, ist eine vorherige Information über die Rechtslage unbedingt In den Sommerferien wird die Gemeinde eine Ferienbetreuung notwendig. an der Grundschule Zaberfeld für Grundschulkinder der Grund Auskünfte erteilt das Bauamt der Gemeinde Zaberfeld (Tel. 07046/9626-0) schule Zaberfeld anbieten. Die Kinder können vom 29.07.– oder das Landratsamt Heilbronn als zuständige Baurechtsbehörde (Tel. 06.08.2021 und vom 30.08.–10.09.2021 von 7.30 bis 14.30 Uhr 07131/994-7381). werktags betreut werden. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass die Anmeldung verbindlich ist. D. h. auch wenn Ihr Kind kurzfristig doch nicht an der Betreuung teilneh men kann, muss die Gebühr bezahlt werden. Parkverstöße rund um die Ehmetsklinge Anmeldeformulare erhalten Sie im Rathaus bei Frau Tauch, Liebe Bürgerinnen und Bürger, Zimmer 3 oder bevorzugt auf unserer Homepage. Die Anmel rund um die Ehmetsklinge stellen wir regelmäßig und an hei dungen sind bis spätestens 13.07.2021 in den Briefkasten der ßen Tagen leider sehr häufig Parkverstöße fest. Diese werden Grundschule einzuwerfen. Bei Rückfragen stehen Ihnen unsere durch den Gemeindevollzugsdienst digital aufgenommen und Betreuungskräfte an der Schule oder Frau Tauch im Rathaus zur als Ordnungswidrigkeit geahndet. Beispielsweise werden an Verfügung. Bitte denken Sie daran, Ihre Kinder rechtzeitig bei sommerlichen Tagen rund 80 Ordnungswidrigkeitsanzeigen ge der Betreuungsperson, 07046/8849590 (Anschluss Betreuung fertigt. Ordnungsamt, Gemeinde Zaberfeld Grundschule), zu entschuldigen, wenn sie kurzfristig doch nicht an der Ferienbetreuung teilnehmen können. Bitte beachten Sie, dass sich das Angebot kurzfristig ändern kann, sofern es neue bzw. geänderte Vorgaben aufgrund der Gemeinde Zaberfeld Corona-Pandemie gibt. Das Betreuungspersonal wird Sie ggf. Polizeiverordnung der Gemeinde Zaberfeld über die informieren. Benutzung des Hochwasserrückhaltebeckens „Ehmets- Nähere Informationen, Preise und Anmeldeformulare zur Betreuung an der Grundschule und Ferienbetreuung können Sie klinge“ vom 22.06.2021 unserer Homepage entnehmen http://www.zaberfeld.de/web Aufgrund § 21 Abs. 2 des Wassergesetzes Baden-Württemberg (WG) site/de/leben-und-wohnen/bildung-und-betreuung/kinder vom 03.12.2013 (GBl. Nr. 17, S. 389), zuletzt geändert am 17. Dezember betreuung. Gemeindeverwaltung und Schulleitung 2020 (GBl. S. 1233, 1248) hat der Gemeinderat als Ortspolizeibehörde in seiner Sitzung vom 22.06.2021 folgende Polizeiverordnung beschlossen: § 1 Geltungsbereich und Zweck (1) Diese Polizeiverordnung gilt für den Wasser- und Uferbereich des Hochwasserrückhaltebeckens „Ehmetsklinge“ auf den Gemarkun Kneipp-Anlage wieder geöffnet gen Zaberfeld und Leonbronn. Maßgeblich ist die Einzeichnung des Wir haben die Zeit genutzt und die Becken der Zaberfelder Kneipp- Geltungsbereichs in der beiliegenden Karte. Die Verordnung des Anlage umfangreich saniert. Erfreulicherweise können wir mit den nie Landratsamts Heilbronn als untere Naturschutzbehörde über das deren Inzidenzwerten die Kneipp-Anlage bei der Zaberfelder Wasser Landschaftsschutzgebiet „Oberes Zabergäu zwischen Zaberfeld- welt ab sofort für Besucherinnen und Besucher auch wieder öffnen. Bitte Ochsenburg und Pfaffenhofen-Weiler in Zaberfeld und Pfaffenhofen“ beachten Sie, dass das Kneippbecken von max. 3 Personen gleichzeitig vom 27. Juni 1996) und die darin getroffenen Regelungen zum genutzt werden darf. Des Weiteren sind die allgemeinen Abstands- Schutzgegenstand bleiben hiervon unberührt. und Hygieneregeln der aktuell geltenden Corona-Verordnung bei der (2) Bestandteil dieser Polizeiverordnung ist die beiliegende Karte zur Nutzung der Anlage zu beachten (z. B. zulässige Ansammlungen). Wir grafischen Darstellung der Zoneneinteilung (Nutzungsbereiche) mit appellieren an Ihre Vernunft und Ihr Verantwortungsbewusstsein, dass Stand vom 10.05.2021, auf deren zeichnerische und textliche Fest diese Regelungen uneingeschränkt beachtet und eingehalten werden. setzungen Bezug genommen wird. Sie ist bei dem Bürgermeisteramt Verstöße gegen die aktuell geltende Corona-Verordnung werden mit Zaberfeld für Jedermann kostenlos zur Einsicht während der Dienst Ordnungswidrigkeiten geahndet. stunden verfügbar.
