Der Personalausweis Handbuch für Personalausweisbehörden - Herausgegeben vom Bundesministerium des Innern - Kommunen in NRW
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Der Personalausweis Handbuch für Personalausweisbehörden Herausgegeben vom Bundesministerium des Innern
Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Einführung des neuen Personalausweises ist ein bedeutendes Vorhaben für unser Land. Schon heute ist der Personalausweis das wichtigste persönliche Dokument der Bürgerinnen und Bürger. Die neue Ausweiskarte erweitert den Anwendungsbereich um die elektronische Identität in der Online-Welt. Sie bietet somit viele neue Möglichkeiten und damit auch neue Funktionen und Abläufe – sowohl bei den Bürgerinnen und Bürgern als auch bei Ihnen in den Personalausweisbe- hörden. Gemeinsam haben wir bereits seit 2005 mit dem elektronischen Reisepass einen neuen Sicherheitsstandard etabliert. Die zahlreichen Änderungen in den Prozessen und Abläufen mit ihren technischen Herausforderungen haben Sie erfolgreich umgesetzt. Ihre Kompetenz und Erfahrung ist nun auch bei der Einführung des neuen Personalausweises gefragt. Um Ihnen die Umstellung auf die neuen Verfahren zu erleichtern, haben wir für Sie dieses Handbuch erstellt. Es soll Ihnen eine Hilfestellung bei der Einführung des neuen Perso- nalausweises sein, aber auch als Nachschlagewerk verwendet werden können. Nicht jeder Bürger und jede Bürgerin wird gleich verstehen, wie man die neuen Funktio- nen nutzen kann und auf welche Weise die persönlichen Daten geschützt sind. Deshalb benötigen wir auch hier Ihre Unterstützung. Sie, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Personalausweisbehörden, tragen entschei- dend dazu bei, den neuen Personalausweis einzuführen. Die Antragstellerinnen und An- tragsteller werden sich – auch mit ihren eventuellen Ängsten und Vorbehalten – bei Ihnen als erste Anlaufstelle informieren und beraten lassen. Als Bundesministerium des Innern möchten wir Ihnen auch bei dieser anspruchsvollen Aufgabe zur Seite stehen. Deshalb enthält dieses Handbuch auch Anregungen und Hilfen für die Beratung der Antragstelle- rinnen und Antragsteller. 3
Inhalt 1 Der Personalausweis ................................................................................................. 10 2 Was ist neu?.............................................................................................................. 12 2.1 Die Ausweiskarte ................................................................................................ 12 2.2 Die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises ......................................... 13 2.3 Die Unterschriftsfunktion (qualifizierte elektronische Signatur)......................... 22 2.4 Die hoheitliche Biometriefunktion . ..................................................................... 24 2.5 Datenschutz und Datensicherheit ....................................................................... 25 3 Aufgaben der Personalausweisbehörde.................................................................... 28 3.1 Das Antragsverfahren.......................................................................................... 29 3.2 Ausgabeverfahren............................................................................................... 44 3.3 Änderungsdienst ................................................................................................ 41 3.4 Sperrdienst ......................................................................................................... 57 3.5 Gebührentabelle.................................................................................................. 62 3.6 Sonderfälle.......................................................................................................... 62 4 Weitere Informationen............................................................................................... 70 4.1 Telefonisch.......................................................................................................... 70 4.2 Über das Internet................................................................................................ 70 4.3 E-Learning-Angebot ............................................................................................ 71 4.4 Schulungsfilm..................................................................................................... 71 4.5 Newsletter des BMI............................................................................................. 72 4.6 Broschüren.......................................................................................................... 72 4.7 Häufig gestellte Fragen....................................................................................... 73 5 Glossar....................................................................................................................... 78 4 5
Benutzungshinweise Bitte unbedingt lesen Dieses Handbuch zum Personalausweis hat das Bundesministerium des Innern speziell für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Personalausweisbehörden konzipiert und erstellt. Hier erhalten Sie alle Informationen zu den neuen Funktionen und Anwendungsmöglich- keiten des Ausweisdokuments sowie zum Schutz der persönlichen Daten der Bürgerinnen und Bürger. Außerdem haben wir im Kapitel „Aufgaben der Personalausweisbehörden“ ab Seite 28 die Arbeitsabläufe und Prozess-Schritte bei Beantragung, Ausgabe, Änderung und Sper- rung des Personalausweises übersichtlich dargestellt. Hier sind neben den regulären Abläufen auch viele Regelungen für möglicherweise auftretende Sonderfälle erfasst. Um Ihnen den Umgang mit den Antragstellerinnen und Antragstellern, ihren eventuellen Vorbehalten und Ängsten zu erleichtern, finden Sie ab Seite 73 mögliche Antworten auf häufig gestellte Fragen. Grundlagen des Handbuchs sind das Gesetz über Personalausweise und den elektro- nischen Identitätsnachweis (PAuswG), die Verordnung über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswV) sowie die Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis, die am 1. November 2010 in Kraft treten. Aufgrund der Komplexität des Personalausweiswesens können nicht alle möglicherweise auftretenden Einzelfälle und daraus resultierende Prozesse in diesem Handbuch dar- gestellt werden. Bitte ziehen Sie in solchen Fällen das Gesetz, die Verordnung und die Durchführungshinweise zurate. Auch die einzelnen Verfahren und Softwareprogramme in den Behörden unterscheiden sich von Kommune zu Kommune und können daher an dieser Stelle nicht detailliert erläutert werden. Eine Anleitung zur Handhabung der neuen Softwarekomponenten ist in Ihrer Kommune erhältlich. Wir hoffen, Ihnen den Start in die neuen Aufgaben und Arbeitsabläufe mit dem vorlie- genden Handbuch so einfach wie möglich zu machen und bedanken uns schon jetzt für Ihre Mitarbeit. 6 7
