Der Gemeinde ZABERFELD - 2218 ha Naturpark Stromberg-Heuchelberg pur! - Gemeinde ...

 
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Amtsblatt
  der Gemeinde                      ZABERFELD
                        2218 ha Naturpark Stromberg-Heuchelberg pur!

  26. Woche	                                                                                             Freitag, 2. Juli 2021

        Liebe Mädchen und Jungs!

                                                                  Die Gemeinde Zaberfeld gestaltet mit den Macherinnen und
                                                                  Machern die Zukunft
                                                                  Die Gemeinde Zaberfeld hat sich für die Teilnahme am Projekt
                                                                  „Der Ländliche Raum für Zukunft“ beworben. Dabei handelt es
                                                                  sich um ein Projekt des Bündnisses Ländlicher Raum, einem
                                                                  Zusammenschluss aus 16 Verbänden und Organisationen, wel­
                                                                  che sich gemeinsam für die Stärkung der ländlichen Räume in
                                                                  Baden-­Württemberg einsetzen.
                                                                  Wir freuen uns sehr, von der Jury als eine der teilnehmenden
        Bald stehen die Sommerferien vor der Türe!                Städte und Gemeinden ausgewählt worden zu sein.
                                                                  Im Rahmen des Projektes sollen gemeinsam mit den Mache­
Trotz Corona hat die Gemeinde Zaberfeld in Zusammen­              rinnen und Machern vor Ort wie beispielsweise, engagierten
   arbeit mit den örtlichen Vereinen, Institutionen und           Bürgerinnen und Bürger, Unternehmerinnen und Unternehmer,
   Privatpersonen für Euch auch dieses Jahr wieder ein            Schülervertreterinnen und Schülervertreter, Vertreterinnen und
  Ferienprogramm auf die Beine gestellt, wenn auch in             Vertreter der Kirchen, Vereinsvorsitzende, Jugendliche, etc. die
eingeschränkter Form. Die Veranstaltungen versprechen             Potenziale und Bedarfe der Gemeinde ermittelt und darauf auf­
                viel Spaß und Abwechslung!                        bauend zukunftsorientierte Umsetzungskonzepte erarbeitet
                                                                  werden.
Das genaue Programm findet Ihr im Innenteil ab Seite 8.           Sie sind eine Macherinnen/ein Macher unserer Gemeinde und
Im Internet unter www.zaberfeld.de erhaltet Ihr weitere           wollen beim Projekt dabei sein, dann wenden Sie sich für wei­
                       Anmeldebögen.                              tere Informationen per E-Mail oder Telefon direkt an Frau Bür­
   Euch, liebe Kinder, wünsche ich schon heute schöne             germeisterin Diana Kunz; Gemeinde@Zaberfeld.de; Tel.-Nr.
       ­Ferien und viel Spaß beim Ferienprogramm!                 07046/9626-31.
             Eure Bürgermeisterin Diana Kunz                      Weitere Informationen zum Projekt „Der Ländliche Raum für Zu­
                                                                  kunft“ sowie die Ergebnisse aus anderen Gemeinden/Städten
                                                                  finden Sie unter www.laendlicher-raum-bw.de.

                          Ehmetsklinge: Bürger für Arbeitsgruppe gesucht
Die Ehmetsklinge in Zaberfeld ist in der Badesaison ein beliebtes Ausflugsziel. Tausende Besucher stellen für die Gemeinde
 aber eine große Herausforderung und für viele Bürgerinnen und Bürger eine enorme Belastung dar. Deshalb arbeitet die
     ­Gemeindeverwaltung an einem Managementkonzept für das als Badesee genutzte Hochwasserrückhaltebecken.
    Ziel ist, die vielen bereits umgesetzten Maßnahmen zu bündeln und mit neuen Ansätzen zu ergänzen. Eine Arbeits­
gruppe mit Vertretern unter anderem aus Verwaltung, Polizei, Hilfsorganisationen und Bürgerinnen und Bürgern soll dabei
  ­mit­helfen. Die Gemeinde sucht Zaberfelderinnen und Zaberfelder, die sich an diesem Prozess beteiligen und ihre Ideen
        ­einbringen wollen. Bürgermeisterin Diana Kunz: „Mir ist es wichtig, die Bürgerinnen und Bürger einzubinden.
                                           Ich freue mich auf freiwillige Mitstreiter.“
                       Kontakt: Bürgermeisterin Diana Kunz, Gemeinde@Zaberfeld.de; Tel. 07046/962631
Zaberfeld                                                                                                                                                                  02.07.2021 Seite 2

  Wichtige Fernsprechanschlüsse, Sprechzeiten usw.
  Gemeindeverwaltung Zaberfeld                   Tel. 9626-0/Fax 9626-26                              Notarzt und Rettungsdienst                                   Notruf 112
  www.Zaberfeld.de                                                                                    Bereitschaftsdienst der Hausärzte im Zabergäu
  Bauhof Zaberfeld                                                 Tel. 6361                          Mo.–Fr.: 7.00 bis 19.00 Uhr           Notdienstnummer 07135/1712000
  Bauhofleiter Reinhold Sigloch                     Handy 0171/4819723
                                                                                                       Ärztlicher Notfalldienst (bei dringenden, aber nicht akut lebensbedroh­
  Wassermeister Volkmar Richter                     Handy 0171/6420599
  Sprechzeiten der Gemeindeverwaltung                                                                  lichen Fällen zuständig)
  Rathaus Zaberfeld                                                                                    Bundeseinheitliche Rufnummer                                Tel. 116117
  Montag                        8.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr                            Notfallpraxis Brackenheim
  Dienstag, Donnerstag und Freitag                      10.00 bis 12.00 Uhr                           Bereitschaftszeiten: Montag bis Freitag von 19.00 bis 22.00 Uhr
  Mittwoch                      7.30 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 18.30 Uhr                            Samstag, Sonntag und feiertags 8.00 bis 22.00 Uhr
  Bücherei im Löweneck, Tel. 2169             Dienstag 15.30 bis 18.30 Uhr                            Notfallpraxis Brackenheim, Maulbronner Straße 15, 74336 Brackenheim
                                           Donnerstag 15.00 bis 18.00 Uhr                             Mo.–So. (auch feiertags) ab 22.00 Uhr Notaufnahme SLK-Klinik Heilbronn
                                                Freitag 15.30 bis 18.30 Uhr
                                                                                                       Zahnärztlicher Notdienst
  Grundschule Zaberfeld             Tel. 07046/6563, Fax 07046/912564
                                                                                                       Der Notdienst ist zu erfragen unter                  Tel. 0711/7877712
  Recyclinghof Zaberfeld, Eugen-Zipperle-Straße 8
  Öffnungszeiten:                              Freitag 13.30 bis 16.30 Uhr                           Augenärztlicher Notfalldienst
                                               Samstag 9.00 bis 13.00 Uhr                             Der Notdienst ist zu erfragen unter                          Tel. 116117
  Häckselplatz Zaberfeld                                                                               Ärztl. Notdienst für Patienten mit Hals-, Nasen-, Ohrenerkrankungen
  Öffnungszeiten:                                                                                      Mo.–Fr.: Notdienst ist zu erfragen unter                     Tel. 116117
  September bis Mai	                          Samstag 11.00 bis 15.00 Uhr                             An Sa., So. und Feiertagen in der HNO-Notfallpraxis an der HNO-Klinik im
  Juni bis August	                            Samstag 13.00 bis 15.00 Uhr
                                                                                                       Klinikum am Gesundbrunnen, Heilbronn
  Bereitschaftsdienste bei Stromausfall
  Bezirksservice Brackenheim, Neipperger Straße 31	 Tel. 07135/9832-0                                 Kinderärztlicher Notfalldienst
  Erdgas-Störungsmeldestelle (24-Std. Hotline)          Tel. 01802056229                              Mo.–Fr. 19 bis 22 Uhr, an Sa., So. und Feiertagen von 8 bis 22 Uhr, in der
  Unity Media (Kabel BW) – 24 Std.-Service-Hotline Tel. 0221/46619100                                 Kinderklinik am Gesundbrunnen HN
  Polizei                                                       Notruf 110                            nach 22 Uhr ist der Notdienst zu erfragen unter              Tel. 116117
  Polizeiposten Güglingen                                 Tel. 07135/6507                             Apothekennotdienst
  Polizeirevier Lauffen a. N.                             Tel. 07133/2090                             Diesen finden Sie im Innenteil des Amtsblattes.
  Feuerwehr                                                     Notruf 112
                                                                                                       Tierärztlicher Notdienst
  Kommandant Markus Konz                                       Tel. 8806199
  Abt. 1 (Zaberfeld u. Michelbach)                                                                     Am Samstag, 3. und Sonntag, 4. Juli 2021:
  Abt.-Kmdt. Simon Achauer                             Tel. 0157/83880821                             TA Brlecic, Heilbronn                               Tel. 07131/6441302
  Abt. 2 (Ochsenburg u. Leonbronn) Abt.-Kmdt. Holger Häußer Tel. 882327                               Dr. Franke, Ilsfeld                                 Tel. 07062/9760930
  Leiter der Jugendfeuerwehr Uwe Bohse                              Tel. 7423                         TA Modrovich, Gundelsheim                            Tel. 06269/429990

         AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN UND NACHRICHTEN
Glückwünsche zum 85. Geburtstag
Zum 85. Geburtstag am 25. Juni 2021 konnte Bürgermeisterin Diana
Kunz Frau Gertrud Aichert die Glückwünsche der Gemeinde mit den                                              Deutsche Rentenversicherung –
besten Wünschen für die Zukunft, Gesundheit und persönliches Wohl­                                           Nächster Sprechtag in Zaberfeld
ergehen, überbringen. Sie übergab der Jubilarin coronakonform einen                                          Der nächste Sprechtag rund um das Thema „gesetzliche Ren­
Geschenkkorb der Gemeinde.                                                                                   tenversicherung“ findet am Mittwoch, den 7. Juli im Rathaus
Wir gratulieren herzlich und wünschen auf diesem Wege nochmals „Alles                                        statt. Vereinbaren Sie hierfür rechtzeitig beim Bürgermeisteramt
Gute“.                                                                                                       ­Zaberfeld, Frau Stuber, Tel. 07046/9626-31, E-Mail: gemeinde@
                                                                                                              zaberfeld.de einen Termin.
EnergieSTARTberatung in Zaberfeld                                                                             Der Sprechtag findet grundsätzlich am ersten Mittwoch eines
Sie planen einen Austausch Ihrer Heizung, wissen jedoch nicht welches                                         Monats statt. Vereinbaren Sie für eine Rentenantragstellung
Gesetz zu beachten ist oder wie die 15 % des Erneuerbare-Wärme-­                                              frühzeitig einen Termin.
Gesetzes (EWärmeG) erfüllt werden können? Sie möchten ihre Ener­
giekosten senken oder ihr Haus sanieren und finden sich im Dschungel
von unübersichtlichen Fördermöglichkeiten, komplizierten Gesetzen und
­Vorschriften nicht zurecht?
 Die nächste EnergieSTARTberatung findet am Mittwoch, 14. Juli 2021 in
 Zaberfeld telefonisch statt.                                                                                Wiederkehrenden Messungen und Abgaswege-
 Die Termine sowie weitere Informationen können online unter www.                                            überprüfungen der Öl- & Gasheizungen
 landkreis-heilbronn.de/energieberatung eingesehen und vereinbart
 werden. Fragen oder Hilfe bei der Online-Terminvereinbarung erhalten                                        Die wiederkehrenden Messungen und Abgaswegeüber­
 Sie unter Tel. 07131/994-1184 oder unter energieberatung@landrats­                                          prüfungen der Öl- & Gasheizungen werden ab 05.07.2021 in
 amt-heilbronn.de.                                                                                           Leonbronn und ab 26.07.2021 in Ochsenburg durchgeführt.
                                                                                                             Schornsteinfegermeister Thorsten Wehner, Zimmerer Pfad 8,
                                                                                                             74343 Sachsenheim, Telefon 07147/7080687, Mobil: 0152/
                                                                                                             22985885, www.zaberfeger.de
                      Altglas ist Rohstoff

 Herausgeber: Gemeinde Zaberfeld, Schloßberg 5, 74374 Zaberfeld, Tel. 07046/9626-0. Verantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen der Gemeinde:
 Bürgermeisterin Diana Kunz. Verantwortlich für den übrigen Inhalt und Anzeigen: Timo Bechtold, Kirchenstr. 10, 74906 Bad Rappenau. Druck und Verlag: Nussbaum Medien Bad Rappenau GmbH & Co.
 KG, Kirchenstr. 10, 74906 Bad Rappenau, Tel. 07264/70246-0, Fax 07264/70246-99, Internet: www.nussbaum-medien.de. Anzeigenberatung: Nussbaum Medien, Raiffeisenstr. 49, 74336 Brackenheim, Tel.
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Seite 3 02.07.2021                                                                                                                Zaberfeld

STADTRADELN – Wir sind dabei!

Zaberfeld ist dieses Jahr wieder beim bundesweiten STADTRADELN
dabei. Am vergangenen Samstag fiel der Startschuss und es wurden seit­
dem schon mehrere tausend Kilometer erradelt! Vielen Dank an dieser
Stelle allen Radlerinnen und Radlern!
Wer noch nicht beim STADTRADELN dabei ist und gerne mitmachen
möchte: Es besteht noch bis 16. Juli die Möglichkeit sich unter www.
stadtradeln.de/zaberfeld zu registrieren und Kilometer zu sammeln.
Machen Sie mit und erleben Sie Zaberfeld aus einem aktiven Blick-
winkel!

                                                                          Ferner möchten wir darauf hinweisen, dass das Tretbecken und das Arm-
                                                                          Kneipp-Becken kein Plansch- oder Spielplatz für Kinder sind, sondern
                                                                          von den Besucherinnen und Besuchern zum Kneippen genutzt wird. Der
                                                                          Wasserspielplatz unterhalb der Kneipp-Anlage ist das Reich der Kinder
                                                                          und lädt an schönen Tagen zum Spielen ein. Bitte nehmen Sie Rücksicht
                                                                          darauf.                                    Ihre Gemeindeverwaltung

                                                                          Bauliche Anlagen im Außenbereich – Gerätehütten,
                                                                          Bauwagen und Co. – Erst informieren, dann bauen!
                                                                          Der Gesetzgeber hat den Außenbereich in § 35 Baugesetzbuch unter
                                                                          einen besonderen Schutz gestellt. Er soll grundsätzlich von Bebauung
                                                                          frei bleiben. Viele Handlungen sind dadurch eingeschränkt oder sogar
                                                                          verboten.
                                                                          Da Verstöße gegen bau-, planungs- und naturschutzrechtliche Vor­
                                                                          schriften zu behördlichem Einschreiten und zu Bußgeldverfahren führen
    Ferienbetreuung an der Grundschule Zaberfeld                          können, ist eine vorherige Information über die Rechtslage unbedingt
    In den Sommerferien wird die Gemeinde eine Ferienbetreuung            notwendig.
    an der Grundschule Zaberfeld für Grundschulkinder der Grund­          Auskünfte erteilt das Bauamt der Gemeinde Zaberfeld (Tel. 07046/9626-0)
    schule Zaberfeld anbieten. Die Kinder können vom 29.07.–              oder das Landratsamt Heilbronn als zuständige Baurechtsbehörde (Tel.
    06.08.2021 und vom 30.08.–10.09.2021 von 7.30 bis 14.30 Uhr           07131/994-7381).
    werktags betreut werden. In diesem Zusammenhang weisen
    wir darauf hin, dass die Anmeldung verbindlich ist. D. h. auch
    wenn Ihr Kind kurzfristig doch nicht an der Betreuung teilneh­
    men kann, muss die Gebühr bezahlt werden.                                 Parkverstöße rund um die Ehmetsklinge
    Anmeldeformulare erhalten Sie im Rathaus bei Frau Tauch,                  Liebe Bürgerinnen und Bürger,
    Zimmer 3 oder bevorzugt auf unserer Homepage. Die Anmel­                  rund um die Ehmetsklinge stellen wir regelmäßig und an hei­
    dungen sind bis spätestens 13.07.2021 in den Briefkasten der              ßen Tagen leider sehr häufig Parkverstöße fest. Diese werden
    Grundschule einzuwerfen. Bei Rückfragen stehen Ihnen unsere               durch den Gemeindevollzugsdienst digital aufgenommen und
    Betreuungskräfte an der Schule oder Frau Tauch im Rathaus zur             als ­Ordnungswidrigkeit geahndet. Beispielsweise werden an
    Verfügung. Bitte denken Sie daran, Ihre Kinder rechtzeitig bei            sommerlichen Tagen rund 80 Ordnungswidrigkeitsanzeigen ge­
    der Betreuungsperson, 07046/8849590 (Anschluss Betreuung                  fertigt.                 Ordnungsamt, Gemeinde Zaberfeld
    Grundschule), zu entschuldigen, wenn sie kurzfristig doch nicht
    an der Ferienbetreuung teilnehmen können.
    Bitte beachten Sie, dass sich das Angebot kurzfristig ändern
    kann, sofern es neue bzw. geänderte Vorgaben aufgrund der             Gemeinde Zaberfeld
    Corona-Pandemie gibt. Das Betreuungspersonal wird Sie ggf.            Polizeiverordnung der Gemeinde Zaberfeld über die
    informieren.                                                          ­Benutzung des Hochwasserrückhaltebeckens „Ehmets-
    Nähere Informationen, Preise und Anmeldeformulare zur
    ­Betreuung an der Grundschule und Ferienbetreuung können Sie           klinge“ vom 22.06.2021
     unserer Homepage entnehmen http://www.zaberfeld.de/web­              Aufgrund § 21 Abs. 2 des Wassergesetzes Baden-Württemberg (WG)
     site/de/leben-und-wohnen/bildung-und-betreuung/kinder­               vom 03.12.2013 (GBl. Nr. 17, S. 389), zuletzt geändert am 17. Dezember
     betreuung.            Gemeindeverwaltung und Schulleitung           2020 (GBl. S. 1233, 1248) hat der Gemeinderat als Ortspolizeibehörde in
                                                                          seiner Sitzung vom 22.06.2021 folgende Polizeiverordnung beschlossen:
                                                                          § 1 Geltungsbereich und Zweck
                                                                          (1) Diese Polizeiverordnung gilt für den Wasser- und Uferbereich des
                                                                               Hochwasserrückhaltebeckens „Ehmetsklinge“ auf den Gemarkun­
Kneipp-Anlage wieder geöffnet                                                  gen Zaberfeld und Leonbronn. Maßgeblich ist die Einzeichnung des
Wir haben die Zeit genutzt und die Becken der Zaberfelder Kneipp-­             Geltungsbereichs in der beiliegenden Karte. Die Verordnung des
Anlage umfangreich saniert. Erfreulicherweise können wir mit den nie­          Landratsamts Heilbronn als untere Naturschutzbehörde über das
deren Inzidenzwerten die Kneipp-Anlage bei der Zaberfelder Wasser­             Landschaftsschutzgebiet „Oberes Zabergäu zwischen Zaberfeld-­
welt ab sofort für Besucherinnen und Besucher auch wieder öffnen. Bitte        Ochsenburg und Pfaffenhofen-Weiler in Zaberfeld und Pfaffen­hofen“
­beachten Sie, dass das Kneippbecken von max. 3 Personen gleichzeitig          vom 27. Juni 1996) und die darin getroffenen Regelungen zum
 genutzt werden darf. Des Weiteren sind die allgemeinen Abstands-              Schutzgegenstand bleiben hiervon unberührt.
 und Hygieneregeln der aktuell geltenden Corona-Verordnung bei der        (2) Bestandteil dieser Polizeiverordnung ist die beiliegende Karte zur
 Nutzung der Anlage zu beachten (z. B. zulässige Ansammlungen). Wir            grafischen Darstellung der Zoneneinteilung (Nutzungsbereiche) mit
 appellieren an Ihre Vernunft und Ihr Verantwortungsbewusstsein, dass          Stand vom 10.05.2021, auf deren zeichnerische und textliche Fest­
 diese Regelungen uneingeschränkt beachtet und eingehalten werden.             setzungen Bezug genommen wird. Sie ist bei dem Bürgermeisteramt
 Verstöße gegen die aktuell geltende Corona-Verordnung werden mit              Zaberfeld für Jedermann kostenlos zur Einsicht während der Dienst­
 Ordnungswidrigkeiten geahndet.                                                stunden verfügbar.
Zaberfeld                                                                                                                        02.07.2021 Seite 4

