Der Personalausweis Handbuch für Personalausweisbehörden - Herausgegeben vom Bundesministerium des Innern - Kommunen in NRW

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Der Personalausweis Handbuch für Personalausweisbehörden - Herausgegeben vom Bundesministerium des Innern - Kommunen in NRW
Der Personalausweis
Handbuch für Personalausweisbehörden

                 Herausgegeben vom Bundesministerium des Innern
Der Personalausweis Handbuch für Personalausweisbehörden - Herausgegeben vom Bundesministerium des Innern - Kommunen in NRW
Sehr geehrte Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter,
die Einführung des neuen Personalausweises ist ein bedeutendes Vorhaben für unser
Land. Schon heute ist der Personalausweis das wichtigste persönliche Dokument der
Bürgerinnen und Bürger. Die neue Ausweiskarte erweitert den Anwendungsbereich um die
elektronische Identität in der Online-Welt.
Sie bietet somit viele neue Möglichkeiten und damit auch neue Funktionen und Abläufe –
sowohl bei den Bürgerinnen und Bürgern als auch bei Ihnen in den Personalausweisbe-
hörden.

Gemeinsam haben wir bereits seit 2005 mit dem elektronischen Reisepass einen neuen
Sicherheitsstandard etabliert. Die zahlreichen Änderungen in den Prozessen und Abläufen
mit ihren technischen Herausforderungen haben Sie erfolgreich umgesetzt. Ihre Kompetenz
und Erfahrung ist nun auch bei der Einführung des neuen Personalausweises gefragt.
Um Ihnen die Umstellung auf die neuen Verfahren zu erleichtern, haben wir für Sie dieses
Handbuch erstellt. Es soll Ihnen eine Hilfestellung bei der Einführung des neuen Perso-
nalausweises sein, aber auch als Nachschlagewerk verwendet werden können.

Nicht jeder Bürger und jede Bürgerin wird gleich verstehen, wie man die neuen Funktio-
nen nutzen kann und auf welche Weise die persönlichen Daten geschützt sind. Deshalb
benötigen wir auch hier Ihre Unterstützung.
Sie, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Personalausweisbehörden, tragen entschei-
dend dazu bei, den neuen Personalausweis einzuführen. Die Antragstellerinnen und An-
tragsteller werden sich – auch mit ihren eventuellen Ängsten und Vorbehalten – bei Ihnen
als erste Anlaufstelle informieren und beraten lassen. Als Bundesministerium des Innern
möchten wir Ihnen auch bei dieser anspruchsvollen Aufgabe zur Seite stehen. Deshalb
enthält dieses Handbuch auch Anregungen und Hilfen für die Beratung der Antragstelle-
rinnen und Antragsteller.

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Der Personalausweis Handbuch für Personalausweisbehörden - Herausgegeben vom Bundesministerium des Innern - Kommunen in NRW
Inhalt
    1 Der Personalausweis ................................................................................................. 10

    2 Was ist neu?.............................................................................................................. 12

       2.1 Die Ausweiskarte ................................................................................................ 12

       2.2 Die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises ......................................... 13

       2.3 Die Unterschriftsfunktion (qualifizierte elektronische Signatur)......................... 22

       2.4 Die hoheitliche Biometriefunktion . ..................................................................... 24

       2.5 Datenschutz und Datensicherheit ....................................................................... 25

    3 Aufgaben der Personalausweisbehörde.................................................................... 28

       3.1 Das Antragsverfahren.......................................................................................... 29

       3.2 Ausgabeverfahren............................................................................................... 44

       3.3 Änderungsdienst ................................................................................................ 41

       3.4 Sperrdienst ......................................................................................................... 57

       3.5 Gebührentabelle.................................................................................................. 62

       3.6 Sonderfälle.......................................................................................................... 62

    4 Weitere Informationen............................................................................................... 70

       4.1 Telefonisch.......................................................................................................... 70

       4.2 Über das Internet................................................................................................ 70

       4.3 E-Learning-Angebot ............................................................................................ 71

       4.4 Schulungsfilm..................................................................................................... 71

       4.5 Newsletter des BMI............................................................................................. 72

       4.6 Broschüren.......................................................................................................... 72

       4.7 Häufig gestellte Fragen....................................................................................... 73

    5 Glossar....................................................................................................................... 78

4                                                                                                                                         5
Der Personalausweis Handbuch für Personalausweisbehörden - Herausgegeben vom Bundesministerium des Innern - Kommunen in NRW
Benutzungshinweise
    Bitte unbedingt lesen

    Dieses Handbuch zum Personalausweis hat das Bundesministerium des Innern speziell
    für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Personalausweisbehörden konzipiert und
    erstellt.
    Hier erhalten Sie alle Informationen zu den neuen Funktionen und Anwendungsmöglich-
    keiten des Ausweisdokuments sowie zum Schutz der persönlichen Daten der Bürgerinnen
    und Bürger.
    Außerdem haben wir im Kapitel „Aufgaben der Personalausweisbehörden“ ab Seite 28
    die Arbeitsabläufe und Prozess-Schritte bei Beantragung, Ausgabe, Änderung und Sper-
    rung des Personalausweises übersichtlich dargestellt. Hier sind neben den regulären
    Abläufen auch viele Regelungen für möglicherweise auftretende Sonderfälle erfasst.

    Um Ihnen den Umgang mit den Antragstellerinnen und Antragstellern, ihren eventuellen
    Vorbehalten und Ängsten zu erleichtern, finden Sie ab Seite 73 mögliche Antworten auf
    häufig gestellte Fragen.

    Grundlagen des Handbuchs sind das Gesetz über Personalausweise und den elektro-
    nischen Identitätsnachweis (PAuswG), die Verordnung über Personalausweise und den
    elektronischen Identitätsnachweis (PAuswV) sowie die Verordnung über Gebühren für
    Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis, die am 1. November 2010
    in Kraft treten.
    Aufgrund der Komplexität des Personalausweiswesens können nicht alle möglicherweise
    auftretenden Einzelfälle und daraus resultierende Prozesse in diesem Handbuch dar-
    gestellt werden. Bitte ziehen Sie in solchen Fällen das Gesetz, die Verordnung und die
    Durchführungshinweise zurate.

    Auch die einzelnen Verfahren und Softwareprogramme in den Behörden unterscheiden
    sich von Kommune zu Kommune und können daher an dieser Stelle nicht detailliert
    erläutert werden. Eine Anleitung zur Handhabung der neuen Softwarekomponenten ist in
    Ihrer Kommune erhältlich.

    Wir hoffen, Ihnen den Start in die neuen Aufgaben und Arbeitsabläufe mit dem vorlie-
    genden Handbuch so einfach wie möglich zu machen und bedanken uns schon jetzt für
    Ihre Mitarbeit.

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Der Personalausweis Handbuch für Personalausweisbehörden - Herausgegeben vom Bundesministerium des Innern - Kommunen in NRW
Zur besseren Übersichtlichkeit
                     haben wir manche Abschnitte
                     und Passagen speziell
                     hervorgehoben.

                     Besonders wichtige Informationen sind wie im folgenden Beispiel hinterlegt:                  Die einzelnen Prozess-Schritte und Verfahren in den Personalausweisbehörden erkennen
                                                                                                                  Sie an dieser Darstellung:
    Auf den Punkt         Der Unterschied zwischen Unterschrifts- und Ausweisfunktion.
                                                                                                                    • Zur Vermeidung von Fehlern, die bei der Ausweisproduktion in Einzelfällen auftreten       Prozess-Schritte
                          Unterschriftsfunktion (QES)    Die digitale Unterschrift dient dazu, ein Dokument
                                                                                                                                                                                                                und Verfahren
                                                                                                                      können, müssen Sie die auf dem Chip des Personalausweises gespeicherten Daten
                                                         rechtsverbindlich zu unterzeichnen – im Sinne von
                                                                                                                      überprüfen. Nutzen Sie hierzu das Änderungsterminal.
                                                         „Das habe ich geschrieben“ bzw. „Das will ich“.
                                                                                                                    • Vergleichen Sie die angezeigten Daten mit den Antragsunterlagen.
                          Online-Ausweisfunktion (eID)   Der Identitätsnachweis mit der Online-Ausweisfunktion
                                                         ermöglicht, sich im Internet sicher und eindeutig aus-
                                                         zuweisen – im Sinne von „Das bin ich“.