Zur besseren Übersichtlichkeit haben wir manche Abschnitte und Passagen speziell hervorgehoben. Besonders wichtige Informationen sind wie im folgenden Beispiel hinterlegt: Die einzelnen Prozess-Schritte und Verfahren in den Personalausweisbehörden erkennen Sie an dieser Darstellung: Auf den Punkt Der Unterschied zwischen Unterschrifts- und Ausweisfunktion. • Zur Vermeidung von Fehlern, die bei der Ausweisproduktion in Einzelfällen auftreten Prozess-Schritte Unterschriftsfunktion (QES) Die digitale Unterschrift dient dazu, ein Dokument und Verfahren können, müssen Sie die auf dem Chip des Personalausweises gespeicherten Daten rechtsverbindlich zu unterzeichnen – im Sinne von überprüfen. Nutzen Sie hierzu das Änderungsterminal. „Das habe ich geschrieben“ bzw. „Das will ich“. • Vergleichen Sie die angezeigten Daten mit den Antragsunterlagen. Online-Ausweisfunktion (eID) Der Identitätsnachweis mit der Online-Ausweisfunktion ermöglicht, sich im Internet sicher und eindeutig aus- zuweisen – im Sinne von „Das bin ich“. Sehr komplexe Vorgänge und Prozesse haben wir am Ende des jeweiligen Kapitels noch einmal in Checklisten zusammengefasst: Vorschläge für die Gesprächsführung mit den Bürgerinnen und Bürgern haben wir als 1 Erstinformation der Bürgerinnen und Bürger zum Personalausweis Checkliste Gesprächsleitfäden gekennzeichnet. Sie enthalten wichtige Hinweise zur Kommunikation Hilfsmittel: Gesprächsleitfaden mit den Bürgerinnen und Bürgern. Sie müssen diese Gesprächsbausteine nicht wortge- nau wiedergeben können oder auswendig lernen. Sie sollen vielmehr eine Anregung für 2 Identifizieren der Bürgerinnen und Bürger Sie sein, wie Sie in Ihrer Beraterfunktion wichtige Informationen an die Bürgerinnen und 3 Klären der deutschen Staatsangehörigkeit Bürger vermitteln können. Schriftliche Erklärung der Bürgerinnen und Bürger erforderlich Hilfsmittel: Erklärungsblatt Gesprächsleitfaden • Bevor ich Ihnen Ihren Personalausweis aushändigen kann, muss ich Ihnen folgende 4 ... Fragen stellen: • Wie haben Sie sich bezüglich der Online-Ausweisfunktion entschieden? • Wünschen Sie, dass sie eingeschaltet oder ausgeschaltet wird? • Ihre Entscheidung – wie immer sie ausfällt – müssen Sie durch eine Unterschrift bestätigen. • Falls Sie die Online-Ausweisfunktion nicht nutzen möchten, wird sie jetzt gleich ausgeschaltet … 8 9
1 Der Personalausweis Der Personalausweis ist in der Alltagswelt weit mehr als ein Ausweisdokument Mit der Einführung des neuen Personalausweises wird diese Lücke geschlossen. Die bei der Grenz- und Personenkontrolle. Wie selbstverständlich weisen sich mehr als elektronische Identität wird genauso einfach und sicher, wie es das Vorzeigen eines 60 Millionen Bürgerinnen und Bürger mit dem Personalausweis in vielen Situationen des Ausweises heute ist. Die neue Multifunktionskarte erlaubt es Diensteanbietern aus Wirt- täglichen Lebens aus: beim Eröffnen eines Bankkontos, beim Einchecken in Hotels oder am schaft und Verwaltung, Anwendungen anzubieten, bei denen sich die Nutzer mit ihrem Check-in-Schalter einer Fluggesellschaft. Der Ausweis wird jederzeit und überall akzeptiert, Personalausweis elektronisch identifizieren. Dadurch wird das Anmelden in Portalen, wenn sich Bürgerinnen und Bürger, Kundinnen und Kunden, Antragstellerinnen und Antrag- das Ausfüllen von Formularen und die Altersbestätigung im Internet oder an Automaten steller identifizieren müssen. erheblich erleichtert. Mit dem neuen Personalausweis begegnet Deutschland den Herausforderungen für die Auch hoheitliche Identitätskontrollen an der Grenze oder in den Meldestellen können kommenden Jahre und bestätigt seine führende Rolle in Bezug auf die Fälschungssicher- zukünftig schneller und komfortabler durchgeführt werden, weil ein elektronischer Abgleich heit von Ausweisdokumenten. Damit der Personalausweis auch künftig als Reisedoku- der relevanten Daten viele Vorgänge vereinfacht. Die herkömmliche Funktion als Sichtaus- ment eingesetzt werden kann, erfüllt der „Neue“ die Anforderungen der Internationalen weis mit Lichtbild und gedruckten Personendaten bleibt aber vollständig erhalten. zivilen Luftfahrtorganisation (ICAO). Damit setzt er Standards im internationalen Vergleich und im Speziellen innerhalb der Europäischen Union. Der neue Personalausweis ist somit nicht nur ein hoheitliches Dokument; er kann und Durch die Aufnahme eines digitalen Lichtbildes und ggf. digitaler Fingerabdrücke wird soll verstärkt auch im privaten Bereich verwendet werden. die Bindung zwischen Ausweisinhaberin/Ausweisinhaber und Dokument deutlich erhöht. Die Ausweisinhaberinnen und Ausweisinhaber können selbst wählen, ob sie das zusätz- liche Sicherheitsniveau durch die Aufnahme von Fingerabdrücken nutzen wollen. Die Einführung des neuen Personalausweises verfolgt das Ziel, die Voraussetzungen für sichere Kommunikation und eine sichere Identifizierung zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Verwaltung und Unternehmen über die neuen Medien zu schaffen. Mittlerweile verlagern sich viele Prozesse und Transaktionen des alltäglichen Lebens immer mehr ins Internet oder werden durch elektronische Anwendungen ergänzt oder gar ersetzt. Einen Standard-Identitätsnachweis für die Online-Welt, der die gebotenen Sicherheitsaspekte erfüllt, gibt es bislang jedoch nicht. Die Nutzer müssen für zahlreiche Angebote mit jeweils eigenen Passwörtern bzw. Geheimnummern oder mit einer Vielzahl von Zugangs- karten zurechtkommen. 10 11
2 Was ist neu? Bestandteil des neuen Designs ist auch ein Logo auf der Rückseite, das ab November 2010 Internetanwendungen, Automaten und Lesegeräte kennzeichnen wird, die den Personalausweis unterstützen. Die beiden sich ergänzenden Halbkreise stehen für das Prinzip des gegenseitigen Ausweisens zwischen Nutzer und Anbieter und symbolisieren Der Personalausweis ist eine Multifunktionskarte im Scheckkartenformat. In diesem die Verwendung in der Online- und der Offline-Welt. Kapitel informieren wir Sie über die Karte mit dem integrierten kontaktlosen Chip, über Im Inneren der Ausweiskarte ist ein kontaktlos lesbarer Computerchip untergebracht. Damit die neuen Funktionen (das Online-Ausweisen mit dem elektronischen Identitätsnachweis, werden die neuen elektronischen Funktionen realisiert. Durch den Einsatz moderner Funk- die Unterschriftsfunktion mit der qualifizierten elektronischen Signatur sowie die hoheit- technologie nutzt sich der Ausweis auch bei häufiger Benutzung nicht ab und erfüllt seine liche