Zaberfeld 02.07.2021 Seite 4 (3) Die Bestimmungen dieser Polizeiverordnung dienen dem Schutz der 13. in der Zeit vom 1. Mai bis 30. September auf der Liegewiese Natur, der Regelung der Nutzungsinteressen am Hochwasserrück Hunde oder andere Tiere mitzuführen mit Ausnahme von medizi haltebecken, der Konkretisierung des Rechts auf Gemeingebrauch, nischen Begleithunden, der Sicherstellung der Erholung und der Abwehr von Gefahren für 14. in der Zeit vom 1. Mai bis 30. September Hunde oder andere die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Die nachstehend als „Schutz Tiere im Uferbereich frei laufen zu lassen, zone“ (Zone B) bezeichneten ökologisch hochwertigen Bereiche sol 15. wild lebende Tiere zu füttern, ihnen nachzustellen, sie mutwillig len vor Beeinträchtigungen durch intensive bzw. ungesteuerte Nut zu beunruhigen, zu fangen, zu verletzen oder zu töten zung geschützt werden, damit der besondere ökologischen Wert als 16. Kompressoren oder andere motorbetriebene Geräte zu be Lebensraum wildlebender und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten treiben, sowie die Leistungsfähigkeit eines ausgewogenen Naturhaushalts 17. der Aufenthalt im Seeuferbereich außerhalb der zur öffentlichen gewahrt werden. Badestelle gehörenden Liegewiese bzw. außerhalb eingerichte § 2 Seeuferbereich und Einteilung des Sees ter Wege. (1) Der Uferbereich erstreckt sich von der Uferlinie bzw. der tatsächlichen 18. das Verrichten der Notdurft außerhalb der dafür vorgesehenen Wasserstandslinie auf die in der beiliegenden Karte markierte Fläche Sanitäreinrichtungen, entlang der „Ehmetsklinge“. Die Grenzen des Uferbereichs sowie die 19. Wasserpfeifen aufzustellen und zu rauchen; einzelnen Nutzungszonen sind auf Schilder markiert und in der dieser 20. im Wasser- oder Uferbereich sich unbekleidet aufzuhalten. Verordnung als Anlage beigefügten Karte eingetragen. (2) Die Benutzung der Schutzzone B ist für Badende, Wassersportler und (2) Der Wasser- und Uferbereich wird gemäß § 2 Abs. 1 in folgende Nut sonstige unbefugte Nutzer verboten. zungszonen unterteilt: (3) Der Gebrauch des Gewässers als Eisfläche ist verboten. 1. Bereich des Gemeingebrauchs, Badebereich (Zone A) § 5 Gefahrenhinweise, Haftung (1) Auf folgende, mit der Benutzung des Hochwasserrückhaltebeckens 2. Außerhalb des Bereichs für den Gemeingebrauch wird der süd „Ehmetsklinge“ verbundene Gefahren wird besonders hingewiesen: liche Teil des Rückhaltebeckens entsprechend der Darstellung in – Die Uferböschungen außerhalb der Badestelle fallen plötzlich steil der beiliegenden Karte als Schutzzone (Zone B) ausgewiesen, die ab; die Wassertiefe beträgt bis zu 6 m. als Rückzugsraum den Tier- und Pflanzenarten dient und in der – Der Untergrund bietet keinen festen Halt (Abrutschgefahr). zum Schutz der Natur kein Gemeingebrauch zulässig ist, soweit – Es muss mit Untiefen, stark schwankenden Wassertemperaturen hierfür keine Ausnahmen nach § 6 erteilt wurden. und kalten Strömungen gerechnet werden. § 3 Zulässige Handlungen – Schlingpflanzen können Schwimmer gefährden. (1) Das Baden in Zone A in der Zeit vom 1. Mai bis zum 30. September (2) Über die Vorschriften dieser Polizeiverordnung hinaus haben sich eines jeden Jahres von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang in dem alle Benutzer des Hochwasserrückhaltebeckens so zu verhalten, dass Hochwasserrückhaltebecken „Ehmetsklinge“ ist allgemein zulässig. niemand gefährdet oder mehr als nach den Umständen vermeidbar Der Zugang zur öffentlichen Badestelle erfolgt vom an die Zone A behindert oder belästigt wird. angrenzenden Uferbereich; als Liegewiese darf nur der dortige Ufer (3) Das Hochwasserrückhaltebecken wird zeitweise und nur im Bade bereich entsprechend der Darstellung in der beiliegenden Karte ge bereich während der Badesaison beaufsichtigt. Die Benutzung des nutzt werden. Hochwasserrückhaltebeckens erfolgt auf eigene Gefahr. (2) In der Zone A, vorbehaltlich der Regelung in § 3 Abs. 1, wird der § 6 Ausnahmen Gemeingebrauch auf das Befahren mit kleinen Booten ohne eigene Die Ortspolizeibehörde kann in besonders begründeten Fällen, insbe Triebkraft erweitert. sondere, wenn eine nicht zumutbare Härte für den Betroffenen entsteht, (3) Für das Befahren der „Ehmetsklinge“ im Bereich A gelten folgende Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verordnung zulassen, sofern Einschränkungen: keine öffentlichen Interessen oder andere Rechtsvorschriften entgegen 1. Mehrrumpfboote und Boote mit einer Länge von mehr als 3,00 m stehen. sind nicht zugelassen. § 7 Ordnungswidrigkeiten 2. Das Surfen und Segeln ist während der Badesaison (01.05.–30.09.) (1) Ordnungswidrig im Sinne des § 126 Abs. 1 Nr. 18 des Wassergesetzes verboten. handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 3. Die Ortspolizeibehörde kann an bestimmten Tagen zur Sicherheit 1. die Zonen A oder B entgegen § 3 benutzt, und Aufrechterhaltung des Badebetriebes das Befahren im gesam 2. entgegen § 3 Abs. 1 zwischen Sonnenuntergang und Sonnenauf ten Wasserbereich der „Ehmetsklinge“ verbieten. Dies geschieht gang badet, durch Aufstellen entsprechender Hinweistafeln. 3. entgegen § 3 Abs. 1 zwischen dem 1. Oktober und dem 30. April (4) Der Zugang mit Hunden an bzw. in den See ist außerhalb der Bade badet, saison vom 01.10.–30.04. zulässig. 