                                                                                                                  Sehr komplexe Vorgänge und Prozesse haben wir am Ende des jeweiligen Kapitels noch
                                                                                                                  einmal in Checklisten zusammengefasst:

                     Vorschläge für die Gesprächsführung mit den Bürgerinnen und Bürgern haben wir als
                                                                                                                    1 Erstinformation der Bürgerinnen und Bürger zum Personalausweis                            Checkliste
                     Gesprächsleitfäden gekennzeichnet. Sie enthalten wichtige Hinweise zur Kommunikation
                                                                                                                      Hilfsmittel: Gesprächsleitfaden
                     mit den Bürgerinnen und Bürgern. Sie müssen diese Gesprächsbausteine nicht wortge-
                     nau wiedergeben können oder auswendig lernen. Sie sollen vielmehr eine Anregung für            2 Identifizieren der Bürgerinnen und Bürger
                     Sie sein, wie Sie in Ihrer Beraterfunktion wichtige Informationen an die Bürgerinnen und
                                                                                                                    3 Klären der deutschen Staatsangehörigkeit
                     Bürger vermitteln können.
                                                                                                                      Schriftliche Erklärung der Bürgerinnen und Bürger erforderlich
                                                                                                                      Hilfsmittel: Erklärungsblatt
Gesprächsleitfaden       • Bevor ich Ihnen Ihren Personalausweis aushändigen kann, muss ich Ihnen folgende
                                                                                                                    4 ...
                          Fragen stellen:

                         • Wie haben Sie sich bezüglich der Online-Ausweisfunktion entschieden?

                         • Wünschen Sie, dass sie eingeschaltet oder ausgeschaltet wird?

                         • Ihre Entscheidung – wie immer sie ausfällt – müssen Sie durch eine Unterschrift
                          bestätigen.

                         • Falls Sie die Online-Ausweisfunktion nicht nutzen möchten, wird sie jetzt gleich
                          ausgeschaltet …

                     8                                                                                                                                                                                      9
Der Personalausweis Handbuch für Personalausweisbehörden - Herausgegeben vom Bundesministerium des Innern - Kommunen in NRW
1 Der Personalausweis
         Der Personalausweis ist in der Alltagswelt weit mehr als ein Ausweisdokument           Mit der Einführung des neuen Personalausweises wird diese Lücke geschlossen. Die
 bei der Grenz- und Personenkontrolle. Wie selbstverständlich weisen sich mehr als              elektronische Identität wird genauso einfach und sicher, wie es das Vorzeigen eines
 60 Millionen Bürgerinnen und Bürger mit dem Personalausweis in vielen Situationen des          Ausweises heute ist. Die neue Multifunktionskarte erlaubt es Diensteanbietern aus Wirt-
 täglichen Lebens aus: beim Eröffnen eines Bankkontos, beim Einchecken in Hotels oder am        schaft und Verwaltung, Anwendungen anzubieten, bei denen sich die Nutzer mit ihrem
 Check-in-Schalter einer Fluggesellschaft. Der Ausweis wird jederzeit und überall akzeptiert,   Personalausweis elektronisch identifizieren. Dadurch wird das Anmelden in Portalen,
 wenn sich Bürgerinnen und Bürger, Kundinnen und Kunden, Antragstellerinnen und Antrag-         das Ausfüllen von Formularen und die Altersbestätigung im Internet oder an Automaten
 steller identifizieren müssen.                                                                 erheblich erleichtert.

 Mit dem neuen Personalausweis begegnet Deutschland den Herausforderungen für die               Auch hoheitliche Identitätskontrollen an der Grenze oder in den Meldestellen können
 kommenden Jahre und bestätigt seine führende Rolle in Bezug auf die Fälschungssicher-          zukünftig schneller und komfortabler durchgeführt werden, weil ein elektronischer Abgleich
 heit von Ausweisdokumenten. Damit der Personalausweis auch künftig als Reisedoku-              der relevanten Daten viele Vorgänge vereinfacht. Die herkömmliche Funktion als Sichtaus-
 ment eingesetzt werden kann, erfüllt der „Neue“ die Anforderungen der Internationalen          weis mit Lichtbild und gedruckten Personendaten bleibt aber vollständig erhalten.
 zivilen Luftfahrtorganisation (ICAO). Damit setzt er Standards im internationalen Vergleich
 und im Speziellen innerhalb der Europäischen Union.
                                                                                                Der neue Personalausweis ist somit nicht nur ein hoheitliches Dokument; er kann und
 Durch die Aufnahme eines digitalen Lichtbildes und ggf. digitaler Fingerabdrücke wird
                                                                                                soll verstärkt auch im privaten Bereich verwendet werden.
 die Bindung zwischen Ausweisinhaberin/Ausweisinhaber und Dokument deutlich erhöht.
 Die Ausweisinhaberinnen und Ausweisinhaber können selbst wählen, ob sie das zusätz-
 liche Sicherheitsniveau durch die Aufnahme von Fingerabdrücken nutzen wollen.

 Die Einführung des neuen Personalausweises verfolgt das Ziel, die Voraussetzungen
 für sichere Kommunikation und eine sichere Identifizierung zwischen Bürgerinnen und
 Bürgern, Verwaltung und Unternehmen über die neuen Medien zu schaffen. Mittlerweile
 verlagern sich viele Prozesse und Transaktionen des alltäglichen Lebens immer mehr ins
 Internet oder werden durch elektronische Anwendungen ergänzt oder gar ersetzt. Einen
 Standard-Identitätsnachweis für die Online-Welt, der die gebotenen Sicherheitsaspekte
 erfüllt, gibt es bislang jedoch nicht. Die Nutzer müssen für zahlreiche Angebote mit
 jeweils eigenen Passwörtern bzw. Geheimnummern oder mit einer Vielzahl von Zugangs-
 karten zurechtkommen.

 10                                                                                                                                                                                     11
Der Personalausweis Handbuch für Personalausweisbehörden - Herausgegeben vom Bundesministerium des Innern - Kommunen in NRW
2 Was ist neu?                                                                                 Bestandteil des neuen Designs ist auch ein Logo auf der Rückseite, das ab November
                                                                                               2010 Internetanwendungen, Automaten und Lesegeräte kennzeichnen wird, die den
                                                                                               Personalausweis unterstützen. Die beiden sich ergänzenden Halbkreise stehen für das
                                                                                               Prinzip des gegenseitigen Ausweisens zwischen Nutzer und Anbieter und symbolisieren
         Der Personalausweis ist eine Multifunktionskarte im Scheckkartenformat. In diesem     die Verwendung in der Online- und der Offline-Welt.
 Kapitel informieren wir Sie über die Karte mit dem integrierten kontaktlosen Chip, über
                                                                                               Im Inneren der Ausweiskarte ist ein kontaktlos lesbarer Computerchip untergebracht. Damit
 die neuen Funktionen (das Online-Ausweisen mit dem elektronischen Identitätsnachweis,
                                                                                               werden die neuen elektronischen Funktionen realisiert. Durch den Einsatz moderner Funk-
 die Unterschriftsfunktion mit der qualifizierten elektronischen Signatur sowie die hoheit-
                                                                                               technologie nutzt sich der Ausweis auch bei häufiger Benutzung nicht ab und erfüllt seine
 liche Biometriefunktion) und den Zugriffsschutz.
                                                                                               Funktion bis zum Ablauf seiner Gültigkeit. Auf dem Chip sind die folgenden persönlichen
                                                                                               Personalausweisdaten elektronisch gespeichert und mit einem Schutz gegen das unberech-

 2.1 Die Ausweiskarte
                                                                                               tigte Auslesen gesichert:

                                                                                               • Familienname und Geburtsname
         Der neue Personalausweis hat die gleichen Abmessungen, die bereits von vielen         • Vornamen
 anderen Kunststoff-Karten des alltäglichen Geschäftsverkehrs bekannt sind. Die Größe          • Doktorgrad
 dieses sogenannten Scheckkarten-Formats beträgt rund 8,6 mal 5,4 Zentimeter. Die Karte        •	Tag und Ort der Geburt
 besteht aus mehreren Kunststoffschichten. Durch die optimierten Abmessungen können            • Lichtbild
 die Bürgerinnen und Bürger ihren Personalausweis künftig in der Geldbörse mit anderen         • Anschrift
 Karten, wie beispielsweise Kreditkarte oder Führerschein, unterbringen.                       • Ordensname oder Künstlername
                                                                                               • gegebenenfalls ein Bild der Fingerabdrücke (falls vom Antragsteller gewünscht)
                                                                                               • die Daten der maschinenlesbaren Zone
                                                                                               • gegebenenfalls die Schlüssel und Zertifikate
                                                                                                 für die qualifizierte elektronische Signatur