Biometriefunktion) und den Zugriffsschutz. Funktion bis zum Ablauf seiner Gültigkeit. Auf dem Chip sind die folgenden persönlichen Personalausweisdaten elektronisch gespeichert und mit einem Schutz gegen das unberech- 2.1 Die Ausweiskarte tigte Auslesen gesichert: • Familienname und Geburtsname Der neue Personalausweis hat die gleichen Abmessungen, die bereits von vielen • Vornamen anderen Kunststoff-Karten des alltäglichen Geschäftsverkehrs bekannt sind. Die Größe • Doktorgrad dieses sogenannten Scheckkarten-Formats beträgt rund 8,6 mal 5,4 Zentimeter. Die Karte • Tag und Ort der Geburt besteht aus mehreren Kunststoffschichten. Durch die optimierten Abmessungen können • Lichtbild die Bürgerinnen und Bürger ihren Personalausweis künftig in der Geldbörse mit anderen • Anschrift Karten, wie beispielsweise Kreditkarte oder Führerschein, unterbringen. • Ordensname oder Künstlername • gegebenenfalls ein Bild der Fingerabdrücke (falls vom Antragsteller gewünscht) • die Daten der maschinenlesbaren Zone • gegebenenfalls die Schlüssel und Zertifikate für die qualifizierte elektronische Signatur 2.2 Die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises Was ist die Online-Ausweisfunktion? Die Bürgerinnen und Bürger, die sich für die Nutzung des elektronischen Identitätsnach- weises entscheiden, erhalten die Möglichkeit, ihre Identität in der elektronischen Kommu- nikation mit dem Ausweis nachzuweisen (Online-Ausweisfunktion). Damit kann man sich, Wie schon der bisherige Ausweis enthält auch das neue Dokument zahlreiche physische auch ohne persönlich anwesend zu sein, überall dort ausweisen, wo Dienstleistungen Sicherheitsmerkmale, die die Fälschungssicherheit erhöhen. Unter anderem gehören dazu personalisiert – also direkt für den einzelnen Nutzer bestimmt oder angepasst – angeboten der Sicherheitsdruck mit mehrfarbigen feinen Linienstrukturen (sogenannten Guillochen) werden. Da immer mehr Internetanbieter personalisierte Dienste zur Verfügung stellen, wird und Mikroschriften, Oberflächenprägungen, ein integrierter Sicherheitsfaden sowie Holo- diese Technologie viele Angebote einfacher, sicherer und bequemer machen. gramme und Kippbilder. Im Vergleich zum alten Ausweis sind zwei neue Ausweisdaten hinzugekommen: die Zugangsnummer vorn und der Ordens- oder Künstlername auf der Was heutzutage oft nur durch das Ausfüllen und postalische Versenden von Formula- Rückseite. Eine weitere Neuerung ist, dass die Anschrift um die Postleitzahl ergänzt wurde. ren möglich ist, lässt sich mit dem neuen Personalausweis in wenigen Schritten am Auf der Vorderseite ist das Bild des Bundesadlers und auf der Rückseite das Brandenburger heimischen PC erledigen. Die Identitätsdaten sind dabei sicher auf dem Ausweis selbst Tor als Symbol der deutschen Einheit abgebildet. gespeichert. 12 13
Was ist neu? Nutzbar ist die Online-Ausweisfunktion nur bei den Anbietern, die das elektronische Die Nutzung der Online-Ausweisfunktion ist freiwillig und bietet volle Flexibilität: Die Bür- Ausweisen in ihren Diensten auch tatsächlich anbieten. Nicht alle Angebote im Internet gerinnen und Bürger entscheiden selbst, ob sie die Funktion nutzen möchten. Sie können werden also mit der Einführung des neuen Personalausweises automatisch auf das neue zudem diese Entscheidung jederzeit ändern. Auf Wunsch kann die Online-Ausweisfunktion, Verfahren umgestellt. Vielmehr wird das Identifizieren mit der Online-Ausweisfunktion als solange das Dokument gültig ist, in der zuständigen oder ausstellenden Personalausweis- sichere und komfortable Alternative zu bisherigen Anmelde- und Registrierungsverfahren behörde jederzeit ein- oder ausgeschaltet werden. Wenn die Online-Ausweisfunktion aus- angeboten werden, da die Bürgerinnen und Bürger selbst wählen können, ob sie die geschaltet wird, können selbst Diensteanbieter, die vom Staat eine Berechtigung erhalten elektronische Identität nutzen möchten. Darüber hinaus werden auch neue Dienste und haben, nicht mehr zugreifen. Angebote entstehen. Um das Authentisieren der Nutzer mit dem Personalausweis anbie- ten zu können, benötigen die Anbieter eine staatliche Berechtigung. Die Nutzung der Online-Ausweisfunktion am Beispiel Online-Einkauf. Auf den Punkt Die Online-Ausweisfunktion bietet den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sparsam mit ihren persönlichen Daten umzugehen. Die Vergabestelle für Berechtigungszertifikate • Der Kunde sucht sich beim Online-Händler ein Produkt zum Kauf aus. (VfB) im Bundesverwaltungsamt stellt sicher, dass Anbieter elektronischer Dienstleistungen • Der Online-Händler benötigt für den Vertragsabschluss, zur nur die Daten erhalten, die für ihren Geschäftszweck erforderlich sind. Der Ausweis bietet Rechnungsstellung und zum Zusenden der Ware den Namen, den dabei ein hohes Maß an Selbstbestimmung – die Nutzer können selbst entscheiden, wann Vornamen und die Anschrift des Bestellers. sie wem Zugriff auf ihre Daten gewähren. • Diese Informationen können nun mithilfe der Online-Ausweisfunk- tion übermittelt werden. Wie funktioniert der Nachweis der elektronischen Identität • Dem Besteller wird das Berechtigungszertifikat des Online-Händ- mit der Online-Ausweisfunktion? lers angezeigt. Es enthält Angaben zum Anbieter und zur Gültigkeit Die Online-Ausweisfunktion ist dafür gedacht, das Ausweisen und Anmelden im Rahmen des Berechtigungszertifikats. elektronischer Dienstleistungen zu vereinfachen. Solche Dienste können die Online-Services • In einem Formular kann der Kunde die zu übermittelnden Daten- von privatwirtschaftlichen Unternehmen wie Online-Shops, Banken oder E-Mail-Anbietern kategorien ablesen und gegebenenfalls noch weiter einschränken. sein. Aber auch Anbieter aus der Verwaltung (z. B. Kfz-Ummeldung oder Beantragung von • Mit der Eingabe der PIN bestätigt er, dass er der Übertragung der Geburtsurkunden) könnten die Funktionalitäten des Personalausweises für ihre Aufgaben Daten zustimmt. nutzen. • Der Personalausweis prüft, ob der Händler über ein gültiges Diese Online-Ausweisfunktion funktioniert nicht nur im Internet. Auch an Verkaufsauto- Berechtigungszertifikat verfügt. maten (beispielsweise für Fahrkarten), bei der Anmietung von Autos und Fahrrädern oder • Das System des Online-Händlers wiederum überprüft, ob der beim Einchecken in Hotels kann der elektronische Identitätsnachweis des Personalaus- Personalausweis des Bestellers gültig und nicht gesperrt ist. weises eingesetzt werden. • Danach werden die freigegebenen Daten verschlüsselt an den Mit der Online-Ausweisfunktion können sich sowohl Nutzer als auch Diensteanbieter Online-Händler übertragen. sicher sein, dass ihr Gegenüber derjenige ist, für den er sich ausgibt. Auf der Seite der Bürgerinnen und Bürger gewährleisten dies der Besitz des Ausweises und die Kenntnis • Der Online-Verkäufer empfängt die Daten. Im Regelfall wird dem der PIN. Aber auch der Diensteanbieter muss seine Identität bestätigen. Nur solche Anbie- Kunden noch einmal die Gelegenheit gegeben, sie zu überprüfen. ter, die von der Vergabestelle für Berechtigungszertifikate geprüft worden sind, erhalten • Der Auftrag des Kunden an den Online-Händler erfolgt – wie die technische Möglichkeit, die Ausweisdaten ihrer Nutzer abzufragen. Die VfB prüft bei bisher auch – erst dann, wenn der Kunde die Bestellung bestätigt. jedem einzelnen Dienst, auf welche Datenkategorien des Personalausweises der Dienstean- bieter Zugriff erhält. 14 15