(3) Die Bestimmungen dieser Polizeiverordnung dienen dem Schutz der                13. in der Zeit vom 1. Mai bis 30. September auf der Liegewiese
     Natur, der Regelung der Nutzungsinteressen am Hochwasserrück­                       Hunde oder andere Tiere mitzuführen mit Ausnahme von medizi­
     haltebecken, der Konkretisierung des Rechts auf Gemeingebrauch,                     nischen Begleithunden,
     der Sicherstellung der Erholung und der Abwehr von Gefahren für                14. in der Zeit vom 1. Mai bis 30. September Hunde oder andere
     die ­öffentliche Sicherheit und Ordnung. Die nachstehend als „Schutz­               Tiere im Uferbereich frei laufen zu lassen,
     zone“ (Zone B) bezeichneten ökologisch hochwertigen Bereiche sol­              15. wild lebende Tiere zu füttern, ihnen nachzustellen, sie mutwillig
     len vor Beeinträchtigungen durch intensive bzw. ungesteuerte Nut­                   zu beunruhigen, zu fangen, zu verletzen oder zu töten
     zung geschützt werden, damit der besondere ökologischen Wert als               16. Kompressoren oder andere motorbetriebene Geräte zu be­
     ­Lebensraum wildlebender und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten                    treiben,
      sowie die Leistungsfähigkeit eines ausgewogenen Naturhaushalts                17. der Aufenthalt im Seeuferbereich außerhalb der zur öffentlichen
      gewahrt werden.                                                                    Badestelle gehörenden Liegewiese bzw. außerhalb eingerichte­
§ 2 Seeuferbereich und Einteilung des Sees                                               ter Wege.
(1) Der Uferbereich erstreckt sich von der Uferlinie bzw. der tatsächlichen        18. das Verrichten der Notdurft außerhalb der dafür vorgesehenen
      Wasserstandslinie auf die in der beiliegenden Karte markierte Fläche               Sanitäreinrichtungen,
      entlang der „Ehmetsklinge“. Die Grenzen des Uferbereichs sowie die            19. Wasserpfeifen aufzustellen und zu rauchen;
      einzelnen Nutzungszonen sind auf Schilder markiert und in der dieser          20. im Wasser- oder Uferbereich sich unbekleidet aufzuhalten.
      Verordnung als Anlage beigefügten Karte eingetragen.                     (2) Die Benutzung der Schutzzone B ist für Badende, Wassersportler und
(2) Der Wasser- und Uferbereich wird gemäß § 2 Abs. 1 in folgende Nut­             sonstige unbefugte Nutzer verboten.
      zungszonen unterteilt:                                                   (3) Der Gebrauch des Gewässers als Eisfläche ist verboten.
      1. Bereich des Gemeingebrauchs, Badebereich (Zone A)                     § 5 Gefahrenhinweise, Haftung
                                                                               (1) Auf folgende, mit der Benutzung des Hochwasserrückhaltebeckens
      2. Außerhalb des Bereichs für den Gemeingebrauch wird der süd­
                                                                                    „Ehmetsklinge“ verbundene Gefahren wird besonders hingewiesen:
          liche Teil des Rückhaltebeckens entsprechend der Darstellung in
                                                                                    – Die Uferböschungen außerhalb der Badestelle fallen plötzlich steil
          der beiliegenden Karte als Schutzzone (Zone B) ausgewiesen, die              ab; die Wassertiefe beträgt bis zu 6 m.
          als Rückzugsraum den Tier- und Pflanzenarten dient und in der             – Der Untergrund bietet keinen festen Halt (Abrutschgefahr).
          zum Schutz der Natur kein Gemeingebrauch zulässig ist, soweit             – Es muss mit Untiefen, stark schwankenden Wassertemperaturen
          hierfür keine Ausnahmen nach § 6 erteilt wurden.                             und kalten Strömungen gerechnet werden.
§ 3 Zulässige Handlungen                                                            – Schlingpflanzen können Schwimmer gefährden.
(1) Das Baden in Zone A in der Zeit vom 1. Mai bis zum 30. September          (2) Über die Vorschriften dieser Polizeiverordnung hinaus haben sich
      eines jeden Jahres von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang in dem               alle Benutzer des Hochwasserrückhaltebeckens so zu verhalten, dass
      Hochwasserrückhaltebecken „Ehmetsklinge“ ist allgemein zulässig.              niemand gefährdet oder mehr als nach den Umständen vermeidbar
      Der Zugang zur öffentlichen Badestelle erfolgt vom an die Zone A              behindert oder belästigt wird.
      angrenzenden Uferbereich; als Liegewiese darf nur der dortige Ufer­      (3) Das Hochwasserrückhaltebecken wird zeitweise und nur im Bade­
      bereich entsprechend der Darstellung in der beiliegenden Karte ge­            bereich während der Badesaison beaufsichtigt. Die Benutzung des
      nutzt werden.                                                                 Hochwasserrückhaltebeckens erfolgt auf eigene Gefahr.
(2) In der Zone A, vorbehaltlich der Regelung in § 3 Abs. 1, wird der         § 6 Ausnahmen
      Gemeingebrauch auf das Befahren mit kleinen Booten ohne eigene           Die Ortspolizeibehörde kann in besonders begründeten Fällen, insbe­
      Triebkraft erweitert.                                                    sondere, wenn eine nicht zumutbare Härte für den Betroffenen entsteht,
(3) Für das Befahren der „Ehmetsklinge“ im Bereich A gelten folgende          Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verordnung zulassen, sofern
      Einschränkungen:                                                         keine öffentlichen Interessen oder andere Rechtsvorschriften entgegen­
      1. Mehrrumpfboote und Boote mit einer Länge von mehr als 3,00 m         stehen.
          sind nicht zugelassen.                                               § 7 Ordnungswidrigkeiten
      2. Das Surfen und Segeln ist während der Badesaison (01.05.–30.09.)     (1) Ordnungswidrig im Sinne des § 126 Abs. 1 Nr. 18 des Wassergesetzes
          verboten.                                                                 handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
      3. Die Ortspolizeibehörde kann an bestimmten Tagen zur Sicherheit       	  1. die Zonen A oder B entgegen § 3 benutzt,
          und Aufrechterhaltung des Badebetriebes das Befahren im gesam­       	  2. entgegen § 3 Abs. 1 zwischen Sonnenuntergang und Sonnenauf­
          ten Wasserbereich der „Ehmetsklinge“ verbieten. Dies geschieht                 gang badet,
          durch Aufstellen entsprechender Hinweistafeln.                       	  3. entgegen § 3 Abs. 1 zwischen dem 1. Oktober und dem 30. April
(4) Der Zugang mit Hunden an bzw. in den See ist außerhalb der Bade­                    badet,
      saison vom 01.10.–30.04. zulässig.                                       	  4. entgegen § 4 Abs. 1 Nr. 1 sich zwischen 22:00 Uhr und 6:00 Uhr
(5) Die jagd- und fischereirechtlichen Bestimmungen werden durch diese                  an der „Ehmetsklinge“ aufhält,
      Verordnung nicht berührt; das Angeln ist für nach dem Fischerei­         	  5. entgegen § 4 Abs. 1 Nr. 2 mit motorisierten Fahrzeugen fährt
      gesetz Berechtigte am Seeufer sowie von Booten aus zulässig.                       oder diese abstellt,
§ 4 Verbotene Handlungen                                                       	  6. entgegen § 4 Abs. 1 Nr. 3 Böschungen mit Schilf- oder Röhricht­
(1) Im Hochwasserrückhaltebecken „Ehmetsklinge“ sowie in dessen Ufer­                   bewuchs betritt,
      bereich sind folgende Handlungen untersagt:                              	  7. entgegen § 4 Abs. 1 Nr. 4 ausschließlich oder überwiegend zum
	  1. der Aufenthalt in der Zeit zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr;                        Zwecke des Alkoholkonsums verweilt, wenn dessen Auswirkun­
                                                                                         gen geeignet sind, Dritte erheblich zu belästigen
	  2. das Befahren mit und das Abstellen von motorisierten Fahrzeu­
                                                                               	  8. entgegen § 4 Abs. 1 Nr. 5 Betäubungsmittel öffentlich konsumiert
            gen (mit Ausnahme von Rettungsfahrzeugen),
                                                                               	  9. entgegen § 4 Abs. 1 Nr. 6 ein Gewerbe ausübt, insbesondere
	 3. das Betreten von Böschungen mit Schilf- oder Röhrichtbe­                           feste oder mobile Verkaufsstände aufstellt.
             wuchs,                                                                 10. Entgegen § 4 Abs. 1 Nr. 7 Abfälle außerhalb der hierfür vorge­
	  4. der Aufenthalt ausschließlich oder überwiegend zum Zwecke des                     sehenen Behälter zurücklässt,
            Alkoholgenusses, wenn dessen Auswirkungen geeignet sind,                11. entgegen § 4 Abs. 1 Nr. 8 Feuer macht oder grillt,
            ­Dritte erheblich zu belästigen                                         12. entgegen § 4 Abs. 1 Nr. 9 vermeidbaren Lärm verursacht, der
	  5. der öffentliche Konsum von Betäubungsmitteln                                      geeignet ist, Dritte erheblich zu belästigen oder Störungen der
	  6. ein Gewerbe auszuüben, insbesondere feste oder mobile Ver­                        Natur zu verursachen,
             kaufsstände aufzustellen                                               13. entgegen § 4 Abs. 1 Nr. 10 Tonwiedergabegeräte o. ä., benutzt,
	  7. Abfälle (insbesondere Speisereste, Flaschen, Verpackungen sowie              14. entgegen § 4 Abs. 1 Nr. 11 zwischen Sonnenuntergang und Son­
             andere Kleinabfälle und Tierkot) außerhalb der hierfür vorge­               nenaufgang lagert,
             sehenen Behälter zurückzulassen,                                       15. entgegen § 4 Abs. 1 Nr. 12 andere Besucher gefährdet oder be­
	  8. Feuer zu machen oder zu grillen,                                                   lästigt,
	  9. vermeidbaren Lärm zu verursachen, der geeignet ist, Dritte er­               16. entgegen § 4 Abs. 1 Nr. 13 in der Zeit vom 1. Mai bis 30. Sep­
             heblich zu belästigen oder Störungen der Natur zu verursachen,              tember auf der Liegewiese außerhalb des beschilderten Hunde­
      10. Tonwiedergabegeräte o. ä. so zu benutzen, dass andere belästigt               bereichs Hunde oder andere Tiere mitführt,
             werden;                                                                17. entgegen § 4 Abs. 1 Nr. 14 in der Zeit vom 1. Mai bis 30. Sep­
      11. zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang zu lagern,                         tember Hunde oder andere Tiere im Seeuferbereich frei laufen
      12. andere Besucher zu gefährden oder zu belästigen,                               lässt,
Seite 5 02.07.2021                                                                                                                         Zaberfeld