                                                                                               2.2 Die Online-Ausweisfunktion
                                                                                               des Personalausweises
                                                                                                       Was ist die Online-Ausweisfunktion?
                                                                                               Die Bürgerinnen und Bürger, die sich für die Nutzung des elektronischen Identitätsnach-
                                                                                               weises entscheiden, erhalten die Möglichkeit, ihre Identität in der elektronischen Kommu-
                                                                                               nikation mit dem Ausweis nachzuweisen (Online-Ausweisfunktion). Damit kann man sich,
 Wie schon der bisherige Ausweis enthält auch das neue Dokument zahlreiche physische
                                                                                               auch ohne persönlich anwesend zu sein, überall dort ausweisen, wo Dienstleistungen
 Sicherheitsmerkmale, die die Fälschungssicherheit erhöhen. Unter anderem gehören dazu
                                                                                               personalisiert – also direkt für den einzelnen Nutzer bestimmt oder angepasst – angeboten
 der Sicherheitsdruck mit mehrfarbigen feinen Linienstrukturen (sogenannten Guillochen)
                                                                                               werden. Da immer mehr Internetanbieter personalisierte Dienste zur Verfügung stellen, wird
 und Mikroschriften, Oberflächenprägungen, ein integrierter Sicherheitsfaden sowie Holo-
                                                                                               diese Technologie viele Angebote einfacher, sicherer und bequemer machen.
 gramme und Kippbilder. Im Vergleich zum alten Ausweis sind zwei neue Ausweisdaten
 hinzugekommen: die Zugangsnummer vorn und der Ordens- oder Künstlername auf der               Was heutzutage oft nur durch das Ausfüllen und postalische Versenden von Formula-
 Rückseite. Eine weitere Neuerung ist, dass die Anschrift um die Postleitzahl ergänzt wurde.   ren möglich ist, lässt sich mit dem neuen Personalausweis in wenigen Schritten am
 Auf der Vorderseite ist das Bild des Bundesadlers und auf der Rückseite das Brandenburger     heimischen PC erledigen. Die Identitätsdaten sind dabei sicher auf dem Ausweis selbst
 Tor als Symbol der deutschen Einheit abgebildet.                                              gespeichert.

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Der Personalausweis Handbuch für Personalausweisbehörden - Herausgegeben vom Bundesministerium des Innern - Kommunen in NRW
Was ist neu?

Nutzbar ist die Online-Ausweisfunktion nur bei den Anbietern, die das elektronische          Die Nutzung der Online-Ausweisfunktion ist freiwillig und bietet volle Flexibilität: Die Bür-
Ausweisen in ihren Diensten auch tatsächlich anbieten. Nicht alle Angebote im Internet       gerinnen und Bürger entscheiden selbst, ob sie die Funktion nutzen möchten. Sie können
werden also mit der Einführung des neuen Personalausweises automatisch auf das neue          zudem diese Entscheidung jederzeit ändern. Auf Wunsch kann die Online-Ausweisfunktion,
Verfahren umgestellt. Vielmehr wird das Identifizieren mit der Online-Ausweisfunktion als    solange das Dokument gültig ist, in der zuständigen oder ausstellenden Personalausweis-
sichere und komfortable Alternative zu bisherigen Anmelde- und Registrierungsverfahren       behörde jederzeit ein- oder ausgeschaltet werden. Wenn die Online-Ausweisfunktion aus-
angeboten werden, da die Bürgerinnen und Bürger selbst wählen können, ob sie die             geschaltet wird, können selbst Diensteanbieter, die vom Staat eine Berechtigung erhalten
elektronische Identität nutzen möchten. Darüber hinaus werden auch neue Dienste und          haben, nicht mehr zugreifen.
Angebote entstehen. Um das Authentisieren der Nutzer mit dem Personalausweis anbie-
ten zu können, benötigen die Anbieter eine staatliche Berechtigung.
                                                                                               Die Nutzung der Online-Ausweisfunktion am Beispiel Online-Einkauf.                                 Auf den Punkt
Die Online-Ausweisfunktion bietet den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sparsam
mit ihren persönlichen Daten umzugehen. Die Vergabestelle für Berechtigungszertifikate                                • Der Kunde sucht sich beim Online-Händler ein Produkt zum Kauf aus.
(VfB) im Bundesverwaltungsamt stellt sicher, dass Anbieter elektronischer Dienstleistungen                            • Der Online-Händler benötigt für den Vertragsabschluss, zur
nur die Daten erhalten, die für ihren Geschäftszweck erforderlich sind. Der Ausweis bietet                              Rechnungsstellung und zum Zusenden der Ware den Namen, den
dabei ein hohes Maß an Selbstbestimmung – die Nutzer können selbst entscheiden, wann                                    Vornamen und die Anschrift des Bestellers.
sie wem Zugriff auf ihre Daten gewähren.                                                                              • Diese Informationen können nun mithilfe der Online-Ausweisfunk-
                                                                                                                        tion übermittelt werden.

Wie funktioniert der Nachweis der elektronischen Identität                                                            • Dem Besteller wird das Berechtigungszertifikat des Online-Händ-
mit der Online-Ausweisfunktion?                                                                                         lers angezeigt. Es enthält Angaben zum Anbieter und zur Gültigkeit
Die Online-Ausweisfunktion ist dafür gedacht, das Ausweisen und Anmelden im Rahmen                                      des Berechtigungszertifikats.
elektronischer Dienstleistungen zu vereinfachen. Solche Dienste können die Online-Services                            • In einem Formular kann der Kunde die zu übermittelnden Daten-
von privatwirtschaftlichen Unternehmen wie Online-Shops, Banken oder E-Mail-Anbietern                                   kategorien ablesen und gegebenenfalls noch weiter einschränken.
sein. Aber auch Anbieter aus der Verwaltung (z. B. Kfz-Ummeldung oder Beantragung von                                 • Mit der Eingabe der PIN bestätigt er, dass er der Übertragung der
Geburtsurkunden) könnten die Funktionalitäten des Personalausweises für ihre Aufgaben                                   Daten zustimmt.
nutzen.
                                                                                                                      • Der Personalausweis prüft, ob der Händler über ein gültiges
Diese Online-Ausweisfunktion funktioniert nicht nur im Internet. Auch an Verkaufsauto-
                                                                                                                        Berechtigungszertifikat verfügt.
maten (beispielsweise für Fahrkarten), bei der Anmietung von Autos und Fahrrädern oder
                                                                                                                      • Das System des Online-Händlers wiederum überprüft, ob der
beim Einchecken in Hotels kann der elektronische Identitätsnachweis des Personalaus-
                                                                                                                        Personalausweis des Bestellers gültig und nicht gesperrt ist.
weises eingesetzt werden.
                                                                                                                      • Danach werden die freigegebenen Daten verschlüsselt an den
Mit der Online-Ausweisfunktion können sich sowohl Nutzer als auch Diensteanbieter
                                                                                                                        Online-Händler übertragen.
sicher sein, dass ihr Gegenüber derjenige ist, für den er sich ausgibt. Auf der Seite der
Bürgerinnen und Bürger gewährleisten dies der Besitz des Ausweises und die Kenntnis
                                                                                                                      • Der Online-Verkäufer empfängt die Daten. Im Regelfall wird dem
der PIN. Aber auch der Diensteanbieter muss seine Identität bestätigen. Nur solche Anbie-
                                                                                                                        Kunden noch einmal die Gelegenheit gegeben, sie zu überprüfen.
ter, die von der Vergabestelle für Berechtigungszertifikate geprüft worden sind, erhalten
                                                                                                                      • Der Auftrag des Kunden an den Online-Händler erfolgt – wie
die technische Möglichkeit, die Ausweisdaten ihrer Nutzer abzufragen. Die VfB prüft bei
                                                                                                                        bisher auch – erst dann, wenn der Kunde die Bestellung bestätigt.
jedem einzelnen Dienst, auf welche Datenkategorien des Personalausweises der Dienstean-
bieter Zugriff erhält.

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Der Personalausweis Handbuch für Personalausweisbehörden - Herausgegeben vom Bundesministerium des Innern - Kommunen in NRW
Was ist neu?

                Pseudonymer Zugang                                                                               Anwendungsbereiche der Online-Ausweisfunktion
                Für das wiederholte Anmelden bei Online-Diensten mit einem bereits erstellten Nutzer-
                profil und für Dienste, bei denen eine Registrierung mit persönlichen Daten nicht nötig                    Beim Registrieren in einem Online-Dienst werden üblicherweise verschiedene Daten des
                ist, bietet der Personalausweis eine Funktion, bei der eine Wiedererkennung auch ohne                      Nutzers abgefragt. Dies kann nur der Name, in manchen Fällen aber auch die komplette
                Übermittlung personenbezogener Daten durchgeführt werden kann (Pseudonym).                                 Anschrift sein. Diese Daten können mithilfe des Personalausweises sekundenschnell und
                                                                                                                           fehlerfrei übertragen werden.