Was ist neu? Pseudonymer Zugang Anwendungsbereiche der Online-Ausweisfunktion Für das wiederholte Anmelden bei Online-Diensten mit einem bereits erstellten Nutzer- profil und für Dienste, bei denen eine Registrierung mit persönlichen Daten nicht nötig Beim Registrieren in einem Online-Dienst werden üblicherweise verschiedene Daten des ist, bietet der Personalausweis eine Funktion, bei der eine Wiedererkennung auch ohne Nutzers abgefragt. Dies kann nur der Name, in manchen Fällen aber auch die komplette Übermittlung personenbezogener Daten durchgeführt werden kann (Pseudonym). Anschrift sein. Diese Daten können mithilfe des Personalausweises sekundenschnell und fehlerfrei übertragen werden. Auf den Punkt Der pseudonyme Zugang. Auch an Informations- und Verkaufsautomaten werden personalisierte Dienste angeboten, Abhängig vom angebotenen Dienst können die Ausweisinhaber die Online-Ausweis- wie z. B. an Fahrkartenautomaten. Auch hier können sich die Nutzer schnell und einfach funktion nutzen, auch ohne dass personenbezogene Daten übermittelt werden. Der identifizieren. Anbieter kann in diesem Fall den Nutzer anhand eines eindeutigen Kartenmerkmals wiedererkennen, ohne dass personenbezogene Daten übermittelt werden (Pseudo- Nicht bei allen Anmeldevorgängen im Internet müssen personenbezogene Daten über- nym). Diese eindeutige Zeichenfolge des Ausweises ist für andere Diensteanbieter tragen werden. Trotzdem ist es sinnvoll, dass der entsprechende Dienst den Nutzer nicht nachvollziehbar. „Pseudonymer Zugang“ heißt also nicht, dass ein Benutzer- „wiedererkennt“, z. B. wenn er sich zuvor bereits registriert hat. Hierfür ist der pseudo- name oder eine E-Mail-Adresse auf dem Ausweis gespeichert ist. nyme Zugang vorgesehen (siehe Seite 16). Zusammen mit der persönlichen 6-stelligen PIN ist dieses Verfahren genauso einfach wie die bisherigen Anmeldevorgänge, aber deutlich sicherer: es werden keine perso- Verschiedene Dienste dürfen nur von Nutzern in Anspruch genommen werden, die ein nenbezogenen Daten übermittelt. bestimmtes Alter erreicht haben. Der Personalausweis ermöglicht die Altersbestätigung, ohne dass weitere Daten – auch nicht das komplette Geburtsdatum – an den Dienstean- Denkbar ist bei vielen Diensten, dass zwar bei der Erstregistrierung die notwendigen bieter weitergegeben werden (siehe Seite 16). Nutzerdaten erhoben werden, jede weitere Anmeldung aber mithilfe des pseudonymen Zugangs geschieht. Das Ausfüllen von Formularen im Internet ist oft mühsam. Schnell passieren Tippfehler beim Eingeben des Namens oder der Adresse. Die Online-Ausweisfunktion ermöglicht Für manche Dienste und Anwendungen benötigen die Anbieter lediglich Angaben zum die Übernahme der entsprechenden Daten aus dem Personalausweis – schnell und Alter oder zum Wohnort des Nutzers. Auch für diesen Zweck sind im Rahmen der Online- fehlerfrei. Ausweisfunktion Möglichkeiten vorgesehen. Nicht nur Anbieter aus der Wirtschaft, sondern auch Behörden bieten immer häufiger ihre Dienste im Internet an (z. B. Einreichen der elektronischen Steuererklärung). Für viele Auf den Punkt Altersbestätigung und Wohnortbestätigung. dieser Angebote ist ein zweifelsfreier Nachweis der Nutzeridentität nötig. Aber auch der Wenn zur Erbringung einer Dienstleistung nur festgestellt werden soll, ob der Nutzer Nutzer hat ein Interesse, die Identität des Diensteanbieters zweifelsfrei zu kennen. Dies ein bestimmtes Alter erreicht hat, nutzt der Anbieter die Funktionalität der Altersbestä- kann zukünftig mit der Online-Ausweisfunktion realisiert werden. tigung. Dies ist beispielsweise an Zigarettenautomaten oder bei Online-Diensten mit Erwachseneninhalten der Fall. Statt das gesamte Geburtsdatum an den Diensteanbieter Menschen mit Behinderungen sind besonders auf medienbruchfreie Dienste im Internet zu übertragen, wird lediglich die Information übermittelt, ob die Ausweisinhaberin bzw. angewiesen, weil beispielsweise das persönliche Erscheinen auf Ämtern nur mit sehr viel der Ausweisinhaber das vom Anbieter angefragte Alter (z. B. 16 oder 18 Jahre) zum Aufwand möglich ist. Mit dem Personalausweis werden auch hier Hürden abgebaut und Zeitpunkt der Abfrage bereits erreicht hat. neue Dienstleistungen ermöglicht. Ähnlich kann verfahren werden, wenn ein Anbieter seine Dienste regional beschränkt unterbreitet und demnach abfragt, ob ein Nutzer in einem von ihm angegebenen Ort Der Zutritt zu Werksgeländen oder Firmen ist oft nur Mitarbeitern gestattet. Der Perso- gemeldet ist. Auch hier wird lediglich ein „Ja“ oder „Nein“ übertragen. nalausweis bietet zukünftig auch die Möglichkeit, ein zuverlässiges Zutrittsmanagement zu unterstützen. Beide Funktionalitäten dienen der Datensparsamkeit und gewährleisten, dass wirklich nur die Nutzerdaten bereitgestellt werden, die zwingend erforderlich sind. 16 17
Was ist neu? Welche Vorteile bringt die Online-Ausweisfunktion? Was braucht der Nutzer? Lesegerät und AusweisApp Besserer Datenschutz Bei der Online-Ausweisfunktion ist der Geschäftspartner be- und Datensparsamkeit kannt. Identitätsdiebstahl mithilfe gefälschter Websites wird Um sich mit dem Personalausweis im Internet ausweisen zu können, muss die Online- damit wirksam verhindert. Vielmehr stellen Berechtigungs- Ausweisfunktion des Personalausweises eingeschaltet sein. Die Online-Ausweisfunktion zertifikate die Identität des Gegenübers sicher. Zugleich kann grundsätzlich erst mit Erreichen der Ausweispflicht verwendet werden. Für die werden nur die Daten übermittelt, die nötig sind, um die Nutzung vom heimischen PC werden benötigt: gewünschte Leistung zu erbringen. • ein handelsübliches Kartenlesegerät für Karten mit kontaktlos lesbaren Chips, das vom Auch der Online-Anbieter kann sich auf die Identität des Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zugelassen ist. Nutzers verlassen. Die persönlichen Daten der Online-Aus- Ob ein Lesegerät für den Personalausweis geeignet ist, ist in der Regel am aufgedruckten weisfunktion