     18. entgegen § 4 Abs. 1 Nr. 15 wild lebende Tiere füttert, ihnen nach­   § 8 Inkrafttreten
         stellt, fängt, verletzt oder tötet                                    Diese Polizeiverordnung tritt am Tage nach Ihrer Veröffentlichung in
     19. entgegen § 4 Abs. 1 Nr. 16 Kompressoren oder andere motor­           Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung vom 1. August 2002 außer Kraft.
         betriebene Geräte betreibt,                                           Zaberfeld, den 22.06.2021
     20. entgegen § 4 Abs. 1 Nr. 17 sich im Seeuferbereich außerhalb der      Diana Kunz, Bürgermeisterin
         Liegewiese bzw. außerhalb eingerichteter Wege aufhält,                Hinweis nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung für Baden-Württem-
     21. entgegen § 4 Abs. 1 Nr. 18 außerhalb der dafür vorgesehenen          berg (GemO):
         Sanitäreinrichtungen die Notdurft verrichtet                          Sollte diese Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Form­
     22. entgegen § 4 Abs. 1 Nr. 19 Wasserpfeifen raucht oder aufstellt       vorschriften der GemO oder von Verfahrens- oder Formvorschriften,
                                                                               die auf der GemO beruhen, zustande gekommen sein, so gilt sie ein
     23. entgegen § 4 Abs. 1 Nr. 20 sich im Wasser- oder Uferbereich
                                                                               Jahr nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung dennoch als von An­
         ­unbekleidet aufhält,                                                 fang an gültig zustande gekommen. Dies gilt jedoch nicht, wenn die
     24. entgegen § 4 Abs. 2 die Schutzzone benutzt.                           Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung
     25. entgegen § 4 Abs. 3 das Gewässer als Eisfläche benutzt.               oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, der Bür­
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 100.000 Euro        germeister dem ­Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzeswidrig­
     geahndet werden.                                                          keit widersprochen oder wenn – jeweils vor Ablauf der Jahresfrist
(3) Verstöße gegen das Landeswaldgesetz, das Naturschutzgesetz, das           – die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder
     Straßengesetz, das Kreislaufwirtschaftsgesetz und sonstige einschlä­      die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften unter Bezeich­
     gige Vorschriften werden nach den jeweiligen Bußgeldvorschriften          nung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schrift­
     geahndet.                                                                 lich gegenüber der Gemeinde Zaberfeld geltend gemacht worden ist.

Gemeinde Zaberfeld                                                             (3) Der Benutzer ist verpflichtet, mit dem Betreten oder Befahren der Park­
                                                                                   plätze die Bestimmungen dieser Benutzungsordnung zu beachten.
Benutzungs- und Entgeltordnung für die Parkplätze                              (4) Im gesamten Geltungsbereich gilt die Straßenverkehrsordnung
des Hochwasserrückhaltebeckens „Ehmetsklinge“vom                                    (StVO). Der Nutzer hat die Verkehrszeichen, Markierungen und Be­
22.06.2021                                                                          nutzungsbestimmungen zu befolgen. Den Anweisungen des Be­
Der Gemeinderat der Gemeinde Zaberfeld hat am 22.06.2021                            triebspersonals ist Folge zu leisten.
­folgende Benutzungs- und Entgeltordnung für die Parkplätze an                 § 2 Benutzungsrecht
 dem Hochwasserrückhaltebecken „Ehmetsklinge“ beschlossen:                     (1) Die Benutzung der Parkplätze ist auf Fahrzeuge beschränkt, die zum
                                                                                    öffentlichen Verkehr zugelassen sind. Eingestellt werden dürfen nur
 § 1 Allgemeines                                                                    Personenkraftwagen ohne Anhänger mit einem zulässigen Gesamt­
 (1) Die Gemeinde Zaberfeld betreibt saisonal und bei Einzelereignissen            gewicht bis zu 3,5 Tonnen.
      entgeltpflichtige Pkw-Stellplätze im Umfeld des Hochwasserrück­          (2) Von der Benutzung ausgeschlossen sind Fahrzeuge, welche sich
      haltebeckens „Ehmetsklinge“ (nachfolgend nur als Parkplätze be­               nicht in einem verkehrs- und betriebssicheren Zustand befinden,
      zeichnet).                                                                    insbe­sondere solche, an denen Motor-, Getriebe-, oder Hydraulik­
 (2) Der Geltungsbereich umfasst insbesondere die Parkplätze auf den               öl, Kühl- oder Bremsflüssigkeit oder sonstige wassergefährdende
      Flurstücken Nr. 2307, Nr. 1266 und Nr. 2925, soweit die Flächen nicht         Flüssig­keiten austreten sowie Fahrzeuge die mit explosiven, feuerge­
      anderweitig genutzt werden. Der Geltungsbereich ist im beigefügten            fährlichen, ­ätzenden oder sonstigen gefährlichen oder umweltschäd­
      Lageplan dargestellt.                                                         lichen ­Stoffen beladen sind.
Zaberfeld                                                                                                                        02.07.2021 Seite 6