Auf den Punkt        Der pseudonyme Zugang.
                                                                                                                           Auch an Informations- und Verkaufsautomaten werden personalisierte Dienste angeboten,
                     Abhängig vom angebotenen Dienst können die Ausweisinhaber die Online-Ausweis-
                                                                                                                           wie z. B. an Fahrkartenautomaten. Auch hier können sich die Nutzer schnell und einfach
                     funktion nutzen, auch ohne dass personenbezogene Daten übermittelt werden. Der
                                                                                                                           identifizieren.
                     Anbieter kann in diesem Fall den Nutzer anhand eines eindeutigen Kartenmerkmals
                     wiedererkennen, ohne dass personenbezogene Daten übermittelt werden (Pseudo-
                                                                                                                           Nicht bei allen Anmeldevorgängen im Internet müssen personenbezogene Daten über-
                     nym). Diese eindeutige Zeichenfolge des Ausweises ist für andere Diensteanbieter
                                                                                                                           tragen werden. Trotzdem ist es sinnvoll, dass der entsprechende Dienst den Nutzer
                     nicht nachvollziehbar. „Pseudonymer Zugang“ heißt also nicht, dass ein Benutzer-
                                                                                                                           „wiedererkennt“, z. B. wenn er sich zuvor bereits registriert hat. Hierfür ist der pseudo-
                     name oder eine E-Mail-Adresse auf dem Ausweis gespeichert ist.
                                                                                                                           nyme Zugang vorgesehen (siehe Seite 16).
                     Zusammen mit der persönlichen 6-stelligen PIN ist dieses Verfahren genauso einfach
                     wie die bisherigen Anmeldevorgänge, aber deutlich sicherer: es werden keine perso-                    Verschiedene Dienste dürfen nur von Nutzern in Anspruch genommen werden, die ein
                     nenbezogenen Daten übermittelt.                                                                       bestimmtes Alter erreicht haben. Der Personalausweis ermöglicht die Altersbestätigung,
                                                                                                                           ohne dass weitere Daten – auch nicht das komplette Geburtsdatum – an den Dienstean-
                     Denkbar ist bei vielen Diensten, dass zwar bei der Erstregistrierung die notwendigen
                                                                                                                           bieter weitergegeben werden (siehe Seite 16).
                     Nutzerdaten erhoben werden, jede weitere Anmeldung aber mithilfe des pseudonymen
                     Zugangs geschieht.
                                                                                                                           Das Ausfüllen von Formularen im Internet ist oft mühsam. Schnell passieren Tippfehler
                                                                                                                           beim Eingeben des Namens oder der Adresse. Die Online-Ausweisfunktion ermöglicht
                Für manche Dienste und Anwendungen benötigen die Anbieter lediglich Angaben zum                            die Übernahme der entsprechenden Daten aus dem Personalausweis – schnell und
                Alter oder zum Wohnort des Nutzers. Auch für diesen Zweck sind im Rahmen der Online-                       fehlerfrei.
                Ausweisfunktion Möglichkeiten vorgesehen.
                                                                                                                           Nicht nur Anbieter aus der Wirtschaft, sondern auch Behörden bieten immer häufiger ihre
                                                                                                                           Dienste im Internet an (z. B. Einreichen der elektronischen Steuererklärung). Für viele
Auf den Punkt        Altersbestätigung und Wohnortbestätigung.
                                                                                                                           dieser Angebote ist ein zweifelsfreier Nachweis der Nutzeridentität nötig. Aber auch der
                     Wenn zur Erbringung einer Dienstleistung nur festgestellt werden soll, ob der Nutzer
                                                                                                                           Nutzer hat ein Interesse, die Identität des Diensteanbieters zweifelsfrei zu kennen. Dies
                     ein bestimmtes Alter erreicht hat, nutzt der Anbieter die Funktionalität der Altersbestä-
                                                                                                                           kann zukünftig mit der Online-Ausweisfunktion realisiert werden.
                     tigung. Dies ist beispielsweise an Zigarettenautomaten oder bei Online-Diensten mit
                     Erwachseneninhalten der Fall. Statt das gesamte Geburtsdatum an den Diensteanbieter
                                                                                                                           Menschen mit Behinderungen sind besonders auf medienbruchfreie Dienste im Internet
                     zu übertragen, wird lediglich die Information übermittelt, ob die Ausweisinhaberin bzw.
                                                                                                                           angewiesen, weil beispielsweise das persönliche Erscheinen auf Ämtern nur mit sehr viel
                     der Ausweisinhaber das vom Anbieter angefragte Alter (z. B. 16 oder 18 Jahre) zum
                                                                                                                           Aufwand möglich ist. Mit dem Personalausweis werden auch hier Hürden abgebaut und
                     Zeitpunkt der Abfrage bereits erreicht hat.
                                                                                                                           neue Dienstleistungen ermöglicht.
                     Ähnlich kann verfahren werden, wenn ein Anbieter seine Dienste regional beschränkt
                     unterbreitet und demnach abfragt, ob ein Nutzer in einem von ihm angegebenen Ort                      Der Zutritt zu Werksgeländen oder Firmen ist oft nur Mitarbeitern gestattet. Der Perso-
                     gemeldet ist. Auch hier wird lediglich ein „Ja“ oder „Nein“ übertragen.                               nalausweis bietet zukünftig auch die Möglichkeit, ein zuverlässiges Zutrittsmanagement
                                                                                                                           zu unterstützen.
                     Beide Funktionalitäten dienen der Datensparsamkeit und gewährleisten, dass wirklich
                     nur die Nutzerdaten bereitgestellt werden, die zwingend erforderlich sind.

                16                                                                                                                                                                                                17
Der Personalausweis Handbuch für Personalausweisbehörden - Herausgegeben vom Bundesministerium des Innern - Kommunen in NRW
Was ist neu?

Welche Vorteile bringt die Online-Ausweisfunktion?                                        Was braucht der Nutzer?
                                                                                          Lesegerät und AusweisApp
Besserer Datenschutz    Bei der Online-Ausweisfunktion ist der Geschäftspartner be-
und Datensparsamkeit    kannt. Identitätsdiebstahl mithilfe gefälschter Websites wird     Um sich mit dem Personalausweis im Internet ausweisen zu können, muss die Online-
                        damit wirksam verhindert. Vielmehr stellen Berechtigungs-         Ausweisfunktion des Personalausweises eingeschaltet sein. Die Online-Ausweisfunktion
                        zertifikate die Identität des Gegenübers sicher. Zugleich         kann grundsätzlich erst mit Erreichen der Ausweispflicht verwendet werden. Für die
                        werden nur die Daten übermittelt, die nötig sind, um die          Nutzung vom heimischen PC werden benötigt:
                        gewünschte Leistung zu erbringen.
                                                                                          • ein handelsübliches Kartenlesegerät für Karten mit kontaktlos lesbaren Chips, das vom
                        Auch der Online-Anbieter kann sich auf die Identität des
                                                                                           Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zugelassen ist.
                        Nutzers verlassen. Die persönlichen Daten der Online-Aus-
                                                                                           Ob ein Lesegerät für den Personalausweis geeignet ist, ist in der Regel am aufgedruckten
                        weisfunktion werden durch eine Geheimnummer, die PIN,
                                                                                           Personalausweislogo erkennbar.
                        geschützt. Die Online-Ausweisfunktion lässt sich nur in Kom-
                        bination mit dieser Geheimnummer nutzen und verhindert
                        so Missbrauch.

Besserer Schutz beim    Die Online-Ausweisfunktion verhindert, dass sich Betrüger
Online-Shopping         mit gefälschten Identitäten im Internet als Verkäufer oder
                        Käufer betätigen. Die Nutzer haben somit die Sicherheit,
                        dass ihre Online-Partner tatsächlich die sind, für die sie sich
                        ausgeben.

Besserer Kinder-        Die Online-Ausweisfunktion verhindert, dass Kinder und Ju-
und Jugendschutz        gendliche zu Websites und Darstellungen gelangen, die für
                        ihr Alter nicht freigegeben sind. Damit kann insbesondere
                        der Zugang zu jugendgefährdenden Inhalten wirksam unter-
                        bunden werden.
                                                                                          • eine Software, die die Kommunikation zwischen Ausweis
                        Durch die Angabe, ob ein Alter über- oder unterschritten
                                                                                           und Computer ermöglicht. Eine solche Software – die soge-
                        wird, lässt sich auch verhindern, dass sich Kinder z. B. an
                                                                                           nannte AusweisApp – ist ab November 2010 kostenlos im
                        Zigarettenautomaten bedienen.
                                                                                           Internet über www.ausweisapp.bund.de erhältlich.