4. entgegen § 4 Abs. 1 Nr. 1 sich zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr (5) Die jagd- und fischereirechtlichen Bestimmungen werden durch diese an der „Ehmetsklinge“ aufhält, Verordnung nicht berührt; das Angeln ist für nach dem Fischerei 5. entgegen § 4 Abs. 1 Nr. 2 mit motorisierten Fahrzeugen fährt gesetz Berechtigte am Seeufer sowie von Booten aus zulässig. oder diese abstellt, § 4 Verbotene Handlungen 6. entgegen § 4 Abs. 1 Nr. 3 Böschungen mit Schilf- oder Röhricht (1) Im Hochwasserrückhaltebecken „Ehmetsklinge“ sowie in dessen Ufer bewuchs betritt, bereich sind folgende Handlungen untersagt: 7. entgegen § 4 Abs. 1 Nr. 4 ausschließlich oder überwiegend zum 1. der Aufenthalt in der Zeit zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr; Zwecke des Alkoholkonsums verweilt, wenn dessen Auswirkun gen geeignet sind, Dritte erheblich zu belästigen 2. das Befahren mit und das Abstellen von motorisierten Fahrzeu 8. entgegen § 4 Abs. 1 Nr. 5 Betäubungsmittel öffentlich konsumiert gen (mit Ausnahme von Rettungsfahrzeugen), 9. entgegen § 4 Abs. 1 Nr. 6 ein Gewerbe ausübt, insbesondere 3. das Betreten von Böschungen mit Schilf- oder Röhrichtbe feste oder mobile Verkaufsstände aufstellt. wuchs, 10. Entgegen § 4 Abs. 1 Nr. 7 Abfälle außerhalb der hierfür vorge 4. der Aufenthalt ausschließlich oder überwiegend zum Zwecke des sehenen Behälter zurücklässt, Alkoholgenusses, wenn dessen Auswirkungen geeignet sind, 11. entgegen § 4 Abs. 1 Nr. 8 Feuer macht oder grillt, Dritte erheblich zu belästigen 12. entgegen § 4 Abs. 1 Nr. 9 vermeidbaren Lärm verursacht, der 5. der öffentliche Konsum von Betäubungsmitteln geeignet ist, Dritte erheblich zu belästigen oder Störungen der 6. ein Gewerbe auszuüben, insbesondere feste oder mobile Ver Natur zu verursachen, kaufsstände aufzustellen 13. entgegen § 4 Abs. 1 Nr. 10 Tonwiedergabegeräte o. ä., benutzt, 7. Abfälle (insbesondere Speisereste, Flaschen, Verpackungen sowie 14. entgegen § 4 Abs. 1 Nr. 11 zwischen Sonnenuntergang und Son andere Kleinabfälle und Tierkot) außerhalb der hierfür vorge nenaufgang lagert, sehenen Behälter zurückzulassen, 15. entgegen § 4 Abs. 1 Nr. 12 andere Besucher gefährdet oder be 8. Feuer zu machen oder zu grillen, lästigt, 9. vermeidbaren Lärm zu verursachen, der geeignet ist, Dritte er 16. entgegen § 4 Abs. 1 Nr. 13 in der Zeit vom 1. Mai bis 30. Sep heblich zu belästigen oder Störungen der Natur zu verursachen, tember auf der Liegewiese außerhalb des beschilderten Hunde 10. Tonwiedergabegeräte o. ä. so zu benutzen, dass andere belästigt bereichs Hunde oder andere Tiere mitführt, werden; 17. entgegen § 4 Abs. 1 Nr. 14 in der Zeit vom 1. Mai bis 30. Sep 11. zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang zu lagern, tember Hunde oder andere Tiere im Seeuferbereich frei laufen 12. andere Besucher zu gefährden oder zu belästigen, lässt,
Seite 5 02.07.2021 Zaberfeld 18. entgegen § 4 Abs. 1 Nr. 15 wild lebende Tiere füttert, ihnen nach § 8 Inkrafttreten stellt, fängt, verletzt oder tötet Diese Polizeiverordnung tritt am Tage nach Ihrer Veröffentlichung in 19. entgegen § 4 Abs. 1 Nr. 16 Kompressoren oder andere motor Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung vom 1. August 2002 außer Kraft. betriebene Geräte betreibt, Zaberfeld, den 22.06.2021 20. entgegen § 4 Abs. 1 Nr. 17 sich im Seeuferbereich außerhalb der Diana Kunz, Bürgermeisterin Liegewiese bzw. außerhalb eingerichteter Wege aufhält, Hinweis nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung für Baden-Württem- 21. entgegen § 4 Abs. 1 Nr. 18 außerhalb der dafür vorgesehenen berg (GemO): Sanitäreinrichtungen die Notdurft verrichtet Sollte diese Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Form 22. entgegen § 4 Abs. 1 Nr. 19 Wasserpfeifen raucht oder aufstellt vorschriften der GemO oder von Verfahrens- oder Formvorschriften, die auf der GemO beruhen, zustande gekommen sein, so gilt sie ein 23. entgegen § 4 Abs. 1 Nr. 20 sich im Wasser- oder Uferbereich Jahr nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung dennoch als von An unbekleidet aufhält, fang an gültig zustande gekommen. Dies gilt jedoch nicht, wenn die 24. entgegen § 4 Abs. 2 die Schutzzone benutzt. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung 25. entgegen § 4 Abs. 3 das Gewässer als Eisfläche benutzt. oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, der Bür (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 100.000 Euro germeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzeswidrig geahndet werden. keit widersprochen oder wenn – jeweils vor Ablauf der Jahresfrist (3) Verstöße gegen das Landeswaldgesetz, das Naturschutzgesetz, das – die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder Straßengesetz, das Kreislaufwirtschaftsgesetz und sonstige einschlä die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften unter Bezeich gige Vorschriften werden nach den jeweiligen Bußgeldvorschriften nung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schrift geahndet. lich gegenüber der Gemeinde Zaberfeld geltend gemacht worden ist. Gemeinde Zaberfeld (3) Der Benutzer ist verpflichtet, mit dem Betreten oder Befahren der Park plätze die Bestimmungen dieser Benutzungsordnung zu beachten. Benutzungs- und Entgeltordnung für die Parkplätze (4) Im gesamten Geltungsbereich gilt die Straßenverkehrsordnung des Hochwasserrückhaltebeckens „Ehmetsklinge“vom (StVO). Der Nutzer hat die Verkehrszeichen, Markierungen und Be 22.06.2021 nutzungsbestimmungen zu befolgen. Den Anweisungen des Be Der Gemeinderat der Gemeinde Zaberfeld hat am 22.06.2021 triebspersonals ist Folge zu leisten. folgende Benutzungs- und Entgeltordnung für die Parkplätze an § 2 Benutzungsrecht dem Hochwasserrückhaltebecken „Ehmetsklinge“ beschlossen: (1) Die Benutzung der Parkplätze ist auf Fahrzeuge beschränkt, die zum öffentlichen Verkehr zugelassen sind. Eingestellt werden dürfen nur § 1 Allgemeines Personenkraftwagen ohne Anhänger mit einem zulässigen Gesamt (1) Die Gemeinde Zaberfeld betreibt saisonal und bei Einzelereignissen gewicht bis zu 3,5 Tonnen. entgeltpflichtige Pkw-Stellplätze im Umfeld des Hochwasserrück (2) Von der Benutzung ausgeschlossen sind Fahrzeuge, welche sich haltebeckens „Ehmetsklinge“ (nachfolgend nur als Parkplätze be nicht in einem verkehrs- und betriebssicheren Zustand befinden, zeichnet). insbesondere solche, an denen Motor-, Getriebe-, oder Hydraulik (2) Der Geltungsbereich umfasst insbesondere die Parkplätze auf den öl, Kühl- oder Bremsflüssigkeit oder sonstige wassergefährdende Flurstücken Nr. 2307, Nr. 1266 und Nr. 2925, soweit die Flächen nicht Flüssigkeiten austreten sowie Fahrzeuge die mit explosiven, feuerge anderweitig genutzt werden. Der Geltungsbereich ist im beigefügten fährlichen, ätzenden oder sonstigen gefährlichen oder umweltschäd Lageplan dargestellt. lichen Stoffen beladen sind.