(3) Eine andere Nutzung der Parkplätze außer zum Parken von Fahr­                 verkehrsüblich zu sichern. Es handelt sich überwiegend um natur­
     zeugen ist nur mit Sondererlaubnis der Gemeinde Zaberfeld ge­                 nahe Stellplätze und Fahrwege, was von den Nutzern entsprechende
     stattet.                                                                      Vorsicht verlangt.
(4) Gekennzeichnete Sonderstellplätze (z. B. für Menschen mit Behinde­       (2) Fahrzeuge sind so abzustellen, dass Dritte nicht behindert werden.
     rung) dürfen nur von berechtigten Personen genutzt werden.                    Der Fahrbahnbereich ist nicht zu verengen.
(5) Die Nutzung der Parkplätze kann aus besonderem Grund vorüber­            (3) Im gesamten Gebiet des Hochwasserrückhaltebeckens „Ehmets­
     gehend eingestellt oder beschränkt werden, z. B. bei Wartungs- und            klinge“ ist das Parken von Fahrzeugen außerhalb der besonders ge­
     Reparaturarbeiten oder bei Veranstaltungen. In diesem Fall sind die           kennzeichneten Parkflächen untersagt. Die Fahrwege und auch die
     Fahrzeuge zu entfernen.                                                       sonstigen landwirtschaftlichen Wege müssen insbesondere auch für
§ 3 Entgelte/Entgeltpflicht/Öffnungszeiten                                         Einsatz- und Rettungsfahrzeuge freigehalten werden.
Der Parkplatz ist in der Zeit von 06:00 bis 22:00 Uhr geöffnet. Es gilt ein   (4) Während der Parkdauer ist die Parkberechtigung gut sichtbar hinter
Nachtparkverbot von 23 bis 6 Uhr.                                                  der vorderen Windschutzscheibe im Fahrzeug auszulegen.
Außerhalb der Öffnungszeiten ist auf den Parkplätzen der Aufenthalt           (5) Der Nutzer hat keinen Rechtsanspruch auf Erwerb einer Parkberech­
von Personen sowie das Abstellen von Kraftfahrzeugen nicht gestattet.              tigung sowie auf einen bestimmten Stellplatz.
Abgestellte Kraftfahrzeuge sind jeweils bis spätestens 22:00 Uhr vom          (6) Ein Aufenthalt auf den Parkplätzen ist nur im Zusammenhang mit
Parkplatz zu entfernen.                                                            dem Parken eines Fahrzeuges oder dem Holen und Bringen von Be­
(1) Die Benutzung der Parkplätze im Zeitraum vom 01.05. bis 30.09.                suchern des Rückhaltebeckens Ehmetsklinge während der allgemei­
     eines jeden Jahres jeweils täglich in der Zeit von 08:00 bis 20:00 Uhr        nen Öffnungszeiten gestattet.
     ist entgeltpflichtig.                                                    § 5 Haftung
(2) Das Parkentgelt wird durch Lösen eines Parkscheins an den aufge­         (1) Die Benutzung der Parkfläche erfolgt auf eigene Gefahr. Der Betrei­
     stellten und gekennzeichneten Parkscheinautomaten entrichtet.                 ber übernimmt für das abgestellte Fahrzeug und dessen Inhalt keine
(3) Mit dem Abstellen eines Kraftfahrzeugs auf den Parkplätzen wird               Verwahr- und Obhutspflichten. Der Betreiber und seine Beauftragten
     ­zwischen der Gemeinde Zaberfeld und dem Benutzer ein Mietver­                haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, soweit er nicht bei
      hältnis begründet. Für dieses Mietverhältnis gelten die Bestimmun­           Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit unbeschränkt haftet.
      gen dieser Benutzungsordnung.                                           (2) Für die Befahrbarkeit und Ebenheit und sonstigen Eigenschaften der
(4) Für die Benutzung der Parkplätze werden folgende Entgelte erhoben:            Parkplätze wird keine Gewähr übernommen, da es sich überwiegend
      – Bei einer Parkdauer von 1 Stunde                            1,00 €        um naturnahe Stellflächen handelt. Der Betreiber haftet nicht für
      – Bei einer Parkdauer bis zu 3 Stunden                        2,00 €        Schäden an Fahrzeugen, die sich aus der Bodengestalt, der Boden­
      – Tageskarte                                                  5,00 €        beschaffenheit und dem Zustand des Bewuchses der Stellflächen und
      – Saisonkarte                                                90,00 €        Fahrwege ergeben.
	Saisonkarten sind im Rathaus, Schloßberg 5, 74373 Zaberfeld oder            (3) Der Benutzer haftet für alle durch ihn selbst, seinen Angestellten, Er­
      per E-Mail Gemeinde@Zaberfeld.de erhältlich. Tagesparkkarten sind            füllungsgehilfen oder Beauftragten oder seinen/deren Begleitperso­
      an den Parkscheinautomaten erhältlich.                                       nen dem Betreiber oder Dritten schuldhaftzugefügten Schäden und
(5) Die Benutzung der Parkplätze durch Menschen mit schweren Behin­               Verunreinigungen.
      derungen im Besitz eines Schwerbehindertenparkausweises erfolgt         § 6 Ordnungswidrigkeiten/Zuwiderhandlungen
      gebührenfrei.                                                           (1) Das Parken ohne Parkschein bzw. Dauerberechtigungskarte und die
§ 4 Benutzungsbestimmungen                                                         Missachtung dieser Benutzungs- und Entgeltordnung werden als
(1) Die Parkplätze sind entsprechend der durch Verkehrszeichen und                Ordnungswidrigkeit gemäß § 49 Straßenverkehrsordnung (StVO) ge­
      Hinweisschilder ausgewiesenen Regelungen zu befahren. Der Benut­             ahndet.
      zer hat stets die im Verkehr erforderliche Sorgfalt zu beachten und     (2) Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) werden durch die
      das Fahrzeug nach Abstellung ordnungsgemäß zu verschließen und               kommunale Verkehrsüberwachung/Polizeibehörde geahndet.
Seite 7 02.07.2021                                                                                                                      Zaberfeld

(3) Bei unberechtigter Nutzung oder Gefahr im Verzug ist der Betreiber        auf der GemO beruhen, zustande gekommen sein, so gilt sie ein Jahr
     berechtigt das Fahrzeug auf Kosten und Gefahr des Nutzers abzu­           nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung dennoch als von Anfang an
     schleppen oder umzusetzen.                                                gültig zustande gekommen. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Vorschriften
§ 7 Inkrafttreten                                                              über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekannt­
Die Benutzerordnung tritt am 01.08.2021 in Kraft.                              machung der Satzung verletzt worden sind, der Bürgermeister dem Be­
Zaberfeld, den 22.06.2021                                                      schluss nach § 43 GemO wegen Gesetzeswidrigkeit widersprochen o-der
Diana Kunz, Bürgermeisterin                                                    wenn – jeweils vor Ablauf der Jahresfrist – die Rechtsaufsichtsbehörde
Hinweis nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung für Baden-Württem-                     den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung von Verfahrens- oder
berg (GemO):                                                                   Formvorschriften unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung
Sollte diese Satzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Form­               begründen soll, schriftlich gegenüber der Gemeinde Zaberfeld geltend
vorschriften der GemO oder von Verfahrens- oder Formvorschriften, die          gemacht worden ist.

                                                                               und auf der Begleitvegetation am Boden. Außerdem können Harzfluss,
                   Zu verschenken                                              Spechtabschläge auf der Rinde oder eine bereits fahl wirkende Krone
                                                                               den Käferbefall verraten.
                                                                               Die Försterinnen und Förster unterstützen Sie mit Beratung (kostenlos)
    GegenstandTel.-Nr.                                                        und Betreuung (kostenpflichtig). Zur Betreuung gehören das Holzaus­
                                                                               zeichnen, die Organisation des Holzeinschlags und die Holzaufnahme,
    Mädchen-Fahrrad, 24 Zoll, Farbe rot                   8820121             hierzu bedarf es dem vorherigen Abschluss einer Privatwald-Vereinba­
    Kakteen, hochwachsend,                                                    rung. Eine aktuelle Privatwald-Vereinbarung kann auch im Wald direkt
    in verschiedenen Größen                                912386             abgeschlossen werden.
    Wer etwas zu verschenken hat, darf dies gerne das Bürger­-                 Der Holzverkauf kann ebenfalls nur auf Vertragsgrundlage vom Forstamt
    meisteramt Zaberfeld, Tel. 9626-31 wissen lassen.                          übernommen werden. Hinweise, auch zu verkaufsfähigen Sortimenten,
    Bekanntgaben in dieser Rubrik sind selbstverständlich kostenfrei.          erhalten Sie gerne bei Ihrem örtlich zuständigen Forstrevierleitenden
                                                                               und im Internet in unserem „Newsletter“ unter www.landkreis-heilbronn.
                                                                               de/newsletter.43629.htm.