Vereinfachung und       Auch Dienstleister im Bereich der öffentlichen Verwaltung
                                                                                          Zwischen Beantragung und Abholung des Personalausweises erhalten die Bürgerinnen
Beschleunigung der      können den Personalausweis zukünftig nutzen, um ihre
                                                                                          und Bürger vom Ausweishersteller einen sogenannten PIN-Brief. Dieser Brief enthält die
Verwaltung              Geschäftsprozesse elektronisch anzubieten. Dies ist immer
                                                                                          sogenannte Geheimnummer (PIN), die Entsperrnummer (PUK) und ein Sperrkennwort.
                        dann möglich, wenn bislang eine zweifelsfreie Identifizierung
                        der antragstellenden Person einem elektronischen Prozess
                        entgegenstand. Mit elektronischen Verfahren könnten dann          Geheimnummer (PIN)
                        auf beiden Seiten (Bürger und Verwaltung) vereinfachte und
                                                                                          Die PIN (persönliche Identifikationsnummer) ist eine 6-stellige Nummer, die ausschließ-
                        beschleunigte Prozesse erreicht werden.
                                                                                          lich aus Ziffern besteht. Jedes Mal, wenn die Bürgerinnen und Bürger die Online-Ausweis-
                                                                                          funktion anwenden, wird ihre PIN abgefragt. Nach Beantragung eines Personalausweises
                                                                                          erhalten die Bürgerinnen und Bürger einen PIN-Brief vom Ausweishersteller. Dieser wird

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Was ist neu?

allerdings nur dann erstellt, wenn die antragstellende Person zum Antragszeitpunkt älter    Entsperrnummer (PUK)
als 15 Jahre und neun Monate ist. Bei der im Brief abgebildeten PIN handelt es sich um
                                                                                            Die PUK ist eine 10-stellige Nummer, die ausschließlich aus Ziffern besteht. Wenn die PIN
eine 5-stellige Transport-PIN. Diese ist unmittelbar nach Erhalt des Personalausweises
                                                                                            des Personalausweises dreimal falsch eingegeben wurde, ist sie blockiert. Die PUK dient
in eine persönliche 6-stellige PIN zu ändern. Hierzu werden ein kontaktloses Lesegerät
                                                                                            dazu, diese Blockierung aufzuheben. Es öffnet sich ein Fenster der AusweisApp, und die
und die sogenannte AusweisApp (eine Software zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion)
                                                                                            Nutzer werden zur Eingabe der PUK aufgefordert.
benötigt. Erst dann kann die Online-Ausweisfunktion genutzt werden. Für den Fall, dass
                                                                                            Die PUK wird den Bürgerinnen und Bürgern im PIN-Brief zusammen mit der 5-stelligen
die Bürgerinnen und Bürger kein eigenes Lesegerät zu Hause haben und die Online-Aus-
                                                                                            Transport-PIN und dem Sperrkennwort mitgeteilt. Es wird empfohlen, die PUK erst dann
weisfunktion trotzdem nutzen möchten (beispielsweise an Verkaufsautomaten), können
                                                                                            freizurubbeln, wenn sie wirklich benötigt wird.
sie die Transport-PIN auch direkt in der Personalausweisbehörde in ihre selbst gewählte
PIN ändern (siehe hierzu Kapitel „Ausgabeverfahren“ auf Seite 44). Die PIN kann jederzeit   Die Verwendung der PUK ist im Gegensatz zur PIN begrenzt: Sie kann bis zu zehnmal
und unbegrenzt oft neu gesetzt werden.                                                      verwendet werden. Die PUK ist nur den jeweiligen Ausweisinhabern bekannt und sollte
                                                                                            an einem sicheren Ort aufbewahrt werden, zu dem andere Personen keinen Zugang
Die Bürgerinnen und Bürger sollten darauf hingewiesen werden, keine leicht zu erraten-
                                                                                            haben. Keinesfalls darf die PUK auf dem Ausweis notiert und/oder zusammen mit dem
den Zahlenkombinationen (wie z. B. „123456“) und keine auf dem Ausweis abgedruckten
                                                                                            Ausweis aufbewahrt werden.
Zahlenkombinationen zu verwenden, insbesondere nicht die Zugangsnummer oder ihr
Geburtsdatum. Auf keinen Fall darf die PIN auf dem Personalausweis notiert oder zusam-
men mit dem Personalausweis aufbewahrt werden.
                                                                                            Sperrkennwort

                                                                                            Wenn der Personalausweis gestohlen wird oder anderweitig abhandenkommt, muss der
Wenn die PIN bei der Nutzung der Online-Ausweisfunktion zweimal hintereinander falsch       Ausweis gesperrt werden, das heißt, die Nutzung der Online-Ausweisfunktion wird ver-
eingegeben wurde, muss ein dritter Versuch durch das Eingeben der Zugangsnummer             hindert. Hierzu dient das Sperrkennwort. Es ist ein leicht zu merkendes Wort (z. B. „Loko-
freigeschaltet werden. Die Zugangsnummer ist auf der Vorderseite des Personalausweises      motive“), das den Bürgerinnen und Bürgern im PIN-Brief zusammen mit der Transport-PIN
aufgedruckt. Mit der dritten fehlerhaften Eingabe der PIN wird die Nutzung der Online-      und der PUK mitgeteilt wird. Das Sperrkennwort ist nur den Ausweisinhabern und der
Ausweisfunktion blockiert. Sie kann nur durch Eingabe der Entsperrnummer (PUK) oder         ausstellenden Personalausweisbehörde bekannt.
durch Neusetzen der PIN in der Personalausweisbehörde wieder freigeschaltet werden.
                                                                                            Die Sperrung der Online-Ausweisfunktion erfolgt grundsätzlich durch persönliche Vor-
PIN und PUK sind nur der Ausweisinhaberin/dem Ausweisinhaber selbst bekannt. Bitte          sprache bei der ausstellenden oder zuständigen Personalausweisbehörde. Das hierzu
weisen Sie die Ausweisinhaberinnen/den Ausweisinhaber darauf hin, dass sie sich die PIN     benötigte Sperrkennwort ist als Information bei der ausstellenden Behörde im Personal-
gut einprägen und darauf achten sollten, dass PIN und PUK nur ihnen bekannt bleiben.        ausweisregister hinterlegt. Nach erfolgter Identifizierung der Person kann die Sperrung
Teilen Sie mit, dass die PIN niemals Dritten, auch nicht den Mitarbeiterinnen und Mitar-    des entsprechenden Ausweises in der Fachanwendung veranlasst werden (siehe Kapitel
beitern einer Personalausweisbehörde, genannt werden darf.                                  „Sperrdienst“ ab Seite 57). Den Bürgerinnen und Bürgern steht zusätzlich die Möglichkeit
                                                                                            zur Verfügung, die Sperrung telefonisch zu veranlassen.

                                                                                             Für das Sperren der Online-Ausweisfunktion kann der Sperrnotruf unter der Nummer
                                                                                             0180-1-33 33 33 (Mo bis So, 0 bis 24 Uhr) genutzt werden. Entscheiden sich die Bür-
                                                                                             gerinnen und Bürger für diese Form der Sperrung, müssen sie am Telefon neben ihrem
                                                                                             Namen, ersten Vornamen und Geburtsdatum auch das entsprechende Sperrkennwort
                                                                                             mitteilen. Ohne diese Angaben kann die Hotline die Sperrung nicht durchführen.
                                                    ZUGANGSNUMMER

                                                                                            Das Sperrkennwort sollte an einem sicheren Ort aufbewahrt werden, zu dem andere
                                                                                            Personen keinen Zugang haben. Keinesfalls sollte es auf dem Ausweis notiert und oder
                                                                                            zusammen mit dem Ausweis aufbewahrt werden.

20                                                                                                                                                                                  21
Was ist neu?

                2.3 Die Unterschriftsfunktion                                                                Wie erhält man ein Signaturzertifikat?
                                                                                                             Die Signaturzertifikate werden nicht von den Personalausweisbehörden ausgestellt,

                (qualifizierte elektronische                                                                 sondern von speziellen Anbietern, die nach dem Signaturgesetz (SigG) staatlich zuge-
                                                                                                             lassen sind. Eine Liste dieser Signaturanbieter ist im Internet auf der Homepage der

                Signatur)                                                                                    Bundesnetzagentur (www.bundesnetzagentur.de) verfügbar.