Zaberfeld 02.07.2021 Seite 6 (3) Eine andere Nutzung der Parkplätze außer zum Parken von Fahr verkehrsüblich zu sichern. Es handelt sich überwiegend um natur zeugen ist nur mit Sondererlaubnis der Gemeinde Zaberfeld ge nahe Stellplätze und Fahrwege, was von den Nutzern entsprechende stattet. Vorsicht verlangt. (4) Gekennzeichnete Sonderstellplätze (z. B. für Menschen mit Behinde (2) Fahrzeuge sind so abzustellen, dass Dritte nicht behindert werden. rung) dürfen nur von berechtigten Personen genutzt werden. Der Fahrbahnbereich ist nicht zu verengen. (5) Die Nutzung der Parkplätze kann aus besonderem Grund vorüber (3) Im gesamten Gebiet des Hochwasserrückhaltebeckens „Ehmets gehend eingestellt oder beschränkt werden, z. B. bei Wartungs- und klinge“ ist das Parken von Fahrzeugen außerhalb der besonders ge Reparaturarbeiten oder bei Veranstaltungen. In diesem Fall sind die kennzeichneten Parkflächen untersagt. Die Fahrwege und auch die Fahrzeuge zu entfernen. sonstigen landwirtschaftlichen Wege müssen insbesondere auch für § 3 Entgelte/Entgeltpflicht/Öffnungszeiten Einsatz- und Rettungsfahrzeuge freigehalten werden. Der Parkplatz ist in der Zeit von 06:00 bis 22:00 Uhr geöffnet. Es gilt ein (4) Während der Parkdauer ist die Parkberechtigung gut sichtbar hinter Nachtparkverbot von 23 bis 6 Uhr. der vorderen Windschutzscheibe im Fahrzeug auszulegen. Außerhalb der Öffnungszeiten ist auf den Parkplätzen der Aufenthalt (5) Der Nutzer hat keinen Rechtsanspruch auf Erwerb einer Parkberech von Personen sowie das Abstellen von Kraftfahrzeugen nicht gestattet. tigung sowie auf einen bestimmten Stellplatz. Abgestellte Kraftfahrzeuge sind jeweils bis spätestens 22:00 Uhr vom (6) Ein Aufenthalt auf den Parkplätzen ist nur im Zusammenhang mit Parkplatz zu entfernen. dem Parken eines Fahrzeuges oder dem Holen und Bringen von Be (1) Die Benutzung der Parkplätze im Zeitraum vom 01.05. bis 30.09. suchern des Rückhaltebeckens Ehmetsklinge während der allgemei eines jeden Jahres jeweils täglich in der Zeit von 08:00 bis 20:00 Uhr nen Öffnungszeiten gestattet. ist entgeltpflichtig. § 5 Haftung (2) Das Parkentgelt wird durch Lösen eines Parkscheins an den aufge (1) Die Benutzung der Parkfläche erfolgt auf eigene Gefahr. Der Betrei stellten und gekennzeichneten Parkscheinautomaten entrichtet. ber übernimmt für das abgestellte Fahrzeug und dessen Inhalt keine (3) Mit dem Abstellen eines Kraftfahrzeugs auf den Parkplätzen wird Verwahr- und Obhutspflichten. Der Betreiber und seine Beauftragten zwischen der Gemeinde Zaberfeld und dem Benutzer ein Mietver haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, soweit er nicht bei hältnis begründet. Für dieses Mietverhältnis gelten die Bestimmun Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit unbeschränkt haftet. gen dieser Benutzungsordnung. (2) Für die Befahrbarkeit und Ebenheit und sonstigen Eigenschaften der (4) Für die Benutzung der Parkplätze werden folgende Entgelte erhoben: Parkplätze wird keine Gewähr übernommen, da es sich überwiegend – Bei einer Parkdauer von 1 Stunde 1,00 € um naturnahe Stellflächen handelt. Der Betreiber haftet nicht für – Bei einer Parkdauer bis zu 3 Stunden 2,00 € Schäden an Fahrzeugen, die sich aus der Bodengestalt, der Boden – Tageskarte 5,00 € beschaffenheit und dem Zustand des Bewuchses der Stellflächen und – Saisonkarte 90,00 € Fahrwege ergeben. Saisonkarten sind im Rathaus, Schloßberg 5, 74373 Zaberfeld oder (3) Der Benutzer haftet für alle durch ihn selbst, seinen Angestellten, Er per E-Mail Gemeinde@Zaberfeld.de erhältlich. Tagesparkkarten sind füllungsgehilfen oder Beauftragten oder seinen/deren Begleitperso an den Parkscheinautomaten erhältlich. nen dem Betreiber oder Dritten schuldhaftzugefügten Schäden und (5) Die Benutzung der Parkplätze durch Menschen mit schweren Behin Verunreinigungen. derungen im Besitz eines Schwerbehindertenparkausweises erfolgt § 6 Ordnungswidrigkeiten/Zuwiderhandlungen gebührenfrei. (1) Das Parken ohne Parkschein bzw. Dauerberechtigungskarte und die § 4 Benutzungsbestimmungen Missachtung dieser Benutzungs- und Entgeltordnung werden als (1) Die Parkplätze sind entsprechend der durch Verkehrszeichen und Ordnungswidrigkeit gemäß § 49 Straßenverkehrsordnung (StVO) ge Hinweisschilder ausgewiesenen Regelungen zu befahren. Der Benut ahndet. zer hat stets die im Verkehr erforderliche Sorgfalt zu beachten und (2) Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) werden durch die das Fahrzeug nach Abstellung ordnungsgemäß zu verschließen und kommunale Verkehrsüberwachung/Polizeibehörde geahndet.