                                                                                                     Naturparkinfos
    Verloren – Gefunden                                                                                Blühender Naturpark: Erste Wiesenmahd im
    Folgende Gegenstände wurden gefunden:                                                              Juni
    Kinder-Armbanduhr mit blauem Armband, vor dem Kinder­                                              Die im Rahmen des Projektes „Blühender Natur­
    garten Zaberfeld.                                                                                  park“ angelegten Blühflächen haben sich durch
    Eigentumsansprüche können im Rathaus Zaberfeld, Tel. 9626-15                                       die gewissenhafte und fachgerechte Pflege der
    geltend gemacht werden.                                                                            Bauhöfe und die feuchte Witterung sehr gut ent­
                                                                               wickelt und sorgten in den Naturpark-Gemeinden in den vergangenen
                                                                               Wochen für einen tollen Blühaspekt. Um die Artenvielfalt auf diesen
                                                                               Flächen zu erhalten ist es notwendig, die angelegten Blühwiesen zwei­
                                                                               mal jährlich zu mähen. Wird eine Wiese nicht gemäht, kommt es zur
      Apothekennotdienst                                                       ­Artenverarmung und Vergrasung, da sich einige wenige konkurrenz­
Am Freitag, 2. Juli 2021                                     Telefon           starke Arten gegenüber den langsamer wachsenden Wildkräutern
Hubertus-Apotheke Kürnbach, Kronenstraße 7              07258/92376            durchsetzen. Deshalb gilt: Die Mahd von heute sorgt für die Blüten von
Am Samstag, 3. Juli 2021                                                        morgen.
Stromberg-Apotheke Zaberfeld, Weilerer Straße 6        07046/930123            Auch wenn dabei während der Blüte gemäht werden muss. Entscheidend
Am Sonntag, 4. Juli 2021                                                        ist die Häufigkeit der Mahd und der richtige Zeitpunkt im Jahresverlauf.
Rosen-Apotheke Eppingen, Brettener Straße 36             07262/1858            Zwei Mähdurchgänge mit Abtrag des Mähguts fördern die Blütenvielfalt
Am Montag, 5. Juli 2021                                                         und nehmen Rücksicht auf die Wiesenbewohner. Lässt man das Mäh­
Schloss-Apo. am Marktplatz, Marktplatz 7, Schwaigern 07138/810620              gut 1–2 Tage auf der Fläche liegen, haben Insekten die Möglichkeit das
Am Dienstag, 6. Juli 2021                                                       Mähgut zu verlassen und die Pflanzen können sich durch Nachreifen der
                                                                                Samen vermehren.
Engel-Apotheke Eppingen, Bismarckstraße 4                07262/1888
                                                                                Die Naturparkführer sind unterwegs:
Am Mittwoch, 7. Juli 2021
                                                                                Alle Veranstaltungen unterliegen den aktuellen Landesverordnungen
Rathaus-Apo. Massenbachhausen, Heilbronner Str. 41       07138/7666
                                                                                und können bei entsprechender Inzidenzlage durchgeführt werden. Es
Am Donnerstag, 8. Juli 2021
                                                                                können sich kurzfristig Änderungen ergeben, daher bitte immer telefo­
Schloss-Apo. Flehingen, Samuel-Friedrich-Sauter-Str. 2   07258/7490
                                                                                nisch bei den Naturparkführern nachfragen. Einen Überblick finden Sie
                                                                                auf unserer Website „naturpark-stromberg-heuchelberg.de“!
      Standesamtliche Mitteilungen                                              Kräuter mit allen Sinnen
                                                                                Am Sonntag, 04.07., von 10 bis 13 Uhr. Auf unserem Spaziergang er­
Geburt:                                                                         fahren Sie viel Wissenswertes über unsere heimischen Wildkräuter und
Am 20.05.2021 in Mühlacker                                                      Heilpflanzen. Unter Anleitung der Heilpraktikerin für Psychotherapie und
Leni Minuscoli, Tochter der Katja Minuscoli-Rieger, geb.Rieger und des          Gestalttherapeutin Susanne Hainz werden wir immer wieder innehalten
Martin Minuscoli                                                                und achtsam unseren Sinnen lauschen. Auf dieser Führung sind äußeres
                                                                                und inneres Erleben abwechslungsreich kombiniert.
                                                                                Naturparkführerin: Sylke Lieberherr, Telefon: 07143/26790 sylke_lieber­
Das Landratsamt Heilbronn informiert:                                           herr@yahoo.de Anmeldung erforderlich
Hinweise für Privatwaldbesitzende                                               Kostenbeitrag: p. P. 12 €, Treffpunkt: Bönnigheim, wird bei Anmeldung
Jetzt Fichtenbestände auf Borkenkäferbefall kontrollieren                       bekanntgegeben
Unseren Wäldern droht Gefahr durch die Borkenkäfer. Das trockene und            Erlebnistour „Kuno Graf von Uexküll – vom Häftling zum
heiße Wetter der letzten Wochen hat die Entwicklung der ohnehin hohen           Oberförster“
Borkenkäfer-Population zusätzlich beschleunigt und zudem das Schwär­            Am Sonntag, 04.07., von 09:30 bis 13 Uhr. Warum gibt es in unseren
men der Käfer begünstigt. Um weit verbreitete Schäden zu verhindern,            Wäldern keine Hirsche? Warum gibt es in unseren Wäldern so viele
ist wieder die Mitwirkung aller Waldbesitzenden gefragt. Das beste              Eichen und Roteichen? Warum gibt es bei uns Mammutbäume? Dies
Hilfsmittel ist die sorgfältige Kontrolle auf Frischbefall (Stehend-Befall).    alles und noch viel mehr erfährt man auf dieser schönen Tour.
Privatwaldbesitzende mit Fichtenflächen sollten von nun an regelmäßig,          Naturparkführer: Roland Fischer, Telefon: 07040/22950 fischerontour@
möglichst einmal pro Woche, ihre Fichten auf ein frisches Einbohren             gmx.de Anmeldung erforderlich
der Borkenkäfer kontrollieren. Zu erkennen ist dies bei trockenem und           Kostenbeitrag p.P. 6 €, Kinder kostenlos, Vaihingen-Ensingen, Parkplatz
windstillem Wetter meist an braunem, feinem Bohrmehl am Stammfuß                am Schützenhaus
Zaberfeld                                                                                                                       02.07.2021 Seite 8