                                                                                                             Bei einigen Anbietern können die Bürgerinnen und Bürger ihr Signaturzertifikat sogar
                         Was ist die qualifizierte elektronische Signatur?                                   komplett von zu Hause auf ihren Ausweis nachladen. Da jeder Anbieter hierfür sein
                                                                                                             eigenes Verfahren verwendet, sind die Anleitungen auf der jeweiligen Internetseite zu
                                                                                                             beachten. Voraussetzung ist aber in jedem Fall, dass die Online-Ausweisfunktion des
                                                                                                             Personalausweises eingeschaltet sein muss und dass die dazugehörige PIN nach Erhalt
                                                                                                             des Ausweises bereits neu gesetzt wurde.

                                                                                                             Ebenso wie für die Online-Ausweisfunktion benötigen die Bürgerinnen und Bürger auch
                                                                                                             für die Nutzung der Unterschriftsfunktion eine geheime Nummer, die Signatur-PIN. Diese
                                                                                                             muss beim Laden des Zertifikats gesetzt werden.

                                                                                                             Wie wird die Unterschriftsfunktion angewendet?
                                                                                                             Mit der Unterschriftsfunktion können Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen
                                                                                                             z. B. elektronisch Verträge (etwa Vollmachten, bestimmte Mietverträge) und Urkunden
                                                                                                             unterzeichnen, die der Schriftform bedürfen, um rechtswirksam zu sein. Gleiches gilt
                Qualifizierte elektronische Signaturen dienen dazu, Dokumente elektronisch rechtsver-        auch für Erklärungen und Anträge gegenüber Behörden, die schriftlich erfolgen müssen.
                bindlich zu unterzeichnen. Zusätzlich lassen sie erkennen, ob Dokumente nach dem             Maßgeblich ist, dass die digital unterschriebenen Dokumente in elektronischer Form,
                Signieren verändert worden sind. Der Unterzeichner nutzt die qualifizierte elektronische     also z. B. als Textdokument oder als E-Mail, vorliegen.
                Signatur zur Abgabe einer rechtsverbindlichen Willenserklärung.

                Der Personalausweis ist für die Nutzung einer solchen digitalen Unterschrift vorbereitet.
                Mit der Variante der qualifizierten elektronischen Signatur (QES) kommt eine sehr sichere
                Form zum Einsatz. Diese ist der persönlichen, eigenhändigen Unterschrift weitgehend
                rechtlich gleichgestellt.

Auf den Punkt        Der Unterschied zwischen Unterschrifts- und Ausweisfunktion.

                     Unterschriftsfunktion (QES)    Die digitale Unterschrift dient dazu, ein Dokument
                                                    rechtsverbindlich zu unterzeichnen – im Sinne von
                                                    „Das habe ich geschrieben“ bzw. „Das will ich“.

                     Online-Ausweisfunktion (eID)   Der Identitätsnachweis mit der Online-Ausweisfunktion
                                                    ermöglicht, sich im Internet sicher und eindeutig aus-
                                                    zuweisen – im Sinne von „Das bin ich“.

                Jeder Ausweisinhaber kann die Unterschriftsfunktion auf eigenen Wunsch nutzen. Hierfür
                muss er eine entsprechende Komponente – ein sogenanntes Signaturzertifikat – bei einem       Viele Programme, wie Textverarbeitungsprogramme, E-Mail-Programme oder PDF-Betrach-
                Dienstleister (Signaturanbieter) erwerben und auf seinen Personalausweis nachladen.          tungsprogramme, bieten selbst die Möglichkeit, das aktuell geöffnete Dokument oder

                22                                                                                                                                                                              23
Was ist neu?

                                                                                              2.5 Datenschutz
eine eigene E-Mail digital zu unterzeichnen. Hierbei ist die Anleitung der jeweiligen Soft-
wareanwendung zu beachten. Während des Signiervorgangs werden die Bürgerinnen und

                                                                                              und Datensicherheit
Bürger aufgefordert, den Personalausweis auf das Lesegerät zu legen und die Signatur-
PIN einzugeben.

Auch in der vom Bundesministerium des Innern bereitgestellten AusweisApp ist ein                      Alle Informationen und Übertragungen des Personalausweises sind durch inter-
Betrachtungsprogramm für Dateien im PDF-Format und im ODF-Format enthalten, mit               national anerkannte und etablierte Verschlüsselungsverfahren sicher geschützt. Ein Zu-
dem diese Dokumente digital unterschrieben werden können.                                     griffssystem, das auf staatlich vergebenen Berechtigungen basiert, regelt, wer auf welche
                                                                                              personenbezogenen Ausweisdaten zugreifen darf. Die Nutzer brauchen demnach nicht zu
                                                                                              befürchten, dass ihre personenbezogenen Daten bei der Übertragung abgefangen oder

2.4 Die hoheitliche                                                                           von Unberechtigten missbraucht oder ausgelesen werden.

Biometriefunktion                                                                             Wer kann auf die Daten der Online-Ausweisfunktion zugreifen?
                                                                                              Die Online-Ausweisfunktion umfasst persönliche Informationen, wie etwa Name und
        Wo kommt die Biometriefunktion zum Einsatz?                                           Wohnort. Die Bürgerinnen und Bürger entscheiden in jedem Fall selbst, welche Daten
Die hoheitliche Biometriefunktion kommt nur bei hoheitlichen Personenkontrollen an
                                                                                              sie in der konkreten Situation übermitteln wollen. Die Datenkategorien, die an den
Grenzen und im Inland zum Einsatz. Dabei sind nur ausgewählte Stellen dem Gesetz nach
                                                                                              Diensteanbieter übermittelt werden sollen, werden immer vorab zur Auswahl angezeigt.
berechtigt, auf die biometrischen Merkmale zur Identifizierung von Personen zuzugreifen.
                                                                                              Erst durch Eingabe der PIN lassen die Bürgerinnen und Bürger die Datenübermittlung
Diese Stellen sind (abschließend): Polizeivollzugsbehörden, die Zollverwaltung, die Steu-
                                                                                              zu. Die personenbezogenen Informationen werden im Rahmen der Online-Ausweisfunk-
erfahndungsstellen der Länder sowie die Personalausweis-, Pass- und Meldebehörden.
                                                                                              tion ausschließlich an den Anbieter des Dienstes übertragen.

Was ist das Ziel der Biometriefunktion?                                                       Die folgenden Daten können nur mit Zustimmung der Bürgerinnen
Das Ziel der Biometriefunktion hoheitlicher Dokumente ist, eine möglichst starke Bindung
                                                                                              und Bürger übermittelt werden:
zwischen Dokumenteninhaber/-in und dem Ausweisdokument zu erreichen. Niemand soll
                                                                                              • Familienname
sich anhand dieser Dokumente für einen anderen ausgeben können. Daher werden ver-
                                                                                              • Vornamen
schiedene unveränderliche Merkmale des Dokumenteninhabers elektronisch hinterlegt.
                                                                                              • Doktorgrad
Die Möglichkeit zur Überprüfung dieser Merkmale erhöht den Schutz vor einem Identitäts-
                                                                                              •	Tag und Ort der Geburt
missbrauch, beispielsweise nach einem Diebstahl des Dokuments.
                                                                                              • Anschrift
Der Chip des Personalausweises enthält nunmehr auch das biometrisch überprüfbare              • Dokumentenart
Gesichtsbild und – soweit dies von der antragstellenden Person gewünscht ist – die            • dienste- und kartenspezifisches Kennzeichen (Pseudonym)
Fingerabdrücke. Damit erreicht der Personalausweis das Sicherheitsniveau der internatio-      • Abkürzung „D“ für Bundesrepublik Deutschland
nalen Reisedokumente. Die Aufnahme biometrischer Merkmale entspricht den Sicherheits-         • Angabe, ob ein bestimmtes Alter über- oder unterschritten wird
empfehlungen der internationalen zivilen Luftfahrtbehörde der Vereinten Nationen (ICAO).        (Altersbestätigung)
                                                                                              • Angabe, ob ein Wohnort dem abgefragten Wohnort entspricht
                                                                                                (Wohnortbestätigung)
Was ist der Unterschied zum ePass?                                                            • Ordensname bzw. Künstlername
Wie beim ePass der zweiten Generation speichert der Chip des Personalausweises neben
den persönlichen Daten auch das Passfoto und die Fingerabdrücke. Das bedeutet, dass sich
für Sie als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der Personalausweisbehörden keine Neuerungen
hinsichtlich biometrischer Merkmale ergeben. Allerdings besteht im Vergleich zum ePass
ein entscheidender Unterschied: Die Aufnahme der Fingerabdrücke in den Personalausweis
erfolgt freiwillig. Jede Bürgerin/jeder Bürger entscheidet somit selbst, ob er dies möchte.