Seite 7 02.07.2021 Zaberfeld (3) Bei unberechtigter Nutzung oder Gefahr im Verzug ist der Betreiber auf der GemO beruhen, zustande gekommen sein, so gilt sie ein Jahr berechtigt das Fahrzeug auf Kosten und Gefahr des Nutzers abzu nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung dennoch als von Anfang an schleppen oder umzusetzen. gültig zustande gekommen. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Vorschriften § 7 Inkrafttreten über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekannt Die Benutzerordnung tritt am 01.08.2021 in Kraft. machung der Satzung verletzt worden sind, der Bürgermeister dem Be Zaberfeld, den 22.06.2021 schluss nach § 43 GemO wegen Gesetzeswidrigkeit widersprochen o-der Diana Kunz, Bürgermeisterin wenn – jeweils vor Ablauf der Jahresfrist – die Rechtsaufsichtsbehörde Hinweis nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung für Baden-Württem- den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung von Verfahrens- oder berg (GemO): Formvorschriften unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung Sollte diese Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Form begründen soll, schriftlich gegenüber der Gemeinde Zaberfeld geltend vorschriften der GemO oder von Verfahrens- oder Formvorschriften, die gemacht worden ist. und auf der Begleitvegetation am Boden. Außerdem können Harzfluss, Zu verschenken Spechtabschläge auf der Rinde oder eine bereits fahl wirkende Krone den Käferbefall verraten. Die Försterinnen und Förster unterstützen Sie mit Beratung (kostenlos) GegenstandTel.-Nr. und Betreuung (kostenpflichtig). Zur Betreuung gehören das Holzaus zeichnen, die Organisation des Holzeinschlags und die Holzaufnahme, Mädchen-Fahrrad, 24 Zoll, Farbe rot 8820121 hierzu bedarf es dem vorherigen Abschluss einer Privatwald-Vereinba Kakteen, hochwachsend, rung. Eine aktuelle Privatwald-Vereinbarung kann auch im Wald direkt in verschiedenen Größen 912386 abgeschlossen werden. Wer etwas zu verschenken hat, darf dies gerne das Bürger- Der Holzverkauf kann ebenfalls nur auf Vertragsgrundlage vom Forstamt meisteramt Zaberfeld, Tel. 9626-31 wissen lassen. übernommen werden. Hinweise, auch zu verkaufsfähigen Sortimenten, Bekanntgaben in dieser Rubrik sind selbstverständlich kostenfrei. erhalten Sie gerne bei Ihrem örtlich zuständigen Forstrevierleitenden und im Internet in unserem „Newsletter“ unter www.landkreis-heilbronn. de/newsletter.43629.htm. Naturparkinfos Verloren – Gefunden Blühender Naturpark: Erste Wiesenmahd im Folgende Gegenstände wurden gefunden: Juni Kinder-Armbanduhr mit blauem Armband, vor dem Kinder Die im Rahmen des Projektes „Blühender Natur garten Zaberfeld. park“ angelegten Blühflächen haben sich durch Eigentumsansprüche können im Rathaus Zaberfeld, Tel. 9626-15 die gewissenhafte und fachgerechte Pflege der geltend gemacht werden. Bauhöfe und die feuchte Witterung sehr gut ent wickelt und sorgten in den Naturpark-Gemeinden in den vergangenen Wochen für einen tollen Blühaspekt. Um die Artenvielfalt auf diesen Flächen zu erhalten ist es notwendig, die angelegten Blühwiesen zwei mal jährlich zu mähen. Wird eine Wiese nicht gemäht, kommt es zur Apothekennotdienst Artenverarmung und Vergrasung, da sich einige wenige konkurrenz Am Freitag, 2. Juli 2021 Telefon starke Arten gegenüber den langsamer wachsenden Wildkräutern Hubertus-Apotheke Kürnbach, Kronenstraße 7 07258/92376 durchsetzen. Deshalb gilt: Die Mahd von heute sorgt für die Blüten von Am Samstag, 3. Juli 2021 morgen. Stromberg-Apotheke Zaberfeld, Weilerer Straße 6 07046/930123 Auch wenn dabei während der Blüte gemäht werden muss. Entscheidend Am Sonntag, 4. Juli 2021 ist die Häufigkeit der Mahd und der richtige Zeitpunkt im Jahresverlauf. Rosen-Apotheke Eppingen, Brettener Straße 36 07262/1858 Zwei Mähdurchgänge mit Abtrag des Mähguts fördern die Blütenvielfalt Am Montag, 5. Juli 2021 und nehmen Rücksicht auf die Wiesenbewohner. Lässt man das Mäh Schloss-Apo. am Marktplatz, Marktplatz 7, Schwaigern 07138/810620 gut 1–2 Tage auf der Fläche liegen, haben Insekten die Möglichkeit das Am Dienstag, 6. Juli 2021 Mähgut zu verlassen und die Pflanzen können sich durch Nachreifen der Samen vermehren. Engel-Apotheke Eppingen, Bismarckstraße 4 07262/1888 Die Naturparkführer sind unterwegs: Am Mittwoch, 7. Juli 2021 Alle Veranstaltungen unterliegen den aktuellen Landesverordnungen Rathaus-Apo. Massenbachhausen, Heilbronner Str. 41 07138/7666 und können bei entsprechender Inzidenzlage durchgeführt werden. Es Am Donnerstag, 8. Juli 2021 können sich kurzfristig Änderungen ergeben, daher bitte immer telefo Schloss-Apo. Flehingen, Samuel-Friedrich-Sauter-Str. 2 07258/7490 nisch bei den Naturparkführern nachfragen. Einen Überblick finden Sie auf unserer Website „naturpark-stromberg-heuchelberg.de“! Standesamtliche Mitteilungen Kräuter mit allen Sinnen Am Sonntag, 04.07., von 10 bis 13 Uhr. Auf unserem Spaziergang er Geburt: fahren Sie viel Wissenswertes über unsere heimischen Wildkräuter und Am 20.05.2021 in Mühlacker Heilpflanzen. Unter Anleitung der Heilpraktikerin für Psychotherapie und Leni Minuscoli, Tochter der Katja Minuscoli-Rieger, geb.Rieger und des Gestalttherapeutin Susanne Hainz werden wir immer wieder innehalten Martin Minuscoli