Zaberfelder Kinderferienprogramm 2021                                          Donnerstag, 12. August:
Donnerstag, 29. Juli:                                                          6.) 11.00–15.00 Uhr
1.) 10.00–12.00 Uhr                                                            Ein Tag voller Musik
Falltraining für Sportler                                                      6–10 Jahre
Ab 7 Jahre                                                                     Mit dem Musikverein Spielmannszug Zaberfeld e. V. werden wir einen
Mit der Tierarztpraxis Dr. Birkle GmbH. Stürze können bei vielen Sport­        tollen Tag rund um die Musik erleben. Wir basteln Instrumente, um
arten passieren. Um sich dabei nicht zu verletzen, ist es wichtig, die rich­   damit später musizieren zu können. Ebenso gibt es Ratespiele rund um
tigen Falltechniken zu kennen. Diese wollen wir an diesem Tag üben.            das Thema Musik. Verpflegung ist von den Kindern selbst mitzubringen.
Verpflegung ist von den Kindern selbst mitzubringen.                           Treffpunkt: 11.00 Uhr, Musikerheim am Sportplatz Zaberfeld, Zaber-
Treffpunkt: 10.00 Uhr, Reitplatz Fam. Aichele-Varnholt, Riesenhof 1,           weg 17.
­Ochsenburg.                                                                   Unkostenbeitrag: 2,00 €.
 Unkostenbeitrag: 9,00 €.                                                      Teilnehmerbegrenzung: 20 Kinder.
 Teilnehmerbegrenzung: 20 Kinder.                                              7.) Montag, 16. August,
Donnerstag, 29. und Freitag, 30. Juli:                                         16.) Montag, 6. September:
2.) jeweils 09.00–14.00 Uhr                                                    jeweils 09.30–12.30 Uhr
Auf den Spuren von Hannikels Räuberbande – Natur- und Walder­                  Pony-Kutsche (lang)
lebnistage                                                                     Ab 7 Jahre
6–12 Jahre                                                                     Mit Familie Aichele-Varnholt vom Riesenhof. Zuerst putzen wir unser
Mit den Naturparkführern Angelika Hering und Michael Wennes. Die Ge­           Pony und spannen es an die Kutsche an. Anschließend könnt ihr ab­
schichte von Hannikels Räuberbande, welche früher auch im Stromberg            wechselnd mit unserem Sulky fahren. Wir fahren vom Riesenhof aus eine
ihr Unwesen trieb, lässt uns ins Räuberleben eintauchen. Wir werkeln in        große Runde. Ein Helm und feste Schuhe, sowie Verpflegung sind von
der Naturwerkstatt und gehen auf Schatzsuche. Am 2. Tag werden wir             den Kindern selbst mitzubringen.
in gewohnter Weise Peter vom Wirtshaus am See für ein Mittag­essen             Treffpunkt: 09.30 Uhr, Riesenhof 1, Ochsenburg.
überfallen. Kommt mit Rucksack (Vesper und Getränk – nachfüllbare              Unkostenbeitrag: 9,00 €.
Flasche!), Wetter entsprechender Kleidung und Schuhe. Wer hat, kann            Teilnehmerbegrenzung: 5 Kinder.
seinen Kompass mitbringen.                                                     8.) Dienstag, 17. August,
Treffpunkt: 09.00 Uhr, Grillhütte Parkplatz Ehmetsklinge.                      9.) Mittwoch, 18. August,
Unkostenbeitrag: 21,00 €.                                                      17.) Dienstag, 7. September,
Teilnehmerbegrenzung: 20 Kinder.
                                                                               20.) Mittwoch, 8. September:
Dienstag, 3. August:                                                           jeweils 10.00–12.00 Uhr
3.) 09.00–12.00 Uhr                                                            Ein Vormittag mit einem Island-Pony
Kleine Tiere ganz groß                                                         Ab 7 Jahre (max. 60 kg)
Ab 7 Jahre                                                                     Mit Familie Aichele-Varnholt vom Riesenhof. Dieser Vormittag kann der
Mit Peter Kämmer vom WaldNetzWerk.                                             Einstieg in den Umgang mit einem Pferd oder Pony sein. Die Kinder
Springschwanz, Saftkugler, Schnurfüßer … die Namen vieler kleiner              ­lernen spielerisch die wichtigsten Grundregeln im Umgang mit Ponys.
Tiere im Waldboden sind kurios! Betrachtet man sie genauer, sind auch           Wir putzen, satteln und führen das Pony gemeinsam. Anschließend
ihre Lebensweise, ihre Spezial-Aufgabe und ihr Aussehen alles andere            gehen wir reiten und spielen mit dem Pony Spiele. Helm, feste Schuhe
als langweilig. Trotz ihrer geringen Größe tragen sie entscheidend dazu         und Verpflegung sind von den Kindern selbst mitzubringen.
bei, dass der Kreislauf im Waldboden funktioniert und der Boden auch            Treffpunkt: 10.00 Uhr, Riesenhof 1, Ochsenburg.
dauerhaft lebendig ist! Komm‘ mit und schau Dir die kleinen Waldbe­             Unkostenbeitrag: 4,00 €.
wohner genauer an! Erkunde die Kleintiere und erforsche ihren Lebens­           Teilnehmerbegrenzung: 8 Kinder.
raum. Bitte mitbringen: feste Schuhe, lange Hose und wetterangepasst
­Kleidung, Vesper & Getränk.                                                   10.) Donnerstag, 19. August,
 Treffpunkt: 09.00 Uhr, Spitzenberg, Zaberfeld. Bitte nutzen Sie die Park­     21.) Donnerstag, 9. September:
 plätze im Wohngebiet und bringen Sie die Kinder zu Fuß zum Spitzen­           jeweils 10.00–12.00 Uhr
 berg.                                                                         Körpersprache und Bodenarbeit mit Pony
 Unkostenbeitrag: 3,00 €.                                                      Ab 10 Jahre
 Teilnehmerbegrenzung: 16 Kinder.                                              Mit Familie Aichele-Varnholt vom Riesenhof. Unser Ziel ist es, dass unser
                                                                               Pony uns folgt, ohne Halfter, ohne Strick. Wir werden uns und die Tiere
Mittwoch, 4. August:                                                           beobachten, lernen bestimmte Kontaktpunkte am Pony und probieren
4.) 10.00–12.00 Uhr                                                            dann, ob es uns folgt, ohne dass wir das Pony berühren. Feste Schuhe
Yogaworkshop für Kinder                                                        und Verpflegung sind von den Kindern selbst mitzubringen.
6–10 Jahre                                                                     Treffpunkt: 10.00 Uhr, Riesenhof 1, Ochsenburg.
Mit der VHS Unterland. Wir machen eine „Yogareise“ nach Indien.                Unkostenbeitrag: 4,00 €.
­Spielerisch üben wir Asanas = Haltungen und Bewegungsabläufe ein.             Teilnehmerbegrenzung: 8 Kinder.
 Ihr erfahrt einiges über Indien, dem Ursprungsland des Yoga. Ein kind­
 gerechter Abstecher in die Philosophie des Yoga und ein kleiner aryuve­       Mittwoch, 25. August:
 discher Snack sowie ein Getränk ergänzen den Workshop.                        11.) 09.00–13.00 Uhr
 Bitte mitbringen: Matte.                                                      Das langsamste Wettrennen der Welt – Schnecken erforschen
 Treffpunkt: 10.00 Uhr, Löweneck (Bücherei) Zaberfeld.                         6–10 Jahre
 Unkostenbeitrag: 11,00 €.                                                     Mit der Naturparkführerin Angelika Hering. Mit der Geschichte „ein
 Teilnehmerbegrenzung: 5 Kinder.                                               neues Haus für Charlie“ tauchen wir in das Leben der Schnecken ein.
                                                                               Kann sie weiterleben, wenn das Haus kaputt ist?
5.) Mittwoch, 11. August:                                                      Wir erkunden den Lebensraum der Schnecken von der Mini-Riemen­
19.) Mittwoch, 8. September:                                                   schnecke über Bänderschnecken bis zur Weinbergschnecke, beobachten
13.00–16.00 Uhr                                                                diese mit Lupenbechern, wollen ein „Schneckenwettrennen“ veranstal­
Leckere Natur – von Wiesen und Feldern in die Küche                            ten, und vieles mehr – lasst Euch überraschen … Kommt mit wetter­
7–12 Jahre                                                                     entsprechender Kleidung und Schuhe. Verpflegung ist von den Kindern
Mit der Ernährungsberaterin Silke Klaar von der VHS Unterland. Eine            selbst mitzubringen.
Entdeckertour durch unsere Naturlandschaft. Wir bereiten gemeinsam             Treffpunkt: 09.00 Uhr, Grillhütte Parkplatz Ehmetsklinge.
leckeren Eistee zu und genießen am Ende unseres Wiesenspaziergangs             Unkostenbeitrag: 8,00 €.
unser selbstgemachtes Pizzapopcorn.                                            Teilnehmerbegrenzung: 12 Kinder.
Sonstige Verpflegung und Trinkflasche für unterwegs ist von den Kindern
selbst mitzubringen.                                                           Freitag, 27. August:
Treffpunkt: 13.00 Uhr, Löweneck (Bücherei), Michelbacher Str. 1, Zaber­        12.) 10.00–14.00 Uhr
feld.                                                                          Bewegung in der Natur
Unkostenbeitrag: 12,00 €.                                                      Ab 6–8 Jahre
Teilnehmerbegrenzung: 9 Kinder.                                                Mit dem TV Zaberfeld 2019 e. V. werden wir eine Art Schnitzeljagd
Seite 9 02.07.2021                                                                                                                        Zaberfeld