werden durch eine Geheimnummer, die PIN, Personalausweislogo erkennbar. geschützt. Die Online-Ausweisfunktion lässt sich nur in Kom- bination mit dieser Geheimnummer nutzen und verhindert so Missbrauch. Besserer Schutz beim Die Online-Ausweisfunktion verhindert, dass sich Betrüger Online-Shopping mit gefälschten Identitäten im Internet als Verkäufer oder Käufer betätigen. Die Nutzer haben somit die Sicherheit, dass ihre Online-Partner tatsächlich die sind, für die sie sich ausgeben. Besserer Kinder- Die Online-Ausweisfunktion verhindert, dass Kinder und Ju- und Jugendschutz gendliche zu Websites und Darstellungen gelangen, die für ihr Alter nicht freigegeben sind. Damit kann insbesondere der Zugang zu jugendgefährdenden Inhalten wirksam unter- bunden werden. • eine Software, die die Kommunikation zwischen Ausweis Durch die Angabe, ob ein Alter über- oder unterschritten und Computer ermöglicht. Eine solche Software – die soge- wird, lässt sich auch verhindern, dass sich Kinder z. B. an nannte AusweisApp – ist ab November 2010 kostenlos im Zigarettenautomaten bedienen. Internet über www.ausweisapp.bund.de erhältlich. Vereinfachung und Auch Dienstleister im Bereich der öffentlichen Verwaltung Zwischen Beantragung und Abholung des Personalausweises erhalten die Bürgerinnen Beschleunigung der können den Personalausweis zukünftig nutzen, um ihre und Bürger vom Ausweishersteller einen sogenannten PIN-Brief. Dieser Brief enthält die Verwaltung Geschäftsprozesse elektronisch anzubieten. Dies ist immer sogenannte Geheimnummer (PIN), die Entsperrnummer (PUK) und ein Sperrkennwort. dann möglich, wenn bislang eine zweifelsfreie Identifizierung der antragstellenden Person einem elektronischen Prozess entgegenstand. Mit elektronischen Verfahren könnten dann Geheimnummer (PIN) auf beiden Seiten (Bürger und Verwaltung) vereinfachte und Die PIN (persönliche Identifikationsnummer) ist eine 6-stellige Nummer, die ausschließ- beschleunigte Prozesse erreicht werden. lich aus Ziffern besteht. Jedes Mal, wenn die Bürgerinnen und Bürger die Online-Ausweis- funktion anwenden, wird ihre PIN abgefragt. Nach Beantragung eines Personalausweises erhalten die Bürgerinnen und Bürger einen PIN-Brief vom Ausweishersteller. Dieser wird 18 19
Was ist neu? allerdings nur dann erstellt, wenn die antragstellende Person zum Antragszeitpunkt älter Entsperrnummer (PUK) als 15 Jahre und neun Monate ist. Bei der im Brief abgebildeten PIN handelt es sich um Die PUK ist eine 10-stellige Nummer, die ausschließlich aus Ziffern besteht. Wenn die PIN eine 5-stellige Transport-PIN. Diese ist unmittelbar nach Erhalt des Personalausweises des Personalausweises dreimal falsch eingegeben wurde, ist sie blockiert. Die PUK dient in eine persönliche 6-stellige PIN zu ändern. Hierzu werden ein kontaktloses Lesegerät dazu, diese Blockierung aufzuheben. Es öffnet sich ein Fenster der AusweisApp, und die und die sogenannte AusweisApp (eine Software zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion) Nutzer werden zur Eingabe der PUK aufgefordert. benötigt. Erst dann kann die Online-Ausweisfunktion genutzt werden. Für den Fall, dass Die PUK wird den Bürgerinnen und Bürgern im PIN-Brief zusammen mit der 5-stelligen die Bürgerinnen und Bürger kein eigenes Lesegerät zu Hause haben und die Online-Aus- Transport-PIN und dem Sperrkennwort mitgeteilt. Es wird empfohlen, die PUK erst dann weisfunktion trotzdem nutzen möchten (beispielsweise an Verkaufsautomaten), können freizurubbeln, wenn sie wirklich benötigt wird. sie die Transport-PIN auch direkt in der Personalausweisbehörde in ihre selbst gewählte PIN ändern (siehe hierzu Kapitel „Ausgabeverfahren“ auf Seite 44). Die PIN kann jederzeit Die Verwendung der PUK ist im Gegensatz zur PIN begrenzt: Sie kann bis zu zehnmal und unbegrenzt oft neu gesetzt werden. verwendet werden. Die PUK ist nur den jeweiligen Ausweisinhabern bekannt und sollte an einem sicheren Ort aufbewahrt werden, zu dem andere Personen keinen Zugang Die Bürgerinnen und Bürger sollten darauf hingewiesen werden, keine leicht zu erraten- haben. Keinesfalls darf die PUK auf dem Ausweis notiert und/oder zusammen mit dem den Zahlenkombinationen (wie z. B. „123456“) und keine auf dem Ausweis abgedruckten Ausweis aufbewahrt werden. Zahlenkombinationen zu verwenden, insbesondere nicht die Zugangsnummer oder ihr Geburtsdatum. Auf keinen Fall darf die PIN auf dem Personalausweis notiert oder zusam- men mit dem Personalausweis aufbewahrt werden. Sperrkennwort Wenn der Personalausweis gestohlen wird oder anderweitig abhandenkommt, muss der Wenn die PIN bei der Nutzung der Online-Ausweisfunktion zweimal hintereinander falsch Ausweis gesperrt werden, das heißt, die Nutzung der Online-Ausweisfunktion wird ver- eingegeben wurde, muss ein dritter Versuch durch das Eingeben der Zugangsnummer hindert. Hierzu dient das Sperrkennwort. Es ist ein leicht zu merkendes Wort (z. B. „Loko- freigeschaltet werden. Die Zugangsnummer ist auf der Vorderseite des Personalausweises motive“), das den Bürgerinnen und Bürgern im PIN-Brief zusammen mit der Transport-PIN aufgedruckt. Mit der dritten fehlerhaften Eingabe der PIN wird die Nutzung der Online- und der PUK mitgeteilt wird. Das Sperrkennwort ist nur den Ausweisinhabern und der Ausweisfunktion blockiert. Sie kann nur durch Eingabe der Entsperrnummer (PUK) oder ausstellenden Personalausweisbehörde bekannt. durch Neusetzen der PIN in der Personalausweisbehörde wieder freigeschaltet werden. Die Sperrung der Online-Ausweisfunktion erfolgt grundsätzlich durch persönliche Vor- PIN und PUK sind nur der Ausweisinhaberin/dem Ausweisinhaber selbst bekannt. Bitte sprache bei der ausstellenden oder zuständigen Personalausweisbehörde. Das hierzu weisen Sie die Ausweisinhaberinnen/den Ausweisinhaber darauf hin, dass sie sich die PIN benötigte Sperrkennwort ist als Information bei der ausstellenden Behörde im Personal- gut einprägen und darauf achten sollten, dass PIN und PUK nur ihnen bekannt bleiben. ausweisregister hinterlegt. Nach erfolgter Identifizierung der Person kann die Sperrung Teilen Sie mit, dass die PIN niemals Dritten, auch nicht den Mitarbeiterinnen und Mitar- des entsprechenden Ausweises in der Fachanwendung veranlasst werden (siehe Kapitel beitern einer Personalausweisbehörde, genannt werden darf. „Sperrdienst“ ab Seite 57). Den Bürgerinnen und Bürgern steht zusätzlich die Möglichkeit zur Verfügung, die Sperrung telefonisch zu veranlassen. Für das Sperren der Online-Ausweisfunktion kann der Sperrnotruf unter der Nummer 0180-1-33 33 33 (Mo bis So, 0 bis 24 Uhr) genutzt werden. Entscheiden sich die Bür- gerinnen und Bürger für diese Form der Sperrung, müssen sie am Telefon neben ihrem Namen, ersten Vornamen und Geburtsdatum auch das entsprechende Sperrkennwort mitteilen. Ohne diese Angaben kann die Hotline die Sperrung nicht durchführen. ZUGANGSNUMMER Das Sperrkennwort sollte an einem sicheren Ort aufbewahrt werden, zu dem andere Personen keinen Zugang haben. Keinesfalls sollte es auf dem Ausweis notiert und oder zusammen mit dem Ausweis aufbewahrt werden. 20 21