und achtsam unseren Sinnen lauschen. Auf dieser Führung sind äußeres und inneres Erleben abwechslungsreich kombiniert. Naturparkführerin: Sylke Lieberherr, Telefon: 07143/26790 sylke_lieber Das Landratsamt Heilbronn informiert: herr@yahoo.de Anmeldung erforderlich Hinweise für Privatwaldbesitzende Kostenbeitrag: p. P. 12 €, Treffpunkt: Bönnigheim, wird bei Anmeldung Jetzt Fichtenbestände auf Borkenkäferbefall kontrollieren bekanntgegeben Unseren Wäldern droht Gefahr durch die Borkenkäfer. Das trockene und Erlebnistour „Kuno Graf von Uexküll – vom Häftling zum heiße Wetter der letzten Wochen hat die Entwicklung der ohnehin hohen Oberförster“ Borkenkäfer-Population zusätzlich beschleunigt und zudem das Schwär Am Sonntag, 04.07., von 09:30 bis 13 Uhr. Warum gibt es in unseren men der Käfer begünstigt. Um weit verbreitete Schäden zu verhindern, Wäldern keine Hirsche? Warum gibt es in unseren Wäldern so viele ist wieder die Mitwirkung aller Waldbesitzenden gefragt. Das beste Eichen und Roteichen? Warum gibt es bei uns Mammutbäume? Dies Hilfsmittel ist die sorgfältige Kontrolle auf Frischbefall (Stehend-Befall). alles und noch viel mehr erfährt man auf dieser schönen Tour. Privatwaldbesitzende mit Fichtenflächen sollten von nun an regelmäßig, Naturparkführer: Roland Fischer, Telefon: 07040/22950 fischerontour@ möglichst einmal pro Woche, ihre Fichten auf ein frisches Einbohren gmx.de Anmeldung erforderlich der Borkenkäfer kontrollieren. Zu erkennen ist dies bei trockenem und Kostenbeitrag p.P. 6 €, Kinder kostenlos, Vaihingen-Ensingen, Parkplatz windstillem Wetter meist an braunem, feinem Bohrmehl am Stammfuß am Schützenhaus
Zaberfeld 02.07.2021 Seite 8 Zaberfelder Kinderferienprogramm 2021 Donnerstag, 12. August: Donnerstag, 29. Juli: 6.) 11.00–15.00 Uhr 1.) 10.00–12.00 Uhr Ein Tag voller Musik Falltraining für Sportler 6–10 Jahre Ab 7 Jahre Mit dem Musikverein Spielmannszug Zaberfeld e. V. werden wir einen Mit der Tierarztpraxis Dr. Birkle GmbH. Stürze können bei vielen Sport tollen Tag rund um die Musik erleben. Wir basteln Instrumente, um arten passieren. Um sich dabei nicht zu verletzen, ist es wichtig, die rich damit später musizieren zu können. Ebenso gibt es Ratespiele rund um tigen Falltechniken zu kennen. Diese wollen wir an diesem Tag üben. das Thema Musik. Verpflegung ist von den Kindern selbst mitzubringen. Verpflegung ist von den Kindern selbst mitzubringen. Treffpunkt: 11.00 Uhr, Musikerheim am Sportplatz Zaberfeld, Zaber- Treffpunkt: 10.00 Uhr, Reitplatz Fam. Aichele-Varnholt, Riesenhof 1, weg 17. Ochsenburg. Unkostenbeitrag: 2,00 €. Unkostenbeitrag: 9,00 €. Teilnehmerbegrenzung: 20 Kinder. Teilnehmerbegrenzung: 20 Kinder. 7.) Montag, 16. August, Donnerstag, 29. und Freitag, 30. Juli: 16.) Montag, 6. September: 2.) jeweils 09.00–14.00 Uhr jeweils 09.30–12.30 Uhr Auf den Spuren von Hannikels Räuberbande – Natur- und Walder Pony-Kutsche (lang) lebnistage Ab 7 Jahre 6–12 Jahre Mit Familie Aichele-Varnholt vom Riesenhof. Zuerst putzen wir unser Mit den Naturparkführern Angelika Hering und Michael Wennes. Die Ge Pony und spannen es an die Kutsche an. Anschließend könnt ihr ab schichte von Hannikels Räuberbande, welche früher auch im Stromberg wechselnd mit unserem Sulky fahren. Wir fahren vom Riesenhof aus eine ihr Unwesen trieb, lässt uns ins Räuberleben eintauchen. Wir werkeln in große Runde. Ein Helm und feste Schuhe, sowie Verpflegung sind von der Naturwerkstatt und gehen auf Schatzsuche. Am 2. Tag werden wir den Kindern selbst mitzubringen. in gewohnter Weise Peter vom Wirtshaus am See für ein Mittagessen Treffpunkt: 09.30 Uhr, Riesenhof 1, Ochsenburg. überfallen. Kommt mit Rucksack (Vesper und Getränk – nachfüllbare Unkostenbeitrag: 9,00 €. Flasche!), Wetter entsprechender Kleidung und Schuhe. Wer hat, kann Teilnehmerbegrenzung: 5 Kinder. seinen Kompass mitbringen. 8.) Dienstag, 17. August, Treffpunkt: 09.00 Uhr, Grillhütte Parkplatz Ehmetsklinge. 9.) Mittwoch, 18. August, Unkostenbeitrag: 21,00 €. 17.) Dienstag, 7. September, Teilnehmerbegrenzung: 20 Kinder. 20.) Mittwoch, 8. September: Dienstag, 3. August: jeweils 10.00–12.00 Uhr 3.) 09.00–12.00 Uhr Ein Vormittag mit einem Island-Pony Kleine Tiere ganz groß Ab 7 Jahre (max. 60 kg) Ab 7 Jahre Mit Familie Aichele-Varnholt vom Riesenhof. Dieser Vormittag kann der Mit Peter Kämmer vom WaldNetzWerk. Einstieg in den Umgang mit einem Pferd oder Pony sein. Die Kinder Springschwanz, Saftkugler, Schnurfüßer … die Namen vieler kleiner lernen spielerisch die wichtigsten Grundregeln im Umgang mit Ponys. Tiere im Waldboden sind kurios! Betrachtet man sie genauer, sind auch Wir putzen, satteln und führen das Pony gemeinsam. Anschließend ihre Lebensweise, ihre Spezial-Aufgabe und ihr Aussehen alles andere gehen wir reiten und spielen mit dem Pony Spiele. Helm, feste Schuhe als langweilig. Trotz ihrer geringen Größe tragen sie entscheidend dazu und Verpflegung sind von den Kindern selbst mitzubringen. bei, dass der Kreislauf im Waldboden funktioniert und der Boden auch Treffpunkt: 10.00 Uhr, Riesenhof 1, Ochsenburg. dauerhaft lebendig ist! Komm‘ mit und schau Dir die kleinen Waldbe Unkostenbeitrag: 4,00 €. wohner genauer an! Erkunde die Kleintiere und erforsche ihren Lebens Teilnehmerbegrenzung: 8 Kinder. raum. Bitte mitbringen: feste Schuhe, lange Hose und wetterangepasst Kleidung, Vesper & Getränk. 