­ achen, uns in der Natur bewegen und uns auspowern. Action und
m                                                                              Freitag, 10. September:
Spaß sind garantiert!                                                          23./24.) 18.00–20.00 Uhr
Verpflegung ist von den Kindern selbst mitzubringen.                           Märchenwanderung
Treffpunkt: 10.00 Uhr, Sportplatz Leonbronn.                                   Ab 6 Jahre mit der ganzen Familie
Unkostenbeitrag: 2,00 €.                                                       Mit dem WaldNetzWerk. Der Wald mit seinen geheimen Plätzen lädt uns
Teilnehmerbegrenzung: 15 Kinder.                                               ein, mit der Märchenerzählerin Cornelia Tanner in die Welt der Märchen
                                                                               einzutauchen. Stimmig ausgewählt und umrahmt mit Musikimprovis­
Mittwoch, 1. September:
13.) 09.00–12.00 Uhr                                                           ationen sind die Märchen immer ein abendlicher Genuss. Ein wunder­
Kleine Ortsforscher auf Entdeckungstour                                        schöner Ferienabschluss für die ganze Familie. Verpflegung ist von den
Ab 8 Jahre                                                                     Kindern selbst mitzubringen. Bitte Sitzkissen mitbringen.
Zaberfeld: Entdecke deinen Ort mit deinem Büchereiteam einmal von              Treffpunkt: 18.00 Uhr, Spitzenberg, Zaberfeld, bitte nutzen Sie die Park­
einer ganz anderen Seite, z. B. historische Plätze oder Häuser, das Schloss,   plätze im Wohngebiet und bringen Sie die Kinder zu Fuß zum Spitzenberg.
das echte Ritter erbaut und bewohnt hatten. Wie war Schule in den letz­        Unkostenbeitrag: 2,00 €/Kind, 4,00 €/Familie.
ten 400 Jahren? Mussten die adeligen Kinder auch in die Schule gehen?          Teilnehmerbegrenzung: 20 Personen.
Gibt es noch Bilder von früheren Rittern, den Herren von Sternenfels? Wie      Montag, 2. August–Freitag, 6. August:
sah ihr Wappen aus? Zaberfeld hatte früher eine Eisenbahn und tatsäch­         jeweils von 14.00–18.00 Uhr
lich ein Freibad. Wo war das nur? Selbst die Zaber wurde ehemals ganz          Ferien im Circus
anders genutzt. Auf einer Kirchenglocke, die über 500 Jahre alt ist, soll es   Ab 6 Jahren
ein Einhorn geben. Stimmt das wirklich? Auch eine steinerne Eidechse           Auch dieses Jahr ist das Team des Maulbronner Projektcircus BALLESSA
lässt sich an der Kirche entdecken. Ihr habt die Möglichkeit, Zaberfeld        in Zaberfeld zu Gast. Fünf Tage lang wird im Circuszelt trainiert, gespielt
anlässlich 700 Jahre Erstnennung zu erkunden. Die teilnehmenden Kinder         und gebastelt. Das Erlernte wird dann in der feierlichen, öffentlichen
erhalten zum Abschluss eine Urkunde als Ortsforscher.                          Abschlussvor­stellung am Freitag, 6. August um 17.00 Uhr dem Publikum
Bitte Getränke mitbringen, eine Brezel erhalten die Kinder vor Ort. Son­       präsentiert.
nenschutz und Kopfbedeckung nicht vergessen. Die Kinder sollten sich           Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
an Regeln halten können, da wir auch kurze Zeit an der Straße auf dem          Bitte mitbringen: Trinkbecher, Kopfbedeckung sowie Sportkleidung, ggf.
Gehweg unterwegs sind.                                                         Verpflegung, Sonnenschutz, stabiles Schuhwerk.
Treffpunkt: 09.00 Uhr am alten Rathausplatz unterhalb der Kirche. Ab­          Treffpunkt: Festplatz, Ehmetsklinge, Seestraße
holung am Löweneck, Michelbacher Str. 1 um 12.00 Uhr.                          Unkostenbeitrag für 5 Tage: 69,00 € inkl. Getränke und Snacks.
Unkostenbeitrag: 2,00 €.                                                       Tickets für die Abschlussvorstellung kosten 4,00 € pro Person. Die Be­
Teilnehmerbegrenzung: 12 Kinder.                                               völkerung ist hierzu herzlich eingeladen, sofern die Hygieneauflagen es
Mittwoch, 1. September:                                                        zulassen.
14.) 13.30–16.30 Uhr                                                           Anmeldung direkt beim Circus BALLESSA über das Kontaktformu-
„Die Waldindianer“ – ein spannendes Geländespiel                               lar auf www.circus-ballessa.de. Weitere Informationen auch tele-
6–11 Jahre                                                                     fonisch unter 0157/58250996.
Mit dem WaldMobil und der Gemeinde.
                                                                               Anmeldung zum Zaberfelder Kinderferienprogramm 2021
Wie haben die Ureinwohner Amerikas früher gelebt? Wie konnten Sie
in der Wildnis bestehen? Bei diesem Programm schlüpfen die Kinder in           Bitte beachten:
die Rolle von Indianern und lernen deren Lebensweise kennen. Fährten           • Anmeldeabschnitt ausfüllen und beim Bürgermeisteramt Zaberfeld in
lesen, Kriegsbemalung, Bogenschießen gehören ebenso dazu, wie An­                 Zimmer 1 bei Frau Bäzner abgeben. Achtung: Anmeldestart ist am
schleichen im offenen Gelände. Doch der Stamm der Waldindianer ist                Montag, 5. Juli 2021, 08.00 Uhr. Vorher werden keine Anmeldun-
bedroht. Schmuggler wollen einen ihrer kostbarsten Schätze rauben. Das            gen berücksichtigt! Anmeldeschluss: Je eine Woche vor dem Ver-
gilt es zu verhindern!                                                            anstaltungstermin.
Bitte lange Hose, feste Schuhe (keine Sandalen) und ggf. Regenjacke            • F ür jedes Kind ist ein extra Anmeldeabschnitt auszufüllen!
sowie Kopfbedeckung anziehen. Verpflegung ist von den Kindern selbst           •D  er Unkostenbeitrag für die einzelnen Programmpunkte ist be-
mitzubringen (bitte in umweltgerechter Verpackung).                               reits bei der Anmeldung zu bezahlen.
Treffpunkt: 13.30 Uhr, Spitzenberg, Zaberfeld, bitte nutzen Sie die Park­      • Bei Vorlage eines aktuellen ALG II Bescheids werden die Beiträge er­
plätze im Wohngebiet und bringen Sie die Kinder zu Fuß zum Spitzenberg.           mäßigt.
Unkostenbeitrag: 2,00 €.                                                       •D  ie Anmeldung ist verbindlich. Unkostenbeiträge werden nicht
Teilnehmerbegrenzung: 20 Kinder.                                                  zurückerstattet.
                                                                               •A  uf dem Anmeldeformular ist zwingend mind. eine Telefon-
15.) Montag, 6. September:                                                        nummer anzugeben, unter der die Eltern/Erziehungsberechtig-
18.) Dienstag, 7. September:                                                      ten während der gesamten Dauer der Veranstaltungspunkte, zu
08.30–14.00 Uhr                                                                   denen das Kind angemeldet ist, erreichbar sind!
Harry Potter Zauberschule                                                      • Bei teilnehmerbegrenzten Veranstaltungen ist der Eingang der An­
8–12 Jahre                                                                        meldung maßgebend.
Mit der Schulsozialarbeiterin Vivian Ischner. Erlebe einen Tag in der          • Unangemeldete Kinder können aus versicherungstechnischen Gründen
Zauberschule Zaberfeld. Wir basteln uns einen Zauberstab und einen                nicht am Ferienprogramm teilnehmen.
Nimbus 2000 (Besen), lernen Zaubersprüche, züchten Alraunen, mixen             • Wir bitten die Eltern ihre Kinder zu den angegebenen Treffpunkten zu
Zaubertränke und spielen Quidditch. Ein Stock aus dem Wald (für den               bringen und nach Beendigung am angegebenen Ort wieder abzu­holen.
Besen) sowie Verpflegung sind von den Kindern selbst mitzubringen.             • Hinweise zum Coronavirus Covid-19:
Treffpunkt: 08.30 Uhr, Bücherei im Löweneck, Michelbacher Str. 1, Zaber­       • Bitte beachten Sie, dass bei der Teilnahme am Ferienprogramm eine
feld.                                                                             Ansteckungsgefahr an beispielsweise dem Coronavirus Covid-19 nicht
Unkostenbeitrag: 3,00 €.                                                          ausgeschlossen werden kann.
Teilnehmerbegrenzung: 10 Kinder                                                • Es gelten am Tag der Veranstaltung die gültigen Hygienevorschriften
Freitag, 10. September:                                                           und Durchführungsbestimmungen der Corona-Verordnung! 
22.) 09.30–11.45 Uhr                                                              Bitte beachten Sie, dass bei Bedarf auch kurzfristige Änderun-
Bastelworkshop für Kinder                                                         gen/Absagen der Termine möglich sind. Alle Anmeldungen sind
7–10 Jahre                                                                        unter Vorbehalt!
Mit der VHS Unterland. Wir werden alte Konservendosen neue gestalten,          • Aufgrund der aktuellen Situation, müssen die Kinder eine Mund-­Nase-
einen Indiaca-Wurfball anfertigen und eine Einkaufstasche selbst nähen.           Bedeckung mitbringen.
Bitte mitbringen: Schere, Bleistift, Lineal, saubere (leere) Konserven­        • Kinder, die in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten
dosen, alte T-Shirts in verschiedenen Größen, sonstige Altkleider.               Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt
Verpflegung ist von den Kindern selbst mitzubringen.                             noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder die typische Symptome
Treffpunkt: 09.30 Uhr, Löweneck (Bücherei) Zaberfeld.                            einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Geruchs- und
Unkostenbeitrag: 7,00 €.                                                         Geschmacksstörungen, Fieber, Husten sowie Halsschmerzen, auf-
Teilnehmerbegrenzung: 12 Kinder.                                                 weisen, dürfen nicht am ­Ferienprogramm teilnehmen!
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