Was ist neu? 2.3 Die Unterschriftsfunktion Wie erhält man ein Signaturzertifikat? Die Signaturzertifikate werden nicht von den Personalausweisbehörden ausgestellt, (qualifizierte elektronische sondern von speziellen Anbietern, die nach dem Signaturgesetz (SigG) staatlich zuge- lassen sind. Eine Liste dieser Signaturanbieter ist im Internet auf der Homepage der Signatur) Bundesnetzagentur (www.bundesnetzagentur.de) verfügbar. Bei einigen Anbietern können die Bürgerinnen und Bürger ihr Signaturzertifikat sogar Was ist die qualifizierte elektronische Signatur? komplett von zu Hause auf ihren Ausweis nachladen. Da jeder Anbieter hierfür sein eigenes Verfahren verwendet, sind die Anleitungen auf der jeweiligen Internetseite zu beachten. Voraussetzung ist aber in jedem Fall, dass die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises eingeschaltet sein muss und dass die dazugehörige PIN nach Erhalt des Ausweises bereits neu gesetzt wurde. Ebenso wie für die Online-Ausweisfunktion benötigen die Bürgerinnen und Bürger auch für die Nutzung der Unterschriftsfunktion eine geheime Nummer, die Signatur-PIN. Diese muss beim Laden des Zertifikats gesetzt werden. Wie wird die Unterschriftsfunktion angewendet? Mit der Unterschriftsfunktion können Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen z. B. elektronisch Verträge (etwa Vollmachten, bestimmte Mietverträge) und Urkunden unterzeichnen, die der Schriftform bedürfen, um rechtswirksam zu sein. Gleiches gilt Qualifizierte elektronische Signaturen dienen dazu, Dokumente elektronisch rechtsver- auch für Erklärungen und Anträge gegenüber Behörden, die schriftlich erfolgen müssen. bindlich zu unterzeichnen. Zusätzlich lassen sie erkennen, ob Dokumente nach dem Maßgeblich ist, dass die digital unterschriebenen Dokumente in elektronischer Form, Signieren verändert worden sind. Der Unterzeichner nutzt die qualifizierte elektronische also z. B. als Textdokument oder als E-Mail, vorliegen. Signatur zur Abgabe einer rechtsverbindlichen Willenserklärung. Der Personalausweis ist für die Nutzung einer solchen digitalen Unterschrift vorbereitet. Mit der Variante der qualifizierten elektronischen Signatur (QES) kommt eine sehr sichere Form zum Einsatz. Diese ist der persönlichen, eigenhändigen Unterschrift weitgehend rechtlich gleichgestellt. Auf den Punkt Der Unterschied zwischen Unterschrifts- und Ausweisfunktion. Unterschriftsfunktion (QES) Die digitale Unterschrift dient dazu, ein Dokument rechtsverbindlich zu unterzeichnen – im Sinne von „Das habe ich geschrieben“ bzw. „Das will ich“. Online-Ausweisfunktion (eID) Der Identitätsnachweis mit der Online-Ausweisfunktion ermöglicht, sich im Internet sicher und eindeutig aus- zuweisen – im Sinne von „Das bin ich“. Jeder Ausweisinhaber kann die Unterschriftsfunktion auf eigenen Wunsch nutzen. Hierfür muss er eine entsprechende Komponente – ein sogenanntes Signaturzertifikat – bei einem Viele Programme, wie Textverarbeitungsprogramme, E-Mail-Programme oder PDF-Betrach- Dienstleister (Signaturanbieter) erwerben und auf seinen Personalausweis nachladen. tungsprogramme, bieten selbst die Möglichkeit, das aktuell geöffnete Dokument oder 22 23
Was ist neu? 2.5 Datenschutz eine eigene E-Mail digital zu unterzeichnen. Hierbei ist die Anleitung der jeweiligen Soft- wareanwendung zu beachten. Während des Signiervorgangs werden die Bürgerinnen und und Datensicherheit Bürger aufgefordert, den Personalausweis auf das Lesegerät zu legen und die Signatur- PIN einzugeben. Auch in der vom Bundesministerium des Innern bereitgestellten AusweisApp ist ein Alle Informationen und Übertragungen des Personalausweises sind durch inter- Betrachtungsprogramm für Dateien im PDF-Format und im ODF-Format enthalten, mit national anerkannte und etablierte Verschlüsselungsverfahren sicher geschützt. Ein Zu- dem diese Dokumente digital unterschrieben werden können. griffssystem, das auf staatlich vergebenen Berechtigungen basiert, regelt, wer auf welche personenbezogenen Ausweisdaten zugreifen darf. Die Nutzer brauchen demnach nicht zu befürchten, dass ihre personenbezogenen Daten bei der Übertragung abgefangen oder 2.4 Die hoheitliche von Unberechtigten missbraucht oder ausgelesen werden. Biometriefunktion Wer kann auf die Daten der Online-Ausweisfunktion zugreifen? Die Online-Ausweisfunktion umfasst persönliche Informationen, wie etwa Name und Wo kommt die Biometriefunktion zum Einsatz? Wohnort. Die Bürgerinnen und Bürger entscheiden in jedem Fall selbst, welche Daten Die hoheitliche Biometriefunktion kommt nur bei hoheitlichen Personenkontrollen an sie in der konkreten Situation übermitteln wollen. Die Datenkategorien, die an den Grenzen und im Inland zum Einsatz. Dabei sind nur ausgewählte Stellen dem Gesetz nach Diensteanbieter übermittelt werden sollen, werden immer vorab zur Auswahl angezeigt. berechtigt, auf die biometrischen Merkmale zur Identifizierung von Personen zuzugreifen. Erst durch Eingabe der PIN lassen die Bürgerinnen und Bürger die Datenübermittlung Diese Stellen sind (abschließend): Polizeivollzugsbehörden, die Zollverwaltung, die Steu- zu. Die personenbezogenen Informationen werden im Rahmen der Online-Ausweisfunk- erfahndungsstellen der Länder sowie die Personalausweis-, Pass- und Meldebehörden. tion ausschließlich an den Anbieter des Dienstes übertragen. Was ist das Ziel der Biometriefunktion? Die folgenden Daten können nur mit Zustimmung der Bürgerinnen Das Ziel der Biometriefunktion hoheitlicher Dokumente ist, eine möglichst starke Bindung und Bürger übermittelt werden: zwischen Dokumenteninhaber/-in und dem Ausweisdokument zu erreichen. Niemand soll • Familienname sich anhand dieser Dokumente für einen anderen ausgeben können. Daher werden ver- • Vornamen schiedene unveränderliche Merkmale des Dokumenteninhabers elektronisch hinterlegt. • Doktorgrad Die Möglichkeit zur Überprüfung dieser Merkmale erhöht den Schutz vor einem Identitäts- • Tag und Ort der Geburt missbrauch, beispielsweise nach einem Diebstahl des Dokuments. • Anschrift Der Chip des Personalausweises enthält nunmehr auch das biometrisch überprüfbare • Dokumentenart Gesichtsbild und – soweit dies von der antragstellenden Person gewünscht ist – die • dienste- und kartenspezifisches Kennzeichen (Pseudonym) Fingerabdrücke. Damit erreicht der Personalausweis