10.) Donnerstag, 19. August, Treffpunkt: 09.00 Uhr, Spitzenberg, Zaberfeld. Bitte nutzen Sie die Park 21.) Donnerstag, 9. September: plätze im Wohngebiet und bringen Sie die Kinder zu Fuß zum Spitzen jeweils 10.00–12.00 Uhr berg. Körpersprache und Bodenarbeit mit Pony Unkostenbeitrag: 3,00 €. Ab 10 Jahre Teilnehmerbegrenzung: 16 Kinder. Mit Familie Aichele-Varnholt vom Riesenhof. Unser Ziel ist es, dass unser Pony uns folgt, ohne Halfter, ohne Strick. Wir werden uns und die Tiere Mittwoch, 4. August: beobachten, lernen bestimmte Kontaktpunkte am Pony und probieren 4.) 10.00–12.00 Uhr dann, ob es uns folgt, ohne dass wir das Pony berühren. Feste Schuhe Yogaworkshop für Kinder und Verpflegung sind von den Kindern selbst mitzubringen. 6–10 Jahre Treffpunkt: 10.00 Uhr, Riesenhof 1, Ochsenburg. Mit der VHS Unterland. Wir machen eine „Yogareise“ nach Indien. Unkostenbeitrag: 4,00 €. Spielerisch üben wir Asanas = Haltungen und Bewegungsabläufe ein. Teilnehmerbegrenzung: 8 Kinder. Ihr erfahrt einiges über Indien, dem Ursprungsland des Yoga. Ein kind gerechter Abstecher in die Philosophie des Yoga und ein kleiner aryuve Mittwoch, 25. August: discher Snack sowie ein Getränk ergänzen den Workshop. 11.) 09.00–13.00 Uhr Bitte mitbringen: Matte. Das langsamste Wettrennen der Welt – Schnecken erforschen Treffpunkt: 10.00 Uhr, Löweneck (Bücherei) Zaberfeld. 6–10 Jahre Unkostenbeitrag: 11,00 €. Mit der Naturparkführerin Angelika Hering. Mit der Geschichte „ein Teilnehmerbegrenzung: 5 Kinder. neues Haus für Charlie“ tauchen wir in das Leben der Schnecken ein. Kann sie weiterleben, wenn das Haus kaputt ist? 5.) Mittwoch, 11. August: Wir erkunden den Lebensraum der Schnecken von der Mini-Riemen 19.) Mittwoch, 8. September: schnecke über Bänderschnecken bis zur Weinbergschnecke, beobachten 13.00–16.00 Uhr diese mit Lupenbechern, wollen ein „Schneckenwettrennen“ veranstal Leckere Natur – von Wiesen und Feldern in die Küche ten, und vieles mehr – lasst Euch überraschen … Kommt mit wetter 7–12 Jahre entsprechender Kleidung und Schuhe. Verpflegung ist von den Kindern Mit der Ernährungsberaterin Silke Klaar von der VHS Unterland. Eine selbst mitzubringen. Entdeckertour durch unsere Naturlandschaft. Wir bereiten gemeinsam Treffpunkt: 09.00 Uhr, Grillhütte Parkplatz Ehmetsklinge. leckeren Eistee zu und genießen am Ende unseres Wiesenspaziergangs Unkostenbeitrag: 8,00 €. unser selbstgemachtes Pizzapopcorn. Teilnehmerbegrenzung: 12 Kinder. Sonstige Verpflegung und Trinkflasche für unterwegs ist von den Kindern selbst mitzubringen. Freitag, 27. August: Treffpunkt: 13.00 Uhr, Löweneck (Bücherei), Michelbacher Str. 1, Zaber 12.) 10.00–14.00 Uhr feld. Bewegung in der Natur Unkostenbeitrag: 12,00 €. Ab 6–8 Jahre Teilnehmerbegrenzung: 9 Kinder. Mit dem TV Zaberfeld 2019 e. V. werden wir eine Art Schnitzeljagd
Seite 9 02.07.2021 Zaberfeld achen, uns in der Natur bewegen und uns auspowern. Action und m Freitag, 10. September: Spaß sind garantiert! 23./24.) 18.00–20.00 Uhr Verpflegung ist von den Kindern selbst mitzubringen. Märchenwanderung Treffpunkt: 10.00 Uhr, Sportplatz Leonbronn. Ab 6 Jahre mit der ganzen Familie Unkostenbeitrag: 2,00 €. Mit dem WaldNetzWerk. Der Wald mit seinen geheimen Plätzen lädt uns Teilnehmerbegrenzung: 15 Kinder. ein, mit der Märchenerzählerin Cornelia Tanner in die Welt der Märchen einzutauchen. Stimmig ausgewählt und umrahmt mit Musikimprovis Mittwoch, 1. September: 13.) 09.00–12.00 Uhr ationen sind die Märchen immer ein abendlicher Genuss. Ein wunder Kleine Ortsforscher auf Entdeckungstour schöner Ferienabschluss für die ganze Familie. Verpflegung ist von den Ab 8 Jahre Kindern selbst mitzubringen. Bitte Sitzkissen mitbringen. Zaberfeld: Entdecke deinen Ort mit deinem Büchereiteam einmal von Treffpunkt: 18.00 Uhr, Spitzenberg, Zaberfeld, bitte nutzen Sie die Park einer ganz anderen Seite, z. B. historische Plätze oder Häuser, das Schloss, plätze im Wohngebiet und bringen Sie die Kinder zu Fuß zum Spitzenberg. das echte Ritter erbaut und bewohnt hatten. Wie war Schule in den letz Unkostenbeitrag: 2,00 €/Kind, 4,00 €/Familie. ten 400 Jahren? Mussten die adeligen Kinder auch in die Schule gehen? Teilnehmerbegrenzung: 20 Personen. Gibt es noch Bilder von früheren Rittern, den Herren von Sternenfels? Wie Montag, 2. August–Freitag, 6. August: sah ihr Wappen aus? Zaberfeld hatte früher eine Eisenbahn und tatsäch jeweils von 14.00–18.00 Uhr lich ein Freibad. Wo war das nur? Selbst die Zaber wurde ehemals ganz Ferien im Circus anders genutzt. Auf einer Kirchenglocke, die über 500 Jahre alt ist, soll es Ab 6 Jahren ein Einhorn geben. Stimmt das wirklich? Auch eine steinerne Eidechse Auch dieses Jahr ist das Team des Maulbronner Projektcircus BALLESSA lässt sich an der Kirche entdecken. Ihr habt die Möglichkeit, Zaberfeld in Zaberfeld zu Gast. Fünf Tage lang wird im Circuszelt trainiert, gespielt anlässlich 700 Jahre Erstnennung zu erkunden. Die teilnehmenden Kinder und gebastelt. Das Erlernte wird dann in der feierlichen, öffentlichen erhalten zum Abschluss eine Urkunde als Ortsforscher. Abschlussvorstellung am Freitag, 6. August um 17.00 Uhr dem Publikum Bitte Getränke