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Was ist neu?

Zusätzlich werden durch den Personalausweis folgende Merkmale                               Wer kann auf die Daten der Biometriefunktion zugreifen?
immer übermittelt:                                                                          Die biometrischen Daten des Ausweises sind – wie alle Daten auf dem Chip – besonders
• Angabe, ob der Personalausweis gültig ist                                                 stark gegen unberechtigtes Auslesen geschützt. Um zu gewährleisten, dass nur berech-
• Sperrmerkmal                                                                              tigte Stellen auf die Daten zugreifen können, sind diese nur mit hoheitlichen Berechti-
Diese Angaben benötigt der Diensteanbieter, um zu prüfen, ob der Personalausweis            gungszertifikaten und der auf dem Personalausweis aufgedruckten Zugangsnummer oder
noch gültig und nicht als abhandengekommen gemeldet ist.                                    den Daten der maschinenlesbaren Zone auslesbar. Das Dokument muss also vorgelegt
                                                                                            werden. Nach dem Gesetz dürfen nur folgende öffentliche Stellen diese Daten einsehen:

Biometrische Daten wie das Lichtbild oder die Fingerabdrücke werden im Rahmen der           • Polizeibehörden und -dienststellen des Bundes und der Länder
Online-Ausweisfunktion in keinem Fall übertragen. Sie können nur mit einem hoheitlichen     • Behörden der Zollverwaltung
Berechtigungszertifikat im Rahmen einer Identitätsfeststellung oder Echtheitsprüfung vor    • Steuerfahndungsstellen der Länder
Ort aus dem Dokument ausgelesen werden.                                                     • Pass- und Personalausweisbehörden
                                                                                            • Meldebehörden

Nur Diensteanbietern, die über ein Berechtigungszertifikat verfügen, wird der Zugriff auf
                                                                                            Die berechtigten hoheitlichen Stellen dürfen im Übrigen die Daten nur zum Zweck der
die Personalausweisdaten gewährt. Die VfB prüft vor der Vergabe der Berechtigung die
                                                                                            Überprüfung der Echtheit des Dokuments und der Identität der Inhaberin/des Inhabers
Identität des Anbieters und die Plausibilität seines Antrags. Im Rahmen der Erteilung
                                                                                            einsehen. In diesem Zusammenhang sind sie berechtigt, zum Zeitpunkt der Kontrolle die
einer Berechtigung wird festgelegt, welche Datenkategorien der Dienstleister zur Erbrin-
                                                                                            biometrischen Daten der Inhaberin/des Inhabers zu erheben, die Daten aus dem Chip
gung seines Dienstes auslesen darf. Eine erteilte Berechtigung ist drei Jahre gültig und
                                                                                            auszulesen und beide Daten abzugleichen. Das bedeutet, dass z. B. im Rahmen einer
kann nach Ablauf neu beantragt werden. Das auf der Berechtigung beruhende Berech-
                                                                                            Grenzkontrolle das biometrische Gesichtsbild im Dokument mit einem aktuell aufgenom-
tigungszertifikat lässt nur den Zugriff auf diese freigegebenen Datenkategorien zu. Bei
                                                                                            menen Lichtbild verglichen werden darf. Der Abgleich erfolgt nur zwischen der Ausweis-
jeder Nutzung der Online-Ausweisfunktion wird das Berechtigungszertifikat des Anbieters
                                                                                            inhaberin/dem Ausweisinhaber und ihrem/seinem Dokument. Eine bundesweite Daten-
vom Personalausweis auf Gültigkeit geprüft.
                                                                                            bank mit den Daten aller Bürgerinnen und Bürger existiert nicht.
Während die erteilte Berechtigung maximal drei Jahre gültig ist, läuft das korrespondie-
rende Zertifikat im Regelfall schon nach wenigen Tagen ab und muss erneuert werden.
Dies dient dem Zweck, Anbietern, denen die Berechtigung im Rahmen einer laufenden
Gültigkeit entzogen wird (z. B. aufgrund eines Verstoßes gegen Datenschutzregelungen),
kurzfristig den Zugriff auf Personalausweisdaten unmöglich zu machen. Dieser Vorgang
wird von der VfB gesteuert und läuft ohne Beteiligung einer Personalausweisbehörde.

Die zur Identitätskontrolle berechtigten hoheitlichen Stellen können auch auf die Daten
der Online-Ausweisfunktion zugreifen. Dazu benötigen sie ein hoheitliches Berechtigungs-
zertifikat und ein entsprechendes Lesegerät. Allerdings können diese Stellen den elekt-
ronischen Identitätsnachweis nur nutzen, wenn die Ausweisinhaber persönlich anwesend
sind und den Ausweis vorlegen, da der Kontrollbeamte die aufgedruckte Zugangsnummer
oder die Daten der maschinenlesbaren Zone benötigt. Ein unbemerktes Auslesen, z. B.
aus der Hosentasche, ist damit nicht möglich.

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3 Aufgaben der                                                                                                                                 Die Bundesdruckerei GmbH stellt die für die Erfassung, Qualitätssicherung und Übermitt-
                                                                                                                                               lung der Antragsdaten sowie die zur Änderung und Visualisierung erforderliche Hardware

 Personalausweisbehörden
                                                                                                                                               nebst Dokumentation, insbesondere Bedienungsanleitungen, zur Verfügung. Dies gilt nicht
                                                                                                                                               für die Hardware zur Erfassung von Lichtbildern. Bitte beachten Sie, dass die bereitgestell-
                                                                                                                                               ten Hardwarekomponenten im Eigentum der Bundesdruckerei GmbH verbleiben. Sie sind
                                                                                                                                               daher zu einem sorgfältigen Umgang mit der Hardware verpflichtet. Die Einzelheiten zum
                                  Die neuen Funktionen des Ausweises bringen auch neue Verfahren und Abläufe in
                                                                                                                                               Umgang mit der Hardware ergeben sich aus den Hinweisen der Bundesdruckerei GmbH,
                          den Personalausweisbehörden mit sich. Beispielsweise kommt der Sperrdienst als kom-
                                                                                                                                               welche unter https://support.bundesdruckerei.de/support abrufbar sind.
                          plett neuer Ablauf hinzu und beim Änderungsdienst können die Bürgerinnen und Bürger
                          u. a. die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises ein- oder ausschalten lassen.

                                                                                                                                               3.1 Das Antragsverfahren
                          Mit diesem Kapitel möchten wir Sie auf die Neuerungen vorbereiten, die im Rahmen
                          der Einführung des neuen Personalausweises auf Sie zukommen. Dazu gehören unter
                          anderem die Beschreibung des Antrags- und Ausgabeverfahrens sowie die Erläuterung
                                                                                                                                                       Das Antragsverfahren im Überblick:
                          des Änderungs- und Sperrdienstes. Gesprächsleitfäden zur Information der beantragenden
                          Person und Checklisten für Ihre Arbeitsabläufe sollen Ihnen die Umstellung auf die neuen
                                                                                                                                                1) Überprüfen der      2) Klärung deut-        3) Erfassen der          4) Erfassen der
                          Verfahren erleichtern.
                                                                                                                                                   Zuständigkeit          scher Staatsan-         nicht-biometri-          biometrischen
                                                                                                                                                   und Identität          gehörigkeit             schen Daten              Daten
                          Die Abläufe in den Personalausweisbehörden:

                                                                                                                                                                       6) Information                                   8) Datenübermitt-
                                                                                                                                               5) Kontrollblatt                                7) Personalaus-
                                                               Bürgerinnen und Bürger                                                                                     Online-                                          lung an Aus-
                                                                                                                                                  und Unterschrift                                weisgebühr
                                                                                                                                                                          Ausweisfunktion                                  weishersteller

                                                                                                                                               Zuständigkeit                                                                                    1)
                                                                                                                                               Wie bisher beantragen die Bürgerinnen und Bürger ihren Personalausweis, indem sie bei
                                                                                                                                               der örtlich zuständigen Personalausweisbehörde persönlich erscheinen. Nur ausnahms-
                                                                                                                                               weise können sie ihn auch bei einer Personalausweisbehörde beantragen, die für sie
                                                                                                                                               örtlich nicht zuständig ist (siehe Kapitel „Sonderfälle“ ab Seite 62).
                                Ausweis                          Ausweis                                                   Ausweis
 Personalausweisbehörde

                                beantragen                       abholen                Daten ändern                       sperren             Bevor Sie das eigentliche Verfahren zur Beantragung eines Personalausweises beginnen,
                                                                                                                                               prüfen Sie daher bitte, ob Ihre Behörde für die/den antragstellende/-n Bürgerin bzw.
                                                                     Ausgabeverfahren

                                                                                                                                               Bürger zuständig ist. Für im Ausland lebende Personen ist dies ab dem 1. Januar 2013
                                    Antragsverfahren

                                                                                            Änderungsdienst

                                                                                                                                               das Auswärtige Amt bzw. die zuständige Botschaft oder das Konsulat. Bis zu diesem
                                                                                                                                               Zeitpunkt sind für im Ausland lebende Deutsche inländische Personalausweisbehörden
                                                                                                                                 Sperrdienst

                                                                                                                                               zuständig (siehe Sonderfälle).