das Sicherheitsniveau der internatio- • Abkürzung „D“ für Bundesrepublik Deutschland nalen Reisedokumente. Die Aufnahme biometrischer Merkmale entspricht den Sicherheits- • Angabe, ob ein bestimmtes Alter über- oder unterschritten wird empfehlungen der internationalen zivilen Luftfahrtbehörde der Vereinten Nationen (ICAO). (Altersbestätigung) • Angabe, ob ein Wohnort dem abgefragten Wohnort entspricht (Wohnortbestätigung) Was ist der Unterschied zum ePass? • Ordensname bzw. Künstlername Wie beim ePass der zweiten Generation speichert der Chip des Personalausweises neben den persönlichen Daten auch das Passfoto und die Fingerabdrücke. Das bedeutet, dass sich für Sie als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der Personalausweisbehörden keine Neuerungen hinsichtlich biometrischer Merkmale ergeben. Allerdings besteht im Vergleich zum ePass ein entscheidender Unterschied: Die Aufnahme der Fingerabdrücke in den Personalausweis erfolgt freiwillig. Jede Bürgerin/jeder Bürger entscheidet somit selbst, ob er dies möchte. 24 25
Was ist neu? Zusätzlich werden durch den Personalausweis folgende Merkmale Wer kann auf die Daten der Biometriefunktion zugreifen? immer übermittelt: Die biometrischen Daten des Ausweises sind – wie alle Daten auf dem Chip – besonders • Angabe, ob der Personalausweis gültig ist stark gegen unberechtigtes Auslesen geschützt. Um zu gewährleisten, dass nur berech- • Sperrmerkmal tigte Stellen auf die Daten zugreifen können, sind diese nur mit hoheitlichen Berechti- Diese Angaben benötigt der Diensteanbieter, um zu prüfen, ob der Personalausweis gungszertifikaten und der auf dem Personalausweis aufgedruckten Zugangsnummer oder noch gültig und nicht als abhandengekommen gemeldet ist. den Daten der maschinenlesbaren Zone auslesbar. Das Dokument muss also vorgelegt werden. Nach dem Gesetz dürfen nur folgende öffentliche Stellen diese Daten einsehen: Biometrische Daten wie das Lichtbild oder die Fingerabdrücke werden im Rahmen der • Polizeibehörden und -dienststellen des Bundes und der Länder Online-Ausweisfunktion in keinem Fall übertragen. Sie können nur mit einem hoheitlichen • Behörden der Zollverwaltung Berechtigungszertifikat im Rahmen einer Identitätsfeststellung oder Echtheitsprüfung vor • Steuerfahndungsstellen der Länder Ort aus dem Dokument ausgelesen werden. • Pass- und Personalausweisbehörden • Meldebehörden Nur Diensteanbietern, die über ein Berechtigungszertifikat verfügen, wird der Zugriff auf Die berechtigten hoheitlichen Stellen dürfen im Übrigen die Daten nur zum Zweck der die Personalausweisdaten gewährt. Die VfB prüft vor der Vergabe der Berechtigung die Überprüfung der Echtheit des Dokuments und der Identität der Inhaberin/des Inhabers Identität des Anbieters und die Plausibilität seines Antrags. Im Rahmen der Erteilung einsehen. In diesem Zusammenhang sind sie berechtigt, zum Zeitpunkt der Kontrolle die einer Berechtigung wird festgelegt, welche Datenkategorien der Dienstleister zur Erbrin- biometrischen Daten der Inhaberin/des Inhabers zu erheben, die Daten aus dem Chip gung seines Dienstes auslesen darf. Eine erteilte Berechtigung ist drei Jahre gültig und auszulesen und beide Daten abzugleichen. Das bedeutet, dass z. B. im Rahmen einer kann nach Ablauf neu beantragt werden. Das auf der Berechtigung beruhende Berech- Grenzkontrolle das biometrische Gesichtsbild im Dokument mit einem aktuell aufgenom- tigungszertifikat lässt nur den Zugriff auf diese freigegebenen Datenkategorien zu. Bei menen Lichtbild verglichen werden darf. Der Abgleich erfolgt nur zwischen der Ausweis- jeder Nutzung der Online-Ausweisfunktion wird das Berechtigungszertifikat des Anbieters inhaberin/dem Ausweisinhaber und ihrem/seinem Dokument. Eine bundesweite Daten- vom Personalausweis auf Gültigkeit geprüft. bank mit den Daten aller Bürgerinnen und Bürger existiert nicht. Während die erteilte Berechtigung maximal drei Jahre gültig ist, läuft das korrespondie- rende Zertifikat im Regelfall schon nach wenigen Tagen ab und muss erneuert werden. Dies dient dem Zweck, Anbietern, denen die Berechtigung im Rahmen einer laufenden Gültigkeit entzogen wird (z. B. aufgrund eines Verstoßes gegen Datenschutzregelungen), kurzfristig den Zugriff auf Personalausweisdaten unmöglich zu machen. Dieser Vorgang wird von der VfB gesteuert und läuft ohne Beteiligung einer Personalausweisbehörde. Die zur Identitätskontrolle berechtigten hoheitlichen Stellen können auch auf die Daten der Online-Ausweisfunktion zugreifen. Dazu benötigen sie ein hoheitliches Berechtigungs- zertifikat und ein entsprechendes Lesegerät. Allerdings können diese Stellen den elekt- ronischen Identitätsnachweis nur nutzen, wenn die Ausweisinhaber persönlich anwesend sind und den Ausweis vorlegen, da der Kontrollbeamte die aufgedruckte Zugangsnummer oder die Daten der maschinenlesbaren Zone benötigt. Ein unbemerktes Auslesen, z. B. aus der Hosentasche, ist damit nicht möglich. 26 27
3 Aufgaben der Die Bundesdruckerei GmbH stellt die für die Erfassung, Qualitätssicherung und Übermitt- lung der Antragsdaten sowie die zur Änderung und Visualisierung erforderliche Hardware Personalausweisbehörden nebst Dokumentation, insbesondere Bedienungsanleitungen, zur Verfügung. Dies gilt nicht für die Hardware zur Erfassung von Lichtbildern. Bitte beachten Sie, dass die bereitgestell- ten Hardwarekomponenten im Eigentum der Bundesdruckerei GmbH verbleiben. Sie sind daher zu einem sorgfältigen Umgang mit der Hardware verpflichtet. Die Einzelheiten zum Die neuen Funktionen des Ausweises bringen auch neue Verfahren und Abläufe in Umgang mit der Hardware ergeben sich aus den Hinweisen der Bundesdruckerei GmbH, den Personalausweisbehörden mit sich. Beispielsweise kommt der Sperrdienst als kom- welche unter https://support.bundesdruckerei.de/support abrufbar sind. plett neuer Ablauf hinzu und beim Änderungsdienst können die Bürgerinnen und Bürger u. a. die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises ein- oder ausschalten lassen. 