mitbringen, eine Brezel erhalten die Kinder vor Ort. Son präsentiert. nenschutz und Kopfbedeckung nicht vergessen. Die Kinder sollten sich Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. an Regeln halten können, da wir auch kurze Zeit an der Straße auf dem Bitte mitbringen: Trinkbecher, Kopfbedeckung sowie Sportkleidung, ggf. Gehweg unterwegs sind. Verpflegung, Sonnenschutz, stabiles Schuhwerk. Treffpunkt: 09.00 Uhr am alten Rathausplatz unterhalb der Kirche. Ab Treffpunkt: Festplatz, Ehmetsklinge, Seestraße holung am Löweneck, Michelbacher Str. 1 um 12.00 Uhr. Unkostenbeitrag für 5 Tage: 69,00 € inkl. Getränke und Snacks. Unkostenbeitrag: 2,00 €. Tickets für die Abschlussvorstellung kosten 4,00 € pro Person. Die Be Teilnehmerbegrenzung: 12 Kinder. völkerung ist hierzu herzlich eingeladen, sofern die Hygieneauflagen es Mittwoch, 1. September: zulassen. 14.) 13.30–16.30 Uhr Anmeldung direkt beim Circus BALLESSA über das Kontaktformu- „Die Waldindianer“ – ein spannendes Geländespiel lar auf www.circus-ballessa.de. Weitere Informationen auch tele- 6–11 Jahre fonisch unter 0157/58250996. Mit dem WaldMobil und der Gemeinde. Anmeldung zum Zaberfelder Kinderferienprogramm 2021 Wie haben die Ureinwohner Amerikas früher gelebt? Wie konnten Sie in der Wildnis bestehen? Bei diesem Programm schlüpfen die Kinder in Bitte beachten: die Rolle von Indianern und lernen deren Lebensweise kennen. Fährten • Anmeldeabschnitt ausfüllen und beim Bürgermeisteramt Zaberfeld in lesen, Kriegsbemalung, Bogenschießen gehören ebenso dazu, wie An Zimmer 1 bei Frau Bäzner abgeben. Achtung: Anmeldestart ist am schleichen im offenen Gelände. Doch der Stamm der Waldindianer ist Montag, 5. Juli 2021, 08.00 Uhr. Vorher werden keine Anmeldun- bedroht. Schmuggler wollen einen ihrer kostbarsten Schätze rauben. Das gen berücksichtigt! Anmeldeschluss: Je eine Woche vor dem Ver- gilt es zu verhindern! anstaltungstermin. Bitte lange Hose, feste Schuhe (keine Sandalen) und ggf. Regenjacke • F ür jedes Kind ist ein extra Anmeldeabschnitt auszufüllen! sowie Kopfbedeckung anziehen. Verpflegung ist von den Kindern selbst •D er Unkostenbeitrag für die einzelnen Programmpunkte ist be- mitzubringen (bitte in umweltgerechter Verpackung). reits bei der Anmeldung zu bezahlen. Treffpunkt: 13.30 Uhr, Spitzenberg, Zaberfeld, bitte nutzen Sie die Park • Bei Vorlage eines aktuellen ALG II Bescheids werden die Beiträge er plätze im Wohngebiet und bringen Sie die Kinder zu Fuß zum Spitzenberg. mäßigt. Unkostenbeitrag: 2,00 €. •D ie Anmeldung ist verbindlich. Unkostenbeiträge werden nicht Teilnehmerbegrenzung: 20 Kinder. zurückerstattet. •A uf dem Anmeldeformular ist zwingend mind. eine Telefon- 15.) Montag, 6. September: nummer anzugeben, unter der die Eltern/Erziehungsberechtig- 18.) Dienstag, 7. September: ten während der gesamten Dauer der Veranstaltungspunkte, zu 08.30–14.00 Uhr denen das Kind angemeldet ist, erreichbar sind! Harry Potter Zauberschule • Bei teilnehmerbegrenzten Veranstaltungen ist der Eingang der An 8–12 Jahre meldung maßgebend. Mit der Schulsozialarbeiterin Vivian Ischner. Erlebe einen Tag in der • Unangemeldete Kinder können aus versicherungstechnischen Gründen Zauberschule Zaberfeld. Wir basteln uns einen Zauberstab und einen nicht am Ferienprogramm teilnehmen. Nimbus 2000 (Besen), lernen Zaubersprüche, züchten Alraunen, mixen • Wir bitten die Eltern ihre Kinder zu den angegebenen Treffpunkten zu Zaubertränke und spielen Quidditch. Ein Stock aus dem Wald (für den bringen und nach Beendigung am angegebenen Ort wieder abzuholen. Besen) sowie Verpflegung sind von den Kindern selbst mitzubringen. • Hinweise zum Coronavirus Covid-19: Treffpunkt: 08.30 Uhr, Bücherei im Löweneck, Michelbacher Str. 1, Zaber • Bitte beachten Sie, dass bei der Teilnahme am Ferienprogramm eine feld. Ansteckungsgefahr an beispielsweise dem Coronavirus Covid-19 nicht Unkostenbeitrag: 3,00 €. ausgeschlossen werden kann. Teilnehmerbegrenzung: 10 Kinder • Es gelten am Tag der Veranstaltung die gültigen Hygienevorschriften Freitag, 10. September: und Durchführungsbestimmungen der Corona-Verordnung! 22.) 09.30–11.45 Uhr Bitte beachten Sie, dass bei Bedarf auch kurzfristige Änderun- Bastelworkshop für Kinder gen/Absagen der Termine möglich sind. Alle Anmeldungen sind 7–10 Jahre unter Vorbehalt! Mit der VHS Unterland. Wir werden alte Konservendosen neue gestalten, • Aufgrund der aktuellen Situation, müssen die Kinder eine Mund-Nase- einen Indiaca-Wurfball anfertigen und eine Einkaufstasche selbst nähen. Bedeckung mitbringen. Bitte mitbringen: Schere, Bleistift, Lineal, saubere (leere) Konserven • Kinder, die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten dosen, alte T-Shirts in verschiedenen Größen, sonstige Altkleider. Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt Verpflegung ist von den Kindern selbst mitzubringen. noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder die typische Symptome Treffpunkt: 09.30 Uhr, Löweneck (Bücherei) Zaberfeld. einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Geruchs- und Unkostenbeitrag: 7,00 €. Geschmacksstörungen, Fieber, Husten sowie Halsschmerzen, auf- Teilnehmerbegrenzung: 12 Kinder. weisen, dürfen nicht am Ferienprogramm teilnehmen!
Sie können auch lesen