                                                                                                                                               Auch wenn Ihre Behörde nach o. g. Definition grundsätzlich nicht zuständig wäre, könnte
                                                                                                                                               sich dennoch ergeben, dass Sie tätig werden müssen. Dies ist immer dann der Fall, wenn
                                                                                                                                               die Bürgerin oder der Bürger einen wichtigen Grund darlegt. Bitte beachten Sie das Vorge-
                                                                                                                                               hen in diesen Situationen bei der Beschreibung der Sonderfälle ab Seite 62.
     Daten-                                            Lieferung                                              Übermittlung der
übermittlung
                                                                                                                                               Wenn Sie im Antragsprozess als unzuständige Behörde tätig werden, müssen Sie zusätz-
                                                       Personalausweis                                        Sperrinformation
                                                                                                                                               lich die Ermächtigung der zuständigen Behörde einholen.
                          Ausweishersteller                                                                    Sperrlistenbetreiber

                          28                                                                                                                                                                                                               29
aufgaben der personalausweisbehörden

Mit der Entgegennahme eines Personalausweisantrags wird Ihre Behörde automatisch
                                                                                              Informationen zum Personalausweis
zur ausstellenden Behörde im Sinne des Gesetzes. Diese Eigenschaft bleibt auch un-
                                                                                              Die drei neuen Funktionen dürften vielen Bürgerinnen und Bürgern weitestgehend
beschadet eines eventuellen Wohnortwechsels des Ausweisinhabers für die Dauer des
                                                                                              unbekannt sein. Daher ist es wichtig, die Antragsteller über die neuen Funktionen des
Gültigkeitszeitraums bestehen. Die Führung im Personalausweisregister erfolgt also auch
                                                                                              Personalausweises zu informieren. Hierzu könnten Sie beispielsweise eingangs folgende
in den Fällen, in denen Sie nicht mehr zuständig sind.
                                                                                              Worte an sie richten:
Beachten Sie, dass nach Wohnortwechseln die ausstellende von der zuständigen Behörde
abweicht.
                                                                                                  „Allgemeine Information zum Ausweis“                                                          Gesprächsleitfaden

                                                                                                • Der neue Personalausweis bringt Ihnen zahlreiche Vorteile. Das Neue an ihm ist ein
Überprüfen der Identität                                                                          kontaktloser integrierter Chip. Der eröffnet Ihnen die Möglichkeit, elektronische
                                               Zum Beginn des eigentlichen Antragsver-            Funktionen zu nutzen, die ich Ihnen gerne näher erläutere.
                                               fahrens müssen sich die Bürgerinnen und
                                                                                                • Neu ist auch das Scheckkartenformat. Dadurch können Sie Ihren Personalausweis
                                               Bürger Ihnen gegenüber zweifelsfrei und
                                                                                                  einfach und bequem in Ihrer Geldbörse verstauen.
                                               durch eine in Ihrem Ermessen stehende
                                                                                                • Neu ist auch die Online-Ausweisfunktion. Damit können Sie sich im Internet und
                                               Form identifizieren (z. B. durch Vorlage
                                                                                                  an Automaten sicher und eindeutig ausweisen und identifizieren, z. B. beim On-
                                               eines Ausweisdokuments oder der Ge-
                                                                                                  line-Shopping und Buchen von Dienstleistungen, beim Kauf von Büchern und Mu-
                                               burtsurkunde in Verbindung mit weiteren
                                                                                                  sik im Internet. Die Funktion verschafft Ihnen die Gewissheit, dass Ihr Gegenüber
                                               Lichtbilddokumenten). Prüfen Sie bitte, ob
                                                                                                  im Internet auch wirklich derjenige ist, für den er sich ausgibt. Mit der Online-
                                               bereits ein gültiger Ausweis auf die Antrag-
                                                                                                  Ausweisfunktion werden nur noch die Daten übermittelt, die unbedingt nötig sind,
                                               stellerin bzw. den Antragsteller ausgestellt
                                                                                                  um die gewünschte Online-Dienstleistung zu erbringen. Sie müssen somit weniger
                                               ist, um zu vermeiden, dass die Person
                                                                                                  Daten offenlegen, wenn Sie Ihren Personalausweis nutzen. Auf diese Weise sind
                                               mehr als einen Personalausweis besitzt.
                                                                                                  Ihre privaten Daten besser geschützt.
                                               Aus Sicherheitsgründen bleibt es dabei,
                                                                                                • Die hoheitliche Biometriefunktion erhöht den Schutz vor Missbrauch. Im Ausweis
                                               dass die Bürgerinnen und Bürger den
                                                                                                  sind auch sogenannte biometrische Merkmale abgelegt. Das ist in jedem Fall Ihr
                                               Antrag auf Ausstellung eines Personalaus-
                                                                                                  Foto, und wenn Sie wollen auch Ihre Fingerabdrücke. Dadurch wird die Bindung
                                               weises persönlich stellen müssen. Dabei
                                                                                                  zwischen Ihnen und Ihrem Dokument verstärkt. Dies macht es für Unberechtigte
                                               ist zu beachten, dass minderjährige Perso-
                                                                                                  sehr viel schwerer, Ihren Personalausweis – beispielsweise nach einem Diebstahl –
                                               nen unter 16 Jahren nicht berechtigt sind,
                                                                                                  zu missbrauchen.
Verfahrenshandlungen eigenständig vorzunehmen. Antragsteller sind in diesen Fällen die
Sorgeberechtigten. Die Notwendigkeit zur Anwesenheit der minderjährigen Person wird             • Die biometrischen Daten sind im Übrigen stark geschützt. Das bedeutet: Sie kön-
davon jedoch nicht berührt.                                                                       nen nur an zur Identitätskontrolle berechtigte hoheitliche Stellen übermittelt wer-
                                                                                                  den, wie z. B. den Beamten bei der Grenzkontrolle. Diensteanbieter im Internet
Die Beantragung von Personalausweisen kann nur persönlich erfolgen. Eine Vertretung
                                                                                                  haben keinen Zugriff auf die biometrischen Daten.
durch Dritte ist bei der Antragstellung daher grundsätzlich nicht möglich. Nur für hand-
lungs- oder einwilligungsunfähige Personen sieht das Gesetz eine Vertretungsmöglichkeit         • Die dritte neue Funktion ist die Unterschriftsfunktion mit der qualifizierten elek-
vor, sofern eine öffentlich beglaubigte oder beurkundete Vollmacht vorgelegt werden               tronischen Signatur. Sie ergänzt die Online-Ausweisfunktion und wirkt wie eine
kann. Auch in diesem Fall müssen Sie die Identität der handelnden Person prüfen.                  persönliche Unterschrift. Mit ihr können Sie einfach und bequem online Verträge,
                                                                                                  Anträge und Urkunden unterzeichnen, die nur per Schriftform rechtsverbindlich
Die Bürgerinnen und Bürger können ihren neuen Personalausweis bei berechtigtem Inter-
                                                                                                  sind. Papierausdrucke mit handschriftlicher Unterschrift und anschließender Ver-
esse bereits vor Ablauf der Gültigkeit beantragen. Ein berechtigtes Interesse ist insbeson-
                                                                                                  sand per Post sind nicht mehr nötig, wenn die Funktion von Ihrem Kommunikati-
dere dann vorhanden, wenn die Bürgerinnen und Bürger erstmals den Personalausweis
                                                                                                  onspartner unterstützt wird. Die Nutzung dieser Funktion ist ebenfalls freiwillig. Bei
mit elektronischem Identitätsnachweis erhalten wollen.

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