3.1 Das Antragsverfahren Mit diesem Kapitel möchten wir Sie auf die Neuerungen vorbereiten, die im Rahmen der Einführung des neuen Personalausweises auf Sie zukommen. Dazu gehören unter anderem die Beschreibung des Antrags- und Ausgabeverfahrens sowie die Erläuterung Das Antragsverfahren im Überblick: des Änderungs- und Sperrdienstes. Gesprächsleitfäden zur Information der beantragenden Person und Checklisten für Ihre Arbeitsabläufe sollen Ihnen die Umstellung auf die neuen 1) Überprüfen der 2) Klärung deut- 3) Erfassen der 4) Erfassen der Verfahren erleichtern. Zuständigkeit scher Staatsan- nicht-biometri- biometrischen und Identität gehörigkeit schen Daten Daten Die Abläufe in den Personalausweisbehörden: 6) Information 8) Datenübermitt- 5) Kontrollblatt 7) Personalaus- Bürgerinnen und Bürger Online- lung an Aus- und Unterschrift weisgebühr Ausweisfunktion weishersteller Zuständigkeit 1) Wie bisher beantragen die Bürgerinnen und Bürger ihren Personalausweis, indem sie bei der örtlich zuständigen Personalausweisbehörde persönlich erscheinen. Nur ausnahms- weise können sie ihn auch bei einer Personalausweisbehörde beantragen, die für sie örtlich nicht zuständig ist (siehe Kapitel „Sonderfälle“ ab Seite 62). Ausweis Ausweis Ausweis Personalausweisbehörde beantragen abholen Daten ändern sperren Bevor Sie das eigentliche Verfahren zur Beantragung eines Personalausweises beginnen, prüfen Sie daher bitte, ob Ihre Behörde für die/den antragstellende/-n Bürgerin bzw. Ausgabeverfahren Bürger zuständig ist. Für im Ausland lebende Personen ist dies ab dem 1. Januar 2013 Antragsverfahren Änderungsdienst das Auswärtige Amt bzw. die zuständige Botschaft oder das Konsulat. Bis zu diesem Zeitpunkt sind für im Ausland lebende Deutsche inländische Personalausweisbehörden Sperrdienst zuständig (siehe Sonderfälle). Auch wenn Ihre Behörde nach o. g. Definition grundsätzlich nicht zuständig wäre, könnte sich dennoch ergeben, dass Sie tätig werden müssen. Dies ist immer dann der Fall, wenn die Bürgerin oder der Bürger einen wichtigen Grund darlegt. Bitte beachten Sie das Vorge- hen in diesen Situationen bei der Beschreibung der Sonderfälle ab Seite 62. Daten- Lieferung Übermittlung der übermittlung Wenn Sie im Antragsprozess als unzuständige Behörde tätig werden, müssen Sie zusätz- Personalausweis Sperrinformation lich die Ermächtigung der zuständigen Behörde einholen. Ausweishersteller Sperrlistenbetreiber 28 29
aufgaben der personalausweisbehörden Mit der Entgegennahme eines Personalausweisantrags wird Ihre Behörde automatisch Informationen zum Personalausweis zur ausstellenden Behörde im Sinne des Gesetzes. Diese Eigenschaft bleibt auch un- Die drei neuen Funktionen dürften vielen Bürgerinnen und Bürgern weitestgehend beschadet eines eventuellen Wohnortwechsels des Ausweisinhabers für die Dauer des unbekannt sein. Daher ist es wichtig, die Antragsteller über die neuen Funktionen des Gültigkeitszeitraums bestehen. Die Führung im Personalausweisregister erfolgt also auch Personalausweises zu informieren. Hierzu könnten Sie beispielsweise eingangs folgende in den Fällen, in denen Sie nicht mehr zuständig sind. Worte an sie richten: Beachten Sie, dass nach Wohnortwechseln die ausstellende von der zuständigen Behörde abweicht. „Allgemeine Information zum Ausweis“ Gesprächsleitfaden • Der neue Personalausweis bringt Ihnen zahlreiche Vorteile. Das Neue an ihm ist ein Überprüfen der Identität kontaktloser integrierter Chip. Der eröffnet Ihnen die Möglichkeit, elektronische Zum Beginn des eigentlichen Antragsver- Funktionen zu nutzen, die ich Ihnen gerne näher erläutere. fahrens müssen sich die Bürgerinnen und • Neu ist auch das Scheckkartenformat. Dadurch können Sie Ihren Personalausweis Bürger Ihnen gegenüber zweifelsfrei und einfach und bequem in Ihrer Geldbörse verstauen. durch eine in Ihrem Ermessen stehende • Neu ist auch die Online-Ausweisfunktion. Damit können Sie sich im Internet und Form identifizieren (z. B. durch Vorlage an Automaten sicher und eindeutig ausweisen und identifizieren, z. B. beim On- eines Ausweisdokuments oder der Ge- line-Shopping und Buchen von Dienstleistungen, beim Kauf von Büchern und Mu- burtsurkunde in Verbindung mit weiteren sik im Internet. Die Funktion verschafft Ihnen die Gewissheit, dass Ihr Gegenüber Lichtbilddokumenten). Prüfen Sie bitte, ob im Internet auch wirklich derjenige ist, für den er sich ausgibt. Mit der Online- bereits ein gültiger Ausweis auf die Antrag- Ausweisfunktion werden nur noch die Daten übermittelt, die unbedingt nötig sind, stellerin bzw. den Antragsteller ausgestellt um die gewünschte Online-Dienstleistung zu erbringen. Sie müssen somit weniger ist, um zu vermeiden, dass die Person Daten offenlegen, wenn Sie Ihren Personalausweis nutzen. Auf diese Weise sind mehr als einen Personalausweis besitzt. Ihre privaten Daten besser geschützt. Aus Sicherheitsgründen bleibt es dabei, • Die hoheitliche Biometriefunktion erhöht den Schutz vor Missbrauch. Im Ausweis dass die Bürgerinnen und Bürger den sind auch sogenannte biometrische Merkmale abgelegt. Das ist in jedem Fall Ihr Antrag auf Ausstellung eines Personalaus- Foto, und wenn Sie wollen auch Ihre Fingerabdrücke. Dadurch wird die Bindung weises persönlich stellen müssen. Dabei zwischen Ihnen und Ihrem Dokument verstärkt. Dies macht es für Unberechtigte ist zu beachten, dass minderjährige Perso- sehr viel schwerer, Ihren Personalausweis – beispielsweise nach einem Diebstahl – nen unter 16 Jahren nicht berechtigt sind, zu missbrauchen. Verfahrenshandlungen eigenständig vorzunehmen. Antragsteller sind in diesen Fällen die Sorgeberechtigten. Die Notwendigkeit zur Anwesenheit der minderjährigen Person wird • Die biometrischen Daten sind im Übrigen stark geschützt. Das bedeutet: Sie kön- davon jedoch nicht berührt. nen nur an zur Identitätskontrolle berechtigte hoheitliche Stellen übermittelt wer- den, wie z. B. den Beamten bei der Grenzkontrolle. Diensteanbieter im Internet Die Beantragung von Personalausweisen kann nur persönlich erfolgen. Eine Vertretung haben keinen Zugriff auf die biometrischen Daten. durch Dritte ist bei der Antragstellung daher grundsätzlich nicht möglich. Nur für hand- lungs- oder einwilligungsunfähige Personen sieht das Gesetz eine Vertretungsmöglichkeit • Die dritte neue Funktion ist die Unterschriftsfunktion mit der qualifizierten elek- vor, sofern eine öffentlich beglaubigte oder beurkundete Vollmacht vorgelegt werden tronischen Signatur. Sie ergänzt die Online-Ausweisfunktion und wirkt wie eine kann. Auch in diesem Fall müssen Sie die Identität der handelnden Person prüfen. persönliche Unterschrift. Mit ihr können Sie einfach und bequem online Verträge, Anträge und Urkunden unterzeichnen, die nur per Schriftform rechtsverbindlich Die Bürgerinnen und Bürger können ihren neuen Personalausweis bei berechtigtem Inter- sind. Papierausdrucke mit handschriftlicher Unterschrift und anschließender Ver- esse bereits vor Ablauf der Gültigkeit beantragen. Ein berechtigtes Interesse ist insbeson- sand per Post sind nicht mehr nötig, wenn die Funktion von Ihrem Kommunikati- dere dann vorhanden, wenn die Bürgerinnen und Bürger erstmals den Personalausweis onspartner unterstützt wird. Die Nutzung dieser Funktion ist ebenfalls freiwillig. Bei mit elektronischem Identitätsnachweis erhalten wollen. 30 31
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